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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 22705 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP einge- brachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 14/8778) . . . . . . . . . . . . . . . 22705 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Natio- nale Strategie für eine nachhaltige Ent- wicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22705 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22705 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22706 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22706 C Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22707 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22707 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 22707 D Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22707 D Dr. Bärbel Grygier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22708 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22708 B Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . 22708 C Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22708 C Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22708 D Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22709 A Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22709 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22709 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22710 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22710 A Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22710 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22710 C Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22711 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22711 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 22711 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22711 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/8756, 14/8777) . . . . . . . 22711 D Anfrage zu angeblich im Bundeskanzleramt verschwundenen Original-Leuna-Akten DringlAnfr 1 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 22711 D ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 22712 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22712 C ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . 22712 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 22712 D ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22713 A DringlAnfr 2 Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 22713 B Plenarprotokoll 14/229 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 229. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 I n h a l t : ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 22713 C ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22713 C ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . 22713 D ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22713 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 22714 A DringlAnfr 3 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 22714 B ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22714 B ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22714 D ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . 22715 A ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 22715 B ZusFr Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . 22715 C DringlAnfr 4 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 22715 D ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22716 A ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 22716 B ZusFr Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . 22716 C ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22716 C Einstufung der Leiter der Leitungsstäbe bzw. Ministerbüros in den Bundesministerien MdlAnfr 4 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 22717 A ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22717 B Auswirkungen der Bearbeitungsweise bei Zi- vildeportierten aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße auf den Kreis der Antragsbe- rechtigten nach § 1 Häftlingshilfegesetz MdlAnfr 5 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 22717 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 22718 A Vorlage eines zivilrechtlichen Antidiskriminie- rungsgesetzes (ZAG) MdlAnfr 6 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ . . . . . . . . 22718 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22718 C Bedenken gegen ein zivilrechtliches Antidis- kriminierungsgesetz MdlAnfr 7 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 22719 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22719 B Lärm- und Immissionschutz im Einzugsgebiet von US-Militärflughäfen, insbesondere in Ramstein und Spangdahlem MdlAnfr 12 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 22720 A ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . . . . . . . 22720 B Haltung der Bundesregierung hinsichtlich weiterer Nachtflugausnahmegenehmigungen für US-Einheiten unter dem Aspekt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1996 MdlAnfr 13 Dr. Hansjörg Schäfer SPD Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 22721 A ZusFr Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . . . . . . . 22721 B Vollständigkeit der in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 14/8459) genann- ten Summe für die seit dem 26. Oktober 1998 vollzogenen Entlassungen der Staatssekretäre und Abteilungsleiter des BMG MdlAnfr 17 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22721 D ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 22722 A Unterschiedliche Angaben zur Anzahl der Mit- arbeiter im Leitungbereich des BMG MdlAnfr 18 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22722 C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 22722 D ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22723 B Straffung und Verschlankung der Organisati- onsstruktur des BMG MdlAnfr 19 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22723 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002II ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . 22723 D ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 22724 A ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22724 B Gegenüberstellung der im Oktober 1998 und im März 2002 vorhandenen Referate im BMG MdlAnfr 20 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22724 B ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . 22724 C ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22725 A ZusFr Dr. Margrit Spielmann SPD . . . . . . . . 22725 B ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 22725 C ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 22725 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 22726 A Verknüpfung der Stellenhebung der Leiterin des Leitunsstabes des BMG mit einem ku-Ver- merk MdlAnfr 21 Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22726 B ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22726 B ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22726 C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 22726 D Besoldungsgruppe der in der Antwort zu Fra- ge 6 der Kleinen Anfrage der CDU/CSU (Bun- destagsdrucksache 14/8459) erwähnten Mitar- beiter vor ihrer Einstellung in das BMG MdlAnfr 22 Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22727 A ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22727 A Einstufung der Leiterin des Leitungsstabes im BMG MdlAnfr 23 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22727 C ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22728 A ZusFr Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22728 C ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 22728 D Verbeamtung von Abteilungsleitern im BMG kurz vor ihrem Ausscheiden MdlAnfr 24 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22729 A ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 22729 A ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . . . . . . . . . 22729 C Verbeamtung des derzeitigen Leiters der Ab- teilung 2 im BMG MdlAnfr 25 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22729 D ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . 22729 D ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . . . . . . . . . 22730 A ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22730 B Aufnahme von Erkrankungen in das Bundes- krebsregister MdlAnfr 26 Ursula Lietz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22730 C ZusFr Ursula Lietz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22730 D Standardisierung der verschiedenen Landes- krebsregister zwecks besserer statistischer Auswertung MdlAnfr 27 Ursula Lietz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22731 A ZusFr Urslua Lietz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22731 B Unterschiedliche Behandlung der Benes-De- krete durch Bundesregierung und Auswärtigen Ausschuss MdlAnfr 32 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . 22731 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 22732 A ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22733 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 III Leitung der deutschen Delegation bei der Ge- berkonferenz für Mazedonien am 13. März 2002 durch das Auswärtige Amt MdlAnfr 33 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 22733 B ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 22733 D Totalverbot der Tabakwerbung durch EU und WHO MdlAnfr 36 Detlef Parr FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22734 B ZusFr Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22734 C ZusFr Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22735 B Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission hinsichtlich eines Totalverbots der Tabakwerbung MdlAnfr 37 Detlef Parr FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22735 C ZusFr Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22735 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zum Insolvenzantrag der Kirch-Media AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22736 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 22736 A Dr. Otto Wiesheu, Staatsminister (Bayern) 22737 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22740 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . 22741 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22742 D Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22744 A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . 22745 A Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22746 C Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . 22747 C Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22748 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22750 A Dr. Otto Wiesheu, Staatsminister (Bayern) 22750 D Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . 22751 D Dr. Axel Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22753 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 22753 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22755 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22756 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22757 A Anlage 2 Inhalte des Arbeitsprogramms zum Schutz der Wälder MdlAnfr 1 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 22757 C Anlage 3 Bundesmittel für die Forschungsförderung in Ländern der Dritten Welt im Hinblick auf gen- technisch veränderte Organismen sowie für die Forschung und Entwicklung an agrarisch ge- nutzten Pflanzen und die Nutzung gentechni- scher Methoden MdlAnfr 2, 3 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 22757 D Anlage 4 Stärkung und Ausweitung der Tätigkeitsfelder von kleinen und mittleren Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Neudefinition durch die EU-Kommission; Gründe für den schwachen „Unternehmergeist“ im Deutschland (Grün- buch der EU-Kommission) MdlAnfr 8, 9 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Margarete Wolf BMWi . . . 22758 B Anlage 5 Anzahl der Food & Beverage-Manager-Plan- stellen in der Bundeswehr so wie der zurzeit zum Food & Beverage-Manager ausgebildeten Bundeswehrsoldaten MdlAnfr 10, 11 Jürgen Koppelin FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 22759 A Anlage 6 Ersetzung des „Blankeneser Erlasses“ der Bundeswehr von 1970 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002IV MdlAnfr 14 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 22759 B Anlage 7 Neuorganisation der Familienbetreuungszen- tren der Bundeswehr; Zahl der seit 2001 vor- zeitig auf eigenen Wunsch aus der Bundes- wehr ausgeschiedenen Soldaten sowie Zahl der aus Wehrpflichtigen rekrutierten länger dienenden Soldaten MdlAnfr 15, 16 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 22759 C Anlage 8 Stand und Finanzierung des Baus der A 72 Chemnitz–Leipzig MdlAnfr 28, 29 Joachim Günther (Plauen) FDP Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 22760 A Anlage 9 Aufnahme der A 72 (Chemnitz–Leipzig) in den Bundesverkehrswegeplan; Fertigstellung des Abschnitts zwischen Chemnitz und Borna bis 2006 MdlAnfr 30, 31 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 22760 B Anlage 10 Vorwürfe gegen den Generaldirektor der OPCW MdlAnfr 34, 35 Wolfgang Gehrcke PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . 22760 D Anlage 11 Unterschiede in den beiden Waldzertifizie- rungssystemen Forest Stewardship Council (FSC) und Pan-European Forest Certification (PEFC); ausschließliche Förderung des FSC MdlAnfr 38, 39 Ilse Aigner CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22761 A Anlage 12 Moratorien für industrielle Abholzungen in den letzten unberührten Urwaldgebieten; Stei- gerung der Akzeptanz für das Siegel des Forest Stewardship Council (FSC) und andere ver- gleichbare Siegel MdlAnfr 40, 41 Heidemarie Wright SPD Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22761 C Anlage 13 Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel, zum Beispiel Verwen- dung von Leabaycid zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege MdlAnfr 42 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22762 A Anlage 14 Unterbindung der Einfuhr von illegal geschla- genem Tropenholz; Unterbindung des Moor- abbaus und Minderung der Schwefel- und Stickstoffeinträge MdlAnfr 43, 44 Christel Deichmann SPD Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 22762 C Anlage 15 Realisierung des Urwaldschutzprogrammes MdlAnfr 45 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 22763 A Anlage 16 Haltungseinrichtung für Legehennen gemäß der 1. Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 MdlAnfr 46 Günter Graf (Friesoythe) SPD Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 22763 C Anlage 17 Persönliche Interessen bei der Vergabe von Weiterbildungsaufträgen durch die Arbeitsver- waltung MdlAnfr 47, 48 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 22763 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 V Anlage 18 Formen der Evaluierung und systematischen Qualitätskontrolle der Weiterbildungsmaß- nahmen der Arbeitsämter; Anreize für eine sparsame und effiziente Verwendung der Beitragsmittel in der „Arbeitslosenindustrie Weiterbildung“ MdlAnfr 49, 50 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 22764 A Anlage 19 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Konstruktion der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit; Zahl der Weiterbil- dungsfirmen mit öffentlichem Auftrag auf dem Weiterbildungsmarkt Mdl Anfr 51, 52 Dr. Irmgard Schwaetzer FDP Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 22765 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 Jörg Tauss 22756 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 22757 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 17.04.2002 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 17.04.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 17.04.2002* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 17.04.2002 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.04.2002 Herta Erler, Gernot SPD 17.04.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 17.04.2002 Peter Ganseforth, Monika SPD 17.04.2002 Hirche, Walter FDP 17.04.2002 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 17.04.2002 Holetschek, Klaus CDU/CSU 17.04.2002 Irmer, Ulrich FDP 17.04.2002 Dr. Krogmann, CDU/CSU 17.04.2002 Martina Kühn-Mengel, Helga SPD 17.04.2002 Dr. Lippold CDU/CSU 17.04.2002 (Offenbach), Klaus W. Ost, Friedhelm CDU/CSU 17.04.2002 Ostrowski, Christine PDS 17.04.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 17.04.2002 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 17.04.2002 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.04.2002 Roos, Gudrun SPD 17.04.2002 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 17.04.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17.04.2002 Schur, Gustav-Adolf PDS 17.04.2002 Seehofer, Horst CDU/CSU 17.04.2002 Siemann, Werner CDU/CSU 17.04.2002 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 17.04.2002 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 17.04.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 14/8756, Frage 1): Was sind die wesentlichen Inhalte des geplanten aktionsorien-tierten Arbeitsprogramms zum Schutz der Wälder, das derzeit inDen Haag auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitäts-konvention verhandelt wird, und wie hat die Bundesregierung ihrePosition in das Programm eingebracht? Die Bundesregierung misst dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diver- sity – CBD) wegen seiner dreifachen Zielsetzung – Schutz, Erhalt und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen – große Bedeu- tung im Waldbereich bei. Auf der 6. Vertragsstaatenkonfe- renz der CBD setzt sich die Bundesregierung aktiv für die Verabschiedung eines umsetzungsorientierten Arbeitspro- gramms zur biologischen Vielfalt in Wäldern ein. Der der Konferenz vorliegende Entwurf eines Arbeits- programms umfasst insgesamt rund 120 konkrete Akti- vitäten. Hervorzuheben ist dabei vor allem der Vorschlag zur Schaffung eines zusammenhängenden und biogeogra- phisch repräsentativen Netzwerks von Wald-Schutzgebie- ten. Es soll durch ein Netzwerk von Gebieten ergänzt wer- den, in denen Wälder wiederhergestellt werden. Aber auch die Bewahrung der biologischen Vielfalt außerhalb von Schutzgebieten ist Thema des neuen Arbeitspro- gramms. Behandelt werden weiterhin unter anderem die Zerschneidung von Lebensräumen, illegaler Holzein- schlag und Handel mit illegal eingeschlagenem Holz und die Zertifizierung von Forstprodukten. Schließlich wird auch auf die Integration von Belangen der biologischen Vielfalt in die Forstpolitik, aber auch in andere betroffene Politikbereiche eingegangen. Die Bundesregierung hat bei der letzten Sitzung des wissenschaftlich-technischen Ausschusses der CBD (Sub- sidiary Body on Scientific Technical and Technological Advice – SBSTTA) in Montreal wesentlich dazu beige- tragen, dass dieser umfassende Entwurf für die Vertrags- staatenkonferenz vorgelegt wurde. Dabei ist es gelungen, eine vorrangige Konzentration der Schutzbemühungen auf ökologisch bedeutsame Waldökosysteme, einschließ- lich der Primärwälder, zu vereinbaren. Bereits im Vorfeld der SBSTTA-Sitzung fand in Deutschland eine internatio- nale Expertensitzung statt, deren Ergebnisse im weiteren Diskussionsprozess hohe Wertschätzung fanden. Inwie- weit es gelingen wird, sich in Den Haag auf umsetzungs- fähige Prioritäten zu einigen, bleibt abzuwarten. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8756, Fragen 2 und 3): Wie hoch sind die unterstützenden Finanzmittel vonseiten der Bundesregierung für den Aufbau von Kapazitäten in Ländern der Dritten Welt für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch verän- derter Organismen und für den Nachweis dieser Organismen (län- derspezifische Aufteilung, wenn möglich)? Wie hoch sind die unterstützenden Finanzmittel vonseiten der Bundesregierung für die Forschung und Entwicklung an agrarisch genutzten Pflanzen in diesen Ländern, und in diesem Zusammen- hang der Anteil der Forschungsmittel, der für die Nutzung gen- technischer Methoden zur Verbesserung dieser Pflanzen einge- setzt wird, und ist damit zu rechnen, dass diese Mittel in Zukunft aufgestockt oder reduziert werden? Zu Frage 2: Die Bundesregierung unterstützt in Costa Rica und Kolumbien ein Forschungsvorhaben des „Centro Interna- cional de Agricultura Tropical“ (CIAT, Internationales Institut für tropische Landwirtschaft) zur Risikoabschät- zung auf dem Gebiet gentechnologisch veränderter Pflan- zen mit 770 000 Euro. Im Rahmen des Vorhabens „Ent- wicklung von Rahmenbedingungen für die Anwendung der Bio- und Gentechnologie“ wurden rund 1,0 Millionen Euro seit 1987 aufgewandt mit dem Ziel, Kapazitäten in Ländern der Dritten Welt aufzubauen zur Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung und dem In- verkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen, einschließlich des Nachweises dieser Organismen. Dieses Vorhaben war überregional ausgerichtet, hauptbegünstig- tes Land war Namibia. In Namibia ist zurzeit ein Mit- arbeiter unter CIM-Vertrag, der die namibianische Regie- rung seit Anfang 2002 beim Aufbau von Kapazitäten mit der gleichen Zielrichtung berät. Im Rahmen des überregionalen Vorhabens „Umset- zung der Biodiversitätskonvention“ werden Länder bera- ten mit dem Ziel der Beurteilung von Risiken bei der Nut- zung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen einschließlich des Nachweises dieser Organis- men. Hierfür sind Mittel in Höhe von circa 450000 Euro vorgesehen. Die jeweiligen Vorhaben sind zurzeit in der Prüfung. Zu Frage 3: Die Bundesregierung unterstützt die Finanzierung sol- cher Vorhaben sehr zurückhaltend. Derzeit laufen im Rah- men der Förderung der Zentren der „Consultative Group for International Agricultural Reseach“ (CGIAR, Zusam- menschluss aller internationalen Agrarforschungszen- tren) Maßnahmen im Gesamtumfang von rund 3,9 Milli- onen Euro für den Zeitraum von 1999 bis 2003. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8756, Fragen 8 und 9): Was unternimmt die Bundesregierung, um im Zuge der von der EU-Kommission geplanten Neuregelung der Definition klei- ner und mittlerer Unternehmen (KMU) die Position privater Un- ternehmen zu stärken, damit diese künftig besser im Wettbewerb mit der öffentlichen Hand bestehen können, und sieht die Bun- desregierung hier eine Chance, den Staat zu verschlanken und vor allem kleinen und mittleren Handwerksbetrieben neue Tätigkeits- felder zu erschließen? Welche Gründe führt die Bundesregierung in ihrem Beitrag zu dem von der EU-Kommission momentan erarbeiteten Grundsatz- dokument („Grünbuch“) zum Thema „Unternehmergeist“, das noch vor dem Frühjahr 2003 vorliegen soll, dafür an, dass die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gründerklimas den 22. Platz unter 29 Staaten einnimmt? Zu Frage 8: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die von der EU- Kommission geplante Neuregelung der KMU-Definition nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Wettbewerbs- problemen zwischen privaten Unternehmen und solchen der öffentlichen Hand steht. Die derzeit laufende Überar- beitung der Kommissionsempfehlung vom 3. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unter- nehmen soll vielmehr insbesondere durch Anpassung der Schwellenwerte für Umsatz und Bilanzsumme die wirt- schaftliche Realität angemessen widerspiegeln. Mit die- ser Anpassung will die Kommission auch Klarstellungen hinsichtlich einzelner Kriterien verbinden. Die EU-Kommission hat am 15. April 2002 einen über- arbeiteten Empfehlungsentwurf zur KMU-Definition übersandt. Dieser neue Empfehlungsentwurf wird inner- halb der Bundesregierung, mit der Wirtschaft und mit der EU-Kommission eingehend zu erötern sein. Drei Kriterien sind für den KMU-Status maßgeblich: Anzahl der Beschäftigten, Jahresumsatz oder Bilanz- summe und Eigenständigkeit oder Beteiligungen. Nur beim letztgenannten Kriterium ergibt sich die Frage nach dem KMU-Status eines Unternehmens bei Beteili- gung der öffentlichen Hand. Es gilt der Grundsatz, dass diese Beteiligung unter 25 Prozent liegen muss und nicht zu einem Beherrschungsverhältnis im Sinne von Mutter- und Tochterunternehmen führen darf. Eine Ausnahme be- steht für öffentliche Beteiligungsgesellschaften, die auch über 25 Prozent Geschäftsanteile als „Partnerunterneh- men“ halten dürfen, wenn damit kein Beherrschungsver- hältnis verbunden ist. Auf diesem Wege soll den KMU der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden. Zu Frage 9: Das Grünbuch der EU-Kommission zum Thema „Un- ternehmergeist“ soll zur Frühjahrstagung des Europä- ischen Rates im Jahr 2003 vorgelegt werden. Ein Text- entwurf liegt daher noch nicht vor. Grünbücher der Kommission werden von ihr in eigener Verantwortung erarbeitet. Beiträge der Mitgliedstaaten und damit auch der Bundesregierung hat die Kommission nicht angefordert. Die in der Frage zitierte Positionsaussage stammt aus dem Global Entrepreneurship Monitor, einer wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchung, an der 2001 29 Länder beteiligt waren. Nach dieser Untersuchung sind in Deutschland etwa 7 von 100 befragten Personen in Gründungsaktivitäten involviert. Das entspricht im inter- nationalen Vergleich Rang 22, wobei die Abstände zwi- schen den Ländern in der Mittelgruppe sehr gering sind. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 200222758 (C) (D) (A) (B) Nach derselben Untersuchung nimmt Deutschland allerdings Rang 7 bei der Bewertung der gründungsbezo- genen Rahmenbedingen ein, wobei bei den finanziellen Fördermaßnahmen und der für Gründer wichtigen Infra- struktur mit den Positionen 1, 2 und 4 Spitzenplätze er- reicht werden. Bei gesellschaftlichen Werten und Normen liegt Deutschland dagegen auf den Plätzen 17 und 19. Das erklärt zumindest zum Teil die Diskrepanz zwischen den registrierten Gründungsaktivitäten und der positiv bewer- teten Gründungsförderung der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 14/8756, Fragen 10 und 11): Wie viele Planstellen gibt es in der Bundeswehr für die Funk- tion „Food & Beverage Manager“? Wie viele Bundeswehrsoldaten werden zurzeit im Rahmen der Qualifizierungsoffensive der Bundeswehr zum „Food & Beverage Manager“ ausgebildet? Zu Frage 10: In der Bundeswehr gibt es keine Dienstposten mit der Funktion „Food und Beverage Manager“. Zu Frage 11: Ein Ziel der Qualifizierungsoffensive ist es, jedem län- ger dienenden Unteroffizier, der mit einer beruflichen Qualifikation in die Streitkräfte kommt, diese durch be- rufliche Bildungsmaßnahmen während, am Ende und nach seiner Wehrdienstzeit zu verbessern und so auch die zivilberufliche Eingliederung zu fördern. Dieses Ziel kann unter anderem durch die Nutzung der Ansprüche auf Berufsförderung realisiert werden. Hierbei bestimmt die Soldatin oder der Soldat sein Bildungsziel grundsätzlich selbst. So ist auch eine Qualifizierung zum „Food und Beve- rage Manager“ möglich. Bisher hat ein Soldat an einer Qualifizierungsmaßnahme zum „Food und Beverage Ma- nager“ teilgenommen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/8756, Frage 14): Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung den „Blan- keneser Erlass“ vom 21. März 1970, der insbesondere die Verant- wortung des Generalinspekteurs der Bundeswehr für die Gesamt- aufgaben der Streitkräfte und die Verantwortung der Inspekteure für die Einsatzbereitschaft ihrer Teilstreitkraft regelt, durch einen neuen Erlass zu ersetzen, um die gegenwärtig unklare Führungs- situation in der Bundeswehr zu beseitigen? Die Führungssituation in der Bundeswehr ist klar und eindeutig geregelt. Dies gilt für die Wahrnehmung der Aufgaben der Streitkräfte und der Wehrverwaltung im täglichen Dienstbetrieb gleichermaßen und vor allem für die Führung der im Einsatz stehenden Kontingente der Bundeswehr. Die Frage der Verbesserung der Führungs- fähigkeit der Bundeswehr in institutioneller, organisato- rischer, personeller und materieller Hinsicht wird insbe- sondere unter dem Aspekt der Auslandseinsätze laufend untersucht und wenn immer erforderlich und angezeigt – Lage und Auftrag entsprechend – angepasst. Ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg war die Auf- stellung des Einsatzführungskommandos der Bundes- wehr in Potsdam und die vorgezogene Übernahme der Führungsverantwortung durch dieses Kommando im Herbst des vergangenen Jahres sowie die Einrichtung des Einsatzführungszentrums der Territorialen Wehrverwal- tung beim Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn zu Be- ginn diesen Jahres. Erfahrungen mit diesen neuen Einrichtungen werden laufend gesammelt und intensiv ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die weitere Aus- gestaltung der Führung im Bundesministerium der Ver- teidigung ein. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/8756, Fragen 15 und 16): Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Neuorganisation der Familienbetreuungszentren (FBZ), nur zehn dieser Zentren probeweise bis zur Erstellung des Erfahrungsberichtes und nicht, wie ursprünglich in den „konzep- tionellen Grundlagen“ beabsichtigt, 31 FBZ mit hauptamtlichem Personal einzurichten, und wenn ja, wie soll zukünftig eine flächendeckende, professionelle und bedarfsgerechte Versorgung der Bundeswehrangehörigen sichergestellt werden? Wie viele Soldaten sind 2001 und im laufenden Jahr unter Ver- zicht auf Geld- und Sachbezüge vorzeitig, auf eigenen Wunsch aus der Bundeswehr ausgeschieden, und wie viele länger dienende Soldaten rekrutierten sich in den letzten vier Jahren aus Wehr- pflichtigen? Zu Frage 15: Inzwischen wurde entschieden, dass zehn Familienbe- treuungszentren mit hauptamtlichem Personal zum 1. Juli 2002 an den Standorten Kiel, Wilhelmshaven, Neubran- denburg, Augustdorf, Frankenberg/Eder, Erfurt, Franken- berg/Saale, Lahnstein, Regensburg, Sigmaringen einge- richtet werden. Um die Arbeit in der Familienbetreuung weiter zu ver- bessern, werden die dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten durch Lehrgänge an der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Technik auf diese Aufgabe vorbe- reitet. Die mit hauptamtlichem Personal betriebenen Be- treuungszentren sollen neben der einsatzbezogenen Be- treuung als „Drehscheibe“ für alle Fragen aus dem sozialen Bereich der Soldatenfamilien fungieren, um die Familien mit den Dienststellen und Aufgabenträgern in und außerhalb der Bundeswehr in Kontakt zu bringen, die das jeweilige Problem lösen können. Das geht hin bis zu Kontakten in die Arbeitsverwaltung und Kultusbehörden, um Arbeitsmöglichkeiten für die Partner aufzuzeigen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 22759 (C) (D) (A) (B) Bis zum Abschluss der Erprobungsphase werden wie bisher weitere neun Familienbetreuungszentren mit kom- mandiertem Personal betrieben. Zur Flächendeckung ist es darüber hinaus weiter notwendig, Familienbetreuungs- stellen, die durch die Leitverbände eingerichtet werden, zu betreiben. Es bleibt weiterhin unser Ziel, spätestens nach Abschluss der Erprobungsphase alle 31 Familien- betreuungszentren, wie in den „Konzeptionellen Grund- lagen“ vorgesehen, mit hauptamtlichem Personal auszu- statten. Zu Frage 16: Insgesamt haben seit dem 1. Januar 2001 44 Offiziere und 22 Unteroffiziere, insgesamt 66 Berufssoldaten, ihr Dienstverhältnis nach § 46 Abs. 3 Soldatengesetz vorzei- tig beendet. In den Jahren 1998 bis 2001 rekrutierten sich 41 034 länger dienende Soldaten aus Wehrpflichtigen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fra- gen des Abgeordneten Joachim Günther (Plauen) (FDP) (Drucksache 14/8756, Fragen 28 und 29): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung vor demHintergrund der Rede des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, aufdem Ostparteitag der SPD, in der er den vorrangigen Bau der Bun-desautobahn A 72 Chemnitz–Leipzig angekündigt hat, seitdemeingeleitet? Welche finanziellen Mittel wurden konkret bereitgestellt, umdie Planungs- und Bauleistungen in die Tat umzusetzen? Zu Frage 28: Der Bauabschnitt Autobahnkreuz Chemnitz bis Hart- mannsdorf der Bundesautobahn A 72 erhielt am 26. Fe- bruar 2002 den Sichtvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Nach Erlangung des Baurechtes ist für diesen Abschnitt ein Baubeginn im Jahr 2003 geplant. Zu Frage 29: Im Rahmen der Auftragsverwaltung stellt der Freistaat Sachsen Mittel für die Planung und die Bauvorbereitung zur Verfügung. Die Bereitstellung der Bundesmittel er- folgt im Rahmen des dem Freistaat Sachsen jährlich zu- gewiesenen Plafonds. Zudem wurde zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung für den Ab- schnitt Niederfrohna bis südlich Borna ab 2003 abge- schlossen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Dehnel (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8756, Fragen 30 und 31): Ist davon auszugehen, dass die Bundesautobahn A 72 Chem-nitz–Leipzig vollständig in den neuen Bundesverkehrswegeplanaufgenommen wird? Wird die Fertigstellung des Abschnittes zwischen Chemnitz und Borna bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 realisiert? Zu Frage 30: Der Neubau der Bundesautobahn (BAB) A 72 Auto- bahnkreuz Chemnitz–Anschlussstelle S 241n/Niederfrohna ist Bestandteil des Bedarfsplans 1992 (Vordringlicher Be- darf) und des Investitionsprogramms 1999 bis 2002 und gehört damit zu den „indisponiblen“ Projekten. Der Neu- bau des übrigen Teils der Bundesautobahn A72, Anschlus- sstelle S 241n/Niederfrohna–Autobahndreieck A 38/A 72 (südlich Leipzig), ist ebenfalls im Bedarfsplan – im „Wei- teren Bedarf“ enthalten. Die BAB A 72 von Chemnitz nach Leipzig hat eine außerordentlich hohe Verkehrsbedeutung: verkehrlich und wirtschaftlich wichtige Verbindung dieser beiden Ober- zentren, durch großräumige Ortsumgehungsfunktion der BAB A 72 werden die bestehenden Ortsdurchfahrten er- heblich entlastet, der westsächsische Wirtschaftsraum Zwickau/Chemnitz/Leipzig wird durch den Bau dieser Bundesautobahn wesentlich gefördert. Deshalb wird die Bundesregierung das Projekt in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufnehmen und dem Deutschen Bundestag vorlegen. Zu Frage 31: Zur Finanzierung des Abschnitts zwischen Nieder- frohna und südlich Borna wurde im März 2002 eine Ver- einbarung durch Herrn Staatsminister Dr. Schommer und Herrn Bundesminister Bodewig unterzeichnet. Eine Kos- tenbeteiligung des Freistaates Sachsen in Höhe von rund 51 Millionen Euro ist möglich, da mit dem Bau der Bun- desautobahn A72 auch verkehrliche Landesaufgaben gelöst werden können. Nach derzeitigem Planungs- und Finanzierungsstand kann die Fertigstellung der Bundesau- tobahn A 72 zwischen dem Autobahnkreuz Chemnitz und Borna bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 erfolgen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache 14/8756, Fragen 34 und 35): Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Vorwürfe ge- gen den Generaldirektor der Organisation für das Verbot chemi- scher Waffen (OPCW), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (vergleiche „New York Times“ vom 8. April 2002)? Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Gefährdung der Arbeit der OPCW– vor allem durch unzureichende finanzielle Ausstattung – zu verhindern? Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit ihren Partnern in der Europäischen Union der Auffas- sung, dass die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) sich in einer tiefen Krise befindet. Zu deren Lösung erscheint – entsprechend der Abstimmung im Exekutivrat am 22. März 2002 – auch ein Personal- wechsel im Technischen Sekretariat geboten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 200222760 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 35: Die Bundesregierung hat sich in der OVCW von An- fang an nachdrücklich dafür eingesetzt, die Organisation zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit adäquaten Mitteln aus- zustatten. Sie hat zu diesem Zweck eine Reihe von Maß- nahmen ergriffen. Ihr aktives, gestaltendes Engagement hat sich zuletzt in der Bestellung eines deutschen Diplo- maten zum Berichterstatter für die Erarbeitung des Haus- halts 2003 niedergeschlagen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Ilse Aigner (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8756, Fragen 38 und 39): Wodurch unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregie- rung die beiden Waldzertifizierungssysteme FSC (Forest Ste- wardship Council) und PEFC (Pan-European Forest Certification) qualitativ, und werden bei der Erstellung und Überprüfung der Zertifizierung bei beiden Systemen jeweils einheitliche Kriterien angewandt? Beabsichtigt die Bundesregierung mit FSC nur eines der bei- den Waldzertifizierungssysteme anzuerkennen und zu fördern, obwohl sich bereits über 3 000 Betriebe und Forstzusammen- schlüsse in Deutschland mit einer Fläche von mehr als 5,6 Milli- onen Hektar Wald (entspricht etwa 52 Prozent der Gesamtwald- fläche) freiwillig und über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard hinaus nach dem System PEFC zertifiziert haben? Zu Frage 38: Die Unterschiede zwischen FSC und PEFC liegen im Wesentlichen in folgenden Punkten: Beim FSC handelt es sich um einen globalen Ansatz. Die Prinzipien und Krite- rien des FSC sind weltweit gültig. PEFC ist derzeit auf Eu- ropa begrenzt. Das FSC-Zertifikat liefert eine Aussage da- rüber, welche ökologischen und sozialen Mindeststandards der jeweilige Betrieb erfüllen muss, das PEFC-Zertifikat liefert dagegen eine Aussage darüber, welche Zielsetzun- gen die Region verfolgt. Der einzelne Waldbesitzer wird über eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung einge- bunden. Die Verantwortungszuweisung ist damit beim FSC konkreter. FSC baut auf einem Drei-Kammersystem auf, in dem soziale, ökologische und ökonomische Aspekte gleichberechtigt berücksichtigt werden. Einzelne Kam- mern können nicht als Ganzes überstimmt werden (Zwei- drittelmehrheit erforderlich). Im Gegensatz dazu können bei PEFC die Interessen der Waldeigentümer nicht über- stimmt werden. Bei Einzelzertifizierungen findet bei FSC eine mindestens jährliche Kontrolle des Forstberiebes statt, bei PEFC Deutschland wird jährlich zehn Prozent der zer- tifizierten Waldfläche einer Region kontolliert. Der FSC ist bei den waldbaulichen Kriterien und Indi- katoren in der konkreten Formulierung und in der Strin- genz, mit der bestimmte Maßnahmen ausgeschlossen sein sollen, zum Teil strenger als die PEFC Leitlinien. Bei- spiele: Wildbestände: FSC fordert, dass die Wildbestände die Verjüngung der Baumarten der natürlichen Waldge- sellschaften nicht verhindern dürfen; PEFC fordert von den Waldbesitzern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf angepasste Wildbestände hinzuwirken, Schutzgebiete/Re- ferenzflächen: FSC verlangt fünf Prozent der Betriebs- fläche in Staats- und Kommunalwald über 1 000 Hektar aus der Bewirtschaftung herauszunehmen; PEFC hat dazu keine Regelung. Schutz von Alt- und Totholz: FSC ver- langt die Erstellung einer betrieblichen Schutzstrategie; PEFC lediglich Schutz im angemessenen Umfang. Zu Frage 39: Nein, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, nur ei- nes der beiden Waldzertifizierungssysteme anzuerkennen und zu fördern. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Heidemarie Wright (SPD) (Drucksache 14/8756, Fragen 40 und 41): Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Mora- torien für industrielle Abholzungen in den letzten unberührten Urwaldgebieten zu erreichen? Wie können nach Ansicht der Bundesregierung die Anwen- dung und die Akzeptanz für das Siegel des FSC und andere ver- gleichbare Siegel gesteigert werden? Zu Frage 40: Für solche Moratorien bestehen gegenüber den Ent- wicklungsländern wegen der damit verbundenen Ein- schränkungen von Entwicklungsoptionen wenig Durch- setzungschancen. Vorwürfe der Diskriminierung und des „Öko-Imperialismus“ werden in diesem Zusammenhang immer wieder laut. Solche Moratorien können nur im Ein- zelfall gemeinsam mit den Partnerländern im Rahmen konkreter Projekte der bilateralen Entwicklungszusam- menarbeit durchgeführt und gefördert werden. Bei den ak- tuell laufenden Waldverhandlungen im Rahmen des VN- Waldforums wurde erneut deutlich, dass im Übrigen schon eine Fokussierung auf die Primärwälder bei den interna- tionalen Verhandlungen durch die Entwicklungsländer ab- gelehnt wird. Dennoch setzt sich die Bundesregierung hier wie in den laufenden Verhandlungen der 6. Vertragsstaa- tenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt intensiv für nationale wie internationalen Maß- nahmen zum Schutz der Urwälder ein. Moratorien sind aber auch von der Sache her nur beschränkt geeignet, der weltweiten Urwaldzerstörung ent- gegenzuwirken, da diese nicht nur auf industrielle Holznut- zung, sondern vor allem auf großflächige Umwandlungen der Wälder in Agrar- und Siedlungsflächen zurückzuführen ist. Daher müssen insbesondere Strategien in den Bereichen der Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Verbes- serung der landwirtschaftlichen Produktivität auch für die Urwalderhaltung genutzt werden, die auch eher im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Zu Frage 41: Über die Akzeptanz von Kennzeichen entscheidet der Markt, die Bundesregierung kann nur unterstützend tätig werden, zumal es sich um privatwirtschaftliche Initiativen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 22761 (C) (D) (A) (B) handelt. Unterstützung leistet sie beispielsweise dadurch, dass sie in internationalen Gremien auf die Bedeutung der Zertifizierung als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Raubbau insbesondere in den Tropenwäldern hin- weist. Anders als Verhandlungen über Regierungskon- takte schlägt die Zertifizierung eine direkte Brücke vom Hersteller zum Verbraucher und kann deshalb auch in Re- gionen ohne ausgeprägte Kontrollmechanismen Wirkung entfalten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem eigenen Geschäftsbereich die Beschaffung von Tropenholz mit der Vorlage eines glaubwürdigen Zertifi- kates verknüpft. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/8756, Frage 42): Trifft es zu, dass die vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft, Dr. Gerald Thalheim, in der Fragestunde des Deut- schen Bundestages vom 13. März 2002 (Plenarprotokoll 14/223, Seite 22139 B ff.) angedeutete Möglichkeit, beim Pflanzenschutz in der Landwirtschaft eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Pflanzenschutzmittel bei Gefahr in Verzug, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Kirschfruchtfliege zu erlassen, nach Auffassung der Biologischen Bundesanstalt auf keinen Fall bedeuten kann, dass das Mittel Lebaycid zum Einsatz kommen darf (vergleiche „Badische Zeitung“ vom 4. April 2002)? Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerald Thalheim die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), die als zuständige Behörde die Entscheidungen über Zulassungen oder Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel zu treffen hat, nochmals persön- lich um erneute Prüfung der Angelegenheit gebeten. Sie hat daraufhin mitgeteilt, dass das bisher angewandte Pflan- zenschutzmittel Lebaycid mit dem Wirkstoff Fenthion in Deutschland seit 1998 wegen der gemeinsamen von Bio- logischer Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und vom Umweltbundesamt als unvertretbar bewerteteten Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht mehr zugelas- sen ist. Eine Möglichkeit zur Erteilung einer Genehmi- gung nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (Gefahr im Verzuge) sieht sie daher auch nach erneuter Prüfung nicht. Letztendlich besteht seit der endgültigen Einführung der Indikationszulassung am 1. Juli 2001 für Lebaycid ein Anwendungsverbot. Auch die Prüfungen im Rahmen der Untersuchungen der Europäischen Kommission zur Aufnahme des Wirk- stoffs „Fenthion“ in den Anhang I (Positivliste) der Richt- linie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflan- zenschutzmitteln kommen zum gleichen Ergebnis wie die deutsche Zulassungsbehörde. Es ist somit davon auszuge- hen, dass der Wirkstoff in Kürze im Kirschenanbau EU- weit nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Diese Ent- wicklung war absehbar und ist dem Bundesausschuss Obst und Gemüse bereits vor Beendigung der Zulassung in Deutschland bekannt gemacht worden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen der Abgeordneten Christel Deichmann (SPD) (Drucksache 14/7856, Fragen 43 und 44): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einfuhr von illegal geschlagenem Tropenholz zu unterbinden? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im- mer noch fortschreitenden Moorabbau und die damit verbundenen Folgen für die biologische Vielfalt zu unterbinden, und liegen da- rüber hinaus Konzepte zur Minderung der Schwefel- und Stick- stoffeinträge vor? Zu Frage 43: Die einzige rechtliche Möglichkeit, die Einfuhr von illegal geschlagenem Tropenholz zu unterbinden, bietet derzeit nur die zur Umsetzung des Washingtoner Ar- tenschutzübereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) in der EU erlassene Verordnung (EG) Nr. 338/97. Diese Verordnung enthält Ein- und Ausfuhrvorschriften auch für bestimmte gefährdete Tropenholzarten, die ent- sprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in den An- hängen A bis C aufgeführt sind. Die Einfuhr geschützter Tropenholzarten ist nur zulässig, wenn zuvor ein in Über- einstimmung mit dem Washingtoner Artenschutzüberein- kommen erteiltes Ausfuhrdokument und – soweit es sich um besonders gefährdete Arten handelt – zusätzlich eine EG-rechtliche Einfuhrgenehmigung vorgelegt wurde. Auf dieser Grundlage konnte zum Beispiel kurz vor Ostern Tropenholz aus Brasilien im Hamburger Hafen beschlag- nahmt werden. Die Eigenschaft der Illegalität ist den Importhölzern nicht anzusehen. Deshalb konzentrieren sich die Be- mühungen der Bundesregierung darauf, Sorge dafür zu tragen, dass generell nur Holz auf unsere Märkte kommt, bei dem die nachhaltige Waldbewirtschaftung nachweis- bar ist. Dieser Nachweis kann beispielsweise erfolgen durch Zertifizierungssysteme mit entsprechenden Kon- trollmechanismen. Eine besondere Rolle kommt dabei dem lückenlosen Nachweis durch die Produktkette zu und zwar vom Ort der Entstehung bis hin zum Eintritt in un- sere Märkte. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung im Rahmen zahlreicher Verhandlungen auf internatio- naler Ebene darauf hin, die Nachhaltigkeit als Bewirt- schaftungsziel weltweit zu etablieren. Zu Frage 44: Im Zusammenhang mit dem Angebot neuer För- dermaßnahmen ist im Zuge der Modulation eine ein- zelflächenbezogene Grünlandextensivierung ab 2003 vorgesehen, die es ermöglicht, gezielt besonders umwelt- sensible Flächen, wie sie Moore darstellen, einer exten- siven Bewirtschaftung zuzuführen. Der Bund wird ent- sprechende Maßnahmen mit 80 Prozent bezuschussen. Im Rahmen des (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU) BMU- Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutz- würdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamt- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 200222762 (C) (D) (A) (B) staatlich repräsentativer Bedeutung, so genannte Natur- schutzgroßprojekte, können grundsätzlich auch Moore, sofern sie die Förderkriterien erfüllen, langfristig in ihrer ökologischen Qualität gesichert werden. Der Bund fördert entsprechende Maßnahmen mit bis zu 75 Prozent. Dies ist bei einigen Projekten bereits erfolgt, zum Beispiel Wur- zacher Ried und Murnauer Moos. Die Bundesregierung hat in zwei Projektphasen von 1992 bis 1998 das (Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF) BMBF-Verbundvorhaben „Ökosys- temmanagement für Niedermoore“ initiiert. Danach ist eine wesentliche Minderung von Stickstoff- und Phos- phoreinträgen in die Oberflächengewässer nur möglich, wenn die Niedermoor-Standorte ganzjährig wieder ver- nässt werden. Die herkömmliche landwirtschaftliche Nut- zung entfällt dann. Als Maßnahme zur langfristigen Si- cherung dieser Flächen kommt deshalb nur der Kauf von Flächen und Übergabe an eine geeignete Institution zur Betreuung infrage. Die Durchführung ist grundsätzlich Sache der Länder, da es sich um eine Naturschutzaufgabe handelt. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 14/8756, Frage 45): Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Realisie- rung des Urwaldschutzprogrammes kurzfristig um, und welche Maßnahmen sind mittelfristig geplant? Das Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt der Wälder des Übereinkommens zum Schutz der biologi- schen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD), für das sich die Bundesregierung zurzeit auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD engagiert einsetzt, wird nach seiner Verabschiedung den Rahmen für diesbe- zügliche Maßnahmen und Initiativen der Bundesregie- rung vorgeben. Insoweit lässt sich die Frage im Einzelnen erst nach Abschluss der Vertragsstaatenkonferenz beant- worten. Generell wird die Bundesregierung auf nationaler Ebene zur Förderung der biologischen Vielfalt der Wälder eine nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung vorantreiben. Hierzu wird die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ebenso beitragen wie die Weiterentwicklung der Fördergrundsätze der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. International wird die Bundesregierung die CBD bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms zur biologischen Vielfalt der Wälder unterstützen. Deutschland fördert be- reits seit Jahren Projekte auf diesem Gebiet im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit 125 Millionen Euro im Jahr. Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Arbeitsprogramms sowohl im Rah- men des Förderbereichs der Global Environment Facility (GEF) als auch bilateral unterstützen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage des Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe) (SPD) (Drucksache 14/8756, Frage 46): Was ist unter einer Haltungseinrichtung für Legehennen zu verstehen, die in der 1. Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 beschrieben wird, wo geregelt ist, dass abweichend vom § 13 der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Legehennen noch bis zum 31. De- zember 2011 in dort beschriebenen Haltungseinrichtungen gehal- ten werden dürfen? § 13 Abs. 1 der 1. Verordnung zur Änderung der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung bestimmt, dass über- gangsweise so genannte ausgestaltete Käfige, wie sie in der Richtlinie 1999/74/EG definiert sind, noch bis zum 31. Dezember 2011 weiterbenutzt werden dürfen, sofern die Anlage vor dem 13. März 2002 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen war. Ausgestaltete Käfige müs- sen mit Legenestern, Sitzstangen, Einstreu sowie einem Mindestplatzangebot von 750 cm2/Legehenne ausgestat- tet sein. Mit der genannten Verordnung wird die EG- Richtlinie 1999/74/EG zum Schutz von Legehennen bei der Haltung unter Beachtung des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zur Nichtigkeit der Hennenhaltungsver- ordnung vom 10. Dezember 1986 in nationales Recht um- gesetzt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 14/8756, Fragen 47 und 48): Wie steht die Bundesregierung zu Interessenüberschneidun- gen bei der Vergabe öffentlicher Mittel vor dem Hintergrund, dass sowohl Arbeitgeberverbände wie Gewerkschaften Weiterbil- dungsunternehmen besitzen, die durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (BA) finanziert werden, wobei gleichzeitig in den Selbstverwaltungen der BA, der Landesarbeitsämter und der Ar- beitsämter einerseits und den Aufsichtsgremien der Weiterbil- dungsunternehmen andererseits häufig dieselben Personen sitzen, [vergleiche Bericht des „Stern“ vom 14. März 2002, wonach Ursula Engelen-Kefer sowohl seit 1978 Vorstandsmitglied – zwi- schenzeitlich Vizepräsidentin der BA – als auch gleichzeitig Auf- sichtsratsvorsitzende des Berufsfortbildungswerkes (bfw), einem Bildungsunternehmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ist], sodass damit ein Vorstandsmitglied der BA über Beitragsmittel entscheidet, die auch an ein Unternehmen fließen, an dessen Spitze es selbst steht? In wie vielen Fällen gab es bis zum 31. März 2002 solche per- sonellen Konstellationen wie in Frage 47 skizziert (Personen- gleichheit in einem Selbstverwaltungsorgan der BA und in einem Aufsichts-/Führungsgremium eines Bildungsträgers – bitte aufge- schlüsselt nach den Personen/Bildungsträgern, Verwaltungsrat der BA, Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter und Ver- waltungsausschüsse der Arbeitsämter)? Zu Frage 47: Die Bundesregierung spricht sich entschieden gegen wirkliche Interessenüberschneidungen aus. Derjenige, der über Leistungen aus Beitragsmitteln entscheidet, darf Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 22763 (C) (D) (A) (B) nicht letztlich selbst der Begünstigte sein. Das ist ganz eindeutig in § 16 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, das auch für die Bundesanstalt für Arbeit gilt, geregelt. So besagt § 16 Abs. 1 Nr. 5 SGB X unter anderem wörtlich: „In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, wer bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt ist oder bei ihm als Mitglied des Vor- standes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Or- gans tätig ist; ...“. Mitglieder des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit können deshalb nach dem SGB III auch nicht über Beitragsmittel entscheiden. Zu Frage 48: Der Bundesregierung sind die Lebensläufe der Selbst- verwaltungsmitglieder auf den drei Verwaltungsebenen der Bundesanstalt für Arbeit im Einzelnen nicht bekannt. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, wenn Personen aus dem öf- fentlichen Leben, aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben und auch in Aufsichts- gremien tätig sind. Wie bei der Beantwortung der vorher- gehenden Frage bereits erläutert, fallen die Einzelfallent- scheidungen in den Arbeitsämtern nach arbeitsmarktlichen Gesichtspunkten, nicht in den Selbstverwaltungsgremien und erst recht nicht in den Selbstverwaltungsorganen der Mittel- bzw. Oberinstanz. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Drucksache 14/8756, Fragen 49 und 50): Welche Formen der Evaluierung und systematischen Qua- litätskontrolle der Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter gibt es, und gibt es insbesondere über bloße Eingliederungsbilan- zen hinaus, wie sie jüngst durch das so genannte Job-AQTIV-Ge- setz eingeführt wurden, ein Controlling, mit dem die entschei- dende Frage der Evaluierung beantwortet wird, was aus den Teilnehmern geworden wäre, hätten sie nicht an der Maßnahme teilgenommen? Welche Anreize für eine sparsame und effiziente Verwendung der Beitragsmittel gibt es in der „Arbeitslosenindustrie Weiterbil- dung“? Zu Frage 49: Qualitätssicherung und -steigerung der beruflichen Weiterbildungsförderung liegen auch im besonderen Inte- resse der Bundesregierung. Qualitätssicherung ist kein statischer, sondern ein laufender, sich ständig weiterent- wickelnder Prozess. Bei der Qualitätskontrolle muss zwi- schen der Zeit vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahmen und der Zeit während der Durchführung unterschieden werden. Bevor ein Teilnehmer bei beruflicher Weiterbil- dung gefördert werden kann, muss die beabsichtigte Wei- terbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt für die Weiterbil- dungsförderung anerkannt sein. Die Anerkenung setzt ein eingehendes Prüfungsverfahren in Bezug auf den Träger selbst und die Konzeption der Maßnahme voraus. Der Träger muss zum Beispiel seine Leistungsfähigkeit und sein Konzept anhand von Erhebungsunterlagen darlegen, insbesondere auch die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Lehrgangsabsolventen aufzeigen. Nach Beginn einer förderungsfähigen Bildungsmaß- nahme hat das Arbeitsamt die Durchführung zu überwa- chen und den Erfolg zu beobachten. Es erfolgen außerdem Befragungen von Lehrgangsteilnehmern und Lehrkräften zur Qualität der Maßnahme und zu Problemen bei der Maßnahmedurchführung. Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, sind spätestens im vierten Monat zum Zwecke der Teilnehmerbefragung vom Arbeitsberater aufzusuchen. Schließlich führen bei den Landesarbeitsämtern einge- richtete Prüfgruppen stichprobenweise, in der Regel un- angemeldete Prüfungen in Bildungseinrichtungen durch. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz wurde die entsprechende ge- setzliche Vorschrift – § 93 SGB III – noch stringenter ge- fasst. Erfolgsbeobachtung und Kontrolle sind Pflichten der Arbeitsämter. Eine Evaluierung in dem von Ihnen geschilderten Sinne, das heißt mit der Frage nach einem „Alternativ- schicksal“ des Arbeitslosen ohne Weiterbildung, findet in- nerhalb der Bundesanstalt nicht statt. Es würde praktisch Vergleiche verschiedener, aber dennoch gleichartiger Ar- beitsloser voraussetzen, indem ein Arbeitsloser gefördert wird, ein anderer mit den gleichen individuellen Beson- derheiten jedoch ungefördet bleibt, um zu sehen, was mit dem einen und dem anderen geschieht. Die Arbeitsämter haben aber immer dann zu fördern, wenn die Voraussetzungen vorliegen, das heißt insbeson- dere, die Weiterbildung notwendig ist. Die Notwendigkeit wird nicht allein durch Arbeitslosigkeit erfüllt. Bestehen in angemessener Zeit auch ohne Weiterbildung zumutbare Vermittlungsmöglichkeiten, darf eine Förderung wegen des Vermittlungsvorrangs nicht erfolgen. Jeder Förderung eines Arbeitslosen geht damit die Prognose des Arbeits- amtes voraus, dass er ohne die Förderung weiterhin ar- beitslos bliebe. Zu Frage 50: Für alle Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsför- derung gilt der gesetzliche Grundsatz nach § 7 SGB III, dass das Arbeitsamt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen hat. Berufliche Weiterbildung darf gefördert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen personen- wie maßnahmebe- zogene Voraussetzungen. So darf Weiterbildung nur dann gefördert werden, wenn sie tatsächlich förderungsrecht- lich notwendig ist. Weiterbildungsmaßnahmen dürfen von den Arbeitsämtern im Übrigen nur für die Weiterbildungs- förderung anerkannt werden, wenn die Maßnahme nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird und die Kosten angemes- sen sind – § 86 Abs. 1 Nr. 7 SGB III. Außerdem haben die Arbeitsämter jährlich Eingliederungsbilanzen vorzulegen und Rechenschaft über die eingesetzten Mittel abzulegen. Seit In-Kraft-Treten des Job-AQTIV-Gesetzes müssen Ar- beitsämter und Bildungsträger im Übrigen den Erfolg je- der einzelnen Maßnahme dokumentieren. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 200222764 (C) (D) (A) (B) Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer (FDP) (Druck- sache 14/8756, Fragen 51 und 52): Wie steht die Bundesregierung zu verfassungsrechtlichen Be- denken an der Konstruktion der Selbstverwaltung der BA, wonach aus dem Demokratieprinzip folge, dass alle politische Macht auf das Volk als Souverän zurückzuführen sein müsse, im ministerial- freien Raum der Selbstverwaltung jedoch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weder ein Weisungsrecht noch sonst einen Einfluss ausüben, noch die volle Verantwortung für die Aus- gaben übernehmen könne, und dies demzufolge besonders gravie- rend für Politikbereiche von großer politischer Tragweite wie der deutschen Arbeitsmarktpolitik mit einem Volumen von 22 Milliar- den Euro sei? Wie hoch ist die Zahl der Weiterbildungsfirmen mit öffentli- chem Auftrag, wer sind die größten Anbieter auf dem Weiterbil- dungsmarkt? Zu Frage 51: Die Bundesregierung teilt etwaige entsprechende ver- fassungsrechtliche Bedenken nicht. Nach § 367 Satz 1 SGB III ist Träger der Arbeitsförderung die Bundesan- stalt für Arbeit als rechtsfähige bundesunmittelbare Kör- perschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Eine entsprechende Regelung enthielt auch § 189 Abs. 1 Satz 1 des aus dem Jahre 1969 stammenden früheren Ar- beitsförderungsgesetzes. Die Führung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwaltung gilt auch für die übrigen Träger der Sozialversicherung. Die Selbstver- waltung in der Sozialversicherung wird nach § 29 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Regel durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt. Anders als bei den anderen Versicherungsträgern wird im Be- reich der Arbeitsförderung die Selbstverwaltung außer- dem durch öffentliche Körperschaften ausgeübt. Verfas- sungsrechtliche Grundlage ist Artikel 87 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach die sich über drei Länder hinaus erstreckenden sozialen Versicherungsträger immer als bundesunmittelbare Körperschaften geführt werden. Die körperschaftliche Organisationsform der Versicherungs- träger ist traditionell mit dem Selbstverwaltungsgedan- ken verknüpft. Was das finanzielle Volumen der Arbeitsmarktpolitik und der angeblich fehlende Einfluss des Bundesminis- teriums für Arbeit und Sozialordnung betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel der Haushalt der Bun- desanstalt für Arbeit der Genehmigung durch die Bundes- regierung bedarf. Zu Frage 52: Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung ist nach dem Individualprinzip ausgestaltet. Leistungsberechtigt ist der jeweilige Weiter- bildungsteilnehmer bei Teilnahme an einer für die Weiter- bildungsförderung anerkannten Maßnahme und nicht der Bildungsträger. Gefördert wird die Teilnahme an so ge- nannten freien Maßnahmen. Freie Maßnahmen sind Bil- dungsmaßnahmen, die von ihren Trägern auf dem Bil- dungsmarkt angeboten werden und nicht zwangsläufig nur durch das Arbeitsamt geförderten Personen offen stehen. Von den Arbeitsämtern können zum Beispiel auch Weiter- bildungsmaßnahmen anerkannt werden, die sowohl von geförderten Arbeitnehmern wie auch sonstigen Interessen- ten, zum Beispiel aus der Wirtschaft, besucht werden. Von der Anerkennung „freier Maßnahmen“ ist die Be- auftragung von Trägern nach § 94 SGB III zu unterschei- den. Diese ist nur dann zulässig, wenn dies zur Förderung besonderer Personengruppen erforderlich ist oder damit zu rechnen ist, dass geeignete Maßnahmen, die die Vo- raussetzungen für eine Anerkennung für die Weiterbil- dungsförderung erfüllen, innerhalb angemessener Zeit nicht angeboten werden. Ende Februar 2002 liefen insge- samt 28 446 (Gruppen-) Bildungsmaßnahmen, davon werden lediglich 160 (0,6 Prozent) mit öffentlichem Auf- trag der Arbeitsämter durchgeführt. Wegen der Individualförderung durch die örtlichen Arbeitsämter sind auf Bildungsträger bezogene statisti- sche Daten bei der Bundesanstalt für Arbeit nicht verfüg- bar. Valide Angaben zu den größten Anbietern sind daher nicht möglich. Große Bildungsträger sind sowohl gewerk- schaftliche Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel die DAA oder das bfw des DGB als auch Bildungseinrichtun- gen der Arbeitgeber, außerdem TÜV, Dekra, Bildungsein- richtungen der Kammern und häufig auch staatliche und staatlich anerkannte Schulen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 229. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2002 22765 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die letzte Nachfrage
    des Kollegen Seifert, bitte.



Rede von Dr. Ilja Seifert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Ich kann nur hoffen, dass Sie
das Letztere, nämlich dieser Meinungsäußerung nicht zu
folgen, tun. Dass diese das Recht haben, ist unbestritten.

Meine Frage lautet: Welche Gewichte setzen Sie? Wol-
len Sie diejenigen, die Diskriminierungsverbote verhin-
dern, unterstützen oder diejenigen, die diskriminiert wer-
den, davor schützen? Nur dies kann das Ziel dieses
Gesetzes sein. Dass es nicht leicht ist, so etwas durchzu-
setzen, weiß jeder. Aber dieses, wie jetzt gemunkelt wird,
aus dem Wahlkampf heraushalten zu wollen, kann nicht
im Interesse einer Regierung liegen, die bürgerrechtliche
Ziele verfolgt.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Seifert, ich denke, die
    Gewichte ergeben sich aus der Tatsache, dass das Bundes-
    ministerium der Justiz diesen Entwurf, der nach wie vor
    für alle Welt erkennbar im Internet steht, vorgelegt hat.


    (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Aber nicht eingebracht ist!)


    In diesem Entwurf wird die Meinung des Hauses wider-
    gespiegelt. Über diesen Vorschlag wird im Gesetzge-
    bungsverfahren diskutiert werden.

    Es ist richtig, dass wir weit über die Erfordernisse der
    Richtlinie hinausgehen wollen. Diese Frage muss im Ge-
    setzgebungsgang geklärt werden. Wir hoffen, dass wir un-
    sere Vorstellungen weitgehend durchsetzen können.