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  • tocInhaltsverzeichnis
    Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Christel Deichmann . . . . . . . . . . . . . . 18177 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Renate Blank, Uta Zapf, Hans Raidel, Georg Girisch und Hansjürgen Doss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B Eintritt des Abgeordnten Werner Kuhn in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf maze- donischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Grup- pen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6830) . . . . . . . . . . . . . . . 18177 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 18177 D Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18179 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18182 A Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 18183 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18185 A Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 18186 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . 18186 C Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18187 D Tagesordnungspunkt 2: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören derWaf- fen, die durch die ethnisch albani- schen bewaffneten Gruppen freiwil- lig abgegeben werden (Drucksachen 14/6830, 14/6835) . . . . 18189 C b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 14/6836) . . . . . . . . . . . . . 18189 D Hans-Ulrich Klose SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18190 A Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18190 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 18190 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18193 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18195 A Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . 18197 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18199 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18199 C Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 18201 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18203 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18206 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg 18207 C Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18208 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18209 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18210 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18212 D Plenarprotokoll 14/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 I n h a l t : Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18213 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Baumeister (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18213 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18214 D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Diemers (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 C Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18215 D Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18216 B Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Helias (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001II gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 A Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Walter Hirche (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die eth- nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 B Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffne- ten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18218 B Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18218 D Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18219 B Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18219 D Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffne- ten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18220 B Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffne- ten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18220 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 III Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marlies Pretzlaff (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Terri- torium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18221 B Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anita Schäfer (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswär- tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Terri- torium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18221 C Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rita Streb-Hesse (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswär- tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Terri- torium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 B Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die eth- nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 A Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Wolfgang Behrendt, Anni Brandt-Elsweier, Willi Brase, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Anke Hartnagel, Walter Hoffmann (Darmstadt), Ingrid Holzhüter, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Michael Müller (Düssel- dorf), Dr. Hermann Scheer, Ewald Schurer, und Erika Simm ( alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 B Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg, Renate Gradistanac, Reinhold Hemker, Christel Humme, Ute Kumpf, Detlev von Larcher, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Hans-Werner Bertl, Gustav Herzog. Dr. Ernst Dieter Rossmann, Lothar Binding (Heidelberg), Heinz Schmitt (Berg), Christel Riemann-Hanewinckel, Dieter Maaß (Herne) und Dr. Edelbert Richter (alle SPD) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18223 D Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Winfried Hermann, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele, und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18224 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001IV Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, und Grietje Bettin (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Be- teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedoni- schem Territorium zum Einsammeln und Zer- stören der Waffen, die durch die ethnisch alba- nischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18225 C Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Bernd Reuter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis- Sperk, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze Wegner, und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksachen 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann, Adelheid Tröscher, Dagmar Schmidt (Meschede), Ingrid Becker-Inglau, Ulrich Kelber, Lothar Binding (Heidelberg) und Frank Hempel (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärti- gen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesre- gierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsam- meln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18227 C Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith und Klaus Holetschek (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die eth- nisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18228 A Anlage 30 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Siemann, Dr. Hans Georg Faust, Jochen-Konrad Fromme, Kurt-Dieter Grill, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eva-Maria Kars und Walter Link (Diepholz) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18228 C Anlage 31 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Renè Röspel, Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze Wegner und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18213 (C) (D) (A) (B) Aigner, Ilse CDU/CSU 29.08.2001 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 29.08.2001 DIE GRÜNEN Deß, Albert CDU/CSU 29.08.2001 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 29.08.2001 Friedrich (Bayreuth), FDP 29.08.2001 Horst Fuchs (Köln), Anke SPD 29.08.2001 Götz, Peter CDU/CSU 29.08.2001 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 29.08.2001 Haupt, Klaus FDP 29.08.2001 Jünger, Sabine PDS 29.08.2001 Kasparick, Ulrich SPD 29.08.2001 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 29.08.2001 DIE GRÜNEN Lengsfeld, Vera CDU/CSU 29.08.2001 Nolte, Claudia CDU/CSU 29.08.2001 Nooke, Günter CDU/CSU 29.08.2001 Oesinghaus, Günter SPD 29.08.2001 Rehbock-Zureich, Karin SPD 29.08.2001 Schenk, Christina PDS 29.08.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 29.08.2001 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 29.08.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 29.08.2001 Tappe, Joachim SPD 29.08.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 29.08.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 29.08.2001 Weis (Stendal), SPD 29.08.2001 Reinhard Wissmann, Matthias CDU/CSU 29.08.2001 Wolf (München), Hanna SPD 29.08.2001 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Baumeister (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territo- rium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Ich werde dem Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/6830 nicht zustimmen. Der Beschluss der NATO, für 30 Tage etwa 3 500 Sol- daten in die Republik Mazedonien zu schicken, um Waffen einzusammeln, die freiwillig abgegeben werden, ist nicht sehr überzeugend und auch nicht zu verantworten. Dieses Mandat der zu entsendenden NATO-Truppe ist inhaltlich und mit Blick auf die wahrscheinliche Dauer unzureichend angelegt und vor allem ohne politische Zielsetzung. Die Region braucht ein politisches und strategisches Konzept, um dauerhaft stabilisiert zu werden. Das NATO- Mandat stellt weder ein solches Konzept noch den Teil ei- nes Gesamtkonzepts dar. Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, durch Verhandlungen im NATO-Rat ein „robustes“ NATO- Mandat zu erreichen. Diese Möglichkeit hat sie nicht aus- geschöpft. Einem schlecht ausgehandelten Mandat kann man nicht zustimmen. Um wirkliche Stabilität in der Re- publik Mazedonien zu schaffen, hätte das Mandat in Dauer und Aufgabenstellung umfangreicher ausfallen müssen. Die Bundesregierung konnte sich beim NATO-Rat jedoch dafür nicht einsetzen, da die Bundeswehr durch die andau- ernden Sparmaßnahmen zu schlecht ausgerüstet ist. Zudem knüpfen die Regierung der Republik Mazedo- nien und die UCK unterschiedliche Erwartungen an das NATO-Mandat. Die Regierung der Republik Mazedonien strebt nach dem Anschluss der Sammelaktion eine Ver- fassungsänderung an, wonach der albanischen Volks- gruppe mehr Minderheitenrechte als bisher zugedacht werden sollen. Die UCK erhofft sich hingegen ein dauer- haftes Verbleiben der NATO im Lande, um ihre eigenen Ziele, zu denen unter anderem die Etablierung ei- nes Groß-Albaniens zählt, durchzusetzen. Für die NATO- Staaten besteht die Gefahr, dass sie sich auf die eine oder die andere Seite der Konfliktparteien ziehen lassen. DieAblehnungdesAntragesderBundesregierungbedeu- tet aber keine Abkehr von der langjährigen Bündnistreue der Bundesrepublik Deutschland zur NATO. Vor allem die Soldaten, die jetzt in die Republik Mazedonien ge- schickt werden, und ihre Angehörigen sollen wissen, dass entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht sie von allen Bundestagsabgeordneten, auch von denen, die heute gegen das Mandat gestimmt haben, die volle Unterstützung erhalten werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein- sammeln und Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Bei der im Rahmen der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages unter Tagesordnungspunkt 2 a) stattfinden- den namentlichen Abstimmung über den oben genannten Antrag der Bundesregierung werde ich mit Nein stimmen. Begründung: Erstens. Das Ziel der NATO-Operation „Essential Har- vest“ wird von der NATO wie folgt beschrieben: „Ein- sammeln und Zerstören der von den ethnisch albanischen Gruppen auf mazedonischem Territorium freiwillig abge- gebenen Waffen“. Diese Aufgabenstellung ist aus meiner Sicht bei weitem nicht ausreichend. Weder dasweitereEinsickernvonWaffen aus denNach- barstaaten soll unterbunden werden, noch ist davon auszu- gehen, dass die beabsichtigte Vernichtung von 3 000 Waf- fen einschließlich Munition mehr als eine symbolische Bedeutung hat. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass schwere Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung, wie dies unter den Augen von NATO-Soldaten in frühe- ren Kampfgebieten im ehemaligen Jugoslawien gesche- hen ist, unterbunden werden können. Die zukünftige Glaubwürdigkeit der NATO muss in diesem Zusammen- hang gewahrt werden. Nur so kann die Zivilbevölkerung Vertrauen in die Verlässlichkeit der NATO finden. Zweitens. Die mangelnde finanzielle Ausstattung der Bundeswehr führt zu massiven Engpässen für die Ein- satzfähigkeit unserer Soldaten. So ist es für mich beschä- mend, dass in dem Hochtechnologieland Deutschland so banale Dinge wie beispielsweise eine effiziente Ersatz- teilversorgung unter anderem von Flugzeugen nur noch durch den Ausbau aus anderen, dann nicht mehr einsatz- fähigen Geräten sichergestellt werden können. Aus mei- ner Sicht ist die Bundeswehr zurzeit nicht in der Lage, ihre NATO-Verpflichtungen zu erfüllen. Drittens. Unabhängig von meinem Abstimmungsverhal- ten zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stehe ich zur Bundeswehr und den Soldaten, welche in unserem Auf- trag in Mazedonien und anderen Ländern im Einsatz sind. Mein Ziel ist es, den Soldaten durch mein Abstim- mungsverhalten ihre schwere und gefährliche Aufgabe durch eine bessere und zielgerichtetere Auftragserteilung zu erleichtern. Darüber hinaus ist die angemessene Ausstattung unse- rer Bundeswehr zur Erfüllung ihres ehrenvollen Auftrages für mich vorrangig. Hier haben die Bundesregierung und die sie tragende Koalition eine besondere Verantwortung. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zurAbstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Ich stimme der Entsendung deutscher Soldaten nach Ma- zedonien aus Gewissensgründen nicht zu. Es handelt sich um das von allen Fachleuten und EU-Regierungen unwi- dersprochen risikoreichste Mandat für deutsche Soldaten. Ihre Aufgabe bezieht sich nur auf die passive Aufnahme freiwillig abzugebener Waffen. Sie können nicht aktiv bei der Verletzung der Menschenrechte eingreifen und damit Not, Unglück und Tod von Zivilisten verhindern. Es ist da- mit kein ehrliches, sondern ein unehrliches Mandat. Was auch fehlt, ist ein politisches Friedenskonzept für diese Region. Es gibt keine Garantie, ob es bei den 30 Ta- gen bleibt, keine wirkliche Perspektive, die einen Bürger- krieg ausschließt. Ein langjähriges Konfliktfeld kann die Folge dieses NATO-Einsatzes sein, der vor Ort von vielen gar nicht erwünscht ist. Die Destabilisierung des gesam- ten Raumes wird verstärkt. Schließlich werden Soldaten einer Bundeswehr einge- setzt, deren Führung zunehmende Defizite in der Ausbil- dung, bei Manövern, bei Ersatzteilen, bei der Qualität von Material beklagt und von einer unzureichenden Einsatz- voraussetzung im Ernstfall spricht. 49,5 Milliarden DM benötigt die Bundeswehr nach Aussage ihres Planungs- stabes für das Jahr 2002, um überhaupt einen Grundbe- stand zu sichern, doch das Kabinett hat für den kommen- den Haushalt nur 46,2 Milliarden DM bewilligt. Die Unterfinanzierung der Bundeswehr hat damit eine drama- tische Wendung genommen. Unter diesen Bedingungen wäre es verantwortungslos, diesem lebensgefährlichen Einsatz deutscher Soldaten zuzustimmen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118214 (C) (D) (A) (B) deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Ich stimme gegen eine Beteiligung deutscher Streit- kräfte an einem solchen NATO-geführten Einsatz, da ich hierin grundsätzlich kein geeignetes Mittel sehe, zur Lö- sung der ethnisch bedingten Konflikte auf dem Balkan ef- fektiv und langfristig beizutragen. Neben vielen Einzelkritikpunkten – unter anderem dra- matische Unterfinanzierung der Bundeswehr, konkrete Aus- gestaltung des Mandates, fehlendes mittel- und langfristiges Konzept für eine Befriedung des Balkans einschließlich der entsprechenden Mittelbereitstellungen auch im Bereich der Entwicklungshilfe – halte ich den von der Bundesregierung angestrebten Auftrag an unsere Streitkräfte vor allem für ein „unehrliches Mandat“. Dieses Mandat gefährdet Leib und Leben unserer deutschen Soldaten und ist mit einem Zeit- horizont von 30 Tagen völlig unrealistisch. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Diesem Antrag kann ich nicht zustimmen, weil die Ein- satzbereitschaft der Bundeswehr durch die sträfliche fi- nanzielle Unterversorgung seitens der Bundesregierung nicht mehr gewährleistet ist. Dadurch wird auch die per- sönliche Fürsorgepflicht, die die Bundesregierung gegen- über den Soldaten der Bundeswehr hat, in verantwor- tungsloser Weise verletzt. Die Bündnistreue und die Bündnisfähigkeit der Bun- desrepublik Deutschland waren und sind für mich ein ho- hes Gut. Dies habe ich auch in den zurückliegenden 25 Jahren durch mein Abstimmungsverhalten im Deut- schen Bundestag bei allen verteidigungspolitischen Ent- scheidungen stets unter Beweis gestellt. Die über Jahre vorgenommene fortschreitende finanzi- elle Ausdünnung der Bundeswehr und die damit verbun- dene mangelhafte Einsatzfähigkeit der Soldaten stellt eine Gefahr für deren persönliche Sicherheit dar. Damit ver- letzt die Bundesregierung die Bündnisfähigkeit der Bun- desrepublik Deutschland und verlässt den Boden der ge- meinsamen Solidarität im Bündnis der NATO wie auch innerhalb der neuen europäischen Sicherheitspolitik in der Europäischen Union. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Renate Diemers (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge- geben werden (Drucksache 14/6835) Ich habe dem Antrag und somit dem Einsatz der Bun- deswehr in Mazedonien trotz nicht ausgeräumter starker Bedenken zugestimmt. Ich habe zugestimmt, um den beteiligten Soldaten der NATO einen möglichst großen Rückhalt durch das deut- sche Parlament und die deutsche Bevölkerung zu demonstrieren. Dieser positive Rückhalt soll sich auch auf die Konfliktparteien in Mazedonien auswirken, die die NATO als starken Partner und nicht als Spielball einstu- fen sollen. Ich habe zugestimmt, um die Bundeswehr in ihren Aufträgen und in ihrer Verantwortung und Stellung innerhalb der NATO zu unterstützen. Die Bedenken gegen einen Einsatz der Bundeswehr, die ich immer noch habe, richte ich als Appell an die Bun- desregierung. Diese Bedenken sind durch ein unzurei- chendes und unklar formuliertes Mandat der NATO be- gründet. Ich richte die Forderung an die Bundesregierung, ihre Aufgabe und Verantwortung in der NATO zukünftig konsequent wahrzunehmen, um klare Mandate unter einer Einbeziehung einer Folgeneinschätzung zu erarbeiten. Darüber hinaus sind die schlechten finanziellen Rahmen- bedingungen – und damit die Ausstattung – für die Bun- deswehr nicht akzeptabel und unverantwortlich im Hin- blick auf die Gefährdung der Soldaten. Es muss also zukünftig das Ziel der Bundesregierung sein, nach eingehender Prüfung des Mandates die Ein- sätze der Bundeswehr nicht nur verbal zu befürworten, sondern sie durch eine sichere und gesicherte Ausstattung überhaupt zu ermöglichen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18215 (C) (D) (A) (B) zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab- gegebenen werden“ zu. In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht be- strittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen einen Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen, sind wir zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedoni- schen Regierung nachzukommen und das Rahmenabkom- men vom 13. August 2001 durch das Einsammeln der Waf- fen der UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Region und der Einbettung des NATO-Einsatzes in eine mittelfris- tige Strategie zur Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Das Rah- menabkommen von Ohrid in einem Stabilitätskonzept für Mazedonien und einer politischen und ökonomischen Ge- samtstrategie fürSüdosteuropaabsichern“aufgegriffenwor- den sind, insbesondere was die folgenden Punkte angeht: Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff- nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions- programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler und mafiaartiger Subkulturen in der Region. Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs- antrag Punkt für Punkt eingelöst wird, denn immer wie- der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak- tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten. Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt- region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah- men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep- tes für wesentlich, um neue Konflikte in anderen Anrai- nerstaaten mit albanischen Minderheiten zu verhindern. Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpolitischen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Insbeson- dere die fortwährende Selbstmandatierung der NATO ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitektur muss in den supranationalen Organisationen verankert sein. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territo- rium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei- chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al- banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Ein- satzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinanderset- zungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbe- völkerung zu schützen. Aus der erschütternden Erfahrung von Srebenica scheinen wir nichts gelernt zu haben. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf eine Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Seiten, be- waffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen. Deshalb ist es äußerst problematisch, dass ein Vorge- hen bzw. eine Entwaffnung der paramilitärischen Kräfte auf mazedonischer Seite nicht vorgesehen ist. Der Einsatz in Mazedonien wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhinderung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Regierung ausdrück- lich nicht der Fall. Das Mandat ist auch deswegen „unehrlich“, weil es für die längerfristige Friedenssicherung, Demokratisierung und politische sowie wirtschaftliche Stabilisierung Maze- doniens und der Region nicht ausreichend ist. Hierfür be- darf es jawohl eines umfassenden politischen und wirt- schaftlichen Stabilisierungskonzeptes für Mazedonien als auch einer langfristig angelegten politischen und wirt- schaftlichen Gesamtstrategie für die Balkanstaaten und Südosteuropa. Diese muss nicht nur auf den bisherigen Aktivitäten des Stabilitätspaktes aufbauen, sondern das Erreichte absichern und fortführen. Die Bundesregierung hat bislang weder ein längerfristiges Stabilisierungskon- zept für Mazedonien noch eine Gesamtstrategie für die Balkanstaaten und Südosteuropa vorgelegt. Ganz im Gegenteil: Sie fährt mit den Kürzungen der für die Stabilisierungs-, Aufbau- und Entwicklungsmaß- nahmen in den Südosteuropa bereitgestellten Finanzmit- teln fort. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Bun- desregierung die Öffentlichkeit bewusst täuscht, indem sie neuerdings einerseits die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für Mazedonien und die Region signalisiert, andererseits ihre Vertreter im Fachausschuss hierzu erklä- ren, dass man hierfür höchstens bereits fest für andere Ak- tivitäten eingeplante Finanzmittel umwidmen könne. Eine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung würde darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregie- rung den Mazedonien-Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte völlig ungenügend vorbereitet hat und das mit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118216 (C) (D) (A) (B) ihm bezweckte Ziel der Vermeidung eines Bürgerkriegs aufgrund des Fehlens einer umfassenden Gesamtstrategie ernsthaft gefährdet. Unsere deutschen Soldaten in dieser Situation den Gefahren vor Ort auszusetzen steht damit völlig außer Verhältnis zu dem durch den Einsatz letzt- endlich erreichbaren Ergebnis. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Helias (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei- chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al- banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Ein- satzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinanderset- zungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbe- völkerung zu schützen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf eine Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Sei- ten, bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen. Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Ri- siken für die Soldaten sind nur dann zu rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhinderung aus- gestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Bundesregie- rung ausdrücklich nicht der Fall. Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine politische Lösung der regiona- len Konflikte, dessen Durchsetzung durch den Einsatz be- waffneter NATO-Einsatzkräfte gefördert und abgesichert werden kann. Der Beteiligung deutscher Soldaten am NATO-geführ- ten Einsatz in Mazedonien stimme ich auch deswegen nicht zu, weil dieser Einsatz sich nicht an den tatsächli- chen Erfordernissen im Lande, sondern an der durch die Bundesregierung begrenzten finanziellen Ausstattung der deutschen Streitkräfte orientiert. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Walter Hirche (FDP) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Trotz weiter bestehender Bedenken stimme ich dem Mazedonien-Mandat für die NATO zu, weil erstens der UN-Sicherheitsrat dies ausdrücklich begrüßt, und zwei- tens beide Konfliktparteien dies wünschen, weil sie in ei- nem solchen Einsatz den einzigen Hebel sehen, um im Zu- sammenhang mit dem Waffeneinsammeln den Verfas- sungsprozess zugunsten einer Verankerung von Minder- heitsrechten für die Albaner in Mazedonien in Gang zu bringen. Diese – wenn auch kleine – Chance auf Ermun- terung des politischen Aussöhnungsprozesses darf nicht durch Blockieren verschüttet werden. Bei dieser Zustimmung verkenne ich nicht, dass Risi- ken bleiben. Erstens. Risiken bleiben für die Soldaten in Ausübung des Mandats. Zweitens. Das Mandat umfasst eine punktuelle Aktion und keine vollständige Entwaff- nung. Drittens. Ein militärisches Mandat kann den poli- tischen Konflikt nicht allein beseitigen. Hilfen für den wirtschaftlichen Aufbau und demokratische Bildungs- strukturen sind im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfor- derlich. Viertens. Die Gefahr bleibt, dass politische Sehnsüchte nach einem Großalbanien jederzeit wieder ausbrechen können, genau so wie bei den Slawo-Maze- doniern die Bereitschaft zur Kooperation ohne interna- tionalen Druck nachlassen kann. Bedrückend ist, dass weder der deutsche Außen- noch der deutsche Verteidigungsminister einen erkennbaren Einfluss auf die EU bzw. die NATO genommen hat, um mehr an realer Stabilisierung in Mazedonien, über das mi- litärische Mandat hinaus, zu erreichen. Die Risiken sind gegeben. Die Kritik bleibt bestehen. Nach Abwägung muss die kleine Chance auf die Ent- wicklung des politischen Stabilisierungsprozesses in Ma- zedonien, auch unter Hilfe des NATO-Mandats, genutzt werden, um so Zug um Zug die politische Verständigung voranzubringen. Ein Nein zum Einsatz ist deshalb nicht der richtige Weg. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Druck- sache 14/6835) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18217 (C) (D) (A) (B) Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei- chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der alba- nischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen Mehr- heit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Einsatzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbevölkerung zu schüt- zen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf die radikale Dauer von 30 Tagen verhindert den notwendigen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Seiten, bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen. Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Ri- siken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu recht- fertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhin- derung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Bundesregierung nicht der Fall. Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po- litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch- setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz- kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz erreichbaren Ergebnis. Das Mandat ist auch deswegen unehrlich, weil es sich nicht an den tatsächlichen Erfordernissen in Mazedonien, sondern an der durch den Willen der Bundesregierung be- grenzten finanziellen Ausstattung der deutschen Streit- kräfte orientiert. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zurAb- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Nach meiner Auffassung hat die Bundesregierung außenpolitisch versagt, da von ihr keine aktive Balkan- Politik betrieben wird. Das wäre jedoch angesichts der Si- tuation dringend notwendig. Eine Friedenspolitik für den Balkan durch Aktivitäten der Bundesregierung ist nicht erkennbar. Angeblich geht es bei dem Einsatz der NATO in Maze- donien nur um das Einsammeln von Waffen, die die UCK freiwillig abgibt. Das soll innerhalb von 30 Tagen gesche- hen. Doch eine wirkliche wirksame Entwaffnung, um zu ei- ner notwendigen und wünschenswerten Befriedung der Re- gion zu gelangen, findet nicht statt. Das ist nicht ehrlich gegenüber den deutschen Soldaten. Es kann nicht ausge- schlossenen werden, dass der Einsatz länger dauern wird. Die Erwartungen der UCK an die NATO sind nicht die gleichen Erwartungen, die die mazedonische Regierung an die NATO hat. Der Konflikt ist vorprogrammiert. Die albanische Seite und die UCK streben doch in Wirklich- keit eine dauerhafte Stationierung der NATO an, während die mazedonische Regierung die Entwaffnung der UCK und dann den sofortigen Abzug der NATO wünscht. Mit großer Sorge sehe ich deshalb, dass der Einsatz der Bun- deswehr in Mazedonien zu einer Falle werden kann, aus der nur schwer wieder herauszukommen sein wird. Die UCK wird außerdem in der Lage sein, innerhalb kürzester Zeit neue Waffen zu beschaffen. Mit großer Befürchtung nehme ich zur Kenntnis, wie führende Mitglieder der Regierung Mazedoniens gegen die NATO und ihre Soldaten agieren. Auch die Mehrheit der Bevölkerung Mazedoniens will den Einsatz der NATO nicht, da sie auch den Minderheitenkompromiss nicht akzeptiert. Die NATO wird von großen Teilen der Bevölkerung nicht als neutraler Vermittler gesehen und anerkannt. Allein schon daraus erwächst eine Gefahr für das Leben der eingesetzten deutschen Soldaten. Trotz NATO-Präsenz im Kosovo war die NATO nicht in der Lage, die grenzüberschreitenden Aktivitäten der UCK nach Mazedonien zu verhindern. Die Lösung der Probleme des Balkans kann nicht in der Stationierung von Militär liegen. Die Gefahr eines beginnenden großen Konfliktes muss befürchtet werden. Deshalb stimme ich der Vorlage der Bundesregierung für einen Einsatz in Ma- zedonien nicht zu. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Konrad Kunick (SPD) zurAb- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Ich stimme für den Antrag der Bundesregierung, weil sowohl die mazedonische Regierung als auch die albani- schen Rebellen darum gebeten haben, dass die Waffen- sammlung und -vernichtung durch NATO-Truppen erfol- gen soll, die zu diesem Zwecke für begrenzte Zeit ins Land gebeten werden. Da dieser Vorgang Teil und Stufe des unter Moderation der EU vertraglich vereinbarten Friedens- und zivilen Prozesses auf dem Wege zur Einräumung von mehr Rech- ten für die albanische Minderheit in Mazedonien ein- schließlich einer Änderung der Verfassung ist, handelt es sich bei der Truppenentsendung nicht um Ausübung von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118218 (C) (D) (A) (B) militärischer Gewalt oder um eine Einmischung in inner- mazedonische Verhältnisse. Es wird versichert, dass der Schritt der Waffenein- sammlung in 30 Tagen abgeschlossen sein soll und dass die NATO-Soldaten sich bei einem erneuten Ausbruch von Kämpfen zwischen den Bürgerkriegsparteien auch vor Ab- lauf ihres Mandats aus Mazedonien zurückziehen. Das Mandat umfasst keine Ausübung militärischer Gewalt zum Zwecke der Erreichung des Vertragszieles. Diese ist lediglich zum Eigenschutz der NATO-Soldaten gestattet. Da die Verweigerung der vertraglich verankerten Waf- feneinsammlung ein aktiver Beitrag zum Aufflammen er- neuter Kämpfe, in die auch der Kosovo hineingezogen werden könnte – mit der Folge, dass wiederum Flücht- linge in den EU-Staaten, auch in Deutschland, Zuflucht suchen würden –, und weil es sich um keinen Einsatz des Bündnisses außerhalb von Europa handelt, stimme ich dem Antrag der Bundesregierung zu. Ich stimme auch zu, weil ich keinen Beitrag zur Stär- kung der politischen Kräfte leisten will, die eine Er- höhung des Rüstungs- und Militärhaushalts fordern statt eine Reduzierung und Umorganisation der Bundeswehr auf eine kleinere Größe und einen Zuschnitt, mit dem sie ihre Aufgaben nach Beendigung des Ost-West-Konfliktes erledigen kann. Die positiven zivilen Beschäftigungsef- fekte in den Gemeinden und die Auftragswünsche der Waffenindustrie dürfen nicht das Verhalten von Abgeord- neten und die Größe des Militäretats bestimmen. Von meiner Stimmabgabe unberührt ist meine grundsätzliche Ablehnung jeder militärischen Gewaltan- wendung. Ich entscheide mich in diesem Punkte nach den Prinzipien der Wahl des geringstmöglichen Übels und be- rufe mich auf mein Gewissen, wenn ich diesen Versuch, ein erneutes Blutvergießen zu verhindern, unterstütze. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf ma- zedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch al- banischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge- geben werden (Drucksache 14/6835) Nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken des NATO-Einsatzes in Mazedonien und unter Berück- sichtigung grundsätzlicher Aspekte stimme ich dem An- trag der Bundesregierung zur Entsendung von Bundes- wehrsoldaten nach Mazedonien nicht zu. Entscheidend sind für meine Gewissensentscheidung folgende Gründe: Erstens. Das NATO-Mandat, an dessen Willensbildung die Bundesregierung nur passiv teilgenommen hat, ist un- realistisch, risikoreich und zur wirklichen Friedensbe- wahrung in Mazedonien schwerlich geeignet. Der Bun- deskanzler selbst hat immer wieder ein ehrlicheres Man- dat angemahnt. Schon heute wird von der Bundesregierung zumindest eine Verlängerung des Man- dats als wahrscheinlich angesehen. Zweitens. Bündnistreue bedeutet, jedes NATO-Mandat sorgfältig im Hinblick auf seine Gefährlichkeit, seine Erfolgsaussicht und seine politischen und militärischen Perspektiven zu prüfen. Bündnistreue heißt nicht, jedem NATO-Mandat automatisch zuzustimmen. Die Bilanz der militärischen und politischen Entwicklung auf dem Bal- kan in den letzten zehn Jahren zeigt, dass es an politischen Perspektiven für Ex-Jugoslawien fehlt. Die Unversöhn- lichkeit der verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgrup- pen hat sich tief verfestigt und macht ein friedliches Zu- sammenleben auf lange Sicht unwahrscheinlich. Das NATO-Mandat in Mazedonien birgt die Gefahr in sich, die Stabilität in Mazedonien zu schwächen, anstatt sie zu stärken. Drittens. Die NATO läuft Gefahr, durch diesen Maze- donien-Einsatz deutlich beschädigt zu werden. Weite slawisch-mazedonische Bevölkerungsteile stehen den NATO-Truppen ablehnend bis feindselig gegenüber, da sie die NATO als parteiisch ansehen. Das Unterlassen der NATO im Kosovo, die UCK zu entwaffnen, hat erst zu der drohenden Gefahr des Bürgerkriegs in Mazedonien ge- führt. Mit dem NATO-Einsatz in Mazedonien wird die Gefahr eines Bürgerkriegs in keiner Weise eingedämmt. Es ist unstreitig, dass die UCK nach freiwilliger Abgabe der von ihr bestimmten Waffen ihre militärische Schlag- kraft behalten wird. Viertens. Eine ausreichende Einbindung der Vereinten Nationen aus völkerrechtspolitischer Sicht ist nicht gege- ben. Das NATO-Mandat ist ein weiterer Schritt zur Schwächung und Demontage der Vereinten Nationen. Der Präsident des UN-Sicherheitsrates und der UN-General- sekretär haben sich zwar positiv zur Rolle des OSZE, der EU und der NATO beim Herstellen des Friedensabkom- mens von Ohrid geäußert, aber gerade nicht die NATO, sondern wohl bedacht die internationale Staatengemein- schaft aufgefordert, sich für die Umsetzung des Abkom- mens einzusetzen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Grup- pen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18219 (C) (D) (A) (B) Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu. Der Antrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei- chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der albanischen Minderheit und der slawisch-mazedoni- schen Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO- Einsatzkräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinander- setzungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Einsammeln ohnehin nur freiwillig ab- gegebener Waffen und dazu auf eine Dauer von 30 Ta- gen verhindert den notwendigen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte auf beiden Seiten, bewaffnete Ausein- andersetzungen zu unterlassen. Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Risiken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrli- chen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegs- verhinderung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Bundesregierung ausdrücklich nicht der Fall. Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po- litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch- setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz- kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz erreichbaren Ergebnis. Das Mandat ist auch deswegen unehrlich, weil es sich nicht an den tatsächlichen Erfordernissen in Mazedo- nien, sondern an der durch den Willen der Bundesregie- rung begrenzten finanziellen Ausstattung der deutschen Streitkräfte orientiert. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Erwin Marschewski (Reck- linghausen) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf ma- zedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch al- banischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab- gegeben werden (Drucksache 14/6835) Ich schließe mich der schriftlichen Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages der Abgeordneten Paul Breuer und Dr. Peter Paziorek zur Abstimmung am 29. August 2001 über die „Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden“ (Bundestagsdrucksache 14/6830) an. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Paziorek (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir begrüßen und unterstützen die politischen An- strengungen der internationalen Gemeinschaft zur friedli- chen Beilegung des innermazedonischen Konflikts und damit zur Stabilisierung der gesamten Balkanregion. Das Rahmenabkommen zur politischen Lösung der Probleme in Mazedonien vom 13. August 2001 sowie die entspre- chenden weiteren Vereinbarungen sind dabei wichtige Schritte, die Eskalation der Gewalt und letztlich auch den Ausbruch eines Bürgerkrieges zukünftig präventiv zu ver- hindern. Wesentliches Element der Vereinbarungen ist da- bei die Unterstützung der EU und der NATO bei der Im- plementierung der geschlossenen Abkommen. Dabei besteht aber die Gefahr, dass die NATO, die sich auf Wunsch der Konfliktparteien im Land befindet, zwischen die Fronten gerät und auch in einen Bürgerkrieg hinein- gezogen wird. Es wäre auch ein erheblicher Schaden für das Ansehen, die Autorität und die Glaubwürdigkeit der NATO, wenn sie aus Mazedonien abziehen müsste, ohne dass sie die vor Ort vorhandenen paramilitärischen Bür- gerkriegspotenziale nicht entscheidend verringert hätte. Die Bundesregierung hat es vor allem im Hinblick auf innenpolitische Rücksichtnahmen versäumt, sich recht- zeitig innerhalb der NATO für ein ehrlicheres und damit auch robusteres Mandat einzusetzen. Die Zustimmung des mazedonischen Parlaments zu den wesentlichen Re- gelungen des Rahmenabkommens hätte vor dem Einsatz erfolgen müssen. Erst nach langem Zögern hat sich die Bundesregierung entschieden, sich überhaupt an dem Einsatz der NATO zu beteiligen. So wurde die mögliche Einflussnahme auf die Gestaltung des Mandats verspielt. Wir haben keinen Nachholbedarf in Sachen Bündnis- treue. Bündnistreue heißt aber nicht Nibelungentreue ge- genüber der NATO und bedeutet zuerst, dass man über- haupt bündnisfähig ist. Die Bundesregierung entzieht der Bundeswehr im laufenden Finanzplanungszeitraum gegenüber den vorhergehenden Planungen ca. 20 Milliar- den DM. International musste die Bundeswehr jedoch immer mehr Verpflichtungen übernehmen. Es ist keine verantwortungsvolle und vorsorgende Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wenn man immer mehr Aufgaben auf immer weniger Schultern bei immer schlechterer Fi- nanzausstattung verteilen will. Die Bundeswehr ist des- halb heute nur noch sehr eingeschränkt bündnisfähig. Sie wäre so nicht mehr in der Lage, einen möglichen dritten großen Einsatz auf dem Balkan zu erfüllen und auf lange Zeit durchzuhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118220 (C) (D) (A) (B) Deshalb ist es notwendig, den Einstieg in der Umkehr zu einer besseren Finanzausstattung der Bundeswehr so schnell wie möglich zu vollziehen. Dabei geht es nicht nur um die Zusatzkosten für Auslandseinsätze der Bundes- wehr, sondern um deutliche strukturelle Verbesserungen für das Personal und das Material der Bundeswehr. Die jetzt gefundenen Vereinbarungen über die Kosten für den 30-tägigen Einsatz in Mazedonien in Höhe von 148 Mil- lionen DM sowie circa 150 Millionen DM für die Verbes- serung des Minenschutzes beim Schützenpanzer „Mar- der“ sind hierfür nur ein erster Einstieg und auf Dauer oder bei sich erweiternden Einsätzen nicht ausreichend. Hier ist weiterer und dringender Nachbesserungsbedarf. Der deutschen Öffentlichkeit ist klar, dass die Unterfi- nanzierung der Bundeswehr nicht mehr länger hinnehm- bar ist und die Wahrnehmung unserer berechtigten Si- cherheitsinteressen zunehmend beeinträchtigt. Trotz aller schwerwiegenden und von der Bundesre- gierung nicht ausgeräumten Bedenken stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung heute schweren Herzens zu. Der deutsche Einfluss in der NATO würde auch ge- schmälert, wenn die Bundeswehr in Mazedonien nicht be- teiligt würde. Darüber hinaus brauchen unsere Soldaten der Bundeswehr eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag bei der Erfüllung ihres riskanten Auftrags in Mazedonien. Auch die Menschen in Mazedonien verdie- nen unsere Hilfe auf ihrem Weg in eine friedlichere und sicherere Zukunft. Diese Zustimmung verbinden wir mit der dringenden Aufforderung an die Bundesregierung und die sie tragende Koalition, zukünftig mit klaren politi- schen Konzepten und einer ausreichenden Finanzierung nicht nur für die Bundeswehr, sondern für den gesamten Friedensprozess, die Stabilisierung des Balkans zusam- men mit den Partnern in der EU und der NATO intensiver als bisher voranzutreiben. Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marlies Pretzlaff (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Dem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium stimme ich nicht zu. Der Auftrag des NATO-Einsatzes ist völlig unzurei- chend, um einen drohenden Bürgerkrieg zwischen der al- banischen Minderheit und der slawisch-mazedonischen Mehrheit zu verhindern. Er erlaubt es den NATO-Einsatz- kräften nicht, im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen den Bevölkerungsgruppen die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Beschränkung des Einsatzes auf das Ein- sammeln ohnehin nur freiwillig abgegebener Waffen und dazu auf eine Dauer von 30 Tagen verhindert den notwen- digen Druck vor allem auf die radikalen Kräfte beider Sei- ten, bewaffnete Auseinandersetzungen zu unterlassen. Die mit einem Einsatz in Mazedonien verbundenen Risiken für die eingesetzten Soldaten sind nur dann zu rechtfertigen, wenn die Einsatzkräfte mit einem ehrlichen, robusten Mandat zur konsequenten Bürgerkriegsverhin- derung ausgestattet sind. Dies ist nach dem Antrag der Bundesregierung ausdrücklich nicht der Fall. Darüber hinaus fehlt es an einem Konzept für eine po- litische Lösung der regionalen Konflikte, dessen Durch- setzung durch den Einsatz bewaffneter NATO-Einsatz- kräfte gefördert und abgesichert werden kann. Daher stehen die Risiken, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt werden, in keinem Verhältnis zu dem durch den Einsatz erreichbaren Ergebnis. Das Mandat ist auch deswegen unehrlich, weil es sich nicht an den tatsächlichen Erfor- dernissen in Mazedonien, sondern an der durch den Wil- len der Bundesregierung begrenzten finanziellen Ausstat- tung der deutschen Streitkräfte orientiert. Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Anita Schäfer (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Es sind verschiedene Punkte, die eine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung „Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Ein- satz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albani- schen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben wer- den“ nicht möglich machen. Das Ersuchen der mazedonischen Regierung an die NATO um Beistand in dieser innerstaatlichen Angelegen- heit ist legitim und es sind prinzipiell alle Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft zu begrüßen, dem innermazedonischen Konflikt Schärfe und Gewalt- potenzial zu nehmen und für eine gewaltfreie Konflikt- beilegung Sorge zu tragen. Die Mandatnahme durch den NATO-Rat und die Kon- zeption dieses Einsatzes lassen jedoch unverantwortli- cherweise das Eskalationspotenzial dieses Einsatzes außer Acht und gehen von einem Einsatz aus, der nicht nur zeit- lich, personell und materiell begrenzt sein soll, sondern auch hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben. Dem- zufolge ist eine Entwaffnung der Freischärler nicht vorge- sehen, die allein eine Weiterführung des Konfliktes mit mi- litärischen Mitteln verhindern könnte. Lediglich eine Entgegennahme von 3 300 Waffen soll durch 3 500 nach Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18221 (C) (D) (A) (B) Mazedonien entsandte NATO-Soldaten in einem 30-tägi- gen Einsatz gewährleistet werden. Die NATO macht sich damit in der Umsetzung ihres Mandates von der freiwilli- gen Kooperation der albanischen Terroristen abhängig. Der Autoritätsverlust für das Bündnis, den ein letzten En- des ergebnisloser und ineffektiver Einsatz der NATO un- weigerlich zur Folge hätte, würde zudem die Gefahr einer Destabilisierung in den bisherigen Einsatzgebieten auf dem Balkan nach sich ziehen. Von dieser Einsatzkonzeption ist kein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung und Befriedung Mazedoniens zu erwarten, weshalb sie weder unseren Soldaten noch dem Steuerzahler als ein weiteres Mandat für die Bundes- wehr aufgebürdet werden darf. Selbst die den Antrag stellende Bundesregierung hielt in ihren Einschätzungen zum vorgesehenen Einsatz die Planungen für unrealistisch und mahnte ein robusteres und ehrlicheres Mandat an. Es ist demzufolge eine Farce, vom Parlament eine Zustimmung zu einem Einsatz zu for- dern, der in jeglicher Hinsicht mehr Probleme aufwirft, als er zu lösen imstande ist, und der sich im Verlaufe ei- ner schleichenden Entwicklung wahrscheinlich zu einer konkreten Gefährdung für das Leben und die Gesundheit unserer Soldaten entwickeln könnte. Daneben sind es die materiellen und personellen Res- sourcen der Bundeswehr, die eine Ablehnung des Antrages notwendig machen. Durch die Bundesregierung unterfi- nanziert, hat die Bundeswehr mit den derzeitigen Manda- ten schon ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Der Finanzentzug von 20 Milliarden DM in den letzten vier Jahren im Ver- gleich zur Finanzplanung der alten Bundesregierung macht nicht nur eine strukturelle Anpassung der Bundeswehr an die geänderte sicherheitspolitische Lage und die damit ver- bundenen gewandelten Einsatzszenarien unmöglich. Er hat jetzt schon dazu geführt, dass die Bundeswehr nur mehr eingeschränkt bündnisfähig ist. Bündnisfähigkeit ist aber die Voraussetzung für Bündnistreue. Mit der mangelnden Finanzausstattung nimmt die Bundesregierung der Bun- deswehr und dem deutschen Volke die Möglichkeit, die Bündnistreue zu den NATO-Partnern durch die Teilnahme an weiteren Frieden stiftenden Einsätzen zu beweisen. Unter diesen gegebenen Umständen kann ich aus mei- ner Verantwortung vor dem deutschen Volke im Allgemei- nen und den Soldaten der Bundeswehr im Besonderen die- sem weiteren Mandat für die Bundeswehr nicht zustimmen. Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rita Streb-Hesse (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksa- che 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab- gegeben werden“ zu. In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht bestrittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen ei- nen Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen, sind wir zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedonischen Regierung nachzukommen und das Rah- menabkommen vom 13. August 2001 durch das Einsam- meln der Waffen der UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Region und der Einbettung des NATO-Einsatzes in eine mittelfristige Strategie zur Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im Entschließungsantrag der Regierungsfrak- tionen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in einem Sta- bilitätskonzept für Mazedonien und einer politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für Südosteuropa absi- chern“ aufgegriffen worden sind. Insbesondere was die folgenden Punkte angeht: Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff- nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions- programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler und mafiaartiger Subkulturen in der Region. Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs- antrag Punkt für Punkt eingelöst wird, denn immer wie- der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak- tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten. Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamtregion stabilisiert werden kann. Eine klare öko- nomische und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rahmen eines mittelfristig angelegten Ent- waffnungskonzeptes für wesentlich, um neue Konflikte in anderen Anrainerstaaten mit albanischen Minderhei- ten zu verhindern. Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpoliti- schen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Insbesondere die fortwährende Selbstmandatierung der NATO ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicher- heitsarchitektur muss in den supranationalen Organisatio- nen verankert sein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118222 (C) (D) (A) (B) Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Auswär- tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch alba- nischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Ich werde dem Antrag der Bundesregierung nicht zu- stimmen, sondern mich der Stimme enthalten. Begründung: Natürlich bin ich dafür, dass die Bundes- wehr sich an einer Verhinderung des Bürgerkriegs betei- ligt, zumal daraus schnell ein unkontrollierbarer Flächen- brand entstehen kann. Einsehbar ist für mich auch, dass dafür die Instrumente zur Kriegführung, die Waffen, be- seitigt werden müssen. Zweifel habe ich allerdings daran, dass das über eine freiwillige Sammelaktion erfolgen kann, zumal ganz offensichtlich nur ein Bruchteil der Waffen abgegeben und der Nachschub nicht unterbunden wird. Es kann also jederzeit weitergekämpft werden. Für diesen absehbaren Fall gibt es keine Vorkehrungen der NATO. Um aber die kleine Chance der demokratischen Verfas- sungserneuerung gegen – wenn auch nur symbolische – Waffenabgabe zu nutzen, stimme ich nicht gegen den Antrag der Bundesregierung, sondern enthalte mich der Stimme. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Wolfgang Behrendt, Anni Brandt-Elsweier, Willi Brase, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Anke Hartnagel, Walter Hoffmann (Darmstadt), Ingrid Holzhüter, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Waltraud Sehn, Erika Lotz, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Hermann Scheer, Ewald Schurer, und Erika Simm (alle SPD) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei- lung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-ge- führten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein- sammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden“ zu. In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht be- strittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen, einen Bürgerkrieg inMazedonienverhindernzuhelfen, sindwirzu der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedonischen Regierung nachzukommen und das Rahmenabkommen vom 13. August 2001 durch das Einsammeln der Waffen der UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Region und der Einbet- tung des NATO-Einsatzes in eine mittelfristige Strategie zur Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im Entschließungs- antrag der Regierungsfraktionen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in einem Stabilitätskonzept für Mazedonien und einer politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für Südosteuropa absichern“ aufgegriffen worden sind, insbe- sondere was die folgenden Punkte angeht: Erstens. Eine umfassende Abrüstungs- und Entwaff- nungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens. Die Fortsetzung des Stabilitätspaktes für Südosteuropa über das Jahr 2003 hinaus. Drittens. Ein europäisches Aktions- programm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler und mafiaartiger Subkulturen in der Region. Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs- antrag Punkt für Punkt eingelöst wird; denn immer wie- der hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den ak- tuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen Verhandlungsführern, durch präventive Maßnahmen die Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien unterzeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis können wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten. Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt- region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah- men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep- tes für wesentlich, um neue Konflikte in anderen Anrai- nerstaaten mit albanischen Minderheiten zu verhindern. Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpolitischen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Insbeson- dere die fortwährende Selbstmandatierung der NATO ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitek- tur muss in den supranationalen Organisationen verankert sein. Hierzu liegen keine überzeugenden Konzepte vor. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Axel Berg, Renate Gradistanac, Reinhold Hemker, Christel Humme, Ute Kumpf, Detlev von Larcher, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Hans-Werner Bertl, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18223 (C) (D) (A) (B) Gustav Herzog, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Lothar Binding (Heidelberg), Heinz Schmitt (Berg), Christel Riemann-Hanewinckel, Dieter Maaß (Herne) und Dr. Edelbert Richter (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung auf Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abge- geben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung „Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf dem mazedonischen Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden“ zu. In Abwägung der auch in der Bundesregierung nicht bestrittenen Risiken dieses Einsatzes und der Chancen, ei- nen Bürgerkrieg in Mazedonien verhindern zu helfen, sind wir zu der Überzeugung gekommen, der Bitte der Mazedonischen Regierung an die NATO nachzukommen und das Rahmenabkommen vom 13. August 2001 durch das Einsammeln der Waffen der UCK zu unterstützen. Wir sehen, dass unsere Forderungen nach einem Gesamt- konzept für die Region und der Einbettung des NATO- Einsatzes in eine mittelfristige Strategie zur Stabilisierung des Balkans in Ansätzen im Entschließungsantrag der Re- gierungsfraktionen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in einem Stabilitätskonzept für Mazedonien und einer poli- tischen und ökonomischen Gesamtstrategie für Südost- europa absichern“ aufgegriffen worden sind, insbeson- dere was die folgenden Punkte angeht: Erstens eine umfassende Abrüstungs- und Entwaffnungskonzeption für die gesamte Region. Zweitens die Fortsetzung des Sta- bilitätspaktes für Südosteuropa über das Jahr 2003 hinaus. Drittens ein europäisches Aktionsprogramm gegen die unterschiedlichen Formen illegaler und mafiaartiger Sub- kulturen in der Region. Wir werden darauf achten, dass dieser Entschließungs- antrag Punkt für Punkt eingelöst wird; denn immer wieder hat die NATO den Fehler gemacht, nicht über den aktuellen Krisenherd hinaus zu sehen. Der Konflikt konnte auf diese Weise nicht beherrscht werden, sondern wurde stets über die Grenzen der jeweiligen Kriegsschauplätze weitergetragen. Erstmals gelang es nun den westlichen Verhandlungs- führern, durch präventive Maßnahmen die Krise zu entschärfen und einen von allen Konfliktparteien unter- zeichneten Friedensplan auszuhandeln. Damit steht eine politische Lösung im Vordergrund. Auf dieser Basis kön- nen wir das Einsammeln der Waffen durch die NATO bei Umsetzung des Rahmenabkommens vertreten. Einen dauerhaften Frieden wird es nach unserer festen Überzeugung aber nur geben können, wenn die Gesamt- region stabilisiert werden kann. Eine klare ökonomische und soziale Perspektive mit der Aussicht auf eine engere Kooperation mit der EU ist unabdingbar. Darüber hinaus halten wir eine rigorose Entwaffnung der UCK im Rah- men eines mittelfristig angelegten Entwaffnungskonzep- tes für wesentlich, um die Destabilisierung von Nachbar- ländern durch grenzüberschreitende Gewalthandlungen zu verhindern. Das Angebot des Bundeskanzlers, die außenpoli- tischen Weichenstellungen neu zu bestimmen, greifen wir auf und werden von diesem Angebot Gebrauch machen. Die bisherige Selbstmandatierung der NATO ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die Sicherheitsarchitektur muss in den supranationalen Organisationen, wie UN und OSZE, verankert sein. Hierzu erwarten wir verstärkte Initiativen der Bundesregierung. Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Annelie Buntenbach, Winfried Hermann, Steffi Lemke, Irmingard Schewe- Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zurAbstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung nicht zu, weil die Politik der NATO in der Region gegenüber der UCK weder schlüssig noch glaubwürdig ist, weil sie mit hohen politischen und militärischen Risiken behaftet ist, weil wir die Gefahr sehen, dass sich aus diesem zu- nächst begrenzten Mandat der dritte dauerhafte NATO- Einsatz auf dem Balkan entwickeln kann. An der Notwendigkeit einer Entwaffnung der UCK ha- ben wir keinen Zweifel, aber mit diesem Mandat wird sie nicht effektiv vollzogen. Eben dies ist aber Voraussetzung für die Erfolgschancen des politischen Prozesses, der im- plementiert werden soll – dabei geht es nicht um klein- lich-akribische Aufrechnereien, sondern um das politi- sche Verhältnis zur UCK und damit einen der entscheidenden Punkte für die Chancen zur Deeskalation in der Region. Die klaffende Lücke zwischen der Anzahl der nach verschiedensten Schätzungen im Besitz der UCK in Ma- zedonien befindlichen Waffen und der Menge, die jetzt freiwillig abgegeben wird, macht den dringend erforder- lichen Politikwechsel gegenüber der UCK wenig glaub- würdig, ebenso wenig ein Verfahren, in dem lediglich mit der UCK eine Vereinbarung über diese Zahl getroffen wird, aber dies nicht in Übereinstimmung mit den maze- donischen Verhandlungspartnern geschieht. Die NATO muss sich selbstkritisch mit der viel zu großen Nähe zur UCK auseinander setzen, in die sie sich im Zusammen- hang mit dem Kosovokrieg begeben hat und daraus Kon- sequenzen ziehen – wer sich seine Fehler nicht klar macht, läuft Gefahr, sie zu wiederholen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118224 (C) (D) (A) (B) Im Kosovo ist die Entwaffnung der UCK nicht hin- reichend umgesetzt worden. Ihre Führer konnten sich der Unterstützung aus NATO und UNMIK sicher sein, obwohl gleichzeitig bei der UCK die Fäden für die ge- waltsame ethnische Vertreibung nicht-albanischer Min- derheiten aus dem Kosovo zusammenliefen. Die mi- litärische Eskalation in Mazedonien wurde aus dem Kosovo heraus vorbereitet, einschließlich der Waffen- transporte und des Nachschubs. Dies hätte aus einem unter internationaler Aufsicht stehenden Gebiet heraus niemals zugelassen werden dürfen. Für die Zukunft müssen solche Waffenlieferungen unterbunden werden, sonst wird eine Entwaffnung in Mazedonien zur Farce. Ebenso muss eindeutig klar sein, dass für den Fall er- neuter militärischer Aktionen der UCK-Nachfolgeorga- nisationen der Westen seine Unterstützung für die ent- sprechenden Strukturen und ihre Repräsentanten beendet. Das Risiko, dass die NATO in diesem Einsatz durch die UCK für ihre Interessen instrumentalisiert werden kann, ist hoch. Zum einen wird durch die NATO-Präsenz prak- tisch eine Demarkationslinie zwischen Mehrheits- und Minderheitsgebieten markiert – wenn es der UCK zurzeit nicht möglich ist, die Grenzen zu verschieben, werden sie auf diese Weise zumindest sichtbar. Damit besteht die Ge- fahr, dass mit einem Einsatz, der das Ziel des Erhalts der territorialen Integrität Mazedoniens formuliert, diese praktisch infrage gestellt werden kann. Zum andern hat die UCK bekanntermaßen ein Interesse daran, die NATO längerfristig im Land zu halten – ihre Möglichkeiten, die Situation jederzeit wieder zu eskalieren, können der NATO große Probleme bereiten. Das Scheitern einer Ak- tion einzugestehen, den damit verbundenen Gesichtsver- lust in Kauf zu nehmen könnte gerade bei der ersten NATO-Aktion unter europäischem Oberbefehl schwer fallen. Schon jetzt wird in der Öffentlichkeit über ein Fol- gemandat diskutiert, da kaum jemand die 30-Tage-Be- schränkung für realistisch hält, insbesondere nachdem der Einsatz in Bosnien bereits seit sechs Jahren und der Einsatz im Kosovo seit zwei Jahren andauert. Als Par- lamentarier und Parlamentarierinnen stehen wir vor ei- ner Situation, in der wir über einen Einsatz abstimmen sollen, dessen gegebenenfalls weitreichende Implika- tionen nicht klar sind, sondern lediglich klar ist, dass es sie gibt. Dazu können wir unsere Zustimmung nicht ge- ben. Wir halten die NATO nicht für die richtige Institution, um Entwaffnung, Begleitung politischer Deeskalations- prozesse und Peace-Keeping durchzuführen. Stattdessen halten wir die Stärkung der UNO für dringend geboten. Wir sind weiterhin der Meinung, dass derartige Mi- litäreinsätze auch eines formalen UN-Mandats bedürfen. Militär ist in den letzten Jahren immer selbstverständli- cheres Mittel auch der bundesdeutschen Politik gewor- den. Während die Militärausgaben dafür steigen, fehlt es an den entsprechenden Mitteln für den sozialen und wirt- schaftlichen Aufbau ziviler Strukturen in der Region. Dies halten wir für falsch. Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Hans- Josef Fell, Ulrike Höfken und Grietje Bettin (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig ab- gegeben werden (Drucksache 14/6835) Nach intensiven und vielfältigen Beratungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir dem Antrag der Bundesre- gierung auf eine Beteiligung der Bundeswehr an der Ent- waffnungsaktion „Essential Harvest“ trotz einiger Risi- ken und zum Teil noch unzureichend geklärter Fragen zustimmen werden. In Abwägung der verschiedenen Ar- gumente für und wider eine Bundeswehrbeteiligung se- hen wir diese Entscheidung als einzige friedenspolitisch verantwortbare Alternative. Die im Februar von der mazedonischen UCK vom Zaun gebrochenen bewaffneten Kämpfe haben Mazedo- nien an den Rand eines Bürgerkrieges mit enormen Eska- lationsrisiken für die ganze Region gebracht. Dass diese Angriffe vom Boden des Internationalen Protektorats Ko- sovo aus vorbereitet und unterstützt werden konnten, ist ein Skandal. Seit dem Frühjahr engagiert sich die EU in enger Ab- stimmung mit NATO, OSZE und den USAhartnäckig und geschlossen für eine friedliche, das heißt politische Lö- sung des Konflikts. Diesem Engagement ist zu verdan- ken, dass nicht schon seit Monaten offener Bürgerkrieg tobt und Zeit für einen Verhandlungsprozess gewonnen wurde. Obwohl auf beiden Seiten der Wille zu einer mi- litärischen „Lösung“ verbreitet ist, gelang es der Staatenge- meinschaft, die Führer der Konfliktparteien am 13. August zur Unterzeichnung des politischen Rahmenabkommens zu bringen. Die in ihm vorgesehene Reform der Verfas- sung und Institutionen, die flankierenden Maßnahmen für Wiederaufbau und Vertrauensbildung sind eine enorme Chance, zurück zum Frieden zu kommen. Wenn nun 500 Bundeswehrsoldaten an der Entwaff- nungsaktion der NATO teilnehmen sollen, dann hat das auch nicht im Entferntesten mit dem Versuch einer mi- litärischen Lösung zu tun. Es ist vielmehr eine Unterstüt- zungsleistung für die schwierige Aufgabe der Entwaff- nung, die ein Eckstein des ganzen Friedensprozesses ist. Angesichts der Gefährdungslage vor Ort, der dafür er- forderlichen Fähigkeiten und der vereinbarten Schnellig- keit der Aktion können das nach meiner Erfahrung kom- petent und verantwortbar nur Militärs leisten. Im Sinne der Stärkung kollektiver Sicherheit wäre es wünschens- wert, wenn eine solche Entwaffnung unter dem Dach der Vereinten Nationen stattfinden würde, die in solchen Mis- sionen auch reichlich Erfahrung besitzen. Die Konflikt- parteien selbst wollten allerdings nur die NATO. Das liegt Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18225 (C) (D) (A) (B) im Recht eines jeden souveränen Staates und ist völker- rechtlich unproblematisch. Zugleich ist die NATO derzeit als einzige Organisation in der Lage, so schnell eine sol- che Aktion durchzuführen. Der Versuch der Bundesregierung, für den NATO- Einsatz ein völkerrechtlich nicht erforderliches aus- drückliches Mandat der VN zu bewirken, fand in der Staatengemeinschaft keinerlei Unterstützung. Die Er- klärung des Präsidenten des Sicherheitsrats, der das Rahmenabkommen und die Anstrengungen von EU, OSZE und NATO zu seiner Umsetzung ausdrücklich begrüßt, unterstreicht aber die Tatsache, dass dieser NATO-Einsatz im Einklang mit den VN und ihrer Charta stattfindet. Begründete Zweifel bestehen aber, ob die geplante freiwillige Entwaffnung überhaupt wirksam und realis- tisch ist und ob sie nicht enorme Risiken birgt, in einen Dauer- und Kampfeinsatz hineingezogen zu werden. Zwangsweise und vollständige Entwaffnung ist nur mög- lich mit Krieg bis zur Kapitulation. Freiwillige Entwaff- nung kann – zumal in waffenstarrenden Regionen – keine totale Entwaffnung gewährleisten. Sie soll vor allem durch die Abgabe schwerer Waffen Kampfkraft effektiv schmälern und dadurch im politischen Prozess vertrau- ensbildend wirken. Gegenüber strategischen Interessen und Zielen in der UCK darf es aufseiten der Staatengemeinschaft keinerlei Naivität, Nachsicht und Doppeldeutigkeit (wie im Fall der USA) geben. Damit die UCK, deren Vertreter nicht nur einer freiwilligen und vollständigen Entwaffnung be- waffneter ethnischalbanischer Gruppen, sondern auch deren freiwilliger und vollständiger Auflösung zuge- stimmt haben, aber die Umsetzung des Rahmenabkom- mens nicht als Atempause missbrauchen kann, um im Frühjahr nächsten Jahres mit versteckten und neu be- schaffenen Waffen wieder losschlagen zu können, sind ihre Nachschubwege aus Albanien und dem Kosovo so dicht wie möglich zu machen. Es muss nach Mitteln ge- sucht werden, wie die Finanzquellen der UCK insbeson- dere in Deutschland und der Schweiz eingedämmt wer- den können. Ein weiteres Groß-Risiko besteht in dem offenkundi- gen Interesse der UCK, die NATO als Puffer im Land zu halten und dadurch die von ihr beherrschten Gebiete ge- gen die mazedonischen Sicherheitskräfte abzuschirmen. Deshalb ist es völlig richtig, dass der Entwaffnungsein- satz eng befristet ist und bei Bedarf nur beschränkte Ver- längerung ermöglicht, dass er sich ausdrücklich nicht als friedensbewahrender Einsatz zwischen den Konfliktpar- teien versteht und dass bei Zusammenbruch des Waffen- stillstands der Abzug geplant und deutlich angekündigt ist. Denn hauptverantwortlich für den Friedensprozess bleiben die Konfliktparteien. Damit die Entwaffnungsaktion Einstieg in einen Stabi- lisierungsprozess wird, ist die zügige Vorbereitung und Implementierung der Nachfolgemissionen von größter Bedeutung: der Bereitstellung von OSZE- und EU-Beob- achtern, Polizeiexperten für den Aufbau der binantionalen Polizei wie zur Bekämpfung der organisierten Krimina- lität, von Verwaltungs- und Wirtschaftsexperten, der Un- terstützung von NGOs, die unerlässlich sind beim Aufbau eine Zivilgesellschaft und bei schwierigen Verständi- gungsprozessen. Hieran und vor allem an der Bereitschaft, für den Auf- bau Mazedoniens ausreichend Gelder zur Verfügung zu stellen, wird sich entscheiden, wie glaubwürdig und er- folgversprechend der Einsatz der internationalen Ge- meinschaft für diesen gewaltzerfressenen Teil Europas ist. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entschlie- ßungsantrag bringt den Willen deutlich zum Ausdruck. Kritik an einer teilweise falschen Politik gegenüber der UCK und an der Abdrängung der Vereinten Nationen durch einzelne NATO-Staaten sind berechtigt, können als Begründung für die Ablehnung der Entwaffnungshilfe aber keineswegs überzeugen. Zur jetzt vorgesehenen Art der Entwaffnungsgehilfe gibt es nur Alternativen, die nicht realisierbar oder unverantwortbar sind. Ein Verzicht auf den NATO-Entwaffnungseinsatz würde das Friedens- abkommen zusammenbrechen lassen und denen freie Hand geben, die auf eine militärische „Lösung“, also Bür- gerkrieg, setzen. Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Bernd Reuter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze Wegner, und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territo- rium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Aus folgenden Gründen lehnen wir den Antrag der Bundesregierung, Bundeswehrsoldaten im Auftrag der NATO nach Mazedonien zu entsenden, ab: Erstens. Deutsche Außenpolitik muss Friedenspolitik sein. Die Entsendung von Soldaten nach Mazedonien wird diesem Ziel nicht gerecht. Die Gründe für eine sol- che Entscheidung beruhen auf dem Irrtum, dass ethnische Konflikte mit militärischen Mitteln gelöst werden kön- nen. Dahinter steht der Primat von politisch-militäri- schem Sicherheitsdenken. Ziel muss aber eine politische Lösung des Mazedonien-Konfliktes ohne militärische Es- kalation sein. Zweitens. Als Konfliktschlichter ist die NATO unge- eignet. Sie besitzt in Mazedonien kein Vertrauen, da sie die kosovo-albanische UCK unterstützte, deren Entwaff- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118226 (C) (D) (A) (B) nung nicht durchsetzte und trotz KFOR-Präsenz den Waf- feneinsatz der UCK in Serbien und Mazedonien nicht verhinderte. Drittens. Der geplante NATO-Einsatz ist widersprüch- lich. Wenn die UCK bereit ist, freiwillig ihre Waffen ab- zugeben, bedarf es nicht der NATO, die Waffen einzu- sammeln. Wird jedoch die NATO gebraucht, dann nicht für den begrenzten Zweck des Waffeneinsammelns und über eine Dauer von 30 Tagen hinaus. Viertens. Die internationale Politik darf nicht in eine Gewaltfalle laufen, die Parallelen zur Eskalation im Ko- sovo aufweist. Es steht zu befürchten, dass sich der Auf- trag für eine NATO-Eingreiftruppe nicht auf das Einsam- meln von Waffen beschränken lässt, sondern die aktive Verhinderung der Wiederaufnahme von Kampfhandlun- gen einschließt. Dafür reichen aber 3 000 Soldaten nicht aus. Wir befürchten, dass eine erneute massive Militärin- tervention der NATO auf dem Balkan, deren Verlauf und Ergebnis nicht vorhersehbar sind, eine weitere Destabili- sierung der Region bewirkt. Fünftens. Bisher wurde nicht infrage gestellt, dass der Kosovo-Krieg ein einmaliges Ereignis war, das sich nicht wiederholen dürfe. Wir befürchten, dass sich bei einer Zu- stimmung zur Entsendung weiterer Soldaten ein solcher Krieg wiederholt. Sechstens. Wir sind der Auffassung, dass ein erneuter Alleingang der NATO die Autorität der UN beschädigt und deren Anspruch auf weltweite Friedenssicherung aushöhlt. Ziel deutscher Außenpolitik muss es aber sein, die Autorität der UN und deren Friedenssicherungsfunk- tion zu erhalten und zu stärken. Siebtens. Wir haben grundsätzliche Zweifel an der Überlegenheit eines militärischen Instrumentariums ge- genüber dem politischen Instrumentarium zur Krisenbe- wältigung und Konfliktlösung. Achtens. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Konflikt in Mazedonien nur mit friedlichen Mitteln unter Einbeziehung der UN und der OSZE gelöst werden kann. Dazu müssen UN und OSZE den Auftrag erhalten sowie die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zu einer friedlichen Lösung des Konflikts notwendig sind. Außenpolitik als Friedenspolitik hat für uns Vorrang vor dem Einsatz militärischer Mittel. Die Möglichkeiten der Einwirkung auf beide Konflikt- parteien unterhalb der Ebene physischen Zwangs sind noch längst nicht ausgeschöpft. Der Not leidende Klein- staat Mazedonien ist auf ökonomische Hilfe von außen angewiesen und kann zu einer Minioritätenpolitik, die in- ternationalen Standards entspricht, mittels einer Kombi- nation von Anreizen und Druck bewegt werden. Die mili- tanten albanischen Kräfte haben ihre materielle Basis im Einflussbereich der internationalen Gemeinschaft: im Ko- sovo, in Albanien und in einzelnen Diaspora-Ländern. Dort die Alimentierung des Bürgerkriegs wirksam zu un- terbrechen ist eine bisher höchst unzureichend genutzte Option. Erforderlich ist deshalb ein langfristig angelegtes poli- tisches und wirtschaftliches Konzept, um der Region eine Perspektive für Frieden, Freiheit und Wohlstand zu geben. Ein richtiger Ansatz ist der von der EU entwickelte Stabi- litätspakt für den Balkan. Dieser Stabilitätspakt ist fortzu- entwickeln. Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann, Adelheid Tröscher, Dagmar Schmidt (Meschede), Ingrid Becker-Inglau, Ulrich Kelber, Lothar Binding (Heidelberg) und Frank Hempel (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Ein- sammeln und Zerstören derWaffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung in Ver- bindung mit dem Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Das Rahmenabkommen von Ohrid in einem Stabilisierungskonzept für Mazedonien und einer politischen und ökonomischen Gesamtstrategie für Südosteuropa absichern“ zu. Mit dem NATO-Einsatz sind hohe Risiken verbunden, gleichzeitig bietet er aber die einzige Chance, einem nicht mehr zu kontrollierenden Bürgerkrieg in Mazedonien Einhalt zu bieten. Er gibt keine Garantie für den Frieden, aber es gibt auch keine andere wirkliche Alternative. Wir kommen mit unserer Zustimmung der Bitte der mazedonischen Regierung nach, dass die NATO die frei- willige Entwaffnung der UCK kontrollieren, die Waffen entgegennehmen und für deren Verschrottung sorgen soll. Im Rahmenübereinkommen vom 13. August 2001 wird dies als Grundlage für eine friedliche Konfliktlösung in Mazedonien vorausgesetzt. Wir wollen die mazedonische Regierung unterstützen, den multi-ethnischen Charakter der mazedonischen Gesellschaft anzuerkennen, zu be- wahren und die Rechte der Minderheiten zu verwirkli- chen. Dafür aber sind Soldaten völlig ungeeignet. Sie können nicht den inneren Frieden in Mazedonien er- kämpfen, sie können aber die Voraussetzungen dafür schaffen. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung im Rah- men der EU für ein verbindliches Rahmenkonzept für die gesamte Region und damit für die Stabilisierung Maze- doniens einsetzt. Als Entwicklungspolitikerinnen und Entwicklungspolitiker begrüßen wir, dass dies in der Fortführung und im Ausbau des bisherigen Stabilitäts- paktes geschehen soll. Bisher wurden 76 Projekte mit einem Finanzvolumen von 187 Millionen Euro für De- mokratieförderung, Sicherung der Menschenrechte, Er- ziehung und Ausbau der Infrastruktur für Mazedonien erfolgreich zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18227 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 200118228 (C) (D) (A) (B) ländlichen Raumes, die Wasserversorgung, die Stärkung der Zivilgesellschaft sind weitergehende Notwendigkei- ten einer konfliktpräventiven Strategie im Rahmen der Vertrauensbildung. Nach der Implementierung des Rahmenabkommens werden der mazedonischen Regierung für die kommende Geberkonferenz weitere 59 Millionen DM zugesagt und die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin im Rahmen des Pariser Clubs für ein Umschuldungsabkommen ein. Zu den weiteren Friedensbemühungen gehören die vollständige Entwaffnung der Terrororganisation UCK und ein umfassendes Abrüstungskonzept für die gesamte Region. Das schließt die Entwaffnung illegaler Strukturen und eine Kontrolle des grenzüberschreitenden Waffen- handels ein. Wir sehen in dem Antrag der Bundesregierung und im Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grü- nen das große Bemühen, zu einer friedlichen Lösung in der gesamten Region beitragen zu können. Die Menschen dort brauchen unsere politische Unterstützung, wirt- schaftliche Hilfe und die enge Kooperation mit der Euro- päischen Union. In Bosnien haben wir zu spät gehandelt; für Mazedonien bietet sich jetzt die Chance durch einen begrenzten militärischen Einsatz den Ausbruch eines Bür- gerkriegs zu verhindern. Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith und Klaus Holetschek (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedoni- schem Territorium zum Einsammeln und Zer- stören der Waffen, die durch die ethnisch albani- schen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Erstens. Die Notwendigkeit, dass sich auch Deutsch- land seit seiner Wiedervereinigung der politischen Ver- antwortung mit der Entsendung von Truppen für die in- ternationalen Einsätze stellt, war und ist für uns unbestritten. Deshalb stimmen wir auch im Grundsatz ei- ner Beteiligung der Bundeswehr am NATO-Friedensein- satz in Mazedonien zu. Zweitens. Allerdings können wir dem Antrag der Bun- desregierung, nach Abwägung aller Argumente, nicht zu- stimmen. Die Bundesregierung hat es versäumt bzw. war nicht bereit und in der Lage, die notwendigen Vorausset- zungen zu schaffen, damit unseren Soldaten der bestmög- liche Schutz gewährt werden kann. Dafür sind unseres Er- achtens zwei Faktoren erforderlich: Erstens. Ein glaubwürdiges und realistisches Mandat, das die Aufgabenstellung und die möglichen Szenarien berücksichtigt und sich nicht nur alleine auf das Ein- sammeln von Waffen nach dem Prinzip der Freiwillig- keit beschränkt. Zweitens. Eine strukturelle Verbesse- rung der Finanzausstattung für die Bundeswehr um nicht nur den Soldaten im Einsatz, sondern auch den Soldaten in der Heimat die erforderliche Ausrüstung und die Aus- bildung zu ermöglichen. Die Soldaten im Inland heute sind die Einsatzsoldaten von morgen. Die einmalig vor- gesehenen Mittel von 72,15 Millionen Euro stellen keine strukturelle Verbesserung der mehr als prekären Finanz- lage der Bundeswehr dar. Darauf weist auch der Gene- ralinspekteur der Bundeswehr, General Harald Kujat, in seinem Interview in der „Bild am Sonntag“ vom 19. Au- gust 2001 hin: „Aber die Truppe muss sich ja insgesamt an den Aufgaben messen lassen, die ihr gestellt sind. Und da muss man ganz klar sagen: Im Augenblick ist die Bundeswehr weder strukturell noch materiell in der Lage, das gesamte Spektrum der Aufgaben zu erfüllen, die ihr gestellt sind“. Drittens. Bündnissolidarität und Bündnistreue zeigen sich vor allem darin alle Vorausset- zungen zu schaffen, damit unsere Streitkräfte ihren Auf- trag der Landes- und Bündnisverteidigung und der Wahrnehmung internationaler Verpflichtung erfüllen können. Darauf hat auch der zukünftige Botschafter der USA in Deutschland, Senator Dan Coats, mit Blick auf die absolut prekäre Finanzausstattung der Bundeswehr hingewiesen. Anlage 30 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Siemann, Dr. Hans Georg Faust, Jochen-Konrad Fromme, Kurt- Dieter Grill, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eva-Maria Kors und Walter Link (Diepholz) (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung auf Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territo- rium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen be- waffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Dem Antrag der Bundesregierung zur „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO- geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden“ stimmen wir nur aus übergeord- neten Gründen der Bündnissolidarität und im Interesse unserer Soldaten, die sich bereits im Krisengebiet be- finden, zu. Obwohl die unzureichende finanzielle Aus- stattung der Bundeswehr fortbesteht, wäre die Ableh- nung des oben genannten Antrages gegenüber den Partnern in der Allianz, die bereits Soldaten in Mazedo- nien stationiert haben, nur schwer vermittelbar. Nach wie vor teilen wir jedoch die Bedenken gegen eine deut- sche Beteiligung an der beabsichtigten Operation, wel- che vorrangig in der unzureichenden Ausgestaltung des Mandats begründet liegen. Anlage 31 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Klaus Barthel (Starnberg), Peter Dreßen, Konrad Gilges, Wolfgang Grotthaus, Christine Lehder, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Adolf Ostertag, Renate Rennebach, Bernd Reuter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Konstanze Wegner und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung auf Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführ- ten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Grup- pen freiwillig abgegeben werden (Drucksache 14/6835) Wir stimmen dem Entschließungsantrag der Bundes- tagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, weil wir die Zielsetzung der Entwicklung eines verbindli- chen Rahmenkonzeptes für die Stabilisierung Mazedoni- ens nachhaltig und ausdrücklich unterstützen. Da wir die „Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Terri- torium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen frei- willig abgegeben werden“, ablehnen, erstreckt sich unsere Zustimmung nur auf die Teile des Entschließungsantra- ges, die sich nicht auf die Beteiligung deutscher Streit- kräfte an dem NATO-geführten Einsatz beziehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 18229 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ja, bitte.



Rede von Dr. Helmut Lippelt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Gysi, hat Ihnen Ihr Kollege, der Ihre Fraktion im Eu-
ropaausschuss vertreten hat, von der Antwort berichtet,
die der mazedonische Verteidigungsminister auf genau
diese Frage – warum habt ihr nicht die UNO gewollt? –
gegeben hat? Hat er Ihnen erzählt, warum sie sehr deut-
lich gesagt haben, weshalb sie die NATO gefragt haben?
Hat er Ihnen erzählt, dass er sehr genau weiß, dass der
UNO-Sicherheitsrat genau dieses bestätigt hat und dabei
ausdrücklich auch die NATO erwähnt hat? Hat er Ihnen
das nicht erzählt, sodass Sie hier so einen Unsinn reden
können?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Lieber Herr Lippelt, auch Sie
    kennen den Unterschied zwischen einem Gespräch mit
    Kofi Annan, einem Schreiben des Präsidenten des Weltsi-
    cherheitsrates und einem Sicherheitsratsbeschluss, der ein
    Mandat darstellt. Dazwischen liegen Welten. Das wissen
    Sie ganz genau.


    (Beifall bei der PDS)

    Sie haben dem mazedonischen Außenminister und dem
    mazedonischen Verteidigungsminister schon so viel vor-
    geschrieben, dass es überhaupt kein Problem gewesen
    wäre, ihn an das zuständige Organ zu überweisen. Das
    Problem ist doch in Wirklichkeit, dass die USA, Großbri-
    tannien und Frankreich die UNO gar nicht eingeschaltet
    sehen wollten, weil sie die NATO zum eigentlichen Ord-
    nungsfaktor zumindest Europas erklären wollten. Das ist
    unsere Kritik daran.


    (Beifall bei der PDS)

    Gerade die Ausschaltung der UNO wurde beim Ju-

    goslawienkrieg als große einmalige Ausnahme darge-
    stellt. Ich habe – wie übrigens auch einige Abgeordnete
    von SPD und Grünen, wie die Erklärungen zeigen – die
    Befürchtung, dass es jetzt eben doch zur Regel wird, die
    UNO auszuschalten. Ich sage immer: Man zerstört keine
    Weltordnung, wenn man keine bessere anzubieten hat.
    Eine unipolare Welt, in der allein eine Großmacht ent-
    scheidet, ist eben nicht das, was wir anstreben.


    (Beifall bei der PDS)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001
    Dr. Guido Westerwelle

    18199


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Sie argumentieren deshalb auch gar nicht erst mit dem
    NATO-Vertrag, weil Sie wissen, dass das durch diesen
    Vertrag nicht gedeckt ist.

    Nun kommen wir zur NATO und damit zu den KFOR-
    Truppen im Kosovo. Es gibt ja einen Sicherheitsratsbe-
    schluss über die Aufgaben der KFOR-Truppen im Ko-
    sovo. Warum erwähnt hier eigentlich niemand von den
    Befürwortern das Scheitern bei der Erfüllung dieser Auf-
    gabe in Bezug auf die UCK? Im Sicherheitsratsbeschluss
    steht: Die UCK ist aufzulösen und zu entwaffnen. Bei der
    Erfüllung dieser Aufgabe hat die NATO im Kosovo doch
    eindeutig versagt; sonst hätten wir dieses Problem in Ma-
    zedonien heute überhaupt nicht.


    (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Damals wurde erklärt, die Aufgabe sei erfüllt. Das war
    doch offensichtlich falsch. Die NATO und die KFOR-
    Truppen hätten auch nie zulassen dürfen, dass so viele
    UCK-Leute mit Waffen die Grenze zwischen dem Kosovo
    und Mazedonien passieren.


    (Beifall bei der PDS)

    Ich behaupte also: Die NATO ist schon einmal bei der

    Realisierung eines Sicherheitsratsbeschlusses zur Ent-
    waffnung der UCK gescheitert. Letztlich ist die UCK
    stärker und besser bewaffnet aus diesem Vorgang hervor-
    gegangen.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Deshalb ist es auch falsch, Frau Müller, wenn Sie sa-
    gen, die NATO dürfe nicht Partei ergreifen und das täte
    sie, wenn sie gegen den Willen von UCK-Leuten ent-
    waffne. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es der Auftrag
    der KFOR-Truppen im Kosovo war, auch gegen den Wil-
    len der betreffenden Seite zu entwaffnen.


    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Mazedonien haben wir kein Protektorat!)


    Er ist nicht erfüllt worden. Weil die Waffen der UCK von
    der NATO kommen und weil das Geld dafür zu einem
    großen Teil aus Deutschland und der Schweiz kam, ist die
    NATO ohnehin parteiisch.


    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht in Mazedonien!)


    Das wird sie in Bezug auf die UCK auch nicht mehr los.

    (Beifall bei der PDS)


    Sie, Herr Außenminister, haben einmal erklärt, dass
    Mazedonien ein ethnisch vorbildliches Land sei. Davon
    kann ja nun, wie sich später herausgestellt hat, auch keine
    Rede mehr sein. Jetzt erst geht es um die Durchsetzung
    und den Schutz von Minderheitenrechten in Mazedonien.
    Deshalb sage ich: Es wäre eine klassische Aufgabe der
    UNO, auch was die Entwaffnung betrifft.

    Aber wir haben auch Probleme mit dem Gegenstand.
    Da ähneln sich natürlich gewisse Argumente aus den Rei-
    hen der FDP oder anderer Oppositionsfraktionen. Was ist

    denn nun die Aufgabe? Wenn es wirklich nur darum geht,
    freiwillig abgegebene Waffen aufzusammeln, dann
    stimmt dieser ganze Beschluss in sich nicht. Dann hätte
    man nämlich mit der UCK auch vereinbaren können, dass
    sie die Waffen an der Grenze zum Kosovo bei den KFOR-
    Truppen abgibt. Dann hätte man nicht 3 500 Soldaten in
    Mazedonien einmarschieren lassen müssen. Wenn es aber
    doch darum ginge, auch Leute zu entwaffnen, die sich da-
    gegen wehren, dann wäre der Auftrag ein völlig anderer.
    Dann müsste man sich auch über einen völlig anderen
    Auftrag verständigen und könnte nicht so tun, als ob das
    Ganze in 30 Tagen zu erledigen wäre.

    Deshalb ist auch das Mandat mit so vielen Fragezei-
    chen verbunden; denn man weiß letztlich gar nicht, was
    der eigentliche Gegenstand ist. Nur für das Einsammeln
    von 3 300 Waffen – wie Sie, Frau Müller, sagen – brau-
    chen Sie doch nicht 3 500 Soldaten. Das ist ja weniger als
    eine Waffe pro Soldat.


    (Beifall bei der PDS)

    Das stimmt doch vorne und hinten nicht. Die NATO
    spricht von 6 000 Waffen. Die mazedonische Regierung
    spricht von 60 000 bis 85 000 Waffen. Nicht einmal dies-
    bezüglich herrscht Klarheit. Es wäre doch das Mindeste,
    dass man wenigstens weiß, um wie viele Waffen es ei-
    gentlich geht, die dort eingesammelt werden sollen. Inso-
    fern ist auch inhaltlich, also was den Gegenstand des
    Mandats betrifft, größte Kritik angebracht.

    Wir sehen natürlich die Gefahr, dass daraus ein dauer-
    hafter Einsatz wird, nach Bosnien-Herzegowina, nach
    dem Kosovo ein neues Protektorat dann auch in Maze-
    donien.

    Ich weiß nicht und offensichtlich wissen auch Sie
    nicht, wie es dann weitergehen soll. Wenn die UCK nicht
    wirklich entwaffnet wird –


    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht vollständig! Sie haben ja gerade angekündigt, dass das nicht passieren wird, weil wirklich nur die freiwillig abgegebenen Waffen entgegengenommen werden –, dann heißt das natürlich im Klartext: Es bleibt eine stark bewaffnete UCK übrig, die sich wiederum darauf verlassen kann, irgendwoher Geld und Waffen zu bekommen; es wird weiter aufgerüstet und wir werden keinen Frieden in dieser Region bekommen. Meine größte Sorge ist, dass wir jetzt einen Appell vorbringen, vielleicht auch eine Gesetzesänderung in Mazedonien erreichen, aber keinen wirklichen Frieden in dieser Region, schon gar nicht auf diesem Wege. Das geht eben nicht, wenn man UNO und auch KSZE ausschaltet und im Wesentlichen allein die NATO machen lässt. Hier haben wir einfach einen prinzipiell anderen Ansatz; das müssen Sie verstehen. Ich will noch die Bitte an Sie richten, über Folgendes nachzudenken. Die PKK empfindet sich auch als eine zur Waffengewalt neigende Befreiungsbewegung. Die Botschaft, die wir heute an sie richten, lautet: Ihr müsst nur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 184. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. August 2001 Dr. Gregor Gysi 18200 stark genug sein; dann werdet ihr Verhandlungspartner, dann beziehen wir euch ein und halten Konferenzen mit euch ab. Solange ihr schwach seid, werdet ihr in Deutschland verboten; anderenfalls gibt es sogar Geld und ihr werdet als Partner akzeptiert. Die Maßstäbe müssen irgendwann wieder angeglichen werden. Ich habe noch nie gehört, dass zu irgendeinem Zeitpunkt – wenigstens nachdem der Sicherheitsrat die Auflösung und Entwaffnung der UCK beschlossen hatte und dies geltendes Völkerrecht war, hätte das geschehen müssen – die Gewaltanwendung durch die UCK deutlich und scharf verurteilt worden wäre. Auch dass es nicht gelungen ist, den Kosovo multi-ethnisch zu erhalten, weil es der UCK gelungen ist, die überwiegende Zahl der Roma und Serben aus dem Kosovo zu vertreiben, hätte viel deutlichere Kritik finden müssen. Deshalb sage ich Ihnen: Wir gehen davon aus, dass end lich Politik, Wirtschaft und soziale Wohlfahrt an die Stelle von militärischen Lösungen treten müssen und die indirekte und direkte Unterstützung der UCK aufhören müssen, wenn man Frieden in dieser Region schaffen will. (Beifall bei der PDS – Gernot Erler [SPD]: So kommt kein Frieden! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So bestimmt nicht!)


    (Beifall bei der PDS)


    (C)


    (D)


    (A)


    (B)


    (Beifall bei der PDS)