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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 20437 A Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungs- gesetz) (Drucksachen 14/7727, 14/7754) . . . . . . . 20437 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Schutz von Beobach- tern internationaler Organisationen im Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen Präsiden- ten Trajkowski vom 3. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 1371 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. September 2001 (Drucksache 14/7770) . . . . . . . . . . . . . . . 20437 D Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler: Tagung des Europä- ischen Rates in Laeken am 14./15. De- zember 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Hintze, Christian Schmidt (Fürth), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Europa richtig voranbringen – Weichenstellung durch den Europäischen Rat in Laeken/Brüssel (Drucksache 14/7781) . . . . . . . . . . . . . . . . 20438 A Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 20438 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 20441 C Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . 20445 B Dr. Helmut Haussmann FDP . . . . . . . . . . . . . 20447 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 20449 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 20450 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20452 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 20453 B Dr. Theodor Waigel CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20455 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 20459 B Christian Sterzing BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20459 B Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20460 C Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20461 C Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungs- Gesellschaft zur Finanzierung von Bun- desverkehrswegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20463 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20463 A Plenarprotokoll 14/207 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 207. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 I n h a l t : Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20463 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20464 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 20464 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20464 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20464 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20464 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20464 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20464 D Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 20465 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20465 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20465 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20465 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20465 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20465 D Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20465 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20466 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 20466 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20466 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20466 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20466 B Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 20466 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20466 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20466 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20466 D Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 20467 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20467 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20467 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20467 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20467 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20467 D Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20468 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 20468 B Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksache 14/7750) . . . . . . . . . . . . . . . 20468 C Äußerungen eines Mitglieds der Bundesregie- rung oder des Bundessicherheitsrates über Vor- behalte gegen die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte sowie hinsichtlich einer Unterbrechung des Einsatzes amerikanischer Luftstreitkräfte in Afghanistan (Feuerpause) im Rahmen der Operation Enduring Freedeom MdlAnfr 28, 29 PeterWeiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 20468 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 20468 D ZusFr Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . 20469 D Information der Öffentlichkeit über die Mög- lichkeit der etappenweisen Ableistung von Wehr- und Zivildienst gemäß Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr MdlAnfr 1, 2 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 20470 A ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 20470 A, C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20471 C Situation hinsichtlich der Unterauslastung des Bombardier-Werkes in Ammendorf sowie Ak- tivitäten der Bundesregierung zur Schließung der Lücken in der Auftragsdecke MdlAnfr 11, 12 Cornelia Pieper FDP Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 20472 A ZusFr Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . 20472 C ZusFr Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . 20473 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 20473 D ZusFr Kristin Heyne BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20474 B ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20474 C ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 20474 D Auswirkungen der Streichung der Fernbahn- verbindungen Euro-City und Interregio zwi- schen München und Prag durch die Deutsche Bahn AG auf die Wirtschaftsstruktur und den Verkehr in Ostbayern MdlAnfr 13 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20475 A ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 20475 B ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 20476 A ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20476 C Stärkung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und den osteuropäischen EU-Bei- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001II trittsländern, insbesondere zwischen Bayern und Tschechien MdlAnfr 14 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20476 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 20477 A Auswirkungen der Herausnahme von Bahnhö- fen in der Fläche aus dem Güterumschlags- konzept durch die DB AG auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 15 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20477 B ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 20477 C ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 20478 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 20478 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20478 D Auslegung des Art. 87 des Grundgesetzes be- züglich der Geschäftspolitik der DB AG MdlAnfr 16 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20479 A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . 20479 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 20479 D Programm „Projekt Marktorientiertes Angebot Cargo“ der Deutschen Bahn AG (Verlagerung von Gefahrguttransporten von der Schiene auf die Straße) MdlAnfr 17 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20480 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 20480 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20481 A Bundesmittel für den Kauf neuer Züge in den nächsten zehn Jahren MdlAnfr 18 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20481 A ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20481 B Verwendung der im Jahr 2001 für die Deutsche Bahn AG bereitgestellten, jedoch nicht abge- rufenen Investitionsmittel des Bundes MdlAnfr 19 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20481 C ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20481 D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20482 B Zusätzliche Bundesmittel für einen sechsstrei- figen Ausbau der A 9 zwischen dem Kreuz München/Nord und dem Frankfurter Ring so- wie für die zu ertüchtigende bereits bestehende Anschlussstelle Fröttmaning MdlAnfr 22 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20482 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 20482 D Aufnahme weiterer Projekte in das Ausbau- programm der privaten Vorfinanzierung im Rahmen des Betreibermodells für den sechs- streifigen BAB-Ausbau MdlAnfr 23 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20483 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 20483 C Anschubfinanzierung und Zuteilungskriterien bei privater Vorfinanzierung des BAB-Aus- baus MdlAnfr 24 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20484 A ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 20484 A ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20484 B ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU . . . 20484 C Versetzung des stellvertretenden Leiters der Inlandsabteilung des Bundespresseamtes von Berlin nach Bonn MdlAnfr 26, 27 Dr. Christian Ruck CDU/CSU Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK 20484 D, 20485 A ZusFr Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . 20485 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 20485 C Hinweis in den Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 EstG auf die Überprüfungsmöglichkeit der Freistellungsbescheide durch den Leis- tungsempfänger Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 III MdlAnfr 30 Elke Wülfing CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20485 D Mögliche Haftung für den Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 EStG nach Nicht- prüfung der Freistellungsbescheinigung MdlAnfr 31 Elke Wülfing CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20485 D ZusFr Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . 20486 B Unterrichtung der Bundesregierung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen über die finanziellen Probleme der Schmidt-Bank; Erhalt der Schmidt-Bank als Mittelstandsbank MdlAnfr 35, 36 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) AntwPStSekr’inDr. BarbaraHendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20486 C, 20488 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20487 A, 20488 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU 20487 C, 20489 B ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU 20487 D, 20488 D Verkauf der Bundesanteile an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH an die Viterra AG MdlAnfr 38 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20489 D ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20489 D Verkauf von Wohnungen durch die TLG in Lauchhammer MdlAnfr 39 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20490 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 20490 D Bewertung der Studie „Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten“ (CAST) des BMA zu den Erfol- gen des Mainzer Modells MdlAnfr 40 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20491 D ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 20492 B ZusFr Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . 20492 C Zwischenbilanz in den brandenburgischen Ar- beitsamtsbezirken Eberswalde und Neuruppin hinsichtlich der Studie „Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten“ (CAST) des BMA MdlAnfr 41 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20492 D ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 20493 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20493 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20495 A Anlage 2 Einstellung der 300 Millionen DM aus dem so genannten freiwilligen Beitrag der Phar- mabranche zur Kostendämpfung im Gesund- heitswesen in den Bundeshaushalt MdlAnfr 3, 4 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 20495 D Anlage 3 Gültigkeit der Ergebnisse des OECD-Berichts „PISA 2000“ für alle Bundesländer; Integra- tion ausländischer Jugendlicher in das derzei- tige Bildungssystem MdlAnfr 5, 6 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20496 A Anlage 4 Veranstaltung der Afghanistan-Konferenz in Bonn gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Berlin/Bonn- Gesetzes; zukünftige Konferenzen der Verein- ten Nationen MdlAnfr 7, 8 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 20497 A Anlage 5 Abschiebung des in Ägypten wegen Mordes verurteilten und heute im Westfälischen predi- genden Iman; Einführung des Fingerabdrucks beim Visumverfahren MdlAnfr 9, 10 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Fritz-Rudolf Körper BMI . . . . 20497 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001IV Anlage 6 Verwendung nicht abgerufener Investitions- mittel der Deutschen Bahn AG für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau, unter ande- rem in Baden-Württemberg MdlAnfr 20, 21 Thomas Strobl CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20498 B Anlage 7 Verzicht auf Rückzahlung von Bundesmitteln für den Bau der „Kanzlerlinie“ (U 5) in Berlin bei endgültiger Einstellung des Projekts MdlAnfr 25 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 20498 C Anlage 8 Mangelnde Kenntnis der Finanzämter über die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe hin- sichtlich der Ausstellung der Freistellungsbe- scheinigung MdlAnfr 32, 33 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20498 C Anlage 9 Auflagen der EU für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Ökosteuer MdlAnfr 34 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20499 A Anlage 10 Höhe der wegen Fehlens der Komplementär- mittel bei Gemeinschaftsaufgaben, Wettbe- werbshilfe und Ähnlichem einbehaltenen Bun- desmittel an Schleswig-Holstein MdlAnfr 37 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 20499 C Anlage 11 Änderung der Voraussetzungen der Allge- meinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in § 5 Tarifvertragsgesetz MdlAnfr 42, 43 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20499 D Anlage 12 Greencard für ausländische Pflegekräfte MdlAnfr 44, 45 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20500 A Anlage 13 Erteilung von Greencards für Pflegekräfte MdlAnfr 46, 47 Klaus Haupt FDP Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20500 C Anlage 14 Auswirkungen der nächsten Stufen der Öko- steuer auf die Rentenbeitragssätze MdlAnfr 48 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20500 D Anlage 15 Verwendung des vom Deutschen Behinderten- rat geforderten Begriffs für Behinderung im Gleichstellungsgesetz und im Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz; Schließung des Ausbildungs- und Rehabilitationszentrums (ABR) für Epilepsiekranke im Epilepsiezen- trum der Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal MdlAnfr 49, 50 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 20501 A Anlage 16 Einbringung von 50-Millionen-DM-Beschaf- fungsvorhaben im Einzelplan 14 in die Ab- schlussberatungen 2001und2002; unterschied- liche Behandlung von Wehr- und Zivildienst- leistenden beimAusgleich für Sonderdienste MdlAnfr 51, 52 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 20501 D Anlage 17 Führung des Personals der Feldjägertruppe seit Oktober 2001 in der Stärke- und Ausrüstungs- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 V nachweisung (STAN) der Streitkräftebasis; Führung des deutschen Personalanteils beim NATO-Stab Landcent bei der Teilstreitkraft Heer oder Teilstreitkraft Streitkräftebasis MdlAnfr 53, 54 Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20502 B Anlage 18 Berücksichtigung der Vorschläge von Perso- nalräten zur weiteren Nutzung und Auslastung von Bundeswehrstandorten, zum Beispiel der Bayreuther Markgrafenkaserne MdlAnfr 55, 56 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20502 D Anlage 19 Voraussetzungen für die Bereitstellung geeig- neter Räumlichkeiten für ehrenamtliche Mit- arbeiter im Rahmen der Soldaten- und Famili- enbetreuung durch die Bundeswehr; Um- setzung der flächendeckenden Einrichtung von 32 Familienbetreuungszentren MdlAnfr 57, 58 Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20503 A Anlage 20 Betreuung der Bundeswehrsoldaten sowie ihrer Familienangehörigen in Familienbe- treuungszentren; finanzielle Ausstattung der Zentren MdlAnfr 59, 60 Ursula Lietz CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20503 B Anlage 21 Einrichtung von Feldkapellen in den Einsatz- gebieten der Bundeswehr; Auswirkung der Be- wirtschaftung der Liegenschaften durch die GEBB für die Soldatenbetreuung MdlAnfr 61, 62 Ulrich Adam CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20503 D Anlage 22 Beibehaltung des Personalumfangs und der Höhe der Verwaltungskostenerstattung bei der Privatisierung des Liegenschaftsmanagements bei der Bundeswehr in Form einer Treuhandge- sellschaft der GEBB; Erfüllung der Funktionen der Landesbauverwaltung im Verteidigungsbau nach der geplanten Privatisierung des Liegen- schaftsmanagements der Bundeswehr MdlAnfr 63, 64 Thomas Kossendey CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20504 B Anlage 23 Einhaltung der Mittelstandsfördergesetze und des öffentlichen Vergaberechts nach Privatisie- rung des Liegenschaftsmanagements der Bun- deswehr; Wirtschaftlichkeit der Auftragsver- gabe von Bauleistungen MdlAnfr 65, 66 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 20504 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher 20493 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20495 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 12.12.2001 Gila DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 12.12.2001* Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 12.12.2001 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 12.12.2001** Brinkmann (Detmold), SPD 12.12.2001 Rainer Bulling-Schröter, Eva PDS 12.12.2001 Frankenhauser, CDU/CSU 12.12.2001 Herbert Friedrich (Altenburg), SPD 12.12.2001 Peter Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 12.12.2001 Hauer, Nina SPD 12.12.2001 Hauser (Bonn), CDU/CSU 12.12.2001 Norbert Hempelmann, Rolf SPD 12.12.2001 Dr. Hoyer, Werner FDP 12.12.2001 Imhof, Barbara SPD 12.12.2001 Dr. Jens, Uwe SPD 12.12.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 12.12.2001 Dr. Küster, Uwe SPD 12.12.2001 Lamp, Helmut CDU/CSU 12.12.2001 Lippmann, Heidi PDS 12.12.2001 Lörcher, Christa fraktionslos 12.12.2001* Michels, Meinolf CDU/CSU 12.12.2001 Mosdorf, Siegmar SPD 12.12.2001 Nahles, Andrea SPD 12.12.2001 Otto (Frankfurt), FDP 12.12.2001 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 12.12.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 12.12.2001 Schenk, Christina PDS 12.12.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 12.12.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.12.2001 Hans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12.12.2001 Christian Siemann, Werner CDU/CSU 12.12.2001 Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 12.12.2001 DIE GRÜNEN Dr. Freiherr von CDU/CSU 12.12.2001 Stetten, Wolfgang Stünker, Joachim SPD 12.12.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 12.12.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 12.12.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 12.12.2001 DIE GRÜNEN Türk, Jürgen FDP 12.12.2001 Welt, Jochen SPD 12.12.2001 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort der Parl. Staatsekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/7750, Fragen 3 und 4): Sind die erwarteten 300 Millionen DM aus dem „freiwilligen Beitrag zur Kostendämpfung“ im Gesundheitswesen in den Bun- deshaushalt eingestellt, und wenn nicht, wie erklärt die Bundesre- gierung dies im Hinblick auf die Budgethoheit des Parlaments? Wenn sie doch eingestellt sind, sieht die Bundesregierung im Haushaltsgesetz eine ausreichende Eingriffsermächtigung für das Eintreiben von 300 Millionen DM und die einseitige Belastung ei- niger deutscher Pharmaunternehmen, die im globalen Wettbewerb stehen? In Deutschland ansässige forschende Arzneimittelher- steller haben sich auf freiwilliger Basis dazu bereit erklärt, einen Solidarbeitrag in Höhe von 400 Millionen DM zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- versicherung zu leisten. Der Entwurf eines Arzneimittel- ausgaben-Begrenzungsgesetzes sieht vor, dass der Bun- desverband der Betriebskrankenkassen diesen Betrag entgegennimmt und entsprechend dem jeweiligen pro- zentualen Anteil an den Arzneimittelausgaben des Jahres 2001 unter den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf- teilt. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 einem entsprechenden Änderungsantrag sowie dem geänderten Gesetzentwurf zugestimmt. Entsprechend wird der oben genannte Betrag – aufgrund seiner Zweckbestimmung sachgerecht – nicht in den Bundeshaushalt eingestellt. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Als sonstige Einnahme der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) ist der Betrag dort ebenso wenig zu eta- tisieren wie zum Beispiel die Beitragseinnahmen der GKV. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/ CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 5 und 6): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in dem OECD- Bericht „PISA 2000“ für die Schüler in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Ergebnisse gleichmäßig repräsentativ für alle Bundesländer sind, und wenn ja, warum? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unser derzeitiges Bildungssystem die Integration von Ausländern, insbesondere ausländischen Jugendlichen, nicht ausreichend fördert, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Zu Frage 5: Bei der Stichprobe, die für die OECD-Untersuchung „PISA 2000“ gezogen wurde, handelt es sich um eine für die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Stich- probe. Diese in den internationalen Vergleich eingegan- gene Stichprobe lässt jedoch aufgrund ihrer Größe mit 5 073 befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schülern aus insgesamt 219 Schulen keine repräsentativen Aussa- gen für einzelne Bundesländer zu. Auf Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepu- blik Deutschland ist deshalb eine zusätzliche, erheblich größere Stichprobe mit insgesamt über 50 000 Schülerin- nen und Schülern gezogen worden („PISA-E“), deren Teilstichproben auch für die einzelnen Bundesländer re- präsentativ sind und die einen intranationalen Vergleich auf der Ebene der Bundesländer zulässt. Untersuchungs- ergebnisse aus dieser Stichprobe und länderspezifische Auswertungen werden jedoch erst in der zweiten Jahres- hälfte 2002 vorliegen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass unser Bildungssystem – wie jedes andere auch – grundsätzlich einer dauernden Überprüfung und Fortentwicklung be- darf. Dies gilt auch im Hinblick auf die Integration von ausländischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die in Deutschland aufwachsenden ausländischen Kinder und Jugendlichen brauchen reale Chancen zu ihrer Ent- wicklung in der Schule, der Berufsausbildung, auf den Ar- beitsmarkt und in der Gesellschaft als Ganzes. Es hat schon bisher vielfältige Bemühungen zur Verbesserung der Bildungschancen von Migrantenkindern gegeben. Bund, Länder, Gemeinden, Arbeitgeber und Gewerk- schaften und zahlreiche Institutionen und Freie Träger ha- ben hierzu ihre Beiträge geleistet. Dies gilt auch für die Lehrer/Lehrerinnen und Ausbilder und Ausbilderinnen, deren Engagement hervorzuheben ist. Für Kinder und Ju- gendliche der Migranten gibt es noch eine Reihe von Pro- blemen, die dringend aufgegriffen werden müssen. Für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Sprachkom- petenz die entscheidende Hürde in ihrer Bildungskarriere (OECD/PISA Schülerleistungen im internationalen Ver- gleich, 2001). Im früh differenzierenden gegliederten Schulsystem – wie in Deutschland weitgehend üblich – ist der Zeitraum für eine Schullaufbahnentscheidung sehr viel schmaler als in Systemen, die erst später differenzieren. Umso wichtiger ist die frühe und früheste Förderung so- wie mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen (OECD/PISA Schülerleistungen im internationalen Ver- gleich, 2001). Schulabgänger ausländischer Nationalität in der Bundesrepublik Deutschland erlangen (1999) nur zu 81 Prozent einen Schulabschluss (41 Prozent Hauptschul- abschluss, 29 Prozent Realschulabschluss, 11 Prozent Hochschulreife). Die Ausbildungsquote ausländischer Ju- gendlichen beträgt 39 Prozent (1999). Sie hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert. Die Ausbil- dungsquote bei deutschen Jugendlichen liegt bei 68 Pro- zent (Berufsbildungsbericht 2001). 39,6 Prozent der aus- ländischen Jugendlichen und Erwachsenen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren haben keinen Berufsabschluss. (EMNID-Untersuchung zur Ausbildung 1998). Diese und andere Daten und Befunde (siehe auch den Bericht der Beauftragten für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, Februar 200) machen deutlich, dass gerade für die jungen Ausländer – ebenso auch für deutsche Spätaussiedler – nachhaltige zusätzliche Hilfen notwendig sind. Es wäre nicht angemessen, unmittelbar nach Veröffentlichung der ersten Ergebnisse von PISA einen abschließenden Maß- nahmenkatalog vorzulegen. Hierzu bedarf es der sorgfäl- tigen Analyse und Abstimmung eines Gesamtpakets mit allen bildungspolitisch Verantwortlichen. Für die Fragen der vorschulischen Erziehung und die Schule sind vor allem die Länder zuständig. Im Bereich der beruflichen Bildung und der Weiterbildung hat der Bund seinen Handlungsspielraum genutzt. Im „Forum Bildung“, an dem Bund und Länder beteiligt sind, wurden Empfehlungen zur Bildungspolitik beschlossen, die ins- besondere auch die Förderung und Integration von Mi- grantinnen und Migranten als zentrales Element von Bil- dung in allen Bildungsbereichen betreffen: „Bildung muss Offenheit und Akzeptanz unterschiedlicher Kultu- ren fördern. Andere Kulturen und Sprachen sind als Be- reicherung und Chance für ausländische und deutsche Kinder zu verstehen. Das deutsche Bildungssystem hat aber auch sicherzustellen, dass alle Migrantinnen und Mi- granten ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben können“. In der Arbeitsgruppe „Aus- und Wei- terbildung“ des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ sind Leitlinien zur Weiterent- wicklung der Konzepte zur Förderung benachteiligter Ju- gendlicher und junger Erwachsener (27. Mai 1999), ein Programm zur „Aus- und Weiterbildung von jungen Mi- grantinnen und Migranten“ (26. Juni 2000) beschlossen worden, die jetzt umgesetzt werden müssen. Die Bundes- regierung leistet über die „Benachteiligtenförderung“ der Bundesanstalt für Arbeit hinaus mit ihrem „Sofortpro- gramm“ zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit – Ausbil- dung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher“ einen wesentlichen Beitrag zur Förderung junger Men- schen in der Berufsvorbereitung und der Berufsausbil- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120496 (C) (D) (A) (B) dung. Die Förderung zahlreicher Modell- und Weiterbil- dungsvorhaben durch die zuständigen Ressorts (BMBF, BMFSFJ, BMA) hat gerade auch für junge Migrantinnen und Migranten zusätzliche Chancen zur Qualifizierung im beruflichen Bereich und zur Nachqualifizierung ge- schaffen. Mit dem neuen Programm des BMBF „Kompe- tenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgrup- pen mit besonderem Förderbedarf“ werden in den nächsten 5 Jahren (Finanzaufwand 105 Millionen DM) neue Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen ge- schaffen, neue Modelle der Nachqualifizierung gefördert sowie neue berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten ge- rade auch für Migrantinnen und Migranten realisiert. Dieses Programm setzt einen Teil der Empfehlungen des „Forum Bildung“ und des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ um. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fra- gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 7 und 8): Trifft eine Meldung in der „Wirtschaftswoche“ vom 29. No-vember 2001 zu, nach der die Bundesregierung versucht hat zu ver-hindern, die Afghanistan-Konferenz der Vereinten Nationen aufdem Petersberg bei Bonn stattfinden zu lassen, um sie in Berlin zuveranstalten, und drohte tatsächlich, wie die „Wirtschaftswoche“berichtet, eine Verlegung der Konferenz in ein anderes Land? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung ihr eigenes Verhal-ten angesichts der Verpflichtung aus § 6 Abs. 2 Nr. 3 desBerlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994, nach der die BundesstadtBonn als Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationaleund supranationale Einrichtungen auszubauen ist, und plant die Bun-desregierung in Zukunft, Konferenzen der Vereinten Nationen nachBerlin zu verlegen, obwohl Bonn nach allen Bekundungen UNO-Standort und Tagungsort für solche Konferenzen sein soll? Zu Frage 7: Diese Meldung trifft nicht zu. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich um die Ausrichtung der Konferenz auf dem Petersberg bei Bonn bemüht. Da zwischen der Bun- desregierung, den Vereinten Nationen und den afghani- schen Partnern Einvernehmen bestand, die Konferenz auf dem Petersberg abzuhalten, stellte sich die Frage einer Verlegung der Konferenz in ein anderes Land nicht. Zu Frage 8: Auf die eben erteilte Antwort zur Frage 7 wird verwie- sen. Die Bundesregierung ist sich ihrer fortbestehenden Verantwortung für die ehemalige Bundeshauptstadt, die Bundeshauptstadt Bonn, bewusst. Sie wird diese auch künftig im Sinne der Stärkung Bonns als VN-Standort wahrnehmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz-Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 9 und 10): Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wird die Bundesregie-rung ergreifen, um zu erreichen, dass die zuständigen Sicherheits-behörden der Länder den heute im Westfälischen predigendenImam abschieben, der laut „DER SPIEGEL“ Nr. 48/2001 inÄgypten wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt worden war, Mitglied desägyptischen „Islamischen Dschihad“ war, Verbindungen zu „Hei-ligen Kriegern“ in Italien und England haben soll, in Deutschlandals Asylbewerber anerkannt wurde und hier angeblich bleibendarf, weil ihn seine radikale Vergangenheit in seiner Heimat vorder Abschiebung schütze? Teilt die Bundesregierung – angesichts des Negativbeispielsdes jemenitischen Terroristen R. B. (alias R. O.), dessen Asylan-trag im Dezember 1997 gerichtlich abgewiesen wurde und derdeshalb untertauchte, um nur wenig später unter anderem Namenmit einem Schengen-Visum in die Bundesrepublik Deutschlandwieder einzureisen (vergleiche „DER SPIEGEL“ Nr. 48/2001) – dieAuffassung, dass zur Beseitigung dieser Schwachstelle eine obli-gatorische Überprüfung der Fingerabdrücke im Rahmen des Vi-sumverfahrens zumindest bei Ausländern aus Problemstaatenauch bei Kurzzeitaufenthalten vorgeschrieben werden muss, undwie wird die Bundesregierung dies umsetzen? Zu Frage 9: Nach geltendem Recht kann die zuständige Ausländer- behörde in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens eine Person ausweisen, wenn sie die freiheitliche demo- kratische Grundordnung oder die Sicherheit des Landes gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltan- wendung aufruft oder damit droht (§ 46 Nr. 1 AuslG) oder wenn sie außerhalb des Bundesgebietes eine Straftat be- gangen hat, die hier als vorsätzliche Straftat anzusehen ist (§ 46 Nr. 2) und wenn die Person, etwa als asylberechtigt, keinen besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG genießt. Dann kann sie nur aus schwerwiegenden Grün- den, in der Regel nach Verurteilung wegen schwerer Straftaten durch deutsche Gerichte, ausgewiesen werden. Nach einer Ausweisung kommt die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung durch eine Abschiebung unter an- derem dann nicht in Betracht, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass die Person danach der Folter unterworfen wird oder die Vollstreckung der Todesstrafe droht (§ 53 Abs. 1 und 2 AuslG). Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes verschie- dene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Beendigung des Aufenthalts extremistischer Islamisten zu erleichtern. So sollen Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Landes gefährden oder die sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Ge- walttätigkeiten beteiligen oder öffentlich zu Gewaltan- wendung aufrufen oder damit drohen, anders als bisher re- gelmäßig ausgewiesen werden. Um zu verhindern, dass Deutschland als Ruheraum von Terroristen missbraucht wird, soll das zukünftig auch dann gelten, wenn Tatsachen belegen, dass eine Person einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder sie eine derartige Vereinigung unterstützt. Der Gesetzentwurf übernimmt darüber hinaus den Rechtsgedanken aus Art. I Buchstabe F der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach der Flüchtlingsstatus niemandem zukommt, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die betroffene Person ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat oder dass sie vor ihrer Auf- nahme als Flüchtling im Ausland ein schweres nicht poli- tisches Verbrechen begangen hat oder sich hat Hand- lungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20497 (C) (D) (A) (B) Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Zu dem in der Frage angesprochenen konkreten Einzelfall kann sich die Bun- desregierung im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Landes nicht im Einzelnen äußern. Die betreffende Per- son ist nach einer gerichtlichen Entscheidung als asylbe- rechtigt anerkannt worden. Zu Frage 10: Die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung von Besuchsvisa basieren auf Gemeinschaftsrecht und sind insoweit der einseitigen nationalen Festlegung ent- zogen. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist bei diesen Besuchsvisa bisher nicht vorgesehen. Die Bundesregie- rung tritt gegenüber den europäischen Partnern jedoch dafür ein, die Liste der Fälle, in denen die Erteilung eines Besuchsvisums der vorherigen Konsultation der Sicher- heitsbehörden bedarf (Konsultationsliste) den aktuellen Erfordernissen entsprechend zu erweitern. Die Bundesre- gierung hat außerdem vorgeschlagen, in das Visumfor- mular ein Lichtbild des Antragstellers zu integrieren. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auf EU-Ebene für Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen ein. Hierzu gehört auch die Ein- führung neuer Methoden zur Identitätssicherung und Identifizierung, zum Beispiel die hoch sichere Integration von Lichtbildern und die Aufnahme von Fingerabdrücken in Visumsmarken und Aufenthaltstiteln. Der Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes der Bundesregierung sieht eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität vor, wenn ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten bean- tragt wird, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen. Daneben wird zugleich die Möglichkeit ge- schaffen, identitätssichernde Maßnahmen vor längerfris- tigen Aufenthalten unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage auch gegenüber anderen, in sonstiger Weise bestimmten Personengruppen verbindlich vorzuse- hen (§ 64 a Abs. 4 AuslG-neu). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 20 und 21): Stehen, wie von der Bundesregierung angekündigt, 800 Milli- onen DM aus nicht abgeflossenen Investitionsmitteln der DB AG für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau zur Verfügung, und wenn ja, wann? Kann die Bundesregierung absehen, ob und wann die dem Land Baden-Württemberg aus diesen Mitteln zugedachten 71 Millionen DM für den Straßenbau, die unter anderem auch für den Ausbau der Bundesautobahn A 6 vorgesehen waren, zur Ver- fügung stehen (vergleiche „Heilbronner Stimme“ vom 27. No- vember 2001)? Zu Frage 20: Die Bundesmittel, die im Jahre 2001 für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zur Verfügung stehen und nicht abfließen, stehen nicht für zu- sätzliche Investitionen in den Straßenbau zur Verfügung. Zu Frage 21. Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Frage 25): Treffen Informationen zu, nach denen die Bundesregierung Vertretern des Landes Berlin zugesagt hat, auf die Rückzahlung von Bundesmitteln für den Bau der „Kanzlerlinie“ (U-Bahn) nach endgültiger Einstellung des Projekts zu verzichten? Die Informationen treffen nicht zu. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 32 und 33): Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptungen zahlreicher Bauunternehmer zu, wonach zuständige Finanzämter über die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe nicht informiert sind oder versu- chen, die Ausstellung der Freistellungsbescheinigung als Druck- mittel zur Bezahlung von Steuerschulden einzusetzen? Was wird die Bundesregierung tun, um eine sofortige und un- bürokratische Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen im Bedarfsfall bis zum Beginn des nächsten Jahres zu gewährleisten? Zu Frage 32: Das Bundesministerium der Finanzen hat in engem Zu- sammenwirken mit den Bundesländern ein Merkblatt und das Einführungsschreiben vom 1. November 2001 zum Steuerabzug bei Bauleistungen erstellt. Die zur Durch- führung des Steuerabzugs erforderlichen Vordrucke lie- gen den Landesfinanzbehörden vor. Damit sind die not- wendigen Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes geschaffen worden. Es ist Aufgabe der Bundes- länder, ihre Finanzämter zu unterrichten. Dem Bundesmi- nisterium der Finanzen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass dies nicht geschehen ist. Dem Bundesministerium der Finanzen ist nicht be- kannt, dass Finanzämter die Erteilung der Freistellungs- bescheinigungen als Druckmittel zur Bezahlung von Steuerschulden einsetzen. Nach § 48 b Einkommensteu- ergesetz ist die Freistellungsbescheinigung zu erteilen, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet er- scheint. Eine Gefährdung des zu sichernden Steueran- spruchs kann auch dann vorliegen, wenn nachhaltig Steu- errückstände bestehen. Es entspricht daher die Zielsetzung des Gesetzes, eine Freistellungsbescheini- gung in schwerwiegenden Fällen der Verweigerung der Steuerzahlung zu versagen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120498 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 33: Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheini- gung kann formlos gestellt werden. Damit ist ein unbüro- kratisches Verfahren geschaffen worden. Mit der Erstel- lung des Merkblatts und des Einführungsschreibens ist seitens des Bundesministeriums der Finanzen alles getan worden, um eine rechtzeitige Ausgabe der Freistellungs- bescheinigungen zu ermöglichen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bereits zahlreiche Freistellungsbe- scheinigungen von den Finanzämtern ausgegeben worden und werden laufend weiter ausgegeben. Der Bundesre- gierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es bei der Erteilung von Freistellungsbescheinigungen Hemm- nisse oder Verzögerungen gibt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Frage 34): An welche konkreten Auflagen knüpft der EU-Kommissar fürWettbewerb, Mario Monti, die Genehmigung zur Verlängerungder Ausnahmeregelungen zugunsten zahlreicher energieintensiverIndustriebranchen bei der Erhebung der Ökosteuer? Die in den Gesetzen zum Einstieg in die ökologische Steuerreform bzw. zur Fortführung der ökologischen Steuerreform enthaltenen Ausnahmen zugunsten ener- gieintensiver Industriebranchen ergeben sich namentlich aus den zugunsten des Produzierenden Gewerbes gelten- den ermäßigten Steuersätzen (20 Prozent des Regelsteu- ersatzes für Strom bzw. des Erhöhungssatzes für Mine- ralölsteuer auf Heizstoffe) sowie dem „Spitzenausgleich“ für besonders energieintensive Unternehmen des Produ- zierenden Gewerbes (abgesehen von einer Sockelbelas- tung von 2 000 DM wird der Teil der Stromsteuer bzw. der Mineralölsteuer, der das 1,2fache der Entlastung des Un- ternehmens durch die Senkung der gesetzlichen Renten- versicherungsbeiträge übersteigt, auf Antrag vergütet). Entgegen einiger anders lautender Presseberichte steht Kommissar Monti einer Verlängerung dieser Ausnahmen – auch für eine Laufzeit von zehn Jahren – grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Kommission sieht sich dabei aber an den von ihr selbst Ende vergangenen Jahres beschlossenen „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Um- weltschutzbeihilfen“ gebunden. Auf der Basis dieses Ge- meinschaftsrahmens wird unter anderem die Verlänge- rung der zugunsten energieintensiver Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ermäßigten Steuersätze von der Kommission akzeptiert. Der „Spitzenausgleich“ kann aus Sicht der Kommission nur auf der Grundlage von Ziffer 51 Nr. 1 a) des neuen Gemeinschaftsrahmens für Umweltbeihilfen genehmigt werden, wenn er Gegenstand einer Vereinbarung zur Verwirklichung von Umwelt- schutzzielen zwischen Mitgliedstaat und begünstigtem Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden ist, wenn Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, dass die verein- barten Umweltschutzziele nicht erreicht werden. Hier geht es darum, innerhalb der Bundesregierung und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Einzelheiten eines Kompromisses hinsichtlich der Anfor- derungen an den Sanktionsmechanismus zu erarbeiten. Diese Gespräche sind auf gutem Wege. Darüber hinaus hat die Bundesregierung der Kommission eine Reihe technischer Informationen unter anderem zur Höhe des für die Unternehmen der deutschen Industrie zur Er- reichung der zwischen ihr und der Bundesregierung vereinbarten Klimaschutzziele entstehenden zusätzlichen Aufwands übermittelt, die verdeutlichen, dass dieser Auf- wand durch die genannten Steuerermäßigungen bei wei- tem nicht kompensiert wird. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Babara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Frage 37) In welchem Umfang wurden Bundesmittel an das LandSchleswig-Holstein wegen Fehlens der Komplementärmittel beiGemeinschaftsaufgaben, Wettbewerbshilfe oder Ähnlichem ein-behalten? Von den im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „Ver- besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für das Jahr 2001 vorgesehenen Bundesmitteln in Höhe von 94,507 Millionen DM werden voraussichtlich 13,4 Milli- onen DM nicht abgerufen. Vom Plafond Schleswig-Holsteins bei der 8. Pro- grammfortsetzung des Wettbewerbshilfeprogramms von 240,0 Millionen DM hat das Land bisher vertraglich mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kofinanzierung für ein Programmvolumen in Höhe von 142,0 Millionen DM abgeschlossen. Bei den übrigen Gemeinschaftsaufgaben nach Ar- tikel 91 a Anlage und Artikel 91 b des Grundgesetzes sind Komplementärmittel vom Land Schleswig-Holstein bis- lang in der erforderlichen Höhe bereitgestellt worden. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Heinrich L. Kolb (FDP) (Drucksache 14/7750, Fragen 42 und 43): Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der eine Än-derung der Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärungvon Tarifverträgen in § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) vor-sieht? Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des von Bun-deskanzler Gerhard Schröder im Oktober dieses Jahres bei der IGBau angekündigten so genannten Tariftreuegesetzes für die Bau-wirtschaft eine Veränderung der Voraussetzungen der Allgemein-verbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Bauwirtschaft? Zu Frage 42: Nein. Zu Frage 43: Nein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20499 (C) (D) (A) (B) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache 14/7750, Fragen 44 und 45): Wird die von der Bundesregierung geplante Greencard für Pflegekräfte für alle mit Touristenvisum eingereiste und in Privat- haushalten illegal beschäftigte Pflegekräfte erteilt werden, und wenn nein, warum nicht? Wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit hier lebende Nicht-EU-Ausländer, die einem Arbeitsverbot unter- liegen, eine Arbeitserlaubnis – zumindest als Pflegekräfte – be- kommen? Zu Frage 44: Die Bundesregierung plant keine Greencard für Pfle- gekräfte. Vorgesehen ist die vorübergehende Zulassung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen. Auch die Unterstellung in der Frage, die in Privathaus- halten illegal beschäftigten Ausländer seien alle als Tou- ristinnen eingereist, trifft nicht zu. Die Ausländer stam- men – soweit bekannt – im Wesentlichen aus Polen und Tschechien und benötigen für touristische Aufenthalte kein Visum. Ungeachtet dieser Rechtslage hat die Bundesregierung nicht die Absicht, begangene Rechtsverstöße nachträglich zu legalisieren. Es handelt sich in jedem Fall um einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen arbeitsgenehmigungs- rechtliche Bestimmungen, der einen Ausweisungstatbe- stand nach dem Ausländergesetz erfüllen kann. Im Fall der visumfreien Einreise von zum Beispiel Polinnen oder Tschechinnen liegt mit der Aufnahme einer nicht erlaub- ten Erwerbstätigkeit gleichzeitig auch ein nach dem Aus- ländergesetz strafbarer Aufenthalt vor. Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an derzeit illegal Beschäf- tigte würde gegen grundlegende Bestimmungen des Aus- länderrechts verstoßen: Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel versagt, wenn ein Ausweisungsgrund objektiv vorliegt. Zu Frage 45: Seit Dezember 2000 gilt für den allgemeinen Arbeits- marktzugang die auf ein Jahr verkürzte Wartezeit für Aus- länder mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und für Ausländer, die als Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von Ausländern eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbewilligung besitzen. Nach Ablauf der Warte- zeit richtet sich der Arbeitsmarktzugang des angespro- chenen Personenkreises gegenwärtig nach der Regelung des § 285 Abs. 1 SGB III; das bedeutet, dass eine Arbeits- erlaubnis – auch für die Aufnahme einer Beschäftigung als Pflegekraft – nach Lage und Entwicklung des Arbeits- marktes und bei Erfüllung der beruflichen und sonstigen Voraussetzungen erteilt werden kann. Im Regierungsentwurf des Zuwanderungsgesetzes, das nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, ist nur noch im Asyl- verfahrensgesetz beim Arbeitsmarktzugang von Asylbe- werbern eine einjährige Wartezeit vorgesehen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Haupt (FDP) (Drucksache 14/7750, Fragen 46 und 47): Für welchen Personenkreis und für wie viele Personen soll eine Greencard für Pflegekräfte erteilt werden? Welche Qualifikation müssen diejenigen nachweisen, die in den Besitz einer Greencard für Pflegekräfte kommen wollen, und für welche Zeit soll ein Beschäftigungsverhältnis über die Green- card für Pflegekräfte möglich sein? Zu Frage 46: Der Frage liegt offensichtlich Missveständnis zugrun- de: Eine Greencard für Pflegekräfte ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll durch eine Ergänzung der Anwerbestopp- ausnahmeverordnung – ASAV – eine vorübergehende Regelung geschaffen werden, um ausländischen Haus- haltshilfen für bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pfle- gebedürftigen eine Arbeitserlaubnis erteilen zu können und die Zulassung bis zum 31. Dezember 2002 zu er- möglichen, bis das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt. Die Möglichkeit zur Beschäftigung der Hilfen sollen alle Haushalte bekommen, in denen ein pflegebedürftiger Angehöriger (entsprechend der Definition des 11. Buches Sozialgesetzbuch unabhängig von der Pflegestufe) be- treut wird. Eine zahlenmäßige Vorgabe bei der Zulassung gibt es für die Arbeitsämter nicht. Die neuen Hilfskräfte sollen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit ost- europäischen Arbeitsverwaltungen zugelassen und sozial- versichert beschäftigt werden. Dieses Verfahren stellt auch sicher, dass vorrangig inländische Arbeitskräfte ver- mittelt werden. Zu Frage 47: Da keine Zulassung für Pflegetätigkeiten, sondern für Haushaltshilfen vorgesehen ist, ist keine spezielle Quali- fikation erforderlich. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Frage 48): Wie werden sich die nächsten Stufen der Ökosteuer auf die Rentenbeitragssätze auswirken?*) Die Mittel aus der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform fließen der Rentenversicherung über den Erhöhungsbe- trag des zusätzlichen Bundeszuschusses nach § 213 SGB VI zu. Dieser Erhöhungsbetrag beträgt im Jahr: 2001: 4 162 Millionen Euro (8 140 Millionen DM) 2002: 6 810 Millionen Euro 2003: 9 101 Millionen Euro. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120500 (C) (D) (A) (B) *) siehe hierzu auch Frage 34 Es erhöht sich also im Jahr 2002 um 2 648 Millionen Euro und im Jahr 2003 um weitere 2 291 Millionen Euro. Ohne diesen Anstieg müsste der Beitragssatz 2002 auf 19, 3 von Hundert statt 19,1 von Hundert festgesetzt wer- den. Im Jahr 2003 kann der Beitragssatz durch die Mittel der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform um 4 Zehntel Pro- zentpunkte niedriger als sonst festgesetzt werden. Durch die Mittel der 1. bis 3. Stufe der Ökosteuerreform konnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahr 1999 um jahresdurchschnittlich 0,6 Prozentpunkte, 2000 um 1,0 Prozentpunkte und 2001 um 1,3 Prozentpunkte niedriger als ohne diese Mittel festgesetzt werden. Durch die Mehr- einnahmen aus der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform steigt die Entlastung 2002 auf 1,5 Prozentpunkte und 2003 auf 1,7 Prozentpunkte an. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache 14/7750, Fragen 49 und 50): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, der am 3. Dezember 2001 anlässlich des Weltbehindertentages vom Deut- schen Behindertenrat (DBR) gestellten Forderung Rechnung zu tragen, dass im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze“ (Bundestagsdrucksache 14/7420) sowie in einem Zivilrechtlichen Antidiskriminierungs- gesetz (ZAG), für das am gleichen Tag ein Vorentwurf durch die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, vor- gestellt wurde, ein Begriff für Behinderung verwendet werden soll, demzufolge „Behinderung jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur ist, die Menschen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Le- bens-, Entfaltungs- und Teilhabemöglichkeiten nimmt, be- schränkt oder erschwert“? Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Lan- desarbeitsamtes Berlin-Brandenburg, das Ausbildungs- und Re- habilitationszentrum (ABR) für Epilepsiekranke im Epilepsiezen- trum der Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal, die einzige Einrichtung dieser Art in den neuen Bundesländern, die epilepsie- kranke Jugendliche – bei gleichzeitiger epileptologischer Kom- plettbetreuung – auf ein selbstständiges Leben in der Gesellschaft vorbereitet, zum 31. August 2002 aus finanziellen Gründen zu schließen, und welche gleichwertige Alternative soll nach Kennt- nis der Bundesregierung den betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 49: Mein Kollege Gerd Andres hat Ihnen bereits im Monat Oktober 2001 auf eine vergleichbare Frage geantwortet, dass der Behindertenbegriff des SGB IX nicht „medizi- nisch-defektologisch“ begründet ist. Er stellt in Anleh- nung an die „Internationale Klassifikation der Funktions- fähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – ähnlich der von Ihnen vorgeschlagenen Definition – auf die Beeinträchti- gung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Partizi- pation) ab und nicht mehr auf vermeintliche oder tatsäch- liche Defizite. Insofern wird in der Sache dem Anliegen der DBR Rechnung getragen. Die Übernahme der Definition aus dem SGB IX in das Behindertengleichstellungsgesetz dient dazu, den öffent- lich-rechtlichen Rechtsmaterien einen einheitlichen Be- hinderungsbegriff zugrunde zu legen. Der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinde- rung der Diskriminierung im Zivilrecht verzichtet auf eine Definition des Begriffs der Behinderung. Möglicher Ausgangspunkt für eine Beurteilung der jeweiligen Tat- bestandsvoraussetzungen kann auch hier der Behinde- rungsbegriff des SGB IX sein. Für den Bereich des zivil- rechtlichen Rechtsverkehrs kommt es vor allem darauf an, dass behinderte Menschen möglichst umfassend vor Be- nachteiligungen geschützt sind und ein die Umstände des jeweiligen Falles angemessen berücksichtigender Interes- senausgleich gewährleistet werden kann. Zu Frage 50: Ich habe hierzu die Bundesanstalt für Arbeit um Stel- lungnahme gebeten. Sie hat mitgeteilt, dass es in den ver- gangenen Jahren immer wieder Unzufriedenheit mit der räumlichen Ausstattung sowie mit im Verhältnis zu ande- ren Einrichtungen überhöhten Kostensatzforderungen ge- geben habe. Aus diesem Grunde wurde mit der Einrich- tung keine neue Vereinbarung abgeschlossen. Dennoch ist sichergestellt, dass epilepsiekranken Jugendlichen in der Region ausreichend Reha-Einrichtungen zur Verfügung stehen. Im Berufsbildungswerk (BBW) im Oberlinhaus in Potsdam wurde die Netzplankapazität seit 1994 um 44 Plätze für junge Menschen mit Epilepsien erweitert. Die Neurologische Fachklinik Hohenstücken für Kinder und Jugendliche in der Stadt Brandenburg arbeitet im Rahmen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II) sehr eng mit dem BBW im Oberlinhaus zu- sammen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass gut eingestellte epilepsiekranke Menschen in „normalen“ Be- rufsbildungswerken oder sogar anderen Bildungseinrich- tungen ausgebildet werden können. Mit den getroffenen Entscheidungen und der Nutzung der drei Berufsbildungswerke in Berlin und Brandenburg ist sichergestellt, dass gerade jungen Menschen mit Epi- lepsien eine Betreuung und berufliche Bildung nach in- novativen Konzepten in moderen Räumlichkeiten gebo- ten werden kann. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/7750, Fragen 51 und 52): Welche 50-Millionen-DM-Beschaffungsvorhaben des Einzel- planes 14 (Bundesministerium der Verteidigung) plant die Bun- desregierung 2001 und 2002 in die parlamentarischen Abschluss- beratungen einzubringen, und in welcher Priorisierung soll dies geschehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es dem Gleichbehandlungsgebot widerspricht, wenn Zivildienstleistende für Sonderdienste regelmäßig Freizeitausgleich erhalten, während Wehrdienstleistende für Wach- und Sonderdienste regelmäßig nur einen geringen finanziellen Ausgleich erhalten, und plant die Bundesregierung die Abschaffung oder Reduzierung der Rege- lung, wonach Wehrpflichtigen für diese Sonderdienste erst ab dem 4. Dienstmonat ausschließlich finanzielle Ausgleiche gewährt werden? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20501 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 51: Programm für den Haushalt 2001: Im Haushalt 2001 sind bislang neun Vorlagen parlamentarisch billigend be- raten worden und unter Vertrag (Rechenzentren Bundes- wehr, MIDS-LVT, Torpedo DM 2A4, KWS RAM, MTLS 2. Los, Rüstsatz Luftbetankung B-Kits, Taktisches Luft- verteidigungssystem MEADS, Allschutz-Transportfahr- zeug DINGO 2. Los, Entwicklung Patrone 120 mm). Für den 12. Dezember 2001 stehen auf der Tagesordnung der 93. Sitzung des Haushaltsausschusses sechs Vorhaben: die Beschaffung Korvette K 130, die Multilaterale Ver- einbarung über das Forschungs- und Technologievorha- ben Radar-Demonstrator SOSTAR (Stand Off Surveil- lance and Target Aquisitation Radar), die Integration des Luft/Luft-Lenkflugkörpers kurzer Reichweite IRIS-T in das Waffensystem EUROFIGHTER 2000, die Beschaf- fung Kleinfluggerät Zielortung (KZO), die Beschaffung SAR-Lupe und die Beschaffung Spähwagen FENNEK. Hinzu kommt ein Bericht zur Finanzierung des zukünfti- gen Transportflugzeuges der Bundeswehr. Programm für den Haushalt 2002: Die Planung der 25-Millionen-Euro-Vorlagen ist vom Ergebnis der parla- mentarischen Beratung am 12 .Dezember 2001 abhängig. Vorlagen, die im Haushaltsausschuss nicht billigend bera- ten werden, müssen in das Programm des Haushalts 2002 aufgenommen werden. Außerdem kann die Festlegung der 25 Millionen-Euro-Vorlagen erst nach einer gemein- samen Priorisierung durch den Führungsstab der Streit- kräfte, die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte, die Abtei- lung Haushalt und die Hauptabteilung Rüstung getroffen werden. Diese Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 52: Die Besonderheiten des Dienstes als Soldat in den Streitkräften erfordern spezifische Regelungen für den Dienstzeitausgleich. Ein Ausgleich durch Freistellung vom Dienst ist für Grundwehrdienstleistende zwar regel- mäßig nicht möglich, aber nicht definitiv ausgeschlossen. In den ersten drei Monaten sind Grundwehrdienstleis- tende durch die intensive Grund- und Vollausbildung zeit- lich so in Anspruch genommen, dass ein Dienstzeitaus- gleich nicht gewährt werden kann. Eine Abschaffung oder Reduzierung dieser Regelung ist nicht beabsichtigt. Auch für Zivildienstleistende gibt es in den ersten drei Monaten grundsätzlich keinen Dienstzeitausgleich. Im Übrigen ist der Gesetzgeber nicht zu einer schema- tischen Gleichbehandlung vom Grundwehrdienstleisten- den und Zivildienstleistenden wegen der jeweiligen un- terschiedlichen Anforderungen verpflichtet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des AbgeordnetenHildebrecht Braun (Augsburg) (FDP) (Drucksache 14/7750, Fragen 53 und 54): Was ist die Begründung dafür, dass seit dem 1. Oktober 2001 das Personal der Feldjägertruppe in der Stärke- und Ausrüstungs- nachweisung (STAN) der Streitkräftebasis aufgeführt ist, das Per- sonal der Feldjägerschule jedoch weder in der STAN der Streit-kräftebasis noch in der des Heeres? Ist das Personal des deutschen Anteils beim NATO-Stab LANDCENTbei der Teilstreitkraft (TSK) Heer oder der TSK Streit-kräftebasis geführt, und wann wurde diese Regelung getroffen? Zu Frage 53: Im Rahmen der Aufstellung der Streitkräftebasis wurde die Feldjägertruppe zum 1. Oktober 2001 in die Streitkräftebasis überführt und dem Streitkräfteunterstüt- zungskommando der Streitkräftebasis unterstellt. Die Feldjägerschule gehört noch zum Heer. Die Feldjäger- schule bildet mit der Schule des Heeres für Stabsdienst eine organisatorische Einheit. Die beabsichtigte Über- tragung in die Streitkräftebasis wurde zunächst in Ver- bindung mit der Untersuchung zur Zentralisierung von Ausbildungseinrichtungen zurückgestellt. Diese Untersu- chung ist noch nicht abgeschlossen. Vorgezogene Ein- zellösungen zu realisieren, wird als nicht sinnvoll bewer- tet. Die Schule für Feldjäger- und Stabsdienst verbleibt bis zur endgültigen Entscheidung im Organisationsbe- reich des Heeres. Zu Frage 54: Der deutsche Anteil beim NATO-Stab LANDCENT ging 1999 im JOINT SUB REGIONAL COMMAND CENTRE auf. Er ist bisher dem Organisationsbereich Heer zugeordnet. Im Rahmen der Neuausrichtung der Streitkräfte wird derzeit untersucht, ob diese Zuordnung weiter beibehalten werden soll oder ob ein Wechsel zur Streitkräftebasis zweckmäßig ist. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 55 und 56): In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung Vor-schläge von Personalräten an den Prüfungs- und Bewertungs-ausschuss für das Vorschlagswesen beim Bundesministerium derVerteidigung, wie zum Beispiel die Verbesserungsvorschläge des Personalrats des II. Luftwaffenausbildungsregiments 3 vom29. Oktober 2001 und vom 26. November 2001 im Zusam-menhang mit der weiteren Nutzung der Markgrafenkaserne inBayreuth, und inwieweit fließen diese Vorschläge in weitere Pla-nungen der Bundesregierung ein? Ist die Bundesregierung bereit, von ihr gemachte Angabenüber Kapazitätsüberhänge und Leerstände an Bundeswehrstand-orten, wie zum Beispiel die in der Antwort der ParlamentarischenStaatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung, BrigitteSchulte, auf meine Frage 22 in der Fragestunde am 7. November2001 (Plenarprotokoll 14/197, S. 19250 C), dargelegten Auslas-tungsmängel in der Bayreuther Markgrafenkaserne, zu korrigie-ren, und wenn ja, in welcher Weise? Zu Frage 55: Vorschläge von Personalräten an den Prüfungs- und Be- wertungsausschuss werden grundsätzlich in die Planungen der Bundesregierung einbezogen. Der ursprüngliche Ver- besserungsvorschlag des Personalrats des II. Luftwaffen- ausbildungsregiments 3 datiert vom 25. September 2001. Da dieser durch die Verbesserungsvorschläge vom 29. Ok- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120502 (C) (D) (A) (B) tober und 26. November 2001 ergänzt bzw. modifiziert wurde, konnte der Prüfungs- und Bewertungsausschuss für das Vorschlagwesen beim Bundesministerium der Ver- teidigung bislang darüber nicht entscheiden. Eine Ent- scheidung ist für das erste Quartal 2002 vorgesehen. Zu Frage 56: Für eine Korrektur der Angaben hinsichtlich der Kapa- zitätsüberhänge in der Markgrafenkaserne gibt es nach nochmaliger Prüfung keinen Anlass. Über Leerstände sind keine Aussagen gemacht worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 57 und 58): Ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wird die Ar- beit der vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Soldaten- und Familienbetreuung durch die Über- nahme von Versicherung, Fahrtkosten, Telefonkosten sowie durch Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten durch die Bundeswehr unterstützt? Wann wird die flächendeckende Einrichtung von 32 Familien- betreuungszentren mit jeweils vier militärischen Dienstposten er- folgen, die auf der Grundlage der Auswertung der Erprobungs- phase in die konzeptionellen Grundlagen der Familienbetreuung aufgenommen wurde? Zu Frage 57: Derzeit wird im Hause eine abgestimmte Aufgabenbe- schreibung erarbeitet, um dem zu begrüßenden Engage- ment der momentan auf freiwilliger Basis arbeitenden Helferinnen und Helfern die Ehrenamtlichkeit zuzuerken- nen. Auf dieser Grundlage wird der versicherungsrechtli- che Schutz der ehrenamtlich Tätigen in einen Erlass um- gesetzt werden können. Ein genauer Zeitpunkt bzw. der erfragte Umfang kann daher gegenwärtig nicht benannt werden. Zu Frage 58: In einem ersten Schritt sollen zehn Familienbetreu- ungszentren mit hauptamtlichem Personal auf der Grund- lage der gebilligten „Konzeptionellen Grundlagen“ aus- geplant und eingerichtet werden. Spätestens nach zwei Jahren ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, der dann die Einführungsgrundlage für die Einrichtung von weiteren Familienbetreuungszentren mit hauptamtlichem Personal schaffen soll. Ziel der „Professionalisierung“ ist es, den gestiegenen Belastungen der Soldatinnen und Soldaten besser begegnen zu können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Druck- sache 14/7750, Fragen 59 und 60): Ist es vorgesehen, dass für länger bestehende Familienbetreu-ungszentren im Zusammenhang mit steigenden Belastungen derSoldaten und deren Familien durch vermehrte Auslandseinsätzedie Freistellung eines betreuenden Soldaten vorgenommen wird,und werden diese Familienbetreuungszentren generell finanziellausgestattet? Falls eine finanzielle Ausstattung stattfindet, wonach richtetsich die Höhe des zur Verfügung gestellten Betrages und wer darfdarüber verfügen? Zu Frage 59: Um den steigenden Belastungen der Soldatinnen und Soldaten besser begegnen zu können, werden zunächst zehn der derzeit nebenamtlich betriebenen Familienbe- treuungszentren zur Erprobungszwecken mit je vier hauptamtlich tätigen Soldaten besetzt. Nach Abschluss der Erprobung wird über die endgültige Anzahl der Fami- lienbetreuungszentren und deren Personal-STAN ent- schieden. Zu Frage 60: Die Betreuungsarbeit in den Familienbetreuungszen- tren/-stellen wird bisher dadurch finanziell unterstützt, dass zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen ein Betrag von 5 DM pro teilnehmendem Angehörigen zur Verfügung gestellt wird. Die Abrechnung findet in der Verantwortung des Leiters des Familienbetreuungszen- trums/der Familienbetreuungsstellen in Verbindung mit der zuständigen Truppenverwaltung statt. Eine Erhöhung dieses Beitrages wird derzeit im Hause geprüft. An eine finanzielle Ausstattung in Form eines eigenen Budgets ist derzeit nicht gedacht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck- sache 14/7750, Fragen 61 und 62): Inwieweit wird die Einrichtung einer Feldkapelle in den Ein-satzgebieten, wie dies vom evangelischen Militärbischof themati-siert wurde, geplant, und wenn nicht, was steht diesem Vorhabenentgegen? Welche Auswirkung wird die Bewirtschaftung der Liegen-schaften durch die „Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffungund Betrieb“ (GEBB) für die Soldatenbetreuung haben? Zu Frage 61: Der Anspruch des Soldaten auf Seelsorge und unge- störte Religionsausübung wird auch im Auslandseinsatz der Bundeswehr erfüllt. Gerade in den Einsatzgebieten ist die seelsorgerische Betreuung der deutschen Soldaten durch Militärgeistliche aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung unverzichtbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu verpflichtet, für den organisa- torischen Aufbau der Militärseesorge zu sorgen und ihre Kosten zu tragen. Aus dieser staatskirchenrechtlich be- gründeten Verpflichtung kann jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Baumaßnahme, wie auf eine Kapelle, hergeleitet werden. Vielmehr ist für den Fall, dass sonstige Räumlichkeiten nicht mitgenutzt wer- den können, in jedem Einzelfall der konkrete Bedarf an Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20503 (C) (D) (A) (B) Andachtsräumen zu prüfen. Hinsichtlich der Einrichtung von Feldkapellen in den Einsatzgebieten ergibt sich nach- folgender Sachstand: Im Feldlager Prizren wurde Mitte des Jahres eine Kapelle im „Truppenselbstbau“ errichtet, die Finanzierung des Baumaterials erfolgte dabei durch die evangelische/katholische Kirche. Vergleichbar hierzu wurde ein älteres, derzeit nicht genutztes Gebäude in Orahovac/Kosovo mit finanzieller Unterstützung der Kir- chen als Andachtsraum hergerichtet. Im Rahmen des im Zeitraum 13. bis 17. Dezember 2001 geplanten Besuchs des evangelischen Militärbischofs im Einsatzgebiet soll dieser Andachtsraum ökumenisch eingeweiht werden. Es ist geplant, in Rajlovac/Bosnien-Herzegowina ein derzeit nicht genutztes Gebäude ebenfalls als Feldkapelle herzu- richten. Sofern die Finanzierung des Baumaterials durch die Kirche erfolgt, beabsichtigt die Bundeswehr, auch in diesem Fall mit „Truppenselbstbau“ zu unterstützen. Zu Frage 62: Nach dem derzeitigen Sachstand beabsichtigt die GEBB, frühestens im Sommer des nächsten Jahres ein Konzept vorzulegen, aus dem die Auswirkungen des Liegenschaftsmanagements auf die bewirtschafteten Betreuungseinrichtungen deutlich werden. Das Bun- desministerium der Verteidigung hat eine Arbeitsgruppe „Kooperation mit der Wirtschaft im Bereich der bewirt- schafteten Betreuungseinrichtungen (AG Betreuung)“ beauftragt, den Betreuungsbedarf (Nutzerinteresse) zu ermitteln und in das Projekt Liegenschaftsmanagement der GEBB einzubringen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Kossendey (CDU/CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 63 und 64): Wie wird sichergestellt, dass durch die zukünftige Privatisie- rung des Liegenschaftsmanagements bei der Bundeswehr in Form einer Treuhandgesellschaft der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) die Verwaltungskostenerstat- tungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern auf der Basis des Konsenspapiers vom 5. Mai 1999 über die Organleihe der Landesbauverwaltungen für Bauaufgaben der Bundeswehr ins- besondere im Hinblick auf den Umfang des vorgehaltenen not- wendigen Personals und die Höhe der Verwaltungskostenerstat- tung in den Landesbauverwaltungen nicht beeinträchtigt werden? Durch wen sollen zukünftig die bauordnungsrechtlichen und damit hoheitlichen Funktionen der Landesbauverwaltung im Ver- teidigungsbau auch im Hinblick auf die NATO und Gaststreit- kräfte nach der geplanten Privatisierung des Liegenschaftsmana- gements für die Bundeswehr wahrgenommen werden, und welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in dieser Hinsicht sei- tens des Bundes angestellt? Zu Frage 63: Die beabsichtigte Privatisierung des Liegenschaftsma- nagements für die Bundeswehr beeinträchtigt nicht die Verwaltungskostenerstattungsvereinbarungen. Die Zu- ständigkeiten der Landesbauverwaltungen in Bezug auf die Durchführung von Baumaßnahmen für die Bundes- wehr bleiben unberührt. Zu Frage 64: Die bauordnungsrechtlichen Funktionen im Verteidi- gungsbau werden auch nach der geplanten Privatisierung des Liegenschaftsmanagements für die Bundeswehr durch die Bauverwaltungen der Länder wahrgenommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck- sache 14/7750, Fragen 65 und 66): Wie soll nach einer Privatisierung des Liegenschaftsmanage- ments für die Bundeswehr bei nur einer Minderheitsbeteiligung des Bundes sichergestellt werden, dass die Mittelstandsförder- gesetze und das öffentliche Vergaberecht, das insbesondere eine fachlosweise und damit mittelstandsfreundliche Ausschreibung vorsieht, zukünftig eingehalten werden, und welche Kontroll- instrumente und -organe sind in dieser Hinsicht durch den Bund vorgesehen? Ist die Auftragsvergabe von Bauleistungen durch die im Wege einer Treuhandgesellschaft der Gesellschaft für Entwicklung, Be- schaffung und Betrieb (GEBB) privatisierte Gesellschaft für das Liegenschaftsmanagement der Bundeswehr und die dadurch aus- gelöste Umsatzsteuerpflicht zukünftig wirtschaftlicher als bisher, und welche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sind hierzu bisher angestellt worden? Zu Frage 65: Im Rahmen des „Neuen Liegenschaftsmanagements für die Bundeswehr“ ist beabsichtigt, folgende Gesell- schaften zu gründen: eine zu 100 Prozent bundeseigene Treuhandgesellschaft, die die betriebsnotwendigen Lie- genschaften verwaltet sowie die Vermarktung nicht mehr betriebsnotwendiger Liegenschaften mit Entwicklungs- potenzial steuert, eine im mehrheitlichen Anteilbesitz des Bundes stehende Facility-Management-Gesellschaft, die die Bewirtschaftung der Liegenschaften koordiniert und in diesem Zusammenhang Dienstleister beauftragt, vier im mehrheitlichen Anteilbesitz Privater stehende Dienst- leistungsgesellschaften, in denen operative Arbeiten bei der Bewirtschaftung der betriebsnotwendigen Liegen- schaften wahrgenommen werden. Das öffentliche Vergaberecht wird im Rahmen des „Neuen Liegenschaftsmanagements für die Bundeswehr“ in vollem Umfang beachtet: Die Treuhand-Gesellschaft und die Facility-Management-Gesellschaft werden als bundeseigene Gesellschaft öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sein. Sie können daher öffentliche Aufträge nur im Wett- bewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts (Para- graph 97 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen) vergeben. Sowohl bei der Facility-Management-Gesellschaft als auch bei den vier Dienstleistungsgesellschaften kommt das Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe bei der Grün- dung der Gesellschaften zur Anwendung. Es ist vorgese- hen, nicht nur die Auftragsvergabe an die Gesellschaften auszuschreiben, sondern zeitgleich auch die privaten Partner, die zusammen mit dem Bund die Gesellschaften gründen sollen, im Wege eines transparenten Verfahrens Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120504 (C) (D) (A) (B) nach den Vorschriften über die öffentliche Auftragsver- gabe zu ermitteln. Die vier Dienstleistungsgesellschaften werden keine öffentlichen Auftraggeber sein, da sie von privaten Part- nern beherrscht werden. Sie können Aufträge an private Dritte ohne öffentliche Ausschreibungen vergeben und dementsprechend wie andere Privatunternehmen agieren. Die bisherigen Erfahrungen bei der Privatisierung von Aufgaben der Bundeswehr lassen eine Benachteiligung mittelständischer Unternehmen nicht erkennen. Vielmehr werden Bieter bei der Realisierung komplexer Projekte in den Angebotsunterlagen darauf hingewiesen, in Vergabe- verfahren kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Zu Frage 66: Auch nach den geplanten Privatisierung des Liegen- schaftswesens der Bundeswehr wird die Auftragsvergabe von Bauleistungen durch die Bauverwaltungen der Län- der erfolgen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20505 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine weitere
    Zusatzfrage vom Kollegen Koschyk.



Rede von Hartmut Koschyk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Staatssekretä-
rin, bevor ich meine Frage stelle, muss ich Folgendes fest-
stellen: Ich bin sehr erstaunt, dass die Bundesregierung
anscheinend nicht weiß, mit welchem Prozentsatz die
Bayerische Staatsregierung, die Sparkassenorganisation
in Bayern und die Bayerische Landesbank an der für die
Schmidt-Bank gefundenen Auffanglösung beteiligt sind.

Ich möchte die Frage des Kollegen Protzner aufgrei-
fen: Wenn es in diesem Fall durch das bereits vorhandene
Engagement der Bayerischen Staatsregierung und der vier
genannten Großbanken gelingt, die Schmidt-Bank eini-
germaßen zu sanieren, ist dann die Bundesregierung ana-
log zur Beteiligung der KfW an der IKB nicht doch bereit,
zu prüfen, ob sie angesichts der Tatsache, dass es hier
nicht um ein rein bayerisches Problem geht, sondern um
die Erhaltung eines Bankinstituts, das der Wirtschaft in

Thüringen und Sachsen – damit hat es also auch für die
neuen Länder Bedeutung – als mittelstandsorientiertes
Kreditinstitut dient, durch eine dauerhafte Sicherung die-
ser mittelstandsorientierten Bank in dieser Region zu de-
ren Erhalt beitragen kann?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Selbstverständlich wäre
    die Bundesregierung bereit, dies zu prüfen. Darüber
    müsste natürlich die KfW entscheiden, und zwar auch un-
    ter dem Gesichtspunkt, ob tatsächlich eine Sanierung ge-
    geben ist. Denn ich sagte Ihnen ja schon: Sanierungsmit-
    tel können wir auch über den Weg der KfW nicht geben;
    das ist EU-rechtlich nicht erlaubt. Sollte eine Sanierung
    gelingen, wird man diesem Gedanken näher treten kön-
    nen. Allerdings kann ich einerseits selbstverständlich
    nicht mehr als eine Prüfung zusagen. Andererseits ist es
    nicht gesagt, ob unsere Unterstützung überhaupt noch
    nötig ist, wenn eine Sanierung gelungen ist.