Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2002
        Andrea Nahles
        23819
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2002 23821
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Dr. Bartsch, Dietmar PDS 05.06.2002
        Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 05.06.2002
        Marieluise DIE GRÜNEN
        Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 05.06.2002
        Brase, Willi SPD 05.06.2002
        Brudlewsky, Monika CDU/CSU 05.06.2002
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 05.06.2002*
        Klaus
        Claus, Roland PDS 05.06.2002
        Erler, Gernot SPD 05.06.2002
        Frick, Gisela FDP 05.06.2002
        Friedrich (Altenburg), SPD 05.06.2002
        Peter
        Dr. Grygier, Bärbel PDS 05.06.2002
        Hampel, Manfred SPD 05.06.2002
        Hoffmann (Wismar), SPD 05.06.2002
        Iris
        Irmer, Ulrich FDP 05.06.2002
        Jäger, Renate SPD 05.06.2002*
        Jüttemann, Gerhard PDS 05.06.2002
        Labsch, Werner SPD 05.06.2002
        Leidinger, Robert SPD 05.06.2002
        Dr. Lucyga, Christine SPD 05.06.2002*
        Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 05.06.2002*
        Erich
        Neumann (Bremen), CDU/CSU 05.06.2002
        Bernd
        Onur, Leyla SPD 05.06.2002*
        Palis, Kurt SPD 05.06.2002*
        Papenroth, Albrecht SPD 05.06.2002
        Raidel, Hans CDU/CSU 05.06.2002**
        Ronsöhr, CDU/CSU 05.06.2002
        Heinrich-Wilhelm
        Schily, Otto SPD 05.06.2002
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 05.06.2002
        Schloten, Dieter SPD 05.06.2002*
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 05.06.2002*
        Hans Peter
        von Schmude, Michael CDU/CSU 05.06.2002*
        Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 05.06.2002
        Andreas
        Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 05.06.2002
        Christian
        Seehofer, Horst CDU/CSU 05.06.2002
        Siebert, Bernd CDU/CSU 05.06.2002*
        Dr. Freiherr von CDU/CSU 05.06.2002
        Stetten, Wolfgang
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 05.06.2002
        DIE GRÜNEN
        Wegener, Hedi SPD 05.06.2002
        Welt, Jochen SPD 05.06.2002
        Wettig-Danielmeier, SPD 05.06.2002
        Inge
        Wiesehügel, Klaus SPD 05.06.2002
        Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 05.06.2002*
        Zierer, Benno CDU/CSU 05.06.2002*
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        ** für die Teilnahme an Sitzungen der OSZE
        Anlage 2
        Nachträglich abgedruckte Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Frage des
        Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (232. Sitzung, Druck-
        sache 14/8828, Frage 9):
        Wie vereinbart die Bundesregierung die Gewährung finanziel-
        ler Hilfen an die Palästinensische Autonomiebehörde mit der Ab-
        schlusserklärung der UN-Konferenz „Financing für Develop-
        ment“ in Monterrey/Mexiko vom 18. bis 22. März 2002?
        Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi-
        schen der Abschlusserklärung der VN-Konferenz, „Finan-
        cing for Development“ in Monterrey und der deutschen
        Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen
        Gebieten.
        Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den
        Palästinensischen Gebieten dient der strukturellen
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Verbesserung der Rahmenbedingungen und konzentriert
        sich auf die Schwerpunkte:
        Wasserver- und Entsorgung und nachhaltiges und effi-
        zientes Wasserressourcenmanagement. Die enorme Was-
        serknappheit in der Region, die ungleiche Verteilung der
        Wasserressourcen sowie grenzüberschreitende Wasser-
        läufe bergen ein erhebliches zukünftiges regionales Kon-
        fliktpotenzial. Die deutsche Entwicklungszusammenar-
        beit will hier einen Beitrag zur Krisenminderung leisten.
        Sie leistet damit im Übrigen auch einen Beitrag zur nach-
        haltigen israelischen Wasserversorgung, weil Israel mehr
        als die Hälfte seines Trinkwassers aus der Westbank be-
        zieht.
        Aufbau von Institutionen und Weiterqualifizierung des
        Humankapitals: Aufbau transparenter und im Sinne von
        guter Regierungsführung arbeitender Institutionen sowie
        Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, um ei-
        nen Beitrag zur weiteren Demokratisierung der Palästi-
        nensischen Gebieten und dem Aufbau von Verwaltungs-
        strukturen zu leisten. Gute Erfolge zeigt dabei auch das
        über die Friedrich-Naumann-Stiftung implementierte
        Programm zur Förderung von Nichtregierungsorganisa-
        tionen in den Palästinensischen Gebieten mit den Schwer-
        punkten Jugend-, Frauen- und Menschenrechts- und De-
        mokratieförderung sowie Umwelt.
        Förderung der Privatwirtschaft, um auch ökonomisch
        eine nachhaltige Entwicklung der Palästinensischen Ge-
        biete zu unterstützen.
        Zusätzlich baten Sie in der schriftlichen Antwort um
        Erläuterung der Aspekte: Beurteilung der Menschen-
        rechtssituation, Gleichberechtigung von Männern und
        Frauen, Stand der innerpalästinensischen Demokratie und
        Korruption:
        Es sind zahlreiche Menschenrechtsverletzungen an
        Palästinensern von der Palästinensischen Behörde sowie
        vonseiten Israels dokumentiert. Die Bundesregierung for-
        dert in ihren Verhandlungen und Gesprächen nachdrück-
        lich beide Seiten zur Einhaltung der Menschenrechte auf.
        Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
        werden auch über die politischen Stiftungen und Kirchen
        Nichtregierungsorganisationen, zum Beispiel Menschen-
        rechtszentren, gefördert, um die Einhaltung der Men-
        schenrechte zu verankern und zu befördern und Men-
        schenrechtsverletzungen zu dokumentieren.
        Frauen sind in den Palästinensischen Gebieten im Fa-
        milien- und Erbrecht benachteiligt. Mädchen und Frauen
        haben gleichberechtigten Zugang zu Bildung, auch im ter-
        tiären Bereich. Auch hier leistet die Entwicklungszusam-
        menarbeit einen Beitrag über die Förderung von Nicht-
        regierungsorganisationen.
        1996 fanden demokratische Wahlen zum Palästinen-
        sischen Rat und des Präsidenten der Exekutivbehörde,
        Yassier Arafat, statt. Die für 1997 geplanten Kommu-
        nalwahlen wurden bislang mit der Begründung der an-
        haltenden israelischen Besetzung und der daraus resul-
        tierenden Nichtteilnahme Ost-Jerusalems verschoben.
        Die Mittel der deutschen Entwicklungszusammen-
        arbeit werden grundsätzlich projektbezogen zugesagt. Di-
        rekte finanzielle (Budget-)Hilfe wird nicht an die Palästi-
        nensische Autonomiebehörde geleistet.
        Ihre Frage, wie der politische Dialog mit der Palästi-
        nensischen Autonomiebehörde aussieht, beantworte ich
        wie folgt:
        Die Bundesregierung steht im intensiven politischen
        Dialog mit der Palästinensischen Autonomiebehörde, um
        die Lösung des Nahostkonflikts voranzutreiben und einen
        gerechten, dauerhaften Frieden zu befördern.
        Dieser Dialog auf den verschiedenen Ebenen bezieht
        sich aber auch auf Fragen der Menschenrechte und De-
        mokratisierung, guten Regierungsführung einschließlich
        eines transparenten staatlichen Finanzgebarens.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Meinrad Belle (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Schweizerischen Eidgenossenschaft über die
        Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch
        die Schweizerische Eidgenossenschaft über deut-
        schem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen
        des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Ho-
        heitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Ge-
        setz zu dem deutsch-schweizerischen Vertrag vom
        18. Oktober 2001) (237. Sitzung, Tagesordnungs-
        punkt 27 e)
        Ich lehne diesen Entwurf eines Staatsvertrags zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
        Eidgenossenschaft ab, weil er weder die Interessen der be-
        troffenen Bevölkerung im deutschen Südwesten ausrei-
        chend berücksichtigt noch mit dem Grundgesetz der Bun-
        desrepublik Deutschland vereinbar ist.
        Für meine Ablehnung mache ich folgende Gründe gel-
        tend:
        Erstens. Nachdem nach dem ablehnenden Entscheid in
        der Verkehrskommission des schweizerischen Nationalrats
        eine Zustimmung des Vertragspartners mehr als zweifelhaft
        ist, bindet sich die Bundesregierung durch die einseitige
        Ratifizierung vorab in einer unnötigen Weise. Sollte die
        Schweiz den Vertragsentwurf ablehnen, wird Deutschland
        gefordert sein, eine einseitige Rechtsverordnung zur
        Klärung der offenen Fragen zu erlassen. Durch die mit der
        Verabschiedung des Staatsvertrags auf deutscher Seite er-
        folgende Festlegung auf die dort genannten Parameter wird
        eine jetzt noch mögliche restriktivere Fassung der zu erlas-
        senden Rechtsverordnung politisch unmöglich. Dies ver-
        letzt die Interessen der hauptsächlich betroffenen Bevölke-
        rung in den Landkreisen Waldshut, Konstanz und
        Schwarzwald-Baar in schwerwiegendem Maße.
        Zweitens. Es widerspricht der Tragweite des Vertrags-
        inhalts, wenn die Dritte Beratung auf ausdrücklichen
        Wunsch der Bundesregierung und der Koalitionsfraktio-
        nen in verbundener Debatte mit weiteren, mit der
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 200223822
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Materie nur mittelbar in Zusammenhang stehenden
        Tagesordnungspunkten vorgenommen wird. Offenbar
        sind sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen des
        mangelhaften Inhalts des Staatsvertragsentwurfs selbst be-
        wusst, denn ansonsten hätten sie eine Beratung innerhalb
        eines eigenständigen Tagesordnungspunkts ermöglicht.
        Drittens. Art. 24 Abs. 1 und Art. 87 d des Grundgesetzes
        der Bundesrepublik Deutschland regeln die Übertragung
        von Hoheitsrechten und bestimmen eindeutig, dass eine
        Übertragung von Hoheitsrechten – und um eine solche
        handelt es sich bei der Übertragung der Luftverkehrskon-
        trolle – nur an zwischenstaatliche Organisationen zulässig
        ist. Die im Staatsvertragsentwurf vorgesehene Übertragung
        an die Schweizer Firma „Skyguide“ ist von den einschlägi-
        gen Bestimmungen des Grundgesetzes nicht gedeckt und
        folglich ist der Vertragsentwurf verfassungswidrig.
        Viertens. Die im Vertragsentwurf vorgesehenen Rege-
        lungen betreffen ausschließlich das Hoheitsgebiet der
        Bundesrepublik Deutschland. Wenn nun in Art. 17 des
        Vertrags geregelt ist, dass die bilateralen Vereinbarungen
        zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossen-
        schaft von dem Vertrag unberührt bleiben, impliziert dies
        die Möglichkeit, die für das Hoheitsgebiet der Bundesre-
        publik Deutschland vorgenommenen Beschränkungen
        mit Verweis auf EU-Recht auszuhebeln, während das Ter-
        ritorium der Schweizerischen Eidgenossenschaft hiervon
        unberührt bleibt. Die Vehemenz, mit der die Schweiz in
        den Vertragsverhandlungen auf dem erwähnten Art. 17
        bestand, bestätigt dies.
        Fünftens. Die vorgesehenen Beschränkungen hinsicht-
        lich der An- und Abflüge auf Zürich-Kloten über deut-
        sches Hoheitsgebiet sind insbesondere mit Blick auf die
        zahlreichen und recht weit auslegbaren Ausnahmebestim-
        mungen nicht dazu geeignet, die Tourismusregionen
        Südschwarzwald und Bodenseeregion in ihrer wirt-
        schaftspolitisch bedeutsamen Entwicklung vor der Beein-
        trächtigung durch den Fluglärm zu schützen.
        Sechstens. Der Vertragsentwurf lässt die Tatsache, dass
        sich die Warteräume ausschließlich auf deutschem Staats-
        gebiet befinden, unwidersprochen. Sonderbar ist in die-
        sem Zusammenhang auch, dass das Bundesministerium
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bislang
        keine Veranlassung sah, gegen den Warteraum EKRIT,
        der sich über einer ganzen Reihe kerntechnischer Anlagen
        – Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau, Zwischenlager
        Würenlingen – befindet, vorzugehen, was im Rahmen der
        Vertragsverhandlungen durchaus möglich gewesen wäre.
        Anlage 4
        Antwort
        des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des
        Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache
        14/9188, Frage 2):
        Teilt die Bundesregierung die Vorwürfe des American Jewish
        Comittee (AJC), dass die Berichterstattung in den deutschen Me-
        dien wie „Süddeutsche Zeitung“, „Frankfurter Allgemeine Zei-
        tung“ „die tageszeitung“, „DIE WELT“, „Frankfurter Rundschau“
        sowie „DER SPIEGEL“ dazu beiträgt, antisemitische Vorurteile zu
        produzieren oder auch erst herzustellen (AFP vom 28. Mai 2002)?
        Es ist nicht Sache der Bundesregierung, die Bericht-
        erstattung deutscher Medien zu kommentieren.
        Es liegt bei den deutschen Medien, sich mit dem vom
        American Jewish Commitee in Auftrag gegebenen Gut-
        achten und den damit verbundenen Vorwürfen auseinan-
        der zu setzen.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/9188, Frage 5):
        Teilt die Bundesregierung angesichts des andauernden poli-
        tischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses in Ost-
        europa und Zentralasien die Auffassung des deutschen Vertreters
        im Gouverneursrat der Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
        (EBRD), Staatssekretär Caio Koch-Weser, der sich für eine mit-
        telfristig durchzusetzende Schließung der EBRD ausspricht (ver-
        gleiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 21. Mai 2002)?
        Staatssekretär Koch-Weser hat sich in dem Interview
        mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nicht für die mit-
        telfristige Schließung der Europäischen Bank für Wieder-
        aufbau und Entwicklung (EBWE) ausgesprochen. Wie aus
        dem Textteil des Interviews deutlich wird, hat Staatssekre-
        tär Koch-Weser lediglich angeregt, angesichts der erfolg-
        reichen Arbeit der Bank im Transformationsprozess der
        mittel- und osteuropäischen sowie der GUS-Länder, über
        die Schließung der Bank nachzudenken. Die Überschrift
        des Artikels ist daher leider missverständlich; eine Debatte
        zur Auflösung der Bank wird nicht gefordert. In seiner
        Rede auf der Jahrestagung der Bank hat Staatssekretär
        Koch-Weser im Übrigen die erfolgreiche Arbeit der
        EBWE ausdrücklich gewürdigt und auch die Notwendig-
        keit eines weiteren Engagements der Bank beim Transfor-
        mationsprozess zum Ausdruck gebracht.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage
        der Abgeordneten Angelika Volquartz (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/9188, Frage 6):
        Welche Chancen sieht die Bundesregierung angesichts der
        dramatischen Entwicklung im Handelsschiffbau, die Weiter-
        führung der Wettbewerbshilfe durchzusetzen und einzelne Bun-
        desländer zu veranlassen, entsprechende Komplementärmittel be-
        reitzustellen?
        Die Weiterführung von Wettbewerbshilfen für Con-
        tainerschiffe, Produkten- und Chemiekalientankern
        hängt insbesondere von der Zustimmung einer qualifi-
        zierten Mehrheit der europäischen Partner am 6. Juni
        2002 im Industrierat ab. Denn dort steht der Kom-
        missionsvorschlag für eine Verordnung über die Ein-
        führung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau
        auf der Tagesordnung. Die darin vorgesehenen tem-
        porären Beihilfen sollen eine WTO-Klage gegen Süd-
        korea flankieren.
        Bisher konnte die notwendige qualifizierte Mehrheit
        nicht erreicht werden, da Frankreich, das für die notwendige
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2002 23823
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Mehrheit hätte sorgen können, an einer Einbeziehung von
        Flüssiggastankern in den Kommissionsvorschlag interes-
        siert war. Bislang sieht der Vorschlag nur für die Sektoren
        Containerschiffe, Produkten- und Chemikalientanker
        Wettbewerbshilfen vor. Das Vereinigte Königreich, die
        Niederlande, Schweden, Dänemark und Finnland lehnten
        temporäre Beihilfen strikt ab.
        Die Kommission kommt in ihrer jüngsten Untersu-
        chung von Handelshemmnissen im Bereich Schiffbau
        (TBR-Bericht) zum Ergebnis, dass es weiterer Beobach-
        tung bedarf, ob Gastanker von den unfairen Wettbewerbs-
        praktiken Koreas nachhaltig betroffen seien. Vor diesem
        Hintergrund hat die Kommission bislang den vorliegen-
        den Vorschlag für einen zeitweiligen Verteidigungsme-
        chanismus nicht auf den Schiffstyp der Flüssiggastanker
        ausgedehnt. Je nach Verlauf der Diskussion und Willens-
        bildung im Industrierat ist die Bundesregierung vorberei-
        tet, gegebenenfalls auch Kompromisse anzubieten, um
        das Zustandekommen der Verordnung zu ermöglichen.
        Ohne den Konsens der qualifizierten Mehrheit im Rat
        können weitere Wettbewerbshilfen im Schiffbau nicht
        durchgesetzt werden.
        Zur Frage, welche Chancen bestehen, einzelne Bun-
        desländer zu veranlassen, entsprechende Komplementär-
        mittel für Wettbewerbshilfen bereitzustellen, gilt Folgen-
        des: Die jeweiligen Landesregierungen entscheiden, in
        welcher Höhe die Küstenländer die im Haushaltsgesetz
        vorgesehene Zwei Drittel-Kofinanzierung erbringen. Die
        Bundesregierung wird diese in der Zuständigkeit der Län-
        der liegenden Entscheidungen respektieren.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/9188 Fragen 7 und 8):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des „Natur-
        land“-Geschäftsführers („Hannoversche Neue Presse“ vom 25. Mai
        2002), wonach „Öko-Produkte eben keine rückstandsfreien Pro-
        dukte sind“ vor dem Hintergrund der Darstellung (dito, Seite 4), dass
        bereits im Dezember 2001 wegen der festgestellten Verseuchung
        von Ökogetreide mit Nitrofen beim „Naturland“-Verband „Alarm“
        geschlagen worden ist, und wie erklärt die Bundesregierung in die-
        sem Zusammenhang, dass sie bis heute noch kein Lebensmittel-
        Monitoring für Öko-/Bioprodukte geschaffen hat?
        Kann die Bundesregierung mitteilen, in welchem Umfang
        (Fläche, Erntemenge) anerkannte Öko-/Biobetriebe in Deutsch-
        land in den Jahren 1998 bis 2001 jeweils Ölraps (eventuell unter-
        schieden nach 00-Raps, Industrie-Raps usw.) angebaut und ge-
        erntet haben, und in welcher Form die Bundesregierung diesen
        Anbau nach Quantität und Qualität überprüft hat?
        Zu Frage 7:
        Die Produktion von Lebensmitteln aus ökologischem
        Anbau unterliegt strengen Vorschriften, die einen Ein-
        satz von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln
        grundsätzlich nicht gestatten. Leider ist es in einzelnen
        Fällen – wie auch bei konventionell erzeugten Lebens-
        mitteln – nicht möglich, einen absoluten Nullwert bei
        bestimmten persistenten Wirkstoffen zu erreichen. Hier-
        bei handelt es sich aber um nicht aktiv angewendete
        Wirkstoffe, sondern um Altlasten, die eine Erblast der
        „chemischen“ Lebensmittelproduktion sind. Das Le-
        bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gilt jedoch
        auch insoweit für Öko-Produkte.
        Zu dem zweiten Teil der Frage ist festzustellen, dass
        die Durchführung der Lebensmittelüberwachung in der
        Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Im Rahmen des Le-
        bensmittelmonitorings wurden in der Vergangenheit auch
        Lebensmittel aus ökologischem Anbau berücksichtigt, al-
        lerdings aufgrund mangelnder Repräsentativität nicht ver-
        öffentlicht.
        Deshalb hat der unter dem Vorsitz des Bundes zwei
        Mal jährlich tagende Bund-Länder-Ausschuss Monito-
        ring bereits in seiner letzten Sitzung im November 2001
        auf Vorschlag des BMVEL die Frage der Untersuchung
        von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau im Monito-
        ring-Programm erörtert.
        Damals haben die Länder jedoch mehrheitlich die Auf-
        fassung vertreten, dass die Beprobung dieser Lebens-
        mittelgruppe nicht im Rahmen des Lebensmittel-Moni-
        torings, das eine repräsentative Beprobung verlange,
        sondern im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüber-
        wachung erfolgen solle. Die Angelegenheit wird jedoch
        auf Initiative des BMVEL angesichts der neueren Ent-
        wicklungen im Zusammenhang mit den festgestellten
        Nitrofen-Belastungen erneut auf der nächsten Sitzung des
        Monitoring-Ausschusses am 28. Juni 2002 behandelt wer-
        den. Das BMVEL tritt auch weiterhin verstärkt dafür ein,
        Lebensmittel aus ökologischem Anbau in den Monitoring-
        Plan aufzunehmen und entsprechend auszuweisen.
        Darüber hinaus hat auch die allgemeine Lebensmittel-
        überwachung in den Bundesländern in den vergangenen
        Jahren Lebensmittel aus ökologischem Anbau bei ihren
        Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt.
        Zu Frage 8:
        Die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH
        (ZMP) hat aufgrund von Daten der zugelassenen Öko-
        Kontrollstellen eine Schätzung der Struktur der Landnut-
        zung und Tierhaltung ökologisch wirtschaftender Be-
        triebe in Deutschland erstellt. Nach diesen Schätzungen
        wurden Raps/Rübsen 1998 auf 3 500 ha, 1999 auf 4 500 ha
        und 2001 auf 3 000 ha angebaut.
        In Deutschland sind aufgrund der föderalen Struktur
        die Bundesländer für die Kontrolle der Betriebe und
        Überwachung von Lebensmitteln zuständig. An dem
        Kontrollsystem für Bio-Produkte sind staatliche Überwa-
        chungsbehörden im jeweiligen Bundesland und private
        Kontrollstellen beteiligt. Die staatlichen Überwachungs-
        behörden entscheiden über die Zulassung der privaten
        Kontrollstellen und beaufsichtigen deren Arbeit. Die bun-
        desweit zugelassenen 22 Kontrollstellen überprüfen die
        landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Verpackung,
        den Import aus Drittländern und die Kennzeichnung der
        Ökoprodukte im Hinblick auf die Einhaltung der Vor-
        schriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates
        vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und
        die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftli-
        chen Erzeugnisse und Lebensmittel.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 200223824
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 8
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
        Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/9188, Frage 11):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Konferenz der deut-
        schen Botschafter nicht aus den etatmäßigen Ressortmit-
        teln des Auswärtigen Amts, sondern aus den Mitteln des Einzel-
        plans 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) für „Maßnahmen im
        Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung“ finanzieren will?
        Dies trifft nicht zu. Alle Kosten der Konferenz werden
        aus den allgemeinen Betriebsmitteln des Auswärtigen
        Amts bezahlt.
        Anlage 9
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/9188, Fragen 12 und 13):
        Wird die Bundesregierung die vom Bundesminister des In-
        nern, Otto Schily, im Rahmen seiner Rede auf dem Sudetendeut-
        schen Tag am 18. Mai 2002 erhobene Forderung: „Im Sinne die-
        ser deutsch-tschechischen Erklärung sollte sich die tschechische
        Seite aber auch entschließen, die Benes-Dekrete aufzuheben . . .“
        auch offiziell gegenüber der Tschechischen Republik und gegen-
        über der EU-Kommission im Hinblick auf die laufenden Bei-
        trittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik zum Aus-
        druck bringen?
        Stehen nach Einschätzung der Bundesregierung die Äußerun-
        gen des tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman zur Ver-
        treibung der Sudetendeutschen aus ihrer Heimat („Sie wollten
        ,heim ins Reich’, und dahin gingen sie auch“, veröffentlicht von
        dpa am 20. Mai 2002) und des tschechischen Vize-Ministerprä-
        sidenten Vladimir Spidla („Er [der Aufschub] war eine Quelle des
        künftigen Friedens“ in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 18. Mai
        2002) im Einklang mit dem deutsch-tschechischen Nachbar-
        schaftsvertrag von 1992 und wenn nein, in welcher Form gedenkt
        die Bundesregierung dies gegenüber der tschechischen Seite zu
        thematisieren?
        Zu Frage 12:
        Die jetzige und alle vorherigen Bundesregierungen
        haben die entschädigungslose Enteignung und Ausbürge-
        rung Deutscher aus der damaligen Tschechoslowakei auf
        der Grundlage der Benes-Dekrete immer für völkerrechtli-
        ches Unrecht gehalten. Das hat Bundesminister Schily
        in seiner Rede zum Ausdruck gebracht. Die deutsche
        Rechtsauffassung ist der Tschechischen Republik bekannt.
        In der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997 erklären
        beide Seiten, dass jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflich-
        tet bleibt und respektiert, dass die andere Seite eine andere
        Rechtsauffassung hat. Die Deutsch-Tschechische Erklärung
        stellt heute, wie von Bundesminister Schily ausgeführt, mit
        allen ihren Elementen die Grundlage unserer bilateralen Be-
        ziehungen dar. Im Übrigen hat die Bundesregierung – wie
        alle ihre Vorgängerinnen – zu keinem Zeitpunkt eine Ver-
        bindung zwischen dem Thema der Benes-Dekrete und dem
        von deutscher Seite nachdrücklich gewünschten und geför-
        derten EU-Beitritt der Tschechischen Republik hergestellt.
        Auch Bundesminister Schily hat dies in seiner Rede nicht
        getan.
        Zu Frage 13:
        Nach der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997
        bleibt jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet und res-
        pektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffas-
        sung hat. Die tschechische Rechtsauffassung ist der Bun-
        desregierung bekannt.
        Die Bundesregierung hält allerdings die Art und Weise,
        wie einige tschechische Politiker diese Rechtsauffassung
        formulieren, für nicht geeignet, den bilateralen Dialog „in
        einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens“ (Zitat aus
        Nachbarschaftsvertrag von 1992) zu erweitern und zu ver-
        tiefen und weist darauf in bilateralen Gesprächen auch hin.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/9188, Fragen 17 und 18):
        Welchem Zweck diente der Einsatz der Schnellboote der Bun-
        desmarine am Horn von Afrika, und teilt die Bundesregierung die
        Auffassung, dass die Kosten für den An- und Abtransport der
        Boote rückblickend in keinem Verhältnis zu dem – angesichts der
        nur sehr kurzen Verweildauer der Boote am Horn – erreichbaren
        Erfolg der Aktion stehen?
        Welchem Zweck diente der Einsatz der Fregatten der Bundes-
        marine am Horn von Afrika, und welche Richtlinien regelten den
        Einsatz beispielsweise auch mit Blick auf das Verhalten der Be-
        satzungen im Falle eines Angriffs auf die deutschen Fregatten?
