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    Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Anton Pfeifer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22441 A Erweiterung und Änderung der Tages- ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22441 A, D Absetzung der Tagesordnungspunkte 9 a und b, 19 c und 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22441 D Änderung einer Ausschussüberweisung . . . . . 22442 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 22442 A Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Barcelona am 15./16. März 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22442 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungs- erklärung des Bundeskanzlers – Tagung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001 – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Christian Schmidt (Fürth), weiterer Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU: Europa richtig voranbringen – Weichen- stellung durch den Europäischen Rat in Laeken/Brüssel – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP zu der Abgabe einer Regierungserklä- rung des Bundeskanzlers – Ta- gung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn, Roland Claus und der Frak- tion der PDS zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bun- deskanzlers – Tagung des Euro- päischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS zu der Abgabe einer Regierungserklä- rung des Bundeskanzlers – Ta- gung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001 (Drucksachen 14/7788, 14/7781, 14/7789, 14/7790, 14/7791, 14/8182) . . . . . . . . . 22442 B c) Bericht des Ausschusses für die Ange- legenheiten der Europäischen Union gemäß § 93 a Abs. 4 der Geschäftsord- nung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Mitteilung der Kommission: Schutz der finanziellen Interessen derGemeinschaft; Betrugsbekämp- fung – Aktionsplan 2001 bis 2003 – Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Betrugs- bekämpfung – Jahresbericht 2000 (Drucksachen 14/6908 Nr. 2.10, 2.11, 14/8323) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22442 D Plenarprotokoll 14/227 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 227. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 I n h a l t : Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 22443 A Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22446 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22450 C Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 22453 D Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 22456 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22458 C Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22459 D Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 22461 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22463 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22464 D Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 22466 B Tagesordnungspunkt 4: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe- Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Lage und Zukunft derKommunen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 14/5834, 14/6923) . . . . . . . 22468 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22468 B Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22469 C Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22472 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22474 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22475 C Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22476 C Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 22479 A Margarete Späte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22481 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22482 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22484 B Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22485 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . 22487 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 22488 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, der FDP und der PDS: Einsetzung des Bundesschulden- gremiums gemäß § 4 a des Bundes- wertpapierverwaltungsgesetzes (Drucksache 14/8588) . . . . . . . . . . . . . 22490 B b) Wahl derMitglieder des Bundesschul- dengremiums gemäß § 4 a des Bun- deswertpapierverwaltungsgesetzes (Drucksache 14/8587) . . . . . . . . . . . . . 22490 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22501 D Tagesordnungspunkt 30: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Getto und zur Änderung des Sechs- ten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 14/8583) . . . . . . . . . . . . . 22490 D b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ab- satzfondsgesetzes (Drucksache 14/8585) . . . . . . . . . . . . . 22490 D c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts (Drucksache 14/8525) . . . . . . . . . . . . . 22491 A d) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsstruk- turgesetzes (Drucksache 14/7462) . . . . . . . . . . . . . 22491 A e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Energiestatistiken (Energiestatistikgesetz) (Drucksache 14/8388) . . . . . . . . . . . . . 22491 A f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Rechts- akte der Europäischen Gemeinschaft über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse (Agrarabsatzförde- rungsdurchführungsgesetz) (Drucksache 14/8526) . . . . . . . . . . . . . 22491 B g) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Christine Ostrowski, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Geset- zes (Drittes Altschuldenhilfeände- rungsgesetz) (Drucksache 14/8078) . . . . . . . . . . . . . 22491 B h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewa- chungsgewerberechts (Drucksache 14/8386) . . . . . . . . . . . . . 22491 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002II i) Antrag der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Günter Rexrodt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Stasi-Untersuchungshaftanstalt Ho- henschönhausen als Gedenkstätte erhalten und ausbauen (Drucksache 14/7110) . . . . . . . . . . . . . 22491 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 30) a) Erste Beratung des von der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Getto und zur Änderung des Sechs- ten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 14/8602) . . . . . . . . . . . . 22491 C b) Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Reinhard Weis (Stendal), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für einen sanften Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 14/8589) . . . . . . . . . . . . 22491 D Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Drucksachen 14/6457, 14/8628) . . . . 22492 A b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Fe- bruar 1991 über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung im grenzüberschrei- tenden Rahmen sowie zu der auf der zweiten Konferenz der Parteien in Sofia am 27. Februar 2001 beschlossenen Än- derung des Übereinkommens (Espoo- Vertragsgesetz) (Drucksachen 14/8218, 14/8578) . . . . 22492 B d) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 14/1627, 14/8302) . . . . 22492 C e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu der Verordnung der Bundes- regierung: Einhundertvierundvier- zigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außen- wirtschaftsgesetz (Drucksachen 14/7981, 14/8086 Nr. 2.2, 14/8408) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22492 C f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- nung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen (Drucksachen 14/8461, 14/8555 Nr. 2.1, 14/8622) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22492 D g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- nung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zurAltölentsorgung (Drucksachen 14/8462, 14/8555 Nr. 2.2, 14/8626) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22493 A h) – k) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 367, 368, 369, 370 zu Petitionen (Drucksachen 14/8532, 14/8533, 14/8534, 14/8535) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22493 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) – f) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 372, 373, 374, 375, 376, 377 zu Petitionen (Drucksachen 14/8605, 14/8606, 14/8607, 14/8608, 14/8609, 14/8610) . . . . . . . . 22493 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hermann Bachmaier, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Frak- tion der SPD sowie den Abgeordneten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 III Gerald Häfner, Cem Özdemir, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volks- begehren und Volksentscheid in das Grundgesetz (Drucksache 14/8503) . . . . . . . . . . . . . . . 22494 A Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 22494 B Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22496 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22498 D Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22500 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22501 D Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22502 B Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22502 D Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22503 D Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22504 D Tagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der or- ganisierten Kriminalität und des Terrorismus (Drucksachen 14/6834, 14/8627) . . . . 22505 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Ergänzung der Kronzeugenregelungen im Strafrecht (KrZErgG) (Drucksachen 14/5938, 14/8627) . . . . 22505 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nesGesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (§ 110 Abs. 1, § 111 f Abs. 3, § 163 a Abs. 6 StPO) (Drucksachen 14/6079, 14/8627) . . . . 22505 C Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22505 D Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22507 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22509 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22510 C Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22512 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 22513 A Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22514 A Tagesordnungspunkt 8: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung – Politik für den Mittelstand (Drucksache 14/8548) . . . . . . . . . . . . . . . 22515 D Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 22516 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 22517 B Dr. Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . . . . . . 22519 B Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22521 C Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22523 D Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22525 C Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . 22526 C Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22528 A Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22530 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22531 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zukunft der deutschen Auslandsschulen (Drucksache 14/8106) . . . . . . . . . . . . . . . 22532 B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22532 C Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22535 A Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22535 D Lothar Mark SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22537 A Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 22538 C Tagesordnungspunkt 23: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zurReform der Juristenausbildung (Drucksachen 14/7176, 14/8629) . . . . 22539 D – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt- Jortzig, Rainer Funke, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung (JurAusbReformG) (Drucksachen 14/2666, 14/8629) . . . . 22539 D – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Deut- schen Richtergesetzes und der Bun- desrechtsanwaltsordnung (Drucksachen 14/7463, 14/8629) . . . . 22540 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002IV Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22540 A Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22541 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22543 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22544 A Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22545 B Jochen Dieckmann, Minister (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22546 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22547 A Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22548 B Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Techno- logie zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bundeskartellamt per- sonell stärken (Drucksachen 14/5575, 14/8134) . . . . . . . 22550 A Dr. Uwe Jens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22550 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22551 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . 22551 D Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22554 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22555 A Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22555 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Burchardt, Petra Bierwirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Winfried Hermann, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland (Drucksachen 14/7177, 14/8564) . . . . . . . 22556 B Bärbel Grygier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22556 C Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtli- nie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produk- ten (Biozidgesetz) (Drucksachen 14/7007, 14/7922, 14/8508, 14/8577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22557 C Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enquete-Kom- mission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Klaus Holetschek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Endbericht der Enquete- Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Drucksachen 14/2568, 14/2361, 14/5262) 22557 D Dr. Hans-Peter Bartels SPD . . . . . . . . . . . . . 22558 A Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22559 A Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22560 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22561 C Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Vorsorgepolitik für gesundheitsver- träglichen Mobilfunk (Drucksache 14/8584) . . . . . . . . . . . . 22562 D b) Große Anfrage der Abgeordneten Ilse Aigner, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Auswirkungen elektro- magnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks (Drucksachen 14/5848, 14/7958) . . . . 22562 D Tagesordnungspunkt 31: c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Mo- dernisierung der Besoldungsstruk- tur (Besoldungsstrukturgesetz) (Drucksachen 14/6390, 14/8623, 14/8633, 14/8635) . . . . . . . . . . . . . 22563 A – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform (Drucksachen 14/3458, 14/8623, 14/8633, 14/8635) . . . . . . . . . . . . . 22563 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 V Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Frontpartien von Fahrzeu- gen europaweit fußgängersicher gestalten – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament; Fußgän- gerschutz: Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie (Drucksachen 14/6316, 14/7409 Nr. 2.1, 14/8571) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22563 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Sicherheit durch Kreisverkehre (Drucksachen 14/7452, 14/8570) . . . . 22563 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22564 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22565 A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mit- glieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 4 a des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes teil- genommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22565 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunft der deutschen Auslandsschu- len (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . 22568 B Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22568 B Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22570 B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung des Berichts: Nachhal- tige Wasserwirtschaft in Deutschland (Tages- ordnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22571 A Marlene Rupprecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22571 B Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22571 D Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22572 C Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22573 C Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22574 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produk- ten (Biozidgesetz) (Tagesordnungspunkt 14) 22574 D Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 22574 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22576 C Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22577 B Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22578 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 22578 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Fortführung der Beratungen zum Endbe- richt der Enquete-Kommission „So ge- nannte Sekten und Psychogruppen“ – Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 22579 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22579 C Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22580 B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Vorsorgepolitik für gesund- heitsverträglichen Mobilfunk – der Großen Anfrage: Auswirkungen elek- tromagnetischer Felder, insbesondere des Mobilfunks (Tagesordnungspunkt 16 a und b) . . . . . . . . . . 22580 D Marlene Rupprecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22580 D Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22581 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22582 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22583 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002VI Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22584 A Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22584 C Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22585 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts – zu dem Antrag: Frontpartien von Fahrzeu- gen europaweit fußgängersicher gestalten – zu der Unterrichtung: Mitteilung der Kom- mission an den Rat und das Europäische Parlament – Fußgängerschutz: Selbstver- pflichtung der europäischen Automobil- industrie – zu dem Antrag: Mehr Sicherheit durch Kreisverkehre (Tagesordnungspunkt 17 a und b) . . . . . . . . . . 22586 A Rita Streb-Hesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22586 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 22587 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22588 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . 22589 B Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22589 D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni- sierung der Besoldungsstruktur (Besol- dungsstrukturgesetz-BesStruktG) – des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortset- zung der Dienstrechtsreform (Tagesordnungspunkt 31 c) . . . . . . . . . . . . . . . 22590 B Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . 22590 B Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22591 B Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22592 A Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22592 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22593 C Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 22594 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 Vizepräsidentin Anke Fuchs 22564 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22565 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 21.03.2002 Adler, Brigitte SPD 21.03.2002 Altmaier, Peter CDU/CSU 21.03.2002 Barthel (Berlin), SPD 21.03.2002 Eckhardt Dr. Bartsch, Dietmar PDS 21.03.2002 Behrendt, Wolfgang SPD 21.03.2002** Bindig, Rudolf SPD 21.03.2002* Elser, Marga SPD 21.03.2002 Ernstberger, Petra SPD 21.03.2002*** Friedhoff, Paul K. FDP 21.03.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 21.03.2002 Peter Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 21.03.2002*** Ganseforth, Monika SPD 21.03.2002*** Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21.03.2002 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 21.03.2002 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 21.03.2002 Hempelmann, Rolf SPD 21.03.2002 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ 21.03.2002 DIE GRÜNEN Hilsberg, Stephan SPD 21.03.2002 Dr. Hornhues, CDU/CSU 21.03.2002 Karl-Heinz Dr. Hoyer, Werner FDP 21.03.2002 Irmer, Ulrich FDP 21.03.2002 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 21.03.2002*** Angelika DIE GRÜNEN Kolbow, Walter SPD 21.03.2002 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 21.03.2002 Lamp, Helmut CDU/CSU 21.03.2002 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 21.03.2002 Lippmann, Heidi PDS 21.03.2002 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 21.03.2002 Erich Matschie, Christoph SPD 21.03.2002 Dr. Meyer (Ulm), SPD 21.03.2002 Jürgen Nolte, Claudia CDU/CSU 21.03.2002 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ 21.03.2002 DIE GRÜNEN Ostrowski, Christine PDS 21.03.2002 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 21.03.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 21.03.2002 Raidel, Hans CDU/CSU 21.03.2002*** Roos, Gudrun SPD 21.03.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 21.03.2002 Schloten, Dieter SPD 21.03.2002*** Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 21.03.2002 Albert DIE GRÜNEN Schmidt (Fürth), CDU/CSU 21.03.2002 Christian Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 21.03.2002 Hans Peter Schröter, Gisela SPD 21.03.2002 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 21.03.2002*** Schuhmann (Delitzsch), SPD 21.03.2002 Richard Seehofer, Horst CDU/CSU 21.03.2002 Sehn, Marita FDP 21.03.2002 Strebl, Matthäus CDU/CSU 21.03.2002 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.03.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 21.03.2002 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 21.03.2002 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 21.03.2002 Wieczorek-Zeul, SPD 21.03.2002 Heidemarie Dr. Wolf, Winfried PDS 21.03.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der 107. Jahreskonferenz der Interparlamen- tarischen Union Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an derWahl des Gremiums gemäß § 4 a des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes teilgenommen haben entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Adam, Ulrich Altmann, (Aurich), Gila Andres, Gerd Arndt-Brauer, Ingrid Arnold, Rainer Bachmaier, Hermann Bahr, Ernst Balt, Monika Barnett, Doris Dr. Bartels, Hans-Peter Barthle, Norbert Dr. Bauer, Wolf Baumann, Günter Baumeister, Brigitte Beck (Bremen), Marieluise Beck (Köln), Volker Becker-Inglau, Ingrid Beer, Angelika Belle, Meinrad Dr. Berg, Axel Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bernhardt, Otto Berninger, Matthias Bertl, Hans-Werner Bettin, Grietje Beucher, Friedhelm Julius Bierling, Hans-Dirk Bierstedt,Wolfgang Bierwirth, Petra Binding (Heidelberg), Lothar Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Blumenthal, Antje Bodewig, Kurt Dr. Böhmer, Maria Bonitz, Sylvia Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Bosbach, Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Brähmig, Klaus Brandner, Klaus Brandt-Elsweier, Anni Brase, Willi Dr. Brauksiepe, Ralf Braun (Augsburg), Hildebrecht Breuer, Paul Brinkmann (Hildesheim), Bernhard Brinkmann, Rainer Bruckmann, Hans-Günter Brüderle, Rainer Brudlewsky, Monika Brunnhuber, Georg Bulling-Schröter, Eva Bulmahn, Edelgard Buntenbach, Annelie Burchardt, Ursula Burgbacher, Ernst Dr. Bürsch, Michael Bury, Hans Martin Büttner (Ingolstadt), Hans Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Caesar, Cajus Carstens (Emstek), Manfred Carstensen (Nordstrand), Peter H. Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Claus, Roland Dr. Danckert, Peter Dr. Däubler-Gmelin, Herta Dautzenberg, Leo Dehnel, Wolfgang Deichmann, Christel Deittert, Hubert Deligöz, Ekin Deß, Albert Diemers, Renate Dietert-Scheuer, Amke Diller, Karl Dörflinger, Thomas Doss, Hansjürgen Dött, Marie-Luise Dreßen, Peter Dr. Dückert, Thea Dzembritzki, Detlef Dzewas, Dieter Dr. Eckardt, Peter Ehlert, Heidemarie Eich, Ludwig Eichhorn, Maria Eichstädt-Bohlig, Franziska Dr. Eid, Uschi Enders, Peter Eppelmann, Rainer van Essen, Jörg Eymer (Lübeck), Anke Faße, Annette Dr. Faust, Hans Georg Feibel, Albrecht Fell, Hans-Josef Dr. Fink, Heinrich Fink, Ulf Fischbach, Ingrid Fischer (Berlin), Andrea Fischer (Karlsruhe-Land), Axel E. Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Homburg), Lothar Flach, Ulrike Fograscher, Gabriele Follak, Iris Formanski, Norbert Fornahl, Rainer Forster, Hans Frankenhauser, Herbert Freitag, Dagmar Dr. Friedrich (Erlangen), Gerhard Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter Friedrich (Bayreuth), Horst Friedrich (Mettmann), Lilo Friese, Harald Fritz, Erich G. Fromme, Jochen-Konrad Fuchs (Köln), Anke Dr. Fuchs, Ruth Fuhrmann, Arne Funke, Rainer Dr. Gehb, Jürgen Gehrcke, Wolfgang Geis, Norbert Gilges, Konrad Girisch, Georg Gleicke, Iris Gloser, Günter Dr. Göhner, Reinhard Goldmann, Hans-Michael Göllner, Uwe Göring-Eckardt, Katrin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gradistanac, Renate Graf (Rosenheim), Angelika Graf (Friesoythe), Günter Grasedieck, Dieter Griese, Kerstin Grießhaber, Rita Grill, Kurt-Dieter Gröhe, Hermann Grotthaus, Wolfgang Grund, Manfred Dr. Grygier, Bärbel Günther (Duisburg), Horst Dr. Guttmacher, Karlheinz Haack (Extertal), Karl-Hermann Hacker, Hans-Joachim Hagemann, Klaus Freiherr von Hammerstein, Carl-Detlev Hampel, Manfred Hartenbach, Alfred Hartnagel, Anke Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Hasenfratz, Klaus Hauer, Nina Haupt, Klaus Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hauser (Bonn), Norbert Heiderich, Helmut Heil, Hubertus Heinen, Ursula Heinrich, Ulrich Heise, Manfred Helias, Siegfried Hemker, Reinhold Hempel, Frank Dr. Hendricks, Barbara Henke, Hans Jochen Hermann, Winfried Herzog, Gustav Heubaum, Monika Hiksch, Uwe Hiller (Lübeck), Reinhold Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hirche, Walter Hofbauer, Klaus Höfer, Gerd Hoffmann (Wismar), Iris Hoffmann (Chemnitz), Jelena Hoffmann (Darmstadt), Walter Höfken, Ulrike Hofmann (Volkach), Frank Hohmann, Martin Holetschek, Klaus Dr. Höll, Barbara Hollerith, Josef Holzhüter, Ingrid Homburger, Birgit Hornung, Siegfried Hovermann, Eike Hübner, Carsten Humme, Christel Hüppe, Hubert Hustedt, Michaele Ibrügger, Lothar Imhof, Barbara Irber, Brunhilde Iwersen, Gabriele Jaffke, Susanne Jäger, Renate Janovsky, Georg Janssen, Jann-Peter Janz, Ilse Jelpke, Ulla Dr. Jens, Uwe Dr.-Ing. Jork, Rainer Jung (Düsseldorf), Volker Jünger, Sabine Jüttemann, Gerhard Dr. Kahl, Harald Kahrs, Johannes Kalb, Bartholomäus Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kasparick, Ulrich Kaspereit, Sabine Kastner, Susanne Kauder, Volker Kelber, Ulrich Kemper, Hans-Peter Dr. Kenzler, Evelyn Dr. Kinkel, Klaus Kirschner, Klaus von Klaeden, Eckart Klappert, Marianne Klemmer, Siegrun Klinkert, Ulrich Klose, Hans-Ulrich Knoche, Monika Dr. Kolb, Heinrich L. Kopp, Gudrun Koppelin, Jürgen Körper, Fritz Rudolf Kors, Eva-Maria Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Kramme, Anette Kraus, Rudolf Kressl, Nicolette Dr. Krogmann, Martina Kröning, Volker Krüger-Leißner, Angelika Kubatschka, Horst Dr. Kues, Hermann Kuhn, Werner Kühn-Mengel, Helga Kumpf, Ute Kunick, Konrad Dr. Küster, Uwe Kutzmutz, Rolf Labsch, Werner Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222566 (C) (D) (A) (B) Lambrecht, Christine Lange, Brigitte Lange (Backnang), Christian von Larcher, Detlev Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehder, Christine Lehn, Waltraud Leidinger, Robert Lemke, Steffi Lenke, Ina Lennartz, Klaus Lensing, Werner Dr. Leonhard, Elke Letzgus, Peter Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine Lewering, Eckhart Lietz, Ursula Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippelt, Helmut Dr. Lischewski, Manfred Lohmann (Neubrandenburg), Götz-Peter Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Lörcher, Christa Lösekrug-Möller, Gabriele Dr. Loske, Reinhard Lotz, Erika Lötzer, Ursula Louven, Julius Dr. Lucyga, Christine Dr. Luft, Christa Lüth, Heidemarie Dr. Luther, Michael Maaß (Herne), Dieter Maier, Pia Mante, Winfried Manzewski, Dirk Marhold, Tobias Mark, Lothar Marquardt, Angela Marschewski (Recklinghausen), Erwin Mascher, Ulrike Mattischeck, Heide Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckel, Markus Meckelburg, Wolfgang Mehl, Ulrike Dr. Meister, Michael Merten, Ulrike Merz, Friedrich Metzger, Oswald Michelbach, Hans Michels, Meinolf Moosbauer, Christoph Müller (Jena), Bernward Müller (Zittau), Christian Müller (Kirchheim), Elmar Dr. Müller, Gerd Müller (Völklingen), Jutta Müller (Köln), Kerstin Müller (Berlin), Manfred Müller (Düsseldorf), Michael Müntefering, Franz Nachtwei, Winfried Nahles, Andrea Naumann, Kersten Neumann (Bremen), Bernd Neumann (Gotha), Gerhard Neumann (Bramsche), Volker Nickels, Christa Niebel, Dirk Dr. Niehuis, Edith Dr. Niese, Rolf Nietan, Dietmar Nolting, Günther Friedrich Nooke, Günter Obermeier, Franz Oesinghaus, Günter Ohl, Eckhard Onur, Leyla Opel, Manfred Ortel, Holger Ost, Friedhelm Ostertag, Adolf Oswald, Eduard Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Otto (Erfurt), Norbert Özdemir, Cem Palis, Kurt Papenroth, Albrecht Parr, Detlef Pau, Petra Dr. Paziorek, Peter Dr. Pfaff, Martin Pflug, Johannes Dr. Pick, Eckhart Pieper, Cornelia Pofalla, Ronald Polenz, Ruprecht Poß, Joachim Pretzlaff, Marlies Probst, Simone Dr. Protzner, Bernd Rachel, Thomas Dr. Ramsauer, Peter Rauber, Helmut Rauen, Peter Rehbock-Zureich, Karin Reichard (Dresden), Christa Reiche, Katherina Dr. Reimann, Carola Reinhardt, Erika von Renesse, Margot Rennebach, Renate Repnik, Hans-Peter Reuter, Bernd Dr. Rexrodt, Günter Dr. Richter, Edelbert Riegert, Klaus Riemann-Hanewinckel, Christel Robbe, Reinhold Romer, Franz Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm Dr. Rose, Klaus Röspel, René Dr. Rössel, Uwe-Jens Rossmanith, Kurt J. Dr. Rossmann, Ernst Dieter Roth (Gießen), Adolf Roth (Speyer), Birgit Roth (Heringen), Michael Dr. Röttgen, Norbert Dr. Ruck, Christian Rübenkönig, Gerhard Rühe, Volker Rupprecht, Marlene Sauer, Thomas Schäfer, Anita Dr. Schäfer, Hansjörg Schaich-Walch, Gudrun Dr. Schäuble, Wolfgang Schauerte, Hartmut Scheel, Christine Scheelen, Bernd Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Schemken, Heinz Schenk, Christina Scherhag, Karl-Heinz Dr. Scheu, Gerhard Schewe-Gerigk, Irmingard Schild, Horst Schily, Otto Schindler, Norbert Schlauch, Rezzo Schmidbauer, Bernd Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Meschede), Dagmar Dr. Schmidt (Weilburg), Frank Dr.-Ing. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Eisleben), Silvia Schmidt (Aachen), Ulla Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Dr. Schmidt-Jortzig, Edzard Schmidt-Zadel, Regina Schmitt (Berg), Heinz von Schmude, Michael Dr. Schnell, Emil Dr. Schockenhoff, Andreas Schöler, Walter Dr. Scholz, Rupert Schönfeld, Karsten Freiherr von Schorlemer, Reinhard Schreiner, Ottmar Dr. Schubert, Mathias Schulte (Hameln), Brigitte Schultz (Köln), Volkmar Schulz, Gerhard Schultz (Everswinkel), Reinhard Schulz (Leipzig), Werner Schur, Gustav-Adolf Schurer, Ewald Schüßler, Gerhard Schütze (Berlin), Diethard Dr. Schwaetzer, Irmgard Schwalbe, Clemens Dr. Schwall-Düren, Angelica Schwanitz, Rolf Dr. Schwarz-Schilling, Christian Sebastian, Wilhelm Josef Seidenthal, Bodo Dr. Seifert, Ilja Seiffert, Heinz Dr. h. c. Seiters, Rudolf Siemann, Werner Simm, Erika Simmert, Christian Singhammer, Johannes Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sothmann, Bärbel Spanier, Wolfgang Späte, Margarete Dr. Spielmann, Margrit Spiller, Jörg-Otto Dr. Stadler, Max Dr. Staffelt, Ditmar Steen, Antje-Marie Steiger, Wolfgang Steinbach, Erika Sterzing, Christian Stiegler, Ludwig Stöckel, Rolf Storm, Andreas Störr-Ritter, Dorothea Straubinger, Max Streb-Hesse, Rita Ströbele, Hans-Christian Strobl (Amberg), Reinhold Dr. Struck, Peter Stübgen, Michael Stünker, Joachim Tappe, Joachim Tauss, Jörg Teuchner, Jella Thiele, Carl-Ludwig Thönnes, Franz Titze-Stecher, Uta Töpfer, Edeltraut Trittin, Jürgen Türk, Jürgen Dr. Uhl, Hans-Peter Urbaniak, Hans-Eberhard Vaatz, Arnold Veit, Rüdiger Violka, Simone Vogt (Pforzheim), Ute Volmer, Ludger Voß, Sylvia Voßhoff, Andrea Wagner, Hans Georg Wegener, Hedi Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weiß (Groß-Gerau), Gerald Weiß (Emmendingen), Peter Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch), Gert Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich Welt, Jochen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22567 (C) (D) (A) (B) Dr. Wend, Rainer Wester, Hildegard Dr. Westerwelle, Guido Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Widmann-Mauz, Annette Wieczorek (Duisburg), Helmut Wieczorek (Böhlen), Jürgen Dr. Wieczorek, Norbert Wiefelspütz, Dieter Wiese (Hannover), Heino Wiese (Ehingen), Heinz Wiesehügel, Klaus Wilhelm (Mainz), Hans-Otto Wilhelm (Amberg), Helmut Willsch, Klaus-Peter Wilz, Bernd Wimmer (Karlsruhe), Brigitte Wimmer (Neuss), Willy Wissmann, Matthias Wistuba, Engelbert Wittig, Barbara Wittlich, Werner Dr. Wodarg, Wolfgang Wohlleben, Verena Wöhrl, Dagmar Wolf, Aribert Wolf (München), Hanna Wolf (Frankfurt), Margareta Wolff (Wolmirstedt), Waltraud Wright, Heidemarie Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Zapf, Uta Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang Dr. Zöpel, Christoph Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222568 (C) (D) (A) (B) Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der IPU Abgeordnete(r) Behrendt, Wolfgang** Bindig, Rudolf* Ernstberger, Petra** SPD SPD SPD Fuchtel, Hans-Joachim** Ganseforth, Monika** Dr. Köster-Loßack, Angelika** CDU/CSU SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Raidel, Hans** Schloten, Dieter** Dr. Schuchardt, Erika** CDU/CSU SPD CDU/CSU * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 107. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunft der deut- schen Auslandsschulen (Tagesordnungspunkt 12) Monika Griefahn (SPD): „Die Auslandsschulen spie- len bei der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur eine entscheidende Rolle.“ – Dieser Satz ist ein Zitat aus unserem Antrag zur auswärtigen Kulturpolitik vom letz- ten Jahr. Er hat nach wie vor Gültigkeit. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung müssen wir – zu meinem Be- dauern – auch im Schulbereich mit Kürzungen umgehen. Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem nochmals von allen Verantwortlichen die Bedeutung der Auslandsschulen so- wohl für den Studienstandort als auch den Wirtschafts- standort Deutschland betont wird. Doch schauen wir uns zunächst die Fakten an: In die- sem Jahr werden unter dem Strich 80 entsandte Auslands- lehrkräfte weniger vermittelt werden. Diese werden aller- dings durch qualifizierte Ortslehrkräfte ersetzt werden. Wir erreichen damit eine Ersparnis von rund 4,7 Millionen Euro im Schulfonds des Auswärtigen Amtes. An immerhin neun Schulen wird es darüber hinaus zusätzliche entsandte Lehrer geben. Dies wird in Ländern wie der Türkei, Nige- ria und Ägypten sein. Das sind für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und den Themenkomplex „Dialog der Kulturen“ keine unwichtigen Länder. Es ist im Sinne des oben genannten Zitats und nach den Ereignissen des letzten Herbstes sicher notwendig, sich gerade in islamisch geprägten Ländern stärker zu enga- gieren. Insofern ist die Erhöhung der Anzahl von Lehr- kräften in den genannten Ländern nur folgerichtig. Ich bin nicht überzeugt, dass ein qualitativ hoher Un- terricht an den deutschen Schulen im Ausland notwendi- gerweise nur von entsandten Lehrkräften geleistet werden kann, wie das zurzeit insbesondere bei der Anerkennung des Abiturs von der Kultusministerkonferenz gefordert wird. Vergessen Sie nicht, dass wir uns den Dialog der Kulturen auf die Fahnen geschrieben haben. Ortslehr- kräfte, die beides kennen – das Leben in Deutschland und in ihrem eigenen Land – haben eine ganz andere Motiva- tion, in einer deutschen Schule zu unterrichten. Sie sind sehr gut geeignet, den Schülern einen weiteren Blick zu zeigen und interkulturelle Horizonte zu öffnen. Außerdem sind viele der Ortslehrkräfte auch vor Ort ansässige Deutsche, die ihrerseits den Blick von beiden Seiten haben. In diesem Zusammenhang ist auch nicht einzusehen, dass eine entsandte Lehrkraft ein Vielfaches an Gehalt gegenüber dem einer Ortskraft erhält. Das Ge- halt muss stärker nach Angebot und Nachfrage, aber auch nach Attraktivität und Sicherheit des Schulstandortes aus- gerichtet werden. Die Auslandsschulen werden automatisch – auch durch die geringere Entsendung von Firmenkräften – zu Begeg- nungsschulen. Gerade das sollen wir auch fördern. Eine stärkere Kooperation der europäischen Länder und der Träger von Auslandsschulen ist zusätzlich nötig, um mehr Euro-Campus-Schulen zu entwickeln. Dann schaffen wir es, dem amerikanischen Angebot ein europäisches entge- genzusetzen und aktiv Studenten und damit Eliten aus ihren jeweiligen Ländern eine Anbindung an Deutschland und Europa zu bieten. Insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern können durch eine intensivere Zusammenarbeit mit Ver- tretern der deutschen Wirtschaft die berufsbildenden Zweige ausgebaut und damit eine erhöhte lokale Nach- frage nach Absolventen des dualen Systems angeregt wer- den. Das wäre meiner Auffassung nach ein Schritt in die richtige Richtung und ein gutes Beispiel für „public-pri- vate-partnership“ in der auswärtigen Kulturpolitik. Für die Förderung internationaler Kontakte und Aus- tauschaktivitäten im Schulbereich erhält der Pädagogi- sche Austauschdienst der Kultusministerkonferenz För- dermittel aus der auswärtigen Kulturpolitik. Seine Schwerpunkte sind die Pflege von Schulpartnerschaften, die Weiterbildung von Ortskräften sowie Besuchspro- gramme für ausländische und deutsche Schüler. Der Pädagogische Austauschdienst fördert Toleranz und ge- genseitiges Verständnis. Er ist für die Grundlagen inter- nationaler Dialogbereitschaft entscheidend, weil er jun- gen Menschen ermöglicht, sich mit anderen Vorstellungen und Werten auseinander zu setzen. Das trägt auch dazu bei, Anstöße für Demokratieentwicklung zu liefern. Wir haben damit ein gutes Netz internationaler Zusammenar- beit im Schulbereich. Kommen wir zu einem zentralen Anliegen der auswär- tigen Kulturarbeit im Allgemeinen und der Schulen im Besonderen: Die Förderung der deutschen Sprache im Ausland ist nach wie vor eine der höchst dotierten Einzel- aufgaben der auswärtigen Kulturpolitik. Auch wenn die Nachfrage nach Deutschunterricht weltweit stark bleibt und in einigen Ländern sogar steigt, so wird Deutsch im- mer mehr vom Englischen verdrängt. In der Computer- sprache und im Internet hat sich Englisch als Mittel der Verständigung etabliert, auch wenn der deutsche Anteil im Internet weiter wächst. Auch in den Naturwissen- schaften hat Deutsch längst seinen Stellenwert als inter- nationale Wissenschaftssprache verloren. Vor diesem Hin- tergrund müssen wir weiter versuchen, Deutsch international als eine zweite Fremdsprache zu etablieren. Die Konzentration der zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Schwerpunktregionen wie zum Beispiel die mittel- und osteuropäischen Staaten und die GUS einerseits und Multi- plikatoren andererseits – ohne die notwendige Unterstüt- zung des Deutschunterrichts außerhalb von Schwerpunktre- gionen zu vernachlässigen – hat nach wie vor Priorität. Die Begegnung der Kulturen ist die Chance des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter der Globalisierung bietet die Kommunikation zwischen den Kulturen die Chance für friedliche Kooperation, für Konfliktvermeidung und verständnisorientierten Dialog. Die Vereinten Nationen hatten das vergangene Jahr 2001 als das „Internationale Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen“ ausgerufen. Dies ist dem Deutschen Bundestag eine besondere Ver- pflichtung. Der gegenseitige Austausch, das Verstehen des anderen, der Respekt vor anderen Kulturen, Gebräu- chen und Sitten, das gegenseitige Geben und Nehmen, also die vom Auswärtigen Amt so genannte „Zweibahn- straße“, ist der Weg, der in Zukunft verstärkt in der inter- nationalen Zusammenarbeit gegangen werden muss. Es muss in der auswärtigen Kulturpolitik verstärkt da- rum gehen, die Zivilgesellschaft, ihre Institutionen und vielfältigen Verbindungen und Netzwerke als Basis der internationalen Kulturbeziehungen zu fördern. Beziehun- gen zwischen verschiedenen Ebenen der Zivilgesellschaft können unterhalb der politischen und diplomatischen Ebene Türen zum gegenseitigen Verständnis und zu ver- besserter Kommunikation öffnen und bereits dort kon- fliktverhindernd wirken. Die deutschen Auslandsschulen spielen hierbei die Rolle der „ersten Instanz“. Hier kom- men junge Menschen – vielfach zum ersten Mal – in Kon- takt mit Deutschland und seiner Kultur. Deshalb sind die Schulen der Türöffner für die Auseinandersetzung mit Deutschland und allem, was es ausmacht, und wirken prä- gend für die Sozialisation – auch in der Frage des Studiums, ob Schüler sich für Europa oder die USA entscheiden. Unterschiedliche kulturelle Ansätze und die Diversität der Kulturen erfordern neue Möglichkeiten der Begeg- nung, wobei kulturelle Orientierungen als Regulativ für ei- nen neuen globalen Gesellschaftsvertrag dienen können. Die Vielfalt der Kulturen muss als Ressource der aus- wärtigen Kulturpolitik und damit auch der Auslandsschu- len betrachtet werden. Deshalb sind Begegnungsschulen und Euro-Campus-Schulen so wichtig. Neben dem Kos- tenargument bieten sie die Chance zu einem wirklichen Austausch. Hier bestehen neue Möglichkeiten des deut- schen Auslandsschulwesens. Wenn schon die Goethe-Ins- titute Partnerschaften mit europäischen Ländern einge- hen, gemeinsam Häuser und andere Ressourcen nutzen, Personal mit dem Auswärtigen Amt austauschen und sich auch sonst viel einfallen lassen, um den Kostendruck kreativ umzusetzen, dann sehe ich nicht, warum das bei den Schulen nicht auch gelingen soll. Ich glaube, dass auf diese Weise die Folgen der gesun- kenen Mittel im Schulfonds aufgefangen werden können. Ich glaube auch, dass es wichtig und richtig ist, dass die Auslandsschulen nicht nur – wie auch immer – auf Deutschland vorbereiten und Wissen über Deutschland vermitteln, sondern das es in der Zukunft vielmehr darauf ankommt, dem Prinzip der „Zweibahnstraße“ gerecht zu werden. Der Bergriff „Begegnungsschule“ müsste des- halb eigentlich zu „Begegnungs- und Austauschschule“ erweitert werden. Hier liegt der eigentliche Kern deutscher Auslands- schularbeit: Junge Menschen zu verantwortlichen, kultu- rell übergreifend denkenden Personen heranzubilden, bei denen Verantwortung und Toleranz lebendig erlebte Be- griffe sind. Deshalb halte ich die Form der Begegnungs- schule für wichtig. Weitere Gründe sind, entsprechend ausgebildete Menschen für deutsche Unternehmen auszu- bilden oder emotionale Bindungen an Deutschland zu schaffen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22569 (C) (D) (A) (B) Der Antrag der Union, der hier zur Debatte steht, ist mir deshalb etwas zu einseitig ausgerichtet. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU und CSU, ganz lo- gisch ist es nämlich nicht, dass Sie in Ihrem Antrag for- mulieren, dass die deutschen Auslandsschulen „den deut- schen Unternehmen im Ausland qualifizierte, sprach- kundige und bikulturell ausgebildete Mitarbeiter ... ver- mitteln, die auch die wirtschaftlichen Beziehungen durch emotionale Bindungen zu Deutschland zeitlebens fördern werden“, und Sie aber gleichzeitig die Regelung im Zu- wanderungsgesetz ablehnen, für Studenten in Deutsch- land die Arbeitsmöglichkeiten sowohl während als auch nach dem Studium zu erleichtern. Ich plädiere lieber dafür, dass die Gesamtrichtung der auswärtigen Kulturpolitik, nämlich die dialogische Aus- richtung der Politik, in den Schulen anfängt. Dies müssen wir weiter unterstützen. Allerdings geht es hier um Fragen der Qualität und nicht nur um Quantität. Natürlich ist auch die Qualität nur mit entsprechenden Mitteln und Personal zu halten. Aber mir ist noch nicht bange um die gute Arbeit der Auslandsschulen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben die Lehrer der Auslandsschulen immer hohes Engagement gezeigt und waren immer bereit und in der Lage, durch ihren persön- lichen Einsatz Entwicklungen aufzufangen. Und mir ist auch nicht bange bei den engagierten Schulvereinen, die Gott sei Dank auch noch von Eltern und örtlichen Firmen getragen werden. Das heißt nicht, dass wir getrost die Lasten auf die Leh- rer und andere abwälzen können. Natürlich steht der Bund hier in einer Verantwortung. Auch die Kooperation von Einrichtungen vor Ort kann noch verbessert werden. Ich möchte nur feststellen, dass ich bei meinen Besuchen von Auslandsschulen immer hochmotivierte Menschen vor- gefunden habe, die ihre Sache mit Elan und Begeisterung getragen haben. Ich sehe die Zukunft des Auslandsschul- wesens deshalb optimistischer als die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Eines darf allerdings wirklich nicht passieren: Dass die deutschen Auslandsschulen zu Kaderschmieden der deut- schen Wirtschaft werden. Trotz aller hier und da notwen- digen und richtigen Kooperation mit Unternehmen sind die deutschen Schulen ein Aushängeschild für Deutsch- land, seine Kultur, seine Geschichte, seine Politik und seine Gesellschaft. Sie haben meiner Meinung nach einen Bildungs- und einen Ausbildungsauftrag. Sie sind Kultur- vermittler und das sollen sie auch bleiben. Dr. Heinrich Fink (PDS): Die finanzielle Situation oder in diesem Falle die „Zukunft der deutschen Aus- landsschulen“ stand in der jüngeren Vergangenheit hier schon mehrfach in Rede – zumeist in ihrer Eigenschaft als Bestandteil der auswärtigen Kulturpolitik. Es hat dabei niemanden gegeben, der ihre Rolle nicht zu würdigen ge- wusst hätte. Ich habe noch gut eine Rede des Außenministers zum Thema Auslandskultur – gehalten im Juli 2000 – im Ge- dächtnis. Man könne die Bedeutung der deutschen Bil- dungs- und Kulturinstitute im Ausland gar nicht über- schätzen, ließ er uns damals wissen. Wörtlich: Wir müssen sie – die deutschen Schulen im Ausland – in die Lage versetzen, noch mehr als bisher als Orte der Begegnung zweier Kulturen in die Gastländer auszustrahlen. Deshalb brauchen wir auch hier mehr Geld. Nun, wie wir inzwischen wissen, ging sein Wunsch, der mindestens genau so sehr der unsrige – der der Oppo- sition – war, nicht in Erfüllung. Schlimmer noch, es gab durchaus schmerzhafte Einschnitte. Und sie sollen sich, wie in den Haushaltsplänen nachlesbar ist, in den nächs- ten Jahren fortsetzen. Man habe die Auslandsschulen von den allgemeinen Sparzwängen nicht ausschließen kön- nen, hörten wir schon damals vom Außenminister. Seinerzeit waren es allgemeine Sparzwänge. Jetzt sind vermutlich noch besondere hinzugekommen, geschuldet dem so genannten Krieg gegen den Terror. Um einmal die Relationen zu verdeutlichen: Allein die fragwürdigen Einsätze am Horn von Afrika und auf der Arabischen Halbinsel lässt sich Deutschland jeden Monat soviel kos- ten wie den deutschen Auslandsschulen im Jahr gestri- chen wird. Ich denke, ich habe dabei eher unter- als über- trieben. Deshalb mein Vorschlag: Holen Sie die deutsche Marine vor Djibouti und Somalia nach Hause und lassen Sie das dadurch gesparte Geld den Lehrern der deutschen Schulen. Wäre es nicht besser, man lernte in Afrika den Klang eines deutschen Kanons kennen als den Klang deutscher Kanonen? Sosehr ich also die Grundrichtung an dem vorliegen- den Antrag der CDU/CSU unterstreiche – in der Konse- quenz, woher das Geld für seine Realisierung leicht zu nehmen wäre, haben wir, die PDS, und sie, die CDU/CSU, gewiss diametrale Vorstellungen. Allein durch den Verzicht auf die Anwendung von oder Drohung mit militärischer Gewalt in den internationalen Beziehun- gen würden genügend Mittel frei, um den deutschen Schulen auf Dauer den im Antrag geforderten Stellenwert zu sichern bzw. deutlich zu erhöhen. Genau dieser Gedanke ist es übrigens auch, den ich un- ter den Zielen der Auslandsschulen, die der Antrag auflis- tet, vermisse. Denn wenn schon Ziele genannt werden, dann gehört in eine Reihe neben die Vermittlung von Grundprinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte unbedingt auch die Erziehung zu Frie- den und Gewaltverzicht. Andererseits denke ich, dass es keineswegs die Aufgabe dieser Schulen sein sollte, zur – wie Sie es bezeichnen – Elitenbildung beizutragen. De- ren tieferer Sinn ist es doch offenbar, im Gastland eine Lobby für die deutsche Wirtschaft zu schaffen. Oder was verbirgt sich sonst hinter der Bezeichnung „Sympathie- träger für Deutschland“? Deshalb bin ich zurückhaltend gegenüber der im An- trag formulierten Aufforderung an die Bundesregierung, in Sachen Auslandschulen stärker „mit den Ländern und der Wirtschaft zusammenzuarbeiten“. Ich denke, die In- teressen der deutschen Exportwirtschaft sind, vorsichtig ausgedrückt, nicht kongruent mit einigen Aspekten des auch hier formulierten Bildungsauftrages und würden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222570 (C) (D) (A) (B) dessen Unabhängigkeit wie die des Lehrers erheblich ein- schränken. Und was die Länder betrifft, so verstehe ich die For- mulierung als Aufforderung zu finanziellen Zuwendun- gen. Den reichen, also im Prinzip den Geberländern im Länderfinanzausgleich wäre da sicher einiges möglich, den Nehmerländern umso weniger. Das Ergebnis eines derartigen Differenzierungsprozesses fände ich nicht be- grüßenswert. Schließlich möchte ich die Antragsteller fragen, was sich hinter ihrer Forderung verbirgt, die Besoldung der Lehrer stärker nach Ländern und Regionen zu differen- zieren. Ich habe da zwar Vermutungen, denke aber, dass es nicht unbillig ist, etwas mehr Konkretheit zu verlangen, wohin die Reise gehen soll. Im Ganzen gesehen begrüße ich es trotz meiner Ein- wände, dass der Antrag die Gelegenheit bietet, die Situa- tion der Auslandsschulen zu erörtern und somit zu ihrer Verbesserung beitragen zu können. Sie sind und bleiben eine wichtige Komponente des friedlichen Dialogs und des Austauschs kultureller Werte und verdienen es schon von daher nicht, zur Spielmasse auf dem Tisch des Fi- nanzministers zu werden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland (Tagesordnungspunkt 13) Marlene Rupprecht (SPD): Die SPD-Bundestags- fraktion will mit ihrem Antrag „Nachhaltige Wasserwirt- schaft in Deutschland“ für nachwachsende Generationen weiterhin den freien Zugang zu sauberem Trinkwasser sicherstellen. Wir sind der Auffassung – in Übereinstim- mung mit den EU-Wasserrahmenrichtlinien –, dass das Lebensmittel, ohne das wir nicht überleben können, keine übliche Handelsware ist. Es darf nicht den uneinge- schränkten Kräften des Marktes preisgegeben werden. Wir haben in Deutschland eine flächendeckend hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität, die jedem internationalen Vergleich standhält. Wasser soll dauerhaft mit dem minimalst notwendigen Aufwand auf- bereitet werden. Deshalb muss Gewässer- und Grund- wasserschutz oberste Priorität behalten. Kooperation mit der Landwirtschaft oder Ausweisungen von Wasser- schutzgebieten dienen der Erhaltung der Ressource. Wenn doch bisher in vielen Bereichen der Wasserver- sorgung hohe Qualitätsstandards bestehen – dies hat die Weltbank bei einer Bereisung der Bundesrepublik festge- stellt –, weshalb jetzt dieser Antrag? Weil wir mit den meis- ten Beteiligten, Ländern, Gemeinden und Versorgungsun- ternehmen, der Meinung sind, dass es große Potenziale zur Effizienzsteigerung im Bereich der Wasserwirtschaft gibt. Wir plädieren für Modernisierung, aber nicht für Li- beralisierung der Wasserversorgung. Wasser ist zu kost- bar, um es der Deregulierung auszuliefern. Morgen ist der Weltwassertag, der Entwicklung und Wasser zum Thema hat. Auf diesem Gebier bietet sich der deutschen Wasserwirtschaft ein weites Feld, in das sie ihre technischen und organisatorischen Erfahrungen ein- bringen kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wol- len wir hierfür schaffen. Ein Weiterbildungs- und Ausbildungsprogramm im Rahmen von Partnerschaften muss entwickelt werden. Dies sollte neben den technischen auch betriebswirt- schaftliche, organisatorische, juristische und politisch-ad- ministrative Kenntnisse vermitteln. Dass der deutsche Ex- port von Technik im Bereich Trinkwasser vor allem im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten ausgebaut werden sollte, dient nicht nur unserer heimischen Wirt- schaft. Er trägt auch dazu bei, dass Menschen in Regionen ohne funktionierende Trinkwasserversorgung endlich Zu- gang zum lebensnotwendigen und gesunderhaltenden Le- bensmittel erhalten. Wir können mit einer nachhaltigen Wasserwirtschaft dazu beitragen. dass es keine Kriege um das „blaue Gold“ geben wird. Auf europäischer Ebene wollen wir, dass Ent- scheidungen über Strukturen und Organisationsformen der Wasserwirtschaft in alleiniger Verantwortung der Länder bleiben. Wir sehen Wasserpolitik als originäre Aufgabe der Daseinsvorsorge der Kommune. Wir brauchen keinen Wettbewerb auf dem und um den Markt der Versorgungs- gebiete. Was wir aber brauchen, ist ein Wettbewerb um die beste Qualität des Trinkwassers und hierzu sind alle aufge- rufen: Wasserwirtschaftsunternehmen, Wirtschafts-, Um- welt-, Landwirtschaft-, Verkehrspolitik und Verbraucher. Hubertus Heil (SPD):Moderne Politik verträgt keine Ideologie; dieses gilt vor allem für moderne Wirtschafts- politik. Nun mag es ja den einen oder anderen in diesem Hause geben, der in Bezug auf Wettbewerbspolitik dem einen oder andrem Extrem anhängt: Es gibt diejenigen – und hier schaue ich in Richtung PDS –, die Wettbewerb grundsätzlich ablehnend bis kritisch bewerten, ohne die Chancen zu begreifen, die sich in vielen Sektoren erst durch Wettbewerb eröffnen. Genauso gibt es in diesem Hause diejenigen – und hier schaue ich in Richtung FDP –, die Wettbewerb als Selbstzweck betrachten und ihn für alle Bereiche fordern, auch für Sektoren, in denen Libe- ralisierung offensichtlich mehr Risiken als Chancen mit sich bringt. Wir Sozialdemokraten vertreten auch wirt- schaftspolitisch einen Kurs der Mitte: Wettbewerb überall dort, wo möglich; öffentliche Begrenzung des Wettbe- werbs, wo dieses geboten sein sollte. Es gibt Wirtschaftssektoren in unserer sozialen Markt- wirtschaft, die in den letzten Jahren liberalisiert wurden. Wir Sozialdemokraten bekennen uns zum Wettbewerb unter anderem bei Telekommunikationsdiensten, beim Strom und beim Gas. Wettbewerb in diesen Bereichen ist für uns kein Selbstzweck, sondern der wirtschaftlich ver- nünftige, weil effizienteste Weg, in diesen Bereichen Ange- bot und Nachfrage zu organisieren. Hier konnten und kön- nen im Interesse der Verbraucher, der Wirtschaft und unserer Volkswirtschaft insgesamt Kosten gesenkt und technische Innovationen befördert werden. Aber jeder Wirtschaftssek- tor hat seine eigenen Bedingungen. Wir müssen uns fragen, was unter dem Gebot der Nachhaltigkeit – also Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22571 (C) (D) (A) (B) wirtschaftlich, sozial und ökologisch – im Interesse des Gemeinwohls sinnvoll und geboten ist. Für eine nachhaltige Wasserwirtschaft sagen wir: Eine Liberalisierung, also eine Streichung des in §103 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorgesehenen Vorbehalts in Bezug auf die Wasserversorgung, wie sie in anderen Bereichen der Energiepolitik sinnvoll war, wäre falsch. Die hohe Güte des Trinkwassers und die hohe Ver- sorgungssicherheit in Deutschland sind international an- erkannt. Dies soll auch dauerhaft so bleiben. Das Um- weltbundesamt äußerte in seinem Gutachten aus dem November 2000 „Liberalisierung der deutschen Wasser- versorgung“ erhebliche Bedenken hinsichtlich der Frage, ob dieses bei einer Liberalisierung noch gewährleistet wäre. Wasser ist, im Gegensatz zu Strom, nicht über län- gere Distanzen durchleitbar, ohne dass es zu Qualitäts- verlusten kommt. Insofern müssen für das Gut Wasser an- dere Gesetze gelten. Unser Antrag macht aber deutlich: Trotz des erreichten hohen Qualitätsstandards bestehen in Deutschland große Potenziale für die Steigerung der Effizienz und für die Modernisierung im Bereich der Wasserwirtschaft. Daher regen wir eine Strategie zur Erneuerung der deutschen Wasserwirtschaft an, damit sie langfristig ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien in hohem Maße entspricht. Verbesserte Kooperation und moderne Managementstrategien sind hierbei wichtige Instrumente. Dabei ist es uns auch ein Anliegen, die Rahmenbedingun- gen für den Ausbau der Potenziale zum Technik- und Know-how-Export im Bereich der Wasserwirtschaft zu verbessern. Hier schließt sich der Kreis zum heutigen „Tag des Wassers“, der dieses Jahr unter dem Motto „Wasser und Entwicklung“ steht: Nicht nur national, auch international müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen, Men- schen den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu schaffen und zu sichern. Weltweit hat ein Fünftel der Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Investitionen von etwa 100 Milliarden Dollar jährlich wären nötig, um hier spürbare Verbesserungen zu erreichen. Deutschland ist bereits der größte europäische Geldgeber für Entwick- lungsprojekte im Wassersektor. Die deutsche Wasserwirt- schaft engagiert sich in vielen Regionen der Welt. Auf der Internationalen Süßwasserkonferenz im De- zember vergangenen Jahres in Bonn wurden diese The- men intensiv diskutiert. Im Hinblick auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Septem- ber und darüber hinaus sollten wir die jetzige Diskussion um die nachhaltige Wasserwirtschaft nutzen, um die be- stehenden öffentlichen und privaten Initiativen auszu- bauen und unser System einer oft kleinräumigen, durch eine vielfältige Mischung aus öffentlicher und privater Versorgung charakterisierten Wasserwirtschaft zu opti- mieren und als flexibles Modell für die ärmeren Regionen dieser Welt anzubieten. Unser Ziel ist es, die hohe Wasserqualität in Deutsch- land zu erhalten und gleichzeitig die Exportförderung deutscher Wasserver- und -entsorgungstechnologie durch Schaffung von effizienten, kundenorientierten Dienstleis- tungsunternehmen zu verbessern. Wir sagen für die deut- sche Wasserwirtschaft Ja zur Modernisierung, aber Nein zu einer Liberalisierung in diesem Sektor. Max Straubinger (CDU/CSU): Vor zwei Monaten wurde die Thematik bereits schon einmal im Plenum be- handelt, die Verunsicherung bei Bürgern und Gemeinden ist geblieben. Darauf will ich gleich noch näher eingehen. Zunächst möchte ich an dieser Stelle aber nochmals ausdrücklich betonen, dass Wasser unser Lebensmittel Nummer eins darstellt und es sich hinsichtlich der Trink- wasserqualität sowie des Gesundheitsschutzes der Bevöl- kerung für Experimente nicht eignet. Die bislang hohe Versorgungssicherheit, die Zahl von Wasserschutzgebieten, die hervorragende Qualität sowie die ökologische Grundlage sind Ausdruck dafür, dass sich die deutsche Wasserversorgung international in der ersten Liga befindet. Diese Spitzenstellung darf keinesfalls durch ein „Herumdoktern“ gefährdet werden, das sich je- doch aufgrund der Bestrebungen der EU, den Wasser- markt zu liberalisieren, abgezeichnet hat. Glücklicher- weise konnten auf Drängen von CDU und CSU sowie der Bayerischen Staatsregierung die zunächst sehr weit rei- chenden Liberalisierungsforderungen, auf die ich jetzt nicht mehr näher eingehen möchte, entschärft werden. Leider muss ich hier erneut an das von der Bundesregie- rung durch Bundeswirtschaftsminister Müller in Auftrag gegebene Gutachten erinnern, das prüfen sollte, wie der deutsche Wassermarkt liberalisiert werden könnte. Darin wurden ja bekanntlich die Streichung des Gebietsmono- pols, die Abschaffung der Konzessionsabgaben sowie flankierende Maßnahmen zur Herstellung eines freien Marktes, zum Beispiel durch einen Zwang zur öffentli- chen Ausschreibung von Wasserversorgungsdienstleis- tungen als mögliche Maßnahmen genannt. Angesichts des erreichten hohen Standards der Was- serwirtschaft in Deutschland und des angestrebten euro- päischen Gleichschritts gibt es allerdings nach Meinung der Union keine Notwendigkeit, hierzulande besonders übereifrig zu agieren. Ich hatte in meinem Debattenbei- trag vom 25. Januar dieses Jahres die Bundesregierung aufgefordert, die eingangs erwähnte Verunsicherung der Bevölkerung durch ein klares Wort zu beenden. Da die Bundesregierung jedoch den Liberalisierungstendenzen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft bislang keine offene und klare Absage erteilt hat und zum Antrag der Fraktio- nen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch nichts verlauten ließ, muss man befürchten, dass es weiterhin Bestrebungen in Richtung Liberalisierung gibt. Offen- sichtlich scheut sich die Bundesregierung aufgrund der nahenden Bundestagswahl, eindeutig Stellung zu bezie- hen und ihre Pläne bekannt zu geben. Ich kann feststellen: Eine völlige Öffnung des Marktes kann und wird es mit der Union nicht geben. Völlige Liberalisierung nein – Privatisierungen in Verantwortung der Kommunen, wie sie beispielsweise in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Ausnutzung von Synergieeffekten genutzt werden, ja. Unter den eben genannten sinnvollen Kooperations- möglichkeiten verstehe ich die Zusammenarbeit mit pri- vaten Partnern nur dann, wenn diese fachkundig, leis- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222572 (C) (D) (A) (B) tungsfähig und vertrauenswürdig sind. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist dabei unabdingbar. Die Entschei- dung darüber, und das möchte ich an dieser Stelle aus- drücklich betonen, soll allein bei den Kommunen bzw. den betroffenen Bürgern bleiben. Ebenso will ich nochmals schlagwortartig die wesent- lichen Gefahren und Risiken einer völligen Marktöffnung nennen: Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung, Verringerung des Einflusses der Bürger und Gemeinden auf „ihre“ Wasserversorgung, Erhöhung des staatlichen Regulierungsbedarfes und damit des Verwaltungsaufwan- des, keine Garantie hinsichtlich Preisstabilität – siehe Er- fahrungen im Ausland, Frankreich und Großbritannien –, Qualitätsminderung und Verlust des ökologischen Stan- dards – siehe Ausland –, Schwächung des Regionalitäts- prinzips und schließlich technische und rechtliche Pro- bleme in den Leitungsnetzen bei Mitbenutzung und Durchleitung durch Dritte. Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir be- grüßen und unterstützen selbstverständlich die Moderni- sierungsschritte der Kommunen, damit eine hochwertige Trinkwasserversorgung mit günstigen Wasserpreisen dau- erhaft zur Verfügung steht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die im vorliegenden An- trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Forderungen und die Hinweise auf die genannten Gefah- ren einer Liberalisierung auch im Bundeswirtschaftsminis- terium nachhaltig ernst genommen werden. Wobei ich mich ernsthaft frage, ob die SPD diesen Antrag überhaupt selbst noch ernst nimmt: Wie die laufenden Beratungen zum Wasserhaushaltsgesetz zeigen, werden auf die Kom- munen weitere Erschwernisse zukommen. Die EU-Richt- linie wird nicht 1:1 umgesetzt. Damit werden zusätzliche Belastungen auf die deutsche Wasserwirtschaft zukom- men. Weder wird die Wettbewerbsfähigkeit noch die kommunale Selbstverwaltung, die im vorliegenden An- trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen immer so stark herausgestellt und gefordert wird, gewährleistet. In ihrem zur Debatte stehenden Antrag fordern SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter II.1 auf: „Ziel dieser Strategie muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleis- tungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Was- serwirtschaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die För- derung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und entsorgungsunternehmen sein“, und unter II.2 wird die „kommunale Entschei- dungshoheit“ zu erhalten gefordert. Ich frage Sie, wie diese Forderungen mit dem konkreten Gesetzgebungsver- fahren zum Wasserhaushaltsgesetz zu vereinbaren sind. In den Ausschusssitzungen haben gestern SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zum Ent- wurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaus- haltsgesetzes eingebracht. Darin wird gefordert, dass zukünftig der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserver- sorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Erstens ist diese Gesetzesformulierung ein ein- deutiger Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung und zweitens würde eine derartige gesetzliche Knebelung der Kommunen nichts zur erwünschten Effizienzsteige- rung bzw. Kundenorientiertheit unserer Wasserversor- gungsanlagen beitragen. Dieses Vorgehen zeigt sehr deutlich, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit sind, ihren Antrag in der aktuellen Gesetzgebung zu vertreten und der Antrag offensichtlich nur wegen des Kommunalwahlkampfes in Bayern eingebracht wurde. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wasser und Luft zählen zu den Ressourcen, denen wir im Alltag am wenigsten Beachtung schenken. Für uns in Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, jederzeit reines, klares und schmackhaftes – eben lebendiges – Wasser aus dem Hahn trinken zu können. Darüber denken wir gar nicht lange nach. Doch diese Selbstverständlichkeit gilt nicht überall. Morgen haben wir den Welt-Wasser-Tag der Vereinten Nationen – und wenn wir noch lange reden, rutschen wir geradezu in diesen Welt-Wasser-Tag hinein –, deshalb sollten wir heute auch darüber reden. Mehr als 1 Milliarde Menschen auf der Welt hat kein sauberes Wasser. Bis 2025 werden es – wenn wir den Trend nicht umkehren – bis zu 3 Milliarden Menschen sein. Und wir reden hier nicht über die typischen Dürrezo- nen wie Eritrea oder Sambia, wo über 90 Prozent der Be- völkerung keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser ha- ben. Nein, das betrifft auch eigentlich wasserreiche Staaten wie Puerto Rico – immerhin amerikanisches Ter- ritorium – Haiti oder Afghanistan, wo die Abwasserbrühe der Industrie das Wasser verdirbt oder Krieg den Zugang verhindert. Weltweit werden gerade einmal 5 Prozent der Abwässer gereinigt. Ich denke, die deutsche Wasserwirtschaft wäre gut be- raten, sich stärker als bisher, rasch und intensiv in den Aufbau der Wasserversorgung und der Abwasserreini- gung in solchen Staaten einzubringen. Mit ihrem Know- how, mit ihren finanziellen und materiellen Ressourcen könnte sie sich für das Wohl der Menschen dort einbrin- gen. Sie könnte den Grundstein für internationale Koope- ration und für einen künftigen Export von Umweltschutz- technologie legen. Das wäre ein guter Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie. Denn für was steht die deutsche Wasserwirtschaft? Sie steht für hohe Versorgungssicherheit, hohe Trinkwasser- qualität und hohe Abwasserreinigungsstandards. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland ist, weltweit betrachtet, vorbildlich und modellhaft: 99 Pro- zent aller Haushalte sind an die öffentliche Wasserversor- gung angeschlossen, 95 Prozent an die Kanalisation und 93 Prozent an eine Kläranlage. Das haben wir der deutli- chen Dominanz der öffentlichen Hand bei der Wasserver- sorgung zu verdanken. Das ist die historische Leistung der überwiegend kommunalen Wasserbetriebe. Wir warnen daher vor einer schnellen Privatisierung, schon gar, wenn damit einzig und allein ein „schneller Euro“ für die Haushaltskonsolidierung gewonnen werden soll. Es darf nicht sein, dass eine Kommune das Steuer völlig aus der Hand gibt. Diejenigen Kommunen betrei- ben keine nachhaltige Wasserwirtschaft für Bürger und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22573 (C) (D) (A) (B) Umwelt, sondern handeln sich nur eines ein: nachhaltigen Ärger. Es darf nicht sein, dass eine Öffnung des Marktes zu Einbußen im Gewässer- oder Grundwasserschutz führt. Das alles ist aber nicht allein eine Sache der Rechtsform. Jede Kommune muss daher ausführlich über Chancen und Risiken einer Privatisierung aufgeklärt werden. Das Für und Wider muss sorgfältig abgewogen werden. Sie muss auch bei einer Privatisierung ihre Kontrollfunktion behal- ten und dafür geeignete Rahmenbedingungen setzen. Denn die Gemeinde ist es, die ein natürliches Interesse am flächendeckenden Grundwasserschutz hat – Nähe schafft Verantwortung. Zwar ist eine Fernwasserversorgung nicht per se schlecht, in Ballungsräumen und wasserarmen Regionen mitunter auch notwendig – aber sie darf nicht wie zum Beispiel in der Region Stuttgart geschehen, dazu führen, dass nach dem Anschluss an die Bodensee-Fernwasser- versorgung die lokalen Brunnen vernachlässigt und dann geschlossen wurden. Deshalb haben wir auch den Vorrang der ortsnahen Trinkwassergewinnung in die 7. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hineingeschrieben. Trink- wassergewinnung und Grundwasserschutz sind so un- trennbar miteinander verbunden. Wir brauchen – das ist das Ziel unseres Antrags – ein starkes Signal in Richtung einer nachhaltigen Wasserwirt- schaft. Das Leitbild der nachhaltigen Wasserwirtschaft er- möglicht und bedeutet eine dauerhafte Wasserentnahme ohne ökologische Nachteile und einen dauerhaften Ver- brauch zu sozial verträglichen und ökonomisch angemes- senen Preisen. Das Vorsorgeprinzip ist der „Königsweg der Umwelt- politik“. Doch wer sollte bei einem grenzenlosen Wettbe- werb noch auf Gemeinnutz und Umweltschutz achten? Das Ziel – sauberes, reines Wasser in ausreichender Menge auch für nachfolgende Generationen – lässt sich nur durch einen ressourcenschonenden Umgang durch die heu- tige Generation verwirklichen. Dazu brauchen wir eine sta- bile und leistungsfähige Wasserwirtschaft: Wir wollen die steuerliche Gleichbehandlung von Wasser- und Abwasser- betrieben bei reduziertem Steuersatz sowie die Schaffung größerer, auch international handlungsfähiger Betriebsein- heiten. Vor allem wollen wir aber eine Modernisierung der Wasserwirtschaft durch mehr regionale Kooperation. Doch wäre das alles nichts, würden wir nicht den Ge- bietsschutz für die Wasserversorgung beibehalten. Das unverantwortliche Gerede von der Liberalisierung der deutschen Wasserwirtschaft muss ein Ende haben. Die Einspeisung von Wässern unterschiedlicher Herkunft und Zusammensetzung ist unvertretbar. Sie wäre mit techni- schen, ökologischen und verbraucherschützerischen Risi- ken verknüpft. Natürlich gibt es hin und wieder manch einen Bankier oder Ingenieur, der alles für lösbar hält. Aber: Die Ver- waltung des Wassers ist nicht vorrangig eine Aufgabe von Bankiers, Ingenieuren und Chemikern, sondern eine de- mokratische Bürgeraufgabe – eine Aufgabe der kommu- nalen Parlamente. Walter Hirche (FDP): Inhaltlich hat sich für die FDP bei diesem Antrag im Vergleich zur ersten Lesung nichts geändert. Deshalb wiederhole ich meine Feststellungen. Unbestritten ist: Wasser ist ein besonderes Lebensmittel. Wir brauchen Wasser bestmöglicher Qualität. Die Wasserwirtschaft ist ein Bereich der Daseinsvor- sorge. Das ist aber noch lange kein Argument für die Auf- rechterhaltung kommunaler Monopole. Mit der Logik der Koalition könnte man auch die Versorgung mit Brot zum kommunalen Monopol machen. Monopole dieser Art sind der Traum kommunaler Kämmerer, denn sie eröffnen die Möglichkeit für Quersubventionen. Auf diese Weise die Kommunalfinanzen zu stützen ist aber der falsche Weg. Die Aufgabe sicherer Wasserversorgung, verbunden mit der Sicherung der Qualität des Lebensmittels Wasser, kann durchaus mit der Möglichkeit verbunden werden, den Wettbewerb zu stärken und damit zu Kostensenkun- gen für den Verbraucher ohne Qualitätsverlust zu kom- men. Deshalb unterstreiche ich: Die Qualitätskontrolle ist Aufgabe des Staates. Er muss Regeln setzen und die Ein- haltung kontrollieren. Die Bereitstellung und Organisa- tion dagegen ist ebenso gut privat organisierbar. Das be- weisen unsere europäischen Nachbarn. Der in dem Antrag vertretenen Auffassung, dass es er- heblichen Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft gibt, dass die Effizienz gesteigert werden muss, um eine optimale betriebswirtschaftliche Bereitstellung bester Wasserqualität zu bekommen, ist zuzustimmen. Dem in dem Antrag fixierten Irrweg, diese Aufgabe den Kommu- nen als Monopol zu sichern, widersprechen wir Liberale jedoch entschieden. Was die Koalition zu Papier gebracht hat, folgt dem Motto: Augen und Ohren zu, Verdi wird schon sagen, was wir tun dürfen. In diese Sackgasse dürfen Sie gern allein laufen. Die FDP will sich lieber an den positiven Erfah- rungen unserer Nachbarn ausrichten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozidpro- dukten (Biozidgesetz) (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Carola Reimann (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir die Richtlinie über das In- verkehrbringen von Biozidprodukten in nationales Recht umsetzen. Dabei handelt es sich nicht einfach um eine schlichte Umsetzung; die Umsetzung dieser Richtlinie bedeutet vor allem eine wesentliche Stärkung des ge- sundheitlichen Verbraucherschutzes. Was sind Biozide denn? Biozide werden definiert als Stoffe oder Zubereitungen, die die Eigenschaft haben, Le- bewesen abzutöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion einzuschränken. Das ist in vielen Produkten ganz er- wünscht, um die Haltbarkeit und Beständigkeit zu gewähr- leisten, bedingt jedoch gleichzeitig mögliche Gefährdun- gen durch diese Stoffe für Umwelt und Gesundheit. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222574 (C) (D) (A) (B) Diese zwei Seiten einer Medaille kennen wir zum Bei- spiel auch von den Pflanzenschutzmitteln. Doch während letztere sorgfältig geprüft und bewertet werden und es dann Bestimmungen darüber gibt, wann und wie der Ein- satz von Pflanzenschutzmitteln zulässig ist, können Bio- zide bislang ohne jede Prüfung auf den Markt gebracht werden und in allen erdenklichen Produkten eingesetzt werden. Das ist eine Gesetzeslücke, die wir heute schließen wollen. Weil Biozide in die belebte Natur eingreifen, geht von ihnen auch eine Gefährdung aus. Es kommt vor, dass Mit- tel in denen diese Biozide enthalten sind, weit über ihr ei- gentliches Ziel – Insekten, Bakterien oder Nagetiere – hinausschießen und auch die menschliche Gesundheit be- einträchtigen. Deshalb brauchen wir für Biozidprodukte eine klare Zulassung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Biozidprodukte künftig nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Ver- brauchern und Verbraucherinnen sorgfältig geprüft und bewertet worden sind. Ergänzend dazu wollen wir Rege- lungen für Kennzeichnung und Werbung für Biozidpro- dukte einführen. Nicht zuletzt fordern wir die Bundesre- gierung durch einen Entschließungsantrag auf, sich für eine europaweite Kennzeichnungspflicht einzusetzen. Das versetzt den Verbraucher und die Verbraucherin in die Lage, eine mündige Entscheidung zu treffen und bei Überempfindlichkeiten diese Substanzen zu vermeiden. Verbraucherschutz ist keine Klientelpolitik, denn es geht hier um den Menschen, seine Gesundheit und seine Lebensqualitiät. Wir alle sind deshalb in die Pflicht ge- nommen, so viel Sorgfalt wie notwendig aufzubringen, um Mensch und Umwelt vor unnötigen Schädigungen zu bewahren. Diese Mühe müssen wir uns einfach machen. Wir brauchen deshalb ein Zulassungsverfahren, das der Vielfalt der Biozidprodukte und ihrer Anwendungen an- gemessen ist. Biozide finden eine breite Anwendung in al- len Lebensbereichen. Die EU-Richtlinie nennt 23 Produktarten, die dann grob in vier Hauptgruppen eingeteilt werden: Desinfekti- onsmittel und allgemeine Biozidprodukte, Schutzmittel, zum Beispiel Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- mittel, sowie sonstige Biozidprodukte, nämlich Konser- vierungsmittel für Lebens- und Futtermittel oder Antifou- ling-Anstriche. Diese Aufzählung macht deutlich, dass wir es bei Bioziden mit einer breiten Palette an Produkten und Anwendungsgebieten zu tun haben. Oft finden sich Biozide auch in Mitteln oder Gegenständen, die wir jeden Tag im Alltag benutzen. Der Verbraucher und die Ver- braucherin ist sich meistens gar nicht bewusst, mit wel- chen Stoffen er oder sie da hantiert, weil er oder sie es zur- zeit oft auch nicht wissen kann. Es ist noch gar nicht lange her, da fand man Tributyl- zinn (TBT), in den Trikots einer Bundesliga-Fußball- mannschaft, Borussia Dortmund. Dieser Stoff sollte durch seine antibakterielle Wirkung die Bildung von Schweiß- geruch verhindern – eine Eitelkeit, die man eventuell teuer bezahlt: TBT steht im Verdacht, Männer unfruchtbar zu machen, denn es kann in den Hormonhaushalt eingrei- fen. Laboruntersuchungen an menschlichen Zellkulturen weisen darauf hin, dass TBT die Beweglichkeit der Sper- mien verringern und Tributylzinn auch den Hormonhaus- halt von Föten beeinflussen könnte. Aber nicht nur Bundesligakicker sind den Gefährdun- gen durch Biozide ausgesetzt. Gerade im Haushalt finden sich viele Produkte, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht ohne Risiko sind. Denken Sie an Wollteppiche! Man nimmt für gewöhnlich Permethrin, um diese vor Motten- fraß zu schützen. Permethrin ist ein Insektizid aus der Stoffgruppe der synthetischen Pyrethroide. Synthetische Pyrethroide sind äußerst giftig für Mensch und Tier und können eine Vielzahl von Sympto- men auslösen: Gleichgewichtsstörungen, unkoordinierte Bewegungsabläufe, Kopfschmerzen, Erbrechen, Orien- tierungs- und Sensibilitätsstörungen sowie Hörstörungen und und und. Wer möchte da noch zusehen, wie die Kin- der auf diesen Teppichen herumkrabbeln? Aufgrund der besonderen Giftigkeit von Pyrethroiden erwarten wir von der Bundesregierung, dass diese Wirkstoffgruppe weiter- hin beobachtet wird. Gerade für das unmittelbare Wohnumfeld gibt es noch viele weitere Beispiele: Denken Sie an das Silikon, mit dem im Badezimmer die Fliesen verfugt werden; auch das enthält Biozide. Katzen- oder Hundehalter kommen mit Bioziden in Berührung, wenn sie Flohmittel benutzen. Wenn Sie zu Hause in Ihrer Freizeit mit Holz arbeiten oder viel Holz in Ihrer Wohnung ist, kann es ebenfalls sein, dass Sie sich einem Risiko aussetzen. Dafür gab es in der Vergangenheit ja auch traurige Bei- spiele. Ich erinnere an den Holzschutzmittelskandal 1993. 1993 verurteilte das Landgericht Frankfurt/Main die Geschäftsführer einer Holzschutzmittelfirma wegen fahr- lässiger Körperverletzung und fahrlässiger Freisetzung von Giften. In 25 Fällen sah das Gericht einen Zusam- menhang zwischen der Anwendung von Holzschutzmit- teln und den Gesundheitsschäden der Kläger. Das Holz- schutzmittel der beklagten Firma enthielt die Giftstoffe PCP, Pentachlorphenol, und Lindan, gamma-Hexach- lorcyclohexan. Das sind hochchlorierte Kohlenwasser- toffe. Diese sind fettlöslich und reichern sich im Körper an, und zwar besonders in den fetthaltigen Kompartimen- ten des Körpers wie Zellmembranen, Gehirn und Nerven- system. Schwere Schäden des zentralen Nervensystems können die Folge sein. Anmerkung: Das Verfahren ging in weitere Instanzen und wurde später eingestellt. Dafür gab es eine außerge- richtliche Einigung: Die Beklagten zahlen ein Strafgeld an den Staat und 4 Millionen DM für die Einrichtung ei- ner Toxikologie-Professur. Das spricht für sich. Das Beispiel zeigt, dass die Sorge um die Gesund- heit nicht übertrieben ist. Wie sieht es heute aus? Circa 1 500 Holzschutzmittel sind in Deutschland auf dem Markt. Der Großteil davon ist bislang weder auf ihre Wirksamkeit noch auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und Um- weltverträglichkeit geprüft worden. Im Bereich der Holz- schutzmittel sind jedoch Anfänge durch die Industrie selbst gemacht worden. Seit einiger Zeit gibt es das RAL-Güte- zeichen, das von der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22575 (C) (D) (A) (B) e.V. vergeben wird. Das Gütezeichen bekommen die Pro- dukte, die bei sachgerechter Anwendung und gesicherter Qualiät gesundheitlich unbedenklich und umweltverträg- lich sind. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, den Bemühungen von Herstellern und Anwendern Rechnung zu tragen, indem ein vorgezo- genes Zulassungsverfahren für Holzschutzmittel einge- führt wird, falls sich das EU-Review-Programm zur Prü- fung alter Biozidwirkstoffe verzögert. Holzschutzmittel werden selbstverständlich auch in der gesamten Holz verarbeitenden Industrie verwandt. Je- der Schiffsbauer weiß das. Hier müssen wir also auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken. Mit der Aufzählung von Biozidprodukten, die uns im Beruf und im Alltag ständig umgeben, könnte ich meine Redezeit heute problemlos füllen. Ich kürze das hier mal ab, denn ich denke, Sie haben ein Bild davon bekommen, wie umfangreich die Stoffpalette ist, die wir bei der Um- setzung der EU-Richtlinie zu berücksichtigen haben. Ich denke auch, dass klar ist, dass die Prüfung und Bewertung von Bioziden vielen Maßstäben gerecht werden muss, denn es geht gleichzeitig um Arbeitsschutz, um Gesund- heitsschutz, um Umweltschutz und selbstverständlich auch um Verbraucherschutz. Wenn wir schon vom Verbraucherschutz reden: Man muss eben auch sehen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bislang wenig Chancen hatten, sich in eige- ner Regie vor den Risiken zu schützen. Dazu gehört doch, dass ich als Verbraucherin mich darüber informieren kann, ob ein Produkt eventuell für mich gefährlich wer- den könnte oder ob es nachweisbar unbedenklich ist, und auch darüber, ob es Alternativen gibt. Schließlich ist es der Verbraucher, der für das Produkt bezahlt. Dann habe ich als Verbraucherin auch einen Anspruch darauf, Qua- lität zu bekommen. Das RAL-Gütezeichen, von dem ich bereits gesprochen habe, ist da ein guter Anfang. Aber es hat sich leider noch nicht genügend auf dem Markt durchgesetzt. Wir wollen deshalb eine einheitliche und umfassende Kennzeichnungspflicht für alle Produkte. „Verbraucherschutz“ heißt in diesem Falle auch „mehr Transparenz“. Chemiepolitik ist ein weites und komplexes Feld. Es gibt in diesem Politikfeld keine einfachen Lösungen. Wir können eine komplexe Welt nicht einfacher machen, wir können schließlich nicht zaubern. Deshalb kann ich nicht verstehen, warum die Opposition jetzt wieder in alte Wahlkampfrhetorik verfällt und jede unserer Initiativen als Vorboten der Zerstörung der Chemieindustrie geißelt. Es streitet doch gar keiner ab, dass es für ganz viele Pro- dukte eine gute Berechtigung gibt. Kakerlaken kann man nicht besprechen, zur Bekämpfung braucht man hoch- wirksame Mittel der chemischen Industrie. Sie sind wichtig und notwendig. Niemand wird jedoch bestreiten, dass der Verbraucherschutz ebenfalls einen ho- hen Wert besitzt. Im Sinne des Verbraucherschutzes sind wir auch gefordert, alles zu tun, damit diese Mittel ihre to- xische Wirkung nur gegen den Schädling entfalten und nicht gegen den Anwender, weder den professionellen Anwender im Beruf noch den Laien im privaten Haushalt. Dazu braucht es eine Prüfung und Bewertung auch von Biozidprodukten. Dies wird mit dem vorliegenden Geset- zesentwurf gewährleistet und bedeutet deshalb eine we- sentliche Stärkung des gesundheitlichen Verbraucher- schutzes. Franz Obermeier (CDU/CSU): In letzter Sekunde hat uns die Bundesregierung das Biozidgesetz vorgelegt, nachdem das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Ko- mission schon eingeleitet wurde. Nun könnte man ja mei- nen, dass es so spät kommt, weil hier besonders intensiv und vorausschauend gearbeitet worden ist. Aber, wie die am letzten Ausschusstag in Hülle und Fülle über uns er- gossenen Änderungsanträge der Regierungskoalition zei- gen, ist das Gegenteil der Fall. Wie vieles in dieser Legis- laturperiode, ist auch dieses Gesetz ein kurzatmiger Sprint fünf Minuten vor Toresschluss. Wir von der CDU/CSU-Fraktion wollten und wollen ein Gesetz, das die Risiken für Menschen, Tiere und Um- welt bei der gewerblichen und privaten Anwendung von Biozidprodukten vermeidet. Holzschutzmittel, Desinfek- tionsmittel, Rattengift, Antifoulingfarben usw. können, wie wir aus leidvollen Erfahrungen wissen, bei falscher Zusammensetzung und Anwendung lebensgefährlich sein und die Gesundheit lebenslänglich ruinieren. Das ist keine Frage. Deshalb müssen die Anforderungen an die Zulas- sung in der Sache hoch sein. Ich sage; in der Sache. Ich meine damit, dass nicht eine überbordende Bürokratie Sicherheit schafft, sondern eine Konzentration auf das Wesentliche. Nun hatten wir die einmalige Chance, aus den Erfah- rungen der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie zu lernen. Sie ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Dazu hat die EU- Kommission einen Bericht vorgelegt, der die gravieren- den Mängel und Probleme im praktischen Verfahren auf- gedeckt hat. Da die Biozid-Richtlinie ganz ähnlich aufgebaut ist, sollte man doch jetzt nicht hergehen und die selben Fehler wiederholen. In dem Bericht ist davon die Rede, dass die Zulassungsunterlagen aus rund 50 000 Sei- ten bestehen, deren Zusammenstellung etwa viereinhalb Jahre dauerte. Die Begutachtung eines Unterlagendos- siers beansprucht zwei bis drei Jahre. Im Endeffekt ist man hier zu weit strengeren Datenanforderungen für die Zulassung gelangt als bei allen anderen Stoffen einschließlich Arzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und Grundstoffen. Was ist die Folge? Bis 2003 werden circa 500 Stoffe vom Markt verschwinden. Deutsche und europäische Hersteller werden sich aus der Entwicklung zurückziehen und den Weltmarkt anderen überlassen müssen. Für die deutschen Pflanzenanbauer wird die Palette kleiner und es wird, mangels Angebot, zu Engpässen und Kostensteige- rungen kommen. Auch sie werden vom Markt verdrängt. Was geschieht bei den Bioziden? Mit diesem Gesetz wird, um etwas Positives zu sagen, jedenfalls die Behörden- struktur ordentlich gestärkt. Neben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es einen bunten Strauß von „Einvernehmensbehörden“ und „Benehmens- behörden“: Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222576 (C) (D) (A) (B) cherschutz und Veterinärmedizin, Umweltbundesamt, die biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und das Robert-Koch-Institut. Sollte ich bei diesem „Who is Who“ der deutschen Behördenwelt eine vergessen ha- ben, wäre das schon ein erheblicher Gewinn für die zu er- wartende Prüfungsdauer. Ich denke, man muss kein Verwaltungsfachmann sein, um zu erkennen, dass hier Kompetenzabgrenzungen, Doppelerhebungen, Zeitverzögerungen und erhebliche Kosten vorprogrammiert sind. Im Unterschied zu den Pflanzenschutzmitteln hat man bei den Bioziden keine re- lativ einheitliche Gruppe von Anwendern sondern viele unterschiedliche Anwender und Anwendungsgebiete. Die Unternehmensstruktur ist von kleinen und mittelstän- dischen Firmen geprägt. Bei dem Aufwand, der sich jetzt abzeichnet, dürfte für viele das Ende eingeläutet sein. Ich will aber nicht als Spielverderber dastehen, son- dern sagen, was man besser machen kann: Wir müssen aus den Fehlern in der Pfanzenschutzmit- tel-Richtlinie lernen. Wir brauchen eine schlanke und da- mit effiziente Entscheidungsbehörde; Motto „alles unter einem Dach“. Die Zulassungsstelle für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin könnte die Federführung übernehmen und über den Antrag auf Zulassung entscheiden. Es reicht aus, bei Fragen des Umweltschutzes die Expertise des Umweltbundesamtes und bei Fragen für die menschliche Gesundheit – Verbraucher und Arbeitnehmer – das Bun- desinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin heranzuziehen. Das reicht aus. Es schafft auch mehr Verantwortung, wenn der Kreis der Entscheider überschaubar bleibt. Wir müssen auf europäische Ebene bürokratische Aus- wüchse verhindern und immer wieder Einfluss für prakti- kable und effiziente Verfahren ausüben. Angesichts unse- rer nicht geraden blühenden Wirtschaft müssen wir auch mal etwas für unsere deutschen Unternehmen zu tun. Es wäre schön, wenn die betroffenen kleinen und mittelstän- dischen Unternehmen wenigstens genügend informiert und ihnen konkrete Hilfen bei den Überprüfungen und Zulassungsverfahren angeboten würden. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns allen ist der Holzschutzmittelskandal noch in deutli- cher Erinnerung. Ganze Wohnhäuser waren mit einem Mal nur noch Sondermüll. Der Grund: In den Innenräu- men wurden PCP-haltige, also giftige, Lasuren verstri- chen. Die Folgen: Hautekzeme und Schlafstörungen bei den Bewohnern, Unverständnis dafür bei den Medizinern und Versicherern. Die sowieso schon traumatisierten Er- krankten wurden lange Zeit als Hypochonder abgetan. Heute sind wir um eine bittere Erfahrung reicher, die vielleicht nicht hätte sein müssen. Vermutlich hätte ein Zulassungsverfahren diese gesundheitliche wie finanzi- elle Katastrophe für viele verhindern können, eine Zulas- sung, die Inhaltsstoffe mitsamt chemischen Verunreini- gungen gründlich unter die Lupe nimmt. Hier klaffte seit Jahren eine Regelungslücke. Zu Recht fragten viele, weil es nicht einsichtig war: Warum müssen Pestizide aufwen- dig zugelassen werden, nicht aber Biozide im Haushalt? Dabei sind das doch zum Teil gleiche Substanzklassen, gleiche Wirkstoffe. Eines haben Desinfektions- und Insektenvernichtungs- mittel, Rattengifte und Antifoulingmittel mit den Pestizi- den nämlich gemein: Sie sind geschaffen worden, um le- bende Organismen zu töten. Natürlich bedeutet das ein hohes Risiko – auch für Mensch und Umwelt. Schließlich tauchen Biozide manchmal auch dort auf, wo sie eigent- lich gar nichts zu suchen haben, zum Beispiel TBT, also zinnhaltige Schimmelbekämpfungsmittel in Sporttrikots. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und durch die Än- derungen des Umweltausschusses stärken wir den Um- welt- und Verbraucherschutz: Biozide dürfen künftig nur noch nach einem Zulassungsverfahren hergestellt oder importiert werden. Auf eines legen wir dabei besonderen Wert: Fachpoli- tische Kompetenz muss im Zulassungsverfahren auch künftig angemessen berücksichtigt werden. Wir bleiben dabei: Auch an der Biozidzulassung müssen die fachlich kompetenten Ämter weiterhin einvernehmlich beteiligt werden. Das ist keine Frage von überbordender oder schlanker Bürokratie, sondern eine Frage der vorsorgen- den Sicherheit. Deregulierung darf nicht auf Kosten von Umweltschutz und Arbeits- oder Verbraucherschutz be- trieben werden. Trotzdem liegt uns ein straffes Verfahren am Herzen. Bei „behördenbekannten“ Biozidprodukten haben wir deshalb eine Entscheidungsfrist von maximal 60 Tagen festgeschrieben. Für alle anderen wird innerhalb eines Jahres entschieden. Aber nicht jeder neue Stoff muss aufgenommen wer- den: Wichtig ist, dass die Zulassungsbehörde neue Stoffe zurückweisen kann, nämlich dann, wenn bereits alterna- tive Wirkstoffe mit erheblich geringerem Risiko für Ge- sundheit und Umwelt zugelassen worden sind. Für den Verbraucherschutz spricht ebenfalls die Erstellung eines auch für Laien benutzerfreundlich einberichteten Biozid- produkteregisters. Darin kann er künftig per Mausklick oder Broschüre erfahren, welcher Art denn das Biozid in seiner Farbe oder in seinem Insektenvernichter ist. Er wird darin alles über die Minimierung des Biozideinsat- zes oder über mögliche Alternativen erfahren. Vielleicht wird er darin auch erfahren, dass er für sein Problem die chemische Keule ganz im Schrank lassen kann. Das ist ganz eindeutig ein Fortschritt für den Verbraucherschutz. Dies gilt auch für die Kinderpolitik; denn Kinderpoli- tik heißt nicht nur mehr Kindergeld. Kinderpolitik heißt auch Politik in „Kindernasenhöhe“. Kinder sind – wie alte oder chronisch kranke Menschen, wie Allergiker – beson- ders empfindlich. Wir wissen von Stoffen, die Wachstum und Entwicklung von Kindern stark beeinflussen können. Die Zulassung von Bioziden, die Bemessung von Rückstandshöchstmengen darf sich daher nicht am 70-Ki- logramm-Standardmann bemessen. Die heutige Praxis orientiert sich zwar bereits am Kind. Wir sind aber die Ersten, die diese Bemessung eindeutig gesetzlich geregelt wissen wollen. Dafür hat die Bundesregierung von uns ei- nen Prüfauftrag erhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22577 (C) (D) (A) (B) Eines sagen wir ganz klar: Was noch fehlt, ist eine Haf- tungsregelung für Schäden, die aus der Anwendung von Bioziden resultieren. Nie wieder darf es sein, dass Be- troffene – wie im Fall der Holzschutzmittel – ihr halbes Leben lang um Entschädigung prozessieren müssen. Ob und inwieweit eine Haftungsregelung europarechtlich zulässig und praktikabel ist, auch das soll die Bundesre- gierung prüfen. „Responible care“ als Motto der Chemieindustrie muss auch heißen, Produktverantwortung zu übernehmen, auch dann, wenn das Biozid in der Anwendung, also trotz Zu- lassungsprüfung, überraschenderweise Gesundheitsschä- den verursacht. Nicht der Anwaltsstand soll künftig von den Fehlern der chemischen Industrie profitieren, sondern die Betroffenen. Mit dem neuen Biozidgesetz setzen wir ein weiteres Mal neues europäisches Umweltrecht in deutsches Recht um. Das neue Biozidgesetz ist ein weiterer Baustein für einen vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz. Birgit Homburger (FDP):Biozidprodukte sind Wirk- stoffe und Zubereitungen, die dazu dienen, auf chemi- schen oder biologischem Wege Schadorganismen, zum Beispiel Schädlinge wie Motten, Holzwürmer, Mäuse, ab- zuschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Baumaterialien wie Holz und anderen Produkten sollen damit verhindert und die Hygiene in Gebäuden soll ge- währleistet werden. Biozide sind demzufolge Stoffe, die dem Verbraucher- sowie Gesundheitsschutz dienen. Weshalb ich Ihnen das sage? Weil Sie es offensichtlich nicht wissen. In Ihrem Entschließungsantrag zum Biozid- gesetz ist nicht ein einziges Mal die Rede vom gesell- schaftlichen Nutzen durch den Einsatz von Bioziden. Schutz von Lebensmitteln, Schutz vor Ratten, Schutz vor Schädlingen aller Art, das ist Gesundheitsschutz, das ist Verbraucherschutz. Ihr Entschließungsantrag, den Sie im Umweltausschuss gestellt haben, beweist deutlich Ihre einseitig rot-grüne Sichtweise. Wer die Gefahren poten- ziert und den Nutzen ignoriert, der macht keinen Verbrau- cherschutz, der betreibt eine perfide Öko-Demagogie. Die Konsequenzen dieser Politik sind bereits absehbar. Eine Studie der Universität Köln hat ergeben, dass Ratten nicht nur in den Großstädten wieder ein Problem gewor- den sind. Eine der Ursachen ist eine unzureichende Bekämpfung. Ist das etwa vorsorgender Verbraucher- schutz, die Bürger vor Bioziden zu schützen und sie als Preis dafür einer Rattenplage auszusetzen? Die „taz“ schreibt zum Beispiel in einem Bericht vom 30. Oktober 2001: „Die Landwirte klagen, dass die Ratten nachts zu Hunderten durch ihre Stallungen galoppieren und alles wegfressen. Sie kriechen sogar schon tagsüber aus den Kanalschächten heraus.“ Dieses passiert nicht in irgend- einem Entwicklungsland, das ist Realität in Deutschland. Die FDP unterstützt eine Zulassungspflicht für Bio- zide. Was die FDP aber ablehnt, ist die einseitige Wahr- nehmung der Bundesregierung. Verbraucherschutz heißt, die Risiken und den Nutzen verantwortlich abwägen. Die Politik der Bundesregierung in dieser Frage hingegen ist Ausdruck eines fortschritts-, innovations- und wissen- schaftsfeindlichen Öko-Pessimismus. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unökolo- gisch und fortschrittsfeindlich, denn durch das extrem bürokratische Zulassungsverfahren verhindert er die Ent- wicklung neuer, umweltfreundlicherer Produkte. Welche Firma wird sich einem Zulassungsverfahren mit sieben beteiligten Behörden aussetzen? Sieben beteiligte Behör- den – da wiehert der grüne Amtsschimmel. Das bedeutet: Die großen Firmen werden sich überle- gen, ob sie in Deutschland bleiben, die kleinen werden sich den Aufwand nicht leisten können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist wirtschafts- und insbesondere mittel- standsfeindlich. Die Übergangsfristen für die Kennzeich- nungs- und Bewerbungsvorschriften sind gerade für kleine Betriebe eine Zumutung. Rot-Grün macht Politik für die Großen, die Kleinen müssen schauen, wie sie klarkom- men. So gefährdet man Arbeitsplätze in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter dem Blickwinkel des Gesundheits- und Verbraucherschutzes kontraproduktiv. Durch die Auflagen werden zahlreiche Wirkstoffe in Zukunft wegfallen. Die eingeschränkte An- zahl der Wirkstoffe wird zu vermehrten Resistenzen führen. Gleichzeitig wird die Entwicklung neuer Wirk- stoffe durch die Bürokratieexzesse im Zulassungsverfah- ren behindert. Moderne, für Mensch und Umwelt unbe- denklichere Mittel werden nicht mehr entwickelt. Das sind die Folgen der Politik der Bundesregierung. Der Ge- setzesentwurf der Bundesregierung ist ein weiteres unsägliches Beispiel für einen nationalen Alleingang. Er benachteiligt die deutsche Wirtschaft im europäischen Wettbewerb. So dürfen Erzeugnisse, welche mit Bioziden behandelt wurden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, aber auch in Zukunft auf dem deutschen Markt ver- kauft werden. Das macht keinen Sinn. Wir wollen keine nationalen Alleingänge zum Schaden von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Deutschland und ohne Nutzen für die Verbraucher. Wir wollen ein europa- einheitliches Zulassungssystem, in dem Risiken und Nut- zen wissenschaftlich gegeneinander abgewogen werden. Das Biozidgesetz der Bundesregierung schadet vielen, ohne jemandem zu nutzen. Deshalb lehnt die FDPden Ge- setzentwurf der Bundesregierung ab. Eva Bulling-Schröter (PDS): Die Biozid-Richtline bzw. das deutsche Biozidgesetz wird die bisherige Will- kür bei der Vermarktung und dem Einsatz von Bioziden beenden. Dies ist ein erheblicher Fortschritt. Wir stimmen den meisten Änderungen, die im Ausschuss vorgenom- men wurden, zu. Dass nun mit der Beschlussempfehlung der vorherseh- bare Fehlgebrauch von Bioziden berücksichtigt wird, ist eine Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf. Der empfindliche Mensch muss geschützt werden, nicht nur der Durchschnittsbürger. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass der Vorschlag von NRW zur vergleichenden Risikobewertung aufge- nommen wurde. Auch die Einrichtung eines Biozid-Pro- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222578 (C) (D) (A) (B) duktregisters ist nun geplant. Das ist ein erster Schritt in Richtung eines umfassenden Biozidinformationssystems. Zur Entlastung von Behörden wäre aber daneben die Installation eines Biozid-Beirates sinnvoll gewesen. Hier könnten auch Verbraucherverbände mitarbeiten, die sonst völlig außen vor sind. Biozide in Textilien sind schlicht überflüssig. Zudem halten wir eine Deklarationspflicht für biozidausgerüstete Produkte für notwendig. Damit konnten sich die Verbrau- cherschützer leider nicht durchsetzen. Ein zentrales Problem scheint uns die fehlende genaue Definition von „Bioziden mit niedrigem Risikopoten- zial“. Die leistet weder die Richtlinie noch der Gesetzes- entwurf. In der Richtlinie heißt es lediglich, dass Wirk- stoffe nicht in den Anhang IA aufgenommen werden dürfen, wenn sie als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend oder bioakku- mulierend und schwer abbaubar eingestuft sind. Wenn im Umkehrschluss alle Biozid-Wirkstoffe, die keine entspre- chende Einstufung erhalten haben, als Biozid-Wirkstoffe mit niedrigem Risikopotenzial in den Anhang aufgenom- men werden können, so wäre dies auf keinen Fall im Sinne des Verbraucherschutzes. Kritisch sehen wir zudem die bis zu 10-jährige Über- gangszeit für Altbiozide. Hier müsste der Zeitraum drastisch verkürzt werden. Handlungsbedarf sehen wir insbesondere bei Holzschutzmitteln und Pyrethroiden. Für Altbiozide for- dern wir zumindest eine Nachweispflicht sowie eine Anzei- gepflicht für den großflächigen Einsatz. Die Verordnungen auf der Grundlage des Biozid-Gesetzes müssten außerdem eine Anzeige –, möglicherweise sogar eine Zulassungs- pflicht für großflächigen Anwendung enthalten. Der Einsatz im privaten Haushalt durch Laien – das hat die Anhörung gezeigt – ist nur bei Beschränkung der An- wendungen auf Köderdosen, Klebemittel und ähnliche Produkte sinnvoll. Auch hier könnte künftig noch nach- gebessert werden. Die Wirtschaft sieht große Gefahren für KMU, weil die Kosten für die Zulassung, aber auch schon für die Notifi- zierung zu hoch lägen. Doch wir sind der Meinung, dass die Zulassungskosten als Fixkosten eines Produktes, etwa wie Lohn- und Rohstoffkosten, von den Firmen kalkuliert werden müssen. Das diese Internalisierung vor der Tür steht, ist den Firmen im Übrigen seit langem bekannt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ – Endbericht der Enquete-Kommission „So ge- nannte Sekten und Psychogruppen“ (Tagesordnungspunkt 15) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Titel der damaligen Enquete-Kommission „So ge- nannte Sekten und Psychogruppen“ verrät schon die Schwierigkeit des Themas selbst. Die Begriffe sind unklar und widersprüchlich. Die Gefahr staatlicher Überreaktio- nen oder Versäumnisse ist groß. Dennoch gebührt auch aus heutiger Sicht der Enquete-Kommission durchaus Dank für ihren Bericht. Gemeinsam mit den Sondervoten verschafft er einen ausgezeichneten Überblick über die Problematik. Ich möchte hier besonders das Sondervotum meiner Frak- tion durch die Kollegin Köster-Loßack hervorheben. Wir sind skeptisch, wenn beispielsweise schon bei der Analyse der Probleme nicht zwischen den neuen religiö- sen Bewegungen und religiösen Minderheiten, den so ge- nannten Sekten und Psychogruppen und Psychomarkt un- terschieden wird. Das zeigt sich auch in der häufigen Verwendung des Begriffs „Sekte“. Das kommt oft bereits einer Vorverurteilung gleich. Wir sollten diesen Begriff von daher nach Möglichkeit in öffentlichen Verlautba- rungen vermeiden. Ein Generalverdacht gegen alle Mit- glieder hilft uns nicht weiter. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als gingen die Gefahren dieser neuen religiösen und weltanschau- lichen Gruppen über das hinaus, was in vergleichbaren so- zialen Zusammenhängen leider zu beobachten ist. Das heißt natürlich nicht, dass wir in diesen Feldern keine massiven Konflikte sehen würden. Allerdings muss sich der Staat immer wieder die Grenzen seiner Handlungs- möglichkeiten vor Augen führen. In einer pluralistischen Gesellschaft müssen bestimmte Konflikte ertragen wer- den. In den Bereichen, wo es zu ernsthaften Übertretun- gen kommt, müssen allerdings die Gesetze klar und ent- schlossen angewendet werden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese religiösen und weltanschaulichen Be- wegungen in allen modernen Staaten auftreten. Ange- sichts der Pluralität unserer Gesellschaft kann der Staat Einzelne nur beschränkt davon abhalten, die Hinwendung zu derartigen Gruppen zu vollziehen. Die Entschlossenheit, klare Grenzen auch gegenüber re- ligiösen Gruppierungen zu ziehen, hat die rot-grüne Koali- tion zuletzt bei der Änderung des Vereinsrechts bewiesen. Wir haben die rechtliche Grundlage für ein Verbot dieser Vereine geschaffen. Das unverzügliche Vorgehen gegen die Gruppe um Metin Kaplan war erforderlich und auch ver- hältnismäßig. Von diesen Leuten ging eine massive Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. In solchen Fällen ist Han- deln geboten. Ansonsten ist Übereifer fehl am Platz. Die Grenzen staatlichen Handelns zeigt indes eine Ent- scheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1992 auf. Dort wird die Verfassungswidrigkeit der staat- lichen Förderung eines Vereins zu Öffentlichkeitsauf- klärung über neue religiöse Bewegungen festgestellt. Der Staat darf eben nicht – so das Bundesverwaltungsgericht – ohne weiteres in die Grundrechte der betroffenen Ge- meinschaften eingreifen. Auch diesen Gruppen steht, ob wir sie nun schätzen oder nicht, das Grundrecht der Glau- bensfreiheit zu. Der Exekutive sind hier Grenzen gesetzt. Diese Erwägungen auf der Grundlage der Diskussionen in der Enquete-Kommission mahnen uns zu einer umsich- tigen Behandlung des Themas. Gerade die Vielzahl sehr Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22579 (C) (D) (A) (B) gegensätzlicher Positionen belegt, wie vorsichtig wir mit übereilten gesetzgeberischen Schritten sein müssen. Der Bericht der Kommission hat deutlich aufgezeigt, dass es juristisch außerordentlich schwierig ist, Instrumente zu schaffen, die Einzelne schützen. In der Tat dramatisiert die Union die Lage. Ich kann mich hier ausdrücklich auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend vom 7. Februar 2001 beziehen. Eine von der Union geforderte „umgehende“ Umsetzung von Schutzinstrumenten ist von daher problematisch. Die Bundesregierung hat die Hände durchaus nicht in den Schoß gelegt. Das Bundesverwaltungsamt baut die Infrastruktur für eine öffentliche Aufklärung und Hilfe für ratsuchende Menschen und öffentliche Stellen auf. Hof- fentlich kommt es bald dazu, dass auch Auskünfte an Dritte gegeben werden. Das ist im Moment noch nicht der Fall. Ich verweise auch auf das Modellprogramm zur Aus- bildung von Beratern, das mit 1,8 Millionen DM für die Jahre bis 2003 ausgestattet ist. Abschließend möchte ich unsere Forderung nach Ein- richtung einer Stiftung zur Gewinnung fundierter Kennt- nisse über neue religiöse und weltanschauliche Bewegun- gen erneuern. Diese Stiftung soll die Konflikte im Zusammenhang mit den neuen religiösen und weltan- schaulichen Gemeinschaften untersuchen. Diese öffentlich-rechtliche Einrichtung soll darüber hi- naus allgemein zugängliche Informationen über diese Or- ganisationen dokumentieren und Maßnahmen zur Kon- fliktvermeidung und Konfliktschlichtung entwickeln. Wir brauchen darüber hinaus mehr Beratungsstellen für die Betroffenen selbst, aber auch für deren An- gehörige. Wir müssen diese Menschen stärken, ihnen Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Ulla Jelpke (PDS): Die Arbeit der Enquete-Kommis- sion „So genannte Sekten und Psychogruppen“ ist von vielen Menschen verfolgt worden. Insbesondere die Op- fer dieser Gruppen, ihre Angehörigen und Freunde haben zu Recht erwartet, dass etwas geschieht. Ich will hier gar nicht dramatisieren, was in dem vor- liegenden Antrag der CDU/CSU anklingt, in dem die Be- obachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz verlangt wird. Dagegen waren und sind wir weiter. Wenn diese Behörde auf Sekten angesetzt würde, dann hätten wir in ein paar Jahren womöglich den nächsten V-Leute- Skandal, diesmal bei Scientology und wären ansonsten keinen Millimeter weiter. Wie ernst das Thema aber auch weiterhin zu nehmen ist, zeigt ein Blick auf die Satanisten-Szene. Hier machen sich rechtsextreme Ideologien und Politiken breit. Hier er- fahren wir von schweren Verbrechen. Erst kürzlich wurde aus Berlin von einem Selbstmord von zwei Frauen be- richtet, die angeblich in dieser Szene verkehrten. Ich könnte andere Fälle nennen, auch von anderen Sekten, aber dazu reicht meine Redezeit nicht. Ich habe mich heute beim Bundesverwaltungsamt in Köln erkundigt. Dort ist, wie auch in der Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschrieben, – ich zitiere – „eine Stelle gemacht worden, die öffentliche Aufklärung leiste und den Ratsu- chenden – seien es Einzelpersonen, Initiativen, Kommunen oder Länderbehörden – zur Seite stehen könne.“ Diese Stelle ist mit 2,5 Personen besetzt. Außer einer Broschüre zu Scientology liegt dort keinerlei Informati- onsmaterial vor. Beratung für Einzelpersonen, Hilfesu- chende oder dergleichen können diese Beschäftigten selbstverständlich nicht leisten. Sogar eine schlichte In- formationsschrift, die zum Beispiel in Schulen oder Behörden ausliegt, über Sekten unterrichtet und Opfern erklärt, wie und wo sie Hilfe bekommen, fehlt bis heute. Mehr noch: nichtstaatliche Gruppen wie Selbsthilfe- gruppen der Opfer bekommen keinen Pfennig. Ich zitiere aus der Beschlussvorlage des Familienausschusses: „Man wolle weiter die Möglichkeiten zur Förderung nichtstaat- licher Beratungsgruppen prüfen. Für diese Förderung müsse es eine gesetzliche Grundlage geben.“ Diese ge- setzliche Grundlage gibt es also bis heute nicht. Ansonsten finde ich in der Vorlage nur schöne Worte. Man wolle prüfen, wie der Schutz gegen so genannte Py- ramidenspiele verbessert werden könne. Man denke über ein Lebenshilfebewältigungsgesetz nach. Na klasse. Wie weit sind sie beim Nachdenken inzwischen gekommen? Das Einzige, was real übrig bleibt, ist das Modellprojekt zur Ausbildung von Beratern im psychosozialen Umfeld, das bis Juni 2003 läuft und von dem wir frühestens im Herbst 2003 Ergebnisse bekommen. Ich finde, so können Sie nicht mit den Betroffenen umgehen. Es geht mir, das will ich deutlich sagen, nicht um schär- fere Strafgesetze gegen diese so genannten Psychogrup- pen und Sekten und schon gar nicht um deren Bespitze- lung durch Verfassungsschutzämter. Auch wenn viele dieser Gruppen antidemokratische, rassistische oder anti- semitische Tendenzen aufweisen, ist ein Ausbau des Überwachungsstaates nicht die richtige Antwort. Aber die Opfer dieser Sekten erwarten mit Recht Taten. Sie wollen Hilfe. Und die Öffentlichkeit fordert zu Recht Aufklärung über diese Gruppen. Beides findet derzeit nicht statt. Zum Schluss: Der Bericht des Familienausschusses, über den wir heute diskutieren, stammt vom Februar 2001. Er ist also mehr als ein Jahr alt. Schon allein das zeigt, wie unernsthaft Sie mit dem Thema umgehen. Sie haben schlicht und einfach versagt. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Vorsorgepolitik für gesundheits- verträglichen Mobilfunk – der Großen Anfrage: Auswirkungen elektro- magnetischer Felder, insbesondere des Mobil- funks (Tagesordnungspunkt 16 a und b) Marlene Rupprecht, (SPD): Handys sind in den letz- ten Jahren zum Gebrauchsgut Nummer eins für alle Ge- nerationen geworden. Macht uns die Bequemlichkeit, an Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222580 (C) (D) (A) (B) fast allen Orten telefonieren zu können, zu Teilnehmern eines Großversuchs? Genau diese Frage einer eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigung beschäftigt viele Bür- gerinnen und Bürger. Der Umweltausschuss hat deshalb im Juli 2001 eine Anhörung zu dieser Problematik durchgeführt. Wir Abge- ordneten wollten von den eingeladenen Sachverständigen wissen, welche gesundheitlichen Gefährdungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder, die sowohl von den Basisstationen als auch von den Handys ausgehen, festzustellen und inwiefern die Grenzwerte aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen abzusenken seien. Alle Wissenschaftler, auch sehr kritische, sahen sich nicht in der Lage, uns eindeutige wissenschaftlich nachvoll- ziehbare Antworten auf unsere Fragen zu geben. Die Bundesregierung hat nach der Anhörung des Bun- destages die deutsche Strahlenschutzkommission mit einer erneuten umfassenden Bewertung der wissenschaft- lichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder beauftragt. Die Strahlen- schutzkommission hat ihr Ergebnis im September 2001 vorgelegt. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand schüt- zen die geltenden Grenzwerte ausreichend vor nachge- wiesenen Gesundheitsgefahren. Trotz dieses Ergebnisses nehmen wir Abgeordnete die Sorgen der Bürger und Bürgerinnen sehr ernst. Wir be- grüßen deshalb die von der Bundesregierung eingeleite- ten Vorsorgemaßnahmen. Die Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder durch Mobilfunksende- anlagen und Mobilfunkgeräte wird massiv verstärkt. Für den Zeitraum 2002 bis 2005 stehen mehr als 20 Millio- nen Euro zur Verfügung. Dabei sollen die gesundheitli- chen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung und die Förderung emissionsmindernder Technologien im Mittel- punkt stehen. Die Mobilfunkbetreiber haben weitere 8,5 Millionen Euro für diesen Zeitraum zugesagt. Der Bundestag muss regelmäßig – erstmalig nach zwei Jahren – über die Forschungsergebnisse unterrichtet werden. Dabei wird überprüft werden, ob die Grenzwerte der 26. BImSchV noch dem Vorsorgeprinzip entsprechen. Die Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Infor- mationen über genehmigte Anlagen erfüllt die Forderung der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Trans- parenz. Wir wollen mit unserem Antrag sicherstellen, dass die Selbstverpflichtung der Betreiber durch ein regel- mäßiges und unabhängiges Monitoring überprüft wird. Alternativstandorte, die Berücksichtigung hoch sensibler Standorte wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten und die Mitwirkung der Kommunen bei der Standortaus- wahl sowie die Mehrfachnutzung der Antennenanlagen sollen dabei im Verfahren nachgewiesen werden. Auch die Daten über die tatsächliche Mobilfunkstrah- lung müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Ganz im Sinne der Verbraucher sollen sich die Gerätehersteller zu einer Kennzeichnung von Handys verpflichten, weil wir die bisherigen Angaben für nicht ausreichend halten. Vor allem müssen deutliche Warnhinweise für den Ge- brauch der Geräte durch Kinder gegeben werden. Strahlungsarme Handys mit einem Qualitätssiegel aus- zuzeichnen dient nicht nur dem Verbraucher. Hersteller müssten erkennen, dass es für sie auch ein Marktvorteil bedeutet. Sollten die eingeleiteten Vorsorgemaßnahmen nicht zu den erwarteten Ergebnissen führen, behalten wir uns vor, in Absprache mit der Bundesregierung weitere Schritte zu unternehmen. Werner Wittlich (CDU/CSU): Kaum ein anderes Kommunikationsmittel hat unser tägliches Leben so nachhaltig geprägt wie das Handy. Es steht inzwischen nicht nur für Erreichbarkeit und Mobilität, sondern er- möglicht Informationsaustausch per SMS, das Surfen im Internet und in der neuen Generation der Handys – sie werden zurzeit auf der Cebit vorgestellt – sogar die Über- mittlung von Fotos und Faxen. Allein in der Bundesrepu- blik Deutschland nutzen weit über 50 Millionen Men- schen dieses Kommunikationsmittel. Damit ist die Mobilfunktechnologie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Durch die neue UMTS-Technik werden sich in den kommenden Jahren weitere Verwendungsmöglichkeiten ergeben. Dennoch ist der Fortschritt aber keineswegs un- umstritten. lm gleichen Maße, wie zur Ausweitung der Mobilfunkqualität neue Sendeanlagen aufgestellt wur- den, wuchs die Verunsicherung in der Bevölkerung, ob und in welcher Form die elektromagnetische Strahlung zu Gesundheitsschäden führen kann. Die Anfragen von be- sorgten Bürgern häuften sich. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bereits am 3. April 2001 in einer Großen Anfrage an die Bundesregierung ge- wandt, um Informationen über die Ergebnisse wissen- schaftlicher Forschung zu erhalten. Die Beantwortung wurde von der Bundesregierung immer wieder hinausge- schoben. In der Begründung hieß es lediglich, die Ergeb- nisse der Strahlenschutzkommission seien abzuwarten. In der Zwischenzeit hat die CDU/CSU daher einen ei- genen Antrag zu diesem Thema formuliert. Obwohl in- zwischen die Antwort auf die Große Anfrage und ein An- trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, hat sich an unserer Kritik nichts geändert. Die Verunsiche- rung in der Bevölkerung beruht hauptsächlich auf man- gelnden Kenntnissen über die Funktionsweise der Mobil- funktechnologie. Es ist unerlässlich, beim Bau von weiteren Sendeanlagen mit Verbrauchern und Kommunen zusammenzuarbeiten, um geeignete Standorte zu finden. Genauso wichtig ist es, die Bevölkerung über die Chancen und Risiken der Mobilfunktechnologie aufzu- klären. In einer Antwort auf unsere Große Anfrage geht die Bundesregierung davon aus, dass zum Betrieb der neuen UTMS-Netze die Neuerrichtung von etwa 8 000 Basisstationen notwendig sein wird, um bis zum Jahr 2005 die geforderte 50-prozentige Abdeckung zu er- reichen. Zwar wird eingeräumt, dass dies mit dem Ziel, die Strahlenbelastung zu minimieren, kollidieren kann. Was sie konkret vor Ort unternehmen werden, bleibt wie so oft völlig offen. Mit einer solchen butterweichen Poli- tik schüren Sie die berechtigten Sorgen der Bürger, anstatt sie zu mindern. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22581 (C) (D) (A) (B) Auch im Bereich der Forschung werden mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Eines aber geht aus Ihren Antworten hervor: Die Wissenschaft weiß, dass sie nichts weiß. – Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrem Bericht vom 13. September 2001 zu dem Ergebnis, dass im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Strah- lung einschließlich des Mobilfunks gesundheitliche Be- einträchtigungen nicht nachzuweisen sind. Gleichzeitig wird aber nicht ausgeschlossen, dass vor allem so ge- nannte „hypersensible Personen“ langfristig auf elektro- magnetische Strahlung negativ reagieren könnten. In diesem Zusammenhang ist die Lektüre der „ECOLOG“-Studie interessant, die durchaus einen Zu- sammenhang zwischen der Entfernung von Sendeanlagen zu Wohngebieten und gesundheitlichen Problemen wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen sieht und dies vor allem mit Studien in der Schweiz belegt. Zwar wird auch auf die mangelhaften gesicherten Langzeittests hingewie- sen. Im Ergebnis hat aber zum Beispiel die Schweiz Vor- sorgegrenzwerte eingeführt, die unter denen in der Bun- desrepublik liegen. Ich möchte auf zwei Hauptpunkte in dieser Debatte eingehen: die Vorsorge und die Aufklärung. Im Antrag der Regierungskoalition – der nun endlich vorliegt, und zwar lange nach dem der CDU – haben Sie den Vorsorgeaspekt im Namen aufgegriffen. Dahinter verbirgt sich aber kaum Neues. Gute Forschungsarbeit ist im Bereich Gesund- heitsschutz die halbe Vorsorge. Ihr bisheriges Engage- ment in der Forschung wird den Anforderungen in keiner Weise gerecht. Sie leisten bis heute keinen Beitrag für die Vorsorge, obwohl die Strahlenschutzkommission bereits 1998 eine Intensivierung der Forschung gefordert hatte. Vor dem Hintergrund der Vergabe der UMTS-Lizenzen ist die Frage zu stellen: Warum wurde die Forschung nicht vorher intensiviert? Von 1999 bis 2003 wurden lediglich circa 1,5 Millionen Euro zu diesem Zweck eingesetzt. Aber offensichtlich haben Sie – wenn auch spät – das Pro- blem zur Kenntnis genommen; denn für die Jahre 2002 bis 2005 werden immerhin 8,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dass dieser Betrag für die langfristigen und auf- wendigen Forschungen ausreicht, wage ich allerdings zu bezweifeln. Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf: Stellen Sie Mittel für ein Programm zur Verfügung, das den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation genügt und auch internationale Forschungsergebnisse und Vergleichsdaten berücksichtigt! Mit dem Verkauf der UTMS-Lizenzen wird in den nächsten Jahren eine völlig neue Technologie eingeführt werden. Neue Sendeanlagen müssen errichtet werden. Nutzen Sie einen Teil der Er- löse, um eventuelle gesundheitliche Auswirkungen zu er- forschen! Machen Sie die Ergebnisse öffentlich, um wei- tere Verunsicherung in der Bevölkerung schon im Vorfeld zu vermeiden! Positiv zu bewerten ist die Selbstverpflichtungser- klärung der Mobilfunkbetreiber, in der Zukunft beim Bau neuer Sendestationen stärker mit den Kommunen zusam- menzuarbeiten und ihnen bezüglich der Standorte ein Mit- spracherecht einzuräumen. In diesem Zusammenhang möchte ich das Engagement der kommunalen Spitzenver- bände besonders hervorheben. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass vor Ort großer Aufklärungsbedarf besteht. Verstärkte Forschung ist die eine Seite; die andere ist die gezielte und umfas- sende Information der Bürger. Mit Broschüren und eini- gen Veranstaltungen ist es nicht getan. Die richtige und sinnvolle Intensivierung der Forschung muss von umfas- senden Informations- und Aufklärungskampagnen beglei- tet werden und diese Informationen müssen adressaten- gerecht aufbereitet sein. Die Entwicklung einer solchen Kampagne fehlt völlig in dem jetzt vorliegenden Antrag. An dieser Stelle kann ich nur die Forderungen der CDU/CSU wiederholen: Schaffen Sie eine zentrale An- laufstelle für Informationen an die Bürgerinnen und Bür- ger! Durch Ihre Passivität gefährden Sie die Akzeptanz ei- ner wichtigen und von der Mehrzahl der Bürger gewollten Kommunikationstechnik. Mit der von den Koalitions- fraktionen praktizierten Hinhalte- und Verzögerungspoli- tik werden Ängste und Unsicherheiten nicht abgebaut, sondern verstärkt. Auch mit Vorsorge hat das nur sehr we- nig zu tun. Überhaupt vermisse ich in dem Antrag der Koalitions- fraktionen klare Konzepte. Es finden sich sehr wohl Ab- sichtserklärungen; damit allerdings ist niemandem gehol- fen. Die Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, die Strah- lungsintensität der Handys zu kennzeichnen, ist zu be- grüßen. Die bessere Lösung ist allerdings die Entwick- lung eines einheitlichen Qualitätssiegels, da Unterschiede in der Kennzeichnung vermieden werden; dies erleichtert den Verbrauchern zugleich den Überblick beim Kauf ei- nes Gerätes. In diesem Bereich wird es entscheidend sein, die Hersteller verstärkt in die Pflicht zu nehmen und nicht nur, wie im Antrag formuliert, auf eine Umsetzung hinzu- wirken. Die Mobilfunktechnologie wird auch in Zukunft von immer mehr Menschen genutzt werden. Es ist ent- scheidend, mögliche negativen Folgen ernst zu nehmen und zugleich in Forschung und Aufklärung zu investieren. Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag enthält keine konkreten Konzepte, sondern bleibt oberflächlich. Aus diesem Grund können wir ihm in die- ser Form nicht zustimmen. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Mobilfunk boomt: Mittlerweile sind 55 Millionen Mobil- funkanschlüsse verkauft worden; das sind mehr, als es ak- tuell Festnetzanschlüsse gibt. Der Mobilfunk hat positive Auswirkungen auf Kom- munikation, Sicherheit und Beschäftigte. Hier hat es zwi- schen 1997 und 2000 nahezu eine Verdopplung gegeben. Die Kehrseite der Medaille Mobilfunkausbau ist: Die Ver- braucherinnen und Verbraucher sind zunehmend verunsi- chert. Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch elektro- magnetische Strahlung werden überall in den Medien diskutiert. Bisher stand in der Mobilfunkdebatte die Strahlung durch die mittlerweile circa 45 000 Sende- masten im Mittelpunkt, die überall aus dem Boden bzw. den Dächern schießen. Zunehmend kritisch werden aber Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222582 (C) (D) (A) (B) auch die Mobilfunkgeräte selbst gesehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kinder und Ju- gendliche starke Handynutzer sind. Die direkte Strah- lungsbelastung für die Nutzer entsteht in erster Linie durch die Strahlung des Geräts selbst. Für den Erfolg des Mobilfunks sind Vertrauen und Ak- zeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwen- dig. Deswegen stellen wir Vorsorge und Transparenz in den Mittelpunkt. Unser wichtigster Ansatzpunkt für den Verbraucherschutz ist die Schaffung einer notwendigen Entscheidungs- und Informationsgrundlage für die Ver- braucher. Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten, sich für strahlungsarme Geräte zu entscheiden. Dafür ist es dringend notwendig, dass eine klare Information über die Strahlungsbelastung direkt beim Gerätekauf gegeben wird. Das, was die Hersteller bisher anbieten, ist für eine transparente Verbraucherinformation zu wenig: Wenn man den Strahlungswert in der Gebrauchsanweisung fin- det, hat man das Handy bereits gekauft. Und eine Angabe des so genannten SAR-Werts allein ist für den Verbrau- cher nicht verständlich. Erst ein Bezug zur Funktion und Leistungsfähigkeit unter Anwendungsbedingungen und eine Wertung der Strahlungswerte hilft dem Verbraucher wirklich weiter und stellt die Vergleichbarkeit her. Wir fordern daher in unserem Antrag eine transparente Handykennzeichnung mit folgenden Elementen: Erstens: Einführung eines verbraucherfreundlichen Handylabels für strahlungsarme Geräte. In diesem Zu- sammenhang begrüßen wir ausdrücklich, dass sich das Umweltprüfzeichen „Blauer Engel“ mit diesem Thema befasst. Mit dem „Blauen Engel“ hätten wir ein aner- kanntes unabhängiges Label, das für jeden erkennbar ist. Zweitens: Die Information über den Strahlungswert muss beim Kauf sichtbar sein, das heißt auf der Ver- packung angebracht sein. Drittens: Hinweise zur strahlungsarmen Nutzung von Handys sollen auf der Verpackung und in der Gebrauchs- anleitung deutlich sichtbar aufgenommen werden, insbe- sondere zur gesundheitlichen Vorsorge für Kinder und Ju- gendliche Bisher zieren sich die Handyhersteller noch. Angeblich würde die Information „Strahlungsintensität“ von den Verbrauchern nicht abgefragt. Das ist eindeutig falsch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein hohes Interesse an Strahlungswerten von Handys: 150 000 Zu- griffe pro Monat auf der Internetinformationsseite „www.handywerte.de“ sprechen eine deutliche Sprache. Die Kennzeichnung der Strahlungsintensität von Han- dys wird ein positives Signal für die weitere Entwicklung und für Innovationen auf dem Mobilfunkmarkt sein; denn es wird das Vertrauen der Verbraucher stärken und ver- besserte Marktbedinungungen für strahlungsarme Geräte bewirken. Mit der klaren Kennzeichnung von Handys an- hand von Strahlungswert und Handylabel setzen wir un- sere Politik des vorsorgenden Verbraucherschutzes auch im Bereich des Mobilfunks um. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit den Han- dyherstellern über eine freiwillige Selbstverpflichtung zur verbraucherfreundlichen und transparenten Kennzeich- nung von Handys. Wir gehen davon aus, dass auch die Hersteller die bestmögliche Information aufgeklärter Ver- braucher wollen. Wir setzen daher auf ein schnelles und positives Ergebnis der Gespräche zwischen Bundesregie- rung und Handyherstellern. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will es gleich vorwegschicken: Wir Grünen hätten uns mehr gewünscht. Wir hätten uns aus Vorsorgegründen eine dauerhafte Absenkung der Grenzwerte im Immissi- onsrecht gewünscht. Das war auch überwiegende Mei- nung der Sachverständigen in der Anhörung des Umwelt- ausschusses im Juli letzten Jahres. Trotzdem war das leider nicht durchsetzbar. Aber: Wir sind auch der An- sicht, dass die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetrei- ber ein guter Grundstein ist, um den Verbraucher- und Ge- sundheitsschutz weiterzuentwickeln. Darin sagen die Betreiber eine verbindliche Einbe- ziehung der Kommunen in die Standortwahl zu. Darin ha- ben sie sich vor allem dazu verpflichtet, im Umfeld von Schulen und Kindergärten vorrangig andere Standorte zu prüfen. Rechtlich sind sie allerdings nicht dazu verpflich- tet. Und: Nicht alle Betreiber haben sich per Unterschrift verpflichtet. Ob der Bevölkerung damit die großen Ängste – Ängs- te vor Gesundheitsschäden im Umfeld von Mobilfunk- sendern – wirklich genommen werden, bleibt abzuwarten. Diese Ängste sind enorm: 35 Prozent unserer Bürger ha- ben Angst vor Gesundheitsschäden durch Elektrosmog. Es wird also viel davon abhängen, wie ernst die Betreiber ihre Selbstverpflichtungen nehmen. Wir werden jeden- falls unseren Teil zur Kontrolle beitragen. Zwar ist der Deutsche Bundestag Gesetzgeber und nicht Verordnungs- geber. Damit ist er auch nicht direkt in die immissions- schutzrechtliche Novellierung eingebunden, aber auf Dauer kann eine Selbstverpflichtung in solch einer wichtigen Frage die gesetzliche Regulierung nicht erset- zen – schon aus Gleichheitsgründen. Das zeigt auch das aktuelle Urteil des VHG Mannheim. Danach dürfen Mobilfunkantennen in Wohngebieten nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden – unabhän- gig von der Antennenhöhe. Damit werden ähnlich lau- tende Urteile der Verwaltungsgerichte Hannover und Düsseldorf bestätigt. Das zeigt: Wir brauchen eine bun- deseinheitliche Regelung zum vorsorgenden Schutz sen- sibler Gebiete. Dies zeigt aber auch, dass die Umsetzung der Selbstverpflichtung nicht überall klappt und dass es ein Fehler der Betreiber war, die Anwohner nicht mit ein- zubinden. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf. Wir werden jedenfalls die Umsetzung der Selbstver- pflichtung kritisch begleiten. Uns kommt es jetzt darauf an – darauf zielt unser Antrag ab –, dass der Bundestag re- gelmäßig und erstmalig nach zwei Jahren einen Bericht über die aktuellen Forschungsergebnisse erhält. Immer- hin fließen bis 2005 über 20 Millionen Euro aus drei Bun- desressorts in die Forschung. Hier muss regelmäßig eine Neubewertung vorgenommen werden, ob sich Hinweise auf gesundheitsgefährliche Auswirkungen verdichten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22583 (C) (D) (A) (B) Damit ist also auch die Einführung von Vorsorgewerten noch längst nicht vom Tisch. Wir wollen sicherstellen, dass die Beteiligung der Kommunen am Ausbau des Mobilfunknetzes klappt, dass sensible Antennenstandorte künftig ausgeklammert wer- den und dass die Information der Öffentlichkeit – beson- ders die der Anwohner – besser wird. Diesen Anspruch ei- nes kontinuierlichen Monitoring wollen wir mit unserem Antrag deutlich unterstreichen. Unser Signal nach draußen ist: Wir bleiben dran. Der nächste Bundestag wird sich wieder damit befassen – schon aus Gründen der Vorsorge. Detlef Parr (FDP): Zahlreiche Anfragen, Fachge- spräche, Anhörungen haben eines gezeigt: Keine Fraktion in diesem Hohen Hause nimmt die möglichen Probleme, die mit der Aufstellung von Sendemasten und deren Stand- ortwahl verbunden sein können, sowie eventuelle Ge- sundheitsgefahren beim Telefonieren mit Handy auf die leichte Schulter. Wir sind ja auch den landesweiten Bür- gerinitiativen eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem Thema schuldig. Der auch aus der Großen Anfrage der Union und unseren Kleinen Anfragen resultierende An- trag enthält eine Reihe von Forderungen, die wir unter- stützen können. Vor allem ist es erfreulich, dass die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber positiv he- rausgestellt und auf gesetzgeberische Maßnahmen ver- zichtet wird. Der aktuelle Blick in die Kommunen zeigt, dass öffentliche Diskussionen zunehmen und die sachli- che Information eine zentrale Rolle spielt. Wir müssen die Sorgen der Bürger ernst nehmen. Wir dürfen aber vor dem Hintergrund wissenschaftlich nicht hinreichend belegter Studienergebnisse keine Ängste schüren. Ein gutes Bei- spiel für sachliche Aufklärung ist der Vorschlag der Mo- bilfunkbetreiber, ein Messstationennetz zu errichten, das sowohl fest als auch mobil die tatsächlichen Immissionen online und automatisch überwacht. Dieses Monitoring der elektromagnetischen Immissionen sollte in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Zum Qualitätssigel für strahlungsarme Handys: Es ist dann eine gute Sache, wenn damit Informationen verbun- den sind, die den Nutzer auch erreichen und den Kauf und die Handhabung von Geräten beeinflussen. Unsere Frage, ob die Aussagekraft des SAR-Wertes beschränkt ist und allein als Grundlage für eine an Vorsorgegesichtspunkten orientierte Kaufentscheidung ausreicht, ist nicht zufrie- denstellend beantwortet worden. Für die Vergabe des La- bels sollten weitere Kriterien entwickelt werden, über die wir bei den Ausschussberatungen noch reden müssen. Auch die Zielrichtung und Methodik der Forschungsvor- haben müssen genauer definiert werden. Bei den An- hörungen zeigte sich, dass es vor allem an der Vergleich- barkeit vorliegender Studien mangelt. Es ist unseres Erachtens zu überlegen, ob mit der Vergabe neuer For- schungsaufträge die Weiterentwicklung bereits veröffent- lichter Studien und von Wiederholungsstudien verbunden werden sollte. Ziel müssen konsistente Ergebnisse sein, die bessere Aufschlüsse über Verdachtsmomente mögli- cher Beeinträchtigung der Gesundheit erlauben. Wir dürfen das Problem der schnurlosen Telefone nach dem DECT-Standard nicht aus den Augen verlieren. Ins- besondere die Hinweise von Kinderärzten, welche Folgen der Einfluss der gepulsten Felder auf Säuglinge und Kleinkinder haben kann, dürfen nicht unterschätzt wer- den. Spezielle Kinder-Studien können Aufschluss über diese wichtige Frage geben. Wie überhaupt bei allen Vor- sorgemaßnahmen dem Schutz unserer Kinder und Ju- gendlichen besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Der vorliegende Antrag ist eine gute Grundlage für die Beratungen in den Ausschüssen. Gerhard Jüttemann (PDS): Kollegin Marlene Rupprecht von der SPD hat in ihrem zu Protokoll ge- gebenen Redebeitrag zum Thema Mobilfunkstrahlung im November gesagt, der dazu vorliegende PDS-Antrag gebe in vielen Punkten den aktuellen Diskussionsstand wieder. Ich würde Ihnen dieses Kompliment gern zurückgeben. Ich kann es aber nicht, weil der seit gestern vorliegende SPD- Antrag den aktuellen Diskussionsstand ausklammert. Sie beschränken sich darauf, die so genannte freiwil- lige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber zu loben und deren Kontrolle anzukündigen. Dabei verbreiten Sie die Illusion, als könnten so die mit der Mobilfunkstrah- lung verbundenen Probleme aus der Welt geschafft wer- den. Mit Vorsorgepolitik, wie es die Überschrift ver- spricht, hat Ihr Antrag jedenfalls nichts zu tun. Zur Vorsorge gehörte es nämlich mindestens, dass Sie die Grenzwerte absenken. Ich will Ihnen sagen, warum. Die gültigen Grenzwerte sind seit 1991 nicht verändert wor- den. Das heißt, der ihnen zugrunde liegende wissen- schaftliche Kenntnisstand ist mehr als zehn Jahre alt und stammt aus einer Zeit vor der Einführung der digita- len Mobilfunknetze. Dennoch gibt es Konsens darüber, dass diese Grenzwerte vor konkret bekannten Risiken wie Schäden durch Erwärmung menschlichen Gewebes schützen. Vorsorgewerte hätten jedoch eine ganz andere Auf- gabe. Sie sollten nicht vor erwiesenen, sondern vor nicht auszuschließenden Gefahren schützen. Gibt es solche Ge- fahren? In der Fachwelt wird das kaum noch bestritten. Selbst die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU diese Frage – ich zitiere –: Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei Einhaltung des Basisgrenzwertes von 2 Watt pro Ki- logramm für die Teilkörperexposition das mensch- liche Gehirn in seinen physiologischen Reaktionen beeinflusst werden kann. Kollege Winfried Hermann von den Grünen hat im November in seinem Redebeitrag Folgendes festgestellt, ich zitiere: Weil der Umweltminister in dieser Sache längst tätig geworden ist und wir noch in den nächsten Monaten mit der Vorlage des Entwurfs einer novellierten 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung rechnen, werden wir dem Antrag der PDS nicht folgen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222584 (C) (D) (A) (B) Wenige Tage später machte der Bundeskanzler das ganze Thema zur Chefsache und die geplante Novelle und die Einführung von Vorsorgegrenzwerten war vom Tisch. Gesiegt hat die Lobby der Mobilfunkbetreiber, die durch die Einführung eines um den Faktor zehn abgesenkten Vorsorgewertes Mehrkosten zwischen 2 und 4 Milliarden Euro befürchtet. Dagegen sind die begründeten gesund- heitlichen Befürchtungen Zehntausender Menschen of- fenbar nur ein Pappenstiel. Deshalb fordert die PDS: erstens Fakten zu schaffen, die Gesundheitsrisiken ausschließen, und zweitens das als Bedrohung für die Gesundheit wahrgenommene Aufstel- len von Mobilfunkanlagen zu demokratisieren, also die Betroffenen an den Entscheidungen zu beteiligen. Ihr An- trag dient leider genau dem Gegenteil: diese beiden For- derungen auszuschließen. Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: I. Der Mobil- funk ist eine Wachstumsbranche, die in den letzten zehn Jahren Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen und gesi- chert hat. Derzeit gibt es in Deutschland rund 57 Milli- onen Nutzer des Mobilfunks und damit deutlich mehr als Festnetzanschlüsse. Der Mobilfunk ist andererseits ein Reizthema. Eine zunehmende Zahl von Menschen in un- serem Lande sieht in den elektromagnetischen Feldern eine Bedrohung ihrer Gesundheit. Verstärkt wird dieser Trend durch den Aufbau der UMTS-Netze, die eine Viel- zahl zusätzlicher Standorte erforderlich machen. Die Bundesregierung ist aus nahe liegenden wirt- schaftspolitischen Gründen an einem weiteren Ausbau des Mobilfunks interessiert. Dies kann aber nur gelingen, wenn diese Technik von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird. Die Besorgnisse über mögliche gesund- heitliche Gefährdungen nimmt die Bundesregierung da- her sehr ernst. II. Seit Beginn der 90er-Jahre gibt es in Deutschland das so genannte Standortverfahren für Funkanlagen. Da- nach bedarf jede Funkanlage ab 10 Watt Leistung einer Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommu- nikation und Post. Dieses Standortverfahren – übrigens immer noch einzigartig im Bereich der Europäischen Union – stellt sicher, dass sich niemand ohne Autorisie- rung einer Funkanlage so weit nähern kann, dass ihm wirklich Gefahr droht. Es ist die Bauwerkshöhe oder der Zaun, die ihn daran hindern. Dies betrifft sowohl die großen Rundfunksender mit Leistungen bis zu 1 Mega- watt als auch die kleinen Funkanlagen der heutigen Mo- bilfunknetze mit Leistungen um die 20 Watt. Die derzeit im Aufbau befindlichen UMTS-Netze werden ähnliche Leistungswerte wie die heutigen Mobilfunkanlagen ha- ben. Die Grenzwerte für das Standortverfahren beruhen auf den Empfehlungen international anerkannter Gremien. Darüber hinaus hat sich die deutsche Strahlenschutzkom- mission mit den Grenzwertfragen befasst. In Ihrer neues- ten Empfehlung vom September des vergangenen Jahres stellt die Kommission fest, dass es keine wissenschaft- liche Begründung gibt, die gegenwärtigen Grenzwerte zu ändern. Die Bundesregierung hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. III. Aus vielen Gesprächen mit Netzbetreibern, kom- munalen Spitzenverbänden und Bürgerinitiativen wissen wir, dass die Quelle für den Unmut und die Besorgnisse in der Bevölkerung häufig das eklatante Defizit an Informa- tion ist. Die Kommunen wissen oft nicht, wer da auf ihrem Terrain was aufbaut, und können ihren Bürgern oder auch einer örtlichen Initiative keine Auskunft geben. Bürger se- hen in ihrer näheren und weiteren Umgebung „in einer Nacht- und- Nebel-Aktion“ Funkmaste aufschießen, über die sie von ihrer Gemeinde weder über den Betreiber noch über Art und Zweck der Anlage Auskunft erhalten. Die Medien – nicht alle – tun das ihrige, um zum Teil mit veralteten Meldungen dem Thema aktuelles Interesse zu verleihen, und rufen ohne wissenschaftliches Funda- ment nach Absenkung der Grenzwerte. Um das Defizit an Informationen abzubauen, hat die Bundesregierung seit Mitte des vergangenen Jahres eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet: 1. Die Bundesregierung hat die Selbstverpflichtung der Mobilfunk- bzw. UMTS-Netzbetreiber im Juli des ver- gangenen Jahres gegenüber den kommunalen Spitzenver- bänden in Bezug auf mehr Beteiligung und Information der Kommunen maßgeblich beeinflusst und wirkt an de- ren Umsetzung mit. 2. Die Bundesregierung hat die Aufgabe übernommen, eine zentrale Standortdatenbank einzurichten und zu pfle- gen, in der sämtliche Funkanlagen mit Standortbescheini- gungen erfasst werden. Alle betroffenen Kommunen wer- den unmittelbaren Zugang zu dieser Datenbank erhalten. 3. Die Bundesregierung wird die bereits bisher durch- geführten bundesweiten Messaktionen in regelmäßigen Abständen wiederholen und das Monitoring elektroma- gnetischer Felder ausweiten. 4. Die Bundesregierung wird eine eigene Informations- kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung starten und weltweit verfügbare Literatur über mögliche gesundheit- liche Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung im Internet allgemein verständlich darstellen. 5. Die Bundesregierung verstärkt in erheblichem Maß ihre eigenen Forschungsanstrengungen und wird in den kommenden fünf Jahren etwa 20 Millionen Euro in die einschlägige Forschung investieren. Hinzu kommen Mit- tel in der Größenordnung. von 8,5 Millionen Euro, die von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. IV. Zur Einführung eines Qualitätssiegels für strah- lungsarme Handys möchte ich Folgendes sagen: Es wäre sicher wünschenswert, wenn die Handys mit ihrem SAR-Wert gekennzeichnet würden. Der SAR-Wert ist ein Maß für die vom Körper des Handy-Nutzers ab- sorbierte spezifische Leistung. Die Hersteller geben diese Werte inzwischen im Internet und in den Betriebsanlei- tungen bekannt. Noch besser wäre es, diese Werte würden auf dem Handy selbst oder auf der Verpackung erschei- nen. Den Verbrauchern könnte so ein zusätzliches Ent- scheidungskriterium an die Hand gegeben werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22585 (C) (D) (A) (B) Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn sich die herstellende Industrie und auch die Netzbetreiber dazu durchringen könnten, in den Gebrauchsanweisungen den Verbrauchern deutliche Hinweise über strahlungsmin- dernde Maßnahmen bei der Nutzung der Handys zu geben. V. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom vergangenen Jahr zu den „Auswirkungen der elektromagnetischen Felder, insbesondere des Mobil- funks“ hat die Bundesregierung sowohl ihre Politik als auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen ausführlich dar- gestellt. Insgesamt ist die Bundesregierung davon überzeugt, die Verbraucher in hinreichendem Maße vor den mög- lichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zu schützen. Die Netzbetreiber sind ihrerseits willens, mehr für die Aufklärung der Öffentlichkeit zu tun und insbesondere die Kommunen bei ihrer Netzplanung zu beteiligen und auf besondere Anliegen bei der Standortwahl Rücksicht zu nehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Beteiligten die ih- nen gebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten auch kon- struktiv nutzen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts – zu dem Antrag: Frontpartien von Fahrzeugen eu- ropaweit fußgängersicher gestalten – zu der Unterrichtung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Fußgängerschutz: Selbstverpflichtung der europä- ischen Automobilindustrie – zu dem Antrag: Mehr Sicherheit durch Kreisver- kehre (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Rita Streb-Hesse (SPD): Frontschutzbügel an Fahr- zeugen sind in den Weiten mancher Kontinente ohne Frage sinnvoll, aber sicher nicht auf den Straßen Europas. Hier sind sie für Fahrradfahrer und Fußgänger, insbeson- dere für Kinder, höchst gefährlich – und diese gilt es zu schützen. Alle Fraktionen und die Bundesregierung sind sich da- her einig, dass ein europaweites Verbot notwendig ist. Seit 1998 ist die Bundesregierung in diesem Sinne initiativ und, wie wir heute feststellen können, erfolgreich: Die eu- ropäische Automobilindustrie hat sich zu einer fußgänger- freundlichen Gestaltung der Fahrzeugfront verpflichtet; schon ab diesem Jahr werden Fahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen nicht mehr mit starren Frontschutzbügeln ausgerüstet. Die Bundesregierung drängt aber weiterhin auf die Einführung verbindlicher Vorschriften für Europa, die auch große Geländewagen und Nachrüstteile einbeziehen und für alle Kraftfahrzeuge gültig sind. Um diesem An- liegen Nachdruck zu verleihen und ein rasches Arbeiten der EU-Kommission zu erreichen, bereitet Bundesminis- ter Bodewig parallel ein nationales Verbot vor. Da dieses Vorgehen, der Bundesregierung den Intentionen aller Fraktionen entspricht, haben wir uns im Ausschuss auf einen gemeinsamen Antrag als verstärkende Unter- stützung verständigt, der heute zur Beschlussfassung des Bundestages vorliegt. Über Jahre waren Ampelanlagen das Nonplusultra der Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Mit zunehmender Mobilität und der damit ein- hergehenden höheren Verkehrsdichte wuchs der Anteil der Ampel- und Signalanlagen, ebenso der Schilderwald. Seit einigen Jahren können wir hier ein „Umdenken“ fest- stellen. Diskutiert wird, ob und inwieweit die Vielzahl von Verkehrszeichen noch Hilfestellung gibt oder eher Ver- wirrung stiftet. In einigen Kommunen laufen deshalb Mo- dellversuche, bei denen in ausgewählten Gebieten unter dem Gesichtspunkt „Weniger ist vielleicht mehr“ das Ver- kehrsverhalten und die Unfallhäufigkeit nach Beseitigung eines Teils vorhandener Verkehrszeichen beobachtet wird. So verwundert es nicht, dass auch Kreisverkehrsplätze eine „Renaissance“ erfahren. Der Antrag der CDU/CSU will diese Entwicklung forcieren. Die im Vorspann der eigentlichen Antragspunkte beschriebenen Vorteile von Kreisverkehrsplätzen decken sich mit der Einschätzung des Ministeriums und aller Fraktionen hinsichtlich der Reduzierung von Unfällen im innerörtlichen Verkehr und auf kleineren Landstraßen. Für Bundesfernstraßen – und nur für diese ist der Bund zuständig – ist die Einrichtung von Kreisverkehren wegen der unterschiedlichen Straßenfunktionen nicht unbedingt die „unfallvermei- dende Lösung“ und kann im Widerspruch zur Zweckbe- stimmung stehen. In Begleitung der wachsenden „Popu- larität“ wurden schon 1995 durch das Verkehrsminis- terium Regelungen für den Einsatz und die Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen erarbeitet und wurde 1998 ein diesbezügliches Merkblatt erstellt. Mit der 33. Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2000 wurde darüber hinaus der gestiegenen Bedeutung auch im Straßenver- kehrsrecht Rechnung getragen. Das von der CDU/CSU für notwendig erachtete Son- derprogramm zum Bau vieler Kreisverkehrsplätze schießt jedoch weit über das Ziel hinaus. Schon jetzt haben die Straßenämter den von der CDU/CSU geforderten Ermes- sensspielraum, auch auf Bundesfernstraßen dort Kreis- verkehrsplätze einzurichten, wo dies die geeignete Lö- sung ist. Deren Finanzierung ist mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sichergestellt. „Voll dane- ben“ ist aber die geforderte Finanzierung aus den Mitteln für das Anti-Stau-Programm, das Investitionsmaßnahmen zur Stauvermeidung auf den Bundesautobahnen beinhal- tet und mit dem Aufkommen aus der streckenbezogenen LKW-Vignette zweckgebunden finanziert werden soll. Ich freue mich, heute erneut anhand von Anträgen der Opposition die gute und erfolgreiche Arbeit der rot-grü- nen Bundesregierung in zwei der vielen Bereiche der Ver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222586 (C) (D) (A) (B) kehrssicherheitspolitik darstellen zu können. Ich freue mich ebenso über den feststellbaren politischen Grund- konsens und die konstruktive Zusammenarbeit. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Konti- nuität ist das A und O in der Verkehrssicherheit. Kampa- gnen, Pläne und Ziele machen hier nur dann Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt sind. Das Verhalten der Menschen muss sich ändern – zuerst in den Köpfen, dann auf der Straße. Darin sind sich – Gott sei Dank – alle Fraktionen im Bundestag einig. Nur in der Intensität unterscheiden Sie sich. Die CDU/CSU-Fraktion stand immer für diese Kontinuität. Das galt für die Zeit der Regierung; das gilt aber auch jetzt in der Opposition, wie die hier debattier- ten Anträge beweisen. Verkehrssicherheit muss auf Verhaltensänderung ab- stellen – weg vom Einzelkämpfer, hin zum Teamarbeiter. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswach- ten, der ADAC, der ADFC, die Technischen Überwa- chungs-Vereine, die Polizei, Kindergärten, Schulen und viele andere leisten dabei eine wichtige Arbeit. Was jedoch fehlt in unserer Republik, ist ein Gesamt- konzept für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Von drei SPD-Verkehrsministern angekündigt, gibt es bis heute keine umfassende Konkretisierung. Ganz anders dagegen handelt die Europäische Kom- mission. Sie hat ein Zehnjahresprogramm aufgelegt. Sie zeigt Betroffenheit. Das ist praktizierte Mitverantwor- tung; denn Europas Unfallbilanz – und wir gehören dazu – ist bitter, bedrückend und belastend. Täglich sterben 123 Menschen im Straßenverkehr. Die EU setzt auf sichere Frontpartien, besonders bei Geländewagen, um mehr Fußgänger- und Radfahrer- schutz zu erreichen. Sie zeigt konkrete Absichten. Bei uns zögert und zaudert man in dieser Frage, trotz des Antrags der Union, trotz der Aufforderung durch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, trotz Ap- pellen von Experten, trotz des Wissens, dass diese Kuh- fänger voller Risiken sind. Nach Auffassung des Europäischen Verkehrssicher- heitsrates könnten fast 2 000 Menschenleben gerettet und über 15 000 Verunfallte mit schweren Verletzungen ver- hindert werden, würde man die passive Sicherheit der Fahrzeuge insgesamt endlich verbessern. Vertretbare Frontpartien gehören dazu. Ein Unfall mit 20 km/h hat bei einem Geländewagen mit Frontschutzbügeln die gleiche Aufprallwirkung wie ein Zusammenstoß mit einer normalen Frontpartie bei 40 km/h – verheerend für Fußgänger, tragisch besonders für Kinder. Anstatt die Autokonzerne zu mehr Fahrzeugsicherheit zu verpflichten, weicht man mit Hinweis auf Brüssel der Herausforderung aus. Der Autokanzler will es offensicht- lich mit der Autobranche nicht verderben. Auf ein Mehr an Sicherheit setzt auch der zweite An- trag der CDU/CSU, der heute hier debattiert wird. Kreis- verkehre sind außerorts die sichersten Verkehrskreuzun- gen. Die Geschwindigkeit wird herabgesetzt, die Vorsicht sitzt am Steuer. Diese innovativen Lösungen, die zudem günstig zu bauen und zu warten sind, müssen weiter vor- angetrieben werden. Die Regierung aber scheut mutige Programme, obwohl ein Mehr an Sicherheit erreicht werden kann. Das zeigt sich auch bei der Finanzierung der Verkehrssicherheit. Bis auf 1999 lag der Haushaltstitel für die Verkehrssicherheit gleichbleibend bei 11,248 Millionen Euro, trotz regel- mäßiger Erhöhungsankündigungen. Das ist zu wenig für eine kontinuierliche Verkehrssicherheitspolitik. Peinlich, wenn Organisationen darüber klagen, dass sie mit Lehr- büchern aus dem Jahr 1972 arbeiten müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mittel für die Verkehrserziehung gesteigert werden müssen, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen gewahrt werden soll. Bei 2,4 Millionen Verkehrsunfällen im Jahr darf man bei der Finanzierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen nicht kleckern, sondern muss klotzen. Zu viele Schwachstellen zeigt auch die Verkehrssi- cherheitspolitik des jetzt dritten Verkehrsministers in die- ser Regierung. „Gelassen läuft’s“ ist offensichtlich nicht nur der aktuelle Verkehrssicherheitsslogan, zu bewundern am Straßenrand, sondern – ironisch angemerkt – offen- sichtlich die Leitlinie von Fachminister Kurt Bodewig. Die CDU/CSU-Fraktion hat mit ihrem Antrag zu si- cheren Frontpartien von Fahrzeugen bewiesen, dass sie handelt. Die Regierung dagegen hat, indem sie den Antrag neun Monate hat schmoren lassen, eine unvertretbare Untätigkeit unter Beweis gestellt. Viele schlimme Unfälle hat es in der Zwischenzeit wieder gegeben. Die Industrie muss aufgefordert werden zu handeln. Auf eine Selbstverpflichtung dabei zu setzen ist gut, weil sie auf Einsicht baut. Wichtiger ist es aber, den Unein- sichtigen auf die Sprünge zu helfen. Beim Autokauf wird darauf geachtet, dass die eigene Sicherheit – die des Fahrers und Beifahrers – hoch ist. Hersteller gehen mit immer neuen Entwicklungen darauf ein. Die Interessen von Fußgängern und Radfahrern aber werden oft nicht im gleichen Zuge weiterentwickelt. Hier besteht Handlungsbedarf. Bei den besonders häufig auftretenden Frontalzusam- menstößen zwischen Fußgängern/Radfahrern und PKW sind aufseiten der Kraftfahrzeuge in erster Linie zwei Ge- fahrenpunkte auszumachen: zum einen die beim Fron- talanprall zunächst treffende Stoßstange und Kühlerpartie mit der unmittelbaren Gefahr von schweren bis hin zu schwersten Verletzungen. Hier drohen, so Sicherheitsex- perten, namentlich bei Fahrzeugen mit Frontschutzbügeln, besonders häufig tödliche Kopfverletzungen für Kinder. Ein weiteres Problem ist der Bereich von Windschutz- scheibe und A-Säule. Hier kann es zu erheblichen bis schwersten Verletzungen nicht nur durch den Anprall, sondern besonders auch durch den Abprall und den nach- folgenden Sturz auf die Fahrbahn kommen. Auch hier tra- gen steife Frontpartien wesentlich zur Unfallschwere bei, indem sie den Passanten oder Fahrradfahrer anheben und es zu einem Anprall auf die Windschutzscheibe kommt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22587 (C) (D) (A) (B) Bei beiden Unfallschwerpunkten könnte durch leicht verformbare Frontpartien die passive Sicherheit bei Zu- sammenstößen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern wesentlich erhöht werden. Obgleich diese Fakten seit län- gerem bekannt sind und konkrete Verbesserungen regel- mäßig von den anerkannten Verkehrssicherheitsverbänden angemahnt werden, versteckt sich die Bundesregierung hinter dem Verweis auf laufende, in ihrer Dauer aber nicht absehbare europäische Verhandlungen. Selbst die Ermah- nungen der Kinderkommission des Deutschen Bundesta- ges haben die Regierung nicht zu einem Einlenken ge- bracht. Sie verlässt sich lieber auf einen Vorstoß von Brüssel, anstatt selbst die Initiative zu ergreifen. Gerade für Deutschland als das größte Transitland in Europa ist es umso wichtiger, eine europaweite Regelung zu erzielen. 1999 gab es 47 582 Unfälle zwischen Fahrradfahrern und PKW – das sind mehr als 12 Prozent aller Verkehrs- unfälle sowie weitere 28 220 zwischen Fußgängern und PKW; das sind mehr als 7 Prozent aller Verkehrsunfälle. Bei diesen fast 66 000 Unfällen gab es unter den PKW-In- sassen 3 Tote, aber 868 Tote unter den ungeschützten Ver- kehrsteilnehmern. Diese Zahlen sind keine einmaligen Spitzenwerte. So geht die Bundesanstalt für Straßenwe- sen (BAST) in einer Prognose bis zum Jahr 2010 sogar von einer Steigerung der Unfälle mit Fahrradfahrern um 6 Prozent aus. Noch immer gilt: Zu Fuß zu gehen ist über neun Mal gefährlicher, als mit dem Auto zu fahren. Das ist, am Rande bemerkt, auch kein Anreiz, umzusteigen auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel. Verkehrsverlage- rung auf das Fahrrad oder den Fußweg wird so vereitelt. Die Bundesregierung kommt ihrer Pflicht, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Menschen zu schaffen, nicht ausreichend nach. Sie verlässt sich auf Europa, um selbst nicht handeln zu müssen. Sie wird erst durch die Opposi- tion gezwungen, sich des Themas überhaupt anzunehmen. Ohne Kollegen wie Manfred Heise, der sich seit langem mit den Folgen von ungeeigneten Frontpartien beschäf- tigt, der dafür kämpft, dass die Rechte von Fußgängern und Radfahrern gewahrt werden, fände dieses wichtige Thema noch weniger Gehör. Wir brauchen eine europäische Lösung. Jährlich 42 500 Verkehrstote haben wir in der EU zu beklagen – über 3,5 Millionen Menschen werden Jahr für Jahr Opfer mit schweren Schädigungen von Verkehrsunfällen. Sie alle dürfen nicht als Preis der Mobilität hingenommen werden. Der europäische Verkehrssicherheitsrat beziffert die Unfallschäden auf jährlich über 160 Milliarden Euro, das Doppelte des gesamten EU-Haushaltes. Doch die EU bilanziert nicht nur, sie handelt konsequent. Ihre Absicht ist es, bis 2010 die Anzahl der Verkehrstoten auf 25 000 zu senken. In unserem Land gibt es kein Ziel dieser Art und kein Sicherheitskonzept mit einer festen Ausrichtung. Die EU arbeitet aktuell an einer Richtlinie, wie Straßen siche- rer werden können. Besonders an Unfallschwerpunkten orientiert man sich. Die Bundesregierung muss eine Vor- reiterrolle in diesem europäischen Prozess übernehmen und darf sich nicht auf den Lorbeeren aus Brüssel ausruhen. Die Verkehrssicherheit ist nur eine der vielen Spar- büchsen von Minister Eichel. Bodewig wehrt sich nicht dagegen. Mit 11,248 Millionen Euro liegt der Beitrag der Bundesregierung auf gleich bleibend schlechtem Niveau. So können die Verbände und Vereine, die sich um die Ver- kehrssicherheit in unserem Land kümmern, nicht arbei- ten. Die Konsequenz: Einer von drei Bürgern auf unserem Kontinent muss im Laufe seines Lebens infolge eines Au- tounfalls ins Krankenhaus; einer von 20 EU-Bürgern wird durch einen solchen Unfall getötet oder Invalide, einer von 80 Bürgern beendet sein Leben etwa 40 Jahre zu früh durch einen Unfall. Ein weiteres Beispiel für die Verantwortungslosigkeit von Rot-Grün ist die Einstellung des erfolgreichen Pilot- Projektes „Trinken und Fahren könnt ihr Euch sparen“, mit dem junge Leute zur Einsicht gebracht werden soll- ten. Von der alten Bundesregierung war es angefangen worden. Die neue ließ es prompt auslaufen. Fachlich klug ist das nicht! Dabei gibt es Möglichkeiten, auch mit In- frastrukturmaßnahmen den Unfällen vorzubeugen. Die Unfallstatistiken zeigen, dass sich lediglich etwa 6,7 Pro- zent aller registrierten Unfälle auf den gut ausgebauten Autobahnen zugetragen haben. Im Gegensatz dazu stellen Land- und Innerortsstraßen immer noch den traurigen Schwerpunkt bei Verkehrsunfällen dar. Um dieser Entwicklung wirksam begegnen zu können, ist eine verstärkte Einführung von Kreisverkehrsplätzen durchzusetzen. Sowohl auf dem Gebiet der Verkehrssi- cherheit als auch beim Verkehrsablauf, der Umweltver- träglichkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie für das Land- schaftsbild stellen Kreisverkehrsplätze eine anerkannte Alternative dar. Nachdem sich im europäischen Ausland erwiesen hat, dass sich durch Kreisverkehrsplätze die Un- fallzahlen erheblich reduzieren lassen, stößt diese Form von Verkehrsknotenpunkten inzwischen auch in Deutsch- land auf mehr Interesse, da neben den Fragen der Ver- kehrssicherheit auch eine größere Leistungsfähigkeit so- wie eine angemessenere Verkehrsführung für solche Lösungen sprechen. Straßenbauämter verzeichnen eine hohe Zahl von Anfragen zu Kreisverkehren; circa 5 Pro- zent davon können jährlich tatsächlich realisiert werden. Die Bedeutung von Kreisverkehrsplätzen für eine deutliche Verringerung der Unfallzahlen mit Verunglück- ten ist demnach anzuerkennen. Es ist daher notwendig, ein Sonderprogramm für mehr Kreisverkehrsplätze in Deutschland aufzulegen. Die Finanzierung für ein solches Programm ist zu 100 Prozent aus dem Bundesfern- straßenhaushalt sicherzustellen, weil neben den Landes- besonders Bundesstraßen Unfallschwerpunkte sind. Meine Kollegen Dirk Fischer und Eduard Oswald ha- ben sich immer wieder auf vorbildliche Weise für mehr Verkehrssicherheit eingesetzt. Die Stimmen der Opposi- tion dürfen bei einem so wichtigen Thema nicht aus Par- teikalkül überhört werden. Es ist wichtig, Geschlossen- heit zu zeigen, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten. Die Regierung muss jetzt handeln! Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Antrag der Union geht in die richtige Rich- tung. Er zielt aber ins Leere. Die Europäische Kommis- sion bereitet zurzeit umfassende Vorschriften zum Fußgängerschutz vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222588 (C) (D) (A) (B) Es gilt, Fahrzeugfronten derart zu gestalten, dass die Zahl der Verkehrsopfer unter den Kindern, Fußgängern und Radfahrern weiter gesenkt wird bzw. deren Verlet- zungen gemindert oder sogar vermieden werden. Hierfür werden gerade entsprechende Anforderungen festgelegt. Auch der europäische Verband der Automobilhersteller hat das Problem erkannt und Vorschläge für eine freiwil- lige Selbstverpflichtung unterbreitet, die in die richtige Richtung gehen. Die angebotene Selbstverpflichtung basiert hinsicht- lich der allgemeinen Fußgängerschutzvorschriften auf dem Richtlinienvorschlag der Kommission. Darum kann er überwiegend akzeptiert werden. Aber der angebotene Verzicht auf starre Frontbügel aus Metall an Kfz bis zu 2,5 Tonnen ist jedoch nicht ausreichend. Viele Gelände- wagen würden nicht erfasst. Die Bundesregierung hat darum ein besonderes Inte- resse an der verbindlichen Festschreibung eines Verbotes von Frontschutzbügeln an Neufahrzeugen sowie deren Nachrüstung damit artikuliert. Das Verbot muss natürlich für alle PKWGeltung entfalten. Auf Drängen der Bundes- regierung wurde in die Schlussfolgerungen des Rates die Aufforderung an die Kommission aufgenommen, zusätz- lich zur vorliegenden Selbstverpflichtung entsprechende verbindliche europäische Vorschriften vorzulegen. Die Kommission will nach der noch ausstehenden Stel- lungnahme des Europäischen Parlaments, die Anfang April dieses Jahres erwartet wird, ihre Entscheidung zur Form der Vorschrift bekannt geben. Entweder wird es eine Richtlinie oder eine Selbstverpflichtung der Automobilin- dustrie mit obigem Inhalt geben. Mir ist zwar eine Richt- linie lieber; wenn allerdings der Weg der Selbstverpflich- tung der Industrie schneller, aber ebenso gut zum Erfolg führt wie eine Richtlinie, kann ich diesen Weg mitgehen. Noch ein Wort zu Kreisverkehren: Die Vorteile von Kreisverkehren in Bezug auf Verkehrssicherheit und Ver- kehrsleitfähigkeit sind von der Union in ihrem Antrag gut und vollständig aufgelistet worden. Die reichhaltigen po- sitiven Erfahrungen, die die Länder und Kommunen mit den von ihnen eingerichteten Kreisverkehren gesammelt haben, standen dem Antrag der Union ersichtlich Pate. Die Union hat auch erkannt, dass der eigentliche Adressat für die Errichtung von Kreisverkehren nicht die Bundesregierung ist, sondern die Straßenbauverwaltun- gen der Länder. Darum der Trick mit dem Sonderpro- gramm und die Aufforderung an den Bund, die Finanzie- rung so sicherzustellen. Hier wird von der Opposition in alter Manier Geld verteilt, ohne zu überlegen, ob es über- haupt vorhanden ist. Die Union sollte sich einmal überlegen, dass uns wohl sicher der Bundesrechnungshof in die Pflicht nehmen würde, wenn der Bund ohne Zuständigkeit für Länder und Gemeinden die Finanzierung von Bauvorhaben über- nimmt. Was Bundesfernstraßen betrifft hat der Bund be- reits, wo sachlich opportun, Kreisverkehre als Problemlö- sung an Unfallschwerpunkten realisiert. Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir debattieren heute zu nachtschlafender Zeit zwei für die Verkehrssi- cherheit in Deutschland sicherlich wichtige Punkte: Die Situation der Frontpartien von PKWs, insbesondere das Sonderproblem der so genannten Bullfänger, und auf An- trag der CDU/CSU die Sachlage der Kreisverkehre in Deutschland. Aus Sicht der Liberalen ist die Lösung des Problems fußgängerfreundlicherer Frontpartien seit langer Zeit not- wendig und bedarf zu einer sachgerechten Lösung einer gesamteuropäischen Richtlinie, um nationale Sonderhei- ten auszuschließen. Hervorstechend hier ist die Sondersi- tuation der so genannten Bullfänger, insbesondere an in der Innenstadt eingesetzten Geländewagen, die optisch zwar schön aussehen, bei Unfällen aber insbesondere Fußgänger und hier Kinder zusätzlich empfindlich verlet- zen können. Für die FDP erkläre ich klar, dass wir einer gesetzlichen Regelung zur Abschaffung dieser „Bullfän- ger“ offen gegenüberstehen. Wir haben deshalb auch den gemeinsamen Antrag des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen initiiert, dem wir vollinhaltlich zu- stimmen. Soweit sich auf europäischer Ebene eine kurz- fristige Lösung dieser Gesamtproblematik nicht umsetzen lässt, sind wir damit einverstanden, dass die Bundesregie- rung auf nationaler Ebene eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung umsetzt. Auch zum Kreisverkehr und zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit sind die Liberalen positiv eingestellt. Der vorgelegte Antrag der Union geht aus unserer Sicht aller- dings über das Ziel hinaus. Im Wesentlichen sind Kreis- verkehre im innerstädtischen und kommunalen Straßen- bereich notwendig. Für diese Finanzierung ist der Bundestag nicht zuständig, zumindest nicht, was die Aus- bauplanung dieser Straßen angeht. Darüber hinaus halten wir es für den falschen Weg, die Finanzierung eines Son- derprogramms Kreisverkehre aus dem so genannten Anti-Stau-Programm vorzunehmen, zumindest so lange, wie die Finanzierung für die bereits dort beschlossenen Maßnahmen noch nicht einmal sichergestellt worden ist. Wir werden deswegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses im Zusammenhang mit den Frontpartien der PKWs zustimmen und uns bei der Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU der Stimme enthalten. Rosel Neuhäuser (PDS): Immer mehr Fahrzeuge werden von den Automobilherstellern mit Frontschutzbü- geln ausgestattet. In den meisten Fällen handelt es sich da- bei lediglich um einen in Mode geratenen Zierrat. Wirkli- chen Bedarf dafür gibt es eigentlich nur für Fahrzeuge auf dem Bau oder in der forstwirtschaftlichen Nutzung. In solchen Bereichen sind Frontschutzbügel ja auch sinn- voll. Hier dienen sie zum Schutz der Insassen. Im norma- len Straßenverkehr allerdings stellen sie nur eine zusätz- liche Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer dar. Das gilt vor allem für Kinder. Für Kinder befinden sich die Frontschutzbügel genau in Kopfhöhe. Das Material ist unnachgiebiger als die Kühlerhaube oder Stoßstange. Aus diesem Grunde kann, selbst bei geringem Tempo des Fahrzeuges, der Zusammenstoß für Kinder tödlich sein. Und alles nur, damit das Auto sportlicher und schneller aussieht. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22589 (C) (D) (A) (B) Als Kinderkommmission haben wir uns bereits auf na- tionaler und europäischer Ebene im letzten Jahr für die Abschaffung von Frontschutzbügeln eingesetzt, zuletzt auch mit einem Alleingang im Wege der Kfz-Zulassungs- verordnung. Ich freue mich, dass die Kinderkommission im Kampf gegen die besonders für Kinder so gefährlichen Front- schutzbügel breite politische Unterstützung erhalten hat. Daher stimmen wir dem Antrag mit Freuden zu. Aus der Mitteilung der EU-Kommission nehmen wir interessiert zur Kenntnis, das mit der europäischen Au- toindustrie eine Selbstverpflichtung über eine weniger unfallträchtige Gestaltung von Neufahrzeugen ausgehan- delt worden ist. Diese soll zu unterschiedlichen Fristen mit unterschiedlichen Maßnahmen in Kraft treten und Kontrollmöglichkeiten enthalten. Diese Worte höre ich wohl und wir als Kinderkommission, drängen auf mög- lichst schnelle Umsetzung. Einige Worte zum Problem von mehr Sicherheit durch Kreisverkehre. Die Forderung nach einem Sonderpro- gramm für mehr Kreisverkehrsplätze ist aus meiner Sicht zu pauschal gestellt. Die positiven Erfahrungen, insbe- sondere zum Rückgang der Zahl der Unfälle, treffen nur auf kleine Kreisverkehre zu. Auch die vielen im Antrag genannten Vorteile sind Vorteile an kleinen Kreisverkeh- ren. Bezüglich der Verkehrsberuhigung durch Kreisver- kehre gibt es aus der Praxis recht widersprüchliche Mei- nungen. Da es zudem auch eine Reihe von Nachteilen gibt, ist ein forcierter Umbau von ampelgeregelten Kreu- zungen zu Kreisverkehrsplätzen nicht sinnvoll. Aus diesen und weiteren Gründen, die ich mangels Zeit nicht weiter benennen kann, enthalten wir uns bei diesem Antrag der Stimme. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Besoldungsstruktur (Besoldungs- strukturgesetz – BesStruktG) – des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform (Tagesordnungspunkt 31 c) Hans-Peter Kemper (SPD): Nach langer, teilweiser recht mühevoller Vorarbeit werden wir heute die Neure- gelungen zur Besoldungsstrukturreform beschließen. Um es gleich vorweg zu sagen: es ist ein gutes Gesetz gewor- den, ein Gesetz, dass mehr Modernisierung, Flexibilisie- rung, deutlich bessere Leistungsanreize aber auch. Ver- einfachungen in das mitunter doch recht starre System des Berufsbeamtentums einführt. Ich will in der gebotenen Kürze nur auf einige wichtige Schwerpunkte dieses Reformgesetzes eingehen: Im öf- fentlichen Dienst haben wir bereits heute leistungsbezo- gene Gehaltsbestandteile, deren Vergabe allerdings quo- tiert ist, nämlich auf 10 Prozent der A-Besoldeten. Diese Vergabequoten sind auf 15 Prozent angehobenen worden. Es ist nur ein erster Schritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Gleiches gilt für die besseren Honorierungs- möglichkeiten von Teamarbeit. Hiermit wird gerade den Erschwernissen im Polizeidienst, im Zolldienst – überall dort, wo vorrangig in Teams gearbeitet wird und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr starkem Maße aufeinander angewiesen sind – Rechnung getragen. Verän- derungen bei den Stellenplanobergrenzen sowie deutliche Ausweitungen bei der Vergabe von Beamtenverhältnissen auf Probe und Führungsfunktionen im Beamtenverhältnis auf Zeit, sind weitere wichtige Flexibilisierungsbestand- teile im öffentlichen Dienst. Im Anschluss an die menschenverachtenden An- schläge in den USA am 11. September 2001, die erhebli- che Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevöl- kerung, auch in der Bundesrepublik, aber insbesondere auf den Luftverkehr gehabt haben, ist innerhalb des Anti- terrorpakets beschlossen worden, so genannte Skymar- shalls oder Flugsicherheitsbegleiter einzusetzen. Diesen Flugsicherheitsbegleitern soll eine Erschwerniszulage zu- erkannt werden – in der Größenordnung wie bei den GSG-9-Beamten. Nun wird ja nicht ganz zu Unrecht darauf verwiesen, dass die neuen Zulagen der generellen Zielsetzung, Zula- gen abzubauen, entgegenlaufen. Das ist auch nicht völlig falsch. Wer sich aber den jüngsten Versorgungsbericht, die Diskussionen um die Versorgungsreform und die darin deutlich gewordenen Probleme noch einmal vor Augen führt, der wird diese Lösung bejahen. Die geplanten Zu- lagen werden nicht ruhegehaltsfähig sein und demzufolge auch den „Versorgungsetat“ nicht zusätzlich belasten. Jede andere Regelung – Beförderungen usw. –, hätte zu zusätzlichen Ruhegehaltsansprüchen und damit zu einer weiteren nicht zu verantwortenden Verschärfung der Ver- sorgungsproblematik geführt. Dem aufmerksamen Zuhörer oder Leser wird nicht entgangen sein, dass bei der ersten Lesung zwei weitere Schwerpunkte in diesem Gesetzentwurf vorhanden wa- ren, nämlich die Neuregelung des Familienzuschlags durch Streichung des so genannten Verheiratetenzu- schlags und die Flexibilisierung der Bezahlung im Ein- gangsamt und ersten Beförderungsamt im gehobenen und höheren Dienst durch die Einführung von so genannten Bandbreiten über drei Besoldungsgruppen. Nach langen, zum Teil auch streitigen Diskussionen sind diese beiden Elemente aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wor- den und ich kann nicht behaupten, dass ich darüber unbe- dingt traurig bin. Für den Bereich der Bundeswehr haben wir mit der An- hebung der Altersteilzeitbezüge eine Neuausrichtung der für die betroffenen Beamten infrage kommenden Rege- lung insofern vorgesehen, als sie den tarifvertraglichen Regelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeglichen werden. Hierbei handelt es sich um flankie- rende Maßnahmen für den dringend notwendigen Trans- formationsprozess in der Bundeswehr und um eine erheb- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222590 (C) (D) (A) (B) liche Verbesserung der Alterssicherung für vorzeitig aus- scheidende Soldaten. Wir haben den Mobilitätszuschlag für Wehrpflichtige durch eine individuelle Berücksichti- gung der tatsächlich entstehenden Aufwendungen verbes- sert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Lassen Sie mich gerade in Bezug auf die Bundeswehr doch noch einige zusätzliche Bemerkungen machen: Wir haben in dieser Legislaturperiode mehrfach die Thematik Bundeswehr auf der Tagesordnung gehabt. Wir haben die Situation der Bundeswehrbediensteten nachhaltig verbes- sert. Nicht nur die Anhebung der Altersteilzeitbezüge und die Regelung des Mobilitätszuschlags in diesem Gesetz, sondern auch die Abschaffung der Besoldungsgruppen A 1 und A 2 sowie erhebliche Verbesserungen in den Be- soldungsgruppen A 9, A 12 und A 13 fallen hierunter. Da- rüber hinaus hat es noch eine Reihe von Verbesserungen und Veränderungen gegeben, die ich hier in allen Einzel- heiten gar nicht aufführen will. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass es in einer Legislaturperiode in der Vergan- genheit so viele Verbesserungen für die Bundeswehr ge- geben hat. Ich glaube, die Soldaten wissen das auch. Wer es nicht weiß oder nicht wissen will, es aber unbedingt wissen sollte, ist der Herr Gertz vom Deutschen Bundes- wehrverband. Der hat aber wohl mehr damit zu tun, in un- qualifizierter Form den Bundesverteidigungsminister zu diffamieren, als sich im Interesse seines Verbandes um diese Fakten zu kümmern und sie auch anzuerkennen. Der öffentliche Dienst ist motiviert, er leistet gute Ar- beit und das wird in diesem Gesetzentwurf auch honoriert. Allerdings ist eines auch klar: In einer Zeit, in der unsere Gesellschaft sehr stark in Bewegung ist, muss sich auch der öffentliche Dienst bewegen, muss sich auch das Be- rufsbeamtentum erneuern. Starres Festhalten an den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bedeutet irgendwann auch dessen Ende. Nur ein moder- nes leistungsbezogenes Berufsbeamtentum garantiert sei- nen dauerhaften Fortbestand. Dieses heute vorgelegte Gesetz, dem wir, natürlich, weil es ein gutes Gesetz ist, zustimmen werden, zeigt wichtige Schritte in die richtige Richtung auf, ebnet den Weg für ein modernes Berufsbeamtentum. Deshalb soll- ten alle, die das Berufsbeamtentum erhalten wollen, die- sem Gesetzentwurf zustimmen. Wir finden das Gesetz gut und die Opposition sollte dies auch tun. Meinrad Belle (CDU/CSU): Leistungsfeindlich, be- amtenfeindlich, familienfeindlich – das war Ihr erster Ent- wurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungs- struktur. Als reines Spargesetz zulasten der betroffenen Beamten wurde es auch von den Spitzenverbänden ein- hellig abgelehnt. Zu Denken gab Ihnen offenbar auch die eindeutige Ablehnung Ihres Entwurfs durch den Bundes- rat. Unsere massive Kritik und die eindeutige Beanstan- dung durch die ganz überwiegende Zahl der Sachverstän- digen in der öffentlichen Anhörung führte nun bei Ihnen zu einer Kehrtwendung. Sie sind – was ich durchaus als positiv feststelle – auf den richtigen Weg zur Fortsetzung zur Reform des Dienstrechtes mit dem Ziel der leistungsfähigen und qua- lifizierten Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums zurückgekehrt. Der im Änderungsantrag der Koalitionsparteien vom 15. März 2002 enthaltene Verzicht auf die Einführung von Bezahlungsbandbreiten im gehobenen und höheren Dienst sowie der Verzicht auf die Streichung des Verhei- ratetenzuschlages wird von uns ausdrücklich begrüßt. Allerdings wäre aus unserer Sicht besonders wünschens- wert gewesen, wenn Sie auch beim Versorgungsände- rungsgesetz die notwendigen Konsequenzen aus dem Er- gebnis der seinerzeitigen Anhörung gezogen hätten. Auch die im weiteren Änderungsantrag vorgesehenen Veränderungen und Verbesserungen zum Beispiel bei der Bundeswehr, den Stellenobergrenzen, der Leistungsstufe, Leistungsprämie und Leistungszulage sowie der Ein- führung des gesonderten Erschwerniszuschlages für Flugsicherheitsbegleiter usw. werden von uns mitgetra- gen. Die bereits im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Einführung einer Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen wird von uns allerdings abgelehnt. Zulagen sollten – wie in unserem Dienstrechtsreformgesetz der letzten Legislaturperiode – generell abgebaut und nicht neu eingeführt werden. Die neue Zulage wird bereits jetzt schon als „Pressesprecherzulage“ betitelt und kann poli- tisch missbraucht werden. Die Ausweitung auf alle Leiter öffentlicher Schulen – ohne Rücksicht auf Größe der Schule bzw. der Einstu- fung des Schulleiters – stößt jedoch bei uns auf erhebliche Bedenken. Die althergebrachten Grundsätze des Berufs- beamtentums lassen nach unserer Auffassung nur die vorübergehende Besetzung herausgehobener Führungs- positionen auf Zeit zu zur Überprüfung der Führungsqua- lifikation. Denn „ein guter Abteilungsleiter ist nicht automatisch ein guter Behördenleiter“. Die Führungsqua- lifikationen eines entsprechenden Bewerbers kann ich je- derzeit im Konrektorenamt testen. Bedenken Sie: Welche Autorität hat ein auf Zeit eingesetzter Leiter oder Leiterin einer Grundschule in A 12 gegenüber Kollegen und El- tern? Welchen Einflussversuchen ist er ausgesetzt? Die innere Unabhängigkeit des Lebenszeitbeamten, eines der bestimmenden Merkmale des Berufsbeamtentums, wird schwer beeinträchtigt, ja beschädigt. Für gleichermaßen unmöglich halten wir die Einstu- fung von Amtsleitern von Teilen von Behörden der Ge- meinden und Gemeindeverbände als Beamte auf Zeit. Welche „Führungsfunktionen“ übt zum Beispiel ein Amtsleiter in A 11 mit drei bzw. vier Mitarbeitern aus? Wie soll dieser arme Amtsleiter pflichtgemäß und unab- hängig nach Recht und Gesetz arbeiten, wenn er sich stän- dig des Wohlwollens der unterschiedlichen Gemeinde- ratsfraktionen versichern muss? Die informierte und interessierte Öffentlichkeit beklagt zu Recht die immer stärker werdende Parteipolitisierung weiter öffentlicher Bereiche. Da können wir doch heute nicht ein neues Einfallstor sehenden Auges öffnen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22591 (C) (D) (A) (B) Sie haben unseren Änderungsantrag auf Streichung der vorgesehenen Ausweitung der Besetzung von Führungs- personen auf Zeit abgelehnt. Damit können wir Ihren Ge- setzentwurf in der Fassung Ihres Änderungsantrages nicht in seinem wesentlichen Inhalt mittragen; wir werden ihn daher ablehnen. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nach langen und intensiven Verhandlungen zwi- schen den Parteien und zwischen Bund und Ländern wird heute ein weiteres Mosaikstück auf dem Weg zur Ver- wirklichung des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ auf seinen parlamentarischen Weg gebracht. Der Innenausschuss hat zum Teil doch wesentliche Ände- rungen und Ergänzungen des Regierungsentwurfs vorge- nommen und den Antrag des Bundesrats weitgehend ein- gearbeitet. Dem Anliegen, unseren Staat effizienter und bürger- freundlicher zu gestalten und damit von einem rein ver- waltenden hin zu einem aktivierenden Staatsleitbild zu gelangen, kommen wir durch die heutige Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der geänderten Form trotzdem ei- nen Schritt näher. Damit wird der entsprechenden Koali- tionsvereinbarung Rechnung getragen. Allerdings muss- ten doch gegenüber dem Regierungsentwurf einige wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Die Re- gelungen zur Einführung von Bezahlungsbandbreiten im gehobenen und höheren Dienst waren aus dem Entwurf zu streichen. Das bisherige Abstimmungsverhalten der Län- der hat dies erforderlich gemacht. Ich bedauere dies ein wenig; denn ich bin der Auffassung, der ursprüngliche Gesetzentwurf mit der Einrichtung variabler Besoldungs- bandbreiten – im ersten Schritt nur für die Einstiegsebe- nen im gehobenen und höheren Dienst – hätte für die jeweiligen Dienstherren in Bund und Ländern Gestal- tungsspielräume geschaffen, um gezielter, marktgerechter und flexibler auf arbeitsmarkt- und beschäftigungspoliti- sche Situationen reagieren zu können. Denn die grundsätzliche bundeseinheitliche Zuordnung der Ämter zu einer einzigen Besoldungsgruppe lässt für aufgaben- und anforderungsbezogene Differenzierungen kaum Raum. Die Dienstherren hätten ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Perspektiven bieten können. Dadurch hätte die Möglichkeit bestanden, deren Motivation zu för- dern. Zur Motivationsförderung wurde aber immerhin die Vergabequote von 10 Prozent für Leistungsprämien und Zulagen auf nunmehr 15 Prozent angehoben. So hat sich die Chance der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bei guter Leistung zu den Begünstigten zu gehören, erheblich verbessert. Auch Teamarbeit unterfällt zukünftig einer bessern Honorierungsmöglichkeit. Dem modernen Familienbegriff, der sich an der Exis- tenz von Kindern orientiert und nicht an der standesamt- lichen Trauung, konnte an dieser Stelle nicht durch die entsprechende Verbesserung durch einen Familienzu- schlag Rechnung getragen werden. Das Abstimmungs- verhalten der Länder machte ein Festhalten an der Strei- chung des Verheiratetenzuschlags unmöglich. Eine umfassende Modernisierung der Regelung zum Familien- zuschlag soll in der kommenden Legislaturperiode unter Berücksichtigung der Fortentwicklung des Tarifrechts er- folgen. Mit der Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um je- weils 200 DM monatlich werden die Anforderungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 24. No- vember 1998 umgesetzt. Wesentliche Regelungen aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform wur- den, wie schon oben erwähnt, übernommen. So soll der Kreis der Ämter, die zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe vergeben werden können, auf stellvertretende Behördenleiter erweitert werden. Gleiches gilt für den Kreis der Ämter, die auf Zeit vergeben werden. So sollen Schulleiter und Leiter von Teilen von Behörden in Ge- meinden und Gemeindeverbänden zukünftig auf Zeit ein- gestellt werden können. Flexibler wird auch zukünftig mit der Mehrarbeit von Beamten umgegangen werden kön- nen. Der Ausgleichszeitraum wird von drei Monaten auf ein Jahr erweitert. Ich meine, der Entwurf der Bundesregierung mit sei- nen zukunftsweisenden Regelungen kann sich trotz ein- zelner Kritikpunkte sehen lassen. Dr. Max Stadler (FDP):Wir beraten heute ein Gesetz, das seinen Namen nicht wert ist. Mit großem Aplomb von der Bundesregierung – dort von Herrn Schily als Bun- desinnenminister – als wichtiger Teil des Reformpro- gramms „Aktivierender Staat“ angekündigt, ist von dem Regierungsentwurf in seiner von den rot-grünen Koaliti- onsfraktionen im Innenausschuss verabschiedeten Fas- sung kaum mehr Wichtiges übrig geblieben. Was die Bundesregierung als Gesetz zur Modernisie- rung der Besoldungsstruktur vorgelegt hatte, hätte eigent- lich von vornherein „Gesetz für Haushaltseinsparungen an Beamtengehältern in Bund, Ländern und Gemeinden“ heißen müssen. Von einer Modernisierung oder Verbesse- rung der Besoldungsstruktur kann keine Rede sein. Hier ist der – untaugliche – Versuch gestartet worden, mit ei- nem aus der christlich-liberalen Regierungszeit positiv besetzten Begriff den Beamten ein Spargesetz zu unter- schieben. Zunächst zur jetzt vorübergehend fallen gelassenen Abschaffung des Verheiratetenzuschlags: Die Streichung dieser besonderen Alimentation für verheiratete Beamtin- nen und Beamte hätte gerade junge Beamtenfamilien in der Familiengründungsphase getroffen, wo es auf jeden Cent ankommt. Leider gibt die Koalition ihr Vorhaben nicht auf; sie will in der kommenden Legislaturperiode neue Vorschläge unter Berücksichtigung der tarifvertrag- lichen Entwicklung vorlegen. Zur ebenfalls zurückgestellten Bandbreitenbezahlung: Auch dies wäre keine Modernisierung oder Verbesserung gar der Besoldungsstruktur gewesen. Abgesehen von ge- wissen verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer solch weit gehenden Einstufungsfreiheit der Dienstherren bei den jüngeren beamteten Mitarbeitern, trifft es einfach nicht zu, wenn die Bandbreitenbezahlung als Flexibilisie- rungselement für die Beamten verbrämt wird. In der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222592 (C) (D) (A) (B) Gesetzesbegründung der Bundesregierung heißt es mit entwaffnender Offenheit, dass in überbezahlten Ämterbe- reichen und wenn der Arbeitsmarkt abgesenkte Konditio- nen zulasse, die Eingangsbesoldung abgesenkt werden könne. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, zumal wir in allen in Betracht kommenden Berufsgängen Arbeitslosig- keit und Stellennot zu beklagen haben. Auch in diesem Punkt wird nach dem Prinzip „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ mit einer Neuauflage in der nächsten Legis- laturperiode zu rechnen sein, wenn man der rot-grünen Koalition die Chance dazu gibt. Hier ist keine bessere Ein- sicht am Werk, sondern nur der durchsichtige Versuch er- kennbar, durch ein taktisches Manöver eine Niederlage im Bundesrat zu vermeiden. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt das Regierungsvor- haben auch in der abgespeckten Fassung ab. Es verblei- ben genügend Regelungen, denen beim besten Willen nicht zugestimmt werden kann. Das gilt für die Über- nahme von Ländervorschlägen aus der Bundesratsinitia- tive zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform mit der Aus- weitung der Befugnisse der Länder zur Einrichtung von Zeitbeamtenverhältnissen und den Wegfall von Vorgaben für Probebeamtenverhältnisse. Nur weil die Länder bei der von FDP und CDU/CSU durchgesetzten Dienst- rechtsreform 1997 für sich die Möglichkeit geschaffen ha- ben, Zeitbeamtenverhältnisse für Führungspositionen einzurichten, ist das noch lange nicht gut. Was wirklich – und das zeigt gerade auch der Fall Jagoda – beabsichtigt ist, jedenfalls aber die Folge sein wird, das ist bei allem anderweitigen Wortgeklingel eine weitere Politisierung der Beamtenschaft. Dies lehnt die FDP-Fraktion ab. Wir brauchen ein innerlich unabhängiges Berufsbeamtentum, das der Loyalität verpflichtet ist und nicht nach der Wie- derberufung in ein weiteres Zeitbeamtenverhältnis oder der endgültigen Übertragung des Amtes schielt. Unter dieser Voraussetzung ist es dann überhaupt nicht mehr hinnehmbar, wenn diese Politisierung bis in Beamten- gruppen unterhalb der Ebene von Behördenchefs mit der Besoldung von leitenden Regierungsdirektoren getragen wird, bei Lehrern und Gemeindebeamten sogar bis A 12/ A 11. Es gibt weitere Gründe für die Ablehnung des Geset- zes, so die unzureichende Flexibilisierung der Stellen- obergrenzen. Die Länder können sich aus ihrer Verant- wortung stehlen. Die vorgelegten Ergänzungen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung in der Leistungsbezah- lung sind unvollkommen und werden weitgehend in den Ländern leergehen. Richtig wäre, kleinliche bürokrati- sche Beschränkungen strukturell zu beseitigen. Richtig wäre, sich allein auf eine anteilmäßige Begrenzung des Aufwandes für alle Leistungselemente am gesamten Be- soldungsaufwand für die Beamten zu verständigen. Rich- tig wäre, die Länder, die bislang nichts oder zu wenig dafür getan hätten, die Leistungsbezahlung bei sich ein- zuführen oder beizubehalten, zur Leistungshonorierung zu verpflichten. Was einige Länder in diesem Zusammen- hang tun, kann nur als Denaturierung der Dienstrechtsre- form und Ausnutzung der betroffenen Beamten qualifi- ziert werden, weil sie die Einsparungen aus der Streckung der Gehälterskala nicht zurückgeben. Anderen Maßnahmen, zum Beispiel der Gewährung der Zulage für Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheits- begleiter, stimmt die FDP ausdrücklich zu. Allerdings eine wichtige Anmerkung zum Verfahren: Bei dem immer wieder vom Innenministerium gewählten Weg der Ände- rung besoldungsrechtlicher Verordnungen durch Gesetz frage ich mich, ob nicht die diesbezüglichen Rechtsver- ordnungsermächtigungen überflüssig sind. Dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform kann sich die FDP-Bundestags- fraktion nicht anschließen. Auch die von der Regierungs- koalition nicht übernommenen Vorschläge sind abzuleh- nen. Weder sind Vorruhestandsregelungen auf breiter Front zurzeit akzeptabel noch können neue Stellenzula- gen für die befristete Wahrnehmung von höherwertigen Tätigkeiten gerechtfertigt werden. Petra Pau (PDS): Die beiden heute zur Debatte und Abstimmung stehenden Gesetzeswerke sind symptoma- tisch für die handwerkliche Unfähigkeit der Koalition, schlüssige Gesetze vorzulegen und durch die parlamenta- rische Beratung zu bringen und gleichzeitig betroffenen Bevölkerungsgruppen den Sinn dieser Werke zu vermit- teln. Sehen wir uns das Besoldungsstrukturgesetz an. Der Gesetzentwurf ist eines von 15 Leitprojekten des Pro- grammes „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ der Bundesregierung. Zur Umsetzung des Vorhabens „Mo- derner Staat“ sollte „auch das Besoldungsrecht zugunsten aller Dienstherren flexibilisiert werden. Es sollten deshalb bundeseinheitliche Vorgaben für die Beamtenbesoldung abgebaut und den Dienstherren größere Gestaltungsspiel- räume an die Hand gegeben werden“, um im Personalbe- reich differenzierter handeln zu können. Den Mitarbeitern sollten neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille gefördert werden. Nach Vorlage des Gesetzentwurfes gab es einen Sturm der Empörung unter den Betroffenen und durch die Ge- werkschaften. Die Fraktion der PDS hat in einem Ent- schließungsantrag die Hauptkritiken der Gewerkschaften und Betroffenen aufgenommen und versucht, mit sinn- vollen Änderungsvorschlägen das Gesetzeswerk zu ver- ändern. Insbesondere wandten wir uns gegen die Aufhe- bung der einheitlichen Besoldungsordnung. Wir wollten die Anwendung der Zulagenregelung erleichtern und un- durchschaubare Zulagenregelungen vermeiden. Der Ver- heiratetenzuschlag sollte vorerst aufrecht erhalten werden, da offensichtlich hier eine allgemeine Benachteiligung der betroffenen Familien bei Streichung einsetzen würde. Der Verheiratetenzuschlag ist in den vergangenen Jahrzehnten längst zu einem Bestandteil des monatlichen Einkom- mens geworden. Gleichwohl erkennen wir an, dass eine Reform hier notwendig ist, weil das Leben in Familien zwar bevorteilt werden sollte, aber nicht das bloße Ver- heiratetsein. Nun ereilte uns inzwischen die dritte Änderung des Koalitionsentwurfes. Inzwischen sieht der Gesetzestext nicht mehr die Streichung des Verheiratetenzuschlages vor. Dies ist einerseits schade; da somit gar kein neues Konzept vorliegt und die Frage nach der Anpassung an Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22593 (C) (D) (A) (B) veränderte gesellschaftliche Zustände unbeantwortet bleibt. Weiterhin wird das bloße Verheiratetsein belohnt. Andererseits hätte die Streichung gravierende finanzielle Einschnitte vor allein für die unteren Besoldungsgruppen und Familien mit ein und zwei Kindern nach sich gezo- gen. Das ist nunmehr abgewendet, womit der Ansicht der meisten Sachverständigen bei der Anhörung des Innen- ausschusses gefolgt wird. Zweitens wurde der Hauptkritikpunkt aller Anhörun- gen, die Einführung von Bandbreiten, rückgängig ge- macht. Das ist gut. Unter dem Strich sind die Hauptkritikpunkte im Gesetz geheilt, ansonsten wurden Wehrsoldverbesserungen, Klarstellungen und Verfeinerungen vorgenommen, denen zuzustimmen ist, weil mit ihnen das Gesetz handwerklich etwas verbessert wird. Grundsätzlich jedoch werden wir diesem Gesetzentwurf wiederum nicht zustimmen kön- nen, da unsere Kritik in der alten Form fortbesteht, insbe- sondere was unsere Ablehnung undurchschaubarer Zula- genregelungen und die Reform des Familienzuschlages betrifft. Nun noch kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum zweiten Gesetzeswerk, welches uns heute zur Abstim- mung vorliegt: Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fort- setzung der Dienstrechtsreform. Dieser Entwurf ist so schlecht und ungerecht, dass wir uns nicht der Mühe un- terzogen haben, Änderungsanträge zu stellen. Wir lehnen ihn rundweg ab. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Eine Verwaltung, die mehr leisten und weniger kosten soll, braucht leistungsstarke und en- gagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies können wir aber nur erreichen, wenn wir ganz im Sinne des Leit- bildes des aktivierenden Staates die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aktivieren, motivieren und fördern. Wir müssen das Können, die Erfahrungen, die Talente und Begabungen wie auch vor allem die schöpferischen Kräfte unserer Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aktivieren und sie mit den Zielen, die für den öf- fentlichen Dienst wichtig sind, verbinden. Dazu gehört in erster Linie, dass wir die, die sich aktiv einbringen und er- heblich mehr leisten, auch leistungs- und anforderungs- gerecht bezahlen. Um differenziert handeln und bezahlen zu können, muss vor allem im Interesse dieser Beamtin- nen und Beamten das bundeseinheitliche System geöffnet und flexibilisiert werden. Daran wird auch künftig kein Weg vorbeiführen; dies schon deshalb nicht, weil künftig für ein Bezahlungssystem, das nur wenig Raum für Dif- ferenzierung lässt und mit der „Gießkanne“ verteilt, die fi- nanziellen Möglichkeiten fehlen werden. Deshalb ist es wichtig und wird sehr begrüßt, dass die bisherigen Ansätze zur Leistungsbezahlung im beamten- rechtlichen Bezahlungssystem weiter ausgebaut und die Reformvorschläge der Bundesregierung aufgegriffen und umgesetzt werden. Der Erfahrungsbericht des Bundesin- nenministeriums zur Dienstrechtsreform hat gezeigt, dass die Einführung der Leistungsbezahlung positiv bilanziert werden kann. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz wird die Leistungs- bezahlung nunmehr ausgebaut. Zukünftig werden die leis- tungsbezogenen Bezahlungsinstrumente einfacher und flexibler einsetzbar sein: Das Vergabeverfahren wird ver- einfacht und die Chancen der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, bei guter Leistung zu den Begünstigten der Leis- tungsbezahlung zu gehören, werden durch Anhebung der Vergabequoten von 10 auf 15 Prozent erweitert. Außer- dem wird die Möglichkeit verbessert, erfolgreiche Team- arbeit – die in vielen Bereichen inzwischen typisch ist – zu honorieren. Nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses werden allerdings zwei Kernpunkte des Reformkonzepts der Bundesregierung im Hinblick auf die Länderhaltung zurückgestellt, nämlich die Einführung von Bezahlungs- bandbreiten und die Reform des Verheiratetenzuschlages. Ich bedauere, dass sich hierfür keine Mehrheit im Bun- desrat unter den Ländern abgezeichnet hat. Das Stellenobergrenzenrecht wird durch eine weit ge- hende Öffnungsklausel flexibilisiert. Bund und Länder haben zukünftig die Möglichkeit, abweichend von den allgemeinen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes insgesamt oder nur für einzelne Bereiche eigene Ober- grenzen festzulegen. Durch die Einführung einer Zulage für die befristete Wahrnehmung herausgehobener Funktionen wird die Möglichkeit geschaffen, die mit der nur zeitweisen Über- tragung von Aufgaben verbundenen Managementstruktu- ren, zum Beispiel Projektarbeit, finanziell zu flankieren. Darüber hinaus können typischerweise nur für einen ge- wissen Zeitraum wahrgenommene Daueraufgaben, wie zum Beispiel Stabsaufgaben, die mit erhöhten Belastun- gen verbunden sind, angemessen honoriert werden. Das Gesetz übernimmt in weiten Teilen die Vorstellun- gen des Bundesrates: die Berücksichtigung neuer Lehrämter und auch die Erweiterung des Kreises der Äm- ter im Rahmenrecht, die als Führungsfunktionen zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben werden. Insoweit berücksichtigt der Entwurf des Besoldungsstrukturgeset- zes jetzt auch wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform. Die in diesem Vorhaben enthaltene Vorruhestandsrege- lung lehnt die Bundesregierung allerdings ab. Die Bundesregierung unterstützt aber den Vorschlag des Bundesrates auf Erweiterung des Kreises der Ämter, die nach § 12 b BRRG zunächst als Führungsfunktionen auf Zeit vergeben werden können. Diese rahmenrechtli- che Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren zum Dienstrechtsreformgesetz vom 24. Februar 1997 auf Ver- langen des Bundesrates durch den Vermittlungsausschuss in das Gesetz aufgenommen worden. Elf Länder haben in- zwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, da- runter zum Beispiel Bayern, Niedersachsen und Nord- rhein-Westfalen. Die Bundesregierung befürwortet wie die ganz über- wiegende Mehrzahl der Länder solche Führungsfunktio- nen auf Zeit, weil sie, wie das Beispiel der privaten Wirt- schaft zeigt, die Rahmenbedingungen für eine optimale Besetzung gerade an den Schaltstellen der öffentlichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222594 (C) (D) (A) (B) Verwaltung verbessern. Angesichts der gewachsenen Ver- antwortung des öffentlichen Dienstes ist gerade bei den leitenden Funktionen ein effizienter Personaleinsatz un- abweisbar. Nach der rahmenrechtlichen Regelung soll das Führungsamt nach spätestens zwei Amtszeiten von insge- samt 10 Jahren auf Dauer übertragen werden. Während der Übertragung auf Zeit ruht das bisherige Amt im Le- benszeitbeamtenverhältnis und lebt wieder auf, wenn das Führungsamt nicht auf Dauer übertragen wird. Durch diese zeitlich befristete Vergabe im Zeitbeamtenverhält- nis bei fortdauerndem Lebenszeitbeamtenverhältnis behält der Beamte eine Grundsicherung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, die eine unabhängige und am Wohl der Allgemeinheit orientierte Amtsführung ge- währleistet. Bei der Vergabe von Führungsfunktionen zunächst auf Zeit geht es allein um die Stärkung der Leistungskraft der öffentlichen Verwaltung, nicht um die sachwidrige Beein- flussung der Inhaber solcher Führungsämter. Die Über- tragung des Führungsamtes auf Zeit als auch die Übertra- gung auf Dauer muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere nach Maßgabe des Leistungsprinzips erfol- gen. Der Beamte unterliegt auch während der zeitlich be- grenzten Wahrnehmung eines Führungsamtes voll der be- amtenrechtlichen Pflichtenbindung. Wegen des Lebenszeitprinzips kann die Übertragung zunächst auf Zeit nur bei Ämtern mit leitender Funktion in Betracht kommen. Hierfür sind jedoch die besonderen Gegebenheiten bei den Dienstherren und bei bestimmten leitenden Ämtern zu berücksichtigen. Bei den Kommu- nen erstreckt sich der Bereich solch leitender Funktionen bis weit in Ämter der A-Besoldung. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenorganisationen seit langem die Er- weiterung des Anwendungsbereichs von § 12 b BRRG bei kommunalen Ämtern, wie sie jetzt im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehen ist. Bei den Leitern öffentlicher Schulen rechtfertigen die besonderen Führungsanforde- rungen eine generelle Einbeziehung in den Kreis der Führungsfunktionen auf Zeit. In der Sitzung des Innen- ausschusses ist kontrovers diskutiert worden, ob dies nicht eine zu weit gehende Öffnung sei. Hierzu zwei Be- merkungen: Erstens. Das Bundesrecht schreibt hier nichts vor, sondern gibt den Länden einen Spielraum. Ob und in welchem Umfang die Länder hiervon Gebrauch machen, haben sie selbst zu entscheiden und zu verantworten. Zweitens. Es macht allerdings Sinn, diesen Spielraum danach zu bemessen, ob es sich von der Funktion her um eine Führungsposition handelt. Dies geschieht hier und ist nicht in erster Line von der Besoldungsgruppe abhängig. Die vom Bundesrat angestrebte Erweiterung des Äm- terbereichs ist deshalb eine notwendige Konsequenz der mit dem Dienstrechtsreformgesetz getroffenen grundsätz- lichen Entscheidung. Insgesamt wird mit dem Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt getan, das öffentliche Dienstrecht fortzuent- wickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupas- sen. Zugleich werden die Vorgaben des Programms „Mo- derner Staat – Moderne Verwaltung“ umgesetzt, indem die Eigenverantwortung, das Subsidiaritätsprinzip und die föderale Vielfalt gestärkt werden sowie den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille künftig besser gefördert werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22595 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin
    Grygier, das war Ihre erste Rede im Bundestag. Ich gratu-
    liere Ihnen im Namen des ganzen Hauses.


    (Beifall)

    Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-

    ses für Wirtschaft und Technologie auf Drucksa-
    che 14/8564 zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und
    des Bündnisses 90/Die Grünen mit dem Titel „Nachhaltige
    Wasserwirtschaft in Deutschland“. Der Ausschuss emp-
    fiehlt, den Antrag auf Drucksache 14/7177 anzunehmen.
    Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt

    dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung
    ist gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der
    CDU/CSU angenommen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
    gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Euro-
    päischen Parlaments und des Rates vom 16. Fe-
    bruar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-
    Produkten (Biozidgesetz)

    – Drucksachen 14/7007, 14/7922 –

    (Erste Beratung 198. Sitzung)

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
    ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
    heit (16. Ausschuss)

    – Drucksachen 14/8508, 14/8577 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Carola Reimann
    Franz Obermeier
    Winfried Hermann
    Marita Sehn
    Eva Bulling-Schröter

    Ich eröffne die Aussprache. Alle Reden sind zu Proto-
    koll gegeben. Deswegen schließe ich die Aussprache.1)

    Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
    desregierung eingebrachten Entwurf eines Biozidgeset-
    zes, Drucksachen 14/7007, 14/7922, 14/8577 und
    14/8508. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
    und Reaktorsicherheit empfiehlt unter Ziffer I seiner
    Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in der
    Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
    dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
    wollen, um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! –
    Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist gegen die Stim-
    men von CDU/CSU und FDP in zweiter Beratung ange-
    nommen.

    Wir kommen zur
    dritten Beratung

    und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
    Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Die
    Gegenprobe! – Der Gesetzentwurf ist gegen die Stimmen
    der CDU/CSU und der FDP angenommen.

    Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
    sicherheit empfiehlt unter Ziffer II seiner Beschlussemp-
    fehlung auf Drucksache 14/8508 die Annahme einer Ent-
    schließung. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
    Die Gegenprobe! – Die Beschlussempfehlung ist gegen
    die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen.

    Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
    Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend (13. Ausschuss)





    Bärbel Grygier

    22557


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    1) Anlage 4

    – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des
    BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN
    Fortführung der Beratungen zum Endbericht
    der Enquete-Kommission „So genannte Sekten
    und Psychogruppen“
    – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria
    Eichhorn, Klaus Holetschek, Wolfgang Dehnel,
    weiterer Abgeodneter und der Fraktion der
    CDU/CSU
    Endbericht der Enquete-Kommission „So ge-
    nannte Sekten und Psychogruppen“
    – Drucksachen 14/2568, 14/2361, 14/5262 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Hans-Peter Bartels
    Christian Simmert
    Klaus Holetschek
    Ina Lenke

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Das ist so
    beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
    Dr. Hans-Peter Bartels für die SPD-Fraktion.



Rede von Dr. Hans-Peter Bartels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Auch politische Themen ha-
ben Konjunkturen. Die Frage, wie wir als Gesellschaft mit
dem Phänomen der Sekten und Psychogruppen sowie den
Gefahren, die von diesen Gruppierungen ausgehen kön-
nen, umgehen, steht derzeit nicht im Rampenlicht. Andere
Fragen beherrschen die Tagesordnung, auch hier und
heute. Dabei ist das Thema der Sekten manchmal doch
ganz aktuell. Dies zeigte sich in der Antiterrorgesetzge-
bung. Als Reaktion auf die Bedrohung durch Extremisten
haben wir mit Bundestagsbeschluss vom 9. November
2001 das Religionsprivileg im Vereinsgesetz gestrichen –
nur eine winzige Änderung im Text, aber ein Kernpunkt
der Sicherheitsgesetzgebung.

Die Rechtslage ließ bisher kein Verbot extremistischer
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften zu,
während gegen sonstige Vereine mit Verbotsverfügungen
vorgegangen werden konnte. Im bundesdeutschen
Rechtsstaat schützte dieser der Religionsausübung frei-
geräumte, quasi rechtsfreie Raum vor allem hoch kon-
fliktträchtige Gruppen vor der Intervention des Staates.
Selbst wenn elementare Grundrechte der eigenen Anhän-
ger – Gesundheit und Leben, Willensfreiheit, Familie
oder Eigentum – durch eine sektiererische Organisation
unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit verletzt wur-
den, blieb die Organisation unantastbar. Das haben wir
nun geändert.

Das Bundesinnenministerium nennt in der Begrün-
dung des Gesetzes drei Fallgruppen von Vereinigungen,
die bislang gegen ein Verbot geschützt waren: fundamen-
talistisch-islamistische Vereinigungen, die zur Durch-
setzung ihrer Glaubensüberzeugung Gewalt gegen An-
dersdenkende nicht ablehnen, Vereinigungen mit Ge-
winnerzielungsabsicht oder politischen Zielen, die für
sich den Status einer religiösen bzw. weltanschaulichen

Vereinigung reklamieren und im Rahmen von Vereinsver-
botsverfahren Prozessrisiken hinsichtlich der Beurteilung
ihres Vereinigungscharakters aufwerfen – das betrifft
etwa die „Scientology“-Organisation – sowie bislang nur
im Ausland mit Tötungsdelikten und Massenselbstmor-
den aufgetretene Weltuntergangssekten wie „Aum“ oder
die „Sonnentempler“.

Sofort mit In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung hat
der Bundesinnenminister von seinen neuen rechtlichen
Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die „Kalifatstaat“-
Sekte verboten. Sie ist ein Beispiel dafür, wie sich politi-
scher Extremismus und religiöse Intoleranz vermengen
können. Mit der Abschaffung des Religionsprivilegs ist
eine wichtige Empfehlung der Enquete-Kommission um-
gesetzt worden. Das ist gut so.


(Beifall bei der SPD)

Anderes ist auf dem Weg. So führt das Familienminis-

terium ein Modellprojekt durch, dessen Ziel es ist, das in
bestehenden Beratungsinstitutionen vorhandene Perso-
nal für die Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Sekten
und Psychogruppen zu qualifizieren und weiterzubilden.
Das betrifft Lebensberatung, Eheberatung, Jugendbera-
tung, Erziehungsberatung oder Sektenberatung. Darüber
hinaus soll die Vernetzung dieser Institutionen gefördert
werden. Die Laufzeit des Projektes beträgt Zweidreivier-
teljahre. 1,8 Millionen DM stehen dafür insgesamt im
Bundeshaushalt zur Verfügung. Dies dient auch der
Prävention und der Aufklärung, zu der im Übrigen auch
die Länder verpflichtet sind.

Eine weitere rechtliche Klarstellung ist ebenfalls nicht
ohne Bedeutung für unser Thema. Auf Initiative der Ko-
alitionsfraktionen wurde im Juli 2000 im Bürgerlichen
Gesetzbuch unmissverständlich klargestellt, dass Kinder
ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben:

Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen
und andere entwürdigende Maßnahmen sind un-
zulässig.

So steht es im Gesetz. Das Wohl des Kindes hat Priorität.
Damit haben wir eine Zielsetzung auch der Enquete-Kom-
mission „So genannte Sekten und Psychogruppen“erfüllt.

Abschaffung des Religionsprivilegs, Verbesserung der
Beratung, gewaltfreie Erziehung – das sind einige posi-
tive Schritte, die wir mit unserer Koalition unternommen
haben und die ich genannt habe. Das kann aber noch nicht
alles sein. Die Liste der Vorschläge der Enquete-Kom-
mission, die noch in der Diskussion sind, ist lang – zu
lang! Manche Vorhaben sind schwierig und lassen sich
nicht mit einer kleinen Gesetzesänderung umsetzen. Die
CDU/CSU-Fraktion macht es sich deshalb mit dem Kata-
log ihres Antrages ein bisschen einfach. Hinter mancher
schnellen Forderung verbirgt sich eine komplizierte und
bisweilen recht grundsätzliche juristische Frage.
Ich nenne nur die Einführung einer strafrechtlichen Ver-
antwortung für juristische Personen.

Es gibt aber auch Bereiche, in denen ohne Zweifel
mehr hätte geschehen können. Ich wundere mich ein biss-
chen, dass selbst eine unumstrittene Empfehlung wie die,




Vizepräsidentin Anke Fuchs
22558


(C)



(D)



(A)



(B)


das Sektenreferat im Bundesverwaltungsamt zu stärken,
schon so lange auf ihre Realisierung wartet.

Als die Sektenfrage Konjunktur hatte – das war insbe-
sondere 1996, als Tageszeitungen auf ihren Titelseiten
über das Thema berichteten –, schien vieles einfacher
durchzusetzen. Die öffentliche Wahrnehmung hat seither
abgenommen. Deshalb fällt es manchmal schwer, den
notwendigen Druck zu machen. Wir werden aber weiter
daran arbeiten und darauf drängen, dass mehr Empfeh-
lungen der Enquete-Kommission tatsächlich umgesetzt
werden.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun erteile ich das
    Wort der Kollegin Antje Blumenthal für die CDU/CSU-
    Fraktion.