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    Nachruf auf das ehemalige Mitglied und den späteren Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Fritz-Rudolf Schultz . . . . . . . . 22177 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe und Peter Friedrich (Altenburg) . . . . . . . . . . . . . 22177 B Entsendung der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dietrich Austermann, Bartholomäus Kalb und Christine Scheel als Mitglieder in den Ver- waltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank 22177 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer Wend als stellvertretendes Mitglied im Ge- meinsamen Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22177 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer Wend als Mitglied im Gremium nach Art. 41 Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes . . . . . . . 22177 D Erweiterung und Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 22178 A, 22259 D Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 b, 10, 21 a und 21 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22179 B Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 22179 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: Auf dem Weg in eine verbraucherorien- tierte Marktwirtschaft . . . . . . . . . . . 22179 C Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 22179 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 22184 A Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22186 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22187 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22189 A Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22191 B Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22192 D Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22195 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22197 A Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22198 D Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 22200 A Barbara Imhof SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22201 D Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22202 D Zusatztagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsu- chungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (Drucksache 14/8536) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksache 14/8365) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes Plenarprotokoll 14/224 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 I n h a l t : zur Verlängerung von Übergangs- regelungen im Bundessozialhilfe- gesetz (Drucksachen 14/8010, 14/8531) 22204 D – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zurVerlängerung von Über- gangsregelungen im Bundessozial- hilfegesetz (Drucksachen 14/7280, 14/8531) 22204 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialord- nung – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Fördern und Fordern – Sozialhilfe modern ge- stalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine Reinte- gration von Sozialhilfeempfän- gern in den Arbeitsmarkt – An- reize für die Rückkehr in das Erwerbsleben erhöhen – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Barbara Höll, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Die Sozialhilfe armuts- fest gestalten (Drucksachen 14/7293, 14/5982, 14/7298, 14/8531) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22205 A Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . 22205 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) . . . . 22208 A Susanne Kastner SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . 22208 B Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22208 C Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . . 22211 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22212 A Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22214 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 22216 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 22217 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 22219 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22221 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 22222 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22223 A Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22224 A Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 22225 A Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Antrag der Bundesregierung: Fort- setzung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf maze- donischem Territorium zum Schutz von Beobachtern internationaler Or- ganisationen im Rahmen der weite- ren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersu- chens der mazedonischen Regierung vom 8. Februar 2002 und der Resolu- tion Nr. 1371 (2001) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 26. September 2001 (Drucksache 14/8500) . . . . . . . . . . . . . 22227 A b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Ände- rung des Bundesfernstraßengesetzes (5. FStrÄndG) (Drucksache 14/8448) . . . . . . . . . . . . . 22227 B c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fern- straßenbauprivatfinanzierungsgeset- zes und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FstrPrivFinÄndG) (Drucksache 14/8447) . . . . . . . . . . . . . 22227 B d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrs- infrastrukturfinanzierungsgesellschaftzur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaftsgesetz) (Drucksache 14/8449) . . . . . . . . . . . . . 22227 B e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grund- stoffüberwachungsgesetzes (Drucksache 14/8387) . . . . . . . . . . . . . 22227 C f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung Deutsche Geisteswissenschaft- liche Institute im Ausland, Bonn (Drucksache 14/8465) . . . . . . . . . . . . . 22227 C g) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 14/8225) . . . . . . . . . . . . . 22227 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002II h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Litauen vom 23. Februar 2001 und zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Slowenien vom 2. März 2001 (Organisierte Krimina- lität (OK)-Zusammenarbeitsgesetz) (Drucksache 14/8199) . . . . . . . . . . . . 22227 C i) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 14/8450) . . . . . . . . . . . . 22227 D j) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der PDS: Die Ge- waltspirale im Nahen Osten beenden (Drucksache 14/8271) . . . . . . . . . . . . 22227 D k) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Übereinkommen über nukleare Sicherheit; Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Zweite Überprüfungstagung im April 2002 (Drucksache 14/7732) . . . . . . . . . . . . 22228 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) a) Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbesserung der Schiff- fahrtsverhältnisse im Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 14/8484) . . . . . . . . . . . . 22228 A b) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordenter und der Fraktion der FDP: Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 14/8497) . . . . . . . . . . . . 22228 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Dirk Fischer (Hamburg), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale- ausbaus (Drucksache 14/8485) . . . . . . . . . . . . 22228 B Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Vorberei- tung einer bundeseinheitlichen Wirt- schaftsnummer (Drucksachen 14/8211, 14/8505) . . . . 22228 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu den Verträ- gen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins (Drucksachen 14/7977, 14/8446) . . . . 22228 D e) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Februar 2001 zur Ergänzung des Abkommens vom 5. April 1993 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Lettland über den Luftver- kehr (Drucksachen 14/7419, 14/8355) . . . . 22229 A f) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Oktober 2000 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 18. Juni 1991 zwi- schen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr (Drucksachen 14/7978, 14/8356) . . . . 22229 A g) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juni 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kap Verde über den Luftverkehr (Drucksachen 14/7976, 14/8357) . . . . 22229 B h) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes vom 20. Mai 1997 zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die An- nahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Aus- rüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die ge- genseitige Anerkennung der Geneh- migung (Drucksachen 14/7245, 14/8405) . . . . 22229 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 III i) – m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 362, 363, 364, 365, 366 zu Petitionen (Drucksachen14/8369,14/8370,14/8371, 14/8372, 14/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . 22229 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Dr. Angelika Köster- Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: 58. Tagung der VN-Menschenrechtskommission in Genf (Drucksache 14/8376) . . . . . . . . . . . . . 22230 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Rechte im Völkerrecht und im internationalen Bereich (Drucksachen 14/7483, 14/8406) . . . . 22230 B c) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Dr. Angelika Köster- Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Weltweite Bekämpfung und Ächtung der Folter (Drucksache 14/8488) . . . . . . . . . . . . . 22230 C d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Im Namen der „Ehre“ – Gewalt gegen Frauen weltweit ächten (Drucksachen 14/7457, 14/8404) . . . . 22230 C e) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Sklaverei weltweit verhindern (Drucksache 14/8280) . . . . . . . . . . . . . 22230 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, MonikaBrudlewsky,weitererAbgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Friedensprozess im Sudan in Gang setzen und nachhaltig fördern (Drucksache 14/8481) . . . . . . . . . . . . . . . 22230 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Lage der Menschen- und Minderheiten- rechte in Vietnam (Drucksache 14/8483) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine China-Resolution der Europäischen Union auf der 58. VN-Menschenrechts- kommission (Drucksache 14/8486) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Konkrete Maßnahmen zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ergreifen (Drucksache 14/8502) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22233 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22234 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP . . . 22236 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22237 B Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 22238 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22240 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 22242 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22243 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22244 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002IV Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 22244 D Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 22245 B Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Maßnahmen der Bundes- regierung für eine nationale Bildungsof- fensive zur mittel- und langfristigen Behebung des Fachkräftemangels im IT- Bereich (Drucksachen 14/4172, 14/6943) . . . . . . . 22246 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 22246 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22248 C Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22250 A Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22251 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22252 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22253 A Tagesordnungspunkt 7: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht zum Aktionspro- gramm der Bundesregierung; Innova- tion und Arbeitsplätze in der Informa- tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts (Drucksache 14/8456) . . . . . . . . . . . . . . . 22255 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22255 B Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 22256 B Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 22258 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A Wolfgang Bierstedt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22261 B Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22262 A Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . 22262 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22264 B Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22265 D Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22266 B Zusatztagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung: Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (Drucksache 14/8550) . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Tauss, Harald Friese, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Cem Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: E-Demokratie – Online- wahlen und weitere Partizipations- potenziale der neuen Medien nutzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Voraussetzungen für die Durch- führung von Onlinewahlen (Drucksachen 14/8098, 14/6318, 14/8466) 22267 C Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22267 D Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22269 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22271 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 22272 B Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22273 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22274 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Statis- tik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) (Drucksachen 14/6392, 14/8475) . . . . . . . 22275 D Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWi 22275 D Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22277 A Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22279 D Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 A Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 D Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22282 D Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages (Drucksachen 14/4938 [neu], 14/6216, 14/6217) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22284 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 V – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gerhard Schüßler, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes (Abschaffung der Trinkgeld- besteuerung) (Drucksachen14/5233,14/6216,14/8427) 22284 D Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22285 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22285 C Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22287 C Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22290 A Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22291 B Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22292 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weißbuch über Harmonisierungsdefizite bei Verkehrs- dienstleistungen (Drucksachen 14/4378, 14/8378) . . . . . . . 22293 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weißbuch – Die europä- ische Verkehrspolitik bis 2010: Weichen- stellungen für die Zukunft (Drucksachen 14/7409 Nr. 2.38, 14/8480) 22293 C Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 22293 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22295 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22297 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22298 D Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22299 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Ab- fallverzeichnis (Drucksachen 14/8197, 14/8321 Nr. 2.1, 14/8523) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Drucksachen 14/8198, 14/8321 Nr. 2.2, 14/8522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Horst Günther (Duisburg) und weiterer Abgeordneter: Dokumenta- tion der freigelegten russischen Graffiti- Inschriften im Reichstagsgebäude in his- torisch gerechtfertigtem Umfang (Drucksache 14/6761) . . . . . . . . . . . . . . . 22301 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22301 A Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . . 22302 A Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22303 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22304 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22305 B Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22306 A Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22307 A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling- Schröter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auf- hebung des Magnetschwebebahn- planungsgesetzes (Drucksache 14/8300) . . . . . . . . . . . . . 22308 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter undderFraktionderPDS: Keine Entscheidung über den Bau einer Magnetschwebebahn-Strecke in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einstellung der entsprechenden Bundesmittel in den Bundeshaushalt (Drucksache 14/8296) . . . . . . . . . . . . . 22308 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22308 C Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 22309 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22310 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22312 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22313 C Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22314 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22315 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002VI Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22317 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und der Be- richte: – Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vor- schriften zum Abfallverzeichnis – Verordnung über die Entsorgung von Alt- holz (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 22318 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD . . . . . . . . 22318 A Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22319 C Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22320 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22320 D Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22321 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22322 C Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 22323 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 Norbert Königshofen 22315 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22317 (C) (D) (A) (B) Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 14.03.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.03.2002 Brüderle, Rainer FDP 14.03.2002 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Fograscher, Gabriele SPD 14.03.2002 Dr. Friedrich CDU/CSU 14.03.2002 (Erlangen), Gerhard Friedrich (Altenburg), SPD 14.03.2002 Peter Fuchs (Köln), Anke SPD 14.03.2002 Gloser, Günter SPD 14.03.2002 Haack (Extertal), SPD 14.03.2002 Karl-Hermann Hartnagel, Anke SPD 14.03.2002 Irmer, Ulrich FDP 14.03.2002 Kaspereit, Sabine SPD 14.03.2002 Kolbow, Walter SPD 14.03.2002 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 14.03.2002 Krüger-Leißner, SPD 14.03.2002 Angelika Lamers, Karl CDU/CSU 14.03.2002 Lewering, Eckhart SPD 14.03.2002 Meckel, Markus SPD 14.03.2002 Merten, Ulrike SPD 14.03.2002 Michels, Meinolf CDU/CSU 14.03.2002* Ostrowski, Christine PDS 14.03.2002 Pieper, Cornelia FDP 14.03.2002 Schaich-Walch, Gudrun SPD 14.03.2002 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 14.03.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 14.03.2002 Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 Albert DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.03.2002 Hans Peter Schönfeld, Karsten SPD 14.03.2002 Schröder, Gerhard SPD 14.03.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 14.03.2002 Schuhmann (Delitzsch), SPD 14.03.2002 Richard Schwalbe, Clemens CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 14.03.2002 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 14.03.2002 Sorge, Wieland SPD 14.03.2002 Dr. Spielmann, Margrit SPD 14.03.2002 Dr. Stadler, Max FDP 14.03.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 14.03.2002 Stetten, Wolfgang Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 14.03.2002 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 14.03.2002 Voßhoff, Andrea CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.03.2002 Welt, Jochen SPD 14.03.2002 Dr. Westerwelle, Guido FDP 14.03.2002 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14.03.2002 Wilhelm (Amberg), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 Helmut DIE GRÜNEN Wissmann, Matthias CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 14.03.2002* Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 14.03.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und der Berichte: – Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschrif- ten zum Abfallverzeichnis – Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD): Die umweltpo- litische Leistungsbilanz dieser Bundesregierung kann sich angesichts der im September auslaufenden Legisla- turperiode sehen lassen. Nach 16 Jahren Stillstand gelang es der Koalition, wichtige Themen wieder in das Bewusst- sein des Bürgers zurückzurufen. Der Wille und die Not- wendigkeit zu ökologischen Reformen und Erneuerungen waren das Mandat, welches uns der Wähler mit auf den Weg gegeben hat. Wir haben versucht, diesem Willen ge- recht zu werden und ihn in konkret geltendes Recht um- zusetzen. So gelang es uns gegen die Absicht der schwarz- gelben Opposition, wichtige Bedürfnisse des Volkes zu verwirklichen. Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem durch das EEG-Gesetz vorgenommenen Einstieg in nachhaltige und ökologisch sinnvolle, regenerative Energiegewin- nung vollzogen wir die energiepolitische Wende. Eine Wende hin zu sicheren, nachhaltigen und für unsere Zu- kunft verantwortbaren Energiequellen. Weiter ist es uns zu verdanken, das nach jahrzehntelangem unkontrollier- tem Wirtschaften mit dem Kioto-Protokoll endlich Stan- dards für die Bundesrepublik gefunden worden sind, die auch noch nachfolgenden Generationen ein Leben auf diesem Planeten ermöglichen werden. Wir sind heute nicht hier, um die gelungene umwelt- politische Arbeit der Bundesregierung zu würdigen. Wir sind heute hier, um den bisherigen Erfolg durch zwei wei- tere Verordnungen fortzuführen. Denn eines kann ich ih- nen versichern: Stillstand und Blockadepolitik ist in der Umweltpolitik unverantwortlich und damit unzulässig. Die heute zu verabschiedende Altholzverordnung er- möglicht es, endlich Klarheit und Rechtssicherheit bezüg- lich der stofflichen und energetischen Wiederverwertung von Altholz, in dem Sinne wie es das Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz verlangt, herzustellen. Die zurzeit häufig praktizierte umweltunverträgliche Handhabung mit Althölzern wird unterbunden und in ein rechtlich klar kon- zipiertes Werk überführt. Gerade die in der Verordnung vorgenommene Konkretisierung der Anforderungen an eine schadlose Verwertung ermöglicht und fördert die Wie- derverwertung unter ökologischen und nachhaltigen Krite- rien, wie es die Ziele unserer Umweltpolitik darstellen. Der bereits durch die Biomasse erfolgte Schub für eine ökologisch sinnvolle Wiederverwertung von Altholz wird durch diese neue Verordnung fortgeführt, ausstehende Regelungen werden getroffen und eine zielgerichtete Um- weltpolitik weiterverfolgt. Die bestehenden unterschied- lichen Länderregelungen in Form von Vollzugshinweisen oder Richtlinien führen bis zum heutigen Tage nicht dazu, dass in Deutschland eine Wiederverwertung von Altholz nach nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten, wie es Ziel der Bundesregierung ist, durchgeführt werden kann. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist so gefasst, dass sowohl die stoffliche und die energetische Verwendung als auch die Beseitigung von Altholz klar und umfassend geklärt wird. Bei der Konzeption dieser Verordnung stand daher klar fest, in erster Linie die um- weltverträgliche Entsorgung festzuschreiben. Diese Verordnung ist eine weitere Folgeverordnung des Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetzes. Die dort defi- nierte Produktverantwortung wird mit dem ihnen vorlie- genden Entwurf ernst genommen. Die Hierarchie des Dreischritts der Abfallwirtschaft: Vermeiden vor Verwer- ten und Verwerten vor Beseitigen wird hier ernst genom- men. Daher ist diese Verordnung in der Tat eine Muster- verordnung, die als Beispiel für weitere zu erlassene Produktverordnungen gelten kann. Lassen Sie mich daher noch einmal einige grundsätzli- che Ausführungen machen. Wenn wir den ersten Schritt der Abfallwirtschaftspolitik – die Vermeidung – ernst neh- men, müssen wir in vielen Bereichen umdenken. Eine nachhaltige Politik und ein nachhaltiges Wirtschaften muss die Vermeidung von Abfällen und damit den Schutz der Ressourcen in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellen. Schon bei der Produktion muss auf die Vermei- dung von Abfällen und die Verwertungsmöglichkeit der hergestellten Produkte geachtet werden. Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts-Abfall- gesetzes ist bislang noch kein signifikanter Rückgang der Abfälle festzustellen. Was sich geändert hat, ist die recht- liche Zuordnung der Abfälle. Abfälle zur Beseitigung sind zugunsten der Abfälle zur Verwertung zurückgegangen. Das Gesamtaufkommen pro Kopf der Bevölkerung hat sich allerdings nicht geändert. Diese Entwicklung ist jüngst noch einmal in einer Prognos-Studie belegt wor- den. Das ist der Grund, warum wir uns mit der Abfall- wirtschaft im Kern beschäftigen müssen und nicht mit vollkommen überflüssigen Scheingefechten wie der Li- beralisierung, die außer einer weiteren Monopolisierung keine Weiterentwicklung bringen würde. Aus gegebenem Anlass möchte ich allerdings auch auf die Entsorgungsunternehmen eingehen. Der überwälti- gende Teil der etwa 1 500 Entsorgungsunternehmen in der Bundesrepublik arbeiten seriös und tragen einen großen Teil zur umweltverträglichen Abfallwirtschaft bei. Es ist bedauerlich, dass einige wenige schwarze Schafe die ge- samte Branche in Misskredit bringen. Es liegt in der Dua- lität der Abfallwirtschaft begründet, dass viele Kommu- nen private Entsorgungsunternehmen als Vertragspartner gewonnen haben. Im Normalfall – das möchte ich hier ausdrücklich betonen – werden diese Auftragsvergaben vollkommen korrekt abgewickelt. Wenn wir heute in un- serem Land eine Abfallwirtschaft haben, die europaweit einen hervorragenden Ruf genießt, ist dies auch eine Folge der vorbildlichen Arbeit der entsorgungspflichtigen Körperschaften, der Kommunen und der privaten Entsor- gungsunternehmen, denen an dieser Stelle auch einmal un- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222318 (C) (D) (A) (B) ser ausdrücklicher Dank gebührt. Ich bin mir sicher, dass auch die Altholzverordnung von den mittelständischen Ent- sorgungsunternehmen in unserem Sinne ausgefüllt wird. Die stoffliche und die energetische Verwertung, die in dieser Verordnung gleichgestellt sind, tragen erheblich zu einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik bei. Auch die Bio- masseverordnung, die wir schon im letzten Jahr verab- schiedet haben, leistet dazu einen erheblichen Beitrag zur Klimapolitik; denn eine hocheffiziente energetische Ver- wertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ist immer ein Gewinn für unser Klima. Dennoch müssen wir, wie ich bereits am Anfang aus- geführt habe, auf eine weitere Vermeidung von Abfällen dringen. Nach meiner Auffassung müssen wir die Sys- teme mit eindeutig nachgewiesener ökologischer Len- kungswirkung auf eine Übertragbarkeit im Abfallbereich überprüfen. Lassen sie mich hierzu ein Beispiel darlegen. Wenn das DSD einen Erfolg für sich verbuchen kann, dann ist es die Tatsache, dass erstens die deutschen Pri- vathaushalte zu Müllsortierweltmeistern geworden sind und die Lizenzabgabe zu einer Reduzierung der Ver- packungsabfälle von 10 Prozent beigetragen hat. Wenn also die Lizenzgebühr diese Lenkungswirkung entfaltet hat, dann stellt sich natürlich die Frage, ob wir dieses oder ein ähnliches System nicht auch auf andere Bereiche übertragen sollten. Will heißen, über eine direkte ökono- mische Steuerung bei den Produzenten und über eine Ab- gabe oder eine erweiterte Lizenzgebühr ließe sich mit Si- cherheit eine weitere Reduzierung der Abfallmengen erreichen. Beides, eine geordnete Wettbewerbslandschaft und ökonomische Anreizsysteme, werden in Zukunft die Abfallwirtschaft weiterentwickeln und noch nachhaltiger ausrichten. Wir brauchen keine Geisterdebatten über die neoliberalen ideologisierten Liberalisierungsvorschläge, die nicht einmal von der Wirtschaft gewollt werden, son- dern zielführende Diskussionen über moderne Instru- mente im Interesse einer ökologischen und bürgerfreund- lichen Abfallwirtschaft. Nicht nur die Altholzverordnung bedarf ihrer Zustim- mung, auch die Verordnung über den Versatz von Abfäl- len tut es. Denn genau wie jene ist auch diese ein weiterer Schritt rot-grüner Umweltpolitik in Richtung Nachhaltig- keit und ökologischer Verantwortung. Genau wie der europäische Gerichtshof sind auch wir der Meinung, dass nur eine schadlose und den Bedürfnissen der nachfolgen- den Generationen gerecht werdende Verwertung von Ab- fällen unter Tage zu rechtfertigen und zu verantworten ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in dieser Verordnung klare Instrumente und Mechanismen gefunden worden, die eine sinnvolle Lösung dieses Sachverhaltes verspre- chen. So wird über die Festlegung von Grenzwerten ein Versatz von Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt einer ökologisch zuverlässigen Kontrolle unterworfen. Da die Abfallentsorgung unter Tage bereits geltendes Recht und gängige Praxis ist, wird eine verantwortungs- volle Gewährleistung dieses Wirtschaftens durch diese Verordnung erst möglich. Auch das im Kreislaufwirt- schafts-Abfallgesetz festgelegte Ziel, höherwertige, me- tallhaltige Abfälle vom Versatz auszuschließen, wird von dieser Verordnung aufgegriffen und entspricht so den Richtlinien vernünftiger Umweltpolitik. Ökologisch notwendig und für die anzustrebende Sicherheit unerlässlich ist ebenfalls die Maßnahme, einen Versatz von Sondermüll nur noch in Salzbergwerken mit entsprechendem Langzeitnachweis durchzuführen. Ohne diesen geht es eben nicht. Darüber hinaus legt die Verord- nung fest, dass ein Versatz nur unter Einhaltung bestimm- ter Grenzwerte möglich ist. So wird unter anderem der Höchstgehalt an Metallen festgelegt, damit keine Res- sourcen ungenutzt verschwinden. Die im Kreislaufwirt- schafts-Abfallgesetz festgelegten Rahmenbedingungen finden in dieser Verordnung die zu ihrer Konkretisierung notwendigen Ausführungen. Der Bergversatz kann durch diese Verordnung die Rolle in der Abfallentsorgung ein- nehmen, die ihm unter der Berücksichtigung einer zielge- richteten nachhaltigen Politik zukommen muss. Diese Verordnung gewährleistet den flexiblen Betrieb von „Unter Tage Deponien“ unter der Voraussetzung ei- ner zuverlässigen Standardisierung der Sicherheitskom- ponenten. Weiter – das ist uns Umweltpolitikern immer wichtig – wird darauf Acht gegeben, dass unnötige Ab- fallerzeugung vermieden wird. Das Gegenteil ist der Fall. Ressourcen werden über den Mechanismus der stoffli- chen Weiterverwertung geschont und sind so Teil eines schlüssigen Konzeptes. So führt auch diese Verordnung zu einer ökologisch sinnvollen Neubewertung der Abfall- entsorgung unter Tage. Daher rate ich auch in diesem Fall zur Zustimmung. Franz Obermeier (CDU/CSU): Grundsätzlich be- grüßt die CDU/CSU-Fraktion das Ziel der Verordnung, die Anforderungen an die stoffliche und energetische Ver- wertung sowie an die Beseitigung von Altholz festzulegen. Richtig ist auch, wenn durch die Verordnung die Verwer- tung von Altholz gefördert und Schadstoffe ausgeschleust werden. Die bestehende Altholzverordnung gibt der ener- getischen Verwertung den Vorzug vor einer stofflichen Verwertung. So ist der Einsatz von Altholz der Kategorien A II und A III für die Holzwerkstoffherstellung nur unter besonderen Anforderungen zulässig. Diese Anforderun- gen sind nach Auffassung der Holzverwerter nur unter er- heblichem Aufwand zu erfüllen. Vorgegeben werden nicht realisierbare Altholz-Vorbe- handlungsschritte, aufwendige Probenahmeverfahren so- wie kostenintensive chemische Analysen. Dadurch wird es für den Abfallerzeuger sowie für die Entsorger unzu- mutbar, dem in Deutschland anfallenden Altholz gezielt Qualitätsmaterial für die stoffliche Verwertung zu entneh- men. So ist vorgesehen, den Einsatz von Altholz der Ka- tegorien A II und A III für das Aufarbeiten zu Holzhack- schnitzeln und -spähren für die Holzwerkstoffherstellung künftig nur unter „besonderen Anforderungen“ zuzulas- sen. Diese Anforderungen sind jedoch technisch nicht zu erfüllen. Folglich ist es für die Entsorgungswirtschaft „praktisch unmöglich“, diese Qualitäten der Holzwerk- stoffindustrie zu liefern. Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung wird in Kauf genommen, dass diese Holzkategorien künftig nur der energetischen Verwertung zugeführt werden können. Be- sonders begünstigt werden dabei Verbrennungsanlagen, die nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung ge- nehmigt sind. Diese Anlagen sind für alle Altholzkatego- rien zugelassen. So entfällt für den beliefernden Entsorger Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22319 (C) (D) (A) (B) die sonst vorgesehene aufwendige Untersuchung hin- sichtlich des ordnungsgemäßen Zuordnens der Altholzka- tegorien zu bestimmten Genehmigungsstandards der Ver- brennungsanlagen. Mit der Altholzverordnung wird Wettbewerbspolitik betrieben und zwar zum Nachteil des klein- und mittel- ständisch geprägten stofflichen Verwertungsmarktes für Altholz. Entgegen den bislang über alle Verordnungen hinweg geforderten hohen stofflichen Verwertungsquoten für Abfallstoffe setzte die Bundesregierung hier einseitig auf die energetische Verwertung. Die klein- und mittelständischen Altholz-Entsorgungs- unternehmen sichern seit Jahrzehnten durch eine diffe- renzierte Erfassung und Aufbereitung das Bestehen der stofflichen Altholzverwertung. Ein Zurückdrängen dieses stofflichen Verwertungsweges durch die Verordnungsvor- gaben schränkt die Handlungsspielräume dieser Unter- nehmen „massiv“ ein. Durch die faktische Bevorzugung großtechnischer Verbrennungsanlagen, die nicht selten Konzernen gehören, werden zudem dramatische Verdrän- gungswettbewerbe von klein- und mittelständischen Un- ternehmen durch Konzernstrukturen unterstützt. Dies bedeutet eine Verschiebung der Stoffströme: We- niger Altholz im Beschaffungsmarkt führt zu einem höhe- ren Frischholzbedarf. Dies aber ist eine Folge, die im „krassen Gegensatz“ zu den umweltpolitischen Forderun- gen nach Ressourcenschonung und Klimaschutz steht. Wir fordern die Bundesregierung auf, das weitere Ge- setzgebungsverfahren dazu zu nutzen, die Altholzverord- nung nachzubessern und die beschriebenen Beschwer- nisse für die Altholzverwertung wieder aufzuheben, damit ein Mehr an Verwertung möglich wird. Gleichwohl werden wir der Verordnung zustimmen, da nach wie vor das grundsätzliche Ansinnen der Altholz- verordnung, bundeseinheitliche Rechtssicherheit im Voll- zug und in der Genehmigung im Altholzsegment zu schaf- fen, positiv zu bewerten ist. Werner Wittlich (CDU/CSU): Der Berg kreißte und gebar eine Maus! So lässt sich das Ergebnis der Bemühungen um den Erlass der vorliegenden Versatzver- ordnung zusammenfassen. Die Bundesregierung ist mit dem hehren Ziel angetre- ten, endlich bundeseinheitliche Regelungen für die Ver- wendung von Abfällen in Bergwerken zu schaffen. Dieses Vorhaben hätten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachhaltig unterstützt. Nach der gängigen Bergversatz- praxis ist es nämlich möglich, dass überwachungsbedürf- tige Abfälle billig in dafür ungeeigneten Deponien ent- sorgt werden. Außerdem werden wertvolle Rohstoffe nicht ausreichend recycled, sondern sie verschwinden un- genutzt in den Tiefen des Erdreichs. Sie, Herr Trittin, haben dieses in der Tat Besorgnis er- regende Problem zwar richtig erkannt. Letztlich bedienen Sie sich aber völlig ungeeigneter Maßnahmen, um Herr der Lage zu werden. Damit hat sich wieder einmal ge- zeigt, dass eben nicht überall „Öko“ drin ist, wo Sie „Öko“ draufschreiben. Ganz konkret geht es uns darum, dass die nun vorgelegte Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führt, denn vor allem die vorgesehenen Übergangsregelun- gen werden die unstreitig bestehenden ökologischen Pro- bleme nicht entschärfen, sondern sogar noch verstärken. Zu Wettbewerbsverzerrungen führen beispielsweise die Aus- nahmeregelung bei den Grenzwerten bei einer Verwendung im Salzgestein und die damit verbundenen Regelungen des Langzeit-Sicherheits-Nachweises. Es ist bis heute nicht se- riös nachgewiesen, dass die Verwendung im Salzgestein ökologisch schonender ist. Seit Beginn des Salzbergbaus im Jahr 1851 mussten bereits über 60 Schächte in Deutsch- land wegen Wassereinbruchs schließen. In diesen Fällen können schädliche Stoffe nahezu ungehindert in die Um- welt gelangen. Sie bevorzugen deshalb mit einer solchen Ausnahmeregelung nicht nur ohne einen sachlich ge- rechtfertigten Grund die Betreiber von Salzbergwerken, sondern langfristig setzen Sie unsere Kinder und Enkel auch auf tickende Zeitbomben unter Tage. Ebenso unverständlich sind die getroffenen Über- gangsregelungen. Abfälle, die aufgrund von vor dem 1. März 2001 geschlossenen Verträgen zur Herstellung von Versatzmaterial oder direkt als Versatzmaterial ein- gesetzt werden, dürfen spätestens ab 1. März 2006 nicht mehr verwendet werden. Die rückwirkende Festlegung der Übergangsregelung greift in bestehende Verträge ein und ist sachlich nicht zwingend erforderlich. Gleichzeitig soll aber die Verwaltungsvorschrift bereits 2002 in Kraft treten. Wie soll unter diesen Umständen die Verwaltungs- vorschrift vollzogen werden können? Faktisch wird es dazu kommen, dass es bis 2006 keine Änderung in der Praxis geben wird. Der Versatz wird zu- lasten der ökologisch sinnvolleren Sondermülldeponien gehen, Missbrauch und Ökodumping werden Tür und Tor geöffnet. Schädliche Abfälle werden also im Ergebnis weiterverwendet. Diese Kritikpunkte stammen im Übrigen nicht nur von uns, sondern sie wurden von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie übermittelt. Das haben Sie aber vorsichtshalber nicht wahrgenommen. Ich appelliere also eindringlich an Sie, die Verordnung noch einmal gründlich zu überarbeiten und dabei auch die von der Verordnung unmittelbar Betroffenen anzuhören. Wir werden uns den Beratungen nicht verschließen und wir bieten Ihnen an, Sie bei der Verbesserung der vorge- legten Regelungen zu unterstützen. Wenn Sie aber darauf zielen, den Entwurf in der vorgelegten Form mit Ihrem Abnickverein allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz durchzusetzen, kann ich Ihnen schon jetzt versprechen, dass CDU und CSU den Verordnungsentwurf nicht unter- stützen werden. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese beiden Verordnungen schließen eine Lücke im Ab- fallrecht. Sie sind längst überfällig. Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen begrüßt deshalb außerordent- lich, dass wir heute diese Verordnung verabschieden kön- nen. Im Allgemeinen gilt in der Abfallpolitik der Vorrang der Vermeidung vor der Verwertung und der Vorrang der Ver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222320 (C) (D) (A) (B) wertung vor der Entsorgung. Wir haben aber in den letzten Jahren feststellen müssen, dass angesichts des notwendig hohen Entsorgungsstandards und der damit verbundenen Kosten die Industrie versucht, unter dem Deckmäntelchen der Verwertung ihren Müll billig loszuwerden. Dabei wer- den nicht vertretbare und unökologische Verwertungs- wege gegangen. Dazu gehört der Bergversatz: Hochgif- tige Abfälle, aber auch Abfälle, die noch recyclebare Metalle enthalten, werden in die Bergwerke eingebracht. Werden diese dann geschlossen, werden sie geflutet. Der Müll steht im Wasser, die Schadstoffe können das Grund- wasser verseuchen. Ein absolut inakzeptabler Zustand. Außerdem werden Rohstoffe, insbesondere wiederge- winnbare und wieder verwertbare Metalle verschwendet. Bei der Altholzverordnung handelt es sich um das glei- che Problem, nur wird die Lösung von der anderen Seite angegangen. Die Altholzverordnung ist ein Pilotvorhaben für andere stoffbezogene Verordnungen zu dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz. Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Bergversatzverordnung regelt den Einsatz von Abfällen zur Verfüllung von Bergwerken. Das Ziel ist der dauer- hafte Abschluss der Abfälle und der darin enthaltenen Schadstoffe. Zurzeit werden auch Abfälle in Bergwerke verbracht, die nicht den von uns geforderten strengen Richtlinien entsprechen. Mit der vorgeschlagenen Ver- ordnung wird diese Forderung umgesetzt. Schadstoffhaltige Abfälle können nur in trockene Salz- gesteinsformationen eingebracht werden, für die ein Lang- zeitsicherheitsnachweis vorliegt. Damit gelten für den Bergversatz die gleichen Anforderungen wie für Unterta- gedeponien. Wenn die gleichen Schadstoffe unter Tage ge- bracht werden, müssen sie auch gleich behandelt werden. Andere Standorte wie Kohle- und Erzbergwerke dür- fen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität nur noch mit schadstoffarmen Abfällen versetzt werden. Dazu müssen natürlich auch entsprechende Grenzwerte definiert werden, die in der vorgeschlagenen Verordnung enthalten sind. Mit der neuen Verordnung hat die stoffliche Verwer- tung Vorrang vor dem Einsatz als Versatz. Besonders deutlich wird das bei dem Versatz von Filterstäuben. Bisher werden Bergwerke mit Material versetzt, dessen Metallgehalt weit über dem von natürlichem Vorkommen liegt. Das widerspricht dem Gedanken einer Kreislauf- wirtschaft absolut. Nach der neuen Verordnung kann sol- ches Material nur noch versetzt werden, wenn dessen Metallgehalt nicht deutlich über den natürlichen Konzen- trationen liegt. Ein besonders wichtiger Punkt ist auch, dass nun auch kein Abfall mehr in Bergwerke verbracht werden kann, die nach Beendigung der Bewirtschaftung mit Wasser voll laufen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, mit Verwunderung sehe ich, dass Sie auf Bun- desebene eine Verschärfung der Verordnung fordern. Wenn Sie sich mit Ihren Länderkollegen absprechen wür- den, wüssten Sie, dass diese die Verordnung ablehnen. Welche Argumente von ihnen sind denn nun die richtigen? Es ist natürlich einfach zu behaupten, Salzgestein sei wegen drohendem Wassereinbruch nicht sicher. Zur Si- cherheit von Bergversatz kann ich Ihnen nur raten: Lesen sie einmal die Verordnung. Eingelagert kann nur werden, wenn auch ein Langzeitsicherheitsnachweis vorliegt. Und der wird in den von Ihnen beschworenen Fällen natürlich nicht erfolgen. Mit der neuen Altholzverordnung werden Anforderun- gen an stoffliche und energetische Verwertung sowie Be- seitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Von nun an werden erstmals bundeseinheitliche Anforderun- gen und ökologische Kriterien für Entsorgung von Altholz definiert. Bisher haben die Länder diesen Bereich in eige- ner Verantwortung geregelt. Dadurch kam es zu Un- gleichgewichten und unterschiedlicher Behandlung von Altholz in den verschiedenen Bundesländern. Mit einer bundesweiten Regelung wird Rechtssicherheit geschaffen und auch der Standortwettbewerb um die billigste Rege- lung beendet. Diese Verordnung hat darüber hinaus auch in Europa Symbolcharakter. Deutschland ist das erste Land mit einer solchen Regelung. Altholz wird in vier Altholzklassen eingeteilt, von A I, zu der naturbelassenes Holz gehört, bis zu A IV, wozu stark kontaminierte Hölzer wie Bahnschwellen gehören. Die Einteilung in diese Altholzklassen ist die Grundlage für einen umweltfreundlichen, aber auch wirtschaftlichen Umgang mit diesem Abfallstoff. Neu ist ebenfalls, dass die Ablagerung von Altholz in Deponien beendet wird. Es werden zusätzlich verbindli- che Schadstoffgrenzen für Weiterverarbeitung von Alt- holz, zum Beispiel in Spanplatten, eingeführt. Das ist ein wichtiger Punkt, damit nicht eines Tages unsere Möbel die giftigen Holzschutzmittel einer früheren Verwendung ausdünsten. Mit dieser Verordnung werden die Stoff- ströme des Altholzes vollständig neu geregelt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umwelt, der in Europa sicherlich bald Nachahmer finden wird. Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, zum Abschluss möchte ich Sie auffordern, diesen beiden Verordnungen auch im Bundestag zuzustimmen. CDU/ CSU und PDS sollten hier im Bundestag nicht die radika- len Ökologen spielen und im Bundesrat mit den von ihnen regierten Ländern dann selbst kleine Fortschritte bekämp- fen. Das ist unglaubwürdig. Von der CDU/CSU kennt man das ja. Bei der PDS ist es allerdings ein Phänomen, das seit Regierungsbeteiligung in den Ländern auftritt, zu- letzt beim Naturschutzgesetz. Ich bin überzeugt davon, dass wir die Zustimmung im Bundesrat für diese Verordnungen bekommen, weil sie ein richtiger Schritt voran sind und weil sie schon im Er- arbeitungsprozess im engen Gespräch mit den Bundes- ländern entwickelt wurden. Birgit Homburger (FDP): Am Anfang der Legisla- turperiode wollte die rot-grüne Koalition das Abfallrecht reformieren. Wie bei vielem konnte man sich jedoch auch hier nicht einigen. Nun wird eilig in einzelnen Verord- nungen für Teilbereiche der Abfallwirtschaft versucht, etwas zu regeln, um vor den Wahlen nicht mit leeren Händen dazustehen. Zu diesen Verordnungen gehören die Bergversatzverordnung und die Altholzverordnung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22321 (C) (D) (A) (B) Es ist bislang nicht gelungen, eine praktikable Abgren- zung der Abfälle zur Verwertung von denjenigen zur Be- seitigung vorzunehmen. Dieses Problem löst die Bundes- regierung auch mit den vorliegenden Verordnungen nicht. Bergversatz ist erforderlich, um die Standsicherheit der Bergwerke zu gewährleisten. In diesem Sinne hat jüngst der EuGH entschieden, dass Bergversatz eine Ver- wertungsmaßnahme ist, wenn der Hauptzweck darauf ge- richtet ist, eine sinnvolle Aufgabe zu erfüllen, das heißt stabilisierende Eigenschaften zu nutzen und andere Ver- satzmaterialien zu ersetzen. Durch Bergversatz werden natürliche Rohstoffquellen geschont. Die Bergversatzverordnung ist überflüssig, da die Ver- wertung unter Tage bislang ordnungsgemäß und schadlos gemäß den Technischen Regeln für den Einsatz von berg- baufremden Abfällen als Versatz erfolgt. In NRWwerden beispielsweise die im Versatz genutzten Zemente durch das Landesoberbergamt genehmigt. Wenn die Bundes- regierung nun meint, dass sie hier aus ökologisch zwin- genden Gründen tätig wird, dann muss sie sich schon fra- gen lassen, warum sie drei Jahre untätig geblieben ist, diesen „ökologischen Missstand“ nicht beseitigt hat und jetzt auch noch lange Übergangsfristen zulässt. Die ein- seitige Zuweisung der Abfälle in Salzbergwerke ist zudem nicht nachvollziehbar. Entscheidendes ökologisches Kri- terium ist, zu gewährleisten, dass die Umwelt nicht ge- schädigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Bergwerk über einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügt, der den dauer- haften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre bestätigt. Im Umweltausschuss hat die Bundesregierung erklärt, dass dies auch in einem Steinkohleversatzbergwerk ge- währleistet werden kann. Deshalb lehnen wir die Berg- versatzverordnung als unnötige Zusatzregelung ab. Bei der Altholzverwertung haben sowohl die betrof- fenen Betriebe als auch die UMK darum gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung der Umweltanforderungen zu schaffen. Diese Verordnung wird von uns grundsätz- lich unterstützt. In etlichen Punkten besteht bei der Ver- ordnung allerdings dringend Nachbesserungsbedarf. Für den aus unserer Sicht zentralen Bereich des Möbelrecy- clings haben wir deshalb einen Änderungsantrag gestellt, weil in diesem Bereich viele kleine und mittelständische Unternehmen tätig sind, die alte Möbel hochwertig stoff- lich verwerten. Die Verordnung ordnet Möbelholz aus- schließlich den Kategorien A I oder A III zu, was abseh- bar bewirken wird, dass behandelte Hölzer generell energetisch verwertet werden. Sinnvoll ist es aber, behan- delte Hölzer ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung der stofflichen Verwertung zuzuführen und sie nicht zu verbrennen. Im Umweltausschuss wurde gestern vonseiten der Bundesregierung erklärt, dass eine solche Regelung durchaus Sinn machen könne. Die Koalitionsfraktionen haben unseren Antrag aber gleichwohl abgelehnt und wollen für die erforderlichen Änderungen die Beratungen im Bundesrat nutzen. Dieses Verfahren ist eine Missach- tung des Bundestages, die wir ja von Rot-Grün langsam ge- wöhnt sind. Die Koalitionsfraktionen drücken bewusst un- zulängliche Verordnungen durch den Bundestag, um Zeit zu gewinnen. Erst hat man einen großen Teil der Legisla- turperiode verschlafen. Jetzt bekommen Sie angesichts Ih- rer Untätigkeit und großspuriger Ankündigungen im Hin- blick auf den Wahltermin am 22. September kalte Füße. Da Sie leider zu Verbesserungen nicht bereit waren, können wir der Verordnung nicht zustimmen und werden uns enthalten. Eva Bulling-Schröter (PDS): Bei der Altholz- und bei der Versatzverordnung läuft es anscheinend ähnlich wie bei der Gewerbeabfallverordnung: Den letzten Schliff bekommen sie nicht im Bundestag, sondern im Bundes- rat. Die Länder haben nämlich zu beiden Entwürfen etli- che sinnvolle Änderungsanträge gestellt. Wir beraten hier also eine Rohfassung; denn die Bundesregierung hat ja signalisiert, dass sie die Änderungswünsche des Bundes- rates weitgehend übernehmen will. Die schon vor den Bundestagsberatungen geplanten Änderungen sind in- haltlich begrüßenswert, aber vom Verfahren her irgend- wie merkwürdig. Auch aus diesem Grund können wir uns heute nur enthalten. Zum Inhalt: Die Versatzverordnung ist in seiner Ziel- stellung zu begrüßen. Verwertbares muss verwertet und Nichtverwertbares so abgelagert werden, dass keine Um- weltbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Unklar ist für uns, warum in der Verordnung letztlich nur Salzgestein als sicher zur dauerhaften Ablagerung angesehen wird. Warum mussten dann seit Beginn des deutschen Salz- bergbaus über 60 Schächte wegen Wassereinbrüchen ge- schlossen werden? Bei der Diskussion um Endlagerstand- orte für den Atommüll spielen außerdem inzwischen auch Granit- und andere Schichten als mögliche Endlager eine Rolle. Warum also die alleinige Fixierung auf Salz? Die Versatzverordnung scheint uns außerdem zu viele Abfälle der Kreislaufwirtschaft zu entziehen. Moderne und innovative biologische Verfahren zur Aufbereitung kontaminierter Abfälle haben so weniger Chancen. Bei dem Streit zwischen Bergwerks- und Deponiebetreibern sowie Verbrennungsanlagen um das Geschäft mit proble- matischen Abfällen drohen biologische Verfahren auf der Strecke zu bleiben. Die Altholzverordnung soll das Chaos beim Holzrecy- cling und bei der Holzverbrennung beenden. Dies ist be- grüßenswert. Die Gleichstellung der energetischen mit der stofflichen Verwertung in der Verordnung ist für uns aber problematisch. Aus Sicht des Klimaschutzes sind beide Wege sicher neutral. Aber gilt dies auch umweltpo- litisch? Es stimmt zwar, dass bei der Verbrennung von Holz – über den gesamten „Lebenszyklus“ des Holzes betrachtet – kein zusätzliches CO2 ausgestoßen wird, weilbeim Wachsen CO2 gebunden wird. Aber mehr Verbren-nung heißt weniger stoffliches Holzrecycling. Und dies wird den Druck auf Frischholz erhöhen. Und da vor allem die großen hungrigen Verbrennungsanlagen die 17. BImschV erfüllen, also ohne große Dokumentations- pflichten alles verbrennen können, sehen wir hier einen Kamineffekt in Richtung Vorrang der Verbrennung. Zudem gilt die Altholzverordnung nicht für die grenz- überschreitende Verbringung von Altholz. Das ist bedau- erlich; denn hier öffnet sich ein großes Schlupfloch für Ökodumping. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222322 (C) (D) (A) (B) Gila Altmann, Parl. Staatsekretärin beim Bundesmi- nister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Koalition will mit der Kreislaufwirtschaft Ernst ma- chen. Unser Ziel ist die Förderung der schadlosen und hochwertigen Verwertung von Abfällen. Dazu gilt es, auch für die Verwertung rechtsverbindliche Anforderun- gen festzulegen. Nach der Gewerbeabfallverordnung und der Novelle der Altölverordnung werden der Abfallwirt- schaft mit den beiden Verordnungen zu Altholz und zum Bergversatz klare Rahmenbedingungen gesetzt. Diese Stra- tegie der Bundesregierung entspricht auch dem Wunsch der Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder. In der Altholzverordnung werden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwer- tung von Altholz festgelegt. Mit der Verordnung werden häufig beklagte umweltbelastende Entsorgungswege von Altholz in der Form so genannter Chaoshaufen beendet. Es geht um viel Holz – jährlich rund 18 Millionen Tonnen. Altholz aus der Verarbeitung von Holz und Holzwerk- stoffen sowie in der Form von zu Abfall gewordenen Pro- dukten aus Holz wie Möbeln, Kisten und Paletten oder Holz aus dem Baubereich wird durch die Verordnung je- weils einer von vier Altholzkategorien zugeordnet. Diese Zuordnung orientiert sich an der Herkunft und an der Be- schaffenheit des Altholzes. Sodann werden die gängigen Verfahren der stofflichen und der energetischen Verwer- tung von Altholz benannt und jeweils festgelegt, welche Altholzart in welchen Verfahren eingesetzt werden darf – und welche nicht. Für diese Zuordnung gibt es klare Re- gelungen für die Getrennthaltung, für die Sortierung und Identifizierung, und zwar so, dass auf komplizierte, feh- lerbehaftete und auch kostenaufwendige Probenahme- und Analyseverfahren weitgehend verzichtet werden kann. Solche unpraktikablen Verfahren würden Altholz al- lein schon aus Kostengründen von einer Verwertung fern- halten oder lediglich den Export in Nachbarländer fördern. Vor dem Hintergrund des Energieeinspargesetzes und der Biomasseverordnung ist davon auszugehen, dass in Zukunft Altholz in stärkerem Umfang zur Verstromung eingesetzt wird und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Gleichwohl wird durch die Verordnung auch die umweltverträgliche stoffliche Verwertung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, wie etwa Spanplatten, gestärkt. Dafür bestehen nunmehr klare Regeln und Vor- schriften. Zum Einsatz für diesen Hauptzweck der stoff- lichen Altholzverwertung kommt nur unbelastetes oder von Schad- und Störstoffen entfrachtetes Altholz infrage. Hierfür gelten Probenahme- und Analysevorschriften mit Schadstoffgrenzwerten, die unterschritten werden müs- sen. Damit ist gewährleistet, dass auf diesem Verwer- tungsweg von Altholz nur Produkte entstehen, die tatsäch- lich für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen unbedenklich sind. Für die Einhaltung der Vorgaben der Altholzverord- nung wird die Eigenverantwortung der Betriebe einerseits gestärkt, andererseits müssen diese ihr Tun und Handeln aber auch dokumentieren und damit nachprüfbar für die Vollzugsbehörden machen. Hinzu kommen periodische Fremdkontrollen durch Sachverständige, die von den Vollzugsbehörden der Länder bestimmt werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf der Altholzver- ordnung wie üblich gegenüber der Kommission der Euro- päischen Gemeinschaften notifiziert. Von dort kamen in- nerhalb der Stillhaltefrist keine Einwendungen, sodass EU-Vorschriften dem In-Kraft-Setzen der Verordnung nicht entgegenstehen werden. Im Gegenteil: Die deutsche Altholzverordnung ist die erste Regelung für diesen Ab- fallbereich in Europa. Es wäre wünschenswert und es gibt auch Anzeichen dafür, dass diese Regelung zum Anlass für eine europäische Vorschrift für die Entsorgung von Altholz wird. Damit ließen sich auch definitiv Probleme beseitigen, die bislang beim Export von Altholz in andere EU-Staaten auftreten können, weil dort keine vergleich- baren Anforderungen an die umweltverträgliche Verwer- tung derartiger Abfälle existieren. Die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage ist notwendig. Die Mengen der auf diese Weise in Bergwerken entsorgten Sonderabfälle steigt seit dem Be- ginn vor etwa zehn Jahren kontinuierlich an. 1994 lag der Anteil der Sonderabfälle am Bergversatz bei 20 Prozent, 1999 waren es bereits über 50 Prozent. So wird ein be- trächtliches Schadstoffpotenzial in deutsche Bergwerke eingebracht. Und dabei handelt es sich nicht nur um Salz- bergwerke, die den Sicherheitsanforderungen an Unter- tagedeponien entsprechen. Gerade auch in Kohle- und Erzbergwerken werden erhebliche Mengen von gefähr- lichen Abfällen, zum Beispiel Filterstäube aus Müllver- brennungsanlagen, eingebracht. SolcheStandortewären als Untertagedeponien nicht genehmigungsfähig. Hier gilt es, für untertägige Verwertungsanlagen den gleichen Sicher- heitsstandard wie für Untertagedeponien festzulegen. Schadstoffhaltige Abfälle werden in Zukunft aus- schließlich in Salzbergwerken versetzt werden dürfen, wenn dort deren dauerhafter Abschluss von der Biosphäre durch einen Langzeitsicherheitsnachweis gewährleistet ist. An anderen Standorten dürfen nur noch Abfälle zum Einsatz kommen, die wegen ihres geringen Schadstoffge- haltes auch zum Beispiel im Straßen- und Landschaftsbau verwendet werden dürfen. Wir wenden also den Sicher- heitsstandard an, der mit der TAAbfall 1991 für Unterta- gedeponien festgelegt wurde. Er wird übrigens in gleicher Weise durch die gestern vom Kabinett verabschiedete Deponieverordnung rechtsverbindlich fixiert. Es ist die Sicherheitsphilosophie, dass Abfälle durch Salzgestein so eingeschlossen werden, dass sie gar nicht erst mit Grund- oder Grubenwasser in Kontakt kommen. Kohlebergwerke bieten diese Sicherheit nicht. Ökologisch nicht akzeptabel ist auch der Entzug von recycelbaren Metallen aus dem Wirtschaftskreislauf durch deren Einsatz als Versatzmaterial. Es ist unsinnig, wenn Zink aus Roherzen mit einer Konzentration von 5 bis 7 Pro- zent abgebaut, aufbereitet und nach Deutschland verschifft wird und gleichzeitig Filterstäube aus Stahlwerken mit Zinkgehalten von 15 bis 30 Prozent in Bergwerke eingela- gert werden. Die Verordnung verlangt, dass metallhaltige Abfälle vorrangig recycelt werden müssen. Die Versatzverordnung schafft Rechtssicherheit, sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau und lenkt Abfallströme in die richtige Richtung. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Verordnungs- entwürfen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22323 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hubertus Heil


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gerne doch.



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Riesenhuber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Frau Präsi-
    dentin hatte sich einen Moment entspannt, deshalb muss
    ich drei Sätze zurückgehen.




    Wolfgang Bierstedt
    22262


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)