Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Einführung und Verwendung eines
Kennzeichens für Erzeugnisse des ökolo-
gischen Landbaus (Öko-Kennzeichen-
gesetz)
(Drucksache 14/7254) . . . . . . . . . . . . . . . 19231 A
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung:
1. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämp-
fung des internationalen Terrorismus 19231 B
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19231 B
Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19232 B
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19232 B
Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19233 D
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19234 A
Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19235 A
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19235 B
Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19235 C
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19235 C
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 19235 D
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19235 D
Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . . . . . . 19236 A
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19236 B
Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19236 C
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19236 D
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 19237 A
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19237 B
Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19237 C
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19237 C
2. Freihändige Auftragsvergabe durch
das Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19238 A
Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 19238 B
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
(Drucksache 14/7265) . . . . . . . . . . . . . . . 19238 B
Finanzielle Einbußen der Städte und Gemein-
den im 3. Quartal 2001 durch Rückgang der
Gewerbesteuereinnahmen
MdlAnfr 1
Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 19238 B
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU 19238 C
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 19239 A
Rücknahme der Erhöhung der Gewehrbesteuer-
umlage
MdlAnfr 2
Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 19239 C
ZusFr Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU 19239 D
ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19240 D
Plenarprotokoll 14/197
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
197. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001
I n h a l t :
Menge des in der ehemaligen DDR abgebauten
und in die Sowjetunion verbrachten Urans;
heutiger Verkaufswert
MdlAnfr 3
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 19241 B
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 19241 C
Schlussfolgerungen aus den Untersuchungs-
ergebnissen zu Schäden im Bergwald
MdlAnfr 4
Ulrich Heinrich FDP
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 19241 D
ZusFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . 19242 A
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unter-
suchungsergebnisse zu Schäden im Bergwald
MdlAnfr 5
Ulrich Heinrich FDP
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 19242 C
ZusFr Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . 19242 D
Anstieg der Beitragssätze der Berufsgenossen-
schaft Bau
MdlAnfr 6
Dr. Michael Luther CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 19243 B
ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 19243 D
Pflichtversicherung für Gebäudereiniger in der
Bauberufsgenossenschaft
MdlAnfr 7
Dr. Michael Luther CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 19244 B
Vereinbarungen mit ehemals in bundeseigener
Verwaltung geführten Unternehmen zur Durch-
setzung der Gleichstellung von Männern und
Frauen
MdlAnfr 8
Ina Lenke FDP
Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 19244 D
ZusFr Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19244 D
Einführung einer erweiterten gesetzliche Kran-
kenversicherungspflicht für Sozialhilfeemp-
fänger
MdlAnfr 9
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU
Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19245 C
ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . 19246 A
Bisherige Praxis der Abschiebung ausgewiese-
ner Ausländer im Hinblick auf die Umsetzung
der UN-Resolutionen Nrn. 1368 und 1373 vom
September 2001; geplante Änderungen
MdlAnfr 10
Sylvia Bonitz CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 19246 C
ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19247 A
Maßnahmen für den Katastrophenschutz-Fach-
dienst bzw. -Fachbereich Sanitätsdienst für die
Kommunen, insbesondere für die Landeshaupt-
stadt München
MdlAnfr 11
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 19247 C
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 19248 A
Kosten für Umzüge, Trennungsgelder, Dienst-
reisen der militärgeographischen Dienststelle
im Wehrbereich VII
MdlAnfr 19
Georg Janovsky CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19248 D
ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU . . . . . . . . . 19248 D
Erhalt der Außenstelle Leipzig der militärgeo-
graphischen Dienststelle im Wehrbereich VII
MdlAnfr 20
Georg Janovsky CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19249 B
ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU . . . . . . . . . 19249 B
Auflösung des Luftwaffenausbildungsbatail-
lons in Bayreuth
MdlAnfr 21
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19249 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 19250 A
Auslastung der Markgrafenkaserne in Bayreuth
MdlAnfr 22
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19250 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 19250 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001II
Rückzug Italiens aus dem europäische Be-
schaffungsprojekt des militärischen Transport-
flugzeugs A 400 M
MdlAnfr 24
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19251 C
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 19251 D
Bestellung des militärischen Transportflug-
zeugs A 400 M durch die Bundesregierung
MdlAnfr 25
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19252 B
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 19252 C
Änderung des Gelöbnis- und Eidesformel für
die Soldatinnen und Soldaten
MdlAnfr 26
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19253 A
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 19253 B
Aktuelle Sicherheitslage in Mazedonien, ins-
besondere für die deutschen Soldaten
MdlAnfr 30
Sylvia Bonitz CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19253 C
ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19253 D
Änderung der Vorschriften für den Einsatz von
Spezialisten der Bundeswehr im Inland, insbe-
sondere von ABC-Zügen, angesichts der An-
thrax-Anschläge in den USA
MdlAnfr 31
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19254 B
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . 19254 C
Stand des Friedensprozesses in Kolumbien
MdlAnfr 35
Wolfgang Gehrcke PDS
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 19255 C
ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . 19255 D
Vorhaben der US-Regierung bezüglich Auslie-
ferung der Guerilla-Anführer in Kolumbien
MdlAnfr 36
Wolfgang Gehrcke PDS
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 19256 B
ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 19256 C
Zusatzpunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Anspruch des Bun-
deskanzlers, die Lohnnebenkosten unter
40 Prozent senken zu wollen, angesichts
derWirklichkeit steigender Beiträge 19257 A
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19257 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 19258 B
Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 19260 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19261 C
Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 19262 D
Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 19264 A
Thomas Sauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19265 C
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 19267 B
Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19268 C
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 19270 A
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19271 C
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 19273 B
Fritz Schösser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19274 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19275 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 19277 A
Anlage 2
Haltung des BMI zu den vom BKA vorgeleg-
ten Erkenntnissen über die von Osama Bin
Laden geführte Organisation al-Qaida und der
hierzu ergangenen Entscheidung des General-
bundesanwaltes
MdlAnfr 12, 13
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Hansjörg Geiger BMJ . . . . . 19277 B
Anlage 3
Beantwortung der Kleinen Anfrage „Differen-
zen zwischen Bundeskriminalamt und Gene-
ralbundesanwalt“ (Drucksache 14/7117) betr.
die Anwendung der §§ 129, 129 a StGB; Ab-
lehnung der Einleitung eines Ermittlungsver-
fahrens gegen die von Osama Bin Laden ge-
führte Organisation al-Qaida
MdlAnfr 14, 15
Norbert Geis CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Hansjörg Geiger BMJ . . . . . 19277 D
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001 III
Anlage 4
Differenzen zwischen Bundeskriminalamt und
Generalbundesanwalt bezüglich der Zustän-
digkeiten bei den Ermittlungen zu der von
Osama Bin Laden geführten terroristischen Or-
ganisation al-Qaida
MdlAnfr 16, 17
Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Hansjörg Geiger BMJ . . . . . 19278 B
Anlage 5
Beantragung der Aufhebung des Haftbefehls
gegen das am 17. Oktober 2001 in Frankfurt
am Main festgenommene Führungsmitglied
des Kaplan-Verbandes durch den Generalbun-
desanwalt
MdlAnfr 18
Bernd Wilz CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Hansjörg Geiger BMJ . . . . . 19278 C
Anlage 6
Herabsetzung der bereits reduzierten und von
der NATO geforderten Zahl von Mindestflug-
stunden für Bundeswehrpiloten
MdlAnfr 23
Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19279 A
Anlage 7
Kosten für im Rahmen der Asienreise durchge-
führte Ausflüge des Verteidigungsministers
Scharping mit der Flugbereitschaft nach Jaipur
und Agra
MdlAnfr 27
Dietrich Austermann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19279 B
Anlage 8
Verzögerungen bei der Übertragung von bisher
durch die Bundeswehr wahrgenommenen Auf-
gabenbereichen auf Dritte; Vertragsverhand-
lung zum Liegenschafts-, Bekleidungs- und
Flottenmanagement der Bundeswehr mit nicht
staatlichen Unternehmen
MdlAnfr 28, 29
Günther Friedrich Nolting FDP
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 19279 C
Anlage 9
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kom-
mission wegen Nichtumsetzung der EU-Richt-
linie 1999/35/EG betr. Überprüfungen hin-
sichtlich des sicheren Betriebs von Fahrgast-
schiffen im Linienverkehr
MdlAnfr 32, 33
Hans-Michael Goldmann FDP
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 19280 A
Anlage 10
Flugschneisen über deutschem Staatsgebiet
zum Flughafen Zürich-Kloten; Sicherheit der
in diesem Gebiet befindlichen kerntechnischen
Anlagen
MdlAnfr 34
Thomas Dörflinger CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 19280 B
Anlage 11
Kontakte zwischen CIAund Osama Bin Laden
in Dubai im Juli 2001; Verwendung von Clus-
terbomben des Typs „CBU-89 Gator“ in Af-
ghanistan durch die US-Luftwaffe
MdlAnfr 37, 38
Carsten Hübner PDS
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 19280 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001IV
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001
Fritz Schösser
19275
(C)(A)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001 19277
(C)
(D)
(A)
(B)
Behrendt, Wolfgang SPD 7.11.2001*
Bierwirth, Petra SPD 7.11.2001
Brinkmann (Detmold), SPD 7.11.2001
Rainer
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 7.11.2001**
Klaus
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 7.11.2001
Frick, Gisela FDP 7.11.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 7.11.2001
Peter
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 7.11.2001
Göllner, Uwe SPD 7.11.2001
Gröhe, Hermann CDU/CSU 7.11.2001
Kortmann, Karin SPD 7.11.2001
Lippmann, Heidi PDS 7.11.2001
Lörcher, Christa SPD 7.11.2001*
Maaß (Herne), Dieter SPD 7.11.2001
Moosbauer, Christoph SPD 7.11.2001
Opel, Manfred SPD 7.11.2001
Reichard (Dresden), CDU/CSU 7.11.2001
Christa
Schenk, Christina PDS 7.11.2001
Schily, Otto SPD 7.11.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 7.11.2001
Simm, Erika SPD 7.11.2001
Dr. Spielmann, Margrit SPD 7.11.2001
Sterzing, Christian BÜNDNIS 90/ 7.11.2001
DIE GRÜNEN
Straubinger, Max CDU/CSU 7.11.2001
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 7.11.2001
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 7.11.2001
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 7.11.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 7.11.2001*
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Hat sich das Bundesministerium des Innern, nachdem es durch
das Bundeskriminalamt (BKA) mit Bericht vom 20. April 2000
über die in Deutschland vorhandenen Erkenntnisse zu der von
Osama Bin Laden geführten Organisation „al-Qaida“ und die
hierzu ergangene Entscheidung des Generalbundesanwaltes un-
terrichtet worden war, der Annahme eines strafrechtlich relevan-
ten Anfangsverdachts angeschlossen, und weshalb ist die Bun-
desregierung insoweit eine Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Differenzen zwischen Bundeskriminal-
amt und Generalbundesanwalt“ (Bundestagsdrucksachen 14/7117
und 14/7247, Frage 6) schuldig geblieben?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Sprecher des BKA
in der am 2. Oktober 2001 aufgezeichneten ARD-Sendung „Kon-
traste“ – über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Differenzen zwi-
schen Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt“ (Bundes-
tagsdrucksachen 14/7117 und 14/7247) hinaus – erklärt hat, dass
es aufgrund der Erkenntnisse (über die von Osama Bin Laden ge-
führte terroristische Organisation) aus Sicht des BKA „angezeigt
(war), dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird“, und falls
ja, sieht sie darin etwas anderes als die Annahme eines Anfangs-
verdachts durch das BKA?
Zu Frage 12:
Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf
Frage 6 der von Ihnen zitierten Kleinen Anfrage darge-
legt, dass das BKA das BMI über seine Erkenntnisse und
die Entscheidung des GBAunterrichtet hat. Ich will diese
Antwort gerne um die Bemerkung ergänzen, dass die Ent-
scheidung darüber, ob ein Anfangsverdacht für die Ein-
leitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor-
liegt, ausschließlich durch den GBA getroffen wird.
Zu Frage 13:
Auch zu dieser Frage darf ich zunächst auf die Beant-
wortung der von Ihnen genannten Kleinen Anfrage durch
die Bundesregierung hinweisen. Sodann darf ich an meine
vorherige Antwort hier anknüpfen: Die entsprechende
Entscheidung obliegt allein dem GBA, und in der Antwort
auf Frage 5 der Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung
bereits ausgeführt, dass mit den von Ihnen zitierten Hin-
weisen aus dem BKA keine Bewertung dieser Entschei-
dung verbunden war.
Anlage 3
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Fragen
des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/7265), Fragen 14 und 15):
Wann hat die Bundesregierung das BKA einerseits sowie den
Generalbundesanwalt andererseits um Stellungnahmen zur Er-
weiterung des Anwendungsbereichs der §§ 129, 129 a des Straf-
gesetzbuches (StGB) gebeten, und weshalb ist die Bundesregie-
rung insoweit eine Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU „Differenzen zwischen Bundeskriminalamt und
Generalbundesanwalt“ (Bundestagsdrucksachen 14/7117 und
14/7247, Frage 11) schuldig geblieben?
Hat der Generalbundesanwalt die Ablehnung der Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens auf der Grundlage der Berichte des
BKA vom 20. Januar 2000 und vom 8. Juni 2000 über die in
Deutschland vorhandenen Erkenntnisse zu der von Osama Bin
Anlage 2
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Fragen des
Abgeordneten Erwin Marschewski (Recklinghausen)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/7265, Fragen 12 und 13):
Laden geführten Organisation „al-Qaida“ auch damit begründet,
dass die Strafbarkeit gemäß §§ 129, 129 a StGB nach geltendem
Recht voraussetzt, dass die betreffende kriminelle oder terroristi-
sche Vereinigung zumindest in Form einer Teilorganisation im
Bundesgebiet besteht, und falls ja, weshalb hat sich die Bundes-
regierung erst nach dem 11. September 2001 veranlasst gesehen,
eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen?
Zu Frage 14:
Das BMI hat das BKAum Stellungnahme gebeten. Das
BKAhat sich für eine Erweiterung im Sinne des Wortlauts
des neuen § 129 b StGB (aktueller Entwurf der Bundes-
regierung) ausgesprochen. Das BMJ hat den GBA am
19. April 1999 zur Erweiterung der §§ 129, 129 a StGB
auf den Bereich der EU förmlich beteiligt. Der GBA hat
diese Erweiterung mit Stellungnahme vom 30. Juli 1999
befürwortet. Eine förmliche Beteiligung des Generalbun-
desanwalts zur weltweiten Ausdehnung der genannten
Vorschriften ist schon allein deshalb unterblieben, weil
der Bundesregierung die insoweit befürwortende Haltung
bekannt war.
Zu Frage 15:
Der Generalbundesanwalt hat auch die von Ihnen ge-
nannte Begründung herangezogen; daneben stützte sich
seine Ablehnung darauf, dass zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen vor-
liegen müssen. Wie die Bundesregierung bereits in der
Antwort auf vorige Frage der von Ihnen zitierten Kleinen
Anfrage ausgeführt hat, ändert sich an dieser ganz
grundsätzlichen Voraussetzung auch durch den Entwurf
des § 129 b StGB nichts.
Anlage 4
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/7265, Fragen 16 und 17):
Haben die Berichte des BKA vom 20. Januar 2000 und vom
8. Juni 2000 einen Anfangsverdacht für Straftaten außerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Generalbundesanwalts begründet,
und falls ja, wie ist insoweit dem Legalitätsprinzip im Allgemei-
nen und den Vorschriften der § 152 Abs. 2, § 163 Abs. 2 der Straf-
prozessordnung im Besonderen Rechnung getragen worden?
Welchen Wahrheitsgehalt hat die Meldung der Nachrichten-
agentur „dpa“ vom 8. Oktober 2001, wonach der Bundesminister
des Innern, Otto Schily, sowie der Chef des Bundeskanzleramtes,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, dem Generalbundesanwalt nahe ge-
legt hätten, die Ermittlungen engagierter voranzutreiben, und
weshalb ist die Bundesregierung insoweit eine Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Differenzen zwi-
schen Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt“ (Bundes-
tagsdrucksachen 14/7117 und 14/7247, Frage 17) schuldig ge-
blieben?
Zu Frage 16:
Die von Ihnen genannten Berichte dienten naturgemäß
der Überprüfung eines Anfangsverdachts nach § 129 a
StGB. Wie bereis in der Antwort zu Frage 1 der hier in Ih-
rer zweiten Frage zitierten Kleinen Anfrage dargelegt, hat
der Generalbundesanwalt seinerzeit festgestellt, dass die
in den Berichten mitgeteilten Erkenntnisse keinen ent-
sprechenden Anfangsverdacht begründen. In der Antwort
auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage ist indessen weiter
ausgeführt, dass der GBA im Lichte neuer Erkenntnisse
inzwischen Ermittlungsverfahren eingleitet hat, die auch
einen Teil der in den Berichten des BKAgenannten Kom-
plexe umfassen. Vor dem Hintergrund dieser laufenden
Verfahren darf ich um Ihr Verständnis bitten, wenn ich in-
soweit nicht weiter auf Details eingehe.
Zu Frage 17:
Ich darf die Antwort auf Frage 17 der von Ihnen ge-
nannten Kleinen Anfrage wiederholen und wörtlich zitie-
ren: „Die Bundesrgierung erwartet von allen mit der Er-
mittlung und Verfolgung des Terrorismus beauftragten
Behörden volles Engagement und den Einsatz aller ver-
fügbaren Kräfte bei der Aufklärung der Terroranschläge.
Sie haben dabei die uneingeschränkte Unterstützung der
Bundesregierung.“
Anlage 5
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Frage
des Abgeordneten Bernd Wilz (CDU/CSU) (Drucksache
14/7265, Frage 18):
Trifft es zu, dass der Generalbundesanwalt die Aufhebung des
Haftbefehls gegen das am 17. Oktober 2001 in Frankfurt am Main
festgenommene Führungsmitglied des Kaplan-Verbandes bean-
tragen musste, nachdem sich ein vermeintlicher ABC-Schutzan-
zug als harmloses Regencape, ein vermeintlicher Abschiedsbrief
als bloßer Liebesbrief und vermeintliche Materialien zur Herstel-
lung eines Sprengsatzzünders als „Glücksbringer“ entpuppt haben
sollen (vergleiche unter anderem „Süddeutsche Zeitung“ vom
2. November 2001), und wenn ja, wie kamen der Generalbundes-
anwalt, der Bundesgrenzschutz sowie das BKA zu den ursprüng-
lichen Annahmen?
Ihre Frage greife ich gerne auf, auch wegen einiger Un-
klarheiten und Unvollständigkeiten in der von Ihnen zi-
tierten Presseberichterstattung, soweit es um den tatsäch-
lichen Ablauf der Geschehnisse geht. Es trifft zu, dass der
Generalbundesanwalt die Aufhebung des Haftbefehls
gegen das in Ihrer Frage genannte Mitglied des Kaplan-
Verbandes beantragt und die Ermittlungsrichterin des
Bundesgerichtshofes am 30. Oktober antragsgemäß ent-
schieden hat.
Vorausgegangen war Folgendes: Nach seiner Fest-
nahme auf dem Flughafen Frankfurt am Main war das
Mitglied des Kaplan-Verbandes der zuständigen Ermitt-
lungsrichterin des Amtsgerichts Frankfurt am Main durch
die dortige Staatanwaltschaft vorgeführt worden. Auf der
Basis der Bewertung der vorgefundenen Gegenstände
durch die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums
Frankfurt erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsge-
richts Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts – ich
zitiere – „der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereini-
gung (§ 129 StGB)“ und anderer Straftaten. Die Tatsa-
chen, die das Amtsgericht in seinem Haftbefehl aufge-
führt hatte, sowie ihre Bewertungen zeigten jedoch, dass
Gegenstand des Haftbefehls tatsächlich der Vorwurf der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a
StGB) war. Für derartige Verfahren ist allein der General-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 200119278
(C)
(D)
(A)
(B)
bundesanwalt zuständig, der deshalb auch dieses Verfah-
ren von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main über-
nehmen musste. Da die Auswertung der Asservate durch
das Bundeskriminalamt ergab, dass sich der dringende
Tatverdacht nicht aufrechterhalten ließ, der Vorausset-
zung für die Fortdauer der Untersuchungshaft war, hat der
Generalbundesanwalt die Aufhebung des Haftbefehls be-
antragt und nach der antragsgemäßen Entscheidung un-
verzüglich die Freilassung des Beschuldigten angeordnet.
Ich habe bewusst betont, dass sich der dringende Tatver-
dacht nicht aufrechterhalten ließ und deshalb natürlich die
Freilassung des Beschuldigten erfolgen musste. Davon
unberührt bleibt der Anfangsverdacht, der nach wie vor
besteht und weitere Ermittlungen nach sich ziehen muss.
Diese Ermittlungen des Generalbundesanwalts dauern an.
Ich muss Sie deshalb um Verständnis dafür bitten, dass ich
Ihre Frage zur Bewertung der sichergestellten Gegen-
stände aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beant-
worten kann.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg) (FDP)
(Drucksache 14/7265, Frage 23):
Trifft es zu, dass die für die Bundeswehr verbindlichen 150 Min-
destflugstunden pro Jahr bereits um ein Sechstel unter den von der
NATO geforderten 180 Mindeststunden liegen und die Bundes-
wehrführung gegenwärtig ernsthaft darüber nachdenkt, die für die
Sicherheit der Flugbesatzungen außerordentlich wichtige Min-
destflugstundenzeit aus finanziellen Gründen trotz der keines-
wegs unwahrscheinlichen Einsätze angesichts der unsicheren
Lage in der Welt auf 120 Flugstunden herabzusetzen?
Die NATO fordert seit vielen Jahren als Standard
für die Luftfahrzeugbesatzungen von Kampfflugzeugen
180 Flugstunden pro Jahr. Von der Luftwaffe waren bis-
her circa 150 Flugstunden für Kampfflugzeugbesat-
zungen auf dem System Tornado realisierbar, dies gilt für
die 80er- wie für die 90er-Jahre. Minister Scharping hat
die Anhebung der jährlichen Flugstunden für die Einsatz-
Luftfahrzeugbesatzungen auf den von der NATO gefor-
derten Wert von 180 Flugstunden gebilligt, um den Aus-
bildungsstand noch zu erhöhen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7265, Frage 27):
Trifft es zu, dass anlässlich der dienstlichen Asienreise des
Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, hohe zu-
sätzliche Kosten durch Ausflüge mit der Flugbereitschaft nach
Jaipur zum „Palast der Winde“ und Agra (Taj Mahal) verursacht
wurden?
Bundesminister Scharping war vom 17. bis 26. Februar
2001 auf Einladung der jeweiligen Regierungen zu politi-
schen Gesprächen in China und Indien. Dabei führte er am
Donnerstag und Freitag, den 22. und 23. Februar 2001,
politische Gespräche in New Delhi, die am 26. Februar
2001 fortgesetzt wurden. Minister Scharping traf am
Montag den indischen Premierminister, den Innenmi-
nister, die Oppositionsführerin, Frau Gandhi, und die In-
spekteure der Teilstreitkräfte. Am Wochenende besuchte
er auf Einladung der indischen Regierung Jaipur und
Agra. Dort waren Treffen mit Regionalpolitikern und Me-
dienvertretern sowie Kulturprogramme Bestandteile des
offiziellen Besuchsprogramms.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
(Drucksache 14/7265, Fragen 28 und 29):
In welchen Tätigkeitsfeldern kann die Bundesregierung den
Zeitplan für die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und
Betrieb zur Übertragung von bisher durch die Bundeswehr wahr-
genommenen Aufgabenbereichen auf Dritte einhalten, und wo-
durch sind eventuelle Verzögerungen verursacht worden?
Mit welchen nicht-staatlichen Unternehmen befindet sich die
Bundeswehr auf den Tätigkeitsfeldern Liegenschafts-, Beklei-
dungs- und Flottenmanagement zurzeit in konkreten Vertragsver-
handlungen, und wann erwartet die Bundesregierung erste, bezif-
ferbare Effizienzgewinne aus diesen Verträgen?
Zu Frage 28:
Beim Liegenschafts-, Bekleidungs- und Flottenmana-
gement sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in
den Regierungsentwurf des Einzelplans 14/2002 einge-
stellt oder sollen im Rahmen der abschließenden par-
lamentarischen Beratungen noch eingebracht werden.
Gleiches gilt für das Informationstechnikprojekt
„HERKULES“. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit
durch zu gründende Gesellschaften in den Tätigkeitsfel-
dern Liegenschafts- und Flottenmanagement wie auch
des Bekleidungsmanagements ist abhängig von der Zu-
stimmung des Bundesministers der Finanzen zur Gesell-
schaftsgründung nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung.
Eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist für 2002 vorge-
sehen.
Zu Frage 29:
In den Tätigkeitsfeldern Bekleidungs- und Liegen-
schaftsmanagement befindet sich die Bundeswehr mit
keinem nicht staatlichen Unternehmen in Vertragsver-
handlungen. Im Bereich des Flottenmanagements führt
die GEBB Verhandlungen zur Gründung einer Gesell-
schaft.
Absicht ist es, durch Reduzierung den Bestand der
Bundeswehr an ungepanzerten Radfahrzeugen an die
neue Struktur anzupassen, darüber hinaus den Fahrzeug-
park zu verringern und dadurch Investitionsmittelbedarf
zur Beschaffung von Radfahrzeugen zu reduzieren, die
jährlichen Fahrleistungen der kleineren Fahrzeugflotte
durch Pool-Bildung und moderne Managementmethoden
zu erhöhen und die Truppe von der Verantwortung für
nicht im täglichen Ausbildungsbetrieb benötigte Fahr-
zeuge zu entlasten.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2001 19279
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP)
(Drucksache 14/7265, Fragen 32 und 33):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die EU-Kommission ge-
gen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsver-
fahren wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/35/EG des
Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher Über-
prüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahr-
gastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im
Linienverkehr eingeleitet hat?
Wenn ja, wie und wann wurde die Bundesregierung von der
EU-Kommission davon in Kenntnis gesetzt?
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung hat die entsprechende Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (Drucksache
14/6406) über das Seeunfalluntersuchungsgesetz wie
folgt beantwortet (Drucksache 14/6678 vom 10. Juli
2001): „Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass
mit der frühzeitigen Vorbereitung und zügigen Zuleitung
des Entwurfs des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes
durch die Bundesregierung an die gesetzgebenden Kör-
perschaften die notwendigen Schritte zur vollständigen
Umsetzung der Richtlinie 1999/35/EG eingeleitet worden
sind, sodass sie in der Erwartung, dass das Gesetz jetzt in
kürzester Frist beschlossen wird, von ultimativen weite-
ren Schritten vorerst abgesehen hat.“ Da der Bundes-
regierung bisher kein Schreiben über die Einleitung eines
Vertragsverstoßverfahrens vorliegt, geht sie davon aus,
dass der in ihrer Antwort dargestellte Sachverstand wei-
terhin zutrifft.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung wurde, wie aus der soeben erteil-
ten Antwort zur Frage 6 hervorgeht, von der EU-Kom-
mission nicht von der Erhebung eines Vertragsverlet-
zungsverfahrens in Kenntnis gesetzt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage
des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU)
(Drucksache 14/7265, Frage 34):
Ist der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, bekannt,
dass die im deutsch-schweizerischen Staatsvertrag betreffend die
An- und Abflüge beim Flughafen Zürich-Kloten über deutsches
Staatsgebiet festgelegten An- und Abflugschneisen über ein Ge-
biet führen, in dem sich mit Leibstadt, Beznau I, Beznau II,
Gösgen und Würenlingen mehrere kerntechnische Anlagen befin-den, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache untersicherheitstechnischen Vorzeichen?
Bei der Beurteilung des Überfluges von kerntechni-
schen Anlagen der Schweiz durch zivile Luftfahrzeuge
geht die Bundesregierung von den gleichen Grundsätzen
aus, wie sie in Deutschland Anwendung finden: Durch
derartige Anlagen wird der Luftverkehr grundsätzlich
nicht beschränkt. Lediglich für die in der ehemaligen
DDR liegenden kerntechnischen Anlagen in Greifswald,
Rheinsberg und Rossendorf sowie die Kernforschungs-
zentren Karlsruhe oder Jülich sind Gebiete mit Flugbe-
schränkungen im Umkreis von 2 nautischen Meilen von
Grund bis 2 300 Fuß (circa 700 Meter) über Grund ein-
gerichtet. Weiterhin gilt bei Flügen nach Sichtflugregeln
nach § 6 Abs. 3 der Luftverkehrsordnung die Einhaltung
einer Überlandflughöhe von mindestens 600 Meter
(2 000 Fuß) über Grund. Für Flüge nach Instrumenten-
flugregeln sind weit höhere Mindestflughöhen vor-
geschrieben. Der Überflug des kontrollierten Luftver-
kehrs im deutschschweizerischen Grenzbereich findet
zum Beispiel in einer Mindesthöhe von 6 000 Fuß (circa
1 830 Meter) über NN statt.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen
des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) (Drucksache
14/7265, Fragen 37 und 38):
Kann die Bundesregierung anhand eigener Informationen denBericht der französischen Tageszeitung „Le Figaro“ vom 31. Ok-tober 2001 bestätigen, nach dem es im Juli 2001 Kontakte zwi-schen der CIA (Central Intelligence Agency) und Osama Bin Laden in Dubai gegeben haben soll und dabei auch mögliche An-schläge thematisiert worden sein sollen?
Kann die Bundesregierung Informationen der US-amerika-nischen Tageszeitung „New York Times“ vom 11. Oktober 2001bestätigen, nach denen die US-Luftwaffe bei ihren Militärak-tionen in Afghanistan auch Clusterbomben des Typs „CBU-89Gator“ verwenden, in denen sich neben 72 Antifahrzeugminenauch jeweils 22 Antipersonenminen befinden, deren Einsatz nachdem Abkommen von Ottawa geächtet ist?
Zu Frage 37:
Zu einer möglichen Begegnung zwischen der CIA und
Osama Bin Laden in Dubai liegen der Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse vor.
Zu Frage 38:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da-
rüber vor, ob die US-Luftwaffe im Rahmen der Operation
„Enduring Freedom“ Streubomben des Typs „CBU-89
Gator“ eingesetzt hat.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 197. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 200119280
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin