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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation bei Frauen und Männern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23059 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23059 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 23061 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23061 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23061 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23061 C Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23061 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23062 A Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23062 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23062 D Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 23063 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23063 B Hanna Wolf (München) SPD . . . . . . . . . . . . 23063 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23063 D Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23064 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23064 C Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23064 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23065 A Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 23065 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23065 D Marlene Rupprecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23066 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23066 C Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23066 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23066 D Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 23067 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23067 B Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23067 C Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 23067 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/8828) . . . . . . . . . . . . . . . 23067 D Rahmendaten für das geschätzte gesamtstaat- liche Defizit der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2002 MdlAnfr 2 Andreas Storm CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 23068 A ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 23068 A Anteil des Sektors „Sozialversicherungen am gesamtstaatlichen Defizit der Bundesrepublik Deutschlands Plenarprotokoll 14/232 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002 I n h a l t : MdlAnfr 3 Andreas Storm CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 23068 B ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 23068 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 23068 C Fördermaßnahmen zur Herstellung der Wett- bewerbsgleichheit für Firmenstandorte in Deutschland MdlAnfr 4 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWI . . . 23069 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 23069 C Abstimmung des Verhaltens von SPD-Gene- ralsekretär Müntefering und SPD-Schatzmeis- terin Wettig-Danielmeier vor dem 1. Untersu- chungsausschuss mit Bundeskanzler Schröder MdlAnfr 10, 11 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 23070 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 23070 B ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . 23070 D ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23070 D Anteil deutscher Schüler an deutschen Aus- landsschulen MdlAnfr 13 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 23071 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23071 C Äußerung des Bundesaußenministers bezüg- lich Geben von Interviews MdlAnfr 12 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 23072 C ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 23072 C Novellierung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) MdlAnfr 14 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 23073 A ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 23073 A Eventuelle Verknüpfung der Novellierung der Bundesgebührenordnung (BRAGO) mit der Novellierung des Gerichtskostengesetzes (GKG) MdlAnfr 15 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 23073 C ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 23073 C Aufnahme der Vorschläge der Arbeitsgruppe Gebührenrecht der Bundesrechtsanwaltskam- mer in den Entwurf des Rechtsanwaltsver- gütungsgesetzes MdlAnfr 18 Volker Kauder CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 23074 A ZusFr Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . 23074 A Zeitplan für eine Novellierung der BRAGO MdlAnfr 19 Volker Kauder CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 23074 C ZusFr Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . 23074 C Zeitpunkt der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht MdlAnfr 20 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 23074 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 23075 A ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 23075 C ZusFr Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 23075 C Unterschiedliche Zulassung des Pflanzen- schutzmittels Lebaycid in Frankreich und Deutschland MdlAnfr 21 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 23075 D ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23076 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23076 D ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . 23077 B ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 23077 C ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 23078 A Auswirkungen des Verbots des Pflanzen- schutzmittels Lebaycid und dem Versprühen des Ersatzmittels Dimethoat auf die Kir- schenanbauer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002II MdlAnfr 22 Peter Dreßen SPD Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 23078 B ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23078 C ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23079 A ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 23079 C ZusFr Joachim Tappe SPD . . . . . . . . . . . . . . . 23079 D Ausnahmegenehmigung für das Pflanzen- schutzmittel Lebaycid MdlAnfr 23 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 23080 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 23080 B ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 23081 A ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23081 B ZusFr Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . 23081 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 23081 D Auswirkungen der Mittelkürzungen im ABM- Bereich auf die neuen Bundesländer MdlAnfr 24 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . 23082 C ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . 23082 D Forderungen nach Erhöhung bzw. unterblei- bender Kürzung von Arbeitsbeschaffungsmaß- nahmen MdlAnfr 25 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . 23083 B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . 23083 C ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . 23083 D Baubeginn des Autobahnteilstücks Leine- felde–Heiligenstadt im Zuge der A 38 von Göttingen nach Halle MdlAnfr 30 Manfred Grund CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23084 B ZusFr Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . 23084 C Eventueller sofortiger Baubeginn des Auto- bahnteilstücks Leinefelde–Heiligenstadt im Zuge der A 38 von Göttingen nach Halle MdlAnfr 31 Manfred Grund CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23085 A ZusFr Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . 23085 A Finanzierungsbasis für das im Investionsbericht Infrastruktur angekündigte 90-Milliarden- Euro-Investitionsprogramm für die Moderni- sierung der Verkehrswege sowie Investi- onsschwerpunkte in den neuen Bundesländern MdlAnfr 33 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23085 C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 23085 C ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . 23085 D Auswahlkriterien für den beschleunigten Bau von etwa 300 Ortsumgehungen MdlAnfr 34 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23086 B ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 23086 B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . 23086 C ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . 23086 D ZusFr Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . 23087 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu aktuellen Vorschlägen, in derGKVdie Lohnfortzahlung zu kür- zen und die Vorleistungspflicht der Krankenversicherten einzuführen . . . . 23087 C Hildegard Wester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 23087 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . 23089 A Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23090 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 23091 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23093 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 23094 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23096 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23097 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . 23099 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 23100 A Dr. Margrit Spielmann SPD . . . . . . . . . . . . . 23101 A Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23101 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002 III Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . 23103 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . . . 23104 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23105 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 23107 A Anlage 2 Definition des im Zuwanderungsrecht enthal- tenen Begriffs „Beherrschen der deutschen Sprache“ MdlAnfr 1 Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 23107 D Anlage 3 Dauer der Auswertungsphase des Vergabever- fahrens für das neue Bekeidungsmanagement der Bundeswehr MdlAnfr 5, 6 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVG . . . 23108 A Anlage 4 Honorarsituation der Ärzte im Rahmen der Darmkrebsvorsorge; Auswirkungen MdlAnfr 7, 8 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 23108 C Anlage 5 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellie- rung der Bundesgebührenordnung für Rechts- anwälte; Änderungen gegenüber dem Entwurf eines Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes MdlAnfr 16, 17 Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU Antw PStSekr Eckhart Pick BMJ . . . . . . . . . 23109 A Anlage 6 Kontrolle der Verwendung der von der Bun- desanstalt für Arbeit an die von der Agentur für Struktur- und Personalentwicklung GmbH, Bremen, betreuten Auffanggesellschaften überwiesenen Mittel MdlAnfr 26 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 23109 A Anlage 7 Mittelfristige Finanzentwicklung in der gesetz- lichen Rentenversicherung sowie Höhe der Schwankungsreserve im Jahr 2002, Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen der Bundesan- stalt für Arbeit MdlAnfr 27, 28 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 23109 C Anlage 8 Finanzierungszusagen für die ICE-Strecke Nürnberg–Coburg–Erfurt MdlAnfr 29 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23110 A Anlage 9 Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen Dachau und Palsweis trotz ver- minderter Mittelzuweisungen durch den Bund MdlAnfr 32 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 23110 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002 Hans-Eberhard Urbaniak 23105 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002 23107 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 24.04.2002* Balt, Monika PDS 24.04.2002 Behrendt, Wolfgang SPD 24.04.2002* Bindig, Rudolf SPD 24.04.2002* Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 24.04.2002* Klaus Eich, Ludwig SPD 24.04.2002 Erler, Gernot SPD 24.04.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 24.04.2002 Peter Haack (Extertal), SPD 24.04.2002* Karl-Hermann Hiller (Lübeck), SPD 24.04.2002 Reinhold Hofbauer, Klaus CDU/CSU 24.04.2002 Hoffmann (Chemnitz), SPD 24.04.2002* Jelena Dr. Hornhues, CDU/CSU 24.04.2002* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 24.04.2002* Irmer, Ulrich FDP 24.04.2002 Jäger, Renate SPD 24.04.2002* Jünger, Sabine PDS 24.04.2002 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 24.04.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 24.04.2002* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 24.04.2002* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa fraktionslos 24.04.2002* Dr. Lucyga, Christine SPD 24.04.2002* Michels, Meinolf CDU/CSU 24.04.2002* Müller (Berlin), PDS 24.04.2002* Manfred Neumann (Gotha), SPD 24.04.2002* Gerhard Nietan, Dietmar SPD 24.04.2002 Onur, Leyla SPD 24.04.2002* Ostrowski, Christine PDS 24.04.2002 Palis, Kurt SPD 24.04.2002* Philipp, Beatrix CDU/CSU 24.04.2002 Reiche, Katherina CDU/CSU 24.04.2002 Roos, Gudrun SPD 24.04.2002 Rühe, Volker CDU/CSU 24.04.2002 Schily, Otto SPD 24.04.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 24.04.2002 Schloten, Dieter SPD 24.04.2002* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 24.04.2002 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 24.04.2002* Seehofer, Horst CDU/CSU 24.04.2002 Siemann, Werner CDU/CSU 24.04.2002 Thönnes, Franz SPD 24.04.2002 Welt, Jochen SPD 24.04.2002 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 24.04.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 24.04.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (Recklinghau- sen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Frage 1): Was versteht die Bundesregierung im Zuwanderungsrecht un-ter „Beherrschen“, „ausreichenden Kenntnissen“ und „vorhande-nen Kenntnissen“ der deutschen Sprache? Die „Beherrschung der deutschen Sprache“ ist nach der Allgemeinen Vewaltungsvorschrift zum Ausländer- gesetz beispielsweise anzunehmen, wenn der Ausländer aus einem deutschsprachigen Land oder Elternhaus stammt oder eine deutschsprachige Schule besucht hat (Nr. 20.4.1.1 AuslG-VwV vom 28. Juni 2000, veröffent- licht im Bundesanzeiger Nr. 188a vom 6. Oktober 2000). „Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ lie- gen nach Nr. 86.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 13. Dezem- ber 2001 vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber im entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zu- rechtzufinden vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens le- sen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 21a vom 31. Januar 2001). Der Begriff „Vorhandene Kenntnisse der deutschen Sprache“ ist bisher in der Verwaltungspraxis nicht in ei- nem feststehenden Sinne etabliert. Vor dem Hintergrund, dass nach § 32 Abs. 4 AufenthG die vorhandenen Kennt- nisse der deutschen Sprache die Erwartung stützen kön- nen, dass der Ausländer fähig sein wird, sich in Deutsch- land zu integrieren, kommt es hinsichtlich des Umfangs der Sprachkenntnisse darauf an, ob sie im Einzelfall, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Umstän- de, zum erwarteten Integrationserfolg beitragen können. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Fragen 5 und 6): Ist es zutreffend, dass die Auswertungsphase des Vergabever- fahrens für das neue Bekleidungsmanagement der Bundeswehr nur 12 Tage betragen soll, und falls ja, hält die Bundesregierung einen solchen kurzen Zeitraum für angemessen, um ein Projekt im Wert von circa 2 Milliarden Euro ausreichend prüfen und bewer- ten zu können? Ist eine so kurze Frist von 12 Tagen zur Prüfung bei der Ver- gabe des Bekleidungsmanagements bei der Bundeswehr im Ver- gleich zur Prüfdauer von anderen Privatisierungsprojekten der Bundeswehr wie zum Beispiel HERKULES oder bei der Heeres- instandsetzungslogistik überhaupt angemessen, und wenn ja, warum ist ein so hoher Zeitdruck aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt? Zu Frage 5: Das Vergabeverfahren zum Neuen Bekleidungsmanage- ment wird in mehreren Schritten durchgeführt. Es wurde im Juni 2001 mit einem europaweiten Teilnahmewettbe- werb gestartet. Dem haben sich zahlreiche Bieterge- spräche angeschlossen, in denen den Bietern die amts- seitig geforderte Leistung verdeutlicht wurde. Für die Auswertungsphase wurde ein detaillierter Bewertungs- maßstab zur Auswertung der Angebote vorab erarbeitet, der eine zügige Auswertung ermöglicht. Zu Frage 6: Bei den Projekten Neues Bekleidungsmanagement, IT-Projekt HERKULES und die Heeresinstandsetzungs- logistik handelt es sich um drei vom Inhalt und von der Komplexität her nicht vergleichbare Projekte – die über- dies einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand wieder- geben. Der im Neuen Bekleidungsmanagement gewählte Zeitrahmen stellt die Entscheidungsfindung innerhalb der Angebotsbindungsfrist sicher. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Fragen 7 und 8): Hat sich die Bundesregierung vor Auftakt der Werbekampagnedes Bundesministeriums für Gesundheit zur Darmkrebs-Vorsorgebei niedergelassenen Magen-Darm-Spezialisten informiert, wiederen Honorarsituation zur Behandlung ihrer Patienten aussieht,und wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat dies geführt? Treffen Berichte (vergleiche Leserbrief in der „FrankfurterAllgemeinen Zeitung“ vom 4. April 2002) zu, dass die Behand-lung von Darmkrebs-Patienten unterfinanziert ist mit der Folge,dass Patienten mit akuten Beschwerden, bei denen Darmkrebsnicht ausgeschlossen werden kann, häufig wochenlang auf eineDarmspiegelung warten müssen, und wenn ja, was wird dieBundesregierung dagegen unternehmen? Zu Frage 7: Es gibt keine Werbekampagne des Bundesministeri- ums für Gesundheit zur Darmkrebs-Vorsorge. Vielmehr hat sich das Bundesministerium für Gesundheit in Kooperation mit Partnern des „Netzwerks gegen Darm- krebs“ dafür eingesetzt, dass die Versicherten das beste- hende und über die Krankenkassen finanzierte Krebs- früherkennungsprogramm, das ab dem 45. Lebensjahr auch für die Früherkennung des Darmkrebses mittels ei- nes Tests auf verborgenes Blut im Stuhl umfasst, in größe- rem Umfang als bisher in Anspruch nehmen. Dieses Krebsfrüherkennungsprogramm wird in der Regel derzeit auch in seinem Anteil Darmkrebsfrüherkennung nicht von Gastroenterologen durchgeführt, zumal es sich bei dem Test auf verborgenes Blut im Stuhl um einen einfa- chen, zu Hause durchzuführenden Test handelt. Die Darmspiegelung als Screening-Maßnahme gehört derzeit nicht zum Krebsfrüherkennungsprogramm. Insoweit ist die Honorarsituation bei Magen-Darm-Spezialisten nicht berührt. Zu Frage 8: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über spe- zifische Probleme einer „Unterfinanzierung“ im Bereich der gastroenterologischen Versorgung vor. Mit den so genannten Gesamtvergütungen bezahlen die Krankenkassen vorab alle zu vergütenden vertrags- ärztlichen Leistungen zur Versorgung ihrer Versicherten, also grundsätzlich auch die gastroenterologischen Leis- tungen. Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) für die ambulante ärztliche Behandlung sind in den vergangenen Jahren stets gestiegen. Im Jahr 2000 lagen sie bei 42,22 Milliarden DM. Nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2001 sind sie gegenüber den entsprechenden Vorjahreswerten um 1,6 vom Hundert gestiegen, dies entspricht einem Zu- wachs von rund 680 Millionen DM bzw. 347 Millionen Euro. Unabhängig davon ist festzustellen, dass ein Arzt, der eine medizinisch notwendige Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht oder nicht zeitge- recht erbringt, gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen würde. Wartelisten in der ambulanten Versor- gung für Darmspiegelungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 200223108 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8828, Fragen 16 und 17): Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislatur-periode einen Gesetzentwurf zur Novellierung der BRAGO ein-zubringen, und wenn nein, warum nicht? Wird ein etwaiger Gesetzentwurf der Bundesregierung zurNovellierung der BRAGO gegenüber dem von der Experten-kommission „BRAGO-Strukturreform“ im Auftrag der Bundes-regierung erarbeiteten Entwurf eines Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG-E) wesentliche Änderungen enthalten, und wennja, inwieweit? Zu Frage 16: Ja. Die Bundesregierung hat diese Absicht. Zu Frage 17: Der von der Expertenkommission „BRAGO-Struk- turreform“ erarbeitete Entwurf eines Rechtsanwaltsver- gütungsgesetzes stellt eine wichtige Vorarbeit für die angestrebte Reform dar. Er bedarf jedoch der Fortschrei- bung im Hinblick auf die eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Frage 26): Wie wird die Verausgabung von durch die Bundesanstalt fürArbeit (BA) zugewiesenen Mitteln (Kurzarbeitergeld, ESF-Mittelunter anderen) an die von der AgS (Agentur für Struktur- und Per-sonalentwicklung GmbH, Bremen) betreuten Auffanggesellschaf-ten (Gesellschaften nach § 175 Drittes Buch Sozialgesetzbuch –SGB III) bzw. deren Mitarbeiter kontrolliert? Unter den Voraussetzungen des § 175 SGB III wird in Fällen eines nicht nur vorübergehenden Arbeitsausfalles zur Vermeidung von anzeigepflichtigen Entlassungen gemäß § 17 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes Kurz- arbeitergeld an die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer gezahlt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Tat- bestandsvoraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Gemäß § 7 der Richtlinien des Bundes für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zu- sätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes können darüber hinaus ESF-Mittel für Quali- fizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurz- arbeitergeld eingesetzt werden. Im Rahmen der verfüg- baren Haushaltsmittel kann die Bundesanstalt für Arbeit hier notwendige Lehrgangskosten erstatten; in besonders begründeten Einzelfällen können für die Dauer der Qua- lifizierungsmaßnahme auch die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ganz oder teil- weise erstattet werden. Soweit die nach § 175 SGB III einzurichtende be- triebsorganisatorisch eigenständige Einheit nicht beim bisherigen Betrieb, sondern bei einer Transfer- bzw. Auf- fanggesellschaft gebildet wird, werden die hierbei anfal- lenden Kosten von der Bundesanstalt für Arbeit nicht übernommen. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeit auch keine Mittel zur Finanzierung der Firma AgS erbracht. Da die Firma AgS bundesweit tätig ist und die von ihr betreuten Transfer- bzw. Auffanggesellschaften unter unterschied- lichem Namen tätig sind, ist der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt, in welchem Arbeitsamtsbezirk die AgS selbst oder über eine Tochter- bzw. Beteiligungs- gesellschaft tätig ist. Die Arbeitsämter prüfen aber sowohl im Rahmen der Gewährung von Kurzarbeitergeld nach § 175 SGB III als auch beim Einsatz von ESF-Mitteln die zweckentspre- chende Verwendung der Leistungen. Zu diesem Zweck findet beim Kurzarbeitergeld regelmäßig vor der Zahlbar- machung des ersten Abrechnungsmonats eine örtliche Listenprüfung statt. Die ordnungsgemäße Verwendung der ESF-Mittel wird insbesondere durch Vorlage der Trä- gerunterlagen, vor allem der Teilnehmerbescheinigung nach Abschluss des Qualifizierungsmoduls bzw. über die Schlussrechnung mit den entsprechenden Teilnehmer- listen und Weiterbildungsinhalten kontrolliert. Die Kon- trolle gegenüber der Firma AgS bzw. von ihr betreuter Auffanggesellschaften unterscheidet sich insoweit nicht von dem Verfahren in vergleichbaren anderen Fällen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Fragen 27 und 28): Von welcher mittelfristigen Finanzentwicklung in der gesetz-lichen Rentenversicherung geht die Bundesregierung aus, und fürwie hoch erachtet sie die Schwankungsreserve in den kommendenMonaten (monatliche Einzeldarstellung) des Jahres 2002? Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Bericht derZeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 18. April 2002 als „Flop“bezeichnete Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen der BA, undwelche Ursachen macht sie dafür verantwortlich? Zu Frage 27: Ende März betrug die Schwankungsreserve der ArV/ AnV11,5Milliarden Euro. Dies entspricht 0,75Monatsaus- gaben. Davon waren 10,1 Milliarden Euro (entsprechend 0,66 Monatsausgaben) liquide. Die liquiden Mittel werden voraussichtlich bis zum finanzschwächsten Monat Oktober kontinuierlich auf 6,6 Milliarden Euro (entsprechend 0,43Monatsausgaben) zurückgehenunddanachbisDezem- ber auf 10,5 Milliarden Euro (entsprechend 0,68 Monats- ausgaben) ansteigen. Die Schwankungsreserve wird Ende 2002 voraussichtlich 12,1 Milliarden Euro (entsprechend 0,79 Monatsausgaben) betragen. Für die Einschätzung der mittelfristigen Finanzent- wicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist für die Bundesregierung allein der Rentenversicherungs- bericht ausschlaggebend. Nach der Mittelfristrechnung des Rentenversicherungsberichts 2001 wird für die Jahre 2001 bis 2002 ein Beitragssatz zur ArV/AnV in Höhe von 19,1 vom Hundert und für die Jahre 2004 und 2005 ein Beitragssatz von 19,0 vom Hundert eingeschätzt. Wie Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002 23109 (C) (D) (A) (B) jedes Jahr wird diese Einschätzung für die konkrete Fest- setzung des Beitragssatzes im Folgejahr und die Einschät- zung der künftigen mittelfristigen Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Oktober des Jah- res mit dem dann vorhandenen Datenmaterial aktualisiert. Zu Frage 28: Die Bundesregierung hält es für verfrüht, schon jetzt Aussagen zu Erfolg oder Misserfolg des Vermittlungsgut- scheins zu machen. Dieser ist erst durch ein am 27. März 2002 in Kraft getretenes Gesetz eingeführt worden. Da es sich hierbei um eine neue Leistung handelt, ist auch für eine erste Bewertung ein gewisser Zeitraum erforderlich, in dem das neue arbeitsmarktpolitische Instrument ange- wandt wird. Ein Beobachtungszeitraum von vier Wochen reicht nicht aus. Die Regelung zum Vermittlungsgut- schein ist im Übrigen bis zum 31. Dezember 2004 befris- tet. Die Befristung wurde vom Deutschen Bundestag be- schlossen, um nach einer Erprobung endgültig über das neue Instrument auf der Grundlage gesicherter Erkennt- nisse entscheiden zu können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8828, Frage 29): Wann wird die Bundesregierung die konkreten Finanzierungs-zusagen für die ICE-Strecke Nürnberg–Coburg–Erfurt geben? Grundsätzlich erfolgen konkrete Finanzierungszusagen entsprechend der Regelungen des Bundesschienenwege- ausbaugesetzes durch Abschluss einer Finanzierungsver- einbarung zwischen Bund und der Deutschen Bahn Netz AG. Hinsichtlich des Projektes VDE 8.1 steht der Bund derzeit mit der DB Netz AG in Abstimmungsgesprächen, um den konkreten jährlichen Finanzbedarf für das Gesamtvorhaben zu bestimmen. Nach Abschluss die- ser Arbeiten wird die schon bestehende Finanzierungs- vereinbarung für den Abschnitt der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld angepasst. Für den Abschnitt der Aus- baustrecke Ebensfeld–Nürnberg wird im Zusammenhang mit der S-Bahn Nürnberg–Forchheim eine Finanzierungs- vereinbarung vorbereitet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) (Drucksache 14/8828, Frage 32): Werden trotz der deutlich verminderten Mittelzuweisun- gen des Bundes an die Länder im Bundesfernstraßenbau für Bedarfsplanmaßnahmen und der bisher fehlenden zusätz- lichen Mittel für das „Zukunftsprogramm Mobilität“ und das „Anti-Stau-Programm“ die Projekte in den Ländern wie geplant realisiert und so beispielsweise auch die begonnene Baumaßnahme zum sechsstreifigen Ausbau der Bundes- autobahn A 8 zwischen Dachau und Palsweis im Jahr 2002 fertig gestellt, nachdem dort die Brückenbauwerke in- zwischen vollendet sind und die Vergabeentscheidung geneh- migt ist? Die in den von der Bundesregierung verabschiedeten Programmen – Investitionsprogramm 1999 bis 2002, Zukunftsinvestionsprogramm 2001 bis 2003 und Anti- Stau-Programm 2003 bis 2007 – enthaltenen Bundesfern- straßenprojekte werden wie vorgesehen realisiert. Pro- jektspezifische Voraussetzungen dafür sind Baurecht und Finanzierung. Die Beschaffung des Baurechts ist Aufgabe der Auftragsverwaltungen. Die Finanzierung erfolgt innerhalb der vom Deutschen Bundestag verab- schiedeten Bundeshaushalte. Diesen Regelungen ent- sprechend sind zum Beispiel in Bayern bislang von den 34 diesen Programmen zugehörigen – mit einer Aus- nahme, die 2002 beginnen soll – alle 22 baureifen Pro- jekte in Bau gegangen und werden im Bundeshaushalt 2002 finanziert, dessen Ansatz für den Bundesfern- straßenbau mit rund 5 519 Millionen Euro nahezu iden- tisch ist mit dem des Vorjahres. Bei dem sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 im knapp 4 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Anschluss Dachau und Palseis handelt es sich nicht um ein Projekt aus den verabschiedeten Programmen, sondern um ein zusätzliches „Pilotprojekt für einen kostengünstigen sechsstreifigen Ausbau einer vierstreifi- genAutobahnbetriebsstrecke mit weitgehender Beibehal- tung der bestehenden Bausubstanz“, mit dem zugleich eine Entzerrung des Verkehrs an der derzeit überlasteten Anschlussstelle Dachau erreicht wird. Angesichts der hierfür bis 2003 andauernden Bauausführung hat die bayerische Straßenbauverwaltung vor dem Hintergrund der noch offenen abschließenden Entscheidung der Bun- desregierung zum Bundeshaushalt 2003 und zur Finanz- planung sowie weiterer, noch 2002 zu beginnender Pro- jekte aus den oben angeführten Programmen und unter Berücksichtigung der beiden Schwerpunkte im Auto- bahnausbau in 2002 an der Bundesautobahn A 8 bei Günzburg und an der Bundesautobahn A 92 zum Flug- hafen München, die vorbereitete und vom Baulastträger bestätigte Vergabe der restlichen Bauleistungen für die- sen sechsstreifigen Ausbau bei Palsweis im Umfang von rund 10 Millionen Euro zunächst bis Ende Juni zurück- gestellt. Es handelt sich hier also um eine Entscheidung der Auftragsverwaltung entsprechend ihren Prioritäten unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzierungs- grundlagen für den Bundesfernstraßenbau in den Jahren 2002 und 2003. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 200223110 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Schönen
    guten Tag! Die Sitzung ist eröffnet.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
    Befragung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
    binettssitzung mitgeteilt: Bericht der Bundesregierung
    zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen
    und Männern.

    Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
    hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
    und Jugend, die Kollegin Dr. Christine Bergmann.

    Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Fa-
    milie, Senioren, Frauen und Jugend: Herr Präsident!
    Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
    Das Kabinett hat sich heute mit dem Bericht zur Berufs-
    und Einkommenssituation von Frauen und Männern und
    der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Be-
    richt befasst. Dieser Bericht ist Teil unseres Programms
    „Frau und Beruf“, das wir 1999 beschlossen haben, weil
    wir ausgiebige Daten über die Einkommenssituation von
    Frauen und Männern im Erwerbsleben haben wollten.
    Etwa zeitgleich hat auch der Deutsche Bundestag einen
    solchen Bericht eingefordert.

    Dieser Bericht wurde von einem wissenschaftlichen
    Team unter Leitung des Wirtschafts- und Sozialwissen-
    schaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung er-
    stellt. Er informiert sehr detailliert über die Entwicklung
    der Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und
    Männern. Er analysiert Ursachen für Ungleichheiten und
    gibt Hinweise auf konkrete Handlungsmöglichkeiten.
    Auch hat er – das finde ich bemerkenswert – interessante
    Ost-West-Vergleiche angestellt.

    Ich will Ihnen einige Ergebnisse präsentieren: Positive
    Entwicklungen gibt es im Bereich der Ausbildung. Hier
    haben Frauen gegenüber Männern beträchtlich aufgeholt
    und sie sogar überholt. Im Jahr 2000 machten 27 Prozent
    der Schülerinnen und 21 Prozent der Schüler Abitur.

    Im Bereich der Erwerbsbeteiligung von Frauen hat es
    im langfristigen Trend eine positive Entwicklung gege-
    ben. Frauen stellen mit rund 43 Prozent einen be-
    trächtlichen Teil der Erwerbstätigen in Deutschland. Al-
    lerdings müssen wir sehen, dass das Arbeitsvolumen der
    Frauen insgesamt in der gleichen Zeit eher gesunken ist.
    Das heißt, immer mehr Frauen teilen sich dieses Arbeits-
    volumen.

    Der Anteil der Frauen, die teilzeitbeschäftigt sind, ist
    groß. Hier besteht ein großer Unterschied zwischen Ost
    und West. In den alten Bundesländern sind es 42 Prozent
    gegenüber 23 Prozent in den neuen Bundesländern. Auch
    bei der Frauenerwerbsquote gibt es zwischen West und
    Ost drastische Unterschiede. Sie hat in den alten Bundes-
    ländern enorm zugenommen und im Jahr 2000 mit unge-
    fähr 62 Prozent ihren höchsten Stand erreicht. Demgegen-
    über beträgt die Erwerbsquote von Frauen in den neuen
    Bundesländern 72 Prozent. Sie hat sich, wie wir wissen,
    seit 1990 rückläufig entwickelt.

    Das leidige Thema „Frauen in Führungspositionen“
    wird durch Zahlen deutlich untermalt. Auch hier will ich
    Ihnen den Vergleich zwischen Ost und West präsentieren:
    In den alten Bundesländern waren im Jahr 2000 nahezu
    doppelt so viele Männer wie Frauen in Führungspositio-
    nen tätig, wobei der Begriff der Führungsposition sehr
    niedrig angesetzt wurde. Das füge ich hinzu, weil wir
    hierzu auch andere Zahlen haben. Im Westen sind also
    20 Prozent der Männer gegenüber 10 Prozent der Frauen
    in Führungspositionen beschäftigt. Im Osten lagen die
    Zahlen insgesamt auf niedrigerem Niveau, dafür aber sehr
    viel näher beieinander. Was uns nicht überrascht und deut-
    lich belegt wurde: Während bislang für Männer die Kar-
    rierechancen mit zunehmendem Alter steigen, nehmen sie
    für Frauen mit zunehmendem Alter ab.

    Noch einige Zahlen zur Einkommenssituation, aufge-
    schlüsselt zwischen Ost und West: 1997 erreichten Frauen
    in den alten Bundesländern im Schnitt 75 Prozent des
    durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens von Män-
    nern. In den neuen Bundesländern waren es 94 Prozent.
    Das spielte sich, wie wir alle wissen, auf einem niedrige-
    ren Niveau ab. Aber das gilt für Männer und Frauen in den
    neuen Bundesländern in gleichem Maße. Hier gibt es also

    23059


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    232. Sitzung

    Berlin, Mittwoch, den 24. April 2002

    Beginn: 13.00 Uhr

    beträchtliche Unterschiede. Dazu sage ich noch etwas,
    wenn ich auf die Ursachen zu sprechen komme.

    Die Situation ist bei den sehr jungen Frauen, den 20-
    bis 24-Jährigen, anders. In dieser Gruppe liegen die Ein-
    kommen von Frauen und Männern sehr nah beieinander.
    Aber die Einkommen entwickeln sich im Laufe des
    Erwerbslebens immer mehr auseinander. Interessant ist
    auch: Je höher das Ausbildungsniveau ist, desto größer
    fällt der geschlechtsspezifische Einkommensabstand aus.
    Das heißt also, Frauen ohne Qualifikation verdienen etwa
    durchschnittlich 82 Prozent des Einkommens der Männer,
    während Frauen mit Fachhochschulabschluss nur 69 Pro-
    zent verdienen. Höhere Qualifikation bedeutet für die
    Frauen zwar höhere Einkommen. Gleichzeitig wird aber
    der geschlechtsspezifische Einkommensabstand größer.
    Daraus kann man deutlich ableiten, dass die Unter-
    schiede, die sich nachher bei den Renten niederschlagen,
    sehr groß sind; denn die Rente ist ja an die Erwerbsarbeit
    gekoppelt. Die Renten der Frauen in den alten Bundes-
    ländern liegen durchschnittlich bei 50 Prozent der Renten,
    die die Männer aufgrund ihrer eigenen Erwerbsarbeit er-
    halten. Die Renten der Frauen in den neuen Bundeslän-
    dern liegen trotz ihrer anderen Erwerbsbiografien bei
    etwa 60 Prozent.

    Zur Situation bei der Aufteilung der Familien- und
    Hausarbeit möchte ich nicht viele Worte verlieren. Sie ist
    so, wie sie ist. Hier hat sich nicht viel verändert. Der über-
    wiegende Anteil der Familien- und Hausarbeit wird von
    Frauen geleistet. Dafür gibt es vier Hauptursachen:

    Die traditionellen Geschlechterrollen wirken nach wie
    vor sehr hartnäckig fort. Dies zeigt sich auch in der ge-
    schlechtsspezifischen Arbeitsteilung, also wenn es um die
    Fragen geht, wer für die Familien-, Erziehungs- und Pfle-
    gearbeit zuständig ist, wer die Erwerbsarbeit reduzieren
    soll und wer auf die berufliche Karriere verzichten soll.

    Des Weiteren lassen Arbeitsabläufe und betriebliche
    Organisationsstrukturen Beruf und Familie sehr schlecht
    miteinander vereinbaren. Es gibt aber auch noch andere
    Faktoren, zum Beispiel das Berufswahlverhalten der jun-
    gen Frauen, wenn es also um die Frage geht, ob Frauen
    eher einen Beruf wählen, der gut bezahlt ist, oder ob sie
    die traditionellen Berufe bevorzugen. Wir wissen, wie die
    Situation aussieht.

    Auch das Einstellungsverhalten der Betriebe trägt mit
    zu den geschilderten Lohn- und Einkommensdifferenzen
    bei.

    Zudem spielen die sozialen Sicherungssysteme hierbei
    eine Rolle. Das macht der Bericht sehr deutlich. Es ist
    auch das nach wie vor völlig unbefriedigende Angebot an
    Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem in den alten
    Bundesländern zu erwähnen, wenn es um die Vereinbar-
    keit von Beruf und Familie geht.

    Ich möchte noch hervorheben, dass der Bericht die
    Richtung unserer Gleichstellungspolitik bestätigt. Wir ha-
    ben ja sofort begonnen, an all den Punkten anzusetzen, die
    ich als Ursache für die Ungleichbehandlung von Frauen
    und Männern angeführt habe. Schließlich sind sie nicht
    mehr neu. Der Bericht hat diese Punkte lediglich noch ein-
    mal deutlich gemacht. Wir kennen ja die Themen „Be-

    rufswahlverhalten“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Fa-
    milie“. Wir haben massive Anstrengungen unternommen,
    um junge Frauen bei ihrer Berufswahl zu motivieren, in
    die Bereiche hineinzugehen, in denen man von vornherein
    besser bezahlt wird und in denen gute Aufstiegsmöglich-
    keiten bestehen.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern,
    dass morgen der „Girls’ Day“ stattfindet. Ich hoffe, dass
    sich viele daran beteiligen werden. Wir versuchen ge-
    meinsam mit den Unternehmen und der D-21-Initiative,
    Mädchen Schnupperkurse anzubieten und Multiplikato-
    ren in die Schulen zu schicken, um sie für Berufe zu be-
    geistern, die sie bisher bei ihrer Berufswahl nicht so sehr
    berücksichtigt haben. Wir wollen so die Berufswahl jun-
    ger Mädchen auf eine breitere Grundlage stellen; denn
    Mädchen können in den technischen Bereichen durchaus
    das Gleiche leisten wie junge Männer.

    Wir haben, wie Sie wissen, im Bereich der Vereinbar-
    keit von Beruf und Familie mit dem Elternzeitgesetz und
    mit dem Gesetz zur Regelung des Teilzeitanspruchs Be-
    dingungen geschaffen, die es in sehr viel besserem Maße
    ermöglichen, Arbeitszeiten zu reduzieren. Wir haben auch
    versucht, das Geschlechterverhalten zu verändern. Wir
    haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinbar-
    keit von Beruf und Familie nicht nur ein Thema für Müt-
    ter und Frauen, sondern in gleicher Weise auch eines für
    Väter ist. Wir haben das durch entsprechende Kampagnen
    begleitet. Wir sind nach wie vor mit den Unternehmen im
    Gespräch und haben Modelle entwickelt, um das Thema
    Familienfreundlichkeit besser in den Unternehmen zu
    verankern. Einige Unternehmen haben in dieser Hinsicht
    schon gute Fortschritte gemacht, und zwar im eigenen In-
    teresse: So langsam begreifen auch die Unternehmen,
    dass sie auf gut qualifizierte Frauen gar nicht verzichten
    können.

    Wir haben mit unserer Rentenreform wichtige Schritte
    gemacht, um die Ungleichheiten, die sich aus der unglei-
    chen Verteilung der Familienarbeit ergeben, zu beseitigen.
    Darauf zielte auch unser Zweites Gesetz zur Familienför-
    derung ab. Das, was wir hier auf den Weg gebracht haben,
    kann sich sehen lassen.

    Der letzte Punkt: Der Bericht thematisiert auch mittel-
    bare Diskriminierung durch Tarifgestaltung. Diesen Be-
    reich werden wir uns in den nächsten Jahren sehr genau
    angucken müssen. Hier ist nicht nur die Politik gefragt;
    das geht auch die Tarifpartner an, die überprüfen müssen,
    inwieweit die Tarifverträge geschlechtsspezifisch neutral
    sind. Die Bundesregierung wird dies im Hinblick auf den
    öffentlichen Dienst tun; das BMI arbeitet bereits daran.
    Es handelt sich um eines der Projekte im Rahmen des
    Gender Mainstream, bei dem es auch darum geht, ob sich
    Bewertungskriterien für Männer und Frauen unterschied-
    lich auswirken und welche Konsequenzen daraus gezo-
    gen werden müssen. Vor diesem Thema darf man jetzt
    nicht zurückschrecken.

    Alles in allem zeigt dieser interessante Bericht, dass
    wir auf dem richtigen Weg sind. Wir wissen aber auch,
    dass wir noch eine beträchtliche Wegstrecke vor uns
    haben. Damit, dass wir in der nächsten Legislaturperiode
    die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gezielt fördern




    Bundesministerin Dr. Christine Bergmann
    23060


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    wollen – auch dadurch, dass der Bund Finanzmittel für die
    Ganztagsbetreuung aufwendet –, haben wir deutlich ge-
    macht, wie wir weiterarbeiten wollen.

    Danke.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es gibt ei-
nige Fragen zu diesem Bericht der Frau Bundesministe-
rin. Zunächst gebe ich der Kollegin Fischbach das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Fischbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Ministerin, Sie
    haben in Ihrem Bericht die sozialen Sicherungssysteme
    und in diesem Zusammenhang die Renten der Frauen an-
    gesprochen. Hier spielt auch die betriebliche Altersvor-
    sorge eine Rolle. In einer Pressemeldung der „Süddeut-
    schen Zeitung“ von gestern stellt nicht nur die CDU/CSU,
    sondern auch die Finanzexpertin der Grünen, Frau Scheel,
    fest, dass bei der betrieblichen Altersvorsorge vor allem
    die Frauen schlechter gestellt sind und es hier einen drin-
    genden Nachbesserungsbedarf gibt. Sehen auch Sie die-
    sen Nachbesserungsbedarf und, wenn ja, wie wollen Sie
    ihm Rechnung tragen? Im Vermittlungsausschuss ist
    schon thematisiert worden, dass die Frauen in diesem Be-
    reich schlechter gestellt werden; dennoch ist von Ihren
    Kollegen Eichel und Riester abgeblockt worden. Wie se-
    hen Sie dieses Thema und welche Möglichkeiten haben
    Sie als Familienministerin, dieser Schlechterstellung ent-
    gegenzuwirken?

    Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Fa-
    milie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Abgeordnete
    Fischbach, dort, wo wir bei der Rentenreform eigene Ak-
    zente setzen konnten, haben wir es zugunsten von Frauen
    getan. Im Hinblick auf Teilzeitarbeit haben wir mit der
    Rente nach Mindesteinkommen und der Aufstockung von
    Beträgen einen gewissen Ausgleich geschaffen. Auch ha-
    ben wir bei der privaten Säule sehr darauf geachtet, dass
    sie den Frauen und insbesondere den Kinder erziehenden
    Müttern zugute kommt. Allerdings befinden wir uns hier
    zum Teil auch auf dem Gebiet des Tarifvertragsrechts;
    dies fällt unter den von mir zuletzt genannten Punkt. Die
    Tarifvertragsparteien müssen die Tarifverträge daraufhin
    überprüfen, wie sich die Regelungen auswirken und wo
    unter Umständen Änderungen erforderlich sind. Ich bin
    zuversichtlich, dass es hierfür zumindest von der Ge-
    werkschaftsseite her Unterstützung geben wird.