Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002
        Gerhard Jüttemann
        21993
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21995
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Altmaier, Peter CDU/CSU 28.02.2002
        Brunnhuber, Georg CDU/CSU 28.02.2002
        Caesar, Cajus CDU/CSU 28.02.2002
        Carstens (Emstek), CDU/CSU 28.02.2002
        Manfred
        Carstensen CDU/CSU 28.02.2002
        (Nordstrand), Peter H.
        Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28.02.2002
        Herta
        Dr. Eckardt, Peter SPD 28.02.2002
        Fischer (Homburg), SPD 28.02.2002
        Lothar
        Dr. Friedrich CDU/CSU 28.02.2002
        (Erlangen), Gerhard
        Friedrich (Altenburg), SPD 28.02.2002
        Peter
        Graf (Friesoythe), SPD 28.02.2002
        Günter
        Hartnagel, Anke SPD 28.02.2002
        Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 28.02.2002
        Heubaum, Monika SPD 28.02.2002**
        Holetschek, Klaus CDU/CSU 28.02.2002
        Ibrügger, Lothar SPD 28.02.2002**
        Imhof, Barbara SPD 28.02.2002
        Irber, Brunhilde SPD 28.02.2002
        Irmer, Ulrich FDP 28.02.2002
        Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 28.02.2002
        DIE GRÜNEN
        Leidinger, Robert SPD 28.02.2002
        Lengsfeld, Vera CDU/CSU 28.02.2002
        Lietz, Ursula CDU/CSU 28.02.2002
        Lintner, Eduard CDU/CSU 28.02.2002*
        Lippmann, Heidi PDS 28.02.2002
        Dr. Meyer (Ulm), SPD 28.02.2002
        Jürgen
        Moosbauer, Christoph SPD 28.02.2002
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 2
        Alphabetisches Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
        die an derWahl des Präsidenten
        des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben
        Ostrowski, Christine PDS 28.02.2002
        Pau, Petra PDS 28.02.2002
        Dr. Pfaff, Martin SPD 28.02.2002
        Roos, Gudrun SPD 28.02.2002
        Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 28.02.2002
        Rühe, Volker CDU/CSU 28.02.2002
        Schily, Otto SPD 28.02.2002
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.02.2002
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.02.2002
        Hans Peter
        Dr. Schubert, Mathias SPD 28.02.2002
        Schuhmann SPD 28.02.2002
        (Delitzsch), Richard
        Seehofer, Horst CDU/CSU 28.02.2002
        Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.02.2002
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 28.02.2002
        Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.02.2002
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.02.2002
        Zierer, Benno CDU/CSU 28.02.2002*
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        Adam, Ulrich
        Adler, Brigitte
        Aigner, Ilse
        Albowitz, Ina
        Altmann (Aurich), Gila
        Andres, Gerd
        Arndt-Brauer, Ingrid
        Arnold, Rainer
        Austermann, Dietrich
        Bachmaier, Hermann
        Bahr, Ernst
        Balt, Monika
        Barnett, Doris
        Dr. Bartels, Hans-Peter
        Barthel (Berlin), Eckhardt
        Barthel (Starnberg), Klaus
        Barthle, Norbert
        Dr. Bartsch, Dietmar
        Dr. Bauer, Wolf
        Baumann, Günter
        Baumeister, Brigitte
        Beck (Bremen), Marieluise
        Beck (Köln), Volker
        Becker-Inglau, Ingrid
        Beer, Angelika
        Belle, Meinrad
        Dr. Berg, Axel
        Dr. Bergmann-Pohl, Sabine
        Bernhardt, Otto
        Berninger, Matthias
        Bertl, Hans-Werner
        Bettin, Grietje
        Beucher, Friedhelm Julius
        Bierling, Hans-Dirk
        Bierstedt,Wolfgang
        Bierwirth, Petra
        Bindig, Rudolf
        Binding (Heidelberg), Lothar
        Dr. Blank, Joseph-Theodor
        Blank, Renate
        Bläss, Petra
        Dr. Blens, Heribert
        Bleser, Peter
        Dr. Blüm, Norbert
        Blumenthal, Antje
        Bodewig, Kurt
        Dr. Böhmer, Maria
        Bonitz, Sylvia
        Borchert, Jochen
        Börnsen (Bönstrup),
        Wolfgang
        Bosbach, Wolfgang
        Dr. Bötsch, Wolfgang
        Böttcher, Maritta
        Brandner, Klaus
        Brandt-Elsweier, Anni
        Brase, Willi
        Dr. Brauksiepe, Ralf
        Braun (Augsburg),
        Hildebrecht
        Breuer, Paul
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        Brinkmann, Rainer
        Bruckmann, Hans-Günter
        Brüderle, Rainer
        Brudlewsky, Monika
        Bühler (Bruchsal), Klaus
        Bulling-Schröter, Eva
        Buntenbach, Annelie
        Burchardt, Ursula
        Dr. Bürsch, Michael
        Bury, Hans Martin
        Büttner (Ingolstadt), Hans
        Büttner (Schönebeck),
        Hartmut
        Buwitt, Dankward
        Caspers-Merk, Marion
        Catenhusen, Wolf-Michael
        Claus, Roland
        Dr. Danckert, Peter
        Dautzenberg, Leo
        Dehnel, Wolfgang
        Deichmann, Christel
        Deittert, Hubert
        Deligöz, Ekin
        Deß, Albert
        Diemers, Renate
        Dietert-Scheuer, Amke
        Diller, Karl
        Dörflinger, Thomas
        Doss, Hansjürgen
        Dött, Marie-Luise
        Dreßen, Peter
        Dr. Dückert, Thea
        Dzembritzki, Detlef
        Dzewas, Dieter
        Dr. Eckardt, Peter
        Edathy, Sebastian
        Ehlert, Heidemarie
        Eich, Ludwig
        Eichhorn, Maria
        Eichstädt-Bohlig, Franziska
        Dr. Eid, Uschi
        Elser, Marga
        Enders, Peter
        Eppelmann, Rainer
        Erler, Gernot
        Ernstberger, Petra
        van Essen, Jörg
        Eymer (Lübeck), Anke
        Falk, Ilse
        Faße, Annette
        Dr. Faust, Hans Georg
        Feibel, Albrecht
        Fell, Hans-Josef
        Dr. Fink, Heinrich
        Fink, Ulf
        Fischbach, Ingrid
        Fischer (Berlin), Andrea
        Fischer (Karlsruhe-Land),
        Axel E.
        Fischer (Hamburg), Dirk
        Fischer (Frankfurt), Joseph
        Flach, Ulrike
        Fograscher, Gabriele
        Follak, Iris
        Formanski, Norbert
        Fornahl, Rainer
        Forster, Hans
        Francke, Klaus
        Frankenhauser, Herbert
        Freitag, Dagmar
        Friedhoff, Paul K.
        Dr. Friedrich (Hof),
        Hans-Peter
        Friedrich (Bayreuth), Horst
        Friedrich (Mettmann), Lilo
        Fritz, Erich G.
        Fromme, Jochen-Konrad
        Fuchs (Köln), Anke
        Dr. Fuchs, Ruth
        Fuchtel, Hans-Joachim
        Fuhrmann, Arne
        Funke, Rainer
        Ganseforth, Monika
        Dr. Gehb, Jürgen
        Gehrcke, Wolfgang
        Geis, Norbert
        Dr. Geißler, Heiner
        Gilges, Konrad
        Girisch, Georg
        Gleicke, Iris
        Glos, Michael
        Gloser, Günter
        Dr. Göhner, Reinhard
        Goldmann, Hans-Michael
        Göllner, Uwe
        Göring-Eckardt, Katrin
        Götz, Peter
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221996
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Dr. Götzer, Wolfgang
        Gradistanac, Renate
        Graf (Rosenheim), Angelika
        Grasedieck, Dieter
        Dr. Grehn, Klaus
        Griefahn, Monika
        Griese, Kerstin
        Grießhaber, Rita
        Grill, Kurt-Dieter
        Gröhe, Hermann
        Großmann, Achim
        Grotthaus, Wolfgang
        Grund, Manfred
        Dr. Grygier, Bärbel
        Günther (Duisburg), Horst
        Günther (Plauen), Joachim
        Dr. Guttmacher, Karlheinz
        Hacker, Hans-Joachim
        Häfner, Gerald
        Hagemann, Klaus
        Freiherr von Hammerstein,
        Carl-Detlev
        Hampel, Manfred
        Hartenbach, Alfred
        Haschke (Großhennersdorf),
        Gottfried
        Hasenfratz, Klaus
        Hauer, Nina
        Haupt, Klaus
        Hauser (Rednitzhembach),
        Hansgeorg
        Hauser (Bonn), Norbert
        Dr. Haussmann, Helmut
        Heiderich, Helmut
        Heil, Hubertus
        Heinen, Ursula
        Heinrich, Ulrich
        Heise, Manfred
        Helias, Siegfried
        Hemker, Reinhold
        Hempelmann, Rolf
        Dr. Hendricks, Barbara
        Henke, Hans Jochen
        Hermann, Winfried
        Hermenau, Antje
        Herzog, Gustav
        Hiksch, Uwe
        Hiller (Lübeck), Reinhold
        Hilsberg, Stephan
        Hinsken, Ernst
        Hintze, Peter
        Hirche, Walter
        Hofbauer, Klaus
        Höfer, Gerd
        Hoffmann (Wismar), Iris
        Hoffmann (Chemnitz),
        Jelena
        Hoffmann (Darmstadt),
        Walter
        Höfken, Ulrike
        Hofmann (Volkach), Frank
        Hohmann, Martin
        Dr. Höll, Barbara
        Hollerith, Josef
        Holzhüter, Ingrid
        Homburger, Birgit
        Dr. Hornhues, Karl-Heinz
        Hornung, Siegfried
        Hörster, Joachim
        Hovermann, Eike
        Dr. Hoyer, Werner
        Hübner, Carsten
        Humme, Christel
        Hüppe, Hubert
        Hustedt, Michaele
        Ibrügger, Lothar
        Imhof, Barbara
        Iwersen, Gabriele
        Jaffke, Susanne
        Jäger, Renate
        Janovsky, Georg
        Janssen, Jann-Peter
        Janz, Ilse
        Jelpke, Ulla
        Dr. Jens, Uwe
        Dr.-Ing. Jork, Rainer
        Jung (Düsseldorf), Volker
        Jünger, Sabine
        Jüttemann, Gerhard
        Dr. Kahl, Harald
        Kahrs, Johannes
        Kalb, Bartholomäus
        Kampeter, Steffen
        Dr.-Ing. Kansy, Dietmar
        Karwatzki, Irmgard
        Kasparick, Ulrich
        Kaspereit, Sabine
        Kastner, Susanne
        Kauder, Volker
        Kelber, Ulrich
        Kemper, Hans-Peter
        Dr. Kinkel, Klaus
        Kirschner, Klaus
        von Klaeden, Eckart
        Klappert, Marianne
        Klinkert, Ulrich
        Klose, Hans-Ulrich
        Dr. Kolb, Heinrich L.
        Kolbow, Walter
        Königshofen, Norbert
        Kopp, Gudrun
        Koppelin, Jürgen
        Körper, Fritz Rudolf
        Kors, Eva-Maria
        Kortmann, Karin
        Koschyk, Hartmut
        Kossendey, Thomas
        Dr. Köster-Loßack, Angelika
        Kramme, Anette
        Kraus, Rudolf
        Kressl, Nicolette
        Dr. Krogmann, Martina
        Kröning, Volker
        Krüger-Leißner, Angelika
        Kubatschka, Horst
        Küchler, Ernst
        Kuhn, Werner
        Kühn-Mengel, Helga
        Kumpf, Ute
        Kunick, Konrad
        Dr. Küster, Uwe
        Kutzmutz, Rolf
        Labsch, Werner
        Lambrecht, Christine
        Lamers, Karl
        Dr. Lamers, (Heidelberg),
        Karl A.
        Dr. Lammert, Norbert
        Lamp, Helmut
        Lange, Brigitte
        Lange (Backnang), Christian
        von Larcher, Detlev
        Dr. Laufs, Paul
        Laumann, Karl-Josef
        Lehder, Christine
        Lehn, Waltraud
        Lemke, Steffi
        Lengsfeld, Vera
        Lenke, Ina
        Lennartz, Klaus
        Lensing, Werner
        Dr. Leonhard, Elke
        Letzgus, Peter
        Lewering, Eckhart
        Link (Diepholz), Walter
        Lintner, Eduard
        Dr. Lippelt, Helmut
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        Dr. Lischewski, Manfred
        Lohmann (Neubrandenburg),
        Götz-Peter
        Lohmann (Lüdenscheid),
        Wolfgang
        Lörcher, Christa
        Lösekrug-Möller, Gabriele
        Dr. Loske, Reinhard
        Lotz, Erika
        Lötzer, Ursula
        Louven, Julius
        Dr. Lucyga, Christine
        Dr. Luft, Christa
        Lüth, Heidemarie
        Dr. Luther, Michael
        Maaß (Herne), Dieter
        Maaß (Wilhelmshaven),
        Erich
        Maier, Pia
        Mante, Winfried
        Manzewski, Dirk
        Marhold, Tobias
        Mark, Lothar
        Marquardt, Angela
        Marschewski
        (Recklinghausen), Erwin
        Mascher, Ulrike
        Matschie, Christoph
        Mattischeck, Heide
        Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
        Martin
        Meckel, Markus
        Meckelburg, Wolfgang
        Mehl, Ulrike
        Dr. Meister, Michael
        Merten, Ulrike
        Mertens, Angelika
        Merz, Friedrich
        Metzger, Oswald
        Michelbach, Hans
        Mogg, Ursula
        Mosdorf, Siegmar
        Müller (Zittau), Christian
        Müller (Kirchheim), Elmar
        Dr. Müller, Gerd
        Müller (Völklingen), Jutta
        Müller (Köln), Kerstin
        Müller (Berlin), Manfred
        Müller (Düsseldorf), Michael
        Nachtwei, Winfried
        Nahles, Andrea
        Naumann, Kersten
        Neuhäuser, Rosel
        Neumann (Bremen), Bernd
        Neumann (Bramsche),
        Volker
        Nickels, Christa
        Niebel, Dirk
        Dr. Niehuis, Edith
        Dr. Niese, Rolf
        Nietan, Dietmar
        Nolte, Claudia
        Nolting, Günther Friedrich
        Nooke, Günter
        Obermeier, Franz
        Oesinghaus, Günter
        Onur, Leyla
        Opel, Manfred
        Ortel, Holger
        Ost, Friedhelm
        Ostertag, Adolf
        Oswald, Eduard
        Otto (Frankfurt),
        Hans-Joachim
        Otto (Erfurt), Norbert
        Özdemir, Cem
        Palis, Kurt
        Papenroth, Albrecht
        Parr, Detlef
        Dr. Paziorek, Peter
        Pfannenstein, Georg
        Pfeifer, Anton
        Pflug, Johannes
        Dr. Pflüger, Friedbert
        Philipp, Beatrix
        Dr. Pick, Eckhart
        Pieper, Cornelia
        Pofalla, Ronald
        Polenz, Ruprecht
        Poß, Joachim
        Pretzlaff, Marlies
        Probst, Simone
        Dr. Protzner, Bernd
        Raidel, Hans
        Dr. Ramsauer, Peter
        Rauber, Helmut
        Rauen, Peter
        Rehbock-Zureich, Karin
        Reichard (Dresden), Christa
        Reiche, Katherina
        Dr. Reimann, Carola
        von Renesse, Margot
        Rennebach, Renate
        Repnik, Hans-Peter
        Reuter, Bernd
        Dr. Rexrodt, Günter
        Dr. Richter, Edelbert
        Riegert, Klaus
        Riemann-Hanewinckel,
        Christel
        Dr. Riesenhuber, Heinz
        Robbe, Reinhold
        Romer, Franz
        Rönsch (Wiesbaden),
        Hannelore
        Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
        Dr. Rose, Klaus
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21997
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Röspel, René
        Rossmanith, Kurt J.
        Dr. Rossmann, Ernst Dieter
        Roth (Gießen), Adolf
        Roth (Speyer), Birgit
        Roth (Heringen), Michael
        Dr. Röttgen, Norbert
        Rübenkönig, Gerhard
        Rupprecht, Marlene
        Sauer, Thomas
        Schäfer, Anita
        Dr. Schäfer, Hansjörg
        Schaich-Walch, Gudrun
        Scharping, Rudolf
        Dr. Schäuble, Wolfgang
        Schauerte, Hartmut
        Scheel, Christine
        Scheelen, Bernd
        Dr. Scheer, Hermann
        Scheffler, Siegfried
        Schemken, Heinz
        Schenk, Christina
        Scherhag, Karl-Heinz
        Dr. Scheu, Gerhard
        Schewe-Gerigk, Irmingard
        Schild, Horst
        Schindler, Norbert
        Schloten, Dieter
        Schmidbauer, Bernd
        Schmidbauer (Nürnberg),
        Horst
        Schmidt (Hitzhofen), Albert
        Schmidt (Mülheim), Andreas
        Schmidt (Fürth), Christian
        Schmidt (Meschede),
        Dagmar
        Dr. Schmidt (Weilburg),
        Frank
        Dr.-Ing. Schmidt
        (Halsbrücke), Joachim
        Schmidt (Eisleben), Silvia
        Schmidt (Aachen), Ulla
        Schmidt (Salzgitter),
        Wilhelm
        Schmidt-Zadel, Regina
        Schmitt (Berg), Heinz
        von Schmude, Michael
        Schneider, Carsten
        Dr. Schnell, Emil
        Schöler, Walter
        Dr. Scholz, Rupert
        Schönfeld, Karsten
        Freiherr von Schorlemer,
        Reinhard
        Schösser, Fritz
        Schreiner, Ottmar
        Schröter, Gisela
        Dr. Schuchardt, Erika
        Schulte (Hameln), Brigitte
        Schultz (Köln), Volkmar
        Schulz, Gerhard
        Schulz (Leipzig), Werner
        Schur, Gustav-Adolf
        Schurer, Ewald
        Schüßler, Gerhard
        Schütze (Berlin), Diethard
        Dr. Schwaetzer, Irmgard
        Schwalbe, Clemens
        Dr. Schwall-Düren, Angelica
        Schwanitz, Rolf
        Sebastian, Wilhelm Josef
        Sehn, Marita
        Seidenthal, Bodo
        Dr. Seifert, Ilja
        Seiffert, Heinz
        Dr. h. c. Seiters, Rudolf
        Siebert, Bernd
        Siemann, Werner
        Simm, Erika
        Simmert, Christian
        Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
        Dr. Solms, Hermann Otto
        Dr. Sonntag-Wolgast,
        Cornelie
        Sorge, Wieland
        Sothmann, Bärbel
        Spanier, Wolfgang
        Späte, Margarete
        Dr. Spielmann, Margrit
        Spiller, Jörg-Otto
        Dr. Stadler, Max
        Dr. Staffelt, Ditmar
        Steen, Antje-Marie
        Steiger, Wolfgang
        Steinbach, Erika
        Sterzing, Christian
        Dr. Freiherr von Stetten,
        Wolfgang
        Stiegler, Ludwig
        Stöckel, Rolf
        Storm, Andreas
        Störr-Ritter, Dorothea
        Straubinger, Max
        Streb-Hesse, Rita
        Ströbele, Hans-Christian
        Strobl (Amberg), Reinhold
        Dr. Struck, Peter
        Stübgen, Michael
        Stünker, Joachim
        Tappe, Joachim
        Tauss, Jörg
        Teuchner, Jella
        Dr. Thalheim, Gerald
        Thiele, Carl-Ludwig
        Thierse, Wolfgang
        Dr. Thomae, Dieter
        Thönnes, Franz
        Titze-Stecher, Uta
        Töpfer, Edeltraut
        Tröscher, Adelheid
        Türk, Jürgen
        Dr. Uhl, Hans-Peter
        Urbaniak, Hans-Eberhard
        Vaatz, Arnold
        Veit, Rüdiger
        Violka, Simone
        Vogt (Pforzheim), Ute
        Dr. Vollmer, Antje
        Volquartz, Angelika
        Voß, Sylvia
        Voßhoff, Andrea
        Wagner, Hans Georg
        Wegener, Hedi
        Dr. Wegner, Konstanze
        Weiermann, Wolfgang
        Weis (Stendal), Reinhard
        Weisheit, Matthias
        Weiß (Groß-Gerau), Gerald
        Weiß (Emmendingen), Peter
        Weißgerber, Gunter
        Weisskirchen (Wiesloch),
        Gert
        Dr. von Weizsäcker, Ernst
        Ulrich
        Welt, Jochen
        Dr. Wend, Rainer
        Wester, Hildegard
        Dr. Westerwelle, Guido
        Westrich, Lydia
        Wettig-Danielmeier, Inge
        Dr. Wetzel, Margrit
        Wieczorek (Böhlen), Jürgen
        Dr. Wieczorek, Norbert
        Wieczorek-Zeul, Heidemarie
        Wiefelspütz, Dieter
        Wiese (Hannover), Heino
        Wiese (Ehingen), Heinz
        Wiesehügel, Klaus
        Wilhelm (Mainz), Hans-Otto
        Wilhelm (Amberg), Helmut
        Willsch, Klaus-Peter
        Wilz, Bernd
        Wimmer (Karlsruhe),
        Brigitte
        Wimmer (Neuss), Willy
        Wissmann, Matthias
        Wistuba, Engelbert
        Wittig, Barbara
        Dr. Wodarg, Wolfgang
        Wohlleben, Verena
        Wöhrl, Dagmar
        Wolf, Aribert
        Wolf (München), Hanna
        Wolf (Frankfurt), Margareta
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        Wright, Heidemarie
        Wülfing, Elke
        Würzbach, Peter Kurt
        Zapf, Uta
        Zeitlmann, Wolfgang
        Zierer, Benno
        Zöller, Wolfgang
        Zumkley, Peter
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200221998
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Buntenbach, Annelie
        Burchardt, Ursula
        Dr. Bürsch, Michael
        Bury, Hans Martin
        Büttner (Ingolstadt), Hans
        Büttner (Schönebeck),
        Hartmut
        Buwitt, Dankward
        Caspers-Merk, Marion
        Catenhusen, Wolf-Michael
        Claus, Roland
        Dr. Danckert, Peter
        Dautzenberg, Leo
        Dehnel, Wolfgang
        Deichmann, Christel
        Deittert, Hubert
        Deligöz, Ekin
        Deß, Albert
        Diemers, Renate
        Dietert-Scheuer, Amke
        Diller, Karl
        Dörflinger, Thomas
        Doss, Hansjürgen
        Dött, Marie-Luise
        Dreßen, Peter
        Dr. Dückert, Thea
        Dzembritzki, Detlef
        Dzewas, Dieter
        Dr. Eckardt, Peter
        Edathy, Sebastian
        Ehlert, Heidemarie
        Eich, Ludwig
        Eichhorn, Maria
        Eichstädt-Bohlig, Franziska
        Dr. Eid, Uschi
        Elser, Marga
        Enders, Peter
        Eppelmann, Rainer
        Ernstberger, Petra
        van Essen, Jörg
        Eymer (Lübeck), Anke
        Falk, Ilse
        Faße, Annette
        Dr. Faust, Hans Georg
        Feibel, Albrecht
        Fell, Hans-Josef
        Dr. Fink, Heinrich
        Fink, Ulf
        Fischbach, Ingrid
        Fischer (Berlin), Andrea
        Fischer (Karlsruhe-Land),
        Axel E.
        Fischer (Hamburg), Dirk
        Fischer (Frankfurt), Joseph
        Flach, Ulrike
        Fograscher, Gabriele
        Follak, Iris
        Formanski, Norbert
        Fornahl, Rainer
        Forster, Hans
        Francke, Klaus
        Frankenhauser, Herbert
        Freitag, Dagmar
        Friedhoff, Paul K.
        Dr. Friedrich (Hof),
        Hans-Peter,
        Friedrich (Bayreuth), Horst
        Friedrich (Mettmann), Lilo
        Friese, Harald
        Fritz, Erich G.
        Fromme, Jochen-Konrad
        Fuchs (Köln), Anke
        Dr. Fuchs, Ruth
        Fuchtel, Hans-Joachim
        Fuhrmann, Arne
        Funke, Rainer
        Ganseforth, Monika
        Dr. Gehb, Jürgen
        Gehrcke, Wolfgang
        Geis, Norbert
        Dr. Geißler, Heiner
        Gilges, Konrad
        Girisch, Georg
        Gleicke, Iris
        Glos, Michael
        Gloser, Günter
        Dr. Göhner, Reinhard
        Goldmann, Hans-Michael
        Göllner, Uwe
        Göring-Eckardt, Katrin
        Götz, Peter
        Dr. Götzer, Wolfgang
        Gradistanac, Renate
        Graf (Rosenheim), Angelika
        Grasedieck, Dieter
        Dr. Grehn, Klaus
        Griefahn, Monika
        Griese, Kerstin
        Grießhaber, Rita
        Grill, Kurt-Dieter
        Gröhe, Hermann
        Großmann, Achim
        Grotthaus, Wolfgang
        Grund, Manfred
        Dr. Grygier, Bärbel
        Günther (Duisburg), Horst
        Günther (Plauen), Joachim
        Dr. Guttmacher, Karlheinz
        Hacker, Hans-Joachim
        Häfner, Gerald
        Hagemann, Klaus
        Freiherr von Hammerstein,
        Carl-Detlev
        Hampel, Manfred
        Hartenbach, Alfred
        Haschke (Großhennersdorf),
        Gottfried
        Hasenfratz, Klaus
        Hauer, Nina
        Haupt, Klaus
        Hauser (Rednitzhembach),
        Hansgeorg
        Hauser (Bonn), Norbert
        Dr. Haussmann, Helmut
        Heiderich, Helmut
        Heil, Hubertus
        Heinen, Ursula
        Heinrich, Ulrich
        Heise, Manfred
        Helias, Siegfried
        Hemker, Reinhold
        Hempelmann, Rolf
        Dr. Hendricks, Barbara
        Henke, Hans Jochen
        Hermann, Winfried
        Hermenau, Antje
        Herzog, Gustav
        Hiksch, Uwe
        Anlage 3
        Alphabetisches Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
        die an derWahl des Vizepräsidenten
        des Bundesrechnungshofes teilgenommen haben
        Adam, Ulrich
        Adler, Brigitte
        Aigner, Ilse
        Albowitz, Ina
        Altmann (Aurich), Gila
        Andres, Gerd
        Arndt-Brauer, Ingrid
        Arnold, Rainer
        Austermann, Dietrich
        Bachmaier, Hermann
        Bahr, Ernst
        Balt, Monika
        Barnett, Doris
        Dr. Bartels, Hans-Peter
        Barthel (Berlin), Eckhardt
        Barthel (Starnberg), Klaus
        Barthle, Norbert
        Dr. Bartsch, Dietmar
        Dr. Bauer, Wolf
        Baumann, Günter
        Baumeister, Brigitte
        Beck (Bremen), Marieluise
        Beck (Köln), Volker
        Becker-Inglau, Ingrid
        Beer, Angelika
        Belle, Meinrad
        Dr. Berg, Axel
        Dr. Bergmann-Pohl, Sabine
        Bernhardt, Otto
        Berninger, Matthias
        Bertl, Hans-Werner
        Bettin, Grietje
        Beucher, Friedhelm Julius
        Bierling, Hans-Dirk
        Bierstedt, Wolfgang
        Bierwirth, Petra
        Bindig, Rudolf
        Binding (Heidelberg), Lothar
        Dr. Blank, Joseph-Theodor
        Blank, Renate
        Bläss, Petra
        Dr. Blens, Heribert
        Bleser, Peter
        Dr. Blüm, Norbert
        Blumenthal, Antje
        Bodewig, Kurt
        Dr. Böhmer, Maria
        Bonitz, Sylvia
        Borchert, Jochen
        Börnsen (Bönstrup),
        Wolfgang
        Bosbach, Wolfgang
        Dr. Bötsch, Wolfgang
        Böttcher, Maritta
        Brandner, Klaus
        Brandt-Elsweier, Anni
        Brase, Willi
        Dr. Brauksiepe, Ralf
        Braun (Augsburg),
        Hildebrecht
        Breuer, Paul
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        Brinkmann (Detmold),
        Rainer
        Bruckmann, Hans-Günter
        Brüderle, Rainer
        Brudlewsky, Monika
        Bühler (Bruchsal), Klaus
        Bulling-Schröter, Eva
        Hiller (Lübeck), Reinhold
        Hilsberg, Stephan
        Hinsken, Ernst
        Hintze, Peter
        Hirche, Walter
        Hofbauer, Klaus
        Höfer, Gerd
        Hoffmann (Wismar), Iris
        Hoffmann (Chemnitz),
        Jelena
        Hoffmann (Darmstadt),
        Walter
        Höfken, Ulrike
        Hofmann (Volkach), Frank
        Hohmann, Martin
        Dr. Höll, Barbara
        Hollerith, Josef
        Holzhüter, Ingrid
        Homburger, Birgit
        Dr. Hornhues, Karl-Heinz
        Hornung, Siegfried
        Hörster, Joachim
        Hovermann, Eike
        Dr. Hoyer, Werner
        Hübner, Carsten
        Humme, Christel
        Hüppe, Hubert
        Hustedt, Michaele
        Ibrügger, Lothar
        Imhof, Barbara
        Iwersen, Gabriele
        Jaffke, Susanne
        Jäger, Renate
        Janovsky, Georg
        Janssen, Jann-Peter
        Janz, Ilse
        Jelpke, Ulla
        Dr. Jens, Uwe
        Dr.-Ing. Jork, Rainer
        Jung (Düsseldorf), Volker
        Jünger, Sabine
        Jüttemann, Gerhard
        Dr. Kahl, Harald
        Kahrs, Johannes
        Kalb, Bartholomäus
        Kampeter, Steffen
        Dr.-Ing. Kansy, Dietmar
        Karwatzki, Irmgard
        Kasparick, Ulrich
        Kaspereit, Sabine
        Kastner, Susanne
        Kauder, Volker
        Kelber, Ulrich
        Kemper, Hans-Peter
        Dr. Kinkel, Klaus
        Kirschner, Klaus
        von Klaeden, Eckart
        Klappert, Marianne
        Klinkert, Ulrich
        Klose, Hans-Ulrich
        Dr. Kolb, Heinrich L.
        Kolbow, Walter
        Königshofen, Norbert
        Kopp, Gudrun
        Koppelin, Jürgen
        Körper, Fritz Rudolf
        Kors, Eva-Maria
        Kortmann, Karin
        Koschyk, Hartmut
        Kossendey, Thomas
        Dr. Köster-Loßack, Angelika
        Kramme, Anette
        Kraus, Rudolf
        Kressl, Nicolette
        Dr. Krogmann, Martina
        Kröning, Volker
        Krüger-Leißner, Angelika
        Kubatschka, Horst
        Küchler, Ernst
        Kuhn, Werner
        Kühn-Mengel, Helga
        Kumpf, Ute
        Kunick, Konrad
        Dr. Küster, Uwe
        Kutzmutz, Rolf
        Labsch, Werner
        Lambrecht, Christine
        Lamers, Karl
        Dr. Lamers (Heidelberg),
        Karl A.
        Dr. Lammert, Norbert
        Lamp, Helmut
        Lange, Brigitte
        Lange (Backnang), Christian
        von Larcher, Detlev
        Dr. Laufs, Paul
        Laumann, Karl-Josef
        Lehder, Christine
        Lehn, Waltraud
        Lemke, Steffi
        Lengsfeld, Vera
        Lenke, Ina
        Lennartz, Klaus
        Lensing, Werner
        Dr. Leonhard, Elke
        Letzgus, Peter
        Lewering, Eckhart
        Link (Diepholz), Walter
        Lintner, Eduard
        Dr. Lippelt, Helmut
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        Dr. Lischewski, Manfred
        Lohmann (Neubrandenburg),
        Götz-Peter
        Lohmann (Lüdenscheid),
        Wolfgang
        Lösekrug-Möller, Gabriele
        Dr. Loske, Reinhard
        Lotz, Erika
        Lörcher, Christa
        Lötzer, Ursula
        Louven, Julius
        Dr. Lucyga, Christine
        Dr. Luft, Christa
        Lüth, Heidemarie
        Dr. Luther, Michael,
        Maaß (Herne), Dieter
        Maaß (Wilhelmshaven),
        Erich
        Maier, Pia
        Mante, Winfried
        Manzewski, Dirk
        Marhold, Tobias
        Mark, Lothar
        Marquardt, Angela
        Marschewski (Reckling-
        hausen), Erwin
        Mascher, Ulrike
        Matschie, Christoph
        Mattischeck, Heide
        Dr. Mayer (Siegertsbrunn),
        Martin
        Meckel, Markus
        Meckelburg, Wolfgang
        Mehl, Ulrike
        Dr. Meister, Michael
        Merten, Ulrike
        Mertens, Angelika
        Merz, Friedrich
        Metzger, Oswald
        Michelbach, Hans
        Mogg, Ursula
        Mosdorf, Siegmar
        Müller (Zittau), Christian
        Müller (Kirchheim), Elmar
        Dr. Müller, Gerd
        Müller (Völklingen), Jutta
        Müller (Köln), Kerstin
        Müller (Berlin), Manfred
        Müller (Düsseldorf), Michael
        Nachtwei, Winfried
        Nahles, Andrea
        Naumann, Kersten
        Neuhäuser, Rosel
        Neumann (Bremen), Bernd
        Neumann (Bramsche),
        Volker
        Nickels, Christa
        Niebel, Dirk
        Dr. Niehuis, Edith
        Dr. Niese, Rolf
        Nietan, Dietmar
        Nolte, Claudia
        Nolting, Günther Friedrich
        Nooke, Günter
        Obermeier, Franz
        Oesinghaus, Günter
        Onur, Leyla
        Opel, Manfred
        Ortel, Holger
        Ost, Friedhelm
        Ostertag, Adolf
        Oswald, Eduard
        Otto (Frankfurt),
        Hans-Joachim
        Otto (Erfurt), Norbert
        Özdemir, Cem
        Palis, Kurt
        Papenroth, Albrecht
        Parr, Detlef
        Dr. Paziorek, Peter
        Pfannenstein, Georg
        Pfeifer, Anton
        Pflug, Johannes
        Dr. Pflüger, Friedbert
        Philipp, Beatrix
        Dr. Pick, Eckhart
        Pieper, Cornelia
        Pofalla, Ronald
        Polenz, Ruprecht
        Poß, Joachim
        Pretzlaff, Marlies
        Probst, Simone
        Dr. Protzner, Bernd
        Raidel, Hans
        Dr. Ramsauer, Peter,
        Rauber, Helmut
        Rauen, Peter
        Rehbock-Zureich, Karin
        Reichard (Dresden), Christa
        Reiche, Katherina
        Dr. Reimann, Carola
        von Renesse, Margot
        Rennebach, Renate
        Repnik, Hans-Peter
        Reuter, Bernd
        Dr. Rexrodt, Günter
        Dr. Richter, Edelbert
        Riegert, Klaus
        Riemann-Hanewinckel,
        Christel
        Dr. Riesenhuber, Heinz
        Robbe, Reinhold
        Romer, Franz
        Rönsch (Wiesbaden),
        Hannelore
        Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
        Dr. Rose, Klaus
        Röspel, René
        Dr. Rössel, Uwe-Jens
        Rossmanith, Kurt J.
        Dr. Rossmann, Ernst Dieter
        Roth (Gießen), Adolf
        Roth (Speyer), Birgit
        Roth (Heringen), Michael
        Dr. Röttgen, Norbert
        Rübenkönig, Gerhard
        Rupprecht, Marlene
        Sauer, Thomas
        Schäfer, Anita
        Dr. Schäfer, Hansjörg
        Schaich-Walch, Gudrun
        Scharping, Rudolf
        Dr. Schäuble, Wolfgang
        Schauerte, Hartmut
        Scheel, Christine
        Scheelen, Bernd
        Dr. Scheer, Hermann
        Scheffler, Siegfried
        Schemken, Heinz
        Schenk, Christina
        Scherhag, Karl-Heinz
        Dr. Scheu, Gerhard
        Schewe-Gerigk, Irmingard
        Schild, Horst
        Schindler, Norbert
        Schloten, Dieter
        Schmidbauer, Bernd
        Schmidbauer (Nürnberg),
        Horst
        Schmidt (Hitzhofen), Albert
        Schmidt (Mülheim), Andreas
        Schmidt (Fürth), Christian
        Schmidt (Meschede),
        Dagmar
        Dr. Schmidt (Weilburg),
        Frank
        Dr.-Ing. Schmidt
        (Halsbrücke), Joachim
        Schmidt (Eisleben), Silvia
        Schmidt (Aachen), Ulla
        Schmidt (Salzgitter),
        Wilhelm
        Schmidt-Zadel, Regina
        Schmitt (Berg), Heinz
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 21999
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        von Schmude, Michael
        Schneider, Carsten
        Dr. Schnell, Emil
        Schöler, Walter
        Dr. Scholz, Rupert
        Schönfeld, Karsten
        Freiherr von Schorlemer
        Reinhard
        Schösser, Fritz
        Schreiner, Ottmar
        Schröter, Gisela
        Dr. Schuchardt, Erika
        Schulte (Hameln), Brigitte
        Schultz (Köln), Volkmar
        Schulz, Gerhard
        Schulz (Leipzig), Werner
        Schur, Gustav-Adolf
        Schurer, Ewald
        Schüßler, Gerhard
        Schütze (Berlin), Diethard
        Dr. Schwaetzer, Irmgard
        Schwalbe, Clemens
        Dr. Schwall-Düren, Angelica
        Schwanitz, Rolf
        Sebastian, Wilhelm Josef
        Sehn, Marita
        Seidenthal, Bodo
        Dr. Seifert, Ilja
        Seiffert, Heinz
        Dr. h. c. Seiters, Rudolf
        Siebert, Bernd
        Siemann, Werner
        Simm, Erika
        Simmert, Christian
        Dr. Skarpelis-Sperk, Sigrid
        Dr. Solms, Hermann Otto
        Dr. Sonntag-Wolgast,
        Cornelie
        Sorge, Wieland
        Sothmann, Bärbel
        Spanier, Wolfgang
        Späte, Margarete
        Dr. Spielmann, Margrit
        Spiller, Jörg-Otto
        Dr. Stadler, Max
        Dr. Staffelt, Ditmar
        Steen, Antje-Marie
        Steiger, Wolfgang
        Steinbach, Erika
        Sterzing, Christian
        Dr. Freiherr von Stetten,
        Wolfgang
        Stiegler, Ludwig
        Stöckel, Rolf
        Storm, Andreas
        Störr-Ritter, Dorothea
        Straubinger, Max
        Streb-Hesse, Rita
        Ströbele, Hans-Christian
        Strobl (Amberg), Reinhold
        Dr. Struck, Peter
        Stübgen, Michael
        Stünker, Joachim
        Tappe, Joachim
        Tauss, Jörg
        Teuchner, Jella
        Dr. Thalheim, Gerald
        Thiele, Carl-Ludwig
        Thierse, Wolfgang
        Dr. Thomae, Dieter
        Thönnes, Franz
        Titze-Stecher, Uta
        Töpfer, Edeltraut
        Tröscher, Adelheid
        Türk, Jürgen
        Dr. Uhl, Hans-Peter
        Urbaniak, Hans-Eberhard
        Vaatz, Arnold
        Veit, Rüdiger
        Violka, Simone
        Vogt (Pforzheim), Ute
        Dr. Vollmer, Antje
        Volquartz, Angelika
        Voßhoff, Andrea
        Wagner, Hans Georg
        Wegener, Hedi
        Dr. Wegner, Konstanze
        Weiermann, Wolfgang
        Weis (Stendal), Reinhard
        Weisheit, Matthias
        Weiß (Groß-Gerau), Gerald
        Weiß (Emmendingen), Peter
        Weißgerber, Gunter
        Weisskirchen (Wiesloch),
        Gert
        Dr. von Weizsäcker,
        Ernst Ulrich
        Welt, Jochen
        Dr. Wend, Rainer
        Wester, Hildegard
        Dr. Westerwelle, Guido
        Westrich, Lydia
        Wettig-Danielmeier, Inge
        Dr. Wetzel, Margrit
        Wieczorek (Böhlen), Jürgen
        Dr. Wieczorek, Norbert
        Wieczorek-Zeul, Heidemarie
        Wiefelspütz, Dieter
        Wiese (Hannover), Heino
        Wiese (Ehingen), Heinz
        Wiesehügel, Klaus
        Wilhelm (Mainz), Hans-Otto
        Wilhelm (Amberg), Helmut
        Willsch, Klaus-Peter
        Wilz, Bernd
        Wimmer (Karlsruhe),
        Brigitte
        Wimmer (Neuss), Willy
        Wissmann, Matthias
        Wistuba, Engelbert
        Wittig, Barbara
        Dr. Wodarg, Wolfgang
        Wohlleben, Verena
        Wöhrl, Dagmar
        Wolf, Aribert
        Wolf (München), Hanna
        Wolf (Frankfurt), Margareta
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        Wright, Heidemarie
        Wülfing, Elke
        Würzbach, Peter Kurt
        Zapf, Uta
        Zeitlmann, Wolfgang
        Zierer, Benno
        Zöller, Wolfgang
        Zumkley, Peter
        Anlage 4
        Erklärung
        des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) zur
        Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz
        zur Einführung des diagnose-orientierten Fall-
        pauschalensystems für Krankenhäuser – Fall-
        pauschalengesetz [FPG] (Zusatztagesordnungs-
        punkt 5)
        Im Namen der Fraktion der FDP erkläre ich: Das Vo-
        tum lautet Ja.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
        dem Antrag: Übergangslösung für Umsatzbe-
        steuerung von Sportanlagen
        – des Antrags: Übergangsregelung für die Um-
        satzbesteuerung von Alt-Sportanlagen
        (Tagesordnungspunkt 12 und Zusatztagesordnungs-
        punkt 6)
        Horst Schild (SPD): Die Vermietung von privaten
        Sportanlagen wurde bisher in eine steuerfreie Grund-
        stücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung
        von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt. Der Bundesfinanz-
        hof hat mit Urteil vom 31. Mai 2001 entschieden, dass
        diese Praxis zukünftig nicht mehr anzuwenden sei. Viel-
        mehr ist bei der Vermietung von Sportanlagen von einer
        einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszuge-
        hen. Er weicht damit unter explizitem Hinweis auf die
        neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
        von seiner bisherigen Rechtsauffassung ab, die ebenso
        von der Finanzverwaltung angewandt wurde. Mit der Ver-
        öffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt ist das Ur-
        teil allgemein zu beachten.
        Die neue Rechtsprechung bewirkt eine Vereinfachung
        und schafft Rechtssicherheit, da bisher häufig Streitfälle
        über die Abgrenzung der Einnahmen zwischen den Anla-
        genbetreibern und der Finanzverwaltung auftraten. Aus
        der nunmehr einheitlichen Umsatzsteuerpflicht der Ver-
        mietungseinnahmen folgt, dass Anlagenbetreibern der
        volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- oder Herstel-
        lungskosten zusteht. Dies erleichtert Investitionen in neue
        Anlagen sowie in die Erweiterung und Modernisierung
        von Altanlagen.
        Altanlagenbetreiber, die meist mittelständisch ge-
        prägte Unternehmen sind, können allerdings von der
        neuen Rechtsprechung negativ betroffen sein. Sie unter-
        liegen zukünftig der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl
        ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerab-
        zugsmöglichkeit zustand. Für Altanlagen, die weniger als
        zehn Jahre betrieben wurden, besteht nach § 15 a UStG
        die Möglichkeit, noch eine Berichtigung des Vorsteuerab-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222000
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        zugs vorzunehmen. Dieses nachträgliche Vorsteuerab-
        zugsrecht kann sich jedoch bei älteren Anlagen nicht voll-
        ständig auswirken bzw. besteht bei Anlagen, die älter als
        zehn Jahre sind, überhaupt nicht.
        Bei schon lange zurückliegenden Sachverhalten sehen
        wir deshalb Handlungsbedarf. Auch einzelne Betreiber
        haben uns die möglichen negativen Auswirkungen der
        neuen Rechtsprechung dargestellt. Wir streben aus die-
        sem Grunde eine vertretbare Übergangsregelung für Alt-
        anlagen an.
        Das ist zum einen im Interesse der mittelständischen
        Betreiber und ihrer Angestellten: Für Betreiber ohne aus-
        reichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht sollen
        Zusatzbelastungen vermieden werden; denn sie haben in
        der Vergangenheit ihre Investitionen auf Basis der bishe-
        rigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt und sind vor
        diesem Hintergrund längerfristige vertragliche Bindun-
        gen eingegangen. Eine Übergangsregelung ist zum ande-
        ren im Interesse der gemeinnützigen Sportvereine, die
        vielfach Nutzer solcher Anlagen sind und die sich plötz-
        lich höheren, steuerlich motivierten Preisen ausgesetzt se-
        hen.
        Die Unionsfraktion sowie die Fraktion der FDP haben
        mit ihren Anträgen das Anliegen einer Übergangsrege-
        lung bereits aufgegriffen. Die in den Anträgen vorgenom-
        menen Festlegungen auf gesetzliche Maßnahmen bzw.
        eine fest bestimmte Lösung auf dem Verwaltungswege er-
        scheinen uns jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ziel-
        führend, um wirklich rasch zu einer möglichst unbüro-
        kratischen Beseitigung der Probleme im Einzelfall zu
        kommen. Die Koalitionsfraktionen bringen deshalb zu-
        sammen mit der Fraktion der PDS und der FDP einen
        neuen Antrag ein, der einstimmig im Finanzausschuss
        verabschiedet worden ist. Mit der einstimmigen Unter-
        stützung verbindet der Bundestag die Erwartung, dass die
        Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine sach-
        gerechte Übergangsregelung herbeiführt.
        Über das Ergebnis ist dem Bundestag bis Ende Mai zu
        berichten, sodass wir gegebenenfalls noch bis zum Som-
        mer gesetzgeberisch tätig werden können.
        Ich hoffe, dass auch die Länder eine solche Über-
        gangsregelung unterstützen. Wir haben keine exakten
        Zahlen über den finanziellen Rahmen einer solchen Rege-
        lung. Ich denke jedoch, dass eine gerechte und vernünf-
        tige Übergangsregelung die damit verbundenen minima-
        len Steuerausfälle allemal rechtfertigt.
        Dr. Peter Danckert (SPD): Kollege Horst Schild
        ist soeben auf die steuerpolitischen Aspekte des Ur-
        teils des Bundesfinanzhofes vom Mai 2001 zur Umsatz-
        besteuerung von Sportanlagen eingegangen. Er hat die
        Fakten umfassend dargestellt und begründet, warum die
        SPD-Bundestagsfraktion eine Übergangslösung für die-
        jenigen Anlagenbetreiber für erforderlich hält, für die sich
        das nachträgliche Vorsteuerabzugsrecht aufgrund des Al-
        ters der Anlagen – älter als zehn Jahre – nicht vorteilhaft
        auswirkt.
        In dieser Debatte darf ich zunächst positiv vermerken,
        dass alle Fraktionen des Hauses – wenn auch nach län-
        geren Diskussionen – im Vorfeld der heutigen Debatte
        einvernehmlich zu einer gemeinsamen Forderung ge-
        kommen sind, dass FDP und PDS den Antrag der Re-
        gierungskoalition mittragen, dass die Mitglieder der
        CDU/CSU-Fraktion sowohl im Finanzausschuss als auch
        im Sportausschuss den Inhalten des jetzt vorliegenden
        Antrages erfreulicherweise zugestimmt haben. Insofern
        besteht Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg, dass
        es für die Betreiber von so genannten Alt-Sportanlagen
        eine rechtlich vertretbare nachvollziehbare Übergangs-
        lösung geben muss. Hierzu bedarf es nicht eines Gesetz-
        entwurfes, wie es CDU/CSU in ihrem ursprünglichen An-
        trag fordern. Hierzu ist auch ein Nichtanwendungserlass
        des BMF – so die ursprüngliche FDP-Forderung – nicht
        der geeignete Weg, weil so diejenigen benachteiligt wür-
        den, die sich wie der Kläger durch die bisherige Recht-
        sprechung benachteiligt sehen. Eine Flut weiterer Klagen
        wäre die Folge.
        Aus der Sicht des Sports kommt es jedoch vorrangig
        darauf an, dass die gemeinnützigen Vereine, die entweder
        eigene Tennis- oder Badmintonhallen betreiben oder die,
        ebenso wie Schulen, Hallen kommerzieller Anbieter nut-
        zen, von unzumutbaren Mehrkosten befreit werden. Diese
        Mehrkosten werden nach dem Beschluss der obersten Fi-
        nanzbehörden der Länder vom September 2001 – dies ist
        die aktuell geltende Rechtslage – dadurch entstehen, dass
        die Sportanlagenbetreiber ihre Einnahmen mit 16 Prozent
        Mehrwertsteuer zu versteuert haben. Diese Kosten müss-
        ten die Betreiber entweder an die Nutzer weitergeben oder
        die Kosten würden ihren Gewinn reduzieren. Dies würde
        die Existenz vieler Hallenbetreiber – und dazu gehören
        eben auch gemeinnützige Vereine – erheblich beeinträch-
        tigen. Finanzielle Belastungen von bis zu 50 000 Euro
        können nach Berechnungen des Freiburger Kreises nicht
        ausgeschlossen werden. Deshalb bedarf es einer Über-
        gangslösung, und zwar für diejenigen Betreiber, die in der
        Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bishe-
        rigen Rechtsprechung kalkuliert haben und vor diesem
        Hintergrund längerfristige vertragliche Bindungen einge-
        gangen sind.
        Die Regierungskoalition trägt mit dem vorliegenden
        Antrag nicht allein der Kritik der kommerziellen Betrei-
        ber Rechnung. Auch die Forderungen des Deutschen
        Sportbundes, des Deutschen Tennisbundes, des Deut-
        schen Badminton Verbandes und des Deutschen Squash
        Verbandes werden dabei berücksichtigt. Insofern ist das in
        der Diskussion bisweilen angeführte Argument, nur ein
        Hallenbetreiber habe die Umsetzung der Rechtsprechung
        des Bundesfinanzhofes kritisiert, falsch. Die Regierungs-
        koalition sieht sich mit dem vorliegenden Antrag auch an
        der Seite der Bundesländer, die in der Sitzung der obers-
        ten Finanzbehörden ebenfalls für eine Übergangslösung
        eintraten. Einstimmig war das Abstimmungsergebnis ja
        nicht.
        Wir gehen davon aus, dass das BMF nun bis spätestens
        Ende Mai kreativ mit der vorliegenden Problemlage um-
        geht und trotz der zugegebenermaßen schwierigen Ge-
        mengelage einen rechtlich vertretbaren und nachvollzieh-
        baren Vorschlag zu einer Übergangslösung machen wird,
        im Interesse des Sports, vor allem im Interesse der Kinder
        und Jugendlichen, die Tennis, Badminton und Squash
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22001
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        spielen und deren Eltern sich höhere Platzgebühren nicht
        leisten können.
        Norbert Barthle (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns
        heute mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie
        mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD,
        Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS. Ziel dieser An-
        träge ist es, eine Übergangsregelung für die Umsatzbe-
        steuerung von Sportanlagen zu schaffen. Erfreulich ist,
        liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns in der Ziel-
        setzung einig sind. Ich würde mich freuen, wenn es uns
        gemeinsam gelingen würde, auch einen Weg zur Errei-
        chung dieses Zieles zu finden. Denn der Anlass der De-
        batte ist ja eigentlich ein erfreulicher: Seit dem Urteil des
        Bundesfinanzhofs vom 31. Mai 2001 wird die kommerzi-
        elle Nutzungsüberlassung von Sportanlagen im vollem
        Umfang der Umsatzsteuer unterworfen und ersetzt damit
        die bisherige Aufteilung in steuerfreie Grundstücksver-
        mietung und steuerpflichtige Vermietung von Betriebs-
        vorrichtungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion be-
        grüßt diese Vereinfachung ausdrücklich, dieses Urteil
        schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Außerdem ist mit
        dieser einheitlichen Unterwerfung aller Einnahmen unter
        die Umsatzbesteuerung auch verbunden – das ist der ei-
        gentliche Grund, weshalb dieses Urteil begrüßt wird –,
        dass den Vereinen zukünftig bei der Anschaffung oder
        Herstellung neuer Sportanlagen für die gesamten Kosten
        in vollem Umfang der Vorsteuerabzug zusteht.
        Die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes so-
        wie die Schlussfolgerungen, die vom Bundesfinanzminis-
        terium und der Finanzverwaltung daraus gezogen werden,
        haben aber einen großen Pferdefuß. Sie gelten uneinge-
        schränkt auch für die Betreiber von bereits bestehenden
        Sportanlagen. Und das bedeutet, liebe Kolleginnen und
        Kollegen, dass für diese Anlagen zwar die unbeschränkte
        Umsatzsteuerpflicht gilt, andererseits aber nur sehr einge-
        schränkt von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Ge-
        brauch gemacht werden kann. Denn § 15 a des Umsatz-
        steuergesetzes lässt eben nur einen nachträglichen
        teilweisen Vorsteuerabzug zu, und dies auch noch zeitlich
        befristet. Daraus ergeben sich teilweise erhebliche steuer-
        liche Mehrbelastungen für die betreffenden Betreiber.
        Auf dieses Problem hat der Freiburger Kreis, eine Ar-
        beitsgemeinschaft größerer deutscher Sportvereine mit
        156 Mitgliedervereinen und rund 600 000 Mitgliedern,
        bereits mehrfach deutlich hingewiesen. Uns liegt auch ein
        Schreiben des Deutschen Sportbundes vor, der immerhin
        ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung vertritt, in
        dem ausdrücklich eine gesetzliche Übergangsregelung
        gefordert wird.
        Ein Betreiber einer Berliner Freizeitsportanlage legt
        eindringlich dar, dass durch die neue Regelung sein Un-
        ternehmen in die Verlustzone gerät. Auch die Spitzenver-
        bände der so genannten Racket-Sportarten, also Tennis,
        Squash und Badminton, haben entsprechende Stellung-
        nahmen abgegeben. Allein in diesem Bereich geht es um
        rund 7 000 Sportanlagen, in denen rund 160 000 Arbeits-
        plätze vorgehalten werden und die von über 4,2 Millionen
        Menschen in ganz Deutschland genutzt werden. 88 Pro-
        zent dieser Anlagen sind bereits länger als sieben Jahre am
        Markt, also greift § 15 UStG nicht mehr. Für die Eigentü-
        mer bzw. Betreiber dieser Sportanlagen entstehen per
        Saldo Mehrbelastungen in Höhe von durchschnittlich
        12 Prozent der derzeitigen Umsätze. Bei größeren Anla-
        gen führt dies zu sechsstelligen Mindereinnahmen. Ich
        kann Ihnen gerne ein Beispiel aus meiner Heimat vor-
        rechnen. Ein gemeinnütziger Sportverein, der im Jahr
        1993 eine Zweifeldtennishalle errichtet hat, mit einem
        Baukostenvolumen von knapp über 2 Millionen DM in-
        klusive Mehrwertsteuer, muss unter dem Strich mit einer
        Mehrbelastung von 99 459 DM rechnen. Zum überwie-
        genden Teil wird diese Halle gemeinnützig für die Ver-
        einszwecke genutzt. Die Mehrbelastungen kann der Ver-
        ein nur über eine Erhöhung der entsprechenden Beiträge
        seiner Mitglieder auffangen, und dabei hat sich für den
        Verein die Sachlage doch überhaupt nicht geändert. Geän-
        dert hat sich nur die Rechtsprechung. Das, liebe Kolle-
        ginnen und Kollegen von Rot-Grün, können Sie den Be-
        troffenen nicht zumuten wollen. Zumal in den
        vergangenen Jahren über die Ökosteuer, über das
        630 DM-Gesetz sowie das Gesetz zur Scheinselbststän-
        digkeit schon genügend Belastungen auf die Vereine zu-
        gekommen sind. Es gibt also – und daran sollte, liebe Kol-
        leginnen und Kollegen von Rot-Grün kein Zweifel
        bestehen – einen erheblichen Handlungsdruck.
        An dieser Stelle kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und
        Kollegen von Rot-Grün, leider eine gewisse Kritik nicht
        ersparen. Denn was ist seit dem BFH-Urteil vom vergan-
        genen Jahr geschehen? Vor knapp einem halben Jahr ha-
        ben wir das Thema auf der Grundlage unseres Antrags
        und eines Antrags der FDP-Koalition schon einmal bera-
        ten. Dann stand das Thema wieder auf der Tagesordnung
        des Sportausschusses, wurde aber mit der Begründung
        vertagt, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Und jetzt, in
        dieser Woche, legt die SPD-Fraktion just genau zu dem
        Zeitpunkt, zu dem unser Antrag im federführenden Fi-
        nanzausschuss beraten wird, einen eigenen Antrag vor.
        Wer allerdings einen Lösungsvorschlag, den großen
        Wurf, erwartet hatte, der sah sich getäuscht. Denn was
        steht in dem Antrag? Im Grunde genommen nicht mehr
        als in unserem Antrag von vor einem halben Jahr, der die
        Bundesregierung auffordert, eine Übergangslösung zu
        schaffen. Daraus ergab sich die kuriose Situation, dass wir
        zwar Ihrem Antrag zugestimmt, Sie aber unseren abge-
        lehnt haben. Also, um in der Sprache des Fußballs zu re-
        den, benehmen Sie sich so, wie ein Stürmer, der einem
        Mitspieler, der den Ball aus der eigenen Hälfte bis vors
        Tor getrieben hat, noch kurz vor dem Torschuss den Ball
        abnimmt, um ihn selbst ins Tor schießen zu können. Da-
        durch erscheint zwar der selbstsüchtige und wenig kame-
        radschaftliche Stürmer in der Statistik, gelobt wird er aber
        für diesen Treffer nicht.
        Bei dem hier anstehenden Problem bin ich mir aller-
        dings gar nicht so ganz sicher, ob die Regierung den Ball
        überhaupt im Tor sehen will. Denn in dem Schreiben der
        zuständigen Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks
        vom 22. Januar diesen Jahres heißt es klipp und klar, dass
        die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder die
        Möglichkeit einer Übergangsregelung geprüft und letzt-
        lich verneint haben, und genau zu diesem fordern Sie
        heute die Bundesregierung mit ihrem Antrag erneut auf.
        Das ist mit Verlaub schon sehr dürftig. Etwas mehr Sub-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222002
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        stanz hätte man schon erwarten können. Ein Hinausschie-
        ben der negativen Wirkungen verbietet sich ebenfalls, so
        heißt es in dem Schreiben weiter, da eine Rosinenpickerei
        nicht ernsthaft erwogen werden könne. Das berechtigte
        Anliegen zahlloser Betreiber von Sportanlagen, und das
        sind in allererster Linie Vereine, aber auch kommerzielle
        Betreiber, als Rosinenpickerei zu bezeichnen, halte ich
        schon für einen absoluten Fehltritt. Es geht doch schlicht
        und einfach darum, eine steuerliche Mehrbelastung, die
        die Betroffenen weder selbst verursacht noch vorhersehen
        konnten, abzumildern. Dabei kann ich zwar verstehen,
        dass das Bundesfinanzministerium, wenn es um Eingriffe
        in das Umsatzsteuerrecht geht, sehr zurückhaltend ist. Die
        Furcht, eine für eine Ausnahmeregelung geöffnete Tür
        nicht mehr schließen zu können, ist nicht unbegründet.
        Dennoch müsste es – den Willen dazu vorausgesetzt –
        möglich sein, eine Ausnahmeregelung zu zimmern, zum
        Beispiel indem man eine Verrechnungsmöglichkeit für
        nicht gewährte Vorsteuerbeträge aus Baukosten bei der
        Versteuerung von Einnahmen vornimmt. Das BFH-Urteil
        wäre sofort angewandt, die Wirkung wäre befristet und
        das Anliegen des EuGH gewahrt. Ich fordere deshalb das
        Bundesfinanzministerium im Namen meiner Fraktion
        auf, baldmöglichst einen konkreten Vorschlag für eine
        Übergangsregelung vorzulegen. Warten bis zum ersten
        Konkurs wäre unverantwortlich.
        Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Es gibt in diesem Haus nur sehr selten Gelegenheit, über
        fraktionsübergreifende Anträge zu sprechen. Heute liegt
        uns ein solcher Antrag vor. Die Opposition von FDP und
        PDS ist dem Antrag von Rot-Grün beigetreten, die
        CDU/CSU hat angekündigt, für unseren Antrag zu stim-
        men.
        Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes
        vom Mai letzten Jahres ist Rechtssicherheit bei der um-
        satzsteuerrechtlichen Behandlung von Sportstätten ent-
        standen. Die Vermietung von Sportanlagen und Betriebs-
        vorrichtungen ist einheitlich umsatzsteuerpflichtig. Vom
        Vorsteuerabzugsrecht können jetzt viele Anlagenbetreiber
        Gebrauch machen. Investitionen in neue Anlagen sowie in
        die Erweiterung und Modernisierung bestehender Anla-
        gen werden erleichtert. Das ist die gute Nachricht!
        Gleichwohl sehen wir noch Prüfbedarf. Das Bundes-
        finanzministerium wird daher beauftragt, eine Über-
        gangsregelung zu finden, damit diejenigen Betroffenen,
        die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzugsrecht profi-
        tieren, aber nunmehr Umsatzsteuer abführen müssen,
        keine wirtschaftlichen und steuerlichen Benachteiligun-
        gen haben. Dies betrifft Betreiber von mehr als zehn Jahre
        alten Sportanlagen.
        Als Vertreter meiner Fraktion habe ich im Dezember
        letzten Jahres für unser Vorgehen geworben: erst die
        Rückmeldungen aus den Verbänden und dem Sport
        abwarten, dann die Argumente bewerten und eine ab-
        schließende Prüfung vornehmen.
        Heute erscheint sichergestellt, dass dieses Vorgehen
        nach den Beratungen in den Ausschüssen die Zustim-
        mung aller Fraktionen des Bundestages erhalten wird. Wir
        werden uns spätestens im Mai damit beschäftigen, ob es
        im Einvernehmen mit den Ländern gelungen ist, tatsäch-
        lich eine praktikable Übergangsregelung auf den Weg zu
        bringen. Ich werte die vorliegende Aufforderung eng an
        das Bundesfinanzministerium als weiteren Baustein in
        unserer vereinsfreundlichen Politik. Dabei ist unsere Ziel-
        richtung klar: Es soll nach dem Urteil des Bundesfinanz-
        hofes keine nachteiligen Regelungen für die gemeinnüt-
        zigen Vereine geben.
        Der Deutsche Sportbund, DSB, hat in seiner Stellung-
        nahme zu Bedenken gegeben, dass die gemeinnützigen
        Vereine „erhebliche finanzielle Konsequenzen“ zu tragen
        hätten, falls es zu keiner Übergangsregelung kommt.
        Auf der einen Seite sind die Vereine Nutzer von kom-
        merziellen Sportanlagen und müssen dafür ein Entgelt
        entrichten. Nach dem uns bisher vorliegenden Meinungs-
        bild ist zu erwarten, dass die Belastungen durch die Mehr-
        wertsteuer auf die Preise überwälzt werden und somit die
        Sporttreibenden belasten. Es kann nicht im Interesse der
        Sportpolitik sein, dass eine wegbrechende Nachfrage zu
        einer Verringerung der sportlichen Aktivitäten von vielen
        Bürgerinnen und Bürgern – ob vereinsgebunden oder im
        nichtorganisierten Sport – führt.
        Auf der anderen Seite sind die Vereine auch kommer-
        zielle Anbieter von Sporthallen. Gerade Altanlagenbetrei-
        ber, die nicht vom nachträglichen Vorsteuerabzug profi-
        tieren können, haben ihre Investitionsentscheidung auf
        Basis der Rechtsprechung bis zum Mai 2001 getroffen.
        Daher erscheint es aus meiner Sicht durchaus angebracht,
        eine Übergangsregelung zu finden, die Zusatzbelastungen
        weitestgehend vermeidet.
        Das Sportangebot in Deutschland hat für uns alle einen
        hohen Stellenwert. Die regelmäßige sportliche Betä-
        tigung erfüllt soziale Funktionen und dient der Gesund-
        heitsvorsorge. Wir plädieren alle dafür, Kinder und Ju-
        gendliche mehr an den Sport heranzuführen. Wir
        plädieren alle dafür, dass auch die Erwachsenen mehr
        Sport treiben. Wenn uns dies auch mithilfe einer Über-
        gangsregelung gelingt, haben wir einen weiteren Schritt
        in die richtige Richtung getan.
        Da mir nicht entgangen ist, dass auch der Kollege
        Kinkel in dieser Frage quantitativ sehr stark engagiert
        war, möchte ich ihm für seine zukünftige sportliche
        Betätigung noch sehr viele spannende Tennismatches
        wünschen. Ich verbinde dies mit der Hoffnung, dass auch
        er weiterhin vom modernen Sportangebot in Deutschland
        profitieren kann. Er soll außerdem nicht darüber in Ärger
        geraten, dass die hoffnungsvollen Nachwuchstalente, die
        nun wieder verstärkt das Angebot in den Tennishallen nut-
        zen sollen, ihm nicht die besten Platzzeiten wegnehmen.
        Ich verbinde unseren Antrag aber auch mit der Hoff-
        nung und der Erwartung, dass nunmehr die kommerziel-
        len Hallenbetreiber einmal überlegen, ob nicht den
        gemeinnützigen Vereinen Rabattregelungen eingeräumt
        werden können. So könnte man ein ortsfestes Kunden-
        potenzial binden, dass gerade im Sport eine langfristige
        Aktivität sucht und im Übrigen bereit ist, für die Aus-
        übung ihres Sports Gelder zu investieren. Ich erinnere
        daran, dass im Sportbereich in Deutschland circa
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22003
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        30 Milliarden Euro umgesetzt werden. Wir sollten daher
        auch durch den heutigen Beschluss nicht davon ablenken,
        dass der Sport bei seiner vielfältigen kommerziellen Aus-
        prägung weiterhin der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen
        wird und damit einen wichtigen Beitrag für den Staats-
        haushalt erbringt.
        Halten wir zum Schluss fest: Die bestehende Rechts-
        lage ist aufgrund einer Klage eines kommerziellen Anbie-
        ters zustande gekommen. Sie schafft Gleichheit mit ande-
        ren Investoren und eröffnet grundsätzlich mit dem
        möglichen Vorsteuerabzug günstige Ansparmöglichkei-
        ten.
        Das heißt: Trotz notwendiger Übergangsregelungen
        gibt es zukünftig insgesamt Verbesserungen und Innova-
        tionen für alle. Ich bin überzeugt, dass dies vor allem dem
        Sport zugute kommt.
        Klaus Kinkel (FDP): Der Bundesfinanzhof hat vor
        fast einem Jahr entschieden, dass kommerzielle Sporthal-
        len künftig voll umsatzsteuerpflichtig sein sollen. Das
        mag steuersystematisch richtig sein – ich bin der Letzte,
        der das hier infrage stellen wird. Aber das hat in der Le-
        benswirklichkeit leider zu ganz konkreten Sorgen und
        Problemen geführt.
        Ich freue mich – wir haben es nach reichlichem Hin
        und Her geschafft: Im Sportausschuss des Deutschen
        Bundestages und auch im eigentlich federführenden Fi-
        nanzausschuss ziehen jetzt alle an einem Strang – für eine
        gute, eine wichtige Sache.
        Denn betroffen von der Entscheidung des Bundesfi-
        nanzhofes sind eben auch circa 7 000 Betreiber von Alt-
        anlagen, die nicht von Vorsteuer- Abzugsmöglichkeiten
        profitieren konnten und können. Den Betreibern werden
        zusätzliche Kosten aufgebürdet, die sie auf die Tennis-,
        Badminton- oder Squash-Spieler umlegen werden, die
        ihre Hallen benutzen, und damit auch auf die gemeinnüt-
        zigen Vereine, auf den Schulsport, auf Rentner, Behin-
        derte, die in ihrer Freizeit Sport betreiben wollen und die
        sich diese Sportarten bald dann eben nicht mehr leisten
        können werden. Insgesamt circa 4 Millionen Menschen
        treiben in solchen Anlagen regelmäßig Sport – diese Hal-
        len sind eine wichtige Säule des Breitensports in unserem
        Land. Deshalb unterstützt auch der Deutsche Sportbund
        das Anliegen der Hallenbetreiber ganz ausdrücklich.
        Sporthallen sind mittelständische Betriebe – und der
        Mittelstand wird von der rot-grünen Bundesregierung
        weiß Gott nicht gerade verwöhnt. Die Betreiber von Alt-
        anlagen müssen bei Anwendung des Urteils vom Mai letz-
        ten Jahres mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber den
        Betreibern von Neuanlagen rechnen. Bis zu 160 000 Ar-
        beitsplätze stehen damit auf dem Spiel. Die Altanlagen-
        betreiber laufen Sturm – sie fühlen sich benachteiligt, in
        ihrer Existenz bedroht und es ist berechtigt, dass sie un-
        sere Hilfe erbitten.
        Es geht hier um den Breitensport und um den Mittel-
        stand – zwei zentral wichtige Anliegen für unser Wirt-
        schafts- und Gesellschaftssystem. Deshalb ist es gut, dass
        sich die Fraktionen im Sportausschuss des Deutschen
        Bundestages letztlich zu einem gemeinsamen Antrag
        durchringen konnten. Die FDP hat im Sportausschuss ge-
        nauso wie die Union den eigenen Antrag zurückgestellt
        und sich dem rot-grünen Antrag, der in wirklich allerletz-
        ter Minute noch vorgelegt worden ist, angeschlossen. Wir
        mussten die Regierungsfraktionen zwar mal wieder zum
        Jagen tragen – aber immerhin, es hat gewirkt.
        Mit dem gemeinsamen Antrag fordern wir die Bundes-
        regierung jetzt als Parlament auf, eine für alle verträgli-
        che, pragmatische Übergangsregelung zu finden. Das ist
        der richtige Ansatz – die Einzelheiten kann, ja muss man
        der Regierung überlassen. Die Gespräche im Sportaus-
        schuss haben leider eines ganz deutlich gemacht: Im Bun-
        desfinanzministerium sieht man die Sache bislang völlig
        anders, man ist nicht problembewusst, versucht, die be-
        rechtigten Sorgen der Anlagenbetreiber einfach wegzu-
        drücken. Ich kann ja verstehen, dass es für die Finanz-
        behörden schwer ins gewohnte System passt, Gesetz und
        Rechtsprechung zu akzeptieren und natürlich anzuwen-
        den und trotzdem einmal in einem konkreten Einzelfall
        nach Wegen zu suchen, für eine Reihe von Fällen Über-
        gangslösungen zu finden, die der Lebenswirklichkeit ge-
        rechter werden. Aber das muss eben manchmal sein!
        Die FDP hat beim gemeinsamen Antrag ganz bewusst
        darauf bestanden, der Bundesregierung eine klare, eng be-
        messene Frist zu setzen. Bis Mai 2002 muss geliefert
        werden. Wenn das nicht geschieht, werden wir unseren ei-
        genen Antrag wieder aus der Tasche ziehen. Aussitzen gilt
        nicht – die Sache muss vom Tisch, die Anlagenbetreiber
        und die unzähligen Breitensportler in unserem Land ver-
        langen zu Recht eine Lösung.
        Heidemarie Ehlert (PDS): Es grenzt schon an ein
        Wunder, wie schnell man sich auf sachliche Positionen
        verständigen kann. Ich wünschte, es wäre öfter so.
        Die Umsatzbesteuerung von Sportanlagen beschäftigt
        uns noch immer. Die Koalitionsparteien, die FDP und die
        PDS haben sich nun auf einen gemeinsamen Antrag ver-
        ständigt, der die große Anzahl inzwischen eingegangener
        Briefe und Stellungnahmen berücksichtigt. Wie auch von
        der CDU/CSU gefordert, wird nach Übergangsmaßnah-
        men gesucht. Aber ein Antrag, der sowohl von der PDS
        als auch von der CDU/CSU mitgetragen wird, käme selbst
        zu so einem nun nicht unbedingt die Welt bewegenden
        Thema einem Tabubruch gleich. Außerdem naht ja der
        Wahlkampf.
        Es ist notwendig, dass gemeinsam mit den Betroffenen
        nach entsprechenden Übergangslösungen gesucht wird:
        Dabei sollte das grundsätzliche Anliegen des Bundesfi-
        nanzhofes gewahrt bleiben. Deshalb hatten wir auch eine
        Anhörung der Betroffenen beantragt. Wie bei allen um-
        satzsteuerlichen Problemen ist zu beachten, dass die Not-
        wendigkeit, Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistun-
        gen zu erheben, auch mit einer gewissen positiven Seite
        verknüpft ist. Denn nun ist Vorsteuerabzug möglich. In-
        sofern ist die veränderte Rechtsprechung nicht nur nega-
        tiv zu sehen.
        Außerdem, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der
        CDU/CSU-Fraktion: Gestern haben wir im Finanzaus-
        schuss über den Abbau der Bürokratie für kleine und mit-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222004
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        telständische Betriebe debattiert. Hier sind wir mitten
        drin: Die neue Rechtsprechung führt zu einer Vereinfa-
        chung und Vereinheitlichung, da nicht mehr zwischen
        steuerfreier Grundstücksvermietung und steuerpflichtiger
        Vermietung von Betriebsvorrichtungen unterschieden
        wird. Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer handelte
        es sich sowieso um eine einheitliche Leistung. Die Er-
        mittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrenze wird
        wesentlich einfacher und die komplizierte Aufteilung der
        Vorsteuerabzüge entfällt.
        Entgegen den bisherigen Regelungen ist nun sowohl
        bei den Kosten für die Errichtung diverser Sportanlagen
        als auch bei den Kosten der Unterhaltung der volle Vor-
        steuerabzug möglich. Diese positiven Seiten für die Be-
        treiber möchte ich noch einmal betonen.
        Für Übergangslösungen haben wir uns bereits im De-
        zember ausgesprochen, aber nach wie vor fehlen genauere
        Zahlen. Diese werden uns ja hoffentlich Ende Mai vorlie-
        gen. Das Parlament sollte vor einer Entscheidung auch die
        finanziellen Auswirkungen kennen.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum
        verbesserten Schutz der Intimsphäre (Tagesord-
        nungspunkt 14)
        Dirk Manzewski (SPD):Am heutigen Tag debattieren
        wir hier über den Gesetzesentwurf der FDP zum verbes-
        serten Schutz der Intimsphäre. Das Grundanliegen des
        Gesetzesentwurfs wird dabei von uns geteilt, hat sich in
        der Vergangenheit doch immer häufiger gezeigt, dass hier
        offensichtlich eine Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch
        vorliegt.
        Zwar ist im Bereich des Persönlichkeitsrechts im Straf-
        gesetzbuch bereits viel geregelt. So ist zum Beispiel die
        Verletzung des Briefgeheimnisses und das unbefugte
        Ausspähen von Daten ebenso unter Strafe gestellt wie die
        Verletzung von Privatgeheimnissen und die heimliche
        Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und
        dessen Veröffentlichung.
        Es existiert aber nichts Vergleichbares, das die Men-
        schen wirksam vor dem unbefugten Aufnehmen von Bil-
        dern und deren Veröffentlichung schützt. Diese Lücke
        wird auch nicht durch § 33 Kunsturhebergesetz geschlos-
        sen, der die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild un-
        ter Strafe stellt, dies aber nicht etwa, weil die Vorschrift
        veraltet wäre, sondern weil sie in diesem Bereich über-
        haupt nicht greifen soll. Diese Vorschrift schützt nämlich
        vor allem die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen
        und soll bei Vorliegen eines Missbrauchs ihre Ansprüche
        sichern. Die Vorschrift sollte also nie den Schutz des Per-
        sönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Eingriffen in
        die Privatsphäre gewährleisten.
        Allein das Zivilrecht gibt den Betroffenen bislang die
        Möglichkeit, sich gegen ein solches Verhalten zu wehren.
        Aber in diesen Fällen geht es allein um Beseitigung, Un-
        terlassen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dies hat
        uns ja zum Beispiel der Fall von Caroline von Monaco
        gezeigt, der ein hohes Schmerzensgeld für die Veröffent-
        lichung von Fotos zugesprochen wurde, die einen Eingriff
        in die Privatsphäre darstellten. Hier zeigt sich die Tendenz
        der Gerichte, den so genannten Paparazzi zu zeigen, dass
        ein Eingriff in die Privatsphäre durch die Veröffentli-
        chung von privaten Fotos nicht akzeptabel ist.
        Aber nicht nur diese medienwirksamen Fälle geben
        Anlass, in diesem Bereich tätig zu werden. Gerade ange-
        sichts der technischen Entwicklungen in der Videotechnik
        und dem Internet, die es möglich macht, Bilder von Men-
        schen unbemerkt aufzunehmen und weltweit zu verbrei-
        ten, muss der Schutz für alle Bürger auch durch die
        Androhung von Strafen noch verstärkt werden. Extrem
        kleine Kameras, sehr weit reichende Teleobjektive und
        andere Geräte haben dem Eingriff in die Privatsphäre Tür
        und Tor geöffnet. Dass hierdurch eine immer größere Be-
        drohung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
        aller Bürger vorliegt, ist nicht von der Hand zu weisen.
        Sosehr die neuen Technologien einerseits dem Bürger
        den Alltag erleichtern helfen, so sehr verunsichern sie ihn
        andererseits, insbesondere weil er in der Regel die wah-
        ren Potenziale und Probleme, die hierin liegen, allenfalls
        erahnt.
        Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist nicht zu-
        letzt dadurch verstärkt worden, dass in der letzten Zeit
        in den Medien immer wieder von Fällen berichtet wurde,
        in denen gegen das Persönlichkeitsrecht in nahezu scham-
        loser Weise verstoßen wurde. Insbesondere heimliche
        Duschaufnahmen oder Aufnahmen aus anderen persönli-
        chen Bereichen, die vor allem im Internet übertragen wur-
        den und bei denen die Betroffenen weder von der Auf-
        nahme noch deren Verbreitung etwas ahnten, machen die
        Problematik hier besonders deutlich.
        Ein solches Verhalten kann man nur als besonders per-
        fide bezeichnen. Gerade das Internet eröffnet die Mög-
        lichkeit der kurzfristig weltweiten Verbreitung. In der Re-
        gel bekommen die Betroffenen hiervon noch nicht einmal
        etwas mit. Nur durch Zufall erfahren sie hiervon. Das Ent-
        setzen der Betroffenen können wir uns hier nur vorstellen.
        Dies darf nicht hingenommen werden. Unsere Bürger ha-
        ben einen Anspruch darauf, hiervor geschützt zu werden.
        Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat
        in seinem letzten Tätigkeitsbericht festgestellt, dass es in
        diesem Zusammenhang immer öfter zu Eingriffen in die
        Persönlichkeitsrechte von Bürgern gekommen ist. Ich
        teile daher die Einschätzung des Bundesbeauftragten,
        dass dies einer gesetzlichen Regelung bedarf. Die unter-
        schiedliche Behandlung von heimlichen Tonbandaufnah-
        men und heimlichen Bildaufnahmen ist nicht nachzuvoll-
        ziehen.
        Das sieht im Übrigen auch die Bundesregierung so.
        Auf eine Anfrage des Kollegen van Essen hat Staats-
        sekretär Professor Dr. Pick mitgeteilt, das im Bundesmi-
        nisterium der Justiz derzeit eine Vorschrift vorbereitet
        wird, wonach unbefugte Bildaufnahmen und die unbe-
        fugte Beobachtung mit einem technischen Gerät mit
        Strafe bedroht werden sollen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22005
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        Das Bundesjustizministerium will dies gemeinsam mit
        anderen Änderungen in einen Gesetzesentwurf zur weite-
        ren Bearbeitung des besonderen Teils des Strafgesetzbu-
        ches aufnehmen. Ich halte dies nur für vernünftig. Bereits
        in der Vergangenheit hat sich hin und wieder gezeigt, dass
        Bereiche des besonderen Teils des Strafgesetzbuches re-
        formbedürftig sind. Deswegen erscheint es mir auch nur
        sinnvoll, dies in einem Gesamtpaket vorzunehmen, dies
        vor allem unter Berücksichtigung dessen, dass Straftatbe-
        stände häufig ineinander übergehen. Das Herauslösen und
        Vorziehen einzelner Vorschriften könnte insoweit im
        Nachhinein zu zahlreichen Problemen führen. Das kann
        niemand ernsthaft wollen.
        Da die Kolleginnen und Kollegen der FDP diesen Ein-
        zelpunkt jedoch schon vorab herausgegriffen haben, wer-
        den wir ihn nun auch diskutieren. Vielleicht lassen sich
        auf diesem Weg schon einige Dinge klären, die den spä-
        teren Ablauf erleichtern können.
        Wir werden uns in diesem Zusammenhang auch da-
        rüber unterhalten müssen, ob dem Vorschlag der FDP zu
        folgen ist, hier einen Qualifikationstatbestand für Amts-
        träger zu schaffen. Dies ist mir offen gestanden noch nicht
        so ganz einsichtig. Aber vielleicht wird die anstehende
        Diskussion über das Gesetzesvorhaben meine Zweifel
        ausräumen. Solche habe ich im Übrigen auch, soweit be-
        reits der Versuch des Delikts unter Strafe gestellt werden
        soll, dies insbesondere deshalb, weil ich in der Praxis er-
        hebliche Beweisschwierigkeiten sehe.
        Wir dürfen uns aber nichts vormachen: Lösungen hän-
        gen nicht allein von neuen Gesetzen und Regelungen ab.
        Zu Recht verweist der Bundesdatenschutzbeauftragte da-
        rauf, dass vielmehr das Verständnis für die Notwendigkeit
        des Respekts vor dem Persönlichkeitsrecht aller Men-
        schen in Verbindung mit entsprechenden technischen und
        organisatorischen Maßnahmen in den Köpfen aller wach-
        sen muss, die mit personenbezogenen Daten umgehen
        wollen und müssen.
        Ich kann mich den Ausführungen des Bundesbeauf-
        tragten für Datenschutz nur anschließen. Bezogen auf die
        Darstellung von Aufnahmen aus dem privaten Bereich,
        seien es nun Fotos in der so genannten Yellowpress oder
        auch im Internet, und unabhängig davon, ob bekannte
        Persönlichkeiten oder der normale Bürger abgebildet wer-
        den, sollten wir alle nicht nur auf die – unbestritten erfor-
        derliche Einführung eines neuen Straftatbestandes – ach-
        ten. Auch die offensichtlich vorliegende Nachfrage nach
        diesen Bildern ist eben ein nicht unwesentlicher Faktor.
        Es ist wichtig, dass sich auch jeder Leser oder Internet-
        nutzer bewusst wird, dass solche Darstellungen ein Ein-
        griff in die Privatsphäre sind. Gelegentlich verringert sich
        ja das Angebot auch durch die „fehlende“ Nachfrage. Dies
        sollten wir bei den anstehenden Beratungen auch nicht
        unberücksichtigt lassen.
        Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU):
        Der vorliegende Gesetzesentwurf zum verbesserten
        Schutz der Intimsphäre ist vom Grundsatz her nur eine Er-
        gänzung der § 201 ff. StGB, die die Verletzung der Ver-
        traulichkeit des Wortes, die Verletzung des Briefgeheim-
        nisses, das unbefugte Ausstellen von Daten sowie die
        Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellen.
        Obwohl bereits in den 60er-Jahren, beim Alternativent-
        wurf eines Strafgesetzbuches in § 146 Abs. 2 und Abs. 3
        StGB vorgesehen war, unerlaubte Bildaufnahmen etc. un-
        ter straflichen Schutz zu stellen, hat man diese Lücke
        – aus welchen Gründen auch immer – nicht geschlossen –
        vielleicht auch, weil es eine nicht ganz einfache Grenz-
        ziehung zwischen der zumutbaren, heimlichen Aufnahme
        und der unzumutbaren Verletzung der Privat- und Intim-
        sphäre gibt. Eindeutig sind die Fälle, wenn heimlich in der
        Wohnung, der Sauna oder der Pension „Immer Treu“ ge-
        filmt oder fotografiert wird. Hier kann man davon ausge-
        hen, dass der Betroffene nicht fotografiert oder gefilmt
        werden will, weil er sich in einer Situation befindet, die
        für ihn höchst privat und intim ist.
        Es ist richtig ausgeführt, dass die Unersetzlichkeit des
        persönlichen Lebens- und Geheimbereiches ein selbst-
        ständiges, hochrangiges Rechtsgut ist, welches eines be-
        sonderen Schutzes bedarf. Wie ist das aber, um ein Bei-
        spiel der letzten Wochen zu bringen, wenn eine bekannte
        Filmschauspielerin das Bild ihres Ehemannes mit einem
        jungen Mädchen in einer Boulevardzeitung erblickt, das
        irgendwo im Grünen aufgenommen wurde, und man ver-
        muten kann, dass es von einem Fotografen, der dazu nicht
        die Genehmigung des Pärchens hatte, aufgenommen
        wurde.
        Der Gesetzesentwurf bringt in seiner Begründung hier
        keine klare Antwort, wenn er ausführt: „Demnach ist die
        Intimsphäre, im Sinne dieses Gesetzesentwurfes, der
        letzte unantastbare Kernbereich privater Lebensgestal-
        tung. Insoweit findet es auch Berücksichtigung, inwie-
        weit ein Wille des Betroffenen besteht, den beobachteten
        Lebenssachverhalt geheim halten zu wollen. Schließlich
        muss der beobachtete Sachverhalt höchstpersönlichen
        Charakter haben und es ist zu berücksichtigen, in wel-
        chem Umfang er die Sphäre anderer Personen oder der
        Gemeinschaft berührt.“ Ist von der Intimsphäre das „Tête-
        à-Tête“ im Restaurant gedeckt und wann überwiegt das
        überragende öffentliche Interesse die Intimsphäre des
        Einzelnen? Hier sollten wir in der Beratung gegebenen-
        falls das eine oder andere diskutieren und im Gesetzes-
        entwurf schärfen oder in der Begründung als Ergebnis mit
        aufnehmen. Dies gilt auch für die Bagatellklausel Abs. 3
        Satz 1, die unter Umständen den Betroffenen die Beweis-
        last auferlegt, dass berechtigte Interessen verletzt wurden.
        Wir werden vom Grundsatz her diesen Gesetzesentwurf
        unterstützen.
        Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        Bundesdatenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeits-
        bericht darauf hingewiesen: Wer sich bewusst der Öffent-
        lichkeit entzieht, muss und soll sich auch darauf verlassen
        können, dass von ihm ohne Einwilligung keine Aufnah-
        men gemacht bzw. diese nicht in der Öffentlichkeit ver-
        breitet werden.
        Es geht hier ja nicht nur um Prominente und ihren
        Schutz vor Paparazzis – ganz und gar nicht. Es war ja rich-
        tig, was das Bundesverfassungsgericht 1999 in seiner
        legendären Caroline-von-Monaco-Entscheidung klarge-
        stellt hat: Karlsruhe hat eine Beschränkung der Veröffent-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222006
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        lichkeitsbefugnis auf solche Bilder abgelehnt, die Perso-
        nen von zeitgeschichtlicher Bedeutung ausschließlich bei
        der Ausübung ihrer Funktion zeigen. Es hat damit die
        Pressefreiheit gestärkt und im Übrigen auch an einer
        guten Tradition der Rechtsprechung angeknüpft. 1920
        hatte ein Gericht die illustre Abbildung der Herren Ebert
        und Noske – seinerzeit Reichspräsident und Reichswehr-
        minister – in Badehosen am Ostseestrand für zulässig er-
        achtet; denn die Öffentlichkeit habe „ein Anrecht zu er-
        fahren, wann und wie sie sich in der Öffentlichkeit zeigen,
        auch am Badestrand“.
        Bei der vom Datenschutzbeauftragten angesprochenen
        Thematik geht es aber nicht um Prominente in der Öf-
        fentlichkeit, sondern zum Beispiel um den verlassenen
        Liebhaber, der aus Rache die Nacktfotos der früheren Ge-
        liebten für jedermann zugänglich ins Internet stellt. Bei
        Konstellationen wie dieser müssen wir prüfen: Reicht die
        gegenwärtige Rechtslage aus, um den Betroffenen zivil-
        rechtlich angemessenen Schadensersatz zu gewährleis-
        ten, oder brauchen wir darüber hinaus noch eine aus-
        drückliche Missbilligung im Strafgesetzbuch mit allen
        Konsequenzen, die das künftig für jeden, der nur einen
        Fotoapparat um den Hals hängen hat, eventuell mit sich
        bringen kann? Und warum reicht die bereits bestehende
        Strafvorschrift des § 33 in Verbindung mit § 22 des
        Kunsturhebergesetzes nicht aus?
        Die FDP schwingt sich heute mit ihrem Antrag zur Par-
        tei auf, der plötzlich die Privatsphäre der Bürgerinnen und
        Bürger ganz besonders am Herzen liegt. Wie rührend! Ich
        hätte mir gewünscht, dieselben „Liberalen“ hätten sich,
        als sie noch in der Regierung waren, mit einem ähnlichen
        Engagement auch für das Grundrecht auf Unverletzlich-
        keit der Wohnung eingesetzt. Dann wäre uns der große
        Lauschangriff erspart geblieben. Auch da ging es um
        „Schutz der Privatsphäre“. In keinem Land wird so viel
        abgehört wie in Deutschland – dieser Umstand trägt auch
        ganz maßgeblich die Handschrift der FDP. Deshalb ist
        das, was Sie uns heute hier präsentieren, zwar in der Sa-
        che sicher diskutabel, doch aus ihrem Munde, verehrte
        Kolleginnen und Kollegen von der FDP, äußerst unglaub-
        würdig.
        Einen neuen Straftatbestand bricht man nicht real eben
        übers Knie. Strafrecht ist immer Ultima Ratio, erst recht
        in einem Bereich, wo es den Betroffenen doch eher um
        – finanzielle – Wiedergutmachung und Genugtuung in
        Form von Schmerzensgeld geht. Vor diesem Hintergrund
        prüft die Koalition sehr genau, ob ein zusätzlicher § 201 a
        Strafgesetzbuch überhaupt notwendig ist. Im Übrigen
        nehmen wir hier auch die jüngsten Stimmen aus der
        Rechtswissenschaft ernst; denn da gibt es erhebliche
        Zweifel, ob ein derart weiter Straftatbestand, der eine
        Vielzahl von Alltagssituationen erfasst, deren Strafwür-
        digkeit durchaus infrage gestellt werden kann, in der Pra-
        xis überhaupt handhabbar wäre.
        Was wir sicher nicht brauchen, sind rechtspolitische
        Diskussionen von vorgestern. Da wurde einmal die Schaf-
        fung eines allgemeinen „Indiskretionsdeliktes“ gefordert.
        Man hat dies aber zu Recht unter Hinweis auf das Be-
        stimmtheitsgebot bei Strafgesetzen abgelehnt.
        Jörg van Essen (FPD):Die FDP legt heute einen Ge-
        setzentwurf vor, mit dem wir eine seit langem bestehende
        Strafbarkeitslücke schließen wollen. Unser Strafrecht
        sieht eine Strafbarkeit für die Verletzung der Vertraulich-
        keit des Wortes, für die Verletzung des Briefgeheimnisses,
        das unbefugte Ausspähen von Daten sowie die Verletzung
        von Privatgeheimnissen vor. Der höchstpersönliche Le-
        bensbereich ist dagegen vor unbefugten Bildaufnahmen
        und optischer Beobachtung bisher nicht geschützt.
        Wir schlagen daher die Einfügung eines neuen § 201 a
        in das StGB vor, der die Strafbarkeit bei Verletzung der In-
        timsphäre durch eine unbefugte Aufnahme auf einem
        Bildträger vorsieht. Dadurch soll der bislang bestehende
        Wertungswiderspruch aufgelöst werden: Wer andere Per-
        sonen heimlich abhört, macht sich strafbar, wer sie dane-
        ben noch auf Bildträger aufnimmt, bleibt deswegen straf-
        frei. Die Erstellung von heimlichen Bildaufnahmen stellt
        mindestens einen ebenso tiefen Eingriff in elementare
        Persönlichkeitsrechte dar wie die heimliche Tonbandauf-
        nahme. Diese Ungleichbehandlung ist nicht begründbar
        und muss aufgehoben werden. Der Bundesdatenschutz-
        beauftragte hat in der Vergangenheit oft auf diese Straf-
        barkeitslücke hingewiesen. In einer ersten Stellungnahme
        hat er daher unsere Initiative begrüßt.
        Mit unserem Gesetzentwurf erreichen wir einen
        lückenlosen strafrechtlichen Schutz im Bereich der Ver-
        letzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs.
        Durch immer neue technische Entwicklungen besteht
        heute die Möglichkeit der Verkleinerung von Bildaufnah-
        megeräten und die Möglichkeit, auf große Entfernungen
        detaillierte Aufnahmen vorzunehmen. Die Intimsphäre
        wird daher aufgrund derartiger Entwicklungen heute
        weitaus häufiger verletzt als noch vor einigen Jahren.
        Wir haben uns beim Wortlaut für den Schutz der In-
        timsphäre entschieden. Das Bundesverfassungsgericht
        benutzt diesen Begriff im Zusammenhang mit der Fort-
        entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die
        Intimsphäre ist der letzte unantastbare Kernbereich priva-
        ter Lebensgestaltung. Wir wollen damit deutlich machen,
        dass ausdrücklich nur dieser enge Bereich des Rechts auf
        freie Entfaltung der Persönlichkeit mit höchstpersönli-
        chem Charakter strafrechtlichen Schutz genießen soll.
        Die Bagatellklausel des Abs. 3 soll den Anwendungsbe-
        reich des neuen § 201 a auf strafwürdige Fälle beschrän-
        ken.
        Die Bundesregierung teilt unsere Rechtsauffassung.
        Bereits im Mai letzten Jahres hat mir Staatssekretär Pro-
        fessor Dr. Pick auf meine schriftliche Frage an die Bun-
        desregierung mitgeteilt, dass das Bundesjustizministe-
        rium eine solche Strafvorschrift vorbereitet. Bisher hat die
        Bundesregierung leider keine entsprechende Initiative
        vorgelegt. Unserer Kenntnis nach plant die Bundesregie-
        rung zurzeit eine fast wortgleiche Initiative. Ich fordere
        die Regierungsfraktionen auf, unserem Gesetzentwurf
        zuzustimmen. Blockieren Sie nicht wieder die Beratun-
        gen mit dem Argument, die Regierung plane eine identi-
        sche Initiative. Unsere Initiative liegt bereits vor. Der
        Sachverhalt ist entscheidungsreif. Folgen Sie der Ver-
        nunft und Ihren eigenen Argumenten und stimmen Sie un-
        serer Initiative zu.
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        Petra Pau (PDS): Mit dem vorliegenden Gesetzent-
        wurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre macht die
        Fraktion der FDP, das heißt ein Teil der konservativen Op-
        position, wieder einmal die Hausaufgaben für die Bun-
        desregierung bzw. die rot-grüne Koalition.
        Der technische Fortschritt, der Einzug des Internets in
        den Alltag und die Tatsache, dass immer besser ent-
        wickelte Bildaufnahmegeräte inzwischen in fast jedem
        Privathaushalt vorhanden sind, führen dazu, dass Bild-
        aufnahmen innerhalb kürzester Zeit weit verbreitet wer-
        den können. Dies können auch Bildaufnahmen von Per-
        sonen sein, die gar nicht wissen, dass sie aufgenommen
        wurden, und von denen das Bild dann in unterschiedlichs-
        ten Medien verbreitet wird. Bisher hat das Strafgesetz-
        buch darauf verzichtet, das unbefugte Aufnehmen des Bil-
        des von Menschen und die Veröffentlichung solcher
        Aufnahmen unter Strafe zu stellen. Sinn von strafrechtli-
        chen Regelungen im Bereich der Verletzung des persönli-
        chen Lebens- und Geheimbereiches ist es, die für den Bür-
        ger in einer freiheitlichen Demokratie bestehende
        Notwendigkeit eines effektiven Schutzes sicherzustellen.
        Die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und
        Geheimbereiches ist ein selbstständiges, hochrangiges
        Rechtsgut, welches eines besonderen Schutzes bedarf.
        Denn nur dann kann der Einzelne sich verantwortungsvoll
        in der Gesellschaft bewegen und fühlt sich außerdem ge-
        schützt.
        Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in sei-
        nen Tätigkeitsberichten 1999 und 2000 diese Problematik
        ebenfalls angesprochen und darauf aufmerksam gemacht,
        dass hier eine Strafbarkeitslücke entsteht. So werden im-
        mer wieder Fotos von Personen im Internet ver-
        öffentlicht, welche überhaupt nicht wissen, dass sie auf-
        genommen wurden, und die keinen Einfluss darauf haben,
        in welchen Zusammenhang ihr Bild gebracht wird. Hier
        ist also schneller Handlungsbedarf noch in dieser Legis-
        laturperiode gegeben. Deshalb hoffe ich auf eine sachli-
        che Prüfung der Gesetzesvorlage der FDP im Ausschuss.
        Vielleicht kann ja die Regierungskoalition über ihren
        Schatten springen und diese Vorarbeit der FDP für sich in
        Anspruch nehmen, indem sie einmal zustimmt.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung derAnträge: Ratifizierung des Sta-
        tuts des Internationalen Strafgerichtshofes (Ta-
        gesordnungspunkt 16 und Zusatztagesordnungs-
        punkt 7)
        Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Die Errich-
        tung des Internationalen Strafgerichtshofes rückt immer
        näher. Der Ratifikationsprozess schreitet in erfreulicher
        Weise rasch voran. Zurzeit fehlen nur noch acht Ratifika-
        tionsurkunden, um das Römische Statut in Kraft treten zu
        lassen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die die Poli-
        tik der Bundesregierung und der überwiegenden Mehrheit
        des deutschen Parlaments bestätigt. Ihr Ziel ist es, den
        Strafgerichtshof so schnell wie möglich einzurichten, um
        schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen ge-
        gen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen endlich der
        Straflosigkeit zu entziehen.
        Die Terroranschläge vom 11. September können uns in
        unseren Anstrengungen nur bestärken. Sie stellen – wie
        der Sicherheitsrat in seiner Resolution festgestellt hat –
        eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen
        Sicherheit dar und können als Verbrechen gegen die
        Menschlichkeit gewertet werden.
        Die rechtlichen Fragen, die über das Statut hinaus noch
        zu regeln waren – wie zum Beispiel die Erarbeitung von
        Verfahrensregeln, die Klärung von Immunitätsfragen und
        von Finanzfragen –, sind mittlerweile weitgehend geklärt.
        Die Niederlande haben deshalb konkrete Schritte unter-
        nommen, ein Gerichtsgebäude für die vorübergehende
        Unterbringung der neuen Institution herzurichten. Sie ha-
        ben eine Kommission eingerichtet, die sich um die Be-
        lange des Aufbaus des Gerichts kümmert. Wenn alles so
        weiterläuft wie bisher, kann der Gerichtshof im nächsten
        Jahr bereits arbeitsfähig sein.
        Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes
        ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verrechtlichung
        der internationalen Beziehungen. Dahinter steht nach
        meiner Auffassung ein durchaus historisches Projekt,
        nämlich der Versuch, die souveränen Staaten mehr und
        mehr aus dem – wie es die politischen Philosophen ge-
        nannt haben – Naturzustand, in dem das Recht des Stär-
        keren herrscht, in einen Rechtszustand, in dem die Stärke
        des Rechts regiert, zu überführen. Die beabsichtigte
        präventive Wirkung des Strafgerichtshofes zielt darauf
        ab, bei potenziellen Tätern eine Abschreckungswirkung
        herbeizuführen. Indem wir die Herrschaft des Rechts aus-
        bauen, schaffen wir gleichzeitig eine Grundbedingung für
        den weltweiten Frieden; denn eine weltweite Friedens-
        ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zu-
        grunde gelegt wird, ist ohne globale Rechtsordnung nicht
        denkbar.
        Wir wissen alle, dass dies einfacher gesagt als getan ist.
        Es ist schon schwierig genug, über historische Erfahrun-
        gen und kulturelle Unterschiede hinaus zu gemeinsamen
        Rechtsvorstellungen zu kommen. Es ist aber noch schwie-
        riger, herkömmliche Souveränitätsvorstellungen zu über-
        winden, um diese gemeinsamen Rechtsvorstellungen
        auch realisieren zu können.
        Einige Länder wollten deshalb einen eher schwachen
        und nur symbolischen Strafgerichtshof. Demgegenüber
        haben sich die gerichtshoffreundlichen Staaten durchset-
        zen können. Beim Vorliegen schwerwiegender Straftaten
        sollten die Landesgrenzen nicht länger mit den Rechts-
        grenzen zusammenfallen und eine Garantie für Straf-
        losigkeit geben. Bei Kriegsverbrechen oder Völkermord
        werden vitale Interessen der Völkergemeinschaft berührt,
        die höher anzusetzen sind als die Interessen eines einzel-
        nen Landes. Juristen sprechen hier vom so genannten
        Weltrechtsprinzip. Demzufolge können Straftaten auch
        von Ländern verfolgt werden, die von der Straftat unmit-
        telbar nicht berührt wurden. Der Staat handelt dabei im
        Interesse aller zivilisierten Staaten.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222008
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        (B)
        Das von der Bundesjustizministerin eingebrachte Völ-
        kerstrafgesetzbuch verhilft dem internationalen Recht
        noch stärker im nationalen zur Geltung. Ausländische
        Straftäter können nun auch im Inland vor Gericht gestellt
        werden, während wir mit der Änderung des Art. 16 des
        Grundgesetzes gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen
        haben, dass deutsche Staatsbürger an internationale Straf-
        gerichtshöfe überstellt werden können, sofern sie schwers-
        ter Straftaten beschuldigt werden.
        Mit dem Völkerstrafgesetzbuch wird das Statut für
        den Internationalen Strafgerichtshof gewissermaßen in
        deutsches Recht übersetzt. Zwar hat das deutsche Straf-
        gesetzbuch auch vorher bereits die Strafvorschriften des
        Römischen Statuts erfasst; sie sind jedoch jetzt im Völ-
        kerstrafgesetzbuch übersichtlicher und systematischer er-
        fasst. Das Bundesjustizministerium hat damit die beson-
        dere Bedeutung des Völkerstrafrechts herausstellen
        wollen. Aus Gründen der Kapazität, aber auch aus Grün-
        den des Komplementaritätsprinzips für den Internationa-
        len Strafgerichtshof wird es künftig nötig und möglich
        sein, dass deutsche Gerichte bei der Verfolgung von
        Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
        und Genozid einen Beitrag zur Verfolgung leisten und das
        internationale Gericht entlasten.
        Zur Euphorie besteht jedoch kein Anlass bei der Im-
        plementierung des internationalen Rechts. Man muss sich
        Klarheit darüber verschaffen, dass der Internationale
        Strafgerichtshof auf systematische Weise auf die Zusam-
        menarbeit mit anderen Staaten angewiesen ist. Zum einen
        ist er abhängig von denjenigen Staaten, die das Statut ra-
        tifiziert haben. Anders als bei den Strafgerichtshöfen für
        Ex-Jugoslawien und Ruanda wurde hier kein Top-down-
        Ansatz gewählt und eine Einrichtung vom Sicherheitsrat
        verfügt, sondern umgekehrt ein Bottom-up-Ansatz auf
        den Weg gebracht und um die freie Zustimmung jedes ein-
        zelnen Staates gebeten. Diejenigen Staaten, die dem In-
        ternationalen Strafgerichtshof nicht beitreten, können
        auch nicht seiner Jurisdiktion unterliegen. Damit bleibt
        der Rechtskreis der Strafverfolgung von vornherein ein-
        geschränkt.
        Zum anderen verfügt die neue Institution nicht über
        eine eigene Polizei. Damit ist sie auf die Unterstützung
        der Vertragsstaaten bei Verhaftungen und Überstellungen
        verdächtiger Personen angewiesen. Hier ist die Situation
        nicht viel anders als bei den Tribunalen für Ex-Jugosla-
        wien und Ruanda. Damit sind nicht nur praktische politi-
        sche Probleme verbunden, sondern auch Legitimations-
        schwierigkeiten der neuen Institution, sofern in
        bestimmten Fällen Tatverdächtige durch die ausbleibende
        Hilfe bestimmter Staaten nicht ihrer Bestimmung zuge-
        führt werden. Karadzic und Bladic aus Bosnien-Herzego-
        wina sind leider immer noch abschreckende Beispiele.
        Was uns heute besonders beschäftigen muss, ist die
        Haltung der USA zum Strafgerichtshof. Die Bedenken,
        die die Amerikaner vorbringen, sind ernst zu nehmen,
        aber letzten Endes nicht überzeugend. Die Furcht, dass
        Ankläger aus politischen Gründen amerikanische Solda-
        ten vor internationale Gerichte zitieren, scheint mir über-
        trieben zu sein. Zum einen hat die amerikanische Justiz
        die Möglichkeit und die Pflicht, schwere Vergehen, wie
        sie im Statut als Straftatbestände beschrieben sind, selber
        zu verfolgen: Das sichert der Grundsatz der Komplemen-
        tarität. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der be-
        troffene Staat gegen die Entscheidung der Ermittlungs-
        kammer des Gerichtshofes, ein Ermittlungsverfahren
        wieder aufzunehmen, Einspruch einlegt. Erst wenn diese
        Berufungskammer den Einspruch zurückweist, hat der
        Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes die Mög-
        lichkeit, seine Ermittlungen weiterzuführen.
        Die nationale Justiz der USA hat also ausreichende
        Möglichkeiten, dem internationalen Recht Geltung zu
        verschaffen: Die ablehnende Haltung der USA irritiert
        umso mehr, als sie sich ja nicht nur gegen den Strafge-
        richtshof richtet, sondern sich gegen ihre eigene Völker-
        rechtstradition wendet. Der Strafgerichtshof dient un-
        zweifelhaft dem Schutz der Menschenrechte, indem er
        durch präventive und/oder abschreckende Wirkung
        schwerste Straftaten zu verhindern sucht bzw. diejenigen
        zur Verantwortung zieht, die sie begangen haben.
        Die USA sind in der Gefahr, von anderen die Einhal-
        tung von Menschenrechten zu verlangen, sich selber aber
        diesen Maßstäben nicht zu unterwerfen. Es geht hierbei
        nicht nur um die neue Institution des Strafgerichtshofes.
        Als eine Expertenkommission im vergangenen Jahr auf
        der Grundlage des Zivilpaktes US-Gefängnisse inspi-
        zierte, um festzustellen, ob die vertraglichen Vereinba-
        rungen eingehalten werden, protestierte Jessie Helmes da-
        gegen und disqualifizierte diese Besuche als Verstoß
        gegen die amerikanische Souveränität. Genau dies ist das
        Denken, dem wir heftig widersprechen müssen. Gemein-
        same Werte und gemeinsames Recht, vor allem die Men-
        schenrechte sind unteilbar. Und sie schließen ein, dass in-
        ternationale Institutionen die Kontrolle ihrer Einhaltung
        – soweit sie vertraglich vereinbart ist – durchführen kön-
        nen.
        Der vorliegende Antrag ist eine klare Antwort des
        Deutschen Bundestages auf das von Helmes inspirierte
        Gesetz zum Schutz amerikanischer Streitkräfte. Wir hal-
        ten es für eine verfehlte Politik, wenn sich die USA nicht
        am Strafgerichtshof beteiligen. Wir halten es für noch ver-
        fehlter, wenn sie aktiv versuchen, das Zustandekommen
        dieser neuen Rechtsinstitution zu hintertreiben. Dem Ver-
        such, Drittstaaten, die nicht der NATO oder dem engeren
        Freundeskreis der USA angehören, durch Entzug der Mi-
        litärhilfen und anderer Mittel unter Druck zu setzen, müs-
        sen wir klar und deutlich widersprechen.
        Der Antrag ist bewusst moderat formuliert. Deutsch-
        land, Europa und die gleichgesinnten Staaten sind jeder-
        zeit bereit, mit der Regierung der USA über Modalitäten
        des Strafgerichtshofes zu sprechen, sofern die Substanz,
        die bisher erarbeitet wurde, nicht infrage gestellt wird.
        Gerade die Terroranschläge, unter denen die USA beson-
        ders gelitten haben, machen deutlich, wie dringend der
        Strafgerichtshof benötigt wird. Die Diskussion über den
        Status der Gefangenen aus Afghanistan, die auf Guan-
        tanamo untergebracht sind, zeigt, dass die USAauf einem
        problematischen Weg sind, wenn sie selber entscheiden,
        welche Rechte ihre Feinde haben.
        Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung ver-
        sucht hat, die US-Regierung von einem Besseren zu über-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22009
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        zeugen. Das gilt auch für den Strafgerichtshof. Wir halten
        an der Absicht fest, diesen Strafgerichtshof so bald wie
        möglich einzurichten und arbeitsfähig zu machen. Wir
        werden aber auch nicht nachlassen, unsere amerikani-
        schen Freunde davon zu überzeugen, dass der Internatio-
        nale Strafgerichtshof ein Gewinn für die Wertegemein-
        schaft ist, auf die wir uns bisher immer gemeinsam im
        transatlantischen Schulterschluss haben berufen können.
        Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Die Rede
        des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am heutigen
        Morgen in diesem Hohen Hause hat den richtigen Takt für
        diesen Tagesordnungspunkt gesetzt. Wir sind uns in die-
        sem Hause einig, dass der Internationale Strafgerichtshof
        in Den Haag baldmöglichst seine Arbeit aufnehmen soll
        und deswegen im Sinne einer starken globalen Wirkung
        dieses Strafgerichtshofes eine hohe Zahl von Staaten zu
        wünschen, die das Statut des IStGH ratifizieren. Deutsch-
        land war bei den ersten Staaten, die ratifiziert hatten, da-
        bei. Der von der Bundesregierung in das Gesetzgebungs-
        verfahren eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur
        Einführung des Völkerstrafgesetzbuches ist grundsätzlich
        zu begrüßen und wird in seinem Ansatz von unserer Frak-
        tion mitgetragen. Es ist zu wünschen, dass die Beratungen
        über dieses Völkerstrafgesetzbuch zügig fortgeführt wer-
        den können. Dies wäre dann ja auch ganz im Sinne der
        Aufforderung, die Kofi Annan an uns am heutigen Vor-
        mittag gerichtet hat.
        Klare Rechtsgrundlagen werden einen wichtigen Bei-
        trag für Sicherheit und Frieden leisten. Es steht uns im
        Lande gut zu Gesicht, das es seit langem zu den treiben-
        den Kräften für dieses Vorhaben zählt. Der gemeinsame
        Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU und
        der FDPdrücken unsere Unterstützung für das Projekt des
        Strafgerichtshofes aus. Es ist umfangreich bereits erörtert
        und festgestellt worden, wie wichtig dieser Strafgerichts-
        hof – und zwar ein ständiger Strafgerichtshof – für die
        faktische Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist. Aus der
        gedanklichen Tradition des Nürnberger Gerichts und des
        Haager Jugoslawien-Gerichtshofes entsteht nun ein stän-
        diger Ort permanenter Sanktionierung völkerstrafrechts-
        widriger Handlungen. Es soll auch ausdrücken, dass bei
        den gegenwärtigen praktischen Umsetzungsarbeiten
        keine Verwässerung des Status und der Satzung des
        IStGH zugelassen wird.
        Die Aufforderung an die Regierung der Vereinigten
        Staaten von Amerika, den Römischen Vertrag zu ratifizie-
        ren, und die Bitte an die Vereinigten Staaten, andere Staa-
        ten nicht von der Ratifizierung abzuhalten, findet ihren
        Grund in mancher skeptischen Betrachtung in den Verei-
        nigten Staaten von Amerika über die Wirkung des Inter-
        nationalen Strafgerichtshofes. Diese Auffassung ist nicht
        Ausdruck einer Skepsis über die Legitimität amerikani-
        schen Handelns, wie da und dort vermutet oder auch un-
        terstellt wird. Für meine Fraktion kann ich festhalten, dass
        wir die Aufforderung an die USA zuallererst deswegen
        richten, weil die Universalität des Völkerrechts auch für
        die Universalität des Völkerstrafrechts gelten sollte und
        ohne die USAein Internationaler Strafgerichtshof eine ge-
        ringere Effizienz zur Durchsetzung des Rechtes hätte.
        Internationale Strukturen haben es an sich, dass jeder,
        der sich ihnen unterwirft, auch ihren Prüfungsmaßstab ak-
        zeptieren muss. Ich habe den Eindruck, dass durch geeig-
        nete Strukturen sichergestellt ist, dass damit aber kein
        Missbrauch betrieben werden kann. Es ist und bleibt ein
        Projekt, das unsere Welt in eine gerechtere Ordnung brin-
        gen kann. Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts wird
        zum einen in den gegenwärtig geübten legitimen Formen
        der Terrorismusbekämpfung in der Tat vollzogen. Im
        Rechtsspruch und in der Sanktion sollte dies der Interna-
        tionale Strafgerichtshof tun.
        Wir alle, die wir vor der Gefahr einer Bedrohung ste-
        hen, die jedermann, zu jeder Zeit und jedes Land treffen
        kann, sollten aus diesem Grunde alle Bedenken hintan-
        stellen und sich für einen solchen gemeinsamen Gerichts-
        hof aussprechen.
        Ich bin überzeugt davon, dass die Vereinigten Staaten
        von Amerika nicht nur eine gute Rolle spielen, sondern
        auch eine für ihre eigene Rechtssicherheit und die Durch-
        setzung des Rechts gegenüber Dritten bessere Position
        erhalten würden, wenn sie sich innerhalb des Gefüges des
        Strafgerichtshofes aufstellen.
        Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
        Rita Grießhaber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es
        ist kaum zu glauben, aber voraussichtlich kann der Inter-
        nationale Strafgerichtshof schon nächstes Jahr seine Ar-
        beit aufnehmen. Damit wird nicht nur das Völkerrecht mit
        Siebenmeilenstiefeln weiterentwickelt – wir haben uns
        hier erfolgreich für eine Verrechtlichung der internatio-
        nalen Beziehungen eingesetzt. Dafür bin ich allen Betei-
        ligten, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
        tern im Auswärtigen Amt, von Herzen dankbar!
        Es gab zuhauf Bemühungen für ein Internationales
        Strafgericht: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zu ei-
        nem Opfer des Kalten Krieges. Erst Gorbatschows Pe-
        restroika machte Verhandlungen wieder möglich. Nach
        den furchtbaren Massakern und Verstößen gegen das hu-
        manitäre Völkerrecht in Ruanda und dem ehemaligen
        Jugoslawien wurden die Stimmen, die sich für ein solches
        Gericht einsetzten, lauter – und fanden Gehör.
        Letzte Woche hat Lotte Leicht, die Brüsseler Chefin von
        Humans Rights Watch, bei einer Veranstaltung der
        Heinrich-Böll-Stiftung die herausragende Rolle Deutsch-
        lands beim Einsatz für den Internationalen Strafgerichts-
        hof betont. Sie sprach davon, welche Überzeugungsarbeit
        geleistet wurde, damit 1998 das Statut des Internationalen
        Strafgerichtshofs mit 120 Ja-Stimmen bei 21 Stimm-
        enthaltungen und 7 Gegenstimmen verabschiedet werden
        konnte. Seither gilt unser Ringen der Ratifikation des Sta-
        tuts. Sie alle wissen, dass mindestens 60 Ratifikationen
        nötig sind, damit der Strafgerichtshof seine Arbeit auf-
        nehmen kann. Die gute Nachricht heute lautet: Es lie-
        gen bereits 52 Ratifikationen vor. Damit hatten wir 1998
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222010
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        selbst bei größtem Optimismus nicht gerechnet. Ich
        schließe mich jedoch den Forderungen von Frau Leicht
        an: Deutschland muss auch weiterhin, gemeinsam mit den
        europäischen Partnern, eine Vorreiterrolle spielen, wenn
        es um die Implementierung und die Verbesserung von
        existierenden menschenrechtlichen Standards und Geset-
        zen geht!
        Ein Gericht, das für die Bekämpfung der grausamsten
        Verbrechen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
        Völkermord, Kriegsverbrechen – zuständig ist, findet
        zwangsläufig nicht nur Unterstützende. Zu den sieben
        Staaten, die das Statut nicht unterzeichnet haben, gehören
        China, der Irak und Israel. Der ehemalige US-Präsident
        Clinton zeichnete das Statut erst zum Jahreswechsel 2001,
        zur Ratifikation kam es jedoch bis heute nicht. Das ist be-
        dauerlich. Denn ohne den Segen der einzig verbliebenen
        Supermacht wird es das Gericht schwer haben, univer-
        selle Geltung zu erlangen. Deshalb fordern wir die USA
        dringend auf, sich hinter den Internationalen Strafge-
        richtshof zu stellen.
        Im Moment sieht es jedoch noch nicht so aus, als wür-
        den unsere Appelle Gehör finden: Eine Gruppe von US-
        Senatoren versucht seit letzten Mai, das Gericht zu ver-
        hindern, und hat eine Gesetzesvorlage „zum Schutz der
        amerikanischen Streitkräfte“ eingebracht. Danach wäre es
        erstens US-Regierungsstellen verboten, mit dem Inter-
        nationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, zwei-
        tens Staatsanwälten des Tribunals untersagt, auf amerika-
        nischem Boden zu recherchieren, und drittens müssten
        alle Staaten – ausgenommen NATO-Mitglieder –, die sich
        an dem Weltgericht beteiligen, damit rechnen, US-Mi-
        litärhilfe gestrichen zu bekommen, sollten sie den Straf-
        gerichtshof unterstützen.
        Positiv ist, dass sich unsere Befürchtungen, wonach
        viele Staaten aufgrund dieser Drohung von einer Rati-
        fikation Abstand nähmen, nicht bewahrheitet haben. Der
        Gesetzentwurf selbst und die Haltung vieler einflussrei-
        cher amerikanischer Politiker zum Gericht ist ablehnend.
        Allerdings ist es mindestens schlechter Stil, wenn man
        versucht, mithilfe von Drohungen dritte Staaten von der
        Ratifikation abzuhalten.
        Repräsentantenhaus und US-Senat haben im Herbst
        den Entwurf gebilligt. Weil der Senat aber den Wortlaut
        des Textes verändert hatte, wurde eine Art Vermittlungs-
        ausschuss einberufen. Dort ist letztendlich der Gesetzent-
        wurf durchgefallen – leider nur vorläufig und nicht in der
        Sache. Kurz und schlecht: Wir müssen auch weiterhin mit
        Vorstößen in diese Richtung rechnen und tun gut daran,
        unsere amerikanischen Freundinnen und Freunde, die
        sich wie wir für das Gericht einsetzen, auch weiterhin zu
        unterstützen.
        Hätte es am 11. September den Internationalen Straf-
        gerichtshof bereits gegeben, hätte man die al-Qaida-Ge-
        fangenen vor ihn bringen können. Das Gericht wird aber
        nur für Verbrechen zuständig sein, die nach seiner Ar-
        beitsaufnahme begangen werden. Die Abschreckungs-
        und Präventionswirkung des Gerichts kann also erst in der
        Zukunft ihre Früchte zeigen. Bis dahin setzen wir uns für
        die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ein, so für
        die Anwendung der Genfer Konvention auf die Guan-
        tanamo-Häftlinge und deren Anerkennung als Kriegs-
        gefangene. Aber wir wenden uns auch gegen die Ende
        letzten Jahres von US-Präsident Bush eingesetzten so ge-
        nannten Sondermilitärtribunale. Sie sollen ausschließlich
        für die Verurteilung ausländischer Terrorismusstraftäter
        zuständig sein. Ihnen wird der Rechtsweg vor ein ordent-
        liches Gericht ausdrücklich verwehrt. Mit dieser Ent-
        scheidung kommen die Vereinigten Staaten in echte
        Glaubwürdigkeitsprobleme: Die Nichtberücksichtigung
        unabdingbarer Rechtsgrundsätze ist für die USA auf der
        einen Seite Grund für die Ablehnung des Internationalen
        Strafgerichtshofs. Auf der anderen Seite jedoch setzen sie
        sich mit den Militärtribunalen über viele dieser Rechts-
        grundsätze selbst hinweg.
        Der Streit um die Guantanamo-Häftlinge wirft seine
        Schatten bis nach Den Haag, wo das Jugoslawien-Tribu-
        nal tagt. Die Anklage gegen Milosevic ist ein erster wich-
        tiger Schritt, nicht nur für die internationale Gemein-
        schaft. Es geht vor allem darum, die innenpolitische
        Entwicklung innerhalb Bosniens zu beruhigen. So lange,
        wie Hauptkriegsverbrecher wie Karadzic und Mladic frei
        sind, bleiben die Spannungen bestehen und werden Ver-
        söhnung, Vergebung und Zusammenarbeit es schwer ha-
        ben. Für die gesamte Region ist das Jugoslawien-Tribunal
        vor allem deshalb wichtig, weil den Verbrechen Namen
        gegeben werden und eine Mythenbildung verhindert wer-
        den kann.
        Die Straftatbestände, die vor dem Internationalen
        Strafgerichtshof verhandelt werden können, sind weg-
        weisend und ganz besonders als Durchbruch für die
        Rechte der Frauen zu bewerten. Als Verbrechen gegen die
        Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden im Statut
        unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei oder
        erzwungene Schwangerschaft aufgeführt. Beim Tat-
        bestand der erzwungenen Schwangerschaft steht die
        Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevöl-
        kerung zu beeinflussen, im Blickpunkt. Ich muss nicht
        extra erwähnen, dass hier die bitteren Erfahrungen der
        90er-Jahre in Ex-Jugoslawien eingeflossen sind, und
        spreche sicher für das gesamte Haus, wenn ich hoffe, dass
        zukünftig solche Gräueltaten verhindert werden können.
        Wir wissen, dass die Wirksamkeit des Internationalen
        Strafgerichtshofs begrenzt bleiben wird. Nur die Taten
        können aufgegriffen werden, die im Hoheitsgebiet eines
        Vertragsstaats vorgefallen sind oder von Staatsangehö-
        rigen eines Vertragsstaates begangen wurden. Wir werden
        auch weiterhin bei allen Staaten dafür werben, das Statut
        zu zeichnen und zu ratifizieren. Auch gibt es noch die
        Chance, Staaten dazu zu bewegen, die Zuständigkeit des
        Strafgerichtshofs ad hoc anzuerkennen. Eines aber ist si-
        cher: Der Internationale Strafgerichtshof ist ein großer Er-
        folg und steht für mehr Gerechtigkeit in der Welt.
        Jörg van Essen (FDP):Die Forderung nach Einrich-
        tung eines Internationalen Strafgerichtshofes war immer
        ein zentraler Bestandteil liberaler Rechtspolitik. Unter
        dem liberalen Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig ist
        dieses Vorhaben maßgeblich vorangebracht worden. Ende
        2000 konnte endlich die deutsche Ratifizierungsurkunde
        in New York hinterlegt werden. Damit ist Deutschland
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22011
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        seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nachgekommen.
        Nun müssen schnell weitere Schritte folgen, damit der In-
        ternationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufnehmen
        kann. Dies ist notwendiger denn je.
        Spätestens seit dem 11. September 2001 ist uns allen
        deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass die internatio-
        nale Völkergemeinschaft geschlossen und vereint gegen
        Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
        vorgehen muss. Alle Länder müssen zusammenstehen
        und dafür sorgen, dass diese Verbrechen nicht länger
        straflos begangen werden können. Der Internationale
        Strafgerichtshof ist hier das geeignete Instrument. Der
        Staatengemeinschaft wird damit ein echtes Handlungs-
        instrument an die Hand gegeben. Das Statut des Ständigen
        Strafgerichtshofs ist ein bedeutender Schritt hin zu einem
        Völkerstrafrecht, das letztlich die Völkergemeinschaft zur
        Rechtsgemeinschaft werden lässt. Die Errichtung eines
        Internationalen Strafgerichtshofs wird auch dazu führen,
        dass das Vertrauen der Bevölkerung in die internationale
        Rechtsordnung wächst und damit auch die Akzeptanz der
        Urteile größer wird.
        Dieses Ziel kann aber nur gelingen, wenn sich auch die
        USA in diese internationale Rechtsgemeinschaft einbin-
        den lassen. Mit großer Erleichterung haben wir die Tat-
        sache aufgenommen, dass der Römische Vertrag Ende
        2000 vom damaligen amerikanischen Präsidenten Bill
        Clinton unterzeichnet wurde. Nun muss die Ratifizierung
        durch den Kongress erfolgen.
        In einer eng miteinander verknüpften Welt und einer
        globalen Gesellschaft ist der eigenen Souveränität durch
        die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besser gedient als
        durch den zum Scheitern verurteilten Versuch, sich iso-
        liert zu behaupten. Die Vertragsstaaten geben nicht ihre
        nationale Souveränität auf, sondern sie erfüllen schlicht
        ihre Pflicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft,
        indem sie die Lücken schließen, durch die die schlimms-
        ten Verbrecher bisher schlüpfen konnten. Der Gerichtshof
        soll die nationalen Justizsysteme nicht ersetzen, vielmehr
        soll er sie für bestimmte schwere Verbrechen ergänzen,
        die die Staatengemeinschaft als Ganzes angehen.
        Wir erwarten daher von der Bundesregierung, dass sie
        Einfluss nimmt auf unsere amerikanischen Freunde und
        mit dazu beiträgt, dass in den USA endlich Mehrheiten
        geschaffen werden für eine Ratifizierung des Statuts.
        Deutschland teilt mit den amerikanischen Partnern Ver-
        antwortung im Kampf gegen den internationalen Terro-
        rismus. Dazu gehört dann auch, dass man den Partner an
        seine internationalen Verpflichtungen erinnert. Ein viel-
        stimmiges Szenario ist hier wenig hilfreich. Europa muss
        entschlossen und geschlossen auftreten und den Appell an
        die USA gemeinsam formulieren und vortragen. Das
        deutsche Engagement war hier bisher eher zögerlich.
        Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Meine Fraktion ist am bal-
        digen In-Kraft-Treten des Statuts, an der Arbeitsfähigkeit
        des Internationalen Strafgerichtshofes und an der Ratifi-
        kation des Statuts durch die USA nicht weniger interes-
        siert als die anderen Fraktionen in diesem Haus. Wie die
        anderen Fraktionen haben wir dem Ratifikationsgesetz im
        Oktober 2000 zugestimmt. Wenn wir auch keine übertrie-
        benen Erwartungen hegen, so halten wir dieses Statut mit
        seiner Definition schwerster internationaler Verbrechen
        und seiner Konstituierung persönlicher Verantwortlich-
        keit ungeachtet der Funktion des Täters dennoch für einen
        wesentlichen völkerrechtlichen Fortschritt.
        Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den an-
        deren Fraktionen, insbesondere von der Union, Sie haben
        es wieder einmal vorgezogen, einen interfraktionellen
        Antrag zu stellen, ohne meine Fraktion auch nur zu fra-
        gen, ob sie sich beteiligen will. Es steht ihnen natürlich
        frei, die PDS-Fraktion von der Mitzeichnung interfraktio-
        neller Anträge auszuschließen. Uns steht es frei, einen sol-
        chen Umgang mit unserer Fraktion für unsachlich und in-
        diskutabel, ja geradezu lächerlich zu halten. Nach fast
        zwölf Jahren Anwesenheit der PDS im Deutschen Bun-
        destag sollten wir einen normalen Umgang miteinander
        pflegen. Die Erfinder dieses Ausschlussverfahrens bilden
        sich offenbar ein, damit der PDS schaden zu können. Aber
        die Mehrheit der politisch interessierten Bürgerinnen und
        Bürger in unserem Land lacht nur über Sie und schüttelt
        den Kopf. Schneiden Sie endlich die alten Zöpfe ab und
        legen Sie sich im Umgang mit der PDS eine neue Frisur
        zu. Sie sind schon jetzt hoffnungslos unmodern.
        Wir haben einen eigenen, mit dem Antrag der anderen
        Fraktionen wortgleichen Antrag gestellt. Wir mussten
        kein Wort ändern, weil wir den Text auch als eine der ein-
        reichenden Fraktionen voll mittragen können. Mit unse-
        rem Antrag wollen wir das eigenartige Verständnis parla-
        mentarischer Umgangsformen ad absurdum führen. Wir
        wollen unterstreichen, dass wir uns genauso wie die an-
        deren Fraktionen als Initiatoren bundesdeutscher An-
        strengungen für ein baldiges Wirksamwerden des Inter-
        nationalen Strafgerichtshofes betrachten.
        Die erste Voraussetzung für dieses Wirksamwerden ist,
        dass möglichst alle Staaten dieser Welt dem Statut beitre-
        ten und die Jurisdiktion des Gerichtshofes anerkennen.
        Bisher sind noch nicht die 60 für das In-Kraft-Treten des
        Statuts erforderlichen Ratifikationen hinterlegt. Wir er-
        warten, dass vor allem solche einflussreichen Staaten wie
        die USA, China und Indien ihre abwartende Haltung auf-
        geben und am Statut teilnehmen.
        Die Ermahnungen in dem Antrag an die Adresse der
        USA sind mit diplomatischer Höflichkeit formuliert, aber
        eindeutig. Der Gerichtshof könnte ein Instrument im
        Kampf gegen den internationalen Terrorismus sein. Die
        USA haben aber ihre destruktive Haltung dem Gerichts-
        hof gegenüber nach den Terroranschlägen vom 11. Sep-
        tember eher noch verstärkt. Ich musste mich auf der Reise
        des Rechtsausschusses nach New York im Oktober letz-
        ten Jahres an Ort und Stelle davon überzeugen. Die USA
        lehnen nicht nur die Ratifikation ab. Sie bedrohen Nicht-
        NATO-Staaten mit dem Entzug von Waffenlieferungen,
        wenn sie mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten. Sie
        wollen sich nicht damit abfinden, dass der Gerichtshof un-
        abhängig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tätig
        und damit nicht dem Veto der USA ausgesetzt wird. Das
        Ziel ist eindeutig. Es soll ausgeschlossen werden, dass je-
        mals ein amerikanischer Soldat, geschweige denn ein Ver-
        antwortungsträger, vor den Schranken des Gerichts steht.
        Was für andere gilt; soll für die einzige übrig gebliebene
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222012
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        Weltmacht nicht gelten. Damit kann man sich nicht ab-
        finden.
        Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung und
        ihr Außenminister die Courage aufbringen, ihren ameri-
        kanischen Partnern unverblümt die übereinstimmende
        Meinung des Deutschen Bundestages zu übermitteln, dass
        ihr Verhalten ein Affront gegenüber der internationalen
        Staatengemeinschaft ist und dem Kampf gegen den Ter-
        rorismus mit nichtmilitärischen Mitteln schadet.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem
        Antrag: Rechtsanspruch auf Sozialtarif für
        Sprachtelefondienst (Tagesordnungspunkt 17)
        Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Der uns hier vor-
        liegende Antrag zum Rechtsanspruch auf Sozialtarif für
        den Sprachtelefondienst wirkt auf Anhieb sympathisch.
        Wer wollte nicht materiell unterprivilegierten Menschen
        oder beispielsweise Behinderten günstigere Preise für Te-
        lefonanschlüsse gönnen? Bei so viel sozialer Gesinnung
        gerät aber die Realität im Telekommunikationssektor aus
        dem Blick: Der Sozialtarif ist ein Überbleibsel aus den
        Zeiten der Deutschen Bundespost als öffentliches Dienst-
        leistungsunternehmen im Sondervermögen der Bundesre-
        publik Deutschland und mit Monopol unter anderem im
        Sprachtelefondienst. Die Deutsche Telekom gewährt ei-
        nen Sozialtarif – wenn auch in veränderter Form – derzeit
        noch freiwillig weiter. Eine gesetzliche Verpflichtung
        oder auch eine im System liegende Begründung gibt es
        aber nicht mehr.
        Die Telekommunikation in Deutschland unterliegt
        heute im Grundsatz den Regeln der freien Marktwirt-
        schaft, des vollständigen Wettbewerbs und demzufolge
        betriebswirtschaftlichen Zwängen in den einzelnen Un-
        ternehmen. Ergänzt wird dieser Wettbewerb noch durch
        eine sektorspezifische, asymmetrische Regulierung zulas-
        ten der Deutschen Telekom mit dem Ziel der Marktöff-
        nung. Das heißt: Seit der völligen Marktöffnung ab dem
        1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt ein
        Markt wie andere auch, der zudem dem „alten Monopolis-
        ten“ regulatorische Fesseln anlegt, also fast ein Markt wie
        der für Lebensmittel, für hauswirtschaftlichen Bedarf,
        Zeitungen und Zeitschriften, Körperpflegemittel und per-
        sönliche Dienstleistungen und vieles mehr, was zum täg-
        lichen Leben gehört und was zum großen Teil bei der Be-
        messung von Sozialhilfeleistungen einfließt. Ich frage
        Sie: Wäre es nicht schön, es gäbe für alle diese Märkte So-
        zialtarife für Arme und Behinderte? Brauchen sie nicht
        Essen und die Tageszeitung genauso dringend wie das Te-
        lefon? Nun mögen manche antworten: Dort gibt es keine
        alten Staatsmonopole mit noch hohen Marktanteilen und
        staatlicher Beteiligung. Vorsicht! Wie sieht es denn aus
        mit der Marktmacht gewisser Einzelhandelsketten, dem
        Marktanteil von Großkonzernen im Bereich von Körper-
        pflegemitteln, Medikamenten usw.?
        Soweit es um die aus dem alten Monopol gewonnene
        Marktmacht geht, ist die Deutsche Telekom strikten Re-
        gulierungen unterworfen. Das heißt ganz klar: Eine
        Pflicht zum Anbieten eines Sozialtarifs aufgrund einer
        marktbeherrschenden Stellung oder des ehemaligen Mo-
        nopols kann es im Telekommunikationsmarkt ebenso we-
        nig geben wie bei Autos, Flugzeugen oder Zahnpasta.
        Eine Frage darf aber durchaus aufgeworfen werden: Ist
        es sinnvoll und geboten, aus dem im Telekommunika-
        tionsrecht verankerten Element des Universaldienstes
        eine Verpflichtung zum Anbieten von Sozialtarifen im ge-
        samten TK-Markt zu entwickeln? Dies ist zwar im Tele-
        kommunikationsgesetz derzeit nicht vorgesehen, aber
        durchaus denkbar. Dagegen spricht, dass nach Auffassung
        der Regulierungsbehörde die universell notwendigen
        Dienstleistungen derzeit vom Markt flächendeckend und
        erschwinglich angeboten werden und dass die Preise im
        TK-Sektor insgesamt teilweise drastisch gesunken sind.
        Bei den monatlichen Preissteigerungsraten in den letzten
        Jahren wirkten sich die Tarife im TK-Bereich stets dämp-
        fend aus, weil sie bis heute eine fallende Tendenz aufwei-
        sen: Bei Ferngesprächen sind es seit 1998 bis zu 90 Pro-
        zent.
        Allerdings sehen wir auch, dass bei der Grundgebühr
        und im Ortsnetz ein solcher Preisrückgang nicht stattfin-
        det und der neue Sozialtarif der Deutschen Telekom viele
        Betroffene mehr belastet als bisher. Das ergibt sich aus de-
        ren anderen Bedürfnissen, die weniger auf Ferngespräche
        in die USA ausgerichtet sind als auf eine jederzeitige Er-
        reichbarkeit und auf Anrufe im Orts- und Nahbereich.
        Deshalb nützt diesem Personenkreis das neue Gesprächs-
        guthaben-Modell relativ wenig, zumal das Guthaben so-
        fort verfällt, wenn es nicht innerhalb eines Monats im Te-
        lekomnetz verbraucht wurde. Auch der Hinweis auf noch
        niedrigere Gesprächsgebühren bei Wettbewerbern hilft
        hier nicht weiter, weil deren Gebühren nicht von der Deut-
        schen Telekom übernommen werden. Kritik daran wie-
        derum halten wir für ziemlich absurd: Wer von einem Un-
        ternehmen nicht nur niedrigere Sondertarife, sondern
        auch noch deren Finanzierung in die Kassen der Konkur-
        renz verlangt, lebt nicht auf dieser Welt.
        Dennoch spricht einiges dafür, die Situation der be-
        troffenen Menschen künftig genau im Auge zu behalten.
        Meiner Auffassung nach geht es aber dabei nicht nur um
        den Sprachtelefondienst – hier greift der PDS-Antrag viel
        zu kurz –, sondern um die Teilnahme der gesamten Be-
        völkerung an der viel beschworenen Informationsgesell-
        schaft. Wer die vielen Warnungen vor der digitalen Spal-
        tung der Gesellschaft ernst nimmt und damit sagt, es
        gehöre zum allgemeinen Lebensbedarf, zu telefonieren
        und beispielsweise einen Zugang zum Internet zu haben,
        muss Instrumente dafür entwickeln.
        Was die Verbindungsgebühren betrifft – und nur um die
        geht es hier –, bestehen, wenn man Handlungsbedarf
        sieht, zwei Wege offen:
        Erstens. Entweder wir beschreiten den, wie erwähnt,
        möglichen Weg der Universaldienstverpflichtung. Dann
        ist aber auch klar, dass dies nicht einfach nach dem PDS-
        Modell einem Unternehmen aufgedrückt werden darf,
        sondern dass dies per Umlage in einem Fonds von allen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22013
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        Marktteilnehmern zu finanzieren ist. Bisher gibt es aber
        solche Fonds in Deutschland nur auf dem Papier. Ich be-
        zweifle, dass jemand ernsthaft wegen einigen Millionen
        Euro einen solch gigantischen Mechanismus in Bewe-
        gung setzen will, der mehr Berechnungs-, Verwaltungs-
        und Verteilungskosten verursacht, als bei den Betroffenen
        letztlich ankommt.
        Zweitens. Die Alternative dazu finden wir im Sozial-
        hilferecht. Es sieht nach dem „Statistikmodell“ vor, bei
        der Berechnung der Regelsätze den Stand und die Ent-
        wicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten
        und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Dabei sol-
        len die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchs-
        ausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgrup-
        pen zugrunde gelegt werden. Demnach müsste sich das
        veränderte Preisgefüge in der Telekommunikation ein-
        schließlich der Modifizierung des Sozialtarifs dort nie-
        derschlagen. So sind derzeit für Telefon- und Postge-
        bühren monatlich rund 23 Euro vorgesehen. Sollte die
        neue Entwicklung nicht ausreichend berücksichtigt sein,
        so muss dies spätestens bei der für die nächste Legislatur-
        periode geplanten Sozialhilfereform bzw. bei der Novel-
        lierung des BSHG geschehen.
        Gleichzeitig verweise ich auf die ohnehin für 2003 ge-
        plante Überarbeitung des Telekommunikationsrechts. Bei
        diesem Anlass sollten wir prüfen, ob der Markt die unab-
        dingbaren TK-Dienstleistungen flächendeckend und zum
        erschwinglichen Preis – auch für benachteiligte Bevölke-
        rungsgruppen – dauerhaft erbringt. In diese Debatte
        gehört der gesamte Universaldienst: Telefonzellen, breit-
        bandiges Internet, öffentliche Einrichtungen wie Schulen,
        Bibliotheken, Internetcafes, Sondertarife und gleichwer-
        tiges Angebot in der Fläche.
        Es geht aber auch um die Finanzierung solcher Ange-
        bote, wenn man von der Auffassung abkommt, der Markt
        gewährleiste das gesellschaftlich Notwendige nicht oder
        nicht ausreichend. Auch dies wiederum kann nicht isoliert
        betrachtet werden von der Markt- und Wettbewerbsent-
        wicklung insgesamt. Die TKG-Novelle dreht sich daher
        auch um fairen Wettbewerb, effiziente Regulierung, um
        den Marktbegriff und um die Marktabgrenzung, um Effi-
        zienz, Abbau und Neujustierung der Regulierung und um
        die Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens.
        Zusammenfassend: Der Antrag der PDS, Drucksache
        14/5831, greift zu kurz. Für sich allein genommen würde
        er kontraproduktiv wirken. Deshalb lehnen wir ihn ab.
        Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU):Über den An-
        trag der PDS soll durch eine Änderung des Telekommu-
        nikationsgesetzes ein Rechtsanspruch auf Sozialtarif im
        Sprachtelefondienst geschaffen werden. Wir haben den
        Antrag im Juli 2001 im Wirtschaftsausschuss beraten und
        mehrheitlich dessen Ablehnung empfohlen.
        Die von der ehemals Deutschen Bundespost einge-
        führte telefontarifliche Vergünstigung für Einkommens-
        schwache wurde nach der Privatisierung von der Deut-
        schen Telekom AG auf freiwilliger Basis übernommen.
        Sie bietet einen so genannten Sozialtarif für Kunden an,
        die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
        sind, BAföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbe-
        hindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens
        90 Prozent sind. Bis zum 1. Dezember 1999 wurde ein Be-
        trag von 13,57 DM netto für die beiden erstgenannten
        Voraussetzungen und 17,05 DM für die letztgenannte Be-
        dingung pro Monat von der Grundgebühr abgezogen.
        Zum 1. Dezember desselben Jahres stellte die DTAG ihre
        freiwillig angebotene Sozialtarifregelung um. Demnach
        wird der Sozialtarif nicht mehr von der monatlichen
        Grundgebühr abgezogen, sondern gilt für tatsächlich ver-
        telefonierte Standardverbindungen im T-Net. Er kann we-
        der ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungs-
        zeitraum übertragen werden. Die Höhe der
        Vergünstigungen bleibt jedoch je nach berechtigtem Per-
        sonenkreis identisch mit den zuvor gewährten Tarifen.
        Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
        Post hat diese Regelung nicht als genehmigungspflichtig
        nach § 25 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes einge-
        ordnet, da die Gewährung dieser Vergünstigung aus so-
        zialen Gründen als Verzicht auf eine Entgeltforderung der
        DTAG einzuordnen sei. Die gewährten Vergünstigungen
        sind freiwillige Leistungen, auf deren Gestaltung im Ein-
        zelnen im Rahmen der Telekommunikationsgesetzge-
        bung kein Einfluss genommen werden kann – es sei denn,
        der Bund oder die Länder übernehmen die Kosten. Die
        seit dem 1. Dezember 1999 von der DT AG umstruktu-
        rierten Verrechnungsmodalitäten der Sozialtarife fallen in
        den Rahmen der Preisgestaltungsfreiheit eines Telekom-
        munikationsunternehmens und sind sicherlich nicht unter
        Kostengesichtspunkten zu sehen, sondern auch unter dem
        Aspekt einer Imagewerbung im Wettbewerbsbereich, vor
        allem für ein marktbeherrschendes Unternehmen.
        Der Antrag der PDS wird von der CDU/CSU-Bundes-
        tagsfraktion abgelehnt.
        Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN):Glaubt man dem hier zur Debatte stehenden Antrag
        der PDS, reden wir heute zu später Stunde über eine
        scheinbar sträfliche Vernachlässigung der sozialen Ge-
        rechtigkeit im Bereich der Telekommunikation durch die
        Regierungskoalition. Denn in ihrem Antrag kritisiert die
        PDS, sozial Schwache würden durch zu hohe Kosten sys-
        tematisch vom Telefonieren abgehalten. Genauer besehen
        geht es der PDS allerdings darum, dass die Ermäßigung
        nicht mehr auf die Grundgebühr, sondern durch Ge-
        sprächsguthaben erfolgt, die aber nur bei der Telekom und
        nicht bei anderen Anbietern einzulösen sind. Also geht es
        gar nicht darum, dass nun Menschen Telefonate von ele-
        mentarer Bedeutung deswegen unterlassen müssen, weil
        ihnen eine Vergünstigung gestrichen ist, sondern die PDS
        fordert, dass die Vergünstigung in anderer, günstigerer
        Form erfolgt.
        Vielleicht wäre so tatsächlich der eine oder andere
        Euro an Gesprächsgebühren mehr für die Menschen mit
        Anspruch auf Sozialtarif zu erlösen. Aber genau genom-
        men verweist die Forderung wieder einmal auf die satt-
        sam bekannte Gier der PDS-Forderungen: die schönen
        Seiten des Marktes mitnehmen und zugleich den Markt
        außer Kraft setzen, wenn man sich davon noch Günstige-
        res erhofft.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 200222014
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Schauen Sie sich die Fakten und Zahlen an! Die Ent-
        wicklung geht doch in eine völlig andere Richtung, als Sie
        uns hier in ihrem Antrag glauben machen wollen. Natür-
        lich ist es richtig, dass die Kosten für die Telekommu-
        nikation in Deutschland immer noch vergleichsweise
        hoch sind. Aber das Problem lösen Sie doch nicht mit
        mehr Planwirtschaft. Im Gegenteil liegt die Erklärung
        darin, dass wir zu spät mit dem Wettbewerb begonnen ha-
        ben und dass er noch nicht weit genug geht. Aber immer-
        hin hat der Wettbewerb im Telekommunikationssektor
        schon dazu geführt, dass die Kosten fürs Telefonieren seit
        Jahren rückläufig sind. Da kann ich Ihnen nur einen Blick
        in das Statistische Jahrbuch empfehlen: Allein seit 1995
        haben sich die Ausgaben der privaten Haushalte in
        Deutschland für die Telekommunikation von Jahr zu Jahr
        kontinuierlich verringert, ihr Anteil an den Haushaltsaus-
        gaben ist um ein Fünftel gesunken.
        Wenn die Preise also in summa fallen, wie ließe sich
        die Behauptung aufrechterhalten, die Hürden würden im-
        mer größer? Da braucht man schon eine gehörige Portion
        Fantasie. Nein, statt ein privates Unternehmen zu behan-
        deln wie eine Sozialbehörde, muss die Politik weiter in
        Richtung mehr Wettbewerb gehen; denn nur so erreicht
        man geringere Kosten für die Verbraucher. Erst im Januar
        hat die Deutsche Telekom angekündigt, ihre Preise für das
        Ortsnetz zu senken. Das ist natürlich nicht freiwillig ge-
        schehen, weil Ron uns etwa den Sommer bringen will.
        Nein, vielmehr hat die Regulierungsbehörde Post und Te-
        lekommunikation die Gefahr von Quersubventionierun-
        gen gesehen und deswegen angemahnt, dass die Ge-
        spräche im Ortsnetz billiger werden müssen. Und siehe
        da: Es geht.
        Das ist doch ein gutes Beispiel dafür, wie Wettbewerb
        im Telekommunikationssektor von der Politik positiv be-
        einflusst wird. Und in diese Richtung müssen wir weiter
        gehen. Bei Ferngesprächen haben wir es ja erlebt: Mehr
        Wettbewerb führt zu geringeren Kosten bei den Verbrau-
        chern. Und so muss es auch im Ortsnetz werden. Denn nur
        so erreichen wir, dass auch die Leute mit den kleinen
        Geldbeuteln stärker von den großen Vorteilen der Infor-
        mationsgesellschaft profitieren können.
        Mit Ihrem Antrag aber wollen Sie die Telekom wieder
        als Staatsunternehmen behandeln – als hätten wir in den
        letzten Jahren nicht gesehen, dass der Weg in die Kon-
        kurrenz schon mühsam genug für den alten Tanker ist.
        Und als hätte es nicht die positiven Folgen des Wettbe-
        werbs gegeben. Auf soziale Fragen muss man heute neue
        Antworten geben, nicht nostalgische.
        Rainer Funke (FDP): Der jetzt zu beratende Antrag
        der PDS auf Rechtsanspruch auf Sozialtarif für Sprachte-
        lefondienst kann eigentlich auch nur von der PDS kom-
        men. Denn offensichtlich hat die PDS unser marktwirt-
        schaftliches System noch nicht recht durchschaut.
        Der Rechtsanspruch auf Sozialtarife kann sich nach
        unserer Wirtschaftsordnung nicht gegen Unternehmen,
        die am Wettbewerb am Markt teilnehmen, richten, son-
        dern nur und in erster Linie gegen den Staat. Das schließt
        nicht aus, dass Sozialtarife freiwillig von Unternehmen
        gewährt werden, wie dies die Deutsche Telekom in vor-
        bildlicher Weise auch tut. Direkte Ansprüche des sozial
        Schwachen auf Sozialtarife gegen einzelne Unternehmen
        kann der Staat jedoch nicht verordnen. Dies ist richtig so,
        weil inzwischen auch die Telefondienste erfreulicher-
        weise dem Wettbewerb unterstellt sind. Wenn einzelnen
        Unternehmen Auflagen hinsichtlich der Sozialtarife auf-
        erlegt werden, wären sie weniger wettbewerbsfähig als
        andere Unternehmen, die diese Auflage nicht zu erfüllen
        haben. Wir wollen aber die gleichen Wettbewerbsvoraus-
        setzungen für alle Teilnehmer am Wettbewerb schaffen.
        Nun könnte man dagegen einwenden, dass dann eben
        allen Wettbewerbern zur Auflage gemacht wird, bei be-
        stimmten Voraussetzungen Sozialtarife zu gewähren.
        Dies widerspricht aber unseren marktwirtschaftlichen
        Grundsätzen, dass soziale Daseinsvorsorge vom Staat zu
        erbringen ist und der Staat dann auch seinerseits zu defi-
        nieren hat, unter welchen Voraussetzungen Sozialleistun-
        gen gewährt werden.
        Im Übrigen verkennt der Antrag der PDS, dass Sprach-
        telefondienste inzwischen nicht im nationalen Wettbe-
        werb erbracht werden, sondern im internationalen. Da
        ausländischen Unternehmen solche Rechtsansprüche auf
        Sozialtarife nicht auferlegt werden können, würde man
        mit der Einführung eines solchen Sozialtarifs die Wettbe-
        werbsfähigkeit der hier ansässigen deutschen Unterneh-
        men einschränken.
        Nach allem ist der Antrag der PDS gut gemeint, leider
        aber wenig durchdacht.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2002 22015
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