Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2001
Werner Labsch
17535
(C)
(D)
(A)
(B)
Berichtigung
177. Sitzung, Seite 17421 (D), 5. Absatz, der zweite Satz
ist wie folgt zu lesen: „Es macht also wirtschaftlich Sinn, statt
einer kleinen Packung sich eine große Packung verschreiben
zu lassen“.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2001 17537
(C)
(D)
(A)
(B)
Adam, Ulrich CDU/CSU 27.06.2001*
Behrendt, Wolfgang SPD 27.06.2001*
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 27.06.2001**
Bindig, Rudolf SPD 27.06.2001*
Dr. Blank, CDU/CSU 27.06.2001**
Joseph-Theodor
Bodewig, Kurt SPD 27.06.2001
Dr. Brecht, Eberhard SPD 27.06.2001
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 27.06.2001
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 27.06.2001*
Caspers-Merk, Marion SPD 27.06.2001
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 27.06.2001
DIE GRÜNEN
Friedrich (Altenburg), SPD 27.06.2001
Peter
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27.06.2001
Griefahn, Monika SPD 27.06.2001
Haack (Extertal), SPD 27.06.2001*
Karl-Hermann
Hempel, Frank SPD 27.06.2001
Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ 27.06.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Hornhues, CDU/CSU 27.06.2001*
Karl-Heinz
Hornung, Siegfried CDU/CSU 27.06.2001*
Jäger, Renate SPD 27.06.2001*
Janssen, Jann-Peter SPD 27.06.2001
Kasparick, Ulrich SPD 27.06.2001
Klappert, Marianne SPD 27.06.2001
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 27.06.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 27.06.2001
Kumpf, Ute SPD 27.06.2001
Leidinger, Robert SPD 27.06.2001
Dr. Leonhard, Elke SPD 27.06.2001
Lintner, Eduard CDU/CSU 27.06.2001*
Lörcher, Christa SPD 27.06.2001*
Lötzer, Ursula PDS 27.06.2001
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27.06.2001*
Erich
Michels, Meinolf CDU/CSU 27.06.2001*
Mogg, Ursula SPD 27.06.2001
Moosbauer, Christoph SPD 27.06.2001
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 27.06.2001
DIE GRÜNEN
Neumann (Gotha), SPD 27.06.2001*
Gerhard
Oesinghaus, Günter SPD 27.06.2001
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 27.06.2001
Dr. Reimann, Carola SPD 27.06.2001
Reinhardt, Erika CDU/CSU 27.06.2001
von Renesse, Margot SPD 27.06.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 27.06.2001
Schmidt (Aachen), Ulla SPD 27.06.2001
von Schmude, Michael CDU/CSU 27.06.2001*
Schütz (Oldenburg), SPD 27.06.2001*
Dietmar
Siebert, Bernd CDU/CSU 27.06.2001*
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 27.06.2001
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 27.06.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 27.06.2001*
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
Abgeordneten Ruprecht Polenz (CDU/CSU) (175. Sit-
zung, Drucksache 14/6272, Fragen 28 und 29):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die deutschenauswärtigen Beziehungen und die Wahrnehmung deutscher Inte-ressen gegenüber anderen Staaten sowie insbesondere das Ver-hältnis zu unserem Bündnispartner, den Vereinigten Staaten vonAmerika, durch die Veröffentlichung des Drahtberichts des deut-schen Botschafters in den Vereinigten Staaten, Jürgen Chrobog,vom 31. März 2001 beeinträchtigt wurden?
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Treffen Pressemeldungen („DIE WELT“, 5. Juni 2001) zu,
nach denen Botschafter Jürgen Chrobog den Bericht über die
Unterredung zwischen US-Präsident George W. Bush und Bun-
deskanzler Gerhard Schröder entgegen der üblichen Praxis per
Fax an das Bundeskanzleramt geschickt habe?
Zu Frage 28:
Ja, die Bundesregierung schließt dies aus. Ich verweise
außerdem auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der F.D.P. mit der Drucksachennummer
14/6200 vom 30. Mai 2001.
Zu Frage 29:
Es entspricht der üblichen Praxis, dass Berichte über
hochrangige Gespräche vom Botschafter oder seinem
Vertreter verfasst und von den Gesprächsführenden ge-
gengelesen werden. Der Text, der als offizieller Bericht an
das Auswärtige Amt gesandt wird, entspricht dann der
zwischen den Beteiligten vereinbarten Fassung. Es ist
eine technische Frage, wie solche Berichtsentwürfe den
Beteiligten übermittelt werden. Faxübermittlung zwi-
schen Ressorts gehört dabei zur üblichen Praxis.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU)
(175. Sitzung, Drucksache 14/6272, Fragen 30 und 31):
War die deutsche Botschafterin in Wien bei dem Gespräch zwi-
schen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem österreichischen
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am 26. Mai 2001 anwesend?
Werden die deutschen Botschafter auch weiterhin bei Ge-
sprächen des Bundeskanzlers mit ausländischen Staats- und Re-
gierungschefs anwesend sein?
Zu Frage 30:
Nein. Es handelte sich um ein Gespräch unter vier
Augen.
Zu Frage 31:
Die Anwesenheit der deutschen Botschafter bei Ge-
sprächen des Bundeskanzlers mit ausländischen Staats-
und Regierungschefs hängt wie in der Vergangenheit von
der Natur des Gesprächs ab.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Julian Nida-Rümelin auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(F.D.P.) (Drucksache 14/6387, Fragen 1 und 2):
Hält die Bundesregierung die Errichtung eines Bundeskul-
turministeriums, das von mehreren Abgeordneten der Koalition
gefordert und auch vom Staatsminister beim Bundeskanzler, Prof.
Dr. Julian Nida-Rümelin, für die nächste Legislaturperiode nicht
ausgeschlossen wird, mit der föderalen Kompetenzverteilung für
vereinbar?
Wie könnten die Zuständigkeiten eines solchen Ministeriums
aussehen?
Zu Frage 1:
In der Bundesregierung gibt es derzeit, wie Ihnen be-
reits in der Antwort auf Ihre parlamentarische Anfrage
vom 12. Juni 2001 mitgeteilt wurde, keine Überlegungen,
ein Bundesministerium für Kultur zu errichten. Im Übri-
gen wird die von der Bundesregierung betriebene Kultur-
politik, die mit dem Amt eines Beauftragten der Bundes-
regierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
ihren besonderen Ausdruck gefunden hat, mit der vom
Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung zwischen
Bund und Ländern auch künftig stets vereinbar sein.
Zu Frage 2:
Die Bundesregierung sieht, da die Frage keinen realen
Hintergrund hat, keine Veranlassung zu theoretischen Er-
wägungen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6387, Fragen 5 und 6):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung weiterhin er-
greifen, um die Unterglasbetriebe für die Zukunft zu stärken, da-
mit diese im Wettbewerb mit Betrieben der europäischen Nach-
barländer weiterhin bestehen können?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Europäische Union
(namentlich auf den Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti)
einzuwirken, um ungefähr gleiche Energiepreise für solche Be-
triebe in allen EU-Ländern zu gewährleisten?
Zu Frage 5:
Die wirtschaftliche Situation der deutschen Gärtner ist
aufgrund stark gestiegener Heizkosten im Unterglasanbau
noch schwierig. Daher hat die Bundesregierung mehrere
Maßnahmen zur Unterstützung des Gartenbaus eingelei-
tet. Die beiden wichtigsten sind:
Für Energie sparende Investitionen im Gartenbau wur-
den 30 Millionen DM innerhalb der Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes“ zur Verfügung gestellt. Dies ist von allen
Beteiligten als wichtiger Schritt für die Stärkung des Gar-
tenbaus gewürdigt worden. Dieses Energieeinsparungs-
programm ist von der EU-Kommission bereits geneh-
migt, Anträge bei den zuständigen Landesdienststellen
können gestellt werden. Ferner hat der Bundestag auf
Vorschlag der Bundesregierung vor wenigen Tagen be-
schlossen, Unterglasgartenbaubetriebe von der Mine-
ralölsteuer auf Heizstoffe (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas) zu
befreien; lediglich der Ökosteueranteil ist noch zu zahlen.
Die Entlastung beträgt bei Heizöl 0,08 DM/Liter, bei Erd-
gas 3,60 DM/MWh und bei Flüssiggas 50 DM/t. Damit
wird der Gartenbau um etwa 60 Millionen DM entlastet.
Zu Frage 6:
Die Bundesregierung verfolgt mit Nachdruck das Ziel,
gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen
Union sicherzustellen. Hier ist die Europäische Kommis-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 200117538
(C)
(D)
(A)
(B)
sion als Hüterin des Wettbewerbs im Binnenmarkt gefor-
dert. Daher hat die Bundesregierung die Preisverzerrun-
gen auf dem Energiemarkt bereits beim Agrarrat am
23. Oktober 2000 angesprochen und an die Kommission
appelliert, auch mit Blick auf die EU-Osterweiterung glei-
che Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
Besonders nachteilig wirkt sich auf die deutschen Gärt-
ner der in den Niederlanden seit vielen Jahren niedrige
Erdgaspreis für den Gartenbau aus. Dort ist der Erdgas-
preis für den Gartenbau in einer Vereinbarung zwischen
der Produktschap Gartenbau und der Gasliefergesellschaft
Gasunie festgelegt worden, der Anfang 2002 auslaufen
wird. Die EU-Kommission stuft den niederländischen
Erdgastarif allerdings nicht als Beihilfe im Sinne des Arti-
kels 87 des EG-Vertrages ein. Sie lässt sich bei dieser Be-
urteilung von dem Gesichtspunkt leiten, dass der Tarif dem
Gartenbau einen wirtschaftlichen Vorteil einräumt, der
auch anderen Sektoren der niederländischen Wirtschaft of-
fen steht, die im gleichen Umfang Erdgas verbrauchen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/
CSU) (Drucksache 14/6387, Fragen 7 und 8):
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nieder-gelassenen Allgemeinärzten in Deutschland bei, und welche Per-spektiven sieht sie für diese Gruppe, insbesondere in Relation zuÄrzten, die im öffentlichen Dienst bzw. in Krankenhäusern be-schäftigt sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des Rückgangs
und steigenden Mangels an Allgemeinmedizinern in privater Nie-
derlassung in den neuen Bundesländern besondere Maßnahmen, um
das bereits sichtbare und noch zu erwartende Defizit zu vermindern?
Zu Frage 7:
Die Bundesregierung misst den niedergelassenen Allge-
meinärzten eine besondere Bedeutung zu. Das Gesund-
heitsreformgesetz 2000 sieht als zentralen Baustein zur Er-
reichung einer an den Bedürfnissen der Patientinnen und
Patienten ausgerichteten kostengünstigen medizinischen
Versorgung die funktionale Stärkung des Hausarztes vor.
Es besteht gesundheitspolitischer Konsens, dass vorrangig
die Allgemeinärzte die hausärztliche Versorgung sicher-
stellen. Durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 wird die
Lotsenfunktion des Hausarztes, die bereits nach bisherigem
Recht in der Koordinierungs- und Dokumentationsbefug-
nis des Hausarztes angelegt war, gestärkt. Der Hausarzt ist
nunmehr nicht nur berechtigt bei anderen Ärzten, sondern
auch bei anderen seine Patienten behandelnden Leistungs-
erbringern die relevanten Patientendaten zu erheben sowie
diese und seine eigenen Patientendaten mit Einverständnis
des Versicherten anderen Leistungserbringern zur Verfü-
gung zu stellen. Die anderen Leistungserbringer werden
verpflichtet, den Versicherten nach dessen Hausarzt zu fra-
gen und diesem Hausarzt die wesentlichen medizinischen
Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelungen
tragen dazu bei, die Steuerungsfunktion des Hausarztes zu
intensivieren. Insbesondere wird der Koordination diagnos-
tischer und therapeutischer Maßnahmen, der Dokumenta-
tion von Befunden und Berichten der weiterbehandelnden
Ärzte und der übrigen Leistungserbringer sowie der lang-
fristigen Betreuung von Versicherten mehr Gewicht einge-
räumt. Nach dem derzeitigen Stand gibt es im gesamten
Bereich der Bundesrepublik ausreichende Niederlassungs-
möglichkeiten für Allgemeinmediziner.
Zu Frage 8:
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für
einen außergewöhnlichen Rückgang bzw. Mangel an All-
gemeinmedizinern in den neuen Bundesländern. Im Ver-
gleich zu 1998 hat die Zahl weitergebildeter Allgemein-
ärzte in der Bundesrepublik im Jahre 1999 um 1,5 Prozent
zugenommen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen-Anhalt ist eine leichter Rückgang zu ver-
zeichnen, der noch keinen Anlass für besondere Maßnah-
men gibt. Um eine Verbesserung der hausärztlichen Ver-
sorgung zu erreichen, hat der Bundesgesetzgeber im
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz entsprechend dem im
April 1998 zwischen dem Bund, den Ländern, der Bundes-
ärztekammer, der KBV, der DKG und den Spitzenverbän-
den der Krankenkassen verabschiedeten Initiativprogramm
zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
die Krankenkassen zu einer Anschubfinanzierung der Wei-
terbildung in 1999 und 2000 verpflichtet und diese Ver-
pflichtung zur Mitfinanzierung der Weiterbildung zum All-
gemeinarzt im GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz dauerhaft
festgeschrieben. Für die zweijährige Anlaufphase sieht das
Gesetz vor, dass im ambulanten Bereich die Krankenkas-
sen sich mit einem Zuschuss von bis zu 2 000 DM an der
Finanzierung einer Weiterbildungsstelle beteiligen, sofern
die Kassenärztlichen Vereinigungen einen ebenso hohen
Zuschuss gewähren. Für den stationären Bereich ist ein
Förderbetrag in Höhe von 2 000 DM vorgesehen für jede
im Krankenhaus bereits bestehende Stelle, die in eine Wei-
terbildungsstelle für Allgemeinmedizin umgewandelt wird.
Insgesamt sind im Jahr 1999 höchstens 3 000 und im Jahr
2000 höchstens insgesamt 6 000 Stellen zu fördern. Der
Gesetzgeber hat mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 die
Mitfinanzierungsverpflichtung der Krankenkassen dauer-
haft festgeschrieben. Er hat jedoch auf die gesetzliche Fest-
legung der Höhe der Förderbeträge und der Anzahl der zu
fördernden Stellen verzichtet und die Einschätzung des
notwendigen Förderbedarfs den Vertragspartnern auf Bun-
desebene überlassen, die in Verträgen für den ambulanten
und den stationären Bereich die gesetzlichen Vorgaben
opera-tionalisieren müssen. Die Spitzenverbände der Kran-
kenkassen haben in Verträgen mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausge-
sell- schaft die für die Anlaufphase der Jahre 1999 und 2000
notwendigen Regelungen zur bundesweiten Verteilung der
Fördergelder geschlossen. Probleme bei der Umsetzung
des Initiativprogramms bestehen im stationären Bereich, so
werden die Kontingente zum Teil nicht ausgeschöpft; die
Krankenhäuser wollen nicht umwidmen, sondern neue
Stellen einrichten.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6387, Fragen 11 und 12):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2001 17539
(C)
(D)
(A)
(B)
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dasssich deutsche Krawallmacher erneut an möglichen Ausschreitun-gen anlässlich des G-8-Treffens in Genua beteiligen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um demGewalttourismus in Form der zunehmenden Mobilisierung ge-waltbereiter Demonstranten durch das Internet entgegenzuwirken?
In Vorbereitung des G-8-Gipfels vom 20. bis 22. Juli
2001 in Genua stehen die deutschen Sicherheitsbehörden
in enger Kooperation mit den europäischen Partnern. So
hat am 12. Juni 2001 unter deutscher Beteiligung ein
internationales Koordinierungstreffen von Sicherheits-
behörden stattgefunden. Dieses wird am 27. und 28. Ju-
ni 2001 durch Vertreter des Bundeskriminalamtes und der
italienischen Polizeibehörde auf bilateraler Ebene fortge-
setzt werden. Im Übrigen wird sich auf deutsche Initiative
hin am 13. Juli 2001 der J/I-Rat auf einer Sondersitzung
mit dem Thema „Störung internationaler Veranstaltungen
durch militante Globalisierungsgegner“ befassen.
Entsprechend der bisherigen Gesprächs- und Erkennt-
nislage sind für den G-8-Gipfel in Genua von deutscher
Seite insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: die
Durchführung fortlaufender Erkenntnisanfragen bei den
zuständigen Bundes- und Landesdienststellen für die Zeit
vor und während des Gipfels zu möglichen Gefährdungs-
einschätzungen und Informationen über die Anreise be-
kannter, gewaltbereiter Personen und Gruppierungen; die
Einleitung einer fortlaufenden Internetrecherche zum
G-8-Gipfel; die vorübergehende Einrichtung einer spezi-
ellen Informationssammelstelle beim Bundeskriminalamt
ab dem 25. Juni 2001; die Sicherstellung der Weiterlei-
tung aller relevanten Erkenntnisse vor und während des
Gipfels an die jeweils zuständigen, ausländischen Stellen;
die bundesweite, anlassbezogene Öffnung des geschütz-
ten Fahndungsbestandes „Landfriedensbruch“ im Vorfeld
und während des G-8-Gipfels; die Unterstützung der
italienischen, österreichischen und Schweizer Behörden
bei der Personen- und Kfz-Abklärung im Zusammenhang
mit möglichen Globalisierungsgegnern; die personelle
Verstärkung der geplanten Einsatzzentrale in Genua durch
Beamte des Bundeskriminalamtes.
Die vorgesehenen Maßnahmen werden auf der Grund-
lage der jeweils aktuellen Erkenntnislage fortlaufend
überprüft und angepasst. Dabei sind von deutscher Seite
insbesondere folgende weitere Maßnahmen denkbar:
vorübergehende Wiedereinführung von Personenkontrol-
len nach Art. 2 Absatz 2 SDÜ (Schengener Durchfüh-
rungsübereinkommen), Anregung von Gefährder-
ansprachen und Meldeauflagen gegenüber den für die
Durchführung zuständigen Landesbehörden.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6387, Fragen 19 und 20):
Sieht die Bundesregierung die Einführung einer neuen Europa-steuer vor, und wie könnte eine solche Besteuerung aussehen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Steuerreform-stufen 2003 und 2005 wegen der Wachstumseinbrüche vorzu-ziehen, und wie steht sie zur Forderung des Bundesministers fürWirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, den Solidaritäts-zuschlag abzuschaffen?
Zu Frage 19:
Die Bundesregierung steht Überlegungen zur Ein-
führung einer Europasteuer aufgeschlossen gegenüber
und ist bereit, entsprechende Vorschläge unvoreingenom-
men zu prüfen. Sie ist der Auffassung, dass es sich dabei
um ein langfristiges Projekt handelt. Unabhängig davon
ist die Finanzierung der Gemeinschaft aufgrund der Be-
schlüsse des Europäischen Rats von Berlin geregelt. Es
geht auch um die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten be-
reit sind, die Stellung des Europäischen Parlaments zu
stärken und es auf der Einnahmeseite des EU-Haushalts
mit klassischen Parlamentsbefugnissen auszustatten. Auf
keinen Fall darf die Einführung einer Europasteuer zu ei-
ner Erhöhung der Belastung von Bürgern und Wirtschaft
in der Europäischen Union führen. Eine Europasteuer
wird einhergehen müssen mit einer Umgestaltung des bis-
herigen – im Übrigen nur schwer verständlichen – Eigen-
mittelsystems.
Zu Frage 20:
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen
einer begrenzten und vorübergehenden Wachstumsdelle
die auf die langfristige Stärkung von Investitionen und
Beschäftigung gezielte Steuerreform zu verändern. Damit
würde nur der Konsolidierungskurs gefährdet und der
Konjunktur mehr geschadet als geholfen. Auch eine Ab-
schaffung des Solidaritätszuschlags ist auf absehbare Zeit
nicht vorgesehen, da er der Finanzierung des Aufbaus Ost
dient.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
der Abgeordneten Ilse Aigner (CDU/CSU) (Drucksache
14/6387, Frage 25):
Liegen der Bundesregierung bereits Daten darüber vor, inwie-
weit sich die Verlegung der Fernmeldeschule des Heeres von
Feldafing bzw. Murnau nach Günzburg bzw. Dillingen mit den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit vereinbaren lässt?
Es ist beabsichtigt, die Fernmeldeschule des Heeres
aus Feldafing/Pöcking an einen noch zu bestimmenden
Standort in Bayern zu verlegen. Aus funktionalen Grün-
den und wegen des regionalen Zusammenhangs mit dem
Fernmeldebataillon in Dillingen wird hierfür in erster
Priorität der Standort Günzburg untersucht. Die Realisier-
barkeit wird derzeit geprüft. Ergebnisse liegen noch nicht
vor.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/6387, Frage 26):
In welcher Größenordnung hat sich das Bundesministerium der
Verteidigung für die kommenden Jahre jeweils finanziell durch
vergebene Beschaffungsvorhaben (Eurofighter 2000, Fregatte
F 124 und andere) verpflichtet?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 200117540
(C)
(D)
(A)
(B)
Für die Jahre 2002 bis 2005 bestehen nach aktuellem
Stand durch abgeschlossene Verträge rund Verpflichtun-
gen in folgenden Größenordnungen:
Davon entfallen auf den Eurofighter 2000
und auf die Fregatte F 124
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/6387, Fragen 27 und 28):
Wie viele Anträge auf Übernahme in das Dienstverhältnis ei-nes Berufssoldaten wurden seit dem 1. Januar 1999 halbjahres-weise in den Laufbahngruppen der Offiziere und Unteroffizieregestellt und wie viele wurden genehmigt?
Wie viele Offizieranwärter haben in den letzten Offizieran-wärter-Jahrgängen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht,und worauf ist diese Entwicklung zurückzuführen?
Zu Frage 27:
Die Auswahl zur Übernahme in das Dienstverhältnis
eines Berufsunteroffiziers findet grundsätzlich einmal
jährlich – überwiegend im ersten Halbjahr – statt. Die
Auswahlkonferenzen für Offiziere werden in einigen Teil-
streitkräften zweimal jährlich durchgeführt.
Deshalb liegen die diesbezüglichen Zahlen für das Jahr
2001 noch nicht vor.
Zu Frage 28:
Mit Widerruf der Verpflichtungserklärung haben in den
letzten Offizieranwärterjahrgängen von ihrem Recht auf
Rücktritt Gebrauch gemacht: 1996 – 88 Soldaten; 1997 –
164 Soldaten; 1998 – 230 Soldaten; 1999 – 320 Soldaten;
2000 – 324 Soldaten.
Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Widerrufli-
chen Verpflichtungserklärung, die im Rahmen attraktivi-
tätssteigernder Maßnahmen zum 1. Januar 1996 einge-
führt wurde, stieg die Zahl der widerruflichen
Verpflichtungen sowie die der Rücktritte durch Widerruf
bei ungedienten Offizierbewerbern bis 1999 deutlich an.
Seit 1999 sind über 90 Prozent der Offizierbewerber be-
reits vor ihrer Eignungsfeststellung an der Offizierbewer-
berprüfzentrale über diese Verpflichtungsmöglichkeit un-
terrichtet. Die Frage nach den Hintergründen für die
Inanspruchnahme der Widerrufsmöglichkeit kann nicht
eindeutig beantwortet werden. Erhebungen wurden im
Detail nicht vorgenommen.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/6387, Fragen 29 und 30):
Wie viele Soldaten sind 1998, 1999, 2000 und im laufenden
Jahr unter Verzicht auf Geld- und Sachbezüge vorzeitig, auf eige-
nen Wunsch aus der Bundeswehr ausgeschieden, und wie bewer-
tet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie viele Flüge der Luftwaffe, des Heeres und der Marine
mussten aufgrund von Treibstoff- und/oder Ersatzteilmangel in
den vergangenen drei Jahren ausfallen, und welche konkreten
Auswirkungen hat die Nichteinsatzfähigkeit der Flugzeuge auf
den „combat-ready“-Status (Einsatztauglichkeit) der Bundes-
wehrpiloten?
Zu Frage 29:
Auf eigenen Antrag verließen1998, 14 Berufssoldaten,
302 Soldaten auf Zeit, 316 Gesamt; 1999 30 Berufssolda-
ten, 358 Soldaten auf Zeit, 388 Gesamt; 2000 35 Berufs-
soldaten, 428 Soldaten auf Zeit, 463 Gesamt; sowie im
Jahr 2001 mit Stand 18. Juni 21 Berufssoldaten, 163 Sol-
daten auf Zeit, insgesamt 184 Zeit- und Berufssoldaten
die Bundeswehr. Angesichts von 58 605 Berufssoldaten
und 127 469 Soldaten auf Zeit zum Stand Mai 2001 halte
ich die Entwicklung für normal, zumal das Arbeitsplatz-
angebot für qualifizierte Soldaten in der Privatwirtschaft
attraktiver und größer geworden ist.
Zu Frage 30:
In der Bundeswehr hat es in den letzten Jahren keine
Flugstundenausfälle wegen fehlenden Treibstoffes gege-
ben. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den
Ausfällen einzelner Luftfahrzeuge für Ausbildungsflüge
aufgrund fehlender Ersatzteile und der auf einen länge-
ren Zeitraum (Jahresrahmen) ausgerichteten Erfüllung
des taktischen Ausbildungsprogramms für Luftfahr-
zeugbesatzungen als Voraussetzung zur Erteilung bzw.
zum Erhalt des Einsatzstatus „combat ready“ ist zurzeit
nicht feststellbar. Natürlich gibt es aufgrund des Alters
der Hubschrauber und Luftfahrzeuge seit Jahren Pro-
bleme.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 2001 17541
(C)
(D)
(A)
(B)
Jahre 2002 2003 2004 2005
Gesamt-
verpflichtung
5,9
Mrd. DM
4,6
Mrd. DM
4,5
Mrd. DM
4,0
Mrd. DM
Jahre 2002 2003 2004 2005
Eurofighter
2000
1,9
Mrd. DM
2,0
Mrd. DM
2,0
Mrd. DM
1,9
Mrd. DM
Jahre 2002 2003 2004 2005
Fregatte
F 124
440
Mio. DM
390
Mio. DM
360
Mio. DM
150
Mio. DM
Übernahme-
jahr Berufsoffiziere Berufsunteroffiziere
Anträge Übernahmen Anträge Übernahmen
1999 908 337 8 755 1 552
2000 781 359 5 626 823
2001 5 974 1 567
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/6387, Fragen 31 und 32):
Kann die Bundesregierung präzise Aussagen darüber machen,
welche finanziellen Mittel zu welchem Zeitpunkt in welche
Streckenabschnitte aus dem vorgesehenen Volumen von 1,5 Mil-
liarden DM bis zum Jahr 2004 für die Modernisierung der wich-
tigsten Schienenverbindungen im Freistaat Bayern vorgesehen
sind?
In welcher Form wird bis zum Jahr 2004 die Modernisierung
der Hauptachse Nürnberg–Regensburg–Passau gewährleistet?
Zu Frage 31:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat ein Investitions-
programm 2001 bis 2003 für das Bestandsnetz vorgelegt,
in dem die vorgesehene Verwendung der Mittel des Zu-
kunftsinvestitionsprogramms für die Schienenwege nach
Jahresraten dokumentiert wird. Dieses Programm umfasst
ein Investitionsvolumen von circa 15 Milliarden DM mit
einem UMTS-Anteil von 6 Milliarden DM. Es enthält ins-
gesamt circa 18 000 Einzelmaßnahmen, von denen circa
7 200 mit UMTS-Mitteln finanziert werden sollen. Je
nach Größe der Maßnahmen sind diese einzeln dargestellt
oder in Sammelpositionen zusammengefasst. Insofern
sind viele Einzelmaßnahmen bekannt. Eine Einzeldarstel-
lung aller, auch der kleinsten Maßnahmen wurde nicht an-
gestrebt, zumal dies die Übersichtlichkeit des Programms
eingeschränkt und den Umfang des Programms gesprengt
hätte. Das Investitionsprogramm ist öffentlich zugäng-
lich. Es wurde auch dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und dem Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages zugeleitet. Den Regierungschefs der
Länder wurde es gleichfalls übersandt. Derzeit wird ge-
prüft, das Programm in das Internet einzustellen.
Das Investitionsprogramm ist entsprechend den Erfor-
dernissen zur Sanierung und Modernisierung der Schie-
neninfrastruktur aufgestellt worden und deshalb nach
22 Netzmanagement-Korridoren und sieben Regional-
netz-Segmenten gegliedert. Eine Aufgliederung nach
Bundesländern wurde nicht vorgenommen. Insofern kann
ein Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden DM für
Schienenwege im Freistaat Bayern nicht bestätigt werden.
Näherungsweise wird der Freistaat Bayern durch die
Netzmanagement-Korridore 205 bis 207 und das Regio-
nalnetz Süd abgebildet. Hierfür sind Investitionen im
Volumen von knapp 1,8 Milliarden DM mit einem
UMTS-Anteil von circa 0,9 Milliarden DM vorgesehen.
Zu Frage 32:
Die Strecke Nürnberg–Regensburg–Passau soll – an-
gepasst an die Verkehrsentwicklung – zur Steigerung
ihrer Leistungsfähigkeit stufenweise ausgebaut werden,
beginnend mit einer Verbesserung der Leit- und Siche-
rungstechnik. Weiterhin sollen die Überholungsgleise auf
eine einheitliche Länge von 750 m ausgebaut werden.
Dieses Vorgehen entspricht auch einer Vereinbarung zwi-
schen dem deutschen und dem österreichischen Verkehrs-
minister vom 22. November 1999 über den so genannten
„Donaukorridor“. Da die Streckenkapazität für das der-
zeitige Verkehrsaufkommen noch ausreicht, wurde ein
Baubeginn im Geltungszeitraum des laufenden Investi-
tionsprogramms 1999 bis 2002 nicht vorgesehen. Für den
Zeitraum ab 2003 wird erneut geprüft, wann mit dem Bau
begonnen werden soll.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 178. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Juni 200117542
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