Nachruf auf das ehemalige Mitglied und den
            späteren Wehrbeauftragten des Deutschen
            Bundestages Fritz-Rudolf Schultz . . . . . . . . 22177 A
            Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag
            der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier,
            Antje-Marie Steen, Joachim Tappe und
            Peter Friedrich (Altenburg) . . . . . . . . . . . . . 22177 B
            Entsendung der Abgeordneten Dr. Rainer
            Wend, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dietrich
            Austermann, Bartholomäus Kalb und
            Christine Scheel als Mitglieder in den Ver-
            waltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank 22177 D
            Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer
            Wend als stellvertretendes Mitglied im Ge-
            meinsamen Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22177 D
            Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer
            Wend als Mitglied im Gremium nach Art. 41
            Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes . . . . . . . 22177 D
            Erweiterung und Änderung der
            Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 22178 A, 22259 D
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 b, 10,
            21 a und 21 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22179 B
            Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 22179 B
            Tagesordnungspunkt 3:
            a) Abgabe einer Regierungserklärung: Auf
            dem Weg in eine verbraucherorien-
            tierte Marktwirtschaft . . . . . . . . . . . 22179 C
            Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 22179 C
            Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 22184 A
            Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22186 A
            Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22187 D
            Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22189 A
            Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22191 B
            Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22192 D
            Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22195 B
            Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22197 A
            Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22198 D
            Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 22200 A
            Barbara Imhof SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22201 D
            Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22202 D
            Zusatztagesordnungspunkt 16:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses für
            Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
            ordnung zu dem Antrag auf Genehmigung
            zum Vollzug gerichtlicher Durchsu-
            chungs- und Beschlagnahmebeschlüsse
            (Drucksache 14/8536) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 C
            Tagesordnungspunkt 4:
            Erste Beratung des von der Fraktion
            der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zum optimalen Fördern
            und Fordern in Vermittlungsagenturen
            (OFFENSIV-Gesetz)
            (Drucksache 14/8365) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 D
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            a) – Zweite und dritte Beratung des
            von der Bundesregierung einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes
            Plenarprotokoll 14/224
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            224. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
            I n h a l t :
            zur Verlängerung von Übergangs-
            regelungen im Bundessozialhilfe-
            gesetz
            (Drucksachen 14/8010, 14/8531) 22204 D
            – Zweite und dritte Beratung des von
            den Fraktionen der SPD und des
            BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zurVerlängerung von Über-
            gangsregelungen im Bundessozial-
            hilfegesetz
            (Drucksachen 14/7280, 14/8531) 22204 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Sozialord-
            nung
            – zu dem Antrag der Fraktionen der
            SPD und des BÜNDNISSES 90/
            DIE GRÜNEN: Fördern und
            Fordern – Sozialhilfe modern ge-
            stalten
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel,
            weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP: Für eine Reinte-
            gration von Sozialhilfeempfän-
            gern in den Arbeitsmarkt – An-
            reize für die Rückkehr in das
            Erwerbsleben erhöhen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Pia Maier, Dr. Barbara Höll, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            der PDS: Die Sozialhilfe armuts-
            fest gestalten
            (Drucksachen 14/7293, 14/5982, 14/7298,
            14/8531) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22205 A
            Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . 22205 B
            Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) . . . . 22208 A
            Susanne Kastner SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . 22208 B
            Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22208 C
            Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . . 22211 A
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22212 A
            Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22214 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 22216 B
            Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 22217 C
            Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 22219 A
            Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22221 A
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 22222 A
            Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22223 A
            Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22224 A
            Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 22225 A
            Tagesordnungspunkt 20:
            Überweisungen im vereinfachten Ver-
            fahren
            a) Antrag der Bundesregierung: Fort-
            setzung der Beteiligung bewaffne-
            ter deutscher Streitkräfte an dem
            NATO-geführten Einsatz auf maze-
            donischem Territorium zum Schutz
            von Beobachtern internationaler Or-
            ganisationen im Rahmen der weite-
            ren Implementierung des politischen
            Rahmenabkommens vom 13. August
            2001 auf der Grundlage des Ersu-
            chens der mazedonischen Regierung
            vom 8. Februar 2002 und der Resolu-
            tion Nr. 1371 (2001) des Sicherheits-
            rates der Vereinten Nationen vom
            26. September 2001
            (Drucksache 14/8500) . . . . . . . . . . . . . 22227 A
            b) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs
            eines Fünften Gesetzes zur Ände-
            rung des Bundesfernstraßengesetzes
            (5. FStrÄndG)
            (Drucksache 14/8448) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
            c) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung des Fern-
            straßenbauprivatfinanzierungsgeset-
            zes und straßenverkehrsrechtlicher
            Vorschriften (FstrPrivFinÄndG)
            (Drucksache 14/8447) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
            d) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrs-
            infrastrukturfinanzierungsgesellschaftzur
            Finanzierung von Bundesverkehrswegen
            (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-
            gesellschaftsgesetz)
            (Drucksache 14/8449) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
            e) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung des Grund-
            stoffüberwachungsgesetzes
            (Drucksache 14/8387) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
            f) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
            tung Deutsche Geisteswissenschaft-
            liche Institute im Ausland, Bonn
            (Drucksache 14/8465) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
            g) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Ersten Gesetzes zur Änderung des
            Gesetzes über den Auswärtigen
            Dienst (GAD)
            (Drucksache 14/8225) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002II
            h) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zu dem Abkommen über die
            Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
            der organisierten Kriminalität zwischen
            der Regierung der Bundesrepublik
            Deutschland und der Regierung der Re-
            publik Litauen vom 23. Februar 2001
            und zwischen der Regierung der Bun-
            desrepublik Deutschland und der Re-
            gierung der Republik Slowenien vom
            2. März 2001 (Organisierte Krimina-
            lität (OK)-Zusammenarbeitsgesetz)
            (Drucksache 14/8199) . . . . . . . . . . . . 22227 C
            i) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Siebten Gesetzes zur Änderung des
            Bundes-Immissionsschutzgesetzes
            (Drucksache 14/8450) . . . . . . . . . . . . 22227 D
            j) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss,
            Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der PDS: Die Ge-
            waltspirale im Nahen Osten beenden
            (Drucksache 14/8271) . . . . . . . . . . . . 22227 D
            k) Unterrichtung durch die Bundesregie-
            rung: Übereinkommen über nukleare
            Sicherheit; Bericht der Regierung
            der Bundesrepublik Deutschland für
            die Zweite Überprüfungstagung im
            April 2002
            (Drucksache 14/7732) . . . . . . . . . . . . 22228 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Weitere Überweisungen im vereinfach-
            ten Verfahren
            (Ergänzung zu TOP 20)
            a) Antrag der Abgeordneten Renate Blank,
            Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Verbesserung der Schiff-
            fahrtsverhältnisse im Donauabschnitt
            zwischen Straubing und Vilshofen
            (Drucksache 14/8484) . . . . . . . . . . . . 22228 A
            b) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael
            Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
            weiterer Abgeordenter und der Fraktion
            der FDP: Ausbau der Donau zwischen
            Straubing und Vilshofen
            (Drucksache 14/8497) . . . . . . . . . . . . 22228 A
            c) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael
            Meister, Dirk Fischer (Hamburg), wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale-
            ausbaus
            (Drucksache 14/8485) . . . . . . . . . . . . 22228 B
            Tagesordnungspunkt 21:
            Abschließende Beratungen ohne Aus-
            sprache
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Vorberei-
            tung einer bundeseinheitlichen Wirt-
            schaftsnummer
            (Drucksachen 14/8211, 14/8505) . . . . 22228 C
            c) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zu den Verträ-
            gen vom 15. September 1999 des
            Weltpostvereins
            (Drucksachen 14/7977, 14/8446) . . . . 22228 D
            e) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zu dem Protokoll vom 27. Februar
            2001 zur Ergänzung des Abkommens
            vom 5. April 1993 zwischen der Bun-
            desrepublik Deutschland und der
            Republik Lettland über den Luftver-
            kehr
            (Drucksachen 14/7419, 14/8355) . . . . 22229 A
            f) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
            dem Abkommen vom 2. Oktober 2000
            zur Änderung und Ergänzung des
            Abkommens vom 18. Juni 1991 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutsch-
            land und dem Staat Bahrain über
            den Luftverkehr
            (Drucksachen 14/7978, 14/8356) . . . . 22229 A
            g) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zu dem Abkommen vom 19. Juni
            2001 zwischen der Regierung der
            Bundesrepublik Deutschland und
            der Regierung der Republik Kap
            Verde über den Luftverkehr
            (Drucksachen 14/7976, 14/8357) . . . . 22229 B
            h) Zweite und dritte Beratung des von
            der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
            rung des Gesetzes vom 20. Mai 1997
            zur Revision des Übereinkommens
            vom 20. März 1958 über die An-
            nahme einheitlicher Bedingungen
            für die Genehmigung der Aus-
            rüstungsgegenstände und Teile von
            Kraftfahrzeugen und über die ge-
            genseitige Anerkennung der Geneh-
            migung
            (Drucksachen 14/7245, 14/8405) . . . . 22229 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 III
            i) – m)
            Beschlussempfehlungen des Petitions-
            ausschusses: Sammelübersichten 362,
            363, 364, 365, 366 zu Petitionen
            (Drucksachen14/8369,14/8370,14/8371,
            14/8372, 14/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . 22229 D
            Tagesordnungspunkt 5:
            a) Antrag der Abgeordneten Rudolf
            Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann),
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der SPD sowie der Abgeordneten
            Christa Nickels, Dr. Angelika Köster-
            Loßack, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
            DIE GRÜNEN: 58. Tagung der
            VN-Menschenrechtskommission in
            Genf
            (Drucksache 14/8376) . . . . . . . . . . . . . 22230 B
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Menschenrechte und
            humanitäre Hilfe zu dem Antrag der
            Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
            SES 90/DIE GRÜNEN: Stärkung der
            wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
            rellen Rechte im Völkerrecht und im
            internationalen Bereich
            (Drucksachen 14/7483, 14/8406) . . . . 22230 B
            c) Antrag der Abgeordneten Rudolf
            Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD sowie der Abgeordneten
            Christa Nickels, Dr. Angelika Köster-
            Loßack, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
            GRÜNEN: Weltweite Bekämpfung
            und Ächtung der Folter
            (Drucksache 14/8488) . . . . . . . . . . . . . 22230 C
            d) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Menschenrechte und
            humanitäre Hilfe zu dem Antrag
            der Abgeordneten Hermann Gröhe,
            Annette Widmann-Mauz, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Im Namen der „Ehre“ –
            Gewalt gegen Frauen weltweit
            ächten
            (Drucksachen 14/7457, 14/8404) . . . . 22230 C
            e) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
            Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der FDP:
            Sklaverei weltweit verhindern
            (Drucksache 14/8280) . . . . . . . . . . . . . 22230 D
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe,
            MonikaBrudlewsky,weitererAbgeordneter
            und der Fraktion der CDU/CSU sowie
            der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
            Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            FDP: Den Friedensprozess im Sudan in
            Gang setzen und nachhaltig fördern
            (Drucksache 14/8481) . . . . . . . . . . . . . . . 22230 D
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe,
            Monika Brudlewsky, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der CDU/CSU:
            Lage der Menschen- und Minderheiten-
            rechte in Vietnam
            (Drucksache 14/8483) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
            Haussmann, Sabine Leutheusser-
            Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der FDP: Für eine
            China-Resolution der Europäischen
            Union auf der 58. VN-Menschenrechts-
            kommission
            (Drucksache 14/8486) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner,
            Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der PDS: Konkrete Maßnahmen
            zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer
            und kultureller Rechte ergreifen
            (Drucksache 14/8502) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B
            Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B
            Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22233 A
            Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22234 D
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP . . . 22236 A
            Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22237 B
            Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 22238 C
            Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22240 B
            Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 22242 A
            Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22243 B
            Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22244 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002IV
            Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 22244 D
            Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 22245 B
            Tagesordnungspunkt 6:
            Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria
            Böhmer, Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU: Maßnahmen der Bundes-
            regierung für eine nationale Bildungsof-
            fensive zur mittel- und langfristigen
            Behebung des Fachkräftemangels im IT-
            Bereich
            (Drucksachen 14/4172, 14/6943) . . . . . . . 22246 B
            Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 22246 C
            Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22248 C
            Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22250 A
            Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22251 A
            Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22252 B
            Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22253 A
            Tagesordnungspunkt 7:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Fortschrittsbericht zum Aktionspro-
            gramm der Bundesregierung; Innova-
            tion und Arbeitsplätze in der Informa-
            tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts
            (Drucksache 14/8456) . . . . . . . . . . . . . . . 22255 A
            Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22255 B
            Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 22256 B
            Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 22258 B
            Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A
            Wolfgang Bierstedt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22261 B
            Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22262 A
            Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . 22262 D
            Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22264 B
            Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22265 D
            Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22266 B
            Zusatztagesordnungspunkt 17:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses für
            Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
            ordnung: Antrag auf Genehmigung zum
            Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs-
            und Beschlagnahmebeschlüsse
            (Drucksache 14/8550) . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A
            Tagesordnungspunkt 17:
            Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg
            Tauss, Harald Friese, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD sowie
            der Abgeordneten Grietje Bettin, Cem
            Özdemir, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
            GRÜNEN: E-Demokratie – Online-
            wahlen und weitere Partizipations-
            potenziale der neuen Medien nutzen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski
            (Recklinghausen), weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der CDU/CSU:
            Voraussetzungen für die Durch-
            führung von Onlinewahlen
            (Drucksachen 14/8098, 14/6318, 14/8466) 22267 C
            Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22267 D
            Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22269 B
            Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22271 B
            Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 22272 B
            Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22273 B
            Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22274 A
            Tagesordnungspunkt 8:
            Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Neuordnung der Statis-
            tik über die Beherbergung im Reiseverkehr
            (Beherbergungsstatistikgesetz)
            (Drucksachen 14/6392, 14/8475) . . . . . . . 22275 D
            Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWi 22275 D
            Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22277 A
            Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22279 D
            Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 A
            Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 D
            Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22282 D
            Tagesordnungspunkt 9:
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Gerda Hasselfeldt,
            Heinz Seiffert, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion der CDU/CSU einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages
            (Drucksachen 14/4938 [neu], 14/6216,
            14/6217) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22284 D
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 V
            – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Ernst Burgbacher,
            Gerhard Schüßler, weiteren Abgeordne-
            ten und der Fraktion der FDP ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Einkommensteuer-
            gesetzes (Abschaffung der Trinkgeld-
            besteuerung)
            (Drucksachen14/5233,14/6216,14/8427) 22284 D
            Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22285 C
            Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22285 C
            Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22287 C
            Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22290 A
            Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22291 B
            Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22292 C
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
            wesen zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar
            Kansy, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU: Weißbuch über
            Harmonisierungsdefizite bei Verkehrs-
            dienstleistungen
            (Drucksachen 14/4378, 14/8378) . . . . . . . 22293 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
            wesen zu der Unterrichtung durch die
            Bundesregierung: Weißbuch – Die europä-
            ische Verkehrspolitik bis 2010: Weichen-
            stellungen für die Zukunft
            (Drucksachen 14/7409 Nr. 2.38, 14/8480) 22293 C
            Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 22293 D
            Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22295 B
            Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22297 D
            Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22298 D
            Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22299 C
            Zusatztagesordnungspunkt 10:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Umwelt, Naturschutz und Re-
            aktorsicherheit zu der Verordnung über
            den Versatz von Abfällen unter Tage und
            zur Änderung von Vorschriften zum Ab-
            fallverzeichnis
            (Drucksachen 14/8197, 14/8321 Nr. 2.1,
            14/8523) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 B
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 11:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Umwelt, Naturschutz und Re-
            aktorsicherheit zu der Verordnung über
            die Entsorgung von Altholz
            (Drucksachen 14/8198, 14/8321 Nr. 2.2,
            14/8522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 C
            Tagesordnungspunkt 11:
            Antrag der Abgeordneten Johannes
            Singhammer, Horst Günther (Duisburg)
            und weiterer Abgeordneter: Dokumenta-
            tion der freigelegten russischen Graffiti-
            Inschriften im Reichstagsgebäude in his-
            torisch gerechtfertigtem Umfang
            (Drucksache 14/6761) . . . . . . . . . . . . . . . 22301 A
            Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22301 A
            Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . . 22302 A
            Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22303 B
            Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22304 A
            Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22305 B
            Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22306 A
            Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22307 A
            Tagesordnungspunkt 12:
            a) Erste Beratung des von den Abgeordne-
            ten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-
            Schröter, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion der PDS eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Auf-
            hebung des Magnetschwebebahn-
            planungsgesetzes
            (Drucksache 14/8300) . . . . . . . . . . . . . 22308 B
            b) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried
            Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer
            Abgeordneter undderFraktionderPDS:
            Keine Entscheidung über den Bau
            einer Magnetschwebebahn-Strecke
            in der Bundesrepublik Deutschland
            ohne Einstellung der entsprechenden
            Bundesmittel in den Bundeshaushalt
            (Drucksache 14/8296) . . . . . . . . . . . . . 22308 B
            Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22308 C
            Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 22309 C
            Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22310 D
            Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22312 A
            Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22313 C
            Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22314 B
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22315 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002VI
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22317 A
            Anlage 2
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Beschlussempfehlungen und der Be-
            richte:
            – Verordnung über den Versatz von Abfällen
            unter Tage und zur Änderung von Vor-
            schriften zum Abfallverzeichnis
            – Verordnung über die Entsorgung von Alt-
            holz
            (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 22318 A
            Rainer Brinkmann (Detmold) SPD . . . . . . . . 22318 A
            Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22319 C
            Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22320 B
            Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22320 D
            Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22321 D
            Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22322 C
            Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 22323 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 VII
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
        Norbert Königshofen
        22315
        (C)(A)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22317
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        DIE GRÜNEN
        Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        DIE GRÜNEN
        Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14.03.2002
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 14.03.2002
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.03.2002
        Brüderle, Rainer FDP 14.03.2002
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        DIE GRÜNEN
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        DIE GRÜNEN
        Fograscher, Gabriele SPD 14.03.2002
        Dr. Friedrich CDU/CSU 14.03.2002
        (Erlangen), Gerhard
        Friedrich (Altenburg), SPD 14.03.2002
        Peter
        Fuchs (Köln), Anke SPD 14.03.2002
        Gloser, Günter SPD 14.03.2002
        Haack (Extertal), SPD 14.03.2002
        Karl-Hermann
        Hartnagel, Anke SPD 14.03.2002
        Irmer, Ulrich FDP 14.03.2002
        Kaspereit, Sabine SPD 14.03.2002
        Kolbow, Walter SPD 14.03.2002
        Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 14.03.2002
        Krüger-Leißner, SPD 14.03.2002
        Angelika
        Lamers, Karl CDU/CSU 14.03.2002
        Lewering, Eckhart SPD 14.03.2002
        Meckel, Markus SPD 14.03.2002
        Merten, Ulrike SPD 14.03.2002
        Michels, Meinolf CDU/CSU 14.03.2002*
        Ostrowski, Christine PDS 14.03.2002
        Pieper, Cornelia FDP 14.03.2002
        Schaich-Walch, Gudrun SPD 14.03.2002
        Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        DIE GRÜNEN
        Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 14.03.2002
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 14.03.2002
        Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        Albert DIE GRÜNEN
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.03.2002
        Hans Peter
        Schönfeld, Karsten SPD 14.03.2002
        Schröder, Gerhard SPD 14.03.2002
        Dr. Schubert, Mathias SPD 14.03.2002
        Schuhmann (Delitzsch), SPD 14.03.2002
        Richard
        Schwalbe, Clemens CDU/CSU 14.03.2002
        Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 14.03.2002
        Christian
        Seehofer, Horst CDU/CSU 14.03.2002
        Sorge, Wieland SPD 14.03.2002
        Dr. Spielmann, Margrit SPD 14.03.2002
        Dr. Stadler, Max FDP 14.03.2002
        Dr. Freiherr von CDU/CSU 14.03.2002
        Stetten, Wolfgang
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.03.2002
        Dr. Thomae, Dieter FDP 14.03.2002
        Vogt (Pforzheim), Ute SPD 14.03.2002
        Voßhoff, Andrea CDU/CSU 14.03.2002
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.03.2002
        Welt, Jochen SPD 14.03.2002
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 14.03.2002
        Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14.03.2002
        Wilhelm (Amberg), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
        Helmut DIE GRÜNEN
        Wissmann, Matthias CDU/CSU 14.03.2002
        Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 14.03.2002*
        Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 14.03.2002
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
        der Berichte:
        – Verordnung über den Versatz von Abfällen
        unter Tage und zur Änderung von Vorschrif-
        ten zum Abfallverzeichnis
        – Verordnung über die Entsorgung von Altholz
        (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11)
        Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD): Die umweltpo-
        litische Leistungsbilanz dieser Bundesregierung kann
        sich angesichts der im September auslaufenden Legisla-
        turperiode sehen lassen. Nach 16 Jahren Stillstand gelang
        es der Koalition, wichtige Themen wieder in das Bewusst-
        sein des Bürgers zurückzurufen. Der Wille und die Not-
        wendigkeit zu ökologischen Reformen und Erneuerungen
        waren das Mandat, welches uns der Wähler mit auf den
        Weg gegeben hat. Wir haben versucht, diesem Willen ge-
        recht zu werden und ihn in konkret geltendes Recht um-
        zusetzen. So gelang es uns gegen die Absicht der schwarz-
        gelben Opposition, wichtige Bedürfnisse des Volkes zu
        verwirklichen.
        Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem durch
        das EEG-Gesetz vorgenommenen Einstieg in nachhaltige
        und ökologisch sinnvolle, regenerative Energiegewin-
        nung vollzogen wir die energiepolitische Wende. Eine
        Wende hin zu sicheren, nachhaltigen und für unsere Zu-
        kunft verantwortbaren Energiequellen. Weiter ist es uns
        zu verdanken, das nach jahrzehntelangem unkontrollier-
        tem Wirtschaften mit dem Kioto-Protokoll endlich Stan-
        dards für die Bundesrepublik gefunden worden sind, die
        auch noch nachfolgenden Generationen ein Leben auf
        diesem Planeten ermöglichen werden.
        Wir sind heute nicht hier, um die gelungene umwelt-
        politische Arbeit der Bundesregierung zu würdigen. Wir
        sind heute hier, um den bisherigen Erfolg durch zwei wei-
        tere Verordnungen fortzuführen. Denn eines kann ich ih-
        nen versichern: Stillstand und Blockadepolitik ist in der
        Umweltpolitik unverantwortlich und damit unzulässig.
        Die heute zu verabschiedende Altholzverordnung er-
        möglicht es, endlich Klarheit und Rechtssicherheit bezüg-
        lich der stofflichen und energetischen Wiederverwertung
        von Altholz, in dem Sinne wie es das Kreislaufwirtschafts-
        Abfallgesetz verlangt, herzustellen. Die zurzeit häufig
        praktizierte umweltunverträgliche Handhabung mit
        Althölzern wird unterbunden und in ein rechtlich klar kon-
        zipiertes Werk überführt. Gerade die in der Verordnung
        vorgenommene Konkretisierung der Anforderungen an
        eine schadlose Verwertung ermöglicht und fördert die Wie-
        derverwertung unter ökologischen und nachhaltigen Krite-
        rien, wie es die Ziele unserer Umweltpolitik darstellen.
        Der bereits durch die Biomasse erfolgte Schub für eine
        ökologisch sinnvolle Wiederverwertung von Altholz wird
        durch diese neue Verordnung fortgeführt, ausstehende
        Regelungen werden getroffen und eine zielgerichtete Um-
        weltpolitik weiterverfolgt. Die bestehenden unterschied-
        lichen Länderregelungen in Form von Vollzugshinweisen
        oder Richtlinien führen bis zum heutigen Tage nicht dazu,
        dass in Deutschland eine Wiederverwertung von Altholz
        nach nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten,
        wie es Ziel der Bundesregierung ist, durchgeführt werden
        kann. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist so
        gefasst, dass sowohl die stoffliche und die energetische
        Verwendung als auch die Beseitigung von Altholz klar
        und umfassend geklärt wird. Bei der Konzeption dieser
        Verordnung stand daher klar fest, in erster Linie die um-
        weltverträgliche Entsorgung festzuschreiben.
        Diese Verordnung ist eine weitere Folgeverordnung
        des Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetzes. Die dort defi-
        nierte Produktverantwortung wird mit dem ihnen vorlie-
        genden Entwurf ernst genommen. Die Hierarchie des
        Dreischritts der Abfallwirtschaft: Vermeiden vor Verwer-
        ten und Verwerten vor Beseitigen wird hier ernst genom-
        men. Daher ist diese Verordnung in der Tat eine Muster-
        verordnung, die als Beispiel für weitere zu erlassene
        Produktverordnungen gelten kann.
        Lassen Sie mich daher noch einmal einige grundsätzli-
        che Ausführungen machen. Wenn wir den ersten Schritt
        der Abfallwirtschaftspolitik – die Vermeidung – ernst neh-
        men, müssen wir in vielen Bereichen umdenken. Eine
        nachhaltige Politik und ein nachhaltiges Wirtschaften
        muss die Vermeidung von Abfällen und damit den Schutz
        der Ressourcen in den Mittelpunkt der Betrachtungen
        stellen. Schon bei der Produktion muss auf die Vermei-
        dung von Abfällen und die Verwertungsmöglichkeit der
        hergestellten Produkte geachtet werden.
        Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts-Abfall-
        gesetzes ist bislang noch kein signifikanter Rückgang der
        Abfälle festzustellen. Was sich geändert hat, ist die recht-
        liche Zuordnung der Abfälle. Abfälle zur Beseitigung sind
        zugunsten der Abfälle zur Verwertung zurückgegangen.
        Das Gesamtaufkommen pro Kopf der Bevölkerung hat
        sich allerdings nicht geändert. Diese Entwicklung ist
        jüngst noch einmal in einer Prognos-Studie belegt wor-
        den. Das ist der Grund, warum wir uns mit der Abfall-
        wirtschaft im Kern beschäftigen müssen und nicht mit
        vollkommen überflüssigen Scheingefechten wie der Li-
        beralisierung, die außer einer weiteren Monopolisierung
        keine Weiterentwicklung bringen würde.
        Aus gegebenem Anlass möchte ich allerdings auch auf
        die Entsorgungsunternehmen eingehen. Der überwälti-
        gende Teil der etwa 1 500 Entsorgungsunternehmen in der
        Bundesrepublik arbeiten seriös und tragen einen großen
        Teil zur umweltverträglichen Abfallwirtschaft bei. Es ist
        bedauerlich, dass einige wenige schwarze Schafe die ge-
        samte Branche in Misskredit bringen. Es liegt in der Dua-
        lität der Abfallwirtschaft begründet, dass viele Kommu-
        nen private Entsorgungsunternehmen als Vertragspartner
        gewonnen haben. Im Normalfall – das möchte ich hier
        ausdrücklich betonen – werden diese Auftragsvergaben
        vollkommen korrekt abgewickelt. Wenn wir heute in un-
        serem Land eine Abfallwirtschaft haben, die europaweit
        einen hervorragenden Ruf genießt, ist dies auch eine
        Folge der vorbildlichen Arbeit der entsorgungspflichtigen
        Körperschaften, der Kommunen und der privaten Entsor-
        gungsunternehmen, denen an dieser Stelle auch einmal un-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222318
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        ser ausdrücklicher Dank gebührt. Ich bin mir sicher, dass
        auch die Altholzverordnung von den mittelständischen Ent-
        sorgungsunternehmen in unserem Sinne ausgefüllt wird.
        Die stoffliche und die energetische Verwertung, die in
        dieser Verordnung gleichgestellt sind, tragen erheblich zu
        einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik bei. Auch die Bio-
        masseverordnung, die wir schon im letzten Jahr verab-
        schiedet haben, leistet dazu einen erheblichen Beitrag zur
        Klimapolitik; denn eine hocheffiziente energetische Ver-
        wertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ist immer
        ein Gewinn für unser Klima.
        Dennoch müssen wir, wie ich bereits am Anfang aus-
        geführt habe, auf eine weitere Vermeidung von Abfällen
        dringen. Nach meiner Auffassung müssen wir die Sys-
        teme mit eindeutig nachgewiesener ökologischer Len-
        kungswirkung auf eine Übertragbarkeit im Abfallbereich
        überprüfen. Lassen sie mich hierzu ein Beispiel darlegen.
        Wenn das DSD einen Erfolg für sich verbuchen kann,
        dann ist es die Tatsache, dass erstens die deutschen Pri-
        vathaushalte zu Müllsortierweltmeistern geworden sind
        und die Lizenzabgabe zu einer Reduzierung der Ver-
        packungsabfälle von 10 Prozent beigetragen hat. Wenn
        also die Lizenzgebühr diese Lenkungswirkung entfaltet
        hat, dann stellt sich natürlich die Frage, ob wir dieses oder
        ein ähnliches System nicht auch auf andere Bereiche
        übertragen sollten. Will heißen, über eine direkte ökono-
        mische Steuerung bei den Produzenten und über eine Ab-
        gabe oder eine erweiterte Lizenzgebühr ließe sich mit Si-
        cherheit eine weitere Reduzierung der Abfallmengen
        erreichen. Beides, eine geordnete Wettbewerbslandschaft
        und ökonomische Anreizsysteme, werden in Zukunft die
        Abfallwirtschaft weiterentwickeln und noch nachhaltiger
        ausrichten. Wir brauchen keine Geisterdebatten über die
        neoliberalen ideologisierten Liberalisierungsvorschläge,
        die nicht einmal von der Wirtschaft gewollt werden, son-
        dern zielführende Diskussionen über moderne Instru-
        mente im Interesse einer ökologischen und bürgerfreund-
        lichen Abfallwirtschaft.
        Nicht nur die Altholzverordnung bedarf ihrer Zustim-
        mung, auch die Verordnung über den Versatz von Abfäl-
        len tut es. Denn genau wie jene ist auch diese ein weiterer
        Schritt rot-grüner Umweltpolitik in Richtung Nachhaltig-
        keit und ökologischer Verantwortung. Genau wie der
        europäische Gerichtshof sind auch wir der Meinung, dass
        nur eine schadlose und den Bedürfnissen der nachfolgen-
        den Generationen gerecht werdende Verwertung von Ab-
        fällen unter Tage zu rechtfertigen und zu verantworten ist.
        Um dieses Ziel zu erreichen, sind in dieser Verordnung
        klare Instrumente und Mechanismen gefunden worden,
        die eine sinnvolle Lösung dieses Sachverhaltes verspre-
        chen. So wird über die Festlegung von Grenzwerten ein
        Versatz von Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt einer
        ökologisch zuverlässigen Kontrolle unterworfen.
        Da die Abfallentsorgung unter Tage bereits geltendes
        Recht und gängige Praxis ist, wird eine verantwortungs-
        volle Gewährleistung dieses Wirtschaftens durch diese
        Verordnung erst möglich. Auch das im Kreislaufwirt-
        schafts-Abfallgesetz festgelegte Ziel, höherwertige, me-
        tallhaltige Abfälle vom Versatz auszuschließen, wird von
        dieser Verordnung aufgegriffen und entspricht so den
        Richtlinien vernünftiger Umweltpolitik.
        Ökologisch notwendig und für die anzustrebende
        Sicherheit unerlässlich ist ebenfalls die Maßnahme, einen
        Versatz von Sondermüll nur noch in Salzbergwerken mit
        entsprechendem Langzeitnachweis durchzuführen. Ohne
        diesen geht es eben nicht. Darüber hinaus legt die Verord-
        nung fest, dass ein Versatz nur unter Einhaltung bestimm-
        ter Grenzwerte möglich ist. So wird unter anderem der
        Höchstgehalt an Metallen festgelegt, damit keine Res-
        sourcen ungenutzt verschwinden. Die im Kreislaufwirt-
        schafts-Abfallgesetz festgelegten Rahmenbedingungen
        finden in dieser Verordnung die zu ihrer Konkretisierung
        notwendigen Ausführungen. Der Bergversatz kann durch
        diese Verordnung die Rolle in der Abfallentsorgung ein-
        nehmen, die ihm unter der Berücksichtigung einer zielge-
        richteten nachhaltigen Politik zukommen muss.
        Diese Verordnung gewährleistet den flexiblen Betrieb
        von „Unter Tage Deponien“ unter der Voraussetzung ei-
        ner zuverlässigen Standardisierung der Sicherheitskom-
        ponenten. Weiter – das ist uns Umweltpolitikern immer
        wichtig – wird darauf Acht gegeben, dass unnötige Ab-
        fallerzeugung vermieden wird. Das Gegenteil ist der Fall.
        Ressourcen werden über den Mechanismus der stoffli-
        chen Weiterverwertung geschont und sind so Teil eines
        schlüssigen Konzeptes. So führt auch diese Verordnung
        zu einer ökologisch sinnvollen Neubewertung der Abfall-
        entsorgung unter Tage. Daher rate ich auch in diesem Fall
        zur Zustimmung.
        Franz Obermeier (CDU/CSU): Grundsätzlich be-
        grüßt die CDU/CSU-Fraktion das Ziel der Verordnung,
        die Anforderungen an die stoffliche und energetische Ver-
        wertung sowie an die Beseitigung von Altholz festzulegen.
        Richtig ist auch, wenn durch die Verordnung die Verwer-
        tung von Altholz gefördert und Schadstoffe ausgeschleust
        werden. Die bestehende Altholzverordnung gibt der ener-
        getischen Verwertung den Vorzug vor einer stofflichen
        Verwertung. So ist der Einsatz von Altholz der Kategorien
        A II und A III für die Holzwerkstoffherstellung nur unter
        besonderen Anforderungen zulässig. Diese Anforderun-
        gen sind nach Auffassung der Holzverwerter nur unter er-
        heblichem Aufwand zu erfüllen.
        Vorgegeben werden nicht realisierbare Altholz-Vorbe-
        handlungsschritte, aufwendige Probenahmeverfahren so-
        wie kostenintensive chemische Analysen. Dadurch wird
        es für den Abfallerzeuger sowie für die Entsorger unzu-
        mutbar, dem in Deutschland anfallenden Altholz gezielt
        Qualitätsmaterial für die stoffliche Verwertung zu entneh-
        men. So ist vorgesehen, den Einsatz von Altholz der Ka-
        tegorien A II und A III für das Aufarbeiten zu Holzhack-
        schnitzeln und -spähren für die Holzwerkstoffherstellung
        künftig nur unter „besonderen Anforderungen“ zuzulas-
        sen. Diese Anforderungen sind jedoch technisch nicht zu
        erfüllen. Folglich ist es für die Entsorgungswirtschaft
        „praktisch unmöglich“, diese Qualitäten der Holzwerk-
        stoffindustrie zu liefern.
        Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung wird in Kauf
        genommen, dass diese Holzkategorien künftig nur der
        energetischen Verwertung zugeführt werden können. Be-
        sonders begünstigt werden dabei Verbrennungsanlagen,
        die nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung ge-
        nehmigt sind. Diese Anlagen sind für alle Altholzkatego-
        rien zugelassen. So entfällt für den beliefernden Entsorger
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22319
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        die sonst vorgesehene aufwendige Untersuchung hin-
        sichtlich des ordnungsgemäßen Zuordnens der Altholzka-
        tegorien zu bestimmten Genehmigungsstandards der Ver-
        brennungsanlagen.
        Mit der Altholzverordnung wird Wettbewerbspolitik
        betrieben und zwar zum Nachteil des klein- und mittel-
        ständisch geprägten stofflichen Verwertungsmarktes für
        Altholz. Entgegen den bislang über alle Verordnungen
        hinweg geforderten hohen stofflichen Verwertungsquoten
        für Abfallstoffe setzte die Bundesregierung hier einseitig
        auf die energetische Verwertung.
        Die klein- und mittelständischen Altholz-Entsorgungs-
        unternehmen sichern seit Jahrzehnten durch eine diffe-
        renzierte Erfassung und Aufbereitung das Bestehen der
        stofflichen Altholzverwertung. Ein Zurückdrängen dieses
        stofflichen Verwertungsweges durch die Verordnungsvor-
        gaben schränkt die Handlungsspielräume dieser Unter-
        nehmen „massiv“ ein. Durch die faktische Bevorzugung
        großtechnischer Verbrennungsanlagen, die nicht selten
        Konzernen gehören, werden zudem dramatische Verdrän-
        gungswettbewerbe von klein- und mittelständischen Un-
        ternehmen durch Konzernstrukturen unterstützt.
        Dies bedeutet eine Verschiebung der Stoffströme: We-
        niger Altholz im Beschaffungsmarkt führt zu einem höhe-
        ren Frischholzbedarf. Dies aber ist eine Folge, die im
        „krassen Gegensatz“ zu den umweltpolitischen Forderun-
        gen nach Ressourcenschonung und Klimaschutz steht.
        Wir fordern die Bundesregierung auf, das weitere Ge-
        setzgebungsverfahren dazu zu nutzen, die Altholzverord-
        nung nachzubessern und die beschriebenen Beschwer-
        nisse für die Altholzverwertung wieder aufzuheben, damit
        ein Mehr an Verwertung möglich wird.
        Gleichwohl werden wir der Verordnung zustimmen, da
        nach wie vor das grundsätzliche Ansinnen der Altholz-
        verordnung, bundeseinheitliche Rechtssicherheit im Voll-
        zug und in der Genehmigung im Altholzsegment zu schaf-
        fen, positiv zu bewerten ist.
        Werner Wittlich (CDU/CSU): Der Berg kreißte und
        gebar eine Maus! So lässt sich das Ergebnis der
        Bemühungen um den Erlass der vorliegenden Versatzver-
        ordnung zusammenfassen.
        Die Bundesregierung ist mit dem hehren Ziel angetre-
        ten, endlich bundeseinheitliche Regelungen für die Ver-
        wendung von Abfällen in Bergwerken zu schaffen. Dieses
        Vorhaben hätten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion
        nachhaltig unterstützt. Nach der gängigen Bergversatz-
        praxis ist es nämlich möglich, dass überwachungsbedürf-
        tige Abfälle billig in dafür ungeeigneten Deponien ent-
        sorgt werden. Außerdem werden wertvolle Rohstoffe
        nicht ausreichend recycled, sondern sie verschwinden un-
        genutzt in den Tiefen des Erdreichs.
        Sie, Herr Trittin, haben dieses in der Tat Besorgnis er-
        regende Problem zwar richtig erkannt. Letztlich bedienen
        Sie sich aber völlig ungeeigneter Maßnahmen, um Herr
        der Lage zu werden. Damit hat sich wieder einmal ge-
        zeigt, dass eben nicht überall „Öko“ drin ist, wo Sie
        „Öko“ draufschreiben.
        Ganz konkret geht es uns darum, dass die nun vorgelegte
        Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen
        führt, denn vor allem die vorgesehenen Übergangsregelun-
        gen werden die unstreitig bestehenden ökologischen Pro-
        bleme nicht entschärfen, sondern sogar noch verstärken. Zu
        Wettbewerbsverzerrungen führen beispielsweise die Aus-
        nahmeregelung bei den Grenzwerten bei einer Verwendung
        im Salzgestein und die damit verbundenen Regelungen des
        Langzeit-Sicherheits-Nachweises. Es ist bis heute nicht se-
        riös nachgewiesen, dass die Verwendung im Salzgestein
        ökologisch schonender ist. Seit Beginn des Salzbergbaus
        im Jahr 1851 mussten bereits über 60 Schächte in Deutsch-
        land wegen Wassereinbruchs schließen. In diesen Fällen
        können schädliche Stoffe nahezu ungehindert in die Um-
        welt gelangen. Sie bevorzugen deshalb mit einer solchen
        Ausnahmeregelung nicht nur ohne einen sachlich ge-
        rechtfertigten Grund die Betreiber von Salzbergwerken,
        sondern langfristig setzen Sie unsere Kinder und Enkel
        auch auf tickende Zeitbomben unter Tage.
        Ebenso unverständlich sind die getroffenen Über-
        gangsregelungen. Abfälle, die aufgrund von vor dem
        1. März 2001 geschlossenen Verträgen zur Herstellung
        von Versatzmaterial oder direkt als Versatzmaterial ein-
        gesetzt werden, dürfen spätestens ab 1. März 2006 nicht
        mehr verwendet werden. Die rückwirkende Festlegung
        der Übergangsregelung greift in bestehende Verträge ein
        und ist sachlich nicht zwingend erforderlich. Gleichzeitig
        soll aber die Verwaltungsvorschrift bereits 2002 in Kraft
        treten. Wie soll unter diesen Umständen die Verwaltungs-
        vorschrift vollzogen werden können?
        Faktisch wird es dazu kommen, dass es bis 2006 keine
        Änderung in der Praxis geben wird. Der Versatz wird zu-
        lasten der ökologisch sinnvolleren Sondermülldeponien
        gehen, Missbrauch und Ökodumping werden Tür und Tor
        geöffnet. Schädliche Abfälle werden also im Ergebnis
        weiterverwendet.
        Diese Kritikpunkte stammen im Übrigen nicht nur von
        uns, sondern sie wurden von der Industriegewerkschaft
        Bergbau, Chemie, Energie übermittelt. Das haben Sie
        aber vorsichtshalber nicht wahrgenommen.
        Ich appelliere also eindringlich an Sie, die Verordnung
        noch einmal gründlich zu überarbeiten und dabei auch die
        von der Verordnung unmittelbar Betroffenen anzuhören.
        Wir werden uns den Beratungen nicht verschließen und
        wir bieten Ihnen an, Sie bei der Verbesserung der vorge-
        legten Regelungen zu unterstützen. Wenn Sie aber darauf
        zielen, den Entwurf in der vorgelegten Form mit Ihrem
        Abnickverein allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz
        durchzusetzen, kann ich Ihnen schon jetzt versprechen,
        dass CDU und CSU den Verordnungsentwurf nicht unter-
        stützen werden.
        Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Diese beiden Verordnungen schließen eine Lücke im Ab-
        fallrecht. Sie sind längst überfällig. Die Fraktion des
        Bündnisses 90/Die Grünen begrüßt deshalb außerordent-
        lich, dass wir heute diese Verordnung verabschieden kön-
        nen.
        Im Allgemeinen gilt in der Abfallpolitik der Vorrang der
        Vermeidung vor der Verwertung und der Vorrang der Ver-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222320
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        wertung vor der Entsorgung. Wir haben aber in den letzten
        Jahren feststellen müssen, dass angesichts des notwendig
        hohen Entsorgungsstandards und der damit verbundenen
        Kosten die Industrie versucht, unter dem Deckmäntelchen
        der Verwertung ihren Müll billig loszuwerden. Dabei wer-
        den nicht vertretbare und unökologische Verwertungs-
        wege gegangen. Dazu gehört der Bergversatz: Hochgif-
        tige Abfälle, aber auch Abfälle, die noch recyclebare
        Metalle enthalten, werden in die Bergwerke eingebracht.
        Werden diese dann geschlossen, werden sie geflutet. Der
        Müll steht im Wasser, die Schadstoffe können das Grund-
        wasser verseuchen. Ein absolut inakzeptabler Zustand.
        Außerdem werden Rohstoffe, insbesondere wiederge-
        winnbare und wieder verwertbare Metalle verschwendet.
        Bei der Altholzverordnung handelt es sich um das glei-
        che Problem, nur wird die Lösung von der anderen Seite
        angegangen. Die Altholzverordnung ist ein Pilotvorhaben
        für andere stoffbezogene Verordnungen zu dem Kreis-
        laufwirtschaftsgesetz.
        Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte
        Bergversatzverordnung regelt den Einsatz von Abfällen
        zur Verfüllung von Bergwerken. Das Ziel ist der dauer-
        hafte Abschluss der Abfälle und der darin enthaltenen
        Schadstoffe. Zurzeit werden auch Abfälle in Bergwerke
        verbracht, die nicht den von uns geforderten strengen
        Richtlinien entsprechen. Mit der vorgeschlagenen Ver-
        ordnung wird diese Forderung umgesetzt.
        Schadstoffhaltige Abfälle können nur in trockene Salz-
        gesteinsformationen eingebracht werden, für die ein Lang-
        zeitsicherheitsnachweis vorliegt. Damit gelten für den
        Bergversatz die gleichen Anforderungen wie für Unterta-
        gedeponien. Wenn die gleichen Schadstoffe unter Tage ge-
        bracht werden, müssen sie auch gleich behandelt werden.
        Andere Standorte wie Kohle- und Erzbergwerke dür-
        fen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität
        nur noch mit schadstoffarmen Abfällen versetzt werden.
        Dazu müssen natürlich auch entsprechende Grenzwerte
        definiert werden, die in der vorgeschlagenen Verordnung
        enthalten sind.
        Mit der neuen Verordnung hat die stoffliche Verwer-
        tung Vorrang vor dem Einsatz als Versatz. Besonders
        deutlich wird das bei dem Versatz von Filterstäuben.
        Bisher werden Bergwerke mit Material versetzt, dessen
        Metallgehalt weit über dem von natürlichem Vorkommen
        liegt. Das widerspricht dem Gedanken einer Kreislauf-
        wirtschaft absolut. Nach der neuen Verordnung kann sol-
        ches Material nur noch versetzt werden, wenn dessen
        Metallgehalt nicht deutlich über den natürlichen Konzen-
        trationen liegt. Ein besonders wichtiger Punkt ist auch,
        dass nun auch kein Abfall mehr in Bergwerke verbracht
        werden kann, die nach Beendigung der Bewirtschaftung
        mit Wasser voll laufen.
        Meine sehr verehrten Damen und Herren von der
        CDU/CSU, mit Verwunderung sehe ich, dass Sie auf Bun-
        desebene eine Verschärfung der Verordnung fordern.
        Wenn Sie sich mit Ihren Länderkollegen absprechen wür-
        den, wüssten Sie, dass diese die Verordnung ablehnen.
        Welche Argumente von ihnen sind denn nun die richtigen?
        Es ist natürlich einfach zu behaupten, Salzgestein sei
        wegen drohendem Wassereinbruch nicht sicher. Zur Si-
        cherheit von Bergversatz kann ich Ihnen nur raten: Lesen
        sie einmal die Verordnung. Eingelagert kann nur werden,
        wenn auch ein Langzeitsicherheitsnachweis vorliegt. Und
        der wird in den von Ihnen beschworenen Fällen natürlich
        nicht erfolgen.
        Mit der neuen Altholzverordnung werden Anforderun-
        gen an stoffliche und energetische Verwertung sowie Be-
        seitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Von
        nun an werden erstmals bundeseinheitliche Anforderun-
        gen und ökologische Kriterien für Entsorgung von Altholz
        definiert. Bisher haben die Länder diesen Bereich in eige-
        ner Verantwortung geregelt. Dadurch kam es zu Un-
        gleichgewichten und unterschiedlicher Behandlung von
        Altholz in den verschiedenen Bundesländern. Mit einer
        bundesweiten Regelung wird Rechtssicherheit geschaffen
        und auch der Standortwettbewerb um die billigste Rege-
        lung beendet. Diese Verordnung hat darüber hinaus auch
        in Europa Symbolcharakter. Deutschland ist das erste
        Land mit einer solchen Regelung.
        Altholz wird in vier Altholzklassen eingeteilt, von A I,
        zu der naturbelassenes Holz gehört, bis zu A IV, wozu
        stark kontaminierte Hölzer wie Bahnschwellen gehören.
        Die Einteilung in diese Altholzklassen ist die Grundlage
        für einen umweltfreundlichen, aber auch wirtschaftlichen
        Umgang mit diesem Abfallstoff.
        Neu ist ebenfalls, dass die Ablagerung von Altholz in
        Deponien beendet wird. Es werden zusätzlich verbindli-
        che Schadstoffgrenzen für Weiterverarbeitung von Alt-
        holz, zum Beispiel in Spanplatten, eingeführt. Das ist ein
        wichtiger Punkt, damit nicht eines Tages unsere Möbel
        die giftigen Holzschutzmittel einer früheren Verwendung
        ausdünsten. Mit dieser Verordnung werden die Stoff-
        ströme des Altholzes vollständig neu geregelt. Dies ist ein
        wichtiger Schritt für die Umwelt, der in Europa sicherlich
        bald Nachahmer finden wird.
        Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition,
        zum Abschluss möchte ich Sie auffordern, diesen beiden
        Verordnungen auch im Bundestag zuzustimmen. CDU/
        CSU und PDS sollten hier im Bundestag nicht die radika-
        len Ökologen spielen und im Bundesrat mit den von ihnen
        regierten Ländern dann selbst kleine Fortschritte bekämp-
        fen. Das ist unglaubwürdig. Von der CDU/CSU kennt
        man das ja. Bei der PDS ist es allerdings ein Phänomen,
        das seit Regierungsbeteiligung in den Ländern auftritt, zu-
        letzt beim Naturschutzgesetz.
        Ich bin überzeugt davon, dass wir die Zustimmung im
        Bundesrat für diese Verordnungen bekommen, weil sie
        ein richtiger Schritt voran sind und weil sie schon im Er-
        arbeitungsprozess im engen Gespräch mit den Bundes-
        ländern entwickelt wurden.
        Birgit Homburger (FDP): Am Anfang der Legisla-
        turperiode wollte die rot-grüne Koalition das Abfallrecht
        reformieren. Wie bei vielem konnte man sich jedoch auch
        hier nicht einigen. Nun wird eilig in einzelnen Verord-
        nungen für Teilbereiche der Abfallwirtschaft versucht,
        etwas zu regeln, um vor den Wahlen nicht mit leeren
        Händen dazustehen. Zu diesen Verordnungen gehören die
        Bergversatzverordnung und die Altholzverordnung.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22321
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        Es ist bislang nicht gelungen, eine praktikable Abgren-
        zung der Abfälle zur Verwertung von denjenigen zur Be-
        seitigung vorzunehmen. Dieses Problem löst die Bundes-
        regierung auch mit den vorliegenden Verordnungen nicht.
        Bergversatz ist erforderlich, um die Standsicherheit
        der Bergwerke zu gewährleisten. In diesem Sinne hat
        jüngst der EuGH entschieden, dass Bergversatz eine Ver-
        wertungsmaßnahme ist, wenn der Hauptzweck darauf ge-
        richtet ist, eine sinnvolle Aufgabe zu erfüllen, das heißt
        stabilisierende Eigenschaften zu nutzen und andere Ver-
        satzmaterialien zu ersetzen. Durch Bergversatz werden
        natürliche Rohstoffquellen geschont.
        Die Bergversatzverordnung ist überflüssig, da die Ver-
        wertung unter Tage bislang ordnungsgemäß und schadlos
        gemäß den Technischen Regeln für den Einsatz von berg-
        baufremden Abfällen als Versatz erfolgt. In NRWwerden
        beispielsweise die im Versatz genutzten Zemente durch
        das Landesoberbergamt genehmigt. Wenn die Bundes-
        regierung nun meint, dass sie hier aus ökologisch zwin-
        genden Gründen tätig wird, dann muss sie sich schon fra-
        gen lassen, warum sie drei Jahre untätig geblieben ist,
        diesen „ökologischen Missstand“ nicht beseitigt hat und
        jetzt auch noch lange Übergangsfristen zulässt. Die ein-
        seitige Zuweisung der Abfälle in Salzbergwerke ist zudem
        nicht nachvollziehbar. Entscheidendes ökologisches Kri-
        terium ist, zu gewährleisten, dass die Umwelt nicht ge-
        schädigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Bergwerk über
        einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügt, der den dauer-
        haften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre bestätigt.
        Im Umweltausschuss hat die Bundesregierung erklärt,
        dass dies auch in einem Steinkohleversatzbergwerk ge-
        währleistet werden kann. Deshalb lehnen wir die Berg-
        versatzverordnung als unnötige Zusatzregelung ab.
        Bei der Altholzverwertung haben sowohl die betrof-
        fenen Betriebe als auch die UMK darum gebeten, eine
        bundeseinheitliche Regelung der Umweltanforderungen
        zu schaffen. Diese Verordnung wird von uns grundsätz-
        lich unterstützt. In etlichen Punkten besteht bei der Ver-
        ordnung allerdings dringend Nachbesserungsbedarf. Für
        den aus unserer Sicht zentralen Bereich des Möbelrecy-
        clings haben wir deshalb einen Änderungsantrag gestellt,
        weil in diesem Bereich viele kleine und mittelständische
        Unternehmen tätig sind, die alte Möbel hochwertig stoff-
        lich verwerten. Die Verordnung ordnet Möbelholz aus-
        schließlich den Kategorien A I oder A III zu, was abseh-
        bar bewirken wird, dass behandelte Hölzer generell
        energetisch verwertet werden. Sinnvoll ist es aber, behan-
        delte Hölzer ohne halogenorganische Verbindungen in der
        Beschichtung der stofflichen Verwertung zuzuführen und
        sie nicht zu verbrennen.
        Im Umweltausschuss wurde gestern vonseiten der
        Bundesregierung erklärt, dass eine solche Regelung
        durchaus Sinn machen könne. Die Koalitionsfraktionen
        haben unseren Antrag aber gleichwohl abgelehnt und
        wollen für die erforderlichen Änderungen die Beratungen
        im Bundesrat nutzen. Dieses Verfahren ist eine Missach-
        tung des Bundestages, die wir ja von Rot-Grün langsam ge-
        wöhnt sind. Die Koalitionsfraktionen drücken bewusst un-
        zulängliche Verordnungen durch den Bundestag, um Zeit
        zu gewinnen. Erst hat man einen großen Teil der Legisla-
        turperiode verschlafen. Jetzt bekommen Sie angesichts Ih-
        rer Untätigkeit und großspuriger Ankündigungen im Hin-
        blick auf den Wahltermin am 22. September kalte Füße.
        Da Sie leider zu Verbesserungen nicht bereit waren,
        können wir der Verordnung nicht zustimmen und werden
        uns enthalten.
        Eva Bulling-Schröter (PDS): Bei der Altholz- und
        bei der Versatzverordnung läuft es anscheinend ähnlich
        wie bei der Gewerbeabfallverordnung: Den letzten Schliff
        bekommen sie nicht im Bundestag, sondern im Bundes-
        rat. Die Länder haben nämlich zu beiden Entwürfen etli-
        che sinnvolle Änderungsanträge gestellt. Wir beraten hier
        also eine Rohfassung; denn die Bundesregierung hat ja
        signalisiert, dass sie die Änderungswünsche des Bundes-
        rates weitgehend übernehmen will. Die schon vor den
        Bundestagsberatungen geplanten Änderungen sind in-
        haltlich begrüßenswert, aber vom Verfahren her irgend-
        wie merkwürdig. Auch aus diesem Grund können wir uns
        heute nur enthalten.
        Zum Inhalt: Die Versatzverordnung ist in seiner Ziel-
        stellung zu begrüßen. Verwertbares muss verwertet und
        Nichtverwertbares so abgelagert werden, dass keine Um-
        weltbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Unklar ist für
        uns, warum in der Verordnung letztlich nur Salzgestein als
        sicher zur dauerhaften Ablagerung angesehen wird.
        Warum mussten dann seit Beginn des deutschen Salz-
        bergbaus über 60 Schächte wegen Wassereinbrüchen ge-
        schlossen werden? Bei der Diskussion um Endlagerstand-
        orte für den Atommüll spielen außerdem inzwischen auch
        Granit- und andere Schichten als mögliche Endlager eine
        Rolle. Warum also die alleinige Fixierung auf Salz?
        Die Versatzverordnung scheint uns außerdem zu viele
        Abfälle der Kreislaufwirtschaft zu entziehen. Moderne
        und innovative biologische Verfahren zur Aufbereitung
        kontaminierter Abfälle haben so weniger Chancen. Bei
        dem Streit zwischen Bergwerks- und Deponiebetreibern
        sowie Verbrennungsanlagen um das Geschäft mit proble-
        matischen Abfällen drohen biologische Verfahren auf der
        Strecke zu bleiben.
        Die Altholzverordnung soll das Chaos beim Holzrecy-
        cling und bei der Holzverbrennung beenden. Dies ist be-
        grüßenswert. Die Gleichstellung der energetischen mit
        der stofflichen Verwertung in der Verordnung ist für uns
        aber problematisch. Aus Sicht des Klimaschutzes sind
        beide Wege sicher neutral. Aber gilt dies auch umweltpo-
        litisch? Es stimmt zwar, dass bei der Verbrennung von
        Holz – über den gesamten „Lebenszyklus“ des Holzes
        betrachtet – kein zusätzliches CO2 ausgestoßen wird, weilbeim Wachsen CO2 gebunden wird. Aber mehr Verbren-nung heißt weniger stoffliches Holzrecycling. Und dies
        wird den Druck auf Frischholz erhöhen. Und da vor
        allem die großen hungrigen Verbrennungsanlagen die
        17. BImschV erfüllen, also ohne große Dokumentations-
        pflichten alles verbrennen können, sehen wir hier einen
        Kamineffekt in Richtung Vorrang der Verbrennung.
        Zudem gilt die Altholzverordnung nicht für die grenz-
        überschreitende Verbringung von Altholz. Das ist bedau-
        erlich; denn hier öffnet sich ein großes Schlupfloch für
        Ökodumping.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222322
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        Gila Altmann, Parl. Staatsekretärin beim Bundesmi-
        nister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
        Die Koalition will mit der Kreislaufwirtschaft Ernst ma-
        chen. Unser Ziel ist die Förderung der schadlosen und
        hochwertigen Verwertung von Abfällen. Dazu gilt es,
        auch für die Verwertung rechtsverbindliche Anforderun-
        gen festzulegen. Nach der Gewerbeabfallverordnung und
        der Novelle der Altölverordnung werden der Abfallwirt-
        schaft mit den beiden Verordnungen zu Altholz und zum
        Bergversatz klare Rahmenbedingungen gesetzt. Diese Stra-
        tegie der Bundesregierung entspricht auch dem Wunsch der
        Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder.
        In der Altholzverordnung werden die Anforderungen an
        eine ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwer-
        tung von Altholz festgelegt. Mit der Verordnung werden
        häufig beklagte umweltbelastende Entsorgungswege von
        Altholz in der Form so genannter Chaoshaufen beendet. Es
        geht um viel Holz – jährlich rund 18 Millionen Tonnen.
        Altholz aus der Verarbeitung von Holz und Holzwerk-
        stoffen sowie in der Form von zu Abfall gewordenen Pro-
        dukten aus Holz wie Möbeln, Kisten und Paletten oder
        Holz aus dem Baubereich wird durch die Verordnung je-
        weils einer von vier Altholzkategorien zugeordnet. Diese
        Zuordnung orientiert sich an der Herkunft und an der Be-
        schaffenheit des Altholzes. Sodann werden die gängigen
        Verfahren der stofflichen und der energetischen Verwer-
        tung von Altholz benannt und jeweils festgelegt, welche
        Altholzart in welchen Verfahren eingesetzt werden darf –
        und welche nicht. Für diese Zuordnung gibt es klare Re-
        gelungen für die Getrennthaltung, für die Sortierung und
        Identifizierung, und zwar so, dass auf komplizierte, feh-
        lerbehaftete und auch kostenaufwendige Probenahme-
        und Analyseverfahren weitgehend verzichtet werden
        kann. Solche unpraktikablen Verfahren würden Altholz al-
        lein schon aus Kostengründen von einer Verwertung fern-
        halten oder lediglich den Export in Nachbarländer fördern.
        Vor dem Hintergrund des Energieeinspargesetzes und
        der Biomasseverordnung ist davon auszugehen, dass in
        Zukunft Altholz in stärkerem Umfang zur Verstromung
        eingesetzt wird und damit einen Beitrag zum Klimaschutz
        leistet. Gleichwohl wird durch die Verordnung auch die
        umweltverträgliche stoffliche Verwertung von Altholz zur
        Herstellung von Holzwerkstoffen, wie etwa Spanplatten,
        gestärkt. Dafür bestehen nunmehr klare Regeln und Vor-
        schriften. Zum Einsatz für diesen Hauptzweck der stoff-
        lichen Altholzverwertung kommt nur unbelastetes oder
        von Schad- und Störstoffen entfrachtetes Altholz infrage.
        Hierfür gelten Probenahme- und Analysevorschriften mit
        Schadstoffgrenzwerten, die unterschritten werden müs-
        sen. Damit ist gewährleistet, dass auf diesem Verwer-
        tungsweg von Altholz nur Produkte entstehen, die tatsäch-
        lich für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen
        unbedenklich sind.
        Für die Einhaltung der Vorgaben der Altholzverord-
        nung wird die Eigenverantwortung der Betriebe einerseits
        gestärkt, andererseits müssen diese ihr Tun und Handeln
        aber auch dokumentieren und damit nachprüfbar für die
        Vollzugsbehörden machen. Hinzu kommen periodische
        Fremdkontrollen durch Sachverständige, die von den
        Vollzugsbehörden der Länder bestimmt werden.
        Die Bundesregierung hat den Entwurf der Altholzver-
        ordnung wie üblich gegenüber der Kommission der Euro-
        päischen Gemeinschaften notifiziert. Von dort kamen in-
        nerhalb der Stillhaltefrist keine Einwendungen, sodass
        EU-Vorschriften dem In-Kraft-Setzen der Verordnung
        nicht entgegenstehen werden. Im Gegenteil: Die deutsche
        Altholzverordnung ist die erste Regelung für diesen Ab-
        fallbereich in Europa. Es wäre wünschenswert und es gibt
        auch Anzeichen dafür, dass diese Regelung zum Anlass
        für eine europäische Vorschrift für die Entsorgung von
        Altholz wird. Damit ließen sich auch definitiv Probleme
        beseitigen, die bislang beim Export von Altholz in andere
        EU-Staaten auftreten können, weil dort keine vergleich-
        baren Anforderungen an die umweltverträgliche Verwer-
        tung derartiger Abfälle existieren.
        Die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter
        Tage ist notwendig. Die Mengen der auf diese Weise in
        Bergwerken entsorgten Sonderabfälle steigt seit dem Be-
        ginn vor etwa zehn Jahren kontinuierlich an. 1994 lag der
        Anteil der Sonderabfälle am Bergversatz bei 20 Prozent,
        1999 waren es bereits über 50 Prozent. So wird ein be-
        trächtliches Schadstoffpotenzial in deutsche Bergwerke
        eingebracht. Und dabei handelt es sich nicht nur um Salz-
        bergwerke, die den Sicherheitsanforderungen an Unter-
        tagedeponien entsprechen. Gerade auch in Kohle- und
        Erzbergwerken werden erhebliche Mengen von gefähr-
        lichen Abfällen, zum Beispiel Filterstäube aus Müllver-
        brennungsanlagen, eingebracht. SolcheStandortewären als
        Untertagedeponien nicht genehmigungsfähig. Hier gilt es,
        für untertägige Verwertungsanlagen den gleichen Sicher-
        heitsstandard wie für Untertagedeponien festzulegen.
        Schadstoffhaltige Abfälle werden in Zukunft aus-
        schließlich in Salzbergwerken versetzt werden dürfen,
        wenn dort deren dauerhafter Abschluss von der Biosphäre
        durch einen Langzeitsicherheitsnachweis gewährleistet
        ist. An anderen Standorten dürfen nur noch Abfälle zum
        Einsatz kommen, die wegen ihres geringen Schadstoffge-
        haltes auch zum Beispiel im Straßen- und Landschaftsbau
        verwendet werden dürfen. Wir wenden also den Sicher-
        heitsstandard an, der mit der TAAbfall 1991 für Unterta-
        gedeponien festgelegt wurde. Er wird übrigens in gleicher
        Weise durch die gestern vom Kabinett verabschiedete
        Deponieverordnung rechtsverbindlich fixiert. Es ist die
        Sicherheitsphilosophie, dass Abfälle durch Salzgestein so
        eingeschlossen werden, dass sie gar nicht erst mit Grund-
        oder Grubenwasser in Kontakt kommen. Kohlebergwerke
        bieten diese Sicherheit nicht.
        Ökologisch nicht akzeptabel ist auch der Entzug von
        recycelbaren Metallen aus dem Wirtschaftskreislauf durch
        deren Einsatz als Versatzmaterial. Es ist unsinnig, wenn
        Zink aus Roherzen mit einer Konzentration von 5 bis 7 Pro-
        zent abgebaut, aufbereitet und nach Deutschland verschifft
        wird und gleichzeitig Filterstäube aus Stahlwerken mit
        Zinkgehalten von 15 bis 30 Prozent in Bergwerke eingela-
        gert werden. Die Verordnung verlangt, dass metallhaltige
        Abfälle vorrangig recycelt werden müssen.
        Die Versatzverordnung schafft Rechtssicherheit, sorgt
        für ein hohes Sicherheitsniveau und lenkt Abfallströme in
        die richtige Richtung.
        Ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Verordnungs-
        entwürfen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22323
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