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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Errich- tung der Kulturstiftung des Bundes . . . 20859 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20859 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . 20860 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20860 B Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . 20861 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20861 B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 20861 D Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20861 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . 20862 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20862 B Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20863 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20863 B Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 20863 D Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20864 A Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20864 B Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 20864 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/8016, 14/8023) . . . . . . . 20864 C Bewertung der Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman zu den Sudetendeutschen DringlAnfr 1 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 20864 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 20865 A ZusFr Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 20865 D ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . 20866 B ZusFr Erika Steinbach CDU/CSU . . . . . . . . . . 20866 C ZusFr Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 20866 D ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 20867 A ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20867 B Auswirkungen der Äußerungen des tschechi- schen Ministerpräsidenten Milos Zeman zu den Sudetendeutschen auf die bisher erzielten Ansätze zur Verständigung DringlAnfr 2 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 20867 C ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 20867 D ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20868 A ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . 20868 C ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 20868 D Verhandlungen zur Gründung der IT-Akade- mie in Bonn MdlAnfr 3 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20869 B ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . 20869 C Plenarprotokoll 14/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 I n h a l t : Verhandlungen zur Gründung der IT-Akade- mie in Bonn MdlAnfr 4 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20870 A ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . 20870 B Kosten und Dauer der Informationskampagne „Familie – Deutschland“ MdlAnfr 6 Ina Lenke FDP Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK . . . . . . . 20870 D ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20871 A Informationskampagne „Familie – Deutschland“ MdlAnfr 7 Ina Lenke FDP Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK . . . . . . . 20871 B ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20871 C ZusFr Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . 20872 A ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . 20872 B ZusFr Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . 20872 C ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 20872 D Gespräch mit Israel über die Zerstörung von mit deutscher und europäischer Unterstützung durchgeführten Infrastrukturprojekten im Ga- zastreifen MdlAnfr 8 Ulrich Irmer FDP Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 20873 A ZusFr Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 20873 C ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20874 A Abzug der afghanischen Truppen aus Kabul bzw. Austausch durch die UN-Sicherheits- truppe ISAF MdlAnfr 9 Heidi Lippmann PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 20874 B ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20874 C ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 20875 A Sanierung der Laborabteilung II (Veterinär- medizin) des Zentralen Institutes des Sanitäts- dienstes der Bundeswehr in Kronshagen MdlAnfr 11 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20875 C ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . 20875 C Bauleiterzustand der „Sanitärdienststellen Bundeswehr Kronshagen“ MdlAnfr 12 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20876 A ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . 20876 A Verlagerung eines Bundeswehrgeschwaders aus Penzing oder einem anderen Fliegerhorst nach Fürstenfeldbruck MdlAnfr 13 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20876 C ZusFr Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . 20876 C Sicherstellung der Finanzierung zur Beschaf- fung des militärischen Transportflugzeugs A400M MdlAnfr 14 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20876 D ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 20876 D ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . 20877 C ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20878 A ZusFr Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 20878 B ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 20878 D ZusFr Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . 20879 B ZusFr Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . 20879 D ZusFr Joachim Hörster CDU/CSU . . . . . . . . . 20880 B ZusFr Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . . 20880 C ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20881 A ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 20881 A Zahl der Anträge von Unteroffizieren auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten und Zahl der widerruflichen Verpflichtungserklärungen von Offiziersan- wärtern seit 1998 MdlAnfr 15 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20881 B ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 20881 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002II Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung des bei Radar- anlagen tätigen Personals MdlAnfr 16 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20882 B ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . 20882 B ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20883 B ZusFr Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 20883 C ZusFr Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . 20883 D Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung des bei Radar- anlagen tätigen Personals MdlAnfr 17 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20884 C ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . 20884 C Gefahren durch ABC-Waffen im Einsatzraum der Bundeswehr in Afghanistan MdlAnfr 18 Heidi Lippmann PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20885 A ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20885 B Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Kuwait MdlAnfr 19 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20885 C ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 20885 D ZusFr Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . 20886 C ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . 20886 D Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Kuwait MdlAnfr 20 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20887 B ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 20887 B Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman zu den Sudetendeutschen . . . 20887 D Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 20887 D Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 20888 D Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20889 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20890 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20891 D Petra Ernstberger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20892 D Erika Steinbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 20893 D Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20895 A Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 20896 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . 20897 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 20899 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 20899 D Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20901 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20901 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20903 A Anlage 2 Klärung der Frage der arbeitsrechtlichen Ein- stufung von mitarbeitenden Ehefrauen in Handwerksbetrieben MdlAnfr 1, 2 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20903 D Anlage 3 Regelung der Schadensfälle bei den Radar- opfern der Bundeswehr und der NVA MdlAnfr 10 Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20904 C Anlage 4 Umplanung des Standortes Rotenburg im Hin- blick auf den Einzug der Division Luftbeweg- liche Operationen MdlAnfr 21, 22 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20905 A Anlage 5 Nutzung der nach der Bundeswehrreform zur Auflösung vorgesehenen Standorte MdlAnfr 23, 24 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 20905 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 III Anlage 6 Beginn des Erwerbs des Führerscheins mit 16 1/2 Jahren MdlAnfr 25 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20906 A Anlage 7 Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMVBW, Hilsberg, über das Vorliegen der Unterlagen für den Ausbau und den Lärm- schutz an der A 9 (Anschlussstelle München- Frankfurter Ring und Autobahnkreuz Mün- chen-Nord) MdlAnfr 26, 27 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20906 B Anlage 8 Fertigstellung der A 37 sowie der B 173 und der B 303 für den Bereich Coburg/Kronach; Finanzierung der ICE-Strecke Nürnberg–Berlin MdlAnfr 28, 29 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20906 D Anlage 9 Unterschiedliche Behandlung bei der organisa- torischen und finanziellen Abwicklung des Grenzübertritts für Züge der DB Cargo und von privaten Eisenbahnunternehmen durch die Schweizer Zollbehörden MdlAnfr 30 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20907 B Anlage 10 Anerkennung einer Ausgleichspflicht des Bun- des für die künftige Finanzierung von Nahver- kehrsleistungen als Ersatz für die entfallenen Interregio-Fernverkehrsverbindungen im Ge- setzentwurf zur Änderung des Regionalisie- rungsgesetzes (RegG) MdlAnfr 31, 32 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20907 C Anlage 11 Art der ausschließlich von der Deutschen Post erbrachten Dienstleistungen, umsatzsteuerli- che Auswirkungen; Umsatzsteuerpflicht bei Briefsendungen unter 200 Gramm MdlAnfr 33, 34 Klaus-PeterWillsch CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20908 A Anlage 12 Umsatzsteuerpflicht bei Briefsendungen über 200 Gramm MdlAnfr 35 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20908 B Anlage 13 Begriff des Steuergeheimnisses MdlAnfr 36, 37 Heinz Seiffert CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20908 C Anlage 14 Umfang der EU-Fördermittel für die deutschen Regionen an der Grenze zu den östlichen Bei- trittsländern; eventuelle neue Programme MdlAnfr 38, 39 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 20909 A Anlage 15 Verloren gegangene Postsendungen bei der Deutschen Post AG in den Jahren 1998 bis 2001 MdlAnfr 40 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 20909 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 20901 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 20903 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 23.01.2002 Behrendt, Wolfgang SPD 23.01.2002* Bierwirth, Petra SPD 23.01.2002 Bindig, Rudolf SPD 23.01.2002* Brandt-Elsweier, Anni SPD 23.01.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 23.01.2002* Klaus Büttner (Ingolstadt), SPD 23.01.2002 Hans Caspers-Merk, Marion SPD 23.01.2002 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 23.01.2002 DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 23.01.2002 Peter Fuchs (Köln), Anke SPD 23.01.2002 Gradistanac, Renate SPD 23.01.2002 Günther (Duisburg), CDU/CSU 23.01.2002* Horst Haack (Extertal), SPD 23.01.2002 Karl-Hermann Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 23.01.2002 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 23.01.2002 Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 23.01.2002* Imhof, Barbara SPD 23.01.2002 Jäger, Renate SPD 23.01.2002* Jünger, Sabine PDS 23.01.2002 Klappert, Marianne SPD 23.01.2002 Dr. Küster, Uwe SPD 23.01.2002 Leidinger, Robert SPD 23.01.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 23.01.2002* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 23.01.2002* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa fraktionslos 23.01.2002* Dr. Lucyga, Christine SPD 23.01.2002* Michels, Meinolf CDU/CSU 23.01.2002* Neumann (Gotha), SPD 23.01.2002* Gerhard Onur, Leyla SPD 23.01.2002* Palis, Kurt SPD 23.01.2002* Roos, Gudrun SPD 23.01.2002 Schloten, Dieter SPD 23.01.2002* von Schmude, Michael CDU/CSU 23.01.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 23.01.2002 Schultz (Everswinkel), SPD 23.01.2002 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 23.01.2002 Christian Seehofer, Horst CDU/CSU 23.01.2002 Simm, Erika SPD 23.01.2002 Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 23.01.2002 DIE GRÜNEN Strebl, Matthäus CDU/CSU 23.01.2002 Welt, Jochen SPD 23.01.2002 Dr. Wieczorek, SPD 23.01.2002 Norbert Wieczorek-Zeul, SPD 23.01.2002 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 23.01.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/8016, Fragen 1 und 2): Treffen Informationen zu, dass die Einstufung von mitarbei- tenden Ehefrauen in Handwerksbetrieben als „Mitunternehmerin- nen“ durch die Arbeitsämter im Falle des Konkurses dieser Be- triebe häufig nicht aufgehoben und deshalb auch nicht gezahlt wird (vergleiche handwerk magazin 1/2002), und treffen weiter- hin Informationen zu, wonach dies auch darauf zurückzuführen ist, dass sich zwei zuständige Abteilungen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nicht auf eine sachgerechte Lösung dieses Problems einigen können? entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Was unternimmt die Bundesregierung, um Unklarheiten in dieser Frage im Sozialgesetzbuch durch eine Gesetzesänderung oder durch Ausführungsbestimmungen zu beseitigen, da diese Frauen als Angestellte Arbeitslosen- und Rentenversicherungs- beiträge bezahlen und die Krankenkassen diese als abhängig Be- schäftigte eingestuft haben? Zu Frage 1: Über Ansprüche auf Leistungen nach dem Recht der Ar- beitsförderung entscheidet die Arbeitsverwaltung in eige- ner Zuständigkeit. Für Personen, die zuletzt im Betrieb ihres Ehegatten mitgearbeitet haben, gelten dabei die glei- chen Regelungen und Voraussetzungen wie für alle übrigen Beschäftigten. Danach setzt ein Anspruch auf Entgelt- ersatzleistungen im Fall der Arbeitslosigkeit bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe unter anderem voraus, dass der Be- treffende als Arbeitnehmer versicherungspflichtig war. Über die Versicherungspflicht in den Zweigen der So- zialversicherung entscheiden die Sozialversicherungsträ- ger in eigener Rechtsanwendung und Rechtsauslegung und sind dabei an Entscheidungen des Bundesministe- riums für Arbeit und Sozialordnung oder anderer Stellen nicht gebunden. Um eine einheitliche versicherungsrecht- liche Beurteilung der hier angesprochenen Sachverhalte zu gewährleisten, haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger in einer gemeinsamen Verlautbarung vom 30. Mai 2000 auf einheitliche Krite- rien zur Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft der Be- troffenen verständigt. Sie haben hierzu auch einen ent- sprechenden Fragebogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Angehörigen ent- wickelt. Die getroffenen Regelungen sind sachgerecht und stehen im Einklang mit der Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Von divergierenden Rechtsauffassungen verschiedener Abtei- lungen des Ministeriums als Ursache für eine nicht ein- heitliche Entscheidung der Sozialversicherungsträger kann deshalb keine Rede sein. Zu Frage 2: Die gemeinsamen Regelungen der Spitzenorganisa- tionen der Sozialversicherungsträger, insbesondere der einheitliche Fragebogen, sollen gerade Unklarheiten zur Versicherungspflicht und divergierende Entscheidungen einzelner Träger vermeiden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Einzugsstellen bei Anmeldung zur Sozialversi- cherung oder bei der Betriebsprüfung erkennen können, dass es sich um eine Beschäftigung von Angehörigen han- delt. In einem Massenverfahren, wie der Meldung zur So- zialversicherung, ist dies aber nur möglich, wenn der Arbeitgeber auf einen solchen Sachverhalt hinweist, da- mit eine entsprechende versicherungsrechtliche Prüfung erfolgen kann. Um – über die vorstehenden Regelungen hinaus – den Ehegattenbeschäftigten eine weitestgehende Rechtssicherheit zur Versicherungspflicht, vor allem aber zum Anspruch auf Leistungen im Fall der späteren Ar- beitslosigkeit zu geben, hat bereits die frühere Regie- rungskoalition in § 336 des Dritten Buches Sozialgesetz- buch eine Regelung getroffen: Danach haben die Betroffenen die Möglichkeit, auf Antrag bei der zuständi- gen Einzugsstelle eine Erklärung des Arbeitsamtes darüber zu erlangen, ob dieses der festgestellten Versicherungs- pflicht zustimmt. Bei einer Zustimmung ist das Arbeitsamt fünf Jahre lang auch leistungsrechtlich an diese Entschei- dung gebunden. Nach Ablauf der Frist kann die Erklärung jeweils für weitere fünf Jahr beantragt werden. Es mangelt deshalb nicht an klaren Regelungen, sondern offenbar an einer sachgerechten Information der Betroffe- nen. Wenn Informationsdefizite vorliegen, sollten diese so schnell wie möglich beseitigt werden, damit die Betroffe- nen von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen könnten. Nach meiner Kenntnis sind die Handwerkerver- bände hierzu bereits im intensiven Gespräch mit der Bun- desanstalt für Arbeit. Im Übrigen sind der Bundesanstalt für Arbeit auf Nachfrage keine konkreten Leistungsfälle der von Ihnen angesprochenen Art bekannt. Sofern Sie mir nähere Einzelheiten und Daten mitteilen, bin ich natürlich gerne bereit, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu bitten, den Einzelfällen nachzugehen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg) (FDP) (Drucksache 14/8016, Frage 10): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den klaren Ankündi- gungen des Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, eine großzügige Regelung der Schadensfälle bei den Radaropfern der Bun- deswehr und der Nationalen Volksarmee vorzunehmen und hierbei ins- besondere entsprechend meiner wiederholten Bitte von einer Umkeh- rung der Beweislast zugunsten der Antragsteller auszugehen? Die Bundesregierung prüft bereits entsprechend der Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Fälle von Soldaten und zivilen Mitarbeitern von Radareinrichtun- gen, die Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend machen. Sie ist dabei an bestehende Gesetze gebunden und hat des- halb im Einzelfall zu prüfen, ob ein Zusammenhang zwi- schen der Tätigkeit und der Erkrankung besteht. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung werden die Antragsteller befragt, die Personalunterlagen hinsicht- lich der Verwendungen gesichtet und private bzw. dienst- liche Krankenunterlagen eingeholt. Dies erfolgt in für Radarangelegenheiten speziell eingerichteten Arbeits- gruppen. Parallel dazu ermittel die von Bundesminister Scharping eingesetzte Arbeitsgruppe „Aufklärung der Arbeitsplatzverhältnisse Radar“ durch technische Exper- ten unter Einbindung des TÜV, der zuständigen Berufs- genossenschaft und des Bundes zur Unterstützung Ra- dargeschädigter die tatsächlichen Arbeitsbedingungen an Radargeräten der Bundeswehr und NVA. Die für die Prüfung der Arbeitsplatzverhältnisse zuständige Arbeits- gruppe legt bezogen auf die Tätigkeit und das Radargerät zugunsten der jeweiligen Antragsteller Extremwerte zu- grunde: Von den Messergebnissen und dokumentierten Werten werden nicht die Durchschnittswerte, sondern die plausi- blen Extremwerte als permanente Exposition angenom- men. Nicht die für die Tätigkeit durchschnittlichen Ab- ständige zum Störstrahler, sondern die nach den Angaben der Betroffenen größte Nähe als ständige Arbeitsdistanz werden der Bemessung zugrunde gelegt. Die Anzahl von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 200220904 (C) (D) (A) (B) Jahresarbeitsstunden bei Expositionen und in äußerster Nähe zum Störstrahler wird berücksichtigt, die den höchs- ten Angaben der Betroffenen entsprechen. Diese Maximalwerte werden bei der Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen individuellen Körperdosis zugrunde gelegt, die Grundlage der versorgungsmedizini- schen Begutachtung ist. In den Verfahren muss somit die Beweislast nicht mehr thematisiert werden. Die Ein- führung einer Beweislastumkehr wäre nur durch ein Son- dergesetz möglich. Dies ist jedoch mit dem Gleichheits- grundsatz unvereinbar. Ein Verzicht auf den generellen und individuellen Kausalnachweis zöge vergleichbare Forderungen anderer Personengruppen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts nach sich. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 21 und 22): Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung bisher bereitge- stellt bzw. vor dem Hintergrund des Ressortkonzeptes des Bundes- ministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, die Division Luftbe- wegliche Operationen von Veitshöchheim nach Rotenburg zu verlegen, „sobald dort die erforderliche Infrastruktur geschaffen worden ist“, konkret in die Haushalts- und Finanzplanung des Bun- des eingestellt, um die notwendigen Planungs- und Baumaßnahmen rechtzeitig zum Abzug des bisherigen Panzergrenadierbataillons 52 fertig gestellt zu haben und auf diese Weise den nahtlosen Übergang der Standortnutzung ohne Leerstandszeiten zu garantieren? An welche Planungsstellen bzw. Planungsbüros hat die Bun- desregierung bisher Aufträge zur vollständigen Umplanung des Standortes Rotenburg des bisherigen Panzergrenadierbataillon 52 im Hinblick auf den Einzug der Division Luftbewegliche Operatio- nen Ende 2004 vergeben, und zu welchen Zeitpunkten werden die einzelnen Aufträge soweit abgeschlossen sein, dass die jeweiligen Baumaßnahmen ausgeschrieben bzw. vergeben werden können? Zu Frage 21: Bisher wurden noch keine Haushaltsmittel für die Sta- tionierung Kommando Division Luftbewegliche Opera- tionen in Rotenburg a. d. Fulda bereitgestellt. Das Kom- mando der Division Luftbewegliche Operationen wird ab 1. Juli 2002 in Veitshöchheim aufgestellt. Die Durch- führungsplanung für die Herrichtung der Infrastruktur zur Aufnahme des Kommandos Division Luftbewegliche Operationen in Rotenburg sieht einen Baubeginn im Jahre 2004 vor, wenn das Panzergrenadierbataillon 52 in Ro- tenburg an der Fulda aufgelöst wird. Zu Frage 22: Erste Untersuchungen zur Unterbringung des Komman- dos Division Luftbewegliche Operationen wurden im Jahr 2001 durch das Heeresführungskommando und den Infra- strukturstab Süd durchgeführt. Mit Schreiben vom 20. De- zember 2001 hat die Wehrbereichsverwaltung IV in Wies- baden die Oberfinanzdirektion Frankfurt gebeten, eine Untersuchung über Art und Umfang der zur Realisierung erforderlichen Baumaßnahmen und eine Kostenschätzung für das Vorhaben zu veranlassen. Mitte 2002 soll die Ent- scheidungsunterlage für den Bau fertig gestellt sein, Ende 2002 soll das Planungsersuchen an die Oberfinanzdirektion Frankfurt erfolgen. Mit den Ausschreibungen soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 begonnen werden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8016, Fragen 23 und 24): Hat die Bundesregierung ein Konzept entwickelt, ob die zur Auflösung nach der jüngsten Bundeswehrreform vorgesehenen Standorte einer vorgeschriebenen neuen Nutzung zugeführt wer- den oder ob sie der freien Verfügung der Meistbieter überlassen bleiben? Ab welchem Zeitpunkt können bei völlig aufzulösenden Stand- orten öffentliche oder private Grundstücksinteressenten sinnvol- lerweise mit ernsthaften Nutzungsplanungen beginnen? Zu Frage 23: Die Bundesregierung wird die Liegenschaften in den aufzugebenden Standorten so schnell wie möglich einer neuen Nutzung zuführen. Das seit vielen Jahren bewährte Konversionsverfahren beginnt mit der Prüfung, ob für die aufzugebende Liegenschaft eine Bedarfsanmeldung einer anderen Bundeswehrverwaltung vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird geprüft, ob Rückübertragungsansprüche der vorherigen Grundstückseigentümer bestehen, z. B. wenn die Grundstücke oder Teile ursprünglich davon für Zwecke der Landesverteidigung enteignet wurden. Liegt das Grundstück im Bereich der neuen Länder, sind ver- mögensrechtliche Ansprüche oder Restitutionsansprüche Dritter zu prüfen. Bestehen weder anderweitiger Bundes- bedarf noch die zuvor genannten Ansprüche, kann die Verwertung der Liegenschaft beginnen. Dabei können eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Kom- mune zur unmittelbaren Durchführung der ihnen oblie- genden Aufgaben vorrangig berücksichtigt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Kommune und ge- gebenenfalls unter Einbeziehung eines Investors werden baurechtlich zulässige Nutzungsalternativen gesucht. Der Bund leistet hierbei Unterstützung, im Bedarfsfall auch durch die Finanzierung von Machbarkeitsstudien zur Un- tersuchung künftiger Nutzungsmöglichkeiten. Mit diesen Überlegungen wird in der Regel bereits vor tatsächlicher Freigabe der Liegenschaft begonnen, um eine zügige An- schlussnutzung auch im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu erreichen. Wenn Einverneh- men mit der Kommune über die künftige Nutzung erzielt ist, wird die Liegenschaft auf dem freien Grundstücks- markt – in der Regel durch öffentliche Ausschreibung – zum Verkauf angeboten. Der Erwerber hat sich nach der von der Kommune als Planungsträgerin vorgegebenen Nutzungsmöglichkeit zu richten. Zu Frage 24: Mit dem Ressortkonzept Stationierung vom 16. Fe- bruar 2001 hat das Bundesministerium der Verteidigung umfassend über die geplanten Standortschließungen in- formiert. Auf dieser Grundlage wurden vor rund einem Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 20905 (C) (D) (A) (B) halben Jahr die zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften in Listenform den Landesregierungen bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Freigabelisten durch das Bundesministerium der Verteidigung im Sommer des letzten Jahres diente auch dazu, die Kommunen frühzei- tig zu entsprechenden Planungen zu veranlassen. Für eine erfolgreiche Verwertung ist es wichtig, dass so schnell wie möglich Klarheit über die künftig zulässige Nutzung be- steht. Sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Faktor für die Ermittlung des Verkaufspreises. Mit ihrer Informations- politik schafft die Bundesregierung gute Voraussetzungen dafür, dass die Landesregierung, die Kommunen und auch private Kaufinteressenten schon jetzt mit Nutzungsüber- legungen beginnen können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/8016, Frage 25): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von einigen Bun- desländern, dass es richtig und der Verbesserung der Verkehrssi- cherheit angemessen ist, wenn in Zukunft auch Jugendliche mit 161/2 Jahren mit dem Erwerb des Führerscheins beginnen können,um sich somit mit 17 Jahren in Begleitung Erwachsener als Auto- fahrer am Straßenverkehr beteiligen zu können, zumal Verkehrs- experten vor einem solchen Versuch dringend warnen, weil weder eine wirkliche Kontrolle beim begleitenden Fahrer möglich, noch die Verantwortung der Beifahrer bei einem Unfall geklärt sei, und welche Gründe hat die Bundesregierung für diese Haltung? Die fachlichen Grundlagen für eine abschließende Be- urteilung des von einigen Ländern vorgeschlagenen Mo- dellversuches, in Anlehnung an ähnliche Modelle im Aus- land, liegen zurzeit noch nicht vor. Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die in- ternationalen Erfahrungen mit den verschiedenen Ansät- zen und Modellen zur Absenkung des Unfallrisikos jun- ger Fahranfänger auszuwerten. Erst auf der Basis dieser Auswertung können Vorschläge für entsprechende Mo- dellversuche entwickelt werden. Um das Unfallrisiko jun- ger Fahranfänger zu reduzieren, ist es wichtig, dass bei den Fahranfängern eine verantwortungsbewusstere Ein- stellung im Straßenverkehr erreicht wird. Deshalb ist vor- gesehen, den Ländern durch eine Verordnung des Bun- desministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Durchführung von Modellversuchen zur Erprobung einer freiwilligen zweiten Ausbildungsphase zu ermögli- chen. Als Anreiz für eine freiwillige Teilnahme soll die Verkürzung der Probezeit auf ein Jahr nach erfolgreichen Abschluss dieser zweiten Ausbildungsphase dienen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 26 und 27): Was hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Stephan Hilsberg, veranlasst, auf meine Frage 22 in der Fragestunde am 12. Dezem- ber 2001 (Plenarprotokoll 14/207, S. 20483 B), ob die Planungs- unterlagen der Bayerischen Staatsregierung für den Ausbau und den Lärmschutz an der Bundesautobahn A9 zwischen der An- schlussstelle München-Frankfurter Ring und dem Autobahnkreuz München-Nord in seinem Hause vorliegen würden, im Plenum des Deutschen Bundestages den Abgeordneten zu antworten, dass die Unterlagen in der Tat noch nicht vorlägen, obwohl das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) dem entsprechenden in Rede stehenden Vorentwurf der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Datum vom 17. Dezember 2001 grundsätzlich zuge- stimmt hat und somit die Planungsunterlagen zum Zeitpunkt der Fragestunde am 12. Dezember 2001 entgegen den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs, Stephan Hilsberg, dem BMVBW bekannt gewesen sein müssten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ver- kehr, Bau- und Wohnungswesen, Stephan Hilsberg, in der Frage- stunde am 12. Dezember 2001 insoweit eine unrichtige Aussage gemacht hat? Zu Frage 26: In meiner Antwort auf die am 12. Dezember 2001 ge- stellte Frage nach dem Vorliegen der Projektunterlagen genannten Bezugsschreiben vom 26. November 2001 sind die im Zusammenhang mit dem Neubau des Stadions in Fröttmaning erforderlichen neu- und auszubauenden Anschlüsse an den Nordring (A 99) und an die Stadtein- fahrt München (A 9) sowie der sechsstreifige Ausbau die- ser Stadteinfahrt angesprochen. Tatsächlich lagen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) zum Zeitpunkt der Fragestunde am 12. Dezember 2001 Projektunterlagen für den sechsstreifigen Ausbau der Stadteinfahrt München zwischen dem Kreuz München-Nord und dem Anschluss Frankfurter Ring vor, nicht jedoch die für den Neubau des Anschlusses an den Nordring und auch nicht die für den Umbau der innerhalb des sechsstreifig auszubauenden Abschnittes der A 9 gelegenen Anschlussstelle Fröttma- ning. In meiner Antwort habe ich diese Differenzierung nicht vorgenommen. Zu Frage 27: Die Bundesregierung bedauert die möglicherweise missverständliche Antwort vom 12. Dezember 2001 und begrüßt die Möglichkeit zur Klarstellung des Sachverhal- tes im Deutschen Bundestag. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 28 und 29): Wann werden die Bundesautobahn A73, die Bundesstraßen B173 und B 303 für den Bereich Coburg-Kronach fertig gestellt, und warum ist die Fertigstellung bisher noch nicht erfolgt? Wann wird eine Finanzierungsentscheidung zur ICE-Strecke Nürnberg–Berlin gefällt werden? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 200220906 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 28: Die einzelnen Abschnitte der angesprochenen vor- dringlichen Gesamtprojekte mit einem Kostenvolumen von rund 450 Millionen Euro weisen entsprechend ihrer Zugehörigkeit zum Ende 2000 abgelaufenen Fünfjahres- plan bzw. zu den neu beschlossenen Programmen unter- schiedliche Planungs- und Baustände auf. Zu Frage 29: Die Bundesregierung hält unverändert an der vollständi- gen Realisierung der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ (VDE) Nr. 8, ICE-Strecke Nürnberg–Berlin, fest. Zur Si- cherung des Baurechts, das bereits für die Mehrzahl der Ab- schnitte verlängert wurde, wird rechtzeitig vor Ablauf des Baurechts in einzelnen Abschnitten mit dem Bau begon- nen. Weiterhin werden bei Zusammenhangsmaßnahmen mit Dritten, so unter anderem mit den Bundesautobahnen (BAB) A38 und A73, nach erfolgter Antragstellung die Fi- nanzierungsanteile der Deutschen Bahn AG bereitgestellt. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung bei- der Projekte kann derzeit nicht beantwortet werden. Der Weiterbau des VDE Nr. 8.1 und Nr. 8.2, Nürnberg–Erfurt und Erfurt–Leipzig/Halle, hängt auch von den dem Bund zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für die Verkehrs- infrastruktur ab. Das durch die Entscheidungen der jetzi- gen Bundesregierung erreichte hohe Investitionsniveau wird gehalten werden können, wenn der Bund zusätzliche Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur erzielt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Frage 30): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es beim grenzüberschreitenden Bahngüterverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterschiedliche Behandlungsformen bei der or- ganisatorischen und finanziellen Abwicklung des Grenzübertritts für Züge der DB Cargo einerseits und von privaten Eisenbahnun- ternehmen andererseits durch die Schweizer Zollbehörden gibt, und wenn ja, wie bewertet sie diesen Vorgang? Es ist richtig, dass unterschiedliche zollrechtliche Ver- sandverfahren angewendet werden, wenn Waren im grenzüberschreitenden Schienenverkehr durch eine „Alt- bahn“ (zum Beispiel Schweizer SBB oder Deutsche Bahn) oder ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen befördert werden. Dies gilt nicht nur für die Schweiz, son- dern auch für die anderen EFTA-Länder und die so ge- nannten Visegradländer (Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn). Bahnen, die im Internationalen Eisenbahnverband (UIC) eine zentrale Abrechnung und einen Haftungsver- bund vereinbart haben, können anstelle des Regel-Ver- sandverfahrens ein so genanntes vereinfachtes Eisen- bahnverfahren nutzen. Diese „Altbahnen“ verfügen über ein System, anhand dessen der Zoll feststellen kann, ob das Versandverfahren ordnungsgemäß abgewickelt wor- den ist oder in welchem Land es gegebenenfalls eine Un- regelmäßigkeit gegeben hat. Außerdem zahlt die „Alt- bahn“ des Landes, in dem eine Abgabenschuld entstanden ist, die Abgaben, auch wenn sie nicht selbst Schuldner ist. Deshalb wird in dem vereinfachten Eisenbahnverfahren insbesondere auf die Abgabe eines Grenzübergangs- scheins bei der jeweiligen Eingangszollstelle und auf eine Sicherheitsleistung für den auf dem Spiel stehenden Ab- gabenbetrag verzichtet. Private Eisenbahnverkehrsunter- nehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müs- sen das Regel-Versandverfahren anwenden. Damit der Schienenverkehr an den Grenzen der Mitgliedstaaten mit den EFTA- und Visegradländern und zwischen diesen Ländern nicht zur zollrechtlichen Behandlung anhalten muss, können die beteiligten Verwaltungen mit Einver- ständnis der EU-Kommission bi- oder multilateral ver- einbaren, auf die Abgabe des Grenzübergangsscheins zu verzichten, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 31 und 32): Trifft es zu, dass die Bundesregierung in dem Entwurf des Ers- ten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Bundes für die künftige Finanzierung von Nahverkehrsleistungen als Ersatz für die entfal- lenen Interregio-Fernverkehrsverbindungen in Höhe von rund 102 Millionen Euro anerkennt? Warum sieht dann die Bundesregierung den notwendigen Aus- gleich für die entfallenen Interregio-Verbindungen in dem Angebot einer künftigen Höhe der Regionalisierungsmittel von 6,549 Milliarden Euro ohne Dynamisierung enthalten, wenn diese Summe doch bereits eine faktische Kürzung gegenüber dem Jahr 2000 bedeutet? Zu Frage 31: Nein. Die Bundesregierung bereitet derzeit ihre Mei- nungsbildung über die vom Regionalisierungsgesetz selbst verlangte Revision vor. Ein Gesetzentwurf der Bun- desregierung liegt noch nicht vor; eine Ausgleichspflicht des Bundes für die Finanzierung von Nahverkehrsleistun- gen als Ersatz für die entfallenden Interregio-Fernver- kehrsverbindungen in Höhe von rund 102 Millionen Euro besteht nicht. Zu Frage 32: Die Bundesregierung hat weder ein Angebot für Regio- nalisierungsmittel in Höhe von 6,549 Milliarden Euro un- terbreitet noch einen – entsprechend meiner Antwort auf die Frage 31 – Ausgleich für entfallende Interregio-Verbin- dungen in Aussicht gestellt. Die Regionalisierungsmittel sinken von 6,6 Milliarden Euro im Jahre 2000 auf 6,5 Mil- liarden Euro im Jahr 2001. Dies beruht allein auf dem Voll- zug geltenden Rechts, denn die den Ländern vom Bund zu- fließenden Regionalisierungsmittel sind keine Festbeträge: Nach dem Regionalisierungsgesetz ändert sich ab 1998 der Basisbetrag von 12 Milliarden DM „entsprechend dem Wachstum der Steuern vom Umsatz“. Da sich in 2001 das Umsatzsteueraufkommen schwächer als 2000 entwickelt hat, führt dies zu einer Ermäßigung der Regionalisierungs- mittel. Die unterschiedliche Behandlung folgt aus der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 20907 (C) (D) (A) (B) Notwendigkeit, den Abgabenanspruch zu sichern und aus dem Umstand, dass eine zentrale Kontrolle nur bei den „Altbahnen“, nicht aber den Eisenbahnverkehrsunterneh- men möglich ist. Sie ist deshalb gerechtfertigt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/ CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 33 und 34): Welche Postdienstleistungen werden derzeit ausschließlich von der Deutschen Post AG erbracht, und hat dies umsatzsteuer- liche Auswirkungen oder Rückwirkungen? Ist die Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht weniger als 200 Gramm beträgt, umsatzsteuerpflichtig? Zu Frage 33: Der Deutschen Post AG steht das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht weniger als 200 Gramm und deren Einzel- preis bis zum Fünffachen des am 31. Dezember 1997 gel- tenden Preises für entsprechende Postsendungen der un- tersten Gewichtsklasse (bis 5,50 DM/2,80 Euro) beträgt, gewerbsmäßig zu befördern. Nicht berührt hiervon sind insbesondere die Beförderung inhaltsgleicher Sendungen von mehr als 50 Gramm, von denen der Absender eine Mindestzahl von 50 Stück einliefert, Dokumentenaus- tauschdienste sowie Dienstleistungen, die von Universal- dienstleistungen trennbar sind, besondere Leistungsmerk- male aufweisen und qualitativ höherwertig sind. Hieraus ergeben sich in der Tat umsatzsteuerliche Auswirkungen oder Rückwirkungen. Zu Frage 34: Die Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelge- wicht weniger als 200 Gramm beträgt, durch die Deutsche Post AG ist nach allgemeiner Auffassung gemäß § 4 Nr. 11 b Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei, wenn diese zu den Briefsendungen gehören, für deren Beförderung der Deutschen Post AG das ausschließliche Recht zur ge- werbsmäßigen Beförderung zusteht. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Frage 35): Ist die Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht mehr als 200 Gramm beträgt, umsatzsteuerpflichtig? Die Beförderung von Briefsendungen, deren Einzel- gewicht mehr als 200 Gramm beträgt, durch andere Unternehmer als die Deutsche Post AG ist umsatzsteuer- pflichtig. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11 b Umsatz- steuergesetz gilt ausdrücklich nur für Leistungen der Deutschen Post AG. Die Beförderung von Briefsendun- gen, deren Einzelgewicht mehr als 200 Gramm beträgt, durch die Deutsche Post AG ist nach allgemeiner Auffas- sung umsatzsteuerpflichtig. Zu der Frage, ob die Beförde- rung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht mehr als 200 Gramm und bis zu 2 000 Gramm beträgt, durch die Deutsche Post AG umsatzsteuerpflichtig ist, gibt es un- terschiedliche Auffassungen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Fragen 36 und 37): Ist der Bundesregierung die höchstrichterliche Rechtspre-chung bekannt, wonach vom Steuergeheimnis nur „Verhältnisseeines anderen“ erfasst werden, die im Rahmen eines Steuerver-fahrens bekannt geworden sind? Inwiefern kann das Steuergeheimnis aus § 30 Abgabenord-nung (AO) durch Auskünfte über gesetzlich vorgesehene Steuer-befreiungen ihrer Art und Abgrenzung nach berührt sein, wenndiese Abgrenzung bereits im Gesetz steht und lediglich noch derkonkreten Auslegung bedarf? Zu Frage 36: Bereits nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 2 Abgaben- ordnung fallen unter den Schutz des Steuergeheimnisses die Verhältnisse eines anderen, nicht aber verwaltungsin- terne Vorgänge. Soweit allerdings verwaltungsinterne Vorgänge Rückschlüsse auf Verhältnisse des Steuer- pflichtigen oder einer anderen Person zulassen, und sei es auch nur mittelbar, würde die Offenbarung dieser Vor- gänge einer Offenbarung der Verhältnisse des Steuer- pflichtigen gleichkommen, die § 30 Abgabenordnung ge- rade verhindern soll. Daher sind auch Auskünfte nach § 30 Abgabenordnung unzulässig, wenn klar ist, auf wel- chen Steuerpflichtigen sich die Vorschrift bezieht, da jede Aussage zur Auslegung der Vorschrift, jedenfalls wenn es mehrere vertretbare Auslegungen gibt, einen Rückschluss auf die steuerliche Behandlung eines konkreten Einzel- falles zulassen würde. So liegen die Dinge hier. Da der Steuerpflichtige – die Deutsche Post AG – kraft Gesetzes offenkundig ist, würde die Beantwortung der Frage, wie das für die Besteuerung der Deutschen Post AG letztlich zuständige Bundesminis- terium der Finanzen (Weisungsrecht im Einzelfall bei Auftragsverwaltung) auslegungsfähige Gesetzesbegriffe tatsächlich auslegt – denn darauf zielten Ihre schriftlichen Fragen Nummer 18 und 19 für den Monat Januar 2002, die die Bundesregierung unter Berufung auf § 30 Abga- benordnung inhaltlich nicht beantwortet hat – den Rück- schluss erlauben, wie konkrete Umsätze der Steuerpflich- tigen im Verwaltungsverfahren steuerlich behandelt werden. Zu Frage 37: Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt, wie in der Antwort zu Frage 36 bereits ausgeführt, bereits dann vor, wenn durch die Mitteilung, wie eine Vorschrift aus- zulegen ist, Rückschlüsse auf die konkrete steuerliche Behandlung eines Einzelfalles möglich sind. Es handelt sich dann nicht mehr um eine bloß abstrakte Auskunft Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 200220908 (C) (D) (A) (B) über die allgemeine Auslegung einer gesetzlichen Rege- lung. Eine solche läge durch die Beantwortung der Frage nur dann vor, wenn die Bundesregierung keinerlei Ent- scheidungsbefugnis im konkreten Steuerfall hätte. Dies ist jedoch, wie ebenfalls bereits dargelegt, wegen der Stel- lung des Bundesministeriums der Finanzen im Rahmen der Auftragsverwaltung nicht der Fall. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/8016, Fragen 38 und 39): Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil der 195 Mil- lionen Euro, die die Europäische Kommission als zusätzliche För- dermittel für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern bereitzu- stellen empfiehlt und der 65 Millionen Euro, welche zusätzlich durch die Initiative des Europäischen Parlaments für die Grenz- landförderung bereitgestellt wurden, der Bundesrepublik Deutsch- land zugute kommen, und wenn ja, nach welchem Maßstab wird sich dieser Anteil auf die Bundesländer beziehungsweise auf die Regionen an der Grenze zu den östlichen Beitrittsländern vertei- len? Wird diese zusätzliche Mittelbereitstellung neben der Er- höhung bzw. Erweiterung bestehender Förderprogramme auch zur Auflage neuer Programme genutzt werden, und wenn ja, wer- den diese neuen Programme auch die Förderung des Mittelstan- des bezwecken? Zu Frage 38: Die Europäische Kommission ist gegenwärtig bei der Umsetzung der „Gemeinschaftsaktion für Grenzregio- nen“ (195 Millionen Euro), der Spezifizierung der zu- sätzlichen Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro sowie der Berechnung des jeweiligen Anteils der Mittel für die fünf betroffenen Mitgliedsländer. Die Bundesregierung steht mit der KOM in Kontakt, um einen angemessenen Anteil zu erhalten. Zu Frage 39: Wir gehen davon aus, dass der ganz überwiegende Teil der zusätzlichen Mittel in Verantwortung der Länder um- gesetzt wird. Es ist Sache der Länder, diese Mittel auch zur Finanzierung des Mittelstandes einzusetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Drucksache 14/8016, Frage 40): Wie viele Postsendungen sind nach Kenntnis der Bundesre-gierung – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Verpflich-tungen aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung – jeweilsin den Jahren 1998 bis 2001 bei der Deutschen Post AG verlorengegangen, und welchen Gesamtwert hatten diese? Der Bundesregierung sind keine detaillierten Zahlen über den Verlust von Postsendungen im Bereich der Deut- schen Post AG bekannt. Die Post-Universaldienstleis- tungsverordnung enthält hierzu keine expliziten regulato- rischen Vorgaben, da eine solche Vorgabe in der Praxis nur sehr schwer überprüft werden könnte. Nach Informatio- nen der Regulierungsbehörde für Telekommunkation und Post ist anhand einer Auswertung von Bürgereingaben je- doch keine auffällige Häufung von Verlusttatbeständen feszustellen, die insgesamt eine Gefährdung des Univer- saldienstes vermuten lassen würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Januar 2002 20909 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hartmut Koschyk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatsminister,
    halten Sie es wirklich für dem Vorgang angemessen, dass
    sich die Bundesregierung nach derartig herablassenden,
    beleidigenden, ehrverletzenden und übrigens auch der ge-
    schichtlichen Wahrheit nicht entsprechenden Äußerungen
    des tschechischen Ministerpräsidenten – auch gegenüber
    Millionen deutscher Mitbürgerinnen und Mitbürger – da-
    hinter verschanzt, dass es sich um eine tschechisch-öster-
    reichische Kontroverse handele, in die die Bundesregie-
    rung nicht eingreifen wolle? Halten Sie das Vorgehen
    auch im Hinblick auf das Presseecho und die Kommen-
    tarlage zu diesen Äußerungen von Herrn Zeman für an-
    gemessen?

    D

Rede von Dr. Christoph Zöpel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Koschyk, bei dem Vorgang, nach dem
Sie mich fragen, gehen im Prinzip unterschiedliche, das
Verhältnis Tschechiens zu Europa betreffende Vorgänge
ineinander über. Es macht hauptsächlich Sinn, jeglichen
Schaden in dieser Angelegenheit zu vermeiden.

Eine erste Bemerkung. Wir halten es für eine ungüns-
tige Entwicklung, dass in Österreich ein Volksbegehren
durchgeführt wurde, bei dem die ja nicht zu bezwei-
felnden Gefährdungen, die von Kernkraftwerken ausge-
hen können, in einen Zusammenhang mit Möglichkeiten
der Verhinderung des Beitritts Tschechiens zur Europä-
ischen Union gebracht wurden. Die Bundesregierung
möchte alle Umstände vermeiden, unter denen irgendwo
in Europa Entwicklungen oder politische Diskussionen
stattfinden könnten, die diesen Beitritt verhindern könn-
ten. Das ist die eine Seite.

Auf der anderen Seite stehen die Bemerkungen von
Ministerpräsident Zeman gegenüber den Sudetendeut-
schen, die eindeutig in der Sprache der Kollektivschuld
geäußert wurden. Ich möchte hier ganz ausdrücklich
klarstellen – denn wir müssen uns hinter nichts verschan-
zen –, dass wir keine Kollektivschuld sehen. Ich füge
eines hinzu: Gerade mein näherer Umgang mit Sprechern
der Sudetendeutschen, den ich als Vorsitzender des
deutsch-tschechischen Koordinierungskreises habe, ver-
anlasst mich, Folgendes zu sagen: Betrachtet man das
Verhältnis Deutschlands zu Tschechien, insbesondere
auch zu den Sudetendeutschen, und das in letzter Zeit fest-
zustellende Verhalten der Repräsentanten der Sudeten-

deutschen, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Äuße-
rung von Herrn Zeman nicht konstruktiv und auf jeden
Fall nicht weise war.

Die Bundesregierung und auch ich persönlich stehen
voll dahinter, dass die Sudetendeutschen in Deutschland
das nicht verdient haben. Wir werden mit ihnen zusam-
men dafür sorgen, dass es im Rahmen der europäischen
Einigung zu einer Aussöhnung und zu einer weiteren Auf-
arbeitung nicht gelöster Probleme kommen wird.

Ich möchte noch einmal sagen: Es gibt keinen Grund,
sich zu verschanzen. Das war nicht die Absicht. Wir ha-
ben nur die Absicht, kein zusätzliches Feuer zu schüren.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine wei-
    tere Zusatzfrage? – Kollege Koschyk, bitte.