Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002
Vizepräsidentin Anke Fuchs
22564
(C)(A)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22565
(C)
(D)
(A)
(B)
Adam, Ulrich CDU/CSU 21.03.2002
Adler, Brigitte SPD 21.03.2002
Altmaier, Peter CDU/CSU 21.03.2002
Barthel (Berlin), SPD 21.03.2002
Eckhardt
Dr. Bartsch, Dietmar PDS 21.03.2002
Behrendt, Wolfgang SPD 21.03.2002**
Bindig, Rudolf SPD 21.03.2002*
Elser, Marga SPD 21.03.2002
Ernstberger, Petra SPD 21.03.2002***
Friedhoff, Paul K. FDP 21.03.2002
Friedrich (Altenburg), SPD 21.03.2002
Peter
Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 21.03.2002***
Ganseforth, Monika SPD 21.03.2002***
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21.03.2002
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 21.03.2002
Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 21.03.2002
Hempelmann, Rolf SPD 21.03.2002
Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ 21.03.2002
DIE GRÜNEN
Hilsberg, Stephan SPD 21.03.2002
Dr. Hornhues, CDU/CSU 21.03.2002
Karl-Heinz
Dr. Hoyer, Werner FDP 21.03.2002
Irmer, Ulrich FDP 21.03.2002
Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 21.03.2002***
Angelika DIE GRÜNEN
Kolbow, Walter SPD 21.03.2002
Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 21.03.2002
Lamp, Helmut CDU/CSU 21.03.2002
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 21.03.2002
Lippmann, Heidi PDS 21.03.2002
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 21.03.2002
Erich
Matschie, Christoph SPD 21.03.2002
Dr. Meyer (Ulm), SPD 21.03.2002
Jürgen
Nolte, Claudia CDU/CSU 21.03.2002
Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ 21.03.2002
DIE GRÜNEN
Ostrowski, Christine PDS 21.03.2002
Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 21.03.2002
Philipp, Beatrix CDU/CSU 21.03.2002
Raidel, Hans CDU/CSU 21.03.2002***
Roos, Gudrun SPD 21.03.2002
Schlee, Dietmar CDU/CSU 21.03.2002
Schloten, Dieter SPD 21.03.2002***
Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 21.03.2002
Albert DIE GRÜNEN
Schmidt (Fürth), CDU/CSU 21.03.2002
Christian
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 21.03.2002
Hans Peter
Schröter, Gisela SPD 21.03.2002
Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 21.03.2002***
Schuhmann (Delitzsch), SPD 21.03.2002
Richard
Seehofer, Horst CDU/CSU 21.03.2002
Sehn, Marita FDP 21.03.2002
Strebl, Matthäus CDU/CSU 21.03.2002
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.03.2002
Dr. Thomae, Dieter FDP 21.03.2002
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 21.03.2002
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 21.03.2002
Wieczorek-Zeul, SPD 21.03.2002
Heidemarie
Dr. Wolf, Winfried PDS 21.03.2002
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an der 107. Jahreskonferenz der Interparlamen-
tarischen Union
Anlage 2
Alphabetisches Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
die an derWahl des Gremiums gemäß § 4 a
des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes
teilgenommen haben
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Adam, Ulrich
Altmann, (Aurich), Gila
Andres, Gerd
Arndt-Brauer, Ingrid
Arnold, Rainer
Bachmaier, Hermann
Bahr, Ernst
Balt, Monika
Barnett, Doris
Dr. Bartels, Hans-Peter
Barthle, Norbert
Dr. Bauer, Wolf
Baumann, Günter
Baumeister, Brigitte
Beck (Bremen), Marieluise
Beck (Köln), Volker
Becker-Inglau, Ingrid
Beer, Angelika
Belle, Meinrad
Dr. Berg, Axel
Dr. Bergmann-Pohl, Sabine
Bernhardt, Otto
Berninger, Matthias
Bertl, Hans-Werner
Bettin, Grietje
Beucher, Friedhelm Julius
Bierling, Hans-Dirk
Bierstedt,Wolfgang
Bierwirth, Petra
Binding (Heidelberg), Lothar
Dr. Blank, Joseph-Theodor
Blank, Renate
Dr. Blens, Heribert
Bleser, Peter
Dr. Blüm, Norbert
Blumenthal, Antje
Bodewig, Kurt
Dr. Böhmer, Maria
Bonitz, Sylvia
Börnsen (Bönstrup),
Wolfgang
Bosbach, Wolfgang
Dr. Bötsch, Wolfgang
Brähmig, Klaus
Brandner, Klaus
Brandt-Elsweier, Anni
Brase, Willi
Dr. Brauksiepe, Ralf
Braun (Augsburg),
Hildebrecht
Breuer, Paul
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
Brinkmann, Rainer
Bruckmann, Hans-Günter
Brüderle, Rainer
Brudlewsky, Monika
Brunnhuber, Georg
Bulling-Schröter, Eva
Bulmahn, Edelgard
Buntenbach, Annelie
Burchardt, Ursula
Burgbacher, Ernst
Dr. Bürsch, Michael
Bury, Hans Martin
Büttner (Ingolstadt), Hans
Büttner (Schönebeck),
Hartmut
Buwitt, Dankward
Caesar, Cajus
Carstens (Emstek), Manfred
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
Caspers-Merk, Marion
Catenhusen, Wolf-Michael
Claus, Roland
Dr. Danckert, Peter
Dr. Däubler-Gmelin, Herta
Dautzenberg, Leo
Dehnel, Wolfgang
Deichmann, Christel
Deittert, Hubert
Deligöz, Ekin
Deß, Albert
Diemers, Renate
Dietert-Scheuer, Amke
Diller, Karl
Dörflinger, Thomas
Doss, Hansjürgen
Dött, Marie-Luise
Dreßen, Peter
Dr. Dückert, Thea
Dzembritzki, Detlef
Dzewas, Dieter
Dr. Eckardt, Peter
Ehlert, Heidemarie
Eich, Ludwig
Eichhorn, Maria
Eichstädt-Bohlig, Franziska
Dr. Eid, Uschi
Enders, Peter
Eppelmann, Rainer
van Essen, Jörg
Eymer (Lübeck), Anke
Faße, Annette
Dr. Faust, Hans Georg
Feibel, Albrecht
Fell, Hans-Josef
Dr. Fink, Heinrich
Fink, Ulf
Fischbach, Ingrid
Fischer (Berlin), Andrea
Fischer (Karlsruhe-Land),
Axel E.
Fischer (Hamburg), Dirk
Fischer (Homburg), Lothar
Flach, Ulrike
Fograscher, Gabriele
Follak, Iris
Formanski, Norbert
Fornahl, Rainer
Forster, Hans
Frankenhauser, Herbert
Freitag, Dagmar
Dr. Friedrich (Erlangen),
Gerhard
Dr. Friedrich (Hof),
Hans-Peter
Friedrich (Bayreuth), Horst
Friedrich (Mettmann), Lilo
Friese, Harald
Fritz, Erich G.
Fromme, Jochen-Konrad
Fuchs (Köln), Anke
Dr. Fuchs, Ruth
Fuhrmann, Arne
Funke, Rainer
Dr. Gehb, Jürgen
Gehrcke, Wolfgang
Geis, Norbert
Gilges, Konrad
Girisch, Georg
Gleicke, Iris
Gloser, Günter
Dr. Göhner, Reinhard
Goldmann, Hans-Michael
Göllner, Uwe
Göring-Eckardt, Katrin
Götz, Peter
Dr. Götzer, Wolfgang
Gradistanac, Renate
Graf (Rosenheim), Angelika
Graf (Friesoythe), Günter
Grasedieck, Dieter
Griese, Kerstin
Grießhaber, Rita
Grill, Kurt-Dieter
Gröhe, Hermann
Grotthaus, Wolfgang
Grund, Manfred
Dr. Grygier, Bärbel
Günther (Duisburg), Horst
Dr. Guttmacher, Karlheinz
Haack (Extertal),
Karl-Hermann
Hacker, Hans-Joachim
Hagemann, Klaus
Freiherr von Hammerstein,
Carl-Detlev
Hampel, Manfred
Hartenbach, Alfred
Hartnagel, Anke
Haschke (Großhennersdorf),
Gottfried
Hasenfratz, Klaus
Hauer, Nina
Haupt, Klaus
Hauser (Rednitzhembach),
Hansgeorg
Hauser (Bonn), Norbert
Heiderich, Helmut
Heil, Hubertus
Heinen, Ursula
Heinrich, Ulrich
Heise, Manfred
Helias, Siegfried
Hemker, Reinhold
Hempel, Frank
Dr. Hendricks, Barbara
Henke, Hans Jochen
Hermann, Winfried
Herzog, Gustav
Heubaum, Monika
Hiksch, Uwe
Hiller (Lübeck), Reinhold
Hinsken, Ernst
Hintze, Peter
Hirche, Walter
Hofbauer, Klaus
Höfer, Gerd
Hoffmann (Wismar), Iris
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
Hoffmann (Darmstadt),
Walter
Höfken, Ulrike
Hofmann (Volkach), Frank
Hohmann, Martin
Holetschek, Klaus
Dr. Höll, Barbara
Hollerith, Josef
Holzhüter, Ingrid
Homburger, Birgit
Hornung, Siegfried
Hovermann, Eike
Hübner, Carsten
Humme, Christel
Hüppe, Hubert
Hustedt, Michaele
Ibrügger, Lothar
Imhof, Barbara
Irber, Brunhilde
Iwersen, Gabriele
Jaffke, Susanne
Jäger, Renate
Janovsky, Georg
Janssen, Jann-Peter
Janz, Ilse
Jelpke, Ulla
Dr. Jens, Uwe
Dr.-Ing. Jork, Rainer
Jung (Düsseldorf), Volker
Jünger, Sabine
Jüttemann, Gerhard
Dr. Kahl, Harald
Kahrs, Johannes
Kalb, Bartholomäus
Dr.-Ing. Kansy, Dietmar
Karwatzki, Irmgard
Kasparick, Ulrich
Kaspereit, Sabine
Kastner, Susanne
Kauder, Volker
Kelber, Ulrich
Kemper, Hans-Peter
Dr. Kenzler, Evelyn
Dr. Kinkel, Klaus
Kirschner, Klaus
von Klaeden, Eckart
Klappert, Marianne
Klemmer, Siegrun
Klinkert, Ulrich
Klose, Hans-Ulrich
Knoche, Monika
Dr. Kolb, Heinrich L.
Kopp, Gudrun
Koppelin, Jürgen
Körper, Fritz Rudolf
Kors, Eva-Maria
Koschyk, Hartmut
Kossendey, Thomas
Kramme, Anette
Kraus, Rudolf
Kressl, Nicolette
Dr. Krogmann, Martina
Kröning, Volker
Krüger-Leißner, Angelika
Kubatschka, Horst
Dr. Kues, Hermann
Kuhn, Werner
Kühn-Mengel, Helga
Kumpf, Ute
Kunick, Konrad
Dr. Küster, Uwe
Kutzmutz, Rolf
Labsch, Werner
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222566
(C)
(D)
(A)
(B)
Lambrecht, Christine
Lange, Brigitte
Lange (Backnang), Christian
von Larcher, Detlev
Dr. Laufs, Paul
Laumann, Karl-Josef
Lehder, Christine
Lehn, Waltraud
Leidinger, Robert
Lemke, Steffi
Lenke, Ina
Lennartz, Klaus
Lensing, Werner
Dr. Leonhard, Elke
Letzgus, Peter
Leutheusser-
Schnarrenberger, Sabine
Lewering, Eckhart
Lietz, Ursula
Link (Diepholz), Walter
Lintner, Eduard
Dr. Lippelt, Helmut
Dr. Lischewski, Manfred
Lohmann (Neubrandenburg),
Götz-Peter
Lohmann (Lüdenscheid),
Wolfgang
Lörcher, Christa
Lösekrug-Möller, Gabriele
Dr. Loske, Reinhard
Lotz, Erika
Lötzer, Ursula
Louven, Julius
Dr. Lucyga, Christine
Dr. Luft, Christa
Lüth, Heidemarie
Dr. Luther, Michael
Maaß (Herne), Dieter
Maier, Pia
Mante, Winfried
Manzewski, Dirk
Marhold, Tobias
Mark, Lothar
Marquardt, Angela
Marschewski
(Recklinghausen), Erwin
Mascher, Ulrike
Mattischeck, Heide
Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
Martin
Meckel, Markus
Meckelburg, Wolfgang
Mehl, Ulrike
Dr. Meister, Michael
Merten, Ulrike
Merz, Friedrich
Metzger, Oswald
Michelbach, Hans
Michels, Meinolf
Moosbauer, Christoph
Müller (Jena), Bernward
Müller (Zittau), Christian
Müller (Kirchheim), Elmar
Dr. Müller, Gerd
Müller (Völklingen), Jutta
Müller (Köln), Kerstin
Müller (Berlin), Manfred
Müller (Düsseldorf), Michael
Müntefering, Franz
Nachtwei, Winfried
Nahles, Andrea
Naumann, Kersten
Neumann (Bremen), Bernd
Neumann (Gotha), Gerhard
Neumann (Bramsche),
Volker
Nickels, Christa
Niebel, Dirk
Dr. Niehuis, Edith
Dr. Niese, Rolf
Nietan, Dietmar
Nolting, Günther Friedrich
Nooke, Günter
Obermeier, Franz
Oesinghaus, Günter
Ohl, Eckhard
Onur, Leyla
Opel, Manfred
Ortel, Holger
Ost, Friedhelm
Ostertag, Adolf
Oswald, Eduard
Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim
Otto (Erfurt), Norbert
Özdemir, Cem
Palis, Kurt
Papenroth, Albrecht
Parr, Detlef
Pau, Petra
Dr. Paziorek, Peter
Dr. Pfaff, Martin
Pflug, Johannes
Dr. Pick, Eckhart
Pieper, Cornelia
Pofalla, Ronald
Polenz, Ruprecht
Poß, Joachim
Pretzlaff, Marlies
Probst, Simone
Dr. Protzner, Bernd
Rachel, Thomas
Dr. Ramsauer, Peter
Rauber, Helmut
Rauen, Peter
Rehbock-Zureich, Karin
Reichard (Dresden), Christa
Reiche, Katherina
Dr. Reimann, Carola
Reinhardt, Erika
von Renesse, Margot
Rennebach, Renate
Repnik, Hans-Peter
Reuter, Bernd
Dr. Rexrodt, Günter
Dr. Richter, Edelbert
Riegert, Klaus
Riemann-Hanewinckel,
Christel
Robbe, Reinhold
Romer, Franz
Rönsch (Wiesbaden),
Hannelore
Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
Dr. Rose, Klaus
Röspel, René
Dr. Rössel, Uwe-Jens
Rossmanith, Kurt J.
Dr. Rossmann, Ernst Dieter
Roth (Gießen), Adolf
Roth (Speyer), Birgit
Roth (Heringen), Michael
Dr. Röttgen, Norbert
Dr. Ruck, Christian
Rübenkönig, Gerhard
Rühe, Volker
Rupprecht, Marlene
Sauer, Thomas
Schäfer, Anita
Dr. Schäfer, Hansjörg
Schaich-Walch, Gudrun
Dr. Schäuble, Wolfgang
Schauerte, Hartmut
Scheel, Christine
Scheelen, Bernd
Dr. Scheer, Hermann
Scheffler, Siegfried
Schemken, Heinz
Schenk, Christina
Scherhag, Karl-Heinz
Dr. Scheu, Gerhard
Schewe-Gerigk, Irmingard
Schild, Horst
Schily, Otto
Schindler, Norbert
Schlauch, Rezzo
Schmidbauer, Bernd
Schmidbauer (Nürnberg),
Horst
Schmidt (Mülheim), Andreas
Schmidt (Meschede),
Dagmar
Dr. Schmidt (Weilburg),
Frank
Dr.-Ing. Schmidt
(Halsbrücke), Joachim
Schmidt (Eisleben), Silvia
Schmidt (Aachen), Ulla
Schmidt (Salzgitter),
Wilhelm
Dr. Schmidt-Jortzig, Edzard
Schmidt-Zadel, Regina
Schmitt (Berg), Heinz
von Schmude, Michael
Dr. Schnell, Emil
Dr. Schockenhoff, Andreas
Schöler, Walter
Dr. Scholz, Rupert
Schönfeld, Karsten
Freiherr von Schorlemer,
Reinhard
Schreiner, Ottmar
Dr. Schubert, Mathias
Schulte (Hameln), Brigitte
Schultz (Köln), Volkmar
Schulz, Gerhard
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
Schulz (Leipzig), Werner
Schur, Gustav-Adolf
Schurer, Ewald
Schüßler, Gerhard
Schütze (Berlin), Diethard
Dr. Schwaetzer, Irmgard
Schwalbe, Clemens
Dr. Schwall-Düren, Angelica
Schwanitz, Rolf
Dr. Schwarz-Schilling,
Christian
Sebastian, Wilhelm Josef
Seidenthal, Bodo
Dr. Seifert, Ilja
Seiffert, Heinz
Dr. h. c. Seiters, Rudolf
Siemann, Werner
Simm, Erika
Simmert, Christian
Singhammer, Johannes
Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
Dr. Solms, Hermann Otto
Dr. Sonntag-Wolgast,
Cornelie
Sothmann, Bärbel
Spanier, Wolfgang
Späte, Margarete
Dr. Spielmann, Margrit
Spiller, Jörg-Otto
Dr. Stadler, Max
Dr. Staffelt, Ditmar
Steen, Antje-Marie
Steiger, Wolfgang
Steinbach, Erika
Sterzing, Christian
Stiegler, Ludwig
Stöckel, Rolf
Storm, Andreas
Störr-Ritter, Dorothea
Straubinger, Max
Streb-Hesse, Rita
Ströbele, Hans-Christian
Strobl (Amberg), Reinhold
Dr. Struck, Peter
Stübgen, Michael
Stünker, Joachim
Tappe, Joachim
Tauss, Jörg
Teuchner, Jella
Thiele, Carl-Ludwig
Thönnes, Franz
Titze-Stecher, Uta
Töpfer, Edeltraut
Trittin, Jürgen
Türk, Jürgen
Dr. Uhl, Hans-Peter
Urbaniak, Hans-Eberhard
Vaatz, Arnold
Veit, Rüdiger
Violka, Simone
Vogt (Pforzheim), Ute
Volmer, Ludger
Voß, Sylvia
Voßhoff, Andrea
Wagner, Hans Georg
Wegener, Hedi
Dr. Wegner, Konstanze
Weiermann, Wolfgang
Weis (Stendal), Reinhard
Weisheit, Matthias
Weiß (Groß-Gerau), Gerald
Weiß (Emmendingen), Peter
Weißgerber, Gunter
Weisskirchen (Wiesloch),
Gert
Dr. von Weizsäcker, Ernst
Ulrich
Welt, Jochen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22567
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Wend, Rainer
Wester, Hildegard
Dr. Westerwelle, Guido
Westrich, Lydia
Wettig-Danielmeier, Inge
Dr. Wetzel, Margrit
Widmann-Mauz, Annette
Wieczorek (Duisburg),
Helmut
Wieczorek (Böhlen), Jürgen
Dr. Wieczorek, Norbert
Wiefelspütz, Dieter
Wiese (Hannover), Heino
Wiese (Ehingen), Heinz
Wiesehügel, Klaus
Wilhelm (Mainz), Hans-Otto
Wilhelm (Amberg), Helmut
Willsch, Klaus-Peter
Wilz, Bernd
Wimmer (Karlsruhe),
Brigitte
Wimmer (Neuss), Willy
Wissmann, Matthias
Wistuba, Engelbert
Wittig, Barbara
Wittlich, Werner
Dr. Wodarg, Wolfgang
Wohlleben, Verena
Wöhrl, Dagmar
Wolf, Aribert
Wolf (München), Hanna
Wolf (Frankfurt), Margareta
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
Wright, Heidemarie
Wülfing, Elke
Würzbach, Peter Kurt
Zapf, Uta
Zeitlmann, Wolfgang
Zierer, Benno
Zöller, Wolfgang
Dr. Zöpel, Christoph
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222568
(C)
(D)
(A)
(B)
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen des
Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete(r)
Behrendt, Wolfgang** Bindig, Rudolf* Ernstberger, Petra**
SPD SPD SPD
Fuchtel, Hans-Joachim** Ganseforth, Monika** Dr. Köster-Loßack, Angelika**
CDU/CSU SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Raidel, Hans** Schloten, Dieter** Dr. Schuchardt, Erika**
CDU/CSU SPD CDU/CSU
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an der 107. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zukunft der deut-
schen Auslandsschulen (Tagesordnungspunkt 12)
Monika Griefahn (SPD): „Die Auslandsschulen spie-
len bei der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur
eine entscheidende Rolle.“ – Dieser Satz ist ein Zitat aus
unserem Antrag zur auswärtigen Kulturpolitik vom letz-
ten Jahr. Er hat nach wie vor Gültigkeit. Im Zuge der
Haushaltskonsolidierung müssen wir – zu meinem Be-
dauern – auch im Schulbereich mit Kürzungen umgehen.
Und das zu einem Zeitpunkt, zu dem nochmals von allen
Verantwortlichen die Bedeutung der Auslandsschulen so-
wohl für den Studienstandort als auch den Wirtschafts-
standort Deutschland betont wird.
Doch schauen wir uns zunächst die Fakten an: In die-
sem Jahr werden unter dem Strich 80 entsandte Auslands-
lehrkräfte weniger vermittelt werden. Diese werden aller-
dings durch qualifizierte Ortslehrkräfte ersetzt werden.
Wir erreichen damit eine Ersparnis von rund 4,7 Millionen
Euro im Schulfonds des Auswärtigen Amtes. An immerhin
neun Schulen wird es darüber hinaus zusätzliche entsandte
Lehrer geben. Dies wird in Ländern wie der Türkei, Nige-
ria und Ägypten sein. Das sind für die auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik und den Themenkomplex „Dialog der
Kulturen“ keine unwichtigen Länder.
Es ist im Sinne des oben genannten Zitats und nach den
Ereignissen des letzten Herbstes sicher notwendig, sich
gerade in islamisch geprägten Ländern stärker zu enga-
gieren. Insofern ist die Erhöhung der Anzahl von Lehr-
kräften in den genannten Ländern nur folgerichtig.
Ich bin nicht überzeugt, dass ein qualitativ hoher Un-
terricht an den deutschen Schulen im Ausland notwendi-
gerweise nur von entsandten Lehrkräften geleistet werden
kann, wie das zurzeit insbesondere bei der Anerkennung
des Abiturs von der Kultusministerkonferenz gefordert
wird. Vergessen Sie nicht, dass wir uns den Dialog der
Kulturen auf die Fahnen geschrieben haben. Ortslehr-
kräfte, die beides kennen – das Leben in Deutschland und
in ihrem eigenen Land – haben eine ganz andere Motiva-
tion, in einer deutschen Schule zu unterrichten. Sie sind
sehr gut geeignet, den Schülern einen weiteren Blick zu
zeigen und interkulturelle Horizonte zu öffnen.
Außerdem sind viele der Ortslehrkräfte auch vor Ort
ansässige Deutsche, die ihrerseits den Blick von beiden
Seiten haben. In diesem Zusammenhang ist auch nicht
einzusehen, dass eine entsandte Lehrkraft ein Vielfaches
an Gehalt gegenüber dem einer Ortskraft erhält. Das Ge-
halt muss stärker nach Angebot und Nachfrage, aber auch
nach Attraktivität und Sicherheit des Schulstandortes aus-
gerichtet werden.
Die Auslandsschulen werden automatisch – auch durch
die geringere Entsendung von Firmenkräften – zu Begeg-
nungsschulen. Gerade das sollen wir auch fördern. Eine
stärkere Kooperation der europäischen Länder und der
Träger von Auslandsschulen ist zusätzlich nötig, um mehr
Euro-Campus-Schulen zu entwickeln. Dann schaffen wir
es, dem amerikanischen Angebot ein europäisches entge-
genzusetzen und aktiv Studenten und damit Eliten aus
ihren jeweiligen Ländern eine Anbindung an Deutschland
und Europa zu bieten.
Insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern
können durch eine intensivere Zusammenarbeit mit Ver-
tretern der deutschen Wirtschaft die berufsbildenden
Zweige ausgebaut und damit eine erhöhte lokale Nach-
frage nach Absolventen des dualen Systems angeregt wer-
den. Das wäre meiner Auffassung nach ein Schritt in die
richtige Richtung und ein gutes Beispiel für „public-pri-
vate-partnership“ in der auswärtigen Kulturpolitik.
Für die Förderung internationaler Kontakte und Aus-
tauschaktivitäten im Schulbereich erhält der Pädagogi-
sche Austauschdienst der Kultusministerkonferenz För-
dermittel aus der auswärtigen Kulturpolitik. Seine
Schwerpunkte sind die Pflege von Schulpartnerschaften,
die Weiterbildung von Ortskräften sowie Besuchspro-
gramme für ausländische und deutsche Schüler. Der
Pädagogische Austauschdienst fördert Toleranz und ge-
genseitiges Verständnis. Er ist für die Grundlagen inter-
nationaler Dialogbereitschaft entscheidend, weil er jun-
gen Menschen ermöglicht, sich mit anderen Vorstellungen
und Werten auseinander zu setzen. Das trägt auch dazu
bei, Anstöße für Demokratieentwicklung zu liefern. Wir
haben damit ein gutes Netz internationaler Zusammenar-
beit im Schulbereich.
Kommen wir zu einem zentralen Anliegen der auswär-
tigen Kulturarbeit im Allgemeinen und der Schulen im
Besonderen: Die Förderung der deutschen Sprache im
Ausland ist nach wie vor eine der höchst dotierten Einzel-
aufgaben der auswärtigen Kulturpolitik. Auch wenn die
Nachfrage nach Deutschunterricht weltweit stark bleibt
und in einigen Ländern sogar steigt, so wird Deutsch im-
mer mehr vom Englischen verdrängt. In der Computer-
sprache und im Internet hat sich Englisch als Mittel der
Verständigung etabliert, auch wenn der deutsche Anteil
im Internet weiter wächst. Auch in den Naturwissen-
schaften hat Deutsch längst seinen Stellenwert als inter-
nationale Wissenschaftssprache verloren. Vor diesem Hin-
tergrund müssen wir weiter versuchen, Deutsch
international als eine zweite Fremdsprache zu etablieren.
Die Konzentration der zur Verfügung stehenden Ressourcen
auf Schwerpunktregionen wie zum Beispiel die mittel- und
osteuropäischen Staaten und die GUS einerseits und Multi-
plikatoren andererseits – ohne die notwendige Unterstüt-
zung des Deutschunterrichts außerhalb von Schwerpunktre-
gionen zu vernachlässigen – hat nach wie vor Priorität.
Die Begegnung der Kulturen ist die Chance des
21. Jahrhunderts. Im Zeitalter der Globalisierung bietet
die Kommunikation zwischen den Kulturen die Chance
für friedliche Kooperation, für Konfliktvermeidung und
verständnisorientierten Dialog. Die Vereinten Nationen
hatten das vergangene Jahr 2001 als das „Internationale
Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen“ ausgerufen.
Dies ist dem Deutschen Bundestag eine besondere Ver-
pflichtung. Der gegenseitige Austausch, das Verstehen
des anderen, der Respekt vor anderen Kulturen, Gebräu-
chen und Sitten, das gegenseitige Geben und Nehmen,
also die vom Auswärtigen Amt so genannte „Zweibahn-
straße“, ist der Weg, der in Zukunft verstärkt in der inter-
nationalen Zusammenarbeit gegangen werden muss.
Es muss in der auswärtigen Kulturpolitik verstärkt da-
rum gehen, die Zivilgesellschaft, ihre Institutionen und
vielfältigen Verbindungen und Netzwerke als Basis der
internationalen Kulturbeziehungen zu fördern. Beziehun-
gen zwischen verschiedenen Ebenen der Zivilgesellschaft
können unterhalb der politischen und diplomatischen
Ebene Türen zum gegenseitigen Verständnis und zu ver-
besserter Kommunikation öffnen und bereits dort kon-
fliktverhindernd wirken. Die deutschen Auslandsschulen
spielen hierbei die Rolle der „ersten Instanz“. Hier kom-
men junge Menschen – vielfach zum ersten Mal – in Kon-
takt mit Deutschland und seiner Kultur. Deshalb sind die
Schulen der Türöffner für die Auseinandersetzung mit
Deutschland und allem, was es ausmacht, und wirken prä-
gend für die Sozialisation – auch in der Frage des Studiums,
ob Schüler sich für Europa oder die USA entscheiden.
Unterschiedliche kulturelle Ansätze und die Diversität
der Kulturen erfordern neue Möglichkeiten der Begeg-
nung, wobei kulturelle Orientierungen als Regulativ für ei-
nen neuen globalen Gesellschaftsvertrag dienen können.
Die Vielfalt der Kulturen muss als Ressource der aus-
wärtigen Kulturpolitik und damit auch der Auslandsschu-
len betrachtet werden. Deshalb sind Begegnungsschulen
und Euro-Campus-Schulen so wichtig. Neben dem Kos-
tenargument bieten sie die Chance zu einem wirklichen
Austausch. Hier bestehen neue Möglichkeiten des deut-
schen Auslandsschulwesens. Wenn schon die Goethe-Ins-
titute Partnerschaften mit europäischen Ländern einge-
hen, gemeinsam Häuser und andere Ressourcen nutzen,
Personal mit dem Auswärtigen Amt austauschen und sich
auch sonst viel einfallen lassen, um den Kostendruck
kreativ umzusetzen, dann sehe ich nicht, warum das bei
den Schulen nicht auch gelingen soll.
Ich glaube, dass auf diese Weise die Folgen der gesun-
kenen Mittel im Schulfonds aufgefangen werden können.
Ich glaube auch, dass es wichtig und richtig ist, dass die
Auslandsschulen nicht nur – wie auch immer – auf
Deutschland vorbereiten und Wissen über Deutschland
vermitteln, sondern das es in der Zukunft vielmehr darauf
ankommt, dem Prinzip der „Zweibahnstraße“ gerecht zu
werden. Der Bergriff „Begegnungsschule“ müsste des-
halb eigentlich zu „Begegnungs- und Austauschschule“
erweitert werden.
Hier liegt der eigentliche Kern deutscher Auslands-
schularbeit: Junge Menschen zu verantwortlichen, kultu-
rell übergreifend denkenden Personen heranzubilden, bei
denen Verantwortung und Toleranz lebendig erlebte Be-
griffe sind. Deshalb halte ich die Form der Begegnungs-
schule für wichtig. Weitere Gründe sind, entsprechend
ausgebildete Menschen für deutsche Unternehmen auszu-
bilden oder emotionale Bindungen an Deutschland zu
schaffen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22569
(C)
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(B)
Der Antrag der Union, der hier zur Debatte steht, ist
mir deshalb etwas zu einseitig ausgerichtet. Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen der CDU und CSU, ganz lo-
gisch ist es nämlich nicht, dass Sie in Ihrem Antrag for-
mulieren, dass die deutschen Auslandsschulen „den deut-
schen Unternehmen im Ausland qualifizierte, sprach-
kundige und bikulturell ausgebildete Mitarbeiter ... ver-
mitteln, die auch die wirtschaftlichen Beziehungen durch
emotionale Bindungen zu Deutschland zeitlebens fördern
werden“, und Sie aber gleichzeitig die Regelung im Zu-
wanderungsgesetz ablehnen, für Studenten in Deutsch-
land die Arbeitsmöglichkeiten sowohl während als auch
nach dem Studium zu erleichtern.
Ich plädiere lieber dafür, dass die Gesamtrichtung der
auswärtigen Kulturpolitik, nämlich die dialogische Aus-
richtung der Politik, in den Schulen anfängt. Dies müssen
wir weiter unterstützen. Allerdings geht es hier um Fragen
der Qualität und nicht nur um Quantität.
Natürlich ist auch die Qualität nur mit entsprechenden
Mitteln und Personal zu halten. Aber mir ist noch nicht
bange um die gute Arbeit der Auslandsschulen. Auch in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben die Lehrer der
Auslandsschulen immer hohes Engagement gezeigt und
waren immer bereit und in der Lage, durch ihren persön-
lichen Einsatz Entwicklungen aufzufangen. Und mir ist
auch nicht bange bei den engagierten Schulvereinen, die
Gott sei Dank auch noch von Eltern und örtlichen Firmen
getragen werden.
Das heißt nicht, dass wir getrost die Lasten auf die Leh-
rer und andere abwälzen können. Natürlich steht der Bund
hier in einer Verantwortung. Auch die Kooperation von
Einrichtungen vor Ort kann noch verbessert werden. Ich
möchte nur feststellen, dass ich bei meinen Besuchen von
Auslandsschulen immer hochmotivierte Menschen vor-
gefunden habe, die ihre Sache mit Elan und Begeisterung
getragen haben. Ich sehe die Zukunft des Auslandsschul-
wesens deshalb optimistischer als die Kolleginnen und
Kollegen von der Opposition.
Eines darf allerdings wirklich nicht passieren: Dass die
deutschen Auslandsschulen zu Kaderschmieden der deut-
schen Wirtschaft werden. Trotz aller hier und da notwen-
digen und richtigen Kooperation mit Unternehmen sind
die deutschen Schulen ein Aushängeschild für Deutsch-
land, seine Kultur, seine Geschichte, seine Politik und
seine Gesellschaft. Sie haben meiner Meinung nach einen
Bildungs- und einen Ausbildungsauftrag. Sie sind Kultur-
vermittler und das sollen sie auch bleiben.
Dr. Heinrich Fink (PDS): Die finanzielle Situation
oder in diesem Falle die „Zukunft der deutschen Aus-
landsschulen“ stand in der jüngeren Vergangenheit hier
schon mehrfach in Rede – zumeist in ihrer Eigenschaft als
Bestandteil der auswärtigen Kulturpolitik. Es hat dabei
niemanden gegeben, der ihre Rolle nicht zu würdigen ge-
wusst hätte.
Ich habe noch gut eine Rede des Außenministers zum
Thema Auslandskultur – gehalten im Juli 2000 – im Ge-
dächtnis. Man könne die Bedeutung der deutschen Bil-
dungs- und Kulturinstitute im Ausland gar nicht über-
schätzen, ließ er uns damals wissen. Wörtlich:
Wir müssen sie
– die deutschen Schulen im Ausland –
in die Lage versetzen, noch mehr als bisher als Orte
der Begegnung zweier Kulturen in die Gastländer
auszustrahlen. Deshalb brauchen wir auch hier mehr
Geld.
Nun, wie wir inzwischen wissen, ging sein Wunsch,
der mindestens genau so sehr der unsrige – der der Oppo-
sition – war, nicht in Erfüllung. Schlimmer noch, es gab
durchaus schmerzhafte Einschnitte. Und sie sollen sich,
wie in den Haushaltsplänen nachlesbar ist, in den nächs-
ten Jahren fortsetzen. Man habe die Auslandsschulen von
den allgemeinen Sparzwängen nicht ausschließen kön-
nen, hörten wir schon damals vom Außenminister.
Seinerzeit waren es allgemeine Sparzwänge. Jetzt sind
vermutlich noch besondere hinzugekommen, geschuldet
dem so genannten Krieg gegen den Terror. Um einmal die
Relationen zu verdeutlichen: Allein die fragwürdigen
Einsätze am Horn von Afrika und auf der Arabischen
Halbinsel lässt sich Deutschland jeden Monat soviel kos-
ten wie den deutschen Auslandsschulen im Jahr gestri-
chen wird. Ich denke, ich habe dabei eher unter- als über-
trieben. Deshalb mein Vorschlag: Holen Sie die deutsche
Marine vor Djibouti und Somalia nach Hause und lassen
Sie das dadurch gesparte Geld den Lehrern der deutschen
Schulen. Wäre es nicht besser, man lernte in Afrika den
Klang eines deutschen Kanons kennen als den Klang
deutscher Kanonen?
Sosehr ich also die Grundrichtung an dem vorliegen-
den Antrag der CDU/CSU unterstreiche – in der Konse-
quenz, woher das Geld für seine Realisierung leicht zu
nehmen wäre, haben wir, die PDS, und sie, die
CDU/CSU, gewiss diametrale Vorstellungen. Allein
durch den Verzicht auf die Anwendung von oder Drohung
mit militärischer Gewalt in den internationalen Beziehun-
gen würden genügend Mittel frei, um den deutschen
Schulen auf Dauer den im Antrag geforderten Stellenwert
zu sichern bzw. deutlich zu erhöhen.
Genau dieser Gedanke ist es übrigens auch, den ich un-
ter den Zielen der Auslandsschulen, die der Antrag auflis-
tet, vermisse. Denn wenn schon Ziele genannt werden,
dann gehört in eine Reihe neben die Vermittlung von
Grundprinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte unbedingt auch die Erziehung zu Frie-
den und Gewaltverzicht. Andererseits denke ich, dass es
keineswegs die Aufgabe dieser Schulen sein sollte, zur
– wie Sie es bezeichnen – Elitenbildung beizutragen. De-
ren tieferer Sinn ist es doch offenbar, im Gastland eine
Lobby für die deutsche Wirtschaft zu schaffen. Oder was
verbirgt sich sonst hinter der Bezeichnung „Sympathie-
träger für Deutschland“?
Deshalb bin ich zurückhaltend gegenüber der im An-
trag formulierten Aufforderung an die Bundesregierung,
in Sachen Auslandschulen stärker „mit den Ländern und
der Wirtschaft zusammenzuarbeiten“. Ich denke, die In-
teressen der deutschen Exportwirtschaft sind, vorsichtig
ausgedrückt, nicht kongruent mit einigen Aspekten des
auch hier formulierten Bildungsauftrages und würden
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dessen Unabhängigkeit wie die des Lehrers erheblich ein-
schränken.
Und was die Länder betrifft, so verstehe ich die For-
mulierung als Aufforderung zu finanziellen Zuwendun-
gen. Den reichen, also im Prinzip den Geberländern im
Länderfinanzausgleich wäre da sicher einiges möglich,
den Nehmerländern umso weniger. Das Ergebnis eines
derartigen Differenzierungsprozesses fände ich nicht be-
grüßenswert.
Schließlich möchte ich die Antragsteller fragen, was
sich hinter ihrer Forderung verbirgt, die Besoldung der
Lehrer stärker nach Ländern und Regionen zu differen-
zieren. Ich habe da zwar Vermutungen, denke aber, dass
es nicht unbillig ist, etwas mehr Konkretheit zu verlangen,
wohin die Reise gehen soll.
Im Ganzen gesehen begrüße ich es trotz meiner Ein-
wände, dass der Antrag die Gelegenheit bietet, die Situa-
tion der Auslandsschulen zu erörtern und somit zu ihrer
Verbesserung beitragen zu können. Sie sind und bleiben
eine wichtige Komponente des friedlichen Dialogs und
des Austauschs kultureller Werte und verdienen es schon
von daher nicht, zur Spielmasse auf dem Tisch des Fi-
nanzministers zu werden.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und
des Berichts: Nachhaltige Wasserwirtschaft in
Deutschland (Tagesordnungspunkt 13)
Marlene Rupprecht (SPD): Die SPD-Bundestags-
fraktion will mit ihrem Antrag „Nachhaltige Wasserwirt-
schaft in Deutschland“ für nachwachsende Generationen
weiterhin den freien Zugang zu sauberem Trinkwasser
sicherstellen. Wir sind der Auffassung – in Übereinstim-
mung mit den EU-Wasserrahmenrichtlinien –, dass das
Lebensmittel, ohne das wir nicht überleben können, keine
übliche Handelsware ist. Es darf nicht den uneinge-
schränkten Kräften des Marktes preisgegeben werden.
Wir haben in Deutschland eine flächendeckend hohe
Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität,
die jedem internationalen Vergleich standhält. Wasser soll
dauerhaft mit dem minimalst notwendigen Aufwand auf-
bereitet werden. Deshalb muss Gewässer- und Grund-
wasserschutz oberste Priorität behalten. Kooperation mit
der Landwirtschaft oder Ausweisungen von Wasser-
schutzgebieten dienen der Erhaltung der Ressource.
Wenn doch bisher in vielen Bereichen der Wasserver-
sorgung hohe Qualitätsstandards bestehen – dies hat die
Weltbank bei einer Bereisung der Bundesrepublik festge-
stellt –, weshalb jetzt dieser Antrag? Weil wir mit den meis-
ten Beteiligten, Ländern, Gemeinden und Versorgungsun-
ternehmen, der Meinung sind, dass es große Potenziale
zur Effizienzsteigerung im Bereich der Wasserwirtschaft
gibt. Wir plädieren für Modernisierung, aber nicht für Li-
beralisierung der Wasserversorgung. Wasser ist zu kost-
bar, um es der Deregulierung auszuliefern.
Morgen ist der Weltwassertag, der Entwicklung und
Wasser zum Thema hat. Auf diesem Gebier bietet sich der
deutschen Wasserwirtschaft ein weites Feld, in das sie
ihre technischen und organisatorischen Erfahrungen ein-
bringen kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wol-
len wir hierfür schaffen.
Ein Weiterbildungs- und Ausbildungsprogramm im
Rahmen von Partnerschaften muss entwickelt werden.
Dies sollte neben den technischen auch betriebswirt-
schaftliche, organisatorische, juristische und politisch-ad-
ministrative Kenntnisse vermitteln. Dass der deutsche Ex-
port von Technik im Bereich Trinkwasser vor allem im
Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten ausgebaut
werden sollte, dient nicht nur unserer heimischen Wirt-
schaft. Er trägt auch dazu bei, dass Menschen in Regionen
ohne funktionierende Trinkwasserversorgung endlich Zu-
gang zum lebensnotwendigen und gesunderhaltenden Le-
bensmittel erhalten.
Wir können mit einer nachhaltigen Wasserwirtschaft
dazu beitragen. dass es keine Kriege um das „blaue Gold“
geben wird. Auf europäischer Ebene wollen wir, dass Ent-
scheidungen über Strukturen und Organisationsformen der
Wasserwirtschaft in alleiniger Verantwortung der Länder
bleiben. Wir sehen Wasserpolitik als originäre Aufgabe der
Daseinsvorsorge der Kommune. Wir brauchen keinen
Wettbewerb auf dem und um den Markt der Versorgungs-
gebiete. Was wir aber brauchen, ist ein Wettbewerb um die
beste Qualität des Trinkwassers und hierzu sind alle aufge-
rufen: Wasserwirtschaftsunternehmen, Wirtschafts-, Um-
welt-, Landwirtschaft-, Verkehrspolitik und Verbraucher.
Hubertus Heil (SPD):Moderne Politik verträgt keine
Ideologie; dieses gilt vor allem für moderne Wirtschafts-
politik. Nun mag es ja den einen oder anderen in diesem
Hause geben, der in Bezug auf Wettbewerbspolitik dem
einen oder andrem Extrem anhängt: Es gibt diejenigen
– und hier schaue ich in Richtung PDS –, die Wettbewerb
grundsätzlich ablehnend bis kritisch bewerten, ohne die
Chancen zu begreifen, die sich in vielen Sektoren erst
durch Wettbewerb eröffnen. Genauso gibt es in diesem
Hause diejenigen – und hier schaue ich in Richtung FDP –,
die Wettbewerb als Selbstzweck betrachten und ihn für
alle Bereiche fordern, auch für Sektoren, in denen Libe-
ralisierung offensichtlich mehr Risiken als Chancen mit
sich bringt. Wir Sozialdemokraten vertreten auch wirt-
schaftspolitisch einen Kurs der Mitte: Wettbewerb überall
dort, wo möglich; öffentliche Begrenzung des Wettbe-
werbs, wo dieses geboten sein sollte.
Es gibt Wirtschaftssektoren in unserer sozialen Markt-
wirtschaft, die in den letzten Jahren liberalisiert wurden.
Wir Sozialdemokraten bekennen uns zum Wettbewerb
unter anderem bei Telekommunikationsdiensten, beim
Strom und beim Gas. Wettbewerb in diesen Bereichen ist
für uns kein Selbstzweck, sondern der wirtschaftlich ver-
nünftige, weil effizienteste Weg, in diesen Bereichen Ange-
bot und Nachfrage zu organisieren. Hier konnten und kön-
nen im Interesse der Verbraucher, der Wirtschaft und unserer
Volkswirtschaft insgesamt Kosten gesenkt und technische
Innovationen befördert werden. Aber jeder Wirtschaftssek-
tor hat seine eigenen Bedingungen. Wir müssen uns
fragen, was unter dem Gebot der Nachhaltigkeit – also
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wirtschaftlich, sozial und ökologisch – im Interesse des
Gemeinwohls sinnvoll und geboten ist.
Für eine nachhaltige Wasserwirtschaft sagen wir: Eine
Liberalisierung, also eine Streichung des in §103 b des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorgesehenen
Vorbehalts in Bezug auf die Wasserversorgung, wie sie in
anderen Bereichen der Energiepolitik sinnvoll war, wäre
falsch. Die hohe Güte des Trinkwassers und die hohe Ver-
sorgungssicherheit in Deutschland sind international an-
erkannt. Dies soll auch dauerhaft so bleiben. Das Um-
weltbundesamt äußerte in seinem Gutachten aus dem
November 2000 „Liberalisierung der deutschen Wasser-
versorgung“ erhebliche Bedenken hinsichtlich der Frage,
ob dieses bei einer Liberalisierung noch gewährleistet
wäre. Wasser ist, im Gegensatz zu Strom, nicht über län-
gere Distanzen durchleitbar, ohne dass es zu Qualitäts-
verlusten kommt. Insofern müssen für das Gut Wasser an-
dere Gesetze gelten.
Unser Antrag macht aber deutlich: Trotz des erreichten
hohen Qualitätsstandards bestehen in Deutschland große
Potenziale für die Steigerung der Effizienz und für die
Modernisierung im Bereich der Wasserwirtschaft. Daher
regen wir eine Strategie zur Erneuerung der deutschen
Wasserwirtschaft an, damit sie langfristig ökologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Kriterien in hohem
Maße entspricht. Verbesserte Kooperation und moderne
Managementstrategien sind hierbei wichtige Instrumente.
Dabei ist es uns auch ein Anliegen, die Rahmenbedingun-
gen für den Ausbau der Potenziale zum Technik- und
Know-how-Export im Bereich der Wasserwirtschaft zu
verbessern.
Hier schließt sich der Kreis zum heutigen „Tag des
Wassers“, der dieses Jahr unter dem Motto „Wasser und
Entwicklung“ steht: Nicht nur national, auch international
müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen, Men-
schen den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu schaffen
und zu sichern. Weltweit hat ein Fünftel der Menschen
keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Investitionen
von etwa 100 Milliarden Dollar jährlich wären nötig, um
hier spürbare Verbesserungen zu erreichen. Deutschland
ist bereits der größte europäische Geldgeber für Entwick-
lungsprojekte im Wassersektor. Die deutsche Wasserwirt-
schaft engagiert sich in vielen Regionen der Welt.
Auf der Internationalen Süßwasserkonferenz im De-
zember vergangenen Jahres in Bonn wurden diese The-
men intensiv diskutiert. Im Hinblick auf den Weltgipfel
für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Septem-
ber und darüber hinaus sollten wir die jetzige Diskussion
um die nachhaltige Wasserwirtschaft nutzen, um die be-
stehenden öffentlichen und privaten Initiativen auszu-
bauen und unser System einer oft kleinräumigen, durch
eine vielfältige Mischung aus öffentlicher und privater
Versorgung charakterisierten Wasserwirtschaft zu opti-
mieren und als flexibles Modell für die ärmeren Regionen
dieser Welt anzubieten.
Unser Ziel ist es, die hohe Wasserqualität in Deutsch-
land zu erhalten und gleichzeitig die Exportförderung
deutscher Wasserver- und -entsorgungstechnologie durch
Schaffung von effizienten, kundenorientierten Dienstleis-
tungsunternehmen zu verbessern. Wir sagen für die deut-
sche Wasserwirtschaft Ja zur Modernisierung, aber Nein
zu einer Liberalisierung in diesem Sektor.
Max Straubinger (CDU/CSU): Vor zwei Monaten
wurde die Thematik bereits schon einmal im Plenum be-
handelt, die Verunsicherung bei Bürgern und Gemeinden
ist geblieben. Darauf will ich gleich noch näher eingehen.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle aber nochmals
ausdrücklich betonen, dass Wasser unser Lebensmittel
Nummer eins darstellt und es sich hinsichtlich der Trink-
wasserqualität sowie des Gesundheitsschutzes der Bevöl-
kerung für Experimente nicht eignet.
Die bislang hohe Versorgungssicherheit, die Zahl von
Wasserschutzgebieten, die hervorragende Qualität sowie
die ökologische Grundlage sind Ausdruck dafür, dass sich
die deutsche Wasserversorgung international in der ersten
Liga befindet. Diese Spitzenstellung darf keinesfalls
durch ein „Herumdoktern“ gefährdet werden, das sich je-
doch aufgrund der Bestrebungen der EU, den Wasser-
markt zu liberalisieren, abgezeichnet hat. Glücklicher-
weise konnten auf Drängen von CDU und CSU sowie der
Bayerischen Staatsregierung die zunächst sehr weit rei-
chenden Liberalisierungsforderungen, auf die ich jetzt
nicht mehr näher eingehen möchte, entschärft werden.
Leider muss ich hier erneut an das von der Bundesregie-
rung durch Bundeswirtschaftsminister Müller in Auftrag
gegebene Gutachten erinnern, das prüfen sollte, wie der
deutsche Wassermarkt liberalisiert werden könnte. Darin
wurden ja bekanntlich die Streichung des Gebietsmono-
pols, die Abschaffung der Konzessionsabgaben sowie
flankierende Maßnahmen zur Herstellung eines freien
Marktes, zum Beispiel durch einen Zwang zur öffentli-
chen Ausschreibung von Wasserversorgungsdienstleis-
tungen als mögliche Maßnahmen genannt.
Angesichts des erreichten hohen Standards der Was-
serwirtschaft in Deutschland und des angestrebten euro-
päischen Gleichschritts gibt es allerdings nach Meinung
der Union keine Notwendigkeit, hierzulande besonders
übereifrig zu agieren. Ich hatte in meinem Debattenbei-
trag vom 25. Januar dieses Jahres die Bundesregierung
aufgefordert, die eingangs erwähnte Verunsicherung der
Bevölkerung durch ein klares Wort zu beenden. Da die
Bundesregierung jedoch den Liberalisierungstendenzen
auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft bislang keine offene
und klare Absage erteilt hat und zum Antrag der Fraktio-
nen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch nichts
verlauten ließ, muss man befürchten, dass es weiterhin
Bestrebungen in Richtung Liberalisierung gibt. Offen-
sichtlich scheut sich die Bundesregierung aufgrund der
nahenden Bundestagswahl, eindeutig Stellung zu bezie-
hen und ihre Pläne bekannt zu geben.
Ich kann feststellen: Eine völlige Öffnung des Marktes
kann und wird es mit der Union nicht geben. Völlige
Liberalisierung nein – Privatisierungen in Verantwortung
der Kommunen, wie sie beispielsweise in Bayern, Hessen
und Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Ausnutzung
von Synergieeffekten genutzt werden, ja.
Unter den eben genannten sinnvollen Kooperations-
möglichkeiten verstehe ich die Zusammenarbeit mit pri-
vaten Partnern nur dann, wenn diese fachkundig, leis-
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tungsfähig und vertrauenswürdig sind. Eine sorgfältige
Vertragsgestaltung ist dabei unabdingbar. Die Entschei-
dung darüber, und das möchte ich an dieser Stelle aus-
drücklich betonen, soll allein bei den Kommunen bzw.
den betroffenen Bürgern bleiben.
Ebenso will ich nochmals schlagwortartig die wesent-
lichen Gefahren und Risiken einer völligen Marktöffnung
nennen: Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung,
Verringerung des Einflusses der Bürger und Gemeinden
auf „ihre“ Wasserversorgung, Erhöhung des staatlichen
Regulierungsbedarfes und damit des Verwaltungsaufwan-
des, keine Garantie hinsichtlich Preisstabilität – siehe Er-
fahrungen im Ausland, Frankreich und Großbritannien –,
Qualitätsminderung und Verlust des ökologischen Stan-
dards – siehe Ausland –, Schwächung des Regionalitäts-
prinzips und schließlich technische und rechtliche Pro-
bleme in den Leitungsnetzen bei Mitbenutzung und
Durchleitung durch Dritte.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir be-
grüßen und unterstützen selbstverständlich die Moderni-
sierungsschritte der Kommunen, damit eine hochwertige
Trinkwasserversorgung mit günstigen Wasserpreisen dau-
erhaft zur Verfügung steht.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die im vorliegenden An-
trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen
Forderungen und die Hinweise auf die genannten Gefah-
ren einer Liberalisierung auch im Bundeswirtschaftsminis-
terium nachhaltig ernst genommen werden. Wobei ich
mich ernsthaft frage, ob die SPD diesen Antrag überhaupt
selbst noch ernst nimmt: Wie die laufenden Beratungen
zum Wasserhaushaltsgesetz zeigen, werden auf die Kom-
munen weitere Erschwernisse zukommen. Die EU-Richt-
linie wird nicht 1:1 umgesetzt. Damit werden zusätzliche
Belastungen auf die deutsche Wasserwirtschaft zukom-
men. Weder wird die Wettbewerbsfähigkeit noch die
kommunale Selbstverwaltung, die im vorliegenden An-
trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen immer so stark
herausgestellt und gefordert wird, gewährleistet. In ihrem
zur Debatte stehenden Antrag fordern SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter II.1 auf:
„Ziel dieser Strategie muss die Schaffung von effizienten,
kundenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleis-
tungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Was-
serwirtschaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die För-
derung von Kooperationen bis hin zu Fusionen zwischen
benachbarten Wasserver- und entsorgungsunternehmen
sein“, und unter II.2 wird die „kommunale Entschei-
dungshoheit“ zu erhalten gefordert. Ich frage Sie, wie
diese Forderungen mit dem konkreten Gesetzgebungsver-
fahren zum Wasserhaushaltsgesetz zu vereinbaren sind.
In den Ausschusssitzungen haben gestern SPD und
Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zum Ent-
wurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaus-
haltsgesetzes eingebracht. Darin wird gefordert, dass
zukünftig der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserver-
sorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu
decken ist. Erstens ist diese Gesetzesformulierung ein ein-
deutiger Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung
und zweitens würde eine derartige gesetzliche Knebelung
der Kommunen nichts zur erwünschten Effizienzsteige-
rung bzw. Kundenorientiertheit unserer Wasserversor-
gungsanlagen beitragen.
Dieses Vorgehen zeigt sehr deutlich, dass SPD und
Bündnis 90/Die Grünen nicht bereit sind, ihren Antrag in
der aktuellen Gesetzgebung zu vertreten und der Antrag
offensichtlich nur wegen des Kommunalwahlkampfes in
Bayern eingebracht wurde.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wasser und Luft zählen zu den Ressourcen, denen wir im
Alltag am wenigsten Beachtung schenken. Für uns in
Deutschland ist es eine Selbstverständlichkeit, jederzeit
reines, klares und schmackhaftes – eben lebendiges –
Wasser aus dem Hahn trinken zu können. Darüber denken
wir gar nicht lange nach.
Doch diese Selbstverständlichkeit gilt nicht überall.
Morgen haben wir den Welt-Wasser-Tag der Vereinten
Nationen – und wenn wir noch lange reden, rutschen wir
geradezu in diesen Welt-Wasser-Tag hinein –, deshalb
sollten wir heute auch darüber reden. Mehr als 1 Milliarde
Menschen auf der Welt hat kein sauberes Wasser. Bis
2025 werden es – wenn wir den Trend nicht umkehren –
bis zu 3 Milliarden Menschen sein.
Und wir reden hier nicht über die typischen Dürrezo-
nen wie Eritrea oder Sambia, wo über 90 Prozent der Be-
völkerung keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser ha-
ben. Nein, das betrifft auch eigentlich wasserreiche
Staaten wie Puerto Rico – immerhin amerikanisches Ter-
ritorium – Haiti oder Afghanistan, wo die Abwasserbrühe
der Industrie das Wasser verdirbt oder Krieg den Zugang
verhindert. Weltweit werden gerade einmal 5 Prozent der
Abwässer gereinigt.
Ich denke, die deutsche Wasserwirtschaft wäre gut be-
raten, sich stärker als bisher, rasch und intensiv in den
Aufbau der Wasserversorgung und der Abwasserreini-
gung in solchen Staaten einzubringen. Mit ihrem Know-
how, mit ihren finanziellen und materiellen Ressourcen
könnte sie sich für das Wohl der Menschen dort einbrin-
gen. Sie könnte den Grundstein für internationale Koope-
ration und für einen künftigen Export von Umweltschutz-
technologie legen. Das wäre ein guter Beitrag zur
Nachhaltigkeitsstrategie.
Denn für was steht die deutsche Wasserwirtschaft? Sie
steht für hohe Versorgungssicherheit, hohe Trinkwasser-
qualität und hohe Abwasserreinigungsstandards. Die
Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland ist,
weltweit betrachtet, vorbildlich und modellhaft: 99 Pro-
zent aller Haushalte sind an die öffentliche Wasserversor-
gung angeschlossen, 95 Prozent an die Kanalisation und
93 Prozent an eine Kläranlage. Das haben wir der deutli-
chen Dominanz der öffentlichen Hand bei der Wasserver-
sorgung zu verdanken. Das ist die historische Leistung der
überwiegend kommunalen Wasserbetriebe.
Wir warnen daher vor einer schnellen Privatisierung,
schon gar, wenn damit einzig und allein ein „schneller
Euro“ für die Haushaltskonsolidierung gewonnen werden
soll. Es darf nicht sein, dass eine Kommune das Steuer
völlig aus der Hand gibt. Diejenigen Kommunen betrei-
ben keine nachhaltige Wasserwirtschaft für Bürger und
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22573
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(A)
(B)
Umwelt, sondern handeln sich nur eines ein: nachhaltigen
Ärger.
Es darf nicht sein, dass eine Öffnung des Marktes zu
Einbußen im Gewässer- oder Grundwasserschutz führt.
Das alles ist aber nicht allein eine Sache der Rechtsform.
Jede Kommune muss daher ausführlich über Chancen und
Risiken einer Privatisierung aufgeklärt werden. Das Für
und Wider muss sorgfältig abgewogen werden. Sie muss
auch bei einer Privatisierung ihre Kontrollfunktion behal-
ten und dafür geeignete Rahmenbedingungen setzen.
Denn die Gemeinde ist es, die ein natürliches Interesse am
flächendeckenden Grundwasserschutz hat – Nähe schafft
Verantwortung.
Zwar ist eine Fernwasserversorgung nicht per se
schlecht, in Ballungsräumen und wasserarmen Regionen
mitunter auch notwendig – aber sie darf nicht wie zum
Beispiel in der Region Stuttgart geschehen, dazu führen,
dass nach dem Anschluss an die Bodensee-Fernwasser-
versorgung die lokalen Brunnen vernachlässigt und dann
geschlossen wurden. Deshalb haben wir auch den Vorrang
der ortsnahen Trinkwassergewinnung in die 7. Novelle
des Wasserhaushaltsgesetzes hineingeschrieben. Trink-
wassergewinnung und Grundwasserschutz sind so un-
trennbar miteinander verbunden.
Wir brauchen – das ist das Ziel unseres Antrags – ein
starkes Signal in Richtung einer nachhaltigen Wasserwirt-
schaft. Das Leitbild der nachhaltigen Wasserwirtschaft er-
möglicht und bedeutet eine dauerhafte Wasserentnahme
ohne ökologische Nachteile und einen dauerhaften Ver-
brauch zu sozial verträglichen und ökonomisch angemes-
senen Preisen.
Das Vorsorgeprinzip ist der „Königsweg der Umwelt-
politik“. Doch wer sollte bei einem grenzenlosen Wettbe-
werb noch auf Gemeinnutz und Umweltschutz achten?
Das Ziel – sauberes, reines Wasser in ausreichender
Menge auch für nachfolgende Generationen – lässt sich nur
durch einen ressourcenschonenden Umgang durch die heu-
tige Generation verwirklichen. Dazu brauchen wir eine sta-
bile und leistungsfähige Wasserwirtschaft: Wir wollen die
steuerliche Gleichbehandlung von Wasser- und Abwasser-
betrieben bei reduziertem Steuersatz sowie die Schaffung
größerer, auch international handlungsfähiger Betriebsein-
heiten. Vor allem wollen wir aber eine Modernisierung der
Wasserwirtschaft durch mehr regionale Kooperation.
Doch wäre das alles nichts, würden wir nicht den Ge-
bietsschutz für die Wasserversorgung beibehalten. Das
unverantwortliche Gerede von der Liberalisierung der
deutschen Wasserwirtschaft muss ein Ende haben. Die
Einspeisung von Wässern unterschiedlicher Herkunft und
Zusammensetzung ist unvertretbar. Sie wäre mit techni-
schen, ökologischen und verbraucherschützerischen Risi-
ken verknüpft.
Natürlich gibt es hin und wieder manch einen Bankier
oder Ingenieur, der alles für lösbar hält. Aber: Die Ver-
waltung des Wassers ist nicht vorrangig eine Aufgabe von
Bankiers, Ingenieuren und Chemikern, sondern eine de-
mokratische Bürgeraufgabe – eine Aufgabe der kommu-
nalen Parlamente.
Walter Hirche (FDP): Inhaltlich hat sich für die FDP
bei diesem Antrag im Vergleich zur ersten Lesung nichts
geändert. Deshalb wiederhole ich meine Feststellungen.
Unbestritten ist: Wasser ist ein besonderes Lebensmittel.
Wir brauchen Wasser bestmöglicher Qualität.
Die Wasserwirtschaft ist ein Bereich der Daseinsvor-
sorge. Das ist aber noch lange kein Argument für die Auf-
rechterhaltung kommunaler Monopole. Mit der Logik der
Koalition könnte man auch die Versorgung mit Brot zum
kommunalen Monopol machen. Monopole dieser Art sind
der Traum kommunaler Kämmerer, denn sie eröffnen die
Möglichkeit für Quersubventionen. Auf diese Weise die
Kommunalfinanzen zu stützen ist aber der falsche Weg.
Die Aufgabe sicherer Wasserversorgung, verbunden
mit der Sicherung der Qualität des Lebensmittels Wasser,
kann durchaus mit der Möglichkeit verbunden werden,
den Wettbewerb zu stärken und damit zu Kostensenkun-
gen für den Verbraucher ohne Qualitätsverlust zu kom-
men. Deshalb unterstreiche ich: Die Qualitätskontrolle ist
Aufgabe des Staates. Er muss Regeln setzen und die Ein-
haltung kontrollieren. Die Bereitstellung und Organisa-
tion dagegen ist ebenso gut privat organisierbar. Das be-
weisen unsere europäischen Nachbarn.
Der in dem Antrag vertretenen Auffassung, dass es er-
heblichen Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft
gibt, dass die Effizienz gesteigert werden muss, um eine
optimale betriebswirtschaftliche Bereitstellung bester
Wasserqualität zu bekommen, ist zuzustimmen. Dem in
dem Antrag fixierten Irrweg, diese Aufgabe den Kommu-
nen als Monopol zu sichern, widersprechen wir Liberale
jedoch entschieden.
Was die Koalition zu Papier gebracht hat, folgt dem
Motto: Augen und Ohren zu, Verdi wird schon sagen, was
wir tun dürfen. In diese Sackgasse dürfen Sie gern allein
laufen. Die FDP will sich lieber an den positiven Erfah-
rungen unserer Nachbarn ausrichten.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar
1998 über das Inverkehrbringen von Biozidpro-
dukten (Biozidgesetz) (Tagesordnungspunkt 14)
Dr. Carola Reimann (SPD): Mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf wollen wir die Richtlinie über das In-
verkehrbringen von Biozidprodukten in nationales Recht
umsetzen. Dabei handelt es sich nicht einfach um eine
schlichte Umsetzung; die Umsetzung dieser Richtlinie
bedeutet vor allem eine wesentliche Stärkung des ge-
sundheitlichen Verbraucherschutzes.
Was sind Biozide denn? Biozide werden definiert als
Stoffe oder Zubereitungen, die die Eigenschaft haben, Le-
bewesen abzutöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion
einzuschränken. Das ist in vielen Produkten ganz er-
wünscht, um die Haltbarkeit und Beständigkeit zu gewähr-
leisten, bedingt jedoch gleichzeitig mögliche Gefährdun-
gen durch diese Stoffe für Umwelt und Gesundheit.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222574
(C)
(D)
(A)
(B)
Diese zwei Seiten einer Medaille kennen wir zum Bei-
spiel auch von den Pflanzenschutzmitteln. Doch während
letztere sorgfältig geprüft und bewertet werden und es
dann Bestimmungen darüber gibt, wann und wie der Ein-
satz von Pflanzenschutzmitteln zulässig ist, können Bio-
zide bislang ohne jede Prüfung auf den Markt gebracht
werden und in allen erdenklichen Produkten eingesetzt
werden. Das ist eine Gesetzeslücke, die wir heute
schließen wollen.
Weil Biozide in die belebte Natur eingreifen, geht von
ihnen auch eine Gefährdung aus. Es kommt vor, dass Mit-
tel in denen diese Biozide enthalten sind, weit über ihr ei-
gentliches Ziel – Insekten, Bakterien oder Nagetiere –
hinausschießen und auch die menschliche Gesundheit be-
einträchtigen. Deshalb brauchen wir für Biozidprodukte
eine klare Zulassung.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Biozidprodukte
künftig nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen,
wenn ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Ver-
brauchern und Verbraucherinnen sorgfältig geprüft und
bewertet worden sind. Ergänzend dazu wollen wir Rege-
lungen für Kennzeichnung und Werbung für Biozidpro-
dukte einführen. Nicht zuletzt fordern wir die Bundesre-
gierung durch einen Entschließungsantrag auf, sich für
eine europaweite Kennzeichnungspflicht einzusetzen.
Das versetzt den Verbraucher und die Verbraucherin in die
Lage, eine mündige Entscheidung zu treffen und bei
Überempfindlichkeiten diese Substanzen zu vermeiden.
Verbraucherschutz ist keine Klientelpolitik, denn es
geht hier um den Menschen, seine Gesundheit und seine
Lebensqualitiät. Wir alle sind deshalb in die Pflicht ge-
nommen, so viel Sorgfalt wie notwendig aufzubringen,
um Mensch und Umwelt vor unnötigen Schädigungen zu
bewahren. Diese Mühe müssen wir uns einfach machen.
Wir brauchen deshalb ein Zulassungsverfahren, das der
Vielfalt der Biozidprodukte und ihrer Anwendungen an-
gemessen ist. Biozide finden eine breite Anwendung in al-
len Lebensbereichen.
Die EU-Richtlinie nennt 23 Produktarten, die dann
grob in vier Hauptgruppen eingeteilt werden: Desinfekti-
onsmittel und allgemeine Biozidprodukte, Schutzmittel,
zum Beispiel Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs-
mittel, sowie sonstige Biozidprodukte, nämlich Konser-
vierungsmittel für Lebens- und Futtermittel oder Antifou-
ling-Anstriche. Diese Aufzählung macht deutlich, dass
wir es bei Bioziden mit einer breiten Palette an Produkten
und Anwendungsgebieten zu tun haben. Oft finden sich
Biozide auch in Mitteln oder Gegenständen, die wir jeden
Tag im Alltag benutzen. Der Verbraucher und die Ver-
braucherin ist sich meistens gar nicht bewusst, mit wel-
chen Stoffen er oder sie da hantiert, weil er oder sie es zur-
zeit oft auch nicht wissen kann.
Es ist noch gar nicht lange her, da fand man Tributyl-
zinn (TBT), in den Trikots einer Bundesliga-Fußball-
mannschaft, Borussia Dortmund. Dieser Stoff sollte durch
seine antibakterielle Wirkung die Bildung von Schweiß-
geruch verhindern – eine Eitelkeit, die man eventuell
teuer bezahlt: TBT steht im Verdacht, Männer unfruchtbar
zu machen, denn es kann in den Hormonhaushalt eingrei-
fen. Laboruntersuchungen an menschlichen Zellkulturen
weisen darauf hin, dass TBT die Beweglichkeit der Sper-
mien verringern und Tributylzinn auch den Hormonhaus-
halt von Föten beeinflussen könnte.
Aber nicht nur Bundesligakicker sind den Gefährdun-
gen durch Biozide ausgesetzt. Gerade im Haushalt finden
sich viele Produkte, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht
ohne Risiko sind. Denken Sie an Wollteppiche! Man
nimmt für gewöhnlich Permethrin, um diese vor Motten-
fraß zu schützen. Permethrin ist ein Insektizid aus der
Stoffgruppe der synthetischen Pyrethroide.
Synthetische Pyrethroide sind äußerst giftig für
Mensch und Tier und können eine Vielzahl von Sympto-
men auslösen: Gleichgewichtsstörungen, unkoordinierte
Bewegungsabläufe, Kopfschmerzen, Erbrechen, Orien-
tierungs- und Sensibilitätsstörungen sowie Hörstörungen
und und und. Wer möchte da noch zusehen, wie die Kin-
der auf diesen Teppichen herumkrabbeln? Aufgrund der
besonderen Giftigkeit von Pyrethroiden erwarten wir von
der Bundesregierung, dass diese Wirkstoffgruppe weiter-
hin beobachtet wird.
Gerade für das unmittelbare Wohnumfeld gibt es noch
viele weitere Beispiele: Denken Sie an das Silikon, mit
dem im Badezimmer die Fliesen verfugt werden; auch das
enthält Biozide. Katzen- oder Hundehalter kommen mit
Bioziden in Berührung, wenn sie Flohmittel benutzen.
Wenn Sie zu Hause in Ihrer Freizeit mit Holz arbeiten
oder viel Holz in Ihrer Wohnung ist, kann es ebenfalls
sein, dass Sie sich einem Risiko aussetzen.
Dafür gab es in der Vergangenheit ja auch traurige Bei-
spiele. Ich erinnere an den Holzschutzmittelskandal 1993.
1993 verurteilte das Landgericht Frankfurt/Main die
Geschäftsführer einer Holzschutzmittelfirma wegen fahr-
lässiger Körperverletzung und fahrlässiger Freisetzung
von Giften. In 25 Fällen sah das Gericht einen Zusam-
menhang zwischen der Anwendung von Holzschutzmit-
teln und den Gesundheitsschäden der Kläger. Das Holz-
schutzmittel der beklagten Firma enthielt die Giftstoffe
PCP, Pentachlorphenol, und Lindan, gamma-Hexach-
lorcyclohexan. Das sind hochchlorierte Kohlenwasser-
toffe. Diese sind fettlöslich und reichern sich im Körper
an, und zwar besonders in den fetthaltigen Kompartimen-
ten des Körpers wie Zellmembranen, Gehirn und Nerven-
system. Schwere Schäden des zentralen Nervensystems
können die Folge sein.
Anmerkung: Das Verfahren ging in weitere Instanzen
und wurde später eingestellt. Dafür gab es eine außerge-
richtliche Einigung: Die Beklagten zahlen ein Strafgeld
an den Staat und 4 Millionen DM für die Einrichtung ei-
ner Toxikologie-Professur. Das spricht für sich.
Das Beispiel zeigt, dass die Sorge um die Gesund-
heit nicht übertrieben ist. Wie sieht es heute aus? Circa
1 500 Holzschutzmittel sind in Deutschland auf dem Markt.
Der Großteil davon ist bislang weder auf ihre Wirksamkeit
noch auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und Um-
weltverträglichkeit geprüft worden. Im Bereich der Holz-
schutzmittel sind jedoch Anfänge durch die Industrie selbst
gemacht worden. Seit einiger Zeit gibt es das RAL-Güte-
zeichen, das von der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel
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e.V. vergeben wird. Das Gütezeichen bekommen die Pro-
dukte, die bei sachgerechter Anwendung und gesicherter
Qualiät gesundheitlich unbedenklich und umweltverträg-
lich sind.
Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die
Bundesregierung auf, den Bemühungen von Herstellern
und Anwendern Rechnung zu tragen, indem ein vorgezo-
genes Zulassungsverfahren für Holzschutzmittel einge-
führt wird, falls sich das EU-Review-Programm zur Prü-
fung alter Biozidwirkstoffe verzögert.
Holzschutzmittel werden selbstverständlich auch in
der gesamten Holz verarbeitenden Industrie verwandt. Je-
der Schiffsbauer weiß das. Hier müssen wir also auch an
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken.
Mit der Aufzählung von Biozidprodukten, die uns im
Beruf und im Alltag ständig umgeben, könnte ich meine
Redezeit heute problemlos füllen. Ich kürze das hier mal
ab, denn ich denke, Sie haben ein Bild davon bekommen,
wie umfangreich die Stoffpalette ist, die wir bei der Um-
setzung der EU-Richtlinie zu berücksichtigen haben. Ich
denke auch, dass klar ist, dass die Prüfung und Bewertung
von Bioziden vielen Maßstäben gerecht werden muss,
denn es geht gleichzeitig um Arbeitsschutz, um Gesund-
heitsschutz, um Umweltschutz und selbstverständlich
auch um Verbraucherschutz.
Wenn wir schon vom Verbraucherschutz reden: Man
muss eben auch sehen, dass die Verbraucherinnen und
Verbraucher bislang wenig Chancen hatten, sich in eige-
ner Regie vor den Risiken zu schützen. Dazu gehört doch,
dass ich als Verbraucherin mich darüber informieren
kann, ob ein Produkt eventuell für mich gefährlich wer-
den könnte oder ob es nachweisbar unbedenklich ist, und
auch darüber, ob es Alternativen gibt. Schließlich ist es
der Verbraucher, der für das Produkt bezahlt. Dann habe
ich als Verbraucherin auch einen Anspruch darauf, Qua-
lität zu bekommen. Das RAL-Gütezeichen, von dem ich
bereits gesprochen habe, ist da ein guter Anfang. Aber
es hat sich leider noch nicht genügend auf dem Markt
durchgesetzt. Wir wollen deshalb eine einheitliche und
umfassende Kennzeichnungspflicht für alle Produkte.
„Verbraucherschutz“ heißt in diesem Falle auch „mehr
Transparenz“.
Chemiepolitik ist ein weites und komplexes Feld. Es
gibt in diesem Politikfeld keine einfachen Lösungen. Wir
können eine komplexe Welt nicht einfacher machen, wir
können schließlich nicht zaubern. Deshalb kann ich nicht
verstehen, warum die Opposition jetzt wieder in alte
Wahlkampfrhetorik verfällt und jede unserer Initiativen
als Vorboten der Zerstörung der Chemieindustrie geißelt.
Es streitet doch gar keiner ab, dass es für ganz viele Pro-
dukte eine gute Berechtigung gibt. Kakerlaken kann man
nicht besprechen, zur Bekämpfung braucht man hoch-
wirksame Mittel der chemischen Industrie.
Sie sind wichtig und notwendig. Niemand wird jedoch
bestreiten, dass der Verbraucherschutz ebenfalls einen ho-
hen Wert besitzt. Im Sinne des Verbraucherschutzes sind
wir auch gefordert, alles zu tun, damit diese Mittel ihre to-
xische Wirkung nur gegen den Schädling entfalten und
nicht gegen den Anwender, weder den professionellen
Anwender im Beruf noch den Laien im privaten Haushalt.
Dazu braucht es eine Prüfung und Bewertung auch von
Biozidprodukten. Dies wird mit dem vorliegenden Geset-
zesentwurf gewährleistet und bedeutet deshalb eine we-
sentliche Stärkung des gesundheitlichen Verbraucher-
schutzes.
Franz Obermeier (CDU/CSU): In letzter Sekunde hat
uns die Bundesregierung das Biozidgesetz vorgelegt,
nachdem das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Ko-
mission schon eingeleitet wurde. Nun könnte man ja mei-
nen, dass es so spät kommt, weil hier besonders intensiv
und vorausschauend gearbeitet worden ist. Aber, wie die
am letzten Ausschusstag in Hülle und Fülle über uns er-
gossenen Änderungsanträge der Regierungskoalition zei-
gen, ist das Gegenteil der Fall. Wie vieles in dieser Legis-
laturperiode, ist auch dieses Gesetz ein kurzatmiger Sprint
fünf Minuten vor Toresschluss.
Wir von der CDU/CSU-Fraktion wollten und wollen
ein Gesetz, das die Risiken für Menschen, Tiere und Um-
welt bei der gewerblichen und privaten Anwendung von
Biozidprodukten vermeidet. Holzschutzmittel, Desinfek-
tionsmittel, Rattengift, Antifoulingfarben usw. können,
wie wir aus leidvollen Erfahrungen wissen, bei falscher
Zusammensetzung und Anwendung lebensgefährlich sein
und die Gesundheit lebenslänglich ruinieren. Das ist keine
Frage. Deshalb müssen die Anforderungen an die Zulas-
sung in der Sache hoch sein. Ich sage; in der Sache. Ich
meine damit, dass nicht eine überbordende Bürokratie
Sicherheit schafft, sondern eine Konzentration auf das
Wesentliche.
Nun hatten wir die einmalige Chance, aus den Erfah-
rungen der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie zu lernen. Sie
ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Dazu hat die EU-
Kommission einen Bericht vorgelegt, der die gravieren-
den Mängel und Probleme im praktischen Verfahren auf-
gedeckt hat. Da die Biozid-Richtlinie ganz ähnlich
aufgebaut ist, sollte man doch jetzt nicht hergehen und die
selben Fehler wiederholen. In dem Bericht ist davon die
Rede, dass die Zulassungsunterlagen aus rund 50 000 Sei-
ten bestehen, deren Zusammenstellung etwa viereinhalb
Jahre dauerte. Die Begutachtung eines Unterlagendos-
siers beansprucht zwei bis drei Jahre. Im Endeffekt ist
man hier zu weit strengeren Datenanforderungen für
die Zulassung gelangt als bei allen anderen Stoffen
einschließlich Arzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen
und Grundstoffen.
Was ist die Folge? Bis 2003 werden circa 500 Stoffe
vom Markt verschwinden. Deutsche und europäische
Hersteller werden sich aus der Entwicklung zurückziehen
und den Weltmarkt anderen überlassen müssen. Für die
deutschen Pflanzenanbauer wird die Palette kleiner und es
wird, mangels Angebot, zu Engpässen und Kostensteige-
rungen kommen. Auch sie werden vom Markt verdrängt.
Was geschieht bei den Bioziden? Mit diesem Gesetz wird,
um etwas Positives zu sagen, jedenfalls die Behörden-
struktur ordentlich gestärkt. Neben der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es einen bunten
Strauß von „Einvernehmensbehörden“ und „Benehmens-
behörden“: Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrau-
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cherschutz und Veterinärmedizin, Umweltbundesamt, die
biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft,
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
und das Robert-Koch-Institut. Sollte ich bei diesem „Who
is Who“ der deutschen Behördenwelt eine vergessen ha-
ben, wäre das schon ein erheblicher Gewinn für die zu er-
wartende Prüfungsdauer.
Ich denke, man muss kein Verwaltungsfachmann sein,
um zu erkennen, dass hier Kompetenzabgrenzungen,
Doppelerhebungen, Zeitverzögerungen und erhebliche
Kosten vorprogrammiert sind. Im Unterschied zu den
Pflanzenschutzmitteln hat man bei den Bioziden keine re-
lativ einheitliche Gruppe von Anwendern sondern viele
unterschiedliche Anwender und Anwendungsgebiete. Die
Unternehmensstruktur ist von kleinen und mittelstän-
dischen Firmen geprägt. Bei dem Aufwand, der sich jetzt
abzeichnet, dürfte für viele das Ende eingeläutet sein.
Ich will aber nicht als Spielverderber dastehen, son-
dern sagen, was man besser machen kann:
Wir müssen aus den Fehlern in der Pfanzenschutzmit-
tel-Richtlinie lernen. Wir brauchen eine schlanke und da-
mit effiziente Entscheidungsbehörde; Motto „alles unter
einem Dach“. Die Zulassungsstelle für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin könnte die Federführung übernehmen
und über den Antrag auf Zulassung entscheiden. Es reicht
aus, bei Fragen des Umweltschutzes die Expertise des
Umweltbundesamtes und bei Fragen für die menschliche
Gesundheit – Verbraucher und Arbeitnehmer – das Bun-
desinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin heranzuziehen. Das reicht aus. Es
schafft auch mehr Verantwortung, wenn der Kreis der
Entscheider überschaubar bleibt.
Wir müssen auf europäische Ebene bürokratische Aus-
wüchse verhindern und immer wieder Einfluss für prakti-
kable und effiziente Verfahren ausüben. Angesichts unse-
rer nicht geraden blühenden Wirtschaft müssen wir auch
mal etwas für unsere deutschen Unternehmen zu tun. Es
wäre schön, wenn die betroffenen kleinen und mittelstän-
dischen Unternehmen wenigstens genügend informiert
und ihnen konkrete Hilfen bei den Überprüfungen und
Zulassungsverfahren angeboten würden.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Uns allen ist der Holzschutzmittelskandal noch in deutli-
cher Erinnerung. Ganze Wohnhäuser waren mit einem
Mal nur noch Sondermüll. Der Grund: In den Innenräu-
men wurden PCP-haltige, also giftige, Lasuren verstri-
chen. Die Folgen: Hautekzeme und Schlafstörungen bei
den Bewohnern, Unverständnis dafür bei den Medizinern
und Versicherern. Die sowieso schon traumatisierten Er-
krankten wurden lange Zeit als Hypochonder abgetan.
Heute sind wir um eine bittere Erfahrung reicher, die
vielleicht nicht hätte sein müssen. Vermutlich hätte ein
Zulassungsverfahren diese gesundheitliche wie finanzi-
elle Katastrophe für viele verhindern können, eine Zulas-
sung, die Inhaltsstoffe mitsamt chemischen Verunreini-
gungen gründlich unter die Lupe nimmt. Hier klaffte seit
Jahren eine Regelungslücke. Zu Recht fragten viele, weil
es nicht einsichtig war: Warum müssen Pestizide aufwen-
dig zugelassen werden, nicht aber Biozide im Haushalt?
Dabei sind das doch zum Teil gleiche Substanzklassen,
gleiche Wirkstoffe.
Eines haben Desinfektions- und Insektenvernichtungs-
mittel, Rattengifte und Antifoulingmittel mit den Pestizi-
den nämlich gemein: Sie sind geschaffen worden, um le-
bende Organismen zu töten. Natürlich bedeutet das ein
hohes Risiko – auch für Mensch und Umwelt. Schließlich
tauchen Biozide manchmal auch dort auf, wo sie eigent-
lich gar nichts zu suchen haben, zum Beispiel TBT, also
zinnhaltige Schimmelbekämpfungsmittel in Sporttrikots.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und durch die Än-
derungen des Umweltausschusses stärken wir den Um-
welt- und Verbraucherschutz: Biozide dürfen künftig nur
noch nach einem Zulassungsverfahren hergestellt oder
importiert werden.
Auf eines legen wir dabei besonderen Wert: Fachpoli-
tische Kompetenz muss im Zulassungsverfahren auch
künftig angemessen berücksichtigt werden. Wir bleiben
dabei: Auch an der Biozidzulassung müssen die fachlich
kompetenten Ämter weiterhin einvernehmlich beteiligt
werden. Das ist keine Frage von überbordender oder
schlanker Bürokratie, sondern eine Frage der vorsorgen-
den Sicherheit. Deregulierung darf nicht auf Kosten von
Umweltschutz und Arbeits- oder Verbraucherschutz be-
trieben werden.
Trotzdem liegt uns ein straffes Verfahren am Herzen.
Bei „behördenbekannten“ Biozidprodukten haben wir
deshalb eine Entscheidungsfrist von maximal 60 Tagen
festgeschrieben. Für alle anderen wird innerhalb eines
Jahres entschieden.
Aber nicht jeder neue Stoff muss aufgenommen wer-
den: Wichtig ist, dass die Zulassungsbehörde neue Stoffe
zurückweisen kann, nämlich dann, wenn bereits alterna-
tive Wirkstoffe mit erheblich geringerem Risiko für Ge-
sundheit und Umwelt zugelassen worden sind. Für den
Verbraucherschutz spricht ebenfalls die Erstellung eines
auch für Laien benutzerfreundlich einberichteten Biozid-
produkteregisters. Darin kann er künftig per Mausklick
oder Broschüre erfahren, welcher Art denn das Biozid in
seiner Farbe oder in seinem Insektenvernichter ist. Er
wird darin alles über die Minimierung des Biozideinsat-
zes oder über mögliche Alternativen erfahren. Vielleicht
wird er darin auch erfahren, dass er für sein Problem die
chemische Keule ganz im Schrank lassen kann. Das ist
ganz eindeutig ein Fortschritt für den Verbraucherschutz.
Dies gilt auch für die Kinderpolitik; denn Kinderpoli-
tik heißt nicht nur mehr Kindergeld. Kinderpolitik heißt
auch Politik in „Kindernasenhöhe“. Kinder sind – wie alte
oder chronisch kranke Menschen, wie Allergiker – beson-
ders empfindlich. Wir wissen von Stoffen, die Wachstum
und Entwicklung von Kindern stark beeinflussen können.
Die Zulassung von Bioziden, die Bemessung von
Rückstandshöchstmengen darf sich daher nicht am 70-Ki-
logramm-Standardmann bemessen. Die heutige Praxis
orientiert sich zwar bereits am Kind. Wir sind aber die
Ersten, die diese Bemessung eindeutig gesetzlich geregelt
wissen wollen. Dafür hat die Bundesregierung von uns ei-
nen Prüfauftrag erhalten.
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Eines sagen wir ganz klar: Was noch fehlt, ist eine Haf-
tungsregelung für Schäden, die aus der Anwendung von
Bioziden resultieren. Nie wieder darf es sein, dass Be-
troffene – wie im Fall der Holzschutzmittel – ihr halbes
Leben lang um Entschädigung prozessieren müssen. Ob
und inwieweit eine Haftungsregelung europarechtlich
zulässig und praktikabel ist, auch das soll die Bundesre-
gierung prüfen.
„Responible care“ als Motto der Chemieindustrie muss
auch heißen, Produktverantwortung zu übernehmen, auch
dann, wenn das Biozid in der Anwendung, also trotz Zu-
lassungsprüfung, überraschenderweise Gesundheitsschä-
den verursacht. Nicht der Anwaltsstand soll künftig von
den Fehlern der chemischen Industrie profitieren, sondern
die Betroffenen.
Mit dem neuen Biozidgesetz setzen wir ein weiteres
Mal neues europäisches Umweltrecht in deutsches Recht
um. Das neue Biozidgesetz ist ein weiterer Baustein für
einen vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Birgit Homburger (FDP):Biozidprodukte sind Wirk-
stoffe und Zubereitungen, die dazu dienen, auf chemi-
schen oder biologischem Wege Schadorganismen, zum
Beispiel Schädlinge wie Motten, Holzwürmer, Mäuse, ab-
zuschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören.
Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen,
Baumaterialien wie Holz und anderen Produkten sollen
damit verhindert und die Hygiene in Gebäuden soll ge-
währleistet werden. Biozide sind demzufolge Stoffe, die
dem Verbraucher- sowie Gesundheitsschutz dienen.
Weshalb ich Ihnen das sage? Weil Sie es offensichtlich
nicht wissen. In Ihrem Entschließungsantrag zum Biozid-
gesetz ist nicht ein einziges Mal die Rede vom gesell-
schaftlichen Nutzen durch den Einsatz von Bioziden.
Schutz von Lebensmitteln, Schutz vor Ratten, Schutz vor
Schädlingen aller Art, das ist Gesundheitsschutz, das ist
Verbraucherschutz. Ihr Entschließungsantrag, den Sie im
Umweltausschuss gestellt haben, beweist deutlich Ihre
einseitig rot-grüne Sichtweise. Wer die Gefahren poten-
ziert und den Nutzen ignoriert, der macht keinen Verbrau-
cherschutz, der betreibt eine perfide Öko-Demagogie.
Die Konsequenzen dieser Politik sind bereits absehbar.
Eine Studie der Universität Köln hat ergeben, dass Ratten
nicht nur in den Großstädten wieder ein Problem gewor-
den sind. Eine der Ursachen ist eine unzureichende
Bekämpfung. Ist das etwa vorsorgender Verbraucher-
schutz, die Bürger vor Bioziden zu schützen und sie als
Preis dafür einer Rattenplage auszusetzen? Die „taz“
schreibt zum Beispiel in einem Bericht vom 30. Oktober
2001: „Die Landwirte klagen, dass die Ratten nachts zu
Hunderten durch ihre Stallungen galoppieren und alles
wegfressen. Sie kriechen sogar schon tagsüber aus den
Kanalschächten heraus.“ Dieses passiert nicht in irgend-
einem Entwicklungsland, das ist Realität in Deutschland.
Die FDP unterstützt eine Zulassungspflicht für Bio-
zide. Was die FDP aber ablehnt, ist die einseitige Wahr-
nehmung der Bundesregierung. Verbraucherschutz heißt,
die Risiken und den Nutzen verantwortlich abwägen. Die
Politik der Bundesregierung in dieser Frage hingegen ist
Ausdruck eines fortschritts-, innovations- und wissen-
schaftsfeindlichen Öko-Pessimismus.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unökolo-
gisch und fortschrittsfeindlich, denn durch das extrem
bürokratische Zulassungsverfahren verhindert er die Ent-
wicklung neuer, umweltfreundlicherer Produkte. Welche
Firma wird sich einem Zulassungsverfahren mit sieben
beteiligten Behörden aussetzen? Sieben beteiligte Behör-
den – da wiehert der grüne Amtsschimmel.
Das bedeutet: Die großen Firmen werden sich überle-
gen, ob sie in Deutschland bleiben, die kleinen werden sich
den Aufwand nicht leisten können. Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung ist wirtschafts- und insbesondere mittel-
standsfeindlich. Die Übergangsfristen für die Kennzeich-
nungs- und Bewerbungsvorschriften sind gerade für kleine
Betriebe eine Zumutung. Rot-Grün macht Politik für die
Großen, die Kleinen müssen schauen, wie sie klarkom-
men. So gefährdet man Arbeitsplätze in Deutschland.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter dem
Blickwinkel des Gesundheits- und Verbraucherschutzes
kontraproduktiv. Durch die Auflagen werden zahlreiche
Wirkstoffe in Zukunft wegfallen. Die eingeschränkte An-
zahl der Wirkstoffe wird zu vermehrten Resistenzen
führen. Gleichzeitig wird die Entwicklung neuer Wirk-
stoffe durch die Bürokratieexzesse im Zulassungsverfah-
ren behindert. Moderne, für Mensch und Umwelt unbe-
denklichere Mittel werden nicht mehr entwickelt. Das
sind die Folgen der Politik der Bundesregierung. Der Ge-
setzesentwurf der Bundesregierung ist ein weiteres
unsägliches Beispiel für einen nationalen Alleingang. Er
benachteiligt die deutsche Wirtschaft im europäischen
Wettbewerb. So dürfen Erzeugnisse, welche mit Bioziden
behandelt wurden, die in Deutschland nicht zugelassen
sind, aber auch in Zukunft auf dem deutschen Markt ver-
kauft werden. Das macht keinen Sinn.
Wir wollen keine nationalen Alleingänge zum Schaden
von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Deutschland und
ohne Nutzen für die Verbraucher. Wir wollen ein europa-
einheitliches Zulassungssystem, in dem Risiken und Nut-
zen wissenschaftlich gegeneinander abgewogen werden.
Das Biozidgesetz der Bundesregierung schadet vielen,
ohne jemandem zu nutzen. Deshalb lehnt die FDPden Ge-
setzentwurf der Bundesregierung ab.
Eva Bulling-Schröter (PDS): Die Biozid-Richtline
bzw. das deutsche Biozidgesetz wird die bisherige Will-
kür bei der Vermarktung und dem Einsatz von Bioziden
beenden. Dies ist ein erheblicher Fortschritt. Wir stimmen
den meisten Änderungen, die im Ausschuss vorgenom-
men wurden, zu.
Dass nun mit der Beschlussempfehlung der vorherseh-
bare Fehlgebrauch von Bioziden berücksichtigt wird, ist
eine Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf.
Der empfindliche Mensch muss geschützt werden, nicht
nur der Durchschnittsbürger.
Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass der Vorschlag
von NRW zur vergleichenden Risikobewertung aufge-
nommen wurde. Auch die Einrichtung eines Biozid-Pro-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222578
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duktregisters ist nun geplant. Das ist ein erster Schritt in
Richtung eines umfassenden Biozidinformationssystems.
Zur Entlastung von Behörden wäre aber daneben die
Installation eines Biozid-Beirates sinnvoll gewesen. Hier
könnten auch Verbraucherverbände mitarbeiten, die sonst
völlig außen vor sind.
Biozide in Textilien sind schlicht überflüssig. Zudem
halten wir eine Deklarationspflicht für biozidausgerüstete
Produkte für notwendig. Damit konnten sich die Verbrau-
cherschützer leider nicht durchsetzen.
Ein zentrales Problem scheint uns die fehlende genaue
Definition von „Bioziden mit niedrigem Risikopoten-
zial“. Die leistet weder die Richtlinie noch der Gesetzes-
entwurf. In der Richtlinie heißt es lediglich, dass Wirk-
stoffe nicht in den Anhang IA aufgenommen werden
dürfen, wenn sie als krebserzeugend, erbgutverändernd,
fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend oder bioakku-
mulierend und schwer abbaubar eingestuft sind. Wenn im
Umkehrschluss alle Biozid-Wirkstoffe, die keine entspre-
chende Einstufung erhalten haben, als Biozid-Wirkstoffe
mit niedrigem Risikopotenzial in den Anhang aufgenom-
men werden können, so wäre dies auf keinen Fall im
Sinne des Verbraucherschutzes.
Kritisch sehen wir zudem die bis zu 10-jährige Über-
gangszeit für Altbiozide. Hier müsste der Zeitraum drastisch
verkürzt werden. Handlungsbedarf sehen wir insbesondere
bei Holzschutzmitteln und Pyrethroiden. Für Altbiozide for-
dern wir zumindest eine Nachweispflicht sowie eine Anzei-
gepflicht für den großflächigen Einsatz. Die Verordnungen
auf der Grundlage des Biozid-Gesetzes müssten außerdem
eine Anzeige –, möglicherweise sogar eine Zulassungs-
pflicht für großflächigen Anwendung enthalten.
Der Einsatz im privaten Haushalt durch Laien – das hat
die Anhörung gezeigt – ist nur bei Beschränkung der An-
wendungen auf Köderdosen, Klebemittel und ähnliche
Produkte sinnvoll. Auch hier könnte künftig noch nach-
gebessert werden.
Die Wirtschaft sieht große Gefahren für KMU, weil die
Kosten für die Zulassung, aber auch schon für die Notifi-
zierung zu hoch lägen. Doch wir sind der Meinung, dass
die Zulassungskosten als Fixkosten eines Produktes, etwa
wie Lohn- und Rohstoffkosten, von den Firmen kalkuliert
werden müssen. Das diese Internalisierung vor der Tür
steht, ist den Firmen im Übrigen seit langem bekannt.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Fortführung der Beratungen zum Endbericht
der Enquete-Kommission „So genannte Sekten
und Psychogruppen“
– Endbericht der Enquete-Kommission „So ge-
nannte Sekten und Psychogruppen“
(Tagesordnungspunkt 15)
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Titel der damaligen Enquete-Kommission „So ge-
nannte Sekten und Psychogruppen“ verrät schon die
Schwierigkeit des Themas selbst. Die Begriffe sind unklar
und widersprüchlich. Die Gefahr staatlicher Überreaktio-
nen oder Versäumnisse ist groß. Dennoch gebührt auch aus
heutiger Sicht der Enquete-Kommission durchaus Dank für
ihren Bericht. Gemeinsam mit den Sondervoten verschafft
er einen ausgezeichneten Überblick über die Problematik.
Ich möchte hier besonders das Sondervotum meiner Frak-
tion durch die Kollegin Köster-Loßack hervorheben.
Wir sind skeptisch, wenn beispielsweise schon bei der
Analyse der Probleme nicht zwischen den neuen religiö-
sen Bewegungen und religiösen Minderheiten, den so ge-
nannten Sekten und Psychogruppen und Psychomarkt un-
terschieden wird. Das zeigt sich auch in der häufigen
Verwendung des Begriffs „Sekte“. Das kommt oft bereits
einer Vorverurteilung gleich. Wir sollten diesen Begriff
von daher nach Möglichkeit in öffentlichen Verlautba-
rungen vermeiden. Ein Generalverdacht gegen alle Mit-
glieder hilft uns nicht weiter.
Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als gingen
die Gefahren dieser neuen religiösen und weltanschau-
lichen Gruppen über das hinaus, was in vergleichbaren so-
zialen Zusammenhängen leider zu beobachten ist. Das
heißt natürlich nicht, dass wir in diesen Feldern keine
massiven Konflikte sehen würden. Allerdings muss sich
der Staat immer wieder die Grenzen seiner Handlungs-
möglichkeiten vor Augen führen. In einer pluralistischen
Gesellschaft müssen bestimmte Konflikte ertragen wer-
den. In den Bereichen, wo es zu ernsthaften Übertretun-
gen kommt, müssen allerdings die Gesetze klar und ent-
schlossen angewendet werden. Wir müssen zur Kenntnis
nehmen, dass diese religiösen und weltanschaulichen Be-
wegungen in allen modernen Staaten auftreten. Ange-
sichts der Pluralität unserer Gesellschaft kann der Staat
Einzelne nur beschränkt davon abhalten, die Hinwendung
zu derartigen Gruppen zu vollziehen.
Die Entschlossenheit, klare Grenzen auch gegenüber re-
ligiösen Gruppierungen zu ziehen, hat die rot-grüne Koali-
tion zuletzt bei der Änderung des Vereinsrechts bewiesen.
Wir haben die rechtliche Grundlage für ein Verbot dieser
Vereine geschaffen. Das unverzügliche Vorgehen gegen die
Gruppe um Metin Kaplan war erforderlich und auch ver-
hältnismäßig. Von diesen Leuten ging eine massive Gefahr
für die öffentliche Sicherheit aus. In solchen Fällen ist Han-
deln geboten. Ansonsten ist Übereifer fehl am Platz.
Die Grenzen staatlichen Handelns zeigt indes eine Ent-
scheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre
1992 auf. Dort wird die Verfassungswidrigkeit der staat-
lichen Förderung eines Vereins zu Öffentlichkeitsauf-
klärung über neue religiöse Bewegungen festgestellt. Der
Staat darf eben nicht – so das Bundesverwaltungsgericht –
ohne weiteres in die Grundrechte der betroffenen Ge-
meinschaften eingreifen. Auch diesen Gruppen steht, ob
wir sie nun schätzen oder nicht, das Grundrecht der Glau-
bensfreiheit zu. Der Exekutive sind hier Grenzen gesetzt.
Diese Erwägungen auf der Grundlage der Diskussionen
in der Enquete-Kommission mahnen uns zu einer umsich-
tigen Behandlung des Themas. Gerade die Vielzahl sehr
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gegensätzlicher Positionen belegt, wie vorsichtig wir mit
übereilten gesetzgeberischen Schritten sein müssen.
Der Bericht der Kommission hat deutlich aufgezeigt,
dass es juristisch außerordentlich schwierig ist, Instrumente
zu schaffen, die Einzelne schützen. In der Tat dramatisiert
die Union die Lage. Ich kann mich hier ausdrücklich auf die
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend vom 7. Februar 2001 beziehen.
Eine von der Union geforderte „umgehende“ Umsetzung
von Schutzinstrumenten ist von daher problematisch.
Die Bundesregierung hat die Hände durchaus nicht in
den Schoß gelegt. Das Bundesverwaltungsamt baut die
Infrastruktur für eine öffentliche Aufklärung und Hilfe für
ratsuchende Menschen und öffentliche Stellen auf. Hof-
fentlich kommt es bald dazu, dass auch Auskünfte an
Dritte gegeben werden. Das ist im Moment noch nicht der
Fall. Ich verweise auch auf das Modellprogramm zur Aus-
bildung von Beratern, das mit 1,8 Millionen DM für die
Jahre bis 2003 ausgestattet ist.
Abschließend möchte ich unsere Forderung nach Ein-
richtung einer Stiftung zur Gewinnung fundierter Kennt-
nisse über neue religiöse und weltanschauliche Bewegun-
gen erneuern. Diese Stiftung soll die Konflikte im
Zusammenhang mit den neuen religiösen und weltan-
schaulichen Gemeinschaften untersuchen.
Diese öffentlich-rechtliche Einrichtung soll darüber hi-
naus allgemein zugängliche Informationen über diese Or-
ganisationen dokumentieren und Maßnahmen zur Kon-
fliktvermeidung und Konfliktschlichtung entwickeln.
Wir brauchen darüber hinaus mehr Beratungsstellen
für die Betroffenen selbst, aber auch für deren An-
gehörige. Wir müssen diese Menschen stärken, ihnen
Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Ulla Jelpke (PDS): Die Arbeit der Enquete-Kommis-
sion „So genannte Sekten und Psychogruppen“ ist von
vielen Menschen verfolgt worden. Insbesondere die Op-
fer dieser Gruppen, ihre Angehörigen und Freunde haben
zu Recht erwartet, dass etwas geschieht.
Ich will hier gar nicht dramatisieren, was in dem vor-
liegenden Antrag der CDU/CSU anklingt, in dem die Be-
obachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz
verlangt wird. Dagegen waren und sind wir weiter. Wenn
diese Behörde auf Sekten angesetzt würde, dann hätten
wir in ein paar Jahren womöglich den nächsten V-Leute-
Skandal, diesmal bei Scientology und wären ansonsten
keinen Millimeter weiter.
Wie ernst das Thema aber auch weiterhin zu nehmen
ist, zeigt ein Blick auf die Satanisten-Szene. Hier machen
sich rechtsextreme Ideologien und Politiken breit. Hier er-
fahren wir von schweren Verbrechen. Erst kürzlich wurde
aus Berlin von einem Selbstmord von zwei Frauen be-
richtet, die angeblich in dieser Szene verkehrten. Ich
könnte andere Fälle nennen, auch von anderen Sekten,
aber dazu reicht meine Redezeit nicht.
Ich habe mich heute beim Bundesverwaltungsamt in
Köln erkundigt. Dort ist, wie auch in der Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend beschrieben, – ich zitiere – „eine Stelle gemacht
worden, die öffentliche Aufklärung leiste und den Ratsu-
chenden – seien es Einzelpersonen, Initiativen, Kommunen
oder Länderbehörden – zur Seite stehen könne.“
Diese Stelle ist mit 2,5 Personen besetzt. Außer einer
Broschüre zu Scientology liegt dort keinerlei Informati-
onsmaterial vor. Beratung für Einzelpersonen, Hilfesu-
chende oder dergleichen können diese Beschäftigten
selbstverständlich nicht leisten. Sogar eine schlichte In-
formationsschrift, die zum Beispiel in Schulen oder
Behörden ausliegt, über Sekten unterrichtet und Opfern
erklärt, wie und wo sie Hilfe bekommen, fehlt bis heute.
Mehr noch: nichtstaatliche Gruppen wie Selbsthilfe-
gruppen der Opfer bekommen keinen Pfennig. Ich zitiere
aus der Beschlussvorlage des Familienausschusses: „Man
wolle weiter die Möglichkeiten zur Förderung nichtstaat-
licher Beratungsgruppen prüfen. Für diese Förderung
müsse es eine gesetzliche Grundlage geben.“ Diese ge-
setzliche Grundlage gibt es also bis heute nicht.
Ansonsten finde ich in der Vorlage nur schöne Worte.
Man wolle prüfen, wie der Schutz gegen so genannte Py-
ramidenspiele verbessert werden könne. Man denke über
ein Lebenshilfebewältigungsgesetz nach. Na klasse. Wie
weit sind sie beim Nachdenken inzwischen gekommen?
Das Einzige, was real übrig bleibt, ist das Modellprojekt
zur Ausbildung von Beratern im psychosozialen Umfeld,
das bis Juni 2003 läuft und von dem wir frühestens im
Herbst 2003 Ergebnisse bekommen. Ich finde, so können
Sie nicht mit den Betroffenen umgehen.
Es geht mir, das will ich deutlich sagen, nicht um schär-
fere Strafgesetze gegen diese so genannten Psychogrup-
pen und Sekten und schon gar nicht um deren Bespitze-
lung durch Verfassungsschutzämter. Auch wenn viele
dieser Gruppen antidemokratische, rassistische oder anti-
semitische Tendenzen aufweisen, ist ein Ausbau des
Überwachungsstaates nicht die richtige Antwort. Aber die
Opfer dieser Sekten erwarten mit Recht Taten. Sie wollen
Hilfe. Und die Öffentlichkeit fordert zu Recht Aufklärung
über diese Gruppen. Beides findet derzeit nicht statt.
Zum Schluss: Der Bericht des Familienausschusses,
über den wir heute diskutieren, stammt vom Februar
2001. Er ist also mehr als ein Jahr alt. Schon allein das
zeigt, wie unernsthaft Sie mit dem Thema umgehen. Sie
haben schlicht und einfach versagt.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– des Antrags: Vorsorgepolitik für gesundheits-
verträglichen Mobilfunk
– der Großen Anfrage: Auswirkungen elektro-
magnetischer Felder, insbesondere des Mobil-
funks
(Tagesordnungspunkt 16 a und b)
Marlene Rupprecht, (SPD): Handys sind in den letz-
ten Jahren zum Gebrauchsgut Nummer eins für alle Ge-
nerationen geworden. Macht uns die Bequemlichkeit, an
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222580
(C)
(D)
(A)
(B)
fast allen Orten telefonieren zu können, zu Teilnehmern
eines Großversuchs? Genau diese Frage einer eventuellen
gesundheitlichen Beeinträchtigung beschäftigt viele Bür-
gerinnen und Bürger.
Der Umweltausschuss hat deshalb im Juli 2001 eine
Anhörung zu dieser Problematik durchgeführt. Wir Abge-
ordneten wollten von den eingeladenen Sachverständigen
wissen, welche gesundheitlichen Gefährdungen durch
hochfrequente elektromagnetische Felder, die sowohl von
den Basisstationen als auch von den Handys ausgehen,
festzustellen und inwiefern die Grenzwerte aufgrund von
wissenschaftlichen Untersuchungen abzusenken seien.
Alle Wissenschaftler, auch sehr kritische, sahen sich nicht
in der Lage, uns eindeutige wissenschaftlich nachvoll-
ziehbare Antworten auf unsere Fragen zu geben.
Die Bundesregierung hat nach der Anhörung des Bun-
destages die deutsche Strahlenschutzkommission mit
einer erneuten umfassenden Bewertung der wissenschaft-
lichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen
elektromagnetischer Felder beauftragt. Die Strahlen-
schutzkommission hat ihr Ergebnis im September 2001
vorgelegt. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand schüt-
zen die geltenden Grenzwerte ausreichend vor nachge-
wiesenen Gesundheitsgefahren.
Trotz dieses Ergebnisses nehmen wir Abgeordnete die
Sorgen der Bürger und Bürgerinnen sehr ernst. Wir be-
grüßen deshalb die von der Bundesregierung eingeleite-
ten Vorsorgemaßnahmen. Die Forschung auf dem Gebiet
der elektromagnetischen Felder durch Mobilfunksende-
anlagen und Mobilfunkgeräte wird massiv verstärkt. Für
den Zeitraum 2002 bis 2005 stehen mehr als 20 Millio-
nen Euro zur Verfügung. Dabei sollen die gesundheitli-
chen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung und die
Förderung emissionsmindernder Technologien im Mittel-
punkt stehen. Die Mobilfunkbetreiber haben weitere
8,5 Millionen Euro für diesen Zeitraum zugesagt. Der
Bundestag muss regelmäßig – erstmalig nach zwei Jahren –
über die Forschungsergebnisse unterrichtet werden.
Dabei wird überprüft werden, ob die Grenzwerte der
26. BImSchV noch dem Vorsorgeprinzip entsprechen.
Die Einrichtung einer zentralen Datenbank mit Infor-
mationen über genehmigte Anlagen erfüllt die Forderung
der Bürgerinnen und Bürger nach Information und Trans-
parenz. Wir wollen mit unserem Antrag sicherstellen, dass
die Selbstverpflichtung der Betreiber durch ein regel-
mäßiges und unabhängiges Monitoring überprüft wird.
Alternativstandorte, die Berücksichtigung hoch sensibler
Standorte wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten
und die Mitwirkung der Kommunen bei der Standortaus-
wahl sowie die Mehrfachnutzung der Antennenanlagen
sollen dabei im Verfahren nachgewiesen werden.
Auch die Daten über die tatsächliche Mobilfunkstrah-
lung müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Ganz
im Sinne der Verbraucher sollen sich die Gerätehersteller
zu einer Kennzeichnung von Handys verpflichten, weil
wir die bisherigen Angaben für nicht ausreichend halten.
Vor allem müssen deutliche Warnhinweise für den Ge-
brauch der Geräte durch Kinder gegeben werden.
Strahlungsarme Handys mit einem Qualitätssiegel aus-
zuzeichnen dient nicht nur dem Verbraucher. Hersteller
müssten erkennen, dass es für sie auch ein Marktvorteil
bedeutet. Sollten die eingeleiteten Vorsorgemaßnahmen
nicht zu den erwarteten Ergebnissen führen, behalten wir
uns vor, in Absprache mit der Bundesregierung weitere
Schritte zu unternehmen.
Werner Wittlich (CDU/CSU): Kaum ein anderes
Kommunikationsmittel hat unser tägliches Leben so
nachhaltig geprägt wie das Handy. Es steht inzwischen
nicht nur für Erreichbarkeit und Mobilität, sondern er-
möglicht Informationsaustausch per SMS, das Surfen im
Internet und in der neuen Generation der Handys – sie
werden zurzeit auf der Cebit vorgestellt – sogar die Über-
mittlung von Fotos und Faxen. Allein in der Bundesrepu-
blik Deutschland nutzen weit über 50 Millionen Men-
schen dieses Kommunikationsmittel. Damit ist die
Mobilfunktechnologie aus unserem Alltag nicht mehr
wegzudenken.
Durch die neue UMTS-Technik werden sich in den
kommenden Jahren weitere Verwendungsmöglichkeiten
ergeben. Dennoch ist der Fortschritt aber keineswegs un-
umstritten. lm gleichen Maße, wie zur Ausweitung der
Mobilfunkqualität neue Sendeanlagen aufgestellt wur-
den, wuchs die Verunsicherung in der Bevölkerung, ob
und in welcher Form die elektromagnetische Strahlung zu
Gesundheitsschäden führen kann. Die Anfragen von be-
sorgten Bürgern häuften sich.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bereits am 3. April
2001 in einer Großen Anfrage an die Bundesregierung ge-
wandt, um Informationen über die Ergebnisse wissen-
schaftlicher Forschung zu erhalten. Die Beantwortung
wurde von der Bundesregierung immer wieder hinausge-
schoben. In der Begründung hieß es lediglich, die Ergeb-
nisse der Strahlenschutzkommission seien abzuwarten.
In der Zwischenzeit hat die CDU/CSU daher einen ei-
genen Antrag zu diesem Thema formuliert. Obwohl in-
zwischen die Antwort auf die Große Anfrage und ein An-
trag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, hat
sich an unserer Kritik nichts geändert. Die Verunsiche-
rung in der Bevölkerung beruht hauptsächlich auf man-
gelnden Kenntnissen über die Funktionsweise der Mobil-
funktechnologie. Es ist unerlässlich, beim Bau von
weiteren Sendeanlagen mit Verbrauchern und Kommunen
zusammenzuarbeiten, um geeignete Standorte zu finden.
Genauso wichtig ist es, die Bevölkerung über die
Chancen und Risiken der Mobilfunktechnologie aufzu-
klären. In einer Antwort auf unsere Große Anfrage
geht die Bundesregierung davon aus, dass zum Betrieb
der neuen UTMS-Netze die Neuerrichtung von etwa
8 000 Basisstationen notwendig sein wird, um bis zum
Jahr 2005 die geforderte 50-prozentige Abdeckung zu er-
reichen. Zwar wird eingeräumt, dass dies mit dem Ziel,
die Strahlenbelastung zu minimieren, kollidieren kann.
Was sie konkret vor Ort unternehmen werden, bleibt wie
so oft völlig offen. Mit einer solchen butterweichen Poli-
tik schüren Sie die berechtigten Sorgen der Bürger, anstatt
sie zu mindern.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22581
(C)
(D)
(A)
(B)
Auch im Bereich der Forschung werden mehr Fragen
aufgeworfen als beantwortet. Eines aber geht aus Ihren
Antworten hervor: Die Wissenschaft weiß, dass sie nichts
weiß. – Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrem
Bericht vom 13. September 2001 zu dem Ergebnis, dass
im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Strah-
lung einschließlich des Mobilfunks gesundheitliche Be-
einträchtigungen nicht nachzuweisen sind. Gleichzeitig
wird aber nicht ausgeschlossen, dass vor allem so ge-
nannte „hypersensible Personen“ langfristig auf elektro-
magnetische Strahlung negativ reagieren könnten.
In diesem Zusammenhang ist die Lektüre der
„ECOLOG“-Studie interessant, die durchaus einen Zu-
sammenhang zwischen der Entfernung von Sendeanlagen
zu Wohngebieten und gesundheitlichen Problemen wie
Schlafstörungen und Kopfschmerzen sieht und dies vor
allem mit Studien in der Schweiz belegt. Zwar wird auch
auf die mangelhaften gesicherten Langzeittests hingewie-
sen. Im Ergebnis hat aber zum Beispiel die Schweiz Vor-
sorgegrenzwerte eingeführt, die unter denen in der Bun-
desrepublik liegen.
Ich möchte auf zwei Hauptpunkte in dieser Debatte
eingehen: die Vorsorge und die Aufklärung. Im Antrag der
Regierungskoalition – der nun endlich vorliegt, und zwar
lange nach dem der CDU – haben Sie den Vorsorgeaspekt
im Namen aufgegriffen. Dahinter verbirgt sich aber kaum
Neues. Gute Forschungsarbeit ist im Bereich Gesund-
heitsschutz die halbe Vorsorge. Ihr bisheriges Engage-
ment in der Forschung wird den Anforderungen in keiner
Weise gerecht. Sie leisten bis heute keinen Beitrag für die
Vorsorge, obwohl die Strahlenschutzkommission bereits
1998 eine Intensivierung der Forschung gefordert hatte.
Vor dem Hintergrund der Vergabe der UMTS-Lizenzen
ist die Frage zu stellen: Warum wurde die Forschung nicht
vorher intensiviert? Von 1999 bis 2003 wurden lediglich
circa 1,5 Millionen Euro zu diesem Zweck eingesetzt.
Aber offensichtlich haben Sie – wenn auch spät – das Pro-
blem zur Kenntnis genommen; denn für die Jahre 2002 bis
2005 werden immerhin 8,5 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. Dass dieser Betrag für die langfristigen und auf-
wendigen Forschungen ausreicht, wage ich allerdings zu
bezweifeln.
Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung
auf: Stellen Sie Mittel für ein Programm zur Verfügung,
das den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation
genügt und auch internationale Forschungsergebnisse und
Vergleichsdaten berücksichtigt! Mit dem Verkauf der
UTMS-Lizenzen wird in den nächsten Jahren eine völlig
neue Technologie eingeführt werden. Neue Sendeanlagen
müssen errichtet werden. Nutzen Sie einen Teil der Er-
löse, um eventuelle gesundheitliche Auswirkungen zu er-
forschen! Machen Sie die Ergebnisse öffentlich, um wei-
tere Verunsicherung in der Bevölkerung schon im Vorfeld
zu vermeiden!
Positiv zu bewerten ist die Selbstverpflichtungser-
klärung der Mobilfunkbetreiber, in der Zukunft beim Bau
neuer Sendestationen stärker mit den Kommunen zusam-
menzuarbeiten und ihnen bezüglich der Standorte ein Mit-
spracherecht einzuräumen. In diesem Zusammenhang
möchte ich das Engagement der kommunalen Spitzenver-
bände besonders hervorheben.
Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass vor Ort
großer Aufklärungsbedarf besteht. Verstärkte Forschung
ist die eine Seite; die andere ist die gezielte und umfas-
sende Information der Bürger. Mit Broschüren und eini-
gen Veranstaltungen ist es nicht getan. Die richtige und
sinnvolle Intensivierung der Forschung muss von umfas-
senden Informations- und Aufklärungskampagnen beglei-
tet werden und diese Informationen müssen adressaten-
gerecht aufbereitet sein. Die Entwicklung einer solchen
Kampagne fehlt völlig in dem jetzt vorliegenden Antrag.
An dieser Stelle kann ich nur die Forderungen der
CDU/CSU wiederholen: Schaffen Sie eine zentrale An-
laufstelle für Informationen an die Bürgerinnen und Bür-
ger! Durch Ihre Passivität gefährden Sie die Akzeptanz ei-
ner wichtigen und von der Mehrzahl der Bürger gewollten
Kommunikationstechnik. Mit der von den Koalitions-
fraktionen praktizierten Hinhalte- und Verzögerungspoli-
tik werden Ängste und Unsicherheiten nicht abgebaut,
sondern verstärkt. Auch mit Vorsorge hat das nur sehr we-
nig zu tun.
Überhaupt vermisse ich in dem Antrag der Koalitions-
fraktionen klare Konzepte. Es finden sich sehr wohl Ab-
sichtserklärungen; damit allerdings ist niemandem gehol-
fen.
Die Bereitschaft der Mobilfunkbetreiber, die Strah-
lungsintensität der Handys zu kennzeichnen, ist zu be-
grüßen. Die bessere Lösung ist allerdings die Entwick-
lung eines einheitlichen Qualitätssiegels, da Unterschiede
in der Kennzeichnung vermieden werden; dies erleichtert
den Verbrauchern zugleich den Überblick beim Kauf ei-
nes Gerätes. In diesem Bereich wird es entscheidend sein,
die Hersteller verstärkt in die Pflicht zu nehmen und nicht
nur, wie im Antrag formuliert, auf eine Umsetzung hinzu-
wirken. Die Mobilfunktechnologie wird auch in Zukunft
von immer mehr Menschen genutzt werden. Es ist ent-
scheidend, mögliche negativen Folgen ernst zu nehmen
und zugleich in Forschung und Aufklärung zu investieren.
Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte
Antrag enthält keine konkreten Konzepte, sondern bleibt
oberflächlich. Aus diesem Grund können wir ihm in die-
ser Form nicht zustimmen.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
Mobilfunk boomt: Mittlerweile sind 55 Millionen Mobil-
funkanschlüsse verkauft worden; das sind mehr, als es ak-
tuell Festnetzanschlüsse gibt.
Der Mobilfunk hat positive Auswirkungen auf Kom-
munikation, Sicherheit und Beschäftigte. Hier hat es zwi-
schen 1997 und 2000 nahezu eine Verdopplung gegeben.
Die Kehrseite der Medaille Mobilfunkausbau ist: Die Ver-
braucherinnen und Verbraucher sind zunehmend verunsi-
chert. Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch elektro-
magnetische Strahlung werden überall in den Medien
diskutiert. Bisher stand in der Mobilfunkdebatte die
Strahlung durch die mittlerweile circa 45 000 Sende-
masten im Mittelpunkt, die überall aus dem Boden bzw.
den Dächern schießen. Zunehmend kritisch werden aber
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222582
(C)
(D)
(A)
(B)
auch die Mobilfunkgeräte selbst gesehen, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kinder und Ju-
gendliche starke Handynutzer sind. Die direkte Strah-
lungsbelastung für die Nutzer entsteht in erster Linie
durch die Strahlung des Geräts selbst.
Für den Erfolg des Mobilfunks sind Vertrauen und Ak-
zeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwen-
dig. Deswegen stellen wir Vorsorge und Transparenz in
den Mittelpunkt. Unser wichtigster Ansatzpunkt für den
Verbraucherschutz ist die Schaffung einer notwendigen
Entscheidungs- und Informationsgrundlage für die Ver-
braucher. Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten,
sich für strahlungsarme Geräte zu entscheiden. Dafür ist
es dringend notwendig, dass eine klare Information über
die Strahlungsbelastung direkt beim Gerätekauf gegeben
wird. Das, was die Hersteller bisher anbieten, ist für eine
transparente Verbraucherinformation zu wenig: Wenn
man den Strahlungswert in der Gebrauchsanweisung fin-
det, hat man das Handy bereits gekauft. Und eine Angabe
des so genannten SAR-Werts allein ist für den Verbrau-
cher nicht verständlich. Erst ein Bezug zur Funktion und
Leistungsfähigkeit unter Anwendungsbedingungen und
eine Wertung der Strahlungswerte hilft dem Verbraucher
wirklich weiter und stellt die Vergleichbarkeit her.
Wir fordern daher in unserem Antrag eine transparente
Handykennzeichnung mit folgenden Elementen:
Erstens: Einführung eines verbraucherfreundlichen
Handylabels für strahlungsarme Geräte. In diesem Zu-
sammenhang begrüßen wir ausdrücklich, dass sich das
Umweltprüfzeichen „Blauer Engel“ mit diesem Thema
befasst. Mit dem „Blauen Engel“ hätten wir ein aner-
kanntes unabhängiges Label, das für jeden erkennbar ist.
Zweitens: Die Information über den Strahlungswert
muss beim Kauf sichtbar sein, das heißt auf der Ver-
packung angebracht sein.
Drittens: Hinweise zur strahlungsarmen Nutzung von
Handys sollen auf der Verpackung und in der Gebrauchs-
anleitung deutlich sichtbar aufgenommen werden, insbe-
sondere zur gesundheitlichen Vorsorge für Kinder und Ju-
gendliche
Bisher zieren sich die Handyhersteller noch. Angeblich
würde die Information „Strahlungsintensität“ von den
Verbrauchern nicht abgefragt. Das ist eindeutig falsch.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein hohes
Interesse an Strahlungswerten von Handys: 150 000 Zu-
griffe pro Monat auf der Internetinformationsseite
„www.handywerte.de“ sprechen eine deutliche Sprache.
Die Kennzeichnung der Strahlungsintensität von Han-
dys wird ein positives Signal für die weitere Entwicklung
und für Innovationen auf dem Mobilfunkmarkt sein; denn
es wird das Vertrauen der Verbraucher stärken und ver-
besserte Marktbedinungungen für strahlungsarme Geräte
bewirken. Mit der klaren Kennzeichnung von Handys an-
hand von Strahlungswert und Handylabel setzen wir un-
sere Politik des vorsorgenden Verbraucherschutzes auch
im Bereich des Mobilfunks um.
Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit den Han-
dyherstellern über eine freiwillige Selbstverpflichtung zur
verbraucherfreundlichen und transparenten Kennzeich-
nung von Handys. Wir gehen davon aus, dass auch die
Hersteller die bestmögliche Information aufgeklärter Ver-
braucher wollen. Wir setzen daher auf ein schnelles und
positives Ergebnis der Gespräche zwischen Bundesregie-
rung und Handyherstellern.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich will es gleich vorwegschicken: Wir Grünen hätten uns
mehr gewünscht. Wir hätten uns aus Vorsorgegründen
eine dauerhafte Absenkung der Grenzwerte im Immissi-
onsrecht gewünscht. Das war auch überwiegende Mei-
nung der Sachverständigen in der Anhörung des Umwelt-
ausschusses im Juli letzten Jahres. Trotzdem war das
leider nicht durchsetzbar. Aber: Wir sind auch der An-
sicht, dass die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetrei-
ber ein guter Grundstein ist, um den Verbraucher- und Ge-
sundheitsschutz weiterzuentwickeln.
Darin sagen die Betreiber eine verbindliche Einbe-
ziehung der Kommunen in die Standortwahl zu. Darin ha-
ben sie sich vor allem dazu verpflichtet, im Umfeld von
Schulen und Kindergärten vorrangig andere Standorte zu
prüfen. Rechtlich sind sie allerdings nicht dazu verpflich-
tet. Und: Nicht alle Betreiber haben sich per Unterschrift
verpflichtet.
Ob der Bevölkerung damit die großen Ängste – Ängs-
te vor Gesundheitsschäden im Umfeld von Mobilfunk-
sendern – wirklich genommen werden, bleibt abzuwarten.
Diese Ängste sind enorm: 35 Prozent unserer Bürger ha-
ben Angst vor Gesundheitsschäden durch Elektrosmog.
Es wird also viel davon abhängen, wie ernst die Betreiber
ihre Selbstverpflichtungen nehmen. Wir werden jeden-
falls unseren Teil zur Kontrolle beitragen. Zwar ist der
Deutsche Bundestag Gesetzgeber und nicht Verordnungs-
geber. Damit ist er auch nicht direkt in die immissions-
schutzrechtliche Novellierung eingebunden, aber auf
Dauer kann eine Selbstverpflichtung in solch einer
wichtigen Frage die gesetzliche Regulierung nicht erset-
zen – schon aus Gleichheitsgründen.
Das zeigt auch das aktuelle Urteil des VHG Mannheim.
Danach dürfen Mobilfunkantennen in Wohngebieten
nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden – unabhän-
gig von der Antennenhöhe. Damit werden ähnlich lau-
tende Urteile der Verwaltungsgerichte Hannover und
Düsseldorf bestätigt. Das zeigt: Wir brauchen eine bun-
deseinheitliche Regelung zum vorsorgenden Schutz sen-
sibler Gebiete. Dies zeigt aber auch, dass die Umsetzung
der Selbstverpflichtung nicht überall klappt und dass es
ein Fehler der Betreiber war, die Anwohner nicht mit ein-
zubinden. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf.
Wir werden jedenfalls die Umsetzung der Selbstver-
pflichtung kritisch begleiten. Uns kommt es jetzt darauf
an – darauf zielt unser Antrag ab –, dass der Bundestag re-
gelmäßig und erstmalig nach zwei Jahren einen Bericht
über die aktuellen Forschungsergebnisse erhält. Immer-
hin fließen bis 2005 über 20 Millionen Euro aus drei Bun-
desressorts in die Forschung. Hier muss regelmäßig eine
Neubewertung vorgenommen werden, ob sich Hinweise
auf gesundheitsgefährliche Auswirkungen verdichten.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22583
(C)
(D)
(A)
(B)
Damit ist also auch die Einführung von Vorsorgewerten
noch längst nicht vom Tisch.
Wir wollen sicherstellen, dass die Beteiligung der
Kommunen am Ausbau des Mobilfunknetzes klappt, dass
sensible Antennenstandorte künftig ausgeklammert wer-
den und dass die Information der Öffentlichkeit – beson-
ders die der Anwohner – besser wird. Diesen Anspruch ei-
nes kontinuierlichen Monitoring wollen wir mit unserem
Antrag deutlich unterstreichen. Unser Signal nach
draußen ist: Wir bleiben dran. Der nächste Bundestag
wird sich wieder damit befassen – schon aus Gründen der
Vorsorge.
Detlef Parr (FDP): Zahlreiche Anfragen, Fachge-
spräche, Anhörungen haben eines gezeigt: Keine Fraktion
in diesem Hohen Hause nimmt die möglichen Probleme,
die mit der Aufstellung von Sendemasten und deren Stand-
ortwahl verbunden sein können, sowie eventuelle Ge-
sundheitsgefahren beim Telefonieren mit Handy auf die
leichte Schulter. Wir sind ja auch den landesweiten Bür-
gerinitiativen eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem
Thema schuldig. Der auch aus der Großen Anfrage der
Union und unseren Kleinen Anfragen resultierende An-
trag enthält eine Reihe von Forderungen, die wir unter-
stützen können. Vor allem ist es erfreulich, dass die
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber positiv he-
rausgestellt und auf gesetzgeberische Maßnahmen ver-
zichtet wird. Der aktuelle Blick in die Kommunen zeigt,
dass öffentliche Diskussionen zunehmen und die sachli-
che Information eine zentrale Rolle spielt. Wir müssen die
Sorgen der Bürger ernst nehmen. Wir dürfen aber vor dem
Hintergrund wissenschaftlich nicht hinreichend belegter
Studienergebnisse keine Ängste schüren. Ein gutes Bei-
spiel für sachliche Aufklärung ist der Vorschlag der Mo-
bilfunkbetreiber, ein Messstationennetz zu errichten, das
sowohl fest als auch mobil die tatsächlichen Immissionen
online und automatisch überwacht. Dieses Monitoring der
elektromagnetischen Immissionen sollte in regelmäßigen
Abständen veröffentlicht werden.
Zum Qualitätssigel für strahlungsarme Handys: Es ist
dann eine gute Sache, wenn damit Informationen verbun-
den sind, die den Nutzer auch erreichen und den Kauf und
die Handhabung von Geräten beeinflussen. Unsere Frage,
ob die Aussagekraft des SAR-Wertes beschränkt ist und
allein als Grundlage für eine an Vorsorgegesichtspunkten
orientierte Kaufentscheidung ausreicht, ist nicht zufrie-
denstellend beantwortet worden. Für die Vergabe des La-
bels sollten weitere Kriterien entwickelt werden, über die
wir bei den Ausschussberatungen noch reden müssen.
Auch die Zielrichtung und Methodik der Forschungsvor-
haben müssen genauer definiert werden. Bei den An-
hörungen zeigte sich, dass es vor allem an der Vergleich-
barkeit vorliegender Studien mangelt. Es ist unseres
Erachtens zu überlegen, ob mit der Vergabe neuer For-
schungsaufträge die Weiterentwicklung bereits veröffent-
lichter Studien und von Wiederholungsstudien verbunden
werden sollte. Ziel müssen konsistente Ergebnisse sein,
die bessere Aufschlüsse über Verdachtsmomente mögli-
cher Beeinträchtigung der Gesundheit erlauben.
Wir dürfen das Problem der schnurlosen Telefone nach
dem DECT-Standard nicht aus den Augen verlieren. Ins-
besondere die Hinweise von Kinderärzten, welche Folgen
der Einfluss der gepulsten Felder auf Säuglinge und
Kleinkinder haben kann, dürfen nicht unterschätzt wer-
den. Spezielle Kinder-Studien können Aufschluss über
diese wichtige Frage geben. Wie überhaupt bei allen Vor-
sorgemaßnahmen dem Schutz unserer Kinder und Ju-
gendlichen besonderes Augenmerk geschenkt werden
muss.
Der vorliegende Antrag ist eine gute Grundlage für die
Beratungen in den Ausschüssen.
Gerhard Jüttemann (PDS): Kollegin Marlene
Rupprecht von der SPD hat in ihrem zu Protokoll ge-
gebenen Redebeitrag zum Thema Mobilfunkstrahlung im
November gesagt, der dazu vorliegende PDS-Antrag gebe
in vielen Punkten den aktuellen Diskussionsstand wieder.
Ich würde Ihnen dieses Kompliment gern zurückgeben. Ich
kann es aber nicht, weil der seit gestern vorliegende SPD-
Antrag den aktuellen Diskussionsstand ausklammert.
Sie beschränken sich darauf, die so genannte freiwil-
lige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber zu loben
und deren Kontrolle anzukündigen. Dabei verbreiten Sie
die Illusion, als könnten so die mit der Mobilfunkstrah-
lung verbundenen Probleme aus der Welt geschafft wer-
den. Mit Vorsorgepolitik, wie es die Überschrift ver-
spricht, hat Ihr Antrag jedenfalls nichts zu tun. Zur
Vorsorge gehörte es nämlich mindestens, dass Sie die
Grenzwerte absenken. Ich will Ihnen sagen, warum. Die
gültigen Grenzwerte sind seit 1991 nicht verändert wor-
den. Das heißt, der ihnen zugrunde liegende wissen-
schaftliche Kenntnisstand ist mehr als zehn Jahre alt und
stammt aus einer Zeit vor der Einführung der digita-
len Mobilfunknetze. Dennoch gibt es Konsens darüber,
dass diese Grenzwerte vor konkret bekannten Risiken
wie Schäden durch Erwärmung menschlichen Gewebes
schützen.
Vorsorgewerte hätten jedoch eine ganz andere Auf-
gabe. Sie sollten nicht vor erwiesenen, sondern vor nicht
auszuschließenden Gefahren schützen. Gibt es solche Ge-
fahren? In der Fachwelt wird das kaum noch bestritten.
Selbst die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort auf die
Große Anfrage der CDU/CSU diese Frage – ich zitiere –:
Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei
Einhaltung des Basisgrenzwertes von 2 Watt pro Ki-
logramm für die Teilkörperexposition das mensch-
liche Gehirn in seinen physiologischen Reaktionen
beeinflusst werden kann.
Kollege Winfried Hermann von den Grünen hat im
November in seinem Redebeitrag Folgendes festgestellt,
ich zitiere:
Weil der Umweltminister in dieser Sache längst tätig
geworden ist und wir noch in den nächsten Monaten
mit der Vorlage des Entwurfs einer novellierten
26. Bundes-Immissionsschutzverordnung rechnen,
werden wir dem Antrag der PDS nicht folgen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222584
(C)
(D)
(A)
(B)
Wenige Tage später machte der Bundeskanzler das
ganze Thema zur Chefsache und die geplante Novelle und
die Einführung von Vorsorgegrenzwerten war vom Tisch.
Gesiegt hat die Lobby der Mobilfunkbetreiber, die durch
die Einführung eines um den Faktor zehn abgesenkten
Vorsorgewertes Mehrkosten zwischen 2 und 4 Milliarden
Euro befürchtet. Dagegen sind die begründeten gesund-
heitlichen Befürchtungen Zehntausender Menschen of-
fenbar nur ein Pappenstiel.
Deshalb fordert die PDS: erstens Fakten zu schaffen,
die Gesundheitsrisiken ausschließen, und zweitens das als
Bedrohung für die Gesundheit wahrgenommene Aufstel-
len von Mobilfunkanlagen zu demokratisieren, also die
Betroffenen an den Entscheidungen zu beteiligen. Ihr An-
trag dient leider genau dem Gegenteil: diese beiden For-
derungen auszuschließen.
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Technologie: I. Der Mobil-
funk ist eine Wachstumsbranche, die in den letzten zehn
Jahren Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen und gesi-
chert hat. Derzeit gibt es in Deutschland rund 57 Milli-
onen Nutzer des Mobilfunks und damit deutlich mehr als
Festnetzanschlüsse. Der Mobilfunk ist andererseits ein
Reizthema. Eine zunehmende Zahl von Menschen in un-
serem Lande sieht in den elektromagnetischen Feldern
eine Bedrohung ihrer Gesundheit. Verstärkt wird dieser
Trend durch den Aufbau der UMTS-Netze, die eine Viel-
zahl zusätzlicher Standorte erforderlich machen.
Die Bundesregierung ist aus nahe liegenden wirt-
schaftspolitischen Gründen an einem weiteren Ausbau
des Mobilfunks interessiert. Dies kann aber nur gelingen,
wenn diese Technik von den Bürgerinnen und Bürgern
akzeptiert wird. Die Besorgnisse über mögliche gesund-
heitliche Gefährdungen nimmt die Bundesregierung da-
her sehr ernst.
II. Seit Beginn der 90er-Jahre gibt es in Deutschland
das so genannte Standortverfahren für Funkanlagen. Da-
nach bedarf jede Funkanlage ab 10 Watt Leistung einer
Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommu-
nikation und Post. Dieses Standortverfahren – übrigens
immer noch einzigartig im Bereich der Europäischen
Union – stellt sicher, dass sich niemand ohne Autorisie-
rung einer Funkanlage so weit nähern kann, dass ihm
wirklich Gefahr droht. Es ist die Bauwerkshöhe oder der
Zaun, die ihn daran hindern. Dies betrifft sowohl die
großen Rundfunksender mit Leistungen bis zu 1 Mega-
watt als auch die kleinen Funkanlagen der heutigen Mo-
bilfunknetze mit Leistungen um die 20 Watt. Die derzeit
im Aufbau befindlichen UMTS-Netze werden ähnliche
Leistungswerte wie die heutigen Mobilfunkanlagen ha-
ben.
Die Grenzwerte für das Standortverfahren beruhen auf
den Empfehlungen international anerkannter Gremien.
Darüber hinaus hat sich die deutsche Strahlenschutzkom-
mission mit den Grenzwertfragen befasst. In Ihrer neues-
ten Empfehlung vom September des vergangenen Jahres
stellt die Kommission fest, dass es keine wissenschaft-
liche Begründung gibt, die gegenwärtigen Grenzwerte zu
ändern. Die Bundesregierung hat sich dieser Empfehlung
angeschlossen.
III. Aus vielen Gesprächen mit Netzbetreibern, kom-
munalen Spitzenverbänden und Bürgerinitiativen wissen
wir, dass die Quelle für den Unmut und die Besorgnisse in
der Bevölkerung häufig das eklatante Defizit an Informa-
tion ist. Die Kommunen wissen oft nicht, wer da auf ihrem
Terrain was aufbaut, und können ihren Bürgern oder auch
einer örtlichen Initiative keine Auskunft geben. Bürger se-
hen in ihrer näheren und weiteren Umgebung „in einer
Nacht- und- Nebel-Aktion“ Funkmaste aufschießen, über
die sie von ihrer Gemeinde weder über den Betreiber noch
über Art und Zweck der Anlage Auskunft erhalten.
Die Medien – nicht alle – tun das ihrige, um zum Teil
mit veralteten Meldungen dem Thema aktuelles Interesse
zu verleihen, und rufen ohne wissenschaftliches Funda-
ment nach Absenkung der Grenzwerte.
Um das Defizit an Informationen abzubauen, hat die
Bundesregierung seit Mitte des vergangenen Jahres eine
Reihe von Maßnahmen eingeleitet:
1. Die Bundesregierung hat die Selbstverpflichtung der
Mobilfunk- bzw. UMTS-Netzbetreiber im Juli des ver-
gangenen Jahres gegenüber den kommunalen Spitzenver-
bänden in Bezug auf mehr Beteiligung und Information
der Kommunen maßgeblich beeinflusst und wirkt an de-
ren Umsetzung mit.
2. Die Bundesregierung hat die Aufgabe übernommen,
eine zentrale Standortdatenbank einzurichten und zu pfle-
gen, in der sämtliche Funkanlagen mit Standortbescheini-
gungen erfasst werden. Alle betroffenen Kommunen wer-
den unmittelbaren Zugang zu dieser Datenbank erhalten.
3. Die Bundesregierung wird die bereits bisher durch-
geführten bundesweiten Messaktionen in regelmäßigen
Abständen wiederholen und das Monitoring elektroma-
gnetischer Felder ausweiten.
4. Die Bundesregierung wird eine eigene Informations-
kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung starten und
weltweit verfügbare Literatur über mögliche gesundheit-
liche Gefährdungen durch elektromagnetische Strahlung
im Internet allgemein verständlich darstellen.
5. Die Bundesregierung verstärkt in erheblichem Maß
ihre eigenen Forschungsanstrengungen und wird in den
kommenden fünf Jahren etwa 20 Millionen Euro in die
einschlägige Forschung investieren. Hinzu kommen Mit-
tel in der Größenordnung. von 8,5 Millionen Euro, die
von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden.
IV. Zur Einführung eines Qualitätssiegels für strah-
lungsarme Handys möchte ich Folgendes sagen:
Es wäre sicher wünschenswert, wenn die Handys mit
ihrem SAR-Wert gekennzeichnet würden. Der SAR-Wert
ist ein Maß für die vom Körper des Handy-Nutzers ab-
sorbierte spezifische Leistung. Die Hersteller geben diese
Werte inzwischen im Internet und in den Betriebsanlei-
tungen bekannt. Noch besser wäre es, diese Werte würden
auf dem Handy selbst oder auf der Verpackung erschei-
nen. Den Verbrauchern könnte so ein zusätzliches Ent-
scheidungskriterium an die Hand gegeben werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22585
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(B)
Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn sich die
herstellende Industrie und auch die Netzbetreiber dazu
durchringen könnten, in den Gebrauchsanweisungen den
Verbrauchern deutliche Hinweise über strahlungsmin-
dernde Maßnahmen bei der Nutzung der Handys zu geben.
V. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der
CDU/CSU vom vergangenen Jahr zu den „Auswirkungen
der elektromagnetischen Felder, insbesondere des Mobil-
funks“ hat die Bundesregierung sowohl ihre Politik als
auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen ausführlich dar-
gestellt.
Insgesamt ist die Bundesregierung davon überzeugt,
die Verbraucher in hinreichendem Maße vor den mög-
lichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zu
schützen.
Die Netzbetreiber sind ihrerseits willens, mehr für die
Aufklärung der Öffentlichkeit zu tun und insbesondere
die Kommunen bei ihrer Netzplanung zu beteiligen und
auf besondere Anliegen bei der Standortwahl Rücksicht
zu nehmen.
Jetzt kommt es darauf an, dass alle Beteiligten die ih-
nen gebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten auch kon-
struktiv nutzen.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts
– zu dem Antrag: Frontpartien von Fahrzeugen eu-
ropaweit fußgängersicher gestalten
– zu der Unterrichtung: Mitteilung der Kommission
an den Rat und das Europäische Parlament
Fußgängerschutz: Selbstverpflichtung der europä-
ischen Automobilindustrie
– zu dem Antrag: Mehr Sicherheit durch Kreisver-
kehre
(Tagesordnungspunkt 17 a und b)
Rita Streb-Hesse (SPD): Frontschutzbügel an Fahr-
zeugen sind in den Weiten mancher Kontinente ohne
Frage sinnvoll, aber sicher nicht auf den Straßen Europas.
Hier sind sie für Fahrradfahrer und Fußgänger, insbeson-
dere für Kinder, höchst gefährlich – und diese gilt es zu
schützen.
Alle Fraktionen und die Bundesregierung sind sich da-
her einig, dass ein europaweites Verbot notwendig ist. Seit
1998 ist die Bundesregierung in diesem Sinne initiativ
und, wie wir heute feststellen können, erfolgreich: Die eu-
ropäische Automobilindustrie hat sich zu einer fußgänger-
freundlichen Gestaltung der Fahrzeugfront verpflichtet;
schon ab diesem Jahr werden Fahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen
nicht mehr mit starren Frontschutzbügeln ausgerüstet.
Die Bundesregierung drängt aber weiterhin auf die
Einführung verbindlicher Vorschriften für Europa, die
auch große Geländewagen und Nachrüstteile einbeziehen
und für alle Kraftfahrzeuge gültig sind. Um diesem An-
liegen Nachdruck zu verleihen und ein rasches Arbeiten
der EU-Kommission zu erreichen, bereitet Bundesminis-
ter Bodewig parallel ein nationales Verbot vor. Da dieses
Vorgehen, der Bundesregierung den Intentionen aller
Fraktionen entspricht, haben wir uns im Ausschuss
auf einen gemeinsamen Antrag als verstärkende Unter-
stützung verständigt, der heute zur Beschlussfassung des
Bundestages vorliegt.
Über Jahre waren Ampelanlagen das Nonplusultra der
Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit auf unseren
Straßen. Mit zunehmender Mobilität und der damit ein-
hergehenden höheren Verkehrsdichte wuchs der Anteil
der Ampel- und Signalanlagen, ebenso der Schilderwald.
Seit einigen Jahren können wir hier ein „Umdenken“ fest-
stellen. Diskutiert wird, ob und inwieweit die Vielzahl von
Verkehrszeichen noch Hilfestellung gibt oder eher Ver-
wirrung stiftet. In einigen Kommunen laufen deshalb Mo-
dellversuche, bei denen in ausgewählten Gebieten unter
dem Gesichtspunkt „Weniger ist vielleicht mehr“ das Ver-
kehrsverhalten und die Unfallhäufigkeit nach Beseitigung
eines Teils vorhandener Verkehrszeichen beobachtet
wird.
So verwundert es nicht, dass auch Kreisverkehrsplätze
eine „Renaissance“ erfahren. Der Antrag der CDU/CSU
will diese Entwicklung forcieren. Die im Vorspann der
eigentlichen Antragspunkte beschriebenen Vorteile von
Kreisverkehrsplätzen decken sich mit der Einschätzung
des Ministeriums und aller Fraktionen hinsichtlich der
Reduzierung von Unfällen im innerörtlichen Verkehr und
auf kleineren Landstraßen. Für Bundesfernstraßen – und
nur für diese ist der Bund zuständig – ist die Einrichtung
von Kreisverkehren wegen der unterschiedlichen
Straßenfunktionen nicht unbedingt die „unfallvermei-
dende Lösung“ und kann im Widerspruch zur Zweckbe-
stimmung stehen. In Begleitung der wachsenden „Popu-
larität“ wurden schon 1995 durch das Verkehrsminis-
terium Regelungen für den Einsatz und die Gestaltung
von Kreisverkehrsplätzen erarbeitet und wurde 1998 ein
diesbezügliches Merkblatt erstellt. Mit der 33. Änderung
der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2000 wurde darüber
hinaus der gestiegenen Bedeutung auch im Straßenver-
kehrsrecht Rechnung getragen.
Das von der CDU/CSU für notwendig erachtete Son-
derprogramm zum Bau vieler Kreisverkehrsplätze schießt
jedoch weit über das Ziel hinaus. Schon jetzt haben die
Straßenämter den von der CDU/CSU geforderten Ermes-
sensspielraum, auch auf Bundesfernstraßen dort Kreis-
verkehrsplätze einzurichten, wo dies die geeignete Lö-
sung ist. Deren Finanzierung ist mit den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln sichergestellt. „Voll dane-
ben“ ist aber die geforderte Finanzierung aus den Mitteln
für das Anti-Stau-Programm, das Investitionsmaßnahmen
zur Stauvermeidung auf den Bundesautobahnen beinhal-
tet und mit dem Aufkommen aus der streckenbezogenen
LKW-Vignette zweckgebunden finanziert werden soll.
Ich freue mich, heute erneut anhand von Anträgen der
Opposition die gute und erfolgreiche Arbeit der rot-grü-
nen Bundesregierung in zwei der vielen Bereiche der Ver-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222586
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kehrssicherheitspolitik darstellen zu können. Ich freue
mich ebenso über den feststellbaren politischen Grund-
konsens und die konstruktive Zusammenarbeit.
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Konti-
nuität ist das A und O in der Verkehrssicherheit. Kampa-
gnen, Pläne und Ziele machen hier nur dann Sinn, wenn
sie auf Dauer angelegt sind. Das Verhalten der Menschen
muss sich ändern – zuerst in den Köpfen, dann auf der
Straße. Darin sind sich – Gott sei Dank – alle Fraktionen
im Bundestag einig. Nur in der Intensität unterscheiden
Sie sich. Die CDU/CSU-Fraktion stand immer für diese
Kontinuität. Das galt für die Zeit der Regierung; das gilt
aber auch jetzt in der Opposition, wie die hier debattier-
ten Anträge beweisen.
Verkehrssicherheit muss auf Verhaltensänderung ab-
stellen – weg vom Einzelkämpfer, hin zum Teamarbeiter.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswach-
ten, der ADAC, der ADFC, die Technischen Überwa-
chungs-Vereine, die Polizei, Kindergärten, Schulen und
viele andere leisten dabei eine wichtige Arbeit.
Was jedoch fehlt in unserer Republik, ist ein Gesamt-
konzept für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Von drei
SPD-Verkehrsministern angekündigt, gibt es bis heute
keine umfassende Konkretisierung.
Ganz anders dagegen handelt die Europäische Kom-
mission. Sie hat ein Zehnjahresprogramm aufgelegt. Sie
zeigt Betroffenheit. Das ist praktizierte Mitverantwor-
tung; denn Europas Unfallbilanz – und wir gehören dazu –
ist bitter, bedrückend und belastend. Täglich sterben
123 Menschen im Straßenverkehr.
Die EU setzt auf sichere Frontpartien, besonders bei
Geländewagen, um mehr Fußgänger- und Radfahrer-
schutz zu erreichen. Sie zeigt konkrete Absichten.
Bei uns zögert und zaudert man in dieser Frage, trotz
des Antrags der Union, trotz der Aufforderung durch die
Kinderkommission des Deutschen Bundestages, trotz Ap-
pellen von Experten, trotz des Wissens, dass diese Kuh-
fänger voller Risiken sind.
Nach Auffassung des Europäischen Verkehrssicher-
heitsrates könnten fast 2 000 Menschenleben gerettet und
über 15 000 Verunfallte mit schweren Verletzungen ver-
hindert werden, würde man die passive Sicherheit der
Fahrzeuge insgesamt endlich verbessern. Vertretbare
Frontpartien gehören dazu.
Ein Unfall mit 20 km/h hat bei einem Geländewagen
mit Frontschutzbügeln die gleiche Aufprallwirkung wie
ein Zusammenstoß mit einer normalen Frontpartie bei
40 km/h – verheerend für Fußgänger, tragisch besonders
für Kinder.
Anstatt die Autokonzerne zu mehr Fahrzeugsicherheit
zu verpflichten, weicht man mit Hinweis auf Brüssel der
Herausforderung aus. Der Autokanzler will es offensicht-
lich mit der Autobranche nicht verderben.
Auf ein Mehr an Sicherheit setzt auch der zweite An-
trag der CDU/CSU, der heute hier debattiert wird. Kreis-
verkehre sind außerorts die sichersten Verkehrskreuzun-
gen. Die Geschwindigkeit wird herabgesetzt, die Vorsicht
sitzt am Steuer. Diese innovativen Lösungen, die zudem
günstig zu bauen und zu warten sind, müssen weiter vor-
angetrieben werden.
Die Regierung aber scheut mutige Programme, obwohl
ein Mehr an Sicherheit erreicht werden kann. Das zeigt
sich auch bei der Finanzierung der Verkehrssicherheit. Bis
auf 1999 lag der Haushaltstitel für die Verkehrssicherheit
gleichbleibend bei 11,248 Millionen Euro, trotz regel-
mäßiger Erhöhungsankündigungen. Das ist zu wenig für
eine kontinuierliche Verkehrssicherheitspolitik. Peinlich,
wenn Organisationen darüber klagen, dass sie mit Lehr-
büchern aus dem Jahr 1972 arbeiten müssen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den letzten
Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mittel
für die Verkehrserziehung gesteigert werden müssen,
wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen gewahrt werden
soll. Bei 2,4 Millionen Verkehrsunfällen im Jahr darf man
bei der Finanzierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen
nicht kleckern, sondern muss klotzen.
Zu viele Schwachstellen zeigt auch die Verkehrssi-
cherheitspolitik des jetzt dritten Verkehrsministers in die-
ser Regierung. „Gelassen läuft’s“ ist offensichtlich nicht
nur der aktuelle Verkehrssicherheitsslogan, zu bewundern
am Straßenrand, sondern – ironisch angemerkt – offen-
sichtlich die Leitlinie von Fachminister Kurt Bodewig.
Die CDU/CSU-Fraktion hat mit ihrem Antrag zu si-
cheren Frontpartien von Fahrzeugen bewiesen, dass sie
handelt. Die Regierung dagegen hat, indem sie den Antrag
neun Monate hat schmoren lassen, eine unvertretbare
Untätigkeit unter Beweis gestellt. Viele schlimme Unfälle
hat es in der Zwischenzeit wieder gegeben.
Die Industrie muss aufgefordert werden zu handeln.
Auf eine Selbstverpflichtung dabei zu setzen ist gut, weil
sie auf Einsicht baut. Wichtiger ist es aber, den Unein-
sichtigen auf die Sprünge zu helfen.
Beim Autokauf wird darauf geachtet, dass die eigene
Sicherheit – die des Fahrers und Beifahrers – hoch ist.
Hersteller gehen mit immer neuen Entwicklungen darauf
ein. Die Interessen von Fußgängern und Radfahrern aber
werden oft nicht im gleichen Zuge weiterentwickelt. Hier
besteht Handlungsbedarf.
Bei den besonders häufig auftretenden Frontalzusam-
menstößen zwischen Fußgängern/Radfahrern und PKW
sind aufseiten der Kraftfahrzeuge in erster Linie zwei Ge-
fahrenpunkte auszumachen: zum einen die beim Fron-
talanprall zunächst treffende Stoßstange und Kühlerpartie
mit der unmittelbaren Gefahr von schweren bis hin zu
schwersten Verletzungen. Hier drohen, so Sicherheitsex-
perten, namentlich bei Fahrzeugen mit Frontschutzbügeln,
besonders häufig tödliche Kopfverletzungen für Kinder.
Ein weiteres Problem ist der Bereich von Windschutz-
scheibe und A-Säule. Hier kann es zu erheblichen bis
schwersten Verletzungen nicht nur durch den Anprall,
sondern besonders auch durch den Abprall und den nach-
folgenden Sturz auf die Fahrbahn kommen. Auch hier tra-
gen steife Frontpartien wesentlich zur Unfallschwere bei,
indem sie den Passanten oder Fahrradfahrer anheben und
es zu einem Anprall auf die Windschutzscheibe kommt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22587
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(D)
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Bei beiden Unfallschwerpunkten könnte durch leicht
verformbare Frontpartien die passive Sicherheit bei Zu-
sammenstößen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern
wesentlich erhöht werden. Obgleich diese Fakten seit län-
gerem bekannt sind und konkrete Verbesserungen regel-
mäßig von den anerkannten Verkehrssicherheitsverbänden
angemahnt werden, versteckt sich die Bundesregierung
hinter dem Verweis auf laufende, in ihrer Dauer aber nicht
absehbare europäische Verhandlungen. Selbst die Ermah-
nungen der Kinderkommission des Deutschen Bundesta-
ges haben die Regierung nicht zu einem Einlenken ge-
bracht. Sie verlässt sich lieber auf einen Vorstoß von
Brüssel, anstatt selbst die Initiative zu ergreifen. Gerade
für Deutschland als das größte Transitland in Europa ist es
umso wichtiger, eine europaweite Regelung zu erzielen.
1999 gab es 47 582 Unfälle zwischen Fahrradfahrern
und PKW – das sind mehr als 12 Prozent aller Verkehrs-
unfälle sowie weitere 28 220 zwischen Fußgängern und
PKW; das sind mehr als 7 Prozent aller Verkehrsunfälle.
Bei diesen fast 66 000 Unfällen gab es unter den PKW-In-
sassen 3 Tote, aber 868 Tote unter den ungeschützten Ver-
kehrsteilnehmern. Diese Zahlen sind keine einmaligen
Spitzenwerte. So geht die Bundesanstalt für Straßenwe-
sen (BAST) in einer Prognose bis zum Jahr 2010 sogar
von einer Steigerung der Unfälle mit Fahrradfahrern um
6 Prozent aus. Noch immer gilt: Zu Fuß zu gehen ist über
neun Mal gefährlicher, als mit dem Auto zu fahren. Das
ist, am Rande bemerkt, auch kein Anreiz, umzusteigen auf
umweltfreundlichere Verkehrsmittel. Verkehrsverlage-
rung auf das Fahrrad oder den Fußweg wird so vereitelt.
Die Bundesregierung kommt ihrer Pflicht, geeignete
Maßnahmen zum Schutz der Menschen zu schaffen, nicht
ausreichend nach. Sie verlässt sich auf Europa, um selbst
nicht handeln zu müssen. Sie wird erst durch die Opposi-
tion gezwungen, sich des Themas überhaupt anzunehmen.
Ohne Kollegen wie Manfred Heise, der sich seit langem
mit den Folgen von ungeeigneten Frontpartien beschäf-
tigt, der dafür kämpft, dass die Rechte von Fußgängern
und Radfahrern gewahrt werden, fände dieses wichtige
Thema noch weniger Gehör.
Wir brauchen eine europäische Lösung. Jährlich
42 500 Verkehrstote haben wir in der EU zu beklagen –
über 3,5 Millionen Menschen werden Jahr für Jahr Opfer
mit schweren Schädigungen von Verkehrsunfällen. Sie
alle dürfen nicht als Preis der Mobilität hingenommen
werden. Der europäische Verkehrssicherheitsrat beziffert
die Unfallschäden auf jährlich über 160 Milliarden Euro,
das Doppelte des gesamten EU-Haushaltes. Doch die EU
bilanziert nicht nur, sie handelt konsequent. Ihre Absicht ist
es, bis 2010 die Anzahl der Verkehrstoten auf 25 000 zu
senken. In unserem Land gibt es kein Ziel dieser Art und
kein Sicherheitskonzept mit einer festen Ausrichtung. Die
EU arbeitet aktuell an einer Richtlinie, wie Straßen siche-
rer werden können. Besonders an Unfallschwerpunkten
orientiert man sich. Die Bundesregierung muss eine Vor-
reiterrolle in diesem europäischen Prozess übernehmen und
darf sich nicht auf den Lorbeeren aus Brüssel ausruhen.
Die Verkehrssicherheit ist nur eine der vielen Spar-
büchsen von Minister Eichel. Bodewig wehrt sich nicht
dagegen. Mit 11,248 Millionen Euro liegt der Beitrag der
Bundesregierung auf gleich bleibend schlechtem Niveau.
So können die Verbände und Vereine, die sich um die Ver-
kehrssicherheit in unserem Land kümmern, nicht arbei-
ten. Die Konsequenz: Einer von drei Bürgern auf unserem
Kontinent muss im Laufe seines Lebens infolge eines Au-
tounfalls ins Krankenhaus; einer von 20 EU-Bürgern wird
durch einen solchen Unfall getötet oder Invalide, einer
von 80 Bürgern beendet sein Leben etwa 40 Jahre zu früh
durch einen Unfall.
Ein weiteres Beispiel für die Verantwortungslosigkeit
von Rot-Grün ist die Einstellung des erfolgreichen Pilot-
Projektes „Trinken und Fahren könnt ihr Euch sparen“,
mit dem junge Leute zur Einsicht gebracht werden soll-
ten. Von der alten Bundesregierung war es angefangen
worden. Die neue ließ es prompt auslaufen. Fachlich klug
ist das nicht! Dabei gibt es Möglichkeiten, auch mit In-
frastrukturmaßnahmen den Unfällen vorzubeugen. Die
Unfallstatistiken zeigen, dass sich lediglich etwa 6,7 Pro-
zent aller registrierten Unfälle auf den gut ausgebauten
Autobahnen zugetragen haben. Im Gegensatz dazu stellen
Land- und Innerortsstraßen immer noch den traurigen
Schwerpunkt bei Verkehrsunfällen dar.
Um dieser Entwicklung wirksam begegnen zu können,
ist eine verstärkte Einführung von Kreisverkehrsplätzen
durchzusetzen. Sowohl auf dem Gebiet der Verkehrssi-
cherheit als auch beim Verkehrsablauf, der Umweltver-
träglichkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie für das Land-
schaftsbild stellen Kreisverkehrsplätze eine anerkannte
Alternative dar. Nachdem sich im europäischen Ausland
erwiesen hat, dass sich durch Kreisverkehrsplätze die Un-
fallzahlen erheblich reduzieren lassen, stößt diese Form
von Verkehrsknotenpunkten inzwischen auch in Deutsch-
land auf mehr Interesse, da neben den Fragen der Ver-
kehrssicherheit auch eine größere Leistungsfähigkeit so-
wie eine angemessenere Verkehrsführung für solche
Lösungen sprechen. Straßenbauämter verzeichnen eine
hohe Zahl von Anfragen zu Kreisverkehren; circa 5 Pro-
zent davon können jährlich tatsächlich realisiert werden.
Die Bedeutung von Kreisverkehrsplätzen für eine
deutliche Verringerung der Unfallzahlen mit Verunglück-
ten ist demnach anzuerkennen. Es ist daher notwendig,
ein Sonderprogramm für mehr Kreisverkehrsplätze in
Deutschland aufzulegen. Die Finanzierung für ein solches
Programm ist zu 100 Prozent aus dem Bundesfern-
straßenhaushalt sicherzustellen, weil neben den Landes-
besonders Bundesstraßen Unfallschwerpunkte sind.
Meine Kollegen Dirk Fischer und Eduard Oswald ha-
ben sich immer wieder auf vorbildliche Weise für mehr
Verkehrssicherheit eingesetzt. Die Stimmen der Opposi-
tion dürfen bei einem so wichtigen Thema nicht aus Par-
teikalkül überhört werden. Es ist wichtig, Geschlossen-
heit zu zeigen, wenn es darum geht, Menschenleben zu
retten.
Die Regierung muss jetzt handeln!
Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der Antrag der Union geht in die richtige Rich-
tung. Er zielt aber ins Leere. Die Europäische Kommis-
sion bereitet zurzeit umfassende Vorschriften zum
Fußgängerschutz vor.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222588
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Es gilt, Fahrzeugfronten derart zu gestalten, dass die
Zahl der Verkehrsopfer unter den Kindern, Fußgängern
und Radfahrern weiter gesenkt wird bzw. deren Verlet-
zungen gemindert oder sogar vermieden werden. Hierfür
werden gerade entsprechende Anforderungen festgelegt.
Auch der europäische Verband der Automobilhersteller
hat das Problem erkannt und Vorschläge für eine freiwil-
lige Selbstverpflichtung unterbreitet, die in die richtige
Richtung gehen.
Die angebotene Selbstverpflichtung basiert hinsicht-
lich der allgemeinen Fußgängerschutzvorschriften auf
dem Richtlinienvorschlag der Kommission. Darum kann
er überwiegend akzeptiert werden. Aber der angebotene
Verzicht auf starre Frontbügel aus Metall an Kfz bis zu
2,5 Tonnen ist jedoch nicht ausreichend. Viele Gelände-
wagen würden nicht erfasst.
Die Bundesregierung hat darum ein besonderes Inte-
resse an der verbindlichen Festschreibung eines Verbotes
von Frontschutzbügeln an Neufahrzeugen sowie deren
Nachrüstung damit artikuliert. Das Verbot muss natürlich
für alle PKWGeltung entfalten. Auf Drängen der Bundes-
regierung wurde in die Schlussfolgerungen des Rates die
Aufforderung an die Kommission aufgenommen, zusätz-
lich zur vorliegenden Selbstverpflichtung entsprechende
verbindliche europäische Vorschriften vorzulegen.
Die Kommission will nach der noch ausstehenden Stel-
lungnahme des Europäischen Parlaments, die Anfang
April dieses Jahres erwartet wird, ihre Entscheidung zur
Form der Vorschrift bekannt geben. Entweder wird es eine
Richtlinie oder eine Selbstverpflichtung der Automobilin-
dustrie mit obigem Inhalt geben. Mir ist zwar eine Richt-
linie lieber; wenn allerdings der Weg der Selbstverpflich-
tung der Industrie schneller, aber ebenso gut zum Erfolg
führt wie eine Richtlinie, kann ich diesen Weg mitgehen.
Noch ein Wort zu Kreisverkehren: Die Vorteile von
Kreisverkehren in Bezug auf Verkehrssicherheit und Ver-
kehrsleitfähigkeit sind von der Union in ihrem Antrag gut
und vollständig aufgelistet worden. Die reichhaltigen po-
sitiven Erfahrungen, die die Länder und Kommunen mit
den von ihnen eingerichteten Kreisverkehren gesammelt
haben, standen dem Antrag der Union ersichtlich Pate.
Die Union hat auch erkannt, dass der eigentliche
Adressat für die Errichtung von Kreisverkehren nicht die
Bundesregierung ist, sondern die Straßenbauverwaltun-
gen der Länder. Darum der Trick mit dem Sonderpro-
gramm und die Aufforderung an den Bund, die Finanzie-
rung so sicherzustellen. Hier wird von der Opposition in
alter Manier Geld verteilt, ohne zu überlegen, ob es über-
haupt vorhanden ist.
Die Union sollte sich einmal überlegen, dass uns wohl
sicher der Bundesrechnungshof in die Pflicht nehmen
würde, wenn der Bund ohne Zuständigkeit für Länder und
Gemeinden die Finanzierung von Bauvorhaben über-
nimmt. Was Bundesfernstraßen betrifft hat der Bund be-
reits, wo sachlich opportun, Kreisverkehre als Problemlö-
sung an Unfallschwerpunkten realisiert.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir debattieren
heute zu nachtschlafender Zeit zwei für die Verkehrssi-
cherheit in Deutschland sicherlich wichtige Punkte: Die
Situation der Frontpartien von PKWs, insbesondere das
Sonderproblem der so genannten Bullfänger, und auf An-
trag der CDU/CSU die Sachlage der Kreisverkehre in
Deutschland.
Aus Sicht der Liberalen ist die Lösung des Problems
fußgängerfreundlicherer Frontpartien seit langer Zeit not-
wendig und bedarf zu einer sachgerechten Lösung einer
gesamteuropäischen Richtlinie, um nationale Sonderhei-
ten auszuschließen. Hervorstechend hier ist die Sondersi-
tuation der so genannten Bullfänger, insbesondere an in
der Innenstadt eingesetzten Geländewagen, die optisch
zwar schön aussehen, bei Unfällen aber insbesondere
Fußgänger und hier Kinder zusätzlich empfindlich verlet-
zen können. Für die FDP erkläre ich klar, dass wir einer
gesetzlichen Regelung zur Abschaffung dieser „Bullfän-
ger“ offen gegenüberstehen. Wir haben deshalb auch den
gemeinsamen Antrag des Ausschusses für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen initiiert, dem wir vollinhaltlich zu-
stimmen. Soweit sich auf europäischer Ebene eine kurz-
fristige Lösung dieser Gesamtproblematik nicht umsetzen
lässt, sind wir damit einverstanden, dass die Bundesregie-
rung auf nationaler Ebene eine entsprechende Änderung
der Straßenverkehrszulassungsordnung umsetzt.
Auch zum Kreisverkehr und zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit sind die Liberalen positiv eingestellt. Der
vorgelegte Antrag der Union geht aus unserer Sicht aller-
dings über das Ziel hinaus. Im Wesentlichen sind Kreis-
verkehre im innerstädtischen und kommunalen Straßen-
bereich notwendig. Für diese Finanzierung ist der
Bundestag nicht zuständig, zumindest nicht, was die Aus-
bauplanung dieser Straßen angeht. Darüber hinaus halten
wir es für den falschen Weg, die Finanzierung eines Son-
derprogramms Kreisverkehre aus dem so genannten
Anti-Stau-Programm vorzunehmen, zumindest so lange,
wie die Finanzierung für die bereits dort beschlossenen
Maßnahmen noch nicht einmal sichergestellt worden ist.
Wir werden deswegen der Beschlussempfehlung des
Ausschusses im Zusammenhang mit den Frontpartien der
PKWs zustimmen und uns bei der Abstimmung über den
Antrag der CDU/CSU der Stimme enthalten.
Rosel Neuhäuser (PDS): Immer mehr Fahrzeuge
werden von den Automobilherstellern mit Frontschutzbü-
geln ausgestattet. In den meisten Fällen handelt es sich da-
bei lediglich um einen in Mode geratenen Zierrat. Wirkli-
chen Bedarf dafür gibt es eigentlich nur für Fahrzeuge auf
dem Bau oder in der forstwirtschaftlichen Nutzung. In
solchen Bereichen sind Frontschutzbügel ja auch sinn-
voll. Hier dienen sie zum Schutz der Insassen. Im norma-
len Straßenverkehr allerdings stellen sie nur eine zusätz-
liche Gefährdung für Fußgänger und Fahrradfahrer dar.
Das gilt vor allem für Kinder. Für Kinder befinden sich
die Frontschutzbügel genau in Kopfhöhe. Das Material ist
unnachgiebiger als die Kühlerhaube oder Stoßstange. Aus
diesem Grunde kann, selbst bei geringem Tempo des
Fahrzeuges, der Zusammenstoß für Kinder tödlich sein.
Und alles nur, damit das Auto sportlicher und schneller
aussieht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22589
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(B)
Als Kinderkommmission haben wir uns bereits auf na-
tionaler und europäischer Ebene im letzten Jahr für die
Abschaffung von Frontschutzbügeln eingesetzt, zuletzt
auch mit einem Alleingang im Wege der Kfz-Zulassungs-
verordnung.
Ich freue mich, dass die Kinderkommission im Kampf
gegen die besonders für Kinder so gefährlichen Front-
schutzbügel breite politische Unterstützung erhalten hat.
Daher stimmen wir dem Antrag mit Freuden zu.
Aus der Mitteilung der EU-Kommission nehmen wir
interessiert zur Kenntnis, das mit der europäischen Au-
toindustrie eine Selbstverpflichtung über eine weniger
unfallträchtige Gestaltung von Neufahrzeugen ausgehan-
delt worden ist. Diese soll zu unterschiedlichen Fristen
mit unterschiedlichen Maßnahmen in Kraft treten und
Kontrollmöglichkeiten enthalten. Diese Worte höre ich
wohl und wir als Kinderkommission, drängen auf mög-
lichst schnelle Umsetzung.
Einige Worte zum Problem von mehr Sicherheit durch
Kreisverkehre. Die Forderung nach einem Sonderpro-
gramm für mehr Kreisverkehrsplätze ist aus meiner Sicht
zu pauschal gestellt. Die positiven Erfahrungen, insbe-
sondere zum Rückgang der Zahl der Unfälle, treffen nur
auf kleine Kreisverkehre zu. Auch die vielen im Antrag
genannten Vorteile sind Vorteile an kleinen Kreisverkeh-
ren.
Bezüglich der Verkehrsberuhigung durch Kreisver-
kehre gibt es aus der Praxis recht widersprüchliche Mei-
nungen. Da es zudem auch eine Reihe von Nachteilen
gibt, ist ein forcierter Umbau von ampelgeregelten Kreu-
zungen zu Kreisverkehrsplätzen nicht sinnvoll.
Aus diesen und weiteren Gründen, die ich mangels Zeit
nicht weiter benennen kann, enthalten wir uns bei diesem
Antrag der Stimme.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie-
rung der Besoldungsstruktur (Besoldungs-
strukturgesetz – BesStruktG)
– des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung
der Dienstrechtsreform
(Tagesordnungspunkt 31 c)
Hans-Peter Kemper (SPD): Nach langer, teilweiser
recht mühevoller Vorarbeit werden wir heute die Neure-
gelungen zur Besoldungsstrukturreform beschließen. Um
es gleich vorweg zu sagen: es ist ein gutes Gesetz gewor-
den, ein Gesetz, dass mehr Modernisierung, Flexibilisie-
rung, deutlich bessere Leistungsanreize aber auch. Ver-
einfachungen in das mitunter doch recht starre System des
Berufsbeamtentums einführt.
Ich will in der gebotenen Kürze nur auf einige wichtige
Schwerpunkte dieses Reformgesetzes eingehen: Im öf-
fentlichen Dienst haben wir bereits heute leistungsbezo-
gene Gehaltsbestandteile, deren Vergabe allerdings quo-
tiert ist, nämlich auf 10 Prozent der A-Besoldeten. Diese
Vergabequoten sind auf 15 Prozent angehobenen worden.
Es ist nur ein erster Schritt, aber ein Schritt in die richtige
Richtung. Gleiches gilt für die besseren Honorierungs-
möglichkeiten von Teamarbeit. Hiermit wird gerade den
Erschwernissen im Polizeidienst, im Zolldienst – überall
dort, wo vorrangig in Teams gearbeitet wird und wo die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehr starkem Maße
aufeinander angewiesen sind – Rechnung getragen. Verän-
derungen bei den Stellenplanobergrenzen sowie deutliche
Ausweitungen bei der Vergabe von Beamtenverhältnissen
auf Probe und Führungsfunktionen im Beamtenverhältnis
auf Zeit, sind weitere wichtige Flexibilisierungsbestand-
teile im öffentlichen Dienst.
Im Anschluss an die menschenverachtenden An-
schläge in den USA am 11. September 2001, die erhebli-
che Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevöl-
kerung, auch in der Bundesrepublik, aber insbesondere
auf den Luftverkehr gehabt haben, ist innerhalb des Anti-
terrorpakets beschlossen worden, so genannte Skymar-
shalls oder Flugsicherheitsbegleiter einzusetzen. Diesen
Flugsicherheitsbegleitern soll eine Erschwerniszulage zu-
erkannt werden – in der Größenordnung wie bei den
GSG-9-Beamten.
Nun wird ja nicht ganz zu Unrecht darauf verwiesen,
dass die neuen Zulagen der generellen Zielsetzung, Zula-
gen abzubauen, entgegenlaufen. Das ist auch nicht völlig
falsch. Wer sich aber den jüngsten Versorgungsbericht,
die Diskussionen um die Versorgungsreform und die darin
deutlich gewordenen Probleme noch einmal vor Augen
führt, der wird diese Lösung bejahen. Die geplanten Zu-
lagen werden nicht ruhegehaltsfähig sein und demzufolge
auch den „Versorgungsetat“ nicht zusätzlich belasten.
Jede andere Regelung – Beförderungen usw. –, hätte zu
zusätzlichen Ruhegehaltsansprüchen und damit zu einer
weiteren nicht zu verantwortenden Verschärfung der Ver-
sorgungsproblematik geführt.
Dem aufmerksamen Zuhörer oder Leser wird nicht
entgangen sein, dass bei der ersten Lesung zwei weitere
Schwerpunkte in diesem Gesetzentwurf vorhanden wa-
ren, nämlich die Neuregelung des Familienzuschlags
durch Streichung des so genannten Verheiratetenzu-
schlags und die Flexibilisierung der Bezahlung im Ein-
gangsamt und ersten Beförderungsamt im gehobenen und
höheren Dienst durch die Einführung von so genannten
Bandbreiten über drei Besoldungsgruppen. Nach langen,
zum Teil auch streitigen Diskussionen sind diese beiden
Elemente aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wor-
den und ich kann nicht behaupten, dass ich darüber unbe-
dingt traurig bin.
Für den Bereich der Bundeswehr haben wir mit der An-
hebung der Altersteilzeitbezüge eine Neuausrichtung der
für die betroffenen Beamten infrage kommenden Rege-
lung insofern vorgesehen, als sie den tarifvertraglichen
Regelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
angeglichen werden. Hierbei handelt es sich um flankie-
rende Maßnahmen für den dringend notwendigen Trans-
formationsprozess in der Bundeswehr und um eine erheb-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222590
(C)
(D)
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liche Verbesserung der Alterssicherung für vorzeitig aus-
scheidende Soldaten. Wir haben den Mobilitätszuschlag
für Wehrpflichtige durch eine individuelle Berücksichti-
gung der tatsächlich entstehenden Aufwendungen verbes-
sert und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Lassen Sie mich gerade in Bezug auf die Bundeswehr
doch noch einige zusätzliche Bemerkungen machen: Wir
haben in dieser Legislaturperiode mehrfach die Thematik
Bundeswehr auf der Tagesordnung gehabt. Wir haben die
Situation der Bundeswehrbediensteten nachhaltig verbes-
sert.
Nicht nur die Anhebung der Altersteilzeitbezüge und
die Regelung des Mobilitätszuschlags in diesem Gesetz,
sondern auch die Abschaffung der Besoldungsgruppen
A 1 und A 2 sowie erhebliche Verbesserungen in den Be-
soldungsgruppen A 9, A 12 und A 13 fallen hierunter. Da-
rüber hinaus hat es noch eine Reihe von Verbesserungen
und Veränderungen gegeben, die ich hier in allen Einzel-
heiten gar nicht aufführen will. Ich kann mich aber nicht
erinnern, dass es in einer Legislaturperiode in der Vergan-
genheit so viele Verbesserungen für die Bundeswehr ge-
geben hat. Ich glaube, die Soldaten wissen das auch. Wer
es nicht weiß oder nicht wissen will, es aber unbedingt
wissen sollte, ist der Herr Gertz vom Deutschen Bundes-
wehrverband. Der hat aber wohl mehr damit zu tun, in un-
qualifizierter Form den Bundesverteidigungsminister zu
diffamieren, als sich im Interesse seines Verbandes um
diese Fakten zu kümmern und sie auch anzuerkennen.
Der öffentliche Dienst ist motiviert, er leistet gute Ar-
beit und das wird in diesem Gesetzentwurf auch honoriert.
Allerdings ist eines auch klar: In einer Zeit, in der unsere
Gesellschaft sehr stark in Bewegung ist, muss sich auch
der öffentliche Dienst bewegen, muss sich auch das Be-
rufsbeamtentum erneuern. Starres Festhalten an den
althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums
bedeutet irgendwann auch dessen Ende. Nur ein moder-
nes leistungsbezogenes Berufsbeamtentum garantiert sei-
nen dauerhaften Fortbestand.
Dieses heute vorgelegte Gesetz, dem wir, natürlich,
weil es ein gutes Gesetz ist, zustimmen werden, zeigt
wichtige Schritte in die richtige Richtung auf, ebnet den
Weg für ein modernes Berufsbeamtentum. Deshalb soll-
ten alle, die das Berufsbeamtentum erhalten wollen, die-
sem Gesetzentwurf zustimmen. Wir finden das Gesetz gut
und die Opposition sollte dies auch tun.
Meinrad Belle (CDU/CSU): Leistungsfeindlich, be-
amtenfeindlich, familienfeindlich – das war Ihr erster Ent-
wurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungs-
struktur. Als reines Spargesetz zulasten der betroffenen
Beamten wurde es auch von den Spitzenverbänden ein-
hellig abgelehnt. Zu Denken gab Ihnen offenbar auch die
eindeutige Ablehnung Ihres Entwurfs durch den Bundes-
rat.
Unsere massive Kritik und die eindeutige Beanstan-
dung durch die ganz überwiegende Zahl der Sachverstän-
digen in der öffentlichen Anhörung führte nun bei Ihnen
zu einer Kehrtwendung.
Sie sind – was ich durchaus als positiv feststelle – auf
den richtigen Weg zur Fortsetzung zur Reform des
Dienstrechtes mit dem Ziel der leistungsfähigen und qua-
lifizierten Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums
zurückgekehrt.
Der im Änderungsantrag der Koalitionsparteien vom
15. März 2002 enthaltene Verzicht auf die Einführung von
Bezahlungsbandbreiten im gehobenen und höheren
Dienst sowie der Verzicht auf die Streichung des Verhei-
ratetenzuschlages wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Allerdings wäre aus unserer Sicht besonders wünschens-
wert gewesen, wenn Sie auch beim Versorgungsände-
rungsgesetz die notwendigen Konsequenzen aus dem Er-
gebnis der seinerzeitigen Anhörung gezogen hätten.
Auch die im weiteren Änderungsantrag vorgesehenen
Veränderungen und Verbesserungen zum Beispiel bei der
Bundeswehr, den Stellenobergrenzen, der Leistungsstufe,
Leistungsprämie und Leistungszulage sowie der Ein-
führung des gesonderten Erschwerniszuschlages für
Flugsicherheitsbegleiter usw. werden von uns mitgetra-
gen.
Die bereits im ursprünglichen Entwurf vorgesehene
Einführung einer Zulage für die Wahrnehmung befristeter
Funktionen wird von uns allerdings abgelehnt. Zulagen
sollten – wie in unserem Dienstrechtsreformgesetz der
letzten Legislaturperiode – generell abgebaut und nicht
neu eingeführt werden. Die neue Zulage wird bereits jetzt
schon als „Pressesprecherzulage“ betitelt und kann poli-
tisch missbraucht werden.
Die Ausweitung auf alle Leiter öffentlicher Schulen
– ohne Rücksicht auf Größe der Schule bzw. der Einstu-
fung des Schulleiters – stößt jedoch bei uns auf erhebliche
Bedenken. Die althergebrachten Grundsätze des Berufs-
beamtentums lassen nach unserer Auffassung nur die
vorübergehende Besetzung herausgehobener Führungs-
positionen auf Zeit zu zur Überprüfung der Führungsqua-
lifikation. Denn „ein guter Abteilungsleiter ist nicht
automatisch ein guter Behördenleiter“. Die Führungsqua-
lifikationen eines entsprechenden Bewerbers kann ich je-
derzeit im Konrektorenamt testen. Bedenken Sie: Welche
Autorität hat ein auf Zeit eingesetzter Leiter oder Leiterin
einer Grundschule in A 12 gegenüber Kollegen und El-
tern? Welchen Einflussversuchen ist er ausgesetzt? Die
innere Unabhängigkeit des Lebenszeitbeamten, eines der
bestimmenden Merkmale des Berufsbeamtentums, wird
schwer beeinträchtigt, ja beschädigt.
Für gleichermaßen unmöglich halten wir die Einstu-
fung von Amtsleitern von Teilen von Behörden der Ge-
meinden und Gemeindeverbände als Beamte auf Zeit.
Welche „Führungsfunktionen“ übt zum Beispiel ein
Amtsleiter in A 11 mit drei bzw. vier Mitarbeitern aus?
Wie soll dieser arme Amtsleiter pflichtgemäß und unab-
hängig nach Recht und Gesetz arbeiten, wenn er sich stän-
dig des Wohlwollens der unterschiedlichen Gemeinde-
ratsfraktionen versichern muss?
Die informierte und interessierte Öffentlichkeit beklagt
zu Recht die immer stärker werdende Parteipolitisierung
weiter öffentlicher Bereiche. Da können wir doch heute
nicht ein neues Einfallstor sehenden Auges öffnen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22591
(C)
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Sie haben unseren Änderungsantrag auf Streichung der
vorgesehenen Ausweitung der Besetzung von Führungs-
personen auf Zeit abgelehnt. Damit können wir Ihren Ge-
setzentwurf in der Fassung Ihres Änderungsantrages nicht
in seinem wesentlichen Inhalt mittragen; wir werden ihn
daher ablehnen.
Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Nach langen und intensiven Verhandlungen zwi-
schen den Parteien und zwischen Bund und Ländern wird
heute ein weiteres Mosaikstück auf dem Weg zur Ver-
wirklichung des Programms „Moderner Staat – Moderne
Verwaltung“ auf seinen parlamentarischen Weg gebracht.
Der Innenausschuss hat zum Teil doch wesentliche Ände-
rungen und Ergänzungen des Regierungsentwurfs vorge-
nommen und den Antrag des Bundesrats weitgehend ein-
gearbeitet.
Dem Anliegen, unseren Staat effizienter und bürger-
freundlicher zu gestalten und damit von einem rein ver-
waltenden hin zu einem aktivierenden Staatsleitbild zu
gelangen, kommen wir durch die heutige Verabschiedung
des Gesetzentwurfs in der geänderten Form trotzdem ei-
nen Schritt näher. Damit wird der entsprechenden Koali-
tionsvereinbarung Rechnung getragen. Allerdings muss-
ten doch gegenüber dem Regierungsentwurf einige
wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Die Re-
gelungen zur Einführung von Bezahlungsbandbreiten im
gehobenen und höheren Dienst waren aus dem Entwurf zu
streichen. Das bisherige Abstimmungsverhalten der Län-
der hat dies erforderlich gemacht. Ich bedauere dies ein
wenig; denn ich bin der Auffassung, der ursprüngliche
Gesetzentwurf mit der Einrichtung variabler Besoldungs-
bandbreiten – im ersten Schritt nur für die Einstiegsebe-
nen im gehobenen und höheren Dienst – hätte für die
jeweiligen Dienstherren in Bund und Ländern Gestal-
tungsspielräume geschaffen, um gezielter, marktgerechter
und flexibler auf arbeitsmarkt- und beschäftigungspoliti-
sche Situationen reagieren zu können. Denn die
grundsätzliche bundeseinheitliche Zuordnung der Ämter
zu einer einzigen Besoldungsgruppe lässt für aufgaben-
und anforderungsbezogene Differenzierungen kaum
Raum. Die Dienstherren hätten ihren Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen Perspektiven bieten können. Dadurch
hätte die Möglichkeit bestanden, deren Motivation zu för-
dern.
Zur Motivationsförderung wurde aber immerhin die
Vergabequote von 10 Prozent für Leistungsprämien und
Zulagen auf nunmehr 15 Prozent angehoben. So hat sich
die Chance der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bei
guter Leistung zu den Begünstigten zu gehören, erheblich
verbessert. Auch Teamarbeit unterfällt zukünftig einer
bessern Honorierungsmöglichkeit.
Dem modernen Familienbegriff, der sich an der Exis-
tenz von Kindern orientiert und nicht an der standesamt-
lichen Trauung, konnte an dieser Stelle nicht durch die
entsprechende Verbesserung durch einen Familienzu-
schlag Rechnung getragen werden. Das Abstimmungs-
verhalten der Länder machte ein Festhalten an der Strei-
chung des Verheiratetenzuschlags unmöglich. Eine
umfassende Modernisierung der Regelung zum Familien-
zuschlag soll in der kommenden Legislaturperiode unter
Berücksichtigung der Fortentwicklung des Tarifrechts er-
folgen. Mit der Erhöhung des kinderbezogenen Anteils im
Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um je-
weils 200 DM monatlich werden die Anforderungen des
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 24. No-
vember 1998 umgesetzt.
Wesentliche Regelungen aus dem Gesetzentwurf des
Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform wur-
den, wie schon oben erwähnt, übernommen. So soll der
Kreis der Ämter, die zunächst im Beamtenverhältnis auf
Probe vergeben werden können, auf stellvertretende
Behördenleiter erweitert werden. Gleiches gilt für den
Kreis der Ämter, die auf Zeit vergeben werden. So sollen
Schulleiter und Leiter von Teilen von Behörden in Ge-
meinden und Gemeindeverbänden zukünftig auf Zeit ein-
gestellt werden können. Flexibler wird auch zukünftig mit
der Mehrarbeit von Beamten umgegangen werden kön-
nen. Der Ausgleichszeitraum wird von drei Monaten auf
ein Jahr erweitert.
Ich meine, der Entwurf der Bundesregierung mit sei-
nen zukunftsweisenden Regelungen kann sich trotz ein-
zelner Kritikpunkte sehen lassen.
Dr. Max Stadler (FDP):Wir beraten heute ein Gesetz,
das seinen Namen nicht wert ist. Mit großem Aplomb von
der Bundesregierung – dort von Herrn Schily als Bun-
desinnenminister – als wichtiger Teil des Reformpro-
gramms „Aktivierender Staat“ angekündigt, ist von dem
Regierungsentwurf in seiner von den rot-grünen Koaliti-
onsfraktionen im Innenausschuss verabschiedeten Fas-
sung kaum mehr Wichtiges übrig geblieben.
Was die Bundesregierung als Gesetz zur Modernisie-
rung der Besoldungsstruktur vorgelegt hatte, hätte eigent-
lich von vornherein „Gesetz für Haushaltseinsparungen
an Beamtengehältern in Bund, Ländern und Gemeinden“
heißen müssen. Von einer Modernisierung oder Verbesse-
rung der Besoldungsstruktur kann keine Rede sein. Hier
ist der – untaugliche – Versuch gestartet worden, mit ei-
nem aus der christlich-liberalen Regierungszeit positiv
besetzten Begriff den Beamten ein Spargesetz zu unter-
schieben.
Zunächst zur jetzt vorübergehend fallen gelassenen
Abschaffung des Verheiratetenzuschlags: Die Streichung
dieser besonderen Alimentation für verheiratete Beamtin-
nen und Beamte hätte gerade junge Beamtenfamilien in
der Familiengründungsphase getroffen, wo es auf jeden
Cent ankommt. Leider gibt die Koalition ihr Vorhaben
nicht auf; sie will in der kommenden Legislaturperiode
neue Vorschläge unter Berücksichtigung der tarifvertrag-
lichen Entwicklung vorlegen.
Zur ebenfalls zurückgestellten Bandbreitenbezahlung:
Auch dies wäre keine Modernisierung oder Verbesserung
gar der Besoldungsstruktur gewesen. Abgesehen von ge-
wissen verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer solch
weit gehenden Einstufungsfreiheit der Dienstherren bei
den jüngeren beamteten Mitarbeitern, trifft es einfach
nicht zu, wenn die Bandbreitenbezahlung als Flexibilisie-
rungselement für die Beamten verbrämt wird. In der
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Gesetzesbegründung der Bundesregierung heißt es mit
entwaffnender Offenheit, dass in überbezahlten Ämterbe-
reichen und wenn der Arbeitsmarkt abgesenkte Konditio-
nen zulasse, die Eingangsbesoldung abgesenkt werden
könne. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, zumal wir in
allen in Betracht kommenden Berufsgängen Arbeitslosig-
keit und Stellennot zu beklagen haben. Auch in diesem
Punkt wird nach dem Prinzip „Aufgeschoben ist nicht
aufgehoben“ mit einer Neuauflage in der nächsten Legis-
laturperiode zu rechnen sein, wenn man der rot-grünen
Koalition die Chance dazu gibt. Hier ist keine bessere Ein-
sicht am Werk, sondern nur der durchsichtige Versuch er-
kennbar, durch ein taktisches Manöver eine Niederlage im
Bundesrat zu vermeiden.
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt das Regierungsvor-
haben auch in der abgespeckten Fassung ab. Es verblei-
ben genügend Regelungen, denen beim besten Willen
nicht zugestimmt werden kann. Das gilt für die Über-
nahme von Ländervorschlägen aus der Bundesratsinitia-
tive zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform mit der Aus-
weitung der Befugnisse der Länder zur Einrichtung von
Zeitbeamtenverhältnissen und den Wegfall von Vorgaben
für Probebeamtenverhältnisse. Nur weil die Länder bei
der von FDP und CDU/CSU durchgesetzten Dienst-
rechtsreform 1997 für sich die Möglichkeit geschaffen ha-
ben, Zeitbeamtenverhältnisse für Führungspositionen
einzurichten, ist das noch lange nicht gut. Was wirklich
– und das zeigt gerade auch der Fall Jagoda – beabsichtigt
ist, jedenfalls aber die Folge sein wird, das ist bei allem
anderweitigen Wortgeklingel eine weitere Politisierung
der Beamtenschaft. Dies lehnt die FDP-Fraktion ab. Wir
brauchen ein innerlich unabhängiges Berufsbeamtentum,
das der Loyalität verpflichtet ist und nicht nach der Wie-
derberufung in ein weiteres Zeitbeamtenverhältnis oder
der endgültigen Übertragung des Amtes schielt. Unter
dieser Voraussetzung ist es dann überhaupt nicht mehr
hinnehmbar, wenn diese Politisierung bis in Beamten-
gruppen unterhalb der Ebene von Behördenchefs mit der
Besoldung von leitenden Regierungsdirektoren getragen
wird, bei Lehrern und Gemeindebeamten sogar bis A 12/
A 11.
Es gibt weitere Gründe für die Ablehnung des Geset-
zes, so die unzureichende Flexibilisierung der Stellen-
obergrenzen. Die Länder können sich aus ihrer Verant-
wortung stehlen. Die vorgelegten Ergänzungen des
Gesetzentwurfs zur Verbesserung in der Leistungsbezah-
lung sind unvollkommen und werden weitgehend in den
Ländern leergehen. Richtig wäre, kleinliche bürokrati-
sche Beschränkungen strukturell zu beseitigen. Richtig
wäre, sich allein auf eine anteilmäßige Begrenzung des
Aufwandes für alle Leistungselemente am gesamten Be-
soldungsaufwand für die Beamten zu verständigen. Rich-
tig wäre, die Länder, die bislang nichts oder zu wenig
dafür getan hätten, die Leistungsbezahlung bei sich ein-
zuführen oder beizubehalten, zur Leistungshonorierung
zu verpflichten. Was einige Länder in diesem Zusammen-
hang tun, kann nur als Denaturierung der Dienstrechtsre-
form und Ausnutzung der betroffenen Beamten qualifi-
ziert werden, weil sie die Einsparungen aus der Streckung
der Gehälterskala nicht zurückgeben.
Anderen Maßnahmen, zum Beispiel der Gewährung
der Zulage für Polizeivollzugsbeamte als Flugsicherheits-
begleiter, stimmt die FDP ausdrücklich zu. Allerdings
eine wichtige Anmerkung zum Verfahren: Bei dem immer
wieder vom Innenministerium gewählten Weg der Ände-
rung besoldungsrechtlicher Verordnungen durch Gesetz
frage ich mich, ob nicht die diesbezüglichen Rechtsver-
ordnungsermächtigungen überflüssig sind.
Dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung
der Dienstrechtsreform kann sich die FDP-Bundestags-
fraktion nicht anschließen. Auch die von der Regierungs-
koalition nicht übernommenen Vorschläge sind abzuleh-
nen. Weder sind Vorruhestandsregelungen auf breiter
Front zurzeit akzeptabel noch können neue Stellenzula-
gen für die befristete Wahrnehmung von höherwertigen
Tätigkeiten gerechtfertigt werden.
Petra Pau (PDS): Die beiden heute zur Debatte und
Abstimmung stehenden Gesetzeswerke sind symptoma-
tisch für die handwerkliche Unfähigkeit der Koalition,
schlüssige Gesetze vorzulegen und durch die parlamenta-
rische Beratung zu bringen und gleichzeitig betroffenen
Bevölkerungsgruppen den Sinn dieser Werke zu vermit-
teln.
Sehen wir uns das Besoldungsstrukturgesetz an. Der
Gesetzentwurf ist eines von 15 Leitprojekten des Pro-
grammes „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ der
Bundesregierung. Zur Umsetzung des Vorhabens „Mo-
derner Staat“ sollte „auch das Besoldungsrecht zugunsten
aller Dienstherren flexibilisiert werden. Es sollten deshalb
bundeseinheitliche Vorgaben für die Beamtenbesoldung
abgebaut und den Dienstherren größere Gestaltungsspiel-
räume an die Hand gegeben werden“, um im Personalbe-
reich differenzierter handeln zu können. Den Mitarbeitern
sollten neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille
gefördert werden.
Nach Vorlage des Gesetzentwurfes gab es einen Sturm
der Empörung unter den Betroffenen und durch die Ge-
werkschaften. Die Fraktion der PDS hat in einem Ent-
schließungsantrag die Hauptkritiken der Gewerkschaften
und Betroffenen aufgenommen und versucht, mit sinn-
vollen Änderungsvorschlägen das Gesetzeswerk zu ver-
ändern. Insbesondere wandten wir uns gegen die Aufhe-
bung der einheitlichen Besoldungsordnung. Wir wollten
die Anwendung der Zulagenregelung erleichtern und un-
durchschaubare Zulagenregelungen vermeiden. Der Ver-
heiratetenzuschlag sollte vorerst aufrecht erhalten werden,
da offensichtlich hier eine allgemeine Benachteiligung der
betroffenen Familien bei Streichung einsetzen würde. Der
Verheiratetenzuschlag ist in den vergangenen Jahrzehnten
längst zu einem Bestandteil des monatlichen Einkom-
mens geworden. Gleichwohl erkennen wir an, dass eine
Reform hier notwendig ist, weil das Leben in Familien
zwar bevorteilt werden sollte, aber nicht das bloße Ver-
heiratetsein.
Nun ereilte uns inzwischen die dritte Änderung des
Koalitionsentwurfes. Inzwischen sieht der Gesetzestext
nicht mehr die Streichung des Verheiratetenzuschlages
vor. Dies ist einerseits schade; da somit gar kein neues
Konzept vorliegt und die Frage nach der Anpassung an
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22593
(C)
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veränderte gesellschaftliche Zustände unbeantwortet
bleibt. Weiterhin wird das bloße Verheiratetsein belohnt.
Andererseits hätte die Streichung gravierende finanzielle
Einschnitte vor allein für die unteren Besoldungsgruppen
und Familien mit ein und zwei Kindern nach sich gezo-
gen. Das ist nunmehr abgewendet, womit der Ansicht der
meisten Sachverständigen bei der Anhörung des Innen-
ausschusses gefolgt wird.
Zweitens wurde der Hauptkritikpunkt aller Anhörun-
gen, die Einführung von Bandbreiten, rückgängig ge-
macht. Das ist gut.
Unter dem Strich sind die Hauptkritikpunkte im Gesetz
geheilt, ansonsten wurden Wehrsoldverbesserungen,
Klarstellungen und Verfeinerungen vorgenommen, denen
zuzustimmen ist, weil mit ihnen das Gesetz handwerklich
etwas verbessert wird. Grundsätzlich jedoch werden wir
diesem Gesetzentwurf wiederum nicht zustimmen kön-
nen, da unsere Kritik in der alten Form fortbesteht, insbe-
sondere was unsere Ablehnung undurchschaubarer Zula-
genregelungen und die Reform des Familienzuschlages
betrifft.
Nun noch kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum
zweiten Gesetzeswerk, welches uns heute zur Abstim-
mung vorliegt: Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fort-
setzung der Dienstrechtsreform. Dieser Entwurf ist so
schlecht und ungerecht, dass wir uns nicht der Mühe un-
terzogen haben, Änderungsanträge zu stellen. Wir lehnen
ihn rundweg ab.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern: Eine Verwaltung, die mehr leisten
und weniger kosten soll, braucht leistungsstarke und en-
gagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies können
wir aber nur erreichen, wenn wir ganz im Sinne des Leit-
bildes des aktivierenden Staates die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aktivieren, motivieren
und fördern. Wir müssen das Können, die Erfahrungen,
die Talente und Begabungen wie auch vor allem die
schöpferischen Kräfte unserer Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter aktivieren und sie mit den Zielen, die für den öf-
fentlichen Dienst wichtig sind, verbinden. Dazu gehört in
erster Linie, dass wir die, die sich aktiv einbringen und er-
heblich mehr leisten, auch leistungs- und anforderungs-
gerecht bezahlen. Um differenziert handeln und bezahlen
zu können, muss vor allem im Interesse dieser Beamtin-
nen und Beamten das bundeseinheitliche System geöffnet
und flexibilisiert werden. Daran wird auch künftig kein
Weg vorbeiführen; dies schon deshalb nicht, weil künftig
für ein Bezahlungssystem, das nur wenig Raum für Dif-
ferenzierung lässt und mit der „Gießkanne“ verteilt, die fi-
nanziellen Möglichkeiten fehlen werden.
Deshalb ist es wichtig und wird sehr begrüßt, dass die
bisherigen Ansätze zur Leistungsbezahlung im beamten-
rechtlichen Bezahlungssystem weiter ausgebaut und die
Reformvorschläge der Bundesregierung aufgegriffen und
umgesetzt werden. Der Erfahrungsbericht des Bundesin-
nenministeriums zur Dienstrechtsreform hat gezeigt, dass
die Einführung der Leistungsbezahlung positiv bilanziert
werden kann.
Mit dem Besoldungsstrukturgesetz wird die Leistungs-
bezahlung nunmehr ausgebaut. Zukünftig werden die leis-
tungsbezogenen Bezahlungsinstrumente einfacher und
flexibler einsetzbar sein: Das Vergabeverfahren wird ver-
einfacht und die Chancen der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter, bei guter Leistung zu den Begünstigten der Leis-
tungsbezahlung zu gehören, werden durch Anhebung der
Vergabequoten von 10 auf 15 Prozent erweitert. Außer-
dem wird die Möglichkeit verbessert, erfolgreiche Team-
arbeit – die in vielen Bereichen inzwischen typisch ist –
zu honorieren.
Nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses
werden allerdings zwei Kernpunkte des Reformkonzepts
der Bundesregierung im Hinblick auf die Länderhaltung
zurückgestellt, nämlich die Einführung von Bezahlungs-
bandbreiten und die Reform des Verheiratetenzuschlages.
Ich bedauere, dass sich hierfür keine Mehrheit im Bun-
desrat unter den Ländern abgezeichnet hat.
Das Stellenobergrenzenrecht wird durch eine weit ge-
hende Öffnungsklausel flexibilisiert. Bund und Länder
haben zukünftig die Möglichkeit, abweichend von den
allgemeinen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes
insgesamt oder nur für einzelne Bereiche eigene Ober-
grenzen festzulegen.
Durch die Einführung einer Zulage für die befristete
Wahrnehmung herausgehobener Funktionen wird die
Möglichkeit geschaffen, die mit der nur zeitweisen Über-
tragung von Aufgaben verbundenen Managementstruktu-
ren, zum Beispiel Projektarbeit, finanziell zu flankieren.
Darüber hinaus können typischerweise nur für einen ge-
wissen Zeitraum wahrgenommene Daueraufgaben, wie
zum Beispiel Stabsaufgaben, die mit erhöhten Belastun-
gen verbunden sind, angemessen honoriert werden.
Das Gesetz übernimmt in weiten Teilen die Vorstellun-
gen des Bundesrates: die Berücksichtigung neuer
Lehrämter und auch die Erweiterung des Kreises der Äm-
ter im Rahmenrecht, die als Führungsfunktionen zunächst
im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben werden. Insoweit
berücksichtigt der Entwurf des Besoldungsstrukturgeset-
zes jetzt auch wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform.
Die in diesem Vorhaben enthaltene Vorruhestandsrege-
lung lehnt die Bundesregierung allerdings ab.
Die Bundesregierung unterstützt aber den Vorschlag
des Bundesrates auf Erweiterung des Kreises der Ämter,
die nach § 12 b BRRG zunächst als Führungsfunktionen
auf Zeit vergeben werden können. Diese rahmenrechtli-
che Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren zum
Dienstrechtsreformgesetz vom 24. Februar 1997 auf Ver-
langen des Bundesrates durch den Vermittlungsausschuss
in das Gesetz aufgenommen worden. Elf Länder haben in-
zwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, da-
runter zum Beispiel Bayern, Niedersachsen und Nord-
rhein-Westfalen.
Die Bundesregierung befürwortet wie die ganz über-
wiegende Mehrzahl der Länder solche Führungsfunktio-
nen auf Zeit, weil sie, wie das Beispiel der privaten Wirt-
schaft zeigt, die Rahmenbedingungen für eine optimale
Besetzung gerade an den Schaltstellen der öffentlichen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 200222594
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Verwaltung verbessern. Angesichts der gewachsenen Ver-
antwortung des öffentlichen Dienstes ist gerade bei den
leitenden Funktionen ein effizienter Personaleinsatz un-
abweisbar.
Nach der rahmenrechtlichen Regelung soll das
Führungsamt nach spätestens zwei Amtszeiten von insge-
samt 10 Jahren auf Dauer übertragen werden. Während
der Übertragung auf Zeit ruht das bisherige Amt im Le-
benszeitbeamtenverhältnis und lebt wieder auf, wenn das
Führungsamt nicht auf Dauer übertragen wird. Durch
diese zeitlich befristete Vergabe im Zeitbeamtenverhält-
nis bei fortdauerndem Lebenszeitbeamtenverhältnis
behält der Beamte eine Grundsicherung in persönlicher
und wirtschaftlicher Hinsicht, die eine unabhängige und
am Wohl der Allgemeinheit orientierte Amtsführung ge-
währleistet.
Bei der Vergabe von Führungsfunktionen zunächst auf
Zeit geht es allein um die Stärkung der Leistungskraft der
öffentlichen Verwaltung, nicht um die sachwidrige Beein-
flussung der Inhaber solcher Führungsämter. Die Über-
tragung des Führungsamtes auf Zeit als auch die Übertra-
gung auf Dauer muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen,
insbesondere nach Maßgabe des Leistungsprinzips erfol-
gen. Der Beamte unterliegt auch während der zeitlich be-
grenzten Wahrnehmung eines Führungsamtes voll der be-
amtenrechtlichen Pflichtenbindung.
Wegen des Lebenszeitprinzips kann die Übertragung
zunächst auf Zeit nur bei Ämtern mit leitender Funktion
in Betracht kommen. Hierfür sind jedoch die besonderen
Gegebenheiten bei den Dienstherren und bei bestimmten
leitenden Ämtern zu berücksichtigen. Bei den Kommu-
nen erstreckt sich der Bereich solch leitender Funktionen
bis weit in Ämter der A-Besoldung. Deshalb fordern die
kommunalen Spitzenorganisationen seit langem die Er-
weiterung des Anwendungsbereichs von § 12 b BRRG bei
kommunalen Ämtern, wie sie jetzt im Gesetzentwurf des
Bundesrates vorgesehen ist. Bei den Leitern öffentlicher
Schulen rechtfertigen die besonderen Führungsanforde-
rungen eine generelle Einbeziehung in den Kreis der
Führungsfunktionen auf Zeit. In der Sitzung des Innen-
ausschusses ist kontrovers diskutiert worden, ob dies
nicht eine zu weit gehende Öffnung sei. Hierzu zwei Be-
merkungen: Erstens. Das Bundesrecht schreibt hier nichts
vor, sondern gibt den Länden einen Spielraum. Ob und in
welchem Umfang die Länder hiervon Gebrauch machen,
haben sie selbst zu entscheiden und zu verantworten.
Zweitens. Es macht allerdings Sinn, diesen Spielraum
danach zu bemessen, ob es sich von der Funktion her um
eine Führungsposition handelt. Dies geschieht hier und ist
nicht in erster Line von der Besoldungsgruppe abhängig.
Die vom Bundesrat angestrebte Erweiterung des Äm-
terbereichs ist deshalb eine notwendige Konsequenz der
mit dem Dienstrechtsreformgesetz getroffenen grundsätz-
lichen Entscheidung.
Insgesamt wird mit dem Gesetz ein weiterer wichtiger
Schritt getan, das öffentliche Dienstrecht fortzuent-
wickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupas-
sen. Zugleich werden die Vorgaben des Programms „Mo-
derner Staat – Moderne Verwaltung“ umgesetzt, indem
die Eigenverantwortung, das Subsidiaritätsprinzip und
die föderale Vielfalt gestärkt werden sowie den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet und
ihr Leistungswille künftig besser gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. März 2002 22595
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