Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Interna-
tionale Anstrengungen zur Bekämpfung
der Geldwäsche; Ergebnis des G-7-
Finanzministertreffens . . . . . . . . . . . . . . 18629 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18629 B
Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 B
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18630 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 D
Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18631 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18632 A
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18632 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18632 C
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 18632 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 B
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 18634 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B
Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 18634 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 D
Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18635 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18635 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 14/7032) . . . . . . . . . . . . . . . 18635 D
Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur flexible-
ren Gestaltung des Arbeitseinsatzes
MdlAnfr 2
Helmut Heiderich CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 18635 D
ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 18636 B
Mittel für die Förderung der Selbsthilfe gemäß
§ 20 SGB V im Jahre 2001
MdlAnfr 4
Dr. Ilja Seifert PDS
Antw PStSekrin Gudrun Schaich-Walch BMG 18636 D
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 D
Mittel für die Förderung der Selbsthilfe gemäß
§ 20 SGB V im Jahre 2001
MdlAnfr 5
Dr. Ilja Seifert PDS
Antw PStSekrin Gudrun Schaich-Walch BMG 18637 C
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18637 D
Plenarprotokoll 14/191
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
191. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001
I n h a l t :
Stellungnahme des BMU zur Ausweisung
bayerischer FFH-Gebiete, insbesondere in Be-
zug auf das Hafenlohrtal
MdlAnfr 6
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekrin Gila Altmann BMU . . . . . . . 18638 C
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 18638 C
Ausweisung des Hafenlohrtales als FFH-
Gebiet; Antrag des Kreistages Main-Spessart
MdlAnfr 7
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekrin Gila Altmann BMU . . . . . . . 18639 A
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 18639 A
Veränderung bzw. Einstellung der auswärtigen
KulturpolitikangesichtsderTerrorakte indenUSA
MdlAnfr 8, 9
Gerhard Schüßler FDP
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18639 C
ZusFr Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . 18639 D
Durchsetzung der unverzüglichen Einführung
eines strengeren Visa-Verfahrens mit Fingerab-
drücken und Kopien der Passeinträge
MdlAnfr 10
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18640 C
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . 18640 C
Ausweisung gewaltbereiter islamistischer Ex-
tremisten
MdlAnfr 11
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18641 A
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . 18641 B
Stärkung des Wirtschaftszweigs Tourismus in
den Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern
MdlAnfr 14, 15
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekrin Margareta Wolf BMWi 18642 A, B
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 18643 A
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18643 D
Prüfung des Konzepts zur Neuausrichtung der
Bundeswehr auf Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit durch den Bundesrechnungshof
MdlAnfr 16
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekrin Brigitte Schulte BMVg . . . . 18644 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18644 C
Umsetzung von mit EU-Recht konformen Re-
gelungen zur Reduzierung des nächtlichen
Fluglärms am Flughafen Köln/Bonn
MdlAnfr 21
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18645 C
ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 18645 D
Umsetzung von mit EU-Recht konformen Re-
gelungen zur Reduzierung des nächtlichen
Fluglärms am Flughafen Köln/Bonn
MdlAnfr 22
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18646 C
ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 18646 D
Höhe der Finanzmittel für die Erweiterung der
A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und
der Landesgrenze Hessen/Thüringen
MdlAnfr 23
Helmut Heiderich CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18647 B
ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 18647 D
Kosten für Reparaturmaßnahmen an erst kürz-
lich fertig gestellten Autobahnstrecken, zum Bei-
spiel an der A 9 in Höhe Spänfleck bei Gesees
MdlAnfr 24
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18648 B
ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18648 D
Standortprüfungen vor Festlegung der Neu-
strukturierung der Bundesfinanzverwaltung
und des Zollfahndungsdienstes
MdlAnfr 27
Dirk Niebel FDP
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18649 C
ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18649 D
Standortprüfungen vor Festlegung der Neu-
strukturierung der Bundesfinanzverwaltung
und des Zollfahndungsdienstes, insbesondere
in Heidelberg
MdlAnfr 28
Dirk Niebel FDP
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18649 D
ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18650 A
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001II
Schließung des Zollamtes Herford
MdlAnfr 29
Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18650 C
ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . 18650 D
Schließung des Zollamtes Herford
MdlAnfr 30
Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18651 B
ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . 18651 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun-
desregierung zur weiterhin Besorgnis
erregenden Entwicklung auf dem Ar-
beitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 B
Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 B
Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18654 D
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 B
Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18657 B
Wolfgang Weiermann SPD . . . . . . . . . . . . . . 18658 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 18659 C
Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18661 A
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 18662 C
Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 18663 D
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU 18665 C
Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . 18667 A
Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18668 D
Gerd Andres SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18670 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18673 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Siegfried Hornung (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung zur Bereinigung offener Fragen des
Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern
(Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz)
(189. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b) . . . . 18673 C
Anlage 3
Kostenaufteilung bezüglich der Entsorgung
von Tiermehlrestbeständen
MdlAnfr 1
Gudrun Kopp FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 18674 C
Anlage 4
Anwendung der Vorschriften des Gleichstel-
lungsdurchsetzungsgesetzes für den öffentli-
chen Dienst in privatisierten Unternehmen
MdlAnfr 3
Ina Lenke FDP
Antw PStSekrin Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 18674 D
Anlage 5
Änderung der Eichordnung hinsichtlich der
Berechnung des Kraftstoffvolumens auch an
Straßenzapfsäulen mit 15 Grad Celsius
MdlAnfr 12, 13
Dr. Heinrich L. Kolb FDP
Antw PStSekrin Margareta Wolf BMWi . . . . 18675 A
Anlage 6
Erwirtschaftete Gewinne der GEBB für den
Einzelplan 14; Auflage eines aktuellen sicher-
heitspolitischen Weißbuches nach den Terror-
anschlägen in den USA
MdlAnfr 17, 18
Günther Friedrich Nolting FDP
Antw PStSekrin Brigitte Schulte BMVg . . . . 18675 B
Anlage 7
Wettbewerbsnachteile von Spediteuren in länd-
lichen Regionen durch die entfernungsabhän-
gige LKW-Maut
MdlAnfr 20
Ernst Hinsken CDU/CSU
Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18675 D
Anlage 8
Verhinderung von Umzügen prominenter und
zahlungskräftiger Steuerzahler ins Ausland;
steuerrechtliche Anreize zur Abwanderung
nach Österreich
MdlAnfr 25, 26
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
CDU/CSU
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18675 D
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 III
Anlage 9
Stand der Verhandlungen zur Fusion von Deut-
scher Ausgleichsbank und Kreditanstalt für
Wiederaufbau
MdlAnfr 31
Gudrun Kopp FDP
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18676 C
Anlage 10
Vorschlag der EU-Kommission für eine Än-
derung der Definition für Zigarren und Ziga-
rillos
MdlAnfr 32, 33
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
Antw PStSekrin Dr. Barbara Hendricks BMF 18676 D
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001IV
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001
Gerd Andres
18671
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18673
(C)
(D)
(A)
(B)
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 10.10.2001**
Dr. Blank, CDU/CSU 10.10.2001**
Joseph-Theodor
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 10.10.2001*
Klaus
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.10.2001
Frick, Gisela FDP 10.10.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 10.10.2001
Peter
Friedrich (Mettmann), SPD 10.10.2001
Lilo
Hemker, Reinhold SPD 10.10.2001
Holetschek, Klaus CDU/CSU 10.10.2001
Ibrügger, Lothar SPD 10.10.2001**
Janssen, Jann-Peter SPD 10.10.2001
Janz, Ilse SPD 10.10.2001
Jelpke, Ulla PDS 10.10.2001
Dr. Kenzler, Evelyn PDS 10.10.2001
Lippmann, Heidi PDS 10.10.2001**
Naumann, Kersten PDS 10.10.2001
Nolte, Claudia CDU/CSU 10.10.2001
Ostrowski, Christine PDS 10.10.2001
Raidel, Hans CDU/CSU 10.10.2001
Rauber, Helmut CDU/CSU 10.10.2001
Simm, Erika SPD 10.10.2001
Strebl, Matthäus CDU/CSU 10.10.2001
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 10.10.2001
Thiele, Carl-Ludwig FDP 10.10.2001
Dr. Thomae, Dieter FDP 10.10.2001
Welt, Jochen SPD 10.10.2001
Dr. Westerwelle, FDP 10.10.2001
Guido
Dr. Wieczorek, SPD 10.10.2001
Norbert
Wieczorek-Zeul, SPD 10.10.2001
Heidemarie
Wiesehügel, Klaus SPD 10.10.2001
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Siegfried Hornung (CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Bereinigung offener
Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen
Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz)
(189. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b)
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent-
wurf greift richtigerweise einen Regelungsbedarf auf, der
durch das Auslaufen des zum 30. September 2001 befris-
teten Moratoriums für öffentlich genutzte Grundstücke in
Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB entstanden ist.
Zur weiteren und insbesondere abschließenden Berei-
nigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den
neuen Ländern ist der im Gesetzentwurf in Art. 1 aufge-
zeigte Weg des Ankaufsrechts öffentlicher Nutzer für Ver-
kehrsflächen und sonstige Flächen, die im Beitrittsgebiet
schon vor dem 3. Oktober 1990 öffentlich genutzt, aber
noch heute im Privateigentum stehen, prinzipiell ein sinn-
voller Regelungsansatz.
Dies insbesondere auch deshalb, weil eine ab-
schließende Regelung dieser offenen Fragen des Rechts
an Grundstücken in den neuen Ländern elf Jahre nach der
Wiederherstellung der staatlichen Einheit mehr als gebo-
ten erscheint.
Inhaltlich sind mit dem Gesetzgebungsvorhaben in
Art. 1 des vorgelegten Artikelgesetzes (Verkehrsflächen-
bereinigungsgesetz VerkFlBerG) und dem Ankaufsrecht
der Kommunen die besonderen Interessen der Eigen-
tümer und der öffentlichen Nutzer zu berücksichtigen.
Dem Bundestag obliegt daher in hohem Maße die Ver-
antwortung, die erforderlichen Ankaufsmodalitäten so-
wohl für den Eigentümer als auch für den öffentlichen
Nutzer ausgewogen, verfassungskonform und sozialver-
träglich zu gestalten.
Dieser Verantwortung wird der vorgelegte Gesetzent-
wurf nur unzureichend gerecht. Im Ergebnis kann deshalb
dem Gesetz nicht zugestimmt werden.
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Bereits die mit Blick auf das Auslaufen des sachen-
rechtlichen Moratoriums zum 30. September 2001 zeit-
lich späte Einbringung des Gesetzentwurfes durch die
Bundesregierung Ende Juni 2001 hat eine sorgfältige par-
lamentarische Beratung erheblich erschwert. Unbefrie-
digend ist ebenfalls, dass der zahlenmäßige Umfang der
betroffenen Flächen bis heute nicht vollständig zu ermit-
teln ist.
Inhaltlich hat die von der CDU/CSU-Fraktion durch-
gesetzte Anhörung des Rechtsausschusses am 30. August
2001 gezeigt, dass noch Änderungsbedarf an diesem Ge-
setzentwurf bestand und noch besteht. Das haben die im
Anschluss an die Anhörung aufgenommenen Änderungen
gezeigt, so die Klarstellung in § 1, dass unter anderem
auch Deponien zum Regelungsbereich gehören und die in
§ 3 zugunsten des Eigentümers abgeänderte Beweislast-
regel. Diese Änderungen werden von uns begrüßt und ha-
ben zu Recht den von der CDU/CSU-Fraktion dargeleg-
ten notwendigen Änderungs- und Ergänzungsbedarf
deutlich gemacht. Sie reichen aber allein zur Zustimmung
zu dem Gesetzvorhaben nicht aus.
Weiterhin ungeklärt sind nach wie vor die Schicksale
von zeitweilig im Beitrittsgebiet öffentlich genutzten Pri-
vatgrundstücken, deren öffentliche Nutzung zwischen-
zeitlich eingestellt wurde. Insbesondere für Flächen mit
stillgelegten Deponien besteht ein gesetzgeberischer Re-
gelungsbedarf und damit die Notwendigkeit der Auf-
nahme in dieses Gesetz.
Zudem dürfen die Ankaufbedingungen im Gesetzent-
wurf nicht dazu führen, dass etwaige grundbuchlich ge-
sicherte und noch bestehende Grundpfandrechte zum
Beispiel Althypotheken , die noch im Grundbuch der von
der öffentlichen Nutzung betroffenen Grundstücke ver-
zeichnet sind, im Falle der Lastenfreistellung für den
Eigentümer kostenaufwendiger sind als die gesetzlich
festgelegte reduzierte Entgeltregelung. Es erscheint ver-
fassungsrechtlich bedenklich, wenn der Eigentümer das
Eigentum durch ein Ankaufrecht der Kommune verliert
und dabei unter Umständen auch noch draufzahlen muss.
Die Gegenargumentation im Beratungsverfahren, dass
dies faktisch kaum vorkommen dürfte, räumt diese recht-
lichen Bedenken nicht aus.
Die in dieser Frage in § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfes
vorgenommenen weiteren Änderungen bewirken zwar
klarstellend den Verzicht des Gläubigers auf die Rechte
aus der grundbuchlichen Besicherung, ändern am Bestand
der Forderung und der damit verbundenen Durchsetzbar-
keit aber wohl nichts. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 muss der
Gläubiger auf die Sicherheit verzichten, nicht aber auf die
Forderung.
Auch die im Gesetzentwurf genannte Ankaufsfrist bis
zum 30. Juni 2007 ist mit Blick auf eine bisher unterblie-
bene Regelung aus Sicht der Eigentümer nur schwer zu-
mutbar. Die im Falle einer Fristverkürzung zusätzlichen
Umsetzungsprobleme der Kommunen werden von uns
nicht verkannt, gleichwohl wäre eine Fristverkürzung für
die in § 1 Abs. 1 Ziffer 2 des Entwurfes genannten Flächen
denkbar gewesen.
Mit Blick auf die Finanzkraft der Kommunen ist die
Pflicht zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer bei die-
sen Erwerbsvorgängen für die Kommunen ebenfalls be-
denklich. Nach Angaben der Kommunen ist die Pflicht
zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer bei diesen
Erwerbsvorgängen für die Kommunen ebenfalls bedenk-
lich. Nach Angaben der Kommunen wurden in der Ver-
gangenheit nahezug alle Erwerbsvorgänge von der Ver-
pflichtung zur Zahlung der Grunderwerbssteuer nach dem
Grunderwerbssteuergesetz freigestellt, in denen es bei
Bund, Ländern und Kommunen zum Eigentumswechsel
im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag, dem Ver-
mögenszuordnungsgesetz oder anderen Gesetzen kam.
Eine solche Freistellung ist in diesem Entwurf nicht
vorgesehen.
Den Regelungsbedarf dieser Problemfelder hat die Re-
gierungskoalition nicht weiter verfolgt bzw. nicht zufrie-
den stellend geregelt und im Ergebnis abgelehnt.
Dem Gesetzentwurf kann daher nicht zugestimmt
werden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage
der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache
14/7032, Frage 1):
Sind meine Informationen richtig, nach denen es noch keine
abschließende Einigung zwischen der Bundesregierung und den
Herstellern von Tierfuttermitteln sowie dem Handel über die Kos-
tenaufteilung bezüglich der Entsorgung der Tiermehlrestbestände
gibt?
Nein, Ihre Informationen sind nicht zutreffend. Vorbe-
haltlich der Genehmigung der EU-Kommission wird der
Bund Ausgleichsleistungen bis zu 40 Millionen DM an
die betroffenen Futtermittelhersteller und -händler zahlen,
jedoch nicht mehr als zwei Drittel der Kosten im Einzel-
fall. Die Bedingungen für diese Ausgleichsleistungen
wurden am 5. Oktober 2001 im Bundesanzeiger bekannt
gemacht. Die Anträge können bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt eingereicht
werden.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die
Frage der Abgeordneten Ina Lenke (FDP) (Druck-
sache 14/7032, Frage 3):
In welcher Form verfolgt, begleitet und unterstützt die Bun-
desregierung die Anwendung der Vorschriften des Gleichstel-
lungsdurchsetzungsgesetzes (DGleiG) für den öffentlichen Dienst
in Unternehmen ehemals bundeseigener Verwaltung nach deren
Umwandlung in Unternehmen privaten Rechts im Sinne von § 3
Abs. 2 DGleiG?
§ 3 Abs. 2 des Entwurfs des Gleichstellungsdurch-
setzungsgesetzes (DGleiG) soll die entsprechende An-
wendung der Vorschriften dieses Gesetzes gewährleisten,
wenn ein zuvor in bundeseigener Verwaltung geführtes
Unternehmen in die Rechtsform eines privaten Unterneh-
mens überführt wird. Dieses Ziel kann insbesondere
durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen erreicht
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 200118674
(C)
(D)
(A)
(B)
werden, die eine entsprechende Anwendung zentraler
Vorschriften des DGleiG nach erfolgter Privatisierung
verbindlich vorschreiben.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck-
sache 14/7032, Fragen 12 und 13):
Ist der § 10 b der Eichordnung (EO) dahin gehend geändert
worden, dass nunmehr neben Heizöl auch das Volumen von Diesel-
und Ottokraftstoff mit einer Temperatur von 15 Grad Celsius be-
rechnet werden, sofern dies nicht an Straßenzapfsäulen geschieht,
und weshalb sind Straßenzapfsäulen von dieser Regelung ausge-
schlossen?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der EO dahin ge-
hend, dass auch an Straßenzapfsäulen das Volumen mit einer Tem-
peratur von 15 Grad Celsius berechnet wird, und wann ist mit ei-
ner derartigen Änderung gegebenenfalls zu rechnen?
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern darauf
geeinigt, § 10 b der Eichordnung (EO) dahin gehend zu
ändern, dass neben Heizöl auch das Volumen von Diesel-
und Ottokraftstoff mit einer Temperatur von 15 Grad
Celsius berechnet wird. Dies soll allerdings nicht für die
Abgabe an Straßenzapfsäulen gelten. Ein entsprechend
geänderter Text des § 10 b EO wurde bereits mit den Län-
dern abgestimmt, er wird bei der nächsten Gelegenheit in
die Eichordnung aufgenommen. Eine Einbeziehung der
Straßenzapfsäulen in diese Regelung ist von der Bundes-
regierung nicht vorgesehen, da die nachträgliche Ausrüs-
tung der großen Zahl von Zapfsäulen an den Tankstellen
mit erheblichen Kosten für die Tankstellenbetreiber ver-
bunden wäre, die letztlich dem Kunden angelastet wür-
den. Im Übrigen bezieht der Kraftfahrer den Kraftstoff so-
wohl im Winter als auch im Sommer, sodass aufgrund des
ganzjährigen Bezugs ein Temperaturausgleich stattfindet.
Der Kraftfahrer erhält somit im Jahresdurchschnitt weit-
gehend die richtige Menge. Schließlich ist darauf hinzu-
weisen, dass bei der überwiegenden Zahl der Tankstellen
der Kraftstoff in unterirdischen Tanks gelagert wird, was
dazu führt, dass die Temperatur des Kraftstoffs von der
Außentemperatur kaum beeinflusst wird und damit weit-
gehend konstant bleibt. Die Haltung der Bundesregierung
wird im Übrigen auch von den betroffenen Verbänden ge-
teilt.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP)
(Drucksache 14/7032, Fragen 17 und 18):
Aus welchen ihrer Geschäftsaktivitäten hat die Gesellschaft
für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb bisher welchen Geld-
betrag erwirtschaftet, der in diesem Jahr dem Einzelplan 14 (Bun-
desministerium der Verteidigung) zugute kommt?
Wann plant die Bundesregierung im Lichte der Terroran-
schläge in den Vereinigten Staaten von Amerika die Auflage eines
aktuellen sicherheitspolitischen Weißbuches oder eines anderen
Grundlagenpapiers zur Sicherheitspolitik, und welche gesell-
schaftlich relevanten Institutionen sollen an dessen Erarbeitung
beteiligt werden?
Zu Frage 17:
Nach den Ressortvereinbarungen zwischen dem Bun-
desministerium der Verteidigung und dem Bundesminis-
terium der Finanzen vom 14. Juni und 27. September 2000
können Mehreinnahmen und Minderausgaben aus Effizi-
enzsteigerungen sowie Veräußerungen von beweglichem
und unbeweglichem Vermögen der Bundeswehr für die
Reform der Bundeswehr eingesetzt werden. Der Gesell-
schaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb kommt
dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Gesellschaft für Ent-
wicklung, Beschaffung und Betrieb entfaltet Geschäft-
stätigkeiten derzeit auf den Gebieten Liegenschaftsmana-
gement, Bekleidungsmanagement, Flottenmanagement,
Informationstechnik (Projekt HERKULES). In allen Be-
reichen gehen die Arbeiten voran und haben unter ande-
rem dazu geführt, dass sich wirtschaftliches Handeln
durchgesetzt hat und das Bundesministerium der Vertei-
digung mit den Haushaltsansätzen im Jahr 2001 auskom-
men kann.
Zu Frage 18:
Angesichts der gerade 29 Tage zurückliegenden Ter-
roranschläge auf New York und Washington und der ge-
meinsamen Suche nach Antworten auf die Bekämpfung
des Terrorismus und der mit dem Terrorismus zusammen-
arbeitenden Regime, scheint es mir verfrüht zu sein, über
die Neuauflage eines Weißbuches oder die Erstellung ei-
nes anderen Grundlagenpapiers zur Sicherheitspolitik
nachzudenken. Die zivilen und militärischen Kräfte der
Bundeswehr konzentrieren sich zurzeit auf die Aufgaben-
erfüllung in den internationalen Einsätzen und auf die für
Deutschland entstandenen Herausforderungen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/7032, Frage 20):
Mit welchen Argumenten entkräftet die Bundesregierung die
Bedenken von Spediteuren in ländlichen und peripheren Regio-
nen, die im Hinblick auf den vom Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf zur Erhebung einer entfernungsabhängigen LKW-
Maut durch längere Transportwege Wettbewerbsnachteile be-
fürchten?
Die LKW-Maut wird für jedes Transportunternehmen,
das deutsche Autobahnen benutzt, gleichermaßen gelten.
Die Mauthöhe für einen Gütertransport, dessen Ziel- oder
Ausgangspunkt in ländlichen Gebieten oder peripheren
Regionen liegt, ist somit unabhängig davon, ob das aus-
führende Transportunternehmen in einem ländlichen
Gebiet oder in einem Ballungsgebiet liegt. Die künftige
LKW-Maut wird deshalb für Transportunternehmen in
ländlichen Gebieten oder in peripheren Regionen zu kei-
nen Wettbewerbsnachteilen führen.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf
die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18675
(C)
(D)
(A)
(B)
(Recklinghausen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/7032,
Fragen 25 und 26):
Warum hat die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage
vom 2. Juli 2001 (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, auf
meine schriftliche Frage 59 Bundestagsdrucksache 14/6720) nur
ausweichend geantwortet und insbesondere nicht dargelegt, was
sie getan hat oder zu tun gedenkt, um Umzüge prominenter und
zahlungskräftiger Steuerzahler ins Ausland zu verhindern oder
rückgängig zu machen?
Worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die
steuerrechtlichen Anreize für zahlungskräftige deutsche Steuer-
zahler zur Abwanderung etwa nach Österreich, und wird die
Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diesen Trend umzu-
kehren und Deutschland für abgewanderte oder auswärtige Steu-
erzahler wieder attraktiv zu machen?
Zu Frage 25:
Meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 2. Juli
2001 entspricht der Rechtslage und vermittelt einen
knappen Überblick über die steuerlichen Folgen eines
Wegzugs. Eine Einschränkung der Freizügigkeit für pro-
minente oder zahlungskräftige Steuerzahler wäre verfas-
sungswidrig und stände im Widerspruch zur Niederlas-
sungsfreiheit gemäß Art. 43 des EG-Vertrages sowie der
Ausreisefreiheit gemäß Art. 12 Absatz 2 des Internationa-
len Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Den
deutschen Behörden stehen damit in den angesprochenen
Fällen keine zulässigen Instrumente zur Verhinderung
oder Rückgängigmachung eines Wohnsitzwechsels ins
Ausland zur Verfügung. Ein Systemwechsel vom Prinzip
der Ansässigkeits- zur Staatsangehörigkeitsbesteuerung
ist weder politisch akzeptabel noch wäre er tatsächlich
praktikabel. Die Ausweitung der erweiterten beschränk-
ten Steuerpflicht gemäß § 2 Außensteuergesetz oder der
Vermögenszuwachsbesteuerung gemäß § 6 Außensteuer-
gesetz wäre mit EU-Recht unvereinbar und würde sich
der berüchtigten Reichsfluchtsteuer annähern. Dies
gälte erst recht für die Einführung eines allgemeinen Be-
steuerungstatbestandes des Wegzugs ins Ausland.
Zu Frage 26:
Anreiz für eine Wohnsitzverlagerung nach Österreich
könnte zum Beispiel die Abgeltungswirkung der öster-
reichischen Besteuerung von Kapitaleinkünften für die
Einkommens- und insbesondere der Erbschaftsbesteu-
erung des zugrunde liegenden Kapitalvermögens sein.
Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Sport-
ler, die überwiegend im Rahmen von Sportveranstal-
tungen außerhalb Österreichs auftreten, besteht auf An-
trag die Möglichkeit einer pauschalen Ermittlung der
Einkünfte. Diese beträgt 33 Prozent der insgesamt im Ka-
lenderjahr aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der
Werbetätigkeit erzielten Einkünfte. Die Problematik des
steuerlich motivierten Wohnsitzwechsels ist seit Jahren
bekannt und war bereits mehrfach Gegenstand parlamen-
tarischer Anfragen (zum Beispiel zum so genannten Fall
Flick). Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, das heißt nach
dem Leistungsfähigkeitsprinzip, hat die Bundesregierung
nicht die Absicht, neue Steuervergünstigungen für den in
Betracht kommenden Personenkreis einzuführen. Ziel der
Bundesregierung ist es insbesondere im Rahmen der
Aktivitäten von EU und OECD gegen den schädlichen
Steuerwettbewerb andere Staaten dazu zu veranlassen,
von der Einräumung unfairer Steuervergünstigungen Ab-
stand zu nehmen. Hiermit kann allerdings nicht der Um-
stand beseitigt werden, dass es weiterhin Staaten geben
dürfte, in denen eine niedrigere Besteuerung erfolgt als in
Deutschland.
Anlage 9
Anwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Handricks auf die
Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksa-
che 14/7032, Frage 31):
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die von der Bun-
desregierung im Jahr 2000 beschlossene Zusammenlegung der
Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wie-
deraufbau (KfW), insbesondere im Hinblick auf den genauen
Kaufpreis, die einzelnen Modalitäten der Fusion sowie die künf-
tigen Organisationsstrukturen, nachdem ein Kaufvertrag nicht,
wie vorgesehen, im Mai dieses Jahres vorgelegt wurde, und wel-
ches weitere Verfahren sieht die Bundesregierung bezüglich der
Fusion vor?
Ziel des Kabinettbeschlusses ist der Verkauf der Deut-
schen Ausgleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederauf-
bau zur Erzielung größtmöglicher Synergien im Interesse
der Förderung der deutschen Wirtschaft unter Beibehal-
tung der Selbstständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank
im Einflussbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie. In Vorbereitung der Zusammenlegung
von Deutscher Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wie-
deraufbau wurden bereits erhebliche Erfolge erzielt. Ins-
besondere haben beide Kreditinstitute eine gemeinsame
Refinanzierungsvereinbarung zum gegenseitigen Vorteil
abgeschlossen. Eine fruchtbare Zusammenarbeit gibt es
auch auf anderen Gebieten, angefangen von einer gemein-
samen Vertretung in Brüssel über vereinheitlichte Verfah-
ren und Anträge bis hin zur Vorbereitung auf Basel II. Die
sich beim Verkauf der Deutschen Ausgleichsbank an die
Kreditanstalt für Wiederaufbau ergebenden rechtlichen
Fragen konnten noch nicht abschließend beantwortet wer-
den. Eine Fusion der beiden Kreditinstitute ist nicht Ge-
genstand des Kabinettbeschlusses.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/7032, Fragen 32 und 33):
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlag der EU-
Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der
Richtlinie 92/79/EWG, der Richtlinie 92/80/EW und der Richtli-
nie 95/59/EG hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Ver-
brauchsteuern auf Tabakwaren vorgesehene Änderung der Defi-
nition für Zigarren und Zigarillos?
Wann ist mit einer Entscheidung des Rates über den Vorschlag
der EU-Kommission für die in Frage 32 genannte Richtlinie zu
rechnen?
Zu Frage 32:
Die Kommission schlägt vor, die Besteuerung von
Filterzigarillos durch Änderung der Begriffsdefinition der
Besteuerung von Zigaretten gleichzustellen. Die Besteue-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 200118676
(C)
(D)
(A)
(B)
rung anderer Zigarillos und von Zigarren soll unverändert
bleiben. Die von Deutschland gegen die Änderung der
Filterzigarillobesteuerung vorgetragenen Bedenken wer-
den von der EU-Kommission und den anderen Mitglied-
staaten nicht geteilt. Es ist daher davon auszugehen, dass
die übrigen Mitgliedstaaten diesem Vorschlag grundsätz-
lich zustimmen werden. Die Besteuerung von Filterziga-
rillos ist aus fiskalischer Sicht in Deutschland nur von
untergeordneter Bedeutung. Die Bundesregierung beab-
sichtigt, der Regelung unter Berücksichtigung einer zeit-
lich noch zu fixierenden Übergangsfrist zuzustimmen.
Zu Frage 33:
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird zurzeit
in der Ratsarbeitsgruppe Finanzen beraten. Die belgi-
sche Präsidentschaft beabsichtigt, die Änderungsrichtli-
nie noch unter ihrem Vorsitz, das heißt in diesem Jahr, zu
verabschieden.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18677
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin