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    Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Christa Lörcher . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 A Bestimmung des Abgeordneten Klaus Brandner als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungs- ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17543 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 17543 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 13, 14, 23, 24, 26 und 30 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 B Umstellung und Erweiterung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 B Geänderte bzw. nachträgliche Ausschussüber- weisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17544 B Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechts des Na- turschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvor- schriften (BNatSchGNeuregG) (Drucksache 14/6378) . . . . . . . . . . . . . . . 17544 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Ulrich Heinrich, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Eigentumsrechte nicht durch falsche Na- turschutzpolitik aushöhlen (Drucksachen 14/1113, 14/4572) . . . . . . . 17544 D Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 17545 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17546 D Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17549 A Marita Sehn F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17550 D Dr. Wolfgang Methling, Minister (Mecklen- burg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17553 A Karsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 17554 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17556 C Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 17558 A Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 17559 B Christel Deichmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17561 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17563 C Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verbesserung der internationalen At- traktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Deutsch- land (Drucksache 14/3339) . . . . . . . . . . . . . 17565 A b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb an Hoch- schulen in Deutschland (Drucksache 14/3518) . . . . . . . . . . . . . 17565 A Plenarprotokoll 14/179 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 179. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 I n h a l t : c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Naturwis- senschaftlicher Wettbewerb an deut- schen Schulen (Drucksache 14/4270) . . . . . . . . . . . . . 17565 B d) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Ökonomi- sche Komponente in der Lehreraus- bildung entschieden ausbauen (Drucksache 14/4271) . . . . . . . . . . . . . 17565 B e) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Bessere Rahmenbedingungen für aus- ländische Studierende in Deutschland (Drucksache 14/5250) . . . . . . . . . . . . . 17565 C f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Sonderpro- gramm zur Sicherung und Erhöhung des Niveaus der Landes- und Hoch- schulbibliotheken am Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland (Drucksachen 14/5105, 14/6195) . . . . 17565 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Peter Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Grietje Bettin, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die internationale Attraktivität und Leis- tungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland für ausländische Studierende und junge Wissenschaftlerinnen stärken (Drucksache 14/6209) . . . . . . . . . . . . . 17565 D h) Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung des Hochschul- zeitvertragsgesetzes (Drucksache 14/6212) . . . . . . . . . . . . . 17565 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn), Dr. Heinz Riesenhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: „Stiftung Bildungstest“ – Qualität und Effizienz für den wachsenden Bil- dungsmarkt (Drucksache 14/6437) . . . . . . . . . . . . . . . 17566 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Sicherung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirt- schaftsstandorts Deutschland durch Aus- bildung hoch qualifizierter Fachkräfte (Drucksache 14/6445) . . . . . . . . . . . . . . . 17566 A Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17566 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMFB 17568 B Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17569 A Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17571 C Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 17573 B Krista Sager, Senatorin (Hamburg) . . . . . . . . 17575 B Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17576 D Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17577 D Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 17579 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 17582 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17583 D Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17585 D Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17587 C Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17588 A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 17589 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17589 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 17590 C Tagesordnungspunkt 29: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von Kos- tenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Drucksachen 14/6203, 14/6449) . . . . 17592 B b) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Überein- kommens vom 14. Juli 1967 zur Er- richtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Drucksache 14/6260) . . . . . . . . . . . . . 17592 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001II c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Zweiten Gesetzes zur Familien- förderung (Drucksachen 14/6411, 14/6452) . . . . 17592 B d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte (Drucksache 14/6409) . . . . . . . . . . . . 17592 C e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Wohn- ortprinzips bei Honorarvereinbarun- gen für Ärzte und Zahnärzte (Drucksachen 14/6410, 14/6450) . . . . 17592 C f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Anpassung der Re- gelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassungsgesetz) (Drucksachen 14/6408, 14/6451) . . . . 17592 C g) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsor- ganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnah- men zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Drucksache 14/6107) . . . . . . . . . . . . 17592 D h) Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der F.D.P.: Ver- besserung der Familienförderung (Drucksache 14/6372) . . . . . . . . . . . . 17592 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 29) a) Erste Beratung des von den Abge- ordneten Iris Gleicke, Hans-Günter Bruckmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzho- fen), Franziska Eichstädt-Bohlig, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeför- derungsgesetzes (PBefG) (Drucksache 14/6434) . . . . . . . . . . . . 17593 A b) Antrag der Abgeordneten Ernst Küchler, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans-Josef Fell, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Weiterbil- dung im Bildungssystem verankern – Chancengleichheit stärken (Drucksache 14/6435) . . . . . . . . . . . . 17593 A c) Antrag der Abgeordneten Tobias Marhold, Adelheid Tröscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Ab- geordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Wissenschafts- und Hochschulkooperationen mit Ent- wicklungs- und Transformationslän- dern (Drucksache 14/6442) . . . . . . . . . . . . 17593 B d) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (Drucksache 14/6134) . . . . . . . . . . . . 17593 B Tagesordnungspunkt 30: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und des Finanzverwaltungsgesetzes sowie zur Umrechnung zoll- und ver- brauchsteuerrechtlicher Euro-Beträ- ge (Zwölftes Euro-Einführungsge- setz) (Drucksachen 14/6143, 14/6458) . . . . 17593 C c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der F.D.P. und der PDS eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/6370, 14/6465) . . . . 17593 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialord- nung zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 III die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und derRepublik Ungarn andererseits eingesetzten Assozia- tionsrat zur Annahme von Vor- schriften zur Koodinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzten Assozia- tionsrat zur Annahme von Vor- schriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Bulga- rien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zurAnnahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und derRepublik Estland andererseits eingesetzten Assozia- tionsrat zur Annahme von Vor- schriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Slowakischen Republik andererseits eingesetz- ten Assoziationsrat zur Annahme von Vorschriften zur Koordinie- rung der Systeme der sozialen Si- cherheit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Rumä- nien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zurAnnahme von Vorschriften zur Koodinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Slowe- nien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zurAnnahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Li- tauen andererseits eingesetzten Assoziationsrat zurAnnahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Tschechischen Republik andererseits eingesetz- ten Assoziationsrat zur Annahme von Vorschriften zur Koordinie- rung der Systeme der sozialen Si- cherheit – Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch die Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Republik Lett- land andererseits eingesetzten Assoziationsrat zurAnnahme von Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher- heit (Drucksachen 14/3146 Nr. 2.9 bis 2.18, 14/6312) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17594 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001IV e) – g) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 277, 278, 279 zu Petitionen (Drucksachen 14/6363, 14/6364, 14/6365) 17595 A Tagesordnungspunkt 27: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Um- setzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/ EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentli- chen Unternehmen (Transparenz- richtlinie-Gesetz) (Drucksachen 14/5956, 14/6460) . . . . 17595 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kom- mission vom 26. Juli 2000 zur Ände- rung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziel- len Beziehungen zwischen den Mit- gliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (Transparenzricht- linie-Gesetz) (Drucksachen 14/6280, 14/6460) . . . . 17595 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zurWelle derBeitragssatz- erhöhungen in der gesetzlichen Kran- kenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17595 D Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 17595 D Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17597 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17598 D Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17599 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17601 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 17602 B Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 17603 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 17604 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17606 C Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17607 C Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 17609 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17610 C Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 17611 C Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17612 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zum Vertrag von Nizza vom 26. Februar 2001 (Drucksache 14/6146) . . . . . . . . . . . . 17613 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Be- schluss des Rates vom 29. September 2000 über das System derEigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 14/6142, 14/6464) . . . . 17613 D c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments 2000 (Drucksache 14/5221 [neu]) . . . . . . . . 17613 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Für eine verbindliche und erweiterbare Euro- päische Charta der Grundrechte (Drucksachen 14/4654, 14/5379) . . . . 17614 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Günter Gloser, Hans-Werner Bertl, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Christian Sterzing, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum bevorstehenden Europä- ischen Rat in Nizza am 7./8. De- zember 2000 – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Der Europäische Rat von Nizza muss zum Erfolg für Europa werden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 V – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der PDS zur Abgabe einer Erklärung der Bun- desregierung zum bevorstehen- den Europäischen Rat in Nizza vom 7. bis 9. Dezember 2000 – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der PDS: Die Europäische Union als Zivilmacht ausbauen (Drucksachen 14/4733, 14/4732, 14/4666, 14/4653, 14/5386) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17614 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn, Roland Claus und der Fraktion der PDS: Vertrag von Nizza nachverhandeln (Drucksache 14/6443) . . . . . . . . . . . . . . . 17614 C Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17614 D Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 17616 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17619 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 17619 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. . . . . . . . . . . . . 17620 C Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17622 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 17623 A Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 17625 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 17626 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 17627 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 17629 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 17629 C Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Paul Breuer, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU zu der Abgabe einer Erklärung der Bun- desregierung: Die Bundeswehr der Zukunft, Feinausplanung und Stationierung – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der PDS zu derAbgabe ei- ner Erklärung der Bundesregie- rung: Die Bundeswehr der Zu- kunft, Feinausplanung und Sta- tionierung (Drucksachen 14/5220, 14/5236, 14/6396) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17630 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem An- trag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ina Albowitz, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Hilfe durch den Bund für die von Reduzierung und Schließung be- troffenen Bundeswehrstandorte ist unverzichtbar (Drucksachen 14/5467, 14/6397) . . . . 17630 D Ursula Mogg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17631 A Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 17632 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17634 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . . . . 17636 C Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17638 A Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg 17639 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17641 B Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17643 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . 17644 A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes (Drucksachen 14/6121, 14/6261, 14/6325) 17645 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 17645 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . . 17646 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17648 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17649 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 17649 D Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 17650 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Risi- kostrukturausgleichs in der gesetzli- chen Krankenversicherung (Drucksache 14/6432) . . . . . . . . . . . . . 17652 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001VI b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die Untersuchung zu den Wir- kungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (Drucksache 14/5681) . . . . . . . . . . . . 17652 B Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17652 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 17653 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17655 B Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17656 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17658 A Hildegard Wester SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17658 D Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 17660 A Dr. Martin Pfaff SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17661 B Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bun- destages (Drucksachen 14/542, 14/2007) . . . . . . . . 17662 D Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17663 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17665 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17667 A Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17668 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Heide Mattischeck, Reinhard Weis (Stendal), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: FahrRad – für ein fahrradfreundliches Deutschland (Drucksache 14/6441) . . . . . . . . . . . . . . . 17668 D Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 17669 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17671 A Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 17671 D Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17672 B Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17674 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . 17675 C Gustav-Adolf Schur PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 17676 D Tagesordnungspunkt 11: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Techno- logie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundes- regierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 1999 (Rüstungsexportbericht 1999) (Drucksachen 14/4179, 14/5671) . . . . 17677 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Heidi Lippmann, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei Rüstungsexporten (Drucksachen 14/4349, 14/5810) . . . . 17677 C Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17677 D Tagesordnungspunkt 12: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (Drucksachen 14/5680, 14/6468) . . . . 17678 D – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄndG) (Drucksachen 14/2496, 14/6468) . . . . 17678 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 17679 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 17679 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 17680 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17682 A Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17683 B Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 17684 B Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 17685 A Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern (Drucksache 14/6433) . . . . . . . . . . . . . . . 17686 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 VII Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17686 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17688 D Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17689 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 17689 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17690 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17690 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17692 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17692 A Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Modernisierung der Besoldungs- struktur (Besoldungsstrukturgesetz) (Drucksache 14/6390) . . . . . . . . . . . . . . . 17692 D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 17693 A Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 17694 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17695 A Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 17695 D Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17696 C Tagesordnungspunkt 16: Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Reform des Familienlastenausgleichs (Drucksachen 14/4983, 14/6230) . . . . . . . 17697 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der PDS: Exis- tenzminimum realitätsnah ermitteln (Drucksache 14/6444) . . . . . . . . . . . . . . . 17697 D Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17698 A Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Reinhold Hemker, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster- Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Sonderpro- gramm zur breitenwirksamen Nutzung angepasster, erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern (Drucksache 14/5486) . . . . . . . . . . . . . . . 17699 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17699 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 17701 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Ände- rung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . 17701 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 17701 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts – zu der Unterrichtung: Bericht der Bundes- regierung über ihre Exportpolitik für kon- ventionelle Rüstungsgüter im Jahr 1999 (Rüstungsexportbericht 1999) – zu dem Antrag: Transparenz und parlamen- tarische Kontrolle bei Rüstungsexporten (Tagesordnungspunkt 11 a und b) . . . . . . . . . . 17702 A Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 17702 B Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 17703 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17704 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . . . . . 17705 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 17706 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung der Besoldungsstruktur (Besoldungs- strukturgesetz – BesStruktG) (Tagesordnungs- punkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17707 B Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17707 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Großen Anfrage: Reform des Familien- lastenausgleichs – des Antrags: Existenzminimum realitäts- nah ermitteln (Tagesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17707 D Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17707 D Elke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 17709 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17710 C Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17711 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001VIII Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und aus- übenden Künstlern (Tagesordnungspunkt 17) 17712 B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17712 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ 17713 B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sonderprogramm zur breitenwirksa- men Nutzung angepasster, erneuerbarer Ener- gien in den Entwicklungsländern (Tagesord- nungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17715 D Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17715 D Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17716 D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17718 A Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . 17718 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17719 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 IX Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 Dr. Barbara Höll 17699 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 7 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17701 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 28.06.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 28.06.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 28.06.2001** Bindig, Rudolf SPD 28.06.2001* Prof. Dr. Blank, CDU/CSU 28.06.2001** Joseph-Theodor Bodewig, Kurt SPD 28.06.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 28.06.2001 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.06.2001* Catenhusen, SPD 28.06.2001 Wolf-Michael Friedrich (Altenburg), SPD 28.06.2001 Peter Griefahn, Monika SPD 28.06.2001 Haack (Extertal), SPD 28.06.2001* Karl-Hermann Hempel, Frank SPD 28.06.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 28.06.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 28.06.2001 Jelena Dr. Hornhues, CDU/CSU 28.06.2001* Karl-Heinz Jäger, Renate SPD 28.06.2001* Janssen, Jann-Peter SPD 28.06.2001 Kasparick, Ulrich SPD 28.06.2001 Klappert, Marianne SPD 28.06.2001 Dr. Leonhard, Elke SPD 28.06.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 28.06.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 28.06.2001* DIE GRÜNEN Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 28.06.2001 Klaus W. Lörcher, Christa SPD 28.06.2001* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28.06.2001* Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 28.06.2001* Moosbauer, Christoph SPD 28.06.2001 Neumann (Gotha), SPD 28.06.2001* Gerhard von Renesse, Margot SPD 28.06.2001 Sauer, Thomas SPD 28.06.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.06.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.06.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 28.06.2001* Schultz (Everswinkel), SPD 28.06.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 28.06.2001 Christian Uldall, Gunnar CDU/CSU 28.06.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.06.2001 Wilhelm (Mainz), CDU/CSU 28.06.2001 Hans-Otto Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.06.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 28.06.2001* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (betr. Regierungsanfra- gen) (Tagesordnungspunkt 9) Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Mehr Spontanität und mehr Aktualität täte uns Abgeordneten und dem Parlament sicher gut. Insofern lohnt es sich, jeden Vor- schlag zu prüfen, der dazu was Sinnvolles beitragen kann. Wir finden die Überlegung der CDU, auch aus der Re- gierungsbefragung eine Aktuelle Stunde entwickeln zu können, interessant und werden deshalb zustimmen. Ich will ein paar Argumente nennen, die unsere Zu- stimmung unterstreichen. Ich denke, mit einer weiteren aktuellen Debatte gerade auch etwa zeitgleich mit Kabi- nettsbeschlüssen werden die Aktivitäten des Parlaments erweitert und seine Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Bundesregierung erhöht. Wie oft ist es uns in der Ver- gangenheit passiert, dass wir uns hier im Parlament mit ein paar dürftigen Antworten zu Entscheidungen der entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Regierung abspeisen lassen mussten, während gleichzei- tig dieselben Entscheidungen breit in den Medien disku- tiert werden und Kabinettsmitglieder jedem Journalisten mehr erzählen als dem Parlament. Wenn wir das Thema dann endlich im Parlament haben, ist nicht selten die Ak- tualität und das öffentliche Interesse mindestens stark ein- geschränkt. Noch häufiger haben wir mit dem Fakt zu tun, dass es zu wichtigen Regierungsvorhaben gar nicht in Parla- mentsdebatten kommt, sondern diese gleich in Konsens- runden verschwinden und dort unter Ausschluss der Öf- fentlichkeit und des Parlaments abstimmungsreif ausge- kungelt werden. Das alles schränkt die Möglichkeiten be- sonders der Opposition ein – das wollen wir nicht. Der heutige Antrag kann dazu beitragen, das zu ändern. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts – zu der Unterrichtung: Bericht der Bundesregie- rung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 1999 (Rüstungsexportbe- richt 1999) – zu dem Antrag: Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei Rüstungsexporten (Tagesordnungspunkt 11 a und b) Dr. Ditmar Staffelt (SPD): Ich freue mich über das große Interesse der Opposition, den Rüstungsexportbe- richt 1999 der Bundesregierung ein zweites Mal im Ple- num zu debattieren. Wir hätten uns auch vorstellen kön- nen, auf den aktuellen Bericht für das Jahr 2000 im Sommer zu warten und dann auf der Basis der aktuellen Daten hier zu diskutieren. Aber wir respektieren den Auf- setzungswunsch. Schließlich ist es wirklich erstmalig, dass eine Bundesregierung eine detaillierte Aufschlüsse- lung der Rüstungsexporte vorlegt. Und diese Debatte kann ja der Transparenz ebenfalls dienen. Ich will nicht auf die einzelnen Daten des Berichtes eingehen, er liegt ihnen vor und wir haben die Einzelheiten schon bei der letzten Debatte im November besprochen. In dem Bericht werden in aller Offenheit das deutsche Kontrollsystem für Rüstungsgüter, die Auswirkungen von Abrüstungsverein- barungen auf die Exportkontrolle, die deutsche Rüstungs- exportkontrollpolitik im multilateralen Rahmen sowie die Exporte von Rüstungsgütern im Jahr 1999 dargestellt. Ich will mich daher schwerpunktmäßig mit dem PDS-Antragbeschäftigen.Geradeangesichtsdeserstmali- gen Vorlegens eines Rüstungsexportberichtes ist es schon merkwürdig, dass die PDS mehr Transparenz und parla- mentarische Kontrolle bei Rüstungsexporten fordert. Of- fensichtlichhatdiePDSnichtmitbekommen,dassdieBun- desregierung mit der Verabschiedung der „Politischen Grundsätze über den Export vonKriegswaffen und sonsti- gen Rüstungsgütern“ erheblich zu einer verbesserten Transparenz derRüstungsexportpolitik beigetragen hat. In diesen neuen Grundsätzen hat die Bundesregierung klar und eindeutig zusätzliche Richtlinien festgelegt, die nicht nur restriktiver sind, sondern auch zu wesentlich mehr Transparenz führen. Ich will der PDS daher an die- ser Stelle noch einmal kurz die wichtigsten Punkte nen- nen: Erstens. Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede Exportentscheidung von besonderer Bedeutung, un- abhängig davon, um welches Empfängerland es sich han- delt. Die Grundsätze gehen weit über diejenigen des EU- Verhaltenskodex hinaus, der besagt, dass erst bei einem eindeutigen Risiko keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll. Neben dem Menschenrechtskriterium wer- den ausdrücklich weitere Kriterien wie die „nachhaltige Entwicklung“ sowie das Verhalten gegenüber der interna- tionalen Gemeinschaft berücksichtigt. Zweitens. Es wird klargestellt, dass bei NATO-, EU- und diesen gleichgestellten Ländern wie Schweiz oder Australien, Genehmigungen die Regel sind und Ableh- nung die Ausnahme. Bei Drittstaaten sollen Genehmigun- gen wie bisher zurückhaltend erteilt werden. Drittens. Die Sicherstellung des Endverbleibs erhält ein größeres Gewicht als bisher. Viertens. Der EU-Verhaltenskodex wird zum integra- len Bestandteil der Grundsätze. Fünftens. Die Bundesregierung verpflichtet sich, jähr- lich dem Bundestag einen Rüstungsexportbericht über die Entwicklungen des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres vorzulegen. Nach einem Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 7. Februar 2001 sollen folgende Rüstungsexportbe- richte noch weiter gehende Informationen haben: Wir prüfen, inwieweit auch mehr Informationen über den Export von Dual-use-Gütern aufgenommen werden können. Wir werden auch militärische Ausrüstungsbeihilfen aufnehmen und die Strafverfolgungsstatistik. Der zukünf- tige Bericht wird eine Übersicht über neu abgeschlossene internationale Rüstungskooperationsprogramme mit deutscher Beteiligung aufzeigen und zum Thema Her- mes-Deckungsentscheidungen für Rüstungsgüter wird zukünftig zusätzlich auch der Wirtschaftsausschuss infor- miert werden. Mit diesen Informationspflichten stehen wir weltweit an der Spitze. Wir haben gleichzeitig auch Verantwortung für die deutsche Exportindustrie bewiesen. Wer noch mehr Transparenz will, gefährdet damit Arbeitsplätze in der Wirtschaft. Ich will der PDS einmal aufzeigen, welche Konse- quenzen ihre Forderungen hätten. Sie fordern eine Rege- lung, wonach vor jeder Entscheidung der Bundesregie- rung bzw. des Bundessicherheitsrates über die Ausfuhr von Rüstungsgütern die Auffassungen bestimmter Parla- mentsausschüsse einzuholen und zu berücksichtigen sind. Sie können doch wohl nicht im Ernst fordern, vor jeder Entscheidung ein derart langwieriges Verfahren in Gang zu setzen. Wer auch nur etwas von Wirtschaft versteht, der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117702 (C) (D) (A) (B) weiß, dass es bei internationalen Ausschreibungen um Fristen, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit geht. Diese wichtigen Voraussetzungen wären bei dem von ihnen vorgeschlagenen Verfahren nicht gegeben. Im Gegenteil, ein solches Verfahren würde die deutschen Anbieter zu einer völligen Offenlegung ihrer Geschäftsvorhaben zwingen, wovon andere Wettbewerber aus dem In- und Ausland profitieren würden. Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse der beteiligten Unternehmen kommen bei dem Antrag der PDS überhaupt nicht zu Worte. Unter den von der PDS vorgeschlagenen Bedingungen braucht sich ein deutsches Unternehmen wegen Aussichtslosigkeit erst gar nicht mehr an internationalen Rüstungsexportausschrei- bungen beteiligen. Von daher sollte die PDS doch besser gleich sagen, was sie wirklich will, nämlich die Verhin- derung deutscher Rüstungsexporte und damit die Ab- schaffung der deutschen Rüstungswirtschaft schlechthin. Die Bundesregierung hat mit den neuen Richtlinien eine optimale Balance in diesem sicher nicht einfachen Thema gefunden. Mit den neuen Richtlinien ist es gelun- gen, das Verfahren bei den Rüstungsexporten an zusätzli- che politische Kriterien anzupassen und dabei die Wett- bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft aufrecht- zuhalten. Die Richtlinien haben sich schon jetzt bewährt: Mehr Transparenz und klare Kriterien sind ein guter Ver- trauensschutz für die deutsche Wirtschaft auch hinsicht- lich der Kooperationsfähigkeit der deutschen Unterneh- men in einer stark zusammenwachsenden internationalen Rüstungswirtschaft. Die Entscheidungen über Exportvorhaben werden maßgeblich unter außen-, sicherheits- und bündnispoliti- schen Interessen, unter Beachtung der Menschenrechte aber auch unter Beachtung der ökonomischen Interessen getroffen. Bei Ausfuhrvorhaben, die im Hinblick auf das Empfängerland oder das Rüstungsgut von besonderer Be- deutung sind, wird sich der Bundessicherheitsrat befas- sen. Zusätzlich zu den bisher in diesem Gremium vertre- tenen Ressorts nimmt nun auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hieran teil, um be- sonderen entwicklungspolitischen Aspekten Rechnung zu tragen. Ich will es noch einmal sagen: Mit den neuen Leit- linien aus diesem Jahr lässt es sich gut arbeiten. Für wei- tere Verfahrensänderungen sehe ich keinen Handlungsbe- darf. Wir lehnen daher den Antrag der PDS ab. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Mehr Transparenz, noch mehr Berichte sind die Forderungen der vorliegenden An- träge. Tatsächlich ist aber nicht ein Mangel an Informa- tion das entscheidende Problem, sondern die Unfähigkeit der Bundesregierung zu einer schlüssigen und kohärenten Rüstungsexportpolitik. Die Frage, wie der Bericht zu- künftig aussehen soll, steht auch nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte, sondern vielmehr gibt es Anfragen an Regierung und Koalitionsfraktionen zum Umgehen mit diesem Thema unter außen- und sicherheitspoliti- schen wie europa- und bündnispolitischen, entwicklungs- und menschenrechtspolitischen, vor allem aber auch wirt- schafts- und technologiepolitischen Aspekten. Die Bundesregierung hat ihren Rüstungsexportbericht 1999 vorgelegt. Das darin verzeichnete Exportvolumen zeigt, dass Deutschland mit einem Weltmarktanteil von 5 Prozent der viertgrößte Waffenexporteur der Welt ist. Auf diesem Platz stehen wir gemeinsam mit Großbritan- nien. Die USA haben 50 Prozent, Russland und Frank- reich je 10 Prozent. Der Rüstungsexportbericht zeigt, dass sich die Zahl der Genehmigungen unter der rot-grünen Bundesregierung mehr als verdoppelt hat. 1999 wurden Rüstungsgüter für 6,6 Milliarden DM exportiert. Das entsprach einem Zu- wachs von 1,2 Milliarden DM im Vergleich zu 1998. Bei 9 373 Einzelanträgen, ohne die Sammelgenehmigungen also, die mit einer Genehmigung mehrere Ausfuhren er- möglichen, gab es 85 abgelehnte Anträge. Das wichtigste Empfängerland im Jahr 1999 war die Türkei mit einem Exportumfang von circa 2 Milliar- den DM und da reibt man sich doch die Augen. Die Tür- kei an der ersten Stelle mit 288 Genehmigungen für fast 2 Milliarden DM! Ist die Türkei jetzt für Rot-Grün doch einfach nur NATO-Partner? Stimmt alles, was Sie in den vergangenen Jahren gesagt haben, seit dem Regierungs- wechsel nicht mehr? Da erinnern wir uns doch an die Dis- kussion über die Lieferung eines Leopard-Panzers zu Probezwecken und eine eventuelle Lieferung im größeren Umfange auf der einen Seite und die Zustimmung zur Lie- ferung einer Munitionsfabrik auf der anderen Seite. War das alles nur Show und liefert in Wirklichkeit diese Bun- desregierung Waffen jeder Art an die Türkei? Für Frau Kollegin Beer ist das grüne Dialektik. Es gehe nicht nur um Qualität, sagt sie, sondern um Quantität. Immerhin habe man ja die Richtlinien geändert. Dass sich da in Deutschland mancher, der große Hoffnungen in die neue Regierung gesetzt hatte, enttäuscht sieht, ist nur zu ver- ständlich. Tatsächlich hatte zu Oppositionszeiten unter anderem Rudolf Scharping unmissverständlich erklärt, er verstehe nicht, dass die Bundesregierung Waffen in die Türkei lie- fere, von denen man ja nicht ausschließen könne, dass mit ihrer Hilfe Frauen und Kinder zusammengeschossen wür- den. Er sagte damals: Das ist eine gottserbärmliche Poli- tik. Wir sind der Auffassung, dass die Waffenexporte ein- gestellt werden sollten und dass es eine absolut restriktive Handhabung geben muss. – Ist im Rüstungsexportbericht etwa die Fortsetzung einer „gottserbärmlichen Politik“ do- kumentiert oder ist der Umgang mit Rüstungsexporten einfach viel schwieriger und komplexer, als Sie das früher im Wolkenkuckucksheim geglaubt haben? Jürgen Grässlin, der Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft, der inzwischen unter Protest aus der grünen Partei ausgetreten ist, sagt zu dieser Politik: Heute stehen die Grünen auf der Seite derer, die ihrerseits mit Rüstungsexporten in die Türkei aktive Beihilfe zum Völ- kermord leisten. Verlogener kann Menschenrechtspolitik nicht sein. Ich stimme ihm in seiner Beurteilung nicht zu, ich er- wähne das nur, um zu zeigen, welchen Weg Grüne und SPD gegangen sind. Da erinnern wir uns doch daran, dass es noch nicht lange her ist, dass SPD- und Grünen-Politiker Völker- mordanzeigen gegen die damalige CDU/F.D.P.-Regierung unterstützt haben, um Exporte in die Türkei zu stoppen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17703 (C) (D) (A) (B) Ich kann an dem Exportbericht der Bundesregierung gar nicht viel Skandalöses finden – damit Sie das nicht falsch verstehen –: Das Schwergewicht der Exporte liegt im NATO-Bereich oder im Bereich von Staaten, die wir mit gutem Recht der NATO gleichstellen können. Aber der Kammerton, mit dem Sie früher das Hohelied gegen Rüstungsexporte gesungen haben, ist doch mittlerweile zum Krächzen verkommen. Die Koalitionsvereinbarung und viele Äußerungen aus Koalitionskreisen haben Er- wartungen bei den Bürgern geweckt, die jetzt enttäuscht werden. Das klang ja nach Exportstopp. Sie haben völlig falsche Erwartungen geweckt. Diese Erwartungen haben Sie bei der Änderung der Exportrichtlinien noch einmal erhöht. Jetzt weiß man, dass die „taz“ zu Recht schreibt, es handele sich bei den rüstungsexportpolitischen Richt- linien um ein Placebo für die grüne Seele, das im Härte- test der Koalition nicht greife. Jetzt höre ich öfter, die Richtlinien seien noch zu frisch, aber das kann ja kein wirkliches Argument sein. Sie hät- ten sich schon vor deren Verabschiedung an den europä- ischen Verhaltenskodex halten können, von dem Sie ja behaupten, dass er durch die Grundsätze in deutsches Recht übertragen werden soll. Sie haben mit Ihrer bisherigen Rüstungsexportpolitik nur Flurschaden angerichtet. Diejenigen, die gegen Waf- fenexporte per se oder für Waffenexporte nur in sehr en- gen Grenzen sind, sind enttäuscht. Unsere Partner in Eu- ropa und in den USA betrachten Ihre Politik mit großem Misstrauen. Sie erzeugen Probleme für die Bündnisfähig- keit und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Europa. Andererseits gibt es klammheimliche Freude über die schwindende Kooperationsfähigkeit der deut- schen Rüstungswirtschaft. Das wiederum bringt den deut- schen Unternehmen und Beschäftigten Probleme. Vor allem aber verringert diese Entwicklung die außenpoliti- schen und sicherheitspolitischen Spielräume der Bundes- regierung. Die SPD-Verteidigungspolitikerin Frau Wohlleben hat vor einigen Monaten in der „Welt“ einen Gastkommentar mit der Überschrift: „Rüstungsexport ist gut“ veröffent- licht. So weit würde ich nicht gehen, aber Frau Wohlleben hat Recht, wenn sie darauf hinweist, dass die wehrtechni- sche Industrie in einem klassischen Sinne eine strategi- sche Industriesparte ist und dass man sorgsam damit um- gehen muss, wenn man auf Dauer im Konzert der europäischen Länder und innerhalb der NATO seinen technologischen und politischen Einfluss nicht verlieren will. Was rüstungsexportpolitisch richtig ist, sieht aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion so aus: Es muss eine verantwor- tungsvolle Politik sein. Deshalb haben wir immer eine res- triktive Exportpolitik mit Kriegswaffen betrieben. Wenn jetzt seit 1999 die Exporte steigen und in 2000 vermutlich noch einmal explosionsartig zulegen, dann muss und wird von uns genau hingesehen werden, ob das verantwortlich ist. Rüstungsexportpolitik muss sich einem differenzier- ten, tatsächlich nicht einfachen Abwägungsprozess stel- len. Dabei muss die gemeinsame europäische Politik und die gemeinsame Politik im Bündnis absoluten Vorrang vor anderen Überlegungen haben. Sonderwege sind für Deutschland nicht sinnvoll. Auch der Eindruck von Son- derwegen ist schädlich. Sagen Sie ja und stehen Sie zu ei- nem gemeinsamen Rüstungsmarkt in Europa und im Bündnis. Sagen Sie ja zu transnationalen wirtschaftlichen Strukturen in der Rüstungswirtschaft, zur Anpassung der Kapazitäten an die neuen Verhältnisse in Europa und sor- gen Sie dafür, den Exportdruck in Entwicklungsländer und Partnerländer zu verringern. Sorgen Sie aber genauso gut dafür, dass in diesem gemeinsamen Rüstungsmarkt die deutsche Rüstungswirtschaft eine bedeutende Rolle spielen kann und dass nicht etwa durch die verschärften Endverbleibsregelungen Zusammenarbeit mit den Unter- nehmen anderer Länder gar nicht mehr infrage kommt. Reden und Handeln sind bei dieser Regierung nicht das Gleiche. Ihre Rüstungsexportpolitik ist auf kurzfristige öffentliche Effekte aus. Sie ist kaum europatauglich, in- dustriepolitisch falsch und nimmt keine Rücksicht auf die Bündnisfähigkeit Deutschlands. Wir dürfen auf den Be- richt des Exportjahres 2000 gespannt sein, der eigentlich schon vorgelegt sein sollte. Dann werden wir von Frau Beer wieder zirkusreife Verrenkungen geboten be- kommen. Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Rüstungsexportbericht 1999 ist uns ein erster Schritt in Richtung Transparenz gelungen. Wir haben damit eine alte Forderung der Grünen, die wir mit unserem Partner in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben haben, um- gesetzt. Sicher ist der Bericht noch nicht perfekt. Deshalb wollen wir ihn von Ausgabe zu Ausgabe verbessern. In der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses werden bereits einige Verbesserungen vorgeschlagen. Wir werden überprüfen, wie sich dies im in Kürze zu erwar- tenden Bericht für das Jahr 2000 niederschlägt. Aus grüner Sicht muss ich feststellen, dass wir mit den Zahlen des Berichtes für 1999 nicht zufrieden sind, auch wenn es sich bei den Exporten zum Teil noch um Altlas- ten der konservativliberalen Koalition handelt. Die Stei- gerung der Exporte sind insgesamt ernüchternd und be- stätigen die Notwendigkeit des Berichtes, um mehr Transparenz sowie die Umsteuerung der deutschen Rüs- tungsexportpolitik zu erreichen. Allerdings muss man die Ergebnisse im Einzelnen auch ausgewogen betrachten. Es ist sicher ein Fortschritt, dass die Exporte in Nicht-NATO- Länder zurückgegangen sind. Dies ist gut so, ich will aber noch keine Entwarnung geben. Mit den Rüstungsexportrichtlinien hat die rot-grüne Koalition ein brauchbares Instrument geschaffen, um eine restriktive Rüstungsexportpolitik durchzuführen. Wir ha- ben die Bedeutung der Menschenrechte betont. Als wei- tere Kriterien haben wir im Sinne präventiver Politik Sta- bilität und nachhaltige Entwicklung mit aufgenommen. Darüber hinaus hat das Problem des Endverbleibs eine herausgehobene Stellung erhalten. Die Umsetzung der Exportrichtlinien allerdings lässt zu wünschen übrig. Wir erinnern uns noch an den Bau ei- ner Munitionsfabrik in der Türkei durch die Firma Fritz Werner. Der Abschluss der Vereinbarung ging letzten Sommer durch die Medien. Dies war ein Signal in die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117704 (C) (D) (A) (B) falsche Richtung. Ich will auf das Problem der Kleinwaf- fen hinweisen. Vom Wert her klingt das auf den ersten Blick nicht so dramatisch. Dass Kleinwaffen schwer kon- trollierbar sind und in Bürgerkriegen und innerstaatlichen Auseinandersetzungen zum Einsatz mit grausamen Fol- gen kommen können, ist aber bekannt. Ich bin mir nicht sicher, ob der Geist der Richtlinien wie auch die Notwendigkeit einer öffentlichen Transpa- renz auf allen Arbeitsebenen der zuständigen Behörden und Ministerien schon angekommen ist. Rüstungsexporte sind keine nationale Angelegenheit mehr. Auf der inter- nationalen Ebene geschieht sehr viel, sowohl im Bereich der Rüstungskooperation wie bei der Rüstungsexportkon- trolle. Wir haben den europäischen Verhaltenskodex zu Rüstungsexporten, es gibt Kontrollregime. Zugegebener- maßen sind die internationalen Regularien noch nicht wirksam genug. Aber in einzelnen Staaten, gerade auch bei unseren Partnern, entwickeln sich Praktiken, die sich gut gegenseitig ergänzen können. Daher sollten wir ver- suchen, orientiert an der Auswertung von Berichten in an- deren Ländern, unseren Exportbericht weiterzuent- wickeln. Es gibt aber auch das Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritan- nien, Italien, Spanien und Schweden über Rüstungsko- operation, in dem auch die Frage des Exportes angespro- chen ist. Meine Fraktion wird sehr genau beobachten, welche Auswirkungen die Umsetzung dieses Abkommens auf Rüstungsexporte aus Deutschland haben wird. Ich möchte eines feststellen, gerade wenn Ex-Regie- rungsparteien sich hier plötzlich als Sachwalter der Moral hinstellen: Ich kann mich nicht erinnern, dass sich die frühere Regierungsparteien, insbesondere die F.D.P., in vergleichbarer Weise der öffentlichen Kritik gestellt ha- ben, wie unsere Regierung das gerade auch mit der Vor- lage dieses Rüstungsexportberichtes macht. Die Bundeswehr wird aufgrund der Reform einiges an Materialien ausmustern. Wir dürfen hier nicht die Fehler der Vorgängerregierung wiederholen. Insbesondere das Problem des Endverbleibs spielt hier eine wesentliche Rolle. Es darf nicht passieren, dass Länder, die Altmate- rialien der Bundeswehr bekommen, diese wiederum an unsichere Staaten weitergeben. Darüber hinaus sollte auf jeden Fall überprüft werden, welche Materialien der EU im Rahmen der zivilen und polizeilichen Präventionspo- litik zur Verfügung gestellt werden können. Dies wäre ein positives Signal vonseiten der Bundesrepublik für die Stärkung der Prävention. Rüstungsexportpolitik ist Außenpolitik. Auch wenn die Exekutive dafür zuständig ist, so leitet sich daraus unser Anspruch ab, dass Rüstungsexporte die ganze Gesell- schaft und das Parlament angehen. Es handelt sich dabei zu Recht um hochpolitisierte Fragen, denn es betrifft mo- ralische Probleme wie die Menschenrechte, sicherheits- politische Fragen wie Gewaltverhinderung und Stabilität und entwicklungspolitische Fragen wie das Verhältnis von Militärausgaben zum Haushalt. Sie betreffen sowohl unsere Wertvorstellungen wie unsere Interessen an Frie- den und Stabilität. Ein zentraler Punkt für die weitere Entwicklung ist die Transparenz, denn nur wenn es ausreichende Transparenz gibt, kann die parlamentarische und die öffentliche Kon- trolle funktionieren. Insofern unterstütze ich das Anliegen des Antrages der PDS. Er schießt aber weit über das Ziel hinaus; deswegen kann ich ihm nicht zustimmen. Im Mo- ment kommt es darauf an, sich die nächsten, praktischen Schritte zu überlegen. Damit befasst sich gegenwärtig meine Fraktion. Wir wollen die Praxis unserer Partner im Hinblick auf Brauchbarkeit für uns überprüfen. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Vor einem Jahr hat die Bundesregierung neue Richtlinien für den Ex- port von Rüstungsgütern beschlossen. Sie hat eine eigent- lich ziemlich klare Rechtslage, die durch die Rüstungsex- portrichtlinien von 1982, durch die Richtlinien der OSZE von 1993 und den EU-Verhaltenskodex von 1998 gege- ben war, um ein weiteres Dokument angereichert. Der da- malige Beschluss war in der Sache nicht nötig. Hierauf komme ich später zu sprechen. Allerdings enthält er eine Bestimmung, die wir begrüßen, nämlich dass jährlich ein Rüstungsexportbericht durch die Bundesregierung vorzu- legen sei. Wir diskutieren heute über den ersten Bericht. Er zeigt, dass hier nichts zu verstecken ist. Transparenz muss gerade in den besonders sensiblen Bereichen der Wirtschaft und der Politik oberstes Gebot sein. Jedermann kann sich die- sen Bericht aus dem Internet holen. Er wird dann zu ähn- lichen Feststellungen kommen wie ich: Der Bericht be- steht zum größten Teil aus einer Aneinanderreihung von Rechtsgrundlagen – aus der Ausfuhrliste, die einen ge- nauen Überblick über all das gibt, was für kriegsführende Parteien von Interesse sein könnte, – aus der Kriegswaf- fenliste und – besonders interessant – aus der Liste der be- stehenden Waffenembargos, die in großer Zahl durch die Vereinten Nationen angeordnet wurden. Der größte Teil wiederum enthält stichwortartig die Information, was in welche Länder für welchen Wert geliefert wurde. Ich wünschte mir, dass der eigentliche Bericht, der nur fünf Seiten erfasst, davon wieder zwei Seiten als Tabellen, ausführlicher wäre. Insbesondere fehlt mir eine Einord- nung der verschiedenen Fakten in die Entwicklung der letzten Jahre. Nur diese Information würde den Leser dazu befähigen, auch zu zutreffenden Bewertungen zu kommen. Ich wüsste schon gern, ob wirklich unter Rot- Grün mehr Rüstungsgüter exportiert wurden als früher. Ich will einige Aspekte herausstellten: Die Rüstungs- exporte machen nur einen sehr geringen Anteil des deut- schen Exports aus, nämlich 0,7 Prozent. Auf Kriegswaf- fen entfallen 0,3 Prozent. Der wirtschaftspolitische Aspekt des Rüstungsexports ist daher nicht groß. Sehr viel wichtiger sind die Aspekte der Außen- und Sicherheitspo- litik, auch der Entwicklungspolitik und der Menschen- rechtspolitik. Wichtig ist die Information, dass Kriegs- waffen sowohl eine Genehmigung nach dem Kriegswaffen-Kontrollgesetz, sowie eine Ausfuhrgeneh- migung nach dem Außenwirtschaftsgesetz benötigen. Al- les muss genehmigt werden, die Herstellung, der Erwerb, die Überlassung, die Beförderung, ja sogar die Vermitt- lung derartiger Geräte. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17705 (C) (D) (A) (B) Das neu aufgenommene Kriterium, dass die Men- schenrechtssituation im Empfängerland in jedem Einzel- fall zu prüfen sei, gibt zum einen nur die Praxis wieder, die auch die früheren Bundesregierungen angewandt ha- ben; denn der zuständige Bundessicherheitsrat, der bis 1999 immer einstimmig abgestimmt hat, hat in den vielen Jahrzehnten, in denen die F.D.P. über den Außenminister und den Wirtschaftsminister bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen genommen hat, durchwegs für eine äußerst zurückhaltende Rüstungsexportpolitik gesorgt. Die Türkei ist mit großem Abstand der größte Abneh- mer von Rüstungsgütern. Die USA liegen an zweiter Stelle. Dort wird die Menschenrechtslage offensichtlich gar nicht geprüft, obwohl wir große Bedenken gegen die indiskutablen Todesurteile haben, die ja sogar gegen Ju- gendliche und psychisch Kranke ausgesprochen und voll- streckt werden. Nichts anderes kann für Japan gelten. Bei Kriegswaffen steht Israel an der Spitze, ein Land, das ebenfalls Probleme mit der Einhaltung der Men- schenrechte hat. Dennoch ist es richtig, wenn Deutsch- land zum Schutz Israels auch durch die Lieferung von Kriegswaffen beiträgt. In den neuen Richtlinien der Bundesregierung heißt es in Abschnitt 3 Ziffer 5, dass Ausfuhren nicht genehmigt werden in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzun- gen verwickelt sind oder wo solche drohen. Ich weiß nicht, ob die Mütter und Väter dieser Richtlinien diesen Punkt ausreichend bedacht haben. Sollen wir wirklich wieder – wie vor sechs und sieben Jahren in Bosnien ge- schehen – abseits stehen, wenn eine Bevölkerungsgruppe von einer anderen übermächtigen überfallen wird, wenn Frauen zu Tausenden vergewaltigt und Männer ermordet werden, weil sich Völker gegen andere mangels geeigne- ter Waffen nicht verteidigen können. Erinnern sie sich noch daran, wie eine sehr gut ausgerüstete serbische Streitmacht über Städte und Dörfer von moslemischen Bosniern hergefallen ist, die zum Teil keine Schusswaffen zur Verteidigung hatten, sondern mit Sensen, Beilen und Spaten ihre Familien und Dörfer verteidigt haben? Wenn Deutschland und die NATO damals schon glaubten, nicht mit militärischen Mitteln helfen zu müssen, wäre es nicht wenigstens richtig gewesen, der geschundenen überfalle- nen Bevölkerung die Waffen zur nötigen Selbstverteidi- gung zur Verfügung zu stellen? Ich will heute nicht über die Inkonsequenz der rot-grü- nen Bundesregierung sprechen, die den Ersatz der türki- schen Leoparden 1 durch den Leo 2 nicht genehmigen will, aber die Lieferung einer Munitionsfabrik an die Tür- kei ermöglicht hat. Ich will aber festhalten, dass die F.D.P. nach wie vor für eine restriktive Rüstungsexportpolitik eintritt, dass die F.D.P. aber großen Wert darauf legt, dass die Kernfähigkeiten der deutschen Rüstungsindustrie im Interesse unserer Sicherheit, aber auch im Interesse des Wissenschaftsstandorts Deutschland erhalten werden, und dass der deutschen wehrtechnischen Industrie Ko- operationsfähigkeit und Vertragsfähigkeit erhalten wer- den müssen. Natürlich ist die Frage des Erhalts von Arbeitsplätzen auch in diesem Zusammenhang ein wichtiges Argument; es kann aber nicht das allein entscheidende Argument sein. Kriegswaffen sind eben nicht normale Güter. Sie können Menschen töten. Sie können aber auch Menschen retten. Sie können den Frieden beschädigen. Sie können aber auch Frieden möglich machen. Wer Kriegsgerät pro- duziert, vermittelt und exportiert trägt auch Verantwor- tung für das, was mit dem Gerät passiert. Es muss daher bei den Kontrollmechanismen verbleiben, die aber nur wirksam sind, wenn sie zumindest europaweit in gleicher Weise gelten. Alle Waffen können töten. Eine Waffengattung ist ganz besonders heimtückisch und problematisch. Ich spreche von den Minen. Mit dem Vertrag von Ottawa haben sich die meisten Staaten dieser Erde verpflichtet, Anti-Perso- nen-Minen weder herzustellen noch zu verkaufen noch zu verwenden. Nur: Die Vertragsstaaten verfügten nur über 10 Prozent der Bestände an Minen insgesamt. Wir müssen alles tun, damit Produzenten und Lieferanten wie Russ- land, Nordkorea, China, Vietnam, Indien, Pakistan die- sem Vertrag beitreten. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass Panzerminen, die sich nicht selbst zerstören oder ab- schalten, weltweit verboten werden. Es steht der Bundes- republik Deutschland gut an, wenn sie in solchen Fragen an der Spitze der Bewegung steht und nicht auf die Initia- tive anderer Länder wartet. Wir von der F.D.P. haben eine entsprechende Initiative ergriffen. Ich hoffe sehr, dass der Bundestag sich diesem Vorhaben bald anschließen wird. Siegmar Mosdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:Mit dem Rüstungsexportbericht 1999 ist von der Bundesre- gierung dem Deutschen Bundestag erstmalig eine detail- lierte Aufschlüsselung der Rüstungsexporte des Vorjahres vorgelegt worden. Der Rüstungsexportbericht 1999 be- ruhte auf einer Zusage in der Koalitionsvereinbarung und der Selbstverpflichtung der Bundesregierung in Abschnitt V der im Januar 2000 verabschiedeten neuen rüstungs- exportpolitischen Grundsätze. Ziel dieses Berichts und des in Vorbereitung befindli- chen Berichts über das Jahr 2000 ist die Verbesserung der Transparenz unserer Rüstungsexportpolitik. Die Berichte gehen hierbei so weit, wie wir unter Wah- rung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betei- ligten Unternehmen gehen können. Dabei müssen wir auch die Kooperationsfähigkeit unserer Unternehmen in einer immer stärker zusammenwachsenden europäischen Rüstungswirtschaft beachten. Die Bundesregierung hat – wie ich meine – mit dem Rüstungsexportbericht 1999 einen guten Ausgleich zwi- schen dem Transparenzinteresse einerseits und den Ver- traulichkeitsgebot andererseits gefunden. Bei der Trans- parenz von Rüstungsexporten stehen wir damit auch im internationalen Vergleich sicherlich mit in der ersten Reihe. Der Bericht ist auch außerhalb des Parlaments in der interessierten Öffentlichkeit auf lebhaftes Interesse und – wie ich glaube – ganz überwiegende positive Resonanz gestoßen. Auch vonseiten der in diesem Bereich enga- gierten Nichtregierungsorganisationen ist grundsätzlich nicht infrage gestellt worden, dass der Rüstungsexportbe- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117706 (C) (D) (A) (B) richt 1999 ein entscheidender Durchbruch bei den Trans- parenzbemühungen in diesem sensiblen Bereich darstellt. Trotzdem können weitere Verbesserungen an den Rüs- tungsexportberichten vorgenommen werden. Die Be- schlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ist inso- weit begrüßenswert. Die Bundesregierung wird die Emp- fehlungen schon im Rüstungsexportbericht 2000 soweit wie möglich berücksichtigen. Hierzu im Einzelnen folgende Bemerkungen: Dual-use-Güter: Wie für 1999 wird das Bundeswirt- schaftsministerium den Ausschüssen für Wirtschaft und Technologie, Auswärtiges und Haushalt Exportzahlen zur Ausfuhr von Dual-use-Gütern vorlegen. Weiter wird dem Wirtschaftsausschuss ein Bericht zum Ergebnis der Prü- fung vorgelegt, ob Dual-use-Güter künftig in Rüstungs- exportberichte aufgenommen werden. Hierbei wird ins- besondere die Frage zu beantworten sein, ob dies wegen des unterschiedlichen Warencharakters sinnvoll ist. Künftig wird im Rüstungsexportbericht auf gewährte militärische Ausrüstungshilfen eingegangen. Außerdem werden die Strafverfolgungsstatistik sowie Ermittlungs- verfahren nach AWG/KWKG berücksichtigt. Weiter wird über neu abgeschlossene regierungsamtli- che Kooperationen im Berichtsjahr nach Unterrichtung der Partnerländer berichtet werden. Schließlich werden künftig auch die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie über Her- mes-Deckungsentscheidungen für Rüstungsgüter vertrau- lich unterrichtet. Damit wird der Wirtschaftsausschuss über sensible Hermes-Deckungsentscheidungen so gut unterrichtet wie bisher schon der Haushaltsausschuss. Die Bundesregierung geht in ihren Berichten über die Rüstungsexporte so weit, wie sie unter Wahrung der Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unter- nehmen gehen kann. Eine Vorabunterrichtung des Parla- ments oder seiner Ausschüsse über aktuelle, zur Ent- scheidung anstehende Einzelfälle des Rüstungsexports würde die bestehenden rechtlichen Grenzen überschrei- ten. Eine wie auch immer geartete Bindung der Bundes- regierung an Voten von Parlamentsausschüssen zu einzel- nen Rüstungsexportfällen würde darüber hinaus auch auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen. Der PDS-Antrag ,,Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei Rüs- tungsexporten“ ist deswegen in allen zuständigen Aus- schüssen abgelehnt worden. Ich schließe mich der Emp- fehlung auf Ablehnung an. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (Besol- dungsstrukturgesetz – BesStruktG) (Tagesord- nungspunkt 15) Dr. Max Stadler (F.D.P.): Die F.D.P. lehnt den vorlie- genden Gesetzentwurf ab. Rot-Grün geht es hier nicht da- rum, das Beamtenrecht weiter zu modernisieren. Was uns hier vorgelegt wird, ist ein reines Spargesetz: nicht eine Spur von Innovation, nur weitere Kürzungen im Besol- dungssystem. Wir lehnen den Entwurf insbesondere aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Einführung einer Bezahlungsbandbreite im Eingangsamt wird de facto zu einer Absenkung der Be- soldung im Bereich des gehobenen und höheren Dienstes führen. Zweitens. Die Umwandlung des Verheiratetenzu- schlags in den Familienzuschlag ist zwar eine „alte“ F.D.P.-Forderung. Nach unseren Vorstellungen muss der Familienzuschlag aber bereits ab dem ersten Kind ge- währt werden, insbesondere dann, wenn die Ehefrau nicht berufstätig ist. Der von der Bundesregierung vorgeschla- gene Weg, den „modernisierten“ Familienzuschlag erst ab dem dritten Kind zu gewähren, ist eine Mogelpackung. Denn angesichts der Bevölkerungsentwicklung – 1,3 Kin- der pro Familie – wird der Änderungsvorschlag in der Praxis kaum zum Tragen kommen. Drittens. Mit dem Gesetz soll außerdem die Rege- lungskompetenz für Stellenobergrenzen auf die Länder verlagert werden. Nachdem diese bereits in der vergange- nen Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß der damaligen Bundesregierung abgelehnt haben, bleibt de- ren jetzige Reaktion abzuwarten. Aus unserer Sicht ist da- gegen wenig einzuwenden. Viertens. Im Rahmen der Gesetzesänderung soll zu- dem eine neuer § 36 a Bundesbeamtengesetz eingeführt werden. Die Bundesregierung will sich damit die Mög- lichkeit verschaffen, parteipolitisch missliebige Beamte der Besoldungsgruppe B 3, die zwar keine politischen Be- amten sind, aber wichtige Positionen innehaben, aus ihren Ämtern entfernen und durch eigene Leute ersetzen zu können. Die Bundesregierung will damit gezielt Perso- nalpolitik zu ihren Gunsten betreiben – aus unserer Sicht ein Skandal. Ich habe hier nur unsere Hauptkritikpunkte angespro- chen. Aus Sicht der Liberalen genügen allein diese, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – der Großen Anfrage: Reform des Familienlasten- ausgleichs – des Antrags: Existenzminimum realitätsnah ermit- teln (Tagesordnungspunkt 16 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Seit der Amtsübernahme der rot-grünen Koalition ist Familienpolitik ein wesentli- cher Schwerpunkt unserer Arbeit. Vor allen Dingen galt Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17707 (C) (D) (A) (B) es, die höchstrichterlich festgestellten Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten. Die Aufgabe, ein familien- freundlicheres Steuersystem zu schaffen, war angesichts der Staatsverschuldung mit enormen Schwierigkeiten verbunden. Umso stolzer können wir nun auf das Er- reichte zurückblicken. Das geplante Gesetz stellt zwei- felsohne einen Meilenstein auf diesem langen Weg dar. Die reinen Zahlen verdeutlichen das: So hat das Volu- men familienpolitischer Leistungen, an denen der Bund finanziell beteiligt ist, seit 1998 von 78,6 Milliarden DM um 20 Prozent auf 95 Milliarden DM zugenommen. Hinzu kommen noch die Leistungen von Ländern und Kommunen. Angesichts der Haushaltslage beim Bund und den übrigen Gebietskörperschaften haben wir den vorhandenen Spielraum bis auf das Äußerste ausgenutzt. Mehr ist zurzeit nicht möglich! Diese Tatsache sollten Sie sich, meine verehrten Kol- leginnen und Kollegen von der PDS, vergegenwärtigen. Finanziellen Spielraum für weitergehende Forderungen gibt es derzeit leider nicht – auch wenn das durchaus wün- schenswert wäre. Sie können sich sicher sein, dass wir in Zukunft weitere Verbesserungen bei der Familienförde- rung anstreben. Ich bin der Überzeugung, dass der fi- nanzpolitische Kurs von Hans Eichel dafür die Grundla- gen schaffen wird. Die Experten-Anhörung ergab eine breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Mit diesem hat die Regierungsko- alition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Vorga- ben des Bundesverfassungsgerichts zur Familienbesteue- rung zugunsten der Familien – insbesondere derer mit kleinen und mittleren Einkommen – wirkungsvoll umge- setzt. Die Sachverständigen lobten vor allem, dass erst- malig im deutschen Steuerrecht der Abzug von Kinderbe- treuungskosten zugelassen wird, die wegen Erwerbs- tätigkeit der Eltern entstehen. Von der neuen Abzugsmög- lichkeit werden insbesondere Frauen profitieren, denen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermög- licht wird. Als weitere Verbesserungen sind vorgesehen: Das Kin- dergeld für erste und zweite Kinder wird nochmals spür- bar um 30 DM auf 300 DM je Kind und Monat angeho- ben. Von vielen Sachverständigen wurde anerkannt, dass die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung mit der Kindergelderhöhung zu vereinbaren sein muss. Im Jahr 1998 betrug das Kindergeld noch 220 DM. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum ei- nes Kindes wird aufgrund der Steigerung der Lebenshal- tungskosten von 6 912 Mark auf 7 128 Mark angehoben. Der bisherige Betreuungsfreibetrag von 3 024 DM wird zur Berücksichtigung der Kosten für Erziehung und Ausbildung auf insgesamt 4 212 DM erhöht. Die Alters- grenze wird von 16 auf 27 Jahre angehoben. Bei volljährigen Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein zu- sätzlicher Freibetrag von 1 800 Mark abgezogen werden. Auch die Steuerreform entlastet Familien und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. So wird eine Familie mit zwei Kindern und Durchschnittseinkommen in die- sem Jahr wegen der Steuerentlastung 1 730 DM mehr im Portemonnaie haben. Das sind rund 145 DM, die jeden Monat zusätzlich zur Verfügung stehen. Die „Schere“ zwischen der Entlastung durch den Kinderfreibetrag und durch das Kindergeld wird sich bis zum Jahr 2005 durch den sinkenden Spitzensteuersatz deutlich verringern. Diese – noch nicht einmal vollständige – Aufzählung familienpolitischer Maßnahmen kann sich durchaus se- hen lassen! Unsere Regierung hat erkannt, dass sich Fa- milienförderung nicht ausschließlich auf die finanzielle, sprich steuerliche Unterstützung der Familien beschrän- ken darf. Es gehört schon eine gehörige Portion Naivität dazu zu glauben, dass eine alleinige Erhöhung des Kin- dergeldes Menschen dazu bewegen kann, mehr Kinder zu bekommen! Vorschläge zur Zahlung eines Familiengel- des – wie sie von der CDU/CSU vorgebracht wurden – greifen daher viel zu kurz und werden den Bedürfnissen der meisten Menschen nicht gerecht. Nicht bezahlbare Transfer-/Kindergeldzahlungen von mehr als 1 000 DM führen nur dazu, Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Die Lebenswirklichkeit einer wachsenden Zahl von El- ternpaaren und Alleinerziehenden sieht anders aus. Um Missverständnissen vorzubeugen: Familien brau- chen eine bessere finanzielle Unterstützung des Staates. Der Denkansatz unserer Regierung geht aber über die fi- nanziellen Bedingungen hinaus. Familienpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn sich die Rahmenbedingungen für Familien insgesamt verbessern. Hierzu haben wir bereits erste viel versprechende Schritte eingeleitet. Ich darf in Erinnerung rufen: Die Ausbildung von Kindern wird besser finanziell ge- fördert. Durch die Reform des BAföG beziehen mehr Schüler und Studenten finanzielle Unterstützung. Denn die Einkommensgrenzen sind deutlich angehoben wor- den. Gleichzeitig. wurde der Förderhöchstbetrag auf 1 140 DM erhöht. Die durchschnittliche Förderung liegt jetzt bei 730 DM pro Kind im Monat und ist damit um circa 90 DM pro Monat gestiegen. Deutliche Entlastungen für Familien bringt auch die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Reform des Wohn- geldes. 400 000 zusätzliche Haushalte können aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen Wohngeld bezie- hen, viele davon Familienhaushalte. Daneben wird das Wohngeld erhöht. Für Haushalte mit vier und mehr Per- sonen gibt es durchschnittlich 118 DM mehr im Monat. All diese Maßnahmen haben zu einer spürbaren finan- ziellen Entlastung der Familien geführt. Doch Familien- politik bedeutet für die rot-grüne Koalition weit mehr, als nur die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und ein gewaltfreies Zuhause. Deshalb haben wir durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs die gewaltfreie Kindererziehung zum Leitbild erhoben. Gleichzeitig ha- ben wir den Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt ge- gen Frauen beschlossen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ha- ben wir die Elternzeit, früher Erziehungsurlaub, flexibili- siert. Seit dem 1. Januar 2001 können Väter und Mütter gleichzeitig Elternzeit nehmen. Außerdem können sie Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117708 (C) (D) (A) (B) schon während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten und gleichzeitig Erziehungsgeld beziehen. Darüber hi- naus haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, sofern sie in Betrieben mit mehr als 15 Be- schäftigten arbeiten. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist eines unserer wesentlichen politischen Ziele. Durch das Sofort- programm gegen Jugendarbeitslosigkeit JUMP konnte die Jugendarbeitslosigkeit deutlich gesenkt werden. Diese bereits realisierten Projekte zeigen eines ganz klar: Mit unserer Familienpolitik sorgen wir für Gerech- tigkeit und Bildungsbeteiligung für Familien mit niedri- gem und mittlerem Einkommen sowie für Chancen- gleichheit von Frauen und Männern. Wir haben in der relativ kurzen Zeit unserer Regie- rungsverantwortung schon viel geschafft. Doch wir haben noch ehrgeizige Ziele und werden deshalb weitere Maß- nahmen zur Entlastung von Familien verabschieden, so- bald die notwendigen Finanzen verfügbar sind. Bis dahin möchte ich Sie um etwas Geduld bitten und Sie auffor- dern, uns bei der Bewältigung der zukünftigen Aufgaben konstruktiv zu unterstützen. Elke Wülfing (CDU/CSU): „Armutsrisiko Kinder“, so titelt die Rheinische Post gestern und fügt hinzu: „Kin- der sind für viele Familien in Deutschland das Armutsri- siko Nummer eins.“ Die Kinderarmut wächst dramatisch. Das zeigt der Bericht der Nationalen Armutskonferenz. Heute leben rund 1,1 Millionen Kinder von der Sozial- hilfe, 1994 waren es „nur“ etwa 700 000. Die stellvertre- tende Vorsitzende der Nationalen Armutskonferenz, Erika Biehn, stellte sogar fest, die Situation der Kinder hat sich unter Rot-Grün verschlechtert. Gerade Familien mit drei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende seien gefähr- det. Vor diesem Hintergrund nimmt sich das zurzeit im Fi- nanzausschuss in der Beratung befindliche so genannte Familienförderungsgesetz ziemlich mickerig aus. Familien sind das Fundament und Kinder sind die Zu- kunft unserer Gesellschaft. Ohne sie ist im wahrsten Sinne des Wortes kein Staat zu machen. Deshalb gehören Fami- lien mit Kindern ins Zentrum einer modernen zukunfts- orientierten Gesellschaftspolitik. Dazu gehört vor allem, dass unsere Gesellschaft die Leistungen von Familien mit Kindern stärker als bisher anerkennt und honoriert. Ich zi- tiere dazu die Rede der Ministerpräsidentin von Schles- wig-Holstein, Heide Simonis, im Bundesrat am Freitag voriger Woche: „Auf Dauer werden wir nicht daran vor- beikommen, stärker als bisher zugunsten von Familien mit Kindern umzuschichten. Das 4,6-Milliarden-DM-Pa- ket, das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, ist nur ein erster Schritt auf einem sehr langen Weg.“ Ich kann dazu nur sagen, Frau Ministerpräsidentin: Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Beschlussfassung des CDU-Bundesvorstandes sowie der CDU-Bundestags- fraktion, die zum Ziel hat, die derzeitige Förderung Schritt für Schritt zu einem echten Familiengeld aufzu- werten.AlleFamilien sollenproKindmonatlich1200 DM bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erhalten, bis zum 18. Lebensjahr dann 600 DM monatlich und vom 18. bis zum 27. Lebensjahr 350 DM. Die CDU/CSU-re- gierten Bundesländer halten dies für möglich und wir ebenfalls, weil wir uns in Politik und Gesellschaft wirk- lich ernsthaft um eine dringend erforderliche Prioritäten- setzung zugunsten von Familien mit Kindern bemühen müssen. Alle, sowohl Bund, Länder wie auch Gemeinden und Arbeitgeber, sind aufgefordert, den politischen Wil- len und die politische Kraft zur Gestaltung einer wirklich kinderfreundlichen Gesellschaft aufzubringen. Wenn ein Drittel aller Frauen und die Hälfte aller Aka- demikerinnen heute schon kinderlos bleiben, dann ist dies eine gesellschaftliche Herausforderung erstes Ranges. Diese demographische Entwicklung, die sich auf die So- zialversicherungen ebenso negativ auswirkt wie auf das Arbeitskräftepotenzial und die Steuerkraft, muss uns alle aufrütteln. Deswegen bin ich der Meinung, dass sich die finanzielle Situation der Familien mit Kindern verbessern muss, dass aber zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade die Länder und Gemeinden gefordert sind, bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschulalter wie auch im Schulalter zu schaffen. Es ist eindeutig feststellbar, dass es in Ländern wie Frankreich, England, Italien, Spanien, USA, wo mehr Ganztagsbe- treuungsmöglichkeiten für Kinder existieren, mehr Kin- der gibt, dass Kinder früher geboren werden und die Er- werbstätigkeit von Frauen eine wesentlich höhere Quote aufweist als in Deutschland. Deshalb kann ich die Initia- tive der CDU-Landtagsfraktion NRW nur nachdrücklich unterstützen, die in der vorigen Woche einen Antrag auf Ganztagsbetreuung an den Schulen in den Landtag einge- bracht hat. Derartige Aktivitäten wünsche ich mir in allen Bundesländern. Kommen wir aber zurück zur Bundesebene. Ein paar Bemerkungen zur derzeitigen Diskussion um das so ge- nannte zweite Familienförderungsgesetz werden Sie mir gestatten. Wie schon das erste Gesetz zur Familienförde- rung vom 22. Dezember 1999 trägt auch der vorliegende Entwurf diese Bezeichnung zu Unrecht. In der Sprachre- gelung des Einkommensteuergesetzes wird bekanntlich nur jener Teil des Kindergeldes als der Familienförderung dienend bezeichnet, der die Steuererstattung übersteigt. Deshalb wäre wohl der Begriff „Steuerrückerstattungs- gesetz“ eher sachgerecht. Aber nicht nur die Bezeichnung ist aus familienpoliti- scher Sicht unzutreffend. Vor dem Hintergrund der eben dargestellten demographischen Entwicklung ist vor allem sein Inhalt unzureichend und sozial unausgewogen. Die Chance auf eine konzeptionelle Neugestaltung oder we- nigstens auf eine deutliche Erweiterung der familienpoli- tischen Leistungen ist leider ungenutzt geblieben. Die Erhöhung des Kindergeldes um 30 DM für das erste und zweite Kind ist fraglos besser als nichts, aber leider werden 40 Prozent des Entlastungsvolumens von 7,5 Milliarden DM durch familienpolitische Einsparun- gen in Höhe von 2,9 Milliarden DM gegenfinanziert. Da- mit ist das Hauptziel des Gesetzentwurfes gekennzeich- net: eine möglichst billige Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts. Die Anhebung des Kindergeldes von 270 auf 300 DM bedeutet de facto nicht mehr als den Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten bei Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17709 (C) (D) (A) (B) einer Inflationsrate von 3,5 Prozent, die Ihre Regierung durch schlechte Wirtschaftspolitik und Ökosteuer inzwi- schen verursacht hat. Außerdem beschränkt sich das rot-grüne Trippel- schritte-Gesetz zum zweiten Mal nur auf die Kindergeld- erhöhung für die ersten beiden Kinder. Familien mit drei oder mehr Kindern sind also erneut benachteiligt. Dabei hat die Nationale Armutskonferenz festgestellt, dass es gerade kinderreiche Familien mit einem Normaleinkom- men sind, die an den Rand der Existenzkrise oder unter die Sozialhilferichtsätze geraten. Deshalb kann ich nur an Sie appellieren: Stimmen Sie unserem Antrag auf Er- höhung des Kindergeldes für dritte und weitere Kinder um 30 DM zu. Die CDU/CSU-regierten Bundesländer haben im Bundesrat diesen Antrag auch schon gestellt. Ich möchte auch gern noch einmal die Gelegenheit nut- zen, zum Sonderausgabenabzug für Haushaltshilfen Stel- lung zu nehmen. Da Frau Kressl mich im Finanzausschuss verkürzt zitiert hat, möchte ich hier doch noch einmal da- rauf hinweisen, für wie wichtig ich den Erhalt dieses Son- derausgabenabzugs aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wie auch aus Familienfördergründen halte. Die eben schon zitierte Ministerpräsidentin Heide Simonis, SPD, hat im Bundesrat ja sehr deutlich festgestellt, dass auch sie der Meinung ist, dass die Bundesregierung einen Fehler macht, wenn sie die knapp 40 000 versicherungspflichti- gen Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten mit der Streichung des Sonderausgabenabzugs vernichtet. Ich habe in meiner letzten Rede dazu ausgeführt, dass nicht die Streichung, sondern die Ausdehnung auf Dienst- leistungszentren und Dienstleistungsagenturen notwen- dig ist. Fast 94 Prozent aller Erwerbstätigen in privaten Haushalten sind Frauen. In der Anhörung zum so genann- ten zweiten Familienfördergesetz haben uns die Dienst- leistungszentren und Dienstleistungsagenturen dringend davor gewarnt, diese steuerliche Förderung auszusetzen und damit Beschäftigung in privaten Haushalten wieder in die Schwarzarbeit abzudrängen. Im Interesse dieser Frauen, bei denen es sich oft um Langzeitarbeitslose oder um Sozialhilfeempfängerinnen handelt, kann ich Sie nur dringend bitten, die Streichung des Sonderausgabenab- zugs in Ihrem Gesetz wieder rückgängig zu machen. Nur durch die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit mit Schwarzarbeitsentgelten durch steuerliche Förderung können Sie verhindern, dass diese Frauen im Alter statt Rente Sozialhilfe beziehen müssen. Die von Ihnen im Gesetz vorgesehene Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von 3 000 DM im Monat ist im Vergleich absolut lächerlich, denn bei einem Stunden- satz von 20 DM – und das ist noch nicht allzu viel – kom- men genau drei Stunden pro Woche dabei heraus. Weitere drei Stunden dürfen dann nur berufstätige Eltern geltend machen. Dies halten wir für zu wenig und zu einseitig auf Berufstätige ausgerichtet und deswegen kleinkariert. Ich wäre sehr zufrieden, wenn Sie nicht nur unsere Än- derungsanträge annähmen, sondern wenn Sie sich auch daran halten würden, was der Bundesvorsitzende der SPD Schröder vor einigen Tagen in der „Welt“ veröffentlicht hat. Er wollte doch den Zustand überwinden, dass die Zu- kunftschancen unserer Kinder und die Entfaltung ihrer Begabungen vom Geldbeutel der Eltern abhängig sind. Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, nehmen Sie sich selber ernst. Nehmen Sie Ihre Richtlinienkompetenzen wahr und tun Sie das, was der SPD-Bundesvorsitzende Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der PDS zur Reform des Familienlastenausgleichs dokumen- tiert die Notwendigkeit, das Kindergeld und die Freibe- träge für das sachliche Existenzminimum weiter zu er- höhen sowie die Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammenzufassen. Die rot-grüne Koalition hat in dieser Legislaturperiode schon viel getan, um Familien besser zu fördern. So ha- ben wir das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 50 DM von 220 DM auf 270 DM im Monat er- höht. Aktuell haben wir in dieser Woche das zweite Gesetz zur Familienförderung im Finanzausschuss weiter bera- ten. Mit diesem Gesetz wird das Kindergeld noch einmal um rund 30 DM pro erstem und zweitem Kind angehoben. Mit den rund 300 DM Kindergeld im Monat ist dann ein wichtiges Wahlversprechen von Bündnis 90/Die Grünen eingelöst. Insgesamt haben Familien dann pro Kind im Jahr 960 DM allein an Kindergeld mehr zur Verfügung. Für das Kindergeld werden im Jahr 2002 dann rund 66 Milli- arden DM ausgegeben. Davon verursacht die für 2002 vorgesehene Erhöhung um rund 16 Euro (31,20 DM), von 138 Euro auf 154 Euro, allein Ausgaben in Höhe von 6 Milliarden DM. Für alle familienpolitischen Leistungen zusammen ge- nommen – neben Kindergeld und Freibeträgen zählen dazu Erziehungsgeld, BAföG, die Kinderkomponente in der Eigenheimförderung und die Erziehungskomponente in der Rentenversicherung – werden im Jahr 2001 rund 98 Milliarden DM für familienpolitische Leistungen aus- gegeben. Dies sind rund 20 Milliarden DM mehr als zu Anfang der Legislaturperiode im Jahr 1998. Damit hat die rot-grüne Koalition den Hauptteil ihrer finanzpolitischen Reformen in der Kinder- und Ausbildungspolitik in dieser Legislaturperiode erfolgreich verwirklicht. Trotz dieser erheblichen Anstrengungen, die negativen Hinterlassenschaften der Regierung Kohl abzuräumen und den Vorgaben von Urteilen des Bundesverfassungs- gerichts nachzukommen, bleibt aber noch viel zu tun. Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage ergibt, ist die Zahl von Kindern und Jugendli- chen, die von Sozialhilfe leben, ständig gestiegen. Heute leben mehr als 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche von Sozialhilfe. Besonders gravierend ist die Entwicklung bei Kindern unter sieben Jahren bei Alleinerziehenden. Noch 1994 lebten 218 000 dieser Kinder von der Sozialhilfe. Im Jahr 1999 waren es bereits 263 558 Kinder. Die Zahlen sprechen für sich: Das Armutsrisiko trifft immer häufiger Frauen mit Kindern. Und das nicht ohne Grund: Häufig ist es ihnen unmöglich, Berufstätigkeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. Denn fehlende oder unzurei- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117710 (C) (D) (A) (B) chende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, zu geringe Aus- bildungsförderung und mangelnde Weiterbildungsange- bote sind die Realität für viele Alleinerziehende. Aus diesem Grunde kommt der steuerlichen Absetz- barkeit von Kinderbetreuungskosten im laufenden Ge- setzgebungsverfahren des zweiten Familienlastenaus- gleichsgesetzes eine besondere Bedeutung zu. Wie kann ein Anreiz geschaffen werden bzw. wie können die Chan- cen verbessert werden, auch mit Kind erwerbstätig zu werden oder zu bleiben, wenn gewährleistet ist, dass mein Kind qualifiziert entsprechend meinen zeitlichen Not- wendigkeiten betreut wird? Die Kosten für erwerbsbedingte Kinderbetreuung müssen deshalb ab der ersten Mark absetzbar werden. Nur so wird gewährleistet, dass Alleinerziehende mit geringen bis mittleren Erwerbseinkünften überhaupt einen Steuer- vorteil bekommen. So, wie es bislang im Gesetzentwurf steht, bekommen gerade diese nämlich keinen Anreiz zur Aufnahme einer Berufstätigkeit. Laut Entwurf können die Betreuungskosten erst abgesetzt werden, wenn sie bei Verheirateten 3 024 DM im Jahr übersteigen und sind dann auf 3 000 DM begrenzt. Alleinerziehende könnten Kosten erst oberhalb von 1 512 DM und dann bis zu 1 500 DMabsetzen.DieseSteuerentlastungerreicht höhere Einkommensschichten und nicht den Personenkreis, der sich aus der Sozialhilfeabhängigkeit heraus bewegen will. Hinzu kommt, dass durch die Vorgabe des Bundesver- fassungsgerichts der Abbau des Haushaltsfreibetrages im Familienförderungsgesetz steht. Durch das allmähliche Abschmelzen werden die Auswirkungen zwar gemildert, trotzdem kann es in den Jahren 2003 und 2005 zu finan- ziellen Belastungen für Alleinerziehende, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich, kommen. Dies können wir als Bündnis 90/Die Grünen nicht vertre- ten, da gerade dieser Personenkreis häufig armutsbetrof- fen ist. Wir wollen mit der Absetzbarkeit der erwerbsbeding- ten Kinderbetreuungskosten ab der ersten Mark erreichen, dass diesen verteilungspolitisch problematischen Effek- ten entgegengewirkt wird. Dies wollen wir jetzt stufen- weise umsetzen, sodass dieser wichtige Punkt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht aus haushaltspolitischen Gründen scheitert. Für die nächste Legislaturperiode werden die Armuts- bekämpfung und die besseren Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter Gegen- stand der politischen Gestaltung bleiben. Bündnis 90/Die Grünen haben mit ihrem Konzept der Kindergrundsiche- rung eine realisierbare Vision der aktiven Armuts- bekämpfung vorgelegt und finanzpolitisch durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung begutachten lassen. Wir wollen Familien mit niedrigen Einkommen durch einen Zuschlag zum Kindergeld von 200 DM pro Kind aus der „Sozialhilfe von Kindes wegen“ heraus holen. Unsere Grundsicherung würde etwa 5 Millionen Kindern und ihren Eltern helfen, aus der Sozialhilfe herauszukom- men. Denn durch die nur teilweise Berücksichtigung von selbst erarbeitetem Mehreinkommen entsteht, anders als beim „Fallbeileffekt“ der Sozialhilfe, ein wirksamer An- reiz eine Tätigkeit aufzunehmen. Keine Familie soll mehr von Sozialhilfe abhängig wer- den, nur weil Kinder dort leben. Dieses Ziel ist es uns auch wert, an den Grundfesten der „Alleinverdiener-Ehe“ zu rütteln. Wir wollen zur Finanzierung der Kindergrundsi- cherung das Ehegattensplitting im oberen Einkommens- bereich kappen. In der Konsequenz würde dann ein Spit- zenverdiener vom Ehegattensplitting nicht mehr stärker profitieren als ein Durchschnittsverdiener. Für die Allein- verdiener-Ehe bis 90 000 DM Jahreseinkommen ändert sich nichts. Dieses Projekt wollen wir in der nächsten Le- gislaturperiode angehen. Die Zahlen sind vom DIW durchgerechnet und sie sprechen für sich: Unser Kindergrundsicherungsmodell schafft mehr soziale Gerechtigkeit. Ina Lenke (F.D.P.): Die Große Anfrage zur Reform des Familienlastenausgleichs beinhaltet erstens Aussagen zum Zusammenleben von Familien und Alleinerziehen- den mit Kindern und die Entwicklung der letzten Jahre, zweitens die Steuerbelastung bzw. -entlastung in Abhän- gigkeit vom Familienstand und der Steuerprogression bei der Einkommensteuer und drittens die derzeitige steuerli- che Belastung von Lebenspartnerschaften – also gleich- geschlechtlichen Partnerschaften bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer. Die Vielfalt von Verantwortungsgemeinschaften, die sich in den vergangenen Jahrzehnten aus unterschiedlich- sten Gründen neben der Ehe entwickelt hat, zwingen den Gesetzgeber, seine Steuergesetze einer Prüfung zu unter- ziehen. Maßstab ist dabei die Gleichheit der Besteuerung. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass zum Bei- spiel bei der Sozialhilfe im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt die Gruppe der Menschen, die staat- liche Hilfe benötigen, gestiegen ist. Die Zahl der Allein- erziehenden mit Kindern unter 18 Jahren, die im Rahmen dieser Hilfe einen Mehrbedarfszuschlag nach § 23 Abs. 2 BSHG erhalten, hat sich zwischen 1994 und 1999, also in- nerhalb von 5 Jahren, von 163 000 auf 249 000 Personen erhöht – also um ein Drittel! Ich will zwei Punkte herausgreifen: Erstens. Die Regierung schafft den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende ab. 2005 wird er auf 0,00 DM ge- setzt. Zweitens. Die Bundesregierung beachtet zu wenig, dass für Alleinerziehende staatliche Rahmenbedingun- gen, wie zum Beispiel ein zeitlich breiteres Angebot von Kinderbetreuungseinrichtungen und eine deutliche steu- erliche Entlastung für entstehende Kinderbetreuungskos- ten, äußerst wichtig sind. Sie zitiert lediglich das Bundes- verfassungsgericht, das sich dafür ausgesprochen hat, den Betreuungsbedarf eines Kindes bei der Steuerbelastung stets zu verschonen. Hier drückt sich die Bundesregierung vor einer klaren Aussage, wie die Entlastung der Familien konkret aussehen soll. Die F.D.P. will Kinderbetreuungskosten als Werbungs- kosten oder Betriebsausgaben bei Berufstätigkeit des Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17711 (C) (D) (A) (B) erziehenden Elternteils von der Einkommen- und Lohn- steuer abzugsfähig machen. Nun ist Rot-Grün recht zö- gerlich der F.D.P.-Forderung gefolgt. Es wurde ein Frei- betrag von 3 000 DM im Jahr eingeführt. Das ist wirklich nicht genug! Ein Freibetrag, begrenzt auf 3 000 DM jähr- lich, bedeutet bei einem Steuersatz von 30 Prozent eine jährliche Entlastung für die Eltern von real nur 900 DM, also monatlich 75 DM. Bei Kosten für einen Kitaplatz von monatlich 500 bis 700 DM also nur eine Entlastung von 75 DM. Die F.D.P. will Kinderbetreuungskosten, wie zum Beispiel Kitagebühren oder Kosten für eine Tagesmutter, grundsätzlich steuerfrei stellen denn ohne Kinderbetreu- ung ist eine Berufstätigkeit nicht möglich! Die ausführlichen Steuertabellen in der Großen An- frage zeigen deutlich die gravierenden unterschiedlichen Steuerbelastungen, unterteilt nach den verschiedenen For- men des Zusammenlebens. Das hängt natürlich auch am Ehegattensplitting-Vorteil von Ehepaaren. Ein Vorteil er- gibt sich jedoch nur, wenn die Ehefrau nicht arbeitet. Ich kritisiere, dass die PDS immer wieder beim Ein- kommensteuerrecht eine Neidkampagne führt. Die PDS verkennt, dass bei hoher Steuerbelastung des Einkom- mens durch Freibeträge auch eine entsprechende Steuer- entlastung erfolgen muss. Hierin ähnelt sie den Gewerk- schaften, deren Funktionäre – von Sachkenntnis unge- trübt – fälschlicherweise die Abschaffung des Kindergel- des für Leistungsträger in unserer Gesellschaft fordern. Noch eine Bemerkung zur Erbschaftsteuer im Ver- gleich von Verheirateten und Lebenspartnerschaften. Die F.D.P. fordert bei auf Dauer angelegten gleichgeschlecht- lichen Lebenspartnerschaften auch angemessene Steuer- freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Wir haben dazu im Bundestag unsere Vorschläge vorgelegt. Ich komme zum Schluss. Die Antworten der Bundes- regierung auf die Große Anfrage zeigen, dass sie ihre Hausaufgaben beim Familienlastenausgleich nicht befrie- digend erledigt hat. Besonders deutlich wird es, wenn wir sie an ihren Wahlkampfforderungen und Wahlkampfver- sprechungen messen. Der Antrag der PDS zu einer realistischen Berechnung des Existenzminimums kam zu spät, um hier noch darauf eingehen zu können. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat aber bereits im Deutschen Bundestag beantragt, dass bei der Berechnung des Existenzminimums für Kinder – ana- log zum Existenzminimum für Erwachsene – eine dyna- mische Anpassung erfolgt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhe- bern und ausübenden Künstlern (Tagesord- nungspunkt 17) Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass Kreative bisher sehr oft nicht von ihrer Kunst leben konnten, nahm man einfach hin. Der Autor oder Künstler ist bis heute bei Vertragsverhandlungen mit den Verwer- tern seiner Werke in einer extrem schlechten Position. Denn die Konkurrenz ist groß und die Verwerter sind mächtig. Für freie Berufe wie den des Anwalts oder Ar- chitekten gibt es Honorar- und Gebührenordnungen, die eine bodenlose gegenseitige Unterbietung im Preis ver- hindern. Für 98,5 Prozent der freien Kulturschaffenden aber, die nicht zu den Branchenstars zählen, bleibt kein großer Spielraum für finanzielle Forderungen. Spektakuläre Beispiele illustrieren diese unzumutbare Lage. Man denke nur an den Fall der Übersetzerin der Asterix-Comics, die – wie üblich – eine Pauschale von 1 500 DM pro Band erhalten hat. Später, als sich heraus- stellte, dass der Verlag mit den übersetzten Exemplaren Umsätze von rund einer halben Milliarde machte, ver- suchte sie auf dem bisher üblichen Weg über den Bestsel- lerparagraphen eine Beteiligung des Gewinns zu erreichen. Aber die Prozesskosten fraßen die gerichtlich erstrittenen Beträge auf. Oder die Übersetzerin der Werke des italienischen Schriftstellers Alessandro Baricco, dessen Roman „Novi- cento“ in Deutschland zum Bestseller wurde: Ihre Über- setzungen wurden bei ihrer Nachforderung schlicht vom Markt genommen und durch billigere ersetzt. Bisher also haben sich Urheber bei Forderungen nach angemessener Vergütung nur selbst schaden können. Als der Gesetzgeber 1965 das Urheberrecht erließ, wies er in der Begründung darauf hin, dass die vertragli- che Stellung der Urheber noch weiterer Regelung bedarf. Erst der vorliegende Gesetzentwurf kommt dieser Forde- rung endlich nach. Erstmalig soll den Urhebern und aus- übenden Künstlern gesetzlich eine angemessene Min- destvergütung zugesichert werden. Die Reaktionen der Verwerter auf diesen Kernpunkt des Gesetzentwurfes zeigt, wie wenig angemessen die Vergütung bisher gewe- sen sein muss. Denn die großen Verbände warnen vor dem Ruin durch die erwarteten immensen Nachforderungen. In der Praxis wird es aber wohl kaum zu einer unüber- schaubaren Zahl von solchen Forderungen kommen, denn die angemessenen Beträge werden Mindestbeträge sein. Die Differenz zur tatsächlichen Entlohnung wird in den meisten Fällen zu gering für eine neue Aushandlung oder gar einen Rechtsstreit sein. Auch die zweite Säule des Urhebervertragsgesetzes löst bei den Interessengruppen der Verwerter starke Re- aktionen aus. Was „angemessen“ heißt, sollen sie nämlich selbst bestimmen, und zwar in direkter Verhandlung mit den Verbänden der Urheber. Auf diese Weise ist gewähr- leistet, dass die Betroffenen, die sich in ihren diversen Branchen am besten auskennen, das Maß der Vergütung selbst bestimmen. Durch diese zwei Regelungen allein wird die vertragliche Stellung der freien Urheber und aus- übenden Künstler erstmals echt gestärkt. In seinen Ent- scheidungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stellung von Ver- tragspartnern nicht zu ungleichgewichtig sein darf, denn die Vertragsfreiheit setzt Freiheit auf beiden Seiten des Verhandlungstisches voraus. Die Regelung über die gemeinsamen Vereinbarungen zur angemessenen Vergütung darüber hinaus – und dies Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117712 (C) (D) (A) (B) war ein besonderes Anliegen von Bündnis 90/Die Grü- nen – dafür, dass das Gleichgewicht in den Verhandlun- gen nicht in der Form umkippt, dass kleine Verwerter ihren Platz am Markt verlieren. Im Gegenteil heißt es aus- drücklich, dass bei der Vereinbarung der Vergütungsre- geln Interessen und Gesamtumstände der beteiligten Par- teien berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz wird hier auch dem Anspruch gerecht, die Anliegen aller Urheber und ausübenden Künstler berück- sichtigen zu können. Denn die unterschiedlichen Gruppen von Urhebern können individuelle Vereinbarungen mit ihren Verwertern treffen. Die oft geäußerten Bedenken, dass mit einem Gesetz unmöglich allen Urhebern – vom Schriftsteller über den Übersetzer bis hin zum Filmschau- spieler – gerecht werden könne, sind also ganz unbegrün- det. Können oder wollen sich die Parteien gar nicht einigen, wird die Entscheidung über eine angemessene Vergütung in einem unabhängigen Schiedsgerichtsverfahren getrof- fen, das dann die angemessene Vergütung festsetzt. Der Anreiz, die Vereinbarungen in den Verhandlungen der beiden Parteien außergerichtlich zu führen, ist somit sehr hoch. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus auch vor, dass Autoren bereits nach 30 Jahren, statt der bisher 70, ihr Verhältnis zum Verleger aufkündigen können, wenn die Bedingungen stark unangemessen sind. Das ist ein weiteres Gewicht auf der Waagschale der Urheber. Grundsätzlich ausgeschlossen wird mit dem Urheber- vertragsgesetz die bisherige Praxis der Buy-out-Verträge. Es ist danach nicht mehr möglich, seine Rechte komplett an einen Verwerter zu überschreiben, ohne an Folgever- wertungen beteiligt zu werden. Weder der Verzicht auf sämtliche Rechte an einem Werk noch auf die finanzielle Beteiligung an Folgenutzungen kann nunmehr im Vertrag festgeschrieben werden. Dieser Punkt ist besonders im Hinblick auf die Möglichkeiten des Internets und anderer Multimediaanwendungen interessant. Bisher wurden so zum Beispiel freie Journalisten selten extra vergütet, wenn ihre Beiträge zusätzlich zur Nutzung in den kon- ventionellen Medien auch noch ins Netz gestellt oder in Form einer CD-ROM auf den Markt gebracht wurden. Der Gesetzentwurf hat schon eine eigene Geschichte der Entwicklung und Veränderungen hinter sich. Der Pro- zess der Verbesserung ist sicherlich noch nicht abge- schlossen, denn manche Einwände gegen ihn müssen noch überprüft werden. Wir unterstützen das Urheberver- tragsrecht aber schon in dieser vorliegenden Fassung, denn es schafft es, eine schon historische Ungerechtigkeit mit wenigen, aber sehr klugen Regelungen auszuräumen. Mit dem Urhebervertragsgesetz kann die Bundesrepublik zu einem Kreativstandort werden. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Der vorgelegte Gesetzentwurf „zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ soll die Lage vor allem der selbstständigen Kreativen verbessern. Wir sind davon überzeugt, dass das Schaffen der Schriftsteller, Journalisten und Übersetzer, der Komponisten und Musiker, der Schauspieler, Regis- seure und Kameraleute, der bildenden Künstler und Foto- grafen und aller anderen Kreativen für die Kultur unseres Landes, aber auch für die Kulturwirtschaft unverzichtbar ist. Sie ist längst zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Es ist klar: Den Urhebern und ausübenden Künstlern steht selbstverständlich ein angemessener Anteil an der Verwertung ihrer Werke zu. Dieser Grundsatz findet sich längst in zahlreichen Gerichtsurteilen. Auch die neue EU- Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“, die jetzt veröffentlicht wurde und die wir zügig in deutsches Recht umsetzen müssen, geht ausdrücklich davon aus. Gesetzlich verankert allerdings ist dieser selbstver- ständliche Anspruch bisher nicht. Deshalb räumt der vor- liegende Gesetzentwurf den Kreativen jetzt diesen ge- setzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung ausdrücklich ein. Gemeinsam – durch die Branche zu ver- einbarende Vergütungsregeln sollen selbst festlegen, was redlicherweise branchenüblich, also angemessen ist; diese Festlegung gilt dann als gesetzliche Vermutung. Mit dieser Festlegung verwirklichen wir den Auftrag unseres Grundgesetzes, Kunst und Kultur und auch das geistige Eigentum angemessen zu schützen. Schon seit Jahrzehnten ist gerade den freiberuflichen Urhebern in unserem Land diese Verbesserung ihrer rechtlichen Stellung versprochen worden. Allerdings ist die Reform des Urhebervertragsrechts von den früheren Regierungen nie angepackt worden. Unter anderem we- gen dieser Versäumnisse finden wir im Bereich der gerade in den letzten Jahren sehr viel größer und mächtiger ge- wordenen Kultur- und Medienwirtschaft ein außerordent- lich unterschiedliches Bild. Zum einen gibt es Verlage oder auch andere Medien- unternehmen, die längst verstanden haben, dass sie mit den kreativ Schaffenden in Kultur und Medien kooperie- ren müssen, wenn sie weiter erfolgreich sein wollen. In diesen Bereichen werden angemessene Vertragsbedin- gungen auch für die freien Urheber meist auf der Grund- lage von Normvereinbarungen längst verwirklicht. Auch die Verwertung der Werke in zusätzlichen Bereichen wie Internet, CD oder sonstigen Möglichkeiten wird vergütet. Solche Bereiche sind vorbildlich und damit auch Vor- bild für den Gesetzgeber. Daneben aber stehen Bereiche, in denen die strukturelle Ungleichgewichtigkeit zwischen dem einzelnen freien Kreativen und dem Verwerter – durch die zunehmende Konzentration in der letzten Zeit sind das meist immer größere Unternehmen mit immer größerer Wirtschaftsmacht – zu regelrechten Ausnut- zungsverhältnissen führt. Gerade für diese Bereiche drängt die Reform. Einige Beispiele: Fotograf X ist ein anerkannter, re- nommierter Theaterfotograf und liefert regelmäßig Bilder als freier Mitarbeiter für eine große Tageszeitung, für ein bescheidenes Honorar von 100,- DM pro Bild. Der Verlag verwertet die Fotos seit einiger Zeit auch über das Inter- net. Als unser freier Fotograf über eine angemessene Vergütung für diese neue Nutzungsart sprechen will, setzt ihn der Verlag sofort auf die „schwarze Liste“: Es gibt keine Aufträge mehr, Fotograf X kann seinen Beruf als Theaterfotograf nicht mehr ausüben. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17713 (C) (D) (A) (B) Ein zweites Beispiel wirft ein Schlaglicht auf die Zu- stände im Bereich der Bedingungen für freiberufliche Übersetzerinnen und Übersetzer. Selbst literarische Über- setzer und ausgewiesene Könner ihres Fachs können als Einzelne angemessene Honorare nicht durchsetzen. Ihre Arbeit wird letztlich gerade mit ein paar Pfennigen ver- gütet, wenn es für eine Buchseite nur fünfundzwanzig bis vierzig Mark gibt. Drittes Beispiel: Die Zeilenhonorare gerade der freien Journalisten stagnieren seit Jahren oder sind sogar rück- läufig. Gleichzeitig werden Texte mehrfach verwertet, insbesondere über die neuen Medien und das Internet. Kos- tenpflichtige Datenbanken der Wirtschaftsverlage zum Beispiel nehmen erkleckliche Beträge ein, ohne die Ur- heber hieran zu beteiligen. Das liest sich dann etwa in Nutzungsverträgen mit freien Journalisten wie folgt: Der Verlag hat das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form digital und analog zu nutzen, und zwar insbe- sondere in Printmedien, Tele- und Mediendiensten, Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Daten- banken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breit- band- und Datennetzen sowie auf und von Datenträ- gern, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken. Mit anderen Worten: in solchen „Buyout-Verträgen“ überträgt der Kreative für eine einmalige, meist geringe Pauschale sämtliche denkbaren Rechte. Lassen Sie mich wiederholen: Natürlich gibt es auch heute schon viele Branchen der Kulturwirtschaft, wo Ur- heber und Kreative zu angemessenen Verträgen kommen. Das gilt besonders für viele angestellte Journalisten und andere Kreative, die tarifvertraglich abgesichert sind. Hier verhandeln die Gewerkschaften einerseits und vor allem Verlage und Sender andererseits auf gleicher Au- genhöhe. Diesen Bereich tasten wir nicht an. Und jene Bereiche, in denen Verträge zwischen Verwertern und freien Urhe- bern auf der Grundlage von gemeinsamen Normverein- barungen geschlossen werden, die sehen wir als Vorbild an. Wie nötig die gesetzlichen Regelungen für die selbst- ständigen Urheber sind, zeigt ein Blick auf die Wirklich- keit in unserem Land: Heute arbeiten circa 250 000 Krea- tive selbstständig. Und bis auf die vorbildlichen Bereiche und einige Spitzenstars sind sie von der existierenden strukturellen Übermacht der Verwerter betroffen. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert. Deshalb setzen sich auch großartige Künstler und Dichter, Autoren oder Kamera-Spitzenleute wie Günter Grass, Martin Walser, Bernhard Schlinck, Felix Huby oder Fred Breinersdorfer und Jost Vacano oder auch viele andere, die selbst solche Regelungen nicht nötig haben, für ihre weniger bekann- ten Kolleginnen und Kollegen und für diese Regelung ein. Und, meine Damen und Herren: Mit unserem Gesetz- entwurf sagen wir Ja zur Vertragsfreiheit, die im Zivil- recht einen hohen Stellenwert hat. Vertragsfreiheit ist wichtig, aber nur dann wirklich vorhanden, wenn ver- gleichbar Starke miteinander verhandeln. Sie führt nur dann zu angemessenen Ergebnissen, wenn die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln können. Dafür sorgen wir mit der Reform des Urhebervertragsrechts. Sie ruht auf zwei Eckpfeilern: Wir schaffen einerseits einen unverzichtbaren gesetzli- chen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Ur- heber, das steht in dem neuen § 32. Der gesetzliche An- spruch ist unverzichtbar, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass er über das Kleingedruckte im diktierten Vertrag gleich wieder entwertet werden würde. Er ist ge- setzlich, weil er ergänzend zur Anwendung kommt, wenn die vertragliche Honorarvereinbarung nicht angemessen ausgestaltet ist. Der Anspruch auf angemessene Vergütung ist bei vie- len anderen Freiberuflern selbstverständlich. Teilweise ist er sogar gesetzlich geregelt, wie etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten oder Architekten. Wir meinen, dass im Bereich der Kulturwirtschaft ein staatliches Tarifsystem nicht passt; dafür ist die kulturelle Produktion zu vielfältig. Deshalb überlassen wir es den Verbänden der Urheber einerseits und der Verwerter andererseits, sich in gemeinsamen Ver- gütungsregeln auf das zu einigen, was redlicherweise branchenüblich, also angemessen sein soll. Übrigens wollen wir gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in der Kultur- und Medienwirtschaft beson- ders schützen und auf ihre Interessen Bedacht nehmen. Deshalb haben wir den neuen § 36, der an die Stelle des wirkungslosgebliebenen„Bestsellerparagraphen“trittund die zweite Säule der Reform bildet, bewusst mit Rück- sicht auf die kleinen und mittleren Unternehmen gefasst. Nochmals: Mit den gemeinsamen Vergütungsregeln machen wir uns die Erfahrungen zunutze, die in der Kul- turwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten gesammelt worden sind. So kennen wir schon heute die Tarifverträge für Arbeitnehmerurheber und arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Norm- verträgen, die zum Beispiel der Börsenverein des Deut- schen Buchhandels und die IG Medien ausgehandelt ha- ben. Wir geben den beteiligten Kreisen mit den Vergütungsregeln einen Handlungsrahmen, in dem sie zu für beide Seiten akzeptablen Ergebnissen kommen. Die Vergütungsregeln werden zweierlei bewirken: Zum einen prägen sie künftig die Vergütungspraxis der je- weiligen Branche und werden so mittelfristig dafür sor- gen, dass die schwarzen Schafe auf Verwerterseite keine Chance mehr haben. Wenn im Einzelfall dennoch ein un- angemessen niedriges Honorar gezahlt wird, kann sich der Kreative auf die einschlägige Vergütungsregel beru- fen. Wir geben dieser Regel ebenso wie tarifvertraglichen Entgeltvereinbarungen die Wirkung einer gesetzlichen Vermutung. Im Streitfall wird der Richter hiervon nur in Ausnahmefällen abweichen. Damit das Gesetz nicht zum Papiertiger wird, haben wir das Verfahren zur Aufstellung der Vergütungsregeln Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117714 (C) (D) (A) (B) genau geregelt. Kommt es nicht zur Einigung, so gibt es ein Schiedsverfahren, notfalls entscheidet das Gericht. Wir trauen den Verbänden der Urheber einerseits und der Verwerter andererseits aber zu, sehr zielgenau gemein- same Vergütungsregeln für die unterschiedlichsten kreati- ven Leistungen und ihre jeweilige Verwertung aufzustel- len. Das Schiedsverfahren wird also in der Regel nicht benötigt werden. Neben diesen zentralen Reformansätzen sieht der Ge- setzentwurf einige punktuelle Modernisierungen vor: So werden die allgemeinen Vorschriften über die Nutzungs- rechte neu geordnet und das Filmrecht behutsam ange- passt. Ausübende Künstler und Arbeitnehmerurheber werden weitgehend dem allgemeinen Schutz des Urhe- berrechts unterstellt. In Ausnahmefällen gibt es nach 30 Jahren ein Kündigungsrecht für die Kreativen. Der Gesetzentwurf übernimmt Anregungen des so ge- nannten „Professorenentwurfs“, den eine Gruppe von un- abhängigen Urheberrechtsexperten aus Max-Planck-In- stituten, Wissenschaft und Praxis im Mai 2000 vorgelegt hat. Dieser verdienstvolle Entwurf ist im Laufe des letzten Jahres intensiv mit Verbänden und in der Öffentlichkeit diskutiert worden: Insbesondere die Bundesministerin der Justiz hat eine Vielzahl von Gesprächen mit Vertretern der Medienwirtschaft und Verbänden der Kreativen geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Stellungnahmen der Verbände und der Wissenschaft sind bei der Überar- beitung des Entwurfs berücksichtigt worden. Die Bun- desregierung hat den inhaltsgleichen Gesetzentwurf am 30. Mai 2001 beschlossen; gegenwärtig ist der Bundesrat mit den Beratungen des Regierungsentwurfs befasst. Es war zu erwarten, dass die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf angemessene Vergütung gerade die In- teressengruppen auf den Plan ruft. Wer akzeptiert schon gern, jedenfalls wenn er rechtlich und ökonomisch über- legen ist, dass die bisher Schwächeren und Unterlegenen in ihrer Rechtsstellung gestärkt werden. Ich meine jedoch, dass gerade die Kultur- und Me- dienunternehmen sich mit ihren Kreativen kooperierend selbst auf die Festlegung der angemessenen Vergütung einlassen sollten. Den Nutzen werden alle haben, die Kreativen, die Kultur- und Medienlandschaft in unserem Land und gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die anständige und angemessene Vertragsbedingungen vorweisen können: Sie werden künftig nicht mehr von je- ner Konkurrenz bedrängt, die heute die strukturelle Schwäche der einzelnen freiberuflichen Kreativen aus- nutzt, um die Preise zu drücken. Gerade für diese Unter- nehmen wird die größere Rechtssicherheit auch positiv zu Buche schlagen. Hinzu kommt: Ein überzeugendes Alternativkonzept zum jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gibt es nicht: Mit einer nur punktuellen Korrektur des Urhebervertrags- rechts – etwa über die Kontrolle von Vertragsklauseln – können wir uns nicht zufrieden geben. Wir brauchen den Anspruch auf angemessene Vergütung, um das kreative Potenzial unseres Landes zur Blüte zu bringen. Davon wird die Kulturwirtschaft insgesamt profitieren, also auch die Verlage, Sender, Produktionsfirmen und die anderen Medienunternehmen. Um es noch einmal zu betonen: Un- ternehmen, die schon heute angemessen bezahlen, werden von der Reform nicht berührt. Meine Damen und Herren, es besteht kein Anlass, an- gesichts Globalisierung, Digitalisierung und Internet das Totenlied für das geistige Eigentum anzustimmen. Un- verändert bleibt es die Aufgabe des Urheberrechts, den Urheber an den Früchten teilhaben zu lassen, die andere aus der Verwertung seiner Werke ziehen. Cyberspace be- deutet nicht den Tod des Urheberrechts, sondern im Ge- genteil die Chance, kreative Inhalte verstärkt zu nutzen. Hierzu gehört zweierlei: Das Urheberrecht muss fit ge- macht werden für das digitale Zeitalter. Das leistet die EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesell- schaft“, die im April 2001 beschlossen worden ist und die wir bis Ende Dezember 2002 in das deutsche Recht um- zusetzen haben. Das Bundesministerium der Justiz ist der- zeit mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs befasst. Und in diesem Zusammenhang wird es auch darum gehen müssen, die urheberrechtlichen Interessen der Medien- wirtschaft im Auge zu behalten. Aber es geht auch um den Schutz der Kreativen im di- gitalen Informationszeitalter. Den stärken wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, die Aufgabe des Urheber- rechts ist es, die Interessen aller Beteiligten zu einem ver- nünftigen Ausgleich zu bringen: Das Publikum verlangt immer mehr nach hochwertigen, interessanten Inhalten. Die Verwerter werden auf Dauer nur mit qualitativ guten Werken Geld verdienen. Respekt und Schutz verdienen aber vor allem die Kreativen, die diese Leistungen erst hervorbringen und denen deshalb ein angemessener An- teil an den Früchten gebührt, die andere aus ihren Schöp- fungen ziehen. Der „Arme Poet“ von Spitzweg – Sie alle kennen das Bild – ist, nein, kann und darf keine korrekte Beschrei- bung der Lebensumstände der Kreativen im 21. Jahrhun- dert sein. Die überfällige Reform des Urhebervertrags- rechts ist deshalb ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung des geistigen Eigentums auch im 21. Jahrhundert zu si- chern. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Antrags: Sonderprogramm zur breitenwirksamenNutzungangepasster, erneuer- barer Energien in den Entwicklungsländern (Ta- gesordnungspunkt 18) Brigitte Adler (SPD): Der Strom kommt doch aus der Steckdose. Nur wie kommt er dahin und wo kommt er her? Ohne Elektrizität können wir uns unser Leben nicht mehr vorstellen. Die Frage aber, um die es uns und welt- weit dabei geht, heißt: Welche Primärenergie setzen wir dafür ein? Holz, Kohle, Öl, Gas, Wasser, angereichertes Uran, Biomasse waren zu Beginn der Industrialisierung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17715 (C) (D) (A) (B) bis heute die vorherrschenden Energiearten. Windkraft – Windmühlen sind sicher auch von früher bekannt, aber sehr begrenzt einsetzbar – und die Sonne für Solarenergie kommen als technische Neuerungen unter anderem hinzu. Speicherkapazität in Form von Batterien wurde erfunden. Für die Langzeitspeicherung ist dies aber noch nicht aus- gereift. Methangas und anderes mehr sind auf dem Markt, aber oft noch anfällig, das heißt nicht stabil und dauerhaft einsatzfähig. Heftiger Streit bei uns um die beste Energieart zeigt, dass man sich für verschiedene Primärenergiearten wegen wirtschaftlicher Interessen stark macht. Dabei sollte be- dacht werden, dass der Energiemix die sicherste Form ist. Elektrizität ist heute aus unserem Leben nicht mehr weg- zudenken. Licht, Radio, Fernseher, Telefon, Internet, in- dustrielle Entwicklung überhaupt sind ohne Strom nicht vorstellbar. Wie aber sieht es mit erneuerbaren Energieträgern aus. Sind sie nur für einen Bruchteil des benötigten Stromes verfügbar? Bei uns und weltweit? Noch führen einige da- von ein Schattendasein. Aber immer lauter wird der Ruf nach ihnen. Vernünftige Gründe jedoch sprechen dafür: Verfügbarkeit, effizienter Einsatz durch Forschung ist heute möglich, wirtschaftliche Bedeutung für die Land- wirtschaft, einfache Handhabung und vor allem Umwelt- und Klimaschutz. Wer die Rio-Konferenz von 1992 und ihre Folgekonferenzen ernst nimmt, wird sich dafür ein- setzen, dass erneuerbare Energien gegenüber Energieträ- gern, die „verbraucht“ werden, wie Kohle, Öl, Uran – mit seiner Entsorgungsproblematik – eingesetzt werden soll- ten. Probleme der Abhängigkeit von wenigen Energieträ- gern könnten so gemindert werden. Was für uns gilt, gilt erst recht für die Länder des Sü- dens. Die Kostenexplosion bei der Beschaffung von Rohöl als Primärenergie ist ein Beispiel dafür. Bis 2010 werde der weltweite Energieverbrauch um 50 Prozent steigen, so eine Prognose der Internationalen Energie- Agentur. Damit verbunden wären Emissionssteigerungen, die ebenso hoch wären und somit zum Problem für unser Klima würden. War doch in Kyoto die Reduzierung ein- gefordert worden. Für Deutschland bedeutet dies, dass 25 Prozent des CO2-Ausstoßes bis 2005 auf der Basis von1990 gerechnet abgesenkt werden muss. Wie aber können die Schwellenländer des Südens und die armen und ärmsten Länder mit dieser Problematik fer- tig werden? Unser Antrag „Sonderprogramm zur breitenwirksa- men Nutzung angepasster, erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern“ will hier hilfreiche Vorschläge ma- chen. Dies war ein besonderes Anliegen unseres verstor- benen Kollegen Werner Schuster. In den kommenden Jahren wird das BMZE circa 200 Millionen DM zur Förderung von erneuerbaren Energien bereitstellen. Dies begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen mit diesem Antrag dieses Anliegen. So verweisen wir auf die länderspezifischen Poten- ziale, die eine effizientere Nutzung vor Ort ermöglichen. Teure Rohstoffimporte könnten damit reduziert werden. Eine eigenständige und dezentrale Energieversorgungs- struktur in den Entwicklungsländern wäre dadurch mög- lich. Dabei könnten „Insellösungen“ für die ländlichen Räume endlich Entwicklungschancen bringen. Städtische Gebiete haben oft die vorhandenen Ressourcen für sich aufgebraucht. Konferenzen, Forschungsergebnisse, Evaluierungen sind nun genug vorhanden. Jetzt muss der Schritt zur Um- setzung getan werden. Handeln ist angesagt. Werben für Konzepte für Biomasse, Windkraft, Solar- und Photovol- taik, Geothermie und Umgebungswärme ist nun nötig. Weltbank, Entwicklungsbanken, bilaterale Finanzhil- fen könnten gezielt Programme auflegen, damit in den Entwicklungsländern mit den Betroffenen für sie zu leis- tende Schritte getan werden können. Strom muss aber auch bezahlbar sein für die Abnehmer. Dass aus Deutschland Hilfe im Auf- und Ausbau ge- leistet werden kann, ist klar. Die mittelständische Indus- trie ist für alternative Konzepte sehr gut gerüstet. Know- how steht hier zur Verfügung, das auch für den Süden in- teressant wäre. Energie ist für die wirtschaftliche Entwicklung unver- zichtbar. Aber die Fehler der Industrieländer sollten ver- mieden werden, auf zum Beispiel Primärenergiearten wie Kernkraft zu setzen, die in die Sackgasse führen. Ange- passte Technologien, die „altes“ Wissen der Menschen vor Ort nutzt, wird auf Akzeptanz stoßen und Fortschritt ermöglichen. Der Handwerker, der im ländlichen Raum jetzt eine Maschine einsetzen kann, wird einen wirt- schaftlich höheren Wert seines Produktes und seiner Dienstleistung erreichen. Die Landwirtschaft wird profi- tieren, da sie durch Anbau und Abfallentsorgung mit da- bei sein wird. Sonnenenergie ist die Zauberformel für den Süden. Unerschöpfliche Energie wäre somit vorhanden. Noch ist sie aber leider zu teuer und ihr Auslastungsgrad noch nicht voll ausgeschöpft. Wenn wir aber für uns und die Ent- wicklungsländer auch 7 Milliarden US-Dollar wie für den Schnellen Brüter und den Hochtemperaturreaktor ausge- ben könnten, so könnte die Forschung und Entwicklung viel erreichen. Internationale Prognosen gehen davon aus, dass bereits auf mittlere Sicht – 2010/2015 – eine kosten- günstige Alternative zu herkömmlichen fossilen Brenn- stoffen die Solarzellen sind. Das Sonderprogramm für erneuerbare Energien in den Entwicklungsländern kann mithelfen, einen wichtigen Schritt für vernünftiges Handeln in der Energieversor- gung zu tun. Zwei Effekte könnte dies haben: zum einen, dass mehr geforscht und auf die Umsetzung der Ergeb- nisse gesetzt wird und, zum anderen, dass die Länder des Südens teilhaben am wirtschaftlichen Aufschwung durch Strom aus der Steckdose. Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Wir diskutieren heute über ein wichtiges, aber keineswegs neues Thema in der Entwicklungs- und Energiepolitik. Schon die uni- onsgeführte Bundesregierung hat wichtige Initiativen zur Förderung der Nutzung angepasster und erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern gegeben. Wir be- wegen uns hier ja an der Nahtstelle zwischen verschiede- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117716 (C) (D) (A) (B) nen Interessen und den Ländergruppen, die diese Interes- sen artikulieren. Verständlicherweise legen die Entwick- lungsländer besonderen Wert auf die entwicklungspoliti- schen Ziele, während viele Industrieländer auch einen wichtigen Akzent bei den umweltpolitischen Interessen setzen. Gerade auch was die Umweltpolitik angeht, ist für uns als CDU/CSU-Fraktion entscheidend, dass wir einen globalen Ansatz zur Lösung globaler Umweltprobleme wählen. Insofern können wir den Antrag der Koalitionsfraktio- nen im Grundsatz unterstützen, weil er auch von einem solchen globalen Ansatz ausgeht. Wichtig ist allerdings; dass man aus diesem Ansatz auch die richtigen Konse- quenzen zieht. In der nationalen Politik vermissen wir diese Konsequenzen häufig, denn rot-grüne Umweltpoli- tik zeichnet sich doch in der Regel durch den Versuch na- tionaler Alleingänge aus, während auf internationaler Ebene das Motto vertreten wird: „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“. Ein Anspruch, den natürlich an- dere Länder nicht akzeptieren. Ein globaler Ansatz bezogen auf die Energiepolitik be- deutet deshalb beispielsweise, den Einsatz CO2-reduzie-render Technologien bei der Nutzung fossiler Energieträ- ger weltweit zu fördern und regionale Schwerpunkte beim Einsatz fossiler Energieträger dort zu setzen, wo bereits wie bei uns in Deutschland die effizientesten Technolo- gien verfügbar sind. Ebenso bedeutet ein solcher Ansatz in der Tat, die Nutzung erneuerbarer Energieträger dort besonders zu fördern, wo im globalen Maßstab die größ- ten Potenziale für ihre Nutzung sind. Ein 100 000-Dächer- Programm mit hohem Subventionsvolumen in Deutsch- land erscheint gerade vor diesem globalen Hintergrund äußerst fragwürdig. Wichtig ist vielmehr, dass wir die Nutzung insbesondere von Sonnen-, Wind- und Wasser- energie in den Entwicklungsländern fördern und auch fi- nanziell unterstützen, wo die entsprechenden natürlichen Voraussetzungen gegeben sind. CDU und CSU bekennen sich uneingeschränkt zu den Zielen von Rio und Kyoto. Das wird niemanden überra- schen, denn schließlich haben diese Konferenzen nicht nur während unserer Regierungszeit stattgefunden, son- dern sie sind in ihren Inhalten und Beschlüssen auch maß- geblich durch die unionsgeführte Bundesregierung ge- prägt worden. Wir stehen auch zu den darüber hinaus gehenden ehrgeizigen nationalen Zielen, die wir uns ge- meinsam in der Klimapolitik gesetzt haben. Wir bedauern es in diesem Zusammenhang, dass das 25-Prozent Re- duktionsziel im Bereich von CO2 aller Voraussicht nachbis zum Jahr 2005 nicht erreicht werden wird, weil der rot-grünen Bundesregierung auf diesem Feld leider nichts mehr einfällt, nachdem die unionsgeführte Vorgängerre- gierung durch eine Vielzahl nicht ideologisch geprägter, sondern problemorientierter Maßnahmen bereits beacht- liche Erfolge bei der C02-Reduktion erzielt hatte. Bekanntermaßen dürfen Sie ja beispielsweise nicht auf eine Reduzierung des Mineralölverbrauchs hoffen, weil Sie die Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer bei der Rentenfinanzierung bereits voll eingeplant haben. Auch für den mittel- und langfristigen Zeitraum ist nicht erkennbar, wie Sie vor dem Hintergrund Ihres Ausstiegs- beschlusses aus der C02-freien Kernenergie nationale undinternationale Klimaschutzziele tatsächlich erreichen wollen. Wer sich wie die rot-grüne Bundesregierung auf diesem Gebiet in einer Vorreiterrolle sieht und diese Vor- reiterrolle auch auf internationalen Konferenzen gern be- tont, der darf sich nicht selbst aus ideologischen Gründen ständig Knüppel zwischen die Beine werfen. Auch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten sind alle Maßnahmen, die die Nutzung erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern fördern, grundsätz- lich zu begrüßen. Es gibt unbestreitbar eine besondere Verantwortung der Industrieländer, die Entwicklungslän- der bei einer den internationalen Vereinbarungen entspre- chenden Bewältigung ihres sich in den nächsten 30 Jah- ren voraussichtlich verdoppelnden Energiebedarfs zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund waren schon die Angebote der früheren unionsgeführten Bundesregierung zu sehen, die im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit der Nutzung der Wasserkraft, aber auch der Windkraft ei- nen hohen Stellenwert eingeräumt haben. Wenn die rot- grüne Bundesregierung an diesem Konzept anknüpft, hat sie dabei unsere grundsätzliche Unterstützung. lm Rah- men einer vernünftigen weltwirtschaftlichen Arbeitstei- lung, die die Importabhängigkeit vieler Entwicklungslän- der von fossilen Energieträgern, insbesondere vom Erdöl, reduziert und ihr wirtschaftliches Entwicklungspotenzial ausschöpft, sind solche Maßnahmen notwendig. Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung haben wir aber nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erfahrungen von fast drei Jahren rot-grüner Entwicklungspolitik auch allen Grund zum Misstrauen gegenüber Initiativen, wie sie von Rot-Grün jetzt erneut in diesem Antrag angekün- digt werden. Leider sind verbale entwicklungspolitische Initiativen in der Vergangenheit regelmäßig einhergegan- gen mit Mittelkürzungen im Bereich der Entwicklungs- politik. So hat sich der BMZ-Haushalt seit dem Amtsan- tritt von Rot-Grün schon im Allgemeinen kontinuierlich nach unten entwickelt, und auch im Bereich der Energie- erzeugung und -versorgung im Besonderen sind die Mit- tel der finanziellen und technischen Zusammenarbeit von 316,5 Millionen DM im Jahr 1999 auf 188 Millionen DM im Jahr 2001 drastisch gesunken. Rot-Grün entfernt sich damit immer weiter von den eigenen Ansprüchen und hat auch die energiepolitische Entwicklungszusammenarbeit vom Volumen her an den Rand der Bedeutungslosigkeit geführt. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu verba- len Bekenntnissen zu globaler Verantwortung. Wir werden als CDU/CSU nicht die Hand für Versuche reichen, mit thematischem Aktionismus in Form einer Vielzahl von neuen Aktionsprogrammen und Anträgen die durch drastische Finanzkürzungen hervorgerufene Krise der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verschleiern. Rücktrittsdrohungen der verantwortlichen Ministerin allein, die mancher im rot-grünen Lager viel- leicht eher als Versprechen denn als Drohung empfindet, helfen nicht weiter. Die rot-grünen Entwicklungspolitiker müssen endlich innerhalb der eigenen Reihen dafür sorgen, dass die Ent- wicklungspolitik aus der Bedeutungslosigkeit wieder herausgeführt wird. Wenn dies gelingt, kann auch die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17717 (C) (D) (A) (B) gemeinsame Suche nach Wegen für eine sinnvolle Ver- knüpfung von Entwicklungs- und Energiepolitik gelin- gen. Dazu werden wir unseren Beitrag leisten. Dr. Angelika Köster-Loßack (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die breitenwirksame Nutzung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern und vor allem in den Schwellenländern ist die große umweltpolitische Heraus- forderung der nächsten Jahre. Die Wirkung einer nach- haltigen Energiepolitik für Milliarden Menschen des Sü- dens reicht über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus und stellt einen unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz dar. Der prognostizierte Energiebedarf für China, Indien oder Brasilien kann das Klimaproblem in extremer Weise ver- schärfen. Deshalb gilt es, den Trampelpfad der Nutzung regenerativer Energien schnellstens zu verlassen und ins Solarzeitalter einzutreten. Gerade in den Entwicklungs- ländern bieten sich dafür günstige natürliche Bedingun- gen. Die breitenwirksame Nutzung erneuerbarer Energien bietet zurzeit die einzige Alternative zu den klimaschädli- chen fossilen Brennstoffen und zur hochriskanten Atom- energie. Deutschland kann bei der Verbreitung erneuerbarer Energien eine wirklich herausragende Rolle spielen. Wir können dies, weil wir unsere Hausaufgaben gemacht ha- ben: Wir haben ein Erneuerbare-Energien-Gesetz verab- schiedet, wir haben uns auf die verstärkte Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verständigt und wir haben den Atomausstieg beschlossen. Wir haben in Deutschland zu- kunftsfähige Technologien und wir haben innovative und konkurrenzfähige Unternehmen vor allem im Bereich der Klein- und Mittelindustrie. Gleichzeitig haben wir vor- exerziert, welche institutionellen und rechtlichen Rah- menbedingungen tragfähig sind. Wir haben uns einen Ruf als Standort für regenerative Energien erworben, der eine enorme Außenwirkung hat und eine gute Grundlage bie- tet, um im Ausland tätig zu werden. Wie können wir dazu beitragen, dass erneuerbare Ener- gien breiter in den Entwicklungsländern eingesetzt wer- den? Die technische und technologische Seite ist für den Erfolg neuer Energieoptionen sicher nur eine, aus meiner Sicht gar nicht die entscheidende Seite. Wir brauchen in den Entwicklungsländern vor allem die Stärkung der ins- titutionellen Strukturen, in denen alternative Energiesys- teme zum Einsatz kommen. Wir brauchen entsprechend ausgebildete Techniker und wir brauchen tragfähige rechtliche, administrative und politische Rahmenbedin- gungen vor Ort. Genau hier kommt die Entwicklungszusammenarbeit ins Spiel. Die EZ verfügt über ausgefeilte Instrumente, die einen effizienten Politikdialog, die Beratung und Ausbil- dung, aber auch die Finanzierung von Demonstrations- projekten erlauben. Über Public Private Partnership kann der Wirkungskreis der traditionellen Instrumente gerade in Schwellenländern noch ausgeweitet werden. Das BMZ wird in diesem Jahr circa 200 Millionen DM für erneuerbare Energien zur Verfügung stellen. Im nächs- ten Jahr wird es nach dem jetzigen Stand der Planung noch mehr Geld dafür geben. Es werden Erdwärmekraft- werke, kleine Wasserkraftwerke, Windparks und Solarko- cher gefördert. Vor allem die ländliche Elektrifizierung stellt im Rahmen der Armutsbekämpfung eine große He- rausforderung dar. Mit ihr kann der Raubbau an Feuer- holz, die Verwüstung und die Abwanderung in die Städte bekämpft werden. Für die ländliche Entwicklung sind vor allem dezentrale, nicht netzgebundene Anlagen von Be- deutung. Sie kommen in Schulen, Krankenstationen und in den Privathaushalten zum Einsatz. Die Verfügbarkeit von Solarstrom leistet einen enormen Beitrag zur Stär- kung der ländlichen Wirtschaftsräume und zur Entwick- lung lokaler und kommunaler Strukturen. Dezentralisie- rung zu unterstützen heißt, die Kompetenzen der Kommunen zu stärken und die Partizipation der Bevölke- rung – etwa in energiepolitischen Gruppen oder energie- politischen Beiräten – zu fördern. Gerade dieser breite energiepolitische Ansatz spielt bei der Ausweitung der nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien eine zen- trale Rolle und sollte deshalb im Zentrum der EZ stehen. Eine breitenwirksame Förderung regenerativer Energien benötigt entschiedenes Handeln; dafür ist mehr Geld aber auch eine bedachte Vorgehensweise notwendig. Die EZ kann hier sowohl im Bereich der technischen als auch im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit Großes leisten. In enger Abstimmung mit der Außenwirtschaftsförderung in Form von Investitionsgarantien und Hermesbürgschaften können parallel dazu deutsche Unternehmen in neuen Märkten unterstützt werden. Investition in erneuerbare Energien ist eine Investition in die Zukunft – selten hat eine doch recht abgegriffene Formulierung so viel Gehalt. Die Verbreitung dieser Tech- nologien ist für Fortschritte im Klimaschutz und für die Entwicklung von höchstem Range. Joachim Günther (Plauen) (F.D.P.): Von etwa 3,5 Milliarden Menschen in Entwicklungsländern können nur etwa 1 Milliarde ihren Grundbedarf an Energie durch zentrale Energieversorgungssysteme decken. Die Mehr- heit der Menschen in Entwicklungsländern ist auf tradi- tionelle Energiequellen angewiesen, insbesondere auf Brennholz sowie auf tierische und pflanzliche Abfälle. Je nach Entwicklungsstand macht das bis zu 95 Prozent des Energieverbrauches aus. Der jährliche Waldverlust wird auf 10 bis 20 Millionen Hektar beziffert; das entspricht etwa der halben Fläche der Bundesrepublik. Lediglich 10 Prozent davon werden wieder aufgeforstet. Trotz Rückgangs der natürlichen Waldreserven steigt der Brennholzbedarf ungefähr parallel zum Bevölke- rungswachstum. Um allein das Energiewachstum an Brennstoff von umgerechnet 1 Kilogramm Steinkohle pro Kopf und Tag für 2,5 Milliarden Menschen zu sichern, werden circa 900 Kilogramm Brennholz benötigt. Darüber hinaus verbrauchen Entwicklungsländer jähr- lich 1,6 Milliarden Tonnen konventionelle Energie aus Öl, Gas, Kohle und Wasserkraft. Das entspricht etwa 26 Pro- zent des kommerziellen Weltenergieverbrauchs. Über die Hälfte des Energieverbrauchs der Entwick- lungsländer entfällt auf Öl. Die meisten der rund 100 Öl importierenden Entwicklungsländer sind zu mehr als Dreiviertel auf Ölimporte zur Deckung ihrer binnenwirt- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117718 (C) (D) (A) (B) schaftlichen Energienachfrage angewiesen. Jede auch nur leichte Erhöhung des Ölpreises führt zum Teil dramati- schen makroökonomischen Verwerfungen. Das Energieversorgungsproblem der Entwicklungs- länder wird durch die Bevölkerungsentwicklung weiter verschärft. Angesichts der enormen Bedeutung des Energiesektors für die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer und an- gesichts der verheerenden ökologischen Auswirkungen der Nutzung konventioneller Energieträger liegt es auf der Hand, dass sich die deutsche Umwelt- und Entwicklungs- politik vorrangig der Aufgabe einer besseren Nutzung er- neuerbarer Energiequellen in der Entwicklungspolitik widmen muss. Von daher ist der Antrag der Koalitions- fraktionen ausdrücklich zu begrüßen. Er zeigt anderer- seits aber auch, dass es hier ein erhebliches Handlungsde- fizit der Bundesregierung gibt. Wenn die Bundesministerin im Zusammenhang mit der so genannten „Impulskonferenz für die Errichtung ei- ner internationalen Agentur für erneuerbare Energien“ Anfang Juni in Berlin verkündet, das BMZ stelle jährlich 200 Millionen DM für den Ausbau erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern zur Verfügung und Deutsch- land habe sich bisher mit 140 Millionen DM an der För- derung erneuerbarer Energien durch die so genannte glo- bale Umweltfazilität beteiligt, so muss sie sich fragen lassen, wie sie derartige Programme angesichts des an- gekündigten weiteren radikalen Kahlschlages in ihrem Haushalt zukünftig finanzieren will. Bei den bevorste- henden Haushaltsberatungen werden wir jedenfalls pein- lich darauf achten, dass die großen Ankündigungen mit der haushaltspolitischen Realität in Einklang gebracht werden und nicht ein weiteres Mal entwicklungspoliti- sche Dichtung und Wahrheit zum Schaden der deutschen Glaubwürdigkeit in der Welt auseinander klafft. Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass es gelingen sollte, die angekündigten Mittel zur Verfügung zu stellen, so wäre dies noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein der Weltenergieprobleme. Die in dem Koalitionsantrag vollmundig geforderte Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern lässt sich hiermit auch nicht nur ansatzweise finanzieren. Auch die ebenfalls geforderte Steigerung der Energie- effizienz in Entwicklungsländern setzt massive Investi- tionen voraus, die nur in einer konzertierten Aktion mul- tilateraler und bilateraler Geberinstitutionen in Angriff genommen werden kann. Deswegen ist es schade, dass dieser Aspekt von dem Antrag vollkommen vernachläs- sigt wird. Dabei wäre gerade der Energiebereich gut ge- eignet für eine gemeinsame entwicklungspolitische Ini- tiative der Europäischen Union. Stattdessen greift der Antrag erneut die noch vor Jah- ren von Rot-Grün verpönte Wunderwaffe der Public Pri- vate Partnerships auf. In der Tat bietet gerade der weltweit wachsende Markt für regenerative Energien eine hervor- ragende Basis für das Zusammenwirken zwischen Ent- wicklungspolitik und Privatwirtschaft. Vor allem der glo- bale Wind- und Solarmarkt weist hohe jährliche Steigerungsraten auf. Auch wenn zwischen den USA und Europa nach wie vor Unstimmigkeit über den richtigen Weg zu einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik besteht und sowohl für die staatlich gesteuerte Umsetzung von Klimaschutzzielen im eigenen Land als auch für die welt- weite Einführung von Energiehandelszertifikaten man- ches spricht, dürfte die Nutzung regenerativer Energie- quellen in jedem Falle ein wichtiger Bestandteil eines Lösungsansatzes sein. Es ist jedoch bedauerlich, dass sich auch hier wieder zu bestätigen scheint, dass auf das Heilmittel PPP zumeist immer nur dann zurückgegriffen wird, wenn die öffentli- chen Kassen leer sind. Die Zusammenarbeit mit der Wirt- schaft darf jedoch genauso wenig wie die in letzter Zeit aus Haushaltsnot propagierte Schwerpunktbildung in der Entwicklungspolitik als Notlösung zum Stopfen von Haushaltslöchern gesehen werden. Bei beiden Ansätzen handelt es sich um zukunftsweisende Konzepte, für deren Umsetzung in einer Anfangsphase auch erhebliches Ka- pital zur Verfügung gestellt werden muss. Hierauf werden wir in den Haushaltsberatungen besonders achten. Carsten Hübner (PDS): Um es gleich vorweg zu sa- gen: Die PDS-Bundestagsfraktion unterstützt den vorge- legten Antrag. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein alternatives und zukunftsfähiges globales Entwicklungsmo- dell – und nicht allein im Bereich Umwelt und Energie – nur dann eine wirklich Chance haben wird, wenn wir bereits jetzt alle uns zur Verfügung stehenden Potenziale nutzen, um mit unseren Partnern in den Ländern der so genannten Dritten Welt eine Weichenstellung in Richtung einer re- generativen und nachhaltigen Energieversorgung zu be- fördern. Ökonomie und Infrastruktur sind dort in vielen Bereichen erst im Entstehen, könnten somit von Anbeginn an auf ein nachhaltiges Fundament gestellt werden. Darüber hinaus ermöglichen es regenerative und de- zentrale Energieversorgungskonzepte, sich aus der Ab- hängigkeit – und nicht selten aus dem Würgegriff – inter- nationaler Energiekonzerne schrittweise zu befreien und damit Potenziale für eine eigenständige Entwicklung zu eröffnen. Gleiches gilt für die Einsparungspotenziale, die in diesem Bereich mittel- und langfristig zu erzielen sind und die den Entwicklungsländern die dringend benötigten Handlungsspielräume für eine soziale, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung verschaffen können. In diesem Sinne ist der Antrag ein begrüßenswerter Versuch, das Tor für Entwicklung an einer Stelle aufzustoßen, die Schlüsselcharakter hat. Worauf es jetzt aber ankommt, ist, dem Antrag auch ein angemessenes technologisches und finanzielles Engage- ment folgen zu lassen. Der vorgeschlagene Mix aus technischer Zusammenarbeit – und hier halte ich die PPP- Variante durchaus für sinnvoll – und aus finanzieller Zu- sammenarbeit legt hier einen sinnvollen Grundstein. Doch der konzeptionellen Qualität muss eben auch die fi- nanzielle Quantität folgen. Denn hier geht es nicht um Ni- schenprojekte, hier geht es um elementare Strukturfragen. Und da bleiben mit Blick auf den Etatentwurf des BMZ doch erhebliche Zweifel. Wenn wir den Blick auf die weltweite Klimakatastro- phe richten, auf die übergroße Verantwortung des reichen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2001 17719 (C) (D) (A) (B) und entwickelten Nordens für die globalen Emissionen, dann wird allerdings eins deutlich: So wichtig, so unter- stützenswert die Förderung regenerativer Energien in den Entwicklungsländern ist, so unbestreitbar ist auch, dass dieses Engagement nur dann glaubwürdig sein kann, wenn auch der Norden, sowohl im Bereich der Industrie als auch des privaten Lebens, ein radikales Umsteuern einleitet. Und das gilt natürlich auch für die Frage der Außenwirtschaftsförderung. Welches Entwicklungsmo- dell wird von hier aus exportiert, welche Logik, welche Produkte erhalten politische und finanzielle Protektion durch Politik und öffentliche Hand – und welche eben nicht. Ich bin gespannt, wie und ob die Bundesregierung hier die Kohärenz zwischen diesem Antrag und der bis- herigen Wirtschaftspolitik herstellen wird. Zweifel blei- ben mehr als angebracht, wie die unsägliche Praxis der Hermesbürgschaften und die diesbezügliche Reformun- willigkeit zeigen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 179. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 200117720 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Kollege,
    gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
    Rossmanith?



Rede von Rainer Arnold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich möchte meinen Gedanken
kurz zu Ende bringen. – Die großen Investitionsvorhaben
bei den Streitkräften standen exakt Ende der 90er-Jahre
an. Wenn wir es nicht schaffen, den Trend im Bundes-
haushalt umzukehren, das heißt, weniger Schulden zu ma-
chen und am Ende zu einem ausgeglichenen Haushalt zu
kommen, muss ich mich fragen: Wie soll die uns nachfol-
gende Politikergeneration die Weichen richtig stellen und






(C)



(D)



(A)



(B)


die neuen Herausforderungen für die Bundeswehr bewäl-
tigen können? Letztlich versündigen Sie sich nicht nur an
der Zukunft der jungen Generation, sondern auch an der
Zukunft der Bundeswehr, wenn Sie sagen: Wir geben
mehr Geld aus und nehmen dabei eine höhere Verschul-
dung in Kauf. Sie haben das viele Jahre so gemacht, aber
das ist völlig unsolide.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt J. Rossmanith


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege, sind
    Sie der Meinung, dass wir eine Sicherheitspolitik nur nach
    Kassenlage machen können? Sind Sie weiter der Mei-
    nung, dass Anhebungen in anderen Bereichen des Bun-
    deshaushalts durchaus ihre Berechtigung haben, wir aber
    den Haushalt des Bundesministers der Verteidigung, zu-
    lasten unserer Streitkräfte, überproportional kürzen müs-
    sen?