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    Nachruf auf die Abgeordnete Kristin Heyne 21193 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Erika Reinhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . 21193 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 21193 B Begrüßung der Präsidentin des schwedischen Parlaments, Frau Dahl, und ihrer Delegation 21210 D Tagesordnungspunkt 1: Zweiter Zwischenbericht der Enquete- Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin: Teilbericht Stammzellforschung (Drucksache 14/7546) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Hermann Kues und weiterer Abgeordneter: Schutz der Menschen- würde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryona- ler Stammzellen (Drucksache 14/8101) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Margot von Renesse und weiterer Abgeordneter: Keine verbrauchende Em- bryonenforschung – Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Vo- raussetzungen zulassen (Drucksache 14/8102) . . . . . . . . . . . . . . . 21193 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Katherina Reiche und weiterer Abgeord- neter: Verantwortungsbewusste For- schung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin (Drucksache 14/8103) . . . . . . . . . . . . . . . 21194 A Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21194 C Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21195 B Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21196 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21198 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21199 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21200 D Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 21202 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21203 C Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21205 A Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21206 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21207 A Jochen Borchert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21208 C Gerhard Schröder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21209 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig FDP . . . . . . . . . . 21211 A Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 21212 A Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21213 A Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21213 D Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21215 A Plenarprotokoll 14/214 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 I n h a l t : Christa Nickels BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21215 D Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 21216 D Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21217 B Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 21218 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 21219 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21219 D Hanna Wolf (München) SPD . . . . . . . . . . . . . 21220 C Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 21221 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21222 C Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21223 C Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21224 B Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21225 A Christoph Matschie SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21225 D Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21226 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21227 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21228 A René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21228 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21230 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21231 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 21232 B Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . . . . . . . . 21233 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . . 21234 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 21236 A, C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21239 A, 21250 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21237 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 21263 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 zu den namentlichen Abstimmungen über Anträge zum Import von Stammzellen (Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21263 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21263 D Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21264 B Renate Diemers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21264 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21265 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21265 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21266 B Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21266 D Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21267 A Gerald Häfner BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21267 B Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 21269 A Dr. Elke Leonhard SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21269 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . . 21269 D Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21270 C Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . 21271 A Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21271 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21271 C Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU . . . . . . . . . . 21272 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 21273 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21273 D Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 21274 A Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 21274 B Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 21275 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters 21237 (C)(A) Endgültiges Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung über Anträge zum Import von Stammzellen – Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 – Abgegebene Stimmen 617 Ungültige Stimmen 21 Gültige Stimmen 598 Mit Nein haben gestimmt 2 Enthaltungen 2 Es entfielen auf die Anträge: der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche, Borchert u. a. – Drucksache 14/8101 – 263 Stimmen der Abgeordneten Böhmer, von Renesse, Fischer (Berlin), Seehofer u. a. – Drucksache 14/8102 – 225 Stimmen der Abgeordneten Flach, Reiche, Hintze, Gerhard u. a. – Drucksache 14/8103 – 106 Stimmen Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen. Keiner der Anträge hat die erforderliche Mehrheit bei der ersten Abstimmung erreicht. Der Antrag mit der Drucksa- che 14/8103, auf den die geringste Zahl der Stimmen entfiel, scheidet für das weitere Abstimmungsverfahren aus. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21239 (C) (D) (A) (B) Liste 1 Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Ingrid Arndt-Brauer x Rainer Arnold x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Eckhardt Barthel (Berlin) x Klaus Barthel (Starnberg) x Ingrid Becker-Inglau x Dr. Axel Berg x Hans-Werner Bertl x Friedhelm Julius Beucher x Petra Bierwirth x Rudolf Bindig x Lothar Binding (Heidelberg) x Kurt Bodewig x Klaus Brandner x Anni Brandt-Elsweier x Willi Brase x Rainer Brinkmann (Detmold) x Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x Hans-Günter Bruckmann x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221240 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Marion Caspers-Merk x Wolf-Michael Catenhusen x Dr. Peter Danckert x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x Peter Dreßen x Detlef Dzembritzki x Dieter Dzewas x Dr. Peter Eckardt x Sebastian Edathy x Ludwig Eich x Marga Elser x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Annette Faße x Lothar Fischer (Homburg) x Gabriele Fograscher x Norbert Formanski x Rainer Fornahl x Hans Forster x Dagmar Freitag x Lilo Friedrich (Mettmann) x Harald Friese x Anke Fuchs (Köln) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Uwe Göllner x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Monika Griefahn x Kerstin Griese x Achim Großmann x Wolfgang Grotthaus x Karl-Hermann Haack (Extertal) x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Alfred Hartenbach x Anke Hartnagel x Klaus Hasenfratz x Nina Hauer x Hubertus Heil x Reinhold Hemker x Frank Hempel x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Gustav Herzog x Monika Heubaum x Reinhold Hiller (Lübeck) x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21241 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Walter Hoffmann (Darmstadt) x Iris Hoffmann (Wismar) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Christel Humme x Lothar Ibrügger x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Johannes Kahrs x Ulrich Kasparick x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Siegrun Klemmer x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Karin Kortmann x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Angelika Krüger-Leißner x Horst Kubatschka x Ernst Küchler x Helga Kühn-Mengel x Ute Kumpf x Konrad Kunick x Werner Labsch x Christine Lambrecht x Brigitte Lange x Christian Lange (Backnang) x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Eckhart Lewering x Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x Gabriele Lösekrug-Möller x Erika Lotz x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dirk Manzewski x Tobias Marhold x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Ulrike Merten x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221242 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Ursula Mogg x Christoph Moosbauer x Siegmar Mosdorf x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Franz Müntefering x Andrea Nahles x Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Dietmar Nietan x Günter Oesinghaus x Eckhard Ohl x Leyla Onur x Holger Ortel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Johannes Pflug x Dr. Eckhart Pick x Joachim Poß x Karin Rehbock-Zureich x Dr. Carola Reimann x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Gudrun Roos x René Röspel x Dr. Ernst Dieter Rossmann x Michael Roth (Heringen) x Birgit Roth (Speyer) x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Thomas Sauer x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Dieter Schloten x Ulla Schmidt (Aachen) x Silvia Schmidt (Eisleben) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Carsten Schneider x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Karsten Schönfeld x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21243 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Fritz Schösser x Gerhard Schröder x Richard Schuhmann (Delitzsch) x Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ewald Schurer x Dr. Angelica Schwall-Düren x Rolf Schwanitz x Bodo Seidenthal x Erika Simm x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Margrit Spielmann x Jörg-Otto Spiller x Dr. Ditmar Staffelt x Antje-Marie Steen x Ludwig Stiegler x Rolf Stöckel x Rita Streb-Hesse x Reinhold Strobl (Amberg) x Dr. Peter Struck x Joachim Stünker x Joachim Tappe x Jörg Tauss x Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Rüdiger Veit x Simone Violka x Ute Vogt (Pforzheim) x Hans Georg Wagner x Hedi Wegener x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Matthias Weisheit x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x Jochen Welt x Dr. Rainer Wend x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Margrit Wetzel x Dr. Norbert Wieczorek x Jürgen Wieczorek (Böhlen) x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Heino Wiese (Hannover) x Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x Engelbert Wistuba x Barbara Wittig x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221244 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Hanna Wolf (München) x Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x Heidemarie Wright x Uta Zapf x CDU/CSU Ulrich Adam x Ilse Aigner x Peter Altmaier x Dietrich Austermann x Norbert Barthle x Dr. Wolf Bauer x Günter Baumann x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Otto Bernhardt x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Antje Blumenthal x Friedrich Bohl x Dr. Maria Böhmer x Sylvia Bonitz x Jochen Borchert x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Dr. Ralf Brauksiepe x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Leo Dautzenberg x Wolfgang Dehnel x Hubert Deittert x Albert Deß x Renate Diemers x Thomas Dörflinger x Dr. Hansjürgen Doss x Marie-Luise Dött x Maria Eichhorn x Rainer Eppelmann x Anke Eymer (Lübeck) x Ilse Falk x Dr. Hans Georg Faust x Albrecht Feibel x Ingrid Fischbach x Dirk Fischer (Hamburg) x Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x Klaus Francke x Herbert Frankenhauser x Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x Erich G. Fritz x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21245 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Jochen-Konrad Fromme x Hans-Joachim Fuchtel x Dr. Jürgen Gehb x Norbert Geis x Georg Girisch x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Kurt-Dieter Grill x Hermann Gröhe x Manfred Grund x Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x Gerda Hasselfeldt x Norbert Hauser (Bonn) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Klaus-Jürgen Hedrich x Helmut Heiderich x Ursula Heinen x Manfred Heise x Siegfried Helias x Hans Jochen Henke x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Klaus Hofbauer x Klaus Holetschek x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinz Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Georg Janovsky x Dr.-Ing. Rainer Jork x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Eckart von Klaeden x Ulrich Klinkert x Dr. Helmut Kohl x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Rudolf Kraus x Dr. Martina Krogmann x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Karl Lamers x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Peter Letzgus x Ursula Lietz x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221246 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Erwin Marschewski (Recklinghausen) x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Dr. Michael Meister x Dr. Angela Merkel x Friedrich Merz x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Bernward Müller (Jena) x Elmar Müller (Kirchheim) x Bernd Neumann (Bremen) x Claudia Nolte x Günter Nooke x Franz Obermeier x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Peter Paziorek x Anton Pfeifer x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Ronald Pofalla x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Thomas Rachel x Hans Raidel x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Katherina Reiche x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x Dr. Klaus Rose x Kurt J. Rossmanith x Adolf Roth (Gießen) x Dr. Norbert Röttgen x Dr. Christian Ruck x Volker Rühe x Anita Schäfer x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x Karl-Heinz Scherhag x Dr. Gerhard Scheu x Norbert Schindler x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21247 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Dietmar Schlee x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Michael von Schmude x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Gerhard Schulz x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Heinz Seiffert x Dr. h. c. Rudolf Seiters x Bernd Siebert x Werner Siemann x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Andreas Storm x Dorothea Störr-Ritter x Max Straubinger x Thomas Strobl (Heilbronn) x Michael Stübgen x Dr. Rita Süssmuth x Dr. Susanne Tiemann x Edeltraut Töpfer x Dr. Hans-Peter Uhl x Arnold Vaatz x Angelika Volquartz x Andrea Voßhoff x Peter Weiß (Emmendingen) x Annette Widmann-Mauz x Heinz Wiese (Ehingen) x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Klaus-Peter Willsch x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Werner Wittlich x Dagmar Wöhrl x Aribert Wolf x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Benno Zierer x Wolfgang Zöller x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) x Marieluise Beck (Bremen) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221248 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Matthias Berninger x Grietje Bettin x Annelie Buntenbach x Ekin Deligöz x Dr. Thea Dückert x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Hans-Josef Fell x Andrea Fischer (Berlin) x Katrin Göring-Eckardt x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Winfried Hermann x Antje Hermenau x Ulrike Höfken x Michaele Hustedt x Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Reinhard Loske x Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Cem Özdemir x Simone Probst x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Rezzo Schlauch x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Werner Schulz (Leipzig) x Christian Simmert x Christian Sterzing x Hans-Christian Ströbele x Jürgen Trittin x Dr. Antje Vollmer x Dr. Ludger Volmer x Sylvia Voß x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x FDP Ina Albowitz x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Rainer Brüderle x Ernst Burgbacher x Jörg van Essen x Ulrike Flach x Gisela Frick x Paul K. Friedhoff x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x Hans-Michael Goldmann x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Klaus Haupt x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Birgit Homburger x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21249 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Drucksache 14/8103 Nein Enthaltung Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Dr. Heinrich L. Kolb x Gudrun Kopp x Jürgen Koppelin x Ina Lenke x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Dirk Niebel x Günther Friedrich Nolting x Detlef Parr x Cornelia Pieper x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Gerhard Schüßler x Dr. Irmgard Schwaetzer x Marita Sehn x Dr. Hermann Otto Solms x Dr. Max Stadler x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Guido Westerwelle x PDS Dr. Dietmar Bartsch x Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Roland Claus x Dr. Heinrich Fink x Dr. Ruth Fuchs x Wolfgang Gehrcke x Dr. Klaus Grehn x Dr. Gregor Gysi x Uwe Hiksch x Dr. Barbara Höll x Carsten Hübner x Ulla Jelpke x Sabine Jünger x Gerhard Jüttemann x Dr. Evelyn Kenzler x Rolf Kutzmutz x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Pia Maier x Manfred Müller (Berlin) x Kersten Naumann x Rosel Neuhäuser x Christine Ostrowski x Petra Pau x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Gustav-Adolf Schur x Dr. Ilja Seifert x Dr. Winfried Wolf x Fraktionslose Abgeordnete Christa Lörcher x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221250 (C) (D) (A) (B) Liste 2 Endgültiges Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung über Anträge zum Import von Stammzellen – Drucksachen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 – Abgegebene Stimmen 618 Ungültige Stimmen 1 Gültige Stimmen 617 Mit Nein haben gestimmt 10 Enthaltungen 2 Es entfielen auf die Anträge: der Abgeordneten Wodarg, Kues, Knoche, Borchert u. a. – Drucksache 14/8101 – 266 Stimmen der Abgeordneten Böhmer, von Renesse, Fischer (Berlin), Seehofer u. a. – Drucksache 14/8102 – 339 Stimmen Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Stimmen erhält als die anderen Anträge zuzüglich der Nein-Stimmen. Der Antrag Drucksache 14/8102 hat die erforderliche Mehrheit erreicht. Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung SPD Brigitte Adler x Gerd Andres x Ingrid Arndt-Brauer x Rainer Arnold x Hermann Bachmaier x Ernst Bahr x Doris Barnett x Eckhardt Barthel (Berlin) x Klaus Barthel (Starnberg) x Ingrid Becker-Inglau x Dr. Axel Berg x Hans-Werner Bertl x Friedhelm Julius Beucher x Petra Bierwirth x Rudolf Bindig x Lothar Binding (Heidelberg) x Kurt Bodewig x Klaus Brandner x Anni Brandt-Elsweier x Willi Brase x Rainer Brinkmann (Detmold) x Bernhard Brinkmann (Hildesheim) x Hans-Günter Bruckmann x Edelgard Bulmahn x Ursula Burchardt x Dr. Michael Bürsch x Hans Martin Bury x Hans Büttner (Ingolstadt) x Marion Caspers-Merk x Wolf-Michael Catenhusen x Dr. Peter Danckert x Dr. Herta Däubler-Gmelin x Christel Deichmann x Karl Diller x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21251 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Peter Dreßen x Detlef Dzembritzki x Dieter Dzewas x Dr. Peter Eckardt x Sebastian Edathy x Ludwig Eich x Marga Elser x Peter Enders x Gernot Erler x Petra Ernstberger x Annette Faße x Lothar Fischer (Homburg) x Gabriele Fograscher x Norbert Formanski x Rainer Fornahl x Hans Forster x Dagmar Freitag x Lilo Friedrich (Mettmann) x Harald Friese x Anke Fuchs (Köln) x Arne Fuhrmann x Monika Ganseforth x Konrad Gilges x Iris Gleicke x Günter Gloser x Uwe Göllner x Günter Graf (Friesoythe) x Angelika Graf (Rosenheim) x Dieter Grasedieck x Monika Griefahn x Kerstin Griese x Achim Großmann x Wolfgang Grotthaus x Karl-Hermann Haack (Extertal) x Hans-Joachim Hacker x Klaus Hagemann x Manfred Hampel x Alfred Hartenbach x Anke Hartnagel x Klaus Hasenfratz x Nina Hauer x Hubertus Heil x Reinhold Hemker x Frank Hempel x Rolf Hempelmann x Dr. Barbara Hendricks x Gustav Herzog x Monika Heubaum x Reinhold Hiller (Lübeck) x Stephan Hilsberg x Gerd Höfer x Jelena Hoffmann (Chemnitz) x Walter Hoffmann (Darmstadt) x Iris Hoffmann (Wismar) x Frank Hofmann (Volkach) x Ingrid Holzhüter x Eike Hovermann x Christel Humme x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221252 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Lothar Ibrügger x Brunhilde Irber x Gabriele Iwersen x Renate Jäger x Ilse Janz x Dr. Uwe Jens x Volker Jung (Düsseldorf) x Johannes Kahrs x Ulrich Kasparick x Sabine Kaspereit x Susanne Kastner x Hans-Peter Kemper x Klaus Kirschner x Marianne Klappert x Siegrun Klemmer x Walter Kolbow x Fritz Rudolf Körper x Karin Kortmann x Anette Kramme x Nicolette Kressl x Volker Kröning x Angelika Krüger-Leißner x Horst Kubatschka x Ernst Küchler x Helga Kühn-Mengel x Ute Kumpf x Konrad Kunick x Werner Labsch x Christine Lambrecht x Brigitte Lange x Christian Lange (Backnang) x Detlev von Larcher x Waltraud Lehn x Klaus Lennartz x Dr. Elke Leonhard x Eckhart Lewering x Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) x Gabriele Lösekrug-Möller x Erika Lotz x Dieter Maaß (Herne) x Winfried Mante x Dirk Manzewski x Tobias Marhold x Ulrike Mascher x Christoph Matschie x Heide Mattischeck x Markus Meckel x Ulrike Mehl x Ulrike Merten x Angelika Mertens x Dr. Jürgen Meyer (Ulm) x Ursula Mogg x Christoph Moosbauer x Siegmar Mosdorf x Jutta Müller (Völklingen) x Christian Müller (Zittau) x Franz Müntefering x Andrea Nahles x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21253 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Volker Neumann (Bramsche) x Gerhard Neumann (Gotha) x Dr. Edith Niehuis x Dr. Rolf Niese x Dietmar Nietan x Günter Oesinghaus x Eckhard Ohl x Leyla Onur x Holger Ortel x Adolf Ostertag x Kurt Palis x Albrecht Papenroth x Dr. Martin Pfaff x Georg Pfannenstein x Johannes Pflug x Dr. Eckhart Pick x Joachim Poß x Karin Rehbock-Zureich x Dr. Carola Reimann x Margot von Renesse x Renate Rennebach x Bernd Reuter x Dr. Edelbert Richter x Christel Riemann-Hanewinckel x Reinhold Robbe x Gudrun Roos x René Röspel x Dr. Ernst Dieter Rossmann x Michael Roth (Heringen) x Birgit Roth (Speyer) x Gerhard Rübenkönig x Marlene Rupprecht x Thomas Sauer x Dr. Hansjörg Schäfer x Gudrun Schaich-Walch x Rudolf Scharping x Bernd Scheelen x Dr. Hermann Scheer x Siegfried Scheffler x Horst Schild x Otto Schily x Dieter Schloten x Horst Schmidbauer (Nürnberg) x Ulla Schmidt (Aachen) x Silvia Schmidt (Eisleben) x Dagmar Schmidt (Meschede) x Wilhelm Schmidt (Salzgitter) x Dr. Frank Schmidt (Weilburg) x Regina Schmidt-Zadel x Heinz Schmitt (Berg) x Carsten Schneider x Dr. Emil Schnell x Walter Schöler x Karsten Schönfeld x Fritz Schösser x Ottmar Schreiner x Gerhard Schröder x Richard Schuhmann (Delitzsch) x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221254 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Brigitte Schulte (Hameln) x Reinhard Schultz (Everswinkel) x Volkmar Schultz (Köln) x Ewald Schurer x Dr. Angelica Schwall-Düren x Rolf Schwanitz x Bodo Seidenthal x Erika Simm x Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk x Wieland Sorge x Wolfgang Spanier x Dr. Margrit Spielmann x Jörg-Otto Spiller x Dr. Ditmar Staffelt x Antje-Marie Steen x Ludwig Stiegler x Rolf Stöckel x Rita Streb-Hesse x Reinhold Strobl (Amberg) x Dr. Peter Struck x Joachim Stünker x Joachim Tappe x Jörg Tauss x Jella Teuchner x Dr. Gerald Thalheim x Wolfgang Thierse x Franz Thönnes x Adelheid Tröscher x Hans-Eberhard Urbaniak x Rüdiger Veit x Simone Violka x Ute Vogt (Pforzheim) x Hans Georg Wagner x Hedi Wegener x Dr. Konstanze Wegner x Wolfgang Weiermann x Matthias Weisheit x Gert Weisskirchen (Wiesloch) x Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker x Jochen Welt x Dr. Rainer Wend x Hildegard Wester x Lydia Westrich x Inge Wettig-Danielmeier x Dr. Margrit Wetzel x Dr. Norbert Wieczorek x Jürgen Wieczorek (Böhlen) x Helmut Wieczorek (Duisburg) x Heidemarie Wieczorek-Zeul x Dieter Wiefelspütz x Heino Wiese (Hannover) x Brigitte Wimmer (Karlsruhe) x Engelbert Wistuba x Barbara Wittig x Dr. Wolfgang Wodarg x Verena Wohlleben x Hanna Wolf (München) x Waltraud Wolff (Wolmirstedt) x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21255 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Heidemarie Wright x Uta Zapf x Dr. Christoph Zöpel x CDU/CSU Ulrich Adam x Ilse Aigner x Peter Altmaier x Dietrich Austermann x Norbert Barthle x Dr. Wolf Bauer x Günter Baumann x Brigitte Baumeister x Meinrad Belle x Dr. Sabine Bergmann-Pohl x Otto Bernhardt x Dr. Joseph-Theodor Blank x Renate Blank x Dr. Heribert Blens x Peter Bleser x Antje Blumenthal x Friedrich Bohl x Dr. Maria Böhmer x Sylvia Bonitz x Jochen Borchert x Wolfgang Börnsen (Bönstrup) x Wolfgang Bosbach x Dr. Wolfgang Bötsch x Klaus Brähmig x Dr. Ralf Brauksiepe x Paul Breuer x Monika Brudlewsky x Georg Brunnhuber x Hartmut Büttner (Schönebeck) x Dankward Buwitt x Cajus Caesar x Manfred Carstens (Emstek) x Peter H. Carstensen (Nordstrand) x Leo Dautzenberg x Wolfgang Dehnel x Hubert Deittert x Albert Deß x Renate Diemers x Thomas Dörflinger x Dr. Hansjürgen Doss x Marie-Luise Dött x Maria Eichhorn x Anke Eymer (Lübeck) x Ilse Falk x Dr. Hans Georg Faust x Albrecht Feibel x Ulf Fink x Ingrid Fischbach x Dirk Fischer (Hamburg) x Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x Klaus Francke x Herbert Frankenhauser x Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x Erich G. Fritz x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221256 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Jochen-Konrad Fromme x Hans-Joachim Fuchtel x Dr. Jürgen Gehb x Norbert Geis x Georg Girisch x Michael Glos x Dr. Reinhard Göhner x Peter Götz x Dr. Wolfgang Götzer x Kurt-Dieter Grill x Hermann Gröhe x Manfred Grund x Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) x Gerda Hasselfeldt x Norbert Hauser (Bonn) x Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) x Klaus-Jürgen Hedrich x Helmut Heiderich x Ursula Heinen x Manfred Heise x Siegfried Helias x Hans Jochen Henke x Ernst Hinsken x Peter Hintze x Klaus Hofbauer x Klaus Holetschek x Josef Hollerith x Dr. Karl-Heinz Hornhues x Siegfried Hornung x Joachim Hörster x Hubert Hüppe x Georg Janovsky x Dr.-Ing. Rainer Jork x Dr. Harald Kahl x Bartholomäus Kalb x Steffen Kampeter x Dr.-Ing. Dietmar Kansy x Irmgard Karwatzki x Volker Kauder x Eckart von Klaeden x Ulrich Klinkert x Dr. Helmut Kohl x Norbert Königshofen x Eva-Maria Kors x Hartmut Koschyk x Rudolf Kraus x Dr. Martina Krogmann x Dr. Hermann Kues x Werner Kuhn x Karl Lamers x Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) x Dr. Norbert Lammert x Helmut Lamp x Dr. Paul Laufs x Karl-Josef Laumann x Vera Lengsfeld x Werner Lensing x Peter Letzgus x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21257 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Ursula Lietz x Walter Link (Diepholz) x Eduard Lintner x Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) x Dr. Manfred Lischewski x Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) x Julius Louven x Dr. Michael Luther x Erich Maaß (Wilhelmshaven) x Erwin Marschewski (Recklinghausen) x Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) x Wolfgang Meckelburg x Dr. Michael Meister x Dr. Angela Merkel x Friedrich Merz x Hans Michelbach x Meinolf Michels x Dr. Gerd Müller x Bernward Müller (Jena) x Elmar Müller (Kirchheim) x Bernd Neumann (Bremen) x Claudia Nolte x Günter Nooke x Franz Obermeier x Friedhelm Ost x Eduard Oswald x Norbert Otto (Erfurt) x Dr. Peter Paziorek x Anton Pfeifer x Dr. Friedbert Pflüger x Beatrix Philipp x Ronald Pofalla x Ruprecht Polenz x Marlies Pretzlaff x Dr. Bernd Protzner x Thomas Rachel x Hans Raidel x Dr. Peter Ramsauer x Peter Rauen x Christa Reichard (Dresden) x Katherina Reiche x Erika Reinhardt x Hans-Peter Repnik x Klaus Riegert x Dr. Heinz Riesenhuber x Franz Romer x Hannelore Rönsch (Wiesbaden) x Heinrich-Wilhelm Ronsöhr x Dr. Klaus Rose x Kurt J. Rossmanith x Adolf Roth (Gießen) x Dr. Norbert Röttgen x Dr. Christian Ruck x Volker Rühe x Anita Schäfer x Dr. Wolfgang Schäuble x Hartmut Schauerte x Heinz Schemken x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221258 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Karl-Heinz Scherhag x Dr. Gerhard Scheu x Norbert Schindler x Dietmar Schlee x Bernd Schmidbauer x Christian Schmidt (Fürth) x Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) x Andreas Schmidt (Mülheim) x Michael von Schmude x Dr. Andreas Schockenhoff x Dr. Rupert Scholz x Reinhard Freiherr von Schorlemer x Dr. Erika Schuchardt x Wolfgang Schulhoff x Gerhard Schulz x Clemens Schwalbe x Dr. Christian Schwarz-Schilling x Wilhelm Josef Sebastian x Heinz Seiffert x Dr. h. c. Rudolf Seiters x Bernd Siebert x Werner Siemann x Johannes Singhammer x Bärbel Sothmann x Margarete Späte x Carl-Dieter Spranger x Wolfgang Steiger x Erika Steinbach x Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten x Andreas Storm x Dorothea Störr-Ritter x Max Straubinger x Thomas Strobl (Heilbronn) x Michael Stübgen x Dr. Rita Süssmuth x Dr. Susanne Tiemann x Edeltraut Töpfer x Dr. Hans-Peter Uhl x Arnold Vaatz x Angelika Volquartz x Andrea Voßhoff x Dr. Theodor Waigel x Peter Weiß (Emmendingen) x Annette Widmann-Mauz x Heinz Wiese (Ehingen) x Hans-Otto Wilhelm (Mainz) x Klaus-Peter Willsch x Bernd Wilz x Willy Wimmer (Neuss) x Matthias Wissmann x Werner Wittlich x Dagmar Wöhrl x Aribert Wolf x Elke Wülfing x Peter Kurt Würzbach x Wolfgang Zeitlmann x Benno Zierer x Wolfgang Zöller x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21259 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) x Volker Beck (Köln) x Angelika Beer x Matthias Berninger x Grietje Bettin x Annelie Buntenbach x Ekin Deligöz x Dr. Thea Dückert x Franziska Eichstädt-Bohlig x Dr. Uschi Eid x Hans-Josef Fell x Andrea Fischer (Berlin) x Joseph Fischer (Frankfurt) x Katrin Göring-Eckardt x Rita Grießhaber x Gerald Häfner x Winfried Hermann x Antje Hermenau x Ulrike Höfken x Michaele Hustedt x Monika Knoche x Dr. Angelika Köster-Loßack x Steffi Lemke x Dr. Helmut Lippelt x Dr. Reinhard Loske x Oswald Metzger x Kerstin Müller (Köln) x Winfried Nachtwei x Christa Nickels x Cem Özdemir x Simone Probst x Christine Scheel x Irmingard Schewe-Gerigk x Rezzo Schlauch x Albert Schmidt (Hitzhofen) x Werner Schulz (Leipzig) x Christian Simmert x Christian Sterzing x Hans-Christian Ströbele x Jürgen Trittin x Dr. Antje Vollmer x Dr. Ludger Volmer x Sylvia Voß x Helmut Wilhelm (Amberg) x Margareta Wolf (Frankfurt) x FDP Ina Albowitz x Hildebrecht Braun (Augsburg) x Rainer Brüderle x Ernst Burgbacher x Jörg van Essen x Ulrike Flach x Gisela Frick x Paul K. Friedhoff x Rainer Funke x Dr. Wolfgang Gerhardt x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221260 (C) (D) (A) (B) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Hans-Michael Goldmann x Joachim Günther (Plauen) x Dr. Karlheinz Guttmacher x Klaus Haupt x Dr. Helmut Haussmann x Ulrich Heinrich x Walter Hirche x Birgit Homburger x Dr. Werner Hoyer x Ulrich Irmer x Dr. Klaus Kinkel x Dr. Heinrich L. Kolb x Gudrun Kopp x Jürgen Koppelin x Ina Lenke x Sabine Leutheusser-Schnarrenberger x Dirk Niebel x Günther Friedrich Nolting x Hans-Joachim Otto (Frankfurt) x Detlef Parr x Cornelia Pieper x Dr. Günter Rexrodt x Dr. Edzard Schmidt-Jortzig x Gerhard Schüßler x Dr. Irmgard Schwaetzer x Marita Sehn x Dr. Hermann Otto Solms x Dr. Max Stadler x Carl-Ludwig Thiele x Dr. Dieter Thomae x Jürgen Türk x Dr. Guido Westerwelle x PDS Dr. Dietmar Bartsch x Petra Bläss x Maritta Böttcher x Eva Bulling-Schröter x Roland Claus x Dr. Heinrich Fink x Dr. Ruth Fuchs x Wolfgang Gehrcke x Dr. Klaus Grehn x Dr. Gregor Gysi x Uwe Hiksch x Dr. Barbara Höll x Carsten Hübner x Ulla Jelpke x Sabine Jünger x Gerhard Jüttemann x Dr. Evelyn Kenzler x Rolf Kutzmutz x Heidi Lippmann x Dr. Christa Luft x Heidemarie Lüth x Pia Maier x Manfred Müller (Berlin) x Kersten Naumann x Rosel Neuhäuser x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21261 (C)(A) Name Drucksache 14/8101 Drucksache 14/8102 Nein Enthaltung Christine Ostrowski x Petra Pau x Dr. Uwe-Jens Rössel x Christina Schenk x Gustav-Adolf Schur x Dr. Ilja Seifert x Dr. Winfried Wolf x Fraktionslose Abgeordnete Christa Lörcher x Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21263 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 30.01.2002 Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 30.01.2002 Behrendt, Wolfgang SPD 30.01.2002* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 30.01.2002** Bierwirth, Petra SPD 30.01.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 30.01.2002 Klaus Follak, Iris SPD 30.01.2002 Dr. Friedrich CDU/CSU 30.01.2002 (Erlangen), Gerhard Friedrich (Altenburg), SPD 30.01.2002 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.01.2002 Gradistanac, Renate SPD 30.01.2002 Günther (Duisburg), CDU/CSU 30.01.2002 Horst Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 30.01.2002 DIE GRÜNEN Hohmann, Martin CDU/CSU 30.01.2002 Imhof, Barbara SPD 30.01.2002 Janssen, Jann-Peter SPD 30.01.2002 Kelber, Ulrich SPD 30.01.2002 Klappert, Marianne SPD 30.01.2002 Dr. Knake-Werner, PDS 30.01.2002 Heidi Dr. Küster, Uwe SPD 30.01.2002 Lehder, Christine SPD 30.01.2002 Leidinger, Robert SPD 30.01.2002 Lötzer, Ursula PDS 30.01.2002 Marquardt, Angela PDS 30.01.2002 Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2002 Michael Opel, Manfred SPD 30.01.2002 Pieper, Cornelia FDP 30.01.2002 Raidel, Hans CDU/CSU 30.01.2002 Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2002 Roos, Gudrun SPD 30.01.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.01.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.01.2002 Hans Peter Schröder, Gerhard SPD 30.01.2002 Schröter, Gisela SPD 30.01.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 30.01.2002 Seehofer, Horst CDU/CSU 30.01.2002 Simm, Erika SPD 30.01.2002 Strebl, Matthäus CDU/CSU 30.01.2002 Titze-Stecher, Uta SPD 30.01.2002 Violka, Simone SPD 30.01.2002 Weis (Stendal), SPD 30.01.2002 Reinhard Dr. Wieczorek, Norbert SPD 30.01.2002 Wiesehügel, Klaus SPD 30.01.2002 Zumkley, Peter SPD 30.01.2002** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Erklärungen nach § 31 zu den namentlichen Abstimmungen über An- träge zum Import von Stammzellen (Drucksa- chen 14/8101, 14/8102 und 14/8103 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erstens. Ich lehne die Forschung an embryonalen Stamm- zellen aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab. Diese Forschung ist ohne die Tötung von Embryonen nicht zu haben. Zweitens. Die Grundrechtsverletzung – Menschen- würde, Lebensschutz – findet bei der Herstellung der Stammzellenlinien und nicht beim Import derselben statt. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Daher dürfte es zumindest zweifelhaft sein, ob ein hun- derprozentiges Verbot des Importes von Stammzellen zum Zwecke der Forschung mit der verfassungsrechtlich garantierten Forschungsfreiheit vereinbar ist. Der Antrag auf Drucksache 14/8102 enthält einen Vorschlag für eine enge Regelung des Importes. Drittens. Während beim Import zu Forschungs- zwecken die verfassungsrechtliche Vorgabe der For- schungsfreiheit zu beachten ist, ist der Staat bei der Ver- gabe seiner Forschungsmittel völlig frei. Deshalb wäre nach meiner ethischen Überzeugung eine generelle Ab- sage an die Bereitstellung von Forschungsmitteln für die embryonale Stammzellenforschung Voraussetzung einer glaubwürdigen, verfassungsrechtlich begründeten Posi- tion des „Nein, aber“. Durch die Offenhaltung der Förde- rung der embryonalen Stammzellenforschung geht der Antrag auf Drucksache 14/8102 über das verfassungs- rechtlich Gebotene hinaus. Aus diesen Gründen stimme ich trotz verfassungs- rechtlicher Zweifel für den Antrag auf Drucksache 14/8101. Es ist eine Schwäche dieses parlamentarischen Ab- stimmungsverfahrens, dass mangels einer Klärung über eine Ausschussberatung falsche Alternativen abgestimmt werden bzw. Korrekturen nicht möglich sind. Zudem gibt es ein nicht auszuschließendes Risiko, dass am Ende die Anträge der Importbefürworter und der Importgegner ge- geneinander stehen, obwohl es angemessener wäre, am Ende den Kompromissantrag gegen einen der beiden ab- zustimmen. Es kann nicht erwartet werden, dass bei einer Abstimmung über ethische Grundfragen die Abgeordne- ten taktisch abstimmen. Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Dürfen wir, um heilen zu können, menschliches Leben töten? Dürfen wir befruch- tete Eizellen bzw. Embryonen, die alle genetischen Anla- gen zur Entwicklung eines vollständigen Menschen in sich tragen, nach eigenem Gutdünken verwenden, nur weil ihnen der schützende Uterus ihrer Mutter fehlt? Dür- fen wir, fasziniert von der Vorstellung, mithilfe der For- schung an embryonalen Stammzellen die Chancen auf Heilung von Krankheiten maximieren zu können, Em- bryonen „verbrauchen“, um damit gegebenenfalls selbst länger leben zu können? Zugespitzt formuliert: Dürfen wir Menschen konsumieren, um selbst zu leben? Schon der Begriff der „verbrauchenden Embryonen- forschung“ bezeichnet die Perversion unseres Denkens. Diesem Denken folgt das Handeln: Wir pflanzen mensch- liche Stammzellen in Mäusehirne ein. Wir kreuzen Schweine mit Spinat. Wir handeln wider die Natur und pfuschen Gott ins Handwerk. Manche versuchen gar, Gott zu spielen. Wo wird das hinführen? Wo soll das enden? Wird es aufhören, wenn wir die Missbildungen miss- glückter Züchtungen lebendig vor unseren Augen sehen? Wenn aus den Zelllinien nicht nur Zellgewebe oder ein einzelnes Organ, sondern mehr als das geworden ist? Oder wird es nur zum Verbergen solcher Versuche führen, bis das gezüchtete Resultat medienwirksam präsentabel und wirtschaftlich vermarktbar ist? Welches wird die mo- ralische Grenze sein, jenseits der unsere Forscherneugier gezügelt werden kann und muss? Gibt es andererseits aber nicht auch eine moralische Pflicht, alles zur Heilung von Kranken Denkbare zu tun, oder ist es zulässig, Hei- lungschancen zu verweigern? Bereits der Umgang mit den bisher künstlich in vitro gezeugten Lebewesen macht die ethische Dimension und zuweilen die Absurdität unserer Schlussfolgerungen be- wusst. Jener übersteigerte Hang zum Perfektionismus lässt uns allzu leicht vergessen, dass es auch ein Recht auf Unvollkommenheit gibt. Zudem können die weitreichen- den – aus meiner Sicht falschen – Entscheidungen anderer Nationen auf dem Feld der biomedizinischen Forschung nicht maßgeblich sein für unser eigenes, mit gesundem Menschenverstand zu fällendes Urteil. Der Schutz der Menschenwürde, der dem mensch- lichen Leben vom Anbeginn seiner Entstehung her zuteil werden muss, gebietet es, den Import von Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen worden sind, zu verbieten und stattdessen ethisch unproblematische Forschungsalternativen, zum Beispiel durch Forschung an adulten Stammzellen, verstärkt zu fördern. Nach mei- ner christlichen Grundüberzeugung haben wir nicht das Recht, menschliches Leben zu töten, um mit embryonalen Stammzellen zu experimentieren und hierdurch eventuell größere Chancen auf Heilung erfahren zu können. Zudem gilt auf dem weiten Gebiet biomedizinischer Forschung erst recht der Spruch: Quidquid agas, pruden- ter agas et respice finem. Zu deutsch: Was du tust, das tue klug und bedenke das Ende. Wer immer glaubt, er könne den Geist, den er jetzt aus der Flasche lässt, wieder zurück in die Flasche holen, der irrt. Die Neugier und Expe- rimentierfreude von Forschern wird niemand wirklich zü- geln können. Dieses widerspräche dem Forschungsdrang per se. Das Ende bedenkend, entscheide ich mich für den Schutz der Menschenwürde gegen den Import von em- bryonalen Stammzellen und gegen die Forschung an ih- nen, wissend, dass ich einigen kranken Menschen damit vielleicht die Hoffnung auf etwaige Heilungschancen nehme. Wenn die Gesellschaft von heute die „verbrau- chende Embryonenforschung“ zulässt, dann folgt als nächster Schritt das therapeutische Klonen und es besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft von morgen nach Über- schreitung weiterer Grenzen in das Gesicht ihrer Klone blickt. Renate Diemers (CDU/CSU): Ich habe heute dem Antrag zum Verbot eines Stammzellenimportes zuge- stimmt. Ich lehne einen Import embryonaler Stammzellen ab, da dies nicht mit der Würde des menschlichen Lebens vereinbar ist. Mir ist bewusst, dass insbesondere in Bezug auf Forschungseinrichtungen im Ausland – aber auch im Inland – nur geringe Möglichkeiten bestehen, um lenkend auf sich abzeichnende Entwicklungen Einfluss zu nehmen beziehungsweise aufzuhalten. Aber mir ist auch bewusst, dass in diesen wichtigen ethischen Fragen eine nachgebende und abnickende Politik immer weitere Grenzüberschreitungen herausfordert. Dies wird dazu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221264 (C) (D) (A) (B) führen, dass die Politik zukünftig ethische Grenzen nachträglich immer weiter ausdehnen muss. Eine Ablehnung des Stammzellenimportes soll heute dagegen ein Zeichen setzen. Dr. Heinrich Fink (PDS): Ich habe für den Antrag 14/8101 gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: Für eine demokratische, solidarische Gesellschaft ist ein humanistisches Menschenbild unverzichtbar. Es res- pektiert Menschen als ganzheitliche Wesen in breiter gleichberechtigter soziokultureller Einbindung. Zu die- sem Menschenbild müssen neuerdings zusätzliche, ver- bindliche Festlegungen getroffen werden, weil die Unan- tastbarkeit der Menschenwürde nicht mehr mit der Zeitansage „von Geburt bis zum Tod“ zutreffend um- schrieben ist. Es geht um den möglicherweise verbrau- chenden Umgang mit embryonalen Stammzellen und an- dererseits um die Unantastbarkeit der Menschenwürde in den Stadien des Ablebens. In vielen Ländern wird diskutiert, wie weit es ethisch erlaubt ist, die befruchtete Eizelle final zu Forschungs- zwecken zu nutzen oder eigens dafür zu produzieren. Und ebenso umstritten sind die Kriterien dafür, ab wann im In- teresse der Organentnahme der Eintritt des Todes zu attes- tieren sei. Mit dem Embryonenschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag eine eindeutige konservative Entscheidung für Deutschland gefällt. Wissenschaftler und zum Beispiel der Verein zur För- derung der Genomforschung, dem die namenhaftesten Pharmafirmen wie Bayer, Böhringer, Roche und Schering angehören, drängen nun darauf, die Forschungsblockade durch das Embyonenschutzgesetz wenigstens durch Ge- nehmigung des Importes von Stammzellen zu lösen. Die Forschung an adulten Stammzellen unterliegt ja keinerlei Einschränkung. Aber mit der Freigabe des Importes von embryonalen Stammzellen würde der Bundestag be- schließen, dass ein von ihm selber verabschiedetes Gesetz wirksam unterwandert werden darf, weil die ethische Be- wertung der Menschenwürde der befruchteten Eizelle dem Forschungsbemühen von deutschen Wissenschaft- lern und den Interessen der Pharmakonzerne zuwider- läuft, auf dem dicht besetzten Markt in Sachen embryo- nale Stammzellenforschung mit eigenen Patenten wettbewerbsfähig zu sein. Darum wird die Frage, wie viele Tage die befruchtete Eizelle möglicherweise doch noch keinen Anspruch auf den Schutz der „Menschen- würde“ hat, keineswegs als ethisches Problem internatio- nal zur Diskussion gestellt. Erfragt wird vielmehr der Zeitraum aus nationalen Forschungsnutzungsinteressen. Via Import werden aber alle diese Modifikationen scheinbar umgangen: Ausländische Embryonen sind nicht an die inländischen Kriterien der Menschenwürde gebun- den. Und weil Heilen von bisher als unheilbar geltenden Krankheiten als moralische Maxime aller dieser wissen- schaftlichen Bemühungen gilt, scheint es unverständlich zu sein, warum die Freiheit der Forschung „schutzlos“ dem Embryonenschutzgesetz ausgeliefert ist. Aber unsere Diskussion findet nicht im geschichts- freien Raum statt. Heute, am 30. Januar, wurde 1933 Deutschlands erste Demokratie, die in freien Wahlen anulliert worden war, mit der Übertragung der Staats- macht auf Hitler, endgültig ausgelöscht. In den zwölf Jah- ren faschistischer Diktatur hatten viele Wissenschaftler keine moralischen Bedenken, die Freiheit ihrer Forschung an geistig Behinderten, an „nicht arischem oder slawi- schem Menschenmaterial“ zugunsten von Erkenntnissen zur genetischen Reinerhaltung der arischen Rasse und verbesserten Heilmethoden zu praktizieren. Diese wohl umfassendste, die Menschenwürde von Ausgegrenzten und Internierten verletzende wissenschaftliche For- schung, die den Tod der Versuchsobjekte einkalkulierte, ist nie wirklich „aufgearbeitet worden“. In Deutschland wurde die Freiheit der Wissenschaft wissentlich miss- braucht – durch Menschen verbrauchende Forschung an Ausgegrenzten und Ausländern. Die Freiheit der Wissenschaft bleibt ein hohes, schüt- zenswertes Gut. Aber sie existiert nie in einem interessen- freien Raum. Und die Interessen müssen moralisch abge- wogen werden. Die irreführende Konfrontation heißt jetzt: Wer die verwertende Stammzellenforschung ablehnt, ver- weigert chronisch Kranken die Chance auf Heilung. Wer nach dem jetzt gültigen Embryonenschutzgesetz gegen die Freigabe zum Stammzellenimport argumentiert, greift die Freiheit der Wissenschaft an. – Diese Diskussion zeigt, dass wir noch viel Zeit zum sachlichen Abwägen der Werte brauchen. Der 30. Januar 1933 bleibt eine Herausforderung an den moralischen Wissenschaftsstandort Deutschland. Ich sage eindeutig Nein zum Import embrynonale Stammzel- len, aber fordere zugleich eine in jeder Hinsicht verviel- fachte Unterstützung der Forschung mit adulten Stamm- zellen. Wolfgang Gehrcke (PDS): Ich habe keinem der drei Anträge meine Stimme gegeben und möchte mein Ab- stimmverhalten erklären. Wir haben heute eine gesellschaftspolitische Entschei- dung getroffen, die unmittelbar ethische und moralische Haltungen berührt. Jede und jeder Abgeordnete hat seine persönlichen Grundsätze bedacht. Das habe ich auch ge- tan, geht es doch um die Frage, was das Menschsein des Menschen ausmacht. Der Antrag des Kollegen Wodarg und weiteren unter- stellt, menschliches Leben entstehe mit der Empfängnis. Ich hingegen gehe davon aus: Der Mensch ist ein sozia- les, ein gesellschaftliches Wesen. Sein Menschsein be- ginnt mit der Geburt. Ich denke, das entspricht auch den Traditionen der Aufklärung. So geht die amerikanische Verfassung davon aus, alle Menschen sind gleich geboren und haben gleiche Rechte. In der Bill of Rights steht nicht: Alle Menschen sind gleich gezeugt. Die Rechte der gleich Geborenen vielmehr sind unantastbar und unteilbar. Ge- nau das meint aus meiner Sicht das Grundgesetz mit sei- nem kategorischen Imperativ: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21265 (C) (D) (A) (B) Meine Einwände zum Antrag der Kollegin Flach und weiteren sind ebenfalls grundsätzlicher Natur. Ich be- obachte mit Sorge, dass der Kapitalismus alle menschli- chen Beziehungen in Waren verwandelt und sie den Be- dingungen des Marktes unterwirft. Selbst der Körper wird zum Rohstofflieferanten. Die Entschlüsselung der Ge- heimnisse des Menschen wird zum Patent. Gegenstand des Antrags der Kollegin Flach ist, die Freiheit der kapi- talistischen Verwertungsbedingungen über den Rohstoff Mensch zu sichern. Das muss ich ablehnen. Als Sozialist arbeite ich dafür, die selbstbestimmte Gestaltung der Ge- sellschaft, der Gemeinschaft der Menschen, der unver- wechselbaren Individuen gegenüber der anonymen Macht der Märkte und der Waren zurückzugewinnen. Der Antrag der Kolleginnen Dr. Böhmer, von Renesse und weiteren kommt mir am nächsten. Jedoch hätte ich mir klarere gesellschaftliche Normen, Mitbestimmung und öffentliche Aufklärung gewünscht. Wir bewegen uns doch noch immer in dem Dilemma, das Friedrich Dürrenmatt in seinem Stück „Die Physiker“ fast resignie- rend resümieren lässt: Eine Erkenntnis, einmal in die Welt gesetzt, lässt sich nicht zurückholen. Was er damals zur Wasserstoffbombe sagte, treibt uns heute noch um: Wie können wir die Geister beherrschen, die der Hexenmeister losließ? Erkennbarkeit ist nicht identisch mit Beherrschbarkeit. Aus Produktivkräften können Destruktivkräfte werden. Ich kann unter den Bedingungen des Profits, der glo- balen Weltmarktkonkurrenz und der Abwesenheit welt- umspannender demokratischer Regulierung keine Ein- griffe in die Reproduktion der Gattung Mensch verantworten. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich lehne den Import embryonaler Stammzellen ab und stimme dem Antrag „Schutz der Menschenwürde ange- sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, zu. Le- ben beginnt, so die Auffasung der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ und der Mehr- heit der Wissenschaftler, mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Damit ist die Individualität angelegt. In- sofern kommt dem Embryo der grundgesetzlich gesi- cherte Schutz nach Art. 1 und 2 zu: die Unantastbarkeit der Würde des Menschen sowie das Recht auf Leben. Diese ethische Bewertung trifft auch für im Ausland er- zeugte Embryonen zu. Für die Stammzellforschung stehen viele Alternativen zur Verfügung, wie zum Beispiel die Nutzung adulter Stammzellen, Stammzellen aus Nabelschnurblut oder tie- rischer embryonaler Stammzellen. Diese Möglichkeiten sind bislang nicht ausgeschöpft. Das gilt gerade für die Grundlagenforschung, an deren Anfang die Wissenschaft noch heute steht. Viele heutige Heilungsversprechungen sind absurd, ebenso wie die Behauptungen mancher Wis- senschaftler, Forschungsfortschritte heute nur mit ent- sprechenden Stammzellen erzielen zu können. Es kann nicht sein, dass finanzielle Erwägungen zur Nutzung menschlicher Embryonen statt zu teureren Alternativen, wie beispielsweise zur Nutzung der Embryozellen von Primaten, führt. Wir fordern eine gesetzliche Regelung für das Import- verbot. Dabei müssen die verfassungsrechtlichen Mög- lichkeiten ausgeschöpft werden. Inwieweit sich das Im- portverbot rückwirkend auf schon vorhandene Zelllinien erstrecken kann, kann sich in der rechtlichen Umsetzung zeigen. Eine argumentative Vermischung mit der Abtreibungs- debatte greift daneben: Beim § 218 geht es um die Un- möglichkeit der Abwägung zwischen den Rechten der Frau und denen des Embryos in der einzigartigen Verbin- dung der Schwangerschaft. Eine Parallele zwischen der Situation einer Konfliktschwangerschaft und dem im Reagenzglas „in vitro“ lebenden Embryonen ist nicht vor- handen und kann daher als Begründung nicht in Anspruch genommen werden. Erst recht kann mit dem § 218 nicht der Anspruch des Embryos auf Menschenwürde infrage gestellt werden. Ich habe als Mitglied der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ beide Positionen der Kommissionsempfehlung unterschrieben: die ethische Ablehnung des Imports von embryonalen Stammzellen und die Beschränkung auf gesetzlich geregelte, zum Stichtag 9. August 2001 bereits vorhandenen Stammzell- linien, falls die erste Option der Importablehnung verfas- sungsrechtlich oder politisch nicht realisierbar ist. Beide Positionen der Enquete-Kommission sind nicht wider- sprüchlich und kompatibel. Tatsächlich ist eine Stammzelllinie kein Embryo, und ihr kann daher nicht der Grundrechtsschutz des Art. 1 zu- gesprochen werden. Dennoch bleibt die Ablehnung ihrer Gewinnung. Mein Ziel und das der Fraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen ist es heute, das Embryonenschutzge- setz zu erhalten und den Verbrauch weiterer Embryonen für die Forschung zu verhindern. Ich betone daher, dass sowohl der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange- sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, wie auch der Antrag „Keine verbrauchende Embryonenfor- schung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen weiteren Voraussetzungen zulassen“, Drucksache 14/8102, diese Ziele nachdrücklich verfolgen: die Nutzung und den Ver- brauch von Embryonen zu verhindern. Von daher werde ich, falls der Antrag „Schutz der Menschenwürde ange- sichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import embryonaler Stammzellen“, Drucksache 14/8101, nicht die notwendige Mehrheit findet, dem zweitgenannten An- trag, Drucksache 14/8102, zustimmen, um dies so wich- tige gemeinsame Ziel zu erreichen. Klaus Holetschek (CDU/CSU): Ich habe für den Antrag auf Drucksache 14/8101 gestimmt. Die beiden an- deren Anträge führen zu einer Minderung des derzeitig geltenden Embryonenschutzes, sei es durch eine weitrei- chende Öffnung der Forschungsmöglichkeiten, sei es durch eine Öffnung unter sehr eng gefassten Bedingun- gen. Unserer Verfassung liegt das christliche Men- schenbild zugrunde. Der uneingeschränkte Schutz des Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221266 (C) (D) (A) (B) menschlichen Lebens gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Verfassung. Durch die Zustimmung zu ei- nem Import von Stammzellen würde dieser Lebensschutz unterlaufen werden. Vage Heilerwartungen dürfen nicht zu einer Abstufung des menschlichen Lebens führen. Der bestehende Wertekonsens in der Bevölkerung hinsichtlich des Beginns und des Endes des menschlichen Lebens darf nicht weiter relativiert werden. Durch die Tötung der Em- bryonen käme es dagegen zu einer weiteren Verschiebung der Lebensschwelle. Die Freiheit der Forschung ist ein hohes verfassungs- rechtliches Gut. Ebenso sind die Wissenschaftler ver- pflichtet, die Risiken und Chancen ihrer Forschungen miteinander abzuwägen. Bei der so genannten verbrau- chenden Embryonenforschung überwiegen die Risiken. Die ethischen Grenzüberschreitungen bei Experimenten in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien haben dies deutlich vor Augen geführt. Kein noch so guter Zweck kann jedoch die Tötung menschlichen Lebens rechtfertigen. Josef Hollerith (CDU/CSU): Ich werde dem Grup- penantrag „Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten“ in der heutigen Bun- destagsabstimmung zustimmen, mich damit gegen jeden Import von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen worden sind, dem Geist des Embryonenschutzgesetzes folgend aussprechen und fordere zugleich eine eindeutige diesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzgesetz. Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nur um die Frage nach dem bloßen Import embryonaler Stammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieser embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken grund- sätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassung des Im- ports auch von Stammzelllinien würde letztendlich eine Grenze überschritten. Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch- lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn menschlichen Lebens, das heißt mit der Verschmelzung der Ei- und Sa- menzelle zweifelsfrei definieren. Eine verbrauchende Stammzellenforschung mit embryonalen Stammzellen stellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff in das be- stehende menschliche Leben dar. Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter- abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste- hen. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschung an adulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaft- liche Alternative zur Verfügung steht. Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em- bryonale Stammzellen handeln würde, die in jedem Fall getötet würden, vermag nicht zu überzeugen. Auch der Import von bestimmten, klar definierten Stammzelllinien birgt das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Gesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neue zusätzliche Linien benötigt werden. Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht in der heutigen Debatte zunächst und vordergründig um eine Lücke im Embryonenschutzgesetz. Dabei ist das Gesetz eigentlich klar. Embryonen sind kein beliebiges Material, sondern sind Leben, sind im Werden befindliche Menschen, sind zukünftige Kinder. Sie brauchen daher den größtmöglichen Schutz. Sie tragen ihren Wert in sich und dürfen nicht fremden, anders gerichteten Zwecken ausgeliefert werden. Schon gar nicht dürfen sie zu ande- ren Zwecken als denen ihres eigenen Lebens, ihrer eige- nen freien und ungestörten Entwicklung zu Forschungs- zwecken gezüchtet oder „genutzt“, das heißt zerschnitten, auseinander genommen oder getötet werden. So sehe ich es, und so sieht es auch das Gesetz, bisher jedenfalls. Nur eines hat der damalige Gesetzgeber verabsäumt: neben der Herstellung, Nutzung usw. auch den Import embryonaler Stammzellen zu verbieten. Solche Zellen werden heute vielfach aus Embryonen gewonnen, die aus einem ganz anderen, in meinen Augen in dieser Form ebenfalls höchst fragwürdigen Verfahren, der so genann- ten In-vitro-Fertilisation, hervorgehen – einem Verfahren, in dem zum Zwecke der Zeugung eines Menschen zunächst einmal viele Embryonen außerhalb des Mutter- leibes herangezüchtet werden, um dann, wenn die Nida- tion in einem Fall erfolgreich war, als nicht mehr benötigte Embryonen „verworfen“ oder eben in Gefrier- schränken eingelagert zu werden. Mich veranlasst dieser Tatbestand zu der Konsequenz, als Gesetzgeber ganz dringend auch noch einmal über die gesetzliche Regelung zur In-vitro-Fertilisation nachzudenken. Andere veran- lasst er zu dem Gedanken, diese Embryonen, die ja nun nicht mehr gebraucht würden, bevor man sie sterben lässt – was im Übrigen etwas anderes ist, als sie zu töten! –, doch für andere Zwecke zu nutzen. Dass Import und Nut- zung solcherart gewonnener Zellen nicht vom Embryo- nenschutzgesetz verboten werden, liegt – das kann man anhand des Gesetzes, seiner Begründung und der seiner- zeitigen Gesetzesberatung deutlich zeigen – nicht daran, dass man dies etwa erlauben wollte, sondern daran, dass die Fantasie des damaligen Gesetzgebers schlicht nicht ausreichte, auch diese damals noch nicht bedachte Mög- lichkeit vorauszusehen. Nun aber muss diese Frage entschieden werden – un- weigerlich. Ich will deutlich sagen: Wer dem inländischen Embryo einen anderen Schutz zukommen lassen will als dem ausländischen, wer Herstellung und Nutzung im In- land untersagen, den Import und die Nutzung importierter Stammzellen aber erlauben will, handelt nicht logisch. Ethik und Menschenrechte sind nicht teilbar. Derselbe Schutz, der hiesigen Embryonen als werdendem Leben zu Recht gebührt und die Nutzung von aus diesen gewonne- nen Stammzellen verbietet, muss auch für aus im Ausland gezüchteten Embryonen gewonnene Stammzellen gelten. Alles andere wäre inkonsequent und gefährlich. Doch geht es in dieser Debatte noch um mehr. Sie ist gewissermaßen erst der Auftakt zu vielen weiteren De- batten, die wir noch zu führen, Entscheidungen, die wir noch zu treffen haben werden. Die moderne Wissenschaft und die auf sie gestützte Technik entwickeln zunehmend Verfahren, durch die in die menschliche Verfügbarkeit ge- langt, was bisher aus guten Gründen, wie ich meine, weit jenseits derselben lag. Das will ich nicht beklagen. Im Gegenteil: Es liegt im Wege der Entwicklung des mensch- lichen Geistes und Bewusstseins und es vermehrt und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21267 (C) (D) (A) (B) vergrößert unsere Freiheit. Aber zu dieser Freiheit gehört mitnichten, immer alles zu tun, was überhaupt getan wer- den kann. Im Gegenteil: Das wäre gar keine Freiheit. Frei- heit bedeutet vielmehr, bewusste Entscheidungen zu tref- fen, nicht nur Ja, sondern auch Nein zu sagen. Und das ist hier nötig – schon um künftige Freiheit zu erhalten. Denn es geht gerade an diesen Schwellen von Geburt und Tod heute darum, das Wesen des Menschen und seine Freiheit zu verteidigen. Der Mensch – auch der werdende – darf nicht Material, Objekt fremder Zwecke und fremden Nut- zens werden. Er trägt seinen Zweck – und damit die Vo- raussetzung seiner Freiheit – ausschließlich in sich, nicht zum Nutzen für diesen oder jenen Wissenschaftler, diese oder jene Forschung. Mir scheint, wir stehen vor einer wichtigen Weichen- stellung, einer, bei der der Mensch selbst, das, was ihn vor allem anderen ausmacht, auf dem Spiel steht. Deshalb sollten wir diese Debatte mit allergrößtem Ernst führen – und deshalb den Dammbruch, die Grenzüberschreitung, erkennen, die darin läge, wenn wir heute Embryonen den nötigen umfassenden Schutz verweigern und sie zum be- liebigen Material wissenschaftlicher Forschung erklären würden. Bisher haben wir den jeweiligen Menschen so genom- men, wie er ist. Ein großer Kulturfortschritt lag darin, ihn auch so zu akzeptieren, wie er ist, und allen Menschen, unabhängig von Haut- und Haarfarbe, Rasse, Herkunft, Geschlecht, körperlichen oder sonstigen Besonderheiten, gleiche Würde, gleiche Wertigkeit und gleiche Rechte zu- zugestehen. Aufgabe von Ärzten, Politik und Gesell- schaft, Aufgabe von uns allen untereinander war es, dem jeweiligen Individuum zu helfen, seinen individuellen Weg zu gehen, das Beste aus seinen je eigenen Hinder- nissen und Möglichkeiten zu machen, wobei jedes Leben einzigartig ist, kein Weg und kein Leben mehr oder weni- ger gilt als ein anderes. Jetzt, wo wir dies – belehrt auch durch schreckliche Irr- wege und Abstürze in der Vergangenheit – allmählich ge- lernt haben könnten, stehen wir vor dieser Schwelle, das Leben künftig schon vor seinem vollen Eintritt in die phy- sische Existenz, vor dem Geborenwerden, zu manipulie- ren – natürlich, so heißt es, nur zu seinem bzw. unserem Besten. Zu wessen Besten aber? Der Mensch, der sich da inkarnieren will, wird ja gar nicht gefragt, kann sich – noch – nicht äußern. Vielleicht will, vielleicht braucht er seinen eigenen Leib, sein Leben gerade so, wie kluge Ärzte es verhindern wollen. Man argumentiere bitte nicht mit dem Interesse des werdenden Menschen, das keiner kennen kann, falls er nicht von sich behaupten will, er könne schon mit Ungeborenen reden. Nein, es ist das In- teresse der schon Lebenden, der Gesellschaft, das hier für das des werdenden Menschen ausgegeben wird. Und weit mehr und viel öfter noch ist es das Interesse bestimmter Forscher, bestimmter Institute und vor allem bestimmter Firmen, die auf die so entwickelten Verfahren Patent- schutz beantragen und diese wirtschaftlich verwerten wollen. Doch auch dieses angebliche Interesse der Gesellschaft sollten wir hinterfragen. Denn: Wollen wir wirklich eine Gesellschaft aus lauter gesunden Menschen, in der es zum Beispiel Behinderte nicht mehr gibt, weil sie entweder schon vor der Geburt erfolgreich behandelt oder aber, wenn dies nicht ging, verworfen wurden? Vielleicht gehört – wie die Krankheit – ja auch die Behinderung zum Menschen, zum Leben, zur Gesellschaft. Vielleicht ist die Vision eines Lebens ohne das, was wir heute Behinderung nennen, nur scheinbar eine sinnvolle und gutherzige, tatsächlich aber eine der kältesten und schrecklichsten, die es gibt, weil sie den Wert des Menschen, ob sie will oder nicht, unterscheidet – und zwar nach rein biologi- schen Maßstäben, nach Maßstäben, die an dem, was zum Beispiel ich für das Wesentliche des Menschen halte, völ- lig vorbeigehen. Wir leben in einer säkularen Welt. Die – im Übrigen, das sei hier ausdrücklich gesagt, nicht antichristliche, son- dern im Christentum von Anbeginn schon veranlagte – Trennung von Kirche und Staat verwehrt, in dieser Frage eine bestimmte, nicht von allen geteilte, religiöse Über- zeugung zum Ausgangspunkt der Gesetzgebung zu ma- chen. Doch gilt auch dies nach allen Seiten. Denn die Trennung von Religion und Staat heißt keineswegs, dass nun ungeprüft der schiere Utilitarismus an die Stelle tre- ten darf, die zuvor die Religionen zu Recht räumen muss- ten. Gelegentlich habe ich den Eindruck, dass – unaus- gesprochen und oft wohl auch unbewusst – der Materia- lismus die neue Religion unserer Zeit ist und, wenn Sie den Vergleich gestatten, manche weißbekittelten For- scher, aber auch manche Wirtschafts- und Börsengurus ihre Priester. Damit will ich sagen: Die Trennung der Politik von der Religion trennt diese noch nicht von der Moral. Im Ge- genteil! Unsere Moral wird immer stärker gefordert. Jede Entscheidung, die über eine Aktienanlage ebenso wie die über einen ärztlichen Eingriff, hat moralische Implikatio- nen und verlangt eine moralische Entscheidung. Es gibt keine wertfreien Entscheidungen. Die uns dies vorma- chen wollen, sind Lügner und gefährliche Verführer. Doch den Wert finden wir in keiner Glaubensüberlieferung, kei- ner logischen Ableitung und keiner normativen Satzung, sondern in uns. Hier sieht der Blick nach innen mehr und schärfer als der nach außen. Niemand anderem würden wir ein Urteil über unser Lebensrecht, über unseren Le- benswert zugestehen – egal, wer und wie wir sind. Und: Derselbe Wert, dieselbe Würde, dieselbe Einmaligkeit, die uns eignet, eignet jedem anderen menschlichen We- sen. Wert und Würde sind aber keine religiösen, keine phi- losophischen und keine naturwissenschaftlichen Katego- rien, nichts, was sich herleiten, von außen definieren oder gar nach naturwissenschaftlichen Methoden zählen, mes- sen und wägen ließe. Es sind Primärerfahrungen des Menschlichen, die durch äußere Kriterien eher verstellt denn erhellt werden können. Für sie gilt gewissermaßen, was schon der „kleine Prinz“ sagte: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wichtigste ist für die Augen unsichtbar! Lernen wir also auch in dieser Debatte, wieder mehr mit dem Herzen zu denken! Das gilt zumal bei Gesetzen, die ja die Richtschnur für künftiges Handeln Tausender von Menschen in vielleicht Millionen von Fällen sein werden. Wir – als Deutscher Bundestag – sind der Gesetzgeber. Wir wollen und wir sollen heute – als Vertreter unseres Volkes – Recht schöp- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221268 (C) (D) (A) (B) fen, Recht gestalten. Das Recht aber ist keine naturwis- senschaftliche, sondere eine rein menschliche Kategorie. Was Recht ist und was nicht, geht aus einer inneren Ab- wägung hervor, die sich nicht aus äußeren Interessen spei- sen lassen darf und auch keine bloße Fortsetzung natur- wissenschaftlicher Überzeugungen ist. Der Mensch ist mehr, weit mehr, als seine biologisch-physikalische, leib- liche Grundlage. Er ist nicht nur die Funktion biochemi- scher Prozesse, sondern ein freies, selbstbestimmtes We- sen. Das scheint mir in vielen Debatten und Beiträgen zu kurz zu kommen. Die Entscheidung über dasjenige, was Recht und Gesetz sein soll, können wir aber nur mit der- jenigen Schicht unseres Wesens fällen, wo wir mehr sind als bloßes physikalisches Material, wo wir ganz frei sind – aber eben auch frei, genau dieses umfassende Bild vom Menschen gegenüber einem zunehmend reduktionisti- schen und utilitaristischen zu verteidigen. Wenn die neuen technischen Möglichkeiten der Nutz- barmachung und Manipulation menschlichen Lebens zum Anlass würden, uns unseres eigentlichen Wesens, unserer Freiheit und Würde und damit auch unserer Verantwor- tung gegenüber der Freiheit und Würde anderer erneut und in aller Deutlichkeit sowie mit aller Konsequenz be- wusst zu werden, dann hätten sie ihr Gutes für die Würde und die Freiheit des Menschen. Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Das deutsche Parlament steht am 30. Januar 2002 vor einer außergewöhnlich schwierigen Entscheidung. Nach langer Vorarbeit und sorgfältiger Abwägung wird darüber abge- stimmt, ob embryonale Stammzellen zu Forschungs- zwecken nach Deutschland importiert werden dürfen – eine Entscheidung, die jeden einzelnen Abgeordneten in seinem Gewissen fordert. Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Biomedi- zin und die damit verbundenen Fortschritte in der Gen- technologie und der Stammzellenforschung stellen unsere Gesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Für mich selbst und meine Fraktion im Deutschen Bun- destag können verantwortbare Lösungen und die damit zusammenhängenden ethischen Fragen nur am Maßstab einer grundsätzlichen Wertorientierung gefunden werden. Hierbei geben uns das Grundgesetz ebenso wie das christ- liche Menschenbild eine inhaltliche Orientierung. Die Würde des Menschen ist unantastbar und hat als oberstes Gut Vorrang vor allem. Der Respekt vor dem Leben eines anderen Menschen ist die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Dies gilt zu jeder Zeit, am Ende des Lebens genauso wie von seinem Beginn an. Wer den Schutz des menschlichen Le- bens ernst nimmt, der muss die Forschung an Zellen ab- lehnen, die durch die gezielte Tötung von Embryonen ge- wonnen werden. Das Embryonenschutzgesetz hat das Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung für Deutschland rechtlich geregelt. Die Lücke im Gesetz, nämlich der Import von entsprechenden embryonalen Stammzellen aus dem Ausland, muss geschlossen wer- den, will man glaubwürdig bleiben. Aus christlicher Sicht erwächst uns jedoch auch eine große Verpflichtung, die durch die medizinische For- schung eröffneten Perspektiven von Hilfe und Heilung für die Menschen zu nutzen. Meine ablehnende Haltung zum Import von embryonalen Stammzellen ist keineswegs wissenschaftsfeindlich. Denn neueste Forschungsergeb- nisse haben gezeigt, dass es durchaus Alternativen zur Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen gibt: Die Forschung mit adulten Stammzellen beziehungsweise mit Stammzellen aus Nabelschnurblut. Deren Gewinnung ist ethisch unbedenklich und muss weiterhin unterstützt werden. Dafür gilt es sich mit Nachdruck einzusetzen. Aus diesem Grund ist das von Baden-Württemberg aufer- legte Förderprogramm zur Forschung an adulten Stamm- zellen in Höhe 7,5 Millionen Euro nur zu begrüßen. Un- ser Ziel muss sein, Stammzellenforscher dabei zu unterstützen, für Schwerkranke gesundes Ersatzgewebe zu gewinnen – ohne Embryonenverbrauch. Dies scheint möglich, da immer mehr Wissenschaftler diese Zellen für wesentlich vielseitiger halten als bislang gedacht. Bei der heutigen Entscheidung muss sich jeder an sei- nem Gewissen orientieren und aus ethischen Überlegun- gen und Abwägungen heraus handeln. Ich unterstütze den eingebrachten Antrag zum „Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – Kein Import von embryonalen Stammzellen“. Dies ist die Stunde des Parlaments. Kirchen, Wissen- schaft und Forschung sowie die politisch Verantwortli- chen bleiben aufgefordert, sich mit unseren Mitbürgerin- nen und Mitbürgern über Grundsatzfragen bezüglich der Würde des Menschen und des Schutzes des Lebens im Lichte revolutionärer Entwicklungen im Bereich der me- dizinischen Forschung noch stärker als bisher miteinan- der und gemeinsam auzutauschen. Dr. Elke Leonhard (SPD): Ich stimme dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Katharina Reiche, Peter Hintze, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Edzard Schmidt-Jorzig und anderer „Verantwortungs- bewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin“ mit der Einschrän- kung und Bemerkung zu, dass der Forderungskatalog an die Bundesregierung eindeutiger artikuliert wird: zu 1. Der letzte Satz „Eine künstliche Befruchtung al- lein zu Forschungszwecken bleibt weiterhin ausgeschlos- sen“ ist zu schwach formuliert. Strafrechtliche Sank- tionierung im Falle von Missbrauch muss international etabliert werden. zu 3. Muss inhaltlich modifiziert werden. Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Für mich ist die Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Im- port von Stammzellen die schwierigste, die ich in meiner Zeit als Abgeordneter zu treffen hatte. Sie ist für mich schwieriger als die neue Regelung des § 218 StGB, weil ich die jetzige Entscheidung als noch grundsätzlicher empfinde. Als Sozialpolitiker gehöre ich nicht zu dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen, die ständig mit grundsätzli- chen Fragen des menschlichen Lebens befasst sind. In der täglichen politischen Arbeit stehen für mich die Probleme Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21269 (C) (D) (A) (B) des Arbeitsmarktes, der Sozialversicherungen, des Aus- gleichs im Sinne sozialer Gerechtigkeit im Vordergrund. In der Frage des Imports von Stammzellen, was mir medizinische Kenntnisse abverlangt, die ich nicht habe, habe ich mich tastend an eine Entscheidung herange- arbeitet. Nach einer sehr überzeugenden Darstellung von Professor Winnacker – seiner ursprünglichen Meinung, dass die Forschung auf embryonale Stammzellen verzich- ten könne und stattdessen adulte Stammzellen ausreichten – war ich in meiner Grundüberzeugung sehr gestärkt und entschieden. Nachdem Professor Winnacker seine Posi- tion geändert hatte, wurde ich zum Fragenden und Su- chenden. Mir war plötzlich klar, dass ich um eine persön- liche Gewissensentscheidung nicht herumkommen würde. Nach Abwägung aller Argumente komme ich zu dem Schluss, dass nur ein konsequentes Ja zum Schutz des menschlichen Lebens infrage kommen kann. Ich habe Respekt vor den Gewissensentscheidungen anderer Kolleginnen und Kollegen, die zu anderen Ergeb- nissen kommen. Auch sie haben sich ihre Antwort sicher nicht leicht gemacht. Aber letztlich stoße ich immer an den Punkt einer Grenzziehung. Wenn ich bestimmte Kon- ditionen einer weitergehenden Lösung des Stammzellen- imports akzeptiere, stellt sich sogleich die Frage, warum ich nicht weitergehende – sicher auch logisch begründ- bare und aus Sicht vieler Kollegen vertretbare – Grenzen akzeptieren sollte. Für mich war das die Erkenntnis, dass – sobald eine Grenze überschritten ist – die nächste Grenze damit auch überschreitbar wird. Und das bestärkt mich in der Auffassung, dass die engste Grenze zu ziehen ist – die des Schutzes des menschlichen Lebens. An meinem persönlichen Positionsfindungsprozess möchte ich dies verdeutlichen. Lange Zeit habe ich den so genannten Böhmer-Seehofer-Antrag favorisiert. Das des- wegen, weil ich geglaubt habe, dass man eine grundsätz- liche Position vertreten kann – nämlich die des Schutzes menschlichen Lebens vom Anfang an – und gleichzeitig akzeptieren kann, dass – weil die Forschung an embryo- nalen Stammzellen in der Welt stattfindet – man den Im- port auch zulassen kann. Die Frage der Tötung stellt sich nicht mehr, die Stammzelllinien bestehen bereits. Sobald ich diese Position aber akzeptiere, stellt sich die Frage, warum dann nicht konsequenterweise ein noch weiterge- hender Import oder gar die Produktion von embryonalen Stammzellen zugelassen werden kann. Meine Erfahrung des Denkens ist diese: Wenn man die erste Tür geöffnet hat, hat man sich schnell auf den Weg des weiteren Türöffnens begeben. Interessanterweise finde ich auch im Antrag der Kolle- ginnen und Kollegen, die die Türe am Weitesten öffnen, eine Grenzziehung, nämlich die der Überprüfung nach fünf Jahren. Also selbst die, die weitestgehende Vorstel- lungen des Imports formuliert haben, sind sich nicht si- cher. Und genau diese fehlende Sicherheit führt mich zu meiner Entscheidung mit der engsten Grenzziehung. Be- grenzungen und die Formulierung von Ausnahmetatbe- ständen werden in der Praxis zur Öffnung weiterer Türen führen. Trotzdem bleiben Zweifel, sich richtig entschieden zu haben. Habe ich die Ethik des Heilens genügend berück- sichtigt? Habe ich die Möglichkeit der Forschung ausge- schlossen, die eventuell zu wichtigen Erkenntnissen führt? Habe ich den Grundsatz der freien Forschung nach dem Grundgesetz genügend berücksichtigt? Diese und weitere Fragen bleiben. Es bleibt aber auch: Weltweit wird die Forschung wei- tergehen, wenn der Bundestag in dieser Frage auch eine konsequende Entscheidung zum Verbot des Imports em- bryonaler Stammzellen mehrheitlich fällt. Was passiert mit Ergebnissen aus dieser Forschung, sind sie dann in Deutschland verboten? Diese Frage ist schwierig zu be- antworten, und heute nehme ich das Risiko in Kauf, sie erst beantworten zu können und auch zu müssen im Zu- sammenhang mit nachweisbaren Heilungschancen, die heute noch spekulativ sind. Detlef Parr (FDP): Das ist schon eine verkehrte Welt. Noch vor wenigen Monaten hieß es bei den Gegnern em- bryonaler Stammzellenforschung vehement: auf keinen Fall das ESchG antasten. Etliche Befürworter sahen da- gegen in einer Weiterentwicklung des mehr als zehn Jahre alten Gesetzes eine Notwendigkeit. Heute, am Tag der Entscheidung, nach intensiven Vorgesprächen über die Fraktionsgrenzen hinweg, plädieren die Gegner für dras- tisch verschärfte gesetzliche Regelungen, die Befürworter stecken zurück und geben sich mit einer Option auf eine eventuelle Fortschreibung des Gesetzes zu einem späte- ren Zeitpunkt zufrieden. Wenn Kompromissbereitschaft und gegenseitiges Verständnis belohnt wird, dürfte das Ergebnis der Abstimmung eigentlich schon feststehen. Wir führen heute eine Diskussion, die unsere europä- ischen Nachbarn längst geführt haben. Wir sind spät dran in Deutschland. Die Enquete-Kommission hat sich bei ihrem Englandbesuch, der Islandreise und in Anhörungen mit internationaler Beteiligung damit auseinander gesetzt, wie dort die ethisch-moralischen und rechtlichen Pro- bleme gelöst worden sind. Erst vor einer Woche haben – zuletzt bei der Anhörung zu PID – Experten aus Europa Stellung bezogen. Viele haben ihre Argumentation nicht verstanden – oder nicht verstehen wollen –, aber – was schlimmer ist – unsere Gäste aus Belgien und Großbri- tannien haben unsere Debatte nicht verstanden. Verständnislosigkeit und die fehlende Bereitschaft, von europäischen Erfahrungen zu lernen und sie in unsere Entscheidungsfindung einzubeziehen, ist aber das, was wir in Europa am wenigsten gebrauchen können. Eines ist wohl klar geworden: Der kardinale Vorwurf einer neuen Form des Kannibalismus, der Barbarei ist wohl nicht die angemessene Form des Umgangs mit Wis- senschaftlern, gerade wenn wir ins Ausland blicken. Bis auf wenige Ausnahmen gewissenloser Forscher, deren Verhalten wir alle gemeinsam auf das Schärfste verurtei- len, sind Apokalypsen nirgendwo Wirklichkeit geworden. Wir brauchen Perspektiven für eine gemeinsame Zu- kunft in Europa und für Deutschland in diesem Europa. Unsere Zukunft liegt nicht in einem Europa der Verbote, sondern in einem freiheitlichen, liberalen Europa. Des- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221270 (C) (D) (A) (B) halb bitte ich Sie um Zustimmung zum Gruppenantrag der FDP-Fraktion und großen Teilen der Fraktion der CDU/CSU. Unser Ziel ist klar umschrieben: Stammzellenfor- schung ist auch Gesundheitsforschung. Wir wollen alle vertretbaren Register ziehen, um neue Therapiemöglich- keiten auch bei uns in Deutschland zu sichern. Unsere Forscher dürfen nicht ins Ausland abgedrängt werden; sie verdienen unser aller Vertrauen. Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU):Grundlage für unsere heutige Entscheidung ist die Aussage darüber, welcher der folgenden Werte die höhere Priorität genießt: Ist dies der Schutz der Menschenwürde, der Schutz des Lebens, die Freiheit der Forschung oder die Hoffnung auf Heilung? Mir ist aufgefallen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern überwiegend der For- schungsfreiheit und Heilungshoffnungen den Vorzug geben. Dies entspricht wahrscheinlich auch dem Stim- mungsbild in der Bevölkerung der neuen Länder. Gerade deshalb möchte ich Sie bitten, auch über die Ursachen einer solchen Grundstimmung nachzudenken: Über Jahrzehnte verordneter Atheismus hat das Ver- ständnis von einem christlichen Menschenbild weit- gehend verblassen lassen. Christen sind in der Minder- heit. Die Wissenschaft genießt höchsten Stellenwert. Eine wissenschaftliche Weltanschauung wurde uns 40 Jahre lang vermittelt. Dies blieb nicht ohne Folgen. Die Debatte über die ethischen Grundlagen für eine Forschung mit mensch- lichen Embryonen kann von vielen bei uns kaum nach- vollzogen werden. Sind wir mit dieser Haltung wirklich der fortschritt- lichere Teil unseres Landes? Ich finde mich mit meiner Position, die dem Schutz des Lebens und der Achtung der Menschenwürde höchste Pri- orität einräumt, in einer Minderheitsposition in meinem Dresdner Wahlkreis. Gerade deshalb ist es wichtig für mich, heute zu diesem Thema stellvertretend für eine überzeugte Anzahl von Christen aus den neuen Ländern zu sprechen, die mich in meiner Haltung unterstützen und bestärken. Ich werbe für ein klares und eindeutiges Ja zur Men- schenwürde von Anfang an und gegen den Import em- bryonaler Stammzellen. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Die Entscheidung, die Forschung an embryonalen Stammzellen zu befür- worten, ist das Ergebnis einer Abwägung höchster Ver- fassungsgüter unseres Gemeinwesens. Die befruchtete Eizelle besitzt – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des Mutterleibes existiert – die Fähigkeit, sich zu einem Menschen zu entwickeln. Aufgrund dieser Fähigkeit kommt der befruchteten menschlichen Eizelle Würde zu, die den Staat nach Art. 1 des Grundgesetzes zu ihrem Schutz verpflichtet. Anders als bei natürlich be- fruchteten Eizellen, von denen sich allerdings auch nur etwa jede vierte in die Gebärmutter einnistet und so zum Leben kommt, entscheidet bei der künstlich befruchteten Eizelle die Einpflanzung in die Gebärmutter darüber, ob sie sich zu einem Menschen entwickelt. Kommt es nicht zur Einpflanzung, hat die Eizelle keine Lebensperspek- tive. In diesem Fall darf und soll der Staat sich im Rah- men der Abwägung zu Gunsten eines anderen höchsten Verfassungsgutes, nämlich der medizinischen Forschung, um langfristig eine Heilungschance für schwerste Krank- heiten zu eröffnen, entscheiden. Der Gesetzgeber ist auf- gefordert, Regelungen zu schaffen, die die Einhaltung der durch diese Abwägung höchster Verfassungsgüter gezo- genen Grenzen sicherstellen. Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Folgende Gründe haben mich bewogen, in der heutigen Abstimmung gegen eine Importgenehmi- gung für embryonale Stammzellen zu entscheiden: Erstens. Ich verkenne nicht, dass sich mit der For- schung an embryonalen Stammzellen Hoffnungen auf Möglichkeiten der Krankheitsheilung verbinden. Diese Hoffnungen beziehen sich vor allem auf die Fähigkeit em- bryonaler Stammzellen, sich theoretisch zu jedem belie- bigen menschlichen Gewebe weiterentwickeln zu kön- nen. Ein solches Forschungsinteresse halte ich für berechtigt und zulässig, sofern an adulten Stammzellen geforscht wird, die von Erwachsenen gewonnen wurden, oder an fötalen Stammzellen, die aus der Nabelschnur ge- wonnen werden. Stammzellen aus einem werdenden Em- bryo jedoch werden einem menschlichen Wesen in sei- nem frühesten Stadium entnommen, das infolge dieses Eingriffs abstirbt. Dies ist ein Eingriff, der sich nach mei- ner Überzeugung ethisch nicht rechtfertigen lässt. Es gibt ein Grundrecht auf die Unversehrtheit menschlichen Le- bens, nicht jedoch ein Menschenrecht auf Forschung, das demgegenüber höher zu bewerten wäre. Ich halte es nicht für zulässig, zur Rettung von Leben bzw. zur Heilung von Krankheiten anderes menschliches Lebenspotenzial zu benutzen und dabei zu vernichten. Zweitens. Mit der Forschung an embryonalen Stamm- zellen wird ein ethischer Rubikon überschritten. Für mich ist der Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland ethisch nicht anders zu bewerten als die Forschung an em- bryonalen Stammzellen aus Deutschland. Ich habe sogar die Befürchtung, dass durch die – wenn auch begrenzte Ge- nehmigung des Imports embryonaler Stammzellen – die „Nachfrage“ im Ausland angeregt wird und damit letztlich ein Markt eröffnet wird, auf dem sich Geld verdienen lässt. Eine Haltung nach dem Muster: „Wir produzieren keine embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken, wir im- portieren sie nur“ ist für mich ethisch nicht begründbar und weicht der Entscheidung letztlich aus. Drittens. Es spricht viel dafür, dass die Forschung mit adulten Stammzellen bzw. Stammzellen aus Nabel- schnurgewebe ein umfassenderes Potenzial ermöglichten als oft behauptet. Von daher sollte in der Forschung primär dieser Weg intensiviert und ausgelotet werden, an- statt die Vernutzung embryonaler Stammzellen in Erwä- gung zu ziehen. Viertens. Das ethische Kernproblem besteht für mich darin: Die verbrauchende Vernutzung menschlichen Le- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21271 (C) (D) (A) (B) bens zur Heilung anderen menschlichen Lebens birgt die Gefahr einer schleichenden Werteveränderung im Bewusst- sein der Menschen. Insgesamt wäre für mich der Import embryonaler Stammzellen zum Zwecke der Forschung ein Schritt, der ein grundlegendes Missverständnis gegenüber der gesam- ten Schöpfung und gegenüber dem Menschen als Ge- schöpf weiter befördert. Ein solcher Schritt vebindet sich für mich mit der verhängnisvollen Absolutsetzung einer vermeintlichen Verfügbarkeit menschlichen Lebens für noch so gute oder gut gemeinte Zwecke. Ich bin demge- genüber der Auffassung, dass wir hier in aller Demut die Grenzen dessen, was wir tun sollen und tun dürfen aner- kennen sollten, anstatt sie auf ein Territorium hinaus zu schieben, auf dem wir uns nicht wirklich verantwortlich bewegen können. Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): Ich fühle mich zu dieser persönlichen Erklärung gedrängt, weil der vorlie- gende Antrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und an- deren meines Erachtens ein ethisches Dilemma beinhaltet, ein Messen mit zweierlei Maß. Wir haben vor, von im Aus- land getöteten Embryonen zu profitieren, um jede Tötung auf deutschem Boden zu vermeiden. Können Insider dabei übersehen, dass auch hier bei uns bei jeder In-vitro-Ferti- lisation überzählige Embryonen anfallen, die eingefroren im Eis nach circa fünfjähriger Verwahrdauer nicht mehr lebensfähig sind und entsorgt, das heißt verbrannt oder weggespült werden? Ist das de facto keine Tötung? Wenn ich dem Antrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und anderen, dem Antrag „Importieren, aber nicht herstellen“, als einem meines Erachtens logisch nicht stimmigen Kompromiss, einem Ergebnis einer lang geführten kontroversen Diskussion im Rahmen unserer demokratischen Kultur aus Achtung vor der jeweils ande- ren Position, jetzt dennoch zustimme, so in der Hoffnung, dass wir durch eine weitergehende Diskussion in Deutschland zu einer bedingten Zulassung von Forschung an embryonalen Stammzellen aus Deutschland finden werden. Ich denke dabei an eine gesetzlich geregelte El- tern-Patienten-Verfügung über anfallende überzählige Embryonen als mögliche Spende für heilende Forschung, die vor Beginn einer In-vitro-Fertilsation-Behandlung zu treffen ist. Dazu im Folgenden meine Ausführungen, die bereits unter dem Titel „Politik des Lebens“ in der „Dokumenta- tion der Diskussion um die Chancen und Risiken der Bio- und Gentechnologie in der CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion“, Berlin 2001, S. 44 ff., vorgelegt wurden: Zur Dis- kussion in Europa und im bioethischen Kontext: Das, was ich beitragen und anregen möchte, hat mit jeder Anhörung an Gewicht gewonnen. Das wurde mir besonders deut- lich, als ich in der jüngsten Vergangenheit die Gelegenheit hatte, in Brüssel unsere Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ zu vertreten. Der Round- Table war von dem nicht ständigen Ausschuss Humange- netik des Europäischen Parlaments einberufen, um die Chance zu eröffnen, darüber nachzudenken, wie denn die gegenwärtige Konfrontation im Dialog mit allen Reprä- sentanten aufgehoben werden könne. Ich möchte dazu vorausschicken, dass es für mich in Brüssel beein- druckend war, die Irritation darüber zu erleben, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland dem Menschen- rechtsübereinkommen zur Biomedizin bis heute noch kei- nen Raum in unserer parlamentarischen Diskussion gege- ben haben. Sie erinnern sich vielleicht: Es liegt anderthalb Jahre zurück, dass ich mich mit einem interfraktionellen Antrag, unterstützt von Frau von Renesse, SPD, und Herrn Schmidt-Jortzig, FDP, für eine Interpretationser- klärung zum umstrittenen § 17 und sodann für eine An- nahme des Europäischen Menschenrechtsübereinkom- mens zur Biomedizin – übrigens noch vor Einberufung unserer Enquete-Kommission – eingesetzt habe. Bevor ich meinen Vorschlag im Einzelnen darlege, er- lauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Ich möchte an die Bundestagsdebatte in der 13. Legislaturperiode über die Organtransplantation erinnern. Damals verwies ich auf die Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD: „Gott ist ein Freund des Lebens“. Sie wurde als ge- meinsame Erklärung mit der Katholischen Bischofskonfe- renz zur Grundlage der Gesetzgebung des Deutschen Bun- destages für die Regelung von Organspenden. Den Kirchen folgend war der Grundgedanke: „Gott ist ein Freund des Lebens“, er schenkt uns daher auch die Freiheit zu autonomen Entscheidungen, in diesem Zusammenhang zur Bejahung wie zur Ablehnung von Organspenden. Das wollte ich vorausschicken, wohl wissend, dass Or- gantransplantation und embryonale Stammzellenfor- schung, ES-Forschung, nur bedingt miteinander vergli- chen werden können. Dennoch komme ich zu der Überlegung, ob es nicht vereinbar wäre, das Recht, auto- nom zu verfügen, auf neu zu schaffender Rechtsgrundlage auf die Stammzellenforschung zu übertragen und damit die Möglichkeit zu erweitern, zur „heilenden Forschung“ durch eigene Entscheidungen beizutragen. Zur Eltern-Patienten-Verfügung. Mein Vorschlag ist der Folgende: die gesetzliche Regelung einer Eltern-Patien- ten-Verfügung über so genannte „verwaiste“ Embryonen. Sie wissen es alle: Mit der grenzüberschreitenden medizi- nischen Entdeckung der In-vitro-Fertilisation hat sich für die unfreiwillig kinderlosen Paare – circa 20 Prozent, 1,2 bis 1,6 Millionen – ein Wunschtraum verwirklicht. Zunächst in Deutschland verboten, desto nachhaltiger im Ausland praktiziert, von der katholischen Kirche uneinge- schränkt untersagt, von der Evangelischen Kirche nur im bedenkenvollen „JEIN“ akzeptiert, hat sich in unserer Ge- sellschaft fast verschwiegen der ursprüngliche „Wunsch“ nach einem Kind in ein anspruchsvolles „Recht“ auf ein Kind – darüber hinaus unausgesprochen mehr oder weni- ger unbewusst auf ein „gesundes“ Kind – verwandelt. Diese Konstellation mit ihren ethischen Konsequen- zen wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und ist überhaupt noch nicht diskutiert worden. Sie blieb weitgehend ein Tabuthema. Trotzdem stieg die Anzahl der In-vitro-Fertilsation in der Bundesrepublik Deutsch- land im Durchschnitt auf 70 000 pro Jahr, installierte sich das In-vitro-Fertilsation-Register, stagniert die Erfolgs- quote der In-vitro-Fertilsation bei circa 25 Prozent, bleibt es beim leidvollen leisen Ertragen der Prozedur und beim Verschweigen der dabei anfallenden überschüssigen so genannten „verwaisten“ Embryonen. Diese ausgesparte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221272 (C) (D) (A) (B) Diskussion können wir jetzt nachholen. Mir liegt nun da- ran, dass wir nicht einfach nur irgendeine praktische ge- setzliche Regelung schaffen, sondern dass wir zugleich im Sinne der Subsidiarität Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen in den Vordergrund stellen, selbstverständ- lich im Rahmen rechtlicher Grundlagen. Konkrete Schritte sind: Nach der medizinischen Auf- klärung über möglicherweise anfallende überzählige Em- bryonen muss bei den Eltern ein Prozess des Bewusst- werdens in Gang gesetzt werden, damit sie sich ihrer Verantwortung für diese so genannten „verwaisten“ Em- bryonen stellen können, indem sie vor Durchführung der In-vitro-Fertilsation durch eine Verfügung über den Ver- bleib von Embryonen entscheiden, deren Transfer aus gravierenden Gründen unterbleiben muss. Sollen sie „ihrem Schicksal überlassen bleiben“, durch Verbrennen, durch Wegspülen entsorgt werden? Sollen sie zur späteren Verwendung eingefroren werden? Oder anknüpfend an die EKD-Denkschrift „Gott ist ein Freund des Lebens“ könnte es die Möglichkeit geben, sie zu spenden, sie zu verschenken, um eine embryonale Stammzellenforschung in der Hoffnung auf therapeutische Erfolge bei heute noch unheilbaren Krankheiten zu ermöglichen. Zusammenfassend meine ich, man könnte mit meinem Vorschlag, erstens die bislang ausgebliebene öffentliche Diskussion um die medizinisch, rechtlich-ethische Di- mension der In-vitro-Fertilisation nachholen, würde zweitens damit die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zum entscheidenden Maßstab machen und sie in den Mit- telpunkt rücken, würde drittens den Lösungsweg einer be- dingten Zustimmung einer Embryonenspende gesetzlich verankern und damit viertens eine Brücke zwischen bei- den Positionen – für oder gegen embryonale Stamm- zellenforschung – bauen. Ein Weg, dies zu ermöglichen, könnte wie erwähnt, sein, eine „Eltern-Patienten-Verfügung“ – Patient ist ja per definitionem jeder, der eine Einrichtung des Gesund- heitswesens in Anspruch nimmt – über so genannte „ver- waiste“ Embryonen, die im Vorfeld einer geplanten In- vitro-Fertilisation von der Frau/dem Paar schriftlich niedergelegt werden muss, gesetzlich vorzuschreiben. Darin begründet sich meines Erachtens die Analogie zur „erweiterten Zustimmung“ zur Organspende im Trans- plantationsgesetz, TPG. Eine Vorgehensweise mit solcher Zielsetzung dürfte eher mit ethischen Grundsätzen ver- einbar sein als die derzeitig gültige rechtliche Praxis des Schwangerschaftsabbruchs im Anschluss an eine Bera- tung nach § 218. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Ich werde dem Gruppenantrag „Kein Import embryonaler Stamm- zellen“ (Drucksache 14/8101) in der heutigen Bundes- tagsabstimmung zustimmen und mich damit gegen jeden Import von Stammzellen, die aus Embryonen gewonnen worden sind, dem Geiste des Embryonenschutzgesetzes folgend, aussprechen. Zugleich fordere ich eine eindeu- tige diesbezügliche Klarstellung im Embryonenschutzge- setz. Im Kern der Entscheidung geht es für mich nicht nur um die Frage nach dem bloßen Import embryonaler Stammzellen, sondern darum, ob der Verbrauch dieser embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken grundsätzlich ethisch vertretbar ist. Mit einer Zulassung des Imports auch von Stammzelllinien würde letztendlich eine Grenze überschritten. Die Frage nach einem bestmöglichen Schutz mensch- lichen Lebens lässt sich mit dem Beginn des menschli- chen Lebens, das heißt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, zweifelsfrei definieren. Eine verbrau- chende Stammzellenforschung mit embryonalen Stamm- zellen stellt daher für mich einen eindeutigen Eingriff in das bestehende menschliche Leben dar. Die Freiheit der Forschung muss in einer Rechtsgüter- abwägung gegenüber jedem Recht auf Leben zurückste- hen. Ob mit embryonaler Stammzellenforschung letzt- endlich eine Rettung von Leben Dritter, zum Beispiel unheilbar Kranker, möglich ist, ist völlig offen. Eine bloße eventuelle Chance auf eine Heilung muss gegenüber der unweigerlichen konkreten Tötung des ungeborenen Le- bens in einer solchen Abwägung eindeutig zurückstehen. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die Forschung an adulten Stammzellen eine gleichwertige wissenschaftli- che Alternative zur Verfügung steht. Der Einwand, dass es sich um bereits existierende em- bryonale Stammzellen handele, die in jedem Falle getötet würden, vermag nicht zu überzeugen. Auch der Import von bestimmten, klar definierten Stammzelllinien birgt das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt unter dem Gesichtspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisse neue zu- sätzliche Linien benötigt werden. Hinzu kommt, dass auch die Stammzelllinien, aus denen zu keinem Zeitpunkt mehr menschliches Leben entstehen kann, dennoch be- makelt sind; denn die Art der Entstehung kann nicht be- billigt werden. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Die ganze Debatte hat etwas Gespenstisches. Wir debat- tieren darüber, ob außerhalb des Mutterleibes künstlich befruchtete Eizellen zur Forschung genutzt werden kön- nen, wobei sie in der Regel „abgetötet“ werden müssen, und erlauben uns straflos die Tötung ungeborenen Lebens im Mutterleib bis zum dritten Monat. Die Präimplantationsdiagnostik – die heute nur in- direkt anzusprechen ist – ist plötzlich auch für diejenigen eine Gewissensfrage, die für ein Gesetz gestimmt haben, das Schlimmeres erlaubt. Dieses ungeborene Leben kann nach der Implantation in den Mutterleib wie selbst- verständlich auf Krankheiten, drohende körperliche und geistige Behinderungen untersucht werden. Für mich ist es ungeheuerlich und verwerflich, dass dieses ungeborene Leben, wenn sich dann solche Behinderungen zeigen oder drohen – sozusagen „bis kurz vor dem Kreißsaal“ –, getö- tet werden kann. In diese deutsche Realität passt die angeblich so ernste und „ethisch wertvolle“ Diskussion über die embryonale Stammzellenforschung nicht. Die Mogelpackung mit be- schränktem oder unbeschränktem Import ausländischer Embryonen zur Forschung in Deutschland halte ich für „bedenklich“. Sind ausländische Embryonen weniger Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21273 (C) (D) (A) (B) „Mensch“ oder weniger „wert“, gerade auch, weil viel von den Importen aus Israel gesprochen wird? Wer daher embryonale Stammzellenforschung will – und ich be- streite nicht, dass es dafür Gründe gibt –, kann diese nicht auf ausländische Embryonen oder embryonale Stamm- zellen beschränken. Bisher konnte mich niemand nachhaltig davon über- zeugen, dass die adulte Stammzellenforschung nicht auch für die Erforschung und Bekämpfung von schlimmen oder bisher unheilbaren Krankheiten ausreicht, wenn man sie denn forciert. Ich mache mir auch keine Illusionen da- rüber, dass die embryonale Stammzellenforschung im Ausland und irgendwann auch einmal im Inland durch- geführt wird. Um ein Zeichen gegen Abtreibung und Tö- tung ungeborenen Lebens im Mutterleib und außerhalb des Mutterleibes zu setzen, werde ich keinem Gesetz zu- stimmen, das die Vernichtung menschlichen Lebens, auch ungeborenen menschlichen Lebens, zur Forschung er- laubt, weil wir irgendwo auch noch Grenzen gegenüber der Schöpfung einhalten müssen. Angelika Volquartz (CDU/CSU): Mit der Zustim- mung zu diesem Antrag will ich – trotz Bedenken – sicherstellen, dass bei der Abstimmung eine Mehrheit für die Forschung zunächst mit importierten embryonalen Stammzellen zustande kommt. Meine Bedenken beziehen sich in erster Linie darauf, dass es völlig überflüssig ist, dass der Gesetzgeber schon heute auf der Grundlage von Spekulationen über den künftigen Forschungsbedarf den Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen ausschließt. Denn heute weiß niemand, ob eines Tages aus überzähligen Embryonen auch in Deutschland Stammzelllinien benötigt werden, weil die vorhandenen Stammzelllinien nach Menge und Qualität für den weltweiten Bedarf von Forschungsinsti- tuten nicht ausreichen. Der Präsident der Deutschen For- schungsgemeinschaft hat bestätigt, dass es hier zurzeit keinen Entscheidungsbedarf gibt. Ferner habe ich Zweifel, ob das Gesetz, das den Import unter Auflagen im Detail regeln soll, im Eilverfahren Bundestag und Bundesrat passieren kann. Deshalb hätte in dem Antrag klargestellt werden sollen, dass der Deut- sche Bundestag keine Bedenken gegen den Import und den Beginn der Forschungsarbeiten nach seinem Be- schluss und noch vor In-Kraft-Treten des Gesetzes erhebt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hätte durch Aufla- gen und Kontrollen vorübergehend selbst sicherstellen können, dass die absehbaren Auflagen einer künftigen ge- setzlichen Neuregelung beachtet werden. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):Auf der ei- nen Seite steht eine abstrakte Vision – erfolgreiche The- rapien für schwerste Krankheiten. Auf der anderen Seite aber steht der Preis für diese ferne Vision – der Entzug des Lebensrechts für Embryonen, ungeborene Menschen. Man sollte sich nicht täuschen: Es geht heute um Grundsätzliches. Und man kann sich nicht mit so genann- ten Kompromissen durchschlängeln. Wer den Import von Stammzellen von getöteten menschlichen Embryonen, mit welchen Auflagen auch immer, zulässt, trifft damit eine unumkehrbare Entscheidung gegen den Schutz menschlichen Lebens. Bald schon nämlich werden For- scher neue Zelllinien fordern, wenn bestehende nicht genügend Erkenntnisse liefern. Das große Experiment mit dem Menschen als Versuchstier hätte begonnen. Doch ist dieser schwerwiegende ethische Sündenfall aus wissenschaftlicher Sicht zwingend notwendig, ist er überhaupt sinnvoll? Immer mehr Forscher weisen uns da- rauf hin, dass embryonale Stammzellen erhebliche Nach- teile in ihrer möglichen therapeutischen Nutzbarkeit haben. Genannt werden vor allem die Gefahr der Immun- abstoßung und Krebsrisiken. Und: Offenbar benötigte man nach heutigen Erkenntnissen circa 3 000 verschie- dene Zelllinien embryonaler Stammzellen, um alle Im- muntypen in der Bevölkerung mit passendem Gewebe zu versorgen. Daher interessieren sich immer mehr Forscher für die Erforschung des Grundprinzips: Was macht das Potenzial einer Zelle aus, sich zu erneuern und alle Ge- webetypen des Körpers zu bilden? Welche Rolle spielen dabei Gene und Proteine? Dieses Wissen, für das keine verbrauchende Embryonenforschung am Menschen not- wendig ist, könnte dann auf adulte Stammzellen übertra- gen werden. Schon heute wissen wir, dass auch im er- wachsenen Körper hochpotente Zellen lagern, die embryonalen Stammzellen gar nicht so unähnlich sind. Manche Forscher sprechen von einem Siegeszug der adulten Stammzellenforschung. Es zeigt sich, es gibt keinen wissenschaftlichen Automa- tismus, der uns in die verbrauchende Embryonenforschung treibt und zwingt. Es gibt deshalb auch keinen ethischen Zwang dazu, nicht einmal ein unauflösliches ethisches Di- lemma, weil es gleichwertige Alternativen zur verbrauchen- den Embryonenforschung gibt. Nicht das erste Mal in der Geschichte steht die Gesellschaft vor der Frage, zwischen dem Lebensrecht des Menschen und anderen Rechtsgütern abzuwägen. Die Antwort ist klar: Das menschliche Lebens- recht steht über dem – nennen wir es einmal so – „Recht auf Forschung mit dem Ziel der Heilung“. Gegen die For- schungsfreiheit verstößt ein Nein gegen Stammzellenfor- schung aus menschlichen Embryonen nicht. Forschung, die dem Schutz und der Förderung menschlicher Integrität, die der verfassungsgründenden Ehrfurcht vor dem Leben gilt, wird dadurch nicht behindert. Sie wird im Gegenteil nach- drücklich gefördert. Zu allen Zeiten, angefangen vom hip- pokratischen Eid, hat Forschung innerhalb normativ gezo- gener Grenzen stattgefunden. Das muss auch so bleiben. Das Diktum von Hans Jonas, dass Wissenschaft nicht alles darf, was sie kann, darf doch nicht zur zahnlosen Floskel für Sonntagsreden verkommen. Nein, genau heute muss es An- wendung finden! Lassen sie uns nicht vergessen, es geht um das Ver- suchstier Mensch. Ein Embryo ist nicht ein werdender Mensch, er ist ein Mensch im Werden, also Mensch von Beginn an. Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann Leben beginnt, lässt sich in verantwortlichem Respekt vor dem Erkenntnisstand der Wissenschaft nicht einfach durch eine beliebige Übereinkunft festlegen. Mit der Konstitu- tion eines neuen Genoms, die durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle erfolgt, ist das vollständige Ent- wicklungspotenzial des neuen Menschen gegeben. Für uns selbst, für unsere heutige Existenz fordern wir An- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 200221274 (C) (D) (A) (B) erkennung als moralische Subjekte und Träger unver- äußerlicher Menschenrechte. Diese Anerkennung müssen wir dann auch jenen zuteil werden lassen, die sich heute in der schutzlosen embryonalen Lebensphase befinden, in der wir Schutz, Hilfe und Förderung erfahren haben. Man hört schon mal das Argument, der extrakorporale Embryo sei noch nicht allein lebensfähig und könne sein Potenzial nur im Austausch mit dem Organismus der Mutter entfal- ten. Dieses Argument steht schon deshalb auf tönernen Füßen, weil der Embryo in diese prekäre Situation, sich außerhalb des Mutterleibes zu befinden, durch willentli- ches und daher rechtfertigungsbedürftiges menschliches Handeln gebracht worden ist. Aber auch in einer späteren Lebensphase, als Säugling, braucht der Mensch den en- gen Hautkontakt, die Nahrung und die Wärme des müt- terlichen Organismus. Wer also mit der mangelnden eige- nen Lebensfähigkeit des Embryos vor der Einnistung im Mutterleib ein abgestuftes Schutzkonzept begründen möchte, begibt sich auf argumentatives Glatteis. Menschen sind in jeder Lebensphase – mal mehr, mal weniger – auf fremde Hilfe angewiesen, etwa im Alter auf lebensret- tende Medikamente. Heute haben wir die Möglichkeit, ein eindrucksvolles Bekenntnis zum Menschenrecht auf Leben abzulegen. Ein klares Nein zum Import menschlicher embryonaler Stamm- zellen bedeutet klares Ja zur Menschenwürde. Dieses Be- kenntnis bedeutet wirklichen gesellschaftlichen Fortschritt. Deshalb stimme ich für den Antrag der Abgeordneten Wodarg, Kues und anderer, den Import menschlicher em- bryonaler Stammzellen ohne Ausnahme zu verbieten. Wolfgang Zöller (CDU/CSU):Die Entscheidung, wie wir mit der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen umgehen, wird die Welt mehr verändern als die Ereignisse am 11. September 2001. Deshalb sollten wir uns genügend Zeit nehmen und die Gelegenheit nut- zen, um eine Werte- und Grundsatzdiskussion zu führen. Die Frage, wie wir mit dem Thema Stammzellen- forschung umgehen sollen, scheint unsere Gesellschaft in zwei Gruppen zu trennen. Auf der einen Seite diejenigen, die den Eindruck vermitteln, dass viele Gesundheits- probleme ausschließlich mit der Stammzellenforschung gelöst werden können, und auf der anderen Seite diejeni- gen, die einen weiteren Dammbruch in der Ethik befürch- ten. Ich will versuchen, anhand von Argumenten meine Entscheidung, den Import von Stammzellen abzulehnen, zu begründen. Erstens. Der Import von Stammzellen wird dem unein- geschränkten Schutz der Menschenwürde nicht gerecht. Die Gewinnung von Stammzelllinien setzt die Tötung menschlicher Embryonen voraus. Durch die Zulassung des Imports würde mittelbar auch die Art ihrer Gewin- nung gebilligt. Der Import von Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden, ist mit der Position, dass dem menschlichen Embryo von Anfang an Menschenwürde zukommt, nicht vereinbar. Wir brauchen ein klares Wertekonzept, das sich in unserem Grundge- setz – Art. 1: „Die Würde das Menschen ist unantastbar“ und Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben“ – widerspie- gelt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeu- tig geäußert: „Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.“ Zweitens. Das Argument, man könne den Import von Stammzellen genehmigen, da bereits mit der Abtreibungs- regelung der erste Dammbruch vollzogen worden sei, ist nicht konsequent. Wir können diese falsche Regelung zur- zeit noch nicht zurücknehmen. Aber wir können daraus lernen, bevor wir den nächsten Dammbruch beschließen. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Politik beauftragt, laufend zu überprüfen, ob menschliches Leben ausreichend geschützt wird. Drittens. Brauchen wir unbedingt menschliche em- bryonale Stammzellen? Die bisher von wissenschaftlicher Seite gemachten Heilungsversprechen – die Heilungen würden ausschließlich mittels Stammzellenforschung erzielt – können nicht mehr aufrechterhalten werden. Professor Stark von der Universität Freiburg erklärte: „Adulte Stammzellen sind im Vergleich zu den embryo- nalen Stammzellen sogar die aussichtsreichere Alter- native“. Sie seien verträglicher und könnten nicht zu Krebszellen entarten. „Aus praktischer Sicht können wir auf embryonale Stammzellen verzichten.“ Viertens. Zum Forschungsstandort Deutschland: Die Forschung muss auch Grenzen akzeptieren im Interesse der Menschheit. Bei Transplantationen mit embryonalen Stammzellen kommt es zu ganz normalen Abstoßreak- tionen. Um dies zu verhindern, befürchte ich den nächsten Schritt der Wissenschaft: das therapeutische Klonen. Auch dies könnte dann medizinisch begründet werden. Bei Im- portfreigabe befürchte ich, dass eher ein geklontes Men- schenkind zur Welt kommt, als dass dem ersten MS-Kran- ken durch embryonale Stammzellen geholfen werden kann. Als wir das erfreulicherweise strenge Embryonen- schutzgesetz verabschiedeten, wurde uns gesagt, das würde dem Forschungsstandort Deutschland schaden. Heute können wir erfreut feststellen, dass wir trotz des strengen Embryonenschutzgesetzes eine Spitzenstellung erreicht haben. Angesichts der unvorhergesehenen Fort- schritte der Forschung mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen und anderen Alternativen ist es sinn- voll, diese Forschung besonders zu fördern. Dies könnte letztendlich zu wirtschaftlichen Standortvorteilen für Deutschland führen. Fünftens. „Wenn wir es nicht machen, machen es die anderen.“ – Natürlich lassen sich Forschungsergebnisse in unserer globalisierten Welt nicht geheim halten. Aber dies ist für mich kein Grund, jegliche Art der Forschung zu akzeptieren. Forschungsergebnisse aus Deutschland mit so genanntem lebensunwerten Leben wurden auch be- kannt, ohne dass die Nachbarstaaten diese grausame Art der „Forschung“ erlaubt bzw. übernommen hätten. Muss es nicht unser oberstes Ziel sein, Forschung, die gegen Menschenwürde verstößt, in der EU und mit allem Nach- druck auch weltweit zu ächten? Nicht wir sollten täglich Wertmaßstäbe aufgeben, nur weil es andere tun, sondern uns dafür einsetzen, dass zumindest Kernwertvorstelllun- gen in Europa und in der Welt akzeptiert werden. Dazu muss dieses Thema aber endlich auf die Tagesordnung der Weltpolitik. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2002 21275 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katherina Reiche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr diskutieren
    wir in Deutschland seit über einem Jahr, ob auch hierzu-
    lande mit embryonalen Stammzellen geforscht werden
    darf, um Erkenntnisse zu gewinnen, die Kranken und Lei-
    denden helfen können. Nun ist es an uns, die Argumente
    heute in eine Entscheidung zu gießen.

    Klar ist, dass wir mit zunehmender Internationalität
    biomedizinischer Forschung und ihren Ergebnissen
    konfrontiert sind. Keine Politik – schon gar nicht die ei-
    nes einzelnen Staates – kann die biotechnologische For-
    schung aufhalten. Politik muss den Rahmen setzen und




    Dr. Maria Böhmer
    21200


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    die Gesellschaft auf die ethischen, sozialen und soziolo-
    gischen Konsequenzen vorbereiten. Sie muss vor allem
    dafür Sorge tragen, dass den Menschen wissenschaftliche
    Erkenntnisse nicht vorenthalten bleiben.

    Der Wille zu heilen entspricht dem humanitären Auf-
    trag, Alten, Schwachen und Kranken zu helfen. Der
    christliche Auftrag, sich die Erde untertan zu machen, er-
    wartet vom Menschen, die ihm gegebene Vernunft und
    das aus ihr resultierende Wissen zur Erkenntnis und Nut-
    zung der Natur einzusetzen.

    Verliert einer unserer 200 Zelltypen seine Funktion,
    führt dies zu gesundheitlichen Ausfallerscheinungen, oft
    sogar zum Tod. Bei vielen schweren Erkrankungen fehlen
    bislang wirksame Therapien.

    Stammzellforschung verfolgt zwei Ziele: die Entwick-
    lung von Zell- und Gewebetransplantaten und die Ent-
    wicklung von Medikamenten. Ethisch unproblematisch
    wäre der Einsatz von adulten, das heißt aus Organen von
    Erwachsenen gewonnener, Stammzellen und von Stamm-
    zellen, die aus dem Nabelschnurblut Neugeborener ge-
    wonnen werden. Der Erforschung dieser beiden Stamm-
    zelltypen ist Vorrang zu geben und diese ist auch
    finanziell zu unterstützen. Allerdings sind die adulten
    Stammzellen auch mit erheblichen Nachteilen behaftet.
    Sie sind bereits stark differenziert und nur bedingt ver-
    mehrbar. Außerdem nimmt die Anzahl der adulten
    Stammzellen leider mit zunehmendem Alter der Patienten
    ab.

    Wir wissen bis heute nicht, warum aus einer bestimm-
    ten Zelle eine Nervenzelle wird. Den Weg der Zelldiffe-
    renzierung und -programmierung will die Wissenschaft
    erforschen. Der amerikanische Forscher Gearhart ent-
    deckte erstmals 1998 embryonale Stammzellen. Diese
    Stammzellen können sich nahezu unbegrenzt vermehren,
    teilen und in sehr viele verschiedene Zelltypen ent-
    wickeln. Embryonale Stammzellen sind der Schlüssel
    zum Verständnis aller anderen Stammzelltypen. Die For-
    schung versichert glaubhaft, dass die Funktionsweise
    adulter Stammzellen nur mithilfe der Grundlagenfor-
    schung an embryonalen Stammzellen festgestellt wer-
    den kann. Mit anderen Worten: Man muss die Pro-
    grammierung einer Zelle kennen, um sie am Ende
    reprogrammieren zu können. Ziel ist es ja, Krankheiten
    mit eigenen Stammzellen des Patienten zu heilen.

    Ein Forscher versucht die Dinge zu begreifen, indem er
    die Wirklichkeit erfasst. Schon Augustinus sagte: „Ich
    forsche, um eine Sache zu wissen, nicht, um sie zu den-
    ken.“ Die Medizin ist nicht von vornherein der Wei-
    terentwicklung des Lebens verpflichtet; sie steht auch im
    Dienste der Heilung von Menschen. Sie berührt neben der
    Forschungsfreiheit auch den Schutz der Gesundheit ande-
    rer Menschen. Die zu importierenden embryonalen
    Stammzelllinien sind pluripotente Stammzellen und
    können sich nicht mehr zu einem Menschen entwickeln.
    Die pluripotente Stammzelle ist somit rechtlich und me-
    dizinisch kein Embryo.

    Gegen die Herstellung von embryonalen Stammzellli-
    nien gibt es ethische und rechtliche Bedenken. Es geht um
    elementare Schutzgüter wie den Würde- und den Lebens-

    schutz. Die Frage, wann das Leben beginnt, ist medi-
    zinisch, rechtlich, philosophisch und theologisch um-
    stritten. Viele Menschen halten den Zeitpunkt der Ver-
    schmelzung von Samen- und Eizelle für den
    überzeugendsten. Gleichwohl gibt es gewichtige Gründe,
    die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter als
    entscheidend anzusehen. Die Mutter gibt dem Embryo die
    Kontinuität einer Entwicklung als Mensch, die Identität
    der in der Eizelle angelegten und mit der Nidation be-
    stätigten Person.


    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)

    Kann Politik den Beginn des Lebens festlegen? Der

    ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Profes-
    sor Paul Kirchhof, führt dazu aus:

    Das Zusammenwirken von Menschenwürdegarantie
    und Lebensschutz fordert einen je nach dem vorge-
    fundenen Leben bemessenen, realitätsgerecht ge-
    stuften Schutz, der schon dem geborenen Menschen
    in anderer Weise zukommt als dem Embryo im Mut-
    terleib, den Embryo vor der Nidation anders erfasst
    als nach der Nidation.

    Unsere Gesellschaft akzeptiert bereits, dass das Lebens-
    recht des Embryos nicht absolut ist. Dies gilt zum
    Beispiel sowohl für die Regelung des Schwangerschafts-
    abbruches als auch für die Anwendung von Nidations-
    hemmern. Auch bei der In-vitro-Fertilisation werden
    Rechtsgüter abgewogen. Man nimmt bei der In-vitro-Fer-
    tilisation in Kauf, dass sich nur ein kleiner Teil der im-
    plantierten Embryonen einnistet, ein Teil verworfen wird
    bzw. nie die Gebärmutter erreicht. Dies wird um des fort-
    pflanzungsmedizinischen Ziels willen billigend in Kauf
    genommen. Die In-vitro-Fertilisation brachte in den
    15 Jahren seit ihrer Zulassung in Deutschland etwa
    70 Embryonen hervor, die aus verschiedenen Gründen
    nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft benötigt
    wurden. Sie sind um ihrer selbst willen erzeugt worden,
    werden jedoch nie die unverzichtbare Lebensbedingung
    Mutter vorfinden.

    In anderen Ländern ist die Forschung an embryonalen
    Stammzellen bereits im Gange. Die dabei gewonnenen
    Erkenntnisse werden künftig in der Medizin zur Anwen-
    dung kommen. Es wird sich dann die Frage stellen, ob wir
    es in Deutschland rechtfertigen können, Patienten diese
    Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, nur weil sie
    mithilfe von in Deutschland nicht zugelassenen Verfahren
    zustande gekommen sind. Können wir es dann trotz ethi-
    scher Bedenken gegen die Nutzung embryonaler Stamm-
    zellen verhindern, dass Patienten in die Länder gehen, wo
    diese Therapien angeboten werden? Dann würden zwar in
    Deutschland keine embryonalen Stammzellen verbraucht,
    aber Stammzellen durch Deutsche im Ausland. Daraus er-
    geben sich für mich eine Reihe von Wertungswider-
    sprüchen.

    Nach Abwägung aller Argumente komme ich zu der
    Überzeugung, dass wir die Forschung an embryonalen
    Stammzellen und die Nutzung der Forschungsergebnisse
    in Deutschland befürworten sollten. Die rechtliche Mög-
    lichkeit zum Import embryonaler Stammzellen besteht
    bereits heute; sie sollte genutzt werden.




    Katherina Reiche

    21201


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Zurzeit ist nicht absehbar, ob die bereits im Ausland
    hergestellten Stammzelllinien, die der deutschen For-
    schung zur Verfügung gestellt werden sollen, den wissen-
    schaftlichen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht
    werden. Um eine erfolgreiche Grundlagenforschung auch
    hierzulande zu gewährleisten, darf daher auf die Mög-
    lichkeit, embryonale Stammzellen auch in Deutschland
    herzustellen, nicht von vornherein verzichtet werden. Die
    Herstellung von Stammzellen kann aber nur an solchen
    Embryonen geschehen, die bei künstlicher Befruchtung
    erzeugt werden und dort nicht zur Anwendung kommen.
    Für diese überzähligen Embryonen, die wir auch in
    Deutschland haben, gibt es derzeit keine überzeugende
    Lösung. Die Gewinnung von eigenen Stammzelllinien ist
    erst recht dann geboten, wenn nach Ausschöpfung aller
    anderen Forschungswege schwerwiegende Argumente
    für die Forschung an embryonalen Stammzellen spre-
    chen.

    Ich möchte mit einem Zitat von Hubert Markl enden,
    der sich fragt, was uns Kant zu seinem kategorischen Im-
    perativ heute sagen würde:

    Vermutlich hätte er uns also gesagt, wenn wir wissen
    wollen, was wir wissen können und wissen müssen,
    sollten wir das tun, was uns auch künftig hoffen lässt.
    Recht hätte er damit gehabt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so wie bei der FDP)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Wolfgang Wodarg.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Wodarg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen! Liebe Kollegen! Menschenwürde kommt
    dem Menschen als solchem zu. Wenn man sie als etwas
    versteht, was ihm von anderen zu- oder abgesprochen
    werden kann, dann hat man sie eigentlich schon aufgege-
    ben. Sie ist nicht damit vereinbar, nach willkürlichen
    Kriterien – wie den aktuellen Fähigkeiten, dem Entwick-
    lungsstand oder dem Umfeld, in dem ein Mensch exis-
    tiert, zum Beispiel im Labor – abgestuft zu werden. Alle
    Menschen in allen Entwicklungsphasen haben Anteil an
    der Menschenwürde.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Walter Hirche [FDP]: Warum gibt es ein Gesetz zum § 218?)


    – Wir müssen über die Frage des § 218 sprechen und das
    werden wir auch tun. Aber das überlasse ich den Frauen
    in unserer Gruppe. Sie werden Ihnen eine sehr genaue
    Antwort geben. Ich maße mir nicht an, dieses Thema jetzt
    in meiner Redezeit zu bearbeiten.

    Wir dürfen nicht zulassen, dass irgendjemand festlegen
    will, welche Kriterien erfüllt sein müssen, welche Eigen-
    schaften vorliegen müssen, welche Fähigkeiten da sein
    müssen, bevor einem Menschen Menschenwürde zuge-
    sprochen wird. Menschenwürde ist auch nichts, was man
    unter dem Mikroskop finden könnte. Deshalb gibt es für
    Wissenschaftler auch keine besondere Zuständigkeit bei
    der Definition dessen, was Menschenwürde ausmacht.

    Der Mensch soll für den Menschen unverfügbar sein.
    Deshalb darf man auch niemandem das Recht einräumen,
    zu definieren, in welcher Phase seiner Existenz oder auf-
    grund welcher Kriterien ein Mensch als Mensch gelten
    darf.

    Auch das Ausland kann hier nicht maßgebend für un-
    sere Gesetzgebung sein. In anderen Ländern wird von
    Forschern und Ärzten sehr viel nicht Hinnehmbares mit
    Menschen angestellt. Es ist richtig, dass wir – das gilt für
    die Vergangenheit und für die Zukunft – die Augen vor
    den Erkenntnissen, die dort gewonnen werden, nicht zu-
    machen dürfen. Aber es gibt hier sehr wohl eine ab-
    gestufte Wertung und eine abgestufte Verantwortung, um
    die wir streiten müssen. Im Ausland werden riskante Ver-
    suche an Menschen unternommen, die selbst oft gar nichts
    davon wissen und die erst recht nicht zustimmen konnten.
    Es werden Sterbenden, ja sogar Hingerichteten und Getö-
    teten ohne deren Zustimmung Organe entnommen und für
    die Transplantation oder die Forschung angeboten und es
    geschehen viele Dinge mehr, die hier in Deutschland un-
    ter strenge Strafe gestellt sind.

    Von den Befürwortern des Importes ist zu hören, dass
    man den Import verfassungsrechtlich nicht verhindern
    könne, weil mit embryonalen Stammzellen kein Rechts-
    gut von Verfassungsrang betroffen sei. Das haben wir
    auch gerade wieder gehört. Ein Kompromiss sei deshalb
    möglich.

    Unserer Meinung nach ist das abwegig. Ein bekannter
    Verfassungsrechtler hat gerade letzten Montag in der
    „FAZ“ darauf hingewiesen. Er schreibt:

    Im Übrigen kennt die deutsche Rechtsordnung
    durchaus Regelungen, die über das innerstaatliche
    Verbot hinaus auch den „Rechtswidrigkeitsimport“
    untersagen, wenn es um fundamentale Positionen
    wie Würde und Leben geht.

    Er zitiert § 12 Abs. 1 Satz 4 des Transplantationsgesetzes,
    in dem es heißt, dass im Ausland gewonnene Organe nur
    dann nach Deutschland vermittelt werden dürfen, wenn
    die Organentnahme „mit wesentlichen Grundsätzen des
    deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten,“
    nicht offensichtlich unvereinbar ist. Der Deutsche Bun-
    destag hat damit entschieden, dass die Ethik des Heilens
    an dieser Stelle ihre Grenze findet.

    Er sagt dann weiter:
    Das Herz eines hingerichteten Strafgefangenen oder
    eines so genannten „non heart beating donors“

    – wie es in den Vereinigten Staaten heißt –
    ist danach ebenso tabu wie die für 10 000 Dollar
    erworbene Niere eines Slumbewohners aus Kalkutta,
    selbst wenn dieser Verzicht den sicheren Tod eines
    ganz konkreten, schwer leidenden Patienten in
    Deutschland zur Folge hat. Was sollte den Gesetzge-
    ber also hindern, Ähnliches für den Import von
    embryonalen Stammzellen für Deutschland zu nor-
    mieren?

    (Beifall der Abg. Monika Knoche [BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN])





    Katherina Reiche
    21202


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Das Verfassungsrecht steht dem ebenso wenig entge-
    gen wie das europäische Gemeinschaftsrecht.

    Ich denke, die Tötung von Embryonen zur Gewinnung
    von Stammzellen kann durchaus als die früheste Form der
    Tötung eines Menschen zur Gewinnung von Organen
    empfunden werden, sollen doch aus dem Embryo ein
    Mensch und aus den Stammzellen seine Organe wachsen.

    In einer Frage wie dieser brauchen wir deshalb nicht
    nur eine juristisch saubere Lösung, sondern die Lösung,
    die unserem Menschenbild und unserem moralisch-ethi-
    schen Empfinden gerecht wird. Wenn wir es verbieten, in
    Deutschland Embryonen zur Erzeugung von Stammzel-
    len zu vernichten, es aber gleichzeitig erlauben, solche
    embryonalen Stammzellen aus dem Ausland zu importie-
    ren, widerspricht das ohne Zweifel dem moralischen
    Empfinden vieler Menschen in unserem Lande.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)


    Wenn wir keine verbrauchende Embryonenforschung
    wollen, dann sollte es ethisch unerheblich sein, ob sie hier
    oder im Ausland geschieht.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem. Wenn wir erst ein-
    mal einen Katalog definiert haben, welche Bedingungen
    an die Gewinnung von embryonalen Stammzellen zu stel-
    len sind: Welches Argument hätten wir dann eigentlich
    noch gegen die Embryonenvernichtung im eigenen Land,
    wenn diese denselben Bedingungen genügen würde?

    Noch einige Worte zur Signalwirkung der deutschen
    Entscheidung. Auch in den europäischen Ländern, in de-
    nen die Tötung von Embryonen zu Forschungs- oder The-
    rapiezwecken erlaubt ist – oder wie in Frankreich gerade
    erlaubt werden soll –, fühlen sich viele Menschen von ei-
    ner solchen Politik nicht repräsentiert. Die deutsche Hal-
    tung zum Embryonenschutz ist für viele dort ein Refe-
    renzpunkt, auf den sie sich beziehen konnten. Wenn wir
    diese Haltung nun aufweichen würden, hätte das eine sehr
    negative Signalwirkung. Wir haben auch hier eine euro-
    päische Verantwortung.

    Würden wir heute einem begrenzten Import zustim-
    men, dann würden uns sogar die Befürworter der ver-
    brauchenden Embryonenforschung in ganz Europa als
    heuchlerisch bezeichnen können – nach dem Motto: Die
    Deutschen wollen sich zu Hause die Hände nicht schmut-
    zig machen, wollen aber gleichzeitig von im Ausland
    getöteten Embryonen profitieren. Solche Äußerungen
    gibt es bereits aus dem Umfeld der Europäischen Kom-
    mission und dem Europäischen Parlament. Eine klare, der
    bisherigen deutschen Haltung entsprechende Entschei-
    dung gegen den Import wäre ein wichtiges und positives
    Signal für das ganze Europa.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


    Wir alle waren einmal ein Embryo. Das Leben jedes
    Einzelnen von uns hat so angefangen. Wir müssen uns
    auch immer wieder fragen, was es für unser eigenes
    Selbstverständnis als Gattung und für unser Men-

    schenbild bedeutet, wenn wir das früheste Stadium unse-
    res Lebens als instrumentalisierbares, verfügbares Mate-
    rial behandeln würden. Produkte, für deren Entwicklung
    Embryonen getötet werden mussten, werden immer mit
    diesem Makel behaftet sein.

    Ich wünsche mir, dass medizinischer Fortschritt made
    in Germany das Label der ethischen Unbedenklichkeit
    mit Recht erhalten kann. Menschliche Embryonen und
    auch ihre Teile sind keine Ware, die man kaufen und
    verkaufen, importieren und exportieren darf. Die Mehr-
    heit dieses Hauses ist hoffentlich mit mir der Meinung,
    dass sie auch niemals Ware werden dürfen.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der PDS)