Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001
Anette Kramme
17850
(C)(A)
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17851
(C)
(D)
(A)
(B)
Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 04.07.2001
DIE GRÜNEN
Bleser, Peter CDU/CSU 04.07.2001
Dr. Brecht, Eberhard SPD 04.07.2001
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 04.07.2001
Deß, Albert CDU/CSU 04.07.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 04.07.2001
Peter
Gloser, Günter SPD 04.07.2001
Günther (Plauen), F.D.P. 04.07.2001
Joachim
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 04.07.2001
DIE GRÜNEN
Kasparick, Ulrich SPD 04.07.2001
Klappert, Marianne SPD 04.07.2001
Lamp, Helmut CDU/CSU 04.07.2001
Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 04.07.2001
Ronsöhr, CDU/CSU 04.07.2001
Heinrich-Wilhelm
Schindler, Norbert CDU/CSU 04.07.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 04.07.2001
Schultz (Everswinkel), SPD 04.07.2001
Reinhard
Sorge, Wieland SPD 04.07.2001
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 04.07.2001
Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/ 04.07.2001
DIE GRÜNEN
Wiesehügel, Klaus SPD 04.07.2001
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 04.07.2001
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
des Abgeordneten Ulf Fink (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/6499, Fragen 5 und 6):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim
Hennigsdorfer Schienenfahrzeugwerk Adtranz um einen heraus-
ragenden Industriestandort in den neuen Bundesländern handelt,
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
und dass eine Schließung bzw. eine drastische Reduzierung dieses
Industriestandortes wie vom kanadischen Mutterkonzern
Bombardier Transportation offenbar geplant unter allen Um-
ständen verhindert werden muss?
Ist die Bundesregierung wie im Fall des Frankfurter Bau-
unternehmens Phillipp Holzmann AG bereit, hier helfend ein-
zugreifen, und wenn ja, welche konkreten Schritte gedenkt sie ein-
zuleiten, um eine Schließung bzw. eine drastische Reduzierung
des Adtranz-Werkes zu verhindern?
Zu Frage 5:
Die Fusion von Bombardier und Adtranz hat durch die
Verschmelzung der Kompetenz von zwei weltweit agieren-
den Systemhäusern die Position der Bahntechnik-Branche
auch am Standort Deutschland gestärkt. Die Bundesregie-
rung begrüßt die Entscheidung von Bombardier Transpor-
tation, seine Zentrale für Europa in Berlin anzusiedeln. Es
entspricht unternehmerischem Handeln, mögliche Syner-
gieeffekte einer solchen Fusion zu erschließen. Bombardier
Transportation hat weltweit alle seine Produktionsstandorte
in eine Kapazitäts-Bedarfs-Analyse einbezogen. Das trifft
auch auf das ehemalige Adtranz-Werk in Hennigsdorf zu.
Das Unternehmen ist die größte Produktionsstätte von
Bombardier Transportation in Deutschland, ein wichtiger
Wirtschaftsstandort sowie mit über 2 500 Beschäftigten ein
bedeutender Arbeitgeber im Land Brandenburg.
Bereits im Dezember 2000 hatte sich der Bundesmi-
nister für Wirtschaft und Technologie an den Europa-Prä-
sidenten von Bombardier Transportation gewandt und auf
die Empfindlichkeit regionaler wirtschaftlicher Struktu-
ren und Kompetenzen sowie des Arbeitsmarktes und für
den Fall unternehmerischer Entscheidungen zu struktu-
rellen Entwicklungen auf eine frühzeitige gebündelte Ein-
beziehung der Möglichkeiten von Bund, Ländern, Kom-
munen, Arbeitsgebern und Arbeitsnehmern hingewiesen.
Die Bundesregierung hat bislang keine Kenntnisse über
eine geplante Schließung bzw. drastische Reduzierung
des Hennigsdorfer Schienenfahrzeugwerkes. Der Präsi-
dent von Bombardier Transportation hat erklärt, dass
Ende Juli/Anfang August mit Prüfergebnissen gerechnet
werde und derzeit noch keine Entscheidungen zu Stand-
ortfragen getroffen seien.
Zu Frage 6:
Die im November 1999 durch den Bundeskanzler ini-
tiierte Hilfe gegenüber Philipp Holzmann war auf die Ab-
wehr eines drohenden Insolvenzverfahrens gerichtet. Sie
war zugleich ein wichtiges Signal an die beteiligten Ban-
ken. Weder die Unternehmenslage noch die Konjunktur-
situation ist mit dem Bombardier-Standort in Hennigsdorf
vergleichbar. Im Übrigen wurden die Betriebsstätten von
Adtranz in Hennigsdorf im Rahmen der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur gefördert, an deren Finanzierung
sich der Bund zur Hälfte beteiligt. In den Jahren 1995 bis
1998 wurden beträchtliche Investitionszuschüsse bewil-
ligt. Darin sind auch Mittel des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung enthalten.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Fragen 9 und 10):
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür vorbringen,
dass die Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)
mit der Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) fusioniert werden soll,
und ist sichergestellt, dass der Sitz der fusionierten Einrichtung
Bonn sein wird?
Sieht die Bundesregierung durch die beabsichtigte Fusion ne-
gative Auswirkungen auf die Bundesstadt Bonn, die gemäß § 1
Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d des Berlin/Bonn-Gesetzes als Zentrum
für Entwicklungspolitik ausgebaut werden soll?
Zu Frage 9:
Der Kurator der DSE und der Hauptgeschäftsführer der
CDG haben am 23. Januar 2001 gemeinsam mit Staats-
sekretär Stather eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach
sie anstreben, CDG und DSE zu einer neuen Institution
zusammenzuführen, die Gewähr dafür bietet, die Fort-
bildung von Fach- und Führungskräften der Entwick-
lungsländer und den Dialog mit ihnen effizienter zu ge-
stalten und als internationale Bildungszusammenarbeit
zu einem eigenständigen dritten Feld der Entwicklungs-
zusammenarbeit neben Finanzieller und Technischer Zu-
sammenarbeit aufzuwerten. Am 27. Juni 2001 hat Staats-
sekretär Stather in einer aktuellen Unterrichtung des AwZ
vorgetragen, dass gesellschaftlicher Sitz der neuen Insti-
tution Bonn ist.
Zu Frage 10:
Nein.
Anlage 4
Antwort
des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.)
(Drucksache 14/6499, Fragen 11 und 12):
In welchem Umfang hat die Bundesregierung entsprechend ih-
rer wiederholten Zusicherung Anzeigen für die laufende Euro-
Kampagne der Arbeitsgemeinschaft Euro in regionalen Tageszei-
tungen geschaltet?
Generell, mit welchem Anteil ihrer gesamten Mediaaufwen-
dungen berücksichtigt die Bundesregierung lokale und regionale
Tageszeitungen?
Zu Frage 11:
Die Aktionsgemeinschaft Euro (Bundesregierung,
Europäische Kommission, Europäisches Parlament) hat
die Statements prominenter Euro-Befürworter Sabine
Christiansen, Richard von Weizsäcker, Helmut Schmidt
und Ulrich Wickert nicht nur durch TV-Spots, Groß-
flächenplakate und durch Anzeigen in Nachrichtenmaga-
zinen, Illustrierten, Frauenzeitschriften, Programmzeit-
schriften, Kaufzeitungen und überregionalen Tageszei-
tungen, sondern auch durch Anzeigen in regionalen Ta-
geszeitungen verbreitet. In der ersten Maiwoche 2001 hat
die Aktionsgemeinschaft Euro in 83 regionalen Tageszei-
tungen jeweils eine halbseitige 4C-Euro-Anzeige geschal-
tet. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1 045 941,35 DM.
Weitere einspaltige 122 Textteil-Anzeigen wurden und
werden noch im Verlauf der Euro-Zelt-Tour bis in den De-
zember hinein in den regionalen Zeitungen, die in den Ver-
anstaltungsorten erscheinen, geschaltet. Die Kosten belau-
fen sich auf 229 832,66 DM.
Zu Frage 12:
Der Anteil der Mediaaufwendungen für Anzeigen in
lokalen und regionalen Tageszeitungen im Jahre 2001 ist
von Ressort zu Ressort sehr unterschiedlich und reicht im
Einzelfall bis nahezu 50 Prozent. Die Bundesregierung
setzt das Kommunikationsinstrument der Anzeigen ziel-
gruppenspezifisch ein. Die Mediapläne orientieren sich
daran, mit welchen Printmedien aufgrund des zur Verfü-
gung stehenden Etats der höchstmögliche Abdeckungs-
grad der zu erreichenden Zielgruppen am wirkungsvolls-
ten und wirtschaftlichsten erreichbar ist. Andere Kri-
terien spielen dabei keine Rolle. In den Fällen, in denen in
die Breite kommuniziert werden soll und es die Etats der
Ressorts zulassen, werden Anzeigen bundesweit unter
Einbindung der regionalen Tageszeitungen geschaltet.
Eine ganzseitige 4C-Anzeige kostet alleine in regiona-
len Tageszeitungen, ohne mögliche Rabatte, wochentags
4,65 Millionen DM (zuzüglich der gesetzlichen Mehr-
wertsteuer).
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Fragen der
Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/6499, Fragen 13 und 14):
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Empfeh-
lungen des Nationalen Ethikrates in Relation zu den Empfeh-
lungen der parlamentarisch legitimierten Enquête-Kommission
Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bun-
destages bei?
