Rede:
ID1424114300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 29
    1. der: 2
    2. im: 2
    3. Herr: 1
    4. Präsident,ich: 1
    5. glaube,: 1
    6. bei: 1
    7. diesem: 1
    8. Punkt: 1
    9. drehen: 1
    10. wir: 1
    11. uns: 1
    12. in: 1
    13. Fra-gestunde: 1
    14. Kreis.: 1
    15. Deshalb: 1
    16. beantrage: 1
    17. ich: 1
    18. Namenmeiner: 1
    19. Fraktion: 1
    20. eine: 1
    21. Aktuelle: 1
    22. Stunde: 1
    23. zu: 1
    24. dem: 1
    25. Thema:Haltung: 1
    26. Bundesregierung: 1
    27. zum: 1
    28. aktuellen: 1
    29. Nitrofen-Skandal.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Einkom- mensentwicklung in Deutschland . . . . . 24129 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 24129 B Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24130 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 24130 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 24130 C Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24130 C Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 24130 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24131 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 24131 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 24131 C Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . 24131 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24131 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 24132 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24132 C Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 24132 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24132 D Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . 24133 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24133 C Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24133 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24134 A Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 24134 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24134 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24134 C Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . . . . . 24134 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 24135 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/9299, 14/9350) . . . . . . . 24136 A DringlAnfr 1 Ulrich Heinrich FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 24136 A ZusFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . 24136 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 24137 B ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 24137 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24138 A ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 24138 B ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24138 B DringlAnfr 2 Ulrich Heinrich FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 24138 D ZusFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . 24139 A DringlAnfr 3 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 24139 B ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 24139 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24140 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 24140 C ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 24141 A ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 24141 C ZusFr Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . 24141 D Plenarprotokoll 14/241 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 241. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 I n h a l t : ZusFr Meinolf Michels CDU/CSU . . . . . . . . 24142 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24142 B ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 24142 D ZusFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . 24143 A DringlAnfr 4 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 24143 D ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 24143 D ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 24144 D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 24145 A ZusFr Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24145 C ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24145 D ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 24146 A Vorlage des deutsch-britischen Berichts zum Seeschiffsunglück am 6. März 2002 neben der HMS Cumberland an den Verteidigungsaus- schuss MdlAnfr 7 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 24147 A ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . 24147 B Aufnahme des Weiterbaus der Hüttentalstraße (B 62) von Siegen-Süd (Nordrhein-Westfalen) bis Niederscheiderhütte (Rheinland-Pfalz) in den vordringlichen Bedarf des Bundesver- kehrswegeplanes MdlAnfr 10 Paul Breuer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24148 A Realisierung des Weiterbaus der Hüttental- straße (B 62) von Siegen-Süd (Nordrhein- Westfalen) bis Niederscheiderhütte (Rhein- land-Pfalz) MdlAnfr 11 WernerWittlich CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24148 B ZusFr Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . 24148 C ZusFr Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24148 D Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die ICE-Neubaustreckenverbindung Nürn- berg–Berlin mit Anbindung der Region Ober- franken MdlAnfr 16 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24149 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 24149 B Bundeszuschüsse an die Deutsche Bahn seit 1998 MdlAnfr 17 Albrecht Feibel CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24149 D ZusFr Albrecht Feibel CDU/CSU . . . . . . . . . 24150 A ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24150 C Zulässigkeit der in Nordrhein-Westfalen ge- planten Erhebung von Einschreib- und Stu- diengebühren im Falle des In-Kraft-Tretens der sechsten Novelle des Hochschulrahmen- gesetzes MdlAnfr 18 Maritta Böttcher PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24150 D ZusFr Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . 24151 A Nachbesserung des Studiengebührenverbotes im Hinblick auf das gesamte Erststudium MdlAnfr 19 Maritta Böttcher PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24151 C Zulässigkeit der Einführung von Studienge- bühren ab dem ersten Semester im Falle eines In-Kraft-Tretens der sechsten Novelle des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr 20 Dr. Heinrich Fink PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24151 D ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . 24151 D Kooperationsvereinbarungen von Hochschu- len zur Einführung von Studiengebühren MdlAnfr 21 Dr. Heinrich Fink PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24152 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002II Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zum Nitrofen-Skandal . . . 24152 C Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . 24152 C Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24153 C Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24154 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24155 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 24156 C Christel Deichmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 24157 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 24158 B Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24159 B Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24161 B Gustav Herzog SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24162 C Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 24163 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24164 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 24166 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . . . . . . . . . . . . 24167 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24168 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 24169 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Tabelle über den Um- fang der seit der Privatisierung der Bahn ge- flossenen Zuschüsse an die DB AG (Tagesord- nungspunkt 1, Frage 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 24169 D Anlage 3 Qualifizierte Beratung der Kriegsdienstverwei- gerer durch das Bundesamt für Zivildienst über die Vorschriften des § 14 c Zivildienstgesetz mit der möglichen Ableistung eines FsJ/FöJ; Be- rücksichtigung der Gesetzesänderung bei der Neuordnung des Bundesamtes für Zivildienst MdlAnfr 1, 2 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 24170 A Anlage 4 Stärkung der Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei den Bürgern; Internalisierung der externen Kosten MdlAnfr. 3, 4 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 24170 C Anlage 5 Mitteleinsatz zur Umsetzung der Wettbe- werbshilfe für Werften MdlAnfr 5 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 24171 C Anlage 6 Ausschluss der mit digitalen Empfangsgeräten ausgestatteten deutschen Fernsehzuschauer von der Übertragung der Spiele zur Fußball- weltmeisterschaft 2002 MdlAnfr 6 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 24172 A Anlage 7 Abzug von ABC-Kräften der Bundeswehr aus Kuwait MdlAnfr 8 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 24172 B Anlage 8 Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und § 29 StVO für den Abtransport von Lang- holz aus Nasslagern bis Ende 2003 MdlAnfr 9 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24172 C Anlage 9 Aufstockung der Mittel für den Erlass von Alt- schulden von Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern nach § 6 a Altschulden- hilfe-Gesetz im Haushalt 2003; Anteil der für den Stadtumbau 2002 verwendeten Bundes- mittel MdlAnfr 12, 13 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24172 C Anlage 10 Bewilligte Anträge von Wohnungsunterneh- men auf Erlass von Altschulden für abgerisse- nen Wohnraum nach § 6 a des Altschulden- hilfe-Gesetzes; Aufstockung der Mittel für das Stadtumbauprogramm Ost ab 2003 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 III MdlAnfr 14, 15 Heidmarie Ehlert PDS Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 24173 A Anlage 11 Abschaffung der von Baden-Württemberg erhobenen Studiengebühren sowie angesichts der Einführung von Studienkonten Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren durch Rheinland-Pfalz im Falle eines In-Kraft-Tretens der sechsten Novelle des Hochschulrahmen- gesetzes MdlAnfr 22, 23 Pia Maier PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24173 C Anlage 12 Sicherung der Gebührenfreiheit des Hoch- schulstudiums; Vereinbarkeit der durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz erreich- ten Verbesserungen für Studienende mit einer Gebührenbelastung zum Beispiel in Nord- rhein-Westfalen MdlAnfr 24, 25 Ursula Lötzer PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24173 D Anlage 13 Diskriminierungen von katholischen, insbe- sondere deutschstämmigen Christen in Russ- land; Beschleunigung des Aufnahmeverfah- rens von Spätaussiedlern MdlAnfr 26, 27 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 24174 B Anlage 14 Aufnahmeverweigerung für 13 militante Paläs- tinenser MdlAnfr 28 Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 24174 D Anlage 15 Gespräche der USA mit Vertretern der kurdi- schen Opposition im Irak in Deutschland MdlAnfr 29 Wolfgang Gehrcke PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 24175 A Anlage 16 Auswirkungen der Osterweiterung der EU auf den BGS, insbesondere bei einer gemeinsamen Grenzpolizei für die EU MdlAnfr 30, 31 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 24175 B Anlage 17 Ergebnisse der Arbeit der „Ostsee-Taskforce“ zur Bekämpfung der organisierten Krimina- lität; Maßnahmen gegen den Menschenhandel in der Ostsee MdlAnfr 32 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 24175 D Anlage 18 Klassifizierung bei der Besteuerung amerika- nischer REITS in „Fonds“ bzw. „Kapitalge- sellschaften“; steuerliche Auswirkungen MdlAnfr 34, 35 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 24176 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 Dr. Gerald Thalheim 24168 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 24169 (C) (D) (A) (B) Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 12.06.2002 Marieluise DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 12.06.2002* Bindig, Rudolf SPD 12.06.2002* Dr. Blank, CDU/CSU 12.06.2002** Joseph-Theodor Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 12.06.2002 Erler, Gernot SPD 12.06.2002 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 12.06.2002 Joseph DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 12.06.2002 Peter Dr. Grygier, Bärbel PDS 12.06.2002 Hampel, Manfred SPD 12.06.2002 Hartnagel, Anke SPD 12.06.2002 Hoffmann (Wismar), SPD 12.06.2002 Iris Irmer, Ulrich FDP 12.06.2002 Jünger, Sabine PDS 12.06.2002 Kumpf, Ute SPD 12.06.2002 Lehder, Christine SPD 12.06.2002 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ 12.06.2002 DIE GRÜNEN Lintner, Eduard CDU/CSU 12.06.2002* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 12.06.2002* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa fraktionslos 12.06.2002* Müller (Berlin), PDS 12.06.2002* Manfred Neumann (Gotha), SPD 12.06.2002 Gerhard Roos, Gudrun SPD 12.06.2002 Schily, Otto SPD 12.06.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 12.06.2002 Seehofer, Horst CDU/CSU 12.06.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 12.06.2002 Stetten, Wolfgang Welt, Jochen SPD 12.06.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Nordatlantischen Versamm- lung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Tabelle über den Umfang der seit der Privatisierung der Bahn geflossenen Zuschüsse an die DB AG (Ta- gesordnungspunkt 1, Frage 17) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat in den Jahren 1998 bis 2001 nachstehende Zuschüsse erhalten: entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Zuwendungsart 1998 bis 2001 (Istzahlen in Mio. DM) 1998 1999 2000 2001 Zinslose Darlehen/BschwAG 948 1 214 1 212 682 Zukunftsinvestitionsprogramm 0 0 0 1 022 BKZ/BschwAG 3 052 3 967 3 979 3 870 BKZ/DBGrG (Investive Altlasten) 1 742 1 938 1 595 2 016 Lärmsanierung 1 14 38 Zwischensumme 5 742 7 120 6 800 7 628 GVFG-Bundesprogramm 257 291 215 298 Mittel nach Hauptstadtvertrag 61 47 36 42 Summe investive Titel 6 060 7 368 7 051 7 879 Materialaufwand Altlasten DR 1 470 1 190 910 630 Personalaufwand Altlasten DR 2 325 1 958 1 482 1 009 Summe nichtinvestive Altlasten 3 795 3 148 2 392 1 639 Gesamt 9 855 10 516 9 443 9 518 Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (FDP) (Drucksache 14/9299, Fragen 1 und 2): Wann stehen alle verwaltungstechnisch notwendigen Informa- tionen, Verfahrensregelungen und Rechtsverordnungen zur Verfü- gung, damit das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) kompetent und qualifiziert über die neuen gesetzlichen Vorschriften des § 14 c Zivildienstgesetz mit den Möglichkeiten der Ableistung eines Freiwilligen sozialen Jahres/Freiwilligen ökologischen Jahres (FsJ/FöJ) beraten kann, und welche inhaltliche Aufgabe wird dem BAZ bei der Beratung der Kriegsdienstverweigerer zukommen? Wie wird sich die Möglichkeit der Ableistung eines FsJ/FöJ auf die Personalsituation im BAZ auswirken, und wie wird die Geset- zesänderung bei der Neuorganisation des BAZ berücksichtigt? Zu Frage 1: „Der neue § 14 c Zivildienstgesetz tritt am 1. August 2002 in Kraft. Es ist vorgesehen, ebenfalls Anfang August eine Rechtsverordnung zu erlassen, die in dem von § 14 c Zivildienstgesetz gezogenen Rahmen einige Einzelheiten regeln wird. Die Rechtsverordnung soll nur wenige Be- stimmungen umfassen, da die entscheidenden Regelun- gen schon vom Gesetzgeber im § 14 c Zivildienstgesetz getroffen sind. Weitere Vorschriften sind nicht vorgese- hen. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Anfragen zum § 14 c Zivildienstgesetz zielführend beantwortet werden. Das belegt die tägliche Praxis. Weiterhin kann sich der Internetnutzer auch über die Internetseite des BMFSFJ unterrichten. Das Bundesamt für den Zivildienst hat keine Kompetenzen im Bereich von FsJ und FöJ. In- soweit muss es auf die zuständigen Landesbehörden ver- weisen. § 14 c Zivildienstgesetz ist eine Zivildienstaus- nahme wie der Andere Dienst im Ausland nach § 14 b Zivildienstgesetz oder der Entwicklungsdienst nach § 14 a Zivildienstgesetz. Wer einen solchen Dienst leisten will, muss sich selbst um die Verwirklichung seiner Pläne kümmern. Ansprech- partner für die zukünftigen Dienstleistenden sind die Trä- ger des freiwilligen sozialen Jahres bzw. des freiwilligen ökologischen Jahres. Zu Frage 2: Wir gehen davon aus, dass das vorhandene Personal für die Durchführung des § 14 c Zivildienstgesetz ausreicht, da es sich um eine Zivildienstausnahme handelt und nicht um einen vom BAZ auszugestaltenden Freiwilligen- dienst. Die Zahl der zum Zivildienst heranzuziehenden anerkannten Kriegsdienstverweigerer vermindert sich in dem Maße, wie anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein FsJ oder FöJ ableisten. Insgesamt gehen wir davon aus, dass hinsichtlich des § 14 c Zivildienstgesetz eine dem § 14 b Zivildienstgesetz vergleichbare Entwicklung zu verzeichnen sein wird. Bei der Durchführung des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14 b Zivildienstgesetz gibt es keine personellen Schwie- rigkeiten oder organisatorische Besonderheiten. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/9299, Fragen 3 und 4): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei den Bürgern zu stärken, da trotz viel- fach positiver Einstellung zur Nutzung dieser Energien zahlreiche Projekte vor Ort auf erbitterten Widerstand von Anwohnern, Kommunen oder unteren Behörden stoßen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Prof. Dr. Hohmeyer (Universität Flensburg) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit und des Umweltbundesamtes erarbeiteten Gutachten „Vergleich externer Kosten der Stromerzeugung in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“, wonach der Biomasse für verschiedene Umweltschäden ein Bonus von 0,137 Euro pro kWh zustehen müsste, und was unternimmt sie, um die externen Kos- ten zu internalisieren? Zu Frage: 3: Das Interesse am Ausbau der verschiedenen Sparten der erneuerbaren Energien – Wind- und Wasserkraft, So- larwärme, Biomasse und Geothermie – ist sehr hoch. Dies geht aus einer Vielzahl von Anfragen und Rückmeldun- gen an die Bundesregierung hervor. Besonders hervorge- hoben wird dabei der positive Umwelteffekt der erneuer- baren Energien und ihr wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, ihr dezentraler Einsatz mit Arbeitsplätzen vor allem im Handwerk, in der Landwirtschaft und im Ma- schinenbau, der positive Arbeitsplatzeffekt – derzeit ist die Nutzung mit rund 120 000 Arbeitsplätzen in Deutschland verbunden – vor allem auch in ländlichen Regionen sowie die viel versprechenden Exportchancen. Ihr dezentraler Einsatz bedeutet auf der anderen Seite, dass eine Vielzahl von Einzelanlagen errichtet wird. Es handelt sich dabei im Allgemeinen um genehmigungsbe- dürftige Anlagen. Die Prüfung der Anträge und die Ge- nehmigung oder Nichtgenehmigung der Anlagen sind nach der Kompetenzverteilung von Bund, Ländern und Kommunen nicht Aufgabe des Bundes, was bei vielen Bürgern offensichtlich wenig bekannt ist. Der Bund hat geeignete Rahmenbedingungen geschaf- fen, dass ein Höchstmaß an Umwelt- und Sozialverträg- lichkeit sowie Einbeziehung der betroffenen Bürger er- reicht worden ist: So wurde nach § 35 Baugesetzbuch nicht nur eine Gleichstellung von Anlagen zur Wind- und Was- serkraftnutzung mit anderen öffentlich wichtigen Anliegen im Außenbereich bewirkt, sondern zugleich auch eine Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- oder Ausschlussge- bieten für den Bau von Windkraftanlagen, sodass über die Planungsinstrumente ein gesteuertes Vorgehen erreicht wurde. Ein so genannter „Wildwuchs“ konnte damit ver- hindert werden. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt nicht vom Bund, sondern obliegt den Ländern, Kreisen und Kommunen. Akzeptanz für geeignete Standorte ist daher nur vor Ort zu erzielen. Diese Regelung wurde übri- gens bereits in der 13. Wahlperiode verabschiedet. Da- rüber hinaus hat der Bund in der 14. Wahlperiode mit den Novellierungen des UVP-Gesetzes, des Bundesnatur- schutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, der Seean- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 200224170 (C) (D) (A) (B) lagenverordnung und verschiedener Regelungen im Ab- fall- und Immissionsschutzrecht sehr hohe Anforderun- gen an die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen gestellt. Dies betrifft insbesondere auch Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien. Der konkrete Vollzug dieser Rege- lungen einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung ist wiederum nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Länder und zuständigen Genehmigungsbehörden. Die Bundesre- gierung geht davon aus, dass der erforderliche Abwä- gungsprozess vor Ort fundiert erfolgt und dabei die Ein- beziehung der betroffenen Bürger konsequent umgesetzt wird. Die Bundesregierung trägt durch intensive Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und Akzeptanz der Bürger bei. Neben der Ausweitung des Internetange- botes kommt dabei nach wie vor geeigneten Druck- erzeugnissen ein hoher Stellenwert zu. So gehört bei- spielsweise die Publikation „Erneuerbare Energien und Nachhaltige Entwicklung“ zu den am meisten abgefrag- ten Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zu Frage 4: In der Studie „Vergleich externer Kosten der Stromer- zeugung in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz“ wird eine Auswertung der verschiedenen vorliegenden Studien zu externen Kosten der verschiedenen Stromer- zeugungssysteme vorgenommen. Dabei werden die wich- tigsten Schätzungen der Kosten der Emission klassischer Luftschadstoffe sowie der Klimafolgeschäden diskutiert. Nach Nettoanalysen der externen Kosten sowohl des anthropogenen Treibhauseffektes als auch der Luftschad- stoffemissionen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich die netto eingesparten externen Kosten der erneu- erbaren Energien wenig unterscheiden: Der Mittelwert des externen Nutzens liegt nach diesen Berechnungen heute bei rund 14 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet, dass jede mit erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde volks- wirtschaftlich und langfristig betrachtet rund 14 Cent pro Kilowattstunde eingespart. Dieses Ergebnis gilt für alle Sparten der erneuerbaren Energien: für Strom aus Wind- und Wasserkraft ebenso wie für Strom aus Biomasse und Solarstromanlagen. Damit liegt der volkswirtschaftliche Nutzen der erneu- erbaren Energien deutlich über den Einspeisevergütungen des EEG: Die Vergütungen nach dem EEG pro eingespeis- ter Kilowattstunde betragen im Jahr 2002: für Wasserkraft 7,67 Cent bis 500 Kilowatt installierter Leistung, für Wind- kraft 9 Cent als Anfangsvergütung und 6,1 Cent nach Errei- chen der Absenkungsmarke, und für Biomasse 10,1 Cent bis 500 Kilowatt installierter Leistung, 9,1 Cent bis 5 Mega- watt Leistung und 8,6 Cent bis 20 Megawatt installierter Leistung. Für Photovoltaik beträgt die EEG-Vergütung derzeit 48,1 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit über ihrem derzeitigen externen Nutzen. Angesichts des großen lang- fristigen Potenzials und ihrer hohen technologiepoliti- schen Bedeutung konstatiert der Autor die Rechtfertigung einer höheren Vergütung, um das Entwicklungspotenzial zur technischen und wirtschaftlichen Verbesserung dieser Sparte außerhalb des Labormaßstabs voranzubringen, auch mit Blick auf ein technologisches Wettrennen mit den USA und Japan. Die in Deutschland eingeführte Vergütungsregelung – zunächst das Stromeinspeisungsnetz und jetzt das Er- neuerbare-Energien-Gesetz – haben sich als besonders er- folgreich erwiesen: Sie schaffen mit ihren langfristig gere- gelten Vergütungssätzen betriebswirtschaftlich geeignete Rahmenbedingungen für Investoren und kreditgebende Banken; gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur volkswirtschaftlich erforderlichen Internalisierung ex- terner Kosten. Über den im EEG enthaltenen Ausgleichs- mechanismus werden die Vergütungen bundesweit ausge- glichen und breit verteilt. Die Bundesregierung sieht in diesem Gesetz eine besonders effiziente Regelung zur In- ternalisierung externer Kosten und Nutzen der Strom- erzeugung. Die ausführliche Studie ist in der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes erschienen und unter www.bmu.de und www.umweltbundesamt.de herunterladbar. Eine Kurz- fassung ist in der monatlichen BMU-Zeitschrift „Um- welt“ Nr. 4/2002 zusammen mit einem Artikel über die Wirkungen des EEG erschienen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/9299, Frage 5): In welchem Volumen gedenkt die Bundesregierung nach dem EU-Kompromiss Mittel zur optimalen Umsetzung der Wettbe- werbshilfe für Werften einzusetzen? Zur Flankierung der laufenden Verhandlungen der Eu- ropäischen Kommission zur Einführung befristeter Schutz- maßnahmen für bestimmte Marktsegmente des Schiffbaus wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen vor- sorglich eine – zunächst noch qualifiziert gesperrte – Ver- pflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 24 Mil- lionen Euro in den Haushaltsplan 2002 eingestellt. Nach einer Entsperrung durch den Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages würden die Teilbe- träge in den Haushaltsjahren 2003 bis 2005 fällig werden. Damit wird deutlich gemacht, dass die Bundesregierung sich der wirtschaftlichen Bedeutung der Werftindustrie – insbesondere für die Küstenländer – bewusst ist und die innerhalb der Europäischen Kommission beabsichtigten handelspolitischen Maßnahmen auch national mitgetra- gen werden. Zusammen mit der Zweidrittel-Kofinanzierung der Län- der ergäbe sich damit ein Programmvolumen in Höhe von 72 Millionen Euro, mit dessen Hilfe die dringend notwen- digen Neuakquirierungen von Containerschiffen und Pro- dukten- und Chemikalientankern von bis zu 1,2 Millarden Euro Auftragsvolumen flankiert werden könnten. Ob da- rüber hinaus eine weitere Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2003 eingestellt wird, ist Gegenstand der noch laufenden Gespräche zur Aufstellung des Regie- rungsentwurfs 2003. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 24171 (C) (D) (A) (B) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksa- che 14/9299, Frage 6): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss der mit di- gitalen Empfangsgeräten ausgestatteten deutschen Fernsehzu- schauer von der Übertragung der Spiele zur Fußball-Weltmeister- schaft 2002 vor dem Hintergrund des in der EG-Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“) festgeschriebenen Gebots der Ausstrahlung von Ereignissen erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung? Die Bundesregierung bedauert im Interesse der betrof- fenen Fernsehzuschauer, dass es den öffentlich-rechtli- chen Rundfunkanstalten nicht gelungen ist, die Spiele zur Fußballweltmeisterschaft 2002 auch in digitaler Form zu übertragen. Damit wird außerdem der weiteren Verbreitung der di- gitalen Empfangstechnik, der die Bundesregierung große Bedeutung beimisst, geschadet. Nach den Erklärungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist die Abstrahlung in digitaler Form wegen der von der Kirch-Gruppe geforderten Ver- schlüsselung nicht möglich. Die für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk zuständigen Aufsichtsgremien der Länder werden darauf zu achten haben, dass künf- tig die uneingeschränkte Versorgung der Zuschauer mit digitalen Empfangsgeräten gewährleistet wird. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungs- gericht Köln nach Pressemeldungen es abgelehnt hat, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Abstrah- lung durchzusetzen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksa- che 14/9299, Frage 8): Sieht die Bundesregierung angesichts etwaiger US-amerikani- scher Planungen für einen Militärschlag gegen den Irak nunmehr Anlass, vorsorglich eigene Einheiten und Material der ABC- Kräfte der Bundeswehr aus der im Kriegsfall unmittelbar betrof- fenen Region aus Kuwait abzuziehen? Auftrag der deutschen ABC-Abwehrkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Freedom“ in Kuwait ist es, nach einem möglichen terroristischen Angriff mit Massenver- nichtungswaffen auf amerikanische Stützpunkte oder Stützpunkte der Koalitionspartner sowie zivile Einrich- tungen in der Region Spüraufgaben und Dekontamination durchzuführen. Dies hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Um die- sen Auftrag wahrnehmen zu können, müssen Teile des Kontingents in Kuwait präsent sein und von Zeit zu Zeit in Übung gehalten werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsskretärs Stephan Hilsberg auf die Frage des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/9299, Frage 9): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, dass die nach dem Sturm „Lothar“ im Dezember 1999 eingerichteten Nasslager zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung und Qua- litätsverlusten bis Ende 2003 ausgelagert sein sollten, eine Ausnah- megenehmigung gemäß §70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und § 29 Straßenverkehrsordnung zum Abtransport von Langholz aus Nasslagern, mit einer Erhöhung der zulässigen Gesamtge- wichte, bis zum Ende des Jahres 2003 zu erteilen? Nein. Sowohl die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch die einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) zählen zum Verwaltungs- vollzug. Für den Vollzug der StVO und der StVZO sind nach den Artikeln 83 und 84 des Grundgesetzes (GG) die Länder, nicht der Bund zuständig. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/9499, Fragen 12 und 13): Beabsichtigt die Bundesregierung, das bisher veranschlagte Finanzvolumen von rund 350 Millionen Euro für den Erlass von Altschulden von Wohnungsunternehmen in den neuen Bundes- ländern nach §6 a Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) im Interesse des Erhalts der betroffenen kommunalen und genossenschaftli- chen Wohnungsunternehmen mit dem nächsten Haushaltsplan aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe? Wie viele der für 2002 veranschlagten Bundesmittel für das Stadtumbauprogramm Ost sind inzwischen den betroffenen Län- dern und Kommunen zugeflossen, und wie viel davon konnte be- reits wirksam für den Stadtumbau Ost eingesetzt werden? Zu Frage 12: Für zusätzliche Altschuldenhilfen nach § 6 a Altschul- denhilfe-Gesetz stehen ab 2001 über einen Zeitraum von zehn Jahren 358 Millionen Euro zur Verfügung. Die Län- der beteiligen sich an Sanierungskonzepten für die an- tragstellenden Wohnungsunternehmen in mindestens der Höhe der Entlastung durch den Bund. Da der zur Verfügung stehende Verpflichtungsrahmen derzeit nicht ausgeschöpft ist, besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit zu Überlegungen für eine Mittelauf- stockung im nächsten Haushaltsplan. Zu Frage 13: Im Wettbewerb Stadtumbau hat der Bund den am Wettbewerb teilnehmenden Kommunen Zuwendungsbe- scheide über 12,8 Millionen Euro ausgehändigt. Von die- ser Summe wurden bereits 11,5 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt. Nach der zwischen dem Bund und den Ländern am 29. Dezember 2001 und 9. April 2002 abgeschlossenen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 200224172 (C) (D) (A) (B) Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2002 stellen die Länder für die zu fördernden Maßnahmen Landesprogramme auf. Der Bund fasst die Landespro- gramme zum Bundesprogramm zusammen und teilt den Ländern nach Maßgabe des Bundesprogramms die Fi- nanzhilfen des Bundes zu. Die Landesprogramme zum Stadtumbau Ost liegen erst zum Teil vor. Gleichwohl werden die einzelnen Län- der in Kürze das Zuteilungsschreiben über die Bundes- mittel mit der Maßgabe erhalten, dass die Zuteilung wirk- sam wird, sobald das Landesprogramm dem Bund vorliegt, von ihm gebilligt wird oder der Bund dem Pro- gramm nicht innerhalb der in der Verwaltunsvereinbarung vorgesehenen Monatsfrist widerspricht. Durch die früh- zeitige Zuteilung wird erreicht, dass die Länder die Bun- desmittel zügig in Anspruch nehmen und entsprechend dem Auszahlungsbedarf bei den zu fördernden Maßnah- men einsetzen können. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen der Abgeordneten Heidemarie Ehlert (PDS) (Drucksa- che 14/9299, Fragen 14 und 15): Wie viele Anträge von Wohnungsunternehmen auf Erlass von Altschulden für abgerissenen Wohnraum nach § 6 a des AHG wur- den bisher mit welchem Volumen bewilligt? Hält die Bundesregierung das bisher veranschlagte Finanz- volumen von 100 Millionen bis 150 Millionen Euro jährlich für das Stadtumbauprogramm Ost nach wie vor für ausreichend, oder beabsichtigt sie, es im Interesse des zwingend notwendigen Stadtumbaus mit dem nächsten Haushaltsplan ab 2003 aufzu- stocken? Zu Frage 14: Bisher liegen 90 Anträge vor. Diese bedürfen in vielen Fällen noch der Vervollständigung. Bewilligt wurden 25 Anträge mit einem Antragsvolumen von circa 18 Mil- lionen Euro. Zu Frage 15: Für die Förderung von Maßnahmen zum Stadtumbau Ost stehen im Bundeshaushaltsplan 2002 Finanzhilfen (Verpflichtungsrahmen) in Höhe von 178,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm ist auf eine langfristige Unterstützung angelegt und umfasst bis 2009 – mit der Komplementärfinanzierung durch Länder und Gemeinden – ein Volumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Hiervon trägt allein der Bund 1,1 Mil- liarden Euro. Das Programmvolumen geht weit über die Vorschläge der Leerstands-Kommission hinaus. Nach Auffassung der Bundesregierung leistet es im Zusammenwirken mit den weiteren wohnungs- und städtbaulichen Fördermaßnah- men einen wesentlichen und ausreichenden Beitrag zur Lö- sung der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Probleme in den vom Strukturwandel betroffenen ost- deutschen Städten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen der Abgeordneten Pia Maier (PDS) (Drucksa- che 14/9299, Fragen 22 und 23): Wäre nach Auffassung der Bundesregierung das Land Baden- Württemberg im Falle eines In-Kraft-Tretens der vom Deutschen Bundestag beschlossenen sechsten Novelle des Hochschulrah- mengesetzes verpflichtet, die im Lande erhobenen Studienge- bühren für so genannte Langzeitstudiengebühren abzuschaffen? Wäre nach Auffassung der Bundesregierung das Land Rhein- land-Pfalz im Falle eines In-Kraft-Tretens der vom Deutschen Bun- destag beschlossenen sechsten Novelle des Hochschulrahmen- gesetzes verpflichtet, auf die Erhebung von Studiengebühren infolge der Einführung von Studienkonten zu verzichten? Zu Frage 22: Nein. Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes werden Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizie- renden Studienabschluss in allen Ländern grundsätzlich ausgeschlossen. Das Gesetz garantiert den Studienwilligen und ihren Familien, dass ein Studium bis zum Bachelor bzw. bis zum konsekutiven Master-Abschluss, bis zum Di- plom, Magister oder bis zum Staatsexamen auch künftig studiengebührenfrei bleibt. Der Bund hat für den Hoch- schulbereich eine Rahmengesetzgebung und muss den Ländern Spielräume für Ausnahmeregelungen einräumen. Grundsätzlich lässt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmen- gesetzes (6. HRGÄndG) daher zu, dass das Landesrecht in besonderen Fällen Ausnahmen von der Studiengebühren- freiheit vorsieht. Die Regelung unterstützt auch die Ein- führung neuer nachfrageorientierter Studienfinanzierungs- modelle wie Studienkonten und Bildungsgutscheine. Das Landrecht regelt, welchen Umfang das Studienkonto bzw. die Bildungsgutscheine für ein gebührenfreies Studium haben oder wann die Regelstudienzeit als deutlich über- schritten gilt und damit Studiengebühren erhoben werden können. Hierbei sind differenzierte Regelungen möglich und sinnvoll, etwa zur Berücksichtigung von Gremien- tätigkeiten, Kindererziehungszeiten, Teilzeitstudierenden und Auslandsstudienzeiten. Zu Frage 23: Das 6. HRGÄndG verweist in seiner Begründung aus- drücklich auf die Vereinbarkeit eines Studienzeitkonten- modells mit der Studiengebührenfreiheit für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Lötzer (PDS) (Drucksache 14/9299, Fragen 24 und 25): Welche Haltung hat die Bundesregierung zur von nordrhein- westfälischen Studierenden in einer landesweiten Demonstration in Düsseldorf am 8. Juni 2002 sowie in Streiks an rund 20 Hoch- schulen zum Ausdruck gebrachten Forderung nach Sicherung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ohne Wenn und Aber? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 24173 (C) (D) (A) (B) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausbildungsförde- rungsreformgesetz erreichten Verbesserungen in der studenti- schen Ausbildungsförderung, wenn gleichzeitig Studierende von Ländern wie Nordrhein-Westfalen in zunehmendem Maße durch Gebühren belastet werden? Zu Frage 24: Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes wird die Einführung von Studiengebühren bis zum ersten be- rufsqualifizierenden Studienabschluss in allen Ländern grundsätzlich ausgeschlossen. Das Gesetz garantiert den Studienwilligen und ihren Familien, dass ein Studium bis zum Bachelor bzw. bis zum konsekutiven Master-Ab- schluss, bis zum Diplom, Magister oder bis zum Staats- examen auch künftig studiengebührenfrei bleibt. Der Bund hat für den Hochschulbereich eine Rahmen- gesetzgebung und muss den Ländern Spielräume für Aus- nahmeregelungen einräumen. Grundsätzlich lässt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) daher zu, dass das Landesrecht in besonderen Fällen Aus- nahmen von der Studiengebührenfreiheit vorsieht. Die Regelung unterstützt auch die Einführung neuer nachfra- georientierter Studienfinanzierungsmodelle wie Studien- konten und Bildungsgutscheine. Das Landesrecht regelt, welchen Umfang das Studienkonto bzw. die Bildungsgut- scheine für ein gebührenfreies Studium haben oder wann die Regelstudienzeit als deutlich überschritten gilt und da- mit Studiengebühren erhoben werden können. Hierbei sind differenzierte Regelungen möglich und sinnvoll, etwa zur Berücksichtigung von Gremientätigkeiten, Kinder- erziehungszeiten, Teilzeitstudierenden und Auslandsstudi- enzeiten. Erst die konkrete Ausgestaltung der Gebührenre- gelung im Landeshochschulrecht macht demnach eine Überprüfung möglich, ob es sich noch um eine rahmen- rechtliche zulässige Ausnahmebestimmung handelt, die der im HRG neu verankerten Studiengebührenfreiheit ent- spricht. Zu Frage 25: Der inzwischen deutlich werdende Erfolg des Ausbil- dungsförderungsreformgesetzes ist am Anstieg der An- tragszahlen ablesbar. Das Vertrauen der Studierenden in die staatliche Ausbildungsförderung ist nach Jahren be- dauerlich konstanten Rückbaus durch die Vorgängerregie- rung wieder zurückgewonnen worden. Soweit die noch nicht abgeschlossenen Überlegungen aus Nordrhein- Westfalen bislang überhaupt bekannt worden sind, sehen sie Härteregelungen und Ausnahmen vor, die insbeson- dere für BAföG-Empfänger gelten würden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/9299, Fragen 26 und 27): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Diskri- minierungen von katholischen Christen in Russland, die zumeist der deutschen Minderheit angehören, wie sie Presseberichten zu- folge, nach vielen Jahren der Religions- und Glaubensfreiheit, vor allem im Konflikt mit der russisch-orthodoxen Kirche, verstärkt zu Tage treten, und wie begründet die Bundesregierung ihre der Medienberichterstattung zu entnehmende Haltung, es gebe keinen direkten politischen Handlungsbedarf („Kirchliche Nachrichten- agentur“ vom 22. Mai 2002)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verfah- ren zur Aufnahme von Spätaussiedlern, vor dem Hintergrund der zunehmenden Konflikte mit der russisch-orthodoxen Kirche, zu beschleunigen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundes- regierung bezogen auf das beschlossene Zuwanderungsgesetz? Zu Frage 26 und 27: Gegenwärtig ist eine Auseinandersetzung zwischen der Orthdoxen und der Katholischen Kirche um die Fra- gen der katholischen Kirchenstruktur in Russland zu be- obachten. Dabei wendet sich die Orthodoxe Kirche offen- bar auch mithilfe der Behörden gegen die Neugliederung der katholischen Bistümer und den Ausbau ihrer Struktur in Russland. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung ist es unter anderem zur Versagung der Einreise für einzelne Angehörige des katholischen Klerus nach Russland ge- kommen. Die bestehende, gesetzlich garantierte Religi- onsfreiheit und -ausübung der Russlanddeutschen ist aus der Sicht der Bundesregierung aber nicht in Gefahr. Es be- steht daher keine Veranlassung, eine beschleunigte Aus- reise von Deutschstämmigen anzustreben. Russland ist an Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und an Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonven- tion, die den Schutz der Religionsfreiheit vorsehen, ge- bunden Die Bundesregierung wird jedoch weiter genau beob- achten, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das Vorge- hen russischer Behörden, zum Beispiel durch die Ableh- nung von Einreisegemehmigungen, die Religionsfreiheit in Russland insgesamt beeinträchtigt. Eine systematische Verhinderung der Aufnahme neuer Mitglieder durch die katholische Kirche in Russland vertrüge sich nicht mit dem Menschenrecht der Religionsfreiheit, wie es für die Mitglieder der Vereinten Nationen und des Europarates, also auch für Russland verbindlich ist. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (Recklinghausen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/9299, Frage 28): Wie stellt die Bundesregierung ganz konkret (bitte detaillierte Antwort) über die Festlegung im Gemeinsamen Standpunkt hi- naus sicher, dass keine/r der in der Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, vom 6. Juni 2002 auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/154 erwähnten mili- tanten 13 Palästinenser aus den anderen EU-Aufnahmeländern nach Deutschland einreist (die wegen der Zuständigkeit für Ein- reise und Aufenthalt von Ausländern erkennbar in den Zuständig- keitsbereich des Bundesministeriums des Innern und nicht des Auswärtigen Amts fallende Teilfrage wurde nicht beantwortet) und welches sind ganz konkret die in der Antwort auf oben ange- führte schriftliche Frage genannten „grundsätzlichen politischen Erwägungen“, wegen derer Deutschland keine/n der 13 militanten Palästinenser aufgenommen hat? Der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union wird in der Bundesrepublik wie folgt umgesetzt: Die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 200224174 (C) (D) (A) (B) zwölf Palästinenser, die in der EU Aufnahme gefunden haben, sind deutschlandweit zur Grenzfahndung ausge- schrieben. Alle Dienststellen des BGS sind angewiesen, im Rahmen von Grenzkontroll- und Grenzraumüberwa- chungsmaßnahmen Einreiseversuche zu unterbinden. Die grundsätzlichen politischen Erwägungen, die die Bundesregierung veranlasst haben, keinen der zwölf Paläs- tinenser zu übernehmen, die die EU aufgenommen hat, wurden den zuständigen Ausschüssen des Bundestages in nicht öffentlichen Sitzungen erläutert. Unter anderem spielte dabei auch der Gesichtspunkt eine Rolle, dass es in sich widersprüchlich gewesen wäre, eine der fraglichen Personen aufzunehmen und möglicherweise gleichzeitig strafrechtlich gegen sie vorgehen zu müssen. Im Übrigen wurde Deutschland seitens der EU-Präsidentschaft nicht um Aufnahme gebeten. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache 14/9299, Frage 29): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund etwaiger US- amerikanischer Planungen für eine Militärintervention im Irak Vertretern der USA Gelegenheit gegeben, in Deutschland Ge- spräche mit Vertretern der kurdischen Oppositionskräfte im Irak zu führen (vergleiche „Berliner Zeitung“ vom 22. April 2002)? Nein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/9499, Fragen 30 und 31): Welche personellen und strukturellen Auswirkungen der Osterweiterung der Europäischen Union sieht die Bundesregie- rung für den Bundesgrenzschutz (BGS)? Welche Auswirkungen für den BGS sieht die Bundesregierung im Hinblick auf das Gespräch der Innenminister der EU-Mit- gliedstaaten über eine gemeinsame Grenzpolizei für die Europä- ische Union? Zu Frage 30: Die EU-Osterweiterung, die frühestens zum 1. Januar 2004 zu erwarten ist, hat zunächst keine strukturellen Auswirkungen auf den BGS. Die Erweiterung bedeutet nicht zeitgleich den Wegfall der grenzpolizeilichen Kon- trollen. Es handelt sich um zwei unabhängige Akte, zwi- schen denen nach heutiger Einschätzung ein beträcht- licher Zeitraum liegen wird. Erst wenn alle Schengen Bedingungen in den Beitrittsstaaten erfüllt werden, kann die Abschaffung der Grenzkontrollen verantwortet wer- den. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -se- natoren der Länder hat am 5./6. Juni 2002 der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur vertieften Behandlung des The- mas – unter Vorsitz des Bundesministeriums des Innern – zugestimmt. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, zu einem abgestimmten Sicherheitskonzept an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik nach der EU-Er- weiterung bis zum Wegfall der Grenzkontrollen entspre- chend dem Schengener Durchführungsabkommen zu gelangen. An der Arbeitsgruppe nimmt neben den betrof- fenen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern auch das Bundesministerium der Finanzen teil. Zu Frage 31: Anlässlich des Treffens der Innenminister der Mit- gliedstaaten der Europäischen Union, der Beitrittskandi- datenstaaten und der Türkei wurde am 30. Mai 2002 in Rom die Machbarkeitsstudie „Europäische Grenzpolizei“ präsentiert. Die Studie, an der Italien, Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien mitgewirkt haben, regt an, die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zügig zu insti- tutionaliseren. Das Ergebnis der Studie fand bei allen grundsätzliche Zustimmung. Die weitere Behandlung der Vorschläge bleibt den zu- ständigen EU-Gremien, dem Justiz- und Innenrat und dem Europäischen Rat in Sevilla vorbehalten. Absehbar ist jedoch bereits jetzt, dass die internationalen Aktivitä- ten des Bundesgrenzschutzes weiter zunehmen werden. Die bisherigen gegenseitigen Hospitationen von BGS-Be- amten mit Italien, Spanien, Frankreich und Österreich werden voraussichtlich um weitere Länder ergänzt. Ziel ist es, den Einsatz von BGS-Beamten an den europäischen Großflughäfen auszubauen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/9499, Frage 32): Zu welchen konkreten, das heißt auf Zahlen, Untersuchungen und Feststellungen basierenden Ergebnissen und Erkenntnissen ist die Arbeit der „Ostsee-Taskforce“ zur Bekämpfung der organisier- ten Kriminalität – insbesondere bezogen auf die Expertengruppen „Illegale Migration“ und „Frauenhandel“ sowie die „Nordische Zu- sammenarbeit zwischen Kriminalermittlungsdienststellen“ (CID) – bis zum heutigen Tage – auch nach Auswertung von Vorfällen befreundeter Ostsee-Nachbarstaaten – gekommen, und welche greifbaren Schritte werden ihrerseits in Erwägung gezogen, um dem Problem des Menschenhandelns in der Ostseeregion wirk- sam entgegenzutreten? Die im Rahmen der Zusammenarbeit der Ostsseean- rainerstaaten gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich illega- ler Migration werden durch die Expertengruppe in einem jährlichen „Internationalen Lagebericht unkontrollierte Zu- wanderung und Schleusungskriminalität – Ostseeregion“ zusammengefasst und ausgewertet. In den vergangenen Jahren wurden aufgrund dieser Erkenntnisse mehrere ma- ritime Maßnahmen und Landoperationen, sowohl bi- als auch multilateral, durchgeführt. Im Bereich Menschenhan- del im Ostseeraum wird derzeit ein Lagebild unter Beteili- gung von Europol erstellt. Im Rahmen einer gemeinsamen ersten Bestandsaufnahme zum Menschenhandel in diesem Bereich wurde die Umsetzung folgender konkreter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2002 24175 (C) (D) (A) (B) Maßnahmen beschlossen: Intensivierung des polizeilichen Informationsaustausches auf dem Interpol-Weg, anlassbe- zogene gemeinsame Projekte mit Herkunfts- und Ziellän- dern von Opfern des Menschenhandels, Austausch erfahre- ner Polizeibeamter im konkreten Einzelfall (so genannte gemeinsame Ermittlungsteams), deliktspezifische Aus- und Weiterbildung sowie gemeinsame Seminare von Fach- beratungsstellen und Polizei. Weitere Informationen sind unter der Homepage www.balticseataskforce.dk abrufbar. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Drucksache 14/9299, Fragen 34 und 35): Gibt es bei der Besteuerung US-amerikanischer REITS in Deutschland eine unterschiedliche Klassifizierung in „Fonds“ bzw. „Kapitalgesellschaften“, und was sind die steuerlichen Fol- gen der jeweiligen Klassifizierung für den Steuerpflichtigen? Wer nimmt die Klassifizierung des konkreten REITS vor, und haben die Finanzämter vor Ort dabei einen Handlungsspielraum? Zu Frage 34: US-amerikanische REITS (Real Estate Investment Trusts) werden bei der Besteuerung nicht in „Fonds“ und „Kapitalgesellschaften“ unterschieden. Der REIT ist eine amerikanische Investmentgesellschaft, die vorrangig Grundvermögen erwirbt und daraus passive Erträge erzielt. Nach amerikanischem Recht kann der REIT als Körper- schaft (corporation), als Vereinigung (association) oder als Trust errichtet werden. Die rechtliche Ausgestaltung des REITS im Einzelfall erfolgt durch den Emittenten. Die Besteuerung der inländischen Anteilseigener aus- ländischer Investmentgesellschaften wird durch das deut- sche Auslandsinvestmentgesetz geregelt. Für dessen An- wendung ist die rechtliche Ausgestaltung des REITS nach US-amerikanischem Recht irrelevant, da dem § 1 des Aus- landsinvestmentgesetzes eine wirtschaftliche Betrach- tungsweise zugrunde liegt. Für die Anwendbarkeit der steuerlichen Vorschriften des Auslandsinvestmentgesetzes kommt es regelmäßig allein darauf an, ob der REIT ein dem US-amerikanischen Recht unterliegendes Vermögen aus Grundstücken ist, das nach dem Grundsatz der Risiko- mischung angelegt ist. Dieser Grundsatz ist nach der Ver- waltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht erfüllt, wenn das Vermögen aus mehr als drei Grundstücken besteht. Diese Voraussetzung wird bei REITS regelmäßig vor- liegen. Eine Klassifizierung in „Fonds“ bzw. „Kapitalge- sellschaften“ findet damit aufgrund der abschließenden steuerlichen Regelungen des Auslandsinvestmentgesetzes (§§17, 18 AuslInvestmG) nicht statt. Das Doppelbesteue- rungsabkommen mit den USA schränkt die Besteuerung der Erträge inländischer Anteilseigener an den REITS in Deutschland grundsätzlich nicht ein. Zu Frage 35: Eine Liste der Fonds, die zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen worden sind (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 a AuslInvestmG), ist auf den Internetseiten der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – www.bafin.de – unter der Rubrik: Sektor Bankenaufsicht – sonstige Ver- öffentlichungen erhältlich. Ebenfalls zu dieser Gruppe gehören Fonds, deren An- teile an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen sind und die einen steu- erlichen Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Finanzen bestellt haben (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 b AuslInvestmG). Eine Liste dieser Fonds ist auf den Internetseiten des Bundes- amts für Finanzen – www.bff.online.de – unter der Ru- brik: Informationen zu ausländischen Investmentfonds er- hältlich. Die Ergebnisse der jeweiligen Eingruppierung nach diesen Listen und damit auch die Eingruppierung von REITS werden regelmäßig auch von den Finanzäm- tern der Besteuerung zugrunde gelegt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 200224176 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Kol-
    lege von Klaeden hatte sich zur Geschäftsordnung gemel-
    det. Bitte schön.



Rede von Eckart von Klaeden
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident,
ich glaube, bei diesem Punkt drehen wir uns in der Fra-
gestunde im Kreis. Deshalb beantrage ich im Namen
meiner Fraktion eine Aktuelle Stunde zu dem Thema:
Haltung der Bundesregierung zum aktuellen Nitrofen-
Skandal.


(Gustav Herzog [SPD]: Welche Überraschung!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es ist eine
    Aktuelle Stunde zu dem hier angesprochenen Thema be-
    antragt worden. Die Aktuelle Stunde werden wir nach Ab-
    lauf der Fragestunde aufrufen.

    Wir setzen die Fragestunde fort. Wir kommen zur dring-
    lichen Frage 5 des Kollegen Hans-Michael Goldmann.


    (Zuruf des Abg. Ulrich Heinrich [FDP])

    – Also, die dringlichen Fragen 5 bis 20 werden schriftlich
    beantwortet.1)

    Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Die gestellten Fragen, die Fragen 1 und 2, sollen schrift-
    lich beantwortet werden.

    Das Gleiche gilt für den Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
    cherheit. Auch hier sollen die Fragen 3 und 4 schriftlich
    beantwortet werden.

    Das gilt wiederum für den Geschäftsbereich des
    Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
    Auch die Fragen 5 und 6 sollen schriftlich beantwortet
    werden.

    Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
    die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Schulte zur
    Verfügung.

    Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Günther Friedrich
    Nolting auf:




    Peter H. Carstensen (Nordstrand)

    24146


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    1) Abdruck als Anlage zum Plenarprotokoll der 242. Sitzung

    Zu welchen Ergebnissen kommt der deutsch-britische Bericht
    zu den Umständen im Zusammenhang mit dem fatalen Seeschiffs-
    unglück, das sich am 6. März 2002 neben der HMS „Cumberland“
    ereignete, und warum wurde dieser Bericht dem Verteidigungs-
    ausschuss des Deutschen Bundestages bisher nicht zugeleitet?

    Frau Staatssekretärin.

    B