Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001
Irmingard Schewe-Gerigk
18920
(C)
(D)
(A)
(B)
Berichtigung
192. Sitzung, Seite 18788 (B), zweiter Absatz ist wie folgt zu lesen: Ab-
gesehen davon: Glauben Sie wirklich im Ernst, dass eine Familie mit
160 000 DM Jahreseinkommen ein Eigenheim nicht baut, weil sie auf
5 000 DM Eigenheimzulage im Jahr verzichten muss?
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18921
(C)
(D)
(A)
(B)
Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 12.10.2001
Gila DIE GRÜNEN
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 12.10.2001
Beck (Köln), BÜNDNIS 90/ 12.10.2001
Volker DIE GRÜNEN
Dr. Blank, CDU/CSU 12.10.2001
Joseph-Theodor
Bodewig, Kurt SPD 12.10.2001
Bohl, Friedrich CDU/CSU 12.10.2001
Borchert, Jochen CDU/CSU 12.10.2001
Böttcher, Maritta PDS 12.10.2001
Burchardt, Ursula SPD 12.10.2001
Burgbacher, Ernst FDP 12.10.2001
Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 12.10.2001
DIE GRÜNEN
Dzembritzki, Detlef SPD 12.10.2001
Eichhorn, Maria CDU/CSU 12.10.2001
Erler, Gernot SPD 12.10.2001
Eymer (Lübeck), CDU/CSU 12.10.2001
Anke
Feibel, Albrecht CDU/CSU 12.10.2001
Frankenhauser, CDU/CSU 12.10.2001
Herbert
Friedrich (Altenburg), SPD 12.10.2001
Peter
Dr. Friedrich CDU/CSU 12.10.2001
(Erlangen), Gerhard
Friedrich (Mettmann), SPD 12.10.2001
Lilo
Fuchs (Köln), Anke SPD 12.10.2001
Funke, Rainer FDP 12.10.2001
Girisch, Georg CDU/CSU 12.10.2001
Glos, Michael CDU/CSU 12.10.2001
Häfner, Gerald BÜNDNIS 90/ 12.10.2001
DIE GRÜNEN
Hartenbach, Alfred SPD 12.10.2001
Henke, Hans Jochen CDU/CSU 12.10.2001
Hintze, Peter CDU/CSU 12.10.2001
Hornung, Siegfried CDU/CSU 12.10.2001
Ibrügger, Lothar SPD 12.10.2001
Jäger, Renate SPD 12.10.2001*
Janssen, Jann-Peter SPD 12.10.2001
Dr. Knake-Werner, PDS 12.10.2001
Heidi
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 12.10.2001
Kolbow, Walter SPD 12.10.2001
Kopp, Gudrun FDP 12.10.2001
Kraus, Rudolf CDU/CSU 12.10.2001
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 12.10.2001
Leidinger, Robert SPD 12.10.2001
Dr. Lippold CDU/CSU 12.10.2001
(Offenbach), Klaus W.
Mascher, Ulrike SPD 12.10.2001
Mogg, Ursula SPD 12.10.2001
Naumann, Kersten PDS 12.10.2001
Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 12.10.2001
DIE GRÜNEN
Nolte, Claudia CDU/CSU 12.10.2001
Ostrowski, Christine PDS 12.10.2001
Pfannenstein, Georg SPD 12.10.2001
Pieper, Cornelia FDP 12.10.2001
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 12.10.2001
Raidel, Hans CDU/CSU 12.10.2001
Rauber, Helmut CDU/CSU 12.10.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 12.10.2001
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 12.10.2001
Hans Peter
Schösser, Fritz SPD 12.10.2001
Schuhmann (Delitzsch), SPD 12.10.2001
Richard
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Simm, Erika SPD 12.10.2001
Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 12.10.2001
Sigrid
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12.10.2001
Dr. Freiherr von CDU/CSU 12.10.2001
Stetten, Wolfgang
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 12.10.2001
Thiele, Carl-Ludwig FDP 12.10.2001
Dr. Thomae, Dieter FDP 12.10.2001
Wieczorek, Norbert SPD 12.10.2001
Wolf, Aribert CDU/CSU 12.10.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 12.10.2001
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die Ausprägung ei-
ner 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der
Stiftung Geld und Währung und zur Unter-
stützung der Rekonstruktion der Museumsinsel
(Museumsinselunterstützungsgesetz) (Tagesord-
nungspunkt 21)
Dr. Heinrich Fink (PDS): Über die Bedeutung des
Projektes Museumsinsel besteht hier Einigkeit, auch da-
rüber, dass es sich hierbei um eine Aufgabe von nationa-
ler und internationaler Bedeutung handelt, für die auch
der Bund und die Länder Verantwortung tragen. Ange-
sichts der prekären Haushaltssituation von Berlin ist un-
strittig, dass die Stadt diese gigantische Aufgabe nicht al-
lein schultern kann. Über die aktuelle Situation hinaus ist
aus unserer Sicht ein dauerhaftes, noch größeres Engage-
ment der öffentlichen Hand für die Sanierung dieser he-
rausragenden Kulturstätte unter dem Dach der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz unabdingbar.
Die Fraktion der PDS begrüßt daher die zusätzliche fi-
nanzielle Unterstützung für die investiven Maßnahmen
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch den Bund im
Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages sowie die Ge-
währung von Sondermitteln für die Museumsinsel im
Rahmen der Vereinbarung mit Berlin für die Jahre 2001
bis 2010. Dieses Engagement erkennen wir durchaus an.
Ebenso erkennen wir die Initiative des Bundes an, alle
Erlöse aus dem Verkauf der Goldmünze, die den Betrag
von 100 Millionen DM übersteigen, unmittelbar für die
Restaurierung der Museumsinsel zur Verfügung zu stel-
len. Unserer Ansicht nach aber sollte die Chance nicht
verpasst werden, diese Initiative auszuweiten.
Mit dem Gesetzentwurf der FDP liegt ein Vorschlag
dazu vor, den meine Fraktion nachdrücklich unterstützt.
Wir hielten es für sinnvoll, den gesamten Erlös aus dem
Verkauf der Goldmünzen für die Museumsinsel zur Ver-
fügung zu stellen. Eine Zweckentfremdung können wir
darin nicht sehen. Die Gründung der Stiftung Geld und
Währung halten auch wir für überflüssig.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher zu. Die Be-
schlussempfehlung des Finanzausschusses lehnen wir
dementsprechend ab.
Ich möchte als Berliner hinzufügen, dass mir die Re-
konstruktion der Museumsinsel auch persönlich am Her-
zen liegt. Ich halte es für wichtig und richtig, dass die
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mit dem Kauf die-
ser Münze die Möglichkeit erhalten, sich am Wiederauf-
bau zu beteiligen. Ich bedaure sehr, dass in den Aus-
schüssen mit Koalitionsmehrheit abschlägig entschieden
wurde.
Wie diese Entscheidung vonseiten der Kulturpolitiker
und -politikerinnen der SPD und von Bündnis 90/Die
Grünen begründet wurde, macht mich nachdenklich;
wurde sie doch einfach mit den resignierenden Hinweis
darauf erklärt, dass sich dieses kulturelle Anliegen in der
Interessenauseinandersetzung mit anderen Politikfel-
dern nicht durchsetzen lasse. Für micht wirft dies ein
Schlaglicht darauf, dass trotz anders lautender Erklärun-
gen das Feld der Kulturpolitik generell, wie hier im be-
sonderen die Unterstützung des Bundes für die Kultur in
Berlin, durch die Bundesregierung immer noch nicht ih-
rer wirklichen Bedeutung nach entsprechend behandelt
wird.
Diesem Stellenwert gerecht zu werden, das verlangt
nicht nur höheres finanzielles Engagement, sondern neue
konzeptionelle Überlegungen zur Kulturförderung des
Bundes in der Hauptstadt. Aus unserer Sicht kann dies nur
sinnvoll geschehen, wenn in gemeinsamer, ressortüber-
greifender Diskussion von Bund, dem Land Berlin und
den anderen Ländern, von Vertretern aus verschiedenen
gesellschafltichen Bereichen aus der ganzen Bundesrepu-
blik geklärt wird, was Sache Berlins, was Sache des Bun-
des und was Sache der Länder sein kann und muss. Mein
Fraktionskollege Gregor Gysi hat, wie Sie wissen, einen
Vorschlag zur Bildung einer Kommission mit dieser Auf-
gabenstellung unterbreitet, den ich sehr unterstütze. Er
sollte nach den Wahlen in Berlin unverzüglich in die Tat
umgesetzt werden.
Im Zuge dieser Neudefinition von Aufgaben und Kom-
petenzen wäre auch neu über das künftige Engagement
des Bundes für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ge-
nerell zu befinden. Wir halben es für dringend geboten
und für sachgerecht, dass der Bund die Investitionskosten
voll übernimmt und in Bund-Länder-Verhandlungen eine
ausgewogene Beteiligung am Zuschussbedarf für den Be-
trieb der Stiftung erwirkt wird.
Staatsminister Professor Dr. Nida-Rümelin hat Ge-
sprächsbereitschaft zur Übernahme der Investitionskos-
ten gegenüber Berlin signalisiert. Das ist erfreulich. Uns
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118922
(C)
(D)
(A)
(B)
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
aber ist wichtig, dass eine Übernahme der Baukosten
nicht zulasten der zurzeit durch den Bund geförderten
Kultureinrichtungen oder gar des Hauptstadtkulturfonds
geht.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung
des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur
Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit (Soli-
darpaktfortführungsgesetz SFG) (Tagesord-
nungspunkt 22)
Horst Schild (SPD): Mit dem heute in erster Lesung
zu beratenden Solidarpaktfortführungsgesetz steht der
zweite Teil der 1999 vom Bundesverfassungsgericht auf-
gegebenen Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz-
ausgleichsrechts an. Der Entwurf der Koalitionsfraktio-
nen der mit dem zurzeit im Bundesrat behandelten
Gesetzentwurf der Bundesregierung identisch ist knüpft
dabei unmittelbar an die vor der parlamentarischen Som-
merpause abgeschlossene Gesetzgebung zum Maßstäbe-
gesetz und die von Bundestag und Bundesrat verabschie-
dete begleitende Entschließung an.
Das inhaltliche Leitmotiv des vorliegenden Gesetzes ist
die solidarische Bereitstellung der finanziellen Mittel für
die zweite Hälfte der Wegstrecke des Aufbaus in den neuen
Ländern: Dem dienen die Regelungen zur Fortführung des
Solidarpakts bis zum Jahre 2019 ebenso wie die eben-
falls bis 2019 terminierte Neuregelung des Finanz-
ausgleichsgesetzes, die 2005 in Kraft treten wird. Der noch
immer außergewöhnlichen ökonomischen und finanzwirt-
schaftlichen Lage in den neuen Ländern und ihren Ge-
meinden wird so angemessen Rechnung getragen.
Im Einzelnen stellt der Entwurf die Ausformung der
zwischen allen 16 Ministerpräsidenten der Länder und
dem Bundeskanzler im Juni getroffenen und in der gleich
lautenden Entschließung von Bundestag und Bundesrat
niedergelegten Vereinbarung zum Solidarpakt, zum
Finanzausgleich und zur Finanzierung des Fonds Deut-
sche Einheit dar:
Im Rahmen des Solidarpakts werden die neuen Länder
und Berlin weitere 105 Milliarden Euro, das sind 206 Mil-
liarden DM, als direkte Transfers des Bundes zum Aus-
gleich des infrastrukturellen Nachholbedarfs und der un-
terdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft erhalten
und zwar vollständig in Form von Sonderbedarfs-Bun-
desergänzungszuweisungen. Die bisherige Parallelität
solcher Zuweisungen mit Investitionshilfen nach dem In-
vestitionsfördergesetz wird bereits ab dem kommenden
Jahr entfallen. Damit liegt die Mittelverwendung künftig
allein in der Verantwortung der neuen Länder, die über die
Ergebnisse des Mitteleinsatzes jährlich im Finanzpla-
nungsrat zu berichten haben.
Der neue Finanzausgleich unter den Ländern ab 2005
enthält vereinbarungsgemäß folgende Kernelemente: Die
kommunale Finanzkraft wird mit 64 Prozent statt bisher
mit 50 Prozent einbezogen eine Regelung von der, iso-
liert betrachtet, die finanzschwächeren Länder gerade in
Ostdeutschland profitieren. Die Einwohnerwertung der
Stadtstaaten mit 135 Prozent wird beibehalten; die Ein-
wohnerwertung bei den Gemeindesteuern wird deutlich
vereinfacht: 135 Prozent für die Stadtstaaten, zwischen
102 Prozent und 105 Prozent für die dünn besiedelten
Flächenländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Meck-
lenburg-Vorpommern und 100 Prozent für alle anderen
Länder. Die Hafenlasten werden künftig außerhalb des Fi-
nanzausgleichs abgegolten. Der Ausgleichstarif wird ab-
geflacht und Mindestauffüllungen für finanzschwache
Länder entfallen auf allen Ausgleichsstufen zur Erhöhung
des Anreizes, Mehreinnahmen zu erzielen. Dieser Anreiz
soll zusätzlich durch ein so genanntes Prämiensystem, ei-
nem Abzug von der Finanzkraft bei überdurchschnittli-
chem Einnahmezuwachs, gefördert werden. Abschöp-
fungshöchstgrenzen sichern zudem das einzelne
Zahlerland vor übermäßiger Belastung. Die allgemeinen
Bundesergänzungszuweisungen werden im Volumen ab-
gesenkt; dasselbe gilt für die BEZ Kosten politischer
Führung, die anders als bisher auf die tatsächlichen
Größenverhältnisse unter den Ländern ausgerichtet wird.
Der Fonds Deutsche Einheit wird gegen Kompensa-
tion bei der Umsatzsteuer ab 2005 vom Bund übernom-
men; eine Endabrechnung soll am Ende der Laufzeit des
Solidarpakts, also Ende 2019, vorgenommen werden. Für
die Jahre bis 2005 ist eine deutliche Tilgungsabsenkung
vorgesehen.
Die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfs mit der Eini-
gung zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bun-
deskanzler sowie dem einvernehmlich verabschiedeten
Maßstäbegesetz bringt es mit sich, dass sich der im Be-
reich der Finanzausgleichsgesetzgebung ansonsten un-
vermeidliche Bund-Länder-Gegensatz in diesem Fall
ganz wesentlich auf technische Umsetzungsfragen be-
schränkt.
Die am vergangenen Freitag beschlossenen Empfeh-
lungen des Finanzausschusses des Bundesrates zum gleich
lautenden Regierungsentwurf bestätigen dies und lassen
größere Differenzen nur an zwei Stellen, nämlich bei den
Formulierungen zur vertikalen Umsatzsteuerverteilung im
Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich so-
wie zur innerstaatlichen Umsetzung der Defizitkriterien
des Maastrichter Vertrages im Haushaltsgrundsätzegesetz,
also in Art. 7 des Entwurfs, erkennen. Da aber beide Kom-
plexe, in denen es letztlich auch um wichtige finanzielle
Interessen des Bundes geht, ausdrücklich Bestandteil so-
wohl der Vereinbarung als auch des Entschließungstextes
waren, bin ich zuversichtlich, dass eine zufrieden stellende
Lösung im Gesetzgebungsverfahren gefunden werden
kann.
Dasselbe gilt übrigens auch für das aus nachvoll-
ziehbaren Gründen zwar nicht von Länderseite, wohl
aber bereits von den kommunalen Spitzenverbänden an-
gesprochene Thema der Gewerbesteuerumlage. Wir wol-
len im Verfahren dafür sorgen, dass im Ergebnis alle staat-
lichen Ebenen Bund, Länder und Gemeinden ihren
fairen Anteil an den belastenden wie an den entlastenden
Elementen des Gesamtpakets haben.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18923
(C)
(D)
(A)
(B)
Angesichts der Vorklärung vieler Detailfragen zum Fi-
nanzausgleich bei den Ausschuss- und Plenarberatungen
zum Maßstäbegesetz im Frühjahr spricht meiner Meinung
nach alles für eine zügige Beratung und eine baldige Ver-
abschiedung des hier vorliegenden Gesetzentwurfs. So
können wir rechtzeitig vor In-Kraft-Treten der ersten Ele-
mente zum Jahreswechsel langfristig finanzielle Pla-
nungssicherheit für Bund, Länder und Gemeinden schaf-
fen und damit nicht zuletzt auch einen Beitrag zur
Stabilisierung der Konjunktur gerade auch in den neuen
Ländern in einem ansonsten schwierigen weltwirtschaft-
lichen Umfeld leisten. Hierzu bitte ich Sie alle, im Son-
derausschuss wie hier im Plenum, um Ihre tatkräftige
Hilfe.
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Die Bundes-
regierung hat mit der Drucksache 14/7063 einen Gesetz-
entwurf vorgelegt, der das Maßstäbegesetz ausfüllen soll.
Wer davon die Klärung weiterer Streitfragen erwartet hat,
wird enttäuscht. Es wird nur das in Gesetzform gekleidet,
was die Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler be-
reits vor der Verabschiedung des Maßstäbegesetzes ver-
einbart hatten. Ob das allerdings gelungen ist, wird von
den Ländern bezweifelt und muss kritisch geprüft werden.
Ursprünglich war vereinbart, die Umsatzsteuervertei-
lung noch zu verhandeln und deshalb die Regelung später
in einem gesonderten Gesetz zu treffen. Nun ist diese
Frage ohne die erforderlichen Verhandlungen in den Ge-
setzentwurf aufgenommen worden.
Der Länderfinanzausgleich bewegt sich im Span-
nungsverhältnis zwischen Herstellung gleicher Lebens-
verhältnisse und dem Geben von Anreizen im Wettbewerb
der Bundesländer untereinander.
Es herrscht in Deutschland weitgehend Einigkeit, dass
in den letzten Jahrzehnten das Pendel zu sehr in die Rich-
tung Herstellung gleicher Lebensverhältnisse geschlagen
ist. Dies führte unter anderem dazu, dass die Finanzver-
hältnisse nach Länderfinanzausgleich praktisch gleichge-
schaltet worden sind. Bis auf 99,5 Prozent wurde die Fi-
nanzkraft angenähert. Dies nahm jeglichen Anreiz, eigene
Mittel aufzuwenden, um sie in die Verbesserung der In-
frastruktur zur Erzielung künftiger Einnahmen zu stecken.
Warum sollte man auf Konsum oder Wahlgeschenke ver-
zichten, wenn die dadurch zu erwartenden Mehreinnah-
men über den Länderfinanzausgleich auf alle umverteilt
werden? Die Debatte über das Maßstäbegesetz hat auch
ergeben, dass sich bei Mehreinnahmen eines Landes je
nach Steuerart kuriose Wirkungen ergeben. So war es
denkbar, dass Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer
unter dem Strich durch die Abschöpfungswirkung des
Länderfinanzausgleichs zu einer Verschlechterung der Fi-
nanzsituation hätten führen können.
Solche Zustände führen auch nicht gerade dazu, dass
sich ein Land im Rahmen der Steuerverwaltung anstrengt,
zu einer gerechten Besteuerung zu kommen. Wozu soll
man einen hohen Personalaufwand beispielsweise für die
Betriebsprüfung oder für die Nachkontrolle von Steuerer-
klärungen investieren, wenn die Früchte auf alle umver-
teilt werden? Hier ließ sich auf bequeme Art und Weise
Wirtschaftsförderung und Standortpflege betreiben.
Dies kann aber im Sinne des Rechtsstaates nicht richtig
sein. Deshalb müssen hier Anreize durch das System ge-
schaffen werden, dass die Länder sich um rechtsstaatlich
einwandfreie Verhältnisse bemühen.
Wer von dem laufenden Verfahren, das aufgrund des
Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Länderfinanzaus-
gleich notwendig geworden war, eine echte Reform und
damit eine Verbesserung der Verhältnisse in Deutschland
erwartet hatte, muss bitter enttäuscht sein. Es wurde ein
Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner ge-
funden, der den Blick in die richtige Richtung erlaubt,
aber in der Sache praktisch keine Fortschritte erzielt. Das
ist wenig befriedigend und bedarf dringend der Nachbes-
serung.
Dass der Kompromiss überhaupt möglich wurde, liegt
im Wesentlichen daran, dass mit dem Finanztrick Til-
gungsstreckung Bund und Länder in den nächsten Jah-
ren Liquidität gewinnen. Dadurch, dass die Tilgung zum
Fonds Deutsche Einheit gestreckt wird, war der Bund in
der Lage, den Ländern ab 2005 ihre Tilgungsanteile zu er-
lassen. Für die Jahre 2002 bis 2004 werden die Früchte
der Tilgungsstreckung aufgeteilt zwischen Bund und Län-
dern. Dadurch konnte der Bund ohne finanziellen Mehr-
aufwand den Ländern vermeintliche finanzwirtschaftli-
che Luft verschaffen. Das Ganze ist allerdings ein großer
Trugschluss. Tilgungsstreckung bedeutet immer nur, dass
im Moment weniger Liquidität aufgewendet werden
muss, bedeutet aber auch, dass Kredite länger laufen und
mit der Verlängerung der Laufzeit der Zinsanteil steigt.
Hier werden nicht nur Lasten in die Zukunft verlagert,
sondern es werden auch neue konsumtive Kosten produ-
ziert. Dadurch wird die Finanzkraft in den Folgejahren
weiter geschwächt, ohne dass davon Impulse für die wirt-
schaftliche Entwicklung ausgehen. Dieses Verlagern in
die Zukunft ist gegenüber künftigen Generationen unver-
antwortlich und kann deshalb nicht als Fortschritt be-
trachtet werden.
Da praktisch alle Länder die Kommunen bei der Til-
gung des Fonds Deutsche Einheit im Rahmen des Soli-
darpaktes I im Verhältnis der Quoten der Steuereinnah-
men von Ländern und Kommunen beteiligt haben,
erwarte ich, dass die Länder dieses nun zurückgeben und
die Liquidität an die Kommunen abtreten.
Dadurch, dass der Bund den Fonds Deutsche Einheit
allein tilgt, hat er auch das alleinige Bestimmungsrecht.
Ich sehe die Gefahr, dass er in Zukunft sich weitere Liqui-
dität und damit politischen Finanzspielraum erschließt,
dass er die Tilgung aussetzt, indem der Fonds Deutsche
Einheit aus dem Sondervermögen in die allgemeine
Bundesschuld, die ja bekanntlich nicht getilgt wird, über-
führt wird.
Ein Punkt, der dringend hätte geklärt werden müssen,
bleibt offen. Dies ist die Frage der Umsatzsteuervertei-
lung. Zwischen Bund und Ländern gibt es große Diffe-
renzen darüber, wie die entsprechenden Deckungsquoten
ermittelt werden sollen. Im Wesentlichen geht es um Mei-
nungsdifferenzen bei der Frage der Berücksichtigung des
Sonderlastenausgleiches für das Kindergeld und um die
Frage von Zurechnungen und Kürzungen. Bei Letzteren
fehlt ein klarer Maßstab. Entweder muss man sich für das
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118924
(C)
(D)
(A)
(B)
Bruttoprinzip oder für das Nettoprinzip entscheiden. Das
bedeutet, dass beispielsweise die Zahlungen für die EU
entweder vorweg auf der Einnahmeseite abgesetzt wer-
den. Oder wenn man die Steuern ungekürzt als Finanz-
kraft zugrunde legt, dann müssen die Ausgaben als Belas-
tung voll berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Punkte
wie die Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben. Sie
müssen beim Bund als Ausgaben mindernd und bei den
Ländern als Einnahmen mehrend berücksichtigt werden.
Gerade weil der Steit im Rahmen des Maßstäbegeset-
zes nicht geklärt werden konnte, hätte er jetzt im Rahmen
des Konkretisierungsgesetzgebungsverfahrens geklärt
werden müssen. Es ist auch ausreichend Zeit dafür. Es
gibt überhaupt keinen Grund, den ab 2005 geltenen Län-
derfinanzausgleich schon im Jahre 2001 regeln zu müs-
sen. Zwar gibt es einige Punkte, die in dem Gesetzentwurf
enthalten sind, die noch zum 1. Januar 2002 in Kraft tre-
ten sollen und müssen, diese hätte man jedoch isoliert und
vorgezogen regeln können. Das hätte ausreichende Zeit
für eine sorgfältige Beratung und Entscheidung der offe-
nen Streitfragen gelassen. Solange diese offenen Punkte
nicht geregelt sind, ist das Gesetz aus meiner Sicht nicht
zustimmungsfähig.
Das Grundgesetzt muss ernst genommen werden. Der
Entwurf des Länderfinanzausgleichgesetzes bietet ein an-
schauliches Beispiel dafür, wie gering die jetzige Koali-
tion diesen Punkt erachtet. Die A-Länder hatten unter
Führung der damaligen Ministerpräsidenten Eichel,
Voscherau, Schröder und Lafontaine eine Grundgesetzän-
derung erzwungen, die verhindern sollte, dass der Bund
die Finanzierung des Kindergeldes auf Länder und Kom-
munen verlagern kann.
Entgegen dem eindeutigen Ergebnis der Anhörung
zum Maßstäbegesetz erkennen die Bundesregierung und
die sie tragenden Fraktionen den von den SPD-Ländern
1996 gegen den Willen der CDU erzwungenen Sonderlas-
tenausgleich bei der Familienförderung als gesonderten
Regelungskreislauf nicht an. Im Hinblick auf die lang-
fristige Vertrauenszerstörung, die dadurch im Verhältnis
zu den Kommunen stattgefunden hat, halte ich dies nicht
für vertretbar. Jetzt wird diese Frage wieder nicht voran-
gebracht. Ganz im Gegenteil: Der Bundesfinanzminister
versucht die Länder über den Tisch zu ziehen.
Bei der Umstellung des Kindergeldes von einer Sozi-
alleistung zur Absetzung bei der Einkommensteuer im
Jahre 1995 mit Wirkung vom Jahr 1996 hatten die SPD-
geführten Bundesländer gegen den Willen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion und damaligen Koalitionsregierung
einen Sonderlastenausgleich für das Kindergeld mit
grundgesetzlicher Absicherung erzwungen. Dieser muss,
dass hat die Anhörung zum Maßstäbegesetz eindeutig erge-
ben, vor der Berechnung der Deckungsquotenberechnung
durchgeführt werden. Das ergibt einen anderen Finanzie-
rungssaldo, als wenn dies in die Deckungsquotenberech-
nung mit einbezogen wird. Das steht auch nicht im Wi-
derspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil, denn
dieses hat ausdrücklich ausgeführt, dass der Sonderlas-
tenausgleich im Rahmen der Deckungsquotenberechnung
berücksichtigt werden muss. Er muss also nicht im Rah-
men der Deckungsquotenberechnung durchgeführt wer-
den, sondern muss vorab erledigt werden. Die Ergebnisse
finden dann als Minderung beim Bund und Stärkung bei
den Ländern Eingang in die Deckungsquotenberechnung.
Wenn man schon solch eine Grundgesetzregelung festge-
schrieben hat, dann gebietet es der Respekt vor der Ver-
fassung, dass diese auch beachtet wird. Genau dies ge-
schieht aber nicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung war festgelegt
worden, dass der Bund 74 Prozent der Lasten aus der Kin-
dergeldfinanzierung trägt und die Länder zusammen mit
den Kommunen die restlichen 26 Prozent. Dieses Ziel
wurde von Anfang an mit dem dafür vorgesehenen Zah-
lungsausgleich von 5,5 Umsatzsteuerpunkten nicht er-
reicht. Auch die Anpassung auf 5,75 Umsatzsteuer-
punkte zum 1. Januar 2000 hat das Ziel nicht erreicht. War
man beim Erlass des Gesetzes noch davon ausgegangen,
dass dieses der Fall sein würde, so hätte spätestens nach
Erkenntnis, dass die Prognose nicht zutrifft, eine Anpas-
sung erfolgen müssen. Dies geschah nicht. Damit ist ein
großer Teil der Kindergelderhöhung übrigens erfolgte
die größte Erhöhung des Kindergeldes 1996 unter der Re-
gie der CDU/CSU-FDP-Koalition und nicht durch die
Anhebungen der jetzigen Koalition auf die Länder und
Kommunen verlagert werden.
Um das 1996 von allen politischen Kräften gewünschte
Ergebnis zu erreichen, hätte der Umsatzsteueranteil im
Jahre 1996 5,88 Mehrwertsteuerpunkte umfassen müssen.
Durch die tatsächliche Entwicklung der Auszahlungen
und die Kindergelderhöhungen wären im Jahre 2000
7,256 Umsatzsteuerpunkte als Ausgleich notwendig ge-
wesen. Nach der neuerlichen Erhöhung wären es
7,188 Mehrwertsteuerpunkte, die zum vollständigen Aus-
gleich notwendig sind. Tatsächlich wurden es 6,5 Punkte,
übrigens sollen es nach Art. 5 des Entwurfes ab 2005 nur
noch 6,4 Umsatzsteuerpunkte sein. Die Differenz macht
jährlich 4,3 Milliarden DM aus. Ich verstehe die Länder-
finanzminister überhaupt nicht, dass sie es hier dem Bund
durchgehen lassen, dass dieser Wahlgeschenke auf ihre
Kosten verteilt. Sonst jagen sie doch jedem Pfennig nach
und haben nicht selten klebrige Finger, wenn Mittel für
die Kommunen durch ihren Haushalt geleitet werden.
Noch ungerechter ist es gegenüber den Kommunen.
Denn eigentlich hätten die Länder intern den Kommunen
den durch ihre Zustimmung im Bundesrat zu den Kinder-
gelderhöhungen entstehenden Einnahmeausfall ersetzen
müssen. Schließlich sind sie nach den Länderverfassun-
gen dafür verantwortlich, dass die kommunale Finanz-
ausstattung stimmt. Wenn sie durch derartige Maßnahmen
verschlechtert wird, müssen sie die Verantwortung über-
nehmen. Dies können sie entweder dadurch, dass sie im
Bundesrat und nur bei einem entsprechenden Ausgleich
zustimmen, oder dadurch, dass sie mit der Übernahme der
Verantwortung diesen Ausgleich selbst leisten. Das ist
bundesweit nicht geschehen. Angesichts der Finanzenge
in den Länderhaushalten verstehe ich überhaupt nicht,
dass die Länderfinanzminister sich diese Finanzquelle
entgehen lassen. Hier gibt es Rechtsansprüche gegenüber
dem Bund, sich jährlich wiederholend in Milliardenhöhe.
Von 1996 bis 2001 sind 19,6 Milliarden DM aufgelaufen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18925
(C)
(D)
(A)
(B)
Lächerlich wird es dann allerdings, wenn durch Bun-
desgesetz die Feststellung in das Gesetzblatt eingefügt
werden soll, dass die Verfassungsregel des Art. 106
Abs. 3 Satz 5 erfüllt wird, obwohl dies offensichtlich nicht
der Fall ist. Man kann in das Gesetz Wege hineinschrei-
ben, wie verfassungsgemäße Ziele erreicht werden sollen,
und/oder an Tatbestandsmerkmale Rechtsfolgen knüpfen.
Man kann aber nicht die Feststellung, dass eine bestimmte
Rechtsfolge eingetreten ist, festschreiben. Genau dieses
versucht der Entwurf, indem er in das ab 2005 geltende
Länderfinanzausgleichsgesetz in dem § 1 Satz 4 hinein-
schreibt, dass die Verfassung erfüllt ist. Einer solchen
Regelung vermag ich nicht zuzustimmen. Hier muss
nachgebessert werden. Es kann nur der Weg zur Erfüllung
der grundgesetzlichen Regel vorgegeben werden. Da sich
die Verhältnisse durch Veränderung der Zahlungsströme
jährlich ändern, kann nur der Weg aufgezeigt werden,
nicht aber das Ergebnis im Gesetz qua Definition. Das
wäre eine Fiktion, aber keine praktische Folge. Sie wol-
len die Lebenswirklichkeit durch Ihre Wunschvorstellung
ersetzen. Das geht nicht. Wer in Zukunft, wie wohl eine
Mehrheit aller Parteien des Deutschen Bundestages, Ar-
beitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfügen will,
benötigt dazu das Vertrauen der Kommunen. Wer dagegen
die geltende Geschäftsgrundlage in einer so wichtigen Fi-
nanzbeziehung zerstört, der verhält sich im Blick auf die
künftigen Einigungsnotwendigkeiten fahrlässig.
Zu einer grundsätzlich notwendigen Förderalismus-
Reform gehört auch eine Gemeindefinanz-Reform. Die
Chance dazu wurde verpasst.
Zu einer grundlegenden Reform des Länderfinanzaus-
gleiches gehört aus meiner Sicht auch eine andere und
neuere Regelung des Finanzdreieckes Bund-Länder-Ge-
meinden. Wenn den Gemeinden neue Aufgaben vom
Bund zugewiesen werden, dann muss der finanzielle Aus-
gleich direkt und unmittelbar im Verhältnis zu den Fi-
nanzbeziehungen des Bundes zu den Kommunen geregelt
werden. Insbesondere wenn neue Aufgaben der sozialen
Grundlast übertragen werden, muss auch sichergestellt
werden, dass die Finanzierung auf Dauer fair erfolgt. Dies
geht nur, wenn die Finanzströme auch auf Dauer nach-
vollziehbar bleiben. Bisher wird ein doppelter Umweg
mit einem doppelten Risiko aus der kommunalen Sicht
gegangen.
Es wird behauptet, dass es keine direkte Finanzbezie-
hung zwischen Bund und Kommunen geben dürfte, des-
halb müsste der Ausgleich immer über die Länder ge-
schehen. Damit führt der Weg immer über das
Bermuda-Dreieck der Länderfinanzhaushalte. Zusätzlich
wurden Kompensionen nicht direkt gesucht, sondern im-
mer in anderen Finanzbeziehungen, die mit der eigentli-
chen Sachfrage nichts zu tun haben, gelöst. Ich erinnere
an das Beispiel der Grundrente, wo die kommunalen Fi-
nanzlasten über das Wohngeld indirekt über die Lan-
deshaushalte ausgeglichen werden soll.
Dieser doppelte Umweg wird zum doppelten Risiko
und ist völlig überflüssig und unnötig. Es gibt mindestens
eine dreifache direkte Finanzbeziehung zwischen den
Kommunen und dem Bund. Sie umfassen: den Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, den Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage.
Spätestens mit der Änderung des Art. 28 und des
Art. 106 im Rahmen der Abschaffung der Gewerbekapi-
talsteuer ist deutlich geworden, dass es direkte Finanz-
ströme gibt. Deshalb kann der Ausgleich auch hier ge-
sucht werden. Dass hätte den großen Vorteil, dass man
auch nach Jahren noch nachvollziehen kann, ob die ein-
geräumten Umsatzsteueranteile oder Gemeindeanteile an
der Einkommensteuer bzw. Veränderung bei der Gewer-
besteuerumlage ausreichen, um die aus einem bestimmten
Aufgabenfeld zu finanzierenden Aufgaben abzudecken
oder ob sie überschritten werden und sofern etwas zurück-
gegeben werden muss. Dieses System ist übrigens keine
Einbahnstraße, sondern muss in beide Richtungen funk-
tionieren. Damit könnte das finanzwirtschaftliche Streit-
potenzial erheblich kleiner gemacht werden. Aus der
Sicht der Kommunen ist es besonders wichtig, weil sie an
der Willensbildung über Gesetze nicht beteiligt sind. Die
Länder dürfen über den Bundesrat an der Gesetzgebung
des Bundes mitwirken und können so Einfluss ausüben.
Dies ist den Kommunen verwehrt. Umso mehr sind sie
auf faire Mechanismen angewiesen, damit es nicht zu
nachhaltigen Lastenverschiebungen kommen kann. Hier
haben in der Vergangenheit alle gesündigt. Angesichts der
bevorstehenden Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe mit einem Ausgabenvolumen von
46,5 Milliarden DM im Jahre 2000 und der notwendigen
Neuregelungen der Familienleistungen außerhalb bisheri-
ger Tarifverträge oder der Sozialhilfe kommen auf die
Kommunen so große Risiken zu, dass dieses nur vor dem
Hintergrund einer fairen Finanzregelung und eines direk-
ten, auf Dauer nachvollziehbaren Ausgleiches gewährleis-
tet ist.
Wir begrüßen, dass die Gewerbesteuerumlage abge-
senkt wird, damit die über diesen Weg erfolgte Beteili-
gung der Kommunen an der Finanzierung des Fonds
Deutsche Einheit rückgängig gemacht wird. Aber die
darüber hinausgehende Beteiligung der Kommunen, wie
zum Beispiel in Niedersachsen, muss auch rückgängig ge-
macht werden. An dieser Stelle möchte ich darauf hin-
weisen, dass die Gewerbesteuerumlage generell überprüft
werden muss. Zum Beispiel war sie im Rahmen der Steu-
erreform angehoben, um Mehreinnahmen der Kommunen
durch die veränderten Afa-Tabellen abzuschöpfen. Nach
dem die Branchentabellen nicht verändert wurden, muss
dies korrigiert werden. Dies ist nur ein ganz augenfälliges
Beispiel für die Notwendigkeit einer Überprüfung und
Korrektur der Gewerbesteuerumlage, wie ich sie im Aus-
schuss gefordert habe. Der augenblicklich dramatische
Rückgang der Gewerbesteuer macht weiter Korrekturen
erforderlich. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu
Recht darauf hingewiesen.
Die Länder wenden sich gegen den Vorschlag zur Um-
setzung der Maastrichtkriterien, weil damit in ihr Haus-
haltsrecht eingegriffen wird. Dieser Punkt muss geklärt
werden.
Alles in allem bedarf der Entwurf erheblicher Korrek-
turen, um zustimmungspflichtig zu werden.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118926
(C)
(D)
(A)
(B)
Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
dem heute einzubringenden Gesetz über die Fortführung
des Solidarpaktes dokumentieren wir die Vereinbarungen,
die der Bund und die Länder dazu unserer Meinung nach
getroffen haben. Nachdem die Wiedervereinigung inzwi-
schen schon mehr als eine Dekade zurückliegt, war es nun
wirklich an der Zeit, Vereinbarungen zu treffen, die tei-
lungsbedingten Sonderlasten innerhalb einer Generation
zu einem ordentlichen Ende zu bringen: Der Fonds Deut-
sche Einheit wird zum 31. Dezember 2019 aufgelöst.
Bis dahin müssen wir uns den Realitäten stellen, die
sich in den ostdeutschen Bundesländern entwickelt ha-
ben. Und es ist ein wirklicher Fortschritt, dass dies vor al-
lem nach dem Finanzausgleichsgesetz geschehen soll,
mithin also die ostdeutschen Länder nunmehr ordentli-
che Teilnehmer im Länderfinanzausgleich sind und ord-
nungspolitische Normalität einzieht, auch wenn man die
Ausgleichsbedarfe innerhalb des Systems immer noch mit
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen finanzie-
ren muss.
Trotz vieler Erfolge sind immer noch Mehrbedarfe,
zum Beispiel im Bereich Infrastruktur, vorhanden, deren
Abdeckung dazu beitragen wird, die Lebensverhältnisse in
Ost und West weiter anzugleichen. Mit der Neuregelung
des Gesetzes erhalten die neuen Länder und Berlin zum
Abbau dieser teilungsbedingten Sonderlasten weitere
15 Jahre besagte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuwei-
sungen in Höhe von insgesamt 206 Milliarden DM. Da-
rüber hinaus sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin
überproportionale Leistungen für die neuen Länder geleis-
tet werden. Zielgröße ist dabei für die Laufzeit des Soli-
darpaktes lI insgesamt ein Betrag von 100 Milliarden DM.
Teile des Gesetzes werden bereits zum Jahr 2002 in
Kraft treten. Das betrifft zum Beispiel die Änderung der
Umsatzsteuerverteilung oder die Umschichtung aus dem
IfG in die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun-
gen. Deshalb muss das Gesetzgebungsverfahren auch
schon in diesem Jahr abgeschlossen werden, obwohl Teile
seiner Regelungen erst ab dem Jahre 2005 wirksam
werden. Bundesrat und Bundestag haben durch Ent-
schließungen dafür die Inhalte auch schon weitgehend
vorgegeben.
Ab dem nächsten Jahr erhalten demzufolge die Länder
einen Ausgleich für die Belastungen aus dem Zweiten Ge-
setz zur Familienförderung in Höhe von 0,65 Umsatz-
steuerpunkten. Die Beiträge der Länder zur Finanzierung
des Fonds Deutsche Einheit werden bis 2004 neu fest-
gesetzt. Die ostdeutschen Länder bekommen höhere Bun-
desergänzungszuweisungen, um die Laufzeitverkürzung
des IfG zu kompensieren.
Über die Änderungen, die nunmehr für den Länderfi-
nanzausgleich festgeschrieben worden sind und erst 2005
in Kraft treten werden, will ich hier nicht viel sagen, denn
sie werden noch hinlänglich Gegenstand heftiger Debat-
ten in diesem Parlament sein. Die vor allem westdeut-
schen Bundesländer haben viele ihrer Positionen durch-
gesetzt und damit auch dem Solidarpakt II engere
Grenzen gesetzt, als es dem einen oder anderen Recht ge-
wesen wäre. Insgesamt ist mit dem Gesetz zur Fort-
führung des Solidarpaktes aber eine ausgewogene Verein-
barung gelungen, die den einen oder anderen Schönheits-
fehler ertragen lässt. Um diese Debatte auch ausführlich
in den nächsten Wochen führen zu können, bitten wir um
die Überweisung unseres Gesetzesentwurfes in die zu-
ständigen Ausschüsse.
Jürgen Türk (FDP): Der Titel des vorliegenden Ge-
setzentwurfs der Bundesregierung ist schon etwas irre-
führend. Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 den
Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtsgrundlagen des bun-
desstaatlichen Finanzausgleichs in zwei Stufen neu zu re-
geln. Die erste Stufe, das Maßstäbegesetzes, ist im Som-
mer verabschiedet worden. Heute liegt die zweite Stufe,
die eigentliche Ausführung des Maßstäbegesetzes, vor.
Dieses Maßstäbegesetz, Sie werden sich erinnern, konnte
im Bundestag erst verabschiedet werden, nachdem die
Ministerpräsidenten der Länder einen finanziellen Kom-
promiss ausgekungelt hatten. Der Bundestag war ledig-
lich Notar.
Für die zweite Stufe, den Länderfinanzausgleich, gilt
das Gleiche. Wir haben keine wirkliche Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit echten Maßstä-
ben vorliegen, wie vom Bundesverfassungsgericht ver-
langt, sondern nur einen politischen Kompromiss, der
sich an finanziellen Zugeständnissen der Geberländer und
des Bundes orientiert. Die Fortführung des Solidarpakts
ist jedenfalls nicht Schwerpunkt dieses Gesetzes, wie es
die Überschrift glauben machen will.
Trotzdem begrüße ich als ostdeutscher Abgeordneter,
dass die neuen Länder hinsichtlich der weiteren notwen-
digen finanziellen Unterstützung Planungssicherheit er-
halten. Wir werden uns die Einzelheiten während der par-
lamentarischen Beratungen genau ansehen und
konstruktiv mitwirken. Skepsis kommt allerdings auf,
wenn man das Eigenlob der Bundesregierung hinsichtlich
ihrer Solidarität mit den neuen Ländern in der Einführung
des Gesetzentwurfes liest. Andererseits muss man fest-
stellen, dass in einem anderen Steuergesetz die Investiti-
onszulage für selbstgenutzte Wohnungen nicht mehr bis
2004, sondern nur noch bis zum Ende dieses Jahres ge-
währt wird. Hier haben wir schlichtweg eine Kürzung der
Förderung für Eigenheimbesitzer. Mit der Selbstlosigkeit
der rot-grünen Bundesregierung ist es auch sonst nicht
weit her. Angeblich dient ja der Solidaritätszuschlag, der
auch von Bürgern und Unternehmern in den ostdeutschen
Ländern aufgebracht wird, dem Aufbau Ost. Nach der
jüngsten Steuerschätzung beläuft sich das Aufkommen
aus dieser Steuer auf 22,3 Milliarden DM. Im Haushalts-
entwurf des Bundes für das Jahr 2002 sind aber für den
Aufbau Ost nur 20,5 Milliarden DM vorgesehen. Das be-
deutet: Ein Teil der für die neuen Länder vorgesehenen
Mittel fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt. Der So-
lidaritätszuschlag dient also keineswegs ausschließlich
dem Aufbau Ost. Dabei wäre gerade jetzt ein Investiti-
onsschub erforderlich. Wie sonst wollen Sie der steigen-
den Abwanderung, insbesondere junger Menschen, Ein-
halt gebieten?
Die FDP wird der Koalition während der parlamentari-
schen Beratungen zu diesen Fakten sehr kritische Fragen
stellen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18927
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Barbara Höll (PDS): Mit der Verabschiedung des
Maßstäbegesetzes durch den Bundesrat am 13. Juli 2001
wurde ein gutes Fundament gelegt für die Reform der Fi-
nanzbeziehungen im föderalen Bundesstaat. Die PDS hat
dem Maßstäbegesetz zugestimmt. Grundsätzliche Prinzi-
pien des solidarischen Finanzausgleichs, die durch das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurden,
finden sich im Maßstäbegesetz wieder. Die reichen Ge-
berländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die
gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt hatten, konnten sich
mit ihrem Ansinnen, den solidarischen Finanzausgleich in
einen Wettbewerbsföderalismus zu transformieren, nicht
durchsetzen.
Heute liegt uns nunmehr der Entwurf des Solidarpakt-
fortführungsgesetzes vor. Auch dieses geht auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999
zurück. Das oberste Gericht hatte den Gesetzgeber aufge-
fordert, die im Maßstäbegesetz verankerten grundsätzli-
chen Prinzipien der Steuerverteilung zwischen dem Bund
und den Ländern in einem zweiten Schritt in einem Ge-
setz zu konkretisieren. Es ist also zu prüfen, inwieweit
sich die im Maßstäbegesetz verankerten solidarischen
Prinzipien des Finanzausgleichs im Solidarpaktfort-
führungsgesetz widerspiegeln.
Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die
neuen Bundesländer für einen sehr langen Zeitraum fi-
nanzielle Planungssicherheit. Der Bund stellt den ost-
deutschen Ländern einschließlich Berlins zum Abbau tei-
lungsbedingter Sonderlasten für den Zeitraum von 2005
bis 2019 insgesamt 206 Milliarden DM zur Verfügung.
Dabei wird im Jahr 2005 vom derzeitigen Volumen des
Solidarpakts I in Höhe von 20,6 Milliarden DM ausge-
gangen. Dieser Betrag wird dann in kleinen Schritten bis
2020 abgebaut.
Die PDS geht davon aus, dass die Bundesregierung
auch die Vereinbarung auf der Sonderkonferenz der Mi-
nisterpräsidenten der Länder vom 21./22. Juni 2001 ein-
löst, im Rahmen der Laufzeit des Solidarpakts II den
neuen Bundesländern insgesamt zusätzlich 100 Milliar-
den DM für überproportionale Leistungen zur Verfügung
zu stellen.
Kritikwürdig am Gesetzentwurf ist aber auch das
muss hier gesagt werden , dass eine Überprüfung des
Verteilungsschlüssels der Sonderbedarfsergänzungszu-
weisungen des Bundes über den gesamten Zeitraum des
Solidarpakts II offenbar nicht vorgesehen ist. Eine un-
terschiedliche wirtschaftliche Dynamik der neuen Bun-
desländer kann somit nicht berücksichtigt werden. Auch
kann man der Bundesregierung nicht den Vorwurf erspa-
ren, dass das Solidarpaktfortführungsgesetz keinen Bei-
trag zur Vereinfachung der föderalen Finanzverfassung
leistet. Mit der Ablehnung der von der PDS gestellten
Änderungsanträge zur Vereinfachung der Struktur des
Finanzausgleichs wurde die Chance verpasst, die Finanz-
beziehungen von Bund und Ländern transparenter und
durchschaubarer zu gestalten und damit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 in
vollem Umfang gerecht zu werden.
Dennoch wird dieser Gesetzentwurf im Ganzen von
der PDS unterstützt. Spiegeln sich im Gesetzentwurf doch
die solidarischen Prinzipien des Finanzausgleichs wider
und ist der Forderung der ostdeutschen Ministerpräsiden-
ten entsprochen worden, den Solidarpakt gesetzlich zu
verankern.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Vorrangiges Ziel der Bun-
desregierung nach der deutschen Einheit ist auch weiter-
hin die Angleichung der Lebensverhältnisse. Wir alle wis-
sen, dass der Aufbau der neuen Länder noch andauern
wird. Die neuen Länder brauchen daher sichere Pla-
nungsgrundlagen bei ihren weiteren Anstrengungen. Mit
dem Solidarpaktfortführungsgesetz erhalten die neuen
Länder eine verlässliche Perspektive.
Um solide Planungsgrundlagen für die neuen Länder
zu schaffen, haben sich die Regierungschefs von Bund
und Ländern am 23. Juni dieses Jahres in Berlin auf eine
Fortsetzung des Solidarpaktes bis zum Jahr 2019 verstän-
digt.
Die herausragende Bedeutung des Solidarpaktes für
den Aufbau Ost haben auch der Deutsche Bundestag und
der Bundesrat in ihren Entschließungen vom 5. bzw.
13. Juli 2001 hervorgehoben. Die einzelnen Elemente die-
ser Entschließungen werden mit dem Solidarpaktfort-
führungsgesetz umgesetzt.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes kommen die Soli-
darpflichten von Bund und Ländern in vollem Umfang
zum Tragen. Ich erwähne hier insbesondere die Ver-
pflichtung des Bundes, bis zum Jahr 2019 insgesamt
206 Milliarden DM Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu-
weisungen an die neuen Länder und Berlin zu leisten.
Das Solidarpaktfortführungsgesetz besteht aus einer
Reihe von Einzelgesetzen, die in engem Sachzusammen-
hang stehen. Insbesondere wird der bundesstaatliche
Finanzausgleich für die Zeit ab 2005 neu geregelt. Damit
wird gleichzeitig ein noch offener Gesetzgebungsauftrag
des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom
11. November 1999 erfüllt.
Ein weiterer Auftrag, nämlich die erstmalige Schaf-
fung des Maßstäbegesetzes, ist bereits erfüllt: Das Maß-
stäbegesetz, das wie vom Bundesverfassungsgericht ge-
fordert die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes
regelt, ist gerade in Kraft getreten. Die Regelungen sollen
teilweise bereits zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Kernelement der Änderungen ab 2002 ist die Um-
wandlung der bisherigen Mittel des Investitionsförde-
rungsgesetzes Aufbau Ost. Diese sollen bereits ab dem
kommenden Jahr übergeleitet werden in Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und
Berlin; diese werden somit in entsprechender Höhe auf-
gestockt. Über die Mittelverwendung werden die neuen
Länder künftig dem Finanzplanungsrat berichten.
Mit dieser Änderung des Investitionsförderungsgesetzes
Aufbau Ost soll ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wer-
den. Ich möchte betonen, dass damit einem Wunsch der
neuen Länder entsprochen wird.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118928
(C)
(D)
(A)
(B)
Für die Zeit ab 2005 soll der bundesstaatliche Finanz-
ausgleich neu gefasst werden, und zwar auf der Grundlage
des gerade in Kraft getretenen Maßstäbegesetzes. Die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dabei
wesentliche Weichen gestellt.
Das Finanzausgleichsgesetz für die Zeit ab 2005 ent-
hält eine Reihe von Neuerungen, von denen ich nur einige
wichtige kurz skizzieren möchte:
Für den Bereich des vertikalen Finanzausgleichs setzt
der Gesetzentwurf die Zusage der Bundesregierung um,
den Ländern zum Ausgleich für Belastungen durch die
Kindergelderhöhung um 30 DM zusätzlich 0,05 und da-
mit insgesamt 0,65 Umsatzsteuerpunkte zu übertragen;
dies gilt schon ab 2002.
Des Weiteren ist im neuen Finanzausgleichsgesetz zur
vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Regelung enthal-
ten, die nach Auffassung der Bundesregierung der
Rechtsposition sowohl des Bundes als auch der Länder
beim Streit über die Finanzierung des Familienleistungs-
ausgleichs Rechnung trägt. Allerdings vertreten die Län-
derfinanzminister in diesem Punkt eine andere Position.
Hierüber wird daher im Verfahren noch zu reden sein.
Zum Länderfinanzausgleich möchte ich hervorheben,
dass es trotz konträrer Interessenlagen unter den Län-
dern gelungen ist, die eine oder andere Regelung zu ver-
einfachen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht
angemahnt.
Das neue Ausgleichssystem ist an einer Stärkung der
Anreizwirkungen ausgerichtet. Dies wurde auch erreicht
durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in
Verbindung mit einer Abflachung der Ausgleichstarife
ohne Mindestauffüllgrenzen.
Eine Neuerung des Ausgleichssystems, die ich auch er-
wähnen möchte, betrifft die Höhe der Ausgleichszahlun-
gen der Geberländer: Es ist dafür Sorge getragen, dass die
Abschöpfung der überdurchschnittlichen Finanzkraft be-
grenzt ist und dies selbstverständlich ohne die Solida-
rität unter den Ländern infrage zu stellen. 1)
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Forschungen zur Le-
benssituation intersexueller Menschen (Tages-
ordnungspunkt 24)
Margot von Renesse (SPD): Pflege und Erziehung
der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ih-
nen zuvörderst obliegende Pflicht. So steht es in Art. 6 un-
seres Grundgesetzes. Die Damen und Herren von der PDS
mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass unsere freiheitli-
che Verfassung den Eltern eines Kindes und nicht in ers-
ter Linie dem Staat die Verantwortung dafür zuspricht,
dass es den Kindern gut geht. Nach aller Erfahrung ist die-
ser Grundsatz in der Regel für die Kinder auch das Beste.
Das gilt auch für die medizinische Versorgung, die Eltern
nach Beratung mit fachkundigen Ärzten und Ärztinnen
im Sinne des Kindeswohls zu entscheiden pflegen.
Über die Betätigung der elterlichen Sorgepflicht wacht
die staatliche Gemeinschaft. Der Staat kann, ja muss dann
eingreifen, wenn Eltern zum Schaden ihrer Kinder han-
deln. Wenn ich das richtig sehe, gehen Sie davon aus, dass
es Veranlassung gibt, an der Zuträglichkeit elterlicher
Entscheidungen im Falle intersexueller Kinder zu zwei-
feln. Die Veranlassung ergibt sich für Sie aus den ver-
schiedenen Anklagen, die Betroffene gegen ihre Eltern
vorbringen, weil diese ärztlichem Rat gefolgt sind. Da-
raus schlussfolgern Sie den Verdacht, der Kenntnisstand
der Mediziner sei grundsätzlich von Vorurteilen gegen In-
tersexualität geprägt und bedürfe der Korrektur.
Es wäre in der Tat verhängnisvoll, wenn angesichts der
geringen Zahlen betroffener Kinder keine Forschung auf
diesem Gebiet stattfände. Das aber ist, wie die Bundesre-
gierung in ihrer Antwort auf Ihre Anfrage mitgeteilt hat,
keineswegs der Fall. Medizinische Forschung findet statt
und erweitert ständig den Kenntnisstand der Ärzte und
Ärztinnen auf diesem Gebiet. Wahrscheinlich werden wir
morgen hinsichtlich der Erscheinung der Intersexualität
klüger sein als heute. Gleichwohl müssen Eltern, wenn ih-
nen ein intersexuelles Kind geboren wird, gleich Ent-
scheidungen treffen. Diese aufzuschieben, kann für Kinder
mindestens ebenso irreparable körperliche und seelische
Schäden hervorrufen wie eine Entscheidung, die uns im
Lichte späteren und besseren Wissens als überholt er-
scheint. Eltern können und müssen handeln. Sie tun es
nach bestem Wissen in dem Umfang und in der Weise, wie
es heute ärztlich geraten wird.
Geht aus den von Ihnen zitierten Anklagen Betroffener
nun eindeutig hervor, dass die bisher ärztlich angeratenen
Wege in diesen Fällen so falsch sind, dass zum Schutz der
Kinder vor Verstümmelung von Rechts wegen eingegrif-
fen werden muss? Wir meinen, dass das nicht der Fall ist.
Wie viele betroffene Kinder mag es geben, die in keinen
Selbsthilfeverein eintreten, weil es ihnen leidlich gut geht
und sie ihren Eltern dafür dankbar sind, ihnen ein Leben
in der Schwebe erspart zu haben? Aus Anklagen erwach-
sen gewordener Kinder gegen Entscheidungen ihrer El-
tern, die es auf vielen Gebieten häufig gibt, ist nur zu
schließen, dass es zwischen Eltern und Kindern schwere
Konflikte gegeben hat nicht notwendigerweise jedoch,
dass deren Hintergrund immer ein elterliches Fehlverhal-
ten gewesen ist. Das Wächteramt des Staates ist keines-
wegs immer schon aufgerufen, wenn Kinder, in welcher
Lebensphase auch immer, ihre Eltern beschuldigen.
Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, elterliches
Versagen oder verfehlte Beratung durch Mediziner zu
vermuten, da auch die für die medizinische Forschung
gebotene Kompetenzerweiterung ständig stattfindet,
gibt es nach unserer Meinung hier keinen Handlungs-
bedarf.
Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU): Bei der
Geburt eines Kindes wird den jungen Eltern neben der
Frage nach der Gesundheit des Neugeborenen natürlich
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18929
(C)
(D)
(A)
(B)
1) Abdruck des restlichen Redetextes erfolgt als Anlage zum Stenogra-
phischen Bericht der 194. Sitzung
auch immer die Frage gestellt: Was ist es denn, Junge
oder Mädchen? Eine scheinbar einfache Frage. Es gibt
aber Fälle, wo sich diese zunächst nicht ohne weiteres be-
antworten lässt. Eine Zahl von Neugeborenen vereint die
körperlichen Merkmale beider Geschlechter in einer Per-
son, bedingt durch Abweichungen der Geschlechtschro-
mosomen oder hormonelle Entwicklungsstörungen. In-
tersexualität ist heute der medizinische Oberbegriff für
eine Vielzahl von verschiedensten Diagnosen, die eine
rechtliche und medizinisch eindeutige Geschlechterzu-
ordnung erschweren. In einem Großteil dieser Fälle weist
eine Person genetisch die Merkmale des einen Geschlechts
auf, hat aber zu einem bestimmten Teil Merkmale des an-
deren Geschlechts. Die Wissenschaft geht davon aus, dass
circa eines von 2000 Neugeborenen intersexuell ist. Die
größte Gruppe dabei sind Mädchen mit einem adrenoge-
nitalen Syndrom, das heißt eine Überproduktion von an-
drogenen Hormonen.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion
der PDS hat die Bundesregierung zu dieser Problematik
umfassend Stellung genommen. Es wird zu Fragen der
Epidemiologie, der Diagnostik und der medizinischen
Behandlung, zu Fragen der psychosozialen Betreuung,
der gesellschaftlichen Akzeptanz u. v. m. eine ausführli-
che Stellungnahme abgegeben. Deshalb ist die Behaup-
tung im Antrag der PDS, den wir heute diskutieren, dass
die Bundesregierung der Medizin einen Freibrief für ihr
Tun ausstellt, eine Unterstellung.
Der Antrag der PDS geht von Voraussetzungen aus, die
lediglich einer wissenschaftlichen Mindermeinung ent-
stammen, nämlich der Auffassung, dass die Zweige-
schlechtlichkeit des Menschen keine unumstößliche
Wahrheit ist. Ein Großteil der Sexualwissenschaftler ist
der Meinung, dass eine mögliche frühzeitige Festlegung
der Geschlechtszugehörigkeit anzustreben ist, um Iden-
titätsproblemen für die heranwachsenden Kinder und Ju-
gendlichen mit entsprechenden psychosozialen und Ak-
zeptanzproblemen vorzubeugen. Gleichzeitig wird aber
die umfassende Einbeziehung und Aufklärung der Eltern
und das Angebot einer kontinuierlichen sexualmedizini-
schen und psychologischen Beratung und Begleitung bis
ins Erwachsenenalter betont. Verschwiegen werden soll
und kann dabei aber auch nicht, dass die Geschlechtszu-
schreibung im Säuglingsalter später bei den Betroffenen
zu Problemen führen kann. Ich plädiere dafür, das ernst zu
nehmen. Eine stärkere Aufklärung über Intersexualität
gehört dazu. Aber ich sehe die Aufklärungsarbeit nicht als
primäre Aufgabe des Gesetzgebers an. Sie obliegt den Be-
troffenen und deren Interessengruppen. Zielgerichtete Be-
ratungsangebote müssen ausgebaut werden. Hierbei sind
die Länder und die Kommunen in der Pflicht, bei der Ein-
richtung und Förderung einzelner Beratungsstellen tätig
zu werden.
Den Antrag lehnt unsere Fraktion aus verschiedenen
weiteren Gründen ab. Wir halten eine umfassende For-
schung weder für notwendig noch für sachgerecht. Aus
unserer Sicht sollte zunächst eine zielgerichtete For-
schung hinsichtlich der Basisdaten erfolgen, um einen
Überblick über die Relevanz der Problematik zu bekom-
men. Zum anderen scheint eine flächendeckende Umset-
zung von medizinischen, psychologischen und sozialme-
dizinischen Erfahrungen unter Einbeziehung von Gynä-
kologen, Andrologen, Pädiatern und Betroffenen wün-
schenswert.
Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage zur Intersexualität kann die Anzahl der Fälle in
Deutschland nicht eindeutig beziffert werden. Wir haben
hier scheinbar, wie in der gesamten Gesundheitspolitik,
das Problem, dass weitgehend belastbare Datengrundla-
gen fehlen. Forschung sollte zudem zielgerichtet darauf-
hin erfolgen, wie viele Erwachsene von Problemen mit In-
tersexualität tatsächlich betroffen sind. Denn die
Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass es nur eine
geringe Anzahl von Fällen gibt, in denen erwachsene In-
tersexuelle um psychiatrische, psychologische und se-
xualmedizinische Beratungsangebote nachsuchen. Erst
wenn diese Grunddaten erhoben sind, macht es aus mei-
ner Sicht Sinn, über einzelne weitere Forschungsvorha-
ben zu diskutieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die
rechtlichen und ethischen Probleme möglicher For-
schungsvorhaben hinweisen. Vielfach werden von den
Forschungsvorhaben nicht einwilligungsfähige Säuglinge
und Kinder betroffen sein. Das könnte Einfluss auf eine
ungestörte sexuelle Identitätsentwicklung der Betroffenen
haben. Denn Sie müssen bedenken, dass die Vereindeuti-
gung des Geschlechtes so bezeichnet es die Fachspra-
che regelmäßig schon im Säuglingsalter vorgenommen
wird. Und das geschieht nicht ohne Grund. Wissenschaft-
ler gehen davon aus, dass es ein so genanntes Fenster zur
Geschlechterprägung gibt, das in diesem Alter noch of-
fen steht. In Fachkreisen gilt eine möglichst frühzeitige
Festlegung des Geschlechts (bis zum 18. Monat) als Stand
der wissenschaftlichen Erkenntnis. Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass die Geschlechtszugehörigkeit eine kom-
plexe Interaktion von chromosomalen, gonadalen, genita-
len, zerebralen und sozialen Faktoren ist. Natürlich
müssen die Eltern umfassend aufgeklärt und die Risiken
und Chancen einer Operation miteinander abgewogen
werden, einschließlich der Aufklärung über weitere Maß-
nahmen wie hormonelle Behandlung und der Empfeh-
lung, dass eine einmal getroffene Entscheidung konsistent
durchgehalten werden sollte.
Letztlich kann diese Problematik hier auch nur an-
gerissen werden, denn aus meiner Sicht ist die Entwick-
lung medizinischer Methoden und Leitlinien Sache der
Fachleute.
Ich lehne den Antrag der PDS auch deswegen ab, weil
ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass hier
eine Forschungsförderung für eine eng umgrenzte Klien-
tel betrieben werden soll. Da nennen Sie einerseits in
Ihrem Antrag eine bestimmte Arbeitsgruppe, die als
Interessenvertretung an der Ausrichtung der For-
schungsaufträge beteiligt werden soll. Auf der anderen
Seite wollen Sie den gesamten wissenschaftlichen Sach-
verstand, nämlich die Fachleute, die in der Praxis Erfah-
rungen mit der Geschlechterzuweisung haben, von den
Forschungsaufträgen ausschließen. Diese Art von For-
schungsförderungspolitik lehnen wir schon wegen ihrer
wissenschaftlichen Ungeeignetheit ab.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118930
(C)
(D)
(A)
(B)
Hildebrecht Braun (Augsburg) (FDP): Die PDS hat
einen verdienstvollen Antrag gestellt, dem die FDP in sei-
ner Ziffer II zustimmt.
Die Feststellungen, die die PDS vom Bundestag be-
stätigt bekommen haben will, können nach dem gegen-
wärtigen Wissensstand, so wie er bei uns vorhanden ist,
noch nicht geteilt werden. Sie müssten daher abgelehnt
werden.
Wichtig und richtig ist es, dass die PDS das Augenmerk
auf eine Personengruppe mit großen psychosozialen Pro-
blemen lenkt, deren Existenz den meisten Bürgerinnen
und Bürgern unseres Landes gar nicht bekannt ist. Inter-
sexuelle Menschen haben Anzeichen von Männern und
Frauen, sodass ihre Sexualität nicht eindeutig einem Ge-
schlecht zugeordnet werden kann.
Nach Meinung der Regierung soll jeder Tausendste
oder jeder Zweitausendste in Deutschland geborene
Mensch unter diese Rubrik fallen. Ich zweifle zwar an die-
ser Annahme. Es kommt aber nicht wesentlich darauf an,
ob es in Deutschland 80 000, 40 000 oder nur 1 000 Men-
schen gibt, die als intersexuell bezeichnet werden könn-
ten. Wesentlich ist, dass diese Personen wegen des bishe-
rigen Verständnisses dessen, was normal oder gesund
oder für die Menschen zuträglich sei, bereits als Klein-
kinder erheblichen chirurgischen Eingriffen unterzogen
werden, die möglicherweise noch schlimmere psychische
Folgen haben als das Belassen der äußerlichen und inne-
ren zweideutigen Geschlechtsidentität.
Es ist in jedem Fall richtig, wenn die Antragsteller For-
schungen in Auftrag gegeben haben wollen, die geeignet
sind, ein zutreffendes Bild über die Lebenssituation von
intersexuellen Menschen und einen eventuellen politi-
schen Handlungsbedarf zu vermitteln.
Ebenso richtig ist es, Vertreter der betroffenen Perso-
nengruppe selbst in die Forschungen einzubeziehen und
nicht nur über die Betroffenen Feststellungen vorlegen zu
lassen. Gerade angesichts der Tendenz der Bundesregie-
rung, Anfragen aus den Reihen der Opposition oft sehr
kurz, ja unzureichend zu beantworten, soll an dieser Stelle
ausdrücklich die Ausführlichkeit der Beantwortung der so
genannten Kleinen Anfrage der PDS auf Drucksache
14/5425 hervorgehoben werden.
In den vergangenen Jahren ist es nicht zuletzt aufgrund
der Initiativen der FDP, aber auch der Grünen-Fraktion
und der PDS gelungen, diskriminierende Tatbestände für
Minderheiten wie Schwule oder Lesben zu beenden. Es
wird sicherlich notwendig sein, auch für Intersexuelle
eine Verbesserung der Lebenssituation zu schaffen, so-
weit dies mit politischen Mitteln möglich ist.
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 767. Sitzung am 27. Sep-
tember 2001 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen:
Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgeset-
zes und anderer Gesetze
Gesetz zurÄnderung des Grundgesetzes (Artikel 108)
Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Tschechischen
Republik vom 2. Februar 2000 zur weiteren Er-
leichterung des Rechtshilfeverkehrs
Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Ge-
biet der internationalen Adoption und zur Weiterent-
wicklung des Adoptionsvermittlungsrechts
Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom
29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationa-
len Adoption
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom
25. Januar 1996 über die Ausübung von Kinder-
rechten
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999
über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kin-
derarbeit
Gesetz zu dem Abkommen vom 22. September 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusam-
menarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung be-
trieblicher Altersversorgung
Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwebebahn-
bedarfsgesetzes
Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an
Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücks-
rechtsbereinigungsgesetz GrundRBerG)
Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und
anderer Gesetze
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Ab-
geordnetengesetzes
Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-,
allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer-
und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes
Euro-Einführungsgesetz)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährde-
ter Zeugen
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. Oktober
2001 mitgeteilt, dass der Bundesrat in seiner 767. Sitzung
am 27. September 2001 beschlossen hat, gemäß Artikel
110 Abs. 3 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) keine
Einwendungen zu erheben.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. Oktober
2001 mitgeteilt, dass der Bundesrat in seiner 767. Sitzung
am 27. September 2001 beschlossen, hat, gemäß § 9 Abs.
2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1
des Haushaltsgrundsätzegesetzes von dem Finanzplan des
Bundes 2001 bis 2005 Kenntnis zu nehmen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 2001 18931
(C)
(D)
(A)
(B)
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen über Maßnahmen auf dem Gebiet der
Unfallverhütung im Straßenverkehr und Übersicht über
das Rettungswesen 1998 und 1999
Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1998/99
Drucksache 14/3863
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Integration der
Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2000
Drucksachen 14/5682, 14/6019 Nr. 1.2
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Finanzausschuss
Drucksache 14/6508 Nr. 2.10
Drucksache 14/6508 Nr. 2.11
Drucksache 14/6508 Nr. 2.12
Drucksache 14/6508 Nr. 2.40
Drucksache 14/6615 Nr. 2.11
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 14/6026 Nr. 2.19
Drucksache 14/6026 Nr. 2.25
Drucksache 14/6116 Nr. 1.3
Drucksache 14/6116 Nr. 1.4
Drucksache 14/6214 Nr. 1.2
Drucksache 14/6214 Nr. 2.18
Drucksache 14/6395 Nr. 2.15
Drucksache 14/6395 Nr. 2.16
Drucksache 14/6395 Nr. 2.17
Drucksache 14/6395 Nr. 2.23
Drucksache 14/6508 Nr. 2.13
Drucksache 14/6508 Nr. 2.15
Drucksache 14/6508 Nr. 2.33
Drucksache 14/6508 Nr. 2.35
Drucksache 14/6508 Nr. 2.37
Drucksache 14/6508 Nr. 2.41
Drucksache 14/6615 Nr. 2.8
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 14/6116 Nr. 1.8
Drucksache 14/6508 Nr. 2.22
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Drucksache 14/1016 Nr. 2.23
Drucksache 14/3050 Nr. 2.1
Drucksache 14/3146 Nr. 2.9
Drucksache 14/3146 Nr. 2.10
Drucksache 14/3146 Nr. 2.11
Drucksache 14/3146 Nr. 2.12
Drucksache 14/3146 Nr. 2.13
Drucksache 14/3146 Nr. 2.14
Drucksache 14/3146 Nr. 2.15
Drucksache 14/3146 Nr. 2.16
Drucksache 14/3146 Nr. 2.17
Drucksache 14/3146 Nr. 2.18
Drucksache 14/3341 Nr. 2.26
Drucksache 14/3428 Nr. 2.15
Drucksache 14/3576 Nr. 2.34
Drucksache 14/3576 Nr. 2.41
Drucksache 14/4170 Nr. 2.64
Drucksache 14/4170 Nr. 2.84
Drucksache 14/4309 Nr. 1.3
Drucksache 14/4309 Nr. 1.22
Drucksache 14/4309 Nr. 1.28
Drucksache 14/4441 Nr. 1.3
Drucksache 14/4441 Nr. 1.6
Drucksache 14/4665 Nr. 3.1
Drucksache 14/4945 Nr. 2.4
Drucksache 14/4945 Nr. 2.33
Drucksache 14/4945 Nr. 2.35
Drucksache 14/5114 Nr. 2.1
Drucksache 14/5114 Nr. 2.2
Drucksache 14/5172 Nr. 2.21
Drucksache 14/5172 Nr. 2.60
Drucksache 14/5610 Nr. 2.16
Drucksache 14/5610 Nr. 2.30
Drucksache 14/5610 Nr. 2.31
Drucksache 14/5610 Nr. 2.40
Drucksache 14/5730 Nr. 2.33
Drucksache 14/5836 Nr. 2.6
Drucksache 14/5836 Nr. 2.7
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/5610 Nr. 2.53
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/5610 Nr. 1.3
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/6508 Nr. 1.3
Drucksache 14/6508 Nr. 2.3
Drucksache 14/6508 Nr. 2.23
Drucksache 14/6508 Nr. 2.34
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/6026 Nr. 2.2
Drucksache 14/6026 Nr. 2.10
Drucksache 14/6026 Nr. 2.29
Drucksache 14/6026 Nr. 2.31
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 193. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Oktober 200118932
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin