Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002
Gerhard Jüttemann
21993
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21995
(C)
(D)
(A)
(B)
Altmaier, Peter CDU/CSU 28.02.2002
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 28.02.2002
Caesar, Cajus CDU/CSU 28.02.2002
Carstens (Emstek), CDU/CSU 28.02.2002
Manfred
Carstensen CDU/CSU 28.02.2002
(Nordstrand), Peter H.
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28.02.2002
Herta
Dr. Eckardt, Peter SPD 28.02.2002
Fischer (Homburg), SPD 28.02.2002
Lothar
Dr. Friedrich CDU/CSU 28.02.2002
(Erlangen), Gerhard
Friedrich (Altenburg), SPD 28.02.2002
Peter
Graf (Friesoythe), SPD 28.02.2002
Günter
Hartnagel, Anke SPD 28.02.2002
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 28.02.2002
Heubaum, Monika SPD 28.02.2002**
Holetschek, Klaus CDU/CSU 28.02.2002
Ibrügger, Lothar SPD 28.02.2002**
Imhof, Barbara SPD 28.02.2002
Irber, Brunhilde SPD 28.02.2002
Irmer, Ulrich FDP 28.02.2002
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 28.02.2002
DIE GRÜNEN
Leidinger, Robert SPD 28.02.2002
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 28.02.2002
Lietz, Ursula CDU/CSU 28.02.2002
Lintner, Eduard CDU/CSU 28.02.2002*
Lippmann, Heidi PDS 28.02.2002
Dr. Meyer (Ulm), SPD 28.02.2002
Jürgen
Moosbauer, Christoph SPD 28.02.2002
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Alphabetisches Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
die an derWahl des Präsidenten
des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben
Ostrowski, Christine PDS 28.02.2002
Pau, Petra PDS 28.02.2002
Dr. Pfaff, Martin SPD 28.02.2002
Roos, Gudrun SPD 28.02.2002
Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 28.02.2002
Rühe, Volker CDU/CSU 28.02.2002
Schily, Otto SPD 28.02.2002
Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.02.2002
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.02.2002
Hans Peter
Dr. Schubert, Mathias SPD 28.02.2002
Schuhmann SPD 28.02.2002
(Delitzsch), Richard
Seehofer, Horst CDU/CSU 28.02.2002
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.02.2002
Strebl, Matthäus CDU/CSU 28.02.2002
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.02.2002
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.02.2002
Zierer, Benno CDU/CSU 28.02.2002*
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Adam, Ulrich
Adler, Brigitte
Aigner, Ilse
Albowitz, Ina
Altmann (Aurich), Gila
Andres, Gerd
Arndt-Brauer, Ingrid
Arnold, Rainer
Austermann, Dietrich
Bachmaier, Hermann
Bahr, Ernst
Balt, Monika
Barnett, Doris
Dr. Bartels, Hans-Peter
Barthel (Berlin), Eckhardt
Barthel (Starnberg), Klaus
Barthle, Norbert
Dr. Bartsch, Dietmar
Dr. Bauer, Wolf
Baumann, Günter
Baumeister, Brigitte
Beck (Bremen), Marieluise
Beck (Köln), Volker
Becker-Inglau, Ingrid
Beer, Angelika
Belle, Meinrad
Dr. Berg, Axel
Dr. Bergmann-Pohl, Sabine
Bernhardt, Otto
Berninger, Matthias
Bertl, Hans-Werner
Bettin, Grietje
Beucher, Friedhelm Julius
Bierling, Hans-Dirk
Bierstedt,Wolfgang
Bierwirth, Petra
Bindig, Rudolf
Binding (Heidelberg), Lothar
Dr. Blank, Joseph-Theodor
Blank, Renate
Bläss, Petra
Dr. Blens, Heribert
Bleser, Peter
Dr. Blüm, Norbert
Blumenthal, Antje
Bodewig, Kurt
Dr. Böhmer, Maria
Bonitz, Sylvia
Borchert, Jochen
Börnsen (Bönstrup),
Wolfgang
Bosbach, Wolfgang
Dr. Bötsch, Wolfgang
Böttcher, Maritta
Brandner, Klaus
Brandt-Elsweier, Anni
Brase, Willi
Dr. Brauksiepe, Ralf
Braun (Augsburg),
Hildebrecht
Breuer, Paul
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
Brinkmann, Rainer
Bruckmann, Hans-Günter
Brüderle, Rainer
Brudlewsky, Monika
Bühler (Bruchsal), Klaus
Bulling-Schröter, Eva
Buntenbach, Annelie
Burchardt, Ursula
Dr. Bürsch, Michael
Bury, Hans Martin
Büttner (Ingolstadt), Hans
Büttner (Schönebeck),
Hartmut
Buwitt, Dankward
Caspers-Merk, Marion
Catenhusen, Wolf-Michael
Claus, Roland
Dr. Danckert, Peter
Dautzenberg, Leo
Dehnel, Wolfgang
Deichmann, Christel
Deittert, Hubert
Deligöz, Ekin
Deß, Albert
Diemers, Renate
Dietert-Scheuer, Amke
Diller, Karl
Dörflinger, Thomas
Doss, Hansjürgen
Dött, Marie-Luise
Dreßen, Peter
Dr. Dückert, Thea
Dzembritzki, Detlef
Dzewas, Dieter
Dr. Eckardt, Peter
Edathy, Sebastian
Ehlert, Heidemarie
Eich, Ludwig
Eichhorn, Maria
Eichstädt-Bohlig, Franziska
Dr. Eid, Uschi
Elser, Marga
Enders, Peter
Eppelmann, Rainer
Erler, Gernot
Ernstberger, Petra
van Essen, Jörg
Eymer (Lübeck), Anke
Falk, Ilse
Faße, Annette
Dr. Faust, Hans Georg
Feibel, Albrecht
Fell, Hans-Josef
Dr. Fink, Heinrich
Fink, Ulf
Fischbach, Ingrid
Fischer (Berlin), Andrea
Fischer (Karlsruhe-Land),
Axel E.
Fischer (Hamburg), Dirk
Fischer (Frankfurt), Joseph
Flach, Ulrike
Fograscher, Gabriele
Follak, Iris
Formanski, Norbert
Fornahl, Rainer
Forster, Hans
Francke, Klaus
Frankenhauser, Herbert
Freitag, Dagmar
Friedhoff, Paul K.
Dr. Friedrich (Hof),
Hans-Peter
Friedrich (Bayreuth), Horst
Friedrich (Mettmann), Lilo
Fritz, Erich G.
Fromme, Jochen-Konrad
Fuchs (Köln), Anke
Dr. Fuchs, Ruth
Fuchtel, Hans-Joachim
Fuhrmann, Arne
Funke, Rainer
Ganseforth, Monika
Dr. Gehb, Jürgen
Gehrcke, Wolfgang
Geis, Norbert
Dr. Geißler, Heiner
Gilges, Konrad
Girisch, Georg
Gleicke, Iris
Glos, Michael
Gloser, Günter
Dr. Göhner, Reinhard
Goldmann, Hans-Michael
Göllner, Uwe
Göring-Eckardt, Katrin
Götz, Peter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221996
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Götzer, Wolfgang
Gradistanac, Renate
Graf (Rosenheim), Angelika
Grasedieck, Dieter
Dr. Grehn, Klaus
Griefahn, Monika
Griese, Kerstin
Grießhaber, Rita
Grill, Kurt-Dieter
Gröhe, Hermann
Großmann, Achim
Grotthaus, Wolfgang
Grund, Manfred
Dr. Grygier, Bärbel
Günther (Duisburg), Horst
Günther (Plauen), Joachim
Dr. Guttmacher, Karlheinz
Hacker, Hans-Joachim
Häfner, Gerald
Hagemann, Klaus
Freiherr von Hammerstein,
Carl-Detlev
Hampel, Manfred
Hartenbach, Alfred
Haschke (Großhennersdorf),
Gottfried
Hasenfratz, Klaus
Hauer, Nina
Haupt, Klaus
Hauser (Rednitzhembach),
Hansgeorg
Hauser (Bonn), Norbert
Dr. Haussmann, Helmut
Heiderich, Helmut
Heil, Hubertus
Heinen, Ursula
Heinrich, Ulrich
Heise, Manfred
Helias, Siegfried
Hemker, Reinhold
Hempelmann, Rolf
Dr. Hendricks, Barbara
Henke, Hans Jochen
Hermann, Winfried
Hermenau, Antje
Herzog, Gustav
Hiksch, Uwe
Hiller (Lübeck), Reinhold
Hilsberg, Stephan
Hinsken, Ernst
Hintze, Peter
Hirche, Walter
Hofbauer, Klaus
Höfer, Gerd
Hoffmann (Wismar), Iris
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
Hoffmann (Darmstadt),
Walter
Höfken, Ulrike
Hofmann (Volkach), Frank
Hohmann, Martin
Dr. Höll, Barbara
Hollerith, Josef
Holzhüter, Ingrid
Homburger, Birgit
Dr. Hornhues, Karl-Heinz
Hornung, Siegfried
Hörster, Joachim
Hovermann, Eike
Dr. Hoyer, Werner
Hübner, Carsten
Humme, Christel
Hüppe, Hubert
Hustedt, Michaele
Ibrügger, Lothar
Imhof, Barbara
Iwersen, Gabriele
Jaffke, Susanne
Jäger, Renate
Janovsky, Georg
Janssen, Jann-Peter
Janz, Ilse
Jelpke, Ulla
Dr. Jens, Uwe
Dr.-Ing. Jork, Rainer
Jung (Düsseldorf), Volker
Jünger, Sabine
Jüttemann, Gerhard
Dr. Kahl, Harald
Kahrs, Johannes
Kalb, Bartholomäus
Kampeter, Steffen
Dr.-Ing. Kansy, Dietmar
Karwatzki, Irmgard
Kasparick, Ulrich
Kaspereit, Sabine
Kastner, Susanne
Kauder, Volker
Kelber, Ulrich
Kemper, Hans-Peter
Dr. Kinkel, Klaus
Kirschner, Klaus
von Klaeden, Eckart
Klappert, Marianne
Klinkert, Ulrich
Klose, Hans-Ulrich
Dr. Kolb, Heinrich L.
Kolbow, Walter
Königshofen, Norbert
Kopp, Gudrun
Koppelin, Jürgen
Körper, Fritz Rudolf
Kors, Eva-Maria
Kortmann, Karin
Koschyk, Hartmut
Kossendey, Thomas
Dr. Köster-Loßack, Angelika
Kramme, Anette
Kraus, Rudolf
Kressl, Nicolette
Dr. Krogmann, Martina
Kröning, Volker
Krüger-Leißner, Angelika
Kubatschka, Horst
Küchler, Ernst
Kuhn, Werner
Kühn-Mengel, Helga
Kumpf, Ute
Kunick, Konrad
Dr. Küster, Uwe
Kutzmutz, Rolf
Labsch, Werner
Lambrecht, Christine
Lamers, Karl
Dr. Lamers, (Heidelberg),
Karl A.
Dr. Lammert, Norbert
Lamp, Helmut
Lange, Brigitte
Lange (Backnang), Christian
von Larcher, Detlev
Dr. Laufs, Paul
Laumann, Karl-Josef
Lehder, Christine
Lehn, Waltraud
Lemke, Steffi
Lengsfeld, Vera
Lenke, Ina
Lennartz, Klaus
Lensing, Werner
Dr. Leonhard, Elke
Letzgus, Peter
Lewering, Eckhart
Link (Diepholz), Walter
Lintner, Eduard
Dr. Lippelt, Helmut
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
Dr. Lischewski, Manfred
Lohmann (Neubrandenburg),
Götz-Peter
Lohmann (Lüdenscheid),
Wolfgang
Lörcher, Christa
Lösekrug-Möller, Gabriele
Dr. Loske, Reinhard
Lotz, Erika
Lötzer, Ursula
Louven, Julius
Dr. Lucyga, Christine
Dr. Luft, Christa
Lüth, Heidemarie
Dr. Luther, Michael
Maaß (Herne), Dieter
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
Maier, Pia
Mante, Winfried
Manzewski, Dirk
Marhold, Tobias
Mark, Lothar
Marquardt, Angela
Marschewski
(Recklinghausen), Erwin
Mascher, Ulrike
Matschie, Christoph
Mattischeck, Heide
Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
Martin
Meckel, Markus
Meckelburg, Wolfgang
Mehl, Ulrike
Dr. Meister, Michael
Merten, Ulrike
Mertens, Angelika
Merz, Friedrich
Metzger, Oswald
Michelbach, Hans
Mogg, Ursula
Mosdorf, Siegmar
Müller (Zittau), Christian
Müller (Kirchheim), Elmar
Dr. Müller, Gerd
Müller (Völklingen), Jutta
Müller (Köln), Kerstin
Müller (Berlin), Manfred
Müller (Düsseldorf), Michael
Nachtwei, Winfried
Nahles, Andrea
Naumann, Kersten
Neuhäuser, Rosel
Neumann (Bremen), Bernd
Neumann (Bramsche),
Volker
Nickels, Christa
Niebel, Dirk
Dr. Niehuis, Edith
Dr. Niese, Rolf
Nietan, Dietmar
Nolte, Claudia
Nolting, Günther Friedrich
Nooke, Günter
Obermeier, Franz
Oesinghaus, Günter
Onur, Leyla
Opel, Manfred
Ortel, Holger
Ost, Friedhelm
Ostertag, Adolf
Oswald, Eduard
Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim
Otto (Erfurt), Norbert
Özdemir, Cem
Palis, Kurt
Papenroth, Albrecht
Parr, Detlef
Dr. Paziorek, Peter
Pfannenstein, Georg
Pfeifer, Anton
Pflug, Johannes
Dr. Pflüger, Friedbert
Philipp, Beatrix
Dr. Pick, Eckhart
Pieper, Cornelia
Pofalla, Ronald
Polenz, Ruprecht
Poß, Joachim
Pretzlaff, Marlies
Probst, Simone
Dr. Protzner, Bernd
Raidel, Hans
Dr. Ramsauer, Peter
Rauber, Helmut
Rauen, Peter
Rehbock-Zureich, Karin
Reichard (Dresden), Christa
Reiche, Katherina
Dr. Reimann, Carola
von Renesse, Margot
Rennebach, Renate
Repnik, Hans-Peter
Reuter, Bernd
Dr. Rexrodt, Günter
Dr. Richter, Edelbert
Riegert, Klaus
Riemann-Hanewinckel,
Christel
Dr. Riesenhuber, Heinz
Robbe, Reinhold
Romer, Franz
Rönsch (Wiesbaden),
Hannelore
Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
Dr. Rose, Klaus
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21997
(C)
(D)
(A)
(B)
Röspel, René
Rossmanith, Kurt J.
