Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Christel Deichmann . . . . . . . . . . . . . . 18177 A
Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag
der Abgeordneten Renate Blank, Uta Zapf,
Hans Raidel, Georg Girisch und Hansjürgen
Doss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B
Eintritt des Abgeordnten Werner Kuhn in den
Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B
Tagesordnungspunkt 1:
Antrag der Bundesregierung: Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an
dem NATO-geführten Einsatz auf maze-
donischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Grup-
pen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6830) . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 18177 D
Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18179 D
Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18182 A
Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 18183 D
Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18185 A
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 18186 A
Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . 18186 C
Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18187 D
Tagesordnungspunkt 2:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem An-
trag der Bundesregierung: Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte
an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören derWaf-
fen, die durch die ethnisch albani-
schen bewaffneten Gruppen freiwil-
lig abgegeben werden
(Drucksachen 14/6830, 14/6835) . . . . 18189 C
b) Bericht des Haushaltsausschusses
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 14/6836) . . . . . . . . . . . . . 18189 D
Hans-Ulrich Klose SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18190 A
Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18190 C
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 18190 D
Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18193 B
Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18195 A
Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 18197 A
Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18199 A
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18199 C
Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 18201 B
Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18203 D
Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18206 A
Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg 18207 C
Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18208 C
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18209 C
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18210 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18212 D
Plenarprotokoll 14/184
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
184. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001
I n h a l t :
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18213 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Brigitte Baumeister (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18213 C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 C
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 D
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Klaus Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 A
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Renate Diemers (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 C
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 D
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18216 B
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Siegfried Helias (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001II
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 A
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Walter Hirche (FDP) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die eth-
nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 B
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Joachim Hörster (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen,
die durch die ethnisch albanischen bewaffne-
ten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie-
rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18218 B
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Konrad Kunick (SPD) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie-
rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18218 D
Anlage 15
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18219 B
Anlage 16
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18219 D
Anlage 17
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Erwin Marschewski (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen,
die durch die ethnisch albanischen bewaffne-
ten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18220 B
Anlage 18
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen,
die durch die ethnisch albanischen bewaffne-
ten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18220 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 III
Anlage 19
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Marlies Pretzlaff (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Terri-
torium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen
bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18221 B
Anlage 20
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Anita Schäfer (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswär-
tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Terri-
torium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen
bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18221 C
Anlage 21
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Rita Streb-Hesse (SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswär-
tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Terri-
torium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen
bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 B
Anlage 22
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Jürgen Türk (FDP) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die eth-
nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 A
Anlage 23
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Eckhardt Barthel (Berlin), Wolfgang Behrendt,
Anni Brandt-Elsweier, Willi Brase, Dr. Peter
Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Arne
Fuhrmann, Anke Hartnagel, Walter Hoffmann
(Darmstadt), Ingrid Holzhüter, Anette
Kramme, Christine Lambrecht, Waltraud
Lehn, Erika Lotz, Michael Müller (Düssel-
dorf), Dr. Hermann Scheer, Ewald Schurer,
und Erika Simm ( alle SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 B
Anlage 24
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Axel Berg, Renate Gradistanac, Reinhold
Hemker, Christel Humme, Ute Kumpf, Detlev
von Larcher, Christoph Moosbauer, Andrea
Nahles, Thomas Sauer, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Hans-Werner Bertl, Gustav Herzog.
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Lothar Binding
(Heidelberg), Heinz Schmitt (Berg), Christel
Riemann-Hanewinckel, Dieter Maaß (Herne)
und Dr. Edelbert Richter (alle SPD) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 D
Anlage 25
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annelie Buntenbach, Winfried Hermann, Steffi
Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian
Simmert, Hans-Christian Ströbele, und Sylvia
Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18224 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001IV
Anlage 26
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Winfried Nachtwei, Hans-Josef Fell, Ulrike
Höfken, und Grietje Bettin (alle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus-
ses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Be-
teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
dem NATO-geführten Einsatz auf mazedoni-
schem Territorium zum Einsammeln und Zer-
stören der Waffen, die durch die ethnisch alba-
nischen bewaffneten Gruppen freiwillig
abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18225 C
Anlage 27
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter
Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus,
Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter
Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine
Lucyga, Adolf Ostertag, Renate Rennebach,
Bernd Reuter, René Röspel, Gudrun Roos,
Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis-
Sperk, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze Wegner, und
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksachen 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C
Anlage 28
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Karin Kortmann, Adelheid Tröscher, Dagmar
Schmidt (Meschede), Ingrid Becker-Inglau,
Ulrich Kelber, Lothar Binding (Heidelberg)
und Frank Hempel (alle SPD) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre-
gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsam-
meln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen
freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18227 C
Anlage 29
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Kurt J. Rossmanith und Klaus Holetschek
(beide CDU/CSU) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die eth-
nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18228 A
Anlage 30
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Werner Siemann, Dr. Hans Georg Faust,
Jochen-Konrad Fromme, Kurt-Dieter Grill,
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eva-Maria Kars und
Walter Link (Diepholz) (alle CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18228 C
Anlage 31
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter
Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus,
Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter
Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine
Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Adolf Ostertag,
Renate Rennebach, Bernd Reuter, Renè Röspel,
Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid
Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit,
Dr. Konstanze Wegner und Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den
Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beratung
des Antrags der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 V
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18213
(C)
(D)
(A)
(B)
Aigner, Ilse CDU/CSU 29.08.2001
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 29.08.2001
DIE GRÜNEN
Deß, Albert CDU/CSU 29.08.2001
Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 29.08.2001
Friedrich (Bayreuth), FDP 29.08.2001
Horst
Fuchs (Köln), Anke SPD 29.08.2001
Götz, Peter CDU/CSU 29.08.2001
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 29.08.2001
Haupt, Klaus FDP 29.08.2001
Jünger, Sabine PDS 29.08.2001
Kasparick, Ulrich SPD 29.08.2001
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 29.08.2001
DIE GRÜNEN
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 29.08.2001
Nolte, Claudia CDU/CSU 29.08.2001
Nooke, Günter CDU/CSU 29.08.2001
Oesinghaus, Günter SPD 29.08.2001
Rehbock-Zureich, Karin SPD 29.08.2001
Schenk, Christina PDS 29.08.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 29.08.2001
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 29.08.2001
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 29.08.2001
Tappe, Joachim SPD 29.08.2001
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 29.08.2001
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 29.08.2001
Weis (Stendal), SPD 29.08.2001
Reinhard
Wissmann, Matthias CDU/CSU 29.08.2001
Wolf (München), Hanna SPD 29.08.2001
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Brigitte Baumeister (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territo-
rium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Ich werde dem Antrag der Bundesregierung auf
Drucksache 14/6830 nicht zustimmen.
Der Beschluss der NATO, für 30 Tage etwa 3 500 Sol-
daten in die Republik Mazedonien zu schicken, um Waffen
einzusammeln, die freiwillig abgegeben werden, ist nicht
sehr überzeugend und auch nicht zu verantworten. Dieses
Mandat der zu entsendenden NATO-Truppe ist inhaltlich
und mit Blick auf die wahrscheinliche Dauer unzureichend
angelegt und vor allem ohne politische Zielsetzung.
Die Region braucht ein politisches und strategisches
Konzept, um dauerhaft stabilisiert zu werden. Das NATO-
Mandat stellt weder ein solches Konzept noch den Teil ei-
nes Gesamtkonzepts dar.
Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit gehabt,
durch Verhandlungen im NATO-Rat ein „robustes“ NATO-
Mandat zu erreichen. Diese Möglichkeit hat sie nicht aus-
geschöpft. Einem schlecht ausgehandelten Mandat kann
man nicht zustimmen. Um wirkliche Stabilität in der Re-
publik Mazedonien zu schaffen, hätte das Mandat in Dauer
und Aufgabenstellung umfangreicher ausfallen müssen.
Die Bundesregierung konnte sich beim NATO-Rat jedoch
dafür nicht einsetzen, da die Bundeswehr durch die andau-
ernden Sparmaßnahmen zu schlecht ausgerüstet ist.
Zudem knüpfen die Regierung der Republik Mazedo-
nien und die UCK unterschiedliche Erwartungen an das
NATO-Mandat. Die Regierung der Republik Mazedonien
strebt nach dem Anschluss der Sammelaktion eine Ver-
fassungsänderung an, wonach der albanischen Volks-
gruppe mehr Minderheitenrechte als bisher zugedacht
werden sollen. Die UCK erhofft sich hingegen ein dauer-
haftes Verbleiben der NATO im Lande, um ihre
eigenen Ziele, zu denen unter anderem die Etablierung ei-
nes Groß-Albaniens zählt, durchzusetzen. Für die NATO-
Staaten besteht die Gefahr, dass sie sich auf die eine oder
die andere Seite der Konfliktparteien ziehen lassen.
DieAblehnungdesAntragesderBundesregierungbedeu-
tet aber keine Abkehr von der langjährigen Bündnistreue
der Bundesrepublik Deutschland zur NATO. Vor allem
die Soldaten, die jetzt in die Republik Mazedonien ge-
schickt werden, und ihre Angehörigen sollen wissen, dass
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
sie von allen Bundestagsabgeordneten, auch von denen,
die heute gegen das Mandat gestimmt haben, die volle
Unterstützung erhalten werden.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein-
sammeln und Zerstören derWaffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835)
Bei der im Rahmen der heutigen Sitzung des Deutschen
Bundestages unter Tagesordnungspunkt 2 a) stattfinden-
den namentlichen Abstimmung über den oben genannten
Antrag der Bundesregierung werde ich mit Nein stimmen.
Begründung:
Erstens. Das Ziel der NATO-Operation „Essential Har-
vest“ wird von der NATO wie folgt beschrieben: „Ein-
sammeln und Zerstören der von den ethnisch albanischen
Gruppen auf mazedonischem Territorium freiwillig abge-
gebenen Waffen“. Diese Aufgabenstellung ist aus meiner
Sicht bei weitem nicht ausreichend.
Weder dasweitereEinsickernvonWaffen aus denNach-
barstaaten soll unterbunden werden, noch ist davon auszu-
gehen, dass die beabsichtigte Vernichtung von 3 000 Waf-
fen einschließlich Munition mehr als eine symbolische
Bedeutung hat.
Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass schwere
Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung,
wie dies unter den Augen von NATO-Soldaten in frühe-
ren Kampfgebieten im ehemaligen Jugoslawien gesche-
hen ist, unterbunden werden können. Die zukünftige
Glaubwürdigkeit der NATO muss in diesem Zusammen-
hang gewahrt werden. Nur so kann die Zivilbevölkerung
Vertrauen in die Verlässlichkeit der NATO finden.
Zweitens. Die mangelnde finanzielle Ausstattung der
Bundeswehr führt zu massiven Engpässen für die Ein-
satzfähigkeit unserer Soldaten. So ist es für mich beschä-
mend, dass in dem Hochtechnologieland Deutschland so
banale Dinge wie beispielsweise eine effiziente Ersatz-
teilversorgung unter anderem von Flugzeugen nur noch
durch den Ausbau aus anderen, dann nicht mehr einsatz-
fähigen Geräten sichergestellt werden können. Aus mei-
ner Sicht ist die Bundeswehr zurzeit nicht in der Lage,
ihre NATO-Verpflichtungen zu erfüllen.
Drittens. Unabhängig von meinem Abstimmungsverhal-
ten zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stehe ich
zur Bundeswehr und den Soldaten, welche in unserem Auf-
trag in Mazedonien und anderen Ländern im Einsatz sind.
Mein Ziel ist es, den Soldaten durch mein Abstim-
mungsverhalten ihre schwere und gefährliche Aufgabe
durch eine bessere und zielgerichtetere Auftragserteilung
zu erleichtern.
Darüber hinaus ist die angemessene Ausstattung unse-
rer Bundeswehr zur Erfüllung ihres ehrenvollen Auftrages
für mich vorrangig. Hier haben die Bundesregierung und
die sie tragende Koalition eine besondere Verantwortung.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) zurAbstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Ich stimme der Entsendung deutscher Soldaten nach Ma-
zedonien aus Gewissensgründen nicht zu. Es handelt sich
um das von allen Fachleuten und EU-Regierungen unwi-
dersprochen risikoreichste Mandat für deutsche Soldaten.
Ihre Aufgabe bezieht sich nur auf die passive Aufnahme
freiwillig abzugebener Waffen. Sie können nicht aktiv bei
der Verletzung der Menschenrechte eingreifen und damit
Not, Unglück und Tod von Zivilisten verhindern. Es ist da-
mit kein ehrliches, sondern ein unehrliches Mandat.
Was auch fehlt, ist ein politisches Friedenskonzept für
diese Region. Es gibt keine Garantie, ob es bei den 30 Ta-
gen bleibt, keine wirkliche Perspektive, die einen Bürger-
krieg ausschließt. Ein langjähriges Konfliktfeld kann die
Folge dieses NATO-Einsatzes sein, der vor Ort von vielen
gar nicht erwünscht ist. Die Destabilisierung des gesam-
ten Raumes wird verstärkt.
Schließlich werden Soldaten einer Bundeswehr einge-
setzt, deren Führung zunehmende Defizite in der Ausbil-
dung, bei Manövern, bei Ersatzteilen, bei der Qualität von
Material beklagt und von einer unzureichenden Einsatz-
voraussetzung im Ernstfall spricht. 49,5 Milliarden DM
benötigt die Bundeswehr nach Aussage ihres Planungs-
stabes für das Jahr 2002, um überhaupt einen Grundbe-
stand zu sichern, doch das Kabinett hat für den kommen-
den Haushalt nur 46,2 Milliarden DM bewilligt. Die
Unterfinanzierung der Bundeswehr hat damit eine drama-
tische Wendung genommen. Unter diesen Bedingungen
wäre es verantwortungslos, diesem lebensgefährlichen
Einsatz deutscher Soldaten zuzustimmen.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118214
(C)
(D)
(A)
(B)
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Ich stimme gegen eine Beteiligung deutscher Streit-
kräfte an einem solchen NATO-geführten Einsatz, da ich
hierin grundsätzlich kein geeignetes Mittel sehe, zur Lö-
sung der ethnisch bedingten Konflikte auf dem Balkan ef-
fektiv und langfristig beizutragen.
Neben vielen Einzelkritikpunkten – unter anderem dra-
matische Unterfinanzierung der Bundeswehr, konkrete Aus-
gestaltung des Mandates, fehlendes mittel- und langfristiges
Konzept für eine Befriedung des Balkans einschließlich der
entsprechenden Mittelbereitstellungen auch im Bereich der
Entwicklungshilfe – halte ich den von der Bundesregierung
angestrebten Auftrag an unsere Streitkräfte vor allem für ein
„unehrliches Mandat“. Dieses Mandat gefährdet Leib und
Leben unserer deutschen Soldaten und ist mit einem Zeit-
horizont von 30 Tagen völlig unrealistisch.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal)
(CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses
zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Diesem Antrag kann ich nicht zustimmen, weil die Ein-
satzbereitschaft der Bundeswehr durch die sträfliche fi-
nanzielle Unterversorgung seitens der Bundesregierung
nicht mehr gewährleistet ist. Dadurch wird auch die per-
sönliche Fürsorgepflicht, die die Bundesregierung gegen-
über den Soldaten der Bundeswehr hat, in verantwor-
tungsloser Weise verletzt.
Die Bündnistreue und die Bündnisfähigkeit der Bun-
desrepublik Deutschland waren und sind für mich ein ho-
hes Gut. Dies habe ich auch in den zurückliegenden
25 Jahren durch mein Abstimmungsverhalten im Deut-
schen Bundestag bei allen verteidigungspolitischen Ent-
scheidungen stets unter Beweis gestellt.
Die über Jahre vorgenommene fortschreitende finanzi-
elle Ausdünnung der Bundeswehr und die damit verbun-
dene mangelhafte Einsatzfähigkeit der Soldaten stellt eine
Gefahr für deren persönliche Sicherheit dar. Damit ver-
letzt die Bundesregierung die Bündnisfähigkeit der Bun-
desrepublik Deutschland und verlässt den Boden der ge-
meinsamen Solidarität im Bündnis der NATO wie auch
innerhalb der neuen europäischen Sicherheitspolitik in
der Europäischen Union.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Renate Diemers (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch
albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge-
geben werden (Drucksache 14/6835)
Ich habe dem Antrag und somit dem Einsatz der Bun-
deswehr in Mazedonien trotz nicht ausgeräumter starker
Bedenken zugestimmt.
Ich habe zugestimmt, um den beteiligten Soldaten der
NATO einen möglichst großen Rückhalt durch das deut-
sche Parlament und die deutsche Bevölkerung zu
demonstrieren. Dieser positive Rückhalt soll sich auch auf
die Konfliktparteien in Mazedonien auswirken, die die
NATO als starken Partner und nicht als Spielball einstu-
fen sollen. Ich habe zugestimmt, um die Bundeswehr in
ihren Aufträgen und in ihrer Verantwortung und Stellung
innerhalb der NATO zu unterstützen.
Die Bedenken gegen einen Einsatz der Bundeswehr,
die ich immer noch habe, richte ich als Appell an die Bun-
desregierung. Diese Bedenken sind durch ein unzurei-
chendes und unklar formuliertes Mandat der NATO be-
gründet. Ich richte die Forderung an die Bundesregierung,
ihre Aufgabe und Verantwortung in der NATO zukünftig
konsequent wahrzunehmen, um klare Mandate unter einer
Einbeziehung einer Folgeneinschätzung zu erarbeiten.
Darüber hinaus sind die schlechten finanziellen Rahmen-
bedingungen – und damit die Ausstattung – für die Bun-
deswehr nicht akzeptabel und unverantwortlich im Hin-
blick auf die Gefährdung der Soldaten.
Es muss also zukünftig das Ziel der Bundesregierung
sein, nach eingehender Prüfung des Mandates die Ein-
sätze der Bundeswehr nicht nur verbal zu befürworten,
sondern sie durch eine sichere und gesicherte Ausstattung
überhaupt zu ermöglichen.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim)
(SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18215
(C)
(D)
(A)
(B)
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab-
gegebenen werden“ zu.
In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht be-
strittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen einen
Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen, sind wir
zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedoni-
schen Regierung nachzukommen und das Rahmenabkom-
men vom 13. August 2001 durch das Einsammeln der Waf-
fen der UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere
Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Region
und der Einbettung des NATO-Einsatzes in eine mittelfris-
tige Strategie zur Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im
Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Das Rah-
menabkommen von Ohrid in einem Stabilitätskonzept für
Mazedonien und einer politischen und ökonomischen Ge-
samtstrategie fürSüdosteuropaabsichern“aufgegriffenwor-
den sind, insbesondere was die folgenden Punkte angeht:
Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff-
nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die
Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über
das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions-
programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler
und mafiaartiger Subkulturen in der Region.
Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs-
antrag Punkt für Punkt eingelöst wird, denn immer wie-
der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak-
tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte
auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde
stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze
weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen
Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die
Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien
unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht
eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis
können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO
bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten.
Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen
Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt-
region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische
und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere
Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus
halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah-
men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep-
tes für wesentlich, um neue Konflikte in anderen Anrai-
nerstaaten mit albanischen Minderheiten zu verhindern.
Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpolitischen
Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und
werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Insbeson-
dere die fortwährende Selbstmandatierung der NATO ist aus
unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitektur
muss in den supranationalen Organisationen verankert sein.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territo-
rium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht
zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei-
chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al-
banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen
Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Ein-
satzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinanderset-
zungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbe-
völkerung zu schützen. Aus der erschütternden Erfahrung
von Srebenica scheinen wir nichts gelernt zu haben. Die
Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin
nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf eine
Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen Druck
vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Seiten, be-
waffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen.
Deshalb ist es äußerst problematisch, dass ein Vorge-
hen bzw. eine Entwaffnung der paramilitärischen Kräfte
auf mazedonischer Seite nicht vorgesehen ist. Der Einsatz
in Mazedonien wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die
Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten Mandat zur
konsequenten Bürgerkriegsverhinderung ausgestattet
sind. Dies ist nach dem Antrag der Regierung ausdrück-
lich nicht der Fall.
Das Mandat ist auch deswegen „unehrlich“, weil es für
die längerfristige Friedenssicherung, Demokratisierung
und politische sowie wirtschaftliche Stabilisierung Maze-
doniens und der Region nicht ausreichend ist. Hierfür be-
darf es jawohl eines umfassenden politischen und wirt-
schaftlichen Stabilisierungskonzeptes für Mazedonien als
auch einer langfristig angelegten politischen und wirt-
schaftlichen Gesamtstrategie für die Balkanstaaten und
Südosteuropa. Diese muss nicht nur auf den bisherigen
Aktivitäten des Stabilitätspaktes aufbauen, sondern das
Erreichte absichern und fortführen. Die Bundesregierung
hat bislang weder ein längerfristiges Stabilisierungskon-
zept für Mazedonien noch eine Gesamtstrategie für die
Balkanstaaten und Südosteuropa vorgelegt.
Ganz im Gegenteil: Sie fährt mit den Kürzungen der
für die Stabilisierungs-, Aufbau- und Entwicklungsmaß-
nahmen in den Südosteuropa bereitgestellten Finanzmit-
teln fort. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Bun-
desregierung die Öffentlichkeit bewusst täuscht, indem
sie neuerdings einerseits die Bereitstellung zusätzlicher
Finanzmittel für Mazedonien und die Region signalisiert,
andererseits ihre Vertreter im Fachausschuss hierzu erklä-
ren, dass man hierfür höchstens bereits fest für andere Ak-
tivitäten eingeplante Finanzmittel umwidmen könne.
Eine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung
würde darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregie-
rung den Mazedonien-Einsatz deutscher bewaffneter
Streitkräfte völlig ungenügend vorbereitet hat und das mit
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118216
(C)
(D)
(A)
(B)
ihm bezweckte Ziel der Vermeidung eines Bürgerkriegs
aufgrund des Fehlens einer umfassenden Gesamtstrategie
ernsthaft gefährdet. Unsere deutschen Soldaten in dieser
Situation den Gefahren vor Ort auszusetzen steht damit
völlig außer Verhältnis zu dem durch den Einsatz letzt-
endlich erreichbaren Ergebnis.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Siegfried Helias (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht
zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei-
chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al-
banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen
Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Ein-
satzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinanderset-
zungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbe-
völkerung zu schützen.
Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln
ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf
eine Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen
Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Sei-
ten, bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen.
Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Ri-
siken für die Soldaten sind nur dann zu rechtfertigen,
wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten
Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhinderung aus-
gestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Bundesregie-
rung ausdrücklich nicht der Fall. Darüber hinaus fehlt es
an einem Konzept für eine politische Lösung der regiona-
len Konflikte, dessen Durchsetzung durch den Einsatz be-
waffneter NATO-Einsatzkräfte gefördert und abgesichert
werden kann.
Der Beteiligung deutscher Soldaten am NATO-geführ-
ten Einsatz in Mazedonien stimme ich auch deswegen
nicht zu, weil dieser Einsatz sich nicht an den tatsächli-
chen Erfordernissen im Lande, sondern an der durch die
Bundesregierung begrenzten finanziellen Ausstattung der
deutschen Streitkräfte orientiert.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Walter Hirche (FDP) zur Ab-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Trotz weiter bestehender Bedenken stimme ich dem
Mazedonien-Mandat für die NATO zu, weil erstens der
UN-Sicherheitsrat dies ausdrücklich begrüßt, und zwei-
tens beide Konfliktparteien dies wünschen, weil sie in ei-
nem solchen Einsatz den einzigen Hebel sehen, um im Zu-
sammenhang mit dem Waffeneinsammeln den Verfas-
sungsprozess zugunsten einer Verankerung von Minder-
heitsrechten für die Albaner in Mazedonien in Gang zu
bringen. Diese – wenn auch kleine – Chance auf Ermun-
terung des politischen Aussöhnungsprozesses darf nicht
durch Blockieren verschüttet werden.
Bei dieser Zustimmung verkenne ich nicht, dass Risi-
ken bleiben. Erstens. Risiken bleiben für die Soldaten in
Ausübung des Mandats. Zweitens. Das Mandat umfasst
eine punktuelle Aktion und keine vollständige Entwaff-
nung. Drittens. Ein militärisches Mandat kann den poli-
tischen Konflikt nicht allein beseitigen. Hilfen für den
wirtschaftlichen Aufbau und demokratische Bildungs-
strukturen sind im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfor-
derlich. Viertens. Die Gefahr bleibt, dass politische
Sehnsüchte nach einem Großalbanien jederzeit wieder
ausbrechen können, genau so wie bei den Slawo-Maze-
doniern die Bereitschaft zur Kooperation ohne interna-
tionalen Druck nachlassen kann.
Bedrückend ist, dass weder der deutsche Außen- noch
der deutsche Verteidigungsminister einen erkennbaren
Einfluss auf die EU bzw. die NATO genommen hat, um
mehr an realer Stabilisierung in Mazedonien, über das mi-
litärische Mandat hinaus, zu erreichen.
Die Risiken sind gegeben. Die Kritik bleibt bestehen.
Nach Abwägung muss die kleine Chance auf die Ent-
wicklung des politischen Stabilisierungsprozesses in Ma-
zedonien, auch unter Hilfe des NATO-Mandats, genutzt
werden, um so Zug um Zug die politische Verständigung
voranzubringen. Ein Nein zum Einsatz ist deshalb nicht
der richtige Weg.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Druck-
sache 14/6835)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18217
(C)
(D)
(A)
(B)
Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu.
Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei-
chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der alba-
nischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen Mehr-
heit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Einsatzkräften
nicht, im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen
den Bevölkerungsgruppen die Zivilbevölkerung zu schüt-
zen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln
ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf die
radikale Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen
Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Seiten,
bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen.
Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Ri-
siken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu recht-
fertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen,
robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhin-
derung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der
Bundesregierung nicht der Fall.
Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po-
litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch-
setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz-
kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher
stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt
werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz
erreichbaren Ergebnis.
Das Mandat ist auch deswegen unehrlich, weil es sich
nicht an den tatsächlichen Erfordernissen in Mazedonien,
sondern an der durch den Willen der Bundesregierung be-
grenzten finanziellen Ausstattung der deutschen Streit-
kräfte orientiert.
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zurAb-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Nach meiner Auffassung hat die Bundesregierung
außenpolitisch versagt, da von ihr keine aktive Balkan-
Politik betrieben wird. Das wäre jedoch angesichts der Si-
tuation dringend notwendig. Eine Friedenspolitik für den
Balkan durch Aktivitäten der Bundesregierung ist nicht
erkennbar.
Angeblich geht es bei dem Einsatz der NATO in Maze-
donien nur um das Einsammeln von Waffen, die die UCK
freiwillig abgibt. Das soll innerhalb von 30 Tagen gesche-
hen. Doch eine wirkliche wirksame Entwaffnung, um zu ei-
ner notwendigen und wünschenswerten Befriedung der Re-
gion zu gelangen, findet nicht statt. Das ist nicht ehrlich
gegenüber den deutschen Soldaten. Es kann nicht ausge-
schlossenen werden, dass der Einsatz länger dauern wird.
Die Erwartungen der UCK an die NATO sind nicht die
gleichen Erwartungen, die die mazedonische Regierung
an die NATO hat. Der Konflikt ist vorprogrammiert. Die
albanische Seite und die UCK streben doch in Wirklich-
keit eine dauerhafte Stationierung der NATO an, während
die mazedonische Regierung die Entwaffnung der UCK
und dann den sofortigen Abzug der NATO wünscht. Mit
großer Sorge sehe ich deshalb, dass der Einsatz der Bun-
deswehr in Mazedonien zu einer Falle werden kann, aus
der nur schwer wieder herauszukommen sein wird. Die
UCK wird außerdem in der Lage sein, innerhalb kürzester
Zeit neue Waffen zu beschaffen.
Mit großer Befürchtung nehme ich zur Kenntnis, wie
führende Mitglieder der Regierung Mazedoniens gegen
die NATO und ihre Soldaten agieren. Auch die Mehrheit
der Bevölkerung Mazedoniens will den Einsatz der
NATO nicht, da sie auch den Minderheitenkompromiss
nicht akzeptiert. Die NATO wird von großen Teilen der
Bevölkerung nicht als neutraler Vermittler gesehen und
anerkannt. Allein schon daraus erwächst eine Gefahr für
das Leben der eingesetzten deutschen Soldaten.
Trotz NATO-Präsenz im Kosovo war die NATO nicht
in der Lage, die grenzüberschreitenden Aktivitäten der
UCK nach Mazedonien zu verhindern. Die Lösung der
Probleme des Balkans kann nicht in der Stationierung von
Militär liegen. Die Gefahr eines beginnenden großen
Konfliktes muss befürchtet werden. Deshalb stimme ich
der Vorlage der Bundesregierung für einen Einsatz in Ma-
zedonien nicht zu.
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) zurAb-
stimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Ich stimme für den Antrag der Bundesregierung, weil
sowohl die mazedonische Regierung als auch die albani-
schen Rebellen darum gebeten haben, dass die Waffen-
sammlung und -vernichtung durch NATO-Truppen erfol-
gen soll, die zu diesem Zwecke für begrenzte Zeit ins
Land gebeten werden.
Da dieser Vorgang Teil und Stufe des unter Moderation
der EU vertraglich vereinbarten Friedens- und zivilen
Prozesses auf dem Wege zur Einräumung von mehr Rech-
ten für die albanische Minderheit in Mazedonien ein-
schließlich einer Änderung der Verfassung ist, handelt es
sich bei der Truppenentsendung nicht um Ausübung von
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118218
(C)
(D)
(A)
(B)
militärischer Gewalt oder um eine Einmischung in inner-
mazedonische Verhältnisse.
Es wird versichert, dass der Schritt der Waffenein-
sammlung in 30 Tagen abgeschlossen sein soll und dass
die NATO-Soldaten sich bei einem erneuten Ausbruch von
Kämpfen zwischen den Bürgerkriegsparteien auch vor Ab-
lauf ihres Mandats aus Mazedonien zurückziehen. Das
Mandat umfasst keine Ausübung militärischer Gewalt
zum Zwecke der Erreichung des Vertragszieles. Diese ist
lediglich zum Eigenschutz der NATO-Soldaten gestattet.
Da die Verweigerung der vertraglich verankerten Waf-
feneinsammlung ein aktiver Beitrag zum Aufflammen er-
neuter Kämpfe, in die auch der Kosovo hineingezogen
werden könnte – mit der Folge, dass wiederum Flücht-
linge in den EU-Staaten, auch in Deutschland, Zuflucht
suchen würden –, und weil es sich um keinen Einsatz des
Bündnisses außerhalb von Europa handelt, stimme ich
dem Antrag der Bundesregierung zu.
Ich stimme auch zu, weil ich keinen Beitrag zur Stär-
kung der politischen Kräfte leisten will, die eine Er-
höhung des Rüstungs- und Militärhaushalts fordern statt
eine Reduzierung und Umorganisation der Bundeswehr
auf eine kleinere Größe und einen Zuschnitt, mit dem sie
ihre Aufgaben nach Beendigung des Ost-West-Konfliktes
erledigen kann. Die positiven zivilen Beschäftigungsef-
fekte in den Gemeinden und die Auftragswünsche der
Waffenindustrie dürfen nicht das Verhalten von Abgeord-
neten und die Größe des Militäretats bestimmen.
Von meiner Stimmabgabe unberührt ist meine
grundsätzliche Ablehnung jeder militärischen Gewaltan-
wendung. Ich entscheide mich in diesem Punkte nach den
Prinzipien der Wahl des geringstmöglichen Übels und be-
rufe mich auf mein Gewissen, wenn ich diesen Versuch,
ein erneutes Blutvergießen zu verhindern, unterstütze.
Anlage 15
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger (FDP) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf ma-
zedonischem Territorium zum Einsammeln und
Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch al-
banischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge-
geben werden (Drucksache 14/6835)
Nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken
des NATO-Einsatzes in Mazedonien und unter Berück-
sichtigung grundsätzlicher Aspekte stimme ich dem An-
trag der Bundesregierung zur Entsendung von Bundes-
wehrsoldaten nach Mazedonien nicht zu.
Entscheidend sind für meine Gewissensentscheidung
folgende Gründe:
Erstens. Das NATO-Mandat, an dessen Willensbildung
die Bundesregierung nur passiv teilgenommen hat, ist un-
realistisch, risikoreich und zur wirklichen Friedensbe-
wahrung in Mazedonien schwerlich geeignet. Der Bun-
deskanzler selbst hat immer wieder ein ehrlicheres Man-
dat angemahnt. Schon heute wird von der
Bundesregierung zumindest eine Verlängerung des Man-
dats als wahrscheinlich angesehen.
Zweitens. Bündnistreue bedeutet, jedes NATO-Mandat
sorgfältig im Hinblick auf seine Gefährlichkeit, seine
Erfolgsaussicht und seine politischen und militärischen
Perspektiven zu prüfen. Bündnistreue heißt nicht, jedem
NATO-Mandat automatisch zuzustimmen. Die Bilanz der
militärischen und politischen Entwicklung auf dem Bal-
kan in den letzten zehn Jahren zeigt, dass es an politischen
Perspektiven für Ex-Jugoslawien fehlt. Die Unversöhn-
lichkeit der verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgrup-
pen hat sich tief verfestigt und macht ein friedliches Zu-
sammenleben auf lange Sicht unwahrscheinlich. Das
NATO-Mandat in Mazedonien birgt die Gefahr in sich,
die Stabilität in Mazedonien zu schwächen, anstatt sie zu
stärken.
Drittens. Die NATO läuft Gefahr, durch diesen Maze-
donien-Einsatz deutlich beschädigt zu werden. Weite
slawisch-mazedonische Bevölkerungsteile stehen den
NATO-Truppen ablehnend bis feindselig gegenüber, da
sie die NATO als parteiisch ansehen. Das Unterlassen der
NATO im Kosovo, die UCK zu entwaffnen, hat erst zu der
drohenden Gefahr des Bürgerkriegs in Mazedonien ge-
führt. Mit dem NATO-Einsatz in Mazedonien wird die
Gefahr eines Bürgerkriegs in keiner Weise eingedämmt.
Es ist unstreitig, dass die UCK nach freiwilliger Abgabe
der von ihr bestimmten Waffen ihre militärische Schlag-
kraft behalten wird.
Viertens. Eine ausreichende Einbindung der Vereinten
Nationen aus völkerrechtspolitischer Sicht ist nicht gege-
ben. Das NATO-Mandat ist ein weiterer Schritt zur
Schwächung und Demontage der Vereinten Nationen. Der
Präsident des UN-Sicherheitsrates und der UN-General-
sekretär haben sich zwar positiv zur Rolle des OSZE, der
EU und der NATO beim Herstellen des Friedensabkom-
mens von Ohrid geäußert, aber gerade nicht die NATO,
sondern wohl bedacht die internationale Staatengemein-
schaft aufgefordert, sich für die Umsetzung des Abkom-
mens einzusetzen.
Anlage 16
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Erich Maaß (Wilhelmshaven)
(CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten Grup-
pen freiwillig abgegeben werden (Drucksache
14/6835)
Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18219
(C)
(D)
(A)
(B)
Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht
zu.
Der Antrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei-
chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der
albanischen Minderheit und der slawisch-mazedoni-
schen Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-
Einsatzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinander-
setzungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die
Zivilbevölkerung zu schützen. Die Beschränkung des
Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin nur freiwillig ab-
gegebener Waffen und dazu auf eine Dauer von 30 Ta-
gen verhindert den notwendigen Druck vor allem auf die
radikalen Kräfte auf beiden Seiten, bewaffnete Ausein-
andersetzungen zu unterlassen.
Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen
Risiken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu
rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrli-
chen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegs-
verhinderung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag
der Bundesregierung ausdrücklich nicht der Fall.
Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po-
litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch-
setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz-
kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher
stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt
werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz
erreichbaren Ergebnis.
Das Mandat ist auch deswegen unehrlich, weil es sich
nicht an den tatsächlichen Erfordernissen in Mazedo-
nien, sondern an der durch den Willen der Bundesregie-
rung begrenzten finanziellen Ausstattung der deutschen
Streitkräfte orientiert.
Anlage 17
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Erwin Marschewski (Reck-
linghausen) (CDU/CSU) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf ma-
zedonischem Territorium zum Einsammeln und
Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch al-
banischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab-
gegeben werden (Drucksache 14/6835)
Ich schließe mich der schriftlichen Erklärung gemäß
§ 31 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages
der Abgeordneten Paul Breuer und Dr. Peter Paziorek
zur Abstimmung am 29. August 2001 über die „Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig
abgegeben werden“ (Bundestagsdrucksache 14/6830)
an.
Anlage 18
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Peter Paziorek (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Wir begrüßen und unterstützen die politischen An-
strengungen der internationalen Gemeinschaft zur friedli-
chen Beilegung des innermazedonischen Konflikts und
damit zur Stabilisierung der gesamten Balkanregion. Das
Rahmenabkommen zur politischen Lösung der Probleme
in Mazedonien vom 13. August 2001 sowie die entspre-
chenden weiteren Vereinbarungen sind dabei wichtige
Schritte, die Eskalation der Gewalt und letztlich auch den
Ausbruch eines Bürgerkrieges zukünftig präventiv zu ver-
hindern. Wesentliches Element der Vereinbarungen ist da-
bei die Unterstützung der EU und der NATO bei der Im-
plementierung der geschlossenen Abkommen. Dabei
besteht aber die Gefahr, dass die NATO, die sich auf
Wunsch der Konfliktparteien im Land befindet, zwischen
die Fronten gerät und auch in einen Bürgerkrieg hinein-
gezogen wird. Es wäre auch ein erheblicher Schaden für
das Ansehen, die Autorität und die Glaubwürdigkeit der
NATO, wenn sie aus Mazedonien abziehen müsste, ohne
dass sie die vor Ort vorhandenen paramilitärischen Bür-
gerkriegspotenziale nicht entscheidend verringert hätte.
Die Bundesregierung hat es vor allem im Hinblick auf
innenpolitische Rücksichtnahmen versäumt, sich recht-
zeitig innerhalb der NATO für ein ehrlicheres und damit
auch robusteres Mandat einzusetzen. Die Zustimmung
des mazedonischen Parlaments zu den wesentlichen Re-
gelungen des Rahmenabkommens hätte vor dem Einsatz
erfolgen müssen. Erst nach langem Zögern hat sich die
Bundesregierung entschieden, sich überhaupt an dem
Einsatz der NATO zu beteiligen. So wurde die mögliche
Einflussnahme auf die Gestaltung des Mandats verspielt.
Wir haben keinen Nachholbedarf in Sachen Bündnis-
treue. Bündnistreue heißt aber nicht Nibelungentreue ge-
genüber der NATO und bedeutet zuerst, dass man über-
haupt bündnisfähig ist. Die Bundesregierung entzieht der
Bundeswehr im laufenden Finanzplanungszeitraum
gegenüber den vorhergehenden Planungen ca. 20 Milliar-
den DM. International musste die Bundeswehr jedoch
immer mehr Verpflichtungen übernehmen. Es ist keine
verantwortungsvolle und vorsorgende Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, wenn man immer mehr Aufgaben
auf immer weniger Schultern bei immer schlechterer Fi-
nanzausstattung verteilen will. Die Bundeswehr ist des-
halb heute nur noch sehr eingeschränkt bündnisfähig. Sie
wäre so nicht mehr in der Lage, einen möglichen dritten
großen Einsatz auf dem Balkan zu erfüllen und auf lange
Zeit durchzuhalten.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118220
(C)
(D)
(A)
(B)
Deshalb ist es notwendig, den Einstieg in der Umkehr
zu einer besseren Finanzausstattung der Bundeswehr so
schnell wie möglich zu vollziehen. Dabei geht es nicht nur
um die Zusatzkosten für Auslandseinsätze der Bundes-
wehr, sondern um deutliche strukturelle Verbesserungen
für das Personal und das Material der Bundeswehr. Die
jetzt gefundenen Vereinbarungen über die Kosten für den
30-tägigen Einsatz in Mazedonien in Höhe von 148 Mil-
lionen DM sowie circa 150 Millionen DM für die Verbes-
serung des Minenschutzes beim Schützenpanzer „Mar-
der“ sind hierfür nur ein erster Einstieg und auf Dauer
oder bei sich erweiternden Einsätzen nicht ausreichend.
Hier ist weiterer und dringender Nachbesserungsbedarf.
Der deutschen Öffentlichkeit ist klar, dass die Unterfi-
nanzierung der Bundeswehr nicht mehr länger hinnehm-
bar ist und die Wahrnehmung unserer berechtigten Si-
cherheitsinteressen zunehmend beeinträchtigt.
Trotz aller schwerwiegenden und von der Bundesre-
gierung nicht ausgeräumten Bedenken stimmen wir dem
Antrag der Bundesregierung heute schweren Herzens zu.
Der deutsche Einfluss in der NATO würde auch ge-
schmälert, wenn die Bundeswehr in Mazedonien nicht be-
teiligt würde. Darüber hinaus brauchen unsere Soldaten
der Bundeswehr eine breite Unterstützung im Deutschen
Bundestag bei der Erfüllung ihres riskanten Auftrags in
Mazedonien. Auch die Menschen in Mazedonien verdie-
nen unsere Hilfe auf ihrem Weg in eine friedlichere und
sicherere Zukunft. Diese Zustimmung verbinden wir mit
der dringenden Aufforderung an die Bundesregierung und
die sie tragende Koalition, zukünftig mit klaren politi-
schen Konzepten und einer ausreichenden Finanzierung
nicht nur für die Bundeswehr, sondern für den gesamten
Friedensprozess, die Stabilisierung des Balkans zusam-
men mit den Partnern in der EU und der NATO intensiver
als bisher voranzutreiben.
Anlage 19
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Marlies Pretzlaff (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht
zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei-
chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al-
banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen
Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Einsatz-
kräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen
zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbevölkerung
zu schützen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Ein-
sammeln ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und
dazu auf eine Dauer von 30 Tagen verhindert den notwen-
digen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte beider Sei-
ten, bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen.
Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen
Risiken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu
rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen,
robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhin-
derung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der
Bundesregierung ausdrücklich nicht der Fall.
Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po-
litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch-
setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz-
kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher
stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt
werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz
erreichbaren Ergebnis. Das Mandat ist auch deswegen
unehrlich, weil es sich nicht an den tatsächlichen Erfor-
dernissen in Mazedonien, sondern an der durch den Wil-
len der Bundesregierung begrenzten finanziellen Ausstat-
tung der deutschen Streitkräfte orientiert.
Anlage 20
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Anita Schäfer (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Es sind verschiedene Punkte, die eine Zustimmung
zum Antrag der Bundesregierung „Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Ein-
satz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albani-
schen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben wer-
den“ nicht möglich machen.
Das Ersuchen der mazedonischen Regierung an die
NATO um Beistand in dieser innerstaatlichen Angelegen-
heit ist legitim und es sind prinzipiell alle Anstrengungen
der internationalen Staatengemeinschaft zu begrüßen,
dem innermazedonischen Konflikt Schärfe und Gewalt-
potenzial zu nehmen und für eine gewaltfreie Konflikt-
beilegung Sorge zu tragen.
Die Mandatnahme durch den NATO-Rat und die Kon-
zeption dieses Einsatzes lassen jedoch unverantwortli-
cherweise das Eskalationspotenzial dieses Einsatzes außer
Acht und gehen von einem Einsatz aus, der nicht nur zeit-
lich, personell und materiell begrenzt sein soll, sondern
auch hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben. Dem-
zufolge ist eine Entwaffnung der Freischärler nicht vorge-
sehen, die allein eine Weiterführung des Konfliktes mit mi-
litärischen Mitteln verhindern könnte. Lediglich eine
Entgegennahme von 3 300 Waffen soll durch 3 500 nach
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18221
(C)
(D)
(A)
(B)
Mazedonien entsandte NATO-Soldaten in einem 30-tägi-
gen Einsatz gewährleistet werden. Die NATO macht sich
damit in der Umsetzung ihres Mandates von der freiwilli-
gen Kooperation der albanischen Terroristen abhängig.
Der Autoritätsverlust für das Bündnis, den ein letzten En-
des ergebnisloser und ineffektiver Einsatz der NATO un-
weigerlich zur Folge hätte, würde zudem die Gefahr einer
Destabilisierung in den bisherigen Einsatzgebieten auf
dem Balkan nach sich ziehen.
Von dieser Einsatzkonzeption ist kein wesentlicher
Beitrag zur Stabilisierung und Befriedung Mazedoniens
zu erwarten, weshalb sie weder unseren Soldaten noch
dem Steuerzahler als ein weiteres Mandat für die Bundes-
wehr aufgebürdet werden darf.
Selbst die den Antrag stellende Bundesregierung hielt
in ihren Einschätzungen zum vorgesehenen Einsatz die
Planungen für unrealistisch und mahnte ein robusteres
und ehrlicheres Mandat an. Es ist demzufolge eine Farce,
vom Parlament eine Zustimmung zu einem Einsatz zu for-
dern, der in jeglicher Hinsicht mehr Probleme aufwirft,
als er zu lösen imstande ist, und der sich im Verlaufe ei-
ner schleichenden Entwicklung wahrscheinlich zu einer
konkreten Gefährdung für das Leben und die Gesundheit
unserer Soldaten entwickeln könnte.
Daneben sind es die materiellen und personellen Res-
sourcen der Bundeswehr, die eine Ablehnung des Antrages
notwendig machen. Durch die Bundesregierung unterfi-
nanziert, hat die Bundeswehr mit den derzeitigen Manda-
ten schon ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Der Finanzentzug
von 20 Milliarden DM in den letzten vier Jahren im Ver-
gleich zur Finanzplanung der alten Bundesregierung macht
nicht nur eine strukturelle Anpassung der Bundeswehr an
die geänderte sicherheitspolitische Lage und die damit ver-
bundenen gewandelten Einsatzszenarien unmöglich. Er hat
jetzt schon dazu geführt, dass die Bundeswehr nur mehr
eingeschränkt bündnisfähig ist. Bündnisfähigkeit ist aber
die Voraussetzung für Bündnistreue. Mit der mangelnden
Finanzausstattung nimmt die Bundesregierung der Bun-
deswehr und dem deutschen Volke die Möglichkeit, die
Bündnistreue zu den NATO-Partnern durch die Teilnahme
an weiteren Frieden stiftenden Einsätzen zu beweisen.
Unter diesen gegebenen Umständen kann ich aus mei-
ner Verantwortung vor dem deutschen Volke im Allgemei-
nen und den Soldaten der Bundeswehr im Besonderen die-
sem weiteren Mandat für die Bundeswehr nicht zustimmen.
Anlage 21
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rita Streb-Hesse (SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa-
che 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab-
gegeben werden“ zu.
In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht
bestrittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen ei-
nen Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen,
sind wir zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der
Mazedonischen Regierung nachzukommen und das Rah-
menabkommen vom 13. August 2001 durch das Einsam-
meln der Waffen der UCK zu unterstützen. Wir sehen,
dass unsere Forderungen nach einem Gesamtkonzept für
die Region und der Einbettung des NATO-Einsatzes in
eine mittelfristige Strategie zur Stabilisierung des Balkans
in Ansätzen im Entschließungsantrag der Regierungsfrak-
tionen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in einem Sta-
bilitätskonzept für Mazedonien und einer politischen und
ökonomischen Gesamtstrategie für Südosteuropa absi-
chern“ aufgegriffen worden sind. Insbesondere was die
folgenden Punkte angeht:
Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff-
nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die
Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über
das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions-
programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler
und mafiaartiger Subkulturen in der Region.
Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs-
antrag Punkt für Punkt eingelöst wird, denn immer wie-
der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak-
tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte
auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde
stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze
weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen
Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die
Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien
unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht
eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis
können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO
bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten.
Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer
festen Überzeugung aber nur geben können, wenn die
Gesamtregion stabilisiert werden kann. Eine klare öko-
nomische und soziale Perspektive mit der Aussicht auf
eine engere Kooperation mit der EU ist unabdingbar.
Darüber hinaus halten wir eine rigorose Entwaffnung
der UCK im Rahmen eines mittelfristig angelegten Ent-
waffnungskonzeptes für wesentlich, um neue Konflikte
in anderen Anrainerstaaten mit albanischen Minderhei-
ten zu verhindern.
Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpoliti-
schen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir
auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen.
Insbesondere die fortwährende Selbstmandatierung der
NATO ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicher-
heitsarchitektur muss in den supranationalen Organisatio-
nen verankert sein.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118222
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 22
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) zur Abstim-
mung über die Beschlussempfehlung des Auswär-
tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie-
rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum Einsammeln und
Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch alba-
nischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden (Drucksache 14/6835)
Ich werde dem Antrag der Bundesregierung nicht zu-
stimmen, sondern mich der Stimme enthalten.
Begründung: Natürlich bin ich dafür, dass die Bundes-
wehr sich an einer Verhinderung des Bürgerkriegs betei-
ligt, zumal daraus schnell ein unkontrollierbarer Flächen-
brand entstehen kann. Einsehbar ist für mich auch, dass
dafür die Instrumente zur Kriegführung, die Waffen, be-
seitigt werden müssen. Zweifel habe ich allerdings daran,
dass das über eine freiwillige Sammelaktion erfolgen
kann, zumal ganz offensichtlich nur ein Bruchteil der
Waffen abgegeben und der Nachschub nicht unterbunden
wird. Es kann also jederzeit weitergekämpft werden. Für
diesen absehbaren Fall gibt es keine Vorkehrungen der
NATO.
Um aber die kleine Chance der demokratischen Verfas-
sungserneuerung gegen – wenn auch nur symbolische –
Waffenabgabe zu nutzen, stimme ich nicht gegen den
Antrag der Bundesregierung, sondern enthalte mich der
Stimme.
Anlage 23
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin),
Wolfgang Behrendt, Anni Brandt-Elsweier, Willi
Brase, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans
Forster, Arne Fuhrmann, Anke Hartnagel,
Walter Hoffmann (Darmstadt), Ingrid Holzhüter,
Anette Kramme, Christine Lambrecht, Waltraud
Sehn, Erika Lotz, Michael Müller (Düsseldorf),
Dr. Hermann Scheer, Ewald Schurer, und Erika
Simm (alle SPD) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses
zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei-
lung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-ge-
führten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein-
sammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch
albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden“ zu.
In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht be-
strittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen, einen
Bürgerkrieg inMazedonienverhindernzuhelfen, sindwirzu
der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedonischen
Regierung nachzukommen und das Rahmenabkommen
vom 13. August 2001 durch das Einsammeln der Waffen der
UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere Forderungen
nach einem Gesamtkonzept für die Region und der Einbet-
tung des NATO-Einsatzes in eine mittelfristige Strategie zur
Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im Entschließungs-
antrag der Regierungsfraktionen „Das Rahmenabkommen
von Ohrid in einem Stabilitätskonzept für Mazedonien und
einer politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für
Südosteuropa absichern“ aufgegriffen worden sind, insbe-
sondere was die folgenden Punkte angeht:
Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff-
nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die
Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über
das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions-
programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler
und mafiaartiger Subkulturen in der Region.
Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs-
antrag Punkt für Punkt eingelöst wird; denn immer wie-
der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak-
tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte
auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde
stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze
weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen
Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die
Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien
unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht
eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis
können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO
bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten.
Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen
Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt-
region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische
und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere
Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus
halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah-
men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep-
tes für wesentlich, um neue Konflikte in anderen Anrai-
nerstaaten mit albanischen Minderheiten zu verhindern.
Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpolitischen
Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und
werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Insbeson-
dere die fortwährende Selbstmandatierung der NATO ist
aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitek-
tur muss in den supranationalen Organisationen verankert
sein. Hierzu liegen keine überzeugenden Konzepte vor.
Anlage 24
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Axel Berg, Renate
Gradistanac, Reinhold Hemker, Christel Humme,
Ute Kumpf, Detlev von Larcher, Christoph
Moosbauer, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Hans-Werner Bertl,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18223
(C)
(D)
(A)
(B)
Gustav Herzog, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Lothar
Binding (Heidelberg), Heinz Schmitt (Berg),
Christel Riemann-Hanewinckel, Dieter Maaß
(Herne) und Dr. Edelbert Richter (alle SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun-
desregierung auf Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch
albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge-
geben werden (Drucksache 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium
zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch
die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig
abgegeben werden“ zu.
In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht
bestrittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen, ei-
nen Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen,
sind wir zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der
Mazedonischen Regierung an die NATO nachzukommen
und das Rahmenabkommen vom 13. August 2001 durch
das Einsammeln der Waffen der UCK zu unterstützen.
Wir sehen, dass unsere Forderungen nach einem Gesamt-
konzept für die Region und der Einbettung des NATO-
Einsatzes in eine mittelfristige Strategie zur Stabilisierung
des Balkans in Ansätzen im Entschließungsantrag der Re-
gierungsfraktionen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in
einem Stabilitätskonzept für Mazedonien und einer poli-
tischen und ökonomischen Gesamtstrategie für Südost-
europa absichern“ aufgegriffen worden sind, insbeson-
dere was die folgenden Punkte angeht: Erstens eine
umfassende Abrüstungs- und Entwaffnungskonzeption
für die gesamte Region. Zweitens die Fortsetzung des Sta-
bilitätspaktes für Südosteuropa über das Jahr 2003 hinaus.
Drittens ein europäisches Aktionsprogramm gegen die
unterschiedlichen Formen illegaler und mafiaartiger Sub-
kulturen in der Region.
Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs-
antrag Punkt für Punkt eingelöst wird; denn immer wieder
hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den aktuellen
Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte auf diese
Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde stets über die
Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze weitergetragen.
Erstmals gelang es nun den westlichen Verhandlungs-
führern, durch präventive Maßnahmen die Krise zu
entschärfen und einen von allen Konfliktparteien unter-
zeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht eine
politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis kön-
nen wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO bei
Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten.
Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen
Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt-
region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische
und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere
Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus
halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah-
men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep-
tes für wesentlich, um die Destabilisierung von Nachbar-
ländern durch grenzüberschreitende Gewalthandlungen
zu verhindern.
Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpoli-
tischen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir
auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen.
Die bisherige Selbstmandatierung der NATO ist aus
unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitektur
muss in den supranationalen Organisationen, wie UN und
OSZE, verankert sein. Hierzu erwarten wir verstärkte
Initiativen der Bundesregierung.
Anlage 25
Erklärung nach § 31 GO
derAbgeordneten Annelie Buntenbach, Winfried
Hermann, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-
Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian
Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zurAbstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem
Territorium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung nicht
zu, weil die Politik der NATO in der Region gegenüber
der UCK weder schlüssig noch glaubwürdig ist, weil sie
mit hohen politischen und militärischen Risiken behaftet
ist, weil wir die Gefahr sehen, dass sich aus diesem zu-
nächst begrenzten Mandat der dritte dauerhafte NATO-
Einsatz auf dem Balkan entwickeln kann.
An der Notwendigkeit einer Entwaffnung der UCK ha-
ben wir keinen Zweifel, aber mit diesem Mandat wird sie
nicht effektiv vollzogen. Eben dies ist aber Voraussetzung
für die Erfolgschancen des politischen Prozesses, der im-
plementiert werden soll – dabei geht es nicht um klein-
lich-akribische Aufrechnereien, sondern um das politi-
sche Verhältnis zur UCK und damit einen der
entscheidenden Punkte für die Chancen zur Deeskalation
in der Region.
Die klaffende Lücke zwischen der Anzahl der nach
verschiedensten Schätzungen im Besitz der UCK in Ma-
zedonien befindlichen Waffen und der Menge, die jetzt
freiwillig abgegeben wird, macht den dringend erforder-
lichen Politikwechsel gegenüber der UCK wenig glaub-
würdig, ebenso wenig ein Verfahren, in dem lediglich mit
der UCK eine Vereinbarung über diese Zahl getroffen
wird, aber dies nicht in Übereinstimmung mit den maze-
donischen Verhandlungspartnern geschieht. Die NATO
muss sich selbstkritisch mit der viel zu großen Nähe zur
UCK auseinander setzen, in die sie sich im Zusammen-
hang mit dem Kosovokrieg begeben hat und daraus Kon-
sequenzen ziehen – wer sich seine Fehler nicht klar macht,
läuft Gefahr, sie zu wiederholen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118224
(C)
(D)
(A)
(B)
Im Kosovo ist die Entwaffnung der UCK nicht hin-
reichend umgesetzt worden. Ihre Führer konnten sich
der Unterstützung aus NATO und UNMIK sicher sein,
obwohl gleichzeitig bei der UCK die Fäden für die ge-
waltsame ethnische Vertreibung nicht-albanischer Min-
derheiten aus dem Kosovo zusammenliefen. Die mi-
litärische Eskalation in Mazedonien wurde aus dem
Kosovo heraus vorbereitet, einschließlich der Waffen-
transporte und des Nachschubs. Dies hätte aus einem
unter internationaler Aufsicht stehenden Gebiet heraus
niemals zugelassen werden dürfen. Für die Zukunft
müssen solche Waffenlieferungen unterbunden werden,
sonst wird eine Entwaffnung in Mazedonien zur Farce.
Ebenso muss eindeutig klar sein, dass für den Fall er-
neuter militärischer Aktionen der UCK-Nachfolgeorga-
nisationen der Westen seine Unterstützung für die ent-
sprechenden Strukturen und ihre Repräsentanten
beendet.
Das Risiko, dass die NATO in diesem Einsatz durch die
UCK für ihre Interessen instrumentalisiert werden kann,
ist hoch. Zum einen wird durch die NATO-Präsenz prak-
tisch eine Demarkationslinie zwischen Mehrheits- und
Minderheitsgebieten markiert – wenn es der UCK zurzeit
nicht möglich ist, die Grenzen zu verschieben, werden sie
auf diese Weise zumindest sichtbar. Damit besteht die Ge-
fahr, dass mit einem Einsatz, der das Ziel des Erhalts der
territorialen Integrität Mazedoniens formuliert, diese
praktisch infrage gestellt werden kann. Zum andern hat
die UCK bekanntermaßen ein Interesse daran, die NATO
längerfristig im Land zu halten – ihre Möglichkeiten, die
Situation jederzeit wieder zu eskalieren, können der
NATO große Probleme bereiten. Das Scheitern einer Ak-
tion einzugestehen, den damit verbundenen Gesichtsver-
lust in Kauf zu nehmen könnte gerade bei der ersten
NATO-Aktion unter europäischem Oberbefehl schwer
fallen.
Schon jetzt wird in der Öffentlichkeit über ein Fol-
gemandat diskutiert, da kaum jemand die 30-Tage-Be-
schränkung für realistisch hält, insbesondere nachdem
der Einsatz in Bosnien bereits seit sechs Jahren und der
Einsatz im Kosovo seit zwei Jahren andauert. Als Par-
lamentarier und Parlamentarierinnen stehen wir vor ei-
ner Situation, in der wir über einen Einsatz abstimmen
sollen, dessen gegebenenfalls weitreichende Implika-
tionen nicht klar sind, sondern lediglich klar ist, dass es
sie gibt. Dazu können wir unsere Zustimmung nicht ge-
ben.
Wir halten die NATO nicht für die richtige Institution,
um Entwaffnung, Begleitung politischer Deeskalations-
prozesse und Peace-Keeping durchzuführen. Stattdessen
halten wir die Stärkung der UNO für dringend geboten.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass derartige Mi-
litäreinsätze auch eines formalen UN-Mandats bedürfen.
Militär ist in den letzten Jahren immer selbstverständli-
cheres Mittel auch der bundesdeutschen Politik gewor-
den. Während die Militärausgaben dafür steigen, fehlt es
an den entsprechenden Mitteln für den sozialen und wirt-
schaftlichen Aufbau ziviler Strukturen in der Region.
Dies halten wir für falsch.
Anlage 26
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Hans-
Josef Fell, Ulrike Höfken und Grietje Bettin (alle
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie-
rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zum Einsammeln
und Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch
albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab-
gegeben werden (Drucksache 14/6835)
Nach intensiven und vielfältigen Beratungen kommen
wir zu dem Ergebnis, dass wir dem Antrag der Bundesre-
gierung auf eine Beteiligung der Bundeswehr an der Ent-
waffnungsaktion „Essential Harvest“ trotz einiger Risi-
ken und zum Teil noch unzureichend geklärter Fragen
zustimmen werden. In Abwägung der verschiedenen Ar-
gumente für und wider eine Bundeswehrbeteiligung se-
hen wir diese Entscheidung als einzige friedenspolitisch
verantwortbare Alternative.
Die im Februar von der mazedonischen UCK vom
Zaun gebrochenen bewaffneten Kämpfe haben Mazedo-
nien an den Rand eines Bürgerkrieges mit enormen Eska-
lationsrisiken für die ganze Region gebracht. Dass diese
Angriffe vom Boden des Internationalen Protektorats Ko-
sovo aus vorbereitet und unterstützt werden konnten, ist
ein Skandal.
Seit dem Frühjahr engagiert sich die EU in enger Ab-
stimmung mit NATO, OSZE und den USAhartnäckig und
geschlossen für eine friedliche, das heißt politische Lö-
sung des Konflikts. Diesem Engagement ist zu verdan-
ken, dass nicht schon seit Monaten offener Bürgerkrieg
tobt und Zeit für einen Verhandlungsprozess gewonnen
wurde. Obwohl auf beiden Seiten der Wille zu einer mi-
litärischen „Lösung“ verbreitet ist, gelang es der Staatenge-
meinschaft, die Führer der Konfliktparteien am 13. August
zur Unterzeichnung des politischen Rahmenabkommens
zu bringen. Die in ihm vorgesehene Reform der Verfas-
sung und Institutionen, die flankierenden Maßnahmen für
Wiederaufbau und Vertrauensbildung sind eine enorme
Chance, zurück zum Frieden zu kommen.
Wenn nun 500 Bundeswehrsoldaten an der Entwaff-
nungsaktion der NATO teilnehmen sollen, dann hat das
auch nicht im Entferntesten mit dem Versuch einer mi-
litärischen Lösung zu tun. Es ist vielmehr eine Unterstüt-
zungsleistung für die schwierige Aufgabe der Entwaff-
nung, die ein Eckstein des ganzen Friedensprozesses ist.
Angesichts der Gefährdungslage vor Ort, der dafür er-
forderlichen Fähigkeiten und der vereinbarten Schnellig-
keit der Aktion können das nach meiner Erfahrung kom-
petent und verantwortbar nur Militärs leisten. Im Sinne
der Stärkung kollektiver Sicherheit wäre es wünschens-
wert, wenn eine solche Entwaffnung unter dem Dach der
Vereinten Nationen stattfinden würde, die in solchen Mis-
sionen auch reichlich Erfahrung besitzen. Die Konflikt-
parteien selbst wollten allerdings nur die NATO. Das liegt
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18225
(C)
(D)
(A)
(B)
im Recht eines jeden souveränen Staates und ist völker-
rechtlich unproblematisch. Zugleich ist die NATO derzeit
als einzige Organisation in der Lage, so schnell eine sol-
che Aktion durchzuführen.
Der Versuch der Bundesregierung, für den NATO-
Einsatz ein völkerrechtlich nicht erforderliches aus-
drückliches Mandat der VN zu bewirken, fand in der
Staatengemeinschaft keinerlei Unterstützung. Die Er-
klärung des Präsidenten des Sicherheitsrats, der das
Rahmenabkommen und die Anstrengungen von EU,
OSZE und NATO zu seiner Umsetzung ausdrücklich
begrüßt, unterstreicht aber die Tatsache, dass dieser
NATO-Einsatz im Einklang mit den VN und ihrer
Charta stattfindet.
Begründete Zweifel bestehen aber, ob die geplante
freiwillige Entwaffnung überhaupt wirksam und realis-
tisch ist und ob sie nicht enorme Risiken birgt, in einen
Dauer- und Kampfeinsatz hineingezogen zu werden.
Zwangsweise und vollständige Entwaffnung ist nur mög-
lich mit Krieg bis zur Kapitulation. Freiwillige Entwaff-
nung kann – zumal in waffenstarrenden Regionen – keine
totale Entwaffnung gewährleisten. Sie soll vor allem
durch die Abgabe schwerer Waffen Kampfkraft effektiv
schmälern und dadurch im politischen Prozess vertrau-
ensbildend wirken.
Gegenüber strategischen Interessen und Zielen in der
UCK darf es aufseiten der Staatengemeinschaft keinerlei
Naivität, Nachsicht und Doppeldeutigkeit (wie im Fall
der USA) geben. Damit die UCK, deren Vertreter nicht
nur einer freiwilligen und vollständigen Entwaffnung be-
waffneter ethnischalbanischer Gruppen, sondern auch
deren freiwilliger und vollständiger Auflösung zuge-
stimmt haben, aber die Umsetzung des Rahmenabkom-
mens nicht als Atempause missbrauchen kann, um im
Frühjahr nächsten Jahres mit versteckten und neu be-
schaffenen Waffen wieder losschlagen zu können, sind
ihre Nachschubwege aus Albanien und dem Kosovo so
dicht wie möglich zu machen. Es muss nach Mitteln ge-
sucht werden, wie die Finanzquellen der UCK insbeson-
dere in Deutschland und der Schweiz eingedämmt wer-
den können.
Ein weiteres Groß-Risiko besteht in dem offenkundi-
gen Interesse der UCK, die NATO als Puffer im Land zu
halten und dadurch die von ihr beherrschten Gebiete ge-
gen die mazedonischen Sicherheitskräfte abzuschirmen.
Deshalb ist es völlig richtig, dass der Entwaffnungsein-
satz eng befristet ist und bei Bedarf nur beschränkte Ver-
längerung ermöglicht, dass er sich ausdrücklich nicht als
friedensbewahrender Einsatz zwischen den Konfliktpar-
teien versteht und dass bei Zusammenbruch des Waffen-
stillstands der Abzug geplant und deutlich angekündigt
ist. Denn hauptverantwortlich für den Friedensprozess
bleiben die Konfliktparteien.
Damit die Entwaffnungsaktion Einstieg in einen Stabi-
lisierungsprozess wird, ist die zügige Vorbereitung und
Implementierung der Nachfolgemissionen von größter
Bedeutung: der Bereitstellung von OSZE- und EU-Beob-
achtern, Polizeiexperten für den Aufbau der binantionalen
Polizei wie zur Bekämpfung der organisierten Krimina-
lität, von Verwaltungs- und Wirtschaftsexperten, der Un-
terstützung von NGOs, die unerlässlich sind beim Aufbau
eine Zivilgesellschaft und bei schwierigen Verständi-
gungsprozessen.
Hieran und vor allem an der Bereitschaft, für den Auf-
bau Mazedoniens ausreichend Gelder zur Verfügung zu
stellen, wird sich entscheiden, wie glaubwürdig und er-
folgversprechend der Einsatz der internationalen Ge-
meinschaft für diesen gewaltzerfressenen Teil Europas ist.
Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschlie-
ßungsantrag bringt den Willen deutlich zum Ausdruck.
Kritik an einer teilweise falschen Politik gegenüber der
UCK und an der Abdrängung der Vereinten Nationen
durch einzelne NATO-Staaten sind berechtigt, können als
Begründung für die Ablehnung der Entwaffnungshilfe
aber keineswegs überzeugen. Zur jetzt vorgesehenen Art
der Entwaffnungsgehilfe gibt es nur Alternativen, die
nicht realisierbar oder unverantwortbar sind. Ein Verzicht
auf den NATO-Entwaffnungseinsatz würde das Friedens-
abkommen zusammenbrechen lassen und denen freie
Hand geben, die auf eine militärische „Lösung“, also Bür-
gerkrieg, setzen.
Anlage 27
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel
(Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges,
Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa
Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubranden-
burg), Dr. Christine Lucyga, Adolf Ostertag,
Renate Rennebach, Bernd Reuter, René Röspel,
Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid
Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze
Wegner, und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle
SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territo-
rium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Aus folgenden Gründen lehnen wir den Antrag der
Bundesregierung, Bundeswehrsoldaten im Auftrag der
NATO nach Mazedonien zu entsenden, ab:
Erstens. Deutsche Außenpolitik muss Friedenspolitik
sein. Die Entsendung von Soldaten nach Mazedonien
wird diesem Ziel nicht gerecht. Die Gründe für eine sol-
che Entscheidung beruhen auf dem Irrtum, dass ethnische
Konflikte mit militärischen Mitteln gelöst werden kön-
nen. Dahinter steht der Primat von politisch-militäri-
schem Sicherheitsdenken. Ziel muss aber eine politische
Lösung des Mazedonien-Konfliktes ohne militärische Es-
kalation sein.
Zweitens. Als Konfliktschlichter ist die NATO unge-
eignet. Sie besitzt in Mazedonien kein Vertrauen, da sie
die kosovo-albanische UCK unterstützte, deren Entwaff-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118226
(C)
(D)
(A)
(B)
nung nicht durchsetzte und trotz KFOR-Präsenz den Waf-
feneinsatz der UCK in Serbien und Mazedonien nicht
verhinderte.
Drittens. Der geplante NATO-Einsatz ist widersprüch-
lich. Wenn die UCK bereit ist, freiwillig ihre Waffen ab-
zugeben, bedarf es nicht der NATO, die Waffen einzu-
sammeln. Wird jedoch die NATO gebraucht, dann nicht
für den begrenzten Zweck des Waffeneinsammelns und
über eine Dauer von 30 Tagen hinaus.
Viertens. Die internationale Politik darf nicht in eine
Gewaltfalle laufen, die Parallelen zur Eskalation im Ko-
sovo aufweist. Es steht zu befürchten, dass sich der Auf-
trag für eine NATO-Eingreiftruppe nicht auf das Einsam-
meln von Waffen beschränken lässt, sondern die aktive
Verhinderung der Wiederaufnahme von Kampfhandlun-
gen einschließt. Dafür reichen aber 3 000 Soldaten nicht
aus.
Wir befürchten, dass eine erneute massive Militärin-
tervention der NATO auf dem Balkan, deren Verlauf und
Ergebnis nicht vorhersehbar sind, eine weitere Destabili-
sierung der Region bewirkt.
Fünftens. Bisher wurde nicht infrage gestellt, dass der
Kosovo-Krieg ein einmaliges Ereignis war, das sich nicht
wiederholen dürfe. Wir befürchten, dass sich bei einer Zu-
stimmung zur Entsendung weiterer Soldaten ein solcher
Krieg wiederholt.
Sechstens. Wir sind der Auffassung, dass ein erneuter
Alleingang der NATO die Autorität der UN beschädigt
und deren Anspruch auf weltweite Friedenssicherung
aushöhlt. Ziel deutscher Außenpolitik muss es aber sein,
die Autorität der UN und deren Friedenssicherungsfunk-
tion zu erhalten und zu stärken.
Siebtens. Wir haben grundsätzliche Zweifel an der
Überlegenheit eines militärischen Instrumentariums ge-
genüber dem politischen Instrumentarium zur Krisenbe-
wältigung und Konfliktlösung.
Achtens. Wir sind der festen Überzeugung, dass der
Konflikt in Mazedonien nur mit friedlichen Mitteln unter
Einbeziehung der UN und der OSZE gelöst werden kann.
Dazu müssen UN und OSZE den Auftrag erhalten sowie
die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden,
die zu einer friedlichen Lösung des Konflikts notwendig
sind. Außenpolitik als Friedenspolitik hat für uns Vorrang
vor dem Einsatz militärischer Mittel.
Die Möglichkeiten der Einwirkung auf beide Konflikt-
parteien unterhalb der Ebene physischen Zwangs sind
noch längst nicht ausgeschöpft. Der Not leidende Klein-
staat Mazedonien ist auf ökonomische Hilfe von außen
angewiesen und kann zu einer Minioritätenpolitik, die in-
ternationalen Standards entspricht, mittels einer Kombi-
nation von Anreizen und Druck bewegt werden. Die mili-
tanten albanischen Kräfte haben ihre materielle Basis im
Einflussbereich der internationalen Gemeinschaft: im Ko-
sovo, in Albanien und in einzelnen Diaspora-Ländern.
Dort die Alimentierung des Bürgerkriegs wirksam zu un-
terbrechen ist eine bisher höchst unzureichend genutzte
Option.
Erforderlich ist deshalb ein langfristig angelegtes poli-
tisches und wirtschaftliches Konzept, um der Region eine
Perspektive für Frieden, Freiheit und Wohlstand zu geben.
Ein richtiger Ansatz ist der von der EU entwickelte Stabi-
litätspakt für den Balkan. Dieser Stabilitätspakt ist fortzu-
entwickeln.
Anlage 28
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Karin Kortmann, Adelheid
Tröscher, Dagmar Schmidt (Meschede), Ingrid
Becker-Inglau, Ulrich Kelber, Lothar Binding
(Heidelberg) und Frank Hempel (alle SPD) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein-
sammeln und Zerstören derWaffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung in Ver-
bindung mit dem Entschließungsantrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen „Das Rahmenabkommen von
Ohrid in einem Stabilisierungskonzept für Mazedonien
und einer politischen und ökonomischen Gesamtstrategie
für Südosteuropa absichern“ zu.
Mit dem NATO-Einsatz sind hohe Risiken verbunden,
gleichzeitig bietet er aber die einzige Chance, einem nicht
mehr zu kontrollierenden Bürgerkrieg in Mazedonien
Einhalt zu bieten. Er gibt keine Garantie für den Frieden,
aber es gibt auch keine andere wirkliche Alternative.
Wir kommen mit unserer Zustimmung der Bitte der
mazedonischen Regierung nach, dass die NATO die frei-
willige Entwaffnung der UCK kontrollieren, die Waffen
entgegennehmen und für deren Verschrottung sorgen soll.
Im Rahmenübereinkommen vom 13. August 2001 wird
dies als Grundlage für eine friedliche Konfliktlösung in
Mazedonien vorausgesetzt. Wir wollen die mazedonische
Regierung unterstützen, den multi-ethnischen Charakter
der mazedonischen Gesellschaft anzuerkennen, zu be-
wahren und die Rechte der Minderheiten zu verwirkli-
chen. Dafür aber sind Soldaten völlig ungeeignet. Sie
können nicht den inneren Frieden in Mazedonien er-
kämpfen, sie können aber die Voraussetzungen dafür
schaffen.
Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung im Rah-
men der EU für ein verbindliches Rahmenkonzept für die
gesamte Region und damit für die Stabilisierung Maze-
doniens einsetzt. Als Entwicklungspolitikerinnen und
Entwicklungspolitiker begrüßen wir, dass dies in der
Fortführung und im Ausbau des bisherigen Stabilitäts-
paktes geschehen soll. Bisher wurden 76 Projekte mit
einem Finanzvolumen von 187 Millionen Euro für De-
mokratieförderung, Sicherung der Menschenrechte, Er-
ziehung und Ausbau der Infrastruktur für Mazedonien
erfolgreich zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18227
(C)
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118228
(C)
(D)
(A)
(B)
ländlichen Raumes, die Wasserversorgung, die Stärkung
der Zivilgesellschaft sind weitergehende Notwendigkei-
ten einer konfliktpräventiven Strategie im Rahmen der
Vertrauensbildung.
Nach der Implementierung des Rahmenabkommens
werden der mazedonischen Regierung für die kommende
Geberkonferenz weitere 59 Millionen DM zugesagt und
die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin im Rahmen
des Pariser Clubs für ein Umschuldungsabkommen ein.
Zu den weiteren Friedensbemühungen gehören die
vollständige Entwaffnung der Terrororganisation UCK
und ein umfassendes Abrüstungskonzept für die gesamte
Region. Das schließt die Entwaffnung illegaler Strukturen
und eine Kontrolle des grenzüberschreitenden Waffen-
handels ein.
Wir sehen in dem Antrag der Bundesregierung und im
Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grü-
nen das große Bemühen, zu einer friedlichen Lösung in
der gesamten Region beitragen zu können. Die Menschen
dort brauchen unsere politische Unterstützung, wirt-
schaftliche Hilfe und die enge Kooperation mit der Euro-
päischen Union. In Bosnien haben wir zu spät gehandelt;
für Mazedonien bietet sich jetzt die Chance durch einen
begrenzten militärischen Einsatz den Ausbruch eines Bür-
gerkriegs zu verhindern.
Anlage 29
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith und Klaus
Holetschek (beide CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung
auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedoni-
schem Territorium zum Einsammeln und Zer-
stören der Waffen, die durch die ethnisch albani-
schen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden (Drucksache 14/6835)
Erstens. Die Notwendigkeit, dass sich auch Deutsch-
land seit seiner Wiedervereinigung der politischen Ver-
antwortung mit der Entsendung von Truppen für die in-
ternationalen Einsätze stellt, war und ist für uns
unbestritten. Deshalb stimmen wir auch im Grundsatz ei-
ner Beteiligung der Bundeswehr am NATO-Friedensein-
satz in Mazedonien zu.
Zweitens. Allerdings können wir dem Antrag der Bun-
desregierung, nach Abwägung aller Argumente, nicht zu-
stimmen. Die Bundesregierung hat es versäumt bzw. war
nicht bereit und in der Lage, die notwendigen Vorausset-
zungen zu schaffen, damit unseren Soldaten der bestmög-
liche Schutz gewährt werden kann. Dafür sind unseres Er-
achtens zwei Faktoren erforderlich:
Erstens. Ein glaubwürdiges und realistisches Mandat,
das die Aufgabenstellung und die möglichen Szenarien
berücksichtigt und sich nicht nur alleine auf das Ein-
sammeln von Waffen nach dem Prinzip der Freiwillig-
keit beschränkt. Zweitens. Eine strukturelle Verbesse-
rung der Finanzausstattung für die Bundeswehr um nicht
nur den Soldaten im Einsatz, sondern auch den Soldaten
in der Heimat die erforderliche Ausrüstung und die Aus-
bildung zu ermöglichen. Die Soldaten im Inland heute
sind die Einsatzsoldaten von morgen. Die einmalig vor-
gesehenen Mittel von 72,15 Millionen Euro stellen keine
strukturelle Verbesserung der mehr als prekären Finanz-
lage der Bundeswehr dar. Darauf weist auch der Gene-
ralinspekteur der Bundeswehr, General Harald Kujat, in
seinem Interview in der „Bild am Sonntag“ vom 19. Au-
gust 2001 hin: „Aber die Truppe muss sich ja insgesamt
an den Aufgaben messen lassen, die ihr gestellt sind.
Und da muss man ganz klar sagen: Im Augenblick ist die
Bundeswehr weder strukturell noch materiell in der
Lage, das gesamte Spektrum der Aufgaben zu erfüllen,
die ihr gestellt sind“. Drittens. Bündnissolidarität und
Bündnistreue zeigen sich vor allem darin alle Vorausset-
zungen zu schaffen, damit unsere Streitkräfte ihren Auf-
trag der Landes- und Bündnisverteidigung und der
Wahrnehmung internationaler Verpflichtung erfüllen
können. Darauf hat auch der zukünftige Botschafter der
USA in Deutschland, Senator Dan Coats, mit Blick auf
die absolut prekäre Finanzausstattung der Bundeswehr
hingewiesen.
Anlage 30
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Werner Siemann, Dr. Hans
Georg Faust, Jochen-Konrad Fromme, Kurt-
Dieter Grill, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eva-Maria
Kors und Walter Link (Diepholz) (alle CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territo-
rium zum Einsammeln und Zerstören der
Waffen, die durch die ethnisch albanischen be-
waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden
(Drucksache 14/6835)
Dem Antrag der Bundesregierung zur „Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-
geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die
ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig
abgegeben werden“ stimmen wir nur aus übergeord-
neten Gründen der Bündnissolidarität und im Interesse
unserer Soldaten, die sich bereits im Krisengebiet be-
finden, zu. Obwohl die unzureichende finanzielle Aus-
stattung der Bundeswehr fortbesteht, wäre die Ableh-
nung des oben genannten Antrages gegenüber den
Partnern in der Allianz, die bereits Soldaten in Mazedo-
nien stationiert haben, nur schwer vermittelbar. Nach
wie vor teilen wir jedoch die Bedenken gegen eine deut-
sche Beteiligung an der beabsichtigten Operation, wel-
che vorrangig in der unzureichenden Ausgestaltung des
Mandats begründet liegen.
Anlage 31
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel
(Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges,
Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa
Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubranden-
burg), Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß
(Herne), Adolf Ostertag, Renate Rennebach,
Bernd Reuter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr.
Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk,
Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze
Wegner und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle
SPD) zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zu der Beratung des Antrags
der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ-
ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum
Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten Grup-
pen freiwillig abgegeben werden (Drucksache
14/6835)
Wir stimmen dem Entschließungsantrag der Bundes-
tagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu,
weil wir die Zielsetzung der Entwicklung eines verbindli-
chen Rahmenkonzeptes für die Stabilisierung Mazedoni-
ens nachhaltig und ausdrücklich unterstützen.
Da wir die „Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an
dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Terri-
torium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die
durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei-
willig abgegeben werden“, ablehnen, erstreckt sich unsere
Zustimmung nur auf die Teile des Entschließungsantra-
ges, die sich nicht auf die Beteiligung deutscher Streit-
kräfte an dem NATO-geführten Einsatz beziehen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18229
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin