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    547. Mit: 1
    548. desZweiten: 1
    549. Weltkriegs: 1
    550. überhaupt: 1
    551. keine: 1
    552. Herabwürdigungderjenigen: 1
    553. deutschen: 1
    554. verbunden,: 1
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    556. wei-tergekämpft: 1
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    559. dazu: 1
    560. Staatund: 1
    561. Heimatland: 1
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    566. Übrige: 1
    567. Gespräch: 1
    568. zwischenden: 1
    569. Generationen: 1
    570. Geschichtsschreibung: 1
    571. überlas-sen: 1
    572. sollte.\n: 1
    573. Vielen: 1
    574. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Volker Jung und Franz Romer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21859 A Benennung der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Wolfgang Thierse und Dr. Antje Vollmer als ordentliche Mitglieder für den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes . . . 21859 A Benennung der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Peter Struck und Rezzo Schlauch als Stellvertreter für den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes . . . . . . . . . . . . 21859 A Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 21859 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 20, 23 c und 28 c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21860 A Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 21860 B Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Men- schen und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 14/8043, 14/8331) 21860 B – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Gleichstellung behin- derter Menschen und zur Ände- rung anderer Gesetze (Drucksachen 14/7420, 14/8331) 21860 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auschusses für Arbeit und Sozialord- nung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Informationsan- gebot der Bundesregierung barriere- frei gestalten (Drucksachen 14/5985, 14/8331) . . . . 21860 C c) Antrag der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der PDS: Realitätsnaher Ausgleich für Be- hinderte durch Anhebung derPausch- beträge gemäß § 33 b des Einkom- mensteuergesetzes und durch Um- wandlung in echte Freibeträge (Drucksache 14/8313) . . . . . . . . . . . . . 21860 D Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 21860 D Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21862 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21864 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 21866 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21868 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21869 B Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . 21870 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21872 A Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21873 A Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 21873 C Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21875 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21877 C Karl-Hermann Haack, Beauftragter der Bun- desregierung für die Belange der Behinderten 21878 D Plenarprotokoll 14/221 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 221. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Peter Rauen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Bündnis für Arbeit gescheitert – Reformen endlich umsetzen (Drucksache 14/8041) . . . . . . . . . . . . . . . 21881 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Matthias Wissmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Politik für mehr Beschäfti- gung statt organisationspolitischem Aktionismus (Drucksache 14/8363) . . . . . . . . . . . . . . . 21881 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 21881 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 21883 C Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21886 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21888 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 21889 D Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21890 D Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21892 B Matthias Wissmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21894 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21895 D Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 21897 A Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21898 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21898 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21898 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21900 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 21901 D Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21903 B Tagesordnungspunkt 5: Wahl des Präsidenten des Bundesrech- nungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21904 C Wahl von Dr. Dieter Engels zum Präsiden- ten des Bundesrechnungshofes . . . . . . . . . 21909 C Dank an Frau Dr. Hedda von Wedel für ihre Arbeit als Präsidentin des Bundes- rechnungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21909 C Tagesordnungspunkt 27: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes (Drucksache 14/8223) . . . . . . . . . . . . . 21905 B b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Drucksache 14/8286) . . . . . . . . . . . . . 21905 B c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entsorgung von Alt- fahrzeugen (Altfahrzeug-Gesetz) (Drucksache 14/8343) . . . . . . . . . . . . . 21905 C d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Repu- blik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin- derung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 14/8213) . . . . . . . . . . . . . 21905 C e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 6 vom 21. Oktober 1999 zu der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (Drucksache 14/8215) . . . . . . . . . . . . . 21905 D f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Juni 2001 zwischen derRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi- schen Republik über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken über den Rhein, die nicht in der Baulast der Vertragsparteien liegen (Drucksache 14/8216) . . . . . . . . . . . . . 21905 D g) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Februar 1998 über die Vor- rechte und Befreiungen der Kommis- sion zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (Drucksache 14/8217) . . . . . . . . . . . . . 21905 D h) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltver- träglichkeitsprüfung im grenzüber- schreitenden Rahmen sowie zu der auf Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002II der zweiten Konferenz der Parteien in Sofia am 27. Februar 2001 beschlosse- nen Änderung des Übereinkommens (Espoo-Vertragsgesetz) (Drucksache 14/8218) . . . . . . . . . . . . 21906 A i) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Wahrneh- mung schifffahrtspolizeilicherAufga- ben auf dem deutsch-französischen Rheinabschnitt (Drucksache 14/8219) . . . . . . . . . . . . 21906 A j) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusammenschluss der deutschen Autobahn A 17 und der tschechi- schen Autobahn D 8 an der gemein- samen Staatsgrenze durch Errich- tung einer Grenzbrücke (Drucksache 14/8220) . . . . . . . . . . . . 21906 B k) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken im nachgeordneten Straßennetz (Drucksache 14/8224) . . . . . . . . . . . . 21906 B l) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Öffentlich- keit vor angedrohten und vorgetäuschten Straftaten („Trittbrettfahrergesetz“) (Drucksache 14/8201) . . . . . . . . . . . . 21906 B m) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) (Drucksache 14/8360) . . . . . . . . . . . . 21906 C n) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Willi Brase, Klaus Barthel (Starn- berg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeord- neten Christian Simmert, Hans-Josef Fell, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 14/8359) . . . . . . . . . . . . 21906 C o) Antrag der Abgeordneten Sabine Jünger, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Null- promille für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (Drucksache 14/6809) . . . . . . . . . . . . 21906 D p) Antrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Evelyn Kenzler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Aufgaben des jüngsten Mit- gliedes des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/8166) . . . . . . . . . . . . 21906 D q) Antrag der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Petra Bläss, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Bun- deswehreinheiten aus der Golfregion zurückziehen (Drucksache 14/8270) . . . . . . . . . . . . 21906 D in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Margot von Renesse, und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammen- hang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellengesetz) (Drucksache 14/8394) . . . . . . . . . . . . . . . 21907 A Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines post- und telekommunika- tionsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (Drucksachen 14/7921, 14/8342) . . . . 21907 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 27. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über soziale Sicherheit (Drucksachen 14/8212, 14/8377) . . . . 21907 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 III wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundes- eisenbahnvermögen und in den Unter- nehmen der Deutschen Bundespost (Drucksachen 14/8044, 14/8350, 14/8351) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21907 D e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Gesetzes zur Durchführung der Ge- meinsamen Marktorganisationen (Drucksachen 14/8012 (neu), 14/8341) 21908 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Techno- logie zu der Verordnung der Bundes- regierung: Neunundneunzigste Ver- ordnung zur Änderung der Ausfuhr- liste – Anlage AL zur Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/7388, 14/7514 Nr. 2.1, 14/8149) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21908 B g) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 11 a über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 14/8229) . . . . . . . . . . . . . 21908 B h) – m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 356, 357, 358, 359, 360, 361 zu Petitionen (Drucksachen 14/8289, 14/8290, 14/8291, 14/8292, 14/8293, 14/8294) 21908 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundeszentral- registergesetzes – 4. BZRGÄndG (Drucksachen 14/6814, 14/7837, 14/8191, 14/8358) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21909 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Einführung des diagnoseorien- tierten Fallpauschalensystems für Kran- kenhäuser (Fallpauschalengesetz) (Drucksachen 14/6893, 14/7421, 14/7461, 14/7824, 14/7862, 14/8239, 14/8362) . . . 21909 B Tagesordnungspunkt 6: Wahl des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21909 D Wahl des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) zum Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21915 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung derBundes- regierung zur Klage der Bayerischen Staatsregierung gegen die Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetz- lichen Krankenversicherung . . . . . . . . . 21910 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 21910 B Jochen Riebel, Staatsminister (Hessen) . . . . . 21912 B Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21913 D Dr. Dieter Thomae FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 21914 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21916 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 21917 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21918 C Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . 21919 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21921 A Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) SPD 21922 B Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21923 B Dr. Hansjörg Schäfer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21924 B Thomas Sauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21925 C Tagesordnungspunkt 9: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen derKinder- und Jugendhilfe in Deutschland – Elfter Kinder- und Jugendbericht – mit der Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksache 14/8181) . . . . . . . . . . . . . . . 21927 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21927 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21930 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21932 B Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21934 C Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21936 A Christel Humme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21937 B Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21938 C Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21940 C Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . 21941 D Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002IV Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Dr. Heinz Riesenhuber, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Steuerliche Rahmen- bedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter (stock options) verbessern (Drucksachen 14/5318, 14/8150) . . . . 21942 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Steuer beim Aktientausch (Drucksachen 14/3009, 14/6398) . . . . 21942 D Nina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21942 D Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 21944 A Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21946 B Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . 21947 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . 21948 B Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21949 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Modernisierung des Stiftungs- rechts (Drucksache 14/8277) . . . . . . . . . . . . . . . 21950 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 21950 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 21951 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21953 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21955 C Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21956 D Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21957 D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21959 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21961 A Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Ulrich Adam, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Abschaf- fung der Kapazitätsbeschränkungen für Werften in Mecklenburg- Vorpommern (Drucksachen 14/6950, 14/8050) . . . . 21962 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Techno- logie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Dr. Ditmar Staffelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Werner Schulz (Leipzig), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Faire Wettbewerbsbedin- gungen für die Werftindustrie in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksachen 14/7295, 14/8051) . . . . 21962 B Ilse Janz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21962 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . 21964 D Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 21966 A Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 21967 A Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21968 C Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21969 D Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21971 B Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 21972 A Ilse Janz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21972 B Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . 21974 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhGÄndG) (Drucksache 14/8276) . . . . . . . . . . . . . . . 21975 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21976 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21977 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . 21978 A Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21979 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21979 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21980 A Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21980 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21982 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21982 D Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21983 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 21983 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 V Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Übergangs- lösung für Umsatzbesteuerung von Sportanlagen (Drucksachen 14/7285, 14/8385) . . . . . . . 21985 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der PDS: Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt- Sportanlagen (Drucksache 14/8375) . . . . . . . . . . . . . . . 21985 A Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Brigitte Adler, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Michaele Hustedt, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Deutsche Exportinitiative – Er- neuerbare Energien (Drucksache 14/8278) . . . . . . . . . . . . . . . 21985 B Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21985 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21987 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21988 C Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21989 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . 21990 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 21991 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Drucksache 14/7193) . . . . . . . . . . . . . . . 21991 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Ratifizierung des Statuts des Internationalen Straf- gerichtshofes (Drucksache 14/8245) . . . . . . . . . . . . . . . 21992 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der PDS: Ratifizie- rung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (Drucksache 14/8374) . . . . . . . . . . . . . . . 21992 A Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Rechtsan- spruch auf Sozialtarif für Sprachtelefon- dienst (Drucksachen 14/5831, 14/6931) . . . . . . . 21992 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 21992 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 21995 A Anlage 2 Alphabetisches Verzeichnis der Teilnehmer an der Wahl des Präsidenten des Bundes- rechnungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21995 D Anlage 3 Alphabetisches Verzeichnis der Teilnehmer an der Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrech- nungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21998 A Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Einführung des diagnose-orientier- ten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser – Fallpauschalengesetz (FPG) (Zusatztagesord- nungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22000 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Übergangslösung für Um- satzbesteuerung von Sportanlagen – des Antrags: Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002VI (Tagesordnungspunkt 12 und Zusatztagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22000 C Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22000 C Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 22001 B Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 22002 A Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22003 A Dr. Klaus Kinkel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22004 A Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22004 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Tagesordnungs- punkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22005 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22005 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 22006 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22006 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22007 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22008 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: Ratifizierung des Statuts des Interna- tionalen Strafgerichtshofes (Tagesordnungs- punkt 16 und Zusatztagesordnungspunkt 7) . . 22008 B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . . 22008 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . 22010 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22010 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22011 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 22012 B Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Rechts- anspruch auf Sozialtarif für Sprachtelefon- dienst (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . 22013 A Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . 22013 A Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . 22014 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22014 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22015 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 Gerhard Jüttemann 21993 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21995 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 28.02.2002 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 28.02.2002 Caesar, Cajus CDU/CSU 28.02.2002 Carstens (Emstek), CDU/CSU 28.02.2002 Manfred Carstensen CDU/CSU 28.02.2002 (Nordstrand), Peter H. Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28.02.2002 Herta Dr. Eckardt, Peter SPD 28.02.2002 Fischer (Homburg), SPD 28.02.2002 Lothar Dr. Friedrich CDU/CSU 28.02.2002 (Erlangen), Gerhard Friedrich (Altenburg), SPD 28.02.2002 Peter Graf (Friesoythe), SPD 28.02.2002 Günter Hartnagel, Anke SPD 28.02.2002 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 28.02.2002 Heubaum, Monika SPD 28.02.2002** Holetschek, Klaus CDU/CSU 28.02.2002 Ibrügger, Lothar SPD 28.02.2002** Imhof, Barbara SPD 28.02.2002 Irber, Brunhilde SPD 28.02.2002 Irmer, Ulrich FDP 28.02.2002 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 28.02.2002 DIE GRÜNEN Leidinger, Robert SPD 28.02.2002 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 28.02.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.02.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 28.02.2002* Lippmann, Heidi PDS 28.02.2002 Dr. Meyer (Ulm), SPD 28.02.2002 Jürgen Moosbauer, Christoph SPD 28.02.2002 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an derWahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben Ostrowski, Christine PDS 28.02.2002 Pau, Petra PDS 28.02.2002 Dr. Pfaff, Martin SPD 28.02.2002 Roos, Gudrun SPD 28.02.2002 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 28.02.2002 Rühe, Volker CDU/CSU 28.02.2002 Schily, Otto SPD 28.02.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.02.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.02.2002 Hans Peter Dr. Schubert, Mathias SPD 28.02.2002 Schuhmann SPD 28.02.2002 (Delitzsch), Richard Seehofer, Horst CDU/CSU 28.02.2002 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.02.2002 Strebl, Matthäus CDU/CSU 28.02.2002 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.02.2002 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.02.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 28.02.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Adam, Ulrich Adler, Brigitte Aigner, Ilse Albowitz, Ina Altmann (Aurich), Gila Andres, Gerd Arndt-Brauer, Ingrid Arnold, Rainer Austermann, Dietrich Bachmaier, Hermann Bahr, Ernst Balt, Monika Barnett, Doris Dr. Bartels, Hans-Peter Barthel (Berlin), Eckhardt Barthel (Starnberg), Klaus Barthle, Norbert Dr. Bartsch, Dietmar Dr. Bauer, Wolf Baumann, Günter Baumeister, Brigitte Beck (Bremen), Marieluise Beck (Köln), Volker Becker-Inglau, Ingrid Beer, Angelika Belle, Meinrad Dr. Berg, Axel Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bernhardt, Otto Berninger, Matthias Bertl, Hans-Werner Bettin, Grietje Beucher, Friedhelm Julius Bierling, Hans-Dirk Bierstedt,Wolfgang Bierwirth, Petra Bindig, Rudolf Binding (Heidelberg), Lothar Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Bläss, Petra Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Blumenthal, Antje Bodewig, Kurt Dr. Böhmer, Maria Bonitz, Sylvia Borchert, Jochen Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Bosbach, Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Böttcher, Maritta Brandner, Klaus Brandt-Elsweier, Anni Brase, Willi Dr. Brauksiepe, Ralf Braun (Augsburg), Hildebrecht Breuer, Paul Brinkmann (Hildesheim), Bernhard Brinkmann, Rainer Bruckmann, Hans-Günter Brüderle, Rainer Brudlewsky, Monika Bühler (Bruchsal), Klaus Bulling-Schröter, Eva Buntenbach, Annelie Burchardt, Ursula Dr. Bürsch, Michael Bury, Hans Martin Büttner (Ingolstadt), Hans Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Claus, Roland Dr. Danckert, Peter Dautzenberg, Leo Dehnel, Wolfgang Deichmann, Christel Deittert, Hubert Deligöz, Ekin Deß, Albert Diemers, Renate Dietert-Scheuer, Amke Diller, Karl Dörflinger, Thomas Doss, Hansjürgen Dött, Marie-Luise Dreßen, Peter Dr. Dückert, Thea Dzembritzki, Detlef Dzewas, Dieter Dr. Eckardt, Peter Edathy, Sebastian Ehlert, Heidemarie Eich, Ludwig Eichhorn, Maria Eichstädt-Bohlig, Franziska Dr. Eid, Uschi Elser, Marga Enders, Peter Eppelmann, Rainer Erler, Gernot Ernstberger, Petra van Essen, Jörg Eymer (Lübeck), Anke Falk, Ilse Faße, Annette Dr. Faust, Hans Georg Feibel, Albrecht Fell, Hans-Josef Dr. Fink, Heinrich Fink, Ulf Fischbach, Ingrid Fischer (Berlin), Andrea Fischer (Karlsruhe-Land), Axel E. Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Frankfurt), Joseph Flach, Ulrike Fograscher, Gabriele Follak, Iris Formanski, Norbert Fornahl, Rainer Forster, Hans Francke, Klaus Frankenhauser, Herbert Freitag, Dagmar Friedhoff, Paul K. Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter Friedrich (Bayreuth), Horst Friedrich (Mettmann), Lilo Fritz, Erich G. Fromme, Jochen-Konrad Fuchs (Köln), Anke Dr. Fuchs, Ruth Fuchtel, Hans-Joachim Fuhrmann, Arne Funke, Rainer Ganseforth, Monika Dr. Gehb, Jürgen Gehrcke, Wolfgang Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Gilges, Konrad Girisch, Georg Gleicke, Iris Glos, Michael Gloser, Günter Dr. Göhner, Reinhard Goldmann, Hans-Michael Göllner, Uwe Göring-Eckardt, Katrin Götz, Peter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221996 (C) (D) (A) (B) Dr. Götzer, Wolfgang Gradistanac, Renate Graf (Rosenheim), Angelika Grasedieck, Dieter Dr. Grehn, Klaus Griefahn, Monika Griese, Kerstin Grießhaber, Rita Grill, Kurt-Dieter Gröhe, Hermann Großmann, Achim Grotthaus, Wolfgang Grund, Manfred Dr. Grygier, Bärbel Günther (Duisburg), Horst Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hacker, Hans-Joachim Häfner, Gerald Hagemann, Klaus Freiherr von Hammerstein, Carl-Detlev Hampel, Manfred Hartenbach, Alfred Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Hasenfratz, Klaus Hauer, Nina Haupt, Klaus Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hauser (Bonn), Norbert Dr. Haussmann, Helmut Heiderich, Helmut Heil, Hubertus Heinen, Ursula Heinrich, Ulrich Heise, Manfred Helias, Siegfried Hemker, Reinhold Hempelmann, Rolf Dr. Hendricks, Barbara Henke, Hans Jochen Hermann, Winfried Hermenau, Antje Herzog, Gustav Hiksch, Uwe Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hirche, Walter Hofbauer, Klaus Höfer, Gerd Hoffmann (Wismar), Iris Hoffmann (Chemnitz), Jelena Hoffmann (Darmstadt), Walter Höfken, Ulrike Hofmann (Volkach), Frank Hohmann, Martin Dr. Höll, Barbara Hollerith, Josef Holzhüter, Ingrid Homburger, Birgit Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hörster, Joachim Hovermann, Eike Dr. Hoyer, Werner Hübner, Carsten Humme, Christel Hüppe, Hubert Hustedt, Michaele Ibrügger, Lothar Imhof, Barbara Iwersen, Gabriele Jaffke, Susanne Jäger, Renate Janovsky, Georg Janssen, Jann-Peter Janz, Ilse Jelpke, Ulla Dr. Jens, Uwe Dr.-Ing. Jork, Rainer Jung (Düsseldorf), Volker Jünger, Sabine Jüttemann, Gerhard Dr. Kahl, Harald Kahrs, Johannes Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kasparick, Ulrich Kaspereit, Sabine Kastner, Susanne Kauder, Volker Kelber, Ulrich Kemper, Hans-Peter Dr. Kinkel, Klaus Kirschner, Klaus von Klaeden, Eckart Klappert, Marianne Klinkert, Ulrich Klose, Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich L. Kolbow, Walter Königshofen, Norbert Kopp, Gudrun Koppelin, Jürgen Körper, Fritz Rudolf Kors, Eva-Maria Kortmann, Karin Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Dr. Köster-Loßack, Angelika Kramme, Anette Kraus, Rudolf Kressl, Nicolette Dr. Krogmann, Martina Kröning, Volker Krüger-Leißner, Angelika Kubatschka, Horst Küchler, Ernst Kuhn, Werner Kühn-Mengel, Helga Kumpf, Ute Kunick, Konrad Dr. Küster, Uwe Kutzmutz, Rolf Labsch, Werner Lambrecht, Christine Lamers, Karl Dr. Lamers, (Heidelberg), Karl A. Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Lange, Brigitte Lange (Backnang), Christian von Larcher, Detlev Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehder, Christine Lehn, Waltraud Lemke, Steffi Lengsfeld, Vera Lenke, Ina Lennartz, Klaus Lensing, Werner Dr. Leonhard, Elke Letzgus, Peter Lewering, Eckhart Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippelt, Helmut Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. Lischewski, Manfred Lohmann (Neubrandenburg), Götz-Peter Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Lörcher, Christa Lösekrug-Möller, Gabriele Dr. Loske, Reinhard Lotz, Erika Lötzer, Ursula Louven, Julius Dr. Lucyga, Christine Dr. Luft, Christa Lüth, Heidemarie Dr. Luther, Michael Maaß (Herne), Dieter Maaß (Wilhelmshaven), Erich Maier, Pia Mante, Winfried Manzewski, Dirk Marhold, Tobias Mark, Lothar Marquardt, Angela Marschewski (Recklinghausen), Erwin Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckel, Markus Meckelburg, Wolfgang Mehl, Ulrike Dr. Meister, Michael Merten, Ulrike Mertens, Angelika Merz, Friedrich Metzger, Oswald Michelbach, Hans Mogg, Ursula Mosdorf, Siegmar Müller (Zittau), Christian Müller (Kirchheim), Elmar Dr. Müller, Gerd Müller (Völklingen), Jutta Müller (Köln), Kerstin Müller (Berlin), Manfred Müller (Düsseldorf), Michael Nachtwei, Winfried Nahles, Andrea Naumann, Kersten Neuhäuser, Rosel Neumann (Bremen), Bernd Neumann (Bramsche), Volker Nickels, Christa Niebel, Dirk Dr. Niehuis, Edith Dr. Niese, Rolf Nietan, Dietmar Nolte, Claudia Nolting, Günther Friedrich Nooke, Günter Obermeier, Franz Oesinghaus, Günter Onur, Leyla Opel, Manfred Ortel, Holger Ost, Friedhelm Ostertag, Adolf Oswald, Eduard Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Otto (Erfurt), Norbert Özdemir, Cem Palis, Kurt Papenroth, Albrecht Parr, Detlef Dr. Paziorek, Peter Pfannenstein, Georg Pfeifer, Anton Pflug, Johannes Dr. Pflüger, Friedbert Philipp, Beatrix Dr. Pick, Eckhart Pieper, Cornelia Pofalla, Ronald Polenz, Ruprecht Poß, Joachim Pretzlaff, Marlies Probst, Simone Dr. Protzner, Bernd Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter Rauber, Helmut Rauen, Peter Rehbock-Zureich, Karin Reichard (Dresden), Christa Reiche, Katherina Dr. Reimann, Carola von Renesse, Margot Rennebach, Renate Repnik, Hans-Peter Reuter, Bernd Dr. Rexrodt, Günter Dr. Richter, Edelbert Riegert, Klaus Riemann-Hanewinckel, Christel Dr. Riesenhuber, Heinz Robbe, Reinhold Romer, Franz Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm Dr. Rose, Klaus Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21997 (C) (D) (A) (B) Röspel, René Rossmanith, Kurt J. Dr. Rossmann, Ernst Dieter Roth (Gießen), Adolf Roth (Speyer), Birgit Roth (Heringen), Michael Dr. Röttgen, Norbert Rübenkönig, Gerhard Rupprecht, Marlene Sauer, Thomas Schäfer, Anita Dr. Schäfer, Hansjörg Schaich-Walch, Gudrun Scharping, Rudolf Dr. Schäuble, Wolfgang Schauerte, Hartmut Scheel, Christine Scheelen, Bernd Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Schemken, Heinz Schenk, Christina Scherhag, Karl-Heinz Dr. Scheu, Gerhard Schewe-Gerigk, Irmingard Schild, Horst Schindler, Norbert Schloten, Dieter Schmidbauer, Bernd Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Hitzhofen), Albert Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Fürth), Christian Schmidt (Meschede), Dagmar Dr. Schmidt (Weilburg), Frank Dr.-Ing. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Eisleben), Silvia Schmidt (Aachen), Ulla Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Schmitt (Berg), Heinz von Schmude, Michael Schneider, Carsten Dr. Schnell, Emil Schöler, Walter Dr. Scholz, Rupert Schönfeld, Karsten Freiherr von Schorlemer, Reinhard Schösser, Fritz Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Dr. Schuchardt, Erika Schulte (Hameln), Brigitte Schultz (Köln), Volkmar Schulz, Gerhard Schulz (Leipzig), Werner Schur, Gustav-Adolf Schurer, Ewald Schüßler, Gerhard Schütze (Berlin), Diethard Dr. Schwaetzer, Irmgard Schwalbe, Clemens Dr. Schwall-Düren, Angelica Schwanitz, Rolf Sebastian, Wilhelm Josef Sehn, Marita Seidenthal, Bodo Dr. Seifert, Ilja Seiffert, Heinz Dr. h. c. Seiters, Rudolf Siebert, Bernd Siemann, Werner Simm, Erika Simmert, Christian Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Sothmann, Bärbel Spanier, Wolfgang Späte, Margarete Dr. Spielmann, Margrit Spiller, Jörg-Otto Dr. Stadler, Max Dr. Staffelt, Ditmar Steen, Antje-Marie Steiger, Wolfgang Steinbach, Erika Sterzing, Christian Dr. Freiherr von Stetten, Wolfgang Stiegler, Ludwig Stöckel, Rolf Storm, Andreas Störr-Ritter, Dorothea Straubinger, Max Streb-Hesse, Rita Ströbele, Hans-Christian Strobl (Amberg), Reinhold Dr. Struck, Peter Stübgen, Michael Stünker, Joachim Tappe, Joachim Tauss, Jörg Teuchner, Jella Dr. Thalheim, Gerald Thiele, Carl-Ludwig Thierse, Wolfgang Dr. Thomae, Dieter Thönnes, Franz Titze-Stecher, Uta Töpfer, Edeltraut Tröscher, Adelheid Türk, Jürgen Dr. Uhl, Hans-Peter Urbaniak, Hans-Eberhard Vaatz, Arnold Veit, Rüdiger Violka, Simone Vogt (Pforzheim), Ute Dr. Vollmer, Antje Volquartz, Angelika Voß, Sylvia Voßhoff, Andrea Wagner, Hans Georg Wegener, Hedi Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weiß (Groß-Gerau), Gerald Weiß (Emmendingen), Peter Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch), Gert Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich Welt, Jochen Dr. Wend, Rainer Wester, Hildegard Dr. Westerwelle, Guido Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Wieczorek (Böhlen), Jürgen Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter Wiese (Hannover), Heino Wiese (Ehingen), Heinz Wiesehügel, Klaus Wilhelm (Mainz), Hans-Otto Wilhelm (Amberg), Helmut Willsch, Klaus-Peter Wilz, Bernd Wimmer (Karlsruhe), Brigitte Wimmer (Neuss), Willy Wissmann, Matthias Wistuba, Engelbert Wittig, Barbara Dr. Wodarg, Wolfgang Wohlleben, Verena Wöhrl, Dagmar Wolf, Aribert Wolf (München), Hanna Wolf (Frankfurt), Margareta Wolff (Wolmirstedt), Waltraud Wright, Heidemarie Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Zapf, Uta Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang Zumkley, Peter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221998 (C) (D) (A) (B) Buntenbach, Annelie Burchardt, Ursula Dr. Bürsch, Michael Bury, Hans Martin Büttner (Ingolstadt), Hans Büttner (Schönebeck), Hartmut Buwitt, Dankward Caspers-Merk, Marion Catenhusen, Wolf-Michael Claus, Roland Dr. Danckert, Peter Dautzenberg, Leo Dehnel, Wolfgang Deichmann, Christel Deittert, Hubert Deligöz, Ekin Deß, Albert Diemers, Renate Dietert-Scheuer, Amke Diller, Karl Dörflinger, Thomas Doss, Hansjürgen Dött, Marie-Luise Dreßen, Peter Dr. Dückert, Thea Dzembritzki, Detlef Dzewas, Dieter Dr. Eckardt, Peter Edathy, Sebastian Ehlert, Heidemarie Eich, Ludwig Eichhorn, Maria Eichstädt-Bohlig, Franziska Dr. Eid, Uschi Elser, Marga Enders, Peter Eppelmann, Rainer Ernstberger, Petra van Essen, Jörg Eymer (Lübeck), Anke Falk, Ilse Faße, Annette Dr. Faust, Hans Georg Feibel, Albrecht Fell, Hans-Josef Dr. Fink, Heinrich Fink, Ulf Fischbach, Ingrid Fischer (Berlin), Andrea Fischer (Karlsruhe-Land), Axel E. Fischer (Hamburg), Dirk Fischer (Frankfurt), Joseph Flach, Ulrike Fograscher, Gabriele Follak, Iris Formanski, Norbert Fornahl, Rainer Forster, Hans Francke, Klaus Frankenhauser, Herbert Freitag, Dagmar Friedhoff, Paul K. Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter, Friedrich (Bayreuth), Horst Friedrich (Mettmann), Lilo Friese, Harald Fritz, Erich G. Fromme, Jochen-Konrad Fuchs (Köln), Anke Dr. Fuchs, Ruth Fuchtel, Hans-Joachim Fuhrmann, Arne Funke, Rainer Ganseforth, Monika Dr. Gehb, Jürgen Gehrcke, Wolfgang Geis, Norbert Dr. Geißler, Heiner Gilges, Konrad Girisch, Georg Gleicke, Iris Glos, Michael Gloser, Günter Dr. Göhner, Reinhard Goldmann, Hans-Michael Göllner, Uwe Göring-Eckardt, Katrin Götz, Peter Dr. Götzer, Wolfgang Gradistanac, Renate Graf (Rosenheim), Angelika Grasedieck, Dieter Dr. Grehn, Klaus Griefahn, Monika Griese, Kerstin Grießhaber, Rita Grill, Kurt-Dieter Gröhe, Hermann Großmann, Achim Grotthaus, Wolfgang Grund, Manfred Dr. Grygier, Bärbel Günther (Duisburg), Horst Günther (Plauen), Joachim Dr. Guttmacher, Karlheinz Hacker, Hans-Joachim Häfner, Gerald Hagemann, Klaus Freiherr von Hammerstein, Carl-Detlev Hampel, Manfred Hartenbach, Alfred Haschke (Großhennersdorf), Gottfried Hasenfratz, Klaus Hauer, Nina Haupt, Klaus Hauser (Rednitzhembach), Hansgeorg Hauser (Bonn), Norbert Dr. Haussmann, Helmut Heiderich, Helmut Heil, Hubertus Heinen, Ursula Heinrich, Ulrich Heise, Manfred Helias, Siegfried Hemker, Reinhold Hempelmann, Rolf Dr. Hendricks, Barbara Henke, Hans Jochen Hermann, Winfried Hermenau, Antje Herzog, Gustav Hiksch, Uwe Anlage 3 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an derWahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben Adam, Ulrich Adler, Brigitte Aigner, Ilse Albowitz, Ina Altmann (Aurich), Gila Andres, Gerd Arndt-Brauer, Ingrid Arnold, Rainer Austermann, Dietrich Bachmaier, Hermann Bahr, Ernst Balt, Monika Barnett, Doris Dr. Bartels, Hans-Peter Barthel (Berlin), Eckhardt Barthel (Starnberg), Klaus Barthle, Norbert Dr. Bartsch, Dietmar Dr. Bauer, Wolf Baumann, Günter Baumeister, Brigitte Beck (Bremen), Marieluise Beck (Köln), Volker Becker-Inglau, Ingrid Beer, Angelika Belle, Meinrad Dr. Berg, Axel Dr. Bergmann-Pohl, Sabine Bernhardt, Otto Berninger, Matthias Bertl, Hans-Werner Bettin, Grietje Beucher, Friedhelm Julius Bierling, Hans-Dirk Bierstedt, Wolfgang Bierwirth, Petra Bindig, Rudolf Binding (Heidelberg), Lothar Dr. Blank, Joseph-Theodor Blank, Renate Bläss, Petra Dr. Blens, Heribert Bleser, Peter Dr. Blüm, Norbert Blumenthal, Antje Bodewig, Kurt Dr. Böhmer, Maria Bonitz, Sylvia Borchert, Jochen Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Bosbach, Wolfgang Dr. Bötsch, Wolfgang Böttcher, Maritta Brandner, Klaus Brandt-Elsweier, Anni Brase, Willi Dr. Brauksiepe, Ralf Braun (Augsburg), Hildebrecht Breuer, Paul Brinkmann (Hildesheim), Bernhard Brinkmann (Detmold), Rainer Bruckmann, Hans-Günter Brüderle, Rainer Brudlewsky, Monika Bühler (Bruchsal), Klaus Bulling-Schröter, Eva Hiller (Lübeck), Reinhold Hilsberg, Stephan Hinsken, Ernst Hintze, Peter Hirche, Walter Hofbauer, Klaus Höfer, Gerd Hoffmann (Wismar), Iris Hoffmann (Chemnitz), Jelena Hoffmann (Darmstadt), Walter Höfken, Ulrike Hofmann (Volkach), Frank Hohmann, Martin Dr. Höll, Barbara Hollerith, Josef Holzhüter, Ingrid Homburger, Birgit Dr. Hornhues, Karl-Heinz Hornung, Siegfried Hörster, Joachim Hovermann, Eike Dr. Hoyer, Werner Hübner, Carsten Humme, Christel Hüppe, Hubert Hustedt, Michaele Ibrügger, Lothar Imhof, Barbara Iwersen, Gabriele Jaffke, Susanne Jäger, Renate Janovsky, Georg Janssen, Jann-Peter Janz, Ilse Jelpke, Ulla Dr. Jens, Uwe Dr.-Ing. Jork, Rainer Jung (Düsseldorf), Volker Jünger, Sabine Jüttemann, Gerhard Dr. Kahl, Harald Kahrs, Johannes Kalb, Bartholomäus Kampeter, Steffen Dr.-Ing. Kansy, Dietmar Karwatzki, Irmgard Kasparick, Ulrich Kaspereit, Sabine Kastner, Susanne Kauder, Volker Kelber, Ulrich Kemper, Hans-Peter Dr. Kinkel, Klaus Kirschner, Klaus von Klaeden, Eckart Klappert, Marianne Klinkert, Ulrich Klose, Hans-Ulrich Dr. Kolb, Heinrich L. Kolbow, Walter Königshofen, Norbert Kopp, Gudrun Koppelin, Jürgen Körper, Fritz Rudolf Kors, Eva-Maria Kortmann, Karin Koschyk, Hartmut Kossendey, Thomas Dr. Köster-Loßack, Angelika Kramme, Anette Kraus, Rudolf Kressl, Nicolette Dr. Krogmann, Martina Kröning, Volker Krüger-Leißner, Angelika Kubatschka, Horst Küchler, Ernst Kuhn, Werner Kühn-Mengel, Helga Kumpf, Ute Kunick, Konrad Dr. Küster, Uwe Kutzmutz, Rolf Labsch, Werner Lambrecht, Christine Lamers, Karl Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. Dr. Lammert, Norbert Lamp, Helmut Lange, Brigitte Lange (Backnang), Christian von Larcher, Detlev Dr. Laufs, Paul Laumann, Karl-Josef Lehder, Christine Lehn, Waltraud Lemke, Steffi Lengsfeld, Vera Lenke, Ina Lennartz, Klaus Lensing, Werner Dr. Leonhard, Elke Letzgus, Peter Lewering, Eckhart Link (Diepholz), Walter Lintner, Eduard Dr. Lippelt, Helmut Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. Dr. Lischewski, Manfred Lohmann (Neubrandenburg), Götz-Peter Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Lösekrug-Möller, Gabriele Dr. Loske, Reinhard Lotz, Erika Lörcher, Christa Lötzer, Ursula Louven, Julius Dr. Lucyga, Christine Dr. Luft, Christa Lüth, Heidemarie Dr. Luther, Michael, Maaß (Herne), Dieter Maaß (Wilhelmshaven), Erich Maier, Pia Mante, Winfried Manzewski, Dirk Marhold, Tobias Mark, Lothar Marquardt, Angela Marschewski (Reckling- hausen), Erwin Mascher, Ulrike Matschie, Christoph Mattischeck, Heide Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Martin Meckel, Markus Meckelburg, Wolfgang Mehl, Ulrike Dr. Meister, Michael Merten, Ulrike Mertens, Angelika Merz, Friedrich Metzger, Oswald Michelbach, Hans Mogg, Ursula Mosdorf, Siegmar Müller (Zittau), Christian Müller (Kirchheim), Elmar Dr. Müller, Gerd Müller (Völklingen), Jutta Müller (Köln), Kerstin Müller (Berlin), Manfred Müller (Düsseldorf), Michael Nachtwei, Winfried Nahles, Andrea Naumann, Kersten Neuhäuser, Rosel Neumann (Bremen), Bernd Neumann (Bramsche), Volker Nickels, Christa Niebel, Dirk Dr. Niehuis, Edith Dr. Niese, Rolf Nietan, Dietmar Nolte, Claudia Nolting, Günther Friedrich Nooke, Günter Obermeier, Franz Oesinghaus, Günter Onur, Leyla Opel, Manfred Ortel, Holger Ost, Friedhelm Ostertag, Adolf Oswald, Eduard Otto (Frankfurt), Hans-Joachim Otto (Erfurt), Norbert Özdemir, Cem Palis, Kurt Papenroth, Albrecht Parr, Detlef Dr. Paziorek, Peter Pfannenstein, Georg Pfeifer, Anton Pflug, Johannes Dr. Pflüger, Friedbert Philipp, Beatrix Dr. Pick, Eckhart Pieper, Cornelia Pofalla, Ronald Polenz, Ruprecht Poß, Joachim Pretzlaff, Marlies Probst, Simone Dr. Protzner, Bernd Raidel, Hans Dr. Ramsauer, Peter, Rauber, Helmut Rauen, Peter Rehbock-Zureich, Karin Reichard (Dresden), Christa Reiche, Katherina Dr. Reimann, Carola von Renesse, Margot Rennebach, Renate Repnik, Hans-Peter Reuter, Bernd Dr. Rexrodt, Günter Dr. Richter, Edelbert Riegert, Klaus Riemann-Hanewinckel, Christel Dr. Riesenhuber, Heinz Robbe, Reinhold Romer, Franz Rönsch (Wiesbaden), Hannelore Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm Dr. Rose, Klaus Röspel, René Dr. Rössel, Uwe-Jens Rossmanith, Kurt J. Dr. Rossmann, Ernst Dieter Roth (Gießen), Adolf Roth (Speyer), Birgit Roth (Heringen), Michael Dr. Röttgen, Norbert Rübenkönig, Gerhard Rupprecht, Marlene Sauer, Thomas Schäfer, Anita Dr. Schäfer, Hansjörg Schaich-Walch, Gudrun Scharping, Rudolf Dr. Schäuble, Wolfgang Schauerte, Hartmut Scheel, Christine Scheelen, Bernd Dr. Scheer, Hermann Scheffler, Siegfried Schemken, Heinz Schenk, Christina Scherhag, Karl-Heinz Dr. Scheu, Gerhard Schewe-Gerigk, Irmingard Schild, Horst Schindler, Norbert Schloten, Dieter Schmidbauer, Bernd Schmidbauer (Nürnberg), Horst Schmidt (Hitzhofen), Albert Schmidt (Mülheim), Andreas Schmidt (Fürth), Christian Schmidt (Meschede), Dagmar Dr. Schmidt (Weilburg), Frank Dr.-Ing. Schmidt (Halsbrücke), Joachim Schmidt (Eisleben), Silvia Schmidt (Aachen), Ulla Schmidt (Salzgitter), Wilhelm Schmidt-Zadel, Regina Schmitt (Berg), Heinz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21999 (C) (D) (A) (B) von Schmude, Michael Schneider, Carsten Dr. Schnell, Emil Schöler, Walter Dr. Scholz, Rupert Schönfeld, Karsten Freiherr von Schorlemer Reinhard Schösser, Fritz Schreiner, Ottmar Schröter, Gisela Dr. Schuchardt, Erika Schulte (Hameln), Brigitte Schultz (Köln), Volkmar Schulz, Gerhard Schulz (Leipzig), Werner Schur, Gustav-Adolf Schurer, Ewald Schüßler, Gerhard Schütze (Berlin), Diethard Dr. Schwaetzer, Irmgard Schwalbe, Clemens Dr. Schwall-Düren, Angelica Schwanitz, Rolf Sebastian, Wilhelm Josef Sehn, Marita Seidenthal, Bodo Dr. Seifert, Ilja Seiffert, Heinz Dr. h. c. Seiters, Rudolf Siebert, Bernd Siemann, Werner Simm, Erika Simmert, Christian Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid Dr. Solms, Hermann Otto Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie Sorge, Wieland Sothmann, Bärbel Spanier, Wolfgang Späte, Margarete Dr. Spielmann, Margrit Spiller, Jörg-Otto Dr. Stadler, Max Dr. Staffelt, Ditmar Steen, Antje-Marie Steiger, Wolfgang Steinbach, Erika Sterzing, Christian Dr. Freiherr von Stetten, Wolfgang Stiegler, Ludwig Stöckel, Rolf Storm, Andreas Störr-Ritter, Dorothea Straubinger, Max Streb-Hesse, Rita Ströbele, Hans-Christian Strobl (Amberg), Reinhold Dr. Struck, Peter Stübgen, Michael Stünker, Joachim Tappe, Joachim Tauss, Jörg Teuchner, Jella Dr. Thalheim, Gerald Thiele, Carl-Ludwig Thierse, Wolfgang Dr. Thomae, Dieter Thönnes, Franz Titze-Stecher, Uta Töpfer, Edeltraut Tröscher, Adelheid Türk, Jürgen Dr. Uhl, Hans-Peter Urbaniak, Hans-Eberhard Vaatz, Arnold Veit, Rüdiger Violka, Simone Vogt (Pforzheim), Ute Dr. Vollmer, Antje Volquartz, Angelika Voßhoff, Andrea Wagner, Hans Georg Wegener, Hedi Dr. Wegner, Konstanze Weiermann, Wolfgang Weis (Stendal), Reinhard Weisheit, Matthias Weiß (Groß-Gerau), Gerald Weiß (Emmendingen), Peter Weißgerber, Gunter Weisskirchen (Wiesloch), Gert Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich Welt, Jochen Dr. Wend, Rainer Wester, Hildegard Dr. Westerwelle, Guido Westrich, Lydia Wettig-Danielmeier, Inge Dr. Wetzel, Margrit Wieczorek (Böhlen), Jürgen Dr. Wieczorek, Norbert Wieczorek-Zeul, Heidemarie Wiefelspütz, Dieter Wiese (Hannover), Heino Wiese (Ehingen), Heinz Wiesehügel, Klaus Wilhelm (Mainz), Hans-Otto Wilhelm (Amberg), Helmut Willsch, Klaus-Peter Wilz, Bernd Wimmer (Karlsruhe), Brigitte Wimmer (Neuss), Willy Wissmann, Matthias Wistuba, Engelbert Wittig, Barbara Dr. Wodarg, Wolfgang Wohlleben, Verena Wöhrl, Dagmar Wolf, Aribert Wolf (München), Hanna Wolf (Frankfurt), Margareta Wolff (Wolmirstedt), Waltraud Wright, Heidemarie Wülfing, Elke Würzbach, Peter Kurt Zapf, Uta Zeitlmann, Wolfgang Zierer, Benno Zöller, Wolfgang Zumkley, Peter Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fall- pauschalensystems für Krankenhäuser – Fall- pauschalengesetz [FPG] (Zusatztagesordnungs- punkt 5) Im Namen der Fraktion der FDP erkläre ich: Das Vo- tum lautet Ja. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Übergangslösung für Umsatzbe- steuerung von Sportanlagen – des Antrags: Übergangsregelung für die Um- satzbesteuerung von Alt-Sportanlagen (Tagesordnungspunkt 12 und Zusatztagesordnungs- punkt 6) Horst Schild (SPD): Die Vermietung von privaten Sportanlagen wurde bisher in eine steuerfreie Grund- stücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt. Der Bundesfinanz- hof hat mit Urteil vom 31. Mai 2001 entschieden, dass diese Praxis zukünftig nicht mehr anzuwenden sei. Viel- mehr ist bei der Vermietung von Sportanlagen von einer einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszuge- hen. Er weicht damit unter explizitem Hinweis auf die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von seiner bisherigen Rechtsauffassung ab, die ebenso von der Finanzverwaltung angewandt wurde. Mit der Ver- öffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt ist das Ur- teil allgemein zu beachten. Die neue Rechtsprechung bewirkt eine Vereinfachung und schafft Rechtssicherheit, da bisher häufig Streitfälle über die Abgrenzung der Einnahmen zwischen den Anla- genbetreibern und der Finanzverwaltung auftraten. Aus der nunmehr einheitlichen Umsatzsteuerpflicht der Ver- mietungseinnahmen folgt, dass Anlagenbetreibern der volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten zusteht. Dies erleichtert Investitionen in neue Anlagen sowie in die Erweiterung und Modernisierung von Altanlagen. Altanlagenbetreiber, die meist mittelständisch ge- prägte Unternehmen sind, können allerdings von der neuen Rechtsprechung negativ betroffen sein. Sie unter- liegen zukünftig der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerab- zugsmöglichkeit zustand. Für Altanlagen, die weniger als zehn Jahre betrieben wurden, besteht nach § 15 a UStG die Möglichkeit, noch eine Berichtigung des Vorsteuerab- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222000 (C) (D) (A) (B) zugs vorzunehmen. Dieses nachträgliche Vorsteuerab- zugsrecht kann sich jedoch bei älteren Anlagen nicht voll- ständig auswirken bzw. besteht bei Anlagen, die älter als zehn Jahre sind, überhaupt nicht. Bei schon lange zurückliegenden Sachverhalten sehen wir deshalb Handlungsbedarf. Auch einzelne Betreiber haben uns die möglichen negativen Auswirkungen der neuen Rechtsprechung dargestellt. Wir streben aus die- sem Grunde eine vertretbare Übergangsregelung für Alt- anlagen an. Das ist zum einen im Interesse der mittelständischen Betreiber und ihrer Angestellten: Für Betreiber ohne aus- reichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht sollen Zusatzbelastungen vermieden werden; denn sie haben in der Vergangenheit ihre Investitionen auf Basis der bishe- rigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt und sind vor diesem Hintergrund längerfristige vertragliche Bindun- gen eingegangen. Eine Übergangsregelung ist zum ande- ren im Interesse der gemeinnützigen Sportvereine, die vielfach Nutzer solcher Anlagen sind und die sich plötz- lich höheren, steuerlich motivierten Preisen ausgesetzt se- hen. Die Unionsfraktion sowie die Fraktion der FDP haben mit ihren Anträgen das Anliegen einer Übergangsrege- lung bereits aufgegriffen. Die in den Anträgen vorgenom- menen Festlegungen auf gesetzliche Maßnahmen bzw. eine fest bestimmte Lösung auf dem Verwaltungswege er- scheinen uns jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ziel- führend, um wirklich rasch zu einer möglichst unbüro- kratischen Beseitigung der Probleme im Einzelfall zu kommen. Die Koalitionsfraktionen bringen deshalb zu- sammen mit der Fraktion der PDS und der FDP einen neuen Antrag ein, der einstimmig im Finanzausschuss verabschiedet worden ist. Mit der einstimmigen Unter- stützung verbindet der Bundestag die Erwartung, dass die Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine sach- gerechte Übergangsregelung herbeiführt. Über das Ergebnis ist dem Bundestag bis Ende Mai zu berichten, sodass wir gegebenenfalls noch bis zum Som- mer gesetzgeberisch tätig werden können. Ich hoffe, dass auch die Länder eine solche Über- gangsregelung unterstützen. Wir haben keine exakten Zahlen über den finanziellen Rahmen einer solchen Rege- lung. Ich denke jedoch, dass eine gerechte und vernünf- tige Übergangsregelung die damit verbundenen minima- len Steuerausfälle allemal rechtfertigt. Dr. Peter Danckert (SPD): Kollege Horst Schild ist soeben auf die steuerpolitischen Aspekte des Ur- teils des Bundesfinanzhofes vom Mai 2001 zur Umsatz- besteuerung von Sportanlagen eingegangen. Er hat die Fakten umfassend dargestellt und begründet, warum die SPD-Bundestagsfraktion eine Übergangslösung für die- jenigen Anlagenbetreiber für erforderlich hält, für die sich das nachträgliche Vorsteuerabzugsrecht aufgrund des Al- ters der Anlagen – älter als zehn Jahre – nicht vorteilhaft auswirkt. In dieser Debatte darf ich zunächst positiv vermerken, dass alle Fraktionen des Hauses – wenn auch nach län- geren Diskussionen – im Vorfeld der heutigen Debatte einvernehmlich zu einer gemeinsamen Forderung ge- kommen sind, dass FDP und PDS den Antrag der Re- gierungskoalition mittragen, dass die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowohl im Finanzausschuss als auch im Sportausschuss den Inhalten des jetzt vorliegenden Antrages erfreulicherweise zugestimmt haben. Insofern besteht Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg, dass es für die Betreiber von so genannten Alt-Sportanlagen eine rechtlich vertretbare nachvollziehbare Übergangs- lösung geben muss. Hierzu bedarf es nicht eines Gesetz- entwurfes, wie es CDU/CSU in ihrem ursprünglichen An- trag fordern. Hierzu ist auch ein Nichtanwendungserlass des BMF – so die ursprüngliche FDP-Forderung – nicht der geeignete Weg, weil so diejenigen benachteiligt wür- den, die sich wie der Kläger durch die bisherige Recht- sprechung benachteiligt sehen. Eine Flut weiterer Klagen wäre die Folge. Aus der Sicht des Sports kommt es jedoch vorrangig darauf an, dass die gemeinnützigen Vereine, die entweder eigene Tennis- oder Badmintonhallen betreiben oder die, ebenso wie Schulen, Hallen kommerzieller Anbieter nut- zen, von unzumutbaren Mehrkosten befreit werden. Diese Mehrkosten werden nach dem Beschluss der obersten Fi- nanzbehörden der Länder vom September 2001 – dies ist die aktuell geltende Rechtslage – dadurch entstehen, dass die Sportanlagenbetreiber ihre Einnahmen mit 16 Prozent Mehrwertsteuer zu versteuert haben. Diese Kosten müss- ten die Betreiber entweder an die Nutzer weitergeben oder die Kosten würden ihren Gewinn reduzieren. Dies würde die Existenz vieler Hallenbetreiber – und dazu gehören eben auch gemeinnützige Vereine – erheblich beeinträch- tigen. Finanzielle Belastungen von bis zu 50 000 Euro können nach Berechnungen des Freiburger Kreises nicht ausgeschlossen werden. Deshalb bedarf es einer Über- gangslösung, und zwar für diejenigen Betreiber, die in der Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bishe- rigen Rechtsprechung kalkuliert haben und vor diesem Hintergrund längerfristige vertragliche Bindungen einge- gangen sind. Die Regierungskoalition trägt mit dem vorliegenden Antrag nicht allein der Kritik der kommerziellen Betrei- ber Rechnung. Auch die Forderungen des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Tennisbundes, des Deut- schen Badminton Verbandes und des Deutschen Squash Verbandes werden dabei berücksichtigt. Insofern ist das in der Diskussion bisweilen angeführte Argument, nur ein Hallenbetreiber habe die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kritisiert, falsch. Die Regierungs- koalition sieht sich mit dem vorliegenden Antrag auch an der Seite der Bundesländer, die in der Sitzung der obers- ten Finanzbehörden ebenfalls für eine Übergangslösung eintraten. Einstimmig war das Abstimmungsergebnis ja nicht. Wir gehen davon aus, dass das BMF nun bis spätestens Ende Mai kreativ mit der vorliegenden Problemlage um- geht und trotz der zugegebenermaßen schwierigen Ge- mengelage einen rechtlich vertretbaren und nachvollzieh- baren Vorschlag zu einer Übergangslösung machen wird, im Interesse des Sports, vor allem im Interesse der Kinder und Jugendlichen, die Tennis, Badminton und Squash Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22001 (C) (D) (A) (B) spielen und deren Eltern sich höhere Platzgebühren nicht leisten können. Norbert Barthle (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns heute mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS. Ziel dieser An- träge ist es, eine Übergangsregelung für die Umsatzbe- steuerung von Sportanlagen zu schaffen. Erfreulich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns in der Ziel- setzung einig sind. Ich würde mich freuen, wenn es uns gemeinsam gelingen würde, auch einen Weg zur Errei- chung dieses Zieles zu finden. Denn der Anlass der De- batte ist ja eigentlich ein erfreulicher: Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Mai 2001 wird die kommerzi- elle Nutzungsüberlassung von Sportanlagen im vollem Umfang der Umsatzsteuer unterworfen und ersetzt damit die bisherige Aufteilung in steuerfreie Grundstücksver- mietung und steuerpflichtige Vermietung von Betriebs- vorrichtungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion be- grüßt diese Vereinfachung ausdrücklich, dieses Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Außerdem ist mit dieser einheitlichen Unterwerfung aller Einnahmen unter die Umsatzbesteuerung auch verbunden – das ist der ei- gentliche Grund, weshalb dieses Urteil begrüßt wird –, dass den Vereinen zukünftig bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Sportanlagen für die gesamten Kosten in vollem Umfang der Vorsteuerabzug zusteht. Die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes so- wie die Schlussfolgerungen, die vom Bundesfinanzminis- terium und der Finanzverwaltung daraus gezogen werden, haben aber einen großen Pferdefuß. Sie gelten uneinge- schränkt auch für die Betreiber von bereits bestehenden Sportanlagen. Und das bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass für diese Anlagen zwar die unbeschränkte Umsatzsteuerpflicht gilt, andererseits aber nur sehr einge- schränkt von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Ge- brauch gemacht werden kann. Denn § 15 a des Umsatz- steuergesetzes lässt eben nur einen nachträglichen teilweisen Vorsteuerabzug zu, und dies auch noch zeitlich befristet. Daraus ergeben sich teilweise erhebliche steuer- liche Mehrbelastungen für die betreffenden Betreiber. Auf dieses Problem hat der Freiburger Kreis, eine Ar- beitsgemeinschaft größerer deutscher Sportvereine mit 156 Mitgliedervereinen und rund 600 000 Mitgliedern, bereits mehrfach deutlich hingewiesen. Uns liegt auch ein Schreiben des Deutschen Sportbundes vor, der immerhin ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung vertritt, in dem ausdrücklich eine gesetzliche Übergangsregelung gefordert wird. Ein Betreiber einer Berliner Freizeitsportanlage legt eindringlich dar, dass durch die neue Regelung sein Un- ternehmen in die Verlustzone gerät. Auch die Spitzenver- bände der so genannten Racket-Sportarten, also Tennis, Squash und Badminton, haben entsprechende Stellung- nahmen abgegeben. Allein in diesem Bereich geht es um rund 7 000 Sportanlagen, in denen rund 160 000 Arbeits- plätze vorgehalten werden und die von über 4,2 Millionen Menschen in ganz Deutschland genutzt werden. 88 Pro- zent dieser Anlagen sind bereits länger als sieben Jahre am Markt, also greift § 15 UStG nicht mehr. Für die Eigentü- mer bzw. Betreiber dieser Sportanlagen entstehen per Saldo Mehrbelastungen in Höhe von durchschnittlich 12 Prozent der derzeitigen Umsätze. Bei größeren Anla- gen führt dies zu sechsstelligen Mindereinnahmen. Ich kann Ihnen gerne ein Beispiel aus meiner Heimat vor- rechnen. Ein gemeinnütziger Sportverein, der im Jahr 1993 eine Zweifeldtennishalle errichtet hat, mit einem Baukostenvolumen von knapp über 2 Millionen DM in- klusive Mehrwertsteuer, muss unter dem Strich mit einer Mehrbelastung von 99 459 DM rechnen. Zum überwie- genden Teil wird diese Halle gemeinnützig für die Ver- einszwecke genutzt. Die Mehrbelastungen kann der Ver- ein nur über eine Erhöhung der entsprechenden Beiträge seiner Mitglieder auffangen, und dabei hat sich für den Verein die Sachlage doch überhaupt nicht geändert. Geän- dert hat sich nur die Rechtsprechung. Das, liebe Kolle- ginnen und Kollegen von Rot-Grün, können Sie den Be- troffenen nicht zumuten wollen. Zumal in den vergangenen Jahren über die Ökosteuer, über das 630 DM-Gesetz sowie das Gesetz zur Scheinselbststän- digkeit schon genügend Belastungen auf die Vereine zu- gekommen sind. Es gibt also – und daran sollte, liebe Kol- leginnen und Kollegen von Rot-Grün kein Zweifel bestehen – einen erheblichen Handlungsdruck. An dieser Stelle kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, leider eine gewisse Kritik nicht ersparen. Denn was ist seit dem BFH-Urteil vom vergan- genen Jahr geschehen? Vor knapp einem halben Jahr ha- ben wir das Thema auf der Grundlage unseres Antrags und eines Antrags der FDP-Koalition schon einmal bera- ten. Dann stand das Thema wieder auf der Tagesordnung des Sportausschusses, wurde aber mit der Begründung vertagt, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Und jetzt, in dieser Woche, legt die SPD-Fraktion just genau zu dem Zeitpunkt, zu dem unser Antrag im federführenden Fi- nanzausschuss beraten wird, einen eigenen Antrag vor. Wer allerdings einen Lösungsvorschlag, den großen Wurf, erwartet hatte, der sah sich getäuscht. Denn was steht in dem Antrag? Im Grunde genommen nicht mehr als in unserem Antrag von vor einem halben Jahr, der die Bundesregierung auffordert, eine Übergangslösung zu schaffen. Daraus ergab sich die kuriose Situation, dass wir zwar Ihrem Antrag zugestimmt, Sie aber unseren abge- lehnt haben. Also, um in der Sprache des Fußballs zu re- den, benehmen Sie sich so, wie ein Stürmer, der einem Mitspieler, der den Ball aus der eigenen Hälfte bis vors Tor getrieben hat, noch kurz vor dem Torschuss den Ball abnimmt, um ihn selbst ins Tor schießen zu können. Da- durch erscheint zwar der selbstsüchtige und wenig kame- radschaftliche Stürmer in der Statistik, gelobt wird er aber für diesen Treffer nicht. Bei dem hier anstehenden Problem bin ich mir aller- dings gar nicht so ganz sicher, ob die Regierung den Ball überhaupt im Tor sehen will. Denn in dem Schreiben der zuständigen Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks vom 22. Januar diesen Jahres heißt es klipp und klar, dass die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder die Möglichkeit einer Übergangsregelung geprüft und letzt- lich verneint haben, und genau zu diesem fordern Sie heute die Bundesregierung mit ihrem Antrag erneut auf. Das ist mit Verlaub schon sehr dürftig. Etwas mehr Sub- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222002 (C) (D) (A) (B) stanz hätte man schon erwarten können. Ein Hinausschie- ben der negativen Wirkungen verbietet sich ebenfalls, so heißt es in dem Schreiben weiter, da eine Rosinenpickerei nicht ernsthaft erwogen werden könne. Das berechtigte Anliegen zahlloser Betreiber von Sportanlagen, und das sind in allererster Linie Vereine, aber auch kommerzielle Betreiber, als Rosinenpickerei zu bezeichnen, halte ich schon für einen absoluten Fehltritt. Es geht doch schlicht und einfach darum, eine steuerliche Mehrbelastung, die die Betroffenen weder selbst verursacht noch vorhersehen konnten, abzumildern. Dabei kann ich zwar verstehen, dass das Bundesfinanzministerium, wenn es um Eingriffe in das Umsatzsteuerrecht geht, sehr zurückhaltend ist. Die Furcht, eine für eine Ausnahmeregelung geöffnete Tür nicht mehr schließen zu können, ist nicht unbegründet. Dennoch müsste es – den Willen dazu vorausgesetzt – möglich sein, eine Ausnahmeregelung zu zimmern, zum Beispiel indem man eine Verrechnungsmöglichkeit für nicht gewährte Vorsteuerbeträge aus Baukosten bei der Versteuerung von Einnahmen vornimmt. Das BFH-Urteil wäre sofort angewandt, die Wirkung wäre befristet und das Anliegen des EuGH gewahrt. Ich fordere deshalb das Bundesfinanzministerium im Namen meiner Fraktion auf, baldmöglichst einen konkreten Vorschlag für eine Übergangsregelung vorzulegen. Warten bis zum ersten Konkurs wäre unverantwortlich. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt in diesem Haus nur sehr selten Gelegenheit, über fraktionsübergreifende Anträge zu sprechen. Heute liegt uns ein solcher Antrag vor. Die Opposition von FDP und PDS ist dem Antrag von Rot-Grün beigetreten, die CDU/CSU hat angekündigt, für unseren Antrag zu stim- men. Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom Mai letzten Jahres ist Rechtssicherheit bei der um- satzsteuerrechtlichen Behandlung von Sportstätten ent- standen. Die Vermietung von Sportanlagen und Betriebs- vorrichtungen ist einheitlich umsatzsteuerpflichtig. Vom Vorsteuerabzugsrecht können jetzt viele Anlagenbetreiber Gebrauch machen. Investitionen in neue Anlagen sowie in die Erweiterung und Modernisierung bestehender Anla- gen werden erleichtert. Das ist die gute Nachricht! Gleichwohl sehen wir noch Prüfbedarf. Das Bundes- finanzministerium wird daher beauftragt, eine Über- gangsregelung zu finden, damit diejenigen Betroffenen, die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzugsrecht profi- tieren, aber nunmehr Umsatzsteuer abführen müssen, keine wirtschaftlichen und steuerlichen Benachteiligun- gen haben. Dies betrifft Betreiber von mehr als zehn Jahre alten Sportanlagen. Als Vertreter meiner Fraktion habe ich im Dezember letzten Jahres für unser Vorgehen geworben: erst die Rückmeldungen aus den Verbänden und dem Sport abwarten, dann die Argumente bewerten und eine ab- schließende Prüfung vornehmen. Heute erscheint sichergestellt, dass dieses Vorgehen nach den Beratungen in den Ausschüssen die Zustim- mung aller Fraktionen des Bundestages erhalten wird. Wir werden uns spätestens im Mai damit beschäftigen, ob es im Einvernehmen mit den Ländern gelungen ist, tatsäch- lich eine praktikable Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ich werte die vorliegende Aufforderung eng an das Bundesfinanzministerium als weiteren Baustein in unserer vereinsfreundlichen Politik. Dabei ist unsere Ziel- richtung klar: Es soll nach dem Urteil des Bundesfinanz- hofes keine nachteiligen Regelungen für die gemeinnüt- zigen Vereine geben. Der Deutsche Sportbund, DSB, hat in seiner Stellung- nahme zu Bedenken gegeben, dass die gemeinnützigen Vereine „erhebliche finanzielle Konsequenzen“ zu tragen hätten, falls es zu keiner Übergangsregelung kommt. Auf der einen Seite sind die Vereine Nutzer von kom- merziellen Sportanlagen und müssen dafür ein Entgelt entrichten. Nach dem uns bisher vorliegenden Meinungs- bild ist zu erwarten, dass die Belastungen durch die Mehr- wertsteuer auf die Preise überwälzt werden und somit die Sporttreibenden belasten. Es kann nicht im Interesse der Sportpolitik sein, dass eine wegbrechende Nachfrage zu einer Verringerung der sportlichen Aktivitäten von vielen Bürgerinnen und Bürgern – ob vereinsgebunden oder im nichtorganisierten Sport – führt. Auf der anderen Seite sind die Vereine auch kommer- zielle Anbieter von Sporthallen. Gerade Altanlagenbetrei- ber, die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzug profi- tieren können, haben ihre Investitionsentscheidung auf Basis der Rechtsprechung bis zum Mai 2001 getroffen. Daher erscheint es aus meiner Sicht durchaus angebracht, eine Übergangsregelung zu finden, die Zusatzbelastungen weitestgehend vermeidet. Das Sportangebot in Deutschland hat für uns alle einen hohen Stellenwert. Die regelmäßige sportliche Betä- tigung erfüllt soziale Funktionen und dient der Gesund- heitsvorsorge. Wir plädieren alle dafür, Kinder und Ju- gendliche mehr an den Sport heranzuführen. Wir plädieren alle dafür, dass auch die Erwachsenen mehr Sport treiben. Wenn uns dies auch mithilfe einer Über- gangsregelung gelingt, haben wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. Da mir nicht entgangen ist, dass auch der Kollege Kinkel in dieser Frage quantitativ sehr stark engagiert war, möchte ich ihm für seine zukünftige sportliche Betätigung noch sehr viele spannende Tennismatches wünschen. Ich verbinde dies mit der Hoffnung, dass auch er weiterhin vom modernen Sportangebot in Deutschland profitieren kann. Er soll außerdem nicht darüber in Ärger geraten, dass die hoffnungsvollen Nachwuchstalente, die nun wieder verstärkt das Angebot in den Tennishallen nut- zen sollen, ihm nicht die besten Platzzeiten wegnehmen. Ich verbinde unseren Antrag aber auch mit der Hoff- nung und der Erwartung, dass nunmehr die kommerziel- len Hallenbetreiber einmal überlegen, ob nicht den gemeinnützigen Vereinen Rabattregelungen eingeräumt werden können. So könnte man ein ortsfestes Kunden- potenzial binden, dass gerade im Sport eine langfristige Aktivität sucht und im Übrigen bereit ist, für die Aus- übung ihres Sports Gelder zu investieren. Ich erinnere daran, dass im Sportbereich in Deutschland circa Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22003 (C) (D) (A) (B) 30 Milliarden Euro umgesetzt werden. Wir sollten daher auch durch den heutigen Beschluss nicht davon ablenken, dass der Sport bei seiner vielfältigen kommerziellen Aus- prägung weiterhin der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen wird und damit einen wichtigen Beitrag für den Staats- haushalt erbringt. Halten wir zum Schluss fest: Die bestehende Rechts- lage ist aufgrund einer Klage eines kommerziellen Anbie- ters zustande gekommen. Sie schafft Gleichheit mit ande- ren Investoren und eröffnet grundsätzlich mit dem möglichen Vorsteuerabzug günstige Ansparmöglichkei- ten. Das heißt: Trotz notwendiger Übergangsregelungen gibt es zukünftig insgesamt Verbesserungen und Innova- tionen für alle. Ich bin überzeugt, dass dies vor allem dem Sport zugute kommt. Klaus Kinkel (FDP): Der Bundesfinanzhof hat vor fast einem Jahr entschieden, dass kommerzielle Sporthal- len künftig voll umsatzsteuerpflichtig sein sollen. Das mag steuersystematisch richtig sein – ich bin der Letzte, der das hier infrage stellen wird. Aber das hat in der Le- benswirklichkeit leider zu ganz konkreten Sorgen und Problemen geführt. Ich freue mich – wir haben es nach reichlichem Hin und Her geschafft: Im Sportausschuss des Deutschen Bundestages und auch im eigentlich federführenden Fi- nanzausschuss ziehen jetzt alle an einem Strang – für eine gute, eine wichtige Sache. Denn betroffen von der Entscheidung des Bundesfi- nanzhofes sind eben auch circa 7 000 Betreiber von Alt- anlagen, die nicht von Vorsteuer- Abzugsmöglichkeiten profitieren konnten und können. Den Betreibern werden zusätzliche Kosten aufgebürdet, die sie auf die Tennis-, Badminton- oder Squash-Spieler umlegen werden, die ihre Hallen benutzen, und damit auch auf die gemeinnüt- zigen Vereine, auf den Schulsport, auf Rentner, Behin- derte, die in ihrer Freizeit Sport betreiben wollen und die sich diese Sportarten bald dann eben nicht mehr leisten können werden. Insgesamt circa 4 Millionen Menschen treiben in solchen Anlagen regelmäßig Sport – diese Hal- len sind eine wichtige Säule des Breitensports in unserem Land. Deshalb unterstützt auch der Deutsche Sportbund das Anliegen der Hallenbetreiber ganz ausdrücklich. Sporthallen sind mittelständische Betriebe – und der Mittelstand wird von der rot-grünen Bundesregierung weiß Gott nicht gerade verwöhnt. Die Betreiber von Alt- anlagen müssen bei Anwendung des Urteils vom Mai letz- ten Jahres mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Betreibern von Neuanlagen rechnen. Bis zu 160 000 Ar- beitsplätze stehen damit auf dem Spiel. Die Altanlagen- betreiber laufen Sturm – sie fühlen sich benachteiligt, in ihrer Existenz bedroht und es ist berechtigt, dass sie un- sere Hilfe erbitten. Es geht hier um den Breitensport und um den Mittel- stand – zwei zentral wichtige Anliegen für unser Wirt- schafts- und Gesellschaftssystem. Deshalb ist es gut, dass sich die Fraktionen im Sportausschuss des Deutschen Bundestages letztlich zu einem gemeinsamen Antrag durchringen konnten. Die FDP hat im Sportausschuss ge- nauso wie die Union den eigenen Antrag zurückgestellt und sich dem rot-grünen Antrag, der in wirklich allerletz- ter Minute noch vorgelegt worden ist, angeschlossen. Wir mussten die Regierungsfraktionen zwar mal wieder zum Jagen tragen – aber immerhin, es hat gewirkt. Mit dem gemeinsamen Antrag fordern wir die Bundes- regierung jetzt als Parlament auf, eine für alle verträgli- che, pragmatische Übergangsregelung zu finden. Das ist der richtige Ansatz – die Einzelheiten kann, ja muss man der Regierung überlassen. Die Gespräche im Sportaus- schuss haben leider eines ganz deutlich gemacht: Im Bun- desfinanzministerium sieht man die Sache bislang völlig anders, man ist nicht problembewusst, versucht, die be- rechtigten Sorgen der Anlagenbetreiber einfach wegzu- drücken. Ich kann ja verstehen, dass es für die Finanz- behörden schwer ins gewohnte System passt, Gesetz und Rechtsprechung zu akzeptieren und natürlich anzuwen- den und trotzdem einmal in einem konkreten Einzelfall nach Wegen zu suchen, für eine Reihe von Fällen Über- gangslösungen zu finden, die der Lebenswirklichkeit ge- rechter werden. Aber das muss eben manchmal sein! Die FDP hat beim gemeinsamen Antrag ganz bewusst darauf bestanden, der Bundesregierung eine klare, eng be- messene Frist zu setzen. Bis Mai 2002 muss geliefert werden. Wenn das nicht geschieht, werden wir unseren ei- genen Antrag wieder aus der Tasche ziehen. Aussitzen gilt nicht – die Sache muss vom Tisch, die Anlagenbetreiber und die unzähligen Breitensportler in unserem Land ver- langen zu Recht eine Lösung. Heidemarie Ehlert (PDS): Es grenzt schon an ein Wunder, wie schnell man sich auf sachliche Positionen verständigen kann. Ich wünschte, es wäre öfter so. Die Umsatzbesteuerung von Sportanlagen beschäftigt uns noch immer. Die Koalitionsparteien, die FDP und die PDS haben sich nun auf einen gemeinsamen Antrag ver- ständigt, der die große Anzahl inzwischen eingegangener Briefe und Stellungnahmen berücksichtigt. Wie auch von der CDU/CSU gefordert, wird nach Übergangsmaßnah- men gesucht. Aber ein Antrag, der sowohl von der PDS als auch von der CDU/CSU mitgetragen wird, käme selbst zu so einem nun nicht unbedingt die Welt bewegenden Thema einem Tabubruch gleich. Außerdem naht ja der Wahlkampf. Es ist notwendig, dass gemeinsam mit den Betroffenen nach entsprechenden Übergangslösungen gesucht wird: Dabei sollte das grundsätzliche Anliegen des Bundesfi- nanzhofes gewahrt bleiben. Deshalb hatten wir auch eine Anhörung der Betroffenen beantragt. Wie bei allen um- satzsteuerlichen Problemen ist zu beachten, dass die Not- wendigkeit, Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistun- gen zu erheben, auch mit einer gewissen positiven Seite verknüpft ist. Denn nun ist Vorsteuerabzug möglich. In- sofern ist die veränderte Rechtsprechung nicht nur nega- tiv zu sehen. Außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion: Gestern haben wir im Finanzaus- schuss über den Abbau der Bürokratie für kleine und mit- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222004 (C) (D) (A) (B) telständische Betriebe debattiert. Hier sind wir mitten drin: Die neue Rechtsprechung führt zu einer Vereinfa- chung und Vereinheitlichung, da nicht mehr zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger Vermietung von Betriebsvorrichtungen unterschieden wird. Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer handelte es sich sowieso um eine einheitliche Leistung. Die Er- mittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrenze wird wesentlich einfacher und die komplizierte Aufteilung der Vorsteuerabzüge entfällt. Entgegen den bisherigen Regelungen ist nun sowohl bei den Kosten für die Errichtung diverser Sportanlagen als auch bei den Kosten der Unterhaltung der volle Vor- steuerabzug möglich. Diese positiven Seiten für die Be- treiber möchte ich noch einmal betonen. Für Übergangslösungen haben wir uns bereits im De- zember ausgesprochen, aber nach wie vor fehlen genauere Zahlen. Diese werden uns ja hoffentlich Ende Mai vorlie- gen. Das Parlament sollte vor einer Entscheidung auch die finanziellen Auswirkungen kennen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Tagesord- nungspunkt 14) Dirk Manzewski (SPD):Am heutigen Tag debattieren wir hier über den Gesetzesentwurf der FDP zum verbes- serten Schutz der Intimsphäre. Das Grundanliegen des Gesetzesentwurfs wird dabei von uns geteilt, hat sich in der Vergangenheit doch immer häufiger gezeigt, dass hier offensichtlich eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch vorliegt. Zwar ist im Bereich des Persönlichkeitsrechts im Straf- gesetzbuch bereits viel geregelt. So ist zum Beispiel die Verletzung des Briefgeheimnisses und das unbefugte Ausspähen von Daten ebenso unter Strafe gestellt wie die Verletzung von Privatgeheimnissen und die heimliche Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und dessen Veröffentlichung. Es existiert aber nichts Vergleichbares, das die Men- schen wirksam vor dem unbefugten Aufnehmen von Bil- dern und deren Veröffentlichung schützt. Diese Lücke wird auch nicht durch § 33 Kunsturhebergesetz geschlos- sen, der die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild un- ter Strafe stellt, dies aber nicht etwa, weil die Vorschrift veraltet wäre, sondern weil sie in diesem Bereich über- haupt nicht greifen soll. Diese Vorschrift schützt nämlich vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen und soll bei Vorliegen eines Missbrauchs ihre Ansprüche sichern. Die Vorschrift sollte also nie den Schutz des Per- sönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Eingriffen in die Privatsphäre gewährleisten. Allein das Zivilrecht gibt den Betroffenen bislang die Möglichkeit, sich gegen ein solches Verhalten zu wehren. Aber in diesen Fällen geht es allein um Beseitigung, Un- terlassen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dies hat uns ja zum Beispiel der Fall von Caroline von Monaco gezeigt, der ein hohes Schmerzensgeld für die Veröffent- lichung von Fotos zugesprochen wurde, die einen Eingriff in die Privatsphäre darstellten. Hier zeigt sich die Tendenz der Gerichte, den so genannten Paparazzi zu zeigen, dass ein Eingriff in die Privatsphäre durch die Veröffentli- chung von privaten Fotos nicht akzeptabel ist. Aber nicht nur diese medienwirksamen Fälle geben Anlass, in diesem Bereich tätig zu werden. Gerade ange- sichts der technischen Entwicklungen in der Videotechnik und dem Internet, die es möglich macht, Bilder von Men- schen unbemerkt aufzunehmen und weltweit zu verbrei- ten, muss der Schutz für alle Bürger auch durch die Androhung von Strafen noch verstärkt werden. Extrem kleine Kameras, sehr weit reichende Teleobjektive und andere Geräte haben dem Eingriff in die Privatsphäre Tür und Tor geöffnet. Dass hierdurch eine immer größere Be- drohung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs aller Bürger vorliegt, ist nicht von der Hand zu weisen. Sosehr die neuen Technologien einerseits dem Bürger den Alltag erleichtern helfen, so sehr verunsichern sie ihn andererseits, insbesondere weil er in der Regel die wah- ren Potenziale und Probleme, die hierin liegen, allenfalls erahnt. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist nicht zu- letzt dadurch verstärkt worden, dass in der letzten Zeit in den Medien immer wieder von Fällen berichtet wurde, in denen gegen das Persönlichkeitsrecht in nahezu scham- loser Weise verstoßen wurde. Insbesondere heimliche Duschaufnahmen oder Aufnahmen aus anderen persönli- chen Bereichen, die vor allem im Internet übertragen wur- den und bei denen die Betroffenen weder von der Auf- nahme noch deren Verbreitung etwas ahnten, machen die Problematik hier besonders deutlich. Ein solches Verhalten kann man nur als besonders per- fide bezeichnen. Gerade das Internet eröffnet die Mög- lichkeit der kurzfristig weltweiten Verbreitung. In der Re- gel bekommen die Betroffenen hiervon noch nicht einmal etwas mit. Nur durch Zufall erfahren sie hiervon. Das Ent- setzen der Betroffenen können wir uns hier nur vorstellen. Dies darf nicht hingenommen werden. Unsere Bürger ha- ben einen Anspruch darauf, hiervor geschützt zu werden. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem letzten Tätigkeitsbericht festgestellt, dass es in diesem Zusammenhang immer öfter zu Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern gekommen ist. Ich teile daher die Einschätzung des Bundesbeauftragten, dass dies einer gesetzlichen Regelung bedarf. Die unter- schiedliche Behandlung von heimlichen Tonbandaufnah- men und heimlichen Bildaufnahmen ist nicht nachzuvoll- ziehen. Das sieht im Übrigen auch die Bundesregierung so. Auf eine Anfrage des Kollegen van Essen hat Staats- sekretär Professor Dr. Pick mitgeteilt, das im Bundesmi- nisterium der Justiz derzeit eine Vorschrift vorbereitet wird, wonach unbefugte Bildaufnahmen und die unbe- fugte Beobachtung mit einem technischen Gerät mit Strafe bedroht werden sollen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22005 (C) (D) (A) (B) Das Bundesjustizministerium will dies gemeinsam mit anderen Änderungen in einen Gesetzesentwurf zur weite- ren Bearbeitung des besonderen Teils des Strafgesetzbu- ches aufnehmen. Ich halte dies nur für vernünftig. Bereits in der Vergangenheit hat sich hin und wieder gezeigt, dass Bereiche des besonderen Teils des Strafgesetzbuches re- formbedürftig sind. Deswegen erscheint es mir auch nur sinnvoll, dies in einem Gesamtpaket vorzunehmen, dies vor allem unter Berücksichtigung dessen, dass Straftatbe- stände häufig ineinander übergehen. Das Herauslösen und Vorziehen einzelner Vorschriften könnte insoweit im Nachhinein zu zahlreichen Problemen führen. Das kann niemand ernsthaft wollen. Da die Kolleginnen und Kollegen der FDP diesen Ein- zelpunkt jedoch schon vorab herausgegriffen haben, wer- den wir ihn nun auch diskutieren. Vielleicht lassen sich auf diesem Weg schon einige Dinge klären, die den spä- teren Ablauf erleichtern können. Wir werden uns in diesem Zusammenhang auch da- rüber unterhalten müssen, ob dem Vorschlag der FDP zu folgen ist, hier einen Qualifikationstatbestand für Amts- träger zu schaffen. Dies ist mir offen gestanden noch nicht so ganz einsichtig. Aber vielleicht wird die anstehende Diskussion über das Gesetzesvorhaben meine Zweifel ausräumen. Solche habe ich im Übrigen auch, soweit be- reits der Versuch des Delikts unter Strafe gestellt werden soll, dies insbesondere deshalb, weil ich in der Praxis er- hebliche Beweisschwierigkeiten sehe. Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Lösungen hän- gen nicht allein von neuen Gesetzen und Regelungen ab. Zu Recht verweist der Bundesdatenschutzbeauftragte da- rauf, dass vielmehr das Verständnis für die Notwendigkeit des Respekts vor dem Persönlichkeitsrecht aller Men- schen in Verbindung mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen in den Köpfen aller wach- sen muss, die mit personenbezogenen Daten umgehen wollen und müssen. Ich kann mich den Ausführungen des Bundesbeauf- tragten für Datenschutz nur anschließen. Bezogen auf die Darstellung von Aufnahmen aus dem privaten Bereich, seien es nun Fotos in der so genannten Yellowpress oder auch im Internet, und unabhängig davon, ob bekannte Persönlichkeiten oder der normale Bürger abgebildet wer- den, sollten wir alle nicht nur auf die – unbestritten erfor- derliche Einführung eines neuen Straftatbestandes – ach- ten. Auch die offensichtlich vorliegende Nachfrage nach diesen Bildern ist eben ein nicht unwesentlicher Faktor. Es ist wichtig, dass sich auch jeder Leser oder Internet- nutzer bewusst wird, dass solche Darstellungen ein Ein- griff in die Privatsphäre sind. Gelegentlich verringert sich ja das Angebot auch durch die „fehlende“ Nachfrage. Dies sollten wir bei den anstehenden Beratungen auch nicht unberücksichtigt lassen. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzesentwurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre ist vom Grundsatz her nur eine Er- gänzung der § 201 ff. StGB, die die Verletzung der Ver- traulichkeit des Wortes, die Verletzung des Briefgeheim- nisses, das unbefugte Ausstellen von Daten sowie die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellen. Obwohl bereits in den 60er-Jahren, beim Alternativent- wurf eines Strafgesetzbuches in § 146 Abs. 2 und Abs. 3 StGB vorgesehen war, unerlaubte Bildaufnahmen etc. un- ter straflichen Schutz zu stellen, hat man diese Lücke – aus welchen Gründen auch immer – nicht geschlossen – vielleicht auch, weil es eine nicht ganz einfache Grenz- ziehung zwischen der zumutbaren, heimlichen Aufnahme und der unzumutbaren Verletzung der Privat- und Intim- sphäre gibt. Eindeutig sind die Fälle, wenn heimlich in der Wohnung, der Sauna oder der Pension „Immer Treu“ ge- filmt oder fotografiert wird. Hier kann man davon ausge- hen, dass der Betroffene nicht fotografiert oder gefilmt werden will, weil er sich in einer Situation befindet, die für ihn höchst privat und intim ist. Es ist richtig ausgeführt, dass die Unersetzlichkeit des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ein selbst- ständiges, hochrangiges Rechtsgut ist, welches eines be- sonderen Schutzes bedarf. Wie ist das aber, um ein Bei- spiel der letzten Wochen zu bringen, wenn eine bekannte Filmschauspielerin das Bild ihres Ehemannes mit einem jungen Mädchen in einer Boulevardzeitung erblickt, das irgendwo im Grünen aufgenommen wurde, und man ver- muten kann, dass es von einem Fotografen, der dazu nicht die Genehmigung des Pärchens hatte, aufgenommen wurde. Der Gesetzesentwurf bringt in seiner Begründung hier keine klare Antwort, wenn er ausführt: „Demnach ist die Intimsphäre, im Sinne dieses Gesetzesentwurfes, der letzte unantastbare Kernbereich privater Lebensgestal- tung. Insoweit findet es auch Berücksichtigung, inwie- weit ein Wille des Betroffenen besteht, den beobachteten Lebenssachverhalt geheim halten zu wollen. Schließlich muss der beobachtete Sachverhalt höchstpersönlichen Charakter haben und es ist zu berücksichtigen, in wel- chem Umfang er die Sphäre anderer Personen oder der Gemeinschaft berührt.“ Ist von der Intimsphäre das „Tête- à-Tête“ im Restaurant gedeckt und wann überwiegt das überragende öffentliche Interesse die Intimsphäre des Einzelnen? Hier sollten wir in der Beratung gegebenen- falls das eine oder andere diskutieren und im Gesetzes- entwurf schärfen oder in der Begründung als Ergebnis mit aufnehmen. Dies gilt auch für die Bagatellklausel Abs. 3 Satz 1, die unter Umständen den Betroffenen die Beweis- last auferlegt, dass berechtigte Interessen verletzt wurden. Wir werden vom Grundsatz her diesen Gesetzesentwurf unterstützen. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeits- bericht darauf hingewiesen: Wer sich bewusst der Öffent- lichkeit entzieht, muss und soll sich auch darauf verlassen können, dass von ihm ohne Einwilligung keine Aufnah- men gemacht bzw. diese nicht in der Öffentlichkeit ver- breitet werden. Es geht hier ja nicht nur um Prominente und ihren Schutz vor Paparazzis – ganz und gar nicht. Es war ja rich- tig, was das Bundesverfassungsgericht 1999 in seiner legendären Caroline-von-Monaco-Entscheidung klarge- stellt hat: Karlsruhe hat eine Beschränkung der Veröffent- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222006 (C) (D) (A) (B) lichkeitsbefugnis auf solche Bilder abgelehnt, die Perso- nen von zeitgeschichtlicher Bedeutung ausschließlich bei der Ausübung ihrer Funktion zeigen. Es hat damit die Pressefreiheit gestärkt und im Übrigen auch an einer guten Tradition der Rechtsprechung angeknüpft. 1920 hatte ein Gericht die illustre Abbildung der Herren Ebert und Noske – seinerzeit Reichspräsident und Reichswehr- minister – in Badehosen am Ostseestrand für zulässig er- achtet; denn die Öffentlichkeit habe „ein Anrecht zu er- fahren, wann und wie sie sich in der Öffentlichkeit zeigen, auch am Badestrand“. Bei der vom Datenschutzbeauftragten angesprochenen Thematik geht es aber nicht um Prominente in der Öf- fentlichkeit, sondern zum Beispiel um den verlassenen Liebhaber, der aus Rache die Nacktfotos der früheren Ge- liebten für jedermann zugänglich ins Internet stellt. Bei Konstellationen wie dieser müssen wir prüfen: Reicht die gegenwärtige Rechtslage aus, um den Betroffenen zivil- rechtlich angemessenen Schadensersatz zu gewährleis- ten, oder brauchen wir darüber hinaus noch eine aus- drückliche Missbilligung im Strafgesetzbuch mit allen Konsequenzen, die das künftig für jeden, der nur einen Fotoapparat um den Hals hängen hat, eventuell mit sich bringen kann? Und warum reicht die bereits bestehende Strafvorschrift des § 33 in Verbindung mit § 22 des Kunsturhebergesetzes nicht aus? Die FDP schwingt sich heute mit ihrem Antrag zur Par- tei auf, der plötzlich die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ganz besonders am Herzen liegt. Wie rührend! Ich hätte mir gewünscht, dieselben „Liberalen“ hätten sich, als sie noch in der Regierung waren, mit einem ähnlichen Engagement auch für das Grundrecht auf Unverletzlich- keit der Wohnung eingesetzt. Dann wäre uns der große Lauschangriff erspart geblieben. Auch da ging es um „Schutz der Privatsphäre“. In keinem Land wird so viel abgehört wie in Deutschland – dieser Umstand trägt auch ganz maßgeblich die Handschrift der FDP. Deshalb ist das, was Sie uns heute hier präsentieren, zwar in der Sa- che sicher diskutabel, doch aus ihrem Munde, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, äußerst unglaub- würdig. Einen neuen Straftatbestand bricht man nicht real eben übers Knie. Strafrecht ist immer Ultima Ratio, erst recht in einem Bereich, wo es den Betroffenen doch eher um – finanzielle – Wiedergutmachung und Genugtuung in Form von Schmerzensgeld geht. Vor diesem Hintergrund prüft die Koalition sehr genau, ob ein zusätzlicher § 201 a Strafgesetzbuch überhaupt notwendig ist. Im Übrigen nehmen wir hier auch die jüngsten Stimmen aus der Rechtswissenschaft ernst; denn da gibt es erhebliche Zweifel, ob ein derart weiter Straftatbestand, der eine Vielzahl von Alltagssituationen erfasst, deren Strafwür- digkeit durchaus infrage gestellt werden kann, in der Pra- xis überhaupt handhabbar wäre. Was wir sicher nicht brauchen, sind rechtspolitische Diskussionen von vorgestern. Da wurde einmal die Schaf- fung eines allgemeinen „Indiskretionsdeliktes“ gefordert. Man hat dies aber zu Recht unter Hinweis auf das Be- stimmtheitsgebot bei Strafgesetzen abgelehnt. Jörg van Essen (FPD):Die FDP legt heute einen Ge- setzentwurf vor, mit dem wir eine seit langem bestehende Strafbarkeitslücke schließen wollen. Unser Strafrecht sieht eine Strafbarkeit für die Verletzung der Vertraulich- keit des Wortes, für die Verletzung des Briefgeheimnisses, das unbefugte Ausspähen von Daten sowie die Verletzung von Privatgeheimnissen vor. Der höchstpersönliche Le- bensbereich ist dagegen vor unbefugten Bildaufnahmen und optischer Beobachtung bisher nicht geschützt. Wir schlagen daher die Einfügung eines neuen § 201 a in das StGB vor, der die Strafbarkeit bei Verletzung der In- timsphäre durch eine unbefugte Aufnahme auf einem Bildträger vorsieht. Dadurch soll der bislang bestehende Wertungswiderspruch aufgelöst werden: Wer andere Per- sonen heimlich abhört, macht sich strafbar, wer sie dane- ben noch auf Bildträger aufnimmt, bleibt deswegen straf- frei. Die Erstellung von heimlichen Bildaufnahmen stellt mindestens einen ebenso tiefen Eingriff in elementare Persönlichkeitsrechte dar wie die heimliche Tonbandauf- nahme. Diese Ungleichbehandlung ist nicht begründbar und muss aufgehoben werden. Der Bundesdatenschutz- beauftragte hat in der Vergangenheit oft auf diese Straf- barkeitslücke hingewiesen. In einer ersten Stellungnahme hat er daher unsere Initiative begrüßt. Mit unserem Gesetzentwurf erreichen wir einen lückenlosen strafrechtlichen Schutz im Bereich der Ver- letzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. Durch immer neue technische Entwicklungen besteht heute die Möglichkeit der Verkleinerung von Bildaufnah- megeräten und die Möglichkeit, auf große Entfernungen detaillierte Aufnahmen vorzunehmen. Die Intimsphäre wird daher aufgrund derartiger Entwicklungen heute weitaus häufiger verletzt als noch vor einigen Jahren. Wir haben uns beim Wortlaut für den Schutz der In- timsphäre entschieden. Das Bundesverfassungsgericht benutzt diesen Begriff im Zusammenhang mit der Fort- entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Intimsphäre ist der letzte unantastbare Kernbereich priva- ter Lebensgestaltung. Wir wollen damit deutlich machen, dass ausdrücklich nur dieser enge Bereich des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit mit höchstpersönli- chem Charakter strafrechtlichen Schutz genießen soll. Die Bagatellklausel des Abs. 3 soll den Anwendungsbe- reich des neuen § 201 a auf strafwürdige Fälle beschrän- ken. Die Bundesregierung teilt unsere Rechtsauffassung. Bereits im Mai letzten Jahres hat mir Staatssekretär Pro- fessor Dr. Pick auf meine schriftliche Frage an die Bun- desregierung mitgeteilt, dass das Bundesjustizministe- rium eine solche Strafvorschrift vorbereitet. Bisher hat die Bundesregierung leider keine entsprechende Initiative vorgelegt. Unserer Kenntnis nach plant die Bundesregie- rung zurzeit eine fast wortgleiche Initiative. Ich fordere die Regierungsfraktionen auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Blockieren Sie nicht wieder die Beratun- gen mit dem Argument, die Regierung plane eine identi- sche Initiative. Unsere Initiative liegt bereits vor. Der Sachverhalt ist entscheidungsreif. Folgen Sie der Ver- nunft und Ihren eigenen Argumenten und stimmen Sie un- serer Initiative zu. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22007 (C) (D) (A) (B) Petra Pau (PDS): Mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre macht die Fraktion der FDP, das heißt ein Teil der konservativen Op- position, wieder einmal die Hausaufgaben für die Bun- desregierung bzw. die rot-grüne Koalition. Der technische Fortschritt, der Einzug des Internets in den Alltag und die Tatsache, dass immer besser ent- wickelte Bildaufnahmegeräte inzwischen in fast jedem Privathaushalt vorhanden sind, führen dazu, dass Bild- aufnahmen innerhalb kürzester Zeit weit verbreitet wer- den können. Dies können auch Bildaufnahmen von Per- sonen sein, die gar nicht wissen, dass sie aufgenommen wurden, und von denen das Bild dann in unterschiedlichs- ten Medien verbreitet wird. Bisher hat das Strafgesetz- buch darauf verzichtet, das unbefugte Aufnehmen des Bil- des von Menschen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Sinn von strafrechtli- chen Regelungen im Bereich der Verletzung des persönli- chen Lebens- und Geheimbereiches ist es, die für den Bür- ger in einer freiheitlichen Demokratie bestehende Notwendigkeit eines effektiven Schutzes sicherzustellen. Die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ist ein selbstständiges, hochrangiges Rechtsgut, welches eines besonderen Schutzes bedarf. Denn nur dann kann der Einzelne sich verantwortungsvoll in der Gesellschaft bewegen und fühlt sich außerdem ge- schützt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in sei- nen Tätigkeitsberichten 1999 und 2000 diese Problematik ebenfalls angesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine Strafbarkeitslücke entsteht. So werden im- mer wieder Fotos von Personen im Internet ver- öffentlicht, welche überhaupt nicht wissen, dass sie auf- genommen wurden, und die keinen Einfluss darauf haben, in welchen Zusammenhang ihr Bild gebracht wird. Hier ist also schneller Handlungsbedarf noch in dieser Legis- laturperiode gegeben. Deshalb hoffe ich auf eine sachli- che Prüfung der Gesetzesvorlage der FDP im Ausschuss. Vielleicht kann ja die Regierungskoalition über ihren Schatten springen und diese Vorarbeit der FDP für sich in Anspruch nehmen, indem sie einmal zustimmt. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung derAnträge: Ratifizierung des Sta- tuts des Internationalen Strafgerichtshofes (Ta- gesordnungspunkt 16 und Zusatztagesordnungs- punkt 7) Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Die Errich- tung des Internationalen Strafgerichtshofes rückt immer näher. Der Ratifikationsprozess schreitet in erfreulicher Weise rasch voran. Zurzeit fehlen nur noch acht Ratifika- tionsurkunden, um das Römische Statut in Kraft treten zu lassen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die die Poli- tik der Bundesregierung und der überwiegenden Mehrheit des deutschen Parlaments bestätigt. Ihr Ziel ist es, den Strafgerichtshof so schnell wie möglich einzurichten, um schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen ge- gen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen endlich der Straflosigkeit zu entziehen. Die Terroranschläge vom 11. September können uns in unseren Anstrengungen nur bestärken. Sie stellen – wie der Sicherheitsrat in seiner Resolution festgestellt hat – eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar und können als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Die rechtlichen Fragen, die über das Statut hinaus noch zu regeln waren – wie zum Beispiel die Erarbeitung von Verfahrensregeln, die Klärung von Immunitätsfragen und von Finanzfragen –, sind mittlerweile weitgehend geklärt. Die Niederlande haben deshalb konkrete Schritte unter- nommen, ein Gerichtsgebäude für die vorübergehende Unterbringung der neuen Institution herzurichten. Sie ha- ben eine Kommission eingerichtet, die sich um die Be- lange des Aufbaus des Gerichts kümmert. Wenn alles so weiterläuft wie bisher, kann der Gerichtshof im nächsten Jahr bereits arbeitsfähig sein. Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verrechtlichung der internationalen Beziehungen. Dahinter steht nach meiner Auffassung ein durchaus historisches Projekt, nämlich der Versuch, die souveränen Staaten mehr und mehr aus dem – wie es die politischen Philosophen ge- nannt haben – Naturzustand, in dem das Recht des Stär- keren herrscht, in einen Rechtszustand, in dem die Stärke des Rechts regiert, zu überführen. Die beabsichtigte präventive Wirkung des Strafgerichtshofes zielt darauf ab, bei potenziellen Tätern eine Abschreckungswirkung herbeizuführen. Indem wir die Herrschaft des Rechts aus- bauen, schaffen wir gleichzeitig eine Grundbedingung für den weltweiten Frieden; denn eine weltweite Friedens- ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zu- grunde gelegt wird, ist ohne globale Rechtsordnung nicht denkbar. Wir wissen alle, dass dies einfacher gesagt als getan ist. Es ist schon schwierig genug, über historische Erfahrun- gen und kulturelle Unterschiede hinaus zu gemeinsamen Rechtsvorstellungen zu kommen. Es ist aber noch schwie- riger, herkömmliche Souveränitätsvorstellungen zu über- winden, um diese gemeinsamen Rechtsvorstellungen auch realisieren zu können. Einige Länder wollten deshalb einen eher schwachen und nur symbolischen Strafgerichtshof. Demgegenüber haben sich die gerichtshoffreundlichen Staaten durchset- zen können. Beim Vorliegen schwerwiegender Straftaten sollten die Landesgrenzen nicht länger mit den Rechts- grenzen zusammenfallen und eine Garantie für Straf- losigkeit geben. Bei Kriegsverbrechen oder Völkermord werden vitale Interessen der Völkergemeinschaft berührt, die höher anzusetzen sind als die Interessen eines einzel- nen Landes. Juristen sprechen hier vom so genannten Weltrechtsprinzip. Demzufolge können Straftaten auch von Ländern verfolgt werden, die von der Straftat unmit- telbar nicht berührt wurden. Der Staat handelt dabei im Interesse aller zivilisierten Staaten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222008 (C) (D) (A) (B) Das von der Bundesjustizministerin eingebrachte Völ- kerstrafgesetzbuch verhilft dem internationalen Recht noch stärker im nationalen zur Geltung. Ausländische Straftäter können nun auch im Inland vor Gericht gestellt werden, während wir mit der Änderung des Art. 16 des Grundgesetzes gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen haben, dass deutsche Staatsbürger an internationale Straf- gerichtshöfe überstellt werden können, sofern sie schwers- ter Straftaten beschuldigt werden. Mit dem Völkerstrafgesetzbuch wird das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof gewissermaßen in deutsches Recht übersetzt. Zwar hat das deutsche Straf- gesetzbuch auch vorher bereits die Strafvorschriften des Römischen Statuts erfasst; sie sind jedoch jetzt im Völ- kerstrafgesetzbuch übersichtlicher und systematischer er- fasst. Das Bundesjustizministerium hat damit die beson- dere Bedeutung des Völkerstrafrechts herausstellen wollen. Aus Gründen der Kapazität, aber auch aus Grün- den des Komplementaritätsprinzips für den Internationa- len Strafgerichtshof wird es künftig nötig und möglich sein, dass deutsche Gerichte bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid einen Beitrag zur Verfolgung leisten und das internationale Gericht entlasten. Zur Euphorie besteht jedoch kein Anlass bei der Im- plementierung des internationalen Rechts. Man muss sich Klarheit darüber verschaffen, dass der Internationale Strafgerichtshof auf systematische Weise auf die Zusam- menarbeit mit anderen Staaten angewiesen ist. Zum einen ist er abhängig von denjenigen Staaten, die das Statut ra- tifiziert haben. Anders als bei den Strafgerichtshöfen für Ex-Jugoslawien und Ruanda wurde hier kein Top-down- Ansatz gewählt und eine Einrichtung vom Sicherheitsrat verfügt, sondern umgekehrt ein Bottom-up-Ansatz auf den Weg gebracht und um die freie Zustimmung jedes ein- zelnen Staates gebeten. Diejenigen Staaten, die dem In- ternationalen Strafgerichtshof nicht beitreten, können auch nicht seiner Jurisdiktion unterliegen. Damit bleibt der Rechtskreis der Strafverfolgung von vornherein ein- geschränkt. Zum anderen verfügt die neue Institution nicht über eine eigene Polizei. Damit ist sie auf die Unterstützung der Vertragsstaaten bei Verhaftungen und Überstellungen verdächtiger Personen angewiesen. Hier ist die Situation nicht viel anders als bei den Tribunalen für Ex-Jugosla- wien und Ruanda. Damit sind nicht nur praktische politi- sche Probleme verbunden, sondern auch Legitimations- schwierigkeiten der neuen Institution, sofern in bestimmten Fällen Tatverdächtige durch die ausbleibende Hilfe bestimmter Staaten nicht ihrer Bestimmung zuge- führt werden. Karadzic und Bladic aus Bosnien-Herzego- wina sind leider immer noch abschreckende Beispiele. Was uns heute besonders beschäftigen muss, ist die Haltung der USA zum Strafgerichtshof. Die Bedenken, die die Amerikaner vorbringen, sind ernst zu nehmen, aber letzten Endes nicht überzeugend. Die Furcht, dass Ankläger aus politischen Gründen amerikanische Solda- ten vor internationale Gerichte zitieren, scheint mir über- trieben zu sein. Zum einen hat die amerikanische Justiz die Möglichkeit und die Pflicht, schwere Vergehen, wie sie im Statut als Straftatbestände beschrieben sind, selber zu verfolgen: Das sichert der Grundsatz der Komplemen- tarität. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der be- troffene Staat gegen die Entscheidung der Ermittlungs- kammer des Gerichtshofes, ein Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, Einspruch einlegt. Erst wenn diese Berufungskammer den Einspruch zurückweist, hat der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes die Mög- lichkeit, seine Ermittlungen weiterzuführen. Die nationale Justiz der USA hat also ausreichende Möglichkeiten, dem internationalen Recht Geltung zu verschaffen: Die ablehnende Haltung der USA irritiert umso mehr, als sie sich ja nicht nur gegen den Strafge- richtshof richtet, sondern sich gegen ihre eigene Völker- rechtstradition wendet. Der Strafgerichtshof dient un- zweifelhaft dem Schutz der Menschenrechte, indem er durch präventive und/oder abschreckende Wirkung schwerste Straftaten zu verhindern sucht bzw. diejenigen zur Verantwortung zieht, die sie begangen haben. Die USA sind in der Gefahr, von anderen die Einhal- tung von Menschenrechten zu verlangen, sich selber aber diesen Maßstäben nicht zu unterwerfen. Es geht hierbei nicht nur um die neue Institution des Strafgerichtshofes. Als eine Expertenkommission im vergangenen Jahr auf der Grundlage des Zivilpaktes US-Gefängnisse inspi- zierte, um festzustellen, ob die vertraglichen Vereinba- rungen eingehalten werden, protestierte Jessie Helmes da- gegen und disqualifizierte diese Besuche als Verstoß gegen die amerikanische Souveränität. Genau dies ist das Denken, dem wir heftig widersprechen müssen. Gemein- same Werte und gemeinsames Recht, vor allem die Men- schenrechte sind unteilbar. Und sie schließen ein, dass in- ternationale Institutionen die Kontrolle ihrer Einhaltung – soweit sie vertraglich vereinbart ist – durchführen kön- nen. Der vorliegende Antrag ist eine klare Antwort des Deutschen Bundestages auf das von Helmes inspirierte Gesetz zum Schutz amerikanischer Streitkräfte. Wir hal- ten es für eine verfehlte Politik, wenn sich die USA nicht am Strafgerichtshof beteiligen. Wir halten es für noch ver- fehlter, wenn sie aktiv versuchen, das Zustandekommen dieser neuen Rechtsinstitution zu hintertreiben. Dem Ver- such, Drittstaaten, die nicht der NATO oder dem engeren Freundeskreis der USA angehören, durch Entzug der Mi- litärhilfen und anderer Mittel unter Druck zu setzen, müs- sen wir klar und deutlich widersprechen. Der Antrag ist bewusst moderat formuliert. Deutsch- land, Europa und die gleichgesinnten Staaten sind jeder- zeit bereit, mit der Regierung der USA über Modalitäten des Strafgerichtshofes zu sprechen, sofern die Substanz, die bisher erarbeitet wurde, nicht infrage gestellt wird. Gerade die Terroranschläge, unter denen die USA beson- ders gelitten haben, machen deutlich, wie dringend der Strafgerichtshof benötigt wird. Die Diskussion über den Status der Gefangenen aus Afghanistan, die auf Guan- tanamo untergebracht sind, zeigt, dass die USAauf einem problematischen Weg sind, wenn sie selber entscheiden, welche Rechte ihre Feinde haben. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung ver- sucht hat, die US-Regierung von einem Besseren zu über- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22009 (C) (D) (A) (B) zeugen. Das gilt auch für den Strafgerichtshof. Wir halten an der Absicht fest, diesen Strafgerichtshof so bald wie möglich einzurichten und arbeitsfähig zu machen. Wir werden aber auch nicht nachlassen, unsere amerikani- schen Freunde davon zu überzeugen, dass der Internatio- nale Strafgerichtshof ein Gewinn für die Wertegemein- schaft ist, auf die wir uns bisher immer gemeinsam im transatlantischen Schulterschluss haben berufen können. Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Die Rede des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am heutigen Morgen in diesem Hohen Hause hat den richtigen Takt für diesen Tagesordnungspunkt gesetzt. Wir sind uns in die- sem Hause einig, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag baldmöglichst seine Arbeit aufnehmen soll und deswegen im Sinne einer starken globalen Wirkung dieses Strafgerichtshofes eine hohe Zahl von Staaten zu wünschen, die das Statut des IStGH ratifizieren. Deutsch- land war bei den ersten Staaten, die ratifiziert hatten, da- bei. Der von der Bundesregierung in das Gesetzgebungs- verfahren eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches ist grundsätzlich zu begrüßen und wird in seinem Ansatz von unserer Frak- tion mitgetragen. Es ist zu wünschen, dass die Beratungen über dieses Völkerstrafgesetzbuch zügig fortgeführt wer- den können. Dies wäre dann ja auch ganz im Sinne der Aufforderung, die Kofi Annan an uns am heutigen Vor- mittag gerichtet hat. Klare Rechtsgrundlagen werden einen wichtigen Bei- trag für Sicherheit und Frieden leisten. Es steht uns im Lande gut zu Gesicht, das es seit langem zu den treiben- den Kräften für dieses Vorhaben zählt. Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU und der FDPdrücken unsere Unterstützung für das Projekt des Strafgerichtshofes aus. Es ist umfangreich bereits erörtert und festgestellt worden, wie wichtig dieser Strafgerichts- hof – und zwar ein ständiger Strafgerichtshof – für die faktische Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist. Aus der gedanklichen Tradition des Nürnberger Gerichts und des Haager Jugoslawien-Gerichtshofes entsteht nun ein stän- diger Ort permanenter Sanktionierung völkerstrafrechts- widriger Handlungen. Es soll auch ausdrücken, dass bei den gegenwärtigen praktischen Umsetzungsarbeiten keine Verwässerung des Status und der Satzung des IStGH zugelassen wird. Die Aufforderung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, den Römischen Vertrag zu ratifizie- ren, und die Bitte an die Vereinigten Staaten, andere Staa- ten nicht von der Ratifizierung abzuhalten, findet ihren Grund in mancher skeptischen Betrachtung in den Verei- nigten Staaten von Amerika über die Wirkung des Inter- nationalen Strafgerichtshofes. Diese Auffassung ist nicht Ausdruck einer Skepsis über die Legitimität amerikani- schen Handelns, wie da und dort vermutet oder auch un- terstellt wird. Für meine Fraktion kann ich festhalten, dass wir die Aufforderung an die USA zuallererst deswegen richten, weil die Universalität des Völkerrechts auch für die Universalität des Völkerstrafrechts gelten sollte und ohne die USAein Internationaler Strafgerichtshof eine ge- ringere Effizienz zur Durchsetzung des Rechtes hätte. Internationale Strukturen haben es an sich, dass jeder, der sich ihnen unterwirft, auch ihren Prüfungsmaßstab ak- zeptieren muss. Ich habe den Eindruck, dass durch geeig- nete Strukturen sichergestellt ist, dass damit aber kein Missbrauch betrieben werden kann. Es ist und bleibt ein Projekt, das unsere Welt in eine gerechtere Ordnung brin- gen kann. Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts wird zum einen in den gegenwärtig geübten legitimen Formen der Terrorismusbekämpfung in der Tat vollzogen. Im Rechtsspruch und in der Sanktion sollte dies der Interna- tionale Strafgerichtshof tun. Wir alle, die wir vor der Gefahr einer Bedrohung ste- hen, die jedermann, zu jeder Zeit und jedes Land treffen kann, sollten aus diesem Grunde alle Bedenken hintan- stellen und sich für einen solchen gemeinsamen Gerichts- hof aussprechen. Ich bin überzeugt davon, dass die Vereinigten Staaten von Amerika nicht nur eine gute Rolle spielen, sondern auch eine für ihre eigene Rechtssicherheit und die Durch- setzung des Rechts gegenüber Dritten bessere Position erhalten würden, wenn sie sich innerhalb des Gefüges des Strafgerichtshofes aufstellen. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist kaum zu glauben, aber voraussichtlich kann der Inter- nationale Strafgerichtshof schon nächstes Jahr seine Ar- beit aufnehmen. Damit wird nicht nur das Völkerrecht mit Siebenmeilenstiefeln weiterentwickelt – wir haben uns hier erfolgreich für eine Verrechtlichung der internatio- nalen Beziehungen eingesetzt. Dafür bin ich allen Betei- ligten, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern im Auswärtigen Amt, von Herzen dankbar! Es gab zuhauf Bemühungen für ein Internationales Strafgericht: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zu ei- nem Opfer des Kalten Krieges. Erst Gorbatschows Pe- restroika machte Verhandlungen wieder möglich. Nach den furchtbaren Massakern und Verstößen gegen das hu- manitäre Völkerrecht in Ruanda und dem ehemaligen Jugoslawien wurden die Stimmen, die sich für ein solches Gericht einsetzten, lauter – und fanden Gehör. Letzte Woche hat Lotte Leicht, die Brüsseler Chefin von Humans Rights Watch, bei einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung die herausragende Rolle Deutsch- lands beim Einsatz für den Internationalen Strafgerichts- hof betont. Sie sprach davon, welche Überzeugungsarbeit geleistet wurde, damit 1998 das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs mit 120 Ja-Stimmen bei 21 Stimm- enthaltungen und 7 Gegenstimmen verabschiedet werden konnte. Seither gilt unser Ringen der Ratifikation des Sta- tuts. Sie alle wissen, dass mindestens 60 Ratifikationen nötig sind, damit der Strafgerichtshof seine Arbeit auf- nehmen kann. Die gute Nachricht heute lautet: Es lie- gen bereits 52 Ratifikationen vor. Damit hatten wir 1998 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222010 (C) (D) (A) (B) selbst bei größtem Optimismus nicht gerechnet. Ich schließe mich jedoch den Forderungen von Frau Leicht an: Deutschland muss auch weiterhin, gemeinsam mit den europäischen Partnern, eine Vorreiterrolle spielen, wenn es um die Implementierung und die Verbesserung von existierenden menschenrechtlichen Standards und Geset- zen geht! Ein Gericht, das für die Bekämpfung der grausamsten Verbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen – zuständig ist, findet zwangsläufig nicht nur Unterstützende. Zu den sieben Staaten, die das Statut nicht unterzeichnet haben, gehören China, der Irak und Israel. Der ehemalige US-Präsident Clinton zeichnete das Statut erst zum Jahreswechsel 2001, zur Ratifikation kam es jedoch bis heute nicht. Das ist be- dauerlich. Denn ohne den Segen der einzig verbliebenen Supermacht wird es das Gericht schwer haben, univer- selle Geltung zu erlangen. Deshalb fordern wir die USA dringend auf, sich hinter den Internationalen Strafge- richtshof zu stellen. Im Moment sieht es jedoch noch nicht so aus, als wür- den unsere Appelle Gehör finden: Eine Gruppe von US- Senatoren versucht seit letzten Mai, das Gericht zu ver- hindern, und hat eine Gesetzesvorlage „zum Schutz der amerikanischen Streitkräfte“ eingebracht. Danach wäre es erstens US-Regierungsstellen verboten, mit dem Inter- nationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, zwei- tens Staatsanwälten des Tribunals untersagt, auf amerika- nischem Boden zu recherchieren, und drittens müssten alle Staaten – ausgenommen NATO-Mitglieder –, die sich an dem Weltgericht beteiligen, damit rechnen, US-Mi- litärhilfe gestrichen zu bekommen, sollten sie den Straf- gerichtshof unterstützen. Positiv ist, dass sich unsere Befürchtungen, wonach viele Staaten aufgrund dieser Drohung von einer Rati- fikation Abstand nähmen, nicht bewahrheitet haben. Der Gesetzentwurf selbst und die Haltung vieler einflussrei- cher amerikanischer Politiker zum Gericht ist ablehnend. Allerdings ist es mindestens schlechter Stil, wenn man versucht, mithilfe von Drohungen dritte Staaten von der Ratifikation abzuhalten. Repräsentantenhaus und US-Senat haben im Herbst den Entwurf gebilligt. Weil der Senat aber den Wortlaut des Textes verändert hatte, wurde eine Art Vermittlungs- ausschuss einberufen. Dort ist letztendlich der Gesetzent- wurf durchgefallen – leider nur vorläufig und nicht in der Sache. Kurz und schlecht: Wir müssen auch weiterhin mit Vorstößen in diese Richtung rechnen und tun gut daran, unsere amerikanischen Freundinnen und Freunde, die sich wie wir für das Gericht einsetzen, auch weiterhin zu unterstützen. Hätte es am 11. September den Internationalen Straf- gerichtshof bereits gegeben, hätte man die al-Qaida-Ge- fangenen vor ihn bringen können. Das Gericht wird aber nur für Verbrechen zuständig sein, die nach seiner Ar- beitsaufnahme begangen werden. Die Abschreckungs- und Präventionswirkung des Gerichts kann also erst in der Zukunft ihre Früchte zeigen. Bis dahin setzen wir uns für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein, so für die Anwendung der Genfer Konvention auf die Guan- tanamo-Häftlinge und deren Anerkennung als Kriegs- gefangene. Aber wir wenden uns auch gegen die Ende letzten Jahres von US-Präsident Bush eingesetzten so ge- nannten Sondermilitärtribunale. Sie sollen ausschließlich für die Verurteilung ausländischer Terrorismusstraftäter zuständig sein. Ihnen wird der Rechtsweg vor ein ordent- liches Gericht ausdrücklich verwehrt. Mit dieser Ent- scheidung kommen die Vereinigten Staaten in echte Glaubwürdigkeitsprobleme: Die Nichtberücksichtigung unabdingbarer Rechtsgrundsätze ist für die USA auf der einen Seite Grund für die Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auf der anderen Seite jedoch setzen sie sich mit den Militärtribunalen über viele dieser Rechts- grundsätze selbst hinweg. Der Streit um die Guantanamo-Häftlinge wirft seine Schatten bis nach Den Haag, wo das Jugoslawien-Tribu- nal tagt. Die Anklage gegen Milosevic ist ein erster wich- tiger Schritt, nicht nur für die internationale Gemein- schaft. Es geht vor allem darum, die innenpolitische Entwicklung innerhalb Bosniens zu beruhigen. So lange, wie Hauptkriegsverbrecher wie Karadzic und Mladic frei sind, bleiben die Spannungen bestehen und werden Ver- söhnung, Vergebung und Zusammenarbeit es schwer ha- ben. Für die gesamte Region ist das Jugoslawien-Tribunal vor allem deshalb wichtig, weil den Verbrechen Namen gegeben werden und eine Mythenbildung verhindert wer- den kann. Die Straftatbestände, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden können, sind weg- weisend und ganz besonders als Durchbruch für die Rechte der Frauen zu bewerten. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden im Statut unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei oder erzwungene Schwangerschaft aufgeführt. Beim Tat- bestand der erzwungenen Schwangerschaft steht die Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevöl- kerung zu beeinflussen, im Blickpunkt. Ich muss nicht extra erwähnen, dass hier die bitteren Erfahrungen der 90er-Jahre in Ex-Jugoslawien eingeflossen sind, und spreche sicher für das gesamte Haus, wenn ich hoffe, dass zukünftig solche Gräueltaten verhindert werden können. Wir wissen, dass die Wirksamkeit des Internationalen Strafgerichtshofs begrenzt bleiben wird. Nur die Taten können aufgegriffen werden, die im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats vorgefallen sind oder von Staatsangehö- rigen eines Vertragsstaates begangen wurden. Wir werden auch weiterhin bei allen Staaten dafür werben, das Statut zu zeichnen und zu ratifizieren. Auch gibt es noch die Chance, Staaten dazu zu bewegen, die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs ad hoc anzuerkennen. Eines aber ist si- cher: Der Internationale Strafgerichtshof ist ein großer Er- folg und steht für mehr Gerechtigkeit in der Welt. Jörg van Essen (FDP):Die Forderung nach Einrich- tung eines Internationalen Strafgerichtshofes war immer ein zentraler Bestandteil liberaler Rechtspolitik. Unter dem liberalen Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig ist dieses Vorhaben maßgeblich vorangebracht worden. Ende 2000 konnte endlich die deutsche Ratifizierungsurkunde in New York hinterlegt werden. Damit ist Deutschland Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22011 (C) (D) (A) (B) seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nachgekommen. Nun müssen schnell weitere Schritte folgen, damit der In- ternationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnehmen kann. Dies ist notwendiger denn je. Spätestens seit dem 11. September 2001 ist uns allen deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass die internatio- nale Völkergemeinschaft geschlossen und vereint gegen Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgehen muss. Alle Länder müssen zusammenstehen und dafür sorgen, dass diese Verbrechen nicht länger straflos begangen werden können. Der Internationale Strafgerichtshof ist hier das geeignete Instrument. Der Staatengemeinschaft wird damit ein echtes Handlungs- instrument an die Hand gegeben. Das Statut des Ständigen Strafgerichtshofs ist ein bedeutender Schritt hin zu einem Völkerstrafrecht, das letztlich die Völkergemeinschaft zur Rechtsgemeinschaft werden lässt. Die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs wird auch dazu führen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die internationale Rechtsordnung wächst und damit auch die Akzeptanz der Urteile größer wird. Dieses Ziel kann aber nur gelingen, wenn sich auch die USA in diese internationale Rechtsgemeinschaft einbin- den lassen. Mit großer Erleichterung haben wir die Tat- sache aufgenommen, dass der Römische Vertrag Ende 2000 vom damaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet wurde. Nun muss die Ratifizierung durch den Kongress erfolgen. In einer eng miteinander verknüpften Welt und einer globalen Gesellschaft ist der eigenen Souveränität durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besser gedient als durch den zum Scheitern verurteilten Versuch, sich iso- liert zu behaupten. Die Vertragsstaaten geben nicht ihre nationale Souveränität auf, sondern sie erfüllen schlicht ihre Pflicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft, indem sie die Lücken schließen, durch die die schlimms- ten Verbrecher bisher schlüpfen konnten. Der Gerichtshof soll die nationalen Justizsysteme nicht ersetzen, vielmehr soll er sie für bestimmte schwere Verbrechen ergänzen, die die Staatengemeinschaft als Ganzes angehen. Wir erwarten daher von der Bundesregierung, dass sie Einfluss nimmt auf unsere amerikanischen Freunde und mit dazu beiträgt, dass in den USA endlich Mehrheiten geschaffen werden für eine Ratifizierung des Statuts. Deutschland teilt mit den amerikanischen Partnern Ver- antwortung im Kampf gegen den internationalen Terro- rismus. Dazu gehört dann auch, dass man den Partner an seine internationalen Verpflichtungen erinnert. Ein viel- stimmiges Szenario ist hier wenig hilfreich. Europa muss entschlossen und geschlossen auftreten und den Appell an die USA gemeinsam formulieren und vortragen. Das deutsche Engagement war hier bisher eher zögerlich. Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Meine Fraktion ist am bal- digen In-Kraft-Treten des Statuts, an der Arbeitsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes und an der Ratifi- kation des Statuts durch die USA nicht weniger interes- siert als die anderen Fraktionen in diesem Haus. Wie die anderen Fraktionen haben wir dem Ratifikationsgesetz im Oktober 2000 zugestimmt. Wenn wir auch keine übertrie- benen Erwartungen hegen, so halten wir dieses Statut mit seiner Definition schwerster internationaler Verbrechen und seiner Konstituierung persönlicher Verantwortlich- keit ungeachtet der Funktion des Täters dennoch für einen wesentlichen völkerrechtlichen Fortschritt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den an- deren Fraktionen, insbesondere von der Union, Sie haben es wieder einmal vorgezogen, einen interfraktionellen Antrag zu stellen, ohne meine Fraktion auch nur zu fra- gen, ob sie sich beteiligen will. Es steht ihnen natürlich frei, die PDS-Fraktion von der Mitzeichnung interfraktio- neller Anträge auszuschließen. Uns steht es frei, einen sol- chen Umgang mit unserer Fraktion für unsachlich und in- diskutabel, ja geradezu lächerlich zu halten. Nach fast zwölf Jahren Anwesenheit der PDS im Deutschen Bun- destag sollten wir einen normalen Umgang miteinander pflegen. Die Erfinder dieses Ausschlussverfahrens bilden sich offenbar ein, damit der PDS schaden zu können. Aber die Mehrheit der politisch interessierten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land lacht nur über Sie und schüttelt den Kopf. Schneiden Sie endlich die alten Zöpfe ab und legen Sie sich im Umgang mit der PDS eine neue Frisur zu. Sie sind schon jetzt hoffnungslos unmodern. Wir haben einen eigenen, mit dem Antrag der anderen Fraktionen wortgleichen Antrag gestellt. Wir mussten kein Wort ändern, weil wir den Text auch als eine der ein- reichenden Fraktionen voll mittragen können. Mit unse- rem Antrag wollen wir das eigenartige Verständnis parla- mentarischer Umgangsformen ad absurdum führen. Wir wollen unterstreichen, dass wir uns genauso wie die an- deren Fraktionen als Initiatoren bundesdeutscher An- strengungen für ein baldiges Wirksamwerden des Inter- nationalen Strafgerichtshofes betrachten. Die erste Voraussetzung für dieses Wirksamwerden ist, dass möglichst alle Staaten dieser Welt dem Statut beitre- ten und die Jurisdiktion des Gerichtshofes anerkennen. Bisher sind noch nicht die 60 für das In-Kraft-Treten des Statuts erforderlichen Ratifikationen hinterlegt. Wir er- warten, dass vor allem solche einflussreichen Staaten wie die USA, China und Indien ihre abwartende Haltung auf- geben und am Statut teilnehmen. Die Ermahnungen in dem Antrag an die Adresse der USA sind mit diplomatischer Höflichkeit formuliert, aber eindeutig. Der Gerichtshof könnte ein Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sein. Die USA haben aber ihre destruktive Haltung dem Gerichts- hof gegenüber nach den Terroranschlägen vom 11. Sep- tember eher noch verstärkt. Ich musste mich auf der Reise des Rechtsausschusses nach New York im Oktober letz- ten Jahres an Ort und Stelle davon überzeugen. Die USA lehnen nicht nur die Ratifikation ab. Sie bedrohen Nicht- NATO-Staaten mit dem Entzug von Waffenlieferungen, wenn sie mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass der Gerichtshof un- abhängig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tätig und damit nicht dem Veto der USA ausgesetzt wird. Das Ziel ist eindeutig. Es soll ausgeschlossen werden, dass je- mals ein amerikanischer Soldat, geschweige denn ein Ver- antwortungsträger, vor den Schranken des Gerichts steht. Was für andere gilt; soll für die einzige übrig gebliebene Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222012 (C) (D) (A) (B) Weltmacht nicht gelten. Damit kann man sich nicht ab- finden. Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung und ihr Außenminister die Courage aufbringen, ihren ameri- kanischen Partnern unverblümt die übereinstimmende Meinung des Deutschen Bundestages zu übermitteln, dass ihr Verhalten ein Affront gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft ist und dem Kampf gegen den Ter- rorismus mit nichtmilitärischen Mitteln schadet. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Rechtsanspruch auf Sozialtarif für Sprachtelefondienst (Tagesordnungspunkt 17) Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Der uns hier vor- liegende Antrag zum Rechtsanspruch auf Sozialtarif für den Sprachtelefondienst wirkt auf Anhieb sympathisch. Wer wollte nicht materiell unterprivilegierten Menschen oder beispielsweise Behinderten günstigere Preise für Te- lefonanschlüsse gönnen? Bei so viel sozialer Gesinnung gerät aber die Realität im Telekommunikationssektor aus dem Blick: Der Sozialtarif ist ein Überbleibsel aus den Zeiten der Deutschen Bundespost als öffentliches Dienst- leistungsunternehmen im Sondervermögen der Bundesre- publik Deutschland und mit Monopol unter anderem im Sprachtelefondienst. Die Deutsche Telekom gewährt ei- nen Sozialtarif – wenn auch in veränderter Form – derzeit noch freiwillig weiter. Eine gesetzliche Verpflichtung oder auch eine im System liegende Begründung gibt es aber nicht mehr. Die Telekommunikation in Deutschland unterliegt heute im Grundsatz den Regeln der freien Marktwirt- schaft, des vollständigen Wettbewerbs und demzufolge betriebswirtschaftlichen Zwängen in den einzelnen Un- ternehmen. Ergänzt wird dieser Wettbewerb noch durch eine sektorspezifische, asymmetrische Regulierung zulas- ten der Deutschen Telekom mit dem Ziel der Marktöff- nung. Das heißt: Seit der völligen Marktöffnung ab dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt ein Markt wie andere auch, der zudem dem „alten Monopolis- ten“ regulatorische Fesseln anlegt, also fast ein Markt wie der für Lebensmittel, für hauswirtschaftlichen Bedarf, Zeitungen und Zeitschriften, Körperpflegemittel und per- sönliche Dienstleistungen und vieles mehr, was zum täg- lichen Leben gehört und was zum großen Teil bei der Be- messung von Sozialhilfeleistungen einfließt. Ich frage Sie: Wäre es nicht schön, es gäbe für alle diese Märkte So- zialtarife für Arme und Behinderte? Brauchen sie nicht Essen und die Tageszeitung genauso dringend wie das Te- lefon? Nun mögen manche antworten: Dort gibt es keine alten Staatsmonopole mit noch hohen Marktanteilen und staatlicher Beteiligung. Vorsicht! Wie sieht es denn aus mit der Marktmacht gewisser Einzelhandelsketten, dem Marktanteil von Großkonzernen im Bereich von Körper- pflegemitteln, Medikamenten usw.? Soweit es um die aus dem alten Monopol gewonnene Marktmacht geht, ist die Deutsche Telekom strikten Re- gulierungen unterworfen. Das heißt ganz klar: Eine Pflicht zum Anbieten eines Sozialtarifs aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung oder des ehemaligen Mo- nopols kann es im Telekommunikationsmarkt ebenso we- nig geben wie bei Autos, Flugzeugen oder Zahnpasta. Eine Frage darf aber durchaus aufgeworfen werden: Ist es sinnvoll und geboten, aus dem im Telekommunika- tionsrecht verankerten Element des Universaldienstes eine Verpflichtung zum Anbieten von Sozialtarifen im ge- samten TK-Markt zu entwickeln? Dies ist zwar im Tele- kommunikationsgesetz derzeit nicht vorgesehen, aber durchaus denkbar. Dagegen spricht, dass nach Auffassung der Regulierungsbehörde die universell notwendigen Dienstleistungen derzeit vom Markt flächendeckend und erschwinglich angeboten werden und dass die Preise im TK-Sektor insgesamt teilweise drastisch gesunken sind. Bei den monatlichen Preissteigerungsraten in den letzten Jahren wirkten sich die Tarife im TK-Bereich stets dämp- fend aus, weil sie bis heute eine fallende Tendenz aufwei- sen: Bei Ferngesprächen sind es seit 1998 bis zu 90 Pro- zent. Allerdings sehen wir auch, dass bei der Grundgebühr und im Ortsnetz ein solcher Preisrückgang nicht stattfin- det und der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom viele Betroffene mehr belastet als bisher. Das ergibt sich aus de- ren anderen Bedürfnissen, die weniger auf Ferngespräche in die USA ausgerichtet sind als auf eine jederzeitige Er- reichbarkeit und auf Anrufe im Orts- und Nahbereich. Deshalb nützt diesem Personenkreis das neue Gesprächs- guthaben-Modell relativ wenig, zumal das Guthaben so- fort verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Monats im Te- lekomnetz verbraucht wurde. Auch der Hinweis auf noch niedrigere Gesprächsgebühren bei Wettbewerbern hilft hier nicht weiter, weil deren Gebühren nicht von der Deut- schen Telekom übernommen werden. Kritik daran wie- derum halten wir für ziemlich absurd: Wer von einem Un- ternehmen nicht nur niedrigere Sondertarife, sondern auch noch deren Finanzierung in die Kassen der Konkur- renz verlangt, lebt nicht auf dieser Welt. Dennoch spricht einiges dafür, die Situation der be- troffenen Menschen künftig genau im Auge zu behalten. Meiner Auffassung nach geht es aber dabei nicht nur um den Sprachtelefondienst – hier greift der PDS-Antrag viel zu kurz –, sondern um die Teilnahme der gesamten Be- völkerung an der viel beschworenen Informationsgesell- schaft. Wer die vielen Warnungen vor der digitalen Spal- tung der Gesellschaft ernst nimmt und damit sagt, es gehöre zum allgemeinen Lebensbedarf, zu telefonieren und beispielsweise einen Zugang zum Internet zu haben, muss Instrumente dafür entwickeln. Was die Verbindungsgebühren betrifft – und nur um die geht es hier –, bestehen, wenn man Handlungsbedarf sieht, zwei Wege offen: Erstens. Entweder wir beschreiten den, wie erwähnt, möglichen Weg der Universaldienstverpflichtung. Dann ist aber auch klar, dass dies nicht einfach nach dem PDS- Modell einem Unternehmen aufgedrückt werden darf, sondern dass dies per Umlage in einem Fonds von allen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22013 (C) (D) (A) (B) Marktteilnehmern zu finanzieren ist. Bisher gibt es aber solche Fonds in Deutschland nur auf dem Papier. Ich be- zweifle, dass jemand ernsthaft wegen einigen Millionen Euro einen solch gigantischen Mechanismus in Bewe- gung setzen will, der mehr Berechnungs-, Verwaltungs- und Verteilungskosten verursacht, als bei den Betroffenen letztlich ankommt. Zweitens. Die Alternative dazu finden wir im Sozial- hilferecht. Es sieht nach dem „Statistikmodell“ vor, bei der Berechnung der Regelsätze den Stand und die Ent- wicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Dabei sol- len die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchs- ausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgrup- pen zugrunde gelegt werden. Demnach müsste sich das veränderte Preisgefüge in der Telekommunikation ein- schließlich der Modifizierung des Sozialtarifs dort nie- derschlagen. So sind derzeit für Telefon- und Postge- bühren monatlich rund 23 Euro vorgesehen. Sollte die neue Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt sein, so muss dies spätestens bei der für die nächste Legislatur- periode geplanten Sozialhilfereform bzw. bei der Novel- lierung des BSHG geschehen. Gleichzeitig verweise ich auf die ohnehin für 2003 ge- plante Überarbeitung des Telekommunikationsrechts. Bei diesem Anlass sollten wir prüfen, ob der Markt die unab- dingbaren TK-Dienstleistungen flächendeckend und zum erschwinglichen Preis – auch für benachteiligte Bevölke- rungsgruppen – dauerhaft erbringt. In diese Debatte gehört der gesamte Universaldienst: Telefonzellen, breit- bandiges Internet, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Internetcafes, Sondertarife und gleichwer- tiges Angebot in der Fläche. Es geht aber auch um die Finanzierung solcher Ange- bote, wenn man von der Auffassung abkommt, der Markt gewährleiste das gesellschaftlich Notwendige nicht oder nicht ausreichend. Auch dies wiederum kann nicht isoliert betrachtet werden von der Markt- und Wettbewerbsent- wicklung insgesamt. Die TKG-Novelle dreht sich daher auch um fairen Wettbewerb, effiziente Regulierung, um den Marktbegriff und um die Marktabgrenzung, um Effi- zienz, Abbau und Neujustierung der Regulierung und um die Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens. Zusammenfassend: Der Antrag der PDS, Drucksache 14/5831, greift zu kurz. Für sich allein genommen würde er kontraproduktiv wirken. Deshalb lehnen wir ihn ab. Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU):Über den An- trag der PDS soll durch eine Änderung des Telekommu- nikationsgesetzes ein Rechtsanspruch auf Sozialtarif im Sprachtelefondienst geschaffen werden. Wir haben den Antrag im Juli 2001 im Wirtschaftsausschuss beraten und mehrheitlich dessen Ablehnung empfohlen. Die von der ehemals Deutschen Bundespost einge- führte telefontarifliche Vergünstigung für Einkommens- schwache wurde nach der Privatisierung von der Deut- schen Telekom AG auf freiwilliger Basis übernommen. Sie bietet einen so genannten Sozialtarif für Kunden an, die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, BAföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbe- hindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind. Bis zum 1. Dezember 1999 wurde ein Be- trag von 13,57 DM netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und 17,05 DM für die letztgenannte Be- dingung pro Monat von der Grundgebühr abgezogen. Zum 1. Dezember desselben Jahres stellte die DTAG ihre freiwillig angebotene Sozialtarifregelung um. Demnach wird der Sozialtarif nicht mehr von der monatlichen Grundgebühr abgezogen, sondern gilt für tatsächlich ver- telefonierte Standardverbindungen im T-Net. Er kann we- der ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungs- zeitraum übertragen werden. Die Höhe der Vergünstigungen bleibt jedoch je nach berechtigtem Per- sonenkreis identisch mit den zuvor gewährten Tarifen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat diese Regelung nicht als genehmigungspflichtig nach § 25 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes einge- ordnet, da die Gewährung dieser Vergünstigung aus so- zialen Gründen als Verzicht auf eine Entgeltforderung der DTAG einzuordnen sei. Die gewährten Vergünstigungen sind freiwillige Leistungen, auf deren Gestaltung im Ein- zelnen im Rahmen der Telekommunikationsgesetzge- bung kein Einfluss genommen werden kann – es sei denn, der Bund oder die Länder übernehmen die Kosten. Die seit dem 1. Dezember 1999 von der DT AG umstruktu- rierten Verrechnungsmodalitäten der Sozialtarife fallen in den Rahmen der Preisgestaltungsfreiheit eines Telekom- munikationsunternehmens und sind sicherlich nicht unter Kostengesichtspunkten zu sehen, sondern auch unter dem Aspekt einer Imagewerbung im Wettbewerbsbereich, vor allem für ein marktbeherrschendes Unternehmen. Der Antrag der PDS wird von der CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion abgelehnt. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Glaubt man dem hier zur Debatte stehenden Antrag der PDS, reden wir heute zu später Stunde über eine scheinbar sträfliche Vernachlässigung der sozialen Ge- rechtigkeit im Bereich der Telekommunikation durch die Regierungskoalition. Denn in ihrem Antrag kritisiert die PDS, sozial Schwache würden durch zu hohe Kosten sys- tematisch vom Telefonieren abgehalten. Genauer besehen geht es der PDS allerdings darum, dass die Ermäßigung nicht mehr auf die Grundgebühr, sondern durch Ge- sprächsguthaben erfolgt, die aber nur bei der Telekom und nicht bei anderen Anbietern einzulösen sind. Also geht es gar nicht darum, dass nun Menschen Telefonate von ele- mentarer Bedeutung deswegen unterlassen müssen, weil ihnen eine Vergünstigung gestrichen ist, sondern die PDS fordert, dass die Vergünstigung in anderer, günstigerer Form erfolgt. Vielleicht wäre so tatsächlich der eine oder andere Euro an Gesprächsgebühren mehr für die Menschen mit Anspruch auf Sozialtarif zu erlösen. Aber genau genom- men verweist die Forderung wieder einmal auf die satt- sam bekannte Gier der PDS-Forderungen: die schönen Seiten des Marktes mitnehmen und zugleich den Markt außer Kraft setzen, wenn man sich davon noch Günstige- res erhofft. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222014 (C) (D) (A) (B) Schauen Sie sich die Fakten und Zahlen an! Die Ent- wicklung geht doch in eine völlig andere Richtung, als Sie uns hier in ihrem Antrag glauben machen wollen. Natür- lich ist es richtig, dass die Kosten für die Telekommu- nikation in Deutschland immer noch vergleichsweise hoch sind. Aber das Problem lösen Sie doch nicht mit mehr Planwirtschaft. Im Gegenteil liegt die Erklärung darin, dass wir zu spät mit dem Wettbewerb begonnen ha- ben und dass er noch nicht weit genug geht. Aber immer- hin hat der Wettbewerb im Telekommunikationssektor schon dazu geführt, dass die Kosten fürs Telefonieren seit Jahren rückläufig sind. Da kann ich Ihnen nur einen Blick in das Statistische Jahrbuch empfehlen: Allein seit 1995 haben sich die Ausgaben der privaten Haushalte in Deutschland für die Telekommunikation von Jahr zu Jahr kontinuierlich verringert, ihr Anteil an den Haushaltsaus- gaben ist um ein Fünftel gesunken. Wenn die Preise also in summa fallen, wie ließe sich die Behauptung aufrechterhalten, die Hürden würden im- mer größer? Da braucht man schon eine gehörige Portion Fantasie. Nein, statt ein privates Unternehmen zu behan- deln wie eine Sozialbehörde, muss die Politik weiter in Richtung mehr Wettbewerb gehen; denn nur so erreicht man geringere Kosten für die Verbraucher. Erst im Januar hat die Deutsche Telekom angekündigt, ihre Preise für das Ortsnetz zu senken. Das ist natürlich nicht freiwillig ge- schehen, weil Ron uns etwa den Sommer bringen will. Nein, vielmehr hat die Regulierungsbehörde Post und Te- lekommunikation die Gefahr von Quersubventionierun- gen gesehen und deswegen angemahnt, dass die Ge- spräche im Ortsnetz billiger werden müssen. Und siehe da: Es geht. Das ist doch ein gutes Beispiel dafür, wie Wettbewerb im Telekommunikationssektor von der Politik positiv be- einflusst wird. Und in diese Richtung müssen wir weiter gehen. Bei Ferngesprächen haben wir es ja erlebt: Mehr Wettbewerb führt zu geringeren Kosten bei den Verbrau- chern. Und so muss es auch im Ortsnetz werden. Denn nur so erreichen wir, dass auch die Leute mit den kleinen Geldbeuteln stärker von den großen Vorteilen der Infor- mationsgesellschaft profitieren können. Mit Ihrem Antrag aber wollen Sie die Telekom wieder als Staatsunternehmen behandeln – als hätten wir in den letzten Jahren nicht gesehen, dass der Weg in die Kon- kurrenz schon mühsam genug für den alten Tanker ist. Und als hätte es nicht die positiven Folgen des Wettbe- werbs gegeben. Auf soziale Fragen muss man heute neue Antworten geben, nicht nostalgische. Rainer Funke (FDP): Der jetzt zu beratende Antrag der PDS auf Rechtsanspruch auf Sozialtarif für Sprachte- lefondienst kann eigentlich auch nur von der PDS kom- men. Denn offensichtlich hat die PDS unser marktwirt- schaftliches System noch nicht recht durchschaut. Der Rechtsanspruch auf Sozialtarife kann sich nach unserer Wirtschaftsordnung nicht gegen Unternehmen, die am Wettbewerb am Markt teilnehmen, richten, son- dern nur und in erster Linie gegen den Staat. Das schließt nicht aus, dass Sozialtarife freiwillig von Unternehmen gewährt werden, wie dies die Deutsche Telekom in vor- bildlicher Weise auch tut. Direkte Ansprüche des sozial Schwachen auf Sozialtarife gegen einzelne Unternehmen kann der Staat jedoch nicht verordnen. Dies ist richtig so, weil inzwischen auch die Telefondienste erfreulicher- weise dem Wettbewerb unterstellt sind. Wenn einzelnen Unternehmen Auflagen hinsichtlich der Sozialtarife auf- erlegt werden, wären sie weniger wettbewerbsfähig als andere Unternehmen, die diese Auflage nicht zu erfüllen haben. Wir wollen aber die gleichen Wettbewerbsvoraus- setzungen für alle Teilnehmer am Wettbewerb schaffen. Nun könnte man dagegen einwenden, dass dann eben allen Wettbewerbern zur Auflage gemacht wird, bei be- stimmten Voraussetzungen Sozialtarife zu gewähren. Dies widerspricht aber unseren marktwirtschaftlichen Grundsätzen, dass soziale Daseinsvorsorge vom Staat zu erbringen ist und der Staat dann auch seinerseits zu defi- nieren hat, unter welchen Voraussetzungen Sozialleistun- gen gewährt werden. Im Übrigen verkennt der Antrag der PDS, dass Sprach- telefondienste inzwischen nicht im nationalen Wettbe- werb erbracht werden, sondern im internationalen. Da ausländischen Unternehmen solche Rechtsansprüche auf Sozialtarife nicht auferlegt werden können, würde man mit der Einführung eines solchen Sozialtarifs die Wettbe- werbsfähigkeit der hier ansässigen deutschen Unterneh- men einschränken. Nach allem ist der Antrag der PDS gut gemeint, leider aber wenig durchdacht. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22015 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Hartenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bedanke mich ausge-
    sprochen höflich bei Ihnen. – Herr Dr. Gehb, ich möchte
    Sie fragen, ob Ihnen der Unterschied zwischen national-
    sozialistisch gefärbten und von nationalsozialistischem
    Ungeist durchdrungenen Urteilen, die im Zeitraum von
    1935 bis 1945 gefällt wurden und die von dem Willen ge-
    prägt waren, die Homosexuellen zu vernichten, und den
    Urteilen, die von rechtsstaatlichen Gerichten gefällt wor-
    den sind, bekannt ist. Wissen Sie diesen Unterschied rich-
    tig zu würdigen? Würden Sie, wenn Sie das tatsächlich zu
    würdigen wüssten, noch immer eine solche Behauptung
    aufstellen, wie Sie es eben getan haben?


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das war keine Frage! Das war eine üble Unterstellung!)




Rede von Dr. Jürgen Gehb
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich möchte das, was
man bei großzügiger Auslegung als Frage auffassen kann,
gerne beantworten. Selbstverständlich ist mir dieser Un-
terschied bekannt. Diesem Unterschied wird auch durch
das Gesetz Rechnung getragen. Diese Urteile sollen ja
nicht bis in alle Ewigkeit perpetuiert werden. Sie können
auf Antrag aufgehoben werden. Das ist der Unterschied.

Im Übrigen muss ich dem Kollegen von Klaeden Recht
geben: Ihre Frage hatte durchaus einen unterstellenden
Charakter. Ich möchte Ihnen das angesichts der späten Ta-
geszeit, aufgrund derer Sie vielleicht etwas erschlafft
sind, nachsehen, Herr Hartenbach.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Ich bedanke mich für die Gnade!)


Um die Schärfe herauszunehmen, möchte ich sagen,
dass meine Fraktion zu dem Beschluss steht, den wir nach
hartem Ringen im Beisein von Frau von Renesse, Herrn
Beck und Herrn van Essen einstimmig gefasst haben. Ich
habe damals zur NS-Zeit sowie zur Zeit nach 1945 aus-
führlich und, wie ich meine, differenziert Stellung ge-
nommen. Das muss ich heute im Detail nicht wiederho-
len. Wer Nachholbedarf an historischer Bildung zum
Thema „Homosexuelle und NS-Zeit“ hat, der kann
beispielsweise zum Sammelband von Jellonek und
Lautmann greifen, der gestern in der Landesvertretung
des Saarlandes vorgestellt wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion zollt – das lasse ich mir auch
nicht absprechen; Sie haben uns das Gott sei Dank kon-
zediert – den homosexuellen Opfern der NS-Zeit durch-
aus Respekt und Anerkennung. Wir tragen den Beschluss
vom 7. Dezember 2000 mit und wollen damit ganz be-

wusst unseren geschundenen und verfemten Mitbürgern
ihre Würde wiedergeben.

Bevor ich auf den zweiten Themenkomplex zu spre-
chen komme, möchte ich auch hier eine ernst gemeinte
Vorbemerkung machen. Nach dem vorliegenden Entwurf
sollen Urteile pauschal aufgehoben werden, die auf mehr
als 40 Paragraphen des Militärstrafgesetzbuchs – auf
mehr als 40 Vorschriften! – beruhen. Exemplarisch wer-
den im Text sieben Tatbestände benannt. Ich bitte Sie, mir
nachzusehen, dass ich bisher nicht in der Bibliothek war,
um in dem alten Militärstrafgesetzbuch zu stöbern. Dies-
bezüglich existiert eine Bringschuld derjenigen, die den
Gesetzentwurf eingebracht haben; sie müssen eine sach-
gerechte Beratung in diesem Hause ermöglichen. Das ist,
wie ich eben schon gesagt habe, zumindest auch eine
Frage des Stils.

Der rechtspolitische Sprecher unserer Fraktion, mein
Kollege Norbert Geis, der auch heute Abend anwesend
ist, hat diesem Haus zuletzt vor vier Wochen mit großem
Engagement und guten Gründen dargelegt, warum – das
ist ganz entscheidend – eine Pauschalaufhebung der Ur-
teile gegen Deserteure unserer Ansicht nach nicht mög-
lich ist: Sie würde zu neuem Unrecht führen.

Bei der Vorbereitung meines Beitrags – ich bin eigent-
lich nur als Redner eingesprungen – bin ich auch über
Worte von Ihnen gestolpert, Frau von Renesse, und zwar
aus dem vergangenen Mai. Ich darf Sie einmal wörtlich
zitieren:

Nach einem in der Tat quälend langen Beratungspro-
zess hat der Bundestag in der letzten Legislaturperi-
ode alles nachgeliefert, was den Wehrdienstverwei-
gerern, Fahnenflüchtigen und „Wehrkraftzersetzern“
des Zweiten Weltkrieges schon lange zugestanden
hätte: volle Rehabilitierung und Anspruch auf Ent-
schädigungsleistung. Der Antrag der PDS

– um den ging es nämlich damals –
ist daher, wie man bei Gericht sagt, in der Hauptsa-
che erledigt.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Ich habe das zwei mal gelesen!)

Frau von Renesse, ich neige bei Ihnen häufig zu sponta-
nem Beifall, gelange bei längerem Nachdenken allerdings
auch häufig zu einer Frage. Hier frage ich mich: Was hat
sich in den letzten Monaten in der Hauptsache eigentlich
verändert? Hier besteht doch ein Erklärungsbedarf.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gab es für die
Opfer der NS-Militärjustiz die volle Rehabilitierung und
auch Anspruch auf eine Entschädigungsleistung, die
anders als bei den homosexuellen NS-Opfern erfreuli-
cherweise auch einkommensunabhängig war. Fußend auf
diesem berühmten Beschluss des Jahres 1997 kam es
zum NS-Aufhebungsgesetz und aus für mich nach-
vollziehbaren, fast zwingenden Gründen auch zur Einzel-
fallprüfung, jedenfalls für Deserteure.

Ich darf alle Seiten des Hauses daran erinnern, dass der
ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses, der allseits
noch bekannte Horst Eylmann, als es um die Gemein-






(C)



(D)



(A)



(B)


samkeit zwischen den Fraktionen ging, unwidersprochen
feststellte – auch das darf ich wörtlich zitieren –:

Niemand hat bisher ausdrücklich bestritten, dass in
seltenen Ausnahmefällen eine Desertion im Zweiten
Weltkrieg auch unter Anlegung heutiger Wertmaß-
stäbe als Unrecht bewertet werden kann, so wenn
eine Desertion mit der Tötung eines Kameraden ein-
herging oder dadurch erst ermöglicht wurde.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Tötung bleibt doch ein strafbares Delikt!)


Daraus kann ich doch nur schließen, dass man der Auf-
fassung war – das gilt wohl nicht nur für uns Christdemo-
kraten –, dass es Deserteure gab, die aus durchaus ehren-
haften Motiven handelten und Opfer wurden, und andere,
die aus verwerflichen Motiven handelten. Folgerichtig
kam die Einzelfallprüfung zum Zuge.

Ebenso gilt für uns die Einzelfallprüfung für Richter
der Militärjustiz. Damals gab es bestimmt „Blutrichter“,
aber auch andere, die nach bestem Wissen und Gewissen
handelten. Eine pauschale Verdammung ist nicht ange-
bracht. Weder eine pauschale Verurteilung noch eine pau-
schale Aufhebung ist angebracht.

Deshalb halten wir die Einzelfallprüfung weiter für
sachlich geboten. Offen gesagt: Ich fühle mich auch be-
stätigt, wenn ich mir die Begründung des Gesetzentwurfs
ansehe. Darin lese ich – das hat mich allerdings auch nicht
erstaunt –, dass sich die bisherige Regelung für den Be-
reich Desertion bewährt hat.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: So heißt es dort!)

Es ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem eine be-
antragte Urteilsaufhebung verweigert worden wäre.

Im Übrigen schwingt bei der Pauschalaufhebung ge-
rade im Bereich Desertion/Fahnenflucht eine Gefahr mit
– Sie haben zu Recht gesagt, Frau von Renesse, dass Sie
das nicht intendiert haben –, und zwar mit Blick auf den
Empfängerhorizont. Die Pauschalaufhebung könnte fälsch-
licherweise dahin verstanden werden, dass sich die-
jenigen, die weiter gekämpft haben, die also nicht deser-
tiert sind, auch heute noch sozusagen als die Blödmänner
vorkommen müssen.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: So ist es!)

Das Entscheidende ist der Empfängerhorizont. Das ist ty-
pisch bei Willenserklärungen: Es kommt nicht auf den
Horizont des Erklärenden, sondern – das kann niemand in
Abrede stellen – auf den des Empfängers der Erklärung
an.

Zum Schluss möchte ich zwei Punkte klar und eindeu-
tig unterstreichen:

Erstens. Eine Rehabilitierung der Deserteure der deut-
schen Wehrmacht kann nicht im Geringsten – das will
auch niemand – auf Fahnenflüchtige der Bundeswehr
übertragen werden. Die Bundeswehr ist die Armee eines
Rechtsstaats. Ihren Soldaten ist es gesetzlich verboten,
verbrecherische Befehle zu befolgen. Darauf zielte Ihr
Einwand, Herr Beck.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zweitens. Mit der Rehabilitierung der Deserteure des
Zweiten Weltkriegs ist überhaupt keine Herabwürdigung
derjenigen deutschen Soldaten verbunden, die tapfer wei-
tergekämpft haben, weil sie glaubten, dazu ihrem Staat
und ihrem Heimatland gegenüber verpflichtet zu sein.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Wohl aber mit der Pauschale!)


Ich denke, dass alles Übrige dem Gespräch zwischen
den Generationen und der Geschichtsschreibung überlas-
sen werden sollte.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Und nicht dem Gesetzgeber! Das ist richtig!)


Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Zu einer Kurz-
    intervention erhält die Kollegin von Renesse das Wort.