Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002
Dr. Frank Schmidt (Weilburg)
21492
(C)
(D)
(A)
(B)
Berichtigungen
213. Sitzung, Seite 21166 (A), der 2. Absatz ist wie folgt zu lesen: Wenn man eine Empfeh-
lung bekommt, dann kann man kaum damit rechnen – das ist möglicherweise eine unangemes-
sene Reaktion gewesen –, dass das Bundesverfassungsbericht sofort und ohne noch einmal nach-
zufragen – erst recht, ohne bei den drei anderen Prozessbevollmächtigten nachzufragen – die
Termine aufhebt.“
215. Sitzung, Seite 21366 (A), 1. Absatz; der 5. Satz ist wie folgt zu lesen: „Gegenüber dem
Ansatz von 2001 ist das eine Steigerung von 14 Prozent und somit ein deutliches Signal auch im
Innovationsbereich.“
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21493
(C)
(D)
(A)
(B)
Balt, Monika PDS 01.02.2002
Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.02.2002
Barthle, Norbert CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Bartsch, Dietmar PDS 01.02.2002
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 01.02.2002
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 01.02.2002*
Bierwirth, Petra SPD 01.02.2002
Dr. Blank, CDU/CSU 01.02.2002
Joseph-Theodor
Bohl, Friedrich CDU/CSU 01.02.2002
Braun (Augsburg), FDP 01.02.2002
Hildebrecht
Brüderle, Rainer FDP 01.02.2002
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 01.02.2002
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 01.02.2002
Klaus
Bury, Hans Martin SPD 01.02.2002
Diemers, Renate CDU/CSU 01.02.2002
Follak, Iris SPD 01.02.2002
Freitag, Dagmar SPD 01.02.2002
Friedrich (Altenburg), SPD 01.02.2002
Peter
Dr. Friedrich CDU/CSU 01.02.2002
(Erlangen), Gerhard
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 01.02.2002
Glos, Michael CDU/CSU 01.02.2002
Gradistanac, Renate SPD 01.02.2002
Günther (Duisburg), CDU/CSU 01.02.2002
Horst
Dr. Gysi, Gregor PDS 01.02.2002
Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 01.02.2002
Heinen, Ursula CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Hornhues, CDU/CSU 01.02.2002
Karl-Heinz
Hübner, Carsten PDS 01.02.2002
Imhof, Barbara SPD 01.02.2002
Janssen, Jann-Peter SPD 01.02.2002
Kelber, Ulrich SPD 01.02.2002
Klappert, Marianne SPD 01.02.2002
Kossendey, Thomas CDU/CSU 01.02.2002
Kuhn, Werner CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Küster, Uwe SPD 01.02.2002
Lamers, Karl CDU/CSU 01.02.2002
von Larcher, Detlev SPD 01.02.2002
Lehder, Christine SPD 01.02.2002
Leidinger, Robert SPD 01.02.2002
Leutheusser- Schnarren- FDP 01.02.2002
berger, Sabine
Lötzer, Ursula PDS 01.02.2002
Marquardt, Angela PDS 01.02.2002
Mosdorf, Siegmar SPD 01.02.2002
Opel, Manfred SPD 01.02.2002
Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 01.02.2002
Philipp, Beatrix CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 01.02.2002
Raidel, Hans CDU/CSU 01.02.2002
Rauber, Helmut CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Richter, Edelbert SPD 01.02.2002
Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 01.02.2002
Hannelore
Roos, Gudrun SPD 01.02.2002
Schemken, Heinz CDU/CSU 01.02.2002
Schily, Otto SPD 01.02.2002
Schlee, Dietmar CDU/CSU 01.02.2002
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 01.02.2002
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 01.02.2002
Schröder, Gerhard SPD 01.02.2002
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Schröter, Gisela SPD 01.02.2002
Dr. Schubert, Mathias SPD 01.02.2002
Schütze (Berlin), CDU/CSU 01.02.2002
Diethard
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 01.02.2002
Schultz (Everswinkel), SPD 01.02.2002
Reinhard
Sebastian, Wilhelm CDU/CSU 01.02.2002
Josef
Seehofer, Horst CDU/CSU 01.02.2002
Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 01.02.2002
DIE GRÜNEN
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 01.02.2002
Steinbach, Erika CDU/CSU 01.02.2002
Dr. Freiherr von CDU/CSU 01.02.2002
Stetten, Wolfgang
Strebl, Matthäus CDU/CSU 01.02.2002
Thiele, Carl-Ludwig FDP 01.02.2002
Titze-Stecher, Uta SPD 01.02.2002
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 01.02.2002
Weis (Stendal), SPD 01.02.2002
Reinhard
Weißgerber, Gunter SPD 01.02.2002
Dr. Westerwelle, Guido FDP 01.02.2002
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 01.02.2002
Wiesehügel, Klaus SPD 01.02.2002
Zierer, Benno CDU/CSU 01.02.2002
Zumkley, Peter SPD 01.02.2002*
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Nordatlantischen Versamm-
lung
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Zehnten Geset-
zes zur Änderung des Fünften Buches Sozialge-
setzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz) (Zusatz-
tagesordnungspunkt 8)
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Zunächst möchte ich auf die Rahmenbedingungen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221494
(C)
(D)
(A)
(B)
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. Hier liegt
zum einen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes
zum Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung der
freiwillig versicherten Rentner vor, die die seehofersche
Regelung aus dem Jahre 1992 für verfassungswidrig er-
klärt, zum anderen eine Mitteilung des Bundesrechnungs-
hofes über den Zeitpunkt der Überweisung der Kranken-
versicherungsbeiträge der Rentner durch die Rentenver-
sicherung an die GKV.
Würde unter den gegebenen Bedingungen dieses Haus
nicht handeln, träte also gemäß Verfassungsgerichtsurteil
der Rechtszustand von vor 1993 wieder ein, würde circa
ein Drittel der betroffenen Rentner durch höhere Beiträge
zur Krankenversicherung wesentlich schlechter gestellt.
Dass es sich hierbei um Personen mit kleinen, ja gar
Kleinstrenten handelt, ist dem Hause ja bekannt. Eine un-
zumutbare Belastung der sozial Schwachen können wir
aber nicht wollen. Aus diesem Grund haben die Koaliti-
onsfraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf einge-
bracht.
So viel vorab.
Das Bundesverfassungsgericht hat die im Rahmen des
GSG 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzun-
gen für eine Versicherungspflicht als Rentner für unver-
einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Es hat den Gesetzge-
ber aufgefordert, die allein auf einer unterschiedlichen
Bewertung von freiwilligen und pflichtversicherten Ver-
sicherungszeiten beruhende Schlechterstellung freiwillig
versicherter Rentner bis zum 31. März 2002 zu beseitigen.
Und nun wird es interessant: Für den Fall, dass der Ge-
setzgeber dem nicht nachkommt, richtet sich nach der
Vorgabe des Gerichts der Zugang zur Pflichtversicherung
als Rentner vom l . April 2002 an nach den Regelungen
des Gesundheits-Reformgesetzes von I988. Dieser Zusatz
des Bundesverfassungsgerichts hat Gesetzeskraft und be-
darf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung, so-
dass der Gesetzgeber nicht hätte handeln müssen.
Eine weiterreichende, grundlegende gesetzliche Rege-
lung des Mitgliedschafts- bzw. Beitragsrechts von Rent-
nern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts erscheint jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht sachgerecht, weil keine Präjudizierung der Frage der
künftigen Gestaltung des Beitragsrechts der gesetzlichen
Krankenversicherung vorgenommen werden sollte. Die
vom Bundesverfassungsgericht geforderten Regelungen
sollten daher in den Kontext einer grundlegenden Neure-
gelung des Beitragsrechts für alle Versichertengruppen
gestellt werden.
Insgesamt führt die Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts dazu, dass die überwiegende Zahl der frei-
willig versicherten Rentner entlastet wird, weil sie gerin-
gere Beiträge auf Versorgungsbezüge entrichten müssen
und die Beitragspflicht sonstiger Einnahmen entfällt. Ver-
fügen die Betroffenen neben der Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung jedoch über keine weiteren beitrags-
pflichtigen Einnahmen, müssen sie vom 1. April 2002 an
einen höheren Krankenversicherungsbeitrag entrichten,
da von ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
von diesem Zeitpunkt an anstelle des ermäßigten Bei-
tragssatzes der allgemeine Beitragssatz erhoben wird.
Gleichzeitig werden sie jedoch nicht wie die Rentner mit
weiteren Einkünften entlastet. Eine Belastung kann auch
für mitversicherte Familienangehörige auftreten, die bis-
lang keine Beiträge auf Kleinrenten zahlen mussten und
durch den Beschluss des Gerichtes zukünftig Kranken-
versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes
dieser Personen, die mit einer Beitragsmehrbelastung
nicht rechnen konnten, sieht der Gesetzentwurf der Ko-
alitionsfraktionen die Möglichkeit vor, diese Beitrags-
mehrbelastungen zu vermeiden. Die Rentenbezieher, die
bis zum 31. März 2002 freiwillige Mitglieder sind, weil
sie die durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 ver-
schärften Voraussetzungen für den Eintritt der Versiche-
rungspflicht als Rentner nicht erfüllt haben und aufgrund
des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom
1. April 2002 an als Rentner versicherungspflichtig wer-
den würden, sollen die Möglichkeit haben, weiter als frei-
williges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung versichert zu sein. Durch Ausübung dieses
Beitrittsrechts können die Betroffenen de facto ihren bis-
herigen Status erhalten. Sie haben damit die Möglichkeit,
Beitragsmehrbelastungen aufgrund des Eintritts der Ver-
sicherungspflicht für sich und für ihren Ehegatten zu ver-
meiden, wenn dieser bis zum 31. März 2002 beitragsfrei
familienversichert ist und ebenfalls seit dem 1. April 2002
als Rentner versicherungspflichtig werden würde.
Und noch ein Wort zu den Kosten: Natürlich hat das
Urteil finanzielle Auswirkungen. Circa 250 Millionen
Euro wird die Beitragsentlastung der Rentner die Kran-
kenkassen kosten. Bis zu 50 Millionen Euro sind durch
die Rentenversicherung mehr an die Krankenversiche-
rung zu überweisen. Die Krankenkassen haben in Kennt-
nis des Urteils die Kosten in ihren Haushalten berück-
sichtigt. Das Optionsrecht der Versicherten kann die
Krankenkassen zusätzlich mit bis zu 40 Millionen Euro
belasten. Jedoch steht der Belastung der Krankenkasse
eine Entlastung der Rentenkasse gegenüber. In den von
den Koalitionsfraktionen mit den Rentenversicherungs-
trägern und den Spitzenverbänden vorab geführten Ge-
sprächen haben diese ihre Zustimmung zum vorgelegten
Gesetz signalisiert. Es liegt also nun an uns, ungerecht-
fertigte Härten bei den betroffenen Rentnern zu vermei-
den.
Zum Abschluss noch ein paar weitere Worte zum Ur-
teil des Verfassungsgerichtes. Dieses Gericht hat in seiner
Urteilsfindung ausdrücklich nicht die Einbeziehung wei-
terer Einkommensarten in die Beitragsbemessung für ver-
fassungswidrig erklärt. Mit diesem Urteil ist die Entwick-
lung neuer Finanzierungskonzepte nicht eingeschränkt
worden. Das Verfassungsgericht gibt geradezu eine mög-
liche Richtung der Entwicklung der GKV vor.
Ich fordere alle Mitglieder dieses Hauses auf, aktiv an
der Fortentwicklung der GKV mitzuwirken, um mög-
lichst breite und auch in der Zukunft tragende Pfeiler der
solidarischen Krankenversicherung zu entwickeln.
Dr. Ruth Fuchs (PDS): Die im Zusammenhang mit
dem Gesundheitsstrukturgesetz im Jahre 1992 von einer
„Großen Koalition im Gesundheitswesen“ beschlossene
Verschärfung der Voraussetzungen für den Eintritt der
Versicherungspflicht als Rentner hatte hinsichtlich der
Beitragshöhe im Rentenalter zu einer deutlichen
Schlechterstellung der Mehrzahl der in der GKV freiwil-
lig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten ge-
führt. Sie müssen zum einen höhere Beiträge auf Versor-
gungsbezüge entrichten, zum anderen wurde für sie
einseitig eine Beitragspflicht für sonstige Einnahmen,
zum Beispiel Miet- oder Zinseinkünfte, festgelegt.
Die Klagen der Betroffenen gegen diese willkürliche
Ungleichbehandlung hatten den vielfach vorausgesagten
Erfolg. Mit Beschluss vom 15. März 2000 erklärte das
Bundesverfassungsgericht die Neuregelungen von 1992
für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und forderte den
Gesetzgeber auf, die Schlechterstellung der freiwillig ver-
sicherten Rentner bis spätestens zum 31. März 2002 auf-
zuheben.
Da diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerich-
tes zugleich Gesetzeskraft hat, bewirkt sie, dass wieder
weitgehend gleiche Verhältnisse hergestellt werden und
der überwiegende Teil der betroffenen Ruheständler ent-
sprechend entlastet wird. Das geltende Beitragsrecht
bringt es aber mit sich, dass sich für nach der Regelung
von 1992 freiwillig versicherte Rentner, die über keine
zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen verfügen, der
Krankenversicherungsbeitrag ab dem 1. April dieses Jah-
res spürbar erhöhen würde. Sie müssen von ihrer gesetz-
lichen Rente nicht mehr den ermäßigten, sondern nun-
mehr den allgemeinen Beitragssatz zahlen.
Auch für mitversicherte Familienangehörige, die bis-
her für Renten bis zu einer Höhe von 335 Euro monatlich
keine Beiträge an die GKV entrichten müssen, würde eine
zusätzliche Belastung eintreten. Sie werden durch den Be-
schluss des Verfassungsgerichtes ebenfalls beitragspflich-
tig und müssen den halben allgemeinen Beitragssatz von
ihrer Rente zahlen. Ihre ohnehin geringen Altersbezüge
würden dadurch noch weiter verkleinert. Diesen Gruppen
von Rentnern würden damit empfindliche Verschlechte-
rungen ins Haus stehen.
Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der Koaliti-
onsfraktionen an. Aus Gründen des Bestands- und Ver-
trauensschutzes zielt er darauf, diesen Versicherten die
Möglichkeit zu geben, die ansonsten am 1. April 2002 ein-
tretenden Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden. Zu
diesem Zweck regelt das Gesetz, dass diejenigen, die nun-
mehr im Ergebnis des Verfassungsgerichtsbeschlusses als
Rentner wieder versicherungspflichtig werden, der ge-
setzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder
beitreten können. Sie erhalten gewissermaßen ein zusätz-
liches Beitrittsrecht, was ihnen entsprechend ihrer indivi-
duellen Lage und unter Berücksichtigung der Situation ih-
res Ehegatten ermöglicht, gegebenenfalls eintretende
Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden.
Außerdem wird durch das Gesetz der in der Praxis ge-
handhabte Fälligkeitszeitpunkt der Krankenversiche-
rungsbeiträge seitens der Rentenversicherungsträger auf
eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die
Beiträge müssen am Ersten des Monats eingehen, für den
die Rente gezahlt wird. Analog gilt dies für die Beiträge
bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21495
(C)
(D)
(A)
(B)
Diese Klarstellung ist für die GKV von nicht geringer
Bedeutung. Damit wird vermieden, dass – wie es der Bun-
desrechnungshof verlangt hatte – den Krankenkassen eine
monatliche Beitragssumme von fast vier Milliarden DM
erst sechs Wochen später zur Verfügung steht. Um eine
solche Deckungslücke zu schließen, kämen viele Kran-
kenkassen, aber auch die Pflegeversicherung unter zu-
sätzlichen Druck, ihre Beiträge kurz- oder mittelfristig an-
heben zu müssen.
Die Mindereinnahmen, die sich durch die speziellen
Regelungen des vorliegenden Gesetzes für die GKV er-
geben, werden von der Koalition mit einer Größenord-
nung von bis zum 40 Millionen Euro veranschlagt. Ge-
meinsam mit den aus der Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichtes resultierenden Einnahmeverlusten
summieren sie sich auf eine Größenordnung von mindes-
tens 600 Millionen DM bzw. 300 Millionen Euro.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes enthielt
auch die Option, die beanstandete Ungleichbehandlung
dadurch zu beseitigen, dass zusätzliche Einkünfte, die
neben den Renten erzielt werden, bei allen Rentnern an-
lässlich der Beitragserhebung berücksichtigt werden.
Als Grund für den von ihr gewählten Weg führt die Re-
gierung an, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Zu-
kunft anstehende Veränderungen im Beitragsrecht nicht
vorweg nehmen wolle. Für ein solches Vorgehen spricht,
dass es jetzt die beanstandeten Ungleichbehandlungen
beseitigt und neue Verwerfungen vermeidet. Zugleich
eröffnet es die Möglichkeit, die in der kommenden Zeit
anstehenden, notwendigen Neuregelungen der Finanz-
grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im
Zusammenhang zu betrachten. Richtig ist, dass lediglich
eine Regelung von Teilelementen – losgelöst vom Ge-
samtproblem – auch stets mit der Gefahr einhergeht,
neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Wir vertreten die
Auffassung, dass zum Erhalt einer solidarischen Voll-
versicherung auch die finanziellen Grundlagen der GKV
im Rahmen eines durchdachten Gesamtkonzeptes kurz-,
mittel- und längerfristig konsolidiert werden müssen. So
wären auch die jüngsten Beitragserhöhungen vermeid-
bar gewesen, wenn die Kassen vom Finanzminister nur
einen Teil jener Beitragseinnahmen zurückerhalten hät-
ten, die ihnen zugunsten des Bundeshaushaltes systema-
tisch entzogen wurden. Weitere Möglichkeiten, die Soli-
dargemeinschaft schrittweise zu stärken, bestehen nach
unserer Meinung unter anderem in der Entlastung der
GKV von Leistungen, die aus Steuermitteln getragen
werden müssten, in der Streichung bzw. Halbierung der
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, in der Erhöhung der
Versicherungspflichtgrenze sowie in der Einbeziehung
Selbstständiger, freiberuflich Tätiger und Beamter in die
GKV auf der Grundlage einer allgemeinen Versiche-
rungspflicht, generell in einer Beitragserhebung von ei-
ner breiteren solidarischen Basis und in der Berechnung
des Arbeitgeberanteils nach der Bruttowertschöpfung
der Unternehmen. Im Übrigen gilt auch für die GKV: Sie
wird gestärkt, wenn Arbeitslosigkeit zurückgedrängt
und insgesamt der gesellschaftliche Reichtum gerechter
verteilt wird.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
den Schutz von zugangskontrollierten Diensten
und von Zugangskontrolldiensten (Zugangskon-
trolldiensteschutz-Gesetz-ZKDSG) (Zusatzta-
gesordnungspunkt 9)
Hubertus Heil (SPD): Auf dem Weg in die Informati-
ons- und Kommunikationsgesellschaft erschließen sich
auch am Standort Deutschland nach wie vor starke
Wachstums- und Beschäftigungspotenziale. Damit sich
diese Potenziale, die sich aus den neuen technischen Mög-
lichkeiten ergeben, voll entfalten können, müssen erheb-
liche private Investitionen getätigt werden. Investitionen
werden in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung privat-
wirtschaftlich nur dann ausgelöst, wenn entsprechende
berechtigte Gewinnerwartungen bestehen. Für den Fall,
dass Leistungen, die durch solche Investitionen entstehen,
mit erheblicher krimineller Energie durch technische Ma-
nipulation kostenlos erschlichen werden, droht also ein
erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden. Es ist unsere
Verantwortung als Gesetzgeber, durch entsprechende Re-
gelungen dieser Gefahr zu begegnen.
Mit dem uns heute vorliegenden Zugangskontroll-
diensteschutz-Gesetz setzen wir eine EU-Richtline in un-
ser nationales Recht um. Zweck dieser Richtlinie ist es, ei-
nen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Verstoß
gegen Zugangskontrolldienste bzw. die Überbrückung
von Zugangskontrolldiensten zu schaffen. Dieser Rechts-
rahmen ist notwendig und von großer Bedeutung, da eine
immer größer werdende Anzahl von Diensten davon be-
troffen sind.
Mediendienste über Breitbandnetze, wie zum Beispiel
über das Kabelnetz oder Satellitenverbindungen, benöti-
gen eine Zugangskontrolle, um die leistungsgemäße Ab-
rechnung von Diensten zu ermöglichen. Prominentestes
Beispiel dafür ist das digitale Kabelfernsehen. Der Dienst
ist in digitaler Form über das vorhandene Kabelnetz ver-
fügbar. Um ihn nutzen zu können, ist ein Decoder nötig,
der das digitale Signal in einen analogen Fernsehkanal
umwandelt, verschiedene Datenströme zusammensetzt
und gegebenenfalls sogar über einen Rückkanal Steuer-
befehle des Zuschauers übermittelt. Um diese oder ver-
gleichbare Dienste anbieten zu können, müssen fast alle
Geschäftsmodelle auf eine nutzungsabhängige Ge-
bührenstruktur oder eine Abonnementgebühr zurückgrei-
fen, da die aufwendig gestalteten Dienste sich nicht allein
aus Werbung finanzieren lassen.
Es liegt nun in der Natur der Sache, dass eine kosten-
pflichtige Leistung vor Missbrauch geschützt werden
muss, da sie ansonsten einem zu hohen Missbrauchsrisiko
gegenübersteht. Bei digitalen Datendiensten geschieht
dies, indem das Gerät, welches für die Dekodierung des
Signals benötigt wird, mit einem Schlüssel gesichert wird.
In der Praxis des digitalen Fernsehens hat jeder Nutzer für
seinen Decoder einen Schlüssel, der meist in Form einer
„Smart Card“ genannten Speicherkarte den Decoder
freischaltet. Der heute vorliegende Gesetzentwurf regelt
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221496
(C)
(D)
(A)
(B)
die Konsequenzen, die derjenige zu befürchten hat, der
die angesprochenen Zugangskontrollen gewerbsmäßig
umgeht.
„Smart Cards“ sind Schlüssel, die einem Decoder das
Dekodieren von Informationen ermöglichen. Zusammen
mit einem Decoder bilden sie eine Einheit, die als Zu-
gangskontrolldienst im Sinne des Gesetzentwurfes gilt.
Da eine „Smart Card“ ein Schlüssel ist, muss sie auch ge-
lesen werden können. So ist es auch möglich, diesen
Schlüssel zu kopieren. Mit einer solchen Kopie kann es
unter Umständen möglich sein, dass eine Person sich un-
berechtigten Zugriff auf Datendienste verschafft.
Das Kopieren von solchen Zugangsdaten ist allerdings
mit vergleichbar hohem technischen Aufwand verbunden.
Für Privatpersonen und einzelne Nutzer lohnt dieser Auf-
wand normalerweise nicht, auch wenn gerade aus Kreisen
der Computerspezialisten oft ein hoher Ehrgeiz zum
Knacken von Codes und Zugangsdaten beobachtet wird.
Dieses Verhalten sollte keinesfalls bagatellisiert werden.
Bei Zugangskontrolldiensten für digitales Fernsehen han-
delt es sich aber wohl eher um eine Form von „sportli-
chem Ehrgeiz“. Der wirtschaftliche Schaden, der dadurch
entsteht, ist wahrscheinlich eher zu vernachlässigen.
Als wirklich problematisch hingegen zeichnet sich die
wachsende Tendenz ab, Geräte zum Umgehen von Zu-
gangskontrolldiensten gewerbsmäßig herzustellen und zu
vertreiben. In fast allen Mitgliedstaaten der EU gibt es be-
reits einen oder mehrere Anbieter von solchen digitalen
Datendiensten. Dabei sind sich die Experten einig, dass
die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Dienste gerade
erst am Anfang stehen. In den nächsten Jahren werden wir
wahrscheinlich Zeugen eines Booms auf dem Gebiet der
breitbandigen Übertragung digitaler Daten bis hin zum
Endverbraucher werden. Eine Decoderbox wird bald so
üblich wie etwa ein Videorecorder sein und das Abonne-
ment eines digitalen Dienstes so selbstverständlich wie
die Tageszeitung.
Der Ausblick auf diese Entwicklungen – kombiniert
mit den bereits jetzt bekannten Missbrauchsfällen – er-
zeugt die Notwendigkeit für das Zugangskontrolldienste-
schutz-Gesetz als verbindlichem Rechtsrahmen auf euro-
päischer Ebene. Es ist zu erwarten, dass sowohl Anbieter
digitaler Dienste ihre Produkte in mehreren Ländern der
EU anbieten, als auch, dass Kriminelle mit ihren illegalen
Zugangsüberbrückungen dasselbe tun. Schon allein aus
diesem Grund ist eine EU-einheitliche Regelung höchst
sinnvoll.
Die EU-Richtlinie sieht vor, die Herstellung, die Ein-
fuhr und den Vertrieb von Umgehungsvorrichtungen so-
wie den Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung,
den Austausch und die Absatzförderung zu gewerbsmäßi-
gen Zwecken unter Strafe zu stellen. Die Einschränkung
„zu gewerbsmäßigen Zwecken“ ist dabei von entschei-
dender Bedeutung. Einerseits sind damit die Fälle abge-
deckt, die in eindeutig krimineller Absicht ausgeübt wer-
den und die den größten wirtschaftlichen Schaden
verursachen. Die EU-einheitliche Regelung gibt der Jus-
tiz aller Mitgliedstaaten eine klare Handhabe auch bei
grenzübergreifenden Fällen und gibt Unternehmen einen
einheitlichen Rechtsrahmen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Nutzern sagen:
Hier sieht die Richtlinie kein eigenständiges Strafmaß
vor. In Deutschland fällt ein privater Nutzer einer illega-
len Umgehungsvorrichtung für Zugangskontrolldienste
unter § 265 a des StGB. Diese Regelung gibt genug Spiel-
raum, um in offensichtlichen Fällen Nutzer zur Verant-
wortung zu ziehen, macht aber den bloßen Besitz nicht au-
tomatisch strafbar. Das ist auch nicht sinnvoll. Allzu leicht
fällt ein gutgläubiger Nutzer auf ein professionell wirken-
des Angebot herein und würde sich so strafbar machen,
ohne etwas davon zu wissen. Natürlich kann Unwissen-
heit nicht Schutz vor Strafe bedeuten. Aber die Priorität
von Gesetzgebung sollte doch darauf liegen, die eindeu-
tig Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.
Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU ab. Dieser Antrag zielt darauf ab, keinen
Unterschied zwischen Tätern und Nutzern zu machen.
Eine solche Lösung halten wir für zu pauschal. In einem
Rechtsstaat kann es schließlich keine Strafen nach dem
Prinzip „Mit Kanonen auf Spatzen schießen“ geben.
Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, so weit vom Wort-
laut der EU-Richtlinie abzuweichen. Sinn und Zweck die-
ser Richtlinie ist doch gerade die Schaffung eines europa-
weit einheitlichen Rechtsrahmens. Falls sich – diese Mög-
lichkeit will ich gerne einräumen – aus der weiteren Ent-
wicklung eine solche Regelung als notwendig herausstel-
len sollte, könnte diese im übrigen im Zuge der Eva-
luierung der Richtlinie immer noch getroffen werden.
In jedem Fall wird dieses Gesetz ab sofort für mehr
Rechtssicherheit und damit für mehr Investitionssicher-
heit sorgen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU):Wir debattieren
heute den Gesetzentwurf über den Schutz von zugangs-
kontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiens-
ten, kurz: über das ZKDSG.
Zugangskontrollierte Dienste und Zugangskontroll-
dienste sind entgeltpflichtige Dienste, zu denen man mit-
hilfe von Smart-Cards, Chipkarten, Decodern oder ande-
rer Software Zugang bekommt. Dies kann zum Beispiel
Pay-TV sein, verschlüsselt übertragene Rundfunksendun-
gen oder verschlüsselt im Internet bereitgehaltene Tele-
dienste oder Mediendienste. Das Gesetz betrifft damit den
gesamten Bereich möglicher aktueller aber auch zukünf-
tiger Dienste, Angebote und Geschäftsmodelle im weiten
Bereich Multimedia.
Das Problem ist, dass in den vergangenen Jahren durch
gefälschte Zugänge, also nachgebaute Decoder-Boxen,
gefälschte Smart-Cards oder „gehackte“ Software bei den
Anbietern solcher Dienste erhebliche Schäden entstanden
sind – Tendenz weiter steigend. Der rechtliche Hand-
lungsbedarf ist also groß.
Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung to-
tal unzureichend. Mit dem Gesetzentwurf wird lediglich
die gewerbsmäßige Verbreitung, Wartung und Einfuhr
von „Vorrichtungen“, mit denen sich der Zugangsschutz
von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Diensten
der Informationsgesellschaft unbefugt überwinden lässt,
erfasst. Der nicht gewerbsmäßige Besitz durch private
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21497
(C)
(D)
(A)
(B)
Schwarznutzer und Hacker wird jedoch gar nicht erfasst.
Das ist nicht nur realitätsfremd und unpraktikabel, son-
dern auch volkswirtschaftlich grob fahrlässig.
Nach Ihrem Gesetzentwurf ist folgende absurde Situa-
tion demnächst Realität: Der Händler, der in seinem La-
den CDs mit gehackter Zugangssoftware zu Musikdaten-
banken verkauft, erzielt durch diese Tätigkeit Einnahmen
und macht sich also strafbar. Sein Nachbar, der dieselbe
„gehackte“ Software zum Gratis-Download ins Netz stellt
– und natürlich auch bei den Betreibern der Musikbörse
Riesenschaden anrichtet –, bleibt dagegen straffrei, da es
ihm ja nicht um die Erzielung von Einnahmen geht. Und
was ist mit dem Konkurrenten des Händlers, der die CD
mit der, „gehackten“ Software an bestimmte Kunden ver-
schenkt? Ist die Schenkung eine Erzielung von Einnah-
men? Handelt er gewerbsmäßig? Macht er sich strafbar?
In allen diesen drei Fällen ist der Schaden für die An-
bieter der Dienste, also in diesem Fall für die Musikbörse,
immer derselbe. Ein größerer Personenkreis erhält Umge-
hungsvorrichtungen, die einen Zugang zu seinem Ange-
bot ermöglichen. Die Rechtsfolge ist allerdings völlig un-
terschiedlich und auch im letzten Fall noch unklar. Sie
schwankt zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit. Hier
wird Recht aus der Täterperspektive gemacht: Nicht die
Verluste und Beeinträchtigungen des Opfers, sondern die
Motivation des Täters sind entscheidend für die Sanktion.
Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag die
Gleichstellung von gewerblichen und anderen Handlun-
gen gefordert, um dieses Chaos zu beseitigen. Das ist der
einzig richtige Weg für diesen zukunftsfähigen Bereich.
Ihre Ablehnung unseres Antrages offenbart in deutlicher
Weise zweierlei: Erstens, dass Sie immer noch nicht be-
griffen haben, wie wichtig der Faktor Rechtssicherheit ge-
rade für den gesamten Bereich der neuen Technologien
ist, und zweitens, dass Sie die Zukunftsentwicklungen
und -chancen für neue Geschäftsmodelle, neue Dienste,
neue Technologien und neue Arbeitsplätze überhaupt
nicht sehen und durch Ihre schlechte Politik blockieren.
Hier geht es nämlich nicht nur um irgendwelche Bo-
xen, die Zugang zu Pay-TV ermöglichen, wie Sie argu-
mentiert haben. Hier geht es um neue Nutzungsformen,
Geschäftsmodelle, Ideen, die gerade erst im Entstehen be-
griffen sind. Fest steht: Im Multimedia-Bereich sind Pro-
gnosen zu der Frage, wohin die Reise geht, außerordent-
lich schwierig. Bislang haben sich auch die Experten oft
verrechnet, was die Marktentwicklungen im Multimedia-
bereich angeht. Ich nenne nur den Misserfolg von WAP –
oder andersherum: den unglaublichen und unvorhergese-
henen Erfolg von SMS. Wir lernen daraus, dass Markt-
entwicklung im Multimediasektor offenbar stark nach
dem Prinzip von „trial and error“ funktioniert. Oder
andersherum formuliert: Die Multimediabranche in
Deutschland und anderswo wird nur dann vorankommen,
wenn sie möglichst schnell möglichst verschiedene Pro-
dukte, Anwendungen und Geschäftsmodelle testen kann.
Wie wird die Entwicklung sein? Die Entwicklung der
Technik ermöglicht das Zusammenwachsen medialer
Nutzungsfelder, die wir bis vor kurzem noch als völlig ge-
trennte Sektoren angesehen haben: Telefonie, Fernsehen,
Internet und andere Formen der Datenübertragung wach-
sen im Zeichen der Digitalisierung zusammen, sowohl im
stationären wie im mobilen Bereich. Die Chance, die in
der Eröffnung einer Vielzahl multimedialer drahtgebun-
dener (DSL, digitalisiertes TV-Kabel mit mindestens
512 MHz Bandbreite und Rückkanal, Stromnetz) und
drahtloser Übertragungswege (GPRS, UMTS,WLAN,
perspektivisch auch satellitengestützte Datenübertra-
gung) liegt, darf nicht durch falsche Politik in Deutsch-
land blockiert werden. Neue Formen des Kundenkontakts
entstehen, völlig neue Dienstleistungs- und Geschäftsmo-
delle mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
Aber damit sie entstehen, brauchen sie bestimmte Rah-
menbedingungen. Das sind vor allem offene Netze und
offene Standards, die Wettbewerb ermöglichen. Aber das
sind vor allem auch klare rechtliche Rahmenbedingun-
gen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen sind insbeson-
dere im Bereich der Zukunftstechnologien die Vorausset-
zung dafür, dass Neues entsteht – neue Inhalte, neue
Geschäftsmodelle und neuer Wettbewerb um die besten
Lösungen. Aber gerade dies haben Sie mit Ihrem Entwurf
zum ZKDSG nicht geschafft. Das ZKDSG ist sicherlich
nur ein total kleiner Baustein, gewissermaßen ein Atom in
der IT-Welt. Aber es steht symbolisch dafür, dass Ihnen
das Verständnis für das große Ganze, für die Chancen der
Zukunft und die wirtschaftlichen Zusammenhänge fehlt.
Kein Mensch erprobt in Deutschland neue Ideen, neue
Geschäftsmodelle, wenn er nicht sicher sein kann, dass
die illegale Nutzung seiner Dienste wahrscheinlich straf-
frei bleibt. Kein Mensch stellt Musik, Texte, Filme ins
Netz, wenn er nicht sicher ist, das er nicht großen Schaden
durch Rechtsgutverletzungen nimmt. Anbieter, die über
Kabel oder das Internet entgeltlich Inhalte zugänglich
machen, brauchen den Schutz des Gesetzgebers, sonst
zahlen bei diesen Geschäftsmodellen nur die Ehrlichen
und die wären nach ihrem Gesetzentwurf bald die Dum-
men. Sowie der Diebstahlsparagraph Handel und Privat-
eigentum ermöglicht, muss das ZKDSG die Anbieter von
Diensten schützen. Kein Schutz, keine Verbreitung der
Dienste, das ist ja wohl klar!
Nun zu Ihrer Kritik: Der § 265 a StGB greift nur, wenn
ein Schwarznutzer auf frischer Tat ertappt wird. Aber stel-
len Sie sich einmal vor, Sie sind vergangene Woche
schwarzgefahren und heute klagt Sie jemand dafür an.
Wie will der Ihnen das nachweisen? Genauso realitäts-
fremd ist das in Ihrem Entwurf zum ZKDSG. Ziemlich un-
wahrscheinlich, dass Sie die Schwarznutzer auf frischer
Tat ertappen. Also bleiben sie straffrei.
Sie sagen zudem, unser Änderungsantrag würde die
Umsetzung der EU-Richtlinie behindern und eine Nach-
notifizierung erforderlich machen. Das ist ziemlich pein-
lich! Die Richtlinie wurde am 20. November 1998 verab-
schiedet und sollte zum 28. Mai 2000 bereits umgesetzt
werden. Inzwischen sind darüber 38 Monate vergangen –
„ruhige Hand“ und verpennt, so ist Ihre Politik also auch
im IT-Bereich und das ist erschreckend!
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Ziel des heute auf der Agenda stehenden Gesetzes
ist es, die gewerbsmäßige Verbreitung von Vorrichtungen
zu verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz sowohl
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von kostenpflichtigen Radio- und Fernsehsendungen als
auch von Diensten der Informationswirtschaft unbefugt
überwinden lässt.
Vor allem angesichts der momentanen Veränderungen
in der Netz-Ökonomie, des Endes der „Kostenlos.de-Ära“,
stehen die Unternehmerinnen und Unternehmer vor dem
Problem, zu verhindern, dass ihre Leistungen von anony-
men Usern ohne Gegenleistung in Anspruch genommen
werden, die sich aufgrund der Anonymität vor dem Be-
zahlen drücken können. Denn immer mehr geht ja der
Trend im Netz in Richtung Kostenpflichtigkeit von Diens-
ten und Inhalten. Das wird von manchen bedauert, sicher.
Aber es handelt sich ja doch im Grundsatz nur um etwas,
was wir in der Off-Line-Welt für selbstverständlich hal-
ten: dass man eben nicht an den Kiosk geht, die Zeitung
liest und sie dann wieder hinlegt, ohne sie zu kaufen.
Denn dann würde es Zeitungen schlichtweg nicht mehr
geben. Dass Angebote im Internet kostenpflichtig wer-
den, mag man also bedauern. Dass Dinge, für die andere
gearbeitet haben, oft nur gegen Geld zu haben sind, ist
wohl auch keine umstürzende Neuerung. Im Gegenteil:
Es ist legitim.
Nicht legitim ist es aber, ohne Gegenleistung kosten-
pflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen und hierfür ge-
werbsmäßig Vorkehrungen herzustellen und zu vertrei-
ben. Und genau darum geht es in diesem Gesetz: Wir
wollen verhindern, dass Menschen mit dem gewerbs-
mäßigen Vertreiben solcher technischen Werkzeuge auch
noch Geld verdienen. Um es noch einmal klar zu sagen:
Hier wird kein Alltagsverhalten kriminalisiert, sondern
der Strafrahmen dieses Gesetzes bezieht sich nur auf ge-
werbliche Handlungen.
Dem lange gehegten Mythos vom rechtsfreien Raum
Internet müssen wir heute entgegenhalten, dass das, was
in der Off-Line-Welt nicht legitim ist, online schwerlich
legitim sein kann. Denn das kann ja im Ernst niemand
wollen: dass gerade auch die Anonymität, die das Netz
bietet und die ja auch für die Freiheit steht, die das neue
Medium mit sich bringt, dazu genutzt wird, an Produkte
und Dienstleistungen zu gelangen, ohne dafür zu bezah-
len: Die Ökonomen nennen das „Free Rider Problem“.
Hier geht es also nicht nur um die Umsetzung einer eu-
ropäischen Richtlinie, sondern es ist auch ein wichtiger
Beitrag zur Förderung der Internet-Wirtschaft. Denn ge-
rade jetzt, wo viele vom Ende der Dot-Coms reden und
das Totenglöckchen über der New Econmy läuten,
braucht die Netz-Ökonomie unsere politische Unterstüt-
zung. Wir wollen mit dem heute verabschiedeten Gesetz
gewährleisten, dass diejenigen, die in das Netz investie-
ren und ihre Dienstleistungen und Produkte dort verkau-
fen wollen, nicht von Trittbrettfahrern überfahren werden.
Hier braucht die Internet-Ökonomie Rechtssicherheit.
Und Politik ist gefordert, diese Entwicklung des Net-
zes mit zu gestalten und zu fördern. Unser Gesetz ist ein
weiterer wichtiger Baustein des Rechtsrahmens für die In-
ternet-Wirtschaft, den die rot-grüne Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode bereits geschaffen hat.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die FDP be-
grüßt ausdrücklich das Ziel des Zugangskontrolldienste-
schutzgesetzes, die Verbreitung von Vorrichtungen zu
verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz zu Fern-
seh- und Radiosendungen sowie von anderen Diensten
unbefugt umgehen lässt. Hiermit wird den berechtigten
wirtschaftlichen Interessen der Anbieter Rechnung getra-
gen. Eine effektive Zugangskontrolle ist elementar für die
sachgerechte Verbreitung von Pay-TV und anderen kos-
tenpflichtigen Inhalteangeboten.
Die FDP stimmt dem vorliegenden Zugangskontroll-
diensteschutzgesetz allerdings aus folgenden Gründen
nur mit Bauchschmerzen zu: Der Begriff „Zugangskon-
trolldienste“ ist bisher ungebräuchlich und könnte daher
die Rechtsanwender verwirren. Ferner hätten wir es be-
grüßt, wenn die betreffenden Normen nicht in einem zu-
sätzlichen Nebengesetz „versteckt“ worden wären, was
ebenfalls nicht der Transparenz dient. So hätte beispiels-
weise der neue Straftatbestand – § 5 ZKDSG – auch in das
Strafgesetzbuch, der neue Ordnungswidrigkeitentatbe-
stand – § 9 ZKDSG – in das Ordnungswidrigkeitengesetz
integriert werden können.
Aus Gründen der Rechtssystematik und Übersichtlich-
keit befürwortet es die FDP grundsätzlich, neue gesetzli-
che Regelungen in bestehende Gesetze zu integrieren.
Außerdem hätten wir es begrüßt, wenn sich das ZKDSG
nicht nur auf die gewerbsmäßigen Eingriffe zur Umge-
hung von Zugangskontrolldiensten erstrecken würde. Ge-
rade auch das nicht gewerbsmäßige Umgehen von Zu-
gangskontrollen führt oft zu großen Schäden bei den
betroffenen Unternehmen.
Alles in allem: Die vorgesehenen Rechtsvorschriften
sind geboten, gehen aber nicht weit genug und sind rechts-
systematisch nicht optimal.
Rolf Kutzmutz (PDS): Natürlich legt auch die PDS
Wert auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für einen
funktionierenden EU-Binnenmarkt. Deshalb verweigern
wir uns grundsätzlich nicht der Umsetzung von durch Rat
und Parlament beschlossenen Richtlinien, auch nicht
beim hier beratenen Gegenstand, der Bestrafung von
Schwarzsehern von Premiere oder kostenpflichtigen In-
ternet-Angeboten und ihrer Lieferanten.
Selbstverständlich hat jedes Unternehmen Anspruch
auf die Vergütung der von ihm erbrachten Leistung. Ver-
stöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt. Auch nach unse-
rer Auffassung soll mit Strafandrohungen davor abge-
schreckt werden, Verstöße geahndet werden. Sichtlich
irritiert aber der enorme Strafrahmen: bis zu einem Jahr
Gefängnis für das Geschäft mit nicht lizenzierter Soft-
ware oder Decodern, bis zu 50 000 Euro Geldbuße für je-
den, der beim Schwarzsehen erwischt wird.
Zum Glück wurden weitere Überspitzungen in den
Ausschussberatungen noch abgewendet: Die Regierung
sah ursprünglich vor, dass Leo Kirch und Bertelsmann
– um deren Produkte es hier vor allem geht – neben Scha-
denersatz auch noch den erlangten Gewinn der illegalen
Geschäftemacher selber einstreichen sollten. Die CDU/
CSU wollte auch noch die Schwarzseher ins Gefängnis
stecken.
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Natürlich kann man immer über Prävention und Sank-
tionen reden. Auch ein kleiner Handwerksmeister würde
sich freuen, wenn zahlungsunwillige Bauherren sofort ein
Jahr ins Gefängnis wandern könnten und der vergeblich
auf Lohn wartende Bauarbeiter ebenso, wenn er neben
dem Entgelt für seine Arbeitsleistung auch noch den mit
ihr erwirtschafteten Gewinn erhalten würde.
Was ich sagen will: Mit der Höhe der Sanktionen wird
hier für Bertelsmann und Kirch eine Extrawurst gebraten.
Es mag ja sein, dass Genosse Schröder den Bossen mal
wieder einen Gefallen tun will und die CDU/CSU den bis-
herigen Arbeitsort ihres Kanzlerkandidaten im Blick
hatte. Das alles können aber keine Kriterien für Rechtset-
zung sein.
Die PDS wird sich deshalb bei diesem grundsätzlich
notwendigen Gesetzentwurf nur enthalten.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Dranske retten – der
Gemeinde eine Perspektive geben (Tagesord-
nungspunkt 21)
Dr. Christine Lucyga (SPD):Die Gemeinde Dranske,
im Nordwesten der Insel Rügen, direkt am Wieker Bod-
den gelegen, hat reichlich Anteil an den Naturschönhei-
ten, mit denen die Insel Rügen – eine der
reizvollsten Küstenlandschaften Deutschlands – so ver-
schwenderisch ausgestattet ist. Oft aber haben landschaft-
liche Schönheit und intakte Natur keine Chance gegen
menschliche Anmaßung, nach welcher der Zweck das
Mittel heiligt.
Dranske ist ein Beispiel dafür, wie aus einer lebens-
werten Gegend in der Zeit des Kalten Krieges ein vom
Normalbürger abgeschotteter Militärkomplex wurde. So
musste in den 60er-Jahren ein altes Dorfensemble lieblos
gefestigten Zweckbauten und Wohneinheiten für die zahl-
reichen NVA- Angehörigen weichen, die mit der Auswei-
tung der militärischen Nutzung des Gebietes am Bug Un-
terkunft brauchten. Es wurde aus seinem landschaftlichen
Zusammenhang gerissen und in eine Nachbarschaft ge-
setzt, die es seiner Wirkung beraubt. Nicht nur hier denke
ich angesichts solcher „Sünden“ menschlichen Zweck-
denkens an die Zeilen eines nachdenklichen Liedes von
hoher Aktualität: „Ich bin nur Gast auf Erden, versuch
mich dann und wann als Hausherr zu gebärden, der alles
machen kann ...“.
Als 1991 der große Marinestützpunkt auf der Halbin-
sel Bug geschlossen wurde, erwies sich, welch ein Dana-
ergeschenk im Grunde mit dieser Anlage verbunden war.
Was seit 1960 jahrzehntelang – für manche schon ein
ganzes Menschenleben – Existenzgrundlage für viele ge-
wesen war und der Gemeinde zu einem gewissen Wohl-
stand verhalf, war nach Schließung des Stützpunktes
plötzlich ein Klotz am Bein: Erbe aus vier Jahrzehnten
militärischer Präsenz, das sich nicht einfach so abschüt-
teln ließ. Als die NVA im Ort die Lichter ausgehen ließ,
wurde die Gemeinde de facto „arbeitslos“. Die Folge war
ein starker Bevölkerungsrückgang durch Weggehen der
arbeitssuchenden Bevölkerung.
Wenn es heute und hier aber in einem dramatischen
Appell heißt: „Rettet Dranske!“, dann möchte ich doch
einmal zurückfragen: Welches Dranske ist denn gemeint?
„Rettet Dranske!“ hätte es schon vor 40 Jahren heißen
müssen, als dieses lebenswerte Fleckchen Erde nach und
nach von Zivilisten immer mehr abgeschottet wurde.
Schon damals hätte es – und gerade unter den Bedingun-
gen des „Reiselandes“ DDR – ein Urlaubsparadies sein
können – und das dann auch für Soldaten und ihre Fami-
lien –, in idealer Lage zwischen Bodden und Ostsee, auf
der Ostseeseite in Sichtweite zur Insel Hiddensee.
Seit 1991 nun führt dieser Ort einen Überlebenskampf
zwischen Dornröschendasein und Neubeginn und hat da-
bei vor allem Lasten der Vergangenheit zu schultern. Von
erheblicher Abwanderung betroffen, mit erheblichen Alt-
lasten kämpfend, die wiederum besondere strukturelle
Probleme schaffen, scheint es aber nun eine erkennbare
Perspektive zu geben und zwar in Richtung einer Teilhabe
an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes,
das durch seine besondere touristische Attraktivität auch
auf neue Chancen setzt. Mit anerkennenswertem Engage-
ment setzen gerade die Einwohner von Dranske auf mehr
touristische Einrichtungen, und planen zum Beispiel auf
dem einstigen Militärgelände auf dem Bug eine touristi-
sche Anlage mit der beachtlichen Kapazität von circa
2 000 Übernachtungsmöglichkeiten und bauen darauf,
dass Strände und Steiluferlandschaft nicht nur zur Som-
merzeit Besucher begeistern. Bis dahin ist jedoch noch
viel zu tun, was weder die Gemeinde allein noch das Land
Mecklenburg-Vorpommern allein schultern können. Das
schwierigste Problem dabei ist tatsächlich der hohe Leer-
stand in einem aus einer überholten Nutzungsphilosophie
heraus entstandenen tristen Wohnumfeld von damals und
das haben die Menschen in Dranske nun wirklich nicht
verdient.
Zur Entlastung haben sich daher Bund, Land und Ge-
meinde im Sommer an einen Tisch gesetzt und eine ein-
vernehmliche Lösung gefunden, um insbesondere zu
Nachbesserungen am Kaufvertrag über verbilligte Woh-
nungen des Bundes zu kommen. Danach wurden der Ge-
meinde sowohl Zinslasten abgenommen, als auch auf
Verbilligungsabschläge und Ausgleichszahlungen ver-
zichtet. Der Gemeinde drohen bei anderweitiger Verwen-
dung des verbilligt aus dem Bundesvermögen erwor-
benen Wohnungsbestandes weder Schadensersatzforde-
rungen noch Vertragsstrafen. Dadurch haben sich wesent-
liche Elemente des PDS-Antrages bereits erledigt, bevor
der Antrag überhaupt gestellt wurde.
Damit haben die Finanzministerin des Landes Meck-
lenburg-Vorpommern und der Bundesfinanzminister
– beiden sei an dieser Stelle für ihre Bereitschaft, zu einer
Lösung zu kommen, gedankt – in kürzester Zeit endlich
einen Ausweg aus einer Misere eröffnet, deren Grundla-
gen nun wirklich lange vor unserer Regierungszeit gelegt
wurden. Es ist erfreulich, dass Dranske mithilfe des Lan-
des zwischenzeitlich auch die im Vergleichsweg ausge-
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handelten Verbindlichkeiten erfüllt hat. Die Vorausset-
zungen für eine erfolgreiche Verbesserung der Situation
vor Ort sind damit deutlich besser geworden. Deshalb
hilft man der Gemeinde am besten, wenn man sie in ihrem
unternehmerischen Engagement, zum Beispiel bei der Er-
richtung eines Ferienparkes, mit den vorhandenen Instru-
mentarien unterstützt. So sind aus dem Programm zur
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur bereits 20 Millio-
nen DM in die Gemeinde geflossen. Die Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern hat sich engagiert und auch
die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten
geholfen. Was die Entlastung von Altschulden bei abzu-
reißendem Wohnungsbestand angeht, so enthält das Stadt-
umbauprogramm Ost ein umfangreiches Maßnahmepa-
ket, das in Zusammenarbeit mit dem Land umgesetzt
wird.
Was wir wirklich tun können und müssen, um der Ge-
meinde Dranske zu helfen, ist, ihre eigenen Wachstums-
kräfte zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu
fördern, um Menschen zum Bleiben oder zum Zurück-
kommen zu bewegen. Wenn wir Chancen organisieren
wollen, dann müssen wir sie überzeugend darstellen: Des-
halb ist es geradezu fahrlässig, ein Untergangsszenario zu
entwerfen, das nicht ermutigend, sondern entmutigend
wirkt. Nichts schadet Dranske, wie auch anderen ostdeut-
schen Kommunen mehr als die ständigen Kassandrarufe
vom Jammertal Ost. Wir brauchen aber risikobereite Un-
ternehmer, die gewillt sind, in die Zukunft Ostdeutsch-
lands, auch in die Dranskes, zu investieren. Dafür die not-
wendigen Rahmenbedingungen zu schaffen ist unsere
Aufgabe, und dieser Aufgabe stellen wir uns.
Die Perspektive, die im PDS-Antrag für die Gemeinde
Dranske und die Region um Dranske gefordert wird, ist
bereits da – auch dank einer auf die Stärken der Region
ausgerichteten Strukturpolitik des Landes Mecklenburg-
Vorpommern und des Bundes.
Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag der
PDS zum Thema Dranske begleitet uns schon eine Weile.
Zweifellos sind die Zustände an diesem an sich wunder-
schönen Ort alles andere als zufrieden stellend. Die Pro-
blematik des extrem hohen Leerstandes in den Platten-
bauten und die Folgen zu niedrig veranschlagter In-
vestitionskosten sind im Falle dieser Gemeinde zwar sehr
bedauerlich, aber kein Einzelfall im Osten.
Fakt ist, dass der Deutsche Bundestag für solche Ein-
zelfälle nicht zuständig ist. Bekannt ist den Kolleginnen
und Kollegen in diesem Hause aber auch, dass die PDS
gerne solche populistischen Anträge stellt. Es ist nach-
vollziehbar, dass sich Kollegin Ostrowski als Retterin von
Dranske profilieren möchte. Gegenüber den Bewohnerin-
nen und Bewohnern des Ortes ist es jedoch nicht ganz ehr-
lich. Sie wissen, dass das Land zuständig ist. Ich empfehle
Ihnen von der PDS, mit Ihren dortigen Genossen zu ver-
handeln. Die sind dort ja bedauerlicherweise am Ruder.
Die Idee der PDS, den gesamten Ausschuss nach
Dranske zu beordern, ist natürlich genauso heuchlerisch.
Sie wissen genau, dass wir dann jegliche andere Arbeit
einstellen müssten, um durch halb Ostdeutschland zu rei-
sen. Diese Vorstellung ist zugegebenermaßen zwar reiz-
voll, aber kaum zweckmäßig.
Wenn uns dann im Weiteren vom Bundesministerium
der Finanzen mitgeteilt wird, dass mit der Gemeinde eine
einvernehmliche Lösung gefunden wurde – und zwar be-
reits im Sommer letzten Jahres –, wird der Antrag und
damit die Debatte immer absurder.
Über den Stadtumbau Ost sollte meiner Meinung nach
zukünftig auch von der PDS etwas ernsthafter diskutiert
werden. Schwierigkeiten gibt es genug. Ob das bekannte
Stadtumbauprogramm der Bundesregierung wirklich
nachhaltige Verbesserungen auf dem schwierigen ost-
deutschen Wohnungsmarkt bringen wird, ist leider stark
zu bezweifeln. Die Halbherzigkeit, mit der Rot-Grün le-
diglich Mittel innerhalb der Wohnungsbauförderung um-
schichtet und nicht bereit ist, frisches Geld in den Umbau
der ostdeutschen Städte und Gemeinden zu investieren, ist
sehr bedauerlich. Die Mittel für den Stadtumbau reichen
nicht aus, um die Lage nachhaltig zu verbessern. Auch mit
der Bereitstellung der Kofinanzierung hat so mancher
Länderfinanzminister große Schwierigkeiten. In meiner
Heimat Thüringen wurde nun der offizielle Startschuss
für die Umsetzung gegeben – hoffen wir das Beste!
Ein weiteres Problemfeld stellt aus meiner Sicht die
von der Bundesregierung erlassene Altschuldenhilfever-
ordnung dar. Die Entlastung gefährdeter Wohnungsbau-
unternehmen nach § 6 a kommt nur sehr schleppend in
Gang. Das Antragsverfahren ist sehr aufwendig und lang-
wierig, dem steht ein ungebrochener Bedarf gegenüber.
An dieser Stelle wird man sich etwas einfallen lassen
müssen, um deutlichen Schwung in diesem Bereich zu er-
zeugen – im Interesse der ostdeutschen Gemeinden und
letztlich der Bürgerinnen und Bürger.
So schließt sich der Kreis auch wieder zu jener Ge-
meinde auf Rügen, die den Anlass zu dieser Debatte ge-
geben hat. Wichtig zur „Rettung“ solcher Orte – da ist
Dranske wahrlich nicht allein – ist die Bereitschaft der
Bundesregierung und ihrer Parlamentsmehrheit, nun end-
lich Ernst zu machen mit der „Chefsache Ost“ und in ver-
nünftigem Rahmen Mittel zur Verfügung zu stellen. Da-
ran kommen Sie zukünftig nicht vorbei, wenn Sie es ernst
meinen mit Ostdeutschlands Städten und Gemeinden.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Die Probleme Dranskes sind durchaus ernst
zu nehmen. Die Gemeinde am Nordwestende von Rügen
ist ein ehemaliger Militärstandort der Nationalen Volks-
armee. Sie erwarb 1994 von der Bundesvermögens-
verwaltung 705 Plattenbauwohnungen, die 1990 in Bun-
deseigentum gefallen waren. Nach der Schließung des
militärischen Standortes sank die Einwohnerzahl von
ehemals 3 700 Personen Anfang 1990 auf heute 2 200 Per-
sonen. Die Leerstandsquote im Plattenbaugebiet stieg auf
50 Prozent. Die vertraglichen Bindungen für Instandset-
zung und Belegung, die die Gemeinde beim Kauf der
Wohnungen eingegangen war, drohten die hoch verschul-
dete Gemeinde zu überfordern.
In dieser schwierigen Situation setzt die PDS aber nicht
etwa auf konkrete Lösungen für das konkrete Problem, in-
dem sich der in Mecklenburg-Vorpommern zuständige
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PDS-Bauminister Holter der Sache annimmt, sondern übt
sich in populistischer Selbstdarstellung. Wie üblich for-
dert die PDS vom Bund wieder einmal mehr Geld – ganz
so, als könne man die Probleme dieser Gemeinde – los-
gelöst von dem allgemeinen Strukturwandel der ostdeut-
schen Wirtschaft betrachten, ganz so, als wäre keine an-
dere ostdeutsche Kommune von Bevölkerungsschwund,
Leerstand und Verschuldung betroffen. Die Probleme
Dranskes mögen in ihrer Zuspitzung eine Besonderheit
darstellen, die strukturellen Probleme betreffen aber bei-
nahe alle ostdeutsche Städte ähnlich. Wohnungsleer-
stände bei gleichzeitig anhaltender Entleerung überfor-
dern vielerorts Kommunen und Wohnungswirtschaft.
Bekommen wir jetzt für jede ostdeutsche Kommune einen
eigenen PDS-Antrag?
Um den zwingend notwendigen Strukturwandel zu un-
terstützen, hat die Bundesregierung vielfältige Hilfen be-
schlossen. Mit der Novellierung des Altschuldenhilfege-
setzes wird die Wohnungswirtschaft nachhaltig von
Altschulden befreit. Mit dem Stadtumbauprogramm Ost,
für das die Bundesregierung in den nächsten acht Jahren
Finanzhilfen in Höhe von circa 1,1 Milliarden Euro zur
Verfügung stellt, werden überall in den neuen Ländern so-
wohl die Erarbeitung von Stadtumbaukonzepten als auch
Abriss und Umbau von leer stehendem Wohnraum geför-
dert. Darüber hinaus wird die Aufwertung der Stadtteile
ebenso gefördert wie die Eigentumsbildung und Investi-
tionen in die Wohnungsbestände der städtischen Zentren.
Von diesen Maßnahmen wird selbstverständlich auch
Dranske profitieren, zumal es große Entwicklungschan-
cen als Urlaubsort hat. Wenn die PDS meint, der Bund
müsse extra für Dranske für Aufwertungsmaßnahmen zu-
sätzliches Geld bereitstellen, dann kennt sie offenbar die
Sorgen und Nöte vieler anderer Städte in Ostdeutschland
nicht.
Was Frau Ostrowski der Öffentlichkeit seit dem
Sommer vergangenen Jahres auch verschweigt, ist die
Tatsache, dass die Bundesregierung im besonderen Falle
Dranskes für den Kaufvertrag der ehemaligen Bundes-
wohnungen bereits eine einvernehmliche Lösung der Pro-
bleme gefunden hat. So wurden die Zinslasten halbiert,
auf die Nachzahlung des Verbilligungsabschlages wurde
ebenso verzichtet wie auf die Vertragsstrafe bei Nichter-
füllung der Vertragsvereinbarungen. Darüber hinaus sind
aus dem Bundesprogramm zur Verbesserung der Wirt-
schaftsstruktur bereits 20 Millionen DM an die Gemeinde
Dranske geflossen.
Wenn die PDS immer noch vom Bund pauschal zu-
sätzliche Hilfen für Dranske fordert, scheint sie zu ver-
gessen, dass die Sanierung der Gemeindefinanzen Sache
der Länder, also Sache des von der PDS mitregierten Bun-
deslandes Mecklenburg-Vorpommern ist.
Ich meine, die PDS täte besser daran, den Antrag hier
und heute zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat ihren
Teil zur Problemlösung beigetragen. Jetzt geht es um
kommunalpolitische Aufgaben, die vor Ort und in Meck-
lenburg-Vorpommern gelöst werden müssen. Darum
sollte sich die PDS in Mecklenburg-Vorpommern für
sinnvolle Strukturhilfen für benachteiligte Gemeinden
einsetzen. Denn schließlich regiert in Mecklenburg-Vor-
pommern die PDS.
Dr. Karl-Heinz Guttmacher (FDP): Erneut fällt der
Bundesregierung heute zu Recht auf die Füße, dass sie
bisher ihre Wohnungspolitik in den neuen Bundesländern
einseitig auf die kommunalen Wohnungsbestände ausge-
richtet hat. Selbst auf die notwendige Entlastung des ho-
hen strukturellen Leerstandes der Wohnungen in Bestän-
den der Unternehmen in kommunaler Hand und der
Genossenschaften reagierte die Bundesregierung mit der
Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes nur halbher-
zig.
Die FDP hatte mit ihrem Gesetzentwurf zum AHG vor,
alle Wohnungsunternehmen, die einen strukturellen dau-
erhaften Leerstand oberhalb von 5 Prozent aufweisen,
grundsätzlich zu entschulden. Einer solchen notwendigen
Entlastung ist die Bundesregierung nicht gefolgt, sie hat
stattdessen eine Verordnungsermächtigung nach § 6 a des
2. AHÄndG aufgenommen, wonach die Wohnungsgesell-
schaften oberhalb eines strukturellen Leerstandes von
15 Prozent und einer Insolvenzgefahr den Antrag auf Ent-
schuldung stellen können. Inzwischen ergibt sich in vie-
len Städten und Gemeinden der neuen Bundesländer wie
unter anderem Dranske oder Cottbus ein struktureller
Leerstand von 50 Prozent.
Die FDP fordert deshalb die Bundesregierung auf, den
von der FDP 2001 eingebrachten Gesetzentwurf der Ent-
schuldung der Wohnungsunternehmen oberhalb von
5 Prozent zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sollten statt der Härtefallregelung des
Gesetzentwurfes der Bundesregierung auch Wohnungs-
unternehmen, die keine Teilentlastung nach § 4 des AHG
oder keine Zinshilfe nach § 7 des AHG in Anspruch ge-
nommen haben, wie bisherige Antragsberechtigte aufge-
nommen werden. Besonders die Treuhandliegenschafts-
gesellschaften, die ursprünglich mit einem eigenen
Privatisierungsmodell auftraten, das eine weitgehend un-
sanierte, dafür aber billige Abgabe der Bestände an inte-
ressierte Mieter vorsah, geraten durch den nicht verschul-
deten hohen strukturellen Leerstand in Insolvenzgefahr.
Mit dem Stadtumbauprogramm Ost muss den Städten und
Gemeinden nach Vorlage eines schlüssigen städtebauli-
chen Gesamtkonzeptes sowohl die Finanzierung des
Rückbaus wie auch die Wohnumfeldverbesserung mitfi-
nanziert werden.
Hierbei ist es unumgänglich, zusätzliche Mittel durch
Bund und Land zur Verfügung zu stellen. Eine Um-
schichtung von 50 Millionen Euro aus den bisherigen
Städtebaufinanzierungsmitteln nur mit neuer Zweckbin-
dung als Städtebaufördermittel für Rückbau, Abriss und
Umfeldsanierung ist hier nicht hilfreich. Die weiteren
vorgesehenen 50 Millionen Euro umgeschichtete GA-
Mittel für das Wohnumbauprogramm Ost sind notwendig,
sie sind aber keine zusätzlichen Investitionsmittel für die
Bauwirtschaft. Gerade in der heutigen wirtschaftlich re-
zessiven Entwicklung der Bauwirtschaft und angesichts
des angespannten Arbeitsmarktes muss sich die Bundes-
regierung in die Pflicht nehmen, das Stadtumbaupro-
gramm Ost mit zusätzlichen Investitionsmitteln beschleu-
nigt auf den Weg zu bringen. So könnte besonders solchen
wohnungspolitisch angeschlagenen Städten wie Dranske,
Cottbus und anderen schnell geholfen werden.
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Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion der FDPhat mit Schreiben vom 30. Januar
2002 mitgeteilt, dass sie den Änderungsantrag zum Ent-
wurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen
Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern auf
Drucksache 14/8076 zurückgezogen hat.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen
gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die
Jahre 1999 bis 2002
(18. Subventionsbericht)
– Drucksache 14/6748 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutsch-2000 und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksache 14/6268 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/7197 Nr. 2.2
Finanzausschuss
Drucksache 14/6116 Nr. 1.1
Drucksache 14/6395 Nr. 2.13
Drucksache 14/6395 Nr. 2.14
Drucksache 14/7000 Nr. 2.5
Drucksache 14/7000 Nr. 2.7
Drucksache 14/7000 Nr. 2.8
Drucksache 14/7197 Nr. 2.14
Drucksache 14/7708 Nr. 2.10
Drucksache 14/7708 Nr. 2.20
Drucksache 14/7708 Nr. 2.21
Drucksache 14/7708 Nr. 2.22
Drucksache 14/7708 Nr. 2.23
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/7129 Nr. 2.17
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/7708 Nr. 2.38
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/7000 Nr. 2.22
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 14/7197 Nr. 2.9
Drucksache 14/7129 Nr. 2.15
Drucksache 14/7409 Nr. 2.8
Drucksache 14/7522 Nr. 1.5
Drucksache 14/7522 Nr. 1.6
Drucksache 14/7522 Nr. 1.7
Drucksache 14/7522 Nr. 1.8
Drucksache 14/7522 Nr. 1.9
Drucksache 14/7522 Nr. 1.10
Drucksache 14/7522 Nr. 1.11
Drucksache 14/7522 Nr. 1.12
Drucksache 14/7522 Nr. 1.13
Drucksache 14/7522 Nr. 1.14
Drucksache 14/7522 Nr. 1.15
Drucksache 14/7522 Nr. 1.16
Drucksache 14/7522 Nr. 1.17
Drucksache 14/7522 Nr. 2.6
Drucksache 14/7708 Nr. 2.16
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21503
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin