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    550. dortigen: 1
    551. jahrelangen: 1
    552. gewaltsamenAuseinandersetzungen: 1
    553. liegt.Danke: 1
    554. schön.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 14/7930) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20821 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Bernd Schmidbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nothilfe für Afghanistan (Drucksache 14/7785) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20821 B Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 20821 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 20823 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 20826 B Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 20828 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20829 D Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen (Drucksachen 14/7930, 14/7936, 14/7937) 20831 A Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20831 B Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20833 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20835 C Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20836 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20838 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg 20840 C Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 20842 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20844 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 20845 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundes- ministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20847 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20849 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 20849 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20850 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20852 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20853 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Annelie Buntenbach, Steffi Lemke und Monika Knoche (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz Plenarprotokoll 14/210 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 210. Sitzung Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 I n h a l t : einer Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . 20854 B Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Thomas Sauer und Konrad Kunick (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bun- desregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Si- cherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . 20855 A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) und Dr. Edelbert Richter (beide SPD) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Ein- satz einer Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . . 20855 D Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . . 20856 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 20856 D Dr. Uwe Jens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20857 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20857 C Manfred Müller (Berlin) PDS . . . . . . . . . . . . 20857 D Helmut Rauber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20858 A Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . 20858 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001
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    Dr. Ludger Volmer Sylvia Voß Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) FDP Hildebrecht Braun (Augsburg) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Ina Lenke Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Dieter Thomae Nein SPD Gudrun Roos CDU/CSU Dr. Wolf Bauer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) FDP Jürgen Koppelin PDS Monika Balt Dr. Dietmar Bartsch Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Dr. Ruth Fuchs Wolfgang Gehrcke Dr. Klaus Grehn Dr. Gregor Gysi Uwe Hiksch Dr. Barbara Höll Carsten Hübner Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Ursula Lötzer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Pia Maier Angela Marquardt Kersten Naumann Petra Pau Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert Dr. Winfried Wolf Fraktionslose Abgeordnete Christa Lörcher Enthalten SPD Dr. Uwe Jens René Röspel CDU/CSU Helmut Rauber BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Annelie Buntenbach Winfried Hermann Monika Knoche Steffi Lemke PDS Manfred Müller (Berlin) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 Präsident Wolfgang Thierse 20852 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20853 (C) (D) (A) (B) Albowitz, Ina FDP 22.12.2001 Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 Gila DIE GRÜNEN Bachmaier, Hermann SPD 22.12.2001 Becker-Inglau, Ingrid SPD 22.12.2001 Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 DIE GRÜNEN Dr. Berg, Axel SPD 22.12.2001 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 22.12.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 22.12.2001 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Brandt-Elsweier, Anni SPD 22.12.2001 Brüderle, Rainer FDP 22.12.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 22.12.2001 Manfred Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Elser, Marga SPD 22.12.2001 Dr. Fink, Heinrich PDS 22.12.2001 Fischer (Hamburg), CDU/CSU 22.12.2001 Dirk Follak, Iris SPD 22.12.2001 Frankenhauser, CDU/CSU 22.12.2001 Herbert Frick, Gisela FDP 22.12.2001 Graf (Rosenheim), SPD 22.12.2001 Angelika Hauer, Nina SPD 22.12.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 22.12.2001 Dr. Hendricks, SPD 22.12.2001 Barbara Holetschek, Klaus CDU/CSU 22.12.2001 Holzhüter, Ingrid SPD 22.12.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 22.12.2001 Imhof, Barbara SPD 22.12.2001 Janz, Ilse SPD 22.12.2001 Jelpke, Ulla PDS 22.12.2001 Jünger, Sabine PDS 22.12.2001 Kampeter, Steffen CDU/CSU 22.12.2001 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22.12.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 22.12.2001 Lehn, Waltraud SPD 22.12.2001 Dr. Lippold CDU/CSU 22.12.2001 (Offenbach), Klaus W. Marhold, Tobias SPD 22.12.2001 Dr. Meyer (Ulm), SPD 22.12.2001 Jürgen Müller (Düsseldorf), SPD 22.12.2001 Michael Nahles, Andrea SPD 22.12.2001 Neuhäuser, Rosel PDS 22.12.2001 Neumann (Bremen), CDU/CSU 22.12.2001 Bernd Oesinghaus, Günter SPD 22.12.2001 Ostrowski, Christine PDS 22.12.2001 Otto (Frankfurt), FDP 22.12.2001 Hans-Joachim Palis, Kurt SPD 22.12.2001 Philipp, Beatrix CDU/CSU 22.12.2001 Rachel, Thomas CDU/CSU 22.12.2001 Reinhardt, Erika CDU/CSU 22.12.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 22.12.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 22.12.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 22.12.2001 Schloten, Dieter SPD 22.12.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 22.12.2001 Hans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 22.12.2001 Christian Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 DIE GRÜNEN entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Stadler, Max FDP 22.12.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Strebl, Matthäus CDU/CSU 22.12.2001 Strobl (Amberg), SPD 22.12.2001 Reinhold Thiele, Carl-Ludwig FDP 22.12.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 22.12.2001 Weißgerber, Gunter SPD 22.12.2001 Dr. Westerwelle, Guido FDP 22.12.2001 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 22.12.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 22.12.2001 Wimmer (Neuss), SPD 22.12.2001 Willy Wissmann, Matthias CDU/CSU 22.12.2001 Wohlleben, Verena SPD 22.12.2001 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 22.12.2001 Wolf (München), CDU/CSU 22.12.2001 Hanna Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Annelie Buntenbach, Steffi Lemke und Monika Knoche (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung und den Be- richt zu dem Antrag der Bundesregierung: Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) UN-Friedenseinheiten und von der UN legitimierte Schutztruppen können unter bestimmten Umständen wichtige Beiträge zur Beilegung von kriegerischen Kon- flikten leisten. Dies hängt allerdings wesentlich von der Vorgeschichte sowie von den Bedingungen vor Ort und den konkreten Aufgaben des Mandats ab. So sehr auch wir den Menschen in Afghanistan den Frieden wünschen, so bleiben doch erhebliche Bedenken am Zustandekommen wie auch am Friedenswert des Mandats selbst. Voraussetzung des Mandats ist der Krieg der USA zu- sammen mit Großbritannien unter dem Titel „Enduring Freedom“ gegen den internationalen Terrorismus, vor al- lem das al-Qaida-Netzwerk Osama bin Ladens, das Tali- banregime sowie das Land Afghanistan. Dabei wurde die Tötung vieler Menschen, auch unschuldiger Opfer billi- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120854 (C) (D) (A) (B) gend in Kauf genommen. Das ohnehin durch jahrzehnte- langen Krieg ruinierte Land wurde durch Bomben und Raketen weiter zerstört. Das Talibanregime wurde beseitigt und große Teile der al-Qaida-Strukturen in Afghanistan sind inzwischen ge- schwächt. Mit aktiver Unterstützung durch militärische Kräfte in Afghanistan, vor allem mithilfe der in demokra- tischer und menschenrechtlicher Hinsicht fragwürdigen Nordallianz, wurde das Land zurückerobert. Osama bin Laden, der mutmaßliche Hauptverantwortliche terroristi- scher Anschläge, ist bisher allerdings nicht gefunden wor- den. Das anfängliche Hauptkriegsziel ist damit verfehlt. Ebensowenig kann mit den groben Militärschlägen in Af- ghanistan das Problem des internationalen Terrorismus gelöst werden. Die Gefahr ist groß, dass Terroristen nur vertrieben und unfreiwillig neue Sympathisanten geför- dert wurden. Während die Sicherheitsmission ihre Arbeit beginnt, führen die USA weiter Krieg und gefährden damit das Ziel dieser Mission, weitere Menschenleben und den Friedensprozess. Nicht friedensförderlich ist auch, dass Großbritannien als Kriegspartei die Führung der Truppe übernimmt. Zwar ist die Kommandogewalt dank der Intervention der deutschen Regierung von „Enduring Freedom“ formal getrennt, aber im Konfliktfall wird Großbritannien als „lead nation“ das Kommando nach ei- genem Bekunden an die USA abgeben. Die Entsendung einer Friedenstruppe bei gleichzeitiger Kriegführung, wenn auch auf kleiner Flamme, durch US- und britische Truppen in Afghanistan könnte diese diskreditieren und letztlich als Teil der Kriegführung erscheinen lassen. Die vom Anspruch her neutrale Schutztruppe gerät in Gefahr, Konfliktpartei zu werden. Es wächst der Eindruck einer hochproblematischen Arbeitsteilung: Die USA führen den (Anti-Terror-)Krieg aus der Luft unter Inkaufnahme ziviler Opfer und verfol- gen dabei auch eigene machtpolitische und ökonomische Interessen. Die UNO sorgt nachher für die Beseitigung der Trümmer mit tatkräftiger und finanzieller Unterstüt- zung anderer Länder. Es bleibt der Staatengemeinschaft der schwierige, fast nicht lösbare Auftrag, auf der Basis eines Gewaltfriedens Menschenrechten und Demokratie zum Durchbruch zu verhelfen, also wirklichen Frieden zu schaffen. Das lange Ringen um Art, Ausmaß, Funktion und Dauer des Mandats macht deutlich, wie schwierig die po- litische Lage ist. Die Interessen der verschiedenen afgha- nischen Gruppen wie auch der Staaten im Sicherheitsrat gehen weit auseinander. Auch wenn inzwischen die offi- zielle Zustimmung der künftigen afghanischen Über- gangsregierung vorliegt, lehnen wichtige bewaffnete Kräfte in Afghanistan innerhalb und außerhalb der Nord- allianz eine bewaffnete Friedenstruppe von mehr als sym- bolischer Größe weiterhin ab, sodass die Gefahr einer Konfrontation mit diesen Kräften besteht. Die im UN-Si- cherheitsrat beschlossene Beschränkung der Sicherheits- truppe auf Kabul und Umgebung löst diese Probleme nicht, sondern wirft eher die Frage auf, ob der Schutz der Regierungsgebäude nicht eventuell mit geringerem Auf- wand erreicht werden könnte. Ein Schutz der Zivilbevöl- entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich kerung vor rivalisierenden Warlords ist mit einer solchen Truppe und einem solchen Mandat nicht zu gewähr- leisten. Einer Truppenentsendung in ein hochriskantes Um- feld, in einen instabilen politischen Kontext, der zwischen Krieg und Frieden pendelt, mit einem teilweise unpräzi- sen und eher symbolischen Mandat, können wir nicht zu- stimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz-Peter Lohmann (Neu- brandenburg), Christine Lucyga, Thomas Sauer und Konrad Kunick (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Unsere Zustimmung zur Entsendung deutscher Bun- deswehreinheiten nach Afghanistan gründet sich auf die Hoffnung einer Wende in der politischen, ökonomischen und sozialen Situation des kriegsgeschüttelten Landes und nicht auf die Billigung des bisherigen Vorgehens der USA im Rahmen der Aktion „Enduring Freedom“. Diese berechtigte Hoffnung wird genährt durch die Chancen, die sich durch die Einbeziehung der UNO, die Ergebnisse der Bonner Vereinbarungen und die Ansätze auf Bildung einer alle Bevölkerungsgruppen repräsentie- renden Regierung Afghanistans ergeben. Diese Chancen dürfen kein zweites Mal wie schon zu Beginn der 90er- Jahre verschenkt werden. Dennoch bleiben folgende Hauptkritikpunkte beste- hen: Dem Parlament fehlen für seine Entscheidung wesent- liche Informationsgrundlagen. Dies betrifft die tatsäch- liche militärische Lage und die strategischen Planungen der von den USA geführten Aktion „Enduring Freedom“, die Kräfteverhältnisse der afghanischen Kriegsparteien und die Rolle der Taliban, auch der mit ihnen bisher oder noch verbündeten Kräfte. Gleiches gilt für die humanitäre Situation, das Ausmaß an zivilen Opfern und Zerstörun- gen der Infrastruktur. Unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Verhältnis- mäßigkeit und Angemessenheit des bisherigen Verlaufes der amerikanischen Aktion sind auf der Grundlage der all- gemein zugänglichen Informationen nicht ausgeräumt. Die Bombardierung eines ganzen Landes mit Tausenden ziviler Opfer zur Bekämpfung eines terroristischen Net- zes und der sie stützenden politischen Struktur war weder angemessen noch wirksam im Sinne der Belangung der Hauptverantwortlichen und der Vermeidung der Gefahr weiterer Anschläge. Zunehmend gewinnt die These an Plausibilität, dass die bisherigen politischen, geheim- dienstlichen, polizeilichen und diplomatischen Fehler, die es schon bisher bei der Verfolgung Bin Ladens und seiner Helfer gab, sich fortsetzen. Offenbar planen die USA wei- tere militärische Schläge, auch gegen andere Staaten. Es wird ignoriert, dass der Charakter krimineller, terroris- tischer Netze gerade nicht vorrangig in Form militärischer harter Ziele besteht, sondern in Form militärisch unan- greifbarer Verbindungen. Zudem leidet die derzeitige Art der Terrorismusbekämpfung seitens der USA erheblich an Glaubwürdigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Ver- halten der Regierung zum Palästinakonflikt. Die dort tatenlos zugelassene Eskalation, für die die von den USA gestützte Regierung Israels eine wesentliche Schuld trifft, bereitet künftigem Terrorismus den Boden. Der deutsche Beitrag steht in dem Widerspruch, einer- seits in „uneingeschränkter Solidarität“ an „Enduring Freedom“ als Konfliktpartei in Afghanistan beteiligt zu sein und gleichzeitig mit dem Ruf des unbeteiligten Neu- tralen in Kabul und Umgebung schlichtend und beru- higend einen Friedensprozess sichern zu sollen. Dies geschieht unter britischer Führung, der es an der notwen- digen militärischen und politischen Distanz zu krieg- führenden Einheiten und an historischer Unbelastetheit mangelt. Im Hinblick auf diese Verflechtungen, auf die Be- lastungen der Bundeswehr und die schwer einschätzbare Vorgehensweise der US-Regierung in der Zukunft ist das Mandat der Bundeswehr zur Teilnahme an „Enduring Fre- edom“ spätestens jetzt hinfällig. Die Frage hinsichtlich ei- ner offensichtlich vorhandenen Verknüpfung bzw. der zu fordernden strikten Trennung der militärischen Befehls- stränge konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Die Kosten für das neue Mandat sind, soweit sie nicht durch Umschichtungen im Rahmen der Verteidigungs- ausgaben oder die Reduzierung anderer Mandate zu er- wirtschaften sind, keinesfalls zulasten anderer Ressorts aufzubringen. Im Übrigen bedarf die globale Terrorbekämpfung wei- terer politischer Anstrengungen, vor allem im Hinblick auf das Palästinaproblem, die Einrichtung eines allgemein anerkannten Internationalen Gerichtshofes, die Biowaf- fen-Konvention und den Zusammenhalt der Anti-Terror- Koaltition. Auch in ihrer Ablehnung einer Ausweitung der mili- tärischen Aktionen auf andere Staaten oder Gebiete un- terstützen wir nachdrücklich die Haltung der Bundesre- gierung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) und Dr. Edelbert Richter (beide SPD) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheit- sunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20855 (C) (D) (A) (B) Grundlage der Resolution 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Unsere Zustimmung zur Entsendung deutscher Bun- deswehreinheiten nach Afghanistan gründet sich auf die Hoffnung einer Wende in der politischen, ökonomischen und sozialen Situation des kriegsgeschüttelten Landes und nicht auf die Billigung des bisherigen Vorgehens der USA im Rahmen der Aktion „Enduring Freedom“. Diese berechtigte Hoffnung wird genährt durch die Chancen, die sich durch die Einbeziehung der UNO, die Ergebnisse der Bonner Vereinbarungen und die Ansätze auf Bildung einer alle Bevölkerungsgruppen repräsentie- renden Regierung Afghanistans ergeben. Diese Chancen dürfen kein zweites Mal wie schon zu Beginn der 90er- Jahre verschenkt werden. Dennoch bleiben folgende Hauptkritikpunkte bestehen: Dem Parlament fehlen für seine Entscheidung wesent- liche Informationsgrundlagen. Dies betrifft die tatsächli- che militärische Lage und die strategischen Planungen der von den USA geführten Aktion „Enduring Freedom“, die Kräfteverhältnisse der afghanischen Kriegsparteien und die Rolle der Taliban, auch der mit ihnen bisher oder noch verbündeten Kräfte. Gleiches gilt für die humanitäre Si- tuation, das Ausmaß an zivilen Opfern und Zerstörungen der Infrastruktur. Unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Verhältnis- mäßigkeit und Angemessenheit des bisherigen Verlaufs der amerikanischen Aktion sind auf der Grundlage der allgmein angenommenen Informationen eher gestiegen. Die Bombardierung eines ganzen Landes mit Tausenden ziviler Opfer zur Bekämpfung eines terroristischen Net- zes und der sie stützenden politischen Struktur war weder angemessen noch wirksam im Sinne der Belangung der Hauptverantwortlichen und der Vermeidung der Gefahr weiterer Anschläge. Zunehmend gewinnt die These an Plausibilität, dass die bisherigen politischen, geheim- dienstlichen, polizeilichen und diplomatischen Fehler, die es schon bisher bei der Verfolgung Bin Ladens und seiner Helfer gab, sich fortsetzen. Offenbar planen die USA wei- tere militärische Schläge, auch gegen andere Staaten. Es wird ignoriert, dass der Charakter krimineller, terroristi- scher Netze gerade nicht vorrangig in Form militärischer harter Ziele besteht, sondern in Form militärisch unan- greifbarer Verbindungen. Zudem leidet die derzeitige Art der Terrorismusbekämpfung seitens der USA erheblich an Glaubwürdigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Ver- halten der Regierung zum Palästinakonflikt. Die dort ta- tenlos zugelassene Eskalation, für die die von den USA gestützte Regierung Israels eine wesentliche Schuld trifft, bereitet künftigem Terrorismus den Boden. Der deutsche Beitrag steht in dem Widerspruch, einer- seits in „uneingeschränkter Solidarität“ an „Enduring Freedom“ als Konfliktpartei in Afghanistan beteiligt zu sein und gleichzeitig mit dem Ruf des unbeteiligten Neu- tralen in Kabul und Umgebung schlichtend und beruhi- gend einen Friedensprozess sichern zu sollen. Dies ge- schieht unter britischer Führung, der es – wenn schon nicht direkt militärisch, so doch politisch – an der notwendigen Distanz zu kriegführenden Einheiten und an historischer Unbelastetheit mangelt. Im Hinblick auf diese Verflech- tungen, auf die Belastungen der Bundeswehr und die schwer einschätzbare Vorgehensweise der USA-Regie- rung in der Zukunft ist das Mandat der Bundeswehr zur Teilnahme an „Enduring Freedom“ spätestens jetzt hinfäl- lig. Die Frage hinsichtlich einer Verknüpfung bzw. der zu fordernden strikten Trennung der militärischen Befehls- stränge konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Die Kosten für das neue Mandat sind, soweit nicht durch Umschichtungen im Rahmen der Verteidigungs- ausgaben oder die Reduzierung anderer Mandate zu er- wirtschaften sind, keinesfalls zulasten anderer Ressorts aufzubringen. Im Übringen bedarf die globale Terrorbekämpfung An- strengungen, vor allem im Hinblick auf das Palästinapro- blem, die Einrichtung eines allgemein anerkannten Inter- nationalen Gerichtshofes, die Biowaffen-Konvention und den Zusammenhalt der Anti-Terror-Koalition. Auch in ihrer Ablehnung einer Ausweitung der mi- litärischen Aktionen auf andere Staaten oder Gebiete un- terstützen wir nachdrücklich die Haltung der Bundesre- gierung. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsun- terstützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ich stim- me der Entscheidung aus Gewissensgründen nicht zu. Die Bundeswehr ist nach unserer Verfassung ganz ein- deutig eine Verteidigungsarmee. Der Einsatz in Kabul entspricht nicht der Verfassungslage. Darüber hinaus ist der auf Kabul beschränkte Einsatz von 5 000 Soldaten auf die Sicherheit von 2 Millionen Menschen in der Haupt- stadt und auf die Hilfe für sie beschränkt. 23 Millionen weitere Frauen, Kinder und Männer dieses Landes sind damit von humanitärer Hilfe ausgeschlossen. Mit dem Grundsatz der Einhaltung von Menschenrechten für alle Bürger ist diese sektorale Hilfe nicht vereinbar. Weder der Umfang noch der Zeitraum des Einsatzes, noch die Sicherheit der Soldaten sind gewährleistet. Nach Aussage von Militärexperten kann von einem tatsäch- lichen robusten Mandat nicht die Rede sein. Hier werden Leib und Leben Tausender von Soldaten einem unvertret- baren und unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Auch aus diesem Grund kann es keine Zustimmung geben. Schließ- lich enthält eine Kabul-Zustimmung den Beginn eines Au- tomatismus für ständig weiteren weltweiten Einsatz deut- scher Soldaten, ohne dass die Verfassungslage geklärt, die Finanzierung der Bundeswehr gesichert und die Aufträge an politische Lösungen der Konflikte gebunden sind. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120856 (C) (D) (A) (B) Die rot-grüne Bundesregierung hat mit ihrer mit dem nationalen Interesse nicht übereinstimmenden Ausrich- tung einer uneingeschränkten Solidarität eine Zwangs- beteiligung an kriegerischen Konflikten unverantwortlich eröffnet. Damit schadet sie dem Lande. Unabhängig da- von holt sie mit dieser Ausrichtung verstärkte Risiken durch Terroristen ins eigene Land. Diese Politik, die nicht zuerst von einer Friedenssiche- rung durch politische Lösungen ausgeht, lehne ich ab. Ge- rade unser Land sollte bei der Beteiligung an Kriegen, bedingt durch seine Vergangenheit, eine besondere Ver- antwortung zeigen, so, wie es die Kohl-Regierung bei ähnlichen Krisen getan hat. Dr. Uwe Jens (SPD): Warum ich der Entscheidung des UNO-Sicherheitsrats nicht zustimmen konnte und mich im Bundestag der Stimme enthalten habe: Meine grundsätzlichen Bedenken gegen den jetzt ge- planten Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen einer in- ternationalen Friedenstruppe sind geringer als bei den vorherigen Entscheidungen des Deutschen Bundestages zum Kriegseinsatz in Afghanistan. Jedoch bleiben etliche ungeklärte Fragen und schwer wiegende Probleme beim jetzt geplanten Einsatz von 1 200 Bundeswehrsoldaten. Diese Mission ist kaum gefährlicher für Leib und Leben der Soldaten als die bisherigen Einsätze. Es gibt auch in diesem Fall für mich Bedenken von schwer wiegender Bedeutung, die ich kurz zum Ausdruck bringen muss. Erstens. Auch diese Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist nicht nachhaltig durch die Idee des Multilateralismus geprägt. Bei dem Hin und Her über die Ausgestaltung des Mandats sind die unterschiedlichs- ten Denk- und Handlungsweisen erneut zum Vorschein gekommen. Der Extraweg der US-Amerikaner, die in Kri- senfällen das Oberkommando behalten, zeigt sich in der einseitigen Kündigung des ABM-Vertrages, in der Ver- weigerung der Zustimmung zur Biowaffen-Konvention, in der Ablehnung von UNO-Beobachtern in Palästina und unter anderem in der bisherigen Nichtunterzeichnung ei- nes Vertrages über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes. Meines Erachtens müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine neue Weltordnung, die von der Gleichberechtigung aller Staaten ausgeht, unabhängig von ihrer Größe und dem Entwicklungsstand. Zweitens. Der Beginn des 21. Jahrhunderts kann Angst bereiten, die bekanntlich stets ein schlechter Ratgeber ist. Aber nach allem, was bisher getan und gesagt worden ist, ist die Ausweitung des Krieges auf andere Länder, insbe- sondere auf Somalia und/oder den Irak aus meiner Sicht ebenfalls nicht unwahrscheinlich. Das Erste, was in die- sen Zeiten schnell zerstört wird, ist das Bemühen um Wahrheit. Eine Ausweitung der Terrorismusbekämpfung mit militärischen Mitteln auf andere muslimische Staaten würde die weltweite Unsicherheit, die Gefahren eines Weltbrandes deutlich steigern. Dieser möglichen Entwicklung will ich mahnend ent- gegentreten. Deutschland muss verstärkt darauf aufmerk- sam machen, dass es nur begrenzte Kapazitäten hat, dass die Belastungsschwelle in finanzieller und personeller Hinsicht bereits jetzt überschritten ist. Solidarität kann nie- mals uneingeschränkt sein; sie kann sich stets nur auf ei- nen bestimmten Zeitraum und auf konkrete Fälle beziehen. Jürgen Koppelin (FDP): Die Bundeswehr ist nach meiner Auffassung für einen Einsatz in Afghanistan we- der ausgebildet noch ausgerüstet. Weder hat die Bundes- wehr akzeptable Transportkapazitäten noch die notwen- dige Logistik für diesen Einsatz. Das ist jedoch dringend notwendig, damit jederzeit ein Standortwechsel im Land vorgenommen werden könnte. Ebenso sind die Möglich- keiten eines schnellen Abzugs begrenzt. Für mich bleiben auch nach dem Beschluss des UN-Si- cherheitsrats die Aufgaben der Bundeswehr bei einem Einsatz in Afghanistan im Unklaren. Das trifft auch auf die Zeitdauer des Einsatzes zu. Für mich gibt es trotz der Konferenz in Bonn und de- ren Ergebnissen erhebliche Zweifel über die Friedensaus- sichten in Afghanistan. Unklar bleibt auch, welche Rolle die USAbei diesem Einsatz der Bundeswehr übernehmen – das heißt auch, Klarheit darüber zu haben, ob die USA wei- tere Militärschläge in Afghanistan beabsichtigen. Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, warum sich andere Staaten wie Indonesien, Thailand oder Ägypten nicht an diesem Einsatz beteiligen oder warum sie nicht aufgefordert worden sind. Ich stimme diesem Einsatz der Bundeswehr auch nicht zu, weil die Bundeswehr mit dem Einsatz auf dem Balkan bereits am Rande ihrer Kapazitäten angekommen ist. Mit Sorge sehe ich, dass der Deutsche Bundestag da- rüber im Unklaren gelassen wird, wer nach einem drei- monatigen Einsatz in Afghanistan das Kommando über den Einsatz übernimmt. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages fühle ich mich durch die Bundesregierung über die Gefahren und die Konsequenzen dieses Einsatzes nicht ausreichend und umfassend informiert. Mit innerer Betroffenheit muss ich feststellen, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr fast zu einer Routineangelegenheit werden. Für mich wird das niemals Routine sein. Manfred Müller (PDS): Abweichend vom Votum mei- ner Fraktion werde ich mich bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf „Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internatio- nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen“ der Stimme enthalten. Ich gebe dazu folgende per- sönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ab. Ich teile die Kritik meiner Fraktion sowohl am Krieg in Afghanistan als auch an der konkreten Ausgestaltung des Mandats. Die UN-Friedensmission birgt, nicht zuletzt we- gen der fortgesetzten US-amerikanischen Kampfhandlun- gen, der ungeklärten Kommandostrukturen und einer nicht vorhandenen Exit-Strategie, erhebliche Risiken. Da- von abgesehen sehe ich jedoch keine grundsätzlichen Be- denken gegen die Beteiligung von Bundeswehreinheiten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20857 (C) (D) (A) (B) an einer von den Vereinten Nationen mandatierten Frie- densmission in Afghanistan. Es handelt sich um einen völkerrechtlich legitimierten Einsatz, der dem Ziel dient, die Umsetzung der Bonner Vereinbarungen abzusichern. Der Petersberger Prozess eröffnet Chancen für eine friedliche Zukunft Afghanis- tans, die nicht ungenutzt bleiben dürfen. Er bedarf – ge- rade angesichts der unsicheren Sicherheitslage vor Ort und der bekannten Rivalitäten innerhalb der Übergangs- regierung – substanzieller Absicherung von außen. In der Abwägung aller Chancen und Risiken kann ich mich der Ablehnung des Antrags durch meine Fraktion nicht anschließen, weil dies in der Konsequenz hieße, die Rolle der UNO bei der Stabilisierung Afghanistans ent- scheidend zu schwächen und damit die Chancen für eine friedliche Entwicklung des Landes zu mindern. Helmut Rauber (CDU/CSU): Es gibt niemanden, der Afghanistan, diesem über Jahrzehnte gequälten Land, keinen dauerhaften Frieden wünscht. Dies muss aber ein sich selbst tragender und kein Scheinfrieden sein. Es gibt gute Gründe, der Mandatierung zuzustimmen, aber auch ebenso gute Argumente, diese Form des Man- dats abzulehnen. Es geht mir nicht um eine Mandatierung ja oder nein, sondern um den Umfang unseres Engagements mit maxi- mal 1 200 Soldaten und einem Finanzvolumen von rund 680 Millionen DM. Mit einem weit geringeren Kontin- gent lassen sich die anzustrebenden Ziele genauso gut bzw. genauso wenig erreichen. Ich sehe folgende substanzielle Bedenken: Erstens. Afghanistan ist zweimal so groß wie die Bun- desrepublik Deutschland, besitzt aber mit 25 Millionen Einwohnern gerade mal ein Drittel unserer Größe. Zu glauben, mit circa 5 000 Soldaten Sicherheit in diesem Land zu schaffen und das in einem Zeitraum von 6 Mo- naten, ist schlicht eine Illusion. Zweitens. Schon jetzt ist die Bundeswehr überfordert und der Sechs-Monate-/Zwei-Jahres-Rhythmus ist bei Führungskräften, Spezialisten, Medizinern und Fernmel- desoldaten schon lange nicht mehr einzuhalten. Diese Be- lastung unserer Soldaten hat erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität und damit auf die Leistungsfähigkeit un- serer Bundeswehr. Spitzenkräfte werden unter diesen Be- dingungen nicht bereit sein, in der Bundeswehr zu dienen. Drittens. Die Warlords sind an einer Präsenz der UN, die ihre Kreise stört, nicht interessiert. Wir dürfen nicht über- sehen, dass es die Nordallianz war, die dieses Land zwi- schen 1992 und 1996 ruinierte, und dass das dazu führte, dass die Taliban, die „law and order“ brachten, als Be- freier begrüßt wurden. Jetzt sind wir dabei, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Karsai verdient Vertrauen, aber er besitzt keine Hausmacht und er ist auf die gleiche Nomenklatura der alten Machenschaften angewiesen. Viertens. Jeder Automatismus bei der Entsendung deutscher Truppen ins Ausland ist abzulehnen. Was aber eingefordert werden muss, sind Mindestbedingungen, die sich an den vitalen Interessen Deutschlands ebenso zu ori- entieren haben wie an einer klaren politischen Konzeption einschließlich einer Exit-Strategie mit einem zeitlichen und finanziellen Rahmen. Wer sich aus Gründen einer Friedensschaffung und Friedenssicherung in Afghanistan engagiert, der muss schon schlüssig die Frage beantwor- ten, warum dann nicht im Nahen Osten, in Kaschmir, in Indonesien, in Angola, in Ruanda, im Sudan, im Kongo, in Sri Lanka usw. Fünftens. Es passt nicht zusammen, wenn der Ent- wicklungshilfeetat, der eigentlich steigen müsste, um rund 100 Millionen Euro gekürzt wird und im nächsten Jahr no- minell und prozentual unter dem liegt, was die Regierung Kohl ausgegeben hat. Die FAO hat in ihrem jüngsten Be- richt deutlich gemacht, dass weltweit 815 Millionen Men- schen hungern. Der militärische Beitrag kostet die Bun- desregierung rund 700 Millionen DM, was fast 10 Prozent des Entwicklungshilfeetats ausmacht. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Wenn die Entwicklungshilfe- zahlungen an die Kooperationsbereitschaft der Warlords ge- koppelt werden, könnte ein größerer sicherheitspolitischer Gewinn erzielt werden. Sechstens. Bei diesem Mandat ist strikt zu trennen, was Deutschland bezüglich des Kampfes gegen den inter- nationalen Terrorismus versprochen hat und was ande- rerseits nicht nur in Afghanistan, sondern weltweit für den Staatsaufbau bzw. die wirtschaftliche Gesundung zu leis- ten ist. Dass Deutschland seine Verpflichtungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erbringen muss, ist unstrittig. Wo bei diesem Mandat dieser Beitrag aber kon- kret liegt, ist nur schwer zu erkennen. In der Abwägung, was für bzw. gegen das vorliegende Mandat spricht, enthalte ich mich der Stimme. Christa Reichard (Dresden) (CSU/CSU): Der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan stimme ich zu, kann dies aber nur mit großem Bedenken tun, denn ich halte die Betreuungssituation für die Soldatenfamilien angesichts der steigenden Belastungen durch die Zunahme an Auslandseinsätzen für unzureichend. Mit meiner Zustimmung verbinde ich die dringende Auf- forderung an die Bundesregierung, schnellstmöglich das geplante flächendeckende Familienbetreuungsnetz mit 32 Familienbetreuungszentren mit je vier hauptamtlichen Dienstposten einzurichten und dieses Projekt nicht erst in zwei Jahren umzusetzen. Weiterhin fordere ich angemes- sene Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Betreu- ungsarbeit der Soldatenfrauen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120858 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kolle-
    gen Rezzo Schlauch, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.



Rede von Rezzo Schlauch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder möchte
ich die innenpolitische Debatte um die Bundeswehr führen
noch möchte ich mich, Herr Kollege Rühe, an Spekulatio-
nen über Entscheidungen beteiligen, die nicht heute, son-
dern möglicherweise in zwei Monaten anstehen. Heute
diskutieren und entscheiden wir über das Mandat des UN-
Sicherheitsrats zur Entsendung einer multinationalen UN-
Schutztruppe, genannt „International Security Assistance
Force“, das dieser in den letzten Tagen einstimmig be-
schlossen hat.


(Unruhe bei der FDP)


– Meine Damen und Herren Kollegen von der FDP, dass
Ihr ehemaliger Außenminister ein bisschen Schwierigkei-
ten mit dem Englischen hatte, wissen wir. Dass Sie da den
Chor anstimmen müssen, ist insofern okay.

Die vorrangige Aufgabe dieser Friedensmission wird es
sein, ein sicheres und stabiles Umfeld für die Arbeit der
afghanischen Übergangsregierung zu gewährleisten, die
in diesen Stunden ihre Amtsgeschäfte aufnimmt. Dazu
werden wir mit unserer Entscheidung heute unseren Teil
beitragen.

Wenn wir an dieser Stelle einen Moment innehalten
und an den Beginn der amerikanischen Militäraktion ge-
gen das Talibanregime und das al-Qaida-Netzwerk, an die
über Video verbreiteten zynischen Drohungen des Terro-
ristenchefs Osama Bin Laden und an die menschenver-
achtenden Zustände in Afghanistan unter der Talibanherr-
schaft zurückdenken, dann wird deutlich, dass sich in der
Zwischenzeit mehr zum Besseren gewendet hat, als die
meisten von uns – nicht nur die Kritiker des amerikani-
schen Vorgehens – je für möglich gehalten haben.

Erstmals besteht heute die realistische Chance für
Afghanistan, den schrecklichen Kreislauf von Krieg und
Zerstörung, von Mord und Vertreibung zu durchbrechen,
unter dem die afghanische Bevölkerung seit über 20 Jah-
ren unvorstellbares Leid ertragen musste. Erstmals seit
mehr als 20 Jahren kann die afghanische Bevölkerung
heute auf eine Zukunft in Frieden und Freiheit, auf ein
selbstbestimmtes Leben in Zivilität und Sicherheit hoffen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ein Meilenstein in dieser Entwicklung war ohne Zwei-
fel die Afghanistan-Konferenz auf dem Petersberg bei
Bonn. Die Konferenz ist ein erstes Beispiel dafür, wie es
den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Ethnien
Afghanistans in Zukunft gelingen kann, ihre Interessen in
friedlichen Gesprächen und Verhandlungen miteinander
zum Ausgleich zu bringen, anstatt Konflikte mit militäri-
scher Gewalt auszutragen.

Heute wird die auf der Konferenz beschlossene Über-
gangsregierung ihre Arbeit aufnehmen, die nach der Ver-
einbarung von Bonn in einen verfassunggebenden Pro-
zess und in freie Wahlen münden soll.

Die ersten Reaktionen aus Afghanistan zeigen, dass
diese Interimsregierung das Vertrauen breiter Bevölke-
rungsschichten genießt und somit die große Chance be-
sitzt, den ihr gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Es

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001

Volker Rühe

20835


(C)



(D)



(A)



(B)


kann kein Zweifel bestehen – das ist auch hier schon
mehrfach ausgedrückt worden –, dass der Schlüssel zu ei-
ner friedlichen Zukunft Afghanistans im Lande selbst
liegt. Es wird auf den Mut und auf die Bereitschaft der ge-
sellschaftlichen Gruppen in Afghanistan ankommen, den
Weg eines fairen und geregelten Interessenausgleichs zu
beschreiten, anstatt auf das Recht des Stärkeren zu setzen.
Die ersten Nachrichten, nachzulesen in den Agenturen,
zeugen von einer großen Hoffnung, dass die enormen Dif-
ferenzen zwischen den Stämmen mit dem heutigen Tag
überwunden werden können.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Eine gesellschaftliche und politische Ordnung, die der
afghanischen Bevölkerung als von außen aufgezwungen
erscheint, wird nie die Akzeptanz und das Vertrauen der
Menschen gewinnen. Das ist eine Lehre der Geschichte,
und zwar nicht nur in Afghanistan. Es kann aber ebenso
kein Zweifel daran bestehen, dass die afghanische Bevöl-
kerung auf dem in Bonn skizzierten Weg die Unterstüt-
zung und die Solidarität der internationalen Staaten-
gemeinschaft benötigt.

Es wäre ein unverzeihlicher Fehler der internationalen
Gemeinschaft, heute erneut den Blick von Afghanistan
abzuwenden, nur weil die Schreckensherrschaft der Tali-
ban zum Glück beendet werden konnte. Die Beispiele
Bosnien, Kosovo und Mazedonien haben gezeigt, wie
wichtig internationales Engagement gerade nach der Be-
endigung gewaltsamer Auseinandersetzungen für den
Aufbau nachhaltig stabiler politischer Institutionen ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dieser Verantwortung müssen die internationale Staaten-
gemeinschaft und auch die Bundesrepublik gerecht wer-
den. Das vom Sicherheitsrat beschlossene Mandat ist
dafür die Grundlage.

Es sind vor allem drei positive Aspekte dieses Man-
dats, die meines Erachtens besonderer Erwähnung bedür-
fen:

Erstens. Die Stationierung der UN-Schutztruppe wird
von der afghanischen Übergangsregierung unterstützt.
Damit ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass die UN-
Mission in enger Kooperation mit den maßgeblichen
Kräften in Afghanistan auf das gemeinsame Ziel einer
friedlichen und stabilen Ordnung hinarbeiten kann. Damit
ist auch die Bedingung dafür erfüllt, dass die internatio-
nale Präsenz in Afghanistan die Akzeptanz der dortigen
Bevölkerung findet.

Zweitens. Das Mandat erlaubt es den Soldaten, zur
Selbstverteidigung Gebrauch von ihren Waffen zu ma-
chen. Damit entspricht der Beschluss des Sicherheitsrats
der Auffassung der Bundesregierung und unserer Auffas-
sung, dass nur ein solches robustes Mandat die größt-
mögliche Sicherheit der Soldaten gewährleisten und die
Erfolgsaussichten der Friedensmission maximieren kann.

Drittens. Schließlich wahrt das Mandat – wir halten das
für besonders wichtig – die organisatorische Trennung

zwischen der UN-Mission und der Operation „Endu-
ring Freedom“.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Eine Vermengung der unterschiedlichen Ziele und der
Mittel der höchst unterschiedlichen Maßnahmen – auf der
einen Seite ein Beitrag zur Stabilisierung und zur Sicher-
heit der afghanischen Übergangsregierung, auf der ande-
ren Seite das militärische Vorgehen gegen das al-Qaida-
Netzwerk und die Taliban – hätte letztendlich beiden
Zielen geschadet. Die Akzeptanz und die Legitimation der
UN-Friedensmission hätte gelitten und die Autorität der
UNO als neutraler Agent der Weltgemeinschaft hätte
langfristig Schaden genommen. Es ist deshalb außeror-
dentlich zu begrüßen, dass es nicht zuletzt dank des En-
gagements der Bundesregierung gelang, die Trennung
zwischen „Enduring Freedom“ und der UN-Mission im
Beschluss des Sicherheitsrats zu verankern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich bin der festen Überzeugung, dass die Entsendung
einer UN-Schutztruppe nach Afghanistan auf der Grund-
lage des vom Sicherheitsrat erteilten Mandats einen wich-
tigen Beitrag zur Stabilisierung Afghanistans leisten wird.
Eine Beteiligung der Bundesrepublik an dieser Mission
ist ein Gebot unserer Verantwortung in der internationa-
len Staatengemeinschaft unter dem Dach der UNO. Dabei
muss aber jedem bewusst sein, dass die Entsendung einer
UN-Schutztruppe Risiken und Gefahren für die Soldaten
birgt – so richtig und wichtig eine solche Entsendung auch
ist. Der Illusion eines risikofreien Einsatzes von Soldaten
sollte sich grundsätzlich niemand hingeben.

Umso mehr danken wir den Soldaten für ihre Bereit-
schaft, den Einsatz in Afghanistan wahrzunehmen. Wir
danken auch den Soldaten, die derzeit ihren Dienst auf
dem Balkan leisten, in Respekt und Achtung vor diesem
Dienst, der in unserem Interesse, aber auch im Interesse
der dortigen Bevölkerung nach jahrelangen gewaltsamen
Auseinandersetzungen liegt.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    dem Kollegen Ulrich Irmer, FDP-Fraktion.


    (Gernot Erler [SPD]: Wo ist denn jetzt der Westerwelle? – Dr. Peter Struck [SPD]: Genau, wo ist der Westerwelle?)