Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Jugend-
            politisches Programm der Bundes-
            regierung Chancen im Wandel . . . . . . 18933 A
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18933 B
            Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D
            Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18935 B
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 B
            Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 D
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 A
            Iris Gleicke SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 C
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 D
            Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18937 A
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 B
            Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C
            Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 A
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 B
            Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18938 C
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 D
            Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . . . . . . . 18939 B
            Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 C
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 D
            Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18940 B
            Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18940 C
            Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . 18940 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 18940 C
            Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 A
            Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18941 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            (Drucksachen 14/7116, 14/7137) . . . . . . . 18941 B
            Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen angesichts
            sich häufender Milzbrandfälle in den USA
            DringlAnfr
            Detlef Parr FDP
            Antw PStSekrin Gudrun Schaich-Walch
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 C
            ZusFr Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 D
            ZusFr Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . 18942 C
            ZusFr Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18942 D
            ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . 18943 A
            ZusFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 18943 B
            Vereinbarkeit der Beschaffung der Schlüssel-
            technologie Radarsensorik (SAR) des Auf-
            klärungssystems SAR-Lupe bei französischen
            Lieferanten mit der Förderung eines nationalen
            Plenarprotokoll 14/194
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            194. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
            I n h a l t :
            Raumfahrtprogramms bzw. Ansiedlung der eu-
            ropäischen SAR-Entwicklung in Deutschland
            MdlAnfr 9, 10
            Ilse Aigner CDU/CSU
            Antw PStSekr Walter Kolbow
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18943 D, 18944 A
            Pläne der US-Regierung zur Fortsetzung der
            militärischen Kampagne gegen den Terroris-
            mus
            MdlAnfr 11
            Wolfgang Gehrcke PDS
            Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 18944 B
            ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 18944 C
            Aufnahme der geplanten Bundesstraßenver-
            bindung zwischen Meiningen und Fulda in den
            vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs-
            wegeplans 2003
            MdlAnfr 12
            Martin Hohmann CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 A
            ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 18945 B
            Lärmschutzmaßnahmen an alten Autobahn-
            strecken, beispielsweise an der Autobahnbrücke
            Kalbach-Uttrichshausen im Zuge der A7
            MdlAnfr 13
            Martin Hohmann CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 C
            Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der
            A 96 als Verbindung zwischen den Verkehrs-
            schwerpunkten MünchenZürich sowie für die
            Fertigstellung des baureifen Teilabschnitts
            zwischen Erkheim und Memmingen-Ost
            MdlAnfr 16
            Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 A
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 B
            Zeitpunkt für die Vorlage des neuen Bundes-
            verkehrswegeplans
            MdlAnfr 17
            Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 D
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 D
            Auswirkungen der ab 2002 geplanten Regio-
            nalisierungsmittelkürzung bei der Deutschen
            Bahn AG auf Streckenstilllegungen in Bayern
            MdlAnfr 18
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 B
            ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 18947 B
            Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommis-
            sion zur Einstufung der Fichtelgebirgsautobahn
            als transeuropäisches Verkehrsnetz auf die Be-
            darfseinstufung im Bundesverkehrswegeplan
            MdlAnfr 19
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 D
            ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18947 D
            Struktur der Außenstellen des Bundesamtes für
            die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
            beispielsweise in Bayreuth
            MdlAnfr 27
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18948 D
            ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18949 B
            Bundesmittel für die Berliner Polizei ange-
            sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den
            Ereignissen am 11. September 2001
            MdlAnfr 28
            Günter Nooke CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18950 B
            ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18950 C
            ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 18950 D
            ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18951 A
            Bundesmittel für die Berliner Polizei ange-
            sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den
            Ereignissen am 11. September 2001
            MdlAnfr 29
            Günter Nooke CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18951 C
            ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18951 C
            ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18952 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun-
            desregierung zur Korrektur der Wachs-
            tumsprognosen für das Jahr 2002 durch
            den Bundesminister der Finanzen und
            deren Auswirkungen auf den Bundes-
            haushalt 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 C
            Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 D
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18954 A
            Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001II
            Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18956 A
            Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18957 B
            Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18958 C
            Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18959 D
            Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18961 A
            Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18962 D
            Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18964 A
            Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . 18965 C
            Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18966 D
            Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18968 A
            Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18969 A
            Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18970 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18971 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18973 A
            Anlage 2
            Technisch bedingter Neuabdruck einer zu
            Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des
            Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung
            des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bun-
            desstaatlichen Finanzausgleichs und zur
            Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit
            (Solidarpaktfortführungsgesetz) (193. Sitzung,
            Tagesordnungspunkt 22)
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18973 B
            Anlage 3
            Missbräuchliche Inanspruchnahme des Wider-
            rufsrechts gemäß § 3 Fernabsatzgesetz
            MdlAnfr 1, 2
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 18974 D
            Anlage 4
            Verwendung der aus der Umsetzung des Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Ter-
            rorbekämpfung resultierenden Mehreinnah-
            men. Verwendung der Währungsreserven der
            Bundesbank nach der Einführung des Euros im
            Jahre 2002
            MdlAnfr 3, 4
            Sylvia Bonitz CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 18975 B
            Anlage 5
            Militärische Beiträge der Bundesregierung zur
            Unterstützung der amerikanischen Militärope-
            rationen in Afghanistan
            MdlAnfr 5, 6
            Heidi Lippmann PDS
            Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18975 D
            Anlage 6
            Vorhandene verteidigungspolitisch relevante
            Einrichtungen, zum Beispiel Bundeswehreinhei-
            ten und -dienststellen, in Bonn und deren
            Ansiedlung, Reduzierung oder Auflösung; Ver-
            wendung von derzeit durch die Bundeswehr ge-
            nutzten Liegenschaften in Bonn durch die GEBB
            MdlAnfr 7, 8
            Günther Friedrich Nolting FDP
            Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18976 A
            Anlage 7
            Bund-Länder-Vereinbarung für das Stadtum-
            bauprogramm Ost
            MdlAnfr 14, 15
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 18976 B
            Anlage 8
            Berufung der Mitglieder des Nationalen Ethik-
            rates bis zum Jahr 2005; Qualifikationserfor-
            dernisse eines Referenten und eines Leiters der
            Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates
            MdlAnfr 22, 23
            Werner Lensing CDU/CSU
            Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 18976 C
            Anlage 9
            Errichtung eines Willy-Brandt-Zentrums für
            Deutschlandstudien und eines dort angesie-
            delten Willy-Brandt-Lehrstuhls in Polen
            MdlAnfr 24, 25
            Markus Meckel SPD
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18976 D
            Anlage 10
            Brief der Regierung der Vereinigten Staaten
            von Amerika an den UN-Sicherheitsrat über
            die Selbstverteidigung der USA gegen weitere
            Organisationen und Staaten
            MdlAnfr 26
            Wolfgang Gehrcke PDS
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18977 C
            Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 III
            Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
        Jörg-Otto Spiller
        18971
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18973
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.10.2001
        Friedhoff, Paul K. FDP 17.10.2001
        Friedrich (Altenburg), SPD 17.10.2001
        Peter
        Funke, Rainer FDP 17.10.2001
        Holetschek, Klaus CDU/CSU 17.10.2001
        Janssen, Jann-Peter SPD 17.10.2001
        Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 17.10.2001
        Lippmann, Heidi PDS 17.10.2001
        Dr. Lippold CDU/CSU 17.10.2001
        (Offenbach), Klaus W.
        Müller (Düsseldorf), SPD 17.10.2001
        Michael
        Müller (Kirchheim), CDU/CSU 17.10.2001
        Elmar
        Nietan, Dietmar SPD 17.10.2001
        Ostrowski, Christine PDS 17.10.2001
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 17.10.2001
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.10.2001
        Hans Peter
        Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 17.10.2001
        Christian
        Simm, Erika SPD 17.10.2001
        Dr. Thomae, Dieter FDP 17.10.2001
        Türk, Jürgen FDP 17.10.2001
        Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 17.10.2001
        DIE GRÜNEN
        Welt, Jochen SPD 17.10.2001
        Dr. Wieczorek, Norbert SPD 17.10.2001
        Zierer, Benno CDU/CSU 17.10.2001
        Anlage 2
        Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll
        gegebenen Rede
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung
        des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur
        Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit (Soli-
        darpaktfortführungsgesetz)
        (193. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22)
        Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
        Bundesminister der Finanzen: Vorrangiges Ziel der Bun-
        desregierung nach der deutschen Einheit ist auch weiter-
        hin die Angleichung der Lebensverhältnisse. Wir alle wis-
        sen, dass der Aufbau der neuen Länder noch andauern
        wird. Die neuen Länder brauchen daher sichere Pla-
        nungsgrundlagen bei ihren weiteren Anstrengungen. Mit
        dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen
        Länder eine verlässliche Perspektive.
        Um solide Planungsgrundlagen für die neuen Länder
        zu schaffen, haben sich die Regierungschefs von Bund
        und Ländern am 23. Juni dieses Jahres in Berlin auf eine
        Fortsetzung des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019 verstän-
        digt.
        Die herausragende Bedeutung des Solidarpaktes für
        den Aufbau Ost haben auch der Deutsche Bundestag und
        der Bundesrat in ihren Entschließungen vom 5. bzw.
        13. Juli 2001 hervorgehoben. Die einzelnen Elemente die-
        ser Entschließungen werden mit dem Solidarpaktfort-
        führungsgesetz umgesetzt.
        Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kommen die Soli-
        darpflichten von Bund und Ländern in vollem Umfang
        zum Tragen. Ich erwähne hier insbesondere die Ver-
        pflichtung des Bundes, bis zum Jahr 2019 insgesamt
        206 Milliarden DM Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu-
        weisungen an die neuen Länder und Berlin zu leisten.
        Das Solidarpaktfortführungsgesetz besteht aus einer
        Reihe von Einzelgesetzen, die in engem Sachzusammen-
        hang stehen. Insbesondere wird der bundesstaatliche
        Finanzausgleich für die Zeit ab 2005 neu geregelt. Damit
        wird gleichzeitig ein noch offener Gesetzgebungsauftrag
        des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom
        11. November 1999 erfüllt.
        Ein weiterer Auftrag, nämlich die erstmalige Schaf-
        fung des Maßstäbegesetzes, ist bereits erfüllt: Das Maß-
        stäbegesetz, das  wie vom Bundesverfassungsgericht ge-
        fordert  die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes
        regelt, ist gerade in Kraft getreten. Die Regelungen sollen
        teilweise bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
        Kernelement der Änderungen ab 2002 ist die Um-
        wandlung der bisherigen Mittel des Investitionsförde-
        rungsgesetzes Aufbau Ost. Diese sollen bereits ab dem
        kommenden Jahr übergeleitet werden in Sonderbedarfs-
        Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und
        Berlin; diese werden somit in entsprechender Höhe auf-
        gestockt. Über die Mittelverwendung werden die neuen
        Länder künftig dem Finanzplanungsrat berichten.
        entschuldigt bis
        Abgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Mit dieser Änderung des Investitionsförderungsgesetzes
        Aufbau Ost soll ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wer-
        den. Ich möchte betonen, dass damit einem Wunsch der
        neuen Länder entsprochen wird.
        Für die Zeit ab 2005 soll der bundesstaatliche Finanz-
        ausgleich neu gefasst werden, und zwar auf der Grundlage
        des gerade in Kraft getretenen Maßstäbegesetzes. Die
        Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dabei
        wesentliche Weichen gestellt.
        Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 ent-
        hält eine Reihe von Neuerungen, von denen ich nur einige
        wichtige kurz skizzieren möchte:
        Für den Bereich des vertikalen Finanzausgleichs setzt
        der Gesetzentwurf die Zusage der Bundesregierung um,
        den Ländern zum Ausgleich für Belastungen durch die
        Kindergelderhöhung um 30 DM zusätzlich 0,05 und da-
        mit insgesamt 0,65 Umsatzsteuerpunkte zu übertragen;
        dies gilt schon ab 2002.
        Des Weiteren ist im neuen Finanzausgleichsgesetz zur
        vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Regelung enthal-
        ten, die nach Auffassung der Bundesregierung der Rechts-
        position sowohl des Bundes als auch der Länder beim
        Streit über die Finanzierung des Familienleistungsaus-
        gleichs Rechnung trägt. Allerdings vertreten die Länder-
        finanzminister in diesem Punkt eine andere Position.
        Hierüber wird daher im Verfahren noch zu reden sein.
        Zum Länderfinanzausgleich möchte ich hervorheben,
        dass es  trotz konträrer Interessenlagen unter den Län-
        dern  gelungen ist, die eine oder andere Regelung zu ver-
        einfachen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht
        angemahnt.
        Das neue Ausgleichssystem ist an einer Stärkung der
        Anreizwirkungen ausgerichtet. Dies wurde auch erreicht
        durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in
        Verbindung mit einer Abflachung der Ausgleichstarife
        ohne Mindestauffüllgrenzen.
        Eine Neuerung des Ausgleichssystems, die ich auch er-
        wähnen möchte, betrifft die Höhe der Ausgleichszahlun-
        gen der Geberländer: Es ist dafür Sorge getragen, dass die
        Abschöpfung der überdurchschnittlichen Finanzkraft be-
        grenzt ist  und dies selbstverständlich ohne die Solida-
        rität unter den Ländern infrage zu stellen. Der Bund hat
         das möchte ich besonders hervorheben  eine einver-
        nehmliche Lösung erst dadurch ermöglicht, dass die Län-
        der insgesamt  finanzschwache und finanzstarke Länder
        gleichermaßen  Entlastungen in Milliardenhöhe erfahren
        haben.
        Neben den Regelungen zum Finanzausgleich sind in
        dem Gesetzentwurf in Art. 7 im Rahmen einer Änderung
        des Haushaltsgrundsätzegesetzes Verfahrensregelungen
        zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin innerhalb der Eu-
        ropäischen Währungsunion enthalten.
        Der Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder unter
        Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Haushaltsstruk-
        turen anstreben, die öffentlichen Haushalte jeweils bis zu
        einem bestimmten Zeitpunkt auszugleichen, der Finanz-
        planungsrat die Vereinbarkeit der Haushaltsentwicklung
        der Gebietskörperschaften mit den Bestimmungen des
        Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes erörtert,
        der Finanzplanungsrat Empfehlungen  auch an einzelne
        Gebietskörperschaften  aussprechen kann, um die Haus-
        haltsdisziplin gegebenenfalls wieder herzustellen. Der
        Entwurf legt  im Vergleich zu den bisherigen Konzepten
        zur innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Stabi-
        litätspaktes  stärkeres Gewicht auf die bindende Wirkung
        von einvernehmlich getroffenen Absprachen.
        Art. 7 dieses Artikelgesetzes entspricht damit den euro-
        parechtlichen Minimalanforderungen, Verfahren zu schaf-
        fen, die Deutschland in die Lage versetzen, die Anforderun-
        gen der Vereinbarung von Maastricht und des Europäischen
        Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen.
        Im Zusammenhang mit den Änderungen im bundes-
        staatlichen Finanzausgleich werden auch einige Regelun-
        gen des Fonds Deutsche Einheit neu gefasst.
        Zunächst werden die Annuitäten in den Jahren 2002 bis
        2004 abgesenkt. Dadurch werden die Belastungen für die
        Haushalte von Bund und alten Ländern gemindert.
        Gleichzeitig wird die Abwicklung des Fonds ab 2005
        bis zu seiner Auflösung im Jahr 2019 geregelt: Der Bund
        übernimmt die Verpflichtungen des Fonds gegen einen fi-
        nanziellen Teilausgleich durch die Länder.
        Abschließend noch eine Bemerkung zum weiteren
        Verfahren: Zwischen Bund und Ländern ist vereinbart,
        dass das Artikelgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet
        wird. Wir haben  im Einvernehmen von Bund und Län-
        dern sowie mitgetragen durch die Entschließungen von
        Deutschem Bundestag und Bundesrat  ein neues System
        des bundesstaatlichen Finanzausgleichs gefunden, das im
        Einklang mit dem föderalen Solidaritätsgrundsatz steht
        und eine angemessene Finanzausstattung aller Länder ge-
        währleistet. Gleichzeitig haben wir eine zuverlässige Ba-
        sis für den Fortgang des Aufbaus Ost geschaffen. Es ist
        daher nach meiner Überzeugung im Interesse aller Betei-
        ligten, dass der Zeitplan eingehalten wird.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
        (FDP) (Drucksache 14/7116, Fragen 1 und 2):
        Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in
        welchem Umfang Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem
        Widerrufsrecht nach § 3 Fernabsatzgesetz Gebrauch machen,
        nachdem sie die bestellten Waren, zum Beispiel Kleidung oder
        Schuhe, genutzt und somit Gebrauchsspuren verursacht haben?
        Hält es die Bundesregierung für rechtlich hinnehmbar oder für
        missbräuchlich, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen in
        wachsendem Umfang Kleidung und Schuhe gezielt zu dem
        Zweck bestellen könnten, um sie während der zweiwöchigen Wi-
        derrufsfrist nach § 361 a Bürgerliches Gesetzbuch kostenlos in-
        tensiv, zum Beispiel zu Diskothekenbesuchen, zu nutzen und da-
        nach  ebenfalls ohne Kostenbelastung  an den Verkäufer
        zurücksenden?
        Zu Frage 1:
        Das im Fernabsatzgesetz aufgrund der europäischen
        Fernabsatzrichtlinie seit Mitte 2000 zwingend vorge-
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118974
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        schriebene Widerrufsrecht ist insbesondere für den Ver-
        sandhandel nicht neu. Es greift vielmehr ein seit Jahren
        von der Wirtschaft selbst entwickeltes Marketinginstru-
        ment auf. Dieses hat sich bewährt, weil sich ohne ein sol-
        ches Widerrufsrecht in vielen Bereichen der Vertriebsweg
        Fernabsatz nicht nutzen lässt. Die Widerrufsquote ist im
        Allgemeinen niedrig. Bei Verbraucherkrediten zum Bei-
        spiel beträgt sie circa 0,5 Prozent. Bei Kleidung ist sie al-
        lerdings traditionell sehr hoch. Sie beträgt seit Jahren
         auch schon vor dem Fernabsatzgesetz  etwa 40 Pro-
        zent. Das liegt an der Natur der Ware. Kleidung muss man
        an sich sehen und anprobieren, um entscheiden zu kön-
        nen, ob man sie behalten will oder nicht. Die Anbieter
        wissen, dass dies so ist, und haben ihren Kunden auch
        schon früher von sich aus eine Rückgabemöglichkeit ein-
        geräumt. Natürlich können bei der Anprobe auch Ge-
        brauchsspuren entstehen. In der Regel ist das aber nicht
        der Fall. Deshalb kann der weit überwiegende Teil dieser
        Waren auch wieder aufbereitet und verkauft werden.
        Zu Frage 2:
        Die Bundesregierung hält es nicht für zulässig, Wa-
        ren im Fernabsatz zu bestellen und sie unter Ausnutzung
        des Widerrufsrechts intensiv genutzt zurückzugeben.
        Weder die mit dem Fernabsatzgesetz eingefügten Re-
        gelungen noch die im Gesetz zur Modernisierung des
        Schuldrechts vorgesehenen geänderten Vorschriften im
        Bürgerlichen Gesetzbuch unterstützen dies. Der Ver-
        braucher haftet schon nach geltendem Recht für solche
        Verschlechterungen zurückgesandter Waren, die durch
        übermäßigen Gebrauch verursacht wurden. Künftig
        haftet er bereits für die durch die erstmalige Inge-
        brauchnahme entstehenden Schäden, wenn er darauf
        hingewiesen worden ist und die Verschlechterung
        nicht ausschließlich auf eine erste Prüfung der Sache
        zurückzuführen ist, es sich also zum Beispiel nicht
        nur um die Folgen einer Anprobe handelt. Damit
        schöpft der deutsche Gesetzgeber den Umsetzungs-
        spielraum aus, den die europäische Fernabsatzrichtlinie
        lässt, und geht im Hinblick auf die Haftung des Ver-
        brauchers an die Grenze des EG-rechtlich Zulässigen.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
        Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache
        14/7116, Fragen 3 und 4):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die aus der Umsetzung des
        Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämp-
        fung (Bundestagsdrucksache 14/7062) in künftigen Haushalts-
        jahren resultierenden Mehreinnahmen in voller Höhe für zusätzli-
        che Maßnahmen zur Terrorbekämpfung einzusetzen, auch wenn
        diese einen Einnahmebetrag von insgesamt 3 Milliarden DM pro
        Jahr übersteigen sollten, und falls nein, welche andere Verwen-
        dung ist für den 3 Milliarden DM übersteigenden Einnahmebetrag
        gegebenenfalls vorgesehen?
        Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Verwendung der
        Währungsreserven der Bundesbank in Höhe von rund 170 Milli-
        arden DM, die nach der Einführung des Euros im Jahr 2002 nicht
        mehr benötigt werden, und wann beabsichtigt sie, den Deutschen
        Bundestag mit diesem Thema zu befassen?
        Zu Frage 3:
        Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit auf die
        Frage, welche Maßnahmen aus dem 3 Milliarden DM-Pa-
        ket in 2001 finanziert werden sollen.
        Zu Frage 4:
        Es gibt derzeit keine Pläne der Bundesregierung zur
        Verwendung der Gold- und Devisenreserven der Deut-
        schen Bundesbank. Die Bundesbank hält und verwaltet
        nach dem EG-Vertrag die offiziellen deutschen Wäh-
        rungsreserven, die sich auf rund 160 Milliarden DM
        (Stand August 2001) belaufen. Eine einseitige Einfluss-
        nahme vonseiten der Bundesregierung würde den Bruch
        des EG-Vertrages bedeuten und die Unabhängigkeit der
        Bundesbank verletzen.
        Im Übrigen benötigt die Bundesbank auch nach der
        Einführung des Eurobargeldes zum Jahresanfang 2002
        ein ausreichendes Polster an Währungsreserven, zum Bei-
        spiel um eventuelle Nachschusspflichten gegenüber der
        Europäischen Zentralbank erfüllen zu können. Hinzu
        kommt, dass in flexiblen Währungssystemen hohe Devi-
        senreserven zur Festigung der Glaubwürdigkeit der
        Währung und der Geldpolitik beitragen. Dies ist gerade in
        der gegenwärtigen Situation, in der die Risiken an den Fi-
        nanzmärkten zugenommen haben, von nicht zu unter-
        schätzender Bedeutung.
        Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil
        der Währungsreserven in Gold (rund 3 500 Tonnen im
        Wert von circa 65 Milliarden DM, bewertet zu Markt-
        preisen) gehalten wird. Ein Verkauf der Goldreserven
        wäre schon wegen eines zunächst bis 2004 geltenden
        Moratoriums der Zentralbanken nicht möglich. Zur Sta-
        bilisierung des Goldpreises haben sich die wichtigsten
        Zentralbanken darauf verständigt, nur die von einigen
        Zentralbanken schon seit längerem beabsichtigten Gold-
        verkäufe vorzunehmen.
        Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, den
        Deutschen Bundestag mit dem Thema zu befassen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
        der Abgeordneten Heidi Lippmann (PDS) (Drucksache
        14/7116, Fragen 5 und 6):
        Über welche konkreten Fähigkeiten verfügt die Bundeswehr,
        die gegebenenfalls in die gegenwärtigen Militäroperationen der
        USA und Großbritanniens eingebracht werden könnten?
        Welche konkreten militärischen Beiträge hat die Bundesregie-
        rung der US-amerikanischen Administration für die Unterstüt-
        zung der gegenwärtigen Militäroperationen zugesagt, die in der
        Ansprache des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush
        ausdrücklich erwähnt wurden?
        Zu Frage 5:
        Die Bundeswehr verfügt über ein breites Spektrum an
        Fähigkeiten der Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Inwie-
        weit diese eingebracht werden können, ist im Lichte kon-
        kreter Anfragen zu entscheiden.
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18975
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Zu Frage 6:
        Die Antwort zu dieser Frage ist bereits durch die Ant-
        wort zu Ihrer ersten Frage gegeben worden.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
        des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
        (Drucksache 14/7116, Fragen 7 und 8):
        Welche sicherheits- und verteidigungspolitisch relevanten
        Einrichtungen, zum Beispiel Dienststellen und Einheiten der Bun-
        deswehr, multinationale Agenturen usw., befinden sich derzeit am
        Standort Bonn bzw. sollen nach jetzigem Planungsstand dort noch
        angesiedelt, reduziert oder aufgelöst werden?
        Welche Liegenschaften bzw. Immobilien am Standort Bonn, die
        derzeit noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind jetzt oder
        mittelfristig zur Verwertung durch die Gesellschaft für Entwicklung,
        Beschaffung und Betrieb oder andere Einrichtungen vorgesehen?
        Zu Frage 7:
        Folgende Dienststellen befinden sich derzeit in Bonn
        und werden nach jetziger Planung dort verbleiben: das
        Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesamt für
        Wehrverwaltung, das Streitkräfteamt, das Rechenzentrum
        der Bundeswehr Bonn, das Sanitätszentrum/Facharztzen-
        trum Bonn, die Bundesakademie für Sicherheitspolitik,
        das Kreiswehrersatzamt Bonn und die Standortverwal-
        tung Bonn.
        Das Sanitätsamt wird nach München und die Bun-
        desakademie für Sicherheitspolitik soll langfristig nach
        Berlin verlegt werden.
        Zu Frage 8:
        Folgende bundeseigene Liegenschaften, die derzeit
        noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind zur Ver-
        wertung vorgesehen: Standortschießanlage Bonn, Schieß-
        standweg 1, Dienstgebäude Heeresamt Abteilung II 4,
        Rochusstraße 44.
        Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Vertei-
        digung bemüht, durch Konzentration weitere Objekte am
        Standort Bonn freizumachen. Dies gilt insbesondere auch
        für die Mietobjekte.
        Die Verwertung der entbehrlichen bundeseigenen
        Liegenschaften erfolgt durch das Bundesvermögensamt
        Bonn. Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung
        und Betrieb mbH (GEBB) hat für die Verwertungsobjekte
        am Standort Bonn bislang keine Zuständigkeit.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
        der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
        che 14/7116, Fragen 14 und 15):
        Wann ist mit der Bund-Länder-Vereinbarung und der Vorlage
        einer Verwaltungsvorschrift bzw. von Verwaltungsvorschriften
        für das von der Bundesregierung im August beschlossene Stadt-
        umbauprogramm Ost zu rechnen?
        Wenn kein Termin benannt werden kann, wie ist der gegen-
        wärtige Stand der Vorbereitung?
        Wegen des sachlichen Zusammenhangs beantworte ich
        die beiden Fragen gemeinsam: In vier Bund-Länder-Be-
        sprechungen konnte bereits weitgehende Einigkeit über
        die Verwaltungsvereinbarung 2002 erzielt werden. So-
        bald die noch offenen Fragen geklärt sind, wird der Bun-
        desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sei-
        nen Länderkollegen die Verwaltungsvereinbarung zur
        Unterzeichnung zuleiten.
        Anlage 8
        Antwort
        des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des
        Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/7116, Fragen 22 und 23):
        Warum sind die Mitglieder des Nationalen Ethikrates für einen
        Zeitraum bis zum Jahr 2005 berufen worden, obwohl der Infor-
        mationsbedarf der amtierenden Bundesregierung, zu deren Bera-
        tung der Nationale Ethikrat in erster Linie eingerichtet wurde, mit
        Ablauf der Legislaturperiode im Jahre 2002 endet?
        Warum wird in der Ausschreibung zur personellen Besetzung
        der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates von den Refe-
        renten/Referentinnen möglichst ein qualifizierterer akademi-
        scher Abschluss erwartet als von dem Leiter/der Leiterin der Ge-
        schäftsstelle?
        Zu Frage 22:
        Die Bundesregierung hat den Nationalen Ethikrat als
        nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den
        Lebenswissenschaften gegründet. Er soll den interdiszi-
        plinären Diskurs bündeln und zu ethischen Fragen neuer
        Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften
        sowie deren Folgen für Individuum und Gesellschaft
        Stellung nehmen. Die Bundesregierung geht davon aus,
        dass die Arbeit des Nationalen Ethikrates maßgeblich da-
        zu beitragen wird, die Entscheidungssicherheit zu er-
        höhen  nicht nur für die Politik, sondern für alle, die im
        Bereich der lebenswissenschaftlichen Forschung und An-
        wendung Verantwortung tragen.
        Angesichts der Fortschritte in den Lebenswissenschaf-
        ten und der vielfältigen damit verbundenen Fragen reicht
        seine Aufgabenstellung über das Jahr 2002 hinaus.
        Zu Frage 23:
        Der Nationale Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhän-
        gig. Zu den wesentlichen Elementen dieser Unabhängig-
        keit gehört die Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mit-
        arbeiter der Geschäftsstelle und damit auch die Definition
        des Anforderungsprofils.
        Anlage 9
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
        des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache
        14/7116, Fragen 24 und 25):
        Wie ist der Stand der Vorbereitung für die Errichtung eines
        Willy-Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien und eines
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118976
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        daran angesiedelten Willy-Brandt-Lehrstuhls in Polen, die Bun-
        deskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Sejm und
        dem Senat der Republik Polen am 6. Dezember 2000 vorgeschla-
        gen hat?
        Wie sieht eine Abstimmung zwischen der Bundesregierung,
        dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Stiftung
        für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit über die Finanzierung
        des Willy-Brandt-Zentrums und des Willy-Brandt-Lehrstuhls
        aus, und zu welchen konkreten Ergebnissen hat sie geführt?
        Zu Frage 24:
        Die Vorbereitungen zur Gründung eines Willy-
        Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien machen wei-
        terhin gute Fortschritte. Im Sommer 2001 hat eine bina-
        tional besetzte Expertenkommission die fünf polnischen
        Universitäten besucht, die sich als Standort für das
        Willy-Brandt-Zentrum beworben hatten. Am 17. Sep-
        tember 2001 hat die Kommission ihre Ergebnisse der
        Bundesregierung mitgeteilt. Die Festlegung auf einen von
        mehreren möglichen Standorten für Zentrum und Lehr-
        stuhl hängt allerdings von der Klärung einer Reihe von
        Einzelfragen in Verhandlungen mit den betroffenen Uni-
        versitäten ab. Die endgültige Entscheidung wird bis Ende
        2001 angestrebt.
        Zu Frage 25:
        Die Kosten für das Willy-Brandt-Zentrum sollen je
        zur Hälfte von der deutschen und der polnischen Seite ge-
        tragen werden. Den deutschen Anteil wird der DAAD aus
        Mitteln des Auswärtigen Amts finanzieren, ebenso die
        Gesamtkosten des geplanten Willy-Brandt-Lehrstuhls.
        Als Vertragspartner beim Willy-Brandt-Zentrum ist die
        polnische Hochschule für den polnischen Finanzierungs-
        anteil verantwortlich. Die Stiftung für Deutsch-Polnische
        Zusammenarbeit ist über das Vorhaben informiert. Die
        Entscheidung über eine mögliche zusätzliche Unterstüt-
        zung konkreter Projekte von Willy-Brandt-Zentrum und
        -Lehrstuhl wird unter anderem von den Förderschwer-
        punkten abhängen, die die modifizierte Stiftung ab 2002
        setzen wird.
        Anlage 10
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des
        Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache
        14/7116, Frage 26):
        Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Or-
        ganisationen und Staaten, gegen die sich laut Brief der Regierung
        der Vereinigten Staaten von Amerika an den UN-Sicherheitsrat
        vom 8. Oktober 2001 (siehe Financial Times Deutschland vom
        10. Oktober 2001) gegebenenfalls die Selbstverteidigung der
        USA richten müsste, gemeint sind?1)
        Der Bundesregierung liegen, auch nach entsprechen-
        den Nachfragen im Rahmen der engen Abstimmung mit
        den USA bei der amerikanischen Seite, keine Informatio-
        nen über bevorstehende militärische Maßnahmen gegen
        Ziele in anderen Staaten als Afghanistan vor.
        1) siehe hierzu auch Frage 11
        Deutscher Bundestag  14. Wahlperiode  194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18977
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