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Metadaten
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    Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 14/9508) . . . . . . . . . . . . . . . 24563 A Senkung des Briefportos MdlAnfr 1 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Ditmar Staffelt BMWi . . . . . . 24563 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 24563 B Insolvenzwelle bei mittelständischen Unter- nehmen, insbesondere in Oberfranken MdlAnfr 2 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Ditmar Staffelt BMWi . . . . . . 24564 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 24564 C ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 24565 A Tierverluste bei der ökologischen und der her- kömmlichen Tierhaltung, insbesondere von Ferkeln und Legehennen MdlAnfr 3 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 24565 C ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . 24565 D Abzug eines pauschalierten Kirchensteuerbe- trages bei der Berechnung von Lohnersatzleis- tungen; Vorlage der Zahlen von 1998 durch das Statistische Bundesamt MdlAnfr 6, 7 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24566 D ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 24567 C Rückgang der Zahl der älteren und Anstieg der Zahl der jüngeren Arbeitslosen MdlAnfr 10, 11 Peter Rauen CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . 24568 C, D ZusFr Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24569 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 24570 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 24571 A Vorgehen der Bundesanstalt für Arbeit bei älte- ren, die Voraussetzungen für den Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllenden Arbeitslosen MdlAnfr 12, 13 Wolfgang Meckelburg CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24571 B ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . 24571 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 24573 B ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 24573 C Aktuelle Bestrebungen der Arbeitsämter zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik MdlAnfr 16, 17 Hartmut Schauerte CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA 24573 D, 24574 A ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 24574 C ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24575 C Plenarprotokoll 14/244 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 244. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002 I n h a l t : Abgänge aus der Arbeitslosenstatistik im April gegenüber März 2002 in Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit MdlAnfr 18 Claudia Nolte CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24576 B Auswirkungen des Job-AQTIV-Gesetzes auf die Arbeitslosenstatistik MdlAnfr 19 Claudia Nolte CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24576 D ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24577 A Mittel für Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermittlung von älteren Arbeitslosen MdlAnfr 20 Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24577 C ZusFr Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . 24578 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 24578 A Vermittlungsquote bei älteren Arbeitslosen durch die Initiative „50 plus, die können es“ MdlAnfr 21 Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24578 C ZusFr Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . 24578 D Senkung der Krankenkassenbeiträge des Bun- des für Arbeitslosenhilfebezieher nach § 232 a SGB V MdlAnfr 24 Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24579 A ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24579 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 24579 B Investitions- und Umzugskosten für den Umzug der Schule der Feldjäger und Stabsdienste von Sonthofen nach Hannover; Erhalt des Standorts Sonthofen bei Mehrkosten in Hannover MdlAnfr 27, 28 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 24579 C, D ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 24579 D Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen für die Verlegung des Kommandos der Division Luftbewegliche Operationen von Veitshöch- heim nach Rotenburg a. d. Fulda MdlAnfr 29 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 24581 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . 24581 C Versorgungsverbesserung betroffener Frauen durch die Leitlinien des Disease-Management- Programmes „Brustkrebs“ MdlAnfr 32 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24582 B Leitlinien des Disease-Management-Program- mes „Brustkrebs“ MdlAnfr 33 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24582 D ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 24582 D Fertigstellung des Autobahnrings der A 99 bis zum Anschluss an die Lindauer Autobahn vor der Fußballweltmeisterschaft 2006; Erteilung der zur Vergabe des Auftrags für den Tunnel Aubing erforderlichen Verpflichtungsermäch- tigungen MdlAnfr 34, 35 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 24584 C ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 24584 D Programmvolumen für den Stadtumbau Ost MdlAnfr 36 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 24585 A ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 24585 B Aufstockung des Programmvolumens für den Erlass von Altschulden nach § 6 a Altschul- denhilfe-Gesetz MdlAnfr 37 Chistine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . 24585 D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 24585 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002II Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Weitere Maßnah- men der Bundesregierung zur Förde- rung des Mittelstandes . . . . . . . . . . . . . . 24586 A Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24586 B Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . . . . . . 24587 B Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 24588 D Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24590 D Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24592 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 24593 A Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 24594 D Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24596 A Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24597 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 24599 B Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . 24600 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24601 B Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWi 24602 C Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 24604 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24605 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 24607 A Anlage 2 Gespräche von Bundeskanzler Schröder mit dem polnischen Ministerpräsidenten Miller über die Errichtung eines europäischen Zen- trums gegen Vertreibungen in Breslau und die Belange der deutschen Minderheit in Polen MdlAnfr 4, 5 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Christoph Zöpel AA . . . . . . . . . 24607 D Anlage 3 Änderungen der Zahlungsvorschriften bei den Vermittlungsgutscheinen hinsichtlich einer möglichen Arbeitsvermittlung ins Ausland MdlAnfr 8, 9 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24608 B Anlage 4 Geschlechtsunterschiedliche Tarife in der be- trieblichen Altersversorgung MdlAnfr 14, 15 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24608 C Anlage 5 Wirksamkeit der Maßnahmen zur Integration älterer Menschen in den Arbeitsmarkt und des JUMP-Programms; Beteiligung externer For- scher oder Wissenschaftsinstiute an der Eva- luation der Förderprogramme MdlAnfr 22, 23 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 24609 A Anlage 6 Weitere Verwendung der von der Schließung des Standorts Dörverden betroffenen Zivilbe- schäftigten MdlAnfr 25, 26 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 24609 B Anlage 7 Einhaltung der Vorschriften für Lagerung und zum Transport von Blutkonserven im Rahmen des Arzneimittel- und des Transfusionsgesetzes MdlAnfr 30, 31 Ina Albowitz FDP Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24609 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002 Christian Lange (Backnang) 24605 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002 24607 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 26.06.2002* Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 26.06.2002 Gila DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 26.06.2002* Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26.06.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.06.2002* Klaus Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 26.06.2002 DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 26.06.2002 Peter Dr. Grygier, Bärbel PDS 26.06.2002 Haack (Extertal), SPD 26.06.2002* Karl-Hermann Hartnagel, Anke SPD 26.06.2002 Hiksch, Uwe PDS 26.06.2002 Hilsberg, Stephan SPD 26.06.2002 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.06.2002* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.06.2002* Hovermann, Eike SPD 26.06.2002 Irmer, Ulrich FDP 26.06.2002 Kasparick, Ulrich SPD 26.06.2002 Kramme, Anette SPD 26.06.2002 Lehn, Waltraud SPD 26.06.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.06.2002* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.06.2002* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa fraktionslos 26.06.2002* Dr. Lucyga, Christine SPD 26.06.2002* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.06.2002* Erich Mante, Winfried SPD 26.06.2002 Dr. Meyer (Ulm), SPD 26.06.2002 Jürgen Neumann (Bremen), CDU/CSU 26.06.2002 Bernd Neumann (Gotha), SPD 26.06.2002 Gerhard Palis, Kurt SPD 26.06.2002* Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 26.06.2002 Ronsöhr, CDU/CSU 26.06.2002 Heinrich-Wilhelm Schlee, Dietmar CDU/CSU 26.06.2002 Schloten, Dieter SPD 26.06.2002* Schmidt (Aachen), Ulla SPD 26.06.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.06.2002 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.06.2002* Schröder, Gerhard SPD 26.06.2002 Schultz (Everswinkel), SPD 26.06.2002 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 26.06.2002 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS 26.06.2002 Türk, Jürgen FDP 26.06.2002 Welt, Jochen SPD 26.06.2002 Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.06.2002 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 26.06.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 26.06.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/9508, Fragen 4 und 5): Sind Presseberichte zutreffend (Quelle: dpa vom 18. Juni 2002 und Märkische Oderzeitung vom 19. Juni 2002), wonach Bun- deskanzler Gerhard Schröder im Rahmen seiner Regierungs- gespräche mit dem polnischen Ministerpräsidenten Leszek Miller in Breslau am 18. Juni 2002 Vorschläge unterbreitet hat, ein euro- päisches Zentrum gegen Vertreibungen in Breslau zu errichten, und ist es zutreffend, dass der polnische Ministerpräsident ableh- nend darauf reagiert hat? entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Wurden von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen sei- ner Regierungskonsultationen in Breslau am 18. Juni 2002 auch Belange der deutschen Minderheit in Polen, in den Gesprächen mit polnischen Regierungsvertretern oder mit Vertretern der deut- schen Minderheit, auch vor dem Hintergrund der Volkszählung in Polen, angesprochen, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Zu Frage 4: Nein. Die Frage der Errichtung eines Zentrums gegen Vertreibung ist bei den Regierungskonsultationen von Mi- nisterpräsident Miller angesprochen worden. Die Haltung der Bundesregierung hierzu ist bekannt: Das Zentrum gegen Vertreibung ist ein legitimes Anliegen, wenn ein über- greifender historischer Kontext gewahrt bleibt und eine Trä- gerschaft unter Einbeziehung europäischer Partner gewähr- leistet ist. Seine Einrichtung sollte insbesondere in Übereinstimmung mit unseren Nachbarstaaten erfolgen. Über Konzept und Ort einer solchen Einrichtung sollte in ei- nem europäischem Dialog beraten und entschieden werden. Zu Frage 5: Im Rahmen der Regierungskonsultationen in Breslau am 18. Juni 2002 ist Bundesinnenminister Schily mit Ver- tretern der deutschen Minderheit zusammengetroffen. An dem Gespräch nahmen aufseiten der deutschen Minder- heit der Präsident Herr Petrach und Mitglieder des Vor- standes des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) teil. In dem Meinungsaus- tausch ging es um die aktuelle Lage der deutschen Min- derheit in Polen sowie gemeinsam interessierende Fragen im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium des Innern an die deutsche Minderheit geleisteten Hilfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 14/9508, Fragen 8 und 9): Wird die Bundesregierung bei den Vermittlungsgutscheinen die Zahlungsvorschriften ändern, sodass wie bei den Mobilitäts- hilfen Vermittlungsgutscheine auch für die Vermittlung zur Auf- nahme einer Beschäftigung ins Ausland eingesetzt werden kön- nen, und wenn ja, ab wann soll eine neue Regelung gelten? Wenn nein, warum werden die Vorschriften nicht geändert? Zu Fragen 8 und 9: Eine Änderung des von Ihnen angesprochenen Tatbe- standes setzt nicht eine Änderung von Zahlungsvorschrif- ten, sondern vielmehr eine Gesetzesänderung voraus. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, einen ent- sprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzu- bringen. Eine staatliche Förderung der Vermittlung von deutschen Arbeitslosen in Länder, die aufgrund ihrer Ar- beitsmarktsituation deutsche Arbeitskräfte wünschen, führt aufgrund der dortigen Interessenlage lediglich zu Mitnahmeeffekten. Den Arbeitgebern in diesen Ländern kann durchaus zugemutet werden, dass sie das Honorar eines privaten Vermittlers selbst übernehmen, wie das auch vor In-Kraft-Treten der Regelung zu § 421g SGB III geschehen ist. Der Einsatz finanzieller Mittel deutscher Beitragszahler ist hier nicht erforderlich. Im Übrigen sollte auch nicht übersehen werden, dass bei Vermittlung von Arbeitslosen ins Ausland zwar hier eine entsprechende finanzielle Entlastung durch Ein- sparung von Lohnersatzleistungen entsteht, aber anderer- seits auch Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozial- versicherungsbeiträgen zu verzeichnen sind, da die so Vermittelten in Deutschland weder Steuern noch Sozial- versicherungsbeiträge zahlen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/9508, Fragen 14 und 15): Auf welche Gründe stützt die Bundesregierung die Aussage des Sprechers des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in der „Monitor“-Sendung am 13. Juni 2002, aus europarechtli- chen Erwägungen könne die geförderte betriebliche Altersversor- gung keine so genannten „Unisex-Tarife“ anbieten? Auf welchem Weg beabsichtigt die Bundesregierung, das so- wohl im Europarecht als auch in der deutschen Verfassung veran- kerte Gebot des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, auch für die geförderte betriebliche Altersver- sorgung durchzusetzen? Zu Frage 14: Die EU-Richtlinie über Lebensversicherungen be- stimmt, dass im Rahmen von Lebensversicherungen auch bei der Prämienfestsetzung versicherungsmathematische Grundsätze zu berücksichtigen sind. Dies hat zwangsläu- fig zur Folge, dass hier die längere Lebenserwartung von Frauen relevant ist. In der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit heißt es, es stehe dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht entge- gen, wenn unterschiedliche Leistungsniveaus zwischen den Geschlechtern notwendig sind, „um versicherungs- technischen Berechnungsfaktoren Rechnung zu tragen, die im Fall von Systemen mit Beitragszusage je nach Ge- schlecht unterschiedlich sind“. Um solche Beitragszusa- gen handelt es sich aber gerade bei der infrage stehenden Form der betrieblichen Altersversorgung. Zu Frage 15: Die von den Arbeitgebern im Rahmen einer Beitrags- zusage mit Mindestleistungen gezahlten Beiträgen sind für Männer und Frauen gleich hoch. Insofern wird dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ entspro- chen. Viele bestehende Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge werden aber auch in Zukunft so genannte „Unisex-Tarife“ anbieten, bei denen die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen bei der Be- rechnung der Leistungen keine Rolle spielt. Welches der beiden Modelle sich in Zukunft durchset- zen wird, hängt von den Entscheidungen der Sozialpart- ner im betrieblichen und tariflichen Bereich ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 200224608 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 14/9508, Fragen 22 und 23): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Maßnahmen zur Integration älterer Menschen in den Arbeitsmarkt wirksamer sind als die Instrumente im Rahmen des so genannten JUMP-Programms, und auf welche wissenschaftlichen Analysen stützt sie gegebenenfalls diese Erkenntnis? Hat die Bundesanstalt für Arbeit oder die Bundesregierung zum Zwecke der Evaluation der Förderprogramme neben dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auch ex- terne Forscher oder Wissenschaftsinstitute eingeschaltet, und zu welchen Ergebnissen sind diese gegebenenfalls gelangt? Zu Frage 22: Nein. Es besteht auch kein unmittelbarer Zusammen- hang zwischen der Arbeitsmarktentwicklung älterer Ar- beitnehmer und Jugendlicher. Es gibt zu dieser Frage we- der Forschungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit noch ande- rer Stellen. Zu Frage 23: Die Bundesregierung hat seit dem Regierungswechsel zu allen von ihr initiierten Sonderprogrammen gleich- zeitig mit deren Implementation eine Evaluierung in Auf- trag gegeben. Dies gilt für das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, die Modellversuche zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte bzw. Geringverdiener und die Mo- dellprojekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern. Zudem lässt sie nachträglich die von der vorherigen Bundesregierung ge- starteten Modellprojekte zur Verbesserung der berufli- chen Eingliederungschancen durch kommunale Vermitt- lungsagenturen untersuchen. In allen Fällen wurden die Projekte öffentlich ausgeschrieben und externe Forscher bzw. Institute in die Untersuchung einbezogen (ab- schließende Ergebnisse liegen noch nicht vor). Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeits- losigkeit wird von IAB und Bundesinstitut für Berufs- bildung evaluiert. Die Modellversuche zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte bzw. Geringverdiener werden vom IAB, dem Institut für Arbeit und Technik (IAT) und Dr. Kaltenborn evaluiert. Die Modellprojekte zur Verbesserung der Zusammenar- beit von Arbeitsämtern und Sozialämtern werden vom Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas) eva- luiert. Die Modellprojekte zur Verbesserung der berufli- chen Eingliederungschancen durch kommunale Vermitt- lungsagenturen werden vom Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle-Leipzig (ISW) evaluiert. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fra- gen der Abgeordneten Ina Lenke (FDP) (Druck- sache 14/9508, Fragen 25 und 26): Wann werden vonseiten der zuständigen personalbearbei- tenden Dienststelle mit dem derzeit bei der Bundeswehr in Dörverden beschäftigten Zivilpersonen Gespräche über deren weitere Verwendung in der Bundeswehr geführt, nachdem die Personalbögen bereits im September 2001 vollzählig der Stand- ortverwaltung in Nienburg übergeben worden sind? In welcher maximalen Entfernung von Dörverden beabsich- tigt die Bundeswehr ihr dort beschäftigtes Zivilpersonal nach Schließung des Standortes zu verwenden, und ab wann beginnen die neuen Beschäftigungsverhältnisse? Zu Frage 25: Die Personalgespräche mit den betroffenen zivilen Mit- arbeitern wurden bisher noch nicht geführt, weil die ab- schließenden Organisationsentscheidungen für den Stand- ort Dörverden der Standortverwaltung Nienburg noch nicht vorlagen. Dies ist letzte Woche geschehen, sodass die Gespräche nunmehr durchgeführt werden. Zu Frage 26: Zu neuen Beschäftigungsverhältnissen können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Die Weiterbeschäftigung der zivilen Mitarbeiter richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages über sozial- verträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001, der auch das Angebot eines Arbeitsplatzes an einem anderen Ort vorsieht. Der Arbeitgeber hat jedoch bei der Auswahl, welchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Wechsel des Arbeitsplatzes zuzumuten ist, § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zu beachten. Dies gilt auch hin- sichtlich der Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse, zu denen zum Beispiel auch Gesundheitsbeeinträchti- gungen zählen. Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Fall- gestaltungen verbietet es sich, pauschale Festlegungen zu treffen. Eine sach- und sozialgerechte Einzelfallentschei- dung ist daher unerlässlich. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen der Abgeordneten Ina Albowitz (FDP) (Druck- sache 14/9508, Fragen 30 und 31): Auf welche Weise stellt das Bundesministerium für Gesund- heit (BMG) sicher, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Transfusionsgesetzes (TFG) insbesondere bezüg- lich der Lagerung und des Transportes von Blutkonserven einge- halten werden? Inwieweit überprüft das BMG, dass die Länder ihre Aufgabe der Überwachung und Einhaltung bezüglich der Lagerung und des Transports von Blutkonserven im Rahmen des AMG und des TFG wahrnehmen? Zu Frage 30: Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der Abschnitte 2 und 4 des Transfusionsgesetzes werden nach § 64 folgende des Arzneimittelgesetzes durch die zu- ständigen Behörden der Länder überwacht. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2002 24609 (C) (D) (A) (B) Lagerung und Transport von Blutprodukten finden im Allgemeinen unter der Verantwortung des Herstellers statt, der nach § 1a der Betriebsverordnung für pharma- zeutische Unternehmer ein Qualitätssicherungssystem unterhalten muss. Die Kriterien für die Überwachung fin- den sich in der Richtlinie der Länder für die Überwachung der Herstellung und des Verkehrs mit Blutzubereitungen von 1996. Die Richtlinie konkretisiert insoweit die Be- triebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer, die auf § 54 des Arzneimittelgesetzes basiert. Bei Inspektionen der Betriebe und Einrichtungen, die Blutprodukte lagern oder in den Verkehr bringen, wird in der Regel gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 des Arzneimittel- gesetzes die zuständige Bundesoberbehörde, das Paul- Ehrlich-Institut, die zum Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Gesundheit gehört und seiner Aufsicht unterliegt, beteiligt. Zu Frage 31: Eine Überprüfung von Aufgaben, die in die Zuständig- keit der Länder fallen, findet durch Behörden des Bundes grundsätzlich nicht statt. Es gibt aber Fachgremien, in de- nen die Vertreter der zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mit Vertretern der zuständigen Bundesober- behörde und des Bundesministeriums für Gesundheit re- gelmäßig zur Erörterung von Einzelfragen und zur Wah- rung der Einheitlichkeit der Überwachungsmaßnahmen der Länderbehörden zusammentreffen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 200224610 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wie ich sehe, ist der
    Abgeordnete einverstanden. Beide Fragen behandeln den
    gleichen Themenkomplex. Das geht also selbstverständ-
    lich. Daher rufe ich nun auch Frage 7 auf:

    Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts
    der im entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    – Az.: 1341-90 vom 24. April 1991 – der Durchschnittszahl der
    Kirchenmitglieder unter den Erwerbstätigen beigemessenen ho-
    hen Bedeutung für die Berechtigung des pauschalierten Kirchen-




    Parl. Staatssekretär Matthias Berninger
    24566


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    steuerabzuges aus der Tatsache, dass das Statistische Bundesamt
    trotz seiner gesetzlichen Verpflichtung zu einer dreijährigen Peri-
    odizität für die Lohn- und Einkommensstatistik bis zum heutigen
    Tag als aktuellste Zahlen die von 1995 und nicht die von 1998 vor-
    legen kann?

    G

Rede von Dr. h.c. Gerd Andres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich beantworte die
Fragen wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit
Beschluss vom 23. März 1994 festgestellt, dass die Be-
rücksichtigung der Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld
als Lohnabzug, der bei Arbeitnehmern gewöhnlich an-
fällt, so lange berechtigt ist, wie eine deutliche Mehrheit
von Arbeitnehmern einer Kirche angehört. Nach den vor-
liegenden Berechnungen gehörten zum Jahresende 2000
rund 57 Prozent der lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer
einer die Kirchensteuer erhebenden Kirche an. Dies ist
nach wie vor eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer.

Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer, die Mitglied ei-
ner Kirche sind, lassen sich aus der Lohn- und Einkom-
mensteuerstatistik entnehmen, die in einem dreijährigen
Turnus erstellt wird. Es trifft zu, dass die letzte Sonder-
auswertung des Statistischen Bundesamtes auf den Daten
des Jahres 1995 basiert. Sie wurde Ende des Jahres 1999
erstellt. Danach betrug der Anteil der Arbeitnehmer, die
Kirchensteuer zahlen, an der Gesamtzahl der lohnsteuer-
pflichtigen Arbeitnehmer 60 Prozent.

Die große Zeitdifferenz zwischen dem Erfassungszeit-
rahmen und der Aufarbeitung der Bundesergebnisse er-
gibt sich aus den langen Steuererklärungsfristen. Hinzu
kommen die Bearbeitungszeiten der Finanzverwaltungen
und der statistischen Ämter. Mit den Ergebnissen für das
Jahr 1998 wird deshalb frühestens gegen Ende 2002 ge-
rechnet.

Für die Jahre 1996 und folgende wird der Anteil der
kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer in Anlehnung an
den Anteil der Kirchenmitglieder in der Bevölkerung an-
hand der Auskünfte der Evangelischen Kirche in Deutsch-
land und des Verbandes der Diözesen Deutschlands er-
mittelt. Es wird für das Jahr, für das zuletzt Auswertungen
der Lohn- und Einkommensteuerstatistik vorliegen – wie
ich eben schon ausgeführt habe, ist dies derzeit das
Jahr 1995 –, die Differenz zwischen den Anteilen der Kir-
chenmitglieder an der Bevölkerung und der Zahl der lohn-
steuerpflichtigen Arbeitnehmer ermittelt. Diese Differenz
wird näherungsweise als konstant betrachtet und auf den
aktuellen Wert des Anteils der Kirchenmitglieder in der
Bevölkerung bezogen.

Zum Jahresende 1995 waren 68 Prozent der Bevölke-
rung Mitglied der evangelischen oder der katholischen
Kirche. Der Anteil der lohnsteuerpflichtigen Arbeitneh-
mer, die Kirchensteuer zahlen, lag acht Prozentpunkte
niedriger. Zum Jahresende 2000 waren 64,9 Prozent der
Bevölkerung Mitglied der evangelischen oder der katho-
lischen Kirche. Der Anteil der lohnsteuerpflichtigen Ar-
beitnehmer, die Kirchensteuer zahlen, ist daher mit
57 Prozent anzunehmen.


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Der Kollege
    Dr. Grehn hat die Chance, vier Nachfragen zu stellen.
    Herr Grehn, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage,
    bitte.