Plant die Bundesregierung zur finanziellen Ausstattung des
Nationalen Ethikrates einen eigenen Haushaltsansatz, und falls
ja, in welcher Größenordnung sollen Mittel für dieses Gremium
bereitgestellt werden?
Die Bundesregierung misst den Empfehlungen sowohl
des Nationalen Ethikrates wie der Enquête-Kommis-
sion Recht und Ethik der modernen Medizin große Be-
deutung bei. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
die Arbeit beider Gremien maßgeblich dazu beitragen
wird, die Entscheidungssicherheit nicht nur für die Poli-
tik, sondern für alle, die im Bereich der lebenswissen-
schaftlichen Forschung und Anwendung Verantwortung
tragen, zu erhöhen. Die Mittel für den Nationalen
Ethikrat sind nicht in einem eigenen Titel veranschlagt,
sondern werden aus dem Ansatz für die Förderung der
Genomforschung im BMBF-Haushalt finanziert. Seit
Be- ginn des Deutschen Humangenomprojektes werden
ethische, rechtliche und soziale Fragen der Human-
genomforschung als integraler Bestandteil des Programms
gefördert.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117852
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.)
(Drucksache 14/6499, Fragen 15 und 16):
Welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung
zu der zurzeit bestehenden Konjunkturschwäche und zu der hohen
Inflationsrate geführt?
Welche Konsequenzen und Folgen können nach Auffassung
der Bundesregierung aus der zurzeit bestehenden Konjunktur-
schwäche und der hohen Inflationsrate entstehen?
Zu Frage 15:
Die Dynamik des Wirtschaftswachstums in Deutsch-
land hat seit dem Sommer 2000 nachgelassen. In arbeits-
täglich bereinigter Rechnung stieg das Bruttoinlandspro-
dukt im ersten Quartal 2001 gegenüber dem Vorjahr um
2,0 Prozent. Das Wachstumstempo lag damit immer noch
deutlich über dem Durchschnitt der Neunzigerjahre
(1,4 Prozent).
Die Ursachen für das langsamere Wachstum sind im
Wesentlichen folgende: Erstens: Die Abkühlung der Welt-
wirtschaft infolge der Rohölverteuerung sowie der Ent-
wicklungen in den USA und anderen Teilen der Welt.
Zweitens: Der Verlust an realer Kaufkraft im Inland in
Folge des Anstiegs der Energie- und Nahrungsmittel-
preise. Drittens: Die rückläufigen Bauinvestitionen, ohne
die das Bruttoinlandsprodukt zum Beispiel im vergange-
nen Jahr um rund 3,8 Prozent statt der insgesamt
erzielten 3,0 Prozent zugenommen hätte. Insbesondere
die ostdeutsche Bauwirtschaft durchläuft derzeit einen
schmerzhaften, aber unvermeidbaren Anpassungspro-
zess, der positive Entwicklungen in anderen Wirtschafts-
bereichen überlagert. Durch die überzogene Förderungen
zu Beginn der Neunzigerjahre waren hier viel zu hohe Ka-
pazitäten aufgebaut worden.
Der Anstieg der Verbraucherpreise kann im Wesentlichen
auf folgende Ursachen zurückgeführt werden: Erstens: Die
Verteuerung von Heizöl und Benzin als unmittelbare Reak-
tion auf den Ölpreisanstieg. Zweitens: Die Verteuerung von
Erdgas, Wärme, Mietnebenkosten und Verkehr als zeitlich
verzögerte Reaktion auf den Ölpreisanstieg. Drittens: Die
Erhöhung der Nahrungsmittelpreise als Reaktion auf die
Tierseuchen BSE und MKS. Im Übrigen hatte auch die Er-
höhung von administrierten Preisen (Kfz-Steuer, Ökosteuer,
Rundfunkgebühren) sowie von Versicherungsprämien zu
Jahresbeginn einen gewissen Einfluss auf die Preisentwick-
lung.
Vom Verbraucherpreisanstieg im Mai (gegenüber Vor-
jahr) in Höhe von 3,5 Prozent entfallen 1,6 Prozentpunkte
auf Energie und 0,9 Prozentpunkte auf Nahrungsmittel. Nur
rund 1,1 Prozentpunkte entfallen auf sonstige Faktoren. Die
so genannte Kerninflationsrate hat in letzter Zeit nur we-
nig zugenommen.
Zu Frage 16:
Aufgrund ihres hohen Offenheitsgrades ist die deut-
sche Wirtschaft von konjunkturellen Entwicklungen im
Ausland, insbesondere in den USA, vergleichsweise stark
abhängig. Dies ist positiv, wenn sich die Weltwirtschaft
gut entwickelt, macht uns aber auch anfälliger, wenn sie
sich abschwächt. Insofern ist die derzeitige konjunktu-
relle Entwicklung nicht hausgemacht, sondern ganz
wesentlich auf externe Einflüsse wie die weltwirtschaftli-
che Abkühlung und den Ölpreisanstieg zurückzuführen
(Wachstumsabschwächung in den USA um 1 Prozent
führt zu Wachstumsrückgang hier um 0,2 bis 0,3 Prozent).
Grundsätzlich ist die intensive Einbindung Deutsch-
lands in die Weltwirtschaft Ausdruck eines hohen Grades
an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Es gibt also kei-
nen Grund zur Schwarzmalerei. Das Wirtschaftswachs-
tum wird zwar im Jahr 2001 unter dem außerordentlich
günstigen Ergebnis des Jahres 2000 liegen, aber immer
noch deutlich höher ausfallen als im Durchschnitt der
Neunzigerjahre. Auch der Arbeitsmarkt wird weiterhin
vom Wachstum profitieren. So sind eine fortgesetzte Zu-
nahme der Beschäftigung und ein weiterer Rückgang der
Arbeitslosigkeit zu erwarten. Bereits im nächsten Jahr
dürfte die Zahl der Arbeitslosen unter 3,5 Millionen lie-
gen. Zudem ist mit einer deutlichen Beruhigung der Preis-
entwicklung zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wäre es
wirtschafts- und finanzpolitisch nicht angebracht, mit
kurzfristigen Maßnahmen eine Konjunktursteuerung zu
versuchen. Die Bundesregierung verfolgt deshalb eine
langfristig angelegte wirtschaft- und finanzpolitische
Konzeption, die einen klaren Entscheidungsrahmen vor-
gibt, Erwartungen stabilisiert und Investoren und Ver-
brauchern dauerhaft Planungssicherheit vermittelt. Mit
der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Steuer-
reform, die auf unserem Konsolidierungskurs aufbaut und
konjunkturell genau zum richtigen Zeitpunkt kam, hat die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Verbrau-
cher und Investoren deutlich verbessert. Es ist wirt-
schaftspolitisch richtig, diesen Kurs nun zu halten. Nur so
kann die Bundesregierung Wachstum und Beschäftigung
fördern, die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und
soziale Gerechtigkeit sichern.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms
(F.D.P.) (Drucksache 14/6499, Fragen 17 und 18):
Ist die Bundesregierung angesichts des Besorgnis erregenden
wirtschaftlichen Abschwungs bereit, die für die Jahre 2003 und
2005 vorgesehene Absenkung des Einkommensteuertarifs auf das
Jahr 2002 vorzuziehen, um die Steuerzahler Personengesell-
schaften, Einzelunternehmer und Verbraucher zu entlasten und
Wachstumspotenziale freizusetzen?
Ist die Bundesregierung angesichts des Besorgnis erregenden
wirtschaftlichen Abschwungs bereit, die mit ihrer Steuerreform
insbesondere durch die starke Spreizung der Steuersätze zwi-
schen Körperschaften einerseits sowie Personengesellschaften
und Einzelunternehmer andererseits verbundenen Folgen für
den Mittelstand wieder zurückzunehmen und Steuergerechtigkeit
zu gewährleisten, um dem Mittelstand Investitionen für neue
Arbeitsplätze zu ermöglichen?
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen
einer begrenzten und vorübergehenden Wachstumsdelle
die auf langfristige Stärkung von Investitionen und
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17853
(C)
(D)
(A)
(B)
Beschäftigung ausgerichtete Steuerreform mit insgesamt
45 Milliarden DM Steuerentlastung allein in 2002 zu
verändern. Damit würde nur der Konsolidierungskurs ge-
fährdet und der Konjunktur mehr geschadet als geholfen.
Zu Frage 18:
Durch die Steuerreform 2000 werden mittelständische
Unternehmen bezogen auf das Entstehungsjahr gezielt in
einer Größenordnung von 23 Milliarden DM steuerlich
entlastet. Damit wird der besonderen Bedeutung dieser
Unternehmen für die Schaffung und Sicherung von Ar-
beitsplätzen bereits in weitem Umfang Rechnung getra-
gen. Bereits ab 2001 werden Personenunternehmen ge-
genüber Kapitalgesellschaften besser gestellt, denn bei
einem Gewinn von 100 000 DM unterliegt ein verheirate-
ter Personenunternehmer einer durchschnittlichen Ein-
kommensteuerbelastung von nur 20,4 Prozent (inklusive
Solidaritätszuschlag), eine Kapitalgesellschaft wird hin-
gegen mit durchgängig 38,6 Prozent (Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) belastet.
90 bis 95 Prozent aller Personenunternehmen erreichen
diese effektive Steuerbelastung in Höhe von 38,6 Prozent
gar nicht und stehen sich mit der Steuerreform 2000 bereits
ab 2001 bei der Gewinnbesteuerung besser als Kapital-
gesellschaften. Mit jeder weiteren Stufe der Steuerreform
wird sich die Relation weiter zugunsten des Mittelstandes
verbessern.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P).
(Drucksache 14/6499, Frage 21):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass massive Markt-
eingriffe, wie zum Beispiel zuletzt die KWK-Förderung (KWK:
Kraft-Wärme-Koppelung), die über eine höhere Stromrechnung
für Privathaushalte finanziert wird, oder die Verlängerung des
Postmonopols, die der Verbraucher bezahlt, die Entlastungs-
effekte der Steuerreform zunichte machen und ein Grund für die
stagnierende Binnennachfrage sind?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass der
Entlastungseffekt der Steuerreform durch die eigene Wirt-
schaftspolitik konterkariert wird. Die Privathaushalte
werden durch die Steuerreform 2000 bis zum Jahr 2005
um mehr als 65 Milliarden DM entlastet. Möglicherweise
auftretende Preissteigerungen stehen dazu in keinem Ver-
hältnis. Die Konsumenten werden im Laufe des Jahres
auch feststellen, das es sich um eine dauerhafte steuerli-
che Entlastung handelt. Dann wird auch die Binnennach-
frage steigen.
Die KWK-Förderung ist ein Teil der langfristig ange-
legten Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. Diese
Kraftwerke stellen besonders umweltfreundlich und effek-
tiv Energie her. Sie sind mit hohen Investitionsausgaben
aufgebaut worden. Ohne die Förderung wären die Anlagen
nicht mehr wettbewerbsfähig. Sie müssten also stillgelegt
und entsorgt werden, was sehr hohe Kosten verursachen
und sich preissteigernd niederschlagen würde. Hier zeigt
sich, dass die Marktkräfte nicht völlig frei wirken dürfen.
Denn ohne KWK-Energie können zwar heute möglicher-
weise die Energiepreise geringer sein, doch dafür käme es
zu einem erhöhten Ressourcenverzehr und steigender Um-
weltbelastung. Dies würde in der Zukunft zu sehr viel
höheren Belastungen durch gestiegene Preise für die knap-
pen und endlichen Ressourcen führen. Auch die Ausgaben
zur Beseitigung der Umweltschäden würden sich drastisch
erhöhen. Die Bundesregierung wünscht eine Generatio-
nengerechtigkeit. Dies kann heute zu höheren Preisen
führen, um die zukünftigen Generationen nicht schon
durch heutige Entscheidungen über Gebühr zu belasten.
Durch die Anpassung des Postgesetzes an die europä-
ische Entwicklung wird verhindert, dass ein vorzeitiges
Auslaufen der Exklusivlizenz zu einer einseitigen Öff-
nung des deutschen Postmarktes mit der Folge von mög-
lichen Wettbewerbsverzerrungen und der Gefährdung
von Arbeitsplätzen führt. Es wird sichergestellt, dass die
nationale Liberalisierung im Einklang mit der europä-
ischen Entwicklung fortgeführt wird. Unabhängig von der
Verlängerung der Exklusivlizenz ist es auch künftig Auf-
gabe der Regulierungsbehörde für Post und Telekommu-
nikation, die Tarife marktbeherrschender Lizenznehmer
im Postsektor zu genehmigen. Effizienz- und Produkti-
vitätssteigerungen bei der Deutschen Post AG werden da-
bei in angemessener Weise zu berücksichtigen sein. Eine
Verlängerung der Exklusivlizenz schließt daher eine Sen-
kung des Tarifniveaus im Briefsektor keinesfalls aus.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hansgeorg Hauser (Rednitz-
hembach) (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 22
und 23):
Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Beginn der Zer-
tifizierung von Altersvorsorgeprodukten vom 1. Juli auf den
1. August 2001 verschoben werden musste?
Wie viele Anträge auf Zertifizierungen liegen bereits vor, und
mit wie vielen Anträgen wird gerechnet?
Zu Frage 22:
Das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsor-
geverträgen wurde im Rahmen der Beratungen des
Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche-
rung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor-
sorgevermögens (Altersvermögens-Gesetz-AVmG) als
Art. 6 a aufgenommen. Als Termin für das In-Kraft-Tre-
ten des Gesetzes war im Gesetzbeschluss des Deutschen
Bundestages vom 26. Januar 2001 der 1. Tag des 4. auf
die Verkündung folgenden Kalendermonats vorgesehen
(Bundesratsdrucksache 59/01, Art. 24 Abs. 4 a). Aufgrund
der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 8. Mai
2001 (Bundestagsdrucksache 14/5070) wurde dieser Arti-
kel wie folgt gefasst: Tritt am 1. Tag des 2. auf die Ver-
kündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Das Al-
tersvermögens-Gesetz vom 26. Juni 2001 wurde am
29. Juni 2001 verkündet (BGBI. I S. 1310). Es tritt hin-
sichtlich des Beginns des Zertifizierungsverfahrens somit
am 1. August 2001 in Kraft.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117854
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 23:
Vor In-Kraft-Treten des Gesetzes kann ein Antrag nicht
gestellt werden. Es liegen somit der Zertifizierungs-
behörde keine Anträge vor; auch die Behörde kann erst
zum 1. August 2001 rechtlich entstehen. Die Bundesre-
gierung ist in ihrer ersten Schätzung für das zweite Halb-
jahr 2001 von rund 7 500 Anträgen auf Zertifizierung aus-
gegangen. In der Zwischenzeit haben noch vor Ver-
kündung des Gesetzes einige mögliche Anbieter von
Altersvorsorgeverträgen Produkte auf dem Markt vorge-
stellt und beworben, von denen sie behaupten, sie ent-
sprächen bereits jetzt den Anforderungen des Gesetzes
über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen.
Diese Angabe wurde zugleich mit der Bereitschaft ver-
bunden, gegebenenfalls die Verträge auf die dann schließ-
lich ab 1. Januar 2002 zertifizierten Altersvorsorgever-
träge umzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die
ursprüngliche Schätzung der Bundesregierung im Kern
zwar noch zutreffend, es ist aber nicht auszuschließen,
dass sich die Zahl der zu zertifizierenden Verträge auf bis
zu 8 000 erhöhen könnte.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Frage 24)
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Kritik, die Ho-
norare der für die NS-Zwangsarbeiter tätigen Anwälte seien über-
höht, und welche Summen sind für die amerikanischen bzw. deut-
schen Anwälte für ihre Tätigkeit im Rahmen der Stiftung
Erinnerung, Verantwortung und Zukunft im Einzelnen nach
neuestem Stand zur Auszahlung vorgesehen bzw. ausgezahlt wor-
den?
Der Gesamtbetrag der Honorare der für NS-Zwangs-
arbeiter tätigen amerikanischen Anwälte einschließlich
des mit dem amerikanischen Anwalt Fagan kooperieren-
den deutschen Anwalts Witti ist in den internationalen
Verhandlungen zur Zwangsarbeiterstiftung festgelegt
worden. Die Verteilung oblag zwei amerikanischen
Schiedsrichtern. Deren Schiedsspruch schöpft den vorge-
gebenen Finanzrahmen in Höhe von 125 Millionen DM
nahezu aus. Der von den Schiedsrichtern festgestellte Ge-
samtbetrag von 124 458 251 DM ist bereits an diese mit
der Bitte um Weiterleitung entsprechend deren Vorschlag
überwiesen worden.
Für die deutschen Anwälte, die die Voraussetzungen des
§ 9 Absatz 12 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Er-
innerung, Verantwortung und Zukunft erfüllen, ist ent-
sprechend der Richtlinien, die vom Kuratorium der Stif-
tung im März dieses Jahres verabschiedet wurden, ein
Gesamtbetrag von 4 Millionen DM vorgesehen. Die Ver-
teilung obliegt auch hier einer Schiedsperson. Sie kann
über die bei ihr eingegangenen Anträge allerdings erst nach
Ablauf der am 31. Dezember dieses Jahres endenden An-
tragsfrist entscheiden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Fragen 25 und 26):
Welche Übergangsregelungen im Bereich der Landwirtschaft
wird es in Bezug auf den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staa-
ten zur EU geben, um die Beitrittsfolgen für die Landwirtschaft,
insbesondere die deutsche Landwirtschaft, abzufedern?
Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen der EU mit Po-
len, der Tschechischen Republik und Ungarn bisher im Bereich
Landwirtschaft erbracht, und welche EU-Standards in Bezug auf
Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz werden diese Länder sofort
nach dem Beitritt einhalten können?
Zu Frage 25:
Die Beitrittsverhandlungen im Kapitel Landwirtschaft
wurden im Juni 2000 bzw. im Juni 2001 mit acht der zehn
mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer formell eröff-
net. Inhaltliche Verhandlungen wurden bislang jedoch
noch nicht geführt. Diese werden erst im Laufe des 2. Halb-
jahres 2001 aufgenommen. Es ist daher derzeit nicht ab-
sehbar, welche Übergangsregelungen es im Bereich
Landwirtschaft geben wird.
Zu Frage 26:
Im Kapitel Landwirtschaft wurden die Beitrittsver-
handlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und
Ungarn im Juni 2000 formell eröffnet. Der vom Europä-
ischen Rat in Nizza gebilligte und vom Europäischen Rat
in Göteburg bekräftigte Fahrplan für die Erweiterungs-
verhandlungen sieht für das Kapitel Landwirtschaft erst
im 2. Halbjahr 2001 die Eröffnung substanzieller Verhand-
lungen vor. In diesem Zeitraum werden Verhandlungen
im Bereich Veterinärwesen, Tierschutz und Pflanzen-
schutz stattfinden. Im 1. Halbjahr 2002 stehen Verhand-
lungen über die Festsetzung der Produktionsquoten und
die Frage der Direktzahlungen auf der Tagesordnung.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Frage 27):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die Verwendung des Wirkstoffes Lebaycid/Fenthion zur
Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in den deutschen Kirsch-
anbaugebieten, zum Beispiel in der Fränkischen Schweiz, auch in
Zukunft zu ermöglichen?
Das Pflanzenschutzmittel Lebaycid mit dem Wirkstoff
Fenthion ist in Deutschland seit 1998 wegen der als un-
vertretbar bewerteten Auswirkungen auf den Naturhaus-
halt nicht mehr zugelassen. Auch die Prüfungen im Rah-
men der Untersuchungen der Europäischen Kommission
zur Aufnahme des Wirkstoffs Fenthion in den Anhang I
(Positivliste) der Richtlinie 91/414/EWG über das In-
verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln kommen zum
gleichen Ergebnis.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17855
(C)
(D)
(A)
(B)
Die Europäische Kommission hat sowohl im Rahmen
des Ständigen Ausschusses Pflanzenschutz als auch in ei-
nem Schreiben vom 3. Mai 2001 an den Bayerischen Er-
werbsobstbau-Verband mitgeteilt, dass davon auszugehen
sei, dass eine Ganzflächenapplikation von Pflanzen-
schutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenthion nicht vertretbar
sei und daher im Kirschenanbau in Kürze nicht mehr
möglich sein werde. Diese Entwicklung war absehbar und
ist dem Berufsstand bereits vor Auslauf der Zulassung in
Deutschland bekannt gemacht worden. Bereits nach den
ersten Diskussionen über den Wirkstoff wurden intensive
Untersuchungen bei Bund und Ländern initiiert, ob und
inwieweit ein Köderverfahren, das bei Oliven im Mittel-
meerraum gegen die Olivenfliege mit geringen Wirkstoff-
mengen angewandt wird, auch bei Kirschen in Deutsch-
land genutzt werden kann. Da die bisherigen Unter-
suchungen nur zu negativen Ergebnissen geführt haben,
konzentrierte man sich auf die Suche nach Pflanzen-
schutzmitteln mit anderen Wirkstoffen. Hier ist der Ar-
beitskreis Lückenindikationen der Länder besonders ak-
tiv. Die in den vergangenen Jahren angelegten Versuche
konnten zum Teil nicht ausgewertet werden, da die
Kirschfruchtfliege nicht oder nicht in ausreichendem Um-
fang aufgetreten ist. Zur Unterstützung führt das Bundes-
ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft Bund-Länder-Gespräche zur Koordinierung
der Forschungsaktivitäten zur Bekämpfung der Kirsch-
fruchtfliege durch. Das letzte Gespräch fand am 22. März
2001 in Bonn statt. Ein weiteres Gespräch ist aufgrund der
Dringlichkeit für das kommende Frühjahr vorgesehen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/6499, Frage 28):
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ge-
planten Übergangsregelungen hinsichtlich der Freizügigkeit der
Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit im Zuge der EU-
Osterweiterung in den jeweiligen Beitrittsverträgen konkret fest-
gelegt werden?
Nachdem alle EU-Mitgliedstaaten der gemeinsamen
EU-Position für eine 7-jährige Übergangsfrist sowohl für
die Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch für Teilbereiche
bei der Dienstleistungsfreiheit zugestimmt haben, wird
sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge
der EU-Osterweiterung die vorgesehenen Übergangs-
regelungen auch in die jeweiligen Beitrittsverträge aufge-
nommen werden. Ungarn, Lettland sowie die Slowakische
Republik haben die EU-Position inzwischen akzeptiert.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn (PDS) (Drucksache
14/6499, Fragen 29 und 30):
Tritt gegenwärtig im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit
(BA) für das Jahr 2001 ein Defizit angesichts der Tatsache auf,
dass der angenommene Eckwert von 3,619 Millionen jahres-
durchschnittlichen Arbeitslosen, der mit einem Zuschuss von
1,2 Milliarden DM an die BA berücksichtigt ist, deutlich über-
schritten wurde, und wenn ja, wie hoch ist es?
Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der nach unten korri-
gierten Prognosen für das Wirtschaftswachstum und der nach
oben korrigierten Zahlen von angenommenen 3,5 Millionen auf
3,75 bis 3,78 Millionen Arbeitslosen dabei zu bleiben, im Haus-
halt 2002 keinen Zuschuss an die BA zu zahlen, oder in welcher
Höhe ist nach dieser neuen Lage gegebenenfalls doch ein Zu-
schuss geplant?
Zu Frage 29:
Im Bundeshaushalt ist für das Jahr 2001 ein Zuschuss
an die BA in Höhe von 1,2 Milliarden DM vorgesehen.
Damit wird das im Haushalt der BA in gleicher Höhe aus-
gewiesene Defizit abgedeckt. Ob der im Bundeshaushalt
eingestellte Zuschuss im Jahre 2001 ausreicht, kann auf
der derzeitigen Datenbasis noch nicht beurteilt werden, da
sich der Zuschussbedarf als Saldo aller einzelnen Einnah-
mepositionen und aller einzelnen Ausgabepositionen des
BA-Haushalts mit einem Gesamtvolumen von 101,2 Mil-
liarden DM ergibt.
Zu Frage 30:
Die von Ihnen genannten Prognosen kann ich nicht be-
stätigen. Der interministerielle Arbeitskreis gesamtwirt-
schaftliche Vorausschätzung hat im Mai diesen Jahres die
ökonomischen Eckwerte für das kommende Jahr aktuali-
siert und geht dabei von einer jahresdurchschnittlichen
Arbeitslosenzahl von 3,478 Millionen aus. Die Beitrags-
einnahmen der BA reichen danach aus, sowohl die ge-
setzlichen Verpflichtungen der BA zu erfüllen als auch die
arbeitsmarktlichen Ausgaben auf dem verstetigten hohen
Niveau zu leisten.
Maßgebend für die Aufstellung des BA-Haushalts 2002
durch die Selbstverwaltungsorgane der BA sind die öko-
nomischen Eckwerte, die im Oktober diesen Jahres durch
den interministeriellen Arbeitskreis als Grundlage für die
Haushalte 2002 verbindlich aktualisiert werden. Die wei-
tere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Georg Janovsky (CDU/CDU) (Druck-
sache 14/6499, Fragen 31 und 32):
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Zentrali-
sierung des Militärgeographischen Dienstes, und wie sollen die
notwendigen militärgeographischen Unterstützungsleistungen für
die Truppe in Zukunft erbracht werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Auflösung einer der mo-
dernsten Militärgeographischen Dienststellen, der einzigen ent-
sprechenden Dienststelle in den neuen Bundesländern in Leipzig,
und welche personellen und finanziellen Folgen ergeben sich da-
raus?
Zu Frage 31:
Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen zur
Neuausrichtung der Bundeswehr wurden unter anderem
weiter gehende Möglichkeiten zur ressourcensparenden,
gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung betrachtet. Diese
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117856
(C)
(D)
(A)
(B)
Überlegungen haben unter anderem dazu geführt, in der
Bundeswehr eine Bündelung der geowissenschaftlichen
Fachexpertise herbeizuführen. Die Verwandtschaft der
Aufgaben sowie die Anwendung heutiger Technologien
im Geoinformationswesen erlauben es, die beiden artver-
wandten Aufgaben Militärisches Geowesen und Geophy-
sikalische Beratung zu der integrierten Aufgabe Geo-
informationswesen der Bundeswehr zusammenzufassen
und deren Wahrnehmung im Geoinformationsdienst der
Bundeswehr zu organisieren.
In der Streitkräftebasis wird das Amt für Geoinforma-
tionswesen der Bundeswehr neu aufgestellt, in dem alle
Amts-, Einsatz-, Ausbildungs-, Produktions- und Weiter-
entwicklungsaufgaben zentral wahrgenommen werden.
Hierzu werden die Kräfte des Amtes für Militärisches
Geowesen, des Amtes für Wehrgeophysik und die Kräfte
der aufzulösenden Topographietruppe, zu der unter ande-
rem die Militärgeographische Stelle im Wehrbereich VII,
Leipzig zählt, herangezogen. In den Teilstreitkräften ver-
bleiben nur die zur unmittelbaren Geo-Beratung erforder-
lichen Kräfte.
Zu Frage 32:
Die Kartenherstellung in Leipzig wird aufgrund
betriebswirtschaftlicher Überlegungen und der Zentrali-
sierung von Produktionsstätten eingestellt. Durch das Zu-
sammenlegen von Organisations- und Verwaltungsauf-
gaben und die Zentralisierung von Produktionsstätten
entstehen Synergieeffekte, die Einsparungen im personel-
len und materiellen Bereich ermöglichen. Die Soldaten
wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mi-
litärgeographischen Dienststelle im Wehrbereich VII kön-
nen darauf vertrauen, dass der Umbau der Bundeswehr
auch in ihrem Bereich in sozialverträglicher Weise erfol-
gen wird. Die Folgenutzung des im Bereich der militär-
geographischen Dienstelle in Leipzig verwendeten Fach-
geräts wird in jedem Fall sorgfältig geprüft und ist durch
Weiterverwendung in dem neu aufzustellenden Amt für
Geoinformationswesen der Bundeswehr sichergestellt.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksache
14/6499, Fragen 33 und 34):
Ist es zutreffend, dass die Gesellschaft für Entwicklung, Be-
schaffung und Betrieb (GEBB) mit Mitteln aus dem Verteidi-
gungsetat im Jahr 2000 bzw. auch im laufenden Jahr Wertpapier-
geschäfte im weitesten Sinne getätigt hat, und falls ja, in welchem
Umfang auch im Hinblick auf Gewinne bzw. Verluste?
Wäre eine Vornahme von Wertpapiergeschäften durch die
GEBB nach Ansicht der Bundesregierung mit den Vorschriften
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vereinbar?
Zu Frage 33:
Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und
Betrieb im Folgenden kurz GEBB hat im Jahr 2000
mit Teilen der über einen Darlehensvertrag des Bundes-
ministeriums der Verteidigung zur Verfügung gestellten
Mittel festverzinsliche Wertpapiere erworben. Die fest-
verzinslichen Wertpapiere wurden erworben, um die aus
dem Darlehensvertrag entstehenden Zinsverpflichtungen
gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung ab-
zudecken. Die Laufzeiten dieser Wertpapiere wurden ent-
sprechend der voraussichtlichen Liquiditätserfordernisse
der Gesellschaft bis in das Jahr 2001 gewählt. Die Art der
festverzinslichen Wertpapiere lässt eine exakte Vorausbe-
rechnung der zu erwartenden Rendite zu; Verluste sind
ausgeschlossen und dementsprechend nicht eingetreten.
Zu Frage 34:
Zur Anschubfinanzierung wurde am 8. September 2000
ein Darlehensvertrag zwischen dem Bundesministerium
der Verteidigung und der GEBB geschlossen. Die Höhe
des Darlehens von 5 Millionen DM und der Zeitpunkt der
Auszahlung richtete sich nach der damals prognostizierten
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Der Darlehens-
vertrag sieht einen Zinsanspruch des Bundes in Höhe von
5 Prozent per anno vor. Da sich die Aufnahme der Ge-
schäftstätigkeit der GEBB nach Abschluss des Darlehens-
vertrages verzögert hat, stellte sich der Liquiditätsbedarf
der Gesellschaft im Nachhinein als geringer dar.
Die GEBB ist als GmbH verpflichtet, Verluste zu ver-
meiden. In dem Prüfungsergebnis und Beteiligungsvermerk
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2000
der GEBB mbh durch Price-Waterhouse- Cooper Deut-
sche Revision sind keine Unrichtigkeiten oder Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden. Der
Aufsichtsrat der GEBB hat den Prüfbericht in seiner Sit-
zung am 11. Juni 2001 zustimmend zur Kenntnis genom-
men. Die Bundesregierung gelangt unter Berücksichti-
gung der beschriebenen besonderen Umstände des
Einzelfalls zu keinem anderen Ergebnis, auch in Bezug auf
die Bundeshaushaltsordnung.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/6499, Frage 35):
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
den Rahmenvertrag Innovation, Investition und Wirtschaftlich-
keit in der Bundeswehr so auszugestalten, dass insbesondere mit-
telständisch und handwerklich geprägte Unternehmen hieraus
konkret und in bezifferbarem Umfang profitieren können, und wie
viele Deutsche Mark haben die im Zusammenhang mit diesem
Rahmenvertrag durchgeführten gesellschaftlichen Veranstaltun-
gen gekostet?
Die Bundesregierung wird auch künftig die zugunsten
der mittelständischen und handwerklich geprägten Unter-
nehmen erlassenen Vergaberegeln beachten. Die Aus-
schreibungen der Pilotvorhaben des Rahmenvertrages
sind wie bereits in der Bundestagsdrucksache 14/5892
vom 17. April 2001 erwähnt für mittelständische und
handwerkliche Unternehmen eher ungeeignet. Allerdings
wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Leitsätze
für die Vergabe von Bundeswehraufträgen, die eine ver-
stärkte Einbindung des Mittelstandes vorsehen, zur An-
wendung kommen sollen. Diese Leitsätze ermöglichen
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17857
(C)
(D)
(A)
(B)
eine Kontrolle durch den Auftraggeber bei der Vergabe
von Unteraufträgen durch den Generalunternehmer. Die
drei Konferenzen zur Unterzeichnung des Rahmenvertra-
ges am 15. Dezember 1999 im Bundeskanzleramt, am
15. März 2000 ebenfalls im Bundeskanzleramt und am
20. Juni 2000 in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin haben
jeweils rund 20 000 DM gekostet. Die Kosten für die Ver-
anstaltung am 3./4. Mai 2000 im Hotel Dorinth in Berlin
belaufen sich auf rund 135 000 DM, für die Jahrestagung
am 13. Dezember 2000 im Hotel Intercontinental in Ber-
lin auf rund 206 000 DM.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/6499, Frage 36):
Wie viele Flugzeugführer der Bundeswehr haben in den letz-
ten sechs Jahren eine Verkürzung ihrer Dienstzeit beantragt, und
welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die Bun-
deswehr als ein für Flugzeugführer attraktives Berufsfeld zu er-
halten?
Im Zeitraum von 1997 bis heute haben 51 Flugzeug-
führer davon 4 vom Heer, 35 von der Luftwaffe und
12 von der Marine von derzeit insgesamt 3 178 Flug-
zeugführern aller Teilstreitkräfte die Bundeswehr durch
Verkürzung ihrer Dienstzeit verlassen. Die Zahl der akti-
ven Soldaten schlüsselt sich nach 1 242 Strahlflugzeug-
führer und 1 936 Transportflugzeug-/Hubschrauberführer
und Luftfahrzeugoperationsoffiziere auf. Gemessen an
der Gesamtanzahl der aktiven Flugzeugführer sind dies
gerade mal 1,6 Prozent. Mit der angestrebten Schaffung
robuster Strukturen in den fliegenden Einsatzverbänden
der Luftwaffe wird die Stärkung der Durchhaltefähigkeit
im Einsatz und eine Minderung der Belastung des Perso-
nals gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, die
Attraktivität des Soldatenberufs insgesamt zu erhöhen,
da wegen der sinkenden Geburtsjahrgänge Privatwirt-
schaft und öffentliche Hand um den selben Personenkreis
werben.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/6499, Fragen 37 und 38):
Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung im Bereich
des Bundesministeriums der Verteidigung Personalleasingunter-
nehmen und/oder Zeitarbeitsfirmen bedient, um so befristete Ar-
beitsverhältnisse für Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen der
Bundeswehr eingehen zu können?
Ist es beabsichtigt, nach Auflösung der Bundeswehrfachschu-
len Ausbildungen für ausscheidende Soldaten auf Zeit in die Zu-
ständigkeit der Länder zu übergeben, und wenn ja, haben die Län-
der dafür genügend Kapazitäten?
Zu Frage 37:
Es ist zutreffend, dass sich die Bundesregierung im Be-
reich des Bundesministeriums der Verteidigung Personal-
leasingunternehmen seit August 2000 im Wehrbereich VII
bedient, da ein kurzfristiger Anstieg der Zahl der Lehr-
gangsteilnehmer an den Bundeswehrfachschulen Naum-
burg und Berlin zu verzeichnen war und der dadurch er-
höhte Unterrichtsbedarf erst ab dem Sommer 2002 durch
vorhandenes Stammpersonal der zu schließenden
Bundeswehrfachschulen abgedeckt werden kann. Die
Leiter dieser Bundeswehrfachschulen schließen mit die-
sen Firmen Verträge über befristete Unterrichtsleistungen
ab. Diese Firmen senden wiederum eigene, selbst ausge-
wählte Lehrkräfte zur Unterrichtsleistung an die Bundes-
wehrfachschulen Naumburg und Berlin. Es ist nicht zu-
treffend, dass dadurch befristete Arbeitsverhältnisse
zwischen diesen Lehrkräften und dem Bundesministe-
rium der Verteidigung, respektive den Bildungseinrich-
tungen der Bundeswehr, zustande kommen.
Zu Frage 38:
Im Rahmen der Neustrukturierung werden Bundes-
wehrfachschulen weiter betrieben und das Unterrichts-
angebot auf die Kernaufgaben das heißt vor allem die
Vermittlung von allgemeinberuflichen Abschlüssen zu-
rückgeführt. Dies hat zur Folge, dass folgende Ausbil-
dungsgänge, für deren Anerkennung schon bisher die Zu-
ständigkeit bei den Bundesländern lag, nicht mehr an
Bundeswehrfachschulen durchgeführt werden sollen:
staatlich geprüfter Betriebswirt; staatlich geprüfter Tech-
niker.
Im Jahr 2000 legten an Bundeswehrfachschulen bun-
desweit 252 Lehrgangsteilnehmer die Abschlussprüfung
zum staatlich geprüften Betriebswirt ab. Nach Errei-
chen der Zielstruktur von zehn Bundeswehrfachschulen
werden pro Bundesland im Schnitt ungefähr 16 zusätzli-
che Lehrgangsteilnehmer unterzubringen sein. Man kann
davon ausgehen, dass diese Kapazitäten von öffentlichen
und privaten Bildungsträgern der Länder abgedeckt wer-
den können. Der vier Studienhalbjahre dauernde Lehr-
gang staatlich geprüfter Techniker wird nur noch an
der Bundeswehrfachschule Berlin mit der Besonderheit
durchgeführt, dass dort lediglich die ersten beiden
Studienhalbjahre absolviert werden. Danach wechseln die
Lehrgangsteilnehmer aufgrund einer Kooperationsver-
einbarung mit der Staatlichen Technikerschule Berlin auf
diese und legen dort die Abschlussprüfung ab. Zurzeit be-
finden sich 43 Lehrgangsteilnehmer im 1. Studienhalbjahr
und 8 Lehrgangsteilnehmer im 2. Studienhalbjahr an der
Bundeswehrfachschule Berlin.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck-
sache 14/6499, Fragen 39 und 40):
Wie und mit welchen Instrumenten gestaltet sich die NATO-
Informationspolitik, exemplarisch dargestellt am Fall der gegen-
wärtig stattfindenden Tiefflugmanöver?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ab-
wurf von Kerosin im zivilen und militärischen Bereich insbe-
sondere die Region Trier (Eifel/Mosel) betreffend?
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117858
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 39:
Der Führungsstab der Luftwaffe und der Pressestab des
Bundesministeriums der Verteidigung sind für die Infor-
mationspolitik der fliegenden Verbände zuständig, wenn
sie über dem Gebiet der Bundesrepublik üben. Bei größe-
ren Übungen der Luftwaffe wird auf Weisung des
Führungsstabes durch das Presse- und Informationszen-
trum der Luftwaffe in Köln-Wahn eine Pressemitteilung
erstellt und an die Medien verteilt. In dieser Pressemittei-
lung wird über Art, Umfang und Dauer der Übung sowie
die teilnehmenden Verbände informiert. Sollten mit der
Übung erhöhter Flugbetrieb oder besondere Flug-
manöver, wie zum Beispiel Tiefflug, verbunden sein, wird
darauf ausdrücklich hingewiesen.
Mit der Versendung der Pressemitteilung werden die
darin enthaltenen Informationen auch im Internet veröf-
fentlicht. Darüber hinaus informieren die Leiter der Presse-
stellen der Luftwaffendivisionen sowie die nebenamtli-
chen Presseoffiziere der teilnehmenden Verbände die je-
weils lokalen Medien über die Teilnahme der Verbände an
diesen Übungen. Dies geschieht entweder ebenfalls durch
Pressemitteilungen oder durch Pressegespräche der Ver-
bandsführer.
Bei größeren Übungen der Luftwaffe wird in der Regel
auch ein Pressetag angeboten. Dazu werden die Medien
zur Information über die Übung zentral zu einem Verband
oder auf einen Truppenübungsplatz eingeladen und durch
Personal des Presse- und Informationszentrum der Luft-
waffe über die Übung informiert. Für die in den letzten
zwei Wochen beginnend ab dem 18. Juni 2001 durchge-
führte Großübung Clean Hunter wurden alle oben dar-
gestellten Informationsmittel genutzt. Die Pressemittei-
lung der Luftwaffe erfolgte am 4. Juni 2001. Darüber
hinaus hat die NATO am 6. Juni 2001 eine Pressemittei-
lung an alle Ministerien, Presseagenturen, einschlägigen
Magazine und Zeitschriften sowie an einzelne Journalis-
ten gegeben. Der deutsche Ansprechpartner beim zustän-
digen NATO-Luftwaffenkommando in Ramstein erhielt
während der Übung circa 80 Anrufe und gab 13 Radio-
interviews sowie dem ZDF ein Fernsehinterview.
Zu Frage 40:
Der Schnellablass von Kraftstoff wird auf der Basis der
gültigen Luftverkehrsvorschriften nur in besonderen Not-
fällen durchgeführt, die für eine frühzeitige Landung eine
schnelle Gewichtsverringerung erfordern. Für den Ablass
von Kerosin ist eine Mindesthöhe von circa 1 500 Metern
über Grund erforderlich. Erfolgt der Ablass in größeren
Höhen, haben andere Luftfahrzeuge unterhalb des ablas-
senden Luftfahrzeuges einen Mindestabstand von circa
1 500 Metern zu halten. Damit ist sichergestellt, dass die
Konzentration des abgelassenen Kerosins beim Erreichen
des Erdbodens bzw. anderer Luftfahrzeuge ungefährliche
Werte erreicht hat. Über den Schnellablass von Kerosin
wird in der Flugsicherung eine Halbjahresstatistik ge-
führt. Demzufolge wurde im Zeitraum 1. Juli 1999 bis
31. Dezember 2000 achtmal zivil und zweimal militärisch
über unterschiedlichen Gebieten der Region Eifel/Mosel
Treibstoff abgelassen.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts-
brunn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 46
und 47):
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Schaden, den die
Wirtschaft in Deutschland jährlich durch Aktionen militanter
Gentechnikgegner erleidet?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die deutsche Wirt-
schaft vor der Manipulation und Zerstörung gentechnischer Frei-
landversuche durch Gentechnikgegner zu schützen?
Zu Frage 46:
Nach Aussagen der betroffenen Unternehmen sind die
aus der Zerstörung von Versuchsfeldern entstandenen
wirtschaftlichen Schäden beträchtlich. Die finanziellen
Verluste setzten sich zusammen aus den rein materiellen
Schäden (Zerstörung des Versuchsfeldes) sowie finan-
ziellen Einbußen, die durch den mit der Zerstörung ent-
standenen Forschungsrückstand und die damit verbun-
dene verzögerte Marktreife und Produkteinführung
hervorgerufen werden (Entwicklungsschäden). Genaue
Zahlenangaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu Frage 47:
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung obliegt originär den Ländern, die Bundesregie-
rung hat keine direkte Eingriffsmöglichkeit. Im Rahmen
des gesetzlichen Auftrages nimmt das Bundeskriminal-
amt (BKA) seine Funktion als Zentralstelle wahr und wer-
tet alle Meldungen aus, die ihm von den örtlich zuständi-
gen Länderdienststellen über den Kriminalpolizeilichen
Meldedienst mitgeteilt werden. Werden aufgrund der
Auswertung Zusammenhänge von Straftaten erkennbar,
unterrichtet das BKA die Länder unverzüglich. Dazu er-
folgen neben der Auswertung von Szenepublikationen
ständig auch anlassunabhängige Recherchen im Internet.
Ferner bestehen intensive Kontakte zu den versuchs-
durchführenden Firmen und zu dem vom Bundesverband
Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) initiierten Informa-
tionskreis Gentechnik.
Im Rahmen von Bund/Länder-Arbeitsbesprechungen
mit Vertretern der Landeskriminalämter und Betreiber-
firmen wird darüber hinaus eine Intensivierung des In-
formationsaustausches betrieben, dessen Ziel es sein soll,
angesichts der im Zusammenhang mit Freisetzungsver-
suchen bekannten Straftatenzyklen (Aussaat/Ernte), die
Zeit vor zu erwarteten neuerlichen schweren Straftaten für
eine intensive Abstimmung zwischen Polizei und Sicher-
heitsbehörden einerseits und den Betreibern auf der ande-
ren Seite zu nutzen bzw. hierfür Impulse zu geben und ge-
meinsame Vorstellungen zu entwickeln, wie Straftaten
präventiv/repressiv besser begegnet werden kann. Mehr
Transparenz für die Öffentlichkeit bei den Genehmi-
gungsverfahren, bessere Informationen über die Gentech-
nik in der Bevölkerung könnten ebenfalls den Aktivitäten
zur Zerstörung von Freisetzungen gentechnisch veränder-
ter Pflanzen entgegenwirken. Die Bundesregierung wird
deshalb weiterhin bemüht sein, durch Transparenz,
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17859
(C)
(D)
(A)
(B)
bessere Informationen und Aufklärung über die Gentech-
nik zu einem rationalen Umgang mit dem Thema Gen-
technik beizutragen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Christian Ruck (CDU/
CSU) (Drucksache 14/6499, Frage 48):
Welche Rolle kommt nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung der Veröffentlichung von Kartenmaterial und weiteren Infor-
mationen über gentechnische Freilandversuche durch Gentech-
nikgegner im Internet bei der Vorbereitung militanter Aktionen
zu?
Eine Beziehung zwischen der verstärkt gegen Gen-
technik/Genversuche betriebenen Agitation in Szene-
Zeitschriften seit 1996 sowie der Internet-Veröffentli-
chung 1997 bis 1999 einerseits und dem signifikanten
Anstieg der Straftaten andererseits in diesem Zeitraum
liegt nahe. Seit dem Jahr 2000 sind analog zu dem ver-
minderten Straftatenaufkommen auch nur noch verein-
zelte Veröffentlichungen in Publikationen und Internet er-
schienen. (Das auf den Internetseiten von Anti-Gentech-
nik-Gruppen derzeit veröffentlichte Kartenmaterial ist zu
einem großen Teil inaktuell. Es werden Standorte aufge-
führt, die schon seit Jahren nicht mehr genutzt werden.)
Die Veröffentlichungen erfüllen für sich allein nicht die
Tatbestandsmerkmale, die zur Einleitung von Ermitt-
lungsverfahren führen könnten.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
Fragen der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz
(CDU/CSU) (Drucksache 14/6499, Fragen 49 und 50):
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Risi-
ken von Brustimplantaten aus Silikon?
Beabsichtigt die Bundesregierung ein obligatorisches Melde-
register für Brustimplantate einzuführen?
Zu Frage 49:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro-
dukte (BfArM) als die für die Erfassung und Bewertung
von Risiken bei Medizinprodukten zuständige Behörde
hat sich fortlaufend mit der Sicherheit von Brustimplan-
taten befasst. Nach Auffassung des BfArM sind silikon-
gelgefüllte Brustimplantate, die entsprechend den gesetz-
lichen Vorschriften hergestellt und geprüft sind und
ordnungsgemäß angewendet werden, nicht grundsätzlich
bedenklich. In Einzelfällen können unerwünschte Wir-
kungen auftreten, insbesondere lokale Komplikationen.
Ein Zusammenhang zwischen silikongelgefüllten Brust-
implantaten und systemischen Erkrankungen lässt sich
nach den vorliegenden wissenschaftlichen Daten jedoch
nicht herstellen. Die bestehenden Restrisiken rechtferti-
gen kein generelles Verbot.
Zu Frage 50:
Ein Melderegister für Brustimplantate kann im Falle
von Problemen zur Identifizierung der betroffenen Pa-
tientinnen sowie bei geeigneter Ausgestaltung auch zur
Bewertung des Langzeitverhaltens von Implantaten hilf-
reich sein. Die Bundesregierung wird die Sinnhaftigkeit
und Realisierbarkeit der obligatorischen Einführung eines
derartigen Registers unter Berücksichtigung der Erfah-
rungen mit bereits bestehenden Registern (freiwillige
Systeme von medizinischen Fachgesellschaften, gesetz-
lich vorgeschriebene Implantate-Register in anderen Län-
dern) und der rechtlichen Rahmenbedingungen in
Deutschland prüfen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/6499, Fragen 51 und 52):
Hat die Bundesregierung im Rahmen der Wahrnehmung ihrer
Kompetenzen im Aufsichtsrat gegenüber der Deutschen Bahn AG
(DB AG) den Vorstand der DB AG angehalten, bei der Still-
legung von Betriebsstätten die Vorschläge des jeweils zustän-
digen Betriebsrates ernsthaft zu prüfen, wenn dieser eigene
Umstrukturierungsvorschläge erarbeitet hat, wie dies beispiels-
weise in München-Neuaubing geschehen ist, wo der Betriebsrat
eine räumliche Angliederung der Betriebsstätte an das B-Werk in
Pasing vorgeschlagen hat, um dort Reparaturarbeiten an S-Bah-
nen und Nahverkehrszügen ortsnah zum Ballungsraum München
zu erhalten?
Wird die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer Kompe-
tenzen im Aufsichtsrat der DB AG auf den Bahnvorstand ein-
wirken, dass dieser bereit ist, umgehend in Zusammenarbeit mit
dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, der Landes-
hauptstadt München und dem Betriebsrat abzuklären, welche
Realisierungsmöglichkeit für die vom Betriebsrat vorgeschlagene
Umstrukturierung und Umsiedlung des Fahrzeuginstandhaltungs-
werkes München besteht?
Zu Frage 51:
Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten
der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un-
ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei-
gener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Aufsichtsrat
der Deutschen Bahn AG kann dem Vorstand diesbezüglich
keinerlei Weisungen erteilen. Dies gilt auch für die Ab-
läufe im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Bun-
desminister Bodewig hat jedoch in einem Schreiben an
den Vorstandsvorsitzenden der DB AG im Zusammenhang
mit der geplanten Werkeschließung zum Ausdruck ge-
bracht, dass die Bundesregierung vom Vorstand unver-
ändert eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Sanie-
rungsprozesses der DB AG erwartet. Die Bundesregierung
beantwortet im Übrigen Fragen aus dem Verantwortungs-
bereich des in private Rechtsform überführten Unter-
nehmens Deutsche Bahn AG vor dem Hintergrund der
Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahl-
prüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages vom 27. Juni 1996 hinsichtlich der Aus-
legung der §§ 105 und 108 GO-BT. Danach bleibt die Be-
urteilung der angesprochenen Sachverhalte der Unterneh-
mensleitung der Deutschen Bahn AG vorbehalten.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117860
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 52:
Die Bundesregierung hat großes Verständnis für die
Sorge um den Erhalt von Arbeitsplätzen. Der Bund als Ei-
gentümer muss allerdings von der Unternehmensführung
der DB AG erwarten, dass alle im Unternehmen selbst lie-
genden Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ausge-
schöpft werden, denn nur ein auf Dauer alleine lebens-
fähiges, leistungsfähiges und nach betriebswirtschaftlich
üblichen Grundsätzen organisiertes Unternehmen Bahn
kann erfolgreich den Wettbewerb am Verkehrsmarkt be-
stehen. Dies entspricht dem breiten politischen Konsens,
der der Bahnreform zugrunde lag. Eingriffe in die Ge-
schäftspolitik des Vorstands des Unternehmens sind der
Bundesregierung nach dem Aktienrecht nicht möglich.
Die Bundesregierung kann und will nicht Aufgaben des
Unternehmensvorstands übernehmen, der jetzt in der Ver-
antwortung steht, das vom Aufsichtsrat gebilligte Kon-
solidierungsziel im Unternehmen umzusetzen. Die Bun-
desregierung geht auch weiterhin davon aus, dass die
im Interesse der Unternehmenskonsolidierung notwendi-
gen Schritte in sozialverträglicher Weise und unter Ver-
zicht auf betriebsbedingte Kündigungen mit den Vertre-
tungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner abge-
stimmt werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Fragen 53 und 54):
Wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in Ausbesserungsbe-
trieben der Deutschen Bahn AG bzw. deren Vorgängerorganisa-
tion in München in den letzten zehn Jahren auch vor dem Hin-
tergrund der Bahnreform entwickelt (bitte aufgegliedert nach
Jahren)?
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die beabsichtigte
Schließung des Ausbesserungswerkes München-Neuaubing ver-
loren gehen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir-
kungen auf den Arbeitsmarkt in den dadurch betroffenen Berufs-
zweigen und für die davon betroffenen Arbeitnehmer und
Auszubildenden?
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung beantwortet Fragen aus dem
Verantwortungsbereich des in eine private Rechtsform
überführten Unternehmens Deutsche Bahn AG vor dem
Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Aus-
schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 hin-
sichtlich der Auslegung der §§ 105 und 108 GO-BT in
dem Umfang, in dem das Unternehmen entsprechende
Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die erbetenen
Angaben sind in der Kürze der für die Beantwortung ei-
ner Parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden
Zeit von der DB AG nicht zu ermitteln, auch nicht für die
Zeit vor der Bahnreform. Die Umstrukturierung der
Werke ist im Übrigen keine Folge der Bahnreform, son-
dern der bereits zuvor bestehenden Überkapazitäten im
Werkebereich der Deutschen Bundesbahn und Deutschen
Reichsbahn.
Zu Frage 54:
Nach Angaben der DB AG sind rund 460 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter von der Schließung des Werkes in
Neuaubing betroffen. Hiervon werden etwa 70 in der Elek-
tronik-Zentralwerkstatt im Raum München eine Weiterbe-
schäftigung finden. Der Vorstand der DB AG hat beschlos-
sen, den Mitarbeitern der betroffenen Werke Möglichkeiten
alternativer Beschäftigungen zu eröffnen. So werden stand-
ortbezogene Vermittlungsaktivitäten gestartet und der kon-
zernweite Arbeitsmarkt eingebunden. Damit entspricht der
Vorstand der DB AG der von Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig geäußerten Erwartung, dass die geplanten Maß-
nahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Eine Beurtei-
lung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist erst mög-
lich, wenn die Sozialpläne erstellt sind. Grundsätzlich ist
aber festzustellen, dass im Raum München sowohl bei der
DB AG selbst als auch in Industrie und Handwerk eine
große Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften besteht.
Auch in der Vergangenheit konnten für die von Werks-
schließungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gefunden werden
überwiegend bei der DB AG selbst.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Fragen 55 und 56):
Wie viele Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten in
Ausbesserungswerken der Bahn (Bundesbahn, Deutsche Bahn AG)
sind durch Schließung von Einrichtungen im Großraum München
seit 1990 auch vor dem Hintergrund der Bahnreform verloren
gegangen?
Beabsichtigt die Bundesregierung über ihre Mitglieder im Auf-
sichtsrat der Deutschen Bahn AG im Rahmen des aktienrechtlich
Zulässigen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen dahin
gehend auszuüben, dass unabhängig von der Schließung des Bun-
desbahnausbesserungswerks in München-Aubing gewährleistet
ist, dass Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen werden können?
Zu Frage 55:
Die Bundesregierung beantwortet Fragen aus dem Ver-
antwortungsbereich des in eine private Rechtsform über-
führten Unternehmens Deutsche Bahn AG vor dem Hin-
tergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 hinsichtlich
der Auslegung der §§ 105 und 208 GO-BT in dem Um-
fang, in dem das Unternehmen entsprechende Informatio-
nen zur Verfügung gestellt hat. Nach Angaben der DB AG
ist eine detaillierte Antwort in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit und aufgrund der in der Zwischenzeit er-
folgten Organisationsmaßnahmen nicht möglich. Als
große Einzelmaßnahmen wurden genannt: die Schlie-
ßung des Ausbesserungswerkes München-Freimann im
Jahre 1994/95 mit 410 Mitarbeitern (ohne Auszubildende),
die überwiegend durch den Aufbau des ICE-Betriebswer-
kes kompensiert wurden; die Schließung der Mitropa-
Werkstatt im Jahre 2000 mit 120 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Die Umstrukturierung der Werke ist im
Übrigen keine Folge der Bahnreform, sondern der bereits
zuvor bestehenden Überkapazitäten im Werkebereich der
Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17861
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 56:
Über die Organisation einzelner Geschäftsaktivitäten
der Deutschen Bahn AG entscheidet der Vorstand des Un-
ternehmens gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben in ei-
gener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Aufsichtsrat
der Deutschen Bahn AG kann dem Vorstand diesbezüg-
lich keinerlei Weisungen erteilen. Dies gilt auch für die
Abläufe im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.
Bundesminister Bodewig hat jedoch in einem Schreiben
an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG im Zusammen-
hang mit der geplanten Werkeschließung zum Ausdruck
gebracht, dass die Bundesregierung vom Vorstand unver-
ändert eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Sanie-
rungsprozesses der DB AG erwartet. Dies schließt auch
ein, dass alle Auszubildenden ihre Ausbildung bis zur Ab-
schlussprüfung fortsetzen können. Auch der Vorstand der
Deutschen Bahn ist um möglichst sozialverträgliche Re-
gelungen bemüht. Darüber wird der Vorstand mit den Ver-
tretungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im Rah-
men der Aufstellung der Sozialpläne verhandeln.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
der Abgeordneten Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Fragen 57 und 58):
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die staats-
vertraglichen Verhandlungen mit Frankreich zur Regelung der
An- und Abflüge bezüglich des Flughafens Basel-Mulhouse
(EuroAirport) von den Verhandlungen um weitere Flughäfen im
deutsch-französischen Grenzgebiet abzukoppeln und, da es sich
beim EuroAirport um einen französisch-schweizerischen Flugha-
fen handelt, unter Einbeziehung der Schweiz einen trinationalen
Staatsvertrag zu erarbeiten?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ohne Einbezie-
hung der Schweiz gewährleistet werden, dass bei den staatsver-
traglichen Verhandlungen zur Regelung der An- und Abflüge be-
züglich des Flughafens Basel-Mulhouse (EuroAirport) die
Interessen aller drei betroffenen Staaten (Deutschland, Frankreich
und Schweiz) ausgeglichen und rechtlich verbunden werden kön-
nen, und kann die Bundesregierung im Falle der Nichteinbezie-
hung der Schweiz in rechtlich verbindlicher Weise garantieren,
dass die deutschen Interessen vollumfänglich umgesetzt werden?
Zu Frage 57:
Beide Verhandlungsdelegationen gehen bisher von
einem Staatsvertrag für die Flughäfen Saarbrücken, Zwei-
brücken, Karlsruhe/Baden-Baden, Straßburg und Basel-
Mulhouse aus. Der französische Verhandlungspartner
hatte keine Notwendigkeit gesehen, die Schweiz in die bis-
herigen Verhandlungen einzubeziehen und eine eventuelle
spätere Beteiligung der Schweiz vom weiteren Verlauf ab-
hängig gemacht.
Zu Frage 58:
Die Verhandlungen sind in der Anfangsphase. Sie dien-
ten bisher dem Austausch von Informationen über die Be-
triebssituation der in den Staatsvertrag einzubeziehenden
Flughäfen sowie der Klärung der Unterschiede der zu
berücksichtigenden rechtlichen Regelungen in Deutsch-
land und in Frankreich. Diese Arbeiten sind noch nicht ab-
geschlossen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und in
welcher Weise die Schweiz in die vertraglichen Regelun-
gen einzubeziehen sind.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
che 14/6499, Fragen 59 und 60):
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesre-
gierung die vorgesehene Erhöhung des Selbstbehalts auf 100 DM
pro Quadratmeter bei der Ausreichung der Investitionszulage für
Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden für die Plat-
tenwohngebiete, die nach der vorgesehenen Regelung nicht in den
Genuss der Erhöhung der Bemessungsgrenze auf 2 400 DM pro
Quadratmeter und der erhöhten Förderquote von 22 Prozent kom-
men werden?
Wie hoch soll nach Auffassung der Bundesregierung der Min-
destanteil nach dem vorgesehenen Zuschussprogramm zum Stadt-
umbau sein, der für Rückbaumaßnahmen eingesetzt wird?
Zu Frage 59:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Leerstand Ost
hat vorgeschlagen, zur Finanzierung einer höheren Inves-
titionszulage für Investitionen in die städtebaulich beson-
ders wertvollen innerstädtischen Altbaubestände die be-
stehende Bagatellgrenze von 5 000 DM pro Antrag durch
einen Selbstbehalt von 100 DM pro Quadratmeter zu er-
setzen. Bei Umsetzung dieses Vorschlags würden um-
fangreichere Investitionen in Wohnungen von Plattenbau-
ten weiterhin durch die Investitionszulage gefördert. Die
Umstellung des Selbstbehalts von 5 000 DM pro Antrag
auf 100 DM pro Quadratmeter wäre dabei ein Beitrag zu
mehr Zielgenauigkeit und Fördergerechtigkeit, da dann
bei allen Eigentümern Bagatellinvestitionen in gleichem
Umfang von der Förderung ausgenommen würden. Die
heutige Regelung bevorzugt dagegen Eigentümer mit
großen Wohnungsbeständen.
Zu Frage 60:
Voraussetzung für die Förderung im Zuschusspro-
gramm zum Stadtumbau Ost sind Stadtentwicklungskon-
zepte, die alle Gemeinden ihrem Förderantrag beizufügen
haben. Diese Konzepte legen insbesondere unter Berück-
sichtigung des künftigen Wohnungsbedarfs fest, in wel-
chem Umfang Wohnungen, für die auf Dauer kein Bedarf
mehr besteht, rückgebaut werden. Zugleich sollen die
Konzepte aber unter anderem auch bestimmen, welche
Wohngebäude instand gesetzt werden. Folglich lässt sich
der Anteil der Bundesmittel, die für Rückbaumaßnahmen
eingesetzt werden, nicht allgemein für alle Gemeinden
festlegen. Maßgebend ist vielmehr das jeweilige Stadt-
entwicklungskonzept.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/6499, Frage 61):
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 200117862
(C)
(D)
(A)
(B)
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung landesplane-
rischen Gesichtspunkten bei, wie sie zum Beispiel in dem Lan-
desentwicklungsgesetz des Freistaates Bayern zum Ausdruck
kommen, wonach Oberzentren mit regionalen und überregionalen
Einrichtungen auszustatten sind, und was tut sie, um dem Rech-
nung zu tragen?
Es ist Aufgabe und Zuständigkeit der Länder, auf der
Grundlage des Raumordnungsgesetzes Rechtsgrundlagen
für eine Raumordnung in ihrem Landesgebiet zu schaffen
und zusammenfassende und übergeordnete Pläne aufzu-
stellen. Die Landespläne werden durch Regionalpläne er-
gänzt und konkretisiert. Wichtiges Instrument ist hierbei
unter anderem das System der Zentralen Orte, das von den
Ländern entsprechend den raum- und siedlungsstrukturel-
len Gegebenheiten ausgestaltet wird und der Bündelung
von Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen dient.
Die Länder sind primär dafür verantwortlich, dass bei den
Investitionen und Investitionsanmeldungen die Kriterien
der Zentralen Orte (zum Beispiel bei den großflächigen
Einzelhandelsvorhaben oder bei der Städte- und Woh-
nungsbauförderung) zugrunde gelegt werden. Sofern der
Bund bei Vorhaben die Planungs- und Finanzierungs-
kompetenz hat (zum Beispiel Bundesverkehrswegepla-
nung, Standorte von Bundeseinrichtungen) werden lan-
desplanerische Aussagen und Festlegungen, insbesondere
auch das abgestufte Zentrale-Orte-System, in die Planun-
gen einbezogen und soweit wie möglich berücksichtigt.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6499, Frage 62):
Warum ignoriert die Bundesregierung landesplanerische Ge-
sichtspunkte, zum Beispiel im Hinblick auf das Oberzentrum
Straubing, indem sie nicht bereit ist, das dortige Zollamt zu belas-
sen bzw. auszubauen, um den grundgesetzlich festgeschriebenen
landesplanerischen Erfordernissen nachzukommen?
Im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Bun-
desfinanzverwaltung bereitet die Bundesregierung unter
anderem eine nachhaltige Umgestaltung des Dienststel-
lennetzes der Zollverwaltung vor. Es ist vorgesehen, bun-
desweit die Zahl der Hauptzollämter um etwa die Hälfte,
die Zahl der Zollämter um etwa ein Drittel zu verringern.
Die Zollverwaltung schafft mit dieser Umorganisation die
Voraussetzungen dafür, ihre Aufgaben noch wirksamer
als bisher wahrnehmen zu können. Zugleich bereitet sie
sich auf die nach der EU-Osterweiterung absehbare Auf-
gabenentwicklung vor und leistet ihren Beitrag zur Kon-
solidierung des Bundeshaushalts.
Die Standortentscheidungen des Bundesministeriums
der Finanzen auf der Ebene der Zollämter werden auf der
Grundlage einer eingehenden Untersuchung der Wirt-
schaftsstruktur der jeweiligen Bezirke vorbereitet. Für
diese Entscheidungen können allerdings nicht die allge-
meinen Wirtschaftsdaten einer Region, sondern nur die
zollrelevanten Daten der im- und exportierenden Wirt-
schaft Berücksichtigung finden. Im Ergebnis der Unter-
suchung der zollrelevanten Wirtschaftsdaten im Bezirk
der zusammenzulegenden Zollämter Straubing und Deg-
gendorf sowie nach Bewertung der Lage der in Betracht
gezogenen Standorte im neuen Bezirk, hat die mit der Un-
tersuchung beauftragte Oberfinanzdirektion Nürnberg
vorgeschlagen, das neue Zollamt in Plattling anzusiedeln.
Die Feinkonzepte und die darin enthaltenen Standortvor-
schläge werden derzeit inhaltlich ausgewertet. Bundesfi-
nanzminister Hans Eichel beabsichtigt, im Herbst 2001
über das Feinkonzept zu entscheiden.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 181. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Juli 2001 17863
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin