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ID1418118000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14181

  • date_rangeDatum: 4. Juli 2001

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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung für die Kraft- Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17805 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17805 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17805 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17806 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17806 B Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17806 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17806 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17806 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17807 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17807 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 17807 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 17807 D Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17808 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 17808 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17808 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 17808 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/6499, 14/6537) . . . . . . . 17808 D Positivliste für Arzneien DringlAnfr 1 Wolfgang Lohman (Lüdenscheid) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17808 D ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17809 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 17809 C ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 17809 D ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . 17810 A ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 17810 B ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . 17810 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17811 A ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . 17811 B Strategiepapier „Fortführung der Gesundheits- reform“ des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 41 Horst Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17811 D ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . 17811 D ZusFr Eva-Maria Kors CDU/CSU . . . . . . . . . 17812 C ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 17812 D ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 17813 A ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . 17813 B ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17813 C Einführung einer Kapitaldeckung für die Al- tersrückstellung in der Krankenversicherung MdlAnfr 42 Horst Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17813 D Plenarprotokoll 14/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 I n h a l t : ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . 17813 D ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 17814 C ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17814 D Erörterung der Einführung von Grund- und Wahlleistungen gepaart mit privaten Zusatzta- rifen sowie eines Angebots mit mehreren Ver- sicherungstarifen im Strategiepapier des Bun- deskanzleramts zur Gesundheitsreform MdlAnfr 43 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17815 A ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . 17815 B ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 17815 C ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . 17816 A ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU 17816 A ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 17816 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 17816 D ZusFr Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 17817 A ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . 17817 B ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17817 C Vorschlag für ein Angebot mit mehreren Versi- cherungstarifen im Strategiepapier des Bun- deskanzleramts zur Gesundheit MdlAnfr 44 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17817 D ZusFr Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . 17818 A Vorlage eines Konzepts für eine Gesundheits- reform noch vor der nächsten Bundestagswahl MdlAnfr 45 Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 17818 B ZusFr Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17818 C ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . 17819 B ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 17819 C ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17819 D Rechtsmittel der Bürger gegen die Verwen- dung nicht ausreichend gekennzeichneter Behältertypen für die Zwischenlagerung abge- brannter Brennelemente MdlAnfr 1 Eva Bulling-Schröter PDS Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 17820 A ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . 17820 B ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 17820 D ZusFr Gustav-Adolf Schur PDS . . . . . . . . . . . 17821 A Rechtsmittel der Bürger gegen die Verwen- dung nicht ausreichend gekennzeichneter Behältertypen für die Zwischenlagerung abge- brannter Brennelemente MdlAnfr 2 Eva Bulling-Schröter PDS Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 17821 B ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . 17821 C ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 17821 D ZusFr Gustav-Adolf Schur PDS . . . . . . . . . . . 17822 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 17822 B Einführung des europäischen Fingerabdruck- identifikationssystems EURODAC MdlAnfr 3 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 17822 C ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 17822 D Wegfall der Beobachtung der PDS durch Ver- fassungsschutzbehörden bei einer Regierungs- beteiligung MdlAnfr 4 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 17823 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17823 C ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 17824 A ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 17824 B ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 17824 C Einschätzung der Korruptionsverbreitung im öffentlichen Dienst und unter Politikern in 91 Ländern der Welt durch „Transparency International“ MdlAnfr 7 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 17824 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 17825 A Konsequenzen für die Entwicklungszusam- menarbeit aus der Einschätzung der Korrupti- onsverbreitung im öffentlichen Dienst und un- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001II ter Politikern in 91 Ländern der Welt durch „Transparency International“ MdlAnfr 8 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 17825 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 17826 A ZusFr Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . 17826 C Aussage des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währungsangelegenheiten zur Haushalts- konsolidierung in Deutschland MdlAnfr 19 Rainer Brüderle F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17827 B ZusFr Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 17827 C ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . 17828 A ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 17828 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17828 B Stellung Deutschlands beim Wachstumsver- gleich der Wirtschaft innerhalb der EU MdlAnfr 20 Rainer Brüderle F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17828 D ZusFr Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 17829 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17830 B ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . 17830 C ZusFr Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . 17831 B ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 17831 C ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17831 D ZusFr Margareta Wolf (Frankfurt) BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 17832 B ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 17832 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde: Zur Ablehnung der IG Metall, bei VW 5 000 Arbeitsplätze mit einem Lohn von 5 000 DM zu schaffen 17832 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 17833 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 17834 B Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17835 D Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17836 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 17838 A Bodo Seidenthal SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17839 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 17840 C Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17841 D Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17842 D Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17844 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 17845 C Anette Kramme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17846 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 17848 A Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17849 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17850 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 17851 A Anlage 2 Schließung bzw. Verkleinerung des Hennigs- dorfer Schienenfahrzeugwerks MdlAnfr 5, 6 Ulf Fink CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 17851 B Anlage 3 Fusion der Deutschen Stiftung für internatio- nale Entwicklung mit der Carl-Duisberg- Gesellschaft MdlAnfr 9, 10 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ . . . . . . 17852 A Anlage 4 Veröffentlichung von Anzeigen für die Euro- Kampagne der Arbeitsgemeinschaft Euro in regionalen Tageszeitungen; Anteil lokaler und regionaler Tageszeitungen an den gesamten Mediaufwendungen der Bundesregierung MdlAnfr 11, 12 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK . . . . . . . 17852 B Anlage 5 Bewertung der Empfehlungen des „Nationalen Ethikrates“ in Relation zu den Empfehlungen der Enquête-Kommission „Recht und Ehtik der modernen Medizin“: Ausstattung des „Na- tionalen Ethikrates“ mit Bundesmitteln MdlAnfr 13, 14 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Rolf Schwanitz BK . . . . . . . . . . 17852 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 III Anlage 6 Gründe für die derzeitige Konjunkturschwäche und die gegenwärtig hohe Inflationsrate; Kon- sequenzen aus der bestehenden Situation MdlAnfr 15, 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17853 A Anlage 7 Vorziehen der Absenkung des Einkommen- steuertarifs auf 2002; Rücknahme der insbe- sondere durch die Spreizung der Steuersätze im Rahmen der Steuerreform verursachten Be- nachteiligung des Mittelstandes MdlAnfr 17, 18 Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17853 D Anlage 8 Auswirkungen der KWK-Förderung und der Verlängerung des Postmonopols auf die Entlas- tungseffekte der Steuerreform MdlAnfr 21 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17854 B Anlage 9 Verschiebung des Beginns der Zertifizierung von Altersvorsorgeprodukten; bisherige und erwartete Anzahl entsprechender Anträge MdlAnfr 22, 23 Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17854 D Anlage 10 Anwaltshonorare im Zusammenhang mit dem Tätigkwerden für die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ MdlAnfr 24 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17855 A Anlage 11 Übergangsregelungen für die Landwirtschaft; anlässlich des EU-Beitritts mittel- und osteuro- päischer Staaten; Einhaltung von EU-Stan- dards bezüglich Verbraucher-, Tier- und Um- weltschutz nach dem Beitritt von Polen, Tschechien und Ungarn MdlAnfr 25, 26 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 17855 C Anlage 12 Verwendung des Wirkstoffes Lebaycid/ Fenthion zur Bekämpfung der Kirschfrucht- fliege in den deutschen Kirschanbaugebieten MdlAnfr 27 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 17855 D Anlage 13 Festlegung der Übergangsregelungen hinsicht- lich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit im Zuge der EU- Osterweiterung MdlAnfr 28 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 17856 B Anlage 14 Defizit bei der Bundesanstalt für Arbeit 2001; Bundesmittel 2002 MdlAnfr 29, 30 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 17856 B Anlage 15 Zentralisierung des Militärgeographischen Dienstes; personelle und finanzielle Auswirkun- gen der Auflösung der Dienststelle in Leipzig MdlAnfr 31, 32 Georg Janovsky CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17856 D Anlage 16 Wertpapiergeschäfte der Gesellschaft für Ent- wicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) mit Mitteln aus dem Verteidigungshaushalt; Vereinbarkeit mit den Vorschrifte der BHO MdlAnfr 33, 34 Paul Breuer CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17857 B Anlage 17 Änderung des Rahmevertrages „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bun- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001IV deswehr“ zugunsten mittelständisch und hand- werklich geprägter Unternehmen; Kosten für gesellschaftliche Veranstaltungen im Zusam- menhang mit dem Rahmenvertrag MdlAnfr 35 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17857 D Anlage 18 Anträge auf Verkürzung der Dienstzeit durch Flugzeugführer der Bundeswehr; Attraktivität des Berufs MdlAnfr 36 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17858 A Anlage 19 Schaffung befristeter Arbeitsverhältnisse für Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen der Bun- deswehr durch Zusammenarbeit mit Zeitar- beitsfirmen; Übergabe der Ausbildungen in die Zuständigkeit der Länder nach Auflösung der Bundeswehrfachschulen MdlAnfr 37, 38 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17858 B Anlage 20 Informationspolitik der NATO, insbesondere in Bezug auf Tiefflugmanöver; Abwurf von Kerosin in der Region Trier (Eifel/Mosel) MdlAnfr 39, 40 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 17858 D Anlage 21 Schaden der deutschen Wirtschaft durch Ak- tionen militanter Gentechnikgegner; Schutz- maßnahmen für Freilandversuche MdlAnfr 46, 47 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17859 C Anlage 22 Veröffentlichung von Kartenmaterial und wei- teren Informationen über gentechnische Frei- landversuche durch Gentechnikgegner im In- ternet MdlAnfr 48 Dr. Christian Ruck CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 A Anlage 23 Gesundheitliche Risiken von Brustimplantaten aus Silikon; Einführung eines obligatorischen Melderegisters MdlAnfr 49, 50 Annette Widman-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17860 B Anlage 24 Berücksichtigung der von den zuständigen Be- triebsräten erarbeiteten Umstrukturierungs- vorschläge bei Stilllegung von Betriebsstätten der DB AG durch den Bahnvorstand, zum Bei- spiel beim Fahrzeuginstandhaltungswerk München MdlAnfr 51, 52 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 17860 C Anlage 25 Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze in Au- besserungsbetrieben der Deutschen Bahn AG in Münche in den letzten zehn Jahren; Auswir- kungen der Schließung des Ausbesserungs- werkes München-Neuaubing MdlAnfr 53, 54 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 17861 A Anlage 26 Verlust von Arbeitplätzen in Ausbesserungs- werken der Bahn durch Schließung von Ein- richtungen in München seit 1990; Abschluss von Ausbildungsverhältnissen MdlAnfr 55, 56 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 17861 C Anlage 27 Erarbeitung eines trinationalen Staatsvertrages zur Regelung der An- und Abflüge auf dem Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) MdlAnfr 57, 58 Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU Antw PStSekr Stephan Hilsberg BMVBW 17862 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 V Anlage 28 Auswirkungen der Erhöhung des Selbsbehalts bei der Ausreichung der Investitionszulage für Sanierung und Modernisierung von Wohnge- bäuden für die Plattenwohngebiete; Höhe des Mindestanteils für Rückbaumaßnahmen MdlAnfr 59, 60 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 17862 C Anlage 29 Haltung der Bundessregierung zum Landes- entwicklungsgesetz des Freistaates Bayern MdlAnfr 61 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 17862 D Anlage 30 Haltung der Bundesregierung zum Landesent- wicklungsgesetz des Freistaates Bayern bei- spielsweise hinsichtlich des Oberzentrums Straubing MdlAnfr 62 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17863 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 Anette Kramme 17850 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17851 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 04.07.2001 DIE GRÜNEN Bleser, Peter CDU/CSU 04.07.2001 Dr. Brecht, Eberhard SPD 04.07.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 04.07.2001 Deß, Albert CDU/CSU 04.07.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 04.07.2001 Peter Gloser, Günter SPD 04.07.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 04.07.2001 Joachim Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 04.07.2001 DIE GRÜNEN Kasparick, Ulrich SPD 04.07.2001 Klappert, Marianne SPD 04.07.2001 Lamp, Helmut CDU/CSU 04.07.2001 Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 04.07.2001 Ronsöhr, CDU/CSU 04.07.2001 Heinrich-Wilhelm Schindler, Norbert CDU/CSU 04.07.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 04.07.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 04.07.2001 Reinhard Sorge, Wieland SPD 04.07.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04.07.2001 Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/ 04.07.2001 DIE GRÜNEN Wiesehügel, Klaus SPD 04.07.2001 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 04.07.2001 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen des Abgeordneten Ulf Fink (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/6499, Fragen 5 und 6): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim Hennigsdorfer Schienenfahrzeugwerk Adtranz um einen heraus- ragenden Industriestandort in den neuen Bundesländern handelt, entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich und dass eine Schließung bzw. eine drastische Reduzierung dieses Industriestandortes – wie vom kanadischen Mutterkonzern Bombardier Transportation offenbar geplant – unter allen Um- ständen verhindert werden muss? Ist die Bundesregierung – wie im Fall des Frankfurter Bau- unternehmens Phillipp Holzmann AG – bereit, hier helfend ein- zugreifen, und wenn ja, welche konkreten Schritte gedenkt sie ein- zuleiten, um eine Schließung bzw. eine drastische Reduzierung des Adtranz-Werkes zu verhindern? Zu Frage 5: Die Fusion von Bombardier und Adtranz hat durch die Verschmelzung der Kompetenz von zwei weltweit agieren- den Systemhäusern die Position der Bahntechnik-Branche auch am Standort Deutschland gestärkt. Die Bundesregie- rung begrüßt die Entscheidung von Bombardier Transpor- tation, seine Zentrale für Europa in Berlin anzusiedeln. Es entspricht unternehmerischem Handeln, mögliche Syner- gieeffekte einer solchen Fusion zu erschließen. Bombardier Transportation hat weltweit alle seine Produktionsstandorte in eine Kapazitäts-Bedarfs-Analyse einbezogen. Das trifft auch auf das ehemalige Adtranz-Werk in Hennigsdorf zu. Das Unternehmen ist die größte Produktionsstätte von Bombardier Transportation in Deutschland, ein wichtiger Wirtschaftsstandort sowie mit über 2 500 Beschäftigten ein bedeutender Arbeitgeber im Land Brandenburg. Bereits im Dezember 2000 hatte sich der Bundesmi- nister für Wirtschaft und Technologie an den Europa-Prä- sidenten von Bombardier Transportation gewandt und auf die Empfindlichkeit regionaler wirtschaftlicher Struktu- ren und Kompetenzen sowie des Arbeitsmarktes und für den Fall unternehmerischer Entscheidungen zu struktu- rellen Entwicklungen auf eine frühzeitige gebündelte Ein- beziehung der Möglichkeiten von Bund, Ländern, Kom- munen, Arbeitsgebern und Arbeitsnehmern hingewiesen. Die Bundesregierung hat bislang keine Kenntnisse über eine geplante Schließung bzw. drastische Reduzierung des Hennigsdorfer Schienenfahrzeugwerkes. Der Präsi- dent von Bombardier Transportation hat erklärt, dass Ende Juli/Anfang August mit Prüfergebnissen gerechnet werde und derzeit noch keine Entscheidungen zu Stand- ortfragen getroffen seien. Zu Frage 6: Die im November 1999 durch den Bundeskanzler ini- tiierte Hilfe gegenüber Philipp Holzmann war auf die Ab- wehr eines drohenden Insolvenzverfahrens gerichtet. Sie war zugleich ein wichtiges Signal an die beteiligten Ban- ken. Weder die Unternehmenslage noch die Konjunktur- situation ist mit dem Bombardier-Standort in Hennigsdorf vergleichbar. Im Übrigen wurden die Betriebsstätten von Adtranz in Hennigsdorf im Rahmen der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert, an deren Finanzierung sich der Bund zur Hälfte beteiligt. In den Jahren 1995 bis 1998 wurden beträchtliche Investitionszuschüsse bewil- ligt. Darin sind auch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung enthalten. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 9 und 10): Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür vorbringen, dass die Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) mit der Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) fusioniert werden soll, und ist sichergestellt, dass der Sitz der fusionierten Einrichtung Bonn sein wird? Sieht die Bundesregierung durch die beabsichtigte Fusion ne- gative Auswirkungen auf die Bundesstadt Bonn, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d des Berlin/Bonn-Gesetzes als Zentrum für Entwicklungspolitik ausgebaut werden soll? Zu Frage 9: Der Kurator der DSE und der Hauptgeschäftsführer der CDG haben am 23. Januar 2001 gemeinsam mit Staats- sekretär Stather eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach sie anstreben, CDG und DSE zu einer neuen Institution zusammenzuführen, „die Gewähr dafür bietet, die Fort- bildung von Fach- und Führungskräften der Entwick- lungsländer und den Dialog mit ihnen effizienter zu ge- stalten und als internationale Bildungszusammenarbeit zu einem eigenständigen dritten Feld der Entwicklungs- zusammenarbeit neben Finanzieller und Technischer Zu- sammenarbeit aufzuwerten“. Am 27. Juni 2001 hat Staats- sekretär Stather in einer aktuellen Unterrichtung des AwZ vorgetragen, dass gesellschaftlicher Sitz der neuen Insti- tution Bonn ist. Zu Frage 10: Nein. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Fragen 11 und 12): In welchem Umfang hat die Bundesregierung entsprechend ih- rer wiederholten Zusicherung Anzeigen für die laufende Euro- Kampagne der Arbeitsgemeinschaft Euro in regionalen Tageszei- tungen geschaltet? Generell, mit welchem Anteil ihrer gesamten Mediaaufwen- dungen berücksichtigt die Bundesregierung lokale und regionale Tageszeitungen? Zu Frage 11: Die Aktionsgemeinschaft Euro (Bundesregierung, Europäische Kommission, Europäisches Parlament) hat die Statements prominenter Euro-Befürworter – Sabine Christiansen, Richard von Weizsäcker, Helmut Schmidt und Ulrich Wickert – nicht nur durch TV-Spots, Groß- flächenplakate und durch Anzeigen in Nachrichtenmaga- zinen, Illustrierten, Frauenzeitschriften, Programmzeit- schriften, Kaufzeitungen und überregionalen Tageszei- tungen, sondern auch durch Anzeigen in regionalen Ta- geszeitungen verbreitet. In der ersten Maiwoche 2001 hat die Aktionsgemeinschaft Euro in 83 regionalen Tageszei- tungen jeweils eine halbseitige 4C-Euro-Anzeige geschal- tet. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1 045 941,35 DM. Weitere einspaltige 122 Textteil-Anzeigen wurden und werden noch im Verlauf der Euro-Zelt-Tour bis in den De- zember hinein in den regionalen Zeitungen, die in den Ver- anstaltungsorten erscheinen, geschaltet. Die Kosten belau- fen sich auf 229 832,66 DM. Zu Frage 12: Der Anteil der Mediaaufwendungen für Anzeigen in lokalen und regionalen Tageszeitungen im Jahre 2001 ist von Ressort zu Ressort sehr unterschiedlich und reicht im Einzelfall bis nahezu 50 Prozent. Die Bundesregierung setzt das Kommunikationsinstrument der Anzeigen ziel- gruppenspezifisch ein. Die Mediapläne orientieren sich daran, mit welchen Printmedien aufgrund des zur Verfü- gung stehenden Etats der höchstmögliche Abdeckungs- grad der zu erreichenden Zielgruppen am wirkungsvolls- ten und wirtschaftlichsten erreichbar ist. Andere Kri- terien spielen dabei keine Rolle. In den Fällen, in denen in die Breite kommuniziert werden soll und es die Etats der Ressorts zulassen, werden Anzeigen bundesweit unter Einbindung der regionalen Tageszeitungen geschaltet. Eine ganzseitige 4C-Anzeige kostet alleine in regiona- len Tageszeitungen, ohne mögliche Rabatte, wochentags 4,65 Millionen DM (zuzüglich der gesetzlichen Mehr- wertsteuer). Anlage 5 Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/6499, Fragen 13 und 14): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Empfeh- lungen des „Nationalen Ethikrates“ in Relation zu den Empfeh- lungen der parlamentarisch legitimierten Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Deutschen Bun- destages bei? Plant die Bundesregierung zur finanziellen Ausstattung des „Nationalen Ethikrates“ einen eigenen Haushaltsansatz, und falls ja, in welcher Größenordnung sollen Mittel für dieses Gremium bereitgestellt werden? Die Bundesregierung misst den Empfehlungen sowohl des „Nationalen Ethikrates“ wie der Enquête-Kommis- sion „Recht und Ethik der modernen Medizin“ große Be- deutung bei. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Arbeit beider Gremien maßgeblich dazu beitragen wird, die Entscheidungssicherheit nicht nur für die Poli- tik, sondern für alle, die im Bereich der lebenswissen- schaftlichen Forschung und Anwendung Verantwortung tragen, zu erhöhen. Die Mittel für den „Nationalen Ethikrat“ sind nicht in einem eigenen Titel veranschlagt, sondern werden aus dem Ansatz für die Förderung der Genomforschung im BMBF-Haushalt finanziert. Seit Be- ginn des Deutschen Humangenomprojektes werden ethische, rechtliche und soziale Fragen der Human- genomforschung als integraler Bestandteil des Programms gefördert. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117852 (C) (D) (A) (B) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Fragen 15 und 16): Welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung zu der zurzeit bestehenden Konjunkturschwäche und zu der hohen Inflationsrate geführt? Welche Konsequenzen und Folgen können nach Auffassung der Bundesregierung aus der zurzeit bestehenden Konjunktur- schwäche und der hohen Inflationsrate entstehen? Zu Frage 15: Die Dynamik des Wirtschaftswachstums in Deutsch- land hat seit dem Sommer 2000 nachgelassen. In arbeits- täglich bereinigter Rechnung stieg das Bruttoinlandspro- dukt im ersten Quartal 2001 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent. Das Wachstumstempo lag damit immer noch deutlich über dem Durchschnitt der Neunzigerjahre (1,4 Prozent). Die Ursachen für das langsamere Wachstum sind im Wesentlichen folgende: Erstens: Die Abkühlung der Welt- wirtschaft infolge der Rohölverteuerung sowie der Ent- wicklungen in den USA und anderen Teilen der Welt. Zweitens: Der Verlust an realer Kaufkraft im Inland in Folge des Anstiegs der Energie- und Nahrungsmittel- preise. Drittens: Die rückläufigen Bauinvestitionen, ohne die das Bruttoinlandsprodukt zum Beispiel im vergange- nen Jahr um rund 3,8 Prozent statt der insgesamt erzielten 3,0 Prozent zugenommen hätte. Insbesondere die ostdeutsche Bauwirtschaft durchläuft derzeit einen schmerzhaften, aber unvermeidbaren Anpassungspro- zess, der positive Entwicklungen in anderen Wirtschafts- bereichen überlagert. Durch die überzogene Förderungen zu Beginn der Neunzigerjahre waren hier viel zu hohe Ka- pazitäten aufgebaut worden. Der Anstieg der Verbraucherpreise kann im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurückgeführt werden: Erstens: Die Verteuerung von Heizöl und Benzin als unmittelbare Reak- tion auf den Ölpreisanstieg. Zweitens: Die Verteuerung von Erdgas, Wärme, Mietnebenkosten und Verkehr als zeitlich verzögerte Reaktion auf den Ölpreisanstieg. Drittens: Die Erhöhung der Nahrungsmittelpreise als Reaktion auf die Tierseuchen BSE und MKS. Im Übrigen hatte auch die Er- höhung von administrierten Preisen (Kfz-Steuer, Ökosteuer, Rundfunkgebühren) sowie von Versicherungsprämien zu Jahresbeginn einen gewissen Einfluss auf die Preisentwick- lung. Vom Verbraucherpreisanstieg im Mai (gegenüber Vor- jahr) in Höhe von 3,5 Prozent entfallen 1,6 Prozentpunkte auf Energie und 0,9 Prozentpunkte auf Nahrungsmittel. Nur rund 1,1 Prozentpunkte entfallen auf sonstige Faktoren. Die so genannte „Kerninflationsrate“ hat in letzter Zeit nur we- nig zugenommen. Zu Frage 16: Aufgrund ihres hohen Offenheitsgrades ist die deut- sche Wirtschaft von konjunkturellen Entwicklungen im Ausland, insbesondere in den USA, vergleichsweise stark abhängig. Dies ist positiv, wenn sich die Weltwirtschaft gut entwickelt, macht uns aber auch anfälliger, wenn sie sich abschwächt. Insofern ist die derzeitige konjunktu- relle Entwicklung nicht „hausgemacht“, sondern ganz wesentlich auf externe Einflüsse wie die weltwirtschaftli- che Abkühlung und den Ölpreisanstieg zurückzuführen (Wachstumsabschwächung in den USA um 1 Prozent führt zu Wachstumsrückgang hier um 0,2 bis 0,3 Prozent). Grundsätzlich ist die intensive Einbindung Deutsch- lands in die Weltwirtschaft Ausdruck eines hohen Grades an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Es gibt also kei- nen Grund zur „Schwarzmalerei“. Das Wirtschaftswachs- tum wird zwar im Jahr 2001 unter dem außerordentlich günstigen Ergebnis des Jahres 2000 liegen, aber immer noch deutlich höher ausfallen als im Durchschnitt der Neunzigerjahre. Auch der Arbeitsmarkt wird weiterhin vom Wachstum profitieren. So sind eine fortgesetzte Zu- nahme der Beschäftigung und ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit zu erwarten. Bereits im nächsten Jahr dürfte die Zahl der Arbeitslosen unter 3,5 Millionen lie- gen. Zudem ist mit einer deutlichen Beruhigung der Preis- entwicklung zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wäre es wirtschafts- und finanzpolitisch nicht angebracht, mit kurzfristigen Maßnahmen eine Konjunktursteuerung zu versuchen. Die Bundesregierung verfolgt deshalb eine langfristig angelegte wirtschaft- und finanzpolitische Konzeption, die einen klaren Entscheidungsrahmen vor- gibt, Erwartungen stabilisiert und Investoren und Ver- brauchern dauerhaft Planungssicherheit vermittelt. Mit der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Steuer- reform, die auf unserem Konsolidierungskurs aufbaut und konjunkturell genau zum richtigen Zeitpunkt kam, hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Verbrau- cher und Investoren deutlich verbessert. Es ist wirt- schaftspolitisch richtig, diesen Kurs nun zu halten. Nur so kann die Bundesregierung Wachstum und Beschäftigung fördern, die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und soziale Gerechtigkeit sichern. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Fragen 17 und 18): Ist die Bundesregierung angesichts des Besorgnis erregenden wirtschaftlichen Abschwungs bereit, die für die Jahre 2003 und 2005 vorgesehene Absenkung des Einkommensteuertarifs auf das Jahr 2002 vorzuziehen, um die Steuerzahler – Personengesell- schaften, Einzelunternehmer und Verbraucher – zu entlasten und Wachstumspotenziale freizusetzen? Ist die Bundesregierung angesichts des Besorgnis erregenden wirtschaftlichen Abschwungs bereit, die mit ihrer Steuerreform – insbesondere durch die starke Spreizung der Steuersätze zwi- schen Körperschaften einerseits sowie Personengesellschaften und Einzelunternehmer andererseits – verbundenen Folgen für den Mittelstand wieder zurückzunehmen und Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, um dem Mittelstand Investitionen für neue Arbeitsplätze zu ermöglichen? Zu Frage 17: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen einer begrenzten und vorübergehenden Wachstumsdelle die auf langfristige Stärkung von Investitionen und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17853 (C) (D) (A) (B) Beschäftigung ausgerichtete Steuerreform – mit insgesamt 45 Milliarden DM Steuerentlastung allein in 2002 – zu verändern. Damit würde nur der Konsolidierungskurs ge- fährdet und der Konjunktur mehr geschadet als geholfen. Zu Frage 18: Durch die Steuerreform 2000 werden mittelständische Unternehmen bezogen auf das Entstehungsjahr gezielt in einer Größenordnung von 23 Milliarden DM steuerlich entlastet. Damit wird der besonderen Bedeutung dieser Unternehmen für die Schaffung und Sicherung von Ar- beitsplätzen bereits in weitem Umfang Rechnung getra- gen. Bereits ab 2001 werden Personenunternehmen ge- genüber Kapitalgesellschaften besser gestellt, denn bei einem Gewinn von 100 000 DM unterliegt ein verheirate- ter Personenunternehmer einer durchschnittlichen Ein- kommensteuerbelastung von nur 20,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag), eine Kapitalgesellschaft wird hin- gegen mit durchgängig 38,6 Prozent (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) belastet. 90 bis 95 Prozent aller Personenunternehmen erreichen diese effektive Steuerbelastung in Höhe von 38,6 Prozent gar nicht und stehen sich mit der Steuerreform 2000 bereits ab 2001 bei der Gewinnbesteuerung besser als Kapital- gesellschaften. Mit jeder weiteren Stufe der Steuerreform wird sich die Relation weiter zugunsten des Mittelstandes verbessern. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P). (Drucksache 14/6499, Frage 21): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass massive Markt- eingriffe, wie zum Beispiel zuletzt die KWK-Förderung (KWK: Kraft-Wärme-Koppelung), die über eine höhere Stromrechnung für Privathaushalte finanziert wird, oder die Verlängerung des Postmonopols, die der Verbraucher bezahlt, die Entlastungs- effekte der Steuerreform zunichte machen und ein Grund für die stagnierende Binnennachfrage sind? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass der Entlastungseffekt der Steuerreform durch die eigene Wirt- schaftspolitik konterkariert wird. Die Privathaushalte werden durch die Steuerreform 2000 bis zum Jahr 2005 um mehr als 65 Milliarden DM entlastet. Möglicherweise auftretende Preissteigerungen stehen dazu in keinem Ver- hältnis. Die Konsumenten werden im Laufe des Jahres auch feststellen, das es sich um eine dauerhafte steuerli- che Entlastung handelt. Dann wird auch die Binnennach- frage steigen. Die KWK-Förderung ist ein Teil der langfristig ange- legten Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. Diese Kraftwerke stellen besonders umweltfreundlich und effek- tiv Energie her. Sie sind mit hohen Investitionsausgaben aufgebaut worden. Ohne die Förderung wären die Anlagen nicht mehr wettbewerbsfähig. Sie müssten also stillgelegt und entsorgt werden, was sehr hohe Kosten verursachen und sich preissteigernd niederschlagen würde. Hier zeigt sich, dass die Marktkräfte nicht völlig frei wirken dürfen. Denn ohne KWK-Energie können zwar heute möglicher- weise die Energiepreise geringer sein, doch dafür käme es zu einem erhöhten Ressourcenverzehr und steigender Um- weltbelastung. Dies würde in der Zukunft zu sehr viel höheren Belastungen durch gestiegene Preise für die knap- pen und endlichen Ressourcen führen. Auch die Ausgaben zur Beseitigung der Umweltschäden würden sich drastisch erhöhen. Die Bundesregierung wünscht eine Generatio- nengerechtigkeit. Dies kann heute zu höheren Preisen führen, um die zukünftigen Generationen nicht schon durch heutige Entscheidungen über Gebühr zu belasten. Durch die Anpassung des Postgesetzes an die europä- ische Entwicklung wird verhindert, dass ein vorzeitiges Auslaufen der Exklusivlizenz zu einer einseitigen Öff- nung des deutschen Postmarktes mit der Folge von mög- lichen Wettbewerbsverzerrungen und der Gefährdung von Arbeitsplätzen führt. Es wird sichergestellt, dass die nationale Liberalisierung im Einklang mit der europä- ischen Entwicklung fortgeführt wird. Unabhängig von der Verlängerung der Exklusivlizenz ist es auch künftig Auf- gabe der Regulierungsbehörde für Post und Telekommu- nikation, die Tarife marktbeherrschender Lizenznehmer im Postsektor zu genehmigen. Effizienz- und Produkti- vitätssteigerungen bei der Deutschen Post AG werden da- bei in angemessener Weise zu berücksichtigen sein. Eine Verlängerung der Exklusivlizenz schließt daher eine Sen- kung des Tarifniveaus im Briefsektor keinesfalls aus. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hansgeorg Hauser (Rednitz- hembach) (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 22 und 23): Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Beginn der Zer- tifizierung von Altersvorsorgeprodukten vom 1. Juli auf den 1. August 2001 verschoben werden musste? Wie viele Anträge auf Zertifizierungen liegen bereits vor, und mit wie vielen Anträgen wird gerechnet? Zu Frage 22: Das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsor- geverträgen wurde im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögens-Gesetz-AVmG) als Art. 6 a aufgenommen. Als Termin für das In-Kraft-Tre- ten des Gesetzes war im Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2001 „der 1. Tag des 4. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“ vorgesehen (Bundesratsdrucksache 59/01, Art. 24 Abs. 4 a). Aufgrund der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 8. Mai 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5070) wurde dieser Arti- kel wie folgt gefasst: „Tritt am 1. Tag des 2. auf die Ver- kündung folgenden Kalendermonats in Kraft“. Das Al- tersvermögens-Gesetz vom 26. Juni 2001 wurde am 29. Juni 2001 verkündet (BGBI. I S. 1310). Es tritt hin- sichtlich des Beginns des Zertifizierungsverfahrens somit am 1. August 2001 in Kraft. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117854 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 23: Vor In-Kraft-Treten des Gesetzes kann ein Antrag nicht gestellt werden. Es liegen somit der „Zertifizierungs- behörde“ keine Anträge vor; auch die Behörde kann erst zum 1. August 2001 rechtlich entstehen. Die Bundesre- gierung ist in ihrer ersten Schätzung für das zweite Halb- jahr 2001 von rund 7 500 Anträgen auf Zertifizierung aus- gegangen. In der Zwischenzeit haben noch vor Ver- kündung des Gesetzes einige mögliche Anbieter von Altersvorsorgeverträgen Produkte auf dem Markt vorge- stellt und beworben, von denen sie behaupten, sie ent- sprächen bereits jetzt den Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen. Diese Angabe wurde zugleich mit der Bereitschaft ver- bunden, gegebenenfalls die Verträge auf die dann schließ- lich ab 1. Januar 2002 zertifizierten Altersvorsorgever- träge umzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die ursprüngliche Schätzung der Bundesregierung im Kern zwar noch zutreffend, es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Zahl der zu zertifizierenden Verträge auf bis zu 8 000 erhöhen könnte. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Frage 24) Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Kritik, die Ho- norare der für die NS-Zwangsarbeiter tätigen Anwälte seien über- höht, und welche Summen sind für die amerikanischen bzw. deut- schen Anwälte für ihre Tätigkeit im Rahmen der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ im Einzelnen nach neuestem Stand zur Auszahlung vorgesehen bzw. ausgezahlt wor- den? Der Gesamtbetrag der Honorare der für NS-Zwangs- arbeiter tätigen amerikanischen Anwälte einschließlich des mit dem amerikanischen Anwalt Fagan kooperieren- den deutschen Anwalts Witti ist in den internationalen Verhandlungen zur Zwangsarbeiterstiftung festgelegt worden. Die Verteilung oblag zwei amerikanischen Schiedsrichtern. Deren Schiedsspruch schöpft den vorge- gebenen Finanzrahmen in Höhe von 125 Millionen DM nahezu aus. Der von den Schiedsrichtern festgestellte Ge- samtbetrag von 124 458 251 DM ist bereits an diese mit der Bitte um Weiterleitung entsprechend deren Vorschlag überwiesen worden. Für die deutschen Anwälte, die die Voraussetzungen des § 9 Absatz 12 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ erfüllen, ist ent- sprechend der Richtlinien, die vom Kuratorium der Stif- tung im März dieses Jahres verabschiedet wurden, ein Gesamtbetrag von 4 Millionen DM vorgesehen. Die Ver- teilung obliegt auch hier einer Schiedsperson. Sie kann über die bei ihr eingegangenen Anträge allerdings erst nach Ablauf der am 31. Dezember dieses Jahres endenden An- tragsfrist entscheiden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 25 und 26): Welche Übergangsregelungen im Bereich der Landwirtschaft wird es in Bezug auf den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staa- ten zur EU geben, um die Beitrittsfolgen für die Landwirtschaft, insbesondere die deutsche Landwirtschaft, abzufedern? Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen der EU mit Po- len, der Tschechischen Republik und Ungarn bisher im Bereich Landwirtschaft erbracht, und welche EU-Standards in Bezug auf Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz werden diese Länder sofort nach dem Beitritt einhalten können? Zu Frage 25: Die Beitrittsverhandlungen im Kapitel Landwirtschaft wurden im Juni 2000 bzw. im Juni 2001 mit acht der zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer formell eröff- net. Inhaltliche Verhandlungen wurden bislang jedoch noch nicht geführt. Diese werden erst im Laufe des 2. Halb- jahres 2001 aufgenommen. Es ist daher derzeit nicht ab- sehbar, welche Übergangsregelungen es im Bereich Landwirtschaft geben wird. Zu Frage 26: Im Kapitel Landwirtschaft wurden die Beitrittsver- handlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn im Juni 2000 formell eröffnet. Der vom Europä- ischen Rat in Nizza gebilligte und vom Europäischen Rat in Göteburg bekräftigte Fahrplan für die Erweiterungs- verhandlungen sieht für das Kapitel Landwirtschaft erst im 2. Halbjahr 2001 die Eröffnung substanzieller Verhand- lungen vor. In diesem Zeitraum werden Verhandlungen im Bereich Veterinärwesen, Tierschutz und Pflanzen- schutz stattfinden. Im 1. Halbjahr 2002 stehen Verhand- lungen über die Festsetzung der Produktionsquoten und die Frage der Direktzahlungen auf der Tagesordnung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Frage 27): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Verwendung des Wirkstoffes Lebaycid/Fenthion zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in den deutschen Kirsch- anbaugebieten, zum Beispiel in der Fränkischen Schweiz, auch in Zukunft zu ermöglichen? Das Pflanzenschutzmittel Lebaycid mit dem Wirkstoff Fenthion ist in Deutschland seit 1998 wegen der als un- vertretbar bewerteten Auswirkungen auf den Naturhaus- halt nicht mehr zugelassen. Auch die Prüfungen im Rah- men der Untersuchungen der Europäischen Kommission zur Aufnahme des Wirkstoffs „Fenthion“ in den Anhang I (Positivliste) der Richtlinie 91/414/EWG über das In- verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln kommen zum gleichen Ergebnis. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17855 (C) (D) (A) (B) Die Europäische Kommission hat sowohl im Rahmen des Ständigen Ausschusses Pflanzenschutz als auch in ei- nem Schreiben vom 3. Mai 2001 an den Bayerischen Er- werbsobstbau-Verband mitgeteilt, dass davon auszugehen sei, dass eine Ganzflächenapplikation von Pflanzen- schutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenthion nicht vertretbar sei und daher im Kirschenanbau in Kürze nicht mehr möglich sein werde. Diese Entwicklung war absehbar und ist dem Berufsstand bereits vor Auslauf der Zulassung in Deutschland bekannt gemacht worden. Bereits nach den ersten Diskussionen über den Wirkstoff wurden intensive Untersuchungen bei Bund und Ländern initiiert, ob und inwieweit ein Köderverfahren, das bei Oliven im Mittel- meerraum gegen die Olivenfliege mit geringen Wirkstoff- mengen angewandt wird, auch bei Kirschen in Deutsch- land genutzt werden kann. Da die bisherigen Unter- suchungen nur zu negativen Ergebnissen geführt haben, konzentrierte man sich auf die Suche nach Pflanzen- schutzmitteln mit anderen Wirkstoffen. Hier ist der Ar- beitskreis Lückenindikationen der Länder besonders ak- tiv. Die in den vergangenen Jahren angelegten Versuche konnten zum Teil nicht ausgewertet werden, da die Kirschfruchtfliege nicht oder nicht in ausreichendem Um- fang aufgetreten ist. Zur Unterstützung führt das Bundes- ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft Bund-Länder-Gespräche zur Koordinierung der Forschungsaktivitäten zur Bekämpfung der Kirsch- fruchtfliege durch. Das letzte Gespräch fand am 22. März 2001 in Bonn statt. Ein weiteres Gespräch ist aufgrund der Dringlichkeit für das kommende Frühjahr vorgesehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/6499, Frage 28): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ge- planten Übergangsregelungen hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit im Zuge der EU- Osterweiterung in den jeweiligen Beitrittsverträgen konkret fest- gelegt werden? Nachdem alle EU-Mitgliedstaaten der gemeinsamen EU-Position für eine 7-jährige Übergangsfrist sowohl für die Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch für Teilbereiche bei der Dienstleistungsfreiheit zugestimmt haben, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der EU-Osterweiterung die vorgesehenen Übergangs- regelungen auch in die jeweiligen Beitrittsverträge aufge- nommen werden. Ungarn, Lettland sowie die Slowakische Republik haben die EU-Position inzwischen akzeptiert. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn (PDS) (Drucksache 14/6499, Fragen 29 und 30): Tritt gegenwärtig im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für das Jahr 2001 ein Defizit angesichts der Tatsache auf, dass der angenommene Eckwert von 3,619 Millionen jahres- durchschnittlichen Arbeitslosen, der mit einem Zuschuss von 1,2 Milliarden DM an die BA berücksichtigt ist, deutlich über- schritten wurde, und wenn ja, wie hoch ist es? Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der nach unten korri- gierten Prognosen für das Wirtschaftswachstum und der nach oben korrigierten Zahlen von angenommenen 3,5 Millionen auf 3,75 bis 3,78 Millionen Arbeitslosen dabei zu bleiben, im Haus- halt 2002 keinen Zuschuss an die BA zu zahlen, oder in welcher Höhe ist nach dieser neuen Lage gegebenenfalls doch ein Zu- schuss geplant? Zu Frage 29: Im Bundeshaushalt ist für das Jahr 2001 ein Zuschuss an die BA in Höhe von 1,2 Milliarden DM vorgesehen. Damit wird das im Haushalt der BA in gleicher Höhe aus- gewiesene Defizit abgedeckt. Ob der im Bundeshaushalt eingestellte Zuschuss im Jahre 2001 ausreicht, kann auf der derzeitigen Datenbasis noch nicht beurteilt werden, da sich der Zuschussbedarf als Saldo aller einzelnen Einnah- mepositionen und aller einzelnen Ausgabepositionen des BA-Haushalts mit einem Gesamtvolumen von 101,2 Mil- liarden DM ergibt. Zu Frage 30: Die von Ihnen genannten Prognosen kann ich nicht be- stätigen. Der interministerielle Arbeitskreis gesamtwirt- schaftliche Vorausschätzung hat im Mai diesen Jahres die ökonomischen Eckwerte für das kommende Jahr aktuali- siert und geht dabei von einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 3,478 Millionen aus. Die Beitrags- einnahmen der BA reichen danach aus, sowohl die ge- setzlichen Verpflichtungen der BA zu erfüllen als auch die arbeitsmarktlichen Ausgaben auf dem verstetigten hohen Niveau zu leisten. Maßgebend für die Aufstellung des BA-Haushalts 2002 durch die Selbstverwaltungsorgane der BA sind die öko- nomischen Eckwerte, die im Oktober diesen Jahres durch den interministeriellen Arbeitskreis als Grundlage für die Haushalte 2002 verbindlich aktualisiert werden. Die wei- tere Entwicklung bleibt daher abzuwarten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Georg Janovsky (CDU/CDU) (Druck- sache 14/6499, Fragen 31 und 32): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Zentrali- sierung des Militärgeographischen Dienstes, und wie sollen die notwendigen militärgeographischen Unterstützungsleistungen für die Truppe in Zukunft erbracht werden? Wie steht die Bundesregierung zur Auflösung einer der mo- dernsten Militärgeographischen Dienststellen, der einzigen ent- sprechenden Dienststelle in den neuen Bundesländern in Leipzig, und welche personellen und finanziellen Folgen ergeben sich da- raus? Zu Frage 31: Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr wurden unter anderem weiter gehende Möglichkeiten zur ressourcensparenden, gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung betrachtet. Diese Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117856 (C) (D) (A) (B) Überlegungen haben unter anderem dazu geführt, in der Bundeswehr eine Bündelung der geowissenschaftlichen Fachexpertise herbeizuführen. Die Verwandtschaft der Aufgaben sowie die Anwendung heutiger Technologien im Geoinformationswesen erlauben es, die beiden artver- wandten Aufgaben Militärisches Geowesen und Geophy- sikalische Beratung zu der integrierten Aufgabe „Geo- informationswesen der Bundeswehr“ zusammenzufassen und deren Wahrnehmung im „Geoinformationsdienst der Bundeswehr“ zu organisieren. In der Streitkräftebasis wird das Amt für Geoinforma- tionswesen der Bundeswehr neu aufgestellt, in dem alle Amts-, Einsatz-, Ausbildungs-, Produktions- und Weiter- entwicklungsaufgaben zentral wahrgenommen werden. Hierzu werden die Kräfte des Amtes für Militärisches Geowesen, des Amtes für Wehrgeophysik und die Kräfte der aufzulösenden Topographietruppe, zu der unter ande- rem die Militärgeographische Stelle im Wehrbereich VII, Leipzig zählt, herangezogen. In den Teilstreitkräften ver- bleiben nur die zur unmittelbaren Geo-Beratung erforder- lichen Kräfte. Zu Frage 32: Die Kartenherstellung in Leipzig wird aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen und der Zentrali- sierung von Produktionsstätten eingestellt. Durch das Zu- sammenlegen von Organisations- und Verwaltungsauf- gaben und die Zentralisierung von Produktionsstätten entstehen Synergieeffekte, die Einsparungen im personel- len und materiellen Bereich ermöglichen. Die Soldaten wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mi- litärgeographischen Dienststelle im Wehrbereich VII kön- nen darauf vertrauen, dass der Umbau der Bundeswehr auch in ihrem Bereich in sozialverträglicher Weise erfol- gen wird. Die Folgenutzung des im Bereich der militär- geographischen Dienstelle in Leipzig verwendeten Fach- geräts wird in jedem Fall sorgfältig geprüft und ist durch Weiterverwendung in dem neu aufzustellenden „Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr“ sichergestellt. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 33 und 34): Ist es zutreffend, dass die Gesellschaft für Entwicklung, Be- schaffung und Betrieb (GEBB) mit Mitteln aus dem Verteidi- gungsetat im Jahr 2000 bzw. auch im laufenden Jahr Wertpapier- geschäfte im weitesten Sinne getätigt hat, und falls ja, in welchem Umfang auch im Hinblick auf Gewinne bzw. Verluste? Wäre eine Vornahme von Wertpapiergeschäften durch die GEBB nach Ansicht der Bundesregierung mit den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vereinbar? Zu Frage 33: Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb – im Folgenden kurz GEBB – hat im Jahr 2000 mit Teilen der über einen Darlehensvertrag des Bundes- ministeriums der Verteidigung zur Verfügung gestellten Mittel festverzinsliche Wertpapiere erworben. Die fest- verzinslichen Wertpapiere wurden erworben, um die aus dem Darlehensvertrag entstehenden Zinsverpflichtungen gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung ab- zudecken. Die Laufzeiten dieser Wertpapiere wurden ent- sprechend der voraussichtlichen Liquiditätserfordernisse der Gesellschaft bis in das Jahr 2001 gewählt. Die Art der festverzinslichen Wertpapiere lässt eine exakte Vorausbe- rechnung der zu erwartenden Rendite zu; Verluste sind ausgeschlossen und dementsprechend nicht eingetreten. Zu Frage 34: Zur Anschubfinanzierung wurde am 8. September 2000 ein Darlehensvertrag zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der GEBB geschlossen. Die Höhe des Darlehens von 5 Millionen DM und der Zeitpunkt der Auszahlung richtete sich nach der damals prognostizierten Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Der Darlehens- vertrag sieht einen Zinsanspruch des Bundes in Höhe von 5 Prozent per anno vor. Da sich die Aufnahme der Ge- schäftstätigkeit der GEBB nach Abschluss des Darlehens- vertrages verzögert hat, stellte sich der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft im Nachhinein als geringer dar. Die GEBB ist als GmbH verpflichtet, Verluste zu ver- meiden. In dem Prüfungsergebnis und Beteiligungsvermerk der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000 der GEBB mbh durch „Price-Waterhouse- Cooper Deut- sche Revision“ sind keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden. Der Aufsichtsrat der GEBB hat den Prüfbericht in seiner Sit- zung am 11. Juni 2001 zustimmend zur Kenntnis genom- men. Die Bundesregierung gelangt unter Berücksichti- gung der beschriebenen besonderen Umstände des Einzelfalls zu keinem anderen Ergebnis, auch in Bezug auf die Bundeshaushaltsordnung. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Frage 35): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirtschaftlich- keit in der Bundeswehr“ so auszugestalten, dass insbesondere mit- telständisch und handwerklich geprägte Unternehmen hieraus konkret und in bezifferbarem Umfang profitieren können, und wie viele Deutsche Mark haben die im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag durchgeführten gesellschaftlichen Veranstaltun- gen gekostet? Die Bundesregierung wird auch künftig die zugunsten der mittelständischen und handwerklich geprägten Unter- nehmen erlassenen Vergaberegeln beachten. Die Aus- schreibungen der Pilotvorhaben des Rahmenvertrages sind – wie bereits in der Bundestagsdrucksache 14/5892 vom 17. April 2001 erwähnt – für mittelständische und handwerkliche Unternehmen eher ungeeignet. Allerdings wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die „Leitsätze für die Vergabe von Bundeswehraufträgen“, die eine ver- stärkte Einbindung des Mittelstandes vorsehen, zur An- wendung kommen sollen. Diese Leitsätze ermöglichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17857 (C) (D) (A) (B) eine Kontrolle durch den Auftraggeber bei der Vergabe von Unteraufträgen durch den Generalunternehmer. Die drei Konferenzen zur Unterzeichnung des Rahmenvertra- ges am 15. Dezember 1999 im Bundeskanzleramt, am 15. März 2000 ebenfalls im Bundeskanzleramt und am 20. Juni 2000 in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin haben jeweils rund 20 000 DM gekostet. Die Kosten für die Ver- anstaltung am 3./4. Mai 2000 im Hotel Dorinth in Berlin belaufen sich auf rund 135 000 DM, für die Jahrestagung am 13. Dezember 2000 im Hotel Intercontinental in Ber- lin auf rund 206 000 DM. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Frage 36): Wie viele Flugzeugführer der Bundeswehr haben in den letz- ten sechs Jahren eine Verkürzung ihrer Dienstzeit beantragt, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die Bun- deswehr als ein für Flugzeugführer attraktives Berufsfeld zu er- halten? Im Zeitraum von 1997 bis heute haben 51 Flugzeug- führer – davon 4 vom Heer, 35 von der Luftwaffe und 12 von der Marine – von derzeit insgesamt 3 178 Flug- zeugführern aller Teilstreitkräfte die Bundeswehr durch Verkürzung ihrer Dienstzeit verlassen. Die Zahl der akti- ven Soldaten schlüsselt sich nach 1 242 Strahlflugzeug- führer und 1 936 Transportflugzeug-/Hubschrauberführer und Luftfahrzeugoperationsoffiziere auf. Gemessen an der Gesamtanzahl der aktiven Flugzeugführer sind dies gerade mal 1,6 Prozent. Mit der angestrebten Schaffung robuster Strukturen in den fliegenden Einsatzverbänden der Luftwaffe wird die Stärkung der Durchhaltefähigkeit im Einsatz und eine Minderung der Belastung des Perso- nals gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, die Attraktivität des Soldatenberufs insgesamt zu erhöhen, da wegen der sinkenden Geburtsjahrgänge Privatwirt- schaft und öffentliche Hand um den selben Personenkreis werben. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck- sache 14/6499, Fragen 37 und 38): Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung Personalleasingunter- nehmen und/oder Zeitarbeitsfirmen bedient, um so befristete Ar- beitsverhältnisse für Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen der Bundeswehr eingehen zu können? Ist es beabsichtigt, nach Auflösung der Bundeswehrfachschu- len Ausbildungen für ausscheidende Soldaten auf Zeit in die Zu- ständigkeit der Länder zu übergeben, und wenn ja, haben die Län- der dafür genügend Kapazitäten? Zu Frage 37: Es ist zutreffend, dass sich die Bundesregierung im Be- reich des Bundesministeriums der Verteidigung Personal- leasingunternehmen seit August 2000 im Wehrbereich VII bedient, da ein kurzfristiger Anstieg der Zahl der Lehr- gangsteilnehmer an den Bundeswehrfachschulen Naum- burg und Berlin zu verzeichnen war und der dadurch er- höhte Unterrichtsbedarf erst ab dem Sommer 2002 durch vorhandenes Stammpersonal der – zu schließenden – Bundeswehrfachschulen abgedeckt werden kann. Die Leiter dieser Bundeswehrfachschulen schließen mit die- sen Firmen Verträge über befristete Unterrichtsleistungen ab. Diese Firmen senden wiederum eigene, selbst ausge- wählte Lehrkräfte zur Unterrichtsleistung an die Bundes- wehrfachschulen Naumburg und Berlin. Es ist nicht zu- treffend, dass dadurch befristete Arbeitsverhältnisse zwischen diesen Lehrkräften und dem Bundesministe- rium der Verteidigung, respektive den Bildungseinrich- tungen der Bundeswehr, zustande kommen. Zu Frage 38: Im Rahmen der Neustrukturierung werden Bundes- wehrfachschulen weiter betrieben und das Unterrichts- angebot auf die Kernaufgaben – das heißt vor allem die Vermittlung von allgemeinberuflichen Abschlüssen – zu- rückgeführt. Dies hat zur Folge, dass folgende Ausbil- dungsgänge, für deren Anerkennung schon bisher die Zu- ständigkeit bei den Bundesländern lag, nicht mehr an Bundeswehrfachschulen durchgeführt werden sollen: staatlich geprüfter Betriebswirt; staatlich geprüfter Tech- niker. Im Jahr 2000 legten an Bundeswehrfachschulen bun- desweit 252 Lehrgangsteilnehmer die Abschlussprüfung zum „staatlich geprüften Betriebswirt“ ab. Nach Errei- chen der Zielstruktur von zehn Bundeswehrfachschulen werden pro Bundesland im Schnitt ungefähr 16 zusätzli- che Lehrgangsteilnehmer unterzubringen sein. Man kann davon ausgehen, dass diese Kapazitäten von öffentlichen und privaten Bildungsträgern der Länder abgedeckt wer- den können. Der vier Studienhalbjahre dauernde Lehr- gang „staatlich geprüfter Techniker“ wird nur noch an der Bundeswehrfachschule Berlin mit der Besonderheit durchgeführt, dass dort lediglich die ersten beiden Studienhalbjahre absolviert werden. Danach wechseln die Lehrgangsteilnehmer aufgrund einer Kooperationsver- einbarung mit der Staatlichen Technikerschule Berlin auf diese und legen dort die Abschlussprüfung ab. Zurzeit be- finden sich 43 Lehrgangsteilnehmer im 1. Studienhalbjahr und 8 Lehrgangsteilnehmer im 2. Studienhalbjahr an der Bundeswehrfachschule Berlin. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck- sache 14/6499, Fragen 39 und 40): Wie und mit welchen Instrumenten gestaltet sich die NATO- Informationspolitik, exemplarisch dargestellt am Fall der gegen- wärtig stattfindenden Tiefflugmanöver? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ab- wurf von Kerosin – im zivilen und militärischen Bereich – insbe- sondere die Region Trier (Eifel/Mosel) betreffend? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117858 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 39: Der Führungsstab der Luftwaffe und der Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung sind für die Infor- mationspolitik der fliegenden Verbände zuständig, wenn sie über dem Gebiet der Bundesrepublik üben. Bei größe- ren Übungen der Luftwaffe wird auf Weisung des Führungsstabes durch das Presse- und Informationszen- trum der Luftwaffe in Köln-Wahn eine Pressemitteilung erstellt und an die Medien verteilt. In dieser Pressemittei- lung wird über Art, Umfang und Dauer der Übung sowie die teilnehmenden Verbände informiert. Sollten mit der Übung erhöhter Flugbetrieb oder besondere Flug- manöver, wie zum Beispiel Tiefflug, verbunden sein, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Mit der Versendung der Pressemitteilung werden die darin enthaltenen Informationen auch im Internet veröf- fentlicht. Darüber hinaus informieren die Leiter der Presse- stellen der Luftwaffendivisionen sowie die nebenamtli- chen Presseoffiziere der teilnehmenden Verbände die je- weils lokalen Medien über die Teilnahme der Verbände an diesen Übungen. Dies geschieht entweder ebenfalls durch Pressemitteilungen oder durch Pressegespräche der Ver- bandsführer. Bei größeren Übungen der Luftwaffe wird in der Regel auch ein Pressetag angeboten. Dazu werden die Medien zur Information über die Übung zentral zu einem Verband oder auf einen Truppenübungsplatz eingeladen und durch Personal des Presse- und Informationszentrum der Luft- waffe über die Übung informiert. Für die in den letzten zwei Wochen beginnend ab dem 18. Juni 2001 durchge- führte Großübung „Clean Hunter“ wurden alle oben dar- gestellten Informationsmittel genutzt. Die Pressemittei- lung der Luftwaffe erfolgte am 4. Juni 2001. Darüber hinaus hat die NATO am 6. Juni 2001 eine Pressemittei- lung an alle Ministerien, Presseagenturen, einschlägigen Magazine und Zeitschriften sowie an einzelne Journalis- ten gegeben. Der deutsche Ansprechpartner beim zustän- digen NATO-Luftwaffenkommando in Ramstein erhielt während der Übung circa 80 Anrufe und gab 13 Radio- interviews sowie dem ZDF ein Fernsehinterview. Zu Frage 40: Der Schnellablass von Kraftstoff wird auf der Basis der gültigen Luftverkehrsvorschriften nur in besonderen Not- fällen durchgeführt, die für eine frühzeitige Landung eine schnelle Gewichtsverringerung erfordern. Für den Ablass von Kerosin ist eine Mindesthöhe von circa 1 500 Metern über Grund erforderlich. Erfolgt der Ablass in größeren Höhen, haben andere Luftfahrzeuge unterhalb des ablas- senden Luftfahrzeuges einen Mindestabstand von circa 1 500 Metern zu halten. Damit ist sichergestellt, dass die Konzentration des abgelassenen Kerosins beim Erreichen des Erdbodens bzw. anderer Luftfahrzeuge ungefährliche Werte erreicht hat. Über den Schnellablass von Kerosin wird in der Flugsicherung eine Halbjahresstatistik ge- führt. Demzufolge wurde im Zeitraum 1. Juli 1999 bis 31. Dezember 2000 achtmal zivil und zweimal militärisch über unterschiedlichen Gebieten der Region Eifel/Mosel Treibstoff abgelassen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts- brunn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 46 und 47): Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Schaden, den die Wirtschaft in Deutschland jährlich durch Aktionen militanter Gentechnikgegner erleidet? Was unternimmt die Bundesregierung, um die deutsche Wirt- schaft vor der Manipulation und Zerstörung gentechnischer Frei- landversuche durch Gentechnikgegner zu schützen? Zu Frage 46: Nach Aussagen der betroffenen Unternehmen sind die aus der Zerstörung von Versuchsfeldern entstandenen wirtschaftlichen Schäden beträchtlich. Die finanziellen Verluste setzten sich zusammen aus den rein materiellen Schäden (Zerstörung des Versuchsfeldes) sowie finan- ziellen Einbußen, die durch den mit der Zerstörung ent- standenen Forschungsrückstand und die damit verbun- dene verzögerte Marktreife und Produkteinführung hervorgerufen werden (Entwicklungsschäden). Genaue Zahlenangaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 47: Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt originär den Ländern, die Bundesregie- rung hat keine direkte Eingriffsmöglichkeit. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nimmt das Bundeskriminal- amt (BKA) seine Funktion als Zentralstelle wahr und wer- tet alle Meldungen aus, die ihm von den örtlich zuständi- gen Länderdienststellen über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst mitgeteilt werden. Werden aufgrund der Auswertung Zusammenhänge von Straftaten erkennbar, unterrichtet das BKA die Länder unverzüglich. Dazu er- folgen neben der Auswertung von Szenepublikationen ständig auch anlassunabhängige Recherchen im Internet. Ferner bestehen intensive Kontakte zu den versuchs- durchführenden Firmen und zu dem vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) initiierten „Informa- tionskreis Gentechnik“. Im Rahmen von Bund/Länder-Arbeitsbesprechungen mit Vertretern der Landeskriminalämter und Betreiber- firmen wird darüber hinaus eine Intensivierung des In- formationsaustausches betrieben, dessen Ziel es sein soll, angesichts der im Zusammenhang mit Freisetzungsver- suchen bekannten Straftatenzyklen (Aussaat/Ernte), die Zeit vor zu erwarteten neuerlichen schweren Straftaten für eine intensive Abstimmung zwischen Polizei und Sicher- heitsbehörden einerseits und den Betreibern auf der ande- ren Seite zu nutzen bzw. hierfür Impulse zu geben und ge- meinsame Vorstellungen zu entwickeln, wie Straftaten präventiv/repressiv besser begegnet werden kann. Mehr Transparenz für die Öffentlichkeit bei den Genehmi- gungsverfahren, bessere Informationen über die Gentech- nik in der Bevölkerung könnten ebenfalls den Aktivitäten zur Zerstörung von Freisetzungen gentechnisch veränder- ter Pflanzen entgegenwirken. Die Bundesregierung wird deshalb weiterhin bemüht sein, durch Transparenz, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17859 (C) (D) (A) (B) bessere Informationen und Aufklärung über die Gentech- nik zu einem rationalen Umgang mit dem Thema Gen- technik beizutragen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Ruck (CDU/ CSU) (Drucksache 14/6499, Frage 48): Welche Rolle kommt nach Erkenntnissen der Bundesregie- rung der Veröffentlichung von Kartenmaterial und weiteren Infor- mationen über gentechnische Freilandversuche durch Gentech- nikgegner im Internet bei der Vorbereitung militanter Aktionen zu? Eine Beziehung zwischen der verstärkt gegen Gen- technik/Genversuche betriebenen Agitation in Szene- Zeitschriften seit 1996 sowie der Internet-Veröffentli- chung 1997 bis 1999 einerseits und dem signifikanten Anstieg der Straftaten andererseits in diesem Zeitraum liegt nahe. Seit dem Jahr 2000 sind analog zu dem ver- minderten Straftatenaufkommen auch nur noch verein- zelte Veröffentlichungen in Publikationen und Internet er- schienen. (Das auf den Internetseiten von Anti-Gentech- nik-Gruppen derzeit veröffentlichte Kartenmaterial ist zu einem großen Teil inaktuell. Es werden Standorte aufge- führt, die schon seit Jahren nicht mehr genutzt werden.) Die Veröffentlichungen erfüllen für sich allein nicht die Tatbestandsmerkmale, die zur Einleitung von Ermitt- lungsverfahren führen könnten. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Risi- ken von Brustimplantaten aus Silikon? Beabsichtigt die Bundesregierung ein obligatorisches Melde- register für Brustimplantate einzuführen? Zu Frage 49: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) als die für die Erfassung und Bewertung von Risiken bei Medizinprodukten zuständige Behörde hat sich fortlaufend mit der Sicherheit von Brustimplan- taten befasst. Nach Auffassung des BfArM sind silikon- gelgefüllte Brustimplantate, die entsprechend den gesetz- lichen Vorschriften hergestellt und geprüft sind und ordnungsgemäß angewendet werden, nicht grundsätzlich bedenklich. In Einzelfällen können unerwünschte Wir- kungen auftreten, insbesondere lokale Komplikationen. Ein Zusammenhang zwischen silikongelgefüllten Brust- implantaten und systemischen Erkrankungen lässt sich nach den vorliegenden wissenschaftlichen Daten jedoch nicht herstellen. Die bestehenden Restrisiken rechtferti- gen kein generelles Verbot. Zu Frage 50: Ein Melderegister für Brustimplantate kann im Falle von Problemen zur Identifizierung der betroffenen Pa- tientinnen sowie bei geeigneter Ausgestaltung auch zur Bewertung des Langzeitverhaltens von Implantaten hilf- reich sein. Die Bundesregierung wird die Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit der obligatorischen Einführung eines derartigen Registers unter Berücksichtigung der Erfah- rungen mit bereits bestehenden Registern (freiwillige Systeme von medizinischen Fachgesellschaften, gesetz- lich vorgeschriebene Implantate-Register in anderen Län- dern) und der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland prüfen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/6499, Fragen 51 und 52): Hat die Bundesregierung im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen im Aufsichtsrat gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG) den Vorstand der DB AG angehalten, bei der Still- legung von Betriebsstätten die Vorschläge des jeweils zustän- digen Betriebsrates ernsthaft zu prüfen, wenn dieser eigene Umstrukturierungsvorschläge erarbeitet hat, wie dies beispiels- weise in München-Neuaubing geschehen ist, wo der Betriebsrat eine räumliche Angliederung der Betriebsstätte an das B-Werk in Pasing vorgeschlagen hat, um dort Reparaturarbeiten an S-Bah- nen und Nahverkehrszügen ortsnah zum Ballungsraum München zu erhalten? Wird die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer Kompe- tenzen im Aufsichtsrat der DB AG auf den Bahnvorstand ein- wirken, dass dieser bereit ist, umgehend in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, der Landes- hauptstadt München und dem Betriebsrat abzuklären, welche Realisierungsmöglichkeit für die vom Betriebsrat vorgeschlagene Umstrukturierung und Umsiedlung des Fahrzeuginstandhaltungs- werkes München besteht? Zu Frage 51: Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un- ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei- gener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG kann dem Vorstand diesbezüglich keinerlei Weisungen erteilen. Dies gilt auch für die Ab- läufe im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Bun- desminister Bodewig hat jedoch in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG im Zusammenhang mit der geplanten Werkeschließung zum Ausdruck ge- bracht, dass die Bundesregierung vom Vorstand unver- ändert eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Sanie- rungsprozesses der DB AG erwartet. Die Bundesregierung beantwortet im Übrigen Fragen aus dem Verantwortungs- bereich des in private Rechtsform überführten Unter- nehmens Deutsche Bahn AG vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahl- prüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 hinsichtlich der Aus- legung der §§ 105 und 108 GO-BT. Danach bleibt die Be- urteilung der angesprochenen Sachverhalte der Unterneh- mensleitung der Deutschen Bahn AG vorbehalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117860 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 52: Die Bundesregierung hat großes Verständnis für die Sorge um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Der Bund als Ei- gentümer muss allerdings von der Unternehmensführung der DB AG erwarten, dass alle im Unternehmen selbst lie- genden Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ausge- schöpft werden, denn nur ein auf Dauer alleine lebens- fähiges, leistungsfähiges und nach betriebswirtschaftlich üblichen Grundsätzen organisiertes Unternehmen Bahn kann erfolgreich den Wettbewerb am Verkehrsmarkt be- stehen. Dies entspricht dem breiten politischen Konsens, der der Bahnreform zugrunde lag. Eingriffe in die Ge- schäftspolitik des Vorstands des Unternehmens sind der Bundesregierung nach dem Aktienrecht nicht möglich. Die Bundesregierung kann und will nicht Aufgaben des Unternehmensvorstands übernehmen, der jetzt in der Ver- antwortung steht, das vom Aufsichtsrat gebilligte Kon- solidierungsziel im Unternehmen umzusetzen. Die Bun- desregierung geht auch weiterhin davon aus, dass die im Interesse der Unternehmenskonsolidierung notwendi- gen Schritte in sozialverträglicher Weise und unter Ver- zicht auf betriebsbedingte Kündigungen mit den Vertre- tungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner abge- stimmt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 53 und 54): Wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in Ausbesserungsbe- trieben der Deutschen Bahn AG bzw. deren Vorgängerorganisa- tion in München in den letzten zehn Jahren – auch vor dem Hin- tergrund der Bahnreform – entwickelt (bitte aufgegliedert nach Jahren)? Wie viele Arbeitsplätze werden durch die beabsichtigte Schließung des Ausbesserungswerkes München-Neuaubing ver- loren gehen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir- kungen auf den Arbeitsmarkt in den dadurch betroffenen Berufs- zweigen und für die davon betroffenen Arbeitnehmer und Auszubildenden? Zu Frage 53: Die Bundesregierung beantwortet Fragen aus dem Verantwortungsbereich des in eine private Rechtsform überführten Unternehmens Deutsche Bahn AG vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord- nung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 hin- sichtlich der Auslegung der §§ 105 und 108 GO-BT in dem Umfang, in dem das Unternehmen entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die erbetenen Angaben sind in der Kürze der für die Beantwortung ei- ner Parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit von der DB AG nicht zu ermitteln, auch nicht für die Zeit vor der Bahnreform. Die Umstrukturierung der Werke ist im Übrigen keine Folge der Bahnreform, son- dern der bereits zuvor bestehenden Überkapazitäten im Werkebereich der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn. Zu Frage 54: Nach Angaben der DB AG sind rund 460 Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter von der Schließung des Werkes in Neuaubing betroffen. Hiervon werden etwa 70 in der Elek- tronik-Zentralwerkstatt im Raum München eine Weiterbe- schäftigung finden. Der Vorstand der DB AG hat beschlos- sen, den Mitarbeitern der betroffenen Werke Möglichkeiten alternativer Beschäftigungen zu eröffnen. So werden stand- ortbezogene Vermittlungsaktivitäten gestartet und der kon- zernweite Arbeitsmarkt eingebunden. Damit entspricht der Vorstand der DB AG der von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig geäußerten Erwartung, dass die geplanten Maß- nahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Eine Beurtei- lung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist erst mög- lich, wenn die Sozialpläne erstellt sind. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass im Raum München sowohl bei der DB AG selbst als auch in Industrie und Handwerk eine große Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften besteht. Auch in der Vergangenheit konnten für die von Werks- schließungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gefunden werden – überwiegend bei der DB AG selbst. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 55 und 56): Wie viele Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten in Ausbesserungswerken der Bahn (Bundesbahn, Deutsche Bahn AG) sind durch Schließung von Einrichtungen im Großraum München seit 1990 – auch vor dem Hintergrund der Bahnreform – verloren gegangen? Beabsichtigt die Bundesregierung über ihre Mitglieder im Auf- sichtsrat der Deutschen Bahn AG im Rahmen des aktienrechtlich Zulässigen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen dahin gehend auszuüben, dass unabhängig von der Schließung des Bun- desbahnausbesserungswerks in München-Aubing gewährleistet ist, dass Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen werden können? Zu Frage 55: Die Bundesregierung beantwortet Fragen aus dem Ver- antwortungsbereich des in eine private Rechtsform über- führten Unternehmens Deutsche Bahn AG vor dem Hin- tergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 hinsichtlich der Auslegung der §§ 105 und 208 GO-BT in dem Um- fang, in dem das Unternehmen entsprechende Informatio- nen zur Verfügung gestellt hat. Nach Angaben der DB AG ist eine detaillierte Antwort in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und aufgrund der in der Zwischenzeit er- folgten Organisationsmaßnahmen nicht möglich. Als große Einzelmaßnahmen wurden genannt: – die Schlie- ßung des Ausbesserungswerkes München-Freimann im Jahre 1994/95 mit 410 Mitarbeitern (ohne Auszubildende), die überwiegend durch den Aufbau des ICE-Betriebswer- kes kompensiert wurden; – die Schließung der Mitropa- Werkstatt im Jahre 2000 mit 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Umstrukturierung der Werke ist im Übrigen keine Folge der Bahnreform, sondern der bereits zuvor bestehenden Überkapazitäten im Werkebereich der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17861 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 56: Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un- ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei- gener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG kann dem Vorstand diesbezüg- lich keinerlei Weisungen erteilen. Dies gilt auch für die Abläufe im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Bundesminister Bodewig hat jedoch in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG im Zusammen- hang mit der geplanten Werkeschließung zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung vom Vorstand unver- ändert eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Sanie- rungsprozesses der DB AG erwartet. Dies schließt auch ein, dass alle Auszubildenden ihre Ausbildung bis zur Ab- schlussprüfung fortsetzen können. Auch der Vorstand der Deutschen Bahn ist um möglichst sozialverträgliche Re- gelungen bemüht. Darüber wird der Vorstand mit den Ver- tretungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im Rah- men der Aufstellung der Sozialpläne verhandeln. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 57 und 58): Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die staats- vertraglichen Verhandlungen mit Frankreich zur Regelung der An- und Abflüge bezüglich des Flughafens Basel-Mulhouse (EuroAirport) von den Verhandlungen um weitere Flughäfen im deutsch-französischen Grenzgebiet abzukoppeln und, da es sich beim EuroAirport um einen französisch-schweizerischen Flugha- fen handelt, unter Einbeziehung der Schweiz einen trinationalen Staatsvertrag zu erarbeiten? Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ohne Einbezie- hung der Schweiz gewährleistet werden, dass bei den staatsver- traglichen Verhandlungen zur Regelung der An- und Abflüge be- züglich des Flughafens Basel-Mulhouse (EuroAirport) die Interessen aller drei betroffenen Staaten (Deutschland, Frankreich und Schweiz) ausgeglichen und rechtlich verbunden werden kön- nen, und kann die Bundesregierung im Falle der Nichteinbezie- hung der Schweiz in rechtlich verbindlicher Weise garantieren, dass die deutschen Interessen vollumfänglich umgesetzt werden? Zu Frage 57: Beide Verhandlungsdelegationen gehen bisher von einem Staatsvertrag für die Flughäfen Saarbrücken, Zwei- brücken, Karlsruhe/Baden-Baden, Straßburg und Basel- Mulhouse aus. Der französische Verhandlungspartner hatte keine Notwendigkeit gesehen, die Schweiz in die bis- herigen Verhandlungen einzubeziehen und eine eventuelle spätere Beteiligung der Schweiz vom weiteren Verlauf ab- hängig gemacht. Zu Frage 58: Die Verhandlungen sind in der Anfangsphase. Sie dien- ten bisher dem Austausch von Informationen über die Be- triebssituation der in den Staatsvertrag einzubeziehenden Flughäfen sowie der Klärung der Unterschiede der zu berücksichtigenden rechtlichen Regelungen in Deutsch- land und in Frankreich. Diese Arbeiten sind noch nicht ab- geschlossen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und in welcher Weise die Schweiz in die vertraglichen Regelun- gen einzubeziehen sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/6499, Fragen 59 und 60): Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesre- gierung die vorgesehene Erhöhung des Selbstbehalts auf 100 DM pro Quadratmeter bei der Ausreichung der Investitionszulage für Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden für die Plat- tenwohngebiete, die nach der vorgesehenen Regelung nicht in den Genuss der Erhöhung der Bemessungsgrenze auf 2 400 DM pro Quadratmeter und der erhöhten Förderquote von 22 Prozent kom- men werden? Wie hoch soll nach Auffassung der Bundesregierung der Min- destanteil nach dem vorgesehenen Zuschussprogramm zum Stadt- umbau sein, der für Rückbaumaßnahmen eingesetzt wird? Zu Frage 59: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Leerstand Ost hat vorgeschlagen, zur Finanzierung einer höheren Inves- titionszulage für Investitionen in die städtebaulich beson- ders wertvollen innerstädtischen Altbaubestände die be- stehende Bagatellgrenze von 5 000 DM pro Antrag durch einen Selbstbehalt von 100 DM pro Quadratmeter zu er- setzen. Bei Umsetzung dieses Vorschlags würden um- fangreichere Investitionen in Wohnungen von Plattenbau- ten weiterhin durch die Investitionszulage gefördert. Die Umstellung des Selbstbehalts von 5 000 DM pro Antrag auf 100 DM pro Quadratmeter wäre dabei ein Beitrag zu mehr Zielgenauigkeit und Fördergerechtigkeit, da dann bei allen Eigentümern Bagatellinvestitionen in gleichem Umfang von der Förderung ausgenommen würden. Die heutige Regelung bevorzugt dagegen Eigentümer mit großen Wohnungsbeständen. Zu Frage 60: Voraussetzung für die Förderung im Zuschusspro- gramm zum Stadtumbau Ost sind Stadtentwicklungskon- zepte, die alle Gemeinden ihrem Förderantrag beizufügen haben. Diese Konzepte legen insbesondere unter Berück- sichtigung des künftigen Wohnungsbedarfs fest, in wel- chem Umfang Wohnungen, für die auf Dauer kein Bedarf mehr besteht, rückgebaut werden. Zugleich sollen die Konzepte aber unter anderem auch bestimmen, welche Wohngebäude instand gesetzt werden. Folglich lässt sich der Anteil der Bundesmittel, die für Rückbaumaßnahmen eingesetzt werden, nicht allgemein für alle Gemeinden festlegen. Maßgebend ist vielmehr das jeweilige Stadt- entwicklungskonzept. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 14/6499, Frage 61): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117862 (C) (D) (A) (B) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung landesplane- rischen Gesichtspunkten bei, wie sie zum Beispiel in dem Lan- desentwicklungsgesetz des Freistaates Bayern zum Ausdruck kommen, wonach Oberzentren mit regionalen und überregionalen Einrichtungen auszustatten sind, und was tut sie, um dem Rech- nung zu tragen? Es ist Aufgabe und Zuständigkeit der Länder, auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes Rechtsgrundlagen für eine Raumordnung in ihrem Landesgebiet zu schaffen und zusammenfassende und übergeordnete Pläne aufzu- stellen. Die Landespläne werden durch Regionalpläne er- gänzt und konkretisiert. Wichtiges Instrument ist hierbei unter anderem das System der Zentralen Orte, das von den Ländern entsprechend den raum- und siedlungsstrukturel- len Gegebenheiten ausgestaltet wird und der Bündelung von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen dient. Die Länder sind primär dafür verantwortlich, dass bei den Investitionen und Investitionsanmeldungen die Kriterien der Zentralen Orte (zum Beispiel bei den großflächigen Einzelhandelsvorhaben oder bei der Städte- und Woh- nungsbauförderung) zugrunde gelegt werden. Sofern der Bund bei Vorhaben die Planungs- und Finanzierungs- kompetenz hat (zum Beispiel Bundesverkehrswegepla- nung, Standorte von Bundeseinrichtungen) werden lan- desplanerische Aussagen und Festlegungen, insbesondere auch das abgestufte Zentrale-Orte-System, in die Planun- gen einbezogen und soweit wie möglich berücksichtigt. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Frage 62): Warum ignoriert die Bundesregierung landesplanerische Ge- sichtspunkte, zum Beispiel im Hinblick auf das Oberzentrum Straubing, indem sie nicht bereit ist, das dortige Zollamt zu belas- sen bzw. auszubauen, um den grundgesetzlich festgeschriebenen landesplanerischen Erfordernissen nachzukommen? Im Rahmen des Projekts „Strukturentwicklung Bun- desfinanzverwaltung“ bereitet die Bundesregierung unter anderem eine nachhaltige Umgestaltung des Dienststel- lennetzes der Zollverwaltung vor. Es ist vorgesehen, bun- desweit die Zahl der Hauptzollämter um etwa die Hälfte, die Zahl der Zollämter um etwa ein Drittel zu verringern. Die Zollverwaltung schafft mit dieser Umorganisation die Voraussetzungen dafür, ihre Aufgaben noch wirksamer als bisher wahrnehmen zu können. Zugleich bereitet sie sich auf die nach der EU-Osterweiterung absehbare Auf- gabenentwicklung vor und leistet ihren Beitrag zur Kon- solidierung des Bundeshaushalts. Die Standortentscheidungen des Bundesministeriums der Finanzen auf der Ebene der Zollämter werden auf der Grundlage einer eingehenden Untersuchung der Wirt- schaftsstruktur der jeweiligen Bezirke vorbereitet. Für diese Entscheidungen können allerdings nicht die allge- meinen Wirtschaftsdaten einer Region, sondern nur die zollrelevanten Daten der im- und exportierenden Wirt- schaft Berücksichtigung finden. Im Ergebnis der Unter- suchung der zollrelevanten Wirtschaftsdaten im Bezirk der zusammenzulegenden Zollämter Straubing und Deg- gendorf sowie nach Bewertung der Lage der in Betracht gezogenen Standorte im neuen Bezirk, hat die mit der Un- tersuchung beauftragte Oberfinanzdirektion Nürnberg vorgeschlagen, das neue Zollamt in Plattling anzusiedeln. Die Feinkonzepte und die darin enthaltenen Standortvor- schläge werden derzeit inhaltlich ausgewertet. Bundesfi- nanzminister Hans Eichel beabsichtigt, im Herbst 2001 über das Feinkonzept zu entscheiden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17863 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Soweit ich informiert
    bin, sollen diese Lagerbehälter gemeinsam mit dem Zwi-
    schenlager genehmigt werden. Meine Frage: Auf wel-
    chem Weg sollen die Betroffenen hinsichtlich der Behäl-
    ter, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind,
    Zugang zu einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung
    erhalten? Wie sollen sie die Klage überhaupt substanziell
    begründen können, wenn ihnen die Prüfberichte nicht
    vorliegen?

    G

Rede von Gisela Altmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, auch hier gibt es ein gesetzliches Verfah-
ren mit entsprechender Beteiligung der Öffentlichkeit. Ich
will Ihnen das gerne einmal skizzieren. Wie ich Ihnen be-
reits gesagt habe, müssen natürlich die konkreten Infor-
mationen, die zur Begutachtung notwendig sind, vorhan-
den sein. Sie werden anschließend atomrechtlich nach
§ 6 AtG und verkehrsrechtlich nach den Vorgaben der
BAM, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prü-
fung, entsprechend geprüft.

Sollte es sich um eine wesentliche Veränderung han-
deln, vergleichbar mit den schon vorhandenen Castor-
typen, dann wird es ein gesondertes Genehmigungsver-
fahren geben. Das bedeutet, dass es ein Verfahren mit
erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwendungen
und Anhörungen geben wird. Handelt es sich nach Prü-
fung und Entscheidung des BfS nur um eine geringe Än-
derung, wird es nach Genehmigung für vier Wochen eine
Auslegung geben. Dies wird über Presse und Internet ent-
sprechend bekannt gemacht werden. Dann haben die Ein-
wender auf der Grundlage der konkreten Informationen,
die aus den ausgelegten Antragsunterlagen hervorgehen,
die Möglichkeit zur Klage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Ich möchte noch nach
    den Fristen fragen. Innerhalb welcher Frist nach Beschei-
    dung des Antrages für das dezentrale Zwischenlager muss
    der Betroffene seine Klage gegen den Genehmigungs-
    bescheid in diesem Fall begründen und einreichen?

    G