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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jugend- politisches Programm der Bundes- regierung „Chancen im Wandel“ . . . . . . 18933 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18933 B Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18935 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 B Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 A Iris Gleicke SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 D Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18937 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 B Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18938 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 D Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . . . . . . . 18939 B Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 C Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 D Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18940 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18940 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . 18940 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 18940 C Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18941 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/7116, 14/7137) . . . . . . . 18941 B Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen angesichts sich häufender Milzbrandfälle in den USA DringlAnfr Detlef Parr FDP Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 C ZusFr Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 D ZusFr Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . 18942 C ZusFr Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18942 D ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . 18943 A ZusFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 18943 B Vereinbarkeit der Beschaffung der Schlüssel- technologie Radarsensorik (SAR) des Auf- klärungssystems SAR-Lupe bei französischen Lieferanten mit der Förderung eines nationalen Plenarprotokoll 14/194 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 194. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 I n h a l t : Raumfahrtprogramms bzw. Ansiedlung der eu- ropäischen SAR-Entwicklung in Deutschland MdlAnfr 9, 10 Ilse Aigner CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18943 D, 18944 A Pläne der US-Regierung zur Fortsetzung der „militärischen Kampagne“ gegen den Terroris- mus MdlAnfr 11 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 18944 B ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 18944 C Aufnahme der geplanten Bundesstraßenver- bindung zwischen Meiningen und Fulda in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs- wegeplans 2003 MdlAnfr 12 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 A ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 18945 B Lärmschutzmaßnahmen an alten Autobahn- strecken, beispielsweise an der Autobahnbrücke Kalbach-Uttrichshausen im Zuge der A7 MdlAnfr 13 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 C Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der A 96 als Verbindung zwischen den Verkehrs- schwerpunkten München–Zürich sowie für die Fertigstellung des baureifen Teilabschnitts zwischen Erkheim und Memmingen-Ost MdlAnfr 16 Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 A ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 B Zeitpunkt für die Vorlage des neuen Bundes- verkehrswegeplans MdlAnfr 17 Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 D ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 D Auswirkungen der ab 2002 geplanten Regio- nalisierungsmittelkürzung bei der Deutschen Bahn AG auf Streckenstilllegungen in Bayern MdlAnfr 18 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 18947 B Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommis- sion zur Einstufung der Fichtelgebirgsautobahn als „transeuropäisches Verkehrsnetz“ auf die Be- darfseinstufung im Bundesverkehrswegeplan MdlAnfr 19 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18947 D Struktur der Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, beispielsweise in Bayreuth MdlAnfr 27 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18948 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18949 B Bundesmittel für die Berliner Polizei ange- sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den Ereignissen am 11. September 2001 MdlAnfr 28 Günter Nooke CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18950 B ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18950 C ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 18950 D ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18951 A Bundesmittel für die Berliner Polizei ange- sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den Ereignissen am 11. September 2001 MdlAnfr 29 Günter Nooke CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18951 C ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18951 C ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18952 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur Korrektur der Wachs- tumsprognosen für das Jahr 2002 durch den Bundesminister der Finanzen und deren Auswirkungen auf den Bundes- haushalt 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 C Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18954 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001II Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18956 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18957 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18958 C Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18959 D Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18961 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18962 D Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18964 A Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . 18965 C Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18966 D Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18968 A Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18969 A Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18970 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18971 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18973 A Anlage 2 Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bun- desstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungsgesetz) (193. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18973 B Anlage 3 Missbräuchliche Inanspruchnahme des Wider- rufsrechts gemäß § 3 Fernabsatzgesetz MdlAnfr 1, 2 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 18974 D Anlage 4 Verwendung der aus der Umsetzung des „Ent- wurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Ter- rorbekämpfung“ resultierenden Mehreinnah- men. Verwendung der Währungsreserven der Bundesbank nach der Einführung des Euros im Jahre 2002 MdlAnfr 3, 4 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 18975 B Anlage 5 Militärische Beiträge der Bundesregierung zur Unterstützung der amerikanischen Militärope- rationen in Afghanistan MdlAnfr 5, 6 Heidi Lippmann PDS Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18975 D Anlage 6 Vorhandene verteidigungspolitisch relevante Einrichtungen, zum Beispiel Bundeswehreinhei- ten und -dienststellen, in Bonn und deren Ansiedlung, Reduzierung oder Auflösung; Ver- wendung von derzeit durch die Bundeswehr ge- nutzten Liegenschaften in Bonn durch die GEBB MdlAnfr 7, 8 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18976 A Anlage 7 Bund-Länder-Vereinbarung für das „Stadtum- bauprogramm Ost“ MdlAnfr 14, 15 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 18976 B Anlage 8 Berufung der Mitglieder des Nationalen Ethik- rates bis zum Jahr 2005; Qualifikationserfor- dernisse eines Referenten und eines Leiters der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates MdlAnfr 22, 23 Werner Lensing CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 18976 C Anlage 9 Errichtung eines „Willy-Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien“ und eines dort angesie- delten „Willy-Brandt-Lehrstuhls“ in Polen MdlAnfr 24, 25 Markus Meckel SPD Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18976 D Anlage 10 Brief der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an den UN-Sicherheitsrat über die Selbstverteidigung der USA gegen weitere Organisationen und Staaten MdlAnfr 26 Wolfgang Gehrcke PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18977 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 Jörg-Otto Spiller 18971 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18973 (C) (D) (A) (B) Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.10.2001 Friedhoff, Paul K. FDP 17.10.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 17.10.2001 Peter Funke, Rainer FDP 17.10.2001 Holetschek, Klaus CDU/CSU 17.10.2001 Janssen, Jann-Peter SPD 17.10.2001 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 17.10.2001 Lippmann, Heidi PDS 17.10.2001 Dr. Lippold CDU/CSU 17.10.2001 (Offenbach), Klaus W. Müller (Düsseldorf), SPD 17.10.2001 Michael Müller (Kirchheim), CDU/CSU 17.10.2001 Elmar Nietan, Dietmar SPD 17.10.2001 Ostrowski, Christine PDS 17.10.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 17.10.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.10.2001 Hans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 17.10.2001 Christian Simm, Erika SPD 17.10.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 17.10.2001 Türk, Jürgen FDP 17.10.2001 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 17.10.2001 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 17.10.2001 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 17.10.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 17.10.2001 Anlage 2 Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz) (193. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Vorrangiges Ziel der Bun- desregierung nach der deutschen Einheit ist auch weiter- hin die Angleichung der Lebensverhältnisse. Wir alle wis- sen, dass der Aufbau der neuen Länder noch andauern wird. Die neuen Länder brauchen daher sichere Pla- nungsgrundlagen bei ihren weiteren Anstrengungen. Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen Länder eine verlässliche Perspektive. Um solide Planungsgrundlagen für die neuen Länder zu schaffen, haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern am 23. Juni dieses Jahres in Berlin auf eine Fortsetzung des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019 verstän- digt. Die herausragende Bedeutung des Solidarpaktes für den Aufbau Ost haben auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in ihren Entschließungen vom 5. bzw. 13. Juli 2001 hervorgehoben. Die einzelnen Elemente die- ser Entschließungen werden mit dem Solidarpaktfort- führungsgesetz umgesetzt. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kommen die Soli- darpflichten von Bund und Ländern in vollem Umfang zum Tragen. Ich erwähne hier insbesondere die Ver- pflichtung des Bundes, bis zum Jahr 2019 insgesamt 206 Milliarden DM Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu- weisungen an die neuen Länder und Berlin zu leisten. Das Solidarpaktfortführungsgesetz besteht aus einer Reihe von Einzelgesetzen, die in engem Sachzusammen- hang stehen. Insbesondere wird der bundesstaatliche Finanzausgleich für die Zeit ab 2005 neu geregelt. Damit wird gleichzeitig ein noch offener Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 11. November 1999 erfüllt. Ein weiterer Auftrag, nämlich die erstmalige Schaf- fung des Maßstäbegesetzes, ist bereits erfüllt: Das Maß- stäbegesetz, das – wie vom Bundesverfassungsgericht ge- fordert – die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes regelt, ist gerade in Kraft getreten. Die Regelungen sollen teilweise bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Kernelement der Änderungen ab 2002 ist die Um- wandlung der bisherigen Mittel des Investitionsförde- rungsgesetzes Aufbau Ost. Diese sollen bereits ab dem kommenden Jahr übergeleitet werden in Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und Berlin; diese werden somit in entsprechender Höhe auf- gestockt. Über die Mittelverwendung werden die neuen Länder künftig dem Finanzplanungsrat berichten. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Mit dieser Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost soll ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wer- den. Ich möchte betonen, dass damit einem Wunsch der neuen Länder entsprochen wird. Für die Zeit ab 2005 soll der bundesstaatliche Finanz- ausgleich neu gefasst werden, und zwar auf der Grundlage des gerade in Kraft getretenen Maßstäbegesetzes. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dabei wesentliche Weichen gestellt. Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 ent- hält eine Reihe von Neuerungen, von denen ich nur einige wichtige kurz skizzieren möchte: Für den Bereich des vertikalen Finanzausgleichs setzt der Gesetzentwurf die Zusage der Bundesregierung um, den Ländern zum Ausgleich für Belastungen durch die Kindergelderhöhung um 30 DM zusätzlich 0,05 und da- mit insgesamt 0,65 Umsatzsteuerpunkte zu übertragen; dies gilt schon ab 2002. Des Weiteren ist im neuen Finanzausgleichsgesetz zur vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Regelung enthal- ten, die nach Auffassung der Bundesregierung der Rechts- position sowohl des Bundes als auch der Länder beim Streit über die Finanzierung des Familienleistungsaus- gleichs Rechnung trägt. Allerdings vertreten die Länder- finanzminister in diesem Punkt eine andere Position. Hierüber wird daher im Verfahren noch zu reden sein. Zum Länderfinanzausgleich möchte ich hervorheben, dass es – trotz konträrer Interessenlagen unter den Län- dern – gelungen ist, die eine oder andere Regelung zu ver- einfachen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt. Das neue Ausgleichssystem ist an einer Stärkung der Anreizwirkungen ausgerichtet. Dies wurde auch erreicht durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in Verbindung mit einer Abflachung der Ausgleichstarife ohne Mindestauffüllgrenzen. Eine Neuerung des Ausgleichssystems, die ich auch er- wähnen möchte, betrifft die Höhe der Ausgleichszahlun- gen der Geberländer: Es ist dafür Sorge getragen, dass die Abschöpfung der überdurchschnittlichen Finanzkraft be- grenzt ist – und dies selbstverständlich ohne die Solida- rität unter den Ländern infrage zu stellen. Der Bund hat – das möchte ich besonders hervorheben – eine einver- nehmliche Lösung erst dadurch ermöglicht, dass die Län- der insgesamt – finanzschwache und finanzstarke Länder gleichermaßen – Entlastungen in Milliardenhöhe erfahren haben. Neben den Regelungen zum Finanzausgleich sind in dem Gesetzentwurf in Art. 7 im Rahmen einer Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes Verfahrensregelungen zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin innerhalb der Eu- ropäischen Währungsunion enthalten. Der Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Haushaltsstruk- turen anstreben, die öffentlichen Haushalte jeweils bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auszugleichen, der Finanz- planungsrat die Vereinbarkeit der Haushaltsentwicklung der Gebietskörperschaften mit den Bestimmungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes erörtert, der Finanzplanungsrat Empfehlungen – auch an einzelne Gebietskörperschaften – aussprechen kann, um die Haus- haltsdisziplin gegebenenfalls wieder herzustellen. Der Entwurf legt – im Vergleich zu den bisherigen Konzepten zur innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Stabi- litätspaktes – stärkeres Gewicht auf die bindende Wirkung von einvernehmlich getroffenen Absprachen. Art. 7 dieses Artikelgesetzes entspricht damit den euro- parechtlichen Minimalanforderungen, Verfahren zu schaf- fen, die Deutschland in die Lage versetzen, die Anforderun- gen der Vereinbarung von Maastricht und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen. Im Zusammenhang mit den Änderungen im bundes- staatlichen Finanzausgleich werden auch einige Regelun- gen des Fonds „Deutsche Einheit“ neu gefasst. Zunächst werden die Annuitäten in den Jahren 2002 bis 2004 abgesenkt. Dadurch werden die Belastungen für die Haushalte von Bund und alten Ländern gemindert. Gleichzeitig wird die Abwicklung des Fonds ab 2005 bis zu seiner Auflösung im Jahr 2019 geregelt: Der Bund übernimmt die Verpflichtungen des Fonds gegen einen fi- nanziellen Teilausgleich durch die Länder. Abschließend noch eine Bemerkung zum weiteren Verfahren: Zwischen Bund und Ländern ist vereinbart, dass das Artikelgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Wir haben – im Einvernehmen von Bund und Län- dern sowie mitgetragen durch die Entschließungen von Deutschem Bundestag und Bundesrat – ein neues System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs gefunden, das im Einklang mit dem föderalen Solidaritätsgrundsatz steht und eine angemessene Finanzausstattung aller Länder ge- währleistet. Gleichzeitig haben wir eine zuverlässige Ba- sis für den Fortgang des Aufbaus Ost geschaffen. Es ist daher nach meiner Überzeugung im Interesse aller Betei- ligten, dass der Zeitplan eingehalten wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 14/7116, Fragen 1 und 2): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem Widerrufsrecht nach § 3 Fernabsatzgesetz Gebrauch machen, nachdem sie die bestellten Waren, zum Beispiel Kleidung oder Schuhe, genutzt und somit Gebrauchsspuren verursacht haben? Hält es die Bundesregierung für rechtlich hinnehmbar oder für missbräuchlich, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen in wachsendem Umfang Kleidung und Schuhe gezielt zu dem Zweck bestellen könnten, um sie während der zweiwöchigen Wi- derrufsfrist nach § 361 a Bürgerliches Gesetzbuch kostenlos in- tensiv, zum Beispiel zu Diskothekenbesuchen, zu nutzen und da- nach – ebenfalls ohne Kostenbelastung – an den Verkäufer zurücksenden? Zu Frage 1: Das im Fernabsatzgesetz aufgrund der europäischen Fernabsatzrichtlinie seit Mitte 2000 zwingend vorge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118974 (C) (D) (A) (B) schriebene Widerrufsrecht ist insbesondere für den Ver- sandhandel nicht neu. Es greift vielmehr ein seit Jahren von der Wirtschaft selbst entwickeltes Marketinginstru- ment auf. Dieses hat sich bewährt, weil sich ohne ein sol- ches Widerrufsrecht in vielen Bereichen der Vertriebsweg Fernabsatz nicht nutzen lässt. Die Widerrufsquote ist im Allgemeinen niedrig. Bei Verbraucherkrediten zum Bei- spiel beträgt sie circa 0,5 Prozent. Bei Kleidung ist sie al- lerdings traditionell sehr hoch. Sie beträgt seit Jahren – auch schon vor dem Fernabsatzgesetz – etwa 40 Pro- zent. Das liegt an der Natur der Ware. Kleidung muss man an sich sehen und anprobieren, um entscheiden zu kön- nen, ob man sie behalten will oder nicht. Die Anbieter wissen, dass dies so ist, und haben ihren Kunden auch schon früher von sich aus eine Rückgabemöglichkeit ein- geräumt. Natürlich können bei der Anprobe auch Ge- brauchsspuren entstehen. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Deshalb kann der weit überwiegende Teil dieser Waren auch wieder aufbereitet und verkauft werden. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hält es nicht für zulässig, Wa- ren im Fernabsatz zu bestellen und sie unter Ausnutzung des Widerrufsrechts intensiv genutzt zurückzugeben. Weder die mit dem Fernabsatzgesetz eingefügten Re- gelungen noch die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vorgesehenen geänderten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch unterstützen dies. Der Ver- braucher haftet schon nach geltendem Recht für solche Verschlechterungen zurückgesandter Waren, die durch übermäßigen Gebrauch verursacht wurden. Künftig haftet er bereits für die durch die erstmalige Inge- brauchnahme entstehenden Schäden, wenn er darauf hingewiesen worden ist und die Verschlechterung nicht ausschließlich auf eine erste Prüfung der Sache zurückzuführen ist, es sich also zum Beispiel nicht nur um die Folgen einer Anprobe handelt. Damit schöpft der deutsche Gesetzgeber den Umsetzungs- spielraum aus, den die europäische Fernabsatzrichtlinie lässt, und geht im Hinblick auf die Haftung des Ver- brauchers an die Grenze des EG-rechtlich Zulässigen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/7116, Fragen 3 und 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, die aus der Umsetzung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämp- fung“ (Bundestagsdrucksache 14/7062) in künftigen Haushalts- jahren resultierenden Mehreinnahmen in voller Höhe für zusätzli- che Maßnahmen zur Terrorbekämpfung einzusetzen, auch wenn diese einen Einnahmebetrag von insgesamt 3 Milliarden DM pro Jahr übersteigen sollten, und falls nein, welche andere Verwen- dung ist für den 3 Milliarden DM übersteigenden Einnahmebetrag gegebenenfalls vorgesehen? Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Verwendung der Währungsreserven der Bundesbank in Höhe von rund 170 Milli- arden DM, die nach der Einführung des Euros im Jahr 2002 nicht mehr benötigt werden, und wann beabsichtigt sie, den Deutschen Bundestag mit diesem Thema zu befassen? Zu Frage 3: Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit auf die Frage, welche Maßnahmen aus dem 3 Milliarden DM-Pa- ket in 2001 finanziert werden sollen. Zu Frage 4: Es gibt derzeit keine Pläne der Bundesregierung zur Verwendung der Gold- und Devisenreserven der Deut- schen Bundesbank. Die Bundesbank hält und verwaltet nach dem EG-Vertrag die offiziellen deutschen Wäh- rungsreserven, die sich auf rund 160 Milliarden DM (Stand August 2001) belaufen. Eine einseitige Einfluss- nahme vonseiten der Bundesregierung würde den Bruch des EG-Vertrages bedeuten und die Unabhängigkeit der Bundesbank verletzen. Im Übrigen benötigt die Bundesbank auch nach der Einführung des Eurobargeldes zum Jahresanfang 2002 ein ausreichendes Polster an Währungsreserven, zum Bei- spiel um eventuelle Nachschusspflichten gegenüber der Europäischen Zentralbank erfüllen zu können. Hinzu kommt, dass in flexiblen Währungssystemen hohe Devi- senreserven zur Festigung der Glaubwürdigkeit der Währung und der Geldpolitik beitragen. Dies ist gerade in der gegenwärtigen Situation, in der die Risiken an den Fi- nanzmärkten zugenommen haben, von nicht zu unter- schätzender Bedeutung. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil der Währungsreserven in Gold (rund 3 500 Tonnen im Wert von circa 65 Milliarden DM, bewertet zu Markt- preisen) gehalten wird. Ein Verkauf der Goldreserven wäre schon wegen eines zunächst bis 2004 geltenden Moratoriums der Zentralbanken nicht möglich. Zur Sta- bilisierung des Goldpreises haben sich die wichtigsten Zentralbanken darauf verständigt, nur die von einigen Zentralbanken schon seit längerem beabsichtigten Gold- verkäufe vorzunehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, den Deutschen Bundestag mit dem Thema zu befassen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen der Abgeordneten Heidi Lippmann (PDS) (Drucksache 14/7116, Fragen 5 und 6): Über welche konkreten Fähigkeiten verfügt die Bundeswehr, die gegebenenfalls in die gegenwärtigen Militäroperationen der USA und Großbritanniens eingebracht werden könnten? Welche konkreten militärischen Beiträge hat die Bundesregie- rung der US-amerikanischen Administration für die Unterstüt- zung der gegenwärtigen Militäroperationen zugesagt, die in der Ansprache des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush ausdrücklich erwähnt wurden? Zu Frage 5: Die Bundeswehr verfügt über ein breites Spektrum an Fähigkeiten der Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Inwie- weit diese eingebracht werden können, ist im Lichte kon- kreter Anfragen zu entscheiden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18975 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 6: Die Antwort zu dieser Frage ist bereits durch die Ant- wort zu Ihrer ersten Frage gegeben worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/7116, Fragen 7 und 8): Welche sicherheits- und verteidigungspolitisch relevanten Einrichtungen, zum Beispiel Dienststellen und Einheiten der Bun- deswehr, multinationale Agenturen usw., befinden sich derzeit am Standort Bonn bzw. sollen nach jetzigem Planungsstand dort noch angesiedelt, reduziert oder aufgelöst werden? Welche Liegenschaften bzw. Immobilien am Standort Bonn, die derzeit noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind jetzt oder mittelfristig zur Verwertung durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb oder andere Einrichtungen vorgesehen? Zu Frage 7: Folgende Dienststellen befinden sich derzeit in Bonn und werden nach jetziger Planung dort verbleiben: das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesamt für Wehrverwaltung, das Streitkräfteamt, das Rechenzentrum der Bundeswehr Bonn, das Sanitätszentrum/Facharztzen- trum Bonn, die Bundesakademie für Sicherheitspolitik, das Kreiswehrersatzamt Bonn und die Standortverwal- tung Bonn. Das Sanitätsamt wird nach München und die Bun- desakademie für Sicherheitspolitik soll langfristig nach Berlin verlegt werden. Zu Frage 8: Folgende bundeseigene Liegenschaften, die derzeit noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind zur Ver- wertung vorgesehen: Standortschießanlage Bonn, Schieß- standweg 1, Dienstgebäude Heeresamt Abteilung II 4, Rochusstraße 44. Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Vertei- digung bemüht, durch Konzentration weitere Objekte am Standort Bonn freizumachen. Dies gilt insbesondere auch für die Mietobjekte. Die Verwertung der entbehrlichen bundeseigenen Liegenschaften erfolgt durch das Bundesvermögensamt Bonn. Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (GEBB) hat für die Verwertungsobjekte am Standort Bonn bislang keine Zuständigkeit. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/7116, Fragen 14 und 15): Wann ist mit der Bund-Länder-Vereinbarung und der Vorlage einer Verwaltungsvorschrift bzw. von Verwaltungsvorschriften für das von der Bundesregierung im August beschlossene „Stadt- umbauprogramm Ost“ zu rechnen? Wenn kein Termin benannt werden kann, wie ist der gegen- wärtige Stand der Vorbereitung? Wegen des sachlichen Zusammenhangs beantworte ich die beiden Fragen gemeinsam: In vier Bund-Länder-Be- sprechungen konnte bereits weitgehende Einigkeit über die Verwaltungsvereinbarung 2002 erzielt werden. So- bald die noch offenen Fragen geklärt sind, wird der Bun- desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sei- nen Länderkollegen die Verwaltungsvereinbarung zur Unterzeichnung zuleiten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/7116, Fragen 22 und 23): Warum sind die Mitglieder des Nationalen Ethikrates für einen Zeitraum bis zum Jahr 2005 berufen worden, obwohl der Infor- mationsbedarf der amtierenden Bundesregierung, zu deren Bera- tung der Nationale Ethikrat in erster Linie eingerichtet wurde, mit Ablauf der Legislaturperiode im Jahre 2002 endet? Warum wird in der Ausschreibung zur personellen Besetzung der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates von den Refe- renten/Referentinnen möglichst ein qualifizierterer akademi- scher Abschluss erwartet als von dem Leiter/der Leiterin der Ge- schäftsstelle? Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat den Nationalen Ethikrat als nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den Lebenswissenschaften gegründet. Er soll den interdiszi- plinären Diskurs bündeln und zu ethischen Fragen neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie deren Folgen für Individuum und Gesellschaft Stellung nehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Arbeit des Nationalen Ethikrates maßgeblich da- zu beitragen wird, die Entscheidungssicherheit zu er- höhen – nicht nur für die Politik, sondern für alle, die im Bereich der lebenswissenschaftlichen Forschung und An- wendung Verantwortung tragen. Angesichts der Fortschritte in den Lebenswissenschaf- ten und der vielfältigen damit verbundenen Fragen reicht seine Aufgabenstellung über das Jahr 2002 hinaus. Zu Frage 23: Der Nationale Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhän- gig. Zu den wesentlichen Elementen dieser Unabhängig- keit gehört die Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Geschäftsstelle und damit auch die Definition des Anforderungsprofils. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache 14/7116, Fragen 24 und 25): Wie ist der Stand der Vorbereitung für die Errichtung eines „Willy-Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien“ und eines Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118976 (C) (D) (A) (B) daran angesiedelten „Willy-Brandt-Lehrstuhls“ in Polen, die Bun- deskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Sejm und dem Senat der Republik Polen am 6. Dezember 2000 vorgeschla- gen hat? Wie sieht eine Abstimmung zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit über die Finanzierung des „Willy-Brandt-Zentrums“ und des „Willy-Brandt-Lehrstuhls“ aus, und zu welchen konkreten Ergebnissen hat sie geführt? Zu Frage 24: Die Vorbereitungen zur Gründung eines „Willy- Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien“ machen wei- terhin gute Fortschritte. Im Sommer 2001 hat eine bina- tional besetzte Expertenkommission die fünf polnischen Universitäten besucht, die sich als Standort für das „Willy-Brandt-Zentrum“ beworben hatten. Am 17. Sep- tember 2001 hat die Kommission ihre Ergebnisse der Bundesregierung mitgeteilt. Die Festlegung auf einen von mehreren möglichen Standorten für Zentrum und Lehr- stuhl hängt allerdings von der Klärung einer Reihe von Einzelfragen in Verhandlungen mit den betroffenen Uni- versitäten ab. Die endgültige Entscheidung wird bis Ende 2001 angestrebt. Zu Frage 25: Die Kosten für das „Willy-Brandt-Zentrum“ sollen je zur Hälfte von der deutschen und der polnischen Seite ge- tragen werden. Den deutschen Anteil wird der DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanzieren, ebenso die Gesamtkosten des geplanten „Willy-Brandt-Lehrstuhls“. Als Vertragspartner beim „Willy-Brandt-Zentrum“ ist die polnische Hochschule für den polnischen Finanzierungs- anteil verantwortlich. Die Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit ist über das Vorhaben informiert. Die Entscheidung über eine mögliche zusätzliche Unterstüt- zung konkreter Projekte von „Willy-Brandt-Zentrum und -Lehrstuhl“ wird unter anderem von den Förderschwer- punkten abhängen, die die modifizierte Stiftung ab 2002 setzen wird. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache 14/7116, Frage 26): Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Or- ganisationen und Staaten, gegen die sich laut Brief der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an den UN-Sicherheitsrat vom 8. Oktober 2001 (siehe „Financial Times Deutschland“ vom 10. Oktober 2001) gegebenenfalls die Selbstverteidigung der USA richten müsste, gemeint sind?1) Der Bundesregierung liegen, auch nach entsprechen- den Nachfragen im Rahmen der engen Abstimmung mit den USA bei der amerikanischen Seite, keine Informatio- nen über bevorstehende militärische Maßnahmen gegen Ziele in anderen Staaten als Afghanistan vor. 1) siehe hierzu auch Frage 11 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18977 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Stephan Hilsberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr
    Koschyk, wir vernachlässigen dieses Projekt keineswegs.
    Wie Sie wissen, ist dieses Projekt erst vor kurzem und
    vonseiten Bayerns als zusätzliches Projekt für den neuen
    Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden. Wir haben
    ein Überangebot an neuen Projekten; das ist bereits jetzt
    feststellbar. Der Umstand, dass sich die Europäische
    Kommission für dieses Projekt verwendet, unterstreicht
    die Bedeutung; das ist gar keine Frage.

    Gegenwärtig aber ist der Zustand nach wie vor der,
    dass wir eine finanzielle Bezuschussung für ein solches
    Projekt in Höhe von lediglich 10 Prozent der Gesamt-
    kosten erhalten würden. Dies wird in die Wirtschaft-
    lichkeitsbetrachtung eingehen, also in das Nutzen-Kos-
    ten-Verhältnis. Letztlich wird es von dieser Frage
    abhängen, ob und in welcher Art und Weise wir dieses
    Projekt realisieren können und müssen.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke
Ihnen, Herr Staatssekretär.

Der Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes wird
durch Herrn Staatsminister Hans Martin Bury vertreten.
Allerdings sind die Fragen 20 und 21 des Kollegen
Dr. Christian Ruck zurückgezogen worden. Die Fragen 22
und 23 des Kollegen Werner Lensing werden schriftlich
beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes. Die Fragen 24 und 25 des Kollegen Markus
Meckel werden schriftlich beantwortet. Gleiches gilt für
die Frage 26 des Kollegen Wolfgang Gehrcke. Vielen
Dank, dass Sie sich wegen der Terminverpflichtung des
Staatsministers Dr. Christoph Zöpel mit einer schriftli-
chen Antwort einverstanden erklärt haben.

Wir kommen nunmehr zum letzten Geschäftsbereich,
dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des In-
nern. Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Hartmut
Koschyk auf:

Wie sehen die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung
bezüglich der Struktur der Außenstellen des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, wie zum Beispiel der
Außenstelle in Bayreuth, aus?

F
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Rudolf Körper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, ich beantworte die
    Frage des Kollegen Koschyk wie folgt: Die derzeitige
    Außenstellenstruktur ist auf einen Zugang von
    150 000 Asylbewerbern plus 50 000 Folgeanträge ausge-
    richtet. Die künftige Außenstellenstruktur unseres zustän-
    digen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
    Flüchtlinge geht von rund 100 000 Erstanträgen aus.
    Diese Zielgröße wird laut aktueller Statistik des Bundes-
    amtes auch in diesem Jahr mit rund 90 000 Erstanträgen
    nicht erreicht. Durch die Schließungen kommt es zu kei-
    ner qualitativen Beeinträchtigung des Asylverfahrens;
    dies haben bereits die bisher vorgenommenen Schließun-
    gen gezeigt.

    Aufgrund der engen Verzahnung bei der Aufgaben-
    wahrnehmung zwischen Bund und Ländern werden die

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001

    Hartmut Koschyk

    18948


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Entscheidungen – auf diese Tatsache legen wir sehr viel
    Wert – in enger Abstimmung mit den betroffenen Bun-
    desländern vollzogen. Unter Berücksichtigung der beste-
    henden Außenstellenstruktur, des Asylbewerberzugangs
    und der Aufnahmequote der einzelnen Länder, die dabei
    auch eine Rolle spielt, wurden folgende Schließungen
    vorgesehen: In Thüringen ist die Außenstelle Mühlhausen
    bereits zum 31. März 2001 geschlossen worden; in
    Thüringen ist noch eine Außenstelle vorhanden. In Bay-
    ern besteht die Absicht, drei von sechs Außenstellen zu
    schließen, und zwar Landsberg zum 28. Februar 2002,
    Bayreuth – danach haben Sie, Herr Kollege Koschyk, spe-
    ziell gefragt – zum 31. Dezember 2002 und Deggendorf
    zum 31. Dezember 2003. In Sachsen soll die Außenstelle
    Collm zum 31. Dezember 2002 geschlossen werden; es
    wird eine verbleiben. In Hessen soll eine von drei Außen-
    stellen geschlossen werden, nämlich Schwalbach zum
    1. Januar 2002. In Baden-Württemberg sollen zwei von
    vier Außenstellen geschlossen werden, und zwar Lud-
    wigsburg und Freiburg, wobei der konkrete Termin der
    Schließung noch nicht feststeht; das hat etwas mit noch
    ungeklärten personalwirtschaftlichen Fragen – ich habe
    mich genau erkundigt – zu tun.

    In allen Fällen wird darauf geachtet – das schließt sich
    an das an, was ich eben gesagt habe –, dass für die be-
    troffenen Beschäftigten sozial verträgliche Anschlussbe-
    schäftigungen gefunden werden. Der vorgesehene Aus-
    bau des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
    Flüchtlinge zum Bundesamt für Migration und Flücht-
    linge wird durch diese Außenstellenschließungen nicht
    beeinträchtigt. Gerade das Zuwanderungsgesetz verfolgt
    unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Zentralisie-
    rung der Aufgabenwahrnehmung.