Dr. Rossmann, Ernst Dieter
Roth (Gießen), Adolf
Roth (Speyer), Birgit
Roth (Heringen), Michael
Dr. Röttgen, Norbert
Rübenkönig, Gerhard
Rupprecht, Marlene
Sauer, Thomas
Schäfer, Anita
Dr. Schäfer, Hansjörg
Schaich-Walch, Gudrun
Scharping, Rudolf
Dr. Schäuble, Wolfgang
Schauerte, Hartmut
Scheel, Christine
Scheelen, Bernd
Dr. Scheer, Hermann
Scheffler, Siegfried
Schemken, Heinz
Schenk, Christina
Scherhag, Karl-Heinz
Dr. Scheu, Gerhard
Schewe-Gerigk, Irmingard
Schild, Horst
Schindler, Norbert
Schloten, Dieter
Schmidbauer, Bernd
Schmidbauer (Nürnberg),
Horst
Schmidt (Hitzhofen), Albert
Schmidt (Mülheim), Andreas
Schmidt (Fürth), Christian
Schmidt (Meschede),
Dagmar
Dr. Schmidt (Weilburg),
Frank
Dr.-Ing. Schmidt
(Halsbrücke), Joachim
Schmidt (Eisleben), Silvia
Schmidt (Aachen), Ulla
Schmidt (Salzgitter),
Wilhelm
Schmidt-Zadel, Regina
Schmitt (Berg), Heinz
von Schmude, Michael
Schneider, Carsten
Dr. Schnell, Emil
Schöler, Walter
Dr. Scholz, Rupert
Schönfeld, Karsten
Freiherr von Schorlemer,
Reinhard
Schösser, Fritz
Schreiner, Ottmar
Schröter, Gisela
Dr. Schuchardt, Erika
Schulte (Hameln), Brigitte
Schultz (Köln), Volkmar
Schulz, Gerhard
Schulz (Leipzig), Werner
Schur, Gustav-Adolf
Schurer, Ewald
Schüßler, Gerhard
Schütze (Berlin), Diethard
Dr. Schwaetzer, Irmgard
Schwalbe, Clemens
Dr. Schwall-Düren, Angelica
Schwanitz, Rolf
Sebastian, Wilhelm Josef
Sehn, Marita
Seidenthal, Bodo
Dr. Seifert, Ilja
Seiffert, Heinz
Dr. h. c. Seiters, Rudolf
Siebert, Bernd
Siemann, Werner
Simm, Erika
Simmert, Christian
Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
Dr. Solms, Hermann Otto
Dr. Sonntag-Wolgast,
Cornelie
Sorge, Wieland
Sothmann, Bärbel
Spanier, Wolfgang
Späte, Margarete
Dr. Spielmann, Margrit
Spiller, Jörg-Otto
Dr. Stadler, Max
Dr. Staffelt, Ditmar
Steen, Antje-Marie
Steiger, Wolfgang
Steinbach, Erika
Sterzing, Christian
Dr. Freiherr von Stetten,
Wolfgang
Stiegler, Ludwig
Stöckel, Rolf
Storm, Andreas
Störr-Ritter, Dorothea
Straubinger, Max
Streb-Hesse, Rita
Ströbele, Hans-Christian
Strobl (Amberg), Reinhold
Dr. Struck, Peter
Stübgen, Michael
Stünker, Joachim
Tappe, Joachim
Tauss, Jörg
Teuchner, Jella
Dr. Thalheim, Gerald
Thiele, Carl-Ludwig
Thierse, Wolfgang
Dr. Thomae, Dieter
Thönnes, Franz
Titze-Stecher, Uta
Töpfer, Edeltraut
Tröscher, Adelheid
Türk, Jürgen
Dr. Uhl, Hans-Peter
Urbaniak, Hans-Eberhard
Vaatz, Arnold
Veit, Rüdiger
Violka, Simone
Vogt (Pforzheim), Ute
Dr. Vollmer, Antje
Volquartz, Angelika
Voß, Sylvia
Voßhoff, Andrea
Wagner, Hans Georg
Wegener, Hedi
Dr. Wegner, Konstanze
Weiermann, Wolfgang
Weis (Stendal), Reinhard
Weisheit, Matthias
Weiß (Groß-Gerau), Gerald
Weiß (Emmendingen), Peter
Weißgerber, Gunter
Weisskirchen (Wiesloch),
Gert
Dr. von Weizsäcker, Ernst
Ulrich
Welt, Jochen
Dr. Wend, Rainer
Wester, Hildegard
Dr. Westerwelle, Guido
Westrich, Lydia
Wettig-Danielmeier, Inge
Dr. Wetzel, Margrit
Wieczorek (Böhlen), Jürgen
Dr. Wieczorek, Norbert
Wieczorek-Zeul, Heidemarie
Wiefelspütz, Dieter
Wiese (Hannover), Heino
Wiese (Ehingen), Heinz
Wiesehügel, Klaus
Wilhelm (Mainz), Hans-Otto
Wilhelm (Amberg), Helmut
Willsch, Klaus-Peter
Wilz, Bernd
Wimmer (Karlsruhe),
Brigitte
Wimmer (Neuss), Willy
Wissmann, Matthias
Wistuba, Engelbert
Wittig, Barbara
Dr. Wodarg, Wolfgang
Wohlleben, Verena
Wöhrl, Dagmar
Wolf, Aribert
Wolf (München), Hanna
Wolf (Frankfurt), Margareta
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
Wright, Heidemarie
Wülfing, Elke
Würzbach, Peter Kurt
Zapf, Uta
Zeitlmann, Wolfgang
Zierer, Benno
Zöller, Wolfgang
Zumkley, Peter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221998
(C)
(D)
(A)
(B)
Buntenbach, Annelie
Burchardt, Ursula
Dr. Bürsch, Michael
Bury, Hans Martin
Büttner (Ingolstadt), Hans
Büttner (Schönebeck),
Hartmut
Buwitt, Dankward
Caspers-Merk, Marion
Catenhusen, Wolf-Michael
Claus, Roland
Dr. Danckert, Peter
Dautzenberg, Leo
Dehnel, Wolfgang
Deichmann, Christel
Deittert, Hubert
Deligöz, Ekin
Deß, Albert
Diemers, Renate
Dietert-Scheuer, Amke
Diller, Karl
Dörflinger, Thomas
Doss, Hansjürgen
Dött, Marie-Luise
Dreßen, Peter
Dr. Dückert, Thea
Dzembritzki, Detlef
Dzewas, Dieter
Dr. Eckardt, Peter
Edathy, Sebastian
Ehlert, Heidemarie
Eich, Ludwig
Eichhorn, Maria
Eichstädt-Bohlig, Franziska
Dr. Eid, Uschi
Elser, Marga
Enders, Peter
Eppelmann, Rainer
Ernstberger, Petra
van Essen, Jörg
Eymer (Lübeck), Anke
Falk, Ilse
Faße, Annette
Dr. Faust, Hans Georg
Feibel, Albrecht
Fell, Hans-Josef
Dr. Fink, Heinrich
Fink, Ulf
Fischbach, Ingrid
Fischer (Berlin), Andrea
Fischer (Karlsruhe-Land),
Axel E.
Fischer (Hamburg), Dirk
Fischer (Frankfurt), Joseph
Flach, Ulrike
Fograscher, Gabriele
Follak, Iris
Formanski, Norbert
Fornahl, Rainer
Forster, Hans
Francke, Klaus
Frankenhauser, Herbert
Freitag, Dagmar
Friedhoff, Paul K.
Dr. Friedrich (Hof),
Hans-Peter,
Friedrich (Bayreuth), Horst
Friedrich (Mettmann), Lilo
Friese, Harald
Fritz, Erich G.
Fromme, Jochen-Konrad
Fuchs (Köln), Anke
Dr. Fuchs, Ruth
Fuchtel, Hans-Joachim
Fuhrmann, Arne
Funke, Rainer
Ganseforth, Monika
Dr. Gehb, Jürgen
Gehrcke, Wolfgang
Geis, Norbert
Dr. Geißler, Heiner
Gilges, Konrad
Girisch, Georg
Gleicke, Iris
Glos, Michael
Gloser, Günter
Dr. Göhner, Reinhard
Goldmann, Hans-Michael
Göllner, Uwe
Göring-Eckardt, Katrin
Götz, Peter
Dr. Götzer, Wolfgang
Gradistanac, Renate
Graf (Rosenheim), Angelika
Grasedieck, Dieter
Dr. Grehn, Klaus
Griefahn, Monika
Griese, Kerstin
Grießhaber, Rita
Grill, Kurt-Dieter
Gröhe, Hermann
Großmann, Achim
Grotthaus, Wolfgang
Grund, Manfred
Dr. Grygier, Bärbel
Günther (Duisburg), Horst
Günther (Plauen), Joachim
Dr. Guttmacher, Karlheinz
Hacker, Hans-Joachim
Häfner, Gerald
Hagemann, Klaus
Freiherr von Hammerstein,
Carl-Detlev
Hampel, Manfred
Hartenbach, Alfred
Haschke (Großhennersdorf),
Gottfried
Hasenfratz, Klaus
Hauer, Nina
Haupt, Klaus
Hauser (Rednitzhembach),
Hansgeorg
Hauser (Bonn), Norbert
Dr. Haussmann, Helmut
Heiderich, Helmut
Heil, Hubertus
Heinen, Ursula
Heinrich, Ulrich
Heise, Manfred
Helias, Siegfried
Hemker, Reinhold
Hempelmann, Rolf
Dr. Hendricks, Barbara
Henke, Hans Jochen
Hermann, Winfried
Hermenau, Antje
Herzog, Gustav
Hiksch, Uwe
Anlage 3
Alphabetisches Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
die an derWahl des Vizepräsidenten
des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben
Adam, Ulrich
Adler, Brigitte
Aigner, Ilse
Albowitz, Ina
Altmann (Aurich), Gila
Andres, Gerd
Arndt-Brauer, Ingrid
Arnold, Rainer
Austermann, Dietrich
Bachmaier, Hermann
Bahr, Ernst
Balt, Monika
Barnett, Doris
Dr. Bartels, Hans-Peter
Barthel (Berlin), Eckhardt
Barthel (Starnberg), Klaus
Barthle, Norbert
Dr. Bartsch, Dietmar
Dr. Bauer, Wolf
Baumann, Günter
Baumeister, Brigitte
Beck (Bremen), Marieluise
Beck (Köln), Volker
Becker-Inglau, Ingrid
Beer, Angelika
Belle, Meinrad
Dr. Berg, Axel
Dr. Bergmann-Pohl, Sabine
Bernhardt, Otto
Berninger, Matthias
Bertl, Hans-Werner
Bettin, Grietje
Beucher, Friedhelm Julius
Bierling, Hans-Dirk
Bierstedt, Wolfgang
Bierwirth, Petra
Bindig, Rudolf
Binding (Heidelberg), Lothar
Dr. Blank, Joseph-Theodor
Blank, Renate
Bläss, Petra
Dr. Blens, Heribert
Bleser, Peter
Dr. Blüm, Norbert
Blumenthal, Antje
Bodewig, Kurt
Dr. Böhmer, Maria
Bonitz, Sylvia
Borchert, Jochen
Börnsen (Bönstrup),
Wolfgang
Bosbach, Wolfgang
Dr. Bötsch, Wolfgang
Böttcher, Maritta
Brandner, Klaus
Brandt-Elsweier, Anni
Brase, Willi
Dr. Brauksiepe, Ralf
Braun (Augsburg),
Hildebrecht
Breuer, Paul
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
Brinkmann (Detmold),
Rainer
Bruckmann, Hans-Günter
Brüderle, Rainer
Brudlewsky, Monika
Bühler (Bruchsal), Klaus
Bulling-Schröter, Eva
Hiller (Lübeck), Reinhold
Hilsberg, Stephan
Hinsken, Ernst
Hintze, Peter
Hirche, Walter
Hofbauer, Klaus
Höfer, Gerd
Hoffmann (Wismar), Iris
Hoffmann (Chemnitz),
Jelena
Hoffmann (Darmstadt),
Walter
Höfken, Ulrike
Hofmann (Volkach), Frank
Hohmann, Martin
Dr. Höll, Barbara
Hollerith, Josef
Holzhüter, Ingrid
Homburger, Birgit
Dr. Hornhues, Karl-Heinz
Hornung, Siegfried
Hörster, Joachim
Hovermann, Eike
Dr. Hoyer, Werner
Hübner, Carsten
Humme, Christel
Hüppe, Hubert
Hustedt, Michaele
Ibrügger, Lothar
Imhof, Barbara
Iwersen, Gabriele
Jaffke, Susanne
Jäger, Renate
Janovsky, Georg
Janssen, Jann-Peter
Janz, Ilse
Jelpke, Ulla
Dr. Jens, Uwe
Dr.-Ing. Jork, Rainer
Jung (Düsseldorf), Volker
Jünger, Sabine
Jüttemann, Gerhard
Dr. Kahl, Harald
Kahrs, Johannes
Kalb, Bartholomäus
Kampeter, Steffen
Dr.-Ing. Kansy, Dietmar
Karwatzki, Irmgard
Kasparick, Ulrich
Kaspereit, Sabine
Kastner, Susanne
Kauder, Volker
Kelber, Ulrich
Kemper, Hans-Peter
Dr. Kinkel, Klaus
Kirschner, Klaus
von Klaeden, Eckart
Klappert, Marianne
Klinkert, Ulrich
Klose, Hans-Ulrich
Dr. Kolb, Heinrich L.
Kolbow, Walter
Königshofen, Norbert
Kopp, Gudrun
Koppelin, Jürgen
Körper, Fritz Rudolf
Kors, Eva-Maria
Kortmann, Karin
Koschyk, Hartmut
Kossendey, Thomas
Dr. Köster-Loßack, Angelika
Kramme, Anette
Kraus, Rudolf
Kressl, Nicolette
Dr. Krogmann, Martina
Kröning, Volker
Krüger-Leißner, Angelika
Kubatschka, Horst
Küchler, Ernst
Kuhn, Werner
Kühn-Mengel, Helga
Kumpf, Ute
Kunick, Konrad
Dr. Küster, Uwe
Kutzmutz, Rolf
Labsch, Werner
Lambrecht, Christine
Lamers, Karl
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
Dr. Lammert, Norbert
Lamp, Helmut
Lange, Brigitte
Lange (Backnang), Christian
von Larcher, Detlev
Dr. Laufs, Paul
Laumann, Karl-Josef
Lehder, Christine
Lehn, Waltraud
Lemke, Steffi
Lengsfeld, Vera
Lenke, Ina
Lennartz, Klaus
Lensing, Werner
Dr. Leonhard, Elke
Letzgus, Peter
Lewering, Eckhart
Link (Diepholz), Walter
Lintner, Eduard
Dr. Lippelt, Helmut
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
Dr. Lischewski, Manfred
Lohmann (Neubrandenburg),
Götz-Peter
Lohmann (Lüdenscheid),
Wolfgang
Lösekrug-Möller, Gabriele
Dr. Loske, Reinhard
Lotz, Erika
Lörcher, Christa
Lötzer, Ursula
Louven, Julius
Dr. Lucyga, Christine
Dr. Luft, Christa
Lüth, Heidemarie
Dr. Luther, Michael,
Maaß (Herne), Dieter
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
Maier, Pia
Mante, Winfried
Manzewski, Dirk
Marhold, Tobias
Mark, Lothar
Marquardt, Angela
Marschewski (Reckling-
hausen), Erwin
Mascher, Ulrike
Matschie, Christoph
Mattischeck, Heide
Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
Martin
Meckel, Markus
Meckelburg, Wolfgang
Mehl, Ulrike
Dr. Meister, Michael
Merten, Ulrike
Mertens, Angelika
Merz, Friedrich
Metzger, Oswald
Michelbach, Hans
Mogg, Ursula
Mosdorf, Siegmar
Müller (Zittau), Christian
Müller (Kirchheim), Elmar
Dr. Müller, Gerd
Müller (Völklingen), Jutta
Müller (Köln), Kerstin
Müller (Berlin), Manfred
Müller (Düsseldorf), Michael
Nachtwei, Winfried
Nahles, Andrea
Naumann, Kersten
Neuhäuser, Rosel
Neumann (Bremen), Bernd
Neumann (Bramsche),
Volker
Nickels, Christa
Niebel, Dirk
Dr. Niehuis, Edith
Dr. Niese, Rolf
Nietan, Dietmar
Nolte, Claudia
Nolting, Günther Friedrich
Nooke, Günter
Obermeier, Franz
Oesinghaus, Günter
Onur, Leyla
Opel, Manfred
Ortel, Holger
Ost, Friedhelm
Ostertag, Adolf
Oswald, Eduard
Otto (Frankfurt),
Hans-Joachim
Otto (Erfurt), Norbert
Özdemir, Cem
Palis, Kurt
Papenroth, Albrecht
Parr, Detlef
Dr. Paziorek, Peter
Pfannenstein, Georg
Pfeifer, Anton
Pflug, Johannes
Dr. Pflüger, Friedbert
Philipp, Beatrix
Dr. Pick, Eckhart
Pieper, Cornelia
Pofalla, Ronald
Polenz, Ruprecht
Poß, Joachim
Pretzlaff, Marlies
Probst, Simone
Dr. Protzner, Bernd
Raidel, Hans
Dr. Ramsauer, Peter,
Rauber, Helmut
Rauen, Peter
Rehbock-Zureich, Karin
Reichard (Dresden), Christa
Reiche, Katherina
Dr. Reimann, Carola
von Renesse, Margot
Rennebach, Renate
Repnik, Hans-Peter
Reuter, Bernd
Dr. Rexrodt, Günter
Dr. Richter, Edelbert
Riegert, Klaus
Riemann-Hanewinckel,
Christel
Dr. Riesenhuber, Heinz
Robbe, Reinhold
Romer, Franz
Rönsch (Wiesbaden),
Hannelore
Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
Dr. Rose, Klaus
Röspel, René
Dr. Rössel, Uwe-Jens
Rossmanith, Kurt J.
Dr. Rossmann, Ernst Dieter
Roth (Gießen), Adolf
Roth (Speyer), Birgit
Roth (Heringen), Michael
Dr. Röttgen, Norbert
Rübenkönig, Gerhard
Rupprecht, Marlene
Sauer, Thomas
Schäfer, Anita
Dr. Schäfer, Hansjörg
Schaich-Walch, Gudrun
Scharping, Rudolf
Dr. Schäuble, Wolfgang
Schauerte, Hartmut
Scheel, Christine
Scheelen, Bernd
Dr. Scheer, Hermann
Scheffler, Siegfried
Schemken, Heinz
Schenk, Christina
Scherhag, Karl-Heinz
Dr. Scheu, Gerhard
Schewe-Gerigk, Irmingard
Schild, Horst
Schindler, Norbert
Schloten, Dieter
Schmidbauer, Bernd
Schmidbauer (Nürnberg),
Horst
Schmidt (Hitzhofen), Albert
Schmidt (Mülheim), Andreas
Schmidt (Fürth), Christian
Schmidt (Meschede),
Dagmar
Dr. Schmidt (Weilburg),
Frank
Dr.-Ing. Schmidt
(Halsbrücke), Joachim
Schmidt (Eisleben), Silvia
Schmidt (Aachen), Ulla
Schmidt (Salzgitter),
Wilhelm
Schmidt-Zadel, Regina
Schmitt (Berg), Heinz
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21999
(C)
(D)
(A)
(B)
von Schmude, Michael
Schneider, Carsten
Dr. Schnell, Emil
Schöler, Walter
Dr. Scholz, Rupert
Schönfeld, Karsten
Freiherr von Schorlemer
Reinhard
Schösser, Fritz
Schreiner, Ottmar
Schröter, Gisela
Dr. Schuchardt, Erika
Schulte (Hameln), Brigitte
Schultz (Köln), Volkmar
Schulz, Gerhard
Schulz (Leipzig), Werner
Schur, Gustav-Adolf
Schurer, Ewald
Schüßler, Gerhard
Schütze (Berlin), Diethard
Dr. Schwaetzer, Irmgard
Schwalbe, Clemens
Dr. Schwall-Düren, Angelica
Schwanitz, Rolf
Sebastian, Wilhelm Josef
Sehn, Marita
Seidenthal, Bodo
Dr. Seifert, Ilja
Seiffert, Heinz
Dr. h. c. Seiters, Rudolf
Siebert, Bernd
Siemann, Werner
Simm, Erika
Simmert, Christian
Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
Dr. Solms, Hermann Otto
Dr. Sonntag-Wolgast,
Cornelie
Sorge, Wieland
Sothmann, Bärbel
Spanier, Wolfgang
Späte, Margarete
Dr. Spielmann, Margrit
Spiller, Jörg-Otto
Dr. Stadler, Max
Dr. Staffelt, Ditmar
Steen, Antje-Marie
Steiger, Wolfgang
Steinbach, Erika
Sterzing, Christian
Dr. Freiherr von Stetten,
Wolfgang
Stiegler, Ludwig
Stöckel, Rolf
Storm, Andreas
Störr-Ritter, Dorothea
Straubinger, Max
Streb-Hesse, Rita
Ströbele, Hans-Christian
Strobl (Amberg), Reinhold
Dr. Struck, Peter
Stübgen, Michael
Stünker, Joachim
Tappe, Joachim
Tauss, Jörg
Teuchner, Jella
Dr. Thalheim, Gerald
Thiele, Carl-Ludwig
Thierse, Wolfgang
Dr. Thomae, Dieter
Thönnes, Franz
Titze-Stecher, Uta
Töpfer, Edeltraut
Tröscher, Adelheid
Türk, Jürgen
Dr. Uhl, Hans-Peter
Urbaniak, Hans-Eberhard
Vaatz, Arnold
Veit, Rüdiger
Violka, Simone
Vogt (Pforzheim), Ute
Dr. Vollmer, Antje
Volquartz, Angelika
Voßhoff, Andrea
Wagner, Hans Georg
Wegener, Hedi
Dr. Wegner, Konstanze
Weiermann, Wolfgang
Weis (Stendal), Reinhard
Weisheit, Matthias
Weiß (Groß-Gerau), Gerald
Weiß (Emmendingen), Peter
Weißgerber, Gunter
Weisskirchen (Wiesloch),
Gert
Dr. von Weizsäcker,
Ernst Ulrich
Welt, Jochen
Dr. Wend, Rainer
Wester, Hildegard
Dr. Westerwelle, Guido
Westrich, Lydia
Wettig-Danielmeier, Inge
Dr. Wetzel, Margrit
Wieczorek (Böhlen), Jürgen
Dr. Wieczorek, Norbert
Wieczorek-Zeul, Heidemarie
Wiefelspütz, Dieter
Wiese (Hannover), Heino
Wiese (Ehingen), Heinz
Wiesehügel, Klaus
Wilhelm (Mainz), Hans-Otto
Wilhelm (Amberg), Helmut
Willsch, Klaus-Peter
Wilz, Bernd
Wimmer (Karlsruhe),
Brigitte
Wimmer (Neuss), Willy
Wissmann, Matthias
Wistuba, Engelbert
Wittig, Barbara
Dr. Wodarg, Wolfgang
Wohlleben, Verena
Wöhrl, Dagmar
Wolf, Aribert
Wolf (München), Hanna
Wolf (Frankfurt), Margareta
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
Wright, Heidemarie
Wülfing, Elke
Würzbach, Peter Kurt
Zapf, Uta
Zeitlmann, Wolfgang
Zierer, Benno
Zöller, Wolfgang
Zumkley, Peter
Anlage 4
Erklärung
des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz
zur Einführung des diagnose-orientierten Fall-
pauschalensystems für Krankenhäuser – Fall-
pauschalengesetz [FPG] (Zusatztagesordnungs-
punkt 5)
Im Namen der Fraktion der FDP erkläre ich: Das Vo-
tum lautet Ja.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
dem Antrag: Übergangslösung für Umsatzbe-
steuerung von Sportanlagen
– des Antrags: Übergangsregelung für die Um-
satzbesteuerung von Alt-Sportanlagen
(Tagesordnungspunkt 12 und Zusatztagesordnungs-
punkt 6)
Horst Schild (SPD): Die Vermietung von privaten
Sportanlagen wurde bisher in eine steuerfreie Grund-
stücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung
von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt. Der Bundesfinanz-
hof hat mit Urteil vom 31. Mai 2001 entschieden, dass
diese Praxis zukünftig nicht mehr anzuwenden sei. Viel-
mehr ist bei der Vermietung von Sportanlagen von einer
einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszuge-
hen. Er weicht damit unter explizitem Hinweis auf die
neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
von seiner bisherigen Rechtsauffassung ab, die ebenso
von der Finanzverwaltung angewandt wurde. Mit der Ver-
öffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt ist das Ur-
teil allgemein zu beachten.
Die neue Rechtsprechung bewirkt eine Vereinfachung
und schafft Rechtssicherheit, da bisher häufig Streitfälle
über die Abgrenzung der Einnahmen zwischen den Anla-
genbetreibern und der Finanzverwaltung auftraten. Aus
der nunmehr einheitlichen Umsatzsteuerpflicht der Ver-
mietungseinnahmen folgt, dass Anlagenbetreibern der
volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten zusteht. Dies erleichtert Investitionen in neue
Anlagen sowie in die Erweiterung und Modernisierung
von Altanlagen.
Altanlagenbetreiber, die meist mittelständisch ge-
prägte Unternehmen sind, können allerdings von der
neuen Rechtsprechung negativ betroffen sein. Sie unter-
liegen zukünftig der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl
ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerab-
zugsmöglichkeit zustand. Für Altanlagen, die weniger als
zehn Jahre betrieben wurden, besteht nach § 15 a UStG
die Möglichkeit, noch eine Berichtigung des Vorsteuerab-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222000
(C)
(D)
(A)
(B)
zugs vorzunehmen. Dieses nachträgliche Vorsteuerab-
zugsrecht kann sich jedoch bei älteren Anlagen nicht voll-
ständig auswirken bzw. besteht bei Anlagen, die älter als
zehn Jahre sind, überhaupt nicht.
Bei schon lange zurückliegenden Sachverhalten sehen
wir deshalb Handlungsbedarf. Auch einzelne Betreiber
haben uns die möglichen negativen Auswirkungen der
neuen Rechtsprechung dargestellt. Wir streben aus die-
sem Grunde eine vertretbare Übergangsregelung für Alt-
anlagen an.
Das ist zum einen im Interesse der mittelständischen
Betreiber und ihrer Angestellten: Für Betreiber ohne aus-
reichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht sollen
Zusatzbelastungen vermieden werden; denn sie haben in
der Vergangenheit ihre Investitionen auf Basis der bishe-
rigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt und sind vor
diesem Hintergrund längerfristige vertragliche Bindun-
gen eingegangen. Eine Übergangsregelung ist zum ande-
ren im Interesse der gemeinnützigen Sportvereine, die
vielfach Nutzer solcher Anlagen sind und die sich plötz-
lich höheren, steuerlich motivierten Preisen ausgesetzt se-
hen.
Die Unionsfraktion sowie die Fraktion der FDP haben
mit ihren Anträgen das Anliegen einer Übergangsrege-
lung bereits aufgegriffen. Die in den Anträgen vorgenom-
menen Festlegungen auf gesetzliche Maßnahmen bzw.
eine fest bestimmte Lösung auf dem Verwaltungswege er-
scheinen uns jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ziel-
führend, um wirklich rasch zu einer möglichst unbüro-
kratischen Beseitigung der Probleme im Einzelfall zu
kommen. Die Koalitionsfraktionen bringen deshalb zu-
sammen mit der Fraktion der PDS und der FDP einen
neuen Antrag ein, der einstimmig im Finanzausschuss
verabschiedet worden ist. Mit der einstimmigen Unter-
stützung verbindet der Bundestag die Erwartung, dass die
Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine sach-
gerechte Übergangsregelung herbeiführt.
Über das Ergebnis ist dem Bundestag bis Ende Mai zu
berichten, sodass wir gegebenenfalls noch bis zum Som-
mer gesetzgeberisch tätig werden können.
Ich hoffe, dass auch die Länder eine solche Über-
gangsregelung unterstützen. Wir haben keine exakten
Zahlen über den finanziellen Rahmen einer solchen Rege-
lung. Ich denke jedoch, dass eine gerechte und vernünf-
tige Übergangsregelung die damit verbundenen minima-
len Steuerausfälle allemal rechtfertigt.
Dr. Peter Danckert (SPD): Kollege Horst Schild
ist soeben auf die steuerpolitischen Aspekte des Ur-
teils des Bundesfinanzhofes vom Mai 2001 zur Umsatz-
besteuerung von Sportanlagen eingegangen. Er hat die
Fakten umfassend dargestellt und begründet, warum die
SPD-Bundestagsfraktion eine Übergangslösung für die-
jenigen Anlagenbetreiber für erforderlich hält, für die sich
das nachträgliche Vorsteuerabzugsrecht aufgrund des Al-
ters der Anlagen – älter als zehn Jahre – nicht vorteilhaft
auswirkt.
In dieser Debatte darf ich zunächst positiv vermerken,
dass alle Fraktionen des Hauses – wenn auch nach län-
geren Diskussionen – im Vorfeld der heutigen Debatte
einvernehmlich zu einer gemeinsamen Forderung ge-
kommen sind, dass FDP und PDS den Antrag der Re-
gierungskoalition mittragen, dass die Mitglieder der
CDU/CSU-Fraktion sowohl im Finanzausschuss als auch
im Sportausschuss den Inhalten des jetzt vorliegenden
Antrages erfreulicherweise zugestimmt haben. Insofern
besteht Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg, dass
es für die Betreiber von so genannten Alt-Sportanlagen
eine rechtlich vertretbare nachvollziehbare Übergangs-
lösung geben muss. Hierzu bedarf es nicht eines Gesetz-
entwurfes, wie es CDU/CSU in ihrem ursprünglichen An-
trag fordern. Hierzu ist auch ein Nichtanwendungserlass
des BMF – so die ursprüngliche FDP-Forderung – nicht
der geeignete Weg, weil so diejenigen benachteiligt wür-
den, die sich wie der Kläger durch die bisherige Recht-
sprechung benachteiligt sehen. Eine Flut weiterer Klagen
wäre die Folge.
Aus der Sicht des Sports kommt es jedoch vorrangig
darauf an, dass die gemeinnützigen Vereine, die entweder
eigene Tennis- oder Badmintonhallen betreiben oder die,
ebenso wie Schulen, Hallen kommerzieller Anbieter nut-
zen, von unzumutbaren Mehrkosten befreit werden. Diese
Mehrkosten werden nach dem Beschluss der obersten Fi-
nanzbehörden der Länder vom September 2001 – dies ist
die aktuell geltende Rechtslage – dadurch entstehen, dass
die Sportanlagenbetreiber ihre Einnahmen mit 16 Prozent
Mehrwertsteuer zu versteuert haben. Diese Kosten müss-
ten die Betreiber entweder an die Nutzer weitergeben oder
die Kosten würden ihren Gewinn reduzieren. Dies würde
die Existenz vieler Hallenbetreiber – und dazu gehören
eben auch gemeinnützige Vereine – erheblich beeinträch-
tigen. Finanzielle Belastungen von bis zu 50 000 Euro
können nach Berechnungen des Freiburger Kreises nicht
ausgeschlossen werden. Deshalb bedarf es einer Über-
gangslösung, und zwar für diejenigen Betreiber, die in der
Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bishe-
rigen Rechtsprechung kalkuliert haben und vor diesem
Hintergrund längerfristige vertragliche Bindungen einge-
gangen sind.
Die Regierungskoalition trägt mit dem vorliegenden
Antrag nicht allein der Kritik der kommerziellen Betrei-
ber Rechnung. Auch die Forderungen des Deutschen
Sportbundes, des Deutschen Tennisbundes, des Deut-
schen Badminton Verbandes und des Deutschen Squash
Verbandes werden dabei berücksichtigt. Insofern ist das in
der Diskussion bisweilen angeführte Argument, nur ein
Hallenbetreiber habe die Umsetzung der Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes kritisiert, falsch. Die Regierungs-
koalition sieht sich mit dem vorliegenden Antrag auch an
der Seite der Bundesländer, die in der Sitzung der obers-
ten Finanzbehörden ebenfalls für eine Übergangslösung
eintraten. Einstimmig war das Abstimmungsergebnis ja
nicht.
Wir gehen davon aus, dass das BMF nun bis spätestens
Ende Mai kreativ mit der vorliegenden Problemlage um-
geht und trotz der zugegebenermaßen schwierigen Ge-
mengelage einen rechtlich vertretbaren und nachvollzieh-
baren Vorschlag zu einer Übergangslösung machen wird,
im Interesse des Sports, vor allem im Interesse der Kinder
und Jugendlichen, die Tennis, Badminton und Squash
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22001
(C)
(D)
(A)
(B)
spielen und deren Eltern sich höhere Platzgebühren nicht
leisten können.
Norbert Barthle (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns
heute mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie
mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD,
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS. Ziel dieser An-
träge ist es, eine Übergangsregelung für die Umsatzbe-
steuerung von Sportanlagen zu schaffen. Erfreulich ist,
liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns in der Ziel-
setzung einig sind. Ich würde mich freuen, wenn es uns
gemeinsam gelingen würde, auch einen Weg zur Errei-
chung dieses Zieles zu finden. Denn der Anlass der De-
batte ist ja eigentlich ein erfreulicher: Seit dem Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 31. Mai 2001 wird die kommerzi-
elle Nutzungsüberlassung von Sportanlagen im vollem
Umfang der Umsatzsteuer unterworfen und ersetzt damit
die bisherige Aufteilung in steuerfreie Grundstücksver-
mietung und steuerpflichtige Vermietung von Betriebs-
vorrichtungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion be-
grüßt diese Vereinfachung ausdrücklich, dieses Urteil
schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Außerdem ist mit
dieser einheitlichen Unterwerfung aller Einnahmen unter
die Umsatzbesteuerung auch verbunden – das ist der ei-
gentliche Grund, weshalb dieses Urteil begrüßt wird –,
dass den Vereinen zukünftig bei der Anschaffung oder
Herstellung neuer Sportanlagen für die gesamten Kosten
in vollem Umfang der Vorsteuerabzug zusteht.
Die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes so-
wie die Schlussfolgerungen, die vom Bundesfinanzminis-
terium und der Finanzverwaltung daraus gezogen werden,
haben aber einen großen Pferdefuß. Sie gelten uneinge-
schränkt auch für die Betreiber von bereits bestehenden
Sportanlagen. Und das bedeutet, liebe Kolleginnen und
Kollegen, dass für diese Anlagen zwar die unbeschränkte
Umsatzsteuerpflicht gilt, andererseits aber nur sehr einge-
schränkt von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Ge-
brauch gemacht werden kann. Denn § 15 a des Umsatz-
steuergesetzes lässt eben nur einen nachträglichen
teilweisen Vorsteuerabzug zu, und dies auch noch zeitlich
befristet. Daraus ergeben sich teilweise erhebliche steuer-
liche Mehrbelastungen für die betreffenden Betreiber.
Auf dieses Problem hat der Freiburger Kreis, eine Ar-
beitsgemeinschaft größerer deutscher Sportvereine mit
156 Mitgliedervereinen und rund 600 000 Mitgliedern,
bereits mehrfach deutlich hingewiesen. Uns liegt auch ein
Schreiben des Deutschen Sportbundes vor, der immerhin
ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung vertritt, in
dem ausdrücklich eine gesetzliche Übergangsregelung
gefordert wird.
Ein Betreiber einer Berliner Freizeitsportanlage legt
eindringlich dar, dass durch die neue Regelung sein Un-
ternehmen in die Verlustzone gerät. Auch die Spitzenver-
bände der so genannten Racket-Sportarten, also Tennis,
Squash und Badminton, haben entsprechende Stellung-
nahmen abgegeben. Allein in diesem Bereich geht es um
rund 7 000 Sportanlagen, in denen rund 160 000 Arbeits-
plätze vorgehalten werden und die von über 4,2 Millionen
Menschen in ganz Deutschland genutzt werden. 88 Pro-
zent dieser Anlagen sind bereits länger als sieben Jahre am
Markt, also greift § 15 UStG nicht mehr. Für die Eigentü-
mer bzw. Betreiber dieser Sportanlagen entstehen per
Saldo Mehrbelastungen in Höhe von durchschnittlich
12 Prozent der derzeitigen Umsätze. Bei größeren Anla-
gen führt dies zu sechsstelligen Mindereinnahmen. Ich
kann Ihnen gerne ein Beispiel aus meiner Heimat vor-
rechnen. Ein gemeinnütziger Sportverein, der im Jahr
1993 eine Zweifeldtennishalle errichtet hat, mit einem
Baukostenvolumen von knapp über 2 Millionen DM in-
klusive Mehrwertsteuer, muss unter dem Strich mit einer
Mehrbelastung von 99 459 DM rechnen. Zum überwie-
genden Teil wird diese Halle gemeinnützig für die Ver-
einszwecke genutzt. Die Mehrbelastungen kann der Ver-
ein nur über eine Erhöhung der entsprechenden Beiträge
seiner Mitglieder auffangen, und dabei hat sich für den
Verein die Sachlage doch überhaupt nicht geändert. Geän-
dert hat sich nur die Rechtsprechung. Das, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen von Rot-Grün, können Sie den Be-
troffenen nicht zumuten wollen. Zumal in den
vergangenen Jahren über die Ökosteuer, über das
630 DM-Gesetz sowie das Gesetz zur Scheinselbststän-
digkeit schon genügend Belastungen auf die Vereine zu-
gekommen sind. Es gibt also – und daran sollte, liebe Kol-
leginnen und Kollegen von Rot-Grün kein Zweifel
bestehen – einen erheblichen Handlungsdruck.
An dieser Stelle kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen von Rot-Grün, leider eine gewisse Kritik nicht
ersparen. Denn was ist seit dem BFH-Urteil vom vergan-
genen Jahr geschehen? Vor knapp einem halben Jahr ha-
ben wir das Thema auf der Grundlage unseres Antrags
und eines Antrags der FDP-Koalition schon einmal bera-
ten. Dann stand das Thema wieder auf der Tagesordnung
des Sportausschusses, wurde aber mit der Begründung
vertagt, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Und jetzt, in
dieser Woche, legt die SPD-Fraktion just genau zu dem
Zeitpunkt, zu dem unser Antrag im federführenden Fi-
nanzausschuss beraten wird, einen eigenen Antrag vor.
Wer allerdings einen Lösungsvorschlag, den großen
Wurf, erwartet hatte, der sah sich getäuscht. Denn was
steht in dem Antrag? Im Grunde genommen nicht mehr
als in unserem Antrag von vor einem halben Jahr, der die
Bundesregierung auffordert, eine Übergangslösung zu
schaffen. Daraus ergab sich die kuriose Situation, dass wir
zwar Ihrem Antrag zugestimmt, Sie aber unseren abge-
lehnt haben. Also, um in der Sprache des Fußballs zu re-
den, benehmen Sie sich so, wie ein Stürmer, der einem
Mitspieler, der den Ball aus der eigenen Hälfte bis vors
Tor getrieben hat, noch kurz vor dem Torschuss den Ball
abnimmt, um ihn selbst ins Tor schießen zu können. Da-
durch erscheint zwar der selbstsüchtige und wenig kame-
radschaftliche Stürmer in der Statistik, gelobt wird er aber
für diesen Treffer nicht.
Bei dem hier anstehenden Problem bin ich mir aller-
dings gar nicht so ganz sicher, ob die Regierung den Ball
überhaupt im Tor sehen will. Denn in dem Schreiben der
zuständigen Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks
vom 22. Januar diesen Jahres heißt es klipp und klar, dass
die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder die
Möglichkeit einer Übergangsregelung geprüft und letzt-
lich verneint haben, und genau zu diesem fordern Sie
heute die Bundesregierung mit ihrem Antrag erneut auf.
Das ist mit Verlaub schon sehr dürftig. Etwas mehr Sub-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222002
(C)
(D)
(A)
(B)
stanz hätte man schon erwarten können. Ein Hinausschie-
ben der negativen Wirkungen verbietet sich ebenfalls, so
heißt es in dem Schreiben weiter, da eine Rosinenpickerei
nicht ernsthaft erwogen werden könne. Das berechtigte
Anliegen zahlloser Betreiber von Sportanlagen, und das
sind in allererster Linie Vereine, aber auch kommerzielle
Betreiber, als Rosinenpickerei zu bezeichnen, halte ich
schon für einen absoluten Fehltritt. Es geht doch schlicht
und einfach darum, eine steuerliche Mehrbelastung, die
die Betroffenen weder selbst verursacht noch vorhersehen
konnten, abzumildern. Dabei kann ich zwar verstehen,
dass das Bundesfinanzministerium, wenn es um Eingriffe
in das Umsatzsteuerrecht geht, sehr zurückhaltend ist. Die
Furcht, eine für eine Ausnahmeregelung geöffnete Tür
nicht mehr schließen zu können, ist nicht unbegründet.
Dennoch müsste es – den Willen dazu vorausgesetzt –
möglich sein, eine Ausnahmeregelung zu zimmern, zum
Beispiel indem man eine Verrechnungsmöglichkeit für
nicht gewährte Vorsteuerbeträge aus Baukosten bei der
Versteuerung von Einnahmen vornimmt. Das BFH-Urteil
wäre sofort angewandt, die Wirkung wäre befristet und
das Anliegen des EuGH gewahrt. Ich fordere deshalb das
Bundesfinanzministerium im Namen meiner Fraktion
auf, baldmöglichst einen konkreten Vorschlag für eine
Übergangsregelung vorzulegen. Warten bis zum ersten
Konkurs wäre unverantwortlich.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Es gibt in diesem Haus nur sehr selten Gelegenheit, über
fraktionsübergreifende Anträge zu sprechen. Heute liegt
uns ein solcher Antrag vor. Die Opposition von FDP und
PDS ist dem Antrag von Rot-Grün beigetreten, die
CDU/CSU hat angekündigt, für unseren Antrag zu stim-
men.
Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes
vom Mai letzten Jahres ist Rechtssicherheit bei der um-
satzsteuerrechtlichen Behandlung von Sportstätten ent-
standen. Die Vermietung von Sportanlagen und Betriebs-
vorrichtungen ist einheitlich umsatzsteuerpflichtig. Vom
Vorsteuerabzugsrecht können jetzt viele Anlagenbetreiber
Gebrauch machen. Investitionen in neue Anlagen sowie in
die Erweiterung und Modernisierung bestehender Anla-
gen werden erleichtert. Das ist die gute Nachricht!
Gleichwohl sehen wir noch Prüfbedarf. Das Bundes-
finanzministerium wird daher beauftragt, eine Über-
gangsregelung zu finden, damit diejenigen Betroffenen,
die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzugsrecht profi-
tieren, aber nunmehr Umsatzsteuer abführen müssen,
keine wirtschaftlichen und steuerlichen Benachteiligun-
gen haben. Dies betrifft Betreiber von mehr als zehn Jahre
alten Sportanlagen.
Als Vertreter meiner Fraktion habe ich im Dezember
letzten Jahres für unser Vorgehen geworben: erst die
Rückmeldungen aus den Verbänden und dem Sport
abwarten, dann die Argumente bewerten und eine ab-
schließende Prüfung vornehmen.
Heute erscheint sichergestellt, dass dieses Vorgehen
nach den Beratungen in den Ausschüssen die Zustim-
mung aller Fraktionen des Bundestages erhalten wird. Wir
werden uns spätestens im Mai damit beschäftigen, ob es
im Einvernehmen mit den Ländern gelungen ist, tatsäch-
lich eine praktikable Übergangsregelung auf den Weg zu
bringen. Ich werte die vorliegende Aufforderung eng an
das Bundesfinanzministerium als weiteren Baustein in
unserer vereinsfreundlichen Politik. Dabei ist unsere Ziel-
richtung klar: Es soll nach dem Urteil des Bundesfinanz-
hofes keine nachteiligen Regelungen für die gemeinnüt-
zigen Vereine geben.
Der Deutsche Sportbund, DSB, hat in seiner Stellung-
nahme zu Bedenken gegeben, dass die gemeinnützigen
Vereine „erhebliche finanzielle Konsequenzen“ zu tragen
hätten, falls es zu keiner Übergangsregelung kommt.
Auf der einen Seite sind die Vereine Nutzer von kom-
merziellen Sportanlagen und müssen dafür ein Entgelt
entrichten. Nach dem uns bisher vorliegenden Meinungs-
bild ist zu erwarten, dass die Belastungen durch die Mehr-
wertsteuer auf die Preise überwälzt werden und somit die
Sporttreibenden belasten. Es kann nicht im Interesse der
Sportpolitik sein, dass eine wegbrechende Nachfrage zu
einer Verringerung der sportlichen Aktivitäten von vielen
Bürgerinnen und Bürgern – ob vereinsgebunden oder im
nichtorganisierten Sport – führt.
Auf der anderen Seite sind die Vereine auch kommer-
zielle Anbieter von Sporthallen. Gerade Altanlagenbetrei-
ber, die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzug profi-
tieren können, haben ihre Investitionsentscheidung auf
Basis der Rechtsprechung bis zum Mai 2001 getroffen.
Daher erscheint es aus meiner Sicht durchaus angebracht,
eine Übergangsregelung zu finden, die Zusatzbelastungen
weitestgehend vermeidet.
Das Sportangebot in Deutschland hat für uns alle einen
hohen Stellenwert. Die regelmäßige sportliche Betä-
tigung erfüllt soziale Funktionen und dient der Gesund-
heitsvorsorge. Wir plädieren alle dafür, Kinder und Ju-
gendliche mehr an den Sport heranzuführen. Wir
plädieren alle dafür, dass auch die Erwachsenen mehr
Sport treiben. Wenn uns dies auch mithilfe einer Über-
gangsregelung gelingt, haben wir einen weiteren Schritt
in die richtige Richtung getan.
Da mir nicht entgangen ist, dass auch der Kollege
Kinkel in dieser Frage quantitativ sehr stark engagiert
war, möchte ich ihm für seine zukünftige sportliche
Betätigung noch sehr viele spannende Tennismatches
wünschen. Ich verbinde dies mit der Hoffnung, dass auch
er weiterhin vom modernen Sportangebot in Deutschland
profitieren kann. Er soll außerdem nicht darüber in Ärger
geraten, dass die hoffnungsvollen Nachwuchstalente, die
nun wieder verstärkt das Angebot in den Tennishallen nut-
zen sollen, ihm nicht die besten Platzzeiten wegnehmen.
Ich verbinde unseren Antrag aber auch mit der Hoff-
nung und der Erwartung, dass nunmehr die kommerziel-
len Hallenbetreiber einmal überlegen, ob nicht den
gemeinnützigen Vereinen Rabattregelungen eingeräumt
werden können. So könnte man ein ortsfestes Kunden-
potenzial binden, dass gerade im Sport eine langfristige
Aktivität sucht und im Übrigen bereit ist, für die Aus-
übung ihres Sports Gelder zu investieren. Ich erinnere
daran, dass im Sportbereich in Deutschland circa
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22003
(C)
(D)
(A)
(B)
30 Milliarden Euro umgesetzt werden. Wir sollten daher
auch durch den heutigen Beschluss nicht davon ablenken,
dass der Sport bei seiner vielfältigen kommerziellen Aus-
prägung weiterhin der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen
wird und damit einen wichtigen Beitrag für den Staats-
haushalt erbringt.
Halten wir zum Schluss fest: Die bestehende Rechts-
lage ist aufgrund einer Klage eines kommerziellen Anbie-
ters zustande gekommen. Sie schafft Gleichheit mit ande-
ren Investoren und eröffnet grundsätzlich mit dem
möglichen Vorsteuerabzug günstige Ansparmöglichkei-
ten.
Das heißt: Trotz notwendiger Übergangsregelungen
gibt es zukünftig insgesamt Verbesserungen und Innova-
tionen für alle. Ich bin überzeugt, dass dies vor allem dem
Sport zugute kommt.
Klaus Kinkel (FDP): Der Bundesfinanzhof hat vor
fast einem Jahr entschieden, dass kommerzielle Sporthal-
len künftig voll umsatzsteuerpflichtig sein sollen. Das
mag steuersystematisch richtig sein – ich bin der Letzte,
der das hier infrage stellen wird. Aber das hat in der Le-
benswirklichkeit leider zu ganz konkreten Sorgen und
Problemen geführt.
Ich freue mich – wir haben es nach reichlichem Hin
und Her geschafft: Im Sportausschuss des Deutschen
Bundestages und auch im eigentlich federführenden Fi-
nanzausschuss ziehen jetzt alle an einem Strang – für eine
gute, eine wichtige Sache.
Denn betroffen von der Entscheidung des Bundesfi-
nanzhofes sind eben auch circa 7 000 Betreiber von Alt-
anlagen, die nicht von Vorsteuer- Abzugsmöglichkeiten
profitieren konnten und können. Den Betreibern werden
zusätzliche Kosten aufgebürdet, die sie auf die Tennis-,
Badminton- oder Squash-Spieler umlegen werden, die
ihre Hallen benutzen, und damit auch auf die gemeinnüt-
zigen Vereine, auf den Schulsport, auf Rentner, Behin-
derte, die in ihrer Freizeit Sport betreiben wollen und die
sich diese Sportarten bald dann eben nicht mehr leisten
können werden. Insgesamt circa 4 Millionen Menschen
treiben in solchen Anlagen regelmäßig Sport – diese Hal-
len sind eine wichtige Säule des Breitensports in unserem
Land. Deshalb unterstützt auch der Deutsche Sportbund
das Anliegen der Hallenbetreiber ganz ausdrücklich.
Sporthallen sind mittelständische Betriebe – und der
Mittelstand wird von der rot-grünen Bundesregierung
weiß Gott nicht gerade verwöhnt. Die Betreiber von Alt-
anlagen müssen bei Anwendung des Urteils vom Mai letz-
ten Jahres mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber den
Betreibern von Neuanlagen rechnen. Bis zu 160 000 Ar-
beitsplätze stehen damit auf dem Spiel. Die Altanlagen-
betreiber laufen Sturm – sie fühlen sich benachteiligt, in
ihrer Existenz bedroht und es ist berechtigt, dass sie un-
sere Hilfe erbitten.
Es geht hier um den Breitensport und um den Mittel-
stand – zwei zentral wichtige Anliegen für unser Wirt-
schafts- und Gesellschaftssystem. Deshalb ist es gut, dass
sich die Fraktionen im Sportausschuss des Deutschen
Bundestages letztlich zu einem gemeinsamen Antrag
durchringen konnten. Die FDP hat im Sportausschuss ge-
nauso wie die Union den eigenen Antrag zurückgestellt
und sich dem rot-grünen Antrag, der in wirklich allerletz-
ter Minute noch vorgelegt worden ist, angeschlossen. Wir
mussten die Regierungsfraktionen zwar mal wieder zum
Jagen tragen – aber immerhin, es hat gewirkt.
Mit dem gemeinsamen Antrag fordern wir die Bundes-
regierung jetzt als Parlament auf, eine für alle verträgli-
che, pragmatische Übergangsregelung zu finden. Das ist
der richtige Ansatz – die Einzelheiten kann, ja muss man
der Regierung überlassen. Die Gespräche im Sportaus-
schuss haben leider eines ganz deutlich gemacht: Im Bun-
desfinanzministerium sieht man die Sache bislang völlig
anders, man ist nicht problembewusst, versucht, die be-
rechtigten Sorgen der Anlagenbetreiber einfach wegzu-
drücken. Ich kann ja verstehen, dass es für die Finanz-
behörden schwer ins gewohnte System passt, Gesetz und
Rechtsprechung zu akzeptieren und natürlich anzuwen-
den und trotzdem einmal in einem konkreten Einzelfall
nach Wegen zu suchen, für eine Reihe von Fällen Über-
gangslösungen zu finden, die der Lebenswirklichkeit ge-
rechter werden. Aber das muss eben manchmal sein!
Die FDP hat beim gemeinsamen Antrag ganz bewusst
darauf bestanden, der Bundesregierung eine klare, eng be-
messene Frist zu setzen. Bis Mai 2002 muss geliefert
werden. Wenn das nicht geschieht, werden wir unseren ei-
genen Antrag wieder aus der Tasche ziehen. Aussitzen gilt
nicht – die Sache muss vom Tisch, die Anlagenbetreiber
und die unzähligen Breitensportler in unserem Land ver-
langen zu Recht eine Lösung.
Heidemarie Ehlert (PDS): Es grenzt schon an ein
Wunder, wie schnell man sich auf sachliche Positionen
verständigen kann. Ich wünschte, es wäre öfter so.
Die Umsatzbesteuerung von Sportanlagen beschäftigt
uns noch immer. Die Koalitionsparteien, die FDP und die
PDS haben sich nun auf einen gemeinsamen Antrag ver-
ständigt, der die große Anzahl inzwischen eingegangener
Briefe und Stellungnahmen berücksichtigt. Wie auch von
der CDU/CSU gefordert, wird nach Übergangsmaßnah-
men gesucht. Aber ein Antrag, der sowohl von der PDS
als auch von der CDU/CSU mitgetragen wird, käme selbst
zu so einem nun nicht unbedingt die Welt bewegenden
Thema einem Tabubruch gleich. Außerdem naht ja der
Wahlkampf.
Es ist notwendig, dass gemeinsam mit den Betroffenen
nach entsprechenden Übergangslösungen gesucht wird:
Dabei sollte das grundsätzliche Anliegen des Bundesfi-
nanzhofes gewahrt bleiben. Deshalb hatten wir auch eine
Anhörung der Betroffenen beantragt. Wie bei allen um-
satzsteuerlichen Problemen ist zu beachten, dass die Not-
wendigkeit, Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistun-
gen zu erheben, auch mit einer gewissen positiven Seite
verknüpft ist. Denn nun ist Vorsteuerabzug möglich. In-
sofern ist die veränderte Rechtsprechung nicht nur nega-
tiv zu sehen.
Außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU-Fraktion: Gestern haben wir im Finanzaus-
schuss über den Abbau der Bürokratie für kleine und mit-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222004
(C)
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telständische Betriebe debattiert. Hier sind wir mitten
drin: Die neue Rechtsprechung führt zu einer Vereinfa-
chung und Vereinheitlichung, da nicht mehr zwischen
steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger
Vermietung von Betriebsvorrichtungen unterschieden
wird. Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer handelte
es sich sowieso um eine einheitliche Leistung. Die Er-
mittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrenze wird
wesentlich einfacher und die komplizierte Aufteilung der
Vorsteuerabzüge entfällt.
Entgegen den bisherigen Regelungen ist nun sowohl
bei den Kosten für die Errichtung diverser Sportanlagen
als auch bei den Kosten der Unterhaltung der volle Vor-
steuerabzug möglich. Diese positiven Seiten für die Be-
treiber möchte ich noch einmal betonen.
Für Übergangslösungen haben wir uns bereits im De-
zember ausgesprochen, aber nach wie vor fehlen genauere
Zahlen. Diese werden uns ja hoffentlich Ende Mai vorlie-
gen. Das Parlament sollte vor einer Entscheidung auch die
finanziellen Auswirkungen kennen.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum
verbesserten Schutz der Intimsphäre (Tagesord-
nungspunkt 14)
Dirk Manzewski (SPD):Am heutigen Tag debattieren
wir hier über den Gesetzesentwurf der FDP zum verbes-
serten Schutz der Intimsphäre. Das Grundanliegen des
Gesetzesentwurfs wird dabei von uns geteilt, hat sich in
der Vergangenheit doch immer häufiger gezeigt, dass hier
offensichtlich eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch
vorliegt.
Zwar ist im Bereich des Persönlichkeitsrechts im Straf-
gesetzbuch bereits viel geregelt. So ist zum Beispiel die
Verletzung des Briefgeheimnisses und das unbefugte
Ausspähen von Daten ebenso unter Strafe gestellt wie die
Verletzung von Privatgeheimnissen und die heimliche
Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und
dessen Veröffentlichung.
Es existiert aber nichts Vergleichbares, das die Men-
schen wirksam vor dem unbefugten Aufnehmen von Bil-
dern und deren Veröffentlichung schützt. Diese Lücke
wird auch nicht durch § 33 Kunsturhebergesetz geschlos-
sen, der die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild un-
ter Strafe stellt, dies aber nicht etwa, weil die Vorschrift
veraltet wäre, sondern weil sie in diesem Bereich über-
haupt nicht greifen soll. Diese Vorschrift schützt nämlich
vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen
und soll bei Vorliegen eines Missbrauchs ihre Ansprüche
sichern. Die Vorschrift sollte also nie den Schutz des Per-
sönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Eingriffen in
die Privatsphäre gewährleisten.
Allein das Zivilrecht gibt den Betroffenen bislang die
Möglichkeit, sich gegen ein solches Verhalten zu wehren.
Aber in diesen Fällen geht es allein um Beseitigung, Un-
terlassen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dies hat
uns ja zum Beispiel der Fall von Caroline von Monaco
gezeigt, der ein hohes Schmerzensgeld für die Veröffent-
lichung von Fotos zugesprochen wurde, die einen Eingriff
in die Privatsphäre darstellten. Hier zeigt sich die Tendenz
der Gerichte, den so genannten Paparazzi zu zeigen, dass
ein Eingriff in die Privatsphäre durch die Veröffentli-
chung von privaten Fotos nicht akzeptabel ist.
Aber nicht nur diese medienwirksamen Fälle geben
Anlass, in diesem Bereich tätig zu werden. Gerade ange-
sichts der technischen Entwicklungen in der Videotechnik
und dem Internet, die es möglich macht, Bilder von Men-
schen unbemerkt aufzunehmen und weltweit zu verbrei-
ten, muss der Schutz für alle Bürger auch durch die
Androhung von Strafen noch verstärkt werden. Extrem
kleine Kameras, sehr weit reichende Teleobjektive und
andere Geräte haben dem Eingriff in die Privatsphäre Tür
und Tor geöffnet. Dass hierdurch eine immer größere Be-
drohung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
aller Bürger vorliegt, ist nicht von der Hand zu weisen.
Sosehr die neuen Technologien einerseits dem Bürger
den Alltag erleichtern helfen, so sehr verunsichern sie ihn
andererseits, insbesondere weil er in der Regel die wah-
ren Potenziale und Probleme, die hierin liegen, allenfalls
erahnt.
Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist nicht zu-
letzt dadurch verstärkt worden, dass in der letzten Zeit
in den Medien immer wieder von Fällen berichtet wurde,
in denen gegen das Persönlichkeitsrecht in nahezu scham-
loser Weise verstoßen wurde. Insbesondere heimliche
Duschaufnahmen oder Aufnahmen aus anderen persönli-
chen Bereichen, die vor allem im Internet übertragen wur-
den und bei denen die Betroffenen weder von der Auf-
nahme noch deren Verbreitung etwas ahnten, machen die
Problematik hier besonders deutlich.
Ein solches Verhalten kann man nur als besonders per-
fide bezeichnen. Gerade das Internet eröffnet die Mög-
lichkeit der kurzfristig weltweiten Verbreitung. In der Re-
gel bekommen die Betroffenen hiervon noch nicht einmal
etwas mit. Nur durch Zufall erfahren sie hiervon. Das Ent-
setzen der Betroffenen können wir uns hier nur vorstellen.
Dies darf nicht hingenommen werden. Unsere Bürger ha-
ben einen Anspruch darauf, hiervor geschützt zu werden.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat
in seinem letzten Tätigkeitsbericht festgestellt, dass es in
diesem Zusammenhang immer öfter zu Eingriffen in die
Persönlichkeitsrechte von Bürgern gekommen ist. Ich
teile daher die Einschätzung des Bundesbeauftragten,
dass dies einer gesetzlichen Regelung bedarf. Die unter-
schiedliche Behandlung von heimlichen Tonbandaufnah-
men und heimlichen Bildaufnahmen ist nicht nachzuvoll-
ziehen.
Das sieht im Übrigen auch die Bundesregierung so.
Auf eine Anfrage des Kollegen van Essen hat Staats-
sekretär Professor Dr. Pick mitgeteilt, das im Bundesmi-
nisterium der Justiz derzeit eine Vorschrift vorbereitet
wird, wonach unbefugte Bildaufnahmen und die unbe-
fugte Beobachtung mit einem technischen Gerät mit
Strafe bedroht werden sollen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22005
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Das Bundesjustizministerium will dies gemeinsam mit
anderen Änderungen in einen Gesetzesentwurf zur weite-
ren Bearbeitung des besonderen Teils des Strafgesetzbu-
ches aufnehmen. Ich halte dies nur für vernünftig. Bereits
in der Vergangenheit hat sich hin und wieder gezeigt, dass
Bereiche des besonderen Teils des Strafgesetzbuches re-
formbedürftig sind. Deswegen erscheint es mir auch nur
sinnvoll, dies in einem Gesamtpaket vorzunehmen, dies
vor allem unter Berücksichtigung dessen, dass Straftatbe-
stände häufig ineinander übergehen. Das Herauslösen und
Vorziehen einzelner Vorschriften könnte insoweit im
Nachhinein zu zahlreichen Problemen führen. Das kann
niemand ernsthaft wollen.
Da die Kolleginnen und Kollegen der FDP diesen Ein-
zelpunkt jedoch schon vorab herausgegriffen haben, wer-
den wir ihn nun auch diskutieren. Vielleicht lassen sich
auf diesem Weg schon einige Dinge klären, die den spä-
teren Ablauf erleichtern können.
Wir werden uns in diesem Zusammenhang auch da-
rüber unterhalten müssen, ob dem Vorschlag der FDP zu
folgen ist, hier einen Qualifikationstatbestand für Amts-
träger zu schaffen. Dies ist mir offen gestanden noch nicht
so ganz einsichtig. Aber vielleicht wird die anstehende
Diskussion über das Gesetzesvorhaben meine Zweifel
ausräumen. Solche habe ich im Übrigen auch, soweit be-
reits der Versuch des Delikts unter Strafe gestellt werden
soll, dies insbesondere deshalb, weil ich in der Praxis er-
hebliche Beweisschwierigkeiten sehe.
Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Lösungen hän-
gen nicht allein von neuen Gesetzen und Regelungen ab.
Zu Recht verweist der Bundesdatenschutzbeauftragte da-
rauf, dass vielmehr das Verständnis für die Notwendigkeit
des Respekts vor dem Persönlichkeitsrecht aller Men-
schen in Verbindung mit entsprechenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen in den Köpfen aller wach-
sen muss, die mit personenbezogenen Daten umgehen
wollen und müssen.
Ich kann mich den Ausführungen des Bundesbeauf-
tragten für Datenschutz nur anschließen. Bezogen auf die
Darstellung von Aufnahmen aus dem privaten Bereich,
seien es nun Fotos in der so genannten Yellowpress oder
auch im Internet, und unabhängig davon, ob bekannte
Persönlichkeiten oder der normale Bürger abgebildet wer-
den, sollten wir alle nicht nur auf die – unbestritten erfor-
derliche Einführung eines neuen Straftatbestandes – ach-
ten. Auch die offensichtlich vorliegende Nachfrage nach
diesen Bildern ist eben ein nicht unwesentlicher Faktor.
Es ist wichtig, dass sich auch jeder Leser oder Internet-
nutzer bewusst wird, dass solche Darstellungen ein Ein-
griff in die Privatsphäre sind. Gelegentlich verringert sich
ja das Angebot auch durch die „fehlende“ Nachfrage. Dies
sollten wir bei den anstehenden Beratungen auch nicht
unberücksichtigt lassen.
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU):
Der vorliegende Gesetzesentwurf zum verbesserten
Schutz der Intimsphäre ist vom Grundsatz her nur eine Er-
gänzung der § 201 ff. StGB, die die Verletzung der Ver-
traulichkeit des Wortes, die Verletzung des Briefgeheim-
nisses, das unbefugte Ausstellen von Daten sowie die
Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellen.
Obwohl bereits in den 60er-Jahren, beim Alternativent-
wurf eines Strafgesetzbuches in § 146 Abs. 2 und Abs. 3
StGB vorgesehen war, unerlaubte Bildaufnahmen etc. un-
ter straflichen Schutz zu stellen, hat man diese Lücke
– aus welchen Gründen auch immer – nicht geschlossen –
vielleicht auch, weil es eine nicht ganz einfache Grenz-
ziehung zwischen der zumutbaren, heimlichen Aufnahme
und der unzumutbaren Verletzung der Privat- und Intim-
sphäre gibt. Eindeutig sind die Fälle, wenn heimlich in der
Wohnung, der Sauna oder der Pension „Immer Treu“ ge-
filmt oder fotografiert wird. Hier kann man davon ausge-
hen, dass der Betroffene nicht fotografiert oder gefilmt
werden will, weil er sich in einer Situation befindet, die
für ihn höchst privat und intim ist.
Es ist richtig ausgeführt, dass die Unersetzlichkeit des
persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ein selbst-
ständiges, hochrangiges Rechtsgut ist, welches eines be-
sonderen Schutzes bedarf. Wie ist das aber, um ein Bei-
spiel der letzten Wochen zu bringen, wenn eine bekannte
Filmschauspielerin das Bild ihres Ehemannes mit einem
jungen Mädchen in einer Boulevardzeitung erblickt, das
irgendwo im Grünen aufgenommen wurde, und man ver-
muten kann, dass es von einem Fotografen, der dazu nicht
die Genehmigung des Pärchens hatte, aufgenommen
wurde.
Der Gesetzesentwurf bringt in seiner Begründung hier
keine klare Antwort, wenn er ausführt: „Demnach ist die
Intimsphäre, im Sinne dieses Gesetzesentwurfes, der
letzte unantastbare Kernbereich privater Lebensgestal-
tung. Insoweit findet es auch Berücksichtigung, inwie-
weit ein Wille des Betroffenen besteht, den beobachteten
Lebenssachverhalt geheim halten zu wollen. Schließlich
muss der beobachtete Sachverhalt höchstpersönlichen
Charakter haben und es ist zu berücksichtigen, in wel-
chem Umfang er die Sphäre anderer Personen oder der
Gemeinschaft berührt.“ Ist von der Intimsphäre das „Tête-
à-Tête“ im Restaurant gedeckt und wann überwiegt das
überragende öffentliche Interesse die Intimsphäre des
Einzelnen? Hier sollten wir in der Beratung gegebenen-
falls das eine oder andere diskutieren und im Gesetzes-
entwurf schärfen oder in der Begründung als Ergebnis mit
aufnehmen. Dies gilt auch für die Bagatellklausel Abs. 3
Satz 1, die unter Umständen den Betroffenen die Beweis-
last auferlegt, dass berechtigte Interessen verletzt wurden.
Wir werden vom Grundsatz her diesen Gesetzesentwurf
unterstützen.
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
Bundesdatenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeits-
bericht darauf hingewiesen: Wer sich bewusst der Öffent-
lichkeit entzieht, muss und soll sich auch darauf verlassen
können, dass von ihm ohne Einwilligung keine Aufnah-
men gemacht bzw. diese nicht in der Öffentlichkeit ver-
breitet werden.
Es geht hier ja nicht nur um Prominente und ihren
Schutz vor Paparazzis – ganz und gar nicht. Es war ja rich-
tig, was das Bundesverfassungsgericht 1999 in seiner
legendären Caroline-von-Monaco-Entscheidung klarge-
stellt hat: Karlsruhe hat eine Beschränkung der Veröffent-
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lichkeitsbefugnis auf solche Bilder abgelehnt, die Perso-
nen von zeitgeschichtlicher Bedeutung ausschließlich bei
der Ausübung ihrer Funktion zeigen. Es hat damit die
Pressefreiheit gestärkt und im Übrigen auch an einer
guten Tradition der Rechtsprechung angeknüpft. 1920
hatte ein Gericht die illustre Abbildung der Herren Ebert
und Noske – seinerzeit Reichspräsident und Reichswehr-
minister – in Badehosen am Ostseestrand für zulässig er-
achtet; denn die Öffentlichkeit habe „ein Anrecht zu er-
fahren, wann und wie sie sich in der Öffentlichkeit zeigen,
auch am Badestrand“.
Bei der vom Datenschutzbeauftragten angesprochenen
Thematik geht es aber nicht um Prominente in der Öf-
fentlichkeit, sondern zum Beispiel um den verlassenen
Liebhaber, der aus Rache die Nacktfotos der früheren Ge-
liebten für jedermann zugänglich ins Internet stellt. Bei
Konstellationen wie dieser müssen wir prüfen: Reicht die
gegenwärtige Rechtslage aus, um den Betroffenen zivil-
rechtlich angemessenen Schadensersatz zu gewährleis-
ten, oder brauchen wir darüber hinaus noch eine aus-
drückliche Missbilligung im Strafgesetzbuch mit allen
Konsequenzen, die das künftig für jeden, der nur einen
Fotoapparat um den Hals hängen hat, eventuell mit sich
bringen kann? Und warum reicht die bereits bestehende
Strafvorschrift des § 33 in Verbindung mit § 22 des
Kunsturhebergesetzes nicht aus?
Die FDP schwingt sich heute mit ihrem Antrag zur Par-
tei auf, der plötzlich die Privatsphäre der Bürgerinnen und
Bürger ganz besonders am Herzen liegt. Wie rührend! Ich
hätte mir gewünscht, dieselben „Liberalen“ hätten sich,
als sie noch in der Regierung waren, mit einem ähnlichen
Engagement auch für das Grundrecht auf Unverletzlich-
keit der Wohnung eingesetzt. Dann wäre uns der große
Lauschangriff erspart geblieben. Auch da ging es um
„Schutz der Privatsphäre“. In keinem Land wird so viel
abgehört wie in Deutschland – dieser Umstand trägt auch
ganz maßgeblich die Handschrift der FDP. Deshalb ist
das, was Sie uns heute hier präsentieren, zwar in der Sa-
che sicher diskutabel, doch aus ihrem Munde, verehrte
Kolleginnen und Kollegen von der FDP, äußerst unglaub-
würdig.
Einen neuen Straftatbestand bricht man nicht real eben
übers Knie. Strafrecht ist immer Ultima Ratio, erst recht
in einem Bereich, wo es den Betroffenen doch eher um
– finanzielle – Wiedergutmachung und Genugtuung in
Form von Schmerzensgeld geht. Vor diesem Hintergrund
prüft die Koalition sehr genau, ob ein zusätzlicher § 201 a
Strafgesetzbuch überhaupt notwendig ist. Im Übrigen
nehmen wir hier auch die jüngsten Stimmen aus der
Rechtswissenschaft ernst; denn da gibt es erhebliche
Zweifel, ob ein derart weiter Straftatbestand, der eine
Vielzahl von Alltagssituationen erfasst, deren Strafwür-
digkeit durchaus infrage gestellt werden kann, in der Pra-
xis überhaupt handhabbar wäre.
Was wir sicher nicht brauchen, sind rechtspolitische
Diskussionen von vorgestern. Da wurde einmal die Schaf-
fung eines allgemeinen „Indiskretionsdeliktes“ gefordert.
Man hat dies aber zu Recht unter Hinweis auf das Be-
stimmtheitsgebot bei Strafgesetzen abgelehnt.
Jörg van Essen (FPD):Die FDP legt heute einen Ge-
setzentwurf vor, mit dem wir eine seit langem bestehende
Strafbarkeitslücke schließen wollen. Unser Strafrecht
sieht eine Strafbarkeit für die Verletzung der Vertraulich-
keit des Wortes, für die Verletzung des Briefgeheimnisses,
das unbefugte Ausspähen von Daten sowie die Verletzung
von Privatgeheimnissen vor. Der höchstpersönliche Le-
bensbereich ist dagegen vor unbefugten Bildaufnahmen
und optischer Beobachtung bisher nicht geschützt.
Wir schlagen daher die Einfügung eines neuen § 201 a
in das StGB vor, der die Strafbarkeit bei Verletzung der In-
timsphäre durch eine unbefugte Aufnahme auf einem
Bildträger vorsieht. Dadurch soll der bislang bestehende
Wertungswiderspruch aufgelöst werden: Wer andere Per-
sonen heimlich abhört, macht sich strafbar, wer sie dane-
ben noch auf Bildträger aufnimmt, bleibt deswegen straf-
frei. Die Erstellung von heimlichen Bildaufnahmen stellt
mindestens einen ebenso tiefen Eingriff in elementare
Persönlichkeitsrechte dar wie die heimliche Tonbandauf-
nahme. Diese Ungleichbehandlung ist nicht begründbar
und muss aufgehoben werden. Der Bundesdatenschutz-
beauftragte hat in der Vergangenheit oft auf diese Straf-
barkeitslücke hingewiesen. In einer ersten Stellungnahme
hat er daher unsere Initiative begrüßt.
Mit unserem Gesetzentwurf erreichen wir einen
lückenlosen strafrechtlichen Schutz im Bereich der Ver-
letzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs.
Durch immer neue technische Entwicklungen besteht
heute die Möglichkeit der Verkleinerung von Bildaufnah-
megeräten und die Möglichkeit, auf große Entfernungen
detaillierte Aufnahmen vorzunehmen. Die Intimsphäre
wird daher aufgrund derartiger Entwicklungen heute
weitaus häufiger verletzt als noch vor einigen Jahren.
Wir haben uns beim Wortlaut für den Schutz der In-
timsphäre entschieden. Das Bundesverfassungsgericht
benutzt diesen Begriff im Zusammenhang mit der Fort-
entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die
Intimsphäre ist der letzte unantastbare Kernbereich priva-
ter Lebensgestaltung. Wir wollen damit deutlich machen,
dass ausdrücklich nur dieser enge Bereich des Rechts auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit mit höchstpersönli-
chem Charakter strafrechtlichen Schutz genießen soll.
Die Bagatellklausel des Abs. 3 soll den Anwendungsbe-
reich des neuen § 201 a auf strafwürdige Fälle beschrän-
ken.
Die Bundesregierung teilt unsere Rechtsauffassung.
Bereits im Mai letzten Jahres hat mir Staatssekretär Pro-
fessor Dr. Pick auf meine schriftliche Frage an die Bun-
desregierung mitgeteilt, dass das Bundesjustizministe-
rium eine solche Strafvorschrift vorbereitet. Bisher hat die
Bundesregierung leider keine entsprechende Initiative
vorgelegt. Unserer Kenntnis nach plant die Bundesregie-
rung zurzeit eine fast wortgleiche Initiative. Ich fordere
die Regierungsfraktionen auf, unserem Gesetzentwurf
zuzustimmen. Blockieren Sie nicht wieder die Beratun-
gen mit dem Argument, die Regierung plane eine identi-
sche Initiative. Unsere Initiative liegt bereits vor. Der
Sachverhalt ist entscheidungsreif. Folgen Sie der Ver-
nunft und Ihren eigenen Argumenten und stimmen Sie un-
serer Initiative zu.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22007
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(B)
Petra Pau (PDS): Mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre macht die
Fraktion der FDP, das heißt ein Teil der konservativen Op-
position, wieder einmal die Hausaufgaben für die Bun-
desregierung bzw. die rot-grüne Koalition.
Der technische Fortschritt, der Einzug des Internets in
den Alltag und die Tatsache, dass immer besser ent-
wickelte Bildaufnahmegeräte inzwischen in fast jedem
Privathaushalt vorhanden sind, führen dazu, dass Bild-
aufnahmen innerhalb kürzester Zeit weit verbreitet wer-
den können. Dies können auch Bildaufnahmen von Per-
sonen sein, die gar nicht wissen, dass sie aufgenommen
wurden, und von denen das Bild dann in unterschiedlichs-
ten Medien verbreitet wird. Bisher hat das Strafgesetz-
buch darauf verzichtet, das unbefugte Aufnehmen des Bil-
des von Menschen und die Veröffentlichung solcher
Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Sinn von strafrechtli-
chen Regelungen im Bereich der Verletzung des persönli-
chen Lebens- und Geheimbereiches ist es, die für den Bür-
ger in einer freiheitlichen Demokratie bestehende
Notwendigkeit eines effektiven Schutzes sicherzustellen.
Die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und
Geheimbereiches ist ein selbstständiges, hochrangiges
Rechtsgut, welches eines besonderen Schutzes bedarf.
Denn nur dann kann der Einzelne sich verantwortungsvoll
in der Gesellschaft bewegen und fühlt sich außerdem ge-
schützt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in sei-
nen Tätigkeitsberichten 1999 und 2000 diese Problematik
ebenfalls angesprochen und darauf aufmerksam gemacht,
dass hier eine Strafbarkeitslücke entsteht. So werden im-
mer wieder Fotos von Personen im Internet ver-
öffentlicht, welche überhaupt nicht wissen, dass sie auf-
genommen wurden, und die keinen Einfluss darauf haben,
in welchen Zusammenhang ihr Bild gebracht wird. Hier
ist also schneller Handlungsbedarf noch in dieser Legis-
laturperiode gegeben. Deshalb hoffe ich auf eine sachli-
che Prüfung der Gesetzesvorlage der FDP im Ausschuss.
Vielleicht kann ja die Regierungskoalition über ihren
Schatten springen und diese Vorarbeit der FDP für sich in
Anspruch nehmen, indem sie einmal zustimmt.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung derAnträge: Ratifizierung des Sta-
tuts des Internationalen Strafgerichtshofes (Ta-
gesordnungspunkt 16 und Zusatztagesordnungs-
punkt 7)
Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Die Errich-
tung des Internationalen Strafgerichtshofes rückt immer
näher. Der Ratifikationsprozess schreitet in erfreulicher
Weise rasch voran. Zurzeit fehlen nur noch acht Ratifika-
tionsurkunden, um das Römische Statut in Kraft treten zu
lassen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die die Poli-
tik der Bundesregierung und der überwiegenden Mehrheit
des deutschen Parlaments bestätigt. Ihr Ziel ist es, den
Strafgerichtshof so schnell wie möglich einzurichten, um
schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen ge-
gen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen endlich der
Straflosigkeit zu entziehen.
Die Terroranschläge vom 11. September können uns in
unseren Anstrengungen nur bestärken. Sie stellen – wie
der Sicherheitsrat in seiner Resolution festgestellt hat –
eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit dar und können als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gewertet werden.
Die rechtlichen Fragen, die über das Statut hinaus noch
zu regeln waren – wie zum Beispiel die Erarbeitung von
Verfahrensregeln, die Klärung von Immunitätsfragen und
von Finanzfragen –, sind mittlerweile weitgehend geklärt.
Die Niederlande haben deshalb konkrete Schritte unter-
nommen, ein Gerichtsgebäude für die vorübergehende
Unterbringung der neuen Institution herzurichten. Sie ha-
ben eine Kommission eingerichtet, die sich um die Be-
lange des Aufbaus des Gerichts kümmert. Wenn alles so
weiterläuft wie bisher, kann der Gerichtshof im nächsten
Jahr bereits arbeitsfähig sein.
Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes
ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verrechtlichung
der internationalen Beziehungen. Dahinter steht nach
meiner Auffassung ein durchaus historisches Projekt,
nämlich der Versuch, die souveränen Staaten mehr und
mehr aus dem – wie es die politischen Philosophen ge-
nannt haben – Naturzustand, in dem das Recht des Stär-
keren herrscht, in einen Rechtszustand, in dem die Stärke
des Rechts regiert, zu überführen. Die beabsichtigte
präventive Wirkung des Strafgerichtshofes zielt darauf
ab, bei potenziellen Tätern eine Abschreckungswirkung
herbeizuführen. Indem wir die Herrschaft des Rechts aus-
bauen, schaffen wir gleichzeitig eine Grundbedingung für
den weltweiten Frieden; denn eine weltweite Friedens-
ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zu-
grunde gelegt wird, ist ohne globale Rechtsordnung nicht
denkbar.
Wir wissen alle, dass dies einfacher gesagt als getan ist.
Es ist schon schwierig genug, über historische Erfahrun-
gen und kulturelle Unterschiede hinaus zu gemeinsamen
Rechtsvorstellungen zu kommen. Es ist aber noch schwie-
riger, herkömmliche Souveränitätsvorstellungen zu über-
winden, um diese gemeinsamen Rechtsvorstellungen
auch realisieren zu können.
Einige Länder wollten deshalb einen eher schwachen
und nur symbolischen Strafgerichtshof. Demgegenüber
haben sich die gerichtshoffreundlichen Staaten durchset-
zen können. Beim Vorliegen schwerwiegender Straftaten
sollten die Landesgrenzen nicht länger mit den Rechts-
grenzen zusammenfallen und eine Garantie für Straf-
losigkeit geben. Bei Kriegsverbrechen oder Völkermord
werden vitale Interessen der Völkergemeinschaft berührt,
die höher anzusetzen sind als die Interessen eines einzel-
nen Landes. Juristen sprechen hier vom so genannten
Weltrechtsprinzip. Demzufolge können Straftaten auch
von Ländern verfolgt werden, die von der Straftat unmit-
telbar nicht berührt wurden. Der Staat handelt dabei im
Interesse aller zivilisierten Staaten.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222008
(C)
(D)
(A)
(B)
Das von der Bundesjustizministerin eingebrachte Völ-
kerstrafgesetzbuch verhilft dem internationalen Recht
noch stärker im nationalen zur Geltung. Ausländische
Straftäter können nun auch im Inland vor Gericht gestellt
werden, während wir mit der Änderung des Art. 16 des
Grundgesetzes gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen
haben, dass deutsche Staatsbürger an internationale Straf-
gerichtshöfe überstellt werden können, sofern sie schwers-
ter Straftaten beschuldigt werden.
Mit dem Völkerstrafgesetzbuch wird das Statut für
den Internationalen Strafgerichtshof gewissermaßen in
deutsches Recht übersetzt. Zwar hat das deutsche Straf-
gesetzbuch auch vorher bereits die Strafvorschriften des
Römischen Statuts erfasst; sie sind jedoch jetzt im Völ-
kerstrafgesetzbuch übersichtlicher und systematischer er-
fasst. Das Bundesjustizministerium hat damit die beson-
dere Bedeutung des Völkerstrafrechts herausstellen
wollen. Aus Gründen der Kapazität, aber auch aus Grün-
den des Komplementaritätsprinzips für den Internationa-
len Strafgerichtshof wird es künftig nötig und möglich
sein, dass deutsche Gerichte bei der Verfolgung von
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Genozid einen Beitrag zur Verfolgung leisten und das
internationale Gericht entlasten.
Zur Euphorie besteht jedoch kein Anlass bei der Im-
plementierung des internationalen Rechts. Man muss sich
Klarheit darüber verschaffen, dass der Internationale
Strafgerichtshof auf systematische Weise auf die Zusam-
menarbeit mit anderen Staaten angewiesen ist. Zum einen
ist er abhängig von denjenigen Staaten, die das Statut ra-
tifiziert haben. Anders als bei den Strafgerichtshöfen für
Ex-Jugoslawien und Ruanda wurde hier kein Top-down-
Ansatz gewählt und eine Einrichtung vom Sicherheitsrat
verfügt, sondern umgekehrt ein Bottom-up-Ansatz auf
den Weg gebracht und um die freie Zustimmung jedes ein-
zelnen Staates gebeten. Diejenigen Staaten, die dem In-
ternationalen Strafgerichtshof nicht beitreten, können
auch nicht seiner Jurisdiktion unterliegen. Damit bleibt
der Rechtskreis der Strafverfolgung von vornherein ein-
geschränkt.
Zum anderen verfügt die neue Institution nicht über
eine eigene Polizei. Damit ist sie auf die Unterstützung
der Vertragsstaaten bei Verhaftungen und Überstellungen
verdächtiger Personen angewiesen. Hier ist die Situation
nicht viel anders als bei den Tribunalen für Ex-Jugosla-
wien und Ruanda. Damit sind nicht nur praktische politi-
sche Probleme verbunden, sondern auch Legitimations-
schwierigkeiten der neuen Institution, sofern in
bestimmten Fällen Tatverdächtige durch die ausbleibende
Hilfe bestimmter Staaten nicht ihrer Bestimmung zuge-
führt werden. Karadzic und Bladic aus Bosnien-Herzego-
wina sind leider immer noch abschreckende Beispiele.
Was uns heute besonders beschäftigen muss, ist die
Haltung der USA zum Strafgerichtshof. Die Bedenken,
die die Amerikaner vorbringen, sind ernst zu nehmen,
aber letzten Endes nicht überzeugend. Die Furcht, dass
Ankläger aus politischen Gründen amerikanische Solda-
ten vor internationale Gerichte zitieren, scheint mir über-
trieben zu sein. Zum einen hat die amerikanische Justiz
die Möglichkeit und die Pflicht, schwere Vergehen, wie
sie im Statut als Straftatbestände beschrieben sind, selber
zu verfolgen: Das sichert der Grundsatz der Komplemen-
tarität. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der be-
troffene Staat gegen die Entscheidung der Ermittlungs-
kammer des Gerichtshofes, ein Ermittlungsverfahren
wieder aufzunehmen, Einspruch einlegt. Erst wenn diese
Berufungskammer den Einspruch zurückweist, hat der
Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes die Mög-
lichkeit, seine Ermittlungen weiterzuführen.
Die nationale Justiz der USA hat also ausreichende
Möglichkeiten, dem internationalen Recht Geltung zu
verschaffen: Die ablehnende Haltung der USA irritiert
umso mehr, als sie sich ja nicht nur gegen den Strafge-
richtshof richtet, sondern sich gegen ihre eigene Völker-
rechtstradition wendet. Der Strafgerichtshof dient un-
zweifelhaft dem Schutz der Menschenrechte, indem er
durch präventive und/oder abschreckende Wirkung
schwerste Straftaten zu verhindern sucht bzw. diejenigen
zur Verantwortung zieht, die sie begangen haben.
Die USA sind in der Gefahr, von anderen die Einhal-
tung von Menschenrechten zu verlangen, sich selber aber
diesen Maßstäben nicht zu unterwerfen. Es geht hierbei
nicht nur um die neue Institution des Strafgerichtshofes.
Als eine Expertenkommission im vergangenen Jahr auf
der Grundlage des Zivilpaktes US-Gefängnisse inspi-
zierte, um festzustellen, ob die vertraglichen Vereinba-
rungen eingehalten werden, protestierte Jessie Helmes da-
gegen und disqualifizierte diese Besuche als Verstoß
gegen die amerikanische Souveränität. Genau dies ist das
Denken, dem wir heftig widersprechen müssen. Gemein-
same Werte und gemeinsames Recht, vor allem die Men-
schenrechte sind unteilbar. Und sie schließen ein, dass in-
ternationale Institutionen die Kontrolle ihrer Einhaltung
– soweit sie vertraglich vereinbart ist – durchführen kön-
nen.
Der vorliegende Antrag ist eine klare Antwort des
Deutschen Bundestages auf das von Helmes inspirierte
Gesetz zum Schutz amerikanischer Streitkräfte. Wir hal-
ten es für eine verfehlte Politik, wenn sich die USA nicht
am Strafgerichtshof beteiligen. Wir halten es für noch ver-
fehlter, wenn sie aktiv versuchen, das Zustandekommen
dieser neuen Rechtsinstitution zu hintertreiben. Dem Ver-
such, Drittstaaten, die nicht der NATO oder dem engeren
Freundeskreis der USA angehören, durch Entzug der Mi-
litärhilfen und anderer Mittel unter Druck zu setzen, müs-
sen wir klar und deutlich widersprechen.
Der Antrag ist bewusst moderat formuliert. Deutsch-
land, Europa und die gleichgesinnten Staaten sind jeder-
zeit bereit, mit der Regierung der USA über Modalitäten
des Strafgerichtshofes zu sprechen, sofern die Substanz,
die bisher erarbeitet wurde, nicht infrage gestellt wird.
Gerade die Terroranschläge, unter denen die USA beson-
ders gelitten haben, machen deutlich, wie dringend der
Strafgerichtshof benötigt wird. Die Diskussion über den
Status der Gefangenen aus Afghanistan, die auf Guan-
tanamo untergebracht sind, zeigt, dass die USAauf einem
problematischen Weg sind, wenn sie selber entscheiden,
welche Rechte ihre Feinde haben.
Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung ver-
sucht hat, die US-Regierung von einem Besseren zu über-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22009
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zeugen. Das gilt auch für den Strafgerichtshof. Wir halten
an der Absicht fest, diesen Strafgerichtshof so bald wie
möglich einzurichten und arbeitsfähig zu machen. Wir
werden aber auch nicht nachlassen, unsere amerikani-
schen Freunde davon zu überzeugen, dass der Internatio-
nale Strafgerichtshof ein Gewinn für die Wertegemein-
schaft ist, auf die wir uns bisher immer gemeinsam im
transatlantischen Schulterschluss haben berufen können.
Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Die Rede
des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am heutigen
Morgen in diesem Hohen Hause hat den richtigen Takt für
diesen Tagesordnungspunkt gesetzt. Wir sind uns in die-
sem Hause einig, dass der Internationale Strafgerichtshof
in Den Haag baldmöglichst seine Arbeit aufnehmen soll
und deswegen im Sinne einer starken globalen Wirkung
dieses Strafgerichtshofes eine hohe Zahl von Staaten zu
wünschen, die das Statut des IStGH ratifizieren. Deutsch-
land war bei den ersten Staaten, die ratifiziert hatten, da-
bei. Der von der Bundesregierung in das Gesetzgebungs-
verfahren eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung des Völkerstrafgesetzbuches ist grundsätzlich
zu begrüßen und wird in seinem Ansatz von unserer Frak-
tion mitgetragen. Es ist zu wünschen, dass die Beratungen
über dieses Völkerstrafgesetzbuch zügig fortgeführt wer-
den können. Dies wäre dann ja auch ganz im Sinne der
Aufforderung, die Kofi Annan an uns am heutigen Vor-
mittag gerichtet hat.
Klare Rechtsgrundlagen werden einen wichtigen Bei-
trag für Sicherheit und Frieden leisten. Es steht uns im
Lande gut zu Gesicht, das es seit langem zu den treiben-
den Kräften für dieses Vorhaben zählt. Der gemeinsame
Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU und
der FDPdrücken unsere Unterstützung für das Projekt des
Strafgerichtshofes aus. Es ist umfangreich bereits erörtert
und festgestellt worden, wie wichtig dieser Strafgerichts-
hof – und zwar ein ständiger Strafgerichtshof – für die
faktische Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist. Aus der
gedanklichen Tradition des Nürnberger Gerichts und des
Haager Jugoslawien-Gerichtshofes entsteht nun ein stän-
diger Ort permanenter Sanktionierung völkerstrafrechts-
widriger Handlungen. Es soll auch ausdrücken, dass bei
den gegenwärtigen praktischen Umsetzungsarbeiten
keine Verwässerung des Status und der Satzung des
IStGH zugelassen wird.
Die Aufforderung an die Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika, den Römischen Vertrag zu ratifizie-
ren, und die Bitte an die Vereinigten Staaten, andere Staa-
ten nicht von der Ratifizierung abzuhalten, findet ihren
Grund in mancher skeptischen Betrachtung in den Verei-
nigten Staaten von Amerika über die Wirkung des Inter-
nationalen Strafgerichtshofes. Diese Auffassung ist nicht
Ausdruck einer Skepsis über die Legitimität amerikani-
schen Handelns, wie da und dort vermutet oder auch un-
terstellt wird. Für meine Fraktion kann ich festhalten, dass
wir die Aufforderung an die USA zuallererst deswegen
richten, weil die Universalität des Völkerrechts auch für
die Universalität des Völkerstrafrechts gelten sollte und
ohne die USAein Internationaler Strafgerichtshof eine ge-
ringere Effizienz zur Durchsetzung des Rechtes hätte.
Internationale Strukturen haben es an sich, dass jeder,
der sich ihnen unterwirft, auch ihren Prüfungsmaßstab ak-
zeptieren muss. Ich habe den Eindruck, dass durch geeig-
nete Strukturen sichergestellt ist, dass damit aber kein
Missbrauch betrieben werden kann. Es ist und bleibt ein
Projekt, das unsere Welt in eine gerechtere Ordnung brin-
gen kann. Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts wird
zum einen in den gegenwärtig geübten legitimen Formen
der Terrorismusbekämpfung in der Tat vollzogen. Im
Rechtsspruch und in der Sanktion sollte dies der Interna-
tionale Strafgerichtshof tun.
Wir alle, die wir vor der Gefahr einer Bedrohung ste-
hen, die jedermann, zu jeder Zeit und jedes Land treffen
kann, sollten aus diesem Grunde alle Bedenken hintan-
stellen und sich für einen solchen gemeinsamen Gerichts-
hof aussprechen.
Ich bin überzeugt davon, dass die Vereinigten Staaten
von Amerika nicht nur eine gute Rolle spielen, sondern
auch eine für ihre eigene Rechtssicherheit und die Durch-
setzung des Rechts gegenüber Dritten bessere Position
erhalten würden, wenn sie sich innerhalb des Gefüges des
Strafgerichtshofes aufstellen.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es
ist kaum zu glauben, aber voraussichtlich kann der Inter-
nationale Strafgerichtshof schon nächstes Jahr seine Ar-
beit aufnehmen. Damit wird nicht nur das Völkerrecht mit
Siebenmeilenstiefeln weiterentwickelt – wir haben uns
hier erfolgreich für eine Verrechtlichung der internatio-
nalen Beziehungen eingesetzt. Dafür bin ich allen Betei-
ligten, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern im Auswärtigen Amt, von Herzen dankbar!
Es gab zuhauf Bemühungen für ein Internationales
Strafgericht: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zu ei-
nem Opfer des Kalten Krieges. Erst Gorbatschows Pe-
restroika machte Verhandlungen wieder möglich. Nach
den furchtbaren Massakern und Verstößen gegen das hu-
manitäre Völkerrecht in Ruanda und dem ehemaligen
Jugoslawien wurden die Stimmen, die sich für ein solches
Gericht einsetzten, lauter – und fanden Gehör.
Letzte Woche hat Lotte Leicht, die Brüsseler Chefin von
Humans Rights Watch, bei einer Veranstaltung der
Heinrich-Böll-Stiftung die herausragende Rolle Deutsch-
lands beim Einsatz für den Internationalen Strafgerichts-
hof betont. Sie sprach davon, welche Überzeugungsarbeit
geleistet wurde, damit 1998 das Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs mit 120 Ja-Stimmen bei 21 Stimm-
enthaltungen und 7 Gegenstimmen verabschiedet werden
konnte. Seither gilt unser Ringen der Ratifikation des Sta-
tuts. Sie alle wissen, dass mindestens 60 Ratifikationen
nötig sind, damit der Strafgerichtshof seine Arbeit auf-
nehmen kann. Die gute Nachricht heute lautet: Es lie-
gen bereits 52 Ratifikationen vor. Damit hatten wir 1998
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selbst bei größtem Optimismus nicht gerechnet. Ich
schließe mich jedoch den Forderungen von Frau Leicht
an: Deutschland muss auch weiterhin, gemeinsam mit den
europäischen Partnern, eine Vorreiterrolle spielen, wenn
es um die Implementierung und die Verbesserung von
existierenden menschenrechtlichen Standards und Geset-
zen geht!
Ein Gericht, das für die Bekämpfung der grausamsten
Verbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Völkermord, Kriegsverbrechen – zuständig ist, findet
zwangsläufig nicht nur Unterstützende. Zu den sieben
Staaten, die das Statut nicht unterzeichnet haben, gehören
China, der Irak und Israel. Der ehemalige US-Präsident
Clinton zeichnete das Statut erst zum Jahreswechsel 2001,
zur Ratifikation kam es jedoch bis heute nicht. Das ist be-
dauerlich. Denn ohne den Segen der einzig verbliebenen
Supermacht wird es das Gericht schwer haben, univer-
selle Geltung zu erlangen. Deshalb fordern wir die USA
dringend auf, sich hinter den Internationalen Strafge-
richtshof zu stellen.
Im Moment sieht es jedoch noch nicht so aus, als wür-
den unsere Appelle Gehör finden: Eine Gruppe von US-
Senatoren versucht seit letzten Mai, das Gericht zu ver-
hindern, und hat eine Gesetzesvorlage „zum Schutz der
amerikanischen Streitkräfte“ eingebracht. Danach wäre es
erstens US-Regierungsstellen verboten, mit dem Inter-
nationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, zwei-
tens Staatsanwälten des Tribunals untersagt, auf amerika-
nischem Boden zu recherchieren, und drittens müssten
alle Staaten – ausgenommen NATO-Mitglieder –, die sich
an dem Weltgericht beteiligen, damit rechnen, US-Mi-
litärhilfe gestrichen zu bekommen, sollten sie den Straf-
gerichtshof unterstützen.
Positiv ist, dass sich unsere Befürchtungen, wonach
viele Staaten aufgrund dieser Drohung von einer Rati-
fikation Abstand nähmen, nicht bewahrheitet haben. Der
Gesetzentwurf selbst und die Haltung vieler einflussrei-
cher amerikanischer Politiker zum Gericht ist ablehnend.
Allerdings ist es mindestens schlechter Stil, wenn man
versucht, mithilfe von Drohungen dritte Staaten von der
Ratifikation abzuhalten.
Repräsentantenhaus und US-Senat haben im Herbst
den Entwurf gebilligt. Weil der Senat aber den Wortlaut
des Textes verändert hatte, wurde eine Art Vermittlungs-
ausschuss einberufen. Dort ist letztendlich der Gesetzent-
wurf durchgefallen – leider nur vorläufig und nicht in der
Sache. Kurz und schlecht: Wir müssen auch weiterhin mit
Vorstößen in diese Richtung rechnen und tun gut daran,
unsere amerikanischen Freundinnen und Freunde, die
sich wie wir für das Gericht einsetzen, auch weiterhin zu
unterstützen.
Hätte es am 11. September den Internationalen Straf-
gerichtshof bereits gegeben, hätte man die al-Qaida-Ge-
fangenen vor ihn bringen können. Das Gericht wird aber
nur für Verbrechen zuständig sein, die nach seiner Ar-
beitsaufnahme begangen werden. Die Abschreckungs-
und Präventionswirkung des Gerichts kann also erst in der
Zukunft ihre Früchte zeigen. Bis dahin setzen wir uns für
die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein, so für
die Anwendung der Genfer Konvention auf die Guan-
tanamo-Häftlinge und deren Anerkennung als Kriegs-
gefangene. Aber wir wenden uns auch gegen die Ende
letzten Jahres von US-Präsident Bush eingesetzten so ge-
nannten Sondermilitärtribunale. Sie sollen ausschließlich
für die Verurteilung ausländischer Terrorismusstraftäter
zuständig sein. Ihnen wird der Rechtsweg vor ein ordent-
liches Gericht ausdrücklich verwehrt. Mit dieser Ent-
scheidung kommen die Vereinigten Staaten in echte
Glaubwürdigkeitsprobleme: Die Nichtberücksichtigung
unabdingbarer Rechtsgrundsätze ist für die USA auf der
einen Seite Grund für die Ablehnung des Internationalen
Strafgerichtshofs. Auf der anderen Seite jedoch setzen sie
sich mit den Militärtribunalen über viele dieser Rechts-
grundsätze selbst hinweg.
Der Streit um die Guantanamo-Häftlinge wirft seine
Schatten bis nach Den Haag, wo das Jugoslawien-Tribu-
nal tagt. Die Anklage gegen Milosevic ist ein erster wich-
tiger Schritt, nicht nur für die internationale Gemein-
schaft. Es geht vor allem darum, die innenpolitische
Entwicklung innerhalb Bosniens zu beruhigen. So lange,
wie Hauptkriegsverbrecher wie Karadzic und Mladic frei
sind, bleiben die Spannungen bestehen und werden Ver-
söhnung, Vergebung und Zusammenarbeit es schwer ha-
ben. Für die gesamte Region ist das Jugoslawien-Tribunal
vor allem deshalb wichtig, weil den Verbrechen Namen
gegeben werden und eine Mythenbildung verhindert wer-
den kann.
Die Straftatbestände, die vor dem Internationalen
Strafgerichtshof verhandelt werden können, sind weg-
weisend und ganz besonders als Durchbruch für die
Rechte der Frauen zu bewerten. Als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden im Statut
unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei oder
erzwungene Schwangerschaft aufgeführt. Beim Tat-
bestand der erzwungenen Schwangerschaft steht die
Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevöl-
kerung zu beeinflussen, im Blickpunkt. Ich muss nicht
extra erwähnen, dass hier die bitteren Erfahrungen der
90er-Jahre in Ex-Jugoslawien eingeflossen sind, und
spreche sicher für das gesamte Haus, wenn ich hoffe, dass
zukünftig solche Gräueltaten verhindert werden können.
Wir wissen, dass die Wirksamkeit des Internationalen
Strafgerichtshofs begrenzt bleiben wird. Nur die Taten
können aufgegriffen werden, die im Hoheitsgebiet eines
Vertragsstaats vorgefallen sind oder von Staatsangehö-
rigen eines Vertragsstaates begangen wurden. Wir werden
auch weiterhin bei allen Staaten dafür werben, das Statut
zu zeichnen und zu ratifizieren. Auch gibt es noch die
Chance, Staaten dazu zu bewegen, die Zuständigkeit des
Strafgerichtshofs ad hoc anzuerkennen. Eines aber ist si-
cher: Der Internationale Strafgerichtshof ist ein großer Er-
folg und steht für mehr Gerechtigkeit in der Welt.
Jörg van Essen (FDP):Die Forderung nach Einrich-
tung eines Internationalen Strafgerichtshofes war immer
ein zentraler Bestandteil liberaler Rechtspolitik. Unter
dem liberalen Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig ist
dieses Vorhaben maßgeblich vorangebracht worden. Ende
2000 konnte endlich die deutsche Ratifizierungsurkunde
in New York hinterlegt werden. Damit ist Deutschland
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seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nachgekommen.
Nun müssen schnell weitere Schritte folgen, damit der In-
ternationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnehmen
kann. Dies ist notwendiger denn je.
Spätestens seit dem 11. September 2001 ist uns allen
deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass die internatio-
nale Völkergemeinschaft geschlossen und vereint gegen
Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
vorgehen muss. Alle Länder müssen zusammenstehen
und dafür sorgen, dass diese Verbrechen nicht länger
straflos begangen werden können. Der Internationale
Strafgerichtshof ist hier das geeignete Instrument. Der
Staatengemeinschaft wird damit ein echtes Handlungs-
instrument an die Hand gegeben. Das Statut des Ständigen
Strafgerichtshofs ist ein bedeutender Schritt hin zu einem
Völkerstrafrecht, das letztlich die Völkergemeinschaft zur
Rechtsgemeinschaft werden lässt. Die Errichtung eines
Internationalen Strafgerichtshofs wird auch dazu führen,
dass das Vertrauen der Bevölkerung in die internationale
Rechtsordnung wächst und damit auch die Akzeptanz der
Urteile größer wird.
Dieses Ziel kann aber nur gelingen, wenn sich auch die
USA in diese internationale Rechtsgemeinschaft einbin-
den lassen. Mit großer Erleichterung haben wir die Tat-
sache aufgenommen, dass der Römische Vertrag Ende
2000 vom damaligen amerikanischen Präsidenten Bill
Clinton unterzeichnet wurde. Nun muss die Ratifizierung
durch den Kongress erfolgen.
In einer eng miteinander verknüpften Welt und einer
globalen Gesellschaft ist der eigenen Souveränität durch
die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besser gedient als
durch den zum Scheitern verurteilten Versuch, sich iso-
liert zu behaupten. Die Vertragsstaaten geben nicht ihre
nationale Souveränität auf, sondern sie erfüllen schlicht
ihre Pflicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft,
indem sie die Lücken schließen, durch die die schlimms-
ten Verbrecher bisher schlüpfen konnten. Der Gerichtshof
soll die nationalen Justizsysteme nicht ersetzen, vielmehr
soll er sie für bestimmte schwere Verbrechen ergänzen,
die die Staatengemeinschaft als Ganzes angehen.
Wir erwarten daher von der Bundesregierung, dass sie
Einfluss nimmt auf unsere amerikanischen Freunde und
mit dazu beiträgt, dass in den USA endlich Mehrheiten
geschaffen werden für eine Ratifizierung des Statuts.
Deutschland teilt mit den amerikanischen Partnern Ver-
antwortung im Kampf gegen den internationalen Terro-
rismus. Dazu gehört dann auch, dass man den Partner an
seine internationalen Verpflichtungen erinnert. Ein viel-
stimmiges Szenario ist hier wenig hilfreich. Europa muss
entschlossen und geschlossen auftreten und den Appell an
die USA gemeinsam formulieren und vortragen. Das
deutsche Engagement war hier bisher eher zögerlich.
Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Meine Fraktion ist am bal-
digen In-Kraft-Treten des Statuts, an der Arbeitsfähigkeit
des Internationalen Strafgerichtshofes und an der Ratifi-
kation des Statuts durch die USA nicht weniger interes-
siert als die anderen Fraktionen in diesem Haus. Wie die
anderen Fraktionen haben wir dem Ratifikationsgesetz im
Oktober 2000 zugestimmt. Wenn wir auch keine übertrie-
benen Erwartungen hegen, so halten wir dieses Statut mit
seiner Definition schwerster internationaler Verbrechen
und seiner Konstituierung persönlicher Verantwortlich-
keit ungeachtet der Funktion des Täters dennoch für einen
wesentlichen völkerrechtlichen Fortschritt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den an-
deren Fraktionen, insbesondere von der Union, Sie haben
es wieder einmal vorgezogen, einen interfraktionellen
Antrag zu stellen, ohne meine Fraktion auch nur zu fra-
gen, ob sie sich beteiligen will. Es steht ihnen natürlich
frei, die PDS-Fraktion von der Mitzeichnung interfraktio-
neller Anträge auszuschließen. Uns steht es frei, einen sol-
chen Umgang mit unserer Fraktion für unsachlich und in-
diskutabel, ja geradezu lächerlich zu halten. Nach fast
zwölf Jahren Anwesenheit der PDS im Deutschen Bun-
destag sollten wir einen normalen Umgang miteinander
pflegen. Die Erfinder dieses Ausschlussverfahrens bilden
sich offenbar ein, damit der PDS schaden zu können. Aber
die Mehrheit der politisch interessierten Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land lacht nur über Sie und schüttelt
den Kopf. Schneiden Sie endlich die alten Zöpfe ab und
legen Sie sich im Umgang mit der PDS eine neue Frisur
zu. Sie sind schon jetzt hoffnungslos unmodern.
Wir haben einen eigenen, mit dem Antrag der anderen
Fraktionen wortgleichen Antrag gestellt. Wir mussten
kein Wort ändern, weil wir den Text auch als eine der ein-
reichenden Fraktionen voll mittragen können. Mit unse-
rem Antrag wollen wir das eigenartige Verständnis parla-
mentarischer Umgangsformen ad absurdum führen. Wir
wollen unterstreichen, dass wir uns genauso wie die an-
deren Fraktionen als Initiatoren bundesdeutscher An-
strengungen für ein baldiges Wirksamwerden des Inter-
nationalen Strafgerichtshofes betrachten.
Die erste Voraussetzung für dieses Wirksamwerden ist,
dass möglichst alle Staaten dieser Welt dem Statut beitre-
ten und die Jurisdiktion des Gerichtshofes anerkennen.
Bisher sind noch nicht die 60 für das In-Kraft-Treten des
Statuts erforderlichen Ratifikationen hinterlegt. Wir er-
warten, dass vor allem solche einflussreichen Staaten wie
die USA, China und Indien ihre abwartende Haltung auf-
geben und am Statut teilnehmen.
Die Ermahnungen in dem Antrag an die Adresse der
USA sind mit diplomatischer Höflichkeit formuliert, aber
eindeutig. Der Gerichtshof könnte ein Instrument im
Kampf gegen den internationalen Terrorismus sein. Die
USA haben aber ihre destruktive Haltung dem Gerichts-
hof gegenüber nach den Terroranschlägen vom 11. Sep-
tember eher noch verstärkt. Ich musste mich auf der Reise
des Rechtsausschusses nach New York im Oktober letz-
ten Jahres an Ort und Stelle davon überzeugen. Die USA
lehnen nicht nur die Ratifikation ab. Sie bedrohen Nicht-
NATO-Staaten mit dem Entzug von Waffenlieferungen,
wenn sie mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten. Sie
wollen sich nicht damit abfinden, dass der Gerichtshof un-
abhängig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tätig
und damit nicht dem Veto der USA ausgesetzt wird. Das
Ziel ist eindeutig. Es soll ausgeschlossen werden, dass je-
mals ein amerikanischer Soldat, geschweige denn ein Ver-
antwortungsträger, vor den Schranken des Gerichts steht.
Was für andere gilt; soll für die einzige übrig gebliebene
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Weltmacht nicht gelten. Damit kann man sich nicht ab-
finden.
Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung und
ihr Außenminister die Courage aufbringen, ihren ameri-
kanischen Partnern unverblümt die übereinstimmende
Meinung des Deutschen Bundestages zu übermitteln, dass
ihr Verhalten ein Affront gegenüber der internationalen
Staatengemeinschaft ist und dem Kampf gegen den Ter-
rorismus mit nichtmilitärischen Mitteln schadet.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem
Antrag: Rechtsanspruch auf Sozialtarif für
Sprachtelefondienst (Tagesordnungspunkt 17)
Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Der uns hier vor-
liegende Antrag zum Rechtsanspruch auf Sozialtarif für
den Sprachtelefondienst wirkt auf Anhieb sympathisch.
Wer wollte nicht materiell unterprivilegierten Menschen
oder beispielsweise Behinderten günstigere Preise für Te-
lefonanschlüsse gönnen? Bei so viel sozialer Gesinnung
gerät aber die Realität im Telekommunikationssektor aus
dem Blick: Der Sozialtarif ist ein Überbleibsel aus den
Zeiten der Deutschen Bundespost als öffentliches Dienst-
leistungsunternehmen im Sondervermögen der Bundesre-
publik Deutschland und mit Monopol unter anderem im
Sprachtelefondienst. Die Deutsche Telekom gewährt ei-
nen Sozialtarif – wenn auch in veränderter Form – derzeit
noch freiwillig weiter. Eine gesetzliche Verpflichtung
oder auch eine im System liegende Begründung gibt es
aber nicht mehr.
Die Telekommunikation in Deutschland unterliegt
heute im Grundsatz den Regeln der freien Marktwirt-
schaft, des vollständigen Wettbewerbs und demzufolge
betriebswirtschaftlichen Zwängen in den einzelnen Un-
ternehmen. Ergänzt wird dieser Wettbewerb noch durch
eine sektorspezifische, asymmetrische Regulierung zulas-
ten der Deutschen Telekom mit dem Ziel der Marktöff-
nung. Das heißt: Seit der völligen Marktöffnung ab dem
1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt ein
Markt wie andere auch, der zudem dem „alten Monopolis-
ten“ regulatorische Fesseln anlegt, also fast ein Markt wie
der für Lebensmittel, für hauswirtschaftlichen Bedarf,
Zeitungen und Zeitschriften, Körperpflegemittel und per-
sönliche Dienstleistungen und vieles mehr, was zum täg-
lichen Leben gehört und was zum großen Teil bei der Be-
messung von Sozialhilfeleistungen einfließt. Ich frage
Sie: Wäre es nicht schön, es gäbe für alle diese Märkte So-
zialtarife für Arme und Behinderte? Brauchen sie nicht
Essen und die Tageszeitung genauso dringend wie das Te-
lefon? Nun mögen manche antworten: Dort gibt es keine
alten Staatsmonopole mit noch hohen Marktanteilen und
staatlicher Beteiligung. Vorsicht! Wie sieht es denn aus
mit der Marktmacht gewisser Einzelhandelsketten, dem
Marktanteil von Großkonzernen im Bereich von Körper-
pflegemitteln, Medikamenten usw.?
Soweit es um die aus dem alten Monopol gewonnene
Marktmacht geht, ist die Deutsche Telekom strikten Re-
gulierungen unterworfen. Das heißt ganz klar: Eine
Pflicht zum Anbieten eines Sozialtarifs aufgrund einer
marktbeherrschenden Stellung oder des ehemaligen Mo-
nopols kann es im Telekommunikationsmarkt ebenso we-
nig geben wie bei Autos, Flugzeugen oder Zahnpasta.
Eine Frage darf aber durchaus aufgeworfen werden: Ist
es sinnvoll und geboten, aus dem im Telekommunika-
tionsrecht verankerten Element des Universaldienstes
eine Verpflichtung zum Anbieten von Sozialtarifen im ge-
samten TK-Markt zu entwickeln? Dies ist zwar im Tele-
kommunikationsgesetz derzeit nicht vorgesehen, aber
durchaus denkbar. Dagegen spricht, dass nach Auffassung
der Regulierungsbehörde die universell notwendigen
Dienstleistungen derzeit vom Markt flächendeckend und
erschwinglich angeboten werden und dass die Preise im
TK-Sektor insgesamt teilweise drastisch gesunken sind.
Bei den monatlichen Preissteigerungsraten in den letzten
Jahren wirkten sich die Tarife im TK-Bereich stets dämp-
fend aus, weil sie bis heute eine fallende Tendenz aufwei-
sen: Bei Ferngesprächen sind es seit 1998 bis zu 90 Pro-
zent.
Allerdings sehen wir auch, dass bei der Grundgebühr
und im Ortsnetz ein solcher Preisrückgang nicht stattfin-
det und der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom viele
Betroffene mehr belastet als bisher. Das ergibt sich aus de-
ren anderen Bedürfnissen, die weniger auf Ferngespräche
in die USA ausgerichtet sind als auf eine jederzeitige Er-
reichbarkeit und auf Anrufe im Orts- und Nahbereich.
Deshalb nützt diesem Personenkreis das neue Gesprächs-
guthaben-Modell relativ wenig, zumal das Guthaben so-
fort verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Monats im Te-
lekomnetz verbraucht wurde. Auch der Hinweis auf noch
niedrigere Gesprächsgebühren bei Wettbewerbern hilft
hier nicht weiter, weil deren Gebühren nicht von der Deut-
schen Telekom übernommen werden. Kritik daran wie-
derum halten wir für ziemlich absurd: Wer von einem Un-
ternehmen nicht nur niedrigere Sondertarife, sondern
auch noch deren Finanzierung in die Kassen der Konkur-
renz verlangt, lebt nicht auf dieser Welt.
Dennoch spricht einiges dafür, die Situation der be-
troffenen Menschen künftig genau im Auge zu behalten.
Meiner Auffassung nach geht es aber dabei nicht nur um
den Sprachtelefondienst – hier greift der PDS-Antrag viel
zu kurz –, sondern um die Teilnahme der gesamten Be-
völkerung an der viel beschworenen Informationsgesell-
schaft. Wer die vielen Warnungen vor der digitalen Spal-
tung der Gesellschaft ernst nimmt und damit sagt, es
gehöre zum allgemeinen Lebensbedarf, zu telefonieren
und beispielsweise einen Zugang zum Internet zu haben,
muss Instrumente dafür entwickeln.
Was die Verbindungsgebühren betrifft – und nur um die
geht es hier –, bestehen, wenn man Handlungsbedarf
sieht, zwei Wege offen:
Erstens. Entweder wir beschreiten den, wie erwähnt,
möglichen Weg der Universaldienstverpflichtung. Dann
ist aber auch klar, dass dies nicht einfach nach dem PDS-
Modell einem Unternehmen aufgedrückt werden darf,
sondern dass dies per Umlage in einem Fonds von allen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22013
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Marktteilnehmern zu finanzieren ist. Bisher gibt es aber
solche Fonds in Deutschland nur auf dem Papier. Ich be-
zweifle, dass jemand ernsthaft wegen einigen Millionen
Euro einen solch gigantischen Mechanismus in Bewe-
gung setzen will, der mehr Berechnungs-, Verwaltungs-
und Verteilungskosten verursacht, als bei den Betroffenen
letztlich ankommt.
Zweitens. Die Alternative dazu finden wir im Sozial-
hilferecht. Es sieht nach dem „Statistikmodell“ vor, bei
der Berechnung der Regelsätze den Stand und die Ent-
wicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten
und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Dabei sol-
len die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchs-
ausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgrup-
pen zugrunde gelegt werden. Demnach müsste sich das
veränderte Preisgefüge in der Telekommunikation ein-
schließlich der Modifizierung des Sozialtarifs dort nie-
derschlagen. So sind derzeit für Telefon- und Postge-
bühren monatlich rund 23 Euro vorgesehen. Sollte die
neue Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt sein,
so muss dies spätestens bei der für die nächste Legislatur-
periode geplanten Sozialhilfereform bzw. bei der Novel-
lierung des BSHG geschehen.
Gleichzeitig verweise ich auf die ohnehin für 2003 ge-
plante Überarbeitung des Telekommunikationsrechts. Bei
diesem Anlass sollten wir prüfen, ob der Markt die unab-
dingbaren TK-Dienstleistungen flächendeckend und zum
erschwinglichen Preis – auch für benachteiligte Bevölke-
rungsgruppen – dauerhaft erbringt. In diese Debatte
gehört der gesamte Universaldienst: Telefonzellen, breit-
bandiges Internet, öffentliche Einrichtungen wie Schulen,
Bibliotheken, Internetcafes, Sondertarife und gleichwer-
tiges Angebot in der Fläche.
Es geht aber auch um die Finanzierung solcher Ange-
bote, wenn man von der Auffassung abkommt, der Markt
gewährleiste das gesellschaftlich Notwendige nicht oder
nicht ausreichend. Auch dies wiederum kann nicht isoliert
betrachtet werden von der Markt- und Wettbewerbsent-
wicklung insgesamt. Die TKG-Novelle dreht sich daher
auch um fairen Wettbewerb, effiziente Regulierung, um
den Marktbegriff und um die Marktabgrenzung, um Effi-
zienz, Abbau und Neujustierung der Regulierung und um
die Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens.
Zusammenfassend: Der Antrag der PDS, Drucksache
14/5831, greift zu kurz. Für sich allein genommen würde
er kontraproduktiv wirken. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU):Über den An-
trag der PDS soll durch eine Änderung des Telekommu-
nikationsgesetzes ein Rechtsanspruch auf Sozialtarif im
Sprachtelefondienst geschaffen werden. Wir haben den
Antrag im Juli 2001 im Wirtschaftsausschuss beraten und
mehrheitlich dessen Ablehnung empfohlen.
Die von der ehemals Deutschen Bundespost einge-
führte telefontarifliche Vergünstigung für Einkommens-
schwache wurde nach der Privatisierung von der Deut-
schen Telekom AG auf freiwilliger Basis übernommen.
Sie bietet einen so genannten Sozialtarif für Kunden an,
die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
sind, BAföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbe-
hindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens
90 Prozent sind. Bis zum 1. Dezember 1999 wurde ein Be-
trag von 13,57 DM netto für die beiden erstgenannten
Voraussetzungen und 17,05 DM für die letztgenannte Be-
dingung pro Monat von der Grundgebühr abgezogen.
Zum 1. Dezember desselben Jahres stellte die DTAG ihre
freiwillig angebotene Sozialtarifregelung um. Demnach
wird der Sozialtarif nicht mehr von der monatlichen
Grundgebühr abgezogen, sondern gilt für tatsächlich ver-
telefonierte Standardverbindungen im T-Net. Er kann we-
der ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungs-
zeitraum übertragen werden. Die Höhe der
Vergünstigungen bleibt jedoch je nach berechtigtem Per-
sonenkreis identisch mit den zuvor gewährten Tarifen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post hat diese Regelung nicht als genehmigungspflichtig
nach § 25 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes einge-
ordnet, da die Gewährung dieser Vergünstigung aus so-
zialen Gründen als Verzicht auf eine Entgeltforderung der
DTAG einzuordnen sei. Die gewährten Vergünstigungen
sind freiwillige Leistungen, auf deren Gestaltung im Ein-
zelnen im Rahmen der Telekommunikationsgesetzge-
bung kein Einfluss genommen werden kann – es sei denn,
der Bund oder die Länder übernehmen die Kosten. Die
seit dem 1. Dezember 1999 von der DT AG umstruktu-
rierten Verrechnungsmodalitäten der Sozialtarife fallen in
den Rahmen der Preisgestaltungsfreiheit eines Telekom-
munikationsunternehmens und sind sicherlich nicht unter
Kostengesichtspunkten zu sehen, sondern auch unter dem
Aspekt einer Imagewerbung im Wettbewerbsbereich, vor
allem für ein marktbeherrschendes Unternehmen.
Der Antrag der PDS wird von der CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion abgelehnt.
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):Glaubt man dem hier zur Debatte stehenden Antrag
der PDS, reden wir heute zu später Stunde über eine
scheinbar sträfliche Vernachlässigung der sozialen Ge-
rechtigkeit im Bereich der Telekommunikation durch die
Regierungskoalition. Denn in ihrem Antrag kritisiert die
PDS, sozial Schwache würden durch zu hohe Kosten sys-
tematisch vom Telefonieren abgehalten. Genauer besehen
geht es der PDS allerdings darum, dass die Ermäßigung
nicht mehr auf die Grundgebühr, sondern durch Ge-
sprächsguthaben erfolgt, die aber nur bei der Telekom und
nicht bei anderen Anbietern einzulösen sind. Also geht es
gar nicht darum, dass nun Menschen Telefonate von ele-
mentarer Bedeutung deswegen unterlassen müssen, weil
ihnen eine Vergünstigung gestrichen ist, sondern die PDS
fordert, dass die Vergünstigung in anderer, günstigerer
Form erfolgt.
Vielleicht wäre so tatsächlich der eine oder andere
Euro an Gesprächsgebühren mehr für die Menschen mit
Anspruch auf Sozialtarif zu erlösen. Aber genau genom-
men verweist die Forderung wieder einmal auf die satt-
sam bekannte Gier der PDS-Forderungen: die schönen
Seiten des Marktes mitnehmen und zugleich den Markt
außer Kraft setzen, wenn man sich davon noch Günstige-
res erhofft.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222014
(C)
(D)
(A)
(B)
Schauen Sie sich die Fakten und Zahlen an! Die Ent-
wicklung geht doch in eine völlig andere Richtung, als Sie
uns hier in ihrem Antrag glauben machen wollen. Natür-
lich ist es richtig, dass die Kosten für die Telekommu-
nikation in Deutschland immer noch vergleichsweise
hoch sind. Aber das Problem lösen Sie doch nicht mit
mehr Planwirtschaft. Im Gegenteil liegt die Erklärung
darin, dass wir zu spät mit dem Wettbewerb begonnen ha-
ben und dass er noch nicht weit genug geht. Aber immer-
hin hat der Wettbewerb im Telekommunikationssektor
schon dazu geführt, dass die Kosten fürs Telefonieren seit
Jahren rückläufig sind. Da kann ich Ihnen nur einen Blick
in das Statistische Jahrbuch empfehlen: Allein seit 1995
haben sich die Ausgaben der privaten Haushalte in
Deutschland für die Telekommunikation von Jahr zu Jahr
kontinuierlich verringert, ihr Anteil an den Haushaltsaus-
gaben ist um ein Fünftel gesunken.
Wenn die Preise also in summa fallen, wie ließe sich
die Behauptung aufrechterhalten, die Hürden würden im-
mer größer? Da braucht man schon eine gehörige Portion
Fantasie. Nein, statt ein privates Unternehmen zu behan-
deln wie eine Sozialbehörde, muss die Politik weiter in
Richtung mehr Wettbewerb gehen; denn nur so erreicht
man geringere Kosten für die Verbraucher. Erst im Januar
hat die Deutsche Telekom angekündigt, ihre Preise für das
Ortsnetz zu senken. Das ist natürlich nicht freiwillig ge-
schehen, weil Ron uns etwa den Sommer bringen will.
Nein, vielmehr hat die Regulierungsbehörde Post und Te-
lekommunikation die Gefahr von Quersubventionierun-
gen gesehen und deswegen angemahnt, dass die Ge-
spräche im Ortsnetz billiger werden müssen. Und siehe
da: Es geht.
Das ist doch ein gutes Beispiel dafür, wie Wettbewerb
im Telekommunikationssektor von der Politik positiv be-
einflusst wird. Und in diese Richtung müssen wir weiter
gehen. Bei Ferngesprächen haben wir es ja erlebt: Mehr
Wettbewerb führt zu geringeren Kosten bei den Verbrau-
chern. Und so muss es auch im Ortsnetz werden. Denn nur
so erreichen wir, dass auch die Leute mit den kleinen
Geldbeuteln stärker von den großen Vorteilen der Infor-
mationsgesellschaft profitieren können.
Mit Ihrem Antrag aber wollen Sie die Telekom wieder
als Staatsunternehmen behandeln – als hätten wir in den
letzten Jahren nicht gesehen, dass der Weg in die Kon-
kurrenz schon mühsam genug für den alten Tanker ist.
Und als hätte es nicht die positiven Folgen des Wettbe-
werbs gegeben. Auf soziale Fragen muss man heute neue
Antworten geben, nicht nostalgische.
Rainer Funke (FDP): Der jetzt zu beratende Antrag
der PDS auf Rechtsanspruch auf Sozialtarif für Sprachte-
lefondienst kann eigentlich auch nur von der PDS kom-
men. Denn offensichtlich hat die PDS unser marktwirt-
schaftliches System noch nicht recht durchschaut.
Der Rechtsanspruch auf Sozialtarife kann sich nach
unserer Wirtschaftsordnung nicht gegen Unternehmen,
die am Wettbewerb am Markt teilnehmen, richten, son-
dern nur und in erster Linie gegen den Staat. Das schließt
nicht aus, dass Sozialtarife freiwillig von Unternehmen
gewährt werden, wie dies die Deutsche Telekom in vor-
bildlicher Weise auch tut. Direkte Ansprüche des sozial
Schwachen auf Sozialtarife gegen einzelne Unternehmen
kann der Staat jedoch nicht verordnen. Dies ist richtig so,
weil inzwischen auch die Telefondienste erfreulicher-
weise dem Wettbewerb unterstellt sind. Wenn einzelnen
Unternehmen Auflagen hinsichtlich der Sozialtarife auf-
erlegt werden, wären sie weniger wettbewerbsfähig als
andere Unternehmen, die diese Auflage nicht zu erfüllen
haben. Wir wollen aber die gleichen Wettbewerbsvoraus-
setzungen für alle Teilnehmer am Wettbewerb schaffen.
Nun könnte man dagegen einwenden, dass dann eben
allen Wettbewerbern zur Auflage gemacht wird, bei be-
stimmten Voraussetzungen Sozialtarife zu gewähren.
Dies widerspricht aber unseren marktwirtschaftlichen
Grundsätzen, dass soziale Daseinsvorsorge vom Staat zu
erbringen ist und der Staat dann auch seinerseits zu defi-
nieren hat, unter welchen Voraussetzungen Sozialleistun-
gen gewährt werden.
Im Übrigen verkennt der Antrag der PDS, dass Sprach-
telefondienste inzwischen nicht im nationalen Wettbe-
werb erbracht werden, sondern im internationalen. Da
ausländischen Unternehmen solche Rechtsansprüche auf
Sozialtarife nicht auferlegt werden können, würde man
mit der Einführung eines solchen Sozialtarifs die Wettbe-
werbsfähigkeit der hier ansässigen deutschen Unterneh-
men einschränken.
Nach allem ist der Antrag der PDS gut gemeint, leider
aber wenig durchdacht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22015
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin