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  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Sie- gertsbrunn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18979 A Benennung der Abgeordneten Jörg Tauss und Thomas Rachel in den Senat des neu gebilde- ten Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemein- schaft Deutscher Forschungszentren e. V.“ 18979 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 18979 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 d – 13, 14, 18, 22 a und b, 23 sowie 27 a . . . . . . . 18980 C Begrüßung des stellvertretenden Präsiden- ten des iranischen Parlaments, Herrn Jalil Sazegarnejad, und seiner Delegation . . . . . . 18985 A Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: In- formelles Treffen des Europäischen Rates in Gent am 19. Oktober 2001 18980 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Vertrag von Nizza vom 26. Februar 2001 (Drucksachen 14/6146, 14/7172) . . . . 18980 C c) Bericht des Ausschusses für die Ange- legenheiten der Europäischen Union gemäß § 93 a Abs. 4 der Geschäftsord- nung zu den Unterrichtungen: Mittei- lung der Kommission über be- stimmte Modalitäten der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union; Bericht über die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union (Drucksachen 14/6214 Nr. 3.2, 14/6395 Nr. 3.2, 14/6643) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18980 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Für den Er- folg des Stockholmer EU-Gipfels zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik (Drucksachen 14/5585, 14/6646) . . . . 18981 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Arbeitsdokument der Kommissions- dienststellen; Fortschritte bei den Aktionen von E-Europe (Drucksachen 14/5730 Nr. 2.23, 14/6708) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18981 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn, Roland Claus und der Fraktion der PDS: Vertrag von Nizza nachver- handeln (Drucksachen 14/6443, 14/7002) . . . . 18981 B Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 18981 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18985 A Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18987 D Dr. Helmut Haussmann FDP . . . . . . . . . . . . . 18991 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 18992 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18995 C Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . 18997 A Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18999 B Plenarprotokoll 14/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 I n h a l t : Christian Sterzing BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19001 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 19003 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19004 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 19004 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 19006 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 19008 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19010 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Volker Rühe, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Sicher- heit 21 – Was zur Bekämpfung des inter- nationalen Terrorismus jetzt zu tun ist (Drucksache 14/7065) . . . . . . . . . . . . . . . 19009 A Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19009 B Ute Vogt (Pforzheim) SPD . . . . . . . . . . . . . . 19013 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 19014 C Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19015 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19016 A Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . 19016 C Wolfgang Wieland, Senator (Berlin) . . . . . . . 19017 C Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19018 D Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19019 B Ursula Mogg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19020 D Jörg Schönbohm, Minister (Brandenburg) . . . 19021 D Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 19023 D Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . 19024 A Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 19025 C Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) 19027 D Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . . . . . 19029 D Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) 19030 A Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 19030 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wahl eines Mitgliedes des Vertrauens- gremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bun- deshaushaltsordnung (Drucksache 14/7148) . . . . . . . . . . . . . . . 19031 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19036 D Tagesordnungspunkt 26: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Risiko- strukturausgleichs in der gesetzli- chen Krankenversicherung (Drucksachen 14/7123, 14/7168) . . . . 19032 A b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Fe- bruar 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Demo- kratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/7036) . . . . . . . . . . . . . 19032 B c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Indus- trie und Technik (Drucksache 14/7037) . . . . . . . . . . . . . 19032 B d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 über gegen- seitige Amtshilfe und Zusammen- arbeit der Zollverwaltungen (Drucksache 14/7038) . . . . . . . . . . . . . 19032 B e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 2001 zwischen der Bundes- republik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 14/7039) . . . . . . . . . . . . . 19032 B f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 14/7040) . . . . . . . . . . . . . 19032 C g) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. April 2001 zwischen der Bundes- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001II republik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteu- erung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amts- hilfe in Steuersachen (Drucksache 14/7041) . . . . . . . . . . . . 19032 C h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. März 1996 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Demo- kratischen Volksrepublik Algerien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapi- talanlagen (Drucksache 14/7042) . . . . . . . . . . . . 19032 C i) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. Mai 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bot- suana über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/7043) . . . . . . . . . . . . 19032 D j) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Markenrechts- vertrag vom 27. Oktober 1994 (Drucksache 14/7044) . . . . . . . . . . . . 19032 D k) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 3. Dezember 1999 in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. Sep- tember 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, und zu weiteren Anpassungen des Protokolls (Drucksache 14/7045) . . . . . . . . . . . . 19032 D l) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. April 2001 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem König- reich der Niederlande über soziale Sicherheit (Drucksache 14/7046) . . . . . . . . . . . . 19032 D m) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizeibehör- den und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten (Drucksache 14/7095) . . . . . . . . . . . . 19033 A n) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung besol- dungsrechtlicher Vorschriften (Sechstes Besoldungsänderungsgesetz) (Drucksache 14/7097) . . . . . . . . . . . . 19033 A o) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der PDS: Erbschaftsbesteuerung sofort refor- mieren (Drucksache 14/7109) . . . . . . . . . . . . 19033 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 26) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Pflan- zenschutzrecht darf Existenz des deutschen Obst- und Gemüsebaus nicht gefährden (Drucksache 14/7141) . . . . . . . . . . . . . . . 19033 A Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistik im Handel und Gast- gewerbe (Drucksachen 14/5813, 14/7152) . . . . 19033 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Ge- biet des geistigen Eigentums (Drucksachen 14/6203, 14/6449, 14/7140) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19033 C d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Eu- ropäischen Parlaments und des Ra- tes zur 24. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Anglei- chung der Rechts- und Verwaltungs- vorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbrin- gens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitun- gen (Pentabromdiphenylether) (Drucksachen 14/5610 Nr. 2.35, 14/6626) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19033 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 III e) – j) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 298, 299, 300, 301, 302, 303 zu Petitionen (Drucksachen 14/7101, 14/7102, 14/7103, 14/7104, 14/7105, 14/7106) 19034 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr.: Haltung der Bun- desregierung zur Forderung der UNO- Hochkommissarin für Menschenrechte nach einer Pause der Luftangriffe auf Afghanistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19034 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19034 D Johannes Pflug SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19035 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 19037 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19037 D Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19038 C Dr. Hans Peter Bartels SPD . . . . . . . . . . . . . . 19039 D Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 19040 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19041 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19043 A Rudolf Bindig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19044 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19045 A Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19046 A Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 19047 A Tagesordnungspunkt 5: a) Zwischenbericht der Enquete-Kommis- sion „Globalisierung der Weltwirt- schaft – Herausforderungen und Antworten“ (Drucksache 14/6910) . . . . . . . . . . . . . 19048 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Kristin Heyne, Annelie Buntenbach, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende Welthandelsrunde (Drucksache 14/7143) . . . . . . . . . . . . . 19048 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Dr. Sigrid Skar- pelis-Sperk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Werner Schulz (Leipzig), Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Zugang der Zivil- gesellschaft zur WTO-Ministerkonfe- renz in Doha, Katar, gewährleisten (Drucksache 14/5805) . . . . . . . . . . . . . 19048 B d) Antrag der Abgeordneten Erich G. Fritz, Gunnar Uldall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stär- kung des freien Welthandels durch neue WTO-Runde (Drucksache 14/5755) . . . . . . . . . . . . . 19048 B e) Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Neoliberale Glo- balisierung – kein Sachzwang (Drucksache 14/6889) . . . . . . . . . . . . . 19048 C f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkom- men vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP- EP-Partnerschaftsabkommen) (Drucksache 14/7053) . . . . . . . . . . . . . 19048 C g) Große Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Ulrich Heinrich, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aktuelle handelspolitische Fra- gen bei der Welthandelsorganisation (Drucksachen 14/4194, 14/5227) . . . . 19048 D Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . 19048 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19051 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19053 B Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19055 A Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19056 B Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19057 C Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19058 D Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19059 D Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . . . . . 19061 A Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19062 A Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 19063 B Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau), Karl-Josef Laumann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Kapitalteilhabe stärken – Vermögensbildungsförderung altersvor- sorgegerecht ausbauen (Drucksache 14/6639) . . . . . . . . . . . . . . . 19065 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001IV Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 19065 B Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 19066 D Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . 19068 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19069 A Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19070 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19071 A Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 19072 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19073 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Ab- geordneten Karin Rehbock-Zureich, Hans-Günter Bruckmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Franziska Eichstädt- Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Bahnreform fort- führen und die Zukunft der Schiene in Deutschland sichern (Drucksachen 14/5665, 14/6425) . . . . 19074 D b) Große Anfrage der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich, Angelika Mertens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Bahnreform und Eisenbahnpolitik (Drucksachen 14/2551, 14/3682) . . . . 19074 D c) Große Anfrage der Abgeordneten Eduard Lintner, Dirk Fischer (Ham- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Aktuelle Eisenbahnpolitik (Drucksachen 14/4955, 14/6483) . . . . 19075 A d) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Konsequente Tren- nung von Netz und Betrieb im deut- schen Schienenverkehr (Drucksache 14/6440) . . . . . . . . . . . . 19075 A e) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sofortmaßnah- men zur Stärkung des Schienenver- kehrs einleiten (Drucksache 14/6454) . . . . . . . . . . . . 19075 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS: Bau- und Betriebsordnung für regionale Ei- senbahnstrecken (Drucksachen 14/998, 14/6034) . . . . . 19075 B g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bay- reuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Eisenbahnpolitische Reform- schritte zügig einleiten (Drucksachen 14/5666, 14/6421) . . . . 19075 B h) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonen- fernverkehrs (Bundesschienenperso- nenfernverkehrsgesetz) (Drucksachen 14/5662, 14/6498) . . . . 19075 C i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Eduard Oswald, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Gewährleistung des Schienenperso- nenfernverkehrs (Drucksachen 14/5451, 14/6498) . . . . 19075 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Günter Nooke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Konsequenter Ausbau der Schienen- wege – Erhöhung der Planungskapazitä- ten der Deutschen Bahn AG (Drucksache 14/7142) . . . . . . . . . . . . . . . 19075 D Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 19076 A Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . 19077 D Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19079 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . 19081 D Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 19083 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . 19084 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19085 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 V Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 19086 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 19086 D Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 19089 A Klaus Hasenfratz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19090 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 19092 A Tagesordnungspunkt 8: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Rainer Brüderle, Rainer Funke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ende der Exklusivlizenz für die Deutsche Post zum 31. De- zember 2002 (Drucksachen 14/5333, 14/6326) . . . . . 19094 A b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes (Drucksache 14/7093) . . . . . . . . . . . . . 19094 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19094 B Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 19095 B Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . 19096 B Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 19098 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19098 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU 19099 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19100 D Tagesordnungspunkt 9: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arz- neimittelbudget-Ablösungsgegesetz) (Drucksachen 14/6309, 14/7170) . . . . 19101 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arz- neimittelbudget-Ablösungsgesetz) (Drucksachen 14/6880, 14/7170) . . . . 19101 C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 19101 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 19103 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19106 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19107 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19108 A Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Wolfgang Börnsen (Böns- trup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für ein mo- dernes Wettbewerbs- und Kartell- recht in Europa (Drucksache 14/6634) . . . . . . . . . . . . . 19109 B b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgaben- gebiet und Stellungnahme der Bun- desregierung (Drucksache 14/6300) . . . . . . . . . . . . . 19109 B c) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bundeskartellamt personell stärken (Drucksache 14/5575) . . . . . . . . . . . . . 19109 C Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 19109 C Dr. Uwe Jens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19111 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 19113 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19113 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Helga Kühn- Mengel, Hildegard Wester, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Monika Knoche, Christa Nickels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Brustkrebs – Mehr Qualität bei Früherkennung, Versorgung und For- schung; für ein Mammographie-Scree- ning nach europäischen Leitlinien (Drucksache 14/6453) . . . . . . . . . . . . . . . 19114 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 19114 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 19116 C Monika Knoche BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19118 C Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19119 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19120 B Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Ursula Burchardt, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001VI SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Franziska Eichstädt-Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksachen 14/4606, 14/6031) . . . . . . . 19121 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Uwe Hiksch, Eva Bulling-Schröter, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Handwerksord- nung (Drucksache 14/6791) . . . . . . . . . . . . . . . 19121 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Bodo Seidenthal, Klaus Barthel (Starnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Hans-Josef Fell, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: 6. Forschungsrahmen- programm 2002 bis 2006 – Europä- ische Forschung stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 6. Forschungsrahmenpro- gramm 2002 bis 2006: Transpa- renter und unbürokratischer gestal- ten – KMU besser einbeziehen – Europäische Energieforschung wei- ter ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mit dem 6. EU-Forschungsrahmenpro- gramm 2002 bis 2006 den europä- ischen Forschungsraum stärken – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Vorschlag für einen Be- schluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der Europäischen Gemeinschaft im Be- reich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des euro- päischen Forschungsraums – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rah- menprogramm 2002 bis 2006 der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft im Bereich der Forschung und Ausbil- dung als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Forschungsraums (Drucksachen 14/6541, 14/6549, 14/6948, 14/6026 Nr. 2.28, 14/7173) . . . . . . . . . . . 19121 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postum- wandlungsgesetzes (Drucksache 14/7027) . . . . . . . . . . . . . . . 19122 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19122 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 19123A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl eines Mit- gliedes des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung teilge- nommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19123 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Zwischenberichts der Enquete-Kommis- sion „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ – des Antrags: Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfas- sende Welthandelsrunde – des Antrags: Zugang der Zivilgesellschaft zur WTO-Ministerkonferenz in Doha, Ka- tar, gewährleisten – des Antrags: Stärkung des freien Welthan- dels durch neue WTO-Runde – des Antrags: Neoliberale Globalisierung – kein Sachzwang – des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Part- nerschaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EP- Partnerschaftsabkommen) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 VII – der Großen Anfrage: Aktuelle handelspoliti- sche Fragen bei der Welthandelsorganisation (Tagesordnungspunkt 5 a bis g) . . . . . . . . . . . 19126 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 19126 B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Für ein modernes Wettbe- werbs- und Kartellrecht in Europa – der Unterrichtung: Bericht des Bundeskar- tellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie über die Lage und Ent- wicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung – des Antrags: Bundeskartellamt personell stärken (Tagesordnungspunkt 10 a bis c) . . . . . . . . . . . 19127 C Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19127 D Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 19128 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . 19129 C Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 19129 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 19130 B Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19132 C Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 19133 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 19134 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 19134 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung (Tagesordnungspunkt 13) 19135 B Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 19135 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . . . . . . 19136 B Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19136 D Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 19137 B Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19138 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts – zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmen- programm 2002 bis 2006 (6. FRP) – Euro- päische Forschung stärken – zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmen- programm 2002 bis 2006 (6. FRP): Trans- parenter und unbürokratischer gestal- ten – KMU besser einbeziehen – Europä- ische Energieforschung weiter ausbauen – zu dem Antrag: Mit dem 6. EU-For- schungsrahmenprogramm 2002 bis 2006 den europäischen Forschungsraum stärken – zu der Unterrichtung: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das mehrjährige Rah- menprogramm 2002 bis 2006 der Euro- päischen Gemeinschaft im Bereich der For- schung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirkli- chung des europäischen Forschungsraums – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der Europäischen Atom- gemeinschaft (EURATOM) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen For- schungsraums (Zusatztagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 19140 A Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU . . . 19140 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19141 A Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19142 A Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19142 D Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19143 D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19145 D Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 19145 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . 19146 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19147 B Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19147 D Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 19148 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001VIII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 Vizepräsidentin Anke Fuchs 19122 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 7 2) Anlage 8 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19123 (C) (D) (A) (B) Andres, Gerd SPD 18.10.2001 Bernhardt, Otto CDU/CSU 18.10.2001 Bodewig, Kurt SPD 18.10.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.10.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.10.2001* Klaus Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 18.10.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.10.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 18.10.2001 Peter Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 18.10.2001 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.10.2001 Häfner, Gerald BÜNDNIS 90/ 18.10.2001 DIE GRÜNEN Dr. Hendricks, Barbara SPD 18.10.2001 Janssen, Jann-Peter SPD 18.10.2001 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 18.10.2001 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 18.10.2001 Lippmann, Heidi PDS 18.10.2001 Müller (Düsseldorf), SPD 18.10.2001 Michael Neumann (Bremen), CDU/CSU 18.10.2001 Bernd Nietan, Dietmar SPD 18.10.2001 Ostrowski, Christine PDS 18.10.2001 Pofalla, Ronald CDU/CSU 18.10.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 18.10.2001 Schloten, Dieter SPD 18.10.2001* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.10.2001 Hans Peter Schultz (Everswinkel), SPD 18.10.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 18.10.2001 Christian Simm, Erika SPD 18.10.2001 Dr. Spielmann, Margrit SPD 18.10.2001 Strebl, Matthäus CDU/CSU 18.10.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 18.10.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 18.10.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 18.10.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 18.10.2001 DIE GRÜNEN Türk, Jürgen FDP 18.10.2001 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.10.2001 Wimmer (Karlsruhe), SPD 18.10.2001 Brigitte Zierer, Benno CDU/CSU 18.10.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitgliedes des Vertrauens- gremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaus- haltsordnung teilgenommen haben entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht SPD Brigitte Adler Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel (Berlin) Klaus Barthel (Starnberg) Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding (Heidelberg) Kurt Bodewig Klaus Brandner Anni Brandt-Elsweier Willi Brase Rainer Brinkmann (Detmold) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Hans-Günter Bruckmann Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann Karl Diller Peter Dreßen Detlef Dzembritzki Dieter Dzewas Dr. Peter Eckardt Sebastian Edathy Ludwig Eich Marga Elser Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Norbert Formanski Rainer Fornahl Hans Forster Dagmar Freitag Lilo Friedrich (Mettmann) Harald Friese Anke Fuchs (Köln) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Alfred Hartenbach Anke Hartnagel Klaus Hasenfratz Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Frank Hempel Rolf Hempelmann Gustav Herzog Monika Heubaum Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Walter Hoffmann (Darmstadt) Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Eike Hovermann Christel Humme Lothar Ibrügger Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Ilse Janz Dr. Uwe Jens Volker Jung (Düsseldorf) Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Sabine Kaspereit Susanne Kastner Ulrich Kelber Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Konrad Kunick Dr. Uwe Küster Werner Labsch Christine Lambrecht Brigitte Lange Christian Lange (Backnang) Detlev von Larcher Christine Lehder Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz Dr. Elke Leonhard Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Ulrike Mascher Christoph Matschie Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Ulrike Merten Angelika Mertens Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Christoph Moosbauer Siegmar Mosdorf Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Franz Müntefering Andrea Nahles Volker Neumann (Bramsche) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Günter Oesinghaus Eckhard Ohl Leyla Onur Manfred Opel Holger Ortel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Johannes Pflug Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Karin Rehbock-Zureich Dr. Carola Reimann Margot von Renesse Renate Rennebach Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Christel Riemann- Hanewinckel Reinhold Robbe Gudrun Roos René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Birgit Roth (Speyer) Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Thomas Sauer Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Dr. Frank Schmidt (Weilburg) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Carsten Schneider Dr. Emil Schnell Walter Schöler Karsten Schönfeld Fritz Schösser Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln) Ewald Schurer Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Jörg-Otto Spiller Dr. Ditmar Staffelt Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Rita Streb-Hesse Reinhold Strobl (Amberg) Dr. Peter Struck Joachim Stünker Joachim Tappe Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Rüdiger Veit Ute Vogt (Pforzheim) Hans Georg Wagner Hedi Wegener Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Jochen Welt Dr. Rainer Wend Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Jürgen Wieczorek (Böhlen) Helmut Wieczorek (Duisburg) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz Heino Wiese (Hannover) Klaus Wiesehügel Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Heidemarie Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Hans-Dirk Bierling Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Dr. Maria Böhmer Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Paul Breuer Georg Brunnhuber Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Cajus Caesar Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119124 (C) (D) (A) (B) Peter H. Carstensen (Nordstrand) Leo Dautzenberg Wolfgang Dehnel Hubert Deittert Albert Deß Renate Diemers Thomas Dörflinger Hansjürgen Doss Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Ulf Fink Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Hans-Joachim Fuchtel Norbert Geis Georg Girisch Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Kurt-Dieter Grill Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gerda Hasselfeldt Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Klaus-Jürgen Hedrich Helmut Heiderich Ursula Heinen Manfred Heise Siegfried Helias Hans Jochen Henke Ernst Hinsken Peter Hintze Klaus Hofbauer Martin Hohmann Klaus Holetschek Josef Hollerith Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Georg Janovsky Dr. Harald Kahl Bartholomäus Kalb Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Irmgard Karwatzki Volker Kauder Eckart von Klaeden Ulrich Klinkert Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Dr. Hermann Kues Werner Kuhn Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Werner Lensing Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Erwin Marschewski (Recklinghausen) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Friedrich Merz Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Bernward Müller (Jena) Elmar Müller (Kirchheim) Günter Nooke Franz Obermeier Friedhelm Ost Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Peter Paziorek Anton Pfeifer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Bernd Protzner Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard (Dresden) Katherina Reiche Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Dr. Christian Ruck Volker Rühe Anita Schäfer Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Dr. Gerhard Scheu Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Michael von Schmude Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Wolfgang Schulhoff Gerhard Schulz Diethard Schütze (Berlin) Clemens Schwalbe Wilhelm Josef Sebastian Horst Seehofer Heinz Seiffert Dr. h. c. Rudolf Seiters Bernd Siebert Werner Siemann Johannes Singhammer Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Erika Steinbach Andreas Storm Dorothea Störr-Ritter Max Straubinger Thomas Strobl (Heilbronn) Michael Stübgen Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Angelika Volquartz Andrea Voßhoff Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Klaus-Peter Willsch Bernd Wilz Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Aribert Wolf Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Gila Altmann (Aurich) Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Grietje Bettin Annelie Buntenbach Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Franziska Eichstädt-Bohlig Hans-Josef Fell Andrea Fischer (Berlin) Rita Grießhaber Gerald Häfner Winfried Hermann Antje Hermenau Kristin Heyne Ulrike Höfken Michaele Hustedt Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Helmut Lippelt Dr. Reinhard Loske Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels Cem Özdemir Simone Probst Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Werner Schulz (Leipzig) Christian Simmert Christian Sterzing Hans-Christian Ströbele Dr. Antje Vollmer Dr. Ludger Volmer Sylvia Voß Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) FDP Ina Albowitz Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Gisela Frick Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19125 (C) (D) (A) (B) Anlage 3 Zu Protokoll gegegene Rede zur Beratung – des Zwischenberichts der Enquete-Kommission: „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforde- rungen und Antworten“ – des Antrags: Sicherung eines fairen und nachhalti- gen Handelns durch eine umfassende Welthandels- runde – des Antrags: Zugang der Zivilgesellschaft zur WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar, gewähr- leisten – des Antrags: Stärkung des freien Welthandels durch neue WTO-Runde – des Antrags: Neoliberale Globalisierung – kein Sachzwang – des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partner- schaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ei- nerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EP-Part- nerschaftsabkommen) – der Großen Anfrage: Aktuelle handelspolitische Fragen bei der Welthandelsorganisation (Tagesordnungspunkt 5a bis g) Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: In drei Wochen wird die vierte Ministerkonferenz der Welthandelsorgani- sation WTO in Doha/Katar stattfinden. Deutschland setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Union dafür ein, dass anlässlich dieser Konferenz eine neue umfassende Handelsrunde eingeleitet wird. Hieran hat die deutsche Wirtschaft ein vitales Interesse. Ein florierender Handel ist gerade in diesen Tagen konjunktureller Verlangsamung elementar für unser Land, in dem jeder vierte Arbeitsplatz vom Export abhängt. Außerdem kann die Konferenz nach den Terroranschlägen in den USA ein wichtiges Signal für politische Stabilität und wirtschaftliche Kontinuität aus- senden. Handel braucht verlässliche und klare Regeln, auf die sich die Wirtschaft verlassen kann. Dies gilt umso mehr, als sich der weltweite Handel in den letzten 50 Jahren versiebzehnfacht hat. Pro Stunde werden heute über 1 Mil- liarde US-Dollar an Waren und Dienstleistungen umge- setzt. Gerade für kleinere Handelspartner und Entwick- lungsländer sind klare und faire Regeln unverzichtbar. Gäbe es die WTO nicht, würde im Welthandel das Recht des Stärkeren gelten. Wir müssen ständig daran arbeiten, dieses Regelwerk weiterzuentwickeln und auf der Höhe der Zeit zu halten. Genau das wollen wir in Doha tun. Da- bei wollen wir möglichst viele der zahllosen noch beste- henden Handelshemmnisse abbauen. Das liegt im Inte- resse aller Unternehmen – sowohl in der entwickelten Weit als auch in den Entwicklungsländern. Wir wollen die internationalen Märkte für Dienstleis- tungen weiter öffnen. Damit könnten auch in Deutschland Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen werden. Ein Knackpunkt der Verhandlungen wird das Agrar- thema sein. Nach Berechnungen der WTO übersteigen die Subventionen der Industrieländer allein im Landwirt- schaftsbereich das jährliche Bruttoinlandsprodukt des ge- samten afrikanischen Kontinents. Die Entwicklungslän- der verlangen – ich meine, zu Recht –, dass die großen Agrarproduzenten – die EU, aber auch die USA und Ja- pan – sich hier bewegen. In gleichem Maße, wie ich davon überzeugt bin, dass weitere Liberalisierungsschritte allen Ländern zugute kommen können, denke ich, dass die Globalisierung, die zunehmende internationale Vernetzung und das Zusam- menwachsen der Weltregionen uns vor neue Aufgaben und Herausforderungen stellen. Diesen Herausforderun- gen müssen sich auch die Handelspolitik und die WTO stellen. Handelspolitik ist längst nicht mehr nur Zollpolitik. Handelspolitik muss zum einen auf neue wirtschaftliche Entwicklungen reagieren. Sie muss zum anderen aber zu- nehmend auch innenpolitische, zum Beispiel umwelt- und gesellschaftspolitische, Fragestellungen berücksichtigen. Deutschland und die EU fordern daher, dass die WTO sich den so genannten „Neuen Themen“ öffnet. Was angesichts der zunehmenden internationalen Ver- flechtung fehlt, sind international anerkannte Grundre- geln für Auslandsinvestitionen und den Schutz des Wett- bewerbs. Das Thema Handel und Umwelt muss aus unserer Sicht Gegenstand einer Handelsrunde werden. Wir möch- ten dabei klarstellen, dass Umweltschutz und freier Han- del keine Gegensätze sind, sondern sich im Sinne nach- haltiger Entwicklung gegenseitig ergänzen. Unter den neuen Themen besonders heikel ist schließ- lich die Frage, inwieweit sich die WTO mit den Zusam- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119126 (C) (D) (A) (B) Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Guido Westerwelle PDS Monika Balt Dr. Dietmar Bartsch Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Dr. Ruth Fuchs Wolfgang Gehrcke Dr. Klaus Grehn Uwe Hiksch Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Sabine Jünger Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Kutzmutz Ursula Lötzer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Pia Maier Angela Marquardt Manfred Müller (Berlin) Kersten Naumann Rosel Neuhäuser Petra Pau Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert menhängen zwischen Handelsliberalisierung und der Ein- haltung sozialer Mindeststandards, insbesondere der so genannten Kernarbeitsnormen beschäftigen soll. Der Bundesregierung liegt der Schutz der grundlegenden Ar- beitnehmerrechte sehr am Herzen. Daher ist es uns nicht leicht gefallen, vor Seattle dem Kompromiss zuzustim- men, der als Verhandlungsziel im Mandat der Kommis- sion enthalten ist. Dieser Kompromiss sieht die Einrich- tung eines gemeinsamen Forums zwischen der ILO, der WTO und anderer betroffener internationaler Organisa- tionen vor, das sich mit den Wechselwirkungen von Han- del und sozialen Fragen beschäftigen soll. Gerade bei diesen beiden Themen, die politisch für uns so wichtig sind, ist der Gegenwind in der WTO am stärks- ten. Zahlreiche WTO-Mitgliedstaaten, darunter die USA, aber auch die Mehrheit der Entwicklungsländer, sind bis- her nicht von unseren Bemühungen zur Stärkung des Um- weltschutzes in der WTO überzeugt. Schwieriger noch ist die Lage beim Thema Sozialstandards. Fast alle Entwick- lungsländer lehnen bislang eine Erwähnung des Themas in der Ministererklärung von Doha ab. Wir müssen wei- terhin glaubhaft argumentieren, um unsere WTO-Partner davon zu überzeugen, dass hinter unseren umwelt- und sozialpolitischen Anliegen nicht die Gefahr protektionis- tischen Missbrauchs steckt . Neben der erwähnten wirtschaftlichen Interessenlage und den politischen Überlegungen zu den neuen Themen wird die bessere Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft ein dritter Aspekt von größter Bedeu- tung in der neuen Runde sein. Spätestens seit Seattle ist klar, dass das Zustandekommen einer Handelsrunde von der Zustimmung der Entwicklungsländer abhängt, die mit vier Fünftel die Mehrheit der WTO-Mitgliedstaaten stel- len. Wir setzen uns gemeinsam mit den anderen EU-Mit- gliedstaaten dafür ein, dass die berechtigten Interessen dieser Länder in Doha und im Rahmen einer Handels- runde Berücksichtigung finden. Zugeständnisse der Indus- trieländer bei den für Entwicklungsländer wichtigen The- men wie der Implementierung der Ergebnisse der Uruguay-Runde, dem Marktzugang in den Bereichen, in denen Entwicklungsländer wettbewerbsfähig sind (Textil, Agrar) und der Bereitschaft zur technischen Hilfeleistung sind der Schlüssel für eine erfolgreiche neue Runde. Die Demonstrationen in Seattle, Göteborg und Genua haben gezeigt, dass es erhebIiche Widerstände gegen eine ungebremste Globalisierung und deren negative Folgen gibt. Ich meine damit nicht die Auftritte derer, die politi- sche Demonstrationen zu Randalen und Gewalt miss- brauchen. Auch hat man manchmal den Eindruck, dass die WTO für alle Ungerechtigkeiten der Welt verantwort- lich gemacht wird. Sie ist aber nur ein – wenngleich wich- tiger – Aspekt des Globalisierungsprozesses. In den fried- lichen Protesten engagierter Globalisierungskritiker gibt es Argumente, die wir ernst nehmen und über die wir nachdenken müssen. Es dürfte mittlerweile Allgemeingut sein, dass Globa- lisierung sowohl Chancen als auch Risiken schafft. Es ist Aufgabe der Politik, die Chancen der Globalisierung zu entwickeln und die Risiken durch Nutzung unserer Ge- staltungsspielräume und geeignete Regeln zu minimieren. Für den Bereich des Welthandels versuchen wir das in Doha. Die Bundesregierung fühlt sich durch den Beschluss- antrag der Koalition in ihren Bemühungen bestätigt, bei der Ministerkonferenz in Katar auf der Basis des beste- henden Verhandlungsmandats eine neue Welthandels- runde einzuleiten. Ich habe Ihnen die Schwierigkeiten und Hindernisse, vor denen wir stehen, kurz geschildert. Die Bundesregierung wird sich in Doha dafür einsetzen, eine umfassende neue Runde, bestehend aus Liberalisierung, Regulierung und einer besseren Einbeziehung der Ent- wicklungsländer in die Weltwirtschaft zu erreichen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Für ein modernes Wettbewerbs- und Kartellrecht in Europa – der Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufga- bengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung – des Antrags: Bundeskartellamt personell stärken (Tagesordnungspunkt 10 a bis c) Ursula Lötzer (PDS): Mit den hier vorliegenden um- fangreichen Berichten rückt die Bewertung von Konzen- trationsprozessen und die „Vermachtung“ von Märkten heute Abend ins Zentrum unserer Diskussion. Und hier gibt es unterschiedliche Einschätzungen: Wir bezweifeln die Position der Monopolkommission und des Kartellam- tes, dass der Trend zur „Vermachtung“ der Märkte zwar zu beobachten ist, aber die Probleme noch nicht gänzlich sichtbar sind, durch die wachsenden Märkte in der Glo- balisierung sich relativieren würden und möglicherweise erst in der Zukunft eine Gefahr darstellen könnten. Ange- sichts des ständig steigenden Gewichts von Unternehmen aus den OECD-Staaten, die unter sich die heimischen als auch die internationalen Märkte über die meisten Bran- chen aufteilen, wäre zu fragen, ob der Zeitpunkt des Han- delns nicht schon längst überschritten ist. Es geht nicht nur um Megafusionen und große Unter- nehmen. Gerade die Abhängigkeit in Netzwerkstrukturen, die KMU an einen oder wenige große Unternehmen bin- den, wird zu wenig berücksichtigt. Hier kommt dann auch das vom Ifo-Institut im vergangenen Juni an Wirtschafts- minister Müller übergebene Gutachten zur Qualität der Datenbasis bei der Ermittlung des Konzentrationsgrades zu einem ernüchternden Ergebnis: Sie spiegele nur unzu- reichend die Veränderungen in den Unternehmens- und Konzernstrukturen wider! Besonders die mangelnde Kenntnis über die wachsenden kooperativen Verbindun- gen und Netzwerkstrukturen schränkt Aussagen zum tatsächlichen Konzentrationsgrad in fast allen Branchen deutlich ein. Die Monopolkommission stellt folglich fest, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19127 (C) (D) (A) (B) dass „die Ergebnisse der amtlichen Wirtschaftsstatistik systematisch irreführend sind“. Die Daten und das bishe- rige Verfahren wären empirisch nicht abgesichert und seien daher ungeeignet als Informations-, Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Zu Recht wird ein „Paradigmenwechsel der europäischen und der deutschen Wirtschaftsstatistik“ an- gemahnt, dem sich Deutschland bisher verschlossen hatte. Hier besteht ein dringender Nachholbedarf! Natürlich reicht eine bessere Datenbasis alleine nicht aus, wir würden jedoch etwas klarer sehen. Aber auch alle ordnungspolitischen Vorstellungen zur Herstellung besse- rer Rahmenbedingungen für den Wettbewerb und eine da- rauf abzielende Fusionskontrolle und sich abzeichnende Kartelle werden das Problem nicht lösen. Das den Be- richten und den Anträgen der CDU/CSU und der FDP- Fraktion unterliegende Bild des vollkommenen Wettbe- werbs als normale Marktform widerspricht der Realität. Denn kein Unternehmen betrachtet die Konkurrenzsitua- tion als wünschenswert. In der wirklichen Welt gibt es nun einmal Konzentration und es wäre letztlich politisch zu verhindern, das erstens die ökonomische Macht der Un- ternehmen wächst und zweitens die negativen sozialen Folgen für die Gesellschaft zunehmen. So sind zum Bei- spiel gerade die steigenden Kosten des technischen Fort- schritts bei hoher Kapitalintensität der Produktion ein zentraler Grund von Fusionen und der Konzentration. Es wäre deshalb zu fragen, welche Art von technischem Fort- schritt dadurch verhindert wird und welcher auch in „ver- machteten“ Strukturen befördert wird welcher gesell- schaftliche Bedarf dann eben nicht befriedigt wird, weil Mittel gebunden werden und für Übernahmen und Ratio- nalisierung eingesetzt werden und wie hier politisch ge- handelt werden müsste. Aber auch hinsichtlich der Stär- kung demokratischer und sozialer Teilhabe im konkreten Betrieb ist die Bundesregierung gefordert. Denn Folgen und Begleitumstände von Fusionen und der Konzentra- tion sind Entlassungen, dauerhafte Arbeitsplatzvernich- tung und Arbeitsverdichtung durch massive Rationalisie- rungen und der Abbau sozialer und tariflicher Leistungen und Schutzrechte: Alle Instrumente auf nationaler und eu- ropäischer Ebene sind zu stärken, die den Beschäftigten ihre sozialen Rechte sichern und im Zeitalter von Mega- fusionen auf die neuen Bedingungen reagieren können. Ein verbessertes Kartellrecht und eine effiziente Fusions- kontrolle helfen hier nicht weiter. Lassen sie mich abschließend auf die im Bericht des Kartellamtes enthaltene Stellungnahme der Bundesregie- rung hinsichtlich einer verbesserten internationalen Wett- bewerbspolitik eingehen. Das angestrebte multilaterale Regelwerk erscheint uns als problematisch. Wir meinen auch, dass eine multilaterale Vereinbarung notwendig ist. Aber die WTO ist nicht der geeignete Ort, um die Fragen von Wettbewerb und Investitionen zu regeln. Die Rege- lungen müssen an die Einhaltung international gültiger Sozial- und Umweltstandards, menschenrechtliche und demokratische Normen gebunden werden. Darüber hi- naus müssen sie mit entwicklungspolitischen und struk- turpolitischen Zielsetzungen verbunden werden. Das Re- gelwerk der WTO umfasst diese Regelwerke gerade nicht. Unabhängig davon sehen auch wir die Notwendigkeit, über die bisherigen bilateralen Abkommen und interna- tionalen Vereinbarungen hinauszukommen, um das beste- hende Problem der Konzentration zu minimieren. Inter- nationale Vereinbarungen über Mindeststandards des internationalen Wettbewerbsrechts, die parallel zum Aus- bau der bilateralen Zusammenarbeit geschlossen werden könnten, können dabei einen Beitrag zur Vermeidung von Durchsetzungskonflikten leisten, ohne dass eine Verwäs- serung des bereits erreichten Schutzniveaus – vor allem bei der Fusionskontrolle – zu befürchten wäre. Solche Vereinbarungen wären ein sinnvoller Zwischenschritt, so- lange kein multilaterales Regelwerk unter UN-Hoheit existiert. Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Das Wettbe- werbsprinzip ist der tragende Pfeiler unserer Wirtschafts- ordnung. Denn ein funktionsfähiger Wettbewerb ist der beste Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit qua- litativ hochwertigen und preisgünstigen Produkten und Dienstleistungen. Die Bundesregierung ist daher dem Wettbewerbsprin- zip verpflichtet. Öffnung und Offenhaltung von Märkten gehren zu den zentralen Aufgaben ihrer Wettbewerbs- politik. Die Bundesregierung kann dabei durchaus eine erfolgreiche Bilanz vorlegen – entgegen mancher unbe- gründeter Vorurteile der Opposition. Die Marktöffnung der netzgebundenen Industrien, wie Telekommunikation, Strom und Gas wurde von der Bundesregierung fortge- führt und gesichert. Das Ergebnis ist eine außerordent- liche Entlastung für die deutschen Verbraucher und Un- ternehmen. Auf dem Telekommunikationsmarkt sind die Preise für Ferngespräche um bis zu 95 Prozent zurückgegangen. Auch der bislang geringe Wettbewerb ins Ortsnetz kann nun, nachdem die Anordnung der RegTP von den Gerich- ten gebilligt worden ist, rasch an Dynamik gewinnen. Damit wird der Wettbewerb zukünftig auf dem gesamten Telekommunikationsmarkt seine volle Wirkung entfalten. Bei der Öffnung der Energiemärkte gehört Deutsch- land inzwischen zu den Spitzenreitern in Europa. Bei uns ist der Energiemarkt zu 100 Prozent liberalisiert. Die deutschen Industriestrompreise sind um bis zu 50 Prozent zurückgegangen. Auch die Preise für Haushaltskunden wurden erheblich gesenkt. Die Marktöffnung im Bereich Gas ist ebenfalls erfolg- reich auf den Weg gebracht worden. Der Abschluss der zweiten Verbändevereinbarung Gas ist hierfür ein ganz entscheidender Schritt. Aber festzustellen ist auch: Der Wettbewerb ist noch nicht selbsttragend. Gerade in den kürzlich liberalisierten Wirtschaftszweigen ist kritische Wachsamkeit der Wett- bewerbsbehörden weiterhin unerlässlich. Die Bundesregierung sorgt dafür, dass die Wettbe- werbsbehörden ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Das Bundeskartellamt wurde personell verstärkt, trotz der bekannten allgemeinen Sparzwänge. Die Voraussetzun- gen für diese bedeutsame Verstärkung des Bundes- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119128 (C) (D) (A) (B) kartellamtes wurden übrigens geschaffen, lange bevor die FDP ihren Antrag vorgelegt hatte. Das Bundeskartellamt hat mit dem zusätzlichen Perso- nal eine neue Beschlussabteilung eingerichtet, die sich speziell mit Durchleitungsfällen im Strombereich befasst. Diese Abteilung ist schon jetzt voll arbeitsfähig. Sie hat soeben 22 Verfahren gegen Stromversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsent- gelte eingeleitet. Mindestens ebenso viele Verfahren wer- den im Übrigen von den Landeskartellbehörden verfolgt. Auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie ist eine spezielle Taskforce eingerichtet worden, die sich um rasche Lösungen bei Problemen des Netzzu- gangs bemühen wird. Darüber hinausgehend wird das gesetzliche Instru- mentarium der Wettbewerbsbehörden verbessert. So wer- den in Zukunft Durchleitungsverfügungen der Kartell- behörden im Energiebereich sofort vollziehbar sein. Damit wird der effektive Schutz des Wettbewerbs sicher- gestellt. Aber nicht nur im Bereich der leitungsgebundenen In- dustrien sichert die Bundesregierung den Wettbewerb. Sie hat auch für die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung gesorgt. Damit kommt der Verbrau- cher uneingeschränkt in den Genuss des Preiswettbe- werbs. Es ist einfach eine Tatsache, dass die alte Bundes- regierung nicht die Kraft hatte, eine Liberalisierung des Rabattrechtes durchzusetzen. Noch ein Hinweis zum Antrag der Union zum europä- ischen Wettbewerbsrecht, in dem ich durchaus auch Ge- meinsamkeiten sehe: Vor allem darf es durch die Ein- führung des Systems der Legalausnahme nicht zu einer Einbuße an Wettbewerbsschutz kommen. Auch in Zu- kunft müssen die Mitgliedstaaten angemessen an der Fortentwicklung des europäischen Kartellrechts beteiligt werden. Aber über die Haltung der Union zum politischen Hauptthema kann ich mich nur wundern. Das ist die Frage des Verhältnisses von europäischem Wettbewerbsrecht zu nationalem Wettbewerbsrecht. Die Union unterstützt hier die ursprünglichen Pläne der Europäischen Kommission, das nationale Kartellrecht neben dem europäischen Kar- tellrecht nahezu vollständig auszuschalten. Für die Bundesregierung wäre eine Abschaffung des deutschen Wettbewerbsrechts untragbar. Das Kartellge- setz ist schließlich das Grundgesetz unserer Marktwirt- schaft. Auch der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag der Kommission ab. Die Länder wollen das deutsche Wett- bewerbsrecht gegenüber dem europäischen Recht in sei- ner Eigenständigkeit bewahren und sogar wieder auswei- ten. Nur der Unionsantrag unterstützt kurzerhand eine Abschaffung des deutschen Wettbewerbsrechts. Mir ist unverständlich, wie eine Partei, die sich – zu Recht – das Subsidiaritätsprinzip auf die Fahnen ge- schrieben hat, eine solche Forderung gutheißen kann. Selbst die Europäische Kommission rückt mittlerweile von einer Abschaffung des nationalen Wettbewerbsrechts ab. Nur die CDU/CSU hat dies noch nicht zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für das deutsche Wettbewerbsrecht und den Schutz des Wett- bewerbs in Deutschland einsetzen. Es wäre gut, wenn sie das gesamte Parlament in diesem – sicherlich nicht leich- ten – Bemühen unterstützen würde. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Nationale Nachhaltig- keitsstrategie (Tagesordnungspunkt 12) Ursula Burchardt (SPD): Seit dem 11. September werde ich immer wieder gefragt: Hat sich die politische Tagesordnung nicht fundamental geändert? Ist dies ei- gentlich noch die Zeit für das Thema Nachhaltigkeit? Ich sage entschieden: Ja wann, wenn nicht jetzt? Gerade jetzt ist das Leitbild aktueller denn je. Denn es zielt auf die Be- seitigung der Schattenseiten der Globalisierung: die Mar- ginalisierung ganzer Weltregionen und einer millionenfa- chen Perspektivlosigkeit, die den Humus bildet für Fanatismus und Terror. Um jedes Missverständnis auszuschließen: Terror ist durch gar nichts zu entschuldigen; die Schuldigen müssen bestraft, die kriminellen Strukturen zerschlagen werden – und das geht nicht nur mit friedlichen Mitteln. Aber ge- rade weil es jetzt darum geht, die Zivilisation, die Men- schenrechte als universellen Wert zu verteidigen, ist kurz- fristiger Aktionismus fehl am Platze, braucht die Welt eine langfristige politische Gestaltungsperspektive. Die strategische Utopie einer nachhaltigen Entwick- lung bietet diese Perspektive. Sie ist die politische Ant- wort auf die Fehlentwicklungen der ungehemmten Glo- balisierung von Kapital und Märkten. Zudem ist es eine genuin europäische Antwort: Denn es geht um die Werte der Aufklärung, die es durchzusetzen gilt. Und in diesem Sinne ist nachhaltige Entwicklung zu verstehen als neuer Aufbruch aus selbstverschuldeter Unmündigkeit. Ange- wandte Aufklärung heißt: alle kurzfristigen ökonomi- schen, technologischen oder sonstigen Sachzwänge in- frage stellen und die Zukunft der Menschheit nicht anonymen Kräften überlassen, sondern unser Wissen an- zuwenden, um sie zu gestalten. Wir verfügen über genü- gend Wissen, was zu tun ist, die Agenda 21 ist als Hand- lungsprogramm zu lesen. Jede Veränderung beginnt im Kopf und das heißt für uns im reicheren Teil der Welt: Abschied nehmen vom bisherigen Wachstums- und Fortschrittsmodell. Als Fort- schritt kann nur noch das gelten, was im globalen Maß- stab sozial- und umweltverträglich ist. Nachhaltigkeit ist ein umfassender und komplexer Such- und Lernprozess, an dem Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sich beteiligen müssen. Die Bundesregierung hat das beherzigt und deshalb begonnen, diesen Prozess zu organisieren. Sie hat nicht nur wichtige Empfehlungen der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ aufgegriffen, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19129 (C) (D) (A) (B) sondern auch bereits wichtige Forderungen der Entschlie- ßung umgesetzt, die wir heute debattieren: Die Einrich- tung eines interministeriellen Staatssekretärsausschusses ist ein durchaus ambitionierter Ansatz: denn nun müssen die Bürokratien ihre Lernfähigkeit unter Beweis stellen und zeigen, dass sie aus dem alten sektoralen Denken aus- brechen und neue Formen der Zusammenarbeit zur Erfül- lung politischer Zielvorgaben eingehen können. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung – auch das werte ich als Er- folg unserer Antragsinitiative – hat angekündigt, konkrete quantitative Ziele und Indikatoren für die Nachhaltig- keitsstrategie vorzuschlagen. Und das Spektrum der The- menfelder, die in einer ersten Runde mit Vorrang behan- delt werden, wurde auf unsere Anregung hin um den Bereich Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft erweitert. Als Parlament sind wir seit Jahren Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Wir haben in zwei Enquete-Kommissio- nen und zahlreichen Vorlagen die Grundlagen für die Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Nun kommt es darauf an, den Such- und Lernprozess auch auf parlamentari- scher Ebene zu organisieren. Lassen sie uns eine institu- tionelle Innovation wagen! Lassen sie uns nachdenken über eine Konstruktion, die – losgelöst von tagespoliti- schen Zwängen – eine interaktive, ressortübergreifende Behandlung von Langzeit- und Querschnittsfragen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung ermöglicht. Vor- arbeiten hierzu gibt es im parlamentarischen Raum. Die sollten wir nutzen. So hat Herr Professor Zeh, unser pro- filierter Parlamentsjurist, eine Expertise dazu erstellt. Das Büro für Technikfolgenabschätzung untersucht derzeit, wie Langzeit- und Querschnittsfragen von Regierungen und Parlamenten in anderen europäischen Ländern bear- beitet werden. Ich lade alle ein, dies als einen nächsten notwendigen Schritt anzugehen und damit unserem Anspruch als Weg- bereiter auch in Zukunft gerecht zu werden. Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU): Die in Rio verabschiedete Agenda 21 fordert alle Unterzeich- nerstaaten auf, eine „nationale Strategie nachhaltiger Ent- wicklung“ zu formulieren, die nach dem Beschluss der UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York bis spätestens 2002 fertig gestellt sein soll. Im März 2000 stellte der Sachverständigenrat für Um- weltfragen fest, dass Deutschland – einst Vorreiter – heute zu den Nachzüglern dieser Entwicklung gehört – ein ver- nichtendes Urteil, das zu Recht getroffen wurde. Denn außer der Festlegung im Koalitionsvertrag von 1998, dass man eine nationale Strategie entwickeln wolle, hat die rot- grüne Bundesregierung eher durch nachhaltigen Schlaf geglänzt. Nach dem Urteil des Sachverständigenrates dauerte es weitere vier Monate, bis im Juli 2000 per Kabinettsbe- schluss ein Staatssekretärsausschuss gebildet wurde. Es dauerte noch bis zum Februar dieses Jahres zur Berufung eines Nachhaltigkeitsrates, der sich dann immerhin im April konstituierte. Summa summarum sind fast drei wertvolle Jahre mit Nichtstun vergeudet worden. Eine ähnliche Negativbilanz haben auch die Koali- tionsfraktionen aufzuweisen: Wir beraten heute ab- schließend einen Antrag zur nationalen Nachhaltigkeits- strategie, für dessen Konzipierung sich die Koalitions- fraktionen immerhin zwei Jahre, das heißt bis zum No- vember vergangenen Jahres, Zeit gelassen haben. Inhalt- lich bietet dieser Antrag neben dem Aufguss der bereits in der Agenda 21 aufgestellten Forderungen das Hohelied auf die Arbeit und die Erfolge der Bundesregierung. Letz- teres ist nicht nur legitim, sondern bei Rot-Grün eine Pflichtübung, um zeitliche Verzögerungen und Fehlent- wicklungen seitens der Bundesregierung zu decken. Dazu stelle ich fest: Bis heute hat die Bundesregierung keine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Es ist mehr als fraglich, ob und in welcher Form dies – quasi im Schweinsgalopp – bis zum Weltnachhaltigkeitsgipfel „Rio+10“ im nächsten Jahr in Johannesburg noch er- reichbar ist. Eine nationale Strategie kann nicht allein auf der Ebene der Bundesregierung und eines von ihr berufe- nen Rates entwickelt werden. Hier muss auch das Parla- ment beteiligt werden. So sah es auch eine gemeinsame Beschlussfassung vom 23. Juni 1999 vor, die nunmehr schlicht ignoriert wird. Weder der so genannte Atomaus- stieg noch das, was rot-grüne Energie- und Klimaschutz- politik bislang auszeichnet, kann als wichtige oder gar richtige Weichenstellung für nachhaltige Entwicklung festgehalten werden. Die Wirkung ist geradezu kontra- produktiv. Die Festlegung auf zwei zentrale Themenfel- der – „Klimaschutz und Energiepolitik“ und „umwelt- schonende Mobilität“ – ist einseitig und wird den Anforderungen nachhaltiger Entwicklung nicht gerecht. Gerade letzterer Aspekt macht einmal mehr deutlich, dass von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktio- nen der Begriff der Nachhaltigkeit reduziert auf den Erhalt der natürlichen Ressourcen einschließlich der Um- welt bezogen wird. Im Verständnis der Brundtland-Kom- mission wie auch der Rio-Deklarationen beinhaltet das „Leitbild der nachhaltigen Entwicklung“ jedoch die bei- den Forderungen einerseits nach schonender Nutzung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und ande- rerseits nach weiterer wirtschaftlicher und sozialer Ent- wicklung. Eine erweiterte Sicht von Nachhaltigkeit, die neben den natürlichen Lebensgrundlagen auch ökonomische, soziale und kulturelle Werte als Ressourcen in den Blick nimmt, die in ihrer Gesamtheit die Basis für die Befriedi- gung von Bedürfnissen sind, ist von der Enquete-Kom- mission des 12. Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ formuliert worden. Dieses Drei-Säulen-Konzept beinhaltet die integrative und gleichberechtigte Berücksichtigung ökonomischer, öko- logischer und sozialer Belange. Die Verknüpfungen und Wechselwirkungen zwischen diesen drei Faktoren müs- sen für die Operationalisierung von Nachhaltigkeit vor- rangige Berücksichtigung finden. Wirtschaft ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Tätigkeiten zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse an Gütern und Dienstleistungen. Dies impliziert vor allem auch die Befriedigung des zentralen menschlichen Be- dürfnisses, das eigene Überleben im angemessenen Wohl- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119130 (C) (D) (A) (B) stand, auch für die nachfolgenden Generationen, zu si- chern. Dabei schaffen Wirtschaftsordnungen den Rahmen für die Mechanismen und legen Prinzipien fest, mit denen entsprechend dem ökologischen Prinzip die Nutzung knapper Ressourcen für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen minimiert werden soll. In diesem Sinne bedeutet ökonomische Effizienz auch Ressourcen- nutzungseffizienz, wenn alle knappen Ressourcen und Vollkosten – einschließlich der Umwelt – in das Wirt- schaften einbezogen werden. Ökonomische Effizienz ist deshalb ein zentrales Prinzip für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung. Als Wirtschaftsprinzip leistungsfähig ist eine „ökolo- gisch orientierte soziale Marktwirtschaft“ als weltwirt- schaftliches, regionales und nationales Steuerungssystem. Es ermöglicht die Integration ökologisch-ökonomischer Prozesse. In einer vernetzten Weise beinhaltet es die not- wendige Flexibilität und Variabilität, um hochkomplexe Lösungen zu ermöglichen. Das verlangt ein innovatives Instrumentarium. Dazu gehören in erster Linie: ein wirtschaftlicher Anreiz, also fördern statt strafen: Steuerung über steuerliche Förde- rung, über Anreize; nicht über zusätzliche Steuern – Öko- steuer –, Abgaben oder sonstige Belastungen. Bei einer Neuorientierung oder Umstrukturierung der Steuerung über Preise und Gebühren ist es erforderlich, dass an an- derer Stelle Kompensation geleistet wird, um die volks- wirtschaftliche oder sektorale Belastung nicht zu er- höhen; die Selbstverpflichtung: die Einigung des Staates mit Institutionen/Unternehmen über Ziele; die Wege über die Erreichung der Ziele liegen bei den Vertragspartnern; Zertifikate – nur nach sorgfältiger Prüfung –; Konventio- nen, internationale Vereinbarungen im globalen Bereich; Protokolle, Konventionen, Vereinbarungen von Instru- menten wie Clean Development Mechanism oder Joint Implementation; Ordnungsrecht – national wie internatio- nal – nur bei praktikablen Lösungen und nur, wenn andere Instrumente nicht geeignet sind. Handlungsprioritäten müssen auf Themen und Felder konzentriert werden, in denen in Deutschland die deut- lichsten Abweichungen von einem nachhaltigen Entwick- lungspfad festzustellen sind. Dazu zählen vorrangig: der Schutz des Klimas: Die Reduzierung von CO2-Emissio- nen um 25 Prozent bis 2005 auf der Basis von 1990 sowie die Minderung der übrigen Treibhausgasemissionen las- sen sich nicht im Verordnungsweg über zulässige Mengen von Treibhausgasemissionen für jeden Anlagentyp oder jedes Produkt festlegen. Vielmehr notwendig ist unter an- derem die Steigerung von Effizienz im Umgang mit fos- silen Energieträgern zu erreichen; CO2-Minderungs- potenziale liegen vor allem im Gebäudebereich und Verkehrsbereich; die Option auf alle verfügbaren Ener- gieträger und -technologien offen zu halten. Nur so und nicht durch Ausschluss kann nationale Energiepolitik zum Klimaschutz und zur Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen beitragen. In den Eckpunkten zur Energiepolitik setzt die CDU/CSU-Fraktion auf eine integrierte ökologisch-öko- nomische Optimierung, das heißt darauf, knappes Kapital möglichst dort zu investieren, wo es ökologisch den größten Nutzen bringt, beispielsweise im Altbaubestand durch Abschreibungsmaßnahmen das Energiesparen im Gebäudebereich zu forcieren. Dazu bedarf es der Fort- führung und Erweiterung der bewährten Zinsverbilli- gungsprogramme der KfW und/oder direkter Zuschüsse für Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich, der Wiedereinführung des ehemaligen Paragraphen 82 a EstDV, der Abschreibungen bei Wärmeschutzmaß- nahmen im Bestand ermöglicht, der Bildung von zweckgebundenen steuerfreien Rücklagen für Energie- sparmaßnahmen, der steuerlichen Absetzbarkeit von Energieeinsparmaßnahmen bei der Erbschaftsteuer. Umweltschonende Mobilität: Von immenser Bedeu- tung für die Energieeinsparung ist auch der Verkehrs- sektor. Unter Ausnutzung einer verbesserten Verkehrs- infrastruktur und Fortführung einer technologisch anspruchsvollen Motorenentwicklung bestehen trotz der zu erwartenden Zuwachszahlen im Straßen-, Personen- und Güterverkehr erhebliche CO2-Einsparpotenziale. Diese werden aber nicht in der Verringerung des Verkehrs gesucht, denn Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Men- schen und unabdingbare Voraussetzung der Produktivität der Volkswirtschaft. Die CDU/CSU hat in ihrer Mobilitätsoffensive deshalb ein deutliches Bekenntnis zur Förderung von Mobilität abgegeben und eine Reihe von Forderungen für eine nachhaltige Entwicklung aufgestellt: entschiedenere Nutzung neuer Technologien und konsequentere Anwen- dungen der Verkehrstelematik zur effizienteren Aus- nutzung der vorhandenen Infrastruktur und zur umwelt- freundlicheren Gestaltung von Mobilität; mehr Mittel für die Infrastruktur von Straße, Schiene und Wasserstraße mit der Folge von ökologisch sinnvoller Stauminderung auf der Straße und Attraktivitätssteigerung der ökologisch wertvollen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße; Er- weiterung der Flughafenkapazitäten unter anderem zur Vermeidung von Warteschleifen und damit Senkung des Kerosinverbrauchs. Zur Ressourcenschonung: Die Bereitstellung und die Nutzung von Gütern und Dienstleistungen geht einher mit dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie zum Beispiel Energie, erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen, Wasser und Boden, aber auch von mensch- licher Arbeit und Kapital. Dabei schmälert insbesondere der heutige Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Nach- haltige Entwicklung erfordert daher eine substanzielle Verminderung des Ressourcenverbrauchs durch eine Ver- ringerung des Energieverbrauchs sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Energie für künftige Generationen als auch unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes. Viele Maßnahmen für eine umweltschonende Mobilität kom- men beispielsweise der Schonung von Energieressourcen wie auch anderer Rohstoffe zugute; durch eine Ver- ringerung des Flächenverbrauchs aus Gründen des Schutzes des Naturhaushaltes und insbesondere der bio- logischen Vielfalt. Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffemissionen vermeiden die Belastung der Ressourcen Boden und Wasser und sichern damit deren Verfügbarkeit. Schließlich nenne ich die Förderung nach- haltigen Verbraucherverhaltens durch Information und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19131 (C) (D) (A) (B) indirekte Anreizmechanismen, die am Preis als dem in der Regel wichtigsten Entscheidungskriterium beim Kauf ansetzen. Schutz des Naturhaushaltes: Sicherung und Förderung der Funktionen von Flächen bzw. Landschaften als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt – genetische sowie Arten- und Lebensraum- vielfalt – durch Sicherung und Entwicklung natürlicher und naturnaher Flächen, zum Beispiel durch optimierten Einsatz von Finanzmitteln zur Förderung ökologischer Leistungen, Erhaltung und Wiederherstellung von Über- schwemmungsbereichen; durch eine Trendwende bei Flächeninanspruchnahme, zum Beispiel im Verkehrsbe- reich durch Bündelung von Verkehrswegen und – außer in den neuen Bundesländern – „Ausbau vor Neubau“, Altlastensanierung, die Neuausweisungen „auf der grü- nen Wiese“ verringert, Vorrang der Innenverdichtung gegenüber der Ausweisung neuer Bauflächen im Außen- bereich; durch Verwirklichung umweltschonender Flä- chennutzung, zum Beispiel durch effiziente Förderung umweltschonender Bewirtschaftungsmethoden, Honorie- rung besonderer ökologischer Leistungen der Landwirt- schaft, schließlich durch Reduzierung von Schadstoff- emissionen in Wasser und Boden. Schutz der menschlichen Gesundheit: Trotz erreichtem hohen Schutzniveau können Umweltfaktoren für sich allein oder zusammen mit anderen Faktoren zur Entste- hung oder Verstärkung von Krankheiten beitragen. Sie können Ursache von Allergien, Asthma sowie Atemwegs-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch von Krebs sein. Ebenfalls diskutiert werden Störungen des Nerven- und Hormonsystems, wobei der wissenschaftliche Kenntnis- stand noch lückenhaft ist. Handlungsfelder sind unter anderem die Verbesserung der Grundlagen für den gesellschaftlichen Umgang mit Risiken durch Entwicklung einer umfassenden Risiko- managementstrategie, die Verminderung von Lärmbeläs- tigungen durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm, Industrie, Baustellen und Geräte, ferner die weitere Re- duzierung von Schadstoffemissionen. Bei einer nachhaltigen Entwicklung sind vor allem auch globale Aspekte und Herausforderungen zu beachten. Reale Herausforderungen lauten: Die Entwicklungsländer leiden vielfach nicht an der In- tegration in den Welthandel, sondern am Ausschluss von ihm. Gerade die EU hat im Bereich Zutritt zum Agrar- markt wesentliche Hausaufgaben noch nicht gemacht. Versprechungen von Rio in Sachen Entwicklungshilfe wurden nicht geleistet. Solange dies nicht geändert wird, vor allem im Bereich „Market Access“, wird es keinen wirklichen Fortschritt mit den G 77 geben. Sichere Rahmenbedingungen für Investitionen sind Grundvoraussetzungen für mehr Wohlstand in Entwick- lungsländern. „Good Governance“ ist eine wichtige Forderung der Industrie an die Entwicklungsländer, vom Schutz vor Verstaatlichung bis zur Korruptionsbekämp- fung. Aber: Fortschritt ist hier nur dann zu erwarten, wenn die oben genannten Defizite aufseiten der Industrieländer überwunden werden. International wird gerade in Deutschland mehr „Global Governance“ für den Umweltschutz gefordert. Dies ist per se richtig: Die wachsende Zahl an internationalen Kon- ventionen muss besser koordiniert werden. Streitschlich- tungsmechanismen und der institutionelle Dialog zwi- schen Institutionen wie WTO, ILO und ENEP sind wichtig. Aber: Hierbei darf es keine „ökologische Ein- bahnstraße“ und einen pauschalen Vorrang ökologischer Regeln geben. Derartige Forderungen sind kontraproduk- tiv, nicht zuletzt weil sie von der Mehrheit der Entwick- lungsländer strikt abgelehnt werden. Deutschland ist daher gefordert, international Motor für eine ehrliche und faire Politik zu sein, die anerkennt, dass es für den größten Teil der Menschheit nicht um eine ökologische Neuorientierung von „Konsummustern“ geht, sondern um die elementare Sicherung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft. Hierfür muss Deutschland technologisch Angebote machen, durch die künftig steigender Wohlstand mit weniger Belastung der Umwelt erreicht werden kann. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fast 30 Jahre ist es nun her, dass Dennis und Donella Meadows vom Massachusetts Institute of Technology ihr damals wie heute schockierendes Buch „Die Grenzen des Wachstums“ veröffentlichten. Sie warnten vor den abso- luten Wachstumsgrenzen auf die wir uns hinbewegen – wenn der Mensch nicht einen „ökologischen und wirt- schaftlichen Gleichgewichtszustand“ herbeiführt. Viel- leicht haben wir bereits einige der physikalischen Gren- zen überschritten, wie die Autoren 1992 diagnostizierten. „Die Grenzen des Wachstums“ markierten mit einem Paukenschlag eine Zäsur. Der Mythos Wachstum erschien in sein geschichtsphilosophisches Gegenteil verkehrt. Im- mer größer, immer mächtiger, aber auch immer erfolgrei- cher? Eine noch nie da gewesene „Fusionitis“ als Zu- kunftsrezept? Nein, seit spätestens 30 Jahren wissen wir: Wachstum an sich, ohne ökologische und soziale Leit- planken, führt zum Niedergang. Sicher, seit damals hat sich in Deutschland viel getan; trotzdem sind die ökologischen und sozialen Probleme weltweit keineswegs geringer geworden: Das Ozonloch wird größer, pro Jahr verschwinden über 10 Millionen Hektar Tropenwald, der Hunger ist weltweit nicht ansatz- weise besiegt und mit Aids kam seitdem eine neue globale Herausforderung auf. Aber auch in Deutschland ist der Blickwinkel noch zu ressortverhaftet, es wird noch zu wenig integrativ ge- dacht, man ist noch zu sehr am klassischen Umweltschutz orientiert und es wird noch zu sehr allein auf hohe Emis- sionen geachtet statt auf allgegenwärtige Spurengifte und Allergene. Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie, ein Leitbild ei- ner vorsorgenden Politik, die sich an den Grenzen des Wachstums, an der Tragfähigkeit unserer Umwelt und der Belastbarkeit unseres Sozialwesens orientiert, muss dies bedenken. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung un- seren Anträgen zur Nachhaltigkeit weitgehend nachge- kommen ist. Ich nenne die Einrichtung von „green cabinet“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119132 (C) (D) (A) (B) und Nachhaltigkeitsrat, die Entwicklung der Strategie und nachhaltige Pilotprojekte für Johannesburg. In mehreren Anträgen haben wir die Richtung vorgezeichnet, die die Bundesregierung nun geht. Wichtig ist nun, dass der stra- tegische Ansatz nach und nach von den drei Handlungs- feldern „Umweltverträgliche Mobilität“, „Klimaschutz und Energie“ sowie „Umwelt und Gesundheit“ ausgewei- tet wird. Ein prominentes Thema muss künftig ökoeffizientes Wirtschaften sein. Die Umsetzung einer Idee, die mit Fak- tor 4 begann, in alltägliches Handeln und Wirtschaften ist dringend notwendig. Und heute sprechen wir schon von einem notwendigen Faktor 10. Wichtig ist nun, dass diese Nachhaltigkeitsstrategie im Dialog mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen stattfindet. Hier hat der Rat für nachhaltige Entwicklung eine große Aufgabe zu be- wältigen und Aufgabe der Politik ist auch, diesen Dialog kräftig zu unterstützen. Wichtig ist, dass auch das Parla- ment intensiv an der Arbeit des Nachhaltigkeitsrates und der Erarbeitung einer Strategie beteiligt wird – und zwar bereits im Vorfeld, bevor zum Jahreswechsel hoffentlich ein erster Entwurf präsentiert wird. Es ist gut, dass die Bundesregierung mit ihrem An- satz aus dem klassischen, sektoralem Denken nach dem Drei-Säulen-Modell ausbrechen will: Ökologische und ökonomische Generationengerechtigkeit, mal über den Renten-Generationenvertrag hinaus gedacht – schließlich haben wir die Erde tatsächlich nur von unseren Kindern geborgt –, sozialer Zusammenhalt ohne Ausgrenzung und mit fairer Teilhabe in Verbindung mit internationaler Solidarität bilden den neuen archimedischen Hebelpunkt unserer Nachhaltigkeitspolitik. In diesem Zusammenhang abschließend noch einmal ein Wort zur Bedeutung des Leitbildes – der Vision – ei- ner zukunftsverträglichen Entwicklung. Nach den Terror- anschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington ist eine Weltpolitik „business as usual“ nicht mehr möglich. Der internationale Terrorismus braucht eine zivilisierte Antwort. Bekämpfung des Bildungsman- gels, das Schließen der Armuts- und Sozialstandsschere gegenüber dem Westen, Toleranz statt Hegemonie gegen- über fremden Kulturen entziehen terroristischen Ideo- logien den Nährboden. Die Weltgemeinschaft hat die bittere Lehre ziehen müssen, dass sie davor ihre Augen nicht mehr ver- schließen kann. Auch binnenpolitisch müssen wir zu neuen Sicherheitsbegriffen finden, zum Beispiel Reduzie- rung des Sicherheitsrisikos durch eine dezentrale Ener- gieversorgung, also weg von der Atomenergie. Aber erst eine Politik der weltweiten, generationenübergreifenden Gerechtigkeit – der Nachhaltigkeit – bietet ein wirksames Instrument gegen den internationalen Terrorismus. Wirk- samer als Bomben, Gewehre und Panzer. Erst allmählich setzt bei allen Akteuren ein Umdenken ein: in der Wirt- schaft, die über das notwendige Know-how verfügt, in der Politik, die den rechtlichen Rahmen dafür legt und in den Köpfen der Menschen, die über ihre Nachfrage die Markt- macht besitzen, ohne sie zu ergreifen. Es gilt, auf das Umfeld einzuwirken, in dem Terroris- mus entsteht und wächst. Dort, wo Menschen in ökono- mischer Hinsicht keine Perspektive, keine Chance zu ei- ner lebenswerten Existenz in eigener Würde haben, kann dies nur mit einer neuen Politik der globalen Solidarität und Nachhaltigkeit verändert werden. Birgit Homburger (FDP): Mit dem Antrag will Rot- Grün vor allem von der eigenen nachhaltigen Untätigkeit ablenken. Schon seit Ende der letzten Legislaturperiode ist die Forderung, eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten, Beschlusslage des Deutschen Bundestages. Obwohl im rot-grünen Koalitionsvertrag großspurig die Erarbeitung einer „nationalen Nachhaltigkeitsstrate- gie mit konkreten Zielen“ angekündigt wurde, bedurfte es der Aufforderung durch den Umweltausschuss im Juni 1999 und durch das Plenum des Deutschen Bundestages im Januar 2000, bis die Bundesregierung endlich am 4. April 2001, zweieinhalb Jahre nach dem Regierungs- wechsel, den geforderten Nachhaltigkeitsrat einsetzte. Konstruktive Mitwirkungsvorschläge der FDP wurden von der Bundesregierung arrogant ignoriert. Außerdem hat die Bundesregierung viel Zeit verschenkt. Würde sie den Nachhaltigkeitsgedanken ernst nehmen, dann hätte sie die Arbeit schon zu Beginn der Legislaturperiode in Angriff genommen. Diese Woche hat nun die Bundesregierung – mittler- weile drei Jahre nach dem Regierungswechsel – öffentlich erste Überlegungen zu einer Nachhaltigkeitsstrategie vor- gelegt und zugleich die Bürgerinnen und Bürger dazu auf- gefordert, ihre Ideen und Vorschläge in den Prozess der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie einzubringen. Die FDP begrüßt dies, hätte aber erwartet, dass im Vorfeld der Deutsche Bundestag an den neuen Überlegungen be- teiligt worden wäre. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, den Fraktionen und parlamentarischen Gremien im Deutschen Bundestag endlich Gelegenheit zu geben, am nationalen Nachhaltigkeitskonzept mitzuwirken. Die Enquete-Kommission hat sich in der letzten Le- gislaturperiode intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander gesetzt. Nachhaltigkeit umfasst demnach drei Dimensionen: Bei allen politischen Entscheidungen müssen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte abgewogen und zu einem Ausgleich gebracht werden. Hierüber waren wir uns einig. Nun weicht die Bundesre- gierung davon ab und stellt neue Orientierungspunkte vor. Laut Bericht im Umweltausschuss in der vergangenen Woche geht die Bundesregierung bewusst nicht mehr von den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung aus, so wie sie die Enquete-Kommission beschrieben hat. Da- mit würde die Bundesregierung vier Jahre parlamentari- scher Arbeit in den Papierkorb befördern. Hektischer Ak- tionismus hat aber nichts mit Nachhaltigkeit zu tun. Immerhin schlägt der Nachhaltigkeitsrat erste konkrete Handlungsfelder vor, die auch die Zustimmung der FDP finden. Der von Rot-Grün vorgelegte und heute zur Ab- stimmung stehende Antrag bleibt demgegenüber im All- gemeinen. Dieser Antrag wurde noch vor der Einsetzung des Nachhaltigkeitsrates in den Deutschen Bundestag ein- gebracht und diente nur der Vernebelung des eigenen Nichtstuns. Sie sollten ihn konsequenterweise heute zurückziehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19133 (C) (D) (A) (B) Eva Bulling-Schröter (PDS): Der Zufall will es: Heute hat der WBGU sein Politikpapier zu Eckpunkten einer Verhandlungsstrategie für den Weltgipfel „Rio+10“ im September 2002 in Johannesburg der Bundesregierung übergeben. Der WGBU stellt fest: Seit Rio sind „neue Problemfelder sind entstanden und die wichtigsten beste- henden ungelöst geblieben.“ Dass dies so ist, haben in we- sentlichen Bereichen auch die Industrieländer zu verant- worten. Sie verbrauchen ungleich mehr Ressourcen, als ihnen zustehen, sie emittieren den größten Teil der Schad- stoffe. Daran muss sich auch die Bundesrepublik messen las- sen. Wie tragen wir dazu bei, in Deutschland und weltweit einen Übergang zu einer sozialökologisch nachhaltigen Wirtschaftsweise zu schaffen? Sicherlich unbestritten ist, dass die Emissionen von vielen Umweltgiften und einigen Schadstoffen hierzulande drastisch gesunken sind. Dies hat enormer Anstrengungen bedurft, Anstrengungen, die eine Menge Geld gekostet haben, woran aber – das sollte man auch einmal einräumen – viele Unternehmen, wie zum Beispiel Entsorger, Klärwerks- und Anlagenbauer, kräftig verdient haben. Zudem waren offensichtliche Um- weltgifte, sichtbarer Smog und dreckige Flüsse den Bür- gerinnen und Wählern kaum noch zuzumuten. Die Um- weltbewegung hat einen großen Anteil daran, dass auch ein eigenständiger Prozess einer sich weiterentwickeln- den Umweltpolitik Fuß gefasst hat. Auf der anderen Seite gibt es auch in Deutschland den Trend, für die Nachhaltigkeit entscheidende Bereiche völ- lig zu ignorieren, zu vernachlässigen oder nur zaghaft an- zugehen. Dies sind nicht zufällig die Sektoren unserer Produktions- und Lebensweise, die sehr eng mit der Ka- pitalverwertung der gesamten Volkswirtschaft verbunden sind. Das Wichtigste sind hier die absolut weiter steigenden Ressourcenverbräuche. Sie sind, genauso wie die weiter- hin enorm hohen CO2-Emissionen, letztlich eine ökologi- sche und soziale Aggression gegen die Länder des Sü- dens. Was hier die Bundesrepublik verbaut, verfährt und konsumiert, wird unter oft katastrophalen Bedingungen in ärmeren Ländern aus der Erde geholt oder angebaut. Der ach so gerechte Weltmarkt sorgt dafür, dass uns der Nach- schub vorerst nicht ausgeht. Die internationalen Abhän- gigkeitsverhältnisse sorgen auch dafür, dass wir für diese Rohstoffe und Produkte nicht nur nicht ihren ökologi- schen Preis bezahlen; wir bezahlen auch nicht ihren so- zialen Preis. Vielleicht sollte folgender Vergleich zum Nachdenken anregen: Die durch den verbrecherischen Anschlag in New York zerstörten zwei Tower des WTC waren mit 3,5 Milliarden Dollar versichert. Das ist ungefähr die Hälfte des Bruttosozialproduktes eines Staates wie Äthio- pien, Jordanien oder Bolivien. Ich möchte hiermit keine direkte Verbindung zwischen Armut und Terrorismus herstellen. Aber der Vergleich zeigt, welche ungeheuren Reichtümer im Norden ange- sammelt werden und wie gigantisch arm viele Entwick- lungsländer sind. Und aus dieser Armut heraus werden weiterhin soziale Spannungen, militärische Konflikte und übrigens auch Umweltzerstörungen gesät werden. Im Antrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wer- den die eben skizzierten Probleme leider unterbelichtet. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. Hans Martin Bury, Staatsminister beim Bundeskanz- ler: Einer der zentralen Gedanken nachhaltiger Entwick- lung ist die gleichrangige Berücksichtigung ökono- mischer, ökologischer und sozialer Belange. Dieser Ansatz ist richtig und er ist unstrittig. Die Bundesregierung wird bei der Betonung des sektorübergreifenden Ansatzes einen Schritt weiter gehen und sich bei der Erarbeitung der nationalen Nachhaltig- keitsstrategie an vier Kernthemen orientieren: Generatio- nengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung. Generationengerechtigkeit ist der entscheidende Maß- stab. Nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben ist kategorischer Imperativ einer nachhaltigen Entwicklung. Das umfasst die Erhaltung der natürlichen Lebensgrund- lagen ebenso wie einen sparsamen und effizienten Um- gang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Der An- spruch der Generationengerechtigkeit weist aber über die klassischen Umweltthemen hinaus. Die wichtigsten Re- formvorhaben dieser Bundesregierung orientieren sich daran. Mit denn Abbau der Staatsschulden geben wir künftigen Generationen ihre Entscheidungs- und Gestal- tungsfreiheit zurück. Mit der Rentenreform haben wir Generationengerechtigkeit für die Altersvorsorge neu buchstabiert. Das zweite Leitmotiv ist die Verbesserung der Lebens- qualität. Nachhaltigkeit ist keine neue Verzichtskultur. Zur Lebensqualität gehören eine intakte Landschaft ebenso wie gute Schulen und eine lebenswerte und si- chere Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten. Le- bensqualität – das bedeutet auch gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Mit der Neuorientierung der Agrarpolitik hat die Bundesregierung auf diesem Gebiet die Weichen gestellt. Wirtschaftliche Dynamik und Strukturwandel brau- chen gesellschaftliche Solidarität. Aus diesem Grund bil- det der soziale Zusammenhalt den dritten Pfeiler unserer Strategie. Wir wollen den wirtschaftlichen Strukturwan- del so gestalten, dass alle an den damit verbundenen Chancen teilhaben können. Schließlich: internationale Verantwortung. 1992 wurde in Rio mit der nachhaltigen Entwicklung ein globaler Auf- trag formuliert. Im Zeitalter der Globalisierung sind die einzelnen Staaten und Völker eng miteinander verfloch- ten. Das gilt für die Ökonomie ebenso wie für die Ökolo- gie – Stichwort „Klimaschutz“. Auch Sicherheit ist nicht teilbar. Kein Land kann auf sich allein gestellt für seine Bürgerinnen und Bürger eine friedliche Zukunft gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird aber nicht nur Ziele beschreiben, sondern auch Wegmarken. Indikatoren und quantifizierte Ziele sollen als Orientierungswerte Wege für die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen, um die gemeinsam angestrebten Ziele zu er- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119134 (C) (D) (A) (B) reichen. Die Indikatoren kennzeichnen, welche Hand- lungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung besonders wichtig sind. Die Ziele markieren die Richtung, in die die Entwicklung in den nächsten 20 Jahren gehen soll. In die- sem Sinne sind Indikatoren und Orientierungswerte Bau- steine eines Managementkonzepts der Nachhaltigkeit. Bei der Nachhaltigkeitsstrategie geht es uns nicht nur um neue Inhalte, sondern es geht auch um einen neuen Politikstil. Nachhaltige Entwicklung kann nicht vom Staat verordnet werden. Wer investiert und konsumiert, bestimmt ebenso die Richtung wie der Staat mit Gesetzen und Programmen. Nur wenn sich die Akteure in Wirt- schaft, Gesellschaft und Politik auf ein gemeinsames Leit- bild verständigen, werden wir Erfolg haben. Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftliche Diskussion über Leitbild und Prioritäten einer nachhaltigen Entwick- lung. Um diesen Verständigungsprozess zu fördern, hat der Bundeskanzler den Rat für Nachhaltige Entwicklung be- rufen, dem unter anderem Vertreter aus Wirtschaft, Ge- werkschaften, Kirchen, Umweltverbänden und Wissen- schaft angehören. Als Berater und Ideengeber, aber auch als kritischer Begleiter nimmt der Rat bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Funktion wahr. Parallel dazu setzen wir den Dialog mit den gesellschaft- lichen Gruppen fort. Aber wir wollen nicht nur Institutionen und Verbände erreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Mög- lichkeit, sich im Internet über unser „Dialogforum Nach- haltigkeit“ an der Debatte zu beteiligen. Die Ergebnisse dieses Dialogs werden wir in den ersten Entwurf einer Strategie einbeziehen, den wir zum Jahresende vorlegen werden. Gerade in Zeiten rasch wechselnder politischer The- men und eines beschleunigten wirtschaftlichen Struktur- wandels brauchen wir eine langfristige Orientierung. Der jetzt begonnene breite öffentliche Dialog über Nachhal- tigkeit bietet die Chance, viele Menschen für die Zu- kunftsfragen unseres Landes zu interessieren. Lassen Sie uns diesen Dialog führen und die Menschen für die Idee der Nachhaltigkeit gewinnen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung (Tagesord- nungspunkt 13) Christian Lange (Backnang) (SPD): Eine dynami- sche Wirtschaft lebt von Neugründungen: Arbeitsplätze werden geschaffen oder gesichert. Darin sind wir uns alle einig. Ihr Antrag zielt auf die Abschaffung des großen Be- fähigungsnachweises. Das geht im Wesentlichen aber an den eigentlichen Anforderungen von modernen Hand- werksbetrieben vorbei: Der Meisterbrief muss europafest werden. Das ist das primäre Ziel von Reformüberlegun- gen, nicht seine Abschaffung. Wir wissen doch alle, was wir am Meisterbrief haben: hohe Qualität und hohe Aus- bildungsleistung. Darauf will die PDS also verzichten? In der Tat ist es problematisch, dass gerade im Hand- werk die Gewerbeanmeldungen in der letzten Jahren rückläufig gewesen sind. Die Zahl der Existenzgründun- gen, die Gründungsquote, liegt im Bereich des Hand- werks bei 5 Prozent, während die Neugründungen in sons- tigen Wirtschaftsbereichen bei 11 Prozent liegen. Wir aber wollen mehr Existenzgründungen, mehr Betriebsüber- nahmen und mehr Wachstum und Beschäftigung im Handwerk. Wir haben bereits einiges erreicht: Das Bundesverfas- sungsgericht hatte deutlich gemacht, dass die Handwerks- ordnung, die einen Eingriff in das Grundrecht der Berufs- freiheit nach Art. 12 GG darstellt, grundrechtsfreundlich ausgelegt werden muss. In Europa stehen wir praktisch al- lein mit der Meisterprüfung als Marktzugangsvorausset- zung. Wir müssen aufpassen, dass das Thema Inländerdiskri- minierung nicht zum Sprengsatz für den großen Befähi- gungsnachweis wird. Daher bin ich sehr froh, dass wir ge- meinsam mit dem Handwerk eine Lösung gefunden haben: Ende November 2000 hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern festgelegt, wie künftig die Hand- werksordnung anzuwenden ist. Dabei geht es vor allem um gemeinsame Mindeststandards bei der Anwendung des Ausnahmetatbestandes nach § 8 HwO, dafür also, wann also eine Meisterprüfung unzumutbar ist. Zur Verdeutlichung einige Beispiele: Zukünftig gibt es einheitliche und erleichterte Voraussetzungen für Aus- nahmen, wenn der Antragsteller in fortgeschrittenem Le- bensalter ist oder langjährig in seinem Handwerk als Ge- selle in herausgehobener Stellung tätig war oder sich ihm die günstige Gelegenheit für die Übernahme eines Be- triebs bietet. Aber der Nachweis fachlicher Qualifikation bleibt weiterhin erforderlich. Zukünftig muss auch derje- nige keine Meisterprüfung ablegen, der lediglich eine be- grenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich eines Handwerks ausüben will, zum Beispiel Mitarbeiter der Reparaturabteilung einer Staubsaugerfirma, die mehrere Jahre in dem Bereich beschäftigt waren und sich selbst- ständig machen. Eine Meisterprüfung ist auch nicht zumutbar, wenn Arbeitslosigkeit wegen Outsourcing droht, bei langen Wartezeiten für die Ablegung der Meisterprüfung, bei ge- sundheitlichen und anderen sozialen Gründen oder für staatlich geprüfte Techniker. Mit diesem Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe wird auch klargestellt – so wie vom Bundesverfassungs- gericht gefordert –, dass einfache Tätigkeiten nicht zum handwerklichen Kernbereich gehören. Die Umsetzung des Beschlusses liegt in der Verantwortung der Länder. Auf den Weg gebracht wurde auch die Umsetzung des Urteils des EuGH vom 3. Oktober 2000, in dem klarge- stellt wurde, dass Handwerksbetriebe, die in einem ande- ren EU-Mitgliedstaat ansässig sind und nur gelegentlich in einem Aufnahmeland tätig werden wollen, durch die mit einer Eintragung in die Handwerksrolle verbundenen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19135 (C) (D) (A) (B) Verzögerung oder durch sonstige Erschwernisse sowie fi- nanzielle Belastungen nicht abgeschreckt werden dürfen. Das BMWi holt derzeit dazu Vorschläge der Bundeslän- der und des Handwerks ein und prüft diese. Wir haben auch durch die Verbesserung der Förderbe- dingungen für das Meister-BAfög gerade für Existenz- gründungen ein wichtiges Zeichen gesetzt. Das brauchen wir dringend – da stimme ich zu – angesichts der rund 200 000 Betriebe im Handwerk, die zur Übernahme an- stehen. Damit setzen wir auch ein wichtiges und unüber- sehbares Zeichen in Sachen Meisterbrief. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der ZDH, befürchtet, dass für 50 000 dieser Betriebe die Betriebsübergabe scheitern könnte. Dies müssen wir ver- hindern, auch im Hinblick auf die etwa 500 000 Arbeits- plätze, die durch den Generationenwechsel betroffen sind. Wir müssen die Betriebe bei allen Fragen, die ein Gene- rationenwechsel mit sich bringt, unterstützen. Denn die kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere die Handwerksbetriebe, ermöglichen jungen Menschen den Zugang zu beruflicher Qualifikation und damit eine be- rufliche Perspektive. Im Handwerk wäre diese Aus- bildungsleistung ohne den Großen Befähigungsnachweis nicht möglich. Vor allem deshalb wollen wir den Großen Befähigungsnachweis beibehalten. Außerdem haben wir zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern und eta- blierten Unternehmen des Handwerks spezifische Pro- gramme bereitgestellt. Von den Gewerbefördermitteln entfallen rund 80 Prozent auf das Handwerk; das sind 209 Millionen DM. Konkret bedeutet dies: Wir unterstüt- zen Existenzgründer und etablierte Unternehmen des Handwerks durch Bereitstellung zinsgünstiger öffentli- cher Darlehen und durch die Förderung der Unterneh- mensberatung. Wir stärken die Innovationsfähigkeit des Handwerks. Wir führen die Modernisierung und Flexibi- lisierung der beruflichen Bildung konsequent fort. Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU): Dem Gesetzent- wurf der PDS auf Änderung der Handwerksordnung wird die CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen. Ich möchte dies wie folgt begründen: In der letzten Le- gislaturperiode haben sich die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit einer Neuordnung der Handwerksordnung auseinander gesetzt. Hierbei entstand ein überarbeitetet Gesetz, das mit großer Mehrheit im Bundestag angenommen und einstimmig im Bundesrat verabschiedet, am 1. April 1998 in Kraft getre- ten ist. Dieses Gesetz hat sich mit allen Fragen des Hand- werks auseinander gesetzt. Es hat alle 124 Vollhandwerke geprüft und hierbei viele Vollhandwerke zusammengelegt oder gegenseitig für verwandt erklärt, sodass am Ende 94 Vollhandwerke übrig geblieben sind. Dieses moderne, der Zeit angepasste Gesetz wurde und wird im In- und Ausland erkannt, und viele Länder wür- den ein solch hervorragendes Gesetz gerne übernehmen. Erst vor wenigen Monaten hat das bulgarische Parlament nach dem Vorbild der deutschen Handwerksordnung in fast vergleichbarer Form ein entsprechendes Gesetz erlas- sen. Darüber hinaus haben sich die Fraktionen auch mit der Anlage B der Handwerksordnung beschäftigt und hierbei 57 handwerksähnliche Berufe festgeschrieben. Wie intensiv wir uns, seinerzeit mit den einzelnen Be- rufen auseinander gesetzt haben, möchte ich nur am Bei- spiel der Trockenbauer nochmals in Erinnerung rufen. Wenn die PDS jetzt erneut einen Vorstoß macht, um den Großen Befähigungsnachweis zu unterlaufen, so ist dies reiner Populismus. Alle Fraktionen waren sich bisher einig, dass die Qualität des deutschen Handwerks und das damit verbundene duale Ausbildungssystem nur dann Be- stand hat, wenn der Große Befähigungsnachweis nicht in- frage gestellt wird. Meister, Lehrlinge und Gesellen wird es dann nicht mehr geben. Immer wieder wird aber den- noch von einzelnen Gruppen aus unterschiedlichen Inte- ressenslagen heraus versucht, die Handwerksordnung zu durchlöchern und so auf Dauer infrage zu stellen. Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen warnen, sich nicht auf den falschen Weg zu begeben, den hand- werklichen Mittelstand infrage zu stellen. Jede Verände- rung der Gesetzeslage hätte zur Folge, dass mit weiteren Lehrstellen- und Arbeitsplatzverlusten zu rechnen ist. Die von der PDS vorgeschlagenen Veränderungspunkte keh- ren alle paar Jahre wieder. Richtiger werden sie dadurch nicht. Ohne kaufmännische, fachliche und pädagogische Prü- fung kann man keinen Betrieb führen. Deshalb ist der Große Befähigungsnachweis unabdingbar mit der Führung eines Handwerksbetriebes verbunden. Was die Erlangung des Großen Befähigungsnachweises nach der Existenzgründung angeht, so kann ich nur davor warnen: Wer vor seiner Betriebsgründung keine Zeit aufbringt, wird es auch hinterher, wenn er den Betrieb führt, nicht tun. Er wird vorher feststellen, dass er im allgemeinen Wettbewerb die hohen Anforderungen eines Handwerks- unternehmers nicht erfüllen kann. Bei der Betrachtung der Insolvenzen, die wir derzeit in hohem Maße verzeichnen, lässt sich aber immer wieder feststellen, dass in den seltensten Fällen Handwerksbe- triebe in Konkurs gehen. Das ist unter anderem den hohen Qualitätsanforderungen in der Ausbildung zu verdanken. Ich möchte Sie deshalb alle bitten, die Handwerksord- nung, wie sie seit fast 100 Jahren besteht, nicht aufzuge- ben. Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbe- dingungen von Existenzgründern. Gute Bedingungen für Selbstständige sind bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung, denn Selbstständige entwickeln Ideen für neue Produkte und schaffen so Beschäftigungspotenziale. Im Durchschnitt schafft jeder Selbstständige vier bis fünf zusätzliche Arbeitsplätze. Nun erschwert es jedoch die Handwerksordnung er- heblich, sich im Handwerk selbstständig zu machen. So muss ein Geselle, der sich selbstständig machen will, zunächst eine weitere, extrem kosten- und zeitintensive Ausbildung absolvieren, um ein Unternehmen in seiner Profession gründen zu dürfen. Dabei konnte er nur durch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119136 (C) (D) (A) (B) eine dreijährige, erfolgreich absolvierte Ausbildung Ge- selle werden. Er oder sie muss einen Meisterlehrgang ab- solvieren, der sich berufsbegleitend über mehrere Jahre hinzieht und Kosten von rund 40 000 DM verursacht. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist im Übrigen einmalig in der Europäischen Union, nachdem das österreichische Verfassungsgericht die entsprechende Regelung in Osterreich für verfassungswidrig erklärt hat. Wir freuen uns daher, dass das BMWi und die Koali- tionsfraktionen im Konsens mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Ländern Erleichterungen für Gründer, die ohne Meisterbrief einen Handwerks- betrieb gründen wollen, vereinbart haben. Wir konnten hier wichtige Liberalisierungen durchsetzen. Die Mög- lichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO, die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief ermög- licht, wurde ausgeweitet. Bund und Länder haben sich am 21. November 2000 darauf verständigt, eine möglichst einheitliche und flexible Anwendung der Handwerksord- nung zu garantieren. Eine „Regelliste“ von speziellen Ausnahmetatbe- ständen, die die Meisterprüfung unzumutbar machen, – § 8 Hw0 – und eine „Generalklausel“ für sonstige Fälle wurden festgeschrieben. Damit wurde jeweils ein Hin- weis verbunden, ob die Ausnahmebewilligung befristet, also bis zur Ablegung der Meisterprüfung, erteilt wird oder auf Dauer eine Meisterprüfung nicht notwendig ist. Wichtige Ausnahmefälle, nach denen ein Handwerk jetzt auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann, sind vor allem die „Gelegenheit zur Betriebsübernahme“, die auch der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen dient, sowie die lange, seit über zehn Jahren geforderte „Altge- sellenregelung“. Diese Regelung erkennt bei einem Alter von etwa 47 Jahren einen Ausnahmefall an und verbindet dies mit der Möglichkeit, die Altersgrenze bei langjährig – 20 Jahre – tätigen Gesellen zu verkürzen. Die Koaliti- onsfraktionen werden aufmerksam beobachten, wie die Leitlinien in den Ländern umgesetzt werden. Mit diesen Regelungen haben wir einen wichtigen Im- puls zur Liberalisierung und Modernisierung einer sehr alten Institution geschaffen. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): In regelmäßigen. Ab- ständen kommen sie immer wieder: die Forderungen, den Meisterbrief im Handwerk abzuschaffen. Kamen sie früher von den Grünen, kommen sie nun von der PDS. Die Grünen haben sich also auch hier den Realitäten fügen müssen. Im vorliegenden Fall steht aber der Bund unab- hängiger Handwerker als Autor hinter dem Gesetzent- wurf. Schon die Problembeschreibung ist widersprüchlich: Auf der einen Seite wird gesagt, die Meisterprüfung sei verzichtbar, weil bereits der hohe Kapitalbedarf für eine Existenzgründung im Handwerk das Erfordernis einer be- sonderen Qualifikation begründe. Auf der anderen Seite wird darauf verwiesen, dass bei Abschaffung des Meis- tervorbehalts dann auch kapitalschwache Gründer den Weg in die Selbstständigkeit finden können. Ja, was gilt denn nun? Braucht es einen hohen Kapitaleinsatz oder genügt die schwache Kapitalbasis? Die Antwort liegt auf der Hand: Die Ausstattung eines Gründers im Handwerk mit Kapital ist selbstverständlich eine Frage seiner Qualifikation. Es ist richtig, dass die meisten Banken und Sparkassen sehr günstige Existenz- gründerkredite an Handwerksmeister vergeben – ganz einfach, weil die Banken wissen, dass die Bestandsfestig- keit von Handwerksgründungen aufgrund der guten meis- terlichen Qualifizierung der Gründer signifikant höher ist als bei Unternehmensgründungen in Bereichen, die die Meisterprüfung nicht kennen. Als Beispiele mögen hier das Gastgewerbe, die Boutiquen oder die Videotheken dienen. Der Gesetzentwurf geht – fälschlicherweise – davon aus, der Meistervorbehalt stelle ein Hemmnis bei der Gründung von Unternehmen dar. Folglich müssten sich eigentlich alle Absolventen der Meisterlehrgänge, die die- ses – in der Denkweise der Antragsteller – enorme Hin- dernis überwunden haben, selbstständig machen. Die Zahlen sprechen dagegen: lediglich 52 Prozent eines Meisterjahrganges streben in die Selbstständigkeit. Aber 89 Prozent der Absolventen versprechen sich bessere be- rufliche Aufstiegschancen aufgrund höherer Qualifika- tion. Genau um diese Qualifikation geht es beim großen Befähigungsnachweis. Mangelnde Qualifikation steht laut DtA auf Platz drei der Gründe für ein Scheitern von Gründungen. Wir erreichen bestandsfeste Arbeitsplätze am besten mit dem großen Befähigungsnachweis und nicht ohne ihn. Ich kann auch nicht erkennen, welche Gründe es für die hervorragenden Gesellen, von denen im Gesetz die Rede ist und an deren Existenz ich keinerlei Zweifel hege, ge- ben könnte, sich nicht der Meisterprüfung zu stellen. Die alte Bundesregierung hat das Meister-BAföG eingeführt, dass auch von der jetzigen Bundesregierung nicht einge- stellt wurde. Ich finde es von daher zumutbar, dass für das Ausüben bestimmter handwerklicher Tätigkeiten der Nachweis, dass diese Tätigkeiten auch qualifiziert er- bracht werden können, verlangt wird. Und so sehen das in ständiger Rechtsprechung auch das Bundesverfassungs- gericht und das Bundesverwaltungsgericht, die wieder- holt die HWO in ihrer bestehenden Form bestätigt haben. Der Vorstoß gegen die Handwerksordnung ist durch- sichtig. Niemand kommt auf die Idee, zum Beispiel die Pharmazeutisch-Technischen Assistenten zur Selbststän- digkeit als Apotheker zuzulassen. Auch das Erfordernis eines erfolgreich abgeschlossenen Pharmaziestudiums hat seinen Sinn. Und niemand käme auf die Idee, kauf- männisch begabte Bürger das Aspirin über den Tresen rei- chen oder das vom Arzt aufgeschriebene Medikament aus dem Regal holen zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Selbstver- pflichtung der Existenzgründer, innerhalb eines Zeitrau- mes von zehn Jahren die Meisterprüfung zu machen, führt zur faktischen Abschaffung des Meisterbriefs. Denn was passiert nach diesen zehn Jahren? Dazu schweigt sich der Gesetzentwurf – vermutlich vorsätzlich – aus. Ich glaube nicht, dass die Betriebe dann geschlossen werden, weil der Inhaber die Meisterprüfung nicht abgelegt hat. Auch die verbesserte Rechtssicherheit beim Verbrau- cher wird sich nicht einstellen. Der Verbraucher ist auf der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19137 (C) (D) (A) (B) sicheren Seite, wenn er seine Dienstleistungen vom Meis- terbetrieb bezieht. Dann braucht er ein Verfahren wegen Schwarzarbeit nicht zu fürchten und kann sich sicher sein, dass er beste Qualität für sein Geld erhält. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf versucht, ein Problem zu lösen, das es nicht gibt. Er kann folglich nur abgelehnt werden. Uwe Hiksch (PDS): Mit dem heutigen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung legt die PDS-Bundestagsfraktion einen wichtigen Lösungsansatz vor, um das Handwerksrecht zu modernisieren, die Grün- dung von neuen Betrieben zu ermöglichen und gleichzei- tig der bestehenden Handwerksordnung mehr Akzeptanz zu geben. In der Bundesrepublik gibt es seit vielen Jahren eine in- tensive Diskussion über die heutige Handwerksordnung. In vielen wissenschaftlichen und politischen Debatten- beiträgen wird sie als Hemmschuh für die Gründung neuer Existenzen gesehen. Die Zahl der Existenzgrün- dungen liegt im Bereich des Handwerks wesentlich nied- riger als in den sonstigen Wirtschaftsbereichen. Während in den sonstigen Wirtschaftsbereichen die Gründungs- quote 11 Prozent beträgt, liegt sie im Handwerk gerade so bei 5 Prozent. Jede auf diese Art verhinderte Neugrün- dung eines kleinen oder mittleren Unternehmens bedeutet nicht nur den Verzicht auf dringend erforderliche Arbeits- plätze, sondern auch den Verzicht auf mögliche Innova- tionen. Die PDS will die Gründung neuer Unternehmen erleichtern. Um Existenzgründungen zu erleichtern und damit die Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe zu erhöhen sowie Betriebsschließungen aufgrund von Abmahnverfahren und Bußgeldern zu verhindern, muss es künftig möglich sein, den großen Befähigungsnachweis, also den Meister- brief, auch nach der Existenzgründung berufsbegleitend zu erwerben. Unsere Neuregelung erleichtert die freie Be- rufsausübung. Durch unseren Gesetzentwurf wird sicher- gestellt, dass sich das deutsche Handwerk im zunehmen- den internationalen Wettbewerb besser behaupten und entwickeln kann. Gerade wegen des bevorstehenden Generationswech- sels im Handwerk muss eine schnelle Lösung gefunden werden. In den nächsten Jahren werden über 200 000 Be- triebe keinen Nachfolger finden. Hier ist die Politik ge- fordert. Wir müssen den Menschen signalisieren: Wir wollen euch unterstützen, wenn ihr einen Betrieb gründen wollt. Die PDS stellt dabei den großen Befähigungsnachweis nicht infrage, vielmehr tragen wir dazu bei, dass durch eine behutsame Weiterentwicklung und Modernisierung das Handwerksrecht wieder von den Betroffenen mehr Akzeptanz findet. Die Alternative dazu ist, dass sich der Meisterbrief überleben wird. Die starre und unflexible Haltung der Handwerkskammern sichert nicht den Meis- terbrief, sondern wird seine gesellschaftliche Delegiti- mierung beschleunigen. Der Meisterzwang, so wie ihn die heutige Handwerksordnung festschreibt, entspricht einem längst überholten ordnungspolitischen Denken. Wenn Ih- nen das ein demokratischer Sozialist sagen muss, so soll- ten Sie schon einmal anfangen, darüber nachzudenken und ihre Koalitionsvereinbarung in diesem Bereich viel- leicht nachzulesen. Oder Sie sollten sich vielleicht die Mahnung des Bundesverbandes der unabhängigen Hand- werker zu Herzen nehmen: Man muss fragen, was höher steht: Das Recht, sich den täglichen Lebensunterhalt mit seiner Hände Ar- beit zu verdienen, oder das Privileg der Meisterbe- triebe, sich vor Konkurrenz zu schützen. Es sollte ein Bestreben der Politik sein, möglichst viel dieser Ar- beit in reguläre Arbeitsplätze zu überführen. Hierfür muß der Marktzugang erleichtert werden. Wir legen einen Gesetzesentwurf vor, der auch neue Ausbildungsplätze im Handwerk ermöglicht. Die viel- fach vertretene Auffassung der Handwerkskammern, dass der Meisterbrief die Ausbildung sichert, ist nach unserer Überzeugung nicht stichhaltig: Nicht eine ord- nungspolitisch fixierte und durch die Praxis der Hand- werkskammern noch verschärfte künstliche Beschrän- kung der Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe trägt dazu bei, die berufliche Bildung im Handwerk zu sichern. Schon heute wird in den Betrieben und auf den Baustel- len die praktische Ausbildung durch die erfahrenen Ge- sellen geleistet. 60 Prozent aller Jugendlichen erhalten keine Ausbildung nach der Handwerksordnung, sondern nach dem Berufsbildungsgesetz. Nach dem Berufsbil- dungsgesetz sind in allen Wirtschaftsbereichen außer dem Handwerk Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung ausbildungsberechtigt. Mit unserem Gesetzesentwurf können erhebliche Er- leichterungen beim beruflichen Zugang zum Handwerk geschaffen werden. Durch die Festlegung, dass nach spä- testens zehn Jahren der Betriebsleiter im Kernbetäti- gungsbereich des Unternehmens einen Befähigungs- nachweis erbringen muss, halten wir ausdrücklich am großen Befähigungsnachweis fest. Wir wollen aber, dass sich Betriebe der Gruppen Anlage A oder Anlage B, aber auch andere Dienstleister freier entfalten und sich besser an verändernde Marktsituationen anpassen können. Ge- rade flexiblere Märkte und neue Herausforderungen müssen Betriebe ohne größere Hemmschwellen meistern können. Durch die Ablegung einer Ausbildungseig- nungsprüfung vor der Existenzgründung oder vor der Betriebsübernahme soll die Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe wesentlich erhöht werden und auf alle Dienst- leistungen ausgedehnt werden können. Besondere gesetz- liche Ausführungsbestimmungen sind nicht erforderlich; es kann auf das Berufsbildungsgesetz zurückgegriffen werden. Auch das Argument der Handwerkskammern, dass nur der große Befähigungsnachweis die Qualität der hand- werklichen Leistungen sichern könne, ist falsch. Die Mo- nopolkommission hat schon in ihrem Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung – auch eine Quelle, die nicht vorrangig von demokratischen Sozialisten zi- tiert, aber anscheinend nur von ihnen gelesen wird – im Mai 2001 ausgeführt: Das Argument, der Nachweis der Meisterqualifika- tion sei erforderlich, um die Qualität der handwerk- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119138 (C) (D) (A) (B) lichen Dienstleistungen zu sichern, kann insofern nicht überzeugen, als ein sehr großer Anteil der handwerklichen Dienstleistungen gar nicht von Meistern erbracht wird. Der Qualitätssicherung von handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland dient zunächst einmal die allseits unbestritten hohe Qualität der Ausbildung zum Handwerksgesellen. Diese versetzt insbesondere die fachlich versierten Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung in die Lage, selbständig Aufträge zu erledigen. Daher wer- den die vom Kunden nachgefragten Leistungen in der Praxis vielfach vom Gesellen und gar nicht vom Meister erbracht. Genau diesen Gesellinnen und Gesellen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Selbstständigkeit er- möglichen. Gut ausgebildete Handwerksgesellen sind die Qualitätsgaranten bei den zu erbringenden Leistun- gen. Dass zwischen Qualität und Meisterzwang kein zwangsläufiger Zusammenhang besteht, kann jedem schnell klar werden: Wenn wir zum Beispiel an hoch- wertige Uhren denken, denken wir zuerst an die Schweiz. In der Schweiz gibt es aber überhaupt keinen Meisterzwang. Trotzdem stehen Schweizer Uhren welt- weit für beste Qualität. Ein weiteres Problem der heuti- gen Handwerksordnung ist auch die so genannte Inlän- derdiskriminierung. Dies wird von vielen Menschen als Diskriminierung empfunden. Ich habe in den letzten Monaten an vielen Handwerkerstammtischen auch in den Grenzregionen zu Polen und Tschechien teilgenom- men, bei denen diese Regelung nicht verstanden wird. Sie verstehen nicht, dass ihre europäischen Kollegen noch nicht einmal einen Gesellenbrief, geschweige denn den Meisterbrief, vorweisen müssen, um hier ein Hand- werk selbstständig auszuüben. Während bei der Grün- dung eines Handwerksbetriebes von hier lebenden Handwerksgesellen der große Befähigungsnachweis als Grundlage für die Anmeldung eines eigenen Betriebes verlangt wird, können sich alle EU-Ausländerinnen und -ausländer und bald auch die Kolleginnen und Kollegen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten ohne Meis- terbrief selbstständig machen. Der Europäische Gerichtshofes hat am 27. September 2001 entschieden, dass sich ein polnischer Bäckermeister auch ohne Meisterbrief in Berlin niederlassen darf. Für ihn gelten dann dieselben Regeln wie für einen inländi- schen Bäckermeister. Nur braucht er keinen Meisterbrief, um sich selbstständig zu machen. Das Luxemburger Ge- richt entschied zudem, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus den Kandidatenstaaten unmittelbar auf die Europa- Abkommen berufen können. Der Anspruch auf ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung ist damit auch bei deutschen Gerichten einklagbar. Das gilt für alle gewerb- lichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberufli- chen Tätigkeiten, wenn sie selbstständig ausgeübt wer- den. Zur so genannten Inländerdiskriminierung hat die Mo- nopolkommission in ihrem Sondergutachten weiter fest- gestellt: Eine solche Inländerdiskriminierung ist gegenwärtig im deutschen Handwerksrecht angelegt. Bereits durch die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 HwO werden deutsche Handwerksmeister diskriminiert, weil die im EU-Ausland niedergelas- senen Handwerksunternehmer nicht den gleichen Anforderungen genügen müssen, wenn sie Dienst- leistungen in Deutschland erbringen. ... Die deutsche Rechtsprechung hat jedoch bisher die Inländerdis- kriminierung nicht als Verstoß gegen die Verfassung angesehen und die Benachteiligung deutscher Hand- werker gegenüber ihren ausländischen Konkurren- ten toleriert. Am 21. November 2000 hat die Bund-Länder-Konfe- renz aufgrund der Notwendigkeit, eine einheitliche Hand- habung der Handwerksordnung zu erreichen, bereits die so genannten Leipziger Beschlüsse verabschiedet. Das war ein Versuch, notwendige Konsequenzen aus den von mir beschriebenen Problemen, vor denen das Handwerks- recht heute steht, zu ziehen. Gerade die Leipziger Be- schlüsse machen deutlich, dass eine klarstellende gesetz- liche Regelung notwendig ist. Von Betroffenen erfahre ich immer wieder, dass sich Behörden nicht an die dort getroffenen Vereinbarungen halten. Es werden immer wieder Kenntnisprüfungen verlangt, obwohl das Bundes- verfassungsgericht bereits 1961 klarstellte, dass die Ge- sellenprüfung und Berufserfahrung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausreichend sind. Die Realität in Deutschland ist, dass Handwerkskammern und Behörden immer restriktiver mit Abmahnverfahren, Betriebs- schließungen und Bußgeldern gegen kleine und mittel- ständische Unternehmen vorgehen, die keinen Meister- brief vorweisen können, selbst wenn sie in der Anlage B der Handwerksrolle eingetragen sind oder im handwerk- lichen Nebenbetrieb in unerheblichem Umfang hand- werkliche Dienstleistungen anbieten. Jeden Arbeitstag werden in Deutschland nach Aussagen des Berufsverban- des unabhängiger Handwerker im Durchschnitt zwölf existenzvernichtende Bußgeldbescheide verhängt. Dies ist sicher kein existenzgründerfreundliches Klima. Es kann nicht angehen, in Sonntagsreden die kleinen und mittleren Unternehmen zu loben und die bestehenden Be- triebe kaputtzumachen. Wir brauchen dringen Rechtssicherheit für die Selbst- ständigen in Deutschland. Die Monopolkommission emp- fiehlt die Abschaffung des Großen Befähigungsnachwei- ses als Voraussetzung für den Marktzutritt im Handwerk. Dieser Forderung der Monopolkommission haben wir uns nicht angeschlossen. Wir versuchen mit unserem Antrag eine Lösung aufzuzeigen, die die Handwerksordnung zu- kunftsfähig macht und die Akzeptanz für den Meisterbrief erhöht. So hat die rot-grüne Bundesregierung bereits 1998 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt: Wir werden den Zugang zur selbstständigen Tätig- keit im Handwerk erleichtern. Es muss künftig mög- lich sein, den Meisterbrief nach der Existenzgrün- dung berufsbegleitend zu erwerben. Der große Befähigungsnachweis bleibt Voraussetzung für die Selbstständigkeit im Handwerk. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller ging nach einen Bericht der „Südwest Presse“ vom 12. Oktober we- sentlich weiter und sagte, dass er „eine juristisch proble- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19139 (C) (D) (A) (B) matische Handwerksordnung verteidige, deren Strei- chung massiv neue Arbeitsplätze brächte“. Ich kann nur sagen: Herr Müller, problematisch ist sie doch nicht erst seit heute, sie ist es doch schon seit 1953. Die PDS hat einen Entwurf vorgelegt, der die Verspre- chen der rot-grünen Bundesregierung konkret umsetzt. Ich hoffe, dass in den anstehenden Ausschussberatungen die Fraktionen zu ihren bisherigen Aussagen stehen und dem Entwurf der PDS-Bundestagsfraktion zustimmen. Anlage 7 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts – zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm 2002 bis 2006 (6. FRP) – Europäische Forschung stärken – zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm 2002 bis 2006 (6. FRP) transparenter und unbüro- kratischer gestalten – KMU besser einbeziehen – Europäischer Energieforschung weiter ausbauen – zu dem Antrag: Mit dem 6. EU-Forschungsrah- menprogramm 2002 bis 2006 den europäischen Forschungsraum stärken – zu der Unterrichtung: Vorschlag für einen Be- schluss des Europäschen Parlaments und des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Forschungsraums Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Forschungs- raums (Zusatztagesordnungspunkt 6) Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU): Auf dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 haben sich die Mitgliedstaaten auf die Schaffung eines europäischen Forschungsraums als zentrales Element zum Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft verständigt. Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die USA und Japan als führende Forschungsregion zu überrunden. Die EU-Forschungspolitik wird seit 1984 durch so ge- nannte Rahmenprogramme ausgestaltet. Derzeit wird über das 6. Forschungsrahmenprogramm (6. FRP), das im Sommer 2002 beschlossen werden soll, zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten einerseits und dem Europäischen Parlament andererseits verhandelt. Bisher liegt ein Vorschlag der Kommission vom Februar 2001 vor, der inzwischen durch weitere Kommissionsdoku- mente konkretisiert wurde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kom- missionsvorschlag für das 6. FRP in seiner Gesamtaus- richtung. Darin wird erneut der anwendungs- und pro- blemorientierte Forschungsansatz – wie es bereits unter maßgeblichem Einfluss der damaligen unionsgeführten Bundesregierung für das 5. FRP eingeführt wurde – ge- genüber dem technologielastigen Ansatz der Vorgänger- programme festgeschrieben. Die seit Wochen laufenden Diskussionen im Europä- ischen Parlament, den Ausschüssen, den nationalen Par- lamenten zeigen, dass die Absichtserklärung des 6. FRP erhebliche Formulierungsschwächen aufweist. Es liegen dem Europäischen Parlament insgesamt 778 Änderungs- anträge vor, die den gesteckten Zeitplan zur Verabschie- dung des 6. FRP ins Wanken bringen. Unter der belgischen Ratspräsidentschaft wird deshalb kein gemeinsamer Standpunkt von Rat und Parlament mehr verabschiedet werden können, und wohl auch nicht im nächsten Rat am 10. Dezember 2001. Ich fordere die Bundesregierung auf, wegen der Kom- plexität des 6. FRP eine zügige Information des Parla- ments sicherzustellen, gleichzeitig eine ausführliche Be- ratung in den Ausschüssen zu begleiten und eine enge Verzahnung mit der deutschen Wirtschaft und unseren Abgeordneten im Europäischen Parlament zu verfolgen. Nur so können unsere Interessen eine entsprechende Berücksichtigung im 6. FRP finden. Die Einstellung der Bundesregierung zur Kernenergie halte ich für falsch und gefährlich. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Im so genannten Grünbuch kommt die Kommission in diesem Kontext zu dem Schluss, dass Kernenergie zur Stromerzeugung unerlässlich sei. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht!“ Die Bun- desregierung muss sich die Frage gefallen lassen, wie sich eine solch starre Haltung auf das europäische Kernfu- sionsprogramm (ITER) auswirkt und inwieweit wir un- sere deutschen Interessen dann noch durchsetzen können. In Fragen der Agrar- und Umweltpolitik drängt sich der Verdacht auf, dass die zuständigen Minister versuchen, mit der „Brechstange“ ihre ideologisch geprägten Interessen durchsetzen zu wollen. Rot-Grün scheint bei dieser Hal- tung zu vergessen, dass die Bundesrepublik Deutschland nur einer von 16 Mitgliedstaaten ist. Ich fordere die Bun- desregierung auf, dafür zu sorgen, dass folgende Fragen geklärt und konkretisiert werden: Die Überschneidung der EU-Forschungsförderung mit den Strukturfonds. Wie soll die gemeinsame Forschungsstelle aussehen? Das Ver- hältnis der Beitrittsländer zum europäischen Mehrwert. Wie kann eine höhere Marktrelevanz erreicht werden? Keine abrupte Änderung der Förderinstrumente vom 5. zum 6. FRP. Stärkere Berücksichtigung der KMU. Das, um nur einige Beispiele zu nennen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun- desregierung auf, sich stärker in die Diskussion einzu- bringen bei der Frage, die Kommissar Philippe Busquin aufgeworfen hat, dass der EU 500 000 Forscher fehlen. Wer in dieser Frage „wegtaucht“, wird den Erfolg der EU- Forschungspolitik gefährden. Es wäre klug und politisch verantwortungsbewusst, wenn die Bundesregierung sich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119140 (C) (D) (A) (B) in der Lösung dieser Kernfrage an die Spitze der Bewe- gung setzen würde. Die bisherigen Vorschläge von Rot-Grün – wie zum Beispiel Rückkehrprämien für Wissenschaftler aus den USA, Greencard, Mobilitätsprämien oder die im SPD- Antrag vorgesehene Frauenquote – können das Problem nur ansatzweise lösen oder sind sogar kontraproduktiv. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das 6. Forschungsrahmenprogramm stellt wichtige Wei- chen für die weitere Entwicklung der Europäischen Ge- sellschaften. Umso enttäuschter bin ich, dass die Opposi- tion entweder keinen Antrag, wie die PDS, oder sehr inhaltsarme Anträge wie die CDU/CSU und die FDP, ein- gereicht hat. Schade, finde ich auch, dass die CDU/CSU und die FDP in ihren Anträgen weiterhin Geld für die Kernfusionsforschung versenken wollen und erneuerbare Energien nur am Rande berücksichtigen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Ansatz der Eu- ropäischen Kommission einen europäischen Forschungs- raum zu schaffen. Daher ist es nur folgerichtig, dass das 6. Forschungsrahmenprogramm hierzu dienen soll. Ob- wohl wir die von Busquin vorgeschlagenen drei neuen In- strumente für richtig halten, wäre es verkehrt, die bewährten Instrumente des fünften Forschungsrahmen- programms einfach wegfallen zu lassen. Wir unterstützen daher den Vorschlag der Ministerin Edelgard Bulmahn, zwei Drittel der Mittel gemäß den alten und ein Drittel gemäß den neuen Instrumenten zu verteilen. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält eine Reihe weiterer Defizite: Themenübergreifend ersetzt der Ent- wurf den problemorientierten Ansatz des 5. Forschungsrah- menprogramms und kehrt zu technokratischen Ansätzen früherer Programme zurück. Sozial- und geisteswissen- schaftliche Forschungsansätze finden nur am Rande Berücksichtigung. Auch inhaltlich gibt es einiges zu kritisieren. Vor allem die Energieforschungspolitik der Europä- ischen Kommission steht im Widerspruch zu den Zielset- zungen der Mehrzahl ihrer Mitgliedstaaten. Die traditio- nell atomfreundliche Kommission setzt einen starken Akzent auf die Renaissance der Kernenergie. So sollen neue Atomreaktoren erforscht und die Kernfusion voran- getrieben werden. Dies kann von uns nicht hingenommen werden. In den letzten Jahrzehnten wurden etwa zehnmal mehr Mittel für die Nuklearforschung ausgegeben als für nichtnukleare Energien. Dennoch ist die Atomenergie global nicht über einen Anteil von fünf Prozent an der Primärenergie hinausgekommen. Die Atomforschung ist damit ein Forschungsflop. Diesen Flop will die Kommis- sion bei der Kernfusion wiederholen. Bei der Fusion wird wie seit Jahrzehnten frühestens in 50 Jahren mit einer Nutzung gerechnet. Der Primärenergieanteil der Kernfu- sion soll in 100 Jahren etwa bei 5 Prozent liegen. Diese Geldverschwendung darf nicht fortgesetzt werden. Dem Steuerzahler sind weder Forschungsmittel für neue Atom- reaktoren noch für den Kernforschungsreaktor ITER zu- zumuten. Die Sonderbehandlung der Atomenergie in EURATOM muss beendet werden. An die Stelle von EURATOM muss ein neuer Energievertrag für erneuer- bare Energien (EURENEW) treten. Doch leider scheint die Kommission ihre eigenen Ziele im Bereiche erneuerbarer Energien nicht zu kennen, die vor allem im Weißbuch niedergeschrieben sind. Im Kom- missionsentwurf sind offensichtlich weniger Mittel für er- neuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien vorgesehen, als dies in früheren Programmen der Fall war. Schlimmer noch: Es wird sogar versucht, gleich mehrere Technologien der erneuerbaren Energien wie zum Bei- spiel die Windenergie und die solarthermische Stromer- zeugung, sowie den gesamten Bereich des Energiesparens aus der Förderung zu streichen. Einem Missverständnis ist offensichtlich die FDP un- terlegen, die nicht nur weiterhin Steuermittel für die Kern- forschung verschwenden will, sondern auch die fossilen Energieträger erforscht sehen will. Die FDP übersieht, dass dies mit dem Forschungsschwerpunkt der Brenn- stoffzelle geschieht. Die Brennstoffzelle hat wesentlich bessere Potenziale und einen wesentlich höheren For- schungsbedarf als die Kraftwerkstechnologie. Die FDP begrüßt in ihrem Antrag „die Konzentration auf wenige prioritäre Bereiche“; warum sie in der konventionellen Kraftwerkstechnologie eine Priorität für staatliche For- schungsförderung sieht, ist nicht nachvollziehbar. Aber auch außerhalb der Energieforschung weist der Kommissionsvorschlag Defizite auf: Bei der Gesund- heitsforschung wird zu einseitig auf die Gentechnik ge- setzt. Alle übrigen Forschungsansätze in der Gesund- heitsforschung sollen nur bei wenigen Krankheitsbildern Berücksichtigung finden. Für die Agrarwende und die Lebensmittelsicherheit werden nur unzureichend Forschungsmittel zur Verfü- gung gestellt. Es besteht somit noch in einer Reihe von Punkten Än- derungsbedarf beim 6. Forschungsrahmenprogramm. Gemeinsam mit der SPD fordern wir die Bundesregie- rung daher in unserem Antrag auf, im Sinne der rot-grü- nen Forschungspolitik dafür einzutreten, dass die Mittel für Atomforschung gesenkt werden und die Forschung für neue Reaktorlinien eingestellt wird; dass deutlich mehr Mittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienz als für die Atomforschung ausgegeben werden und hierzu die Mittel für den Bereich „Nachhaltige Entwicklung“ aufge- stockt werden; dass neben den bereits laut Entwurf för- derfähigen Brennstoffzellen, der Photovoltaik und der Biomasse auch solarthermische Kraftwerke, geothermi- sche Kraftwerke, Windenergie, Kleinwasserkraft und Meeresenergie gefördert werden; dass Universitäten und kleinere Forschungsinstitute sowie Unternehmen in ange- messener Form partizipieren können; dass der Ansatz der Gesundheitsforschung über die Genomforschung hinaus- geht und unter anderem um die Gesundheitsvorsorgefor- schung verbreitert wird; dass die Mittel für Lebensmittel- sicherheit und ökologischen Anbau zu erhöhen sind; dass die Forschung im Bereich „Nachwachsende Rohstoffe“ aufgenommen wird; dass die sozioökonomische For- schung gestärkt und die Forschung auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften stärker berücksichtigt Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19141 (C) (D) (A) (B) wird; dass der problemorientierte Ansatz des 5. For- schungsrahmenprogramms beibehalten wird. Ulrike Flach (FDP): Für die europäische Forschung ist es noch nicht fünf vor zwölf, auch wenn das Thema „6. Forschungsrahmenprogramm“ heute zu mitternächtli- cher Stunde beraten werden sollte. Dennoch: Die Zeit läuft, denn die ursprüngliche Entscheidung im nächsten Forschungsministerrat kann – nicht zuletzt aufgrund der circa 750 Änderungsanträ- ge – nicht erfolgen, sodass es voraussichtlich einen zu- sätzlichen Forschungsministerrat am 10. Dezember geben wird. Das 6. Europäische Forschungsrahmenprogramm ist für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung von großer Bedeutung und es ärgert mich, dass dieses Thema in den Medien so wenig Widerhall findet. Die vorliegenden Anträge von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben einige Gemein- samkeiten: Wir alle begrüßen den von der Kommission vorgeschlagenen Budgetrahmen von 17,5 Milliarden Euro. Wir alle begrüßen auch die sieben vorgeschlagenen vorrangigen Bereiche, wenngleich Präzisierungen und Klarstellungen notwendig sind. Auch der achte Bereich, der ja eine „Reserve“ für neue Entwicklungen darstellt, ist sinnvoll. Ich glaube nicht, dass man dem Vorschlag der Bundesregierung folgen und in die sieben vorrangigen Bereiche Quoten einbauen sollte, die als Reserve für un- vorhergesehene Bedarfe zur Verfügung stehen. Neue For- schungsnotwendigkeiten passen nicht unbedingt in dieses Raster. Die Gemeinsamkeiten der Anträge betreffen auch die dringend nötige Verbesserung des Zugangs und der Mit- wirkung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die FDP hat dies am Beispiel der Hochschulforschung deut- lich gemacht, die mit 100 Prozent gefördert wird, woge- gen Forschung von KMUs nur mit 50 Prozent gefördert wird. Das muss nachgebessert werden. Gemeinsam wol- len wir auch die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten präzisieren und die Konstruktion der Europäischen For- schungsstelle überprüfen. Weitgehend Einigkeit herrscht auch bei der Diskussion über die Förderungsinstrumente. Wir alle halten es für richtig, die neuen Instrumente so einzuführen, dass es nicht zu bruchartigen Entwicklungen kommt, weil die An- tragsteller sich umgewöhnen müssen. Die FDP will aber auch keinen Förderdschungel und ein Wirrwarr an Instru- menten. Ich habe deshalb Sympathie für die Idee, dem Antragsteller selbst die Wahl der Förderinstrumente zu überlassen. Das bringt Wettbewerb zwischen den Instru- menten und wird ganz von selbst zu einer Reduzierung der verschiedenen Möglichkeiten führen. Aber hier hören die Gemeinsamkeiten auf: Der Antrag von SPD und Grünen enthält eine Reihe von Formulie- rungen, die ich als „Nachhaltigkeitsprosa“ bezeichnen würde. Die Forschung an fossilen Energieträgern taucht darin gar nicht auf. Gravierend ist aus unserer Sicht das Abdriften der Bundesregierung bezüglich der französi- schen Bewerbung für den Standort von ITER. Es ist kein gutes Signal an unsere französischen Partner, wenn im Antrag von SPD und Grünen alternative Finanzierungs- konzepte mit und ohne ITER gefordert werden. Die FDP steht zu dem Projekt und verlangt auch von der Bundes- regierung, dass sie sich für eine entsprechende Mitteler- höhung einsetzt. Die geplante Absenkung von 788 Milli- onen Euro auf 700 Millionen Euro kann nicht hingenommen werden. Freilich – und da haben wir wie- der Konsens – darf eine Konzentration auf ITER nicht dazu führen, dass die Finanzierung von Projekten wie Wendelstein 7 X in Greifswald reduziert wird. Ich stelle mit Freude fest, dass die PDS-Minister in Mecklenburg- Vorpommern das Projekt mit anschieben, während die PDS-Bundestagsfraktion versucht, sich als Blockierer vor die Kernfusion zu werfen. Innerhalb des Zeitplans des 6. Forschungsrahmenpo- gramms werden wir den Beitritt neuer EU-Mitglieder er- leben. Das Programm muss entsprechend flexibel gestal- tet werden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung die Zeitverschiebung nutzt, um die von allen Fraktionen des Hauses gemeinsam erkannten Defizite des Programms auch gegenüber der Kommission zu verdeutlichen und vielleicht auch einige der im FDP-Antrag genannten For- derungen im Energieforschungsbereich einbringt, von de- nen wir wissen, dass sie viele auch von Ihnen wollen, aber mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner nicht laut darüber sprechen. Maritta Böttcher (PDS): In aller Eile werden jetzt die Anträge der Parteien zu den Vorschlägen der EU-Kom- mission zum 6. Forschungsrahmenprogramm der EU und zum Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemein- schaft durch den Bundestag gewunken. Nach den An- schlägen am 11. September 2001 in Amerika und den am 7. Oktober 2001 begonnenen Krieg Amerikas gegen Afghanistan haben sich nach Meinung der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der FDP die Bedingungen der inneren und äußeren Sicherheit er- heblich verändert. Wenn dem so ist, sind einige Vor- schläge der EU-Kommission zur Gestaltung des europä- ischen Forschungsraumes obsolet. Darüber müsste ganz neu diskutiert werden, wie zum Beispiel über die Mobi- litätsstrategie, die internationale Dimension des europä- ischen Forschungsraumes, die reaktororientierte Kernfor- schung. Wir halten die heutige knappe Debatte nicht für ange- messen; denn immerhin geht es um die europäische For- schungsstrategie für die nächsten fünf Jahre. Am 17 Mil- liarden Euro schweren Programm ist die Bundesrepublik mit etlichen Milliarden nicht unmaßgeblich beteiligt. Das 5. Forschungsrahmenprogramm der EU war quer- schnittsorientiert, interdisziplinär und noch halbwegs ge- meinwohlzentriert ausgerichtet. Die Forschung ab 2002 ist streng ressortpolitisch zugeschnitten und bezieht sich auf Risikotechnologien wie Genomik und Biotechnolo- gien im Dienste der Medizin und hat Technologien für die Informationsgesellschaft, Nanotechnologien und Luft- und Raumfahrt zum Schwerpunkt. Neu aufgenommen sind die Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken. Einen eher untergeordneten Eindruck erwecken die For- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119142 (C) (D) (A) (B) schungen zu „globalen Veränderungen“, die sich nur noch mit ausgewählten Themen wie zum Beispiel die Klima-, Biosphären- und Atmosphärenforschung befas- sen. Mit der Forschung zur nachhaltigen Entwicklung ist schlankweg nur noch die Erforschung weniger regene- rativer Energien gemeint. Technikfolgenabschätzung, Be- gleitungsforschung von Risikotechnologien und Alter- nativforschung zu „Mainstreamtechnologien“ sind nicht zu finden. Die SPD und das Bündnis 90/Die Grünen ma- chen in ihrem Antrag an den Bundestag einige gute Vor- schläge zur Gestaltung des 6. FRP. Aber es muss auch ganz klar festgestellt werden, dass die wichtigsten sub- stanziellen Vorschläge zur Gestaltung, Ausrichtung und Schwerpunktsetzung des europäischen Rahmenprogram- mes von der Bundesregierung kamen. Dem Ansinnen von SPD und Bündnisgrünen können wir nicht zustim- men; denn am Tag der Antragstellung – dies war am 3. Juli 2001 – waren die Pflöcke für die europäische Forschung bereits unverrückbar eingeschlagen. In klarem Gegensatz zu dem von Rot-Grün eingenom- menen Standpunkt für eine vorrangige Förderung regene- rativer Energien vor der Förderung nuklearer Energien steht die reaktororientierte Kernfusionsforschung im spe- zifischen Programm EURATOM mit insgesamt 700 Mil- lionen Euro. Freilich sind CDU und CSU davon so ange- tan, dass sie sogar eine europäische Bewerbung um den ITER-Standort unterstützen und noch mehr Forschungs- mittel für die Kernfusion fordern. Die FDP steht dem in nichts nach. Deshalb werden wir auch ihre Anträge ab- lehnen. Von einem starken Einsatz der Regierung gegen das Projekt des Internationalen Experimentalforschungs- reaktors ITER zusammen mit den USA ist derzeit nichts zu spüren. Heutige Atomreaktoren für Stromproduktion und Forschung sind nicht erst seit den Terroranschlägen in vielfachem Sinne ein Sicherheitsrisiko. Auf unsichere Kernfusionskraftwerke kann verzichtet werden, denn Kernfusion ist keine Option für die Energieversorgung der nächsten 50 bis 100 Jahre. Die für Forschung und Entwicklung minimal veran- schlagten 50 Milliarden DM für die nächsten Jahrzehnte können wir uns sparen. Ebenso fragwürdig ist eine For- schung zu neuen Reaktorlinien, besonders wenn sich da- hinter das alte HTR-Konzept verbirgt. Was in den 80er- Jahren in der Bundesrepublik Deutschland stark kritisiert wurde, wird nun aus europäischen öffentlichen Mitteln weiterfinanziert. Dies hat die Bundesregierung nicht ver- hindert. Auch eine Abschaffung der besonderen Regeln des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft konnte sie offensichtlich nicht durchsetzen. Am klaren Zuschnitt der gemeinsamen Forschungsstelle mangelt es weiterhin. Während die Ansiedlung der Sicherheits- forschung und die Erarbeitung von Referenzsystemen zu unterstützen sind, sind die dort angesiedelten Ausgrün- dungsaktivitäten, die Koordination der Weltraumfor- schung oder die Erforschung neuer Reaktorlinien struktu- rell nicht nachzuvollziehen. Die Gesundheitsforschung ist im Vergleich zum Früh- jahr nicht erweitert worden. Auch an den eingeschränkten Instrumentarien „Exzellenznetze“, „Integrierte Projekte“ und „Teilnahme der EU an Forschungsprogrammen der EU-Länder“ hat sich strukturell nichts geändert, wodurch nach wie vor der Zugang zu und die Teilnahme von klei- neren Forschungseinrichtungen und -projekten wie Hoch- schulen, Fachhochschulen und KMUs begrenzt werden. Die Ausgestaltung eines europäischen Forschungs- raumes bleibt ein Hirngespinst, wenn sich die europä- ischen Länder nicht auf gleiche Rechte für Forscherinnen und Forscher – das bezieht sich auf die Anerkennung der Diplome, die Sozialversicherung, die Verhinderung der Doppelbesteuerung, den unbefristeten Aufenthalt, den un- beschränkten Familiennachzug, die Kinderbetreuung, die Urlaubsbedingungen usw. – im Rahmen der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa und aus Drittländern ohne zeitliche Beschränkungen eini- gen können. Davon ist ja wohl die Bundesregierung mit ihren verschiedenen Vorschlägen zur inneren Sicherheit weiter entfernt als je zuvor. Im Ansatz zum 6. For- schungsrahmenprogramm der EU können wir keinen Fortschritt für eine öffentliche Forschung zugunsten des Gemeinwohls der europäischen Bürgerinnen und Bür- ger erkennen. Inländisch umstrittene Forschungsschwer- punkte werden im europäischen Forschungsraum finan- ziell massiv gestärkt und sind einer demokratischen Kontrolle der europäischen Bürgerinnen und Bürger wei- testgehend entzogen. Die Anträge der anderen Fraktionen werden wir deshalb nicht unterstützen. Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Im Übergang in die Wissensgesellschaft hat die Forschung große Erwartungen zu erfüllen. Wir fordern von der Wis- senschaft Schlüsseltechnologien für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Konzepte zum Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels, wir erwarten Anstöße zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Beiträge zur Bewältigung des Strukturwandels. Wir fordern Fortschritte bei der Überwindung von Krankhei- ten, Techniken zur Beherrschung von Naturkatastrophen, zur Vermeidung oder Behebung von Umwelt- und Kli- maproblemen, Antworten auf die Ernährungsfrage und nicht zuletzt Unterstützung bei der Lösung von sozialen Herausforderungen. Wir erwarten im Prozess der Globa- lisierung, dass unsere Forscher nicht nur die Hinter- gründe dafür aufhellen, die in unterschiedlichen kulturel- len, rechtsphilosophischen und ethischen Traditionen liegen, sondern auch Strategien zur Überwindung der Spannungen und für ein friedliches Zusammenleben ent- wickeln. Kurzum, es geht bei der Forschung um zentrale Beiträge zur Gestaltung unserer Zukunft. Wer Zukunft sagt, der bekennt sich zur Verbesserung der Verhältnisse, der setzt auf die produktive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit, der ist bestrebt, Tore auf- zustoßen und tragfähige Konzepte für das 21. Jahrhundert zu entwickeln. Ich denke, dabei geht es vor allem darum, die vor uns liegende Herausforderung zu meistern, näm- lich wie wir weltweit wettbewerbs- und kooperations- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19143 (C) (D) (A) (B) fähig sein können, wie es uns gelingen kann, zugleich Of- fenheit und Solidarität miteinander zu verbinden. Für die Lösung globaler Probleme, wie Aids, Malaria, Tuberkulose und auch die globalen Umweltprobleme ist es entscheidend, dass wir die Möglichkeiten gemeinsamer europäischer Forschungsaktivitäten nutzen. Daran wird letztlich der Beitrag zu messen sein, den wir mit dem an- stehenden 6. EU-Forschungsrahmenprogramm als Kris- tallisationspunkt europäischer Forschung im Sinne des Leitbildes eines „Europäischen Forschungsraums“ leisten werden. Dies setzt auch voraus, dass das europäische Rahmenprogramm attraktive Bedingungen für die besten Forschungsideen und vor allem für die kreativen Forscher sichert. Es ist gut, dass diese Orientierung von einem brei- ten Konsens innerhalb dieses Hauses wie auch in der Eu- ropäischen Union getragen wird. Wie ist der jetzige Sachstand der Vorbereitungen des 6. Rahmenprogramms? Die ausführlichen Konsultations- prozesse der Bundesregierung mit Wissenschaft, Wirt- schaft, Regierungen und die Rückkopplungen über die Parlamente zeigen uns, dass es allen Beteiligten engagiert darum geht, Europa auf dem Gebiet der Forschung weiter zu stärken. Das Europäische Parlament wird in den nächsten Wo- chen seinen Standpunkt zum Kommissionsentwurf for- mulieren. Bis zum Antragsschluss am 18. September 2001 wurden dort mehr als 750 Änderungsanträge vorge- legt; 50 davon kamen alleine aus dem Umweltausschuss. Deshalb wird sich der nächste Forschungsrat am 30. Ok- tober 2001 in Luxemburg bei seinen Diskussionen im Vorlauf zu einem „Gemeinsamen Standpunkt“ noch nicht auf Beschlüsse des EP beziehen können. Die Bundesregierung lässt sich in den laufenden Ver- handlungen von folgenden Zielsetzungen leiten: Erstens. Es war der Bundesregierung stets ein Anliegen, im Inte- resse der Forschung Brüche bzw. zeitliche Verzögerungen zwischen den Rahmenprogrammen zu vermeiden. Ein Beschluss über das 6. Rahmenprogramm muss daher im Sommer 2002 erfolgen. Deshalb wird es jetzt noch einmal verstärkt darauf ankommen, die Diskussion unter diesem zeitlichen Aspekt zu konzentrieren. Wir können und wer- den jedoch auch nicht Positionen aus Zeitdruck aufgeben, die aus unserer Sicht für den Erfolg eines solchen Rah- menprogramms entscheidende Bedeutung haben. Zweitens. Wir wollen, dass Europa zusammenwächst, seine Position im Wettbewerb auf den Weltmärkten ver- bessert, gerade auch auf innovativen Zukunftsmärkten, in der Informations- und Nanotechnologie ebenso wie in den Lebenswissenschaften mit dem Schwerpunkt der Genom- forschung am Menschen, an Modellorganismen und an Pflanzen. Wir unterstützen daher alle Anstrengungen, die EU-Forschungsförderung in wichtigen Schlüsselberei- chen in ihrer Wirksamkeit und in ihrer strukturbildenden Wirkung in Europa zu erhöhen. Drittens. Die thematischen Prioritäten sind im Großen und Ganzen richtig gewählt. Allerdings sind wir – wie auch andere Mitgliedstaaten – der Auffassung, dass ge- rade die erneuerbaren Energien, die Umsetzung des Prin- zips des nachhaltigen Wirtschaftens und die Verkehrsfor- schung noch stärkere Berücksichtigung finden müssen. Insgesamt sind dabei die themenübergreifenden Fra- gestellungen, also die problemlösungsorientierten An- sätze zu stärken. Wichtig ist uns, dass wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftliche Forschungen immer dort in die Vorhaben integriert sind, wo diese Aspekte von Be- lang sind, dass auch Querschnittsaufgaben, wie die Ent- wicklung gemeinsamer Standards, von einheitlichen Mess- und Prüfverfahren einbezogen werden. Wir wollen auch, dass integriert in die jeweiligen thematischen Prio- ritäten Aktivitäten unterstützt werden, die über die Ent- wicklung gemeinsamer ethischer Standards zu einem „Europäischen Werteraum“ führen. Das gilt in besonderer Weise für die Lebenswissenschaften. Viertens. Die 8. Priorität sollte auf Sondermaßnahmen für KMU und Förderung der internationalen Zusammen- arbeit beschränkt bleiben. Dem „unvorhergesehenen For- schungsbedarf“ sollte durch eine moderne Bewirtschaf- tung der Haushaltslinien zu den thematischen Prioritäten entsprochen werden. Es könnten jeweils zum Beispiel 10 Prozent der Mittel hierfür reserviert werden und zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingeführt werden, die auch die Deckung eines höheren Finanzbedarfs für Unvorhergesehenes in der Forschung – denken wir an BSE – gewährleisten könnte. Fünftens. Ein besonderes Wort will ich zur Fusionsfor- schung sagen. Die Zielrichtung des Antrags der Koalitionsfraktionen stimmt mit der Linie der Bundesre- gierung überein. Wir brauchen in Brüssel noch Klärung in zentralen Fragen. Die beabsichtigte Konzentration der Mittel auf ITER darf nicht dazu führen, die Finanzierung anderer erfolgversprechender Forschungsprojekte wie des Wendelstein 7 X in Greifswald zu reduzieren. Andere Delegationen wie insbesondere Frankreich, Großbritan- nien, Spanien und Italien haben sich für eine Erhöhung der Ansätze auf das Niveau im 5. Rahmenprogramm aus- gesprochen. Wir halten solche Bestrebungen für bislang nicht aus- reichend fundiert, denn eine zentrale Frage ist nicht ge- klärt: Weichen Anteil wird Europa letztendlich an den Kosten für ITER zu tragen haben? Diese Frage wird für den europäischen Steuerzahler besonders wichtig werden, wenn ITER einen Standort in Europa erhalten sollte. Es wird kaum damit zu rechnen sein, dass Japan oder Kanada nennenswerte Beiträge leisten werden; die Reserven der USA gegenüber einer Beteiligung am Fusionsprojekt ITER sind bekannt. Hier könnten schnell 80 bis 90 Pro- zent der Kosten von Europa alleine zu tragen sein. Dann dürfte es schwierig werden, noch ausreichende Finanz- mittel für weiteren Forschungsbedarf in anderen themati- schen Prioritäten decken zu können. Auch das Ziel der Bundesregierung, die Förderung der erneuerbaren Ener- gien im 6. Forschungsrahmenprogramm zu stärken, wäre dann in der von uns gewünschten Größenordnung, näm- lich zumindest gleichgewichtig zur Förderung der nu- klearen Energieforschung, wohl nicht mehr möglich. Sechstens. Bereits in der Debatte am 5. Juli haben wir deutlich gemacht, dass wir der Einführung neuer Förder- instrumente im 6. EU-Forschungsrahmenprogramm posi- tiv gegenüberstehen. Insbesondere das Instrument der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119144 (C) (D) (A) (B) Exzellenznetze erscheint uns für eine Reihe von themati- schen Fragestellungen, wie zum Beispiel aus der Gen- technik und Biotechnologie, ein sehr geeignetes Instru- ment zu sein. Allerdings sollte von diesen neuen Instrumenten nicht ausschließlich Gebrauch gemacht werden, so wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Wir wollen eine schrittweise Einführung, um Brüche vom 5. zum 6. Rahmenprogramm zu vermeiden. Damit wollen wir gerade den KMU und Hochschulen, die erst vor noch nicht allzu langer Zeit den Systemwechsel vom 4. zum 5. Rahmenprogramm bewältigen mussten, sowohl den Zugang erleichtern als auch sicherstellen, dass sie sich auch weiterhin maßgeblich an den EU-Projekten beteili- gen können. Siebtens. Aber nicht nur für Wissenschaft und Wirt- schaft ist ein möglichst lückenloser Übergang vom 5. zum 6. Forschungsrahmenprogramm wichtig. Unsere politi- sche Verantwortung ist es, dass die Beitrittsländer nicht nur „Zaungäste“ eines Rahmenprogramms bleiben, zu dem wir ihnen versprochen haben, dass sie gleichberech- tigt teilnehmen können sollen. Dazu hat die Bundesregie- rung im Ausschuss für wissenschaftliche und technologi- sche Forschung (AWTF) einen erfolgreichen Vorschlag gemacht, sodass die Beitrittsländer – übrigens gerade wie- der am heutigen Tage, am 18. Oktober 2001 in Brüssel – am Bericht dieses Ausschusses für Rat und Parlament mitberaten. Ein Paradigmenwechsel aufgrund kompli- zierter und nicht erprobter Instrumente erschweren diesen Integrationsprozess. Diese Meinung hat die breite Unter- stützung der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten in der Orientierungsdebatte zum 6. EU-Forschungsrah- menprogramm im Ministerrat im Juni in Luxemburg ge- funden. Achtens. Um das Ziel zur erreichen, dass das für die je- weilige Thematik und das Projekt jeweils passendste In- strument verwendet wird, könnte sich die Bundesregierung daher vorstellen, es vor allem auch in die Verantwortung der Projektantragsteller zu stellen, zu entscheiden, wel- ches Förderinstrument adäquat ist, um ihre Forschungs- themen zu bearbeiten. Eine solche Regelung müsste in die am 10. September von der EU-Kommission vorge- legten Beteiligungsregeln, also in die „Spielregeln“ zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm, aufgenommen wer- den. Neuntens. Zu begrüßen ist der mit den Beteiligungsre- geln erfolgte Schritt der Kommission zur weiteren Ver- einfachung. Damit soll es zukünftig nur noch ein Regel- werk, also keine zusätzlichen Durchführungsbestim- mungen geben. Allerdings bedeutet dies für die Praxis nur dann eine wirkliche Vereinfachung, wenn dieses eine Re- gelwerk für den Nutzer deutlich und transparent darstellt, wie das Programm funktioniert, welche Rechte er hat und welche Verpflichtungen er erfüllen muss. Der jetzt von der Kommission vorgelegte Vorschlag zu den Be- teiligungsregeln hat insgesamt noch nicht das nötige Gleichgewicht zwischen wünschenswerter Flexibilität auf der einen und notwendiger Rechtsklarheit auf der an- deren Seite erreicht. Da diese Regeln im Mitentschei- dungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat be- schlossen werden müssen, wird sicherlich noch eine Anpassung an die Wünsche aus dem Parlament und den Mitgliedstaaten erfolgen. Zehntens. Die Stärkung der Mobilität unserer For- scher ist eine wesentliche Zielsetzung. Wir haben vor- geschlagen, innerhalb der Mobilitätsaktivitäten eine be- sondere Unterstützung für herausragende Nach- wuchswissenschaftler vorzusehen, damit sie frühzeitig eigene europäische Arbeitsgruppen aufbauen können. Mit einem solchen Instrumentarium, dem „Emmy- Noether-Programm“, haben wir national bereits gute Erfahrungen gemacht. Dieser Vorschlag wurde sowohl von der Kommission als auch von einer Reihe von Mit- gliedstaaten positiv aufgenommen. Elftens. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Be- teiligung der KMU auf 15 Prozent der Finanzmittel anzu- heben; ein Ziel, was die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt. Damit dies der Kommission gelingt und wir es zudem schaffen, den KMU die Chance einer gleichbe- rechtigten Partnerschaft in den „Projekt-Verbünden“ der thematischen Prioritäten zu geben, haben wir uns sowohl für ein eigenes, neues Antragsrecht der KMU-For- schungsvereinigungen als auch für die Gewährung aus- schließlicher Nutzungsrechte nach Ende des Vorhabens eingesetzt. Die bereits zitierten Beteiligungsregeln zei- gen, dass beide Vorschläge positiv aufgenommen wurden. Wir diskutieren aber auch hier einige noch deutlichere Formulierungen. Außerdem unterstützen wir die themen- unabhängigen Maßnahmen zur Kollektiv- und Kooperati- onsforschung bei KMU, die ganz spezifisch den Anforde- rungen der KMU entgegenkommen. Wir stehen mit der Vorbereitung des 6. Rahmenpro- gramms vor einer großen Herausforderung. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir – trotz aller noch vorhandenen Unter- schiede in strukturellen und thematischen Fragen – zu ei- nem Konsens unter den Mitgliedstaaten sowie mit dem Europäischen Parlament kommen werden. Wir werden daran arbeiten, dass dies zügig zum Erfolg geführt wird. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postumwandlungsgsetzes (Ta- gesordnungspunkt 15) Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Die heute zur De- batte stehende Möglichkeit für die Bundesregierung, ihren Restbestand an Aktien der DPAG verkaufen zu kön- nen, ist eine zwangsläufige Folge der Postreform II, die eine Restbeteiligung des Bundes an den Post AG-Antei- len nur für eine Übergangszeit vorsah. In dieser Über- gangszeit sollte die staatliche Anteilsmehrheit die Sozial- und Infrastrukturverpflichtungen der DPAG garantieren. Seit der Bildung einer Aktiengesellschaft und dem Börsengang verliert aber der Bund als Anteilseigner mehr und mehr den Einfluss auf die Unternehmenspolitik. Dies war und ist eine politisch gewollte Auswirkung der Priva- tisierung und Liberalisierung. Sinn privater Unternehmen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19145 (C) (D) (A) (B) im Wettbewerb ist die Erzielung von Unternehmensge- winnen aus dem angelegten Vermögen der Anteilseigner. Einfluss auf die Unternehmenspolitik im Sinne sozial- staatlicher Verpflichtungen ist auch für den Mehrheitseig- ner nur bei Strafe von Gewinnminderungen, damit Kurs- verlusten und sinkender Attraktivität an der Börse möglich. Auch wenn viele Bürgerinnen und den Staat an seine Sozialverpflichtungen – hier in seiner Eigenschaft als Großaktionär – erinnern, kann er nicht losgelöst von diesen Gesetzen unserer Ökonomie entscheiden. Deshalb ist es nur konsequent, zu einem geeigneten Zeitpunkt die Staatsanteile an der Post AG zu verkaufen. Das heute in der ersten Lesung beratene Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, legt aber keinen Zeitpunkt fest. Über die einzelnen Schritte und ihre Terminierung muss die Bundesregierung entsprechend der Aufnahmefähig- keit der Aktienmärkte und nach anderen Sachkriterien je- weils im einzelnen entscheiden. Anders als das zurzeit der Schuldenkoalition üblich war, dienen die Einnahmen bei uns der Sicherung der Altersversorgung früherer Postbe- diensteter – wie es das Gesetz schon immer vorsah, und wie es von Herrn Waigel stets missachtet wurde. Der Rückzug des Staates aus dieser Unternehmensbe- teiligung soll auf liberalisierten Weltmärkten die Chancen der Post AG im Wettbewerb verbessern. Vorbehalte ge- genüber ausländischen „Staatskonzernen“ in anderen Ländern können so abgebaut werden und stehen der DPAG bei der Fortsetzung ihres Weges, zum Global Player zu werden, dann nicht mehr im Weg. Der Verlust politischen Einflusses auf diesem Weg ist also der Tribut, den die Internationalisierung der Logis- tikmärkte von uns fordert. Unter den gegebenen Bedin- gungen bestünde eine Alternative wohl nur darin, die DPAG an einem solchen Weg zu hindern. Andere Unter- nehmen würden dann nicht nur auf internationaler Ebene an Stelle der DPAG das Geschäft machen, sondern früher oder später mit Übermacht auf die europäischen Märkte und den deutschen Markt drängen. Wir wollen also einer- seits die Chancen der DPAG auf dem Weltmarkt nicht mindern. Die Wahrnehmung dieser Chancen sind ande- rerseits – eine Voraussetzung für hohe Qualität und ein ausreichendes Maß für das Diensteangebot im Inland. Durch unsere Vorgaben hinsichtlich der Wettbewerbs- und Preiskontrolle und die Universaldienstpflichten bin- den wir die DPAG auf dem deutschen Markt und ihre Leistungen an den deutschen Markt. Wir tun das insbe- sondere für die Kundinnen und Kunden Beschäftigten in der Bundesrepublik. Durch die Exklusivlizenz werden Einnahmen und Marktanteile im Inland gesichert; durch die Auflagen aber auch rein betriebswirtschaftliche Hand- lungsweisen der DPAG klar eingeschränkt. Mit den Ver- pflichtungen zum flächendeckenden Angebot, den Qua- litätsvorgaben für die Dienste und mit den sozialen Auflagen wollen wir den Bezug der DPAG zum Inlands- markt erhalten. Klar bezeichnete Pflichtleistungen schränken reine Rentabilitätskriterien an einzelnen Stel- len ein, – kostenmäßig in der Übergangszeit bis zum vollen Wettbewerb, kompensiert durch die Exklusivli- zenz. Der Aktienverkauf entfesselt die DPAG nicht völlig. Wir lassen kein unkontrolliertes Restmonopol zu. Mit den heute in erster Lesung beratenen Änderungen des Postgesetzes balancieren wir Privatisierung und Libe- ralisierung einerseits und Monopolkontrolle und gesell- schaftliche Verpflichtungen andererseits aus. Deshalb wird es einerseits zu voranschreitender Marktöffnung und Anteilsverkäufen kommen und andererseits werden Preis- kontrolle und Universaldienstverpflichtungen verlängert. Das Instrument zur Einhaltung der Pflichten im Rahmen des Postgesetzes und des Grundgesetzes wird also künf- tig ein gesetzlicher Rahmen und die Regulierungspolitik sein. Die Bedeutung der Miteigentümerschaft geht damit in der Tendenz zurück. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Aus- sagen im Rahmen der heutigen Debatte zur zweiten Än- derung des Postgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir zeit- gleich auf den Weg. Eben weil wir uns über die Brisanz privatisierter Teilmonopole bewusst sind, wollen wir parallel offene Fragen bezüglich der von der DPAG über- nommenen Verpflichtungen gegenüber Kunden, Wettbe- werbern und Beschäftigten im Zusammenhang mit den anstehenden Gesetzesberatungen klären. Die heute vor- liegenden Gesetzesentwürfe der Bundesregierung mit den Änderungen im Postumwandlungsgesetz und im Postge- setz schaffen die Voraussetzungen dafür. Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU): Der Bundes- finanzminister hat großes Interesse daran, die Auflage ab- streifen zu dürfen, die ihm der vorige Gesetzgeber 1994 aufgegeben hat, wonach er frühestens fünf Jahre lang die Kapitalmehrheit an der damals neu gegründeten Post AG halten muss. Diese Gesetzesänderung ist eine der wenigen Maßnahmen, die ordnungspolitisch Sinn machen. Aber dahinter steckt natürlich alles andere als eine ordnungs- politische Bereinigung. Das würde dieser Regierung auch keiner unterstellen wollen; denn Ordnungspolitik ist für diese Regierung alles andere als eine Verpflichtung. Diese Regierung braucht Geld, weil der Haushalt in diesem und im nächsten Jahr völlig aus dem Ruder läuft. Das allerdings ist nicht so einfach mit den Postaktien, die sie verkaufen möchte, denn trotz aller Anstrengungen, die von dieser Regierung unternommen werden, um der Post AG Milliardengewinne mit dem Geld der Verbraucher zu ermöglichen, liegt inzwischen der Kurs der Postaktie weit unter den Eröffnungskursen. Die Aktionäre bei Post und Telekom misstrauen dieser Regierung. Ganz anders liest sich ein Zitat in der „Wirtschaftswo- che“ über den Staatssekretär Manfred Overhaus. Ich zitiere: Wir werden so viel Geld einnehmen, dass wir auf Dauer problemlos die Pensionsverpflichtungen sämtlicher Beamter von Post und Telekom bezahlen können. Das sind über 200 Milliarden DM. Wie gut, dass dieses Gesetz nur mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden kann! Für das aus dem Bundesrat zu erwartende Verfahren stellen wir paral- lel folgende Forderungen, die wir zur Bedingung der CDU/CSU machen, falls Sie unsere Zustimmung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens erwarten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119146 (C) (D) (A) (B) Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bündnis 90/Die Grünen treten für mehr Wettbewerb in den von Netzstrukturen geprägten Bereichen der öffentli- chen Daseinsvorsorge ein. Wir wollen die Kreativität des Marktes für mehr Effizienz, mehr Service und mehr Arbeitsplätze nutzen. Allerdings: Gerade in diesen Berei- chen bedarf der Markt des Staates, der einen stabilen Ord- nungsrahmen vorgibt. Die Netzstrukturen sind von frühe- ren staatlichen Monopolunternehmen geprägt. Wir brauchen daher besondere Instrumente, um einen zum Wohle der Verbraucher funktionierenden Wettbewerb herzustellen. Seit dem Börsengang der Post AG im November 2000 ist der Bund – zum Teil über die KfW – noch mit 88 Pro- zent an dem Unternehmen beteiligt. Mit dem Gesetzent- wurf soll dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, die Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren. Für die Versorgung der Bevölkerung ist die Kapitalmehrheit des Bundes an der Deutschen Post AG nicht notwendig. Zur gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen insbesondere im ländlichen Raum ist im Postgesetz die Universaldienstleistungsverpflich- tung enthalten. Die Bundesregierung kann danach per Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundesrat marktbeherrschenden Unternehmen auferlegen, Post- dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und in aus- reichendem Maß zu Verfügung zu stellen. Deshalb kön- nen wir mit diesem Gesetz die Grundlage schaffen, um die Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG im Laufe der Zeit vollständig zu privatisieren. Die Mittel werden vorrangig für die Postunterstützungskassen ver- wendet. Damit kann die Belastung des Bundeshaushalts aus dem Defizit der Postunterstützungskassen begrenzt werden. Die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt für die Postun- terstützungskassen belaufen sich in 2002 auf 5,4 Milliar- den Euro mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Wir schaffen hier die Voraussetzungen, dass diese Ausgaben mit Privatisierungserlösen aus der Post AG refinanziert werden können und die Zahlungsfähigkeit der Postunter- stützungskassen sichergestellt bleibt. Wir wollen so schnell wie möglich mehr Markt bei der Post. Deshalb begrüßen wir es, dass die belgische Präsi- dentschaft beim EU-Ministerrat am 15. Oktober mit ei- nem neuen Vorschlag der Debatte zur Postliberalisierung einen neuen Impuls gegeben hat. Demnach soll die beste- hende Gewichtsgrenze, oberhalb derer sich die nationalen Postdienste der privaten Konkurrenz stellen müssten, ab 2003 von 350 Gramm auf 100 Gramm sinken. Ein zwei- ter Schritt sieht ab 2006 die Freigabe von Sendungen be- reits über 50 Gramm vor. Notwendig ist darüber hinaus ein gemeinsamer Termin für die endgültige Liberalisie- rung der Postmärkte in der EU. Rainer Funke (FDP): Innerhalb weniger Stunden be- schäftigen wir uns erneut mit Angelegenheiten der Deut- schen Post AG. Man hätte natürlich diesen Tagesord- nungspunkt mit Tagesordnungspunkt 8 verbinden können, denn inhaltlich gehören sie durchaus zusammen. Die SPD hat diese Zusammenlegung aus durchschaubaren Gründen verhindert, um möglichst auch im Bundesrat eine gemein- same Beratung zu verhindern, um so im Vermittlungsaus- schuss möglichst nur ein Gesetz, und zwar das vorlie- gende, behandelt zu sehen. Deswegen beraten wir heute auch erst in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes. Ich kann nur hoffen, dass der Bundesrat dieses Spielchen durchschaut und zeitlich so- wie sachlich zusammen berät. Im Ergebnis begrüßen wir, dass die Bundesrepublik Deutschland sich früher als bislang in § 3 Abs. 2 des Post- umwandlungsgesetzes vorgesehen, von seiner Kapital- mehrheit am Unternehmen Deutsche Post AG trennen will. Postdienstleistungen sind heutzutage keine Dienst- leistungen der staatlichen Daseinsvorsorge. Diese Dienst- leistungen können zahlreiche Dritte mindestens genauso gut erledigen. Deswegen bedarf es auch keiner staatlichen Beteiligung bei einem Postdienstleister. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19147 (C) (D) (A) (B) Nr. Beschreibung Inhalt 1 Verkürzung der Laufzeit der Ex- lusivlizenz von bisher: 31. Dezember 2007 auf nunmehr: 31. Dezember 2005 2 Absenkung der Gewichtsgrenze von bisher: 200 g auf nunmehr: 50 g 3 Absenkung der Preisgrenze von bisher: Fünffaches des Standardbriefs auf nunmehr: Zweieinhalb- faches des Standardbriefs 4 Freigabe der Infopost von bisher: 50 g auf nunmehr: 0 g 5 Freigabe der ab- gehenden grenz- überschreitenden Post von bisher: 200 g auf nunmehr: 0 g 6 Freigabe der Ka-taloge von bisher: 200 g auf nunmehr: 0 g 7 Erweiterung der Lizenzklassen Zulassung der Teilleistung „Ein- sammeln von Post“ 8 Wegfall der Ausnahmerege- lung bei der Ex-Ante-Preis- regulierung Genereller Wegfall der Ausnah- meregelung bei der Ex-Ante- Regelung für Mindesteinliefe- rungsmengen von 50 Stück 9 Wegfall des Sonderrechts für Postwertzeichen Wegfall des alleinigen Rechts der Deutschen Post AG zur Benut- zung hoheitlicher Postwertzei- chen 10 Aufgabe des Mindestbestan- des an unter- nehmenseigenen Filialen Wegfall der Verpflichtung der Deutschen Post zum Erhalt von mindestens 5 000 unternehmens- eigenen Filialen Auch ist es im Interesse der Deutschen Post AG, wenn sich der Staat immer mehr, auch kapitalseitig, vom Unternehmen trennt. So kann sich das Unternehmen sel- ber viel besser am Kapitalmarkt finanzieren und seine Ka- pitalbedürfnisse an die Investitions- bzw. Marktverhält- nisse anpassen. Die Gefahr, dass politische Einflüsse beim Unternehmen Deutsche Post AG geltend gemacht werden, ist auf diese Weise geringer. Das Unternehmen Deutsche Post AG hat sich unter sei- nem Vorsitzenden Dr. Zumwinkel beachtlich gut ent- wickelt. Inzwischen ist die Deutsche Post AG ein moder- ner Dienstleister und ein bedeutendes Unternehmen im Logistikbereich. Mit einer weiteren Privatisierung unter- stützen wir diese politische Entwicklung. Dies dient letzt- endlich allen Mitarbeitern der Deutschen Post AG und zeigt, dass die von der alten Regierung gegen den erbit- terten Widerstand der Gewerkschaft eingeleiteten Privati- sierungsmaßnahmen richtig gewesen sind. Wir Liberalen sind stolz darauf, dass wir diesen Prozess maßgeblich ha- ben beeinflussen können. Gerhard Jüttemann (PDS): Nicht ohne Grund ist 1994 im Grundgesetz festgelegt worden, dass der Bund seine Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG nur unter bestimmten Bedingungen aufgeben darf. Erstens musste eine Fünfjahresfrist nach der Privatisierung einge- halten werden, zweitens ist für die Aufgabe der Kapital- mehrheit ein Gesetz notwendig. Warum sind die Hürden so hoch gelegt worden? Erstens, weil das Grundgesetz den Bund verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen flächendeckend zu gewährleis- ten und diese Aufgabe als Mehrheitsaktionär wesentlich leichter zu erfüllen ist. Zweitens ging es um die Wahrung der vorhandenen Rechte und der sozialen Besitzstände des Personals der Post. In dem Gesetzentwurf der Bundes- regierung heißt es nun, für beides sei die Kapitalmehrheit des Bundes nicht mehr erforderlich. Einer Überprüfung an der Wirklichkeit hält diese Behauptung allerdings nicht stand. Heute gibt es noch etwas mehr als 13 000 stationäre Posteinrichtungen. Es gab Zeiten, da war deren Zahl mehr als doppelt so hoch. Dieser Kahlschlag ist nicht trotz, son- dern wegen Postgesetz und Universaldienstverordnung erfolgt. Die von Ihnen geschaffenen Gesetze und Verord- nungen im Postbereich verfolgen ja nicht den Zweck an- gemessener Postversorgung. Vielmehr sollen sie die best- möglichen Voraussetzungen für die Kapitalverwertung im Rahmen des so genannten Wettbewerbs schaffen. Damit ist klar, dass jede Leistung abgeschafft wird – und abge- schafft werden muss –, die nicht profitabel ist. Die PDS wird sich nicht daran beteiligen, diese Spirale weiter nach unten zu drehen. Was Sie als Universaldienst bezeichnen, war von Anfang an unzureichend. Schon heute ist uns klar, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft dieses unzu- reichende Minimum gegen den Fortgang der Liberalisie- rung werden verteidigen müssen. Wenn Sie bei der Begründung Ihres Gesetzentwurfs auch die gelungene Besitzstandswahrung des Personals behaupten, ist das freundlich ausgedrückt, abenteuerlich. Es wurden infolge Ihrer Postpolitik 150 000 tarifvertrag- liche Arbeitsplätze abgebaut und nur circa 30 000 neue ge- schaffen. Davon sind die meisten nicht sozialversichert. Die Tarifverträge für neu eingestellte Kollegen bei der Post wurden drastisch verschlechtert, immer mehr Leis- tungen werden ausgelagert und von Billigarbeitern er- bracht. Wieso nennen Sie das Besitzstandswahrung? Richtig ist doch etwas ganz anderes. Richtig ist, dass das Ende der Besitzstandswahrung der Beschäftigten im Postbereich die Voraussetzung für die optimale Kapital- verwertung ist. Deshalb werden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Deutschen Post AG in der Praxis den weitgehend unzumutbaren Arbeitsbedingungen der Konkurrenz angeglichen, obwohl das Postgesetz exakt den umgekehrten Weg verlangt. Genügend Skandale bei diesem flächendeckenden Sozialabbau sind bereits pas- siert, noch umfangreichere stehen bevor. Deshalb will der Bund sich aus der Verantwortung stehlen. Die PDS sagt dazu Nein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119148 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Gestatten Sie
    eine Zwischenfrage des Kollegen Funke?



Rede von Klaus Barthel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ja, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Barthel, ist Ihnen
    bekannt, dass Sie im Vermittlungsausschuss und an-
    schließend im Bundesrat und im Bundestag dem Auslau-
    fen der Exklusivlizenz zum 31. Dezember 2002 zuge-
    stimmt haben? Warum sind Sie jetzt der Auffassung, dass
    die Exklusivlizenz mindestens bis 2007 verlängert wer-
    den muss?