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    Begrüßung der Delegation des Parlaments der Republik Malta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22995 C Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 14/8778) . . . . . . . . . . . . . 22971 A – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 14/7778 ) . . . . . . . . . . . . 22971 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Manfred Grund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 14/7441) . . . . . . . . . . . . . 22971 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Petra Bläss und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 14/2719) . . . . . . . . . . . . . 22971 B Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22971 D Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22974 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter ) SPD . . . . . 22976 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22977 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22977 D Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22979 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . 22980 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22981 B Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22982 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22982 D Inge Wettig-Danielmeier SPD . . . . . . . . . . . . 22983 D Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22985 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 22987 C Tagesordnungspunkt 23: Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Bernd Neumann (Bremen), Dr. Norbert Lammert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Zu- kunft des deutschen Auslandsrundfunks (Drucksachen 14/6954, 14/8208) . . . . . . . 22989 B Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . 22989 C Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 22991 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . 22991 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . 22993 A Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . 22993 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22994 C Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22995 D Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . . . . . 22996 C Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22998 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . 22998 D Plenarprotokoll 14/231 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 231. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. April 2002 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 24: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2001 (43. Bericht) (Drucksache 14/8330) . . . . . . . . . . . . . . . 23000 B Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter . . . . . 23000 B Bernd Siebert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 23002 A Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23003 C Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . . . . . 23005 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23006 D Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23008 B Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . . 23009 C Ursula Lietz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 23010 B Benno Zierer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23011 C Gerhard Neumann (Gotha) SPD . . . . . . . . . . 23013 B Tagesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaf- fung der Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Budget- aufhebungsgesetz) (Drucksache 14/5225) . . . . . . . . . . . . . 23014 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Abschaf- fung der sektoralen Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksachen 14/4604, 14/8793) . . . . . 23014 C Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23014 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23017 D Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23021 A Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23022 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) (Drucksache 14/8769) . . . . . . . . . . . . . . . 23023 B Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Heinrich L. Kolb, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Tarifzwang im öffentlichen Ver- gaberecht verhindern (Drucksache 14/8510) . . . . . . . . . . . . . . . 23023 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 23023 D Klaus Wiesehügel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 23024 D Werner Kuhn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23026 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23027 D Klaus Wiesehügel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 23028 C Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23029 A Wolfgang Weiermann SPD . . . . . . . . . . . . . . 23029 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 23030 A Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der steuerlichen Dis- kriminierung Alleinerziehender (Drucksache 14/8274) . . . . . . . . . . . . . 23031 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Gerechtigkeit im Familienlasten- ausgleich herstellen (Drucksachen 14/8273, 14/8808) . . . . . 23031 D Simone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23032 A Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 23033 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23035 D Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 23035 D Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23037 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zum Wald- aktionsplan im Übereinkommen über die biologische Vielfalt anlässlich der 6. Ver- tragsstaatenkonferenz in Den Haag . . . . . 23038 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23038 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 23039 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002II Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . . . . . . . . . 23040 D Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . . . . . 23042 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 23042 D Heidemarie Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23043 C Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 23044 B Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 23045 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . 23046 C Monika Ganseforth SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 23047 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23048 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23048 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 23049 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede: – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Budgets in der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV-Budgetaufhebungsgesetz) – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesund- heit zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Abschaffung der sektoralen Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung (Tagesordnungspunkt 25 a und b) . . . . . . . . . . 23049 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23050 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede: – Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der steuer- lichen Diskriminierung Alleinerziehender – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Gerechtigkeit im Familienlastenausgleich herstellen (Tagesordnungspunkt 28 a und b) . . . . . . . . . . 23050 D Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23051 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . 23051 B Gabriele Lösekrug-Möller SPD . . . . . . . . . . 23051 B Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . . . . . . . 23052 C Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23054 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23055 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 23055 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 23056 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23057 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 Monika Ganseforth 23048 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 213. Sitzung, Seite 211 92 (C), sind unter „Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung“ in der Auflistung zu strei- chen: „Drucksache 14/1276 Nr. 2.2“ und „Drucksache 14/5281 Nr. 2.20“. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 23049 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 19.04.2002 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 19.04.2002 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 19.04.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 19.04.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 19.04.2002** Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 19.04.2002 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 19.04.2002 Herta Erler, Gernot SPD 19.04.2002 Flach, Ulrike FDP 19.04.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 19.04.2002 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 19.04.2002 Göllner, Uwe SPD 19.04.2002 Dr. Grygier, Bärbel PDS 19.04.2002 Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 19.04.2002 bach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut FDP 19.04.2002 Heiderich, Helmut CDU/CSU 19.04.2002 Hiksch, Uwe PDS 19.04.2002 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 19.04.2002 Homburger, Birgit FDP 19.04.2002 Irmer, Ulrich FDP 19.04.2002 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 19.04.2002 Leidinger, Robert SPD 19.04.2002 Ostrowski, Christine PDS 19.04.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 19.04.2002 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.04.2002 Reuter, Bernd SPD 19.04.2002 Röspel, René SPD 19.04.2002 Roos, Gudrun SPD 19.04.2002 Dr. Schäuble, CDU/CSU 19.04.2002 Wolfgang Dr. Scheer, Hermann SPD 19.04.2002* Schemken, Heinz CDU/CSU 19.04.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 19.04.2002 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 19.04.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 19.04.2002 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 19.04.2002 Schösser, Fritz SPD 19.04.2002 Schultz (Everswinkel), SPD 19.04.2002 Reinhard Schur, Gustav-Adolf PDS 19.04.2002 Seehofer, Horst CDU/CSU 19.04.2002 Siemann, Werner CDU/CSU 19.04.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 19.04.2002 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 19.04.2002*** Weisskirchen SPD 19.04.2002*** (Wiesloch), Gert Dr. Westerwelle, Guido FDP 19.04.2002 Wieczorek-Zeul, SPD 19.04.2002 Heidemarie Wissmann, Matthias CDU/CSU 19.04.2002 Zöller, Wolfgang CDU/CSU 19.04.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Budgets in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV-Budgetaufhebungsgesetz) – Antrag: Abschaffung der sektoralen Budgets in der gesetzlichen Krankenversicherung (Tagesordnungspunkt 25 a und b) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Ruth Fuchs (PDS): Den Grundansatz der Ge- sundheitsreform 2000, bestehende Unwirtschaftlichkei- ten durch Strukturreformen abzubauen, hielten wir für richtig. Zu begrüßen war auch, dass bei dieser Reform an den Grundlagen einer solidarischen Krankenversicherung festgehalten wurde. Allerdings war es unserer Meinung nach falsch, das ohnehin sehr begrenzte Streben nach Strukturveränderungen mit einer rigorosen Budgetierungs- politik zu verbinden und darauf zu setzen, dass unter dem Druck des knappen Geldes Rationalisierungsreserven er- schlossen würden. Damit ging die Koalition in einer ent- scheidenden Frage nicht von realistischen Voraussetzun- gen aus. Wirtschaftlichkeitsreserven sind nur schrittweise zu erschließen, da es sich dabei um tief in bestehende Denk- und Handlungsmuster eingreifende Veränderungs- prozesse handelt. Sie benötigen Zeit und ihre Notwendig- keit muss vor allem auch von den Akteuren verstanden und mitgetragen werden. Inzwischen hat es die Erfahrung bestätigt: Bloßer Ein- spardruck senkt nicht nur fragwürdige bzw. unnötige Leistungen, sondern auch medizinisch notwendigen Mit- teleinsatz. Die Patienten erlebten, dass erforderliche Me- dikamente nicht mehr verschrieben wurden oder medizi- nische Maßnahmen selbst bezahlt werden mussten. Ärzte wurden in Gewissenskonflikte und Existenzängste ge- bracht und das Arzt-Patient-Verhältnis teilweise unerträg- lich belastet. Auch bei solchen Reformen sind stets die so- zial Schwächeren und jene, die sich am wenigsten wehren können, die Hauptverlierer. Hinzu kommt, dass das Ge- sundheitswesen keineswegs nur Überkapazitäten besitzt, sondern auch erhebliche Bereiche mit Unterversorgung und Nachholbedarf. Stellvertretend sei hier nur an die Qualitätsmängel bei der Erkennung und Behandlung von Diabetes oder Bluthochdruck, an die Defizite bei der Prävention oder auch an die Unterbesetzungen im sta- tionären Sektor erinnert. Deshalb war es ein Trugschluss, Beitragsstabilität mit strikten Ausgabenbegrenzungen er- reichen zu wollen, die lediglich an den Steigerungsraten der Grundlohnsumme orientiert sind. Im Übrigen wurde damit auch übersehen, dass das Gesundheitswesen ein Wachstumsbereich ist, und zwar nicht primär als Ergebnis von Fehlsteuerungen, sondern vor allem wegen zuneh- mender Handlungsmöglichkeiten und Leistungsbedarfs. Die Kohl-Regierung hatte sich zuletzt dafür entschie- den, nur noch das Einnahmenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen, und wollte zusätzliche Mittel vor allem aus den Taschen der Versicherten und Pa- tienten holen. Die jetzige Koalition zog es dann vor, le- diglich das Ausgabenproblem wahrzunehmen und mit verschärften Budgetierungen zu antworten. Mit anderen Worten: Die eine begrenzte Sichtweise wurde lediglich durch eine andere ersetzt. Auf diese Weise wurde aber das notwendige Ziel, die Effektivität im Gesundheitswesen zu erhöhen, nicht primär in den Dienst einer verbesserten medizinischen Versorgung gestellt, sondern diente vor al- lem als Begründung für eine rigorose Sparpolitik. Damit wurde erstmals nach Löhnen, Renten usw. auch dieser große Sozialbereich von der Entwicklung der wirtschaft- lichen Leistungskraft abgekoppelt. Auch das Gesund- heitswesen wurde dem neoliberalen Gesamtkonzept der Regierung Schröder unterworfen, das an die Stelle eines erhofften Politikwechsels trat. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus haben wir die Budgetierungen von vornherein als einen ent- scheidenden Schwachpunkt der rot-grünen Gesundheits- politik betrachtet und dies bereits bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2000 im Deutschen Bundestag klar zum Ausdruck gebracht. Ein zusätzlicher Fehler be- stand darin, dass die neue Koalition den schwarzen Peter für die Einhaltung der Sparvorgaben vornehmlich den Ärzten und anderen Gesundheitsberufen zuwies, während sie an Dominanz und Profitstreben der medizinischen Großindustrie kaum rüttelte. Das Bemühen um Reduzie- rung von Sachkosten beispielsweise durch Druck auf überhöhte Arzneimittelpreise oder durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel suchte man zunächst vergebens. Natürlich muss die Ärzteschaft in der Verant- wortung für eine wirtschaftliche Arzneimitteltherapie bleiben. Allerdings kann es den Ärzten auch niemand ab- nehmen, für eine bedarfsgerechte und qualitativ hoch ste- hende Therapie Sorge zu tragen. Dazu gehört aber nicht nur, Unnötiges oder Fragwürdiges zurückzudrängen, son- dern auch bestehende medikamentöse Unterversorgungen zu überwinden. Das heißt – und dass sage ich vor allem in Richtung der Union –, nicht allein die Aufhebung des Budgets und sein Ersatz durch Richtgrößen bzw. Zielvereinbarungen sind notwendig, sondern ein ganzes Bündel von Maßnahmen im Sinne einer überzeugenden Arzneimittelpolitik. Die Regierung hat in der Zwischenzeit mit Festbetragsrege- lung, dem Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz und dem Arzneimittel-Ausgabenbegrenzungsgesetz auf diesem Gebiet nicht wenige Anstrengungen unternommen. Dafür sorgte schon der Druck der aus dem Ruder gelaufenen Medikamentenkosten. Allerdings muss nach wie vor be- zweifelt werden, dass es gelungen ist, schon tragfähige Grundlagen für eine sinnvolle und wirksame Ausgaben- steuerung im Arzneimittelsektor zu schaffen. Das Thema wird uns weiter beschäftigen. Was das Honorarbudget betrifft, so habe ich bereits zum Ausdruck gebracht, dass der Vorschlag der Unions- fraktion, es durch Regelleistungsvolumina mit festen Punktwerten zu ersetzen, unserer Meinung nach zu kurz greift. Wir halten weiter gehende Veränderungen der Ver- gütungsformen für erforderlich. Sie sollten hinführen zu überwiegend pauschalen Honorierungen, die von kom- merziellen Zwängen und bürokratischem Aufwand ent- lasten und mehr Zeit für den Patienten ermöglichen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung Alleinerziehender – des Antrages: Gerechtigkeit im Familienlasten- ausgleich herstellen (Tagesordnungspunkt 28 a und b) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 200223050 (C) (D) (A) (B) Ina Lenke (FDP): Die PDS hat die öffentliche Kritik an der Streichung des Haushaltsfreibetrages für Allein- erziehende aufgegriffen und eine gesetzliche Änderung vorgeschlagen. Das ist grundsätzlich richtig, besonders da Rot-Grün in der Zeit der Abschmelzung des Haushalts- freibetrages bis zum Jahr 2005 alle Alleinerziehenden, die ab den 1. Januar 2002 hinzukommen, ausschließt. Die Begründung der Bundesregierung und gestern auch noch des Bundeskanzlers, die völlige Streichung des Haus- haltsfreibetrages sei gerechtfertigt wegen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes von 1998, ist nicht richtig. Die SPD will der Öffentlichkeit immer wieder glauben ma- chen, dass sie nur der Vorgabe des Bundesverfassungsge- richtes Folge geleistet hat. Das ist mitnichten so. Das Ver- fassungsgericht hat lediglich vorgegeben, dass Ehepaare gegenüber Alleinerziehenden nicht benachteiligt werden dürften. Jetzt will die Bundesregierung die Neufälle in den abschmelzenden Freibetrag einbeziehen. Ein Eingeständ- nis von Rot-Grün, falsch entschieden zu haben. Trotzdem muss die Bundesregierung sich jetzt mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht zum Haushaltsfreibetrag für Al- leinerziehende auseinandersetzen. Wie gesagt, die FDP hält die Kritik für grundsätzlich richtig. Wir haben als Fraktion ein in sich geschlossenes Steuerpapier vorgelegt. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Neubestimmung des Familienlastenausgleichs jetzt nicht mehr in Einzelpunkten verändert werden sollte. Wir werden uns enthalten. Ihr Antrag auf der Drucksache 14/8273 beinhaltet unter anderem eine Kritik an der Freibetragsregelung in Bezug auf Kinder. Die FDP sieht derzeit keinen Änderungsbedarf und hält an der derzeitigen Lösung der Freibetragsrege- lung in Verbindung mit dem Kindergeld fest. Auch hier verweise ich auf unser Steuerkonzept. Die FDP wird dem Antrag nicht zustimmen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur wei- teren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Pu- blizitätsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 10) Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Am Dienstag ti- telte die „Financial Times Deutschland“: „Transparenz ist Trumpf“. Dem ist wohl kaum zu widersprechen. Immer neue Bilanzskandale erschüttern das Vertrauen vieler In- vestoren. Wirtschaftsprüfer geraten derzeit in ein Feuer der Kritik, das heißer kaum sein kann. Schon bevor diese spektakulären Ereignisse die Auf- merksamkeit der Anleger neben Wachstumsraten auch auf Verschuldungsgrad, wahre Kosten und Risiken ausweite- ten, hatte im Mai 2000 die Bundesregierung mit der Ein- setzung der Baums-Kommission den ersten Schritt in Richtung Neugestaltung der Unternehmungsführung und -überwachung getan. Mit der Corporate-Governance-Kommission wurde dann weiter daran gearbeitet, im Frühjahr legte sie ihren ersten Bericht vor. Allen Empfehlungen zur Modernisie- rung des Aktienrechtes stellte sie den Vorschlag voran, in einem Deutschen Corporate Governance Kodex zum einen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zusammenzu- fassen und darüber hinaus Verhaltensempfehlungen und -anregungen für Unternehmensleitung und -überwachung niederzulegen. Nach britischem Vorbild haben Staaten wie Frankreich, Belgien, Spanien und die Niederlande, um nur einen Blick auf unsere europäischen Nachbarn zu werfen, vergleichbare „Codes“, in denen die Standards guter Un- ternehmensleitung und -überwachung zusammengefasst sind. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ha- ben nun auch unsere Aktiengesellschaften die Chance, dass in- und ausländische Investoren sich aus einer Quelle über die Besonderheiten und Vorzüge unserer dualisti- schen Unternehmensverfassung und zugleich über die von der deutschen Wirtschaft selbst festgelegten Stan- dards zu informieren. Zu genau diesen Standards haben sich zukünftig, so im Transparenz- und Publizitätsgesetz festgelegt, deutsche börsennotierte Kapitalgesellschaften jährlich zu erklären. Dieser Kodex und das in diesem Zusammenhang entste- hende Transparenz- und Publizitätsgesetz haben zu Recht großes öffentliches Interesse hervorgerufen. Woran liegt das? Sicher hat die nicht abreißende Serie von Bilanz-Skan- dalen die Aufmerksamkeit für dieses Vorhaben gesteigert. Doch eigentlich ist es schon unkonventionell genug, dass die Bundesregierung hier der freiwilligen Selbstverpflich- tung Vorrang einräumt. Sie setzt darauf, dass börsennotierte Kapitalgesellschaften ein sehr hohes Eigeninteresse haben müssen, durch mehr Transparenz verlorengegangenes Ver- trauen von Anlegern wieder zu gewinnen. Sie setzt auch da- rauf, dass deutsche Unternehmen auch im internationalen Vergleich von potenziellen Anlegern müheloser und zuver- lässiger als bisher beurteilt werden wollen. Mit dieser für unsere Republik in der Tat unkonventio- nellen Vorgehensweise gelingt es uns, unmittelbar die Er- fahrungen der Finanzwirtschaft einfließen zu lassen und zugleich die Rechte und den Schutz der Anleger wirksam zu verbessern. Die Erarbeitung und Veröffentlichung des Kodex allein bewirkt jedoch weder Vertrauenszuwächse bei Ak- tionären noch Vorteile deutscher Gesellschaften auf dem internationalen Kapitalmarkt. Es muss klar werden, wel- che Unternehmen sich an diesen Kodex halten. Das heißt, die jährlich zu erneuernde Abgabe der Erklärung „comply or explain“, was nichts anders heißt als „ich akzeptiere oder aber ich weiche ab und begründe dies“, ist das, was zum Gütesiegel werden wird, und deshalb werden die Un- ternehmen mitziehen. Rechtssystematisch gesehen ist der Kodex gesetzes- unterstützend; er hat nicht ersetzenden Charakter. Neben dieser Entsprechendserklärung werden im TransPuG weitere Elemente des Aktien- und Bilanzrech- tes modernisiert. Ich greife zwei heraus: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 23051 (C) (D) (A) (B) Erstens. Die Rechte des Aufsichtsrates werden gestärkt. Ich möchte dies an vier Punkten verdeutlichen: Follow-up- Berichterstattung: Zukünftig hat der Vorstand den Auf- sichtsrat auch darüber zu unterrichten, inwieweit die tatsächliche Geschäftsentwicklung von zugrunde gelegten Planungen abweicht. Konzerndimensionaler Bezug: Mit der Erweiterung der Regelberichterstattung ist der Auf- sichtsrat auch über die Lage von Tochterunternehmen zu unterrichten. Damit kann er die grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung, der Rentabilität und die Lage des Gesamtunternehmens sinnvoller und zuverlässiger als bisher beurteilen. Berichtsverlangen einzelner Aufsichts- ratsmitglieder: Zukünftig bedarf es nicht mehr der Unter- stützung eines zweiten Aufsichtsratsmitgliedes, wenn ein Aufsichtsratsmitglied Berichterstattung vom Vorstand ver- langt. Zustimmungspflichtige Geschäfte: Neu geregelt im Sinn einer Stärkung des Aufsichtsrates wird ebenfalls die Frage der zustimmungspflichtigen Geschäfte. Hier eröffnet der Gesetzgeber konsequenterweise jedem Aufsichtsrat die Chance, einen eigenen maßgeschneiderten Zustimmungs- katalog zu beschließen. Wohlgemerkt, es muss sich dabei um Maßnahmen oder Entscheidungen handeln, die die Er- tragsaussichten oder die Risikoexposition der Gesellschaft grundlegend verändern. Zweites Beispiel: Frischen Wind bringt das TransPuG besonders auch durch jene Neuregelungen, die den Ein- satz moderner Kommunikationstechnologien betreffen. Bis dato war das Internet für das deutsche Aktienrecht ein „unbekanntes Wesen“. Das wird nun anders. Die Einbe- rufung einer Hauptversammlung kann zukünftig auch „in einer elektronischen Version des Bundesanzeigers“ erfol- gen. Zur Klarstellung: Es reicht nicht aus, die Einberu- fung auf der Homepage der Gesellschaft „ins Netz zu stel- len“. Aktionäre müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich über ein einziges Portal, eben den Bundesanzeiger, zu informieren. Hauptversammlungen können im Firmen- TV und im Internet übertragen werden. AR-Mitglieder können per Video-Schaltung teilnehmen. Gegenanträge müssen nicht mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden, sondern, so die neue sprachliche Formel „sie sind zugänglich zu machen“, was bedeutet, sie werden auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht. Entspre- chend konnten Fristen verkürzt werden – eine aktionärs- freundliche Veränderung. Nach Vorlage des Kodex gab es breite Zustimmung für dieses Vorhaben, auch wenn zukünftig einige Damen und Herren aus der großen Gruppe der Aufsichtsräte ein we- nig mehr Zeit haben werden, da die immerhin selbst ent- wickelten Regeln eine Mäßigung und Beschränkung in der Zahl der Aufsichtsratsposten vorsehen und auch deut- licher werden könnte, in welcher Höhe AR-Mitglieder Vergütungen erhalten. Aber diese Sorgen bestätigen eher die Qualität der Maßnahme. Europa- und weltweit auf der Höhe der Zeit, mehr Sicherheit für Anleger und eine von Wirtschaft und Politik gemeinsam getragene Modernisierung, das sind die guten Noten, die dieses Gesetzesvorhaben begleiten. Dem Trans- PuG sollen in der nächsten Legislaturperiode weitere ge- setzgeberische Maßnahmen folgen, die die Empfehlungen der Kommission umsetzen. Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz liegt ein guter und ausgewogener Gesetzesentwurf vor uns. Er hat unsere Zustimmung verdient. Dr. Susanne Tiemann (CDU/CSU): Die Verbesse- rung der deutschen Corporate Governance, also Unter- nehmensführung und die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland durch weitere Harmonisierung der kapital- marktorientierten Rechnungslegungsvorschriften – das sind die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs. Der Ent- wurf eines Transparenz- und Publizitätsgesetzes folgt da- mit der Linie, die wir in der 13. Legislaturperiode begon- nen haben, und ist im Grundsatz zu begrüßen. Das so genannte KonTraG, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, hat es 1998 unter- nommen, weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Unternehmensführung und -überwachung ein- zuführen. Es trägt der Entwicklung und insbesondere Ver- flechtung der internationalen Kapitelmärkte Rechnung. Auf ihnen stehen die deutschen Emittenten im unmittelba- ren und weltweiten Wettbewerb mit Risikokapitalnachfra- gern. Die Unternehmensstrategie auch deutscher Unter- nehmen richtet sich demgemäß zunehmend auf die Anleger aus. Dies bedingt eine stärkere Orientierung an einer lang- fristigen Wertsteigerung für die Anteilseigner. Ob wir es wollen oder nicht: Shareholder Value als weltweiter Grund- satz macht vor deutschen Unternehmen eben nicht halt und tritt zumindest gleichgewichtig neben den Gläubiger- schutz. Dies erfordert aber eine intensivere Kommunika- tion mit den Marktteilnehmern über Unternehmenspolitik und -entwicklung auf dem Wege einer vermehrten Trans- parenz und Publizität. Öffnung und Neuausrichtung auf die Kapitalmärkte ist unausweichlich, nicht nur als Chance für die Unternehmen selbst, zur Stärkung ihrer Ertragskraft und der Beschleunigung notwendiger Anpassungspro- zesse, sondern auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähig- keit unserer Unternehmen und damit im Ergebnis letztlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Neben dem KonTraG bedeutete das Kapitalaufnah- meerleichterungsgesetz eine erste Öffnung hin auf inter- nationale Grundsätze der Rechnungslegung. Wir waren sehr aktuell damit in der 13. Legislaturperiode. Denn die internationale Arbeitsgruppe der OECD, die 1996 zur Ent- wicklung „guter“ Corporate-Governance-Grundsätze ein- gerichtet worden war, hatte gerade erst im April 1998 ihren Arbeitsbericht vorgelegt. Wir kamen sogar dem Katalog von Grundsätzen zuvor, die die OECD 1999 vorlegte. Wissen muss man, dass diese Entwicklung sehr schnell weiterging. Im Jahr 2000 legte die Grundsatzkommission Corporate Governance, der so genannte „Frankfurter Ini-tiativkreis“, seinen „Code of Best Practices“ vor; im gleichen Jahr veröffentlichte der Berliner Initiativkreis seinen Verhaltenskodex, den „German Code of Corporate Governance“. Des Weiteren zeigte die renommierte Schmalenbach-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft im September 2000 in einem Thesen- papier weiteren Verbesserungsbedarf auf. Gleichzeitig er- schien das Positionspapier der Wirtschaftsprüfer, das als „KonTraG II“ bezeichnet wurde und weitere Vorschläge Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 200223052 (C) (D) (A) (B) für die verbesserte Unternehmensüberwachung und Pu- blizität unterbreitete. Das Thema gärte also und das ist angesichts des drän- genden Anpassungsbedarfs auf den internationalen Kapi- talmärkten auch gar nicht weiter verwunderlich. Erst jetzt aber liegt der Entwurf des TransPubGesetzes vor. Man kann schon sagen: Die Bundesregierung hat sich Zeit gelassen. Schon im Sommer legte das DRSC, das Deutsche Rechnungslegungs-Committee, einen Entwurf für ein Gesetz zur Internationalisierung der Rechnungsle- gung vor. Der Referentenentwurf des TransPubG kam erst im November. Dabei soll keineswegs der Nutzen der eingesetzten Re- gierungskommission verkannt werden. Im Gegenteil: Sie hat gute Arbeit geleistet und viel Sachverstand ist in ihre Vorschläge eingeflossen. Es ist aber typisch für diese Bun- desregierung, dass sie eher Kommissionen einrichtet und vorschiebt, bevor sie sich selbst zum Handeln entschließt. Dabei lagen die Weichen, in die Unternehmensführung und -überwachung gesteuert werden müssen, schon seit dem KonTraG klar auf der Hand. Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz forderte bis 2004 sogar eine Überarbeitung des gesamten Konzernbi- lanzrechts. Dies war auch folgerichtig, denn unser Bilanz- recht drohte und droht bis heute zu einem Flickenteppich ohne erkennbare durchgängige Prinzipien und Konzeptio- nen zu werden. Von diesem Ziel – einer stimmigen Regelung – sind wir allerdings, so scheint mir, weit entfernt, und dies aus zwei Gründen: Zum einen greift der Entwurf die Vorschläge der Regierungskommission zwar auf, aber in unvollständiger Form. Nichts verdeutlicht die hilflose Haltung der Bundes- regierung deutlicher als die Ausführungen im Vorspann des Gesetzentwurfes selbst: „Wegen des herannahenden Endes der Wahlperiode war allerdings eine komplette Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission nicht mehr möglich. Der vorliegende Entwurf enthält deshalb ledig- lich eine Auswahl der Empfehlungen der Regierungskom- mission sowie des Deutschen Rechnungslegungs-Stan- dards Committee.“ Soweit das Zitat. Das Ende der Legislaturperiode war bereits vor vier Jahren einigermaßen absehbar. Dennoch wurde die Re- gierungskommission erst 2000 eingesetzt und hat erst ein- mal bis Mitte 2001 gearbeitet. Dass ein derartiger Zeitplan, wenn man ihn so nennen will, nur ein Rudiment zur Folge haben kann, liegt auf der Hand. Allgemein wird das TransPubG ja auch nur als ein erster Schritt in eine notwendige Richtung gesehen, mit der Hoffnung auf weitere und weiterführende Schritte. Ein solches Vorgehen ist aber der Bedeutung der Thema- tik nicht angemessen. Immerhin geht es um die Wettbe- werbsfähigkeit der deutschen Unternehmen auf den inter- nationalen Kapitalmärkten. Man hätte sich also durchaus bereits früher Gedanken machen können und müssen. Auf der anderen Seite hat es die Bundesregierung mit ihrem Rumpfgesetz nun sehr eilig. Der Entwurf unter- nimmt es, auf dem Sektor der Rechnungslegung einzelne Änderungen vorzunehmen, die auf den Vorschlägen des Deutschen Standardisierungsrates und den Empfehlungen der Regierungskommission beruhen. Ich möchte diese ein- zelnen Ansätze keineswegs von vornherein negativ bewer- ten. Sie wollen eine Umorientierung bei einer Vielzahl von Wahlechten einleiten, wie sie in der 7. EU-Richtlinie ge- währt werden und vom deutschen Gesetzgeber eingeführt worden sind. Das Ziel ist also die Pflicht für den Einzelab- schluss und auch für nicht börsennotierte Unternehmen zur Rechnungslegung nach internationalen Standards. Dabei ist auf der europäischen Ebene aber vieles noch in Bewegung. Hier nämlich sollen sämtliche Bilanzricht- linien in einer gemeinsamen Verordnung zusammenge- fasst werden. Ein entsprechender Vorschlag war schon für Anfang dieses Jahres erwartet worden. Inhaltlich sollen die europäischen Bilanzrichtlinien an den IAS, den Inter- nationalen Rechnungslegungsstandard, angepasst wer- den, dem sie bisher nur teilweise entsprechen. Es ist aber zu vermuten, dass sich darunter mit Sicherheit auch sol- che Bestimmungen befinden werden, die bisher nationale Wahlrechte betreffen. Unter Umständen werden auch bis- her bestehende Wahlrechte vereinheitlicht, um auf diese Weise eine Angleichung zu erreichen. Der Gesetzentwurf des TransPubG nun setzt es sich zum Ziel, jetzt schon solche Wahlrechte abzuschaffen, weil man die europäische Entwicklung nicht abwarten möchte. Die Abschaffung der Wahlrechte ist unter dem Blick- winkel einer Vereinheitlichung des Bilanzrechts in Europa an sich durchaus folgerichtig. Die angestrebte Rechtsver- einheitlichung aufgrund der 7. EU-Richtlinie war damals nur unter Einräumung von Wahlrechten möglich, 76 an der Zahl, sowohl Wahlrechte der Mitgliedstaaten als auch un- ternehmerische Wahlrechte. Das deutsche Bilanzrichtlini- engesetz hat diesen Wahlmöglichkeiten ganz weit gehend Rechnung getragen. Der Druck auf die internationale An- gleichung der Rechnungslegungsstandards hat sich jedoch zwischenzeitlich erheblich erhöht. Für die europäischen Fi- nanzmärkte, die international wettbewerbsfähig sein wol- len und müssen, ist es von elementarer Bedeutung, dass die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmen im Interesse der Anleger und Emittenten gewährleistet ist. Die eingeräumten Wahlrechte beeinträchtigen diese Ver- gleichbarkeit, weil bei unterschiedlicher Vorgehensweise jeweils die Prüfung des konkreten Aussagegehalts des auf- gestellten Unternehmensjahresabschlusses erforderlich ist. Deswegen haben wir seinerzeit im KonTraG §2 92 a HGB, der die Wahlrechte einräumt, in weiser Voraussicht zeitlich befristet und gleichzeitig den Auftrag an den Gesetzgeber für eine Reform des deutschen Bilanzrechts bis zum Jahre 2004 gegeben. Dennoch erscheint die Abschaffung der Wahlrechte zum derzeitigen Zeitpunkt wohl riskant. Denn gerade im Unter- nehmensbereich ist Kontinuität vonnöten. Mit einem deut- schen Vorpreschen riskiert die Bundesregierung aber, dass die Abschaffung von Wahlrechten unter Umständen von der europäischen Entwicklung überholt wird und nachträg- lich wieder rückgängig gemacht werden muss. Diese Per- spektive hat sie in ihrem Referentenentwurf übrigens selbst zum Ausdruck gebracht. Das aber wäre verhängnisvoll. So sieht es auch die Wirtschaft in ihrer Stellungnahme zum Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 23053 (C) (D) (A) (B) Gesetzentwurf, die – so sehr sie den Ansatz des Gesetzes an sich begrüßt – Rechtssicherheit und Kontinuität auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorzieht. Insofern wäre es wahrscheinlich klüger, das Schicksal der beabsichtigten EG-Verordnung abzuwarten, zumal erwartet wird, dass die Verordnung wohl noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Außerdem laufen zurzeit die Vorbereitungen für die inner- staatliche Umsetzung der Richtlinie zur Änderung der 4. und 7. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, die die Zuläs- sigkeit des Fair-value-Accounting betrifft. Eine Gesamtkonzeption wäre also dringend erforder- lich. Eine umfassende HGB-Reform ist es, die als Nächs- tes ansteht. Aber die wird erst in der nächsten Legislatur- periode möglich sein und da wird sie bei uns ja auch gut aufgehoben sein. Denn hier muss grundsätzlich über die Weichenstellung der Rechnungslegungsprinzipien nach- gedacht und diskutiert werden. Überkommene deutsche Rechnungslegungsprinzipien wie das Vorsichtsprinzip, das Maßgeblichkeitsprinzip und das umgekehrte Maß- geblichkeitsprinzip sind im internationalen Wettbewerb bereits heute fast bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt. Es bedarf grundsätzlicher Überlegungen, ob und wie sie noch Platz im System der internationalen Rechnungsle- gungsprinzipien haben können. Auch nach dem Bilanz- richtliniengesetz behielt außerdem der Gläubigerschutz seine dominante Stellung. Die Informationsfunktion der Rechnungslegung wurde lediglich formell im HGB ver- ankert. Es bedarf also dringend einer gegenseitigen Ge- wichtung dieser wichtigen Prinzipien. Alles andere führt letztlich nicht weiter und zieht nur immer weiteren Ände- rungsbedarf nach sich. Im Detail sind viele der vorgesehenen Regelungen für die bessere Information des Aufsichtsrats als richtige An- sätze vom Grundsatz her zu begrüßen. Aber auch hier ist es bedauerlich, dass nur ein Anfang gemacht wird, statt dass wirklich die Weichen für eine umfassende Reform gestellt werden. Auch hier müsste der Gesetzgeber vor al- lem selbst die Grundsatzentscheidung über das zukünf- tige System der Unternehmensführung treffen. Nicht wenige der zahlreichen Bestimmungen über die In- formationsversorgung des Aufsichtsrats müssten noch ge- nauer formuliert werden, insbesondere was die Berichts- pflicht bei der Abweichung von vorgesehenen Zielen anbelangt, aber auch die Verschwiegenheitspflicht von Auf- sichtsratsmitgliedern betreffend. Hier sollten die der Ver- schwiegenheitspflicht unterliegenden Informationen präzi- ser genannt werden. Auch die Forderung der grundsätzlich schriftlichen Berichte vom Vorstand an den Aufsichtsrat müsste noch einmal überdacht werden, damit sich ein sol- ches Verfahren nicht als Informationshindernis auswirkt. Auch die Nutzung der neuen Medien, die sich der Ge- setzentwurf zum Ziel setzt, hätte konsequenter vorgese- hen werden können. Im Gesetz zur Namensaktie ist ein erster – zaghafter – Ansatz gemacht worden, der jetzt ru- hig mutiger hätte aufgegriffen werden können, zum Bei- spiel in geeigneter Form auch zur Durchführung einer Aufsichtsratssitzung. Nicht ganz zu Ende gedacht er- scheinen auch die vorgesehenen Bestimmungen über die Hauptversammlung, ob das nun das Widerspruchsrecht des Aktionärs gegen Videoaufzeichnungen betrifft oder die Behandlung von Gegenanträgen. Die Ermöglichung einer Sachdividende ist sicher zur Modernisierung des Aktienrechts sinnvoll. Viele Fragen, die sich in der Folge ergeben, bleiben jedoch ungeklärt, sei es die Frage der erneuten Spekulationsfrist bei der Weitergabe von Anteilen einer Tochtergesellschaft an die Aktionäre der Mutter oder die Regelung zu nicht fun- giblen Werten. Diese – § 58 Abs. 5 Satz 2 AktG-E – ist wie so manche andere Entwurfsbestimmung viel zu wenig klar und wird nur neue Rechtsstreitigkeiten vorprogram- mieren. Vermisst wird hier auch eine Regelung zur steu- erlichen Behandlung der Sachdividende, zu Bewertungs- maßstab und Bewertungszeitpunkt. Schließlich: Soll es wirklich eine Kommunikation zwi- schen Unternehmen und Kapitalmärkten geben, muss auch an die Information der Aktionäre gedacht werden. Nur dann werden sich Wettbewerbsimpulse aus Transpa- renzregelungen entfalten können. Insgesamt werden wir uns noch sehr intensiv über den vorliegenden Gesetzentwurf unterhalten müssen. Wir sind zwar der Auffassung, dass eine weitere Reform und Anpassung an internationale Grundsätze im Bereich der Unternehmensführung unbedingt erforderlich und sogar überfällig ist. Eine solche muss aber sinnvoll gestaltet sein und ihre Einzelheiten müssen auf ihre Tragfähigkeit ab- geklopft werden. Wir können uns vielleicht noch eine Re- form der kleinen Schritte leisten, keinesfalls aber eine Echternacher Springprozession, bei der die vermeintli- chen Schritte nach vorn kurzfristig wieder rückgängig ge- macht werden, weil sie von der internationalen Entwick- lung wieder überholt worden sind oder weil sie sich in der Praxis als ungeeignet, weil zu unbestimmt und zu wenig durchdacht, erweisen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wäre gerade im Unternehmensbereich von allergrößter Bedeutung. Denn ein Wirtschaftsstandort Deutschland er- fordert ebenso wie ein Kapitalmarkt Kontinuität und Ver- lässlichkeit. Und hier ist der Gesetzentwurf noch sehr ver- besserungsfähig. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): In der mittlerweile recht ansehnlichen Reihe von neuen Regeln für den Finanzmarkt und die börsennotierten Gesellschaften ist das Transparenz- und Publizitätsgesetz ein weiterer Schritt zu einem fairen Wettbewerb. Denn Wettbewerb braucht Transparenz und Information für die Marktteilnehmer. Der Katalog der Regierungskommission Corporate Governance sowie der darauf aufbauend entwickelte Deutsche Kodex Corporate Governance umfasst mehr Po- sitionen, als sie im hier zu diskutierenden Gesetzentwurf enthalten sind. Die Bundesregierung hat entschieden, lie- ber in der kurzen noch zur Verfügung stehenden Zeit einen Teil der Vorschläge umzusetzen, als gar nichts mehr in die- ser Legislaturperiode zu tun. Ich unterstütze dieses Vorge- hen ausdrücklich. Mit dem vorliegenden Gesetz werden einige wichtige Regeln aufgestellt, die deutlich machen, wohin der Weg im deutschen Unternehmensrecht gehen soll. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 200223054 (C) (D) (A) (B) Manche der vorgeschlagenen Regelungen bedeuten zunächst nicht mehr und nicht weniger als eine Moderni- sierung der Kommunikation, indem die Übermittlung von Informationen auf elektronischem Wege zulässig wird; zum Beispiel zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Zudem erhält der Vorstand erweiterte Pflichten, den Aufsichtsrat zu informieren. Auch für Hauptversammlungen können in Zu- kunft elektronische Kommunikationsformen angewandt werden. In Ausnahmefällen können sie sogar die physische Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder ersetzen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Enron-Falls in den USA sind insbesondere auch die Vorschriften von In- teresse, wonach die Unternehmen verpflichtet werden, ein Risikoüberwachungssystem einzurichten, das frühzeitig auf mögliche Risiken für die Gesellschaft Hinweise geben kann. An die Prüfer ergeht ein erweiterter Prüfauftrag, auch Erkenntnisse weiterzugeben, die für Verstöße gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Satzung sprechen, also nicht erst zu warten, bis sie manifest werden. Eine besonders wichtige und einschneidende Neuerung ist der § 161 AktG, wonach die Unternehmen verpflichtet werden mitzuteilen, ob es den Corporate-Governance- Grundsätzen folgt. Der im angelsächsischen Bereich ent- wickelte Grundsatz comply or explain verlangt, sich ent- weder an die Regeln zu halten oder eine Abweichung da- von zu erklären. Hier wird eine neue Ebene eingezogen. wonach nicht alle Pflichten der Gesellschaft gesetzlich fest- gelegt werden müssen, sondern ein Katalog von Grundsät- zen mittelbar für allgemein gültig erklärt wird. Dass die Gründe für die Abweichung von diesen Regeln erklärt werden müssen, ist ein starker Anreiz, sie zu befolgen; denn die Erklärung könnte mit und angenehmen Informa- tionen verbunden sein. Dies ist mit Sicherheit eine beson- ders große Veränderung in der deutschen Unternehmens- kultur. Auch wenn das Transparenz- und Publizitätsgesetz noch nicht das letzte Wort im Modernisierungsprozess des deutschen Unternehmensrechts ist, bedeutet es einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer neuen, modernen und transparenten Unternehmenskultur. Damit ist es auch eine wichtige Antwort auf die Erschütterung des Vertrau- ens der Anleger durch die Unternehmenspleiten der letz- ten Zeit. Rainer Funke (FDP):Die FDP-Bundestagsfraktion be- grüßt den Entwurf des Transparenz- und Publizitätsgeset- zes. Dieser Gesetzentwurf ist weitgehend eine folgerichtige Fortentwicklung des KonTraG, das in der letzten Legis- laturperiode die Modernisierung unseres Aktienrechts ein- geleitet hat. Es ist auch eine Fortentwicklung der Bi- lanzierungsvorschriften des HGB, die auch in der letzten Legislaturperiode in Verfolg des KonTraG neu eingeführt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt einen Teil der Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance“ auf und ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich nur auf den Teil der Empfehlung der Regierungskommission „Corporate Governance“ bezieht, der noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar erscheint. Der andere Teil der Empfehlungen wird dann nach dem 22. September 2002 unverzüglich von der neuen Bun- desregierung dem Bundestag zugeleitet, Dies ist auch eine kluge Beschränkung, weil auf diese Weise sichergestellt ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch in dieser Legis- laturperiode in das Bundesgesetzblatt kommen kann. Die FDP wird wenigstens auch in Berichterstattergesprächen auf dieses Ziel hinarbeiten. Natürlich werden wir in den Berichterstattergesprächen, bei aller grundsätzlicher Begrüßung dieses Gesetzes, ein- zelne Fragen intensiv zu beraten haben. Die stärkere Ver- antwortung, die auf den Aufsichtsrat zukommen wird, auch die Funktion der Aufsicht zu betonen, halten wir für richtig. Ob damit einhergehen muss, dass auch ein einzel- nes Aufsichtsratsmitglied die Einberufung des gesamten Aufsichtsrates verlangen kann, muss zumindest diskutiert werden. Dasselbe gilt für die Frage, ob ein Katalog zu- stimmungspflichtiger Geschäfte, gemäß § 111 Abs. 4 des Entwurfes, aufgestellt werden muss. Dies müsste zumin- dest im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung überprüft werden. Ausdrücklich begrüße ich die klare Regelung des Vertraulichkeitsgrund- satzes für die Aufsichtsratsmitglieder. Denn nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft hat sich die Schwatzhaftigkeit weit ausgebreitet. Wir möchten auch im Ausschuss diskutiert sehen, ob es wirklich richtig ist, die Wahlrechte im Bilanzrecht bereits jetzt abzuschaffen, so- lange die EU-Mitgliedstaaten die 4. und 7. Gesellschafts- rechtliche Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Auf jeden Fall muss vermieden werden, dass durch all zu häufigen Wechsel der Bilanzierungsregeln Bilanzen deutscher Unternehmen intransparent werden und nicht mehr miteinander oder auch mit internationalen Gesell- schaften vergleichbar werden. Ziel all unser gesellschaftsrechtlichen und bilanzrecht- lichen Überlegungen muss es sein, unser deutsches Ge- sellschaftsrecht kapitalmarktorientiert zu gestalten, und unter Kapitalmarkt verstehe ich nicht den deutschen Markt, sondern den weltweiten Kapitalmarkt. Hierfür müssen wir unsere deutschen Unternehmen fit machen, denn am Kapi- talmarkt entscheidet sich auch die Zukunft der deutschen Unternehmen. Dr. Uwe Jens Rössel (PDS): Die Reform des Aktien- und Bilanzrechts in der Bundesrepublik Deutschland ist dringend geboten. International übliche Standards der Un- ternehmensführung und -kontrolle müssen endlich auch hierzulande verbindlich durchgesetzt werden. Der einst so hochgelobte Neue Markt ist mittlerweile zu einem Schrottplatz am Kapitalmarkt geworden. Nicht we- nige der an diesem Börsensegment notierten Gesellschaf- ten sind in kriminelle Machenschaften verwickelt und da- mit längst ein Fall für den Staatsanwalt. Die zum Himmel stinkenden Betrügereien des Vorstands der Comroad AG dürften das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Wo war da eigentlich, aber auch in ähnlich gelagerten Fällen, der Aufsichtsrat mit seiner Kontrollverantwortung? Hat die Deutsche Börse AG bei der Börsenzulassung von Comroad nicht bemerkt, dass das Unternehmen von Schar- latanen geführt wird? Und warum hat das Bundesauf- sichtsamt für den Wertpapierhandel nicht rechtzeitig diese Machenschaften unterbunden? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 23055 (C) (D) (A) (B) Die großen institutionellen Anleger haben sich längst aus dem Neuen Markt zurückgezogen. Das hat auch die massiven Kursverluste – teilweise bis hin zum Totalver- lust – verursacht. Es sind wie so oft die Kleinanleger mit ihren Ersparnissen, die den verlockenden Empfehlungen von Banken und Fondsgesellschaften auf den Leim ge- gangen sind. Sie sitzen jetzt mit ihren oft fast wertlosen Aktiendepots am Neuen Markt vor einem Scherbenhau- fen. Gemessen an der Notwendigkeit, diese und ähnliche Fehlentwicklungen gerade auch durch spürbar mehr Transparenz und Publizität im Aktienrecht zu verhindern, greift der vorliegende Gesetzentwurf zu kurz. Dessen un- geachtet würdigt die PDS-Fraktion die Gesetzesinitiative der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Rich- tung. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehenen neuen Möglichkeiten für die Nutzung elektronischer Medien in der Kommunikation zwischen Aktiengesellschaften und ihren Aktionären. Allerdings bleibt die Wahrung der In- teressen derjenigen Aktionäre unbefriedigend gelöst, die keine elektronischen Medien nutzen können oder möch- ten. Es muss in Rechnung gestellt werden, dass derzeit die Mehrheit der Bundesbürger noch nicht über einen Zugang zu E-Mail bzw. Internet verfügt. Ausdrücklich zustimmen werden wir auch der elektro- nischen Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton. Hier sind nach Auffassung des Dachverbandes der Kritischen Aktionäre auch keine Nachteile für Aktionäre ohne Internetzugang zu befürchten, da ihr Recht auf Teil- nahme an der Hauptversammlung uneingeschränkt fort- besteht. Es gibt in der Reform des Aktien- und Bilanz- rechts sowie für den Anlegerschutz in Deutschland noch viel zu tun. Packen wir es jetzt gemeinsam an! Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Die Regierungskommission „Corporate Governance“ hat im Sommer des letzten Jah- res ein ganzes Paket von Vorschlägen zur Verbesserung und Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere börsennotierten Gesellschaften vorgelegt. Diese Vorschläge haben allgemein große Beachtung und Anerkennung gefunden. Die Wirtschaft wartet auf die Umsetzung dieser Vorschläge. Wir haben uns deshalb sehr beeilt, umgehend an die Umsetzung der von uns mitbera- tenen und mitgetragenen Empfehlungen zu gehen. Die erste Umsetzungsstufe war die Einsetzung der Re- gierungskommission „Deutscher Corporate-Governance- Kodex“ unter Leitung von Herrn Dr. Cromme. Diese hoch- rangige und ausgewogen besetzte Kommission hat in er- staunlich kurzer Zeit einen Verhaltenskodex – einen Code of Best Practice – für die Organe deutscher börsennotier- ter Aktiengesellschaften vorgelegt. Der Kodex bietet die große Chance, Leitung und Kontrolle unserer Gesellschaf- ten deutlich zu verbessern und zugleich nach außen zu wir- ken und unser Corporate-Governance-System im Ausland besser darzustellen. Unser System ist nämlich gut. Aber auch ein gutes System kann man immer noch weiter ver- bessern. Gute Corporate Governance in einer sich ändern- den Welt bedarf unserer ständigen Anstrengung und Auf- merksamkeit. Wir haben deshalb mit dem heute vorliegenden Trans- parenz- und Publizitätsgesetz sehr rasch einen zweiten Umsetzungsschritt zu den Vorschlägen der Regierungs- kommission „Corporate Governance“ getan und eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen unseres Corporate- Governance-Systems vorgeschlagen. Dazu gehört zum ei- nen natürlich die Flankierung des Corporate-Governance- Kodex der Cromme-Kommission durch eine so genannte Entsprechenserklärung. Das bedeutet, dass die Vorstände und Aufsichtsräte jährlich erklären müssen, ob sie den Ko- dex befolgen oder in welchen Punkten sie abweichen. Es ist sehr wichtig, dass diese gesetzliche Ergänzung des Cor- porate-Governance-Kodex noch in dieser Wahlperiode Gesetz wird. Daneben enthält der Entwurf Vorschriften zur Deregulierung und Verbesserung im Bereich Hauptver- sammlung, Aufsichtsrat und Information der Aktionäre. Der Gesetzentwurf befasst sich auch mit dem Bi- lanzrecht. Das Recht der Rechnungslegung und der Ab- schlussprüfung ist nach spektakulären Fällen von Bilanz- manipulation jüngst wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Das Transparenz- und Publizitäts- gesetz versteht sich allerdings nicht als Lex Enron oder Lex Comroad. Die Bekämpfung unsauberer Machen- schaften in diesem Bereich erfordert zunächst eine Ab- stimmung auf europäischer und internationaler Ebene. In der EU sowie im Rahmen der G 7 planen wir auf der Grundlage einer gründlichen Situationsanalyse weitere koordinierte Schritte, um die Sicherheitsnetze unseres Fi- nanzsystems noch reißfester zu machen und die Vertrau- ensbasis für die Anleger zu stärken. Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz nutzt die Bundesregierung verbleibende nationale Gestaltungs- spielräume und greift Empfehlungen sowohl der Regie- rungskommission „Corporate Governance“ als auch Vorschläge des Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee e.V. auf, in dem namhafte Experten auf dem Gebiet der Rechnungslegung vertreten sind. Inhaltlich zielt der Entwurf vornehmlich darauf ab, das deutsche Bilanzrecht näher an einige Charakteristika in- ternationaler Rechnungslegungsstandards heranzuführen. Denn nach den Vorschlägen der Europäischen Kommis- sion, die vom Europäischen Parlament und von den Mit- gliedstaaten schon weitgehend gebilligt sind, werden europäische Unternehmen, die auf den öffentlichen Ka- pitalmärkten Mittel einwerben, vom Jahre 2005 an ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Standards aufzu- stellen haben. Für die Anleger, die den Unternehmen ihre Gelder anvertrauen, wird dadurch eine breitere Informa- tions- und Entscheidungsbasis geschaffen. Dementsprechend betont der Entwurf die Bedeutung des Konzernabschlusses als Information für potenzielle Investoren: Beispielsweise werden ergebnisverzerrende Einflüsse des Steuerrechts auf den Konzernabschluss aus- geschaltet und bei der Aktiengesellschaft haben in Zu- kunft Aufsichtsrat oder Hauptversammlung über die Bil- ligung des Konzernabschlusses zu entscheiden. Zugleich werden einige Publizitätsanforderungen an kapitalmarkt- orientierte Unternehmen maßvoll erweitert. Im Bereich der Abschlussprüfung wird die Kontroll- und Berichts- praxis präziser auf neuralgische Punkte fokussiert. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 200223056 (C) (D) (A) (B) Die jüngste Unternehmenskrise in den Vereinigten Staaten zeigt, wie wichtig es ist, unsere Bemühungen zur Verbesserung unserer Corporate Governance zu verstär- ken. Krisen und Skandale wird es wohl immer geben, aber wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um sie zu verringern. Der vorliegende Entwurf macht die deutsche Corpo- rate Governance fit für den internationalen Vergleich und stärkt die deutschen Kapitalmärkte. Er hat hohe Zustim- mung bei allen beteiligten Kreisen gefunden und wird dringlichst erwartet. Die Unternehmen wollen das Trans- parenz- und Publizitätsgesetz bereits in der kommenden Hauptversammlungssaison einsetzen können. Ich darf sie daher herzlich bitten, dazu beizutragen, dass das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft tritt. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 774. Sitzung am 22. März 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zurÄnderung des Agrarstatistikgesetzes und des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen – Gesetz zur Vereinfachung derWahl der Arbeitneh- mervertreter in den Aufsichtsrat – Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze – Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank – Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungs- aufsicht – Zehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB V – Änderungsgesetz) – Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwande- rung und zur Regelung des Aufenthalts und der Inte- gration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs- gesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften – Gesetz zurÄnderung des Gesetzes zurVerbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahn- vermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost – Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingun- gen in der Seeschifffahrt an den internationalen Stan- dard (Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz – SchAnpG 2 –) – Gesetz über die Errichtung des Deutschen Binnen- schifffahrtsfonds (Binnenschifffahrtsfondsgesetz – BinSchFondsG) – Post- und telekommunikationsrechtliches Bereini- gungsgesetz – Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Juli 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schad- stoffe (POPs-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luft- verunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POPs-Protokoll) – Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Ge- bühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen – Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Die Länder sind der Auffassung, dass im Lichte der Er- gebnisse der Zwischenbewertung der Agenda 2000 und der von der Ministerpräsidentenkonferenz angestrebten Neugestaltung der föderalen Aufgabenzuordnung und der Finanzbeziehungen nach 2004 die Aufteilung der natio- nalen Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern zu überprüfen und weiter zu entwickeln ist. Die Länder sind außerdem der Auffassung, dass in eine künftige obligatorische Modulation auf Gemeinschafts- ebene grundsätzlich alle Direktzahlungen gemäß der Ver- ordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlun- gen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 160 vom 26. Juni 1999, S. 113 ff. (sog. Horizontale Verordnung) einbezogen und das Spektrum der Wiederver- wendungsmöglichkeiten ausgedehnt werden sollen. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 22. März 2002 mitgeteilt, dass sie die Kleine Anfrage Pro- gramm der Bundesregierung „Bauen jetzt – Investitio- nen beschleunigen“ auf Drucksache 14/8401 zurückge- zogen hat. Die Kleine Anfrage ist mit Drucksache 14/8491 neu eingebracht worden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. April 2001 in Straßburg Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2002 23057 (C) (D) (A) (B) – Drucksachen 14/7629, 14/8086 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE über die Zehnte Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 6. bis 10. Juli 2001 in Paris – Drucksachen 14/7871, 14/8086 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Ergebnisse ihrer Bemühungen um ein Rahmenkonzept für die Stabilisie- rung Mazedoniens und um eine politische und ökonomi- sche Gesamtstrategie für die Balkanstaaten und Südost- europa – Drucksachen 14/7891, 14/8174 Nr. 1 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2001 – – Drucksachen 14/7433, 14/7874 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechts- sicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ – Drucksachen 14/7434, 14/7874 Nr. 1.2 – Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft – Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldzustandsbericht 2001 – Ergebnisse des forstlichen Umweltmonitorings – – Drucksache 14/7946 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Zweite Überprüfungstagung im April 2002 – Drucksache 14/7732 – Ausschuss für die Angelegenheiten derEuropäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Anwendung des Subsidiaritäsprinzips im Jahr 2000 (Subsidiariätsbericht 2000) – Drucksachen 14/7130, 14/7413 Nr. 4 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/8081 Nr. 1.3 Drucksache 14/8179 Nr. 1.7 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/8339 Nr. 2.30 Drucksache 14/8339 Nr. 2.43 Drucksache 14/8339 Nr. 2.53 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/8428 Nr. 1.2 Drucksache 14/8428 Nr. 2.5 Drucksache 14/8428 Nr. 2.9 Drucksache 14/8428 Nr. 2.19 Drucksache 14/8428 Nr. 2.21 Drucksache 14/8428 Nr. 2.22 Drucksache 14/8428 Nr. 2.26 Drucksache 14/8428 Nr. 2.32 Drucksache 14/8428 Nr. 2.42 Drucksache 14/8428 Nr. 2.45 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/7197 Nr. 2.16 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/5363 Nr. 2.7 Drucksache 14/7000 Nr. 2.24 Drucksache 14/7409 Nr. 2.1 Drucksache 14/7522 Nr. 1.18 Drucksache 14/7708 Nr. 1.5 Drucksache 14/8179 Nr. 1.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/7708 Nr. 2.26 Drucksache 14/7833 Nr. 2.22 Drucksache 14/7833 Nr. 2.25 Drucksache 14/8081 Nr. 2.1 Drucksache 14/8179 Nr. 2.6 Drucksache 14/8179 Nr. 2.10 Drucksache 14/8179 Nr. 2.58 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/8179 Nr. 1.8 Drucksache 14/8179 Nr. 1.10 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/8339 Nr. 2.4 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/8179 Nr. 2.8 Drucksache 14/8179 Nr. 2.45 Drucksache 14/8339 Nr. 2.18 Drucksache 14/8339 Nr. 2.31 Drucksache 14/8339 Nr. 2.32 Drucksache 14/8339 Nr. 2.33 Drucksache 14/8339 Nr. 2.34 Drucksache 14/8339 Nr. 2.35 Drucksache 14/8339 Nr. 2.36 Drucksache 14/8339 Nr. 2.37 Drucksache 14/8339 Nr. 2.38 Drucksache 14/8339 Nr. 2.39 Drucksache 14/8339 Nr. 2.40 Drucksache 14/8339 Nr. 2.41 Drucksache 14/8339 Nr. 2.42 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/7708 Nr. 1.8 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 231. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 200223058 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    „Aufhören“ ist
    das Stichwort.



Rede von Wolfgang Lohmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich
sehe zwar, wie die Sekunden weiter gezählt werden. Aber
hier steht: 41 Sekunden sind noch da.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Jetzt noch 35!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Nein, nein, Sie
    sind im Minus.