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  • tocInhaltsverzeichnis
    Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVOrgG) (Drucksachen 14/5314, 14/5928, 14/6177, 14/6495, 14/6545) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18063 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.: Effizienz in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung verbessern – Versichertennähe stärken (Drucksache 14/6585) . . . . . . . . . . . . . . . 18063 B Zusatztagesordnungspunkt 13: Abgabe einer Regierungserklärung: Aktu- elle Entwicklung in Südosteuropa und Lage in Mazedonien . . . . . . . . . . . . . . . . 18063 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 18063 D Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18066 B Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18068 D Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18070 C Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18071 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. . . . . . . . . . . . . 18071 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18072 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 18075 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 18076 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg. . . 18077 A Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18079 A Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18079 C Tagesordnungspunkt 20: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Familienförde- rung (Drucksachen 14/6160, 14/6582, 14/6572) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18080 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung (Drucksachen 14/6411, 14/6452, 14/6582, 14/6572) . . . . . . . . . . . . . 18081 A b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämp- fen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verbesserung der Familienförderung (Drucksachen 14/6173, 14/6372, 14/6582) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18081 A Plenarprotokoll 14/183 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 183. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 I n h a l t : Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18081 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18082 B Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18083 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18083 D Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 18084 D Nicolette Kressl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18085 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18087 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18088 C Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18091 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18092 D Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18095 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18095 B Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18095 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18098 A Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18100 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18102 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . 18103 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18104 A, 18106 B Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Im Bündnis für Ar- beit, Ausbildung und Wettbewerbs- fähigkeit bei wichtigen Fragen des Arbeitsmarktes endlich handeln (Drucksache 14/5758) . . . . . . . . . . . . . 18109 B b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Beschäftigungspolitischer Akti- onsplan der Bundesrepublik Deutschland 2001 (Drucksache 14/5513) . . . . . . . . . . . . . 18109 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung be- trieblicher Bündnisse für Arbeit (Drucksache 14/6548) . . . . . . . . . . . . . . . 18109 C Tagesordnungspunkt 22: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Neuregelung der Kran- kenkassenwahlrechte (Drucksachen 14/5957, 14/6568) 18109 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neu- regelung der Krankenkassen- wahlrechte (Drucksachen 14/6409, 14/6568) 18109 D b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Einführung des Wohn- ortprinzips bei Honorarvereinba- rungen für Ärzte und Zahnärzte (Drucksachen 14/5960, 14/6566, 14/6595) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18109 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte (Drucksachen 14/6410, 14/6450, 14/6566, 14/6595) . . . . . . . . . . . . . 18110 A – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Wohnortprin- zips bei den Vereinbarungen über die ärztliche Gesamtvergütung (Drucksachen 14/5694, 14/6566, 14/6595) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18110 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dieter Tho- mae, Detlef Parr, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Versorgungsanglei- chung in der gesetzlichen Kran- kenversicherung (Versorgungsangleichungsgesetz) (Drucksachen 14/6054, 14/6566, 14/6595) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18110 A c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktio- nen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Größere Ver- teilungsgerechtigkeit bei kassenärzt- lichen Honoraren (Drucksachen 14/4891, 14/6566) . . . . 18110 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001II d) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Re- gelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimit- tel in der gesetzlichen Kranken- versicherung (Festbetrags- Anpassungsgesetz – FBAG) (Drucksachen 14/6041, 14/6567) 18110 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur An- passung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbe- trags-Anpassungsgesetz – FBAG) (Drucksachen 14/6408, 14/6451, 14/6567) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18110 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der F.D.P.: Zur Ab- schaffung der Liste verordnungsfähiger Arzneimittel (Drucksache 14/6571) . . . . . . . . . . . . . . . 18110 C Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 18110 D Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18113 C Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18114 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . 18114 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18115 C Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18117 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 18119 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18119 D Christa Stewens, Staatsministerin (Bayern) 18121 A Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18122 C Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18125 A Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteu- ergesetzes (Drucksache 14/5331) . . . . . . . . . . . . . . . 18127 C Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18128 A Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 18129 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 18130 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 18131 C Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 18132 B Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 18134 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18134 D Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18136 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18136 C Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 18136 D Zusatztagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Drucksachen 14/5166, 14/6576) . . . . 18137 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit (Drucksachen 14/1602, 14/6576) . . . . 18137 B Tagesordnungspunkt 25: a) Große Anfrage der Abgeordneten Elmar Müller (Kirchheim), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Aktuelle Wettbewerbssituation in der Tele- kommunikation (Drucksachen 14/5167, 14/5915) . . . . 18137 D b) Antrag der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Thomas Sauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Michaele Hustedt, Grietje Bettin, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Wettbewerb und Regulierung im Telekommunikationssektor (Drucksache 14/5693) . . . . . . . . . . . . 18138 A Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlersta- tusgesetz – SpStatG) (Drucksachen 14/6310, 14/6573) . . . . . . . 18138 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 III Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Reform der Hermesbürgschaf- ten nach ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien (Drucksache 14/6373) . . . . . . . . . . . . . 18138 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Winfried Wolf, Eva-Maria Bulling-Schröter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der PDS: Keine Hermesbürgschaften für den Ilisu- Staudamm in der Türkei (Drucksachen 14/2336, 14/4072) . . . . 18138 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Für ein effizientes und transparentes Ausfuhrgewährleis- tungssystem (Drucksachen 14/5334, 14/6182) . . . . 18138 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Erich G. Fritz, Gunnar Uldall, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für den Erhalt von Her- mes als Instrument der Außenwirt- schaftsförderung und eine Reform des Hermesinstruments im interna- tionalen Rahmen (Drucksachen 14/5749, 14/6186) . . . . 18139 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18139 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 18141 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volkmar Schultz (Köln) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in der Aus- schussfassung (Drucksachen 14/5751 und 14/6352) (177. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . 18142 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt, Maritta Böttcher, Christina Schenk, Dr. Winfried Wolf, Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Ehlert, Sabine Jünger, Dr. Heinrich Fink, Heidi Lippmann, Petra Bläss, Pia Maier, Ulla Jelpke und Eva Bulling-Schröter (alle PDS) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung in der Aus- schussfassung (Drucksache 14/6582) (Tagesordnungs- punkt 20 a). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18142 A Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Erika Simm (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen (Drucksache 14/6589) (Tagesordnungs- punkt 20 b). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18143 A Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Anni Brandt- Elsweier (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen (Drucksache 14/6589) (Tagesordnungs- punkt 20 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18143 A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Im Bündnis für Arbeit, Aus- bildung und Wettbewerbsfähigkeit bei wichtigen Fragen des Arbeitsmarktes end- lich handeln – der Unterrichtung: Beschäftigungspoliti- scher Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2001 – des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 21 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18143 A Andrea Nahles SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18143 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . 18144 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18145 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE 18146 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 18147 C Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18148 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 18149 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001IV Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Großen Anfrage: Aktuelle Wettbe- werbssituation in der Telekommunikation – des Antrags: Wettbewerb und Regulierung im Telekommunikationssektor (Tagesordnungspunkt 25 a und b) . . . . . . . . . . 18151 C Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 18151 C Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18155 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . . 18156 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18157 D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18158 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18159 A Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 18159 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatus- gesetz – SpStatG) (Tagesordnungspunkt 26) . 18160 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . . . . . 18160 B Jochen Welt, Beauftragter der Bundesregie- rung für Aussiedlerfragen . . . . . . . . . . . . . . . 18161 B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 18162 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18163 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18163 D Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18164 C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Antrags: Reform der Hermesbürg- schaften nach ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien – der Beschlussempfehlung und des Be- richts: Keine Hermesbürgschaften für den Ilisu-Staudamm in der Türkei – der Beschlussempfehlung und des Be- richts: Für ein effizientes und transparentes Ausfuhrgewährleistungssystem – der Beschlussempfehlung und des Be- richts: Für den Erhalt von Hermes als In- strument der Außenwirtschaftsförderung und eine Reform des Hermesinstruments im internationalen Rahmen (Tagesordnungspunkt 28 a und d) . . . . . . . . . 18165 C Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 18165 C Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 18166 D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18168 A Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18168 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18169 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 18170 A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Ände- rung der Strafprozessordnung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit (Zusatztagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . 18171 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 18171 A Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 18172 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18173 B Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18174 C Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 18175 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 18175 C Anlage 11 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18176 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms 18139 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 9 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18141 (C) (D) (A) (B) Aigner, Ilse CDU/CSU 06.07.2001 Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 06.07.2001 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06.07.2001 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 06.07.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 06.07.2001 Borchert, Jochen CDU/CSU 06.07.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 06.07.2001 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 06.07.2001 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 06.07.2001 Fischer (Karlsruhe-Land), CDU/CSU 06.07.2001 Axel Freitag, Dagmar SPD 06.07.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 06.07.2001 Peter Fuchs (Köln), Anke SPD 06.07.2001 Gloser, Günter SPD 06.07.2001 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 06.07.2001 Grießhaber, Rita BÜNDNIS 90/ 06.07.2001 DIE GRÜNEN Günther (Plauen), F.D.P. 06.07.2001 Joachim Hartnagel, Anke SPD 06.07.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 06.07.2001 Heinen, Ursula CDU/CSU 06.07.2001 Hiller (Lübeck), SPD 06.07.2001 Reinhold Hintze, Peter CDU/CSU 06.07.2001 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 06.07.2001 Kampeter, Steffen CDU/CSU 06.07.2001 Kasparick, Ulrich SPD 06.07.2001 Klappert, Marianne SPD 06.07.2001 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 06.07.2001 Dr. Lamers CDU/CSU 06.07.2001 (Heidelberg), Karl A. Lehn, Waltraud SPD 06.07.2001 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 06.07.2001 Michelbach, Hans CDU/CSU 06.07.2001 Michels, Meinolf CDU/CSU 06.07.2001 Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 06.07.2001 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 06.07.2001 Ost, Friedhelm CDU/CSU 06.07.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 06.07.2001 Ronsöhr, CDU/CSU 06.07.2001 Heinrich-Wilhelm Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 06.07.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 06.07.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 06.07.2001 Schindler, Norbert CDU/CSU 06.07.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 06.07.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.07.2001 Hans Peter Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 06.07.2001 Andreas Schütz (Oldenburg), SPD 06.07.2001 Dietmar Schütze (Berlin), CDU/CSU 06.07.2001 Diethard Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 06.07.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 06.07.2001 Reinhard Sorge, Wieland SPD 06.07.2001 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 06.07.2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 06.07.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 06.07.2001 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 06.07.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 06.07.2001 Wiese (Hannover), SPD 06.07.2001 Heino entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 06.07.2001 Wright, Heidemarie SPD 06.07.2001 Zapf, Uta SPD 06.07.2001 Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Volmar Schulz (Köln) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfas- sungsgesetzes in der Ausschussfassung (Druck- sachen 14/5751 und 14/6352) (177. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 18) In der Abstimmliste ist mein Name nicht aufgeführt. Mein Votum lautet: „Ja“. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt, Maritta Böttcher, Christina Schenk, Dr. Winfried Wolf, Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Ehlert, Sabine Jünger, Dr. Heinrich Fink, Heidi Lippmann, Petra Bläss, Pia Maier, Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf in derAusschuss- fassung eines Zweiten Gesetzes zur Familienför- derung (Drucksache 14/6582) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Wir begrüßen ausdrücklich die Erhöhung des Kindergel- des um monatlich 30 DM. Dennoch werden wir dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. Der Gesetzentwurf verdient nicht das Etikett der „Fa- milienförderung“, vielmehr enthält er eine erhebliche so- ziale Schieflage: Erstens. Die materiellen Bedingungen von armen und reichen Familien werden durch den Gesetzentwurf weiter auseinanderdriften. Die Freibeträge werden um 1 423 DM auf insgesamt rund 11 340 DM jährlich erhöht, das Kin- dergeld dagegen nur um monatlich 30 DM, 360 DM jähr- lich. Die Konsequenz dessen ist, dass Spitzenverdienerin- nen und -verdiener ab 2002 um weitere 56 DM pro Monat steuerlich entlastet werden, Eltern mit niedrigen und mitt- leren Einkommen jedoch nur um die Kindergelderhöhung von 30 DM. Spitzenverdienerinnen und -verdiener erhal- ten damit pro Monat eine Entlastung von insgesamt rund 460 DM gegenüber den anderen Eltern, die ausschließlich ein Kindergeld in Höhe von 300 DM monatlich erhalten. Diese unsozialen Verteilungswirkungen des Familienför- derungsgesetzes hätten Sie von der Regierung durch die Abschaffung des dualen Systems, also der Freibeträge und durch eine erhebliche Anhebung des Kindergeldes für alle Eltern vermeiden können. Dies war ja auch lange Jahre eine Forderung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Zweitens. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zu- stimmen, weil die Anhebung des Kindergeldes nicht an die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe wei- tergegeben wird. Gerade bei den 1,1 Millionen betroffe- nen Kindern ist dies jedoch notwendig, da die Leistungen der Sozialhilfe bereits seit Jahren nicht mehr entspre- chend den realen Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, weshalb die Leistun- gen eines Gesetzes zur Familien“förderung“ nicht auch den ärmsten Familien zugute kommen sollen. Sind diese nicht förderungswürdig? Drittens. Wir enthalten uns, weil Sie mit ihrem Gesetz- entwurf wiederholt eine Strukturreform bei der Familien- besteuerung und die Chance, Finanzmittel für eine weitere Anhebung des Kindergeldes und die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Familien zu erschließen, ver- passt haben. So schaffen Sie zwar den Haushaltsfreibetrag der Alleinerziehenden ab, wagen sich jedoch nicht an die Kappung geschweige denn die Umwandlung des Ehegat- tensplittings. Alleinerziehende Eltern erfahren durch Ihre Reform dauerhaft eine steuerliche Diskriminierung und eine reale materielle Benachteiligung gegenüber den Ehepaaren. Den Verzicht auf diese Strukturreform halten wir für besonders brisant, da durch die Umwandlung des Ehegattensplittings, das ja auch zahlreichen kinderlosen Ehen zugute kommt, erhebliche Finanzmittel frei würden, die für die weitere Entlastung von Menschen mit Kindern verwendet werden könnten. Was uns zu der Entscheidung, sich zu Ihrem Gesetz- entwurf zu enthalten, im besonderen Maße bewegt, ist die Tatsache, dass durch Ihr Gesetz zur Familienförderung ein Teil der Eltern zukünftig real weniger Geld haben wird. Dies ist ein Novum. Vor allem durch die Streichung des Haushaltsfreibetra- ges werden alleinerziehende Eltern in den nächsten Jah- ren erhebliche materielle Benachteiligungen hinnehmen müssen. So sinkt das Haushaltsnettoeinkommen einer Al- leinerziehenden mit einem Kind mit einem monatlichen Bruttolohn von rund 2 000 DM ab dem Jahr 2005 um 50 DM monatlich. Alleinerziehende mit einem monatli- chen Bruttolohn in Höhe von 4 000 DM haben monatlich rund 130 DM weniger im Geldbeutel. Damit belasten Sie von der Regierung gerade diejenigen Eltern, die – auch laut dem Armuts- und Reichtumsbericht – tendenziell von Armut bedroht oder bereits arm sind. Das müssen Sie den Betroffenen erst einmal erklären! Und Sie hätten dies vermeiden können: Die PDS hat einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf einge- bracht, in dem wir fordern, die realen Kinderbetreuungs- kosten bei allen Eltern ab der ersten Mark bis in Höhe von 6 000 DM jährlich steuerlich zu berücksichtigen. Dies ist zwar eine Regelung für alle Eltern, allerdings mit dem Effekt, dass die massiven Mehrbelastungen, die Alleiner- ziehenden zugemutet werden, zumindest teilweise kom- pensiert werden könnten. Damit würde eine wesentliche Ursache der in Ihrem Gesetzentwurf zur Familienförde- rung enthaltenen sozialen Schieflage beseitigt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118142 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Erika Simm (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen (Drucksache 14/6589) (Tagesordnungspunkt 20 b) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet: „Nein“. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Än- derungsantrag der PDS: Gerechte Chancen am Start – Kinderarmut bekämpfen (Druck- sache 14/6589) (Tagesordnungspunkt 20 b) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet: „Nein“. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Antrags: Im Bündnis für Arbeit, Ausbil- dung und Wettbewerbsfähigkeit bei wichti- gen Fragen des Arbeitsmarktes endlich han- deln – der Unterrichtung: Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutsch- land 2001 – des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit (Tagesordnungspunkt 21 a und b, Zusatztages- ordnungspunkt 14) Andrea Nahles (SPD): Die SPD-geführte Bundes- regierung macht eine zukunftsfähige Arbeitsmarktpolitik. Das lässt sich am Beschäftigungspolitischen Aktionsplan im Detail nachvollziehen. Sie steht mit ihrer Politik in Europa nicht alleine. Die zunehmenden Abhängigkeiten in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion machen es erforderlich, dass Deutschland die Heraus- forderungen gemeinsam mit seinen europäischen Part- nern angeht. Während die Regierung Kohl immer eine Politik nach dem Motto „Beschäftigungspolitik geht die EU nichts an“ gemacht hat – Amsterdamer Gipfel 1997/ Luxemburger Beschäftigungsgipfel 1997 –, hat diese Bundesregierung nicht zuletzt während der Ratspräsi- dentschaft 1999 maßgeblichen Anteil an einer auf euro- päischer Ebene abgestimmten Beschäftigungspolitik. Ein Teil dieser abgestimmten Politik ist der Beschäftigungs- politische Aktionsplan, den wir heute hier diskutieren. Ich möchte nun auf einige ausgewählte Schwerpunkte des Aktionsplans 2001 eingehen. Die Schwerpunkte des Beschäftigungspolitischen Aktionsplans bauen auf vier Säulen auf: Erstens. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit muss weiter fortgesetzt werden, die Herausforderungen des Strukturwandels er- fordern ständige Anpassung der Arbeitsförderung, die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens steigt, weil die Anforderungen an zukunftsorientierte Arbeitsplätze mit dem technischen Fortschritt ständig zunehmen. Aus die- sem Grund setzten wir trotz rückläufiger Arbeitslosen- zahlen die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau fort. Das Haushaltsvolumen der aktiven Arbeitsmarkt- politik von Bund und Bundesanstalt für Arbeit beträgt für das laufende Jahr 44,4 Milliarden DM und liegt damit 2 Milliarden DM über den im Jahr 2000 aufgewendeten Mitteln. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik wur- den weit überproportional in den neuen Bundesländern eingesetzt. Der Stellenwert von Bildung und lebensbe- gleitendem Lernen wird im Aktionsplan deutlich darge- stellt. Die staatlichen Mittel für Bildung und Forschung – der Bund hat allein eine Steigerung von 1998 zu 2001 um 12,5 Prozent bzw. fast 1,8 Milliarden DM aufzuwei- sen – werden deutlich erhöht. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit spielt auch in der SGB-III-Reform eine wichtige Rolle. Wir set- zen also unsere Linie fort: Jobrotation wird als Regel- instrument der Arbeitsförderung eingeführt. Für unge- lernte und gering qualifizierte Arbeitnehmer wird ein neues Förderungselement geschaffen. Arbeitgebern wird Lohn ganz oder teilweise erstattet, wenn sie unter Weiter- zahlung des Gehalts Arbeitnehmer zur Qualifikation frei- stellen. Die Möglichkeit zum Bezug von Teilunterhalts- geld während beruflicher Weiterbildung in Teilzeitform wird deutlich erweitert. Weiterbildung im Ausland kann gefördert werden, wenn der Aufenthalt im Ausland zur Erreichung des Bildungsziels besonders sinnvoll ist. Zweitens. Förderung der Chancengleichheit von Män- nern und Frauen: Die Bundesregierung hat bei der Ver- besserung der Chancengleichheit von Frauen und Män- nern deutliche Fortschritte erzielt. Der Gender-Main- streaming-Ansatz findet nahezu bei allen Gesetzen seinen Niederschlag. So konnte die geschlechtsspezifische Dis- krepanz am Arbeitsmarkt im letzten Jahr reduziert werden. Die Frauenarbeitslosenquote ging im Vorjahr um 1,2 Pro- zent zurück und lag unter dem EU-Durchschnitt. Mit dem zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Teilzeit- und Be- fristungsgesetz, den neuen Regelungen zur Elternzeit und den verstärkten Anstrengungen, den Rechtsanspruch auf ei- nen Kindergartenplatz umzusetzen, verbessern sich die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig. Auch diese Entwicklung werden wir im SGB III fort- setzen. Der Gleichstellungsgedanke im Sinne des Gender- Mainstreaming wird im gesamten Anwendungsbereich des SGB III berücksichtigt. Der Zielkatalog des SGB III wird um die Gleichstellung von Frauen und Männern als einer Querschnittsaufgabe des Arbeitsförderungsrechts ergänzt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18143 (C) (D) (A) (B) Wir werden spezielle Frauenfördermaßnahmen ins SGB III einbauen, die dazu führen, dass Frauen entspre- chend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und entsprechend ihrer Arbeitslosenquote durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Die soziale Sicherung für Personen, die Kinder erzie- hen, wird erweitert: Der Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld soll dadurch erleichtert werden, dass Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld sowie die Betreuung und Erziehung eines Kindes unter drei Jahren schrittweise in die Versicherungspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit einbezogen werden und damit künftig zum Erwerb von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld dienen. Berufsrückkehrer können in ABM gefördert werden, auch wenn sie aktuell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe haben, aber einmal mindestens ein Jahr versi- cherungspflichtig beschäftigt waren. Kinderbetreuungs- kosten bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Trainingsmaßnahmen wer- den auf 250 DM angehoben. Drittens. Entwicklung des Unternehmensgeistes und Schaffung von Arbeitsplätzen: Existenzgründungen wer- den durch eine Vielzahl von Maßnahmen durch Bund und Länder unterstützt. Im vergangenen Jahr wurden alleine aus dem ERP-Sondervermögen und über die Deutsche Ausgleichsbank Mittel für Kredite und Beteiligungskapi- tal in Höhe von 8 Milliarden DM für Existenzgründungen bereitgestellt. Damit wurden Investitionen in Höhe von 30 Milliarden DM angestoßen. Die Bundesanstalt für Ar- beit förderte im vergangenen Jahr die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit für Arbeitslose mit 1,5 Milli- arden DM. Viertens. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Un- ternehmen und ihrer Beschäftigten: Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit haben sich die Bündnispartner für einen beschäftigungswirksamen Abbau von Überstunden ausgesprochen. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, größere Arbeitszeit- souveränität für Arbeitnehmer geschaffen und die Flexi- bilität für Unternehmen gewahrt. Das Betriebsverfas- sungsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass im Unternehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gleicher Augenhöhe an der Sicherung und Schaffung von Arbeits- plätzen mitwirken können. Aus diesem Grund hat die neue Betriebsverfassung den Standortvorteil Mitbestim- mung gesichert, ausgebaut und so den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähiger gemacht. Sehr geehrte Da- men und Herren der Opposition, in Ihrem Antrag „Im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähig- keit bei wichtigen Fragen des Arbeitsmarktes endlich han- deln“ warten Sie mit Rezepten auf, die Sie in 16 Jahren er- folglos betrieben haben. Die Folge waren die Probleme, mit denen auch wir jetzt immer noch zu kämpfen haben: Höhepunkt Ihrer Deregulierung waren im Januar 1998 4,82 Millionen Arbeitslose. Ich glaube, dass die Men- schen, denen man diese Folgen Ihrer Forderungen vor Augen hält, verstehen, dass die rot-grüne Koalition nicht auf sie eingeht, sondern an ihrem Weg unbeirrt festhält. Wir haben Ordnung in Ihr dereguliertes Chaos gebracht. Wir haben Gesetze zur Bekämpfung illegaler Beschäf- tigung verabschiedet, mit der Reform des 630-DM- Gesetzes und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schein- selbstständigkeit arbeitender Menschen zurück in die So- lidarsysteme geholt und damit einen Beitrag dazu geleis- tet, dass die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden konnten. Wir haben zum Beispiel mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und mit dem Erziehungsgeldgesetz mit dazu beigetragen, dass bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Es spottet jeder Beschreibung, dass Sie in dem Antrag, den wir hier beraten, fordern, die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert wer- den, gleichzeitig aber diese beiden familienfreundlichen Gesetze sofort wieder abschaffen würden, wenn Sie nur die Macht dazu hätten. Einen Punkt möchte ich noch aus Ihrem Antrag her- ausgreifen; dann soll es aber auch genug sein: Sie fordern das Bündnis für Arbeit auf, Äußerungen zu unterlassen, die darauf hinweisen, dass im Bündnis für Arbeit Themen behandelt werden, die der Kompetenz der Tarifparteien unterliegen. Meine Damen und Herren von der Opposi- tion, lesen Sie gelegentlich auch das, was Sie schreiben? Gestern hat Herr Grund von der CDU hier im Bundestag über die Verhandlungen bei VW zum 5 000-Job-Pro- gramm gesprochen und dem Bündnis für Arbeit vorge- worfen, dass es dort schlechte Arbeit geleistet hat. Lieber Herr Grund, überlassen auch Sie bitte die Entscheidungen vor Ort den Tarifpartnern, die dafür zuständig sind. Lesen Sie Ihren eigenen Antrag und halten Sie sich bitte daran. Würden wir diesem Antrag der CDU/CSU zustimmen, würden wir eine Situation herbeiführen, in der sich die teilnehmenden Tarifvertragsparteien tatsächlich als Ge- winner oder Verlierer sehen müssten, wie es der Antrag dem jetzigen Bündnis fälschlicherweise vorwirft. Dies würde dazu beitragen, dass eine Situation entstünde, die das Bündnis der Vorgängerregierung 1996 zum Scheitern brachte. Dies wollen wir nicht, und deshalb halten wir Ihre Äußerungen für falsch. Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU): Der inten- sive Dialog zwischen Arbeitnehmern, Arbeitsgebern und Politik ist eine der Grundlagen der sozialen Markt- wirtschaft. Und bis auf eine Fraktion in diesem Hause bekennen sich auch alle Parteien vorbehaltlos zu dieser Gesellschaftsordnung. Vielleicht wird die PDS ja auch durch die intensive Zusammenarbeit mit der SPD zur sozialen Marktwirtschaft bekehrt. Vielleicht läuft es auch andersherum und die PDS überzeugt den politischen Part- ner SPD von ihren sozialistischen Idealen. Man wird dies mit Interesse verfolgen können. Tatsache ist jedenfalls, dass es gut ist, wenn Tarif- parteien und Politik miteinander sprechen. Am 4. März dieses Jahres wäre es jedoch besser gewesen, wenn die Bundesregierung geschwiegen hätte. Die Ungeschick- lichkeit ist erstaunlich, mit der der Bundeskanzler bei den Gesprächen zum „Bündnis für Arbeit“ das wertvolle Porzellan des guten Willens bei allen Beteiligten zerschlagen hat. Der Scherbenhaufen, der nach dem Tref- fen übrig blieb, zeugte davon. Einige Kostproben davon, welche Harmonie und gegenseitiges Verständnis der Moderator Schröder verbreitete: Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach von einem „2:0 Erfolg für uns“, also die Arbeitgeber. Dieter Schulte, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, sprach laut „Frankfurter Rund- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118144 (C) (D) (A) (B) schau“ von einer „Niederlage“ der Gewerkschaften. IG- Metall-Chef Klaus Zwickel erklärte, unter dem Aspekt der Beschäftigung sei das Bündnis „kein ausreichender Erfolg“, sprach von „unverbindlichen Vereinbarungen“ und drohte in diesem Zusammenhang mit einer „schwie- rigen, möglicherweise explosiven“ Tarifrunde. Für dieses „prima Klima“ bei dem „Bündnis für Ar- beit“ ist der Bundeskanzler verantwortlich! Wenn dem- nächst die deutsche Wirtschaft durch hohe Lohnforderun- gen im internationalen Vergleich noch schlechter dasteht, können sich die Unternehmer und die Erwerbslosen, die eben deswegen nicht in Arbeit kommen, bei Herrn Schröder bedanken. Und diejenigen, die wegen der schlechten Wirtschaftslage ihren Job verlieren, auch. Diese Situation wird vor allem in den neuen Bun- desländern eintreten. Natürlich ist es einfacher und attrak- tiver, mit seinen Cousinen Tee zu trinken, als sich um Arbeitsplätze in Cottbus, in Neubrandenburg oder Plauen zu kümmern. Dort kann der Bundeskanzler nicht in die Kameras lächeln, denn dort ist die Arbeitsmarktsituation deprimierend. Im Juni 2001 sind in den neuen Bundes- ländern 16 300 Menschen mehr arbeitslos gewesen als ein Jahr zuvor; es gibt dort Arbeitsamtsbezirke, in denen fast jeder zweite offen oder verdeckt erwerbslos ist. Das ist das Ergebnis der „Chefsache Ost“! Als die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Deutsch- land nicht zuletzt wegen der Reformen der alten Regierung noch gut waren, da war es der „Aufschwung“ des Kanzlers. Heute, bei einer saisonbereinigt steigenden Arbeitslosigkeit in Gesamtdeutschland und einer absolut zunehmenden Erwerbslosigkeit in den neuen Bundeslän- dern, ist nicht die Regierung, sondern es ist die Wirtschaft schuld. Ich zitiere aus einer Anfrage, die die CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum „Bündnis für Arbeit“ gestellt hat: „Trotz erheblicher staatlicher Förderung ist es der Wirtschaft in den neuen Bundesländern nicht gelungen, in ausreichendem Maße Beschäftigungsmöglichkeiten an- zubieten.“ Es ist nicht die Wirtschaft, es ist diese Regierung, der es nicht gelingt, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Wirtschaft bemüht sich redlich, die Bundesregierung aber behindert die Schaffung von Arbeitsplätzen! Was ist denn unter „er- heblicher staatlicher Förderung“ zu verstehen? Vielleicht das Betriebsverfassungsgesetz, das die Unternehmen rund 2,5 Milliarden DM jährlich kostet? Vielleicht die Steuer- reform, die Großunternehmen entlastet, aber die arbeits- kräfteintensiven Klein- und Mittelbetriebe eher belastet? Das Gesetz zur Teilzeitarbeit, das auf dem Arbeitsmarkt eine neue Regulierungsschraube anzieht? Vielleicht die Ökosteuer, vielleicht die hohe Inflation, vielleicht die er- höhten Krankenkassenbeiträge? Das Einzige, was diese Bundesregierung fördert, ist die Arbeitslosigkeit. Man muss sich das einmal vorstellen: Von 1999 bis 2001 sind nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit 645 000 Menschen mehr altersbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden, als junge Erwerbssuchende nachgerückt sind. Das ist eine von der Arbeitsmarkt- forschung bestätigte objektive Tatsache. Wenn wir diese Zahl auf die Erwerbslosenzahl des Juni dieses Jahres hinzurechnen, so erhalten wir mehr als 4,3 Millionen. Im September 1998, also im letzten Monat, in dem die christlich-liberale Bundesregierung die Verantwortung trug, waren es weniger als 4 Millionen. Die Bundesregierung hat es trotz einer hervorragenden Weltkonjunktur also nicht geschafft, aus eigenen Anstren- gungen heraus die Arbeitslosigkeit zu senken, im Gegen- teil ist sie unter der rot-grünen Bundesregierung bei Ein- berechnung aller Faktoren gestiegen. Wenn Sie es mir nicht glauben, glauben Sie es vielleicht dem IG-Metall- Chef Klaus Zwickel, der im Zusammenhang mit dem „Bündnis für Arbeit“ erklärte, „gemessen an diesen her- vorragenden Rahmenbedingungen ist die Beschäfti- gungsbilanz vollkommen unbefriedigend ausgefallen“. Klaus Zwickel hat auch Recht, wenn er in der „Berliner Zeitung“ erklärte, das „Bündnis für Arbeit“ sei eine „un- gesicherte Baustelle“ geworden und „die Botschaften, die aus dem Bündnis für Arbeit kommen, und die Ergebnisse, die sich später einstellen, müssten zusammenpassen.“ Das sagt ein führender Gewerkschaftsmann, der bei den Gesprächen dabei war. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, in den Gesprächen zum Bündnis endlich die richtigen Fragen zu stellen: Wie kann den Erwerbslosen in den neuen Bun- desländern geholfen werden? Ich habe die „Gemeinsame Erklärung“ des letzten „Bündnisses für Arbeit“ noch ein- mal durchgesehen und habe keine spezifische Maßnahme für die neuen Länder gefunden. Wie kann der Mittelstand als Beschäftigungsmotor unterstützt werden? Ich habe insgesamt 17 Seiten der „Gemeinsamen Erklärung“ durch- gelesen, ich habe das Wort „Mittelstand“ nicht gefunden. Wie kann man die Langzeitarbeitslosen, die ja oft Ge- ringqualifizierte sind, auf die 1,5 Millionen freien Stellen vermitteln? Da gibt es zwar viele schön klingende Pas- sagen in dem Papier, aber konkrete und praktikable Vorschläge sucht man vergebens. Ich erinnere an Herrn Zwickel: Die Botschaften und die Ergebnisse müssen zusammenpassen. Zuletzt möchten wir den Bundeskanzler auffordern, sich bei zukünftigen Gesprächen zum „Bündnis für Ar- beit“ um Vermittlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu bemühen und nicht noch durch die For- derung der Einbeziehung von Tariffragen die Gespräche zusätzlich zu belasten. Denn das „Bündnis für Arbeit“ ist sinnvoll. Miteinander reden ist immer gut. Ergebnisse gibt es aber nur, wenn die richtigen und wichtigen Probleme angesprochen werden. Heinz Schemken (CDU/CSU): Eine unvoreinge- nommene Analyse der Situation auf dem Arbeitsmarkt zeigt immer deutlicher: Die Bundesregierung hat ihr ar- beitsmarktpolitisches Ziel verfehlt. Die Konjunktur in Deutschland geht bergab. Die Inflationsrate steigt auf Rekordhöhe. Im europäischen Vergleich ist Deutschland dramatisch abgesackt. Das Wachstum geht auf eine Bedeutungslosigkeit von unter 2 Prozent. Daran ändert auch der vor vier Monaten vorgelegte beschäftigungspo- litische Aktionsplan der rot-grünen Bundesregierung nichts. Bereits der Rückgang der Arbeitslosenzahlen im letz- ten Jahr von rund 200 000 in Deutschland bei einem Wirt- schaftswachstums von 3,0 Prozent beruhte nur auf der demographischen Entwicklung, die eine Entlastung von 235 000 Erwerbspersonen brachte. Inzwischen müssen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18145 (C) (D) (A) (B) wir bundesweit sogar eine Stagnation am Arbeitsmarkt feststellen, wie die letzten Zahlen belegen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert sich zu- nehmend durch die wirtschaftliche Lage und die Rekord- zahl der Zusammenbrüche von Firmen. Ursachen des Scheiterns der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung sind insbesondere die hausgemachte Konjunkturschwäche, die unzureichende Entlastung der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks, die Be- lastung der Verbraucher mit steigenden Abgaben und Steuern, beschäftigungsfeindliche Maßnahmen wie die Neuregelung der 630-DM-Jobs und der Scheinselbststän- digkeit. Nicht zuletzt trug aber auch eine nicht effiziente Arbeitsmarktpolitik, wo durchgreifende strukturelle Re- formen dringend notwendig sind, zum Misserfolg bei. Deshalb ist die Reform des SGB III überfällig, um die neuen Anforderungen mit flexiblen Regelungen zu beant- worten. Die Instrumente der Arbeitsförderung müssen noch konsequenter auf den ersten Arbeitsmarkt ausge- richtet werden. Da nutzen Ankündigungen sehr wenig, auch nicht solche Aktionen zum Wahljahr 2002. Notwen- dig ist, die Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung zu steigern, die Möglichkeit eines Kombi-Lohns zu schaffen, die Mobilität von Arbeitslosen zu erhöhen, die berufliche Bildung auszubauen, die Beschäftigungssituation für Äl- tere zu verbessern, die Selbstständigkeit aus der Arbeits- losigkeit heraus stärker zu fördern – denn dort entstehen weitere Arbeitsplätze –, die Arbeitnehmerüberlassung als Zugpferd am Arbeitsmarkt besser zu nutzen, die Arbeits- losen- und Sozialhilfe zu einem einheitlichen Hilfssystem zusammenzuführen – hierzu hat die CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion ein klares Konzept vorgelegt –, endlich die Beitragszahler durch Absenkung des Beitragssatzes zu entlasten. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesre- gierung auf, im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wett- bewerbsfähigkeit bei wichtigen Fragen des Arbeitsmark- tes endlich zu handeln. Das Problem der hohen Erwerbs- losenquote in den neuen Bundesländern muss endlich lö- sungsorientiert diskutiert werden. Im Zeitraum zwischen 1993 bis 2000 sind für die ak- tive Arbeitsmarktpolitik mehr als 325 Milliarden DM aus- gegeben worden. Die Wirksamkeit lässt sich jedoch nicht präzise fassen. Lediglich die Verbleibsquoten geben Aus- kunft darüber. Während mehr als 90 Prozent derjenigen, die Überbrückungsgeld für den Weg in die Selbstständig- keit erhielten, nach 6 Monaten nicht mehr arbeitslos wa- ren, waren es bei ABM-Teilnehmern nur rund 42 Prozent. Von den 549 000 Arbeitslosen, die im Juni 2000 die Sta- tistik verließen, hatten nur 241 000 eine neue Arbeitsstelle gefunden, 88 000 wechselten in eine neue Arbeitsamts- maßnahme. Die wenigen Quoten machen schon deutlich, wie dringlich es ist, den Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von geförderten Maßnahmen zu verfolgen, um den Tücken der Statistik nachzugehen. Die arbeits- marktpolitischen Problemgruppen der Langzeitarbeitslo- sen, geringqualifizierten und erwerbstätigen Erziehenden dürfen nicht nur thematisiert werden, sondern sie müssen mit raschen und praxisnahen Maßnahmen unterstützt werden. Es ist deshalb nicht einzusehen, dass derzeit circa 1,5 Millionen Arbeitsstellen nicht besetzt werden können. So geht das Zehn-Punkte-Programm der CDU/CSU-Frak- tion zur Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes davon aus, dass weitere Reform- schritte zur Verbesserung der Beschäftigungschancen jetzt her müssen. Anders als bei Rot-Grün hat die Steuerentlastung der Kohl-Regierung in den 80er-Jahren 3,2 Millionen mehr Arbeitsplätze gebracht, davon 2,7 Millionen in mittel- ständischen Betrieben, weil die Steuergesetzgebung mit- telstandsfreundlich war. Deshalb ziehen Sie die zweite Stufe der Steuergesetze vor! Sorgen Sie für mehr Flexibilität und Durchlässigkeit am Arbeitsmarkt. Nur so können die Einstellungschancen von Arbeitslosen verbessert werden. Leider verschließt sich die rot-grüne Bundesregierung unseren berechtigten Vorschlägen und trägt deshalb weiter zur Verschlechte- rung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaftskonjunktur bei. Die Zahl der Arbeitslosen ist deshalb auch im Monat Mai dieses Jahres saisonbereinigt um 60 000 Arbeitslose zum Jahresende 2000 angestiegen. Der Monat Juni brachte einen Anstieg um 22 000. Dies ist enttäuschend für die Arbeitslosen und schädlich für Wirtschaft und Wachstum. Der Kanzler hat nicht Wort gehalten und dies richtet sich gegen die arbeitslosen Menschen. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Antrag der CDU/CSU zu diesem Tagesordnungs- punkt macht die ganze Konzeptlosigkeit und die ganze Hilflosigkeit der CDU/CSU in Sachen Beschäftigungspo- litik deutlich. Sie stellen Forderungen zum Bündnis für Arbeit, die erstens keine inhaltlichen Vorschläge enthal- ten, zweitens noch einmal belegen, dass Sie auch heute noch nicht verwunden haben, in Ihrer eigenen Regie- rungszeit das Bündnis zum Scheitern gebracht zu haben. Ich möchte aus dem Antrag zitieren, um die ganze Kläg- lichkeit Ihres Anliegens zu dokumentieren. Die CDU/ CSU fordert unter Punkt sechs des Antrages: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregie- rung auf ..., darauf hinzuwirken, dass keine der teil- nehmenden Tarifparteien sich in zusammenfassen- den Äußerungen als Gewinner oder Verlierer sieht.“ Vorsichtig ausgedrückt: Ich glaube nicht, dass dies ein Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungspolitik ist. Die Herren der Gewerkschaften und der Arbeitgeberver- bände im Bündnis für Arbeit brauchen gewiss nicht die mütterliche Fürsorge des Bundeskanzlers. Stattdessen ist es die Rolle des Bündnisses für Arbeit, Themen aufzu- greifen, die bisher im Streit zwischen den Tarifparteien nicht gelöst werden konnten, zum Beispiel Abbau von Überstunden, betriebliche Qualifizierung, Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern, Projekte zur Integration von Arbeitslosen. Das sind Konfliktthemen, die im Bündnis aufgegriffen wurden. Und es wurden Lösungen vorge- schlagen. Jobrotation wurde vorgeschlagen, die Fraktio- nen der Regierungsparteien werden dies übernehmen in die SGB-III-Reform. Das Jumpprogramm ist zum Erfolg gerade in den neuen Bundesländern geworden. Altersteilzeit für die weitere Beschäftigung von Älte- ren unter erleichterten Bedingungen ist umgesetzt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118146 (C) (D) (A) (B) Schlechtwettergeld für die Bauwirtschaft hat einen sehr tragfähigen Kompromiss gefunden. So geht es weiter. Die CDU/CSU fordert in ihrem Antrag weiterhin: „Die Bundesregierung soll ... alle Äußerungen un- terlassen, die darauf hindeuten, sie strebe ... die Be- handlung von Themen an, die eindeutig der Kompe- tenz der Tarifparteien obliegen.“ Lassen Sie mich Folgendes bemerken: Erstens. Das Bündnis ist kein Kindergarten, es bestimmt seine Themen selber. Zweitens. Diese Forderung steht im krassen Wi- derspruch zu dem aktuellen Debatten – alleine in dieser Woche. Noch am Mittwoch in der Aktuellen Stunde haben Sie gefordert, der Bundeskanzler möge sich in die Tarif- verhandlungen bei VW um das Projekt 5 000 x 5 000 ein- mischen, er möge ein Machtwort sprechen. Das nun ist die Missachtung der Tarifautonomie schlechthin! Das Bündnis kann sicherlich keine Wunder bewirken. Aber es hat sich zentralen beschäftigungspolitischen Fra- gen gestellt. Eine der wichtigsten Vereinbarungen wurde am 6. Juni 2001 getroffen. Sie lautet: Die Reform des Flächentarifvertrages wird fortge- setzt. Voraussetzung ist die Wahrung der uneinge- schränkten Tarifautonomie. BDA und DGB lehnen gesetzliche Eingriffe in die Tarifautonomie ab. Um betriebs- und praxisnahe Regelungen von Flächentarifverträgen zu stärken, sollen tarifliche Wahl- und Ergänzungsmöglichkeiten, tarifvertragli- che Korridore und Öffnungsklauseln erweitert wer- den. Wie viele Beispiele belegen, sind auf der be- trieblichen Ebene Bündnisse für Arbeit mit kon- kreten Verabredungen zur Beschäftigungssicherung und zum Aufbau neuer Arbeitsplätze möglich. In die- sem Sinne treten wir im Rahmen geltender Gesetze und Tarifverträge für betriebliche Bündnisse für Be- schäftigungssicherung und -förderung, zur Schaf- fung von Ausbildungsplätzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ein. Das Bündnis nimmt sich also der Aufgabe an, auch be- triebliche Bündnisse für Arbeit zu erleichtern. Im Juni letzten Jahres wurde auch beschlossen, eine beschäftigungsorientierte Tarifpolitik zu betreiben. Diese Vereinbarung wurde begonnen umzusetzen und wird ge- rade im nächsten Jahr von zentraler beschäftigungspoliti- scher Bedeutung sein. Was wir brauchen für die Beschäftigungspolitik sind nicht die inhaltsleeren Vorschläge der CDU/CSU zur Kli- maverbesserung in den Bündnisverhandlungen. Was wir brauchen, ist eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Das Bündnis hat Modellprojekte angeregt – zum Beispiel zum Kombilohn und Einstiegsgeld für Langzeitarbeitslose. Diese Projekte müssen zukünftig aus dem Experimentier- stadium herausgeholt werden. Die rot-grünen Fraktionen haben diese Woche Eck- punkte für ein Job-Aqtiv-Gesetz verabschiedet. Dies wird im Herbst hier beraten. Es geht um die Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit, um maßgeschneiderte Einglie- derungsvereinbarungen mit Arbeitssuchenden. Menschen sollen nicht erst langzeitarbeitslos werden, bevor sie An- spruch auf Maßnahmen haben. Es wird auch um Dezen- tralisierung der Entscheidungen und Vereinfachung der Instrumente gehen. Mit diesem Ansatz sind wir auf einem guten Weg, im nächsten Jahr die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Es ist in den letzten Ta- gen und Wochen in diesem Haus schon oft gesagt worden: Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich auf dem Weg in die Rezession. Alle Indikatoren und auch die Ar- beitsmarktdaten vom gestrigen Tage zeigen leider in diese Richtung. Noch ist es möglich, die Notbremse zu ziehen und durch mutige Reformen in der Steuerpolitik und auf dem Arbeitsmarkt unserem Land eine Rezession zu er- sparen, das Ruder herumzureißen. Aber die Bundesregierung zaudert und die sie tragende Koalition schließt die Augen und will sich durchmogeln. Dabei liegen die Vorschläge doch auf dem Tisch: Ihr Sach- verständigenrat fordert für den Arbeitsmarkt mehr Flexi- bilität und die Aufbrechung verkrusteter Strukturen. Un- terdessen tagt unbeeindruckt von diesen Entwicklungen das Bündnis für Arbeit beim Bundeskanzler seit knapp drei Jahren. Ergebnisse? Gleich Null! Einfluss? Gleich Null! Alle wichtigen Arbeitsmarktgesetze dieser Legislatur wur- den an den Notwendigkeiten vorbei beschlossen, zuletzt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsver- hältnisse sowie das Betriebsverfassungsgesetz. Fast schon zynisch ist es, wenn die Bundesregierung in ihrem Be- schäftigungspolitischen Aktionsplan gerade diese beiden Gesetze als wesentliche Beiträge zur Flexibilisierung be- nennt. Jeder ernst zu nehmende Wirtschaftswissenschaft- ler und ihr eigener Sachverständigenrat rechnen ihr vor, dass diese Gesetze Arbeitsplätze nicht schaffen, sondern vernichten! Vor einer wirklichen Flexibilisierung des Arbeitsmark- tes schrecken Sie zurück. Gestern wieder hat Ihnen der Wirtschaftswissenschaftler James Heckman, Träger des Ökonomie-Nobelpreises 2000, den empirisch belegten Zusammenhang ins Stammbuch geschrieben: „Je höher in einem Land die Regulierung des Arbeitsmarktes ist, umso geringer ist die Beschäftigungsquote. “(„FAZ“ vom 5. Juli 2001, S. 14) Das ist so deutlich, dass es eigentlich auch Rot-Grün kapieren müsste. Wir Liberale wollen keine amerikanischen Arbeits- marktbedingungen in Deutschland, wie Herr Wulff von der CDU sie fordert, und wir wollen auch keine Abschaf- fung der Tarifautonomie. Nur zeigt doch das Beispiel VW, dass wir dringend flexible Strukturen im Tarifrecht brau- chen, denn sonst fliegt uns der Flächentarifvertrag um die Ohren! Am oberen Ende werden hoch qualifizierte Be- rufsgruppen in Schlüsselpositionen, wie schon jetzt die Lufthansa-Piloten, ihre eigenen Interessen durchsetzen. Am unteren Rand drängen die Arbeitslosen, die bereit sind, auch unter Tarif zu arbeiten. Wie sieht nun eine echte Modernisierung des Tarif- rechts aus, die diesen Entwicklungen Rechnung trägt? Unser Gesetz zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit sieht eine Neuinterpretation des Günstigkeitsprin- zips in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz vor. In Zukunft soll eine Regelung zugunsten des Arbeitnehmers auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer für die Aufgabe oder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18147 (C) (D) (A) (B) Einschränkung einzelner tarifvertraglicher Rechte einen Verzicht des Arbeitgebers auf eine betriebsbedingte Kün- digung erlangt. Um eine Überrumpelung des Arbeitneh- mers zu verhindern, sieht unser Entwurf vor, dass sich der Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Frist wieder aus der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber lösen und in den Tarif- vertrag zurückkehren kann. Alternativ soll für die Güns- tigkeit auch sprechen, wenn sich der Betriebsrat oder 75 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb für diese Regelung aussprechen. Wir haben damit – anders als in unserem Antrag „Reform des Tarifvertragsrechts“ in Drucksache 14/12612 ganz bewusst auf die umstrittene Änderung des § 77 Abs. 3 BetrVG verzichtet, um den anderen Fraktio- nen im Deutschen Bundestag die Zustimmung zu erleich- tern. Es gibt also keine Ausreden mehr. Wir wollen in die- ser zentralen Frage für Deutschland vorankommen, und ich fordere Sie auf, mit Ihrer Zustimmung den Weg frei- zumachen für mehr Arbeitsplätze. Die Vorzüge unseres Gesetzentwurfes lassen sich wirk- lich nicht leugnen. Ich betone nochmals: Ein Arbeitneh- mer kann in Zukunft selbst definieren, ob ihm ein Verzicht auf tarifrechtliche Positionen im Tausch für eine Beschäf- tigungsgarantie günstiger erscheint, und er kann sich aus dieser Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unter Einhal- tung einer der Kündigungsfrist entsprechenden Ankündi- gungsfrist auch wieder in den Geltungsbereich des Flächentarifs zurückbegeben. Das Recht zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes beizutragen, kann man den mündigen Bürgern unseres Landes doch wirklich nicht verwehren. Wir wollen, dass die Entscheidungen dort getroffen werden, wo die größte Sachnähe ist: vor Ort, in den Be- trieben, ohne Fremdbestimmung durch hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre aus Frankfurt oder Berlin. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion nimmt mit dieser Lö- sung eine Anregung des Bundesarbeitsgerichts, BAG, auf. Das BAG hat ausdrücklich festgestellt, dass es dem Ge- setzgeber freisteht, die Günstigkeit neu zu definieren, BAG-Urteil vom 20. April 1999. Wir greifen auch nicht in die Tarifautonomie ein, wie immer wieder fälschlich be- hauptet wird: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung festgehalten – 1 BvL 32/97 vom 31. Mai 2001 –, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber sich nicht auf eine unbegrenzte Tarifautonomie berufen können. Die Tarifparteien haben auch Rücksicht auf den Arbeitsmarkt, die Belastbarkeit der sozialen Sicherungs- systeme und die Wettbewerbsbedingungen in Deutsch- land zu nehmen, so das Bundesverfassungsgericht. Es gibt eine ganze Reihe betrieblicher Bündnisse für Ar- beit, an denen sich die Gewerkschaften dankenswerter- weise beteiligt haben. Aber es gibt eine ungleich größere Zahl betrieblicher Bündnisse für Arbeit, die sich ohne Zutun der Gewerkschaften oder mit stillschweigender Dul- dung der Tarifpartner in einer juristischen Grauzone bewe- gen. Und es gibt leider einzelne Fälle, in denen Gewerk- schaften ihren eigenen Betriebsräten den Abschluss be- trieblicher Bündnisse gerichtlich untersagt haben. Es wird höchste Zeit, diese betrieblichen Bündnisse für Arbeit, deren Legitimität niemand bestreitet, endlich der Legalität zuzuführen. Es ist jetzt die Stunde der Wahrheit gekommen. Ich ap- pelliere insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, an Herrn Schlauch, Frau Dückert, Frau Hustedt, Herrn Metzger, Herrn Schmidt, Frau Wolf, ihren Absichtserklärungen auch Taten folgen zu lassen. Wir Liberale wollen einen wirklichen Reform- schritt im Arbeitsrecht machen, zugunsten der Arbeitneh- mer und der Arbeitslosen. Wir laden Sie ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Dr. Klaus Grehn (PDS): Heute diskutieren wir nun zum dritten Mal in dieser Woche zur Arbeitsmarktent- wicklung. Ich möchte an einen Zwischenruf aus der ges- trigen Debatte anknüpfen: Das Parlament schaffe keine Arbeitsplätze. Eher halbwahr als wahr ist diese Message, denn das Parlament hat Voraussetzungen, Bedingungen zu schaffen, deren Umsetzung zu Arbeitsplätzen führt oder den Abbau von Arbeitsplätzen negativ sanktioniert. Das gilt zum Beispiel, wenn sich Unternehmen etwa von älteren Arbeitnehmern befreien und die Folgen der Ge- sellschaft, etwa der Bundesanstalt für Arbeit oder den Kommunen, in Form der Sozialhilfe zuweisen. Auch der beschäftigungspolitische Aktionsplan schafft keine Arbeitsplätze. Aber er enthält wesentliche Schwer- punkte, deren Umsetzung Menschen in Arbeit bringen kann oder bringt. Deshalb wissen Sie unsere Fraktion bei der Umsetzung dieser Schwerpunkte an Ihrer Seite, weil es sich um die Seite der Betroffenen handelt. Aber mit der gleichen Energie, mit der wir bei der Um- setzung Arbeitsplätze schaffender Maßnahmen mitwir- ken, weisen wir auf Lücken hin und setzen uns mit unse- ren Vorschlägen für die Ausfüllung dieser Lücken ein. Lassen Sie mich einen Kritikpunkt nennen: Im Aktions- plan erklären Sie die Schaffung neuer, wettbewerbsfähi- ger Arbeitsplätze zum wichtigsten Ziel der Bundesregie- rung. Diese Aussage hat einen fundamentalen Mangel, der darin besteht, dass vor wettbewerbsfähig existenz- sichernd kommen muss. Alles andere, insbesondere die Schaffung oder der Ausbau des Niedriglohnsektors, leh- nen wir ab, was aus der Sicht der Betroffenen wie aus ge- samtgesellschaftlicher Sicht unverzichtbar ist. Der Ar- muts- und Reichtumsbericht hat doch bereits nachge- wiesen, in welcher Weise Armut trotz Arbeit angewach- sen ist. Weil die Maßnahmen des Aktionsplanes nicht ausrei- chen, um die Situation am Arbeitsmarkt nachhaltig zum Guten zu wenden, halten wir weitere Maßnahmen für not- wendig, unter anderem: keine Kürzung der investiven Ausgaben, Überdenken der Haushaltskonsolidierungspo- litik, mehr Investitionen im Bildungsbereich, in Kinder- betreuungseinrichtungen, in ein Stadtumbauprogramm gegen Wohnungsleerstand. Die Schaffung oder der Abbau von Arbeitsplätzen müssen in der und durch die Gesell- schaft eine neue Bewertung erhalten. Solche Maßnahmen sind auch deshalb notwendig, weil die Prognosen von Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, die dem Ak- tionsplan zu Grunde liegen, heute auf sehr sehr wackligen Füßen stehen, und das wissen Sie genau. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118148 (C) (D) (A) (B) Nun einige Bemerkungen zu den Anträgen von CDU/CSU und F.D.P.: Es ist geradezu absurd, dass ausgerechnet die Parteien der früheren Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. meinen, die von ihnen jahrelang vernachlässigten Probleme der Massenarbeitslosigkeit und der Steuerung des Arbeitsmarktes zur Attacke auf die Regierung nutzen zu können. Da nennt die F.D.P. außertarifliche Lohnver- einbarungen „Betriebliche Bündnisse für Arbeit“ und will eine solche Notsituation gar gesetzlich absegnen. Die meisten Flächentarifverträge lassen solche Ausnahmen zu; es sollte nur immer klar sein, dass das eine Ausnahme ist. Kein Arbeitnehmer im Osten ist froh über sein bedeu- tend geringeres Einkommen im Vergleich zu seinen tarif- geschützten Kollegen und der Verzicht auf Tariflohn hat entgegen der Unterstellung im F.D.P.-Antrag Zehntau- sende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den NBL nicht vor Entlassung geschützt. Die Kollegen von der F.D.P. ließen sich offensichtlich von einem Basar inspi- rieren, wenn sie Lohnverzicht als Tauschware gegen ei- nen sicheren Arbeitsplatz als gesetzliche Grundlage emp- fehlen. Und hökern ist nun wahrlich keine gute Grundlage für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P., sorgen Sie lieber dafür, dass die Unternehmer Löhne zum Tarif zahlen können und auch zahlen. Wir dürfen die Schleusen zu einem gar gesetzlich verbrieften Nied- riglohnsektor nicht öffnen. Die anstehende EU-Osterwei- terung beschert uns genug zusätzlichen Druck auf Lohn- dumping und prekäre Beschäftigung. Gerade bei Beibe- haltung des Schutzes von tariflichen Vereinbarungen wird die Rolle von Betriebsräten gestärkt. Der Bundestag hat ein solches Gesetz gerade verabschiedet. Mit dem Antrag der CDU/CSU kann ich so recht nichts anfangen. Dieser Antrag erinnert eher an ein Propaganda- flugblatt als an eine parlamentarische Initiative. Im Gegensatz zu einigen Fraktionen die Hauses gehört die PDS nicht zu den Befürwortern einer Entwicklung, die durch die Übergabe von originären Aufgaben des Parla- ments an andere Gremien gekennzeichnet ist, indem wich- tige Diskurse und Entscheidungen aus dem Parlament heraus verlagert werden, wie etwa das Bündnis für Arbeit. Wir können nicht erkennen, dass Gespräche im Bünd- nis für Arbeit überhaupt Einfluss auf den Arbeitsmarkt oder die Notlage bei der beruflichen Ausbildung oder die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gehabt hätten. Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, mit ihren sehr allgemeinen Forderungen, nicht für eine Aufwertung eines Gremiums zu sorgen, das außerhalb der parlamentarischen Einflussmöglichkeiten steht. Wir haben nichts dagegen, dass die Bundesregierung wen auch immer konsultiert. Nur ist etwa die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach Vorschlägen zur Reform des Arbeitsrechtes aus diesem „Bündnis“ die Verstärkung der oben genannten Praxis. Solche Vorschläge gehören ins Parlament und die ganze Gesellschaft – nicht nur Ge- werkschaften und Arbeitgeber – muss angemessen betei- ligt werden. Wir sind ebenso grundsätzlich dagegen, dass in diesem „Bündnis“ Vereinbarungen getroffen werden, die dann die Hände von Parlamentsfraktionen binden oder zu irgend- etwas verpflichten oder gar Stillschweigen über Abma- chungen vereinbart wird, das das Parlament im Unklaren lässt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können sich wo auch immer und wie oft auch immer treffen, ohne dass die Bundesregierung solche Gespräche in irgendeiner Weise präjudiziert. Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Arbeit und Sozialordnung: Die Unionsfrak- tionen meinen, der Bundesregierung mit ihrem vorliegen- den Antrag gute Ratschläge bei der Organisation des Bündnisses für Arbeit und dem Bundeskanzler schlechte Noten für seine Moderatorenrolle erteilen zu können. Beides wird Ihnen nicht gelingen. Sollten Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Union, es vergessen haben, nur zur Erinnerung: Im April 1996 scheiterte das von Helmut Kohl moderierte Bündnis für Arbeit und Standortsicherung nach gerade einmal drei Monaten. Drei, meine Damen und Herren von der Union. Und es scheiterte, weil Sie entgegen anders- lautender Absprachen massive Eingriffe in Arbeitneh- merschutzrechte vornehmen wollten. Die christ-liberale Regierung hat damit die ausgestreckte Hand eines Bünd- nispartners, der Gewerkschaften, bewusst ausgeschlagen. Das Scheitern geht damit ganz allein auf Ihre Kappe. Wir müssen uns von Ihnen wirklich nicht sagen lassen, wie man ein Bündnis für Arbeit organisiert. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen ein Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit initiiert, das auf einen fairen Ausgleich von Geben und Nehmen aller Beteiligten aus- gerichtet ist und niemanden einseitig übervorteilt. Nur indem wir alle gesellschaftlichen Kräfte mobili- sieren kann es gelingen, die Herkulesaufgabe der Be- kämpfung der immer noch viel zu hohen Arbeitslosigkeit erfolgreich zu meistern. Unser „Bündnis der Modernisierer“ hat sich als Re- formmotor erwiesen und nachweislich gute Ergebnisse erzielt. Gerade das in Ihrem Antrag angesprochene Spit- zengespräch vom 4. März 2001 stellt das eindrucksvoll unter Beweis. Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, die wichtigsten Beschlüsse noch einmal kurz darzustellen. Den gesamten Wortlaut, sollte er Ihnen noch nicht geläu- fig sein, können Sie übrigens im Internet nachlesen. Erste Vereinbarung: Die Bündnispartner haben eine breite Offensive zur umfassenden Erschließung und Förderung aller Qua- lifikationspotenziale verabredet. Die Chancen- gleichheit von Frauen und Männern soll hierbei als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen Berücksichti- gung finden. Die Bedeutung dieses Beschlusses kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Die Entwicklung hin zu einer Informations- und Wissensgesellschaft hat einen fortlau- fenden Wandel der beruflichen Anforderungen an nahezu allen Arbeitsplätzen zur Folge. Qualifikation wird zu- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18149 (C) (D) (A) (B) künftig nicht nur über Wohlstand jedes Einzelnen, son- dern unserer gesamten Volkswirtschaft entscheiden. Ich freue mich deshalb, dass es den Tarifvertragsparteien in der Metallindustrie in Baden-Württemberg gelungen ist, hier einen erster Schritt zur Umsetzung zu vereinbaren. Zweite Vereinbarung: In Bezug auf die Beschäftigung älterer Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer haben die Bündnispart- ner einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Anstelle einer vorzeitigen Ausgliederung aus dem Erwerbs- leben sollen künftig die verstärkte Beschäftigung Älterer, die vorbeugende Verhinderung von Arbeits- losigkeit und die Wiedereingliederung bereits Ar- beitsloser vorrangiges Ziel arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sein. Die Einleitung dieses Paradigmenwechsels ist sowohl aufgrund der durch Frühverrentung anfallenden gesamt- gesellschaftlichen Kosten als auch durch die absehbaren demographischen Entwicklungen eine ganz wichtige neue Weichenstellung. Dritte Vereinbarung: Die Bündnispartner haben weiter verabredet sich dafür einzusetzen, die hohe Zahl der regelmäßig ge- leisteten Überstunden zugunsten zusätzlicher Be- schäftigung zu reduzieren. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, bestehende Be- schäftigung zu sichern und neue zu erschließen. Knapp 1,9 Milliarden Überstunden werden derzeit jährlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistet. Die Bündnispartner wollen erreichen, dass die Überstunden zugunsten neuer Jobs abgebaut werden. Schließlich die vierte Vereinbarung: Die Bündnispartner haben sich auch darauf verstän- digt, dass insbesondere zum Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit eine stärker aktivierende und vor- beugende Arbeitsmarktpolitik notwendig ist. Durch die Modernisierung der Arbeitsvermittlung und die Neuorientierung und größere Transparenz der Förder- maßnahmen soll die frühestmögliche Wiedereingliede- rung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht und Arbeits- losigkeit verhindert werden. Ich finde, dass sich das Ergebnis des Bündnisses ins- gesamt sehr wohl sehen lassen kann. Wir werden uns je- denfalls nicht von unserem eingeschlagenen Weg abbrin- gen lassen und unser Streben nach Verständigung zwischen den Bündnispartnern unbeirrt fortsetzen. 94 Prozent der Bundesbürger teilen im Übrigen diese positive Einschätzung des Bündnisses und bewerten es nach einer forsa-Umfrage vom März diesen Jahres mit der Note „gut“. Wir müssen uns von Ihnen auch nicht sagen lassen, wie man Bündnisgespräche moderiert. Das sehen übrigens ihre eigenen Wähler ebenso. 61 Prozent der Unionsan- hänger, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Union – das sind fast zwei Drittel der Unionsanhänger –, finden das Vorgehen des Bundeskanzlers in unserem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähig- keit nach der schon erwähnten forsa-Umfrage richtig. Dass die Quote bei Anhängern von Rot-Grün noch etwas höher ausfällt, das können Sie getrost annehmen. Erinnern möchte ich schließlich aber auch noch einmal daran, warum die christ-liberale Regierung von den Bun- desbürgern im September 1998 abgewählt wurde. Sie ha- ben es eben nicht geschafft, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Trotz massiven Einsatzes von Wahlkampf- ABM betrug die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 1998 rund 4,3 Millionen. Wir sind angetreten, es besser zu machen. Und: Unsere arbeitsmarktpolitische Bilanz kann sich sehr wohl sehen lassen: Die Arbeitslosigkeit konnte um rund 500 000 ge- senkt werden und das bei einer Erhöhung der Zahl der Er- werbstätigen um rund 1 Million. Wir müssen uns von Ih- nen wirklich nicht sagen lassen, wie man Arbeitslosigkeit bekämpft. Und diese Erfolge sind nicht allein der demographi- schen und konjunkturellen Entwicklung zuzurechnen. Die Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung ist ge- prägt von Kontinuität und Berechenbarkeit in der Mittel- ausstattung und durch Innovation bei den Maßnahmen. Es ist uns damit auch gelungen, achtbare Erfolge bei der Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit zu er- zielen. So konnten wir zum Beispiel die Zahl der Lang- zeitarbeitslosen in den vergangenen drei Jahren um über 16 Prozent senken. Ich empfehle den Beschäftigungspolitischen Aktions- plan der Bundesrepublik Deutschland für 2001 einer ein- gehenden Lektüre. Hier können Sie die zahlreichen von uns ergriffenen Maßnahmen nachlesen. Dieser Aktions- plan ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie ernst wir es mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nehmen. Kurzatmiger Aktionismus, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, so steht es in Ihrem letzten Beschäftigungspolitischen Aktionsplan vom April 1998, sei abzulehnen. Da haben Sie Recht. Zugestanden – die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bleibt gegenwärtig hinter den Erwartungen zurück. Die Einführung der weltwirtschaftlichen Konjunktur, aus- gelöst durch die konjunkturelle Schwäche in den USA und Japan, wirkt sich wegen der erfolgreichen deutschen Exportindustrie in Deutschland stärker aus als in anderen europäischen Ländern. Deshalb wird die rot-grüne Bundesregierung sich auch weiterhin mit Nachdruck, aber auch mit Solidität und ohne Hektik für eine Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt einsetzen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in dieser Woche ein Eck- punktepapier für ein Job-Aqtiv-Gesetz beschlossen. Tragende Elemente der von uns angestrebten Moderni- sierung der Arbeitsförderung sind: die grundlegende Mo- dernisierung des Vermittlungsprozesses, die stärkere Aus- richtung der beruflichen Qualifizierung auf die Belange der Arbeitswelt sowie die bessere Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118150 (C) (D) (A) (B) Hiermit wollen wir den Vorgaben des Bündnisbe- schlusses vom März 2001 Rechnung tragen. Auf diese Ziele sind aber auch die beschäftigungspolitischen Leitli- nien der Europäischen Union ausgerichtet, die es umzu- setzen gilt. Die Arbeitsvermittlung ist dabei für uns das wichtigste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Offene Stel- len müssen – im Interesse der Arbeitnehmer und der Ar- beitgeber – zügig besetzt werden. Drohender Langzeitar- beitslosigkeit wollen wir durch ein frühzeitiges Erkennen des Risikos entgegenwirken. Durch rasche und gezielte, auf den einzelnen Arbeitslosen zugeschnittene Maßnah- meangebote soll eine möglichst nachhaltige Eingliede- rung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung unter- stützt werden. Das ist Aufgabe einer Solidargemeinschaft. Es liegt aber auch im Interesse der Solidargemeinschaft, dass der Arbeitslose selbst Anstrengungen zur Aufnahme einer Beschäftigung unternimmt und die Angebote des Arbeits- amtes annimmt. Mit dem Abschluss einer Eingliede- rungsvereinbarung zwischen dem Arbeitslosen und dem Arbeitsamt soll der Grundsatz des „Förderns und For- derns“ verwirklicht werden. Die berufliche Qualifizierung wollen wir an die neuen Herausforderungen anpassen. Eine kontinuierliche Wei- terbildung ist im Zeitalter der Globalisierung die zentrale Voraussetzung, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Zur Flankierung des strukturellen Wandels wollen wir die Maßnahmen der beruflichen Wei- terbildung daher präventiver und wirtschaftsnäher aus- richten. Die Verankerung von Jobrotation im SGB III und die Qualifizierung von älteren Arbeitnehmern im Betrieb sind wichtige Elemente dieser Neuausrichtung. Arbeitsmarktpolitik soll zukünftig auch stärker zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer beitragen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll deshalb als Querschnittsaufgabe des Arbeitsförderungsrechts verankert werden. Die Wahrneh- mung von Erziehungspflichten darf sich nicht länger ne- gativ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus- wirken. Und – last but not least: In den neuen Ländern ist es zwar vordringliche Aufgabe der Wirtschafts- und Finanz- politik, zusätzliche Impulse für den Arbeitsmarkt in Ost- deutschland zu setzen und die Schaffung neuer Arbeits- plätze zu fördern. Die aktive Arbeitsmarktpolitik kann diesen Prozess aber durch eine bessere Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik und Infrastrukturpolitik unterstützen. Hierzu wollen wir mit dem Job-Aqtiv-Gesetz neue Wege beschreiten. Diese Regierung handelt. Und das ist gut so. Wir wer- den unmittelbar nach der Sommerpause einen entspre- chenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einbrin- gen. Ich würde mich freuen, wenn neben den Bündnis- partnern auch die Oppositionsparteien ihrer gesamtgesell- schaftlichen Verantwortung bei der Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit gerecht werden und wir das Gesetz zum 1. Januar 2002 in Kraft setzen können. Die Arbeitslosen haben einen Anspruch darauf. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Großen Anfrage: Aktuelle Wettbewerbs- situation in der Telekommunikation – des Antrages: Wettbewerb und Regulierung im Telekommunikationssektor (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Die Turbulenzen in der neuen Ökonomie, als deren Teil auch die Telekom- munikationsbranche oft gesehen wird, und die Kursent- wicklung der Telekommunikationswerte in den letzten Monaten haben sehr deutlich gezeigt, wie wichtig bei sol- chen Ausschlägen auf den Finanzmärkten realwirtschaft- liche Stabilität und politische Berechenbarkeit sind. Und wie schnell die neue Ökonomie auf den harten Boden der alten fallen kann. Derzeit geht es vor allem darum, durch Rationalität in der Debatte und die richtigen Akzentsetzungen in der Po- litik dafür zu sorgen, dass die Verwerfungen an den Bör- sen überzogne Euphorie durch deplazierten Pessimismus und Hysterie ersetzen und wichtige Ansätze im Informa- tions- und Kommunikationssektor zerstören. Halten wir fest: Die positive Einschätzung der Bun- desregierung zur Marktentwicklung – Preissenkungen, die hohe Zahl von aktiven Lizenznehmern, der Aufbau neuer Infrastrukturen, steigende Verkehrsmengen, neue Arbeitsplätze, überdurchschnittliche Wachstumsraten – ist zutreffend. Aber nicht nur diese Daten und seine Nähe zur neuen Ökonomie weisen auf eine Sonderrolle des Telekommu- nikationssektors in unserer Volkswirtschaft hin. Nach wie vor stoßen auch in einer liberalisierten TK-Branche poli- tische und ökonomische Prinzipien und Aspekte aneinan- der, was ja auch in den Zielbeschreibungen des TKG deut- lich wird. Die Sonderrolle der Telekommunikation ergibt sich vor allem daraus, dass ihr Weg aus dem öffentlichen Dienst in den Wettbewerb nur auf der Grundlage einer besonderen gesetzlichen Regulierung beschritten werden kann und von einer dafür geschaffenen öffentlichen In- stanz, der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, umgesetzt wird, dass diese Branche aufgrund ihrer spezifischen Dynamik besonders sensibel auf ge- sellschaftliche und politische Entwicklungen reagiert, dass diese Branche aufgrund ihres zunehmenden Zusam- menwachsens mit dem Medienbereich besondere gesell- schaftliche Aufmerksamkeit erweckt und dass die Bran- che mit hohen gesellschaftspolitischen Anforderungen und Erwartungen konfrontiert ist, die mit hochtrabenden, aber wenig greifbaren Visionen von Wissensgesellschaft, Informationszeitalter, der Vermeidung oder Überwindung der digitalen Spaltung umschrieben werden. Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, die großen wolkigen Visionen zu konkretisieren und aktuelle Debatten wie etwa die Diskussion um den neuen europä- ischen TK-Rechtsrahmen und um die nationale Regulie- rungspolitik an diesen Visionen zu messen sowie vor Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18151 (C) (D) (A) (B) allem die tatsächliche Entwicklung auf den Märkten mit Fakten und Zahlen zur Kenntnis zu nehmen und Ent- wicklungstendenzen aufzuzeigen. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich zwangsläufig: Die jetzige Regulierungspraxis und das TKG sind weder unantastbare Dauerlösungen noch Spielball kurzfristiger Interessen. Wir brauchen Kontinuität für das Bewährte, Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer und Verbesse- rungen und Anpassungen dort, wo sich die Grundlagen verändert haben oder sich berechtigte Kritik aufstaut. Die bisherige sektorspezifische Regulierung hat er- folgreich Wettbewerb geschaffen und zu den anfangs ge- nannten positiven Entwicklungen entscheidend beigetra- gen. Dies muss ebenso betont werden wie die Tatsache, dass sich die Märkte heute, drei Jahre nach der völligen Liberalisierung, anders darstellen als zu Beginn der Re- gulierungstätigkeit. Eine Dogmatisierung der Regulie- rungspraxis aus der Anfangszeit würde Gefahren mit sich bringen: Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich zulasten nationaler Unternehmen und damit Nachteile für die gesamte Branche in Deutschland, Inves- titionsblockaden durch den Mechanismus, dass das regu- lierte, teilweise marktbeherrschende Unternehmen ihre Infrastruktur zu eigenen bzw. regulierten Kosten den Wettbewerbern zur Verfügung stellen muss, Abbremsen der Marktdynamik durch zu langwierige Entscheidungs- prozesse, Vernachlässigung volkswirtschaftlicher und ge- sellschaftspolitischer Zielsetzungen zum Beispiel bei der Weiterentwicklung universeller Dienstleistungen oder bei möglichen Fehlanreizen bei den Infrastrukturinvestitio- nen. Ich benenne dies ausdrücklich als mögliche Gefahren – auch für die Zukunft – und weniger als Zustandsbe- schreibungen der Gegenwart. Politik hat die Aufgabe, bei aller Würdigung positiver Entwicklungen und erbrachten Leistungen Gefahren zu benennen, auch wenn es einfa- cher ist, mit glänzenden Augen von der Informationsge- sellschaft zu schwärmen. Ich möchte die wesentlichen Veränderungen der letz- ten Jahre kurz benennen: Erstens. Der internationale Wettbewerb in der Tele- kommunikationsbranche hat sich wie in keiner anderen internationalen Branche enorm verschärft. Die bisher auf die nationale Ebene beschränkte Regulierungspraxis muss daher die internationale Entwicklung mit im Auge haben und darf nationale Unternehmen weder bevorzugen noch benachteiligen. Zweitens. Der Telekommunikationsmarkt wächst ei- nerseits immer mehr in sich zusammen und verflicht sich mit benachbarten Branchen. So ist es einerseits nicht mehr angemessen, das klassische Festnetz, den Mobilfunk, Ka- belsysteme und das Internet als völlig getrennt voneinan- der zu betrachten, da diese Systeme sich nicht mehr nur ergänzen, sondern auch teilweise ersetzen können. Die aktuelle Debatte um das TV-Kabel demonstriert das sehr anschaulich. Andererseits kann ein Segment wie das Fest- netz auch nicht mehr als eine Einheit gesehen werden, sondern zerfällt in Teilmärkte mit völlig unterschiedli- chen Gegebenheiten. Regulierung in Deutschland wurde aber bis vor nicht allzu langer Zeit mit Festnetzregulierung gleichgesetzt. Dort wurde dafür umso intensiver reguliert, während die anderen Bereiche erst jetzt nach und nach in den Blick ge- raten. Viele sehen noch heute das Festnetz als einen ein- heitlichen Markt an, während sich die Teilmärkte sowohl aus der Sicht der Verbraucher als auch im Hinblick auf die Technik, Teilmärkte deutlich unterschiedlich entwickeln. Einige Teilmärkte wie Fern- und Auslandsgespräche zeichnen sich durch drastisch gefallene Preise und hohe Wettbewerbsintensität aus, andere wie die „letzte Meile“ befinden sich mit über 98 Prozent fast noch im Monopol. Neue Teilmärkte wie breitbandige Anschlüsse kommen hinzu und werfen neue Fragen auf. Drittens. Die Auffassung der Bundesregierung und der EU-Kommission, dass die Konvergenz der Bereiche Medien, Telekommunikation und Informationstechno- logie größere regulierungs- und allgemeinpolitische Aufmerksamkeit erfordert, halten wir für zutreffend. Wenn Branchen teilweise zusammenwachsen und in- einander übergehen, entstehen Abgrenzungsprobleme und regulierungs-politischer Klärungsbedarf in Bezug auf die betroffenen Branchen und die zuständigen poli- tischen Ebenen. Die bisherigen Instrumente zur Be- obachtung und zur angemessenen Reaktion reichen weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene aus. Die Beurteilung der oligopolistischen Strukturen im Bereich der privaten elektronischen Medien im Ver- gleich zur Marktentwicklung im Telekommunikations- bereich durch die Monopolkommission und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind in sich nur teil- weise schlüssig: Während die Monopolkommission den TK-Bereich mit sehr strengen Maßstäben misst, sieht sie im Quasi-Duopol der privaten Fernsehanstalten kein Problem. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die in anderen Staaten schon viel weiter fortgeschrittene Ver- schmelzung von Teilen der Kommunikationsbranche in sich, wie wir sie aus den USA mit AOL und Time Warner kennen. Ähnliches geschieht bei uns mit Kooperationen wie zwischen T-Online und Springer. Ich will das gar nicht verteufeln, sondern nur die Di- mension zurechtrücken: In der Fachöffentlichkeit wird oft über Zehntelpfennige bei der Interkonnektion und ein paar Mark bei der TAL diskutiert. Ich will nur darauf hin- weisen: Es geht dabei um ganz andere Quantitäten, aber auch um ganz andere Qualitäten. Das betrifft sowohl die Gesellschaft, zum Beispiel bei der Frage von Informati- onsvielfalt und Zugang zu Informationen, aber auch die Unternehmen der Kommunikationswirtschaft. Viertens. Mit der Weiterentwicklung der Technik und der Ausbreitung moderner Kommunikationsangebote ent- stehen neue gesellschaftliche Mindestnormen, die zu er- füllen gleichzusetzen ist mit der Teilnahme am gesell- schaftlichen Leben insgesamt. Vielfältige und breit- bandige Datenübertragungsmöglichkeiten werden damit automatisch zum „universellen Dienst“ im ursprüngli- chen Wortsinn. Es wird zu beobachten sein, ob dieses uni- verselle Angebot sich aus dem Markt heraus entwickelt und damit die viel beschworene „digitale Spaltung“ ver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118152 (C) (D) (A) (B) hindert wird. Wir sind uns aber auch im Klaren darüber, dass die Teilnahme an der Informationsgesellschaft nicht allein, nicht einmal vorrangig, eine Frage der technischen Infrastruktur und des Preises ist. Fünftens. Die Dynamik der Telekommunikations- märkte macht es sowohl für die Unternehmen als auch für die Regulierung erforderlich vorauszuschauen. Es ist ein Unterschied, ob aus einem staatlichen Monopol heraus Wettbewerb geschaffen wird oder ob wir in einer dyna- mischen Wettbewerbssituation Zukunftsfragen diskutie- ren und entscheiden wollen. Im Bezug auf die „letzte Meile“ wäre es beispielsweise höchste Zeit, einmal offen darüber zu reden, was wir eigentlich gemeinsam unter- nehmen wollen oder ob jeder für sich entscheiden will. Ich halte es natürlich für nicht ganz widerspruchsfrei, wenn aus derselben Ecke einerseits die Forderung kommt, den regulierten Preis für die TAL massiv zu senken und gleichzeitig angekündigt wird, es werde massiv in neue Teilnehmeranschlüsse investiert. Wann ist denn der An- reiz höher, in Teilnehmeranschlüsse zu investieren: bei hohem oder niedrigem Preisniveau? Und umgekehrt: Wer sagt, beim aktuellen Stand der Technik und bei den derzei- tigen Konditionen auf dem Markt seien alternative An- schlussmöglichkeiten uninteressant oder sie seien volks- wirtschaftlich gesehen Verschwendung – wofür ja durchaus etwas spricht –, der muss auch bekennen, dass damit das Ortsnetz ein monopolistischer Flaschenhals bleibt, der der dauerhaften Regulierung bedarf. Ich beanspruche nicht, eine Antwort zu haben. Aber ei- ner vorausschauenden Diskussion können wir im Sinne realistischer Regulierungspolitik nicht ausweichen. Für die Regulierungspolitik bedeutet all dies Folgen- des: Erstens. Laufende Überprüfung der Regulierung auf die Möglichkeit ihrer Reduzierung; also Deregulierung, teilweise Aufhebung oder verringerte Intensität von Re- gulierung, wo sie aufgrund selbsttragenden Wettbewerbs überflüssig geworden ist. In Teilmärkten mit infrastruktu- rellen Alternativen wie bei den Ferngesprächen halten wir das nach und nach für geboten. Es bedarf dabei keiner Veränderung des Marktbeherrschungsbegriffs, sondern der Veränderung seiner Anwendung. Das GWB hebt eben nicht nur auf Marktanteile, sondern beispielsweise auch auf Markteintrittsbarrieren oder auf die internationale Wettbewerbssituation ab. Zweitens. Erarbeitung eines Teilmarktkonzeptes. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat dazu Eckpunkte vorgelegt. Drittens. Mehr wirtschaftliche Kompetenz für die Re- gulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Wer Märkte beobachten, analysieren und regulieren soll, muss dies auf der Basis von eigenen Daten und deren Bewer- tung tun können. Die Regulierungsbehörde für Telekom- munikation und Post ist derzeit in vielen Fällen auf Zah- len der beteiligten Unternehmen oder externe Gutachten angewiesen. Dies kostet auch Zeit. Das bedeutet nicht, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kompetenz auf ihrem Gebiet absprechen. Vielmehr fordern wir neue personalpolitische Schwerpunkte in der Behörde. Viertens. Vorausschauende Regulierungspolitik. Die bisherige Arbeit der Regulierungsbehörde war von Ein- zelentscheidungen aufgrund von Anträgen und Be- schwerden sowie von kurzfristigem Entscheidungsbedarf geprägt. Um die Berechenbarkeit, Planbarkeit und Trans- parenz von Regulierungsentscheidungen zu erhöhen, benötigen wir in Zukunft eine vorausschauende Regulie- rungspolitik. In Grundsatzfragen – zum Beispiel Teil- märkte, Inkasso, Interkonnektionregime, UMTS – muss es künftig vermehrt vorab fachöffentliche Diskussions- möglichkeiten anhand von Eckpunkten geben. Fünftens. Sicherstellung des flächendeckenden breit- bandigen Angebotes, das für alle zugänglich und bezahl- bar ist. Derzeit besteht die Tendenz zu einer Entwicklung aus dem Markt heraus. Die Preise sinken, das Angebot weitet sich aus. Der Universaldienstbegriff gibt die Mög- lichkeit, dies rechtlich abzusichern, ohne dass zunächst ein Eingriff nötig ist. Dieser geschieht erst dann, wenn es nachweisbare Lücken gibt. Dies kann nicht wie in der derzeitigen Flatrate-Debatte dem marktbeherrschenden Unternehmen einseitig ohne Ausgleich für die Kosten aufgebürdet werden. Deshalb macht eine Fortschreibung und Modernisierung von Qua- lität und Umfang des Universaldienstes Sinn. Auch drän- gen wir auf eine Umsetzung des Gebotes der Förderung von Telekommunikationsdiensten bei öffentlichen Ein- richtungen in die Praxis, wie sie im TKG als Regulie- rungsziel angegeben ist. Der dynamische Universal- dienstbegriff des TKG bietet den Ansatzpunkt dafür, auch hochwertige Datenübertragungsmöglichkeiten als Uni- versaldienstleistungen anzubieten. Sechstens. Die von uns bereits angesprochene Kon- vergenz wirft die Frage nach der Herstellung eines re- gulatorischen und gesetzlichen Zusammenhangs, einer Verklammerung und Abgleichung der Kommunikati- ons- und Medienmärkte auf. Wie Sie wissen, erfolgt in Deutschland seit dem l. August 1997 die Zuordnung ei- nes Dienstes auf der Grundlage eines differenzierten und funktionsbezogenen Regelungssystems, nämlich des Rundfunkstaatsvertrages, des Mediendienste-Staats- vertrages, des Informations- und Kommunikationsdiens- te-Gesetzes, insbesondere des Teledienstegesetzes und des Telekommunikationsgesetzes. Bei den einzelnen Dienstkategorien – von Rundfunk bis Basistelekommu- nikationsdienst – handelt es sich unabhängig vom Inhalt um die Übermittlung von Nachrichten via Telekommu- nikationsinfrastruktur. Das TKG regelt die Zurverfü- gungstellung der technischen Infrastruktur für diese Dienste. Schon die Entwicklung im Internetbereich macht deut- lich, dass eine bessere Abstimmung von Landesmedien- gesetzen, Bundes- und europäischer Gesetzgebung erfor- derlich ist. Zwischenziel muss eine kohärente und integrierte Kommunikationsordnung zunächst auf natio- naler Ebene sein, die in Abstimmung mit den Ländern schrittweise entwickelt werden und durch den Aufbau an- gemessener Instrumente gestrafft und effektiviert werden muss. Dabei geht es uns nicht um mehr Regulierungs- breite und -tiefe, sondern um ein in sich stimmiges Ge- samtsystem, eine konvergente Regulierung in einer kon- vergenten Branche. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18153 (C) (D) (A) (B) Siebtens. Die Konvergenz der Bereiche Medien, Tele- kommunikation und Informationstechnologie auf globa- len Märkten ist eine Entwicklung, die sich in den nächs- ten Jahren auf der Dienstebene weiter intensivieren wird. Im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten am neuen euro- päischen Rechtsrahmen des Telekommunikationssektors setzen wir uns zusammen mit der Bundesregierung dafür ein, dass die deutschen Unternehmen in allen Ländern der EU grundsätzlich ein einheitliches regulatorisches Re- gime vorfinden. Die Bundesregierung beteiligt sich kon- struktiv an den derzeitigen Beratungen in Brüssel und wirkt darauf hin, dass eine volkswirtschaftlich angebo- tene Anpassung des nationalen Regulierungsrahmens an die jeweilige nationale Wettbewerbsentwicklung nicht durch restriktive EU-Vorgaben ausgeschlossen wird. Es ist das Ziel der Bundesregierung, ausreichend Spielraum des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Telekommunikati- onsunternehmen im europäischen und globalen Umfeld zu erhalten. Wir brauchen eine Harmonisierung der europäischen Telekommunikationsmärkte. Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Ausweitung der Kompetenzen der EU-Kommission in diesem Bereich. Die im Rahmen der Richtlinienentwürfe des TK-Paketes vorgesehenen zu- sätzlichen Rechte der EU-Kommission etwa zum Ein- griff in Entscheidungen der nationalen Regulierungs- behörden sind abzulehnen. Wir sehen mit großer Sorge die Gefahr übereilter europäischer Entscheidungen, de- nen keine Analyse der tatsächlichen marktmäßigen und technischen Entwicklungen vorausgegangen ist. Ziel europäischer Telekommunikationspolitik muss vorran- gig die Angleichung der tatsächlichen Wettbewerbsbe- dingungen im Rahmen eines europäischen Modernisie- rungs- und Sozialmodells unter Berücksichtigung der beschäftigungspolitischen Zielsetzungen sein. Ziel ist also ein „Level-Playing-Field“ unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Ziele der EU. Dies gilt auch über die EU hinaus, zum Beispiel für den WTO-Bereich. Markteintrittsbarrieren, wie wir sie in den USA angewendet sehen, haben hier nichts zu suchen. Die USA sind übrigens im TK-Sektor ein Beispiel mehr dafür, dass nicht immer die lautesten Rufer die wahren Freunde von Wettbewerb und offenen Märkten sind. Achtens. Wie die internationale Erfahrung zeigt, ist gerade der Wettbewerb im Ortsnetz am schwierigsten zu bewältigen. Ende 2000 hatten die Wettbewerber der Deutschen Telekom bei den Festnetztelefonanschlüssen einen Marktanteil von insgesamt 1,5 Prozent. Mit der Möglichkeit des entbündelten Zugangs zur Teilnehmer- anschlussleitung und der künftigen Möglichkeit, auf ei- nem Teil der letzten Meile getrennt vom Telefonanbieter Datendienste anbieten zu können (so genannter „shared access“), sowie mit der Vergabe von Frequenzen für die drahtlose Teilnehmeranschlussleitung (WLL) und die dritte Mobilfunkgeneration UMTS wurden aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland die regulatorischen Voraussetzungen für die Schaffung von Wettbewerb im Ortsnetz realisiert. Neben einigen bundesweit tätigen Wettbewerbern der Deutschen Telekom kommt insbesondere regional tätigen Teilnehmernetzbetreibern eine hohe Bedeutung für den Wettbewerb um den Kunden vor Ort zu. Auch wenn die Deutsche Telekom bis Ende 2000 erst circa 320 000 Teil- nehmeranschlüsse an Wettbewerber vermietet hatte – Quelle: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Jahresbericht 2000 –, ist dies im internationalen Vergleich eine beachtlich hohe Zahl. Bislang gibt es in keinem europäischen Land vergleichbar viele Teilnehmer- anschlüsse in Händen anderer Anbieter auf Basis der vom Incumbent gemieteten Teilnehmeranschlussleitung. Durch die jüngste Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die Entgelte in diesem Be- reich um gut 5 Prozent abzusenken, wurden die Möglich- keiten der Wettbewerber weiter verbessert. Ende 2000 gab es bereits 95 Verträge zwischen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Auf der Grund- lage dieser Verträge bzw. auf der Basis eigener Teilneh- mernetze bieten derzeit circa 52 Lizenznehmer neben der Deutschen Telekom einen Direktanschluss zum Kun- den an. In etwa 51 Prozent der 188 deutschen Städte mit über 50 000 Einwohnern sowie in einer Reihe von Orten des Umlandes können die Verbraucher bereits zwischen der Deutschen Telekom und einem Wettbewerber, in manchen Städten sogar mehreren Wettbewerbern, aus- wählen. In Ansätzen können wir derzeit beobachten, dass sich in absehbarer Zukunft durch den Aufbau alternativer Technologien ein stärkerer Wettbewerb um Telefonan- schlüsse entfalten wird. So wird der Aufbau dialogfähiger Breitbandkabelnetze dazu führen, dass über die heutige Fernsehinfrastruktur künftig in größerem Umfang Tele- fon-, Internet- und Fernsehdienste angeboten werden kön- nen. Derzeit investieren zwei neue Kabelnetzbetreiber in den Ausbau der Breitbandkabelnetze. Weitere Impulse sind von alternativen Technologien wie Powerline oder WLL und nicht zuletzt auch von UMTS zu erwarten. Wir sehen vor diesem Hintergrund keinen Bedarf an zusätz- lichen ordnungspolitischen Maßnahmen zur Schaffung von Wettbewerb im Ortsnetz. Durch die jüngste Verordnung der EU über den ent- bündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss hat sich die Regulierungsintensität in Deutschland nicht grundsätz- lich geändert, da entsprechende Vorgaben bereits seit In- Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes und der Netzzugangsverordnung existieren. Es macht wenig Sinn, sich in den aktuellen Streit um die Umsetzung dieser Richtlinie einzumischen. Allerdings sei darauf hingewie- sen, dass gesetzlich und regulatorisch schon lange Mög- lichkeiten für den Wettbewerb auf der letzten Meile be- stehen. Dass die Kunden diese Möglichkeiten nicht stärker nutzen und der Wettbewerb sich nur schwach entwickelt, hat seine Ursache nicht vorrangig in gesetzlichen oder re- gulatorischen Vorgaben oder in der Höhe der Miete. Viel- mehr geht es um die reine Ökonomie, wenn sich feststel- len lässt, dass die Gewinnmargen für Wettbewerber im Fernbereich die realisierbaren Renditen im Ortsnetzbe- reich anfangs deutlich überschritten. Zudem ist es erheb- lich schwieriger, Kunden komplett von der Deutschen Te- lekom abzuwerben, als Call-by-Call-Gespräche zu vermarkten. Komplettangebote implizieren Vertragskün- digungen der Kunden bei der Deutschen Telekom und den Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118154 (C) (D) (A) (B) Neuabschluss eines Vertrages mit einem Wettbewerber. Die zunächst geringe Akzeptanz von Preselection-Ange- boten zeigt, dass die Wechselbereitschaft der Kunden nur dann hoch ist, wenn die Einsparpotenziale hoch und die Wechselkosten sehr niedrig liegen. Vor dem Hintergrund der überaus positiven Wettbe- werbsentwicklung in weiten Teilen des deutschen Tele- kommunikationsmarktes und des technisch und regulato- risch bedingten zunehmenden Wettbewerbspotenzials im Ortsnetzbereich sehen wir kurzfristig keinen Anlass, ge- sonderte Änderungen am Ordnungsrahmen vorzunehmen. Damit sind wir wieder beim Ordnungsrahmen und des- sen Gestaltung. Wenn wir mein Thesenpapier vom De- zember nehmen und daneben halten, was seither schon geschehen ist, erkennen wir die Dynamik nicht nur des Marktes, sondern auch der regulierungspolitischen De- batte. Ob Teilmärkte, ob Rückbau von Regulierung, ob Konvergenz – vieles, was seinerzeit zu heller Aufregung führte, ist heute Teil der Praxis oder einer breiteren Dis- kussion. Was ich damals veröffentlichte, ist heute An- tragstext der Regierungskoalition. Was damals von Ein- zelnen mit heftigen Protesten bedacht wurde – etwa von VATM –, dazu wird heute erklärt, damit könne man leben. Über eines bestand von Anfang an Klarheit. Wir wol- len keine Verunsicherung, wir wollen keine gesetzlichen Änderungen im Hauruckverfahren. Aber wer Veränderun- gen zur Kenntnis nimmt und darauf reagieren muss, muss gerade im Interesse von Berechenbarkeit und Zuverläs- sigkeit rechtzeitig die notwendigen Debatten anstoßen. Diese lassen sich nicht mit Verdächtigungen eröffnen. Die letzten Monate haben gezeigt, dass solche Debat- ten bei uns im Land gut möglich sind. Sie haben auch ge- zeigt, dass die Regulierungspraxis kein starres Konzept ist. Wenn die Flexibilität im derzeitigen Rechtsrahmen ge- nutzt wird, kommen wir bis zum Ende dieser Legislatur- periode ohne Gesetzesänderungen aus. Auf mittlerer Sicht, also ab 2003, bestehen jedoch An- haltspunkte für eine Rückführung der sektorspezifischen Regulierung und ihre Anpassung an die neuen Verhältnisse. Dann werden auch die Ergebnisse der gegenwärtigen Über- prüfung des europäischen Rechtsrahmens vorliegen und zu beachten sein. Ansätze für eine Weiterentwicklung des deutschen Ordnungsrahmens hat die Bundesregierung be- reits in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der Re- gulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 1998/1999 und zum Sondergutachten der Monopolkom- missions „Wettbewerb auf Telekommunikation- und Post- märkten“ entwickelt. Ich würde mich freuen, wenn wir über diese Weiterent- wicklung gemeinsam diskutieren könnten. Berechenbar- keit und Ernsthaftigkeit machen es erforderlich, rechtzei- tig zu beginnen. Die Große Anfrage der CDU/CSU läuft zwar wieder einmal dieser Debatte hinterher, ist aber in ih- rer Beantwortung eine wichtige Diskussionsgrundlage. Vor einigen Irrungen und Wirrungen der Opposition sei allerdings abschließend noch gewarnt: Erstens. Vor dem Kaputtreden des Informations- und Kommunikationsstandortes Deutschland. Nirgendwo hat sich die Branche so dynamisch entwickelt wie bei uns, sind auch die Internettarife so schnell gesunken, ist die Mobilkommunikation so fortgeschritten und sind selbst im Ortsnetzbereich so viele Wettbewerber mit eigenen Anschlüssen da. Ich muss mich schon manchmal wun- dern, wie die Union – allgemein stolz auf Deutschland – und die nationalliberal gewandte F.D.P. sich vor den Kar- ren von Interessen spannen lassen und die Situation ge- rade in der TK-Branche im In- und Ausland systematisch schlecht reden. Zweitens. Vor einer doppelzüngigen Rollenzuweisung an die Politik. Einerseits verweigern Union und F.D.P. bis- her die Diskussion im Grundsatz, in den langen Linien über die notwendigen Korrekturen in der Regulierungs- praxis, wie es sie bis Ende 2000 gab. Begründung: politi- scher Druck auf die Regulierungsbehörde für Telekom- munikation und Post. Gleichzeitig finden wir andererseits zu fast jeder einzelnen Regulierungsentscheidung die ein- schlägigen Presseerklärungen von Union und F.D.P. Dazu geben sie regelmäßig ihren Senf ab. Das passt nicht zu- sammen. Drittens. Leider gibt es zunehmend Versuche, Regulie- rung der Politik für unternehmerisches Versagen haftbar zu machen. Die derzeitige Marktbereinigung, die abseh- bar war und in weiten Teilen unumgänglich ist, versuchen Sie der Bundesregierung ans Bein zu schmieren. Dazu darf ich Michael K. Powell, den Vorsitzenden der FCC der USA, zitieren: „... in dieser Phase stetiger Veränderungen ... suchen viele den Schutz der Regulierung, um sich so vor dem rauen Sturm des Wettbewerbs zu schützen. Andere (oft sind es dieselben Leute) versuchen, Regulierung aktiv einzusetzen, um einem Konkur- renten zu schaden oder ihn zu belasten.“ Ich füge hinzu: Oft sind es auch die, die an anderer Stelle nach Wettbewerb pur rufen. Wir bekennen uns zur gesellschaftlichen und politi- schen Verantwortung auch und gerade für eine liberali- sierte Wettbewerbsbranche. Treten Sie mit uns in die De- batte darüber ein, anstatt je nach Belieben mal nach dem Markt und mal nach der Bundesregierung zu rufen. Wir bieten als Koalitionsfraktion mit unserem Antrag dazu eine gute Grundlage an und warten auf Ihr Angebot im po- sitiven Wettbewerb. Ulrich Kelber (SPD): Noch vor einigen Jahren begann ein Telefongespräch mit meinen in den USA lebenden Verwandten damit, diese wegen der dort sehr viel niedri- geren Telefontarife um einen Rückruf zu bitten. Heute te- lefoniere ich von Deutschland in die USA für den halben Preis wie in die Gegenrichtung. Schon dieses eine Beispiel zeigt den Erfolg des Wett- bewerbs auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt und auch den Erfolg der Regulierung bzw. der Regulie- rungsbehörde. Noch immer sinken die Telefontarife in un- serem Land, wenn auch wesentlich langsamer. In ihrem Antrag zeigt die SPD auf, welche Maßnahmen den Wett- bewerb stärken, Investitionen erleichtern und die Regu- lierung weiter modernisieren sollen. Ich will dabei auf drei Aspekte eingehen: Konvergenz der verschiedenen Technologien, europäische Harmoni- sierung der Regulierung und Stetigkeit der Regulierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18155 (C) (D) (A) (B) Zur Konvergenz. Medien, Telekommunikation und In- formationstechnologie werden technologisch eine Einheit und auch die Branchen wachsen zusammen. Das zeigen nicht nur die Megafusionen. Diese Konvergenz muss auch die Regulierungspolitik berücksichtigen. Die dazu bisher gemachten Aussagen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und Monopolkommission reichen nicht aus. Im privaten Fernsehbereich wird ein Quasi-Duopol ge- duldet, während in der Telekommunikation hart reguliert wird. Hier muss es zu einer Einheitlichkeit der Regulie- rung kommen, die auch ein neues Gleichgewicht zwi- schen Bundesländern, Bund und Europa erfordert. Wir brauchen eine neue Kommunikationsordnung in Deutsch- land; sonst droht die EU hier Kompetenzen an sich zu zie- hen. Zur europäischen Harmonisierung der Regulierung. Die europäischen Telekommunikationsmärkte müssen harmonisiert werden. Dazu gehören vor allem faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen. Dies ist heute in der EU nicht gewährleistet, übrigens auch zulasten unse- rer deutschen Unternehmen. Während die Monopolisten anderer Länder sich, mit ihren Monopolgewinnen ge- stärkt, frei auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt bewegen können, werden deutsche Unternehmen in Tei- len des EU-Auslands trotz klarer EU-Regelungen in ihrer Betätigung behindert. Zu dieser Harmonisierung ist keine Ausweitung der Kompetenzen der EU-Kommission notwendig. Die SPD lehnt die von der EU gewünschten Möglichkeiten des Eingriffs in die Entscheidungen der nationalen Regulie- rungsbehörden ab. Von diesen nationalen Behörden er- warten wir eine stetige Politik. Zur Stetigkeit der Regulierung. Die Arbeit der Regu- lierungsbehörde für Telekommunikation und Post war bisher durch Einzelentscheidungen geprägt – durchaus nicht ganz freiwillig. Auslöser waren Anträge, Beschwer- den und ein kurzfristiger Entscheidungsbedarf im begin- nenden Wettbewerb. Die Unternehmen brauchen jetzt aber zunehmend Berechenbarkeit, Transparenz und Plan- barkeit von Entscheidungen. Dazu bedarf es einer noch vorausschauenden Regulie- rungspolitik. Grundsatzfragen müssen zunächst, breit dis- kutiert werden und danach von der Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Eckpunkte gefasst werden. Regulierungspolitik muss auch deutlich machen, wo Regulierung unter bestimmten Umständen wieder zurückgefahren, der Markt also dereguliert werden kann. Die Unternehmen brauchen einen zuverlässigen Rahmen für ihre Investitionen, insbesondere für die Investitionen in Infrastruktur. Investitionen dürfen nicht durch eine überraschende Regulierungspolitik entwertet werden. Wohin ein Wettbewerb auf Kosten der Infrastruktur führt, zeigen der englische Bahnbetrieb und die kalifornische Energieversorgung. Das wollen wir in Deutschland und für das Telekommunikationsnetz nicht. Es ist ein wichti- ger Standortvorteil, dass wir das modernste Telekommu- nikationsnetz der Welt haben. Damit das so bleibt, brauchen wir die Investitionen, die europäische Harmonisierung und die Konvergenz der in Deutschland erfolgreichen Regulierungspolitik. Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU): Wer wollte es bestreiten? Der für den Wettbewerbsstandort Deutschland wohl wichtigste und bislang innovativste Zukunftsmarkt, die Telekommunikation, befindet sich in einer mehr als kritischen Phase. „Nur wenige werden überleben“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Arthur D. Littl be- hauptet gar, dass von den 400 Unternehmen der Festnetz- branche gerade mal 20 überleben werden. Die wohlmei- nendsten Prognosen, die ich kenne, rechnen immerhin noch mit 50 Prozent der Unternehmen, die in der Branche in den nächsten 12 Monaten verschwinden werden. Welch ein krasses Bild, meine Damen und Herren, im Gegensatz zur Selbstbeweihräucherung dieser Bundesre- gierung in der Antwort auf unsere Große Anfrage, die wir aus erkennbarer Sorge um diese Entwicklung im Januar diesen Jahres gestellt haben. Spätestens da, als Sie endlich Ende April die Antwort verfasst hatten, hätten Sie doch die ernsthafte Lage erkennen können, in der sich die Bran- che befindet. Aber ähnlich wie bei der kritischen Lage der Baubranche, ähnlich wie bei der Verlängerung des Post- monopols, wo Sie ebenfalls Wettbewerber der Branche in die Krise treiben, und ähnlich wie gestern in der Kom- mentierung der Arbeitslosenzahlen, haben Sie nichts zu bieten, als das sattsame Herunterbeten von Erfolgszahlen, die Sie den Reformen der Vorgängerregierung zu verdan- ken haben. Wie Hohn müssen es die 61 000 Mitarbeiter bei den Wettbewerbern der Telekom empfinden und ins- besondere auch die Betriebsräte und 6 000 Mitarbeiter von DB-KOM, -Arcor, wenn Sie schreiben, „Die Bun- desregierung beurteilt die Wettbewerbssituation auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt positiv.“ Drei Jahre haben Sie außer der Vereinnahmung von 100 Millionen DM an UMTS-Lizenzgebühren und den skurilen Einnahmen aus der zweiten Börsentranche mit 61 Euro pro Telekom-Aktie keinen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung des Wettbewerbs geleistet. Im Gegen- teil: Mit dem so genannten Barthel-Papier im Dezember 2000 und mit der jüngsten Äußerung des von mir sonst sehr geschätzten Staatssekretärs Tacke – beide wollen die sektorspezifische Regulierung zurückdrehen – wurde er- heblich zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Vor allem das so genannte Barthel-Papier hatte doch ver- heerende Wirkungen auf ausländische Investoren, weil es exakt auf den Wechsel an der Spitze der Regulierungs- behörde fiel. So wie bei mir sind diese amerikanischen In- vestoren doch auch bei Ihnen gewesen, um zu fragen: Was ist denn hier geplant? Lohnt es sich noch in den deutschen TK-Markt zu investieren? Man muss schon regelrecht erleichtert sein, wenn die Bundesregierung wenigstens in der Frage des Breitband- kabelnetzes davon spricht, „dass die deutschen Telekom- munikationsmärkte ohne Einschränkung auch für auslän- dische Gesellschaften offen sind“, und sie begrüßt „ausdrücklich das Engagement ausländischer Unterneh- men, die hierzulande Arbeitsplätze sichern und schaffen“. Man ist versucht, gedanklich das Kanzlerwort hinzuzufü- gen: Wir haben verstanden. Möglicherweise richtet die Bundesregierung diese Antwort vor allem an die eigenen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118156 (C) (D) (A) (B) Genossen. Dies alles würden wir ja gerne glauben, wenn da nicht genau an den Stellen, wo wir Sie um konkrete ordnungspolitische Antworten bitten, nur ausweichende Allgemeinplätze lesen müssen. In dieser Woche sind uns zwei weitere wichtige Stellungnahmen zur Wettbewerbs- situation am TK-Markt auf den Tisch gekommen. Es ist das Weißbuch des Verbandes der Anbieter von Telekom- munikations- und Mehrwertdiensten e. V., VATM, und es sind der Bericht des Bundeskartellamtes und die Stellung- nahme der Bundesregierung zur Marktöffnung im TK- Bereich. Die beiden Berichte stellen, im Gegensatz zu den Beschwichtigungen der Bundesregierung, die prekäre Si- tuation wie sie sich heute darstellt, ungeschminkt vor. Ja, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unter neuer Leitung hat in den vergangenen sechs Monaten Entscheidungen getroffen! Aber sie hat Ent- scheidungen getroffen, die entweder den Infrastruktur- wettbewerb im Ortsnetz zementieren oder, wie wir zum Beispiel bei line-sharing erleben müssen, ignorieren, dass marktbeherrschende Unternehmen Anordnungen der Re- gulierungsbehörde einfach nicht befolgen. Es geht fast schon aus Gewohnheit über alle Gerichtsinstanzen. Das meiste aber erreicht es – das muss man leider neidlos fest- stellen – mit einem engen Beziehungsnetz, in der es seine ganze Marktmacht ausspielt. Demgegenüber sagen Wett- bewerber: Wir haben nicht einmal mehr die Mittel, um un- sere Interessen juristisch durchsetzen zu können. Aber es sind ja, wie der VATM prognostiziert, nur etwa 20 000 Arbeitsplätze, die wegen wettbewerbsorientierter Fehl- entwicklungen in den nächsten zwölf Monaten vermut- lich verloren gehen, und es trifft ja, wie die Bundesregie- rung sagen wird, nur mittelständische Betriebe, und im Übrigen sind wir sowieso in einem Rekordjahr der Kon- kurse; da kommt es also auf 100 TK-Firmen weniger nicht an. Im Übrigen hatte die SPD schon immer für die jungen Unternehmen der TK-Branche als so genannte Rosinen- picker nur Hohn und Spott übrig. Eine in meinen Augen krasse Fehlentscheidung, die wohl einmalig in der Ge- schichte Deutschlands in einem Wettbewerbsverfahren ist, war im Übrigen die wettbewerbsfeindliche Entschei- dung am 30. März zum Produktangebot T-DSL, durch die einem marktbeherrschenden Unternehmen Preisdumping erlaubt wird. Dieses wird verheerende Folgen auf die auch von der Bundesregierung in ihrer Antwort geforderten al- ternativen Anschlusstechnologien haben. Damit würde Wireless-Lokal-Loop kaputtgemacht, weil es sich nie mehr rechnet. Viel schlimmer aber ist, dass damit auch die Hoffnung auf einen dialogfähigen Ausbau des soeben nach England und Amerika verkauften Breitbandkabels auf lange Sicht begraben werden kann. Dieses Kabel wird lediglich noch zur Vervielfachung von Fernsehkanälen gebraucht Durch die Preisdumpingentscheidung bei DSL rechnet sich kein Geschäftsmodell alternativer Netzinfrastruktur mehr. Wie sagt heute in der „Berliner Zeitung“ der Chef von Arcor, Harald Stöber, wörtlich: „Wer da vom nahen- den Ende des Ortsnetzmonopols redet, betreibt politische Rhetorik.“ Nun werden Sie aber für die Interessen der Verbraucher und der mittelständischen Branche der TK-Wettbewerber nur Hohn und Spott übrig haben, während Sie vermutlich die Entwicklung der Remonopolisierung als Marktberei- nigung begrüßen. Dazu sagen Sie ja wörtlich in ihrer Ant- wort in Punkt 10 auf unsere Anfrage, dass das TKG genü- gend Aufgreiftatbestände für mögliches Missbrauchs- verhalten der DTAG hat, und im Übrigen ja auch noch das Bundeskartellamt da sei. Wenn Sie das so meinen, wie Sie hier schreiben, dann lesen Sie aber auch bitte den Bericht des Bundeskartellamtes, in dem seitenweise Bedenken gegen jüngste Regulierungsentscheidungen vorgetragen werden. Es ist für mich ein trauriges Bekenntnis, wenn ich sage, die historisch gewachsene Unabhängigkeit des Kartell- amtes wäre aus heutiger Sicht vermutlich die effizientere Lösung als die Regulierungsbehörde, obwohl sie doch als sektorspezifische Einrichtung nach dem Gesetz für ra- schen Wettbewerb sorgen sollte. Nur ein paar Stichworte: Ich denke, nachdem im Bereich Zusammenschaltung „EBC“ durch die Telekom ebenfalls verhindert wurde, sollte das bestehende System beibehalten werden und die nächste Generation IP-basierender Voraussetzung abge- wartet werden. Das erspart wenigstens unnötige Investi- tionen. Wegen der Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, live-sharing einzuführen, muss dringend die Dumping-Genehmigung der T-DSL überprüft werden. Die Glaubwürdigkeit der Regulierungsbehörde muss wie- der hergestellt werden. Nach der für die Beschlusskam- mer der Regulierungsbehörde vernichtenden Stellung- nahme der Kartellbehörde auf den Antrag von Talkline auf Zusammenschaltung der ATM-Netze ist die Regierung aufgefordert, darauf zu drängen, dass § 82 TKG stärker beachtet wird und die Stellungnahme des Kartellamtes nicht nur pro forma eingeholt wird, sondern deren Argu- mente auch ernsthaft geprüft werden. Die sich mehrende Kritik aus dem Europäischen Parlament an der schlep- penden Umsetzung der Öffnung des Ortsnetzes hat auch die EU-Kommission erreicht; sie hat der deutschen Re- gierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Die Regierung darf sich nicht wundern, dass sie aus dem Kreis der Wettbewerber immer weniger Unterstützung er- hält, die Befugnisse der Regulierung auch künftig als na- tionale Kompetenz zu erhalten. Das Vertrauen in die Wettbewerbspolitik dieser Regierung schwindet jeden Tag mehr. Man vertraut da eher der EU-Kommission. Das war, wie Sie wissen, bisher nicht so und das sollte Ihnen zu denken geben. Weil es nach dem Telekommunikati- onsgesetz politischer Wille ist, für Wettbewerb im Tele- fonmarkt zu sorgen, muss es auch erklärtes Ziel der Be- teiligten sein, diesen Wettbewerb für eine Übergangszeit zu fördern, und zwar so lange, bis von den neuen Kon- kurrenten des einstigen Monopollisten erwartet werden kann, alle betriebswirtschaftlichen und technischen Funk- tionen selbst zu übernehmen und finanziell zu tragen. Das fördern Sie am besten dadurch, dass Sie keinen politi- schen Druck auf die Regulierungsbehörde ausüben. Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU): Wett- bewerb ist auch in der Telekommunikation kein Selbst- zweck; er soll vielmehr den Kunden nutzen, dem Fort- schritt dienen und schließlich zu neuen Arbeitsplätzen in Deutschland führen. Die Liberalisierung des Telekommu- nikationsmarktes 1998 durch die unionsgeführte Bundes- regierung hat die Erfolgsgeschichte der letzten Jahre in Deutschland, die in der Antwort zur Großen Anfrage Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18157 (C) (D) (A) (B) dargestellt ist, ermöglicht. Die jetzige Bundesregierung erntet die Früchte, die die frühere gesät hat. Der damalige Postminister Bötsch musste seine Reform gegen den Wi- derstand von Länderministerpräsidenten wie Eichel und Schröder durchsetzen. Zur künftigen Wettbewerbspolitik in der Telekommu- nikation einige grundsätzliche Feststellungen: Die Wett- bewerbssituation kann nicht allein im nationalen Rahmen, sie muss vielmehr weltweit gesehen werden. Dement- sprechend geht es in erster Linie nicht darum, die Deut- sche Telekom AG gegenüber den Mittelständlern in Deutschland, sondern die Deutsche Telekom AG gegen- über finanzstarken internationalen Gesellschaften zu stär- ken. Dabei muss bewusst bleiben, dass es für Deutschland wichtig ist, eine starke Deutsche Telekom AG zu haben. Ein Zweites ist wichtig: Es kann nicht darum gehen, dass nur in Deutschland die Märkte geöffnet und der Wettbe- werb verstärkt wird, während in anderen Ländern nach wie vor eine hinhaltende Abschottungspolitik betrieben wird. Aus der Fülle der Wettbewerbsthemen möchte ich ei- nes herausgreifen: die Flatrate. Im vergangenen Jahr hat sich der Bundeskanzler in der Ankündigung gesonnt, es werde ein flächendeckendes Angebot einer Full-Flatrate zu bezahlbaren Preisen geben. Das Glück hat nicht lange gedauert. Jetzt gibt es nur für ausgewählte Gebiete und praktisch nur von einem einzigen Anbieter, der Deutschen Telekom AG, in T-DSL ein Angebot. Fast alle anderen Anbieter sind verschwunden. Die Bundesregierung hat in diesem Falle wieder einmal Erwartungen geweckt, die sie nicht erfüllen kann. Schließlich möchte ich noch einige Worte zum Koali- tionsantrag auf Drucksache 14/5693 sagen. Im letzten Punkt dieses Antrages wird sozusagen unter „ferner lie- fen“ das Thema Elektrosmog aufgegriffen. Ist das die Pri- orität der Koalition für die Sorgen der Bürger? Die spe- kulativen Äußerungen des Bundesumweltministers über eine Grenzwertveränderung sind jedenfalls wenig hilf- reich. Wo ist die Aufforderung an die Bundesregierung, Forschungsvorhaben in Auftrag zu geben, um die Grenz- werte zu untermauern und damit die Diskussion auf eine stabilere sachliche Grundlage zu bringen? Wo ist im An- trag die Forderung nach einer öffentlichen und wirksamen Unterstützung der Mobilfunkgesellschaften durch die Bundesregierung? Wer 100 Milliarden DM abkassiert hat und die Betreiber im Regen stehen lässt, wenn es darum geht, die Voraussetzungen für den Betrieb zu schaffen, ist unglaubwürdig. Die Koalition und die Bundesregierung sollten dieses Thema, das vielen Bürgern auf den Nägeln brennt und für die Entwicklung der Telekommunikation in Deutschland von entscheidender Bedeutung ist, ernster nehmen. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind eine der am schnellsten wachsenden Branchen. Allein bei Wettbewerbern der Telekom sind 60 000 Ar- beitsplätze entstanden. Wir wollen die Rahmenbedingun- gen optimal gestalten, damit die Beschäftigungspoten- ziale ausgeschöpft werden können. Die Debatte um die „New Economy“ wird zurecht auch unter dem Begriff „Netzwerkökonomie“ geführt: Auf der Basis der schnellen und kostengünstigen Kom- munikation entstehen neue Geschäftsmodelle im Internet. Niedrige Telekommunikationskosten sind die Voraus- setzung für die soziale Gestaltung der Informationsge- sellschaft und für neue Arbeitsplätze in diesem Bereich. Um diese zu gewährleisten ist ein funktionierender Wett- bewerb notwendig. Innovationen werden vor allem von kleinen und mitt- leren Unternehmen vorangetrieben. Bei Ihnen entstehen die meisten Arbeitsplätze. Optimale Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sind entscheidend für die positive Entwicklung der Beschäftigung im Be- reich Informations- und Kommunikationsdienstleistun- gen. Aufgrund der nach wie vor stark von früheren Mono- polisten bestimmten Märkte und Besonderheiten des Wett- bewerbs in netzwerkartigen Infrastrukturen benöti- gen wir hier besondere Regulation. Nach dem Telekom- munikationsgesetz hat die RegTP die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. Ziele der sektorspezifischen Regulation der RegTP ist es nach dem Telekommunikationsgesetz vor allem: Wettbewerb zu fördern, die flächendeckende Grundver- sorgung für Telekommunikationsdienstleistungen – Uni- versaldienstleistungen – zu erschwinglichen Preisen si- cher- stellen. Wettbewerb von Netzwerken braucht klare wettbe- werbliche Regeln. Diese müssen mit dem notwendigen Nachdruck durchgesetzt werden. In den letzten Wochen haben uns die Wettbewerber der Deutschen Telekom und ihre Verbände intensiv über viel- fältige Behinderungen durch die Deutsche Telekom infor- miert. Es ist nicht akzeptabel, dass die Deutsche Telekom die Anordnung der Regulierungsbehörde zum line-sharing nicht umsetzt. Die Anordnungen der Behörde müssen auch während eines laufenden Verfahrens von der Tele- kom umgesetzt werden. Alles andere wäre das Ende jeden Wettbewerbs ehe er richtig begonnen hat. Die Entscheidung der RegTP, die zu niedrigen Preisen – man kann berechtigt von Dumpingpreisen sprechen – der Telekom bei DSL zu akzeptieren, hat zur Herausbil- dung eines faktischen Monopols in dieser neuen Techno- logie geführt. Auch lnvestitionen in technischen Alterna- tiven machen nun keinen Sinn mehr. Vor diesem Hintergrund sollte diese Entscheidung überdacht werden. Wir brauchen endlich Wettbewerb im Ortsnetzbereich. Hier hat die Telekom dem Präsidenten der RegTP zuge- sagt, die Rückstände bei der Bereitstellung von Infra- strukturen im Ortsnetzbereich bis Ende Oktober aufzu- holen. Investitionen auch gerade ausländischer Unternehmen in die Infrastrukturen benötigen Planungssicherheit. Dem muss mit der Regulierungspolitik Rechnung getragen werden. Bündnis 90/Die Grünen stehen für einen fairen Wett- bewerbsrahmen. Wir werden die Kritik der Wettbewerber an der Regulierungsbehörde sehr genau prüfen und mit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118158 (C) (D) (A) (B) der Regulierungsbehörde darüber Gespräche führen, wie mehr Planungssicherheit für die Investoren geschaffen werden kann. Wir begrüßen es, dass die Deutsche Telekom sich end- lich von ihren regionalen Kabelgesellschaften trennt. Endlich entsteht ein alternativer Zugang zu den Haushal- ten, über den der Zugang ins Internet, das Telefonieren und der Empfang von Radio und Fernsehen möglich wird. Wettbewerb durch einen alternativen Zugang auf „der letzten Meile“ wird auch hier zum Sinken der Preise führen. Käuferin der Kabelnetze ist die amerikanische Liberty Media Corporation, die zum AT&T-Konzern gehört und an AOL Time Warner und dem Medien-Imperium von Rupert Murdoch beteiligt ist. Damit besteht die Gefahr, dass Liberty als Besitzerin des Netzes versucht, auf die In- halte der Fernsehprogramme Einfluss zu nehmen. Ein sol- cher Einfluss muss durch eine strikte Aufsicht durch die Landesmedienanstalten und die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation verhindert werden. Faire Zugangsbedingungen zu den Netzen auch für kleine In- halte-Anbieter sind unbedingt notwendig. Rainer Funke (F.D.P.): Will man sich dem Thema der aktuellen Wettbewerbssituation in der Telekommunika- tion seriös nähern, muss man sich zunächst darüber im Klaren werden, welche Wettbewerbsverhältnisse auf dem Telekommunikationsmarkt angestrebt werden sollen. Denn dass wir zurzeit noch keine befriedigende Wettbe- werbssituation haben und demgemäß nur von einem Zwi- schenstadium reden können, scheint mir evident zu sein. Mit der Postreform II haben wir uns entschieden für die Einführung eines asymmetrischen Wettbewerbs. Das heißt mit anderen Worten, dass der normalerweise anzu- strebende symmetrische Wettbewerb uns damals noch nicht als durchführbar erschien, weil der bisherige Mono- polist mit seiner Marktmacht alle Wettbewerber aufgrund seines technischen Know-hows, seiner Kapitalkraft und seiner Kabelnetze hätte behindern und jeden Wettbewerb hätte verhindern können. Um anderen Wettbewerbern die- sen Zugang zum Telekommunikationsmarkt zu ermögli- chen, ist die Regulierungsbehörde als ordnende Kraft ein- geführt worden. Diese Entscheidung für den asymme- trischen Wettbewerb war richtig. Richtig ist auch das Ziel eines symmetrischen Wettbewerbs ohne Regulierungs- behörde, wobei die Missbrauchsaufsicht später durch das Kartellamt durchgeführt werden soll. So weit sind wir aber noch nicht. Denn der Exmono- polist Telekom verteidigt seine Marktstellung mit allen Mitteln. Die Deutsche Telekom versucht alles, um die Öffnung der letzten Meile für den Wettbewerber zu ver- zögern, auch unter Hinweis auf angebliche technische Schwierigkeiten. Sie versucht den zukunftsträchtigen DSL-Markt zu monopolisieren und nimmt deshalb bei der Preisgestaltung Kostenunterdeckung in Kauf. Sie wird dabei auch von der Regulierungsbehörde unterstützt, denn die Regulierungsbehörde zeigt keine Neigung, das Verfahren über die Preissetzung bei DSL-Anschlüssen gegen die Telekom wieder aufzunehmen. Ich halte es auch nicht für gut, dass die Telekom über Gerichtsverfahren und angebliche technische Hindernisse versucht, bei DSL eine monopolartige Stellung aufzu- bauen. Dies widerspricht unserer Überzeugung, dass nur fairer Wettbewerb unter den Marktteilnehmern dazu ge- eignet ist, den Markt zu entwickeln und Innovationen durchzusetzen. Das Verhalten der Telekom führt eher dazu, dass der asymmetrische Wettbewerb noch länger aufrechterhalten werden muss, was wir langfristig nicht wollen. Wir begrüßen dagegen, dass die Telekom hinsichtlich der Breitbandkabel aus der Not eine Tugend gemacht hat und dieses Kabelnetz an dritte Kapitalanleger veräußert hat. Wir fordern die Telekom auf, sich dem Wettbewerb of- fensiv zu stellen und nicht durch zahlreiche Klagen gegen die Entscheidungen der Regulierungsbehörde oder Wett- bewerber Zeit zu schinden. Im Ergebnis wird jeder faire und vernünftige Wettbewerb der Telekom, den Wettbe- werbern den Mitarbeitern der Telekommunikationsunter- nehmen und vor allem den Verbrauchern nutzen. Wir sind darüber froh, dass wir in Europa auf dem Telekommuni- kationsmarkt hinsichtlich der Liberalisierung eine Vorrei- terrolle spielen. Dies sollte nicht durch regulatorische Maßnahmen der Bundesregierung rückgängig gemacht werden. Die Liberalisierung ist eine Erfolgsstory und sollte zügigst weiterbetrieben werden. Gerhard Jüttemann ( PDS): Erich Kästner hat einem seiner Gedichten den schönen Titel „Wo bleibt das Posi- tive, Herr Kästner?“ gegeben. Dem in dieser Frage ver- steckten Vorwurf wollten sich die Autoren der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU offensichtlich nicht aussetzen. In dieser Ant- wort blühen die Landschaften der Telekommunikation ähnlich wie die des Ostens. Und wie dort haben die Dar- stellungen der Bundesregierung mit der Realität wenig gemein. Ich erlaube mir deshalb, Kästners Frage leicht abzu- wandeln in: „Wo bleibt das Negative?“ Dass die so ge- nannte Wettbewerbssituation im Telekommunikations- sektor nicht so rosig ist, wie die Bundesregierung uns glauben machen will, steht ja jeden Tag in der Zeitung. Die Aktienkurse am Neuen Markt fallen und fallen, weil die Märkte so gut wie gesättigt sind und die gigantischen Investitionen sich kaum noch amortisieren können. Darum hat die Regulierungsbehörde jetzt auch ver- nünftigerweise grünes Licht dafür gegeben, dass die UMTS-Anbieter beim Aufbau ihrer Netze Grundstücke, Masten, Antennen, Kabel und andere technische Einrich- tungen gemeinsam nutzen können. Natürlich ist das nichts anderes als eine Einschränkung des Wettbewerbs. Denken Sie weiter in diese Richtung. Dann kommen Sie vielleicht auch darauf, dass man zum Telefonieren eigentlich nur ein Netz braucht und nicht fünf oder sechs. Diese einfach zu verstehende Tatsache ist auch der Grund dafür, dass das Sterben der kleinen Anbieter bereits begonnen hat – siehe Teldafax. Das Sterben der Größeren steht unmittelbar bevor; übrig bleiben die Giganten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18159 (C) (D) (A) (B) Von den unappetitlichen Begleiterscheinungen dieses Telekommunikationsmonopoly wie dubiose Abfindungs- zahlungen an ehemalige Topmanager in zweistelliger Millionenhöhe, für die sich auch schon mal der Staats- anwalt interessiert, will ich hier gar nicht reden, dafür aber auf einen anderen Widerspruch aufmerksam machen. Während in Deutschland allein im vergangenen Jahr 25 Millionen Handys verkauft worden sind, hat die Hälfte der Menschheit noch nie im Leben ein Telefongespräch geführt. In den am wenigsten entwickelten Ländern gibt es gerade einmal vier Telefonanschlüsse je tausend Men- schen. Daraus ist zu schlussfolgern: Die Aufgabe der Po- litik sollte eigentlich nicht darin bestehen, die vermeint- lich günstigsten Bedingungen für den Wettbewerb zu schaffen, sondern darin, die Menschheitsprobleme wie Hunger, Armut und Unterentwicklung zu lösen. Der Wettbewerb sollte übrigens auch zu einer Ent- bürokratisierung im TK-Sektor führen. Davon haben Sie exakt das Gegenteil erreicht. Hören Sie sich in der Regu- lierungsbehörde um. Deren Aufgabengebiete nehmen bei zurückgehender Personalausstattung ständig zu. Letzter Punkt: die Arbeitsplätze. Zehntausende Ar- beitsplätze sind vernichtet worden. Allerdings sind in gleicher Anzahl und darüber hinaus neue entstanden. Ein nur vorübergehender Effekt, wie wir in dazu erstellten Studien nachlesen können. Problematisch aber sind die bleibenden Veränderungen in der Arbeitswelt, die der so genannte Wettbewerb ausgelöst hat: befristete Beschäfti- gung, Leiharbeit, Scheinselbständigkeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Tarifflucht, das Ausschalten von Be- triebsräten. Die daraus notwendig entstehenden gesell- schaftlichen Konflikte werden durch Aussitzen nicht zu lösen sein. Und das ist – um auf Erich Kästner zurück zu kommen – das Positive an ihnen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaus- siedlerstatusgesetz – SpStatG) (Tagesordnungs- punkt 26) Günter Graf (Friesoythe) (SPD): Heute befassen wir uns in der zweiten und dritten Lesung mit dem Gesetz- entwurf der Fraktionen der SPD und des Bündnis- ses 90/Die Grünen zur Klarstellung des Spätaussiedler- status. Vorweg noch einmal in aller Deutlichkeit: Es geht nicht um ein neues Gesetz, es geht nicht um eine Novel- lierung, es geht letztlich einzig und allein um eine Klar- stellung, um den früheren Rechtszustand beizubehalten. Diese Klarstellung ist notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht in einer Reihe von Entschei- dungen vom 19. Oktober 2000 § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) nunmehr in einer Weise auslegt, die für die Verwaltungspraxis einer weit reichenden Änderung der materiellen Rechtslage gleich- kommt. Damit hat sie in ausdrücklicher Weise den bishe- rigen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf- gegeben. Insbesondere wird durch die im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung erfolgte Relativierung des Merkmales „deutsche Sprache“ für die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit die Möglichkeit zur Aner- kennung als Spätaussiedler ausgeweitet. Deshalb geht es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einzig und alleine darum, das geltende Recht in der Gestalt, die ihm durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 gegeben worden ist, durch Klarstellungen in der Verwaltungspraxis weiterhin uneingeschränkt zur Gel- tung kommen zu lassen. Letzteres ist insbesondere in einem Punkt nicht mehr gesichert, der die Funktion der so genannten Bestätigungs- merkmale im § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bundesvertriebe- nengesetzes betrifft. Bei diesen Bestätigungsmerkmalen, nämlich der familiären – ich betone: der familiären – Ver- mittlung von Deutschkenntnissen, deutscher Erziehung oder Kultur, hat sich im vergangenen Oktober durch eine aus meiner Sicht doch etwas überraschende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Situation erge- ben, die zu großer Verunsicherung bei den zuständigen Verwaltungen geführt und nicht erfüllbare Erwartungen bei den Betroffenen ausgelöst hat. In der Sache geht es darum, dass durch die geänderte Rechtsprechung das besonders bedeutsame Bestätigungs- merkmal „Sprache“, welches unverändert auch für die Feststellung der alternativen Bestätigungsmerkmale „Er- ziehung“ oder „Kultur“ von entscheidender Bedeutung ist, für die Entscheidung darüber, ob der einen Aufnah- mebescheid begehrende Spätaussiedlerbewerber deut- scher Volkszugehörigkeit ist oder nicht, im Grunde ge- nommen keine Bedeutung mehr hat. Aus dieser, zunächst wenig aufregend erscheinenden Veränderung ergibt sich letztlich die Konsequenz, dass es ausreicht, wenn ein Antragsteller darlegen und glaubhaft machen kann, ihm seien während der Zeit seiner fami- liären Prägung familiär Deutschkenntnisse vermittelt worden. Ob diese familiär vermittelten Deutschkennt- nisse bei einer Anhörung im Rahmen des Aufnahmever- fahrens – in der Praxis „Sprachtest“ genannt – noch fest- gestellt werden können, soll dann letztlich nur indikative Bedeutung dafür haben, ob eine derartige familiäre Ver- mittlung früher einmal stattgefunden hat. Sind bei der An- hörung keine Deutschkenntnisse feststellbar, soll der Be- troffene Zeugen anbieten können, die bestätigen, dass er früher in der Familie Deutsch gelernt und gesprochen hat. Diese Zeugen können naturgemäß nur aus dem familiären Umkreis oder dem unmittelbaren Freundes- bzw. Bekann- tenkreis stammen. Auch ohne den in Betracht kommenden Personen hier Täuschungsabsichten unterstellen zu wol- len, gehört wohl nicht viel Fantasie dazu, sich auszuma- len, wohin diese geänderte Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in der Verwal- tungspraxis führen würde. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die gewiss nicht unerfüllbaren Anforderungen bei dem vom Bundesverwaltungsamt im Aussiedlungsgebiet durchge- führten Sprachtest von rund 50 Prozent der Antragsteller gleichwohl nicht erfüllt werden – und dies mit sinkender Tendenz. Es ist indessen auch mit Blick auf die Akzeptanz der Spätaussiedlerzuwanderung nicht vermittelbar, dass jemand als deutscher Volkszugehöriger anerkannt wird, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118160 (C) (D) (A) (B) obwohl er nicht einmal dazu in der Lage ist, ein wirklich einfaches Gespräch in deutscher Sprache – sei es auch in der Form des familiär gepflegten Dialekts – zu führen. Dieses war erklärtermaßen auch nicht die Absicht des Ge- setzgebers. Gerade deshalb meine ich, dass durch eine deutliche Reaktion in Form des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Klarstellung des Aussiedlerstatus dringender Handlungs- bedarf besteht, um Klarheit zu schaffen. Die bis zur Än- derung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beste- hende Verwaltungspraxis sollte so schnell wie möglich wieder fortgesetzt werden können, bevor eine deutlich fühlbare Zäsur eintritt. Dies alles hat mit dem, was die Zuwanderungskom- mission generell zur künftigen Gestaltung des Zuwande- rungsrechts für Spätaussiedler empfohlen hat, zumindest aus meiner Sicht nichts zu tun. Deshalb halte ich es auch für nicht zulässig, den Versuch zu unternehmen, einen nicht bestehenden Sachzusammenhang zu konstruieren. Ich möchte abschließend insbesondere der Kollegin Eva-Maria Kors und dem Kollegen Hartmut Koschyk von der CDU/CSU-Fraktion ganz herzlich dafür danken, dass es uns gemeinsam gelungen ist, in den Beratungen des In- nenausschusses zu einer einvernehmlichen Lösung zu ge- langen. Für das faire Miteinander möchte ich mich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion bei Ihnen ganz herz- lich bedanken. Es ist gut, dass wir heute diese Entscheidung in diesem Hause treffen. Ich möchte zum Abschluss noch einmal an alle appellieren, sich doch dem Votum des Innenaus- schusses vom 4. Juli 2001 anzuschließen. Jochen Welt (Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen): Die Bundesregierung/das Bundesmi- nisterium des Innern hat bereits kurz nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Bun- desverwaltungsgerichts vom 19. Oktober des vergange- nen Jahres, dass heißt Anfang März 2001, in Besprechun- gen mit den zuständigen Verwaltungsbehörden die praktischen Konsequenzen aus der geänderten Rechtspre- chung zur Auslegung des § 6 Abs. 2 BVFG zu klären ver- sucht. Es herrschte große Übereinstimmung darüber, dass aus rein fachlicher Perspektive eine rasche Reaktion des Gesetzgebers zur Wiederherstellung des rechtlichen Sta- tus quo ante in Angriff genommen werden sollte. Ziel war es, die Verwaltung von Feststellungen zu befreien, die sie mit Rücksicht auf die besondere Materie und die beson- deren Umstände nicht treffen kann. Genau dies wäre aber die Folge der Umsetzung der geänderten Rechtsprechung in der Verwaltungspraxis, die zu letztlich nicht zu bewäl- tigenden Problemen der Beweiswürdigung führen würde, indem für die vom Gesetz geforderte familiäre Vermitt- lung von Deutschkenntnissen zulässigerweise Zeugen aufgeboten würden. Von deren Unbefangenheit kann man realistischerweise nicht ausgehen, ohne dass hiermit Un- terstellungen hinsichtlich des Wahrheitswillens der Be- treffenden verbunden sind. Schließlich geht es hier um Fragen, in denen der subjektiven Bewertung ein nahezu unbegrenzter Spielraum eröffnet ist, zumal es sich häufig um länger zurückliegende Sachverhalte handelt. Wohl nicht zuletzt aus diesen und ähnlichen Erwägun- gen hat die von Otto Schily einberufene Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter anderem in ihren Empfehlungen zur Frage ob das geltende Recht zur Spätaussiedlerzuwanderung beibehalten oder geändert werden soll, in diesem Punkte für eine rasche Rückkehr zum früheren Zustand plädiert. Aus der Sicht der Bundes- regierung kann dem nur zugestimmt werden. Denn letzt- lich geht es bei diesem Gesetzentwurf alleine darum, das geltende Recht in der Gestalt, die ihm durch das Kriegs- folgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 gege- ben werden sollte, durch einige Klarstellungen in der Ver- waltungspraxis uneingeschränkt zur Geltung kommen zu lassen. Dies ist für die Funktion der so genannten Bestäti- gungsmerkmale in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG jedoch nicht mehr gesichert. Deshalb stellt die Neufassung des gesamten § 6 Absatz 2 in klarstellender Absicht einen richtigen Schritt dar, um die Verunsicherung bei den Be- troffenen und den zuständigen Verwaltungen über das, was nach dieser Änderung der Rechtsprechung in der Verwaltungspraxis maßgebend sein soll, zu vermeiden und nicht erfüllbare Erwartungen bei Betroffenen abzu- bauen. Durch die geänderte Rechtsprechung des Bundesver- waltungsgerichtes kommt dem besonders bedeutsamen Bestätigungsmerkmal „Sprache“ für die Entscheidung da- rüber, ob der Antragsteller deutscher Volkszugehöriger ist und damit auch als Spätaussiedler anerkannt werden kann, im Grunde keine praktische Bedeutung mehr zu. Denn nach der neuen Rechtsprechung soll dieses Bestäti- gungsmerkmal nicht mehr wie bisher funktional als Be- stätigung des für die deutsche Volkszugehörigkeit maßge- benden Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ver- standen werden. Es soll sich vielmehr um ein unabhängi- ges Tatbestandsmerkmal eigener Art handeln, das neben das Bekenntnis tritt. Aus dieser zunächst wenig aufregend erscheinenden Veränderung ergibt sich aber letztlich folgende Konse- quenz: Es soll ausreichen, dass ein Antragsteller darlegt und glaubhaft machen kann, ihm seien in seiner Familie Deutschkenntnisse vermittelt worden. Ob diese familiär vermittelten Deutschkenntnisse bei einer Anhörung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, in der Praxis „Sprach- test“ genannt, noch festgestellt werden können, soll dann letztlich nur indikative Bedeutung haben. Sind bei der An- hörung keine Deutschkenntnisse feststellbar, soll der Be- troffene Zeugen anbieten können, die bestätigen, dass er früher in der Familie Deutsch gelernt und gesprochen hat. Diese Zeugen können naturgemäß nur aus dem familiären Umkreis oder dem unmittelbaren Freundes- bzw. Be- kanntenkreis stammen. Auch ohne den Antragstellern in irgendeiner Weise Täuschungsabsichten unterstellen zu wollen, gehört wohl nicht viel Phantasie dazu, sich auszumalen, wohin diese geänderte Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG in der Verwaltungspraxis führen würde. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auch heute schon circa 50 Prozent der Antragsteller den Sprachtest im Herkunftsland nicht bestehen – mit sinken- der Tendenz. Ebenso möchte ich anmerken, dass die Qua- lität und das psychologische Umfeld der Durchführung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18161 (C) (D) (A) (B) der Tests in den letzten Jahren stark auch auf die indivi- duellen Möglichkeiten der Antragsteller zugeschnitten worden sind. Auch mit Blick auf die Akzeptanz der Spätaussiedler- zuwanderung ist es nicht vermittelbar, dass jemand als deutscher Volkszugehöriger anerkannt wird, obwohl er nicht einmal dazu in der Lage ist, ein wirklich einfaches Gespräch in deutscher Sprache – sei es auch in der Form des familiär vermittelten Dialekts – zu führen. Dies war erklärtermaßen auch nicht die Absicht des Gesetzgebers. Dessen ungeachtet ist dem Gesetzgeber zu danken, wenn er durch seine schnelle Reaktion einer Vielzahl überflüssiger Rechtsmittelverfahren in der Verwaltung und vor den Gerichten zuvorkommt und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Akzeptanz des Spätaussiedlerzuzugs leistet. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist gegen weitere Verschlechterungen bei der Spätaussiedler-Aufnahme und gegen weitere Be- grenzungen des Aussiedlerzuzugs. Hilfen für die Integra- tion, die bereits in den Aussiedlungsgebieten beginnen müssen, haben für uns eindeutig Vorrang. Dennoch sind wir durchaus bereit, sinnvolle Änderungen im Aussiedler- Aufnahmerecht, also vor allem im Bundesvertriebenen- gesetz, mitzutragen. Wir nehmen diesbezüglich keine Blockadehaltung ein, müssen aber im Interesse der Aus- siedler von den Regierungsparteien vorgelegte Vor- schläge genau und sorgfältig prüfen. Seit 1996 wird die muttersprachliche Vermittlung der deutschen Sprache bei den Antragstellern, die eine Auf- nahme als Spätaussiedler in Deutschland begehren, mit dem so genannten Sprachtest geprüft. Der Sprachtest diente der Statusfeststellung darüber, ob es sich bei den Antragsteller um einen Volksdeutschen im Sinne des Bun- desvertriebenengesetzes gehandelt hat. Das Bundesver- waltungsgericht hat in Abänderung seiner bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Bedeutung dieses Sprachtestes durch mehrere Entscheidungen vom 19. Ok- tober 2000 relativiert. Die Kenntnis oder Unkenntnis deutscher Sprache zur Zeit der Aussiedlung sei in dieser Hinsicht kein Tatbestandsmerkmal, so das Bundesverwal- tungsgericht, allenfalls ein Indiz für oder gegen eine frühere Vermittlung deutscher Sprache. Diese geänderte Rechtsprechung hat gravierende Auswirkungen auf die seit Einführung der Sprachtests vollzogene Aufnahme- praxis. Aus diesem Grunde haben sich viele Seiten seit- dem für eine Wiederherstellung des Status quo ante aus- gesprochen. Zu den Befürwortern einer Wiederher- stellung zählen auch unionsregierte Bundesländer. Überraschend war es deshalb nicht, dass die Koaliti- onsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, vor- geschickt von der Bundesregierung, den Entwurf eines Spätaussiedler-Statusgesetzes vorgelegt haben. Ich will ausdrücklich betonen: Der Teil des Gesetzentwurfes, der der Wiederherstellung des Status quo ante dienen soll, wurde von uns nicht in Zweifel gezogen und wird von uns mitgetragen. Die weiteren, in dem Gesetzentwurf verharmlosend als Klarstellungen bezeichneten Änderungen hätten jedoch zu gravierenden Verschlechterungen bei der Aussiedler- Aufnahme geführt. Deshalb haben wir als CDU/CSU- Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass diese Punkte nicht unsere Zustimmung finden. Im Einzelnen betraf dies folgende Aspekte: Erstens. Nach einer beabsichtigten Neuregelung sollte eine Aufnahme in Deutschland nur möglich sein bei Er- füllung der Voraussetzungen als Spätaussiedler. Vertrie- bene, Umsiedler und deren Ehegatten oder Abkömmlinge hätten dann keine Aufnahme im Bundesgebiet mehr fin- den können. Dies hätte Personen betroffen, die durch Aufgabe des Wohnsitzes im Umsiedlungsgebiet den Ver- triebenstatus erworben haben, jedoch noch keine Auf- nahme in Deutschland gefunden haben, weil sie extra ins Vertreibungsgebiet zurückgezogen sind. Zweitens. Eine gravierende Verschlechterung hätte sich auch für Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussied- lern ergeben. Nach dem Willen der Koalitionsfraktion hät- ten diese nämlich im Rahmen des Bescheinigungsverfah- rens in Deutschland keine Höherstufung ihres Status mehr erreichen können. Allein schon aufgrund der Vorläufigkeit des Aufnahmeverfahrens wäre diese Schwächung des Be- scheinigungsverfahrens fragwürdig gewesen. Im Übrigen lassen sich viele Ehegatten und Abkömmlinge deshalb in einen Antrag einbeziehen und stellen keinen eigenen An- trag, weil sie das Aufnahmeverfahren beschleunigen wol- len. Dazu werden sie im Übrigen auch von der Verwal- tungsseite ermuntert. Ihnen deshalb die Möglichkeit einer Höherstufung in Deutschland zu verwehren, hätte zu Rechtsunsicherheit geführt und würde meines Erachtens gegen den Grundsatz des Vertrauenschutzes verstoßen. Drittens. Nach bisherigem Recht sind Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers auf Antrag hin in den Aufnahmebescheid einzubeziehen. Durch eine Neufas- sung sollte diese klare Vorschrift in eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Eine solche Kann-Norm stellt die Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen auf eine unsichere Grundlage. Auch dies hätte zu Verunsicherun- gen geführt. Voraussetzung für die Zustimmung der CDU/CSU- Fraktion zu dem Gesetzentwurf war es, dass die Koa- litionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diese Teile des Gesetzentwurfes gestrichen haben. Im Übrigen hat sich die von der Bundesregierung ein- gesetzte Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ dafür ausgesprochen, dass die durch das Urteil des Bun- desverwaltungsgerichtes vom 19. Oktober 2000 absehba- ren Folgen für den Spätaussiedlerzuzug durch den Ge- setzgeber behoben werden sollten. Durch eine gesetzliche Klarstellung im Bundesvertriebenengesetz sollte, so die Kommission, das Erfordernis einer familiär vermittelten und aktuellen Kenntnis der deutschen Sprache als Be- stätigungsmerkmal der deutschen Volkszugehörigkeit festgeschrieben werden. Dies ist der Kern des heute zu verabschiedenden Gesetzentwurfes. Eine erste Empfeh- lung der Kommission wird hierdurch umgesetzt. Die Kommission verzichtet in ihren Empfehlungen im Übrigen darauf, den Zuzug von Spätaussiedlern durch die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118162 (C) (D) (A) (B) Einführung eines Stichtages zu beschneiden und sie rüt- telt auch nicht an der Zuerkennung eines pauschalen Kriegsfolgenschicksals für die Russlanddeutschen. Hier- bei handelt es sich um wesentliche Eckpunkte, die die CDU/CSU-Bundesfraktion immer wieder vertreten hat. Leider gibt es im Bereich der SPD Stimmen, zum Beispiel den niedersächsischen Innenminister Bartling, die immer wieder die Anerkennung des pauschalen Kriegsfolgen- schicksals der Russlanddeutschen infrage stellen. Die Kommission hat darüber hinaus einen weiteren in- teressanten Vorschlag unterbreitet. Bislang findet ein zweigeteiltes Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedler statt. Durch die dadurch erforderlichen Mehrfachprüfungen entstehen vielfach Unsicherheiten und Unklarheiten nicht zuletzt bei den Betroffenen. Die Kommission empfiehlt nunmehr die Einführung eines einzügigen Verfahrens bei einer Bundesbehörde, um mehr Transparenz und Rechtsicherheit zu gewährleisten. Un- sere Aufforderung an die Bundesregierung und an die Ko- alitionsfraktionen besteht deshalb darin, nicht ständig nur über Restriktionen für den Aussiedlerzuzug nachzuden- ken. Auch sinnvolle Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung sollten berücksichtigt werden. Schließlich geht es bei den Russlanddeutschen um eine Schicksals- gruppe, die unter den Kriegsfolgen besonders lang und schwer zu tragen hatte und noch darunter leidet. Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Klärung der Frage, wer deutscher Volkszugehöriger ist. Bislang hat die Ver- waltungspraxis in Bund und Ländern in Übereinstim- mung mit der Rechtsprechung Sprachtests in den Her- kunftsländern derjenigen Menschen vorgenommen, die eine deutsche Volkszugehörigkeit für sich behaupteten. Damit sollte nachgewiesen werden, dass die Vermittlung deutscher Sprache in der Regel auch die Weitergabe deut- scher Kultur oder Erziehung beinhaltet. Durch die im Oktober 2000 geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann der Nachweis, zum deutschen Volkstum zu gehören, auch auf andere Weise, wie beispielsweise der Nennung von Zeugen, ge- führt werden. Dies kann dazu führen, dass zunehmend Personen aufgrund von Zeugenaussagen als Spätaussied- ler anerkannt werden, die praktisch über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen. Diese Praxis birgt zweierlei Gefahren: Zum einen wird die Akzeptanz für die Spätaus- siedleraufnahme in der Bevölkerung erheblich belastet, zum anderen ist die Integration der Spätaussiedler zusätz- lich erschwert. Im Zuwanderungsspektrum Deutschlands stellen Aus- siedler, die auf der Basis des Grundgesetzes Anspruch auf die Aufnahme als deutsche Staatsbürger haben, eine be- sondere Gruppe dar. Ursprünglich basierte die Immigra- tion von Aussiedlern auf einem politischen Konsens, der ihre Aufnahme in Deutschland als Kompensation für er- littene Diskriminierungen verstand, denen die deutsche Minderheit in Osteuropa und der ehemaligen Sowjet- union als Folge des Zweiten Weltkrieges ausgesetzt war. Während der gesamten Phase des Ost-West-Konfliktes stand die Aussiedlerzuwanderung unter dem Vorzeichen der politischen Konfrontation zwischen den Herkunfts- ländern der Aussiedler und Deutschland, was ihre Zu- wanderung auf eine vergleichsweise geringe Zahl be- grenzte. Erst durch die politischen Transformationen in Osteuropa und der vormaligen Sowjetunion entwickelte sich die Aussiedlerzuwanderung zur bedeutensten Immi- grationsbewegung im Deutschland der 90er-Jahre. Aussiedler bringen einige Charakteristika mit, die für ihre Integration von maßgeblicher Bedeutung sind. In den meisten Fällen reisen Aussiedler im Familienverband ein, ohne sich im Herkunftsland eine Rückkehroption offen zu halten. Die meisten Aussiedler der 90er-Jahre bringen kaum noch deutsche Sprachkenntnisse mit, daher kommt dem 1996 eingeführten Sprachtest, der durch den vorliegenden Gesetzesantrag festgeschrieben wird, ein besondere Be- deutung zu. Der vorliegende Gesetzesentwurf strebt daher an, das Bundesvertriebenengesetz dergestalt zu ändern, dass eine Fortsetzung der bisherigen Verwaltungspraxis möglich ist. Meine Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzesänderungsantrag. Ich bitte aber, im Rahmen der Gesamtreform des Spätaussiedlerrechtes dringend Lö- sungen für die folgenden Problembereiche zu finden: Erstens ist es unerträglich, dass Spätaussiedler mit einem Aufnahmebescheid einreisen, sie im Vertrauen auf diesen Bescheid ihre Existenz im Herkunftsland aufgeben und sie dann – nach der Zuwanderung – erfahren, dass sie doch keine Spätaussiedler sind. Konsequenz ist, dass sie trotz Aufnahmebescheid ins Herkunftsland zurückkehren müssen. Hier muss eine grundlegende Änderung im Ver- fahren her. Zweitens. Die bereits aufgrund der jetzigen katastro- phalen Rechtslage entstanden Altfälle müssen mit einer großzügigen Altfallregelung gelöst werden. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Der Deutsche Bundestag hat stets Verpflichtungen aus Art. 116 des Grundgesetzes ge- genüber den Spätaussiedlern aus den Staaten der ehema- ligen Sowjetunion eingehalten. Dazu gehört auch, die praktischen Probleme offen anzusprechen und einer Lö- sung zuzuführen. Es ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren ver- mehrt eine „Gettobildung“ sich in manchen Städten erge- ben hat, welche die Integration von Spätaussiedlern er- schwert. Dem entgegenzuwirken ist vor allem eine Aufgabe für die Kommunen. Zu den praktischen Problemen zählt ferner die Tatsa- che, dass mit der jetzigen Generation von Spätaussiedlern Familienangehörige nach Deutschland kommen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen. Die Sprachbarriere ist das größte Hindernis für das Zusammenleben der ein- heimischen Lohnbevölkerung und den Spätaussiedlerfa- milien. Es wäre daher notwendig, dass der Bundestag über die Sprachförderung für Spätaussiedler debattieren würde, wie dies auch die Süßmuth-Kommission empfiehlt. Stattdessen wird von den Regierungsfraktionen ein Gesetzentwurf heute in zweiter und dritter Lesung zur Ab- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18163 (C) (D) (A) (B) stimmung gestellt, der nur scheinbar hiermit zu tun hat. Es geht zwar um Sprachtests. Gemeint sind jedoch nicht Ver- besserungen bei den Sprachkenntnissen der Spätaussied- ler als Mittel für ihre Integration, sondern die vor einigen Jahren eingeführten Sprachtests zur Feststellung des Spätaussiedlerstatus. Zu diesen Sprachtests hat das Bundesverwaltungsge- richt am 19. Oktober 2000 entschieden, dass ihnen in der bisherigen Verwaltungspraxis eine zu große Bedeutung für die Feststellung des Tatbestandesmerkmals „deutsche Volkszugehörigkeit“ zugemessen worden ist. Die F.D.P.-Fraktion hätte es für richtig gehalten, diese Kritik des Bundesverwaltungsgerichts aufzunehmen und darüber nachzudenken, welche Faktoren denn künftig für die Ermittlung des Spätaussiedlerstatus heranzuziehen sind. Denn die Sprachtests haben in der Praxis zu unge- rechten Ergebnissen geführt. Es sind Fälle bekannt ge- worden, wo bei mehreren Geschwistern ein und derselben Familie einmal die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache bejaht worden ist, bei anderen Geschwistern ver- neint worden ist. Dies war nicht nachvollziehbar und hat gezeigt, dass die Sprachtests als Entscheidungskriterium problematisch waren. Die F.D.P.-Fraktion hat daher im federführenden Innenausschuss beantragt, in einer Sachverständigenan- hörung sich von Experten beraten zu lassen, wie man bes- sere Entscheidungskriterien festsetzen kann. Die Regierungsfraktionen und leider auch die CDU/CSU haben dies abgelehnt. Sie gehen mit dem vor- liegenden Gesetzentwurf schlicht auf die bisherige Ver- waltungspraxis zurück. Begründet wird dies mit der Be- sorgnis, dass nur eine rasche gesetzliche Klarstellung ein Ansteigen von Spätaussiedleranträgen verhindern könne. Diese Begründung überzeugt uns nicht. Denn die neue höchstrichterliche Rechtssprechung datiert vom Okto- ber 2000. Wenn die dadurch angeblich eingetretene Lücke von den potenziellen Antragstellern „ausgenutzt“ worden wäre, wie dies die Regierungsfraktionen befürch- ten, so hätte sich dies schon im ersten Quartal 2001 zei- gen müssen. In Wahrheit ist die Zahl der Anträge aber um sage und schreibe 37 Prozent zurückgegangen und nicht etwa angestiegen. Daraus leitet die F.D.P.-Fraktion ab, dass ein sorgfälti- ges Gesetzgebungsverfahren, wie dies dem schwierigen Problem angemessen wäre, ohne weiteres hätte durchge- führt werden können. Die F.D.P.-Fraktion kann nicht akzeptieren, dass statt- dessen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU der Gesetzentwurf in einem völlig unangemessenenTempo durch das Parlament gebracht wird. SPD und Grüne ha- ben bewusst den Weg eines Fraktionsentwurfs gewählt, damit der erste Durchgang im Bundesrat entfallen konnte, obwohl doch die Bundesländer in besonderem Maße von der Spätaussiedlergesetzgebung betroffen sind. Der Gesetzentwurf datiert vom 19. Juni 2001. Inner- halb von zweieinhalb Wochen hat er – ohne die von uns beantragte Anhörung – den Bundestag durchlaufen. Eine Woche später wird der Bundesrat das Gesetzgebungsver- fahren bereits abschließen. Bei einem solchen Verfahren ist die gebotene gründli- che Beratung der Kernfrage, welche Kriterien denn für die Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft maßgeblich sein sollen, nicht gewährleistet. Im Hauruckverfahren werden die Einwände der höchstrichterlichen Rechtsspre- chung vom Tisch gewischt. Daran kann und will sich die F.D.P.-Fraktion nicht beteiligen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Petra Pau (PDS): Wenn die Bundesregierung gewollt hätte, dann hätte sie die Möglichkeit gehabt, im Zusam- menhang auch mit den Arbeiten der Zuwanderungskom- mission grundsätzlich über die Frage der Einwanderung und des Status der Aussiedlerinnen und Aussiedler nach- zudenken und nach grundsätzlichen und gerechten und – vor allem – menschlich vertretbaren Lösungen zu su- chen. Man hätte in diesem Rahmen grundsätzlich den rechtlichen Status erörtern können, beispielsweise ob der Art. 116 Grundgesetz in seiner jetzigen Form noch zeit- gemäß ist. Gleiches würde in diesem Zusammenhang auch für das Kriegsfolgenbeseitigungsgesetz gelten. Es hätte sich hier die Chance geboten, von einer alten deutsch-völkischen und ideologisch überfrachteten Politik abzurücken und sich den tatsächlichen Gegebenheiten zuzuwenden. Es hätte die Chance bestanden, anzuerkennen, dass sich die deutschen Minderheiten in den osteuropäischen Ländern verändert und ihre deutschen Wurzeln weitgehend verlo- ren haben. Es hätte die Chance bestanden, sich mit ausgedehnten Übergangsfristen von einer unzeitgemäßen Politik zu ver- abschieden und die Versuche der Einwanderung und Inte- gration von Aussiedlern in ein Gesamtkonzept zu stellen. Dies hätte auch bedeutet, eine faire und berechenbare Po- litik gegenüber einer Menschengruppe zu betreiben, der man lange Jahre große Versprechungen in Bezug auf ihre Heimat Deutschland gemacht hat. Stattdessen hat sich die Bundesregierung für die schlechteste aller Varianten entschieden. Vor der Be- kanntgabe und öffentlichen Erörterung der Ergebnisse der Zuwanderungskommission wurde ein Gesetzentwurf hin- gepfuscht, der von seiner Substanz her rechtlich mehr als fragwürdig und handwerklich eine Katastrophe ist. Mit Verlaub: Wenn wir hier innerhalb von acht Tagen zum zweiten Mal eine Rede zu Protokoll geben, dann wird diese Form der Geisterdebatte eigentlich nur noch durch das Verhalten der Regierungsparteien getoppt. Die Regie- rungsparteien haben in der vergangenen Woche mittler- weile einen Änderungsantrag vorgelegt, der von der ur- sprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs die eine Hälfte wegstreicht und ein weiteres Viertel umschreibt. Dies lässt auf das Ausmaß unsachgemäßen und unverantwor- tungsvollen Handelns schließen. Am Kern des Gesetzes wird aber festgehalten. Weiter will man mittels Verwaltungsrecht die Zuwanderung ein- schränken. Mit dem Verwaltungsrecht wird der Art. 116 GG eingeengt und der Gleichheitsgrundsatz des GG aus- gehebelt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118164 (C) (D) (A) (B) Es ist schon bemerkenswert, wenn die Regierungspar- teien das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Ok- tober 2000 mit einem neuen Gesetz aufheben wollen, ob- wohl das Urteil gerade auch auf jenen Aspekt abhebt: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts habe die bisherige Verwaltungspraxis der Familienzu- sammenführung nicht genügend Gewicht beigemessen; tatsächlich sind mit der Verwaltungspraxis Familien aus- einander gerissen worden. Die Überhöhung der Bestandsmerkmale bei dem Auf- nahmeverfahren wird aber nicht nur vom Bundesverwal- tungsgericht als äußerst fragwürdig angesehen. Auch der Deutsche Caritasverband hat grundsätzliche Einwände gegen diesen Gesetzesentwurf erhoben. In einem Schrei- ben vor der Innenausschusssitzung des Deutschen Bun- destages am 4. Juli 2001 hat der Deutsche Caritasverband noch einmal daraufhingewiesen, dass man grundsätzliche Kritik an dem Entwurf habe. Speziell hat der Deutsche Caritasverband darauf hingewiesen, dass „dem Beherr- schen der deutschen Sprache im Anerkennungsverfahren eine zu große Bedeutung beigemessen wird.“ Vor allem kritisiert der Verband – und meiner Meinung nach mit Fug und Recht – folgende Passage aus dem § 6 Abs. 2 BVFG, nach der deutscher Volkszugehöriger nur ist, wer sich „bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine ent- sprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleich- bare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt“ hat. Der Caritasverband kritisiert mit Recht dieses kleine, aber bedeutsame Wörtchen „nur“, das alle Möglichkeiten eröffnet, im weiteren Aufnahmeverfahren weitere und noch größere Hürden aufzubauen. Die von der CDU/CSU eingeführte Praxis, über die Verschärfung des Aufnahmeverfahrens auf dem Verwal- tungswege die Einwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern einzuengen, ist fatal. Es ist deshalb kein Zu- fall, dass die CDU/CSU im Innenausschuss eine Sachver- ständigenanhörung abgelehnt hat und ankündigte, dass sie diesem Gesetzentwurf auch zustimmen wird. Die von der Kohl-Regierung eingeführte Praxis hat zu großer Unberechenbarkeit und Undurchschaubarkeit ge- führt. Sowohl die alte als auch die neue Bundesregierung haben damit eine Rechtsunsicherheit geschaffen, die die Aussiedler in äußerst prekäre Situationen bringt. Zu Recht hat Marieluise Beck in der ersten zu Protokoll ge- gebenen Debatte bemängelt, dass es unerträglich ist, dass Spätaussiedler mit einer Aufnahmebescheinigung einrei- sen, im Vertrauen auf diesen Bescheid ihre Existenz im Herkunftsland aufgeben und dann nach der Zuwande- rung erfahren müssen, dass sie doch keine Spätaussiedler sind. Und mit Recht fordert sie daher aufgrund der jetzi- gen katastrophalen Rechtslage eine großzügige Altfallre- gelung. Ich bedauere außerordentlich, dass die Bundesregie- rung dieses Gesetz in dieser Hast durch das Parlament peitscht. Ich finde es empörend, dass die Bundesregierung dies ohne Expertenanhörungen durchdrückt. Es steht zu befürchten, dass diese Regulierung über das Verwal- tungsverfahren die Aussiedlungswilligen der vollkomme- nen Willkür aussetzt. Anlage 9 Zur Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Antrags: Reform der Hermesbürgschaf- ten nach ökologischen, sozialen und entwick- lungspolitischen Kriterien – der Beschlussempfehlung und des Berichts: Keine Hermesbürgschaften für den Ilisu- Staudamm in der Türkei – der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für ein effizientes und transparentes Aus- fuhrgewährleistungssystem – der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für den Erhalt von Hermes als Instrument der Außenwirtschaftsförderung und eine Re- form des Hermesinstruments im internatio- nalen Rahmen. (Tagesordnungspunkt 28 a bis d) Rolf Hempelmann (SPD): Erst vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle über das Thema „Reform des deutschen Ausfuhrgewährleistungssystems“ debattiert. Im Rahmen dieser Debatte ist ein Antrag der Koalitions- fraktionen verabschiedet worden, der vor allem zwei Ziele hatte: Zum einen sollten bei der Vergabe von Her- mesbürgschaften ökologische, soziale und entwicklungs- politische Kriterien stärkere Berücksichtigung finden. Zum anderen sollte Hermes aber gleichzeitig auch ein so effektives wirtschaftspolitisches Instrument bleiben wie bisher. Diese beiden Ziele haben wir erreicht. Der inter- ministerielle Ausschuss hat inzwischen seine „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Über- nahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes“ verab- schiedet und damit die wesentlichen Punkte umgesetzt. Ich will an dieser Stelle nur zwei Aspekte hervorheben, die meines Erachtens beispielhaft zeigen, dass die Leitli- nien sowohl den Effektivitätsanforderungen als auch Um- welt- und Entwicklungsaspekten im weiteren Sinn ge- recht werden: Beispielsweise ist dort vorgesehen, dass bei sensitiven Projekten vor der Übernahme einer Exportbürgschaft alle relevanten Auswirkungen ökologischer und sozialer Art eingehend geprüft und bei der Entscheidung berücksich- tigt werden. Um die relevanten Umwelt- und Entwick- lungsaspekte rechtzeitig zu identifizieren, wird ein „Scree- ning-Verfahren“ angewendet, bei dem insbesondere das Projektumfeld einbezogen wird. Dazu würden beispiels- weise besonders sensitive Standorte wie ökologische Schutzgebiete, Siedlungsgebiete indigener Völker oder Orte mit anerkannten Kulturgütern gehören. Darüber hi- naus wird die Übernahme von Exportbürgschaften trans- parenter werden. So wird neben dem Haushaltsausschuss auch der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie künf- tig über sensitive Projekte informiert werden. Außerdem werden bei Zustimmung des Exporteurs – sie ist aus recht- lichen Gründen notwendig – die Daten sensitiver Projekte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18165 (C) (D) (A) (B) zukünftig auch über das Internet einer breiten Öffentlich- keit zugänglich gemacht. Gleichzeitig haben wir darauf geachtet, dass das In- strument den Anforderungen an ein modernes und vor al- lem flexibles Ausfuhrgewährleistungssystem gerecht wird. So werden auch weiterhin keine Projekte von vorn- herein ausgeschlossen – so wie es beispielsweise die PDS mit ihrer Ausschlussliste gefordert hatte. Jeder Antrag wird einzeln geprüft und dem Screeningverfahren unter- zogen, danach findet eine Einzelfallprüfung unter Be- rücksichtigung der Daten für das jeweilige konkrete Pro- jekt statt. So ist der IMA in der Lage, seine Entscheidung aufgrund einer detaillierten und auf das Projekt bezoge- nen Faktenlage zu treffen. Eine Ausschlussliste hingegen könnte der großen Antragsvielfalt und den oftmals diffe- renzierten Proiektumständen nicht gerecht werden. Außerdem ist durch die Leitlinien des IMA sichergestellt, dass Exportbürgschaften für bestimmte Güter – dazu gehören beispielsweise Beförderungs- und Verkehrsmit- tel sowie Telekommunikationskomponenten – grundsätz- lich unbedenklich einzustufen sind. Dadurch ist gesichert, dass diese Exporte möglichst unbürokratisch und zeitnah gefördert werden können. Aus all diesen Gründen sind die Sorgen der Opposition unbegründet: Zum Antrag der CDU/CSU kann ich sagen: „Hermes“ bleibt selbstverständlich als effektives wirt- schaftspolitisches Instrument erhalten. Und auch die von der F.D.P. geforderte Flexibilität unseres Ausfuhrgewähr- leistungssystems ist weiterhin gewährleistet. Das gilt ins- besondere für den weitaus größten Teil der Anträge, die in ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Hin- sicht unbedenklich sind. Hermesbürgschaften werden auch zukünftig effektiv und attraktiv für deutsche Unternehmen sein und damit ei- nen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wettbewerbsfähig- keit deutscher Firmen im Exportgeschäft leiten. Die Not- wendigkeit der Wettbewerbsfähigkeit für ein außenwirt- schaftspolitisches Instrument, wie es die Hermesbürg- schaften sind, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS bei der Formulierung ihres Antrages offensicht- lich verkannt: Durch Ihre weit reichenden Forderungen für eine Ausschlussliste und für einen Katalog von ökolo- gischen Mindestbedingungen würde das deutsche System im internationalen Vergleich ins Hintertreffen geraten und deshalb der deutschen Exportwirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Falls es Ihnen bisher entgangen sein sollte, werde ich es Ihnen an dieser Stelle gerne noch ein- mal mitteilen: Laut Prognos-Studie sichert das Hermesin- strument etwa 200 000 Arbeitsplätze in Deutschland ab. Ein nationaler Alleingang und eine solche Einschränkung des Instruments, wie Sie sie fordern, könnte für zahlreiche Menschen den Arbeitsplatzverlust bedeuten. Genau deshalb muss dringend die internationale Wett- bewerbsfähigkeit des deutschen Ausfuhrgewährleistungs- systems erhalten bleiben. Um sie sicherzustellen und gleichzeitig Umwelt- und Sozialaspekte stärker berück- sichtigen zu können, ist uns bei der gesamten Debatte um eine „Hermesreform“ wichtig gewesen, dass auf OECD- Ebene eine Einigung über gemeinsame Ansätze zur Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ent- wicklungspolitischen Kriterien bei der Übernahme von Exportbürgschaften erzielt werden. Das wird auch gelin- gen: Auf einer Sondersitzung der OECD-Arbeitsgruppe „Exportkredite“ Anfang Juni konnte weitgehende Einig- keit über gemeinsame Leitlinien erreicht werden, der die meisten beteiligten Staaten zustimmen wollen. Mögli- cherweise werden Sie jetzt einwenden wollen „Ja, aber die USA ...“. Dazu kann ich nur auf die Diskrepanz zwi- schen den theoretischen Lippenbekenntnissen der ameri- kanischen Regierung und der tatsächlichen Praxis bei der Übernahme von Exportbürgschaften verweisen. Es exis- tieren in den USA zwar auf dem Papier strengere Vor- schriften als bei uns, in zu vielen Fällen werden aber Aus- nahmen gemacht und Projekte gefördert, die weit von der Einhaltung der vorgeschriebenen ökologischen oder ent- wicklungspolitischen Standards entfernt sind. Diese Pra- xis kann für uns kein Maßstab sein. Die Abstimmung auf internationaler Ebene wird zu- künftig nicht nur bei der Erarbeitung gemeinsamer Krite- rien für die Übernahme von Exportkrediten eine bedeu- tende Rolle spielen, sondern auch bezogen auf konkrete Projekte. Ein Beispiel dafür ist sicher der Ilisu-Staudamm in der Türkei: Auch wir halten das Projekt aus verschiede- nen Gründen für besonders sensitiv. Zum einen sind bisher Umsiedlungs- und Umweltfragen, zum anderen aber auch außenpolitische Probleme noch nicht abschließend ge- klärt. Zu mehreren dieser Fragestellungen – insbesondere zu den ökologischen, entwicklungs- und kulturpolitischen – trifft die seit wenigen Tagen vorliegende Umweltver- träglichkeitsprüfung Aussagen. Nach Auswertung der UVP wollen die beteiligten Exportkreditversicherer ge- meinsam über die Übernahme von xportkrediten beraten. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung nach der Sommerpause auch dem in Hermes- angelegenheiten fe- derführenden Wirtschaftsausschuss in Sachen Ilisu-Stau- damm vor einer endgültigen Entscheidung des IMA Be- richt erstattet. Darüber hinaus muss auch die türkische Regierung vor einer Entscheidung die angesprochenen außenpolitischen Aspekte lösen. Aus diesen Gründen können wir dem Antrag der PDS, der ohne Kenntnis aller Fakten eine Ablehnung des Pro- jektes fordert, nicht zustimmen. Auch den übrigen vorlie- genden Anträgen können wir nicht zustimmen, denn sie sind – wie ich bereits ausgeführt habe – obsolet geworden. Siegfried Helias (CDU/CSU): In ihrer Koalitionsver- einbarung haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen an- gekündigt, dass „die neue Bundesregierung eine Reform der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere der Ge- währung von Exportbürgschaften (Hermes) nach ökolo- gischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Ge- sichtspunkten“ in die Wege leiten wird. Damit wurden hohe Erwartungen insbesondere bei den genannten Nicht- regierungsorganisationen geweckt. Konkrete Schritte hat die Bundesregierung jedoch erst jetzt ergriffen. Ich bin durchaus der Meinung, dass die bisherige Ex- portkreditvergabe, die bereits umwelt- und menschen- rechtliche Kriterien erfüllte, kontinuierlich weiterent- wickelt werden muss. Dem in der Exportkreditvergabe verankerten Prinzip der Erfüllung umweltrechtlicher Standards wird in der aktuellen Diskussion wenig Beach- tung geschenkt. Der Exportorientierung der Kreditver- gabe wird kein Abbruch getan, wenn sie auch vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen und dem Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118166 (C) (D) (A) (B) damit zusammenhängenden Anspruch einer globalen Ver- antwortungsgesellschaft betrachtet wird. Verantwortung heißt aber auch, dass das bisher Erreichte wegen der po- sitiven Erfahrung bestehen bleiben muss. Ich verweise daher kurz auf die Geschichte des Her- mes-Kreditwesens und seiner arbeitsmarktpolitischen Be- deutung und der Bedeutung für den Mittelstand: Garan- tien für die Ausfuhr wickelt Hermes seit 1949 im Rahmen der Hermes-Kreditversicherung ab. Export-Versicherun- gen haben einen guten Grund, unter anderem die Er- schließung schwieriger Märkte und die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen, mit so genannten Schwellenlän- dern. Das Basler Prognos-Institut schätzt die Zahl der da- durch geförderten Arbeitsplätze auf 140 000 bis 216 000. Davon befinden sich drei Viertel in Deutschland! Nutznießer soll „auch“ der Mittelstand sein. Tatsäch- lich ist dies längst nicht so eindeutig. Zwar werden fast drei Viertel aller Hermesdeckungen an kleine und mittlere Unternehmen (bis 499 Beschäftigte) vergeben, aber die Prognos-Studie ergab lediglich einen Anteil von 15 Prozent am gedeckten Exportvolumen. Die Garantien kommen also vor allem Großunternehmen zugute. Insofern wäre hier eine breitere Streuung der Deckungszusagen für den Mittelstand wünschenswert. Aus der Sicht der Union müssen die Hermesreformvor- haben das gewachsene Vertrauen in die Ausfuhrge- währleistungspolitik des Bundes nicht nur erhalten, son- dern kontinuierlich ausbauen. So übernahm der Bund im Jahr 2000 Bürgschaften in Höhe von 38,1 Milliarden DM. Dies entspricht rund 3,3 Prozent des gesamten deutschen Exports. Diesen Anteil gilt es, zu stabilisieren und auszu- bauen. Daher ist eine verlässliche Grundlage für den Er- halt von Exportbürgschaften erforderlich. Die neuen „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes“ der Koalition erfüllen diese Forderungen nicht. Ziel einer Reform muss sein, auf der nationalen Ebene eine leichtere Handhabung, ein beschleunigtes Verfahren und eine Entbürokratisierung zu erzielen. International muss die Aufnahme vergleichbarer Standards erfolgen. Im ökologischen, sozialen und Umweltbereich muss eine größere Transparenz und Harmonisierung erreicht wer- den. Für die Nichtregierungsorganisationen stellt sich der gefundene Kompromiss als Flop dar, weil weder verbind- liche Umweltstandards festgeschrieben worden sind, noch eine Transparenz vor der Projektentscheidung ge- währleistet ist. Auch die von den Grünen ursprünglich ge- wünschten Ausschlusslisten für Rüstungs-, Atom- und ge- fährliche Chemie-Exporte fanden keinen Eingang in die Leitlinien des BMWi für Exportkreditbürgschaften. Die Leitlinien der Regierung sind ein Schlag ins Gesicht der- jenigen, die geglaubt haben, dass Hermesbürgschaften unter einer rot-grünen Regierung gemäß den Ankündi- gungen in der Koalitionsvereinbarung reformiert würden. Die neuen Leitlinien bieten nicht einmal Betroffenen die Chance, ihre Anliegen in das Entscheidungsverfahren einzubringen. Die Leitlinien sehen nämlich vor, dass pro- jektgebundene Informationen erst nach der Bürgschafts- entscheidung veröffentlicht werden – und dann auch nur, wenn die Firmen ihr Einverständnis geben. Unabhängig davon, wie sinnvoll solche Einzelfestlegungen auch sein mögen, bleibt festzuhalten, dass die Koalition viel ver- sprochen und davon so gut wie nichts gehalten hat. Es geht neben sozialen und umweltrechtlichen Aspek- ten auch insbesondere darum, die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Über die ex- portrechtlichen Regelungen hinaus, die für die Konkur- renzfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die damit ver- bundene Arbeitsplatzsicherung von zentraler Bedeutung sind, sollte im Einvernehmen mit unseren europäischen Partnern die Bürgschaftsvergabe an Bedingungen gekop- pelt werden, die dem Geiste der europäischen Harmo- nisierung und dem erweiterten Aufgaben- und Verant- wortungsbereich der zukünftigen EU entsprechen. Die laufenden Harmonisierungsbemühungen in EU und OECD sollten vor allem in Fragen der Umwelt- und So- zialverträglichkeit intensiv vorangetrieben werden, um einseitige Nachteile für die deutsche Exportwirtschaft zu vermeiden. Wie sehen die Anträge der übrigen Parteien in Bezug auf die Hermesreform aus? Der F.D.P.-Antrag zielt in die richtige Richtung. Er spricht sich für ein effizientes und transparentes Ausfuhrgewährleistungssystem aus, vernachlässigt aber die Umweltdimension. Die umwelt- rechtliche Sicht ist aber für die CDU/CSU-Bundestags- fraktion von gleichrangiger Bedeutung. Gerade umwelt- rechtliche Themen rücken nämlich immer mehr ins Zentrum der Diskussion und stellen uns vor neue globale Herausforderungen. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die erhebliche negative internationale Resonanz auf das von den USA abgelehnte Kioto-Protokoll hin. Die in dem F.D.P.-Antrag aufgestellte Forderung nach einer „Maxime aller Maßnahmen“, die darin bestehen soll, das gewachsene Vertrauen in die Ausfuhrgewährleistungs- politik des Bundes zu erhalten und auszubauen, ist abzu- lehnen. Das Gegenteil wird erreicht: Infolge des radikalen Anspruchs der F.D.P.-Forderung schwindet das Vertrauen in deutsche Unternehmen eher und die deutsche Wirt- schaft wird darüber hinaus auch nicht angehalten, in zu- kunftsrelevante Umwelttechnologien zu investieren. In den PDS-Anträgen werden die bisherigen Vergabe- kriterien für Hermes-Kredite abgelehnt, und zwar aus ein- seitig politisch-ideologischen Gründen heraus. In allen PDS-Anträgen, die sich mit der Hermes-Kreditvergabe befassen, kommt diese einseitige, ideologisch geprägte Argumentationslinie zum Ausdruck. Die in den Anträgen angesprochenen menschenrechtlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bedenken der PDS dienen bei näherer Betrachtung lediglich als Vehikel für ein ganz anderes Ziel. Das Ziel ist im Kern nichts an- deres als der gezielte Versuch, den türkischen Staat ins- gesamt in Misskredit zu bringen und die Hermes-Kre- ditreform für die Kurden-Problematik politisch zu instrumentalisieren. In den Anträgen der PDS kommt da- rüber hinaus die Absicht zum Ausdruck, die Vergabe von Hermes-Krediten staatlich zu sanktionieren und noch mehr zu bürokratisieren, indem weitere Kontrollinstanzen eingerichtet werden sollen. Die konkrete Forderung be- steht in dem grundsätzlichen Aussetzen der Förderung von Großstaudämmen, bis Empfehlungen der World Commission on Dams vorliegen. Die PDS-Anträge zei- gen keine echten Alternativen auf! Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18167 (C) (D) (A) (B) Es ist ganz offensichtlich, dass das primäre Ziel einer Hermesreform darin liegen sollte, das Vertrauen unserer Partner im Ausland und in die Ausfuhrgewährleistung des Bundes zu stärken und auszubauen. Das heißt, dass Re- formvorschläge nicht im nationalen Alleingang durchge- setzt werden sollten. Reformvorschläge sollten innerhalb der OECD in abgestimmter Weise erfolgen. Die Harmo- nisierung auf EU-Ebene dient keinem Selbstzweck, son- dern baut auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte auf. Nur wenn wir den Dialog auf der Grundlage eines realis- tischen Interessenausgleichs zwischen Ökonomie und Ökologie fortsetzen, können bei der künftigen Gestaltung des Hermes-Kreditwesens die wichtigen Impulse an die Wirtschaft und an die weltweite Ökologiebewegung wei- tergegeben werden. Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Keine Hermesbürgschaft für Ilisu“, habe ich immer gesagt, solange die gravierenden Probleme, die dieses Projekt kennzeichnen, nicht zufriedenstellend gelöst sind. Dies sind in erster Linie die Fragen: erstens von Umsiedlung und Partizipation der lokalen Bevölke- rung, zweitens des Schutzes von Kulturdenkmälern, vor allem der Stadt Hasankeyf, und drittens der Wasserrechte der Unterlieger des Tigris in Syrien und Irak. Inzwischen liegt auch die neueste 500-seitige Umwelt- verträglichkeitsstudie zum Staudamm vor, aus der wie- derum hervorgeht, dass 59 000 vom Projekt betroffene Kurden nicht in angemessener Weise konsultiert wurden, dass wichtige Kulturdenkmäler und Hunderte archäologi- scher Stätten in irreversibler Weise verloren gehen und dass Syrien und der Irak bezüglich der Auswirkungen am Unterlauf des Tigris nicht konsultiert wurden. Wir haben inzwischen unzählige Studien und Berichte aus unterschiedlichsten Quellen (von Betreibern, Kredit- versicherern, parlamentarischen Kommissionen, NROs, von Völkerrechtsjuristen, Umsiedlungsexperten, Um- weltfachleuten usw.). Wir haben die Empfehlungen der World Commission on Dams und wir haben die deutschen Hermesleitlinien. Wenn ich all diese Dokumente und Stu- dien Revue passieren lasse, dann kann ich heute nur zu dem Schluss kommen, dass dieser Staudamm selbst nach intensivster Prüfung keinerlei Grundlage bietet, um mit einer öffentlichen Bürgschaft unterstützt zu werden. Ich wiederhole: Wir haben es uns gerade bei diesem Projekt im Gegensatz zur PDS nicht leicht gemacht und stets für eine gründliche Prüfung plädiert. Jetzt ist jedoch der Zeit- punkt gekommen, ein klares Nein zu diesem Projekt aus- zusprechen. Dies tue ich und lehne zugleich den Antrag der PDS ab, weil er eine Reihe von Forderungen aufstellt, die inzwischen überholt sind. Für mich wird dieses Nein zu Ilisu durch die neuen Leitlinien untermauert, die den Bezug zu den Empfehlun- gen der Weltstaudammkommission herstellen und darü- ber hinaus betonen, dass das Ziel einer globalen nachhal- tigen Entwicklung einen hohen Stellenwert in der Bundesregierung einnimmt und „dass sich Umweltrisiken nicht nur über die Förderungswürdigkeit eines Projektes, sondern – im Rahmen der Kreditrisiko-Analyse – auch über die risikomäßige Vertretbarkeit auf die Entscheidung über die Indeckungnahme auswirken“. Ein Verweis auf die wirtschaftliche Machbarkeit ist an- gesichts der in der Türkei vorhandenen billigeren Ener- giealternativen und der Finanzsituation des Landes hier am richtigen Platz. Wir haben mit den „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewähr- leistungen des Bundes“ einen wichtigen ersten Schritt zur Neugestaltung des Hermesverfahrens getan. Die umwelt-, sozial- und entwicklungspolitische Verträglichkeit von Bürgschaften ist ein wesentliches Förderungskriterium für Exporte geworden. Die wichtigsten Veränderungen sind: stärkere Förde- rung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte, insbe- sondere regenerativer Energien; Ausschluss des Exportes von Nukleartechnologie; ein Screening-Verfahren zur Prüfung von ökologischen und sozialen Risiken; mehr Transparenz bei den Bürgschaftsentscheidungen, unter Mitwirkung der antragstellenden Unternehmen in Deutschland; stärkere Beteiligung der betroffenen Bevöl- kerung in den Bestellerländern; der Aufbau von Umwelt- prüfkapazitäten im Hermessystem. Trotz all dieser Fortschritte sind die Leitlinien keine Blaupause, aus der sich für jedes Projekt und für jeden Umstand, sozusagen mechanisch, eine Entscheidungsvor- lage ergibt. Gerade deshalb werden wir vom Parlament her die Praxis der Bürgschaftsvergabe auch in Zukunft kritisch begleiten. Wir tun dies bei Ilisu und beim Tehri- Staudamm in Indien und werden das auch bei anderen Vorhaben tun. Wir werden auch die Umsetzung von früh- zeitiger Transparenz bei den schwierigen Kategorie-A- Projekten monitorieren, um mehr kritische Öffentlichkeit zuzulassen, die letztlich auch der Akzeptanz der Projekte zugute kommt. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Leitlinien dazu beitragen, deutsche Exporte zu fördern, ohne in Konflikt mit Umwelt und Menschen in den Entwick- lungsländern zu geraten. Die Leitlinien sind Vorgaben, die sich in der Praxis zu bewähren haben. Ich gebe ihnen ei- nen Vertrauensvorschuss und sehe sie gleichzeitig als ein dynamisches Instrument, das in der Zukunft auf der Grundlage von neuen Erfahrungen und Veränderungen auf der internationalen Ebene angepasst werden kann, mit dem Ziel, einer Förderung sozial und ökologisch nach- haltiger Projekte jedes Mal gerechter zu werden. Gudrun Kopp (F.D.P.): Einfacher, transparenter und effizienter müssen die bewährten Hermesexportbürg- schaften gestaltet sein, und eben nicht überfrachtet mit Sonderforderungen. Nur wenn dies gelingt, können sich deutsche Exportunternehmen mit ihren innovativen Pro- dukten und den hohen technischen Standards auch in Zu- kunft auf den Weltmärkten durchsetzen. Hier ein paar Wirtschaftsdaten: 80 Prozent der Einzel- deckungen der Export-Garantien entfallen auf die mittel- ständische Export-Industrie. Hermesexportbürgschaften sichern etwa 200 000 Arbeitsplätze in Deutschland. Diese Export-Garantien wurden im Jahr 2000 in Höhe von 38 Milliarden DM vom Bund übernommen und erwirt- schafteten ein weiteres Mal Überschüsse, und zwar in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118168 (C) (D) (A) (B) Höhe von 67 Millionen DM. Vor diesem Hintergrund lehnt die F.D.P. die Befrachtung von Export-Bürgschaften mit weiteren Auflagen für den deutschen Mittelstand ab, wie von der PDS und auch Teilen der rot-grünen Koali- tion gefordert. Unsere Forderungen hingegen lauten: Erstens. Keine Alleingänge! Keine Abweichungen von den vereinbarten OECD-Umweltleitlinien für Ausfuhr- gewährleistungen. Zweitens. Unterstützung des Hermes-Umweltleit- fadens des BMWi, verbunden mit der Entwicklung von effizienteren, flexibleren Instrumentarien. Drittens. Die vorgesehenen Schwellenwerte für das Screening-Verfahren sind hinreichend. Viertens. Ausschlusslisten für Hermesbürgschaften sind abzulehnen. Fünftens. Unterstützung für in der OECD einheitliche Kriterien einer Präsentation im Internet. Sechstens. Einzelfallentscheidungen werden durch den Interministeriellen Ausschuss, IMA, getroffen. Siebtens. Über besondere Charakteristika zu anstehen- den Projekten informiert der IMA die zuständigen Res- sorts und die Ausschüsse. Carsten Hübner (PDS): Die Debatte über Hermes- bürgschaften beschäftigt Parlament und Gesellschaft seit geraumer Zeit. Auch wenn nur ein vergleichsweise klei- ner Teil der bundesdeutschen Exporte über Hermesbürg- schaften, also über staatliche Bürgschaften, abgesichert wird, so ist es doch der Teil von Exporten, bei dem es im Wesentlichen um Geschäfte der deutschen Wirtschaft mit Entwicklungsländern geht. Schon das allein macht ein be- sonderes Augenmerk erforderlich. Nicht selten geht es um Megaprojekte, um Risikotechnologie und um Geschäfte mit Ländern mit eklatanten Defiziten im Bereich der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und nicht zuletzt mit erheblicher Korruption. China, die Türkei, Indonesien oder der Iran sind dafür beispielhaft. Das gilt auch für die Projekte selbst: der Ilisu-Staudamm im Südosten der Tür- kei, der Tehri-Staudamm in Nordindien, der Transrapid für Schanghai, die Zellstoffindustrie in Indonesien oder das unter offenkundiger Korruption und Pression zu- stande gekommene Kohlekraftwerk Paiton II, ebenfalls in Indonesien. Es handelt sich um Projekte, die allesamt unter ent- wicklungspolitischen, unter ökologischen, unter men- schenrechtlichen und nicht zuletzt auch unter ökonomi- schen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig sind. Es sind Projekte, die allzu oft mit Umsiedlungen und Vertreibun- gen einhergehen. Es sind Projekte, bei denen selbst die niederschwelligen international vereinbarten Mitsprache- rechte der betroffenen Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten werden. Der Ilisu-Staudamm in der Osttürkei, für den seit vie- len Monaten ein Antrag auf eine Hermesbürgschaft im zu- ständigen Interministeriellen Ausschuss festhängt – sehr zum Leidwesen der Firma Sulzer und des Wirtschafts- ministeriums und dank der Standhaftigkeit unter anderem des Entwicklungshilfeministeriums – steht exemplarisch für die Notwendigkeit, die im Koalitionsvertrag angekün- digte politische Reform der Hermesvergabe endlich in Angriff zu nehmen. Mit den gerade erst verabschiedeten Leitlinien ist der Reformprozess – jedenfalls von der Substanz her – wenn überhaupt, gerade erst eingeläutet worden. Das llisu-Staudammprojekt zeigt die ganze Bandbreite der Defizite und Gefahren der in jeder Hinsicht unverant- wortlichen bisherigen Hermes-Vergabepraxis: In der Pro- jektregion herrscht seit vielen Jahren der Ausnahmezu- stand. Eine demokratische Beteiligung der Bevölkerung an der Projektplanung, wie es etwa die Weltbankstandards fordern, ist damit völlig unmöglich. Das Projekt wurde Anfang der 60er-Jahre entwickelt und seither nicht verän- dert. Es ist also weiterhin von der Je-größer-je-lieber-Lo- gik inspiriert, die den an Nachhaltigkeit orientierten dezentralen Konzepten einer modernen Wasser- und Energieversorgung diametral entgegensteht. Die Türkei weigert sich weiterhin, internationale Verträge zu unter- zeichnen, die die Grundlage dafür schaffen, dass Stau- dämme dazu benutzt werden, anderen Staaten das Wasser abzudrehen, und das in dieser brisanten Region! Darüber hinaus ist die Umsiedlungsfrage – es geht um immerhin bis zu 80 000 Menschen – ebenso ungeklärt wie die Ma- lariagefahr aufgrund dieses riesigen stehenden Gewässers und anderer ökologischer Folgewirkungen. Klar hingegen ist jedoch, dass kulturelle Güter in den Fluten untergehen werden, die Tausende Jahre alt sind und zu den Quellen der europäischen Kultur gehören. Das sind mehr als genug gute Gründe, liebe Kolleginnen und Kol- legen, um diesem Projekt, um diesem Geschäft, staatliche Bürgschaften zu verweigern. Die Statements der World Commission an Dams, vie- ler NGO’s, der fraktionsübergreifend erstellte Delegati- onsbericht des Menschenrechtsausschusses oder das ge- rade vorgelegte Executive Summary des unter anderem vom BMZ in Auftrag gegebenen Environmental Impact Assessment Report weisen ebenso in diese Richtung wie die Ankündigung der britischen Regierung, sich aus dem Ilisu-Staudammprojekt aufgrund menschenrechtlicher Bedenken zurückzuziehen. Das deutsche Wirtschaftsministerium erkennt hinge- gen, Kraft seiner Wassersuppe, keine wesentlichen Pro- bleme und befürwortet das Projekt. Schließlich geht es um die Profitinteressen deutscher Unternehmen. Eine Denk- weise, die ich verheerend finde und die einer nachhaltigen globalen Strukturpolitik Hohn spricht. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zu Ilisu zuzu- stimmen. Wenn sich Unternehmen wie Sulzer oder Sie- mens schon nicht davon abbringen lassen, mit derartigen Projekten Geld verdienen zu wollen, dann muss wenigs- tens klar sein, dass sie dafür nicht auch noch staatliche Unterstützung, dass sie dafür nicht auch noch Bürgschaf- ten aus Steuergeldern erhalten. Hermes darf kein Selbst- bedienungsladen deutscher Unternehmen sein. Hermes muss – darauf zielt unser zweiter Antrag ab – zu einem entwicklungsverträglichen, zu einem transparenten In- strument deutscher Außenwirtschaftförderung werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18169 (C) (D) (A) (B) Ich denke an eine Wirtschaftsförderung, in deren Zentrum Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit stehen und deren Profiteure nicht Konzerne wie Siemens sind, sondern Klein- und Mittelständische Unternehmen. Dafür bedarf es klarer und kohärenter Regelungen und nicht butterweicher Leitlinien, wie sie bisher vorgelegt wurden. In der Koalitionsvereinbarung, in ihrer Kritik vor der Regierungsübernahme waren Rot-Grün in dieser Frage bereits sehr viel weiter als in ihrer heutigen Praxis. Es wird Zeit, dass Sie sich daran wieder erinnern. Die Ausschuss- beratungen werden Ihnen dafür Gelegenheit bieten. Was aber die beiden heute zur Abstimmung stehenden Anträge zu Hermes von CDU/CSU und F.D.P. anbetrifft, so muss ich leider sagen, dass hier von den Wirtschafts- politikern beider Fraktionen ganz offensichtlich der Ver- such unternommen wird, ihre eigenen Entwicklungs-, Menschenrechts- und Umweltpolitiker vor aller Welt der Lächerlichkeit preiszugeben. Das tut mir persönlich Leid, hält meine Fraktion aber natürlich nicht davon ab, diese Anträge nachdrücklich abzulehnen. Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Von den drei vorliegenden Anträgen zum Ausfuhrgewährleistungssystem des Bundes sind uns die Anträge der Fraktionen der F.D.P. und CDU/CSU aus der Plenardebatte vom 6. April 2001 und den Ausschussberatungen gut bekannt. Sie wurden dort ausführlich diskutiert und am Ende abgelehnt, weil sie in- zwischen durch die Ereignisse überholt wurden. Der Interministerielle Ausschuss für Ausfuhrgewähr- leistungen beschloss am 26. April dieses Jahres seine „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes“. Diese sind das Ergebnis einer Auswertung der eigenen Erfahrungen sowie von Beratungen mit Mitglie- dern des Deutschen Bundestages, mit Exportwirtschaft und Banken sowie im internationalen Rahmen mit ande- ren Exportkreditagenturen. Zudem wurde ein Informati- onsaustausch mit Nichtregierungsorganisationen sowohl in Berlin wie auch bei der OECD in Paris durchgeführt. Die Leitlinien gewährleisten, dass wesentliche ökolo- gische, soziale und entwicklungspolitische Auswirkun- gen von Projekten im Prüfungsverfahren in die Entschei- dung einbezogen werden. Sie liegen damit auf der Linie des Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Für ein modernes Ausfuhrge- währleistungssystem“, der in der besagten Sitzung am 6. April vom Bundestag angenommen wurde. Wir verfü- gen damit im nationalen Bereich über ein funktionsfähi- ges Instrument, das unseren Exportunternehmen auch in Zukunft die unabdingbare Unterstützung bei der Er- schließung schwieriger Märkte und der Vertiefung unse- rer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vor allem mit Schwellenländern gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene haben sich die Dinge weiterentwickelt. Auf einer Sondersitzung der OECD- Exportkreditgruppe in Paris am 7. und 8. Juni hat sich die ganz überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten inhalt- lich auf gemeinsame Ansätze zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Bereich der staatlichen Exportkre- ditversicherung geeinigt. Das dort vorgesehene Verfahren zur Berücksichtigung von Umweltaspekten entspricht weitgehend unseren nationalen Leitlinien. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 7. Juli ihre förm- liche Zustimmung erklären. Wir erwarten, dass sie die vereinbarten Grundsätze dann national in die Praxis um- setzen. Bis zum Ende 2003 sollen die bis dahin gewonne- nen Erfahrungen überprüft werden. Der Antrag der Fraktion der PDS zur Reform der Her- mes-Bürgschaften greift das Thema erneut auf, ohne wirklich Neues zu bieten. Er enthält überzogene, rea- litätsferne und rechtlich fragwürdige Forderungen, die das angestrebte Ziel einer Verbesserung der Umweltbe- dingungen in den Bestellerländern zwar kaum erreichen können, die aber mit Sicherheit dazu führen würden, un- sere Exporteure aus dem internationalen Wettbewerb hi- nauszukatapultieren. Wir werden ausreichend Gelegen- heit haben, dies in den Ausschussberatungen zu vertiefen. Der viere Antrag zum Thema Hermes betrifft das Stau- dammprojekt Ilisu in der Türkei. Auch dieses Projekt ist vielen von Ihnen gut bekannt. Auch aus der Sicht der Bun- desregierung handelt es sich hier um einen schwierigen Fall. Das mögen Sie schon daran erkennen, dass wir uns seit gut drei Jahren in einem internationalen Prüfungspro- zess zu der Frage befinden, in welcher Form dieses Projekt durch Exportkreditversicherungen begleitet werden kann. Wie Sie wissen, liegen die Probleme dieses Vorhabens nicht im Finanzierungsbereich, sondern in seiner Um- welt- und Sozialverträglichkeit: Es geht insbesondere um eine angemessene Lösung der Umsiedlungsfragen, die Gewährleistung der Wasserrechte anderer Länder am Ti- gris, die Erhaltung der Wasserqualität des Flusses und den Schutz wertvoller Kulturgüter. Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. In ei- nem intensiven Koordinierungsverfahren wirken wir mit den anderen beteiligten Exportkreditversicherern – da- runter die Schweiz, Großbritannien, USA – auf eine sach- gerechte Beantwortung der Problemfragen hin. Dieses Vorgehen ist etwas Neues in der Zusammenarbeit der Ex- portkreditversicherer, die üblicherweise als Konkurrenten auftreten. Sie ermöglicht es uns, gegenüber dem Besteller auf Projektverbesserungen hinzuwirken, die wir sonst aufgrund unseres kleinen Anteils an der Gesamtfinanzie- rung – 5 Prozent – nicht durchsetzen können. Inzwischen sind einige Fortschritte erreicht worden. Es wurde insbesondere eine umfangreiche Umweltverträg- lichkeitsprüfung durchgeführt, deren Ergebnis den Ex- portkreditversicherern vor einigen Tagen zur Verfügung gestellt wurde. Wir haben uns mit der türkischen Seite darauf geeinigt, dass dieser Bericht auch interessierten Dritten zugänglich gemacht werden kann. Nach seiner Auswertung werden die beteiligten Exportkreditversiche- rungen über das weitere Vorgehen beraten. Dieser Entwicklung trägt der Antrag der Fraktion der PDS nicht Rechnung. Entsprechend der Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie sollte er deshalb abgelehnt werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118170 (C) (D) (A) (B) Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit (Zusatztagesordnungspunkt 16) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Endlich! Nach lan- gen Beratungen, die sich über mehr als drei Legislaturpe- rioden hingezogen haben, wird heute endlich in zweiter und dritter Lesung des Deutschen Bundestages ein Gesetz zum besseren Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit verabschiedet. Der bisher nur für anvertrautes Material geltende Schutz wird mit geringen Einschränkungen auch auf selbst recherchiertes Material ausgedehnt. Ich will heute darauf verzichten, die Ausführungen, die ich vor beinahe 14 Jahren in einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationa- les Strafrecht als Wissenschaftler gemacht habe, sowie die zahlreichen Reden, die ich seit fünf Jahren als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Plenum vorgetragen habe, zu wiederholen. Stattdessen will ich mich auf einige Informationen beschränken, die sich seit meiner Rede vom 8. März 2001 anlässlich der ersten Lesung des heute abschließend zu beratenden Gesetzentwurfes der Bundes- regierung ergeben haben. Selbstverständlich ist die schon im November vergan- genen Jahres durchgeführte Sachverständigenanhörung sorgfältig ausgewertet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass der vereinzelt von den Sachverständigen unterstützte Vorschlag, eine Durchsuchung sowie die Beschlagnahme selbst recherchierten Materials nur bei dringendem Tat- verdacht zuzulassen, nicht überzeugen kann. Denn wenn bereits so viele Erkenntnisse vorliegen, dass die Bege- hung einer Straftat durch den Beschuldigten wahrschein- lich ist, wird der Eingriff in das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit in der Regel nicht mehr erforderlich sein. Anders ist es in den Fällen, in denen zwar ein einfa- cher Tatverdacht besteht, aber die Beweise für eine Anklageerhebung noch nicht ausreichen. Es wäre also nach unserer Überzeugung geradezu systemwidrig, Durchsuchung und Beschlagnahme von dem Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes abhängig zu machen. Die Sachverständigenanhörung hat ferner eine Reihe von Vorschlägen ergeben, die im größeren Zusammen- hang einer Strafprozessreform gründlich zu prüfen sein werden. Das gilt etwa für den Vorschlag von Professor Eser, die Fälle des Zeugnisverweigerungsrechtes und ei- nes daraus gewissermaßen abgeleiteten Beschlagnahme- verbotes nicht gleichzusetzen. Eine solche Unterschei- dung setzt einen strukturellen Eingriff in unser geltendes Strafprozessrecht voraus, der weit über die hier vor allem interessierenden Regelungen für Journalisten hinausgeht. Ich wiederhole deshalb meinen Vorschlag, diese und an- dere Fragen zum Gegenstand der Beratungen einer großen Strafprozesskommission zu machen, die mög- lichst noch in dieser Legislaturperiode eingesetzt werden sollte. Besondere Bedeutung hat in der Schlussphase unserer Beratungen eine Dokumentation erlangt, die mir im Juni 2001 vom Deutschen Journalisten-Verband zugeleitet wurde und die mehr als 150 Fälle von Durchsuchungs- sowie Beschlagnahmeanordnungen und von Beschlüssen über journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht betrifft, die sich in den vergangenen vierzehn Jahren ereignet ha- ben. Ich habe die 59 Seiten umfassende vorzügliche Dokumentation mit Einverständnis der Verfasser allen Fraktionen sowie den beteiligten Bundesministerien zu- gänglich gemacht. Die Dokumentation bestätigt die Richtigkeit der Grund- entscheidungen des Regierungsentwurfes in vierfacher Hinsicht: Erstens erweist es sich als richtig, dass die Not- wendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung beim Ein- griff in das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit im Gesetz ausdrücklich betont wird. Dass die bisherigen Hinweise in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeld- verfahren nicht ausreichen, ergibt sich allein schon da- raus, dass in den Verfahren erster Instanz die Amtsge- richte nur in einem einzigen Fall überhaupt ausweislich des Wortlauts des Beschlusses eine Verhältnismäßigkeits- prüfung durchgeführt haben. In sieben Fällen wurde die Prüfung erst nach Beschwerde des betroffenen Medien- unternehmens in der zweiten Instanz nachgeholt. In diesem Zusammenhang ist zweitens von besonderer Bedeutung, dass der Regierungsentwurf im Unterschied zum F.D.P.-Entwurf Einschränkungen des Grundrechts der Medienfreiheit bei selbst recherchiertem Material nur noch in Verbrechenssachen zulässt. Die F.D.P. möchte hingegen an dem alten System eines Deliktskataloges festhalten. Die Dokumentation belegt nunmehr, dass in mehr als 90 Prozent der Fälle die Grundrechtseingriffe bisher in Vergehenssachen erfolgen. An der Spitze liegen dabei die Beleidigungsdelikte mit 19 Fällen. Es folgen die Körperverletzungen im Amt – vor allem im Zusammen- hang mit Demonstrationen – in neun Fällen sowie die Ver- letzung von Dienstgeheimnissen in acht Fällen. Dies ist nach unserer Auffassung eine klare Verletzung des Grund- satzes der Verhältnismäßigkeit. Mit dem Vorschlag, Grund- rechtseingriffe nur noch in Verbrechenssachen vorzuse- hen, folgen wir der vom Einzelfall unabhängigen Güterabwägung durch den Gesetzgeber. Wenn die F.D.P. allen Ernstes daran denkt, auch einzelne Vergehenssachen wegen ihres besonderen Gewichts ausreichen zu lassen, wäre es eher konsequent, derartige Vergehen in der Ein- stufung durch den Gesetzgeber zum Verbrechen zu ma- chen. Das würde beispielsweise für einzelne Sexual- delikte gelten, die allerdings in der Praxis ausweislich der Dokumentation bisher überhaupt keine Rolle spielen. Drittens erweist es sich als praxisferner Vorwand, dass nur über die Einschränkung des Grundrechts notwendige Strafverfahren gegen Journalisten möglich würden. Aus der Dokumentation ergibt sich, dass in 20 Fällen zwar Er- mittlungsverfahren gegen Journalisten eingeleitet worden sind, aber in keinem einzigen Fall auch Anklage erhoben worden ist. Der Eindruck, dass das Vorgehen gegen Jour- nalisten und die Durchsuchung von Redaktionsräumen le- diglich Mittel zum Zweck ist und die Journalisten gewis- sermaßen als „Büttel der Staatsanwaltschaft“ benutzt werden, ist also nicht von der Hand zu weisen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18171 (C) (D) (A) (B) Schließlich belegt die Dokumentation, dass der vom Bundesverfassungsgericht gewiesene und auch von mir in meinem früheren Rechtsgutachten als Ausweg gewür- digte Weg, nämlich die unmittelbare Anwendung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ausweislich der Praxis keine Lösung ist. Von dieser Möglichkeit hat näm- lich in den dokumentierten Fällen nicht nur kein einziges Gericht Gebrauch gemacht. Vielmehr haben auch zwei Landgerichte die merkwürdige Auffassung vertreten, das Zeugnisverweigerungsrecht von Presse und Rundfunk sei in § 53 der Strafprozessordnung abschließend geregelt, sodass eine unmittelbare Anwendung von Art. 5 des Grundgesetzes nicht möglich sei. Das bestätigt die von mir in früheren Debatten vorgetragene Auffassung, dass nunmehr ein besserer Schutz der Medienfreiheit nur durch den Gesetzgeber hergestellt werden kann. Deshalb gehen die Argumente der CDU/CSU-Fraktion, die sich grundsätzlich gegen die Reform des geltenden Rechts wendet, an der Rechtswirklichkeit offensichtlich vorbei. Rundfunk- und Pressefreiheit sind bekanntlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konstitu- tives Element einer freiheitlichen Demokratie. Das wird ausdrücklich auch durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt, nach deren Art. 11 die Freiheit der Medien und ihre Pluralität zu achten sind. Ich freue mich, dass wir heute einen Gesetzentwurf verab- schieden, der dem Rechnung trägt. In der Beratung über den F.D.P.-Entwurf am 7. Oktober 1999 hatte ich angekün- digt, dass der demnächst zu beratende Entwurf der Bun- desregierung so evident besser sein werde, dass wir ihn ge- meinsam zur Beratungsgrundlage machen könnten. Meine Hinweise mögen belegen, dass diese Einschätzung richtig war. Damit stehen wir am Ende eines Weges, der in der vorletzten Legislaturperiode durch die Vorlage eines zum besseren Schutz der Medienfreiheit vorgelegten Gesetz- entwurfes der SPD-Bundestagsfraktion begonnen wurde. Die erwähnte Dokumentation mag auch den Bundesrat veranlassen, etwa noch bestehende Bedenken zurückzu- stellen und auf die Einlegung eines Einspruchs gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz zu verzichten. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Die Sicherung der Pres- sefreiheit ist eine ernste Aufgabe und verfassungsrecht- lich höchst bedeutsam. Dies ist jedoch nicht erst die weise Erkenntnis der jetzigen Regierung, sondern ist für jeden Rechtsanwender, jeden Journalisten und letztlich jeden Bürger selbstverständlich. Natürlich kennt jeder Journalist die Grenzen seiner Tätigkeit, die da endet, wo strafbares Handeln beginnt oder die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden einge- schränkt oder gar verhindert wird. Natürlich kennt auch jeder Polizeibeamte, jeder Staatsanwalt und jeder Richter die Grenzen der Ermittlungsmöglichkeiten, die nämlich dort gezogen sind, wo es an die Substanz der freien Be- richterstattung geht, also dort, wo der verfassungsrecht- lich absolut geschützte Bereich des Grundrechtes aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes berührt wird. Die beiden wichtigen von der Verfassung geschützten Werte, die hier in Einklang gebracht werden müssen, sind die Presse- und Rundfunkfreiheit einerseits und die im Rechtsstaatprinzip verankerte Pflicht zur Erforschung der Wahrheit im Strafprozess andererseits. Der notwendige Ausgleich zwischen diesen wichtigen Verfassungsgütern wird durch die Gerichte in ausreichen- dem Maße hergestellt. Die Vorschriften der Strafprozess- ordnung ermöglichen diesen Ausgleich. Sie haben einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand- gehalten. Das Bundesverfassungsgericht selbst sieht daher – so die Schlussfolgerung aus dem insoweit ein- schlägigen Urteil – keinen gesetzgeberischen Handlungs- bedarf. Auch der Deutsche Juristentag, der sich 1998 mit dem Thema auseinander gesetzt hat, ist der Ansicht, dass keine akute Notwendigkeit besteht, das geltende Recht zu än- dern. Warum also versuchen sowohl die Bundesregierung als auch zuvor bereits die F.D.P.-Fraktion, die einzelfall- angemessene Entscheidungskompetenz der Gerichte zu untergraben, indem sie das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten verändern und die Beschlagnahme- möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden reduzieren wollen? Der F.D.P.-Gesetzentwurf trug zudem noch den verwirrenden Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Siche- rung der Pressefreiheit“, was den Eindruck erweckt, als herrschten bei uns vordemokratische Verhältnisse. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hingegen ein Wolf im Schafspelz: ein nichtssagender Titel, aber darin sind mindestens ebenso weit reichende Veränderun- gen des geltenden Rechts enthalten. In den wesentlichen Punkten weisen die beiden Ge- setzentwürfe Überschneidungen auf. Daher möchte ich mich vor allem diesen gemeinsamen Punkten im Einzel- nen widmen: Erstens. Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO soll auch auf den Inhalt selbst recher- chierten bzw. selbst erarbeiteten Materials ausgedehnt werden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zu- dem in der geplanten Änderung des § 53 Abs. 2 StPO die ausdrückliche Aufnahme des Verhältnismäßigkeitsgrund- satzes vorgesehen. Beide Änderungen sind tatsächlich nicht notwendig. Da diese Regelung zusammen mit dem hierzu eben- falls geplanten Beschlagnahmeverbot für selbst recher- chiertes Material den Kern beider Gesetzentwürfe aus- macht, möchte ich grundsätzlich Folgendes zu Bedenken geben: Wem nützt denn diese Regelung tatsächlich? Ganz bestimmt nicht dem Journalisten, der – selbst wenn er im investigativen Journalismus tätig ist – doch bei der Be- obachtung von Straftatbeständen über kurz oder lang sein Material von sich aus den Strafverfolgungsbehörden übergeben wird oder zumindest nichts dagegen haben wird, sein Material den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Geschützt werden durch solch weit gehende und un- flexible Regelungen höchstens die schwarzen Schafe der Branche, diejenigen, die die Berufsbezeichnung „Journa- list“ lediglich als Tarnung benutzen. Genau das wird der Gesetzentwurf erreichen. Er wird dazu führen, dass das unnötig erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht als Deck- mäntelchen genutzt werden wird. Dies können auch die Journalistinnen und Journalisten nicht wollen. Eine sol- che „Ausnutzung“ ihres Berufsstandes kann nicht in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118172 (C) (D) (A) (B) ihrem Interesse liegen, von den Einschränkungen der Ef- fektivität der Strafrechtspflege einmal ganz zu schweigen. Zweitens. Geplant ist weiterhin eine Erweiterung des Schutzbereichs des Zeugnisverweigerungsrechts. So sol- len nunmehr auch ausdrücklich Filmberichte, nicht pe- riodische Druckwerke und der Berichterstattung dienende Informations- und Kommunikationsdienste miteinbe- zogen werden. Auch diese Änderung erscheint zumindest unnötig. Eine solche Ausweitung des Schutzbereiches wird eine trennscharfe Abgrenzung der Zeugnisverweigerungs- berechtigten erheblich erschweren. Ähnlich wie bereits bei dem Begriff des „selbst recherchierten Materials“ böte auch diese Änderung Personen, die mit der Presse nichts zu tun haben, die Möglichkeit, das Zeugnisverweige- rungsrecht als Tarnung in Anspruch zu nehmen. Drittens. Die Beschlagnahmemöglichkeit soll durch die ausdrückliche Aufnahme einer Verhältnismäßigkeits- prüfung beschränkt werden. Die Beschlagnahme soll zu- dem lediglich Ultima Ratio sein. Diese Beschränkung der Beschlagnahmemöglichkeit soll auch dann gelten, wenn das Material aus einer Straftat herrührt oder durch eine Straftat erlangt worden ist. Diese Regelung ist ebenfalls überflüssig. Schon heute muss bei jeder Beschlagnahme dem Verhältnismäßig- keitsgrundsatz Rechnung getragen werden. Dies ergibt sich aus Nr. 73 a RiStBV. Ganz ausdrücklich ist auch jetzt schon nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Be- schlagnahme selbst recherchierten Materials zu beachten. Viertens. Geplant ist weiterhin in beiden Gesetzentwür- fen ein Beweiserhebungsverbot für Aussagen, die im Hin- blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach anderen Verfahrensordnungen gemacht wurden. Die Vorstellung, dass Erkenntnisse in einem zivilrechtlichen Verfahren streitentscheidend, im Strafverfahren jedoch unbeachtlich sein sollen, ist eine Durchbrechung prozessrechtlicher Prinzipien, die unangemessen erscheint. Fazit: Gesetzentwürfe dieser Art sind unnötig. Der ein- zige Nutzen ergibt sich aus ihrer schlichten Existenz; denn nur durch die ständige Diskussion bleiben wir für die Bedeutung der Presse- und Rundfunkfreiheit für unser Gemeinwesen sensibilisiert. Dieses für die Demokratie notwendige Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss immer wieder den Inhabern der staatlichen Gewalt vor Augen geführt werden. Nur so kann Machtmissbrauch verhindert werden. Gleichwohl bedarf es solcher Gesetzentwürfe nicht, um die Presse- und Rundfunkfreiheit zu schützen. Die Instrumentarien, die unsere Strafprozessordnung in ver- fassungskonformer Auslegung durch die Gerichte bietet, reichen aus. Es ist wichtig zu begreifen, dass in diesem empfindlichen Bereich nicht mit starren Gesetzen gear- beitet werden darf. Der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung wird daher von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist ein gutes Gesetz, das wir jetzt verabschie- den: gut für die Pressefreiheit und gut für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, weil sie und die Redak- tionen jetzt sicher sein können, dass auch ihr selbst re- cherchiertes Material für die Justiz weitgehend tabu ist und bleibt. Dieses Material ist in Zukunft überwiegend geschützt vor Durchsuchungen und Beschlagnahme durch die Ermittlungsbehörden. Die Journalisten müssen über das von ihnen Recherchierte vor Gericht nicht aussagen. Sie haben nach diesem Gesetz ein Zeugnisver- weigerungsrecht. Damit wird das Vertrauen nicht nur der Informanten, sondern der ganzen Bevölkerung in die Ar- beit und Verschwiegenheit der Medien und der Journalis- ten wirksam gestärkt. Das ist auch gut für die Demokra- tie, denn die vierte Gewalt wird geschützt. Lange haben wir Bündnisgrünen uns für eine solche Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Journalis- tinnen und Journalisten gemeinsam mit Journalistenver- einigungen, Redaktionen und Verlagen eingesetzt. Ich will kein Hehl daraus machen, dass unsere Vorstellungen und Vorentwürfe aus Oppositionszeiten weiter gehende Regelungen mit noch mehr Sicherheit für die Journalisten und Medien vorgesehen hatten, etwa, dass in allen Fällen ohne jede Einschränkung auch selbst recherchiertes Ma- terial ganz beschlagnahmefrei sein sollte oder ein Ver- wertungsverbot für solches Material besteht, wenn sich später ein zunächst angenommener Tatverdacht nicht be- stätigen lässt. Aber wir mussten feststellen, dass nicht alles umsetz- bar war. Das lag nicht nur an einem uneinsichtigen Koali- tionspartner. Es gab auch objektiv wichtige Gründe, die dagegen gesprochen haben. So wäre es schwer, zu recht- fertigen, wenn ein Verbrechen wie Mord und Vergewal- tigung, nicht aufgeklärt werden kann, weil ein Journalist, der selbst etwas zu dem Verbrechen herausgefunden hat, nicht aussagen muss und von ihm zusammengestelltes Material vom Gericht nicht genutzt werden kann. Auch deshalb haben wir Kompromisse geschlossen. Die Kompromisse können sich aber gut sehen lassen. Bei Verbrechen gilt das neue Zeugnisverweigerungsrecht nicht und Material, das zur Aufklärung von Verbrechen dienen kann, kann auch vom Gericht genutzt werden, wenn anders kein Ermittlungserfolg möglich ist. Nur wenn es um Verbrechen geht, gilt das; nicht bei Vergehen oder Übertretungen strafrechtlicher Vorschriften. Nur dann müssen die Journalistenrechte ausnahmsweise zurücktreten. Damit gehen die in unserem Gesetz gefun- denen Regelungen weiter, als dies von Journalistenver- bänden vorgeschlagen wurde. Auch die F.D.P. bleibt mit ihrer Katalogregelung hinter unseren Ergebnissen zurück. Journalistenverbände haben in den vergangenen Jahren zu Recht kritisiert, dass Strafverfolgungsbehörden mehr- fach die Tätigkeit von Medienschaffenden behindert, Re- daktionen durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt hat- ten. Die rot-grüne Koalition weitet nun den Schutz vor solchen Behinderungen aus. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten, in Strafverfahren die Zeugenaussage zu verweigern, auf die an Herstellung und Vertrieb von Büchern und Filmen Beteiligten erweitert. Werden Journalisten verdächtigt, selbst an einem De- likt beteiligt zu sein oder dieses zu begünstigen, kann wie bisher beweiswichtiges Material beschlagnahmt werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18173 (C) (D) (A) (B) Dass dieser Eingriff in die Pressefreiheit möglich sein muss, hat das Bundesverfassungsgericht verlangt und auch der Deutsche Journalistenverband in einem eigenen Entwurf gutgeheißen. Noch enger als dieser Entwurf kann auf grüne Initiative hin nach dem neuen Gesetz künftig nur noch dann durchsucht und Material beschlagnahmt werden, wenn ohne diese Information die Ermittlungen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären und wenn die Beschlagnahme zudem keine unverhältnismäßige Einschränkung der Pressefreiheit darstellt. Auch das ist ein wesentlicher Fortschritt. Unsere Regelung ist deutlich günstiger als der Vor- schlag des journalistischen Berufsverbands und der F.D.P.-Fraktion. Die F.D.P. will solche Eingriffe bei einem langen Katalog von über 65 Delikten bis hin zu Verstößen gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz zulassen. Die F.D.P. versucht, ihre Forderung nach so weit gehen- der Durchbrechung des journalistischen Schutzes mit der Behauptung zu verteidigen, andernfalls würde das Zeug- nisverweigerungsrecht Ermittlungsmaßnahmen auch im Falle sexuellen Kindesmissbrauchs verhindern, weil dies kein Verbrechen sei. Dieser Einwand ist an den Haaren herbeigezogen. Denn in solchen Fällen sind aufgrund des Verbrechenstatbestands nach § 177 StGB weiterhin natür- lich alle erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen möglich. Aus einer Auswertung des Deutschen Journalistenverban- des vom 13. Juni 2001 von über 150 Fällen, in denen Re- daktionen durchsucht und Beschlagnahmen durchgeführt wurden, ergibt sich, dass in aller Regel Ermittlungen we- gen Vergehen und kaum je Verbrechen zugrunde lagen. Nach der Lösung der Koalition wird derlei also künftig wirkungsvoll ausgeschlossen sein. Weiterhin ist nun vorgeschlagen worden, die Durch- suchung von Redaktionen nur dann zu gestatten, wenn be- reits ein dringender Tatverdacht besteht. Das ist eine For- derung, die wir Bündnisgrünen auch hatten, die aber nicht umsetzbar war. Dem wurde entgegengehalten, das sei sys- temwidrig; denn wenn die Ermittlungsbehörden schon so viele Beweise haben, dass dringender Tatverdacht gegen einen Beschuldigten besteht, dann kann und sollte auf eine so einschneidende Maßnahme wie die Durchsuchung einer Redaktion verzichtet werden. Dies wird nur dann er- wogen werden, wenn aufgrund eines bloß einfachen Tat- verdachts noch Beweise gesammelt werden müssen. Wir werden die Entwicklung beobachten und notfalls korri- gieren müssen, wenn der Einwand sich als unzutreffend herausstellt. Schließlich will der Gesetzentwurf der Koalition si- cherstellen, dass künftig das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten nicht ausgehebelt werden darf, indem gegen sie selbst ein beliebiges Strafermittlungsverfahren eröffnet wird, etwa wegen Anstiftung zum Geheimnis- verrat. Interessanterweise berichtet die erwähnte Doku- mentation des Journalistenverbands von mehr als 20 Fäl- len solcher Ermittlungen, die jedoch kein einziges Mal zu einer Anklage geführt habe. Wir gehen davon aus, dass ein dahin gehender Verfolgungseifer von Staatsanwälten nach unserem heutigen Gesetzesbeschluss zur Stärkung der Pressefreiheit deutlich abnimmt, jedenfalls nicht zur Umgehung von Ermittlungsverboten gegen Medien ein- gesetzt wird. Insgesamt beschließen wir heute ein gutes Gesetz für mehr Pressefreiheit. Selbstverständlich sind wir damit noch nicht am Ende unserer Bemühungen für bessere Ar- beitsmöglichkeiten von Presse und Journalisten. Das nächste Gesetzgebungsvorhaben ist ein Informationsfrei- heitsgesetz. Es ist in Arbeit. Damit soll das Recht ge- schaffen werden, nicht nur für Journalistinnen und Jour- nalisten, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger, Einsicht in sie interessierende Behördenakten nehmen zu können. Es bleibt die Feststellung: Heute ist ein guter Tag für Presse und Medien. Noch kurz vor der Sommerpause schafft das Parlament für sie mehr Schutz und Rechte. Jörg van Essen (F.D.P.): Es ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag heute endlich einen Beschluss über die Verbesserung des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten herbeiführt. Die F.D.P. hätte sich den Be- schluss eines solchen Gesetzentwurfs schon viel früher gewünscht. Bereits im Sommer 1999 haben wir einen eigenen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, der das Zeugnis- verweigerungsrecht für Journalisten auch auf selbstre- cherchiertes Material ausweitet. Dabei haben wir alle For- derungen der betroffenen Verbände aufgenommen. Unser Gesetzentwurf ist in den Medien- und Journalistenkreisen daher auch auf breite Zustimmung gestoßen. Dies hat auch die Anhörung des Rechtsausschusses gezeigt. Die Sachverständigen haben unsere Initiative einhellig gelobt und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgezo- gen. In zwei wesentlichen Fragen unterscheidet sich der Ge- setzentwurf der F.D.P. von dem der Bundesregierung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Beschlag- nahme des selbstrecherchierten Materials bereits bei ein- fachem Tatverdacht vor. Die F.D.P. fordert dagegen die Beschlagnahme erst bei dringendem Tatverdacht. Diese Regelung der F.D.P. ist von allen großen Verbänden, wie dem Deutschen Presserat, der IG Medien und dem Deut- schen Journalistenverband sowie von den Sachverständi- gen begrüßt worden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Aus- nahmen beim Zeugnisverweigerungsrecht, der Durchsu- chung und der Beschlagnahme bei Ermittlungen zur Auf- klärung eines Verbrechens, es sei denn, „die Verpflichtung zur Aussage würde unter Berücksichtigung des Grund- rechts der Pressefreiheit außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen“. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Regierung ist zu Recht auf Kritik gestoßen und wird in der Praxis zu er- heblichen Problemen führen. Diese Verhältnismäßigkeits- regel öffnet Tür und Tor für unterschiedliche Interpretati- onsmöglichkeiten und bietet keinen verlässlichen Schutz für die Arbeit der Journalisten. Nach dem Regierungsent- wurf darf der Journalist die Aussage verweigern bei Ver- fahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern. Dies zeigt, wie schlampig hier gearbeitet wurde. Die F.D.P. hat demgegenüber einen Straftatenkatalog aufgestellt, bei dem die Ausnahmen greifen. Dort ist der sexuelle Miss- brauch von Kindern selbstverständlich berücksichtigt worden. Noch vor wenigen Tagen ging eine weitere Stel- lungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten ein. Auch er erachtete den F.D.P.-Gesetzentwurf für vorzugswürdig. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118174 (C) (D) (A) (B) Die Koalitionsfraktionen haben sämtliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen igno- riert. Sie sind von ihrem Ursprungsentwurf nicht abgewi- chen. Dies zeigt, welche Bedeutung Rot-Grün dem wich- tigen parlamentarischen Instrument der Anhörung und den fachlichen Stellungnahmen von Experten beimisst. Wir sind uns im Ziel einig. In der Umsetzung unter- scheidet sich unsere Initiative aber erheblich von der der Koalition. Wir werden den Gesetzentwurf der Bundesre- gierung daher ablehnen. Angela Marquardt (PDS): Zunächst möchte ich be- tonen, dass eine Reform des Zeugnisverweigerungsrechts überfällig ist. Beide vorliegenden Gesetzentwürfe sind in- sofern zu unterstützen, als sie das Zeugnisverweigerungs- recht erstens auf selbst recherchiertes Material, zweitens auf elektronische Publikationen und drittens auf nicht pe- riodische Druckwerke erweitern. Das wäre alles ganz wunderbar, wenn nicht beide Gesetzentwürfe wegen ihren erheblichen Ausnahmeregelungen praktisch wieder ad ab- surdum geführt würden. Ob Sie nun, wie bei dem F.D.P.-Entwurf, einen Kata- log von 65 Straftaten anhängen – von Mord bis zu Ver- stößen gegen das Ausländerrecht – oder ob Sie, wie beim Regierungsentwurf, alle Straftaten ausnehmen, auf die mindestens ein Jahr Haft steht –, das kommt so ungefähr aufs Gleiche raus. Zu Durchsuchungen in Redaktionen kommt es nicht wegen eines Eierdiebstahls oder wegen Schwarzfahrerei, sondern immer nur bei Recherchen zu Straftaten wie § 129 a, Spionage, Mord, Steuerhinterzie- hung. Ich habe bereits einmal Herrn Ströbele in dieser Ange- legenheit zitiert und ich will es noch einmal machen, weil ich es nicht besser formulieren könnte: Machen Sie den Journalisten einmal klar, dass das Material, das sie in wirklich wichtigen Fällen, in de- nen es um Spionage, um kriminelle Vereinigungen oder um schwere Straftaten geht, erarbeitet und in ihrem Schreibtisch liegen haben, nicht frei von Be- schlagnahme ist. Ich denke, dass sie gerade in diesen Fällen geschützt werden müssen. So weit Ströbele zu dem F.D.P.-Entwurf. – Ich bin ganz Ihrer Meinung, Herr Ströbele. Nur, nach dem Regierungs- entwurf werden Journalisten gerade in diesen Fällen ge- nauso wenig geschützt wie nach dem F.D.P.-Entwurf. In dieser Frage nehmen sich die beiden Anträge also nichts. In einem anderen Punkt ist der F.D.P.-Entwurf eindeu- tig besser als jener der Bundesregierung. Durchsuchun- gen und Beschlagnahmungen bei Journalisten waren bis- her nur möglich, wenn der betroffene Journalist selbst im Verdacht steht, an der Straftat beteiligt zu sein. Die F.D.P. will, dass das nur noch bei dringendem Tatverdacht er- laubt ist; nach SPD und Grünen soll schon der einfache Tatverdacht reichen. Die Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass die Vertreter der Medien und die Wissenschaftler in die- sem Punkt allesamt dem F.D.P.-Entwurf den Vorrang ge- ben. Vom Deutschen Journalisten-Verband bis zum Bun- desverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierten alle den Regierungsentwurf als nicht weitgehend genug. Die- sem Urteil der Experten kann ich mich ganz klar an- schließen. Insgesamt halten wir den F.D.P.-Entwurf für weitge- hender und daher für besser. Wir werden ihm also zu- stimmen, obwohl auch er nicht das ist, was wir eigentlich bräuchten. Die Pressefreiheit musste wieder einmal hinter die Wünsche der Strafverfolger zurücktreten. Journalisten müssen weiterhin befürchten, dass sie mit ihren Recher- chen zu unfreiwilligen Hilfsermittlern werden. Schade, dass den Grünen der Mumm fehlte, ihre richtigen Ein- sichten auch durchzusetzen. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Die Pressefreiheit und die Frei- heit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film sind konstituierend für unsere freiheitliche Verfassung. Sie ge- währleisten den in diesem Bereich tätigen Personen und Unternehmen Freiheit von staatlichem Zwang. Hierzu gehört der Schutz der Informationsbeschaffung ebenso wie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit einschließ- lich des Schutzes solcher Unterlagen, die das Ergebnis ei- gener Beobachtungen und Ermittlungen enthalten. Presse- und Rundfunkfreiheit bilden die Voraussetzung dafür, dass die Medien ihr „Wächteramt“ gegenüber Poli- tik und Gesellschaft wirksam ausüben können. Bereits seit der 12. Legislaturperiode – damals auf der Grundlage von Anträgen des Bundesrates und der SPD- Bundestagsfraktion – beschäftigt sich dieses Haus mit der Frage, wie das Zeugnisverweigerungsrecht der Journa- listen besser mit dem staatlichen Auftrag der Sachauf- klärung im Strafverfahren austariert werden kann. Denn es ist unbestreitbar, dass es in der Vergangenheit mehrfach zu Ermittlungsmaßnahmen gegen zeugnisverweigerungs- berechtigte Journalisten kam, bei denen die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Grund- rechte des Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht gesichert erschien. Diese Gesetzesinitiativen scheiterten aber stets am Widerstand der früheren Bundesregierung. Die jetzige Bundesregierung hat sich der Aufgabe, die insoweit dringend erforderlichen Konkretisierungen in der Strafprozessordnung vorzunehmen, energisch und – das möchte ich betonen – mit größtmöglicher Sorgfalt, unter anderem nach einer umfassenden Befragung der justiziellen Praxis und der betroffenen Verbände – ich nenne hier nur die Richterschaft, die Anwaltschaft und selbstverständlich die Medienverbände –, angenommen. Ergebnis ist der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, der von dem Grundsatz geleitet wird: so viel Pressefreiheit wie möglich, so viel Strafverfolgung wie nötig. Denn auch der Auftrag des Staates zur Aufklärung von Strafta- ten ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts zu Recht hervorgehoben worden. Heute ist – das sage ich mit großer Genugtuung – ein sehr guter Tag für die Pressefreiheit. Neben der seit lan- gem geforderten Erweiterung des Zeugnisverweigerungs- rechtes der Journalisten und des entsprechenden Beschlagnahmeverbotes auf selbst recherchierte Erkennt- nisse werden in den Schutzbereich des Zeugnisverweige- rungsrechtes auch erstmals solche Personen aufgenom- men, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Ver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001 18175 (C) (D) (A) (B) breitung von nicht periodisch erscheinenden Druckwer- ken, also insbesondere im Bereich der Buchpresse, von Filmberichten und nicht zuletzt – auch diese Ergänzung war längst überfällig – von neuen Informations- und Kommunikationsdiensten, berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Lassen Sie mich zwei wichtige Elemente des Gesetz- entwurfes der Bundesregierung hervorheben, die auch in der vorangegangenen Diskussion des Rechtsausschusses dieses Hauses eine zentrale Rolle gespielt haben. Aus- nahmen von der Zeugnisfreiheit und vom Beschlagnah- meverbot bei selbst recherchiertem Material sind nur dann zulässig, wenn ein Verbrechen aufgeklärt werden soll. Doch auch in diesen Fällen ist die Beachtung des Ver- hältnismäßigkeitsgrundsatzes ausdrücklich hervorgeho- ben worden. Diese klare Abgrenzung wurde auch in der Anhörung im September letzten Jahres von Sachverstän- digen ausdrücklich begrüßt. Gegenüber einem insbeson- dere von der F.D.P. geforderten Straftatenkatalog hat diese Lösung nicht nur den Vorzug der Klarheit und der Kon- zentration auf Straftaten, die vom Gesetzgeber als beson- ders schwer wiegend eingestuft worden sind. Sie vermei- det auch die häufige Beliebigkeit von Katalogen und die mit Katalogen stets verbundenen Nachbesserungsdiskus- sionen. Nicht zuletzt gibt diese Regelung der Praxis ein klares Abgrenzungskriterium an die Hand. Außerdem wurde der Schutz vor Beschlagnahmen auch in den Fällen verbessert, in denen der Journalist teil- nahmeverdächtig ist oder es sich um deliktsverstrickte Gegenstände handelt. Insoweit wurde die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes im Gesetz ausdrück- lich festgeschrieben. Darüber hinaus wurde bestimmt, dass solche Maßnahmen nur zulässig sind, wenn die Er- forschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Auf- enthaltsortes des Täters auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Der verschiedentlich erhobenen Forderung, die Zu- griffsschwelle auf das Vorliegen dringenden Tatver- dachts anzuheben, vermochte die Bundesregierung indes nicht zu folgen. Denn der dringende Tatverdacht bedeu- tet mehr als den sogar für die Anklageerhebung gefor- derten Grad an Gewissheit. Deshalb ist die Verdachts- schwelle des dringenden Tatverdachtes in der Straf- prozessordnung bei keiner noch so schwer wiegenden Er- mittlungsmaßnahme vorgesehen. Liegt dringender Tat- verdacht vor, ist die Beweislage zur Anklageerhebung nämlich bereits ausreichend. Weitere Ermittlungsmaß- nahmen sind also nicht mehr erforderlich und wären da- mit unverhältnismäßig. Lassen Sie mich noch ein Wort in Richtung Bundesrat sagen, dessen Wunsch nach Abstrichen beim Presseschutz die Bundesregierung mit wohlerwogenen Gründen nicht gefolgt ist. Insoweit ist es mein Anliegen, der Länder- kammer die Überlegung nahe zu bringen, dass der Ge- setzentwurf der Bundesregierung durch seine klaren und damit sehr praxistauglichen Vorgaben letztendlich auch die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften durch Schaffung von Rechtssicherheit erleichtern wird. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung, der die Pressefreiheit und das damit unabdingbar zusammenhängende Vertrauensver- hältnis zur Presse wesentlich verbessert, ohne die berech- tigten Belange der Strafverfolgung zu vernachlässigen. Anlage 11 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Ge- schäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nach- stehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im zweiten Viertel- jahr des Haushaltsjahres 1999 – Drucksachen 14/1488, 14/1577 Nr. 6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im dritten Viertel- jahr des Haushaltsjahres 1999 – Drucksachen 14/2210, 14/2296 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Über- und außerplanmäßige Ausgaben im vierten Viertel- jahr des Haushaltsjahres 1999 – Drucksachen 14/2830, 14/3048 Nr. 3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6395 Nr. 3.1 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/4309 Nr. 1.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.86 Drucksache 14/5730 Nr. 2.15 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/5836 Nr. 2.9 Drucksache 14/5836 Nr. 2.15 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 200118176 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Als
    nächster Redner hat der Kollege Detlef Parr von der
    F.D.P.-Fraktion das Wort.



Rede von Detlef Parr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Frau Göring-Eckardt, deswegen ist auch
schon eine Ministerin gegangen.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Parlamentarische Abende, meine Damen und Herren,
haben ja oft etwas Erhellendes an sich. Der Verband For-
schender Arzneimittelhersteller hatte sein Sommerfest

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001

Katrin Göring-Eckardt

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unter das Motto „Wir nehmen unsere Dichter ernst“ ge-
stellt und sich damit auf ein Zitat Lessings bezogen. Er
hätte sich vielleicht auch an ein Wort des Dichters meiner
Heimatstadt Düsseldorf, Heinrich Heine, erinnern und in
aktueller Verfremdung formulieren können: Denk ich an
Deutschlands Gesundheitspolitik in der Nacht, dann bin
ich um den Schlaf gebracht.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Der Präsident dieses Verbandes, Patrick Schwarz-
Schütte, ist nicht so weit gegangen. Er hat aber in seinem
Grußwort eine innovative Therapie für die Gesundheits-
politik gefordert. Eine innovative Therapie bedarf nach
meiner Überzeugung grundsätzlich eines ganzheitlichen
Ansatzes. Der Tagesordnungspunkt, den wir gerade bera-
ten, beweist jedoch genau das Gegenteil: Wir diskutieren
über Versatzstücke; der ganzheitliche Ansatz fehlt. Es
gibt kein schlüssiges Gesamtkonzept dieser Bundesre-
gierung.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Im Schnellschussverfahren wird ein Gesetz nach dem an-
deren über die Bühne gebracht, ohne dass ordnungspoli-
tisch erkennbar wäre, wohin die Reise gehen soll.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Beispiel eins. Das Gesetz zur Neuregelung der Kran-
kenkassenwahlrechte ist und bleibt ein Gesetz zur Be-
hinderung der Wahlfreiheiten für die Versicherten: kein
Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen in
diesem Jahr, eine überzogene Bindung an die Kranken-
kasse von 18 Monaten, also eineinhalb Jahren,


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


und die nächste Ausstiegsmöglichkeit nicht, wie bisher,
zum 1. Januar des nächsten Jahres, sondern erst drei Mo-
nate später. Das kritisieren zu Recht auch die Verbrau-
cherverbände. Das ist gelebte Missachtung der Verbrau-
cherrechte.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Wir reden über Patienten und Versicherte und nicht über Verbraucher!)


Beispiel zwei. Beim Wohnortprinzip bietet sich das
gleiche Bild des gut Gemeinten, aber nicht gut Gemach-
ten. Die F.D.P. hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, Frau
Fuchs, der in der Fachwelt hohe Anerkennung gefunden
hat. Wir wollen den Fremdkassenausgleich wieder auf
seinen ursprünglichen Zweck reduzieren, für Patienten,
die ausnahmsweise außerhalb ihres Lebensbereiches ei-
nen Arzt aufsuchen müssen. Wir wollen die Vergütung
im ärztlichen Bereich – jetzt müssen Sie ganz genau zuhö-
ren, Frau Schmidt-Zadel – auf feste Punktwerte umstel-
len und damit endlich Planungssicherheit im System
schaffen.


(Beifall bei der F.D.P.)


Wie jeder andere Freiberufler auch muss ein Arzt doch vor
seiner Leistung, also vor der Behandlung eines Patienten,

wissen, was er dafür in D-Mark oder Euro erhält. Das ist
heute nicht der Fall.


(Beifall bei der F.D.P.)

Wir wollen gezielt in Stufen von drei Jahren die ärztli-

che Vergütung im Osten verbessern, ohne dass die Ärz-
tinnen und Ärzte im Westen zusätzlich belastet werden.
Ich frage mich: Warum können Sie sich eigentlich nicht
überwinden, diesen Eckpunkten zuzustimmen, statt skla-
visch an Ihrem Entwurf festzuhalten?


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Es kann Ihnen doch nicht gleichgültig sein, dass sich die
ohnehin großen Probleme bei der Gesundheitsversorgung
in den neuen Bundesländern deutlich verschärfen. Schon
heute ist es in einigen ländlichen Gebieten nahezu un-
möglich, frei werdende Vertragsarztsitze neu zu besetzen.
Das ist, so denke ich, eine nicht hinnehmbare Entwick-
lung. Wir schulden der Bevölkerung dort eine ange-
messene flächendeckende Versorgung.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Beispiel drei: das Festbetrags-Anpassungsgesetz. Wir
hätten angesichts der Rechtslage schon ganz gerne ge-
wusst, wie sich diese Bundesregierung langfristig die Zu-
kunft der Festbeträge vorstellt. Stattdessen werden wir
in einem blumigen Entschließungsantrag über die angeb-
lichen Vorteile eines solchen Instrumentes belehrt. Nicht
einmal die Übergangslösung ist sonderlich gelungen:
Dem ursprünglichen Kompromiss zwischen der Pharma-
industrie und den Spitzenverbänden der Krankenkassen
mit einem Einsparvolumen von 650 Millionen DM stehen
jetzt 750 Millionen DM gegenüber.


(Aribert Wolf [CDU/CSU]: Schönrechnerei!)

Ich habe schon in der Anhörung eine Frage dazu gestellt;
denn wir wussten, dass es nicht bei dem ursprünglichen
Betrag bleiben, sondern dass sich dieser erhöhen würde.
Vielleicht ist die Differenz für diese Bundesregierung an-
gesichts der zu erwartenden Haushaltslöcher eine zu ver-
nachlässigende Größe; für die betroffenen Unternehmen
ist eine Abweichung von immerhin gut 15 Prozent nicht
unerheblich.

Was noch wesentlich problematischer ist: Arzneimit-
tel – zum Beispiel zur Behandlung von Depressionen;
man könnte auch andere Beispiele nennen – werden
zukünftig nicht mehr in ausreichender Anzahl zum Fest-
betrag zu haben sein. Das bedeutet: Die Patienten zahlen
die Differenz aus eigener Tasche, und das bei Arzneimit-
teln, die nicht einmal die Damen und Herren der Koalition
als umstritten einordnen würden.


(Regina Schmidt-Zadel [SPD]: Das stimmt nicht!)


Das ist wieder ein Beispiel dafür, dass zwar von Patien-
tenschutz geredet wird; gehandelt wird aber gegen die In-
teressen der Patienten.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie mich zu einem ganz heiklen Punkt kom-
men, der in Ihnen immer noch Hoffnungen schürt und

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 183. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. Juli 2001

Detlef Parr

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von dem Sie glauben, das sei das Heil der Welt: die
Positivliste. Wir haben heute einen Antrag eingebracht,
in dem wir verdeutlicht haben, warum sich diese Hoff-
nungen überhaupt nicht erfüllen können. Die Positivlis-
te ist im Hinblick auf die bald abgeschlossenen Nach-
zulassungsverfahren beim Institut für Arzneimittel und
Medizinprodukte auch bezüglich der Qualitätsüberle-
gungen vollkommen überflüssig. Sie stellt für die
Arzneimittelforschung und die Innovation neuer Pro-
dukte eine eklatante Gefährdung dar. Eine zweite Zu-
lassungshürde ist nicht akzeptabel, meine Damen und
Herren.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Positivliste verursacht einen immensen bürokra-
tischen Aufwand, dem kein entsprechender Nutzen ge-
genübersteht. – Ihnen macht es aber wahrscheinlich noch
Spaß, in Ihren Gesetzentwürfen einen solchen Aufwand
immer wieder zu provozieren. – Sie gefährdet die Thera-
piefreiheit im Bereich der Arzneimittel und belastet das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Sie führt
zu sozialen Härten, weil ausgegrenzte Arzneimittel von
den Patienten zu 100 Prozent aus der eigenen Tasche be-
zahlt werden müssen.


(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Das soll gerecht sein?!)


– Das ist soziale Gerechtigkeit à la Rot-Grün.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Sie führt nicht zu den erwarteten Einsparungen im Arz-
neimittelbereich. Immer noch träumen Sie davon, Sie
könnten die Positivliste einsetzen, um im System Ein-
sparungen zu erzielen. Das ist ein Irrtum. Sie brauchen
nur über die Grenzen zu schauen: Es gibt nirgendwo den
Beweis dafür, dass eine Positivliste zu Einsparungen
führt.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kol-
    lege Parr, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
    Kirschner?