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  • tocInhaltsverzeichnis
    Beratungen mit Aussprache Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2002 Haus- haltsgesetz 2002 (Drucksachen 14/6800, 14/7537, 14/7301 bis 14/7320, 14/7321, 14/7322, 14/7323 20365 A Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 20365 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20365 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20368 A Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 20372 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20375 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20378 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20380 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20385 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20385 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 20385 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 20389 B, C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20390 C, 20392 D Tagesordnungspunkt III: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz) (Drucksache 14/7063) . . . . . . . . . . . . . 20395 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungs- gesetz) (Drucksachen 14/7256, 14/7646, 14/7647) 20395 A Sabine Kaspereit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20395 C Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 20397 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20399 C Gisela Frick FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20401 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20402 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20404 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20406 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 20408 D Zusatztagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Versorgungsänderungs- gesetzes 2001 (Drucksachen 14/7223, 14/7257, 14/7681, 14/7693) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 B – Zweite und dritte Beratung des von den FraktionenderSPDunddesBÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Plenarprotokoll 14/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. November 2001 I n h a l t : Entwurfs eines Versorgungsände- rungsgesetzes 2001 (Drucksachen 14/7064, 14/7681, 14/7693) 20409 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Be- amtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 14/6717, 14/7681, 14/7693) 20409 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20411 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20412 C Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20413 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20414 B Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 20415 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (Drucksachen 14/7008, 14/7258, 14/7679) 20417 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 20417 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20418 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20419 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20421 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20422 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 20422 D Tagesordnungspunkt IV: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (Drucksachen 14/5975, 14/7573) . . . . 20424 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Förderung des Pa- tentwesens an den Hochschulen (Drucksachen 14/5939, 14/7573) . . . . 20424 D Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 20424 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20427 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20429 A Anlage 2 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitneh- mererfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 20429 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20429 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20430 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20431 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20432 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 Norbert Hauser (Bonn) 20427 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20429 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Gila DIE GRÜNEN Balt, Monika PDS 30.11.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bohl, Friedrich CDU/CSU 30.11.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.11.2001 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Caesar, Cajus CDU/CSU 30.11.2001 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 30.11.2001 Follak, Iris SPD 30.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 30.11.2001 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.11.2001 Günther (Plauen), FDP 30.11.2001 Joachim Haschke CDU/CSU 30.11.2001 (Großhennersdorf), Gottfried Hauer, Nina SPD 30.11.2001 Heiderich, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 30.11.2001 Hübner, Carsten PDS 30.11.2001 Kolbow, Walter SPD 30.11.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Küster, Uwe SPD 30.11.2001 Lippmann, Heidi PDS 30.11.2001 Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Nahles, Andrea SPD 30.11.2001 Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.11.2001 Pieper, Cornelia FDP 30.11.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 30.11.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 30.11.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.11.2001 Schenk, Christina PDS 30.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.11.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.11.2001 Hans Peter Schröter, Gisela SPD 30.11.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 30.11.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 30.11.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 30.11.2001 Christian Dr. Freiherr von CDU/CSU 30.11.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 30.11.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 30.11.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 30.11.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Wiesehügel, Klaus SPD 30.11.2001 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmer- erfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Tagesordnungspunkt 4) Alfred Hartenbach (SPD): Die Innovationszentren Deutschlands liegen nicht nur in der Industrie und deren Forschungsanstalten, sondern in hohem Maße auch bei den Hochschulen und Fachhochschulen. Leider konnte das Potenzial der dortigen geistigen Leistungen bisher nicht in dem Umfange auch wirtschaft- lich genutzt werden, wie dies wünschenswert, ja auch ge- radezu erforderlich wäre. Der Grund liegt darin, dass es bisher den Hochschullehrern und Fachhochschullehrern freigestellt war, ob sie eine Erfindung, die in ihrem Tätig- keitsbereich gelungen war, als Patent anmelden und ver- markten wollten oder ob sie davon Abstand nehmen. In aller Regel war die Kostenfrage, aber auch die Prozedur der Anmeldung ein eher abschreckender Faktor für die weniger dem Kommerziellen und dafür mehr dem Wis- senschaftlichen zugewandten Hochschullehrer. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Damit sind sowohl der deutschen Wissenschaft als auch der deutschen Wirtschaft sehr häufig wertvolle Erfindungen verloren gegangen, die dann aus dem Aus- land heraus angemeldet und von dort aus auch verwertet wurden. Das Ausland macht uns längst vor, dass man mit den wissenschaftlichen Erfindungen an den Hochschulen auch anders verfahren kann. In vielen Ländern sind an den Hochschulen ganze Stabsabteilungen vorhanden, die dann die Erkenntnisse und Ergebnisse der Forschung in den Hochschulen auch vermarkten, in aller Regel sogar sehr gut vermarkten und damit auch für eine künftige bessere technische Ausstattung der Hochschulen sorgen können. Wir wollen dies mit unserem Gesetz auch für Deutsch- land ermöglichen. Dabei haben wir von den Koalitions- fraktionen allerdings einen sehr wesentlichen Unterschied zu dem, was die Länder wollen. Wir wollen, dass der Hochschullehrer nach wie vor entscheiden kann, ob er vermarktet oder nicht vermarktet. Dies sind wir dem ver- fassungsmäßigen Grundsatz der Freiheit von Wis- senschaft und Lehre schuldig. Wir sind allerdings über- zeugt, dass mit unserem Gesetz den Hochschullehrern der Zugang zu einer Patentanmeldung und damit auch einer Vermarktung wesentlich erleichtert wird. Künftig brau- chen sie sich nicht mehr um die Details zu kümmern; künftig brauchen sie nicht mehr Sorge zu tragen, welche Kosten ihnen entstehen, und künftig werden sie automa- tisch am Erfolg ihrer Forschung beteiligt werden. Wir wissen, dass wir damit Neuland betreten, und wir wissen auch, dass an den Hochschulen oder aber in dem jeweiligen Bundesland zentral erst noch Stellen errichtet werden müssen, die dann die Forschung auch zum Patent anmelden. Damit treten die Länder oder aber die Hoch- schulen dann in Konkurrenz zu bereits jetzt schon vor- handenen Unternehmern, die ihre Dienste schon seit län- gerem den Hochschullehrern anbieten und dafür auch in aller Regel – auch bei zu beachtender Mischkalkulation – gut verdienen. Dieser Konkurrenzeffekt ist durchaus ge- wollt. Er wird den Forscherdrang und den Drang zur Ver- öffentlichung von Forschungsergebnissen beflügeln und er wird dafür sorgen, dass künftig mehr Erkenntnisse aus deutschen Hochschulen auch wirtschaftlich verwertet werden können. Alles in allem ein gutes Gesetz, das die volle Zustim- mung des ganzen Hauses verdient hat. Jörg Tauss (SPD): Die Tatsache, dass auf der heuti- gen Tagesordnung – nachdem wir gestern einen abermals aufgestockten und zukunftsweisenden Etat für Bildung und Forschung verabschiedet haben – erneut das Thema Forschung angesetzt ist, ist eigentlich schon Beleg genug, dass die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in ihren Reformbemühungen für die dringend gebotene Modernisierung der Wissenschafts- und For- schungslandschaft nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil: Es geht eben nicht allein um den bereitzustellenden Etat – Ihre jahrelangen Versäumnisse, die uns bis heute zu schaffen machen, haben wir gestern lang und breit disku- tiert –, es geht auch um strukturelle Reformen, zu denen Sie erst recht nicht in der Lage waren und für die es vie- lerorts die letzte Gelegenheit ist, meinen wir es ernst mit der Aussage, dass wir den Wissenschafts- und For- schungsstandort auf diesem hohen Niveau erhalten und im internationalen Wettbewerb fit machen wollen. Ziel des heute in zweiter und dritter Lesung zu bera- tenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es, die bisherige Regelung der Rechte an den Erfindungen von Hochschullehrern – das so genannte Hochschullehrer- privileg des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes – an die sich gravierend veränderten Rahmenbedingungen der Hochschulforschung anzupassen. Auch diese gesetzliche Änderung ist eine längst überfällige Anpassung an eine gänzlich veränderte Wirklichkeit und damit ein wichtiger Bestandteil der zwingend gebotenen strukturellen Refor- men und damit auch ein weiterer Baustein einer zukunfts- fähigen Innovationspolitik der rot-grünen Bundesregie- rung, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort für die Herausforderungen der Zukunft wappnen will. Bei der angestrebten Verbesserung der Verwertung von Hochschulerfindungen sind vor allem vier Schwerpunkte das erklärte Ziel der Novelle: Zum einen soll das derzeit brachliegende Innovationspotenzial an den Hochschulen auch für die Hochschulen in einem deutlich höheren Maße genutzt werden, zugleich sollen die Hochschulen in ihrer Verantwortung für den Technologietransfer nachhal- tig gestärkt werden. Eng mit diesem Ziel verwoben ist die dringend gebotene Verbesserung des Technologietrans- fers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Alles in allem geht es also um die Sicherstellung und Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutsch- land in einem immer schwieriger werdenden globalen Wettbewerb. Dabei ist wiederum die Tatsache, dass es eine von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initia- tive war, die den Anstoß für die heute zu diskutierende Gesetzesänderung gab, ein wichtiger Beleg dafür, das diese rot-grüne Bundesregierung sich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern – sofern sie es denn wollen – den immensen Herausforderungen stellt und wichtige Wei- chenstellungen vornimmt. Gegenstand der parlamentarischen Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe. So gab es zum einen den Entwurf des Bundesrates, zum anderen den Entwurf der Koaliti- onsfraktionen. Stellt man die beiden Entwürfe nebenei- nander, so fällt auf, dass sie sich in der Zielsetzung nicht wesentlich unterscheiden. Die Ansätze, mit denen diese wichtigen und sicherlich unstrittigen Ziele verwirklicht werden sollen, unterscheiden sich dagegen schon an eini- gen Stellen. Der Grund, warum sich die Koalitionsfrak- tionen nicht dem Gesetzentwurf des Bundesrates angeschlossen habe, ist, dass der Entwurf der Koalitions- fraktionen das angestrebte Gesetzesziel besser verwirkli- chen kann und zudem dem zwingend zu beachtenden Ver- fassungsrecht, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, in einem deutlich höheren Maße Rechnung trägt. Mit der nun vorgesehenen Neufassung des § 42 Ar- beitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, das oftmals ungenutzte Innova- tionspotenzial auch für die Hochschulen zu nutzen und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120430 (C) (D) (A) (B) Erfindungen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten besser wirt- schaftlich zu verwerten. Nach den bisherigen Regelungen stand es allein im Ermessen der Erfinder, über die Paten- tierung und Verwertung von Erfindungen zu entscheiden. Das hatte zur Folge, dass ein erhebliches Innovationspo- tenzial an den Hochschulen schlichtweg brachlag, weil oftmals die mit der Patentierung verbundenen Kosten, der erhebliche Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko gescheut wurde. Mit den nun vorgesehenen Regelungen werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen ihres wissenschaftlichen Personals zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Strittig war, wie die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hieran be- teiligt werden sollten. Der Gesetzentwurf des Bundesra- tes hatte hier einen etwas anderen Ansatz gewählt, der je- doch nach unserer Auffassung nicht tragfähig gewesen wäre. Während der Entwurf des Bundesrates ein Drittel der Nettoverwertungseinnahmen als Erfindervergütung vorsah und so den Streit vorprogrammiert hätte, welche Ausgabe den nun von den Bruttoeinnahmen seitens der Hochschule abgezogen werden dürfte, haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass den Erfindern als Vergütung 30 Prozent der Brut- toverwertungseinnahmen zustehen. Den Patentierungs- aufwand kann die Hochschule aus den ihr verbleibenden 70 Prozent decken. Sie sehen, auch hier verfolgen wir im Grundsatz das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf des Bundesrates, wir versuchen nur, zu sachgerechteren und auch vergleichbaren Lösungen zu kommen. Ich denke dennoch, dass auch die Länder mit der jetzigen Lösung le- ben können. In der öffentlichen Debatte gibt es – vor allem an den Hochschulen – offenbar noch ein paar kleine Unklarheiten hinsichtlich der Diensterfindungen bei Nebentätigkeit – und hier vor allem bei Drittmittelforschung. Die In- anspruchnahme des Rechtes des Dienstherren bei Dienst- erfindungen umfasst neben den Erfindungen aus wissen- schaftlicher Tätigkeit mit Mitteln der Hochschule auch die Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne des § 25 des Hochschulrahmengesetzes. Erfindungen dagegen, die Wissenschaftler im Rahmen einer Nebentätigkeit ma- chen, sind dann frei, wenn es sich hierbei um keine Dienst- erfindungen im Sinne des § 4 Abs. 2 handelt. Für die Ab- grenzung im konkreten Einzelfall gelten die allgemeinen Grundsätze, ohne dass es hierfür einer Sonderregelung bedarf. Jedoch sind auch freie Erfindungen der Hoch- schule mitzuteilen. Für die Inanspruchnahme und das Ver- fahren gelten die gleichen Regelungen wie für Beschäf- tigte im privaten und öffentlichen Dienst. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ein weiterer wichtiger Baustein bei der Modernisierung der Wissen- schafts- und Forschungslandschaft ist, die vor allem zum Ziel hat, die verkrusteten Strukturen in diesem Bereich aufzubrechen und die zweifellos vorhandenen Innovati- onspotenziale zu nutzen – im Interesse eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungs- standortes Deutschland. Zu einer wirklich verantwor- tungsvollen Forschungspolitik gehört eben die Stärkung der Hochschulen bei der Nutzung dieser Potenziale, wo- bei es aber eben nicht darum gehen kann, die Frage der wirtschaftlichen Verwertung allein zu thematisieren, son- dern auch die Wissenschaftsrechte und Wissenschaftler- rechte im Blick zu behalten. Dies ist meines Erachtens mit dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Ge- setzentwurf gelungen. Damit diese wichtigen Instrumente möglichst schnell greifen und Früchte tragen, wird diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen DM aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit diesen Mit- teln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Ver- marktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können. Es ist ein schöner Brauch, am Schluss einer parlamen- tarischen Initiative allen hieran Beteiligten für ihr Enga- gement zu danken. Danken möchte ich den Fachpolitikern in den Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, den Staatssekretären und den Fachabteilungen in den beteilig- ten Bundesministerien. Diesen Dank betone ich umso mehr, als es bei den nicht immer einfachen Auseinander- setzungen und Abstimmungsprozessen zwischen For- schungs-, Rechts- und auch Sozialpolitikern oft genug da- rauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen zu verbinden. Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ausführungen noch darauf hinzuweisen, dass es ein besonderer Wunsch der Bundesländer und der Hochschulen ist, diese Geset- zesänderung nun möglichst rasch umzusetzen, weil damit ein deutlicher Anstieg der Patentanmeldungen zu erwar- ten ist. Aus diesem Grund ist es richtig, die besonderen Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen bereits jetzt und heute zu verabschieden und eben nicht auf den noch in einem frühen Stadium der Beratungen befindli- chen Gesetzentwurf über Arbeitnehmererfindungen zu warten. Ich werbe daher bei den Kolleginnen und Kolle- gen von der Opposition im Interesse des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland und im Interesse der zwingend notwendigen Fortführung der Reformpro- zesse in diesem Bereich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Freuen Sie sich mit uns auf die Wiederentdeckung des allzu lange brach – liegenden Innovationspotenzials an unseren Hochschu- len. Die Zunahme der Patentierungen wird dies alsbald bestätigen. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach intensiver Beratung mit Experten aus den Hoch- schulen und der Forschung können wir nun den Gesetz- entwurf der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Le- sung vorlegen. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz ist es uns gelungen, den Spagat zwischen der Gewährung der Forschungsfreiheit und einer effizienten Verwertung von Patenten an Hochschulen zu verwirklichen. Ziel ist es nun, die Patentverwertung an den Hochschulen so attrak- tiv zu gestalten, dass immer mehr Hochschullehrer ihre Hochschulen als Verwertungspartner sehen und nicht mehr die Industrie. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20431 (C) (D) (A) (B) Erstens. Ausgangslage – brachliegende Innovationspo- tenziale: In der bisherigen Gesetzesstruktur gibt es weder für Wissenschaftler noch für die Hochschulen Anreize, Erfindungen in Patente umzusetzen und damit wirtschaft- lich zu verwerten. Auf der einen Seite verzichten die For- scher oft auf die Anmeldung zum Patent, da die Beantra- gung mühselig und die Finanzierung ungewiss ist. Statt sich mit bürokratischen Hürden auseinander zu setzen, konzentrieren sie sich lieber auf ihre eigene Stärke: das Forschen. Auf der anderen Seite profitieren Hochschulen im Gegensatz zu allen anderen Arbeitgebern und außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht von den Patenterlösen ihrer Arbeitnehmer. Demnach haben sie auch kein gehobenes Eigeninteresse an der Anmeldung und anschließenden Verwertung von Erfindungen. In der Konsequenz stehen wir vor dem Dilemma, dass das Inno- vationspotenzial an den deutschen Universitäten brach- liegt. Statt gute Ideen in Erfindungen umzusetzen und so- mit ökonomisch zu nutzen, bleiben sie im Getriebe der bürokratischen Universitätsstrukturen hängen. Zweitens. Ziel des Gesetzes – Stärkung des Patent- rechts der Universitäten: Mit der Reform des Hochschul- lehrerprivilegs werden wir diese verkrusteten Strukturen aufbrechen und das bisher brachliegende Innovationspo- tenzial an den Hochschulen nutzen. Mit dem neuen Ge- setz werden die Hochschulen zukünftig das Recht haben, die Erfindungen ihres Personals zu verwerten; innerhalb von zwei Monaten erhalten sie das Exklusivzugriffsrecht. Dies gilt auch für Forschung im Rahmen von Drittmitteln und Nebentätigkeiten. Die genaue Abgrenzung zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung muss dann im Einzelfall geregelt werden. Die Forscher werden im Gegenzug an den Patenterlösen mit 30 Prozent betei- ligt und brauchen sich nicht um finanzielle und bürokra- tische Fragen der Patentanmeldung und -verwertung zu kümmern. Entscheidende Verbesserungen stellen sich in drei Feldern ein: Zukünftig werden wieder mehr Patente angemeldet und verwertet. Gute ldeen bleiben nicht in Schubladen liegen. Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, aus ihren eigenen Investitionen auch Kapital zu schlagen – wenn sie anfangen, selbst aktiv zu werden. Zwischen Wirtschaft und Universität wird ein intensi- verer Wissens- und Technologietransfer stattfinden. Der Diffusionsgrad von Forschungsergebnissen aus den Unis in die Wirtschaft hinein wird erhöht. Drittens. Flankierende Maßnahme – Aufbau einer brei- ten Patent- und Verwertungsinfrastruktur: Bei der Reform des ArbNErfG geht es allerdings nicht darum, Inseln der Patentverwertung innerhalb der Hochschulen zu schaffen. Vielmehr sollen diese eng mit wirtschaftlichen Interessen verzahnt werden und an den Bedürfnissen gerade der klei- nen und mittleren Unternehmen orientiert sein. Die uni- versitären Patentverwertungsstrukturen müssen in ein wirtschaftliches Netzwerk eingebunden sein. Daher wird die rot-grüne Regierung parallel eine Verwertungsoffen- sive starten und den Aufbau einer breiten Patent- und Ver- wertungsstruktur an den deutschen Hochschulen unter- stützen. Hier gilt es, Kosten von Patentanmeldungen in der Anfangsphase zu bezuschussen, Mitarbeiter in einer Qualifizierungsoffensive für die Patentverwertungsstruk- turen auszubilden und die Verwertungslandschaft in Deutschland zu vernetzen und Kommunikations- und Ko- operationsplattformen aufzubauen. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen explizit da- rauf gedrängt hat, die Reform des Hochschullehrerprivi- legs einer allgemeinen Novelle des ArbNErfG vorzuzie- hen. Andernfalls hätte die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung bestanden. In unseren Augen ist diese Re- form ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform der Hochschulen, die auf mehreren Ebenen stattfinden muss. Die Verbesserung der Patentverwertung war überfällig und zwingend notwendig, ihr müssen jedoch weitere Re- formen folgen. Rainer Funke (FDP): Das Arbeitnehmererfindungs- gesetz ist praktisch seit 1957 unverändert. Seitdem hat sich in den Arbeitsabläufen Grundlegendes verändert. Mehr als bisher werden Erfindungen im Team gemacht. Erfindungen sind kapitalintensiv geworden, kurzum: Die Strukturen haben sich grundlegend verändert. Das gilt auch im Vergleich der nationalen Arbeitnehmererfindun- gen zu internationalen Regelungen. Außerdem müssen die Verbindungen in international tätigen Konzernen berücksichtigt werden. Deswegen fordert die FDP seit langem eine Neufassung des Arbeitnehmererfindungsge- setzes und, wie wir hören, will auch die Bundesregierung noch in diesem Jahr, spätestens Anfang Januar, eine ent- sprechende Kabinettsentscheidung herbeiführen. So hatte ja auch die Bundesregierung im März 2000 die beteilig- ten Kreise zu einer Anhörung geladen. Wenn die Bundesregierung eine grundlegende Über- arbeitung des Arbeitnehmererfindergesetzes vorsieht, be- steht überhaupt kein Anlass, für Hochschullehrer Sonder- regelungen, sozusagen Insellösungen, vorzusehen. Grundsätzlich sind Erfindungen im Hochschulbereich nicht wesentlich anders zu bewerten als im Bereich der freien Wirtschaft. In beiden Bereichen wollen wir, dass Eigeninitiative und Erfinderfreudigkeit des jeweiligen Mitarbeiters gefördert wird. Vorab eine Änderung des Hochschullehrerprivilegs vorzunehmen macht keinen Sinn, auch wenn sich die Bundesregierung von der Bun- desratsinitiative, die im Wesentlichen fiskalisch begrün- det wird, getrieben fühlt. Wenn schon eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes von der Bundesregie- rung vorgesehen wird, kann diese Hochschullehrerfrage auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt wer- den. Dies ist auch unter gesetzgeberischen Gesichtspunk- ten sinnvoll, weil nur so ein gerechter Interessenausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat erfolgen kann. Nur wenn alle Fragen gemeinsam geregelt werden, besteht auch eine Chance, dass in dieser Legislaturperiode das Gesamtwerk von Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen wird. Wir werden darum gegen beide Gesetzesvorschläge, nämlich die von Bundesrat und Bundesregierung, stim- men. Auch inhaltlich sind Fragen offen geblieben, so ins- besondere die Frage der Teamvergütung und die Frage der Berechnungsmethode, von welchem Betrag die Erfinder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120432 (C) (D) (A) (B) ihre Erfindervergütung im Hochschulbereich berechnen können. Für den Entwurf der Bundesregierung für eine In- sellösung im Hochschulbereich besteht insgesamt gese- hen nicht nur kein Anlass, sondern er dürfte einer Ge- samtlösung des Arbeitnehmererfindergesetzes sogar entgegenstehen. Maritta Böttcher (PDS): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute über eine Reform des so genannten Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsge- setz aus dem Jahre 1957. Dieses Gesetz sieht grundsätz- lich vor, dass die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern während ihrer Arbeit gemachten Erfindungen vom Arbeitgeber verwertet werden können – unbeschadet ei- ner angemessenen Vergütung für die Erfinderinnen und Erfinder. In seiner geltenden Fassung enthält das Gesetz jedoch eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz: Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer an Universitäten dürfen ihre Erfindungen bisher selbst verwerten. Zur Be- gründung für diese Privilegierung der Universitätsprofes- soren wurde bisher stets das Grundrecht der Wissen- schaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes bemüht. Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Koalitions- fraktionen und des Bundesrats liegt offensichtlich die Ein- sicht zugrunde, dass die Bedeutung der Wissenschafts- freiheit in dieser Hinsicht bisher überstrapaziert worden ist – wie ich meine, zu Recht. Denn: Professorinnen und Professoren haben keinen Alleinanspruch auf Wissen- schaftsfreiheit. Und: Das Grundrecht auf Wissenschafts- freiheit schließt nicht das Recht ein, wissenschaftliche Erfindungen zum ausschließlich eigenen Vorteil zu ver- werten, wenn diese der Nutzung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten Infrastruktur zu verdanken sind. Dies dürfte bei Erfindungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern regelmäßig der Fall sein. Ich halte es daher für richtig, nicht nur den zu wissen- schaftlichen Innovationen führenden Aufwand, sondern auch die aus ihnen resultierenden Erträge zumindest teil- weise zu sozialisieren. Falsch wäre es, wenn weiterhin wie bisher die Kosten sozialisiert und Gewinne privati- siert würden. Ich halte den im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemachten Vorschlag, 30 Prozent der Verwertungserlöse den Erfinderinnen und Erfindern und den Rest den Hochschulen zukommen zu lassen, für eine brauchbare Lösung, die eine hemmungs- lose Privatisierung von Erträgen unterbindet, aber gleich- wohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern An- reize zu Innovationen und ihrer ökonomischen Nutzung gibt. Ich bevorzuge diese Lösung auch gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats, der eine Beteiligung der Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler erst nach Abzug der Patentierungskosten vorsieht. Diese Kosten dürften in vielen Fällen so hoch liegen, dass kein wirklicher Anreiz für die Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen entstehen kann. Ich begrüße ferner ausdrücklich, dass die Gesetzent- würfe auch insoweit mit dem Hochschullehrerprivileg Schluss machen wollen, dass sie nicht nur Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer, sondern alle an einer Hoch- schule Beschäftigten, und zwar nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen, in die wissenschaftsspe- zifischen Sonderregelungen des Patentrechts einbeziehen. In zweierlei Hinsicht weisen die vorliegenden Gesetz- entwürfe Defizite auf. Die PDS-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfrak- tionen vorgelegt. Zum einen geht es uns darum, dass selbstverständlich nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Hoch- schulen, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit beanspruchen kön- nen. Wenn es also im Patentrecht Bedarf an besonderen wissenschaftsadäquaten Regelungen gibt, so müssen sich diese Ausnahmeregelungen auch auf die staatlichen und staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erstrecken. Zum anderen halten wir es für falsch, die Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler zur patentrechtlichen Verwertung ihrer Erfindungen zu zwingen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, den Beitrag der Hochschulen zu In- novationen zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung dieser Innovationen zu fördern, wenn dies der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Lebensqua- lität dient. Aber die Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler müssen auch das Recht haben, ihre Erfindung weder geheim zu halten, was ihnen SPD und Grüne in ihrem Gesetzentwurf allein zugestehen möchten, noch sie von der Hochschule patentieren und verwerten zu lassen, sondern sie durch eine Veröffentlichung der kommerziel- len Nutzung ein für alle Mal zu entziehen. Alles andere wäre nach Auffassung der PDS mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, da das Prinzip der Öf- fentlichkeit geradezu konstitutiv für den modernen Wis- senschaftsprozess ist. Die PDS fordert daher ein uneingeschränktes Recht der Erfinderinnen und Erfinder, ihre Diensterfindungen im Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit jederzeit zu veröffentlichen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Autonomie der Hochschulen gegenüber ökonomischen Verwertungszwängen zu sichern. Wir müssen den Wis- sens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv fördern, dürfen aber nicht den Fehler begehen, die Hochschulen den Fängen des Marktes auszuliefern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/6026 Nr. 2.6 Drucksache 14/6214 Nr. 1.5 Drucksache 14/6214 Nr. 1.8 Drucksache 14/6214 Nr. 2.12 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20433 (C) (D) (A) (B) Innenausschuss Drucksache 14/5730 Nr. 2.34 Drucksache 14/5730 Nr. 2.36 Finanzausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.24 Drucksache 14/6026 Nr. 2.20 Drucksache 14/6026 Nr. 2.21 Drucksache 14/6026 Nr. 2.32 Drucksache 14/6116 Nr. 1.5 Drucksache 14/6116 Nr. 1.6 Drucksache 14/6116 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.15 Drucksache 14/6214 Nr. 2.16 Drucksache 14/6214 Nr. 2.17 Haushaltsausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.3 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.17 Drucksache 14/6026 Nr. 2.18 Drucksache 14/6214 Nr. 1.6 Drucksache 14/6214 Nr. 2.13 Drucksache 14/6214 Nr. 2.14 Drucksache 14/6214 Nr. 2.19 Drucksache 14/6214 Nr. 2.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/1708 Nr. 2.5 Drucksache 14/4170 Nr. 2.47 Drucksache 14/4170 Nr. 2.52 Drucksache 14/6395 Nr. 2.19 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/309 Nr. 2.42 Drucksache 14/4092 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4945 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.3 Drucksache 14/5114 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.62 Drucksache 14/5363 Nr. 2.10 Drucksache 14/6395 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5363 Nr. 1.2 Drucksache 14/5610 Nr. 1.4 Drucksache 14/5610 Nr. 1.7 Drucksache 14/5836 Nr. 2.5 Drucksache 14/5836 Nr. 2.10 Drucksache 14/5836 Nr. 2.14 Drucksache 14/6026 Nr. 3.1 Drucksache 14/6214 Nr. 3.1 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/5836 Nr. 1.8 Drucksache 14/5610 Nr. 1.10 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6026 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.6 Drucksache 14/6395 Nr. 1.2 Drucksache 14/6395 Nr. 2.22 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.1 Drucksache 14/6214 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.9 Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/5281 Nr. 2.24 Drucksache 14/5363 Nr. 2.12 Drucksache 14/5503 Nr. 2.25 Drucksache 14/5610 Nr. 2.2 Drucksache 14/5730 Nr. 1.1 Drucksache 14/5730 Nr. 2.22 Drucksache 14/5730 Nr. 2.24 Drucksache 14/5730 Nr. 2.25 Drucksache 14/5836 Nr. 2.25 Drucksache 14/6026 Nr. 1.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.7 Drucksache 14/6026 Nr. 2.8 Drucksache 14/6214 Nr. 1.1 Drucksache 14/6214 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 14/6508 Nr. 2.10 Drucksache 14/6508 Nr. 2.11 Drucksache 14/6508 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.40 Drucksache 14/6615 Nr. 2.11 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.19 Drucksache 14/6026 Nr. 2.25 Drucksache 14/6116 Nr. 1.3 Drucksache 14/6116 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 1.2 Drucksache 14/6214 Nr. 2.18 Drucksache 14/6395 Nr. 2.15 Drucksache 14/6395 Nr. 2.16 Drucksache 14/6395 Nr. 2.17 Drucksache 14/6395 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.13 Drucksache 14/6508 Nr. 2.15 Drucksache 14/6508 Nr. 2.33 Drucksache 14/6508 Nr. 2.35 Drucksache 14/6508 Nr. 2.37 Drucksache 14/6508 Nr. 2.41 Drucksache 14/6615 Nr. 2.8 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6116 Nr. 1.8 Drucksache 14/6508 Nr. 2.22 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/1016 Nr. 2.23 Drucksache 14/3050 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.9 Drucksache 14/3146 Nr. 2.10 Drucksache 14/3146 Nr. 2.11 Drucksache 14/3146 Nr. 2.12 Drucksache 14/3146 Nr. 2.13 Drucksache 14/3146 Nr. 2.14 Drucksache 14/3146 Nr. 2.15 Drucksache 14/3146 Nr. 2.16 Drucksache 14/3146 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.18 Drucksache 14/3341 Nr. 2.26 Drucksache 14/3428 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.34 Drucksache 14/3576 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.64 Drucksache 14/4170 Nr. 2.84 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120434 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/4309 Nr. 1.3 Drucksache 14/4309 Nr. 1.22 Drucksache 14/4309 Nr. 1.28 Drucksache 14/4441 Nr. 1.3 Drucksache 14/4441 Nr. 1.6 Drucksache 14/4665 Nr. 3.1 Drucksache 14/4945 Nr. 2.4 Drucksache 14/4945 Nr. 2.33 Drucksache 14/4945 Nr. 2.35 Drucksache 14/5114 Nr. 2.1 Drucksache 14/5114 Nr. 2.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.21 Drucksache 14/5172 Nr. 2.60 Drucksache 14/5610 Nr. 2.16 Drucksache 14/5610 Nr. 2.30 Drucksache 14/5610 Nr. 2.31 Drucksache 14/5610 Nr. 2.40 Drucksache 14/5730 Nr. 2.33 Drucksache 14/5836 Nr. 2.6 Drucksache 14/5836 Nr. 2.7 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5610 Nr. 2.53 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5610 Nr. 1.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6508 Nr. 1.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.34 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.2 Drucksache 14/6026 Nr. 2.10 Drucksache 14/6026 Nr. 2.29 Drucksache 14/6026 Nr. 2.31 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20435 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun hat die Kollegin
    Dr. Barbara Höll für die PDS-Fraktion das Wort.



Rede von Dr. Barbara Höll
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Frau Präsidentin! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Nach zweijähriger Debatte kom-
men wir heute zum Abschluss. Ich schließe mich der Mei-
nung an, dass wir im Ausschuss sehr wohl ernsthaft und
intensiv diskutiert haben. Auch ich bin enttäuscht, dass
sich die Bundesratsmitglieder heute durch ihre völlige
Abwesenheit auszeichnen.


(Beifall bei Abgeordneten der PDS und der SPD)





Gisela Frick
20402


(C)



(D)



(A)



(B)


Wir haben uns intensiv in diesen Prozess eingebracht.
Das vorliegende Ergebnis findet in vielen Punkten unsere
ausdrückliche Unterstützung, vor allem weil es gelungen
ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
11. November 1999 in dem entscheidenden Punkt umzu-
setzen: Wir bleiben bei dem Prinzip des solidarischen Fi-
nanzausgleichs und wir gehen nicht in Richtung – wie es
Herr Dautzenberg heute auch noch einmal gesagt hat – ei-
nes Wettbewerbsföderalismus. Dem wurde eine klare Ab-
fuhr erteilt.


(Beifall bei der PDS sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD])


Für uns ist die Situation in den neuen Bundesländern
natürlich besonders wichtig. Wir freuen uns, dass es ge-
lungen ist, Planungssicherheit herzustellen: Den neuen
Bundesländern und Berlin werden für einen langen Zeit-
raum – bis 2019 – insgesamt 206 Milliarden DM zur Ver-
fügung gestellt. Wir meinen, dass das auch notwendig ist.

Frau Hermenau, manchmal sollte man sich als Person
nicht so wichtig nehmen. Es ist egal, ob Sie das hier forsch
fordern oder sich demutsvoll freuen.


(Antje Hermenau [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Man darf sich doch eine eigene Meinung leisten! Versuchen Sie es einmal!)


Es gibt ein Grundgesetz. In diesem Grundgesetz steht
immer noch, dass wir annähernd gleiche Lebensverhält-
nisse innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepu-
blik Deutschland erreichen müssen. Genau das versuchen
wir sowohl mit dem Maßstäbegesetz als auch mit dem So-
lidarpaktfortführungsgesetz.


(Beifall bei der PDS)

Frau Kaspereit, Sie werfen uns Populismus vor. Ich

meine, wir als PDS haben uns ganz bewusst in die Dis-
kussion eingebracht. Dass es gelungen ist, den Flächen-
faktor tatsächlich zu verankern – dies ist wichtig für
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg –, ist auch
unserem Engagement im Ausschuss zu verdanken gewe-
sen. Das möchte ich uns zugute halten.


(Sabine Kaspereit [SPD]: Hören Sie richtig zu!)


– Ich habe richtig zugehört. – Es geht doch einfach darum,
dass die Realitäten zur Kenntnis genommen werden müs-
sen.

Wir freuen uns, dass über das Verankerte hinaus auch
– wir denken es zumindest – die Vereinbarung der Minis-
terpräsidenten vom Juni dieses Jahres eingelöst wird,
nach der für überproportionale Leistungen zusätzlich
100 Milliarden DM zur Verfügung gestellt werden sollen,
die die neuen Bundesländer einsetzen können.

Allerdings muss man sehen, dass wir natürlich trotz-
dem ein wirtschaftliches Problem haben: Wir müssen
feststellen, dass die Schere zwischen den neuen und den
alten Bundesländern wieder weiter auseinander geht.
Nicht nur die PDS, sondern auch die Ministerpräsidenten
der neuen Bundesländer – egal ob der SPD oder der CDU;
jeglicher Couleur also – fordern, dass wir ab dem nächs-
ten Jahr auf alle Fälle etwas tun müssen.


(Beifall bei der PDS)


Das ist auch einer der Gründe, warum wir dem Haushalt
für das nächste Jahr heute nicht zustimmen konnten.
In dieser Richtung muss auf alle Fälle etwas getan
werden.

Das DIW hat in der Diskussion auch schon darauf hin-
gewiesen, dass das Abschmelzen des Mittelflusses – also
die degressive Ausgestaltung – ab 2008 eine Gefahr für
den Aufholprozess der neuen Bundesländer darstellt. Wir
als PDS werden weiterhin konsequent darauf achten, wie
sich die Prozesse entwickeln. Wir werden die nötigen For-
derungen erheben, damit sie erfüllt werden. Wir erheben
sie nicht aus Populismus, sondern weil es uns darum geht,
die Vereinigung tatsächlich voranzutreiben.


(Beifall bei der PDS)

Ein wesentlicher Kritikpunkt, der auch dazu führt, dass

wir bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs nicht in
Jubel ausbrechen können, ist die unzureichende Beach-
tung der kommunalen Belange im Gesetzentwurf. Wir
haben einen Änderungsantrag eingebracht. In dem Ände-
rungsantrag fordern wir, dass die einfache Übertragung
EU-rechtlicher Vorgaben zur Haushaltsdisziplin vom
Bund und von den Ländern auf die Kommunen aus dem
Gesetz herausgenommen wird. Wir meinen, dass die
kommunalen Spitzenverbände mit ihrer diesbezüglichen
Forderung Recht haben, da die Regelung im Gesetzent-
wurf den Besonderheiten des kommunalen Haushalts-
rechts sowie der spezifischen Struktur der kommunalen
Ausgaben nicht gerecht wird.

Der so genannte Finanzierungssaldo, der auf der Ebene
des Bundes und der Länder aussagekräftig ist, hat auf
kommunaler Ebene nicht die gleiche Aussagekraft zur
Beurteilung der Haushaltssituation. Deshalb sind wir
dafür, diesen wieder zu streichen. In diesem Sinne werben
wir für Unterstützung.


(Beifall bei der PDS)

Wir möchten noch positiv anmerken, dass die Kritik

der kommunalen Spitzenverbände an anderer Stelle auf-
gegriffen wurde. Auch wir als Fraktion sind für die An-
nahme des Entschließungsantrags, der im Ausschuss fast
einvernehmlich beschlossen worden ist, dass im Jahre
2010 eine grundsätzliche Überprüfung der Finanzbetei-
ligung der westdeutschen Kommunen an den Solidar-
paktlasten erfolgen soll. Als Ergebnis dieser Überprüfung
muss dann eine entsprechende Reaktion, also eine gege-
benenfalls erforderliche Anpassung des Landesvervielfäl-
tigers bei der Gewerbesteuerumlage, erfolgen. – Ich halte
es nicht für sinnvoll, wenn Sie, Herr Dautzenberg, sagen:
Hierüber herrschte im Ausschuss Einigkeit. – Dies ist
wichtig, da sich inzwischen die Situation einiger west-
deutschen Kommunen nicht mehr sehr von der schlechten
Situation vieler ostdeutschen Kommunen unterscheidet.
Hier muss etwas getan werden.


(Beifall bei der PDS)

Insgesamt unterstützen wir das vorliegende Gesetz,

vor allem weil es gelungen ist, das Solidarprinzip
aufrechtzuerhalten. Nicht gelungen ist leider die Ver-
stärkung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der




Dr. Barbara Höll

20403


(C)



(D)



(A)



(B)


Finanzbeziehungen auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Vielleicht gelingt dies dann in den weiteren Diskussionen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Bun-
    desfinanzminister Hans Eichel das Wort.


    (von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Beifall begrüßt)

    und Herren! Zum Ende dieser Debatte will ich nur noch
    wenige Bemerkungen zu diesem Thema machen. Ich
    möchte mich zunächst ausdrücklich für die intensiven Be-
    ratungen bedanken. Für den Deutschen Bundestag und
    auch für den Sonderausschuss war dies kein einfaches
    Verfahren.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr!)


    Das ist nicht zu bestreiten.
    Die Frage war nur – insofern ist das Ganze am Schluss

    dann doch nicht kritikwürdig –, welches Ergebnis am
    Schluss der Veranstaltung herauskommen soll. Wollen
    wir Mehrheitsentscheidungen, und zwar nicht nur im
    Deutschen Bundestag – das werden wir haben –, sondern
    auch im Bundesrat? Oder wollen wir eine Situation schaf-
    fen, in der alle 16 Länder sagen können: „Jawohl, mit die-
    sem Ergebnis sind wir einverstanden“?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wer das anpeilt, kommt – das haben wir gemeinsam
    besprochen – in der Tat zu einem anderen Verfahren.
    Das ist unvermeidlich. Das ist dann nicht das übliche Ge-
    setzgebungsverfahren: Mehrheitsentscheidung, Vermitt-
    lungsausschuss und dann möglicherweise wieder Mehr-
    heitsentscheidung. Dann muss man sich erstens um die
    Übereinstimmung aller 16 Länder und zweitens um die
    Übereinstimmung zwischen der Gesamtheit der Länder
    und dem Bund bemühen. Das war das Problem.


    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    Das ist das Hauptproblem dieses Gesetzes; sowohl

    dem Verfahren als auch dem Inhalt nach. Ich habe Zwei-
    fel – mehr will ich dazu gar nicht sagen –, ob sich das
    Bundesverfassungsgericht – das ich gut verstehen
    kann – bei seiner Rechtsprechung über die Zweistufigkeit
    diesem Sachverhalt gestellt hat.

    Diesem Verfahren geht eine Einigung unter den Län-
    dern darüber voraus, dass die Länderneugliederung in
    diesem Zusammenhang kein Gegenstand der Beratung
    sein soll. Wir wissen alle, dass über Länderneugliederun-
    gen am Schluss nur die Bevölkerung des jeweiligen Lan-
    des entscheiden kann. Wir haben das schmerzhaft – auch
    ich war für den Zusammenschluss von Berlin und Bran-
    denburg – im Falle Berlin und Brandenburg erlebt. Wenn
    man dies aber als Grundlage des Föderalismus ansieht
    – ich tue das und auch unsere Verfassung tut das –, dann

    muss ein Finanzausgleich geschaffen werden, der allen
    16 Ländern Lebensmöglichkeiten gibt. Es macht dann
    keinen Sinn, einen Finanzausgleich – auch nicht mit
    Mehrheit – zu beschließen, durch den am Ende einzelne
    Länder zu Haushaltsnotlageländern werden. Dann muss
    man darauf achten, dass alle die Chance haben, nicht in
    diese Situation hineinzugeraten, sondern – natürlich auch
    aufgrund eigener Anstrengungen – auf der Grundlage des
    Finanzausgleichs ihre Aufgaben zu erfüllen.

    So gesehen glaube ich, dass weder das Verfahren, das
    wirklich schwierig war, noch das Ergebnis kritikwürdig
    sind. Man kann natürlich über einzelne Fragen streiten,
    aber man muss die Grundannahme akzeptieren oder ab-
    lehnen.

    Deswegen sage ich Ihnen, Frau Professor Frick: Es gibt
    ein Problem.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Einige!)

    Auf der Ebene der Länder haben sich alle Parteien, so sie
    mitregieren, zu diesem Verfahren bekannt. Das gilt auch
    für die FDP in Baden-Württemberg, Hessen und Rhein-
    land-Pfalz.


    (Gisela Frick [FDP]: Das weiß ich!)

    Dieses Problem müssen Sie nicht anderen zuschieben,
    sondern zuallererst in Ihrer eigenen Partei lösen. Zwi-
    schen den Bundes- und Landespolitikern gibt es in diesem
    Punkt Differenzen. Das ist nicht das Problem dieses Hau-
    ses.

    Dies vorausgeschickt sage ich: Der Föderalismus hat
    sich als einigungsfähig und – das möchte ich noch aus-
    führen – auch als reformfähig erwiesen. Dies setzt aber
    immer die Grundannahme voraus. Ich habe über diesen
    Punkt lange nachgedacht. Ich gebe Ihnen zu: Am Anfang
    war ich nicht unbedingt dafür. Aber das, was Sie, Frau
    Professor Frick, als Verfallsdatum genannt haben, kann
    man auch ganz anders interpretieren. Ich weiß, dass dies
    Herrn Kröning große Sorgen gemacht hat.

    Man kann es so interpretieren – ich rate dazu, sich da-
    rüber im Klaren zu sein –: Wir brauchen für die Herstel-
    lung der inneren Einheit Deutschlands eine Genera-
    tion. Mit dem Solidarpakt I und II beschreiben wir genau
    diesen Zeitraum von 30 Jahren einer Generation.


    (Siegfried Scheffler [SPD]: Da hat er Recht!)

    Dann erst werden wir die innere Einheit Deutschlands
    – das ist die Aufgabenstellung des Solidarpakts II – her-
    gestellt haben. Dann haben wir gemeinsam – von uns wird
    wohl 2017/2018 kaum noch jemand dabei sein, wenn man
    über die Folgeregelung nach 2019 nachdenkt – die
    Chance, nach Herstellung der deutschen Einheit über alle
    Grundsätze des Föderalismus neu zu diskutieren und
    diese gegebenenfalls zu ändern, nicht nur die konkreten
    Einzelregelungen, sondern auch die Prinzipien.

    Vorausgesetzt, wir sind mit der Grundannahme der
    Herstellung der inneren Einheit Deutschlands erfolgreich,
    könnte dies dazu führen, dass die großen Differenzen zwi-
    schen den Ländern geringer werden und man unter der
    Voraussetzung zu neuen Regelungen für den Föderalis-
    mus kommt, was ich hoffe. Ich glaube unverändert: Wir




    Dr. Barbara Höll
    20404


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    sollten insgesamt mehr zu einer Gemeinschaft der starken
    Länder werden, die ihrerseits mehr Rechte im Föderalis-
    mus ausüben. Darauf sollten wir zurückkommen.

    Wir werden in der nächsten Wahlperiode, auch auf
    Wunsch der Länder, bei der Entflechtung von Mischfi-
    nanzierungstatbeständen einen ersten Versuch machen.
    Wir sollten zu einer Regelung kommen, in der die Länder
    und der Bund jeweils selber mehr eigenverantwortlich
    entscheiden können. Das ist die bessere Lösung.

    Damit komme ich auf die vorhin geäußerte Kritik am
    Verfahren zurück, die in extremer Weise zeigt – jedenfalls
    an diesem Fall, bei dem es unvermeidlich ist –, wie eng
    der Willensbildungsprozess zwischen Bund und Ländern
    verknotet ist. Das muss so sein. Aber ich wünsche mir eine
    Vielzahl von Fällen, in denen das nicht so ist, in denen der
    Deutsche Bundestag und die Länderparlamente alleine
    entscheiden können.


    (Günter Nooke [CDU/CSU]: Ja!)

    Das ist eine befriedigendere Situation. Es wird in einer Si-
    tuation, in der hoffentlich die Differenzen zwischen den
    Ländern in ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr so groß
    sind wie heute, möglicherweise leichter sein, zu diesen
    Prinzipien zu finden, als man das in der gegenwärtigen Si-
    tuation kann.


    (Beifall bei der SPD)

    Dies ist eine Politik der Nachhaltigkeit, also eine Poli-

    tik, die eben nicht von der Hand in den Mund lebt. Diese
    getroffenen Vereinbarungen müssen natürlich von allen,
    auch den Ländern, eingehalten werden. Wir haben die
    Verabredung: Bis 2019 gelten nicht nur der Solidarpakt II
    und damit die Grundlagen für den Aufbau Ost, sondern es
    gelten auch die Finanzbeziehungen zwischen den Län-
    dern. Ich bin gespannt, ob diese Regelung wirklich alle
    einhalten. Daran wird sich die Reife von Politiken erwei-
    sen.

    Ich sage ausdrücklich: Als hessischer Ministerpräsi-
    dent wollte ich nicht das Gericht in Karlsruhe anrufen,
    aber nachdem sich Bayern und Baden-Württemberg zu
    diesem Schritt entschlossen hatten, konnte sich das
    Hauptzahlerland Hessen nicht vom Votum anderer Zah-
    lerländer abhängig machen, sondern musste seine eigene
    Position vertreten.

    Der Solidarpakt II war kaum in Kraft getreten, da hat
    Bayern, das vom Nehmerland zum Geberland geworden
    war, erklärt, dass ihm die finanziellen Belastungen, die
    ihm im Rahmen des Finanzausgleichs aufgebürdet wür-
    den, zu hoch seien. Ich hoffe, dass diesmal der Gedanke
    der Solidarität nachhaltiger sein wird, als es beim Soli-
    darpakt I der Fall gewesen ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Der nächste Punkt betrifft die Nachhaltigkeit. Frau
    Professor Frick, Ihre Behauptung, es sei ein raben-
    schwarzer Tag gewesen, weil es zulasten der Steuerzahler
    und der zukünftigen Generationen gehe, ist falsch.


    (Heinz Seifert [CDU/CSU]: Nein!)


    Sie hängen das immer wieder am Thema Fonds
    „Deutsche Einheit“ auf. Das ist grundfalsch; denn bisher
    hat in Wahrheit keine Tilgung stattgefunden. Von Tilgun-
    gen kann man doch nur dann sprechen, wenn sie aus er-
    sparten Mitteln und nicht aus aufgenommenen Krediten
    finanziert werden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jede Tilgung von Schulden aus dem Fonds „Deutsche
    Einheit“ heute ist nichts anderes als eine teure Umbu-
    chung; denn die Schulden im Fonds „Deutsche Einheit“
    sind zurückgeführt worden, indem für deren Tilgung neue
    Schulden in den Ländern und im Bund gemacht worden
    sind. Wie kann man denn Schulden aus Krediten zurück-
    zahlen? Deswegen haben Sie, Frau Professor Frick, fun-
    damental Unrecht. Die Tilgung beginnt erst in dem Au-
    genblick, in dem die Haushalte Überschüsse aufweisen.
    Deswegen wird überhaupt nichts zulasten der künftigen
    Generationen verschoben. Vielmehr haben wir mit der
    bisherigen Praxis der Scheintilgung Schluss gemacht. Das
    ist der ganze finanzpolitische Vorgang, mit dem wir es zu
    tun haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Zu den Einzelregelungen ist ja schon vieles gesagt
    worden. Das möchte ich nicht wiederholen. Ich möchte
    nur noch etwas zum Thema Maastricht sagen. Das ist auch
    ein sehr schwieriges Kapitel. Ich weiß, dass sich schon
    mein Vorvorgänger im Amt, Herr Kollege Waigel, inten-
    siv darum bemüht hat, die Bestimmungen des Europä-
    ischen Stabilitäts- und Wachstumspakts in innerstaatli-
    ches Recht umzusetzen. Das ist auch erforderlich.
    Insofern bin ich froh, dass wir wenigstens den Einstieg
    geschafft haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Aber selber auch einhalten!)


    Angesichts der angepeilten Regelung 16:0 plus 1 – man
    darf nicht vergessen, dass die Situationen in den Haushal-
    ten der Länder sehr unterschiedlich sind; das macht es
    außerordentlich schwierig – bin ich froh, dass sich alle zur
    Politik der Reduzierung der Neuverschuldung mit dem
    Ziel, ausgeglichene Haushalte zu erreichen, bekennen.
    Ich hoffe, dass sich der Einstieg, den wir im Gesetz ge-
    funden haben, in der Folge konkretisieren wird. Bisher
    gab es hier keine Regelung.

    Vor diesem Hintergrund brauchen wir, finde ich, die
    abstrakte Debatte über die Frage „Was ist, wenn wir das
    Ziel verfehlen; wer bezahlt dann?“ nicht weiterzuführen;
    denn daran sind bislang alle Einigungsversuche geschei-
    tert. Jeder ist jetzt für seinen Haushalt verantwortlich: wir
    für den Bundeshaushalt und die Länder für ihre Haus-
    halte. Es kann also – das möchte ich deutlich sagen – gar
    nichts verschoben werden; denn alle finanzwirksamen
    Gesetze können nie ohne die Zustimmung des Bundesra-
    tes verabschiedet werden. Das ist die beste Ausformung
    des Konnexitätsprinzips, die man sich überhaupt vor-
    stellen kann. Abstrakt ist vieles möglich. Die Zustimmung
    der ebenfalls von den Gesetzen, die wir auf den Weg




    Bundesminister Hans Eichel

    20405


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    bringen, Betroffenen ist die entscheidende Grundlage. Ich
    bin froh, dass wir das erreicht haben.

    Ich möchte auch noch eine Bemerkung zur PDS ma-
    chen, die sich zu ihren kommunalen Finanzen geäußert
    hat. Der Bund hat die Position vertreten, dass die kom-
    munalen Finanzen zu 100 Prozent einzubeziehen sind.


    (Beifall bei der PDS)

    Diese Position hätten auch Sie einnehmen sollen; denn

    schließlich sollen auch die schwächeren Kommunen voll
    einbezogen werden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie wissen aber, dass dies aufgrund der Regelung 16:0
    nicht durchgesetzt werden konnte. Deswegen mussten wir
    inhaltliche Einschränkungen hinnehmen, die wir von uns
    aus nicht gemacht hätten, obwohl wir weiterhin von der
    Richtigkeit unserer Position überzeugt waren.


    (Heinz Seifert [CDU/CSU]: Damit kann ich leben!)


    Einfach war es auch nicht beim Thema vertikale Um-
    satzsteuerverteilung. Ich habe mich über Ihre Bemerkung
    zu diesem Thema, Herr Dautzenberg, gewundert; denn
    bei aller Beachtung sämtlicher öffentlicher Haushalte ist
    es doch unsere Aufgabe, den Bundeshaushalt davor zu be-
    schützen, dass er in besonderem Maße belastet wird. Wahr
    ist, dass der Bundeshaushalt der am höchsten belastete
    Haushalt in Deutschland ist. Er ist strukturell sogar
    schlechter als die Etats der Länder, die sich in einer Haus-
    haltsnotlage befinden. Deswegen sage ich ausdrücklich,
    dass wir – mir gefällt das nicht; aber das ist nun einmal
    eine Folge des Prinzips 16:0 plus 1 – bei der vertikalen
    Umsatzsteuerverteilung in Wahrheit nicht mehr erreicht
    haben, als dass die wechselseitigen Rechtspositionen ge-
    wahrt sind. Einzelgesetzliche Regelungen wie die zur Er-
    höhung des Kindergeldes sind jeweils neu auszuhandeln.
    Das ist das Ergebnis, das die Grundlage zukünftiger Ver-
    handlungen ist.

    Zum Schluss, meine Damen und Herren, bekräftige
    ich, dass wir es, wenn man das alles zusammen nimmt und
    die Ausgangsprämisse teilt, mit einem guten Ergebnis zu
    tun haben. Deshalb bitte ich Sie auch herzlich um Zu-
    stimmung zu diesem Gesetz.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)