Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001
Vizepräsidentin Anke Fuchs
19122
(C)
(D)
(A)
(B)
1) Anlage 7 2) Anlage 8
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19123
(C)
(D)
(A)
(B)
Andres, Gerd SPD 18.10.2001
Bernhardt, Otto CDU/CSU 18.10.2001
Bodewig, Kurt SPD 18.10.2001
Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.10.2001
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.10.2001*
Klaus
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
DIE GRÜNEN
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.10.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 18.10.2001
Peter
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 18.10.2001
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.10.2001
Häfner, Gerald BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Hendricks, Barbara SPD 18.10.2001
Janssen, Jann-Peter SPD 18.10.2001
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 18.10.2001
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 18.10.2001
Lippmann, Heidi PDS 18.10.2001
Müller (Düsseldorf), SPD 18.10.2001
Michael
Neumann (Bremen), CDU/CSU 18.10.2001
Bernd
Nietan, Dietmar SPD 18.10.2001
Ostrowski, Christine PDS 18.10.2001
Pofalla, Ronald CDU/CSU 18.10.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 18.10.2001
Schloten, Dieter SPD 18.10.2001*
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.10.2001
Hans Peter
Schultz (Everswinkel), SPD 18.10.2001
Reinhard
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 18.10.2001
Christian
Simm, Erika SPD 18.10.2001
Dr. Spielmann, Margrit SPD 18.10.2001
Strebl, Matthäus CDU/CSU 18.10.2001
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 18.10.2001
Dr. Thomae, Dieter FDP 18.10.2001
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 18.10.2001
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
DIE GRÜNEN
Türk, Jürgen FDP 18.10.2001
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.10.2001
Wimmer (Karlsruhe), SPD 18.10.2001
Brigitte
Zierer, Benno CDU/CSU 18.10.2001*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die
an der Wahl eines Mitgliedes des Vertrauens-
gremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaus-
haltsordnung teilgenommen haben
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
SPD
Brigitte Adler
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)
Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Rainer Brinkmann (Detmold)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Alfred Hartenbach
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Reinhold Hiller (Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Hans-Ulrich Klose
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Dr. Carola Reimann
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Christel Riemann-
Hanewinckel
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Gerhard Rübenkönig
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Dr. Frank Schmidt
(Weilburg)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann
(Delitzsch)
Brigitte Schulte (Hameln)
Volkmar Schultz (Köln)
Ewald Schurer
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Antje-Marie Steen
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Reinhold Strobl (Amberg)
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Ute Vogt (Pforzheim)
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Helmut Wieczorek
(Duisburg)
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Dankward Buwitt
Cajus Caesar
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119124
(C)
(D)
(A)
(B)
Peter H. Carstensen
(Nordstrand)
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Albert Deß
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Norbert Geis
Georg Girisch
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg)
Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gerda Hasselfeldt
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Josef Hollerith
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Siegfried Hornung
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Helmut Lamp
Dr. Paul Laufs
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach)
Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid)
Julius Louven
Dr. Michael Luther
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Erwin Marschewski
(Recklinghausen)
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Günter Nooke
Franz Obermeier
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ruprecht Polenz
Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch
(Wiesbaden)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Anita Schäfer
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Dr. Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Michael von Schmude
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Wolfgang Schulhoff
Gerhard Schulz
Diethard Schütze (Berlin)
Clemens Schwalbe
Wilhelm Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Dr. h. c. Rudolf Seiters
Bernd Siebert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Wolfgang Steiger
Erika Steinbach
Andreas Storm
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Thomas Strobl (Heilbronn)
Michael Stübgen
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Klaus-Peter Willsch
Bernd Wilz
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich)
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Rita Grießhaber
Gerald Häfner
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Werner Schulz (Leipzig)
Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Dr. Antje Vollmer
Dr. Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)
Margareta Wolf (Frankfurt)
FDP
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun
(Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19125
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 3
Zu Protokoll gegegene Rede
zur Beratung
des Zwischenberichts der Enquete-Kommission:
Globalisierung der Weltwirtschaft Herausforde-
rungen und Antworten
des Antrags: Sicherung eines fairen und nachhalti-
gen Handelns durch eine umfassende Welthandels-
runde
des Antrags: Zugang der Zivilgesellschaft zur
WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar, gewähr-
leisten
des Antrags: Stärkung des freien Welthandels
durch neue WTO-Runde
des Antrags: Neoliberale Globalisierung kein
Sachzwang
des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partner-
schaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den
Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im
Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ei-
nerseits und der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EP-Part-
nerschaftsabkommen)
der Großen Anfrage: Aktuelle handelspolitische
Fragen bei der Welthandelsorganisation
(Tagesordnungspunkt 5a bis g)
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Technologie: In drei Wochen
wird die vierte Ministerkonferenz der Welthandelsorgani-
sation WTO in Doha/Katar stattfinden. Deutschland setzt
sich gemeinsam mit der Europäischen Union dafür ein,
dass anlässlich dieser Konferenz eine neue umfassende
Handelsrunde eingeleitet wird. Hieran hat die deutsche
Wirtschaft ein vitales Interesse. Ein florierender Handel
ist gerade in diesen Tagen konjunktureller Verlangsamung
elementar für unser Land, in dem jeder vierte Arbeitsplatz
vom Export abhängt. Außerdem kann die Konferenz nach
den Terroranschlägen in den USA ein wichtiges Signal für
politische Stabilität und wirtschaftliche Kontinuität aus-
senden.
Handel braucht verlässliche und klare Regeln, auf die
sich die Wirtschaft verlassen kann. Dies gilt umso mehr,
als sich der weltweite Handel in den letzten 50 Jahren
versiebzehnfacht hat. Pro Stunde werden heute über 1 Mil-
liarde US-Dollar an Waren und Dienstleistungen umge-
setzt. Gerade für kleinere Handelspartner und Entwick-
lungsländer sind klare und faire Regeln unverzichtbar.
Gäbe es die WTO nicht, würde im Welthandel das Recht
des Stärkeren gelten. Wir müssen ständig daran arbeiten,
dieses Regelwerk weiterzuentwickeln und auf der Höhe
der Zeit zu halten. Genau das wollen wir in Doha tun. Da-
bei wollen wir möglichst viele der zahllosen noch beste-
henden Handelshemmnisse abbauen. Das liegt im Inte-
resse aller Unternehmen sowohl in der entwickelten
Weit als auch in den Entwicklungsländern.
Wir wollen die internationalen Märkte für Dienstleis-
tungen weiter öffnen. Damit könnten auch in Deutschland
Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen werden.
Ein Knackpunkt der Verhandlungen wird das Agrar-
thema sein. Nach Berechnungen der WTO übersteigen die
Subventionen der Industrieländer allein im Landwirt-
schaftsbereich das jährliche Bruttoinlandsprodukt des ge-
samten afrikanischen Kontinents. Die Entwicklungslän-
der verlangen ich meine, zu Recht , dass die großen
Agrarproduzenten die EU, aber auch die USA und Ja-
pan sich hier bewegen.
In gleichem Maße, wie ich davon überzeugt bin, dass
weitere Liberalisierungsschritte allen Ländern zugute
kommen können, denke ich, dass die Globalisierung, die
zunehmende internationale Vernetzung und das Zusam-
menwachsen der Weltregionen uns vor neue Aufgaben
und Herausforderungen stellen. Diesen Herausforderun-
gen müssen sich auch die Handelspolitik und die WTO
stellen.
Handelspolitik ist längst nicht mehr nur Zollpolitik.
Handelspolitik muss zum einen auf neue wirtschaftliche
Entwicklungen reagieren. Sie muss zum anderen aber zu-
nehmend auch innenpolitische, zum Beispiel umwelt- und
gesellschaftspolitische, Fragestellungen berücksichtigen.
Deutschland und die EU fordern daher, dass die WTO sich
den so genannten Neuen Themen öffnet.
Was angesichts der zunehmenden internationalen Ver-
flechtung fehlt, sind international anerkannte Grundre-
geln für Auslandsinvestitionen und den Schutz des Wett-
bewerbs.
Das Thema Handel und Umwelt muss aus unserer
Sicht Gegenstand einer Handelsrunde werden. Wir möch-
ten dabei klarstellen, dass Umweltschutz und freier Han-
del keine Gegensätze sind, sondern sich im Sinne nach-
haltiger Entwicklung gegenseitig ergänzen.
Unter den neuen Themen besonders heikel ist schließ-
lich die Frage, inwieweit sich die WTO mit den Zusam-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119126
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Guido Westerwelle
PDS
Monika Balt
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Wolfgang Gehrcke
Dr. Klaus Grehn
Uwe Hiksch
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Heidemarie Lüth
Pia Maier
Angela Marquardt
Manfred Müller (Berlin)
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Petra Pau
Dr. Uwe-Jens Rössel
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
menhängen zwischen Handelsliberalisierung und der Ein-
haltung sozialer Mindeststandards, insbesondere der so
genannten Kernarbeitsnormen beschäftigen soll. Der
Bundesregierung liegt der Schutz der grundlegenden Ar-
beitnehmerrechte sehr am Herzen. Daher ist es uns nicht
leicht gefallen, vor Seattle dem Kompromiss zuzustim-
men, der als Verhandlungsziel im Mandat der Kommis-
sion enthalten ist. Dieser Kompromiss sieht die Einrich-
tung eines gemeinsamen Forums zwischen der ILO, der
WTO und anderer betroffener internationaler Organisa-
tionen vor, das sich mit den Wechselwirkungen von Han-
del und sozialen Fragen beschäftigen soll.
Gerade bei diesen beiden Themen, die politisch für uns
so wichtig sind, ist der Gegenwind in der WTO am stärks-
ten. Zahlreiche WTO-Mitgliedstaaten, darunter die USA,
aber auch die Mehrheit der Entwicklungsländer, sind bis-
her nicht von unseren Bemühungen zur Stärkung des Um-
weltschutzes in der WTO überzeugt. Schwieriger noch ist
die Lage beim Thema Sozialstandards. Fast alle Entwick-
lungsländer lehnen bislang eine Erwähnung des Themas
in der Ministererklärung von Doha ab. Wir müssen wei-
terhin glaubhaft argumentieren, um unsere WTO-Partner
davon zu überzeugen, dass hinter unseren umwelt- und
sozialpolitischen Anliegen nicht die Gefahr protektionis-
tischen Missbrauchs steckt .
Neben der erwähnten wirtschaftlichen Interessenlage
und den politischen Überlegungen zu den neuen Themen
wird die bessere Integration der Entwicklungsländer in
die Weltwirtschaft ein dritter Aspekt von größter Bedeu-
tung in der neuen Runde sein. Spätestens seit Seattle ist
klar, dass das Zustandekommen einer Handelsrunde von
der Zustimmung der Entwicklungsländer abhängt, die mit
vier Fünftel die Mehrheit der WTO-Mitgliedstaaten stel-
len.
Wir setzen uns gemeinsam mit den anderen EU-Mit-
gliedstaaten dafür ein, dass die berechtigten Interessen
dieser Länder in Doha und im Rahmen einer Handels-
runde Berücksichtigung finden. Zugeständnisse der Indus-
trieländer bei den für Entwicklungsländer wichtigen The-
men wie der Implementierung der Ergebnisse der
Uruguay-Runde, dem Marktzugang in den Bereichen, in
denen Entwicklungsländer wettbewerbsfähig sind (Textil,
Agrar) und der Bereitschaft zur technischen Hilfeleistung
sind der Schlüssel für eine erfolgreiche neue Runde.
Die Demonstrationen in Seattle, Göteborg und Genua
haben gezeigt, dass es erhebIiche Widerstände gegen eine
ungebremste Globalisierung und deren negative Folgen
gibt. Ich meine damit nicht die Auftritte derer, die politi-
sche Demonstrationen zu Randalen und Gewalt miss-
brauchen. Auch hat man manchmal den Eindruck, dass
die WTO für alle Ungerechtigkeiten der Welt verantwort-
lich gemacht wird. Sie ist aber nur ein wenngleich wich-
tiger Aspekt des Globalisierungsprozesses. In den fried-
lichen Protesten engagierter Globalisierungskritiker gibt
es Argumente, die wir ernst nehmen und über die wir
nachdenken müssen.
Es dürfte mittlerweile Allgemeingut sein, dass Globa-
lisierung sowohl Chancen als auch Risiken schafft. Es ist
Aufgabe der Politik, die Chancen der Globalisierung zu
entwickeln und die Risiken durch Nutzung unserer Ge-
staltungsspielräume und geeignete Regeln zu minimieren.
Für den Bereich des Welthandels versuchen wir das in
Doha.
Die Bundesregierung fühlt sich durch den Beschluss-
antrag der Koalition in ihren Bemühungen bestätigt, bei
der Ministerkonferenz in Katar auf der Basis des beste-
henden Verhandlungsmandats eine neue Welthandels-
runde einzuleiten. Ich habe Ihnen die Schwierigkeiten und
Hindernisse, vor denen wir stehen, kurz geschildert. Die
Bundesregierung wird sich in Doha dafür einsetzen, eine
umfassende neue Runde, bestehend aus Liberalisierung,
Regulierung und einer besseren Einbeziehung der Ent-
wicklungsländer in die Weltwirtschaft zu erreichen.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
des Antrags: Für ein modernes Wettbewerbs- und
Kartellrecht in Europa
der Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamts
über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie
über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufga-
bengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
des Antrags: Bundeskartellamt personell stärken
(Tagesordnungspunkt 10 a bis c)
Ursula Lötzer (PDS): Mit den hier vorliegenden um-
fangreichen Berichten rückt die Bewertung von Konzen-
trationsprozessen und die Vermachtung von Märkten
heute Abend ins Zentrum unserer Diskussion. Und hier
gibt es unterschiedliche Einschätzungen: Wir bezweifeln
die Position der Monopolkommission und des Kartellam-
tes, dass der Trend zur Vermachtung der Märkte zwar
zu beobachten ist, aber die Probleme noch nicht gänzlich
sichtbar sind, durch die wachsenden Märkte in der Glo-
balisierung sich relativieren würden und möglicherweise
erst in der Zukunft eine Gefahr darstellen könnten. Ange-
sichts des ständig steigenden Gewichts von Unternehmen
aus den OECD-Staaten, die unter sich die heimischen als
auch die internationalen Märkte über die meisten Bran-
chen aufteilen, wäre zu fragen, ob der Zeitpunkt des Han-
delns nicht schon längst überschritten ist.
Es geht nicht nur um Megafusionen und große Unter-
nehmen. Gerade die Abhängigkeit in Netzwerkstrukturen,
die KMU an einen oder wenige große Unternehmen bin-
den, wird zu wenig berücksichtigt. Hier kommt dann auch
das vom Ifo-Institut im vergangenen Juni an Wirtschafts-
minister Müller übergebene Gutachten zur Qualität der
Datenbasis bei der Ermittlung des Konzentrationsgrades
zu einem ernüchternden Ergebnis: Sie spiegele nur unzu-
reichend die Veränderungen in den Unternehmens- und
Konzernstrukturen wider! Besonders die mangelnde
Kenntnis über die wachsenden kooperativen Verbindun-
gen und Netzwerkstrukturen schränkt Aussagen zum
tatsächlichen Konzentrationsgrad in fast allen Branchen
deutlich ein. Die Monopolkommission stellt folglich fest,
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19127
(C)
(D)
(A)
(B)
dass die Ergebnisse der amtlichen Wirtschaftsstatistik
systematisch irreführend sind. Die Daten und das bishe-
rige Verfahren wären empirisch nicht abgesichert und
seien daher ungeeignet als Informations-, Beurteilungs-
und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft. Zu Recht wird ein Paradigmenwechsel der
europäischen und der deutschen Wirtschaftsstatistik an-
gemahnt, dem sich Deutschland bisher verschlossen
hatte. Hier besteht ein dringender Nachholbedarf!
Natürlich reicht eine bessere Datenbasis alleine nicht
aus, wir würden jedoch etwas klarer sehen. Aber auch alle
ordnungspolitischen Vorstellungen zur Herstellung besse-
rer Rahmenbedingungen für den Wettbewerb und eine da-
rauf abzielende Fusionskontrolle und sich abzeichnende
Kartelle werden das Problem nicht lösen. Das den Be-
richten und den Anträgen der CDU/CSU und der FDP-
Fraktion unterliegende Bild des vollkommenen Wettbe-
werbs als normale Marktform widerspricht der Realität.
Denn kein Unternehmen betrachtet die Konkurrenzsitua-
tion als wünschenswert. In der wirklichen Welt gibt es nun
einmal Konzentration und es wäre letztlich politisch zu
verhindern, das erstens die ökonomische Macht der Un-
ternehmen wächst und zweitens die negativen sozialen
Folgen für die Gesellschaft zunehmen. So sind zum Bei-
spiel gerade die steigenden Kosten des technischen Fort-
schritts bei hoher Kapitalintensität der Produktion ein
zentraler Grund von Fusionen und der Konzentration. Es
wäre deshalb zu fragen, welche Art von technischem Fort-
schritt dadurch verhindert wird und welcher auch in ver-
machteten Strukturen befördert wird welcher gesell-
schaftliche Bedarf dann eben nicht befriedigt wird, weil
Mittel gebunden werden und für Übernahmen und Ratio-
nalisierung eingesetzt werden und wie hier politisch ge-
handelt werden müsste. Aber auch hinsichtlich der Stär-
kung demokratischer und sozialer Teilhabe im konkreten
Betrieb ist die Bundesregierung gefordert. Denn Folgen
und Begleitumstände von Fusionen und der Konzentra-
tion sind Entlassungen, dauerhafte Arbeitsplatzvernich-
tung und Arbeitsverdichtung durch massive Rationalisie-
rungen und der Abbau sozialer und tariflicher Leistungen
und Schutzrechte: Alle Instrumente auf nationaler und eu-
ropäischer Ebene sind zu stärken, die den Beschäftigten
ihre sozialen Rechte sichern und im Zeitalter von Mega-
fusionen auf die neuen Bedingungen reagieren können.
Ein verbessertes Kartellrecht und eine effiziente Fusions-
kontrolle helfen hier nicht weiter.
Lassen sie mich abschließend auf die im Bericht des
Kartellamtes enthaltene Stellungnahme der Bundesregie-
rung hinsichtlich einer verbesserten internationalen Wett-
bewerbspolitik eingehen. Das angestrebte multilaterale
Regelwerk erscheint uns als problematisch. Wir meinen
auch, dass eine multilaterale Vereinbarung notwendig ist.
Aber die WTO ist nicht der geeignete Ort, um die Fragen
von Wettbewerb und Investitionen zu regeln. Die Rege-
lungen müssen an die Einhaltung international gültiger
Sozial- und Umweltstandards, menschenrechtliche und
demokratische Normen gebunden werden. Darüber hi-
naus müssen sie mit entwicklungspolitischen und struk-
turpolitischen Zielsetzungen verbunden werden. Das Re-
gelwerk der WTO umfasst diese Regelwerke gerade nicht.
Unabhängig davon sehen auch wir die Notwendigkeit,
über die bisherigen bilateralen Abkommen und interna-
tionalen Vereinbarungen hinauszukommen, um das beste-
hende Problem der Konzentration zu minimieren. Inter-
nationale Vereinbarungen über Mindeststandards des
internationalen Wettbewerbsrechts, die parallel zum Aus-
bau der bilateralen Zusammenarbeit geschlossen werden
könnten, können dabei einen Beitrag zur Vermeidung von
Durchsetzungskonflikten leisten, ohne dass eine Verwäs-
serung des bereits erreichten Schutzniveaus vor allem
bei der Fusionskontrolle zu befürchten wäre. Solche
Vereinbarungen wären ein sinnvoller Zwischenschritt, so-
lange kein multilaterales Regelwerk unter UN-Hoheit
existiert.
Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Technologie: Das Wettbe-
werbsprinzip ist der tragende Pfeiler unserer Wirtschafts-
ordnung. Denn ein funktionsfähiger Wettbewerb ist der
beste Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit qua-
litativ hochwertigen und preisgünstigen Produkten und
Dienstleistungen.
Die Bundesregierung ist daher dem Wettbewerbsprin-
zip verpflichtet. Öffnung und Offenhaltung von Märkten
gehren zu den zentralen Aufgaben ihrer Wettbewerbs-
politik. Die Bundesregierung kann dabei durchaus eine
erfolgreiche Bilanz vorlegen entgegen mancher unbe-
gründeter Vorurteile der Opposition. Die Marktöffnung
der netzgebundenen Industrien, wie Telekommunikation,
Strom und Gas wurde von der Bundesregierung fortge-
führt und gesichert. Das Ergebnis ist eine außerordent-
liche Entlastung für die deutschen Verbraucher und Un-
ternehmen.
Auf dem Telekommunikationsmarkt sind die Preise für
Ferngespräche um bis zu 95 Prozent zurückgegangen.
Auch der bislang geringe Wettbewerb ins Ortsnetz kann
nun, nachdem die Anordnung der RegTP von den Gerich-
ten gebilligt worden ist, rasch an Dynamik gewinnen.
Damit wird der Wettbewerb zukünftig auf dem gesamten
Telekommunikationsmarkt seine volle Wirkung entfalten.
Bei der Öffnung der Energiemärkte gehört Deutsch-
land inzwischen zu den Spitzenreitern in Europa. Bei uns
ist der Energiemarkt zu 100 Prozent liberalisiert. Die
deutschen Industriestrompreise sind um bis zu 50 Prozent
zurückgegangen. Auch die Preise für Haushaltskunden
wurden erheblich gesenkt.
Die Marktöffnung im Bereich Gas ist ebenfalls erfolg-
reich auf den Weg gebracht worden. Der Abschluss der
zweiten Verbändevereinbarung Gas ist hierfür ein ganz
entscheidender Schritt.
Aber festzustellen ist auch: Der Wettbewerb ist noch
nicht selbsttragend. Gerade in den kürzlich liberalisierten
Wirtschaftszweigen ist kritische Wachsamkeit der Wett-
bewerbsbehörden weiterhin unerlässlich.
Die Bundesregierung sorgt dafür, dass die Wettbe-
werbsbehörden ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
Das Bundeskartellamt wurde personell verstärkt, trotz der
bekannten allgemeinen Sparzwänge. Die Voraussetzun-
gen für diese bedeutsame Verstärkung des Bundes-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119128
(C)
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(B)
kartellamtes wurden übrigens geschaffen, lange bevor die
FDP ihren Antrag vorgelegt hatte.
Das Bundeskartellamt hat mit dem zusätzlichen Perso-
nal eine neue Beschlussabteilung eingerichtet, die sich
speziell mit Durchleitungsfällen im Strombereich befasst.
Diese Abteilung ist schon jetzt voll arbeitsfähig. Sie hat
soeben 22 Verfahren gegen Stromversorger wegen des
Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsent-
gelte eingeleitet. Mindestens ebenso viele Verfahren wer-
den im Übrigen von den Landeskartellbehörden verfolgt.
Auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie ist eine spezielle Taskforce eingerichtet worden,
die sich um rasche Lösungen bei Problemen des Netzzu-
gangs bemühen wird.
Darüber hinausgehend wird das gesetzliche Instru-
mentarium der Wettbewerbsbehörden verbessert. So wer-
den in Zukunft Durchleitungsverfügungen der Kartell-
behörden im Energiebereich sofort vollziehbar sein.
Damit wird der effektive Schutz des Wettbewerbs sicher-
gestellt.
Aber nicht nur im Bereich der leitungsgebundenen In-
dustrien sichert die Bundesregierung den Wettbewerb. Sie
hat auch für die Aufhebung des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung gesorgt. Damit kommt der Verbrau-
cher uneingeschränkt in den Genuss des Preiswettbe-
werbs. Es ist einfach eine Tatsache, dass die alte Bundes-
regierung nicht die Kraft hatte, eine Liberalisierung des
Rabattrechtes durchzusetzen.
Noch ein Hinweis zum Antrag der Union zum europä-
ischen Wettbewerbsrecht, in dem ich durchaus auch Ge-
meinsamkeiten sehe: Vor allem darf es durch die Ein-
führung des Systems der Legalausnahme nicht zu einer
Einbuße an Wettbewerbsschutz kommen. Auch in Zu-
kunft müssen die Mitgliedstaaten angemessen an der
Fortentwicklung des europäischen Kartellrechts beteiligt
werden.
Aber über die Haltung der Union zum politischen
Hauptthema kann ich mich nur wundern. Das ist die Frage
des Verhältnisses von europäischem Wettbewerbsrecht zu
nationalem Wettbewerbsrecht. Die Union unterstützt hier
die ursprünglichen Pläne der Europäischen Kommission,
das nationale Kartellrecht neben dem europäischen Kar-
tellrecht nahezu vollständig auszuschalten.
Für die Bundesregierung wäre eine Abschaffung des
deutschen Wettbewerbsrechts untragbar. Das Kartellge-
setz ist schließlich das Grundgesetz unserer Marktwirt-
schaft. Auch der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag der
Kommission ab. Die Länder wollen das deutsche Wett-
bewerbsrecht gegenüber dem europäischen Recht in sei-
ner Eigenständigkeit bewahren und sogar wieder auswei-
ten. Nur der Unionsantrag unterstützt kurzerhand eine
Abschaffung des deutschen Wettbewerbsrechts.
Mir ist unverständlich, wie eine Partei, die sich zu
Recht das Subsidiaritätsprinzip auf die Fahnen ge-
schrieben hat, eine solche Forderung gutheißen kann.
Selbst die Europäische Kommission rückt mittlerweile
von einer Abschaffung des nationalen Wettbewerbsrechts
ab. Nur die CDU/CSU hat dies noch nicht zur Kenntnis
genommen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für
das deutsche Wettbewerbsrecht und den Schutz des Wett-
bewerbs in Deutschland einsetzen. Es wäre gut, wenn sie
das gesamte Parlament in diesem sicherlich nicht leich-
ten Bemühen unterstützen würde.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Nationale Nachhaltig-
keitsstrategie (Tagesordnungspunkt 12)
Ursula Burchardt (SPD): Seit dem 11. September
werde ich immer wieder gefragt: Hat sich die politische
Tagesordnung nicht fundamental geändert? Ist dies ei-
gentlich noch die Zeit für das Thema Nachhaltigkeit? Ich
sage entschieden: Ja wann, wenn nicht jetzt? Gerade jetzt
ist das Leitbild aktueller denn je. Denn es zielt auf die Be-
seitigung der Schattenseiten der Globalisierung: die Mar-
ginalisierung ganzer Weltregionen und einer millionenfa-
chen Perspektivlosigkeit, die den Humus bildet für
Fanatismus und Terror.
Um jedes Missverständnis auszuschließen: Terror ist
durch gar nichts zu entschuldigen; die Schuldigen müssen
bestraft, die kriminellen Strukturen zerschlagen werden
und das geht nicht nur mit friedlichen Mitteln. Aber ge-
rade weil es jetzt darum geht, die Zivilisation, die Men-
schenrechte als universellen Wert zu verteidigen, ist kurz-
fristiger Aktionismus fehl am Platze, braucht die Welt
eine langfristige politische Gestaltungsperspektive.
Die strategische Utopie einer nachhaltigen Entwick-
lung bietet diese Perspektive. Sie ist die politische Ant-
wort auf die Fehlentwicklungen der ungehemmten Glo-
balisierung von Kapital und Märkten. Zudem ist es eine
genuin europäische Antwort: Denn es geht um die Werte
der Aufklärung, die es durchzusetzen gilt. Und in diesem
Sinne ist nachhaltige Entwicklung zu verstehen als neuer
Aufbruch aus selbstverschuldeter Unmündigkeit. Ange-
wandte Aufklärung heißt: alle kurzfristigen ökonomi-
schen, technologischen oder sonstigen Sachzwänge in-
frage stellen und die Zukunft der Menschheit nicht
anonymen Kräften überlassen, sondern unser Wissen an-
zuwenden, um sie zu gestalten. Wir verfügen über genü-
gend Wissen, was zu tun ist, die Agenda 21 ist als Hand-
lungsprogramm zu lesen.
Jede Veränderung beginnt im Kopf und das heißt für
uns im reicheren Teil der Welt: Abschied nehmen vom
bisherigen Wachstums- und Fortschrittsmodell. Als Fort-
schritt kann nur noch das gelten, was im globalen Maß-
stab sozial- und umweltverträglich ist.
Nachhaltigkeit ist ein umfassender und komplexer
Such- und Lernprozess, an dem Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft sich beteiligen müssen.
Die Bundesregierung hat das beherzigt und deshalb
begonnen, diesen Prozess zu organisieren. Sie hat nicht
nur wichtige Empfehlungen der Enquete-Kommission
Schutz des Menschen und der Umwelt aufgegriffen,
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19129
(C)
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sondern auch bereits wichtige Forderungen der Entschlie-
ßung umgesetzt, die wir heute debattieren: Die Einrich-
tung eines interministeriellen Staatssekretärsausschusses
ist ein durchaus ambitionierter Ansatz: denn nun müssen
die Bürokratien ihre Lernfähigkeit unter Beweis stellen
und zeigen, dass sie aus dem alten sektoralen Denken aus-
brechen und neue Formen der Zusammenarbeit zur Erfül-
lung politischer Zielvorgaben eingehen können. Der Rat
für Nachhaltige Entwicklung auch das werte ich als Er-
folg unserer Antragsinitiative hat angekündigt, konkrete
quantitative Ziele und Indikatoren für die Nachhaltig-
keitsstrategie vorzuschlagen. Und das Spektrum der The-
menfelder, die in einer ersten Runde mit Vorrang behan-
delt werden, wurde auf unsere Anregung hin um den
Bereich Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft erweitert.
Als Parlament sind wir seit Jahren Vorreiter in Sachen
Nachhaltigkeit. Wir haben in zwei Enquete-Kommissio-
nen und zahlreichen Vorlagen die Grundlagen für die
Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Nun kommt es darauf
an, den Such- und Lernprozess auch auf parlamentari-
scher Ebene zu organisieren. Lassen sie uns eine institu-
tionelle Innovation wagen! Lassen sie uns nachdenken
über eine Konstruktion, die losgelöst von tagespoliti-
schen Zwängen eine interaktive, ressortübergreifende
Behandlung von Langzeit- und Querschnittsfragen im
Kontext einer nachhaltigen Entwicklung ermöglicht. Vor-
arbeiten hierzu gibt es im parlamentarischen Raum. Die
sollten wir nutzen. So hat Herr Professor Zeh, unser pro-
filierter Parlamentsjurist, eine Expertise dazu erstellt. Das
Büro für Technikfolgenabschätzung untersucht derzeit,
wie Langzeit- und Querschnittsfragen von Regierungen
und Parlamenten in anderen europäischen Ländern bear-
beitet werden.
Ich lade alle ein, dies als einen nächsten notwendigen
Schritt anzugehen und damit unserem Anspruch als Weg-
bereiter auch in Zukunft gerecht zu werden.
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU): Die
in Rio verabschiedete Agenda 21 fordert alle Unterzeich-
nerstaaten auf, eine nationale Strategie nachhaltiger Ent-
wicklung zu formulieren, die nach dem Beschluss der
UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York
bis spätestens 2002 fertig gestellt sein soll.
Im März 2000 stellte der Sachverständigenrat für Um-
weltfragen fest, dass Deutschland einst Vorreiter heute
zu den Nachzüglern dieser Entwicklung gehört ein ver-
nichtendes Urteil, das zu Recht getroffen wurde. Denn
außer der Festlegung im Koalitionsvertrag von 1998, dass
man eine nationale Strategie entwickeln wolle, hat die rot-
grüne Bundesregierung eher durch nachhaltigen Schlaf
geglänzt.
Nach dem Urteil des Sachverständigenrates dauerte es
weitere vier Monate, bis im Juli 2000 per Kabinettsbe-
schluss ein Staatssekretärsausschuss gebildet wurde. Es
dauerte noch bis zum Februar dieses Jahres zur Berufung
eines Nachhaltigkeitsrates, der sich dann immerhin im
April konstituierte. Summa summarum sind fast drei
wertvolle Jahre mit Nichtstun vergeudet worden.
Eine ähnliche Negativbilanz haben auch die Koali-
tionsfraktionen aufzuweisen: Wir beraten heute ab-
schließend einen Antrag zur nationalen Nachhaltigkeits-
strategie, für dessen Konzipierung sich die Koalitions-
fraktionen immerhin zwei Jahre, das heißt bis zum No-
vember vergangenen Jahres, Zeit gelassen haben. Inhalt-
lich bietet dieser Antrag neben dem Aufguss der bereits in
der Agenda 21 aufgestellten Forderungen das Hohelied
auf die Arbeit und die Erfolge der Bundesregierung. Letz-
teres ist nicht nur legitim, sondern bei Rot-Grün eine
Pflichtübung, um zeitliche Verzögerungen und Fehlent-
wicklungen seitens der Bundesregierung zu decken.
Dazu stelle ich fest: Bis heute hat die Bundesregierung
keine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Es ist
mehr als fraglich, ob und in welcher Form dies quasi im
Schweinsgalopp bis zum Weltnachhaltigkeitsgipfel
Rio+10 im nächsten Jahr in Johannesburg noch er-
reichbar ist. Eine nationale Strategie kann nicht allein auf
der Ebene der Bundesregierung und eines von ihr berufe-
nen Rates entwickelt werden. Hier muss auch das Parla-
ment beteiligt werden. So sah es auch eine gemeinsame
Beschlussfassung vom 23. Juni 1999 vor, die nunmehr
schlicht ignoriert wird. Weder der so genannte Atomaus-
stieg noch das, was rot-grüne Energie- und Klimaschutz-
politik bislang auszeichnet, kann als wichtige oder gar
richtige Weichenstellung für nachhaltige Entwicklung
festgehalten werden. Die Wirkung ist geradezu kontra-
produktiv. Die Festlegung auf zwei zentrale Themenfel-
der Klimaschutz und Energiepolitik und umwelt-
schonende Mobilität ist einseitig und wird den
Anforderungen nachhaltiger Entwicklung nicht gerecht.
Gerade letzterer Aspekt macht einmal mehr deutlich,
dass von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktio-
nen der Begriff der Nachhaltigkeit reduziert auf den
Erhalt der natürlichen Ressourcen einschließlich der Um-
welt bezogen wird. Im Verständnis der Brundtland-Kom-
mission wie auch der Rio-Deklarationen beinhaltet das
Leitbild der nachhaltigen Entwicklung jedoch die bei-
den Forderungen einerseits nach schonender Nutzung und
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und ande-
rerseits nach weiterer wirtschaftlicher und sozialer Ent-
wicklung.
Eine erweiterte Sicht von Nachhaltigkeit, die neben
den natürlichen Lebensgrundlagen auch ökonomische,
soziale und kulturelle Werte als Ressourcen in den Blick
nimmt, die in ihrer Gesamtheit die Basis für die Befriedi-
gung von Bedürfnissen sind, ist von der Enquete-Kom-
mission des 12. Deutschen Bundestages Schutz des
Menschen und der Umwelt formuliert worden. Dieses
Drei-Säulen-Konzept beinhaltet die integrative und
gleichberechtigte Berücksichtigung ökonomischer, öko-
logischer und sozialer Belange. Die Verknüpfungen und
Wechselwirkungen zwischen diesen drei Faktoren müs-
sen für die Operationalisierung von Nachhaltigkeit vor-
rangige Berücksichtigung finden.
Wirtschaft ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und
Tätigkeiten zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse
an Gütern und Dienstleistungen. Dies impliziert vor allem
auch die Befriedigung des zentralen menschlichen Be-
dürfnisses, das eigene Überleben im angemessenen Wohl-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119130
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stand, auch für die nachfolgenden Generationen, zu si-
chern. Dabei schaffen Wirtschaftsordnungen den Rahmen
für die Mechanismen und legen Prinzipien fest, mit denen
entsprechend dem ökologischen Prinzip die Nutzung
knapper Ressourcen für die Bereitstellung von Gütern
und Dienstleistungen minimiert werden soll. In diesem
Sinne bedeutet ökonomische Effizienz auch Ressourcen-
nutzungseffizienz, wenn alle knappen Ressourcen und
Vollkosten einschließlich der Umwelt in das Wirt-
schaften einbezogen werden. Ökonomische Effizienz ist
deshalb ein zentrales Prinzip für die Verwirklichung einer
nachhaltigen Entwicklung.
Als Wirtschaftsprinzip leistungsfähig ist eine ökolo-
gisch orientierte soziale Marktwirtschaft als weltwirt-
schaftliches, regionales und nationales Steuerungssystem.
Es ermöglicht die Integration ökologisch-ökonomischer
Prozesse. In einer vernetzten Weise beinhaltet es die not-
wendige Flexibilität und Variabilität, um hochkomplexe
Lösungen zu ermöglichen.
Das verlangt ein innovatives Instrumentarium. Dazu
gehören in erster Linie: ein wirtschaftlicher Anreiz, also
fördern statt strafen: Steuerung über steuerliche Förde-
rung, über Anreize; nicht über zusätzliche Steuern Öko-
steuer , Abgaben oder sonstige Belastungen. Bei einer
Neuorientierung oder Umstrukturierung der Steuerung
über Preise und Gebühren ist es erforderlich, dass an an-
derer Stelle Kompensation geleistet wird, um die volks-
wirtschaftliche oder sektorale Belastung nicht zu er-
höhen; die Selbstverpflichtung: die Einigung des Staates
mit Institutionen/Unternehmen über Ziele; die Wege über
die Erreichung der Ziele liegen bei den Vertragspartnern;
Zertifikate nur nach sorgfältiger Prüfung ; Konventio-
nen, internationale Vereinbarungen im globalen Bereich;
Protokolle, Konventionen, Vereinbarungen von Instru-
menten wie Clean Development Mechanism oder Joint
Implementation; Ordnungsrecht national wie internatio-
nal nur bei praktikablen Lösungen und nur, wenn andere
Instrumente nicht geeignet sind.
Handlungsprioritäten müssen auf Themen und Felder
konzentriert werden, in denen in Deutschland die deut-
lichsten Abweichungen von einem nachhaltigen Entwick-
lungspfad festzustellen sind. Dazu zählen vorrangig: der
Schutz des Klimas: Die Reduzierung von CO2-Emissio-
nen um 25 Prozent bis 2005 auf der Basis von 1990 sowie
die Minderung der übrigen Treibhausgasemissionen las-
sen sich nicht im Verordnungsweg über zulässige Mengen
von Treibhausgasemissionen für jeden Anlagentyp oder
jedes Produkt festlegen. Vielmehr notwendig ist unter an-
derem die Steigerung von Effizienz im Umgang mit fos-
silen Energieträgern zu erreichen; CO2-Minderungs-
potenziale liegen vor allem im Gebäudebereich und
Verkehrsbereich; die Option auf alle verfügbaren Ener-
gieträger und -technologien offen zu halten. Nur so und
nicht durch Ausschluss kann nationale Energiepolitik zum
Klimaschutz und zur Sicherung von Wertschöpfung und
Arbeitsplätzen beitragen.
In den Eckpunkten zur Energiepolitik setzt die
CDU/CSU-Fraktion auf eine integrierte ökologisch-öko-
nomische Optimierung, das heißt darauf, knappes Kapital
möglichst dort zu investieren, wo es ökologisch den
größten Nutzen bringt, beispielsweise im Altbaubestand
durch Abschreibungsmaßnahmen das Energiesparen im
Gebäudebereich zu forcieren. Dazu bedarf es der Fort-
führung und Erweiterung der bewährten Zinsverbilli-
gungsprogramme der KfW und/oder direkter Zuschüsse
für Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich, der
Wiedereinführung des ehemaligen Paragraphen 82 a
EstDV, der Abschreibungen bei Wärmeschutzmaß-
nahmen im Bestand ermöglicht, der Bildung von
zweckgebundenen steuerfreien Rücklagen für Energie-
sparmaßnahmen, der steuerlichen Absetzbarkeit von
Energieeinsparmaßnahmen bei der Erbschaftsteuer.
Umweltschonende Mobilität: Von immenser Bedeu-
tung für die Energieeinsparung ist auch der Verkehrs-
sektor. Unter Ausnutzung einer verbesserten Verkehrs-
infrastruktur und Fortführung einer technologisch
anspruchsvollen Motorenentwicklung bestehen trotz der
zu erwartenden Zuwachszahlen im Straßen-, Personen-
und Güterverkehr erhebliche CO2-Einsparpotenziale.
Diese werden aber nicht in der Verringerung des Verkehrs
gesucht, denn Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Men-
schen und unabdingbare Voraussetzung der Produktivität
der Volkswirtschaft.
Die CDU/CSU hat in ihrer Mobilitätsoffensive deshalb
ein deutliches Bekenntnis zur Förderung von Mobilität
abgegeben und eine Reihe von Forderungen für eine
nachhaltige Entwicklung aufgestellt: entschiedenere
Nutzung neuer Technologien und konsequentere Anwen-
dungen der Verkehrstelematik zur effizienteren Aus-
nutzung der vorhandenen Infrastruktur und zur umwelt-
freundlicheren Gestaltung von Mobilität; mehr Mittel für
die Infrastruktur von Straße, Schiene und Wasserstraße
mit der Folge von ökologisch sinnvoller Stauminderung
auf der Straße und Attraktivitätssteigerung der ökologisch
wertvollen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße; Er-
weiterung der Flughafenkapazitäten unter anderem zur
Vermeidung von Warteschleifen und damit Senkung des
Kerosinverbrauchs.
Zur Ressourcenschonung: Die Bereitstellung und die
Nutzung von Gütern und Dienstleistungen geht einher mit
dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie zum
Beispiel Energie, erneuerbaren und nicht erneuerbaren
Rohstoffen, Wasser und Boden, aber auch von mensch-
licher Arbeit und Kapital. Dabei schmälert insbesondere
der heutige Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen
die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Nach-
haltige Entwicklung erfordert daher eine substanzielle
Verminderung des Ressourcenverbrauchs durch eine Ver-
ringerung des Energieverbrauchs sowohl im Hinblick auf
die Verfügbarkeit von Energie für künftige Generationen
als auch unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes. Viele
Maßnahmen für eine umweltschonende Mobilität kom-
men beispielsweise der Schonung von Energieressourcen
wie auch anderer Rohstoffe zugute; durch eine Ver-
ringerung des Flächenverbrauchs aus Gründen des
Schutzes des Naturhaushaltes und insbesondere der bio-
logischen Vielfalt. Maßnahmen zur Verminderung von
Schadstoffemissionen vermeiden die Belastung der
Ressourcen Boden und Wasser und sichern damit deren
Verfügbarkeit. Schließlich nenne ich die Förderung nach-
haltigen Verbraucherverhaltens durch Information und
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19131
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(B)
indirekte Anreizmechanismen, die am Preis als dem in der
Regel wichtigsten Entscheidungskriterium beim Kauf
ansetzen.
Schutz des Naturhaushaltes: Sicherung und Förderung
der Funktionen von Flächen bzw. Landschaften als
Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere
und Menschen und zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt genetische sowie Arten- und Lebensraum-
vielfalt durch Sicherung und Entwicklung natürlicher
und naturnaher Flächen, zum Beispiel durch optimierten
Einsatz von Finanzmitteln zur Förderung ökologischer
Leistungen, Erhaltung und Wiederherstellung von Über-
schwemmungsbereichen; durch eine Trendwende bei
Flächeninanspruchnahme, zum Beispiel im Verkehrsbe-
reich durch Bündelung von Verkehrswegen und außer
in den neuen Bundesländern Ausbau vor Neubau,
Altlastensanierung, die Neuausweisungen auf der grü-
nen Wiese verringert, Vorrang der Innenverdichtung
gegenüber der Ausweisung neuer Bauflächen im Außen-
bereich; durch Verwirklichung umweltschonender Flä-
chennutzung, zum Beispiel durch effiziente Förderung
umweltschonender Bewirtschaftungsmethoden, Honorie-
rung besonderer ökologischer Leistungen der Landwirt-
schaft, schließlich durch Reduzierung von Schadstoff-
emissionen in Wasser und Boden.
Schutz der menschlichen Gesundheit: Trotz erreichtem
hohen Schutzniveau können Umweltfaktoren für sich
allein oder zusammen mit anderen Faktoren zur Entste-
hung oder Verstärkung von Krankheiten beitragen. Sie
können Ursache von Allergien, Asthma sowie Atemwegs-,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch von Krebs sein.
Ebenfalls diskutiert werden Störungen des Nerven- und
Hormonsystems, wobei der wissenschaftliche Kenntnis-
stand noch lückenhaft ist.
Handlungsfelder sind unter anderem die Verbesserung
der Grundlagen für den gesellschaftlichen Umgang mit
Risiken durch Entwicklung einer umfassenden Risiko-
managementstrategie, die Verminderung von Lärmbeläs-
tigungen durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm,
Industrie, Baustellen und Geräte, ferner die weitere Re-
duzierung von Schadstoffemissionen.
Bei einer nachhaltigen Entwicklung sind vor allem
auch globale Aspekte und Herausforderungen zu
beachten. Reale Herausforderungen lauten:
Die Entwicklungsländer leiden vielfach nicht an der In-
tegration in den Welthandel, sondern am Ausschluss von
ihm. Gerade die EU hat im Bereich Zutritt zum Agrar-
markt wesentliche Hausaufgaben noch nicht gemacht.
Versprechungen von Rio in Sachen Entwicklungshilfe
wurden nicht geleistet. Solange dies nicht geändert wird,
vor allem im Bereich Market Access, wird es keinen
wirklichen Fortschritt mit den G 77 geben.
Sichere Rahmenbedingungen für Investitionen sind
Grundvoraussetzungen für mehr Wohlstand in Entwick-
lungsländern. Good Governance ist eine wichtige
Forderung der Industrie an die Entwicklungsländer, vom
Schutz vor Verstaatlichung bis zur Korruptionsbekämp-
fung. Aber: Fortschritt ist hier nur dann zu erwarten, wenn
die oben genannten Defizite aufseiten der Industrieländer
überwunden werden.
International wird gerade in Deutschland mehr Global
Governance für den Umweltschutz gefordert. Dies ist per
se richtig: Die wachsende Zahl an internationalen Kon-
ventionen muss besser koordiniert werden. Streitschlich-
tungsmechanismen und der institutionelle Dialog zwi-
schen Institutionen wie WTO, ILO und ENEP sind
wichtig. Aber: Hierbei darf es keine ökologische Ein-
bahnstraße und einen pauschalen Vorrang ökologischer
Regeln geben. Derartige Forderungen sind kontraproduk-
tiv, nicht zuletzt weil sie von der Mehrheit der Entwick-
lungsländer strikt abgelehnt werden.
Deutschland ist daher gefordert, international Motor
für eine ehrliche und faire Politik zu sein, die anerkennt,
dass es für den größten Teil der Menschheit nicht um eine
ökologische Neuorientierung von Konsummustern
geht, sondern um die elementare Sicherung ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Zukunft. Hierfür muss
Deutschland technologisch Angebote machen, durch die
künftig steigender Wohlstand mit weniger Belastung der
Umwelt erreicht werden kann.
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Fast 30 Jahre ist es nun her, dass Dennis und Donella
Meadows vom Massachusetts Institute of Technology ihr
damals wie heute schockierendes Buch Die Grenzen des
Wachstums veröffentlichten. Sie warnten vor den abso-
luten Wachstumsgrenzen auf die wir uns hinbewegen
wenn der Mensch nicht einen ökologischen und wirt-
schaftlichen Gleichgewichtszustand herbeiführt. Viel-
leicht haben wir bereits einige der physikalischen Gren-
zen überschritten, wie die Autoren 1992 diagnostizierten.
Die Grenzen des Wachstums markierten mit einem
Paukenschlag eine Zäsur. Der Mythos Wachstum erschien
in sein geschichtsphilosophisches Gegenteil verkehrt. Im-
mer größer, immer mächtiger, aber auch immer erfolgrei-
cher? Eine noch nie da gewesene Fusionitis als Zu-
kunftsrezept? Nein, seit spätestens 30 Jahren wissen wir:
Wachstum an sich, ohne ökologische und soziale Leit-
planken, führt zum Niedergang.
Sicher, seit damals hat sich in Deutschland viel getan;
trotzdem sind die ökologischen und sozialen Probleme
weltweit keineswegs geringer geworden: Das Ozonloch
wird größer, pro Jahr verschwinden über 10 Millionen
Hektar Tropenwald, der Hunger ist weltweit nicht ansatz-
weise besiegt und mit Aids kam seitdem eine neue globale
Herausforderung auf.
Aber auch in Deutschland ist der Blickwinkel noch zu
ressortverhaftet, es wird noch zu wenig integrativ ge-
dacht, man ist noch zu sehr am klassischen Umweltschutz
orientiert und es wird noch zu sehr allein auf hohe Emis-
sionen geachtet statt auf allgegenwärtige Spurengifte und
Allergene.
Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie, ein Leitbild ei-
ner vorsorgenden Politik, die sich an den Grenzen des
Wachstums, an der Tragfähigkeit unserer Umwelt und der
Belastbarkeit unseres Sozialwesens orientiert, muss dies
bedenken. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung un-
seren Anträgen zur Nachhaltigkeit weitgehend nachge-
kommen ist. Ich nenne die Einrichtung von green cabinet
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119132
(C)
(D)
(A)
(B)
und Nachhaltigkeitsrat, die Entwicklung der Strategie und
nachhaltige Pilotprojekte für Johannesburg. In mehreren
Anträgen haben wir die Richtung vorgezeichnet, die die
Bundesregierung nun geht. Wichtig ist nun, dass der stra-
tegische Ansatz nach und nach von den drei Handlungs-
feldern Umweltverträgliche Mobilität, Klimaschutz
und Energie sowie Umwelt und Gesundheit ausgewei-
tet wird.
Ein prominentes Thema muss künftig ökoeffizientes
Wirtschaften sein. Die Umsetzung einer Idee, die mit Fak-
tor 4 begann, in alltägliches Handeln und Wirtschaften ist
dringend notwendig. Und heute sprechen wir schon von
einem notwendigen Faktor 10. Wichtig ist nun, dass diese
Nachhaltigkeitsstrategie im Dialog mit allen relevanten
gesellschaftlichen Gruppen stattfindet. Hier hat der Rat
für nachhaltige Entwicklung eine große Aufgabe zu be-
wältigen und Aufgabe der Politik ist auch, diesen Dialog
kräftig zu unterstützen. Wichtig ist, dass auch das Parla-
ment intensiv an der Arbeit des Nachhaltigkeitsrates und
der Erarbeitung einer Strategie beteiligt wird und zwar
bereits im Vorfeld, bevor zum Jahreswechsel hoffentlich
ein erster Entwurf präsentiert wird.
Es ist gut, dass die Bundesregierung mit ihrem An-
satz aus dem klassischen, sektoralem Denken nach dem
Drei-Säulen-Modell ausbrechen will: Ökologische und
ökonomische Generationengerechtigkeit, mal über den
Renten-Generationenvertrag hinaus gedacht schließlich
haben wir die Erde tatsächlich nur von unseren Kindern
geborgt , sozialer Zusammenhalt ohne Ausgrenzung und
mit fairer Teilhabe in Verbindung mit internationaler
Solidarität bilden den neuen archimedischen Hebelpunkt
unserer Nachhaltigkeitspolitik.
In diesem Zusammenhang abschließend noch einmal
ein Wort zur Bedeutung des Leitbildes der Vision ei-
ner zukunftsverträglichen Entwicklung. Nach den Terror-
anschlägen vom 11. September 2001 in New York und
Washington ist eine Weltpolitik business as usual nicht
mehr möglich. Der internationale Terrorismus braucht
eine zivilisierte Antwort. Bekämpfung des Bildungsman-
gels, das Schließen der Armuts- und Sozialstandsschere
gegenüber dem Westen, Toleranz statt Hegemonie gegen-
über fremden Kulturen entziehen terroristischen Ideo-
logien den Nährboden.
Die Weltgemeinschaft hat die bittere Lehre ziehen
müssen, dass sie davor ihre Augen nicht mehr ver-
schließen kann. Auch binnenpolitisch müssen wir zu
neuen Sicherheitsbegriffen finden, zum Beispiel Reduzie-
rung des Sicherheitsrisikos durch eine dezentrale Ener-
gieversorgung, also weg von der Atomenergie. Aber erst
eine Politik der weltweiten, generationenübergreifenden
Gerechtigkeit der Nachhaltigkeit bietet ein wirksames
Instrument gegen den internationalen Terrorismus. Wirk-
samer als Bomben, Gewehre und Panzer. Erst allmählich
setzt bei allen Akteuren ein Umdenken ein: in der Wirt-
schaft, die über das notwendige Know-how verfügt, in der
Politik, die den rechtlichen Rahmen dafür legt und in den
Köpfen der Menschen, die über ihre Nachfrage die Markt-
macht besitzen, ohne sie zu ergreifen.
Es gilt, auf das Umfeld einzuwirken, in dem Terroris-
mus entsteht und wächst. Dort, wo Menschen in ökono-
mischer Hinsicht keine Perspektive, keine Chance zu ei-
ner lebenswerten Existenz in eigener Würde haben, kann
dies nur mit einer neuen Politik der globalen Solidarität
und Nachhaltigkeit verändert werden.
Birgit Homburger (FDP): Mit dem Antrag will Rot-
Grün vor allem von der eigenen nachhaltigen Untätigkeit
ablenken. Schon seit Ende der letzten Legislaturperiode
ist die Forderung, eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie
zu erarbeiten, Beschlusslage des Deutschen Bundestages.
Obwohl im rot-grünen Koalitionsvertrag großspurig
die Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrate-
gie mit konkreten Zielen angekündigt wurde, bedurfte es
der Aufforderung durch den Umweltausschuss im Juni
1999 und durch das Plenum des Deutschen Bundestages
im Januar 2000, bis die Bundesregierung endlich am
4. April 2001, zweieinhalb Jahre nach dem Regierungs-
wechsel, den geforderten Nachhaltigkeitsrat einsetzte.
Konstruktive Mitwirkungsvorschläge der FDP wurden
von der Bundesregierung arrogant ignoriert. Außerdem
hat die Bundesregierung viel Zeit verschenkt. Würde sie
den Nachhaltigkeitsgedanken ernst nehmen, dann hätte
sie die Arbeit schon zu Beginn der Legislaturperiode in
Angriff genommen.
Diese Woche hat nun die Bundesregierung mittler-
weile drei Jahre nach dem Regierungswechsel öffentlich
erste Überlegungen zu einer Nachhaltigkeitsstrategie vor-
gelegt und zugleich die Bürgerinnen und Bürger dazu auf-
gefordert, ihre Ideen und Vorschläge in den Prozess der
Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie einzubringen.
Die FDP begrüßt dies, hätte aber erwartet, dass im Vorfeld
der Deutsche Bundestag an den neuen Überlegungen be-
teiligt worden wäre. Die FDP fordert die Bundesregierung
auf, den Fraktionen und parlamentarischen Gremien im
Deutschen Bundestag endlich Gelegenheit zu geben, am
nationalen Nachhaltigkeitskonzept mitzuwirken.
Die Enquete-Kommission hat sich in der letzten Le-
gislaturperiode intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit
auseinander gesetzt. Nachhaltigkeit umfasst demnach
drei Dimensionen: Bei allen politischen Entscheidungen
müssen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte
abgewogen und zu einem Ausgleich gebracht werden.
Hierüber waren wir uns einig. Nun weicht die Bundesre-
gierung davon ab und stellt neue Orientierungspunkte vor.
Laut Bericht im Umweltausschuss in der vergangenen
Woche geht die Bundesregierung bewusst nicht mehr von
den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung aus,
so wie sie die Enquete-Kommission beschrieben hat. Da-
mit würde die Bundesregierung vier Jahre parlamentari-
scher Arbeit in den Papierkorb befördern. Hektischer Ak-
tionismus hat aber nichts mit Nachhaltigkeit zu tun.
Immerhin schlägt der Nachhaltigkeitsrat erste konkrete
Handlungsfelder vor, die auch die Zustimmung der FDP
finden. Der von Rot-Grün vorgelegte und heute zur Ab-
stimmung stehende Antrag bleibt demgegenüber im All-
gemeinen. Dieser Antrag wurde noch vor der Einsetzung
des Nachhaltigkeitsrates in den Deutschen Bundestag ein-
gebracht und diente nur der Vernebelung des eigenen
Nichtstuns. Sie sollten ihn konsequenterweise heute
zurückziehen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19133
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Eva Bulling-Schröter (PDS): Der Zufall will es:
Heute hat der WBGU sein Politikpapier zu Eckpunkten
einer Verhandlungsstrategie für den Weltgipfel Rio+10
im September 2002 in Johannesburg der Bundesregierung
übergeben. Der WGBU stellt fest: Seit Rio sind neue
Problemfelder sind entstanden und die wichtigsten beste-
henden ungelöst geblieben. Dass dies so ist, haben in we-
sentlichen Bereichen auch die Industrieländer zu verant-
worten. Sie verbrauchen ungleich mehr Ressourcen, als
ihnen zustehen, sie emittieren den größten Teil der Schad-
stoffe.
Daran muss sich auch die Bundesrepublik messen las-
sen. Wie tragen wir dazu bei, in Deutschland und weltweit
einen Übergang zu einer sozialökologisch nachhaltigen
Wirtschaftsweise zu schaffen? Sicherlich unbestritten ist,
dass die Emissionen von vielen Umweltgiften und einigen
Schadstoffen hierzulande drastisch gesunken sind. Dies
hat enormer Anstrengungen bedurft, Anstrengungen, die
eine Menge Geld gekostet haben, woran aber das sollte
man auch einmal einräumen viele Unternehmen, wie
zum Beispiel Entsorger, Klärwerks- und Anlagenbauer,
kräftig verdient haben. Zudem waren offensichtliche Um-
weltgifte, sichtbarer Smog und dreckige Flüsse den Bür-
gerinnen und Wählern kaum noch zuzumuten. Die Um-
weltbewegung hat einen großen Anteil daran, dass auch
ein eigenständiger Prozess einer sich weiterentwickeln-
den Umweltpolitik Fuß gefasst hat.
Auf der anderen Seite gibt es auch in Deutschland den
Trend, für die Nachhaltigkeit entscheidende Bereiche völ-
lig zu ignorieren, zu vernachlässigen oder nur zaghaft an-
zugehen. Dies sind nicht zufällig die Sektoren unserer
Produktions- und Lebensweise, die sehr eng mit der Ka-
pitalverwertung der gesamten Volkswirtschaft verbunden
sind.
Das Wichtigste sind hier die absolut weiter steigenden
Ressourcenverbräuche. Sie sind, genauso wie die weiter-
hin enorm hohen CO2-Emissionen, letztlich eine ökologi-
sche und soziale Aggression gegen die Länder des Sü-
dens. Was hier die Bundesrepublik verbaut, verfährt und
konsumiert, wird unter oft katastrophalen Bedingungen in
ärmeren Ländern aus der Erde geholt oder angebaut. Der
ach so gerechte Weltmarkt sorgt dafür, dass uns der Nach-
schub vorerst nicht ausgeht. Die internationalen Abhän-
gigkeitsverhältnisse sorgen auch dafür, dass wir für diese
Rohstoffe und Produkte nicht nur nicht ihren ökologi-
schen Preis bezahlen; wir bezahlen auch nicht ihren so-
zialen Preis.
Vielleicht sollte folgender Vergleich zum Nachdenken
anregen: Die durch den verbrecherischen Anschlag in
New York zerstörten zwei Tower des WTC waren mit
3,5 Milliarden Dollar versichert. Das ist ungefähr die
Hälfte des Bruttosozialproduktes eines Staates wie Äthio-
pien, Jordanien oder Bolivien.
Ich möchte hiermit keine direkte Verbindung zwischen
Armut und Terrorismus herstellen. Aber der Vergleich
zeigt, welche ungeheuren Reichtümer im Norden ange-
sammelt werden und wie gigantisch arm viele Entwick-
lungsländer sind. Und aus dieser Armut heraus werden
weiterhin soziale Spannungen, militärische Konflikte und
übrigens auch Umweltzerstörungen gesät werden.
Im Antrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wer-
den die eben skizzierten Probleme leider unterbelichtet.
Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.
Hans Martin Bury, Staatsminister beim Bundeskanz-
ler: Einer der zentralen Gedanken nachhaltiger Entwick-
lung ist die gleichrangige Berücksichtigung ökono-
mischer, ökologischer und sozialer Belange. Dieser
Ansatz ist richtig und er ist unstrittig.
Die Bundesregierung wird bei der Betonung des
sektorübergreifenden Ansatzes einen Schritt weiter gehen
und sich bei der Erarbeitung der nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie an vier Kernthemen orientieren: Generatio-
nengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt
und internationale Verantwortung.
Generationengerechtigkeit ist der entscheidende Maß-
stab. Nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben ist
kategorischer Imperativ einer nachhaltigen Entwicklung.
Das umfasst die Erhaltung der natürlichen Lebensgrund-
lagen ebenso wie einen sparsamen und effizienten Um-
gang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Der An-
spruch der Generationengerechtigkeit weist aber über die
klassischen Umweltthemen hinaus. Die wichtigsten Re-
formvorhaben dieser Bundesregierung orientieren sich
daran. Mit denn Abbau der Staatsschulden geben wir
künftigen Generationen ihre Entscheidungs- und Gestal-
tungsfreiheit zurück. Mit der Rentenreform haben wir
Generationengerechtigkeit für die Altersvorsorge neu
buchstabiert.
Das zweite Leitmotiv ist die Verbesserung der Lebens-
qualität. Nachhaltigkeit ist keine neue Verzichtskultur.
Zur Lebensqualität gehören eine intakte Landschaft
ebenso wie gute Schulen und eine lebenswerte und si-
chere Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten. Le-
bensqualität das bedeutet auch gesunde und qualitativ
hochwertige Lebensmittel. Mit der Neuorientierung der
Agrarpolitik hat die Bundesregierung auf diesem Gebiet
die Weichen gestellt.
Wirtschaftliche Dynamik und Strukturwandel brau-
chen gesellschaftliche Solidarität. Aus diesem Grund bil-
det der soziale Zusammenhalt den dritten Pfeiler unserer
Strategie. Wir wollen den wirtschaftlichen Strukturwan-
del so gestalten, dass alle an den damit verbundenen
Chancen teilhaben können.
Schließlich: internationale Verantwortung. 1992 wurde
in Rio mit der nachhaltigen Entwicklung ein globaler Auf-
trag formuliert. Im Zeitalter der Globalisierung sind die
einzelnen Staaten und Völker eng miteinander verfloch-
ten. Das gilt für die Ökonomie ebenso wie für die Ökolo-
gie Stichwort Klimaschutz.
Auch Sicherheit ist nicht teilbar. Kein Land kann auf
sich allein gestellt für seine Bürgerinnen und Bürger eine
friedliche Zukunft gewährleisten.
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird aber nicht nur Ziele
beschreiben, sondern auch Wegmarken. Indikatoren und
quantifizierte Ziele sollen als Orientierungswerte Wege
für die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
aufzeigen, um die gemeinsam angestrebten Ziele zu er-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119134
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reichen. Die Indikatoren kennzeichnen, welche Hand-
lungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung besonders
wichtig sind. Die Ziele markieren die Richtung, in die die
Entwicklung in den nächsten 20 Jahren gehen soll. In die-
sem Sinne sind Indikatoren und Orientierungswerte Bau-
steine eines Managementkonzepts der Nachhaltigkeit.
Bei der Nachhaltigkeitsstrategie geht es uns nicht nur
um neue Inhalte, sondern es geht auch um einen neuen
Politikstil. Nachhaltige Entwicklung kann nicht vom
Staat verordnet werden. Wer investiert und konsumiert,
bestimmt ebenso die Richtung wie der Staat mit Gesetzen
und Programmen. Nur wenn sich die Akteure in Wirt-
schaft, Gesellschaft und Politik auf ein gemeinsames Leit-
bild verständigen, werden wir Erfolg haben. Deshalb
brauchen wir eine breite gesellschaftliche Diskussion
über Leitbild und Prioritäten einer nachhaltigen Entwick-
lung.
Um diesen Verständigungsprozess zu fördern, hat der
Bundeskanzler den Rat für Nachhaltige Entwicklung be-
rufen, dem unter anderem Vertreter aus Wirtschaft, Ge-
werkschaften, Kirchen, Umweltverbänden und Wissen-
schaft angehören. Als Berater und Ideengeber, aber auch
als kritischer Begleiter nimmt der Rat bei der Erarbeitung
der Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Funktion wahr.
Parallel dazu setzen wir den Dialog mit den gesellschaft-
lichen Gruppen fort.
Aber wir wollen nicht nur Institutionen und Verbände
erreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Mög-
lichkeit, sich im Internet über unser Dialogforum Nach-
haltigkeit an der Debatte zu beteiligen. Die Ergebnisse
dieses Dialogs werden wir in den ersten Entwurf einer
Strategie einbeziehen, den wir zum Jahresende vorlegen
werden.
Gerade in Zeiten rasch wechselnder politischer The-
men und eines beschleunigten wirtschaftlichen Struktur-
wandels brauchen wir eine langfristige Orientierung. Der
jetzt begonnene breite öffentliche Dialog über Nachhal-
tigkeit bietet die Chance, viele Menschen für die Zu-
kunftsfragen unseres Landes zu interessieren. Lassen Sie
uns diesen Dialog führen und die Menschen für die Idee
der Nachhaltigkeit gewinnen.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung der Handwerksordnung (Tagesord-
nungspunkt 13)
Christian Lange (Backnang) (SPD): Eine dynami-
sche Wirtschaft lebt von Neugründungen: Arbeitsplätze
werden geschaffen oder gesichert. Darin sind wir uns alle
einig.
Ihr Antrag zielt auf die Abschaffung des großen Be-
fähigungsnachweises. Das geht im Wesentlichen aber an
den eigentlichen Anforderungen von modernen Hand-
werksbetrieben vorbei: Der Meisterbrief muss europafest
werden. Das ist das primäre Ziel von Reformüberlegun-
gen, nicht seine Abschaffung. Wir wissen doch alle, was
wir am Meisterbrief haben: hohe Qualität und hohe Aus-
bildungsleistung. Darauf will die PDS also verzichten?
In der Tat ist es problematisch, dass gerade im Hand-
werk die Gewerbeanmeldungen in der letzten Jahren
rückläufig gewesen sind. Die Zahl der Existenzgründun-
gen, die Gründungsquote, liegt im Bereich des Hand-
werks bei 5 Prozent, während die Neugründungen in sons-
tigen Wirtschaftsbereichen bei 11 Prozent liegen. Wir aber
wollen mehr Existenzgründungen, mehr Betriebsüber-
nahmen und mehr Wachstum und Beschäftigung im
Handwerk.
Wir haben bereits einiges erreicht: Das Bundesverfas-
sungsgericht hatte deutlich gemacht, dass die Handwerks-
ordnung, die einen Eingriff in das Grundrecht der Berufs-
freiheit nach Art. 12 GG darstellt, grundrechtsfreundlich
ausgelegt werden muss. In Europa stehen wir praktisch al-
lein mit der Meisterprüfung als Marktzugangsvorausset-
zung.
Wir müssen aufpassen, dass das Thema Inländerdiskri-
minierung nicht zum Sprengsatz für den großen Befähi-
gungsnachweis wird. Daher bin ich sehr froh, dass wir ge-
meinsam mit dem Handwerk eine Lösung gefunden
haben: Ende November 2000 hat eine Arbeitsgruppe von
Bund und Ländern festgelegt, wie künftig die Hand-
werksordnung anzuwenden ist. Dabei geht es vor allem
um gemeinsame Mindeststandards bei der Anwendung
des Ausnahmetatbestandes nach § 8 HwO, dafür also,
wann also eine Meisterprüfung unzumutbar ist.
Zur Verdeutlichung einige Beispiele: Zukünftig gibt es
einheitliche und erleichterte Voraussetzungen für Aus-
nahmen, wenn der Antragsteller in fortgeschrittenem Le-
bensalter ist oder langjährig in seinem Handwerk als Ge-
selle in herausgehobener Stellung tätig war oder sich ihm
die günstige Gelegenheit für die Übernahme eines Be-
triebs bietet. Aber der Nachweis fachlicher Qualifikation
bleibt weiterhin erforderlich. Zukünftig muss auch derje-
nige keine Meisterprüfung ablegen, der lediglich eine be-
grenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich eines
Handwerks ausüben will, zum Beispiel Mitarbeiter der
Reparaturabteilung einer Staubsaugerfirma, die mehrere
Jahre in dem Bereich beschäftigt waren und sich selbst-
ständig machen.
Eine Meisterprüfung ist auch nicht zumutbar, wenn
Arbeitslosigkeit wegen Outsourcing droht, bei langen
Wartezeiten für die Ablegung der Meisterprüfung, bei ge-
sundheitlichen und anderen sozialen Gründen oder für
staatlich geprüfte Techniker.
Mit diesem Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe
wird auch klargestellt so wie vom Bundesverfassungs-
gericht gefordert , dass einfache Tätigkeiten nicht zum
handwerklichen Kernbereich gehören. Die Umsetzung
des Beschlusses liegt in der Verantwortung der Länder.
Auf den Weg gebracht wurde auch die Umsetzung des
Urteils des EuGH vom 3. Oktober 2000, in dem klarge-
stellt wurde, dass Handwerksbetriebe, die in einem ande-
ren EU-Mitgliedstaat ansässig sind und nur gelegentlich
in einem Aufnahmeland tätig werden wollen, durch die
mit einer Eintragung in die Handwerksrolle verbundenen
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19135
(C)
(D)
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Verzögerung oder durch sonstige Erschwernisse sowie fi-
nanzielle Belastungen nicht abgeschreckt werden dürfen.
Das BMWi holt derzeit dazu Vorschläge der Bundeslän-
der und des Handwerks ein und prüft diese.
Wir haben auch durch die Verbesserung der Förderbe-
dingungen für das Meister-BAfög gerade für Existenz-
gründungen ein wichtiges Zeichen gesetzt. Das brauchen
wir dringend da stimme ich zu angesichts der rund
200 000 Betriebe im Handwerk, die zur Übernahme an-
stehen. Damit setzen wir auch ein wichtiges und unüber-
sehbares Zeichen in Sachen Meisterbrief.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der
ZDH, befürchtet, dass für 50 000 dieser Betriebe die
Betriebsübergabe scheitern könnte. Dies müssen wir ver-
hindern, auch im Hinblick auf die etwa 500 000 Arbeits-
plätze, die durch den Generationenwechsel betroffen sind.
Wir müssen die Betriebe bei allen Fragen, die ein Gene-
rationenwechsel mit sich bringt, unterstützen. Denn die
kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere die
Handwerksbetriebe, ermöglichen jungen Menschen den
Zugang zu beruflicher Qualifikation und damit eine be-
rufliche Perspektive. Im Handwerk wäre diese Aus-
bildungsleistung ohne den Großen Befähigungsnachweis
nicht möglich. Vor allem deshalb wollen wir den Großen
Befähigungsnachweis beibehalten.
Außerdem haben wir zur Förderung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern und eta-
blierten Unternehmen des Handwerks spezifische Pro-
gramme bereitgestellt. Von den Gewerbefördermitteln
entfallen rund 80 Prozent auf das Handwerk; das sind
209 Millionen DM. Konkret bedeutet dies: Wir unterstüt-
zen Existenzgründer und etablierte Unternehmen des
Handwerks durch Bereitstellung zinsgünstiger öffentli-
cher Darlehen und durch die Förderung der Unterneh-
mensberatung. Wir stärken die Innovationsfähigkeit des
Handwerks. Wir führen die Modernisierung und Flexibi-
lisierung der beruflichen Bildung konsequent fort.
Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU): Dem Gesetzent-
wurf der PDS auf Änderung der Handwerksordnung wird
die CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen.
Ich möchte dies wie folgt begründen: In der letzten Le-
gislaturperiode haben sich die Fraktionen der CDU/CSU,
der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit einer
Neuordnung der Handwerksordnung auseinander gesetzt.
Hierbei entstand ein überarbeitetet Gesetz, das mit großer
Mehrheit im Bundestag angenommen und einstimmig im
Bundesrat verabschiedet, am 1. April 1998 in Kraft getre-
ten ist. Dieses Gesetz hat sich mit allen Fragen des Hand-
werks auseinander gesetzt. Es hat alle 124 Vollhandwerke
geprüft und hierbei viele Vollhandwerke zusammengelegt
oder gegenseitig für verwandt erklärt, sodass am Ende
94 Vollhandwerke übrig geblieben sind.
Dieses moderne, der Zeit angepasste Gesetz wurde und
wird im In- und Ausland erkannt, und viele Länder wür-
den ein solch hervorragendes Gesetz gerne übernehmen.
Erst vor wenigen Monaten hat das bulgarische Parlament
nach dem Vorbild der deutschen Handwerksordnung in
fast vergleichbarer Form ein entsprechendes Gesetz erlas-
sen. Darüber hinaus haben sich die Fraktionen auch mit
der Anlage B der Handwerksordnung beschäftigt und
hierbei 57 handwerksähnliche Berufe festgeschrieben.
Wie intensiv wir uns, seinerzeit mit den einzelnen Be-
rufen auseinander gesetzt haben, möchte ich nur am Bei-
spiel der Trockenbauer nochmals in Erinnerung rufen.
Wenn die PDS jetzt erneut einen Vorstoß macht, um
den Großen Befähigungsnachweis zu unterlaufen, so ist
dies reiner Populismus. Alle Fraktionen waren sich bisher
einig, dass die Qualität des deutschen Handwerks und das
damit verbundene duale Ausbildungssystem nur dann Be-
stand hat, wenn der Große Befähigungsnachweis nicht in-
frage gestellt wird. Meister, Lehrlinge und Gesellen wird
es dann nicht mehr geben. Immer wieder wird aber den-
noch von einzelnen Gruppen aus unterschiedlichen Inte-
ressenslagen heraus versucht, die Handwerksordnung zu
durchlöchern und so auf Dauer infrage zu stellen.
Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen warnen,
sich nicht auf den falschen Weg zu begeben, den hand-
werklichen Mittelstand infrage zu stellen. Jede Verände-
rung der Gesetzeslage hätte zur Folge, dass mit weiteren
Lehrstellen- und Arbeitsplatzverlusten zu rechnen ist. Die
von der PDS vorgeschlagenen Veränderungspunkte keh-
ren alle paar Jahre wieder. Richtiger werden sie dadurch
nicht.
Ohne kaufmännische, fachliche und pädagogische Prü-
fung kann man keinen Betrieb führen. Deshalb ist der
Große Befähigungsnachweis unabdingbar mit der
Führung eines Handwerksbetriebes verbunden. Was die
Erlangung des Großen Befähigungsnachweises nach der
Existenzgründung angeht, so kann ich nur davor warnen:
Wer vor seiner Betriebsgründung keine Zeit aufbringt,
wird es auch hinterher, wenn er den Betrieb führt, nicht
tun. Er wird vorher feststellen, dass er im allgemeinen
Wettbewerb die hohen Anforderungen eines Handwerks-
unternehmers nicht erfüllen kann.
Bei der Betrachtung der Insolvenzen, die wir derzeit in
hohem Maße verzeichnen, lässt sich aber immer wieder
feststellen, dass in den seltensten Fällen Handwerksbe-
triebe in Konkurs gehen. Das ist unter anderem den hohen
Qualitätsanforderungen in der Ausbildung zu verdanken.
Ich möchte Sie deshalb alle bitten, die Handwerksord-
nung, wie sie seit fast 100 Jahren besteht, nicht aufzuge-
ben.
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbe-
dingungen von Existenzgründern. Gute Bedingungen für
Selbstständige sind bedeutsam für die wirtschaftliche
Entwicklung, denn Selbstständige entwickeln Ideen für
neue Produkte und schaffen so Beschäftigungspotenziale.
Im Durchschnitt schafft jeder Selbstständige vier bis fünf
zusätzliche Arbeitsplätze.
Nun erschwert es jedoch die Handwerksordnung er-
heblich, sich im Handwerk selbstständig zu machen. So
muss ein Geselle, der sich selbstständig machen will,
zunächst eine weitere, extrem kosten- und zeitintensive
Ausbildung absolvieren, um ein Unternehmen in seiner
Profession gründen zu dürfen. Dabei konnte er nur durch
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119136
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eine dreijährige, erfolgreich absolvierte Ausbildung Ge-
selle werden. Er oder sie muss einen Meisterlehrgang ab-
solvieren, der sich berufsbegleitend über mehrere Jahre
hinzieht und Kosten von rund 40 000 DM verursacht.
Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist im
Übrigen einmalig in der Europäischen Union, nachdem
das österreichische Verfassungsgericht die entsprechende
Regelung in Osterreich für verfassungswidrig erklärt hat.
Wir freuen uns daher, dass das BMWi und die Koali-
tionsfraktionen im Konsens mit dem Zentralverband des
Deutschen Handwerks und den Ländern Erleichterungen
für Gründer, die ohne Meisterbrief einen Handwerks-
betrieb gründen wollen, vereinbart haben. Wir konnten
hier wichtige Liberalisierungen durchsetzen. Die Mög-
lichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach
§ 8 HwO, die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief ermög-
licht, wurde ausgeweitet. Bund und Länder haben sich am
21. November 2000 darauf verständigt, eine möglichst
einheitliche und flexible Anwendung der Handwerksord-
nung zu garantieren.
Eine Regelliste von speziellen Ausnahmetatbe-
ständen, die die Meisterprüfung unzumutbar machen,
§ 8 Hw0 und eine Generalklausel für sonstige Fälle
wurden festgeschrieben. Damit wurde jeweils ein Hin-
weis verbunden, ob die Ausnahmebewilligung befristet,
also bis zur Ablegung der Meisterprüfung, erteilt wird
oder auf Dauer eine Meisterprüfung nicht notwendig ist.
Wichtige Ausnahmefälle, nach denen ein Handwerk jetzt
auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann, sind vor
allem die Gelegenheit zur Betriebsübernahme, die auch
der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen dient,
sowie die lange, seit über zehn Jahren geforderte Altge-
sellenregelung. Diese Regelung erkennt bei einem Alter
von etwa 47 Jahren einen Ausnahmefall an und verbindet
dies mit der Möglichkeit, die Altersgrenze bei langjährig
20 Jahre tätigen Gesellen zu verkürzen. Die Koaliti-
onsfraktionen werden aufmerksam beobachten, wie die
Leitlinien in den Ländern umgesetzt werden.
Mit diesen Regelungen haben wir einen wichtigen Im-
puls zur Liberalisierung und Modernisierung einer sehr
alten Institution geschaffen.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): In regelmäßigen. Ab-
ständen kommen sie immer wieder: die Forderungen, den
Meisterbrief im Handwerk abzuschaffen. Kamen sie
früher von den Grünen, kommen sie nun von der PDS. Die
Grünen haben sich also auch hier den Realitäten fügen
müssen. Im vorliegenden Fall steht aber der Bund unab-
hängiger Handwerker als Autor hinter dem Gesetzent-
wurf.
Schon die Problembeschreibung ist widersprüchlich:
Auf der einen Seite wird gesagt, die Meisterprüfung sei
verzichtbar, weil bereits der hohe Kapitalbedarf für eine
Existenzgründung im Handwerk das Erfordernis einer be-
sonderen Qualifikation begründe. Auf der anderen Seite
wird darauf verwiesen, dass bei Abschaffung des Meis-
tervorbehalts dann auch kapitalschwache Gründer den
Weg in die Selbstständigkeit finden können. Ja, was gilt
denn nun? Braucht es einen hohen Kapitaleinsatz oder
genügt die schwache Kapitalbasis?
Die Antwort liegt auf der Hand: Die Ausstattung eines
Gründers im Handwerk mit Kapital ist selbstverständlich
eine Frage seiner Qualifikation. Es ist richtig, dass die
meisten Banken und Sparkassen sehr günstige Existenz-
gründerkredite an Handwerksmeister vergeben ganz
einfach, weil die Banken wissen, dass die Bestandsfestig-
keit von Handwerksgründungen aufgrund der guten meis-
terlichen Qualifizierung der Gründer signifikant höher ist
als bei Unternehmensgründungen in Bereichen, die die
Meisterprüfung nicht kennen. Als Beispiele mögen hier
das Gastgewerbe, die Boutiquen oder die Videotheken
dienen.
Der Gesetzentwurf geht fälschlicherweise davon
aus, der Meistervorbehalt stelle ein Hemmnis bei der
Gründung von Unternehmen dar. Folglich müssten sich
eigentlich alle Absolventen der Meisterlehrgänge, die die-
ses in der Denkweise der Antragsteller enorme Hin-
dernis überwunden haben, selbstständig machen. Die
Zahlen sprechen dagegen: lediglich 52 Prozent eines
Meisterjahrganges streben in die Selbstständigkeit. Aber
89 Prozent der Absolventen versprechen sich bessere be-
rufliche Aufstiegschancen aufgrund höherer Qualifika-
tion. Genau um diese Qualifikation geht es beim großen
Befähigungsnachweis. Mangelnde Qualifikation steht
laut DtA auf Platz drei der Gründe für ein Scheitern von
Gründungen. Wir erreichen bestandsfeste Arbeitsplätze
am besten mit dem großen Befähigungsnachweis und
nicht ohne ihn.
Ich kann auch nicht erkennen, welche Gründe es für die
hervorragenden Gesellen, von denen im Gesetz die Rede
ist und an deren Existenz ich keinerlei Zweifel hege, ge-
ben könnte, sich nicht der Meisterprüfung zu stellen. Die
alte Bundesregierung hat das Meister-BAföG eingeführt,
dass auch von der jetzigen Bundesregierung nicht einge-
stellt wurde. Ich finde es von daher zumutbar, dass für das
Ausüben bestimmter handwerklicher Tätigkeiten der
Nachweis, dass diese Tätigkeiten auch qualifiziert er-
bracht werden können, verlangt wird. Und so sehen das in
ständiger Rechtsprechung auch das Bundesverfassungs-
gericht und das Bundesverwaltungsgericht, die wieder-
holt die HWO in ihrer bestehenden Form bestätigt haben.
Der Vorstoß gegen die Handwerksordnung ist durch-
sichtig. Niemand kommt auf die Idee, zum Beispiel die
Pharmazeutisch-Technischen Assistenten zur Selbststän-
digkeit als Apotheker zuzulassen. Auch das Erfordernis
eines erfolgreich abgeschlossenen Pharmaziestudiums
hat seinen Sinn. Und niemand käme auf die Idee, kauf-
männisch begabte Bürger das Aspirin über den Tresen rei-
chen oder das vom Arzt aufgeschriebene Medikament aus
dem Regal holen zu lassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Selbstver-
pflichtung der Existenzgründer, innerhalb eines Zeitrau-
mes von zehn Jahren die Meisterprüfung zu machen, führt
zur faktischen Abschaffung des Meisterbriefs. Denn was
passiert nach diesen zehn Jahren? Dazu schweigt sich der
Gesetzentwurf vermutlich vorsätzlich aus. Ich glaube
nicht, dass die Betriebe dann geschlossen werden, weil
der Inhaber die Meisterprüfung nicht abgelegt hat.
Auch die verbesserte Rechtssicherheit beim Verbrau-
cher wird sich nicht einstellen. Der Verbraucher ist auf der
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19137
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(D)
(A)
(B)
sicheren Seite, wenn er seine Dienstleistungen vom Meis-
terbetrieb bezieht. Dann braucht er ein Verfahren wegen
Schwarzarbeit nicht zu fürchten und kann sich sicher sein,
dass er beste Qualität für sein Geld erhält.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der
Gesetzentwurf versucht, ein Problem zu lösen, das es
nicht gibt. Er kann folglich nur abgelehnt werden.
Uwe Hiksch (PDS): Mit dem heutigen Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung legt die
PDS-Bundestagsfraktion einen wichtigen Lösungsansatz
vor, um das Handwerksrecht zu modernisieren, die Grün-
dung von neuen Betrieben zu ermöglichen und gleichzei-
tig der bestehenden Handwerksordnung mehr Akzeptanz
zu geben.
In der Bundesrepublik gibt es seit vielen Jahren eine in-
tensive Diskussion über die heutige Handwerksordnung.
In vielen wissenschaftlichen und politischen Debatten-
beiträgen wird sie als Hemmschuh für die Gründung
neuer Existenzen gesehen. Die Zahl der Existenzgrün-
dungen liegt im Bereich des Handwerks wesentlich nied-
riger als in den sonstigen Wirtschaftsbereichen. Während
in den sonstigen Wirtschaftsbereichen die Gründungs-
quote 11 Prozent beträgt, liegt sie im Handwerk gerade so
bei 5 Prozent. Jede auf diese Art verhinderte Neugrün-
dung eines kleinen oder mittleren Unternehmens bedeutet
nicht nur den Verzicht auf dringend erforderliche Arbeits-
plätze, sondern auch den Verzicht auf mögliche Innova-
tionen. Die PDS will die Gründung neuer Unternehmen
erleichtern.
Um Existenzgründungen zu erleichtern und damit die
Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe zu erhöhen sowie
Betriebsschließungen aufgrund von Abmahnverfahren
und Bußgeldern zu verhindern, muss es künftig möglich
sein, den großen Befähigungsnachweis, also den Meister-
brief, auch nach der Existenzgründung berufsbegleitend
zu erwerben. Unsere Neuregelung erleichtert die freie Be-
rufsausübung. Durch unseren Gesetzentwurf wird sicher-
gestellt, dass sich das deutsche Handwerk im zunehmen-
den internationalen Wettbewerb besser behaupten und
entwickeln kann.
Gerade wegen des bevorstehenden Generationswech-
sels im Handwerk muss eine schnelle Lösung gefunden
werden. In den nächsten Jahren werden über 200 000 Be-
triebe keinen Nachfolger finden. Hier ist die Politik ge-
fordert. Wir müssen den Menschen signalisieren: Wir
wollen euch unterstützen, wenn ihr einen Betrieb gründen
wollt.
Die PDS stellt dabei den großen Befähigungsnachweis
nicht infrage, vielmehr tragen wir dazu bei, dass durch
eine behutsame Weiterentwicklung und Modernisierung
das Handwerksrecht wieder von den Betroffenen mehr
Akzeptanz findet. Die Alternative dazu ist, dass sich der
Meisterbrief überleben wird. Die starre und unflexible
Haltung der Handwerkskammern sichert nicht den Meis-
terbrief, sondern wird seine gesellschaftliche Delegiti-
mierung beschleunigen. Der Meisterzwang, so wie ihn die
heutige Handwerksordnung festschreibt, entspricht einem
längst überholten ordnungspolitischen Denken. Wenn Ih-
nen das ein demokratischer Sozialist sagen muss, so soll-
ten Sie schon einmal anfangen, darüber nachzudenken
und ihre Koalitionsvereinbarung in diesem Bereich viel-
leicht nachzulesen. Oder Sie sollten sich vielleicht die
Mahnung des Bundesverbandes der unabhängigen Hand-
werker zu Herzen nehmen:
Man muss fragen, was höher steht: Das Recht, sich
den täglichen Lebensunterhalt mit seiner Hände Ar-
beit zu verdienen, oder das Privileg der Meisterbe-
triebe, sich vor Konkurrenz zu schützen. Es sollte ein
Bestreben der Politik sein, möglichst viel dieser Ar-
beit in reguläre Arbeitsplätze zu überführen. Hierfür
muß der Marktzugang erleichtert werden.
Wir legen einen Gesetzesentwurf vor, der auch neue
Ausbildungsplätze im Handwerk ermöglicht. Die viel-
fach vertretene Auffassung der Handwerkskammern,
dass der Meisterbrief die Ausbildung sichert, ist nach
unserer Überzeugung nicht stichhaltig: Nicht eine ord-
nungspolitisch fixierte und durch die Praxis der Hand-
werkskammern noch verschärfte künstliche Beschrän-
kung der Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe trägt dazu
bei, die berufliche Bildung im Handwerk zu sichern.
Schon heute wird in den Betrieben und auf den Baustel-
len die praktische Ausbildung durch die erfahrenen Ge-
sellen geleistet. 60 Prozent aller Jugendlichen erhalten
keine Ausbildung nach der Handwerksordnung, sondern
nach dem Berufsbildungsgesetz. Nach dem Berufsbil-
dungsgesetz sind in allen Wirtschaftsbereichen außer
dem Handwerk Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung
ausbildungsberechtigt.
Mit unserem Gesetzesentwurf können erhebliche Er-
leichterungen beim beruflichen Zugang zum Handwerk
geschaffen werden. Durch die Festlegung, dass nach spä-
testens zehn Jahren der Betriebsleiter im Kernbetäti-
gungsbereich des Unternehmens einen Befähigungs-
nachweis erbringen muss, halten wir ausdrücklich am
großen Befähigungsnachweis fest. Wir wollen aber, dass
sich Betriebe der Gruppen Anlage A oder Anlage B, aber
auch andere Dienstleister freier entfalten und sich besser
an verändernde Marktsituationen anpassen können. Ge-
rade flexiblere Märkte und neue Herausforderungen
müssen Betriebe ohne größere Hemmschwellen meistern
können. Durch die Ablegung einer Ausbildungseig-
nungsprüfung vor der Existenzgründung oder vor der
Betriebsübernahme soll die Zahl der ausbildungsfähigen
Betriebe wesentlich erhöht werden und auf alle Dienst-
leistungen ausgedehnt werden können. Besondere gesetz-
liche Ausführungsbestimmungen sind nicht erforderlich;
es kann auf das Berufsbildungsgesetz zurückgegriffen
werden.
Auch das Argument der Handwerkskammern, dass nur
der große Befähigungsnachweis die Qualität der hand-
werklichen Leistungen sichern könne, ist falsch. Die Mo-
nopolkommission hat schon in ihrem Sondergutachten
zur Reform der Handwerksordnung auch eine Quelle,
die nicht vorrangig von demokratischen Sozialisten zi-
tiert, aber anscheinend nur von ihnen gelesen wird im
Mai 2001 ausgeführt:
Das Argument, der Nachweis der Meisterqualifika-
tion sei erforderlich, um die Qualität der handwerk-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119138
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lichen Dienstleistungen zu sichern, kann insofern
nicht überzeugen, als ein sehr großer Anteil der
handwerklichen Dienstleistungen gar nicht von
Meistern erbracht wird. Der Qualitätssicherung von
handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland
dient zunächst einmal die allseits unbestritten hohe
Qualität der Ausbildung zum Handwerksgesellen.
Diese versetzt insbesondere die fachlich versierten
Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung in die
Lage, selbständig Aufträge zu erledigen. Daher wer-
den die vom Kunden nachgefragten Leistungen in
der Praxis vielfach vom Gesellen und gar nicht vom
Meister erbracht.
Genau diesen Gesellinnen und Gesellen wollen wir
mit unserem Gesetzentwurf die Selbstständigkeit er-
möglichen. Gut ausgebildete Handwerksgesellen sind
die Qualitätsgaranten bei den zu erbringenden Leistun-
gen. Dass zwischen Qualität und Meisterzwang kein
zwangsläufiger Zusammenhang besteht, kann jedem
schnell klar werden: Wenn wir zum Beispiel an hoch-
wertige Uhren denken, denken wir zuerst an die
Schweiz. In der Schweiz gibt es aber überhaupt keinen
Meisterzwang. Trotzdem stehen Schweizer Uhren welt-
weit für beste Qualität. Ein weiteres Problem der heuti-
gen Handwerksordnung ist auch die so genannte Inlän-
derdiskriminierung. Dies wird von vielen Menschen als
Diskriminierung empfunden. Ich habe in den letzten
Monaten an vielen Handwerkerstammtischen auch in
den Grenzregionen zu Polen und Tschechien teilgenom-
men, bei denen diese Regelung nicht verstanden wird.
Sie verstehen nicht, dass ihre europäischen Kollegen
noch nicht einmal einen Gesellenbrief, geschweige denn
den Meisterbrief, vorweisen müssen, um hier ein Hand-
werk selbstständig auszuüben. Während bei der Grün-
dung eines Handwerksbetriebes von hier lebenden
Handwerksgesellen der große Befähigungsnachweis als
Grundlage für die Anmeldung eines eigenen Betriebes
verlangt wird, können sich alle EU-Ausländerinnen und
-ausländer und bald auch die Kolleginnen und Kollegen
aus den mittel- und osteuropäischen Staaten ohne Meis-
terbrief selbstständig machen.
Der Europäische Gerichtshofes hat am 27. September
2001 entschieden, dass sich ein polnischer Bäckermeister
auch ohne Meisterbrief in Berlin niederlassen darf. Für
ihn gelten dann dieselben Regeln wie für einen inländi-
schen Bäckermeister. Nur braucht er keinen Meisterbrief,
um sich selbstständig zu machen. Das Luxemburger Ge-
richt entschied zudem, dass sich Bürgerinnen und Bürger
aus den Kandidatenstaaten unmittelbar auf die Europa-
Abkommen berufen können. Der Anspruch auf ein Visum
und eine Aufenthaltsgenehmigung ist damit auch bei
deutschen Gerichten einklagbar. Das gilt für alle gewerb-
lichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberufli-
chen Tätigkeiten, wenn sie selbstständig ausgeübt wer-
den.
Zur so genannten Inländerdiskriminierung hat die Mo-
nopolkommission in ihrem Sondergutachten weiter fest-
gestellt:
Eine solche Inländerdiskriminierung ist gegenwärtig
im deutschen Handwerksrecht angelegt. Bereits
durch die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung
nach § 9 HwO werden deutsche Handwerksmeister
diskriminiert, weil die im EU-Ausland niedergelas-
senen Handwerksunternehmer nicht den gleichen
Anforderungen genügen müssen, wenn sie Dienst-
leistungen in Deutschland erbringen. ... Die deutsche
Rechtsprechung hat jedoch bisher die Inländerdis-
kriminierung nicht als Verstoß gegen die Verfassung
angesehen und die Benachteiligung deutscher Hand-
werker gegenüber ihren ausländischen Konkurren-
ten toleriert.
Am 21. November 2000 hat die Bund-Länder-Konfe-
renz aufgrund der Notwendigkeit, eine einheitliche Hand-
habung der Handwerksordnung zu erreichen, bereits die
so genannten Leipziger Beschlüsse verabschiedet. Das
war ein Versuch, notwendige Konsequenzen aus den von
mir beschriebenen Problemen, vor denen das Handwerks-
recht heute steht, zu ziehen. Gerade die Leipziger Be-
schlüsse machen deutlich, dass eine klarstellende gesetz-
liche Regelung notwendig ist. Von Betroffenen erfahre ich
immer wieder, dass sich Behörden nicht an die dort
getroffenen Vereinbarungen halten. Es werden immer
wieder Kenntnisprüfungen verlangt, obwohl das Bundes-
verfassungsgericht bereits 1961 klarstellte, dass die Ge-
sellenprüfung und Berufserfahrung zur Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung ausreichend sind. Die Realität in
Deutschland ist, dass Handwerkskammern und Behörden
immer restriktiver mit Abmahnverfahren, Betriebs-
schließungen und Bußgeldern gegen kleine und mittel-
ständische Unternehmen vorgehen, die keinen Meister-
brief vorweisen können, selbst wenn sie in der Anlage B
der Handwerksrolle eingetragen sind oder im handwerk-
lichen Nebenbetrieb in unerheblichem Umfang hand-
werkliche Dienstleistungen anbieten. Jeden Arbeitstag
werden in Deutschland nach Aussagen des Berufsverban-
des unabhängiger Handwerker im Durchschnitt zwölf
existenzvernichtende Bußgeldbescheide verhängt. Dies
ist sicher kein existenzgründerfreundliches Klima. Es
kann nicht angehen, in Sonntagsreden die kleinen und
mittleren Unternehmen zu loben und die bestehenden Be-
triebe kaputtzumachen.
Wir brauchen dringen Rechtssicherheit für die Selbst-
ständigen in Deutschland. Die Monopolkommission emp-
fiehlt die Abschaffung des Großen Befähigungsnachwei-
ses als Voraussetzung für den Marktzutritt im Handwerk.
Dieser Forderung der Monopolkommission haben wir uns
nicht angeschlossen. Wir versuchen mit unserem Antrag
eine Lösung aufzuzeigen, die die Handwerksordnung zu-
kunftsfähig macht und die Akzeptanz für den Meisterbrief
erhöht. So hat die rot-grüne Bundesregierung bereits 1998
in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt:
Wir werden den Zugang zur selbstständigen Tätig-
keit im Handwerk erleichtern. Es muss künftig mög-
lich sein, den Meisterbrief nach der Existenzgrün-
dung berufsbegleitend zu erwerben. Der große
Befähigungsnachweis bleibt Voraussetzung für die
Selbstständigkeit im Handwerk.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller ging nach
einen Bericht der Südwest Presse vom 12. Oktober we-
sentlich weiter und sagte, dass er eine juristisch proble-
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matische Handwerksordnung verteidige, deren Strei-
chung massiv neue Arbeitsplätze brächte. Ich kann nur
sagen: Herr Müller, problematisch ist sie doch nicht erst
seit heute, sie ist es doch schon seit 1953.
Die PDS hat einen Entwurf vorgelegt, der die Verspre-
chen der rot-grünen Bundesregierung konkret umsetzt.
Ich hoffe, dass in den anstehenden Ausschussberatungen
die Fraktionen zu ihren bisherigen Aussagen stehen und
dem Entwurf der PDS-Bundestagsfraktion zustimmen.
Anlage 7
Zu Protokoll gegeben Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts
zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm
2002 bis 2006 (6. FRP) Europäische Forschung
stärken
zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm
2002 bis 2006 (6. FRP) transparenter und unbüro-
kratischer gestalten KMU besser einbeziehen
Europäischer Energieforschung weiter ausbauen
zu dem Antrag: Mit dem 6. EU-Forschungsrah-
menprogramm 2002 bis 2006 den europäischen
Forschungsraum stärken
zu der Unterrichtung: Vorschlag für einen Be-
schluss des Europäschen Parlaments und des Rates
über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis
2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich
der Forschung, technologischen Entwicklung und
Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des
europäischen Forschungsraums
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der
Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im
Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag
zur Verwirklichung des europäischen Forschungs-
raums (Zusatztagesordnungspunkt 6)
Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU): Auf dem
Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 haben sich
die Mitgliedstaaten auf die Schaffung eines europäischen
Forschungsraums als zentrales Element zum Aufbau einer
europäischen Wissensgesellschaft verständigt. Europa hat
sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die USA und Japan als
führende Forschungsregion zu überrunden.
Die EU-Forschungspolitik wird seit 1984 durch so ge-
nannte Rahmenprogramme ausgestaltet. Derzeit wird
über das 6. Forschungsrahmenprogramm (6. FRP), das im
Sommer 2002 beschlossen werden soll, zwischen der
Kommission und den Mitgliedstaaten einerseits und dem
Europäischen Parlament andererseits verhandelt. Bisher
liegt ein Vorschlag der Kommission vom Februar 2001
vor, der inzwischen durch weitere Kommissionsdoku-
mente konkretisiert wurde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kom-
missionsvorschlag für das 6. FRP in seiner Gesamtaus-
richtung. Darin wird erneut der anwendungs- und pro-
blemorientierte Forschungsansatz wie es bereits unter
maßgeblichem Einfluss der damaligen unionsgeführten
Bundesregierung für das 5. FRP eingeführt wurde ge-
genüber dem technologielastigen Ansatz der Vorgänger-
programme festgeschrieben.
Die seit Wochen laufenden Diskussionen im Europä-
ischen Parlament, den Ausschüssen, den nationalen Par-
lamenten zeigen, dass die Absichtserklärung des 6. FRP
erhebliche Formulierungsschwächen aufweist. Es liegen
dem Europäischen Parlament insgesamt 778 Änderungs-
anträge vor, die den gesteckten Zeitplan zur Verabschie-
dung des 6. FRP ins Wanken bringen. Unter der belgischen
Ratspräsidentschaft wird deshalb kein gemeinsamer
Standpunkt von Rat und Parlament mehr verabschiedet
werden können, und wohl auch nicht im nächsten Rat am
10. Dezember 2001.
Ich fordere die Bundesregierung auf, wegen der Kom-
plexität des 6. FRP eine zügige Information des Parla-
ments sicherzustellen, gleichzeitig eine ausführliche Be-
ratung in den Ausschüssen zu begleiten und eine enge
Verzahnung mit der deutschen Wirtschaft und unseren
Abgeordneten im Europäischen Parlament zu verfolgen.
Nur so können unsere Interessen eine entsprechende
Berücksichtigung im 6. FRP finden.
Die Einstellung der Bundesregierung zur Kernenergie
halte ich für falsch und gefährlich. Die Bundesregierung
schreibt dazu: Im so genannten Grünbuch kommt die
Kommission in diesem Kontext zu dem Schluss, dass
Kernenergie zur Stromerzeugung unerlässlich sei. Diese
Auffassung teilt die Bundesregierung nicht! Die Bun-
desregierung muss sich die Frage gefallen lassen, wie sich
eine solch starre Haltung auf das europäische Kernfu-
sionsprogramm (ITER) auswirkt und inwieweit wir un-
sere deutschen Interessen dann noch durchsetzen können.
In Fragen der Agrar- und Umweltpolitik drängt sich der
Verdacht auf, dass die zuständigen Minister versuchen, mit
der Brechstange ihre ideologisch geprägten Interessen
durchsetzen zu wollen. Rot-Grün scheint bei dieser Hal-
tung zu vergessen, dass die Bundesrepublik Deutschland
nur einer von 16 Mitgliedstaaten ist. Ich fordere die Bun-
desregierung auf, dafür zu sorgen, dass folgende Fragen
geklärt und konkretisiert werden: Die Überschneidung
der EU-Forschungsförderung mit den Strukturfonds. Wie
soll die gemeinsame Forschungsstelle aussehen? Das Ver-
hältnis der Beitrittsländer zum europäischen Mehrwert.
Wie kann eine höhere Marktrelevanz erreicht werden?
Keine abrupte Änderung der Förderinstrumente vom
5. zum 6. FRP. Stärkere Berücksichtigung der KMU.
Das, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun-
desregierung auf, sich stärker in die Diskussion einzu-
bringen bei der Frage, die Kommissar Philippe Busquin
aufgeworfen hat, dass der EU 500 000 Forscher fehlen.
Wer in dieser Frage wegtaucht, wird den Erfolg der EU-
Forschungspolitik gefährden. Es wäre klug und politisch
verantwortungsbewusst, wenn die Bundesregierung sich
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in der Lösung dieser Kernfrage an die Spitze der Bewe-
gung setzen würde.
Die bisherigen Vorschläge von Rot-Grün wie zum
Beispiel Rückkehrprämien für Wissenschaftler aus den
USA, Greencard, Mobilitätsprämien oder die im SPD-
Antrag vorgesehene Frauenquote können das Problem
nur ansatzweise lösen oder sind sogar kontraproduktiv.
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das 6. Forschungsrahmenprogramm stellt wichtige Wei-
chen für die weitere Entwicklung der Europäischen Ge-
sellschaften. Umso enttäuschter bin ich, dass die Opposi-
tion entweder keinen Antrag, wie die PDS, oder sehr
inhaltsarme Anträge wie die CDU/CSU und die FDP, ein-
gereicht hat. Schade, finde ich auch, dass die CDU/CSU
und die FDP in ihren Anträgen weiterhin Geld für die
Kernfusionsforschung versenken wollen und erneuerbare
Energien nur am Rande berücksichtigen.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Ansatz der Eu-
ropäischen Kommission einen europäischen Forschungs-
raum zu schaffen. Daher ist es nur folgerichtig, dass das
6. Forschungsrahmenprogramm hierzu dienen soll. Ob-
wohl wir die von Busquin vorgeschlagenen drei neuen In-
strumente für richtig halten, wäre es verkehrt, die
bewährten Instrumente des fünften Forschungsrahmen-
programms einfach wegfallen zu lassen. Wir unterstützen
daher den Vorschlag der Ministerin Edelgard Bulmahn,
zwei Drittel der Mittel gemäß den alten und ein Drittel
gemäß den neuen Instrumenten zu verteilen.
Der Vorschlag der EU-Kommission enthält eine Reihe
weiterer Defizite: Themenübergreifend ersetzt der Ent-
wurf den problemorientierten Ansatz des 5. Forschungsrah-
menprogramms und kehrt zu technokratischen Ansätzen
früherer Programme zurück. Sozial- und geisteswissen-
schaftliche Forschungsansätze finden nur am Rande
Berücksichtigung.
Auch inhaltlich gibt es einiges zu kritisieren.
Vor allem die Energieforschungspolitik der Europä-
ischen Kommission steht im Widerspruch zu den Zielset-
zungen der Mehrzahl ihrer Mitgliedstaaten. Die traditio-
nell atomfreundliche Kommission setzt einen starken
Akzent auf die Renaissance der Kernenergie. So sollen
neue Atomreaktoren erforscht und die Kernfusion voran-
getrieben werden. Dies kann von uns nicht hingenommen
werden. In den letzten Jahrzehnten wurden etwa zehnmal
mehr Mittel für die Nuklearforschung ausgegeben als für
nichtnukleare Energien. Dennoch ist die Atomenergie
global nicht über einen Anteil von fünf Prozent an der
Primärenergie hinausgekommen. Die Atomforschung ist
damit ein Forschungsflop. Diesen Flop will die Kommis-
sion bei der Kernfusion wiederholen. Bei der Fusion wird
wie seit Jahrzehnten frühestens in 50 Jahren mit einer
Nutzung gerechnet. Der Primärenergieanteil der Kernfu-
sion soll in 100 Jahren etwa bei 5 Prozent liegen. Diese
Geldverschwendung darf nicht fortgesetzt werden. Dem
Steuerzahler sind weder Forschungsmittel für neue Atom-
reaktoren noch für den Kernforschungsreaktor ITER zu-
zumuten. Die Sonderbehandlung der Atomenergie in
EURATOM muss beendet werden. An die Stelle von
EURATOM muss ein neuer Energievertrag für erneuer-
bare Energien (EURENEW) treten.
Doch leider scheint die Kommission ihre eigenen Ziele
im Bereiche erneuerbarer Energien nicht zu kennen, die
vor allem im Weißbuch niedergeschrieben sind. Im Kom-
missionsentwurf sind offensichtlich weniger Mittel für er-
neuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien
vorgesehen, als dies in früheren Programmen der Fall war.
Schlimmer noch: Es wird sogar versucht, gleich mehrere
Technologien der erneuerbaren Energien wie zum Bei-
spiel die Windenergie und die solarthermische Stromer-
zeugung, sowie den gesamten Bereich des Energiesparens
aus der Förderung zu streichen.
Einem Missverständnis ist offensichtlich die FDP un-
terlegen, die nicht nur weiterhin Steuermittel für die Kern-
forschung verschwenden will, sondern auch die fossilen
Energieträger erforscht sehen will. Die FDP übersieht,
dass dies mit dem Forschungsschwerpunkt der Brenn-
stoffzelle geschieht. Die Brennstoffzelle hat wesentlich
bessere Potenziale und einen wesentlich höheren For-
schungsbedarf als die Kraftwerkstechnologie. Die FDP
begrüßt in ihrem Antrag die Konzentration auf wenige
prioritäre Bereiche; warum sie in der konventionellen
Kraftwerkstechnologie eine Priorität für staatliche For-
schungsförderung sieht, ist nicht nachvollziehbar.
Aber auch außerhalb der Energieforschung weist der
Kommissionsvorschlag Defizite auf: Bei der Gesund-
heitsforschung wird zu einseitig auf die Gentechnik ge-
setzt. Alle übrigen Forschungsansätze in der Gesund-
heitsforschung sollen nur bei wenigen Krankheitsbildern
Berücksichtigung finden.
Für die Agrarwende und die Lebensmittelsicherheit
werden nur unzureichend Forschungsmittel zur Verfü-
gung gestellt.
Es besteht somit noch in einer Reihe von Punkten Än-
derungsbedarf beim 6. Forschungsrahmenprogramm.
Gemeinsam mit der SPD fordern wir die Bundesregie-
rung daher in unserem Antrag auf, im Sinne der rot-grü-
nen Forschungspolitik dafür einzutreten, dass die Mittel
für Atomforschung gesenkt werden und die Forschung für
neue Reaktorlinien eingestellt wird; dass deutlich mehr
Mittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienz als
für die Atomforschung ausgegeben werden und hierzu die
Mittel für den Bereich Nachhaltige Entwicklung aufge-
stockt werden; dass neben den bereits laut Entwurf för-
derfähigen Brennstoffzellen, der Photovoltaik und der
Biomasse auch solarthermische Kraftwerke, geothermi-
sche Kraftwerke, Windenergie, Kleinwasserkraft und
Meeresenergie gefördert werden; dass Universitäten und
kleinere Forschungsinstitute sowie Unternehmen in ange-
messener Form partizipieren können; dass der Ansatz der
Gesundheitsforschung über die Genomforschung hinaus-
geht und unter anderem um die Gesundheitsvorsorgefor-
schung verbreitert wird; dass die Mittel für Lebensmittel-
sicherheit und ökologischen Anbau zu erhöhen sind; dass
die Forschung im Bereich Nachwachsende Rohstoffe
aufgenommen wird; dass die sozioökonomische For-
schung gestärkt und die Forschung auf den Gebieten der
Geistes- und Sozialwissenschaften stärker berücksichtigt
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19141
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wird; dass der problemorientierte Ansatz des 5. For-
schungsrahmenprogramms beibehalten wird.
Ulrike Flach (FDP): Für die europäische Forschung
ist es noch nicht fünf vor zwölf, auch wenn das Thema
6. Forschungsrahmenprogramm heute zu mitternächtli-
cher Stunde beraten werden sollte.
Dennoch: Die Zeit läuft, denn die ursprüngliche
Entscheidung im nächsten Forschungsministerrat kann
nicht zuletzt aufgrund der circa 750 Änderungsanträ-
ge nicht erfolgen, sodass es voraussichtlich einen zu-
sätzlichen Forschungsministerrat am 10. Dezember geben
wird. Das 6. Europäische Forschungsrahmenprogramm
ist für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung von
großer Bedeutung und es ärgert mich, dass dieses Thema
in den Medien so wenig Widerhall findet.
Die vorliegenden Anträge von SPD und Bündnis 90/
Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben einige Gemein-
samkeiten: Wir alle begrüßen den von der Kommission
vorgeschlagenen Budgetrahmen von 17,5 Milliarden
Euro. Wir alle begrüßen auch die sieben vorgeschlagenen
vorrangigen Bereiche, wenngleich Präzisierungen und
Klarstellungen notwendig sind. Auch der achte Bereich,
der ja eine Reserve für neue Entwicklungen darstellt, ist
sinnvoll. Ich glaube nicht, dass man dem Vorschlag der
Bundesregierung folgen und in die sieben vorrangigen
Bereiche Quoten einbauen sollte, die als Reserve für un-
vorhergesehene Bedarfe zur Verfügung stehen. Neue For-
schungsnotwendigkeiten passen nicht unbedingt in dieses
Raster.
Die Gemeinsamkeiten der Anträge betreffen auch die
dringend nötige Verbesserung des Zugangs und der Mit-
wirkung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die
FDP hat dies am Beispiel der Hochschulforschung deut-
lich gemacht, die mit 100 Prozent gefördert wird, woge-
gen Forschung von KMUs nur mit 50 Prozent gefördert
wird. Das muss nachgebessert werden. Gemeinsam wol-
len wir auch die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten
präzisieren und die Konstruktion der Europäischen For-
schungsstelle überprüfen.
Weitgehend Einigkeit herrscht auch bei der Diskussion
über die Förderungsinstrumente. Wir alle halten es für
richtig, die neuen Instrumente so einzuführen, dass es
nicht zu bruchartigen Entwicklungen kommt, weil die An-
tragsteller sich umgewöhnen müssen. Die FDP will aber
auch keinen Förderdschungel und ein Wirrwarr an Instru-
menten. Ich habe deshalb Sympathie für die Idee, dem
Antragsteller selbst die Wahl der Förderinstrumente zu
überlassen. Das bringt Wettbewerb zwischen den Instru-
menten und wird ganz von selbst zu einer Reduzierung
der verschiedenen Möglichkeiten führen.
Aber hier hören die Gemeinsamkeiten auf: Der Antrag
von SPD und Grünen enthält eine Reihe von Formulie-
rungen, die ich als Nachhaltigkeitsprosa bezeichnen
würde. Die Forschung an fossilen Energieträgern taucht
darin gar nicht auf. Gravierend ist aus unserer Sicht das
Abdriften der Bundesregierung bezüglich der französi-
schen Bewerbung für den Standort von ITER. Es ist kein
gutes Signal an unsere französischen Partner, wenn im
Antrag von SPD und Grünen alternative Finanzierungs-
konzepte mit und ohne ITER gefordert werden. Die FDP
steht zu dem Projekt und verlangt auch von der Bundes-
regierung, dass sie sich für eine entsprechende Mitteler-
höhung einsetzt. Die geplante Absenkung von 788 Milli-
onen Euro auf 700 Millionen Euro kann nicht
hingenommen werden. Freilich und da haben wir wie-
der Konsens darf eine Konzentration auf ITER nicht
dazu führen, dass die Finanzierung von Projekten wie
Wendelstein 7 X in Greifswald reduziert wird. Ich stelle
mit Freude fest, dass die PDS-Minister in Mecklenburg-
Vorpommern das Projekt mit anschieben, während die
PDS-Bundestagsfraktion versucht, sich als Blockierer vor
die Kernfusion zu werfen.
Innerhalb des Zeitplans des 6. Forschungsrahmenpo-
gramms werden wir den Beitritt neuer EU-Mitglieder er-
leben. Das Programm muss entsprechend flexibel gestal-
tet werden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung die
Zeitverschiebung nutzt, um die von allen Fraktionen des
Hauses gemeinsam erkannten Defizite des Programms
auch gegenüber der Kommission zu verdeutlichen und
vielleicht auch einige der im FDP-Antrag genannten For-
derungen im Energieforschungsbereich einbringt, von de-
nen wir wissen, dass sie viele auch von Ihnen wollen, aber
mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner nicht laut
darüber sprechen.
Maritta Böttcher (PDS): In aller Eile werden jetzt die
Anträge der Parteien zu den Vorschlägen der EU-Kom-
mission zum 6. Forschungsrahmenprogramm der EU und
zum Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemein-
schaft durch den Bundestag gewunken. Nach den An-
schlägen am 11. September 2001 in Amerika und den
am 7. Oktober 2001 begonnenen Krieg Amerikas gegen
Afghanistan haben sich nach Meinung der SPD, des
Bündnisses 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der FDP
die Bedingungen der inneren und äußeren Sicherheit er-
heblich verändert. Wenn dem so ist, sind einige Vor-
schläge der EU-Kommission zur Gestaltung des europä-
ischen Forschungsraumes obsolet. Darüber müsste ganz
neu diskutiert werden, wie zum Beispiel über die Mobi-
litätsstrategie, die internationale Dimension des europä-
ischen Forschungsraumes, die reaktororientierte Kernfor-
schung.
Wir halten die heutige knappe Debatte nicht für ange-
messen; denn immerhin geht es um die europäische For-
schungsstrategie für die nächsten fünf Jahre. Am 17 Mil-
liarden Euro schweren Programm ist die Bundesrepublik
mit etlichen Milliarden nicht unmaßgeblich beteiligt.
Das 5. Forschungsrahmenprogramm der EU war quer-
schnittsorientiert, interdisziplinär und noch halbwegs ge-
meinwohlzentriert ausgerichtet. Die Forschung ab 2002
ist streng ressortpolitisch zugeschnitten und bezieht sich
auf Risikotechnologien wie Genomik und Biotechnolo-
gien im Dienste der Medizin und hat Technologien für die
Informationsgesellschaft, Nanotechnologien und Luft-
und Raumfahrt zum Schwerpunkt. Neu aufgenommen
sind die Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken.
Einen eher untergeordneten Eindruck erwecken die For-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119142
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schungen zu globalen Veränderungen, die sich nur
noch mit ausgewählten Themen wie zum Beispiel die
Klima-, Biosphären- und Atmosphärenforschung befas-
sen.
Mit der Forschung zur nachhaltigen Entwicklung ist
schlankweg nur noch die Erforschung weniger regene-
rativer Energien gemeint. Technikfolgenabschätzung, Be-
gleitungsforschung von Risikotechnologien und Alter-
nativforschung zu Mainstreamtechnologien sind nicht
zu finden. Die SPD und das Bündnis 90/Die Grünen ma-
chen in ihrem Antrag an den Bundestag einige gute Vor-
schläge zur Gestaltung des 6. FRP. Aber es muss auch
ganz klar festgestellt werden, dass die wichtigsten sub-
stanziellen Vorschläge zur Gestaltung, Ausrichtung und
Schwerpunktsetzung des europäischen Rahmenprogram-
mes von der Bundesregierung kamen. Dem Ansinnen
von SPD und Bündnisgrünen können wir nicht zustim-
men; denn am Tag der Antragstellung dies war am 3. Juli
2001 waren die Pflöcke für die europäische Forschung
bereits unverrückbar eingeschlagen.
In klarem Gegensatz zu dem von Rot-Grün eingenom-
menen Standpunkt für eine vorrangige Förderung regene-
rativer Energien vor der Förderung nuklearer Energien
steht die reaktororientierte Kernfusionsforschung im spe-
zifischen Programm EURATOM mit insgesamt 700 Mil-
lionen Euro. Freilich sind CDU und CSU davon so ange-
tan, dass sie sogar eine europäische Bewerbung um den
ITER-Standort unterstützen und noch mehr Forschungs-
mittel für die Kernfusion fordern. Die FDP steht dem in
nichts nach. Deshalb werden wir auch ihre Anträge ab-
lehnen.
Von einem starken Einsatz der Regierung gegen das
Projekt des Internationalen Experimentalforschungs-
reaktors ITER zusammen mit den USA ist derzeit nichts
zu spüren. Heutige Atomreaktoren für Stromproduktion
und Forschung sind nicht erst seit den Terroranschlägen in
vielfachem Sinne ein Sicherheitsrisiko. Auf unsichere
Kernfusionskraftwerke kann verzichtet werden, denn
Kernfusion ist keine Option für die Energieversorgung
der nächsten 50 bis 100 Jahre.
Die für Forschung und Entwicklung minimal veran-
schlagten 50 Milliarden DM für die nächsten Jahrzehnte
können wir uns sparen. Ebenso fragwürdig ist eine For-
schung zu neuen Reaktorlinien, besonders wenn sich da-
hinter das alte HTR-Konzept verbirgt. Was in den 80er-
Jahren in der Bundesrepublik Deutschland stark kritisiert
wurde, wird nun aus europäischen öffentlichen Mitteln
weiterfinanziert. Dies hat die Bundesregierung nicht ver-
hindert.
Auch eine Abschaffung der besonderen Regeln des
Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft
konnte sie offensichtlich nicht durchsetzen. Am klaren
Zuschnitt der gemeinsamen Forschungsstelle mangelt es
weiterhin. Während die Ansiedlung der Sicherheits-
forschung und die Erarbeitung von Referenzsystemen zu
unterstützen sind, sind die dort angesiedelten Ausgrün-
dungsaktivitäten, die Koordination der Weltraumfor-
schung oder die Erforschung neuer Reaktorlinien struktu-
rell nicht nachzuvollziehen.
Die Gesundheitsforschung ist im Vergleich zum Früh-
jahr nicht erweitert worden. Auch an den eingeschränkten
Instrumentarien Exzellenznetze, Integrierte Projekte
und Teilnahme der EU an Forschungsprogrammen der
EU-Länder hat sich strukturell nichts geändert, wodurch
nach wie vor der Zugang zu und die Teilnahme von klei-
neren Forschungseinrichtungen und -projekten wie Hoch-
schulen, Fachhochschulen und KMUs begrenzt werden.
Die Ausgestaltung eines europäischen Forschungs-
raumes bleibt ein Hirngespinst, wenn sich die europä-
ischen Länder nicht auf gleiche Rechte für Forscherinnen
und Forscher das bezieht sich auf die Anerkennung der
Diplome, die Sozialversicherung, die Verhinderung der
Doppelbesteuerung, den unbefristeten Aufenthalt, den un-
beschränkten Familiennachzug, die Kinderbetreuung, die
Urlaubsbedingungen usw. im Rahmen der Freizügigkeit
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa
und aus Drittländern ohne zeitliche Beschränkungen eini-
gen können. Davon ist ja wohl die Bundesregierung mit
ihren verschiedenen Vorschlägen zur inneren Sicherheit
weiter entfernt als je zuvor. Im Ansatz zum 6. For-
schungsrahmenprogramm der EU können wir keinen
Fortschritt für eine öffentliche Forschung zugunsten des
Gemeinwohls der europäischen Bürgerinnen und Bür-
ger erkennen. Inländisch umstrittene Forschungsschwer-
punkte werden im europäischen Forschungsraum finan-
ziell massiv gestärkt und sind einer demokratischen
Kontrolle der europäischen Bürgerinnen und Bürger wei-
testgehend entzogen. Die Anträge der anderen Fraktionen
werden wir deshalb nicht unterstützen.
Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Im
Übergang in die Wissensgesellschaft hat die Forschung
große Erwartungen zu erfüllen. Wir fordern von der Wis-
senschaft Schlüsseltechnologien für ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum, Konzepte zum Umgang mit den
Herausforderungen des demographischen Wandels, wir
erwarten Anstöße zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
und Beiträge zur Bewältigung des Strukturwandels. Wir
fordern Fortschritte bei der Überwindung von Krankhei-
ten, Techniken zur Beherrschung von Naturkatastrophen,
zur Vermeidung oder Behebung von Umwelt- und Kli-
maproblemen, Antworten auf die Ernährungsfrage und
nicht zuletzt Unterstützung bei der Lösung von sozialen
Herausforderungen. Wir erwarten im Prozess der Globa-
lisierung, dass unsere Forscher nicht nur die Hinter-
gründe dafür aufhellen, die in unterschiedlichen kulturel-
len, rechtsphilosophischen und ethischen Traditionen
liegen, sondern auch Strategien zur Überwindung der
Spannungen und für ein friedliches Zusammenleben ent-
wickeln.
Kurzum, es geht bei der Forschung um zentrale
Beiträge zur Gestaltung unserer Zukunft. Wer Zukunft
sagt, der bekennt sich zur Verbesserung der Verhältnisse,
der setzt auf die produktive Auseinandersetzung mit den
Herausforderungen unserer Zeit, der ist bestrebt, Tore auf-
zustoßen und tragfähige Konzepte für das 21. Jahrhundert
zu entwickeln. Ich denke, dabei geht es vor allem darum,
die vor uns liegende Herausforderung zu meistern, näm-
lich wie wir weltweit wettbewerbs- und kooperations-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19143
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fähig sein können, wie es uns gelingen kann, zugleich Of-
fenheit und Solidarität miteinander zu verbinden.
Für die Lösung globaler Probleme, wie Aids, Malaria,
Tuberkulose und auch die globalen Umweltprobleme ist
es entscheidend, dass wir die Möglichkeiten gemeinsamer
europäischer Forschungsaktivitäten nutzen. Daran wird
letztlich der Beitrag zu messen sein, den wir mit dem an-
stehenden 6. EU-Forschungsrahmenprogramm als Kris-
tallisationspunkt europäischer Forschung im Sinne des
Leitbildes eines Europäischen Forschungsraums leisten
werden. Dies setzt auch voraus, dass das europäische
Rahmenprogramm attraktive Bedingungen für die besten
Forschungsideen und vor allem für die kreativen Forscher
sichert. Es ist gut, dass diese Orientierung von einem brei-
ten Konsens innerhalb dieses Hauses wie auch in der Eu-
ropäischen Union getragen wird.
Wie ist der jetzige Sachstand der Vorbereitungen des
6. Rahmenprogramms? Die ausführlichen Konsultations-
prozesse der Bundesregierung mit Wissenschaft, Wirt-
schaft, Regierungen und die Rückkopplungen über die
Parlamente zeigen uns, dass es allen Beteiligten engagiert
darum geht, Europa auf dem Gebiet der Forschung weiter
zu stärken.
Das Europäische Parlament wird in den nächsten Wo-
chen seinen Standpunkt zum Kommissionsentwurf for-
mulieren. Bis zum Antragsschluss am 18. September
2001 wurden dort mehr als 750 Änderungsanträge vorge-
legt; 50 davon kamen alleine aus dem Umweltausschuss.
Deshalb wird sich der nächste Forschungsrat am 30. Ok-
tober 2001 in Luxemburg bei seinen Diskussionen im
Vorlauf zu einem Gemeinsamen Standpunkt noch nicht
auf Beschlüsse des EP beziehen können.
Die Bundesregierung lässt sich in den laufenden Ver-
handlungen von folgenden Zielsetzungen leiten: Erstens.
Es war der Bundesregierung stets ein Anliegen, im Inte-
resse der Forschung Brüche bzw. zeitliche Verzögerungen
zwischen den Rahmenprogrammen zu vermeiden. Ein
Beschluss über das 6. Rahmenprogramm muss daher im
Sommer 2002 erfolgen. Deshalb wird es jetzt noch einmal
verstärkt darauf ankommen, die Diskussion unter diesem
zeitlichen Aspekt zu konzentrieren. Wir können und wer-
den jedoch auch nicht Positionen aus Zeitdruck aufgeben,
die aus unserer Sicht für den Erfolg eines solchen Rah-
menprogramms entscheidende Bedeutung haben.
Zweitens. Wir wollen, dass Europa zusammenwächst,
seine Position im Wettbewerb auf den Weltmärkten ver-
bessert, gerade auch auf innovativen Zukunftsmärkten, in
der Informations- und Nanotechnologie ebenso wie in den
Lebenswissenschaften mit dem Schwerpunkt der Genom-
forschung am Menschen, an Modellorganismen und an
Pflanzen. Wir unterstützen daher alle Anstrengungen, die
EU-Forschungsförderung in wichtigen Schlüsselberei-
chen in ihrer Wirksamkeit und in ihrer strukturbildenden
Wirkung in Europa zu erhöhen.
Drittens. Die thematischen Prioritäten sind im Großen
und Ganzen richtig gewählt. Allerdings sind wir wie
auch andere Mitgliedstaaten der Auffassung, dass ge-
rade die erneuerbaren Energien, die Umsetzung des Prin-
zips des nachhaltigen Wirtschaftens und die Verkehrsfor-
schung noch stärkere Berücksichtigung finden müssen.
Insgesamt sind dabei die themenübergreifenden Fra-
gestellungen, also die problemlösungsorientierten An-
sätze zu stärken. Wichtig ist uns, dass wirtschafts-, rechts-
und sozialwissenschaftliche Forschungen immer dort in
die Vorhaben integriert sind, wo diese Aspekte von Be-
lang sind, dass auch Querschnittsaufgaben, wie die Ent-
wicklung gemeinsamer Standards, von einheitlichen
Mess- und Prüfverfahren einbezogen werden. Wir wollen
auch, dass integriert in die jeweiligen thematischen Prio-
ritäten Aktivitäten unterstützt werden, die über die Ent-
wicklung gemeinsamer ethischer Standards zu einem
Europäischen Werteraum führen. Das gilt in besonderer
Weise für die Lebenswissenschaften.
Viertens. Die 8. Priorität sollte auf Sondermaßnahmen
für KMU und Förderung der internationalen Zusammen-
arbeit beschränkt bleiben. Dem unvorhergesehenen For-
schungsbedarf sollte durch eine moderne Bewirtschaf-
tung der Haushaltslinien zu den thematischen Prioritäten
entsprochen werden. Es könnten jeweils zum Beispiel
10 Prozent der Mittel hierfür reserviert werden und zudem
eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingeführt werden,
die auch die Deckung eines höheren Finanzbedarfs für
Unvorhergesehenes in der Forschung denken wir an
BSE gewährleisten könnte.
Fünftens. Ein besonderes Wort will ich zur Fusionsfor-
schung sagen. Die Zielrichtung des Antrags der
Koalitionsfraktionen stimmt mit der Linie der Bundesre-
gierung überein. Wir brauchen in Brüssel noch Klärung in
zentralen Fragen. Die beabsichtigte Konzentration der
Mittel auf ITER darf nicht dazu führen, die Finanzierung
anderer erfolgversprechender Forschungsprojekte wie
des Wendelstein 7 X in Greifswald zu reduzieren. Andere
Delegationen wie insbesondere Frankreich, Großbritan-
nien, Spanien und Italien haben sich für eine Erhöhung
der Ansätze auf das Niveau im 5. Rahmenprogramm aus-
gesprochen.
Wir halten solche Bestrebungen für bislang nicht aus-
reichend fundiert, denn eine zentrale Frage ist nicht ge-
klärt: Weichen Anteil wird Europa letztendlich an den
Kosten für ITER zu tragen haben? Diese Frage wird für
den europäischen Steuerzahler besonders wichtig werden,
wenn ITER einen Standort in Europa erhalten sollte. Es
wird kaum damit zu rechnen sein, dass Japan oder Kanada
nennenswerte Beiträge leisten werden; die Reserven der
USA gegenüber einer Beteiligung am Fusionsprojekt
ITER sind bekannt. Hier könnten schnell 80 bis 90 Pro-
zent der Kosten von Europa alleine zu tragen sein. Dann
dürfte es schwierig werden, noch ausreichende Finanz-
mittel für weiteren Forschungsbedarf in anderen themati-
schen Prioritäten decken zu können. Auch das Ziel der
Bundesregierung, die Förderung der erneuerbaren Ener-
gien im 6. Forschungsrahmenprogramm zu stärken, wäre
dann in der von uns gewünschten Größenordnung, näm-
lich zumindest gleichgewichtig zur Förderung der nu-
klearen Energieforschung, wohl nicht mehr möglich.
Sechstens. Bereits in der Debatte am 5. Juli haben wir
deutlich gemacht, dass wir der Einführung neuer Förder-
instrumente im 6. EU-Forschungsrahmenprogramm posi-
tiv gegenüberstehen. Insbesondere das Instrument der
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Exzellenznetze erscheint uns für eine Reihe von themati-
schen Fragestellungen, wie zum Beispiel aus der Gen-
technik und Biotechnologie, ein sehr geeignetes Instru-
ment zu sein. Allerdings sollte von diesen neuen
Instrumenten nicht ausschließlich Gebrauch gemacht
werden, so wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hat.
Wir wollen eine schrittweise Einführung, um Brüche vom
5. zum 6. Rahmenprogramm zu vermeiden. Damit wollen
wir gerade den KMU und Hochschulen, die erst vor noch
nicht allzu langer Zeit den Systemwechsel vom 4. zum
5. Rahmenprogramm bewältigen mussten, sowohl den
Zugang erleichtern als auch sicherstellen, dass sie sich
auch weiterhin maßgeblich an den EU-Projekten beteili-
gen können.
Siebtens. Aber nicht nur für Wissenschaft und Wirt-
schaft ist ein möglichst lückenloser Übergang vom 5. zum
6. Forschungsrahmenprogramm wichtig. Unsere politi-
sche Verantwortung ist es, dass die Beitrittsländer nicht
nur Zaungäste eines Rahmenprogramms bleiben, zu
dem wir ihnen versprochen haben, dass sie gleichberech-
tigt teilnehmen können sollen. Dazu hat die Bundesregie-
rung im Ausschuss für wissenschaftliche und technologi-
sche Forschung (AWTF) einen erfolgreichen Vorschlag
gemacht, sodass die Beitrittsländer übrigens gerade wie-
der am heutigen Tage, am 18. Oktober 2001 in Brüssel
am Bericht dieses Ausschusses für Rat und Parlament
mitberaten. Ein Paradigmenwechsel aufgrund kompli-
zierter und nicht erprobter Instrumente erschweren diesen
Integrationsprozess. Diese Meinung hat die breite Unter-
stützung der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten
in der Orientierungsdebatte zum 6. EU-Forschungsrah-
menprogramm im Ministerrat im Juni in Luxemburg ge-
funden.
Achtens. Um das Ziel zur erreichen, dass das für die je-
weilige Thematik und das Projekt jeweils passendste In-
strument verwendet wird, könnte sich die Bundesregierung
daher vorstellen, es vor allem auch in die Verantwortung
der Projektantragsteller zu stellen, zu entscheiden, wel-
ches Förderinstrument adäquat ist, um ihre Forschungs-
themen zu bearbeiten. Eine solche Regelung müsste in
die am 10. September von der EU-Kommission vorge-
legten Beteiligungsregeln, also in die Spielregeln zum
6. EU-Forschungsrahmenprogramm, aufgenommen wer-
den.
Neuntens. Zu begrüßen ist der mit den Beteiligungsre-
geln erfolgte Schritt der Kommission zur weiteren Ver-
einfachung. Damit soll es zukünftig nur noch ein Regel-
werk, also keine zusätzlichen Durchführungsbestim-
mungen geben. Allerdings bedeutet dies für die Praxis nur
dann eine wirkliche Vereinfachung, wenn dieses eine Re-
gelwerk für den Nutzer deutlich und transparent darstellt,
wie das Programm funktioniert, welche Rechte er hat und
welche Verpflichtungen er erfüllen muss. Der jetzt von
der Kommission vorgelegte Vorschlag zu den Be-
teiligungsregeln hat insgesamt noch nicht das nötige
Gleichgewicht zwischen wünschenswerter Flexibilität
auf der einen und notwendiger Rechtsklarheit auf der an-
deren Seite erreicht. Da diese Regeln im Mitentschei-
dungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat be-
schlossen werden müssen, wird sicherlich noch eine
Anpassung an die Wünsche aus dem Parlament und den
Mitgliedstaaten erfolgen.
Zehntens. Die Stärkung der Mobilität unserer For-
scher ist eine wesentliche Zielsetzung. Wir haben vor-
geschlagen, innerhalb der Mobilitätsaktivitäten eine be-
sondere Unterstützung für herausragende Nach-
wuchswissenschaftler vorzusehen, damit sie frühzeitig
eigene europäische Arbeitsgruppen aufbauen können.
Mit einem solchen Instrumentarium, dem Emmy-
Noether-Programm, haben wir national bereits gute
Erfahrungen gemacht. Dieser Vorschlag wurde sowohl
von der Kommission als auch von einer Reihe von Mit-
gliedstaaten positiv aufgenommen.
Elftens. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Be-
teiligung der KMU auf 15 Prozent der Finanzmittel anzu-
heben; ein Ziel, was die Bundesregierung nachdrücklich
unterstützt. Damit dies der Kommission gelingt und wir
es zudem schaffen, den KMU die Chance einer gleichbe-
rechtigten Partnerschaft in den Projekt-Verbünden der
thematischen Prioritäten zu geben, haben wir uns sowohl
für ein eigenes, neues Antragsrecht der KMU-For-
schungsvereinigungen als auch für die Gewährung aus-
schließlicher Nutzungsrechte nach Ende des Vorhabens
eingesetzt. Die bereits zitierten Beteiligungsregeln zei-
gen, dass beide Vorschläge positiv aufgenommen wurden.
Wir diskutieren aber auch hier einige noch deutlichere
Formulierungen. Außerdem unterstützen wir die themen-
unabhängigen Maßnahmen zur Kollektiv- und Kooperati-
onsforschung bei KMU, die ganz spezifisch den Anforde-
rungen der KMU entgegenkommen.
Wir stehen mit der Vorbereitung des 6. Rahmenpro-
gramms vor einer großen Herausforderung. Ich bin jedoch
überzeugt, dass wir trotz aller noch vorhandenen Unter-
schiede in strukturellen und thematischen Fragen zu ei-
nem Konsens unter den Mitgliedstaaten sowie mit dem
Europäischen Parlament kommen werden. Wir werden
daran arbeiten, dass dies zügig zum Erfolg geführt wird.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Postumwandlungsgsetzes (Ta-
gesordnungspunkt 15)
Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Die heute zur De-
batte stehende Möglichkeit für die Bundesregierung,
ihren Restbestand an Aktien der DPAG verkaufen zu kön-
nen, ist eine zwangsläufige Folge der Postreform II, die
eine Restbeteiligung des Bundes an den Post AG-Antei-
len nur für eine Übergangszeit vorsah. In dieser Über-
gangszeit sollte die staatliche Anteilsmehrheit die Sozial-
und Infrastrukturverpflichtungen der DPAG garantieren.
Seit der Bildung einer Aktiengesellschaft und dem
Börsengang verliert aber der Bund als Anteilseigner mehr
und mehr den Einfluss auf die Unternehmenspolitik. Dies
war und ist eine politisch gewollte Auswirkung der Priva-
tisierung und Liberalisierung. Sinn privater Unternehmen
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im Wettbewerb ist die Erzielung von Unternehmensge-
winnen aus dem angelegten Vermögen der Anteilseigner.
Einfluss auf die Unternehmenspolitik im Sinne sozial-
staatlicher Verpflichtungen ist auch für den Mehrheitseig-
ner nur bei Strafe von Gewinnminderungen, damit Kurs-
verlusten und sinkender Attraktivität an der Börse
möglich. Auch wenn viele Bürgerinnen und den Staat an
seine Sozialverpflichtungen hier in seiner Eigenschaft
als Großaktionär erinnern, kann er nicht losgelöst von
diesen Gesetzen unserer Ökonomie entscheiden.
Deshalb ist es nur konsequent, zu einem geeigneten
Zeitpunkt die Staatsanteile an der Post AG zu verkaufen.
Das heute in der ersten Lesung beratene Gesetz schafft die
Voraussetzungen dafür, legt aber keinen Zeitpunkt fest.
Über die einzelnen Schritte und ihre Terminierung muss
die Bundesregierung entsprechend der Aufnahmefähig-
keit der Aktienmärkte und nach anderen Sachkriterien je-
weils im einzelnen entscheiden. Anders als das zurzeit der
Schuldenkoalition üblich war, dienen die Einnahmen bei
uns der Sicherung der Altersversorgung früherer Postbe-
diensteter wie es das Gesetz schon immer vorsah, und
wie es von Herrn Waigel stets missachtet wurde.
Der Rückzug des Staates aus dieser Unternehmensbe-
teiligung soll auf liberalisierten Weltmärkten die Chancen
der Post AG im Wettbewerb verbessern. Vorbehalte ge-
genüber ausländischen Staatskonzernen in anderen
Ländern können so abgebaut werden und stehen der
DPAG bei der Fortsetzung ihres Weges, zum Global
Player zu werden, dann nicht mehr im Weg.
Der Verlust politischen Einflusses auf diesem Weg ist
also der Tribut, den die Internationalisierung der Logis-
tikmärkte von uns fordert. Unter den gegebenen Bedin-
gungen bestünde eine Alternative wohl nur darin, die
DPAG an einem solchen Weg zu hindern. Andere Unter-
nehmen würden dann nicht nur auf internationaler Ebene
an Stelle der DPAG das Geschäft machen, sondern früher
oder später mit Übermacht auf die europäischen Märkte
und den deutschen Markt drängen. Wir wollen also einer-
seits die Chancen der DPAG auf dem Weltmarkt nicht
mindern. Die Wahrnehmung dieser Chancen sind ande-
rerseits eine Voraussetzung für hohe Qualität und ein
ausreichendes Maß für das Diensteangebot im Inland.
Durch unsere Vorgaben hinsichtlich der Wettbewerbs-
und Preiskontrolle und die Universaldienstpflichten bin-
den wir die DPAG auf dem deutschen Markt und ihre
Leistungen an den deutschen Markt. Wir tun das insbe-
sondere für die Kundinnen und Kunden Beschäftigten in
der Bundesrepublik. Durch die Exklusivlizenz werden
Einnahmen und Marktanteile im Inland gesichert; durch
die Auflagen aber auch rein betriebswirtschaftliche Hand-
lungsweisen der DPAG klar eingeschränkt. Mit den Ver-
pflichtungen zum flächendeckenden Angebot, den Qua-
litätsvorgaben für die Dienste und mit den sozialen
Auflagen wollen wir den Bezug der DPAG zum Inlands-
markt erhalten. Klar bezeichnete Pflichtleistungen
schränken reine Rentabilitätskriterien an einzelnen Stel-
len ein, kostenmäßig in der Übergangszeit bis zum
vollen Wettbewerb, kompensiert durch die Exklusivli-
zenz. Der Aktienverkauf entfesselt die DPAG nicht völlig.
Wir lassen kein unkontrolliertes Restmonopol zu.
Mit den heute in erster Lesung beratenen Änderungen
des Postgesetzes balancieren wir Privatisierung und Libe-
ralisierung einerseits und Monopolkontrolle und gesell-
schaftliche Verpflichtungen andererseits aus. Deshalb
wird es einerseits zu voranschreitender Marktöffnung und
Anteilsverkäufen kommen und andererseits werden Preis-
kontrolle und Universaldienstverpflichtungen verlängert.
Das Instrument zur Einhaltung der Pflichten im Rahmen
des Postgesetzes und des Grundgesetzes wird also künf-
tig ein gesetzlicher Rahmen und die Regulierungspolitik
sein. Die Bedeutung der Miteigentümerschaft geht damit
in der Tendenz zurück.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Aus-
sagen im Rahmen der heutigen Debatte zur zweiten Än-
derung des Postgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir zeit-
gleich auf den Weg. Eben weil wir uns über die Brisanz
privatisierter Teilmonopole bewusst sind, wollen wir
parallel offene Fragen bezüglich der von der DPAG über-
nommenen Verpflichtungen gegenüber Kunden, Wettbe-
werbern und Beschäftigten im Zusammenhang mit den
anstehenden Gesetzesberatungen klären. Die heute vor-
liegenden Gesetzesentwürfe der Bundesregierung mit den
Änderungen im Postumwandlungsgesetz und im Postge-
setz schaffen die Voraussetzungen dafür.
Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU): Der Bundes-
finanzminister hat großes Interesse daran, die Auflage ab-
streifen zu dürfen, die ihm der vorige Gesetzgeber 1994
aufgegeben hat, wonach er frühestens fünf Jahre lang die
Kapitalmehrheit an der damals neu gegründeten Post AG
halten muss. Diese Gesetzesänderung ist eine der wenigen
Maßnahmen, die ordnungspolitisch Sinn machen. Aber
dahinter steckt natürlich alles andere als eine ordnungs-
politische Bereinigung. Das würde dieser Regierung auch
keiner unterstellen wollen; denn Ordnungspolitik ist für
diese Regierung alles andere als eine Verpflichtung.
Diese Regierung braucht Geld, weil der Haushalt in
diesem und im nächsten Jahr völlig aus dem Ruder läuft.
Das allerdings ist nicht so einfach mit den Postaktien, die
sie verkaufen möchte, denn trotz aller Anstrengungen, die
von dieser Regierung unternommen werden, um der Post
AG Milliardengewinne mit dem Geld der Verbraucher zu
ermöglichen, liegt inzwischen der Kurs der Postaktie weit
unter den Eröffnungskursen. Die Aktionäre bei Post und
Telekom misstrauen dieser Regierung.
Ganz anders liest sich ein Zitat in der Wirtschaftswo-
che über den Staatssekretär Manfred Overhaus. Ich zitiere:
Wir werden so viel Geld einnehmen, dass wir auf
Dauer problemlos die Pensionsverpflichtungen
sämtlicher Beamter von Post und Telekom bezahlen
können. Das sind über 200 Milliarden DM.
Wie gut, dass dieses Gesetz nur mit der Zustimmung
des Bundesrates verabschiedet werden kann! Für das aus
dem Bundesrat zu erwartende Verfahren stellen wir paral-
lel folgende Forderungen, die wir zur Bedingung der
CDU/CSU machen, falls Sie unsere Zustimmung am
Ende des Gesetzgebungsverfahrens erwarten.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119146
(C)
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(A)
(B)
Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bündnis 90/Die Grünen treten für mehr Wettbewerb in
den von Netzstrukturen geprägten Bereichen der öffentli-
chen Daseinsvorsorge ein. Wir wollen die Kreativität des
Marktes für mehr Effizienz, mehr Service und mehr
Arbeitsplätze nutzen. Allerdings: Gerade in diesen Berei-
chen bedarf der Markt des Staates, der einen stabilen Ord-
nungsrahmen vorgibt. Die Netzstrukturen sind von frühe-
ren staatlichen Monopolunternehmen geprägt. Wir
brauchen daher besondere Instrumente, um einen zum
Wohle der Verbraucher funktionierenden Wettbewerb
herzustellen.
Seit dem Börsengang der Post AG im November 2000
ist der Bund zum Teil über die KfW noch mit 88 Pro-
zent an dem Unternehmen beteiligt. Mit dem Gesetzent-
wurf soll dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, die
Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren. Für die
Versorgung der Bevölkerung ist die Kapitalmehrheit des
Bundes an der Deutschen Post AG nicht notwendig.
Zur gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen insbesondere im ländlichen Raum
ist im Postgesetz die Universaldienstleistungsverpflich-
tung enthalten. Die Bundesregierung kann danach per
Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundesrat
marktbeherrschenden Unternehmen auferlegen, Post-
dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und in aus-
reichendem Maß zu Verfügung zu stellen. Deshalb kön-
nen wir mit diesem Gesetz die Grundlage schaffen, um die
Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG im
Laufe der Zeit vollständig zu privatisieren. Die Mittel
werden vorrangig für die Postunterstützungskassen ver-
wendet. Damit kann die Belastung des Bundeshaushalts
aus dem Defizit der Postunterstützungskassen begrenzt
werden.
Die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt für die Postun-
terstützungskassen belaufen sich in 2002 auf 5,4 Milliar-
den Euro mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Wir
schaffen hier die Voraussetzungen, dass diese Ausgaben
mit Privatisierungserlösen aus der Post AG refinanziert
werden können und die Zahlungsfähigkeit der Postunter-
stützungskassen sichergestellt bleibt.
Wir wollen so schnell wie möglich mehr Markt bei der
Post. Deshalb begrüßen wir es, dass die belgische Präsi-
dentschaft beim EU-Ministerrat am 15. Oktober mit ei-
nem neuen Vorschlag der Debatte zur Postliberalisierung
einen neuen Impuls gegeben hat. Demnach soll die beste-
hende Gewichtsgrenze, oberhalb derer sich die nationalen
Postdienste der privaten Konkurrenz stellen müssten, ab
2003 von 350 Gramm auf 100 Gramm sinken. Ein zwei-
ter Schritt sieht ab 2006 die Freigabe von Sendungen be-
reits über 50 Gramm vor. Notwendig ist darüber hinaus
ein gemeinsamer Termin für die endgültige Liberalisie-
rung der Postmärkte in der EU.
Rainer Funke (FDP): Innerhalb weniger Stunden be-
schäftigen wir uns erneut mit Angelegenheiten der Deut-
schen Post AG. Man hätte natürlich diesen Tagesord-
nungspunkt mit Tagesordnungspunkt 8 verbinden können,
denn inhaltlich gehören sie durchaus zusammen. Die SPD
hat diese Zusammenlegung aus durchschaubaren Gründen
verhindert, um möglichst auch im Bundesrat eine gemein-
same Beratung zu verhindern, um so im Vermittlungsaus-
schuss möglichst nur ein Gesetz, und zwar das vorlie-
gende, behandelt zu sehen. Deswegen beraten wir heute
auch erst in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des
Postumwandlungsgesetzes. Ich kann nur hoffen, dass der
Bundesrat dieses Spielchen durchschaut und zeitlich so-
wie sachlich zusammen berät.
Im Ergebnis begrüßen wir, dass die Bundesrepublik
Deutschland sich früher als bislang in § 3 Abs. 2 des Post-
umwandlungsgesetzes vorgesehen, von seiner Kapital-
mehrheit am Unternehmen Deutsche Post AG trennen
will. Postdienstleistungen sind heutzutage keine Dienst-
leistungen der staatlichen Daseinsvorsorge. Diese Dienst-
leistungen können zahlreiche Dritte mindestens genauso
gut erledigen. Deswegen bedarf es auch keiner staatlichen
Beteiligung bei einem Postdienstleister.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19147
(C)
(D)
(A)
(B)
Nr. Beschreibung Inhalt
1
Verkürzung der
Laufzeit der Ex-
lusivlizenz
von bisher: 31. Dezember 2007
auf nunmehr: 31. Dezember 2005
2 Absenkung der Gewichtsgrenze
von bisher: 200 g
auf nunmehr: 50 g
3
Absenkung der
Preisgrenze
von bisher: Fünffaches des
Standardbriefs
auf nunmehr: Zweieinhalb-
faches des
Standardbriefs
4 Freigabe der Infopost
von bisher: 50 g
auf nunmehr: 0 g
5
Freigabe der ab-
gehenden grenz-
überschreitenden
Post
von bisher: 200 g
auf nunmehr: 0 g
6 Freigabe der Ka-taloge
von bisher: 200 g
auf nunmehr: 0 g
7 Erweiterung der Lizenzklassen
Zulassung der Teilleistung Ein-
sammeln von Post
8
Wegfall der
Ausnahmerege-
lung bei der
Ex-Ante-Preis-
regulierung
Genereller Wegfall der Ausnah-
meregelung bei der Ex-Ante-
Regelung für Mindesteinliefe-
rungsmengen von 50 Stück
9
Wegfall des
Sonderrechts für
Postwertzeichen
Wegfall des alleinigen Rechts der
Deutschen Post AG zur Benut-
zung hoheitlicher Postwertzei-
chen
10
Aufgabe des
Mindestbestan-
des an unter-
nehmenseigenen
Filialen
Wegfall der Verpflichtung der
Deutschen Post zum Erhalt von
mindestens 5 000 unternehmens-
eigenen Filialen
Auch ist es im Interesse der Deutschen Post AG, wenn
sich der Staat immer mehr, auch kapitalseitig, vom
Unternehmen trennt. So kann sich das Unternehmen sel-
ber viel besser am Kapitalmarkt finanzieren und seine Ka-
pitalbedürfnisse an die Investitions- bzw. Marktverhält-
nisse anpassen. Die Gefahr, dass politische Einflüsse
beim Unternehmen Deutsche Post AG geltend gemacht
werden, ist auf diese Weise geringer.
Das Unternehmen Deutsche Post AG hat sich unter sei-
nem Vorsitzenden Dr. Zumwinkel beachtlich gut ent-
wickelt. Inzwischen ist die Deutsche Post AG ein moder-
ner Dienstleister und ein bedeutendes Unternehmen im
Logistikbereich. Mit einer weiteren Privatisierung unter-
stützen wir diese politische Entwicklung. Dies dient letzt-
endlich allen Mitarbeitern der Deutschen Post AG und
zeigt, dass die von der alten Regierung gegen den erbit-
terten Widerstand der Gewerkschaft eingeleiteten Privati-
sierungsmaßnahmen richtig gewesen sind. Wir Liberalen
sind stolz darauf, dass wir diesen Prozess maßgeblich ha-
ben beeinflussen können.
Gerhard Jüttemann (PDS): Nicht ohne Grund ist
1994 im Grundgesetz festgelegt worden, dass der Bund
seine Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG nur
unter bestimmten Bedingungen aufgeben darf. Erstens
musste eine Fünfjahresfrist nach der Privatisierung einge-
halten werden, zweitens ist für die Aufgabe der Kapital-
mehrheit ein Gesetz notwendig. Warum sind die Hürden
so hoch gelegt worden? Erstens, weil das Grundgesetz
den Bund verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung
mit Postdienstleistungen flächendeckend zu gewährleis-
ten und diese Aufgabe als Mehrheitsaktionär wesentlich
leichter zu erfüllen ist. Zweitens ging es um die Wahrung
der vorhandenen Rechte und der sozialen Besitzstände
des Personals der Post. In dem Gesetzentwurf der Bundes-
regierung heißt es nun, für beides sei die Kapitalmehrheit
des Bundes nicht mehr erforderlich. Einer Überprüfung
an der Wirklichkeit hält diese Behauptung allerdings nicht
stand.
Heute gibt es noch etwas mehr als 13 000 stationäre
Posteinrichtungen. Es gab Zeiten, da war deren Zahl mehr
als doppelt so hoch. Dieser Kahlschlag ist nicht trotz, son-
dern wegen Postgesetz und Universaldienstverordnung
erfolgt. Die von Ihnen geschaffenen Gesetze und Verord-
nungen im Postbereich verfolgen ja nicht den Zweck an-
gemessener Postversorgung. Vielmehr sollen sie die best-
möglichen Voraussetzungen für die Kapitalverwertung im
Rahmen des so genannten Wettbewerbs schaffen. Damit
ist klar, dass jede Leistung abgeschafft wird und abge-
schafft werden muss , die nicht profitabel ist. Die PDS
wird sich nicht daran beteiligen, diese Spirale weiter nach
unten zu drehen. Was Sie als Universaldienst bezeichnen,
war von Anfang an unzureichend. Schon heute ist uns
klar, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft dieses unzu-
reichende Minimum gegen den Fortgang der Liberalisie-
rung werden verteidigen müssen.
Wenn Sie bei der Begründung Ihres Gesetzentwurfs
auch die gelungene Besitzstandswahrung des Personals
behaupten, ist das freundlich ausgedrückt, abenteuerlich.
Es wurden infolge Ihrer Postpolitik 150 000 tarifvertrag-
liche Arbeitsplätze abgebaut und nur circa 30 000 neue ge-
schaffen. Davon sind die meisten nicht sozialversichert.
Die Tarifverträge für neu eingestellte Kollegen bei der
Post wurden drastisch verschlechtert, immer mehr Leis-
tungen werden ausgelagert und von Billigarbeitern er-
bracht. Wieso nennen Sie das Besitzstandswahrung?
Richtig ist doch etwas ganz anderes. Richtig ist, dass
das Ende der Besitzstandswahrung der Beschäftigten im
Postbereich die Voraussetzung für die optimale Kapital-
verwertung ist. Deshalb werden die Arbeitsbedingungen
der Beschäftigten der Deutschen Post AG in der Praxis
den weitgehend unzumutbaren Arbeitsbedingungen der
Konkurrenz angeglichen, obwohl das Postgesetz exakt
den umgekehrten Weg verlangt. Genügend Skandale bei
diesem flächendeckenden Sozialabbau sind bereits pas-
siert, noch umfangreichere stehen bevor. Deshalb will der
Bund sich aus der Verantwortung stehlen. Die PDS sagt
dazu Nein.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119148
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin