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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Interna- tionale Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche; Ergebnis des G-7- Finanzministertreffens . . . . . . . . . . . . . . 18629 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18629 B Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18630 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18630 D Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18631 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18632 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18632 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18632 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 18632 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18633 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 18634 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 18634 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18634 D Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18635 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18635 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/7032) . . . . . . . . . . . . . . . 18635 D Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur flexible- ren Gestaltung des Arbeitseinsatzes MdlAnfr 2 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 18635 D ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 18636 B Mittel für die Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 SGB V im Jahre 2001 MdlAnfr 4 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 18636 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18636 D Mittel für die Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 SGB V im Jahre 2001 MdlAnfr 5 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 18637 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18637 D Plenarprotokoll 14/191 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 191. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 I n h a l t : Stellungnahme des BMU zur Ausweisung bayerischer FFH-Gebiete, insbesondere in Be- zug auf das Hafenlohrtal MdlAnfr 6 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 18638 C ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 18638 C Ausweisung des Hafenlohrtales als FFH- Gebiet; Antrag des Kreistages Main-Spessart MdlAnfr 7 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 18639 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 18639 A Veränderung bzw. Einstellung der auswärtigen KulturpolitikangesichtsderTerrorakte indenUSA MdlAnfr 8, 9 Gerhard Schüßler FDP Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 18639 C ZusFr Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . 18639 D Durchsetzung der unverzüglichen Einführung eines strengeren Visa-Verfahrens mit Fingerab- drücken und Kopien der Passeinträge MdlAnfr 10 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18640 C ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . 18640 C Ausweisung gewaltbereiter islamistischer Ex- tremisten MdlAnfr 11 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 18641 A ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . 18641 B Stärkung des Wirtschaftszweigs Tourismus in den Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern MdlAnfr 14, 15 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi 18642 A, B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 18643 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18643 D Prüfung des Konzepts zur Neuausrichtung der Bundeswehr auf Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit durch den Bundesrechnungshof MdlAnfr 16 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 18644 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18644 C Umsetzung von mit EU-Recht konformen Re- gelungen zur Reduzierung des nächtlichen Fluglärms am Flughafen Köln/Bonn MdlAnfr 21 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18645 C ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 18645 D Umsetzung von mit EU-Recht konformen Re- gelungen zur Reduzierung des nächtlichen Fluglärms am Flughafen Köln/Bonn MdlAnfr 22 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18646 C ZusFr Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . 18646 D Höhe der Finanzmittel für die Erweiterung der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze Hessen/Thüringen MdlAnfr 23 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18647 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 18647 D Kosten für Reparaturmaßnahmen an erst kürz- lich fertig gestellten Autobahnstrecken, zum Bei- spiel an der A 9 in Höhe Spänfleck bei Gesees MdlAnfr 24 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18648 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 18648 D Standortprüfungen vor Festlegung der Neu- strukturierung der Bundesfinanzverwaltung und des Zollfahndungsdienstes MdlAnfr 27 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18649 C ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18649 D Standortprüfungen vor Festlegung der Neu- strukturierung der Bundesfinanzverwaltung und des Zollfahndungsdienstes, insbesondere in Heidelberg MdlAnfr 28 Dirk Niebel FDP Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18649 D ZusFr Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18650 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001II Schließung des Zollamtes Herford MdlAnfr 29 Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18650 C ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . 18650 D Schließung des Zollamtes Herford MdlAnfr 30 Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18651 B ZusFr Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . 18651 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur weiterhin Besorgnis erregenden Entwicklung auf dem Ar- beitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18652 B Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18653 C Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18654 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18656 B Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18657 B Wolfgang Weiermann SPD . . . . . . . . . . . . . . 18658 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 18659 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18661 A Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 18662 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 18663 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU 18665 C Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . 18667 A Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18668 D Gerd Andres SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18670 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18671 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18673 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Hornung (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz) (189. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b) . . . . 18673 C Anlage 3 Kostenaufteilung bezüglich der Entsorgung von Tiermehlrestbeständen MdlAnfr 1 Gudrun Kopp FDP Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 18674 C Anlage 4 Anwendung der Vorschriften des Gleichstel- lungsdurchsetzungsgesetzes für den öffentli- chen Dienst in privatisierten Unternehmen MdlAnfr 3 Ina Lenke FDP Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 18674 D Anlage 5 Änderung der Eichordnung hinsichtlich der Berechnung des Kraftstoffvolumens auch an Straßenzapfsäulen mit 15 Grad Celsius MdlAnfr 12, 13 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 18675 A Anlage 6 Erwirtschaftete Gewinne der GEBB für den Einzelplan 14; Auflage eines aktuellen sicher- heitspolitischen Weißbuches nach den Terror- anschlägen in den USA MdlAnfr 17, 18 Günther Friedrich Nolting FDP Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 18675 B Anlage 7 Wettbewerbsnachteile von Spediteuren in länd- lichen Regionen durch die entfernungsabhän- gige LKW-Maut MdlAnfr 20 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW . . . 18675 D Anlage 8 Verhinderung von Umzügen prominenter und zahlungskräftiger Steuerzahler ins Ausland; steuerrechtliche Anreize zur Abwanderung nach Österreich MdlAnfr 25, 26 Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18675 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 III Anlage 9 Stand der Verhandlungen zur Fusion von Deut- scher Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wiederaufbau MdlAnfr 31 Gudrun Kopp FDP Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18676 C Anlage 10 Vorschlag der EU-Kommission für eine Än- derung der Definition für Zigarren und Ziga- rillos MdlAnfr 32, 33 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 18676 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 Gerd Andres 18671 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18673 (C) (D) (A) (B) Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 10.10.2001** Dr. Blank, CDU/CSU 10.10.2001** Joseph-Theodor Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 10.10.2001* Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.10.2001 Frick, Gisela FDP 10.10.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 10.10.2001 Peter Friedrich (Mettmann), SPD 10.10.2001 Lilo Hemker, Reinhold SPD 10.10.2001 Holetschek, Klaus CDU/CSU 10.10.2001 Ibrügger, Lothar SPD 10.10.2001** Janssen, Jann-Peter SPD 10.10.2001 Janz, Ilse SPD 10.10.2001 Jelpke, Ulla PDS 10.10.2001 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 10.10.2001 Lippmann, Heidi PDS 10.10.2001** Naumann, Kersten PDS 10.10.2001 Nolte, Claudia CDU/CSU 10.10.2001 Ostrowski, Christine PDS 10.10.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 10.10.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 10.10.2001 Simm, Erika SPD 10.10.2001 Strebl, Matthäus CDU/CSU 10.10.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 10.10.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 10.10.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 10.10.2001 Welt, Jochen SPD 10.10.2001 Dr. Westerwelle, FDP 10.10.2001 Guido Dr. Wieczorek, SPD 10.10.2001 Norbert Wieczorek-Zeul, SPD 10.10.2001 Heidemarie Wiesehügel, Klaus SPD 10.10.2001 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Hornung (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz) (189. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzent- wurf greift richtigerweise einen Regelungsbedarf auf, der durch das Auslaufen des zum 30. September 2001 befris- teten Moratoriums für öffentlich genutzte Grundstücke in Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB entstanden ist. Zur weiteren und insbesondere abschließenden Berei- nigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern ist der im Gesetzentwurf in Art. 1 aufge- zeigte Weg des Ankaufsrechts öffentlicher Nutzer für Ver- kehrsflächen und sonstige Flächen, die im Beitrittsgebiet schon vor dem 3. Oktober 1990 öffentlich genutzt, aber noch heute im Privateigentum stehen, prinzipiell ein sinn- voller Regelungsansatz. Dies insbesondere auch deshalb, weil eine ab- schließende Regelung dieser offenen Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern elf Jahre nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit mehr als gebo- ten erscheint. Inhaltlich sind mit dem Gesetzgebungsvorhaben in Art. 1 des vorgelegten Artikelgesetzes (Verkehrsflächen- bereinigungsgesetz – VerkFlBerG) und dem Ankaufsrecht der Kommunen die besonderen Interessen der Eigen- tümer und der öffentlichen Nutzer zu berücksichtigen. Dem Bundestag obliegt daher in hohem Maße die Ver- antwortung, die erforderlichen Ankaufsmodalitäten so- wohl für den Eigentümer als auch für den öffentlichen Nutzer ausgewogen, verfassungskonform und sozialver- träglich zu gestalten. Dieser Verantwortung wird der vorgelegte Gesetzent- wurf nur unzureichend gerecht. Im Ergebnis kann deshalb dem Gesetz nicht zugestimmt werden. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Bereits die mit Blick auf das Auslaufen des sachen- rechtlichen Moratoriums zum 30. September 2001 zeit- lich späte Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung Ende Juni 2001 hat eine sorgfältige par- lamentarische Beratung erheblich erschwert. Unbefrie- digend ist ebenfalls, dass der zahlenmäßige Umfang der betroffenen Flächen bis heute nicht vollständig zu ermit- teln ist. Inhaltlich hat die von der CDU/CSU-Fraktion durch- gesetzte Anhörung des Rechtsausschusses am 30. August 2001 gezeigt, dass noch Änderungsbedarf an diesem Ge- setzentwurf bestand und noch besteht. Das haben die im Anschluss an die Anhörung aufgenommenen Änderungen gezeigt, so die Klarstellung in § 1, dass unter anderem auch Deponien zum Regelungsbereich gehören und die in § 3 zugunsten des Eigentümers abgeänderte Beweislast- regel. Diese Änderungen werden von uns begrüßt und ha- ben zu Recht den von der CDU/CSU-Fraktion dargeleg- ten notwendigen Änderungs- und Ergänzungsbedarf deutlich gemacht. Sie reichen aber allein zur Zustimmung zu dem Gesetzvorhaben nicht aus. Weiterhin ungeklärt sind nach wie vor die Schicksale von zeitweilig im Beitrittsgebiet öffentlich genutzten Pri- vatgrundstücken, deren öffentliche Nutzung zwischen- zeitlich eingestellt wurde. Insbesondere für Flächen mit stillgelegten Deponien besteht ein gesetzgeberischer Re- gelungsbedarf und damit die Notwendigkeit der Auf- nahme in dieses Gesetz. Zudem dürfen die Ankaufbedingungen im Gesetzent- wurf nicht dazu führen, dass etwaige grundbuchlich ge- sicherte und noch bestehende Grundpfandrechte – zum Beispiel Althypotheken –, die noch im Grundbuch der von der öffentlichen Nutzung betroffenen Grundstücke ver- zeichnet sind, im Falle der Lastenfreistellung für den Eigentümer kostenaufwendiger sind als die gesetzlich festgelegte reduzierte Entgeltregelung. Es erscheint ver- fassungsrechtlich bedenklich, wenn der Eigentümer das Eigentum durch ein Ankaufrecht der Kommune verliert und dabei unter Umständen auch noch draufzahlen muss. Die Gegenargumentation im Beratungsverfahren, dass dies faktisch kaum vorkommen dürfte, räumt diese recht- lichen Bedenken nicht aus. Die in dieser Frage in § 7 Abs. 2 des Gesetzentwurfes vorgenommenen weiteren Änderungen bewirken zwar klarstellend den Verzicht des Gläubigers auf die Rechte aus der grundbuchlichen Besicherung, ändern am Bestand der Forderung und der damit verbundenen Durchsetzbar- keit aber wohl nichts. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 muss der Gläubiger auf die Sicherheit verzichten, nicht aber auf die Forderung. Auch die im Gesetzentwurf genannte Ankaufsfrist bis zum 30. Juni 2007 ist mit Blick auf eine bisher unterblie- bene Regelung aus Sicht der Eigentümer nur schwer zu- mutbar. Die im Falle einer Fristverkürzung zusätzlichen Umsetzungsprobleme der Kommunen werden von uns nicht verkannt, gleichwohl wäre eine Fristverkürzung für die in § 1 Abs. 1 Ziffer 2 des Entwurfes genannten Flächen denkbar gewesen. Mit Blick auf die Finanzkraft der Kommunen ist die Pflicht zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer bei die- sen Erwerbsvorgängen für die Kommunen ebenfalls be- denklich. Nach Angaben der Kommunen ist die Pflicht zur Entrichtung der Grunderwerbssteuer bei diesen Erwerbsvorgängen für die Kommunen ebenfalls bedenk- lich. Nach Angaben der Kommunen wurden in der Ver- gangenheit nahezug alle Erwerbsvorgänge von der Ver- pflichtung zur Zahlung der Grunderwerbssteuer nach dem Grunderwerbssteuergesetz freigestellt, in denen es bei Bund, Ländern und Kommunen zum Eigentumswechsel im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag, dem Ver- mögenszuordnungsgesetz oder anderen Gesetzen kam. Eine solche Freistellung ist in diesem Entwurf nicht vorgesehen. Den Regelungsbedarf dieser Problemfelder hat die Re- gierungskoalition nicht weiter verfolgt bzw. nicht zufrie- den stellend geregelt und im Ergebnis abgelehnt. Dem Gesetzentwurf kann daher nicht zugestimmt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksache 14/7032, Frage 1): Sind meine Informationen richtig, nach denen es noch keine abschließende Einigung zwischen der Bundesregierung und den Herstellern von Tierfuttermitteln sowie dem Handel über die Kos- tenaufteilung bezüglich der Entsorgung der Tiermehlrestbestände gibt? Nein, Ihre Informationen sind nicht zutreffend. Vorbe- haltlich der Genehmigung der EU-Kommission wird der Bund Ausgleichsleistungen bis zu 40 Millionen DM an die betroffenen Futtermittelhersteller und -händler zahlen, jedoch nicht mehr als zwei Drittel der Kosten im Einzel- fall. Die Bedingungen für diese Ausgleichsleistungen wurden am 5. Oktober 2001 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Anträge können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt eingereicht werden. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage der Abgeordneten Ina Lenke (FDP) (Druck- sache 14/7032, Frage 3): In welcher Form verfolgt, begleitet und unterstützt die Bun- desregierung die Anwendung der Vorschriften des Gleichstel- lungsdurchsetzungsgesetzes (DGleiG) für den öffentlichen Dienst in Unternehmen ehemals bundeseigener Verwaltung nach deren Umwandlung in Unternehmen privaten Rechts im Sinne von § 3 Abs. 2 DGleiG? § 3 Abs. 2 des Entwurfs des Gleichstellungsdurch- setzungsgesetzes (DGleiG) soll die entsprechende An- wendung der Vorschriften dieses Gesetzes gewährleisten, wenn ein zuvor in bundeseigener Verwaltung geführtes Unternehmen in die Rechtsform eines privaten Unterneh- mens überführt wird. Dieses Ziel kann insbesondere durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen erreicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 200118674 (C) (D) (A) (B) werden, die eine entsprechende Anwendung zentraler Vorschriften des DGleiG nach erfolgter Privatisierung verbindlich vorschreiben. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Druck- sache 14/7032, Fragen 12 und 13): Ist der § 10 b der Eichordnung (EO) dahin gehend geändert worden, dass nunmehr neben Heizöl auch das Volumen von Diesel- und Ottokraftstoff mit einer Temperatur von 15 Grad Celsius be- rechnet werden, sofern dies nicht an Straßenzapfsäulen geschieht, und weshalb sind Straßenzapfsäulen von dieser Regelung ausge- schlossen? Plant die Bundesregierung eine Änderung der EO dahin ge- hend, dass auch an Straßenzapfsäulen das Volumen mit einer Tem- peratur von 15 Grad Celsius berechnet wird, und wann ist mit ei- ner derartigen Änderung gegebenenfalls zu rechnen? Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern darauf geeinigt, § 10 b der Eichordnung (EO) dahin gehend zu ändern, dass neben Heizöl auch das Volumen von Diesel- und Ottokraftstoff mit einer Temperatur von 15 Grad Celsius berechnet wird. Dies soll allerdings nicht für die Abgabe an Straßenzapfsäulen gelten. Ein entsprechend geänderter Text des § 10 b EO wurde bereits mit den Län- dern abgestimmt, er wird bei der nächsten Gelegenheit in die Eichordnung aufgenommen. Eine Einbeziehung der Straßenzapfsäulen in diese Regelung ist von der Bundes- regierung nicht vorgesehen, da die nachträgliche Ausrüs- tung der großen Zahl von Zapfsäulen an den Tankstellen mit erheblichen Kosten für die Tankstellenbetreiber ver- bunden wäre, die letztlich dem Kunden angelastet wür- den. Im Übrigen bezieht der Kraftfahrer den Kraftstoff so- wohl im Winter als auch im Sommer, sodass aufgrund des ganzjährigen Bezugs ein Temperaturausgleich stattfindet. Der Kraftfahrer erhält somit im Jahresdurchschnitt weit- gehend die richtige Menge. Schließlich ist darauf hinzu- weisen, dass bei der überwiegenden Zahl der Tankstellen der Kraftstoff in unterirdischen Tanks gelagert wird, was dazu führt, dass die Temperatur des Kraftstoffs von der Außentemperatur kaum beeinflusst wird und damit weit- gehend konstant bleibt. Die Haltung der Bundesregierung wird im Übrigen auch von den betroffenen Verbänden ge- teilt. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 14/7032, Fragen 17 und 18): Aus welchen ihrer Geschäftsaktivitäten hat die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb bisher welchen Geld- betrag erwirtschaftet, der in diesem Jahr dem Einzelplan 14 (Bun- desministerium der Verteidigung) zugute kommt? Wann plant die Bundesregierung im Lichte der Terroran- schläge in den Vereinigten Staaten von Amerika die Auflage eines aktuellen sicherheitspolitischen Weißbuches oder eines anderen Grundlagenpapiers zur Sicherheitspolitik, und welche gesell- schaftlich relevanten Institutionen sollen an dessen Erarbeitung beteiligt werden? Zu Frage 17: Nach den Ressortvereinbarungen zwischen dem Bun- desministerium der Verteidigung und dem Bundesminis- terium der Finanzen vom 14. Juni und 27. September 2000 können Mehreinnahmen und Minderausgaben aus Effizi- enzsteigerungen sowie Veräußerungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen der Bundeswehr für die Reform der Bundeswehr eingesetzt werden. Der Gesell- schaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Gesellschaft für Ent- wicklung, Beschaffung und Betrieb entfaltet Geschäft- stätigkeiten derzeit auf den Gebieten Liegenschaftsmana- gement, Bekleidungsmanagement, Flottenmanagement, Informationstechnik (Projekt HERKULES). In allen Be- reichen gehen die Arbeiten voran und haben unter ande- rem dazu geführt, dass sich wirtschaftliches Handeln durchgesetzt hat und das Bundesministerium der Vertei- digung mit den Haushaltsansätzen im Jahr 2001 auskom- men kann. Zu Frage 18: Angesichts der gerade 29 Tage zurückliegenden Ter- roranschläge auf New York und Washington und der ge- meinsamen Suche nach Antworten auf die Bekämpfung des Terrorismus und der mit dem Terrorismus zusammen- arbeitenden Regime, scheint es mir verfrüht zu sein, über die Neuauflage eines Weißbuches oder die Erstellung ei- nes anderen Grundlagenpapiers zur Sicherheitspolitik nachzudenken. Die zivilen und militärischen Kräfte der Bundeswehr konzentrieren sich zurzeit auf die Aufgaben- erfüllung in den internationalen Einsätzen und auf die für Deutschland entstandenen Herausforderungen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/7032, Frage 20): Mit welchen Argumenten entkräftet die Bundesregierung die Bedenken von Spediteuren in ländlichen und peripheren Regio- nen, die im Hinblick auf den vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Erhebung einer entfernungsabhängigen LKW- Maut durch längere Transportwege Wettbewerbsnachteile be- fürchten? Die LKW-Maut wird für jedes Transportunternehmen, das deutsche Autobahnen benutzt, gleichermaßen gelten. Die Mauthöhe für einen Gütertransport, dessen Ziel- oder Ausgangspunkt in ländlichen Gebieten oder peripheren Regionen liegt, ist somit unabhängig davon, ob das aus- führende Transportunternehmen in einem ländlichen Gebiet oder in einem Ballungsgebiet liegt. Die künftige LKW-Maut wird deshalb für Transportunternehmen in ländlichen Gebieten oder in peripheren Regionen zu kei- nen Wettbewerbsnachteilen führen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18675 (C) (D) (A) (B) (Recklinghausen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/7032, Fragen 25 und 26): Warum hat die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage vom 2. Juli 2001 (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, auf meine schriftliche Frage 59 – Bundestagsdrucksache 14/6720) nur ausweichend geantwortet und insbesondere nicht dargelegt, was sie getan hat oder zu tun gedenkt, um Umzüge prominenter und zahlungskräftiger Steuerzahler ins Ausland zu verhindern oder rückgängig zu machen? Worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die steuerrechtlichen Anreize für zahlungskräftige deutsche Steuer- zahler zur Abwanderung etwa nach Österreich, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diesen Trend umzu- kehren und Deutschland für abgewanderte oder auswärtige Steu- erzahler wieder attraktiv zu machen? Zu Frage 25: Meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 2. Juli 2001 entspricht der Rechtslage und vermittelt einen knappen Überblick über die steuerlichen Folgen eines Wegzugs. Eine Einschränkung der Freizügigkeit für pro- minente oder zahlungskräftige Steuerzahler wäre verfas- sungswidrig und stände im Widerspruch zur Niederlas- sungsfreiheit gemäß Art. 43 des EG-Vertrages sowie der Ausreisefreiheit gemäß Art. 12 Absatz 2 des Internationa- len Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Den deutschen Behörden stehen damit in den angesprochenen Fällen keine zulässigen Instrumente zur „Verhinderung“ oder „Rückgängigmachung“ eines Wohnsitzwechsels ins Ausland zur Verfügung. Ein Systemwechsel vom Prinzip der Ansässigkeits- zur Staatsangehörigkeitsbesteuerung ist weder politisch akzeptabel noch wäre er tatsächlich praktikabel. Die Ausweitung der erweiterten beschränk- ten Steuerpflicht gemäß § 2 Außensteuergesetz oder der Vermögenszuwachsbesteuerung gemäß § 6 Außensteuer- gesetz wäre mit EU-Recht unvereinbar und würde sich der berüchtigten „Reichsfluchtsteuer“ annähern. Dies gälte erst recht für die Einführung eines allgemeinen Be- steuerungstatbestandes des Wegzugs ins Ausland. Zu Frage 26: Anreiz für eine Wohnsitzverlagerung nach Österreich könnte zum Beispiel die Abgeltungswirkung der öster- reichischen Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Einkommens- und insbesondere der Erbschaftsbesteu- erung des zugrunde liegenden Kapitalvermögens sein. Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Sport- ler, die überwiegend im Rahmen von Sportveranstal- tungen außerhalb Österreichs auftreten, besteht auf An- trag die Möglichkeit einer pauschalen Ermittlung der Einkünfte. Diese beträgt 33 Prozent der insgesamt im Ka- lenderjahr aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit erzielten Einkünfte. Die Problematik des steuerlich motivierten Wohnsitzwechsels ist seit Jahren bekannt und war bereits mehrfach Gegenstand parlamen- tarischer Anfragen (zum Beispiel zum so genannten „Fall Flick“). Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, das heißt nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, hat die Bundesregierung nicht die Absicht, neue Steuervergünstigungen für den in Betracht kommenden Personenkreis einzuführen. Ziel der Bundesregierung ist es – insbesondere im Rahmen der Aktivitäten von EU und OECD gegen den schädlichen Steuerwettbewerb – andere Staaten dazu zu veranlassen, von der Einräumung unfairer Steuervergünstigungen Ab- stand zu nehmen. Hiermit kann allerdings nicht der Um- stand beseitigt werden, dass es weiterhin Staaten geben dürfte, in denen eine niedrigere Besteuerung erfolgt als in Deutschland. Anlage 9 Anwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Handricks auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (FDP) (Drucksa- che 14/7032, Frage 31): Wie ist der Stand der Verhandlungen über die von der Bun- desregierung im Jahr 2000 beschlossene Zusammenlegung der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wie- deraufbau (KfW), insbesondere im Hinblick auf den genauen Kaufpreis, die einzelnen Modalitäten der Fusion sowie die künf- tigen Organisationsstrukturen, nachdem ein Kaufvertrag nicht, wie vorgesehen, im Mai dieses Jahres vorgelegt wurde, und wel- ches weitere Verfahren sieht die Bundesregierung bezüglich der Fusion vor? Ziel des Kabinettbeschlusses ist der Verkauf der Deut- schen Ausgleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederauf- bau zur Erzielung größtmöglicher Synergien im Interesse der Förderung der deutschen Wirtschaft unter Beibehal- tung der Selbstständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank im Einflussbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. In Vorbereitung der Zusammenlegung von Deutscher Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wie- deraufbau wurden bereits erhebliche Erfolge erzielt. Ins- besondere haben beide Kreditinstitute eine gemeinsame Refinanzierungsvereinbarung zum gegenseitigen Vorteil abgeschlossen. Eine fruchtbare Zusammenarbeit gibt es auch auf anderen Gebieten, angefangen von einer gemein- samen Vertretung in Brüssel über vereinheitlichte Verfah- ren und Anträge bis hin zur Vorbereitung auf Basel II. Die sich beim Verkauf der Deutschen Ausgleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ergebenden rechtlichen Fragen konnten noch nicht abschließend beantwortet wer- den. Eine Fusion der beiden Kreditinstitute ist nicht Ge- genstand des Kabinettbeschlusses. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/7032, Fragen 32 und 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlag der EU- Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/79/EWG, der Richtlinie 92/80/EW und der Richtli- nie 95/59/EG hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Ver- brauchsteuern auf Tabakwaren vorgesehene Änderung der Defi- nition für Zigarren und Zigarillos? Wann ist mit einer Entscheidung des Rates über den Vorschlag der EU-Kommission für die in Frage 32 genannte Richtlinie zu rechnen? Zu Frage 32: Die Kommission schlägt vor, die Besteuerung von Filterzigarillos durch Änderung der Begriffsdefinition der Besteuerung von Zigaretten gleichzustellen. Die Besteue- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 200118676 (C) (D) (A) (B) rung anderer Zigarillos und von Zigarren soll unverändert bleiben. Die von Deutschland gegen die Änderung der Filterzigarillobesteuerung vorgetragenen Bedenken wer- den von der EU-Kommission und den anderen Mitglied- staaten nicht geteilt. Es ist daher davon auszugehen, dass die übrigen Mitgliedstaaten diesem Vorschlag grundsätz- lich zustimmen werden. Die Besteuerung von Filterziga- rillos ist aus fiskalischer Sicht in Deutschland nur von untergeordneter Bedeutung. Die Bundesregierung beab- sichtigt, der Regelung unter Berücksichtigung einer zeit- lich noch zu fixierenden Übergangsfrist zuzustimmen. Zu Frage 33: Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird zurzeit in der Ratsarbeitsgruppe „Finanzen“ beraten. Die belgi- sche Präsidentschaft beabsichtigt, die Änderungsrichtli- nie noch unter ihrem Vorsitz, das heißt in diesem Jahr, zu verabschieden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 191. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Oktober 2001 18677 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Richtig.



Rede von Elke Wülfing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wie bekommen Sie die
Banken dazu, dass sie mit Ihnen zusammenarbeiten? Wol-
len Sie das in Deutschland gesetzlich regeln oder hoffen
Sie auf deren Mitarbeit?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir wollen das gesetzlich
    regeln, und zwar – ich habe vorhin schon darauf hin-
    gewiesen – im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz.
    Genau diesen Punkt hatten wir – unabhängig von den
    terroristischen Anschlägen in den Vereinigten Staaten –
    schon in unserem ersten Referentenentwurf des Fi-
    nanzmarktförderungsgesetzes, den wir im Sommer
    veröffentlicht haben, vorgesehen. Das Bundeskabinett
    wird den Entwurf dieses Gesetzes Anfang November be-
    schließen.

    Der von Ihnen angesprochene Punkt – Kontenscree-
    ning, das Abklopfen auf Verdachtsmomente bei den Ban-
    ken selbst – war schon Gegenstand unseres Entwurfs, und
    zwar damals mit dem Ziel der Bekämpfung der Geldwä-
    sche. Er bekommt jetzt eine besondere Aktualität. Wegen
    der Bekämpfung der terroristischen Finanzströme werden

    wir die beiden anderen Punkte, auf der einen Seite die
    Kontenevidenzzentrale ohne Kontobewegung und auf der
    anderen Seite die interdisziplinäre Einheit zur Vorprüfung
    von Verdachtsanzeigen, in den Entwurf des Vierten Fi-
    nanzmarktförderungsgesetzes aufnehmen. Das sind zwei
    neue Maßnahmen.

    Die von Ihnen angesprochene Maßnahme hatten wir
    wegen der Bekämpfung der Geldwäsche ohnehin vor;
    sie wird Gegenstand des Vierten Finanzmarktförde-
    rungsgesetzes sein, mit dem wir größere Institute – die
    Abgrenzung kann ich jetzt nicht genau vornehmen – ver-
    pflichten, das umzusetzen. Ich sage noch einmal: Es gibt
    bereits Banken, die das machen, weil es schon EDV-Pro-
    gramme gibt, mit denen man diesbezüglich arbeiten kann.
    Die Banken – sie sind mit diesem Gesetzesvorschlag ein-
    verstanden – machen das bisher auf freiwilliger Basis. Sie
    bekommen bei der Erarbeitung dieser EDV-Programme
    Hilfestellung durch die öffentliche Hand und sie wenden
    sie in eigener Verantwortung an.

    Der Bundesverband deutscher Banken hat sich mit
    dem Vorschlag einverstanden erklärt, weil unsere Banken
    ein ordentliches und gesetzmäßiges Finanzmarktsystem
    in der Bundesrepublik Deutschland natürlich, ebenso wie
    wir alle, für überaus wichtig halten.