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ID1420602200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Beratungen mit Aussprache Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2002 Haus- haltsgesetz 2002 (Drucksachen 14/6800, 14/7537, 14/7301 bis 14/7320, 14/7321, 14/7322, 14/7323 20365 A Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 20365 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20365 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20368 A Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 20372 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20375 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20378 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20380 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20385 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20385 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 20385 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 20389 B, C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20390 C, 20392 D Tagesordnungspunkt III: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz) (Drucksache 14/7063) . . . . . . . . . . . . . 20395 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungs- gesetz) (Drucksachen 14/7256, 14/7646, 14/7647) 20395 A Sabine Kaspereit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20395 C Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 20397 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20399 C Gisela Frick FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20401 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20402 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20404 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20406 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 20408 D Zusatztagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Versorgungsänderungs- gesetzes 2001 (Drucksachen 14/7223, 14/7257, 14/7681, 14/7693) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 B – Zweite und dritte Beratung des von den FraktionenderSPDunddesBÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Plenarprotokoll 14/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. November 2001 I n h a l t : Entwurfs eines Versorgungsände- rungsgesetzes 2001 (Drucksachen 14/7064, 14/7681, 14/7693) 20409 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Be- amtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 14/6717, 14/7681, 14/7693) 20409 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20411 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20412 C Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20413 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20414 B Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 20415 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (Drucksachen 14/7008, 14/7258, 14/7679) 20417 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 20417 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20418 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20419 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20421 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20422 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 20422 D Tagesordnungspunkt IV: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (Drucksachen 14/5975, 14/7573) . . . . 20424 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Förderung des Pa- tentwesens an den Hochschulen (Drucksachen 14/5939, 14/7573) . . . . 20424 D Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 20424 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20427 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20429 A Anlage 2 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitneh- mererfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 20429 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20429 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20430 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20431 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20432 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 Norbert Hauser (Bonn) 20427 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20429 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Gila DIE GRÜNEN Balt, Monika PDS 30.11.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bohl, Friedrich CDU/CSU 30.11.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.11.2001 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Caesar, Cajus CDU/CSU 30.11.2001 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 30.11.2001 Follak, Iris SPD 30.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 30.11.2001 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.11.2001 Günther (Plauen), FDP 30.11.2001 Joachim Haschke CDU/CSU 30.11.2001 (Großhennersdorf), Gottfried Hauer, Nina SPD 30.11.2001 Heiderich, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 30.11.2001 Hübner, Carsten PDS 30.11.2001 Kolbow, Walter SPD 30.11.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Küster, Uwe SPD 30.11.2001 Lippmann, Heidi PDS 30.11.2001 Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Nahles, Andrea SPD 30.11.2001 Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.11.2001 Pieper, Cornelia FDP 30.11.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 30.11.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 30.11.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.11.2001 Schenk, Christina PDS 30.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.11.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.11.2001 Hans Peter Schröter, Gisela SPD 30.11.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 30.11.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 30.11.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 30.11.2001 Christian Dr. Freiherr von CDU/CSU 30.11.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 30.11.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 30.11.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 30.11.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Wiesehügel, Klaus SPD 30.11.2001 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmer- erfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Tagesordnungspunkt 4) Alfred Hartenbach (SPD): Die Innovationszentren Deutschlands liegen nicht nur in der Industrie und deren Forschungsanstalten, sondern in hohem Maße auch bei den Hochschulen und Fachhochschulen. Leider konnte das Potenzial der dortigen geistigen Leistungen bisher nicht in dem Umfange auch wirtschaft- lich genutzt werden, wie dies wünschenswert, ja auch ge- radezu erforderlich wäre. Der Grund liegt darin, dass es bisher den Hochschullehrern und Fachhochschullehrern freigestellt war, ob sie eine Erfindung, die in ihrem Tätig- keitsbereich gelungen war, als Patent anmelden und ver- markten wollten oder ob sie davon Abstand nehmen. In aller Regel war die Kostenfrage, aber auch die Prozedur der Anmeldung ein eher abschreckender Faktor für die weniger dem Kommerziellen und dafür mehr dem Wis- senschaftlichen zugewandten Hochschullehrer. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Damit sind sowohl der deutschen Wissenschaft als auch der deutschen Wirtschaft sehr häufig wertvolle Erfindungen verloren gegangen, die dann aus dem Aus- land heraus angemeldet und von dort aus auch verwertet wurden. Das Ausland macht uns längst vor, dass man mit den wissenschaftlichen Erfindungen an den Hochschulen auch anders verfahren kann. In vielen Ländern sind an den Hochschulen ganze Stabsabteilungen vorhanden, die dann die Erkenntnisse und Ergebnisse der Forschung in den Hochschulen auch vermarkten, in aller Regel sogar sehr gut vermarkten und damit auch für eine künftige bessere technische Ausstattung der Hochschulen sorgen können. Wir wollen dies mit unserem Gesetz auch für Deutsch- land ermöglichen. Dabei haben wir von den Koalitions- fraktionen allerdings einen sehr wesentlichen Unterschied zu dem, was die Länder wollen. Wir wollen, dass der Hochschullehrer nach wie vor entscheiden kann, ob er vermarktet oder nicht vermarktet. Dies sind wir dem ver- fassungsmäßigen Grundsatz der Freiheit von Wis- senschaft und Lehre schuldig. Wir sind allerdings über- zeugt, dass mit unserem Gesetz den Hochschullehrern der Zugang zu einer Patentanmeldung und damit auch einer Vermarktung wesentlich erleichtert wird. Künftig brau- chen sie sich nicht mehr um die Details zu kümmern; künftig brauchen sie nicht mehr Sorge zu tragen, welche Kosten ihnen entstehen, und künftig werden sie automa- tisch am Erfolg ihrer Forschung beteiligt werden. Wir wissen, dass wir damit Neuland betreten, und wir wissen auch, dass an den Hochschulen oder aber in dem jeweiligen Bundesland zentral erst noch Stellen errichtet werden müssen, die dann die Forschung auch zum Patent anmelden. Damit treten die Länder oder aber die Hoch- schulen dann in Konkurrenz zu bereits jetzt schon vor- handenen Unternehmern, die ihre Dienste schon seit län- gerem den Hochschullehrern anbieten und dafür auch in aller Regel – auch bei zu beachtender Mischkalkulation – gut verdienen. Dieser Konkurrenzeffekt ist durchaus ge- wollt. Er wird den Forscherdrang und den Drang zur Ver- öffentlichung von Forschungsergebnissen beflügeln und er wird dafür sorgen, dass künftig mehr Erkenntnisse aus deutschen Hochschulen auch wirtschaftlich verwertet werden können. Alles in allem ein gutes Gesetz, das die volle Zustim- mung des ganzen Hauses verdient hat. Jörg Tauss (SPD): Die Tatsache, dass auf der heuti- gen Tagesordnung – nachdem wir gestern einen abermals aufgestockten und zukunftsweisenden Etat für Bildung und Forschung verabschiedet haben – erneut das Thema Forschung angesetzt ist, ist eigentlich schon Beleg genug, dass die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in ihren Reformbemühungen für die dringend gebotene Modernisierung der Wissenschafts- und For- schungslandschaft nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil: Es geht eben nicht allein um den bereitzustellenden Etat – Ihre jahrelangen Versäumnisse, die uns bis heute zu schaffen machen, haben wir gestern lang und breit disku- tiert –, es geht auch um strukturelle Reformen, zu denen Sie erst recht nicht in der Lage waren und für die es vie- lerorts die letzte Gelegenheit ist, meinen wir es ernst mit der Aussage, dass wir den Wissenschafts- und For- schungsstandort auf diesem hohen Niveau erhalten und im internationalen Wettbewerb fit machen wollen. Ziel des heute in zweiter und dritter Lesung zu bera- tenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es, die bisherige Regelung der Rechte an den Erfindungen von Hochschullehrern – das so genannte Hochschullehrer- privileg des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes – an die sich gravierend veränderten Rahmenbedingungen der Hochschulforschung anzupassen. Auch diese gesetzliche Änderung ist eine längst überfällige Anpassung an eine gänzlich veränderte Wirklichkeit und damit ein wichtiger Bestandteil der zwingend gebotenen strukturellen Refor- men und damit auch ein weiterer Baustein einer zukunfts- fähigen Innovationspolitik der rot-grünen Bundesregie- rung, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort für die Herausforderungen der Zukunft wappnen will. Bei der angestrebten Verbesserung der Verwertung von Hochschulerfindungen sind vor allem vier Schwerpunkte das erklärte Ziel der Novelle: Zum einen soll das derzeit brachliegende Innovationspotenzial an den Hochschulen auch für die Hochschulen in einem deutlich höheren Maße genutzt werden, zugleich sollen die Hochschulen in ihrer Verantwortung für den Technologietransfer nachhal- tig gestärkt werden. Eng mit diesem Ziel verwoben ist die dringend gebotene Verbesserung des Technologietrans- fers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Alles in allem geht es also um die Sicherstellung und Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutsch- land in einem immer schwieriger werdenden globalen Wettbewerb. Dabei ist wiederum die Tatsache, dass es eine von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initia- tive war, die den Anstoß für die heute zu diskutierende Gesetzesänderung gab, ein wichtiger Beleg dafür, das diese rot-grüne Bundesregierung sich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern – sofern sie es denn wollen – den immensen Herausforderungen stellt und wichtige Wei- chenstellungen vornimmt. Gegenstand der parlamentarischen Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe. So gab es zum einen den Entwurf des Bundesrates, zum anderen den Entwurf der Koaliti- onsfraktionen. Stellt man die beiden Entwürfe nebenei- nander, so fällt auf, dass sie sich in der Zielsetzung nicht wesentlich unterscheiden. Die Ansätze, mit denen diese wichtigen und sicherlich unstrittigen Ziele verwirklicht werden sollen, unterscheiden sich dagegen schon an eini- gen Stellen. Der Grund, warum sich die Koalitionsfrak- tionen nicht dem Gesetzentwurf des Bundesrates angeschlossen habe, ist, dass der Entwurf der Koalitions- fraktionen das angestrebte Gesetzesziel besser verwirkli- chen kann und zudem dem zwingend zu beachtenden Ver- fassungsrecht, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, in einem deutlich höheren Maße Rechnung trägt. Mit der nun vorgesehenen Neufassung des § 42 Ar- beitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, das oftmals ungenutzte Innova- tionspotenzial auch für die Hochschulen zu nutzen und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120430 (C) (D) (A) (B) Erfindungen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten besser wirt- schaftlich zu verwerten. Nach den bisherigen Regelungen stand es allein im Ermessen der Erfinder, über die Paten- tierung und Verwertung von Erfindungen zu entscheiden. Das hatte zur Folge, dass ein erhebliches Innovationspo- tenzial an den Hochschulen schlichtweg brachlag, weil oftmals die mit der Patentierung verbundenen Kosten, der erhebliche Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko gescheut wurde. Mit den nun vorgesehenen Regelungen werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen ihres wissenschaftlichen Personals zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Strittig war, wie die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hieran be- teiligt werden sollten. Der Gesetzentwurf des Bundesra- tes hatte hier einen etwas anderen Ansatz gewählt, der je- doch nach unserer Auffassung nicht tragfähig gewesen wäre. Während der Entwurf des Bundesrates ein Drittel der Nettoverwertungseinnahmen als Erfindervergütung vorsah und so den Streit vorprogrammiert hätte, welche Ausgabe den nun von den Bruttoeinnahmen seitens der Hochschule abgezogen werden dürfte, haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass den Erfindern als Vergütung 30 Prozent der Brut- toverwertungseinnahmen zustehen. Den Patentierungs- aufwand kann die Hochschule aus den ihr verbleibenden 70 Prozent decken. Sie sehen, auch hier verfolgen wir im Grundsatz das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf des Bundesrates, wir versuchen nur, zu sachgerechteren und auch vergleichbaren Lösungen zu kommen. Ich denke dennoch, dass auch die Länder mit der jetzigen Lösung le- ben können. In der öffentlichen Debatte gibt es – vor allem an den Hochschulen – offenbar noch ein paar kleine Unklarheiten hinsichtlich der Diensterfindungen bei Nebentätigkeit – und hier vor allem bei Drittmittelforschung. Die In- anspruchnahme des Rechtes des Dienstherren bei Dienst- erfindungen umfasst neben den Erfindungen aus wissen- schaftlicher Tätigkeit mit Mitteln der Hochschule auch die Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne des § 25 des Hochschulrahmengesetzes. Erfindungen dagegen, die Wissenschaftler im Rahmen einer Nebentätigkeit ma- chen, sind dann frei, wenn es sich hierbei um keine Dienst- erfindungen im Sinne des § 4 Abs. 2 handelt. Für die Ab- grenzung im konkreten Einzelfall gelten die allgemeinen Grundsätze, ohne dass es hierfür einer Sonderregelung bedarf. Jedoch sind auch freie Erfindungen der Hoch- schule mitzuteilen. Für die Inanspruchnahme und das Ver- fahren gelten die gleichen Regelungen wie für Beschäf- tigte im privaten und öffentlichen Dienst. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ein weiterer wichtiger Baustein bei der Modernisierung der Wissen- schafts- und Forschungslandschaft ist, die vor allem zum Ziel hat, die verkrusteten Strukturen in diesem Bereich aufzubrechen und die zweifellos vorhandenen Innovati- onspotenziale zu nutzen – im Interesse eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungs- standortes Deutschland. Zu einer wirklich verantwor- tungsvollen Forschungspolitik gehört eben die Stärkung der Hochschulen bei der Nutzung dieser Potenziale, wo- bei es aber eben nicht darum gehen kann, die Frage der wirtschaftlichen Verwertung allein zu thematisieren, son- dern auch die Wissenschaftsrechte und Wissenschaftler- rechte im Blick zu behalten. Dies ist meines Erachtens mit dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Ge- setzentwurf gelungen. Damit diese wichtigen Instrumente möglichst schnell greifen und Früchte tragen, wird diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen DM aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit diesen Mit- teln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Ver- marktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können. Es ist ein schöner Brauch, am Schluss einer parlamen- tarischen Initiative allen hieran Beteiligten für ihr Enga- gement zu danken. Danken möchte ich den Fachpolitikern in den Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, den Staatssekretären und den Fachabteilungen in den beteilig- ten Bundesministerien. Diesen Dank betone ich umso mehr, als es bei den nicht immer einfachen Auseinander- setzungen und Abstimmungsprozessen zwischen For- schungs-, Rechts- und auch Sozialpolitikern oft genug da- rauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen zu verbinden. Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ausführungen noch darauf hinzuweisen, dass es ein besonderer Wunsch der Bundesländer und der Hochschulen ist, diese Geset- zesänderung nun möglichst rasch umzusetzen, weil damit ein deutlicher Anstieg der Patentanmeldungen zu erwar- ten ist. Aus diesem Grund ist es richtig, die besonderen Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen bereits jetzt und heute zu verabschieden und eben nicht auf den noch in einem frühen Stadium der Beratungen befindli- chen Gesetzentwurf über Arbeitnehmererfindungen zu warten. Ich werbe daher bei den Kolleginnen und Kolle- gen von der Opposition im Interesse des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland und im Interesse der zwingend notwendigen Fortführung der Reformpro- zesse in diesem Bereich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Freuen Sie sich mit uns auf die Wiederentdeckung des allzu lange brach – liegenden Innovationspotenzials an unseren Hochschu- len. Die Zunahme der Patentierungen wird dies alsbald bestätigen. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach intensiver Beratung mit Experten aus den Hoch- schulen und der Forschung können wir nun den Gesetz- entwurf der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Le- sung vorlegen. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz ist es uns gelungen, den Spagat zwischen der Gewährung der Forschungsfreiheit und einer effizienten Verwertung von Patenten an Hochschulen zu verwirklichen. Ziel ist es nun, die Patentverwertung an den Hochschulen so attrak- tiv zu gestalten, dass immer mehr Hochschullehrer ihre Hochschulen als Verwertungspartner sehen und nicht mehr die Industrie. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20431 (C) (D) (A) (B) Erstens. Ausgangslage – brachliegende Innovationspo- tenziale: In der bisherigen Gesetzesstruktur gibt es weder für Wissenschaftler noch für die Hochschulen Anreize, Erfindungen in Patente umzusetzen und damit wirtschaft- lich zu verwerten. Auf der einen Seite verzichten die For- scher oft auf die Anmeldung zum Patent, da die Beantra- gung mühselig und die Finanzierung ungewiss ist. Statt sich mit bürokratischen Hürden auseinander zu setzen, konzentrieren sie sich lieber auf ihre eigene Stärke: das Forschen. Auf der anderen Seite profitieren Hochschulen im Gegensatz zu allen anderen Arbeitgebern und außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht von den Patenterlösen ihrer Arbeitnehmer. Demnach haben sie auch kein gehobenes Eigeninteresse an der Anmeldung und anschließenden Verwertung von Erfindungen. In der Konsequenz stehen wir vor dem Dilemma, dass das Inno- vationspotenzial an den deutschen Universitäten brach- liegt. Statt gute Ideen in Erfindungen umzusetzen und so- mit ökonomisch zu nutzen, bleiben sie im Getriebe der bürokratischen Universitätsstrukturen hängen. Zweitens. Ziel des Gesetzes – Stärkung des Patent- rechts der Universitäten: Mit der Reform des Hochschul- lehrerprivilegs werden wir diese verkrusteten Strukturen aufbrechen und das bisher brachliegende Innovationspo- tenzial an den Hochschulen nutzen. Mit dem neuen Ge- setz werden die Hochschulen zukünftig das Recht haben, die Erfindungen ihres Personals zu verwerten; innerhalb von zwei Monaten erhalten sie das Exklusivzugriffsrecht. Dies gilt auch für Forschung im Rahmen von Drittmitteln und Nebentätigkeiten. Die genaue Abgrenzung zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung muss dann im Einzelfall geregelt werden. Die Forscher werden im Gegenzug an den Patenterlösen mit 30 Prozent betei- ligt und brauchen sich nicht um finanzielle und bürokra- tische Fragen der Patentanmeldung und -verwertung zu kümmern. Entscheidende Verbesserungen stellen sich in drei Feldern ein: Zukünftig werden wieder mehr Patente angemeldet und verwertet. Gute ldeen bleiben nicht in Schubladen liegen. Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, aus ihren eigenen Investitionen auch Kapital zu schlagen – wenn sie anfangen, selbst aktiv zu werden. Zwischen Wirtschaft und Universität wird ein intensi- verer Wissens- und Technologietransfer stattfinden. Der Diffusionsgrad von Forschungsergebnissen aus den Unis in die Wirtschaft hinein wird erhöht. Drittens. Flankierende Maßnahme – Aufbau einer brei- ten Patent- und Verwertungsinfrastruktur: Bei der Reform des ArbNErfG geht es allerdings nicht darum, Inseln der Patentverwertung innerhalb der Hochschulen zu schaffen. Vielmehr sollen diese eng mit wirtschaftlichen Interessen verzahnt werden und an den Bedürfnissen gerade der klei- nen und mittleren Unternehmen orientiert sein. Die uni- versitären Patentverwertungsstrukturen müssen in ein wirtschaftliches Netzwerk eingebunden sein. Daher wird die rot-grüne Regierung parallel eine Verwertungsoffen- sive starten und den Aufbau einer breiten Patent- und Ver- wertungsstruktur an den deutschen Hochschulen unter- stützen. Hier gilt es, Kosten von Patentanmeldungen in der Anfangsphase zu bezuschussen, Mitarbeiter in einer Qualifizierungsoffensive für die Patentverwertungsstruk- turen auszubilden und die Verwertungslandschaft in Deutschland zu vernetzen und Kommunikations- und Ko- operationsplattformen aufzubauen. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen explizit da- rauf gedrängt hat, die Reform des Hochschullehrerprivi- legs einer allgemeinen Novelle des ArbNErfG vorzuzie- hen. Andernfalls hätte die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung bestanden. In unseren Augen ist diese Re- form ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform der Hochschulen, die auf mehreren Ebenen stattfinden muss. Die Verbesserung der Patentverwertung war überfällig und zwingend notwendig, ihr müssen jedoch weitere Re- formen folgen. Rainer Funke (FDP): Das Arbeitnehmererfindungs- gesetz ist praktisch seit 1957 unverändert. Seitdem hat sich in den Arbeitsabläufen Grundlegendes verändert. Mehr als bisher werden Erfindungen im Team gemacht. Erfindungen sind kapitalintensiv geworden, kurzum: Die Strukturen haben sich grundlegend verändert. Das gilt auch im Vergleich der nationalen Arbeitnehmererfindun- gen zu internationalen Regelungen. Außerdem müssen die Verbindungen in international tätigen Konzernen berücksichtigt werden. Deswegen fordert die FDP seit langem eine Neufassung des Arbeitnehmererfindungsge- setzes und, wie wir hören, will auch die Bundesregierung noch in diesem Jahr, spätestens Anfang Januar, eine ent- sprechende Kabinettsentscheidung herbeiführen. So hatte ja auch die Bundesregierung im März 2000 die beteilig- ten Kreise zu einer Anhörung geladen. Wenn die Bundesregierung eine grundlegende Über- arbeitung des Arbeitnehmererfindergesetzes vorsieht, be- steht überhaupt kein Anlass, für Hochschullehrer Sonder- regelungen, sozusagen Insellösungen, vorzusehen. Grundsätzlich sind Erfindungen im Hochschulbereich nicht wesentlich anders zu bewerten als im Bereich der freien Wirtschaft. In beiden Bereichen wollen wir, dass Eigeninitiative und Erfinderfreudigkeit des jeweiligen Mitarbeiters gefördert wird. Vorab eine Änderung des Hochschullehrerprivilegs vorzunehmen macht keinen Sinn, auch wenn sich die Bundesregierung von der Bun- desratsinitiative, die im Wesentlichen fiskalisch begrün- det wird, getrieben fühlt. Wenn schon eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes von der Bundesregie- rung vorgesehen wird, kann diese Hochschullehrerfrage auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt wer- den. Dies ist auch unter gesetzgeberischen Gesichtspunk- ten sinnvoll, weil nur so ein gerechter Interessenausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat erfolgen kann. Nur wenn alle Fragen gemeinsam geregelt werden, besteht auch eine Chance, dass in dieser Legislaturperiode das Gesamtwerk von Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen wird. Wir werden darum gegen beide Gesetzesvorschläge, nämlich die von Bundesrat und Bundesregierung, stim- men. Auch inhaltlich sind Fragen offen geblieben, so ins- besondere die Frage der Teamvergütung und die Frage der Berechnungsmethode, von welchem Betrag die Erfinder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120432 (C) (D) (A) (B) ihre Erfindervergütung im Hochschulbereich berechnen können. Für den Entwurf der Bundesregierung für eine In- sellösung im Hochschulbereich besteht insgesamt gese- hen nicht nur kein Anlass, sondern er dürfte einer Ge- samtlösung des Arbeitnehmererfindergesetzes sogar entgegenstehen. Maritta Böttcher (PDS): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute über eine Reform des so genannten Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsge- setz aus dem Jahre 1957. Dieses Gesetz sieht grundsätz- lich vor, dass die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern während ihrer Arbeit gemachten Erfindungen vom Arbeitgeber verwertet werden können – unbeschadet ei- ner angemessenen Vergütung für die Erfinderinnen und Erfinder. In seiner geltenden Fassung enthält das Gesetz jedoch eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz: Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer an Universitäten dürfen ihre Erfindungen bisher selbst verwerten. Zur Be- gründung für diese Privilegierung der Universitätsprofes- soren wurde bisher stets das Grundrecht der Wissen- schaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes bemüht. Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Koalitions- fraktionen und des Bundesrats liegt offensichtlich die Ein- sicht zugrunde, dass die Bedeutung der Wissenschafts- freiheit in dieser Hinsicht bisher überstrapaziert worden ist – wie ich meine, zu Recht. Denn: Professorinnen und Professoren haben keinen Alleinanspruch auf Wissen- schaftsfreiheit. Und: Das Grundrecht auf Wissenschafts- freiheit schließt nicht das Recht ein, wissenschaftliche Erfindungen zum ausschließlich eigenen Vorteil zu ver- werten, wenn diese der Nutzung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten Infrastruktur zu verdanken sind. Dies dürfte bei Erfindungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern regelmäßig der Fall sein. Ich halte es daher für richtig, nicht nur den zu wissen- schaftlichen Innovationen führenden Aufwand, sondern auch die aus ihnen resultierenden Erträge zumindest teil- weise zu sozialisieren. Falsch wäre es, wenn weiterhin wie bisher die Kosten sozialisiert und Gewinne privati- siert würden. Ich halte den im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemachten Vorschlag, 30 Prozent der Verwertungserlöse den Erfinderinnen und Erfindern und den Rest den Hochschulen zukommen zu lassen, für eine brauchbare Lösung, die eine hemmungs- lose Privatisierung von Erträgen unterbindet, aber gleich- wohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern An- reize zu Innovationen und ihrer ökonomischen Nutzung gibt. Ich bevorzuge diese Lösung auch gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats, der eine Beteiligung der Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler erst nach Abzug der Patentierungskosten vorsieht. Diese Kosten dürften in vielen Fällen so hoch liegen, dass kein wirklicher Anreiz für die Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen entstehen kann. Ich begrüße ferner ausdrücklich, dass die Gesetzent- würfe auch insoweit mit dem Hochschullehrerprivileg Schluss machen wollen, dass sie nicht nur Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer, sondern alle an einer Hoch- schule Beschäftigten, und zwar nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen, in die wissenschaftsspe- zifischen Sonderregelungen des Patentrechts einbeziehen. In zweierlei Hinsicht weisen die vorliegenden Gesetz- entwürfe Defizite auf. Die PDS-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfrak- tionen vorgelegt. Zum einen geht es uns darum, dass selbstverständlich nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Hoch- schulen, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit beanspruchen kön- nen. Wenn es also im Patentrecht Bedarf an besonderen wissenschaftsadäquaten Regelungen gibt, so müssen sich diese Ausnahmeregelungen auch auf die staatlichen und staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erstrecken. Zum anderen halten wir es für falsch, die Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler zur patentrechtlichen Verwertung ihrer Erfindungen zu zwingen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, den Beitrag der Hochschulen zu In- novationen zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung dieser Innovationen zu fördern, wenn dies der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Lebensqua- lität dient. Aber die Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler müssen auch das Recht haben, ihre Erfindung weder geheim zu halten, was ihnen SPD und Grüne in ihrem Gesetzentwurf allein zugestehen möchten, noch sie von der Hochschule patentieren und verwerten zu lassen, sondern sie durch eine Veröffentlichung der kommerziel- len Nutzung ein für alle Mal zu entziehen. Alles andere wäre nach Auffassung der PDS mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, da das Prinzip der Öf- fentlichkeit geradezu konstitutiv für den modernen Wis- senschaftsprozess ist. Die PDS fordert daher ein uneingeschränktes Recht der Erfinderinnen und Erfinder, ihre Diensterfindungen im Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit jederzeit zu veröffentlichen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Autonomie der Hochschulen gegenüber ökonomischen Verwertungszwängen zu sichern. Wir müssen den Wis- sens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv fördern, dürfen aber nicht den Fehler begehen, die Hochschulen den Fängen des Marktes auszuliefern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/6026 Nr. 2.6 Drucksache 14/6214 Nr. 1.5 Drucksache 14/6214 Nr. 1.8 Drucksache 14/6214 Nr. 2.12 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20433 (C) (D) (A) (B) Innenausschuss Drucksache 14/5730 Nr. 2.34 Drucksache 14/5730 Nr. 2.36 Finanzausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.24 Drucksache 14/6026 Nr. 2.20 Drucksache 14/6026 Nr. 2.21 Drucksache 14/6026 Nr. 2.32 Drucksache 14/6116 Nr. 1.5 Drucksache 14/6116 Nr. 1.6 Drucksache 14/6116 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.15 Drucksache 14/6214 Nr. 2.16 Drucksache 14/6214 Nr. 2.17 Haushaltsausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.3 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.17 Drucksache 14/6026 Nr. 2.18 Drucksache 14/6214 Nr. 1.6 Drucksache 14/6214 Nr. 2.13 Drucksache 14/6214 Nr. 2.14 Drucksache 14/6214 Nr. 2.19 Drucksache 14/6214 Nr. 2.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/1708 Nr. 2.5 Drucksache 14/4170 Nr. 2.47 Drucksache 14/4170 Nr. 2.52 Drucksache 14/6395 Nr. 2.19 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/309 Nr. 2.42 Drucksache 14/4092 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4945 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.3 Drucksache 14/5114 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.62 Drucksache 14/5363 Nr. 2.10 Drucksache 14/6395 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5363 Nr. 1.2 Drucksache 14/5610 Nr. 1.4 Drucksache 14/5610 Nr. 1.7 Drucksache 14/5836 Nr. 2.5 Drucksache 14/5836 Nr. 2.10 Drucksache 14/5836 Nr. 2.14 Drucksache 14/6026 Nr. 3.1 Drucksache 14/6214 Nr. 3.1 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/5836 Nr. 1.8 Drucksache 14/5610 Nr. 1.10 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6026 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.6 Drucksache 14/6395 Nr. 1.2 Drucksache 14/6395 Nr. 2.22 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.1 Drucksache 14/6214 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.9 Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/5281 Nr. 2.24 Drucksache 14/5363 Nr. 2.12 Drucksache 14/5503 Nr. 2.25 Drucksache 14/5610 Nr. 2.2 Drucksache 14/5730 Nr. 1.1 Drucksache 14/5730 Nr. 2.22 Drucksache 14/5730 Nr. 2.24 Drucksache 14/5730 Nr. 2.25 Drucksache 14/5836 Nr. 2.25 Drucksache 14/6026 Nr. 1.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.7 Drucksache 14/6026 Nr. 2.8 Drucksache 14/6214 Nr. 1.1 Drucksache 14/6214 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 14/6508 Nr. 2.10 Drucksache 14/6508 Nr. 2.11 Drucksache 14/6508 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.40 Drucksache 14/6615 Nr. 2.11 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.19 Drucksache 14/6026 Nr. 2.25 Drucksache 14/6116 Nr. 1.3 Drucksache 14/6116 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 1.2 Drucksache 14/6214 Nr. 2.18 Drucksache 14/6395 Nr. 2.15 Drucksache 14/6395 Nr. 2.16 Drucksache 14/6395 Nr. 2.17 Drucksache 14/6395 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.13 Drucksache 14/6508 Nr. 2.15 Drucksache 14/6508 Nr. 2.33 Drucksache 14/6508 Nr. 2.35 Drucksache 14/6508 Nr. 2.37 Drucksache 14/6508 Nr. 2.41 Drucksache 14/6615 Nr. 2.8 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6116 Nr. 1.8 Drucksache 14/6508 Nr. 2.22 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/1016 Nr. 2.23 Drucksache 14/3050 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.9 Drucksache 14/3146 Nr. 2.10 Drucksache 14/3146 Nr. 2.11 Drucksache 14/3146 Nr. 2.12 Drucksache 14/3146 Nr. 2.13 Drucksache 14/3146 Nr. 2.14 Drucksache 14/3146 Nr. 2.15 Drucksache 14/3146 Nr. 2.16 Drucksache 14/3146 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.18 Drucksache 14/3341 Nr. 2.26 Drucksache 14/3428 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.34 Drucksache 14/3576 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.64 Drucksache 14/4170 Nr. 2.84 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120434 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/4309 Nr. 1.3 Drucksache 14/4309 Nr. 1.22 Drucksache 14/4309 Nr. 1.28 Drucksache 14/4441 Nr. 1.3 Drucksache 14/4441 Nr. 1.6 Drucksache 14/4665 Nr. 3.1 Drucksache 14/4945 Nr. 2.4 Drucksache 14/4945 Nr. 2.33 Drucksache 14/4945 Nr. 2.35 Drucksache 14/5114 Nr. 2.1 Drucksache 14/5114 Nr. 2.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.21 Drucksache 14/5172 Nr. 2.60 Drucksache 14/5610 Nr. 2.16 Drucksache 14/5610 Nr. 2.30 Drucksache 14/5610 Nr. 2.31 Drucksache 14/5610 Nr. 2.40 Drucksache 14/5730 Nr. 2.33 Drucksache 14/5836 Nr. 2.6 Drucksache 14/5836 Nr. 2.7 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5610 Nr. 2.53 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5610 Nr. 1.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6508 Nr. 1.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.34 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.2 Drucksache 14/6026 Nr. 2.10 Drucksache 14/6026 Nr. 2.29 Drucksache 14/6026 Nr. 2.31 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20435 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als letzter Redner in
    der Haushaltsdebatte erteile ich dem Kollegen Dietrich
    Austermann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.



Rede von Dietrich Austermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn
der Debatte den Mitgliedern des Haushaltsausschusses
und den Mitarbeitern des Sekretariats herzlich danken für
die Arbeit, die sie geleistet haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)





Bundesminister Hans Eichel

20385


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich möchte in diesen Dank zugleich auch unseren Kolle-
gen Adolf Roth mit einschließen, der krank ist, aber sonst
an dieser Stelle geredet hätte.

Ich habe zunächst gedacht, es sei schwierig, in dieser
Phase der Debatte zu reden, nachdem der Finanzminister
groß eingestiegen ist. Aber nachdem ich gehört habe, was
Sie gesagt haben, Herr Eichel, denke ich, dass es doch
ziemlich einfach ist.

Es gibt kein neuesArgument, das Sie vorgetragen haben.
Sie haben imWesentlichen die Vergangenheit beschrieben.
Das war die Bilanz von Opa Hans zu dem,
was sich vor ein paar Jahren zugetragen hat. Zu der
gegenwärtigen konkreten Notwendigkeit und zu dem, was
jetzt erforderlich ist, um das Steuer herumzureißen, haben
Sie nichts gesagt.Dazu ist nichts gekommen–Fehlanzeige!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Debatte in dieser Woche hat gezeigt, dass man Ih-
nen eine erhebliche Realitätsferne bescheinigen muss. Es
gibt überhaupt keinen Bezug mehr zu dem, was die Men-
schen in diesem Land denken, was in der Wirtschaft ge-
dacht wird und welche Sorgen die Menschen tatsächlich
umtreiben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen, weil

Sie bei einem Punkt noch etwas zu Herrn Mehdorn gesagt
haben: Heute Nachmittag fahre ich mit der Bahn nach
Hause.


(Hans Georg Wagner [SPD]: Hoffentlich!)

Die Strecke von Berlin nach Hamburg wird repariert; sie
soll renoviert werden. Zu Zeiten der DDR war der Zu-
stand katastrophal. Jeder erinnert sich noch an den „Flie-
genden Hamburger“ aus den 30er-Jahren. Seit langem ist
die Bundesbahn bestrebt, diese Strecke in einen ordentli-
chen Zustand zu bringen.

Der Bahnvorstand schreibt jetzt dazu:
Die Bahn hat mit Hochdruck die Planungsarbeiten
für den Ausbau der Strecke Hamburg–Berlin auf
Tempo 230 vorangetrieben. Auftragsvergabe und
Anzahlung hätten im Juli 2001 erfolgen können. Sie
sind derzeit ausgesetzt, weil der Bund eine zusätzli-
che Planung für Tempo 200

– natürlich langsamer; das ist aber auch klar, da Sie re-
gieren –

zum Kostenvergleich beider Varianten fordert und es
derzeit ablehnt, auch nur eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung für die Auftragsvergabe selbst von
denjenigen Streckenabschnitten zu erteilen, bei de-
nen zwischen beiden Varianten keine Kostendiffe-
renzen bestehen. Die DB AG ist daher gehindert, au-
genblicklich auch nur in die Auftragsvergabe und
Vorfinanzierung einzutreten.

Das macht doch wohl deutlich: Herr Finanzminister,
Sie persönlich sind an vielen Hunderttausend Arbeitslo-
sen in Deutschland schuld.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie sind verantwortlich dafür, dass das Finanzministerium
die Auszahlung von Investitionsmitteln verweigert. Diese
Investitionen sind seit langer Zeit geplant und können
jetzt nicht durchgeführt werden. Und warum ist das so?
Weil Sie durch eingesparte Investitionen das Ziel der oh-
nehin hohen Nettoneuverschuldung von 43,5 Milliarden
DM noch einigermaßen erreichen wollen. Das ist der ein-
zige Grund.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hans Georg Wagner [SPD]: So ein Quatsch!)


Sie haben davon gesprochen – ich arbeite es der Reihe
nach ab –, dass Sie mit der Konsolidierung jetzt anfangen
werden. Ist das Konsolidierung, wenn man in vier Jahren
183 Milliarden DM neue Schulden macht? Über das Kri-
terium der Gesamtverschuldung des Staates haben Sie
mit Ihren Kollegen im Finanzplanungsrat doch wohl auch
gesprochen; diese haben Ihnen offensichtlich gesagt, dass
Sie in diesem Jahr höhere Schulden machen müssen und
im nächsten Jahr noch höhere. Ist das Konsolidierung,
wenn sich die gesamtstaatliche Verschuldung von 1998
bis heute von 1,7 auf 2,7 Prozent verändert hat? Nein, Sie
haben lediglich Lasten aus dem Bundeshaushalt in die
Sozialkassen sowie in die Länder und Gemeinden ver-
schoben.

Sie haben dann die Mär von einer anderen Familien-
politik, die Sie jetzt machen wollten, erzählt. Dazu muss
ich zunächst feststellen: Als wir angefangen haben, gab es
keine Kinderfreibeträge mehr, weil die Sozialdemokraten
sie nicht wollten. Das Kindergeld war sehr niedrig. Viel-
leicht denken Sie noch einmal darüber nach, wie die Si-
tuation tatsächlich ausgesehen hat. Wir haben die Leis-
tungen für die Familien dann kräftig erhöht und
ausgeweitet.


(Hans Georg Wagner [SPD]: Wovon reden Sie überhaupt?)


Sie sprechen jetzt immer von der Verkäuferin, die
durch die Steuerreform ein 13. Monatsgehalt zusätzlich
erhalte. Wenn ich am Bahnhof Itzehoe ankomme und in
die dortige Buchhandlung gehe, spricht mich die Verkäu-
ferin an und sagt, dass es ihr finanziell heute schlechter
geht. Sie sagt, sie habe Sorge, ob sie in diesem Jahr über-
haupt Weihnachtsgeld erhalte. Trotzdem stellen Sie sich
hier realitätsfern hin und sagen, dass die Leute mehr in der
Tasche haben. Das ist doch eindeutig falsch. Den Leuten
geht es heute schlechter als vor drei Jahren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP– Hans Georg Wagner [SPD]: Da freuen Sie sich!)


Ich komme zum Thema Lohnnebenkosten, das ja
für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung durchaus
wichtig ist. Rechnen wir einmal alle Sozialabgaben zu-
sammen – das ist relativ leicht überschaubar –: Der Pfle-
geversicherungsbeitrag beläuft sich auf 1,7 Prozent-
punkte; das galt 1998 wie heute. Der Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 6,5 Prozent-
punkten. Vor etwa einem Jahr haben Sie davon geredet,
dass man diesen absenken könne; daraus ist nichts ge-
worden. Der Krankenversicherungsbeitrag betrug 1998
durchschnittlich 13,5 Prozentpunkte, jetzt liegt er bei




Dietrich Austermann
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14 Prozentpunkten. Der Beitrag zur Rentenversicherung
lag bei uns bei 20,2 Prozentpunkten, jetzt liegt er bei 19,1
Prozentpunkten. Wenn man den Griff in die Rentenkassen
berücksichtigt, wird er im neuen Jahr bei 19,4 Prozent-
punkten liegen. Beachten Sie bitte dabei, dass Sie den
Rentenbeitrag nur deshalb auf diesem Niveau halten kön-
nen, weil – das macht zumindest einen Prozentpunkt aus –
die Ökosteuer erhoben wird. Notwendig war darüber hi-
naus die Einführung der privaten Vorsorge am 1. Januar
– das macht einen weiteren Prozentpunkt aus –, damit
man überhaupt das Rentenniveau halten kann, das wir
1998 hatten. Realiter beträgt der Rentenversicherungsbei-
trag also mehr als 22 Prozent. Diese Beträge addiert be-
deuten, dass die Lohnnebenkosten in Deutschland in den
letzten drei Jahren deutlich gestiegen sind. Dies ist mit ein
Grund für die wirtschaftliche Misere in Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Fehler haben Sie im Wesentlichen bei drei Punkten ge-
macht: Erstens haben Sie die Steuern – das ging im Zick-
zackkurs – und die Energiekosten drastisch erhöht. Das,
was an Steuerentlastung da war, wird scheibchenweise
durch die Energiekostensteigerung aufgefressen, zum
Beispiel über die Ökosteuer.


(Hans Georg Wagner [SPD]: Wie hoch wollen Sie die Mehrwertsteuer denn erhöhen?)


Der erste Punkt, der bei Ihnen negativ zu Buche schlägt,
ist also die zu hohe Steuerbelastung.

Zweitens haben Sie die Investitionen gesenkt. Ich
habe dazu schon etwas gesagt. Sie stehen bei den Investi-
tionen seit Jahren auf der Bremse. Sie haben im Haushalt
2002 die niedrigste Investitionsquote, die es je in der
Nachkriegszeit gegeben hat.

Drittens haben Sie den Arbeitsmarkt zwangsreguliert.
Sie haben eine Fülle von neuen Regelungen getroffen, die
den Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck setzen und die
Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, erschweren.

Auf die Frage, was man in dieser Situation anders bzw.
besser machen könnte, sagen wir ganz klar: Die Steuern
müssen runter. Das hat auch Friedrich Merz eben ganz
deutlich gesagt. Dazu nenne ich ein Beispiel, bei dem
auch die Frage der Konsolidierung eine Rolle spielt: Von
1998 bis 2002 werden jährlich 50 Milliarden an Steuern
mehr kassiert. Spiegelt das eine Entlastung für Bürger und
Betriebe? Bei richtiger Konsolidierung könnte aus diesen
Steuermehreinnahmen jede Reform finanziert werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Sie haben es nicht gemacht, weil Sie umverteilen wollten.
Wenn ich jetzt unterstelle, wir hätten das Wachstum aus

dem Jahre 1998, als sich alle relevanten Daten positiv ent-
wickelt haben, hätten Sie gar 70 Milliarden DM gehabt,
um eine kräftige Steuerentlastung zu finanzieren. Er-
zählen Sie also nicht, dass das nicht möglich ist. Es wäre
möglich gewesen, wenn Sie es richtig gemacht hätten.

Nun wird gegenwärtig versucht, das eine oder andere
zu verniedlichen. Wir haben gesagt: Wir befinden uns in

einer Rezession und diese Rezession ist hausgemacht. Sie
hat – dies wird deutlich am Einbruch bei der gesamtwirt-
schaftlichen Nachfrage – nichts mit Krisen außerhalb
Deutschlands zu tun, sondern vor allem mit der Krise die-
ser Bundesregierung.

Der Sachverständige Rürup hat vorgestern in einem In-
terview ausgeführt:

Deutschland befindet sich zwar in einer Rezession.
Aber diese Abschwächung ist noch nicht so stark,
dass sie eine Verletzung der 3-Prozent-Quote erlau-
ben würde.

Aber bei Fortsetzung Ihrer Politik der „eingeschlafenen
Hand“ werden Sie auch dies schaffen.

Herr Eichel, Sie haben gesagt, die von uns abgegebe-
nen Prognosen hätten nicht gestimmt. Haben wir im Au-
gust gesagt, dass Sie für das kommende Jahr ein Haus-
haltsloch in Höhe von 20 Milliarden DM haben oder
nicht? Hat es dieses Haushaltsloch gegeben oder nicht?
Das hat es gegeben; Sie haben sich verschätzt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir haben im März hier den Antrag auf einen Nach-
tragshaushalt gestellt, weil erkennbar war, dass sich die
Arbeitsmarktdaten nach unten entwickeln, weil erkennbar
war, dass in dem Zusammenhang auch die Steuereinnah-
men sinken. Sie haben nicht darauf reagiert. Natürlich
hätte man zu Beginn dieses Jahres eine Steuerreform
schneller, besser und großzügiger machen können.


(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Sie haben die Basis dafür weggeschlagen und werfen uns
jetzt vor, dass wir nicht am Gesamtmodell hängen blei-
ben. Der Fehler liegt doch bei der von Ihnen vorher so
schlecht geleisteten Arbeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Versuchen Sie nicht, das Ganze zu verniedlichen. Ich
habe mir sagen lassen, dass Sie am letzten Dienstag beim
Bausparkassentag gesagt haben, um die Leute zu be-
schwichtigen, das sei keine Rezession, das sei nur eine
„Anpassungsrezession“.


(Lachen des Abg. Friedrich Merz [CDU/CSU])


Es gibt eine Reihe von Vokabeln, die Sie in der letzten Zeit
verwendet haben, die alle umschreiben sollen, dass die Si-
tuation schlecht ist, man es aber nicht zugeben möchte.

Was heißt denn „Anpassungsrezession“? Wer muss
sich denn an wen anpassen? Heißt das, dass sich die Men-
schen, die Arbeit haben, an die Situation anpassen müs-
sen, dass sie künftig keine Arbeit mehr haben? Heißt das,
dass sich die Firmen, die noch Aufträge haben, anpassen
müssen, dass sie künftig keine Aufträge mehr haben? Er-
zählen Sie doch keine Fantasiezahlen über irgendwelche
Auftragseingänge, sondern schauen Sie sich die Ge-
schäftsbilanzen der Unternehmen an!




Dietrich Austermann

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(B)


Wir haben gestern in der Arbeitsgruppe Haushalt – der
ich für die gute Arbeit in den letzten Wochen und auch in
dieser Woche danken möchte – mit einem Vertreter einer
Sparkasse aus Süddeutschland zusammengesessen. Er hat
es auf den Punkt gebracht, als er meinte: Wenn der Fi-
nanzminister zum Konsum auffordert, dann müssen alle
Alarmglocken klingeln. Wenn das der Wirtschaftsminis-
ter macht, ist das in Ordnung. Aber beim Finanzminister
lässt das offensichtlich darauf schließen, dass er selbst
nicht daran glaubt, dass die Situation in Ordnung ist, son-
dern dass wir in einer ganz schwierigen Lage sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Es gibt ein neues Gerücht, das da lautet, der Finanzmi-
nister habe mit dem Golfspielen angefangen: Er tastet sich
von Loch zu Loch.


(Simone Violka [SPD]: Darin hat Waigel ja Übung!)


Fragt einer nach dem Handicap, dann heißt es: 2002. Weil
es so ein hohes Handicap nicht gibt, heißt das, dass Sie die
Platzreife nicht haben. Im September 2002 wird sich die
Situation klären.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Da hat er viel Zeit zum Golfspielen!)


Von solchen Sprüchen gibt es mittlerweile viele: Was
ist paradox? Paradox ist, wenn sich der Sohn des Kanzlers
namens Aufschwung in die Tochter Rezession verwandelt
und die Mutter deutsche Volkswirtschaft Vaterschafts-
klage einlegt.


(Ilse Janz [SPD]: Sehr witzig!)

Wenn Sie sich die Situation anschauen, dann werden

Sie feststellen, dass sich unter dieser Regierung die wirt-
schaftlichen Daten drastisch verschlechtert haben. Sie
müssen zu haushälterischen Tricks en masse greifen. Sie
gehen beim Wachstum von unrealistischen Annahmen
aus. Die Frage ist doch: Können aus der heutigen Situa-
tion bei der Beschlussfassung über diesen Bundeshaus-
halt für die Zukunft, für die Menschen im Land, die Wirt-
schaft und die wirtschaftliche Entwicklung Perspektiven
gewonnen werden? Wir sagen Nein. Wir sagen deshalb
Nein, weil die für diesen Haushalt unterstellten An-
nahmen – Sie nennen das „auf Kante genäht“ – hinsicht-
lich der Einnahmen aus Sozialabgaben, der Zahl der be-
schäftigten Menschen und der Auftragslage der Betriebe
– dies alles ist eng miteinander verknüpft – schon heute
nicht mehr stimmen und weil zudem Ihre Annahmen hin-
sichtlich der Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit
unrealistisch sind.

Ich will etwas zu dem Gerücht sagen, wir hätten 1998
so genannte Wahlkampf-ABM gemacht.


(Simone Violka [SPD]: Das ist kein Gerücht! Das ist die Wahrheit!)


Ich bemühe mich, das Ganze so darzustellen, dass ich mit
wenigen Zahlen auskomme: 1998 hatten wir im Sollan-
satz rund 37 Milliarden DM im Haushalt der Bundes-
anstalt für Arbeit für den zweiten Arbeitsmarkt. Als das
Jahr vorbei war, wurde festgestellt, dass davon 35 Milli-
arden DM ausgegeben wurden, also 2 Milliarden DM we-

niger. Sie haben im Haushalt des kommenden Jahres für
Arbeitsmarktpolitik 44 Milliarden DM eingestellt, also
7 Milliarden DM mehr, als wir 1998 im Sollansatz hatten.
Nehmen Sie Ihre Behauptung zurück, wir hätten den
zweiten Arbeitsmarkt aufgebläht. Sie tun das, um über-
haupt eine einigermaßen erträgliche Bilanz vorweisen zu
können. Diesen Sachverhalt können Sie sich überall be-
stätigen lassen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies führt schließlich zu der Frage: Wie kann es ei-

gentlich passieren, dass eine Regierung völlig unvorbe-
reitet vor diesen Dingen steht? Sie verlässt sich immerhin
auf eine große Zahl von Sachverständigen. Ich kann das
nur so deuten, dass es offensichtlich eine erhebliche Rea-
litätsferne gibt. Wenn man mit den Menschen redet, wenn
man in die Betriebe geht und sich die Bilanzen der Unter-
nehmen anschaut, dann hat man seit mindestens einem
Jahr den Gang der Entwicklung absehen können. Dazu
brauche ich keine statistischen Zusammenfassungen, von
welchen Forschungsinstituten auch immer. Deren Pro-
gnosen kommen sowieso immer hinterher. Man muss die
Situation vor Ort betrachten. Dann kommt man zu der
richtigen Prognose, die zu den richtigen Schritten führt,
die wir vorgeschlagen haben.

Ich sage es noch einmal, damit deutlich wird, wo un-
sere Alternative liegt: Wir wollen die Rücknahme der Be-
schäftigungshemmnisse, die seit 1998 durchgesetzt wor-
den sind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wollen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe. Wir wollen die Einführung des Kombilohns
für Geringverdiener. Wir wollen, dass ein wesentlicher
Teil der Steuerreform vorgezogen wird. Wir wollen vor al-
len Dingen, dass das Steuerrecht vereinfacht wird. Wir
wollen, dass auf die nächste Stufe der Ökosteuer verzich-
tet wird, die insbesondere den Familien das, was sie an Fa-
miliengeld angeblich mehr in der Tasche haben, sofort
wieder wegnimmt.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen ein modernes Betriebsverfassunggesetz. Wir
wollen eine grundlegende Reform des Gesundheitswe-
sens. Wir wollen vor allen Dingen die Eigen-
verantwortung stärken.

Im nächsten Schritt wird es notwendig sein, die Infra-
strukturlücken durch Mobilisierung von privatem Kapital
zu schließen. Die in diesem Land noch vorhandenen
schöpferischen und finanziellen Kräfte müssen für pri-
vate Investitionen genutzt werden. Sie dürfen nicht de-
motiviert werden. Wir wollen spätestens nach der nächs-
ten Wahl entsprechende Schritte unternehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Maßnahmen, die die Regierung eingeleitet hat, tau-
gen dafür nicht.

Ich sage es noch einmal: Der jetzt vorgelegte Haushalt
kommt nur mit Tricks zustande. Er zeigt keine Perspekti-
ven auf und gibt vor allen Dingen den Menschen, die ar-
beitslos sind, keine Hoffnung.




Dietrich Austermann
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(A)



(B)


Schauenwir uns einmal dieErgebnisse derUmfragen an,
die am Ende dieses Jahres durchgeführt worden sind. Die
Umfrage, aus der Sie zitiert haben – ich nehme an, sie war
von Forsa –, war voll daneben. Eine andere, gestern veröf-
fentlichte Umfrage hat Folgendes ergeben: Auf die Frage
„Mit welchen Erwartungen gehen Sie in das Jahr 2002?“
haben etwa 62 Prozent der Menschen geantwortet, dass sie
demneuen Jahr skeptisch entgegensehen. Siemachen ihnen
keinenMut für die Zukunft. Etwa 28 Prozent derMenschen
rechnet damit, dass ihre persönliche Situation im nächsten
Jahr schwieriger sein wird. Solche negativen Umfrageer-
gebnissehat es langenichtmehrgegeben.VerlassenSie sich
also nicht auf Umfragen, die Sie selbst bestellt haben und
die die Realität schöner malen, als sie tatsächlich ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Während wir hier beraten, trifft sich im Kanzleramt

eine Runde – ich vermute, dass der Bundeskanzler dabei
ist – und versucht, die Mittel für die Finanzierung des
Großflugzeugs, das der Kanzler in der letzten Woche dem
französischen Präsidenten versprochen hat, zusammenzu-
kratzen. Man hat offensichtlich ein Problem, den einge-
gangenen internationalen Verpflichtungen nachzu-
kommen; denn im laufenden Haushalt ist zu wenig Geld.
Deswegen müssen in den nächsten 6 Milliarden zusätz-
lich eingestellt werden. Auch das beschreibt im Grunde
genommen die wirtschaftliche Situation und die finanzi-
elle Lage des Verteidigungsetats.

Lassen Sie mich zum Ende kommen. Wir haben unsere
Alternativen zu dem vorgelegten Haushalt aufgezeigt und
deutlich gemacht, dass es einen besseren Weg für
Deutschland gibt.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie sich ein bisschen in Europa umschauen, dann

werden Sie feststellen: Als es vor ein paar Monaten
Wahlen in Norwegen gab, sind die Sozialdemokraten ab-
gewählt worden. Als es vor ein paar Tagen Wahlen in
Dänemark gab, sind die Sozialdemokraten abgewählt
worden. Am 22. September nächsten Jahres gibt es in
Deutschland Wahlen. Dann ereilt die deutschen So-
zialdemokraten wegen ihrer falschen Politik genau das
gleiche Schicksal.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich schließe die Aus-
    sprache.

    Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Haus-
    haltsgesetz 2002. Die Koalitionsfraktionen verlangen
    namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerin-
    nen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzuneh-
    men. – Sind die Schriftführerinnen und Schriftführer an
    ihren Plätzen? Ist alles zur Abstimmung bereit? – Dann
    eröffne ich die Abstimmung.1)

    Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
    Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist offensichtlich
    nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die
    Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung
    zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen
    später bekannt gegeben.

    Wir setzen die Abstimmungen fort und kommen zur
    Abstimmung über die Entschließungsanträge, zunächst
    über den Entschließungsantrag der Fraktion der
    CDU/CSU auf Drucksache 14/7590. Die Fraktion der
    CDU/CSU verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte
    die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehe-
    nen Plätze einzunehmen. – Sind die Schriftführerinnen
    und Schriftführer an ihren Plätzen? Ist alles zur Abstim-
    mung bereit? – Das ist der Fall.

    Ich eröffne die Abstimmung.2)

    ( V o r s i t z : Vizepräsidentin Anke Fuchs)