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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14235

  • date_rangeDatum: 15. Mai 2002

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    Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (Drucksache 14/9041) . . . . . . . . . . . . . . . 23409 A Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Sach- standsbericht Verkehrsprojekte „Deut- sche Einheit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23409 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23409 B Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 23410 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23410 D Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23411 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23411 D Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 23412 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23412 D Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . . . . . . . 23413 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23413 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . 23414 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23414 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23414 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23415 A Peter Letzgus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23415 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23415 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . 23416 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 23416 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 14/9003) . . . . . . . . . . . . . . . 23416 D Abgabe der Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittlung an Langzeitarbeitslose MdlAnfr 6, 7 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 23417 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 23417 C Fortsetzung des AKP-Zuckerprotokolls bzw. Ausklammerung aus den geplanten Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen MdlAnfr 10 Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 23419 A ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU 23419 A Deutsche Entwicklungshilfe seit 1999 für Staa- ten, die eine Rücknahme eigener, aus Deutsch- land ausreisepflichtiger Bürger verweigern oder behindern MdlAnfr 11 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 23419 D Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder sowie Maltas und Zyperns zur EU im Jahre 2004 MdlAnfr 13 Klaus Hofbauer CDU/CSU Plenarprotokoll 14/235 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 I n h a l t : Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 23420 A ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 23420 A Lohn- und Wohlstandsgefälle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tsche- chischen Republik, insbesondere in den Grenz- regionen, nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU MdlAnfr 14 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 23420 C ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 23420 D Auswirkungen der Mittelkürzungen auf die Förderung der deutschen Minderheit in Polen MdlAnfr 15 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 23421 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23421 C Einbeziehung der Benes-Dekrete in bilateriale Verhandlungen mit der Tschechischen Repu- blik MdlAnfr 16 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 23422 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23422 B Staaten, die eine Rücknahme eigener, aus Deutschland ausreisepflichtiger Bürger ver- weigern oder behindern MdlAnfr 19 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 23422 D ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 23423 A ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 23423 C Kenntnis des BMVg über die hygienischen und bautechnischen Mängel in der Küche der Theodor-Blank-Kaserne in Rheine-Bentlage, Zustand anderer Küchen MdlAnfr 27 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 23423 D ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . 23424 B Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des BMVg gegenüber wehrpflichtigen Soldaten im Hin- blick auf die Verpflegung MdlAnfr 28 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 23424 C ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . 23424 D Beendigung der militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide MdlAnfr 29, 30 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg 23425 B, C ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 23425 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23427 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu den anhaltend hohen Arbeitslosenzahlen in Deutschland, zu den im europäischen Vergleich niedrigen Wachstumsraten und den geringen Investitionen in Straße und Schiene . . . 23428 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 23428 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . . 23429 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 23431 D Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 23433 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23435 B Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23436 B Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 23438 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23439 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 23440 C Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23442 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 23443 C Reinhold Hiller (Lübeck) SPD . . . . . . . . . . . 23444 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 23445 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23446 D Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 23448 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23449 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23451 A Anlage 2 Aus technischen Gründen nachträglich zu Pro- tokoll gegebene Reden zur Beratung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002II – des Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni- sierung des Stiftungsrechts – des Entwurfs eines Gesetzes für eine Re- form des Stiftungsrechts (Stiftungs- rechtsreformgesetz) (233. Sitzung, Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . 23451 C Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23451 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 23452 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23453 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23454 B Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 23454 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 23455 B Anlage 3 Einführung einer internationalen Insolvenz- regelung für Staaten MdlAnfr 3 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 23456 A Anlage 4 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit mittel- ständischer Unternehmen und der Entwicklung des Arbeitsmarkts nach einer EU-Osterweite- rung; Aufstockung der Regionalfördermittel für Oberfranken, die Oberpfalz und Niederbay- ern, Reduzierung der Zahl der bayerischen För- dergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ MdlAnfr 4, 5 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 23456 B Anlage 5 Vorlage des Referentenentwurfs zum Vorha- ben „Weniger Verkehrszeichen – bessere Be- schilderung“ beim Verkehrsausschuss MdlAnfr 8, 9 Hans-Michael Goldmann FDP Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23457 C Anlage 6 Verwendung von Mitteln aus dem Einzelplan 60 für „Maßnahmen in Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung“ MdlAnfr 12 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 23457 C Anlage 7 Aktivitäten des Nationalen Widerstandsrates des Iran in Deutschland; verfassungsschutz- rechtliche Erkenntnisse MdlAnfr 17, 18 Monika Brudlewsky CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMJ . . . . 23458 A Anlage 8 Lebensmittel mit hohen Konzentrationen von Acrylamid MdlAnfr 20 Gudrun Kopp FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 23458 C Anlage 9 Studie des Instituts für Demoskopie Allens- bach zur Frage der Akzeptanz der „Grünen Gentechnik“ MdlAnfr 21 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 23459 A Anlage 10 Berücksichtigung des Einfuhrverbots von Milcherzeugnissen aus Betrieben in der Türkei MdlAnfr 22 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 23459 B Anlage 11 Sanierung der NATO-Pipeline von Straßburg nach Tübingen; Auswirkungen des Baustellen- verlaufs auf die naturlandschaftliche und tou- ristische Infrastruktur MdlAnfr 23, 24 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 23459 C Anlage 12 Untertützung des Costumer-Product-Manage- ment-Prozesses des BMVg; Anzahl der für Auslandseinsätze zur Verfügung stehenden Soldaten MdlAnfr 25 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 23460 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 III Anlage 13 Novellierung des Gentechnikgesetzes bezüg- lich Anzeigeverfahren MdlAnfr 31 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23460 C Anlage 14 Unterstützung des Vertriebs von Medikamen- ten über das Internet durch das BMG; Auswir- kungen auf deutsche Apotheken MdlAnfr 32, 33 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23461 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 Ingrid Arndt-Brauer 23449 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23451 (C) (D) (A) (B) Dr. Blank, CDU/CSU 15.05.2002 Joseph-Theodor Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 15.05.2002 Andrea DIE GRÜNEN Frankenhauser, CDU/CSU 15.05.2002 Herbert Friedrich (Altenburg), SPD 15.05.2002 Peter Gleicke, Iris SPD 15.05.2002 Heinrich, Ulrich FDP 15.05.2002 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 15.05.2002 DIE GRÜNEN Irmer, Ulrich FDP 15.05.2002 Jüttemann, Gerhard PDS 15.05.2002 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 15.05.2002 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 15.05.2002 Leidinger, Robert SPD 15.05.2002 Neumann (Gotha), SPD 15.05.2002 Gerhard Ostrowski, Christine PDS 15.05.2002 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 15.05.2002 Roos, Gudrun SPD 15.05.2002 Schmidt (Aachen), SPD 15.05.2002 Ulla Schütze (Berlin), CDU/CSU 15.05.2002 Diethard Seehofer, Horst CDU/CSU 15.05.2002 Siemann, Werner CDU/CSU 15.05.2002 Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/ 15.05.2002 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 15.05.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 15.05.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Aus technischen Gründen nachträglich zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zurModernisierung des Stiftungsrechts – des Entwurfs eines Gesetzes für eine Reform des Stiftungszivilrechts (Stiftungsreformgesetz) (233. Sitzung, Tagesordnungspunkt 9) Alfred Hartenbach (SPD): Das Stiftungsrecht ist in zwei Stufen modernisiert worden: Als erstes wurden die steuerlichen Förderungen von Stiftungen unter der rot- grünen Bundesregierung im Jahr 2000 deutlich verbes- sert. Nun folgt als zweiter Schritt die Modernisierung des Stiftungsrechts. Diese Modernisierung war lange überfäl- lig. Wir hatten bisher das reine Genehmigungsverfahren durch die Behörden der einzelnen Bundesländer. Bestim- mend waren nicht das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern das jeweilige Landesrecht. Dabei gab es teilweise unglaubliche Unterschiede in den Anforderungen an Sat- zungen und Bestimmungen, ehe eine Stiftung – schön ho- heitlich und oft auch schön langsam – genehmigt wurde. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir weg von diesem Genehmigungsverfahren und einem Antragsver- fahren den Weg öffnen. Wir stärken damit auch zugleich die Freiheit der Stifter, weil deren Willen im Vordergrund steht – nicht mehr der Prüfzettel der Beamten. Wir schaf- fen nun ein einheitliches Recht auf Bundesebene, das vor allem auch die Stifter gleichstellt. Entscheidend ist nun, dass die Stiftung in einer Satzung dartun muss, dass die Stiftung auf eine gewisse Dauer angelegt ist und das Stiftungsvermögen eine nachhaltige Erfüllung der Aufgaben sicherstellt. Diese Voraussetzun- gen gelten auch für die Bürgerstiftungen, die zu Beginn ihrer Tätigkeit nicht über umfassende Vermögen verfü- gen. Das Gesetz fordert eine Gemeinwohlverpflichtung der Stiftung. Damit können extremistische Vereinigungen abgewehrt werden, ihr übles Treiben hinter einer Stiftung zu verstecken und auch noch steuerliche Vorteile daraus zu ziehen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch des Stifters auf Anerkennung einer Stiftung. Das schafft Rechtssicherheit für die Stifter. Wir haben auch erreicht, dass die Stiftung errichtet werden kann, wenn der Stifter zwischen Antragstellung und An- erkennung verstirbt, und selbst auch dann, wenn die Satzung nicht allen Anforderungen entspricht. Zu einem bundesweiten Stiftungsregister konnten wir uns nicht bereit finden. Damit wäre ein nicht ganz geringer Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder verbunden gewesen, und auch ein Mehr an Bürokratie. Ein bun- desweites Stiftungsregister wäre erforderlich gewesen, aus unserer Sicht überflüssig, da 14 Bundesländer bereits über entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht eigene Stiftungsregister verfügen. Um aber mehr Trans- parenz für Stifter, Stiftungen, Stiftungswillige und Inte- ressierte zu schaffen, bitten wir die Länder, in einem Entschließungsantrag ihre Register zugänglich zu machen und sich dabei auch der modernen Kommunikationswege zu bedienen. Die Koalition hat nach intensiven Beratungen auf der Basis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ergeb- nisse wir im Wesentlichen übernommen haben, ein gutes Gesetz geschaffen. Die überwiegende Mehrzahl der Experten haben bei einer Anhörung unserem Entwurf den Vorzug vor dem der FDP gegeben. Bei den Beratungen in den Ausschüssen fand unser Entwurf die erforderlichen Mehrheiten. Es sieht heute danach aus, dass die Zustim- mung noch größer wird. Das wäre ein feiner Erfolg; ein Erfolg für mehr Freiheit der Stifter, für mehr bürger- schaftliches Engagement und letztlich auch für unser Par- lament. Ich danke allen, die uns bei den Beratungen unterstützt und nach vorn gebracht haben. Wir sehen uns auch im Einklang mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Da darf man zum Schluss sagen: Gut gemacht! Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Mehr wäre besser gewesen, aber das vorliegende Gesetz ist der Weg in die richtige Richtung. Es ist natürlich Un- sinn, wenn Professor Rawert in der „Frankfurter Allge- meinen“ vom 23. April 2002 schreibt: „Dieses Stiftungs- gesetz führt zurück ins 19. Jahrhundert.“ Recht hat er aber, dass wir wegen der bürokratischen Bedenkenträger nicht von dem staatlichen Konzessions- system ohne Wenn und Aber auf das normative System – Anerkennen nach Vorliegen formeller Voraussetzungen – gegangen sind. Dies war im Übrigen sowohl bei dem früheren Entwurf der Grünen und ist bei dem vorliegen- den Entwurf der FDP vorhanden und entspricht den Vor- stellungen der CDU/CSU-Fraktion. Richtig ist, dass wir das Stiftungsrecht dort gelassen haben, wo es seit 100 Jahren steht und hingehört – im BGB. Es wurden die vorhandenen Vorschriften entrüm- pelt, um neuen Schwung ins Stiftungswesen zu bringen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Stiftungen dort schon seit über 100 Jahren funktioniert haben, wo die Länder entsprechende Ergänzungen durch Stiftungsgesetze vor- genommen haben, die praktikabel waren und die nicht unnötig viel Bürokratie für die Stifter brachten. Auch die Genehmigungsverfahren liefen dort – zum Beispiel in meinem Heimatland Baden-Württemberg – gut, wo die richtigen Behörden und die richtige Abteilung die Geneh- migungen erteilten. Dennoch wäre es gut gewesen, wenn die amtliche Prüfung mit diesem Gesetz entfallen wäre. Das Stiftungsrecht – und wen wundert es; es stammte immerhin aus dem 19. Jahrhundert – wurde mehr „ho- heitlich“ geregelt, weil es unter dem Genehmigungsvor- behalt des Staates stand. Wir sind uns zwar einig, dass nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Genehmigung auch bisher bestand, nur wussten zuständige Beamte dies oft nicht – Hamburg lässt grüßen. Nunmehr ist im neuen § 80 eine Anerkennungspflicht durch die zuständige Behörde gegeben, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen. Ich hätte gerne den Text in Abs. 2 geändert – und ich weiß, dass das Justizministerium hierauf eingegangen wäre –, weil ich befürchtet habe, dass der Text „die dau- ernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ge- sichert ist“ Tür und Tor für die gegebenenfalls nicht sach- gemäße Prüfung durch die Anerkennungsbehörde öffnet. Eine Stiftung ist nicht auf Ewigkeit gegründet, sondern unter Umständen nur für eine gegebenenfalls auch kür- zere Dauer, auf die der Wille des Stifters gerichtet sein kann. Aber die Länder bestanden – weil in vielen Länder- satzungen ein ähnlicher Satz steht – auf Beibehaltung die- ses „dauernd und nachhaltig“, weil sie der Meinung wa- ren, „nachhaltig“ alleine nicht genügt. Wenigstens heißt es: „ ... die dauernde und nachhaltige Erhaltung des Stiftungsrechts gesichert scheint“. Das heißt, es ist kein absoluter Nachweis zu führen, ob die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks tatsächlich gesichert ist, sondern es genügt die Prognose. Diese darf nicht kleinkariert und beckmesserisch von Bürokraten zerpflückt werden, sondern es gelten, wenn keine gravierenden Anhaltspunkte dagegen stehen, Wille und Prognose des Stifters. Richtigerweise wurde in der Begründung auch auf- genommen, dass der Begriff „nachhaltig und dauernd“ keine zwei selbstständig zu prüfenden Voraussetzungen ist, sondern ein Merkmal darstellen soll, dass Stiftungen ein ernsthaftes Geschäft sind und nicht aus „Jux und Dol- lerei“ durchgeführt werden. Vielmehr ist ein nachhaltiger Zweck zu erfüllen und die Stiftung muss auf eine gewisse Dauer – gegebenenfalls vom Stifter vorgesehen; aber nicht zum Beispiel für nur wenige Monate – angelegt sein. Nachhaltig heißt auch, dass entweder ein entsprechen- des Anfangsvermögen oder die Aussicht auf Zustiftungen den durch Stifterwillen vorgegebenen Zweck erfüllen. Aber auch hier gilt, das vom Stifter Gewollte, wenn nicht die „Unmöglichkeit auf die Stirn“ geschrieben ist. Ich hätte auch gerne den etwas „schwammigen“ Be- griff im letzten Halbsatz des Abs. 2 geändert, der die An- erkennung der Stiftung davon abhängig macht, dass die Stiftung das „Gemeinwohl nicht gefährdet“. Hier hätte ich mir gewünscht, dass dieser Halbsatz gelautet hätte: „ ... und die Stiftung nicht gegen Gesetz und Recht ver- stößt“. In den Berichterstatter-Gesprächen mit Experten des Ministeriums wurde dies abgelehnt, unter anderem, weil „Gemeinwohl“ nicht nur im geltenden Recht, son- dern auch in mehreren Ländergesetzen als Begriff aufge- nommen worden sei. Der bloße Hinweis, dass die Stiftung Gesetz und Recht zu entsprechen habe, schränke die Handlungsfähigkeit der Anerkennungsbehörden ein, wenn zum Beispiel die Frage der Anerkennung von Stif- tungen von links- oder rechtsradikalen Organisationen oder radikal-fundamentalen Religionsgemeinschaften an- stünde. Es überzeugt mich nicht, weil „Gemeinwohl“ doch sehr häufig nicht nur objektiv gesehen wird, sondern durchaus auch mit parteipolitischer Brille. So haben die zuständigen Länderbehörden einen Ermessensspielraum, der aber zum Trost bei der Versagung einer Anerkennung gerichtlich überprüft werden kann. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223452 (C) (D) (A) (B) Die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion waren richtig und nützlich, der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grü- nen vom Grundsatz her ebenso. Aber ein eigenes Stif- tungsgesetz mit vielen neuen Behörden, gegebenenfalls Stiftungskammern, Registrierungen und Ähnliches, hätte meines Erachtens das Stiftungsgeschäft nicht erleichtert, sondern eher erschwert. Auch der Entwurf der FDP, der richtigerweise die Än- derungen im BGB vorsah, hat von uns eine große Sym- pathie. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir aber das Machbare, mit den vorhandenen Mehrheiten und in Abstimmungen mit den Ländern, erreicht. Der Gesetzentwurf soll Stiftungen erleichtern und Stif- ter ermutigen, indem der Stifter für Stiftungen nun einen Rechtsanspruch hat und nicht um „Genehmigung nachsu- chen muss“, sondern die Anerkennung beantragt. Durch die verbesserte Formulierung hinsichtlich der „Stiftungen von Todes wegen“ können Erblasser, auch mit kurzen An- ordnungen einer Stiftung, relativ sichergehen, dass nach ihrem Tode ihr Wille für die Stiftung nachhaltig berück- sichtigt wird. Das neue rechtliche Korsett der Stiftung ist aber nur das eine. Dazu muss eine günstige steuerliche Begleitung kommen, die im Rahmen der Erfahrungen aus den letzten Jahren einer Überprüfung bedarf und sicher Verbesserun- gen verdient. Es muss dann noch das manchmal bei einigen Mitglie- dern der Regierungsparteien vorhandene rückständige Denken über Stifter geändert werden. Stifter sind nicht „Steuerhinterzieher“, sondern Menschen, die ihr erarbei- tetes Vermögen oder Einkommen, das sie bereits versteu- ert haben, einsetzen, um da zu helfen, wo der Staat nicht eingreifen kann oder will. Dies gilt natürlich nicht nur für Kultur und Kunst, sondern auch im sozialen Bereich, in der Forschung, im Denkmalschutz, im Umweltschutz, für Schulen usw. Um nochmals auf den FDP-Antrag zurückzukommen: Es wird niemand gehindert, das Stiftungsgeschäft über ei- nen Anwalt oder Notar vorbereiten zu lassen, und ich kann – insbesondere bei größeren Summen oder Vermögen – es nur empfehlen, weil insoweit der Sachverstand eines Notars oder Anwalts noch nie geschadet hat. Sollte sich mit der Zeit herausstellen, dass dies notwendig ist und keine zusätzliche Hürde für Stifter darstellt, könnte ein Hinweis auf § 313 BGB eingefügt werden. Die Unionsfraktion stimmt mit den vorgebrachten Be- denken diesem Gesetz zu und enthält sich folgerichtig beim FDP-Gesetzentwurf. Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute ist ein glücklicher Tag für das bürgerschaftliche Engagement, denn heute wird die Reform des Stiftungs- rechts abgeschlossen. Fünf Jahre nachdem die Grünen sich dieses Themas angenommen haben und nachdem sich die Regierungskoalition vorgenommen hatte, das Thema zu einem zufrieden stellenden Abschluss zu bringen, sind wir heute hier und beraten den Gesetzentwurf zum letzten Mal – jedenfalls in dieser Legislaturperiode. Was haben wir geschafft? 1997 haben wir mit dem bündnisgrünen Gesetzentwurf das damalige Stiftungs- recht auf seine Schwächen und Stärken abgeklopft und einen umfassenden Vorschlag zu seiner Verbesserung vor- gelegt. Das Hauptziel war, Anreize für Stifter und Inte- resse für Stiftungen zu wecken. Denn wir hatten erkannt, was heute jedermann verstanden hat: Stiftungen wecken kreative Kräfte, sie sind Ideenschöpfer für eine moderne, globale Gesellschaft. Im Sommer 2000 setzten wir zu- sammen mit der SPD steuerrechtliche Reformen für die Stiftungen und die Stifter durch. Das schaffte konkrete Anreize vor allem auch für Stifter mit kleinen Vermögen, sich für eine gute Sache zu engagieren. Die Bürger und Bürgerinnen ergriffen die Gelegenheit beim Schopf. Vor allem die Bürgerstiftungen wuchsen allerorts aus dem Bo- den. Die Stiftungspraxis beweist, dass wir mit unserer Re- form unser Ziel erreichen: Allein im letzten Jahr sind an die 1 000 neue Stiftungen gegründet worden. Jetzt wird der vorläufig letzte Schritt vollzogen: Wir haben uns den zivilrechtlichen Regelungen im Stiftungs- wesen zugewandt und vier Regelungen vorgeschlagen: Erstens. Ein formuliertes „Recht auf Stiftung“. Was in juristischen Fachkreisen schon längst anerkannt ist, wird nun auch im Gesetz festgeschrieben. Zweitens. Eine abgeschlossene Liste der materiellen Voraussetzungen zur Errichtung einer Stiftung wird in das Gesetz aufgenommen. So ist ein Mindeststandard für die Errichtung einer Stiftung gewährleistet. Das bringt Über- sichtlichkeit, Einfachheit und Transparenz ins Stiftungs- wesen. Das ist stifterfreundlich. Drittens. Stiftungszweck kann jedes Anliegen eines Stifters sein, das nicht gegen die Gesetze verstößt. Nur so ist die Vielfalt der Stiftungen zu gewährleisten. Viertens. In Zukunft werden Stiftungen von den Be- hörden nicht mehr länger genehmigt, sondern sie werden anerkannt. Auch hier spiegelt sich die Auffassung wider, dass der Mensch ein Recht darauf hat, sich in Form einer Stiftung zu entfalten. Gestern meldeten sich schon die Stimmen der Kritik. Peter Rawert aus Hamburg wies nicht zu Unrecht auf den weitaus umfassenderen ersten Entwurf von 1997 hin. Und auch der Kulturrat bemängelte, dass man sich vor allem um eine eindeutigere Definition der Institution Stiftung hätte kümmern sollen. Mir persönlich ist es besonders bedauerlich, dass uns vonseiten des Parlaments die Hände vor allem dahin ge- hend gebunden waren, dass der Entwurf das Stiftungs- register mit all seinen Konsequenzen nicht aufnehmen konnte. Denn die Länder hatten von vornherein signali- siert, dass sie einem bundesweiten Register für Stiftungen nicht zustimmen würden. Mit einem solchen Register wäre dem legitimen Be- dürfnis der Öffentlichkeit Rechnung getragen worden, über die privilegierte Rechtsform Stiftung mehr und ein- heitlicheres zu erfahren, als die Stiftungen selbst bereit sind, bekannt zu geben. Stiftungen werden – so sie denn gemeinnützig sind – vom Staat vor allem steuerlich be- günstigt. Wir hätten uns also durchaus auch eine weiter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23453 (C) (D) (A) (B) gehende Reform vorstellen können, bei der gemeinnüt- zige echte Stiftungen im bürgerlichen Gesetzbuch defi- niert, durch bestimmte Rechtsformzusätze – entsprechend etwa dem „e. V.“ bei eingetragenen Vereinen – gekenn- zeichnet und in einem öffentlich zugänglichen Register geführt werden müssten. Mehr Transparenz in dieser Form hätte dem Stiftungs- wesen gut getan. Die Anhörung im Rechtsausschuss hat uns in dieser Hinsicht bestärkt, denn die Mehrheit der Referenten sprach sich für ein Stiftungsregister aus. Wir haben in dieser Hinsicht unsere parlamentarischen Mög- lichkeiten ausgeschöpft, indem wir im Ausschuss für Kul- tur und Medien einen interfraktionellen Entschließungs- antrag einbrachten. Jetzt ist der Entschließungsantrag sogar ins Plenum eingebracht worden. Darin bitten wir die Länder, zumindest die regionalen Verzeichnisse zu ver- vollständigen, zu vernetzen und der Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen. Das hat mit einem Register wenig zu tun, schafft aber immerhin mehr Öffentlichkeit für die Ar- beit und die Organisation der Stiftungen. Wir haben den Ländern weiterhin nahe gelegt, selbst die Register in ihre Landesgesetze aufzunehmen. Wir werden die Praxis beobachten. Das Thema lässt uns noch nicht los. Sollte sich herausstellen, dass sich in Sachen Transparenz zu wenig bewegt, werden wir noch einmal über eine diesbezügliche Verbesserung nachden- ken müssen. Wir haben in der vorliegenden Reform auch Abstand davon genommen, uns mit den vielfältigen Mög- lichkeiten des Missbrauchs von Stiftungen auseinander zu setzen. Auch hier werden wir wachsam sein und be- obachten, ob weitere spektakuläre Fälle den Namen der Stiftung in Misskredit bringen. Vielleicht müssen wir spä- ter auch hier noch einmal nachhaken. Jetzt wollen wir erst einmal diesen Teil der Reform angemessen begrüßen. Genauso sehr wie ich mich über den Abschluss insgesamt freue, ist es mir ein besonders großes Vergnügen, festzustellen, dass die Arbeit an dieser Reform wieder etwas Schönes gezeigt hat: Manche The- men eignen sich so wenig zur Polemisierung, dass die Sa- che wieder in den Vordergrund rückt. Das freut mich für unser Parlament und heute ganz besonders für eine große und wichtige Angelegenheit der Zivilgesellschaft; dem persönlichen Einsatz der Bürger und Bürgerinnen, die Stiftung. Rainer Funke (FDP): Wir sind uns sicherlich in die- sem Hause einig, dass das Stiftungsrecht modernisiert werden muss. Aus diesem Grund haben die Grünen einen umfangreichen Gesetzentwurf bereits am Ende der letzten Legislaturperiode eingebracht, der von dem angesehenen Notar Professor Dr. Rawert ausgearbeitet war. Die FDP hat einen eigenen Gesetzentwurf zu Beginn dieser Legis- laturperiode vorgelegt, der das materielle Stiftungsrecht, also die Bestimmungen des BGB und das Steuerrecht, umfasste. Das Stiftungssteuerrecht ist inzwischen durch Be- schlussfassung des Bundestages im Bundesgesetzblatt. Auch wenn uns diese steuerlichen Entlastungen für Stif- ter und Stiftungen nicht weit genug gehen, räume ich ein, dass wir mit diesem Stiftungssteuerrecht auf dem rich- tigen Weg sind. Erfreulich ist auch, dass die Bereitschaft, gemeinnützige Stiftungen zu gründen, zugenommen hat. Aber gerade um diese Stiftungskultur in Deutschland auf eine neue Stufe der Qualität und Quantität zu heben, muss das materielle Stiftungsrecht grundlegend vereinfacht werden und vom Konzessionssystem zum Normativ- system verändert werden. Gerade diese Grundvorausset- zung erfüllt der Regierungsentwurf bzw. der Entwurf der Koalitionsfraktionen nicht. Aus diesem Grunde werden sie von uns auch abgelehnt. Die geringfügigen Änderun- gen in § 80 und § 81 BGB führen nicht dazu, dass das Stif- tungsrecht, wie der Titel heißt, modernisiert wird; denn all das ist lediglich ein Etikettenschwindel. Ich frage mich wirklich, wie glaubwürdig gerade die Grünen sind, die noch vor vier Jahren einen Entwurf von Professor Rawert vorgelegt haben, der, auch wenn man nicht in allen Punk- ten mit ihm einverstanden sein musste, grundlegende Ver- änderungen gebracht hätte. Auch die Sachverständigenanhörung hat deutlich ge- macht, dass der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf abgelehnt und als nicht weit gehend genug bezeichnet wird. Das deckt sich im Übrigen mit dem Votum des Deutschen Kulturrates, der die Stiftungsreform halbher- zig nennt und mit der Auffassung Professor Rawerts in der „FAZ“ vom 23. April 2002, der das neue Stiftungsgesetz als Rückfall in das 19. Jahrhundert bezeichnet. Recht hat er, denn das Stiftungsrecht verbleibt bei den alten Rege- lungen des Jahres 1896 und den Partikularinteressen und Partikularrechten der Länder. Damit kann man keine An- reize für Stifter geben. Hier ist eine gute Gelegenheit ver- tan worden, das Stiftungsrecht wirklich zu modernisieren. Dies wäre auch möglich gewesen gegen den Widerstand der Länder, in denen das Stiftungsgeschäft so gestaltet worden wäre, dass das Normativsystem eingeführt und damit das Gesetz vom Zustimmungsgesetz zum Ein- spruchsgesetz verändert worden wäre. Der Gesetzentwurf der FDP, der diesem Kriterium der Modernisierung entspricht, hat weitgehende Zustim- mung bei den Sachverständigen gefunden. Frau Kollegin Vollmer war zwar im Ausschuss der Auffassung, dass dem Gesetzentwurf der FDP handwerkliche Mängel anhaften würde, aber sie war auch nicht bereit, diese angeblichen Mängel zu beseitigen. So verbleibt es heute dabei, dass das Stiftungsrecht nicht modernisiert wird und dieses Vor- haben zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wieder aufgerufen und dann eine wirkliche Reform mithilfe der FDP beschlossen werden wird. Dr. Heinrich Fink (PDS):Mit der zu erwartenden An- nahme des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Modernisie- rung des Stiftungsrechts findet eine intensive Debatte zu diesem Gegenstand innerhalb dieser Legislaturperiode ihren Abschluss. Die PDS hat hier weitgehend Neuland betreten, sich dann aber deutlich in den Meinungsbil- dungsprozess eingeschaltet. Dabei war uns besonders da- ran gelegen, den Reformprozess so auszurichten, dass er unser hauptsächlichstes Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen, befördert und nicht behin- dert. Als Element einer „Bürgergesellschaft“ haben wir im Stiftungswesen darüber hinaus eine Institution stärken wollen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223454 (C) (D) (A) (B) mehr unmittelbare Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Sehr früh sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass eine neue Stiftungskultur in diesem Sinne nur in der Einheit von steuerlichen Begünstigungen und neuen zi- vilrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt werden kann. Im Zentrum der zivilrechtlichen Stiftungsreform stand und steht für uns die Forderung nach mehr Transpa- renz und Publizität, und zwar nicht in erster Linie Trans- parenz für die staatlichen Behörden, sondern für die Be- völkerung, die in sehr unterschiedlicher Weise mit den Stiftungen in Berührung kommt. Das Gesetz bringt einige Verbesserungen und Verein- fachungen für die Gründung einer Stiftung und wegen dieser Verbesserungen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Doch die Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich des Wirkens der Stiftungen wird bei weitem nicht erfüllt. Darüber hinaus habe ich die Befürchtung, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes die Transparenz- problematik aus der öffentlichen Debatte verschwindet. Um dies zu verhindern und um den Sachverstand aus den Ländern einzubeziehen, in denen die Transparenz im Stiftungswesen wesentlich weiter als in Deutschland ent- wickelt ist, schlagen wir mit unserem Entschließungsantrag vor, ein international zusammengesetztes Gremium ein- zurichten. Dieses Gremium soll beim Bundespräsidenten angesiedelt sein und seine Vorschläge bis zum Herbst 2004 vorlegen, damit diese noch innerhalb der nächsten Legis- laturperiode gesetzgeberisch umgesetzt werden können. Da ich weiß, dass viele Mitglieder des Hauses mit dem jetzt erreichten Stand unzufrieden sind, hoffe ich auf eine breite Unterstützung für diesen Antrag. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Wir beraten heute über die Modernisierung des zivilrechtlichen Stiftungsrechts. Der Stiftungsgedanke ist unübersehbar wieder stärker im öf- fentlichen Blickfeld. Dazu hat auch die Diskussion um Reformen im Stiftungsrecht beigetragen. Ich freue mich, dass heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Mo- dernisierung des Stiftungsrechts das Ergebnis dieses ge- meinsamen Weges von Stiftungspraxis, Ländern und Bund vorliegt. Das Stiftungswesen in Deutschland ist – das wissen wir – vielfältig. Stiftungen entfalten wertvolle Aktivitäten in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das zeigen die Taten der bekannten Stiftungen, die berühmte Namen und teilweise eine Tradition von Hun- derten von Jahren haben, ebenso wie die vielen anderen, vielen kleinen, nicht so im Rampenlicht stehenden Stif- tungen und das, was sie tun. Das gilt gerade für den So- zialbereich sowie für Bildung und Forschung, aber auch für den kulturellen Bereich. Mit einer Modernisierung des Stiftungsrechts wollen wir dieses Engagement nachdrücklich unterstützen. Zu ei- ner Förderung der Stiftungskultur in Deutschland gehört auch ein modernes Stiftungsrecht. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen haben wir bereits mit dem Gesetz vom 14. Juli 2000 ver- bessert. Diese Reform hat dazu beigetragen, dass sich das Stiftungswesen in einer regelrechten Aufbruchstimmung befindet. Ich darf das an einigen Zahlen erläutern. Die Zahl der Neugründungen ist in den letzten Jahren ständig ge- stiegen. Wurden vor zehn Jahren – also im Jahre 1992 – 290 privatrechtliche Stiftungen errichtet, waren es im Jahr 1998 schon 505 Stiftungen und im Jahr 2000 sogar 681. Im vergangenen Jahr – die genauen Zahlen sind al- lerdings noch nicht bekannt – hat die Gesamtzahl der Stif- tungen die 10 000er-Grenze überschritten. Wesentliche Voraussetzungen für eine Modernisierung des Stiftungsprivatrechts hat die Arbeitsgruppe der Län- der und des Bundes zum Thema Stiftungsrecht erarbeitet. Das möchte ich hier ausdrücklich anerkennen. Der Be- richt dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigt, dass die Bestandsaufnahme ausgesprochen gut und gründlich war. Erstmals haben wir nun eine sichere rechtsstaatliche Grundlage, um die einschlägigen Fragen beantworten zu können. In dieser Arbeitsgruppe haben jedoch nicht nur Bund und Länder ihren Anteil erbracht. Mir ist wichtig, hier insbesondere die Sachkunde der Verbände und Einrich- tungen der Stiftungspraxis sowie von Sachverständigen zu erwähnen, die sich sehr kooperativ und hilfreich be- teiligt haben. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an den Vorschlägen des Abschlussberichtes der Ar- beitsgruppe vom Oktober letzten Jahres. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisie- rung des Stiftungsrechts wird vor allem ein Ziel verfolgt: Die Stifterfreiheit soll gestärkt werden. Es geht im Kern darum, das Verfahren zur Errichtung von Stiftungen bür- gerlichen Rechts einfacher und transparenter zu gestalten. Den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bilden die fol- genden vier Punkte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch ge- regelt werden sollen: Erstens. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird erstmals der Rechtsanspruch ausdrücklich festgeschrieben, dass die Stiftung als rechtsfähig anerkannt wird. Zweitens. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Stiftung werden abschließend und – das füge ich mit Bedacht hinzu – erstmals bundeseinheitlich geregelt. Dabei sind die obligatorischen Anforderungen an das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung auf ein unverzichtbares Minimum reduziert. Drittens. Der Gesetzentwurf schreibt erstmals aus- drücklich fest, dass Stiftungen zu jedem gemeinwohlkon- formen Zweck errichtet werden können. Lassen Sie mich eines hinzufügen: Ich finde es richtig, dass es hierbei nicht von vornherein Einschränkungen gibt. Wenn dem Gesetz- geber ein Stiftungsanliegen besonders wertvoll ist, dann kann er das im steuerlichen Bereich honorieren. Das ma- terielle Stiftungsrecht dagegen sollte aus unserer Sicht neutral sein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23455 (C) (D) (A) (B) Viertens. Um den Grundsatz der Stiftungsfreiheit auch sprachlich deutlich zu machen, wurde der Begriff „Genehmigung der Stiftung“ durch den Begriff „Aner- kennung der Stiftung“ ersetzt. Ich bin zuversichtlich, dass sich auf dieser Grundlage das Stiftungsklima weiter verbessern wird. Wir wollen gute gesetzliche Voraussetzungen schaffen, damit sich die Stiftungen für das Gemeinwohl engagieren können. In diesem Sinne bitte ich Sie herzlich, dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts zuzu- stimmen. Ich möchte zum Ende meiner Ausführungen auch Ih- nen dafür danken, dass Sie die Diskussion so konstruktiv begeleitet haben. Ich bedanke mich auch bei den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Justiz für ihre Unterstützung bei diesem Vorhaben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab- geordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Frage 3): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Stellver- tretenden Direktorin des Internationalen Währungsfonds zur Ein- führung einer internationalen Insolvenzregelung für Staaten? Die Vorschläge der ersten stellvertretenden Direktorin des Internationalen Währungsfonds für ein formales Ver- fahren zur Restrukturierung von Schulden souveräner Staaten werden von der Bundesregierung grundsätzlich positiv beurteilt. Ein solches Verfahren könnte spürbar die Lösung von Finanzkrisen erleichtern. Ein geordnetes Ver- fahren liegt im Interesse des Schuldners, aber auch der überwiegenden Mehrheit der Gläubiger, da bei einer Zah- lungseinstellung und einem sich anschließenden unge- regelten Verfahren die damit verbundenen Kosten für beide erheblich höher sind. Die Bundesregierung unter- stützt deshalb die weiteren Arbeiten im Internationalen Währungsfonds zur Konkretisierung eines solchen Ver- fahrens. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Fragen 4 und 5): Wie gedenkt die Bundesregierung den Bedenken bei mittel- ständischen Betrieben und ihren Mitarbeitern bezüglich der Wett- bewerbsfähigkeit und der Entwicklung des Arbeitsmarkts ange- sichts der bevorstehenden EU-Osterweiterung entgegenzutreten? Beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Regionalfördermittel für die Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern aufzustocken, und warum wurden die bayerischen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) erheblich re- duziert? Zu Frage 4: Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit den Institutionen der Wirtschaft und mit Unternehmen, um speziell wirtschaftsbezogene Themen der EU-Erweite- rung mit ihnen zu erörtern. In Veranstaltungen und Publi- kationen werden die Anliegen und Sorgen insbesondere der mittelständischen Wirtschaft erörtert und Informatio- nen weitergegeben. Die Bundesregierung wird im Rah- men ihrer Informations- und Kommunikationsstrategie das Ziel konsequent weiterverfolgen, gemeinsam mit den Einrichtungen der Wirtschaft die mittelständischen Un- ternehmen zu sensibilisieren und ihnen die Chancen der EU-Erweiterung zu verdeutlichen. Die Erweiterung der EU eröffnet auch mittelständi- schen Unternehmen viele neue Geschäftsmöglichkeiten und damit Ansatzpunkte zur Stärkung und Sicherung ih- rer Wettbewerbsfähigkeit. Neben den verbesserten Ab- satzmöglichkeiten im Zuge der EU-Erweiterung können die mittelständischen Betriebe von einem größeren Be- schaffungsmarkt profitieren. Ob und inwieweit das ein- zelne Unternehmen die vorhandenen Chancen auf den mittel- und osteuropäischen Märkten realisiert, hängt al- lerdings von einer Reihe von Faktoren ab: Aktive Anpas- sungsstrategien wie Qualifizierungsmaßnahmen, das An- eignen von Kenntnissen über die neuen Märkte, das jeweilige Rechtssystem und nicht zuletzt die Sprache, die konsequente Nutzung komparativer Wettbewerbsvorteile und die Bildung grenzüberschreitender Kooperationen und Netzwerke sind wichtige Voraussetzungen für erfolg- reiche grenzüberschreitende Aktivitäten. Die Bundesregierung unterstützt die Anstrengungen deutscher Unternehmen, Geschäftsmöglichkeiten in Mit- tel- und Osteuropa auszuschöpfen, mit einem breit ge- fächerten Instrumentarium der Außenwirtschaftsförde- rung, welches kontinuierlich auf seine Passgenauigkeit hinsichtlich der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unter- nehmen überprüft wird. Es reicht von den Serviceleistun- gen der Auslandshandelskammern und der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), über die finanzielle Absiche- rung von Exporten (Hermes), die Auslandsmesseförde- rung, die Unterstützung im internationalen Wettbewerb durch die Ausfuhrgewährleistungen für Lieferungen und Leistungen sowie die Förderung von Direktinvestitionen bis hin zu der Organisation von Informations- und Kon- taktveranstaltungen. Darüber hinaus können die Betriebe von einer Vielzahl von Maßnahmen der Bundesregierung profitieren, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen generell verbes- sern. Eine Zusammenstellung der Maßnahmen findet sich in der Dokumentation des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie – Politik für den Mittelstand – (BMWi-Dokumentation Nr. 504). Für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern, für die die EU-Erweiterung eine besondere Herausforderung dar- stellt, steht ein breites Spektrum von Maßnahmen seitens der EU, des Bundes und der Länder zur Verfügung. Das ganze Spektrum an Förderinstrumenten ist in der kürzlich erschienenen Dokumentation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Förderung der Grenz- regionen zu den Beitrittsländern – Die Hilfen von EU, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223456 (C) (D) (A) (B) Bund und Ländern – enthalten (BMWi-Dokumentation Nr. 502) Vor dem Hintergrund der Sorgen mittelständischer Be- triebe und Arbeitnehmer vor möglichen negativen Aus- wirkungen der EU-Erweiterung hinsichtlich der Entwick- lung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung in den Beitrittsverhandlungen flexible und zeitlich begrenzte Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfrei- zügigkeit durchgesetzt, die ein schrittweises Zusammen- wachsen der Arbeitsmärkte ermöglichen. Es ist ein Ver- fahren vorgesehen, das eine Regelung des Zustroms von Arbeitnehmern nach nationalem Recht für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren ermöglicht und eine entspre- chende Regelung für besonders betroffene Bereiche des Dienstleistungssektors (Baugewerbe, Innendekorateure, Gebäudereiniger) in Deutschland vorsieht. Diese auf EU- Ebene beschlossene und von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tsche- chischen Republik und Ungarn bereits akzeptierte Rege- lung eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit einer bedarfsori- entierten Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Zu Frage 5: Die Mittel für die GA werden im parlamentarischen Haushaltsverfahren des Bundestages beschlossen. Die Aufteilung der GA-Mittel auf die Länder bemisst sich nach festgelegten Quoten, die vom Bund-Länder-Pla- nungsausschuss anhand des Anteils der Länder an der Einwohnerzahl im Fördergebiet beschlossen werden. Die Bemessung der GA-Mittel richtet sich vorrangig nach den haushaltspolitischen Möglichkeiten des Bundes. Deshalb ist eine Aufstockung der GA-Ansätze durch die Bundes- regierung nicht vorgesehen. Das Fördergebiet der GAwird im Abstand von drei bis vier Jahren neu abgegrenzt und muss von der EU-Kom- mission genehmigt werden. Die Neuabgrenzung des der- zeitigen Fördergebietes erfolgte zum 1. Januar 2000. Den Plafond des Fördergebiets, das heißt den Anteil der För- dergebietsbevölkerung an der Gesamtbevölkerung, gibt die EU vor. Nach ihren eigenen Berechnungsverfahren hatte die EU für Deutschland anhand des Ausmaßes re- gionaler Strukturprobleme ursprünglich 23,4 Prozent für die westdeutschen Fördergebiete ermittelt und nach nachträglichen Kürzungen lediglich 17,6 Prozent zuge- standen. Hiergegen hat die Bundesregierung auf Bitte des Planungsausschusses Klage vor dem EuGH erhoben. Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Nach dem von der EU vorgegebenen gekürzten Pla- fond hat der Planungsausschuss anhand von objektiven Regionalindikatoren das jetzige Fördergebiet ausgewie- sen, zu dem nahezu der gesamte bayerische Grenzbereich zu Tschechien gehört. Lediglich die Landkreise Schwan- dorf und Neustadt an der Waldnaab konnten aufgrund des gekürzten Plafond und der Ergebnisse der Regionalindi- katoren nicht berücksichtigt werden. Die Absicht von Bund und Ländern, diese Lücke im Grenzbereich zu Tschechien mit einer so genannten Feinabgrenzung zu schließen, wurde von der EU nicht genehmigt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) (Drucksache 14/9003, Fragen 8 und 9): Existiert der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP in Bundestagsdrucksache 14/7191 zum Abbau des „Schilderwaldes“ angekündigte Referen- tenentwurf zum Vorhaben „Weniger Verkehrszeichen – bessere Beschilderung“ inzwischen? Wenn ja, wann wird er dem Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugeleitet, und wenn nein, warum noch nicht? Die Überprüfung der derzeit geltenden Vorschriften – §§ 39 ff. der Straßenverkehrs-Ordnung mit den Verwal- tungsvorschriften – und die Formulierung von Ände- rungsvorschlägen ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten PeterWeiß (Emmendingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/9003, Frage 12): Für welche Projekte und in jeweils welcher Höhe setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung die ihm zur Bewirtschaftung übertragenen Mittel aus dem Einzelplan 60, Titel 971 03 „Maßnahmen in Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung“ ein? Zur bisherigen Umsetzung der dem BMZ zugewiese- nen Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung liegen dem Haushaltsaus- schuss und dem AWZ umfangreiche Unterlagen vor. Ins- gesamt sind im Einzelplan 60 (Kap. 6002, Tit. 971 03) für den Einzelplan 23 (BMZ) Ausgabemittel in Höhe von 152 258 Millionen Euro (davon 50 Millionen Euro für den Wiederaufbau Afghanistans) sowie Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von mindestens 40 Millionen Euro vorgesehen. Die bisher bereitgestellten Ausgabemittel in Höhe von 112,2 Millionen Euro teilen sich insgesamt (Afghanistan und sonstiges Antiterrorpaket) insbesondere auf folgende Instrumente auf: bilaterale staatliche Entwicklungszu- sammenarbeit (FZ, TZ, staatliche TZ i. w. S., Nothilfe) 63,3 Millionen Euro (56,4 Prozent), zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Träger (politische Stiftungen, private Träger, Kirchen, ZFD, Sozialstruktur und anderes) 17,0 Millionen Euro (15,1 Prozent), multilaterale Zusam- menarbeit (insbesondere VN und internationale NRO) 28,5 Millionen Euro (25,4 Prozent). Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Afghanistan-Mit- tel in Höhe von 50 Millionen Euro in folgenden Bereichen: Aufbau der Strukturen (insbesondere über multilaterale Maßnahmen) 45 Prozent, Förderung von Rechtsstaatlich- keit, Demokratie, Menschenrechten und Krisenprävention 17 Prozent, Gesundheit 15 Prozent, Grundbildung 11 Pro- zent. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23457 (C) (D) (A) (B) Bei den sonstigen ATP-Maßnahmen in Höhe von 62,2 Millionen Euro ergeben sich folgende Schwer- punkte: Nahrungsmittel und elementare landwirtschaftli- che Produktionsmittel 5 Prozent, entwicklungspolitische Dialogstrukturen zivilgesellschaftlicher Kräfte (insbeson- dere politische Stiftungen, Kirchen, Aus- und Fortbil- dung, private Träger) 25 Prozent, Ziviler Friedensdienst 3 Prozent, soziale Infrastruktur, Beschäftigungspro- gramme und anderes (FZ) 23 Prozent, Förderung rechts- staatlicher Institutionen, Eingliederung von Ex-Kombat- tanten, Sozialentwicklung, Ausbildung, Sicherheitssektor und anderes (TZ) 27 Prozent, im multilateralen Bereich: UNDP-Maßnahmen zu „Good Governance“ und „Crisis Prevention and Recovery“; Bildung und Emanzipation von Frauen in islamischen Ländern; Korruptionsbekämp- fung 13 Prozent. Die Maßnahmen des BMZ dienen insbesondere fol- genden Zielen im Rahmen des Antiterrorprogramms: Un- terstützung von Partnerländern bei der Bewältigung der Folgen von Krisen und Konflikten; Eindämmung der Ur- sachen von Konflikten, Gewalt und Terrorismus; Stär- kung der Fähigkeiten von Partnerländern beim rechts- staatlichen und demokratischen Umgang mit den Herausforderungen von Konflikten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen der Abgeordneten Monika Brudlewsky (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Fragen 17 und 18): Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten des Nationa- len Widerstandsrates des Iran in der Bundesrepublik Deutschland ein? Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrechtliche Er- kenntnisse über diese Vereinigung vor, und wenn ja, welche? Zu Frage 17: Beim „Nationalen Widerstandsrat Iran“ (NWRI) han- delt es sich um den weltweit aktiven politischen Arm der im Iran durch ihren militärischen Flügel „Nationale Be- freiungsarmee“ (NLA) mit terroristischen Mitteln operie- renden „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ (MEK). Vor diesem Hintergrund wird auch der NWRI als extre- mistisch eingestuft und unterliegt daher der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden. Zu Frage 18: Durch die generelle Befürwortung von Gewalt zur Herbeiführung eines Umsturzes im Iran sowie die Unter- stützung der Guerillaaktivitäten der NLA im Iran durch entsprechende Propaganda bzw. durch die teils illegale Beschaffung von Geldmitteln gefährdet der „Nationale Widerstandsrat Iran“ auswärtige Belange der Bundes- republik Deutschland. Die Organisation erfüllt damit die Beobachtungsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz. Bei den unter dem Vorwand der Flüchtlingshilfe durch- geführten systematischen, teils illegalen Geldbeschaf- fungsmaßnahmen bedient sich der NWRI zahlreicher Tarnorganisationen im Bundesgebiet. Die Aktivitäten der „Volksmodjahedin Iran-Organisa- tion“ und ihres politischen Arms, dem „Nationalen Widerstandsrat Iran“, sind seit Jahren Gegenstand der Berichterstattung im jährlich erscheinenden Ver- fassungsschutzbericht, auf den verwiesen wird. Das Bun- desamt für Verfassungsschutz hat darüber hinaus im De- zember 2000 eine Broschüre zu den „Volksmodjahedin“ herausgegeben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache 14/9003, Frage 20): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über angeblich hohe Konzentrationen von Acrylamid in Lebensmitteln? Die Bundesregierung hat am 24. April 2002 über das Schnellinformationssystem für Lebensmittel bei der EU Informationen über Forschungsergebnisse aus Schweden erhalten, wonach bei der Herstellung bestimmter Lebens- mittel Acrylamid in unterschiedlichen und zum Teil hohen Konzentrationen entstehen kann. Es handelte sich um stär- kehaltige Lebensmittel, die gebraten, gebacken oder fri- tiert waren (zum Beispiel Kartoffelchips, Pommes frites, gebratene Kartoffeln, Brot). In gekochten Lebensmittel wurde kein Acrylamid gefunden. Die gefundenen Werte lagen um 1 mg/kg bei Kartoffelchips und um 0,5 mg/kg bei Pommes frites. Schweden hat bislang keine detaillierten Angaben über die verwendeten Analysemethoden gemacht. Die schwe- dischen Behörden haben bisher davon abgesehen, vom Verzehr bestimmter Lebensmittel abzuraten. Acrylamid ist als erbgutschädigend und krebserregend eingestuft. Es müssen daher große Anstrengungen unter- nommen werden, die Gehalte in Lebensmitteln zu mini- mieren. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucher- schutz und Veterinärmedizin hatte auf Veranlassung der Bundesregierung kurzfristig für den 14. Mai 2002 zu ei- nem Expertengespräch unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaft eingeladen. In diesem Gespräch wurden Fra- gen der Analytik und Exposition, der Chemie und Tech- nologie sowie der Toxikologie erörtert. In dem Expertengespräch zeigt sich, dass zu allen zu- vor genannten Fragen weiterer Klärungsbedarf besteht. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucher- schutz und Veterinärmedizin wird vorrangig auf die Ent- wicklung einer validierten Analysenmethode hinwirken, die Voraussetzung für die Erhebung von aussgagekräfti- gen Daten ist. Auf deren Grundlage wird eine umfassende Risikobewertung vorgenommen werden, um erforderli- che Maßnahmen zur Risikominderung einleiten zu kön- nen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223458 (C) (D) (A) (B) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Frage 21): Hat die Bundesregierung die Studie des Instituts für Demo- skopie Allensbach vom Herbst 2001, veröffentlicht z. B. auszugs- weise in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 2. Dezember 2001, S. 37, zur Frage der Akzeptanz der „Grünen Gentechnik“ in der deutschen Bevölkerung, zur Kenntnis genom- men, und beurteilt die Bundesregierung diese Studie als fachlich fundiert vor dem Hintergrund der Aussagen der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, (z. B. Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 14. Dezember 2001), wonach 70 % der Verbraucher „Nein“ zu Le- bensmitteln aus gentechnisch verbesserten Pflanzen sagen? Die in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zitierten Ergebnisse der Studie des Instisitus für Demo- skopie Allensbach besagen, dass heute jeder dritte Deut- sche unter bestimmten Voraussetzungen gentechnisch veränderte Lebensmittel akzeptiert. Als Beispiel wurden gentechnisch veränderte Tomaten genannt, falls diese bes- ser schmecken. Dies steht nicht im Widerspruch zu der in der Frage erwähnten Aussage von Frau Bundesministerin Künast, wonach 70 Prozent der Verbraucher „Nein“ zu Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen sa- gen. Dies deckt sich im Übrigen mit den Ergebnissen der Eurobarometerumfrage vom Mai/Juni 2001, nach der 70 Prozent der EU-Bürger gentechnisch veränderte Le- bensmittel ablehnen und 30 Prozent diese nicht ablehnen bzw. unentschlossen sind. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind jedoch nicht nach Mitgliedstaaten der EU aufge- schlüsselt. Bestätigt werden diese Zahlen für Deutschland in einer Forsa-Umfrage aus dem Januar 2002, der zufolge 70 bis 80 Prozent der Befragten die Kennzeichnung gentech- nisch erzeugter Lebensmittel für unzureichend halten und der Kontrolle ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit misstrauen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die im Auf- trag des BPA durchgeführte Studie des Instituts für De- moskopie Allensbach fachlich fundiert ist. Die Ergebnisse sind allerdings wegen der unterschiedlichen Fragestel- lung und des unterschiedlichen Befragtenkreises nicht di- rekt mit der Umfrage des Eurobarometers vergleichbar. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/ CSU) (Drucksache 14/9003, Frage 22): Inwieweit hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der Entscheidung der Europä- ischen Kommission, wonach seit dem 17. Mai 2001 keine Milcherzeugnisse aus Betrieben in der Türkei zum menschlichen Verzehr eingeführt werden dürfen, Rechnung getragen? Die Entscheidung der Europäischen Kommission, tür- kische Betriebe, aus denen die Einfuhr zum Verzehr be- stimmter Milcherzeugnisse zugelassen war, von der Dritt- landsbetriebsliste zu streichen, wurde durch Schreiben des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucher- schutz und Veterinärmedizin vom 1. Juni 2001 den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden und den betroffenen Dachverbänden mitgeteilt. Damit sind die für die Durchführung der veterinärrechtlichen Maßnahmen zuständigen Landesbehörden in die Lage versetzt worden, der Entscheidung der Kommission Rechnung zu tragen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fra- gen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 14/9003, Fragen 23 und 24): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Sanierung der NATO-Pipeline von Straßburg nach Tübingen, und mit wel- chen Kosten wird kalkuliert? Welche Auswirkungen auf die naturlandschaftliche und touris- tische Infrastruktur werden durch den Baustellenverlauf erwartet, und wie werden sie verhindert? Zu Frage 23: Zur Sanierung der benannten NATO-Pipeline ist im Abschnitt zwischen Kehl und Tübingen ein Neubau ge- plant. Diese Pipeline bildet die einzige Verbindung zwi- schen den in Süddeutschland gelegenen Systemanteilen des CENTRAL EUROPE PIPELINE SYSTEM (CEPS) und dem Gesamtsystem, das sich über den ganzen west- europäischen Raum erstreckt. Ohne eine Wiederanbin- dung an das Gesamtsystem sind die anderen süddeutschen Pipelineanteile nicht wirtschaftlich nutzbar. Darüber hi- naus ist der Transport von gefährlichen Gütern über Fern- leitungen die mit Abstand sicherste Methode und trägt zu- dem zur Entlastung von Schiene und Straße bei. Nicht zuletzt mit Blick auf ihre Osterweiterung hat die NATO ausdrücklich die Wiederinbetriebnahme der Pipe- lineverbindung zwischen Kehl und Tübingen gefordert. Das Interesse der neuen NATO-Partner Tschechien, Polen und Ungarn an einer Versorgung aus dem CEPS ist sehr groß. Es ist aus bündnispolitischer wie militärischer Sicht notwendig, das Pipelinesystem über leistungsfähige Fern- leitungen möglichst weit nach Osten zu führen. Die Fern- leitung Kehl–Tübingen trägt diesem Ziel Rechnung. Die Baukosten für die Pipeline Kehl–Tübingen betragen ohne Mehrwertsteuer 45 926 793 Euro (89 825 000 DM), die im Wesentlichen aus dem NATO-Sicherheitsinvestitions- programm finanziert werden. Zu Frage 24: Die Erneuerung der Pipeline Kehl–Tübingen erfolgt im Wesentlichen in ihrer bestehenden Trasse. In Abstim- mung mit den Genehmigungsbehörden wurden einzelne Umtrassierungen im Bereich der schützenswerten Ge- biete vorgenommen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23459 (C) (D) (A) (B) Bei der Bauausführung werden die Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel umgesetzt, Be- einträchtigungen für Mensch, Fauna und Flora auf ein Mi- nimum zu reduzieren. Die vorgefundene Geländebeschaffenheit sowie der ursprüngliche Zustand der vorhandenen Infrastruktur werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder herge- stellt. Dauerhaft nachteilige Auswirkungen auf Naturland- schaft und touristische Infrastruktur sind nicht zu erwarten. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/9003, Fragen 25 und 26): Wie plant die Bundesregierung den Costumer Product Management-Prozess des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) durch geeignete Analysen und Simulationen zu unter- stützen, und in welchen Projekten wurden entsprechende Initia- tiven aus Industrie und Amtsbereich bereits einbezogen? Wie viele Soldaten stehen gegenwärtig und ohne Einschrän- kungen (wie zum Beispiel Erkrankungen, Ausbildungserforder- nisse, inländische Verwendungen etc.), unterteilt nach Teilstreit- kräften für Auslandseinsätze, zur Verfügung? Zu Frage 25: Mit Einführung des Costumer Product Management (CPM) 2001 gewinnen Analyseverfahren und Simula- tionen eine neue Qualität. Der CPM umfasst die Analyse- phase, die Projektierungsphase, die Einführungsphase und die Nutzung. In der Analysephase werden technische und wirtschaft- liche Analysen, Studien und Simulationen zur Bedarfser- mittlung sowie zur Beurteilung und Auswahl von Lö- sungswesen durchgeführt. In der Projektierungsphase wird die Industrie die Herstellbarkeit und Leistungsfähigkeit neue Produkte vor Einleitung der Beschaffung durch De- monstratoren, Prototypen oder Simulationen nachweisen. Die Anwendbarkeit des CPM wurde anhand von sieben Pi- lotvorhaben erfolgreich erprobt. Die Nutzung von Analy- severfahren und Simulation stand dabei zunächst im Hin- tergrund. Seit Einführung der CPM für alle Neuvorhaben im Januar 2001 werden im Wesentlichen Beschaffungs- initiativen in der Analysephase untersucht. Erkenntnisse über die Anwendung von Simulation in der Projektierungs- phase liegen insbesondere beim Satellitenaufklärungssys- tem SAR-Lupe vor. In der Projektierungsphase wurden umfassende und intensive Simulationen durchgeführt, so- wohl auf Industrie- als auch auf Amtsseite. Die Industrie nutzte die Möglichkeiten der Simulation in großem Um- fang für die Systemauslegung und für den Realisierbar- keitsnachweis. Auf der Amtsseite wurden die Indus- trienachweise durch eigene Simulation verifiziert. Zu Frage 26: Derzeit kann die Bundeswehr für die personelle Auf- stellung für Auslandseinsätze auf insgesamt 211 325 Be- rufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehr- dienstleistende zurückgreifen. Mit Stand April 2002 gilt dies für die Teilstreitkräfte in folgendem Umfang: Heer: circa 136 150 Soldaten; Luft- waffe: circa 52 513 Soldaten; Marine: circa 22 562 Sol- daten. Für jeden aktuell auszuplanenden Auslandseinsatz ist das verfügbare und erforderliche Personal in Abhängig- keit von Art des Einsatz, Lage im Einsatzgebiet, Auftrag des Kontingents, Einsatzdauer, Einsatzort/-raum sowie weiteren Einflussgrößen gezielt zu prüfen. Qualitative Anforderungen an das einzusetzende Personal können die Verfügbarkeit begrenzen. Einschränkungen im Hinblick auf Erkrankungen, Aus- bildungserfordernisse, inländische Verwendungen oder Ähnliches sind deshalb nicht quantifizierbar, sondern müssen für jeden konkreten Auslandseinsatz auch im Hin- blick auf dessen politische und militärische Priorisierung neu bewertet werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Frage des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Frage 31): Wird die Bundesregierung ihrer Auffassung folgen, die sie in ihrem eigenen „Zweiten Bericht der Bundesregierung über Erfah- rungen mit dem Gentechnikgesetz“ (Bundestagsdrucksache 14/6763) dargestellt hat, wonach die gut zehnjährige Praxis der Forschungen der Gentechnik im Labor wie im Freiland aus- schließlich positive Erfahrungen erbracht hat (Zitat S. 41: „Schä- den für Mensch und Umwelt, die auf gentechnischen Arbeiten oder gentechnisch veränderten Organismen zurückzuführen wären, sind der Bundesregierung aus Deutschland nicht be- kannt“), und wird sie in Folge dieser eigenen Erkenntnis zumin- dest in der Sicherheitsstufe 1 (harmlose gentechnische Arbeiten) das Anzeigeverfahren als angemessenes behördliches Verfahren in der Novellierung des Gentechnikgesetzes festschreiben, wie von der EU in Richtlinie 98/81/EG bereits vor knapp vier Jahren vorgeschlagen? Die Aussage des Erfahrungsberichts, dass in Deutsch- land keine Gesundheits- oder Umweltschäden bekannt geworden sind, die auf gentechnische Arbeiten oder gen- technisch veränderte Organismen zurückzuführen wären, gilt nach wie vor. Um derartigen Schäden auch zukünftig vorzubeugen, prüft die Bundesregierung sorgfältig die Übernahme der durch das neue EG-Recht möglichen Ver- fahrensvereinfachungen in das deutsche Recht. Die erstmalige Aufnahme von Arbeiten mit gentechni- schen Methoden soll nach Ansicht der Bundesregierung bei der zuständigen Behörde vorher angemeldet werden. Die Behörde hat dann Zeit zu prüfen, ob die sachlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, um die gentechnischen Arbeiten sicher durchzuführen. Das gilt auch in der Sicherheitsstufe 1. Diese präventive Kontrolle ist bei Inbetriebnahme einer Anlage unter Vorsorgege- sichtspunkten nötig. Eine bloße Anzeige genügt nicht. Die kurze Wartefrist ist nach Ansicht der Bundesregierung auch für die Betreiber keine unzumutbare Belastung. Die Inbetriebnahme eines neuen Gentechniklabors oder einer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223460 (C) (D) (A) (B) neuen Produktionsanlage braucht immer zeitlichen Vor- lauf, bei dem auch eine kurze Wartefrist (maximal 30 Tage) eingeplant werden kann. Andere Maßstäbe sollten nach Ansicht der Bundesre- gierung bei weiteren Arbeiten in den niedrigen Sicher- heitsstufen gelten. Deshalb sind bei weiteren Arbeiten in Sicherheitsstufe 1 nur Aufzeichnungen zu führen. Verzö- gerungen durch Verwaltungsverfahren entstehen nicht. Bei weiteren Arbeiten in der Sicherheitsstufe 2 genügt nach Ansicht der Bundesregierung eine Anzeige an die zuständige Behörde ohne Wartefrist. Allerdings sind die Länder ganz überwiegend anderer Ansicht und halten eine Wartefrist und daher eine Anmeldepflicht für notwendig. Diese Auffassung der Länder ist insofern von besonderer Bedeutung, als die Länder hier für den Gesetzesvollzug zuständig sind. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/9003, Fragen 32 und 33): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, den Vertrieb von Medikamenten über das Internet, der seit 1998 gesetzlich verboten ist, unterstüt- zen will, und teilt sie die Einschätzung, dass eine Umsetzung die- ser Vorstellungen zu einem Rückgang der Zahl der Apotheken so- wie der Qualität der medizinischen Versorgung vor allem in dünn besiedelten Regionen führen würde? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Apothekerverban- des, dass durch den möglichen Versand über ausländische Inter- netanbieter in den deutschen Apotheken mehrere Tausend Arbeits- plätze und dem Staat Steuereinnahmen verloren gehen, und wenn nicht, wie begründet sie dies? Zu Frage 32: Die Pressemeldungen treffen zu, dass die Bundes- ministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, sich für die rechtliche Ermöglichung des Versandhandels auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ausspricht. Der Ver- sandhandel von nicht-apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist nach dem Arzneimittelrecht erlaubt. Die Bundesregie- rung hat immer unterstrichen, dass bei einer Lockerung des Versandhandelverbotes die Arzneimittelsicherheit, der Verbraucherschutz, die Versorgungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt sein müs- sen. Sie hat sich ausdrücklich gegen „Rosinenpickerei“ ausgesprochen. Die Empfehlung des „Runden Tisches“ zur Zukunft des Gesundheitswesens vom 22. April 2002 zum elektronischen Handel einschließlich Versandhandel mit Arzneimitteln deckt sich voll mit den Vorstellungen der Bundesregierung. Es trifft nicht zu, dass die Umsetzung der Vorstellun- gen der Ministerin zu einem Rückgang der Zahlen der Apotheken sowie der Qualität der medizinischen Versor- gung vor allem in dünn besiedelten Regionen führen wird. Der Versandhandel wird als eine Ergänzung des bisheri- gen Betriebes der Präsenzapotheken gesehen. Es ist nicht die Absicht, die Versandapotheke an die Stelle der bishe- rigen Präsenzapotheke zu setzen. Insofern bekommt natürlich auch zukünftig jede Patientin und jeder Patient auch im Notfall seine Arzneimittel in der Apotheke – auch in der Nacht und am Wochenende. Klar ist, dass die Bun- desregierung keiner Regelung zustimmt, die die flächen- deckende Versorgung durch Apotheken in Frage stellt. Der Internethandel oder elektronische Handel von Arz- neimitteln ist eine Form der Bestellung von Arzneimit- teln. Der Versandhandel umfaßt den Weg, den das Arz- neimittel von der Apotheke bis zum Kunden zurücklegt. Versandhandel soll auch von bestehenden Apotheken be- trieben werden können. Es ist besonders darauf zu achten, dass beides, Bestellung und Lieferung bis zur Zustellung beim Kunden ordnungsgemäß und qulitätsgerecht ab- läuft. So muss die angemessene Beratung und Informa- tion des Verbrauchers, die darauf ausgerichteten Qua- litätssicherungssysteme sowie die Überwachung durch die entsprechenden Behörden sichergestellt werden. Diese Anforderungen müssen insbesondere auch für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und Ver- sandhandel mit Arzneimitteln auf europäischer Ebene gelten. Zur Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingun- gen sind zusammen mit den Beteiligten konkrete Maß- nahmen auszuarbeiten. Dies ist auch immer so mit der Bun- desvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) diskutiert worden. Der Versandhandel von Arzeimitteln ermöglicht es, den Wünschen und Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten in der Arzneimittelversorgung, zum Beispiel hinsichtlich einer Zeit- und Wegeersprarnis (immobile Patienten, ältere Bürgerinnen und Bürger, Berufstätige und Kunden mit einer großen Entfernung zur nächsten Apotheke), besser als bisher zu entsprechen. Damit wird eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen bestimm- ter Patientinnen und Patienten erreicht. Gerade in einer äl- ter werdenden Gesellschaft haben zum Beispiel Pflegebe- dürftige und chronisch Kranke, die nicht mehr ständig das Haus verlassen können, hier Vorteile. Apotheken werden weitere Mittel des Wettbewerbs und Service insbesondere zur Kundeninformation und -bindung ermöglicht. Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung kann ins- gesamt verbessert werden. Auch zukünftig wird jeder Versicherte seine Arznei- mittel in seiner Apotheke bekommen können. Es wird auf- grund ausländischer Erfahrungen davon ausgegangen, dass etwa 8 Prozent aller Versicherten den Versandhandel nutzen werden. Dies kann nicht – wie von der ABDA be- hauptet – zu einem bundesweiten Apothekensterben führen oder gar das bundesdeutsche Arzneimittelversor- gungssystem gefährden. Es sollen alle notwendigen Rah- menbedingungen für einen fairen Wettbwerb geschaffen werden. Insofern sind auch die Befürchtungen der Apo- theker, dass hier eine Rosinenpickerei durch Internetan- bieter stattfinden wird, unbegründet. Der Patient bekommt auch zukünftig eine Beratung. Die qualitativ hohen Anforderungen des Arzneimittelge- setzes in Deutschland an die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz sollen auch unter Versandhandel- bedingungen nicht verändert werden. Danach sind die volle und verständliche Patienteninformation in deutscher Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23461 (C) (D) (A) (B) Sprache gewährleistet und ebenso eine Beratung der Pati- entinnen und Patienten. So muss zum Beispiel beim Bezug eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels über die Versandapotheke das Rezept einer approbierten Apotheke- rin oder einem approbiertem Apotheker vorgelegt werden. Die Auslieferung von qualitativ schlechten Arzneimit- teln durch Versandapotheken soll dadurch verhindert wer- den, dass auch für Versandapotheken die entsprechenden Qualitätsicherungssysteme gelten sollen. Diese müssen sich insbesondere auch auf den Vertrieb und die Zustel- lung erstrecken. Hier soll auch zukünftig keine Abwei- chung von den Zielsetzungen der bestehenden Regelung zugelassen werden. Zu Frage 33: Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht des Apo- thekerverbandes, dass durch den möglichen Versand aus- ländischer Internetanbieter in den deutschen Apotheken mehrere Tausend Arbeitsplätze verloren gehen. Aufgrund der oben beschriebenen beabsichtigten flankierenden Maßnahmen und Regelungen wird der Internethandel mit Apotheken außerhalb Deutschlands keine große Bedeu- tung erlangen. Der Versandhandel und elektronische Han- del mit Arzneimitteln sollen entsprechend den Empfeh- lungen des „Runden Tisches“ im Gesundheitswesen nur unter klaren Bedingungen einschließlich fairen Wettbe- werbsbedingungen möglich sein. Insbesondere die Kran- kenkassen, die Patientenvertreter aber auch die pharma- zeutische Industrie haben betont, dass sie den von der ABDA prognostizierten Niedergang der Apotheken nicht erkennen können und dass eine Teilnahme für Patienten auf freiwilliger Basis erfolgen solle. Um Wettbewerbsverzerrungen (insbesondere „Rosi- nenpickerei“) zu vermeiden, sind die Vorschriften zu den Vertriebswegen, des Apothekenrechts, des Sozialrechts und der Arzneimittelpreisbildung entsprechend zu gestal- ten. Deshalb müssen folgende Maßnahmen für den elek- tronischen Handel und Versandhandel mit Arzneimitteln getroffen werden: Die Anforderungen an den elektronischen Handel und Versandhandel und der entsprechenden Qualitätssiche- rungssysteme sind unter anderem im Arzneimittel-, Apo- theken- und Werberecht sowie die Sicherstellung einer entsprechenden Überwachung auf nationaler und europä- ischer Ebene festzulegen. Die Anforderungen müssen ins- besondere die Versandapotheken, die Websites, den Vertrieb, die Zustellung – einschließlich Logistikunter- nehmen –, die Beratung und Information des Verbrau- chers, die darauf ausgerichteten Qualitätssicherungssys- teme, deren Zertifizierung und Kontrollen durch die Zertifizierungsstellen sowie die Überwachung durch die Behörden betreffen. Diese Anforderungen müssen insbe- sondere auch für den grenzüberschreitenden elektroni- schen Handel undVersandhandel mit Arzneimitteln gelten und auf europäischer Ebene durchgesetzt werden. Mit Drittstaaten muss über Sicherheitsstandards, die Überwa- chung und die internationale Zusammenarbeit verhandelt werden. Zur Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingun- gen sind konkrete Maßnahmen auszuarbeiten. Eine Gefährdung des Bestandes der deutschen Apothe- ken wird von dem Apothekerverband auch darin gesehen, dass ausländische Anbieter dem Herkunfslandprinzip un- terworfen sind und daraus ein unfairer Wettbewerb mit ausländischen Apotheken mit wirtschaftlichen Folgen re- sultiert. Grundsätzlich ist auf elektronische Angebote im Netz die Richtlinie 2000/31/EG des europäischen Parla- ments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesell- schaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsver- kehrs, im Binnenmarkt, die durch das Gesetz über recht- liche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Ge- setz – EGG) vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3721) umgesetzt wurde, anzuwenden. Dabei muss zwischen der online-Werbung, dem Kaufvertrag und dem Versand der Ware unterschieden werden. Für die Werbung gilt nach den Grundsätzen des Inter- nationalen Privatrechts das Marktortprinzip. Soweit es sich um online-Werbung für apothekenpflichtige Arznei- mittel handelt, fällt diese in den durch die genannte Richt- linie koordinierten Bereich. Der freie Dienstleistungsver- kehr innerhalb der EU wird nach Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie bzw. § 4 Abs. 2 des Teledienstegesetzes also auch in Bezug auf online-Werbung für Arzneimittel, die von Anbiertern aus einem anderen Mitgliedstaat erbracht wird, nicht eingeschränkt. Dabei ist allerdings zu berück- sichtigen, dass damit nach Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie bzw. § 2 Abs. 6 des Teledienstegesetzes keine Regelung zum Internationalen Privatrecht getroffen wird. Bei Kaufverträgen ist zwischen zwei Fallgruppen zu un- terscheiden: Ist dem Vertragsabschluss ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in dem Staat vorausgegangen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bestimmt sich das anwendbare Recht nach Artikel 29 des Ergänzungsbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Im Falle einer Rechtswahl, bei der auch Arti- kel 29 a EGBGB zu berücksichtigen ist, dürfen dem Ver- braucher die zwingenden Vorschriften des Rechts an sei- nem gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht entzogen werden. Liegt keine Rechtswahl vor, ist auch für ausländische An- bieter das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ver- brauchers anzuwenden, also hier das deutsche Recht. Die- ses Recht gilt nach Artikel 31 Abs. 1 EGBGB für die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages und dessen materieller Wirksamkeit. An dieser Rechtslage hat auch die Richtlinie über den elektronischen Geschäfts- verkehr und ihre Umsetzung in deutsches Recht nichts geändert. Die Vorschriften für vertragliche Schuldverhält- nisse in Bezug auf Verbraucherverträge sind vom Anwen- dungsbereich der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen. Dies betrifft auch die Anforderungen an den Versand der Ware. Die Anforderungen an Waren oder an physisch er- brachte Dienstleistungen werden von der Richtlinie nicht erfasst. Dies hat zur Folge, dass der Versand von apothe- kenpflichtigen Arzneimitteln nicht dem koordinierten Be- reich der Richtlinie unterfällt, sondern dem anderen ein- schlägigen europäischen und dem darauf basierenden nationalen Recht. Ist dem Vertragsabschluss kein aus- drückliches Angebot oder eine Werbung in dem Staat vor- ausgegangen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 200223462 (C) (D) (A) (B) Aufenthaltsort hat, richtet sich das anwendbare Recht in erster Linie nach den Artikeln 27 und 28 EGBGB. Danach ist es den Parteien freigestellt, das auf den Vertrag anzu- wendende Recht zu wählen. Liegt keine Rechtswahl vor, ist schon nach Artikel 28 EGBGB das Recht am Sitz des Veräußerers, das heißt insoweit das Recht des Herkunfts- landes, maßgeblich. Eine vollständige Aufhebung der Arzneimittelpreis- verordnung (einheitlicher Apothekenabgabepreis, Misch- kalkulation), des Fremd- und Mehrbesitzverbotes, des Kontrahierungszwanges sowie aller Bindungen der Apo- thekenbetriebsordnung ist weder wünschenswert noch er- forderlich, um für deutsche Apotheken gleiche Wettbe- werbsbedingungen zu erreichen. Es wird jedoch im Rahmen einer Gesamtkonzeption zur Einführung eines Versandhandels auch mit apothekenpflichtigen Arznei- mitteln zu prüfen sein, ob und inwieweit die oben ge- nannten Regelungen zu diesem Zweck angepasst werden müssen. Diese Prüfung sowie die Umsetzung der entspre- chenden Ergebnisse wird in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen erfolgen. Auch die Apotheken- pflicht bleibt deshalb gewährleistet, da diese Arzneimittel auch bei dem Versandhandel von einer Apotheke abgege- ben werden. Die Zustellung von der Apotheke erfolgt im oben genannten Fall über den Versand. Erfahrungen an- derer Staaten zeigen, dass die Zustellung von Arzneimit- teln auf dem Wege des Versandes sicher gestaltet werden kann, insbesondere wenn dazu diesbezügliche rechtliche Regelungen getroffen werden. Bereits das Landgericht Frankfurt hat in der Begründung zu zwei Urteilen vom 9. November 2000 (2-03 O 365/00 und 2-03 O 366/00) ausgeführt: „Denkbar wäre es, den Versandhandel mit Medikamenten in eingeschränktem Umfang zuzulassen und durch Rechtsvorschriften genaue Vorgaben für derar- tige Versandhandeltatbestände zu machen, die auch strenge Qualitätskontrollen beinhalten müssen.“ Dem Staat gehen keine Steuereinnahmen verloren. Ver- sendungslieferungen eines Unternehmers von einem ande- ren EU-Mitgliedstaat nach Deutschland unterliegen ab dem Erreichen eines jährlichen Entgelts von 100 000 Euro den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts, bis zum Erreichen dieses Betrages den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates. Auf die Anwendung der 100 000-Euro-Grenze kann der Unternehmer verzichten, sodass die Versendungslieferungen unabhängig vom Ge- samtbetrag der Entgelte in jedem Fall in Deutschland zu versteuern sind. Das in Rede stehende niederländische Unternehmen hat die Bundesregierung autorisiert, mitzuteilen, dass es für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland beim zu- ständigen Finanzamt erfasst ist und die Versendungslie- ferungen nach Deutschland der deutschen Umsatzsteuer unterwirft. Somit ist auch ausgeschlossen, dass die nie- derländische Versandapotheke von Mehrwertsteuerdiffe- renzen zwischen Deutschland (16 Prozent) und den Niederlanden (6 Prozent) profitiert bzw. diese als Preis- nachlass weitergibt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2002 23463 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Traupe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wie erwähnt, wurde die An-
    hörung der Gemeinden durch das Land Brandenburg – das
    betrifft wieder die Frage, was die Länder für den Bund
    übernehmen – im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt.
    Deren Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet. Wir
    werden bald eine entsprechende Zusammenfassung über-
    sandt bekommen. Das Bundesministerium der Verteidi-
    gung wird dann die vorgetragenen Belange der Gemein-
    den im Rahmen seiner Entscheidung über die künftige
    militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Witt-
    stock sachgerecht abwägen. Ob und wenn ja, in welchem
    Umfang dadurch eine Änderung des Truppenübungs-
    platzkonzeptes der Bundeswehr erforderlich sein wird,
    kann man abschließend erst dann entscheiden, wenn man
    von einer Änderung ausgeht. Ich gehe allerdings davon
    aus, dass wir Wittstock auf jeden Fall brauchen.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Gehrcke hat jetzt
vier offene Nachfragen.

Zur ersten Nachfrage, Herr Gehrcke, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich habe natürlich viel
    mehr offene Fragen, die beantwortet werden müssen.

    Frau Parlamentarische Staatssekretärin, Kompliment
    dafür, wie elegant Sie Wahlwerbung selbst im Zusam-
    menhang mit der Beantwortung von Fragen betrieben
    haben. Ob der von Ihnen bei der Beantwortung der Fra-
    gen von Herrn Laumann signalisierte Optimismus, dass
    Sie auch künftig in Ihrer Funktion als Parlamentarische
    Staatssekretärin Fragen beantworten werden, angebracht
    war, werden wir noch sehen.

    Zu meiner ersten Nachfrage: Am Ostersonntag hat der
    Bundesvorsitzende des Bündnisses 90/Die Grünen, Herr
    Fritz Kuhn, auf der traditionellen Ostermarschkundge-
    bung in der Kyritz-Ruppiner Heide mitgeteilt, dass die
    Fraktion der Grünen geschlossen für eine Beendigung der
    militärischen Nutzung und für eine zivile Nutzung des
    Truppenübungsplatzes eintrete. Wenn mich nicht alles
    täuscht, sind die Grünen noch immer Ihr Koalitionspart-
    ner, jedenfalls derzeitig. Bedeutet das, dass nur eine




    Karl-Josef Laumann

    23425


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Hälfte der Bundesregierung an dem bisherigen Trup-
    penübungsplatzkonzept festhält, während die andere
    Hälfte das nicht mehr tut?

    B