Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001
Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher
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Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 12.12.2001
Gila DIE GRÜNEN
Behrendt, Wolfgang SPD 12.12.2001*
Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 12.12.2001
DIE GRÜNEN
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 12.12.2001**
Brinkmann (Detmold), SPD 12.12.2001
Rainer
Bulling-Schröter, Eva PDS 12.12.2001
Frankenhauser, CDU/CSU 12.12.2001
Herbert
Friedrich (Altenburg), SPD 12.12.2001
Peter
Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 12.12.2001
Hauer, Nina SPD 12.12.2001
Hauser (Bonn), CDU/CSU 12.12.2001
Norbert
Hempelmann, Rolf SPD 12.12.2001
Dr. Hoyer, Werner FDP 12.12.2001
Imhof, Barbara SPD 12.12.2001
Dr. Jens, Uwe SPD 12.12.2001
Kraus, Rudolf CDU/CSU 12.12.2001
Dr. Küster, Uwe SPD 12.12.2001
Lamp, Helmut CDU/CSU 12.12.2001
Lippmann, Heidi PDS 12.12.2001
Lörcher, Christa fraktionslos 12.12.2001*
Michels, Meinolf CDU/CSU 12.12.2001
Mosdorf, Siegmar SPD 12.12.2001
Nahles, Andrea SPD 12.12.2001
Otto (Frankfurt), FDP 12.12.2001
Hans-Joachim
Dr. Pfaff, Martin SPD 12.12.2001
Rübenkönig, Gerhard SPD 12.12.2001
Schenk, Christina PDS 12.12.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 12.12.2001
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.12.2001
Hans Peter
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12.12.2001
Christian
Siemann, Werner CDU/CSU 12.12.2001
Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 12.12.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Freiherr von CDU/CSU 12.12.2001
Stetten, Wolfgang
Stünker, Joachim SPD 12.12.2001
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 12.12.2001
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 12.12.2001
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 12.12.2001
DIE GRÜNEN
Türk, Jürgen FDP 12.12.2001
Welt, Jochen SPD 12.12.2001
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatsekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fragen
des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/7750, Fragen 3 und 4):
Sind die erwarteten 300 Millionen DM aus dem „freiwilligen
Beitrag zur Kostendämpfung“ im Gesundheitswesen in den Bun-
deshaushalt eingestellt, und wenn nicht, wie erklärt die Bundesre-
gierung dies im Hinblick auf die Budgethoheit des Parlaments?
Wenn sie doch eingestellt sind, sieht die Bundesregierung im
Haushaltsgesetz eine ausreichende Eingriffsermächtigung für das
Eintreiben von 300 Millionen DM und die einseitige Belastung ei-
niger deutscher Pharmaunternehmen, die im globalen Wettbewerb
stehen?
In Deutschland ansässige forschende Arzneimittelher-
steller haben sich auf freiwilliger Basis dazu bereit erklärt,
einen Solidarbeitrag in Höhe von 400 Millionen DM zur
finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung zu leisten. Der Entwurf eines Arzneimittel-
ausgaben-Begrenzungsgesetzes sieht vor, dass der Bun-
desverband der Betriebskrankenkassen diesen Betrag
entgegennimmt und entsprechend dem jeweiligen pro-
zentualen Anteil an den Arzneimittelausgaben des Jahres
2001 unter den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf-
teilt. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta-
ges hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 einem
entsprechenden Änderungsantrag sowie dem geänderten
Gesetzentwurf zugestimmt. Entsprechend wird der oben
genannte Betrag – aufgrund seiner Zweckbestimmung
sachgerecht – nicht in den Bundeshaushalt eingestellt.
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Als sonstige Einnahme der gesetzlichen Krankenver-
sicherung (GKV) ist der Betrag dort ebenso wenig zu eta-
tisieren wie zum Beispiel die Beitragseinnahmen der
GKV.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf
die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/
CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 5 und 6):
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in dem OECD-
Bericht „PISA 2000“ für die Schüler in der Bundesrepublik
Deutschland festgestellten Ergebnisse gleichmäßig repräsentativ
für alle Bundesländer sind, und wenn ja, warum?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unser derzeitiges
Bildungssystem die Integration von Ausländern, insbesondere
ausländischen Jugendlichen, nicht ausreichend fördert, und wenn
ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Zu Frage 5:
Bei der Stichprobe, die für die OECD-Untersuchung
„PISA 2000“ gezogen wurde, handelt es sich um eine für
die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Stich-
probe. Diese in den internationalen Vergleich eingegan-
gene Stichprobe lässt jedoch aufgrund ihrer Größe mit
5 073 befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schülern
aus insgesamt 219 Schulen keine repräsentativen Aussa-
gen für einzelne Bundesländer zu. Auf Beschluss der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepu-
blik Deutschland ist deshalb eine zusätzliche, erheblich
größere Stichprobe mit insgesamt über 50 000 Schülerin-
nen und Schülern gezogen worden („PISA-E“), deren
Teilstichproben auch für die einzelnen Bundesländer re-
präsentativ sind und die einen intranationalen Vergleich
auf der Ebene der Bundesländer zulässt. Untersuchungs-
ergebnisse aus dieser Stichprobe und länderspezifische
Auswertungen werden jedoch erst in der zweiten Jahres-
hälfte 2002 vorliegen.
Zu Frage 6:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass unser
Bildungssystem – wie jedes andere auch – grundsätzlich
einer dauernden Überprüfung und Fortentwicklung be-
darf. Dies gilt auch im Hinblick auf die Integration von
ausländischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Die in Deutschland aufwachsenden ausländischen Kinder
und Jugendlichen brauchen reale Chancen zu ihrer Ent-
wicklung in der Schule, der Berufsausbildung, auf den Ar-
beitsmarkt und in der Gesellschaft als Ganzes. Es hat
schon bisher vielfältige Bemühungen zur Verbesserung
der Bildungschancen von Migrantenkindern gegeben.
Bund, Länder, Gemeinden, Arbeitgeber und Gewerk-
schaften und zahlreiche Institutionen und Freie Träger ha-
ben hierzu ihre Beiträge geleistet. Dies gilt auch für die
Lehrer/Lehrerinnen und Ausbilder und Ausbilderinnen,
deren Engagement hervorzuheben ist. Für Kinder und Ju-
gendliche der Migranten gibt es noch eine Reihe von Pro-
blemen, die dringend aufgegriffen werden müssen.
Für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Sprachkom-
petenz die entscheidende Hürde in ihrer Bildungskarriere
(OECD/PISA Schülerleistungen im internationalen Ver-
gleich, 2001). Im früh differenzierenden gegliederten
Schulsystem – wie in Deutschland weitgehend üblich – ist
der Zeitraum für eine Schullaufbahnentscheidung sehr viel
schmaler als in Systemen, die erst später differenzieren.
Umso wichtiger ist die frühe und früheste Förderung so-
wie mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen
(OECD/PISA Schülerleistungen im internationalen Ver-
gleich, 2001). Schulabgänger ausländischer Nationalität in
der Bundesrepublik Deutschland erlangen (1999) nur zu
81 Prozent einen Schulabschluss (41 Prozent Hauptschul-
abschluss, 29 Prozent Realschulabschluss, 11 Prozent
Hochschulreife). Die Ausbildungsquote ausländischer Ju-
gendlichen beträgt 39 Prozent (1999). Sie hat sich in den
letzten Jahren nicht wesentlich verbessert. Die Ausbil-
dungsquote bei deutschen Jugendlichen liegt bei 68 Pro-
zent (Berufsbildungsbericht 2001). 39,6 Prozent der aus-
ländischen Jugendlichen und Erwachsenen im Alter
zwischen 20 und 30 Jahren haben keinen Berufsabschluss.
(EMNID-Untersuchung zur Ausbildung 1998).
Diese und andere Daten und Befunde (siehe auch den
Bericht der Beauftragten für Ausländerfragen über die
Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland,
Februar 200) machen deutlich, dass gerade für die jungen
Ausländer – ebenso auch für deutsche Spätaussiedler –
nachhaltige zusätzliche Hilfen notwendig sind. Es wäre
nicht angemessen, unmittelbar nach Veröffentlichung der
ersten Ergebnisse von PISA einen abschließenden Maß-
nahmenkatalog vorzulegen. Hierzu bedarf es der sorgfäl-
tigen Analyse und Abstimmung eines Gesamtpakets mit
allen bildungspolitisch Verantwortlichen.
Für die Fragen der vorschulischen Erziehung und die
Schule sind vor allem die Länder zuständig. Im Bereich
der beruflichen Bildung und der Weiterbildung hat der
Bund seinen Handlungsspielraum genutzt. Im „Forum
Bildung“, an dem Bund und Länder beteiligt sind, wurden
Empfehlungen zur Bildungspolitik beschlossen, die ins-
besondere auch die Förderung und Integration von Mi-
grantinnen und Migranten als zentrales Element von Bil-
dung in allen Bildungsbereichen betreffen: „Bildung
muss Offenheit und Akzeptanz unterschiedlicher Kultu-
ren fördern. Andere Kulturen und Sprachen sind als Be-
reicherung und Chance für ausländische und deutsche
Kinder zu verstehen. Das deutsche Bildungssystem hat
aber auch sicherzustellen, dass alle Migrantinnen und Mi-
granten ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
erwerben können“. In der Arbeitsgruppe „Aus- und Wei-
terbildung“ des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit“ sind Leitlinien zur Weiterent-
wicklung der Konzepte zur Förderung benachteiligter Ju-
gendlicher und junger Erwachsener (27. Mai 1999), ein
Programm zur „Aus- und Weiterbildung von jungen Mi-
grantinnen und Migranten“ (26. Juni 2000) beschlossen
worden, die jetzt umgesetzt werden müssen. Die Bundes-
regierung leistet über die „Benachteiligtenförderung“ der
Bundesanstalt für Arbeit hinaus mit ihrem „Sofortpro-
gramm“ zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit – Ausbil-
dung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher“
einen wesentlichen Beitrag zur Förderung junger Men-
schen in der Berufsvorbereitung und der Berufsausbil-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120496
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dung. Die Förderung zahlreicher Modell- und Weiterbil-
dungsvorhaben durch die zuständigen Ressorts (BMBF,
BMFSFJ, BMA) hat gerade auch für junge Migrantinnen
und Migranten zusätzliche Chancen zur Qualifizierung
im beruflichen Bereich und zur Nachqualifizierung ge-
schaffen. Mit dem neuen Programm des BMBF „Kompe-
tenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgrup-
pen mit besonderem Förderbedarf“ werden in den
nächsten 5 Jahren (Finanzaufwand 105 Millionen DM)
neue Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen ge-
schaffen, neue Modelle der Nachqualifizierung gefördert
sowie neue berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten ge-
rade auch für Migrantinnen und Migranten realisiert.
Dieses Programm setzt einen Teil der Empfehlungen
des „Forum Bildung“ und des „Bündnisses für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ um.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fra-
gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 7 und 8):
Trifft eine Meldung in der „Wirtschaftswoche“ vom 29. No-vember 2001 zu, nach der die Bundesregierung versucht hat zu ver-hindern, die Afghanistan-Konferenz der Vereinten Nationen aufdem Petersberg bei Bonn stattfinden zu lassen, um sie in Berlin zuveranstalten, und drohte tatsächlich, wie die „Wirtschaftswoche“berichtet, eine Verlegung der Konferenz in ein anderes Land?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung ihr eigenes Verhal-ten angesichts der Verpflichtung aus § 6 Abs. 2 Nr. 3 desBerlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994, nach der die BundesstadtBonn als Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationaleund supranationale Einrichtungen auszubauen ist, und plant die Bun-desregierung in Zukunft, Konferenzen der Vereinten Nationen nachBerlin zu verlegen, obwohl Bonn nach allen Bekundungen UNO-Standort und Tagungsort für solche Konferenzen sein soll?
Zu Frage 7:
Diese Meldung trifft nicht zu. Die Bundesregierung hat
sich erfolgreich um die Ausrichtung der Konferenz auf
dem Petersberg bei Bonn bemüht. Da zwischen der Bun-
desregierung, den Vereinten Nationen und den afghani-
schen Partnern Einvernehmen bestand, die Konferenz auf
dem Petersberg abzuhalten, stellte sich die Frage einer
Verlegung der Konferenz in ein anderes Land nicht.
Zu Frage 8:
Auf die eben erteilte Antwort zur Frage 7 wird verwie-
sen. Die Bundesregierung ist sich ihrer fortbestehenden
Verantwortung für die ehemalige Bundeshauptstadt, die
Bundeshauptstadt Bonn, bewusst. Sie wird diese auch
künftig im Sinne der Stärkung Bonns als VN-Standort
wahrnehmen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz-Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Fragen 9 und 10):
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wird die Bundesregie-rung ergreifen, um zu erreichen, dass die zuständigen Sicherheits-behörden der Länder den heute im Westfälischen predigendenImam abschieben, der laut „DER SPIEGEL“ Nr. 48/2001 inÄgypten wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt worden war, Mitglied desägyptischen „Islamischen Dschihad“ war, Verbindungen zu „Hei-ligen Kriegern“ in Italien und England haben soll, in Deutschlandals Asylbewerber anerkannt wurde und hier angeblich bleibendarf, weil ihn seine radikale Vergangenheit in seiner Heimat vorder Abschiebung schütze?
Teilt die Bundesregierung – angesichts des Negativbeispielsdes jemenitischen Terroristen R. B. (alias R. O.), dessen Asylan-trag im Dezember 1997 gerichtlich abgewiesen wurde und derdeshalb untertauchte, um nur wenig später unter anderem Namenmit einem Schengen-Visum in die Bundesrepublik Deutschlandwieder einzureisen (vergleiche „DER SPIEGEL“ Nr. 48/2001) – dieAuffassung, dass zur Beseitigung dieser Schwachstelle eine obli-gatorische Überprüfung der Fingerabdrücke im Rahmen des Vi-sumverfahrens zumindest bei Ausländern aus Problemstaatenauch bei Kurzzeitaufenthalten vorgeschrieben werden muss, undwie wird die Bundesregierung dies umsetzen?
Zu Frage 9:
Nach geltendem Recht kann die zuständige Ausländer-
behörde in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens
eine Person ausweisen, wenn sie die freiheitliche demo-
kratische Grundordnung oder die Sicherheit des Landes
gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an
Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltan-
wendung aufruft oder damit droht (§ 46 Nr. 1 AuslG) oder
wenn sie außerhalb des Bundesgebietes eine Straftat be-
gangen hat, die hier als vorsätzliche Straftat anzusehen ist
(§ 46 Nr. 2) und wenn die Person, etwa als asylberechtigt,
keinen besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 AuslG
genießt. Dann kann sie nur aus schwerwiegenden Grün-
den, in der Regel nach Verurteilung wegen schwerer
Straftaten durch deutsche Gerichte, ausgewiesen werden.
Nach einer Ausweisung kommt die Durchsetzung der
Ausreiseverpflichtung durch eine Abschiebung unter an-
derem dann nicht in Betracht, wenn die konkrete Gefahr
besteht, dass die Person danach der Folter unterworfen
wird oder die Vollstreckung der Todesstrafe droht (§ 53
Abs. 1 und 2 AuslG). Die Bundesregierung hat mit dem
Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes verschie-
dene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Beendigung des
Aufenthalts extremistischer Islamisten zu erleichtern. So
sollen Personen, die die freiheitliche demokratische
Grundordnung oder die Sicherheit des Landes gefährden
oder die sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Ge-
walttätigkeiten beteiligen oder öffentlich zu Gewaltan-
wendung aufrufen oder damit drohen, anders als bisher re-
gelmäßig ausgewiesen werden. Um zu verhindern, dass
Deutschland als Ruheraum von Terroristen missbraucht
wird, soll das zukünftig auch dann gelten, wenn Tatsachen
belegen, dass eine Person einer Vereinigung angehört, die
den internationalen Terrorismus unterstützt oder sie eine
derartige Vereinigung unterstützt. Der Gesetzentwurf
übernimmt darüber hinaus den Rechtsgedanken aus Art. I
Buchstabe F der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach
der Flüchtlingsstatus niemandem zukommt, wenn aus
schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt
ist, dass die betroffene Person ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit begangen hat oder dass sie vor ihrer Auf-
nahme als Flüchtling im Ausland ein schweres nicht poli-
tisches Verbrechen begangen hat oder sich hat Hand-
lungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20497
(C)
(D)
(A)
(B)
Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Zu dem in der Frage
angesprochenen konkreten Einzelfall kann sich die Bun-
desregierung im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des
Landes nicht im Einzelnen äußern. Die betreffende Per-
son ist nach einer gerichtlichen Entscheidung als asylbe-
rechtigt anerkannt worden.
Zu Frage 10:
Die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung
von Besuchsvisa basieren auf Gemeinschaftsrecht und
sind insoweit der einseitigen nationalen Festlegung ent-
zogen. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist bei diesen
Besuchsvisa bisher nicht vorgesehen. Die Bundesregie-
rung tritt gegenüber den europäischen Partnern jedoch
dafür ein, die Liste der Fälle, in denen die Erteilung eines
Besuchsvisums der vorherigen Konsultation der Sicher-
heitsbehörden bedarf (Konsultationsliste) den aktuellen
Erfordernissen entsprechend zu erweitern. Die Bundesre-
gierung hat außerdem vorgeschlagen, in das Visumfor-
mular ein Lichtbild des Antragstellers zu integrieren. Die
Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auf EU-Ebene
für Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung von
Drittstaatsangehörigen ein. Hierzu gehört auch die Ein-
führung neuer Methoden zur Identitätssicherung und
Identifizierung, zum Beispiel die hoch sichere Integration
von Lichtbildern und die Aufnahme von Fingerabdrücken
in Visumsmarken und Aufenthaltstiteln. Der Entwurf des
Terrorismusbekämpfungsgesetzes der Bundesregierung
sieht eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von
Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität
vor, wenn ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als
drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten bean-
tragt wird, bei denen Rückführungsschwierigkeiten
bestehen. Daneben wird zugleich die Möglichkeit ge-
schaffen, identitätssichernde Maßnahmen vor längerfris-
tigen Aufenthalten unter Berücksichtigung der aktuellen
Sicherheitslage auch gegenüber anderen, in sonstiger
Weise bestimmten Personengruppen verbindlich vorzuse-
hen (§ 64 a Abs. 4 AuslG-neu).
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 20 und 21):
Stehen, wie von der Bundesregierung angekündigt, 800 Milli-
onen DM aus nicht abgeflossenen Investitionsmitteln der DB AG
für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau zur Verfügung,
und wenn ja, wann?
Kann die Bundesregierung absehen, ob und wann die dem
Land Baden-Württemberg aus diesen Mitteln zugedachten
71 Millionen DM für den Straßenbau, die unter anderem auch für
den Ausbau der Bundesautobahn A 6 vorgesehen waren, zur Ver-
fügung stehen (vergleiche „Heilbronner Stimme“ vom 27. No-
vember 2001)?
Zu Frage 20:
Die Bundesmittel, die im Jahre 2001 für Investitionen
in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zur
Verfügung stehen und nicht abfließen, stehen nicht für zu-
sätzliche Investitionen in den Straßenbau zur Verfügung.
Zu Frage 21.
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Frage 25):
Treffen Informationen zu, nach denen die Bundesregierung
Vertretern des Landes Berlin zugesagt hat, auf die Rückzahlung
von Bundesmitteln für den Bau der „Kanzlerlinie“ (U-Bahn) nach
endgültiger Einstellung des Projekts zu verzichten?
Die Informationen treffen nicht zu.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Fragen 32 und 33):
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptungen
zahlreicher Bauunternehmer zu, wonach zuständige Finanzämter
über die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler
Beschäftigung im Baugewerbe nicht informiert sind oder versu-
chen, die Ausstellung der Freistellungsbescheinigung als Druck-
mittel zur Bezahlung von Steuerschulden einzusetzen?
Was wird die Bundesregierung tun, um eine sofortige und un-
bürokratische Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen im
Bedarfsfall bis zum Beginn des nächsten Jahres zu gewährleisten?
Zu Frage 32:
Das Bundesministerium der Finanzen hat in engem Zu-
sammenwirken mit den Bundesländern ein Merkblatt und
das Einführungsschreiben vom 1. November 2001 zum
Steuerabzug bei Bauleistungen erstellt. Die zur Durch-
führung des Steuerabzugs erforderlichen Vordrucke lie-
gen den Landesfinanzbehörden vor. Damit sind die not-
wendigen Voraussetzungen für die Anwendung des
Gesetzes geschaffen worden. Es ist Aufgabe der Bundes-
länder, ihre Finanzämter zu unterrichten. Dem Bundesmi-
nisterium der Finanzen liegen keine Erkenntnisse darüber
vor, dass dies nicht geschehen ist.
Dem Bundesministerium der Finanzen ist nicht be-
kannt, dass Finanzämter die Erteilung der Freistellungs-
bescheinigungen als Druckmittel zur Bezahlung von
Steuerschulden einsetzen. Nach § 48 b Einkommensteu-
ergesetz ist die Freistellungsbescheinigung zu erteilen,
wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet er-
scheint. Eine Gefährdung des zu sichernden Steueran-
spruchs kann auch dann vorliegen, wenn nachhaltig Steu-
errückstände bestehen. Es entspricht daher die
Zielsetzung des Gesetzes, eine Freistellungsbescheini-
gung in schwerwiegenden Fällen der Verweigerung der
Steuerzahlung zu versagen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120498
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 33:
Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheini-
gung kann formlos gestellt werden. Damit ist ein unbüro-
kratisches Verfahren geschaffen worden. Mit der Erstel-
lung des Merkblatts und des Einführungsschreibens ist
seitens des Bundesministeriums der Finanzen alles getan
worden, um eine rechtzeitige Ausgabe der Freistellungs-
bescheinigungen zu ermöglichen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sind bereits zahlreiche Freistellungsbe-
scheinigungen von den Finanzämtern ausgegeben worden
und werden laufend weiter ausgegeben. Der Bundesre-
gierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es bei
der Erteilung von Freistellungsbescheinigungen Hemm-
nisse oder Verzögerungen gibt.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Frage 34):
An welche konkreten Auflagen knüpft der EU-Kommissar fürWettbewerb, Mario Monti, die Genehmigung zur Verlängerungder Ausnahmeregelungen zugunsten zahlreicher energieintensiverIndustriebranchen bei der Erhebung der Ökosteuer?
Die in den Gesetzen zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform bzw. zur Fortführung der ökologischen
Steuerreform enthaltenen Ausnahmen zugunsten ener-
gieintensiver Industriebranchen ergeben sich namentlich
aus den zugunsten des Produzierenden Gewerbes gelten-
den ermäßigten Steuersätzen (20 Prozent des Regelsteu-
ersatzes für Strom bzw. des Erhöhungssatzes für Mine-
ralölsteuer auf Heizstoffe) sowie dem „Spitzenausgleich“
für besonders energieintensive Unternehmen des Produ-
zierenden Gewerbes (abgesehen von einer Sockelbelas-
tung von 2 000 DM wird der Teil der Stromsteuer bzw. der
Mineralölsteuer, der das 1,2fache der Entlastung des Un-
ternehmens durch die Senkung der gesetzlichen Renten-
versicherungsbeiträge übersteigt, auf Antrag vergütet).
Entgegen einiger anders lautender Presseberichte steht
Kommissar Monti einer Verlängerung dieser Ausnahmen
– auch für eine Laufzeit von zehn Jahren – grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber. Die Kommission sieht sich
dabei aber an den von ihr selbst Ende vergangenen Jahres
beschlossenen „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Um-
weltschutzbeihilfen“ gebunden. Auf der Basis dieses Ge-
meinschaftsrahmens wird unter anderem die Verlänge-
rung der zugunsten energieintensiver Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes ermäßigten Steuersätze von
der Kommission akzeptiert. Der „Spitzenausgleich“ kann
aus Sicht der Kommission nur auf der Grundlage von
Ziffer 51 Nr. 1 a) des neuen Gemeinschaftsrahmens für
Umweltbeihilfen genehmigt werden, wenn er Gegenstand
einer Vereinbarung zur Verwirklichung von Umwelt-
schutzzielen zwischen Mitgliedstaat und begünstigtem
Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden ist, wenn
Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, dass die verein-
barten Umweltschutzziele nicht erreicht werden.
Hier geht es darum, innerhalb der Bundesregierung
und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die
Einzelheiten eines Kompromisses hinsichtlich der Anfor-
derungen an den Sanktionsmechanismus zu erarbeiten.
Diese Gespräche sind auf gutem Wege. Darüber hinaus
hat die Bundesregierung der Kommission eine Reihe
technischer Informationen unter anderem zur Höhe des
für die Unternehmen der deutschen Industrie zur Er-
reichung der zwischen ihr und der Bundesregierung
vereinbarten Klimaschutzziele entstehenden zusätzlichen
Aufwands übermittelt, die verdeutlichen, dass dieser Auf-
wand durch die genannten Steuerermäßigungen bei wei-
tem nicht kompensiert wird.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Babara Hendricks auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Frage 37)
In welchem Umfang wurden Bundesmittel an das LandSchleswig-Holstein wegen Fehlens der Komplementärmittel beiGemeinschaftsaufgaben, Wettbewerbshilfe oder Ähnlichem ein-behalten?
Von den im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „Ver-
besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für
das Jahr 2001 vorgesehenen Bundesmitteln in Höhe von
94,507 Millionen DM werden voraussichtlich 13,4 Milli-
onen DM nicht abgerufen.
Vom Plafond Schleswig-Holsteins bei der 8. Pro-
grammfortsetzung des Wettbewerbshilfeprogramms von
240,0 Millionen DM hat das Land bisher vertraglich mit
der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Kofinanzierung
für ein Programmvolumen in Höhe von 142,0 Millionen
DM abgeschlossen.
Bei den übrigen Gemeinschaftsaufgaben nach Ar-
tikel 91 a Anlage und Artikel 91 b des Grundgesetzes sind
Komplementärmittel vom Land Schleswig-Holstein bis-
lang in der erforderlichen Höhe bereitgestellt worden.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Heinrich L. Kolb (FDP) (Drucksache
14/7750, Fragen 42 und 43):
Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der eine Än-derung der Voraussetzungen der Allgemeinverbindlicherklärungvon Tarifverträgen in § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) vor-sieht?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des von Bun-deskanzler Gerhard Schröder im Oktober dieses Jahres bei der IGBau angekündigten so genannten Tariftreuegesetzes für die Bau-wirtschaft eine Veränderung der Voraussetzungen der Allgemein-verbindlicherklärung von Tarifverträgen für die Bauwirtschaft?
Zu Frage 42:
Nein.
Zu Frage 43:
Nein.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20499
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache
14/7750, Fragen 44 und 45):
Wird die von der Bundesregierung geplante Greencard für
Pflegekräfte für alle mit Touristenvisum eingereiste und in Privat-
haushalten illegal beschäftigte Pflegekräfte erteilt werden, und
wenn nein, warum nicht?
Wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit
hier lebende Nicht-EU-Ausländer, die einem Arbeitsverbot unter-
liegen, eine Arbeitserlaubnis – zumindest als Pflegekräfte – be-
kommen?
Zu Frage 44:
Die Bundesregierung plant keine Greencard für Pfle-
gekräfte. Vorgesehen ist die vorübergehende Zulassung
von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen.
Auch die Unterstellung in der Frage, die in Privathaus-
halten illegal beschäftigten Ausländer seien alle als Tou-
ristinnen eingereist, trifft nicht zu. Die Ausländer stam-
men – soweit bekannt – im Wesentlichen aus Polen und
Tschechien und benötigen für touristische Aufenthalte
kein Visum.
Ungeachtet dieser Rechtslage hat die Bundesregierung
nicht die Absicht, begangene Rechtsverstöße nachträglich
zu legalisieren. Es handelt sich in jedem Fall um einen
bußgeldbewehrten Verstoß gegen arbeitsgenehmigungs-
rechtliche Bestimmungen, der einen Ausweisungstatbe-
stand nach dem Ausländergesetz erfüllen kann. Im Fall
der visumfreien Einreise von zum Beispiel Polinnen oder
Tschechinnen liegt mit der Aufnahme einer nicht erlaub-
ten Erwerbstätigkeit gleichzeitig auch ein nach dem Aus-
ländergesetz strafbarer Aufenthalt vor. Die Erteilung von
Aufenthaltsgenehmigungen an derzeit illegal Beschäf-
tigte würde gegen grundlegende Bestimmungen des Aus-
länderrechts verstoßen: Die Aufenthaltsgenehmigung
wird in der Regel versagt, wenn ein Ausweisungsgrund
objektiv vorliegt.
Zu Frage 45:
Seit Dezember 2000 gilt für den allgemeinen Arbeits-
marktzugang die auf ein Jahr verkürzte Wartezeit für Aus-
länder mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und für
Ausländer, die als Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder
von Ausländern eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder
Aufenthaltsbewilligung besitzen. Nach Ablauf der Warte-
zeit richtet sich der Arbeitsmarktzugang des angespro-
chenen Personenkreises gegenwärtig nach der Regelung
des § 285 Abs. 1 SGB III; das bedeutet, dass eine Arbeits-
erlaubnis – auch für die Aufnahme einer Beschäftigung
als Pflegekraft – nach Lage und Entwicklung des Arbeits-
marktes und bei Erfüllung der beruflichen und sonstigen
Voraussetzungen erteilt werden kann.
Im Regierungsentwurf des Zuwanderungsgesetzes, das
nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am
1. Januar 2003 in Kraft treten soll, ist nur noch im Asyl-
verfahrensgesetz beim Arbeitsmarktzugang von Asylbe-
werbern eine einjährige Wartezeit vorgesehen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Klaus Haupt (FDP) (Drucksache
14/7750, Fragen 46 und 47):
Für welchen Personenkreis und für wie viele Personen soll
eine Greencard für Pflegekräfte erteilt werden?
Welche Qualifikation müssen diejenigen nachweisen, die in
den Besitz einer Greencard für Pflegekräfte kommen wollen, und
für welche Zeit soll ein Beschäftigungsverhältnis über die Green-
card für Pflegekräfte möglich sein?
Zu Frage 46:
Der Frage liegt offensichtlich Missveständnis zugrun-
de: Eine Greencard für Pflegekräfte ist nicht vorgesehen.
Vielmehr soll durch eine Ergänzung der Anwerbestopp-
ausnahmeverordnung – ASAV – eine vorübergehende
Regelung geschaffen werden, um ausländischen Haus-
haltshilfen für bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pfle-
gebedürftigen eine Arbeitserlaubnis erteilen zu können
und die Zulassung bis zum 31. Dezember 2002 zu er-
möglichen, bis das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft
tritt. Die Möglichkeit zur Beschäftigung der Hilfen sollen
alle Haushalte bekommen, in denen ein pflegebedürftiger
Angehöriger (entsprechend der Definition des 11. Buches
Sozialgesetzbuch unabhängig von der Pflegestufe) be-
treut wird. Eine zahlenmäßige Vorgabe bei der Zulassung
gibt es für die Arbeitsämter nicht. Die neuen Hilfskräfte
sollen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit ost-
europäischen Arbeitsverwaltungen zugelassen und sozial-
versichert beschäftigt werden. Dieses Verfahren stellt
auch sicher, dass vorrangig inländische Arbeitskräfte ver-
mittelt werden.
Zu Frage 47:
Da keine Zulassung für Pflegetätigkeiten, sondern für
Haushaltshilfen vorgesehen ist, ist keine spezielle Quali-
fikation erforderlich.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Frage 48):
Wie werden sich die nächsten Stufen der Ökosteuer auf die
Rentenbeitragssätze auswirken?*)
Die Mittel aus der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform
fließen der Rentenversicherung über den Erhöhungsbe-
trag des zusätzlichen Bundeszuschusses nach § 213
SGB VI zu. Dieser Erhöhungsbetrag beträgt im Jahr:
2001: 4 162 Millionen Euro (8 140 Millionen DM)
2002: 6 810 Millionen Euro
2003: 9 101 Millionen Euro.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120500
(C)
(D)
(A)
(B)
*) siehe hierzu auch Frage 34
Es erhöht sich also im Jahr 2002 um 2 648 Millionen
Euro und im Jahr 2003 um weitere 2 291 Millionen Euro.
Ohne diesen Anstieg müsste der Beitragssatz 2002 auf
19, 3 von Hundert statt 19,1 von Hundert festgesetzt wer-
den. Im Jahr 2003 kann der Beitragssatz durch die Mittel
der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform um 4 Zehntel Pro-
zentpunkte niedriger als sonst festgesetzt werden. Durch
die Mittel der 1. bis 3. Stufe der Ökosteuerreform konnte
der Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahr 1999 um
jahresdurchschnittlich 0,6 Prozentpunkte, 2000 um 1,0
Prozentpunkte und 2001 um 1,3 Prozentpunkte niedriger
als ohne diese Mittel festgesetzt werden. Durch die Mehr-
einnahmen aus der 4. und 5. Stufe der Ökosteuerreform
steigt die Entlastung 2002 auf 1,5 Prozentpunkte und
2003 auf 1,7 Prozentpunkte an.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache
14/7750, Fragen 49 und 50):
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, der am
3. Dezember 2001 anlässlich des Weltbehindertentages vom Deut-
schen Behindertenrat (DBR) gestellten Forderung Rechnung zu
tragen, dass im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
und zur Änderung anderer Gesetze“ (Bundestagsdrucksache
14/7420) sowie in einem Zivilrechtlichen Antidiskriminierungs-
gesetz (ZAG), für das am gleichen Tag ein Vorentwurf durch die
Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, vor-
gestellt wurde, ein Begriff für Behinderung verwendet werden
soll, demzufolge „Behinderung jede Verhaltensweise, Maßnahme
oder Struktur ist, die Menschen mit nicht nur vorübergehenden
körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Le-
bens-, Entfaltungs- und Teilhabemöglichkeiten nimmt, be-
schränkt oder erschwert“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des Lan-
desarbeitsamtes Berlin-Brandenburg, das Ausbildungs- und Re-
habilitationszentrum (ABR) für Epilepsiekranke im Epilepsiezen-
trum der Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal, die einzige
Einrichtung dieser Art in den neuen Bundesländern, die epilepsie-
kranke Jugendliche – bei gleichzeitiger epileptologischer Kom-
plettbetreuung – auf ein selbstständiges Leben in der Gesellschaft
vorbereitet, zum 31. August 2002 aus finanziellen Gründen zu
schließen, und welche gleichwertige Alternative soll nach Kennt-
nis der Bundesregierung den betroffenen Jugendlichen und ihren
Eltern zur Verfügung gestellt werden?
Zu Frage 49:
Mein Kollege Gerd Andres hat Ihnen bereits im Monat
Oktober 2001 auf eine vergleichbare Frage geantwortet,
dass der Behindertenbegriff des SGB IX nicht „medizi-
nisch-defektologisch“ begründet ist. Er stellt in Anleh-
nung an die „Internationale Klassifikation der Funktions-
fähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) – ähnlich der von
Ihnen vorgeschlagenen Definition – auf die Beeinträchti-
gung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Partizi-
pation) ab und nicht mehr auf vermeintliche oder tatsäch-
liche Defizite. Insofern wird in der Sache dem Anliegen
der DBR Rechnung getragen.
Die Übernahme der Definition aus dem SGB IX in das
Behindertengleichstellungsgesetz dient dazu, den öffent-
lich-rechtlichen Rechtsmaterien einen einheitlichen Be-
hinderungsbegriff zugrunde zu legen.
Der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinde-
rung der Diskriminierung im Zivilrecht verzichtet auf
eine Definition des Begriffs der Behinderung. Möglicher
Ausgangspunkt für eine Beurteilung der jeweiligen Tat-
bestandsvoraussetzungen kann auch hier der Behinde-
rungsbegriff des SGB IX sein. Für den Bereich des zivil-
rechtlichen Rechtsverkehrs kommt es vor allem darauf an,
dass behinderte Menschen möglichst umfassend vor Be-
nachteiligungen geschützt sind und ein die Umstände des
jeweiligen Falles angemessen berücksichtigender Interes-
senausgleich gewährleistet werden kann.
Zu Frage 50:
Ich habe hierzu die Bundesanstalt für Arbeit um Stel-
lungnahme gebeten. Sie hat mitgeteilt, dass es in den ver-
gangenen Jahren immer wieder Unzufriedenheit mit der
räumlichen Ausstattung sowie mit im Verhältnis zu ande-
ren Einrichtungen überhöhten Kostensatzforderungen ge-
geben habe. Aus diesem Grunde wurde mit der Einrich-
tung keine neue Vereinbarung abgeschlossen. Dennoch ist
sichergestellt, dass epilepsiekranken Jugendlichen in der
Region ausreichend Reha-Einrichtungen zur Verfügung
stehen.
Im Berufsbildungswerk (BBW) im Oberlinhaus in
Potsdam wurde die Netzplankapazität seit 1994 um
44 Plätze für junge Menschen mit Epilepsien erweitert.
Die Neurologische Fachklinik Hohenstücken für Kinder
und Jugendliche in der Stadt Brandenburg arbeitet im
Rahmen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation
(Phase II) sehr eng mit dem BBW im Oberlinhaus zu-
sammen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass gut
eingestellte epilepsiekranke Menschen in „normalen“ Be-
rufsbildungswerken oder sogar anderen Bildungseinrich-
tungen ausgebildet werden können.
Mit den getroffenen Entscheidungen und der Nutzung
der drei Berufsbildungswerke in Berlin und Brandenburg
ist sichergestellt, dass gerade jungen Menschen mit Epi-
lepsien eine Betreuung und berufliche Bildung nach in-
novativen Konzepten in moderen Räumlichkeiten gebo-
ten werden kann.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
(Drucksache 14/7750, Fragen 51 und 52):
Welche 50-Millionen-DM-Beschaffungsvorhaben des Einzel-
planes 14 (Bundesministerium der Verteidigung) plant die Bun-
desregierung 2001 und 2002 in die parlamentarischen Abschluss-
beratungen einzubringen, und in welcher Priorisierung soll dies
geschehen?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass es dem
Gleichbehandlungsgebot widerspricht, wenn Zivildienstleistende
für Sonderdienste regelmäßig Freizeitausgleich erhalten, während
Wehrdienstleistende für Wach- und Sonderdienste regelmäßig nur
einen geringen finanziellen Ausgleich erhalten, und plant die
Bundesregierung die Abschaffung oder Reduzierung der Rege-
lung, wonach Wehrpflichtigen für diese Sonderdienste erst ab dem
4. Dienstmonat ausschließlich finanzielle Ausgleiche gewährt
werden?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20501
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 51:
Programm für den Haushalt 2001: Im Haushalt 2001
sind bislang neun Vorlagen parlamentarisch billigend be-
raten worden und unter Vertrag (Rechenzentren Bundes-
wehr, MIDS-LVT, Torpedo DM 2A4, KWS RAM, MTLS
2. Los, Rüstsatz Luftbetankung B-Kits, Taktisches Luft-
verteidigungssystem MEADS, Allschutz-Transportfahr-
zeug DINGO 2. Los, Entwicklung Patrone 120 mm). Für
den 12. Dezember 2001 stehen auf der Tagesordnung der
93. Sitzung des Haushaltsausschusses sechs Vorhaben:
die Beschaffung Korvette K 130, die Multilaterale Ver-
einbarung über das Forschungs- und Technologievorha-
ben Radar-Demonstrator SOSTAR (Stand Off Surveil-
lance and Target Aquisitation Radar), die Integration des
Luft/Luft-Lenkflugkörpers kurzer Reichweite IRIS-T in
das Waffensystem EUROFIGHTER 2000, die Beschaf-
fung Kleinfluggerät Zielortung (KZO), die Beschaffung
SAR-Lupe und die Beschaffung Spähwagen FENNEK.
Hinzu kommt ein Bericht zur Finanzierung des zukünfti-
gen Transportflugzeuges der Bundeswehr.
Programm für den Haushalt 2002: Die Planung der
25-Millionen-Euro-Vorlagen ist vom Ergebnis der parla-
mentarischen Beratung am 12 .Dezember 2001 abhängig.
Vorlagen, die im Haushaltsausschuss nicht billigend bera-
ten werden, müssen in das Programm des Haushalts 2002
aufgenommen werden. Außerdem kann die Festlegung
der 25 Millionen-Euro-Vorlagen erst nach einer gemein-
samen Priorisierung durch den Führungsstab der Streit-
kräfte, die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte, die Abtei-
lung Haushalt und die Hauptabteilung Rüstung getroffen
werden. Diese Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 52:
Die Besonderheiten des Dienstes als Soldat in den
Streitkräften erfordern spezifische Regelungen für den
Dienstzeitausgleich. Ein Ausgleich durch Freistellung
vom Dienst ist für Grundwehrdienstleistende zwar regel-
mäßig nicht möglich, aber nicht definitiv ausgeschlossen.
In den ersten drei Monaten sind Grundwehrdienstleis-
tende durch die intensive Grund- und Vollausbildung zeit-
lich so in Anspruch genommen, dass ein Dienstzeitaus-
gleich nicht gewährt werden kann. Eine Abschaffung oder
Reduzierung dieser Regelung ist nicht beabsichtigt. Auch
für Zivildienstleistende gibt es in den ersten drei Monaten
grundsätzlich keinen Dienstzeitausgleich.
Im Übrigen ist der Gesetzgeber nicht zu einer schema-
tischen Gleichbehandlung vom Grundwehrdienstleisten-
den und Zivildienstleistenden wegen der jeweiligen un-
terschiedlichen Anforderungen verpflichtet.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des AbgeordnetenHildebrecht Braun (Augsburg) (FDP)
(Drucksache 14/7750, Fragen 53 und 54):
Was ist die Begründung dafür, dass seit dem 1. Oktober 2001
das Personal der Feldjägertruppe in der Stärke- und Ausrüstungs-
nachweisung (STAN) der Streitkräftebasis aufgeführt ist, das Per-
sonal der Feldjägerschule jedoch weder in der STAN der Streit-kräftebasis noch in der des Heeres?
Ist das Personal des deutschen Anteils beim NATO-Stab LANDCENTbei der Teilstreitkraft (TSK) Heer oder der TSK Streit-kräftebasis geführt, und wann wurde diese Regelung getroffen?
Zu Frage 53:
Im Rahmen der Aufstellung der Streitkräftebasis
wurde die Feldjägertruppe zum 1. Oktober 2001 in die
Streitkräftebasis überführt und dem Streitkräfteunterstüt-
zungskommando der Streitkräftebasis unterstellt. Die
Feldjägerschule gehört noch zum Heer. Die Feldjäger-
schule bildet mit der Schule des Heeres für Stabsdienst
eine organisatorische Einheit. Die beabsichtigte Über-
tragung in die Streitkräftebasis wurde zunächst in Ver-
bindung mit der Untersuchung zur Zentralisierung von
Ausbildungseinrichtungen zurückgestellt. Diese Untersu-
chung ist noch nicht abgeschlossen. Vorgezogene Ein-
zellösungen zu realisieren, wird als nicht sinnvoll bewer-
tet. Die Schule für Feldjäger- und Stabsdienst verbleibt
bis zur endgültigen Entscheidung im Organisationsbe-
reich des Heeres.
Zu Frage 54:
Der deutsche Anteil beim NATO-Stab LANDCENT
ging 1999 im JOINT SUB REGIONAL COMMAND
CENTRE auf. Er ist bisher dem Organisationsbereich
Heer zugeordnet. Im Rahmen der Neuausrichtung der
Streitkräfte wird derzeit untersucht, ob diese Zuordnung
weiter beibehalten werden soll oder ob ein Wechsel zur
Streitkräftebasis zweckmäßig ist. Die Untersuchung ist
noch nicht abgeschlossen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Fragen 55 und 56):
In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung Vor-schläge von Personalräten an den Prüfungs- und Bewertungs-ausschuss für das Vorschlagswesen beim Bundesministerium derVerteidigung, wie zum Beispiel die Verbesserungsvorschläge des Personalrats des II. Luftwaffenausbildungsregiments 3 vom29. Oktober 2001 und vom 26. November 2001 im Zusam-menhang mit der weiteren Nutzung der Markgrafenkaserne inBayreuth, und inwieweit fließen diese Vorschläge in weitere Pla-nungen der Bundesregierung ein?
Ist die Bundesregierung bereit, von ihr gemachte Angabenüber Kapazitätsüberhänge und Leerstände an Bundeswehrstand-orten, wie zum Beispiel die in der Antwort der ParlamentarischenStaatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung, BrigitteSchulte, auf meine Frage 22 in der Fragestunde am 7. November2001 (Plenarprotokoll 14/197, S. 19250 C), dargelegten Auslas-tungsmängel in der Bayreuther Markgrafenkaserne, zu korrigie-ren, und wenn ja, in welcher Weise?
Zu Frage 55:
Vorschläge von Personalräten an den Prüfungs- und Be-
wertungsausschuss werden grundsätzlich in die Planungen
der Bundesregierung einbezogen. Der ursprüngliche Ver-
besserungsvorschlag des Personalrats des II. Luftwaffen-
ausbildungsregiments 3 datiert vom 25. September 2001.
Da dieser durch die Verbesserungsvorschläge vom 29. Ok-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120502
(C)
(D)
(A)
(B)
tober und 26. November 2001 ergänzt bzw. modifiziert
wurde, konnte der Prüfungs- und Bewertungsausschuss
für das Vorschlagwesen beim Bundesministerium der Ver-
teidigung bislang darüber nicht entscheiden. Eine Ent-
scheidung ist für das erste Quartal 2002 vorgesehen.
Zu Frage 56:
Für eine Korrektur der Angaben hinsichtlich der Kapa-
zitätsüberhänge in der Markgrafenkaserne gibt es nach
nochmaliger Prüfung keinen Anlass. Über Leerstände
sind keine Aussagen gemacht worden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/7750, Fragen 57 und 58):
Ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wird die Ar-
beit der vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Rahmen der Soldaten- und Familienbetreuung durch die Über-
nahme von Versicherung, Fahrtkosten, Telefonkosten sowie durch
Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten durch die Bundeswehr
unterstützt?
Wann wird die flächendeckende Einrichtung von 32 Familien-
betreuungszentren mit jeweils vier militärischen Dienstposten er-
folgen, die auf der Grundlage der Auswertung der Erprobungs-
phase in die konzeptionellen Grundlagen der Familienbetreuung
aufgenommen wurde?
Zu Frage 57:
Derzeit wird im Hause eine abgestimmte Aufgabenbe-
schreibung erarbeitet, um dem zu begrüßenden Engage-
ment der momentan auf freiwilliger Basis arbeitenden
Helferinnen und Helfern die Ehrenamtlichkeit zuzuerken-
nen. Auf dieser Grundlage wird der versicherungsrechtli-
che Schutz der ehrenamtlich Tätigen in einen Erlass um-
gesetzt werden können. Ein genauer Zeitpunkt bzw. der
erfragte Umfang kann daher gegenwärtig nicht benannt
werden.
Zu Frage 58:
In einem ersten Schritt sollen zehn Familienbetreu-
ungszentren mit hauptamtlichem Personal auf der Grund-
lage der gebilligten „Konzeptionellen Grundlagen“ aus-
geplant und eingerichtet werden. Spätestens nach zwei
Jahren ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen, der dann die
Einführungsgrundlage für die Einrichtung von weiteren
Familienbetreuungszentren mit hauptamtlichem Personal
schaffen soll. Ziel der „Professionalisierung“ ist es, den
gestiegenen Belastungen der Soldatinnen und Soldaten
besser begegnen zu können.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/7750, Fragen 59 und 60):
Ist es vorgesehen, dass für länger bestehende Familienbetreu-ungszentren im Zusammenhang mit steigenden Belastungen derSoldaten und deren Familien durch vermehrte Auslandseinsätzedie Freistellung eines betreuenden Soldaten vorgenommen wird,und werden diese Familienbetreuungszentren generell finanziellausgestattet?
Falls eine finanzielle Ausstattung stattfindet, wonach richtetsich die Höhe des zur Verfügung gestellten Betrages und wer darfdarüber verfügen?
Zu Frage 59:
Um den steigenden Belastungen der Soldatinnen und
Soldaten besser begegnen zu können, werden zunächst
zehn der derzeit nebenamtlich betriebenen Familienbe-
treuungszentren zur Erprobungszwecken mit je vier
hauptamtlich tätigen Soldaten besetzt. Nach Abschluss
der Erprobung wird über die endgültige Anzahl der Fami-
lienbetreuungszentren und deren Personal-STAN ent-
schieden.
Zu Frage 60:
Die Betreuungsarbeit in den Familienbetreuungszen-
tren/-stellen wird bisher dadurch finanziell unterstützt,
dass zur Durchführung von Betreuungsmaßnahmen ein
Betrag von 5 DM pro teilnehmendem Angehörigen zur
Verfügung gestellt wird. Die Abrechnung findet in der
Verantwortung des Leiters des Familienbetreuungszen-
trums/der Familienbetreuungsstellen in Verbindung mit
der zuständigen Truppenverwaltung statt. Eine Erhöhung
dieses Beitrages wird derzeit im Hause geprüft. An eine
finanzielle Ausstattung in Form eines eigenen Budgets ist
derzeit nicht gedacht.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/7750, Fragen 61 und 62):
Inwieweit wird die Einrichtung einer Feldkapelle in den Ein-satzgebieten, wie dies vom evangelischen Militärbischof themati-siert wurde, geplant, und wenn nicht, was steht diesem Vorhabenentgegen?
Welche Auswirkung wird die Bewirtschaftung der Liegen-schaften durch die „Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffungund Betrieb“ (GEBB) für die Soldatenbetreuung haben?
Zu Frage 61:
Der Anspruch des Soldaten auf Seelsorge und unge-
störte Religionsausübung wird auch im Auslandseinsatz
der Bundeswehr erfüllt. Gerade in den Einsatzgebieten ist
die seelsorgerische Betreuung der deutschen Soldaten
durch Militärgeistliche aus Sicht des Bundesministeriums
der Verteidigung unverzichtbar. Die Bundesrepublik
Deutschland hat sich dazu verpflichtet, für den organisa-
torischen Aufbau der Militärseesorge zu sorgen und ihre
Kosten zu tragen. Aus dieser staatskirchenrechtlich be-
gründeten Verpflichtung kann jedoch grundsätzlich kein
Anspruch auf eine bestimmte Baumaßnahme, wie auf
eine Kapelle, hergeleitet werden. Vielmehr ist für den
Fall, dass sonstige Räumlichkeiten nicht mitgenutzt wer-
den können, in jedem Einzelfall der konkrete Bedarf an
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20503
(C)
(D)
(A)
(B)
Andachtsräumen zu prüfen. Hinsichtlich der Einrichtung
von Feldkapellen in den Einsatzgebieten ergibt sich nach-
folgender Sachstand: Im Feldlager Prizren wurde Mitte
des Jahres eine Kapelle im „Truppenselbstbau“ errichtet,
die Finanzierung des Baumaterials erfolgte dabei durch
die evangelische/katholische Kirche. Vergleichbar hierzu
wurde ein älteres, derzeit nicht genutztes Gebäude in
Orahovac/Kosovo mit finanzieller Unterstützung der Kir-
chen als Andachtsraum hergerichtet. Im Rahmen des im
Zeitraum 13. bis 17. Dezember 2001 geplanten Besuchs
des evangelischen Militärbischofs im Einsatzgebiet soll
dieser Andachtsraum ökumenisch eingeweiht werden. Es
ist geplant, in Rajlovac/Bosnien-Herzegowina ein derzeit
nicht genutztes Gebäude ebenfalls als Feldkapelle herzu-
richten. Sofern die Finanzierung des Baumaterials durch
die Kirche erfolgt, beabsichtigt die Bundeswehr, auch in
diesem Fall mit „Truppenselbstbau“ zu unterstützen.
Zu Frage 62:
Nach dem derzeitigen Sachstand beabsichtigt die
GEBB, frühestens im Sommer des nächsten Jahres ein
Konzept vorzulegen, aus dem die Auswirkungen des
Liegenschaftsmanagements auf die bewirtschafteten
Betreuungseinrichtungen deutlich werden. Das Bun-
desministerium der Verteidigung hat eine Arbeitsgruppe
„Kooperation mit der Wirtschaft im Bereich der bewirt-
schafteten Betreuungseinrichtungen (AG Betreuung)“
beauftragt, den Betreuungsbedarf (Nutzerinteresse) zu
ermitteln und in das Projekt Liegenschaftsmanagement
der GEBB einzubringen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Thomas Kossendey (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7750, Fragen 63 und 64):
Wie wird sichergestellt, dass durch die zukünftige Privatisie-
rung des Liegenschaftsmanagements bei der Bundeswehr in Form
einer Treuhandgesellschaft der Gesellschaft für Entwicklung,
Beschaffung und Betrieb (GEBB) die Verwaltungskostenerstat-
tungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern auf der
Basis des Konsenspapiers vom 5. Mai 1999 über die Organleihe
der Landesbauverwaltungen für Bauaufgaben der Bundeswehr ins-
besondere im Hinblick auf den Umfang des vorgehaltenen not-
wendigen Personals und die Höhe der Verwaltungskostenerstat-
tung in den Landesbauverwaltungen nicht beeinträchtigt werden?
Durch wen sollen zukünftig die bauordnungsrechtlichen und
damit hoheitlichen Funktionen der Landesbauverwaltung im Ver-
teidigungsbau auch im Hinblick auf die NATO und Gaststreit-
kräfte nach der geplanten Privatisierung des Liegenschaftsmana-
gements für die Bundeswehr wahrgenommen werden, und welche
Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in dieser Hinsicht sei-
tens des Bundes angestellt?
Zu Frage 63:
Die beabsichtigte Privatisierung des Liegenschaftsma-
nagements für die Bundeswehr beeinträchtigt nicht die
Verwaltungskostenerstattungsvereinbarungen. Die Zu-
ständigkeiten der Landesbauverwaltungen in Bezug auf
die Durchführung von Baumaßnahmen für die Bundes-
wehr bleiben unberührt.
Zu Frage 64:
Die bauordnungsrechtlichen Funktionen im Verteidi-
gungsbau werden auch nach der geplanten Privatisierung
des Liegenschaftsmanagements für die Bundeswehr
durch die Bauverwaltungen der Länder wahrgenommen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des
Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/7750, Fragen 65 und 66):
Wie soll nach einer Privatisierung des Liegenschaftsmanage-
ments für die Bundeswehr bei nur einer Minderheitsbeteiligung
des Bundes sichergestellt werden, dass die Mittelstandsförder-
gesetze und das öffentliche Vergaberecht, das insbesondere eine
fachlosweise und damit mittelstandsfreundliche Ausschreibung
vorsieht, zukünftig eingehalten werden, und welche Kontroll-
instrumente und -organe sind in dieser Hinsicht durch den Bund
vorgesehen?
Ist die Auftragsvergabe von Bauleistungen durch die im Wege
einer Treuhandgesellschaft der Gesellschaft für Entwicklung, Be-
schaffung und Betrieb (GEBB) privatisierte Gesellschaft für das
Liegenschaftsmanagement der Bundeswehr und die dadurch aus-
gelöste Umsatzsteuerpflicht zukünftig wirtschaftlicher als bisher,
und welche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sind hierzu bisher
angestellt worden?
Zu Frage 65:
Im Rahmen des „Neuen Liegenschaftsmanagements
für die Bundeswehr“ ist beabsichtigt, folgende Gesell-
schaften zu gründen: eine zu 100 Prozent bundeseigene
Treuhandgesellschaft, die die betriebsnotwendigen Lie-
genschaften verwaltet sowie die Vermarktung nicht mehr
betriebsnotwendiger Liegenschaften mit Entwicklungs-
potenzial steuert, eine im mehrheitlichen Anteilbesitz des
Bundes stehende Facility-Management-Gesellschaft, die
die Bewirtschaftung der Liegenschaften koordiniert und
in diesem Zusammenhang Dienstleister beauftragt, vier
im mehrheitlichen Anteilbesitz Privater stehende Dienst-
leistungsgesellschaften, in denen operative Arbeiten bei
der Bewirtschaftung der betriebsnotwendigen Liegen-
schaften wahrgenommen werden.
Das öffentliche Vergaberecht wird im Rahmen des
„Neuen Liegenschaftsmanagements für die Bundeswehr“
in vollem Umfang beachtet: Die Treuhand-Gesellschaft
und die Facility-Management-Gesellschaft werden als
bundeseigene Gesellschaft öffentliche Auftraggeber im
Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
sein. Sie können daher öffentliche Aufträge nur im Wett-
bewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren
nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts (Para-
graph 97 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-
gen) vergeben.
Sowohl bei der Facility-Management-Gesellschaft als
auch bei den vier Dienstleistungsgesellschaften kommt
das Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe bei der Grün-
dung der Gesellschaften zur Anwendung. Es ist vorgese-
hen, nicht nur die Auftragsvergabe an die Gesellschaften
auszuschreiben, sondern zeitgleich auch die privaten
Partner, die zusammen mit dem Bund die Gesellschaften
gründen sollen, im Wege eines transparenten Verfahrens
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 200120504
(C)
(D)
(A)
(B)
nach den Vorschriften über die öffentliche Auftragsver-
gabe zu ermitteln.
Die vier Dienstleistungsgesellschaften werden keine
öffentlichen Auftraggeber sein, da sie von privaten Part-
nern beherrscht werden. Sie können Aufträge an private
Dritte ohne öffentliche Ausschreibungen vergeben und
dementsprechend wie andere Privatunternehmen agieren.
Die bisherigen Erfahrungen bei der Privatisierung von
Aufgaben der Bundeswehr lassen eine Benachteiligung
mittelständischer Unternehmen nicht erkennen. Vielmehr
werden Bieter bei der Realisierung komplexer Projekte in
den Angebotsunterlagen darauf hingewiesen, in Vergabe-
verfahren kleine und mittlere Unternehmen angemessen
zu beteiligen.
Zu Frage 66:
Auch nach den geplanten Privatisierung des Liegen-
schaftswesens der Bundeswehr wird die Auftragsvergabe
von Bauleistungen durch die Bauverwaltungen der Län-
der erfolgen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2001 20505
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin