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    Wahl des Abgeordneten Hans Peter Schmitz (Baesweiler) als ordentliches Mitglied in den Vermittlungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17179 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fünfter Be- richt des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion: „Die Ein- führung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung“ . . . . . . . . . . . . . . . 17179 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17179 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17180 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . . 17180 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 17181 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17182 A Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 17182 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17182 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 17182 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17183 A Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . . . . . . 17183 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17183 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 17184 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . . 17184 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 17184 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 17184 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/6272) . . . . . . . . . . . . . . . 17185 A Jürgen Koppelin F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . 17195 C Herkunft der Parteispenden von Bundesjustiz- ministerin Dr. Däubler-Gmelin an die SPD MdlAnfr 1 Andreas Schmidt (Mülheim) Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 17185 B ZusFr Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 17185 B ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17185 C ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 17185 D ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 17186 A Einschätzung der Konjunkturentwicklung in den neuen Bundesländern, insbesondere durch die Handwerkskammer Chemnitz MdlAnfr 2 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 17186 B ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 17186 D Einschätzung der Konjunkturentwicklung in den neuen Bundesländern durch verschiedene Handwerkskammern MdlAnfr 3 Dr. Klaus Grehn PDS Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 17187 C ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . 17187 D Verwendung von Produkten aus organischem Landbau in den Kantinen der Bundesministe- rien, insbesondere derjenigen des BMVEL MdlAnfr 4 Gudrun Kopp F.D.P. Plenarprotokoll 14/175 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 175. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001 I n h a l t : Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL . . 17188 A ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 17188 B Vereinbarkeit der Mitgliedschaft von Kabi- nettsmitgliedern in der Humanistischen Union angesichts der Kritik der HU am Kosovo-Ein- satz MdlAnfr 10 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 17189 B ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 17189 B Behandlung der Vorschläge des Fragestellers zur EU-Übernahmerichtlinie durch die Bun- desregierung MdlAnfr 11 Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17189 D ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 17190 A Verlagerung des für die Bundesvermögens- so- wie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der OFD Karlsruhe zuständigen Service-Centers von Freiburg nach Saarbrücken MdlAnfr 12 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17190 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 17190 D Auswirkungen der Verlagerung des für die Bundesvermögens- sowie die Zoll- und Ver- brauchsteuerabteilung der OFD Karlsruhe zu- ständigen Service-Centers von Freiburg nach Saarbrücken MdlAnfr 13 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17191 B ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 17191 C Versteuerung der Leistungen der freien Heil- fürsorge für Soldaten MdlAnfr 14 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17192 A Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 17192 C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 17192 A Finanzielle Hilfen für Berlin bei Abschluss ei- nes anderen Bündnisses der SPD mit den im Senat vertretenen Parteien als jenem mit der CDU MdlAnfr 15 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 17192 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17193 A Zweckentfremdeter Einsatz von ABM-Kräften des Hamburger „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen“ MdlAnfr 16 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 17193 C Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17195 C Antw BMin Walter Riester BMA . . . . . . . . . . 17196 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 17193 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17194 A ZusFr Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 17194 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17195 B ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS (hier Meldung zur GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17196 A ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 17196 B ZusFr Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 17196 C ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 17196 D ZusFr Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . 17197 A Zweckentfremdeter Einsatz von ABM-Kräften des Hamburger „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen“ MdlAnfr 17 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw BMin Walter Riester BMA . . . . . . . . . . 17197 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 17197 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 17198 A ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . 17198 A ZusFr Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . 17198 B ZusFr Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 17198 C ZusFr Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . 17198 D ZusFr Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 17199 A ZusFr Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 17199 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17199 C ZusFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . 17200 A ZusFr Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . 17200 A ZusFr Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . 17200 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001II ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 17200 C ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . 17201 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17201 B ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . 17201 B Bau einer vierspurigen Straßenverbindung von Prag über Karlsbad und Eger bis zur deutsch- tschechischen Grenze durch Tschechien MdlAnfr 20 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17201 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 17201 D ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17202 B ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . 17202 C Planungen für den Lückenschluss zwischen der A 93 und der A 9 MdlAnfr 21 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17202 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 17203 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17203 B Beginn des Baus der vierspurigen Verbindung zwischen Schirnding/Landesgrenze und der A93 MdlAnfr 22 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17203 C ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17203 D Stärkung des Schienen-West-Verkehrs nach der EU-Osterweiterung; Vorlage eines ent- sprechenden Konzepts durch die Bundesre- gierung MdlAnfr 23 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17204 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17204 B Vorlage eines Verkehrsprojekts „Europäische Osterweiterung“ MdlAnfr 24 Dr. Bernd Protzner CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17204 D ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . 17204 D Infrastrukturmittel für Verkehrsprojekte „Europäische Osterweiterung“ MdlAnfr 25 Dr. Bernd Protzner CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17205 A ZusFr Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . 17205 B ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17205 C ZusFr Harmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 17205 D Unterstützung des Aufrufs gegen ein Bündnis der SPD mit der PDS durch Regierungsmit- glieder MdlAnfr 27 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17206 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 17206 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17206 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17206 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 17207 A Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Redebei- trags (174. Sitzung, Seite 17170 f.) . . . . . . . . 17207 D Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes (174. Sitzung, Tagesordnungspunkt 25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17208 C Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17208 C Anlage 4 Freiwillig Wehrdienst unter zwei Jahre leis- tende Wehrpflichtige mit Ausbildung für den Auslandseinsatz MdlAnfr 5 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr Brigitte Schulte BMVg . . . . . . 17209 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001 III Anlage 5 Auswirkungen der zwischen Bundeswehr und Wirtschaft 1999 geschlossenen Vereinbarun- gen auf Auftragserteilungen an Unternehmen MdlAnfr 6 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr Brigitte Schulte BMVg . . . . . . 17209 B Anlage 6 Stellung der Biomasse bezüglich Genehmigun- gen in der europäischen UVP-Richtlinie im Vergleich zu fossilen Brennstoffen MdlAnfr 9 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 17209 C Anlage 7 Unsachgemäße Verwendung der Mittel der Bundesanstalt für Arbeit durch den Hamburger „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen- und -selbsthilfegruppen“ MdlAnfr 18, 19 Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 17209 D Anlage 8 Nationale Regelung für den Betrieb von Schif- fen bis 500 BRZ (zum Beispiel Schlepper) ohne STCW-Patent MdlAnfr 26 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 17210 B Anlage 9 Weigerung der Arbeitgeberverbände zur Ein- führung von selbstverpflichtenden Regelungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Ursachen für die Be- nachteiligung von Frauen im Arbeitsleben MdlAnfr 7, 8 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 17210 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001 Hartmut Koschyk 17206 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 174. Sitzung, Seite 17146 (C), erster Absatz: Statt „Birgit Homburger“ ist „Rainer Funke“ zu lesen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001 17207 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 20.06.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 20.06.2001* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 20.06.2001 Bodewig, Kurt SPD 20.06.2001 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 20.06.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 20.06.2001 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20.06.2001* Dr. Doss, Hansjürgen CDU/CSU 20.06.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 20.06.2001 Peter Dr. Guttmacher, F.D.P. 20.06.2001 Karlheinz Haack (Extertal), SPD 20.06.2001* Karl-Hermann Hornung, Siegfried CDU/CSU 20.06.2001* Hörster, Joachim CDU/CSU 20.06.2001* Kasparick, Ulrich SPD 20.06.2001 Klappert, Marianne SPD 20.06.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 20.06.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 20.06.2001 DIE GRÜNEN Lotz, Erika SPD 20.06.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 20.06.2001* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 20.06.2001* Erich Müller (Berlin), PDS 20.06.2001* Manfred Müller (Völklingen), SPD 20.06.2001 Jutta Neuhäuser, Rosel PDS 20.06.2001 Nietan, Dietmar SPD 20.06.2001 Onur, Leyla SPD 20.06.2001* Dr. Pfaff, Martin SPD 20.06.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 20.06.2001 von Renesse, Margot SPD 20.06.2001 Sauer, Thomas SPD 20.06.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 20.06.2001 Schloten, Dieter SPD 20.06.2001* Schmidt (Fürth), CDU/CSU 20.06.2001 Christian von Schmude, Michael CDU/CSU 20.06.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 20.06.2001* Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ 20.06.2001 DIE GRÜNEN Volquartz, Angelika CDU/CSU 20.06.2001 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 20.06.2001 Wieczorek-Zeul, SPD 20.06.2001 Heidemarie Wiese (Hannover), SPD 20.06.2001 Heino Wiesehügel, Klaus SPD 20.06.2001 Zapf, Uta SPD 20.06.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 20.06.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Redebeitrages (174. Sitzung, Seite 17170 f.) Dirk Manzewski (SPD): Mit ihrem Antrag greift die F.D.P. ein aktuelles urheberrechtliches Problem auf und beschäftigt sich mit der Frage nach den Vergütungsrege- lungen für private Vervielfältigungen im digitalen Um- feld. Sie verbindet dies gleich mit der Aufforderung an die Bundesregierung, insoweit deren so genannten 2. Vergü- tungsbericht zu ergänzen. Sosehr ich mich einerseits darüber freue, dass die F.D.P. sich offenbar intensiv mit diesem Thema und dem Vergütungsbericht der Bundesregierung auseinander setzt, komme ich andererseits nicht umhin, in diesem Zu- sammenhang darauf hinzuweisen, dass es der F.D.P., die sich ja neben meiner Fraktion seit längerem engagiert mit dem Urheberrecht beschäftigt, in der Vergangenheit in Regierungsverantwortung selbst nicht gelungen ist, die damalige Bundesregierung zu solchen Vergütungsberich- ten zu bewegen. Ich erinnere nur daran, dass bereits mit der Urheberrechtsnovelle von 1985 eigentlich festgelegt worden war, alle drei Jahre einen solchen Vergütungs- entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht bericht vorzulegen. Lediglich 1989 kam die alte Bundes- regierung dem jedoch nach – angesichts der rasanten Ent- wicklung im Bereich der neuen Technologien für mich ein grob fahrlässiges Verhalten. In der Sache selbst stellt die F.D.P. zu Recht fest, dass dem Urheber für jede Nutzung seiner Werke eine ange- messene Vergütung zusteht. Dies entspricht genau der Po- litik der Bundesregierung, die ja nicht zuletzt auch deshalb zum Beispiel eine Änderung des Urhebervertragsgesetzes anstrebt. Und genau deshalb ist es natürlich nur recht und billig, auch die neuen Vervielfältigungstechniken und die dazu- gehörigen Trägermedien im digitalen Bereich – wenn sie es denn nicht schon sind – in das bestehende Vergütungs- system einzubeziehen. Ich möchte jedoch nicht unerwähnt lassen, dass eine angemessene Vergütung in der Regel durch das geltende duale Vergütungssystem, das heißt durch die Gerätever- gütung als Grundvergütung und die Betreibervergütung als so genannte nutzungsorientierte Vergütung, gewähr- leistet wird. Da eine Erfassung der veräußerten Geräte beim Endverbraucher als potenziellem Nutzer der ur- heberrechtlich geschützten Werke nur mit einem unver- hältnismäßigen Aufwand erfolgen könnte und analoge Vervielfältigungen zumindest zurzeit noch nicht kontrol- lierbar sind, ist die Vergütungspflicht derzeit auch noch zu Recht den Herstellern und Importeuren auferlegt worden. Natürlich wäre es sachgerechter, wenn am Ende statt pauschaler Vergütungen Individuallizenzen stünden. Die Möglichkeiten hierzu liegen derzeit aber einfach noch nicht vor. Die so genannten DRM-Systeme sind zwar in der Entwicklung, aber eben noch nicht marktreif. Offizi- ell gibt die eine oder andere größere Firma zwar hin und wieder an, dass dies bereits in ein bis zwei Jahren der Fall sein wird. Von Fachleuten wird dies jedoch bezweifelt. Hier wird insoweit eher ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren für realistisch gehalten – und dies auch nur dann, wenn es bis dahin gelingt, die DRM-Systeme vor Com- puterhackern sicher zu schützen. Eine weitere – aber nicht zu unterschätzende – Unbe- kannte ist im Übrigen die Kundenakzeptanz. Nur wenn der Kunde bereit ist, für jede tatsächlich gezogene Nutzung auch zu zahlen, wird sich das DRM-System durchsetzen. Inwieweit die Höhe der gegenwärtigen Vergütungs- sätze, die bereits im Jahr 1985 festgesetzt worden und bis heute unverändert geblieben sind, allerdings noch ange- messen ist, bedarf dabei einer genauen Überprüfung. Dies ist von der Bundesregierung im Übrigen auch erkannt worden, die in ihrem Vergütungsbericht dementsprechend hierauf hingewiesen hat. Anders als die F.D.P. halte ich es in diesem Zusam- menhang aber für dringend notwendig, die Art der Fest- setzung der Vergütungssätze zu ändern. Bislang kann dies nur durch ein förmliches Gesetz erfolgen. Das Ergebnis hiervon ist eine nicht mehr zeitgemäße Starrheit der Ver- gütungssätze, die der technischen Entwicklung nicht mehr gerecht wird. Neben einer regelmäßigen Überprü- fung der Vergütungssätze sollte die Regelung deshalb flexibler gefasst werden. Dies könnte zum Beispiel per Verordnung erfolgen, wozu das Urheberrecht dann zwin- gend ermächtigen müsste. Einig sind wir uns darüber, dass die Vergütungsrege- lungen in der EU harmonisiert werden müssen. Da die Vergütungsregelungen in den EU-Mitgliedstaaten unein- heitlich sind, besteht insbesondere zum Nachteil deut- scher Händler, die ordnungsgemäß Vergütung entrichten, eine Wettbewerbsverzerrung. Leider ist es offenbar so, dass die EU-Kommission die Frage der Harmonisierung nur – um es vorsichtig auszudrücken – zurückhaltend be- handelt. Die Bundesregierung hat in ihrem Vergütungsbe- richt jedoch selbst darauf hingewiesen, sich hierfür vehe- ment einzusetzen. Darin ist sie zu unterstützen. Aufgrund der Gemengelage ist ihr dabei zuzugestehen, dass dies ein schwieriges und langwieriges Unterfangen ist. Gerade deshalb bleibt aber festzuhalten, dass aufgrund des Harmonisierungsbedarfs innerhalb der EU nationale Gesetze und Alleingänge vielfach nicht mehr die Lösung sein können. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zurBeratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes (174. Sitzung, Ta- gesordnungspunkt 25) Rainer Funke (F.D.P.): Den Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur Verlängerung des Postmonopols werden wir Liberalen entschieden bekämpfen. Noch Ende 1997 haben die Sozialdemokraten im Vermittlungsausschuss zugestimmt, dass das Postmonopol zum 31. Dezember 2002 ausläuft. Die Sozialdemokraten haben damit auch bei Investoren und Kunden auf dem Gebiet der Post- dienstleistungen und beim Bürger Vertrauenstatbestände geschaffen, die es zu respektieren gilt. Und zwar nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch um der politischen Glaubwürdigkeit willen. Seit 1997 haben sich die Ver- hältnisse auf dem Postmarkt nicht so verändert, dass das Postmonopol der Post AG aus übergeordneten Gründen verlängert werden muss. Im Gegenteil: Die Deutsche Post AG hat sich unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzen- den Dr. Klaus Zumwinkel zu einem weltweit operieren- den und anerkannten Wettbewerber entwickelt. Und Herr Dr. Zumwinkel hat jüngst festgestellt: „Wir sind auf dem Weg zum Global Player Nummer eins ein gutes Stück vorangekommen“. Die Post AG ist ein modernes Dienstleistungs- und ein hervorragend aufgestelltes Logistikunternehmen. Sie ist inzwischen teils privatisiert, kann sich so Eigenkapital an der Börse beschaffen. Sie braucht nicht das Schutzschild des Monopols. Die Post AG ist allein überlebensfähig. Als Exmonopolist würde sie auch bei Aufhebung des Mono- pols jahrzehntelang eine beherrschende Stellung am Post- markt behalten. Ordnungspolitisch ist, worauf die Kolle- gin Hustedt von den Grünen bei der vorherigen Debatte zu diesem Thema im Deutschen Bundestag zu Recht hin- gewiesen hat, die Verlängerung des Monopols ein Sün- denfall. Und dies ist keine lässliche Sünde, sondern eine schlimme Sünde. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die- ses Gesetz aus einem Hause kommt, das der sozialen Marktwirtschaft verpflichtet sein sollte. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 200117208 (C) (D) (A) (B) Wir haben bei der Privatisierung der Deutschen Tele- kom und der Liberalisierung dieser Telekommunikati- onsmärkte gesehen, wie sehr der Verbraucher, aber auch die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen ein- schließlich der Telekom AG davon profitieren, dass es keine Monopole, sondern Wettbewerb gibt. Der Verbrau- cher profitiert über günstigere Preise und bessere Leis- tungen von der Marktöffnung. Die Unternehmen haben insgesamt mehr Arbeitnehmer eingestellt, als vor der Marktöffnung tätig gewesen sind, und durch Innovatio- nen undWettbewerb boomt der Markt. Nirgendwo gibt es so viele Chancen am Markt wie im Bereich der Tele- kommunikation. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung verstößt nicht nur in grober Weise gegen die eigenen ordnungspoli- tischen Grundsätze, sondern auch gegen Verfassungsrecht. Art. 87 f. GG sieht ausdrücklich vor, dass die Dienstleis- tungen der Post als privatwirtschaftliche Tätigkeiten und im Wettbewerb mit anderen privaten Anbietern erbracht wer- den sollen. Da kann man auch nicht über Übergangsfristen diskutieren; denn die Übergangsfrist ist ausdrücklich durch das Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Jahre 1997 auf fünf Jahre festgelegt worden. Insoweit verstößt das Gesetz auch gegen den Grundsatz der Gewerbefreiheit des Art. 12 GG. Ich kann nur alle Investoren ermuntern, auch wegen des Enteignungscharakters des Gesetzes, gegen den Bundeswirtschaftsminister zu klagen, dennArt. 14 des Grundgesetzes ist zumindest dann verletzt, wenn im Ver- trauen auf den Bestand des Postgesetzes Investitionen getätigt worden sind, die nun für die Katz sind. Mancher wird mit uns Liberalen dann sagen, was ich noch als junger Student bei der Demonstration gegen die Notstandsgesetze skandiert habe: „Wer hat uns verraten – Sozialdemokraten!“ Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/6272, Frage 5): Wie viele freiwillig Wehrdienst leistende Wehrpflichtige mit einer Verpflichtungszeit unter zwei Jahren sind zurzeit in der Bun-deswehr tätig, und wie viele davon verfügen über eine Ausbildung,die sie für einen mehrmonatigen Auslandseinsatz befähigen? Mit Stand Mai 2001 leisten insgesamt 22 790 Wehr- pflichtige ihren Wehrdienst als freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende. Von diesen sind 17 043 beim Heer, 3 494 bei der Luftwaffe und 2 253 bei der Marine. Zur Vor- bereitung auf einen Auslandseinsatz durchlaufen alle Sol- daten, die dafür ausgewählt wurden, eine mehrwöchige spezielle Ausbildung, dies gilt auch für die Gruppe der freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistenden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/6272, Frage 6): Aus wie vielen der zwischen Bundeswehr und Wirtschaft im Jahr 1999 geschlossenen Vereinbarungen sind konkrete Aufträge an die beteiligten Unternehmen erwachsen, und in welchen Bran- chen arbeiten diese Unternehmen? Die Firmen, die dem Rahmenvertrag beitreten, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihre Mitglied- schaft keine direkten Vorteile zur Folge hat. Der Rahmen- vertrag dient nicht der Vergabe von konkreten Aufträgen an die beteiligten Firmen. Die Vergabe von Aufträgen er- folgt weiterhin ausschließlich im Wettbewerb. Die Aus- schreibung wird im Bundesausschreibungsblatt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Damit kann ein direkter Zusammenhang zwischen der all- gemeinen Vereinbarung des Rahmenvertrages und kon- kreten Aufträgen nicht hergestellt werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/6272, Frage 9): Treffen Informationen zu, dass in der Europäischen UVP- Richtlinie (UVP: Umweltverträglichkeitsprüfung), die auch na- tionales Recht wird, Biomasse im Hinblick auf Genehmigungen schlechter gestellt wird als fossile Brennstoffe, was bedeutet, dass künftig mehr Gutachten etc. notwendig werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Weder die ursprüngliche europäische Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 1985 noch die UVP-Änderungsrichtlinie aus dem Jahre 1997 verwendet den Begriff „Biomasse“. Bei Zugrundelegung der Rechtsdefinition von Biomasse in der beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen, Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse kann die Energiege- winnung aus Biomasse jedoch der UVP-Richtlinie unter- fallen. Einschlägig sind hierfür in erster Linie die Vor- habenkategorien der „Wärmekraftwerke und anderer Verbrennungsanlagen mit einer Wärmeleistung von min- destens 300 MW“ nach Anhang I Nr. 2, erster Anstrich der UVP-Richtlinie bzw. der „Anlage der Industrie zur Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser“ nach Anhang II Nr. 3 a) der UVP-Richtlinie. Diese Vorhabenkategorien des europäischen Rechts differen- zieren nicht nach der Art der für die Energiegewinnung aus Verbrennung genutzten Stoffe. Insofern besteht aus Sicht der Bundesregierung nach der europäischen UVP- Richtlinie keine Schlechterstellung von Biomasse als Brennstoff für die Energieerzeugung gegenüber fossilen Brennstoffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram (CDU/CSU) (Drucksache 14/6272, Fragen 18 und 19): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und wie viele Mittel der Bundesanstalt für Arbeit über das Arbeitsamt Hamburg dem „Verein zur Betreuung von Arbeitslosen- und -selbsthilfegruppen“, der nach Berichten des Nachrichtenmagazins Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 2001 17209 (C) (D) (A) (B) „DER SPIEGEL“ und anderer Medien die ihm aus öffentlichenKassen zugewandten Mittel höchst unsachgemäß verwandt hat,seit 1998 zugeflossen sind (bitte getrennt nach Mitteln für Ein-gliederungszuschüsse, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Struk-turanpassungsmaßnahmen und Schwerbehinderten-Förderung)? Sieht die Bundesregierung angesichts der Vorfälle in Hamburgeine Veranlassung, in ihrer Eigenschaft als Genehmigungsinstanzfür den Haushalt und über ihren maßgeblichen Einfluss im Ver-waltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit Maßnahmen zu ergrei-fen, um die sachgemäße Verwendung, Transparenz und Effizienzder über die Arbeitsämter für arbeitsmarktpolitische Maßnahmenbereitgestellten Gelder sicherzustellen bzw. zu verbessern, undwenn nein, warum nicht? Zu Frage 18: Nach Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeit hat der Verein seit 1998 folgende Förderleistungen erhalten (es handelt sich hier um qualifizierte Schätzungen, da die Unterlagen über den Verein für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beschlagnahmt wurden): Zuschüsse zu den Lohnkosten bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen etwa 2,7 Millionen DM, Zuschüsse zu den Lohnkosten bei Strukturanpassungsmaßnahmen etwa 100 000 DM, Ein- gliederungszuschüsse rund 150 000 DM. Eine gezielte Förderung von Schwerbehinderten erfolgte nicht. Zu Frage 19: Nein. Die Arbeitsämter erhalten ihre Haushaltsmittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur selbstständi- gen Bewirtschaftung, um den Erfordernissen des örtli- chen Arbeitsmarktes bestmöglich gerecht werden zu kön- nen. Auf die Verteilung der Mittel durch die Arbeitsämter an die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen nimmt weder der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit Einfluss, noch wird die Bundesregierung in die dezentrale Mittelbewirtschaftung eingreifen. In den Arbeitsämtern wird die Mittelverteilung durch den jeweiligen Verwaltungsausschuss, in dem Arbeitneh- mer, Arbeitgeber sowie die öffentliche Hand vertreten sind, festgelegt. Die Effizienz des Mitteleinsatzes hat jedes Arbeitsamt im Rahmen einer jährlich vorzulegenden Ein- gliederungsbilanz nachzuweisen. Zudem wird durch ver- schiedene Prüfinstanzen innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit immer wieder stichprobenartig die zweckmäßige Mittelverwendung beim Einsatz des arbeitsmarktpoliti- schen Instrumentariums überwacht. Dies wird die Bun- desanstalt für Arbeit auch in Zukunft sicherstellen. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, auf- grund von Einzelfällen darüber hinausgehende Maßnah- men zu ergreifen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/6272, Frage 26): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des Fehlens vonKapitänen mit STCW-Patent (STCW: Standard of Training, Cer- tification and Watchkeeping) durch nationale Regelungen sicher- zustellen, dass auch künftig Schiffe bis 500 BRZ/Bruttoraumzahl (zum Beispiel Schlepper) unter deutscher Flagge tätig werden können? Durch die bestehenden nationalen Regelungen der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung und der Schiffs- besetzungsverordnung ist sichergestellt, dass auch künf- tig dem Tätigwerden von Schiffen unter deutscher Flagge bis BRZ 500 keine rechtlichen Hindernisse des Seeleute- Rechts entgegen stehen. Für den Bereich bis BRZ 500 gibt es ein besonderes Befähigungszeugnis für die natio- nale Fahrt. Für Schiffe bis BRZ 500 in der internationalen Fahrt gibt es das unbegrenzt geltende STCW-Patent. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra- gen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Drucksache 14/6272, Fragen 7 und 8): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Wei- gerung der Arbeitgeberverbände, selbstverpflichtende Regelun- gen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einzuführen, ziehen, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Wirtschaft doch noch durchzusetzen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ursachen für die Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben in erster Linie bei den Arbeitgebern und nicht etwa bei den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Bildung, Steuerpolitik und andere) zu suchen sind? Zu Frage 7: Die Bundesregierung hat die verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Pflicht, Frauen und Män- nern im Arbeitsleben nicht nur gleiche Rechte zu garan- tieren, sondern auch die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf den Abbau beste- hender Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Art. 2, 3 und 141 des Amsterdamer Ver- trages). Wie ich bereits auf Ihre Fragen in der Fragestunde im Mai gesagt habe, sind zusätzliche gesetzliche Rege- lungen aus Sicht der Bundesregierung nur dann erforder- lich, wenn hinreichend konkrete Vereinbarungen mit der Wirtschaft bzw. den Sozialpartnern zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und zum Nachteilsabbau nicht zustande kommen. Die Bundesregierung wird die Gespräche mit den vier Spit- zenverbänden der Wirtschaft über Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit fortsetzen. Zu Frage 8: Nach Auffassung der Bundesregierung liegt die Pro- blemlösung keinesfalls in gegenseitigen Schuldzuwei- sungen. Die Ursachen für die andauernde Benachtei- ligung von Frauen im Arbeitsleben sind vielfältige. Dementsprechend differenziert müssen auch die Pro- blemlösungen sein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 175. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Juni 200117210 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kom-


Rede von Peter Weiß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Werden mit der Verlagerung des Service-Centers bereits Vor-
entscheidungen getroffen, dass die beiden für das gesamte Land
Baden-Württemberg zuständigen Bundesabteilungen der Oberfi-

(Bundesvermögensabteilung sowie Zollund Verbrauchsteuerabteilung)

falls aufgehoben und verlegt werden?

Frau Staatssekretärin.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Hendricks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Service-Center müssen
    nicht am Standort der jeweiligen Zoll- und Verbrauch-
    steuerabteilung angesiedelt sein. So befinden sich drei der
    bisherigen acht Service-Center nicht am Standort der
    Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung, darunter auch das
    Service-Center Saarbrücken. Die dazugehörige Oberfi-
    nanzdirektion befindet sich in Koblenz. Eine Vorentschei-
    dung für eine weitere Straffung der Zoll- und Verbrauch-
    steuerabteilungen, die derzeit ohnehin nicht beabsichtigt
    ist, kann den Standortentscheidungen für die Service-
    Center daher nicht entnommen werden.