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    Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Finanzierung der Terrorbe- kämpfung (Drucksache 14/7062) . . . . . . . . . . . . . . . . 18855 A Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18855 B Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18858 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18861 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 18863 C Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18865 D Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18867 B Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18869 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18871 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . 18872 B Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18873 D Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18874 B Klaus-Peter Willsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18875 A Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Christian Schmidt (Fürth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/- CSU: Strukturpolitische Verantwortung für Bundeswehrstandorte übernehmen, die die Bundesregierung schließen oder verkleinern will (Drucksachen 14/5550, 14/6930) . . . . . . . 18875 C Christian Müller (Zittau) SPD . . . . . . . . . . . . 18875 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 18876 D Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18878 A Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . . . . 18879 D Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18880 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18881 D Johannes Kahrs SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18882 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . 18883 A Susanne Jaffke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18885 A Tagesordnungspunkt 18: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Ab- rüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über die Ent- wicklung der Streitkräftepotenziale (Jahresabrüstungsbericht 2000) (Drucksache 14/5986) . . . . . . . . . . . . . 18886 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Fraktion der PDS zu der vereinbarten Debatte Ent- scheidung des US-Senats zum Atom- teststoppvertrag (Drucksachen 14/1894, 14/3812) . . . . . 18886 B e) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Fraktion der PDS: Neue nu- kleare Abrüstungsinitiativen statt neuer Raketenabwehrprojekte (Drucksachen 14/3875, 14/5852) . . . . . 18886 B Plenarprotokoll 14/193 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 193. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 I n h a l t : Petra Ernstberger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18886 C Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18888 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18891 A Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . 18891 D Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . . . . . 18892 B Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18893 C Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18894 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 18895 D Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (Drucksache 14/7064) . . . . . . . . . . . . . 18897 C b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechts- rahmengesetzes (BRRG) (Drucksache 14/6717) . . . . . . . . . . . . . 18897 D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 18897 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18898 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18900 A Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18901 A Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18901 D Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18902 C Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für die Erhaltung, die Moder- nisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz) (Drucksachen 14/7024, 14/7086) . . . . . 18903 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Hartmut Schauerte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Kraft-Wärme-Kopp- lung im Wettbewerb stärken (Drucksachen 14/4753, 14/6518) . . . . . 18904 A c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Walter Hirche, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kraft-Wärme-Kopplung auf dem Prüfstand (Drucksachen 14/4614, 14/6519) . . . . . 18904 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 18904 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18905 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18906 D Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18908 B Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18909 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . . . . 18910 C Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18912 B Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans- Joachim Otto (Frankfurt), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprä- gung einer 1-DM-Goldmünze und die Er- richtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur Unterstützung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunter- stützungsgesetz) (Drucksachen 14/5274, 14/6563, 14/7092) 18913 D Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18914 B Diethard Schütze (Berlin) CDU/CSU . . . . . . 18914 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18916 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18916 D Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanz- ausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfort- führungsgesetz – SFG) (Drucksache 14/7063) . . . . . . . . . . . . . . . . 18918 A Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS: Forschun- gen zur Lebenssituation intersexueller Menschen (Drucksache 14/6259) . . . . . . . . . . . . . . . . 18918 A Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18918 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18919 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001II Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18920 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18920 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18921 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ge- setzes über die Ausprägung einer 1-DM-Gold- münze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur Unterstützung der Re- konstruktion der Museumsinsel (Museums- inselunterstützungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . 18922 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 18922 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bun- desstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungsgesetz – SFG) (Tagesordnungspunkt 22) . . . . . . . . . . . . . . . 18923 A Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18923 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 18924 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18927 A Jürgen Türk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18927 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18928 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18928 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Forschungen zur Lebenssituation intersexueller Menschen (Tagesordnungs- punkt 24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18929 B Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18929 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 18929 D Hildebrecht Braun (Augsburg) FDP . . . . . . . 18931 A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18931 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 Irmingard Schewe-Gerigk 18920 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 192. Sitzung, Seite 18788 (B), zweiter Absatz ist wie folgt zu lesen: „Ab- gesehen davon: Glauben Sie wirklich im Ernst, dass eine Familie mit 160 000 DM Jahreseinkommen ein Eigenheim nicht baut, weil sie auf 5 000 DM Eigenheimzulage im Jahr verzichten muss?“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18921 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 12.10.2001 Gila DIE GRÜNEN Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 12.10.2001 Beck (Köln), BÜNDNIS 90/ 12.10.2001 Volker DIE GRÜNEN Dr. Blank, CDU/CSU 12.10.2001 Joseph-Theodor Bodewig, Kurt SPD 12.10.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 12.10.2001 Borchert, Jochen CDU/CSU 12.10.2001 Böttcher, Maritta PDS 12.10.2001 Burchardt, Ursula SPD 12.10.2001 Burgbacher, Ernst FDP 12.10.2001 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 12.10.2001 DIE GRÜNEN Dzembritzki, Detlef SPD 12.10.2001 Eichhorn, Maria CDU/CSU 12.10.2001 Erler, Gernot SPD 12.10.2001 Eymer (Lübeck), CDU/CSU 12.10.2001 Anke Feibel, Albrecht CDU/CSU 12.10.2001 Frankenhauser, CDU/CSU 12.10.2001 Herbert Friedrich (Altenburg), SPD 12.10.2001 Peter Dr. Friedrich CDU/CSU 12.10.2001 (Erlangen), Gerhard Friedrich (Mettmann), SPD 12.10.2001 Lilo Fuchs (Köln), Anke SPD 12.10.2001 Funke, Rainer FDP 12.10.2001 Girisch, Georg CDU/CSU 12.10.2001 Glos, Michael CDU/CSU 12.10.2001 Häfner, Gerald BÜNDNIS 90/ 12.10.2001 DIE GRÜNEN Hartenbach, Alfred SPD 12.10.2001 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 12.10.2001 Hintze, Peter CDU/CSU 12.10.2001 Hornung, Siegfried CDU/CSU 12.10.2001 Ibrügger, Lothar SPD 12.10.2001 Jäger, Renate SPD 12.10.2001* Janssen, Jann-Peter SPD 12.10.2001 Dr. Knake-Werner, PDS 12.10.2001 Heidi Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 12.10.2001 Kolbow, Walter SPD 12.10.2001 Kopp, Gudrun FDP 12.10.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 12.10.2001 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 12.10.2001 Leidinger, Robert SPD 12.10.2001 Dr. Lippold CDU/CSU 12.10.2001 (Offenbach), Klaus W. Mascher, Ulrike SPD 12.10.2001 Mogg, Ursula SPD 12.10.2001 Naumann, Kersten PDS 12.10.2001 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 12.10.2001 DIE GRÜNEN Nolte, Claudia CDU/CSU 12.10.2001 Ostrowski, Christine PDS 12.10.2001 Pfannenstein, Georg SPD 12.10.2001 Pieper, Cornelia FDP 12.10.2001 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 12.10.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 12.10.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 12.10.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 12.10.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.10.2001 Hans Peter Schösser, Fritz SPD 12.10.2001 Schuhmann (Delitzsch), SPD 12.10.2001 Richard entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Simm, Erika SPD 12.10.2001 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 12.10.2001 Sigrid Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12.10.2001 Dr. Freiherr von CDU/CSU 12.10.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 12.10.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 12.10.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 12.10.2001 Wieczorek, Norbert SPD 12.10.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 12.10.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 12.10.2001 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung ei- ner 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur Unter- stützung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunterstützungsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 21) Dr. Heinrich Fink (PDS): Über die Bedeutung des Projektes Museumsinsel besteht hier Einigkeit, auch da- rüber, dass es sich hierbei um eine Aufgabe von nationa- ler und internationaler Bedeutung handelt, für die auch der Bund und die Länder Verantwortung tragen. Ange- sichts der prekären Haushaltssituation von Berlin ist un- strittig, dass die Stadt diese gigantische Aufgabe nicht al- lein schultern kann. Über die aktuelle Situation hinaus ist aus unserer Sicht ein dauerhaftes, noch größeres Engage- ment der öffentlichen Hand für die Sanierung dieser he- rausragenden Kulturstätte unter dem Dach der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unabdingbar. Die Fraktion der PDS begrüßt daher die zusätzliche fi- nanzielle Unterstützung für die investiven Maßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch den Bund im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages sowie die Ge- währung von Sondermitteln für die Museumsinsel im Rahmen der Vereinbarung mit Berlin für die Jahre 2001 bis 2010. Dieses Engagement erkennen wir durchaus an. Ebenso erkennen wir die Initiative des Bundes an, alle Erlöse aus dem Verkauf der Goldmünze, die den Betrag von 100 Millionen DM übersteigen, unmittelbar für die Restaurierung der Museumsinsel zur Verfügung zu stel- len. Unserer Ansicht nach aber sollte die Chance nicht verpasst werden, diese Initiative auszuweiten. Mit dem Gesetzentwurf der FDP liegt ein Vorschlag dazu vor, den meine Fraktion nachdrücklich unterstützt. Wir hielten es für sinnvoll, den gesamten Erlös aus dem Verkauf der Goldmünzen für die Museumsinsel zur Ver- fügung zu stellen. Eine Zweckentfremdung können wir darin nicht sehen. Die Gründung der Stiftung „Geld und Währung“ halten auch wir für überflüssig. Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher zu. Die Be- schlussempfehlung des Finanzausschusses lehnen wir dementsprechend ab. Ich möchte als Berliner hinzufügen, dass mir die Re- konstruktion der Museumsinsel auch persönlich am Her- zen liegt. Ich halte es für wichtig und richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mit dem Kauf die- ser Münze die Möglichkeit erhalten, sich am Wiederauf- bau zu beteiligen. Ich bedaure sehr, dass in den Aus- schüssen mit Koalitionsmehrheit abschlägig entschieden wurde. Wie diese Entscheidung vonseiten der Kulturpolitiker und -politikerinnen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen begründet wurde, macht mich nachdenklich; wurde sie doch einfach mit den resignierenden Hinweis darauf erklärt, dass sich dieses kulturelle Anliegen in der Interessenauseinandersetzung mit anderen Politikfel- dern nicht durchsetzen lasse. Für micht wirft dies ein Schlaglicht darauf, dass trotz anders lautender Erklärun- gen das Feld der Kulturpolitik generell, wie hier im be- sonderen die Unterstützung des Bundes für die Kultur in Berlin, durch die Bundesregierung immer noch nicht ih- rer wirklichen Bedeutung nach entsprechend behandelt wird. Diesem Stellenwert gerecht zu werden, das verlangt nicht nur höheres finanzielles Engagement, sondern neue konzeptionelle Überlegungen zur Kulturförderung des Bundes in der Hauptstadt. Aus unserer Sicht kann dies nur sinnvoll geschehen, wenn in gemeinsamer, ressortüber- greifender Diskussion von Bund, dem Land Berlin und den anderen Ländern, von Vertretern aus verschiedenen gesellschafltichen Bereichen aus der ganzen Bundesrepu- blik geklärt wird, was Sache Berlins, was Sache des Bun- des und was Sache der Länder sein kann und muss. Mein Fraktionskollege Gregor Gysi hat, wie Sie wissen, einen Vorschlag zur Bildung einer Kommission mit dieser Auf- gabenstellung unterbreitet, den ich sehr unterstütze. Er sollte nach den Wahlen in Berlin unverzüglich in die Tat umgesetzt werden. Im Zuge dieser Neudefinition von Aufgaben und Kom- petenzen wäre auch neu über das künftige Engagement des Bundes für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ge- nerell zu befinden. Wir halben es für dringend geboten und für sachgerecht, dass der Bund die Investitionskosten voll übernimmt und in Bund-Länder-Verhandlungen eine ausgewogene Beteiligung am Zuschussbedarf für den Be- trieb der Stiftung erwirkt wird. Staatsminister Professor Dr. Nida-Rümelin hat Ge- sprächsbereitschaft zur Übernahme der Investitionskos- ten gegenüber Berlin signalisiert. Das ist erfreulich. Uns Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118922 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich aber ist wichtig, dass eine Übernahme der Baukosten nicht zulasten der zurzeit durch den Bund geförderten Kultureinrichtungen oder gar des Hauptstadtkulturfonds geht. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz – SFG) (Tagesord- nungspunkt 22) Horst Schild (SPD): Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Solidarpaktfortführungsgesetz steht der zweite Teil der 1999 vom Bundesverfassungsgericht auf- gegebenen Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz- ausgleichsrechts an. Der Entwurf der Koalitionsfraktio- nen – der mit dem zurzeit im Bundesrat behandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung identisch ist – knüpft dabei unmittelbar an die vor der parlamentarischen Som- merpause abgeschlossene Gesetzgebung zum Maßstäbe- gesetz und die von Bundestag und Bundesrat verabschie- dete begleitende Entschließung an. Das inhaltliche Leitmotiv des vorliegenden Gesetzes ist die solidarische Bereitstellung der finanziellen Mittel für die zweite Hälfte der Wegstrecke des Aufbaus in den neuen Ländern: Dem dienen die Regelungen zur Fortführung des Solidarpakts bis zum Jahre 2019 ebenso wie die – eben- falls bis 2019 terminierte – Neuregelung des Finanz- ausgleichsgesetzes, die 2005 in Kraft treten wird. Der noch immer außergewöhnlichen ökonomischen und finanzwirt- schaftlichen Lage in den neuen Ländern und ihren Ge- meinden wird so angemessen Rechnung getragen. Im Einzelnen stellt der Entwurf die Ausformung der zwischen allen 16 Ministerpräsidenten der Länder und dem Bundeskanzler im Juni getroffenen und in der gleich lautenden Entschließung von Bundestag und Bundesrat niedergelegten Vereinbarung zum Solidarpakt, zum Finanzausgleich und zur Finanzierung des Fonds „Deut- sche Einhei“t dar: Im Rahmen des Solidarpakts werden die neuen Länder und Berlin weitere 105 Milliarden Euro, das sind 206 Mil- liarden DM, als direkte Transfers des Bundes zum Aus- gleich des infrastrukturellen Nachholbedarfs und der un- terdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft erhalten – und zwar vollständig in Form von Sonderbedarfs-Bun- desergänzungszuweisungen. Die bisherige Parallelität solcher Zuweisungen mit Investitionshilfen nach dem In- vestitionsfördergesetz wird bereits ab dem kommenden Jahr entfallen. Damit liegt die Mittelverwendung künftig allein in der Verantwortung der neuen Länder, die über die Ergebnisse des Mitteleinsatzes jährlich im Finanzpla- nungsrat zu berichten haben. Der neue Finanzausgleich unter den Ländern ab 2005 enthält vereinbarungsgemäß folgende Kernelemente: Die kommunale Finanzkraft wird mit 64 Prozent statt bisher mit 50 Prozent einbezogen – eine Regelung von der, iso- liert betrachtet, die finanzschwächeren Länder gerade in Ostdeutschland profitieren. Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten mit 135 Prozent wird beibehalten; die Ein- wohnerwertung bei den Gemeindesteuern wird deutlich vereinfacht: 135 Prozent für die Stadtstaaten, zwischen 102 Prozent und 105 Prozent für die dünn besiedelten Flächenländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Meck- lenburg-Vorpommern und 100 Prozent für alle anderen Länder. Die Hafenlasten werden künftig außerhalb des Fi- nanzausgleichs abgegolten. Der Ausgleichstarif wird ab- geflacht und Mindestauffüllungen für finanzschwache Länder entfallen auf allen Ausgleichsstufen zur Erhöhung des Anreizes, Mehreinnahmen zu erzielen. Dieser Anreiz soll zusätzlich durch ein so genanntes Prämiensystem, ei- nem Abzug von der Finanzkraft bei überdurchschnittli- chem Einnahmezuwachs, gefördert werden. Abschöp- fungshöchstgrenzen sichern zudem das einzelne Zahlerland vor übermäßiger Belastung. Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen werden im Volumen ab- gesenkt; dasselbe gilt für die BEZ „Kosten politischer Führung“, die anders als bisher auf die tatsächlichen Größenverhältnisse unter den Ländern ausgerichtet wird. Der Fonds „Deutsche Einheit“ wird – gegen Kompensa- tion bei der Umsatzsteuer – ab 2005 vom Bund übernom- men; eine Endabrechnung soll am Ende der Laufzeit des Solidarpakts, also Ende 2019, vorgenommen werden. Für die Jahre bis 2005 ist eine deutliche Tilgungsabsenkung vorgesehen. Die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs mit der Eini- gung zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bun- deskanzler sowie dem einvernehmlich verabschiedeten Maßstäbegesetz bringt es mit sich, dass sich der im Be- reich der Finanzausgleichsgesetzgebung ansonsten un- vermeidliche Bund-Länder-Gegensatz in diesem Fall ganz wesentlich auf technische Umsetzungsfragen be- schränkt. Die am vergangenen Freitag beschlossenen Empfeh- lungen des Finanzausschusses des Bundesrates zum gleich lautenden Regierungsentwurf bestätigen dies und lassen größere Differenzen nur an zwei Stellen, nämlich bei den Formulierungen zur vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich so- wie zur innerstaatlichen Umsetzung der Defizitkriterien des Maastrichter Vertrages im Haushaltsgrundsätzegesetz, also in Art. 7 des Entwurfs, erkennen. Da aber beide Kom- plexe, in denen es letztlich auch um wichtige finanzielle Interessen des Bundes geht, ausdrücklich Bestandteil so- wohl der Vereinbarung als auch des Entschließungstextes waren, bin ich zuversichtlich, dass eine zufrieden stellende Lösung im Gesetzgebungsverfahren gefunden werden kann. Dasselbe gilt übrigens auch für das – aus nachvoll- ziehbaren Gründen – zwar nicht von Länderseite, wohl aber bereits von den kommunalen Spitzenverbänden an- gesprochene Thema der Gewerbesteuerumlage. Wir wol- len im Verfahren dafür sorgen, dass im Ergebnis alle staat- lichen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – ihren fairen Anteil an den belastenden wie an den entlastenden Elementen des Gesamtpakets haben. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18923 (C) (D) (A) (B) Angesichts der Vorklärung vieler Detailfragen zum Fi- nanzausgleich bei den Ausschuss- und Plenarberatungen zum Maßstäbegesetz im Frühjahr spricht meiner Meinung nach alles für eine zügige Beratung und eine baldige Ver- abschiedung des hier vorliegenden Gesetzentwurfs. So können wir rechtzeitig vor In-Kraft-Treten der ersten Ele- mente zum Jahreswechsel langfristig finanzielle Pla- nungssicherheit für Bund, Länder und Gemeinden schaf- fen und damit nicht zuletzt auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur gerade auch in den neuen Ländern in einem ansonsten schwierigen weltwirtschaft- lichen Umfeld leisten. Hierzu bitte ich Sie alle, im Son- derausschuss wie hier im Plenum, um Ihre tatkräftige Hilfe. Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Die Bundes- regierung hat mit der Drucksache 14/7063 einen Gesetz- entwurf vorgelegt, der das Maßstäbegesetz ausfüllen soll. Wer davon die Klärung weiterer Streitfragen erwartet hat, wird enttäuscht. Es wird nur das in Gesetzform gekleidet, was die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler be- reits vor der Verabschiedung des Maßstäbegesetzes ver- einbart hatten. Ob das allerdings gelungen ist, wird von den Ländern bezweifelt und muss kritisch geprüft werden. Ursprünglich war vereinbart, die Umsatzsteuervertei- lung noch zu verhandeln und deshalb die Regelung später in einem gesonderten Gesetz zu treffen. Nun ist diese Frage ohne die erforderlichen Verhandlungen in den Ge- setzentwurf aufgenommen worden. Der Länderfinanzausgleich bewegt sich im Span- nungsverhältnis zwischen Herstellung gleicher Lebens- verhältnisse und dem Geben von Anreizen im Wettbewerb der Bundesländer untereinander. Es herrscht in Deutschland weitgehend Einigkeit, dass in den letzten Jahrzehnten das Pendel zu sehr in die Rich- tung Herstellung gleicher Lebensverhältnisse geschlagen ist. Dies führte unter anderem dazu, dass die Finanzver- hältnisse nach Länderfinanzausgleich praktisch gleichge- schaltet worden sind. Bis auf 99,5 Prozent wurde die Fi- nanzkraft angenähert. Dies nahm jeglichen Anreiz, eigene Mittel aufzuwenden, um sie in die Verbesserung der In- frastruktur zur Erzielung künftiger Einnahmen zu stecken. Warum sollte man auf Konsum oder Wahlgeschenke ver- zichten, wenn die dadurch zu erwartenden Mehreinnah- men über den Länderfinanzausgleich auf alle umverteilt werden? Die Debatte über das Maßstäbegesetz hat auch ergeben, dass sich bei Mehreinnahmen eines Landes je nach Steuerart kuriose Wirkungen ergeben. So war es denkbar, dass Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer unter dem Strich durch die Abschöpfungswirkung des Länderfinanzausgleichs zu einer Verschlechterung der Fi- nanzsituation hätten führen können. Solche Zustände führen auch nicht gerade dazu, dass sich ein Land im Rahmen der Steuerverwaltung anstrengt, zu einer gerechten Besteuerung zu kommen. Wozu soll man einen hohen Personalaufwand beispielsweise für die Betriebsprüfung oder für die Nachkontrolle von Steuerer- klärungen investieren, wenn die Früchte auf alle umver- teilt werden? Hier ließ sich auf bequeme Art und Weise „Wirtschaftsförderung“ und „Standortpflege“ betreiben. Dies kann aber im Sinne des Rechtsstaates nicht richtig sein. Deshalb müssen hier Anreize durch das System ge- schaffen werden, dass die Länder sich um rechtsstaatlich einwandfreie Verhältnisse bemühen. Wer von dem laufenden Verfahren, das aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Länderfinanzaus- gleich notwendig geworden war, eine echte Reform und damit eine Verbesserung der Verhältnisse in Deutschland erwartet hatte, muss bitter enttäuscht sein. Es wurde ein Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner ge- funden, der den Blick in die richtige Richtung erlaubt, aber in der Sache praktisch keine Fortschritte erzielt. Das ist wenig befriedigend und bedarf dringend der Nachbes- serung. Dass der Kompromiss überhaupt möglich wurde, liegt im Wesentlichen daran, dass mit dem Finanztrick „Til- gungsstreckung“ Bund und Länder in den nächsten Jah- ren Liquidität gewinnen. Dadurch, dass die Tilgung zum Fonds „Deutsche Einheit“ gestreckt wird, war der Bund in der Lage, den Ländern ab 2005 ihre Tilgungsanteile zu er- lassen. Für die Jahre 2002 bis 2004 werden die Früchte der Tilgungsstreckung aufgeteilt zwischen Bund und Län- dern. Dadurch konnte der Bund ohne finanziellen Mehr- aufwand den Ländern vermeintliche finanzwirtschaftli- che Luft verschaffen. Das Ganze ist allerdings ein großer Trugschluss. Tilgungsstreckung bedeutet immer nur, dass im Moment weniger Liquidität aufgewendet werden muss, bedeutet aber auch, dass Kredite länger laufen und mit der Verlängerung der Laufzeit der Zinsanteil steigt. Hier werden nicht nur Lasten in die Zukunft verlagert, sondern es werden auch neue konsumtive Kosten produ- ziert. Dadurch wird die Finanzkraft in den Folgejahren weiter geschwächt, ohne dass davon Impulse für die wirt- schaftliche Entwicklung ausgehen. Dieses Verlagern in die Zukunft ist gegenüber künftigen Generationen unver- antwortlich und kann deshalb nicht als Fortschritt be- trachtet werden. Da praktisch alle Länder die Kommunen bei der Til- gung des Fonds „Deutsche Einheit“ im Rahmen des Soli- darpaktes I im Verhältnis der Quoten der Steuereinnah- men von Ländern und Kommunen beteiligt haben, erwarte ich, dass die Länder dieses nun zurückgeben und die Liquidität an die Kommunen abtreten. Dadurch, dass der Bund den Fonds „Deutsche Einheit“ allein tilgt, hat er auch das alleinige Bestimmungsrecht. Ich sehe die Gefahr, dass er in Zukunft sich weitere Liqui- dität und damit politischen Finanzspielraum erschließt, dass er die Tilgung aussetzt, indem der Fonds „Deutsche Einheit“ aus dem Sondervermögen in die allgemeine Bundesschuld, die ja bekanntlich nicht getilgt wird, über- führt wird. Ein Punkt, der dringend hätte geklärt werden müssen, bleibt offen. Dies ist die Frage der Umsatzsteuervertei- lung. Zwischen Bund und Ländern gibt es große Diffe- renzen darüber, wie die entsprechenden Deckungsquoten ermittelt werden sollen. Im Wesentlichen geht es um Mei- nungsdifferenzen bei der Frage der Berücksichtigung des Sonderlastenausgleiches für das Kindergeld und um die Frage von Zurechnungen und Kürzungen. Bei Letzteren fehlt ein klarer Maßstab. Entweder muss man sich für das Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118924 (C) (D) (A) (B) Bruttoprinzip oder für das Nettoprinzip entscheiden. Das bedeutet, dass beispielsweise die Zahlungen für die EU entweder vorweg auf der Einnahmeseite abgesetzt wer- den. Oder wenn man die Steuern ungekürzt als Finanz- kraft zugrunde legt, dann müssen die Ausgaben als Belas- tung voll berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Punkte wie die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben. Sie müssen beim Bund als Ausgaben mindernd und bei den Ländern als Einnahmen mehrend berücksichtigt werden. Gerade weil der Steit im Rahmen des Maßstäbegeset- zes nicht geklärt werden konnte, hätte er jetzt im Rahmen des Konkretisierungsgesetzgebungsverfahrens geklärt werden müssen. Es ist auch ausreichend Zeit dafür. Es gibt überhaupt keinen Grund, den ab 2005 geltenen Län- derfinanzausgleich schon im Jahre 2001 regeln zu müs- sen. Zwar gibt es einige Punkte, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, die noch zum 1. Januar 2002 in Kraft tre- ten sollen und müssen, diese hätte man jedoch isoliert und vorgezogen regeln können. Das hätte ausreichende Zeit für eine sorgfältige Beratung und Entscheidung der offe- nen Streitfragen gelassen. Solange diese offenen Punkte nicht geregelt sind, ist das Gesetz aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig. Das Grundgesetzt muss ernst genommen werden. Der Entwurf des Länderfinanzausgleichgesetzes bietet ein an- schauliches Beispiel dafür, wie gering die jetzige Koali- tion diesen Punkt erachtet. Die A-Länder hatten unter Führung der damaligen Ministerpräsidenten Eichel, Voscherau, Schröder und Lafontaine eine Grundgesetzän- derung erzwungen, die verhindern sollte, dass der Bund die Finanzierung des Kindergeldes auf Länder und Kom- munen verlagern kann. Entgegen dem eindeutigen Ergebnis der Anhörung zum Maßstäbegesetz erkennen die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen den von den SPD-Ländern 1996 gegen den Willen der CDU erzwungenen Sonderlas- tenausgleich bei der Familienförderung als gesonderten Regelungskreislauf nicht an. Im Hinblick auf die lang- fristige Vertrauenszerstörung, die dadurch im Verhältnis zu den Kommunen stattgefunden hat, halte ich dies nicht für vertretbar. Jetzt wird diese Frage wieder nicht voran- gebracht. Ganz im Gegenteil: Der Bundesfinanzminister versucht die Länder über den Tisch zu ziehen. Bei der Umstellung des Kindergeldes von einer Sozi- alleistung zur Absetzung bei der Einkommensteuer im Jahre 1995 mit Wirkung vom Jahr 1996 hatten die SPD- geführten Bundesländer gegen den Willen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion und damaligen Koalitionsregierung einen Sonderlastenausgleich für das Kindergeld mit grundgesetzlicher Absicherung erzwungen. Dieser muss, dass hat die Anhörung zum Maßstäbegesetz eindeutig erge- ben, vor der Berechnung der Deckungsquotenberechnung durchgeführt werden. Das ergibt einen anderen Finanzie- rungssaldo, als wenn dies in die Deckungsquotenberech- nung mit einbezogen wird. Das steht auch nicht im Wi- derspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil, denn dieses hat ausdrücklich ausgeführt, dass der Sonderlas- tenausgleich im Rahmen der Deckungsquotenberechnung berücksichtigt werden muss. Er muss also nicht im Rah- men der Deckungsquotenberechnung durchgeführt wer- den, sondern muss vorab erledigt werden. Die Ergebnisse finden dann als Minderung beim Bund und Stärkung bei den Ländern Eingang in die Deckungsquotenberechnung. Wenn man schon solch eine Grundgesetzregelung festge- schrieben hat, dann gebietet es der Respekt vor der Ver- fassung, dass diese auch beachtet wird. Genau dies ge- schieht aber nicht. Im Zusammenhang mit der Änderung war festgelegt worden, dass der Bund 74 Prozent der Lasten aus der Kin- dergeldfinanzierung trägt und die Länder zusammen mit den Kommunen die restlichen 26 Prozent. Dieses Ziel wurde von Anfang an mit dem dafür vorgesehenen Zah- lungsausgleich von 5,5 Umsatzsteuerpunkten nicht er- reicht. Auch die „Anpassung“ auf 5,75 Umsatzsteuer- punkte zum 1. Januar 2000 hat das Ziel nicht erreicht. War man beim Erlass des Gesetzes noch davon ausgegangen, dass dieses der Fall sein würde, so hätte spätestens nach Erkenntnis, dass die Prognose nicht zutrifft, eine Anpas- sung erfolgen müssen. Dies geschah nicht. Damit ist ein großer Teil der Kindergelderhöhung – übrigens erfolgte die größte Erhöhung des Kindergeldes 1996 unter der Re- gie der CDU/CSU-FDP-Koalition und nicht durch die Anhebungen der jetzigen Koalition – auf die Länder und Kommunen verlagert werden. Um das 1996 von allen politischen Kräften gewünschte Ergebnis zu erreichen, hätte der Umsatzsteueranteil im Jahre 1996 5,88 Mehrwertsteuerpunkte umfassen müssen. Durch die tatsächliche Entwicklung der Auszahlungen und die Kindergelderhöhungen wären im Jahre 2000 7,256 Umsatzsteuerpunkte als Ausgleich notwendig ge- wesen. Nach der neuerlichen Erhöhung wären es 7,188 Mehrwertsteuerpunkte, die zum vollständigen Aus- gleich notwendig sind. Tatsächlich wurden es 6,5 Punkte, übrigens sollen es nach Art. 5 des Entwurfes ab 2005 nur noch 6,4 Umsatzsteuerpunkte sein. Die Differenz macht jährlich 4,3 Milliarden DM aus. Ich verstehe die Länder- finanzminister überhaupt nicht, dass sie es hier dem Bund durchgehen lassen, dass dieser Wahlgeschenke auf ihre Kosten verteilt. Sonst jagen sie doch jedem Pfennig nach und haben nicht selten „klebrige Finger“, wenn Mittel für die Kommunen durch ihren Haushalt geleitet werden. Noch ungerechter ist es gegenüber den Kommunen. Denn eigentlich hätten die Länder intern den Kommunen den durch ihre Zustimmung im Bundesrat zu den Kinder- gelderhöhungen entstehenden Einnahmeausfall ersetzen müssen. Schließlich sind sie nach den Länderverfassun- gen dafür verantwortlich, dass die kommunale Finanz- ausstattung stimmt. Wenn sie durch derartige Maßnahmen verschlechtert wird, müssen sie die Verantwortung über- nehmen. Dies können sie entweder dadurch, dass sie im Bundesrat und nur bei einem entsprechenden Ausgleich zustimmen, oder dadurch, dass sie mit der Übernahme der Verantwortung diesen Ausgleich selbst leisten. Das ist bundesweit nicht geschehen. Angesichts der Finanzenge in den Länderhaushalten verstehe ich überhaupt nicht, dass die Länderfinanzminister sich diese Finanzquelle entgehen lassen. Hier gibt es Rechtsansprüche gegenüber dem Bund, sich jährlich wiederholend in Milliardenhöhe. Von 1996 bis 2001 sind 19,6 Milliarden DM aufgelaufen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18925 (C) (D) (A) (B) Lächerlich wird es dann allerdings, wenn durch Bun- desgesetz die Feststellung in das Gesetzblatt eingefügt werden soll, dass die Verfassungsregel des Art. 106 Abs. 3 Satz 5 erfüllt wird, obwohl dies offensichtlich nicht der Fall ist. Man kann in das Gesetz Wege hineinschrei- ben, wie verfassungsgemäße Ziele erreicht werden sollen, und/oder an Tatbestandsmerkmale Rechtsfolgen knüpfen. Man kann aber nicht die Feststellung, dass eine bestimmte Rechtsfolge eingetreten ist, festschreiben. Genau dieses versucht der Entwurf, indem er in das ab 2005 geltende Länderfinanzausgleichsgesetz in dem § 1 Satz 4 hinein- schreibt, dass die Verfassung erfüllt ist. Einer solchen Regelung vermag ich nicht zuzustimmen. Hier muss nachgebessert werden. Es kann nur der Weg zur Erfüllung der grundgesetzlichen Regel vorgegeben werden. Da sich die Verhältnisse durch Veränderung der Zahlungsströme jährlich ändern, kann nur der Weg aufgezeigt werden, nicht aber das Ergebnis im Gesetz qua Definition. Das wäre eine Fiktion, aber keine praktische Folge. Sie wol- len die Lebenswirklichkeit durch Ihre Wunschvorstellung ersetzen. Das geht nicht. Wer in Zukunft, wie wohl eine Mehrheit aller Parteien des Deutschen Bundestages, Ar- beitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfügen will, benötigt dazu das Vertrauen der Kommunen. Wer dagegen die geltende Geschäftsgrundlage in einer so wichtigen Fi- nanzbeziehung zerstört, der verhält sich im Blick auf die künftigen Einigungsnotwendigkeiten fahrlässig. Zu einer grundsätzlich notwendigen Förderalismus- Reform gehört auch eine Gemeindefinanz-Reform. Die Chance dazu wurde verpasst. Zu einer grundlegenden Reform des Länderfinanzaus- gleiches gehört aus meiner Sicht auch eine andere und neuere Regelung des Finanzdreieckes Bund-Länder-Ge- meinden. Wenn den Gemeinden neue Aufgaben vom Bund zugewiesen werden, dann muss der finanzielle Aus- gleich direkt und unmittelbar im Verhältnis zu den Fi- nanzbeziehungen des Bundes zu den Kommunen geregelt werden. Insbesondere wenn neue Aufgaben der sozialen Grundlast übertragen werden, muss auch sichergestellt werden, dass die Finanzierung auf Dauer fair erfolgt. Dies geht nur, wenn die Finanzströme auch auf Dauer nach- vollziehbar bleiben. Bisher wird ein doppelter Umweg mit einem doppelten Risiko aus der kommunalen Sicht gegangen. Es wird behauptet, dass es keine direkte Finanzbezie- hung zwischen Bund und Kommunen geben dürfte, des- halb müsste der Ausgleich immer über die Länder ge- schehen. Damit führt der Weg immer über das Bermuda-Dreieck der Länderfinanzhaushalte. Zusätzlich wurden Kompensionen nicht direkt gesucht, sondern im- mer in anderen Finanzbeziehungen, die mit der eigentli- chen Sachfrage nichts zu tun haben, gelöst. Ich erinnere an das Beispiel der Grundrente, wo die kommunalen Fi- nanzlasten über das Wohngeld – indirekt über die Lan- deshaushalte – ausgeglichen werden soll. Dieser doppelte Umweg wird zum doppelten Risiko und ist völlig überflüssig und unnötig. Es gibt mindestens eine dreifache direkte Finanzbeziehung zwischen den Kommunen und dem Bund. Sie umfassen: den Gemein- deanteil an der Einkommensteuer, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage. Spätestens mit der Änderung des Art. 28 und des Art. 106 im Rahmen der Abschaffung der Gewerbekapi- talsteuer ist deutlich geworden, dass es direkte Finanz- ströme gibt. Deshalb kann der Ausgleich auch hier ge- sucht werden. Dass hätte den großen Vorteil, dass man auch nach Jahren noch nachvollziehen kann, ob die ein- geräumten Umsatzsteueranteile oder Gemeindeanteile an der Einkommensteuer bzw. Veränderung bei der Gewer- besteuerumlage ausreichen, um die aus einem bestimmten Aufgabenfeld zu finanzierenden Aufgaben abzudecken oder ob sie überschritten werden und sofern etwas zurück- gegeben werden muss. Dieses System ist übrigens keine Einbahnstraße, sondern muss in beide Richtungen funk- tionieren. Damit könnte das finanzwirtschaftliche Streit- potenzial erheblich kleiner gemacht werden. Aus der Sicht der Kommunen ist es besonders wichtig, weil sie an der Willensbildung über Gesetze nicht beteiligt sind. Die Länder dürfen über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken und können so Einfluss ausüben. Dies ist den Kommunen verwehrt. Umso mehr sind sie auf faire Mechanismen angewiesen, damit es nicht zu nachhaltigen Lastenverschiebungen kommen kann. Hier haben in der Vergangenheit alle gesündigt. Angesichts der bevorstehenden Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe mit einem Ausgabenvolumen von 46,5 Milliarden DM im Jahre 2000 und der notwendigen Neuregelungen der Familienleistungen außerhalb bisheri- ger Tarifverträge oder der Sozialhilfe kommen auf die Kommunen so große Risiken zu, dass dieses nur vor dem Hintergrund einer fairen Finanzregelung und eines direk- ten, auf Dauer nachvollziehbaren Ausgleiches gewährleis- tet ist. Wir begrüßen, dass die Gewerbesteuerumlage abge- senkt wird, damit die über diesen Weg erfolgte Beteili- gung der Kommunen an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ rückgängig gemacht wird. Aber die darüber hinausgehende Beteiligung der Kommunen, wie zum Beispiel in Niedersachsen, muss auch rückgängig ge- macht werden. An dieser Stelle möchte ich darauf hin- weisen, dass die Gewerbesteuerumlage generell überprüft werden muss. Zum Beispiel war sie im Rahmen der Steu- erreform angehoben, um Mehreinnahmen der Kommunen durch die veränderten Afa-Tabellen abzuschöpfen. Nach dem die Branchentabellen nicht verändert wurden, muss dies korrigiert werden. Dies ist nur ein ganz augenfälliges Beispiel für die Notwendigkeit einer Überprüfung und Korrektur der Gewerbesteuerumlage, wie ich sie im Aus- schuss gefordert habe. Der augenblicklich dramatische Rückgang der Gewerbesteuer macht weiter Korrekturen erforderlich. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht darauf hingewiesen. Die Länder wenden sich gegen den Vorschlag zur Um- setzung der Maastrichtkriterien, weil damit in ihr Haus- haltsrecht eingegriffen wird. Dieser Punkt muss geklärt werden. Alles in allem bedarf der Entwurf erheblicher Korrek- turen, um zustimmungspflichtig zu werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118926 (C) (D) (A) (B) Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem heute einzubringenden Gesetz über die Fortführung des Solidarpaktes dokumentieren wir die Vereinbarungen, die der Bund und die Länder dazu unserer Meinung nach getroffen haben. Nachdem die Wiedervereinigung inzwi- schen schon mehr als eine Dekade zurückliegt, war es nun wirklich an der Zeit, Vereinbarungen zu treffen, die tei- lungsbedingten Sonderlasten innerhalb einer Generation zu einem ordentlichen Ende zu bringen: Der Fonds „Deut- sche Einheit“ wird zum 31. Dezember 2019 aufgelöst. Bis dahin müssen wir uns den Realitäten stellen, die sich in den ostdeutschen Bundesländern entwickelt ha- ben. Und es ist ein wirklicher Fortschritt, dass dies vor al- lem nach dem Finanzausgleichsgesetz geschehen soll, mithin also die ostdeutschen Länder nunmehr „ordentli- che“ Teilnehmer im Länderfinanzausgleich sind und ord- nungspolitische Normalität einzieht, auch wenn man die Ausgleichsbedarfe innerhalb des Systems immer noch mit Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen finanzie- ren muss. Trotz vieler Erfolge sind immer noch Mehrbedarfe, zum Beispiel im Bereich Infrastruktur, vorhanden, deren Abdeckung dazu beitragen wird, die Lebensverhältnisse in Ost und West weiter anzugleichen. Mit der Neuregelung des Gesetzes erhalten die neuen Länder und Berlin zum Abbau dieser teilungsbedingten Sonderlasten weitere 15 Jahre besagte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuwei- sungen in Höhe von insgesamt 206 Milliarden DM. Da- rüber hinaus sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin überproportionale Leistungen für die neuen Länder geleis- tet werden. Zielgröße ist dabei für die Laufzeit des Soli- darpaktes lI insgesamt ein Betrag von 100 Milliarden DM. Teile des Gesetzes werden bereits zum Jahr 2002 in Kraft treten. Das betrifft zum Beispiel die Änderung der Umsatzsteuerverteilung oder die Umschichtung aus dem IfG in die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun- gen. Deshalb muss das Gesetzgebungsverfahren auch schon in diesem Jahr abgeschlossen werden, obwohl Teile seiner Regelungen erst ab dem Jahre 2005 wirksam werden. Bundesrat und Bundestag haben durch Ent- schließungen dafür die Inhalte auch schon weitgehend vorgegeben. Ab dem nächsten Jahr erhalten demzufolge die Länder einen Ausgleich für die Belastungen aus dem Zweiten Ge- setz zur Familienförderung in Höhe von 0,65 Umsatz- steuerpunkten. Die Beiträge der Länder zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ werden bis 2004 neu fest- gesetzt. Die ostdeutschen Länder bekommen höhere Bun- desergänzungszuweisungen, um die Laufzeitverkürzung des IfG zu kompensieren. Über die Änderungen, die nunmehr für den Länderfi- nanzausgleich festgeschrieben worden sind und erst 2005 in Kraft treten werden, will ich hier nicht viel sagen, denn sie werden noch hinlänglich Gegenstand heftiger Debat- ten in diesem Parlament sein. Die – vor allem westdeut- schen – Bundesländer haben viele ihrer Positionen durch- gesetzt und damit auch dem Solidarpakt II engere Grenzen gesetzt, als es dem einen oder anderen Recht ge- wesen wäre. Insgesamt ist mit dem Gesetz zur Fort- führung des Solidarpaktes aber eine ausgewogene Verein- barung gelungen, die den einen oder anderen Schönheits- fehler ertragen lässt. Um diese Debatte auch ausführlich in den nächsten Wochen führen zu können, bitten wir um die Überweisung unseres Gesetzesentwurfes in die zu- ständigen Ausschüsse. Jürgen Türk (FDP): Der Titel des vorliegenden Ge- setzentwurfs der Bundesregierung ist schon etwas irre- führend. Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtsgrundlagen des bun- desstaatlichen Finanzausgleichs in zwei Stufen neu zu re- geln. Die erste Stufe, das Maßstäbegesetzes, ist im Som- mer verabschiedet worden. Heute liegt die zweite Stufe, die eigentliche Ausführung des Maßstäbegesetzes, vor. Dieses Maßstäbegesetz, Sie werden sich erinnern, konnte im Bundestag erst verabschiedet werden, nachdem die Ministerpräsidenten der Länder einen finanziellen Kom- promiss ausgekungelt hatten. Der Bundestag war ledig- lich Notar. Für die zweite Stufe, den Länderfinanzausgleich, gilt das Gleiche. Wir haben keine wirkliche Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit echten Maßstä- ben vorliegen, wie vom Bundesverfassungsgericht ver- langt, sondern nur einen politischen Kompromiss, der sich an finanziellen Zugeständnissen der Geberländer und des Bundes orientiert. Die Fortführung des Solidarpakts ist jedenfalls nicht Schwerpunkt dieses Gesetzes, wie es die Überschrift glauben machen will. Trotzdem begrüße ich als ostdeutscher Abgeordneter, dass die neuen Länder hinsichtlich der weiteren notwen- digen finanziellen Unterstützung Planungssicherheit er- halten. Wir werden uns die Einzelheiten während der par- lamentarischen Beratungen genau ansehen und konstruktiv mitwirken. Skepsis kommt allerdings auf, wenn man das Eigenlob der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Solidarität mit den neuen Ländern in der Einführung des Gesetzentwurfes liest. Andererseits muss man fest- stellen, dass in einem anderen Steuergesetz die Investiti- onszulage für selbstgenutzte Wohnungen nicht mehr bis 2004, sondern nur noch bis zum Ende dieses Jahres ge- währt wird. Hier haben wir schlichtweg eine Kürzung der Förderung für Eigenheimbesitzer. Mit der Selbstlosigkeit der rot-grünen Bundesregierung ist es auch sonst nicht weit her. Angeblich dient ja der Solidaritätszuschlag, der auch von Bürgern und Unternehmern in den ostdeutschen Ländern aufgebracht wird, dem Aufbau Ost. Nach der jüngsten Steuerschätzung beläuft sich das Aufkommen aus dieser Steuer auf 22,3 Milliarden DM. Im Haushalts- entwurf des Bundes für das Jahr 2002 sind aber für den Aufbau Ost nur 20,5 Milliarden DM vorgesehen. Das be- deutet: Ein Teil der für die neuen Länder vorgesehenen Mittel fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt. Der So- lidaritätszuschlag dient also keineswegs ausschließlich dem Aufbau Ost. Dabei wäre gerade jetzt ein Investiti- onsschub erforderlich. Wie sonst wollen Sie der steigen- den Abwanderung, insbesondere junger Menschen, Ein- halt gebieten? Die FDP wird der Koalition während der parlamentari- schen Beratungen zu diesen Fakten sehr kritische Fragen stellen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18927 (C) (D) (A) (B) Dr. Barbara Höll (PDS): Mit der Verabschiedung des Maßstäbegesetzes durch den Bundesrat am 13. Juli 2001 wurde ein gutes Fundament gelegt für die Reform der Fi- nanzbeziehungen im föderalen Bundesstaat. Die PDS hat dem Maßstäbegesetz zugestimmt. Grundsätzliche Prinzi- pien des solidarischen Finanzausgleichs, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurden, finden sich im Maßstäbegesetz wieder. Die reichen Ge- berländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten, konnten sich mit ihrem Ansinnen, den solidarischen Finanzausgleich in einen Wettbewerbsföderalismus zu transformieren, nicht durchsetzen. Heute liegt uns nunmehr der Entwurf des Solidarpakt- fortführungsgesetzes vor. Auch dieses geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 zurück. Das oberste Gericht hatte den Gesetzgeber aufge- fordert, die im Maßstäbegesetz verankerten grundsätzli- chen Prinzipien der Steuerverteilung zwischen dem Bund und den Ländern in einem zweiten Schritt in einem Ge- setz zu konkretisieren. Es ist also zu prüfen, inwieweit sich die im Maßstäbegesetz verankerten solidarischen Prinzipien des Finanzausgleichs im Solidarpaktfort- führungsgesetz widerspiegeln. Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen Bundesländer für einen sehr langen Zeitraum fi- nanzielle Planungssicherheit. Der Bund stellt den ost- deutschen Ländern einschließlich Berlins zum Abbau tei- lungsbedingter Sonderlasten für den Zeitraum von 2005 bis 2019 insgesamt 206 Milliarden DM zur Verfügung. Dabei wird im Jahr 2005 vom derzeitigen Volumen des Solidarpakts I in Höhe von 20,6 Milliarden DM ausge- gangen. Dieser Betrag wird dann in kleinen Schritten bis 2020 abgebaut. Die PDS geht davon aus, dass die Bundesregierung auch die Vereinbarung auf der Sonderkonferenz der Mi- nisterpräsidenten der Länder vom 21./22. Juni 2001 ein- löst, im Rahmen der Laufzeit des Solidarpakts II den neuen Bundesländern insgesamt zusätzlich 100 Milliar- den DM für überproportionale Leistungen zur Verfügung zu stellen. Kritikwürdig am Gesetzentwurf ist aber – auch das muss hier gesagt werden –, dass eine Überprüfung des Verteilungsschlüssels der Sonderbedarfsergänzungszu- weisungen des Bundes über den gesamten Zeitraum des Solidarpakts II offenbar nicht vorgesehen ist. Eine un- terschiedliche wirtschaftliche Dynamik der neuen Bun- desländer kann somit nicht berücksichtigt werden. Auch kann man der Bundesregierung nicht den Vorwurf erspa- ren, dass das Solidarpaktfortführungsgesetz keinen Bei- trag zur Vereinfachung der föderalen Finanzverfassung leistet. Mit der Ablehnung der von der PDS gestellten Änderungsanträge zur Vereinfachung der Struktur des Finanzausgleichs wurde die Chance verpasst, die Finanz- beziehungen von Bund und Ländern transparenter und durchschaubarer zu gestalten und damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 in vollem Umfang gerecht zu werden. Dennoch wird dieser Gesetzentwurf im Ganzen von der PDS unterstützt. Spiegeln sich im Gesetzentwurf doch die solidarischen Prinzipien des Finanzausgleichs wider und ist der Forderung der ostdeutschen Ministerpräsiden- ten entsprochen worden, den Solidarpakt gesetzlich zu verankern. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Vorrangiges Ziel der Bun- desregierung nach der deutschen Einheit ist auch weiter- hin die Angleichung der Lebensverhältnisse. Wir alle wis- sen, dass der Aufbau der neuen Länder noch andauern wird. Die neuen Länder brauchen daher sichere Pla- nungsgrundlagen bei ihren weiteren Anstrengungen. Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen Länder eine verlässliche Perspektive. Um solide Planungsgrundlagen für die neuen Länder zu schaffen, haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern am 23. Juni dieses Jahres in Berlin auf eine Fortsetzung des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019 verstän- digt. Die herausragende Bedeutung des Solidarpaktes für den Aufbau Ost haben auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in ihren Entschließungen vom 5. bzw. 13. Juli 2001 hervorgehoben. Die einzelnen Elemente die- ser Entschließungen werden mit dem Solidarpaktfort- führungsgesetz umgesetzt. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kommen die Soli- darpflichten von Bund und Ländern in vollem Umfang zum Tragen. Ich erwähne hier insbesondere die Ver- pflichtung des Bundes, bis zum Jahr 2019 insgesamt 206 Milliarden DM Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu- weisungen an die neuen Länder und Berlin zu leisten. Das Solidarpaktfortführungsgesetz besteht aus einer Reihe von Einzelgesetzen, die in engem Sachzusammen- hang stehen. Insbesondere wird der bundesstaatliche Finanzausgleich für die Zeit ab 2005 neu geregelt. Damit wird gleichzeitig ein noch offener Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 11. November 1999 erfüllt. Ein weiterer Auftrag, nämlich die erstmalige Schaf- fung des Maßstäbegesetzes, ist bereits erfüllt: Das Maß- stäbegesetz, das – wie vom Bundesverfassungsgericht ge- fordert – die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes regelt, ist gerade in Kraft getreten. Die Regelungen sollen teilweise bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Kernelement der Änderungen ab 2002 ist die Um- wandlung der bisherigen Mittel des Investitionsförde- rungsgesetzes Aufbau Ost. Diese sollen bereits ab dem kommenden Jahr übergeleitet werden in Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und Berlin; diese werden somit in entsprechender Höhe auf- gestockt. Über die Mittelverwendung werden die neuen Länder künftig dem Finanzplanungsrat berichten. Mit dieser Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost soll ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wer- den. Ich möchte betonen, dass damit einem Wunsch der neuen Länder entsprochen wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118928 (C) (D) (A) (B) Für die Zeit ab 2005 soll der bundesstaatliche Finanz- ausgleich neu gefasst werden, und zwar auf der Grundlage des gerade in Kraft getretenen Maßstäbegesetzes. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dabei wesentliche Weichen gestellt. Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 ent- hält eine Reihe von Neuerungen, von denen ich nur einige wichtige kurz skizzieren möchte: Für den Bereich des vertikalen Finanzausgleichs setzt der Gesetzentwurf die Zusage der Bundesregierung um, den Ländern zum Ausgleich für Belastungen durch die Kindergelderhöhung um 30 DM zusätzlich 0,05 und da- mit insgesamt 0,65 Umsatzsteuerpunkte zu übertragen; dies gilt schon ab 2002. Des Weiteren ist im neuen Finanzausgleichsgesetz zur vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Regelung enthal- ten, die nach Auffassung der Bundesregierung der Rechtsposition sowohl des Bundes als auch der Länder beim Streit über die Finanzierung des Familienleistungs- ausgleichs Rechnung trägt. Allerdings vertreten die Län- derfinanzminister in diesem Punkt eine andere Position. Hierüber wird daher im Verfahren noch zu reden sein. Zum Länderfinanzausgleich möchte ich hervorheben, dass es – trotz konträrer Interessenlagen unter den Län- dern – gelungen ist, die eine oder andere Regelung zu ver- einfachen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt. Das neue Ausgleichssystem ist an einer Stärkung der Anreizwirkungen ausgerichtet. Dies wurde auch erreicht durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in Verbindung mit einer Abflachung der Ausgleichstarife ohne Mindestauffüllgrenzen. Eine Neuerung des Ausgleichssystems, die ich auch er- wähnen möchte, betrifft die Höhe der Ausgleichszahlun- gen der Geberländer: Es ist dafür Sorge getragen, dass die Abschöpfung der überdurchschnittlichen Finanzkraft be- grenzt ist – und dies selbstverständlich ohne die Solida- rität unter den Ländern infrage zu stellen. 1) Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Forschungen zur Le- benssituation intersexueller Menschen (Tages- ordnungspunkt 24) Margot von Renesse (SPD): Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ih- nen zuvörderst obliegende Pflicht. So steht es in Art. 6 un- seres Grundgesetzes. Die Damen und Herren von der PDS mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass unsere freiheitli- che Verfassung den Eltern eines Kindes und nicht in ers- ter Linie dem Staat die Verantwortung dafür zuspricht, dass es den Kindern gut geht. Nach aller Erfahrung ist die- ser Grundsatz in der Regel für die Kinder auch das Beste. Das gilt auch für die medizinische Versorgung, die Eltern nach Beratung mit fachkundigen Ärzten und Ärztinnen im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden pflegen. Über die Betätigung der elterlichen Sorgepflicht wacht die staatliche Gemeinschaft. Der Staat kann, ja muss dann eingreifen, wenn Eltern zum Schaden ihrer Kinder han- deln. Wenn ich das richtig sehe, gehen Sie davon aus, dass es Veranlassung gibt, an der Zuträglichkeit elterlicher Entscheidungen im Falle intersexueller Kinder zu zwei- feln. Die Veranlassung ergibt sich für Sie aus den ver- schiedenen Anklagen, die Betroffene gegen ihre Eltern vorbringen, weil diese ärztlichem Rat gefolgt sind. Da- raus schlussfolgern Sie den Verdacht, der Kenntnisstand der Mediziner sei grundsätzlich von Vorurteilen gegen In- tersexualität geprägt und bedürfe der Korrektur. Es wäre in der Tat verhängnisvoll, wenn angesichts der geringen Zahlen betroffener Kinder keine Forschung auf diesem Gebiet stattfände. Das aber ist, wie die Bundesre- gierung in ihrer Antwort auf Ihre Anfrage mitgeteilt hat, keineswegs der Fall. Medizinische Forschung findet statt und erweitert ständig den Kenntnisstand der Ärzte und Ärztinnen auf diesem Gebiet. Wahrscheinlich werden wir morgen hinsichtlich der Erscheinung der Intersexualität klüger sein als heute. Gleichwohl müssen Eltern, wenn ih- nen ein intersexuelles Kind geboren wird, gleich Ent- scheidungen treffen. Diese aufzuschieben, kann für Kinder mindestens ebenso irreparable körperliche und seelische Schäden hervorrufen wie eine Entscheidung, die uns im Lichte späteren und besseren Wissens als überholt er- scheint. Eltern können und müssen handeln. Sie tun es nach bestem Wissen in dem Umfang und in der Weise, wie es heute ärztlich geraten wird. Geht aus den von Ihnen zitierten Anklagen Betroffener nun eindeutig hervor, dass die bisher ärztlich angeratenen Wege in diesen Fällen so falsch sind, dass zum Schutz der Kinder vor Verstümmelung von Rechts wegen eingegrif- fen werden muss? Wir meinen, dass das nicht der Fall ist. Wie viele betroffene Kinder mag es geben, die in keinen Selbsthilfeverein eintreten, weil es ihnen leidlich gut geht und sie ihren Eltern dafür dankbar sind, ihnen ein Leben in der Schwebe erspart zu haben? Aus Anklagen erwach- sen gewordener Kinder gegen Entscheidungen ihrer El- tern, die es auf vielen Gebieten häufig gibt, ist nur zu schließen, dass es zwischen Eltern und Kindern schwere Konflikte gegeben hat – nicht notwendigerweise jedoch, dass deren Hintergrund immer ein elterliches Fehlverhal- ten gewesen ist. Das Wächteramt des Staates ist keines- wegs immer schon aufgerufen, wenn Kinder, in welcher Lebensphase auch immer, ihre Eltern beschuldigen. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, elterliches Versagen oder verfehlte Beratung durch Mediziner zu vermuten, da auch die für die medizinische Forschung gebotene Kompetenzerweiterung ständig stattfindet, gibt es nach unserer Meinung hier keinen Handlungs- bedarf. Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU): Bei der Geburt eines Kindes wird den jungen Eltern neben der Frage nach der Gesundheit des Neugeborenen natürlich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18929 (C) (D) (A) (B) 1) Abdruck des restlichen Redetextes erfolgt als Anlage zum Stenogra- phischen Bericht der 194. Sitzung auch immer die Frage gestellt: „Was ist es denn, Junge oder Mädchen?“ Eine scheinbar einfache Frage. Es gibt aber Fälle, wo sich diese zunächst nicht ohne weiteres be- antworten lässt. Eine Zahl von Neugeborenen vereint die körperlichen Merkmale beider Geschlechter in einer Per- son, bedingt durch Abweichungen der Geschlechtschro- mosomen oder hormonelle Entwicklungsstörungen. In- tersexualität ist heute der medizinische Oberbegriff für eine Vielzahl von verschiedensten Diagnosen, die eine rechtliche und medizinisch eindeutige Geschlechterzu- ordnung erschweren. In einem Großteil dieser Fälle weist eine Person genetisch die Merkmale des einen Geschlechts auf, hat aber zu einem bestimmten Teil Merkmale des an- deren Geschlechts. Die Wissenschaft geht davon aus, dass circa eines von 2000 Neugeborenen intersexuell ist. Die größte Gruppe dabei sind Mädchen mit einem adrenoge- nitalen Syndrom, das heißt eine Überproduktion von an- drogenen Hormonen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS hat die Bundesregierung zu dieser Problematik umfassend Stellung genommen. Es wird zu Fragen der Epidemiologie, der Diagnostik und der medizinischen Behandlung, zu Fragen der psychosozialen Betreuung, der gesellschaftlichen Akzeptanz u. v. m. eine ausführli- che Stellungnahme abgegeben. Deshalb ist die Behaup- tung im Antrag der PDS, den wir heute diskutieren, dass die Bundesregierung „der Medizin einen Freibrief für ihr Tun ausstellt“, eine Unterstellung. Der Antrag der PDS geht von Voraussetzungen aus, die lediglich einer wissenschaftlichen Mindermeinung ent- stammen, nämlich der Auffassung, dass die Zweige- schlechtlichkeit des Menschen keine unumstößliche Wahrheit ist. Ein Großteil der Sexualwissenschaftler ist der Meinung, dass eine mögliche frühzeitige Festlegung der Geschlechtszugehörigkeit anzustreben ist, um Iden- titätsproblemen für die heranwachsenden Kinder und Ju- gendlichen mit entsprechenden psychosozialen und Ak- zeptanzproblemen vorzubeugen. Gleichzeitig wird aber die umfassende Einbeziehung und Aufklärung der Eltern und das Angebot einer kontinuierlichen sexualmedizini- schen und psychologischen Beratung und Begleitung bis ins Erwachsenenalter betont. Verschwiegen werden soll und kann dabei aber auch nicht, dass die Geschlechtszu- schreibung im Säuglingsalter später bei den Betroffenen zu Problemen führen kann. Ich plädiere dafür, das ernst zu nehmen. Eine stärkere Aufklärung über Intersexualität gehört dazu. Aber ich sehe die Aufklärungsarbeit nicht als primäre Aufgabe des Gesetzgebers an. Sie obliegt den Be- troffenen und deren Interessengruppen. Zielgerichtete Be- ratungsangebote müssen ausgebaut werden. Hierbei sind die Länder und die Kommunen in der Pflicht, bei der Ein- richtung und Förderung einzelner Beratungsstellen tätig zu werden. Den Antrag lehnt unsere Fraktion aus verschiedenen weiteren Gründen ab. Wir halten eine umfassende For- schung weder für notwendig noch für sachgerecht. Aus unserer Sicht sollte zunächst eine zielgerichtete For- schung hinsichtlich der Basisdaten erfolgen, um einen Überblick über die Relevanz der Problematik zu bekom- men. Zum anderen scheint eine flächendeckende Umset- zung von medizinischen, psychologischen und sozialme- dizinischen Erfahrungen unter Einbeziehung von Gynä- kologen, Andrologen, Pädiatern und Betroffenen wün- schenswert. Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Intersexualität kann die Anzahl der Fälle in Deutschland nicht eindeutig beziffert werden. Wir haben hier scheinbar, wie in der gesamten Gesundheitspolitik, das Problem, dass weitgehend belastbare Datengrundla- gen fehlen. Forschung sollte zudem zielgerichtet darauf- hin erfolgen, wie viele Erwachsene von Problemen mit In- tersexualität tatsächlich betroffen sind. Denn die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass es nur eine geringe Anzahl von Fällen gibt, in denen erwachsene In- tersexuelle um psychiatrische, psychologische und se- xualmedizinische Beratungsangebote nachsuchen. Erst wenn diese Grunddaten erhoben sind, macht es aus mei- ner Sicht Sinn, über einzelne weitere Forschungsvorha- ben zu diskutieren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die rechtlichen und ethischen Probleme möglicher For- schungsvorhaben hinweisen. Vielfach werden von den Forschungsvorhaben nicht einwilligungsfähige Säuglinge und Kinder betroffen sein. Das könnte Einfluss auf eine ungestörte sexuelle Identitätsentwicklung der Betroffenen haben. Denn Sie müssen bedenken, dass die Vereindeuti- gung des Geschlechtes – so bezeichnet es die Fachspra- che – regelmäßig schon im Säuglingsalter vorgenommen wird. Und das geschieht nicht ohne Grund. Wissenschaft- ler gehen davon aus, dass es ein so genanntes „Fenster zur Geschlechterprägung“ gibt, das in diesem Alter noch of- fen steht. In Fachkreisen gilt eine möglichst frühzeitige Festlegung des Geschlechts (bis zum 18. Monat) als Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass die Geschlechtszugehörigkeit eine kom- plexe Interaktion von chromosomalen, gonadalen, genita- len, zerebralen und sozialen Faktoren ist. Natürlich müssen die Eltern umfassend aufgeklärt und die Risiken und Chancen einer Operation miteinander abgewogen werden, einschließlich der Aufklärung über weitere Maß- nahmen wie hormonelle Behandlung und der Empfeh- lung, dass eine einmal getroffene Entscheidung konsistent durchgehalten werden sollte. Letztlich kann diese Problematik hier auch nur an- gerissen werden, denn aus meiner Sicht ist die Entwick- lung medizinischer Methoden und Leitlinien Sache der Fachleute. Ich lehne den Antrag der PDS auch deswegen ab, weil ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass hier eine Forschungsförderung für eine eng umgrenzte Klien- tel betrieben werden soll. Da nennen Sie einerseits in Ihrem Antrag eine bestimmte Arbeitsgruppe, die als Interessenvertretung an der Ausrichtung der For- schungsaufträge beteiligt werden soll. Auf der anderen Seite wollen Sie den gesamten wissenschaftlichen Sach- verstand, nämlich die Fachleute, die in der Praxis Erfah- rungen mit der Geschlechterzuweisung haben, von den Forschungsaufträgen ausschließen. Diese Art von For- schungsförderungspolitik lehnen wir schon wegen ihrer wissenschaftlichen Ungeeignetheit ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118930 (C) (D) (A) (B) Hildebrecht Braun (Augsburg) (FDP): Die PDS hat einen verdienstvollen Antrag gestellt, dem die FDP in sei- ner Ziffer II zustimmt. Die Feststellungen, die die PDS vom Bundestag be- stätigt bekommen haben will, können nach dem gegen- wärtigen Wissensstand, so wie er bei uns vorhanden ist, noch nicht geteilt werden. Sie müssten daher abgelehnt werden. Wichtig und richtig ist es, dass die PDS das Augenmerk auf eine Personengruppe mit großen psychosozialen Pro- blemen lenkt, deren Existenz den meisten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gar nicht bekannt ist. Inter- sexuelle Menschen haben Anzeichen von Männern und Frauen, sodass ihre Sexualität nicht eindeutig einem Ge- schlecht zugeordnet werden kann. Nach Meinung der Regierung soll jeder Tausendste oder jeder Zweitausendste in Deutschland geborene Mensch unter diese Rubrik fallen. Ich zweifle zwar an die- ser Annahme. Es kommt aber nicht wesentlich darauf an, ob es in Deutschland 80 000, 40 000 oder nur 1 000 Men- schen gibt, die als intersexuell bezeichnet werden könn- ten. Wesentlich ist, dass diese Personen wegen des bishe- rigen Verständnisses dessen, was „normal“ oder „gesund“ oder für die Menschen zuträglich sei, bereits als Klein- kinder erheblichen chirurgischen Eingriffen unterzogen werden, die möglicherweise noch schlimmere psychische Folgen haben als das Belassen der äußerlichen und inne- ren zweideutigen Geschlechtsidentität. Es ist in jedem Fall richtig, wenn die Antragsteller For- schungen in Auftrag gegeben haben wollen, die geeignet sind, ein zutreffendes Bild über die Lebenssituation von intersexuellen Menschen und einen eventuellen politi- schen Handlungsbedarf zu vermitteln. Ebenso richtig ist es, Vertreter der betroffenen Perso- nengruppe selbst in die Forschungen einzubeziehen und nicht nur über die Betroffenen Feststellungen vorlegen zu lassen. Gerade angesichts der Tendenz der Bundesregie- rung, Anfragen aus den Reihen der Opposition oft sehr kurz, ja unzureichend zu beantworten, soll an dieser Stelle ausdrücklich die Ausführlichkeit der Beantwortung der so genannten Kleinen Anfrage der PDS auf Drucksache 14/5425 hervorgehoben werden. In den vergangenen Jahren ist es nicht zuletzt aufgrund der Initiativen der FDP, aber auch der Grünen-Fraktion und der PDS gelungen, diskriminierende Tatbestände für Minderheiten wie Schwule oder Lesben zu beenden. Es wird sicherlich notwendig sein, auch für Intersexuelle eine Verbesserung der Lebenssituation zu schaffen, so- weit dies mit politischen Mitteln möglich ist. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 767. Sitzung am 27. Sep- tember 2001 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgeset- zes und anderer Gesetze – Gesetz zurÄnderung des Grundgesetzes (Artikel 108) – Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Tschechischen Republik vom 2. Februar 2000 zur weiteren Er- leichterung des Rechtshilfeverkehrs – Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Ge- biet der internationalen Adoption und zur Weiterent- wicklung des Adoptionsvermittlungsrechts – Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationa- len Adoption – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Januar 1996 über die Ausübung von Kinder- rechten – Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Inter- nationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kin- derarbeit – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusam- menarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung be- trieblicher Altersversorgung – Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwebebahn- bedarfsgesetzes – Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücks- rechtsbereinigungsgesetz – GrundRBerG) – Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze – Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Ab- geordnetengesetzes – Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) – Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährde- ter Zeugen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2001 mitgeteilt, dass der Bundesrat in seiner 767. Sitzung am 27. September 2001 beschlossen hat, gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) keine Einwendungen zu erheben. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2001 mitgeteilt, dass der Bundesrat in seiner 767. Sitzung am 27. September 2001 beschlossen, hat, gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes von dem Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 Kenntnis zu nehmen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18931 (C) (D) (A) (B) Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr und Übersicht über das Rettungswesen 1998 und 1999 – Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1998/99 – – Drucksache 14/3863 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2000 – Drucksachen 14/5682, 14/6019 Nr. 1.2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Finanzausschuss Drucksache 14/6508 Nr. 2.10 Drucksache 14/6508 Nr. 2.11 Drucksache 14/6508 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.40 Drucksache 14/6615 Nr. 2.11 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.19 Drucksache 14/6026 Nr. 2.25 Drucksache 14/6116 Nr. 1.3 Drucksache 14/6116 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 1.2 Drucksache 14/6214 Nr. 2.18 Drucksache 14/6395 Nr. 2.15 Drucksache 14/6395 Nr. 2.16 Drucksache 14/6395 Nr. 2.17 Drucksache 14/6395 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.13 Drucksache 14/6508 Nr. 2.15 Drucksache 14/6508 Nr. 2.33 Drucksache 14/6508 Nr. 2.35 Drucksache 14/6508 Nr. 2.37 Drucksache 14/6508 Nr. 2.41 Drucksache 14/6615 Nr. 2.8 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6116 Nr. 1.8 Drucksache 14/6508 Nr. 2.22 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/1016 Nr. 2.23 Drucksache 14/3050 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.9 Drucksache 14/3146 Nr. 2.10 Drucksache 14/3146 Nr. 2.11 Drucksache 14/3146 Nr. 2.12 Drucksache 14/3146 Nr. 2.13 Drucksache 14/3146 Nr. 2.14 Drucksache 14/3146 Nr. 2.15 Drucksache 14/3146 Nr. 2.16 Drucksache 14/3146 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.18 Drucksache 14/3341 Nr. 2.26 Drucksache 14/3428 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.34 Drucksache 14/3576 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.64 Drucksache 14/4170 Nr. 2.84 Drucksache 14/4309 Nr. 1.3 Drucksache 14/4309 Nr. 1.22 Drucksache 14/4309 Nr. 1.28 Drucksache 14/4441 Nr. 1.3 Drucksache 14/4441 Nr. 1.6 Drucksache 14/4665 Nr. 3.1 Drucksache 14/4945 Nr. 2.4 Drucksache 14/4945 Nr. 2.33 Drucksache 14/4945 Nr. 2.35 Drucksache 14/5114 Nr. 2.1 Drucksache 14/5114 Nr. 2.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.21 Drucksache 14/5172 Nr. 2.60 Drucksache 14/5610 Nr. 2.16 Drucksache 14/5610 Nr. 2.30 Drucksache 14/5610 Nr. 2.31 Drucksache 14/5610 Nr. 2.40 Drucksache 14/5730 Nr. 2.33 Drucksache 14/5836 Nr. 2.6 Drucksache 14/5836 Nr. 2.7 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5610 Nr. 2.53 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5610 Nr. 1.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6508 Nr. 1.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.34 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.2 Drucksache 14/6026 Nr. 2.10 Drucksache 14/6026 Nr. 2.29 Drucksache 14/6026 Nr. 2.31 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118932 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Angelika Beer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau
    Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile
    die bisher geäußerte Einschätzung aller Rednerinnen und
    Redner, dass der 11. September eine große Auswirkung
    auf die Bedeutung unseres Unterausschusses haben wird,
    gerade wenn es um Fragen wie die Verhinderung der Pro-
    liferation von chemischen, biologischen und atomaren
    Stoffen geht.

    Da Bundesaußenminister Joschka Fischer gleich noch
    selber zu diesen Bereichen Stellung nehmen wird, möchte
    ich in der kurzen Zeit auf zwei Aspekte zu sprechen kom-
    men, die wir unter abrüstungspolitischem Blickwinkel
    nicht vergessen dürfen, weil sie auch wichtige humanitäre
    Fragen berühren. Diese betreffen die Landminen und
    Kleinwaffen und sind für die Zivilbevölkerung und für
    die Entwicklung der Gesellschaft der auch heute genann-
    ten Regionen wie zum Beispiel Afghanistan von wesent-
    licher Bedeutung. Landminen und Kleinwaffen sind zen-
    trale Themen in der Abrüstungspolitik unserer
    Bundesregierung. Die Bundesregierung versucht aktiv,
    die jeweiligen Ansätze in Zusammenarbeit mit den Part-
    nerländern der Europäischen Union und womöglich im
    Rahmen anderer internationaler Organisationen weiter zu
    entwickeln.

    Wenn ich heute das Thema Landminen anspreche, so
    nehme ich auch Bezug auf ein Forum, das gestern Abend
    stattgefunden hat, nämlich auf das Lew-Kopelew-Forum
    zur Problematik Landminen und Afghanistan. In Afgha-
    nistan ist seit Jahren Krieg. Nur 25 Prozent der Landes-
    fläche sind noch nutzbar, also nicht vermint. Vor diesem
    Hintergrund ist es notwendig – darüber gibt es keinen
    Streit –, die Universalisierung des Ottawa-Abkommens
    weiter zu betreiben. Universalisierung meint, dass die
    Ächtung der Antipersonenminen, die auf Druck der inter-

    nationalen Kampagne durchgesetzt werden konnte, erst
    dann wirklich wirksam sein wird, wenn wichtige Staaten
    wie Russland, China oder die USA hier aktive Unterstüt-
    zung bieten.

    Spätestens seit gestern Abend, seit dem Vortrag des
    Vertreters von Medico International, wissen wir aber
    auch, dass seit der Ächtung von Antipersonenminen in
    diesen Regionen vermehrt Antipanzerminen mit einem
    so genannten Aufhebeschutz verwendet und ausgelegt
    werden. Wieder sind Zivilisten die Opfer, weil eine Anti-
    panzermine nicht zwischen einen Minenräumer und ei-
    nem Gegner, nicht zwischen einem Panzer, einem Schul-
    bus und anderen zivilen Fahrzeugen unterscheiden kann.

    So sehr ich dieses Ottawa-Abkommen und die Versu-
    che, die anderen Staaten zu überzeugen, dass diese Abrüs-
    tungsinitiative der richtige Schritt ist, begrüße, so bin ich
    doch sicher, dass wir den Aspekt der Ächtung der
    Antipanzerminen nicht vernachlässigen dürfen. Ich
    glaube, es stünde uns gut an, gerade in dieser Zeit paral-
    lel eine Initiative zu untenehmen und zusammen mit an-
    deren Staaten, wie zum Beispiel mit Italien, dafür zu wer-
    ben, dass auch die Antipanzerminen ohne Aufhebeschutz
    geächtet gehören, eben weil sie eine undifferenzierte
    Waffe sind, die sich gegen alle richtet.



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Kollegin,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Nolting?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Angelika Beer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ja,
    natürlich.