Nachruf auf das ehemalige Mitglied und den
späteren Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages Fritz-Rudolf Schultz . . . . . . . . 22177 A
Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag
der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier,
Antje-Marie Steen, Joachim Tappe und
Peter Friedrich (Altenburg) . . . . . . . . . . . . . 22177 B
Entsendung der Abgeordneten Dr. Rainer
Wend, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dietrich
Austermann, Bartholomäus Kalb und
Christine Scheel als Mitglieder in den Ver-
waltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank 22177 D
Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer
Wend als stellvertretendes Mitglied im Ge-
meinsamen Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22177 D
Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer
Wend als Mitglied im Gremium nach Art. 41
Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes . . . . . . . 22177 D
Erweiterung und Änderung der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 22178 A, 22259 D
Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 b, 10,
21 a und 21 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22179 B
Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 22179 B
Tagesordnungspunkt 3:
a) Abgabe einer Regierungserklärung: Auf
dem Weg in eine verbraucherorien-
tierte Marktwirtschaft . . . . . . . . . . . 22179 C
Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 22179 C
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 22184 A
Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22186 A
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22187 D
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22189 A
Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22191 B
Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22192 D
Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22195 B
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22197 A
Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22198 D
Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 22200 A
Barbara Imhof SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22201 D
Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22202 D
Zusatztagesordnungspunkt 16:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung zu dem Antrag auf Genehmigung
zum Vollzug gerichtlicher Durchsu-
chungs- und Beschlagnahmebeschlüsse
(Drucksache 14/8536) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 C
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zum optimalen Fördern
und Fordern in Vermittlungsagenturen
(OFFENSIV-Gesetz)
(Drucksache 14/8365) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
a) – Zweite und dritte Beratung des
von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes
Plenarprotokoll 14/224
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
224. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
I n h a l t :
zur Verlängerung von Übergangs-
regelungen im Bundessozialhilfe-
gesetz
(Drucksachen 14/8010, 14/8531) 22204 D
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zurVerlängerung von Über-
gangsregelungen im Bundessozial-
hilfegesetz
(Drucksachen 14/7280, 14/8531) 22204 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Sozialord-
nung
– zu dem Antrag der Fraktionen der
SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Fördern und
Fordern – Sozialhilfe modern ge-
stalten
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Für eine Reinte-
gration von Sozialhilfeempfän-
gern in den Arbeitsmarkt – An-
reize für die Rückkehr in das
Erwerbsleben erhöhen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Pia Maier, Dr. Barbara Höll, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
der PDS: Die Sozialhilfe armuts-
fest gestalten
(Drucksachen 14/7293, 14/5982, 14/7298,
14/8531) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22205 A
Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . 22205 B
Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) . . . . 22208 A
Susanne Kastner SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . 22208 B
Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22208 C
Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . . 22211 A
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22212 A
Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22214 C
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 22216 B
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 22217 C
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 22219 A
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22221 A
Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 22222 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22223 A
Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22224 A
Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 22225 A
Tagesordnungspunkt 20:
Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren
a) Antrag der Bundesregierung: Fort-
setzung der Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf maze-
donischem Territorium zum Schutz
von Beobachtern internationaler Or-
ganisationen im Rahmen der weite-
ren Implementierung des politischen
Rahmenabkommens vom 13. August
2001 auf der Grundlage des Ersu-
chens der mazedonischen Regierung
vom 8. Februar 2002 und der Resolu-
tion Nr. 1371 (2001) des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen vom
26. September 2001
(Drucksache 14/8500) . . . . . . . . . . . . . 22227 A
b) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs
eines Fünften Gesetzes zur Ände-
rung des Bundesfernstraßengesetzes
(5. FStrÄndG)
(Drucksache 14/8448) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
c) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Fern-
straßenbauprivatfinanzierungsgeset-
zes und straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (FstrPrivFinÄndG)
(Drucksache 14/8447) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
d) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrs-
infrastrukturfinanzierungsgesellschaftzur
Finanzierung von Bundesverkehrswegen
(Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-
gesellschaftsgesetz)
(Drucksache 14/8449) . . . . . . . . . . . . . 22227 B
e) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Grund-
stoffüberwachungsgesetzes
(Drucksache 14/8387) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
f) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
tung Deutsche Geisteswissenschaft-
liche Institute im Ausland, Bonn
(Drucksache 14/8465) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
g) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Auswärtigen
Dienst (GAD)
(Drucksache 14/8225) . . . . . . . . . . . . . 22227 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002II
h) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen über die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
der organisierten Kriminalität zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Re-
publik Litauen vom 23. Februar 2001
und zwischen der Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland und der Re-
gierung der Republik Slowenien vom
2. März 2001 (Organisierte Krimina-
lität (OK)-Zusammenarbeitsgesetz)
(Drucksache 14/8199) . . . . . . . . . . . . 22227 C
i) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Siebten Gesetzes zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Drucksache 14/8450) . . . . . . . . . . . . 22227 D
j) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss,
Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der PDS: Die Ge-
waltspirale im Nahen Osten beenden
(Drucksache 14/8271) . . . . . . . . . . . . 22227 D
k) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Übereinkommen über nukleare
Sicherheit; Bericht der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland für
die Zweite Überprüfungstagung im
April 2002
(Drucksache 14/7732) . . . . . . . . . . . . 22228 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Weitere Überweisungen im vereinfach-
ten Verfahren
(Ergänzung zu TOP 20)
a) Antrag der Abgeordneten Renate Blank,
Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Verbesserung der Schiff-
fahrtsverhältnisse im Donauabschnitt
zwischen Straubing und Vilshofen
(Drucksache 14/8484) . . . . . . . . . . . . 22228 A
b) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael
Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
weiterer Abgeordenter und der Fraktion
der FDP: Ausbau der Donau zwischen
Straubing und Vilshofen
(Drucksache 14/8497) . . . . . . . . . . . . 22228 A
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael
Meister, Dirk Fischer (Hamburg), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale-
ausbaus
(Drucksache 14/8485) . . . . . . . . . . . . 22228 B
Tagesordnungspunkt 21:
Abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache
b) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Vorberei-
tung einer bundeseinheitlichen Wirt-
schaftsnummer
(Drucksachen 14/8211, 14/8505) . . . . 22228 C
c) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu den Verträ-
gen vom 15. September 1999 des
Weltpostvereins
(Drucksachen 14/7977, 14/8446) . . . . 22228 D
e) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. Februar
2001 zur Ergänzung des Abkommens
vom 5. April 1993 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der
Republik Lettland über den Luftver-
kehr
(Drucksachen 14/7419, 14/8355) . . . . 22229 A
f) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Abkommen vom 2. Oktober 2000
zur Änderung und Ergänzung des
Abkommens vom 18. Juni 1991 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Staat Bahrain über
den Luftverkehr
(Drucksachen 14/7978, 14/8356) . . . . 22229 A
g) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 19. Juni
2001 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Kap
Verde über den Luftverkehr
(Drucksachen 14/7976, 14/8357) . . . . 22229 B
h) Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Gesetzes vom 20. Mai 1997
zur Revision des Übereinkommens
vom 20. März 1958 über die An-
nahme einheitlicher Bedingungen
für die Genehmigung der Aus-
rüstungsgegenstände und Teile von
Kraftfahrzeugen und über die ge-
genseitige Anerkennung der Geneh-
migung
(Drucksachen 14/7245, 14/8405) . . . . 22229 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 III
i) – m)
Beschlussempfehlungen des Petitions-
ausschusses: Sammelübersichten 362,
363, 364, 365, 366 zu Petitionen
(Drucksachen14/8369,14/8370,14/8371,
14/8372, 14/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . 22229 D
Tagesordnungspunkt 5:
a) Antrag der Abgeordneten Rudolf
Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann),
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD sowie der Abgeordneten
Christa Nickels, Dr. Angelika Köster-
Loßack, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: 58. Tagung der
VN-Menschenrechtskommission in
Genf
(Drucksache 14/8376) . . . . . . . . . . . . . 22230 B
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zu dem Antrag der
Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Stärkung der
wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
rellen Rechte im Völkerrecht und im
internationalen Bereich
(Drucksachen 14/7483, 14/8406) . . . . 22230 B
c) Antrag der Abgeordneten Rudolf
Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten
Christa Nickels, Dr. Angelika Köster-
Loßack, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Weltweite Bekämpfung
und Ächtung der Folter
(Drucksache 14/8488) . . . . . . . . . . . . . 22230 C
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zu dem Antrag
der Abgeordneten Hermann Gröhe,
Annette Widmann-Mauz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Im Namen der „Ehre“ –
Gewalt gegen Frauen weltweit
ächten
(Drucksachen 14/7457, 14/8404) . . . . 22230 C
e) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP:
Sklaverei weltweit verhindern
(Drucksache 14/8280) . . . . . . . . . . . . . 22230 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe,
MonikaBrudlewsky,weitererAbgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Den Friedensprozess im Sudan in
Gang setzen und nachhaltig fördern
(Drucksache 14/8481) . . . . . . . . . . . . . . . 22230 D
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe,
Monika Brudlewsky, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Lage der Menschen- und Minderheiten-
rechte in Vietnam
(Drucksache 14/8483) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
Haussmann, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: Für eine
China-Resolution der Europäischen
Union auf der 58. VN-Menschenrechts-
kommission
(Drucksache 14/8486) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner,
Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der PDS: Konkrete Maßnahmen
zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer
und kultureller Rechte ergreifen
(Drucksache 14/8502) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B
Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B
Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22233 A
Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22234 D
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP . . . 22236 A
Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22237 B
Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 22238 C
Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22240 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 22242 A
Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22243 B
Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22244 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002IV
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 22244 D
Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 22245 B
Tagesordnungspunkt 6:
Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria
Böhmer, Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Maßnahmen der Bundes-
regierung für eine nationale Bildungsof-
fensive zur mittel- und langfristigen
Behebung des Fachkräftemangels im IT-
Bereich
(Drucksachen 14/4172, 14/6943) . . . . . . . 22246 B
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 22246 C
Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22248 C
Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22250 A
Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22251 A
Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22252 B
Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22253 A
Tagesordnungspunkt 7:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Fortschrittsbericht zum Aktionspro-
gramm der Bundesregierung; Innova-
tion und Arbeitsplätze in der Informa-
tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts
(Drucksache 14/8456) . . . . . . . . . . . . . . . 22255 A
Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22255 B
Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 22256 B
Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 22258 B
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A
Wolfgang Bierstedt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22261 B
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22262 A
Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . 22262 D
Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22264 B
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22265 D
Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22266 B
Zusatztagesordnungspunkt 17:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung: Antrag auf Genehmigung zum
Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs-
und Beschlagnahmebeschlüsse
(Drucksache 14/8550) . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg
Tauss, Harald Friese, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Grietje Bettin, Cem
Özdemir, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: E-Demokratie – Online-
wahlen und weitere Partizipations-
potenziale der neuen Medien nutzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Voraussetzungen für die Durch-
führung von Onlinewahlen
(Drucksachen 14/8098, 14/6318, 14/8466) 22267 C
Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22267 D
Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22269 B
Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22271 B
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 22272 B
Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22273 B
Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22274 A
Tagesordnungspunkt 8:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Neuordnung der Statis-
tik über die Beherbergung im Reiseverkehr
(Beherbergungsstatistikgesetz)
(Drucksachen 14/6392, 14/8475) . . . . . . . 22275 D
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWi 22275 D
Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22277 A
Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22279 D
Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 A
Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 D
Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22282 D
Tagesordnungspunkt 9:
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Gerda Hasselfeldt,
Heinz Seiffert, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der CDU/CSU einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages
(Drucksachen 14/4938 [neu], 14/6216,
14/6217) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22284 D
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 V
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Ernst Burgbacher,
Gerhard Schüßler, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion der FDP ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes (Abschaffung der Trinkgeld-
besteuerung)
(Drucksachen14/5233,14/6216,14/8427) 22284 D
Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22285 C
Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22285 C
Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22287 C
Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22290 A
Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22291 B
Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22292 C
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zu dem Antrag der Abgeordneten
Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar
Kansy, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU: Weißbuch über
Harmonisierungsdefizite bei Verkehrs-
dienstleistungen
(Drucksachen 14/4378, 14/8378) . . . . . . . 22293 C
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Weißbuch – Die europä-
ische Verkehrspolitik bis 2010: Weichen-
stellungen für die Zukunft
(Drucksachen 14/7409 Nr. 2.38, 14/8480) 22293 C
Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 22293 D
Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22295 B
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22297 D
Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22298 D
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22299 C
Zusatztagesordnungspunkt 10:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zu der Verordnung über
den Versatz von Abfällen unter Tage und
zur Änderung von Vorschriften zum Ab-
fallverzeichnis
(Drucksachen 14/8197, 14/8321 Nr. 2.1,
14/8523) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 11:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zu der Verordnung über
die Entsorgung von Altholz
(Drucksachen 14/8198, 14/8321 Nr. 2.2,
14/8522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 C
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Johannes
Singhammer, Horst Günther (Duisburg)
und weiterer Abgeordneter: Dokumenta-
tion der freigelegten russischen Graffiti-
Inschriften im Reichstagsgebäude in his-
torisch gerechtfertigtem Umfang
(Drucksache 14/6761) . . . . . . . . . . . . . . . 22301 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22301 A
Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . . 22302 A
Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22303 B
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22304 A
Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22305 B
Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22306 A
Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22307 A
Tagesordnungspunkt 12:
a) Erste Beratung des von den Abgeordne-
ten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-
Schröter, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der PDS eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Auf-
hebung des Magnetschwebebahn-
planungsgesetzes
(Drucksache 14/8300) . . . . . . . . . . . . . 22308 B
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried
Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer
Abgeordneter undderFraktionderPDS:
Keine Entscheidung über den Bau
einer Magnetschwebebahn-Strecke
in der Bundesrepublik Deutschland
ohne Einstellung der entsprechenden
Bundesmittel in den Bundeshaushalt
(Drucksache 14/8296) . . . . . . . . . . . . . 22308 B
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22308 C
Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 22309 C
Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22310 D
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22312 A
Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22313 C
Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22314 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22315 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002VI
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22317 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlungen und der Be-
richte:
– Verordnung über den Versatz von Abfällen
unter Tage und zur Änderung von Vor-
schriften zum Abfallverzeichnis
– Verordnung über die Entsorgung von Alt-
holz
(Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 22318 A
Rainer Brinkmann (Detmold) SPD . . . . . . . . 22318 A
Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22319 C
Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22320 B
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22320 D
Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22321 D
Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22322 C
Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 22323 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 VII
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
Norbert Königshofen
22315
(C)(A)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22317
(C)
(D)
(A)
(B)
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
DIE GRÜNEN
Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
DIE GRÜNEN
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14.03.2002
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 14.03.2002
Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.03.2002
Brüderle, Rainer FDP 14.03.2002
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
DIE GRÜNEN
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
DIE GRÜNEN
Fograscher, Gabriele SPD 14.03.2002
Dr. Friedrich CDU/CSU 14.03.2002
(Erlangen), Gerhard
Friedrich (Altenburg), SPD 14.03.2002
Peter
Fuchs (Köln), Anke SPD 14.03.2002
Gloser, Günter SPD 14.03.2002
Haack (Extertal), SPD 14.03.2002
Karl-Hermann
Hartnagel, Anke SPD 14.03.2002
Irmer, Ulrich FDP 14.03.2002
Kaspereit, Sabine SPD 14.03.2002
Kolbow, Walter SPD 14.03.2002
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 14.03.2002
Krüger-Leißner, SPD 14.03.2002
Angelika
Lamers, Karl CDU/CSU 14.03.2002
Lewering, Eckhart SPD 14.03.2002
Meckel, Markus SPD 14.03.2002
Merten, Ulrike SPD 14.03.2002
Michels, Meinolf CDU/CSU 14.03.2002*
Ostrowski, Christine PDS 14.03.2002
Pieper, Cornelia FDP 14.03.2002
Schaich-Walch, Gudrun SPD 14.03.2002
Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
DIE GRÜNEN
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 14.03.2002
Schlee, Dietmar CDU/CSU 14.03.2002
Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
Albert DIE GRÜNEN
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.03.2002
Hans Peter
Schönfeld, Karsten SPD 14.03.2002
Schröder, Gerhard SPD 14.03.2002
Dr. Schubert, Mathias SPD 14.03.2002
Schuhmann (Delitzsch), SPD 14.03.2002
Richard
Schwalbe, Clemens CDU/CSU 14.03.2002
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 14.03.2002
Christian
Seehofer, Horst CDU/CSU 14.03.2002
Sorge, Wieland SPD 14.03.2002
Dr. Spielmann, Margrit SPD 14.03.2002
Dr. Stadler, Max FDP 14.03.2002
Dr. Freiherr von CDU/CSU 14.03.2002
Stetten, Wolfgang
Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.03.2002
Dr. Thomae, Dieter FDP 14.03.2002
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 14.03.2002
Voßhoff, Andrea CDU/CSU 14.03.2002
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.03.2002
Welt, Jochen SPD 14.03.2002
Dr. Westerwelle, Guido FDP 14.03.2002
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14.03.2002
Wilhelm (Amberg), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002
Helmut DIE GRÜNEN
Wissmann, Matthias CDU/CSU 14.03.2002
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 14.03.2002*
Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 14.03.2002
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
der Berichte:
– Verordnung über den Versatz von Abfällen
unter Tage und zur Änderung von Vorschrif-
ten zum Abfallverzeichnis
– Verordnung über die Entsorgung von Altholz
(Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11)
Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD): Die umweltpo-
litische Leistungsbilanz dieser Bundesregierung kann
sich angesichts der im September auslaufenden Legisla-
turperiode sehen lassen. Nach 16 Jahren Stillstand gelang
es der Koalition, wichtige Themen wieder in das Bewusst-
sein des Bürgers zurückzurufen. Der Wille und die Not-
wendigkeit zu ökologischen Reformen und Erneuerungen
waren das Mandat, welches uns der Wähler mit auf den
Weg gegeben hat. Wir haben versucht, diesem Willen ge-
recht zu werden und ihn in konkret geltendes Recht um-
zusetzen. So gelang es uns gegen die Absicht der schwarz-
gelben Opposition, wichtige Bedürfnisse des Volkes zu
verwirklichen.
Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem durch
das EEG-Gesetz vorgenommenen Einstieg in nachhaltige
und ökologisch sinnvolle, regenerative Energiegewin-
nung vollzogen wir die energiepolitische Wende. Eine
Wende hin zu sicheren, nachhaltigen und für unsere Zu-
kunft verantwortbaren Energiequellen. Weiter ist es uns
zu verdanken, das nach jahrzehntelangem unkontrollier-
tem Wirtschaften mit dem Kioto-Protokoll endlich Stan-
dards für die Bundesrepublik gefunden worden sind, die
auch noch nachfolgenden Generationen ein Leben auf
diesem Planeten ermöglichen werden.
Wir sind heute nicht hier, um die gelungene umwelt-
politische Arbeit der Bundesregierung zu würdigen. Wir
sind heute hier, um den bisherigen Erfolg durch zwei wei-
tere Verordnungen fortzuführen. Denn eines kann ich ih-
nen versichern: Stillstand und Blockadepolitik ist in der
Umweltpolitik unverantwortlich und damit unzulässig.
Die heute zu verabschiedende Altholzverordnung er-
möglicht es, endlich Klarheit und Rechtssicherheit bezüg-
lich der stofflichen und energetischen Wiederverwertung
von Altholz, in dem Sinne wie es das Kreislaufwirtschafts-
Abfallgesetz verlangt, herzustellen. Die zurzeit häufig
praktizierte umweltunverträgliche Handhabung mit
Althölzern wird unterbunden und in ein rechtlich klar kon-
zipiertes Werk überführt. Gerade die in der Verordnung
vorgenommene Konkretisierung der Anforderungen an
eine schadlose Verwertung ermöglicht und fördert die Wie-
derverwertung unter ökologischen und nachhaltigen Krite-
rien, wie es die Ziele unserer Umweltpolitik darstellen.
Der bereits durch die Biomasse erfolgte Schub für eine
ökologisch sinnvolle Wiederverwertung von Altholz wird
durch diese neue Verordnung fortgeführt, ausstehende
Regelungen werden getroffen und eine zielgerichtete Um-
weltpolitik weiterverfolgt. Die bestehenden unterschied-
lichen Länderregelungen in Form von Vollzugshinweisen
oder Richtlinien führen bis zum heutigen Tage nicht dazu,
dass in Deutschland eine Wiederverwertung von Altholz
nach nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten,
wie es Ziel der Bundesregierung ist, durchgeführt werden
kann. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist so
gefasst, dass sowohl die stoffliche und die energetische
Verwendung als auch die Beseitigung von Altholz klar
und umfassend geklärt wird. Bei der Konzeption dieser
Verordnung stand daher klar fest, in erster Linie die um-
weltverträgliche Entsorgung festzuschreiben.
Diese Verordnung ist eine weitere Folgeverordnung
des Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetzes. Die dort defi-
nierte Produktverantwortung wird mit dem ihnen vorlie-
genden Entwurf ernst genommen. Die Hierarchie des
Dreischritts der Abfallwirtschaft: Vermeiden vor Verwer-
ten und Verwerten vor Beseitigen wird hier ernst genom-
men. Daher ist diese Verordnung in der Tat eine Muster-
verordnung, die als Beispiel für weitere zu erlassene
Produktverordnungen gelten kann.
Lassen Sie mich daher noch einmal einige grundsätzli-
che Ausführungen machen. Wenn wir den ersten Schritt
der Abfallwirtschaftspolitik – die Vermeidung – ernst neh-
men, müssen wir in vielen Bereichen umdenken. Eine
nachhaltige Politik und ein nachhaltiges Wirtschaften
muss die Vermeidung von Abfällen und damit den Schutz
der Ressourcen in den Mittelpunkt der Betrachtungen
stellen. Schon bei der Produktion muss auf die Vermei-
dung von Abfällen und die Verwertungsmöglichkeit der
hergestellten Produkte geachtet werden.
Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts-Abfall-
gesetzes ist bislang noch kein signifikanter Rückgang der
Abfälle festzustellen. Was sich geändert hat, ist die recht-
liche Zuordnung der Abfälle. Abfälle zur Beseitigung sind
zugunsten der Abfälle zur Verwertung zurückgegangen.
Das Gesamtaufkommen pro Kopf der Bevölkerung hat
sich allerdings nicht geändert. Diese Entwicklung ist
jüngst noch einmal in einer Prognos-Studie belegt wor-
den. Das ist der Grund, warum wir uns mit der Abfall-
wirtschaft im Kern beschäftigen müssen und nicht mit
vollkommen überflüssigen Scheingefechten wie der Li-
beralisierung, die außer einer weiteren Monopolisierung
keine Weiterentwicklung bringen würde.
Aus gegebenem Anlass möchte ich allerdings auch auf
die Entsorgungsunternehmen eingehen. Der überwälti-
gende Teil der etwa 1 500 Entsorgungsunternehmen in der
Bundesrepublik arbeiten seriös und tragen einen großen
Teil zur umweltverträglichen Abfallwirtschaft bei. Es ist
bedauerlich, dass einige wenige schwarze Schafe die ge-
samte Branche in Misskredit bringen. Es liegt in der Dua-
lität der Abfallwirtschaft begründet, dass viele Kommu-
nen private Entsorgungsunternehmen als Vertragspartner
gewonnen haben. Im Normalfall – das möchte ich hier
ausdrücklich betonen – werden diese Auftragsvergaben
vollkommen korrekt abgewickelt. Wenn wir heute in un-
serem Land eine Abfallwirtschaft haben, die europaweit
einen hervorragenden Ruf genießt, ist dies auch eine
Folge der vorbildlichen Arbeit der entsorgungspflichtigen
Körperschaften, der Kommunen und der privaten Entsor-
gungsunternehmen, denen an dieser Stelle auch einmal un-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222318
(C)
(D)
(A)
(B)
ser ausdrücklicher Dank gebührt. Ich bin mir sicher, dass
auch die Altholzverordnung von den mittelständischen Ent-
sorgungsunternehmen in unserem Sinne ausgefüllt wird.
Die stoffliche und die energetische Verwertung, die in
dieser Verordnung gleichgestellt sind, tragen erheblich zu
einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik bei. Auch die Bio-
masseverordnung, die wir schon im letzten Jahr verab-
schiedet haben, leistet dazu einen erheblichen Beitrag zur
Klimapolitik; denn eine hocheffiziente energetische Ver-
wertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ist immer
ein Gewinn für unser Klima.
Dennoch müssen wir, wie ich bereits am Anfang aus-
geführt habe, auf eine weitere Vermeidung von Abfällen
dringen. Nach meiner Auffassung müssen wir die Sys-
teme mit eindeutig nachgewiesener ökologischer Len-
kungswirkung auf eine Übertragbarkeit im Abfallbereich
überprüfen. Lassen sie mich hierzu ein Beispiel darlegen.
Wenn das DSD einen Erfolg für sich verbuchen kann,
dann ist es die Tatsache, dass erstens die deutschen Pri-
vathaushalte zu Müllsortierweltmeistern geworden sind
und die Lizenzabgabe zu einer Reduzierung der Ver-
packungsabfälle von 10 Prozent beigetragen hat. Wenn
also die Lizenzgebühr diese Lenkungswirkung entfaltet
hat, dann stellt sich natürlich die Frage, ob wir dieses oder
ein ähnliches System nicht auch auf andere Bereiche
übertragen sollten. Will heißen, über eine direkte ökono-
mische Steuerung bei den Produzenten und über eine Ab-
gabe oder eine erweiterte Lizenzgebühr ließe sich mit Si-
cherheit eine weitere Reduzierung der Abfallmengen
erreichen. Beides, eine geordnete Wettbewerbslandschaft
und ökonomische Anreizsysteme, werden in Zukunft die
Abfallwirtschaft weiterentwickeln und noch nachhaltiger
ausrichten. Wir brauchen keine Geisterdebatten über die
neoliberalen ideologisierten Liberalisierungsvorschläge,
die nicht einmal von der Wirtschaft gewollt werden, son-
dern zielführende Diskussionen über moderne Instru-
mente im Interesse einer ökologischen und bürgerfreund-
lichen Abfallwirtschaft.
Nicht nur die Altholzverordnung bedarf ihrer Zustim-
mung, auch die Verordnung über den Versatz von Abfäl-
len tut es. Denn genau wie jene ist auch diese ein weiterer
Schritt rot-grüner Umweltpolitik in Richtung Nachhaltig-
keit und ökologischer Verantwortung. Genau wie der
europäische Gerichtshof sind auch wir der Meinung, dass
nur eine schadlose und den Bedürfnissen der nachfolgen-
den Generationen gerecht werdende Verwertung von Ab-
fällen unter Tage zu rechtfertigen und zu verantworten ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind in dieser Verordnung
klare Instrumente und Mechanismen gefunden worden,
die eine sinnvolle Lösung dieses Sachverhaltes verspre-
chen. So wird über die Festlegung von Grenzwerten ein
Versatz von Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt einer
ökologisch zuverlässigen Kontrolle unterworfen.
Da die Abfallentsorgung unter Tage bereits geltendes
Recht und gängige Praxis ist, wird eine verantwortungs-
volle Gewährleistung dieses Wirtschaftens durch diese
Verordnung erst möglich. Auch das im Kreislaufwirt-
schafts-Abfallgesetz festgelegte Ziel, höherwertige, me-
tallhaltige Abfälle vom Versatz auszuschließen, wird von
dieser Verordnung aufgegriffen und entspricht so den
Richtlinien vernünftiger Umweltpolitik.
Ökologisch notwendig und für die anzustrebende
Sicherheit unerlässlich ist ebenfalls die Maßnahme, einen
Versatz von Sondermüll nur noch in Salzbergwerken mit
entsprechendem Langzeitnachweis durchzuführen. Ohne
diesen geht es eben nicht. Darüber hinaus legt die Verord-
nung fest, dass ein Versatz nur unter Einhaltung bestimm-
ter Grenzwerte möglich ist. So wird unter anderem der
Höchstgehalt an Metallen festgelegt, damit keine Res-
sourcen ungenutzt verschwinden. Die im Kreislaufwirt-
schafts-Abfallgesetz festgelegten Rahmenbedingungen
finden in dieser Verordnung die zu ihrer Konkretisierung
notwendigen Ausführungen. Der Bergversatz kann durch
diese Verordnung die Rolle in der Abfallentsorgung ein-
nehmen, die ihm unter der Berücksichtigung einer zielge-
richteten nachhaltigen Politik zukommen muss.
Diese Verordnung gewährleistet den flexiblen Betrieb
von „Unter Tage Deponien“ unter der Voraussetzung ei-
ner zuverlässigen Standardisierung der Sicherheitskom-
ponenten. Weiter – das ist uns Umweltpolitikern immer
wichtig – wird darauf Acht gegeben, dass unnötige Ab-
fallerzeugung vermieden wird. Das Gegenteil ist der Fall.
Ressourcen werden über den Mechanismus der stoffli-
chen Weiterverwertung geschont und sind so Teil eines
schlüssigen Konzeptes. So führt auch diese Verordnung
zu einer ökologisch sinnvollen Neubewertung der Abfall-
entsorgung unter Tage. Daher rate ich auch in diesem Fall
zur Zustimmung.
Franz Obermeier (CDU/CSU): Grundsätzlich be-
grüßt die CDU/CSU-Fraktion das Ziel der Verordnung,
die Anforderungen an die stoffliche und energetische Ver-
wertung sowie an die Beseitigung von Altholz festzulegen.
Richtig ist auch, wenn durch die Verordnung die Verwer-
tung von Altholz gefördert und Schadstoffe ausgeschleust
werden. Die bestehende Altholzverordnung gibt der ener-
getischen Verwertung den Vorzug vor einer stofflichen
Verwertung. So ist der Einsatz von Altholz der Kategorien
A II und A III für die Holzwerkstoffherstellung nur unter
besonderen Anforderungen zulässig. Diese Anforderun-
gen sind nach Auffassung der Holzverwerter nur unter er-
heblichem Aufwand zu erfüllen.
Vorgegeben werden nicht realisierbare Altholz-Vorbe-
handlungsschritte, aufwendige Probenahmeverfahren so-
wie kostenintensive chemische Analysen. Dadurch wird
es für den Abfallerzeuger sowie für die Entsorger unzu-
mutbar, dem in Deutschland anfallenden Altholz gezielt
Qualitätsmaterial für die stoffliche Verwertung zu entneh-
men. So ist vorgesehen, den Einsatz von Altholz der Ka-
tegorien A II und A III für das Aufarbeiten zu Holzhack-
schnitzeln und -spähren für die Holzwerkstoffherstellung
künftig nur unter „besonderen Anforderungen“ zuzulas-
sen. Diese Anforderungen sind jedoch technisch nicht zu
erfüllen. Folglich ist es für die Entsorgungswirtschaft
„praktisch unmöglich“, diese Qualitäten der Holzwerk-
stoffindustrie zu liefern.
Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung wird in Kauf
genommen, dass diese Holzkategorien künftig nur der
energetischen Verwertung zugeführt werden können. Be-
sonders begünstigt werden dabei Verbrennungsanlagen,
die nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung ge-
nehmigt sind. Diese Anlagen sind für alle Altholzkatego-
rien zugelassen. So entfällt für den beliefernden Entsorger
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22319
(C)
(D)
(A)
(B)
die sonst vorgesehene aufwendige Untersuchung hin-
sichtlich des ordnungsgemäßen Zuordnens der Altholzka-
tegorien zu bestimmten Genehmigungsstandards der Ver-
brennungsanlagen.
Mit der Altholzverordnung wird Wettbewerbspolitik
betrieben und zwar zum Nachteil des klein- und mittel-
ständisch geprägten stofflichen Verwertungsmarktes für
Altholz. Entgegen den bislang über alle Verordnungen
hinweg geforderten hohen stofflichen Verwertungsquoten
für Abfallstoffe setzte die Bundesregierung hier einseitig
auf die energetische Verwertung.
Die klein- und mittelständischen Altholz-Entsorgungs-
unternehmen sichern seit Jahrzehnten durch eine diffe-
renzierte Erfassung und Aufbereitung das Bestehen der
stofflichen Altholzverwertung. Ein Zurückdrängen dieses
stofflichen Verwertungsweges durch die Verordnungsvor-
gaben schränkt die Handlungsspielräume dieser Unter-
nehmen „massiv“ ein. Durch die faktische Bevorzugung
großtechnischer Verbrennungsanlagen, die nicht selten
Konzernen gehören, werden zudem dramatische Verdrän-
gungswettbewerbe von klein- und mittelständischen Un-
ternehmen durch Konzernstrukturen unterstützt.
Dies bedeutet eine Verschiebung der Stoffströme: We-
niger Altholz im Beschaffungsmarkt führt zu einem höhe-
ren Frischholzbedarf. Dies aber ist eine Folge, die im
„krassen Gegensatz“ zu den umweltpolitischen Forderun-
gen nach Ressourcenschonung und Klimaschutz steht.
Wir fordern die Bundesregierung auf, das weitere Ge-
setzgebungsverfahren dazu zu nutzen, die Altholzverord-
nung nachzubessern und die beschriebenen Beschwer-
nisse für die Altholzverwertung wieder aufzuheben, damit
ein Mehr an Verwertung möglich wird.
Gleichwohl werden wir der Verordnung zustimmen, da
nach wie vor das grundsätzliche Ansinnen der Altholz-
verordnung, bundeseinheitliche Rechtssicherheit im Voll-
zug und in der Genehmigung im Altholzsegment zu schaf-
fen, positiv zu bewerten ist.
Werner Wittlich (CDU/CSU): Der Berg kreißte und
gebar eine Maus! So lässt sich das Ergebnis der
Bemühungen um den Erlass der vorliegenden Versatzver-
ordnung zusammenfassen.
Die Bundesregierung ist mit dem hehren Ziel angetre-
ten, endlich bundeseinheitliche Regelungen für die Ver-
wendung von Abfällen in Bergwerken zu schaffen. Dieses
Vorhaben hätten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion
nachhaltig unterstützt. Nach der gängigen Bergversatz-
praxis ist es nämlich möglich, dass überwachungsbedürf-
tige Abfälle billig in dafür ungeeigneten Deponien ent-
sorgt werden. Außerdem werden wertvolle Rohstoffe
nicht ausreichend recycled, sondern sie verschwinden un-
genutzt in den Tiefen des Erdreichs.
Sie, Herr Trittin, haben dieses in der Tat Besorgnis er-
regende Problem zwar richtig erkannt. Letztlich bedienen
Sie sich aber völlig ungeeigneter Maßnahmen, um Herr
der Lage zu werden. Damit hat sich wieder einmal ge-
zeigt, dass eben nicht überall „Öko“ drin ist, wo Sie
„Öko“ draufschreiben.
Ganz konkret geht es uns darum, dass die nun vorgelegte
Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen
führt, denn vor allem die vorgesehenen Übergangsregelun-
gen werden die unstreitig bestehenden ökologischen Pro-
bleme nicht entschärfen, sondern sogar noch verstärken. Zu
Wettbewerbsverzerrungen führen beispielsweise die Aus-
nahmeregelung bei den Grenzwerten bei einer Verwendung
im Salzgestein und die damit verbundenen Regelungen des
Langzeit-Sicherheits-Nachweises. Es ist bis heute nicht se-
riös nachgewiesen, dass die Verwendung im Salzgestein
ökologisch schonender ist. Seit Beginn des Salzbergbaus
im Jahr 1851 mussten bereits über 60 Schächte in Deutsch-
land wegen Wassereinbruchs schließen. In diesen Fällen
können schädliche Stoffe nahezu ungehindert in die Um-
welt gelangen. Sie bevorzugen deshalb mit einer solchen
Ausnahmeregelung nicht nur ohne einen sachlich ge-
rechtfertigten Grund die Betreiber von Salzbergwerken,
sondern langfristig setzen Sie unsere Kinder und Enkel
auch auf tickende Zeitbomben unter Tage.
Ebenso unverständlich sind die getroffenen Über-
gangsregelungen. Abfälle, die aufgrund von vor dem
1. März 2001 geschlossenen Verträgen zur Herstellung
von Versatzmaterial oder direkt als Versatzmaterial ein-
gesetzt werden, dürfen spätestens ab 1. März 2006 nicht
mehr verwendet werden. Die rückwirkende Festlegung
der Übergangsregelung greift in bestehende Verträge ein
und ist sachlich nicht zwingend erforderlich. Gleichzeitig
soll aber die Verwaltungsvorschrift bereits 2002 in Kraft
treten. Wie soll unter diesen Umständen die Verwaltungs-
vorschrift vollzogen werden können?
Faktisch wird es dazu kommen, dass es bis 2006 keine
Änderung in der Praxis geben wird. Der Versatz wird zu-
lasten der ökologisch sinnvolleren Sondermülldeponien
gehen, Missbrauch und Ökodumping werden Tür und Tor
geöffnet. Schädliche Abfälle werden also im Ergebnis
weiterverwendet.
Diese Kritikpunkte stammen im Übrigen nicht nur von
uns, sondern sie wurden von der Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie übermittelt. Das haben Sie
aber vorsichtshalber nicht wahrgenommen.
Ich appelliere also eindringlich an Sie, die Verordnung
noch einmal gründlich zu überarbeiten und dabei auch die
von der Verordnung unmittelbar Betroffenen anzuhören.
Wir werden uns den Beratungen nicht verschließen und
wir bieten Ihnen an, Sie bei der Verbesserung der vorge-
legten Regelungen zu unterstützen. Wenn Sie aber darauf
zielen, den Entwurf in der vorgelegten Form mit Ihrem
Abnickverein allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz
durchzusetzen, kann ich Ihnen schon jetzt versprechen,
dass CDU und CSU den Verordnungsentwurf nicht unter-
stützen werden.
Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Diese beiden Verordnungen schließen eine Lücke im Ab-
fallrecht. Sie sind längst überfällig. Die Fraktion des
Bündnisses 90/Die Grünen begrüßt deshalb außerordent-
lich, dass wir heute diese Verordnung verabschieden kön-
nen.
Im Allgemeinen gilt in der Abfallpolitik der Vorrang der
Vermeidung vor der Verwertung und der Vorrang der Ver-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222320
(C)
(D)
(A)
(B)
wertung vor der Entsorgung. Wir haben aber in den letzten
Jahren feststellen müssen, dass angesichts des notwendig
hohen Entsorgungsstandards und der damit verbundenen
Kosten die Industrie versucht, unter dem Deckmäntelchen
der Verwertung ihren Müll billig loszuwerden. Dabei wer-
den nicht vertretbare und unökologische Verwertungs-
wege gegangen. Dazu gehört der Bergversatz: Hochgif-
tige Abfälle, aber auch Abfälle, die noch recyclebare
Metalle enthalten, werden in die Bergwerke eingebracht.
Werden diese dann geschlossen, werden sie geflutet. Der
Müll steht im Wasser, die Schadstoffe können das Grund-
wasser verseuchen. Ein absolut inakzeptabler Zustand.
Außerdem werden Rohstoffe, insbesondere wiederge-
winnbare und wieder verwertbare Metalle verschwendet.
Bei der Altholzverordnung handelt es sich um das glei-
che Problem, nur wird die Lösung von der anderen Seite
angegangen. Die Altholzverordnung ist ein Pilotvorhaben
für andere stoffbezogene Verordnungen zu dem Kreis-
laufwirtschaftsgesetz.
Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte
Bergversatzverordnung regelt den Einsatz von Abfällen
zur Verfüllung von Bergwerken. Das Ziel ist der dauer-
hafte Abschluss der Abfälle und der darin enthaltenen
Schadstoffe. Zurzeit werden auch Abfälle in Bergwerke
verbracht, die nicht den von uns geforderten strengen
Richtlinien entsprechen. Mit der vorgeschlagenen Ver-
ordnung wird diese Forderung umgesetzt.
Schadstoffhaltige Abfälle können nur in trockene Salz-
gesteinsformationen eingebracht werden, für die ein Lang-
zeitsicherheitsnachweis vorliegt. Damit gelten für den
Bergversatz die gleichen Anforderungen wie für Unterta-
gedeponien. Wenn die gleichen Schadstoffe unter Tage ge-
bracht werden, müssen sie auch gleich behandelt werden.
Andere Standorte wie Kohle- und Erzbergwerke dür-
fen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität
nur noch mit schadstoffarmen Abfällen versetzt werden.
Dazu müssen natürlich auch entsprechende Grenzwerte
definiert werden, die in der vorgeschlagenen Verordnung
enthalten sind.
Mit der neuen Verordnung hat die stoffliche Verwer-
tung Vorrang vor dem Einsatz als Versatz. Besonders
deutlich wird das bei dem Versatz von Filterstäuben.
Bisher werden Bergwerke mit Material versetzt, dessen
Metallgehalt weit über dem von natürlichem Vorkommen
liegt. Das widerspricht dem Gedanken einer Kreislauf-
wirtschaft absolut. Nach der neuen Verordnung kann sol-
ches Material nur noch versetzt werden, wenn dessen
Metallgehalt nicht deutlich über den natürlichen Konzen-
trationen liegt. Ein besonders wichtiger Punkt ist auch,
dass nun auch kein Abfall mehr in Bergwerke verbracht
werden kann, die nach Beendigung der Bewirtschaftung
mit Wasser voll laufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der
CDU/CSU, mit Verwunderung sehe ich, dass Sie auf Bun-
desebene eine Verschärfung der Verordnung fordern.
Wenn Sie sich mit Ihren Länderkollegen absprechen wür-
den, wüssten Sie, dass diese die Verordnung ablehnen.
Welche Argumente von ihnen sind denn nun die richtigen?
Es ist natürlich einfach zu behaupten, Salzgestein sei
wegen drohendem Wassereinbruch nicht sicher. Zur Si-
cherheit von Bergversatz kann ich Ihnen nur raten: Lesen
sie einmal die Verordnung. Eingelagert kann nur werden,
wenn auch ein Langzeitsicherheitsnachweis vorliegt. Und
der wird in den von Ihnen beschworenen Fällen natürlich
nicht erfolgen.
Mit der neuen Altholzverordnung werden Anforderun-
gen an stoffliche und energetische Verwertung sowie Be-
seitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Von
nun an werden erstmals bundeseinheitliche Anforderun-
gen und ökologische Kriterien für Entsorgung von Altholz
definiert. Bisher haben die Länder diesen Bereich in eige-
ner Verantwortung geregelt. Dadurch kam es zu Un-
gleichgewichten und unterschiedlicher Behandlung von
Altholz in den verschiedenen Bundesländern. Mit einer
bundesweiten Regelung wird Rechtssicherheit geschaffen
und auch der Standortwettbewerb um die billigste Rege-
lung beendet. Diese Verordnung hat darüber hinaus auch
in Europa Symbolcharakter. Deutschland ist das erste
Land mit einer solchen Regelung.
Altholz wird in vier Altholzklassen eingeteilt, von A I,
zu der naturbelassenes Holz gehört, bis zu A IV, wozu
stark kontaminierte Hölzer wie Bahnschwellen gehören.
Die Einteilung in diese Altholzklassen ist die Grundlage
für einen umweltfreundlichen, aber auch wirtschaftlichen
Umgang mit diesem Abfallstoff.
Neu ist ebenfalls, dass die Ablagerung von Altholz in
Deponien beendet wird. Es werden zusätzlich verbindli-
che Schadstoffgrenzen für Weiterverarbeitung von Alt-
holz, zum Beispiel in Spanplatten, eingeführt. Das ist ein
wichtiger Punkt, damit nicht eines Tages unsere Möbel
die giftigen Holzschutzmittel einer früheren Verwendung
ausdünsten. Mit dieser Verordnung werden die Stoff-
ströme des Altholzes vollständig neu geregelt. Dies ist ein
wichtiger Schritt für die Umwelt, der in Europa sicherlich
bald Nachahmer finden wird.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition,
zum Abschluss möchte ich Sie auffordern, diesen beiden
Verordnungen auch im Bundestag zuzustimmen. CDU/
CSU und PDS sollten hier im Bundestag nicht die radika-
len Ökologen spielen und im Bundesrat mit den von ihnen
regierten Ländern dann selbst kleine Fortschritte bekämp-
fen. Das ist unglaubwürdig. Von der CDU/CSU kennt
man das ja. Bei der PDS ist es allerdings ein Phänomen,
das seit Regierungsbeteiligung in den Ländern auftritt, zu-
letzt beim Naturschutzgesetz.
Ich bin überzeugt davon, dass wir die Zustimmung im
Bundesrat für diese Verordnungen bekommen, weil sie
ein richtiger Schritt voran sind und weil sie schon im Er-
arbeitungsprozess im engen Gespräch mit den Bundes-
ländern entwickelt wurden.
Birgit Homburger (FDP): Am Anfang der Legisla-
turperiode wollte die rot-grüne Koalition das Abfallrecht
reformieren. Wie bei vielem konnte man sich jedoch auch
hier nicht einigen. Nun wird eilig in einzelnen Verord-
nungen für Teilbereiche der Abfallwirtschaft versucht,
etwas zu regeln, um vor den Wahlen nicht mit leeren
Händen dazustehen. Zu diesen Verordnungen gehören die
Bergversatzverordnung und die Altholzverordnung.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22321
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Es ist bislang nicht gelungen, eine praktikable Abgren-
zung der Abfälle zur Verwertung von denjenigen zur Be-
seitigung vorzunehmen. Dieses Problem löst die Bundes-
regierung auch mit den vorliegenden Verordnungen nicht.
Bergversatz ist erforderlich, um die Standsicherheit
der Bergwerke zu gewährleisten. In diesem Sinne hat
jüngst der EuGH entschieden, dass Bergversatz eine Ver-
wertungsmaßnahme ist, wenn der Hauptzweck darauf ge-
richtet ist, eine sinnvolle Aufgabe zu erfüllen, das heißt
stabilisierende Eigenschaften zu nutzen und andere Ver-
satzmaterialien zu ersetzen. Durch Bergversatz werden
natürliche Rohstoffquellen geschont.
Die Bergversatzverordnung ist überflüssig, da die Ver-
wertung unter Tage bislang ordnungsgemäß und schadlos
gemäß den Technischen Regeln für den Einsatz von berg-
baufremden Abfällen als Versatz erfolgt. In NRWwerden
beispielsweise die im Versatz genutzten Zemente durch
das Landesoberbergamt genehmigt. Wenn die Bundes-
regierung nun meint, dass sie hier aus ökologisch zwin-
genden Gründen tätig wird, dann muss sie sich schon fra-
gen lassen, warum sie drei Jahre untätig geblieben ist,
diesen „ökologischen Missstand“ nicht beseitigt hat und
jetzt auch noch lange Übergangsfristen zulässt. Die ein-
seitige Zuweisung der Abfälle in Salzbergwerke ist zudem
nicht nachvollziehbar. Entscheidendes ökologisches Kri-
terium ist, zu gewährleisten, dass die Umwelt nicht ge-
schädigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Bergwerk über
einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügt, der den dauer-
haften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre bestätigt.
Im Umweltausschuss hat die Bundesregierung erklärt,
dass dies auch in einem Steinkohleversatzbergwerk ge-
währleistet werden kann. Deshalb lehnen wir die Berg-
versatzverordnung als unnötige Zusatzregelung ab.
Bei der Altholzverwertung haben sowohl die betrof-
fenen Betriebe als auch die UMK darum gebeten, eine
bundeseinheitliche Regelung der Umweltanforderungen
zu schaffen. Diese Verordnung wird von uns grundsätz-
lich unterstützt. In etlichen Punkten besteht bei der Ver-
ordnung allerdings dringend Nachbesserungsbedarf. Für
den aus unserer Sicht zentralen Bereich des Möbelrecy-
clings haben wir deshalb einen Änderungsantrag gestellt,
weil in diesem Bereich viele kleine und mittelständische
Unternehmen tätig sind, die alte Möbel hochwertig stoff-
lich verwerten. Die Verordnung ordnet Möbelholz aus-
schließlich den Kategorien A I oder A III zu, was abseh-
bar bewirken wird, dass behandelte Hölzer generell
energetisch verwertet werden. Sinnvoll ist es aber, behan-
delte Hölzer ohne halogenorganische Verbindungen in der
Beschichtung der stofflichen Verwertung zuzuführen und
sie nicht zu verbrennen.
Im Umweltausschuss wurde gestern vonseiten der
Bundesregierung erklärt, dass eine solche Regelung
durchaus Sinn machen könne. Die Koalitionsfraktionen
haben unseren Antrag aber gleichwohl abgelehnt und
wollen für die erforderlichen Änderungen die Beratungen
im Bundesrat nutzen. Dieses Verfahren ist eine Missach-
tung des Bundestages, die wir ja von Rot-Grün langsam ge-
wöhnt sind. Die Koalitionsfraktionen drücken bewusst un-
zulängliche Verordnungen durch den Bundestag, um Zeit
zu gewinnen. Erst hat man einen großen Teil der Legisla-
turperiode verschlafen. Jetzt bekommen Sie angesichts Ih-
rer Untätigkeit und großspuriger Ankündigungen im Hin-
blick auf den Wahltermin am 22. September kalte Füße.
Da Sie leider zu Verbesserungen nicht bereit waren,
können wir der Verordnung nicht zustimmen und werden
uns enthalten.
Eva Bulling-Schröter (PDS): Bei der Altholz- und
bei der Versatzverordnung läuft es anscheinend ähnlich
wie bei der Gewerbeabfallverordnung: Den letzten Schliff
bekommen sie nicht im Bundestag, sondern im Bundes-
rat. Die Länder haben nämlich zu beiden Entwürfen etli-
che sinnvolle Änderungsanträge gestellt. Wir beraten hier
also eine Rohfassung; denn die Bundesregierung hat ja
signalisiert, dass sie die Änderungswünsche des Bundes-
rates weitgehend übernehmen will. Die schon vor den
Bundestagsberatungen geplanten Änderungen sind in-
haltlich begrüßenswert, aber vom Verfahren her irgend-
wie merkwürdig. Auch aus diesem Grund können wir uns
heute nur enthalten.
Zum Inhalt: Die Versatzverordnung ist in seiner Ziel-
stellung zu begrüßen. Verwertbares muss verwertet und
Nichtverwertbares so abgelagert werden, dass keine Um-
weltbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Unklar ist für
uns, warum in der Verordnung letztlich nur Salzgestein als
sicher zur dauerhaften Ablagerung angesehen wird.
Warum mussten dann seit Beginn des deutschen Salz-
bergbaus über 60 Schächte wegen Wassereinbrüchen ge-
schlossen werden? Bei der Diskussion um Endlagerstand-
orte für den Atommüll spielen außerdem inzwischen auch
Granit- und andere Schichten als mögliche Endlager eine
Rolle. Warum also die alleinige Fixierung auf Salz?
Die Versatzverordnung scheint uns außerdem zu viele
Abfälle der Kreislaufwirtschaft zu entziehen. Moderne
und innovative biologische Verfahren zur Aufbereitung
kontaminierter Abfälle haben so weniger Chancen. Bei
dem Streit zwischen Bergwerks- und Deponiebetreibern
sowie Verbrennungsanlagen um das Geschäft mit proble-
matischen Abfällen drohen biologische Verfahren auf der
Strecke zu bleiben.
Die Altholzverordnung soll das Chaos beim Holzrecy-
cling und bei der Holzverbrennung beenden. Dies ist be-
grüßenswert. Die Gleichstellung der energetischen mit
der stofflichen Verwertung in der Verordnung ist für uns
aber problematisch. Aus Sicht des Klimaschutzes sind
beide Wege sicher neutral. Aber gilt dies auch umweltpo-
litisch? Es stimmt zwar, dass bei der Verbrennung von
Holz – über den gesamten „Lebenszyklus“ des Holzes
betrachtet – kein zusätzliches CO2 ausgestoßen wird, weilbeim Wachsen CO2 gebunden wird. Aber mehr Verbren-nung heißt weniger stoffliches Holzrecycling. Und dies
wird den Druck auf Frischholz erhöhen. Und da vor
allem die großen hungrigen Verbrennungsanlagen die
17. BImschV erfüllen, also ohne große Dokumentations-
pflichten alles verbrennen können, sehen wir hier einen
Kamineffekt in Richtung Vorrang der Verbrennung.
Zudem gilt die Altholzverordnung nicht für die grenz-
überschreitende Verbringung von Altholz. Das ist bedau-
erlich; denn hier öffnet sich ein großes Schlupfloch für
Ökodumping.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222322
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Gila Altmann, Parl. Staatsekretärin beim Bundesmi-
nister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Die Koalition will mit der Kreislaufwirtschaft Ernst ma-
chen. Unser Ziel ist die Förderung der schadlosen und
hochwertigen Verwertung von Abfällen. Dazu gilt es,
auch für die Verwertung rechtsverbindliche Anforderun-
gen festzulegen. Nach der Gewerbeabfallverordnung und
der Novelle der Altölverordnung werden der Abfallwirt-
schaft mit den beiden Verordnungen zu Altholz und zum
Bergversatz klare Rahmenbedingungen gesetzt. Diese Stra-
tegie der Bundesregierung entspricht auch dem Wunsch der
Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder.
In der Altholzverordnung werden die Anforderungen an
eine ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwer-
tung von Altholz festgelegt. Mit der Verordnung werden
häufig beklagte umweltbelastende Entsorgungswege von
Altholz in der Form so genannter Chaoshaufen beendet. Es
geht um viel Holz – jährlich rund 18 Millionen Tonnen.
Altholz aus der Verarbeitung von Holz und Holzwerk-
stoffen sowie in der Form von zu Abfall gewordenen Pro-
dukten aus Holz wie Möbeln, Kisten und Paletten oder
Holz aus dem Baubereich wird durch die Verordnung je-
weils einer von vier Altholzkategorien zugeordnet. Diese
Zuordnung orientiert sich an der Herkunft und an der Be-
schaffenheit des Altholzes. Sodann werden die gängigen
Verfahren der stofflichen und der energetischen Verwer-
tung von Altholz benannt und jeweils festgelegt, welche
Altholzart in welchen Verfahren eingesetzt werden darf –
und welche nicht. Für diese Zuordnung gibt es klare Re-
gelungen für die Getrennthaltung, für die Sortierung und
Identifizierung, und zwar so, dass auf komplizierte, feh-
lerbehaftete und auch kostenaufwendige Probenahme-
und Analyseverfahren weitgehend verzichtet werden
kann. Solche unpraktikablen Verfahren würden Altholz al-
lein schon aus Kostengründen von einer Verwertung fern-
halten oder lediglich den Export in Nachbarländer fördern.
Vor dem Hintergrund des Energieeinspargesetzes und
der Biomasseverordnung ist davon auszugehen, dass in
Zukunft Altholz in stärkerem Umfang zur Verstromung
eingesetzt wird und damit einen Beitrag zum Klimaschutz
leistet. Gleichwohl wird durch die Verordnung auch die
umweltverträgliche stoffliche Verwertung von Altholz zur
Herstellung von Holzwerkstoffen, wie etwa Spanplatten,
gestärkt. Dafür bestehen nunmehr klare Regeln und Vor-
schriften. Zum Einsatz für diesen Hauptzweck der stoff-
lichen Altholzverwertung kommt nur unbelastetes oder
von Schad- und Störstoffen entfrachtetes Altholz infrage.
Hierfür gelten Probenahme- und Analysevorschriften mit
Schadstoffgrenzwerten, die unterschritten werden müs-
sen. Damit ist gewährleistet, dass auf diesem Verwer-
tungsweg von Altholz nur Produkte entstehen, die tatsäch-
lich für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen
unbedenklich sind.
Für die Einhaltung der Vorgaben der Altholzverord-
nung wird die Eigenverantwortung der Betriebe einerseits
gestärkt, andererseits müssen diese ihr Tun und Handeln
aber auch dokumentieren und damit nachprüfbar für die
Vollzugsbehörden machen. Hinzu kommen periodische
Fremdkontrollen durch Sachverständige, die von den
Vollzugsbehörden der Länder bestimmt werden.
Die Bundesregierung hat den Entwurf der Altholzver-
ordnung wie üblich gegenüber der Kommission der Euro-
päischen Gemeinschaften notifiziert. Von dort kamen in-
nerhalb der Stillhaltefrist keine Einwendungen, sodass
EU-Vorschriften dem In-Kraft-Setzen der Verordnung
nicht entgegenstehen werden. Im Gegenteil: Die deutsche
Altholzverordnung ist die erste Regelung für diesen Ab-
fallbereich in Europa. Es wäre wünschenswert und es gibt
auch Anzeichen dafür, dass diese Regelung zum Anlass
für eine europäische Vorschrift für die Entsorgung von
Altholz wird. Damit ließen sich auch definitiv Probleme
beseitigen, die bislang beim Export von Altholz in andere
EU-Staaten auftreten können, weil dort keine vergleich-
baren Anforderungen an die umweltverträgliche Verwer-
tung derartiger Abfälle existieren.
Die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter
Tage ist notwendig. Die Mengen der auf diese Weise in
Bergwerken entsorgten Sonderabfälle steigt seit dem Be-
ginn vor etwa zehn Jahren kontinuierlich an. 1994 lag der
Anteil der Sonderabfälle am Bergversatz bei 20 Prozent,
1999 waren es bereits über 50 Prozent. So wird ein be-
trächtliches Schadstoffpotenzial in deutsche Bergwerke
eingebracht. Und dabei handelt es sich nicht nur um Salz-
bergwerke, die den Sicherheitsanforderungen an Unter-
tagedeponien entsprechen. Gerade auch in Kohle- und
Erzbergwerken werden erhebliche Mengen von gefähr-
lichen Abfällen, zum Beispiel Filterstäube aus Müllver-
brennungsanlagen, eingebracht. SolcheStandortewären als
Untertagedeponien nicht genehmigungsfähig. Hier gilt es,
für untertägige Verwertungsanlagen den gleichen Sicher-
heitsstandard wie für Untertagedeponien festzulegen.
Schadstoffhaltige Abfälle werden in Zukunft aus-
schließlich in Salzbergwerken versetzt werden dürfen,
wenn dort deren dauerhafter Abschluss von der Biosphäre
durch einen Langzeitsicherheitsnachweis gewährleistet
ist. An anderen Standorten dürfen nur noch Abfälle zum
Einsatz kommen, die wegen ihres geringen Schadstoffge-
haltes auch zum Beispiel im Straßen- und Landschaftsbau
verwendet werden dürfen. Wir wenden also den Sicher-
heitsstandard an, der mit der TAAbfall 1991 für Unterta-
gedeponien festgelegt wurde. Er wird übrigens in gleicher
Weise durch die gestern vom Kabinett verabschiedete
Deponieverordnung rechtsverbindlich fixiert. Es ist die
Sicherheitsphilosophie, dass Abfälle durch Salzgestein so
eingeschlossen werden, dass sie gar nicht erst mit Grund-
oder Grubenwasser in Kontakt kommen. Kohlebergwerke
bieten diese Sicherheit nicht.
Ökologisch nicht akzeptabel ist auch der Entzug von
recycelbaren Metallen aus dem Wirtschaftskreislauf durch
deren Einsatz als Versatzmaterial. Es ist unsinnig, wenn
Zink aus Roherzen mit einer Konzentration von 5 bis 7 Pro-
zent abgebaut, aufbereitet und nach Deutschland verschifft
wird und gleichzeitig Filterstäube aus Stahlwerken mit
Zinkgehalten von 15 bis 30 Prozent in Bergwerke eingela-
gert werden. Die Verordnung verlangt, dass metallhaltige
Abfälle vorrangig recycelt werden müssen.
Die Versatzverordnung schafft Rechtssicherheit, sorgt
für ein hohes Sicherheitsniveau und lenkt Abfallströme in
die richtige Richtung.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Verordnungs-
entwürfen.
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