        Zu Frage 17:
        Auftrag der eingesetzten Kräfte ist und war es, im Ein-
        satzgebiet den Schutz der internationalen Schifffahrt vor
        terroristischen Angriffen sicherzustellen und zu mariti-
        men Abriegelungsoperationen beizutragen, um die Ver-
        sorgung terrroristischer Gruppen oder deren Ausweichen
        über See zu unterbinden.
        Deutschland stellte dazu einen Verband zur Verfügung,
        der unter anderem Schnellboote beinhaltete, da diese be-
        sonders für Einsätze im küstennahen Bereich geeignet
        sind. Einsatzschwerpunkt war die Überwachung der Meer-
        enge „Bab el Mandeb“. Daneben waren sie ein geeignetes
        Seekriegsmittel, um wichtige Geleitschutzaufgaben für
        Koalitionspartner in dieser Meerenge durchzuführen.
        Der einsatznotwendige Transport der Schnellboote per
        Dockschiff an das Horn von Afrika war die ressourcenscho-
        nendste Verlegemöglichkeit. So konnte auch sichergestellt
        werden, dass Materialerhaltungsmaßnahmen während des
        Einsatzes minimiert wurden.
        Mit der Zuführung weiterer Kräfte aus dem Bereich an-
        derer Nationen und einer Neubewertung der einsatzbe-
        dingten Bereitstellungserfordernisse von Seekriegsmit-
        teln konnten die deutschen Schnellboote nach 3 Monaten
        Einsatzzeit ihren Einsatz beenden.
        Zu Frage 18:
        Die eingesetzten Fregatten führen ihren Auftrag über-
        wiegend im Bereich der Hohen See des Einsatzgebietes
        aus.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2002 23825
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Der Einsatz der deutschen Marine wird im Rahmen der
        Operation „Enduring Freedom“ nach den von der Bun-
        desregierung gebilligten Regeln – den Rules of Engage-
        ment – durchgeführt.
        Im Falle eines Angriffes auf eine der Deutschen Ein-
        heiten haben diese das Recht zur Selbstverteidigung.
        Dazu stehen der Einheit alle an Bord verfügbaren Waf-
        fensysteme zur Verfügung, die unter Einhaltung des
        Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Mittel einge-
        setzt werden können.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
        (Drucksache 14/9188, Fragen 19 und 20):
        Welchen Geldbetrag hat die Gesellschaft für Entwicklung,
        Beschaffung und Betrieb (GEBB) bisher aus welchen ihrer
        Geschäftsaktivitäten erwirtschaftet, der bisher unmittelbar dem
        Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) zugute
        gekommen ist?
        Wie hoch ist der Geldbetrag, den die Geschäftsführerin, ihr
        Stellvertreter und die Leiter der Geschäftsfelder im Jahr 2001 für
        ihre Funktionen bei der GEBB erhalten haben, und wie hoch war
        die Abfindung der Geschäftsführerin bei ihrem Ausscheiden aus
        dem Amt?
        Zu Frage 19:
        Die GEBB hat bisher eine Liegenschaft aus dem so ge-
        nannten GEBB-Portfolio veräußert. Es handelt sich dabei
        um das ehemalige Verpflegungsamt in Ansbach. Der
        Kaufpreis beträgt rund 1,1 Millionen Euro. Der Nettover-
        kaufserlös wird zur Rückzahlung des so genannten Vor-
        griffes verwendet werden.
        Darüber hinaus konnten aufgrund der Beratungstätig-
        keit der Gesellschaft im Bereich des Bekleidungswesens
        Einsparungen in Höhe von 23 Millionen Euro erzielt
        werden.
        Zu Frage 20:
        Die von Ihnen weiterhin erbetene Information zu den
        finanziellen Leistungen an die Geschäftsführung der Ge-
        sellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb und
        die Leiter der Geschäftsfelder betrifft gesellschaftsinterne
        Vorgänge. Die GEBB mbH wurde als privatrechtliche Or-
        ganisation mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen.
        Allerdings hat der Bundesrechnungshof eine umfas-
        sende externe Finanzkontrolle, deren Ergebnisse dem
        Parlament zur Kenntnis gegeben werden.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 238. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 200223826
        (C)(A)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin