Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Jugend-
politisches Programm der Bundes-
regierung Chancen im Wandel . . . . . . 18933 A
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18933 B
Kerstin Griese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18934 D
Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18935 B
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 B
Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18935 D
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 A
Iris Gleicke SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 C
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18936 D
Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18937 A
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 B
Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18937 C
Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 A
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 B
Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18938 C
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18938 D
Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . . . . . . . . 18939 B
Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 C
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18939 D
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18940 B
Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18940 C
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . 18940 C
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 18940 C
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 A
Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 18941 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 14/7116, 14/7137) . . . . . . . 18941 B
Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen angesichts
sich häufender Milzbrandfälle in den USA
DringlAnfr
Detlef Parr FDP
Antw PStSekrin Gudrun Schaich-Walch
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 C
ZusFr Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18941 D
ZusFr Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . 18942 C
ZusFr Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18942 D
ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . 18943 A
ZusFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 18943 B
Vereinbarkeit der Beschaffung der Schlüssel-
technologie Radarsensorik (SAR) des Auf-
klärungssystems SAR-Lupe bei französischen
Lieferanten mit der Förderung eines nationalen
Plenarprotokoll 14/194
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
194. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
I n h a l t :
Raumfahrtprogramms bzw. Ansiedlung der eu-
ropäischen SAR-Entwicklung in Deutschland
MdlAnfr 9, 10
Ilse Aigner CDU/CSU
Antw PStSekr Walter Kolbow
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18943 D, 18944 A
Pläne der US-Regierung zur Fortsetzung der
militärischen Kampagne gegen den Terroris-
mus
MdlAnfr 11
Wolfgang Gehrcke PDS
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 18944 B
ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 18944 C
Aufnahme der geplanten Bundesstraßenver-
bindung zwischen Meiningen und Fulda in den
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs-
wegeplans 2003
MdlAnfr 12
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 A
ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 18945 B
Lärmschutzmaßnahmen an alten Autobahn-
strecken, beispielsweise an der Autobahnbrücke
Kalbach-Uttrichshausen im Zuge der A7
MdlAnfr 13
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18945 C
Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der
A 96 als Verbindung zwischen den Verkehrs-
schwerpunkten MünchenZürich sowie für die
Fertigstellung des baureifen Teilabschnitts
zwischen Erkheim und Memmingen-Ost
MdlAnfr 16
Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 A
ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 B
Zeitpunkt für die Vorlage des neuen Bundes-
verkehrswegeplans
MdlAnfr 17
Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18946 D
ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 18946 D
Auswirkungen der ab 2002 geplanten Regio-
nalisierungsmittelkürzung bei der Deutschen
Bahn AG auf Streckenstilllegungen in Bayern
MdlAnfr 18
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 B
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 18947 B
Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommis-
sion zur Einstufung der Fichtelgebirgsautobahn
als transeuropäisches Verkehrsnetz auf die Be-
darfseinstufung im Bundesverkehrswegeplan
MdlAnfr 19
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18947 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18947 D
Struktur der Außenstellen des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
beispielsweise in Bayreuth
MdlAnfr 27
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18948 D
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18949 B
Bundesmittel für die Berliner Polizei ange-
sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den
Ereignissen am 11. September 2001
MdlAnfr 28
Günter Nooke CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18950 B
ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18950 C
ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 18950 D
ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18951 A
Bundesmittel für die Berliner Polizei ange-
sichts des erhöhten Sicherheitsbedarfs seit den
Ereignissen am 11. September 2001
MdlAnfr 29
Günter Nooke CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18951 C
ZusFr Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18951 C
ZusFr Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . 18952 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun-
desregierung zur Korrektur der Wachs-
tumsprognosen für das Jahr 2002 durch
den Bundesminister der Finanzen und
deren Auswirkungen auf den Bundes-
haushalt 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 C
Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18952 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18954 A
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001II
Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18956 A
Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18957 B
Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18958 C
Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18959 D
Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18961 A
Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18962 D
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18964 A
Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . 18965 C
Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18966 D
Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18968 A
Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18969 A
Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18970 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18971 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18973 A
Anlage 2
Technisch bedingter Neuabdruck einer zu
Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des
Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung
des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bun-
desstaatlichen Finanzausgleichs und zur
Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit
(Solidarpaktfortführungsgesetz) (193. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 22)
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18973 B
Anlage 3
Missbräuchliche Inanspruchnahme des Wider-
rufsrechts gemäß § 3 Fernabsatzgesetz
MdlAnfr 1, 2
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP
Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 18974 D
Anlage 4
Verwendung der aus der Umsetzung des Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Ter-
rorbekämpfung resultierenden Mehreinnah-
men. Verwendung der Währungsreserven der
Bundesbank nach der Einführung des Euros im
Jahre 2002
MdlAnfr 3, 4
Sylvia Bonitz CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 18975 B
Anlage 5
Militärische Beiträge der Bundesregierung zur
Unterstützung der amerikanischen Militärope-
rationen in Afghanistan
MdlAnfr 5, 6
Heidi Lippmann PDS
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18975 D
Anlage 6
Vorhandene verteidigungspolitisch relevante
Einrichtungen, zum Beispiel Bundeswehreinhei-
ten und -dienststellen, in Bonn und deren
Ansiedlung, Reduzierung oder Auflösung; Ver-
wendung von derzeit durch die Bundeswehr ge-
nutzten Liegenschaften in Bonn durch die GEBB
MdlAnfr 7, 8
Günther Friedrich Nolting FDP
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 18976 A
Anlage 7
Bund-Länder-Vereinbarung für das Stadtum-
bauprogramm Ost
MdlAnfr 14, 15
Christine Ostrowski PDS
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 18976 B
Anlage 8
Berufung der Mitglieder des Nationalen Ethik-
rates bis zum Jahr 2005; Qualifikationserfor-
dernisse eines Referenten und eines Leiters der
Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates
MdlAnfr 22, 23
Werner Lensing CDU/CSU
Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 18976 C
Anlage 9
Errichtung eines Willy-Brandt-Zentrums für
Deutschlandstudien und eines dort angesie-
delten Willy-Brandt-Lehrstuhls in Polen
MdlAnfr 24, 25
Markus Meckel SPD
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18976 D
Anlage 10
Brief der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika an den UN-Sicherheitsrat über
die Selbstverteidigung der USA gegen weitere
Organisationen und Staaten
MdlAnfr 26
Wolfgang Gehrcke PDS
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18977 C
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 III
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001
Jörg-Otto Spiller
18971
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18973
(C)
(D)
(A)
(B)
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.10.2001
Friedhoff, Paul K. FDP 17.10.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 17.10.2001
Peter
Funke, Rainer FDP 17.10.2001
Holetschek, Klaus CDU/CSU 17.10.2001
Janssen, Jann-Peter SPD 17.10.2001
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 17.10.2001
Lippmann, Heidi PDS 17.10.2001
Dr. Lippold CDU/CSU 17.10.2001
(Offenbach), Klaus W.
Müller (Düsseldorf), SPD 17.10.2001
Michael
Müller (Kirchheim), CDU/CSU 17.10.2001
Elmar
Nietan, Dietmar SPD 17.10.2001
Ostrowski, Christine PDS 17.10.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 17.10.2001
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.10.2001
Hans Peter
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 17.10.2001
Christian
Simm, Erika SPD 17.10.2001
Dr. Thomae, Dieter FDP 17.10.2001
Türk, Jürgen FDP 17.10.2001
Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 17.10.2001
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 17.10.2001
Dr. Wieczorek, Norbert SPD 17.10.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 17.10.2001
Anlage 2
Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll
gegebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung
des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur
Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit (Soli-
darpaktfortführungsgesetz)
(193. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22)
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Vorrangiges Ziel der Bun-
desregierung nach der deutschen Einheit ist auch weiter-
hin die Angleichung der Lebensverhältnisse. Wir alle wis-
sen, dass der Aufbau der neuen Länder noch andauern
wird. Die neuen Länder brauchen daher sichere Pla-
nungsgrundlagen bei ihren weiteren Anstrengungen. Mit
dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen
Länder eine verlässliche Perspektive.
Um solide Planungsgrundlagen für die neuen Länder
zu schaffen, haben sich die Regierungschefs von Bund
und Ländern am 23. Juni dieses Jahres in Berlin auf eine
Fortsetzung des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019 verstän-
digt.
Die herausragende Bedeutung des Solidarpaktes für
den Aufbau Ost haben auch der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat in ihren Entschließungen vom 5. bzw.
13. Juli 2001 hervorgehoben. Die einzelnen Elemente die-
ser Entschließungen werden mit dem Solidarpaktfort-
führungsgesetz umgesetzt.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kommen die Soli-
darpflichten von Bund und Ländern in vollem Umfang
zum Tragen. Ich erwähne hier insbesondere die Ver-
pflichtung des Bundes, bis zum Jahr 2019 insgesamt
206 Milliarden DM Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu-
weisungen an die neuen Länder und Berlin zu leisten.
Das Solidarpaktfortführungsgesetz besteht aus einer
Reihe von Einzelgesetzen, die in engem Sachzusammen-
hang stehen. Insbesondere wird der bundesstaatliche
Finanzausgleich für die Zeit ab 2005 neu geregelt. Damit
wird gleichzeitig ein noch offener Gesetzgebungsauftrag
des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom
11. November 1999 erfüllt.
Ein weiterer Auftrag, nämlich die erstmalige Schaf-
fung des Maßstäbegesetzes, ist bereits erfüllt: Das Maß-
stäbegesetz, das wie vom Bundesverfassungsgericht ge-
fordert die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes
regelt, ist gerade in Kraft getreten. Die Regelungen sollen
teilweise bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Kernelement der Änderungen ab 2002 ist die Um-
wandlung der bisherigen Mittel des Investitionsförde-
rungsgesetzes Aufbau Ost. Diese sollen bereits ab dem
kommenden Jahr übergeleitet werden in Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und
Berlin; diese werden somit in entsprechender Höhe auf-
gestockt. Über die Mittelverwendung werden die neuen
Länder künftig dem Finanzplanungsrat berichten.
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Mit dieser Änderung des Investitionsförderungsgesetzes
Aufbau Ost soll ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wer-
den. Ich möchte betonen, dass damit einem Wunsch der
neuen Länder entsprochen wird.
Für die Zeit ab 2005 soll der bundesstaatliche Finanz-
ausgleich neu gefasst werden, und zwar auf der Grundlage
des gerade in Kraft getretenen Maßstäbegesetzes. Die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dabei
wesentliche Weichen gestellt.
Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 ent-
hält eine Reihe von Neuerungen, von denen ich nur einige
wichtige kurz skizzieren möchte:
Für den Bereich des vertikalen Finanzausgleichs setzt
der Gesetzentwurf die Zusage der Bundesregierung um,
den Ländern zum Ausgleich für Belastungen durch die
Kindergelderhöhung um 30 DM zusätzlich 0,05 und da-
mit insgesamt 0,65 Umsatzsteuerpunkte zu übertragen;
dies gilt schon ab 2002.
Des Weiteren ist im neuen Finanzausgleichsgesetz zur
vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Regelung enthal-
ten, die nach Auffassung der Bundesregierung der Rechts-
position sowohl des Bundes als auch der Länder beim
Streit über die Finanzierung des Familienleistungsaus-
gleichs Rechnung trägt. Allerdings vertreten die Länder-
finanzminister in diesem Punkt eine andere Position.
Hierüber wird daher im Verfahren noch zu reden sein.
Zum Länderfinanzausgleich möchte ich hervorheben,
dass es trotz konträrer Interessenlagen unter den Län-
dern gelungen ist, die eine oder andere Regelung zu ver-
einfachen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht
angemahnt.
Das neue Ausgleichssystem ist an einer Stärkung der
Anreizwirkungen ausgerichtet. Dies wurde auch erreicht
durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in
Verbindung mit einer Abflachung der Ausgleichstarife
ohne Mindestauffüllgrenzen.
Eine Neuerung des Ausgleichssystems, die ich auch er-
wähnen möchte, betrifft die Höhe der Ausgleichszahlun-
gen der Geberländer: Es ist dafür Sorge getragen, dass die
Abschöpfung der überdurchschnittlichen Finanzkraft be-
grenzt ist und dies selbstverständlich ohne die Solida-
rität unter den Ländern infrage zu stellen. Der Bund hat
das möchte ich besonders hervorheben eine einver-
nehmliche Lösung erst dadurch ermöglicht, dass die Län-
der insgesamt finanzschwache und finanzstarke Länder
gleichermaßen Entlastungen in Milliardenhöhe erfahren
haben.
Neben den Regelungen zum Finanzausgleich sind in
dem Gesetzentwurf in Art. 7 im Rahmen einer Änderung
des Haushaltsgrundsätzegesetzes Verfahrensregelungen
zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin innerhalb der Eu-
ropäischen Währungsunion enthalten.
Der Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder unter
Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Haushaltsstruk-
turen anstreben, die öffentlichen Haushalte jeweils bis zu
einem bestimmten Zeitpunkt auszugleichen, der Finanz-
planungsrat die Vereinbarkeit der Haushaltsentwicklung
der Gebietskörperschaften mit den Bestimmungen des
Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes erörtert,
der Finanzplanungsrat Empfehlungen auch an einzelne
Gebietskörperschaften aussprechen kann, um die Haus-
haltsdisziplin gegebenenfalls wieder herzustellen. Der
Entwurf legt im Vergleich zu den bisherigen Konzepten
zur innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Stabi-
litätspaktes stärkeres Gewicht auf die bindende Wirkung
von einvernehmlich getroffenen Absprachen.
Art. 7 dieses Artikelgesetzes entspricht damit den euro-
parechtlichen Minimalanforderungen, Verfahren zu schaf-
fen, die Deutschland in die Lage versetzen, die Anforderun-
gen der Vereinbarung von Maastricht und des Europäischen
Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen.
Im Zusammenhang mit den Änderungen im bundes-
staatlichen Finanzausgleich werden auch einige Regelun-
gen des Fonds Deutsche Einheit neu gefasst.
Zunächst werden die Annuitäten in den Jahren 2002 bis
2004 abgesenkt. Dadurch werden die Belastungen für die
Haushalte von Bund und alten Ländern gemindert.
Gleichzeitig wird die Abwicklung des Fonds ab 2005
bis zu seiner Auflösung im Jahr 2019 geregelt: Der Bund
übernimmt die Verpflichtungen des Fonds gegen einen fi-
nanziellen Teilausgleich durch die Länder.
Abschließend noch eine Bemerkung zum weiteren
Verfahren: Zwischen Bund und Ländern ist vereinbart,
dass das Artikelgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet
wird. Wir haben im Einvernehmen von Bund und Län-
dern sowie mitgetragen durch die Entschließungen von
Deutschem Bundestag und Bundesrat ein neues System
des bundesstaatlichen Finanzausgleichs gefunden, das im
Einklang mit dem föderalen Solidaritätsgrundsatz steht
und eine angemessene Finanzausstattung aller Länder ge-
währleistet. Gleichzeitig haben wir eine zuverlässige Ba-
sis für den Fortgang des Aufbaus Ost geschaffen. Es ist
daher nach meiner Überzeugung im Interesse aller Betei-
ligten, dass der Zeitplan eingehalten wird.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(FDP) (Drucksache 14/7116, Fragen 1 und 2):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in
welchem Umfang Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem
Widerrufsrecht nach § 3 Fernabsatzgesetz Gebrauch machen,
nachdem sie die bestellten Waren, zum Beispiel Kleidung oder
Schuhe, genutzt und somit Gebrauchsspuren verursacht haben?
Hält es die Bundesregierung für rechtlich hinnehmbar oder für
missbräuchlich, wenn Verbraucher und Verbraucherinnen in
wachsendem Umfang Kleidung und Schuhe gezielt zu dem
Zweck bestellen könnten, um sie während der zweiwöchigen Wi-
derrufsfrist nach § 361 a Bürgerliches Gesetzbuch kostenlos in-
tensiv, zum Beispiel zu Diskothekenbesuchen, zu nutzen und da-
nach ebenfalls ohne Kostenbelastung an den Verkäufer
zurücksenden?
Zu Frage 1:
Das im Fernabsatzgesetz aufgrund der europäischen
Fernabsatzrichtlinie seit Mitte 2000 zwingend vorge-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118974
(C)
(D)
(A)
(B)
schriebene Widerrufsrecht ist insbesondere für den Ver-
sandhandel nicht neu. Es greift vielmehr ein seit Jahren
von der Wirtschaft selbst entwickeltes Marketinginstru-
ment auf. Dieses hat sich bewährt, weil sich ohne ein sol-
ches Widerrufsrecht in vielen Bereichen der Vertriebsweg
Fernabsatz nicht nutzen lässt. Die Widerrufsquote ist im
Allgemeinen niedrig. Bei Verbraucherkrediten zum Bei-
spiel beträgt sie circa 0,5 Prozent. Bei Kleidung ist sie al-
lerdings traditionell sehr hoch. Sie beträgt seit Jahren
auch schon vor dem Fernabsatzgesetz etwa 40 Pro-
zent. Das liegt an der Natur der Ware. Kleidung muss man
an sich sehen und anprobieren, um entscheiden zu kön-
nen, ob man sie behalten will oder nicht. Die Anbieter
wissen, dass dies so ist, und haben ihren Kunden auch
schon früher von sich aus eine Rückgabemöglichkeit ein-
geräumt. Natürlich können bei der Anprobe auch Ge-
brauchsspuren entstehen. In der Regel ist das aber nicht
der Fall. Deshalb kann der weit überwiegende Teil dieser
Waren auch wieder aufbereitet und verkauft werden.
Zu Frage 2:
Die Bundesregierung hält es nicht für zulässig, Wa-
ren im Fernabsatz zu bestellen und sie unter Ausnutzung
des Widerrufsrechts intensiv genutzt zurückzugeben.
Weder die mit dem Fernabsatzgesetz eingefügten Re-
gelungen noch die im Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts vorgesehenen geänderten Vorschriften im
Bürgerlichen Gesetzbuch unterstützen dies. Der Ver-
braucher haftet schon nach geltendem Recht für solche
Verschlechterungen zurückgesandter Waren, die durch
übermäßigen Gebrauch verursacht wurden. Künftig
haftet er bereits für die durch die erstmalige Inge-
brauchnahme entstehenden Schäden, wenn er darauf
hingewiesen worden ist und die Verschlechterung
nicht ausschließlich auf eine erste Prüfung der Sache
zurückzuführen ist, es sich also zum Beispiel nicht
nur um die Folgen einer Anprobe handelt. Damit
schöpft der deutsche Gesetzgeber den Umsetzungs-
spielraum aus, den die europäische Fernabsatzrichtlinie
lässt, und geht im Hinblick auf die Haftung des Ver-
brauchers an die Grenze des EG-rechtlich Zulässigen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache
14/7116, Fragen 3 und 4):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die aus der Umsetzung des
Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämp-
fung (Bundestagsdrucksache 14/7062) in künftigen Haushalts-
jahren resultierenden Mehreinnahmen in voller Höhe für zusätzli-
che Maßnahmen zur Terrorbekämpfung einzusetzen, auch wenn
diese einen Einnahmebetrag von insgesamt 3 Milliarden DM pro
Jahr übersteigen sollten, und falls nein, welche andere Verwen-
dung ist für den 3 Milliarden DM übersteigenden Einnahmebetrag
gegebenenfalls vorgesehen?
Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Verwendung der
Währungsreserven der Bundesbank in Höhe von rund 170 Milli-
arden DM, die nach der Einführung des Euros im Jahr 2002 nicht
mehr benötigt werden, und wann beabsichtigt sie, den Deutschen
Bundestag mit diesem Thema zu befassen?
Zu Frage 3:
Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit auf die
Frage, welche Maßnahmen aus dem 3 Milliarden DM-Pa-
ket in 2001 finanziert werden sollen.
Zu Frage 4:
Es gibt derzeit keine Pläne der Bundesregierung zur
Verwendung der Gold- und Devisenreserven der Deut-
schen Bundesbank. Die Bundesbank hält und verwaltet
nach dem EG-Vertrag die offiziellen deutschen Wäh-
rungsreserven, die sich auf rund 160 Milliarden DM
(Stand August 2001) belaufen. Eine einseitige Einfluss-
nahme vonseiten der Bundesregierung würde den Bruch
des EG-Vertrages bedeuten und die Unabhängigkeit der
Bundesbank verletzen.
Im Übrigen benötigt die Bundesbank auch nach der
Einführung des Eurobargeldes zum Jahresanfang 2002
ein ausreichendes Polster an Währungsreserven, zum Bei-
spiel um eventuelle Nachschusspflichten gegenüber der
Europäischen Zentralbank erfüllen zu können. Hinzu
kommt, dass in flexiblen Währungssystemen hohe Devi-
senreserven zur Festigung der Glaubwürdigkeit der
Währung und der Geldpolitik beitragen. Dies ist gerade in
der gegenwärtigen Situation, in der die Risiken an den Fi-
nanzmärkten zugenommen haben, von nicht zu unter-
schätzender Bedeutung.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil
der Währungsreserven in Gold (rund 3 500 Tonnen im
Wert von circa 65 Milliarden DM, bewertet zu Markt-
preisen) gehalten wird. Ein Verkauf der Goldreserven
wäre schon wegen eines zunächst bis 2004 geltenden
Moratoriums der Zentralbanken nicht möglich. Zur Sta-
bilisierung des Goldpreises haben sich die wichtigsten
Zentralbanken darauf verständigt, nur die von einigen
Zentralbanken schon seit längerem beabsichtigten Gold-
verkäufe vorzunehmen.
Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, den
Deutschen Bundestag mit dem Thema zu befassen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
der Abgeordneten Heidi Lippmann (PDS) (Drucksache
14/7116, Fragen 5 und 6):
Über welche konkreten Fähigkeiten verfügt die Bundeswehr,
die gegebenenfalls in die gegenwärtigen Militäroperationen der
USA und Großbritanniens eingebracht werden könnten?
Welche konkreten militärischen Beiträge hat die Bundesregie-
rung der US-amerikanischen Administration für die Unterstüt-
zung der gegenwärtigen Militäroperationen zugesagt, die in der
Ansprache des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush
ausdrücklich erwähnt wurden?
Zu Frage 5:
Die Bundeswehr verfügt über ein breites Spektrum an
Fähigkeiten der Land-, Luft- und Seestreitkräfte. Inwie-
weit diese eingebracht werden können, ist im Lichte kon-
kreter Anfragen zu entscheiden.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18975
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 6:
Die Antwort zu dieser Frage ist bereits durch die Ant-
wort zu Ihrer ersten Frage gegeben worden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
(Drucksache 14/7116, Fragen 7 und 8):
Welche sicherheits- und verteidigungspolitisch relevanten
Einrichtungen, zum Beispiel Dienststellen und Einheiten der Bun-
deswehr, multinationale Agenturen usw., befinden sich derzeit am
Standort Bonn bzw. sollen nach jetzigem Planungsstand dort noch
angesiedelt, reduziert oder aufgelöst werden?
Welche Liegenschaften bzw. Immobilien am Standort Bonn, die
derzeit noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind jetzt oder
mittelfristig zur Verwertung durch die Gesellschaft für Entwicklung,
Beschaffung und Betrieb oder andere Einrichtungen vorgesehen?
Zu Frage 7:
Folgende Dienststellen befinden sich derzeit in Bonn
und werden nach jetziger Planung dort verbleiben: das
Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesamt für
Wehrverwaltung, das Streitkräfteamt, das Rechenzentrum
der Bundeswehr Bonn, das Sanitätszentrum/Facharztzen-
trum Bonn, die Bundesakademie für Sicherheitspolitik,
das Kreiswehrersatzamt Bonn und die Standortverwal-
tung Bonn.
Das Sanitätsamt wird nach München und die Bun-
desakademie für Sicherheitspolitik soll langfristig nach
Berlin verlegt werden.
Zu Frage 8:
Folgende bundeseigene Liegenschaften, die derzeit
noch durch die Bundeswehr genutzt werden, sind zur Ver-
wertung vorgesehen: Standortschießanlage Bonn, Schieß-
standweg 1, Dienstgebäude Heeresamt Abteilung II 4,
Rochusstraße 44.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Vertei-
digung bemüht, durch Konzentration weitere Objekte am
Standort Bonn freizumachen. Dies gilt insbesondere auch
für die Mietobjekte.
Die Verwertung der entbehrlichen bundeseigenen
Liegenschaften erfolgt durch das Bundesvermögensamt
Bonn. Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung
und Betrieb mbH (GEBB) hat für die Verwertungsobjekte
am Standort Bonn bislang keine Zuständigkeit.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
che 14/7116, Fragen 14 und 15):
Wann ist mit der Bund-Länder-Vereinbarung und der Vorlage
einer Verwaltungsvorschrift bzw. von Verwaltungsvorschriften
für das von der Bundesregierung im August beschlossene Stadt-
umbauprogramm Ost zu rechnen?
Wenn kein Termin benannt werden kann, wie ist der gegen-
wärtige Stand der Vorbereitung?
Wegen des sachlichen Zusammenhangs beantworte ich
die beiden Fragen gemeinsam: In vier Bund-Länder-Be-
sprechungen konnte bereits weitgehende Einigkeit über
die Verwaltungsvereinbarung 2002 erzielt werden. So-
bald die noch offenen Fragen geklärt sind, wird der Bun-
desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sei-
nen Länderkollegen die Verwaltungsvereinbarung zur
Unterzeichnung zuleiten.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des
Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/7116, Fragen 22 und 23):
Warum sind die Mitglieder des Nationalen Ethikrates für einen
Zeitraum bis zum Jahr 2005 berufen worden, obwohl der Infor-
mationsbedarf der amtierenden Bundesregierung, zu deren Bera-
tung der Nationale Ethikrat in erster Linie eingerichtet wurde, mit
Ablauf der Legislaturperiode im Jahre 2002 endet?
Warum wird in der Ausschreibung zur personellen Besetzung
der Geschäftsstelle des Nationalen Ethikrates von den Refe-
renten/Referentinnen möglichst ein qualifizierterer akademi-
scher Abschluss erwartet als von dem Leiter/der Leiterin der Ge-
schäftsstelle?
Zu Frage 22:
Die Bundesregierung hat den Nationalen Ethikrat als
nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den
Lebenswissenschaften gegründet. Er soll den interdiszi-
plinären Diskurs bündeln und zu ethischen Fragen neuer
Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften
sowie deren Folgen für Individuum und Gesellschaft
Stellung nehmen. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die Arbeit des Nationalen Ethikrates maßgeblich da-
zu beitragen wird, die Entscheidungssicherheit zu er-
höhen nicht nur für die Politik, sondern für alle, die im
Bereich der lebenswissenschaftlichen Forschung und An-
wendung Verantwortung tragen.
Angesichts der Fortschritte in den Lebenswissenschaf-
ten und der vielfältigen damit verbundenen Fragen reicht
seine Aufgabenstellung über das Jahr 2002 hinaus.
Zu Frage 23:
Der Nationale Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhän-
gig. Zu den wesentlichen Elementen dieser Unabhängig-
keit gehört die Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der Geschäftsstelle und damit auch die Definition
des Anforderungsprofils.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache
14/7116, Fragen 24 und 25):
Wie ist der Stand der Vorbereitung für die Errichtung eines
Willy-Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien und eines
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 200118976
(C)
(D)
(A)
(B)
daran angesiedelten Willy-Brandt-Lehrstuhls in Polen, die Bun-
deskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Sejm und
dem Senat der Republik Polen am 6. Dezember 2000 vorgeschla-
gen hat?
Wie sieht eine Abstimmung zwischen der Bundesregierung,
dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Stiftung
für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit über die Finanzierung
des Willy-Brandt-Zentrums und des Willy-Brandt-Lehrstuhls
aus, und zu welchen konkreten Ergebnissen hat sie geführt?
Zu Frage 24:
Die Vorbereitungen zur Gründung eines Willy-
Brandt-Zentrums für Deutschlandstudien machen wei-
terhin gute Fortschritte. Im Sommer 2001 hat eine bina-
tional besetzte Expertenkommission die fünf polnischen
Universitäten besucht, die sich als Standort für das
Willy-Brandt-Zentrum beworben hatten. Am 17. Sep-
tember 2001 hat die Kommission ihre Ergebnisse der
Bundesregierung mitgeteilt. Die Festlegung auf einen von
mehreren möglichen Standorten für Zentrum und Lehr-
stuhl hängt allerdings von der Klärung einer Reihe von
Einzelfragen in Verhandlungen mit den betroffenen Uni-
versitäten ab. Die endgültige Entscheidung wird bis Ende
2001 angestrebt.
Zu Frage 25:
Die Kosten für das Willy-Brandt-Zentrum sollen je
zur Hälfte von der deutschen und der polnischen Seite ge-
tragen werden. Den deutschen Anteil wird der DAAD aus
Mitteln des Auswärtigen Amts finanzieren, ebenso die
Gesamtkosten des geplanten Willy-Brandt-Lehrstuhls.
Als Vertragspartner beim Willy-Brandt-Zentrum ist die
polnische Hochschule für den polnischen Finanzierungs-
anteil verantwortlich. Die Stiftung für Deutsch-Polnische
Zusammenarbeit ist über das Vorhaben informiert. Die
Entscheidung über eine mögliche zusätzliche Unterstüt-
zung konkreter Projekte von Willy-Brandt-Zentrum und
-Lehrstuhl wird unter anderem von den Förderschwer-
punkten abhängen, die die modifizierte Stiftung ab 2002
setzen wird.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache
14/7116, Frage 26):
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Or-
ganisationen und Staaten, gegen die sich laut Brief der Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika an den UN-Sicherheitsrat
vom 8. Oktober 2001 (siehe Financial Times Deutschland vom
10. Oktober 2001) gegebenenfalls die Selbstverteidigung der
USA richten müsste, gemeint sind?1)
Der Bundesregierung liegen, auch nach entsprechen-
den Nachfragen im Rahmen der engen Abstimmung mit
den USA bei der amerikanischen Seite, keine Informatio-
nen über bevorstehende militärische Maßnahmen gegen
Ziele in anderen Staaten als Afghanistan vor.
1) siehe hierzu auch Frage 11
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 194. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Oktober 2001 18977
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin