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    Beratungen mit Aussprache Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2002 Haus- haltsgesetz 2002 (Drucksachen 14/6800, 14/7537, 14/7301 bis 14/7320, 14/7321, 14/7322, 14/7323 20365 A Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 20365 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20365 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20368 A Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 20372 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20375 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20378 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20380 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20385 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20385 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 20385 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 20389 B, C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20390 C, 20392 D Tagesordnungspunkt III: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz) (Drucksache 14/7063) . . . . . . . . . . . . . 20395 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungs- gesetz) (Drucksachen 14/7256, 14/7646, 14/7647) 20395 A Sabine Kaspereit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20395 C Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 20397 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20399 C Gisela Frick FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20401 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20402 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20404 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20406 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 20408 D Zusatztagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Versorgungsänderungs- gesetzes 2001 (Drucksachen 14/7223, 14/7257, 14/7681, 14/7693) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 B – Zweite und dritte Beratung des von den FraktionenderSPDunddesBÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Plenarprotokoll 14/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. November 2001 I n h a l t : Entwurfs eines Versorgungsände- rungsgesetzes 2001 (Drucksachen 14/7064, 14/7681, 14/7693) 20409 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Be- amtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 14/6717, 14/7681, 14/7693) 20409 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20411 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20412 C Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20413 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20414 B Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 20415 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (Drucksachen 14/7008, 14/7258, 14/7679) 20417 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 20417 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20418 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20419 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20421 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20422 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 20422 D Tagesordnungspunkt IV: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (Drucksachen 14/5975, 14/7573) . . . . 20424 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Förderung des Pa- tentwesens an den Hochschulen (Drucksachen 14/5939, 14/7573) . . . . 20424 D Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 20424 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20427 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20429 A Anlage 2 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitneh- mererfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 20429 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20429 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20430 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20431 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20432 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 Norbert Hauser (Bonn) 20427 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20429 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Gila DIE GRÜNEN Balt, Monika PDS 30.11.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bohl, Friedrich CDU/CSU 30.11.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.11.2001 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Caesar, Cajus CDU/CSU 30.11.2001 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 30.11.2001 Follak, Iris SPD 30.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 30.11.2001 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.11.2001 Günther (Plauen), FDP 30.11.2001 Joachim Haschke CDU/CSU 30.11.2001 (Großhennersdorf), Gottfried Hauer, Nina SPD 30.11.2001 Heiderich, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 30.11.2001 Hübner, Carsten PDS 30.11.2001 Kolbow, Walter SPD 30.11.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Küster, Uwe SPD 30.11.2001 Lippmann, Heidi PDS 30.11.2001 Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Nahles, Andrea SPD 30.11.2001 Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.11.2001 Pieper, Cornelia FDP 30.11.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 30.11.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 30.11.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.11.2001 Schenk, Christina PDS 30.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.11.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.11.2001 Hans Peter Schröter, Gisela SPD 30.11.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 30.11.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 30.11.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 30.11.2001 Christian Dr. Freiherr von CDU/CSU 30.11.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 30.11.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 30.11.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 30.11.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Wiesehügel, Klaus SPD 30.11.2001 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmer- erfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Tagesordnungspunkt 4) Alfred Hartenbach (SPD): Die Innovationszentren Deutschlands liegen nicht nur in der Industrie und deren Forschungsanstalten, sondern in hohem Maße auch bei den Hochschulen und Fachhochschulen. Leider konnte das Potenzial der dortigen geistigen Leistungen bisher nicht in dem Umfange auch wirtschaft- lich genutzt werden, wie dies wünschenswert, ja auch ge- radezu erforderlich wäre. Der Grund liegt darin, dass es bisher den Hochschullehrern und Fachhochschullehrern freigestellt war, ob sie eine Erfindung, die in ihrem Tätig- keitsbereich gelungen war, als Patent anmelden und ver- markten wollten oder ob sie davon Abstand nehmen. In aller Regel war die Kostenfrage, aber auch die Prozedur der Anmeldung ein eher abschreckender Faktor für die weniger dem Kommerziellen und dafür mehr dem Wis- senschaftlichen zugewandten Hochschullehrer. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Damit sind sowohl der deutschen Wissenschaft als auch der deutschen Wirtschaft sehr häufig wertvolle Erfindungen verloren gegangen, die dann aus dem Aus- land heraus angemeldet und von dort aus auch verwertet wurden. Das Ausland macht uns längst vor, dass man mit den wissenschaftlichen Erfindungen an den Hochschulen auch anders verfahren kann. In vielen Ländern sind an den Hochschulen ganze Stabsabteilungen vorhanden, die dann die Erkenntnisse und Ergebnisse der Forschung in den Hochschulen auch vermarkten, in aller Regel sogar sehr gut vermarkten und damit auch für eine künftige bessere technische Ausstattung der Hochschulen sorgen können. Wir wollen dies mit unserem Gesetz auch für Deutsch- land ermöglichen. Dabei haben wir von den Koalitions- fraktionen allerdings einen sehr wesentlichen Unterschied zu dem, was die Länder wollen. Wir wollen, dass der Hochschullehrer nach wie vor entscheiden kann, ob er vermarktet oder nicht vermarktet. Dies sind wir dem ver- fassungsmäßigen Grundsatz der Freiheit von Wis- senschaft und Lehre schuldig. Wir sind allerdings über- zeugt, dass mit unserem Gesetz den Hochschullehrern der Zugang zu einer Patentanmeldung und damit auch einer Vermarktung wesentlich erleichtert wird. Künftig brau- chen sie sich nicht mehr um die Details zu kümmern; künftig brauchen sie nicht mehr Sorge zu tragen, welche Kosten ihnen entstehen, und künftig werden sie automa- tisch am Erfolg ihrer Forschung beteiligt werden. Wir wissen, dass wir damit Neuland betreten, und wir wissen auch, dass an den Hochschulen oder aber in dem jeweiligen Bundesland zentral erst noch Stellen errichtet werden müssen, die dann die Forschung auch zum Patent anmelden. Damit treten die Länder oder aber die Hoch- schulen dann in Konkurrenz zu bereits jetzt schon vor- handenen Unternehmern, die ihre Dienste schon seit län- gerem den Hochschullehrern anbieten und dafür auch in aller Regel – auch bei zu beachtender Mischkalkulation – gut verdienen. Dieser Konkurrenzeffekt ist durchaus ge- wollt. Er wird den Forscherdrang und den Drang zur Ver- öffentlichung von Forschungsergebnissen beflügeln und er wird dafür sorgen, dass künftig mehr Erkenntnisse aus deutschen Hochschulen auch wirtschaftlich verwertet werden können. Alles in allem ein gutes Gesetz, das die volle Zustim- mung des ganzen Hauses verdient hat. Jörg Tauss (SPD): Die Tatsache, dass auf der heuti- gen Tagesordnung – nachdem wir gestern einen abermals aufgestockten und zukunftsweisenden Etat für Bildung und Forschung verabschiedet haben – erneut das Thema Forschung angesetzt ist, ist eigentlich schon Beleg genug, dass die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in ihren Reformbemühungen für die dringend gebotene Modernisierung der Wissenschafts- und For- schungslandschaft nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil: Es geht eben nicht allein um den bereitzustellenden Etat – Ihre jahrelangen Versäumnisse, die uns bis heute zu schaffen machen, haben wir gestern lang und breit disku- tiert –, es geht auch um strukturelle Reformen, zu denen Sie erst recht nicht in der Lage waren und für die es vie- lerorts die letzte Gelegenheit ist, meinen wir es ernst mit der Aussage, dass wir den Wissenschafts- und For- schungsstandort auf diesem hohen Niveau erhalten und im internationalen Wettbewerb fit machen wollen. Ziel des heute in zweiter und dritter Lesung zu bera- tenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es, die bisherige Regelung der Rechte an den Erfindungen von Hochschullehrern – das so genannte Hochschullehrer- privileg des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes – an die sich gravierend veränderten Rahmenbedingungen der Hochschulforschung anzupassen. Auch diese gesetzliche Änderung ist eine längst überfällige Anpassung an eine gänzlich veränderte Wirklichkeit und damit ein wichtiger Bestandteil der zwingend gebotenen strukturellen Refor- men und damit auch ein weiterer Baustein einer zukunfts- fähigen Innovationspolitik der rot-grünen Bundesregie- rung, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort für die Herausforderungen der Zukunft wappnen will. Bei der angestrebten Verbesserung der Verwertung von Hochschulerfindungen sind vor allem vier Schwerpunkte das erklärte Ziel der Novelle: Zum einen soll das derzeit brachliegende Innovationspotenzial an den Hochschulen auch für die Hochschulen in einem deutlich höheren Maße genutzt werden, zugleich sollen die Hochschulen in ihrer Verantwortung für den Technologietransfer nachhal- tig gestärkt werden. Eng mit diesem Ziel verwoben ist die dringend gebotene Verbesserung des Technologietrans- fers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Alles in allem geht es also um die Sicherstellung und Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutsch- land in einem immer schwieriger werdenden globalen Wettbewerb. Dabei ist wiederum die Tatsache, dass es eine von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initia- tive war, die den Anstoß für die heute zu diskutierende Gesetzesänderung gab, ein wichtiger Beleg dafür, das diese rot-grüne Bundesregierung sich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern – sofern sie es denn wollen – den immensen Herausforderungen stellt und wichtige Wei- chenstellungen vornimmt. Gegenstand der parlamentarischen Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe. So gab es zum einen den Entwurf des Bundesrates, zum anderen den Entwurf der Koaliti- onsfraktionen. Stellt man die beiden Entwürfe nebenei- nander, so fällt auf, dass sie sich in der Zielsetzung nicht wesentlich unterscheiden. Die Ansätze, mit denen diese wichtigen und sicherlich unstrittigen Ziele verwirklicht werden sollen, unterscheiden sich dagegen schon an eini- gen Stellen. Der Grund, warum sich die Koalitionsfrak- tionen nicht dem Gesetzentwurf des Bundesrates angeschlossen habe, ist, dass der Entwurf der Koalitions- fraktionen das angestrebte Gesetzesziel besser verwirkli- chen kann und zudem dem zwingend zu beachtenden Ver- fassungsrecht, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, in einem deutlich höheren Maße Rechnung trägt. Mit der nun vorgesehenen Neufassung des § 42 Ar- beitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, das oftmals ungenutzte Innova- tionspotenzial auch für die Hochschulen zu nutzen und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120430 (C) (D) (A) (B) Erfindungen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten besser wirt- schaftlich zu verwerten. Nach den bisherigen Regelungen stand es allein im Ermessen der Erfinder, über die Paten- tierung und Verwertung von Erfindungen zu entscheiden. Das hatte zur Folge, dass ein erhebliches Innovationspo- tenzial an den Hochschulen schlichtweg brachlag, weil oftmals die mit der Patentierung verbundenen Kosten, der erhebliche Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko gescheut wurde. Mit den nun vorgesehenen Regelungen werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen ihres wissenschaftlichen Personals zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Strittig war, wie die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hieran be- teiligt werden sollten. Der Gesetzentwurf des Bundesra- tes hatte hier einen etwas anderen Ansatz gewählt, der je- doch nach unserer Auffassung nicht tragfähig gewesen wäre. Während der Entwurf des Bundesrates ein Drittel der Nettoverwertungseinnahmen als Erfindervergütung vorsah und so den Streit vorprogrammiert hätte, welche Ausgabe den nun von den Bruttoeinnahmen seitens der Hochschule abgezogen werden dürfte, haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass den Erfindern als Vergütung 30 Prozent der Brut- toverwertungseinnahmen zustehen. Den Patentierungs- aufwand kann die Hochschule aus den ihr verbleibenden 70 Prozent decken. Sie sehen, auch hier verfolgen wir im Grundsatz das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf des Bundesrates, wir versuchen nur, zu sachgerechteren und auch vergleichbaren Lösungen zu kommen. Ich denke dennoch, dass auch die Länder mit der jetzigen Lösung le- ben können. In der öffentlichen Debatte gibt es – vor allem an den Hochschulen – offenbar noch ein paar kleine Unklarheiten hinsichtlich der Diensterfindungen bei Nebentätigkeit – und hier vor allem bei Drittmittelforschung. Die In- anspruchnahme des Rechtes des Dienstherren bei Dienst- erfindungen umfasst neben den Erfindungen aus wissen- schaftlicher Tätigkeit mit Mitteln der Hochschule auch die Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne des § 25 des Hochschulrahmengesetzes. Erfindungen dagegen, die Wissenschaftler im Rahmen einer Nebentätigkeit ma- chen, sind dann frei, wenn es sich hierbei um keine Dienst- erfindungen im Sinne des § 4 Abs. 2 handelt. Für die Ab- grenzung im konkreten Einzelfall gelten die allgemeinen Grundsätze, ohne dass es hierfür einer Sonderregelung bedarf. Jedoch sind auch freie Erfindungen der Hoch- schule mitzuteilen. Für die Inanspruchnahme und das Ver- fahren gelten die gleichen Regelungen wie für Beschäf- tigte im privaten und öffentlichen Dienst. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ein weiterer wichtiger Baustein bei der Modernisierung der Wissen- schafts- und Forschungslandschaft ist, die vor allem zum Ziel hat, die verkrusteten Strukturen in diesem Bereich aufzubrechen und die zweifellos vorhandenen Innovati- onspotenziale zu nutzen – im Interesse eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungs- standortes Deutschland. Zu einer wirklich verantwor- tungsvollen Forschungspolitik gehört eben die Stärkung der Hochschulen bei der Nutzung dieser Potenziale, wo- bei es aber eben nicht darum gehen kann, die Frage der wirtschaftlichen Verwertung allein zu thematisieren, son- dern auch die Wissenschaftsrechte und Wissenschaftler- rechte im Blick zu behalten. Dies ist meines Erachtens mit dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Ge- setzentwurf gelungen. Damit diese wichtigen Instrumente möglichst schnell greifen und Früchte tragen, wird diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen DM aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit diesen Mit- teln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Ver- marktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können. Es ist ein schöner Brauch, am Schluss einer parlamen- tarischen Initiative allen hieran Beteiligten für ihr Enga- gement zu danken. Danken möchte ich den Fachpolitikern in den Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, den Staatssekretären und den Fachabteilungen in den beteilig- ten Bundesministerien. Diesen Dank betone ich umso mehr, als es bei den nicht immer einfachen Auseinander- setzungen und Abstimmungsprozessen zwischen For- schungs-, Rechts- und auch Sozialpolitikern oft genug da- rauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen zu verbinden. Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ausführungen noch darauf hinzuweisen, dass es ein besonderer Wunsch der Bundesländer und der Hochschulen ist, diese Geset- zesänderung nun möglichst rasch umzusetzen, weil damit ein deutlicher Anstieg der Patentanmeldungen zu erwar- ten ist. Aus diesem Grund ist es richtig, die besonderen Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen bereits jetzt und heute zu verabschieden und eben nicht auf den noch in einem frühen Stadium der Beratungen befindli- chen Gesetzentwurf über Arbeitnehmererfindungen zu warten. Ich werbe daher bei den Kolleginnen und Kolle- gen von der Opposition im Interesse des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland und im Interesse der zwingend notwendigen Fortführung der Reformpro- zesse in diesem Bereich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Freuen Sie sich mit uns auf die Wiederentdeckung des allzu lange brach – liegenden Innovationspotenzials an unseren Hochschu- len. Die Zunahme der Patentierungen wird dies alsbald bestätigen. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach intensiver Beratung mit Experten aus den Hoch- schulen und der Forschung können wir nun den Gesetz- entwurf der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Le- sung vorlegen. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz ist es uns gelungen, den Spagat zwischen der Gewährung der Forschungsfreiheit und einer effizienten Verwertung von Patenten an Hochschulen zu verwirklichen. Ziel ist es nun, die Patentverwertung an den Hochschulen so attrak- tiv zu gestalten, dass immer mehr Hochschullehrer ihre Hochschulen als Verwertungspartner sehen und nicht mehr die Industrie. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20431 (C) (D) (A) (B) Erstens. Ausgangslage – brachliegende Innovationspo- tenziale: In der bisherigen Gesetzesstruktur gibt es weder für Wissenschaftler noch für die Hochschulen Anreize, Erfindungen in Patente umzusetzen und damit wirtschaft- lich zu verwerten. Auf der einen Seite verzichten die For- scher oft auf die Anmeldung zum Patent, da die Beantra- gung mühselig und die Finanzierung ungewiss ist. Statt sich mit bürokratischen Hürden auseinander zu setzen, konzentrieren sie sich lieber auf ihre eigene Stärke: das Forschen. Auf der anderen Seite profitieren Hochschulen im Gegensatz zu allen anderen Arbeitgebern und außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht von den Patenterlösen ihrer Arbeitnehmer. Demnach haben sie auch kein gehobenes Eigeninteresse an der Anmeldung und anschließenden Verwertung von Erfindungen. In der Konsequenz stehen wir vor dem Dilemma, dass das Inno- vationspotenzial an den deutschen Universitäten brach- liegt. Statt gute Ideen in Erfindungen umzusetzen und so- mit ökonomisch zu nutzen, bleiben sie im Getriebe der bürokratischen Universitätsstrukturen hängen. Zweitens. Ziel des Gesetzes – Stärkung des Patent- rechts der Universitäten: Mit der Reform des Hochschul- lehrerprivilegs werden wir diese verkrusteten Strukturen aufbrechen und das bisher brachliegende Innovationspo- tenzial an den Hochschulen nutzen. Mit dem neuen Ge- setz werden die Hochschulen zukünftig das Recht haben, die Erfindungen ihres Personals zu verwerten; innerhalb von zwei Monaten erhalten sie das Exklusivzugriffsrecht. Dies gilt auch für Forschung im Rahmen von Drittmitteln und Nebentätigkeiten. Die genaue Abgrenzung zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung muss dann im Einzelfall geregelt werden. Die Forscher werden im Gegenzug an den Patenterlösen mit 30 Prozent betei- ligt und brauchen sich nicht um finanzielle und bürokra- tische Fragen der Patentanmeldung und -verwertung zu kümmern. Entscheidende Verbesserungen stellen sich in drei Feldern ein: Zukünftig werden wieder mehr Patente angemeldet und verwertet. Gute ldeen bleiben nicht in Schubladen liegen. Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, aus ihren eigenen Investitionen auch Kapital zu schlagen – wenn sie anfangen, selbst aktiv zu werden. Zwischen Wirtschaft und Universität wird ein intensi- verer Wissens- und Technologietransfer stattfinden. Der Diffusionsgrad von Forschungsergebnissen aus den Unis in die Wirtschaft hinein wird erhöht. Drittens. Flankierende Maßnahme – Aufbau einer brei- ten Patent- und Verwertungsinfrastruktur: Bei der Reform des ArbNErfG geht es allerdings nicht darum, Inseln der Patentverwertung innerhalb der Hochschulen zu schaffen. Vielmehr sollen diese eng mit wirtschaftlichen Interessen verzahnt werden und an den Bedürfnissen gerade der klei- nen und mittleren Unternehmen orientiert sein. Die uni- versitären Patentverwertungsstrukturen müssen in ein wirtschaftliches Netzwerk eingebunden sein. Daher wird die rot-grüne Regierung parallel eine Verwertungsoffen- sive starten und den Aufbau einer breiten Patent- und Ver- wertungsstruktur an den deutschen Hochschulen unter- stützen. Hier gilt es, Kosten von Patentanmeldungen in der Anfangsphase zu bezuschussen, Mitarbeiter in einer Qualifizierungsoffensive für die Patentverwertungsstruk- turen auszubilden und die Verwertungslandschaft in Deutschland zu vernetzen und Kommunikations- und Ko- operationsplattformen aufzubauen. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen explizit da- rauf gedrängt hat, die Reform des Hochschullehrerprivi- legs einer allgemeinen Novelle des ArbNErfG vorzuzie- hen. Andernfalls hätte die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung bestanden. In unseren Augen ist diese Re- form ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform der Hochschulen, die auf mehreren Ebenen stattfinden muss. Die Verbesserung der Patentverwertung war überfällig und zwingend notwendig, ihr müssen jedoch weitere Re- formen folgen. Rainer Funke (FDP): Das Arbeitnehmererfindungs- gesetz ist praktisch seit 1957 unverändert. Seitdem hat sich in den Arbeitsabläufen Grundlegendes verändert. Mehr als bisher werden Erfindungen im Team gemacht. Erfindungen sind kapitalintensiv geworden, kurzum: Die Strukturen haben sich grundlegend verändert. Das gilt auch im Vergleich der nationalen Arbeitnehmererfindun- gen zu internationalen Regelungen. Außerdem müssen die Verbindungen in international tätigen Konzernen berücksichtigt werden. Deswegen fordert die FDP seit langem eine Neufassung des Arbeitnehmererfindungsge- setzes und, wie wir hören, will auch die Bundesregierung noch in diesem Jahr, spätestens Anfang Januar, eine ent- sprechende Kabinettsentscheidung herbeiführen. So hatte ja auch die Bundesregierung im März 2000 die beteilig- ten Kreise zu einer Anhörung geladen. Wenn die Bundesregierung eine grundlegende Über- arbeitung des Arbeitnehmererfindergesetzes vorsieht, be- steht überhaupt kein Anlass, für Hochschullehrer Sonder- regelungen, sozusagen Insellösungen, vorzusehen. Grundsätzlich sind Erfindungen im Hochschulbereich nicht wesentlich anders zu bewerten als im Bereich der freien Wirtschaft. In beiden Bereichen wollen wir, dass Eigeninitiative und Erfinderfreudigkeit des jeweiligen Mitarbeiters gefördert wird. Vorab eine Änderung des Hochschullehrerprivilegs vorzunehmen macht keinen Sinn, auch wenn sich die Bundesregierung von der Bun- desratsinitiative, die im Wesentlichen fiskalisch begrün- det wird, getrieben fühlt. Wenn schon eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes von der Bundesregie- rung vorgesehen wird, kann diese Hochschullehrerfrage auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt wer- den. Dies ist auch unter gesetzgeberischen Gesichtspunk- ten sinnvoll, weil nur so ein gerechter Interessenausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat erfolgen kann. Nur wenn alle Fragen gemeinsam geregelt werden, besteht auch eine Chance, dass in dieser Legislaturperiode das Gesamtwerk von Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen wird. Wir werden darum gegen beide Gesetzesvorschläge, nämlich die von Bundesrat und Bundesregierung, stim- men. Auch inhaltlich sind Fragen offen geblieben, so ins- besondere die Frage der Teamvergütung und die Frage der Berechnungsmethode, von welchem Betrag die Erfinder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120432 (C) (D) (A) (B) ihre Erfindervergütung im Hochschulbereich berechnen können. Für den Entwurf der Bundesregierung für eine In- sellösung im Hochschulbereich besteht insgesamt gese- hen nicht nur kein Anlass, sondern er dürfte einer Ge- samtlösung des Arbeitnehmererfindergesetzes sogar entgegenstehen. Maritta Böttcher (PDS): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute über eine Reform des so genannten Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsge- setz aus dem Jahre 1957. Dieses Gesetz sieht grundsätz- lich vor, dass die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern während ihrer Arbeit gemachten Erfindungen vom Arbeitgeber verwertet werden können – unbeschadet ei- ner angemessenen Vergütung für die Erfinderinnen und Erfinder. In seiner geltenden Fassung enthält das Gesetz jedoch eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz: Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer an Universitäten dürfen ihre Erfindungen bisher selbst verwerten. Zur Be- gründung für diese Privilegierung der Universitätsprofes- soren wurde bisher stets das Grundrecht der Wissen- schaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes bemüht. Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Koalitions- fraktionen und des Bundesrats liegt offensichtlich die Ein- sicht zugrunde, dass die Bedeutung der Wissenschafts- freiheit in dieser Hinsicht bisher überstrapaziert worden ist – wie ich meine, zu Recht. Denn: Professorinnen und Professoren haben keinen Alleinanspruch auf Wissen- schaftsfreiheit. Und: Das Grundrecht auf Wissenschafts- freiheit schließt nicht das Recht ein, wissenschaftliche Erfindungen zum ausschließlich eigenen Vorteil zu ver- werten, wenn diese der Nutzung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten Infrastruktur zu verdanken sind. Dies dürfte bei Erfindungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern regelmäßig der Fall sein. Ich halte es daher für richtig, nicht nur den zu wissen- schaftlichen Innovationen führenden Aufwand, sondern auch die aus ihnen resultierenden Erträge zumindest teil- weise zu sozialisieren. Falsch wäre es, wenn weiterhin wie bisher die Kosten sozialisiert und Gewinne privati- siert würden. Ich halte den im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemachten Vorschlag, 30 Prozent der Verwertungserlöse den Erfinderinnen und Erfindern und den Rest den Hochschulen zukommen zu lassen, für eine brauchbare Lösung, die eine hemmungs- lose Privatisierung von Erträgen unterbindet, aber gleich- wohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern An- reize zu Innovationen und ihrer ökonomischen Nutzung gibt. Ich bevorzuge diese Lösung auch gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats, der eine Beteiligung der Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler erst nach Abzug der Patentierungskosten vorsieht. Diese Kosten dürften in vielen Fällen so hoch liegen, dass kein wirklicher Anreiz für die Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen entstehen kann. Ich begrüße ferner ausdrücklich, dass die Gesetzent- würfe auch insoweit mit dem Hochschullehrerprivileg Schluss machen wollen, dass sie nicht nur Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer, sondern alle an einer Hoch- schule Beschäftigten, und zwar nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen, in die wissenschaftsspe- zifischen Sonderregelungen des Patentrechts einbeziehen. In zweierlei Hinsicht weisen die vorliegenden Gesetz- entwürfe Defizite auf. Die PDS-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfrak- tionen vorgelegt. Zum einen geht es uns darum, dass selbstverständlich nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Hoch- schulen, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit beanspruchen kön- nen. Wenn es also im Patentrecht Bedarf an besonderen wissenschaftsadäquaten Regelungen gibt, so müssen sich diese Ausnahmeregelungen auch auf die staatlichen und staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erstrecken. Zum anderen halten wir es für falsch, die Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler zur patentrechtlichen Verwertung ihrer Erfindungen zu zwingen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, den Beitrag der Hochschulen zu In- novationen zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung dieser Innovationen zu fördern, wenn dies der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Lebensqua- lität dient. Aber die Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler müssen auch das Recht haben, ihre Erfindung weder geheim zu halten, was ihnen SPD und Grüne in ihrem Gesetzentwurf allein zugestehen möchten, noch sie von der Hochschule patentieren und verwerten zu lassen, sondern sie durch eine Veröffentlichung der kommerziel- len Nutzung ein für alle Mal zu entziehen. Alles andere wäre nach Auffassung der PDS mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, da das Prinzip der Öf- fentlichkeit geradezu konstitutiv für den modernen Wis- senschaftsprozess ist. Die PDS fordert daher ein uneingeschränktes Recht der Erfinderinnen und Erfinder, ihre Diensterfindungen im Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit jederzeit zu veröffentlichen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Autonomie der Hochschulen gegenüber ökonomischen Verwertungszwängen zu sichern. Wir müssen den Wis- sens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv fördern, dürfen aber nicht den Fehler begehen, die Hochschulen den Fängen des Marktes auszuliefern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/6026 Nr. 2.6 Drucksache 14/6214 Nr. 1.5 Drucksache 14/6214 Nr. 1.8 Drucksache 14/6214 Nr. 2.12 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20433 (C) (D) (A) (B) Innenausschuss Drucksache 14/5730 Nr. 2.34 Drucksache 14/5730 Nr. 2.36 Finanzausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.24 Drucksache 14/6026 Nr. 2.20 Drucksache 14/6026 Nr. 2.21 Drucksache 14/6026 Nr. 2.32 Drucksache 14/6116 Nr. 1.5 Drucksache 14/6116 Nr. 1.6 Drucksache 14/6116 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.15 Drucksache 14/6214 Nr. 2.16 Drucksache 14/6214 Nr. 2.17 Haushaltsausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.3 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.17 Drucksache 14/6026 Nr. 2.18 Drucksache 14/6214 Nr. 1.6 Drucksache 14/6214 Nr. 2.13 Drucksache 14/6214 Nr. 2.14 Drucksache 14/6214 Nr. 2.19 Drucksache 14/6214 Nr. 2.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/1708 Nr. 2.5 Drucksache 14/4170 Nr. 2.47 Drucksache 14/4170 Nr. 2.52 Drucksache 14/6395 Nr. 2.19 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/309 Nr. 2.42 Drucksache 14/4092 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4945 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.3 Drucksache 14/5114 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.62 Drucksache 14/5363 Nr. 2.10 Drucksache 14/6395 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5363 Nr. 1.2 Drucksache 14/5610 Nr. 1.4 Drucksache 14/5610 Nr. 1.7 Drucksache 14/5836 Nr. 2.5 Drucksache 14/5836 Nr. 2.10 Drucksache 14/5836 Nr. 2.14 Drucksache 14/6026 Nr. 3.1 Drucksache 14/6214 Nr. 3.1 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/5836 Nr. 1.8 Drucksache 14/5610 Nr. 1.10 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6026 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.6 Drucksache 14/6395 Nr. 1.2 Drucksache 14/6395 Nr. 2.22 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.1 Drucksache 14/6214 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.9 Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/5281 Nr. 2.24 Drucksache 14/5363 Nr. 2.12 Drucksache 14/5503 Nr. 2.25 Drucksache 14/5610 Nr. 2.2 Drucksache 14/5730 Nr. 1.1 Drucksache 14/5730 Nr. 2.22 Drucksache 14/5730 Nr. 2.24 Drucksache 14/5730 Nr. 2.25 Drucksache 14/5836 Nr. 2.25 Drucksache 14/6026 Nr. 1.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.7 Drucksache 14/6026 Nr. 2.8 Drucksache 14/6214 Nr. 1.1 Drucksache 14/6214 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 14/6508 Nr. 2.10 Drucksache 14/6508 Nr. 2.11 Drucksache 14/6508 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.40 Drucksache 14/6615 Nr. 2.11 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.19 Drucksache 14/6026 Nr. 2.25 Drucksache 14/6116 Nr. 1.3 Drucksache 14/6116 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 1.2 Drucksache 14/6214 Nr. 2.18 Drucksache 14/6395 Nr. 2.15 Drucksache 14/6395 Nr. 2.16 Drucksache 14/6395 Nr. 2.17 Drucksache 14/6395 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.13 Drucksache 14/6508 Nr. 2.15 Drucksache 14/6508 Nr. 2.33 Drucksache 14/6508 Nr. 2.35 Drucksache 14/6508 Nr. 2.37 Drucksache 14/6508 Nr. 2.41 Drucksache 14/6615 Nr. 2.8 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6116 Nr. 1.8 Drucksache 14/6508 Nr. 2.22 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/1016 Nr. 2.23 Drucksache 14/3050 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.9 Drucksache 14/3146 Nr. 2.10 Drucksache 14/3146 Nr. 2.11 Drucksache 14/3146 Nr. 2.12 Drucksache 14/3146 Nr. 2.13 Drucksache 14/3146 Nr. 2.14 Drucksache 14/3146 Nr. 2.15 Drucksache 14/3146 Nr. 2.16 Drucksache 14/3146 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.18 Drucksache 14/3341 Nr. 2.26 Drucksache 14/3428 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.34 Drucksache 14/3576 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.64 Drucksache 14/4170 Nr. 2.84 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120434 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/4309 Nr. 1.3 Drucksache 14/4309 Nr. 1.22 Drucksache 14/4309 Nr. 1.28 Drucksache 14/4441 Nr. 1.3 Drucksache 14/4441 Nr. 1.6 Drucksache 14/4665 Nr. 3.1 Drucksache 14/4945 Nr. 2.4 Drucksache 14/4945 Nr. 2.33 Drucksache 14/4945 Nr. 2.35 Drucksache 14/5114 Nr. 2.1 Drucksache 14/5114 Nr. 2.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.21 Drucksache 14/5172 Nr. 2.60 Drucksache 14/5610 Nr. 2.16 Drucksache 14/5610 Nr. 2.30 Drucksache 14/5610 Nr. 2.31 Drucksache 14/5610 Nr. 2.40 Drucksache 14/5730 Nr. 2.33 Drucksache 14/5836 Nr. 2.6 Drucksache 14/5836 Nr. 2.7 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5610 Nr. 2.53 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5610 Nr. 1.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6508 Nr. 1.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.34 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.2 Drucksache 14/6026 Nr. 2.10 Drucksache 14/6026 Nr. 2.29 Drucksache 14/6026 Nr. 2.31 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20435 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und
    Herren! Mit Ablauf des 31. Dezember dieses Jahres tritt
    § 12 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen außer Kraft.
    Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der
    §§ 100 g und 100 h StPO schafft eine verbesserte Nach-
    folgeregelung zu dieser Vorschrift.

    Eine solche Nachfolgeregelung ist wichtig. Gerade im
    Rahmen organisierter oder gar terroristischer Krimina-
    lität beobachten wir immer wieder den Einsatz moder-
    ner Telekommunikationstechniken. So wissen sich ge-
    rade auch archaisch anmutende so genannte Gotteskrieger
    modernster Telekommunikationsformen zu bedienen.

    Die §§ 100 g und 100 h StPO erlauben den Strafver-
    folgungsbehörden – ebenso wie die Vorgängerregelung –
    den Zugriff auf solche Daten, die Informationen darüber
    geben, mit wem ein Verdächtiger wann telefoniert oder im
    Internet kommuniziert hat. Diese Fähigkeit der Strafver-
    folgungsbehörden ist unverzichtbar. Staatsanwaltschaften
    und Polizei können dieses Ermittlungsinstrument auch
    in Zukunft nutzen. Damit leisten Bundesregierung und
    Regierungskoalition einen weiteren messbaren Beitrag
    dazu, dass sich die Menschen in unserem Land sicher
    fühlen können.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Allerdings darf es Sicherheit ohne Freiheit nicht ge-
    ben. Diese Erkenntnis gilt auch in Zeiten, in denen sich
    unsere demokratische Gesellschaft als wehrhaft gegen die
    Bedrohung durch den internationalen Terrorismus er-
    weisen muss. Aus diesem Grund kommt für die Bundes-
    regierung eine bloße Verlängerung oder Entfristung des
    § 12 FAG nicht in Betracht. Sie wissen, diese Vorschrift
    stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1927 und ist auf
    die damalige, von Handvermittlung geprägte Fernmelde-
    technik zugeschnitten. Gerade weil die moderne Digitali-
    sierung des Telekommunikationsverkehrs zu einer enor-
    men Fülle abruffähiger Daten geführt hat, ist ein neuer
    Ausgleich zwischen den Belangen der Kriminalitäts-
    bekämpfung einerseits sowie dem Schutz des Fernmel-
    degeheimnisses andererseits zu schaffen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf, über den wir
    heute beschließen, gerecht. Er stärkt die Verbrechens-
    bekämpfung und die Bürgerrechte.

    Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Verbesse-
    rungen in diesem Gesetzentwurf eingehen:

    Erstens. Das Auskunftsrecht besteht künftig bei der
    Aufklärung von Straftaten von erheblicher Bedeutung,
    wobei im Gesetz der Katalog des § 100 a Satz 1 StPO bei-
    spielhaft genannt wird. Bei den telekommunikationstypi-
    schen Straftaten wie etwa der Datennetzkriminalität oder
    belästigenden Anrufen kann die Auskunft sogar bereits
    dann verlangt werden, wenn Gründe der Verhältnis-
    mäßigkeit nicht entgegenstehen.

    In diesem Zusammenhang ist die Kritik an dieser
    maßvollen Absenkung der Auskunftsvoraussetzungen
    nicht nachvollziehbar. Ich verweise insbesondere auf die
    Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Oktober 2001, in
    der er diesen Punkt ausdrücklich begrüßt hat. Dieser über-
    zeugenden Einschätzung kann ich mich nur anschließen.
    Sie wird im Übrigen auch von dem Bundesbeauftragten
    für den Datenschutz geteilt.


    (Beifall des Abg. Alfred Hartenbach [SPD])

    Zweitens. Da wir das Ermittlungsinstrument der

    §§ 100 g und 100 h StPO nunmehr stärker auf die erheb-
    lichen Straftaten konzentrieren, wollen wir gleichzeitig
    den Wert der Auskünfte für die Strafverfolgungsbehörden
    verbessern. Der Gesetzentwurf räumt Staatsanwaltschaf-
    ten und Polizei erstmals die Möglichkeit ein, Auskunft
    auch über zukünftige Telekommunikationsverbindungen
    zu erlangen. Damit begegnen wir der Gefahr, dass den
    Strafverfolgungsbehörden wichtige Erkenntnisse vorent-
    halten bleiben.

    Drittens. Schließlich präzisiert der Gesetzentwurf erst-
    mals die Daten, über die Auskunft zu erteilen ist. Dabei
    beschränken wir die Auskunft über die Standortkennung
    bei Mobiltelefonen ganz bewusst auf die Fälle, in denen
    es zu einer Verbindung gekommen ist.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Sehr gut!)

    Präzise Bewegungsprofile von Personen anhand der
    Funkzellen, in die sich Handys im Stand-by-Betrieb




    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

    20417


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    einbuchen, sollen den Strafverfolgungsbehörden zwar
    weiter zur Verfügung stehen, aber nur wie bisher bei Vor-
    liegen der Voraussetzungen einer Telefonüberwachung.

    Die Neuregelung des § 12 FAG in der Form der
    §§ 100 g und 100 h StPO ist eine wesentliche Verbesse-
    rung gegenüber der geltenden Rechtslage. Sie schafft Si-
    cherheit und sichert Freiheit. Deswegen bitte ich um Ihre
    Zustimmung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alfred Hartenbach [SPD]: Unsere haben Sie!)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt der Abgeordnete Volker Kauder.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine
    sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär
    Pick, man muss sich über die Einlassung, die Sie gerade
    gemacht haben, schon wundern. Sie haben darauf ver-
    wiesen, dass die Regelungen des § 12 des Fernmeldean-
    lagengesetzes im Wesentlichen aus dem Jahr 1927 stam-
    men. Man wundert sich doch sehr, wie lange Sie in dieser
    rot-grünen Bundesregierung gebraucht haben, um eine
    neue Regelung herbeizuführen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es in 16 Jahren nicht geschafft!)


    Wenn man sich das Verfahren anschaut, dann muss
    man sich noch mehr wundern. Man muss der Öffentlich-
    keit einmal sagen, wie das abgelaufen ist. Man weiß seit
    zwei Jahren, dass die Regelung im Dezember 2001 aus-
    läuft. Bereits im Oktober 1999 stand ich an diesem Pult
    im Deutschen Bundestag und habe einen Gesetzentwurf
    der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgetragen, der diese
    Regelung verlängern und entfristen sollte, damit sie dau-
    erhaft zur Verfügung steht.


    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Es sind zwei Jahre ins Land gegangen, bis Sie endlich

    – vor wenigen Wochen – einen Gesetzentwurf vorgelegt
    haben. Als wir ihn in dieser Woche beraten wollten, haben
    Sie ihn kurzfristig zurückgezogen und diesen Punkt von
    der Tagesordnung nehmen wollen. Zur völligen Überra-
    schung von uns allen ist dann eine Sondersitzung des Aus-
    schusses einberufen worden. Man hat auf einmal eine
    Regelung vorgelegt, die alles andere als systematisch kor-
    rekt und inhaltlich in Ordnung ist. Das muss man einmal
    klar und deutlich sagen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist dieselbe Regelung!)


    Wir wissen natürlich ganz genau, womit das zusam-
    menhängt, Herr Kollege Ströbele. Sie waren vermutlich
    derjenige, der entscheidend dazu beigetragen hat, aus ei-
    ner guten Regelung mit guten Möglichkeiten für die
    Strafverfolgungsbehörden eine Regelung zu machen, die
    verwässert ist und schlechter als die ist, die wir bisher hat-
    ten. Dies alles musste in einer Nacht-und-Nebel-Aktion
    geschehen, sodass innerhalb von wenigen Stunden ein

    Gesetzentwurf auf der Tagesordnung war, wieder abge-
    setzt wurde, um dann wieder neu auf die Tagesordnung
    gesetzt zu werden. Das ist ein Beispiel dafür, wie diese
    rot-grüne Koalition im Rechtsausschuss schon seit Jahren
    arbeitet.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Küsschen für den grünen Frosch!)


    Sie sollten mit dieser Form der Arbeit, Herr Staatsse-
    kretär Pick, nicht weitermachen, weil dies nicht seriös ist.
    Ich könnte eine ganze Reihe von anderen Gesetzesvorha-
    ben nennen, bei denen Sie in gleicher Weise vorgegangen
    sind. Mich wundert ein bisschen, dass Sie, die Sie nicht in
    der Regierung sitzen, sondern Abgeordnete sind, so etwas
    mit sich machen lassen. Es ist eine grobe Missachtung der
    Rechte von Parlamentariern, wie die Beratungen im
    Rechtsausschuss stattfinden.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal was Inhaltliches!)


    Sie haben zwei Jahre Zeit gehabt, sich eine konkrete
    Regelung zu überlegen. Sie haben in diesen zwei Jahren
    nichts gemacht. Aber auf einmal kommt etwas. Man ver-
    mutet fast, seit den Ereignissen vom 11. September ist bei
    Ihnen die Erkenntnis gewachsen, dass nun doch schneller
    etwas getan werden muss. Sie haben sich dann darauf
    festgelegt, nicht nur eine Verlängerung des § 12 des Fern-
    meldeanlagengesetzes, sondern einen Gesetzentwurf vor-
    zulegen.

    In diesem Gesetzentwurf haben Sie die Bedingungen
    angehoben. Sie gleichen die neuen Regelungen den Re-
    gelungen zur Abhörung von Telefongesprächen an, bei
    denen auch über die Inhalte berichtet werden muss. Es
    gibt aber überhaupt keine Notwendigkeit, bei den Rege-
    lungen zur Fortführung des § 12 FAG die gleichen schar-
    fen Eingriffsvoraussetzungen wie bei den Vorschriften an-
    zulegen, die sich auf die Abhörung beziehen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehen die Länder aber anders!)


    Sie haben damit eine Regelung, die wesentlich weni-
    ger greift und weniger Möglichkeiten als bisher zur Ver-
    fügung stellt. Dazu kann ich nur sagen: So etwas erleben
    wir in diesen Tagen permanent. Der Bundesinnenminister
    spricht scharf wie ein Rasiermesser. Aber es kommt im-
    mer viel weniger heraus, als versprochen worden ist. Es
    gilt auch hier der alte Satz der Heiligen Schrift: An euren
    Taten werdet ihr gemessen, nicht an euren Worten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP– HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kommen Sie aber schlecht weg!)


    Sie spielen ein ganz eigenartiges Spiel. Am Montag hat
    der Bundesinnenminister mit aller Schärfe erklärt: Wir
    werden alles tun. Am Dienstag hat sich Herr Ströbele
    geäußert, worauf alles verwässert wurde. Am Freitag se-
    hen die Dinge wieder ganz anders aus.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Eure Rede sei: Ja, ja und nein, nein!)





    Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick
    20418


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ich möchte Ihnen dafür ein Beispiel geben: SPD und
    Bündnis 90/Die Grünen haben große Probleme, auf dem
    Gebiet der inneren Sicherheit zu einem Kompromiss zu
    kommen. Herr Schily hat angekündigt, dass der
    Daumenabdruck in den Ausweis aufgenommen werden
    soll. Herr Ströbele hat daraufhin gesagt: Das kommt nicht
    in die Tüte. Dann kam es auch nicht in die Tüte.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht in die Tüte und nicht in den Ausweis!)


    So sieht der Preis aus, der für die Zustimmung der Grünen
    zum Einsatz der Bundeswehr gezahlt werden muss. Die
    Wechsel werden jetzt präsentiert.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Herr Kollege Ströbele, dies dient nicht der inneren Si-
    cherheit.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie fantasieren!)


    Richtig ist aber – das will ich durchaus anerkennen –,
    dass Sie sich nach zwei Jahren dazu durchgerungen ha-
    ben, das Thema innere Sicherheit etwas ernster zu neh-
    men und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Einige Teile
    des Gesetzentwurfs weisen allerdings systematische
    Mängel auf. Dies wird – darauf möchte ich hinweisen –
    auch noch selber zugegeben: Es ist nicht geboten, das
    Zeugnisverweigerungsrecht in § 100 h einzuschränken.
    Es ist nicht sachgerecht. – Dass das Zeugnisverweige-
    rungsrecht in § 100 h ein Fremdkörper ist, wird pikanter-
    weise in der Begründung des Entwurfs zugegeben. Die
    Befristung der Neuregelung wird nämlich ausdrücklich
    damit begründet, dass ein Gesamtkonzept zum Zeugnis-
    verweigerungsrecht noch vollständig fehle. Wir werden
    uns also erneut mit diesem Komplex befassen müssen. Sie
    geben zu, dass Sie unter Zeitdruck gehandelt haben. Nur
    weil Sie sich im Rechtsausschuss nicht durchringen konn-
    ten – das finde ich ausgesprochen jämmerlich –, den An-
    trag des Kollegen Funke anzunehmen, § 12 FAG noch
    einmal um ein halbes Jahr zu verlängern – das wäre die
    sachgerechte Lösung gewesen –, haben Sie einen eigenen
    Entwurf vorgelegt. Das ist unerträglich.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    So sollten wir als Juristen im Rechtsausschuss eigentlich
    nicht miteinander umgehen.

    Rot-Grün geht es also um alte ideologische Ziele. Es
    geht um bessere Möglichkeiten zur Kontrolle des Han-
    delns der Strafverfolgungsbehörden. Aber es geht wieder
    nicht darum, den Polizeien, den Staatsanwaltschaften und
    den Gerichten bestmögliche Instrumente zur Bekämpfung
    der Kriminalität zu geben.

    Wir verschließen uns nicht dem Ansinnen, § 12 FAG
    im Rahmen eines vernünftigen – und dem Eingriff in die
    Rechte der Telefonnutzer angemessenen – Verfahrens in
    neuer Form in die Strafprozessordnung einzufügen. Ihren
    über das Knie gebrochenen Vorschlag, der eine eindeutige
    Verwässerung der Regelung und eine Einschränkung der
    Effektivität der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden be-
    deutet, können wir jedoch nicht mittragen. Es war seit lan-
    gem bekannt, dass und wann § 12 FAG außer Kraft treten
    wird. Dennoch hat die Koalition die Zeit nicht genutzt, in

    einem Gesetzgebungsverfahren, das einen Eingriff in
    Grundrechtspositionen sauber und angemessen regelt,
    eine dauerhafte Fortgeltung dieser Regelung zu kodifizie-
    ren. Herr Staatssekretär, Sie haben das Thema unerträg-
    lich lange schleifen lassen und überbieten sich jetzt in Ak-
    tionismus.

    Der vorliegende Entwurf ist nicht durchdacht und in
    sich widersprüchlich, wie Sie selber in der Begründung
    Ihres Gesetzentwurfs zugeben.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!)


    Er widerspricht auch dem erklärten Ziel der Bundesregie-
    rung, den Terrorismus mit bestmöglichen Mitteln zu
    bekämpfen. Die Entwurfsfassung ist ein massiver Rück-
    schritt im Vergleich zu dem bisherigen Rechtszustand.
    Wir bedauern es außerordentlich, dass Sie uns im Rechts-
    ausschuss keine Gelegenheit gegeben haben, angemessen
    über dieses schwierige Thema, das natürlich mit Ein-
    griffen in Grundrechtspositionen verbunden ist, zu bera-
    ten. Schließlich handelt es sich ja nicht um eine Regelung,
    die sich einfach aus dem Ärmel schütteln lässt. Man kann
    nicht einfach sagen: Wenn sie nichts ist, machen wir halt
    eine neue. Diese Regelung ist ja von einer gewissen Be-
    deutung.

    Ich finde es besonders ärgerlich, dass wir jetzt eigent-
    lich Gelegenheit gehabt hätten, eine Regelung auf den
    Weg zu bringen, die Bestand hat und auf Dauer wirkt. Die
    Strafverfolgungsbehörden haben in der heutigen Zeit
    wirklich etwas anderes zu tun, als immer wieder in das
    Gesetzblatt zu schauen, was sich geändert hat. Es wäre
    richtig gewesen, die Regelung zu verlängern. Dann hätte
    man genug Zeit gehabt, um eine gute Regelung auf den
    Weg zu bringen und den Strafverfolgungsbehörden ein In-
    strument an die Hand zu geben, das bei der Bekämpfung
    der Kriminalität wirksam ist und die Bürgerrechte trotz-
    dem nicht einschränkt. Diese Chance haben Sie verpasst,
    wie es bei manchen Gesetzgebungsvorhaben der letzten
    Zeit auch der Fall war. Deswegen werden wir nicht zu-
    stimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)