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    1889. Schuld-recht: 1
    1890. Finanzmarktförderungsgesetz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachruf auf das ehemalige Mitglied und den späteren Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Fritz-Rudolf Schultz . . . . . . . . 22177 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe und Peter Friedrich (Altenburg) . . . . . . . . . . . . . 22177 B Entsendung der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dietrich Austermann, Bartholomäus Kalb und Christine Scheel als Mitglieder in den Ver- waltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank 22177 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer Wend als stellvertretendes Mitglied im Ge- meinsamen Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22177 D Bestimmung des Abgeordneten Dr. Rainer Wend als Mitglied im Gremium nach Art. 41 Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes . . . . . . . 22177 D Erweiterung und Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . 22178 A, 22259 D Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 b, 10, 21 a und 21 d . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22179 B Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 22179 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: Auf dem Weg in eine verbraucherorien- tierte Marktwirtschaft . . . . . . . . . . . 22179 C Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 22179 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 22184 A Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22186 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22187 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22189 A Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22191 B Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22192 D Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22195 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22197 A Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22198 D Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 22200 A Barbara Imhof SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22201 D Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22202 D Zusatztagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsu- chungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (Drucksache 14/8536) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksache 14/8365) . . . . . . . . . . . . . . . 22204 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes Plenarprotokoll 14/224 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 I n h a l t : zur Verlängerung von Übergangs- regelungen im Bundessozialhilfe- gesetz (Drucksachen 14/8010, 14/8531) 22204 D – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zurVerlängerung von Über- gangsregelungen im Bundessozial- hilfegesetz (Drucksachen 14/7280, 14/8531) 22204 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialord- nung – zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Fördern und Fordern – Sozialhilfe modern ge- stalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine Reinte- gration von Sozialhilfeempfän- gern in den Arbeitsmarkt – An- reize für die Rückkehr in das Erwerbsleben erhöhen – zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Barbara Höll, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Die Sozialhilfe armuts- fest gestalten (Drucksachen 14/7293, 14/5982, 14/7298, 14/8531) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22205 A Roland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . 22205 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) . . . . 22208 A Susanne Kastner SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . 22208 B Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22208 C Dr. Irmgard Schwaetzer FDP . . . . . . . . . . . . . 22211 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22212 A Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22214 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 22216 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 22217 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 22219 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22221 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 22222 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22223 A Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22224 A Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 22225 A Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Antrag der Bundesregierung: Fort- setzung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf maze- donischem Territorium zum Schutz von Beobachtern internationaler Or- ganisationen im Rahmen der weite- ren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersu- chens der mazedonischen Regierung vom 8. Februar 2002 und der Resolu- tion Nr. 1371 (2001) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 26. September 2001 (Drucksache 14/8500) . . . . . . . . . . . . . 22227 A b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Ände- rung des Bundesfernstraßengesetzes (5. FStrÄndG) (Drucksache 14/8448) . . . . . . . . . . . . . 22227 B c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fern- straßenbauprivatfinanzierungsgeset- zes und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FstrPrivFinÄndG) (Drucksache 14/8447) . . . . . . . . . . . . . 22227 B d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrs- infrastrukturfinanzierungsgesellschaftzur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaftsgesetz) (Drucksache 14/8449) . . . . . . . . . . . . . 22227 B e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grund- stoffüberwachungsgesetzes (Drucksache 14/8387) . . . . . . . . . . . . . 22227 C f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung Deutsche Geisteswissenschaft- liche Institute im Ausland, Bonn (Drucksache 14/8465) . . . . . . . . . . . . . 22227 C g) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) (Drucksache 14/8225) . . . . . . . . . . . . . 22227 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002II h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Litauen vom 23. Februar 2001 und zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Slowenien vom 2. März 2001 (Organisierte Krimina- lität (OK)-Zusammenarbeitsgesetz) (Drucksache 14/8199) . . . . . . . . . . . . 22227 C i) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 14/8450) . . . . . . . . . . . . 22227 D j) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der PDS: Die Ge- waltspirale im Nahen Osten beenden (Drucksache 14/8271) . . . . . . . . . . . . 22227 D k) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Übereinkommen über nukleare Sicherheit; Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Zweite Überprüfungstagung im April 2002 (Drucksache 14/7732) . . . . . . . . . . . . 22228 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) a) Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbesserung der Schiff- fahrtsverhältnisse im Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 14/8484) . . . . . . . . . . . . 22228 A b) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordenter und der Fraktion der FDP: Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (Drucksache 14/8497) . . . . . . . . . . . . 22228 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Dirk Fischer (Hamburg), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale- ausbaus (Drucksache 14/8485) . . . . . . . . . . . . 22228 B Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Vorberei- tung einer bundeseinheitlichen Wirt- schaftsnummer (Drucksachen 14/8211, 14/8505) . . . . 22228 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu den Verträ- gen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins (Drucksachen 14/7977, 14/8446) . . . . 22228 D e) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Februar 2001 zur Ergänzung des Abkommens vom 5. April 1993 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Lettland über den Luftver- kehr (Drucksachen 14/7419, 14/8355) . . . . 22229 A f) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Oktober 2000 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 18. Juni 1991 zwi- schen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr (Drucksachen 14/7978, 14/8356) . . . . 22229 A g) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juni 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kap Verde über den Luftverkehr (Drucksachen 14/7976, 14/8357) . . . . 22229 B h) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes vom 20. Mai 1997 zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die An- nahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Aus- rüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die ge- genseitige Anerkennung der Geneh- migung (Drucksachen 14/7245, 14/8405) . . . . 22229 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 III i) – m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 362, 363, 364, 365, 366 zu Petitionen (Drucksachen14/8369,14/8370,14/8371, 14/8372, 14/8373) . . . . . . . . . . . . . . . . 22229 D Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Dr. Angelika Köster- Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: 58. Tagung der VN-Menschenrechtskommission in Genf (Drucksache 14/8376) . . . . . . . . . . . . . 22230 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Rechte im Völkerrecht und im internationalen Bereich (Drucksachen 14/7483, 14/8406) . . . . 22230 B c) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Dr. Angelika Köster- Loßack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Weltweite Bekämpfung und Ächtung der Folter (Drucksache 14/8488) . . . . . . . . . . . . . 22230 C d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Im Namen der „Ehre“ – Gewalt gegen Frauen weltweit ächten (Drucksachen 14/7457, 14/8404) . . . . 22230 C e) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Sklaverei weltweit verhindern (Drucksache 14/8280) . . . . . . . . . . . . . 22230 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, MonikaBrudlewsky,weitererAbgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Den Friedensprozess im Sudan in Gang setzen und nachhaltig fördern (Drucksache 14/8481) . . . . . . . . . . . . . . . 22230 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Lage der Menschen- und Minderheiten- rechte in Vietnam (Drucksache 14/8483) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine China-Resolution der Europäischen Union auf der 58. VN-Menschenrechts- kommission (Drucksache 14/8486) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Konkrete Maßnahmen zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ergreifen (Drucksache 14/8502) . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 22231 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22233 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22234 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP . . . 22236 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22237 B Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 22238 C Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22240 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 22242 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22243 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 22244 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002IV Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 22244 D Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 22245 B Tagesordnungspunkt 6: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Maßnahmen der Bundes- regierung für eine nationale Bildungsof- fensive zur mittel- und langfristigen Behebung des Fachkräftemangels im IT- Bereich (Drucksachen 14/4172, 14/6943) . . . . . . . 22246 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 22246 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22248 C Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22250 A Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22251 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22252 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22253 A Tagesordnungspunkt 7: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht zum Aktionspro- gramm der Bundesregierung; Innova- tion und Arbeitsplätze in der Informa- tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts (Drucksache 14/8456) . . . . . . . . . . . . . . . 22255 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 22255 B Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 22256 B Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 22258 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A Wolfgang Bierstedt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22261 B Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22262 A Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . 22262 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22264 B Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22265 D Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22266 B Zusatztagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung: Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (Drucksache 14/8550) . . . . . . . . . . . . . . . 22260 A Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Tauss, Harald Friese, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Cem Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: E-Demokratie – Online- wahlen und weitere Partizipations- potenziale der neuen Medien nutzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Voraussetzungen für die Durch- führung von Onlinewahlen (Drucksachen 14/8098, 14/6318, 14/8466) 22267 C Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22267 D Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 22269 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22271 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 22272 B Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22273 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22274 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Statis- tik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) (Drucksachen 14/6392, 14/8475) . . . . . . . 22275 D Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWi 22275 D Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22277 A Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22279 D Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 A Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22281 D Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22282 D Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Trinkgeldfreibetrages (Drucksachen 14/4938 [neu], 14/6216, 14/6217) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22284 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 V – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gerhard Schüßler, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuer- gesetzes (Abschaffung der Trinkgeld- besteuerung) (Drucksachen14/5233,14/6216,14/8427) 22284 D Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22285 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22285 C Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 22287 C Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 22290 A Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22291 B Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22292 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weißbuch über Harmonisierungsdefizite bei Verkehrs- dienstleistungen (Drucksachen 14/4378, 14/8378) . . . . . . . 22293 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weißbuch – Die europä- ische Verkehrspolitik bis 2010: Weichen- stellungen für die Zukunft (Drucksachen 14/7409 Nr. 2.38, 14/8480) 22293 C Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 22293 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22295 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22297 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22298 D Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22299 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Ab- fallverzeichnis (Drucksachen 14/8197, 14/8321 Nr. 2.1, 14/8523) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Drucksachen 14/8198, 14/8321 Nr. 2.2, 14/8522) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22300 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Horst Günther (Duisburg) und weiterer Abgeordneter: Dokumenta- tion der freigelegten russischen Graffiti- Inschriften im Reichstagsgebäude in his- torisch gerechtfertigtem Umfang (Drucksache 14/6761) . . . . . . . . . . . . . . . 22301 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 22301 A Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . . 22302 A Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22303 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22304 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22305 B Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22306 A Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 22307 A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling- Schröter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auf- hebung des Magnetschwebebahn- planungsgesetzes (Drucksache 14/8300) . . . . . . . . . . . . . 22308 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter undderFraktionderPDS: Keine Entscheidung über den Bau einer Magnetschwebebahn-Strecke in der Bundesrepublik Deutschland ohne Einstellung der entsprechenden Bundesmittel in den Bundeshaushalt (Drucksache 14/8296) . . . . . . . . . . . . . 22308 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 22308 C Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 22309 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 22310 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22312 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . . 22313 C Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 22314 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22315 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002VI Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 22317 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und der Be- richte: – Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vor- schriften zum Abfallverzeichnis – Verordnung über die Entsorgung von Alt- holz (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) . . . . 22318 A Rainer Brinkmann (Detmold) SPD . . . . . . . . 22318 A Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 22319 C Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22320 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22320 D Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 22321 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 22322 C Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 22323 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 Norbert Königshofen 22315 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22317 (C) (D) (A) (B) Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 14.03.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.03.2002 Brüderle, Rainer FDP 14.03.2002 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Fograscher, Gabriele SPD 14.03.2002 Dr. Friedrich CDU/CSU 14.03.2002 (Erlangen), Gerhard Friedrich (Altenburg), SPD 14.03.2002 Peter Fuchs (Köln), Anke SPD 14.03.2002 Gloser, Günter SPD 14.03.2002 Haack (Extertal), SPD 14.03.2002 Karl-Hermann Hartnagel, Anke SPD 14.03.2002 Irmer, Ulrich FDP 14.03.2002 Kaspereit, Sabine SPD 14.03.2002 Kolbow, Walter SPD 14.03.2002 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 14.03.2002 Krüger-Leißner, SPD 14.03.2002 Angelika Lamers, Karl CDU/CSU 14.03.2002 Lewering, Eckhart SPD 14.03.2002 Meckel, Markus SPD 14.03.2002 Merten, Ulrike SPD 14.03.2002 Michels, Meinolf CDU/CSU 14.03.2002* Ostrowski, Christine PDS 14.03.2002 Pieper, Cornelia FDP 14.03.2002 Schaich-Walch, Gudrun SPD 14.03.2002 Scheel, Christine BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 DIE GRÜNEN Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 14.03.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 14.03.2002 Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 Albert DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.03.2002 Hans Peter Schönfeld, Karsten SPD 14.03.2002 Schröder, Gerhard SPD 14.03.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 14.03.2002 Schuhmann (Delitzsch), SPD 14.03.2002 Richard Schwalbe, Clemens CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 14.03.2002 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 14.03.2002 Sorge, Wieland SPD 14.03.2002 Dr. Spielmann, Margrit SPD 14.03.2002 Dr. Stadler, Max FDP 14.03.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 14.03.2002 Stetten, Wolfgang Strebl, Matthäus CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 14.03.2002 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 14.03.2002 Voßhoff, Andrea CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.03.2002 Welt, Jochen SPD 14.03.2002 Dr. Westerwelle, Guido FDP 14.03.2002 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14.03.2002 Wilhelm (Amberg), BÜNDNIS 90/ 14.03.2002 Helmut DIE GRÜNEN Wissmann, Matthias CDU/CSU 14.03.2002 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 14.03.2002* Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 14.03.2002 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und der Berichte: – Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschrif- ten zum Abfallverzeichnis – Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Zusatztagesordnungspunkte 10 und 11) Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD): Die umweltpo- litische Leistungsbilanz dieser Bundesregierung kann sich angesichts der im September auslaufenden Legisla- turperiode sehen lassen. Nach 16 Jahren Stillstand gelang es der Koalition, wichtige Themen wieder in das Bewusst- sein des Bürgers zurückzurufen. Der Wille und die Not- wendigkeit zu ökologischen Reformen und Erneuerungen waren das Mandat, welches uns der Wähler mit auf den Weg gegeben hat. Wir haben versucht, diesem Willen ge- recht zu werden und ihn in konkret geltendes Recht um- zusetzen. So gelang es uns gegen die Absicht der schwarz- gelben Opposition, wichtige Bedürfnisse des Volkes zu verwirklichen. Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem durch das EEG-Gesetz vorgenommenen Einstieg in nachhaltige und ökologisch sinnvolle, regenerative Energiegewin- nung vollzogen wir die energiepolitische Wende. Eine Wende hin zu sicheren, nachhaltigen und für unsere Zu- kunft verantwortbaren Energiequellen. Weiter ist es uns zu verdanken, das nach jahrzehntelangem unkontrollier- tem Wirtschaften mit dem Kioto-Protokoll endlich Stan- dards für die Bundesrepublik gefunden worden sind, die auch noch nachfolgenden Generationen ein Leben auf diesem Planeten ermöglichen werden. Wir sind heute nicht hier, um die gelungene umwelt- politische Arbeit der Bundesregierung zu würdigen. Wir sind heute hier, um den bisherigen Erfolg durch zwei wei- tere Verordnungen fortzuführen. Denn eines kann ich ih- nen versichern: Stillstand und Blockadepolitik ist in der Umweltpolitik unverantwortlich und damit unzulässig. Die heute zu verabschiedende Altholzverordnung er- möglicht es, endlich Klarheit und Rechtssicherheit bezüg- lich der stofflichen und energetischen Wiederverwertung von Altholz, in dem Sinne wie es das Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz verlangt, herzustellen. Die zurzeit häufig praktizierte umweltunverträgliche Handhabung mit Althölzern wird unterbunden und in ein rechtlich klar kon- zipiertes Werk überführt. Gerade die in der Verordnung vorgenommene Konkretisierung der Anforderungen an eine schadlose Verwertung ermöglicht und fördert die Wie- derverwertung unter ökologischen und nachhaltigen Krite- rien, wie es die Ziele unserer Umweltpolitik darstellen. Der bereits durch die Biomasse erfolgte Schub für eine ökologisch sinnvolle Wiederverwertung von Altholz wird durch diese neue Verordnung fortgeführt, ausstehende Regelungen werden getroffen und eine zielgerichtete Um- weltpolitik weiterverfolgt. Die bestehenden unterschied- lichen Länderregelungen in Form von Vollzugshinweisen oder Richtlinien führen bis zum heutigen Tage nicht dazu, dass in Deutschland eine Wiederverwertung von Altholz nach nachhaltigen und ökologischen Gesichtspunkten, wie es Ziel der Bundesregierung ist, durchgeführt werden kann. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist so gefasst, dass sowohl die stoffliche und die energetische Verwendung als auch die Beseitigung von Altholz klar und umfassend geklärt wird. Bei der Konzeption dieser Verordnung stand daher klar fest, in erster Linie die um- weltverträgliche Entsorgung festzuschreiben. Diese Verordnung ist eine weitere Folgeverordnung des Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetzes. Die dort defi- nierte Produktverantwortung wird mit dem ihnen vorlie- genden Entwurf ernst genommen. Die Hierarchie des Dreischritts der Abfallwirtschaft: Vermeiden vor Verwer- ten und Verwerten vor Beseitigen wird hier ernst genom- men. Daher ist diese Verordnung in der Tat eine Muster- verordnung, die als Beispiel für weitere zu erlassene Produktverordnungen gelten kann. Lassen Sie mich daher noch einmal einige grundsätzli- che Ausführungen machen. Wenn wir den ersten Schritt der Abfallwirtschaftspolitik – die Vermeidung – ernst neh- men, müssen wir in vielen Bereichen umdenken. Eine nachhaltige Politik und ein nachhaltiges Wirtschaften muss die Vermeidung von Abfällen und damit den Schutz der Ressourcen in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellen. Schon bei der Produktion muss auf die Vermei- dung von Abfällen und die Verwertungsmöglichkeit der hergestellten Produkte geachtet werden. Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts-Abfall- gesetzes ist bislang noch kein signifikanter Rückgang der Abfälle festzustellen. Was sich geändert hat, ist die recht- liche Zuordnung der Abfälle. Abfälle zur Beseitigung sind zugunsten der Abfälle zur Verwertung zurückgegangen. Das Gesamtaufkommen pro Kopf der Bevölkerung hat sich allerdings nicht geändert. Diese Entwicklung ist jüngst noch einmal in einer Prognos-Studie belegt wor- den. Das ist der Grund, warum wir uns mit der Abfall- wirtschaft im Kern beschäftigen müssen und nicht mit vollkommen überflüssigen Scheingefechten wie der Li- beralisierung, die außer einer weiteren Monopolisierung keine Weiterentwicklung bringen würde. Aus gegebenem Anlass möchte ich allerdings auch auf die Entsorgungsunternehmen eingehen. Der überwälti- gende Teil der etwa 1 500 Entsorgungsunternehmen in der Bundesrepublik arbeiten seriös und tragen einen großen Teil zur umweltverträglichen Abfallwirtschaft bei. Es ist bedauerlich, dass einige wenige schwarze Schafe die ge- samte Branche in Misskredit bringen. Es liegt in der Dua- lität der Abfallwirtschaft begründet, dass viele Kommu- nen private Entsorgungsunternehmen als Vertragspartner gewonnen haben. Im Normalfall – das möchte ich hier ausdrücklich betonen – werden diese Auftragsvergaben vollkommen korrekt abgewickelt. Wenn wir heute in un- serem Land eine Abfallwirtschaft haben, die europaweit einen hervorragenden Ruf genießt, ist dies auch eine Folge der vorbildlichen Arbeit der entsorgungspflichtigen Körperschaften, der Kommunen und der privaten Entsor- gungsunternehmen, denen an dieser Stelle auch einmal un- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222318 (C) (D) (A) (B) ser ausdrücklicher Dank gebührt. Ich bin mir sicher, dass auch die Altholzverordnung von den mittelständischen Ent- sorgungsunternehmen in unserem Sinne ausgefüllt wird. Die stoffliche und die energetische Verwertung, die in dieser Verordnung gleichgestellt sind, tragen erheblich zu einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik bei. Auch die Bio- masseverordnung, die wir schon im letzten Jahr verab- schiedet haben, leistet dazu einen erheblichen Beitrag zur Klimapolitik; denn eine hocheffiziente energetische Ver- wertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz ist immer ein Gewinn für unser Klima. Dennoch müssen wir, wie ich bereits am Anfang aus- geführt habe, auf eine weitere Vermeidung von Abfällen dringen. Nach meiner Auffassung müssen wir die Sys- teme mit eindeutig nachgewiesener ökologischer Len- kungswirkung auf eine Übertragbarkeit im Abfallbereich überprüfen. Lassen sie mich hierzu ein Beispiel darlegen. Wenn das DSD einen Erfolg für sich verbuchen kann, dann ist es die Tatsache, dass erstens die deutschen Pri- vathaushalte zu Müllsortierweltmeistern geworden sind und die Lizenzabgabe zu einer Reduzierung der Ver- packungsabfälle von 10 Prozent beigetragen hat. Wenn also die Lizenzgebühr diese Lenkungswirkung entfaltet hat, dann stellt sich natürlich die Frage, ob wir dieses oder ein ähnliches System nicht auch auf andere Bereiche übertragen sollten. Will heißen, über eine direkte ökono- mische Steuerung bei den Produzenten und über eine Ab- gabe oder eine erweiterte Lizenzgebühr ließe sich mit Si- cherheit eine weitere Reduzierung der Abfallmengen erreichen. Beides, eine geordnete Wettbewerbslandschaft und ökonomische Anreizsysteme, werden in Zukunft die Abfallwirtschaft weiterentwickeln und noch nachhaltiger ausrichten. Wir brauchen keine Geisterdebatten über die neoliberalen ideologisierten Liberalisierungsvorschläge, die nicht einmal von der Wirtschaft gewollt werden, son- dern zielführende Diskussionen über moderne Instru- mente im Interesse einer ökologischen und bürgerfreund- lichen Abfallwirtschaft. Nicht nur die Altholzverordnung bedarf ihrer Zustim- mung, auch die Verordnung über den Versatz von Abfäl- len tut es. Denn genau wie jene ist auch diese ein weiterer Schritt rot-grüner Umweltpolitik in Richtung Nachhaltig- keit und ökologischer Verantwortung. Genau wie der europäische Gerichtshof sind auch wir der Meinung, dass nur eine schadlose und den Bedürfnissen der nachfolgen- den Generationen gerecht werdende Verwertung von Ab- fällen unter Tage zu rechtfertigen und zu verantworten ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in dieser Verordnung klare Instrumente und Mechanismen gefunden worden, die eine sinnvolle Lösung dieses Sachverhaltes verspre- chen. So wird über die Festlegung von Grenzwerten ein Versatz von Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt einer ökologisch zuverlässigen Kontrolle unterworfen. Da die Abfallentsorgung unter Tage bereits geltendes Recht und gängige Praxis ist, wird eine verantwortungs- volle Gewährleistung dieses Wirtschaftens durch diese Verordnung erst möglich. Auch das im Kreislaufwirt- schafts-Abfallgesetz festgelegte Ziel, höherwertige, me- tallhaltige Abfälle vom Versatz auszuschließen, wird von dieser Verordnung aufgegriffen und entspricht so den Richtlinien vernünftiger Umweltpolitik. Ökologisch notwendig und für die anzustrebende Sicherheit unerlässlich ist ebenfalls die Maßnahme, einen Versatz von Sondermüll nur noch in Salzbergwerken mit entsprechendem Langzeitnachweis durchzuführen. Ohne diesen geht es eben nicht. Darüber hinaus legt die Verord- nung fest, dass ein Versatz nur unter Einhaltung bestimm- ter Grenzwerte möglich ist. So wird unter anderem der Höchstgehalt an Metallen festgelegt, damit keine Res- sourcen ungenutzt verschwinden. Die im Kreislaufwirt- schafts-Abfallgesetz festgelegten Rahmenbedingungen finden in dieser Verordnung die zu ihrer Konkretisierung notwendigen Ausführungen. Der Bergversatz kann durch diese Verordnung die Rolle in der Abfallentsorgung ein- nehmen, die ihm unter der Berücksichtigung einer zielge- richteten nachhaltigen Politik zukommen muss. Diese Verordnung gewährleistet den flexiblen Betrieb von „Unter Tage Deponien“ unter der Voraussetzung ei- ner zuverlässigen Standardisierung der Sicherheitskom- ponenten. Weiter – das ist uns Umweltpolitikern immer wichtig – wird darauf Acht gegeben, dass unnötige Ab- fallerzeugung vermieden wird. Das Gegenteil ist der Fall. Ressourcen werden über den Mechanismus der stoffli- chen Weiterverwertung geschont und sind so Teil eines schlüssigen Konzeptes. So führt auch diese Verordnung zu einer ökologisch sinnvollen Neubewertung der Abfall- entsorgung unter Tage. Daher rate ich auch in diesem Fall zur Zustimmung. Franz Obermeier (CDU/CSU): Grundsätzlich be- grüßt die CDU/CSU-Fraktion das Ziel der Verordnung, die Anforderungen an die stoffliche und energetische Ver- wertung sowie an die Beseitigung von Altholz festzulegen. Richtig ist auch, wenn durch die Verordnung die Verwer- tung von Altholz gefördert und Schadstoffe ausgeschleust werden. Die bestehende Altholzverordnung gibt der ener- getischen Verwertung den Vorzug vor einer stofflichen Verwertung. So ist der Einsatz von Altholz der Kategorien A II und A III für die Holzwerkstoffherstellung nur unter besonderen Anforderungen zulässig. Diese Anforderun- gen sind nach Auffassung der Holzverwerter nur unter er- heblichem Aufwand zu erfüllen. Vorgegeben werden nicht realisierbare Altholz-Vorbe- handlungsschritte, aufwendige Probenahmeverfahren so- wie kostenintensive chemische Analysen. Dadurch wird es für den Abfallerzeuger sowie für die Entsorger unzu- mutbar, dem in Deutschland anfallenden Altholz gezielt Qualitätsmaterial für die stoffliche Verwertung zu entneh- men. So ist vorgesehen, den Einsatz von Altholz der Ka- tegorien A II und A III für das Aufarbeiten zu Holzhack- schnitzeln und -spähren für die Holzwerkstoffherstellung künftig nur unter „besonderen Anforderungen“ zuzulas- sen. Diese Anforderungen sind jedoch technisch nicht zu erfüllen. Folglich ist es für die Entsorgungswirtschaft „praktisch unmöglich“, diese Qualitäten der Holzwerk- stoffindustrie zu liefern. Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung wird in Kauf genommen, dass diese Holzkategorien künftig nur der energetischen Verwertung zugeführt werden können. Be- sonders begünstigt werden dabei Verbrennungsanlagen, die nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung ge- nehmigt sind. Diese Anlagen sind für alle Altholzkatego- rien zugelassen. So entfällt für den beliefernden Entsorger Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22319 (C) (D) (A) (B) die sonst vorgesehene aufwendige Untersuchung hin- sichtlich des ordnungsgemäßen Zuordnens der Altholzka- tegorien zu bestimmten Genehmigungsstandards der Ver- brennungsanlagen. Mit der Altholzverordnung wird Wettbewerbspolitik betrieben und zwar zum Nachteil des klein- und mittel- ständisch geprägten stofflichen Verwertungsmarktes für Altholz. Entgegen den bislang über alle Verordnungen hinweg geforderten hohen stofflichen Verwertungsquoten für Abfallstoffe setzte die Bundesregierung hier einseitig auf die energetische Verwertung. Die klein- und mittelständischen Altholz-Entsorgungs- unternehmen sichern seit Jahrzehnten durch eine diffe- renzierte Erfassung und Aufbereitung das Bestehen der stofflichen Altholzverwertung. Ein Zurückdrängen dieses stofflichen Verwertungsweges durch die Verordnungsvor- gaben schränkt die Handlungsspielräume dieser Unter- nehmen „massiv“ ein. Durch die faktische Bevorzugung großtechnischer Verbrennungsanlagen, die nicht selten Konzernen gehören, werden zudem dramatische Verdrän- gungswettbewerbe von klein- und mittelständischen Un- ternehmen durch Konzernstrukturen unterstützt. Dies bedeutet eine Verschiebung der Stoffströme: We- niger Altholz im Beschaffungsmarkt führt zu einem höhe- ren Frischholzbedarf. Dies aber ist eine Folge, die im „krassen Gegensatz“ zu den umweltpolitischen Forderun- gen nach Ressourcenschonung und Klimaschutz steht. Wir fordern die Bundesregierung auf, das weitere Ge- setzgebungsverfahren dazu zu nutzen, die Altholzverord- nung nachzubessern und die beschriebenen Beschwer- nisse für die Altholzverwertung wieder aufzuheben, damit ein Mehr an Verwertung möglich wird. Gleichwohl werden wir der Verordnung zustimmen, da nach wie vor das grundsätzliche Ansinnen der Altholz- verordnung, bundeseinheitliche Rechtssicherheit im Voll- zug und in der Genehmigung im Altholzsegment zu schaf- fen, positiv zu bewerten ist. Werner Wittlich (CDU/CSU): Der Berg kreißte und gebar eine Maus! So lässt sich das Ergebnis der Bemühungen um den Erlass der vorliegenden Versatzver- ordnung zusammenfassen. Die Bundesregierung ist mit dem hehren Ziel angetre- ten, endlich bundeseinheitliche Regelungen für die Ver- wendung von Abfällen in Bergwerken zu schaffen. Dieses Vorhaben hätten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachhaltig unterstützt. Nach der gängigen Bergversatz- praxis ist es nämlich möglich, dass überwachungsbedürf- tige Abfälle billig in dafür ungeeigneten Deponien ent- sorgt werden. Außerdem werden wertvolle Rohstoffe nicht ausreichend recycled, sondern sie verschwinden un- genutzt in den Tiefen des Erdreichs. Sie, Herr Trittin, haben dieses in der Tat Besorgnis er- regende Problem zwar richtig erkannt. Letztlich bedienen Sie sich aber völlig ungeeigneter Maßnahmen, um Herr der Lage zu werden. Damit hat sich wieder einmal ge- zeigt, dass eben nicht überall „Öko“ drin ist, wo Sie „Öko“ draufschreiben. Ganz konkret geht es uns darum, dass die nun vorgelegte Verordnung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führt, denn vor allem die vorgesehenen Übergangsregelun- gen werden die unstreitig bestehenden ökologischen Pro- bleme nicht entschärfen, sondern sogar noch verstärken. Zu Wettbewerbsverzerrungen führen beispielsweise die Aus- nahmeregelung bei den Grenzwerten bei einer Verwendung im Salzgestein und die damit verbundenen Regelungen des Langzeit-Sicherheits-Nachweises. Es ist bis heute nicht se- riös nachgewiesen, dass die Verwendung im Salzgestein ökologisch schonender ist. Seit Beginn des Salzbergbaus im Jahr 1851 mussten bereits über 60 Schächte in Deutsch- land wegen Wassereinbruchs schließen. In diesen Fällen können schädliche Stoffe nahezu ungehindert in die Um- welt gelangen. Sie bevorzugen deshalb mit einer solchen Ausnahmeregelung nicht nur ohne einen sachlich ge- rechtfertigten Grund die Betreiber von Salzbergwerken, sondern langfristig setzen Sie unsere Kinder und Enkel auch auf tickende Zeitbomben unter Tage. Ebenso unverständlich sind die getroffenen Über- gangsregelungen. Abfälle, die aufgrund von vor dem 1. März 2001 geschlossenen Verträgen zur Herstellung von Versatzmaterial oder direkt als Versatzmaterial ein- gesetzt werden, dürfen spätestens ab 1. März 2006 nicht mehr verwendet werden. Die rückwirkende Festlegung der Übergangsregelung greift in bestehende Verträge ein und ist sachlich nicht zwingend erforderlich. Gleichzeitig soll aber die Verwaltungsvorschrift bereits 2002 in Kraft treten. Wie soll unter diesen Umständen die Verwaltungs- vorschrift vollzogen werden können? Faktisch wird es dazu kommen, dass es bis 2006 keine Änderung in der Praxis geben wird. Der Versatz wird zu- lasten der ökologisch sinnvolleren Sondermülldeponien gehen, Missbrauch und Ökodumping werden Tür und Tor geöffnet. Schädliche Abfälle werden also im Ergebnis weiterverwendet. Diese Kritikpunkte stammen im Übrigen nicht nur von uns, sondern sie wurden von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie übermittelt. Das haben Sie aber vorsichtshalber nicht wahrgenommen. Ich appelliere also eindringlich an Sie, die Verordnung noch einmal gründlich zu überarbeiten und dabei auch die von der Verordnung unmittelbar Betroffenen anzuhören. Wir werden uns den Beratungen nicht verschließen und wir bieten Ihnen an, Sie bei der Verbesserung der vorge- legten Regelungen zu unterstützen. Wenn Sie aber darauf zielen, den Entwurf in der vorgelegten Form mit Ihrem Abnickverein allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz durchzusetzen, kann ich Ihnen schon jetzt versprechen, dass CDU und CSU den Verordnungsentwurf nicht unter- stützen werden. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese beiden Verordnungen schließen eine Lücke im Ab- fallrecht. Sie sind längst überfällig. Die Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen begrüßt deshalb außerordent- lich, dass wir heute diese Verordnung verabschieden kön- nen. Im Allgemeinen gilt in der Abfallpolitik der Vorrang der Vermeidung vor der Verwertung und der Vorrang der Ver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222320 (C) (D) (A) (B) wertung vor der Entsorgung. Wir haben aber in den letzten Jahren feststellen müssen, dass angesichts des notwendig hohen Entsorgungsstandards und der damit verbundenen Kosten die Industrie versucht, unter dem Deckmäntelchen der Verwertung ihren Müll billig loszuwerden. Dabei wer- den nicht vertretbare und unökologische Verwertungs- wege gegangen. Dazu gehört der Bergversatz: Hochgif- tige Abfälle, aber auch Abfälle, die noch recyclebare Metalle enthalten, werden in die Bergwerke eingebracht. Werden diese dann geschlossen, werden sie geflutet. Der Müll steht im Wasser, die Schadstoffe können das Grund- wasser verseuchen. Ein absolut inakzeptabler Zustand. Außerdem werden Rohstoffe, insbesondere wiederge- winnbare und wieder verwertbare Metalle verschwendet. Bei der Altholzverordnung handelt es sich um das glei- che Problem, nur wird die Lösung von der anderen Seite angegangen. Die Altholzverordnung ist ein Pilotvorhaben für andere stoffbezogene Verordnungen zu dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz. Die von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Bergversatzverordnung regelt den Einsatz von Abfällen zur Verfüllung von Bergwerken. Das Ziel ist der dauer- hafte Abschluss der Abfälle und der darin enthaltenen Schadstoffe. Zurzeit werden auch Abfälle in Bergwerke verbracht, die nicht den von uns geforderten strengen Richtlinien entsprechen. Mit der vorgeschlagenen Ver- ordnung wird diese Forderung umgesetzt. Schadstoffhaltige Abfälle können nur in trockene Salz- gesteinsformationen eingebracht werden, für die ein Lang- zeitsicherheitsnachweis vorliegt. Damit gelten für den Bergversatz die gleichen Anforderungen wie für Unterta- gedeponien. Wenn die gleichen Schadstoffe unter Tage ge- bracht werden, müssen sie auch gleich behandelt werden. Andere Standorte wie Kohle- und Erzbergwerke dür- fen wegen der geringeren ökologischen Standortqualität nur noch mit schadstoffarmen Abfällen versetzt werden. Dazu müssen natürlich auch entsprechende Grenzwerte definiert werden, die in der vorgeschlagenen Verordnung enthalten sind. Mit der neuen Verordnung hat die stoffliche Verwer- tung Vorrang vor dem Einsatz als Versatz. Besonders deutlich wird das bei dem Versatz von Filterstäuben. Bisher werden Bergwerke mit Material versetzt, dessen Metallgehalt weit über dem von natürlichem Vorkommen liegt. Das widerspricht dem Gedanken einer Kreislauf- wirtschaft absolut. Nach der neuen Verordnung kann sol- ches Material nur noch versetzt werden, wenn dessen Metallgehalt nicht deutlich über den natürlichen Konzen- trationen liegt. Ein besonders wichtiger Punkt ist auch, dass nun auch kein Abfall mehr in Bergwerke verbracht werden kann, die nach Beendigung der Bewirtschaftung mit Wasser voll laufen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, mit Verwunderung sehe ich, dass Sie auf Bun- desebene eine Verschärfung der Verordnung fordern. Wenn Sie sich mit Ihren Länderkollegen absprechen wür- den, wüssten Sie, dass diese die Verordnung ablehnen. Welche Argumente von ihnen sind denn nun die richtigen? Es ist natürlich einfach zu behaupten, Salzgestein sei wegen drohendem Wassereinbruch nicht sicher. Zur Si- cherheit von Bergversatz kann ich Ihnen nur raten: Lesen sie einmal die Verordnung. Eingelagert kann nur werden, wenn auch ein Langzeitsicherheitsnachweis vorliegt. Und der wird in den von Ihnen beschworenen Fällen natürlich nicht erfolgen. Mit der neuen Altholzverordnung werden Anforderun- gen an stoffliche und energetische Verwertung sowie Be- seitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Von nun an werden erstmals bundeseinheitliche Anforderun- gen und ökologische Kriterien für Entsorgung von Altholz definiert. Bisher haben die Länder diesen Bereich in eige- ner Verantwortung geregelt. Dadurch kam es zu Un- gleichgewichten und unterschiedlicher Behandlung von Altholz in den verschiedenen Bundesländern. Mit einer bundesweiten Regelung wird Rechtssicherheit geschaffen und auch der Standortwettbewerb um die billigste Rege- lung beendet. Diese Verordnung hat darüber hinaus auch in Europa Symbolcharakter. Deutschland ist das erste Land mit einer solchen Regelung. Altholz wird in vier Altholzklassen eingeteilt, von A I, zu der naturbelassenes Holz gehört, bis zu A IV, wozu stark kontaminierte Hölzer wie Bahnschwellen gehören. Die Einteilung in diese Altholzklassen ist die Grundlage für einen umweltfreundlichen, aber auch wirtschaftlichen Umgang mit diesem Abfallstoff. Neu ist ebenfalls, dass die Ablagerung von Altholz in Deponien beendet wird. Es werden zusätzlich verbindli- che Schadstoffgrenzen für Weiterverarbeitung von Alt- holz, zum Beispiel in Spanplatten, eingeführt. Das ist ein wichtiger Punkt, damit nicht eines Tages unsere Möbel die giftigen Holzschutzmittel einer früheren Verwendung ausdünsten. Mit dieser Verordnung werden die Stoff- ströme des Altholzes vollständig neu geregelt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umwelt, der in Europa sicherlich bald Nachahmer finden wird. Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, zum Abschluss möchte ich Sie auffordern, diesen beiden Verordnungen auch im Bundestag zuzustimmen. CDU/ CSU und PDS sollten hier im Bundestag nicht die radika- len Ökologen spielen und im Bundesrat mit den von ihnen regierten Ländern dann selbst kleine Fortschritte bekämp- fen. Das ist unglaubwürdig. Von der CDU/CSU kennt man das ja. Bei der PDS ist es allerdings ein Phänomen, das seit Regierungsbeteiligung in den Ländern auftritt, zu- letzt beim Naturschutzgesetz. Ich bin überzeugt davon, dass wir die Zustimmung im Bundesrat für diese Verordnungen bekommen, weil sie ein richtiger Schritt voran sind und weil sie schon im Er- arbeitungsprozess im engen Gespräch mit den Bundes- ländern entwickelt wurden. Birgit Homburger (FDP): Am Anfang der Legisla- turperiode wollte die rot-grüne Koalition das Abfallrecht reformieren. Wie bei vielem konnte man sich jedoch auch hier nicht einigen. Nun wird eilig in einzelnen Verord- nungen für Teilbereiche der Abfallwirtschaft versucht, etwas zu regeln, um vor den Wahlen nicht mit leeren Händen dazustehen. Zu diesen Verordnungen gehören die Bergversatzverordnung und die Altholzverordnung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22321 (C) (D) (A) (B) Es ist bislang nicht gelungen, eine praktikable Abgren- zung der Abfälle zur Verwertung von denjenigen zur Be- seitigung vorzunehmen. Dieses Problem löst die Bundes- regierung auch mit den vorliegenden Verordnungen nicht. Bergversatz ist erforderlich, um die Standsicherheit der Bergwerke zu gewährleisten. In diesem Sinne hat jüngst der EuGH entschieden, dass Bergversatz eine Ver- wertungsmaßnahme ist, wenn der Hauptzweck darauf ge- richtet ist, eine sinnvolle Aufgabe zu erfüllen, das heißt stabilisierende Eigenschaften zu nutzen und andere Ver- satzmaterialien zu ersetzen. Durch Bergversatz werden natürliche Rohstoffquellen geschont. Die Bergversatzverordnung ist überflüssig, da die Ver- wertung unter Tage bislang ordnungsgemäß und schadlos gemäß den Technischen Regeln für den Einsatz von berg- baufremden Abfällen als Versatz erfolgt. In NRWwerden beispielsweise die im Versatz genutzten Zemente durch das Landesoberbergamt genehmigt. Wenn die Bundes- regierung nun meint, dass sie hier aus ökologisch zwin- genden Gründen tätig wird, dann muss sie sich schon fra- gen lassen, warum sie drei Jahre untätig geblieben ist, diesen „ökologischen Missstand“ nicht beseitigt hat und jetzt auch noch lange Übergangsfristen zulässt. Die ein- seitige Zuweisung der Abfälle in Salzbergwerke ist zudem nicht nachvollziehbar. Entscheidendes ökologisches Kri- terium ist, zu gewährleisten, dass die Umwelt nicht ge- schädigt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Bergwerk über einen Langzeitsicherheitsnachweis verfügt, der den dauer- haften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre bestätigt. Im Umweltausschuss hat die Bundesregierung erklärt, dass dies auch in einem Steinkohleversatzbergwerk ge- währleistet werden kann. Deshalb lehnen wir die Berg- versatzverordnung als unnötige Zusatzregelung ab. Bei der Altholzverwertung haben sowohl die betrof- fenen Betriebe als auch die UMK darum gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung der Umweltanforderungen zu schaffen. Diese Verordnung wird von uns grundsätz- lich unterstützt. In etlichen Punkten besteht bei der Ver- ordnung allerdings dringend Nachbesserungsbedarf. Für den aus unserer Sicht zentralen Bereich des Möbelrecy- clings haben wir deshalb einen Änderungsantrag gestellt, weil in diesem Bereich viele kleine und mittelständische Unternehmen tätig sind, die alte Möbel hochwertig stoff- lich verwerten. Die Verordnung ordnet Möbelholz aus- schließlich den Kategorien A I oder A III zu, was abseh- bar bewirken wird, dass behandelte Hölzer generell energetisch verwertet werden. Sinnvoll ist es aber, behan- delte Hölzer ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung der stofflichen Verwertung zuzuführen und sie nicht zu verbrennen. Im Umweltausschuss wurde gestern vonseiten der Bundesregierung erklärt, dass eine solche Regelung durchaus Sinn machen könne. Die Koalitionsfraktionen haben unseren Antrag aber gleichwohl abgelehnt und wollen für die erforderlichen Änderungen die Beratungen im Bundesrat nutzen. Dieses Verfahren ist eine Missach- tung des Bundestages, die wir ja von Rot-Grün langsam ge- wöhnt sind. Die Koalitionsfraktionen drücken bewusst un- zulängliche Verordnungen durch den Bundestag, um Zeit zu gewinnen. Erst hat man einen großen Teil der Legisla- turperiode verschlafen. Jetzt bekommen Sie angesichts Ih- rer Untätigkeit und großspuriger Ankündigungen im Hin- blick auf den Wahltermin am 22. September kalte Füße. Da Sie leider zu Verbesserungen nicht bereit waren, können wir der Verordnung nicht zustimmen und werden uns enthalten. Eva Bulling-Schröter (PDS): Bei der Altholz- und bei der Versatzverordnung läuft es anscheinend ähnlich wie bei der Gewerbeabfallverordnung: Den letzten Schliff bekommen sie nicht im Bundestag, sondern im Bundes- rat. Die Länder haben nämlich zu beiden Entwürfen etli- che sinnvolle Änderungsanträge gestellt. Wir beraten hier also eine Rohfassung; denn die Bundesregierung hat ja signalisiert, dass sie die Änderungswünsche des Bundes- rates weitgehend übernehmen will. Die schon vor den Bundestagsberatungen geplanten Änderungen sind in- haltlich begrüßenswert, aber vom Verfahren her irgend- wie merkwürdig. Auch aus diesem Grund können wir uns heute nur enthalten. Zum Inhalt: Die Versatzverordnung ist in seiner Ziel- stellung zu begrüßen. Verwertbares muss verwertet und Nichtverwertbares so abgelagert werden, dass keine Um- weltbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Unklar ist für uns, warum in der Verordnung letztlich nur Salzgestein als sicher zur dauerhaften Ablagerung angesehen wird. Warum mussten dann seit Beginn des deutschen Salz- bergbaus über 60 Schächte wegen Wassereinbrüchen ge- schlossen werden? Bei der Diskussion um Endlagerstand- orte für den Atommüll spielen außerdem inzwischen auch Granit- und andere Schichten als mögliche Endlager eine Rolle. Warum also die alleinige Fixierung auf Salz? Die Versatzverordnung scheint uns außerdem zu viele Abfälle der Kreislaufwirtschaft zu entziehen. Moderne und innovative biologische Verfahren zur Aufbereitung kontaminierter Abfälle haben so weniger Chancen. Bei dem Streit zwischen Bergwerks- und Deponiebetreibern sowie Verbrennungsanlagen um das Geschäft mit proble- matischen Abfällen drohen biologische Verfahren auf der Strecke zu bleiben. Die Altholzverordnung soll das Chaos beim Holzrecy- cling und bei der Holzverbrennung beenden. Dies ist be- grüßenswert. Die Gleichstellung der energetischen mit der stofflichen Verwertung in der Verordnung ist für uns aber problematisch. Aus Sicht des Klimaschutzes sind beide Wege sicher neutral. Aber gilt dies auch umweltpo- litisch? Es stimmt zwar, dass bei der Verbrennung von Holz – über den gesamten „Lebenszyklus“ des Holzes betrachtet – kein zusätzliches CO2 ausgestoßen wird, weilbeim Wachsen CO2 gebunden wird. Aber mehr Verbren-nung heißt weniger stoffliches Holzrecycling. Und dies wird den Druck auf Frischholz erhöhen. Und da vor allem die großen hungrigen Verbrennungsanlagen die 17. BImschV erfüllen, also ohne große Dokumentations- pflichten alles verbrennen können, sehen wir hier einen Kamineffekt in Richtung Vorrang der Verbrennung. Zudem gilt die Altholzverordnung nicht für die grenz- überschreitende Verbringung von Altholz. Das ist bedau- erlich; denn hier öffnet sich ein großes Schlupfloch für Ökodumping. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 200222322 (C) (D) (A) (B) Gila Altmann, Parl. Staatsekretärin beim Bundesmi- nister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Koalition will mit der Kreislaufwirtschaft Ernst ma- chen. Unser Ziel ist die Förderung der schadlosen und hochwertigen Verwertung von Abfällen. Dazu gilt es, auch für die Verwertung rechtsverbindliche Anforderun- gen festzulegen. Nach der Gewerbeabfallverordnung und der Novelle der Altölverordnung werden der Abfallwirt- schaft mit den beiden Verordnungen zu Altholz und zum Bergversatz klare Rahmenbedingungen gesetzt. Diese Stra- tegie der Bundesregierung entspricht auch dem Wunsch der Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder. In der Altholzverordnung werden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwer- tung von Altholz festgelegt. Mit der Verordnung werden häufig beklagte umweltbelastende Entsorgungswege von Altholz in der Form so genannter Chaoshaufen beendet. Es geht um viel Holz – jährlich rund 18 Millionen Tonnen. Altholz aus der Verarbeitung von Holz und Holzwerk- stoffen sowie in der Form von zu Abfall gewordenen Pro- dukten aus Holz wie Möbeln, Kisten und Paletten oder Holz aus dem Baubereich wird durch die Verordnung je- weils einer von vier Altholzkategorien zugeordnet. Diese Zuordnung orientiert sich an der Herkunft und an der Be- schaffenheit des Altholzes. Sodann werden die gängigen Verfahren der stofflichen und der energetischen Verwer- tung von Altholz benannt und jeweils festgelegt, welche Altholzart in welchen Verfahren eingesetzt werden darf – und welche nicht. Für diese Zuordnung gibt es klare Re- gelungen für die Getrennthaltung, für die Sortierung und Identifizierung, und zwar so, dass auf komplizierte, feh- lerbehaftete und auch kostenaufwendige Probenahme- und Analyseverfahren weitgehend verzichtet werden kann. Solche unpraktikablen Verfahren würden Altholz al- lein schon aus Kostengründen von einer Verwertung fern- halten oder lediglich den Export in Nachbarländer fördern. Vor dem Hintergrund des Energieeinspargesetzes und der Biomasseverordnung ist davon auszugehen, dass in Zukunft Altholz in stärkerem Umfang zur Verstromung eingesetzt wird und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Gleichwohl wird durch die Verordnung auch die umweltverträgliche stoffliche Verwertung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, wie etwa Spanplatten, gestärkt. Dafür bestehen nunmehr klare Regeln und Vor- schriften. Zum Einsatz für diesen Hauptzweck der stoff- lichen Altholzverwertung kommt nur unbelastetes oder von Schad- und Störstoffen entfrachtetes Altholz infrage. Hierfür gelten Probenahme- und Analysevorschriften mit Schadstoffgrenzwerten, die unterschritten werden müs- sen. Damit ist gewährleistet, dass auf diesem Verwer- tungsweg von Altholz nur Produkte entstehen, die tatsäch- lich für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen unbedenklich sind. Für die Einhaltung der Vorgaben der Altholzverord- nung wird die Eigenverantwortung der Betriebe einerseits gestärkt, andererseits müssen diese ihr Tun und Handeln aber auch dokumentieren und damit nachprüfbar für die Vollzugsbehörden machen. Hinzu kommen periodische Fremdkontrollen durch Sachverständige, die von den Vollzugsbehörden der Länder bestimmt werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf der Altholzver- ordnung wie üblich gegenüber der Kommission der Euro- päischen Gemeinschaften notifiziert. Von dort kamen in- nerhalb der Stillhaltefrist keine Einwendungen, sodass EU-Vorschriften dem In-Kraft-Setzen der Verordnung nicht entgegenstehen werden. Im Gegenteil: Die deutsche Altholzverordnung ist die erste Regelung für diesen Ab- fallbereich in Europa. Es wäre wünschenswert und es gibt auch Anzeichen dafür, dass diese Regelung zum Anlass für eine europäische Vorschrift für die Entsorgung von Altholz wird. Damit ließen sich auch definitiv Probleme beseitigen, die bislang beim Export von Altholz in andere EU-Staaten auftreten können, weil dort keine vergleich- baren Anforderungen an die umweltverträgliche Verwer- tung derartiger Abfälle existieren. Die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage ist notwendig. Die Mengen der auf diese Weise in Bergwerken entsorgten Sonderabfälle steigt seit dem Be- ginn vor etwa zehn Jahren kontinuierlich an. 1994 lag der Anteil der Sonderabfälle am Bergversatz bei 20 Prozent, 1999 waren es bereits über 50 Prozent. So wird ein be- trächtliches Schadstoffpotenzial in deutsche Bergwerke eingebracht. Und dabei handelt es sich nicht nur um Salz- bergwerke, die den Sicherheitsanforderungen an Unter- tagedeponien entsprechen. Gerade auch in Kohle- und Erzbergwerken werden erhebliche Mengen von gefähr- lichen Abfällen, zum Beispiel Filterstäube aus Müllver- brennungsanlagen, eingebracht. SolcheStandortewären als Untertagedeponien nicht genehmigungsfähig. Hier gilt es, für untertägige Verwertungsanlagen den gleichen Sicher- heitsstandard wie für Untertagedeponien festzulegen. Schadstoffhaltige Abfälle werden in Zukunft aus- schließlich in Salzbergwerken versetzt werden dürfen, wenn dort deren dauerhafter Abschluss von der Biosphäre durch einen Langzeitsicherheitsnachweis gewährleistet ist. An anderen Standorten dürfen nur noch Abfälle zum Einsatz kommen, die wegen ihres geringen Schadstoffge- haltes auch zum Beispiel im Straßen- und Landschaftsbau verwendet werden dürfen. Wir wenden also den Sicher- heitsstandard an, der mit der TAAbfall 1991 für Unterta- gedeponien festgelegt wurde. Er wird übrigens in gleicher Weise durch die gestern vom Kabinett verabschiedete Deponieverordnung rechtsverbindlich fixiert. Es ist die Sicherheitsphilosophie, dass Abfälle durch Salzgestein so eingeschlossen werden, dass sie gar nicht erst mit Grund- oder Grubenwasser in Kontakt kommen. Kohlebergwerke bieten diese Sicherheit nicht. Ökologisch nicht akzeptabel ist auch der Entzug von recycelbaren Metallen aus dem Wirtschaftskreislauf durch deren Einsatz als Versatzmaterial. Es ist unsinnig, wenn Zink aus Roherzen mit einer Konzentration von 5 bis 7 Pro- zent abgebaut, aufbereitet und nach Deutschland verschifft wird und gleichzeitig Filterstäube aus Stahlwerken mit Zinkgehalten von 15 bis 30 Prozent in Bergwerke eingela- gert werden. Die Verordnung verlangt, dass metallhaltige Abfälle vorrangig recycelt werden müssen. Die Versatzverordnung schafft Rechtssicherheit, sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau und lenkt Abfallströme in die richtige Richtung. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu beiden Verordnungs- entwürfen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 224. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002 22323 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Guten
Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist
eröffnet.

Bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, darf ich Sie bit-
ten, sich von den Plätzen zu erheben.


(Die Anwesenden erheben sich)

Am 2. März 2002 ist der ehemalige Bundestagsabge-

ordnete und spätere Wehrbeauftragte des Deutschen Bun-
destages, Fritz-Rudolf Schultz, im Alter von 85 Jahren
verstorben.

Fritz-Rudolf Schultz wurde 1917 in München geboren.
Nach Kriegsteilnahme und Kriegsgefangenschaft leitete
Fritz-Rudolf Schultz zunächst das elterliche Weingut in
Gau-Bischofsheim bei Mainz, bis er sich 1947 als Mit-
glied des Gemeinderates erstmals politisch engagierte.
1952 wurde er Mitglied des Kreistages, 1953 Landtags-
abgeordneter der FDP in Rheinland-Pfalz. Von 1957 an
war er Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sehr engagiert vertrat Fritz-Rudolf Schultz die Interes-
sen der Soldaten in seiner Amtszeit als Wehrbeauftragter
des Deutschen Bundestages von 1970 bis 1975. Dabei war
er ein kompetenter und zugleich sehr fürsorglicher Sach-
walter der Belange der Soldaten gegenüber ihrem
Dienstherrn, aber auch ein vehementer Vertreter seines
Amtes gegenüber dem Parlament. Seine Forderung nach
umfassenderer politischer Bildung des „Bürgers in Uni-
form“ wurde, wie man heute rückblickend feststellen
kann, wirksam umgesetzt.

Nach seiner Amtszeit als Wehrbeauftragter zog sich
Fritz-Rudolf Schultz aus dem politischen Leben zurück
nach Gau-Bischofsheim, wo er am 2. März verstarb.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren

Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Nun möchte ich der Kollegin Anni Brandt-Elsweier

nachträglich zu ihrem 70. Geburtstag, der Kollegin
Antje-Marie Steen zu ihrem 65. Geburtstag sowie den
beiden Kollegen Joachim Tappe und Peter Friedrich

(Altenburg) jeweils zu ihrem 60. Geburtstag sehr herzlich


gratulieren und die besten Wünsche des Hauses aus-
sprechen.


(Beifall)

Sodann müssen wir einige Wahlen zu Gremien vor-

nehmen.
Die Amtszeit des jetzigen Verwaltungsrates der Deut-

schen Ausgleichsbank endet am 10. Juni dieses Jahres.
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Ausgleichsbankgesetzes
werden fünf Mitglieder vom Deutschen Bundestag in
den Verwaltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank ent-
sandt.

Die Fraktion der SPD, die das Vorschlagsrecht für drei
Mitglieder hat, verzichtet zugunsten der Fraktion des
Bündnisses 90/Die Grünen auf die Benennung eines
Mitglieds. Für den Verwaltungsrat der Deutschen
Ausgleichsbank werden demnach benannt: von der Frak-
tion der SPD die Abgeordneten Dr. Rainer Wend
und Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, von der Fraktion der
CDU/CSU die Abgeordneten Dietrich Austermann
und Bartholomäus Kalb sowie von der Fraktion des
Bündnisses 90/Die Grünen die Abgeordnete Christine
Scheel. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen
Widerspruch. Damit sind die genannten Kolleginnen und
Kollegen als Mitglieder in den Verwaltungsrat der Deut-
schen Ausgleichsbank entsandt.

Aus dem Gemeinsamen Ausschuss gemäß Art. 53 a des
Grundgesetzes tritt der Kollege Dr. Ditmar Staffelt als
stellvertretendes Mitglied aus. Als Nachfolger schlägt die
Fraktion der SPD den Kollegen Dr. Rainer Wend vor. Sind
Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch.
Dann ist der Kollege Dr. RainerWend als stellvertreten-
des Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss bestimmt.

Aus dem Gremium gemäß Art. 41 Abs. 5 des Außen-
wirtschaftsgesetzes scheidet der Kollege Dr. Ditmar
Staffelt ebenfalls aus. Auch hierfür schlägt die Fraktion
der SPD den Kollegen Dr. Rainer Wend vor. Sind Sie
auch hiermit einverstanden? – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann ist der Kollege Dr. Rainer Wend als Mitglied
im genannten Gremium bestimmt.

22177


(C)



(D)



(A)



(B)


224. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 14. März 2002

Beginn: 9.00 Uhr

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene
Tagesordnung zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen
vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:

1. Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU:
Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung

(223. Sitzung)


2. a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von
Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz – Druck-
sache 14/8010 – (Erste Beratung 212. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Über-
gangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz – Drucksa-
che 14/7280 – (Erste Beratung 199. Sitzung)


Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Sozialordnung (11. Ausschuss) – Drucksache 14/8531 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Heinrich L. Kolb

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-
schusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Fördern und Fordern – Sozial-
hilfe modern gestalten

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk
Niebel, Dr. Irmgard Schwaetzer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Für eine Reintegration von Sozial-
hilfeempfängern in den Arbeitsmarkt – Anreize für die
Rückkehr in das Erwerbsleben erhöhen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Maier, Dr. Barbara
Höll, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der PDS: Die Sozialhilfe armutsfest gestalten – Druck-
sachen 14/7293, 14/5982, 14/7298, 14/8531 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Heinrich L. Kolb

3. Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren

(Ergänzung zu TOP 20).


a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Renate Blank, Dirk
Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Verbesserung der Schiff-
fahrtsverhältnisse im Donauabschnitt zwischen Straubing
und Vilshofen – Drucksache 14/8484 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Michael
Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz
Guttmacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen –
Drucksache 14/8497 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Michael Meister,
Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale-
ausbaus – Drucksache 14/8485 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Haushaltsausschuss

4. Beratung des Antrags der Abgeordneten Hermann Gröhe,
Monika Brudlewsky, Dr. Heiner Geißler, weiterer Abgeordne-

ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann,
Dr. Klaus Kinkel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Den Friedensprozess im Sudan in Gang setzen und
nachhaltig fördern – Drucksache 14/8481 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

5. Beratung des Antrags der Abgeordneten Hermann Gröhe,
Monika Brudlewsky, Dr. Heiner Geißler, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU: Lage derMenschen- und
Minderheitenrechte in Vietnam – Drucksache 14/8483 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

6. Beratung des Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hildebrecht Braun

(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:

Für eine China-Resolution der Europäischen Union auf der
58. VN-Menschenrechtskommission – Drucksache 14/8486 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

7. Beratung des Antrags der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra
Bläss, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der PDS: Konkrete Maßnahmen zur Stärkung wirt-
schaflicher, sozialer und kultureller Rechte ergreifen –
Drucksache 14/8502 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

8 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-

(15. Ausschuss)

burg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eduard Oswald, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Weißbuch
über Harmonisierungsdefizite bei Verkehrsdienstleistun-
gen – Drucksachen 14/4378, 14/8378 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Karin Rehbock-Zureich

9. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-

(15. Ausschuss)

Weißbuch; Die europäische Verkehrspolitik bis 2010:
Weichenstellungen für die Zukunft KOM (2001) 370 endg.;
Ratsdok. 11932/01 – Drucksachen 14/7409 Nr. 2.38, 14/8480 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Karin Rehbock-Zureich

10. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

(16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung: Ver-

ordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage zur Än-
derung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis – Drucksa-
chen 14/8197, 14/8321, Nr. 2.1, 14/8523 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Rainer Brinkmann (Detmold)

Werner Wittlich
Michaele Hustedt
Birgit Homburger
Eva Bulling-Schröter




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
22178


(C)



(D)



(A)



(B)


11. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

(16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung: Ver-

ordnung über die Entsorgung von Altholz – Drucksachen
14/8198, 14/8321 Nr. 2.2, 14/8522 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Rainer Brinkmann (Detmold)

Franz Obermeier
Michaele Hustedt
Birgit Homburger
Eva Bulling-Schröter

12. Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich,
Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU: Mit der Internationalen Konfe-
renz überEntwicklungsfinanzierung den Abwärtstrend der
Finanzmittel für nachhaltige Entwicklung umkehren –
Drucksache 14/8482 –

13. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Klaus Wiesehügel, Dieter Maaß

(Herne),Dr.AxelBerg,weitererAbgeordneter der Fraktionen der

SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zukunft der
deutschen Bauwirtschaft – Drucksachen 14/7297, 14/8506 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Klaus Wiesehügel

14. Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hans-Michael
Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter
undderFraktionderFDP:MehrChancen fürdieBauwirtschaft
durch weniger Regulierung – Drucksachen 14/7458, 14/8507–
Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Hansjürgen Doss

15. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Uwe Hiksch,
Christine Ostrowski, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS:
Zukunft derBauwirtschaft –Drucksachen 14/7135, 14/8498 –

Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit
erforderlich, abgewichen werden.

Weiterhin wurde vereinbart, den Tagesordnungs-
punkt 17 – Onlinewahlen – bereits heute nach Tages-
ordnungspunkt 7 aufzurufen.

Außerdem sollen die Tagesordnungspunkte 3 b, 10,
21 a und 21 d abgesetzt werden.

Des Weiteren mache ich auf eine nachträgliche Aus-
schussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste auf-
merksam:

Der in der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich
dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur Mitbe-
ratung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Willi Brase,
Klaus Barthel (Starnberg), Hans-Werner Bertl,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Simmert, Hans-
Josef Fell, Dr. Reinhard Loske, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN zur Änderung des Berufsbildungs-
gesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
– Drucksache 14/8359 –
überwiesen:
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sind Sie mit den Vereinbarungen einverstanden? – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 a auf:
Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregie-
rung
Auf dem Weg in eine verbraucherorientierte
Marktwirtschaft

Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die
Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung an-
derthalb Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann ist so beschlossen.

Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat
die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft, Renate Künast.

Renate Künast, Bundesministerin für Verbrau-

(vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie von Abgeordneten der SPD mit Beifall begrüßt)

ehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ver-
braucherschutz betrifft alle. Immer mehr Menschen wol-
len wissen, wie Produkte hergestellt werden, welche
Inhaltsstoffe diese haben, kurz: Sie wollen wissen, was
drin ist. Verbraucherschutz ist mittlerweile ein interna-
tionales Thema. Denken Sie nur an die internationalen
Warenströme: Man konsumiert Lebensmittel hier; die
Produktionsstätte liegt aber möglicherweise am anderen
Ende des Globus. Deshalb ist Verbraucherschutz immer
auch globale Politik.

Wir gestalten eine moderne Verbraucherpolitik. Sie ist
übrigens für die Verbraucher, für die Umwelt, für die
Arbeitsplätze und für eine dynamische Wirtschaftsent-
wicklung entscheidend.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Eine moderne Verbraucherpolitik will dabei gerade den
vorsorgenden Verbraucherschutz weiterentwickeln.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf zwei Dinge ver-
trauen können:

Erstens. Die angebotenen Produkte sind gesundheitlich
unbedenklich und sicher. Wir alle wissen, dass das in den
vergangenen Jahren nicht immer der Fall war.

Zweitens. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Wah-
rung ihrer wirtschaftlichen Interessen sind ordentlich ge-
sichert. Meines Erachtens hat dabei der Schutz der Ver-
braucher bei Gesundheitsgefährdungen – wir haben das
umgesetzt – immer absoluten Vorrang vor wirtschaftli-
chen Interessen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das heißt, beim vorsorgenden Verbraucherschutz geht
es um den gesundheitlichen Verbraucherschutz, um den
wirtschaftlichen Verbraucherschutz und darum, dass




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

22179


(C)



(D)



(A)



(B)


Verbraucher vor Vertragsabschlüssen die notwendigen In-
formationen bekommen und vor Täuschung geschützt
werden. Für die Bundesregierung gehört dazu auch, die
Selbstbestimmung der Verbraucher zu stärken.

In einer freiheitlichen Gesellschaft hat jeder Bürger,
jede Bürgerin das Recht, das Leben nach eigenen Wün-
schen und Werten zu gestalten. Die Verbraucherpolitik
dieser Bundesregierung soll für die selbstbestimmten
Entscheidungen der Verbraucher als Marktteilnehmer
die rechtlichen und informationellen Voraussetzungen
schaffen.

Unser gesellschaftliches Ziel ist, eine ökologisch ori-
entierte, soziale Marktwirtschaft verbrauchergerecht um-
zusetzen. Darin liegen keine Gefahren, wie manche be-
haupten, sondern Chancen, und zwar für diejenigen, die
sich darum bemühen, am Markt erfolgreich zu sein, in-
dem sie Sicherheit und Anforderungen der Verbraucher
mit der Qualität ihrer Produkte verbinden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die Bundesregierung hat im letzten Jahr zur Erreichung
dieses Ziels viel getan. Ich beginne mit dem gesundheit-
lichen Verbraucherschutz. Hier muss der Staat Garant
für Sicherheit und Wahlfreiheit sein, also für die Möglich-
keit der Verbraucher, sich zwischen verschiedenen Pro-
dukten entscheiden zu können.

Wir haben als Erstes mit der Reorganisation des Ver-
braucherschutzes begonnen. Wir alle wissen: Die Vorgän-
gerregierung hat so manche Behörde zerschlagen. Der
Schutz wurde dezentralisiert mit dem Ergebnis, dass ein
großes Durcheinander entstanden ist.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist bei Ihnen jetzt alles besser geworden!)


– Na ja, Herr Merz. Sie wissen, wer Herr Seehofer ist und
was er im gesundheitlichen Verbraucherschutz angerich-
tet hat, nicht wahr?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Denken Sie doch einmal an die Landwirte. Die hätten so
manches Problem und so manchen Einkommenseinbruch
nicht gehabt.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben mit der Reorganisation des gesundheit-

lichen Verbraucherschutzes begonnen und setzen dieses
neue Bewusstsein um – Vorbeugung, Kooperation und
Transparenz. Es wurden zwei Einrichtungen geschaffen,
in denen alle Aufgaben gebündelt und konzentriert wer-
den: die unabhängige Risikobewertung und Risikoein-
schätzung und davon unabhängig das Risikomanagement
zum Nutzen der Verbraucher.

Meines Erachtens kann es bei der Gesundheit der Men-
schen keine Abwägung und keine Kompromisse geben.
Hier gilt: Der gesundheitliche vorbeugende Verbraucher-
schutz hat höchste Priorität. So verstehen wir den Auftrag
des Von-Wedel-Gutachtens.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben per Organisationserlass seit dem 1. Januar die-
ses Jahres bereits ein Bundesinstitut für Risikobewer-
tung eingerichtet, das seine Arbeit ohne politische und
ohne wirtschaftliche Einflussnahme vornimmt. Das sind
wir den Menschen schuldig. Dieses Institut wird eine neue
Kultur schaffen, nämlich eine öffentliche wissenschaftli-
che Debatte, an der alle guten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler teilnehmen können. Das ist keine Ge-
heimphilosophie, sondern die Menschen haben das Recht,
die wissenschaftlichen Überlegungen zur Gesundheit von
Produkten und Lebensmitteln nachvollziehen zu können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben aber noch mehr Instrumente, nicht nur diese
beiden neuen Behörden: Wir nutzen auch das Instrument
der Verbraucherorientierung über Siegel, ein Instrument,
das der Markt in der Vergangenheit selber gesucht hat,
teilweise in einzelnen Segmenten. Wir haben dazu beige-
tragen, dass sich die einzelnen Produktionsstufen zusam-
mentun und gemeinsam etwas entwickeln. Wir machen
das bei Lebensmitteln; wir haben es beim umweltfreund-
lichen Bauen und auch bei Handys begonnen.

Das Biosiegel,meine Damen und Herren, ist bereits ein
voller Erfolg.


(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP – Gudrun Kopp [FDP]: Ein staatlich finanziertes Marketing!)


Es ist Vorreiter im Lebensmittelbereich. Wir werden
schon bald ein entsprechendes Zeichen im konventionel-
len Bereich haben, weil die Wirtschaft verstanden hat,
sich zusammenzutun und Verbraucherinformationen zu
geben, und damit erfolgreich ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe von der FDP)


– Ich weiß gar nicht, weshalb Sie aus der FDP dazwi-
schenrufen. Sie wollen doch immer, dass die Wirtschaft
selbst etwas tut. Nun sind Sie wahrscheinlich neidisch,
dass Sie in jahrzehntelanger Regierungsbeteiligung nicht
selber darauf gekommen sind. Oder?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)


Mit den neuen Einrichtungen haben wir meines Erach-
tens einen großen Schritt getan. Das geht nicht immer
ohne Konflikte. Vielleicht, Herr Carstensen, haben Sie es
deshalb nie angepackt. Wir haben es angepackt; wir ste-
hen die Konflikte durch und wir machen weiter.

Ich weiß eines: Die Verbraucher erleben immer wie-
der Skandale. Es gibt Probleme im Lebensmittelbereich
und bei Gegenständen des Alltags. Die öffentliche Aus-
einandersetzung über dieses Thema und seine Bearbei-
tung spricht nicht unbedingt für mehr Skandale, sondern
erst einmal für mehr Verbraucheraufklärung, für mehr
Kontrolle und für ein geschärftes Verbraucherbewusst-
sein.

Ich will Ihnen das am Beispiel Chloramphenicol bei
den Shrimps zeigen. Was hat sich da verändert? Die ein-




Bundesministerin Renate Künast
22180


(C)



(D)



(A)



(B)


deutige öffentliche Meinung und konsequentes staatliches
Handeln haben dazu geführt, dass wir nicht nur – –


(Zuruf von der CDU/CSU: Nachdem Sie wachgeküsst worden sind!)


– Da kommt jetzt der Zuruf: „Nachdem Sie wachgeküsst
worden sind!“ Wissen Sie was? Sie sitzen hier wie Dorn-
röschen. Sie hat noch nie jemand wachgeküsst.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Sie Bauernschreck müssen so etwas sagen!)


Sie hatten jahrelang Zeit, 16 Jahre Regierungsbeteiligung
der CDU/CSU, und Sie wollen mir weismachen, dass Sie
wie Dornröschen im tiefen Schlaf nie Informationen da-
rüber bekommen haben, was in der Lebensmittelproduk-
tion in China passiert. Verkaufen Sie sich doch nicht un-
ter Wert! Sie haben es nicht angepackt. Das ist die
Wahrheit!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich weiß, dass in der Organisation nicht alles richtig
gelaufen ist. Das dürfen Sie gern noch einmal sagen. Frau
Widman-Mauz sagt es auch gern, weil sie sonst nichts zu
sagen hat. Die öffentliche Meinung haben eindeutig wir
bestimmt. Wir haben in Brüssel dafür gesorgt, dass sämt-
liche tierische Produkte aus China untersucht werden. Wir
haben das Problem festgestellt und für einen Importstopp
gesorgt. Es hat sich gezeigt, dass das funktioniert: Die
Volksrepublik China hat nun zugesagt, weil sie am Welt-
handel teilnehmen möchte, gänzlich auf Chlorampheni-
col, ein Breitbandantibiotikum, zu verzichten. Das hätten
wir schon zehn Jahre vorher haben können. Sie, meine
Damen und Herren, haben es aber nicht angepackt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das zeigt doch ganz klar, dass Lebensmittelsicherheit nur
global zu erreichen ist; auch diese Frage spielte ja global
eine Rolle, weil China nach Europa und in viele andere
Länder exportierte. Wenn man das Thema aber systema-
tisch und beharrlich angeht, findet man Wege, Verbrau-
cherschutz durchzusetzen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Wir wissen: Mittlerweile sind sich die Verbraucher ih-
rer Möglichkeiten bewusst; gerade im Bereich des wirt-
schaftlichen Verbraucherschutzes setzen sie in erster
Linie auf sich selbst und die Vertretung ihrer eigenen
Interessen. Ich will das einmal an einem konkreten Bei-
spiel verdeutlichen: Bei einer Befragung sahen sich mehr
als zwei Drittel der Befragten durch ihre Interessen-
vertretungen wie Verbraucherinitiativen und -verbände
vertreten. 57 Prozent, also die Mehrheit, bevorzugt immer
noch Hilfe zur Selbsthilfe und eigene Urteilsbildung. Ge-
rade im wirtschaftlichen Verbraucherschutz wollen wir
deshalb die Interessensvertretungen stärken, aber auch die
Verbraucher bei den Einschätzungen und Bewertungen,
die sie selber vornehmen, unterstützen.

Damit alle Verbraucherorganisationen, die wir mit
Bundesmitteln fördern, noch leistungsstärker werden
und ihren zukünftigen Aufgaben gewachsen sind, haben
wir neue Strukturen geschaffen. Durch die Gründung ei-
ner Dachorganisation, der Verbraucherzentrale Bun-
desverband e. V., konnte eine Vernetzung aller 35 Orga-
nisationen des Verbraucherschutzes erreicht werden.
Der Bundeshaushalt 2002 setzt ein klares Signal zur
Stärkung der Organisation und der Information. Allein
für die institutionelle Förderung des Bundesverbandes
haben wir 8,75 Millionen Euro eingeplant, für die Stif-
tung Warentest 5,8 Millionen Euro. Das ist noch nicht al-
les. Der Zusammenschluss hat sich so schnell etabliert,
dass der Bundesverband mittlerweile Partner in vielen
Fragen, zum Beispiel bei entwicklungspolitischen Pro-
jekten des BMZ, ist. Verbraucherschutz ist ein globales
Thema und betrifft auch die Entwicklungsländer. Die
Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Akteuren ist der richtige Weg, Verbraucherschutz welt-
weit umzusetzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben im Kabinett gestern ein Verbraucherinfor-
mationsgesetz beschlossen. Damit hat sich die Tür weit
geöffnet. Mit diesem Gesetz wird erreicht, dass Verbrau-
cher endlich in bestimmten Bereichen – –


(Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS]: Den ersten Entwurf fand ich besser!)


– Machen Sie doch erst mal in den Ländern, in denen die
PDS an der Regierung beteiligt ist, einen Hauch davon
vor.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass der erste Entwurf noch besser war, stimmt. Ich freue
mich, dass die Länder, in denen die PDS mitregiert, im
Bundesrat dafür Sorge tragen werden, dass möglichst
schnell möglichst viel davon durchkommt.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der PDS)


– Das ist ja gut, wenn Sie es tun.
Dieses Gesetz wird den Verbrauchern selbstbestimm-

tes Verhalten als Marktteilnehmern erleichtern. Die
Behörden können in unklaren Risikolagen natürlich unter
Berücksichtigung von Art. 14 Grundgesetz – Recht am
eingerichteten Gewerbebetrieb – eine Abwägung vorneh-
men und eine aktive Informationspolitik betreiben.


(Gudrun Kopp [FDP]: Eben! Also im Zweifel nichts sagen!)


Eines ist doch klar: Es kann doch nicht wie in der Ver-
gangenheit so sein, dass die Medien wild und ohne Ende
herumspekulieren und die Behördenvertreter mit einem
Pflaster auf dem Mund dastehen und sich nicht äußern
dürfen. Genau das ändern wir unter Wahrung der Rechte
der Marktteilnehmer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)





Bundesministerin Renate Künast

22181


(C)



(D)



(A)



(B)


Das heißt: Ende der Verschwiegenheitsphilosophie man-
cher Behörden in diesem Land; Staat ist Dienst an der Be-
völkerung. Dieses Gesetz setzt das um.

Natürlich sollte man weitergehen und dieses auf alle
Produkte und Dienstleistungen ausdehnen. Aber Sie wis-
sen – das ist, wie ich glaube, ein altes chinesisches Sprich-
wort –: Jede große Reise beginnt mit dem ersten Schritt.
Wir haben ihn getan.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Es gilt, diese Schritte nicht nur auf nationaler Ebene zu
tun. Der europäische Binnenmarkt ist an der einen oder
an der anderen Stelle längst weiter; zugleich sind wir aber
auch treibende Kraft auf diesem Markt.


(Gudrun Kopp [FDP]: Trudelnde Kraft!)

Wir wollen, dass der Staat beim wirtschaftlichen Ver-

braucherschutz Anwalt der Verbraucher ist. Er muss die
Wahlfreiheit durch Information erreichen, Transparenz
herstellen und sicherstellen, dass die Verbraucher – ich
sage es einmal salopp – nicht über den Tisch gezogen wer-
den. Das Vertrauen der Verbraucher ist nicht etwas, was
sich gegen die Wirtschaft richtet. Es muss vielmehr Be-
standteil einer soliden und zukunftsfähigen Wirtschafts-
politik sein.

Schauen Sie sich einmal an, an wen in diesem Jahr die
Nobelpreise vergeben wurden. Im Bereich Wirtschafts-
wissenschaften sieht man, was das globale Thema ist:
Preisträger in diesem Jahr sind die Begründer der moder-
nen Informationsökonomie. Das heißt, dass Ökonomie
und Information zusammenfinden. Diese Wissenschaftler
haben die Bedeutung der Verbraucherinformation für das
Funktionieren der Marktwirtschaft deutlich gemacht.
Dieser Preis gebührt ihnen zu Recht; ich glaube, es ist ein
wichtiges Thema. Mit Blick auf diesen Preis und das
Thema Verbraucherschutz ist unsere erste Bilanz, dass die
Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich möchte Ihnen einmal zu einzelnen Aspekten Bei-
spiele dafür nennen, was wir tun und bewegen. Nehmen
wir die Riester-Rente: In diesem Bereich steht der Ver-
braucherschutz vor wirklich zentralen Aufgaben, weil es
um die Chancen und die Versorgung der Menschen im Al-
ter geht. Der Markt tut sich schwer. Auf dem Markt wurde
zum Beispiel schon mit Angeboten geworben, als noch
gar keine Zertifizierungen erfolgt waren. Hier wird von
den Verbraucherzentralen – dies wird auch von uns finan-
ziert – wesentliche Arbeit geleistet, indem sie unabhän-
gige Informationen und Beratungen anbieten.


(Gudrun Kopp [FDP]: Sie haben keine Arbeit dazu geleistet!)


Sie sehen sich an, wie der Bedarf und die Lebenssituation
eines bestimmten Menschen, der sich informieren
möchte, aussehen. Auf dieser Grundlage werden dann
Angebote für dieses Individuum herausgesucht. Die Ver-
braucherzentralen mahnen unseriöse Angebote ab.

Jetzt müssen die Anbieter von Produkten für die private
Altersvorsorge den nächsten Schritt tun, nämlich eine

wirklich bedarfsgerechte Verbraucherinformation und
Beratung geben, weil sie am Ende nur damit die Verbrau-
cher gewinnen können.

Wir wollen im Übrigen an dem gesamten Bereich der
Altersvorsorge weiterarbeiten. Wir wollen eine Änderung
der zivilrechtlichen Regelung für Altersvorsorgeprodukte
und Finanzdienstleistungen allgemein. Das Bundesjustiz-
ministerium arbeitet hier an Vorschlägen.

Wir wollen aber auch in vielen anderen Bereichen des
Alltags die Situation der Menschen verändern. Einige
möchte ich ansprechen.

Schauen wir einmal auf die Bahn: Sie ist ein selbstver-
ständliches Transportmittel der Mehrzahl der Menschen
im Alltag. Wir alle wissen, dass Mobilität zu den Lebens-
grundlagen der Gesellschaft gehört. Deshalb muss der Zu-
gang zu öffentlichen Verkehrsmitteln garantiert werden.

Wenn ich mir die Privatisierung der Bahn ansehe, muss
ich feststellen, dass es die frühere Bundesregierung ver-
säumt hat, Fahrgastrechte festzuschreiben. Ich weiß ja
nicht, meine Damen und Herren von der CDU/CSU und
der FDP, wie Sie sich das damals vorgestellt haben. Viel-
leicht wie bei Ihrer Eisenbahn zu Hause, mit der Sie spie-
len, nämlich dass die Bahn immer fährt, aber gar keine
Fahrgäste braucht?


(Peter H. Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Erzählen Sie doch einmal von Ihrem Spielzeug! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der FDP)


Diesen Eindruck muss man haben, wenn man sich an-
sieht, welche Regelungen es in diesem Bereich nicht gibt,
was hinsichtlich der Fahrgastrechte nicht geregelt wurde
und was in Bezug auf den Servicezustand unakzeptabel
ist. Es gibt Kundencenter, die monatlich mehr als
6 000 Beschwerden erhalten und sagen: Das ist normal. –
Ich meine, das ist nicht normal, sondern ein Beweis für
eklatante Mängel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir arbeiten an der Verbesserung der Fahrgastrechte;
dies wird peu à peu umgesetzt. Ich nenne ein Beispiel:
Wenn Verspätungen dazu führen, dass Anschlüsse nicht
mehr erreicht werden, oder Züge ganz ausfallen, ist es
jetzt endlich so weit, dass die Bahn AG anfallende Kos-
ten, zum Beispiel für Übernachtungen, übernimmt. Dies
ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nun wird sie
realisiert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir wissen auch noch um andere Themen des Alltags,
bei denen sich gerade die Menschen mit niedrigen Ein-
kommen Sorgen machten. In Deutschland sind die
Märkte für Strom und Gas vollständig geöffnet. Einen
fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt haben wir aber
noch nicht völlig erreicht. Die Verbraucherpolitik hat da-
rauf zu achten – wir tun das auch –, dass es Qualität der
Leistungen, gesundheitliche Unbedenklichkeit, Zugang
und Erschwinglichkeit sowie Versorgungssicherheit gibt.




Bundesministerin Renate Künast
22182


(C)



(D)



(A)



(B)


Um noch bestehende Unsicherheiten privater Verbraucher
abzubauen, hat das BMWi im Januar dieses Jahres eine
bundesweite Hotline zum Thema „Wechsel der Stromlie-
feranten“ geschaltet. Die Verbraucherzentralen machen
entsprechende Beratungsangebote. Insbesondere die Stif-
tung Warentest ist an dieser Stelle zu loben.

Morgen findet die nächste Verhandlungsrunde für die
neue Verbändevereinbarung Gas statt. Wir brauchen hier
schnelle Ergebnisse. Dabei gilt eines ganz klar: Auch bei
Fusionen werden die Verbraucherrechte berücksichtigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Was gehört noch zum Alltag? Weiterbildungs-
angebote. Der Markt für Weiterbildung wird immer
undurchschaubarer. Allein im Bereich der beruf-
lichen Weiterbildung gibt es rund 35 000 Anbieter mit
400 000 verschiedenen Programmen. Die Nachfrage
steigt; aber unklar ist häufig, ob die Leistungen die Kos-
ten rechtfertigen, ob man mit dem Wissen auf dem Markt
etwas anfangen kann.


(Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Das sind ja ganz neue Ideen!)


Wir haben über viele Varianten gesprochen. Mit Un-
terstützung des Bundesbildungsministeriums wird die
Stiftung Warentest jetzt eine neue Abteilung für Weiter-
bildungstests aufbauen. Aus vielen Bereichen wissen wir:
Das Qualitätsurteil „sehr gut“ der Stiftung Warentest ist
ein begehrtes Werbemittel im Wettbewerb mit anderen
Anbietern. Auch in der Bildung werden die Menschen
also in Zukunft eine Antwort auf die Frage bekommen, ob
es sich lohnt, wenn sie ihr mühsam gespartes Geld in die-
sem Bereich einsetzen.

Aber auch das ist nicht alles. In Bezug auf die Kauf-
verträge, die im Alltag ebenfalls eine große Rolle spielen,
haben wir große Projekte umgesetzt, beispielsweise die
Modernisierung des Schuldrechts und das Unterlas-
sungsklagengesetz. Im Kaufvertragsrecht gilt jetzt nicht
mehr eine Gewährleistungspflicht bei Sachmängeln von
sechs Monaten, sondern eine von zwei Jahren. Das schafft
Sicherheit für die Verbraucher, aber auch für die Anbieter,
die im Wettbewerb hohe Qualität produzieren.


(Albert Deß [CDU/CSU]: Das ist doch eine europäische Verordnung! Da haben doch Sie nichts geleistet!)


Eine weitere Verbesserung ist die Haftung bei fehler-
haften oder unverständlichen Montageanleitungen. Sie ist
in Zeiten von immer mehr Abholkaufhäusern und Selbst-
montage im Alltag unverzichtbar. Wer von uns hat sich
nicht schon einmal ein ganzes Wochenende oder die Fa-
milienstimmung verdorben, wenn er nach der Anleitung
eine Schraube mehr gebraucht hätte, als in dem Paket
war? Wir sagen an dieser Stelle: Das ist eine Alltagsver-
tragskonstellation, bei der die Haftung geregelt werden
muss.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Es muss alles geregelt werden!)


Ferner sorgen wir dafür, dass die Ware so beschaffen
ist, wie die Werbung es darstellt.

Wir kümmern uns aber nicht nur um Güter, sondern
auch um Menschen in besonderen Lebenslagen, so im
Insolvenzrecht. Das neue Insolvenzrecht schützt ver-
schuldete Verbraucher wesentlich besser. Die Verfahrens-
dauer wurde verkürzt, ein Stundungsmodell eingeführt.
Wir sorgen dafür, dass Mittellose nicht aus diesem Ver-
fahren herauskatapultiert werden, indem sie schon an den
Verfahrenskosten scheitern.

Wir haben die Pfändungsfreigrenzen angehoben, so-
dass den Schuldnern garantiert ein Existenzminimum zur
Verfügung steht. Auch im Anlegerschutz ist eine effektive
Durchsetzung der Schadenersatzansprüche wichtig. Was
ist, wenn Prospekte etwas Falsches versprechen? Soll es
dann eine Verjährungsfrist von einem oder von drei Jah-
ren geben? Wir meinen, es müssen drei Jahre sein. Wir
brauchen eine einheitliche Regelung analog zum Schuld-
recht auch beim Finanzmarktförderungsgesetz.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau
    Bundesministerin, die Redezeit für die Regierungser-
    klärung ist abgelaufen.


    (Friedrich Merz [CDU/CSU]: Auch das ist ein Stück Verbraucherschutz! – Albert Deß [CDU/ CSU]: Die Regierungszeit von Rot-Grün läuft auch bald ab!)


    Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
    schutz, Ernährung und Landwirtschaft: Darf ich noch ei-
    nen Schlusssatz sagen?