Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001
        Vizepräsidentin Anke Fuchs
        19122
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        1) Anlage 7 2) Anlage 8
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19123
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Andres, Gerd SPD 18.10.2001
        Bernhardt, Otto CDU/CSU 18.10.2001
        Bodewig, Kurt SPD 18.10.2001
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.10.2001
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.10.2001*
        Klaus
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
        DIE GRÜNEN
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.10.2001
        Friedrich (Altenburg), SPD 18.10.2001
        Peter
        Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 18.10.2001
        Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.10.2001
        Häfner, Gerald BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
        DIE GRÜNEN
        Dr. Hendricks, Barbara SPD 18.10.2001
        Janssen, Jann-Peter SPD 18.10.2001
        Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 18.10.2001
        Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 18.10.2001
        Lippmann, Heidi PDS 18.10.2001
        Müller (Düsseldorf), SPD 18.10.2001
        Michael
        Neumann (Bremen), CDU/CSU 18.10.2001
        Bernd
        Nietan, Dietmar SPD 18.10.2001
        Ostrowski, Christine PDS 18.10.2001
        Pofalla, Ronald CDU/CSU 18.10.2001
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 18.10.2001
        Schloten, Dieter SPD 18.10.2001*
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.10.2001
        Hans Peter
        Schultz (Everswinkel), SPD 18.10.2001
        Reinhard
        Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 18.10.2001
        Christian
        Simm, Erika SPD 18.10.2001
        Dr. Spielmann, Margrit SPD 18.10.2001
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 18.10.2001
        Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 18.10.2001
        Dr. Thomae, Dieter FDP 18.10.2001
        Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 18.10.2001
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 18.10.2001
        DIE GRÜNEN
        Türk, Jürgen FDP 18.10.2001
        Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.10.2001
        Wimmer (Karlsruhe), SPD 18.10.2001
        Brigitte
        Zierer, Benno CDU/CSU 18.10.2001*
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die
        an der Wahl eines Mitgliedes des Vertrauens-
        gremiums gemäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaus-
        haltsordnung teilgenommen haben
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        SPD
        Brigitte Adler
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Eckhardt Barthel (Berlin)
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Ingrid Becker-Inglau
        Wolfgang Behrendt
        Dr. Axel Berg
        Hans-Werner Bertl
        Friedhelm Julius Beucher
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Kurt Bodewig
        Klaus Brandner
        Anni Brandt-Elsweier
        Willi Brase
        Rainer Brinkmann (Detmold)
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Hans-Günter Bruckmann
        Edelgard Bulmahn
        Ursula Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Hans Büttner (Ingolstadt)
        Marion Caspers-Merk
        Wolf-Michael Catenhusen
        Dr. Peter Danckert
        Dr. Herta Däubler-Gmelin
        Christel Deichmann
        Karl Diller
        Peter Dreßen
        Detlef Dzembritzki
        Dieter Dzewas
        Dr. Peter Eckardt
        Sebastian Edathy
        Ludwig Eich
        Marga Elser
        Peter Enders
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Annette Faße
        Lothar Fischer (Homburg)
        Gabriele Fograscher
        Iris Follak
        Norbert Formanski
        Rainer Fornahl
        Hans Forster
        Dagmar Freitag
        Lilo Friedrich (Mettmann)
        Harald Friese
        Anke Fuchs (Köln)
        Arne Fuhrmann
        Monika Ganseforth
        Konrad Gilges
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        Günter Graf (Friesoythe)
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Monika Griefahn
        Kerstin Griese
        Achim Großmann
        Wolfgang Grotthaus
        Karl-Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Joachim Hacker
        Klaus Hagemann
        Manfred Hampel
        Alfred Hartenbach
        Anke Hartnagel
        Klaus Hasenfratz
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Frank Hempel
        Rolf Hempelmann
        Gustav Herzog
        Monika Heubaum
        Reinhold Hiller (Lübeck)
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann (Wismar)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Ingrid Holzhüter
        Eike Hovermann
        Christel Humme
        Lothar Ibrügger
        Barbara Imhof
        Brunhilde Irber
        Gabriele Iwersen
        Renate Jäger
        Ilse Janz
        Dr. Uwe Jens
        Volker Jung (Düsseldorf)
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kasparick
        Sabine Kaspereit
        Susanne Kastner
        Ulrich Kelber
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Marianne Klappert
        Siegrun Klemmer
        Hans-Ulrich Klose
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Konrad Kunick
        Dr. Uwe Küster
        Werner Labsch
        Christine Lambrecht
        Brigitte Lange
        Christian Lange (Backnang)
        Detlev von Larcher
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Robert Leidinger
        Klaus Lennartz
        Dr. Elke Leonhard
        Götz-Peter Lohmann
        (Neubrandenburg)
        Christa Lörcher
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dieter Maaß (Herne)
        Winfried Mante
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Ulrike Mascher
        Christoph Matschie
        Heide Mattischeck
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
        Ursula Mogg
        Christoph Moosbauer
        Siegmar Mosdorf
        Jutta Müller (Völklingen)
        Christian Müller (Zittau)
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Volker Neumann (Bramsche)
        Dr. Edith Niehuis
        Dr. Rolf Niese
        Günter Oesinghaus
        Eckhard Ohl
        Leyla Onur
        Manfred Opel
        Holger Ortel
        Adolf Ostertag
        Kurt Palis
        Albrecht Papenroth
        Dr. Martin Pfaff
        Georg Pfannenstein
        Johannes Pflug
        Dr. Eckhart Pick
        Joachim Poß
        Karin Rehbock-Zureich
        Dr. Carola Reimann
        Margot von Renesse
        Renate Rennebach
        Bernd Reuter
        Dr. Edelbert Richter
        Christel Riemann-
        Hanewinckel
        Reinhold Robbe
        Gudrun Roos
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Birgit Roth (Speyer)
        Gerhard Rübenkönig
        Marlene Rupprecht
        Thomas Sauer
        Dr. Hansjörg Schäfer
        Gudrun Schaich-Walch
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Otto Schily
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Dr. Frank Schmidt
        (Weilburg)
        Regina Schmidt-Zadel
        Heinz Schmitt (Berg)
        Carsten Schneider
        Dr. Emil Schnell
        Walter Schöler
        Karsten Schönfeld
        Fritz Schösser
        Ottmar Schreiner
        Gerhard Schröder
        Gisela Schröter
        Dr. Mathias Schubert
        Richard Schuhmann
        (Delitzsch)
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Volkmar Schultz (Köln)
        Ewald Schurer
        Dietmar Schütz (Oldenburg)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Rolf Schwanitz
        Bodo Seidenthal
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        Wieland Sorge
        Wolfgang Spanier
        Jörg-Otto Spiller
        Dr. Ditmar Staffelt
        Antje-Marie Steen
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Rita Streb-Hesse
        Reinhold Strobl (Amberg)
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Joachim Tappe
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Dr. Gerald Thalheim
        Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Uta Titze-Stecher
        Adelheid Tröscher
        Hans-Eberhard Urbaniak
        Rüdiger Veit
        Ute Vogt (Pforzheim)
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Dr. Konstanze Wegner
        Wolfgang Weiermann
        Reinhard Weis (Stendal)
        Matthias Weisheit
        Gunter Weißgerber
        Gert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Jochen Welt
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Jürgen Wieczorek (Böhlen)
        Helmut Wieczorek
        (Duisburg)
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dieter Wiefelspütz
        Heino Wiese (Hannover)
        Klaus Wiesehügel
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Dr. Wolfgang Wodarg
        Verena Wohlleben
        Hanna Wolf (München)
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Heidemarie Wright
        Uta Zapf
        Dr. Christoph Zöpel
        Peter Zumkley
        CDU/CSU
        Ulrich Adam
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Dietrich Austermann
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Brigitte Baumeister
        Meinrad Belle
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        Hans-Dirk Bierling
        Dr. Joseph-Theodor Blank
        Renate Blank
        Dr. Heribert Blens
        Peter Bleser
        Dr. Norbert Blüm
        Dr. Maria Böhmer
        Jochen Borchert
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Dr. Wolfgang Bötsch
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Paul Breuer
        Georg Brunnhuber
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Dankward Buwitt
        Cajus Caesar
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119124
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Peter H. Carstensen
        (Nordstrand)
        Leo Dautzenberg
        Wolfgang Dehnel
        Hubert Deittert
        Albert Deß
        Renate Diemers
        Thomas Dörflinger
        Hansjürgen Doss
        Marie-Luise Dött
        Maria Eichhorn
        Rainer Eppelmann
        Anke Eymer (Lübeck)
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Albrecht Feibel
        Ulf Fink
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Dr. Gerhard Friedrich
        (Erlangen)
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Jochen-Konrad Fromme
        Hans-Joachim Fuchtel
        Norbert Geis
        Georg Girisch
        Dr. Reinhard Göhner
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Kurt-Dieter Grill
        Manfred Grund
        Horst Günther (Duisburg)
        Carl-Detlev Freiherr von
        Hammerstein
        Gerda Hasselfeldt
        Hansgeorg Hauser
        (Rednitzhembach)
        Klaus-Jürgen Hedrich
        Helmut Heiderich
        Ursula Heinen
        Manfred Heise
        Siegfried Helias
        Hans Jochen Henke
        Ernst Hinsken
        Peter Hintze
        Klaus Hofbauer
        Martin Hohmann
        Klaus Holetschek
        Josef Hollerith
        Dr. Karl-Heinz Hornhues
        Siegfried Hornung
        Joachim Hörster
        Hubert Hüppe
        Susanne Jaffke
        Georg Janovsky
        Dr. Harald Kahl
        Bartholomäus Kalb
        Steffen Kampeter
        Dr.-Ing. Dietmar Kansy
        Irmgard Karwatzki
        Volker Kauder
        Eckart von Klaeden
        Ulrich Klinkert
        Norbert Königshofen
        Eva-Maria Kors
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Rudolf Kraus
        Dr. Hermann Kues
        Werner Kuhn
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Helmut Lamp
        Dr. Paul Laufs
        Vera Lengsfeld
        Werner Lensing
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus W. Lippold
        (Offenbach)
        Dr. Manfred Lischewski
        Wolfgang Lohmann
        (Lüdenscheid)
        Julius Louven
        Dr. Michael Luther
        Erich Maaß (Wilhelmshaven)
        Erwin Marschewski
        (Recklinghausen)
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Friedrich Merz
        Hans Michelbach
        Meinolf Michels
        Dr. Gerd Müller
        Bernward Müller (Jena)
        Elmar Müller (Kirchheim)
        Günter Nooke
        Franz Obermeier
        Friedhelm Ost
        Eduard Oswald
        Norbert Otto (Erfurt)
        Dr. Peter Paziorek
        Anton Pfeifer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ruprecht Polenz
        Marlies Pretzlaff
        Dr. Bernd Protzner
        Thomas Rachel
        Hans Raidel
        Dr. Peter Ramsauer
        Helmut Rauber
        Peter Rauen
        Christa Reichard (Dresden)
        Katherina Reiche
        Erika Reinhardt
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Franz Romer
        Hannelore Rönsch
        (Wiesbaden)
        Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
        Dr. Klaus Rose
        Kurt J. Rossmanith
        Adolf Roth (Gießen)
        Dr. Christian Ruck
        Volker Rühe
        Anita Schäfer
        Hartmut Schauerte
        Heinz Schemken
        Karl-Heinz Scherhag
        Dr. Gerhard Scheu
        Norbert Schindler
        Bernd Schmidbauer
        Christian Schmidt (Fürth)
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt
        (Halsbrücke)
        Andreas Schmidt (Mülheim)
        Michael von Schmude
        Birgit Schnieber-Jastram
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Rupert Scholz
        Wolfgang Schulhoff
        Gerhard Schulz
        Diethard Schütze (Berlin)
        Clemens Schwalbe
        Wilhelm Josef Sebastian
        Horst Seehofer
        Heinz Seiffert
        Dr. h. c. Rudolf Seiters
        Bernd Siebert
        Werner Siemann
        Johannes Singhammer
        Bärbel Sothmann
        Margarete Späte
        Carl-Dieter Spranger
        Wolfgang Steiger
        Erika Steinbach
        Andreas Storm
        Dorothea Störr-Ritter
        Max Straubinger
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Michael Stübgen
        Edeltraut Töpfer
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Angelika Volquartz
        Andrea Voßhoff
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
        Klaus-Peter Willsch
        Bernd Wilz
        Werner Wittlich
        Dagmar Wöhrl
        Aribert Wolf
        Elke Wülfing
        Peter Kurt Würzbach
        Wolfgang Zeitlmann
        Wolfgang Zöller
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Gila Altmann (Aurich)
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Angelika Beer
        Matthias Berninger
        Grietje Bettin
        Annelie Buntenbach
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Hans-Josef Fell
        Andrea Fischer (Berlin)
        Rita Grießhaber
        Gerald Häfner
        Winfried Hermann
        Antje Hermenau
        Kristin Heyne
        Ulrike Höfken
        Michaele Hustedt
        Monika Knoche
        Dr. Angelika Köster-Loßack
        Steffi Lemke
        Dr. Helmut Lippelt
        Dr. Reinhard Loske
        Oswald Metzger
        Kerstin Müller (Köln)
        Winfried Nachtwei
        Christa Nickels
        Cem Özdemir
        Simone Probst
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Rezzo Schlauch
        Albert Schmidt (Hitzhofen)
        Werner Schulz (Leipzig)
        Christian Simmert
        Christian Sterzing
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Antje Vollmer
        Dr. Ludger Volmer
        Sylvia Voß
        Helmut Wilhelm (Amberg)
        Margareta Wolf (Frankfurt)
        FDP
        Ina Albowitz
        Hildebrecht Braun
        (Augsburg)
        Rainer Brüderle
        Ernst Burgbacher
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Gisela Frick
        Paul K. Friedhoff
        Horst Friedrich (Bayreuth)
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Klaus Haupt
        Dr. Helmut Haussmann
        Ulrich Heinrich
        Walter Hirche
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Ulrich Irmer
        Dr. Klaus Kinkel
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Gudrun Kopp
        Jürgen Koppelin
        Ina Lenke
        Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Detlef Parr
        Cornelia Pieper
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19125
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegegene Rede
        zur Beratung
         des Zwischenberichts der Enquete-Kommission:
        Globalisierung der Weltwirtschaft  Herausforde-
        rungen und Antworten
         des Antrags: Sicherung eines fairen und nachhalti-
        gen Handelns durch eine umfassende Welthandels-
        runde
         des Antrags: Zugang der Zivilgesellschaft zur
        WTO-Ministerkonferenz in Doha, Katar, gewähr-
        leisten
         des Antrags: Stärkung des freien Welthandels
        durch neue WTO-Runde
         des Antrags: Neoliberale Globalisierung  kein
        Sachzwang
         des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Partner-
        schaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den
        Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im
        Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ei-
        nerseits und der Europäischen Gemeinschaft und
        ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EP-Part-
        nerschaftsabkommen)
         der Großen Anfrage: Aktuelle handelspolitische
        Fragen bei der Welthandelsorganisation
        (Tagesordnungspunkt 5a bis g)
        Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Technologie: In drei Wochen
        wird die vierte Ministerkonferenz der Welthandelsorgani-
        sation WTO in Doha/Katar stattfinden. Deutschland setzt
        sich gemeinsam mit der Europäischen Union dafür ein,
        dass anlässlich dieser Konferenz eine neue umfassende
        Handelsrunde eingeleitet wird. Hieran hat die deutsche
        Wirtschaft ein vitales Interesse. Ein florierender Handel
        ist gerade in diesen Tagen konjunktureller Verlangsamung
        elementar für unser Land, in dem jeder vierte Arbeitsplatz
        vom Export abhängt. Außerdem kann die Konferenz nach
        den Terroranschlägen in den USA ein wichtiges Signal für
        politische Stabilität und wirtschaftliche Kontinuität aus-
        senden.
        Handel braucht verlässliche und klare Regeln, auf die
        sich die Wirtschaft verlassen kann. Dies gilt umso mehr,
        als sich der weltweite Handel in den letzten 50 Jahren
        versiebzehnfacht hat. Pro Stunde werden heute über 1 Mil-
        liarde US-Dollar an Waren und Dienstleistungen umge-
        setzt. Gerade für kleinere Handelspartner und Entwick-
        lungsländer sind klare und faire Regeln unverzichtbar.
        Gäbe es die WTO nicht, würde im Welthandel das Recht
        des Stärkeren gelten. Wir müssen ständig daran arbeiten,
        dieses Regelwerk weiterzuentwickeln und auf der Höhe
        der Zeit zu halten. Genau das wollen wir in Doha tun. Da-
        bei wollen wir möglichst viele der zahllosen noch beste-
        henden Handelshemmnisse abbauen. Das liegt im Inte-
        resse aller Unternehmen  sowohl in der entwickelten
        Weit als auch in den Entwicklungsländern.
        Wir wollen die internationalen Märkte für Dienstleis-
        tungen weiter öffnen. Damit könnten auch in Deutschland
        Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen werden.
        Ein Knackpunkt der Verhandlungen wird das Agrar-
        thema sein. Nach Berechnungen der WTO übersteigen die
        Subventionen der Industrieländer allein im Landwirt-
        schaftsbereich das jährliche Bruttoinlandsprodukt des ge-
        samten afrikanischen Kontinents. Die Entwicklungslän-
        der verlangen  ich meine, zu Recht , dass die großen
        Agrarproduzenten  die EU, aber auch die USA und Ja-
        pan  sich hier bewegen.
        In gleichem Maße, wie ich davon überzeugt bin, dass
        weitere Liberalisierungsschritte allen Ländern zugute
        kommen können, denke ich, dass die Globalisierung, die
        zunehmende internationale Vernetzung und das Zusam-
        menwachsen der Weltregionen uns vor neue Aufgaben
        und Herausforderungen stellen. Diesen Herausforderun-
        gen müssen sich auch die Handelspolitik und die WTO
        stellen.
        Handelspolitik ist längst nicht mehr nur Zollpolitik.
        Handelspolitik muss zum einen auf neue wirtschaftliche
        Entwicklungen reagieren. Sie muss zum anderen aber zu-
        nehmend auch innenpolitische, zum Beispiel umwelt- und
        gesellschaftspolitische, Fragestellungen berücksichtigen.
        Deutschland und die EU fordern daher, dass die WTO sich
        den so genannten Neuen Themen öffnet.
        Was angesichts der zunehmenden internationalen Ver-
        flechtung fehlt, sind international anerkannte Grundre-
        geln für Auslandsinvestitionen und den Schutz des Wett-
        bewerbs.
        Das Thema Handel und Umwelt muss aus unserer
        Sicht Gegenstand einer Handelsrunde werden. Wir möch-
        ten dabei klarstellen, dass Umweltschutz und freier Han-
        del keine Gegensätze sind, sondern sich im Sinne nach-
        haltiger Entwicklung gegenseitig ergänzen.
        Unter den neuen Themen besonders heikel ist schließ-
        lich die Frage, inwieweit sich die WTO mit den Zusam-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119126
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
        Gerhard Schüßler
        Dr. Irmgard Schwaetzer
        Marita Sehn
        Dr. Hermann Otto Solms
        Dr. Max Stadler
        Carl-Ludwig Thiele
        Dr. Guido Westerwelle
        PDS
        Monika Balt
        Dr. Dietmar Bartsch
        Petra Bläss
        Maritta Böttcher
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Heidemarie Ehlert
        Dr. Heinrich Fink
        Dr. Ruth Fuchs
        Wolfgang Gehrcke
        Dr. Klaus Grehn
        Uwe Hiksch
        Dr. Barbara Höll
        Ulla Jelpke
        Sabine Jünger
        Gerhard Jüttemann
        Dr. Evelyn Kenzler
        Dr. Heidi Knake-Werner
        Rolf Kutzmutz
        Ursula Lötzer
        Dr. Christa Luft
        Heidemarie Lüth
        Pia Maier
        Angela Marquardt
        Manfred Müller (Berlin)
        Kersten Naumann
        Rosel Neuhäuser
        Petra Pau
        Dr. Uwe-Jens Rössel
        Christina Schenk
        Gustav-Adolf Schur
        Dr. Ilja Seifert
        menhängen zwischen Handelsliberalisierung und der Ein-
        haltung sozialer Mindeststandards, insbesondere der so
        genannten Kernarbeitsnormen beschäftigen soll. Der
        Bundesregierung liegt der Schutz der grundlegenden Ar-
        beitnehmerrechte sehr am Herzen. Daher ist es uns nicht
        leicht gefallen, vor Seattle dem Kompromiss zuzustim-
        men, der als Verhandlungsziel im Mandat der Kommis-
        sion enthalten ist. Dieser Kompromiss sieht die Einrich-
        tung eines gemeinsamen Forums zwischen der ILO, der
        WTO und anderer betroffener internationaler Organisa-
        tionen vor, das sich mit den Wechselwirkungen von Han-
        del und sozialen Fragen beschäftigen soll.
        Gerade bei diesen beiden Themen, die politisch für uns
        so wichtig sind, ist der Gegenwind in der WTO am stärks-
        ten. Zahlreiche WTO-Mitgliedstaaten, darunter die USA,
        aber auch die Mehrheit der Entwicklungsländer, sind bis-
        her nicht von unseren Bemühungen zur Stärkung des Um-
        weltschutzes in der WTO überzeugt. Schwieriger noch ist
        die Lage beim Thema Sozialstandards. Fast alle Entwick-
        lungsländer lehnen bislang eine Erwähnung des Themas
        in der Ministererklärung von Doha ab. Wir müssen wei-
        terhin glaubhaft argumentieren, um unsere WTO-Partner
        davon zu überzeugen, dass hinter unseren umwelt- und
        sozialpolitischen Anliegen nicht die Gefahr protektionis-
        tischen Missbrauchs steckt .
        Neben der erwähnten wirtschaftlichen Interessenlage
        und den politischen Überlegungen zu den neuen Themen
        wird die bessere Integration der Entwicklungsländer in
        die Weltwirtschaft ein dritter Aspekt von größter Bedeu-
        tung in der neuen Runde sein. Spätestens seit Seattle ist
        klar, dass das Zustandekommen einer Handelsrunde von
        der Zustimmung der Entwicklungsländer abhängt, die mit
        vier Fünftel die Mehrheit der WTO-Mitgliedstaaten stel-
        len.
        Wir setzen uns gemeinsam mit den anderen EU-Mit-
        gliedstaaten dafür ein, dass die berechtigten Interessen
        dieser Länder in Doha und im Rahmen einer Handels-
        runde Berücksichtigung finden. Zugeständnisse der Indus-
        trieländer bei den für Entwicklungsländer wichtigen The-
        men wie der Implementierung der Ergebnisse der
        Uruguay-Runde, dem Marktzugang in den Bereichen, in
        denen Entwicklungsländer wettbewerbsfähig sind (Textil,
        Agrar) und der Bereitschaft zur technischen Hilfeleistung
        sind der Schlüssel für eine erfolgreiche neue Runde.
        Die Demonstrationen in Seattle, Göteborg und Genua
        haben gezeigt, dass es erhebIiche Widerstände gegen eine
        ungebremste Globalisierung und deren negative Folgen
        gibt. Ich meine damit nicht die Auftritte derer, die politi-
        sche Demonstrationen zu Randalen und Gewalt miss-
        brauchen. Auch hat man manchmal den Eindruck, dass
        die WTO für alle Ungerechtigkeiten der Welt verantwort-
        lich gemacht wird. Sie ist aber nur ein  wenngleich wich-
        tiger  Aspekt des Globalisierungsprozesses. In den fried-
        lichen Protesten engagierter Globalisierungskritiker gibt
        es Argumente, die wir ernst nehmen und über die wir
        nachdenken müssen.
        Es dürfte mittlerweile Allgemeingut sein, dass Globa-
        lisierung sowohl Chancen als auch Risiken schafft. Es ist
        Aufgabe der Politik, die Chancen der Globalisierung zu
        entwickeln und die Risiken durch Nutzung unserer Ge-
        staltungsspielräume und geeignete Regeln zu minimieren.
        Für den Bereich des Welthandels versuchen wir das in
        Doha.
        Die Bundesregierung fühlt sich durch den Beschluss-
        antrag der Koalition in ihren Bemühungen bestätigt, bei
        der Ministerkonferenz in Katar auf der Basis des beste-
        henden Verhandlungsmandats eine neue Welthandels-
        runde einzuleiten. Ich habe Ihnen die Schwierigkeiten und
        Hindernisse, vor denen wir stehen, kurz geschildert. Die
        Bundesregierung wird sich in Doha dafür einsetzen, eine
        umfassende neue Runde, bestehend aus Liberalisierung,
        Regulierung und einer besseren Einbeziehung der Ent-
        wicklungsländer in die Weltwirtschaft zu erreichen.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung
         des Antrags: Für ein modernes Wettbewerbs- und
        Kartellrecht in Europa
         der Unterrichtung: Bericht des Bundeskartellamts
        über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 sowie
        über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufga-
        bengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung
         des Antrags: Bundeskartellamt personell stärken
        (Tagesordnungspunkt 10 a bis c)
        Ursula Lötzer (PDS): Mit den hier vorliegenden um-
        fangreichen Berichten rückt die Bewertung von Konzen-
        trationsprozessen und die Vermachtung von Märkten
        heute Abend ins Zentrum unserer Diskussion. Und hier
        gibt es unterschiedliche Einschätzungen: Wir bezweifeln
        die Position der Monopolkommission und des Kartellam-
        tes, dass der Trend zur Vermachtung der Märkte zwar
        zu beobachten ist, aber die Probleme noch nicht gänzlich
        sichtbar sind, durch die wachsenden Märkte in der Glo-
        balisierung sich relativieren würden und möglicherweise
        erst in der Zukunft eine Gefahr darstellen könnten. Ange-
        sichts des ständig steigenden Gewichts von Unternehmen
        aus den OECD-Staaten, die unter sich die heimischen als
        auch die internationalen Märkte über die meisten Bran-
        chen aufteilen, wäre zu fragen, ob der Zeitpunkt des Han-
        delns nicht schon längst überschritten ist.
        Es geht nicht nur um Megafusionen und große Unter-
        nehmen. Gerade die Abhängigkeit in Netzwerkstrukturen,
        die KMU an einen oder wenige große Unternehmen bin-
        den, wird zu wenig berücksichtigt. Hier kommt dann auch
        das vom Ifo-Institut im vergangenen Juni an Wirtschafts-
        minister Müller übergebene Gutachten zur Qualität der
        Datenbasis bei der Ermittlung des Konzentrationsgrades
        zu einem ernüchternden Ergebnis: Sie spiegele nur unzu-
        reichend die Veränderungen in den Unternehmens- und
        Konzernstrukturen wider! Besonders die mangelnde
        Kenntnis über die wachsenden kooperativen Verbindun-
        gen und Netzwerkstrukturen schränkt Aussagen zum
        tatsächlichen Konzentrationsgrad in fast allen Branchen
        deutlich ein. Die Monopolkommission stellt folglich fest,
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19127
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        dass die Ergebnisse der amtlichen Wirtschaftsstatistik
        systematisch irreführend sind. Die Daten und das bishe-
        rige Verfahren wären empirisch nicht abgesichert und
        seien daher ungeeignet als Informations-, Beurteilungs-
        und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wirtschaft und
        Wissenschaft. Zu Recht wird ein Paradigmenwechsel der
        europäischen und der deutschen Wirtschaftsstatistik an-
        gemahnt, dem sich Deutschland bisher verschlossen
        hatte. Hier besteht ein dringender Nachholbedarf!
        Natürlich reicht eine bessere Datenbasis alleine nicht
        aus, wir würden jedoch etwas klarer sehen. Aber auch alle
        ordnungspolitischen Vorstellungen zur Herstellung besse-
        rer Rahmenbedingungen für den Wettbewerb und eine da-
        rauf abzielende Fusionskontrolle und sich abzeichnende
        Kartelle werden das Problem nicht lösen. Das den Be-
        richten und den Anträgen der CDU/CSU und der FDP-
        Fraktion unterliegende Bild des vollkommenen Wettbe-
        werbs als normale Marktform widerspricht der Realität.
        Denn kein Unternehmen betrachtet die Konkurrenzsitua-
        tion als wünschenswert. In der wirklichen Welt gibt es nun
        einmal Konzentration und es wäre letztlich politisch zu
        verhindern, das erstens die ökonomische Macht der Un-
        ternehmen wächst und zweitens die negativen sozialen
        Folgen für die Gesellschaft zunehmen. So sind zum Bei-
        spiel gerade die steigenden Kosten des technischen Fort-
        schritts bei hoher Kapitalintensität der Produktion ein
        zentraler Grund von Fusionen und der Konzentration. Es
        wäre deshalb zu fragen, welche Art von technischem Fort-
        schritt dadurch verhindert wird und welcher auch in ver-
        machteten Strukturen befördert wird welcher gesell-
        schaftliche Bedarf dann eben nicht befriedigt wird, weil
        Mittel gebunden werden und für Übernahmen und Ratio-
        nalisierung eingesetzt werden und wie hier politisch ge-
        handelt werden müsste. Aber auch hinsichtlich der Stär-
        kung demokratischer und sozialer Teilhabe im konkreten
        Betrieb ist die Bundesregierung gefordert. Denn Folgen
        und Begleitumstände von Fusionen und der Konzentra-
        tion sind Entlassungen, dauerhafte Arbeitsplatzvernich-
        tung und Arbeitsverdichtung durch massive Rationalisie-
        rungen und der Abbau sozialer und tariflicher Leistungen
        und Schutzrechte: Alle Instrumente auf nationaler und eu-
        ropäischer Ebene sind zu stärken, die den Beschäftigten
        ihre sozialen Rechte sichern und im Zeitalter von Mega-
        fusionen auf die neuen Bedingungen reagieren können.
        Ein verbessertes Kartellrecht und eine effiziente Fusions-
        kontrolle helfen hier nicht weiter.
        Lassen sie mich abschließend auf die im Bericht des
        Kartellamtes enthaltene Stellungnahme der Bundesregie-
        rung hinsichtlich einer verbesserten internationalen Wett-
        bewerbspolitik eingehen. Das angestrebte multilaterale
        Regelwerk erscheint uns als problematisch. Wir meinen
        auch, dass eine multilaterale Vereinbarung notwendig ist.
        Aber die WTO ist nicht der geeignete Ort, um die Fragen
        von Wettbewerb und Investitionen zu regeln. Die Rege-
        lungen müssen an die Einhaltung international gültiger
        Sozial- und Umweltstandards, menschenrechtliche und
        demokratische Normen gebunden werden. Darüber hi-
        naus müssen sie mit entwicklungspolitischen und struk-
        turpolitischen Zielsetzungen verbunden werden. Das Re-
        gelwerk der WTO umfasst diese Regelwerke gerade nicht.
        Unabhängig davon sehen auch wir die Notwendigkeit,
        über die bisherigen bilateralen Abkommen und interna-
        tionalen Vereinbarungen hinauszukommen, um das beste-
        hende Problem der Konzentration zu minimieren. Inter-
        nationale Vereinbarungen über Mindeststandards des
        internationalen Wettbewerbsrechts, die parallel zum Aus-
        bau der bilateralen Zusammenarbeit geschlossen werden
        könnten, können dabei einen Beitrag zur Vermeidung von
        Durchsetzungskonflikten leisten, ohne dass eine Verwäs-
        serung des bereits erreichten Schutzniveaus  vor allem
        bei der Fusionskontrolle  zu befürchten wäre. Solche
        Vereinbarungen wären ein sinnvoller Zwischenschritt, so-
        lange kein multilaterales Regelwerk unter UN-Hoheit
        existiert.
        Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Technologie: Das Wettbe-
        werbsprinzip ist der tragende Pfeiler unserer Wirtschafts-
        ordnung. Denn ein funktionsfähiger Wettbewerb ist der
        beste Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit qua-
        litativ hochwertigen und preisgünstigen Produkten und
        Dienstleistungen.
        Die Bundesregierung ist daher dem Wettbewerbsprin-
        zip verpflichtet. Öffnung und Offenhaltung von Märkten
        gehren zu den zentralen Aufgaben ihrer Wettbewerbs-
        politik. Die Bundesregierung kann dabei durchaus eine
        erfolgreiche Bilanz vorlegen  entgegen mancher unbe-
        gründeter Vorurteile der Opposition. Die Marktöffnung
        der netzgebundenen Industrien, wie Telekommunikation,
        Strom und Gas wurde von der Bundesregierung fortge-
        führt und gesichert. Das Ergebnis ist eine außerordent-
        liche Entlastung für die deutschen Verbraucher und Un-
        ternehmen.
        Auf dem Telekommunikationsmarkt sind die Preise für
        Ferngespräche um bis zu 95 Prozent zurückgegangen.
        Auch der bislang geringe Wettbewerb ins Ortsnetz kann
        nun, nachdem die Anordnung der RegTP von den Gerich-
        ten gebilligt worden ist, rasch an Dynamik gewinnen.
        Damit wird der Wettbewerb zukünftig auf dem gesamten
        Telekommunikationsmarkt seine volle Wirkung entfalten.
        Bei der Öffnung der Energiemärkte gehört Deutsch-
        land inzwischen zu den Spitzenreitern in Europa. Bei uns
        ist der Energiemarkt zu 100 Prozent liberalisiert. Die
        deutschen Industriestrompreise sind um bis zu 50 Prozent
        zurückgegangen. Auch die Preise für Haushaltskunden
        wurden erheblich gesenkt.
        Die Marktöffnung im Bereich Gas ist ebenfalls erfolg-
        reich auf den Weg gebracht worden. Der Abschluss der
        zweiten Verbändevereinbarung Gas ist hierfür ein ganz
        entscheidender Schritt.
        Aber festzustellen ist auch: Der Wettbewerb ist noch
        nicht selbsttragend. Gerade in den kürzlich liberalisierten
        Wirtschaftszweigen ist kritische Wachsamkeit der Wett-
        bewerbsbehörden weiterhin unerlässlich.
        Die Bundesregierung sorgt dafür, dass die Wettbe-
        werbsbehörden ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.
        Das Bundeskartellamt wurde personell verstärkt, trotz der
        bekannten allgemeinen Sparzwänge. Die Voraussetzun-
        gen für diese bedeutsame Verstärkung des Bundes-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119128
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        kartellamtes wurden übrigens geschaffen, lange bevor die
        FDP ihren Antrag vorgelegt hatte.
        Das Bundeskartellamt hat mit dem zusätzlichen Perso-
        nal eine neue Beschlussabteilung eingerichtet, die sich
        speziell mit Durchleitungsfällen im Strombereich befasst.
        Diese Abteilung ist schon jetzt voll arbeitsfähig. Sie hat
        soeben 22 Verfahren gegen Stromversorger wegen des
        Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsent-
        gelte eingeleitet. Mindestens ebenso viele Verfahren wer-
        den im Übrigen von den Landeskartellbehörden verfolgt.
        Auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
        nologie ist eine spezielle Taskforce eingerichtet worden,
        die sich um rasche Lösungen bei Problemen des Netzzu-
        gangs bemühen wird.
        Darüber hinausgehend wird das gesetzliche Instru-
        mentarium der Wettbewerbsbehörden verbessert. So wer-
        den in Zukunft Durchleitungsverfügungen der Kartell-
        behörden im Energiebereich sofort vollziehbar sein.
        Damit wird der effektive Schutz des Wettbewerbs sicher-
        gestellt.
        Aber nicht nur im Bereich der leitungsgebundenen In-
        dustrien sichert die Bundesregierung den Wettbewerb. Sie
        hat auch für die Aufhebung des Rabattgesetzes und der
        Zugabeverordnung gesorgt. Damit kommt der Verbrau-
        cher uneingeschränkt in den Genuss des Preiswettbe-
        werbs. Es ist einfach eine Tatsache, dass die alte Bundes-
        regierung nicht die Kraft hatte, eine Liberalisierung des
        Rabattrechtes durchzusetzen.
        Noch ein Hinweis zum Antrag der Union zum europä-
        ischen Wettbewerbsrecht, in dem ich durchaus auch Ge-
        meinsamkeiten sehe: Vor allem darf es durch die Ein-
        führung des Systems der Legalausnahme nicht zu einer
        Einbuße an Wettbewerbsschutz kommen. Auch in Zu-
        kunft müssen die Mitgliedstaaten angemessen an der
        Fortentwicklung des europäischen Kartellrechts beteiligt
        werden.
        Aber über die Haltung der Union zum politischen
        Hauptthema kann ich mich nur wundern. Das ist die Frage
        des Verhältnisses von europäischem Wettbewerbsrecht zu
        nationalem Wettbewerbsrecht. Die Union unterstützt hier
        die ursprünglichen Pläne der Europäischen Kommission,
        das nationale Kartellrecht neben dem europäischen Kar-
        tellrecht nahezu vollständig auszuschalten.
        Für die Bundesregierung wäre eine Abschaffung des
        deutschen Wettbewerbsrechts untragbar. Das Kartellge-
        setz ist schließlich das Grundgesetz unserer Marktwirt-
        schaft. Auch der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag der
        Kommission ab. Die Länder wollen das deutsche Wett-
        bewerbsrecht gegenüber dem europäischen Recht in sei-
        ner Eigenständigkeit bewahren und sogar wieder auswei-
        ten. Nur der Unionsantrag unterstützt kurzerhand eine
        Abschaffung des deutschen Wettbewerbsrechts.
        Mir ist unverständlich, wie eine Partei, die sich  zu
        Recht  das Subsidiaritätsprinzip auf die Fahnen ge-
        schrieben hat, eine solche Forderung gutheißen kann.
        Selbst die Europäische Kommission rückt mittlerweile
        von einer Abschaffung des nationalen Wettbewerbsrechts
        ab. Nur die CDU/CSU hat dies noch nicht zur Kenntnis
        genommen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für
        das deutsche Wettbewerbsrecht und den Schutz des Wett-
        bewerbs in Deutschland einsetzen. Es wäre gut, wenn sie
        das gesamte Parlament in diesem  sicherlich nicht leich-
        ten  Bemühen unterstützen würde.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Nationale Nachhaltig-
        keitsstrategie (Tagesordnungspunkt 12)
        Ursula Burchardt (SPD): Seit dem 11. September
        werde ich immer wieder gefragt: Hat sich die politische
        Tagesordnung nicht fundamental geändert? Ist dies ei-
        gentlich noch die Zeit für das Thema Nachhaltigkeit? Ich
        sage entschieden: Ja wann, wenn nicht jetzt? Gerade jetzt
        ist das Leitbild aktueller denn je. Denn es zielt auf die Be-
        seitigung der Schattenseiten der Globalisierung: die Mar-
        ginalisierung ganzer Weltregionen und einer millionenfa-
        chen Perspektivlosigkeit, die den Humus bildet für
        Fanatismus und Terror.
        Um jedes Missverständnis auszuschließen: Terror ist
        durch gar nichts zu entschuldigen; die Schuldigen müssen
        bestraft, die kriminellen Strukturen zerschlagen werden 
        und das geht nicht nur mit friedlichen Mitteln. Aber ge-
        rade weil es jetzt darum geht, die Zivilisation, die Men-
        schenrechte als universellen Wert zu verteidigen, ist kurz-
        fristiger Aktionismus fehl am Platze, braucht die Welt
        eine langfristige politische Gestaltungsperspektive.
        Die strategische Utopie einer nachhaltigen Entwick-
        lung bietet diese Perspektive. Sie ist die politische Ant-
        wort auf die Fehlentwicklungen der ungehemmten Glo-
        balisierung von Kapital und Märkten. Zudem ist es eine
        genuin europäische Antwort: Denn es geht um die Werte
        der Aufklärung, die es durchzusetzen gilt. Und in diesem
        Sinne ist nachhaltige Entwicklung zu verstehen als neuer
        Aufbruch aus selbstverschuldeter Unmündigkeit. Ange-
        wandte Aufklärung heißt: alle kurzfristigen ökonomi-
        schen, technologischen oder sonstigen Sachzwänge in-
        frage stellen und die Zukunft der Menschheit nicht
        anonymen Kräften überlassen, sondern unser Wissen an-
        zuwenden, um sie zu gestalten. Wir verfügen über genü-
        gend Wissen, was zu tun ist, die Agenda 21 ist als Hand-
        lungsprogramm zu lesen.
        Jede Veränderung beginnt im Kopf und das heißt für
        uns im reicheren Teil der Welt: Abschied nehmen vom
        bisherigen Wachstums- und Fortschrittsmodell. Als Fort-
        schritt kann nur noch das gelten, was im globalen Maß-
        stab sozial- und umweltverträglich ist.
        Nachhaltigkeit ist ein umfassender und komplexer
        Such- und Lernprozess, an dem Politik, Wirtschaft und
        Gesellschaft sich beteiligen müssen.
        Die Bundesregierung hat das beherzigt und deshalb
        begonnen, diesen Prozess zu organisieren. Sie hat nicht
        nur wichtige Empfehlungen der Enquete-Kommission
        Schutz des Menschen und der Umwelt aufgegriffen,
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19129
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        sondern auch bereits wichtige Forderungen der Entschlie-
        ßung umgesetzt, die wir heute debattieren: Die Einrich-
        tung eines interministeriellen Staatssekretärsausschusses
        ist ein durchaus ambitionierter Ansatz: denn nun müssen
        die Bürokratien ihre Lernfähigkeit unter Beweis stellen
        und zeigen, dass sie aus dem alten sektoralen Denken aus-
        brechen und neue Formen der Zusammenarbeit zur Erfül-
        lung politischer Zielvorgaben eingehen können. Der Rat
        für Nachhaltige Entwicklung  auch das werte ich als Er-
        folg unserer Antragsinitiative  hat angekündigt, konkrete
        quantitative Ziele und Indikatoren für die Nachhaltig-
        keitsstrategie vorzuschlagen. Und das Spektrum der The-
        menfelder, die in einer ersten Runde mit Vorrang behan-
        delt werden, wurde auf unsere Anregung hin um den
        Bereich Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft erweitert.
        Als Parlament sind wir seit Jahren Vorreiter in Sachen
        Nachhaltigkeit. Wir haben in zwei Enquete-Kommissio-
        nen und zahlreichen Vorlagen die Grundlagen für die
        Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Nun kommt es darauf
        an, den Such- und Lernprozess auch auf parlamentari-
        scher Ebene zu organisieren. Lassen sie uns eine institu-
        tionelle Innovation wagen! Lassen sie uns nachdenken
        über eine Konstruktion, die  losgelöst von tagespoliti-
        schen Zwängen  eine interaktive, ressortübergreifende
        Behandlung von Langzeit- und Querschnittsfragen im
        Kontext einer nachhaltigen Entwicklung ermöglicht. Vor-
        arbeiten hierzu gibt es im parlamentarischen Raum. Die
        sollten wir nutzen. So hat Herr Professor Zeh, unser pro-
        filierter Parlamentsjurist, eine Expertise dazu erstellt. Das
        Büro für Technikfolgenabschätzung untersucht derzeit,
        wie Langzeit- und Querschnittsfragen von Regierungen
        und Parlamenten in anderen europäischen Ländern bear-
        beitet werden.
        Ich lade alle ein, dies als einen nächsten notwendigen
        Schritt anzugehen und damit unserem Anspruch als Weg-
        bereiter auch in Zukunft gerecht zu werden.
        Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) (CDU/CSU): Die
        in Rio verabschiedete Agenda 21 fordert alle Unterzeich-
        nerstaaten auf, eine nationale Strategie nachhaltiger Ent-
        wicklung zu formulieren, die nach dem Beschluss der
        UN-Sondervollversammlung vom Juni 1997 in New York
        bis spätestens 2002 fertig gestellt sein soll.
        Im März 2000 stellte der Sachverständigenrat für Um-
        weltfragen fest, dass Deutschland  einst Vorreiter  heute
        zu den Nachzüglern dieser Entwicklung gehört  ein ver-
        nichtendes Urteil, das zu Recht getroffen wurde. Denn
        außer der Festlegung im Koalitionsvertrag von 1998, dass
        man eine nationale Strategie entwickeln wolle, hat die rot-
        grüne Bundesregierung eher durch nachhaltigen Schlaf
        geglänzt.
        Nach dem Urteil des Sachverständigenrates dauerte es
        weitere vier Monate, bis im Juli 2000 per Kabinettsbe-
        schluss ein Staatssekretärsausschuss gebildet wurde. Es
        dauerte noch bis zum Februar dieses Jahres zur Berufung
        eines Nachhaltigkeitsrates, der sich dann immerhin im
        April konstituierte. Summa summarum sind fast drei
        wertvolle Jahre mit Nichtstun vergeudet worden.
        Eine ähnliche Negativbilanz haben auch die Koali-
        tionsfraktionen aufzuweisen: Wir beraten heute ab-
        schließend einen Antrag zur nationalen Nachhaltigkeits-
        strategie, für dessen Konzipierung sich die Koalitions-
        fraktionen immerhin zwei Jahre, das heißt bis zum No-
        vember vergangenen Jahres, Zeit gelassen haben. Inhalt-
        lich bietet dieser Antrag neben dem Aufguss der bereits in
        der Agenda 21 aufgestellten Forderungen das Hohelied
        auf die Arbeit und die Erfolge der Bundesregierung. Letz-
        teres ist nicht nur legitim, sondern bei Rot-Grün eine
        Pflichtübung, um zeitliche Verzögerungen und Fehlent-
        wicklungen seitens der Bundesregierung zu decken.
        Dazu stelle ich fest: Bis heute hat die Bundesregierung
        keine nationale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Es ist
        mehr als fraglich, ob und in welcher Form dies  quasi im
        Schweinsgalopp  bis zum Weltnachhaltigkeitsgipfel
        Rio+10 im nächsten Jahr in Johannesburg noch er-
        reichbar ist. Eine nationale Strategie kann nicht allein auf
        der Ebene der Bundesregierung und eines von ihr berufe-
        nen Rates entwickelt werden. Hier muss auch das Parla-
        ment beteiligt werden. So sah es auch eine gemeinsame
        Beschlussfassung vom 23. Juni 1999 vor, die nunmehr
        schlicht ignoriert wird. Weder der so genannte Atomaus-
        stieg noch das, was rot-grüne Energie- und Klimaschutz-
        politik bislang auszeichnet, kann als wichtige oder gar
        richtige Weichenstellung für nachhaltige Entwicklung
        festgehalten werden. Die Wirkung ist geradezu kontra-
        produktiv. Die Festlegung auf zwei zentrale Themenfel-
        der  Klimaschutz und Energiepolitik und umwelt-
        schonende Mobilität  ist einseitig und wird den
        Anforderungen nachhaltiger Entwicklung nicht gerecht.
        Gerade letzterer Aspekt macht einmal mehr deutlich,
        dass von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktio-
        nen der Begriff der Nachhaltigkeit reduziert auf den
        Erhalt der natürlichen Ressourcen einschließlich der Um-
        welt bezogen wird. Im Verständnis der Brundtland-Kom-
        mission wie auch der Rio-Deklarationen beinhaltet das
        Leitbild der nachhaltigen Entwicklung jedoch die bei-
        den Forderungen einerseits nach schonender Nutzung und
        Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und ande-
        rerseits nach weiterer wirtschaftlicher und sozialer Ent-
        wicklung.
        Eine erweiterte Sicht von Nachhaltigkeit, die neben
        den natürlichen Lebensgrundlagen auch ökonomische,
        soziale und kulturelle Werte als Ressourcen in den Blick
        nimmt, die in ihrer Gesamtheit die Basis für die Befriedi-
        gung von Bedürfnissen sind, ist von der Enquete-Kom-
        mission des 12. Deutschen Bundestages Schutz des
        Menschen und der Umwelt formuliert worden. Dieses
        Drei-Säulen-Konzept beinhaltet die integrative und
        gleichberechtigte Berücksichtigung ökonomischer, öko-
        logischer und sozialer Belange. Die Verknüpfungen und
        Wechselwirkungen zwischen diesen drei Faktoren müs-
        sen für die Operationalisierung von Nachhaltigkeit vor-
        rangige Berücksichtigung finden.
        Wirtschaft ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und
        Tätigkeiten zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse
        an Gütern und Dienstleistungen. Dies impliziert vor allem
        auch die Befriedigung des zentralen menschlichen Be-
        dürfnisses, das eigene Überleben im angemessenen Wohl-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119130
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        stand, auch für die nachfolgenden Generationen, zu si-
        chern. Dabei schaffen Wirtschaftsordnungen den Rahmen
        für die Mechanismen und legen Prinzipien fest, mit denen
        entsprechend dem ökologischen Prinzip die Nutzung
        knapper Ressourcen für die Bereitstellung von Gütern
        und Dienstleistungen minimiert werden soll. In diesem
        Sinne bedeutet ökonomische Effizienz auch Ressourcen-
        nutzungseffizienz, wenn alle knappen Ressourcen und
        Vollkosten  einschließlich der Umwelt  in das Wirt-
        schaften einbezogen werden. Ökonomische Effizienz ist
        deshalb ein zentrales Prinzip für die Verwirklichung einer
        nachhaltigen Entwicklung.
        Als Wirtschaftsprinzip leistungsfähig ist eine ökolo-
        gisch orientierte soziale Marktwirtschaft als weltwirt-
        schaftliches, regionales und nationales Steuerungssystem.
        Es ermöglicht die Integration ökologisch-ökonomischer
        Prozesse. In einer vernetzten Weise beinhaltet es die not-
        wendige Flexibilität und Variabilität, um hochkomplexe
        Lösungen zu ermöglichen.
        Das verlangt ein innovatives Instrumentarium. Dazu
        gehören in erster Linie: ein wirtschaftlicher Anreiz, also
        fördern statt strafen: Steuerung über steuerliche Förde-
        rung, über Anreize; nicht über zusätzliche Steuern  Öko-
        steuer , Abgaben oder sonstige Belastungen. Bei einer
        Neuorientierung oder Umstrukturierung der Steuerung
        über Preise und Gebühren ist es erforderlich, dass an an-
        derer Stelle Kompensation geleistet wird, um die volks-
        wirtschaftliche oder sektorale Belastung nicht zu er-
        höhen; die Selbstverpflichtung: die Einigung des Staates
        mit Institutionen/Unternehmen über Ziele; die Wege über
        die Erreichung der Ziele liegen bei den Vertragspartnern;
        Zertifikate  nur nach sorgfältiger Prüfung ; Konventio-
        nen, internationale Vereinbarungen im globalen Bereich;
        Protokolle, Konventionen, Vereinbarungen von Instru-
        menten wie Clean Development Mechanism oder Joint
        Implementation; Ordnungsrecht  national wie internatio-
        nal  nur bei praktikablen Lösungen und nur, wenn andere
        Instrumente nicht geeignet sind.
        Handlungsprioritäten müssen auf Themen und Felder
        konzentriert werden, in denen in Deutschland die deut-
        lichsten Abweichungen von einem nachhaltigen Entwick-
        lungspfad festzustellen sind. Dazu zählen vorrangig: der
        Schutz des Klimas: Die Reduzierung von CO2-Emissio-
        nen um 25 Prozent bis 2005 auf der Basis von 1990 sowie
        die Minderung der übrigen Treibhausgasemissionen las-
        sen sich nicht im Verordnungsweg über zulässige Mengen
        von Treibhausgasemissionen für jeden Anlagentyp oder
        jedes Produkt festlegen. Vielmehr notwendig ist unter an-
        derem die Steigerung von Effizienz im Umgang mit fos-
        silen Energieträgern zu erreichen; CO2-Minderungs-
        potenziale liegen vor allem im Gebäudebereich und
        Verkehrsbereich; die Option auf alle verfügbaren Ener-
        gieträger und -technologien offen zu halten. Nur so und
        nicht durch Ausschluss kann nationale Energiepolitik zum
        Klimaschutz und zur Sicherung von Wertschöpfung und
        Arbeitsplätzen beitragen.
        In den Eckpunkten zur Energiepolitik setzt die
        CDU/CSU-Fraktion auf eine integrierte ökologisch-öko-
        nomische Optimierung, das heißt darauf, knappes Kapital
        möglichst dort zu investieren, wo es ökologisch den
        größten Nutzen bringt, beispielsweise im Altbaubestand
        durch Abschreibungsmaßnahmen das Energiesparen im
        Gebäudebereich zu forcieren. Dazu bedarf es der Fort-
        führung und Erweiterung der bewährten Zinsverbilli-
        gungsprogramme der KfW und/oder direkter Zuschüsse
        für Wärmeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich, der
        Wiedereinführung des ehemaligen Paragraphen 82 a
        EstDV, der Abschreibungen bei Wärmeschutzmaß-
        nahmen im Bestand ermöglicht, der Bildung von
        zweckgebundenen steuerfreien Rücklagen für Energie-
        sparmaßnahmen, der steuerlichen Absetzbarkeit von
        Energieeinsparmaßnahmen bei der Erbschaftsteuer.
        Umweltschonende Mobilität: Von immenser Bedeu-
        tung für die Energieeinsparung ist auch der Verkehrs-
        sektor. Unter Ausnutzung einer verbesserten Verkehrs-
        infrastruktur und Fortführung einer technologisch
        anspruchsvollen Motorenentwicklung bestehen trotz der
        zu erwartenden Zuwachszahlen im Straßen-, Personen-
        und Güterverkehr erhebliche CO2-Einsparpotenziale.
        Diese werden aber nicht in der Verringerung des Verkehrs
        gesucht, denn Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Men-
        schen und unabdingbare Voraussetzung der Produktivität
        der Volkswirtschaft.
        Die CDU/CSU hat in ihrer Mobilitätsoffensive deshalb
        ein deutliches Bekenntnis zur Förderung von Mobilität
        abgegeben und eine Reihe von Forderungen für eine
        nachhaltige Entwicklung aufgestellt: entschiedenere
        Nutzung neuer Technologien und konsequentere Anwen-
        dungen der Verkehrstelematik zur effizienteren Aus-
        nutzung der vorhandenen Infrastruktur und zur umwelt-
        freundlicheren Gestaltung von Mobilität; mehr Mittel für
        die Infrastruktur von Straße, Schiene und Wasserstraße
        mit der Folge von ökologisch sinnvoller Stauminderung
        auf der Straße und Attraktivitätssteigerung der ökologisch
        wertvollen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße; Er-
        weiterung der Flughafenkapazitäten unter anderem zur
        Vermeidung von Warteschleifen und damit Senkung des
        Kerosinverbrauchs.
        Zur Ressourcenschonung: Die Bereitstellung und die
        Nutzung von Gütern und Dienstleistungen geht einher mit
        dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie zum
        Beispiel Energie, erneuerbaren und nicht erneuerbaren
        Rohstoffen, Wasser und Boden, aber auch von mensch-
        licher Arbeit und Kapital. Dabei schmälert insbesondere
        der heutige Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen
        die Entwicklungschancen künftiger Generationen. Nach-
        haltige Entwicklung erfordert daher eine substanzielle
        Verminderung des Ressourcenverbrauchs durch eine Ver-
        ringerung des Energieverbrauchs sowohl im Hinblick auf
        die Verfügbarkeit von Energie für künftige Generationen
        als auch unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes. Viele
        Maßnahmen für eine umweltschonende Mobilität kom-
        men beispielsweise der Schonung von Energieressourcen
        wie auch anderer Rohstoffe zugute; durch eine Ver-
        ringerung des Flächenverbrauchs aus Gründen des
        Schutzes des Naturhaushaltes und insbesondere der bio-
        logischen Vielfalt. Maßnahmen zur Verminderung von
        Schadstoffemissionen vermeiden die Belastung der
        Ressourcen Boden und Wasser und sichern damit deren
        Verfügbarkeit. Schließlich nenne ich die Förderung nach-
        haltigen Verbraucherverhaltens durch Information und
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19131
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        indirekte Anreizmechanismen, die am Preis als dem in der
        Regel wichtigsten Entscheidungskriterium beim Kauf
        ansetzen.
        Schutz des Naturhaushaltes: Sicherung und Förderung
        der Funktionen von Flächen bzw. Landschaften als
        Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere
        und Menschen und zur Erhaltung der biologischen
        Vielfalt  genetische sowie Arten- und Lebensraum-
        vielfalt  durch Sicherung und Entwicklung natürlicher
        und naturnaher Flächen, zum Beispiel durch optimierten
        Einsatz von Finanzmitteln zur Förderung ökologischer
        Leistungen, Erhaltung und Wiederherstellung von Über-
        schwemmungsbereichen; durch eine Trendwende bei
        Flächeninanspruchnahme, zum Beispiel im Verkehrsbe-
        reich durch Bündelung von Verkehrswegen und  außer
        in den neuen Bundesländern  Ausbau vor Neubau,
        Altlastensanierung, die Neuausweisungen auf der grü-
        nen Wiese verringert, Vorrang der Innenverdichtung
        gegenüber der Ausweisung neuer Bauflächen im Außen-
        bereich; durch Verwirklichung umweltschonender Flä-
        chennutzung, zum Beispiel durch effiziente Förderung
        umweltschonender Bewirtschaftungsmethoden, Honorie-
        rung besonderer ökologischer Leistungen der Landwirt-
        schaft, schließlich durch Reduzierung von Schadstoff-
        emissionen in Wasser und Boden.
        Schutz der menschlichen Gesundheit: Trotz erreichtem
        hohen Schutzniveau können Umweltfaktoren für sich
        allein oder zusammen mit anderen Faktoren zur Entste-
        hung oder Verstärkung von Krankheiten beitragen. Sie
        können Ursache von Allergien, Asthma sowie Atemwegs-,
        Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch von Krebs sein.
        Ebenfalls diskutiert werden Störungen des Nerven- und
        Hormonsystems, wobei der wissenschaftliche Kenntnis-
        stand noch lückenhaft ist.
        Handlungsfelder sind unter anderem die Verbesserung
        der Grundlagen für den gesellschaftlichen Umgang mit
        Risiken durch Entwicklung einer umfassenden Risiko-
        managementstrategie, die Verminderung von Lärmbeläs-
        tigungen durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm,
        Industrie, Baustellen und Geräte, ferner die weitere Re-
        duzierung von Schadstoffemissionen.
        Bei einer nachhaltigen Entwicklung sind vor allem
        auch globale Aspekte und Herausforderungen zu
        beachten. Reale Herausforderungen lauten:
        Die Entwicklungsländer leiden vielfach nicht an der In-
        tegration in den Welthandel, sondern am Ausschluss von
        ihm. Gerade die EU hat im Bereich Zutritt zum Agrar-
        markt wesentliche Hausaufgaben noch nicht gemacht.
        Versprechungen von Rio in Sachen Entwicklungshilfe
        wurden nicht geleistet. Solange dies nicht geändert wird,
        vor allem im Bereich Market Access, wird es keinen
        wirklichen Fortschritt mit den G 77 geben.
        Sichere Rahmenbedingungen für Investitionen sind
        Grundvoraussetzungen für mehr Wohlstand in Entwick-
        lungsländern. Good Governance ist eine wichtige
        Forderung der Industrie an die Entwicklungsländer, vom
        Schutz vor Verstaatlichung bis zur Korruptionsbekämp-
        fung. Aber: Fortschritt ist hier nur dann zu erwarten, wenn
        die oben genannten Defizite aufseiten der Industrieländer
        überwunden werden.
        International wird gerade in Deutschland mehr Global
        Governance für den Umweltschutz gefordert. Dies ist per
        se richtig: Die wachsende Zahl an internationalen Kon-
        ventionen muss besser koordiniert werden. Streitschlich-
        tungsmechanismen und der institutionelle Dialog zwi-
        schen Institutionen wie WTO, ILO und ENEP sind
        wichtig. Aber: Hierbei darf es keine ökologische Ein-
        bahnstraße und einen pauschalen Vorrang ökologischer
        Regeln geben. Derartige Forderungen sind kontraproduk-
        tiv, nicht zuletzt weil sie von der Mehrheit der Entwick-
        lungsländer strikt abgelehnt werden.
        Deutschland ist daher gefordert, international Motor
        für eine ehrliche und faire Politik zu sein, die anerkennt,
        dass es für den größten Teil der Menschheit nicht um eine
        ökologische Neuorientierung von Konsummustern
        geht, sondern um die elementare Sicherung ihrer
        wirtschaftlichen und sozialen Zukunft. Hierfür muss
        Deutschland technologisch Angebote machen, durch die
        künftig steigender Wohlstand mit weniger Belastung der
        Umwelt erreicht werden kann.
        Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Fast 30 Jahre ist es nun her, dass Dennis und Donella
        Meadows vom Massachusetts Institute of Technology ihr
        damals wie heute schockierendes Buch Die Grenzen des
        Wachstums veröffentlichten. Sie warnten vor den abso-
        luten Wachstumsgrenzen auf die wir uns hinbewegen 
        wenn der Mensch nicht einen ökologischen und wirt-
        schaftlichen Gleichgewichtszustand herbeiführt. Viel-
        leicht haben wir bereits einige der physikalischen Gren-
        zen überschritten, wie die Autoren 1992 diagnostizierten.
        Die Grenzen des Wachstums markierten mit einem
        Paukenschlag eine Zäsur. Der Mythos Wachstum erschien
        in sein geschichtsphilosophisches Gegenteil verkehrt. Im-
        mer größer, immer mächtiger, aber auch immer erfolgrei-
        cher? Eine noch nie da gewesene Fusionitis als Zu-
        kunftsrezept? Nein, seit spätestens 30 Jahren wissen wir:
        Wachstum an sich, ohne ökologische und soziale Leit-
        planken, führt zum Niedergang.
        Sicher, seit damals hat sich in Deutschland viel getan;
        trotzdem sind die ökologischen und sozialen Probleme
        weltweit keineswegs geringer geworden: Das Ozonloch
        wird größer, pro Jahr verschwinden über 10 Millionen
        Hektar Tropenwald, der Hunger ist weltweit nicht ansatz-
        weise besiegt und mit Aids kam seitdem eine neue globale
        Herausforderung auf.
        Aber auch in Deutschland ist der Blickwinkel noch zu
        ressortverhaftet, es wird noch zu wenig integrativ ge-
        dacht, man ist noch zu sehr am klassischen Umweltschutz
        orientiert und es wird noch zu sehr allein auf hohe Emis-
        sionen geachtet statt auf allgegenwärtige Spurengifte und
        Allergene.
        Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie, ein Leitbild ei-
        ner vorsorgenden Politik, die sich an den Grenzen des
        Wachstums, an der Tragfähigkeit unserer Umwelt und der
        Belastbarkeit unseres Sozialwesens orientiert, muss dies
        bedenken. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung un-
        seren Anträgen zur Nachhaltigkeit weitgehend nachge-
        kommen ist. Ich nenne die Einrichtung von green cabinet
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119132
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        und Nachhaltigkeitsrat, die Entwicklung der Strategie und
        nachhaltige Pilotprojekte für Johannesburg. In mehreren
        Anträgen haben wir die Richtung vorgezeichnet, die die
        Bundesregierung nun geht. Wichtig ist nun, dass der stra-
        tegische Ansatz nach und nach von den drei Handlungs-
        feldern Umweltverträgliche Mobilität, Klimaschutz
        und Energie sowie Umwelt und Gesundheit ausgewei-
        tet wird.
        Ein prominentes Thema muss künftig ökoeffizientes
        Wirtschaften sein. Die Umsetzung einer Idee, die mit Fak-
        tor 4 begann, in alltägliches Handeln und Wirtschaften ist
        dringend notwendig. Und heute sprechen wir schon von
        einem notwendigen Faktor 10. Wichtig ist nun, dass diese
        Nachhaltigkeitsstrategie im Dialog mit allen relevanten
        gesellschaftlichen Gruppen stattfindet. Hier hat der Rat
        für nachhaltige Entwicklung eine große Aufgabe zu be-
        wältigen und Aufgabe der Politik ist auch, diesen Dialog
        kräftig zu unterstützen. Wichtig ist, dass auch das Parla-
        ment intensiv an der Arbeit des Nachhaltigkeitsrates und
        der Erarbeitung einer Strategie beteiligt wird  und zwar
        bereits im Vorfeld, bevor zum Jahreswechsel hoffentlich
        ein erster Entwurf präsentiert wird.
        Es ist gut, dass die Bundesregierung mit ihrem An-
        satz aus dem klassischen, sektoralem Denken nach dem
        Drei-Säulen-Modell ausbrechen will: Ökologische und
        ökonomische Generationengerechtigkeit, mal über den
        Renten-Generationenvertrag hinaus gedacht  schließlich
        haben wir die Erde tatsächlich nur von unseren Kindern
        geborgt , sozialer Zusammenhalt ohne Ausgrenzung und
        mit fairer Teilhabe in Verbindung mit internationaler
        Solidarität bilden den neuen archimedischen Hebelpunkt
        unserer Nachhaltigkeitspolitik.
        In diesem Zusammenhang abschließend noch einmal
        ein Wort zur Bedeutung des Leitbildes  der Vision  ei-
        ner zukunftsverträglichen Entwicklung. Nach den Terror-
        anschlägen vom 11. September 2001 in New York und
        Washington ist eine Weltpolitik business as usual nicht
        mehr möglich. Der internationale Terrorismus braucht
        eine zivilisierte Antwort. Bekämpfung des Bildungsman-
        gels, das Schließen der Armuts- und Sozialstandsschere
        gegenüber dem Westen, Toleranz statt Hegemonie gegen-
        über fremden Kulturen entziehen terroristischen Ideo-
        logien den Nährboden.
        Die Weltgemeinschaft hat die bittere Lehre ziehen
        müssen, dass sie davor ihre Augen nicht mehr ver-
        schließen kann. Auch binnenpolitisch müssen wir zu
        neuen Sicherheitsbegriffen finden, zum Beispiel Reduzie-
        rung des Sicherheitsrisikos durch eine dezentrale Ener-
        gieversorgung, also weg von der Atomenergie. Aber erst
        eine Politik der weltweiten, generationenübergreifenden
        Gerechtigkeit  der Nachhaltigkeit  bietet ein wirksames
        Instrument gegen den internationalen Terrorismus. Wirk-
        samer als Bomben, Gewehre und Panzer. Erst allmählich
        setzt bei allen Akteuren ein Umdenken ein: in der Wirt-
        schaft, die über das notwendige Know-how verfügt, in der
        Politik, die den rechtlichen Rahmen dafür legt und in den
        Köpfen der Menschen, die über ihre Nachfrage die Markt-
        macht besitzen, ohne sie zu ergreifen.
        Es gilt, auf das Umfeld einzuwirken, in dem Terroris-
        mus entsteht und wächst. Dort, wo Menschen in ökono-
        mischer Hinsicht keine Perspektive, keine Chance zu ei-
        ner lebenswerten Existenz in eigener Würde haben, kann
        dies nur mit einer neuen Politik der globalen Solidarität
        und Nachhaltigkeit verändert werden.
        Birgit Homburger (FDP): Mit dem Antrag will Rot-
        Grün vor allem von der eigenen nachhaltigen Untätigkeit
        ablenken. Schon seit Ende der letzten Legislaturperiode
        ist die Forderung, eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie
        zu erarbeiten, Beschlusslage des Deutschen Bundestages.
        Obwohl im rot-grünen Koalitionsvertrag großspurig
        die Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrate-
        gie mit konkreten Zielen angekündigt wurde, bedurfte es
        der Aufforderung durch den Umweltausschuss im Juni
        1999 und durch das Plenum des Deutschen Bundestages
        im Januar 2000, bis die Bundesregierung endlich am
        4. April 2001, zweieinhalb Jahre nach dem Regierungs-
        wechsel, den geforderten Nachhaltigkeitsrat einsetzte.
        Konstruktive Mitwirkungsvorschläge der FDP wurden
        von der Bundesregierung arrogant ignoriert. Außerdem
        hat die Bundesregierung viel Zeit verschenkt. Würde sie
        den Nachhaltigkeitsgedanken ernst nehmen, dann hätte
        sie die Arbeit schon zu Beginn der Legislaturperiode in
        Angriff genommen.
        Diese Woche hat nun die Bundesregierung  mittler-
        weile drei Jahre nach dem Regierungswechsel  öffentlich
        erste Überlegungen zu einer Nachhaltigkeitsstrategie vor-
        gelegt und zugleich die Bürgerinnen und Bürger dazu auf-
        gefordert, ihre Ideen und Vorschläge in den Prozess der
        Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie einzubringen.
        Die FDP begrüßt dies, hätte aber erwartet, dass im Vorfeld
        der Deutsche Bundestag an den neuen Überlegungen be-
        teiligt worden wäre. Die FDP fordert die Bundesregierung
        auf, den Fraktionen und parlamentarischen Gremien im
        Deutschen Bundestag endlich Gelegenheit zu geben, am
        nationalen Nachhaltigkeitskonzept mitzuwirken.
        Die Enquete-Kommission hat sich in der letzten Le-
        gislaturperiode intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit
        auseinander gesetzt. Nachhaltigkeit umfasst demnach
        drei Dimensionen: Bei allen politischen Entscheidungen
        müssen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte
        abgewogen und zu einem Ausgleich gebracht werden.
        Hierüber waren wir uns einig. Nun weicht die Bundesre-
        gierung davon ab und stellt neue Orientierungspunkte vor.
        Laut Bericht im Umweltausschuss in der vergangenen
        Woche geht die Bundesregierung bewusst nicht mehr von
        den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung aus,
        so wie sie die Enquete-Kommission beschrieben hat. Da-
        mit würde die Bundesregierung vier Jahre parlamentari-
        scher Arbeit in den Papierkorb befördern. Hektischer Ak-
        tionismus hat aber nichts mit Nachhaltigkeit zu tun.
        Immerhin schlägt der Nachhaltigkeitsrat erste konkrete
        Handlungsfelder vor, die auch die Zustimmung der FDP
        finden. Der von Rot-Grün vorgelegte und heute zur Ab-
        stimmung stehende Antrag bleibt demgegenüber im All-
        gemeinen. Dieser Antrag wurde noch vor der Einsetzung
        des Nachhaltigkeitsrates in den Deutschen Bundestag ein-
        gebracht und diente nur der Vernebelung des eigenen
        Nichtstuns. Sie sollten ihn konsequenterweise heute
        zurückziehen.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19133
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Eva Bulling-Schröter (PDS): Der Zufall will es:
        Heute hat der WBGU sein Politikpapier zu Eckpunkten
        einer Verhandlungsstrategie für den Weltgipfel Rio+10
        im September 2002 in Johannesburg der Bundesregierung
        übergeben. Der WGBU stellt fest: Seit Rio sind neue
        Problemfelder sind entstanden und die wichtigsten beste-
        henden ungelöst geblieben. Dass dies so ist, haben in we-
        sentlichen Bereichen auch die Industrieländer zu verant-
        worten. Sie verbrauchen ungleich mehr Ressourcen, als
        ihnen zustehen, sie emittieren den größten Teil der Schad-
        stoffe.
        Daran muss sich auch die Bundesrepublik messen las-
        sen. Wie tragen wir dazu bei, in Deutschland und weltweit
        einen Übergang zu einer sozialökologisch nachhaltigen
        Wirtschaftsweise zu schaffen? Sicherlich unbestritten ist,
        dass die Emissionen von vielen Umweltgiften und einigen
        Schadstoffen hierzulande drastisch gesunken sind. Dies
        hat enormer Anstrengungen bedurft, Anstrengungen, die
        eine Menge Geld gekostet haben, woran aber  das sollte
        man auch einmal einräumen  viele Unternehmen, wie
        zum Beispiel Entsorger, Klärwerks- und Anlagenbauer,
        kräftig verdient haben. Zudem waren offensichtliche Um-
        weltgifte, sichtbarer Smog und dreckige Flüsse den Bür-
        gerinnen und Wählern kaum noch zuzumuten. Die Um-
        weltbewegung hat einen großen Anteil daran, dass auch
        ein eigenständiger Prozess einer sich weiterentwickeln-
        den Umweltpolitik Fuß gefasst hat.
        Auf der anderen Seite gibt es auch in Deutschland den
        Trend, für die Nachhaltigkeit entscheidende Bereiche völ-
        lig zu ignorieren, zu vernachlässigen oder nur zaghaft an-
        zugehen. Dies sind nicht zufällig die Sektoren unserer
        Produktions- und Lebensweise, die sehr eng mit der Ka-
        pitalverwertung der gesamten Volkswirtschaft verbunden
        sind.
        Das Wichtigste sind hier die absolut weiter steigenden
        Ressourcenverbräuche. Sie sind, genauso wie die weiter-
        hin enorm hohen CO2-Emissionen, letztlich eine ökologi-
        sche und soziale Aggression gegen die Länder des Sü-
        dens. Was hier die Bundesrepublik verbaut, verfährt und
        konsumiert, wird unter oft katastrophalen Bedingungen in
        ärmeren Ländern aus der Erde geholt oder angebaut. Der
        ach so gerechte Weltmarkt sorgt dafür, dass uns der Nach-
        schub vorerst nicht ausgeht. Die internationalen Abhän-
        gigkeitsverhältnisse sorgen auch dafür, dass wir für diese
        Rohstoffe und Produkte nicht nur nicht ihren ökologi-
        schen Preis bezahlen; wir bezahlen auch nicht ihren so-
        zialen Preis.
        Vielleicht sollte folgender Vergleich zum Nachdenken
        anregen: Die durch den verbrecherischen Anschlag in
        New York zerstörten zwei Tower des WTC waren mit
        3,5 Milliarden Dollar versichert. Das ist ungefähr die
        Hälfte des Bruttosozialproduktes eines Staates wie Äthio-
        pien, Jordanien oder Bolivien.
        Ich möchte hiermit keine direkte Verbindung zwischen
        Armut und Terrorismus herstellen. Aber der Vergleich
        zeigt, welche ungeheuren Reichtümer im Norden ange-
        sammelt werden und wie gigantisch arm viele Entwick-
        lungsländer sind. Und aus dieser Armut heraus werden
        weiterhin soziale Spannungen, militärische Konflikte und
        übrigens auch Umweltzerstörungen gesät werden.
        Im Antrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wer-
        den die eben skizzierten Probleme leider unterbelichtet.
        Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.
        Hans Martin Bury, Staatsminister beim Bundeskanz-
        ler: Einer der zentralen Gedanken nachhaltiger Entwick-
        lung ist die gleichrangige Berücksichtigung ökono-
        mischer, ökologischer und sozialer Belange. Dieser
        Ansatz ist richtig und er ist unstrittig.
        Die Bundesregierung wird bei der Betonung des
        sektorübergreifenden Ansatzes einen Schritt weiter gehen
        und sich bei der Erarbeitung der nationalen Nachhaltig-
        keitsstrategie an vier Kernthemen orientieren: Generatio-
        nengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt
        und internationale Verantwortung.
        Generationengerechtigkeit ist der entscheidende Maß-
        stab. Nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben ist
        kategorischer Imperativ einer nachhaltigen Entwicklung.
        Das umfasst die Erhaltung der natürlichen Lebensgrund-
        lagen ebenso wie einen sparsamen und effizienten Um-
        gang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Der An-
        spruch der Generationengerechtigkeit weist aber über die
        klassischen Umweltthemen hinaus. Die wichtigsten Re-
        formvorhaben dieser Bundesregierung orientieren sich
        daran. Mit denn Abbau der Staatsschulden geben wir
        künftigen Generationen ihre Entscheidungs- und Gestal-
        tungsfreiheit zurück. Mit der Rentenreform haben wir
        Generationengerechtigkeit für die Altersvorsorge neu
        buchstabiert.
        Das zweite Leitmotiv ist die Verbesserung der Lebens-
        qualität. Nachhaltigkeit ist keine neue Verzichtskultur.
        Zur Lebensqualität gehören eine intakte Landschaft
        ebenso wie gute Schulen und eine lebenswerte und si-
        chere Stadt mit vielfältigen kulturellen Angeboten. Le-
        bensqualität  das bedeutet auch gesunde und qualitativ
        hochwertige Lebensmittel. Mit der Neuorientierung der
        Agrarpolitik hat die Bundesregierung auf diesem Gebiet
        die Weichen gestellt.
        Wirtschaftliche Dynamik und Strukturwandel brau-
        chen gesellschaftliche Solidarität. Aus diesem Grund bil-
        det der soziale Zusammenhalt den dritten Pfeiler unserer
        Strategie. Wir wollen den wirtschaftlichen Strukturwan-
        del so gestalten, dass alle an den damit verbundenen
        Chancen teilhaben können.
        Schließlich: internationale Verantwortung. 1992 wurde
        in Rio mit der nachhaltigen Entwicklung ein globaler Auf-
        trag formuliert. Im Zeitalter der Globalisierung sind die
        einzelnen Staaten und Völker eng miteinander verfloch-
        ten. Das gilt für die Ökonomie ebenso wie für die Ökolo-
        gie  Stichwort Klimaschutz.
        Auch Sicherheit ist nicht teilbar. Kein Land kann auf
        sich allein gestellt für seine Bürgerinnen und Bürger eine
        friedliche Zukunft gewährleisten.
        Die Nachhaltigkeitsstrategie wird aber nicht nur Ziele
        beschreiben, sondern auch Wegmarken. Indikatoren und
        quantifizierte Ziele sollen als Orientierungswerte Wege
        für die Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
        aufzeigen, um die gemeinsam angestrebten Ziele zu er-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119134
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        reichen. Die Indikatoren kennzeichnen, welche Hand-
        lungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung besonders
        wichtig sind. Die Ziele markieren die Richtung, in die die
        Entwicklung in den nächsten 20 Jahren gehen soll. In die-
        sem Sinne sind Indikatoren und Orientierungswerte Bau-
        steine eines Managementkonzepts der Nachhaltigkeit.
        Bei der Nachhaltigkeitsstrategie geht es uns nicht nur
        um neue Inhalte, sondern es geht auch um einen neuen
        Politikstil. Nachhaltige Entwicklung kann nicht vom
        Staat verordnet werden. Wer investiert und konsumiert,
        bestimmt ebenso die Richtung wie der Staat mit Gesetzen
        und Programmen. Nur wenn sich die Akteure in Wirt-
        schaft, Gesellschaft und Politik auf ein gemeinsames Leit-
        bild verständigen, werden wir Erfolg haben. Deshalb
        brauchen wir eine breite gesellschaftliche Diskussion
        über Leitbild und Prioritäten einer nachhaltigen Entwick-
        lung.
        Um diesen Verständigungsprozess zu fördern, hat der
        Bundeskanzler den Rat für Nachhaltige Entwicklung be-
        rufen, dem unter anderem Vertreter aus Wirtschaft, Ge-
        werkschaften, Kirchen, Umweltverbänden und Wissen-
        schaft angehören. Als Berater und Ideengeber, aber auch
        als kritischer Begleiter nimmt der Rat bei der Erarbeitung
        der Nachhaltigkeitsstrategie eine zentrale Funktion wahr.
        Parallel dazu setzen wir den Dialog mit den gesellschaft-
        lichen Gruppen fort.
        Aber wir wollen nicht nur Institutionen und Verbände
        erreichen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Mög-
        lichkeit, sich im Internet über unser Dialogforum Nach-
        haltigkeit an der Debatte zu beteiligen. Die Ergebnisse
        dieses Dialogs werden wir in den ersten Entwurf einer
        Strategie einbeziehen, den wir zum Jahresende vorlegen
        werden.
        Gerade in Zeiten rasch wechselnder politischer The-
        men und eines beschleunigten wirtschaftlichen Struktur-
        wandels brauchen wir eine langfristige Orientierung. Der
        jetzt begonnene breite öffentliche Dialog über Nachhal-
        tigkeit bietet die Chance, viele Menschen für die Zu-
        kunftsfragen unseres Landes zu interessieren. Lassen Sie
        uns diesen Dialog führen und die Menschen für die Idee
        der Nachhaltigkeit gewinnen.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Änderung der Handwerksordnung (Tagesord-
        nungspunkt 13)
        Christian Lange (Backnang) (SPD): Eine dynami-
        sche Wirtschaft lebt von Neugründungen: Arbeitsplätze
        werden geschaffen oder gesichert. Darin sind wir uns alle
        einig.
        Ihr Antrag zielt auf die Abschaffung des großen Be-
        fähigungsnachweises. Das geht im Wesentlichen aber an
        den eigentlichen Anforderungen von modernen Hand-
        werksbetrieben vorbei: Der Meisterbrief muss europafest
        werden. Das ist das primäre Ziel von Reformüberlegun-
        gen, nicht seine Abschaffung. Wir wissen doch alle, was
        wir am Meisterbrief haben: hohe Qualität und hohe Aus-
        bildungsleistung. Darauf will die PDS also verzichten?
        In der Tat ist es problematisch, dass gerade im Hand-
        werk die Gewerbeanmeldungen in der letzten Jahren
        rückläufig gewesen sind. Die Zahl der Existenzgründun-
        gen, die Gründungsquote, liegt im Bereich des Hand-
        werks bei 5 Prozent, während die Neugründungen in sons-
        tigen Wirtschaftsbereichen bei 11 Prozent liegen. Wir aber
        wollen mehr Existenzgründungen, mehr Betriebsüber-
        nahmen und mehr Wachstum und Beschäftigung im
        Handwerk.
        Wir haben bereits einiges erreicht: Das Bundesverfas-
        sungsgericht hatte deutlich gemacht, dass die Handwerks-
        ordnung, die einen Eingriff in das Grundrecht der Berufs-
        freiheit nach Art. 12 GG darstellt, grundrechtsfreundlich
        ausgelegt werden muss. In Europa stehen wir praktisch al-
        lein mit der Meisterprüfung als Marktzugangsvorausset-
        zung.
        Wir müssen aufpassen, dass das Thema Inländerdiskri-
        minierung nicht zum Sprengsatz für den großen Befähi-
        gungsnachweis wird. Daher bin ich sehr froh, dass wir ge-
        meinsam mit dem Handwerk eine Lösung gefunden
        haben: Ende November 2000 hat eine Arbeitsgruppe von
        Bund und Ländern festgelegt, wie künftig die Hand-
        werksordnung anzuwenden ist. Dabei geht es vor allem
        um gemeinsame Mindeststandards bei der Anwendung
        des Ausnahmetatbestandes nach § 8 HwO, dafür also,
        wann also eine Meisterprüfung unzumutbar ist.
        Zur Verdeutlichung einige Beispiele: Zukünftig gibt es
        einheitliche und erleichterte Voraussetzungen für Aus-
        nahmen, wenn der Antragsteller in fortgeschrittenem Le-
        bensalter ist oder langjährig in seinem Handwerk als Ge-
        selle in herausgehobener Stellung tätig war oder sich ihm
        die günstige Gelegenheit für die Übernahme eines Be-
        triebs bietet. Aber der Nachweis fachlicher Qualifikation
        bleibt weiterhin erforderlich. Zukünftig muss auch derje-
        nige keine Meisterprüfung ablegen, der lediglich eine be-
        grenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich eines
        Handwerks ausüben will, zum Beispiel Mitarbeiter der
        Reparaturabteilung einer Staubsaugerfirma, die mehrere
        Jahre in dem Bereich beschäftigt waren und sich selbst-
        ständig machen.
        Eine Meisterprüfung ist auch nicht zumutbar, wenn
        Arbeitslosigkeit wegen Outsourcing droht, bei langen
        Wartezeiten für die Ablegung der Meisterprüfung, bei ge-
        sundheitlichen und anderen sozialen Gründen oder für
        staatlich geprüfte Techniker.
        Mit diesem Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe
        wird auch klargestellt  so wie vom Bundesverfassungs-
        gericht gefordert , dass einfache Tätigkeiten nicht zum
        handwerklichen Kernbereich gehören. Die Umsetzung
        des Beschlusses liegt in der Verantwortung der Länder.
        Auf den Weg gebracht wurde auch die Umsetzung des
        Urteils des EuGH vom 3. Oktober 2000, in dem klarge-
        stellt wurde, dass Handwerksbetriebe, die in einem ande-
        ren EU-Mitgliedstaat ansässig sind und nur gelegentlich
        in einem Aufnahmeland tätig werden wollen, durch die
        mit einer Eintragung in die Handwerksrolle verbundenen
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19135
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Verzögerung oder durch sonstige Erschwernisse sowie fi-
        nanzielle Belastungen nicht abgeschreckt werden dürfen.
        Das BMWi holt derzeit dazu Vorschläge der Bundeslän-
        der und des Handwerks ein und prüft diese.
        Wir haben auch durch die Verbesserung der Förderbe-
        dingungen für das Meister-BAfög gerade für Existenz-
        gründungen ein wichtiges Zeichen gesetzt. Das brauchen
        wir dringend  da stimme ich zu  angesichts der rund
        200 000 Betriebe im Handwerk, die zur Übernahme an-
        stehen. Damit setzen wir auch ein wichtiges und unüber-
        sehbares Zeichen in Sachen Meisterbrief.
        Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der
        ZDH, befürchtet, dass für 50 000 dieser Betriebe die
        Betriebsübergabe scheitern könnte. Dies müssen wir ver-
        hindern, auch im Hinblick auf die etwa 500 000 Arbeits-
        plätze, die durch den Generationenwechsel betroffen sind.
        Wir müssen die Betriebe bei allen Fragen, die ein Gene-
        rationenwechsel mit sich bringt, unterstützen. Denn die
        kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere die
        Handwerksbetriebe, ermöglichen jungen Menschen den
        Zugang zu beruflicher Qualifikation und damit eine be-
        rufliche Perspektive. Im Handwerk wäre diese Aus-
        bildungsleistung ohne den Großen Befähigungsnachweis
        nicht möglich. Vor allem deshalb wollen wir den Großen
        Befähigungsnachweis beibehalten.
        Außerdem haben wir zur Förderung der Leistungs- und
        Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern und eta-
        blierten Unternehmen des Handwerks spezifische Pro-
        gramme bereitgestellt. Von den Gewerbefördermitteln
        entfallen rund 80 Prozent auf das Handwerk; das sind
        209 Millionen DM. Konkret bedeutet dies: Wir unterstüt-
        zen Existenzgründer und etablierte Unternehmen des
        Handwerks durch Bereitstellung zinsgünstiger öffentli-
        cher Darlehen und durch die Förderung der Unterneh-
        mensberatung. Wir stärken die Innovationsfähigkeit des
        Handwerks. Wir führen die Modernisierung und Flexibi-
        lisierung der beruflichen Bildung konsequent fort.
        Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU): Dem Gesetzent-
        wurf der PDS auf Änderung der Handwerksordnung wird
        die CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmen.
        Ich möchte dies wie folgt begründen: In der letzten Le-
        gislaturperiode haben sich die Fraktionen der CDU/CSU,
        der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit einer
        Neuordnung der Handwerksordnung auseinander gesetzt.
        Hierbei entstand ein überarbeitetet Gesetz, das mit großer
        Mehrheit im Bundestag angenommen und einstimmig im
        Bundesrat verabschiedet, am 1. April 1998 in Kraft getre-
        ten ist. Dieses Gesetz hat sich mit allen Fragen des Hand-
        werks auseinander gesetzt. Es hat alle 124 Vollhandwerke
        geprüft und hierbei viele Vollhandwerke zusammengelegt
        oder gegenseitig für verwandt erklärt, sodass am Ende
        94 Vollhandwerke übrig geblieben sind.
        Dieses moderne, der Zeit angepasste Gesetz wurde und
        wird im In- und Ausland erkannt, und viele Länder wür-
        den ein solch hervorragendes Gesetz gerne übernehmen.
        Erst vor wenigen Monaten hat das bulgarische Parlament
        nach dem Vorbild der deutschen Handwerksordnung in
        fast vergleichbarer Form ein entsprechendes Gesetz erlas-
        sen. Darüber hinaus haben sich die Fraktionen auch mit
        der Anlage B der Handwerksordnung beschäftigt und
        hierbei 57 handwerksähnliche Berufe festgeschrieben.
        Wie intensiv wir uns, seinerzeit mit den einzelnen Be-
        rufen auseinander gesetzt haben, möchte ich nur am Bei-
        spiel der Trockenbauer nochmals in Erinnerung rufen.
        Wenn die PDS jetzt erneut einen Vorstoß macht, um
        den Großen Befähigungsnachweis zu unterlaufen, so ist
        dies reiner Populismus. Alle Fraktionen waren sich bisher
        einig, dass die Qualität des deutschen Handwerks und das
        damit verbundene duale Ausbildungssystem nur dann Be-
        stand hat, wenn der Große Befähigungsnachweis nicht in-
        frage gestellt wird. Meister, Lehrlinge und Gesellen wird
        es dann nicht mehr geben. Immer wieder wird aber den-
        noch von einzelnen Gruppen aus unterschiedlichen Inte-
        ressenslagen heraus versucht, die Handwerksordnung zu
        durchlöchern und so auf Dauer infrage zu stellen.
        Ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen warnen,
        sich nicht auf den falschen Weg zu begeben, den hand-
        werklichen Mittelstand infrage zu stellen. Jede Verände-
        rung der Gesetzeslage hätte zur Folge, dass mit weiteren
        Lehrstellen- und Arbeitsplatzverlusten zu rechnen ist. Die
        von der PDS vorgeschlagenen Veränderungspunkte keh-
        ren alle paar Jahre wieder. Richtiger werden sie dadurch
        nicht.
        Ohne kaufmännische, fachliche und pädagogische Prü-
        fung kann man keinen Betrieb führen. Deshalb ist der
        Große Befähigungsnachweis unabdingbar mit der
        Führung eines Handwerksbetriebes verbunden. Was die
        Erlangung des Großen Befähigungsnachweises nach der
        Existenzgründung angeht, so kann ich nur davor warnen:
        Wer vor seiner Betriebsgründung keine Zeit aufbringt,
        wird es auch hinterher, wenn er den Betrieb führt, nicht
        tun. Er wird vorher feststellen, dass er im allgemeinen
        Wettbewerb die hohen Anforderungen eines Handwerks-
        unternehmers nicht erfüllen kann.
        Bei der Betrachtung der Insolvenzen, die wir derzeit in
        hohem Maße verzeichnen, lässt sich aber immer wieder
        feststellen, dass in den seltensten Fällen Handwerksbe-
        triebe in Konkurs gehen. Das ist unter anderem den hohen
        Qualitätsanforderungen in der Ausbildung zu verdanken.
        Ich möchte Sie deshalb alle bitten, die Handwerksord-
        nung, wie sie seit fast 100 Jahren besteht, nicht aufzuge-
        ben.
        Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbe-
        dingungen von Existenzgründern. Gute Bedingungen für
        Selbstständige sind bedeutsam für die wirtschaftliche
        Entwicklung, denn Selbstständige entwickeln Ideen für
        neue Produkte und schaffen so Beschäftigungspotenziale.
        Im Durchschnitt schafft jeder Selbstständige vier bis fünf
        zusätzliche Arbeitsplätze.
        Nun erschwert es jedoch die Handwerksordnung er-
        heblich, sich im Handwerk selbstständig zu machen. So
        muss ein Geselle, der sich selbstständig machen will,
        zunächst eine weitere, extrem kosten- und zeitintensive
        Ausbildung absolvieren, um ein Unternehmen in seiner
        Profession gründen zu dürfen. Dabei konnte er nur durch
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119136
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        eine dreijährige, erfolgreich absolvierte Ausbildung Ge-
        selle werden. Er oder sie muss einen Meisterlehrgang ab-
        solvieren, der sich berufsbegleitend über mehrere Jahre
        hinzieht und Kosten von rund 40 000 DM verursacht.
        Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist im
        Übrigen einmalig in der Europäischen Union, nachdem
        das österreichische Verfassungsgericht die entsprechende
        Regelung in Osterreich für verfassungswidrig erklärt hat.
        Wir freuen uns daher, dass das BMWi und die Koali-
        tionsfraktionen im Konsens mit dem Zentralverband des
        Deutschen Handwerks und den Ländern Erleichterungen
        für Gründer, die ohne Meisterbrief einen Handwerks-
        betrieb gründen wollen, vereinbart haben. Wir konnten
        hier wichtige Liberalisierungen durchsetzen. Die Mög-
        lichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach
        § 8 HwO, die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief ermög-
        licht, wurde ausgeweitet. Bund und Länder haben sich am
        21. November 2000 darauf verständigt, eine möglichst
        einheitliche und flexible Anwendung der Handwerksord-
        nung zu garantieren.
        Eine Regelliste von speziellen Ausnahmetatbe-
        ständen, die die Meisterprüfung unzumutbar machen,
         § 8 Hw0  und eine Generalklausel für sonstige Fälle
        wurden festgeschrieben. Damit wurde jeweils ein Hin-
        weis verbunden, ob die Ausnahmebewilligung befristet,
        also bis zur Ablegung der Meisterprüfung, erteilt wird
        oder auf Dauer eine Meisterprüfung nicht notwendig ist.
        Wichtige Ausnahmefälle, nach denen ein Handwerk jetzt
        auch ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann, sind vor
        allem die Gelegenheit zur Betriebsübernahme, die auch
        der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen dient,
        sowie die lange, seit über zehn Jahren geforderte Altge-
        sellenregelung. Diese Regelung erkennt bei einem Alter
        von etwa 47 Jahren einen Ausnahmefall an und verbindet
        dies mit der Möglichkeit, die Altersgrenze bei langjährig
         20 Jahre  tätigen Gesellen zu verkürzen. Die Koaliti-
        onsfraktionen werden aufmerksam beobachten, wie die
        Leitlinien in den Ländern umgesetzt werden.
        Mit diesen Regelungen haben wir einen wichtigen Im-
        puls zur Liberalisierung und Modernisierung einer sehr
        alten Institution geschaffen.
        Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): In regelmäßigen. Ab-
        ständen kommen sie immer wieder: die Forderungen, den
        Meisterbrief im Handwerk abzuschaffen. Kamen sie
        früher von den Grünen, kommen sie nun von der PDS. Die
        Grünen haben sich also auch hier den Realitäten fügen
        müssen. Im vorliegenden Fall steht aber der Bund unab-
        hängiger Handwerker als Autor hinter dem Gesetzent-
        wurf.
        Schon die Problembeschreibung ist widersprüchlich:
        Auf der einen Seite wird gesagt, die Meisterprüfung sei
        verzichtbar, weil bereits der hohe Kapitalbedarf für eine
        Existenzgründung im Handwerk das Erfordernis einer be-
        sonderen Qualifikation begründe. Auf der anderen Seite
        wird darauf verwiesen, dass bei Abschaffung des Meis-
        tervorbehalts dann auch kapitalschwache Gründer den
        Weg in die Selbstständigkeit finden können. Ja, was gilt
        denn nun? Braucht es einen hohen Kapitaleinsatz oder
        genügt die schwache Kapitalbasis?
        Die Antwort liegt auf der Hand: Die Ausstattung eines
        Gründers im Handwerk mit Kapital ist selbstverständlich
        eine Frage seiner Qualifikation. Es ist richtig, dass die
        meisten Banken und Sparkassen sehr günstige Existenz-
        gründerkredite an Handwerksmeister vergeben  ganz
        einfach, weil die Banken wissen, dass die Bestandsfestig-
        keit von Handwerksgründungen aufgrund der guten meis-
        terlichen Qualifizierung der Gründer signifikant höher ist
        als bei Unternehmensgründungen in Bereichen, die die
        Meisterprüfung nicht kennen. Als Beispiele mögen hier
        das Gastgewerbe, die Boutiquen oder die Videotheken
        dienen.
        Der Gesetzentwurf geht  fälschlicherweise  davon
        aus, der Meistervorbehalt stelle ein Hemmnis bei der
        Gründung von Unternehmen dar. Folglich müssten sich
        eigentlich alle Absolventen der Meisterlehrgänge, die die-
        ses  in der Denkweise der Antragsteller  enorme Hin-
        dernis überwunden haben, selbstständig machen. Die
        Zahlen sprechen dagegen: lediglich 52 Prozent eines
        Meisterjahrganges streben in die Selbstständigkeit. Aber
        89 Prozent der Absolventen versprechen sich bessere be-
        rufliche Aufstiegschancen aufgrund höherer Qualifika-
        tion. Genau um diese Qualifikation geht es beim großen
        Befähigungsnachweis. Mangelnde Qualifikation steht
        laut DtA auf Platz drei der Gründe für ein Scheitern von
        Gründungen. Wir erreichen bestandsfeste Arbeitsplätze
        am besten mit dem großen Befähigungsnachweis und
        nicht ohne ihn.
        Ich kann auch nicht erkennen, welche Gründe es für die
        hervorragenden Gesellen, von denen im Gesetz die Rede
        ist und an deren Existenz ich keinerlei Zweifel hege, ge-
        ben könnte, sich nicht der Meisterprüfung zu stellen. Die
        alte Bundesregierung hat das Meister-BAföG eingeführt,
        dass auch von der jetzigen Bundesregierung nicht einge-
        stellt wurde. Ich finde es von daher zumutbar, dass für das
        Ausüben bestimmter handwerklicher Tätigkeiten der
        Nachweis, dass diese Tätigkeiten auch qualifiziert er-
        bracht werden können, verlangt wird. Und so sehen das in
        ständiger Rechtsprechung auch das Bundesverfassungs-
        gericht und das Bundesverwaltungsgericht, die wieder-
        holt die HWO in ihrer bestehenden Form bestätigt haben.
        Der Vorstoß gegen die Handwerksordnung ist durch-
        sichtig. Niemand kommt auf die Idee, zum Beispiel die
        Pharmazeutisch-Technischen Assistenten zur Selbststän-
        digkeit als Apotheker zuzulassen. Auch das Erfordernis
        eines erfolgreich abgeschlossenen Pharmaziestudiums
        hat seinen Sinn. Und niemand käme auf die Idee, kauf-
        männisch begabte Bürger das Aspirin über den Tresen rei-
        chen oder das vom Arzt aufgeschriebene Medikament aus
        dem Regal holen zu lassen.
        Der vorliegende Gesetzentwurf mit seiner Selbstver-
        pflichtung der Existenzgründer, innerhalb eines Zeitrau-
        mes von zehn Jahren die Meisterprüfung zu machen, führt
        zur faktischen Abschaffung des Meisterbriefs. Denn was
        passiert nach diesen zehn Jahren? Dazu schweigt sich der
        Gesetzentwurf  vermutlich vorsätzlich  aus. Ich glaube
        nicht, dass die Betriebe dann geschlossen werden, weil
        der Inhaber die Meisterprüfung nicht abgelegt hat.
        Auch die verbesserte Rechtssicherheit beim Verbrau-
        cher wird sich nicht einstellen. Der Verbraucher ist auf der
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19137
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        sicheren Seite, wenn er seine Dienstleistungen vom Meis-
        terbetrieb bezieht. Dann braucht er ein Verfahren wegen
        Schwarzarbeit nicht zu fürchten und kann sich sicher sein,
        dass er beste Qualität für sein Geld erhält.
        Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der
        Gesetzentwurf versucht, ein Problem zu lösen, das es
        nicht gibt. Er kann folglich nur abgelehnt werden.
        Uwe Hiksch (PDS): Mit dem heutigen Entwurf eines
        Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung legt die
        PDS-Bundestagsfraktion einen wichtigen Lösungsansatz
        vor, um das Handwerksrecht zu modernisieren, die Grün-
        dung von neuen Betrieben zu ermöglichen und gleichzei-
        tig der bestehenden Handwerksordnung mehr Akzeptanz
        zu geben.
        In der Bundesrepublik gibt es seit vielen Jahren eine in-
        tensive Diskussion über die heutige Handwerksordnung.
        In vielen wissenschaftlichen und politischen Debatten-
        beiträgen wird sie als Hemmschuh für die Gründung
        neuer Existenzen gesehen. Die Zahl der Existenzgrün-
        dungen liegt im Bereich des Handwerks wesentlich nied-
        riger als in den sonstigen Wirtschaftsbereichen. Während
        in den sonstigen Wirtschaftsbereichen die Gründungs-
        quote 11 Prozent beträgt, liegt sie im Handwerk gerade so
        bei 5 Prozent. Jede auf diese Art verhinderte Neugrün-
        dung eines kleinen oder mittleren Unternehmens bedeutet
        nicht nur den Verzicht auf dringend erforderliche Arbeits-
        plätze, sondern auch den Verzicht auf mögliche Innova-
        tionen. Die PDS will die Gründung neuer Unternehmen
        erleichtern.
        Um Existenzgründungen zu erleichtern und damit die
        Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe zu erhöhen sowie
        Betriebsschließungen aufgrund von Abmahnverfahren
        und Bußgeldern zu verhindern, muss es künftig möglich
        sein, den großen Befähigungsnachweis, also den Meister-
        brief, auch nach der Existenzgründung berufsbegleitend
        zu erwerben. Unsere Neuregelung erleichtert die freie Be-
        rufsausübung. Durch unseren Gesetzentwurf wird sicher-
        gestellt, dass sich das deutsche Handwerk im zunehmen-
        den internationalen Wettbewerb besser behaupten und
        entwickeln kann.
        Gerade wegen des bevorstehenden Generationswech-
        sels im Handwerk muss eine schnelle Lösung gefunden
        werden. In den nächsten Jahren werden über 200 000 Be-
        triebe keinen Nachfolger finden. Hier ist die Politik ge-
        fordert. Wir müssen den Menschen signalisieren: Wir
        wollen euch unterstützen, wenn ihr einen Betrieb gründen
        wollt.
        Die PDS stellt dabei den großen Befähigungsnachweis
        nicht infrage, vielmehr tragen wir dazu bei, dass durch
        eine behutsame Weiterentwicklung und Modernisierung
        das Handwerksrecht wieder von den Betroffenen mehr
        Akzeptanz findet. Die Alternative dazu ist, dass sich der
        Meisterbrief überleben wird. Die starre und unflexible
        Haltung der Handwerkskammern sichert nicht den Meis-
        terbrief, sondern wird seine gesellschaftliche Delegiti-
        mierung beschleunigen. Der Meisterzwang, so wie ihn die
        heutige Handwerksordnung festschreibt, entspricht einem
        längst überholten ordnungspolitischen Denken. Wenn Ih-
        nen das ein demokratischer Sozialist sagen muss, so soll-
        ten Sie schon einmal anfangen, darüber nachzudenken
        und ihre Koalitionsvereinbarung in diesem Bereich viel-
        leicht nachzulesen. Oder Sie sollten sich vielleicht die
        Mahnung des Bundesverbandes der unabhängigen Hand-
        werker zu Herzen nehmen:
        Man muss fragen, was höher steht: Das Recht, sich
        den täglichen Lebensunterhalt mit seiner Hände Ar-
        beit zu verdienen, oder das Privileg der Meisterbe-
        triebe, sich vor Konkurrenz zu schützen. Es sollte ein
        Bestreben der Politik sein, möglichst viel dieser Ar-
        beit in reguläre Arbeitsplätze zu überführen. Hierfür
        muß der Marktzugang erleichtert werden.
        Wir legen einen Gesetzesentwurf vor, der auch neue
        Ausbildungsplätze im Handwerk ermöglicht. Die viel-
        fach vertretene Auffassung der Handwerkskammern,
        dass der Meisterbrief die Ausbildung sichert, ist nach
        unserer Überzeugung nicht stichhaltig: Nicht eine ord-
        nungspolitisch fixierte und durch die Praxis der Hand-
        werkskammern noch verschärfte künstliche Beschrän-
        kung der Zahl der ausbildungsfähigen Betriebe trägt dazu
        bei, die berufliche Bildung im Handwerk zu sichern.
        Schon heute wird in den Betrieben und auf den Baustel-
        len die praktische Ausbildung durch die erfahrenen Ge-
        sellen geleistet. 60 Prozent aller Jugendlichen erhalten
        keine Ausbildung nach der Handwerksordnung, sondern
        nach dem Berufsbildungsgesetz. Nach dem Berufsbil-
        dungsgesetz sind in allen Wirtschaftsbereichen außer
        dem Handwerk Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung
        ausbildungsberechtigt.
        Mit unserem Gesetzesentwurf können erhebliche Er-
        leichterungen beim beruflichen Zugang zum Handwerk
        geschaffen werden. Durch die Festlegung, dass nach spä-
        testens zehn Jahren der Betriebsleiter im Kernbetäti-
        gungsbereich des Unternehmens einen Befähigungs-
        nachweis erbringen muss, halten wir ausdrücklich am
        großen Befähigungsnachweis fest. Wir wollen aber, dass
        sich Betriebe der Gruppen Anlage A oder Anlage B, aber
        auch andere Dienstleister freier entfalten und sich besser
        an verändernde Marktsituationen anpassen können. Ge-
        rade flexiblere Märkte und neue Herausforderungen
        müssen Betriebe ohne größere Hemmschwellen meistern
        können. Durch die Ablegung einer Ausbildungseig-
        nungsprüfung vor der Existenzgründung oder vor der
        Betriebsübernahme soll die Zahl der ausbildungsfähigen
        Betriebe wesentlich erhöht werden und auf alle Dienst-
        leistungen ausgedehnt werden können. Besondere gesetz-
        liche Ausführungsbestimmungen sind nicht erforderlich;
        es kann auf das Berufsbildungsgesetz zurückgegriffen
        werden.
        Auch das Argument der Handwerkskammern, dass nur
        der große Befähigungsnachweis die Qualität der hand-
        werklichen Leistungen sichern könne, ist falsch. Die Mo-
        nopolkommission hat schon in ihrem Sondergutachten
        zur Reform der Handwerksordnung  auch eine Quelle,
        die nicht vorrangig von demokratischen Sozialisten zi-
        tiert, aber anscheinend nur von ihnen gelesen wird  im
        Mai 2001 ausgeführt:
        Das Argument, der Nachweis der Meisterqualifika-
        tion sei erforderlich, um die Qualität der handwerk-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119138
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        lichen Dienstleistungen zu sichern, kann insofern
        nicht überzeugen, als ein sehr großer Anteil der
        handwerklichen Dienstleistungen gar nicht von
        Meistern erbracht wird. Der Qualitätssicherung von
        handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland
        dient zunächst einmal die allseits unbestritten hohe
        Qualität der Ausbildung zum Handwerksgesellen.
        Diese versetzt insbesondere die fachlich versierten
        Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung in die
        Lage, selbständig Aufträge zu erledigen. Daher wer-
        den die vom Kunden nachgefragten Leistungen in
        der Praxis vielfach vom Gesellen und gar nicht vom
        Meister erbracht.
        Genau diesen Gesellinnen und Gesellen wollen wir
        mit unserem Gesetzentwurf die Selbstständigkeit er-
        möglichen. Gut ausgebildete Handwerksgesellen sind
        die Qualitätsgaranten bei den zu erbringenden Leistun-
        gen. Dass zwischen Qualität und Meisterzwang kein
        zwangsläufiger Zusammenhang besteht, kann jedem
        schnell klar werden: Wenn wir zum Beispiel an hoch-
        wertige Uhren denken, denken wir zuerst an die
        Schweiz. In der Schweiz gibt es aber überhaupt keinen
        Meisterzwang. Trotzdem stehen Schweizer Uhren welt-
        weit für beste Qualität. Ein weiteres Problem der heuti-
        gen Handwerksordnung ist auch die so genannte Inlän-
        derdiskriminierung. Dies wird von vielen Menschen als
        Diskriminierung empfunden. Ich habe in den letzten
        Monaten an vielen Handwerkerstammtischen auch in
        den Grenzregionen zu Polen und Tschechien teilgenom-
        men, bei denen diese Regelung nicht verstanden wird.
        Sie verstehen nicht, dass ihre europäischen Kollegen
        noch nicht einmal einen Gesellenbrief, geschweige denn
        den Meisterbrief, vorweisen müssen, um hier ein Hand-
        werk selbstständig auszuüben. Während bei der Grün-
        dung eines Handwerksbetriebes von hier lebenden
        Handwerksgesellen der große Befähigungsnachweis als
        Grundlage für die Anmeldung eines eigenen Betriebes
        verlangt wird, können sich alle EU-Ausländerinnen und
        -ausländer und bald auch die Kolleginnen und Kollegen
        aus den mittel- und osteuropäischen Staaten ohne Meis-
        terbrief selbstständig machen.
        Der Europäische Gerichtshofes hat am 27. September
        2001 entschieden, dass sich ein polnischer Bäckermeister
        auch ohne Meisterbrief in Berlin niederlassen darf. Für
        ihn gelten dann dieselben Regeln wie für einen inländi-
        schen Bäckermeister. Nur braucht er keinen Meisterbrief,
        um sich selbstständig zu machen. Das Luxemburger Ge-
        richt entschied zudem, dass sich Bürgerinnen und Bürger
        aus den Kandidatenstaaten unmittelbar auf die Europa-
        Abkommen berufen können. Der Anspruch auf ein Visum
        und eine Aufenthaltsgenehmigung ist damit auch bei
        deutschen Gerichten einklagbar. Das gilt für alle gewerb-
        lichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberufli-
        chen Tätigkeiten, wenn sie selbstständig ausgeübt wer-
        den.
        Zur so genannten Inländerdiskriminierung hat die Mo-
        nopolkommission in ihrem Sondergutachten weiter fest-
        gestellt:
        Eine solche Inländerdiskriminierung ist gegenwärtig
        im deutschen Handwerksrecht angelegt. Bereits
        durch die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung
        nach § 9 HwO werden deutsche Handwerksmeister
        diskriminiert, weil die im EU-Ausland niedergelas-
        senen Handwerksunternehmer nicht den gleichen
        Anforderungen genügen müssen, wenn sie Dienst-
        leistungen in Deutschland erbringen. ... Die deutsche
        Rechtsprechung hat jedoch bisher die Inländerdis-
        kriminierung nicht als Verstoß gegen die Verfassung
        angesehen und die Benachteiligung deutscher Hand-
        werker gegenüber ihren ausländischen Konkurren-
        ten toleriert.
        Am 21. November 2000 hat die Bund-Länder-Konfe-
        renz aufgrund der Notwendigkeit, eine einheitliche Hand-
        habung der Handwerksordnung zu erreichen, bereits die
        so genannten Leipziger Beschlüsse verabschiedet. Das
        war ein Versuch, notwendige Konsequenzen aus den von
        mir beschriebenen Problemen, vor denen das Handwerks-
        recht heute steht, zu ziehen. Gerade die Leipziger Be-
        schlüsse machen deutlich, dass eine klarstellende gesetz-
        liche Regelung notwendig ist. Von Betroffenen erfahre ich
        immer wieder, dass sich Behörden nicht an die dort
        getroffenen Vereinbarungen halten. Es werden immer
        wieder Kenntnisprüfungen verlangt, obwohl das Bundes-
        verfassungsgericht bereits 1961 klarstellte, dass die Ge-
        sellenprüfung und Berufserfahrung zur Erteilung einer
        Ausnahmegenehmigung ausreichend sind. Die Realität in
        Deutschland ist, dass Handwerkskammern und Behörden
        immer restriktiver mit Abmahnverfahren, Betriebs-
        schließungen und Bußgeldern gegen kleine und mittel-
        ständische Unternehmen vorgehen, die keinen Meister-
        brief vorweisen können, selbst wenn sie in der Anlage B
        der Handwerksrolle eingetragen sind oder im handwerk-
        lichen Nebenbetrieb in unerheblichem Umfang hand-
        werkliche Dienstleistungen anbieten. Jeden Arbeitstag
        werden in Deutschland nach Aussagen des Berufsverban-
        des unabhängiger Handwerker im Durchschnitt zwölf
        existenzvernichtende Bußgeldbescheide verhängt. Dies
        ist sicher kein existenzgründerfreundliches Klima. Es
        kann nicht angehen, in Sonntagsreden die kleinen und
        mittleren Unternehmen zu loben und die bestehenden Be-
        triebe kaputtzumachen.
        Wir brauchen dringen Rechtssicherheit für die Selbst-
        ständigen in Deutschland. Die Monopolkommission emp-
        fiehlt die Abschaffung des Großen Befähigungsnachwei-
        ses als Voraussetzung für den Marktzutritt im Handwerk.
        Dieser Forderung der Monopolkommission haben wir uns
        nicht angeschlossen. Wir versuchen mit unserem Antrag
        eine Lösung aufzuzeigen, die die Handwerksordnung zu-
        kunftsfähig macht und die Akzeptanz für den Meisterbrief
        erhöht. So hat die rot-grüne Bundesregierung bereits 1998
        in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt:
        Wir werden den Zugang zur selbstständigen Tätig-
        keit im Handwerk erleichtern. Es muss künftig mög-
        lich sein, den Meisterbrief nach der Existenzgrün-
        dung berufsbegleitend zu erwerben. Der große
        Befähigungsnachweis bleibt Voraussetzung für die
        Selbstständigkeit im Handwerk.
        Bundeswirtschaftsminister Werner Müller ging nach
        einen Bericht der Südwest Presse vom 12. Oktober we-
        sentlich weiter und sagte, dass er eine juristisch proble-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19139
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        matische Handwerksordnung verteidige, deren Strei-
        chung massiv neue Arbeitsplätze brächte. Ich kann nur
        sagen: Herr Müller, problematisch ist sie doch nicht erst
        seit heute, sie ist es doch schon seit 1953.
        Die PDS hat einen Entwurf vorgelegt, der die Verspre-
        chen der rot-grünen Bundesregierung konkret umsetzt.
        Ich hoffe, dass in den anstehenden Ausschussberatungen
        die Fraktionen zu ihren bisherigen Aussagen stehen und
        dem Entwurf der PDS-Bundestagsfraktion zustimmen.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegeben Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
        richts
         zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm
        2002 bis 2006 (6. FRP)  Europäische Forschung
        stärken
         zu dem Antrag: 6. Forschungsrahmenprogramm
        2002 bis 2006 (6. FRP) transparenter und unbüro-
        kratischer gestalten  KMU besser einbeziehen 
        Europäischer Energieforschung weiter ausbauen
         zu dem Antrag: Mit dem 6. EU-Forschungsrah-
        menprogramm 2002 bis 2006 den europäischen
        Forschungsraum stärken
         zu der Unterrichtung: Vorschlag für einen Be-
        schluss des Europäschen Parlaments und des Rates
        über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis
        2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich
        der Forschung, technologischen Entwicklung und
        Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des
        europäischen Forschungsraums
        Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
        mehrjährige Rahmenprogramm 2002 bis 2006 der
        Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im
        Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag
        zur Verwirklichung des europäischen Forschungs-
        raums (Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU): Auf dem
        Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 haben sich
        die Mitgliedstaaten auf die Schaffung eines europäischen
        Forschungsraums als zentrales Element zum Aufbau einer
        europäischen Wissensgesellschaft verständigt. Europa hat
        sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die USA und Japan als
        führende Forschungsregion zu überrunden.
        Die EU-Forschungspolitik wird seit 1984 durch so ge-
        nannte Rahmenprogramme ausgestaltet. Derzeit wird
        über das 6. Forschungsrahmenprogramm (6. FRP), das im
        Sommer 2002 beschlossen werden soll, zwischen der
        Kommission und den Mitgliedstaaten einerseits und dem
        Europäischen Parlament andererseits verhandelt. Bisher
        liegt ein Vorschlag der Kommission vom Februar 2001
        vor, der inzwischen durch weitere Kommissionsdoku-
        mente konkretisiert wurde.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Kom-
        missionsvorschlag für das 6. FRP in seiner Gesamtaus-
        richtung. Darin wird erneut der anwendungs- und pro-
        blemorientierte Forschungsansatz  wie es bereits unter
        maßgeblichem Einfluss der damaligen unionsgeführten
        Bundesregierung für das 5. FRP eingeführt wurde  ge-
        genüber dem technologielastigen Ansatz der Vorgänger-
        programme festgeschrieben.
        Die seit Wochen laufenden Diskussionen im Europä-
        ischen Parlament, den Ausschüssen, den nationalen Par-
        lamenten zeigen, dass die Absichtserklärung des 6. FRP
        erhebliche Formulierungsschwächen aufweist. Es liegen
        dem Europäischen Parlament insgesamt 778 Änderungs-
        anträge vor, die den gesteckten Zeitplan zur Verabschie-
        dung des 6. FRP ins Wanken bringen. Unter der belgischen
        Ratspräsidentschaft wird deshalb kein gemeinsamer
        Standpunkt von Rat und Parlament mehr verabschiedet
        werden können, und wohl auch nicht im nächsten Rat am
        10. Dezember 2001.
        Ich fordere die Bundesregierung auf, wegen der Kom-
        plexität des 6. FRP eine zügige Information des Parla-
        ments sicherzustellen, gleichzeitig eine ausführliche Be-
        ratung in den Ausschüssen zu begleiten und eine enge
        Verzahnung mit der deutschen Wirtschaft und unseren
        Abgeordneten im Europäischen Parlament zu verfolgen.
        Nur so können unsere Interessen eine entsprechende
        Berücksichtigung im 6. FRP finden.
        Die Einstellung der Bundesregierung zur Kernenergie
        halte ich für falsch und gefährlich. Die Bundesregierung
        schreibt dazu: Im so genannten Grünbuch kommt die
        Kommission in diesem Kontext zu dem Schluss, dass
        Kernenergie zur Stromerzeugung unerlässlich sei. Diese
        Auffassung teilt die Bundesregierung nicht! Die Bun-
        desregierung muss sich die Frage gefallen lassen, wie sich
        eine solch starre Haltung auf das europäische Kernfu-
        sionsprogramm (ITER) auswirkt und inwieweit wir un-
        sere deutschen Interessen dann noch durchsetzen können.
        In Fragen der Agrar- und Umweltpolitik drängt sich der
        Verdacht auf, dass die zuständigen Minister versuchen, mit
        der Brechstange ihre ideologisch geprägten Interessen
        durchsetzen zu wollen. Rot-Grün scheint bei dieser Hal-
        tung zu vergessen, dass die Bundesrepublik Deutschland
        nur einer von 16 Mitgliedstaaten ist. Ich fordere die Bun-
        desregierung auf, dafür zu sorgen, dass folgende Fragen
        geklärt und konkretisiert werden: Die Überschneidung
        der EU-Forschungsförderung mit den Strukturfonds. Wie
        soll die gemeinsame Forschungsstelle aussehen? Das Ver-
        hältnis der Beitrittsländer zum europäischen Mehrwert.
        Wie kann eine höhere Marktrelevanz erreicht werden?
        Keine abrupte Änderung der Förderinstrumente vom
        5. zum 6. FRP. Stärkere Berücksichtigung der KMU.
        Das, um nur einige Beispiele zu nennen.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun-
        desregierung auf, sich stärker in die Diskussion einzu-
        bringen bei der Frage, die Kommissar Philippe Busquin
        aufgeworfen hat, dass der EU 500 000 Forscher fehlen.
        Wer in dieser Frage wegtaucht, wird den Erfolg der EU-
        Forschungspolitik gefährden. Es wäre klug und politisch
        verantwortungsbewusst, wenn die Bundesregierung sich
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119140
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        in der Lösung dieser Kernfrage an die Spitze der Bewe-
        gung setzen würde.
        Die bisherigen Vorschläge von Rot-Grün  wie zum
        Beispiel Rückkehrprämien für Wissenschaftler aus den
        USA, Greencard, Mobilitätsprämien oder die im SPD-
        Antrag vorgesehene Frauenquote  können das Problem
        nur ansatzweise lösen oder sind sogar kontraproduktiv.
        Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Das 6. Forschungsrahmenprogramm stellt wichtige Wei-
        chen für die weitere Entwicklung der Europäischen Ge-
        sellschaften. Umso enttäuschter bin ich, dass die Opposi-
        tion entweder keinen Antrag, wie die PDS, oder sehr
        inhaltsarme Anträge wie die CDU/CSU und die FDP, ein-
        gereicht hat. Schade, finde ich auch, dass die CDU/CSU
        und die FDP in ihren Anträgen weiterhin Geld für die
        Kernfusionsforschung versenken wollen und erneuerbare
        Energien nur am Rande berücksichtigen.
        Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Ansatz der Eu-
        ropäischen Kommission einen europäischen Forschungs-
        raum zu schaffen. Daher ist es nur folgerichtig, dass das
        6. Forschungsrahmenprogramm hierzu dienen soll. Ob-
        wohl wir die von Busquin vorgeschlagenen drei neuen In-
        strumente für richtig halten, wäre es verkehrt, die
        bewährten Instrumente des fünften Forschungsrahmen-
        programms einfach wegfallen zu lassen. Wir unterstützen
        daher den Vorschlag der Ministerin Edelgard Bulmahn,
        zwei Drittel der Mittel gemäß den alten und ein Drittel
        gemäß den neuen Instrumenten zu verteilen.
        Der Vorschlag der EU-Kommission enthält eine Reihe
        weiterer Defizite: Themenübergreifend ersetzt der Ent-
        wurf den problemorientierten Ansatz des 5. Forschungsrah-
        menprogramms und kehrt zu technokratischen Ansätzen
        früherer Programme zurück. Sozial- und geisteswissen-
        schaftliche Forschungsansätze finden nur am Rande
        Berücksichtigung.
        Auch inhaltlich gibt es einiges zu kritisieren.
        Vor allem die Energieforschungspolitik der Europä-
        ischen Kommission steht im Widerspruch zu den Zielset-
        zungen der Mehrzahl ihrer Mitgliedstaaten. Die traditio-
        nell atomfreundliche Kommission setzt einen starken
        Akzent auf die Renaissance der Kernenergie. So sollen
        neue Atomreaktoren erforscht und die Kernfusion voran-
        getrieben werden. Dies kann von uns nicht hingenommen
        werden. In den letzten Jahrzehnten wurden etwa zehnmal
        mehr Mittel für die Nuklearforschung ausgegeben als für
        nichtnukleare Energien. Dennoch ist die Atomenergie
        global nicht über einen Anteil von fünf Prozent an der
        Primärenergie hinausgekommen. Die Atomforschung ist
        damit ein Forschungsflop. Diesen Flop will die Kommis-
        sion bei der Kernfusion wiederholen. Bei der Fusion wird
        wie seit Jahrzehnten frühestens in 50 Jahren mit einer
        Nutzung gerechnet. Der Primärenergieanteil der Kernfu-
        sion soll in 100 Jahren etwa bei 5 Prozent liegen. Diese
        Geldverschwendung darf nicht fortgesetzt werden. Dem
        Steuerzahler sind weder Forschungsmittel für neue Atom-
        reaktoren noch für den Kernforschungsreaktor ITER zu-
        zumuten. Die Sonderbehandlung der Atomenergie in
        EURATOM muss beendet werden. An die Stelle von
        EURATOM muss ein neuer Energievertrag für erneuer-
        bare Energien (EURENEW) treten.
        Doch leider scheint die Kommission ihre eigenen Ziele
        im Bereiche erneuerbarer Energien nicht zu kennen, die
        vor allem im Weißbuch niedergeschrieben sind. Im Kom-
        missionsentwurf sind offensichtlich weniger Mittel für er-
        neuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien
        vorgesehen, als dies in früheren Programmen der Fall war.
        Schlimmer noch: Es wird sogar versucht, gleich mehrere
        Technologien der erneuerbaren Energien wie zum Bei-
        spiel die Windenergie und die solarthermische Stromer-
        zeugung, sowie den gesamten Bereich des Energiesparens
        aus der Förderung zu streichen.
        Einem Missverständnis ist offensichtlich die FDP un-
        terlegen, die nicht nur weiterhin Steuermittel für die Kern-
        forschung verschwenden will, sondern auch die fossilen
        Energieträger erforscht sehen will. Die FDP übersieht,
        dass dies mit dem Forschungsschwerpunkt der Brenn-
        stoffzelle geschieht. Die Brennstoffzelle hat wesentlich
        bessere Potenziale und einen wesentlich höheren For-
        schungsbedarf als die Kraftwerkstechnologie. Die FDP
        begrüßt in ihrem Antrag die Konzentration auf wenige
        prioritäre Bereiche; warum sie in der konventionellen
        Kraftwerkstechnologie eine Priorität für staatliche For-
        schungsförderung sieht, ist nicht nachvollziehbar.
        Aber auch außerhalb der Energieforschung weist der
        Kommissionsvorschlag Defizite auf: Bei der Gesund-
        heitsforschung wird zu einseitig auf die Gentechnik ge-
        setzt. Alle übrigen Forschungsansätze in der Gesund-
        heitsforschung sollen nur bei wenigen Krankheitsbildern
        Berücksichtigung finden.
        Für die Agrarwende und die Lebensmittelsicherheit
        werden nur unzureichend Forschungsmittel zur Verfü-
        gung gestellt.
        Es besteht somit noch in einer Reihe von Punkten Än-
        derungsbedarf beim 6. Forschungsrahmenprogramm.
        Gemeinsam mit der SPD fordern wir die Bundesregie-
        rung daher in unserem Antrag auf, im Sinne der rot-grü-
        nen Forschungspolitik dafür einzutreten, dass die Mittel
        für Atomforschung gesenkt werden und die Forschung für
        neue Reaktorlinien eingestellt wird; dass deutlich mehr
        Mittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienz als
        für die Atomforschung ausgegeben werden und hierzu die
        Mittel für den Bereich Nachhaltige Entwicklung aufge-
        stockt werden; dass neben den bereits laut Entwurf för-
        derfähigen Brennstoffzellen, der Photovoltaik und der
        Biomasse auch solarthermische Kraftwerke, geothermi-
        sche Kraftwerke, Windenergie, Kleinwasserkraft und
        Meeresenergie gefördert werden; dass Universitäten und
        kleinere Forschungsinstitute sowie Unternehmen in ange-
        messener Form partizipieren können; dass der Ansatz der
        Gesundheitsforschung über die Genomforschung hinaus-
        geht und unter anderem um die Gesundheitsvorsorgefor-
        schung verbreitert wird; dass die Mittel für Lebensmittel-
        sicherheit und ökologischen Anbau zu erhöhen sind; dass
        die Forschung im Bereich Nachwachsende Rohstoffe
        aufgenommen wird; dass die sozioökonomische For-
        schung gestärkt und die Forschung auf den Gebieten der
        Geistes- und Sozialwissenschaften stärker berücksichtigt
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19141
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        wird; dass der problemorientierte Ansatz des 5. For-
        schungsrahmenprogramms beibehalten wird.
        Ulrike Flach (FDP): Für die europäische Forschung
        ist es noch nicht fünf vor zwölf, auch wenn das Thema
        6. Forschungsrahmenprogramm heute zu mitternächtli-
        cher Stunde beraten werden sollte.
        Dennoch: Die Zeit läuft, denn die ursprüngliche
        Entscheidung im nächsten Forschungsministerrat kann
         nicht zuletzt aufgrund der circa 750 Änderungsanträ-
        ge  nicht erfolgen, sodass es voraussichtlich einen zu-
        sätzlichen Forschungsministerrat am 10. Dezember geben
        wird. Das 6. Europäische Forschungsrahmenprogramm
        ist für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung von
        großer Bedeutung und es ärgert mich, dass dieses Thema
        in den Medien so wenig Widerhall findet.
        Die vorliegenden Anträge von SPD und Bündnis 90/
        Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben einige Gemein-
        samkeiten: Wir alle begrüßen den von der Kommission
        vorgeschlagenen Budgetrahmen von 17,5 Milliarden
        Euro. Wir alle begrüßen auch die sieben vorgeschlagenen
        vorrangigen Bereiche, wenngleich Präzisierungen und
        Klarstellungen notwendig sind. Auch der achte Bereich,
        der ja eine Reserve für neue Entwicklungen darstellt, ist
        sinnvoll. Ich glaube nicht, dass man dem Vorschlag der
        Bundesregierung folgen und in die sieben vorrangigen
        Bereiche Quoten einbauen sollte, die als Reserve für un-
        vorhergesehene Bedarfe zur Verfügung stehen. Neue For-
        schungsnotwendigkeiten passen nicht unbedingt in dieses
        Raster.
        Die Gemeinsamkeiten der Anträge betreffen auch die
        dringend nötige Verbesserung des Zugangs und der Mit-
        wirkung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die
        FDP hat dies am Beispiel der Hochschulforschung deut-
        lich gemacht, die mit 100 Prozent gefördert wird, woge-
        gen Forschung von KMUs nur mit 50 Prozent gefördert
        wird. Das muss nachgebessert werden. Gemeinsam wol-
        len wir auch die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten
        präzisieren und die Konstruktion der Europäischen For-
        schungsstelle überprüfen.
        Weitgehend Einigkeit herrscht auch bei der Diskussion
        über die Förderungsinstrumente. Wir alle halten es für
        richtig, die neuen Instrumente so einzuführen, dass es
        nicht zu bruchartigen Entwicklungen kommt, weil die An-
        tragsteller sich umgewöhnen müssen. Die FDP will aber
        auch keinen Förderdschungel und ein Wirrwarr an Instru-
        menten. Ich habe deshalb Sympathie für die Idee, dem
        Antragsteller selbst die Wahl der Förderinstrumente zu
        überlassen. Das bringt Wettbewerb zwischen den Instru-
        menten und wird ganz von selbst zu einer Reduzierung
        der verschiedenen Möglichkeiten führen.
        Aber hier hören die Gemeinsamkeiten auf: Der Antrag
        von SPD und Grünen enthält eine Reihe von Formulie-
        rungen, die ich als Nachhaltigkeitsprosa bezeichnen
        würde. Die Forschung an fossilen Energieträgern taucht
        darin gar nicht auf. Gravierend ist aus unserer Sicht das
        Abdriften der Bundesregierung bezüglich der französi-
        schen Bewerbung für den Standort von ITER. Es ist kein
        gutes Signal an unsere französischen Partner, wenn im
        Antrag von SPD und Grünen alternative Finanzierungs-
        konzepte mit und ohne ITER gefordert werden. Die FDP
        steht zu dem Projekt und verlangt auch von der Bundes-
        regierung, dass sie sich für eine entsprechende Mitteler-
        höhung einsetzt. Die geplante Absenkung von 788 Milli-
        onen Euro auf 700 Millionen Euro kann nicht
        hingenommen werden. Freilich  und da haben wir wie-
        der Konsens  darf eine Konzentration auf ITER nicht
        dazu führen, dass die Finanzierung von Projekten wie
        Wendelstein 7 X in Greifswald reduziert wird. Ich stelle
        mit Freude fest, dass die PDS-Minister in Mecklenburg-
        Vorpommern das Projekt mit anschieben, während die
        PDS-Bundestagsfraktion versucht, sich als Blockierer vor
        die Kernfusion zu werfen.
        Innerhalb des Zeitplans des 6. Forschungsrahmenpo-
        gramms werden wir den Beitritt neuer EU-Mitglieder er-
        leben. Das Programm muss entsprechend flexibel gestal-
        tet werden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung die
        Zeitverschiebung nutzt, um die von allen Fraktionen des
        Hauses gemeinsam erkannten Defizite des Programms
        auch gegenüber der Kommission zu verdeutlichen und
        vielleicht auch einige der im FDP-Antrag genannten For-
        derungen im Energieforschungsbereich einbringt, von de-
        nen wir wissen, dass sie viele auch von Ihnen wollen, aber
        mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner nicht laut
        darüber sprechen.
        Maritta Böttcher (PDS): In aller Eile werden jetzt die
        Anträge der Parteien zu den Vorschlägen der EU-Kom-
        mission zum 6. Forschungsrahmenprogramm der EU und
        zum Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemein-
        schaft durch den Bundestag gewunken. Nach den An-
        schlägen am 11. September 2001 in Amerika und den
        am 7. Oktober 2001 begonnenen Krieg Amerikas gegen
        Afghanistan haben sich nach Meinung der SPD, des
        Bündnisses 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der FDP
        die Bedingungen der inneren und äußeren Sicherheit er-
        heblich verändert. Wenn dem so ist, sind einige Vor-
        schläge der EU-Kommission zur Gestaltung des europä-
        ischen Forschungsraumes obsolet. Darüber müsste ganz
        neu diskutiert werden, wie zum Beispiel über die Mobi-
        litätsstrategie, die internationale Dimension des europä-
        ischen Forschungsraumes, die reaktororientierte Kernfor-
        schung.
        Wir halten die heutige knappe Debatte nicht für ange-
        messen; denn immerhin geht es um die europäische For-
        schungsstrategie für die nächsten fünf Jahre. Am 17 Mil-
        liarden Euro schweren Programm ist die Bundesrepublik
        mit etlichen Milliarden nicht unmaßgeblich beteiligt.
        Das 5. Forschungsrahmenprogramm der EU war quer-
        schnittsorientiert, interdisziplinär und noch halbwegs ge-
        meinwohlzentriert ausgerichtet. Die Forschung ab 2002
        ist streng ressortpolitisch zugeschnitten und bezieht sich
        auf Risikotechnologien wie Genomik und Biotechnolo-
        gien im Dienste der Medizin und hat Technologien für die
        Informationsgesellschaft, Nanotechnologien und Luft-
        und Raumfahrt zum Schwerpunkt. Neu aufgenommen
        sind die Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken.
        Einen eher untergeordneten Eindruck erwecken die For-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119142
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        schungen zu globalen Veränderungen, die sich nur
        noch mit ausgewählten Themen wie zum Beispiel die
        Klima-, Biosphären- und Atmosphärenforschung befas-
        sen.
        Mit der Forschung zur nachhaltigen Entwicklung ist
        schlankweg nur noch die Erforschung weniger regene-
        rativer Energien gemeint. Technikfolgenabschätzung, Be-
        gleitungsforschung von Risikotechnologien und Alter-
        nativforschung zu Mainstreamtechnologien sind nicht
        zu finden. Die SPD und das Bündnis 90/Die Grünen ma-
        chen in ihrem Antrag an den Bundestag einige gute Vor-
        schläge zur Gestaltung des 6. FRP. Aber es muss auch
        ganz klar festgestellt werden, dass die wichtigsten sub-
        stanziellen Vorschläge zur Gestaltung, Ausrichtung und
        Schwerpunktsetzung des europäischen Rahmenprogram-
        mes von der Bundesregierung kamen. Dem Ansinnen
        von SPD und Bündnisgrünen können wir nicht zustim-
        men; denn am Tag der Antragstellung  dies war am 3. Juli
        2001  waren die Pflöcke für die europäische Forschung
        bereits unverrückbar eingeschlagen.
        In klarem Gegensatz zu dem von Rot-Grün eingenom-
        menen Standpunkt für eine vorrangige Förderung regene-
        rativer Energien vor der Förderung nuklearer Energien
        steht die reaktororientierte Kernfusionsforschung im spe-
        zifischen Programm EURATOM mit insgesamt 700 Mil-
        lionen Euro. Freilich sind CDU und CSU davon so ange-
        tan, dass sie sogar eine europäische Bewerbung um den
        ITER-Standort unterstützen und noch mehr Forschungs-
        mittel für die Kernfusion fordern. Die FDP steht dem in
        nichts nach. Deshalb werden wir auch ihre Anträge ab-
        lehnen.
        Von einem starken Einsatz der Regierung gegen das
        Projekt des Internationalen Experimentalforschungs-
        reaktors ITER zusammen mit den USA ist derzeit nichts
        zu spüren. Heutige Atomreaktoren für Stromproduktion
        und Forschung sind nicht erst seit den Terroranschlägen in
        vielfachem Sinne ein Sicherheitsrisiko. Auf unsichere
        Kernfusionskraftwerke kann verzichtet werden, denn
        Kernfusion ist keine Option für die Energieversorgung
        der nächsten 50 bis 100 Jahre.
        Die für Forschung und Entwicklung minimal veran-
        schlagten 50 Milliarden DM für die nächsten Jahrzehnte
        können wir uns sparen. Ebenso fragwürdig ist eine For-
        schung zu neuen Reaktorlinien, besonders wenn sich da-
        hinter das alte HTR-Konzept verbirgt. Was in den 80er-
        Jahren in der Bundesrepublik Deutschland stark kritisiert
        wurde, wird nun aus europäischen öffentlichen Mitteln
        weiterfinanziert. Dies hat die Bundesregierung nicht ver-
        hindert.
        Auch eine Abschaffung der besonderen Regeln des
        Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft
        konnte sie offensichtlich nicht durchsetzen. Am klaren
        Zuschnitt der gemeinsamen Forschungsstelle mangelt es
        weiterhin. Während die Ansiedlung der Sicherheits-
        forschung und die Erarbeitung von Referenzsystemen zu
        unterstützen sind, sind die dort angesiedelten Ausgrün-
        dungsaktivitäten, die Koordination der Weltraumfor-
        schung oder die Erforschung neuer Reaktorlinien struktu-
        rell nicht nachzuvollziehen.
        Die Gesundheitsforschung ist im Vergleich zum Früh-
        jahr nicht erweitert worden. Auch an den eingeschränkten
        Instrumentarien Exzellenznetze, Integrierte Projekte
        und Teilnahme der EU an Forschungsprogrammen der
        EU-Länder hat sich strukturell nichts geändert, wodurch
        nach wie vor der Zugang zu und die Teilnahme von klei-
        neren Forschungseinrichtungen und -projekten wie Hoch-
        schulen, Fachhochschulen und KMUs begrenzt werden.
        Die Ausgestaltung eines europäischen Forschungs-
        raumes bleibt ein Hirngespinst, wenn sich die europä-
        ischen Länder nicht auf gleiche Rechte für Forscherinnen
        und Forscher  das bezieht sich auf die Anerkennung der
        Diplome, die Sozialversicherung, die Verhinderung der
        Doppelbesteuerung, den unbefristeten Aufenthalt, den un-
        beschränkten Familiennachzug, die Kinderbetreuung, die
        Urlaubsbedingungen usw.  im Rahmen der Freizügigkeit
        von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa
        und aus Drittländern ohne zeitliche Beschränkungen eini-
        gen können. Davon ist ja wohl die Bundesregierung mit
        ihren verschiedenen Vorschlägen zur inneren Sicherheit
        weiter entfernt als je zuvor. Im Ansatz zum 6. For-
        schungsrahmenprogramm der EU können wir keinen
        Fortschritt für eine öffentliche Forschung zugunsten des
        Gemeinwohls der europäischen Bürgerinnen und Bür-
        ger erkennen. Inländisch umstrittene Forschungsschwer-
        punkte werden im europäischen Forschungsraum finan-
        ziell massiv gestärkt und sind einer demokratischen
        Kontrolle der europäischen Bürgerinnen und Bürger wei-
        testgehend entzogen. Die Anträge der anderen Fraktionen
        werden wir deshalb nicht unterstützen.
        Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär bei
        der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Im
        Übergang in die Wissensgesellschaft hat die Forschung
        große Erwartungen zu erfüllen. Wir fordern von der Wis-
        senschaft Schlüsseltechnologien für ein nachhaltiges
        Wirtschaftswachstum, Konzepte zum Umgang mit den
        Herausforderungen des demographischen Wandels, wir
        erwarten Anstöße zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
        und Beiträge zur Bewältigung des Strukturwandels. Wir
        fordern Fortschritte bei der Überwindung von Krankhei-
        ten, Techniken zur Beherrschung von Naturkatastrophen,
        zur Vermeidung oder Behebung von Umwelt- und Kli-
        maproblemen, Antworten auf die Ernährungsfrage und
        nicht zuletzt Unterstützung bei der Lösung von sozialen
        Herausforderungen. Wir erwarten im Prozess der Globa-
        lisierung, dass unsere Forscher nicht nur die Hinter-
        gründe dafür aufhellen, die in unterschiedlichen kulturel-
        len, rechtsphilosophischen und ethischen Traditionen
        liegen, sondern auch Strategien zur Überwindung der
        Spannungen und für ein friedliches Zusammenleben ent-
        wickeln.
        Kurzum, es geht bei der Forschung um zentrale
        Beiträge zur Gestaltung unserer Zukunft. Wer Zukunft
        sagt, der bekennt sich zur Verbesserung der Verhältnisse,
        der setzt auf die produktive Auseinandersetzung mit den
        Herausforderungen unserer Zeit, der ist bestrebt, Tore auf-
        zustoßen und tragfähige Konzepte für das 21. Jahrhundert
        zu entwickeln. Ich denke, dabei geht es vor allem darum,
        die vor uns liegende Herausforderung zu meistern, näm-
        lich wie wir weltweit wettbewerbs- und kooperations-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19143
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        fähig sein können, wie es uns gelingen kann, zugleich Of-
        fenheit und Solidarität miteinander zu verbinden.
        Für die Lösung globaler Probleme, wie Aids, Malaria,
        Tuberkulose und auch die globalen Umweltprobleme ist
        es entscheidend, dass wir die Möglichkeiten gemeinsamer
        europäischer Forschungsaktivitäten nutzen. Daran wird
        letztlich der Beitrag zu messen sein, den wir mit dem an-
        stehenden 6. EU-Forschungsrahmenprogramm als Kris-
        tallisationspunkt europäischer Forschung im Sinne des
        Leitbildes eines Europäischen Forschungsraums leisten
        werden. Dies setzt auch voraus, dass das europäische
        Rahmenprogramm attraktive Bedingungen für die besten
        Forschungsideen und vor allem für die kreativen Forscher
        sichert. Es ist gut, dass diese Orientierung von einem brei-
        ten Konsens innerhalb dieses Hauses wie auch in der Eu-
        ropäischen Union getragen wird.
        Wie ist der jetzige Sachstand der Vorbereitungen des
        6. Rahmenprogramms? Die ausführlichen Konsultations-
        prozesse der Bundesregierung mit Wissenschaft, Wirt-
        schaft, Regierungen und die Rückkopplungen über die
        Parlamente zeigen uns, dass es allen Beteiligten engagiert
        darum geht, Europa auf dem Gebiet der Forschung weiter
        zu stärken.
        Das Europäische Parlament wird in den nächsten Wo-
        chen seinen Standpunkt zum Kommissionsentwurf for-
        mulieren. Bis zum Antragsschluss am 18. September
        2001 wurden dort mehr als 750 Änderungsanträge vorge-
        legt; 50 davon kamen alleine aus dem Umweltausschuss.
        Deshalb wird sich der nächste Forschungsrat am 30. Ok-
        tober 2001 in Luxemburg bei seinen Diskussionen im
        Vorlauf zu einem Gemeinsamen Standpunkt noch nicht
        auf Beschlüsse des EP beziehen können.
        Die Bundesregierung lässt sich in den laufenden Ver-
        handlungen von folgenden Zielsetzungen leiten: Erstens.
        Es war der Bundesregierung stets ein Anliegen, im Inte-
        resse der Forschung Brüche bzw. zeitliche Verzögerungen
        zwischen den Rahmenprogrammen zu vermeiden. Ein
        Beschluss über das 6. Rahmenprogramm muss daher im
        Sommer 2002 erfolgen. Deshalb wird es jetzt noch einmal
        verstärkt darauf ankommen, die Diskussion unter diesem
        zeitlichen Aspekt zu konzentrieren. Wir können und wer-
        den jedoch auch nicht Positionen aus Zeitdruck aufgeben,
        die aus unserer Sicht für den Erfolg eines solchen Rah-
        menprogramms entscheidende Bedeutung haben.
        Zweitens. Wir wollen, dass Europa zusammenwächst,
        seine Position im Wettbewerb auf den Weltmärkten ver-
        bessert, gerade auch auf innovativen Zukunftsmärkten, in
        der Informations- und Nanotechnologie ebenso wie in den
        Lebenswissenschaften mit dem Schwerpunkt der Genom-
        forschung am Menschen, an Modellorganismen und an
        Pflanzen. Wir unterstützen daher alle Anstrengungen, die
        EU-Forschungsförderung in wichtigen Schlüsselberei-
        chen in ihrer Wirksamkeit und in ihrer strukturbildenden
        Wirkung in Europa zu erhöhen.
        Drittens. Die thematischen Prioritäten sind im Großen
        und Ganzen richtig gewählt. Allerdings sind wir  wie
        auch andere Mitgliedstaaten  der Auffassung, dass ge-
        rade die erneuerbaren Energien, die Umsetzung des Prin-
        zips des nachhaltigen Wirtschaftens und die Verkehrsfor-
        schung noch stärkere Berücksichtigung finden müssen.
        Insgesamt sind dabei die themenübergreifenden Fra-
        gestellungen, also die problemlösungsorientierten An-
        sätze zu stärken. Wichtig ist uns, dass wirtschafts-, rechts-
        und sozialwissenschaftliche Forschungen immer dort in
        die Vorhaben integriert sind, wo diese Aspekte von Be-
        lang sind, dass auch Querschnittsaufgaben, wie die Ent-
        wicklung gemeinsamer Standards, von einheitlichen
        Mess- und Prüfverfahren einbezogen werden. Wir wollen
        auch, dass integriert in die jeweiligen thematischen Prio-
        ritäten Aktivitäten unterstützt werden, die über die Ent-
        wicklung gemeinsamer ethischer Standards zu einem
        Europäischen Werteraum führen. Das gilt in besonderer
        Weise für die Lebenswissenschaften.
        Viertens. Die 8. Priorität sollte auf Sondermaßnahmen
        für KMU und Förderung der internationalen Zusammen-
        arbeit beschränkt bleiben. Dem unvorhergesehenen For-
        schungsbedarf sollte durch eine moderne Bewirtschaf-
        tung der Haushaltslinien zu den thematischen Prioritäten
        entsprochen werden. Es könnten jeweils zum Beispiel
        10 Prozent der Mittel hierfür reserviert werden und zudem
        eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingeführt werden,
        die auch die Deckung eines höheren Finanzbedarfs für
        Unvorhergesehenes in der Forschung  denken wir an
        BSE  gewährleisten könnte.
        Fünftens. Ein besonderes Wort will ich zur Fusionsfor-
        schung sagen. Die Zielrichtung des Antrags der
        Koalitionsfraktionen stimmt mit der Linie der Bundesre-
        gierung überein. Wir brauchen in Brüssel noch Klärung in
        zentralen Fragen. Die beabsichtigte Konzentration der
        Mittel auf ITER darf nicht dazu führen, die Finanzierung
        anderer erfolgversprechender Forschungsprojekte wie
        des Wendelstein 7 X in Greifswald zu reduzieren. Andere
        Delegationen wie insbesondere Frankreich, Großbritan-
        nien, Spanien und Italien haben sich für eine Erhöhung
        der Ansätze auf das Niveau im 5. Rahmenprogramm aus-
        gesprochen.
        Wir halten solche Bestrebungen für bislang nicht aus-
        reichend fundiert, denn eine zentrale Frage ist nicht ge-
        klärt: Weichen Anteil wird Europa letztendlich an den
        Kosten für ITER zu tragen haben? Diese Frage wird für
        den europäischen Steuerzahler besonders wichtig werden,
        wenn ITER einen Standort in Europa erhalten sollte. Es
        wird kaum damit zu rechnen sein, dass Japan oder Kanada
        nennenswerte Beiträge leisten werden; die Reserven der
        USA gegenüber einer Beteiligung am Fusionsprojekt
        ITER sind bekannt. Hier könnten schnell 80 bis 90 Pro-
        zent der Kosten von Europa alleine zu tragen sein. Dann
        dürfte es schwierig werden, noch ausreichende Finanz-
        mittel für weiteren Forschungsbedarf in anderen themati-
        schen Prioritäten decken zu können. Auch das Ziel der
        Bundesregierung, die Förderung der erneuerbaren Ener-
        gien im 6. Forschungsrahmenprogramm zu stärken, wäre
        dann in der von uns gewünschten Größenordnung, näm-
        lich zumindest gleichgewichtig zur Förderung der nu-
        klearen Energieforschung, wohl nicht mehr möglich.
        Sechstens. Bereits in der Debatte am 5. Juli haben wir
        deutlich gemacht, dass wir der Einführung neuer Förder-
        instrumente im 6. EU-Forschungsrahmenprogramm posi-
        tiv gegenüberstehen. Insbesondere das Instrument der
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119144
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Exzellenznetze erscheint uns für eine Reihe von themati-
        schen Fragestellungen, wie zum Beispiel aus der Gen-
        technik und Biotechnologie, ein sehr geeignetes Instru-
        ment zu sein. Allerdings sollte von diesen neuen
        Instrumenten nicht ausschließlich Gebrauch gemacht
        werden, so wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hat.
        Wir wollen eine schrittweise Einführung, um Brüche vom
        5. zum 6. Rahmenprogramm zu vermeiden. Damit wollen
        wir gerade den KMU und Hochschulen, die erst vor noch
        nicht allzu langer Zeit den Systemwechsel vom 4. zum
        5. Rahmenprogramm bewältigen mussten, sowohl den
        Zugang erleichtern als auch sicherstellen, dass sie sich
        auch weiterhin maßgeblich an den EU-Projekten beteili-
        gen können.
        Siebtens. Aber nicht nur für Wissenschaft und Wirt-
        schaft ist ein möglichst lückenloser Übergang vom 5. zum
        6. Forschungsrahmenprogramm wichtig. Unsere politi-
        sche Verantwortung ist es, dass die Beitrittsländer nicht
        nur Zaungäste eines Rahmenprogramms bleiben, zu
        dem wir ihnen versprochen haben, dass sie gleichberech-
        tigt teilnehmen können sollen. Dazu hat die Bundesregie-
        rung im Ausschuss für wissenschaftliche und technologi-
        sche Forschung (AWTF) einen erfolgreichen Vorschlag
        gemacht, sodass die Beitrittsländer  übrigens gerade wie-
        der am heutigen Tage, am 18. Oktober 2001 in Brüssel 
        am Bericht dieses Ausschusses für Rat und Parlament
        mitberaten. Ein Paradigmenwechsel aufgrund kompli-
        zierter und nicht erprobter Instrumente erschweren diesen
        Integrationsprozess. Diese Meinung hat die breite Unter-
        stützung der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten
        in der Orientierungsdebatte zum 6. EU-Forschungsrah-
        menprogramm im Ministerrat im Juni in Luxemburg ge-
        funden.
        Achtens. Um das Ziel zur erreichen, dass das für die je-
        weilige Thematik und das Projekt jeweils passendste In-
        strument verwendet wird, könnte sich die Bundesregierung
        daher vorstellen, es vor allem auch in die Verantwortung
        der Projektantragsteller zu stellen, zu entscheiden, wel-
        ches Förderinstrument adäquat ist, um ihre Forschungs-
        themen zu bearbeiten. Eine solche Regelung müsste in
        die am 10. September von der EU-Kommission vorge-
        legten Beteiligungsregeln, also in die Spielregeln zum
        6. EU-Forschungsrahmenprogramm, aufgenommen wer-
        den.
        Neuntens. Zu begrüßen ist der mit den Beteiligungsre-
        geln erfolgte Schritt der Kommission zur weiteren Ver-
        einfachung. Damit soll es zukünftig nur noch ein Regel-
        werk, also keine zusätzlichen Durchführungsbestim-
        mungen geben. Allerdings bedeutet dies für die Praxis nur
        dann eine wirkliche Vereinfachung, wenn dieses eine Re-
        gelwerk für den Nutzer deutlich und transparent darstellt,
        wie das Programm funktioniert, welche Rechte er hat und
        welche Verpflichtungen er erfüllen muss. Der jetzt von
        der Kommission vorgelegte Vorschlag zu den Be-
        teiligungsregeln hat insgesamt noch nicht das nötige
        Gleichgewicht zwischen wünschenswerter Flexibilität
        auf der einen und notwendiger Rechtsklarheit auf der an-
        deren Seite erreicht. Da diese Regeln im Mitentschei-
        dungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat be-
        schlossen werden müssen, wird sicherlich noch eine
        Anpassung an die Wünsche aus dem Parlament und den
        Mitgliedstaaten erfolgen.
        Zehntens. Die Stärkung der Mobilität unserer For-
        scher ist eine wesentliche Zielsetzung. Wir haben vor-
        geschlagen, innerhalb der Mobilitätsaktivitäten eine be-
        sondere Unterstützung für herausragende Nach-
        wuchswissenschaftler vorzusehen, damit sie frühzeitig
        eigene europäische Arbeitsgruppen aufbauen können.
        Mit einem solchen Instrumentarium, dem Emmy-
        Noether-Programm, haben wir national bereits gute
        Erfahrungen gemacht. Dieser Vorschlag wurde sowohl
        von der Kommission als auch von einer Reihe von Mit-
        gliedstaaten positiv aufgenommen.
        Elftens. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Be-
        teiligung der KMU auf 15 Prozent der Finanzmittel anzu-
        heben; ein Ziel, was die Bundesregierung nachdrücklich
        unterstützt. Damit dies der Kommission gelingt und wir
        es zudem schaffen, den KMU die Chance einer gleichbe-
        rechtigten Partnerschaft in den Projekt-Verbünden der
        thematischen Prioritäten zu geben, haben wir uns sowohl
        für ein eigenes, neues Antragsrecht der KMU-For-
        schungsvereinigungen als auch für die Gewährung aus-
        schließlicher Nutzungsrechte nach Ende des Vorhabens
        eingesetzt. Die bereits zitierten Beteiligungsregeln zei-
        gen, dass beide Vorschläge positiv aufgenommen wurden.
        Wir diskutieren aber auch hier einige noch deutlichere
        Formulierungen. Außerdem unterstützen wir die themen-
        unabhängigen Maßnahmen zur Kollektiv- und Kooperati-
        onsforschung bei KMU, die ganz spezifisch den Anforde-
        rungen der KMU entgegenkommen.
        Wir stehen mit der Vorbereitung des 6. Rahmenpro-
        gramms vor einer großen Herausforderung. Ich bin jedoch
        überzeugt, dass wir  trotz aller noch vorhandenen Unter-
        schiede in strukturellen und thematischen Fragen  zu ei-
        nem Konsens unter den Mitgliedstaaten sowie mit dem
        Europäischen Parlament kommen werden. Wir werden
        daran arbeiten, dass dies zügig zum Erfolg geführt wird.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes
        zur Änderung des Postumwandlungsgsetzes (Ta-
        gesordnungspunkt 15)
        Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Die heute zur De-
        batte stehende Möglichkeit für die Bundesregierung,
        ihren Restbestand an Aktien der DPAG verkaufen zu kön-
        nen, ist eine zwangsläufige Folge der Postreform II, die
        eine Restbeteiligung des Bundes an den Post AG-Antei-
        len nur für eine Übergangszeit vorsah. In dieser Über-
        gangszeit sollte die staatliche Anteilsmehrheit die Sozial-
        und Infrastrukturverpflichtungen der DPAG garantieren.
        Seit der Bildung einer Aktiengesellschaft und dem
        Börsengang verliert aber der Bund als Anteilseigner mehr
        und mehr den Einfluss auf die Unternehmenspolitik. Dies
        war und ist eine politisch gewollte Auswirkung der Priva-
        tisierung und Liberalisierung. Sinn privater Unternehmen
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19145
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        im Wettbewerb ist die Erzielung von Unternehmensge-
        winnen aus dem angelegten Vermögen der Anteilseigner.
        Einfluss auf die Unternehmenspolitik im Sinne sozial-
        staatlicher Verpflichtungen ist auch für den Mehrheitseig-
        ner nur bei Strafe von Gewinnminderungen, damit Kurs-
        verlusten und sinkender Attraktivität an der Börse
        möglich. Auch wenn viele Bürgerinnen und den Staat an
        seine Sozialverpflichtungen  hier in seiner Eigenschaft
        als Großaktionär  erinnern, kann er nicht losgelöst von
        diesen Gesetzen unserer Ökonomie entscheiden.
        Deshalb ist es nur konsequent, zu einem geeigneten
        Zeitpunkt die Staatsanteile an der Post AG zu verkaufen.
        Das heute in der ersten Lesung beratene Gesetz schafft die
        Voraussetzungen dafür, legt aber keinen Zeitpunkt fest.
        Über die einzelnen Schritte und ihre Terminierung muss
        die Bundesregierung entsprechend der Aufnahmefähig-
        keit der Aktienmärkte und nach anderen Sachkriterien je-
        weils im einzelnen entscheiden. Anders als das zurzeit der
        Schuldenkoalition üblich war, dienen die Einnahmen bei
        uns der Sicherung der Altersversorgung früherer Postbe-
        diensteter  wie es das Gesetz schon immer vorsah, und
        wie es von Herrn Waigel stets missachtet wurde.
        Der Rückzug des Staates aus dieser Unternehmensbe-
        teiligung soll auf liberalisierten Weltmärkten die Chancen
        der Post AG im Wettbewerb verbessern. Vorbehalte ge-
        genüber ausländischen Staatskonzernen in anderen
        Ländern können so abgebaut werden und stehen der
        DPAG bei der Fortsetzung ihres Weges, zum Global
        Player zu werden, dann nicht mehr im Weg.
        Der Verlust politischen Einflusses auf diesem Weg ist
        also der Tribut, den die Internationalisierung der Logis-
        tikmärkte von uns fordert. Unter den gegebenen Bedin-
        gungen bestünde eine Alternative wohl nur darin, die
        DPAG an einem solchen Weg zu hindern. Andere Unter-
        nehmen würden dann nicht nur auf internationaler Ebene
        an Stelle der DPAG das Geschäft machen, sondern früher
        oder später mit Übermacht auf die europäischen Märkte
        und den deutschen Markt drängen. Wir wollen also einer-
        seits die Chancen der DPAG auf dem Weltmarkt nicht
        mindern. Die Wahrnehmung dieser Chancen sind ande-
        rerseits  eine Voraussetzung für hohe Qualität und ein
        ausreichendes Maß für das Diensteangebot im Inland.
        Durch unsere Vorgaben hinsichtlich der Wettbewerbs-
        und Preiskontrolle und die Universaldienstpflichten bin-
        den wir die DPAG auf dem deutschen Markt und ihre
        Leistungen an den deutschen Markt. Wir tun das insbe-
        sondere für die Kundinnen und Kunden Beschäftigten in
        der Bundesrepublik. Durch die Exklusivlizenz werden
        Einnahmen und Marktanteile im Inland gesichert; durch
        die Auflagen aber auch rein betriebswirtschaftliche Hand-
        lungsweisen der DPAG klar eingeschränkt. Mit den Ver-
        pflichtungen zum flächendeckenden Angebot, den Qua-
        litätsvorgaben für die Dienste und mit den sozialen
        Auflagen wollen wir den Bezug der DPAG zum Inlands-
        markt erhalten. Klar bezeichnete Pflichtleistungen
        schränken reine Rentabilitätskriterien an einzelnen Stel-
        len ein,  kostenmäßig in der Übergangszeit bis zum
        vollen Wettbewerb, kompensiert durch die Exklusivli-
        zenz. Der Aktienverkauf entfesselt die DPAG nicht völlig.
        Wir lassen kein unkontrolliertes Restmonopol zu.
        Mit den heute in erster Lesung beratenen Änderungen
        des Postgesetzes balancieren wir Privatisierung und Libe-
        ralisierung einerseits und Monopolkontrolle und gesell-
        schaftliche Verpflichtungen andererseits aus. Deshalb
        wird es einerseits zu voranschreitender Marktöffnung und
        Anteilsverkäufen kommen und andererseits werden Preis-
        kontrolle und Universaldienstverpflichtungen verlängert.
        Das Instrument zur Einhaltung der Pflichten im Rahmen
        des Postgesetzes und des Grundgesetzes wird also künf-
        tig ein gesetzlicher Rahmen und die Regulierungspolitik
        sein. Die Bedeutung der Miteigentümerschaft geht damit
        in der Tendenz zurück.
        Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Aus-
        sagen im Rahmen der heutigen Debatte zur zweiten Än-
        derung des Postgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir zeit-
        gleich auf den Weg. Eben weil wir uns über die Brisanz
        privatisierter Teilmonopole bewusst sind, wollen wir
        parallel offene Fragen bezüglich der von der DPAG über-
        nommenen Verpflichtungen gegenüber Kunden, Wettbe-
        werbern und Beschäftigten im Zusammenhang mit den
        anstehenden Gesetzesberatungen klären. Die heute vor-
        liegenden Gesetzesentwürfe der Bundesregierung mit den
        Änderungen im Postumwandlungsgesetz und im Postge-
        setz schaffen die Voraussetzungen dafür.
        Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU): Der Bundes-
        finanzminister hat großes Interesse daran, die Auflage ab-
        streifen zu dürfen, die ihm der vorige Gesetzgeber 1994
        aufgegeben hat, wonach er frühestens fünf Jahre lang die
        Kapitalmehrheit an der damals neu gegründeten Post AG
        halten muss. Diese Gesetzesänderung ist eine der wenigen
        Maßnahmen, die ordnungspolitisch Sinn machen. Aber
        dahinter steckt natürlich alles andere als eine ordnungs-
        politische Bereinigung. Das würde dieser Regierung auch
        keiner unterstellen wollen; denn Ordnungspolitik ist für
        diese Regierung alles andere als eine Verpflichtung.
        Diese Regierung braucht Geld, weil der Haushalt in
        diesem und im nächsten Jahr völlig aus dem Ruder läuft.
        Das allerdings ist nicht so einfach mit den Postaktien, die
        sie verkaufen möchte, denn trotz aller Anstrengungen, die
        von dieser Regierung unternommen werden, um der Post
        AG Milliardengewinne mit dem Geld der Verbraucher zu
        ermöglichen, liegt inzwischen der Kurs der Postaktie weit
        unter den Eröffnungskursen. Die Aktionäre bei Post und
        Telekom misstrauen dieser Regierung.
        Ganz anders liest sich ein Zitat in der Wirtschaftswo-
        che über den Staatssekretär Manfred Overhaus. Ich zitiere:
        Wir werden so viel Geld einnehmen, dass wir auf
        Dauer problemlos die Pensionsverpflichtungen
        sämtlicher Beamter von Post und Telekom bezahlen
        können. Das sind über 200 Milliarden DM.
        Wie gut, dass dieses Gesetz nur mit der Zustimmung
        des Bundesrates verabschiedet werden kann! Für das aus
        dem Bundesrat zu erwartende Verfahren stellen wir paral-
        lel folgende Forderungen, die wir zur Bedingung der
        CDU/CSU machen, falls Sie unsere Zustimmung am
        Ende des Gesetzgebungsverfahrens erwarten.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119146
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Bündnis 90/Die Grünen treten für mehr Wettbewerb in
        den von Netzstrukturen geprägten Bereichen der öffentli-
        chen Daseinsvorsorge ein. Wir wollen die Kreativität des
        Marktes für mehr Effizienz, mehr Service und mehr
        Arbeitsplätze nutzen. Allerdings: Gerade in diesen Berei-
        chen bedarf der Markt des Staates, der einen stabilen Ord-
        nungsrahmen vorgibt. Die Netzstrukturen sind von frühe-
        ren staatlichen Monopolunternehmen geprägt. Wir
        brauchen daher besondere Instrumente, um einen zum
        Wohle der Verbraucher funktionierenden Wettbewerb
        herzustellen.
        Seit dem Börsengang der Post AG im November 2000
        ist der Bund  zum Teil über die KfW  noch mit 88 Pro-
        zent an dem Unternehmen beteiligt. Mit dem Gesetzent-
        wurf soll dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, die
        Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren. Für die
        Versorgung der Bevölkerung ist die Kapitalmehrheit des
        Bundes an der Deutschen Post AG nicht notwendig.
        Zur gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit
        Postdienstleistungen insbesondere im ländlichen Raum
        ist im Postgesetz die Universaldienstleistungsverpflich-
        tung enthalten. Die Bundesregierung kann danach per
        Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundesrat
        marktbeherrschenden Unternehmen auferlegen, Post-
        dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und in aus-
        reichendem Maß zu Verfügung zu stellen. Deshalb kön-
        nen wir mit diesem Gesetz die Grundlage schaffen, um die
        Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG im
        Laufe der Zeit vollständig zu privatisieren. Die Mittel
        werden vorrangig für die Postunterstützungskassen ver-
        wendet. Damit kann die Belastung des Bundeshaushalts
        aus dem Defizit der Postunterstützungskassen begrenzt
        werden.
        Die Ausgaben aus dem Bundeshaushalt für die Postun-
        terstützungskassen belaufen sich in 2002 auf 5,4 Milliar-
        den Euro mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Wir
        schaffen hier die Voraussetzungen, dass diese Ausgaben
        mit Privatisierungserlösen aus der Post AG refinanziert
        werden können und die Zahlungsfähigkeit der Postunter-
        stützungskassen sichergestellt bleibt.
        Wir wollen so schnell wie möglich mehr Markt bei der
        Post. Deshalb begrüßen wir es, dass die belgische Präsi-
        dentschaft beim EU-Ministerrat am 15. Oktober mit ei-
        nem neuen Vorschlag der Debatte zur Postliberalisierung
        einen neuen Impuls gegeben hat. Demnach soll die beste-
        hende Gewichtsgrenze, oberhalb derer sich die nationalen
        Postdienste der privaten Konkurrenz stellen müssten, ab
        2003 von 350 Gramm auf 100 Gramm sinken. Ein zwei-
        ter Schritt sieht ab 2006 die Freigabe von Sendungen be-
        reits über 50 Gramm vor. Notwendig ist darüber hinaus
        ein gemeinsamer Termin für die endgültige Liberalisie-
        rung der Postmärkte in der EU.
        Rainer Funke (FDP): Innerhalb weniger Stunden be-
        schäftigen wir uns erneut mit Angelegenheiten der Deut-
        schen Post AG. Man hätte natürlich diesen Tagesord-
        nungspunkt mit Tagesordnungspunkt 8 verbinden können,
        denn inhaltlich gehören sie durchaus zusammen. Die SPD
        hat diese Zusammenlegung aus durchschaubaren Gründen
        verhindert, um möglichst auch im Bundesrat eine gemein-
        same Beratung zu verhindern, um so im Vermittlungsaus-
        schuss möglichst nur ein Gesetz, und zwar das vorlie-
        gende, behandelt zu sehen. Deswegen beraten wir heute
        auch erst in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des
        Postumwandlungsgesetzes. Ich kann nur hoffen, dass der
        Bundesrat dieses Spielchen durchschaut und zeitlich so-
        wie sachlich zusammen berät.
        Im Ergebnis begrüßen wir, dass die Bundesrepublik
        Deutschland sich früher als bislang in § 3 Abs. 2 des Post-
        umwandlungsgesetzes vorgesehen, von seiner Kapital-
        mehrheit am Unternehmen Deutsche Post AG trennen
        will. Postdienstleistungen sind heutzutage keine Dienst-
        leistungen der staatlichen Daseinsvorsorge. Diese Dienst-
        leistungen können zahlreiche Dritte mindestens genauso
        gut erledigen. Deswegen bedarf es auch keiner staatlichen
        Beteiligung bei einem Postdienstleister.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 19147
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Nr. Beschreibung Inhalt
        1
        Verkürzung der
        Laufzeit der Ex-
        lusivlizenz
        von bisher: 31. Dezember 2007
        auf nunmehr: 31. Dezember 2005
        2 Absenkung der Gewichtsgrenze
        von bisher: 200 g
        auf nunmehr: 50 g
        3
        Absenkung der
        Preisgrenze
        von bisher: Fünffaches des
        Standardbriefs
        auf nunmehr: Zweieinhalb-
        faches des
        Standardbriefs
        4 Freigabe der Infopost
        von bisher: 50 g
        auf nunmehr: 0 g
        5
        Freigabe der ab-
        gehenden grenz-
        überschreitenden
        Post
        von bisher: 200 g
        auf nunmehr: 0 g
        6 Freigabe der Ka-taloge
        von bisher: 200 g
        auf nunmehr: 0 g
        7 Erweiterung der Lizenzklassen
        Zulassung der Teilleistung Ein-
        sammeln von Post
        8
        Wegfall der
        Ausnahmerege-
        lung bei der
        Ex-Ante-Preis-
        regulierung
        Genereller Wegfall der Ausnah-
        meregelung bei der Ex-Ante-
        Regelung für Mindesteinliefe-
        rungsmengen von 50 Stück
        9
        Wegfall des
        Sonderrechts für
        Postwertzeichen
        Wegfall des alleinigen Rechts der
        Deutschen Post AG zur Benut-
        zung hoheitlicher Postwertzei-
        chen
        10
        Aufgabe des
        Mindestbestan-
        des an unter-
        nehmenseigenen
        Filialen
        Wegfall der Verpflichtung der
        Deutschen Post zum Erhalt von
        mindestens 5 000 unternehmens-
        eigenen Filialen
        Auch ist es im Interesse der Deutschen Post AG, wenn
        sich der Staat immer mehr, auch kapitalseitig, vom
        Unternehmen trennt. So kann sich das Unternehmen sel-
        ber viel besser am Kapitalmarkt finanzieren und seine Ka-
        pitalbedürfnisse an die Investitions- bzw. Marktverhält-
        nisse anpassen. Die Gefahr, dass politische Einflüsse
        beim Unternehmen Deutsche Post AG geltend gemacht
        werden, ist auf diese Weise geringer.
        Das Unternehmen Deutsche Post AG hat sich unter sei-
        nem Vorsitzenden Dr. Zumwinkel beachtlich gut ent-
        wickelt. Inzwischen ist die Deutsche Post AG ein moder-
        ner Dienstleister und ein bedeutendes Unternehmen im
        Logistikbereich. Mit einer weiteren Privatisierung unter-
        stützen wir diese politische Entwicklung. Dies dient letzt-
        endlich allen Mitarbeitern der Deutschen Post AG und
        zeigt, dass die von der alten Regierung gegen den erbit-
        terten Widerstand der Gewerkschaft eingeleiteten Privati-
        sierungsmaßnahmen richtig gewesen sind. Wir Liberalen
        sind stolz darauf, dass wir diesen Prozess maßgeblich ha-
        ben beeinflussen können.
        Gerhard Jüttemann (PDS): Nicht ohne Grund ist
        1994 im Grundgesetz festgelegt worden, dass der Bund
        seine Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG nur
        unter bestimmten Bedingungen aufgeben darf. Erstens
        musste eine Fünfjahresfrist nach der Privatisierung einge-
        halten werden, zweitens ist für die Aufgabe der Kapital-
        mehrheit ein Gesetz notwendig. Warum sind die Hürden
        so hoch gelegt worden? Erstens, weil das Grundgesetz
        den Bund verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung
        mit Postdienstleistungen flächendeckend zu gewährleis-
        ten und diese Aufgabe als Mehrheitsaktionär wesentlich
        leichter zu erfüllen ist. Zweitens ging es um die Wahrung
        der vorhandenen Rechte und der sozialen Besitzstände
        des Personals der Post. In dem Gesetzentwurf der Bundes-
        regierung heißt es nun, für beides sei die Kapitalmehrheit
        des Bundes nicht mehr erforderlich. Einer Überprüfung
        an der Wirklichkeit hält diese Behauptung allerdings nicht
        stand.
        Heute gibt es noch etwas mehr als 13 000 stationäre
        Posteinrichtungen. Es gab Zeiten, da war deren Zahl mehr
        als doppelt so hoch. Dieser Kahlschlag ist nicht trotz, son-
        dern wegen Postgesetz und Universaldienstverordnung
        erfolgt. Die von Ihnen geschaffenen Gesetze und Verord-
        nungen im Postbereich verfolgen ja nicht den Zweck an-
        gemessener Postversorgung. Vielmehr sollen sie die best-
        möglichen Voraussetzungen für die Kapitalverwertung im
        Rahmen des so genannten Wettbewerbs schaffen. Damit
        ist klar, dass jede Leistung abgeschafft wird  und abge-
        schafft werden muss , die nicht profitabel ist. Die PDS
        wird sich nicht daran beteiligen, diese Spirale weiter nach
        unten zu drehen. Was Sie als Universaldienst bezeichnen,
        war von Anfang an unzureichend. Schon heute ist uns
        klar, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft dieses unzu-
        reichende Minimum gegen den Fortgang der Liberalisie-
        rung werden verteidigen müssen.
        Wenn Sie bei der Begründung Ihres Gesetzentwurfs
        auch die gelungene Besitzstandswahrung des Personals
        behaupten, ist das freundlich ausgedrückt, abenteuerlich.
        Es wurden infolge Ihrer Postpolitik 150 000 tarifvertrag-
        liche Arbeitsplätze abgebaut und nur circa 30 000 neue ge-
        schaffen. Davon sind die meisten nicht sozialversichert.
        Die Tarifverträge für neu eingestellte Kollegen bei der
        Post wurden drastisch verschlechtert, immer mehr Leis-
        tungen werden ausgelagert und von Billigarbeitern er-
        bracht. Wieso nennen Sie das Besitzstandswahrung?
        Richtig ist doch etwas ganz anderes. Richtig ist, dass
        das Ende der Besitzstandswahrung der Beschäftigten im
        Postbereich die Voraussetzung für die optimale Kapital-
        verwertung ist. Deshalb werden die Arbeitsbedingungen
        der Beschäftigten der Deutschen Post AG in der Praxis
        den weitgehend unzumutbaren Arbeitsbedingungen der
        Konkurrenz angeglichen, obwohl das Postgesetz exakt
        den umgekehrten Weg verlangt. Genügend Skandale bei
        diesem flächendeckenden Sozialabbau sind bereits pas-
        siert, noch umfangreichere stehen bevor. Deshalb will der
        Bund sich aus der Verantwortung stehlen. Die PDS sagt
        dazu Nein.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  195. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Oktober 200119148
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin