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Metadaten
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    Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarz- arbeit (Drucksachen 14/8221, 14/8288) . . . . . . . 21707 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 21707 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 21709 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21710 D Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 21711 C Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21713 B Anette Kramme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21714 B Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21715 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21717 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 21717 C Klaus Wiesehügel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21718 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Klaus Riegert, Ilse Aigner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Verei- nen und Organisationen (Drucksachen 14/5224, 14/6218) . . . . 21720 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Peter Letzgus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gemeinnüt- zige Vereine von hohen Energiekos- ten entlasten (Drucksachen 14/4386, 14/5196) . . . . 21720 D Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21720 D Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21722 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21724 C Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 21726 B Gustav-Adolf Schur PDS . . . . . . . . . . . . . . . 21727 D Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21728 D Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21729 D Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21731 D Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21733 B Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21733 C Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 21733 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte zur Einsetzung des EU-Verfassungskonvents . . . . . . . . . . . . 21735 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 21735 C Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21737 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21739 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 21740 B Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21741 C Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21742 B Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21743 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 21744 C Plenarprotokoll 14/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 14: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungs- güter im Jahr 2000 (Rüstungsexport- bericht 2000) (Drucksache 14/7657) . . . . . . . . . . . . . . . 21745 D Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 21746 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . 21747 A Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21747 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21749 B Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 21750 D Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21752 A Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21753 A Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21753 B Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . 21754 C Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21755 A Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schuldrechts- anpassungsgesetzes (Drucksachen 14/6884, 14/7169, 14/8299) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21756 D – Zweite und dritte Beratung des von denAbgeordnetenDr.EvelynKenzler, Roland Claus, weiterenAbgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrach- tenEntwurfs eines ... Gesetzes zurÄn- derung des Schuldrechtsanpas- sungsgesetzes (SchuldRAnpÄndG) (Drucksachen 14/65, 14/8299) . . . . 21756 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Änderung der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) (Drucksachen 14/6918, 14/63, 14/8299) 21757 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 21757 B Andrea Voßhoff CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21758 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21759 D Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21760 C Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 21761 C Hans-Joachim Hacker SPD . . . . . . . . . . . . . . 21762 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 21764 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21766 D Tagesordnungspunkt 16: Große Anfrage der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dr. Norbert Lammert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Bestandsaufnahme und Perspekti- ven derRock- und Popmusik in Deutsch- land (Drucksachen 14/4290, 14/6993) . . . . . . . 21764 C Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21764 C Dr. Julian Nida-Rümelin, BK . . . . . . . . . . . . . 21769 A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . 21770 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21770 C Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21772 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21772 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21772 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21774 A Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . 21775 A Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Dr. Peter Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Mehr Frauen an die Spitze von Wissenschaft und For- schung – durch Gender Mainstreaming Frauen in Wissenschaft und Forschung stärken (Drucksache 14/7627) . . . . . . . . . . . . . . . 21776 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Irmgard Schwaetzer, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Für eine Verlängerung der Rückwirkungsfrist für die Berufskrankheit Nummer 4111 (Drucksache 14/6969) . . . . . . . . . . . . . . . 21776 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002II Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Ilja Seifert, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Soziale Arbeit stärken – Alternativen zum Zivildienst entwickeln (Drucksachen 14/3563, 14/7996) . . . . . . . 21777 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21777 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu aktuellen Drohungen des Präsidenten der USA gegen den Irak 21778 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21778 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21779 B Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21780 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21781 B Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 21782 A Reinhold Robbe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21783 A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 21784 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21785 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 21786 A Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . 21787 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 21788 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 21789 A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 21790 D Manfred Opel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21791 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21792 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21792 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 21793 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Frauen an die Spitze von Wissenschaft und Forschung – durch Gender Mainstreaming Frauen in Wissenschaft und Forschung stärken (Tagesordnungspunkt 17) 21794 B Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . . . . 21794 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21795 D Bärbel Sothmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21796 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21798 B Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21799 B Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21799 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Für eine Verlängerung der Rück- wirkungsfrist für die Berufskrankheit Nummer 4111 (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . 21800 C Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21800 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 21801 B Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21802 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . 21802 C Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21803 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: So- ziale Arbeit stärken – Alternativen zum Zivil- dienst entwickeln (Tagesordnungspunkt 19) 21803 C Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21803 C Marlene Rupprecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21804 C Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21805 B Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21806 A Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21806 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21807 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 Manfred Opel 21792 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 218. Sitzung, Seite 21578 (D), 4. Absatz, der 2. Satz ist wie folgt zu lesen: „Sie müssen berücksichtigen, dass der weit überwiegende Teil der Kapitalgesellschaften in vielen kleinen GmbHs organisiert ist.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21793 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 22.02.2002 Altmaier, Peter CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 22.02.2002 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 22.02.2002* Bierwirth, Petra SPD 22.02.2002 Bodewig, Kurt SPD 22.02.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 22.02.2002 Braun (Augsburg), FDP 22.02.2002 Hildebrecht Brudlewsky, Monika CDU/CSU 22.02.2002 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22.02.2002* Francke, Klaus CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Friedrich (Erlangen), CDU/CSU 22.02.2002 Gerhard Friedrich (Bayreuth), FDP 22.02.2002 Horst Friedrich (Altenburg), SPD 22.02.2002 Peter Glos, Michael CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 22.02.2002 Goldmann, FDP 22.02.2002 Hans-Michael Grießhaber, Rita BÜNDNIS 90/ 22.02.2002 DIE GRÜNEN Gröhe, Hermann CDU/CSU 22.02.2002 Günther (Duisburg), CDU/CSU 22.02.2002 Horst Hartnagel, Anke SPD 22.02.2002 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ 22.02.2002 DIE GRÜNEN Höfer, Gerd SPD 22.02.2002* Holetschek, Klaus CDU/CSU 22.02.2002 Imhof, Barbara SPD 22.02.2002 Irmer, Ulrich FDP 22.02.2002 Jäger, Renate SPD 22.02.2002 Jünger, Sabine PDS 22.02.2002 Jung (Düsseldorf), SPD 22.02.2002 Volker Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 22.02.2002 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 22.02.2002 DIE GRÜNEN Kolbow, Walter SPD 22.02.2002 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 22.02.2002 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22.02.2002* Kraus, Rudolf CDU/CSU 22.02.2002 Küchler, Ernst SPD 22.02.2002 Kühn-Mengel, Helga SPD 22.02.2002 Dr. Lamers, (Heidelberg) CDU/CSU 22.02.2002 Karl A. Leidinger, Robert SPD 22.02.2002 Link (Diepholz), CDU/CSU 22.02.2002 Walter Matschie, Christoph SPD 22.02.2002 Metzger, Oswald BÜNDNIS 90/ 22.02.2002 DIE GRÜNEN Michels, Meinolf CDU/CSU 22.02.2002 Müller (Düsseldorf), SPD 22.02.2002 Michael Nolte, Claudia CDU/CSU 22.02.2002 Ostrowski, Christine PDS 22.02.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 22.02.2002 Raidel, Hans CDU/CSU 22.02.2002* Rauber, Helmut CDU/CSU 22.02.2002* Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 22.02.2002 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 22.02.2002 Hannelore Roos, Gudrun SPD 22.02.2002 Roth (Speyer), Birgit SPD 22.02.2002 Rühe, Volker CDU/CSU 22.02.2002 Scharping, Rudolf SPD 22.02.2002 Schemken, Heinz CDU/CSU 22.02.2002 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ 22.02.2002 DIE GRÜNEN entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Schlee, Dietmar CDU/CSU 22.02.2002 Schloten, Dieter SPD 22.02.2002* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 22.02.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 22.02.2002 Hans Peter Schösser, Fritz SPD 22.02.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 22.02.2002 Schütze (Berlin), CDU/CSU 22.02.2002 Diethard Schultz (Köln), SPD 22.02.2002 Volkmar Seehofer, Horst CDU/CSU 22.02.2002 Singhammer, Johannes CDU/CSU 22.02.2002 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 22.02.2002 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 22.02.2002 Strebl, Matthäus CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 22.02.2002* Tappe, Joachim SPD 22.02.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 22.02.2002 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 22.02.2002 Volquartz, Angelika CDU/CSU 22.02.2002 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 22.02.2002 Weisskirchen SPD 22.02.2002* (Wiesloch), Gert Wimmer (Neuss), CDU/CSU 22.02.2002* Willy Wissmann, Matthias CDU/CSU 22.02.2002 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 22.02.2002 Wolf, Aribert CDU/CSU 22.02.2002 Zapf, Uta SPD 22.02.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Frauen an die Spitze von Wissenschaft und Forschung – durch Gender Mainstreaming Frauen in Wissenschaft und Forschung stärken (Tagesordnungspunkt 17) Brigitte Wimmer (Karlsruhe) (SPD): Lassen Sie mich zu Beginn die Nobelpreisträgerin Christine Nüsslein- Volhard zitieren: „Nichts ist so entscheidend für den An- stieg des Frauenanteils wie dieser selbst“, sagt sie und legt damit den Finger in die Wunde des Mangels an Frauen in Führungspositionen: Es fehlt an weiblichen Vorbildern auf dem oftmals dornenreichen Weg nach oben. Es gibt sie zwar, die erfolgreichen Frauen an der Spitze, auch in für Frauen eher untypischen Bereichen, aber eben viel zu wenige. Das heißt: Wir haben eine breite Basis hoch quali- fizierter Frauen, aber an der Spitze sind Wissenschaft und Forschung nach wie vor fest in männlicher Hand. Erst im Jahr 2000 wurde in Deutschland die erste Frau auf eine C-4-Professur für Gynäkologie berufen, im Jahr 2001 er- hielt die erste Frau einen C-4-Lehrstuhl, für Chirurgie. Wir stellen uns immer wieder die Frage: Warum kön- nen Frauen ihre Qualifikation nicht in entsprechende Karrieren umsetzen? Eine Antwort darauf ist sicher: So- lange Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen nur eine kleine Minderheit sind, bleiben auch die Auswahl- und Entscheidungsgremien fest in männlicher Hand – und Männer fördern bevorzugt Männer. Das gilt übrigens nicht nur für die genannten medizinischen und die natur- wissenschaftlich-technischen Fachbereiche, sondern auch für die Sprach- und Kulturwissenschaften, wo Frauen mit über 70 Prozent der Studierenden die Mehrheit, an der Spitze aber eine verschwindende Minderheit sind. Frauen sind in Entscheidungs- und Führungsposi- tionen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und in wichtigen Zukunftsfeldern, wie technikorientierten Be- rufen und Studiengängen, dramatisch unterrepräsentiert. Das bestehende hohe Qualifikationspotenzial von Frauen auf den verschiedenen Ebenen des beruflichen und des wissenschaftlichen Qualifizierungsprozesses wird nicht ausgeschöpft. Zukunftsorientierte Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Frauen in Wissenschaft und For- schung in allen Bereichen und auf allen Ebenen, vor allem in Führungspositionen, gleichberechtigt vertreten sind. Es kann politisch nicht länger verantwortet werden, dass Leistungen von hervorragend und teuer ausgebildeten Frauen in den Hochschulen und in der Forschung nicht durch entsprechende Führungspositionen sichtbar werden. Um solche nachhaltigen Veränderungen zu bewirken, haben die Bundesregierung und unsere Ministerin Bulmahn einen neuen Aufbruch in der Gleichstellungs- politik eingeleitet und die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder zu einem großen gesellschaftlichen Re- formprojekt gemacht. Die in Artikel 3 Abs. 2 GG veran- kerte formale Gleichberechtigung von Frauen und die seit Jahren geführte Debatte um Inhalt und Methoden ihrer Durchsetzung hat mit dem 1997 im Amsterdamer Vertrag, 1999 in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU und dem von der Bundesregierung im Juni 1999 be- schlossenen neuen Ansatz des Gender Mainstreaming eine neue Qualität erreicht (Programm „Frau und Beruf“, Juni 1999). Entsprechend gilt es auch in der Bildungs- und Forschungspolitik, Chancengleichheit als durchgän- giges Leitprinzip in allen Programmen und Maßnahmen in Bildung und Forschung zu etablieren und als einen Beitrag zur Qualitäts- und Leistungssteigerung zu begrei- fen. Hier ist ein Umdenken bei allen Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft, in Wissenschaft und Forschung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221794 (C) (D) (A) (B) erforderlich, da sonst die Chancen der heute jungen Frauen lebenslang hinter den Berufs- und Zukunftschan- cen der männlichen Kollegen zurückbleiben werden. Seit vielen Jahren erreichen Frauen in der Bundes- republik Deutschland höhere Bildungsabschlüsse als Männer. Mehr erwerbstätige Frauen als Männer verfügen über den Abschluss einer Berufsausbildung oder Berufs- fachschule. Es liegt im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft, die vorhandenen Kompetenzen von Frauen stärker zu nutzen und ausbildungsadäquat einzusetzen. Die Verbesserung der Chancen von Frauen ist in diesem Zusammenhang als eine sofort einsatzbereite Ressource für Forschung und Lehre anzusehen. Dies ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung, Leistungssteigerung und Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir begrüßen ausdrücklich Initiativen und Maß- nahmen die eingeleitet wurden, vor allem unterstützen wir unter anderem, dass die Bundesregierung die Gleich- stellung von Frauen und Männern wieder zu einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt und einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht hat, dass mit dem Kabinettsbeschluss vom 20. Juni 1999 durch das Pro- gramm „Frau und Beruf“ Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip für alle Maßnahmen und Pro- gramme der Bundesregierung verbindlich festgelegt wurde, dass die Bundesregierung mit dem Kabinetts- beschluss vom 26. Juli 2000 der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) in der Ge- meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zentrale Bedeutung zuerkennt, die Verabschiedung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes, das die außeruni- versitären Forschungseinrichtungen einbezieht, die die Grundzüge dieses Gesetzes für den öffentlichen Dienst des Bundes gemäß den vertraglichen Vereinbarungen an- zuwenden haben, und dass in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen für Kinderbetreuungsangebote Haushaltsmittel eingesetzt werden können, dass im Bun- deshaushalt im Einzelplan 30 des BMBF seit 1999 Chan- cengleichheit als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) verankert ist und ein eigener Haushalts- titel „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“ neu eingerichtet worden ist und dass das BMBF ein eigenes Referat „Frauen in Bildung und Forschung“, angesiedelt in der Strategieabteilung des Hauses, etabliert hat, dass Bund und Länder eine 40-prozentige Beteiligung von Frauen bei den personenbezogenen Maßnahmen des gesamten Hochschul-Wissenschafts-Programms vereinbart haben, den Bericht der BLK „Frauen in der Wissenschaft – Ent- wicklung und Perspektiven auf dem Weg zur Chancen- gleichheit“ vom 30. Oktober 2000 als richtungweisendes Positionspapier mit konkreten Zielmarken für die Durch- setzung der Chancengleichheit von Frauen in Wissen- schaft und Forschung. Die Chancen für Frauen, an die Spitze zu gelangen, sind günstig, da der Generationswechsel an unseren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrich- tungen ansteht. Diesen Generationswechsel müssen wir nutzen, um den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen deutlich zu erhöhen. Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes wurde bereits ein Durchbruch erzielt: Die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen gehört heute explizit zu den Aufgaben der Hochschulen. Fortschritte bei der Gleichstellung sind ein wichtiges Kriterium bei der Qualitäts- und Leistungsbewertung der Hochschulen und damit bei der Mittelzuweisung. Was die außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrifft, so erwarte ich von dem im Dezember letzten Jah- res verabschiedeten Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, das auch für die Forschungseinrichtungen gilt, große Fort- schritte bei der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen, Das Programm „Anstoß zum Aufstieg“ ergänzt das neue Hochschul-Wissenschaftsprogramm (HWP) „Chan- cengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“, das am 1. Januar 2001 angelaufen ist und in dem Bund und Län- der jährlich 30,7 Millionen Euro vor allem für die Förde- rung von Frauen auf dem Weg zu einer Professur zur Verfügung stellen. Auch hier erwarte ich sichtbare Fort- schritte, was die Steigerung des Anteils von Frauen an den Professuren betrifft. Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Anteil von Profes- sorinnen bis zum Jahr 2005 auf 20 Prozent zu erhöhen, was fast eine Verdoppelung gegenüber dem Jahre 2000 bedeutet. Wir wissen, dass dies ein sehr anspruchsvolles Ziel ist, und werden alles zu dessen Umsetzung unterneh- men, damit wir hier auch international den dringend er- forderlichen Anschluss erreichen. Wir wollen mehr Frauen an die Spitze von Wissen- schaft und Forschung. Damit uns das gelingt, brauchen wir gemeinsame Anstrengungen von allen, die zum Errei- chen dieses Zieles beitragen können. Kerstin Griese (SPD): Mehr Frauen an die Spitze von Wissenschaft und Forschung – das ist ein vordringliches Ziel dieser Bundesregierung und das begrüßen wir sehr. Lassen Sie mich mit einer persönlichen Erfahrung be- ginnen, die ganz offensichtlich zeigt, wie wichtig die Stär- kung von Frauen in Wissenschaft und Forschung ist: In meinem Studium der Geschichte und Politikwissenschaft ist mir nicht eine einzige Professorin an meiner Hoch- schule begegnet. Glücklicherweise gab es auch mal den einen oder anderen Gastvortrag einer Professorin, aber das löst das Problem nicht. Gerade für Studentinnen, für angehende und junge Wissenschaftlerinnen ist es wichtig, Professorinnen zu erleben, als ein Beispiel für Frauen an der Spitze in Wissenschaft und Forschung. Wir wissen, wie wichtig solche Vorbilder sind, um junge Frauen zu motivieren, selber eine wissenschaftliche Karriere einzu- schlagen. Ganz abgesehen davon haben Frauen in der Wissenschaft in den letzten Jahren besonders eines be- wirkt: den eigenen Blick, den spezifischen Blick und die Erfahrungen von Frauen, sei es auf Geschichte, Medizin oder Sprachwissenschaften. Dieser eigene Blick hat Neues, Spannendes und Innovatives in die Forschung ge- bracht, die Wissenschaft ist eindeutig bereichert worden. Es ist immer noch ein Skandal, dass in Deutschland mit Marion Kiechle an der TU München nur ein einziger Lehrstuhl für Gynäkologie mit einer Frau besetzt ist. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21795 (C) (D) (A) (B) Hieran sehen wir nur allzu deutlich unseren Nachholbe- darf. Die Realität an den deutschen Hochschulen ist noch immer erschreckend: Zwar sind über die Hälfte derjeni- gen, die ein Studium beginnen, Frauen. Davon erreichen auch noch knapp die Hälfte ihren Hochschulabschluss. Danach gibt es dann einen starken Bruch: Nur ein Drittel davon promovieren, deutlich weniger als ein Viertel, ak- tuell 18,4 Prozent, habilitieren, und den Anteil der Pro- fessuren mag ich in Brüchen gar nicht mehr benennen: Es sind bei den C4-Professuren knapp 7 Prozent. Der Wis- senschafts- und Forschungsbereich ist ein Beispiel, dass das „old-boys-network“ noch immer gut funktioniert. Da- gegen müssen wir auf die Netzwerke der jungen forschen Wissenschaftlerinnen setzen: In der außeruniversitären Forschung sieht es übrigens nicht besser aus: Bei den Spitzenpositionen stehen fünf Frauen 95 Männern gegen- über. Und bei Zukunftsberufen in der IT-Branche und bei Meisterausbildungen kommen auf eine Frau neun Män- ner. Das Problem beginnt schon in der Ausbildung, wo Frauen nur 14 Prozent der Ausbildungsplätze im IT-Be- reich belegen. Das wollen und das müssen wir ändern und damit haben wir auch schon begonnen: Die Unterrepräsentanz von Frauen im wichtigen Zu- kunftsbereich der Bildung und Forschung ist nicht länger hinzunehmen. Wir fordern die Gleichberechtigung von Frauen in allen Bereichen der Wissenschaft und For- schung. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundes- regierung im Rahmen ihres Gender Mainstreaming-An- satzes begonnen hat, dieses Leitprinzip auch im Bildungs- und Forschungsbereich durchzusetzen. Dazu gibt es viel- fältige Programme und Projekte. Mit dem Programm „In- novation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft im 21. Jahrhundert“ wollen wir den Frauenanteil bis 2005 in den Informatikstudiengängen und den IT-Berufen auf 40 Prozent steigern. Das Bund-Länder-Programm „Chan- cengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre“ ist mit einem Volumen von jährlich 30 Millionen Euro gestartet worden und hat zum Ziel, Frauen auf dem Weg zu einer Professur zu unterstützen. Der CDU/CSU und der FDP ist der Vorwurf zu ma- chen, dass Sie in Ihrer Regierungszeit das Thema Gleich- stellung, gerade hier im Wissenschafts- und Forschungs- bereich, ignoriert und sträflich vernachlässigt haben. Ich glaube fast, dass die Aussage des Altkanzlers Kohl, die hohe Arbeitslosigkeit in Ihrer Regierungszeit sei durch die „verstärkte Erwerbsneigung der Frauen“ verursacht, Ihre Mentalität geprägt hat. Wenn man ein solch konser- vatives Familienbild von der Frau für Haus und Herd hat, dann passt anscheinend dazu keine Nobelpreisträgerin und keine Professorin. Entscheidend ist die Frage, wo die Barrieren für Frauen auf dem wissenschaftlichen Weg an die Spitze sind. Noch immer ist es so, dass es auch im Studium und in der wis- senschaftlichen Karriere eher die Frauen sind, die zurück- stecken, wenn Kinder unterwegs sind. Für sie stellt sich die Frage „Kinder oder Karriere?“ schärfer als für ihre männlichen Kommilitonen. Die Väter der Kinder werden weitaus häufiger Professoren als die Mütter. Die Kinder- betreuung führt natürlich dazu, dass sich das Studium oder die Promotion verlängert oder unterbrochen wird und dass die Chancen auf wissenschaftliches Fortkom- men sinken. Deshalb ist es besonders wichtig, die Situa- tion der Kinderbetreuung zu verbessern. An unseren Hochschulen studieren insgesamt circa 115 000 Väter und Mütter, das sind 7 Prozent der Studierenden in den alten und 8 Prozent in den neuen Bundesländern. Viele Studen- tenwerke haben in den letzten Jahren Tagesstätten für die Kinder studierender Eltern aufgebaut. Hier müssen Bund und Land gemeinsam daran arbeiten, dass die Möglich- keiten der Kinderbetreuung verbessert werden. Wir von der SPD haben dieses Ziel zu einem Schwerpunkt unserer Politik gemacht. Unser Ziel ist es, dass Männer und Frauen Kinder und Karriere vereinbaren können. Gerade die skandinavischen Länder zeigen uns, dass gute Kin- derbetreuungsmöglichkeiten dazu beitragen, ein gesell- schaftliches Klima zu schaffen, in denen berufstätige Mütter eine Selbstverständlichkeit sind. Deshalb fordern wir heute die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern dafür zu sorgen, dass die Kinderbetreuungsangebote an den Hochschulen ausge- baut werden, dass mehr ganztägige Betreuung angeboten wird und dass die Länder einen Schwerpunkt auf Ganz- tagsschulen setzen. Da sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern gravierend, in CDU/CSU regierten süddeutschen Ländern gibt es noch immer wenig Betreu- ungsangebote, besonders für unter Dreijährige und im Ganztagsbereich. Hier muss sich etwas ändern. Wir un- terstützen die Bundesregierung darin, ihren Weg der Stär- kung von Frauen in Wissenschaft und Forschung weiter zu gehen, damit die Frauen, die wissenschaftlich Spitze sind auch an die Spitze kommen. Bärbel Sothmann (CDU/CSU): „Die Zukunft der Menschheit hängt ab von der Zukunft der Frauen“ – so lautete das Fazit der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Pe- king. Diese Erkenntnis gilt nicht nur für Entwicklungs- länder, sondern auch für Industrienationen. Diese Fest- stellung orientiert sich nicht nur an dem berechtigten Verlangen von Frauen nach Gleichberechtigung, sondern auch an den Grundbedürfnissen der Gesellschaft an sich. Globalisierung, Demographischer Wandel, Sicherung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen, Bewah- rung einer gesunden Umwelt – um diese Herausforderun- gen zu meistern, müssen wir alle Kräfte mobilisieren. Wir müssen dazu auch und gerade das Potenzial von Frauen nutzen. Wir können es uns nicht länger leisten, die Kom- petenzen hochkarätiger Wissenschaftlerinnen zu ignorie- ren – erst recht nicht im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel. Doch genau das tun wir zurzeit. Frauen in Wissenschaft und Forschung haben zahllose Stolpersteine und Barrieren zu überwinden. Zwar stellen Frauen die Hälfte der Studierenden, ma- chen oft bessere Abschlüsse als Männer, schreiben ein Drittel aller Promotionen und treten auch in den Medien zunehmend als Expertinnen in Erscheinung, wie zum Beispiel die Medizin-Nobelpreisträgerin und Direktorin des Max-Planck-Instituts in Tübingen, Dr. Christiane Nüsslein-Volhard. Doch wir wissen auch: Frauen er- greifen nur selten Zukunftsberufe, zum Beispiel in der Multimediabranche, und sind in naturwissen- schaftlich technischen Fächern an unseren Hochschulen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221796 (C) (D) (A) (B) unterrepräsentiert. In anderen Ländern, zum Beispiel in Portugal und Frankreich, ist der Frauenanteil erheblich höher. Fatal ist außerdem der Karriereknick von Frauen kurz nach dem Studium. Sie haben mit Ihrem Antrag völlig Recht: je höher die Positionen, desto niedriger der Frau- enanteil. Bei Habilitationen liegt er unter 20 Prozent, bei Professuren insgesamt bei knapp 10 Prozent und bei C4-Professuren nur bei rund 6 Prozent. Damit sind wir auch hier – wie in vielen anderen Bereichen – Schlusslicht in Europa. Auch in außeruniversitären Forschungsein- richtungen sind nur rund 5 Prozent der Spitzenpositionen mit Frauen besetzt. In den Beratungsgremien der Minis- terien ist weiblicher Sachverstand ebenfalls Mangelware. Und im Bundesforschungsministerium selbst gibt es auch nur eine Frau in der Abteilungsleiterposition. Der Handlungsbedarf ist also groß, zumal wir vor ei- nem Generationswechsel an deutschen Hochschulen ste- hen, bei dem Frauen auf keinen Fall außen vor bleiben dürfen. Wir, das heißt die Union, haben uns seit Jahren für mehr Chancengleichheit von Frauen in allen gesellschaft- lichen Bereichen, auch in Wissenschaft und Forschung, eingesetzt. Ich nenne nur einige Beispiele: Der Bundesfor- schungsbericht 1996 enthielt erstmals ein separates Kapi- tel zum Thema „Frauen in der Forschung“. Auch wir hat- ten uns das Ziel gesetzt, den Anteil der Professorinnen bis zum Jahr 2005 auf 20 Prozent zu steigern. Das BMBF hat noch unter der unionsgeführten Regie- rung die Förderung von Frauen in alle seine Schwer- punktprogramme integriert. Das entsprach schon damals dem Ziel des heute viel strapazierten Begriffs „Gender Mainstreaming“. Es gab im BMBF auch früher schon das Referat „Frauen in Bildung und Forschung“. Wir haben die Initiative „Frauen geben Technik neue Impulse“ gestartet, den Aufbau einer Expertinnen- datenbank unterstützt, das Meister-BAföG und das Total E-Quality-Prädikat eingeführt und über das Bundesgre- mienbesetzungsgesetz versucht, eine höhere Beteiligung von Frauen in wissenschaftlichen Beratungs- und Ent- scheidungsgremien zu erreichen. In unseren Hochschulsonderprogrammen nahm die Frauenförderung einen großen Umfang ein, zum Beispiel im HSP III mit 720 Millionen DM für die personenbezo- gene Förderung von Wissenschaftlerinnen und zusätzlich 200 Millionen DM für spezielle Maßnahmen wie Kon- takt- und Wiedereinstiegsstipendien. Bei der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes haben wir 1998 einen wichtigen Durchbruch für Frauen in Wissenschaft und Lehre erreicht und die staatliche Hoch- schulförderung von der Durchsetzung der Chancengleich- heit abhängig gemacht. Gerade die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deren Vorsitzende ich zu dieser Zeit war, hatte sich dafür stark gemacht. Neben der Verpflichtung der Hochschulen, Frauenbe- auftragte zu bestellen, haben wir auch spezielle Förder- programme für Frauen in den Ländern durchgesetzt. Mit anderen Worten: Der Aufbruch in der Gleichstel- lungspolitik hat schon zu unseren Zeiten stattgefunden. Die meisten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Wissenschaft und Forschung, die Sie in Ihrem Antrag nennen, sind also die Fortsetzung oder die Ausweitung der Maßnahmen, die wir in unserer Regierungszeit initiiert haben. Sie rennen deshalb mit Ihren Forderungen im We- sentlichen offene Türen bei uns ein. Wenn man die Ursachen für den niedrigen Frauenan- teil in Wissenschaft und Technik betrachtet – die traditio- nellen Rollenerwartungen unserer Gesellschaft, die Ten- denz von Frauen, typisch weibliche Berufe zu ergreifen, und fehlende weibliche Rollenvorbilder – dann sieht man, dass man sich nicht nur auf Fördermaßnahmen an Hoch- schulen und in Forschungseinrichtungen selbst beschrän- ken darf. Wir müssen schon früh beginnen, die Weichen für Frauen richtig zu stellen. Das hat auch die internatio- nale Bildungskonferenz des BMBF in München Anfang Februar bestätigt, in der es um die Zukunftschancen von jungen Frauen in Informatik, Technik und Naturwissen- schaften ging. Bereits in der Schule müssen wir Vorurteile gegen Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen ab- bauen und alte Rollenklischees endgültig aus den Schul- büchern verbannen. Wir müssen beruflich erfolgreiche Frauen als Vorbilder sichtbar machen. Getrennter Unter- richt in naturwissenschaftlichen Fächern kann dazu bei- tragen, dass Mädchen ihren eigenen Zugang zur Technik besser finden. Die Kampagne „Schulen ans Netz“ – die noch von uns initiiert wurde – bietet für Mädchen viele Chancen, ebenso wie die Informationskampagne von Frau Bulmahn „Be.Ing“. In der Ausbildung sind besonders die Betriebe gefor- dert, jungen Frauen eine Chance in technischen Berufen zu geben. Dazu gehören auch mehr Berufspraktika für Mädchen noch während der Schulzeit. Der Wettbewerb „Frauenfreundlicher Betrieb“ ist hier eine große Hilfe. Auch Aktionen wie das „Abenteuer-Technik-Camp für Mädchen“ der Firma Siemens sollten mehr Nachahmer finden. An Hochschulen benötigen wir eine spezielle Beratung für Studentinnen in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen. Wir brauchen Anreizsysteme für die Ein- stellung von qualifizierten Wissenschaftlerinnen. Wir brauchen mehr Professorinnen in den Berufungskommis- sionen. Nachwuchswissenschaftlerinnen müssen frühzei- tig in die Verwaltungs- und Gremienarbeit eingebunden werden, um sie besser in den Wissenschaftsbetrieb zu in- tegrieren. Wir unterstützen das Bund-Länder-Programm „Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre“ als notwendige Fortsetzung des ausgelaufenen HSP III, weil wir Frauenförderung als Dauermaßnahme brauchen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mittel effizient einge- setzt werden. Spezielle Förder- und Mentorenprogramme für ange- hende Professorinnen sollten längerfristig aufgelegt wer- den. So besteht zum Beispiel weiterhin großes Interesse von Wissenschaftlerinnen an Karriereberatung. Doch lei- der gibt es nach meinen Informationen keine Fortführung des entsprechenden Programms „Anstoß zum Aufstieg“. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21797 (C) (D) (A) (B) Wir fordern Sie auf, bei der Einführung der Juniorpro- fessuren darauf zu dringen, dass Frauen gleichberechtigt zum Zuge kommen. Dieses neue Instrument hat sich nämlich bisher sehr nachteilig auf den Frauenanteil aus- gewirkt. Darauf haben insbesondere Vertreterinnen der BuKoF – Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten an Hochschulen – hingewiesen. Wir sollten auch an den Hochschulen an ein Aufbre- chen der Koedukation denken. Positive Erfahrungen gibt es nicht nur in den USA– wo die Absolventinnen von Wo- mens Colleges im Beruf nachweislich erfolgreicher sind als Absolventinnen gemischter Hochschulen –, sondern auch bei uns: zum Beispiel an der Hochschule Bremen mit ihrem internationalen Studiengang nur für Frauen im Be- reich Informatik; zum Beispiel bei dem Modellprojekt „Internationale Frauenuniversität“ – IFU – im Rahmen der Expo 2000. Man sollte auf jeden Fall die Fortsetzung des IFU-Studienangebots in Form von internationalen Master-Studiengängen für Frauen ermöglichen. In den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt das Bundesgleichstellungsgesetz nicht. Hier müssen in der Tat so schnell wie möglich umfassende vertragliche Regelungen zur Durchsetzung der Chancengleichheit ge- troffen werden. Gender mainstreaming muss auch bei der Umstellung auf die Programmorientierte Förderung in der HGF – Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – beachtet werden. Familienfreundliche Bedingungen sind bei allen För- dermaßnahmen das A und O. Jede Art von Frauenförde- rung bleibt Makulatur, solange hochkarätige Wissen- schaftlerinnen weiter vor die Entscheidung Familie oder Beruf gestellt werden. Wir brauchen daher kürzere Studi- enzeiten, die Möglichkeit des Teilzeitstudiums, flexiblere Arbeitsformen und vor allem bedarfsgerechte Kinderbe- treuungsangebote. Frauen-Netzwerke, wie sie zum Beispiel bei der IFU jetzt wieder entstanden sind, können Frauen und Mädchen ebenfalls ermutigen, technische und naturwissenschaftli- che Fächer zu studieren, in diesen Berufen Karriere zu machen und ihre Kompetenzen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ihre Arbeit sollte deshalb auch von der Politik stärker unterstützt werden. Viele Maßnahmen für mehr Chancengleichheit von Frauen in Wissenschaft und Forschung zeigen bereits Er- folge. Ich bin deshalb sehr gespannt auf den Fortschritts- bericht, der Mitte 2002 vorgelegt werden soll. Doch wir müssen noch viel mehr in dieser Richtung tun. Wir brau- chen die Kompetenzen und die Innovationskraft von Frauen, wir brauchen die weibliche Sicht der Dinge, um den Dialog von Wissenschaft und Öffentlichkeit zu för- dern und international konkurrenzfähig zu bleiben. Geben wir unseren Wissenschaftlerinnen deshalb end- lich die Chancen, die sie verdienen! Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Hunde und Damen nicht erwünscht!“ – ein Schild mit dieser Aufschrift ließ ein Professor Anfang des letzten Jahrhunderts an der Hörsaaltür anbringen. Diese Zeiten sind dank der bürgerlichen Frauenbewegung vorbei. Seit vielen Jahren erreichen Frauen höhere Bildungs- abschlüsse als Männer. Betrachtet man die Pisa-Studie unter diesem geschlechtsspezifischen Aspekt, so steht fest: Ohne die qualifizierten Mädchen und jungen Frauen wäre das Desaster noch viel größer. Allen ist klar, dass wir eine neue Bildungsreform brau- chen. Dabei muss die Chancengleichheit groß geschrie- ben werden. Es ist doch ein Armutszeugnis für unsere Ge- sellschaft, wenn wieder die soziale Herkunft entscheidend für den Bildungserfolg ist. Ich hatte geglaubt, diese Zei- ten seien vorbei. Auch dass bei uns nur 16 Prozent eines Altersjahrgangs ein Studium erfolgreich abschließen, während es in Großbritannien fast doppelt so viel sind, zeigt dringenden Handlungsbedarf. Doch zurück zu den Frauen: Ihr Anteil unter den Erst- semestern liegt bei 53 Prozent. Wenn wir also Bildung als Voraussetzung für eine berufliche Karriere ansehen, müssten demnach goldene Zeiten für die Erwerbstätigkeit von Frauen angebrochen sein. Ein Blick in die Statistik verdunkelt dieses Bild. Von dieser guten Ausgangsbasis aus sinkt der Frauenanteil von Qualifikationsstufe zu Qualifikationsstufe stetig ab. Bei den Professorinnen bleiben gerade mal 10 Prozent Frauen übrig. Von den gut bezahlten C4-Professuren sind nur sechs von 100 mit Professorinnen besetzt. Deutschland bildet damit das Schlusslicht in Europa. In den außenuniversitären Forschungseinrichtungen sind es gar nur 5 Prozent Frauen in Spitzenpositionen. Frauen sind also in den Entscheidungs- und Führungspo- sitionen an den Hochschulen wie auch in den For- schungseinrichtungen dramatisch unterrepräsentiert. Hinzu kommt, dass Frauen und Männer bei der Studi- enwahl nach wie vor erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede aufweisen. Folge davon ist: Frauen sind in zukunftsorientierten Berufen wie im IT-Bereich kaum an- zutreffen. Wir brauchen also eine moderne Gleichstellungspolitik und deutliche Strukturveränderungen in der Wissenschaft. Neben einer gerechten Chancenverteilung zwischen den Geschlechtern müssen aber auch die Rahmenbedingun- gen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienar- beit verbessert werden. Ganztagskinderbetreuung und Ganztagsschulen sind das Gebot der Stunde. Aber auch Frauen, die keine Kinder haben – und das sind immerhin 40 Prozent der Wissenschaftlerinnen – werden im Wissenschaftsbetrieb benachteiligt. Darum muss die Gleichstellung von Männern und Frauen zu ei- nem durchgängigen Qualitätskriterium der Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden. Alle Initiativen und Maßnahmen müssen sich an der Verwirklichung der Gleichstellung messen lassen. Das Konzept hierfür heißt Gender Mainstreaming und ich bin froh, dass die rot- grüne Bundesregierung diesen neuen Ansatz kurz nach Regierungsantritt zum Leitprinzip für alle Ministerien er- hoben hat. Darum wurde im neuen Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst des Bundes auch die Vergabe staatlicher Leistungen an die Gleichstellung gekoppelt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221798 (C) (D) (A) (B) In den Jahren 2000 bis 2010 wird über die Hälfte der Professoren das Ruhestandsalter erreichen. Dies bietet eine Chance nicht nur für einen Generationenwechsel, sondern auch für einen Geschlechterwechsel. Dies müs- sen wir nutzen. Darum brauchen wir ein gezieltes Stel- lenprogramm für Wissenschaftlerinnen für C3- und C4-Stellen. Die rot-grüne Koalition hat es sich.zum Ziel gesetzt, den Anteil von Professorinnen bis zum Jahr 2005 auf 20 Prozent zu steigern. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Von al- lein lässt es sich jedoch nicht verwirklichen. In Ergänzung zu dem Programm „Anstoß zum Anstieg“ muss daher bei der finanziellen Ausstattung für die Juniorprofessuren da- rauf geachtet werden, dass die bundeseigenen Mittel in Abhängigkeit einer Quote vergeben werden. Wir fordern das Ministerium dazu auf, die versprochene quotierte Mit- telzuweisung aus dem Bundesprogramm für die Junior- professuren rigoros einzuhalten. Nur wenn jetzt viele Frauen auf Juniorprofessuren berufen werden, können wir die angestrebte Zielmarke von 20 Prozent Professorinnen bis 2005 auch erreichen. Neben diesen hilfreichen Ansätzen und Programmen sind weitere Veränderungen nötig. Die Old-Boys-net- works gerade in den technischen und naturwissenschaft- lichen Studiengängen halten noch immer Frauen davon ab, ihre berufliche Zukunft zu verwirklichen. In der Wirtschaft ist es schon angekommen: Wer Erfolg haben will, braucht die Frauen. Teams von Männern und Frauen sind erfolgreicher als reine Männerteams. Das müsste doch auch die Wissenschaft schon im eigenen In- teresse für sich nutzen. Ulrike Flach (FDP): Deutschland ist mal wieder Schlusslicht in Europa, und ich finde, dass unser letzter Platz mit 6,3 Prozent beim Anteil der Frauen unter den C4-Professuren an Universitäten ein ebensolches Armuts- zeugnis ist wie unser letzter Platz bei der Konjunkturent- wicklung. Ihr Antrag zeigt eindrucksvoll auf, dass in Deutschland die Zahl der Frauen abnimmt, je höher das Qualifika- tionsniveau steigt. Sind es bei den Erstsemestern noch 52,9 Prozent – die Zahl stammt aus dem Jahr 1999 –, so sinkt der Anteil auf 5,1 Prozent bei den Spitzenpositionen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dass hier mehr getan werden muss, ist unstreitig. Der wenig ein- gängige Begriff Gender Mainstreaming verschleiert eher, worum es geht: Frauen müssen in Wissenschaft und For- schung gefördert und gefordert werden. Der Antrag zeigt aber leider auch, dass der Bundes- tagswahlkampf naht. Ein Lob für die Bundesregierung reiht sich an das nächste. Hier wäre im Sinne der Sache etwas Differenzierung nötig gewesen. Denn ich frage mich: Dient es dem Ziel, den Anteil der Professorinnen bis 2005 auf 20 Prozent zu erhöhen, wenn durch die HRG- Reform eine ganze Generation junger Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler aufs Abstellgleis geschickt wird? Die Auswirkungen sind doch fatal, Frau Ministerin. Nicht umsonst hat die „taz“, sicher kein Sprachrohr der FDP- Fraktion, das Beispiel einer promovierten Geochemikerin dokumentiert, die nach 12 Jahren befristeter Forschungs- arbeit vor dem Aus steht. Ebenso ist die faktische Abschaffung der Habilitation auch im Hinblick auf die Frauenförderung kontraproduk- tiv. Eine Habilitation neben der Erziehung eines Kindes durchzuziehen ist schon schwer genug, die vielfältigen Aufgaben einer Juniorprofessur zu bewältigen ist fast un- möglich. Sie hätten die Habilitation als zusätzlichen Qua- lifikationsweg erhalten müssen. Ich nehme auch sehr sorgfältig die Signale auf, die jetzt von den Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen kommen. Mir schreibt die Bundeskonferenz der Frauen- beauftragten, dass zum Beispiel bei den ersten 12 Beru- fungsvorschlägen für Juniorprofessuren an der Hum- boldt-Universität – nichtmedizinischer Bereich – nur eine Frau war. Ich kann deshalb bisher nicht sehen, warum der Antrag Ihre Juniorprofessuren im Hinblick auf die Frau- enförderung lobt. Ihr Antrag listet eine Reihe von Maßnahmen auf, die das BMBF angeschoben hat oder die im Rahmen der BLK beschlossen worden sind. Was mir fehlt, sind Ergebnisse, zumindest bei den Maßnahmen und Beschlüssen, die schon seit mehreren Jahren laufen. Was ist denn dabei he- rausgekommen, dass das Kabinett am 20. Juni 1999 Gen- der Mainstreaming, wie Sie schreiben, „zentrale Bedeu- tung zuerkannt“ hat? Hier findet sich viel heiße Luft in Ihrem Antrag. Andere, sinnvolle Maßnahmen wie das Emmy-Noether-Programm zur Förderung von Wissen- schaftlerinnen werden überhaupt nicht erwähnt. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab. Das Ziel ist richtig, auch manche Ihrer Vor- schläge, aber eine Lobhudelei auf die zum Teil kontrapro- duktiven Maßnahmen der Bundesregierung werden wir nicht mitmachen. Maritta Böttcher (PDS): Vor über 80 Jahren – im Jahr 1920 – wurde für Frauen der Zugang zum Hochschul- lehrerberuf erstmals formal geöffnet. Doch der Weg von der formalen zur tatsächlichen Gleichberechtigung, wie sie das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 fordert, liegt noch weitestgehend vor uns. Auch im 21. Jahrhundert werden Frauen strukturell von Lehrstühlen und anderen Leitungsfunktionen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ferngehalten. Nur sechs von 100 Professuren der höchsten Besoldungs- stufe C4 sind von Frauen besetzt. Insgesamt liegt der Anteil der Professorinnen bei rund 10 Prozent. Dieser Wert ist für Deutschland auch im internationalen Ver- gleich blamabel. In Ländern wie der Türkei, Finnland oder Portugal ist fast jede fünfte ordentliche und sogar je- de dritte außerordentliche Professur mit einer Frau besetzt. Unser Land kann es sich nicht länger leisten, die Hälfte der Bevölkerung vom Zugang zu verantwortlichen Funk- tionen in Forschung und Lehre auszugrenzen, nicht nur, weil wertvolle Begabungsressourcen ungenutzt bleiben; wir blenden auch die spezifischen Erfahrungen von Frauen und damit ihre spezifischen Sichtweisen auf Wissenschaft aus. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21799 (C) (D) (A) (B) Die PDS begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, den Anteil der Professorinnen bis zum Jahr 2005 auf 20 Prozent zu erhöhen. Bis zum Jahr 2005 wird der derzeitige Generationenwechsel in der Hochschullehrerschaft weitgehend abgeschlossen sein. Gleichstellungsmaßnahmen, die erst in fünf Jahren grei- fen, kommen definitiv zu spät. Es ist eine einfache Rechung: Wenn wir den Anteil der Professorinnen von heute 10 Prozent innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent verdoppeln wollen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass bei der Besetzung frei werdender Lehrstühle sehr viel mehr Frauen als 20 Prozent zum Zuge kommen müssen. Jüngste Berechnungen gehen von min- destens 50 Prozent aus. Tatsächlich aber liegt der Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren zurzeit bei nur rund 12 Prozent und ist sogar – wie die Daten der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und For- schungsförderung belegen – rückläufig. Es liegt also auf der Hand: Die Politik muss zu viel wirksameren Maßnahmen greifen als bisher. Wenn ich mir nun aber Ihren Antrag ansehe, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so stelle ich fest, dass Sie sich vor allem auf eines konzentrieren: die Regie- rung lang und breit für ihre bisherige Politik zu loben – für eine Politik, die bisher eben noch keinen Durchbruch ge- schafft hat. Richtig ist: Wir brauchen eine mehrdimensionale Stra- tegie zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Auch im Wissenschaftssystem muss die Politik auf verschie- denen Ebenen gleichzeitig ansetzen. Es geht zum Beispiel um die Berücksichtigung von gleichstellungspolitischen Erfolgen in der leistungsorientierten Mittelverteilung, um die institutionelle Stärkung von Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten, um die Vereinbarkeit von wissen- schaftlicher Arbeit und Familie für Frauen und Männer, um Sonderprogramme mit Fördermaßnahmen speziell für Frauen, um die Neuordnung der Hochschullehrer- laufbahn. Es geht um die gezielte Förderung von Studen- tinnen und Schülerinnen, um die Verankerung von Frau- enforschung und Gender Studies und um die strategische Verankerung gleichstellungspolitischer Ziele nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming. Zu dieser mehrdimensionalen Strategie gehören aber eben auch verbindliche Vorgaben der Politik für die Hoch- schulen und Forschungseinrichtungen. Dies zeigen in alarmierender Weise auch die ersten Rückmeldungen zur Umsetzung des BMBF-Förderprogramms Juniorpro- fessuren. So wird aus der Humboldt-Universität Berlin ge- meldet, dass unter den ersten zwölf Berufungsvorschlägen für Juniorprofessuren nur eine einzige Frau ist. Die Bun- desbildungsministerin muss sich daher schon die Frage gefallen lassen: Warum haben Sie die Vergabe der För- dermittel nicht mit der verbindlichen Auflage versehen, dass die Hochschulen die Hälfte ihrer Juniorprofessuren mit Frauen besetzen müssen? Es kann Sie doch nicht ernstlich überraschen, dass ein freundliches Rundschrei- ben an die Hochschulleitungen nicht ausreicht. Ich frage Sie weiter: Warum gibt es in den Perso- nalbestimmungen des Hochschulrahmengesetzes immer noch keine Vorrangregelung zugunsten des unterreprä- sentierten Geschlechts? Das vom BMBF geförderte Bon- ner Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und For- schung hat einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet. Dennoch haben SPD und Grüne im November 2001 un- seren Änderungsantrag zur 5. HRG-Novelle abgelehnt. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist gut gemeint, zweifellos. Sie können sogar mit einer Unterstützung mei- ner Fraktion für die einzelnen Vorschläge rechnen. Insge- samt wird Ihre Strategie aber der tatsächlichen Heraus- forderung nicht gerecht. Gleichstellungspolitik darf sich zwar nicht in Quoten und Zielvorgaben erschöpfen, aber ohne solche verbindlichen Instrumente bleibt sie eine zahnlose Tigerin. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Antrags: Für eine Verlängerung der Rückwirkungsfrist für die Berufskrankheit Nummer 4111 (Tagesordnungspunkt 18) Wolfgang Grotthaus (SPD):Was verbirgt sich hinter der Berufskrankheit 4111? Es handelt sich um die so ge- nannte Staublunge, wie sie bei Bergleuten des Stein- kohlebergbaus leider viel zu häufig aufgetreten ist. Als Abgeordneter aus dem Ruhrgebiet, selbst im Bergbau ge- lernt, kenne ich die Tragik dieser Erkrankung aus nächs- ter Nähe. Lebendig ist mir eine Erinnerung eines Bürgers aus meiner Heimatstadt Oberhausen, dem ich im persön- lichen Gespräch auseinander legen musste, dass seine Krankheit nicht weniger schlimm und damit auch nicht weniger „wert“ sei als andere; dennoch musste ich ihm auch mitteilen, dass die gesetzliche Regelung für ihn keine Entschädigung vorsehe, da seine Erkrankung vor dem 1. Januar 1993 eingetreten ist. Das ist bitter. Hier sind wir bei der eigentlichen Frage, die die Be- troffenen nicht verstehen, nämlich, wie gerecht bzw. un- gerecht eine Stichtagsregelung ist. Das Bundes- sozialgericht hat dazu eine klare Rechtssprechung vorgelegt und die Regelung 1999 bestätigt. Die Rück- wirkungsklausel sei rechtswirksam und mit dem Gleich- behandlungsgrundsatz vereinbar. Allerdings obliege dem Verordnungsgeber, also der Bundesregierung, eine Be- obachtungspflicht. Der kommt sie auch nach. Ich gehe später noch darauf ein. Liege ausreichendes Zahlenmaterial über die poten- ziellen Versicherungsfälle vor, sei zu prüfen, ob aufgrund der Rückwirkungsklausel „nur einem verhältnismäßig kleinen Kreis der Erkrankten eine Entschädigung zustehe und der weitaus größere Teil von einer Entschädigung ausgeschlossen bleibe“. Dann sei die Regelung aus ver- fassungsrechtlichen Gründen zu ändern. Das hat das BMA im 2001 geprüft. Weder der Bundesminister für Arbeit und Sozialord- nung noch wir von der SPD-Fraktion nehmen das Schick- sal der Kumpel auf die leichte Schulter. Nach der Prüfung im Herbst 2001 ist die Rückwirkungsklausel weiterhin sachgerecht und verfassungsrechtlich unbedenklich. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221800 (C) (D) (A) (B) Seien wir doch einmal ehrlich: Eine Stichtagsregelung ist aus sozialpolitischen Gründen einfach erforderlich. Das System erfordert dies. Den Rückwirkungszeitraum zu verlängern ist – einmal ganz unabhängig von der Kos- tenfrage betrachtet – aus Gründen der Risikozurechnung nicht gerechtfertigt; es würden Feststellungsprobleme aufgeworfen und es zöge eine Präjudizwirkung für andere Berufskrankheiten nach sich. Zum anderen machen wir uns auch deshalb die Ent- scheidung darüber nicht leicht, weil wir den Antrag hier nicht einfach ablehnend beraten, obwohl es genügend Ar- gumente dafür gibt. Wir schlagen vielmehr eine Beratung im Fachausschuss durch die Überweisung vor, um dort er- neut die Argumente zu prüfen. Nach der im Herbst 2001 vorgenommenen Überprü- fung stehen insgesamt 3 686 Anerkennungen 3 966 Ab- lehnungen wegen des Stichtags gegenüber. Der Maßstab des BSG, dass nicht der „weitaus größte Teil der Betroffe- nen“ aufgrund der Rückwirkungsregelung entschädi- gungslos bleibt, ist damit eingehalten. Nennenswerte Ver- änderungen durch noch nicht abgeschlossene Verfahren sind nicht zu erwarten. Die von der FDPaufgeführten Zah- len sind so nicht verwendbar, denn es liegt in der Logik der Anerkennungsverfahren, dass nach erfolgter Anerkennung von Erkrankten bis zum Stichtag die Zahl der Anerken- nungen rückläufig, die der Ablehnungen steigend ist. Dies werden wir aber in aller gebotenen Gewissenhaftigkeit und Ausführlichkeit im Ausschuss beraten können. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, unterstellen Sie uns nicht in diesem sen- siblen, mit Emotionen behafteten Bereich der Entschädi- gungsregelung für erkrankte Kumpel des Bergbaus, wir würden mit der Stichtagsregelung eine „unbillige Härte gegenüber den Bergleuten“ vertreten und damit ihre Auf- bauleistungen der 40er- und 60er-Jahre nicht in angemes- sener Form würdigen. In dem Fall ließe sich nämlich fra- gen, warum Sie im Jahre 1997 die Stichtagsregelung eingeführt und nicht bei der überschaubaren Zahl von Be- troffenen darauf verzichtet haben. Es könnte weiter ge- fragt werden, warum Sie drei Jahre nach dem Regie- rungswechsel das von Ihnen eingeführte Gesetz korrigieren wollen, und man könnte zu dem Schluss kom- men, dass hier wahltaktische Gründe eine Rolle spielen. Diese Debatte wollen wir aber nicht. Sie führt in der Sache nicht weiter. Deshalb lassen Sie uns im Ausschuss in der geboten Ruhe und Sachlichkeit die Dinge bespre- chen und nicht Emotionen, die durchaus berechtigt sind, für vermeintliche wahlstrategische Zwecke benutzen. Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU): Die FDP- Bundestagsfraktion überrascht mit ihrem Antrag „Für eine Verlängerung der Rückwirkungsfrist für die Berufs- krankheit Nummer 4111“. Die Forderung der FDP hat die durch Arbeitseinsatz geschädigten Menschen im Auge und gibt deren Anliegen Vorrang gegenüber den auf die Berufsgenossenschaften zukommenden Kosten. Die FDP aufrichtig sozialpolitisch engagiert: Schon dieser Sach- verhalt empfiehlt die vorgelegte Initiative wohlwollender Aufmerksamkeit. Zustimmung gibt es von uns aber auch in der Sache. Der deutsche Bergbau gehört zu den modernsten seines Faches in der Welt. In unserem Bergbau besteht ein hoch entwickeltes System der Klimatisierung, das man verein- facht wohl als Entlüftung bezeichnen würde. Dies redu- ziert die Explosionsgefahr und beseitigt zum größten Teil die Gefährdung der Atemwege. Die Ursachen für die chronisch obstruktive Emphysembronchitis bei Bergleu- ten liegt in der Vergangenheit. Sie ist nicht auf aktuelle Gesundheitsgefährdungen zurückzuführen. In der Auf- bauphase der Bundesrepublik; in den 40er- bis 60er-Jah- ren waren wir noch nicht so weit. Damals wurde die Ge- sundheit geschädigt, sodass die Bergleute heute unter chronisch obstruktiver Emphysembronchitis leiden. Dass diese Gefährdungen heute praktisch beseitigt sind, ist auch eine der Erfolgsgeschichten der Berufsge- nossenschaften. Sie sorgen nicht nur für die Regulierung von Schäden, sondern investieren in Prävention. Dieses Modell hat sich ausgesprochen bewährt. Für ihre Erfolge bin ich den Berufsgenossenschaften dankbar. Der heutige Standard musste hart erarbeitet werden und dies dauerte seine Zeit. Die chronisch obstruktive Emphysembronchitis ist ein Erbe früherer Zeiten, für das heute die Schadensregulierung der Berufsgenossenschaft eintreten muss. Dem steht der gültige § 6 Abs. 1 der Berufskrank- heiten-Verordnung entgegen. Er regelt die Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 4111, die chronisch obstruktive Emphysembronchitis bei Steinkohlebergbau unter Tage. Die am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Berufs- krankheiten-Verordnung sieht eine auf den 1. Januar 1993 begrenzte Rückwirkung vor. Dies hat zur Folge, dass seit dem 1. Dezember 1997 Erkrankungen, die vor dem Januar 1993 entstanden sind, nicht als Berufskrankheiten aner- kannt werden und die Betroffenen damit nicht als Versi- cherungsfall anerkannt werden. Besonders betroffen sind Bergleute, die in den 40er- bis 60er-Jahren untertage gearbeitet haben. Viele Berg- leute, die an chronisch obstruktiver Emphysembronchitis erkrankt waren, sind inzwischen verstorben. Die Angaben der Bergbau-Berufsgenossenschaft erge- ben folgendes Bild: 3 663 Bergleuten konnte die Berufs- krankheit 4111 nicht anerkannt werden, weil sie vor dem Januar 1993 erkrankt sind und ihr Fall erst nach dem Juli 1997 bearbeitet wurde. 1 102 Bergleute hatten Glück. Auch sie sind bereits vor dem Januar 1993 erkrankt, wur- den aber in der Zeit zwischen Mitte 1996 und Mitte 1997 anerkannt. Damals bestand die Rückwirkungsklausel des aktuellen § 6 Abs. 1 noch nicht. 877 Renten wurden aner- kannt, weil die Erkrankungen erst nach dem Stichtag, 1. Januar 1993, auftraten. Das ist natürlich ungerecht und muss geändert werden. Die gültige Verordnung verhin- dert, dass die Berufsgenossenschaft ihrer Aufgabe der Schadensregulierung nachkommen kann. Deshalb muss der Verordnungsgeber handeln. Was ist das für eine Ungerechtigkeit, wenn der eine Kollege anerkannt wird, weil er das Glück hatte, als einer der ersten Fälle bearbeitet zu werden. Sein Kollege wird nicht anerkannt, weil der das Pech hatte, dass seine Akte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21801 (C) (D) (A) (B) erst Monate später bearbeitet wurde. Das kann man doch niemandem erklären. Der Verordnungsgeber hat diese Konsequenz wohl 1997 nicht erkennen können. Doch Walter Riester regiert bereits seit Ende 1998 im BMA. Er hätte lange genug Zeit gehabt, dies zu ändern. Es ist doch eine Schande für einen SPD-Arbeitsminister, wenn er zur Beseitigung dieses Missstandes erst durch einen Antrag der FDPaufgefordert werden muss. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Der heute zur Debatte stehende Antrag der FDPbe- trifft eine Bevölkerungsgruppe, die beim Aufbau unseres Landes viel geleistet hat. Hierfür möchte ich den Berg- leuten an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank aus- sprechen. Die untertage herrschenden Arbeitsbedingungen im Steinkohlebergbau waren bis in die 60er-Jahre des ver- gangenen Jahrhunderts derart schlecht, dass sie zum Teil zu schweren chronischen Erkrankungen führten. Gesi- cherte wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusam- menhang zwischen den damaligen Arbeitsbedingungen und der Berufskrankheit 4111, der chronisch obstruktiven Emphysembronchitis, liegen erst seit Mitte der 90er-Jahre vor. Aus diesem Grund hat der Verordnungsgeber im Jahre 1997 diese Berufskrankheit in die Berufskrankhei- tenverordnung aufgenommen, übrigens unter Beteiligung der FDP. Dass die FDP im Wahljahr 2002 die Bundesregierung auffordert, die mit der Anerkennung der Berufskrankheit verbundene Rückwirkungsklausel zu überprüfen und zu ändern, ist ihr legitimes Recht. Warum sie in ihrem Antrag nicht alle vorhandenen Erkenntnisse einbezieht und auch zur Kostenfrage keinerlei Stellung nimmt, muss sie sich aber fragen lassen. Das Bundessozialgericht hat zwar festgestellt, dass dem Verordnungsgeber eine Beobachtungspflicht obliegt. Es hat aber auch die Rückwirkungsklausel als rechtswirk- sam und für mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ver- einbar befunden. Der Beobachtungspflicht ist die Bundesregierung im Jahr 2001 nachgekommen. So standen zum 31. Juli 2001 3 686 Anerkennungen der Berufskrankheit 3 966 Ableh- nungen gegenüber. Eine gravierende Änderung des Ver- hältnisses ist nicht mehr zu erwarten, da bis zum Sommer vergangenen Jahres nur noch 15 Prozent der eingegange- nen Anträge nicht beschieden waren. Eine von der FDP geforderte uneingeschränkte Rück- wirkung wäre aus vielfältigen Gründen nicht vertretbar. Allein die Sachverhaltsaufklärung und die Ursachenfest- stellung würde die Antragsteller und Versicherungsträger vor kaum lösbare Probleme stellen. Der entstehende Ver- waltungsaufwand würde in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stehen. Abgesehen davon stehen der entsprechenden Berufsgenossenschaft die erforderlichen Kapazitäten nicht zur Verfügung. Auch eine Sonderbehandlung der Berufskrankheit 4111 würde durch ihre präjustizierende Wirkung erhebli- che negative Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft der Arbeitgeber haben. Außerdem entspricht die getrof- fene Rückwirkungsklausel den üblichen Regelungen bei der Aufnahme neuer Erkrankungen in die Berufskrank- heitenverordnung, die als Stichtag das Datum der letzten Anpassung der Verordnung vorsieht. Von Willkürlichkeit, wie im FDP-Antrag behauptet, kann also keine Rede sein. Ich möchte nicht unterstellen, dass die CDU/CSU- FDP- Koalition in diesem Fall 1997 willkürlich gehandelt hat. Selbstverständlich liegt uns weiterhin die Situation der an der Berufskrankheit 4111 Erkrankten am Herzen. Wir werden zu gegebener Zeit unserer Beobachtungspflicht erneut nachkommen. Die Bergleute sind bei uns gut auf- gehoben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird diesen of- fensichtlich aus wahltaktischen Gründen eingebrachten Antrag ablehnen. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Die FDP-Bundestags- fraktion möchte mit diesem Antrag zur Lösung eines wich- tigen sozialpolitischen Problems beitragen, das besonders in Nordrhein-Westfalen eine große Rolle spielt: Seit dem 1. Dezember 1997 ist zwar die chronische obstruktive Bron- chitis und/oder ein Lungenemphysem bei Bergleuten als Folge langjähriger Untertagearbeit unter Einwirkung von Feinstäuben als Berufskrankheit in die Berufskrankheiten- verordnung aufgenommen. Aber durch eine auf den 1. Ja- nuar 1993 bezogene Rückwirkungsregelung – § 6 Abs. 1 der Berufskrankheitenverordnung – werden vor dem 1. Ja- nuar bereits nachgewiesene Erkrankungen nicht als Be- rufskrankheit anerkannt. Sie sind somit auch kein Versi- cherungsfall. Das betrifft die Mehrzahl der Bergleute, deren Untertagearbeit mit den Zechenschließungen seit den 60er- Jahren beendet wurde. Langsam über viele Jahre stetig fortschreitende Ge- webszerstörungen der Lungen mit Verminderung der At- mungsfunktion haben zunehmend die Lebensqualität von Erkrankten eingeschränkt und nicht selten zum Tode ge- führt. Im Ergebnis sind also Bergleute, die vor dem Stich- tag 1. Januar 1993 nachweislich an der Berufskrankheit litten, durch diese Rückwirkung von einer Entschädigung ausgeschlossen, im Todesfall auch die Hinterbliebenen. Für die FDP stelle ich fest: Das ist eine unbillige Härte gegenüber den Bergleuten, die in den 40er- bis 60er-Jah- ren maßgeblich am Wiederaufbau unseres Landes mitge- wirkt haben. Besonders bedenklich erscheint auch, die Versorgungsansprüche der Witwen dieser Bergleute nicht anzuerkennen. Schließlich hat auch das Bundessozialge- richt am 30. September 1999 dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgegeben, seine einschrän- kende Rückwirkungsklausel zu überprüfen. Das Gericht sieht darin eine Ungleichbehandlung von bei ihrer Be- rufsausübung durch Feinstäube Erkrankten. Die gesundheitliche Gefährdung durch Feinstäube im Untertage-Steinkohlenbergbau liegt, vom heutigen Zeit- punkt aus betrachtet, nicht in der Zukunft, sondern in der Vergangenheit. Die Rückwirkungsregelung widerspricht daher dem Ziel, das mit der Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 4111 in die Berufskrankheitenverordnung bezweckt Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221802 (C) (D) (A) (B) wurde. Wir wollen diese Rückwirkungsklausel des § 6 Abs. 2 der Berufskrankheitenverordnung aufheben oder die Rückwirkungszeit – um etwa 25 bis 30 Jahre! – deut- lich verlängern. Damit würden nicht nur die für die be- troffenen Feinstaub-Opfer unverständlichen Ungleichbe- handlungen beseitigt, sondern auch die Bedenken des Bundessozialgerichts im Hinblick auf den Gleichheits- grundsatz des Grundgesetzes gegenstandslos. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, dem Arzt Dr. Karl Heinz Bonmann aus Oberhausen für sein Engagement in dieser Sache zu danken. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Pia Maier (PDS): Manche Dinge erstaunen mich hier wirklich noch: Da wird die Staublunge als Berufskrank- heit Nr. 4111 anerkannt. Aber nur für die, die erst nach dem 1. Januar 1993 erkrankten. Warum nur? Die Staub- lunge gehört vor allem in die Zeiten des Steinkohleberg- baus. Bergleute atmeten in den Bergwerken viel mehr Staub ein als übertage üblich. Dieser Staub führt zu bron- chialen Erkrankungen, die schließlich chronisch werden und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Der Zusammen- hang zwischen Staubbelastung der Luft am Arbeitsplatz und Schäden der Lunge ist nachgewiesen und die Berufs- krankheit entsprechend definiert. Der Steinkohlebergbau ist in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Das Ruhrgebiet hat einen enormen Strukturwandel hinter sich, an die streikenden Bergleute, die nicht auf die Straße gesetzt werden wollten, können sich viele noch erinnern. Und alle wissen auch, dass die Zahl der Beschäftigten im Bergbau in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Berufskrankheiten, die mit dem Steinkohleabbau zusammenhängen, müssen also notwen- digerweise auch seltener vorkommen. Die Gesundheits- vorsorge hat vermutlich weiter dazu beigetragen, dass Be- rufskrankheiten wie die Staublunge eher seltener werden. Aber was sieht die Berufskrankheiten-Verordnung vor? Nur wer schon vor dem Stichtag 1. Januar 1993 nach- weisbar an einer chronischen obstruktiven Emphysem- bronchitis – kurz eben Staublunge – erkrankt war, be- kommt auch eine Entschädigung. Die anderen Fälle gehen leer aus. Im Antrag der FDP ist von 3 663 Fällen die Rede, die wegen der begrenzten Rückwirkung abge- lehnt wurden. Ja, da kann ich doch nicht anders, als der FDP zustim- men. Diese Regelung ist unlogisch, unnötig und den Be- troffenen nicht zu erklären. Die Lösung kann nur darin be- stehen, die Frist deutlich zu verlängern. So weit zu verlängern, dass alle ehemaligen Bergleute, die an Staub- lunge erkranken auch eine Entschädigung erhalten. Ge- rade bei Atemwegserkrankungen zeigen sich die Auswir- kungen ja erst spät. Zunächst ist da nur die Bronchitis, die sich dann mit der Zeit auf die Lunge auswirkt. Und diese Beeinträchtigung der Lungenfunktion ist ausschlagge- bend für die geringere Lebensqualität und die gesunkene Lebenserwartung der Betroffenen. Eine Entschädigung ist dabei das mindeste, denn ihre Gesundheit bekommen die Betroffenen damit auch nicht zurück. Die schwere Arbeit untertage hat eine Krankheit bewirkt, und es ist beschämend, dass ein willkürlich fest- gelegter Stichtag die erkrankten Bergleute um die Zahlung von Entschädigung bringt. Einen vernünftigen Grund dafür kann ich jedenfalls nicht erkennen. Deswegen, auch wenn es selten vorkommt: Die PDS-Fraktion unterstützt den FDP-Antrag für eine Verlängerung der Rückwir- kungsfrist für die Berufskrankheit Nummer 4111. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts: Soziale Arbeit stärken – Alternativen zum Zivildienst entwickeln (Tagesordnungspunkt 19) Dieter Dzewas (SPD): „Soziale Arbeit stärken – Al- ternativen zum Zivildienst entwickeln!“, das klingt gut und beides haben wir bereits getan. Es wundert doch sehr, dass die PDS-Fraktion trotz eingehender Beratungen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch nicht zur Kenntnis genommen hat, dass ihre Forderungen zu einem großen Teil erfüllt sind. Der Antrag ist also schlicht überflüssig. Die Bundesregierung stärkt soziale Arbeit nachhaltig. Sie stärkt sie durch Qualifizierungsmaßnahmen über das Job-Aqtiv-Gesetz, das wir kürzlich hier im Hause verab- schiedet haben, und im Rahmen von JUMP findet auch eine Grundqualifizierung in vielen sozialen Bereichen statt. Ombudsstellen im Zivildienstbereich werden nicht benötigt und sind auch von allen Seiten unerwünscht. Das würde zum einen die Selbstverantwortung und Selbst- steuerung der Verbände untergraben und diesen zum an- deren zusätzliche Institutionen und erhöhten Verwal- tungsaufwand aufbürden. Die PDS fordert in ihrem Antrag, den Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst zu erhalten. Natürlich ma- chen wir das. Das Bundeskabinett hat zur Reform der Bundeswehr bereits vor einiger Zeit klargestellt, dass der Zivildienst erhalten bleibt, ebenso wie die Wehrpflicht auch weiter läuft. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im November vergangenen Jahres eines Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir Alternativen zum Zi- vildienst stärken. Unser Entwurf zur Änderung des FSJ- Förderungsgesetzes beinhaltet im neu geschaffenen § 14 c des Zivildienstgesetzes gerade die Möglichkeit für aner- kannte Kriegsdienstverweigerer, im Rahmen eines frei- willigen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres eine völlig andere Art Dienst als den Zivildienst abzuleis- ten. Anschließend können sich die Dienstpflichtigen ihre für die Allgemeinheit geleistete Zeit als Pflichtdienst an- rechnen lassen. Wir machen das freiwillige soziale Jahr noch attrakti- ver. Durch die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten kön- nen Freiwillige nun noch mehr als bisher ihren Neigungen folgen. Engagement ist nun möglich in den klassischen Bereichen wie sozialen Diensten, dem Gesundheits- und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21803 (C) (D) (A) (B) Pflegebereich, aber auch in neuen Feldern wie Kultur, Sport, Denkmalpflege und Jugendhilfe. Gerade hier sehen viele junge Männer und Frauen eine Alternative zum klas- sischen FSJ. Konkret heißt das: Ein junger Mann kann seinen Zivil- dienst künftig auch im Sportbereich im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres, oder im Umweltbereich, im Rahmen eines freiwilligen ökologischen Jahres, absolvie- ren. Das sind Schritte für eine moderne und zukunfts- orientierte Konversion des Zivildienstes. Voraussetzung bei Kriegsdienstverweigerern ist allerdings, dass sie sich mindestens zwei Monate länger verpflichten, als sie das im Zivildienst hätten machen müssen. Das heißt, mindes- tens zwölf Monate Dienst in den freiwilligen Jahren, höchstens aber 18 Monate. Attraktivität gewinnen die Freiwilligendienste zudem durch eine zeitliche Flexibili- sierung. Wir haben erkannt, dass mehr als 90 Prozent der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer an einem freiwilligen so- zialen oder freiwilligen ökologischen Jahr mit dieser Zeit sehr zufrieden waren. Diese Zufriedenheit gilt es auch auf den Zivildienstbereich zu übertragen. Mit unserem Gesetzentwurf bewirken wir einen weite- ren Ausbau der Freiwilligendienste im In- und Ausland. Im Auslandsbereich weiten wir sie auf das außereuropä- ische Ausland aus. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich seit 1993 um etwa 70 Prozent erhöht und die Nachfrage nach Plätzen übersteigt zur Zeit deut- lich das Angebot. Die hohe Nachfrage zeigt eindeutig, dass sich junge Menschen engagieren wollen und für ihre Gesellschaft einen freiwilligen Dienst leisten möchten. Dieses Engagement sollten wir unterstützen. Es wird allerdings keine Engpässe bei der Besetzung freier Plätze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer im FSJ oder FÖJ geben. Im Gegenteil: Für „Zivis“ in den Freiwilligendiensten sollen zusätzliche Stellen geschaf- fen werden. Wir wollen die Dienste dort klar und eindeu- tig unterstützen, wo die Nachfrage am größten ist. Denn eines ist vollkommen klar: Wo junge Menschen mit Spaß und Engagement bei der Sache sind – sei es im sozialen Bereich, der Denkmalpflege, im Sport oder beim Um- weltschutz –, ist jeder Euro gut angelegt. Hier erzielen alle Beteiligten die besten Ergebnisse. Mit einem hat die PDS-Fraktion allerdings Recht – und dies möchte ich hier ausdrücklich unterstreichen –: Die Leistungen der Zivildienstleistenden verdienen hohe An- erkennung. Vor allem diejenigen, die in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung, ISB, tätig sind, sind viel- fältigen Anforderungen ausgesetzt. Große psychische und physische Belastungen sind mit dieser Arbeit verbunden. Einige junge Menschen sind diesen Herausforderun- gen allerdings gewachsen – andere nicht. Wir wollen ver- hindern, dass junge Männern im Rahmen ihres Zivildiens- tes Erfahrungen machen müssen, die sie an den Rand ihrer physischen und psychischen Fähigkeiten bringen. Sie sol- len selbst einschätzen, wozu sie in der Lage sind. Unser Konzept der wahlweisen Absolvierung von Zivildienst, FSJ oder FÖJ setzt genau hier an. Neben der bestehenden Ableistung des Zivildienstes im Ausland eröffnen wir Kriegsdienstverweigerern zu- künftig, ihr FSJ oder FÖJ im europäischen und außer- europäischen Ausland zu absolvieren. Die Beteiligung von Jugendlichen vor allem an grenzüberschreitenden Freiwilligendiensten trägt in enormem Maße zur künfti- gen persönlichen wie beruflichen Entwicklung bei. Sie fördert die Herausbildung sozialer Fähigkeiten und eine ausgewogene Integration in die Gesellschaft. Kurz: Grenzüberschreitende Freiwillige sind engagiert im öf- fentlichen Leben. Noch ein Wort zum FSJ-Förderungsänderungsgesetz: Wir prüfen auch, wie wir die Rahmenbedingungen für länger andauernde Freiwilligendienste vor allem im euro- päischen und nichteuropäischen Ausland und für auslän- dische Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Deutschland verbessern können. Das bedeutet auch, dass wir vor der Einbringung eines eigenständigen Freiwilligengesetzes die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ genau analysieren und berücksichtigen werden. Sie sehen, unser Gesetzentwurf zur Änderung des FSJ- Förderungsgesetzes geht bedeutend weiter als der Antrag der PDS-Fraktion. Er verbessert die Attraktivität der Frei- willigendienste und erweitert zudem die Möglichkeiten für den Zivildienst. Dagegen war der Antrag der PDS be- reits zur Bundestagsdebatte im Juli 2000 überholt, heute ist er es allemal. Marlene Rupprecht (SPD): Es ist schon erstaunlich, wie ein positiv klingender Antrag, ich spreche hier von dem Vorschlag der PDS-Kollegen „Soziale Arbeit stärken – Alternativen zum Zivildienst entwickeln“ bei genaue- rem Hinsehen sich als Antrag für die Neugestaltung des Staates herausstellt. Er ignoriert, dass die Bundesrepublik Deutschland ein föderativer Staat ist, mit gewachsenen sozialen Strukturen und Zuständigkeiten. Man könnte jetzt spekulieren, ob es mangelnde Kenntnis der Gege- benheiten oder das Verhaftetsein in vergangenen Struktu- ren eines zentralistisch geführten Staates ist. Nun zu den einzelnen Forderungen des Antrages: Sie fordern die Einrichtung einer Ombudsstelle Zivildienst, die damit Aufgaben der Pflegeversicherung, des Zivil- dienstes und des Rehabilitationsrechtes wahrnehmen müsste. Sie würden erstens damit in das Selbstverwal- tungsrecht der Träger und Verbände eingreifen, zweitens dem Zivildienst Aufgaben zuordnen, für die er laut Grundgesetz nicht zuständig ist, und nebenbei gesagt, un- terstellen Sie uns, dass wir den Zivildienst abschaffen wollen. Drittens ignorieren Sie, dass der Bundestag 2001 das Sozialgesetzbuch IX verabschiedet hat, dessen Kern- stück die Einrichtung von Servicestellen für die Beratung von Betroffenen und Angehörigen ist. Die PDS-Fraktion hat als einzige Fraktion diesem Antrag nicht zugestimmt. Obwohl wir mit diesem Gesetz auch das Recht auf ein persönliches Budget und die Assistenz beschlossen – übrigens sind dies Punkte, die sie in ihrem Antrag for- dern – haben sie sich der Stimme enthalten. Sie wollen eine Kommission der sozialen Arbeit ein- richten. Auch das hört sich erst einmal gut an. In Wirk- lichkeit wollen Sie, dass der Staat alle sozialen Aufgaben Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221804 (C) (D) (A) (B) von der Kinderbetreuung über die Jugendhilfe, die Alten- hilfe und den Behinderten- und Schwerbehindertenbe- reich aus öffentlichen Geldern bezahlt. Sie legen aber nicht dar, woher das dafür benötigte Geld kommen soll. Und Sie ignorieren völlig, dass Jugendhilfe und Kinder- betreuung kommunale Aufgaben sind und die Kommunen sich bestimmt nicht von einer Zentralstelle, die für alles zuständig ist – in Bayern würde man sagen: einer „eierle- genden Wollmilchsau“ –, in ihre Kompetenzen pfuschen lassen. In anderen Bereichen sind Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherer oder auch Sozialhilfeträger zuständig, die alle unterschiedlich finanziert werden und die Sie alle über einen Kamm scheren. Ich stimme Ihnen zu, dass für viele Betroffene die Viel- falt der Hilfeangebote verwirrend ist. Dem ist aber nicht mit einer über allem schwebenden zentralistischen Mam- mutbehörde beizukommen. Vielmehr muss die Beratung vor Ort, direkt bei den Betroffenen sein. Dies erreichen wir mit der Einrichtung der Servicestellen in jedem Land- kreis und in jeder kreisfreien Stadt. Die Qualifizierung junger Menschen für soziale Berufe wird durch die Umsetzung unseres Job-Aqtiv-Gesetzes erreicht. Hier wird gezielt auch im sozialen Bereich ge- schult. Kolleginnen und Kollegen von der PDS-Fraktion, Sie fordern mit einem Satz auch noch gleich den Ausbau der Freiwilligendienste. Wir stellen ihrem recht lässig dahin- gestellten Antrag einen fundierten Reformvorschlag für die Freiwilligendienste entgegen – fundiert deshalb, weil er die gewachsenen Strukturen im Bereich der Freiwilli- gendienste berücksichtigt und gleichzeitig modernen Er- fordernissen entspricht. Wir erweitern die Einsatzfelder für die jungen Menschen, und die ausländischen Einsatz- gebiete werden auf das außereuropäische Ausland ausge- dehnt. Die bisherige Altersregelung entfällt. Es können nun auch Jugendliche nach Vollendung der Vollzeitschul- pflicht ihren Freiwilligendienst absolvieren. Sie werden auf ihre Aufgaben gut vorbereitet und während des Diens- tes pädagogisch begleitet und sozialversicherungsrecht- lich abgesichert. Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer besteht die Möglichkeit, ihren Zivildienst als Freiwilli- gendienst abzuleisten. Dabei wird durch eine Verordnung dafür Sorge getragen, dass bisherige Freiwilligenplätze für Mädchen nicht etwa durch Zivildienstplätze ersetzt werden. Wenn Ihre Forderungen nach Ausweitung der Freiwil- ligendienste und einer Reform des Zivildienstes ernst ge- meint sind, können Sie unserem Antrag zur Reform des FSJ/FÖJ, der in Bälde in diesem Hause in zweiter und dritter Lesung beraten wird, zustimmen. Es ist schwierig und oft mühselig, realistische, um- setzbare Anträge ins Parlament einzubringen, aber es ist sehr viel ehrlicher, als populistische Lösungen anzubie- ten, so wie Sie das in Ihrem Antrag tun. Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Sagen wir zum Be- ginn und ausnahmsweise einmal etwas Positives über ei- nen Antrag der PDS. Die Feststellung, der Zivildienst habe sich über die Jahrzehnte zu einer wichtigen Säule im Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland ent- wickelt, ist richtig und diese Debatte heute ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch Anlass, den Zivil- dienstleistenden in Deutschland ein Wort des Dankes und der Anerkennung für ihre Arbeit zu sagen. Richtig ist da- neben auch die Feststellung im PDS-Antrag, dass die durch Rot-Grün beispielweise im so genannten Haus- haltssanierungsgesetz vorgenommenen Kürzungen nega- tive Folgen im Zivildienst nach sich gezogen haben. Das war's dann aber auch schon mit den Gemeinsam- keiten, denn die Folgerungen, die die PDS aus den eben beschriebenen Umständen zieht, sind für die Union in keinster Weise akzeptabel. Erstens. Die PDS geht, wie im Übrigen auch Bünd- nis 90/Die Grünen (auf diesen kleinen interkoalitionären Unterschied sei an dieser Stelle auch nochmals hinge- wiesen) davon aus, dass die allgemeine Wehrpflicht ab- geschafft werden sollte. Diese Auffassung teilt die CDU/ CSU nicht. Zweitens. Seit Monaten diskutieren wir in diesem Ho- hen Hause darüber (wenn auch je nach Fraktions- zugehörigkeit mit unterschiedlicher Intensität), wie die Kräfte des Arbeitsmarkts entfesselt werden können und wie die Staatsquote gesenkt werden könnte. Mitten hinein in diese Diskussion präsentiert uns die PDS einen Antrag, der einen breiten öffentlich geförderten Beschäftigungs- sektor zum Ziel hat. Da fragt man sich schon, ob die PDS tatsächlich aus ihrer reichen Vergangenheit etwas gelernt hat. Wir brauchen nicht mehr Staat, sondern weniger Staat. Von den Kosten dieses öffentlich geförderten Be- schäftigungssektors wollen wir in diesem Zusammenhang einmal gar nicht reden! Lassen Sie mich diese Debatte aber auch dazu nutzen, die Bundesregierung einmal mehr daran zu erinnern, dass sie nach wie vor in der Pflicht steht, ihre Zukunftsplanun- gen bei Wehrpflicht und Zivildienst aufeinander abzu- stimmen. Von Planungssicherheit bei den Einsatzstellen kann längst keine Rede mehr sein, und nicht wenige Be- schäftigungsstellen diskutieren längst die Frage, ob die Bereitstellung von Zivildienststellen denn überhaupt noch einen Sinn macht – und dies sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. Nehmen Sie nur einmal exemplarisch den einzigarti- gen Geniestreich, den Dienst in Abschnitten ableisten zu können. Wir haben diese Regelung bei der Wehrpflicht kritisiert; die Bundesregierung blieb beratungsresistent. Wir haben diese Regelung beim Zivildienst kritisiert; die Bundesregierung blieb beratungsresistent. Nun findet sich diese seltsame Regelung auch im Entwurf des Frei- willigengesetzes, über das wir am Mittwoch eine öffent- liche Anhörung hatten. Dieses Mal findet sich unsere Kri- tik ausnahmslos im Tenor mit der Auffassung der Sachverständigen. Vielleicht markiert dies ja doch noch den Punkt, an dem Sie lernfähig werden. Dass eine Re- gierung ihrer Opposition nicht glaubt, dafür mag man ja noch Verständnis haben. Aber dass man sich gegen den versammelten Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis stellt, das ist dann doch eine etwas seltsame Form von in- tellektueller Kontinuität. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21805 (C) (D) (A) (B) Lassen Sie mich zum Schluss mit einer Bemerkung auf die Ausschussberatungen zurückkommen; insbesondere auf das, was von sozialdemokratischer Seite dort vorge- tragen wurde. Da wurde doch allen Ernstes das so ge- nannte Job-Aqtiv-Gesetz als Instrument genannt, mit dem Umschulungen und andere Maßnahmen der Arbeitsver- waltung ermöglicht würden. Nach all dem, was wir in den letzten Tagen aus der Bundesanstalt für Arbeit gehört haben oder besser: hören mussten, klingt diese Bemer- kung aus der Ausschussberatung ja fast schon grotesk. Ich denke, die Vertreterinnen und Vertreter von Rot-Grün se- hen das inzwischen auch so! Ich fasse zusammen: Die Bundesregierung hat durch ihre unkoordinierte Vorgehensweise bei den Reformen von Wehrpflicht und Zivildienst einen Beitrag dazu ge- leistet, dass das die Regierungsarbeit prägende Chaos- prinzip nun auch noch an dieser Stelle deutlich wird. Die PDS will dem abhelfen, indem sie eine Lösung aus der so- zialistischen Mottenkiste präsentiert. Wir wollen weder das eine noch das andere; deshalb lehnen wir den Antrag der PDS ab! Christian Simmert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zivildienstkonversion ist für meine Fraktion nach wie vor ein wichtiges Thema. Solange die Entscheidung be- züglich der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht noch nicht getroffen ist, können sich Veränderungen bei der Kriegsdienstverweigerung jedoch nur abbilden, wenn sie angelehnt sind an die Strukturen der Wehrpflicht. Den- noch ist für uns absehbar, dass die Wehrpflicht fällt. Das bedeutet für den Zivildienst schon jetzt einen stetigen Aufwuchs an Konversion. Ein Beitrag dazu ist die Verkürzung der Dienstzeit, aber auch die Novellierung des FSJ und FÖJ-Gesetzes. Um darüber hinaus die „arbeitsmarktpolitische Neutra- lität“ des Zivildienstes sicherzustellen, ist aus unserer Sicht die Verkürzung der Zivildienstzeit in dieser Legis- latur von 13 auf elf und jetzt auf zehn Monate ebenfalls notwendig. Aus Sicht meiner Fraktion merke ich an die- ser Stelle jedoch nicht nur obligatorisch an, dass wir wei- terhin eine Angleichung der Dienstzeiten wollen. Nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen den Zivildienstleistenden gegenüber waren und sind diese Maßnahmen notwendig. Natürlich bedeutet dies für die Einsatzbereiche eine schrittweise Umstellung. Schrittweise deshalb, weil es bei den wichtigen Leistungen, die die Zivildienstleistenden erbringen, keine Brüche geben darf. Expertenberechnun- gen belegen längst, dass drei Zivildienstleistende die Arbeit von zwei hauptamtlichen Kräften verrichten könn- ten. Die Einstellung von Pflegekräften ist volkswirt- schaftlich gesehen demnach sogar günstiger als die Be- schäftigung von Zivildienstleistenden. Dennoch braucht die Konversion des Zivildienstes Zeit. Sie alle wissen, wie politische Prozesse funktionieren. Abgesehen vom Ausbildungsprogramm der Bundes- länder zum Beruf der „Sozialassistenten“, die die Arbeit von Zivildienstleistenden übernehmen können, bietet so- wohl das Job-Aqtiv-Gesetz als auch die Novelle zum Meister-BAföG Ansatzpunkte, die in die Diskussion ein- bezogen werden müssen. Diese Perspektiven kommen in Ihrem Antrag eindeutig zu kurz. Auch andere Passagen gehen streckenweise am Thema vorbei. Natürlich muss die Pflege im Gesundheitswesen sichergestellt werden. Aber dazu bedarf es sicherlich we- sentlich mehr als einer vorausschauenden Entwicklung von Alternativen zum Zivildienst. Unserer Meinung nach besteht in diesem Bereich Reformbedarf, der beispiels- weise nicht durch eine Beschwerdestelle, wie die PDS sie vorschlägt, befriedigt wird. Insgesamt setzten Bündnis 90/Die Grünen auf die För- derung von Engagement statt Verpflichtung zum Zwangs- dienst. Und diesen Weg verfolgen wir auch in der Koalition. Am Ende bleibt mir aus den genannten Gründen nur Ih- nen zu empfehlen, der Haltung des Ausschusses zu folgen und bei der Ablehnung des PDS-Antrages zu bleiben. Ina Lenke (FDP): Der Zivildienst leistet einen wich- tigen Beitrag für die sozialen Dienste in unserer Gesell- schaft. Wie der Antrag der PDS aus den Jahr 2000 be- schreibt, leisten Zivildienstleistende in vielen sozialen Einrichtungen wertvolle Arbeit. Beschlüsse der Bundes- regierung zur Wehrpflicht und die Kürzungen beim Zivil- dienst in den Haushalten des Familienministeriums der letzten Jahre zeigen deutlich auf, dass Einsparungen fast ausschließlich zulasten des Zivildienstes gegangen sind, zum Beispiel durch geringere Beitragszahlungen an die Rentenversicherung. Jetzt geht die Legislaturperiode zu Ende und die Re- gierung hat es bis heute versäumt, ein umfassendes Kon- zept als Ersatz für den zeitlich immer mehr eingeschränk- ten Zivildienst und auch für „die Zeit danach“, wenn die Wehrpflicht fällt und die Bundeswehr in eine Berufsar- mee umgewandelt wird, vorzulegen. Dies ist ein eklatan- tes Versäumnis dieser Regierung. Hier wird politisches Nichtstun für unsere Gesellschaft, gerade für Ältere, Kranke und Behinderte, schlimme Folgen haben. Ich habe immer wieder die Regierung durch Anfragen und Diskussionen in unserem Ausschuss zum Handeln aufgefordert. Passiert ist nichts. Auf den letzten Metern haben Sie von Rot-Grün einen „Mini-Antrag“ zum FSJ und FÖJ vorgelegt, der konzeptionell misslungen ist. Das hat die Anhörung am Dienstag im Bundestag gezeigt. Sie haben kein umfassendes Konzept für die vielen jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen. Der niedersächsische Innenminister Bartling, der Ihrer Partei, der SPD, angehört, holt jedes Jahr wieder den Pflichtdienst für junge Männer und Frauen aus der Mot- tenkiste. Sie sind sich noch nicht einmal über Ihre eigene parteipolitische Richtung einig. Die FDP hat im Dezember letzten Jahres einen eige- nen Antrag „Deutschland braucht gesetzliche Rahmen- bedingungen für einen allgemeinen Freiwilligendienst“ dem Parlament vorgelegt, der in dieser Woche bereits Ge- genstand der Anhörung des Ausschusses für Familie, Frauen, Senioren und Jugend war. Die FDPwill, dass un- ter anderem rechtliche Grundlagen für einen allgemeinen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221806 (C) (D) (A) (B) Freiwilligendienst für Menschen in Deutschland geschaf- fen werden, der Aufbau der Kooperation gemeinnütziger Dienste zwischen der Europäischen Union, der EFTAund den Beitrittsländern sowie ausgewählte Drittländer unter- stützt und rechtliche sowie institutionelle Hindernisse ab- gebaut werden. Der Antrag der PDS fordert den Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors. Das lehnt die FDP ab, zumal unsere Forderungen zu Freiwilligendiensten dem Parlament vorliegen. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 772. Sitzung am 1. Februar 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – GesetzzurNeuregelungdesRechtsdesNaturschutzes und derLandschaftspflege und zurAnpassung ande- rerRechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) – Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseu- chengesetzes – Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernener- gienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elek- trizität – Gesetz zur Aufhebung der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt (Ermäßigungssatz- Aufhebungsgesetz Berlin – KostGErmaufhGBln) – Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes – Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelaus- gaben-Begrenzungsgesetz – AABG) Der Bundesrat hat in seiner 772. Sitzung am 1. Februar 2002 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz gemäß Ar- tikel 84 Abs. 1 nicht zuzustimmen: – Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fall- pauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauscha- lengesetz – FPG) Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 14. Februar 2002 mitgeteilt, dass sie den Antrag Sachge- rechter Schutz der Rechte für Software auf Drucksache 14/4384 zurückgezogen hat. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung so- wie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale (Jah- resabrüstungsbericht 2000) – Drucksache 14/5986 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO über die Frühjahrstagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO vom 26. bis 30. Mai 2000 in Buda- pest, Ungarn – Drucksachen 14/6933, 14/7413 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesre- gierung – Drucksache 14/6300 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2000 – Drucksachen 14/6905, 14/7195 Nr. 1.1 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56 a der Ge- schäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Stand und Perspektiven der geneti- schen Diagnostik“ – Drucksache 14/4656 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Finanzausschuss Drucksache 14/7700 Nr. 2.3 Drucksache 14/7700 Nr. 2.54 Drucksache 14/7129 Nr. 2.31 Drucksache 14/7129 Nr. 2.47 Drucksache 14/7129 Nr. 2.65 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6508 Nr. 2.4 Drucksache 14/7708 Nr. 2.25 Drucksache 14/7708 Nr. 2.28 Drucksache 14/7708 Nr. 2.32 Drucksache 14/7883 Nr. 1.3 Drucksache 14/7883 Nr. 1.4 Drucksache 14/7883 Nr. 1.5 Drucksache 14/7883 Nr. 1.6 Drucksache 14/7883 Nr. 2.3 Drucksache 14/7883 Nr. 2.4 Drucksache 14/7883 Nr. 2.20 Drucksache 14/7883 Nr. 2.27 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/7129 Nr. 2.13 Drucksache 14/7129 Nr. 2.58 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 2002 21807 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/7197 Nr. 2.15 Drucksache 14/7197 Nr. 2.30 Drucksache 14/7409 Nr. 2.16 Drucksache 14/7409 Nr. 2.18 Drucksache 14/7409 Nr. 2.28 Drucksache 14/7522 Nr. 2.2 Drucksache 14/7522 Nr. 2.4 Drucksache 14/7522 Nr. 2.8 Drucksache 14/7522 Nr. 2.10 Drucksache 14/7522 Nr. 2.17 Drucksache 14/7708 Nr. 2.3 Drucksache 14/7708 Nr. 2.17 Drucksache 14/7708 Nr. 2.18 Drucksache 14/7708 Nr. 2.19 Drucksache 14/7708 Nr. 2.29 Drucksache 14/7708 Nr. 2.33 Drucksache 14/7708 Nr. 2.35 Drucksache 14/7883 Nr. 2.10 Drucksache 14/7883 Nr. 2.30 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/7000 Nr. 2.2 Drucksache 14/7000 Nr. 2.15 Drucksache 14/7883 Nr. 1.1 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/7883 Nr. 2.21 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Februar 200221808 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ruprecht Polenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Als Frau Beer vorhin zum
    Rednerpult ging, habe ich mich gefragt, wie es wohl wäre,
    wenn sie eine ihrer Reden von 1995 oder 1996 zum glei-
    chen Thema halten würde.


    (Dr. Werner Hoyer [FDP]: Das hat Frau Lippmann übernommen! – Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie gerade von der PDS gehört!)


    – Das hat Frau Lippmann übernommen. Insofern bin ich
    doch noch auf meine Kosten gekommen.


    (Heidi Lippmann [PDS]: Das war meine eigene Rede!)


    – Aber die Argumente waren ziemlich gleich.
    SPD und Grüne wollen den Eindruck erwecken – auch

    Frau Beer hat das heute wieder versucht –, als gäbe es seit
    1998 eine grundsätzlich andere Rüstungsexportpolitik.
    Den Eindruck müssen Sie erwecken, weil Sie die Vorgän-
    gerregierung kritisiert haben – das sind die Debatten von
    damals gewesen –, sie habe Waffen „auf Teufel komm
    raus“ und gleichsam „ohne Rücksicht auf Verluste“ ex-
    portiert. Wenn man dies in den alten Debatten nachliest,
    dann findet man die Zitate von dem Tod, der ein Meister
    aus Deutschland sei, und Ihre Vorwürfe von damals, in de-
    nen man auch illegale Exporte der alten Bundesregierung
    zur Last gelegt hat.


    (Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen gab es Rücktritte!)


    Was hatten Sie den Wählern 1998 versprochen, Frau
    Beer? In Ihrem Programm heißt es wörtlich:

    Wir wollen Rüstungsexporte außerhalb der EU, der
    USA und Kanadas unterbinden und ihre Subventio-
    nierung beenden.

    Die SPD hat in ihrem Programm geschrieben:
    Unser Ziel ist es, den Export von Waffen und Rüs-
    tungsgütern zu verhindern.

    Gemessen an diesen Vorgaben und an Ihren eigenen Zie-
    len ist die rot-grüne Rüstungsexportpolitik zweifellos ge-
    scheitert. Das ist nicht meine Feststellung, sondern das
    wörtliche Ergebnis einer ausführlichen Bewertung von
    Sibylle Bauer vom Institut für Europäische Studien, FU
    Brüssel, die kürzlich in der „Frankfurter Rundschau“ aus-
    führlich nachzulesen war.

    Frau Beer, Sie haben die Fachgruppe Rüstungsexporte
    der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung zi-
    tiert. Sie stellt in ihrem Rüstungsexportbericht 2001 fest:

    Der deutsche Export an Kriegswaffen und Rüstungs-
    gütern ist seit 1998 nicht zurückgegangen, sondern
    hat inzwischen wieder das Niveau der frühen 90er-
    Jahre erreicht.

    (Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Bericht ist sehr viel qualifizierter als Ihre Rede hier!)


    Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung ver-
    sucht, dieses Ergebnis zu kaschieren. Gleich zu Anfang
    wird hervorgehoben, Herr Staatssekretär, 2000 seien
    53 Prozent weniger Kriegswaffen als im Vorjahr expor-
    tiert worden. „Donnerwetter“! kann ich dazu nur sagen.
    Darüber wird sich die grüne Basis freuen. Ich habe einmal
    den Vorjahresbericht nachgelesen. Dort wurde herausge-
    stellt: Etwa ein Drittel der Kriegswaffenexporte gehen auf
    die Lieferung von zwei U-Booten nach Israel zurück. Die
    Lieferung stand damals im Zusammenhang mit Zusagen
    aus dem Golfkrieg.

    Es ist schon ein merkwürdiger Umgang mit Statistik,
    dass man die aus diesem Grund hohen Zahlen vom Vor-
    jahr als Vergleichsgröße anführt, um daraus eine drasti-
    sche Verringerung des Exports von Kriegswaffen zu
    folgern.


    (Heidi Lippmann [PDS]: Sie müssen dann minus zwei U-Boote rechnen!)


    Es stehen jetzt Vertragsabschlüsse in Bezug auf die Liefe-
    rung von U-Booten nach Südkorea und von U-Booten und
    Fregatten nach Südafrika ins Haus, die in der Exportsta-
    tistik noch nicht erfasst sind. Im kommenden Jahr ist des-
    halb mit einem Anstieg von Kriegswaffenexporten in
    Drittländer zu rechnen. Wie ich Sie kenne, werden Sie uns
    das dann in die Schuhe schieben, wenn Sie nach dem
    22. September den künftigen Rüstungsexportbericht als
    Opposition kritisieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Weiermann [SPD]: Wovon träumen Sie nachts?)


    Wie sieht die Wirklichkeit aus? Deutschland hat auch
    unter der CDU-geführten Bundesregierung eine restrik-
    tive Rüstungsexportpolitik betrieben. Das wird auch eine
    künftige CDU-geführte Bundesregierung tun. Der heutige
    gültige Verhaltenskodex der Europäischen Union zur
    Waffenausfuhr, der zu Recht als großer Fortschritt auch
    in dem Bericht gelobt wird, stammt vom 8. Juni 1998. Die
    CDU-geführte Bundesregierung hat diesen Kodex maß-
    geblich mit herbeigeführt, um die eigene restriktive Pra-
    xis auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Insbe-
    sondere Außenminister Kinkel und auch Sie, Herr Hoyer,
    als Staatsminister hatten daran großen Anteil.

    Zu der Entwicklung der deutschen Rüstungsexporte in
    den zurückliegenden Jahren hat die Stiftung Wissenschaft
    und Politik die vier wesentlichen internationalen Statisti-
    ken ausgewertet und kommt dabei zu folgendem Ergebnis
    – ich zitiere –:

    Im internationalen Rüstungshandel der 90er-Jahre ...
    spielen Deutschland und die deutsche Industrie nur
    eine marginale Rolle, wenn man einmal vom Mari-
    neschiffbau absieht. Anders als die öffentliche Dis-
    kussion oft nahe legt, gilt dies insbesondere für den
    Export konventioneller Waffen in Entwicklungslän-
    der ...
    Die Statistiken machen daher auch deutlich, dass
    – mit Ausnahme des Marineschiffbaus – die deutsche
    Rüstungsindustrie im internationalen Rüstungshan-
    del kaum von Bedeutung ist.






    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Zum gleichen Ergebnis kommt auch die Fachgruppe
    Rüstungsexporte der Konferenz „Kirche und Entwick-
    lung“:

    Deutschland hat über Jahrzehnte hinweg eine ver-
    gleichsweise zurückhaltende Rüstungsexportpolitik
    verfolgt ...

    Sie brauchen also kein schlechtes Gewissen zu haben,
    meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen,
    dass Sie diese Politik nicht geändert haben. Sie sollten
    dann aber auch nicht so tun, als hätten Sie sie geändert.

    Im letzten Jahr gab es ein großes Spektakel um den
    Testpanzer „Leopard“ für die Türkei. Sie haben


    (Angelika Beer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erfolgreich verhindert, dass der Panzer geliefert wird!)


    immer wieder – auch in dramatischer Weise und öffent-
    lich – die Rüstungshilfe für diesen NATO-Partner infrage
    gestellt. An diesem Punkt zeigt sich die Widersprüchlich-
    keit rot-grüner Politik.


    (Dr. Werner Hoyer [FDP]: Sehr wahr!)

    Die Türkei wird jetzt Führungsnation bei den Friedens-
    truppen in Afghanistan, weil die Bundeswehr nicht so
    ausgestattet ist, dass sie diese Aufgabe übernehmen
    könnte, obwohl dies zweifellos im Interesse der afghani-
    schen Regierung gewesen wäre. Jetzt, meine Damen und
    Herren, hängt auch die Sicherheit der deutschen Soldaten
    in Afghanistan unter anderem davon ab, wie gut türkische
    Soldaten für ihre Aufgabe dort ausgerüstet sind.


    (Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Das ist aber wirklich sehr weit hergeholt!)


    Ich bin gespannt, wie lange Rot-Grün diesen Spagat noch
    vorführen will: gute Ausrüstung der türkischen Soldaten,
    aber am liebsten keine Waffenlieferungen an die Türkei.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es gibt noch einen zweiten Schwachpunkt in Ihrer

    Politik:

    (Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Wenn das alles ist, dann geht es ja! Das werden wir uns merken! Wir haben nur zwei Schwachpunkte!)


    die Auswirkungen der dramatischen Unterfinanzierung
    der Bundeswehr auf die Rüstungsexporte. Weil der Ver-
    teidigungshaushalt nicht ordentlich finanziert ist, soll
    Scharping die nicht mehr benötigten Waffen verkaufen.
    Den Erlös kann er dann behalten.


    (Zuruf von der SPD: Das ist doch in Ordnung!)


    Ein 46-seitiger Katalog von Überschusswaffen – er ist
    heute schon mehrfach angesprochen worden – wurde vom
    Verteidigungsministerium an 53 Verteidigungsattachés in
    deutschen Botschaften geschickt, damit diese Bestellun-
    gen hereinholen. Aber nach Intervention des Auswärtigen
    Amtes darf er nun nicht an alle vorgesehenen Adressaten
    verteilt werden.

    Meine Damen und Herren, wir müssen uns im Deut-
    schen Bundestag in Zukunft stärker mit den Fragen be-
    schäftigen, die sich im Zusammenhang mit Rüstung aus
    der Internationalisierung und europäischen Kooperation
    ergeben. In diese Aufgabe müssen wir auch das Europä-
    ische Parlament einbeziehen.

    Ich komme zusammenfassend zum Schluss: Niemand
    in diesem Haus sieht Waffen als einen Exportartikel wie
    jeden anderen an.


    (Dr. Ditmar Staffelt [SPD]: Das haben wir auch niemandem unterstellt!)


    Niemand will die restriktive Rüstungspolitik aller Bun-
    desregierungen ändern. Wir stehen gemeinsam vor der
    Aufgabe, dieses Ziel auch bei zunehmender Internationa-
    lisierung der Rüstungsproduktion zu erreichen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schließe die Aus-
sprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 14/7657 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungsan-
trag auf Drucksache 14/8275 soll an dieselben Ausschüsse
überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das
ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a) und b) auf:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-

regierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsan-
passungsgesetzes
– Drucksachen 14/6884, 14/7169 –

(Erste Beratung 192. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus,
Sabine Jünger, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion
der PDS eingebrachten Entwurts eines ... Geset-
zes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs-
gesetzes (SchuldRAnpÄndG)

– Drucksache 14/65 –

(Erste Beratung 11. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts-
ausschusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 14/8299 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Hans-Christian Ströbele
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler




Ruprecht Polenz
21756


(C)



(D)



(A)



(B)


b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn

Kenzler, Dr. Ruth Fuchs, Ulla Jelpke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der PDS
Änderung des Schuldrechtsanpassungs-
gesetzes

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn
Kenzler, Roland Claus, Sabine Jünger, Dr.
Gregor Gysi und der Faktion der PDS
Änderung der Nutzungsentgeltverordnung

(NutzEV)


– Drucksachen 14/6918, 14/63, 14/8299 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Hacker
Andrea Voßhoff
Hans-Christian Ströbele
Rainer Funke
Dr. Evelyn Kenzler

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir
später namentlich abstimmen werden, liegt ein Ände-
rungsantrag der Fraktion der PDS vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Par-
lamentarische Staatssekretär Dr. Eckhart Pick.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und
    Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf ändert das
    Schuldrechtsanpassungsgesetz. Daher befassen wir uns
    erneut mit dem Recht der Überleitung von Eigentums-
    und Nutzungsrechten an Immobilien in den neuen Bun-
    desländern. Damit sind wir in dem Bereich, den jede und
    jeder von uns kennt: im Bereich des so genannten Dat-
    schenrechts. Dabei handelt es sich um eine besonders sen-
    sible Materie.

    Es geht nämlich um widerstreitende Interessen von
    Grundstückseigentümern auf der einen Seite und von ver-
    traglichen Grundstücksnutzern auf der anderen Seite. Es
    geht um einen gerechten Ausgleich dieser Interessen.
    Diese Diskussionen werden in der Öffentlichkeit, wie wir
    alle wissen, zum Teil sehr emotional geführt. Denn jede
    Seite fühlt sich schnell übervorteilt.

    Ich denke, es ist umso erfreulicher, dass es uns gelun-
    gen ist, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen sach-
    gerechten und, wie ich meine, akzeptablen Kompromiss
    zu finden. Dazu haben in einer besonders intensiven Weise
    die Überlegungen und Ergebnisse einer von der Bundes-
    ministerin der Justiz und der Konferenz der Justizministe-
    rinnen und Justizminister der neuen Bundesländer einge-
    setzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe beigetragen, die die
    Grundlagen für den Gesetzentwurf geschaffen haben.

    Sie alle wissen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ei-
    nen Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsge-

    richts erledigen. Das Bundesverfassungsgericht ver-
    langt in seinem Beschluss vom 14. Juli 1999 „Regelungen
    zur angemessenen Beteiligung des Nutzers an den öffent-
    lichen Lasten des Grundstücks und zur Gewährung eines
    Teilflächenkündigungsrechts für Eigentümer großer
    Grundstücke“. Es hat uns somit – mit anderen Worten –
    aufgefordert, die sich aus dem Schuldrechtsanpassungs-
    gesetz ergebenden Rechte der Grundstückseigentümer zu
    stärken. Dieser Auftrag des Gerichts ist unsere Grundlage.
    Deswegen war es auch von Anfang an klar, dass die Poli-
    tik bezüglich der Nutzerseite nur einen äußerst be-
    schränkten Gestaltungsraum haben wird, weil wir hier
    verfassungsrechtlich eingeschränkt sind. Wenn man sich
    kritisch mit den Problemen befasst, dann weiß man auch,
    dass die Erledigung dieses Auftrages nicht einfach gewe-
    sen ist.

    Ich möchte einige Punkte aus dem Interessenausgleich
    zwischen Nutzern und Grundstückseigentümern im Ein-
    zelnen darstellen. Erstens. Der Gesetzentwurf enthält zur
    Beteiligung der Nutzer an den öffentlichen Lasten einen
    Vorschlag, der sachgerecht die Belange beider Seiten
    berücksichtigt. Die wiederkehrenden Leistungen soll der
    Nutzer tragen, weil er den Vorteil der diesen Beiträgen zu-
    grunde liegenden Leistungen während der Nutzungszeit
    ja auch alleine genießt. Die einmalig erhobenen Beiträge
    sollen sich Eigentümer und Nutzer grundsätzlich teilen,
    wobei wir hier zugunsten der Nutzer einen Zeitraum von
    zehn Jahren vorsehen, in dem dies – solange das Ver-
    tragsverhältnis auch tatsächlich besteht – durch Teilbe-
    träge erledigt werden kann.

    Zweitens. Der Vorschlag des Entwurfs zum Teilkündi-
    gungsrecht der Eigentümer verlangt, dass das Grund-
    stück mindestens 1000 Quadratmeter groß sein muss und
    dass dem Nutzer nach Ausübung des Kündigungsrechts
    mindestens 400 Quadratmeter zur eigenen Nutzung ver-
    bleiben müssen. Außerdem darf der Grundstückseigen-
    tümer die Teilkündigung nur vornehmen, wenn der Nut-
    zer „die bisherige Nutzung ohne unzumutbare Einbußen
    fortsetzen kann“. Auch dies hat das Bundesverfassungs-
    gericht vorgegeben.

    Wir sind über den Auftrag des Bundesverfassungsge-
    richts hinausgegangen. Wir haben nämlich gesagt: Auch
    für die Nutzerseite ist es angemessen, ihr ein Teilkündi-
    gungsrecht bei besonders großen Grundstücken einzuräu-
    men. Wir haben also mehr getan, als uns das Bundesver-
    fassungsgericht vorgegeben hat.

    Drittens. Der Regierungsentwurf enthält den Vorschlag
    klarstellender Änderungen der Nutzungsentgeltverord-
    nung. Hier werden die Vergleichbarkeitskriterien zur Er-
    mittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts deutlicher ge-
    fasst. Sie wissen, dass dieser Vorschlag jetzt auf die
    entsprechenden Vorschläge der Nutzerverbände selber
    zurückgeht.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser An-
    trag ist in den Ausschüssen ausgesprochen gründlich be-
    raten worden. Ich darf mich an dieser Stelle für die kon-
    struktive Zusammenarbeit auch der Kolleginnen und
    Kollegen der Oppositionsparteien ausdrücklich bedan-
    ken. Ich denke, dass auch die Anhörung, die wir im No-
    vember letzten Jahres durchgeführt haben, zum Ausdruck




    Vizepräsidentin Petra Bläss

    21757


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    gebracht hat, dass es als Alternative eigentlich keine sinn-
    volle und verfassungsrechtlich tragfähige Regelung gibt.
    Es sind keine entsprechenden anderweitigen Vorschläge
    gemacht worden. Im Gegenteil: Wenn Sie sich an die Aus-
    sagen der Gutachter erinnern, müssen Sie zugeben, dass
    sie im Wesentlichen die Vorschläge der Bundesregierung
    bestätigt haben. Das gilt auch für die Vertreter der Bun-
    desländer.

    Ich kann verstehen, dass sich die Nutzer auf der einen
    Seite und die Eigentümer auf der anderen Seite mehr er-
    wartet haben. Ich denke, dass wir gut daran tun, darauf
    hinzuweisen, dass es wichtig ist, in diesem hochsensiblen
    Bereich endlich zu Rechtssicherheit zu gelangen. Ich
    finde, man sollte, auch wenn es schwer fällt, der Versu-
    chung, populistisch zu arbeiten, etwas widerstehen. Denn
    nichts wäre schädlicher, als erneut Erwartungen zu
    wecken, die der Gesetzgeber hinterher nicht erfüllen
    kann.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)