Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
21237
(C)(A)
Endgültiges Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung
über Anträge zum Import von Stammzellen
– Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 –
Abgegebene Stimmen 617
Ungültige Stimmen 21
Gültige Stimmen 598
Mit Nein haben gestimmt 2
Enthaltungen 2
Es entfielen auf die Anträge:
der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche,
Borchert u. a.
– Drucksache 14/8101 – 263 Stimmen
der Abgeordneten Böhmer, von Renesse,
Fischer (Berlin), Seehofer u. a.
– Drucksache 14/8102 – 225 Stimmen
der Abgeordneten Flach, Reiche, Hintze,
Gerhard u. a.
– Drucksache 14/8103 – 106 Stimmen
Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen.
Keiner der Anträge hat die erforderliche Mehrheit bei der ersten Abstimmung erreicht. Der Antrag mit der Drucksa-
che 14/8103, auf den die geringste Zahl der Stimmen entfiel, scheidet für das weitere Abstimmungsverfahren aus.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21239
(C)
(D)
(A)
(B)
Liste 1
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
SPD
Brigitte Adler x
Gerd Andres x
Ingrid Arndt-Brauer x
Rainer Arnold x
Hermann Bachmaier x
Ernst Bahr x
Doris Barnett x
Eckhardt Barthel (Berlin) x
Klaus Barthel (Starnberg) x
Ingrid Becker-Inglau x
Dr. Axel Berg x
Hans-Werner Bertl x
Friedhelm Julius Beucher x
Petra Bierwirth x
Rudolf Bindig x
Lothar Binding (Heidelberg) x
Kurt Bodewig x
Klaus Brandner x
Anni Brandt-Elsweier x
Willi Brase x
Rainer Brinkmann (Detmold) x
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x
Hans-Günter Bruckmann x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221240
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Edelgard Bulmahn x
Ursula Burchardt x
Hans Martin Bury x
Hans Büttner (Ingolstadt) x
Marion Caspers-Merk x
Wolf-Michael Catenhusen x
Dr. Peter Danckert x
Dr. Herta Däubler-Gmelin x
Christel Deichmann x
Karl Diller x
Peter Dreßen x
Detlef Dzembritzki x
Dieter Dzewas x
Dr. Peter Eckardt x
Sebastian Edathy x
Ludwig Eich x
Marga Elser x
Peter Enders x
Gernot Erler x
Petra Ernstberger x
Annette Faße x
Lothar Fischer (Homburg) x
Gabriele Fograscher x
Norbert Formanski x
Rainer Fornahl x
Hans Forster x
Dagmar Freitag x
Lilo Friedrich (Mettmann) x
Harald Friese x
Anke Fuchs (Köln) x
Arne Fuhrmann x
Monika Ganseforth x
Konrad Gilges x
Iris Gleicke x
Günter Gloser x
Uwe Göllner x
Günter Graf (Friesoythe) x
Angelika Graf (Rosenheim) x
Dieter Grasedieck x
Monika Griefahn x
Kerstin Griese x
Achim Großmann x
Wolfgang Grotthaus x
Karl-Hermann Haack (Extertal) x
Klaus Hagemann x
Manfred Hampel x
Alfred Hartenbach x
Anke Hartnagel x
Klaus Hasenfratz x
Nina Hauer x
Hubertus Heil x
Reinhold Hemker x
Frank Hempel x
Rolf Hempelmann x
Dr. Barbara Hendricks x
Gustav Herzog x
Monika Heubaum x
Reinhold Hiller (Lübeck) x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21241
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Gerd Höfer x
Jelena Hoffmann (Chemnitz) x
Walter Hoffmann (Darmstadt) x
Iris Hoffmann (Wismar) x
Frank Hofmann (Volkach) x
Ingrid Holzhüter x
Eike Hovermann x
Christel Humme x
Lothar Ibrügger x
Brunhilde Irber x
Gabriele Iwersen x
Renate Jäger x
Ilse Janz x
Dr. Uwe Jens x
Volker Jung (Düsseldorf) x
Johannes Kahrs x
Ulrich Kasparick x
Sabine Kaspereit x
Susanne Kastner x
Hans-Peter Kemper x
Klaus Kirschner x
Marianne Klappert x
Siegrun Klemmer x
Walter Kolbow x
Fritz Rudolf Körper x
Karin Kortmann x
Nicolette Kressl x
Volker Kröning x
Angelika Krüger-Leißner x
Horst Kubatschka x
Ernst Küchler x
Helga Kühn-Mengel x
Ute Kumpf x
Konrad Kunick x
Werner Labsch x
Christine Lambrecht x
Brigitte Lange x
Christian Lange (Backnang) x
Detlev von Larcher x
Waltraud Lehn x
Klaus Lennartz x
Dr. Elke Leonhard x
Eckhart Lewering x
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x
Gabriele Lösekrug-Möller x
Erika Lotz x
Dieter Maaß (Herne) x
Winfried Mante x
Dirk Manzewski x
Tobias Marhold x
Ulrike Mascher x
Christoph Matschie x
Heide Mattischeck x
Markus Meckel x
Ulrike Mehl x
Ulrike Merten x
Angelika Mertens x
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221242
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Ursula Mogg x
Christoph Moosbauer x
Siegmar Mosdorf x
Jutta Müller (Völklingen) x
Christian Müller (Zittau) x
Franz Müntefering x
Andrea Nahles x
Volker Neumann (Bramsche) x
Gerhard Neumann (Gotha) x
Dr. Edith Niehuis x
Dr. Rolf Niese x
Dietmar Nietan x
Günter Oesinghaus x
Eckhard Ohl x
Leyla Onur x
Holger Ortel x
Adolf Ostertag x
Kurt Palis x
Albrecht Papenroth x
Dr. Martin Pfaff x
Georg Pfannenstein x
Johannes Pflug x
Dr. Eckhart Pick x
Joachim Poß x
Karin Rehbock-Zureich x
Dr. Carola Reimann x
Margot von Renesse x
Renate Rennebach x
Bernd Reuter x
Dr. Edelbert Richter x
Gudrun Roos x
René Röspel x
Dr. Ernst Dieter Rossmann x
Michael Roth (Heringen) x
Birgit Roth (Speyer) x
Gerhard Rübenkönig x
Marlene Rupprecht x
Thomas Sauer x
Dr. Hansjörg Schäfer x
Gudrun Schaich-Walch x
Rudolf Scharping x
Bernd Scheelen x
Dr. Hermann Scheer x
Siegfried Scheffler x
Horst Schild x
Otto Schily x
Dieter Schloten x
Ulla Schmidt (Aachen) x
Silvia Schmidt (Eisleben) x
Dagmar Schmidt (Meschede) x
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x
Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x
Regina Schmidt-Zadel x
Heinz Schmitt (Berg) x
Carsten Schneider x
Dr. Emil Schnell x
Walter Schöler x
Karsten Schönfeld x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21243
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Fritz Schösser x
Gerhard Schröder x
Richard Schuhmann (Delitzsch) x
Brigitte Schulte (Hameln) x
Reinhard Schultz (Everswinkel) x
Volkmar Schultz (Köln) x
Ewald Schurer x
Dr. Angelica Schwall-Düren x
Rolf Schwanitz x
Bodo Seidenthal x
Erika Simm x
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x
Wieland Sorge x
Wolfgang Spanier x
Dr. Margrit Spielmann x
Jörg-Otto Spiller x
Dr. Ditmar Staffelt x
Antje-Marie Steen x
Ludwig Stiegler x
Rolf Stöckel x
Rita Streb-Hesse x
Reinhold Strobl (Amberg) x
Dr. Peter Struck x
Joachim Stünker x
Joachim Tappe x
Jörg Tauss x
Jella Teuchner x
Dr. Gerald Thalheim x
Wolfgang Thierse x
Franz Thönnes x
Adelheid Tröscher x
Hans-Eberhard Urbaniak x
Rüdiger Veit x
Simone Violka x
Ute Vogt (Pforzheim) x
Hans Georg Wagner x
Hedi Wegener x
Dr. Konstanze Wegner x
Wolfgang Weiermann x
Matthias Weisheit x
Gert Weisskirchen (Wiesloch) x
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x
Jochen Welt x
Dr. Rainer Wend x
Hildegard Wester x
Lydia Westrich x
Inge Wettig-Danielmeier x
Dr. Margrit Wetzel x
Dr. Norbert Wieczorek x
Jürgen Wieczorek (Böhlen) x
Helmut Wieczorek (Duisburg) x
Heidemarie Wieczorek-Zeul x
Heino Wiese (Hannover) x
Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x
Engelbert Wistuba x
Barbara Wittig x
Dr. Wolfgang Wodarg x
Verena Wohlleben x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221244
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Hanna Wolf (München) x
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x
Heidemarie Wright x
Uta Zapf x
CDU/CSU
Ulrich Adam x
Ilse Aigner x
Peter Altmaier x
Dietrich Austermann x
Norbert Barthle x
Dr. Wolf Bauer x
Günter Baumann x
Brigitte Baumeister x
Meinrad Belle x
Dr. Sabine Bergmann-Pohl x
Otto Bernhardt x
Dr. Joseph-Theodor Blank x
Renate Blank x
Dr. Heribert Blens x
Peter Bleser x
Antje Blumenthal x
Friedrich Bohl x
Dr. Maria Böhmer x
Sylvia Bonitz x
Jochen Borchert x
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x
Wolfgang Bosbach x
Dr. Wolfgang Bötsch x
Klaus Brähmig x
Dr. Ralf Brauksiepe x
Paul Breuer x
Monika Brudlewsky x
Georg Brunnhuber x
Hartmut Büttner (Schönebeck) x
Dankward Buwitt x
Manfred Carstens (Emstek) x
Peter H. Carstensen (Nordstrand) x
Leo Dautzenberg x
Wolfgang Dehnel x
Hubert Deittert x
Albert Deß x
Renate Diemers x
Thomas Dörflinger x
Dr. Hansjürgen Doss x
Marie-Luise Dött x
Maria Eichhorn x
Rainer Eppelmann x
Anke Eymer (Lübeck) x
Ilse Falk x
Dr. Hans Georg Faust x
Albrecht Feibel x
Ingrid Fischbach x
Dirk Fischer (Hamburg) x
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x
Klaus Francke x
Herbert Frankenhauser x
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x
Erich G. Fritz x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21245
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Jochen-Konrad Fromme x
Hans-Joachim Fuchtel x
Dr. Jürgen Gehb x
Norbert Geis x
Georg Girisch x
Dr. Reinhard Göhner x
Peter Götz x
Dr. Wolfgang Götzer x
Kurt-Dieter Grill x
Hermann Gröhe x
Manfred Grund x
Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x
Gerda Hasselfeldt x
Norbert Hauser (Bonn) x
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x
Klaus-Jürgen Hedrich x
Helmut Heiderich x
Ursula Heinen x
Manfred Heise x
Siegfried Helias x
Hans Jochen Henke x
Ernst Hinsken x
Peter Hintze x
Klaus Hofbauer x
Klaus Holetschek x
Josef Hollerith x
Dr. Karl-Heinz Hornhues x
Siegfried Hornung x
Joachim Hörster x
Hubert Hüppe x
Georg Janovsky x
Dr.-Ing. Rainer Jork x
Dr. Harald Kahl x
Bartholomäus Kalb x
Steffen Kampeter x
Dr.-Ing. Dietmar Kansy x
Irmgard Karwatzki x
Volker Kauder x
Eckart von Klaeden x
Ulrich Klinkert x
Dr. Helmut Kohl x
Norbert Königshofen x
Eva-Maria Kors x
Hartmut Koschyk x
Rudolf Kraus x
Dr. Martina Krogmann x
Dr. Hermann Kues x
Werner Kuhn x
Karl Lamers x
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x
Dr. Norbert Lammert x
Helmut Lamp x
Dr. Paul Laufs x
Karl-Josef Laumann x
Vera Lengsfeld x
Werner Lensing x
Peter Letzgus x
Ursula Lietz x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221246
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Walter Link (Diepholz) x
Eduard Lintner x
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x
Dr. Manfred Lischewski x
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x
Julius Louven x
Dr. Michael Luther x
Erich Maaß (Wilhelmshaven) x
Erwin Marschewski (Recklinghausen) x
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x
Wolfgang Meckelburg x
Dr. Michael Meister x
Dr. Angela Merkel x
Friedrich Merz x
Hans Michelbach x
Meinolf Michels x
Dr. Gerd Müller x
Bernward Müller (Jena) x
Elmar Müller (Kirchheim) x
Bernd Neumann (Bremen) x
Claudia Nolte x
Günter Nooke x
Franz Obermeier x
Friedhelm Ost x
Eduard Oswald x
Norbert Otto (Erfurt) x
Dr. Peter Paziorek x
Anton Pfeifer x
Dr. Friedbert Pflüger x
Beatrix Philipp x
Ronald Pofalla x
Ruprecht Polenz x
Marlies Pretzlaff x
Dr. Bernd Protzner x
Thomas Rachel x
Hans Raidel x
Peter Rauen x
Christa Reichard (Dresden) x
Katherina Reiche x
Erika Reinhardt x
Hans-Peter Repnik x
Klaus Riegert x
Dr. Heinz Riesenhuber x
Franz Romer x
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x
Dr. Klaus Rose x
Kurt J. Rossmanith x
Adolf Roth (Gießen) x
Dr. Norbert Röttgen x
Dr. Christian Ruck x
Volker Rühe x
Anita Schäfer x
Dr. Wolfgang Schäuble x
Hartmut Schauerte x
Heinz Schemken x
Karl-Heinz Scherhag x
Dr. Gerhard Scheu x
Norbert Schindler x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21247
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Dietmar Schlee x
Bernd Schmidbauer x
Christian Schmidt (Fürth) x
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x
Andreas Schmidt (Mülheim) x
Michael von Schmude x
Dr. Andreas Schockenhoff x
Dr. Rupert Scholz x
Reinhard Freiherr von Schorlemer x
Dr. Erika Schuchardt x
Wolfgang Schulhoff x
Gerhard Schulz x
Clemens Schwalbe x
Dr. Christian Schwarz-Schilling x
Wilhelm Josef Sebastian x
Heinz Seiffert x
Dr. h. c. Rudolf Seiters x
Bernd Siebert x
Werner Siemann x
Johannes Singhammer x
Bärbel Sothmann x
Margarete Späte x
Carl-Dieter Spranger x
Wolfgang Steiger x
Erika Steinbach x
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x
Andreas Storm x
Dorothea Störr-Ritter x
Max Straubinger x
Thomas Strobl (Heilbronn) x
Michael Stübgen x
Dr. Rita Süssmuth x
Dr. Susanne Tiemann x
Edeltraut Töpfer x
Dr. Hans-Peter Uhl x
Arnold Vaatz x
Angelika Volquartz x
Andrea Voßhoff x
Peter Weiß (Emmendingen) x
Annette Widmann-Mauz x
Heinz Wiese (Ehingen) x
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x
Klaus-Peter Willsch x
Bernd Wilz x
Willy Wimmer (Neuss) x
Werner Wittlich x
Dagmar Wöhrl x
Aribert Wolf x
Elke Wülfing x
Peter Kurt Würzbach x
Wolfgang Zeitlmann x
Benno Zierer x
Wolfgang Zöller x
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich) x
Marieluise Beck (Bremen) x
Volker Beck (Köln) x
Angelika Beer x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221248
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Matthias Berninger x
Grietje Bettin x
Annelie Buntenbach x
Ekin Deligöz x
Dr. Thea Dückert x
Franziska Eichstädt-Bohlig x
Dr. Uschi Eid x
Hans-Josef Fell x
Andrea Fischer (Berlin) x
Katrin Göring-Eckardt x
Rita Grießhaber x
Gerald Häfner x
Winfried Hermann x
Antje Hermenau x
Ulrike Höfken x
Michaele Hustedt x
Monika Knoche x
Dr. Angelika Köster-Loßack x
Steffi Lemke x
Dr. Reinhard Loske x
Oswald Metzger x
Kerstin Müller (Köln) x
Winfried Nachtwei x
Christa Nickels x
Cem Özdemir x
Simone Probst x
Christine Scheel x
Irmingard Schewe-Gerigk x
Rezzo Schlauch x
Albert Schmidt (Hitzhofen) x
Werner Schulz (Leipzig) x
Christian Simmert x
Christian Sterzing x
Hans-Christian Ströbele x
Jürgen Trittin x
Dr. Antje Vollmer x
Dr. Ludger Volmer x
Sylvia Voß x
Helmut Wilhelm (Amberg) x
Margareta Wolf (Frankfurt) x
FDP
Ina Albowitz x
Hildebrecht Braun (Augsburg) x
Rainer Brüderle x
Ernst Burgbacher x
Jörg van Essen x
Ulrike Flach x
Gisela Frick x
Paul K. Friedhoff x
Rainer Funke x
Dr. Wolfgang Gerhardt x
Hans-Michael Goldmann x
Joachim Günther (Plauen) x
Dr. Karlheinz Guttmacher x
Klaus Haupt x
Dr. Helmut Haussmann x
Ulrich Heinrich x
Walter Hirche x
Birgit Homburger x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21249
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102
Drucksache
14/8103 Nein Enthaltung
Dr. Werner Hoyer x
Ulrich Irmer x
Dr. Klaus Kinkel x
Dr. Heinrich L. Kolb x
Gudrun Kopp x
Jürgen Koppelin x
Ina Lenke x
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x
Dirk Niebel x
Günther Friedrich Nolting x
Detlef Parr x
Cornelia Pieper x
Dr. Günter Rexrodt x
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x
Gerhard Schüßler x
Dr. Irmgard Schwaetzer x
Marita Sehn x
Dr. Hermann Otto Solms x
Dr. Max Stadler x
Dr. Dieter Thomae x
Jürgen Türk x
Dr. Guido Westerwelle x
PDS
Dr. Dietmar Bartsch x
Petra Bläss x
Maritta Böttcher x
Eva Bulling-Schröter x
Roland Claus x
Dr. Heinrich Fink x
Dr. Ruth Fuchs x
Wolfgang Gehrcke x
Dr. Klaus Grehn x
Dr. Gregor Gysi x
Uwe Hiksch x
Dr. Barbara Höll x
Carsten Hübner x
Ulla Jelpke x
Sabine Jünger x
Gerhard Jüttemann x
Dr. Evelyn Kenzler x
Rolf Kutzmutz x
Dr. Christa Luft x
Heidemarie Lüth x
Pia Maier x
Manfred Müller (Berlin) x
Kersten Naumann x
Rosel Neuhäuser x
Christine Ostrowski x
Petra Pau x
Dr. Uwe-Jens Rössel x
Christina Schenk x
Gustav-Adolf Schur x
Dr. Ilja Seifert x
Dr. Winfried Wolf x
Fraktionslose Abgeordnete
Christa Lörcher x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221250
(C)
(D)
(A)
(B)
Liste 2
Endgültiges Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung
über Anträge zum Import von Stammzellen
– Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 –
Abgegebene Stimmen 618
Ungültige Stimmen 1
Gültige Stimmen 617
Mit Nein haben gestimmt 10
Enthaltungen 2
Es entfielen auf die Anträge:
der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche,
Borchert u. a.
– Drucksache 14/8101 – 266 Stimmen
der Abgeordneten Böhmer, von Renesse,
Fischer (Berlin), Seehofer u. a.
– Drucksache 14/8102 – 339 Stimmen
Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen.
Der Antrag Drucksache 14/8102 hat die erforderliche Mehrheit erreicht.
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
SPD
Brigitte Adler x
Gerd Andres x
Ingrid Arndt-Brauer x
Rainer Arnold x
Hermann Bachmaier x
Ernst Bahr x
Doris Barnett x
Eckhardt Barthel (Berlin) x
Klaus Barthel (Starnberg) x
Ingrid Becker-Inglau x
Dr. Axel Berg x
Hans-Werner Bertl x
Friedhelm Julius Beucher x
Petra Bierwirth x
Rudolf Bindig x
Lothar Binding (Heidelberg) x
Kurt Bodewig x
Klaus Brandner x
Anni Brandt-Elsweier x
Willi Brase x
Rainer Brinkmann (Detmold) x
Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x
Hans-Günter Bruckmann x
Edelgard Bulmahn x
Ursula Burchardt x
Dr. Michael Bürsch x
Hans Martin Bury x
Hans Büttner (Ingolstadt) x
Marion Caspers-Merk x
Wolf-Michael Catenhusen x
Dr. Peter Danckert x
Dr. Herta Däubler-Gmelin x
Christel Deichmann x
Karl Diller x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21251
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Peter Dreßen x
Detlef Dzembritzki x
Dieter Dzewas x
Dr. Peter Eckardt x
Sebastian Edathy x
Ludwig Eich x
Marga Elser x
Peter Enders x
Gernot Erler x
Petra Ernstberger x
Annette Faße x
Lothar Fischer (Homburg) x
Gabriele Fograscher x
Norbert Formanski x
Rainer Fornahl x
Hans Forster x
Dagmar Freitag x
Lilo Friedrich (Mettmann) x
Harald Friese x
Anke Fuchs (Köln) x
Arne Fuhrmann x
Monika Ganseforth x
Konrad Gilges x
Iris Gleicke x
Günter Gloser x
Uwe Göllner x
Günter Graf (Friesoythe) x
Angelika Graf (Rosenheim) x
Dieter Grasedieck x
Monika Griefahn x
Kerstin Griese x
Achim Großmann x
Wolfgang Grotthaus x
Karl-Hermann Haack (Extertal) x
Hans-Joachim Hacker x
Klaus Hagemann x
Manfred Hampel x
Alfred Hartenbach x
Anke Hartnagel x
Klaus Hasenfratz x
Nina Hauer x
Hubertus Heil x
Reinhold Hemker x
Frank Hempel x
Rolf Hempelmann x
Dr. Barbara Hendricks x
Gustav Herzog x
Monika Heubaum x
Reinhold Hiller (Lübeck) x
Stephan Hilsberg x
Gerd Höfer x
Jelena Hoffmann (Chemnitz) x
Walter Hoffmann (Darmstadt) x
Iris Hoffmann (Wismar) x
Frank Hofmann (Volkach) x
Ingrid Holzhüter x
Eike Hovermann x
Christel Humme x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221252
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Lothar Ibrügger x
Brunhilde Irber x
Gabriele Iwersen x
Renate Jäger x
Ilse Janz x
Dr. Uwe Jens x
Volker Jung (Düsseldorf) x
Johannes Kahrs x
Ulrich Kasparick x
Sabine Kaspereit x
Susanne Kastner x
Hans-Peter Kemper x
Klaus Kirschner x
Marianne Klappert x
Siegrun Klemmer x
Walter Kolbow x
Fritz Rudolf Körper x
Karin Kortmann x
Anette Kramme x
Nicolette Kressl x
Volker Kröning x
Angelika Krüger-Leißner x
Horst Kubatschka x
Ernst Küchler x
Helga Kühn-Mengel x
Ute Kumpf x
Konrad Kunick x
Werner Labsch x
Christine Lambrecht x
Brigitte Lange x
Christian Lange (Backnang) x
Detlev von Larcher x
Waltraud Lehn x
Klaus Lennartz x
Dr. Elke Leonhard x
Eckhart Lewering x
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x
Gabriele Lösekrug-Möller x
Erika Lotz x
Dieter Maaß (Herne) x
Winfried Mante x
Dirk Manzewski x
Tobias Marhold x
Ulrike Mascher x
Christoph Matschie x
Heide Mattischeck x
Markus Meckel x
Ulrike Mehl x
Ulrike Merten x
Angelika Mertens x
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x
Ursula Mogg x
Christoph Moosbauer x
Siegmar Mosdorf x
Jutta Müller (Völklingen) x
Christian Müller (Zittau) x
Franz Müntefering x
Andrea Nahles x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21253
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Volker Neumann (Bramsche) x
Gerhard Neumann (Gotha) x
Dr. Edith Niehuis x
Dr. Rolf Niese x
Dietmar Nietan x
Günter Oesinghaus x
Eckhard Ohl x
Leyla Onur x
Holger Ortel x
Adolf Ostertag x
Kurt Palis x
Albrecht Papenroth x
Dr. Martin Pfaff x
Georg Pfannenstein x
Johannes Pflug x
Dr. Eckhart Pick x
Joachim Poß x
Karin Rehbock-Zureich x
Dr. Carola Reimann x
Margot von Renesse x
Renate Rennebach x
Bernd Reuter x
Dr. Edelbert Richter x
Christel Riemann-Hanewinckel x
Reinhold Robbe x
Gudrun Roos x
René Röspel x
Dr. Ernst Dieter Rossmann x
Michael Roth (Heringen) x
Birgit Roth (Speyer) x
Gerhard Rübenkönig x
Marlene Rupprecht x
Thomas Sauer x
Dr. Hansjörg Schäfer x
Gudrun Schaich-Walch x
Rudolf Scharping x
Bernd Scheelen x
Dr. Hermann Scheer x
Siegfried Scheffler x
Horst Schild x
Otto Schily x
Dieter Schloten x
Horst Schmidbauer (Nürnberg) x
Ulla Schmidt (Aachen) x
Silvia Schmidt (Eisleben) x
Dagmar Schmidt (Meschede) x
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x
Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x
Regina Schmidt-Zadel x
Heinz Schmitt (Berg) x
Carsten Schneider x
Dr. Emil Schnell x
Walter Schöler x
Karsten Schönfeld x
Fritz Schösser x
Ottmar Schreiner x
Gerhard Schröder x
Richard Schuhmann (Delitzsch) x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221254
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Brigitte Schulte (Hameln) x
Reinhard Schultz (Everswinkel) x
Volkmar Schultz (Köln) x
Ewald Schurer x
Dr. Angelica Schwall-Düren x
Rolf Schwanitz x
Bodo Seidenthal x
Erika Simm x
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x
Wieland Sorge x
Wolfgang Spanier x
Dr. Margrit Spielmann x
Jörg-Otto Spiller x
Dr. Ditmar Staffelt x
Antje-Marie Steen x
Ludwig Stiegler x
Rolf Stöckel x
Rita Streb-Hesse x
Reinhold Strobl (Amberg) x
Dr. Peter Struck x
Joachim Stünker x
Joachim Tappe x
Jörg Tauss x
Jella Teuchner x
Dr. Gerald Thalheim x
Wolfgang Thierse x
Franz Thönnes x
Adelheid Tröscher x
Hans-Eberhard Urbaniak x
Rüdiger Veit x
Simone Violka x
Ute Vogt (Pforzheim) x
Hans Georg Wagner x
Hedi Wegener x
Dr. Konstanze Wegner x
Wolfgang Weiermann x
Matthias Weisheit x
Gert Weisskirchen (Wiesloch) x
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x
Jochen Welt x
Dr. Rainer Wend x
Hildegard Wester x
Lydia Westrich x
Inge Wettig-Danielmeier x
Dr. Margrit Wetzel x
Dr. Norbert Wieczorek x
Jürgen Wieczorek (Böhlen) x
Helmut Wieczorek (Duisburg) x
Heidemarie Wieczorek-Zeul x
Dieter Wiefelspütz x
Heino Wiese (Hannover) x
Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x
Engelbert Wistuba x
Barbara Wittig x
Dr. Wolfgang Wodarg x
Verena Wohlleben x
Hanna Wolf (München) x
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21255
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Heidemarie Wright x
Uta Zapf x
Dr. Christoph Zöpel x
CDU/CSU
Ulrich Adam x
Ilse Aigner x
Peter Altmaier x
Dietrich Austermann x
Norbert Barthle x
Dr. Wolf Bauer x
Günter Baumann x
Brigitte Baumeister x
Meinrad Belle x
Dr. Sabine Bergmann-Pohl x
Otto Bernhardt x
Dr. Joseph-Theodor Blank x
Renate Blank x
Dr. Heribert Blens x
Peter Bleser x
Antje Blumenthal x
Friedrich Bohl x
Dr. Maria Böhmer x
Sylvia Bonitz x
Jochen Borchert x
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x
Wolfgang Bosbach x
Dr. Wolfgang Bötsch x
Klaus Brähmig x
Dr. Ralf Brauksiepe x
Paul Breuer x
Monika Brudlewsky x
Georg Brunnhuber x
Hartmut Büttner (Schönebeck) x
Dankward Buwitt x
Cajus Caesar x
Manfred Carstens (Emstek) x
Peter H. Carstensen (Nordstrand) x
Leo Dautzenberg x
Wolfgang Dehnel x
Hubert Deittert x
Albert Deß x
Renate Diemers x
Thomas Dörflinger x
Dr. Hansjürgen Doss x
Marie-Luise Dött x
Maria Eichhorn x
Anke Eymer (Lübeck) x
Ilse Falk x
Dr. Hans Georg Faust x
Albrecht Feibel x
Ulf Fink x
Ingrid Fischbach x
Dirk Fischer (Hamburg) x
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x
Klaus Francke x
Herbert Frankenhauser x
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x
Erich G. Fritz x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221256
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Jochen-Konrad Fromme x
Hans-Joachim Fuchtel x
Dr. Jürgen Gehb x
Norbert Geis x
Georg Girisch x
Michael Glos x
Dr. Reinhard Göhner x
Peter Götz x
Dr. Wolfgang Götzer x
Kurt-Dieter Grill x
Hermann Gröhe x
Manfred Grund x
Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x
Gerda Hasselfeldt x
Norbert Hauser (Bonn) x
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x
Klaus-Jürgen Hedrich x
Helmut Heiderich x
Ursula Heinen x
Manfred Heise x
Siegfried Helias x
Hans Jochen Henke x
Ernst Hinsken x
Peter Hintze x
Klaus Hofbauer x
Klaus Holetschek x
Josef Hollerith x
Dr. Karl-Heinz Hornhues x
Siegfried Hornung x
Joachim Hörster x
Hubert Hüppe x
Georg Janovsky x
Dr.-Ing. Rainer Jork x
Dr. Harald Kahl x
Bartholomäus Kalb x
Steffen Kampeter x
Dr.-Ing. Dietmar Kansy x
Irmgard Karwatzki x
Volker Kauder x
Eckart von Klaeden x
Ulrich Klinkert x
Dr. Helmut Kohl x
Norbert Königshofen x
Eva-Maria Kors x
Hartmut Koschyk x
Rudolf Kraus x
Dr. Martina Krogmann x
Dr. Hermann Kues x
Werner Kuhn x
Karl Lamers x
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x
Dr. Norbert Lammert x
Helmut Lamp x
Dr. Paul Laufs x
Karl-Josef Laumann x
Vera Lengsfeld x
Werner Lensing x
Peter Letzgus x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21257
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Ursula Lietz x
Walter Link (Diepholz) x
Eduard Lintner x
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x
Dr. Manfred Lischewski x
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x
Julius Louven x
Dr. Michael Luther x
Erich Maaß (Wilhelmshaven) x
Erwin Marschewski (Recklinghausen) x
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x
Wolfgang Meckelburg x
Dr. Michael Meister x
Dr. Angela Merkel x
Friedrich Merz x
Hans Michelbach x
Meinolf Michels x
Dr. Gerd Müller x
Bernward Müller (Jena) x
Elmar Müller (Kirchheim) x
Bernd Neumann (Bremen) x
Claudia Nolte x
Günter Nooke x
Franz Obermeier x
Friedhelm Ost x
Eduard Oswald x
Norbert Otto (Erfurt) x
Dr. Peter Paziorek x
Anton Pfeifer x
Dr. Friedbert Pflüger x
Beatrix Philipp x
Ronald Pofalla x
Ruprecht Polenz x
Marlies Pretzlaff x
Dr. Bernd Protzner x
Thomas Rachel x
Hans Raidel x
Dr. Peter Ramsauer x
Peter Rauen x
Christa Reichard (Dresden) x
Katherina Reiche x
Erika Reinhardt x
Hans-Peter Repnik x
Klaus Riegert x
Dr. Heinz Riesenhuber x
Franz Romer x
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x
Dr. Klaus Rose x
Kurt J. Rossmanith x
Adolf Roth (Gießen) x
Dr. Norbert Röttgen x
Dr. Christian Ruck x
Volker Rühe x
Anita Schäfer x
Dr. Wolfgang Schäuble x
Hartmut Schauerte x
Heinz Schemken x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221258
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Karl-Heinz Scherhag x
Dr. Gerhard Scheu x
Norbert Schindler x
Dietmar Schlee x
Bernd Schmidbauer x
Christian Schmidt (Fürth) x
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x
Andreas Schmidt (Mülheim) x
Michael von Schmude x
Dr. Andreas Schockenhoff x
Dr. Rupert Scholz x
Reinhard Freiherr von Schorlemer x
Dr. Erika Schuchardt x
Wolfgang Schulhoff x
Gerhard Schulz x
Clemens Schwalbe x
Dr. Christian Schwarz-Schilling x
Wilhelm Josef Sebastian x
Heinz Seiffert x
Dr. h. c. Rudolf Seiters x
Bernd Siebert x
Werner Siemann x
Johannes Singhammer x
Bärbel Sothmann x
Margarete Späte x
Carl-Dieter Spranger x
Wolfgang Steiger x
Erika Steinbach x
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x
Andreas Storm x
Dorothea Störr-Ritter x
Max Straubinger x
Thomas Strobl (Heilbronn) x
Michael Stübgen x
Dr. Rita Süssmuth x
Dr. Susanne Tiemann x
Edeltraut Töpfer x
Dr. Hans-Peter Uhl x
Arnold Vaatz x
Angelika Volquartz x
Andrea Voßhoff x
Dr. Theodor Waigel x
Peter Weiß (Emmendingen) x
Annette Widmann-Mauz x
Heinz Wiese (Ehingen) x
Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x
Klaus-Peter Willsch x
Bernd Wilz x
Willy Wimmer (Neuss) x
Matthias Wissmann x
Werner Wittlich x
Dagmar Wöhrl x
Aribert Wolf x
Elke Wülfing x
Peter Kurt Würzbach x
Wolfgang Zeitlmann x
Benno Zierer x
Wolfgang Zöller x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21259
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich) x
Volker Beck (Köln) x
Angelika Beer x
Matthias Berninger x
Grietje Bettin x
Annelie Buntenbach x
Ekin Deligöz x
Dr. Thea Dückert x
Franziska Eichstädt-Bohlig x
Dr. Uschi Eid x
Hans-Josef Fell x
Andrea Fischer (Berlin) x
Joseph Fischer (Frankfurt) x
Katrin Göring-Eckardt x
Rita Grießhaber x
Gerald Häfner x
Winfried Hermann x
Antje Hermenau x
Ulrike Höfken x
Michaele Hustedt x
Monika Knoche x
Dr. Angelika Köster-Loßack x
Steffi Lemke x
Dr. Helmut Lippelt x
Dr. Reinhard Loske x
Oswald Metzger x
Kerstin Müller (Köln) x
Winfried Nachtwei x
Christa Nickels x
Cem Özdemir x
Simone Probst x
Christine Scheel x
Irmingard Schewe-Gerigk x
Rezzo Schlauch x
Albert Schmidt (Hitzhofen) x
Werner Schulz (Leipzig) x
Christian Simmert x
Christian Sterzing x
Hans-Christian Ströbele x
Jürgen Trittin x
Dr. Antje Vollmer x
Dr. Ludger Volmer x
Sylvia Voß x
Helmut Wilhelm (Amberg) x
Margareta Wolf (Frankfurt) x
FDP
Ina Albowitz x
Hildebrecht Braun (Augsburg) x
Rainer Brüderle x
Ernst Burgbacher x
Jörg van Essen x
Ulrike Flach x
Gisela Frick x
Paul K. Friedhoff x
Rainer Funke x
Dr. Wolfgang Gerhardt x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221260
(C)
(D)
(A)
(B)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Hans-Michael Goldmann x
Joachim Günther (Plauen) x
Dr. Karlheinz Guttmacher x
Klaus Haupt x
Dr. Helmut Haussmann x
Ulrich Heinrich x
Walter Hirche x
Birgit Homburger x
Dr. Werner Hoyer x
Ulrich Irmer x
Dr. Klaus Kinkel x
Dr. Heinrich L. Kolb x
Gudrun Kopp x
Jürgen Koppelin x
Ina Lenke x
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x
Dirk Niebel x
Günther Friedrich Nolting x
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) x
Detlef Parr x
Cornelia Pieper x
Dr. Günter Rexrodt x
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x
Gerhard Schüßler x
Dr. Irmgard Schwaetzer x
Marita Sehn x
Dr. Hermann Otto Solms x
Dr. Max Stadler x
Carl-Ludwig Thiele x
Dr. Dieter Thomae x
Jürgen Türk x
Dr. Guido Westerwelle x
PDS
Dr. Dietmar Bartsch x
Petra Bläss x
Maritta Böttcher x
Eva Bulling-Schröter x
Roland Claus x
Dr. Heinrich Fink x
Dr. Ruth Fuchs x
Wolfgang Gehrcke x
Dr. Klaus Grehn x
Dr. Gregor Gysi x
Uwe Hiksch x
Dr. Barbara Höll x
Carsten Hübner x
Ulla Jelpke x
Sabine Jünger x
Gerhard Jüttemann x
Dr. Evelyn Kenzler x
Rolf Kutzmutz x
Heidi Lippmann x
Dr. Christa Luft x
Heidemarie Lüth x
Pia Maier x
Manfred Müller (Berlin) x
Kersten Naumann x
Rosel Neuhäuser x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21261
(C)(A)
Name Drucksache 14/8101
Drucksache
14/8102 Nein Enthaltung
Christine Ostrowski x
Petra Pau x
Dr. Uwe-Jens Rössel x
Christina Schenk x
Gustav-Adolf Schur x
Dr. Ilja Seifert x
Dr. Winfried Wolf x
Fraktionslose Abgeordnete
Christa Lörcher x
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21263
(C)
(D)
(A)
(B)
Balt, Monika PDS 30.01.2002
Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 30.01.2002
Behrendt, Wolfgang SPD 30.01.2002*
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 30.01.2002**
Bierwirth, Petra SPD 30.01.2002
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 30.01.2002
Klaus
Follak, Iris SPD 30.01.2002
Dr. Friedrich CDU/CSU 30.01.2002
(Erlangen), Gerhard
Friedrich (Altenburg), SPD 30.01.2002
Peter
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.01.2002
Gradistanac, Renate SPD 30.01.2002
Günther (Duisburg), CDU/CSU 30.01.2002
Horst
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 30.01.2002
DIE GRÜNEN
Hohmann, Martin CDU/CSU 30.01.2002
Imhof, Barbara SPD 30.01.2002
Janssen, Jann-Peter SPD 30.01.2002
Kelber, Ulrich SPD 30.01.2002
Klappert, Marianne SPD 30.01.2002
Dr. Knake-Werner, PDS 30.01.2002
Heidi
Dr. Küster, Uwe SPD 30.01.2002
Lehder, Christine SPD 30.01.2002
Leidinger, Robert SPD 30.01.2002
Lötzer, Ursula PDS 30.01.2002
Marquardt, Angela PDS 30.01.2002
Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2002
Michael
Opel, Manfred SPD 30.01.2002
Pieper, Cornelia FDP 30.01.2002
Raidel, Hans CDU/CSU 30.01.2002
Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2002
Roos, Gudrun SPD 30.01.2002
Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.01.2002
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.01.2002
Hans Peter
Schröder, Gerhard SPD 30.01.2002
Schröter, Gisela SPD 30.01.2002
Dr. Schubert, Mathias SPD 30.01.2002
Seehofer, Horst CDU/CSU 30.01.2002
Simm, Erika SPD 30.01.2002
Strebl, Matthäus CDU/CSU 30.01.2002
Titze-Stecher, Uta SPD 30.01.2002
Violka, Simone SPD 30.01.2002
Weis (Stendal), SPD 30.01.2002
Reinhard
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 30.01.2002
Wiesehügel, Klaus SPD 30.01.2002
Zumkley, Peter SPD 30.01.2002**
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Erklärungen nach § 31
zu den namentlichen Abstimmungen über An-
träge zum Import von Stammzellen (Drucksa-
chen 14/8101, 14/8102 und 14/8103
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Erstens. Ich lehne die Forschung an embryonalen Stamm-
zellen aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab.
Diese Forschung ist ohne die Tötung von Embryonen
nicht zu haben.
Zweitens. Die Grundrechtsverletzung – Menschen-
würde, Lebensschutz – findet bei der Herstellung der
Stammzellenlinien und nicht beim Import derselben statt.
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Daher dürfte es zumindest zweifelhaft sein, ob ein hun-
derprozentiges Verbot des Importes von Stammzellen
zum Zwecke der Forschung mit der verfassungsrechtlich
garantierten Forschungsfreiheit vereinbar ist. Der Antrag
auf Drucksache 14/8102 enthält einen Vorschlag für eine
enge Regelung des Importes.
Drittens. Während beim Import zu Forschungs-
zwecken die verfassungsrechtliche Vorgabe der For-
schungsfreiheit zu beachten ist, ist der Staat bei der Ver-
gabe seiner Forschungsmittel völlig frei. Deshalb wäre
nach meiner ethischen Überzeugung eine generelle Ab-
sage an die Bereitstellung von Forschungsmitteln für die
embryonale Stammzellenforschung Voraussetzung einer
glaubwürdigen, verfassungsrechtlich begründeten Posi-
tion des „Nein, aber“. Durch die Offenhaltung der Förde-
rung der embryonalen Stammzellenforschung geht der
Antrag auf Drucksache 14/8102 über das verfassungs-
rechtlich Gebotene hinaus.
Aus diesen Gründen stimme ich trotz verfassungs-
rechtlicher Zweifel für den Antrag auf Drucksache
14/8101.
Es ist eine Schwäche dieses parlamentarischen Ab-
stimmungsverfahrens, dass mangels einer Klärung über
eine Ausschussberatung falsche Alternativen abgestimmt
werden bzw. Korrekturen nicht möglich sind. Zudem gibt
es ein nicht auszuschließendes Risiko, dass am Ende die
Anträge der Importbefürworter und der Importgegner ge-
geneinander stehen, obwohl es angemessener wäre, am
Ende den Kompromissantrag gegen einen der beiden ab-
zustimmen. Es kann nicht erwartet werden, dass bei einer
Abstimmung über ethische Grundfragen die Abgeordne-
ten taktisch abstimmen.
Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Dürfen wir, um heilen zu
können, menschliches Leben töten? Dürfen wir befruch-
tete Eizellen bzw. Embryonen, die alle genetischen Anla-
gen zur Entwicklung eines vollständigen Menschen in
sich tragen, nach eigenem Gutdünken verwenden, nur
weil ihnen der schützende Uterus ihrer Mutter fehlt? Dür-
fen wir, fasziniert von der Vorstellung, mithilfe der For-
schung an embryonalen Stammzellen die Chancen auf
Heilung von Krankheiten maximieren zu können, Em-
bryonen „verbrauchen“, um damit gegebenenfalls selbst
länger leben zu können? Zugespitzt formuliert: Dürfen
wir Menschen konsumieren, um selbst zu leben?
Schon der Begriff der „verbrauchenden Embryonen-
forschung“ bezeichnet die Perversion unseres Denkens.
Diesem Denken folgt das Handeln: Wir pflanzen mensch-
liche Stammzellen in Mäusehirne ein. Wir kreuzen
Schweine mit Spinat. Wir handeln wider die Natur und
pfuschen Gott ins Handwerk. Manche versuchen gar, Gott
zu spielen. Wo wird das hinführen? Wo soll das enden?
Wird es aufhören, wenn wir die Missbildungen miss-
glückter Züchtungen lebendig vor unseren Augen sehen?
Wenn aus den Zelllinien nicht nur Zellgewebe oder ein
einzelnes Organ, sondern mehr als das geworden ist?
Oder wird es nur zum Verbergen solcher Versuche führen,
bis das gezüchtete Resultat medienwirksam präsentabel
und wirtschaftlich vermarktbar ist? Welches wird die mo-
ralische Grenze sein, jenseits der unsere Forscherneugier
gezügelt werden kann und muss? Gibt es andererseits aber
nicht auch eine moralische Pflicht, alles zur Heilung von
Kranken Denkbare zu tun, oder ist es zulässig, Hei-
lungschancen zu verweigern?
Bereits der Umgang mit den bisher künstlich in vitro
gezeugten Lebewesen macht die ethische Dimension und
zuweilen die Absurdität unserer Schlussfolgerungen be-
wusst. Jener übersteigerte Hang zum Perfektionismus
lässt uns allzu leicht vergessen, dass es auch ein Recht auf
Unvollkommenheit gibt. Zudem können die weitreichen-
den – aus meiner Sicht falschen – Entscheidungen anderer
Nationen auf dem Feld der biomedizinischen Forschung
nicht maßgeblich sein für unser eigenes, mit gesundem
Menschenverstand zu fällendes Urteil.
Der Schutz der Menschenwürde, der dem mensch-
lichen Leben vom Anbeginn seiner Entstehung her zuteil
werden muss, gebietet es, den Import von Stammzellen,
die aus menschlichen Embryonen gewonnen worden sind,
zu verbieten und stattdessen ethisch unproblematische
Forschungsalternativen, zum Beispiel durch Forschung
an adulten Stammzellen, verstärkt zu fördern. Nach mei-
ner christlichen Grundüberzeugung haben wir nicht das
Recht, menschliches Leben zu töten, um mit embryonalen
Stammzellen zu experimentieren und hierdurch eventuell
größere Chancen auf Heilung erfahren zu können.
Zudem gilt auf dem weiten Gebiet biomedizinischer
Forschung erst recht der Spruch: Quidquid agas, pruden-
ter agas et respice finem. Zu deutsch: Was du tust, das tue
klug und bedenke das Ende. Wer immer glaubt, er könne
den Geist, den er jetzt aus der Flasche lässt, wieder zurück
in die Flasche holen, der irrt. Die Neugier und Expe-
rimentierfreude von Forschern wird niemand wirklich zü-
geln können. Dieses widerspräche dem Forschungsdrang
per se.
Das Ende bedenkend, entscheide ich mich für den
Schutz der Menschenwürde gegen den Import von em-
bryonalen Stammzellen und gegen die Forschung an ih-
nen, wissend, dass ich einigen kranken Menschen damit
vielleicht die Hoffnung auf etwaige Heilungschancen
nehme. Wenn die Gesellschaft von heute die „verbrau-
chende Embryonenforschung“ zulässt, dann folgt als
nächster Schritt das therapeutische Klonen und es besteht
die Gefahr, dass die Gesellschaft von morgen nach Über-
schreitung weiterer Grenzen in das Gesicht ihrer Klone
blickt.
Renate Diemers (CDU/CSU): Ich habe heute dem
Antrag zum Verbot eines Stammzellenimportes zuge-
stimmt. Ich lehne einen Import embryonaler Stammzellen
ab, da dies nicht mit der Würde des menschlichen Lebens
vereinbar ist.
Mir ist bewusst, dass insbesondere in Bezug auf
Forschungseinrichtungen im Ausland – aber auch im
Inland – nur geringe Möglichkeiten bestehen, um lenkend
auf sich abzeichnende Entwicklungen Einfluss zu
nehmen beziehungsweise aufzuhalten. Aber mir ist auch
bewusst, dass in diesen wichtigen ethischen Fragen eine
nachgebende und abnickende Politik immer weitere
Grenzüberschreitungen herausfordert. Dies wird dazu
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221264
(C)
(D)
(A)
(B)
führen, dass die Politik zukünftig ethische Grenzen
nachträglich immer weiter ausdehnen muss. Eine
Ablehnung des Stammzellenimportes soll heute dagegen
ein Zeichen setzen.
Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich habe für den Antrag
14/8101 gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:
Für eine demokratische, solidarische Gesellschaft ist
ein humanistisches Menschenbild unverzichtbar. Es res-
pektiert Menschen als ganzheitliche Wesen in breiter
gleichberechtigter soziokultureller Einbindung. Zu die-
sem Menschenbild müssen neuerdings zusätzliche, ver-
bindliche Festlegungen getroffen werden, weil die Unan-
tastbarkeit der Menschenwürde nicht mehr mit der
Zeitansage „von Geburt bis zum Tod“ zutreffend um-
schrieben ist. Es geht um den möglicherweise verbrau-
chenden Umgang mit embryonalen Stammzellen und an-
dererseits um die Unantastbarkeit der Menschenwürde in
den Stadien des Ablebens.
In vielen Ländern wird diskutiert, wie weit es ethisch
erlaubt ist, die befruchtete Eizelle final zu Forschungs-
zwecken zu nutzen oder eigens dafür zu produzieren. Und
ebenso umstritten sind die Kriterien dafür, ab wann im In-
teresse der Organentnahme der Eintritt des Todes zu attes-
tieren sei.
Mit dem Embryonenschutzgesetz hat der Deutsche
Bundestag eine eindeutige konservative Entscheidung für
Deutschland gefällt.
Wissenschaftler und zum Beispiel der Verein zur För-
derung der Genomforschung, dem die namenhaftesten
Pharmafirmen wie Bayer, Böhringer, Roche und Schering
angehören, drängen nun darauf, die Forschungsblockade
durch das Embyonenschutzgesetz wenigstens durch Ge-
nehmigung des Importes von Stammzellen zu lösen. Die
Forschung an adulten Stammzellen unterliegt ja keinerlei
Einschränkung. Aber mit der Freigabe des Importes von
embryonalen Stammzellen würde der Bundestag be-
schließen, dass ein von ihm selber verabschiedetes Gesetz
wirksam unterwandert werden darf, weil die ethische Be-
wertung der Menschenwürde der befruchteten Eizelle
dem Forschungsbemühen von deutschen Wissenschaft-
lern und den Interessen der Pharmakonzerne zuwider-
läuft, auf dem dicht besetzten Markt in Sachen embryo-
nale Stammzellenforschung mit eigenen Patenten
wettbewerbsfähig zu sein. Darum wird die Frage, wie
viele Tage die befruchtete Eizelle möglicherweise doch
noch keinen Anspruch auf den Schutz der „Menschen-
würde“ hat, keineswegs als ethisches Problem internatio-
nal zur Diskussion gestellt. Erfragt wird vielmehr der
Zeitraum aus nationalen Forschungsnutzungsinteressen.
Via Import werden aber alle diese Modifikationen
scheinbar umgangen: Ausländische Embryonen sind nicht
an die inländischen Kriterien der Menschenwürde gebun-
den. Und weil Heilen von bisher als unheilbar geltenden
Krankheiten als moralische Maxime aller dieser wissen-
schaftlichen Bemühungen gilt, scheint es unverständlich
zu sein, warum die Freiheit der Forschung „schutzlos“
dem Embryonenschutzgesetz ausgeliefert ist.
Aber unsere Diskussion findet nicht im geschichts-
freien Raum statt. Heute, am 30. Januar, wurde 1933
Deutschlands erste Demokratie, die in freien Wahlen
anulliert worden war, mit der Übertragung der Staats-
macht auf Hitler, endgültig ausgelöscht. In den zwölf Jah-
ren faschistischer Diktatur hatten viele Wissenschaftler
keine moralischen Bedenken, die Freiheit ihrer Forschung
an geistig Behinderten, an „nicht arischem oder slawi-
schem Menschenmaterial“ zugunsten von Erkenntnissen
zur genetischen Reinerhaltung der arischen Rasse und
verbesserten Heilmethoden zu praktizieren. Diese wohl
umfassendste, die Menschenwürde von Ausgegrenzten
und Internierten verletzende wissenschaftliche For-
schung, die den Tod der Versuchsobjekte einkalkulierte,
ist nie wirklich „aufgearbeitet worden“. In Deutschland
wurde die Freiheit der Wissenschaft wissentlich miss-
braucht – durch Menschen verbrauchende Forschung an
Ausgegrenzten und Ausländern.
Die Freiheit der Wissenschaft bleibt ein hohes, schüt-
zenswertes Gut. Aber sie existiert nie in einem interessen-
freien Raum. Und die Interessen müssen moralisch abge-
wogen werden. Die irreführende Konfrontation heißt jetzt:
Wer die verwertende Stammzellenforschung ablehnt, ver-
weigert chronisch Kranken die Chance auf Heilung. Wer
nach dem jetzt gültigen Embryonenschutzgesetz gegen die
Freigabe zum Stammzellenimport argumentiert, greift die
Freiheit der Wissenschaft an. – Diese Diskussion zeigt,
dass wir noch viel Zeit zum sachlichen Abwägen der Werte
brauchen.
Der 30. Januar 1933 bleibt eine Herausforderung an
den moralischen Wissenschaftsstandort Deutschland. Ich
sage eindeutig Nein zum Import embrynonale Stammzel-
len, aber fordere zugleich eine in jeder Hinsicht verviel-
fachte Unterstützung der Forschung mit adulten Stamm-
zellen.
Wolfgang Gehrcke (PDS): Ich habe keinem der drei
Anträge meine Stimme gegeben und möchte mein Ab-
stimmverhalten erklären.
Wir haben heute eine gesellschaftspolitische Entschei-
dung getroffen, die unmittelbar ethische und moralische
Haltungen berührt. Jede und jeder Abgeordnete hat seine
persönlichen Grundsätze bedacht. Das habe ich auch ge-
tan, geht es doch um die Frage, was das Menschsein des
Menschen ausmacht.
Der Antrag des Kollegen Wodarg und weiteren unter-
stellt, menschliches Leben entstehe mit der Empfängnis.
Ich hingegen gehe davon aus: Der Mensch ist ein sozia-
les, ein gesellschaftliches Wesen. Sein Menschsein be-
ginnt mit der Geburt. Ich denke, das entspricht auch den
Traditionen der Aufklärung. So geht die amerikanische
Verfassung davon aus, alle Menschen sind gleich geboren
und haben gleiche Rechte. In der Bill of Rights steht nicht:
Alle Menschen sind gleich gezeugt. Die Rechte der gleich
Geborenen vielmehr sind unantastbar und unteilbar. Ge-
nau das meint aus meiner Sicht das Grundgesetz mit sei-
nem kategorischen Imperativ: Die Würde des Menschen
ist unantastbar.
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Meine Einwände zum Antrag der Kollegin Flach und
weiteren sind ebenfalls grundsätzlicher Natur. Ich be-
obachte mit Sorge, dass der Kapitalismus alle menschli-
chen Beziehungen in Waren verwandelt und sie den Be-
dingungen des Marktes unterwirft. Selbst der Körper wird
zum Rohstofflieferanten. Die Entschlüsselung der Ge-
heimnisse des Menschen wird zum Patent. Gegenstand
des Antrags der Kollegin Flach ist, die Freiheit der kapi-
talistischen Verwertungsbedingungen über den Rohstoff
Mensch zu sichern. Das muss ich ablehnen. Als Sozialist
arbeite ich dafür, die selbstbestimmte Gestaltung der Ge-
sellschaft, der Gemeinschaft der Menschen, der unver-
wechselbaren Individuen gegenüber der anonymen Macht
der Märkte und der Waren zurückzugewinnen.
Der Antrag der Kolleginnen Dr. Böhmer, von Renesse
und weiteren kommt mir am nächsten. Jedoch hätte ich
mir klarere gesellschaftliche Normen, Mitbestimmung
und öffentliche Aufklärung gewünscht. Wir bewegen
uns doch noch immer in dem Dilemma, das Friedrich
Dürrenmatt in seinem Stück „Die Physiker“ fast resignie-
rend resümieren lässt: Eine Erkenntnis, einmal in die Welt
gesetzt, lässt sich nicht zurückholen. Was er damals zur
Wasserstoffbombe sagte, treibt uns heute noch um: Wie
können wir die Geister beherrschen, die der Hexenmeister
losließ?
Erkennbarkeit ist nicht identisch mit Beherrschbarkeit.
Aus Produktivkräften können Destruktivkräfte werden.
Ich kann unter den Bedingungen des Profits, der glo-
balen Weltmarktkonkurrenz und der Abwesenheit welt-
umspannender demokratischer Regulierung keine Ein-
griffe in die Reproduktion der Gattung Mensch
verantworten.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich
lehne den Import embryonaler Stammzellen ab und
stimme dem Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-
sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import
embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, zu. Le-
ben beginnt, so die Auffasung der Enquete-Kommission
„Recht und Ethik der modernen Medizin“ und der Mehr-
heit der Wissenschaftler, mit der Verschmelzung von Ei-
und Samenzelle. Damit ist die Individualität angelegt. In-
sofern kommt dem Embryo der grundgesetzlich gesi-
cherte Schutz nach Art. 1 und 2 zu: die Unantastbarkeit
der Würde des Menschen sowie das Recht auf Leben.
Diese ethische Bewertung trifft auch für im Ausland er-
zeugte Embryonen zu.
Für die Stammzellforschung stehen viele Alternativen
zur Verfügung, wie zum Beispiel die Nutzung adulter
Stammzellen, Stammzellen aus Nabelschnurblut oder tie-
rischer embryonaler Stammzellen. Diese Möglichkeiten
sind bislang nicht ausgeschöpft. Das gilt gerade für die
Grundlagenforschung, an deren Anfang die Wissenschaft
noch heute steht. Viele heutige Heilungsversprechungen
sind absurd, ebenso wie die Behauptungen mancher Wis-
senschaftler, Forschungsfortschritte heute nur mit ent-
sprechenden Stammzellen erzielen zu können. Es kann
nicht sein, dass finanzielle Erwägungen zur Nutzung
menschlicher Embryonen statt zu teureren Alternativen,
wie beispielsweise zur Nutzung der Embryozellen von
Primaten, führt.
Wir fordern eine gesetzliche Regelung für das Import-
verbot. Dabei müssen die verfassungsrechtlichen Mög-
lichkeiten ausgeschöpft werden. Inwieweit sich das Im-
portverbot rückwirkend auf schon vorhandene Zelllinien
erstrecken kann, kann sich in der rechtlichen Umsetzung
zeigen.
Eine argumentative Vermischung mit der Abtreibungs-
debatte greift daneben: Beim § 218 geht es um die Un-
möglichkeit der Abwägung zwischen den Rechten der
Frau und denen des Embryos in der einzigartigen Verbin-
dung der Schwangerschaft. Eine Parallele zwischen der
Situation einer Konfliktschwangerschaft und dem im
Reagenzglas „in vitro“ lebenden Embryonen ist nicht vor-
handen und kann daher als Begründung nicht in Anspruch
genommen werden. Erst recht kann mit dem § 218 nicht
der Anspruch des Embryos auf Menschenwürde infrage
gestellt werden.
Ich habe als Mitglied der Enquete-Kommission „Recht
und Ethik der modernen Medizin“ beide Positionen der
Kommissionsempfehlung unterschrieben: die ethische
Ablehnung des Imports von embryonalen Stammzellen
und die Beschränkung auf gesetzlich geregelte, zum
Stichtag 9. August 2001 bereits vorhandenen Stammzell-
linien, falls die erste Option der Importablehnung verfas-
sungsrechtlich oder politisch nicht realisierbar ist. Beide
Positionen der Enquete-Kommission sind nicht wider-
sprüchlich und kompatibel.
Tatsächlich ist eine Stammzelllinie kein Embryo, und
ihr kann daher nicht der Grundrechtsschutz des Art. 1 zu-
gesprochen werden. Dennoch bleibt die Ablehnung ihrer
Gewinnung. Mein Ziel und das der Fraktion von Bünd-
nis 90/Die Grünen ist es heute, das Embryonenschutzge-
setz zu erhalten und den Verbrauch weiterer Embryonen
für die Forschung zu verhindern. Ich betone daher, dass
sowohl der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-
sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import
embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, wie
auch der Antrag „Keine verbrauchende Embryonenfor-
schung: Import humaner embryonaler Stammzellen
grundsätzlich verbieten und nur unter engen weiteren
Voraussetzungen zulassen“, Drucksache 14/8102, diese
Ziele nachdrücklich verfolgen: die Nutzung und den Ver-
brauch von Embryonen zu verhindern. Von daher werde
ich, falls der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange-
sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import
embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, nicht
die notwendige Mehrheit findet, dem zweitgenannten An-
trag, Drucksache 14/8102, zustimmen, um dies so wich-
tige gemeinsame Ziel zu erreichen.
Klaus Holetschek (CDU/CSU): Ich habe für den
Antrag auf Drucksache 14/8101 gestimmt. Die beiden an-
deren Anträge führen zu einer Minderung des derzeitig
geltenden Embryonenschutzes, sei es durch eine weitrei-
chende Öffnung der Forschungsmöglichkeiten, sei es
durch eine Öffnung unter sehr eng gefassten Bedingun-
gen. Unserer Verfassung liegt das christliche Men-
schenbild zugrunde. Der uneingeschränkte Schutz des
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menschlichen Lebens gehört daher zu den wichtigsten
Aufgaben der Verfassung. Durch die Zustimmung zu ei-
nem Import von Stammzellen würde dieser Lebensschutz
unterlaufen werden. Vage Heilerwartungen dürfen nicht
zu einer Abstufung des menschlichen Lebens führen. Der
bestehende Wertekonsens in der Bevölkerung hinsichtlich
des Beginns und des Endes des menschlichen Lebens darf
nicht weiter relativiert werden. Durch die Tötung der Em-
bryonen käme es dagegen zu einer weiteren Verschiebung
der Lebensschwelle.
Die Freiheit der Forschung ist ein hohes verfassungs-
rechtliches Gut. Ebenso sind die Wissenschaftler ver-
pflichtet, die Risiken und Chancen ihrer Forschungen
miteinander abzuwägen. Bei der so genannten verbrau-
chenden Embryonenforschung überwiegen die Risiken.
Die ethischen Grenzüberschreitungen bei Experimenten
in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien haben
dies deutlich vor Augen geführt. Kein noch so guter
Zweck kann jedoch die Tötung menschlichen Lebens
rechtfertigen.
Josef Hollerith (CDU/CSU): Ich werde dem Grup-
penantrag „Schutz der Menschenwürde angesichts der
biomedizinischen Möglichkeiten“ in der heutigen Bun-
destagsabstimmung zustimmen, mich damit gegen jeden
Import von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen
worden sind, dem Geist des Embryonenschutzgesetzes
folgend aussprechen und fordere zugleich eine eindeutige
diesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzgesetz.
Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nur
um die Frage nach dem bloßen Import embryonaler
Stammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieser
embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken grund-
sätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassung des Im-
ports auch von Stammzelllinien würde letztendlich eine
Grenze überschritten.
Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch-
lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn menschlichen
Lebens, das heißt mit der Verschmelzung der Ei- und Sa-
menzelle zweifelsfrei definieren. Eine verbrauchende
Stammzellenforschung mit embryonalen Stammzellen
stellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff in das be-
stehende menschliche Leben dar.
Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter-
abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste-
hen. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschung
an adulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaft-
liche Alternative zur Verfügung steht.
Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em-
bryonale Stammzellen handeln würde, die in jedem Fall
getötet würden, vermag nicht zu überzeugen. Auch der
Import von bestimmten, klar definierten Stammzelllinien
birgt das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unter
dem Gesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neue
zusätzliche Linien benötigt werden.
Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es
geht in der heutigen Debatte zunächst und vordergründig
um eine Lücke im Embryonenschutzgesetz. Dabei ist das
Gesetz eigentlich klar. Embryonen sind kein beliebiges
Material, sondern sind Leben, sind im Werden befindliche
Menschen, sind zukünftige Kinder. Sie brauchen daher
den größtmöglichen Schutz. Sie tragen ihren Wert in sich
und dürfen nicht fremden, anders gerichteten Zwecken
ausgeliefert werden. Schon gar nicht dürfen sie zu ande-
ren Zwecken als denen ihres eigenen Lebens, ihrer eige-
nen freien und ungestörten Entwicklung zu Forschungs-
zwecken gezüchtet oder „genutzt“, das heißt zerschnitten,
auseinander genommen oder getötet werden. So sehe ich
es, und so sieht es auch das Gesetz, bisher jedenfalls.
Nur eines hat der damalige Gesetzgeber verabsäumt:
neben der Herstellung, Nutzung usw. auch den Import
embryonaler Stammzellen zu verbieten. Solche Zellen
werden heute vielfach aus Embryonen gewonnen, die aus
einem ganz anderen, in meinen Augen in dieser Form
ebenfalls höchst fragwürdigen Verfahren, der so genann-
ten In-vitro-Fertilisation, hervorgehen – einem Verfahren,
in dem zum Zwecke der Zeugung eines Menschen
zunächst einmal viele Embryonen außerhalb des Mutter-
leibes herangezüchtet werden, um dann, wenn die Nida-
tion in einem Fall erfolgreich war, als nicht mehr
benötigte Embryonen „verworfen“ oder eben in Gefrier-
schränken eingelagert zu werden. Mich veranlasst dieser
Tatbestand zu der Konsequenz, als Gesetzgeber ganz
dringend auch noch einmal über die gesetzliche Regelung
zur In-vitro-Fertilisation nachzudenken. Andere veran-
lasst er zu dem Gedanken, diese Embryonen, die ja nun
nicht mehr gebraucht würden, bevor man sie sterben lässt
– was im Übrigen etwas anderes ist, als sie zu töten! –,
doch für andere Zwecke zu nutzen. Dass Import und Nut-
zung solcherart gewonnener Zellen nicht vom Embryo-
nenschutzgesetz verboten werden, liegt – das kann man
anhand des Gesetzes, seiner Begründung und der seiner-
zeitigen Gesetzesberatung deutlich zeigen – nicht daran,
dass man dies etwa erlauben wollte, sondern daran, dass
die Fantasie des damaligen Gesetzgebers schlicht nicht
ausreichte, auch diese damals noch nicht bedachte Mög-
lichkeit vorauszusehen.
Nun aber muss diese Frage entschieden werden – un-
weigerlich. Ich will deutlich sagen: Wer dem inländischen
Embryo einen anderen Schutz zukommen lassen will als
dem ausländischen, wer Herstellung und Nutzung im In-
land untersagen, den Import und die Nutzung importierter
Stammzellen aber erlauben will, handelt nicht logisch.
Ethik und Menschenrechte sind nicht teilbar. Derselbe
Schutz, der hiesigen Embryonen als werdendem Leben zu
Recht gebührt und die Nutzung von aus diesen gewonne-
nen Stammzellen verbietet, muss auch für aus im Ausland
gezüchteten Embryonen gewonnene Stammzellen gelten.
Alles andere wäre inkonsequent und gefährlich.
Doch geht es in dieser Debatte noch um mehr. Sie ist
gewissermaßen erst der Auftakt zu vielen weiteren De-
batten, die wir noch zu führen, Entscheidungen, die wir
noch zu treffen haben werden. Die moderne Wissenschaft
und die auf sie gestützte Technik entwickeln zunehmend
Verfahren, durch die in die menschliche Verfügbarkeit ge-
langt, was bisher aus guten Gründen, wie ich meine, weit
jenseits derselben lag. Das will ich nicht beklagen. Im
Gegenteil: Es liegt im Wege der Entwicklung des mensch-
lichen Geistes und Bewusstseins und es vermehrt und
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vergrößert unsere Freiheit. Aber zu dieser Freiheit gehört
mitnichten, immer alles zu tun, was überhaupt getan wer-
den kann. Im Gegenteil: Das wäre gar keine Freiheit. Frei-
heit bedeutet vielmehr, bewusste Entscheidungen zu tref-
fen, nicht nur Ja, sondern auch Nein zu sagen. Und das ist
hier nötig – schon um künftige Freiheit zu erhalten. Denn
es geht gerade an diesen Schwellen von Geburt und Tod
heute darum, das Wesen des Menschen und seine Freiheit
zu verteidigen. Der Mensch – auch der werdende – darf
nicht Material, Objekt fremder Zwecke und fremden Nut-
zens werden. Er trägt seinen Zweck – und damit die Vo-
raussetzung seiner Freiheit – ausschließlich in sich, nicht
zum Nutzen für diesen oder jenen Wissenschaftler, diese
oder jene Forschung.
Mir scheint, wir stehen vor einer wichtigen Weichen-
stellung, einer, bei der der Mensch selbst, das, was ihn vor
allem anderen ausmacht, auf dem Spiel steht. Deshalb
sollten wir diese Debatte mit allergrößtem Ernst führen –
und deshalb den Dammbruch, die Grenzüberschreitung,
erkennen, die darin läge, wenn wir heute Embryonen den
nötigen umfassenden Schutz verweigern und sie zum be-
liebigen Material wissenschaftlicher Forschung erklären
würden.
Bisher haben wir den jeweiligen Menschen so genom-
men, wie er ist. Ein großer Kulturfortschritt lag darin, ihn
auch so zu akzeptieren, wie er ist, und allen Menschen,
unabhängig von Haut- und Haarfarbe, Rasse, Herkunft,
Geschlecht, körperlichen oder sonstigen Besonderheiten,
gleiche Würde, gleiche Wertigkeit und gleiche Rechte zu-
zugestehen. Aufgabe von Ärzten, Politik und Gesell-
schaft, Aufgabe von uns allen untereinander war es, dem
jeweiligen Individuum zu helfen, seinen individuellen
Weg zu gehen, das Beste aus seinen je eigenen Hinder-
nissen und Möglichkeiten zu machen, wobei jedes Leben
einzigartig ist, kein Weg und kein Leben mehr oder weni-
ger gilt als ein anderes.
Jetzt, wo wir dies – belehrt auch durch schreckliche Irr-
wege und Abstürze in der Vergangenheit – allmählich ge-
lernt haben könnten, stehen wir vor dieser Schwelle, das
Leben künftig schon vor seinem vollen Eintritt in die phy-
sische Existenz, vor dem Geborenwerden, zu manipulie-
ren – natürlich, so heißt es, nur zu seinem bzw. unserem
Besten. Zu wessen Besten aber? Der Mensch, der sich da
inkarnieren will, wird ja gar nicht gefragt, kann sich
– noch – nicht äußern. Vielleicht will, vielleicht braucht er
seinen eigenen Leib, sein Leben gerade so, wie kluge
Ärzte es verhindern wollen. Man argumentiere bitte nicht
mit dem Interesse des werdenden Menschen, das keiner
kennen kann, falls er nicht von sich behaupten will, er
könne schon mit Ungeborenen reden. Nein, es ist das In-
teresse der schon Lebenden, der Gesellschaft, das hier für
das des werdenden Menschen ausgegeben wird. Und weit
mehr und viel öfter noch ist es das Interesse bestimmter
Forscher, bestimmter Institute und vor allem bestimmter
Firmen, die auf die so entwickelten Verfahren Patent-
schutz beantragen und diese wirtschaftlich verwerten
wollen.
Doch auch dieses angebliche Interesse der Gesellschaft
sollten wir hinterfragen. Denn: Wollen wir wirklich eine
Gesellschaft aus lauter gesunden Menschen, in der es zum
Beispiel Behinderte nicht mehr gibt, weil sie entweder
schon vor der Geburt erfolgreich behandelt oder aber,
wenn dies nicht ging, verworfen wurden? Vielleicht
gehört – wie die Krankheit – ja auch die Behinderung zum
Menschen, zum Leben, zur Gesellschaft. Vielleicht ist die
Vision eines Lebens ohne das, was wir heute Behinderung
nennen, nur scheinbar eine sinnvolle und gutherzige,
tatsächlich aber eine der kältesten und schrecklichsten,
die es gibt, weil sie den Wert des Menschen, ob sie will
oder nicht, unterscheidet – und zwar nach rein biologi-
schen Maßstäben, nach Maßstäben, die an dem, was zum
Beispiel ich für das Wesentliche des Menschen halte, völ-
lig vorbeigehen.
Wir leben in einer säkularen Welt. Die – im Übrigen,
das sei hier ausdrücklich gesagt, nicht antichristliche, son-
dern im Christentum von Anbeginn schon veranlagte –
Trennung von Kirche und Staat verwehrt, in dieser Frage
eine bestimmte, nicht von allen geteilte, religiöse Über-
zeugung zum Ausgangspunkt der Gesetzgebung zu ma-
chen. Doch gilt auch dies nach allen Seiten. Denn die
Trennung von Religion und Staat heißt keineswegs, dass
nun ungeprüft der schiere Utilitarismus an die Stelle tre-
ten darf, die zuvor die Religionen zu Recht räumen muss-
ten. Gelegentlich habe ich den Eindruck, dass – unaus-
gesprochen und oft wohl auch unbewusst – der Materia-
lismus die neue Religion unserer Zeit ist und, wenn Sie
den Vergleich gestatten, manche weißbekittelten For-
scher, aber auch manche Wirtschafts- und Börsengurus
ihre Priester.
Damit will ich sagen: Die Trennung der Politik von der
Religion trennt diese noch nicht von der Moral. Im Ge-
genteil! Unsere Moral wird immer stärker gefordert. Jede
Entscheidung, die über eine Aktienanlage ebenso wie die
über einen ärztlichen Eingriff, hat moralische Implikatio-
nen und verlangt eine moralische Entscheidung. Es gibt
keine wertfreien Entscheidungen. Die uns dies vorma-
chen wollen, sind Lügner und gefährliche Verführer. Doch
den Wert finden wir in keiner Glaubensüberlieferung, kei-
ner logischen Ableitung und keiner normativen Satzung,
sondern in uns. Hier sieht der Blick nach innen mehr und
schärfer als der nach außen. Niemand anderem würden
wir ein Urteil über unser Lebensrecht, über unseren Le-
benswert zugestehen – egal, wer und wie wir sind. Und:
Derselbe Wert, dieselbe Würde, dieselbe Einmaligkeit,
die uns eignet, eignet jedem anderen menschlichen We-
sen. Wert und Würde sind aber keine religiösen, keine phi-
losophischen und keine naturwissenschaftlichen Katego-
rien, nichts, was sich herleiten, von außen definieren oder
gar nach naturwissenschaftlichen Methoden zählen, mes-
sen und wägen ließe. Es sind Primärerfahrungen des
Menschlichen, die durch äußere Kriterien eher verstellt
denn erhellt werden können. Für sie gilt gewissermaßen,
was schon der „kleine Prinz“ sagte: Man sieht nur mit dem
Herzen gut. Das Wichtigste ist für die Augen unsichtbar!
Lernen wir also auch in dieser Debatte, wieder mehr mit
dem Herzen zu denken!
Das gilt zumal bei Gesetzen, die ja die Richtschnur für
künftiges Handeln Tausender von Menschen in vielleicht
Millionen von Fällen sein werden. Wir – als Deutscher
Bundestag – sind der Gesetzgeber. Wir wollen und wir
sollen heute – als Vertreter unseres Volkes – Recht schöp-
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fen, Recht gestalten. Das Recht aber ist keine naturwis-
senschaftliche, sondere eine rein menschliche Kategorie.
Was Recht ist und was nicht, geht aus einer inneren Ab-
wägung hervor, die sich nicht aus äußeren Interessen spei-
sen lassen darf und auch keine bloße Fortsetzung natur-
wissenschaftlicher Überzeugungen ist. Der Mensch ist
mehr, weit mehr, als seine biologisch-physikalische, leib-
liche Grundlage. Er ist nicht nur die Funktion biochemi-
scher Prozesse, sondern ein freies, selbstbestimmtes We-
sen. Das scheint mir in vielen Debatten und Beiträgen zu
kurz zu kommen. Die Entscheidung über dasjenige, was
Recht und Gesetz sein soll, können wir aber nur mit der-
jenigen Schicht unseres Wesens fällen, wo wir mehr sind
als bloßes physikalisches Material, wo wir ganz frei sind
– aber eben auch frei, genau dieses umfassende Bild vom
Menschen gegenüber einem zunehmend reduktionisti-
schen und utilitaristischen zu verteidigen.
Wenn die neuen technischen Möglichkeiten der Nutz-
barmachung und Manipulation menschlichen Lebens zum
Anlass würden, uns unseres eigentlichen Wesens, unserer
Freiheit und Würde und damit auch unserer Verantwor-
tung gegenüber der Freiheit und Würde anderer erneut
und in aller Deutlichkeit sowie mit aller Konsequenz be-
wusst zu werden, dann hätten sie ihr Gutes für die Würde
und die Freiheit des Menschen.
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Das
deutsche Parlament steht am 30. Januar 2002 vor einer
außergewöhnlich schwierigen Entscheidung. Nach langer
Vorarbeit und sorgfältiger Abwägung wird darüber abge-
stimmt, ob embryonale Stammzellen zu Forschungs-
zwecken nach Deutschland importiert werden dürfen –
eine Entscheidung, die jeden einzelnen Abgeordneten in
seinem Gewissen fordert.
Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Biomedi-
zin und die damit verbundenen Fortschritte in der Gen-
technologie und der Stammzellenforschung stellen unsere
Gesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen.
Für mich selbst und meine Fraktion im Deutschen Bun-
destag können verantwortbare Lösungen und die damit
zusammenhängenden ethischen Fragen nur am Maßstab
einer grundsätzlichen Wertorientierung gefunden werden.
Hierbei geben uns das Grundgesetz ebenso wie das christ-
liche Menschenbild eine inhaltliche Orientierung. Die
Würde des Menschen ist unantastbar und hat als oberstes
Gut Vorrang vor allem.
Der Respekt vor dem Leben eines anderen Menschen
ist die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Dies
gilt zu jeder Zeit, am Ende des Lebens genauso wie von
seinem Beginn an. Wer den Schutz des menschlichen Le-
bens ernst nimmt, der muss die Forschung an Zellen ab-
lehnen, die durch die gezielte Tötung von Embryonen ge-
wonnen werden. Das Embryonenschutzgesetz hat das
Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung für
Deutschland rechtlich geregelt. Die Lücke im Gesetz,
nämlich der Import von entsprechenden embryonalen
Stammzellen aus dem Ausland, muss geschlossen wer-
den, will man glaubwürdig bleiben.
Aus christlicher Sicht erwächst uns jedoch auch eine
große Verpflichtung, die durch die medizinische For-
schung eröffneten Perspektiven von Hilfe und Heilung für
die Menschen zu nutzen. Meine ablehnende Haltung zum
Import von embryonalen Stammzellen ist keineswegs
wissenschaftsfeindlich. Denn neueste Forschungsergeb-
nisse haben gezeigt, dass es durchaus Alternativen zur
Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen gibt:
Die Forschung mit adulten Stammzellen beziehungsweise
mit Stammzellen aus Nabelschnurblut. Deren Gewinnung
ist ethisch unbedenklich und muss weiterhin unterstützt
werden. Dafür gilt es sich mit Nachdruck einzusetzen.
Aus diesem Grund ist das von Baden-Württemberg aufer-
legte Förderprogramm zur Forschung an adulten Stamm-
zellen in Höhe 7,5 Millionen Euro nur zu begrüßen. Un-
ser Ziel muss sein, Stammzellenforscher dabei zu
unterstützen, für Schwerkranke gesundes Ersatzgewebe
zu gewinnen – ohne Embryonenverbrauch. Dies scheint
möglich, da immer mehr Wissenschaftler diese Zellen für
wesentlich vielseitiger halten als bislang gedacht.
Bei der heutigen Entscheidung muss sich jeder an sei-
nem Gewissen orientieren und aus ethischen Überlegun-
gen und Abwägungen heraus handeln. Ich unterstütze den
eingebrachten Antrag zum „Schutz der Menschenwürde
angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein
Import von embryonalen Stammzellen“.
Dies ist die Stunde des Parlaments. Kirchen, Wissen-
schaft und Forschung sowie die politisch Verantwortli-
chen bleiben aufgefordert, sich mit unseren Mitbürgerin-
nen und Mitbürgern über Grundsatzfragen bezüglich der
Würde des Menschen und des Schutzes des Lebens im
Lichte revolutionärer Entwicklungen im Bereich der me-
dizinischen Forschung noch stärker als bisher miteinan-
der und gemeinsam auzutauschen.
Dr. Elke Leonhard (SPD): Ich stimme dem Antrag
der Abgeordneten Ulrike Flach, Katharina Reiche, Peter
Hintze, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Wolfgang Schäuble,
Dr. Edzard Schmidt-Jorzig und anderer „Verantwortungs-
bewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für
eine ethisch hochwertige Medizin“ mit der Einschrän-
kung und Bemerkung zu, dass der Forderungskatalog an
die Bundesregierung eindeutiger artikuliert wird:
zu 1. Der letzte Satz „Eine künstliche Befruchtung al-
lein zu Forschungszwecken bleibt weiterhin ausgeschlos-
sen“ ist zu schwach formuliert. Strafrechtliche Sank-
tionierung im Falle von Missbrauch muss international
etabliert werden.
zu 3. Muss inhaltlich modifiziert werden.
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Für mich ist die
Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Im-
port von Stammzellen die schwierigste, die ich in meiner
Zeit als Abgeordneter zu treffen hatte. Sie ist für mich
schwieriger als die neue Regelung des § 218 StGB, weil
ich die jetzige Entscheidung als noch grundsätzlicher
empfinde.
Als Sozialpolitiker gehöre ich nicht zu dem Kreis der
Kolleginnen und Kollegen, die ständig mit grundsätzli-
chen Fragen des menschlichen Lebens befasst sind. In der
täglichen politischen Arbeit stehen für mich die Probleme
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des Arbeitsmarktes, der Sozialversicherungen, des Aus-
gleichs im Sinne sozialer Gerechtigkeit im Vordergrund.
In der Frage des Imports von Stammzellen, was mir
medizinische Kenntnisse abverlangt, die ich nicht habe,
habe ich mich tastend an eine Entscheidung herange-
arbeitet. Nach einer sehr überzeugenden Darstellung von
Professor Winnacker – seiner ursprünglichen Meinung,
dass die Forschung auf embryonale Stammzellen verzich-
ten könne und stattdessen adulte Stammzellen ausreichten –
war ich in meiner Grundüberzeugung sehr gestärkt und
entschieden. Nachdem Professor Winnacker seine Posi-
tion geändert hatte, wurde ich zum Fragenden und Su-
chenden. Mir war plötzlich klar, dass ich um eine persön-
liche Gewissensentscheidung nicht herumkommen
würde.
Nach Abwägung aller Argumente komme ich zu dem
Schluss, dass nur ein konsequentes Ja zum Schutz des
menschlichen Lebens infrage kommen kann.
Ich habe Respekt vor den Gewissensentscheidungen
anderer Kolleginnen und Kollegen, die zu anderen Ergeb-
nissen kommen. Auch sie haben sich ihre Antwort sicher
nicht leicht gemacht. Aber letztlich stoße ich immer an
den Punkt einer Grenzziehung. Wenn ich bestimmte Kon-
ditionen einer weitergehenden Lösung des Stammzellen-
imports akzeptiere, stellt sich sogleich die Frage, warum
ich nicht weitergehende – sicher auch logisch begründ-
bare und aus Sicht vieler Kollegen vertretbare – Grenzen
akzeptieren sollte. Für mich war das die Erkenntnis, dass
– sobald eine Grenze überschritten ist – die nächste
Grenze damit auch überschreitbar wird. Und das bestärkt
mich in der Auffassung, dass die engste Grenze zu ziehen
ist – die des Schutzes des menschlichen Lebens.
An meinem persönlichen Positionsfindungsprozess
möchte ich dies verdeutlichen. Lange Zeit habe ich den so
genannten Böhmer-Seehofer-Antrag favorisiert. Das des-
wegen, weil ich geglaubt habe, dass man eine grundsätz-
liche Position vertreten kann – nämlich die des Schutzes
menschlichen Lebens vom Anfang an – und gleichzeitig
akzeptieren kann, dass – weil die Forschung an embryo-
nalen Stammzellen in der Welt stattfindet – man den Im-
port auch zulassen kann. Die Frage der Tötung stellt sich
nicht mehr, die Stammzelllinien bestehen bereits. Sobald
ich diese Position aber akzeptiere, stellt sich die Frage,
warum dann nicht konsequenterweise ein noch weiterge-
hender Import oder gar die Produktion von embryonalen
Stammzellen zugelassen werden kann.
Meine Erfahrung des Denkens ist diese: Wenn man die
erste Tür geöffnet hat, hat man sich schnell auf den Weg
des weiteren Türöffnens begeben.
Interessanterweise finde ich auch im Antrag der Kolle-
ginnen und Kollegen, die die Türe am Weitesten öffnen,
eine Grenzziehung, nämlich die der Überprüfung nach
fünf Jahren. Also selbst die, die weitestgehende Vorstel-
lungen des Imports formuliert haben, sind sich nicht si-
cher. Und genau diese fehlende Sicherheit führt mich zu
meiner Entscheidung mit der engsten Grenzziehung. Be-
grenzungen und die Formulierung von Ausnahmetatbe-
ständen werden in der Praxis zur Öffnung weiterer Türen
führen.
Trotzdem bleiben Zweifel, sich richtig entschieden zu
haben. Habe ich die Ethik des Heilens genügend berück-
sichtigt? Habe ich die Möglichkeit der Forschung ausge-
schlossen, die eventuell zu wichtigen Erkenntnissen
führt? Habe ich den Grundsatz der freien Forschung nach
dem Grundgesetz genügend berücksichtigt? Diese und
weitere Fragen bleiben.
Es bleibt aber auch: Weltweit wird die Forschung wei-
tergehen, wenn der Bundestag in dieser Frage auch eine
konsequende Entscheidung zum Verbot des Imports em-
bryonaler Stammzellen mehrheitlich fällt. Was passiert
mit Ergebnissen aus dieser Forschung, sind sie dann in
Deutschland verboten? Diese Frage ist schwierig zu be-
antworten, und heute nehme ich das Risiko in Kauf, sie
erst beantworten zu können und auch zu müssen im Zu-
sammenhang mit nachweisbaren Heilungschancen, die
heute noch spekulativ sind.
Detlef Parr (FDP): Das ist schon eine verkehrte Welt.
Noch vor wenigen Monaten hieß es bei den Gegnern em-
bryonaler Stammzellenforschung vehement: auf keinen
Fall das ESchG antasten. Etliche Befürworter sahen da-
gegen in einer Weiterentwicklung des mehr als zehn Jahre
alten Gesetzes eine Notwendigkeit. Heute, am Tag der
Entscheidung, nach intensiven Vorgesprächen über die
Fraktionsgrenzen hinweg, plädieren die Gegner für dras-
tisch verschärfte gesetzliche Regelungen, die Befürworter
stecken zurück und geben sich mit einer Option auf eine
eventuelle Fortschreibung des Gesetzes zu einem späte-
ren Zeitpunkt zufrieden. Wenn Kompromissbereitschaft
und gegenseitiges Verständnis belohnt wird, dürfte das
Ergebnis der Abstimmung eigentlich schon feststehen.
Wir führen heute eine Diskussion, die unsere europä-
ischen Nachbarn längst geführt haben. Wir sind spät dran
in Deutschland. Die Enquete-Kommission hat sich bei
ihrem Englandbesuch, der Islandreise und in Anhörungen
mit internationaler Beteiligung damit auseinander gesetzt,
wie dort die ethisch-moralischen und rechtlichen Pro-
bleme gelöst worden sind. Erst vor einer Woche haben
– zuletzt bei der Anhörung zu PID – Experten aus Europa
Stellung bezogen. Viele haben ihre Argumentation nicht
verstanden – oder nicht verstehen wollen –, aber – was
schlimmer ist – unsere Gäste aus Belgien und Großbri-
tannien haben unsere Debatte nicht verstanden.
Verständnislosigkeit und die fehlende Bereitschaft,
von europäischen Erfahrungen zu lernen und sie in unsere
Entscheidungsfindung einzubeziehen, ist aber das, was
wir in Europa am wenigsten gebrauchen können.
Eines ist wohl klar geworden: Der kardinale Vorwurf
einer neuen Form des Kannibalismus, der Barbarei ist
wohl nicht die angemessene Form des Umgangs mit Wis-
senschaftlern, gerade wenn wir ins Ausland blicken. Bis
auf wenige Ausnahmen gewissenloser Forscher, deren
Verhalten wir alle gemeinsam auf das Schärfste verurtei-
len, sind Apokalypsen nirgendwo Wirklichkeit geworden.
Wir brauchen Perspektiven für eine gemeinsame Zu-
kunft in Europa und für Deutschland in diesem Europa.
Unsere Zukunft liegt nicht in einem Europa der Verbote,
sondern in einem freiheitlichen, liberalen Europa. Des-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221270
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halb bitte ich Sie um Zustimmung zum Gruppenantrag der
FDP-Fraktion und großen Teilen der Fraktion der
CDU/CSU.
Unser Ziel ist klar umschrieben: Stammzellenfor-
schung ist auch Gesundheitsforschung. Wir wollen alle
vertretbaren Register ziehen, um neue Therapiemöglich-
keiten auch bei uns in Deutschland zu sichern. Unsere
Forscher dürfen nicht ins Ausland abgedrängt werden; sie
verdienen unser aller Vertrauen.
Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU):Grundlage
für unsere heutige Entscheidung ist die Aussage darüber,
welcher der folgenden Werte die höhere Priorität genießt:
Ist dies der Schutz der Menschenwürde, der Schutz des
Lebens, die Freiheit der Forschung oder die Hoffnung auf
Heilung?
Mir ist aufgefallen, dass die Kolleginnen und Kollegen
aus den neuen Bundesländern überwiegend der For-
schungsfreiheit und Heilungshoffnungen den Vorzug
geben. Dies entspricht wahrscheinlich auch dem Stim-
mungsbild in der Bevölkerung der neuen Länder.
Gerade deshalb möchte ich Sie bitten, auch über die
Ursachen einer solchen Grundstimmung nachzudenken:
Über Jahrzehnte verordneter Atheismus hat das Ver-
ständnis von einem christlichen Menschenbild weit-
gehend verblassen lassen. Christen sind in der Minder-
heit. Die Wissenschaft genießt höchsten Stellenwert. Eine
wissenschaftliche Weltanschauung wurde uns 40 Jahre
lang vermittelt.
Dies blieb nicht ohne Folgen. Die Debatte über die
ethischen Grundlagen für eine Forschung mit mensch-
lichen Embryonen kann von vielen bei uns kaum nach-
vollzogen werden.
Sind wir mit dieser Haltung wirklich der fortschritt-
lichere Teil unseres Landes?
Ich finde mich mit meiner Position, die dem Schutz des
Lebens und der Achtung der Menschenwürde höchste Pri-
orität einräumt, in einer Minderheitsposition in meinem
Dresdner Wahlkreis. Gerade deshalb ist es wichtig für
mich, heute zu diesem Thema stellvertretend für eine
überzeugte Anzahl von Christen aus den neuen Ländern
zu sprechen, die mich in meiner Haltung unterstützen und
bestärken.
Ich werbe für ein klares und eindeutiges Ja zur Men-
schenwürde von Anfang an und gegen den Import em-
bryonaler Stammzellen.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Die Entscheidung,
die Forschung an embryonalen Stammzellen zu befür-
worten, ist das Ergebnis einer Abwägung höchster Ver-
fassungsgüter unseres Gemeinwesens. Die befruchtete
Eizelle besitzt – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder
außerhalb des Mutterleibes existiert – die Fähigkeit, sich
zu einem Menschen zu entwickeln. Aufgrund dieser
Fähigkeit kommt der befruchteten menschlichen Eizelle
Würde zu, die den Staat nach Art. 1 des Grundgesetzes zu
ihrem Schutz verpflichtet. Anders als bei natürlich be-
fruchteten Eizellen, von denen sich allerdings auch nur
etwa jede vierte in die Gebärmutter einnistet und so zum
Leben kommt, entscheidet bei der künstlich befruchteten
Eizelle die Einpflanzung in die Gebärmutter darüber, ob
sie sich zu einem Menschen entwickelt. Kommt es nicht
zur Einpflanzung, hat die Eizelle keine Lebensperspek-
tive. In diesem Fall darf und soll der Staat sich im Rah-
men der Abwägung zu Gunsten eines anderen höchsten
Verfassungsgutes, nämlich der medizinischen Forschung,
um langfristig eine Heilungschance für schwerste Krank-
heiten zu eröffnen, entscheiden. Der Gesetzgeber ist auf-
gefordert, Regelungen zu schaffen, die die Einhaltung der
durch diese Abwägung höchster Verfassungsgüter gezo-
genen Grenzen sicherstellen.
Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Folgende Gründe haben mich bewogen, in
der heutigen Abstimmung gegen eine Importgenehmi-
gung für embryonale Stammzellen zu entscheiden:
Erstens. Ich verkenne nicht, dass sich mit der For-
schung an embryonalen Stammzellen Hoffnungen auf
Möglichkeiten der Krankheitsheilung verbinden. Diese
Hoffnungen beziehen sich vor allem auf die Fähigkeit em-
bryonaler Stammzellen, sich theoretisch zu jedem belie-
bigen menschlichen Gewebe weiterentwickeln zu kön-
nen. Ein solches Forschungsinteresse halte ich für
berechtigt und zulässig, sofern an adulten Stammzellen
geforscht wird, die von Erwachsenen gewonnen wurden,
oder an fötalen Stammzellen, die aus der Nabelschnur ge-
wonnen werden. Stammzellen aus einem werdenden Em-
bryo jedoch werden einem menschlichen Wesen in sei-
nem frühesten Stadium entnommen, das infolge dieses
Eingriffs abstirbt. Dies ist ein Eingriff, der sich nach mei-
ner Überzeugung ethisch nicht rechtfertigen lässt. Es gibt
ein Grundrecht auf die Unversehrtheit menschlichen Le-
bens, nicht jedoch ein Menschenrecht auf Forschung, das
demgegenüber höher zu bewerten wäre. Ich halte es nicht
für zulässig, zur Rettung von Leben bzw. zur Heilung von
Krankheiten anderes menschliches Lebenspotenzial zu
benutzen und dabei zu vernichten.
Zweitens. Mit der Forschung an embryonalen Stamm-
zellen wird ein ethischer Rubikon überschritten. Für mich
ist der Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland
ethisch nicht anders zu bewerten als die Forschung an em-
bryonalen Stammzellen aus Deutschland. Ich habe sogar
die Befürchtung, dass durch die – wenn auch begrenzte Ge-
nehmigung des Imports embryonaler Stammzellen – die
„Nachfrage“ im Ausland angeregt wird und damit letztlich
ein Markt eröffnet wird, auf dem sich Geld verdienen lässt.
Eine Haltung nach dem Muster: „Wir produzieren keine
embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken, wir im-
portieren sie nur“ ist für mich ethisch nicht begründbar und
weicht der Entscheidung letztlich aus.
Drittens. Es spricht viel dafür, dass die Forschung mit
adulten Stammzellen bzw. Stammzellen aus Nabel-
schnurgewebe ein umfassenderes Potenzial ermöglichten
als oft behauptet. Von daher sollte in der Forschung
primär dieser Weg intensiviert und ausgelotet werden, an-
statt die Vernutzung embryonaler Stammzellen in Erwä-
gung zu ziehen.
Viertens. Das ethische Kernproblem besteht für mich
darin: Die verbrauchende Vernutzung menschlichen Le-
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bens zur Heilung anderen menschlichen Lebens birgt die
Gefahr einer schleichenden Werteveränderung im Bewusst-
sein der Menschen.
Insgesamt wäre für mich der Import embryonaler
Stammzellen zum Zwecke der Forschung ein Schritt, der
ein grundlegendes Missverständnis gegenüber der gesam-
ten Schöpfung und gegenüber dem Menschen als Ge-
schöpf weiter befördert. Ein solcher Schritt vebindet sich
für mich mit der verhängnisvollen Absolutsetzung einer
vermeintlichen Verfügbarkeit menschlichen Lebens für
noch so gute oder gut gemeinte Zwecke. Ich bin demge-
genüber der Auffassung, dass wir hier in aller Demut die
Grenzen dessen, was wir tun sollen und tun dürfen aner-
kennen sollten, anstatt sie auf ein Territorium hinaus zu
schieben, auf dem wir uns nicht wirklich verantwortlich
bewegen können.
Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Ich fühle mich zu
dieser persönlichen Erklärung gedrängt, weil der vorlie-
gende Antrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und an-
deren meines Erachtens ein ethisches Dilemma beinhaltet,
ein Messen mit zweierlei Maß. Wir haben vor, von im Aus-
land getöteten Embryonen zu profitieren, um jede Tötung
auf deutschem Boden zu vermeiden. Können Insider dabei
übersehen, dass auch hier bei uns bei jeder In-vitro-Ferti-
lisation überzählige Embryonen anfallen, die eingefroren
im Eis nach circa fünfjähriger Verwahrdauer nicht mehr
lebensfähig sind und entsorgt, das heißt verbrannt oder
weggespült werden? Ist das de facto keine Tötung?
Wenn ich dem Antrag von Frau Böhmer, Frau von
Renesse und anderen, dem Antrag „Importieren, aber
nicht herstellen“, als einem meines Erachtens logisch
nicht stimmigen Kompromiss, einem Ergebnis einer lang
geführten kontroversen Diskussion im Rahmen unserer
demokratischen Kultur aus Achtung vor der jeweils ande-
ren Position, jetzt dennoch zustimme, so in der Hoffnung,
dass wir durch eine weitergehende Diskussion in
Deutschland zu einer bedingten Zulassung von Forschung
an embryonalen Stammzellen aus Deutschland finden
werden. Ich denke dabei an eine gesetzlich geregelte El-
tern-Patienten-Verfügung über anfallende überzählige
Embryonen als mögliche Spende für heilende Forschung,
die vor Beginn einer In-vitro-Fertilsation-Behandlung zu
treffen ist.
Dazu im Folgenden meine Ausführungen, die bereits
unter dem Titel „Politik des Lebens“ in der „Dokumenta-
tion der Diskussion um die Chancen und Risiken der Bio-
und Gentechnologie in der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
tion“, Berlin 2001, S. 44 ff., vorgelegt wurden: Zur Dis-
kussion in Europa und im bioethischen Kontext: Das, was
ich beitragen und anregen möchte, hat mit jeder Anhörung
an Gewicht gewonnen. Das wurde mir besonders deut-
lich, als ich in der jüngsten Vergangenheit die Gelegenheit
hatte, in Brüssel unsere Enquete-Kommission „Recht und
Ethik der modernen Medizin“ zu vertreten. Der Round-
Table war von dem nicht ständigen Ausschuss Humange-
netik des Europäischen Parlaments einberufen, um die
Chance zu eröffnen, darüber nachzudenken, wie denn die
gegenwärtige Konfrontation im Dialog mit allen Reprä-
sentanten aufgehoben werden könne. Ich möchte dazu
vorausschicken, dass es für mich in Brüssel beein-
druckend war, die Irritation darüber zu erleben, dass wir
in der Bundesrepublik Deutschland dem Menschen-
rechtsübereinkommen zur Biomedizin bis heute noch kei-
nen Raum in unserer parlamentarischen Diskussion gege-
ben haben. Sie erinnern sich vielleicht: Es liegt anderthalb
Jahre zurück, dass ich mich mit einem interfraktionellen
Antrag, unterstützt von Frau von Renesse, SPD, und
Herrn Schmidt-Jortzig, FDP, für eine Interpretationser-
klärung zum umstrittenen § 17 und sodann für eine An-
nahme des Europäischen Menschenrechtsübereinkom-
mens zur Biomedizin – übrigens noch vor Einberufung
unserer Enquete-Kommission – eingesetzt habe.
Bevor ich meinen Vorschlag im Einzelnen darlege, er-
lauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Ich möchte an die
Bundestagsdebatte in der 13. Legislaturperiode über die
Organtransplantation erinnern. Damals verwies ich auf die
Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland,
EKD: „Gott ist ein Freund des Lebens“. Sie wurde als ge-
meinsame Erklärung mit der Katholischen Bischofskonfe-
renz zur Grundlage der Gesetzgebung des Deutschen Bun-
destages für die Regelung von Organspenden. Den
Kirchen folgend war der Grundgedanke: „Gott ist ein
Freund des Lebens“, er schenkt uns daher auch die Freiheit
zu autonomen Entscheidungen, in diesem Zusammenhang
zur Bejahung wie zur Ablehnung von Organspenden.
Das wollte ich vorausschicken, wohl wissend, dass Or-
gantransplantation und embryonale Stammzellenfor-
schung, ES-Forschung, nur bedingt miteinander vergli-
chen werden können. Dennoch komme ich zu der
Überlegung, ob es nicht vereinbar wäre, das Recht, auto-
nom zu verfügen, auf neu zu schaffender Rechtsgrundlage
auf die Stammzellenforschung zu übertragen und damit
die Möglichkeit zu erweitern, zur „heilenden Forschung“
durch eigene Entscheidungen beizutragen.
Zur Eltern-Patienten-Verfügung. Mein Vorschlag ist der
Folgende: die gesetzliche Regelung einer Eltern-Patien-
ten-Verfügung über so genannte „verwaiste“ Embryonen.
Sie wissen es alle: Mit der grenzüberschreitenden medizi-
nischen Entdeckung der In-vitro-Fertilisation hat sich für
die unfreiwillig kinderlosen Paare – circa 20 Prozent, 1,2
bis 1,6 Millionen – ein Wunschtraum verwirklicht.
Zunächst in Deutschland verboten, desto nachhaltiger im
Ausland praktiziert, von der katholischen Kirche uneinge-
schränkt untersagt, von der Evangelischen Kirche nur im
bedenkenvollen „JEIN“ akzeptiert, hat sich in unserer Ge-
sellschaft fast verschwiegen der ursprüngliche „Wunsch“
nach einem Kind in ein anspruchsvolles „Recht“ auf ein
Kind – darüber hinaus unausgesprochen mehr oder weni-
ger unbewusst auf ein „gesundes“ Kind – verwandelt.
Diese Konstellation mit ihren ethischen Konsequen-
zen wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und
ist überhaupt noch nicht diskutiert worden. Sie blieb
weitgehend ein Tabuthema. Trotzdem stieg die Anzahl
der In-vitro-Fertilsation in der Bundesrepublik Deutsch-
land im Durchschnitt auf 70 000 pro Jahr, installierte sich
das In-vitro-Fertilsation-Register, stagniert die Erfolgs-
quote der In-vitro-Fertilsation bei circa 25 Prozent, bleibt
es beim leidvollen leisen Ertragen der Prozedur und beim
Verschweigen der dabei anfallenden überschüssigen so
genannten „verwaisten“ Embryonen. Diese ausgesparte
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Diskussion können wir jetzt nachholen. Mir liegt nun da-
ran, dass wir nicht einfach nur irgendeine praktische ge-
setzliche Regelung schaffen, sondern dass wir zugleich
im Sinne der Subsidiarität Eigenverantwortlichkeit der
Betroffenen in den Vordergrund stellen, selbstverständ-
lich im Rahmen rechtlicher Grundlagen.
Konkrete Schritte sind: Nach der medizinischen Auf-
klärung über möglicherweise anfallende überzählige Em-
bryonen muss bei den Eltern ein Prozess des Bewusst-
werdens in Gang gesetzt werden, damit sie sich ihrer
Verantwortung für diese so genannten „verwaisten“ Em-
bryonen stellen können, indem sie vor Durchführung der
In-vitro-Fertilsation durch eine Verfügung über den Ver-
bleib von Embryonen entscheiden, deren Transfer aus
gravierenden Gründen unterbleiben muss. Sollen sie
„ihrem Schicksal überlassen bleiben“, durch Verbrennen,
durch Wegspülen entsorgt werden? Sollen sie zur späteren
Verwendung eingefroren werden? Oder anknüpfend an
die EKD-Denkschrift „Gott ist ein Freund des Lebens“
könnte es die Möglichkeit geben, sie zu spenden, sie zu
verschenken, um eine embryonale Stammzellenforschung
in der Hoffnung auf therapeutische Erfolge bei heute noch
unheilbaren Krankheiten zu ermöglichen.
Zusammenfassend meine ich, man könnte mit meinem
Vorschlag, erstens die bislang ausgebliebene öffentliche
Diskussion um die medizinisch, rechtlich-ethische Di-
mension der In-vitro-Fertilisation nachholen, würde
zweitens damit die Eigenverantwortlichkeit der Eltern
zum entscheidenden Maßstab machen und sie in den Mit-
telpunkt rücken, würde drittens den Lösungsweg einer be-
dingten Zustimmung einer Embryonenspende gesetzlich
verankern und damit viertens eine Brücke zwischen bei-
den Positionen – für oder gegen embryonale Stamm-
zellenforschung – bauen.
Ein Weg, dies zu ermöglichen, könnte wie erwähnt,
sein, eine „Eltern-Patienten-Verfügung“ – Patient ist ja
per definitionem jeder, der eine Einrichtung des Gesund-
heitswesens in Anspruch nimmt – über so genannte „ver-
waiste“ Embryonen, die im Vorfeld einer geplanten In-
vitro-Fertilisation von der Frau/dem Paar schriftlich
niedergelegt werden muss, gesetzlich vorzuschreiben.
Darin begründet sich meines Erachtens die Analogie zur
„erweiterten Zustimmung“ zur Organspende im Trans-
plantationsgesetz, TPG. Eine Vorgehensweise mit solcher
Zielsetzung dürfte eher mit ethischen Grundsätzen ver-
einbar sein als die derzeitig gültige rechtliche Praxis des
Schwangerschaftsabbruchs im Anschluss an eine Bera-
tung nach § 218.
Johannes Singhammer (CDU/CSU): Ich werde
dem Gruppenantrag „Kein Import embryonaler Stamm-
zellen“ (Drucksache 14/8101) in der heutigen Bundes-
tagsabstimmung zustimmen und mich damit gegen jeden
Import von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen
worden sind, dem Geiste des Embryonenschutzgesetzes
folgend, aussprechen. Zugleich fordere ich eine eindeu-
tige diesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzge-
setz.
Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nur
um die Frage nach dem bloßen Import embryonaler
Stammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieser
embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken
grundsätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassung
des Imports auch von Stammzelllinien würde letztendlich
eine Grenze überschritten.
Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch-
lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn des menschli-
chen Lebens, das heißt mit der Verschmelzung von Ei-
und Samenzelle, zweifelsfrei definieren. Eine verbrau-
chende Stammzellenforschung mit embryonalen Stamm-
zellen stellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff in
das bestehende menschliche Leben dar.
Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter-
abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste-
hen. Ob mit embryonaler Stammzellenforschung letzt-
endlich eine Rettung von Leben Dritter, zum Beispiel
unheilbar Kranker, möglich ist, ist völlig offen. Eine bloße
eventuelle Chance auf eine Heilung muss gegenüber der
unweigerlichen konkreten Tötung des ungeborenen Le-
bens in einer solchen Abwägung eindeutig zurückstehen.
Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschung an
adulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaftli-
che Alternative zur Verfügung steht.
Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em-
bryonale Stammzellen handele, die in jedem Falle getötet
würden, vermag nicht zu überzeugen. Auch der Import
von bestimmten, klar definierten Stammzelllinien birgt
das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unter dem
Gesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neue zu-
sätzliche Linien benötigt werden. Hinzu kommt, dass
auch die Stammzelllinien, aus denen zu keinem Zeitpunkt
mehr menschliches Leben entstehen kann, dennoch be-
makelt sind; denn die Art der Entstehung kann nicht be-
billigt werden.
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU):
Die ganze Debatte hat etwas Gespenstisches. Wir debat-
tieren darüber, ob außerhalb des Mutterleibes künstlich
befruchtete Eizellen zur Forschung genutzt werden kön-
nen, wobei sie in der Regel „abgetötet“ werden müssen,
und erlauben uns straflos die Tötung ungeborenen Lebens
im Mutterleib bis zum dritten Monat.
Die Präimplantationsdiagnostik – die heute nur in-
direkt anzusprechen ist – ist plötzlich auch für diejenigen
eine Gewissensfrage, die für ein Gesetz gestimmt haben,
das Schlimmeres erlaubt. Dieses ungeborene Leben kann
nach der Implantation in den Mutterleib wie selbst-
verständlich auf Krankheiten, drohende körperliche und
geistige Behinderungen untersucht werden. Für mich ist
es ungeheuerlich und verwerflich, dass dieses ungeborene
Leben, wenn sich dann solche Behinderungen zeigen oder
drohen – sozusagen „bis kurz vor dem Kreißsaal“ –, getö-
tet werden kann.
In diese deutsche Realität passt die angeblich so ernste
und „ethisch wertvolle“ Diskussion über die embryonale
Stammzellenforschung nicht. Die Mogelpackung mit be-
schränktem oder unbeschränktem Import ausländischer
Embryonen zur Forschung in Deutschland halte ich für
„bedenklich“. Sind ausländische Embryonen weniger
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„Mensch“ oder weniger „wert“, gerade auch, weil viel
von den Importen aus Israel gesprochen wird? Wer daher
embryonale Stammzellenforschung will – und ich be-
streite nicht, dass es dafür Gründe gibt –, kann diese nicht
auf ausländische Embryonen oder embryonale Stamm-
zellen beschränken.
Bisher konnte mich niemand nachhaltig davon über-
zeugen, dass die adulte Stammzellenforschung nicht auch
für die Erforschung und Bekämpfung von schlimmen
oder bisher unheilbaren Krankheiten ausreicht, wenn man
sie denn forciert. Ich mache mir auch keine Illusionen da-
rüber, dass die embryonale Stammzellenforschung im
Ausland und irgendwann auch einmal im Inland durch-
geführt wird. Um ein Zeichen gegen Abtreibung und Tö-
tung ungeborenen Lebens im Mutterleib und außerhalb
des Mutterleibes zu setzen, werde ich keinem Gesetz zu-
stimmen, das die Vernichtung menschlichen Lebens, auch
ungeborenen menschlichen Lebens, zur Forschung er-
laubt, weil wir irgendwo auch noch Grenzen gegenüber
der Schöpfung einhalten müssen.
Angelika Volquartz (CDU/CSU): Mit der Zustim-
mung zu diesem Antrag will ich – trotz Bedenken –
sicherstellen, dass bei der Abstimmung eine Mehrheit für
die Forschung zunächst mit importierten embryonalen
Stammzellen zustande kommt. Meine Bedenken beziehen
sich in erster Linie darauf, dass es völlig überflüssig ist,
dass der Gesetzgeber schon heute auf der Grundlage von
Spekulationen über den künftigen Forschungsbedarf den
Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner
embryonaler Stammzellen ausschließt. Denn heute weiß
niemand, ob eines Tages aus überzähligen Embryonen
auch in Deutschland Stammzelllinien benötigt werden,
weil die vorhandenen Stammzelllinien nach Menge und
Qualität für den weltweiten Bedarf von Forschungsinsti-
tuten nicht ausreichen. Der Präsident der Deutschen For-
schungsgemeinschaft hat bestätigt, dass es hier zurzeit
keinen Entscheidungsbedarf gibt.
Ferner habe ich Zweifel, ob das Gesetz, das den Import
unter Auflagen im Detail regeln soll, im Eilverfahren
Bundestag und Bundesrat passieren kann. Deshalb hätte
in dem Antrag klargestellt werden sollen, dass der Deut-
sche Bundestag keine Bedenken gegen den Import und
den Beginn der Forschungsarbeiten nach seinem Be-
schluss und noch vor In-Kraft-Treten des Gesetzes erhebt.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hätte durch Aufla-
gen und Kontrollen vorübergehend selbst sicherstellen
können, dass die absehbaren Auflagen einer künftigen ge-
setzlichen Neuregelung beachtet werden.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):Auf der ei-
nen Seite steht eine abstrakte Vision – erfolgreiche The-
rapien für schwerste Krankheiten. Auf der anderen Seite
aber steht der Preis für diese ferne Vision – der Entzug des
Lebensrechts für Embryonen, ungeborene Menschen.
Man sollte sich nicht täuschen: Es geht heute um
Grundsätzliches. Und man kann sich nicht mit so genann-
ten Kompromissen durchschlängeln. Wer den Import von
Stammzellen von getöteten menschlichen Embryonen,
mit welchen Auflagen auch immer, zulässt, trifft damit
eine unumkehrbare Entscheidung gegen den Schutz
menschlichen Lebens. Bald schon nämlich werden For-
scher neue Zelllinien fordern, wenn bestehende nicht
genügend Erkenntnisse liefern. Das große Experiment mit
dem Menschen als Versuchstier hätte begonnen.
Doch ist dieser schwerwiegende ethische Sündenfall
aus wissenschaftlicher Sicht zwingend notwendig, ist er
überhaupt sinnvoll? Immer mehr Forscher weisen uns da-
rauf hin, dass embryonale Stammzellen erhebliche Nach-
teile in ihrer möglichen therapeutischen Nutzbarkeit
haben. Genannt werden vor allem die Gefahr der Immun-
abstoßung und Krebsrisiken. Und: Offenbar benötigte
man nach heutigen Erkenntnissen circa 3 000 verschie-
dene Zelllinien embryonaler Stammzellen, um alle Im-
muntypen in der Bevölkerung mit passendem Gewebe zu
versorgen. Daher interessieren sich immer mehr Forscher
für die Erforschung des Grundprinzips: Was macht das
Potenzial einer Zelle aus, sich zu erneuern und alle Ge-
webetypen des Körpers zu bilden? Welche Rolle spielen
dabei Gene und Proteine? Dieses Wissen, für das keine
verbrauchende Embryonenforschung am Menschen not-
wendig ist, könnte dann auf adulte Stammzellen übertra-
gen werden. Schon heute wissen wir, dass auch im er-
wachsenen Körper hochpotente Zellen lagern, die
embryonalen Stammzellen gar nicht so unähnlich sind.
Manche Forscher sprechen von einem Siegeszug der
adulten Stammzellenforschung.
Es zeigt sich, es gibt keinen wissenschaftlichen Automa-
tismus, der uns in die verbrauchende Embryonenforschung
treibt und zwingt. Es gibt deshalb auch keinen ethischen
Zwang dazu, nicht einmal ein unauflösliches ethisches Di-
lemma, weil es gleichwertige Alternativen zur verbrauchen-
den Embryonenforschung gibt. Nicht das erste Mal in der
Geschichte steht die Gesellschaft vor der Frage, zwischen
dem Lebensrecht des Menschen und anderen Rechtsgütern
abzuwägen. Die Antwort ist klar: Das menschliche Lebens-
recht steht über dem – nennen wir es einmal so – „Recht auf
Forschung mit dem Ziel der Heilung“. Gegen die For-
schungsfreiheit verstößt ein Nein gegen Stammzellenfor-
schung aus menschlichen Embryonen nicht. Forschung, die
dem Schutz und der Förderung menschlicher Integrität, die
der verfassungsgründenden Ehrfurcht vor dem Leben gilt,
wird dadurch nicht behindert. Sie wird im Gegenteil nach-
drücklich gefördert. Zu allen Zeiten, angefangen vom hip-
pokratischen Eid, hat Forschung innerhalb normativ gezo-
gener Grenzen stattgefunden. Das muss auch so bleiben.
Das Diktum von Hans Jonas, dass Wissenschaft nicht alles
darf, was sie kann, darf doch nicht zur zahnlosen Floskel für
Sonntagsreden verkommen. Nein, genau heute muss es An-
wendung finden!
Lassen sie uns nicht vergessen, es geht um das Ver-
suchstier Mensch. Ein Embryo ist nicht ein werdender
Mensch, er ist ein Mensch im Werden, also Mensch von
Beginn an. Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann Leben
beginnt, lässt sich in verantwortlichem Respekt vor dem
Erkenntnisstand der Wissenschaft nicht einfach durch
eine beliebige Übereinkunft festlegen. Mit der Konstitu-
tion eines neuen Genoms, die durch die Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle erfolgt, ist das vollständige Ent-
wicklungspotenzial des neuen Menschen gegeben. Für
uns selbst, für unsere heutige Existenz fordern wir An-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221274
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erkennung als moralische Subjekte und Träger unver-
äußerlicher Menschenrechte. Diese Anerkennung müssen
wir dann auch jenen zuteil werden lassen, die sich heute
in der schutzlosen embryonalen Lebensphase befinden, in
der wir Schutz, Hilfe und Förderung erfahren haben. Man
hört schon mal das Argument, der extrakorporale Embryo
sei noch nicht allein lebensfähig und könne sein Potenzial
nur im Austausch mit dem Organismus der Mutter entfal-
ten. Dieses Argument steht schon deshalb auf tönernen
Füßen, weil der Embryo in diese prekäre Situation, sich
außerhalb des Mutterleibes zu befinden, durch willentli-
ches und daher rechtfertigungsbedürftiges menschliches
Handeln gebracht worden ist. Aber auch in einer späteren
Lebensphase, als Säugling, braucht der Mensch den en-
gen Hautkontakt, die Nahrung und die Wärme des müt-
terlichen Organismus. Wer also mit der mangelnden eige-
nen Lebensfähigkeit des Embryos vor der Einnistung im
Mutterleib ein abgestuftes Schutzkonzept begründen
möchte, begibt sich auf argumentatives Glatteis. Menschen
sind in jeder Lebensphase – mal mehr, mal weniger – auf
fremde Hilfe angewiesen, etwa im Alter auf lebensret-
tende Medikamente.
Heute haben wir die Möglichkeit, ein eindrucksvolles
Bekenntnis zum Menschenrecht auf Leben abzulegen. Ein
klares Nein zum Import menschlicher embryonaler Stamm-
zellen bedeutet klares Ja zur Menschenwürde. Dieses Be-
kenntnis bedeutet wirklichen gesellschaftlichen Fortschritt.
Deshalb stimme ich für den Antrag der Abgeordneten
Wodarg, Kues und anderer, den Import menschlicher em-
bryonaler Stammzellen ohne Ausnahme zu verbieten.
Wolfgang Zöller (CDU/CSU):Die Entscheidung, wie
wir mit der Forschung an menschlichen embryonalen
Stammzellen umgehen, wird die Welt mehr verändern als
die Ereignisse am 11. September 2001. Deshalb sollten
wir uns genügend Zeit nehmen und die Gelegenheit nut-
zen, um eine Werte- und Grundsatzdiskussion zu führen.
Die Frage, wie wir mit dem Thema Stammzellen-
forschung umgehen sollen, scheint unsere Gesellschaft in
zwei Gruppen zu trennen. Auf der einen Seite diejenigen,
die den Eindruck vermitteln, dass viele Gesundheits-
probleme ausschließlich mit der Stammzellenforschung
gelöst werden können, und auf der anderen Seite diejeni-
gen, die einen weiteren Dammbruch in der Ethik befürch-
ten. Ich will versuchen, anhand von Argumenten meine
Entscheidung, den Import von Stammzellen abzulehnen,
zu begründen.
Erstens. Der Import von Stammzellen wird dem unein-
geschränkten Schutz der Menschenwürde nicht gerecht.
Die Gewinnung von Stammzelllinien setzt die Tötung
menschlicher Embryonen voraus. Durch die Zulassung
des Imports würde mittelbar auch die Art ihrer Gewin-
nung gebilligt. Der Import von Stammzellen, die aus
menschlichen Embryonen gewonnen wurden, ist mit der
Position, dass dem menschlichen Embryo von Anfang an
Menschenwürde zukommt, nicht vereinbar. Wir brauchen
ein klares Wertekonzept, das sich in unserem Grundge-
setz – Art. 1: „Die Würde das Menschen ist unantastbar“
und Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben“ – widerspie-
gelt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeu-
tig geäußert: „Die von Anfang an im menschlichen Sein
angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die
Menschenwürde zu begründen.“
Zweitens. Das Argument, man könne den Import von
Stammzellen genehmigen, da bereits mit der Abtreibungs-
regelung der erste Dammbruch vollzogen worden sei, ist
nicht konsequent. Wir können diese falsche Regelung zur-
zeit noch nicht zurücknehmen. Aber wir können daraus
lernen, bevor wir den nächsten Dammbruch beschließen.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil die Politik beauftragt, laufend zu überprüfen, ob
menschliches Leben ausreichend geschützt wird.
Drittens. Brauchen wir unbedingt menschliche em-
bryonale Stammzellen? Die bisher von wissenschaftlicher
Seite gemachten Heilungsversprechen – die Heilungen
würden ausschließlich mittels Stammzellenforschung
erzielt – können nicht mehr aufrechterhalten werden.
Professor Stark von der Universität Freiburg erklärte:
„Adulte Stammzellen sind im Vergleich zu den embryo-
nalen Stammzellen sogar die aussichtsreichere Alter-
native“. Sie seien verträglicher und könnten nicht zu
Krebszellen entarten. „Aus praktischer Sicht können wir
auf embryonale Stammzellen verzichten.“
Viertens. Zum Forschungsstandort Deutschland: Die
Forschung muss auch Grenzen akzeptieren im Interesse der
Menschheit. Bei Transplantationen mit embryonalen
Stammzellen kommt es zu ganz normalen Abstoßreak-
tionen. Um dies zu verhindern, befürchte ich den nächsten
Schritt der Wissenschaft: das therapeutische Klonen. Auch
dies könnte dann medizinisch begründet werden. Bei Im-
portfreigabe befürchte ich, dass eher ein geklontes Men-
schenkind zur Welt kommt, als dass dem ersten MS-Kran-
ken durch embryonale Stammzellen geholfen werden kann.
Als wir das erfreulicherweise strenge Embryonen-
schutzgesetz verabschiedeten, wurde uns gesagt, das
würde dem Forschungsstandort Deutschland schaden.
Heute können wir erfreut feststellen, dass wir trotz des
strengen Embryonenschutzgesetzes eine Spitzenstellung
erreicht haben. Angesichts der unvorhergesehenen Fort-
schritte der Forschung mit den ethisch unbedenklichen
adulten Stammzellen und anderen Alternativen ist es sinn-
voll, diese Forschung besonders zu fördern. Dies könnte
letztendlich zu wirtschaftlichen Standortvorteilen für
Deutschland führen.
Fünftens. „Wenn wir es nicht machen, machen es die
anderen.“ – Natürlich lassen sich Forschungsergebnisse
in unserer globalisierten Welt nicht geheim halten. Aber
dies ist für mich kein Grund, jegliche Art der Forschung
zu akzeptieren. Forschungsergebnisse aus Deutschland
mit so genanntem lebensunwerten Leben wurden auch be-
kannt, ohne dass die Nachbarstaaten diese grausame Art
der „Forschung“ erlaubt bzw. übernommen hätten. Muss
es nicht unser oberstes Ziel sein, Forschung, die gegen
Menschenwürde verstößt, in der EU und mit allem Nach-
druck auch weltweit zu ächten? Nicht wir sollten täglich
Wertmaßstäbe aufgeben, nur weil es andere tun, sondern
uns dafür einsetzen, dass zumindest Kernwertvorstelllun-
gen in Europa und in der Welt akzeptiert werden. Dazu
muss dieses Thema aber endlich auf die Tagesordnung der
Weltpolitik.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21275
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