Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001
        Präsident Wolfgang Thierse
        17146
        (C)(A)
        1) Redebeitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
        2) Anlage 11
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17147
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ 01.06.2001
        DIE GRÜNEN
        Balt, Monika PDS 01.06.2001
        Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 01.06.2001
        Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 01.06.2001
        Sabine
        Dr. Blank, CDU/CSU 01.06.2001
        Joseph-Theodor
        Bläss, Petra PDS 01.06.2001
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 01.06.2001
        Burchardt, Ursula SPD 01.06.2001
        Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 01.06.2001
        Friedhoff, Paul K. F.D.P. 01.06.2001
        Friedrich (Altenburg), SPD 01.06.2001
        Peter
        Göllner, Uwe SPD 01.06.2001
        Hartnagel, Anke SPD 01.06.2001
        Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 01.06.2001
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 01.06.2001
        DIE GRÜNEN
        Irmer, Ulrich F.D.P. 01.06.2001*
        Jelpke, Ulla PDS 01.06.2001
        Kahrs, Johannes SPD 01.06.2001
        Kasparick, Ulrich SPD 01.06.2001
        Klappert, Marianne SPD 01.06.2001
        Koschyk, Hartmut CDU/CSU 01.06.2001
        Kutzmutz, Rolf PDS 01.06.2001
        Lambrecht, Christine SPD 01.06.2001
        Michelbach, Hans CDU/CSU 01.06.2001
        Nolte, Claudia CDU/CSU 01.06.2001
        Ohl, Eckhard SPD 01.06.2001
        Ostertag, Adolf SPD 01.06.2001
        Dr. Paziorek, Peter CDU/CSU 01.06.2001
        von Renesse, Margot SPD 01.06.2001
        Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 01.06.2001
        Hannelore
        Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 01.06.2001
        Dr. Scheu, Gerhard CDU/CSU 01.06.2001
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 01.06.2001
        Hans Peter
        Schneider, Carsten SPD 01.06.2001
        Schöler, Walter SPD 01.06.2001
        Scholz, Olaf SPD 01.06.2001
        Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 01.06.2001
        Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 01.06.2001
        Singhammer, Johannes CDU/CSU 01.06.2001
        Dr. Stadler, Max F.D.P. 01.06.2001
        Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 01.06.2001
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 01.06.2001
        DIE GRÜNEN
        Dr. Uhl, Hans-Peter CDU/CSU 01.06.2001
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 01.06.2001
        Wolf, Aribert CDU/CSU 01.06.2001
        Zöller, Wolfgang CDU/CSU 01.06.2001
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        Anlage 2
        Antwort
        des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/6138, Frage 31):
        Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung für eine In-
        formationskampagne zur EU-Osterweiterung im Hinblick auf er-
        hebliche Defizite im Bewusstsein der Bevölkerung, die Chancen
        der Einigung Europas zu verdeutlichen, um im Dialog mit den
        Bürgerinnen und Bürgern diese insbesondere auch in den Grenz-
        regionen auf die Risiken im Bereich der Arbeitnehmerfreizügig-
        keit und Dienstleistungsfreiheit vorzubereiten?
        Die Erweiterung der Europäischen Union ist einer der
        Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregie-
        rung, da ein solches „Jahrhundertprojekt“ ohne die breite
        Unterstützung der Bevölkerung nicht gelingen kann. Vor-
        rangiges Ziel des Bundesregierung ist es daher, mit
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        gezielten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und einer
        breiten Informationspalette die politischen und wirt-
        schaftlichen Chancen aufzuzeigen und gleichzeitig die in
        der Bevölkerung bestehenden Ängste und Vorbehalte ab-
        zubauen. Die vom Presse- und Informationsamt der Bun-
        desregierung erarbeitete und mit den Ressorts abge-
        stimmte Informations- und Kommunikationsstrategie der
        Bundesregierung zur Erweiterung der Europäischen
        Union wurde am 15. Februar 2001 vom Staatssekretärs-
        ausschuss für Europafragen gebilligt. Der Stellvertre-
        tende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bun-
        desregierung hat am 24. Januar 2001 dem Ausschuss des
        Deutschen Bundestages für die Angelegenheiten der Eu-
        ropäischen Union darüber berichtet.
        Die Bundesregierung legt in ihrer erweiterungsbezo-
        genen Öffentlichkeitsarbeit besonderen Wert auf umfas-
        sende und breit angelegte Information, die sich nicht auf
        Einzelfragen oder Aspekte beschränkt. Die wichtigsten
        Zielgruppen sind in der gegenwärtigen Situation zum
        einen die Jugend, die das Europa der Zukunft maßgeblich
        gestalten wird, sowie – mit unterschiedlichen regional
        geprägten Schwerpunkten und differenzierten Akzen-
        ten – die gesamte Bevölkerung in den alten und neuen
        Bundesländern. Um dem besonderen Stellenwert dieses
        sehr komplexen Themas Rechnung zu tragen, hat das
        Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die ab-
        teilungsübergreifende „Arbeitsgruppe Europäische Inte-
        gration“ eingerichtet, die sich ausschließlich mit Maß-
        nahmen und Projekten der Öffentlichkeitsarbeit zur EU-
        Erweiterung befasst. Um das Thema erfolgreich zu kom-
        munizieren, werden bereits bestehende Kooperationen
        genutzt und neue angeregt. Die Bundesregierung arbeitet
        bei den Projekten mit Landesregierungen, Kommunen,
        Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden unter anderem
        zusammen. So wurde ein Netzwerk zum Informations-
        austausch und zur Durchführung von gemeinsamen Pro-
        jekten aufgebaut.
        Seit Anfang März wird durch das Presse- und Informa-
        tionsamt der Bundesregierung in einem E-Mail-Info-
        Brief über aktuelle Vorhaben und Projekte der Öffentlich-
        keitsarbeit der Bundesregierung und ihrer Partner im
        Bündnis für Arbeit berichtet. Zahlreiche Mitglieder des
        Deutschen Bundestages haben das Angebot des Presse-
        und Informationsamtes der Bundesregierung aufgenom-
        men und beziehen diesen Informationsservice. Der Info-
        brief geht ferner unter anderem an die Bundesressorts, die
        Europaminister der Länder und die Mitglieder des Euro-
        päischen Parlaments. Zentrales Projekt der Öffentlich-
        keitsarbeit der Bundesregierung ist die Veranstaltungs-
        reihe „Nachbarn treffen – Europa gestalten“, für die
        Bundeskanzler Gerhard Schröder die Schirmherrschaft
        übernommen hat. Nach einer sehr erfolgreichen ersten
        Veranstaltungsreihe im vergangenen Jahr wird sie von
        Mitte Juni bis Ende September 2001 in acht Städten der
        deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzre-
        gion fortgesetzt. Beteiligt an den Veranstaltungen sind ne-
        ben der Bundesregierung sowohl die Kommunen und
        Euroregionen als auch Verbände, Kulturorganisationen,
        Bildungseinrichtungen, Schulen und Vereine aus Deut-
        schland, Polen und Tschechien. Ein sich über einen
        ganzen Tag erstreckendes Programm sieht eine attrak-
        tive Mischung aus kulturellen und politisch-informativen
        Programmpunkten vor. Schwerpunkte der Informations-
        gespräche und -diskussionen werden vor dem Hinter-
        grund der bevorstehenden EU-Erweiterung wirtschaftli-
        che Themen, Fragen des Arbeitsmarktes und der Aus-
        bildung, der Sicherheit sowie grenzüberschreitende Part-
        nerschaften und anderes sein.
        Die Veranstaltungsreihe wird zusätzlich als Ausgangs-
        punkt für weitere regionale Aktivitäten dienen. Ein wei-
        teres wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit der
        Bundesregierung zur EU-Erweiterung stellen Zuwendun-
        gen an Bildungseinrichtungen und andere Projektträger
        dar. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregie-
        rung unterstützt und fördert auf diesem Wege verschiedene
        Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare, Workshops und
        Dialogveranstaltungen zum gesamten Themenkomplex der
        EU-Erweiterung. Für die besonders wichtige Zielgruppe
        der Jugendlichen gewährt das Presse- und Informations-
        amt der Bundesregierung dem Centrum für Angewandte
        Politikforschung der Universität München finanzielle Un-
        terstützung zur Durchführung eines bei Schulen aus ganz
        Deutschland stark nachgefragten Europa-Planspiels. Un-
        mittelbar vor Drucklegung steht das Faltblatt „Die EU-Er-
        weiterung – eine Chance für Frieden, Stabilität und Wohl-
        stand“, in dem unter anderem der Prozess der Erweiterung
        sowie die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, auf Freizügig-
        keit und die innere Sicherheit erläutert werden. Diese Pu-
        blikation wird vor allem im Rahmen der Veranstaltungs-
        reihe „Nachbarn treffen – Europa gestatten“, aber auch
        generell für die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit ein-
        gesetzt. Darüber hinaus befasst sich auch das „Bündnis für
        Arbeit“ mit dem Themenkomplex EU-Erweiterung. Die
        Bündnispartner werden durch Veranstaltungen gemeinsam
        mehr Transparenz herstellen.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
        Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und René Röspel
        (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über
        die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
        schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
        zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an ei-
        ner internationalen Sicherheitspräsenz im Ko-
        sovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfel-
        des für die Flüchtlingsrückkehr und zur
        militärischen Absicherung der Friedensregelung
        für das Kosovo auf der Grundlage der Resolu-
        tion 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Verein-
        ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mi-
        litärisch-Technischen Abkommens zwischen der
        Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und
        den Regierungen der Bundesrepublik Jugosla-
        wien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
        (Tagesordnungspunkt 18)
        Der gegenwärtige Einsatz der Bundeswehr im Kosovo
        geht auf eine höchst problematische und seinerzeit von
        uns abgelehnte Militärintervention der NATO im Zuge
        des Kosovo-Krieges zurück. Unsere kritische Haltung zu
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117148
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        diesem Einsatz konnte bis heute nicht entkräftet werden,
        zumal eine fundierte und offene Auswertung und Aufar-
        beitung dieses Einsatzes seitens der Bundesregierung bis
        heute fehlt. Nach wie vor fehlt es auch an weitergehenden
        zivilen Komponenten der Friedenssicherung, an konse-
        quenter Entwaffnung und an ökonomischen, sozialen und
        politischen Konzepten und Perspektiven für die Balkan-
        region.
        Stattdessen ufern die gewaltsam ausgetragenen Kon-
        flikte in der Region trotz massiver Militärpräsenz weiter
        aus. Es wird nun versucht, diesen mit einer Ausdehnung
        des Militäreinsatzes zu begegnen – ein aussichtsloser
        Wettlauf von Hase und Igel.
        Wir sehen uns nicht in der Lage, einem Mandat, das
        wir in seiner Vorgeschichte nicht mittragen konnten,
        durch eine Zustimmung zu dessen Verlängerung heute
        eine nachträgliche Rechtfertigung zu geben. Gleichzeitig
        sind wir uns dessen bewusst, dass ein bloßer Abbruch des
        KFOR-Einsatzes und ein Abzug der Bundeswehr eben-
        falls nicht zielführend wäre.
        Deshalb enthalten wir uns der Stimme.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme
        (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über
        die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
        schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
        zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an ei-
        ner internationalen Sicherheitspräsenz im Ko-
        sovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfel-
        des für die Flüchtlingsrückkehr und zur
        militärischen Absicherung der Friedensregelung
        für das Kosovo auf der Grundlage der Resolu-
        tion 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Verein-
        ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mi-
        litärisch-Technischen Abkommens zwischen der
        Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR)
        und den Regierungen der Bundesrepublik Jugo-
        slawien und der Republik Serbien vom 9. Juni
        1999 (Tagesordnungspunkt 18)
        Den Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion
        unterstütze ich und erkläre darüber hinaus: Die Entschei-
        dung des Deutschen Bundestages über einen Auslands-
        einsatz der Bundeswehr darf niemals eine Routine-Ent-
        scheidung sein. Dieses gilt insbesondere gegenüber den
        Soldaten, die unter schwierigen Bedingungen ihren Auf-
        trag erfüllen und dabei unter Umständen ihr Leben riskie-
        ren müssen. Auch an die Familien der Soldaten ist zu den-
        ken.
        Ein verantwortbarer Einsatz der Bundeswehr und ihrer
        Soldaten erfordert deshalb nicht nur politische Umsicht,
        sondern auch einen Ausrüstungs- und Ausbildungsstand
        der Bundeswehr, der die Auftragserfüllung sicherstellt
        und das Risiko der Soldaten so gering wie möglich hält.
        Die Bundeswehr ist bisher für ihre Auslandseinsätze an-
        gemessen ausgerüstet. Bei den anderen Teilen der Bun-
        deswehr dagegen sieht die Situation anders aus: Hier ist
        die Bundeswehr chronisch unterfinanziert, sodass aus
        Sicht der Soldaten, aber auch der Bürgerinnen und Bür-
        ger mittlerweile zwei Teile einer Bundeswehr existie-
        ren: die Auslands-Bundeswehr und die Inlands-Bundes-
        wehr.
        Mangelhafte Ausrüstung und Ausbildung des einen
        Teils hat auf Dauer zwangsläufig negative Auswirkungen
        auf den anderen Teil. Deshalb kann diese Entwicklung
        nicht hingenommen werden. Im entsprechenden Ver-
        gleichszeitraum unter der Regierung Kohl hatte die Bun-
        deswehr 20 Milliarden DM zur Verfügung. Genau um
        diese Summe sind die Mittel nun gekürzt worden. Die
        mittelfristige Finanzplanung weist für 2003 für die Bun-
        deswehr 45,5 Milliarden DM aus, bei der Regierung Kohl
        wären es immerhin 49,5 Milliarden DM gewesen. Mit
        dieser Summe wären sicher auch nicht alle wünschens-
        werten Projekte umzusetzen gewesen, jedoch passten un-
        ter der früheren Regierung Streitkräftestruktur und Fi-
        nanzvolumen zusammen, wovon jetzt nicht mehr die
        Rede sein kann.
        Wenn hier kein wirksamer Ausgleich geschaffen wird,
        sind Auslandseinsätze der Bundeswehr zukünftig nicht
        mehr vermittelbar und vor allem nicht vertretbar, da die
        Bundeswehr eine in sich homogene Streitkraft bleiben
        muss, um ihren Auftrag in jeder Hinsicht erfüllen zu kön-
        nen. Wenn wir junge Menschen in eine Gefahrensituation
        bringen müssen, dann darf dieses nur auf einer gesicher-
        ten Basis erfolgen. Dieses ist in absehbarer Zeit nicht
        mehr gegeben. Sollte die Bundeswehr weiterhin chro-
        nisch unterfinanziert werden, kann und werde ich weite-
        ren Auslandseinsätzen nicht mehr zustimmen.
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P. ) zur
        namentlichen Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses
        zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortset-
        zung der deutschen Beteiligung an einer interna-
        tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Ge-
        währleistung eines sicheren Umfeldes für die
        Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Ab-
        sicherung der Friedensregelung für das Kosovo
        auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999)
        des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
        10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
        Abkommens zwischen der Internationalen Si-
        cherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
        der Bundesrepublik Jugoslawien und der Re-
        publik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesord-
        nungspunkt 18)
        Dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der
        deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
        präsenz im Kosovo werde ich nicht zustimmen. Ich lehne
        die Erweiterung des Auftrages der Bundeswehr ab.
        Die Bundesregierung hat diesen Antrag vorgelegt,
        ohne die Fraktionen des Bundestages in die Beratung der
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17149
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Entscheidungsvorlage einzubinden. Die Bundeswehr ist
        nicht die Armee einer Regierung, sondern das Parlament
        erteilt Aufträge an die Bundeswehr. Daher hätte der Bun-
        destag bei der Formulierung des Antrags der Bundesre-
        gierung eingebunden werden müssen, wie es bei voran-
        gegangenen Entscheidungen auch der Fall war.
        Auslandseinsätze der Bundeswehr sollen nach einem
        Beschluss des UN-Sicherheitsrates den Frieden in einer
        Region sichern oder wieder herstellen. Ich kann keine
        Aktivitäten der Bundesregierung und besonders des Bun-
        desaußenministers erkennen, die zu einer zeitlichen Be-
        grenzung oder zu einem erkennbaren Ende des Auslands-
        einsatzes der Bundeswehr im Kosovo führen. Das ist
        gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr unverant-
        wortlich.
        Die Unterfinanzierung der Bundeswehr in Ausrüs-
        tung und Ausbildung lässt ebenfalls eine Verlängerung
        der deutschen Beteiligung an der internationalen Si-
        cherheitspräsenz im Kosovo nicht zu. Ich halte es nicht
        für verantwortbar, dass der Bundeskanzler und der Bun-
        desaußenminister gegenüber unseren Partnern Ver-
        pflichtungen über den Auslandseinsatz der Bundeswehr
        eingehen, ohne dass dafür der Bundeswehr ausrei-
        chende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wer-
        den.
        Die Bundesregierung erklärt in ihrem Antrag, dass
        deutsche Kräfte auch in der Boden- und Luftsicher-
        heitszone eingesetzt werden sollen; jedoch sollen sie
        nicht zu Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen.
        Eine solche Beschlussvorlage ist unrealistisch und irre-
        führend.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur
        namentlichen Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
        dem Antrag der Bundesregierung zur Fortset-
        zung der deutschen Beteiligung an einer interna-
        tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Ge-
        währleistung eines sicheren Umfeldes für die
        Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absi-
        cherung der Friedensregelung für das Kosovo
        auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999)
        des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
        10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
        Abkommens zwischen der Internationalen Si-
        cherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
        der Bundesrepublik Jugoslawien und der Repu-
        blik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungs-
        punkt 18)
        Seit zwei Jahren beteiligt sich die Bundesrepublik
        Deutschland aktiv an der Wiederherstellung des Friedens
        in der Krisenregion Kosovo. Unser Land hat dafür Solda-
        ten und umfangreiche militärisch-technische Mittel zur
        Verfügung gestellt und sich am Wiederaufbau zerstörter
        Orte und Infrastruktureinrichtungen beteiligt. Die Haupt-
        last der militärischen Sicherungsaufgaben und Aufbau-
        maßnahmen trägt die Bundeswehr mit ihren dort einge-
        setzten Soldatinnen und Soldaten. Ihnen zolle ich für
        ihren beispielhaften Einsatz hohen Respekt und Dank. Sie
        leisten hervorragende Arbeit, stets mit dem Risiko, ihre
        Gesundheit oder gar ihr Leben bei diesem Einsatz verlie-
        ren zu können.
        Angesichts der bestehenden ethnischen Konflikte
        muss sich die Bundesrepublik auch weiterhin aktiv für
        eine dauerhafte Friedensregelung im Kosovo einsetzen.
        Dazu hat die Bundesregierung den Antrag auf Verlänge-
        rung und Ausweitung des Mandats zum Einsatz der Bun-
        deswehr im Kosovo gestellt. Ich selbst kann diesem An-
        trag aus drei Gründen nicht zustimmen:
        Erstens. Die Ausweitung des Mandats der Bundeswehr
        auf die Bodensicherheitszone erhöht in nicht unerhebli-
        cher Weise das Risiko für die deutschen Soldaten, Schaden
        an Leib und Leben zu nehmen. So dürfte die im überge-
        ordneten Interesse der Stabilitätssicherung in der Region
        objektiv notwendige Entwaffnung albanischer Freischär-
        ler im Allgemeinen nur unter Widerstand gelingen. Eine
        Ausweitung des Mandates auf die Sicherheitszone setzt
        daher eine unabdingbare Notwendigkeit für einen solchen
        Schritt und eine präzise, unmissverständliche Beschrei-
        bung des Auftrags der Bundeswehr voraus, die ich im
        Antrag der Bundesregierung nicht in der erforderlichen
        Schlüssigkeit und Bestimmtheit erkennen kann. Im Hin-
        blick auf das erhebliche zusätzliche Risiko für die deut-
        schen Truppen reicht der Hinweis, dass sie bisher eine
        Sonderrolle eingenommen hätten, nicht aus, zumal sie
        sich auch künftig bei einer Ausweitung des Mandates in
        einer Sonderfunktion befänden, da sie an Kampfhandlun-
        gen nicht teilnehmen dürfen.
        Zweitens. Eine Verlängerung und Ausweitung des
        Mandates im Rahmen der internationalen Sicherheitsprä-
        senz – KFOR – durch die derzeitige Finanzausstattung der
        Bundeswehr im Rahmen des laufenden Wehretats nicht
        mehr hinreichend gedeckt. Die hohen Kosten für den
        Auslandseinsatz überschreiten zunehmend die Leistungs-
        fähigkeit der Bundeswehr und gefährden unsere sicher-
        heitspolitischen Kerninteressen insbesondere im Hinblick
        auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik
        Deutschland. Notwendige Neuausstattungen der Truppe
        mit modernen Geräten und Waffensystemen müssen zu-
        rückstehen, da der Wehretat durch die rot-grüne Bundes-
        regierung in eklatanter Weise unterfinanziert ist und vo-
        raussichtlich auch mittelfristig unterfinanziert bleiben
        wird. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben der Bundes-
        wehr auch und gerade im Rahmen internationaler Ver-
        pflichtungen steht in zunehmendem Maße in einem kras-
        sen Missverhältnis zur Finanzausstattung. Die Zuweisung
        weiterer Aufgaben verpflichtet den Gesetzgeber jedoch
        schon aus Fürsorgegründen, eine angemessene Ausstat-
        tung der Bundeswehr sicherzustellen, um die mit der
        Durchführung von Einsätzen verbundenen Risiken durch
        taugliches Gerät auf ein unabweisbares Minimalmaß zu
        reduzieren.
        Drittens. Es ist derzeit kein Ausstiegskonzept erkenn-
        bar, das mittelfristig den schrittweisen Rückzug der inter-
        nationalen Truppen aus dem Kosovo sichert und eine
        dauerhafte Friedensregelung auf dem Balkan etabliert.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117150
        (C)
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        (A)
        (B)
        Diese Ausstiegsperspektive ist jedoch schon deshalb
        wichtig, damit sich nicht zunehmend der Eindruck mani-
        festiert, dass die KFOR-Einheiten quasi als „Besatzungs-
        truppen“ vor Ort verbleiben. Solange nicht erkennbar ist,
        wie der Zeithorizont für eine weitere Stationierung der
        Bundeswehr im Kosovo aussieht, könnte die Entschei-
        dung über gegebenenfalls weitere Verlängerungen der
        deutschen Sicherheitspräsenz im Kosovo leicht zu einem
        gefährlichen Automatismus werden, den ich nicht gut-
        heißen kann.
        Wenngleich ich die grundsätzliche Notwendigkeit der
        gegenwärtigen Präsenz deutscher Truppen im Hinblick
        auf ihre friedenstiftende Wirkung im Kosovo bejahe, so
        muss ich doch aus den vorgenannten Gründen dem Antrag
        der Bundesregierung – Bundestagsdrucksachen 14/5972
        und 14/6180 – meine Zustimmung verweigern. Meiner
        Entscheidung liegt vorrangig zugrunde die verantwortli-
        che Übernahme der Fürsorgepflicht für unsere deutschen
        Soldaten und die Sorge um die uneingeschränkte Einsatz-
        und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr, insbesondere
        ihren sicherheitspolitischen Kerngehalt betreffend. Unter
        den von der Bundesregierung vorgegebenen Rahmenbe-
        dingungen kann ich die Verantwortung für eine Verlän-
        gerung und Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im
        Kosovo nicht übernehmen.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika
        Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk,
        Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele,
        Winfried Hermann und Sylvia Voß (alle BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
        stimmung über die Beschlussempfehlung des
        Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
        Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen
        Beteiligung an einer internationalen Sicherheits-
        präsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines si-
        cheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr
        und zurmilitärischen Absicherung der Friedens-
        regelung für das Kosovo auf der Grundlage der
        Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der
        Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
        Militärisch-Technischen Abkommens zwischen
        der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR)
        und den Regierungen der Bundesrepublik Jugo-
        slawien und der Republik Serbien vom 9. Juni
        1999 (Tagesordnungspunkt 18)
        Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung auf
        Fortsetzung und Ausweitung des Mandats der Bundes-
        wehr im Rahmen der KFOR in der vorliegenden Form
        nicht zu.
        Die Probleme in der Region des ehemaligen Jugosla-
        wien waren und sind militärisch nicht zu lösen. Die Re-
        gion ist nicht stabilisiert, die Kriegsgefahr geblieben. Die
        Gewalt eskaliert. Es existiert auch nach Jahren noch keine
        von UN und NATO getragene politische Konzeption, wie
        denn eine friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben
        in der Region des ehemaligen Jugoslawien erreicht wer-
        den kann. Vielmehr ist es auch zwei Jahre nach dem Ende
        des Krieges nicht gelungen, eine politische Situation zu
        schaffen, die neben den alten Flüchtlingen aus dem Ko-
        sovo es auch den neuen, die zu den nicht-albanischen Be-
        völkerungsgruppen gehören, ermöglicht, dorthin zurück-
        zukehren.
        Anstelle einer vorausschauenden Deeskalationspolitik,
        zu der NATO und KFOR in der Pflicht gestanden hätten,
        wurde eine erneute Eskalation der Konflikte in der Region
        zugelassen, sowohl im Presevo-Tal (Süd-Serbien) als
        auch in Nord-Mazedonien. Diese erneute Instabilisierung
        der gesamten Region wurde von der NATO nicht nur nicht
        verhindert, sondern durch die jahrelange Unterstützung
        der UCK und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie deren
        nicht vollzogener Entwaffnung faktisch eher befördert.
        Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung Farbe
        bekennen muss, dass sie willens ist, die UNO-Resolution
        1244 in all ihren Teilen umzusetzen, das heißt, einerseits
        eine demokratische Teilhabe im Kosovo zu ermöglichen,
        andererseits aber auch allen Separationsbestrebungen al-
        banisch-kosovarischer Kräfte unter dem Schutzschild der
        KFOR entgegenzutreten. Sonst läuft sie Gefahr, sich er-
        neut dem Vorwurf der Parteinahme auszusetzen.
        Mit der Bundesrepublik Jugoslawiens scheint derzeit
        eine tatsächliche Kooperation zugunsten einer friedli-
        chen Beilegung der Auseinandersetzungen im Presevo-
        Tal möglich zu sein. Gerade Initiativen wie die Amnestie
        für Rebellen, die ihren Kampf beenden, und der Aufbau
        gemischt ethnischer Polizeistationen der jugoslawischen
        Regierung sind ermutigende Entwicklungen. Diese Ko-
        operation muss sorgfältig gepflegt und ausgebaut wer-
        den. Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Einheiten
        der neuen jugoslawischen Regierung nicht die alleinige
        Kontrolle in den Grenzgebieten Serbiens übernehmen
        sollen, auf die nun das neue Mandat der KFOR erweitert
        wird.
        Es darf für Thaci, Ceku und die anderen langjährigen
        NATO-Verbündeten aus der UCK keinerlei Zweifel daran
        geben, dass ihre Unterstützung der Extremisten in Maze-
        donien und Südserbien nicht mehr geduldet wird. Als un-
        mittelbare Konsequenz muss der Entzug der politischen
        Unterstützung durch EU, NATO und selbstverständlich
        auch die Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht
        und die Nachschublinien aus dem Kosovo nach Mazedo-
        nien durch Polizeikräfte mit KFOR-Unterstützung abge-
        schnitten werden. Bestrebungen, die Integrität des Staates
        Mazedonien infrage zu stellen, dürfen in keiner Weise un-
        terstützt werden.
        Der Status quo von mehr als 180 000 nicht-albanischen
        Vertriebenen aus dem Kosovo darf nicht kommentarlos
        akzeptiert werden. Sicherlich dauert ein ziviler Aufbau-
        prozess mehrere Jahre. Doch wird sich dieser auch daran
        messen lassen müssen, dass diese Menschen in den Ko-
        sovo zurückkehren und dort sicher und demokratisch
        gleichberechtigt leben können.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17151
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        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des Entwurfs eines Gesetzes zur Organisations-
        reform in der landwirtschaftlichen Sozialversiche-
        rung (LSVOrgG)
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem
        Antrag: Landwirtschaftliche Sozialversicherung
        zukunftsorientiert gestalten (Tagesordnungspunkt
        20 a und b)
        Peter Dreßen (SPD): Ich bin froh, dass wir heute die
        zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Organisations-
        reform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
        haben und, so wie es aussieht, mit einer großen Mehrheit
        beschließen. Bei den Beratungen haben wir Verbesserun-
        gen erreicht, die meine Kollegin Waltraud Wolff bereits
        dargestellt hat. Bei der ersten Lesung habe ich darauf
        hingewiesen, dass wir auch die Interessen der DO-
        Angestellten berücksichtigen werden. Im § 119 a Abs. 3
        haben wir dies getan.
        Ich verhehle nicht, dass wir dieses Gesetz gerne in
        Übereinstimmung mit dem Bundesrat vorgelegt hätten.
        Wir haben uns intensiv darum bemüht, leider ohne Erfolg.
        Wir haben viele Kompromisse angeboten; wir waren
        bereit, den § 119 Abs. 1 so zu formulieren, dass dort zum
        Beispiel gestanden hätte, dass wir unter zehn selbst-
        ständige Verwaltungen hätten.
        Aber die Sturheit und, ich habe auch den Eindruck, die
        mangelnde Abstimmung untereinander hat nicht zu einem
        positiven Ergebnis mit den Ländern geführt.
        Ziel ist es, Kosten zu sparen. Ich darf daran erinnern
        dass das Gutachten des Bundesrechnungshofes eine ein-
        deutige Sprache spricht. Wir verschwenden hier Steuer-
        gelder. Wir wissen, dass bei einem Zusammenschluss im-
        mense Kosten eingespart werden können. Man muss sich
        einmal vorstellen: Wir leisten uns für 800 000 Personen
        (wenn man die Familienmitversicherten) hinzurechnet,
        17 selbstständig geführte Verwaltungen. Jede einzelne
        LVAhat über 1 Million Mitglieder. Selbst dort kommt man
        ohne eine Organisationsreform in der Zukunft nicht aus.
        Ich habe großen Respekt vor den Verwaltungen, die
        angedeutet haben, dass sie Fusionen nicht im Wege ste-
        hen. Baden-Württemberg war hier ein leuchtendes
        Beispiel. Und wenn auch in Bayern zum Teil fusioniert
        wurde, frage ich mich, wieso hier immer noch zwei selbst-
        ständige Versicherungen sein müssen. Es ist zu hoffen,
        dass die Oldenburg´sche Kasse nun auch die entsprechen-
        den Beschlüsse in der Selbstverwaltung fasst, zumal die
        von ihnen geforderten Änderungen im Gesetz verankert
        wurden. Nun gibt es auch den Wunsch des Saarlandes,
        nicht, wie im Gesetz vorgesehen, mit Hessen und Rhein-
        land-Pfalz zu fusionieren, sondern mit Baden-Württem-
        berg. Diesem Wunsch sind wir nicht nachgekommen, je-
        doch kann dies im Vermittlungsverfahren noch bereinigt
        werden.
        Ich habe die große Hoffnung, dass der sich abzeich-
        nende Vermittlungsausschuss zu einem für alle tragbaren
        Ergebnis kommt. Denn sollte man sich im Bundesrat nicht
        einigen, so kann ich unseren Haushältern nur empfehlen,
        bei der kommenden Haushaltsberatung die nicht einge-
        sparten Mitteln zu kürzen. Die fehlenden Mittel müssten
        dann die Landesregierungen tragen, die meinen, dass man
        alles so belassen kann wie im vorigen Jahrhundert.
        Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD):Am 16. Februar
        diesen Jahres haben wir in erster Lesung über die Neuor-
        ganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
        gesprochen und damit den Gesetzesentwurf eingebracht.
        Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind die Schaf-
        fung zukunftssicherer Organisationseinheiten, das heißt
        Reduzierung der Anzahl der Träger auf insgesamt neun,
        die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auch im Interesse
        des Steuerzahlers und deshalb, eine Stärkung der Einwir-
        kungsmöglichkeiten des Bundes. Darüber hinaus spielen
        folgende Ziele eine Rolle: Versichertenorientierung, ein-
        heitliche Rechtsanwendung, ausgewogenes Verhältnis
        zwischen staatlicher Verantwortung und Selbstverwal-
        tung, ausgewogenes Verhältnis von interner und externer
        Solidarität, sozialverträgliche Lösung für Personalmaß-
        nahmen.
        Ich weiß noch sehr genau, dass ich damals am Schluss
        meiner Rede die Hoffnung zum Ausdruck brachte, dass
        dieses Gesetz im Einvernehmen mit den Ländern be-
        schlossen wird. In vielen, anscheinend von Kompromis-
        sen getragenen Gesprächen mit Vertretern der Sozialver-
        sicherungsträger, Gewerkschaften und Länder wurde um
        einzelne Positionen gerungen. Aber heute muss ich kon-
        statieren, dass wir jedenfalls in den Länderverhandlungen
        nicht viel weiter sind als im Februar. Doch: Wir sind um
        eine Enttäuschung reicher! Wir wissen, dass die Kompro-
        miss- und Gesprächsbereitschaft der Ländervertreter
        nicht so ernst gemeint war wie signalisiert! Ich befürch-
        tete eine Verzögerungstaktik und fühle mich jetzt ziemlich
        bestätigt. Erinnern wir uns: Die Ländervertreter gaben an,
        eine Reform sei dringend notwenig, aber die zentralen
        Punkte, die zu Geldeinsparungen führen werden, wurden
        an der entscheidenden Stelle, nämlich im Bundesrat, ab-
        gelehnt. Dieses Manöver des Bundesrates war das falsche
        Mittel! Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen wurde
        in der Öffentlichkeit trotz der Absage durch den Bundes-
        rat behauptet, die Länder stünden nach wie vor dazu, die
        Reform sei wichtig!
        Wir sind hier im Bundestag zwar bestimmt nicht an der
        Basis. Ich versichere Ihnen aber, ich weiß sehr wohl, dass
        Fusionsverhandlungen mittlerweile wieder ins Stocken
        gekommen sind, da sich so manche Leitungsebene eines
        Trägers von Fusionen nicht mehr sehr betroffen fühlt.Wir
        wollten den breiten Konsens für eine Reform, die nie-
        mand infrage stellt, die seit zehn Jahren notwendig ist.
        Nun wird die Umsetzung schwieriger als gewünscht, aber
        wir sind fest entschlossen, das eigenständige agrarsoziale
        Sicherungssystem zu erhalten und heute in zweiter und
        dritter Lesung zu einem Beschluss zu kommen. Auf einige
        Dinge will ich eingehen.
        Punkt 1: Probleme und Befindlichkeiten gab es auf
        Länderseite mit dem § 119 a SGB. Hier werden die neun
        Träger mit Namen und Hausadresse benannt, die gebildet
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117152
        (C)
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        werden, wenn es bis zum 31. Dezember 2002 nicht zu ei-
        ner freiwilligen Fusion gekommen ist.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, weshalb die Angst?
        Alle Träger versprechen doch mit der freiwilligen Phase
        vor dem gesetzten Termin fertig zu sein. Wir haben dann
        keinen Handlungsbedarf mehr! Aber wir brauchen die Si-
        cherheit, dass es zum 1. Januar 2003 nur noch neun Trä-
        ger in Deutschland gibt. Vorsichtsmaßnahme würde ich
        das nennen.
        Punkt 2: Budgetierung der Verwaltungskosten. Es wird
        kritisiert, dass hier die Verwaltungskosten von 1995 zu-
        grunde gelegt werden und die Einsparungen unmöglich
        sind. Tatsache aber ist, dass die geforderten Einsparungen
        im letzten Haushaltsjahr schon fast punktgenau erbracht
        wurden. Der Bund gab für die Verwaltungskosten 179 Mil-
        lionen DM vor und Ausgaben in Höhe von 180 Millionen
        DM wurden erreicht. Es geht also! Hier wird es von un-
        serer Seite keine Änderung geben. Da in der Vergangen-
        heit die Verwaltungskosten trotz abnehmender Versiche-
        rungszahlen zugenommen haben, ist der Einwand des
        Bundesrates nicht akzeptabel. Mit welcher Legitimation
        sollte also der Bund eigentlich mehr Geld bereitstellen, als
        tatsächlich nötig ist?
        Punkt 3: Dies ist wohl der eigentliche Verhandlungs-
        gegenstand, um den sich alles rankt, der zentrale Bei-
        tragseinzug beim Gesamtverband der Alterskassen.
        Worum kämpfen hier die Länder? Um es ganz deutlich zu
        sagen: Sie kämpfen darum, dass monatlich die Beiträge
        zur Alterssicherung von den Trägern selbst eingezogen
        werden, um sie dann etwas später an den Gesamtverband
        der Alterskassen zu überweisen, der sie dringend zur Ren-
        tenauszahlung benötigt. Immerhin muss der Bund 80 Mil-
        lionen DM Rückstände hinnehmen.
        Durch die Defizitdeckung des Bundes musste er in der
        Alterssicherung der Landwirte im letzten Jahr über 4 Mil-
        liarden DM bereitstellen. Das sind rund 70 Prozent der
        Gesamtausgaben in der Alterskasse. Einsparungen sind
        möglich und können schon im Jahr 2004 56 Millio-
        nen DM ausmachen. Es wird Zeit, dass dem Bund für die
        bestehenden Pflichten auch Rechte eingeräumt werden.
        Mal ehrlich: Klingt es nicht wirklich etwas lächerlich?
        Hier wird wegen eines technischen Vorganges beim Bei-
        tragseinzug eine längst überfällige Reform aufs Spiel
        gesetzt!
        In den vielen Gesprächen habe ich mir oft den Mund
        fusselig geredet, um immer wieder deutlich zu machen,
        dass die originären Aufgaben bei den Trägern selbst blei-
        ben und es sich einzig und allein um den technischen Vor-
        gang des Einzugsverfahrens handelt. An dieser Stelle un-
        terstreiche ich gern die konstruktive Zusammenarbeit mit
        allen Gewerkschaftsvertretern, die sich vehement für den
        Arbeitsplatzerhalt vor Ort eingesetzt haben. Mit dem Bei-
        tragseinzug durch den Gesamtverband werden diese
        Arbeitsplätze nicht gefährdet.
        Punkt 4: Musterrichtlinien. Hier habe ich schon in mei-
        ner letzten Rede darauf hingewiesen, dass wir eine ein-
        heitliche Rechtsanwendung verfolgen. Nur ist das natür-
        lich mit Musterrichtlinien, die der Gesamtverband
        erlassen darf, nicht getan. Aus diesem Grund befinden wir
        heute auch über das Aufstellen von gemeinsamen und ein-
        heitlichen Richtlinien im § 58 b ALG.
        Natürlich – und das will ich nicht in Abrede stellen –
        brachten die Länder auch Vorschläge des Entgegenkom-
        mens. Aber: Diese Angebote waren keine Kernpunkte un-
        serer Reform. Eine einzige Kernforderung des Bundes
        trugen sie nach langen Verhandlungen mit, nämlich den
        Zusammenschluss der bestehenden Rechenzentren zu ei-
        nem einzigen, und zwar beim Gesamtverband der land-
        wirtschaftlichen Alterskasse. Hier hat nach vielen Überle-
        gungen dann doch die Einsicht in die Notwendigkeit
        gesiegt. Darüber sind wir sehr froh.
        Es ist genug geredet und verhandelt worden. Aus ei-
        nem weit reichenden Bundesgesetzvorschlag ist ein Län-
        derkompromiss geworden. Wir haben getan, was wir
        konnten, und ich bitte Sie alle, diese Reform gemeinsam
        zu tragen und heute im Konsens zu beschließen.
        Siegfried Hornung (CDU/CSU): Zur Bedeutung der
        landwirtschaftlichen Sozialversicherung: Freiheit und.
        soziale Sicherheit sind Teil der sozialen Marktordnung.
        Materiell ist Agrarsozialpolitik die wichtigste Säule der
        nationalen Agrarpolitik. Im gemeinsamen Agrarmarkt der
        EU ist sie der einzige Bereich, der nicht reglementiert
        wird. Sie dient der Verbesserung der Rahmenbedingun-
        gen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige deutsche
        Landwirtschaft. Dies wird auch ausdrücklich im Land-
        wirtschaftsgesetz betont. Wie in keinem anderen Bereich
        wurde die landwirtschaftliche Sozialversicherung als ei-
        genes System mit Unfall-, Alters- und Krankenversiche-
        rung sowie der Pflegeversicherung in einer Hand gebildet,
        das sich hervorragend bewährt hat. Zugleich konnte bis-
        lang ein rasanter Strukturwandel sozial abgefedert wer-
        den. CDU/CSU-Politik war dafür ein zuverlässiger Ga-
        rant. Die Agrarsozialreform 1995 hat unseren Landwirten
        ein Stück soziale Zukunftssicherung und unseren Bäue-
        rinnen erstmals eine eigenständige soziale Absicherung
        gegeben.
        Die Reform der Organisation der landwirtschaftlichen
        Sozialversicherungsträger wird von allen anerkannt und
        ist notwendig. Die Beitragszahler werden weniger und die
        Zahl der Empfänger steigt überproportional und damit die
        Kostenbelastung der aktiv wirtschaftenden Landwirte.
        Die Selbstverwaltungen der LSV-Träger haben schon vor
        dem Bericht des Bundesrechnungshofes – auch durch
        Gutachten – selbst eine Veränderung der Organisations-
        strukturen eingeleitet. Einige Körperschaften haben ihre
        Hausaufgaben auch bereits nach § 118 SGB VII erledigt.
        Mit einer deutlichen Reduzierung der LSV Träger sol-
        len die Kosten für die Landwirtschaft gesenkt werden und
        dennoch eine praxisgerechte Versichertennähe zu den
        Mitgliedern erhalten bleiben.
        Der Gesetzentwurf, der ursprünglich in der Diskussion
        einen bundeszentralen Versicherungsträger vorsah, geht
        nun in diese Richtung. Die CDU/CSU wird deshalb zu-
        stimmen.
        An dieser Stelle möchte ich aber deutlich machen, dass
        wir grundsätzlich mit der Agrarsozialpolitik der Bundes-
        regierung nicht einverstanden sind. Was in den letzten
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17153
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        zwei Jahren Rot-Grün durch massive Kürzungen der Bun-
        desmittel den Bauern aufgebürdet hat, geht fürwahr auf
        keine Kuhhaut. Allein in der landwirtschaftlichen Unfall-
        versicherung wurden 115 Millionen DM gestrichen. In
        der Alterssicherung, die Sie 1995 noch stolz mittrugen
        – Sie mussten ja nicht zahlen – haben Sie 344 Millio-
        nen DM bei den Einkommensschwachen weggenommen.
        Aus der Krankenversicherung der Landwirte haben Sie
        250 Millionen DM entwendet.
        Was Sie von Rot-Grün unter sozial verstehen, wird mir
        wohl immer verborgen bleiben. Selbst bei einem Todes-
        fall in einer bäuerlichen Familie, wo ja keine weiteren Ar-
        beitskräfte vorhanden sind, haben Sie schon ab dem ers-
        ten Tag eine Selbstbeteiligung beim Einsatz einer
        Betriebs- und Haushaltshilfe auferlegt.
        Ich möchte hier noch einmal einfügen und deutlich ma-
        chen, dass trotz der im Haushalt ausgewiesenen Bundes-
        mittel für die landwirtschaftliche Sozialversicherung für
        den bäuerlichen Unternehmer bei Vollinvalidität nur ma-
        ximal 1 000 DM monatliche Rente in der Unfallversiche-
        rung geleistet werden und über die landwirtschaftliche Al-
        terskasse nur eine Teilsicherung ab dem 65. Lebensjahr
        nach Abgabe des Betriebes besteht.
        Die CDU/CSU fordert daher die Bundesregierung auf,
        die alten Haushaltsansätze wieder herzustellen und damit
        die aktiv wirtschaftenden Landwirte als Beitragszahler zu
        entlasten und analog wie bei der Bundesknappschaft und
        der allgemeinen Rentenversicherung damit dem wach-
        senden Ungleichgewicht zwischen Beitragszahler und
        Empfänger Rechnung zu tragen.
        Zu den Berufsgenossenschaften: Neben der Struktur-
        reform wird inhaltlich der Bereich der Berufsgenossen-
        schaften eine größere Bedeutung erhalten, da hier die Un-
        terschiede in der Beitragsbelastung der Landwirte sehr
        groß sind. Allerdings wird auch dort der Gedanke der So-
        lidarität nicht aus den Augen verloren werden dürfen. Wir
        gehen davon aus, dass nach entsprechenden Gutachten die
        Diskussion über die Weiterentwicklung der landwirt-
        schaftlichen Unfallversicherung konkretere Formen an-
        nehmen wird. Die CDU/CSU wird zu diesem komplexen
        Thema eine Anhörung beantragen.
        Leider hat die Koalition unseren Antrag auf Drucksa-
        che 14/3774 im Ausschuss abgelehnt, dafür aber in letzter
        Minute einen fünf Seiten umfassenden Änderungsantrag
        zum eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der – zugege-
        ben – im Ansatz einige Verbesserungen bringt, aber die
        Anliegen der Länder nicht ausreichend berücksichtigt.
        Die Bundesregierung sollte ein Einvernehmen mit dem
        Bundesrat erreichen.
        Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom
        30. März 2001 Änderungsbedarf angemeldet. In ihrer Ge-
        genäußerung vom 25. April hat die Bundesregierung aber
        nur in zwei Punkten dem zugestimmt oder zumindest eine
        Prüfung zugesagt. Da die Diskussion bisher ausschließ-
        lich um die Sache ging und außerhalb jeglicher politischer
        Polarisierung blieb und die Länder bisher einmütig ihre
        Änderungswünsche vertraten, sollte die Bundesregierung
        dies respektieren und mit den Ländern eine einvernehm-
        liche und zukunftsträchtige Lösung herbeiführen. Insbe-
        sondere geht es um das von den Körperschaften bereits
        beschlossene Rechenzentrum, die Rentenzahlung sowie
        um den Beitragseinzug und die Budgetierung der Verwal-
        tungskosten der LSV-Träger für die Jahre 2002 und 2003
        in Höhe von 10 bzw. 15 Millionen Euro.
        Wir stimmen dem Gesetz zu, appellieren aber an die
        Bundesregierung, die Interessen der Länder ernst zu neh-
        men und nicht zu übergehen.
        Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir be-
        schließen heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Or-
        ganisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialver-
        sicherung. Damit haben wir einen Gesetzentwurf
        vorgelegt, der in seinen Grundzügen die Ergebnisse eines
        zweijährigen Diskussionsprozesses widerspiegelt.
        Wir haben diesen Diskussionsprozess innerhalb der
        Koalition sowie nach außen mit den Fraktionen dieses
        Hauses, mit den Bundesländern, mit den Trägern der land-
        wirtschaftlichen Sozialversicherung und deren Spitzen-
        verbänden, mit den Gewerkschaften und mit dem Deut-
        schen Bauernverband sowie mit vielen einzelnen Be-
        troffenen geführt. Ein langwieriger Prozess und eine kon-
        troverse Diskussion finden mit dem heute vorliegenden
        Gesetzentwurf auch noch nicht ihren Abschluss. Es wird
        in den nächsten Wochen und Monaten sehr auf die Be-
        reitschaft der Länder, sich konstruktiv an der Umsetzung
        der LSV-Reform zu beteiligen, ankommen, um diesen Re-
        formprozess zum Abschluss zu bringen.
        Die Koalitionsfraktionen haben im Ergebnis ihrer Dis-
        kussion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einerseits
        dem föderalen Aufbau der LSV Rechnung trägt und an-
        dererseits die bestehenden LSV-Träger zu ökonomisch
        und verwaltungstechnisch sinnvollen Einheiten zusam-
        menführt, der aber gleichwohl die Selbstverwaltung der
        LSV erhält und den Bundeseinfluss stärkt. In den Aus-
        schüssen hat unser Gesetzentwurf auch die Zustimmung
        der Opposition gefunden und ich freue mich, wenn wir
        dieses Gesetz heute in breitem, parteiübergreifenden
        Konsens verabschieden.
        Die Ziele dieses Gesetzes sind die Weiterentwicklung
        der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu einem
        modernen, zukunftsfähigen und weiterhin eigenständigen
        Sicherungssystem für die Landwirte und ihre Familien,
        die Schaffung effizienter und kostengünstiger Verwal-
        tungsstrukturen, die an den Strukturwandel in der Land-
        wirtschaft angepasst sind und die Stärkung des Einflusses
        des Bundes sowie Einsparungen in der Haushaltsführung
        der Verwaltung, die sich mittelfristig zugunsten der Versi-
        cherten auswirken werden.
        Die Organisationsreform der landwirtschaftlichen So-
        zialversicherung war lange überfällig. Mit zwanzig regio-
        nalen Versicherungsträgern, die sich wiederum in die drei
        Kategorien Unfall-, Kranken- und Alterssicherung auf-
        spalten, hat sich ein verwaltungsmäßiger „Wasserkopf“
        entwickelt, der 600 Millionen DM jährlich verbraucht,
        bevor 1 DM den Versicherten zugute kommt. Dieser Zu-
        stand war unserer Auffassung nach nicht länger tragbar.
        Die Schere von Beitragszahlern und Leistungsempfän-
        gern hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117154
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        geöffnet, ohne dass daraus strukturelle Konsequenzen ge-
        zogen wurden. In dem „Lagebericht über die Alterssiche-
        rung der Landwirte“, den die frühere Bundesregierung
        1997 dem Deutschen Bundestag erstmals vorlegte, wird
        die Entwicklung der Anzahl der Versicherten im Zeitraum
        1996 bis 2007 in drei Modellrechnungen prognostiziert.
        Wenn ich hier einmal die „Mittlere Variante“ zugrunde
        lege, so zeigt sich ein Rückgang der Zahl der Versicherten
        von 511 000 in 1996 auf 322 000 in 2007. Das bedeutet
        eine Abnahme der Versicherten um 37 Prozent. Unterstellt
        man einen beschleunigten Strukturwandel, so ist sogar
        mit einem Rückgang um 44 Prozent zu rechnen. Diese
        Entwicklung wirkt sich natürlich in gravierendem Maße
        auf die Finanzierungsstruktur der landwirtschaftlichen
        Sozialversicherung aus: Während die Versicherungs-
        beiträge im genannten Zeitraum um 180 Millionen DM
        sinken, wird der erforderliche Bundeszuschuss zur Defi-
        zitdeckung um mehr als 1 Milliarde DM ansteigen.
        Wir haben im Koalitionsvertrag von 1998 die Notwen-
        digkeit der Neuorganisation der agrarsozialen Sicherung
        festgeschrieben. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir
        diese Vereinbarung jetzt um.
        Die Funktionen der LSV werden gestärkt: Die land-
        wirtschaftliche Sozialversicherung dient nicht nur der Ab-
        sicherung individueller Risiken, sondern sie ist auch zen-
        traler Bestandteil der nationalen Agrarpolitik bei der
        sozialen Flankierung des Strukturwandels, bei der Abmil-
        derung regional unterschiedlicher Wettbewerbsbedingun-
        gen und bei der Stabilisierung der landwirtschaftlichen
        Einkommen.
        Mit dem Gesetzentwurf werden diese Funktionen der
        LSV gestärkt. Wir werden die Anzahl der Träger der land-
        wirtschaftlichen Sozialversicherung mehr als halbieren,
        zentrale Aufgaben bei den Bundesverbänden der land-
        wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der land-
        wirtschaftlichen Krankenkassen sowie beim Gesamtver-
        band der landwirtschaftlichen Alterskassen bündeln und
        ein gemeinsames Rechenzentrum für alle landwirtschaft-
        lichen Versicherungsträger schaffen.
        Natürlich werden alle in diesem Zusammenhang erfor-
        derlichen Veränderungen bei den einzelnen Trägern vor
        Ort so vollzogen, dass sie für die rund 7 000 dort Be-
        schäftigen sozialverträglich gestaltet werden. Die Organi-
        sationsreform wird auch deshalb auf einer Zeitschiene bis
        2004 vollzogen werden.
        Ab dem kommenden Jahr werden durch die Organisati-
        onsreform auch die Wirtschaftlichkeitsreserven bei den
        LSV-Trägern nutzbar sein. Hierdurch können sich Ein-
        sparungen von 13 Millionen DM im Jahr 2002 bis zu
        59 Millionen DM im Jahr 2004 allein bei den Trägern er-
        geben. Für den Bund können sich in 2004 Einsparungen
        von insgesamt 116 Millionen DM ergeben. Dies sind
        Beiträge der Versicherten und Steuergelder, die letztlich zur
        Erzielung des Versicherungszweckes wieder zur Verfügung
        stehen, das heißt den Versicherten in Form von Beitrags-
        stabilität oder Beitragsnachlass zugute kommen werden.
        Gründe für die Stärkung des Bundeseinflusses: Der
        Bund ist mit dem Prinzip der Defizitdeckung in der Ver-
        antwortung. Er trägt bereits heute mit 57 Prozent der Ge-
        samtkosten der agrarsozialen Sicherung den größten Anteil
        an der Finanzierung dieses Systems. 68 Prozent des Agrar-
        haushaltes des Bundes fließen mittlerweile in die landwirt-
        schaftliche Sozialpolitik. Hieraus leitet der Bund berech-
        tigterweise ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung und
        Kontrolle der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ab.
        Nachdem auch CDU/CSU und F.D.P. in diesem Hause
        der Reform zustimmen wollen, möchte ich an die Bun-
        desländer appellieren, ihre ablehnende Haltung zu über-
        denken. Sie stehen gegenüber den Versicherten in der Ver-
        antwortung, für eine effiziente Verwaltung zu sorgen.
        Man kann den Bund nicht als bloßen Zahlmeister in An-
        spruch nehmen, ihm aber auf der anderen Seite kein Mit-
        spracherecht zugestehen und sich gleichzeitig Reformen
        für einen effizienten Mitteleinsatz verweigern. Eine nur
        halbherzige Reform würde unweigerlich eine Gefährdung
        des eigenständigen Systems der agrarsozialen Sicherung
        nach sich ziehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf si-
        chern wir eine tragfähige Basis für die soziale Absiche-
        rung der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gar-
        tenbau Tätigen, bei gleichzeitig verringertem Aufwand an
        Bürokratie und kalkulierbarer Kostenentwicklung. Der
        Bundestag setzt heute mit dem vorliegenden Gesetzent-
        wurf ein Signal für eine starke landwirtschaftliche Sozial-
        versicherung.
        Marita Sehn (F.D.P.): Der Rechnungshof hat das
        System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung als
        reformbedürftig kritisiert. Die Bundesregierung, der
        Bundesrat, die Länder, die Landwirte und sogar die Op-
        position, alle sind sich einig: Eine Reform der landwirt-
        schaftlichen Sozialversicherung ist notwendig.
        Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversiche-
        rungen haben mit den beschlossenen Fusionen ihre Ko-
        operationsbereitschaft gezeigt. Eigentlich sind damit alle
        Voraussetzungen für einen großen Wurf der Regierung
        gegeben. Das magische Sechseck, welches Frau Künast
        für ihre Agrarwende einfordert: Für die Reform der land-
        wirtschaftlichen Sozialversicherung existiert es bereits.
        Also, von der magischen Seite her ist alles in Ordnung;
        jetzt braucht man nur noch ein schlüssiges Konzept. Aber
        genau daran scheint es zu hapern.
        Dies hätte eigentlich eine Erfolgsstory der parlamenta-
        rischen Demokratie werden müssen. Warum sind Sie
        nicht in der Lage, gemeinsam mit den Ländern einen trag-
        fähigen Kompromiss zu erarbeiten?
        Die Moderationsfähigkeit der Bundesregierung ist of-
        fensichtlich sehr moderat. Diese Regierung, die so stolz
        darauf ist, die Steuer- und Rentenreform durch den Bun-
        desrat gebracht zu haben, zeigt sich nun unfähig, eine
        Mehrheit für ihre Reformvorschläge zu finden. Sie verliert
        sich in einem Gefeilsche um Kompetenzen und Finanzen.
        Das ist für das Ansehen der Politik kontraproduktiv und
        stimmt sehr skeptisch, was die Agrarwende anbelangt.
        Sie übersehen, dass es in Anbetracht der derzeitigen
        Verunsicherung der Landwirte fatal ist, jetzt auch noch die
        Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu
        zerreden. Die gesicherte Versorgung im Alter ist ein hoch-
        sensibles Thema und vollkommen ungeeignet für politi-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17155
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        sche Grabenkämpfe. Die F.D.P. unterstützt eine Reform
        der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
        Wenn wir aber bereit sind, an der Reform konstruktiv
        mitzuwirken, dann wäre es schön, wenn auch die Regie-
        rung ein Mindestmaß an demokratischem Verständnis
        aufbringen würde. Einen umfangreichen Änderungsan-
        trag als Tischvorlage im Ausschuss vorzulegen, ohne der
        Opposition die Möglichkeit zu geben, die Änderungen
        umfassend zu prüfen, das ist eine Entmündigung des Aus-
        schusses. Dieser Regierung fehlt ein demokratisches
        Grundverständnis. Dass einem so etwas von einer Partei
        geboten wird, welche sich in früheren Zeiten die Basisde-
        mokratie auf das Banner geschrieben hat, das ist schon
        eine Ironie der Geschichte.
        Außerdem hätte ich es begrüßt, wenn die vorgesehene
        Anhörung der betroffenen Verbände und Institutionen statt-
        gefunden hätte. Die Bundesregierung wäre gut beraten ge-
        wesen, diese durchzuführen. Viele strittige Punkte hätten
        auf diese Weise schon im Vorfeld geklärt werden können.
        Das hemdsärmelige Vorgehen der grün-roten Koalition
        zeugt von einem unterentwickelten Demokratieverständnis.
        Die Regierung, die zumindest verbal antritt, die ge-
        samte Agrarpolitik zu reformieren, scheitert an der Re-
        form der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Das
        darf doch nicht wahr sein!
        Ich kann nur an alle Beteiligten appellieren, schnell
        und einvernehmlich zu einem tragfähigen Kompromiss
        zu kommen. Frau Künast muss sich fragen lassen: Wie
        glaubwürdig ist eine Regierung, die eine Reform der ge-
        samten Agrarpolitik ankündigt und dann an einer Reform
        der landwirtschaftlichen Sozialversicherung scheitert?
        Kersten Naumann (PDS): Langwierige Debatten
        zwischen Politik und Beteiligten, hektisches Einbringen
        von nicht korrekten Anträgen, immer wieder Verschie-
        bung von Beratungen, so gestaltete sich der Prozess des
        nun vorliegenden Gesetzentwurfes. Es besteht Konsens
        bei allen Beteiligten, dass eine Organisationsreform der
        landwirtschaftlichen Sozialversicherung notwendig ist.
        Die Gründe dafür sind eindeutig:
        Erstens ist es ein Gebot von Wirtschaftlichkeit und
        Sparsamkeit, unwirtschaftliche Strukturen zu verändern,
        und zwar sowohl im Interesse des Bundeshaushaltes und
        der Steuerzahler wie auch im Interesse der Versiche-
        rungsträger und Beitragszahler.
        Zweitens ist die Organisationsreform eine Vorausset-
        zung für die sicher allseits als notwendig erachtete Re-
        form der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. In der
        ersten Lesung hatte ich angemahnt, dass den Abgeordne-
        ten zur Beurteilung des in der Begründung zum Gesetz
        angeführten Einsparvolumens von 116 Millionen DM
        eine entsprechende Quantifizierung nach Einsparpoten-
        zialen nachzureichen ist. Diese Begründung steht jedoch
        bis heute aus.
        Das Vorenthalten des Zahlenmaterials erweckt den
        Eindruck, dass die Opposition – im übertragenen Sinne –
        „die Katze im Sack kauft“, gewissermaßen in Vertrauen
        auf „die große Weisheit der Koalition“.
        Nach wie vor gibt es konträre Positionen zwischen
        Bund und Ländern, die zum Zankapfel werden dürften.
        Eigentlich hatte ich erwartet, dass die Koalition sich mit
        entsprechenden Kompromissangeboten auf die Länder zu
        bewegen würde.
        So muss zum Beispiel die Reduzierung der Anzahl der
        LSV-Träger mit verbindlichen arbeitsrechtlichen Maß-
        nahmen zur sozialen Absicherung betroffener Verwal-
        tungsangestellten einhergehen. Dazu fehlen jedoch kon-
        krete Aussagen im Gesetzentwurf.
        Der im Ausschuss abgestimmte Antrag hinsichtlich der
        Belange der Dienstordnungsangestellten ist mir aufgrund
        seiner Allgemeinheit viel zu unverbindlich. Auch der Kri-
        tikpunkt, die Übertragung der Rentenauszahlung und des
        Beitragseinzugs von den regionalen Trägern auf den Ge-
        samtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, ist
        nach wie vor nicht beseitigt.
        Außerdem wird an der Einführung einer Genehmi-
        gungspflicht für die Haushalte der Träger aller drei Versi-
        cherungszweige festgehalten, obwohl das sicherlich nur
        bei der Alterskasse – da der Bund nur dort an den Ver-
        waltungskosten beteiligt ist –, als akzeptabel erscheint.
        Für gut halte ich es, dass eine Übergangszeit zur An-
        gleichung unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen und
        Beiträge bei der Vereinigung von Berufsgenossenschaften
        und Krankenversicherungsträgern vorgesehen wurde.
        Abschließend möchte ich feststellen, dass für meine
        Fraktion nicht die Organisationsreform das Allerwichtigs-
        te ist, sondern die noch ausstehenden Entscheidungen zur
        Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit eines für alle, das
        heißt für die Gesellschaft und die Landwirte tragbaren
        landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems. Denn
        der fortschreitende Strukturwandel erfordert auch künftig
        die Kombination von innerlandwirtschaftlicher und ge-
        samtgesellschaftlicher Solidarität.
        Ich sage das auch mit Blick auf den Bericht des Rech-
        nungshofes, der ein Einsparvolumen von mindestens
        120 Millionen DM jährlich bei der Landwirtschaftlichen
        Unfallversicherung fordert.
        Die PDS-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, da
        – wie ich bereits bemerkte – die uns vorgetragenen ge-
        werkschaftlichen Forderungen nicht ausreichend umge-
        setzt wurden.
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des
        Hinterbliebenenrentenrechts
        – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem
        Antrag: Unzumutbare Belastung in der Hinterblie-
        benensicherung zurücknehmen
        Erika Lotz (SPD): Mit der Regelung zur Hinterbliebe-
        nenversorgung, die wir heute beschließen, können wir uns
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117156
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        sehen lassen – wie mit der Rentenreform insgesamt. Ich
        betone es auch heute noch einmal: Die Neuregelung gilt
        nur für diejenigen, die erst in Zukunft heiraten oder die
        Ehen, bei denen heute beide Partner unter 40 Jahre alt
        sind. Sie gilt nicht für die heutigen Witwen und Witwer.
        Dass Sie von der CDU/CSU in den Landtagswahl-
        kämpfen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
        versucht haben, damit die Menschen in Angst und
        Schrecken zu versetzen, war unverantwortlich. Unser Ziel
        war es immer, die Kindererziehung auch bei der Hin-
        terbliebenenversorgung zu berücksichtigen. Wir haben im
        Vermittlungsausschuss weitere Verbesserungen zugesagt,
        der Bundesrat hat das in seiner Entschließung aufgegrif-
        fen. Dass Sie von der CDU/CSU dieser Verbesserung
        heute nicht zustimmen wollen, heißt doch wohl nur eins:
        Sie stricken schon wieder an einem Wahlkampfthema.
        Dafür nehmen Sie auch in Kauf, die Mütter zu verunsi-
        chern, obwohl sie in Zukunft besser dastehen. Nur de-
        shalb haben Sie ja auch wohl einen neuen Antrag gestellt
        – ich weiß schon gar nicht mehr, zum wievielten Mal Sie
        neue Forderungen stellen.
        Zum größten Teil sind die Forderungen bereits in dem
        Gesetz enthalten, das wir heute beschließen – die nach der
        Erhöhung der Kinderkomponente für das erste Kind und
        der dauerhaften Dynamisierung des Grundfreibetrages.
        Selbstverständlich ist auch, dass die Änderungen in der
        Unfallversicherung und der Alterssicherung der Land-
        wirte nachvollzogen werden.
        Die beiden anderen Punkte sind absolut nicht akzepta-
        bel. Zur Anrechnung von Vermögen auf die Hinterbliebe-
        nenrenten hat die Staatssekretärin schon alles Wesentliche
        gesagt. Es ist auch unmöglich, Hinterbliebenenrenten in
        eigene Anwartschaften umzuwandeln. Ehepaare, die das
        wollen, haben in Zukunft aber die Möglichkeit, das Split-
        ting zu wählen. Zu den Kosten schweigen Sie sich ja be-
        zeichnenderweise aus.
        Mir ist klar, warum Sie, sehr geehrte Damen und Her-
        ren von der CDU/CSU, wie trotzige Kinder alles ableh-
        nen, was Renten und Beiträge stabilisiert. Sie suchen hän-
        deringend nach einem Thema für den Wahlkampf. Das
        wissen auch die Wählerinnen und Wähler, Rentnerinnen
        und Rentner ebenso wie Beitragszahlerinnen und Bei-
        tragszahler. Und auch denen reicht es.
        Selbst der Hauptgeschäftsführer des BDI, von Warten-
        berg, hat kein Verständnis mehr für Ihre Spielchen. Der
        Spiegel zitiert ihn damit: „Die Wähler messen die Oppo-
        sition nicht daran, was sie verhindert hat, sondern daran,
        mit welchen Konzepten sie die Zukunft gestalten will.“
        Es wird Ihnen bei der nächsten Bundestagswahl keine
        Stimmen bringen, dass Sie eine dringend notwendige und
        sinnvolle Reform abgelehnt und versucht haben, sie zu
        torpedieren. Es wird Ihnen keine Stimmen bringen, dass
        Sie versuchen, Rentnerinnen und Rentner mit gezielten
        Falschinformationen zu verunsichern.
        Die Mütter sind die Gewinnerinnen dieser Rentenre-
        form. Zum ersten Mal ist es ein wesentliches Ziel einer
        Rentenreform, die Situation von Müttern im Alter zu ver-
        bessern. Deshalb haben wir auch nach den Gesprächen im
        Vermittlungsausschuss die Regelungen für Hinterblie-
        bene weiter verbessert. Wie sich das in Mark und Pfennig
        auswirkt, will ich zum Schluss an einem Beispiel erläu-
        tern: Eine Familie hat drei Kinder, zwei vor 1992 gebo-
        ren, eins später. Die Frau hat wieder angefangen zu arbei-
        ten, als das jüngste Kind in die Schule kam, und zwar
        teilzeit für die Hälfte des Durchschnittseinkommens. Der
        Mann erwartet eine Rente in Höhe von 2 228 DM, die
        Frau von 990 DM. Nach heutigem Recht würde die Frau
        eine Hinterbliebenenrente von 1 337 DM bekommen.
        Zusammen mit ihrer eigenen Rente hätte sie 2 327 DM
        im Monat. Nach dem Gesetz, das wir heute verabschie-
        den, bekommt sie im Monat 230 DM mehr: 1 225 DM
        Hinterbliebenenrente zuzüglich der Kinderzuschläge von
        198 DM, vier Entgeltpunkte. Ihre eigene Rente wird um
        148 DM höher bewertet. Insgesamt stehen ihr damit 2 561
        DM im Monat zur Verfügung. So sehen die realen und re-
        alistischen Verbesserungen für Mütter bei der Rente aus.
        Brigitte Baumeister (CDU): Dass wir heute – nur
        drei Wochen nach Verabschiedung der Rentenreform –
        über ein Nachbesserungsgesetz zu diesem Jahrhundert-
        werk – wie die Bundesregierung es gerne bezeichnet – be-
        raten müssen, ist ein Eingeständnis dafür, dass die Ren-
        tenreform fehlerhaft ist. Dieses Nachbesserungsgesetz
        passt aber in die Entstehungsgeschichte der rotgrünen
        Rentenreform, die von Chaos und Durcheinander geprägt
        war. Es ist keinem Bürger zu erklären, dass noch vor In-
        Kraft-Treten der Reform die ersten Nachbesserungen vor-
        genommen werden müssen. Bei der Hinterbliebenensi-
        cherung wären Frauen die großen Verliererinnen, wenn
        CDU und CSU im Vermittlungsausschuss nicht hart ge-
        blieben wären. Die Union hat die von der Bundesregie-
        rung vorgenommenen massiven Einschnitte bei der Hin-
        terbliebenenrente von Anfang an bekämpft. Wir haben
        immer gefordert, dass die Witwenrente erhalten bleiben
        muss. Die Regelungen in diesem Nachbesserungsgesetz
        sind deshalb unser Verdienst.
        Mit dem vorliegenden Gesetz versuchen SPD und
        Grüne, die schlimmsten Benachteiligungen für Witwen
        und Witwer, die die Bundesregierung jüngst eingeführt
        hat, wieder zurückzunehmen. So ist es auch ganz schön
        dreist, wenn Sie Ihren Entwurf mit „Verbesserung der
        Hinterbliebenenrente“ überschreiben. In Wirklichkeit
        geht es darum, die von Ihnen vorgenommenen Einschnitte
        zu kompensieren. Die Kürzung der Rente trifft Frauen
        doppelt: Einerseits wird das staatlich garantierte Renten-
        niveau auf 64 Prozent gesenkt, andererseits wird auch die
        Hinterbliebenenrente von 60 auf 55 Prozent gekürzt. Es
        muss noch einmal klar ausgesprochen werden: Witwen
        und Witwer werden deutlich weniger Rente erhalten. Da
        es vor allem Frauen sind, die durchschnittlich erheblich
        weniger Beitragsjahre aufweisen als Männer, wird das
        tatsächliche Rentenniveau bei vielen Frauen in der kom-
        menden Generation unter 50 Prozent sinken. Angesichts
        dieser Zahlen müssen sich SPD und Grüne fragen lassen,
        warum sie erst unter dem Druck des Scheiterns der ganzen
        Rentenreform zu Zugeständnissen bereit waren und sich
        einige Forderungen von CDU und CSU zu Eigen gemacht
        haben. Warum sind Sie erst jetzt bereit, dass für das erste
        Kind nunmehr zwei Entgeltpunkte berechnet werden?
        Warum hat es so lange gedauert, bis Sie Müttern für das
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17157
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        erste Kind jetzt 100 DM mehr an Witwenrente zugeste-
        hen? Warum haben Sie erst auf unseren Druck hin den
        Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Wit-
        wenrenten dauerhaft dynamisiert? Warum haben Sie da-
        mit erst jetzt Frauen, die heute unter 40 Jahre alt sind, zu-
        gesichert, dass auch sie im Alter an der allgemeinen
        Wohlstandsentwicklung teilnehmen können?
        Dann müssen Sie sich fragen lassen, warum Sie nicht
        in zwei weiteren Punkten, die massive Verschlechterun-
        gen für Witwen und Witwer mit sich bringen, bereit sind,
        Verbesserungen für die Betroffenen vorzunehmen.
        Erstens. Warum hält die Bundesregierung daran fest,
        künftig nicht mehr nur Erwerbseinkommen und Sozial-
        leistungen auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen?
        Nach Ihren Plänen werden den Witwen künftig auch Miet-
        einnahmen oder Kapitaleinkünfte von ihrer Rente abgezo-
        gen: Das bedeutet konkret: Eine Frau, die sich heute eine
        Eigentumswohnung zur Alterssicherung anschafft, wird
        die Mieteinnahmen aus dieser Eigentumswohnung im Al-
        ter von ihrer Witwenrente abgezogen bekommen. Das ist
        nicht nur unfair, sondern auch unlogisch und mit dem
        Grundsatz der privaten Vorsorge nicht zu vereinbaren.
        SPD und Grüne können oder wollen einfach nicht ver-
        stehen, dass viele Menschen in unserem Land Eigentum
        erwerben wollen, um neben der Rente privat vorzusorgen
        und um sich den Lebensstandard im Alter aufzubessern.
        Die Koalition macht jedoch ein weiteres Mal alle Anreize
        dafür zunichte. Die Koalition diskriminiert diejenigen,
        die sich neben ihrer Rente noch selbst etwas angespart ha-
        ben. Anstatt diese Form der privaten Vorsorge zu hono-
        rieren, müssen diese Eigentümer am Ende noch draufzah-
        len. Deshalb lehnen CDU und CSU eine Anrechnung
        dieser Einkommensarten ab. Verfassungsrechtlich be-
        denklich wird es, wenn, wie jetzt vorgesehen, lediglich
        die Riestersche 4-Prozent-Vorsorge aus dieser Anrech-
        nung ausgenommen wird. Es ist staatliche Willkür, wenn
        die eine private Vorsorge angerechnet wird und die andere
        nicht. Warum wollen SPD und Grüne, dass Ansprüche aus
        der Hinterbliebenenversorgung bei Wiederverheiratung
        verfallen? Warum weigern Sie sich, der Witwenrente den
        Charakter einer eigenständigen Sicherung zu geben?
        Genügend Frauen haben ihren Ehemännern geholfen,
        im Beruf voranzukommen und haben dafür auf eine ei-
        gene Karriere verzichtet. Aus unserer Sicht haben diese
        Frauen am beruflichen Erfolg ihres Mannes mitgearbeitet.
        Wenn der Mann stirbt, ist die Witwenrente nicht ein staat-
        liches Almosen. Auch wenn diese Frauen nicht monatlich
        ihre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, so
        haben sie doch für ihre Rente im Alter gearbeitet und sich
        diese verdient. Wenn Sie diesen Frauen die Witwenrente
        im Falle der Wiederverheiratung nehmen, dann nehmen
        Sie ihnen ein Stück ihrer Vergangenheit. So kann man
        nicht mit Menschen umgehen! Die Union fordert daher,
        dass zumindest ein Teil der Ansprüche aus der Hinterblie-
        benenversorgung unverfallbar ist und in die neue Ehe mit-
        genommen werden kann.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind SPD und
        Bündnis 90/Die Grünen auf dem richtigen Weg. Wir for-
        dern Sie auf: Machen Sie keine kleinen Schritte, machen
        Sie einen großen Sprung nach vorn! Nehmen Sie die un-
        sozialen Kürzungen in der Hinterbliebenensicherung
        zurück! Stimmen Sie unserem Antrag zu!
        Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN):Wir stehen heute vor einer wirklichen Wende in der
        Rentenpolitik. Nachdem der Gedanke der Nachhaltigkeit
        in der Umweltpolitik – dank Bündnis 90/die Grünen –
        nicht mehr angezweifelt wird, hat die Koalition die Nach-
        haltigkeit erstmals in die Rentenpolitik festverankert.
        Wir haben es geschafft, die private Vorsorge auf den
        Weg zu bringen, die den Menschen langfristig im Alter
        den Lebensstandard sichert. Gleichzeitig haben wir die
        gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest gemacht, in-
        dem wir auch zum Teil Einsparungen vorgenommen ha-
        ben. Das ist uns nicht leicht gefallen. Umso besser ist des-
        halb: Mit dem heutigen Gesetz erreichen wir eine
        wesentliche Verbesserung für Hinterbliebene, wenn sie
        Kinder erzogen haben.
        Ich freue mich, dass wir in dem neuen Hinterblieben-
        recht, wie auch in der Förderung der privaten Vorsorge,
        eine Kinderkomponente eingeführt haben. Heute können
        wir diese Kinderkomponente noch mal aufwerten. Durch
        das Ergebnis im Vermittlungsausschuss haben wir er-
        reicht, dass sich die Hinterbliebenversorgung verbessert,
        indem für das erste Kind zwei Entgeltpunkte, statt einem
        Entgeltpunkt, angerechnet werden. Darüber hinaus wird
        für jedes weitere Kind die Hinterbliebenenversorgung um
        einen Entgeltpunkt erhöht. Diese Regelung wird dazu
        führen, dass auch für Witwen von durchschnittlich Versi-
        cherten mit einem Kind die Senkung des Versorgungssat-
        zes von 60 Prozent auf 55 Prozent ausgeglichen wird,
        Hinterbliebene mit mehreren Kindern werden besser ge-
        stellt als mit einem Versorgungssatz von 60 Prozent.
        An die Adresse der Union sage ich: Ihre Kritik, die
        Rentenreform führe zu einer Benachteiligung von Fami-
        lien, ist schlicht falsch. Vielmehr ist es zutreffend, dass die
        Alterssicherung von Kindererziehenden deutlich verbes-
        sert wird,
        Mit der Rentenreform wird die Hinterbliebenenrente
        zielgenauer auf Menschen ausgerichtet, die wegen der Er-
        ziehung von Kindern nicht durchgängig arbeiten gehen
        konnten. Ich finde, das ist fair. Zum anderen werden ren-
        tenrechtliche Zeiten, in denen wegen der Erziehung von
        Kindern nur unterdurchschnittliche Verdienste erzielt
        werden können, aufgewertet. Sinken wird die Höhe der
        Witwenrente für jene Frauen, die keine Kinder erzogen
        haben. Ich meine: Es ist zumutbar, dass in diesen Fällen
        Ehepaare zusätzliche Vorsorge betreiben können; denn ih-
        nen werden keine Kosten für die Erziehung von Kindern
        entstehen. Hier geht es nicht darum, eine Politik gegen
        Singles zu machen, sondern vielmehr anzuerkennen, dass
        die Entscheidung für Kinder Mühe und Zeit und nicht zu-
        letzt auch materielle Einbußen bedeutet.
        Eine Neuordnung der Rente ist eine notwendige Mo-
        dernisierung. Angesichts der zunehmenden Berufstätig-
        keit von Frauen bauen diese zudem eigene Rentenan-
        sprüche auf und werden in Zukunft nicht mehr wie viele
        heutige Witwen auf die Hinterbliebenenrente des Mannes
        angewiesen sein.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117158
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        Bei allem, was wir tun und beschließen, müssen wir
        uns vergewissern: Auf die Kinder kommt es an. Wir brau-
        chen eine Politik, die den Gedanken der Nachhaltigkeit
        wieder in den Mittelpunkt rückt und danach fragt, was wir
        unseren Kindern eigentlich hinterlassen. Kinder müssen
        als eigenständige Bürgerinnen und Bürger wahrgenom-
        men werden – mit eigenen Rechten. Das muss sich durch
        alle Bereiche ziehen, wie zum Beispiel bei den Sozialsys-
        temen, der Umwelt, dem Verbraucherschutz, bei Bildung
        und Ausbildung. Wir müssen eine Gesellschaft bauen, die
        kinderfreundlich ist und das Elternsein erleichtert.
        Wir haben mit der Rentenreform insgesamt einen
        wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet
        und verantwortlich im Sinne unserer Kinder gehandelt.
        Dr. Irmgard Schwaetzer ( F.D.P.): Die F.D.P. begrüßt
        grundsätzlich die Änderungen an dem bereits verabschie-
        deten Rentenreformgesetz. Dies ändert allerdings nichts
        daran, dass die Reform insgesamt zu kurz greift und der
        vorliegende Gesetzentwurf letztlich nur eine Rücknahme
        der kürzlich im Altersvermögensergänzungsgesetz von
        der rot-grünen Mehrheit selber beschlossenen Ver-
        schlechterungen der Hinterbliebenenversorgung ist. Aber
        wenigstens wird die Verunsicherung der Frauen abgebaut,
        die sich besorgt gefragt haben, wie ihre Hinterbliebenen-
        versorgung aussieht. Daher stimmt die F.D.P. im Interesse
        der Frauen diesem Gesetzentwurf zu. Denn damit ist auch
        für jüngere Frauen sichergestellt, dass sie mit ihrer Ge-
        samtversorgung im Alter an der allgemeinen Einkom-
        mensentwicklung teilnehmen. Dies ist und bleibt ein we-
        sentlicher Erfolg des Vermittlungsverfahrens, nicht der
        rot-grünen Bundesregierung.
        Wir begrüßen, dass bei der Rentenberechnung die bis-
        her auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinder-
        komponente für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte er-
        höht wird und dass der Grundfreibetrag bei der Ein-
        kommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten, der
        durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingefroren
        wurde, auf Dauer dynamisiert bleibt.
        Unsere Zustimmung ändert nichts daran, dass wir nach
        wie vor die vorgesehene vollständige Anrechnung von
        Vermögenseinkünften in der Hinterbliebenensicherung
        kritisieren. Denn eine solche vollständige Anrechnung
        aller Einkommensarten ist mit dem Anreiz zur privaten
        Eigenvorsorge nicht vereinbar. Wenn Vermögenseinkom-
        men wie Miete und Kapitaleinkünfte und nicht nur wie
        bisher Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrenten
        angerechnet werden, werden die Menschen diskriminiert,
        die sich neben ihrer Rente noch selber etwas angespart
        haben, um sich den Lebensstandard im Alter aufzubes-
        sern. Darüber hinaus ist die volle Anrechnung auch des-
        halb zu kritisieren, weil ohnehin der enge Kriterienkata-
        log für die staatlich geförderte private Altersvorsorge nur
        zu einer begrenzten Auswahl an – anrechnungsfreien –
        Vorsorgeangeboten führt und diejenigen, die sich nicht
        auf die staatlich geförderten Programme einlassen wollen,
        durch die volle Vermögensberücksichtigung benachteiligt
        werden.
        Gewiss, für die heutige Generation von Beziehern ei-
        ner Hinterbliebenenversorgung bleibt es bei dem gelten-
        dem Recht. Nicht angerechnet wird das Einkommen,
        wenn bei In-Kraft-Treten der Reform in einer Ehe einer
        der Partner das 40. Lebensjahr erreicht hat. Daher geht die
        F.D.P. davon aus, dass wir in der kommenden Legislatur-
        periode im Rahmen einer neuen Rentenreform diese Fra-
        gen noch einmal intensiv erörtern werden.
        Dr. Heidi Knake-Werner (PDS): Bei dem vorliegen-
        den Gesetzentwurf zur Witwenrente geht es nicht ums
        Nachbessern, sondern darum, auch jüngeren Frauen oder
        Männern im Hinterbliebenenfall eine deutliche Ren-
        tenkürzung zu ersparen. Die in der Rentenreform vorge-
        sehene Absenkung der Hinterbliebenenrente von 60 auf
        55 Prozent soll nun doch noch kompensiert werden.
        Frauenverbände, Gewerkschaften und Kirchen hatten
        dies nachdrücklich gefordert und darauf hingewiesen,
        dass die geplante Kürzung der Witwenrente insbesondere
        Frauen treffe, für die selbst bei eigenen Rentenansprüchen
        die Hinterbliebenenrente nicht selten zur Existenzsiche-
        rung im Alter bitter nötig ist – dies erst recht, wenn die oh-
        nehin niedrigen Frauenrenten durch die Absenkung des
        allgemeinen Rentenniveaus noch dürftiger ausfallen wer-
        den.
        Deshalb wird die PDS Ihren Vorschlägen, die Kürzun-
        gen bei der Hinterbliebenenrente durch eine Aufbesse-
        rung der Kinderkomponente auszugleichen, zustimmen,
        und wir halten es auch für richtig, dass Sie sich nun doch
        dazu entschlossen haben, den Freibetrag zu dynamisieren.
        Wir finden allerdings, dass Sie Ihrem Jahrhundertwerk
        keinen Gefallen tun, wenn noch vor In-Kraft-Treten der
        Rentenreform daran herumgeflickt wird – und dies nicht
        etwa, weil sie dem berechtigten Druck der betroffenen
        Frauen nachgeben. Nein, Sie nehmen Veränderungen vor,
        weil Sie die CDU/CSU ins Boot holen wollen. Von den
        Konservativen lassen Sie sich die sozialen Maßnahmen
        diktieren – verkehrte Welt.
        Verblüffend ist natürlich auch, wenn Sie nun Regelun-
        gen finanzieren können, die Sie vorher eben genau mit
        dem Argument zurückgewiesen haben, mehr sei aus fi-
        nanziellen Gründen nicht drin. Besonders solide wirkt
        dieses Vorgehen nicht. Man darf gespannt sein, wie Sie
        unter diesen Bedingungen die von Ihnen zum Dogma er-
        hobene Beitragsstabilität durchhalten wollen.
        Uns beschäftigt aber noch ein anderes Problem: Wenn
        wir nun schon Ihr Rentenpaket aufschnüren, sollten wir
        dann nicht auch Probleme anpacken, die uns möglicher-
        weise durch Entscheidungen des Bundesverfassungsge-
        richtes ohnehin bald ins Haus stehen?
        Die Regelungen zur Aufwertung von Kindererzie-
        hungszeiten bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit gehen
        nach unserer Auffassung nicht nur bei der Hinterbliebe-
        nenrente, sondern bei der Rentenreform insgesamt von ei-
        nem falschen Grundansatz aus. Ihnen geht es vorrangig
        darum, geringerem Verdienste vor allem von Frauen auf-
        zubessern, wenn diese gleichzeitig Kinder erziehen, und
        machen dies abhängig von der Höhe des Einkommens.
        Das ist erstens ungerecht, weil es Frauen mit Minilöhnen
        benachteiligt. Aber zweitens führt das auch dazu, dass
        Kindererziehungsleistung ungleich bewertet wird. Dies
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17159
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        aber verstößt gegen Anforderungen des Bundesverfas-
        sungsgerichtes, zuletzt formuliert im so genannten Pfle-
        geurteil in diesem Jahr.
        Die PDS hat deshalb einen Änderungsantrag einge-
        bracht, der von einem anderen Grundgedanken ausgeht:
        Er stellt die Kindererziehung in den Mittelpunkt. Eine
        Aufwertung von Rentenansprüchen ist dann der Anreiz,
        gleichzeitig zur Kindererziehung erwerbstätig zu sein und
        damit würden alle diejenigen, die Kinder erziehen, gleich
        behandelt. Eine solche Herangehensweise wäre erstens
        gerechter und würde zweitens dem Auftrag des Bundes-
        verfassungsgerichts entsprechen.
        Abschließend sei angemerkt: Trotz unserer heutigen
        Zustimmung ändert dies nichts daran, dass wir die von Ih-
        nen mit der Rentenreform vorgenommene Weichenstel-
        lung für grundfalsch halten und nicht nachlassen werden,
        sie zu kritisieren.
        Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
        minister für Arbeit und Sozialordnung: Frauen sind die
        Gewinnerinnen der Rentenreform, denn die kindbezoge-
        nen Leistungen werden erheblich ausgebaut. Diese Fest-
        stellung habe ich bereits vor der Einbringung des jetzt zur
        Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurfs zur Verbes-
        serung des Hinterbliebenenrentenrechts getroffen und an-
        hand von Einzelbeispielen auch nachgewiesen. Mit die-
        sem Gesetzentwurf wird die Richtigkeit dieser Aussage
        nicht mehr bestritten werden können, besonders dann
        nicht, wenn man die gesamten Maßnahmen zugunsten
        von Frauen in der Versichertenrente, in der Hinterbliebe-
        nenversorgung, im Bereich der betrieblichen Altersver-
        sorgung und bei der Förderung der kapitalgedeckten Zu-
        satzversorgung im Zusammenhang sieht.
        Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung des
        Hinterbliebenenrentenrechts wird – entsprechend dem Er-
        gebnis des Vermittlungsverfahrens und der Entschließung
        des Bundesrates zum Altersvermögensgesetz – die bisher
        auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkom-
        ponente in der Hinterbliebenenversorgung für das erste
        Kind auf zwei Entgeltpunkte erhöht. Dies bedeutet, dass
        der kindbezogene Zuschlag zur 55-prozentigen Witwen-
        rente allein für das erste Kind rund 100 DM monatlich be-
        tragen wird. Damit wird auch für Witwen, die nur ein
        Kind erzogen haben, die Absenkung des Versorgungssat-
        zes bei der großen Witwenrente von 60 Prozent auf
        55 Prozent angemessen ausgeglichen. Weiter ist beab-
        sichtigt, die Grundfreibeträge bei der Einkommensan-
        rechnung auf Hinterbliebenenrenten, die durch das Al-
        tersvermögensergänzungsgesetz eingefroren worden
        sind, auf Dauer wieder dynamisch auszugestalten, sodass
        auch die vom neuen Hinterbliebenenrentenrecht betroffe-
        nen jüngeren Witwen an den jährlichen Rentenanpassun-
        gen in vollem Umfang teilhaben werden.
        Mit den vielen neuen Kinderkomponenten in der Ver-
        sichertenrente, der Hinterbliebenenversorgung und der
        kapitalgedeckten zusätzlichen Alterssicherung setzt die
        Bundesregierung ein wegweisendes Zeichen in der Fami-
        lien- und Rentenpolitik. Durch die Umschichtung der
        Mittel zugunsten von Kindererziehenden trägt die Reform
        dazu bei, die Benachteiligungen von Familien gegenüber
        kinderlosen Paaren abzubauen und damit die Schere zwi-
        schen Familien und Ehepaaren ohne Kinder kleiner wer-
        den zu lassen.
        Lassen Sie mich an dieser Stelle auch darauf eingehen,
        warum CDU und CSU diesen Gesetzentwurf ablehnen
        werden. Dies wird damit begründet, dass bei jüngeren
        Witwen in Zukunft auch Vermögenseinkünfte angerech-
        net werden. Das ist richtig; denn es muss endlich Schluss
        sein mit der Privilegierung von Vermögenseinkünften, die
        die CDU/CSU im Jahre 1986 geschaffen hat. Wenn die
        Einkünfte der sogenannten kleinen Leute – Arbeitsein-
        kommen, Renten und Pensionen – auf die Hinterbliebe-
        nenrente angerechnet werden, verlangt es die soziale Ge-
        rechtigkeit, dass auch Einkünfte aus Dividenden,
        Vermietung und Verpachtung usw. angerechnet werden.
        Damit die Dimension der von der CDU/CSU begünstig-
        ten Vermögenseinkünfte klar wird: Es geht nicht um das
        selbst genutzte Einfamilienhaus einer Witwe oder um
        Zinseinnahmen der Witwe aus einem mittleren Geldver-
        mögen, das der verstorbene Mann seiner Frau hinterlas-
        sen hat. Denn selbstverständlich sind die Vorteile aus dem
        Einfamilienhaus und Zinseinnahmen bis zum Sparerfrei-
        betrag von 3 000 DM jährlich steuerfrei und damit nach
        unserem Konzept auch anrechnungsfrei bei der Hinter-
        bliebenenversorgung. Zum Einfamilienhaus muss auch
        noch ein Mietshaus hinzukommen und die Zinsen müssen
        jährlich 3 000 DM übersteigen; erst dann beginnt – soweit
        der nunmehr wieder dynamisierte Grundfreibetrag von
        zurzeit rund 1 300 DM monatlich überschritten wird – die
        Einkommensanrechnung. Nun frage ich mich allen Erns-
        tes: Ist es wirklich notwendig, solche Vermögensein-
        künfte weiterhin zu privilegieren? Ich meine, nein.
        Lassen Sie mich abschließend feststellen; dass mit der
        aktuellen Rentenreform Frauen in besonderem Maße ge-
        fördert werden. Es erfolgen erhebliche Umschichtungen
        zugunsten von Frauen, die Kinder erzogen haben, und
        zwar auch im vorliegenden Gesetzentwurf.
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu der Verordnung über die Erzeugung
        von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung –
        BiomasseV) (Tagesordnungspunkt 24)
        Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD): Dieser Tag ist
        ein guter Tag und wird in der Geschichte der Energiepoli-
        tik Deutschlands einen besonderen Stellenwert bekom-
        men. Dieser Tag ist gut für den Klimaschutz; er ist gut für
        die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien; er
        bringt einen zusätzlichen Investitionsschub für die Wirt-
        schaft und insbesondere die arg gebeutelte Land- und
        Forstwirtschaft wird diesen Tag ebenfalls begrüßen. Es ist
        also ein guter Tag für Deutschland.
        Mit der vorliegenden Biomasseverordnung schaffen
        wir jetzt die Voraussetzung für die Gewinnung von Strom
        aus nachwachsenden Rohstoffen und darum freue ich
        mich ganz besonders, dass wir heute eine breite Mehrheit
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117160
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        im Deutschen Bundestag hierfür bekommen werden, die
        weit über die Regierungskoalition hinausgeht.
        Mit dem In-Kraft-Treten der Biomasseverordnung
        wird Schluss gemacht mit einer ungeheuren Verschwen-
        dung. Heute wird immer noch ein großer Teil des Althol-
        zes deponiert, ohne energetische Nutzung verbrannt oder
        ins Ausland exportiert. Dies ist eine ungeheure Verschwen-
        dung von Ressourcen und auf Dauer nicht hinnehmbar.
        Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Ge-
        setzes haben wir die grundsätzlichen Voraussetzungen ge-
        schaffen, neben Sonnen-, Wind- und Wasserkraft auch die
        Verstromung von Biomasse wirtschaftlich zu gestalten.
        Wer die jetzt vorliegende Verordnung gründlich liest, wird
        feststellen, dass sich die Arbeit der vergangenen Monate
        gelohnt hat. Wir haben hohe Ansprüche an die Effizienz
        der begünstigten Anlagen und an deren Abgasreinigung
        gestellt. Wir fördern nur die Anlagen, die effizient und
        sauber sind. Daher sind die Kritikpunkte, die an der ur-
        sprünglichen Fassung aufgekommen waren, aufgenom-
        men und beseitigt worden.
        Es gibt aber auch eine Diskussion über die Höhe der
        Förderung und die weitere Entwicklung in diesem Seg-
        ment der Energiewirtschaft. Wie für den gesamten Bereich
        des EEG gilt natürlich auch für die Biomasseverordnung,
        dass die Förderhöhe innerhalb der nächsten drei Jahre
        überprüft wird. Nach uns vorliegenden Zahlen kann es
        durchaus möglich sein, dass in einigen Anlagensegmenten
        die Vergütungshöhe zu einer sehr gut ausgestatteten Ren-
        dite der Anlagenbetreiber führt. Hier werden wir gegebe-
        nenfalls nachsteuern müssen, wenn wir genauere Erkennt-
        nisse haben. Gut ist es allerdings, dass sich schon jetzt eine
        ganze Reihe von Unternehmen, aber, wie ich in meinem ei-
        genen Wahlkreis feststellen kann, auch Landwirte mit kon-
        kreten Investitionsplänen beschäftigen. Hier wird sich eine
        rasante Entwicklung vollziehen, die technische Innovation
        und damit mehr Effizienz hervorbringen wird. Das ist gut
        so und das haben wir auch so gewollt.
        Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass
        nicht in allen Bereichen unseres Landes die Bevölkerung
        die neu entstehenden Anlagen begrüßt. Es wird zum Teil
        auch Proteste geben, die insbesondere bei der Projektie-
        rung größerer Anlagen zur Altholzverstromung aufgebaut
        werden. Es wird darauf ankommen, den Menschen die
        Umweltfreundlichkeit und den Beitrag zum Klimaschutz
        durch die Holzverstromung zu verdeutlichen.
        Wir werden mit der Verabschiedung der Biomassever-
        ordnung einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung des
        Kioto-Protokolls leisten. Mit der Umsetzung dieser Ver-
        ordnung werden wir aber auch erleben, wie sich immer
        mehr Menschen mit dem Thema „Erneuerbare Energien“
        beschäftigen. Auch diese Entwicklung ist gewollt und ist
        gut für unser Land. Die Vision von einer Energieversor-
        gung, die zu 100 Prozent durch die Nutzung der erneuer-
        baren Energien sichergestellt wird, rückt wieder ein Stück
        näher. Allen Pessimisten sei hier ins Stammbuch ge-
        schrieben: Die Zukunft der nachhaltigen bundesdeut-
        schen Energieversorgung findet ohne Kernenergie statt
        und die Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Ener-
        gien an der Gesamtstromversorgung werden wir schneller
        erreichen, als viele in diesem Hause glauben.
        Außerdem realisieren wir mit der Biomasseverord-
        nung ein weiteres Prinzip: Umweltschutz kann und muss
        auch wirtschaftlich sein. Die erneuerbaren Energien sind
        eben nicht eine Luxusnische für Ärzte, Apotheker und
        Rechtsanwälte, sondern bieten eine realistische Perspek-
        tive für eine Energieversorgung ohne den ökologischen
        Rucksack. Sie werden immer interessanter auch für den so
        genannten Otto Normalverbraucher. Sie sind der wesent-
        liche Bestandteil für eine nachhaltige Energiepolitik, die
        auch die Zukunft der nächsten Generationen sichert. Wir
        werden schon in kurzer Zeit erleben, wie auch die Anla-
        gen für die Nutzung der Biomasse zu einem Exportschla-
        ger werden und damit auch dem Arbeitsmarkt neue Im-
        pulse geben.
        Monika Ganseforth (SPD): Die BiomasseVO macht
        den Weg frei, dass im Rahmen des von der Regierungs-
        koalition durchgesetzten Erneuerbare-Energien-Gesetzes
        – EEG – nun auch Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie
        Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher oder tierischer
        Herkunft aus der Land- und Forstwirtschaft wie Stroh,
        Holz und Biogas bei angemessener Vergütung energetisch
        genutzt werden können.
        Denn im Spektrum der erneuerbaren Energien wie
        Wasser-, Wind- und Sonnenenergie ist das Potenzial der
        Biomasse bisher noch nicht ansatzweise ausgeschöpft.
        Wärme und Strom vom Bauernhof kann Realität werden.
        Es gibt jetzt die notwendige Investitionssicherheit und der
        Investitionsstau wird sich schnell auflösen.
        In der BiomasseVO wird festgelegt, welche Stoffe als
        Biomasse im Sinne des Gesetzes gelten und welche An-
        forderungen an die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
        Biomasse gestellt werden, um in den Genuss der festen,
        nach der Größe der Anlage gestaffelten Vergütungssätze
        zu kommen.
        Das ist der Schlussstein für das EEG. Es sieht nicht
        etwa Zuschüsse für Anlagen der Biomassenutzung vor.
        Denn die Erfahrung zeigt, dass Subventionen eher zu Mit-
        nahmeeffekten führen. Weil das EEG und sein Vorläufer,
        das Stromeinspeisegesetz, den eingespeisten Strom ver-
        gütet, führt es zur Entwicklung kostengünstiger, effizien-
        ter, langlebiger Anlagen. Die Windenergie und Photovol-
        taik haben es vorgemacht. Sie entwickeln sich stürmisch.
        Dasselbe steht für Anlagen zur Biomassenutzung noch
        aus. Die BiomasseVO ermöglicht die Wirtschaftlichkeit
        und notwendige Investitionssicherheit. Den wirklichen
        Durchbruch für die Planungssicherheit für Anlagen zur
        Nutzung Erneuerbarer Energien brachte das Urteil des Eu-
        ropäischen Gerichtshofs im März, das die Vergütung des
        eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien für rech-
        tens erklärte. Ausgerechnet der Energieriese Eon hatte ge-
        gen das Gesetz geklagt wegen angeblicher Beihilfe.
        Der Versuch der großen Energieversorger, den Sieges-
        zug der erneuerbaren Energien durch Gerichte stoppen zu
        lassen, ist gescheitert. Die vielfältigen Subventionierun-
        gen für die problematische Atomenergie ist den großen
        Energieversorgern dagegen nur recht. Diese Beihilfen
        sind leider durch den Euratom-Vertrag gedeckt. Wenn
        also heute die BiomasseVO verabschiedet wird, steht
        einer ungehinderten Ausbaudynamik nichts mehr im Weg.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17161
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        Wir haben übrigens in dem von der rot-grünen Koali-
        tion getragenen EEG anders als im Vorläufergesetz, das
        von der damaligen CDU/CSU und F.D.P. mit Unterstüt-
        zung der SPD und den Grünen, also vom gesamten Bun-
        destag, getragen wurde, die Vergütung nicht an die Strom-
        preise gekoppelt. Dadurch gibt es die nötige In-
        vestitionssicherheit. Weil die Vergütung degressiv gestal-
        tet ist, das heißt, weil die Vergütungssätze jährlich um
        1 Prozent abgesenkt werden, sind die Anreize für schnelle
        Investitionen gegeben. Das ist gut für die Umwelt, für Zu-
        kunftstechnologien und für die Arbeitsplätze.
        Franz Obermeier (CDU/CSU): Es gibt in Deutsch-
        land einen breiten gesellschaftlichen Konsens, nachwach-
        sende Rohstoffe verstärkt in der Energieumwandlung ein-
        zusetzen. Wie das Stromeinspeisungsgesetz ist das nun in
        Kraft getretene EEG ein Instrument zur Umsetzung die-
        ses Konzepts. Unter den erneuerbaren Energien hat die
        Biomasse, insbesondere das Holz, eine herausragende
        Bedeutung. Trotz der allgemeinen gesellschaftlichen Ak-
        zeptanz und der wirtschaftlichen Bedeutung ist Holz nach
        der Kernenergie der am meisten reglementierte Energie-
        träger in Deutschland. Holz gibt es als Naturstoff und
        auch als behandeltes Produkt. Wir unterscheiden zwi-
        schen „gutem“ und „schlechtem“ Holzbrennstoff. Mo-
        derne Feuerungs- und Randgasreinigungstechniken sind
        in der Regel in der Lage, auch „schlechtes“ Holz mit Aus-
        nahme der kyanisierten umweltverträglich energetisch zu
        verwerten.
        Diese Tatsache wollten die Kollegen der Koalitions-
        parteien nicht zur Kenntnis nehmen. So haben sie vor ei-
        nem Jahr nicht die von der Bundesregierung vorgelegte
        Verordnung beschlossen, sondern eine eigene Fassung ge-
        strickt. Der Bundesrat hat sich dann aber eine Woche spä-
        ter für die Fassung der Bundesregierung ausgesprochen.
        Diese unverständliche Haltung der Regierungsfraktionen
        hat zu einem ganzen Jahr Verzögerung geführt. Die Folge:
        kaum Investitionen in diesem Bereich, Export von Holz
        ins benachbarte Ausland, Stillstand in der Entwicklung
        der sinnvollen Biomasseverwertung.
        Es ist also kein Glanzstück, was sich hier die Fraktio-
        nen von Rot-Grün geleistet haben. Der Investitionsstau
        beträgt rund 2 Milliarden DM, den nur sie zu verantwor-
        ten haben.
        Die heute vorliegende Biomasseverordnung deckt sich
        weitgehend mit den Vorstellungen der CDU/CSU-Frak-
        tion und diese Auffassung haben wir schon vor einem Jahr
        vorgetragen. Es ist richtig, dass an die Förderung nach dem
        EEG Umweltanforderungen gestellt werden. Diese Ein-
        sicht der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen
        hätten wir uns auch beim KWK-Vorschaltgesetz ge-
        wünscht: Wir legen unser Hauptaugenmerk auf die Krite-
        rien einer nachhaltigen Entwicklung in der Energieversor-
        gung. Dies bedeutet, dass neben den ökologischen
        Anforderungen auch die ökonomischen Voraussetzungen
        gegeben sein müssen, um Fortschritte zu erzielen.
        Viele Biomasseanlagen sind, vergütet nach den derzei-
        tigen Beträgen des EEG, nur wirtschaftlich, wenn sie Alt-
        holz der Klassen III und IV einsetzen können. Diesen
        Sprung haben sie nun geschafft.
        Die teilweise Einbeziehung des Tiermehls in die För-
        derfähigkeit ist ein Punkt, über den mit der Evaluierung
        des EEG noch einmal diskutiert werden muss. Die
        CDU/CSU-Fraktion schlägt jedenfalls vor, die noch feh-
        lenden Erfahrungen mit Bioenergieanlagen für tierische
        Abfälle bald zu gewinnen, damit auch dieses Segment als
        förderfähig anerkannt werden kann.
        Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen machen,
        die erklären sollen, warum die CDU/CSU-Fraktion so
        stark für die energetische Nutzung von Biomasse entritt.
        Biomasse ist ein Hoffnungsträger unter den erneuerbaren
        Energiequellen, weil die Verfügbarkeit der Energieträger,
        die technischen Voraussetzungen ebenso wie die ökono-
        mischen Randbedingungen, ein kurzfristig realisierbares
        CO2-Minderungspotenzial bei akzeptablen Investitions-volumina in Aussicht stellt. Trotz insgesamt positiven
        Rahmens kann Deutschland – ausgenommen Bayern –,
        verglichen mit den anderen Ländern der EU, als alles an-
        dere als ein Vorreiter bezeichnet werden. Wir liegen im
        hinteren Mittelfeld.
        Die jüngsten Entwicklungen der Ölmärkte und der
        neueste IPCC-Bericht müssen uns zu einem grundsätzli-
        chen Umdenken zur Nutzung der nationalen Ressourcen,
        wie die Biomasse eine ist, führen. Im Gegensatz zur
        Wind- und Sonnenenergie kann Biomassestrom in allen
        Lastbereichen, also Grund-, Mittel- und Spitzenlast, ein-
        gesetzt werden. Durch diese lastabhängige Produktions-
        weise werden hohe Jahresbetriebsstunden erreicht. Die
        installierte elektrische Leistung kann fast vollständig für
        die zur Versorgungssicherheit notwendige Grundkapa-
        zität gerechnet werden. Hier liegt ein ganz wesentlicher
        Vorteil gegenüber der Windenergie und den Solarstrom-
        anlagen, deren installierte elektrische Leistung nur zu ei-
        nem Bruchteil anrechenbar ist.
        Das Potenzial zur energetischen Biomassenutzung in
        Deutschland ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
        Nach wie vor wird ein hoher Anteil des in Deutschland an-
        fallenden Rest- und Abfallholzes exportiert und dort un-
        ter anderen Rahmenbedingungen verwertet. Strom und
        Wärme aus Biogas zählen zu den interessanten Optionen,
        die erneuerbare Energien zu bieten haben. In Deutschland
        werden rund 1 300 Biogasanlagen betrieben, was nur zu
        einem Bruchteil dem im Biogas enthaltenen Poten-
        zial entspricht. Schätzungen ergeben, dass Biogas rund
        4,55 Prozent des deutschen Erdgasverbrauchs abdecken
        könnte. So könnten Millionen Haushalte mit Strom aus
        Biogas versorgt werden. Biogas kann aus einer breiten Pa-
        lette organischer Materie gewonnen werden. Abfälle aus
        Tierhaltung, Bioabfälle aus Haushalten, Reststoffe der
        Lebensmittelindustrie und Produkte aus der Landwirt-
        schaft stellen erhebliche Ressourcen dar. Ähnlich ist es
        mit biogenen Treibstoffen für dieselgetriebene Fahrzeuge.
        Die Europäische Kommission führt in ihrem Grünbuch
        zur Strategie für Energieversorgungssicherheit aus:
        Die Biomasse könnte einen nennenswerten Beitrag
        zur Stärkung einer dauerhaften Versorgungssicher-
        heit leisten. Die Biomasse ist eine verbreitete viel-
        seitige Ressource, die sowohl für Heizzwecke als
        auch zur Elektrizitätserzeugung genutzt werden
        könnte. Insbesondere das enorme Potential der land-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117162
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        und forstwirtschaftlichen Rückstände wird bisher
        nicht genutzt.
        Recht hat die Kommission.
        Zum Abschluss: Die CDU/CSU-Fraktion hat kon-
        struktiv am Zustandekommen dieser Verordnung mitge-
        wirkt. Biomassenutzung dient der Umwelt, mindert die
        Importabhängigkeit von Primärenergie und fördert den
        ländlichen Raum. Energiepolitik in diese Richtung – da
        sind wir die Lokomotive.
        Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Ich freue mich sehr, dass die Biomasseverordnung heute
        im Bundestag verabschiedet wird. Damit schließt sich
        eine letzte Lücke der Förderung von erneuerbaren Ener-
        gien in Deutschland.
        Dies ist ein wichtiger, schwer erarbeiteter Schritt und
        ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, für diese Ver-
        ordnung eine so große Akzeptanz zu finden, dass auch die
        Opposition zustimmen kann. So hat sich die Mühe der
        Debatte gelohnt. Belohnt werden wir hoffentlich mit einer
        ab sofort dynamischen Entwicklung der Biomasse. Wir
        haben in Deutschland das Potenzial der Biomasse zur
        Energieerzeugung bei weitem nicht ausgeschöpft. Neben
        den Windkraftanlagen im Offshore-Bereich liegen hier
        große Möglichkeiten in den nächsten Jahren. Besonders
        die Möglichkeit von Biomasseanlagen, witterungsunab-
        hängig Grundlaststrom zu produzieren, macht diese Ener-
        gieerzeugung zur perfekten Ergänzung von Windkraft-
        und Fotovoltaikanlagen.
        In den nächsten drei Jahren werden mindestens 2 Mil-
        liarden DM an Investitionen allein in die Biomasse
        fließen. Dadurch werden weitere Arbeitsplätze geschaffen
        und es ergeben sich Perspektiven für ganz unterschiedli-
        che Wirtschaftsbereiche. Im Besonderen möchte ich hier
        die Landwirte nennen. Die Landwirte von heute sind die
        Energiewirte von morgen. Gerade die Landwirtschaft ist
        international einem hohen Konkurrenzdruck ausgeliefert.
        Außerdem ist in den Zeiten von BSE und der Maul- und
        Klauenseuche ein Umbruch in der landwirtschaftlichen
        Struktur notwendig und unvermeidbar. Da kommt ein
        neues Standbein in der umweltfreundlichen Energiever-
        sorgung genau zur rechten Zeit.
        Die neue Biomasseverordnung ist nach langen Diskus-
        sionen nun auf dem Tisch. Besonders die Einbeziehung
        von Althölzern war ein schwieriges Diskussionsthema.
        Ich denke aber, wir haben eine Lösung gefunden, die ei-
        nerseits die Energiequelle Altholz nutzt und andererseits
        der Umwelt nicht schadet. Sowohl behandeltes wie unbe-
        handeltes Holz ist ein erneuerbarer Energieträger. Dabei
        kommt es in erster Linie darauf an, dass das Holz die öko-
        logisch sinnvolle Nutzungskette durchlaufen hat. Zuerst
        kommt die stoffliche Nutzung als Möbel oder Bauholz,
        dann erst die energetische Verwertung. Die energetische
        Nutzung von behandeltem Abfallholz ist zurzeit aber häu-
        fig nicht wirtschaftlich durchführbar. Deshalb bleibt die-
        ses Holz oft in der Landschaft liegen und stellt eine be-
        ständige Bedrohung für Grund- und Oberflächenwasser
        dar. Teilweise wird Abfallholz mit hohem Transportauf-
        wand in den skandinavischen Ländern energetisch ver-
        wertet oder sogar in der Möbelproduktion in Italien ein-
        gesetzt, wofür die finanziellen Rahmenbedingungen der-
        zeit günstiger sind. Die Unterstützung der Abfallholzver-
        wertung durch das EEG ist also auch sinnvoll, um die um-
        welt- und verkehrspolitisch kontraproduktiven Exporte
        eindämmen zu können. Ein zusätzlicher Aspekt, der für
        die Verwertung von belasteten Althölzern spricht, ist die
        Tatsache, dass nach einer Verbrennung die Schadstoffe
        auf wesentlich kleinerem Raum vorliegen und nicht mehr
        weitflächig in der Umwelt verteilt werden.
        Aber eines ist klar: die Verwertung dieses behandelten
        Altholzes muss in hochmodernen Anlagen geschehen, die
        die Schadstoffe mit modernster Technik auffangen und
        nicht in die Umwelt entlassen. Deshalb sieht die neue Bio-
        masseverordnung auch vor, dass nur Anlagen, die nach
        der strengen 17. BImSchV errichtet werden, auch die Ver-
        gütung nach dem EEG erhalten können.
        Ein besonderer Fall ist die Verwertung von Tierkada-
        vern und tierischen Nebenerzeugnissen. Alle diejenigen
        tierischen Reststoffe gelangen in die energetische Ver-
        wertung, die nicht in Tierbeseitigungsanstalten abliefe-
        rungspflichtig sind. Damit wird den Bedenken der Öf-
        fentlichkeit Rechnung getragen, die in Zusammenhang
        mit der BSE-Krise entstanden sind. Es wird also kein Bio-
        gas und auch keinen Dünger aus Biogasanlagen geben,
        der eventuell BSE-belastet wäre. Gegenüber der beste-
        henden Praxis der Verwertung von Tierabfällen gibt es
        keine Einschränkung.
        Wichtig ist auch, dass in der Biomasseverordnung
        Mindestwirkungsgrade für Anlagen festgelegt sind, die
        nach EEG vergütet werden. Dies können nur neueste An-
        lagen gewährleisten. Eine Verbrennung von Biomasse in
        alten, ineffektiven Kraftwerken wird es also nicht geben.
        Durch die neue Biomasseverordnung wird nun auch grü-
        nes Licht für Investoren gegeben. Der Boom der erneuer-
        baren Energien geht weiter.
        Unter der rot-grünen Regierung hat sich die Strompro-
        duktion auf der Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
        auf knapp 20 Milliarden Kilowattstunden verdoppelt; das
        sind vier Prozent des Gesamtstromverbrauches. Zusam-
        men mit den großen Wasserkraftwerken der Energiewirt-
        schaft können damit bereits drei Millionen Menschen in
        Deutschland mit „grünem“ Strom versorgt werden. Das
        entspricht der Stromerzeugung von zwei Atomkraftwer-
        ken. In Zukunft wird ein immer größerer Anteil unseres
        Stromes regenerativ erzeugt. Wir sind damit auf dem
        Weg, das Kohlenstoff- und Atomzeitalter zu überwinden.
        Und das Schönste ist: Dieser Weg rechnet sich. Pro Jahr
        entstehen 10 000 Arbeitsplätze in der Erneuerbare-Ener-
        gien-Wirtschaft. Bis 2010 sind insgesamt 100 000 Ar-
        beitsplätze prognostiziert – das sind dreimal so viele wie
        heute in der Atomwirtschaft.
        Nach nur einem Jahr ist die Förderung von regenerati-
        ven Energien durch die rot-grüne Bundesregierung zu
        einem der großen Erfolge in der Geschichte der Bundes-
        republik geworden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz,
        das 100 000-Dächer-Programm und das Marktanreiz-
        programm für erneuerbare Energien stellen einen umfas-
        senden Ansatz zur Energiewende dar. Wir haben in
        Deutschland das weltweit ambitionierteste Programm
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17163
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        zur Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen. Das
        Solarzeitalter hat begonnen und wir sind ganz vorne mit
        dabei.
        Birgit Homburger (F.D.P.): Aus umwelt- und klima-
        politischen Gründen hat sich die F.D.P. stets dazu bekannt,
        auch den Einsatz regenerativer Energieträger voranzu-
        bringen. Hierfür sind jedoch das Erneuerbare-Energien-
        Gesetz (EEG) und ihm folgend die Biomasseverordnung
        (BiomasseVO) der falsche Weg. Die F.D.P. hat mit dem
        Antrag zur marktwirtschaftlichen Förderung erneuerbarer
        Energien eine klare Alternative dazu in den Deutschen
        Bundestag eingebracht.
        Die von der F.D.P. schon bei der Beratung des Vorgän-
        gerentwurfs der Biomasseverordnung geäußerten grund-
        sätzlichen Bedenken sind durch die vorgenommenen Än-
        derungen nicht behoben worden. Der Entwurf enthält
        nach wie vor eine Positivliste der anerkannten Biomasse,
        das heißt der zu fördernden Energieträger. Die Verord-
        nung wird demzufolge immer wieder nach neuestem tech-
        nischen Stand zu korrigieren sein.
        Detailregelungen des Entwurfs der Biomasseverord-
        nung sind sogar für die Umwelt schädlich. So ist die zu-
        sätzliche Verwendung von Dieselmotoren zur Zünd- oder
        Stützfeuerung zulässig. Das bedeutet einen zusätzlichen
        Verbrauch an Heizöl, also eines fossilen Energieträgers.
        Durch die derzeitige Förderpolitik erhält der Anlagenbe-
        treiber Investitionsförderung, zinsverbilligtes Baudarle-
        hen und die volle Einspeisevergütung nach EEG. Unter
        bestimmten Voraussetzungen kann die Anlage auch noch
        mit steuervergünstigtem Heizöl betrieben werden – alles
        in allem eine ökologisch kontraproduktive Förderung, be-
        denkt man die zusätzlichen Emissionen aus Dieselmoto-
        ren, die die Umwelt extra belasten.
        Außerdem bleibt die Regelung über die Anerkennung
        von Altholz als Biomasse unvollständig. Denn die Alt-
        holzverordnung, die die Entsorgung von Altholz regeln
        soll, soll erst im Herbst verabschiedet werden. Was man
        von solchen Ankündigungen der Regierung zu halten hat,
        zeigt ein Blick auf andere umweltpolitische Bereiche: Es
        ist Geduld gefragt und darüber kann es schnell Herbst
        2002 werden.
        Ein weiterer Problembereich wird gänzlich ignoriert:
        die Nutzung von Tiermehl als Biomasse für die Verstro-
        mung. Obwohl die BSE-Problematik erst nach der ersten
        Vorlage der Biomasseverordnung akut wurde – und trotz
        der langen Zeitspanne bis zur Vorlage der überarbeiteten
        Fassung in dieser Woche –, wird das Thema von der Bun-
        desregierung nicht aufgegriffen. So sieht der Verord-
        nungsentwurf für tierische Abfälle, die keine Ausnahme-
        regelung nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten,
        keine Vergütung nach dem EEG vor. Dies bedeutet, dass
        große Mengen an Tiermehlen – trotz ihres vorhandenen
        energetischen Potenzials – aus dem Kreislauf der Erzeu-
        gung von Strom aus Biomasse im Rahmen der Biomasse-
        verordnung herausgelöst werden und zu entsprechenden
        Kosten entsorgt werden müssen. Deshalb hatte die F.D.P.
        in den Ausschussberatungen einen Änderungsantrag ge-
        stellt, der die Berücksichtigung von Tiermehl vorsah.
        Die Fehler, die mit dem EEG begonnen wurden, wer-
        den mit der Biomasseverordnung fortgeschrieben. So
        werden die zu fördernde Technik und die Preise politisch
        festgelegt. Damit fehlt ein klarer wettbewerblicher Anreiz
        für die Betreiber, die Wirtschaftlichkeit regenerativer
        Energieanlagen fortlaufend zu verbessern. Das EEG führt
        damit zu einer Fehlallokation volkswirtschaftlicher Mit-
        tel. Diese Fehler vermeidet der Antrag der F.D.P. zur
        marktwirtschaftlichen Förderung erneuerbarer Energie-
        träger, indem er weder bestimmte Energieträger noch ein-
        zelne Techniken oder gar Preise vorschreibt.
        Eva Bulling-Schröter (PDS): Der Kern des Streites
        zwischen BMU und Bundesrat auf der einen, dem Bun-
        destag auf der anderen Seite war die Einbeziehung von
        belastetem Altholz in die Biomasseverordnung. Dazu
        hatte die PDS ursprünglich folgende Position:
        Auch wenn Holz ein regenerativer Energieträger ist,
        geht es nicht an, dass belastete Hölzer als Biomasse gel-
        ten. Denn sonst würde man für diese Hölzer, die zum Teil
        gefährliche Abfälle sind, nicht nur kein Geld für die Ent-
        sorgung zahlen müssen, sondern auch noch – über das
        EEG – Geld verdienen. Das wäre politisch-moralisch
        nicht zu vertreten.
        Im Grundsatz stehen wir noch heute zu dieser Position.
        Gleichwohl plädieren wir für die Einbeziehung von belas-
        teten Althölzern in die Biomasse.
        Denn die Realität sieht nämlich so aus, dass die belas-
        teten Hölzer in der Praxis nur in den wenigsten Fällen ord-
        nungsgemäß entsorgt werden. Sie landen über einen
        grauen Markt in der stofflichen Verwertung. Die Schad-
        stoffe aus den belasteten Hölzern finden sich dann über-
        wiegend in Spanplatten wieder. Das geht aber eindeutig
        zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
        Dieser Trend würde sich noch verschärfen, wenn nur
        noch unbelastetes Holz als Biomasse gilt und die Span-
        plattenindustrie allein aus Kapazitätsgründen vermehrt
        auf belastete Hölzer zurückgreifen würde.
        Auch die mit den Krebs erregenden PAK imprägnier-
        ten Bahnschwellen und Leitungsmasten werden sehr oft
        für Spielplätze, Garteneinfriedungen, Zäune etc. „umge-
        nutzt“.
        Da all diese Hölzer nun unter die Biomasse fallen, wird
        die derzeitige Ist-Situation verbessert, es werden die Schlu-
        dereinen der Vergangenheit aufgearbeitet. Der Druck zur il-
        legalen Entsorgung wird mit dieser Regelung herausge-
        nommen.
        Wir können damit leben, weil durch die geltende
        17. BImschVO für diese Althölzer strenge Kriterien für
        die Verbrennung – Dioxinfilter etc. – angelegt werden.
        Zudem wird ein hoher Anspruch an den Wirkungsgrad
        der jeweiligen Anlagen gestellt. Dabei wird ein Mitnah-
        meeffekt im Sinne einer Mitverbrennung in normalen
        Verbrennungsanlagen ausdrücklich ausgeschlossen.
        Ich will nicht verschweigen, dass zahlreiche Bürger-
        initiativen in der Nähe von Verbrennungsanlagen der Ver-
        brennung von belasteten Althölzern ablehnend gegen-
        überstehen. Diese Skepsis, die durch unzählige Skandale,
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        wie manipulierte Filter oder Trixerein zur Grenzwertein-
        haltung gespeist wird, ist wohl sehr begründet.
        Deshalb müssen die Überwachungsbehörden mit
        strengster Kontrolle die durchgängige Einhaltung der
        17. BImschVO durchsetzen. Vor allem erwarten aber die
        Verbraucher, dass gesundheitsschädlichen Belastungen in
        Hölzern endgültig der Vergangenheit angehören.
        Anlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zurBeratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes
        zur Änderung des Postgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 25)
        Klaus Barthel (Starnberg) (SPD): Die Gründe für die
        Verlängerung der Exklusivlizenz wurden in der Vergan-
        genheit mehrfach dargestellt. Ich weise dazu auch auf das,
        was unsere Kollegin Petra Bierwirth heute ausgeführt hat,
        und auf meine Anmerkungen in der Debatte um den
        F.D.P.-Antrag am 15. März 2001.
        Deshalb möchte ich mich heute mit einigen Gegenar-
        gumenten aus den letzten Monaten beschäftigen, eine An-
        sammlung von Widersprüchen und Skurrilitäten. Viele
        können nur so reden, weil sie davon ausgehen können,
        dass die Koalition eine sofortige Totalliberalisierung ver-
        hindern wird und ihre Forderung den Realitätstest nicht
        bestehen muss.
        Nehmen wir den bayerischen Wirtschaftsstaatssekretär
        Spitzner, der sich unter anderem wie folgt äußerte: „Das
        Briefmonopol ... muss Ende 2002 fallen... Was Berlin hier
        plant, ist verbraucher- und ordnungspolitisch der falsche
        Weg! ... Den Kunden werden damit ähnliche Preisvorteile
        wie bei der Telekommunikation vorerst weiter vorenthal-
        ten.“ – So im Bulletin der Byerischen Staatsregierung
        vom 9. Februar 2001.
        Wir reden also von Preisvorteilen von bis zu 90 Pro-
        zent, wie wir sie im Bereich der Telekommunikation hat-
        ten. Stellen wir uns das einfach mal vor: Ein Standardbrief
        für 10 bis 15 Pfennig. Spitzner fährt fort, „... dass auch
        nach dem Wegfall der Exklusivlizenz eine flächen-
        deckende und qualitativ hochstehende Versorgung der
        Bevölkerung ... sichergestellt sei.“ Also: für 10 Pfennige
        hochwertig, flächendeckend und im Wettbewerb! Von den
        Wettbewerbern, die das schaffen sollen, müssen Sie mir
        mal einen zeigen.
        Da sind wir schon beim nächsten Widerspruch. Sie sa-
        gen: Das Porto muss runter durch den Wettbewerb und für
        den Wettbewerb. Wie soll das gehen? Heute haben doch
        die Inhaber von D-Lizenzen – Ortspost als höherwertige
        Dienstleistung – nur deshalb eine Chance, weil sie ein
        paar Pfennige unter dem Monopolporto der DP AG an-
        bieten können. Wenn das Porto abgesenkt wird, entziehen
        Sie den kleinen Wettbewerbern der Post die Existenz-
        grundlage.
        Das führt zum nächsten Punkt: Schon heute sind
        Großverlage und die Postkonzerne aus den Nachbarstaa-
        ten dabei, im Hinblick auf die Liberalisierung die kleinen
        D-Lizenz-Inhaber zusammenzukaufen und zu einem
        Netz zusammenzufügen. Dies ist in der „Wirtschaftswo-
        che“ vom 15. April 2001 eindrucksvoll dargestellt. Je
        weiter liberalisiert wird, desto weniger kleine Betriebe
        und desto mehr Konzentration werden wir erleben. Wer
        im großen Briefgeschäft mithalten will, dem genügen ein
        paar Fahrräder und 7,5-Tonner nicht mehr. Der muss
        Hunderte von Millionen, wenn nicht gar Milliarden in-
        vestieren. Wir nehmen zur Kenntnis: Wer hier von Ge-
        werbefreiheit und vom Schutz von Kleinunternehmen
        und Verbrauchern redet, meint im Grunde internationale
        Postkonzerne. Die sollen geschützt werden, weil sie an-
        geblich darauf vertraut haben, dass der Markt 2003 geöff-
        net wird.
        Da sind wir bei der nächsten Legende: Man habe sich
        auf eine Liberalisierung 2003 verlassen können und eine
        weitere Verlängerung des reservierten Bereichs sei
        rechtswidrig. Ich zitiere zunächst:
        Nach Art. 143 b Abs. 2 des Grundgesetzes können
        die vor der Umwandlung bestehenden ausschließli-
        chen Rechte des Bundes durch Bundesgesetz für eine
        Übergangszeit dem aus der Deutschen Bundespost
        POSTDIENST hervorgegangen Unternehmen ver-
        liehen werden. Die Vorschrift räumt dem Gesetzge-
        ber hinsichtlich der Geltungsdauer der Monopol-
        rechte einen Ermessensspielraum ein.
        Die Bundesregierung präferiert hierbei einen Ansatz,
        der einen abrupten Systemwechsel vermeidet und
        stattdessen einen stufenweisen Übergang vom Mo-
        nopol zum Wettbewerb im Postsektor ermöglicht.
        – Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode, Drucksache
        13/7774 vom 30. Mai 1997, Gesetzentwurf der Bundesre-
        gierung Entwurf eines Postgesetzes (PostG), Seite 33.
        Von wem stammt das Zitat? Es stammt von der Bun-
        desregierung, die 1997 amtierte! So steht es in ihrer Be-
        gründung zum Postgesetz.
        Dann haben wir noch den § 47 im Postgesetz über den
        Tätigkeitsbericht der Reg TP. Dort heißt es unter anderem:
        In diesem Bericht ist auch Stellung zu nehmen zu den
        Fragen, ... ob und gegebenenfalls bis zu welchem
        Umfang die Aufrechterhaltung einer Exklusivlizenz
        nach § 51 über den dort genannten Zeitpunkt hinaus
        erforderlich ist. Die Bundesregierung nimmt zu die-
        sem Bericht gegenüber den gesetzgebenden Körper-
        schaften des Bundes in angemessener Frist Stellung.
        Mit Recht verweisen auch die Kommentare darauf,
        dass eine solche Berichterstattung und eine Stellun-
        gnahme der Bundesregierung nur Sinn macht, wenn da-
        raus auch Entscheidungen abgeleitet werden können.
        Dies war Ergebnis des Vermittlungsverfahrens: „Implizit
        ist damit die Absichtserklärung angedeutet ... eine Verlän-
        gerung oder inhaltliche Änderung der Exklusivlizenz ...
        nicht auszuschließen.“ – P. Badura und andere, (Heraus-
        geber) Postgesetz. Beck’scher PostG Kommentar, Mün-
        chen 2000, Seite 591.
        Dies war auch die klare öffentliche Botschaft des
        Vermittlungsverfahrens. Im Zusammenhang mit der er-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17165
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        warteten europäischen Entwicklung und der alten Post-
        diensterichtlinie, die ebensolche Überprüfungen vor al-
        lem der Fristen 2003 für die totale Liberalisierung vorsah,
        konnte jeder Interessierte diese Tatsache realistisch ein-
        schätzen. Wer sich in einer solchen Branche engagiert und
        investiert, muss sich informieren. Wer dies nicht tut, dem
        kann kein Parlament und keine Regierung helfen, auch
        nicht dadurch, dass morgen der Wettbewerb freigegeben
        wird.
        Und dass sich Veränderungen ergeben haben, die eine
        solche politische Entwicklung erfordern, wurde von pro-
        minenter Seite bestätigt. Ich zitiere: „Hat sich Ihre Ent-
        scheidung, das Briefmonopol der Post Ende 2002 aufzu-
        heben, inzwischen als falsch herausgestellt?“
        Antwort: „Sie hat sich nur insofern als falsch erwiesen,
        als die entscheidende Annahme von damals – nämlich
        dass die übrigen EU-Länder dem deutschen Vorbild fol-
        gen und ebenfalls ihre Postmärkte öffnen würden – sich
        nicht bewahrheitet hat. Die politischen Rahmenbedingun-
        gen haben sich seit der Verabschiedung des Postgesetzes
        1997 grundlegend verändert.“ – Wolfgang Bötsch im In-
        terview der „Süddeutschen Zeitung“ vom 23. Februar
        2001. Dem ist nichts hinzuzufügen. Deshalb handeln wir
        jetzt.
        Die Verlängerung der Exklusivlizenz zieht Folgeände-
        rungen nach sich. Darauf hat der Bundesrat mit Recht hin-
        gewiesen und wir sind uns dessen bewusst. Ein privates
        Monopol ohne Entgeltregulierung und ohne fortgeschrie-
        bene Universaldienstverpflichtung wird es nicht geben. In
        der Frage des Portos wird es künftig Sache der Regulie-
        rungsbehörde sein, auf der Grundlage getrennter Rech-
        nungslegung die Angemessenheit der Gebühren zu über-
        prüfen.
        Vorrang hat aber jetzt Klarheit über die Verlängerung
        der Exklusivlizenz. Das dürfte im Interesse aller Markt-
        teilnehmer im Sinne von Planungssicherheit sein. Des-
        halb machen wir eine öffentliche Anhörung im Unteraus-
        schuss für Telekommunikation und Post am 18. Juni 2001
        und wollen dann zu einer schnellen Entscheidung kom-
        men.
        Petra Bierwirth (SPD): Mit dem Postgesetz von 1997
        wurde klargestellt, dass nach einer Übergangszeit alle
        Postdienstleistungen in Deutschland dem Wettbewerb un-
        terliegen sollen. Für die SPD-Bundestagsfraktion war da-
        bei stets klar, dass die Liberalisierung des deutschen
        Marktes im Kontext einer harmonisierten Öffnung der
        Postmärkte in der Europäischen Union stattfinden sollte.
        Nach dem Beginn der Liberalisierung vor vier Jahren gibt
        es jedoch bis heute keine völlige Öffnung der Postmärkte.
        Die europaweite Deregulierung wird in den Mitgliedslän-
        dern sehr unterschiedlich gehandhabt.
        Entgegen der EG-Richtlinie von 1997 gibt es in Brüs-
        sel bis heute keine Entscheidung über die Fortsetzung der
        Liberalisierung. Ein Zeitplan ist bislang nicht vorgelegt
        worden. Mit weiteren Liberalisierungsschritten ist vor
        2007 nicht zu rechnen, In der Mehrzahl der Mitgliedslän-
        der ist gegenwärtig eine Bereitschaft zur weiteren Libe-
        ralisierung und Privatisierung der Postmärkte nicht zu
        erkennen. Die Bundesregierung und die SPD-Bundes-
        tagsfraktion haben wiederholt deutlich gemacht, dass sie
        den Wettbewerb wollen. Deutschland hat bereits heute
        seinen Postmarkt deutlich weiter geöffnet, als es die eu-
        ropäische Postrichtlinie vorsieht. Deutschland ist bereits
        heute bei der Marktöffnung im europaweiten Vergleich in
        einer Spitzenposition und deutlich weiter als die Gralshü-
        ter von Liberalisierung und Wettbewerb, die USA.
        Von der europaweiten völligen Liberalisierung der
        Postmärkte sind wir, wie bereits erwähnt, weit entfernt.
        Selbst eine Absenkung des reservierten Bereichs ist bis-
        lang nicht absehbar. Wenn Ende 2002 die Exklusivlizenz
        der Deutschen Post AG endet und der deutsche Postmarkt
        ein reiner Wettbewerbsmarkt ist, müssen daher grenz-
        überschreitende Wettbewerbsverzerrungen befürchtet
        werden. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf der Bun-
        desregierung zur Änderung des Postgesetzes. Er verfolgt
        das Ziel, die Übergangszeit für die Exklusivlizenz der
        Deutschen Post AG um fünf Jahre bis zum Jahresende
        2007 zu verlängern. Diese Veränderung des zeitlichen
        Rahmens ist angezeigt, weil die ungleiche Öffnung der
        Märkte in der Europäischen Union einen Wettbewerbs-
        nachteil für deutsche Unternehmen und eine Schwächung
        des Standortes Deutschland bedeutet. Mit einer schritt-
        weisen und harmonisierten Marktöffnung schaffen wir
        faire Chancen im Wettbewerb.
        Wir wollen verhindern, dass es durch die einseitige Be-
        endigung des regulierten Marktes zu Wettbewerbsverzer-
        rungen kommt. Wir wollen vermeiden, dass Postunter-
        nehmen aus geschlossenen oder nahezu geschlossenen
        Märkten auf einem vollständig geöffneten deutschen
        Markt tätig werden können. Führen Sie sich die Bedeu-
        tung des deutschen Postmarktes vor Augen: Er ist der
        größte in Europa und er ist durch seine Lage besonders lu-
        krativ.
        Wir haben in Europa die Beispiele für Wettbewerbs-
        verzerrungen durch uneinheitliche Marktöffnung. Der
        Bereich der Stromversorgung, in dem es keine europaein-
        heitliche Liberalisierung gegeben hat, mahnt uns zur Vor-
        sicht. Erlauben Sie mir an dieser Stelle folgende Anmer-
        kung: Wir wollen auch vermeiden, dass es durch eine zu
        rasche Liberalisierung zu einem Verdrängungswettbe-
        werb mit Lohn- und Sozialdumping zulasten der Be-
        schäftigten sowie zu einer Leistungsreduzierung für die
        Kunden kommt. Eine weitere Öffnung des deutschen
        Postmarktes muss mit den europäischen Liberalisierungs-
        schritten weitgehend parallel verlaufen. Genau dazu dient
        die Gesetzesänderung. Durch unser rechtzeitiges Handeln
        erhalten die Deutsche Post AG und ihre Wettbewerber die
        notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Deutschland
        nimmt bei der Liberalisierung der Postmärkte europaweit
        einen Spitzenplatz ein. Daran wird sich auch nach einer
        Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deut-
        schen Post AG nichts ändern. Ich will betonen, dass es
        hier nicht um einen Endzustand geht, sondern um den
        Ordnungsrahmen einer Übergangszeit von einem Mono-
        pol zum Wettbewerb, den wir grundsätzlich wollen – in
        einem harmonisierten europäischen Binnenmarkt zu fai-
        ren Bedingungen für alle Wettbewerber. Die Bundestags-
        fraktion der SPD unterstützt daher die Bemühungen der
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117166
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        Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Marktöff-
        nung im Postbereich voranzutreiben.
        Zum Schluss lassen Sie mich noch einige Worte zum
        Briefporto sagen. Vor wenigen Wochen hat an dieser
        Stelle die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundes-
        wirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass die Ver-
        schiebung der Marktöffnung eine Portoreduzierung ab
        dem Jahr 2003 nicht ausschließt. Ähnlich wurde vor we-
        nigen Tagen der Bundeswirtschaftsminister in der Presse
        zitiert. Auch ich bin der Auffassung, dass die Produkti-
        vitäts- und Effizienzsteigerungen bei der Deutschen Post
        AG in Zukunft Spielräume für günstigere Postdienstleis-
        tungen eröffnen können, die dann privaten und gewerbli-
        chen Kunden zugute kommen. Nicht die Beibehaltung der
        Portohöhe, sondern der Marktregulierung im Postbereich
        ist Ziel des Gesetzes. Aller Polemik der Opposition zum
        Trotz geht die Entscheidung zur Verlängerung der Exklu-
        sivlizenz nicht zulasten der Verbraucher.
        Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU):Das, was die
        Regierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des
        Postgesetzes beabsichtigt, also mit einer Verlängerung
        des Postmonopols um weitere fünf Jahre, muss man zu-
        mindest einen gravierenden Vertrauensbruch nennen. Et-
        liche der betroffenen Firmen und mit ihnen viele Arbeit-
        nehmer, denen jetzt die Entlassung droht, nennen es sogar
        Betrug.
        In den vergangenen Jahren hat die Regulierungs-
        behörde für Telekommunikation und Post insgesamt 906
        Unternehmen Lizenzen für die Beförderung von Brief-
        sendungen erteilt. Rund 600 Unternehmen sind davon am
        Markt tätig, der überwiegende Teil im Bereich qualitativ
        höherwertiger Dienstleistungen, also in den Bereichen,
        die es ohne diese Unternehmen gar nicht gäbe, weil sie
        von der Post AG gar nicht oder nur unzureichend angebo-
        ten werden. Auch die ständig vorgetragene Kritik der SPD
        und der Gewerkschaften, wonach die neuen Wettbewer-
        ber der Post AG Arbeitnehmer beschäftigen würden, die
        sozusagen völlig ohne Arbeitnehmerrechte seien, ist le-
        diglich bösartig und durch die Praxis widerlegt.
        Die Regulierungsbehörde hat bisher bei 450 Lizenz-
        nehmern Überprüfungen vor Ort durchgeführt. Diese Re-
        gelprüfungen haben ein insgesamt positives Bild ergeben.
        Offensichtliche Verstöße gegen Lizenzbestimmungen
        wurden bisher nicht festgestellt. Bei den bisher überprüf-
        ten Lizenznehmern sind rund 19 000 Arbeitskräfte be-
        schäftigt, davon 2 550 Vollzeit- und 4 525 Teilzeitkräfte.
        Von den rund 10 500 geringfügig Beschäftigten stehen
        rund 9 000 in einem sozialversicherungspflichtigen Ar-
        beitsverhältnis. Damit werden die lizenzpflichtigen Tätig-
        keiten zu über 95 Prozent der Gesamtarbeitszeit in sozial-
        versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen erbracht.
        Noch immer gibt es rund 500 Klagen der Post AG
        gegen die Erteilung von Lizenzen für höherwertige
        Dienstleistungen, wobei meist der Punkt „taggleiche Zu-
        stellung“ eine Rolle spielt. Viele der ursprünglich über
        600 beklagten Firmen haben, wegen der hohen
        Anwaltskosten, inzwischen die Segel gestrichen. Das
        klingt salopp, dahinter stehen aber eine ganze Reihe von
        Entlassungen in die Arbeitslosigkeit. Allein bei AZD, dem
        Alternativen Zustelldienst, wird mit der Vernichtung von
        über 5 000 Arbeitsplätzen in den neuen Ländern gerech-
        net. Das alles interessiert diese Regierung aus roten und
        grünen Genossen nicht im Geringsten. Zumindest habe
        ich bisher keine Proteste gehört, weder vom Arbeitsminis-
        ter oder gar vom Beauftragten der Regierung für die
        neuen Länder, Staatssekretär Schwanitz.
        Aber es ist halt ein Unterschied, ob der Vorstandsvor-
        sitzende von IBM-Deutschland 80 000 IT-Kräfte aus dem
        Ausland fordert, wobei ihm der Kanzler spontan 30 000
        zusagt und die Wirtschaft schließlich ganze 5 600 ein-
        stellt. Davon allein zwei Drittel in den unionsregierten
        Ländern Bayern und Baden-Württemberg. Oder ob kleine
        und kleinste Firmen, die eben nicht den Namen IBM oder
        Holzmann tragen, um ihre jeweils wenigen Arbeitnehmer
        kämpfen. Diese Regierung mag das Wort Wettbewerb und
        Mittelstand noch so oft als Propagandawort in ihren Sonn-
        tagsreden in den Mund nehmen. Am praktischen Beispiel,
        wenn es darum geht, für den Mittelstand konkret etwas zu
        tun, versagt das Wirtschaftsministerium und die Abgeord-
        neten der rot-grünen Koalition nicken nur noch ergebenst
        und huldvoll das ab, was die Regierung von ihnen ver-
        langt.
        Mit der angestrebten Verlängerung des Briefmonopols
        stellt die Bundesregierung einseitig ihre finanzpolitischen
        Ziele, nämlich einen möglichst hohen Verkaufswert bei
        der weiteren Aufgabe der Aktien zu erzielen, über die
        wirtschaftlichen Interessen von Handel und Industrie. Op-
        fer einer solchen Entscheidung wären zudem die neu ge-
        gründeten mittelständischen Existenzen im Briefmarkt.
        Diese hatten im Vertrauen auf die im Postgesetz für den
        1. Januar 2003 vorgesehene Beendigung des Briefmono-
        pols in den privaten Zustellmarkt investiert. Alle privaten
        Zustellunternehmen müssen als Folge der Verlängerung
        des Briefmonopols um ihre wirtschaftliche Basis fürch-
        ten. Für sie stellt sich die Änderung des Postgesetzes als
        enteignungsgleicher Eingriff dar. Ohne Wettbewerbsal-
        ternative sind Wirtschaft und Handel dem Preisdiktat der
        Deutschen Post AG ausgesetzt.
        Das Briefmonopol wurde der Post AG für einen Über-
        gangszeitraum verliehen, der das Unternehmen in die
        Lage versetzen sollte, sich ausreichend auf den Wettbe-
        werb vorzubereiten. Nach erfolgreichem Börsengang und
        Rekordgewinnen des Monopolisten ist die Transforma-
        tion zu einem Wettbewerbsunternehmen abgeschlossen.
        Im Vertrauen auf das gesetzlich festgelegte Enddatum des
        Briefmonopols (31. Dezember 2002) haben die privaten
        Briefdienste erhebliche Vorleistungen erbracht, Struktu-
        ren aufgebaut und ein neues Qualitätsbewusstsein im
        Briefdienst geschaffen. Vollends unverständlich ist die
        dafür gegebene Begründung, die auf angebliche Liberali-
        sierungsdefizite in Nachbarländern verweist.
        Der Wirtschaftsminister weist nun darauf hin, dass er
        an den EU-Kommissar Bolkenstein einen Brief geschrie-
        ben hat, wonach er ihm zusichert, jeden europäischen
        Schritt zu einer weiteren Liberalisierung mit zu tragen.
        Dieser Brief dokumentiert geradezu klassisch sein Nichts-
        tun in dieser Frage. In der gleichen Situation, als es um ge-
        meinsame europäische Postliberalisierung ging, hat 1997
        der damalige Postminister, Wolfgang Bötsch, die wichtig-
        sten europäischen Länder besucht und sich nicht auf
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17167
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        geduldigen Briefwechsel beschränkt. Und er hat ein ge-
        meinsames Ergebnis erreicht.
        Die Wettbewerber fühlen sich als Opfer einer wirt-
        schaftlichen Machtpolitik, die darauf angelegt ist, die
        Deutsche Post AG zum „Global Player Nr. 1“ zu machen.
        Während also unser Wirtschaftsminister am 28. Mai in ei-
        nem Interview auf europäischer Ebene nach Entschuldi-
        gungen sucht, weshalb er Wettbewerb verhindern müsse,
        sagt einen Tag vorher in derselben Zeitung der EU-Wett-
        bewerbskommissar Monti, dass die Verlängerung des
        Postmonopols bis zum Jahre 2007 in Deutschland sowohl
        Verbrauchern wie Unternehmern schade. Auf das Argu-
        ment fehlender europäischer Harmonisierung setzt er
        noch hinzu, ich zitiere wörtlich: „Sich dafür zu rächen, ist
        aber kein guter Weg in die Zukunft. Davor warne ich.“
        Am 11. Mai hat der Bundesrat einen Antrag der uni-
        onsregierten Länder abgelehnt, das Postmonopol zu be-
        enden; gleichfalls hat der Bundesrat auch einen SPD-Antrag
        abgelehnt, das Postmonopol zu verlängern. Einstimmig
        hat der Bundesrat jedoch beschlossen, rechtzeitig bei
        allen weiteren Änderungen von Rechtsnormen, die sich
        aus dem Gesetzentwurf ergeben, Klarheit zu schaffen.
        Vor allem sollen die Folgeänderungen nach dem Art. 87 f
        Grundgesetz bewertet werden. Ich denke, dass dies ein
        Punkt ist, bei dem der Wirtschaftsminister weiß, dass er
        sich auf äußerst dünnem Eis bewegt. Professor Scholz hat
        in einem Gutachten überzeugend dargelegt, dass die Mo-
        nopolverlängerung gegen das Grundgesetz verstößt.
        Scholz betont, dass bereits die Verfassungsänderung von
        1994, die Startpunkt für die Privatisierung der damaligen
        Bundespost war, die Verpflichtung zur vollständigen Auf-
        gabe des Postmonopols vorgab.
        1998 wurden der Deutschen Post AG für die Über-
        gangszeit in den Wettbewerb ausschließliche Rechte erteilt,
        deren Enddatum für 2002 im Postgesetz festgeschrieben
        wurde. Damit hat der Gesetzgeber erschöpfend von den in
        der Verfassung vorgesehenen Übergangsregelungen Ge-
        brauch gemacht. Eine gleichwertige Teilnahme anderer
        Wettbewerber müsse nach dem Willen des Grundgesetzes
        vom Staat geschützt und gefördert werden. Eine Verlänge-
        rung verstößt gegen die Berufs- und Gewerbefreiheit, die
        durch Art.12 GG geschützt ist und rechtlichen Vorrang vor
        einem privatwirtschaftlichen Monopol genießt.
        Wenn der Minister nun sogar großzügig als Trost für
        die Monopolverlängerung Portosenkungen verspricht,
        dann kann ich nur sagen, dass er darauf keinen Einfluss
        hat, denn es steht so im Gesetz, dass ab 2003 das so ge-
        nannte Pricecap-Verfahren angewandt werden muss. Es
        sei denn, der Minister will auch dieses durch Regierungs-
        interventionismus wieder verhindern wie im vergangenen
        Jahr. Was wir von ihm allerdings erwarten dürfen, ist die
        Verlängerung des Universaldienstes sowie ferner seine
        Antwort auf die künftige Verwendung der Briefmarken.
        Wohin fließen die leicht verdienten Millionen der Brief-
        markensammler? Wie ist es mit der Anzahl der stationären
        Einrichtungen der Post, die derzeit in der Postuniversal-
        dienstleistungsverordnung gegen die Stimmen der Union
        von dieser Regierung auf gerade noch 12 000 festgeschrie-
        ben wurde? Wie ist es mit der Mehrwertsteuer, auf die der
        Finanzminister immer noch so großzügig verzichtet?
        Wenn die Regierung wegen der Probleme, die die Post
        AG in den USA hat, nun schrittweise ihre Kapitalbeteili-
        gung auf Null reduzieren möchte, liegt das selbstver-
        ständlich auf unserer ordnungspolitischen Linie und wir
        sind bereit, bei entsprechenden Vorkehrungen, die ein pri-
        vates Monopol á la Turn und Taxis verhindern müssen,
        unsere Zustimmung zu signalisieren. Was die Verlänge-
        rung des Monopols betrifft, erhält die Regierung von uns
        keine Zustimmung. Wir reichen dazu nicht unsere Hand.
        Diesen schlimmen ordnungspolitischen Sündenfall müs-
        sen Sie mit ihrem Koalitionspartner und der PDS allein
        rechtfertigen.
        Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Bündnis 90/Die Grünen treten für eine klare, wettbe-
        werbsorientierte Politik ein. Wir halten die schrittweise
        und kontrollierte Öffnung der europäischen Postmärkte
        für dringend erforderlich. Auch im Postsektor bedarf es
        gleicher Wettbewerbschancen für alle Unternehmen in al-
        len Ländern des Binnenmarktes. Die Bundesregierung
        konnte sich jedoch auf dem Europäischen Rat von Stock-
        holm mit ihrer Position zur Schaffung eines einheitlichen
        Wettbewerbsrahmens für Postdienstleistungen in der EU
        im Dezember 2000 nicht durchsetzen.
        Das Bundeskabinett hat daher in seiner Sitzung am
        28. März 2001 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-
        derung des Postgesetzes beschlossen. Darin wird die
        Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für Briefe bis zu
        200 Gramm und der Massensendungen bis zu 50 Gramm
        bis zum 31. Dezember 2007 festgeschrieben. Der Bun-
        desrat ist in der Mehrheit dieser Novellierung des Postge-
        setzes gefolgt. Wir werden also dieses Gesetz verabschie-
        den.
        Wir gehen allerdings davon aus, dass die Post AG nun-
        mehr den Spielraum zur Senkung des Briefportos nutzen
        wird. Die Deutsche Post AG erzielte im Jahr 2000 71 Pro-
        zent ihrer Gewinne bei den Briefen, während dieser Be-
        reich nur 34 Prozent des Umsatzes ausmacht. Sie konnte
        ihre Gewinne in diesem Bereich bei gleich bleibendem
        Umsatz um 100 Prozent steigern. Die hohen Gewinnmar-
        gen bei der Briefzustellung bestätigen, dass die Senkung
        des Briefportos möglich und nötig ist. Das Porto in der
        Bundesrepublik ist im internationalen Vergleich, bezogen
        auf die Einwohnerdichte, viel zu hoch. Es ist nicht die
        Aufgabe der Verbraucher und der Unternehmen, den Auf-
        bau eines global agierenden Logistikkonzern mit ihren
        Portogebühren zu unterstützen.
        Die Beibehaltung eines Monopols in einem Teilbereich
        erfordert eine strenge wettbewerbliche Aufsicht durch die
        Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
        um negative Effekte für die Unternehmen und die Ver-
        braucherinnen und Verbraucher zu verhindern.
        Wettbewerber, zum Beispiel im Bereich des Paket-
        dienstes sehen ihre Situation im Wettbewerb hier beein-
        trächtigt. Um zu verhindern, dass die Post aus ihrem Mo-
        nopolbereich andere Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit
        subventioniert und es dadurch auf diesen Märkten zu un-
        fairen Marktsituationen kommt, ist eine klare Trennung
        der Monopolbereiche und der wettbewerblich strukturier-
        ten Bereiche notwendig.
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        Die Anforderungen der Transparenz-Richtlinie der Eu-
        ropäischen Union sind von der Post AG deshalb umzu-
        setzen. Monopol- und Wettbewerbsbereiche bei der Deut-
        schen Post AG sind buchhalterisch zu trennen, um
        Transparenz herzustellen. Getrennte Konten sind zu
        führen, in den Geschäftsberichten hat eine separate Be-
        richterstattung stattzufinden. Dazu gehört, dass die Deut-
        sche Post den gewerblichen Paketdienst in ein eigenes
        Unternehmen ausgliedert.
        Selbstverständlich ist bei der Verlängerung des Brief-
        monopols auch die Anpassung des Regulierungsrahmens
        notwendig. Es wäre nicht akzeptabel, wenn das Briefmo-
        nopol der Post nicht wenigstens durch eine starke Ex-
        ante-Preisregulierung ergänzt werden würde. Jede Be-
        grenzung von Regulierungsmöglichkeiten, die aufgrund
        des geplanten Auslaufens des Postgesetzes 2002 ins Ge-
        setz aufgenommen sind, müssen selbstverständlich wie-
        der herausgenommen werden.
        Auch die der Post AG aufgegebenen Pflichten zur Prä-
        senz in der Fläche – wie sie in der PUDLV festgehalten
        sind – werden wir anpassen. 5 000 Poststellen müssen bis
        2007 erhalten bleiben. Wir werden den Regulierungsrah-
        men an die verlängerte Monopolfrist anpassen.
        Gerhard Jüttemann (PDS): Die PDS beglück-
        wünscht die Bundesregierung, dass sie mit dem vorlie-
        genden Gesetzentwurf zur Verlängerung der Exklusiv-
        lizenz die Notbremse gefunden hat. Wenn es steil bergab
        geht und plötzlich die Straße im Chaos endet, empfiehlt es
        sich, immer anzuhalten. Wenigstens entspricht das dem
        Selbsterhaltungstrieb. Wenn nun aus bestimmten Rich-
        tungen das Gegenteil gefordert wird, also Tempo erhöhen,
        obwohl da gar kein Weg mehr ist, wundert mich das nicht.
        Das haben Sie immerhin 16 Jahre lang gemacht. Ein Gut-
        teil der Probleme, die wir heute haben, rührt genau da her.
        Und im Zusammenhang mit der Postprivatisierung
        stimmt das sogar zu 100 Prozent.
        Welche Probleme sind das? Da ist zunächst einmal ein
        gigantischer Arbeitsplatzabbau in der Größenordnung von
        über 70 000 zu nennen. Damit sind zum Teil wichtige Leis-
        tungen weggefallen. Ich erinnere nur an die Schließung
        von Tausenden und Abertausenden von Postfilialen, an die
        Einschränkung von Öffnungszeiten, was alles zulasten vor
        allem der privaten Kunden, also der Bevölkerung geht.
        Zum anderen werden die Leistungen zwar weiter erbracht,
        aber von anderen Personen, die der Postgewerkschaftschef
        Kurt van Haaren einmal als „Turnschuhbrigaden“ be-
        zeichnet hat: schlecht oder gar nicht ausgebildet, mies be-
        zahlt, meistens nicht sozialversichert. Die meisten von Ih-
        nen, meine Damen und Herren, nennen das Wettbewerb.
        Ich nenne das unerträgliche Verschärfung der Ausbeutung.
        Der Chef der Deutschen Post, Herr Zumwinkel, ist bei
        dieser Meinungsverschiedenheit natürlich auf Ihrer Seite.
        Das heißt, er ist auch für den Wettbewerb, aber natürlich
        nur so lange, wie er ihm Vorteile, also Extraprofite bringt.
        Die Exklusivlizenz will er also trotz seiner Neigung zu
        Wettbewerb gern behalten. Aber an anderer Stelle ist er
        ein wirklicher Wettbewerber, zum Beispiel bei der Ausla-
        gerung von bisher von Postlern mit ordentlichen tarifli-
        chen Arbeitsverträgen erbrachten Transportleistungen an
        die zitierten Turnschuhbrigaden oder beim Lohnraub. So
        hat ZumwinkeI der „Wirtschaftswoche“ schon im Som-
        mer vergangenen Jahres gesagt – ich zitiere –:
        Wir haben mit den Gewerkschaften vereinbart, dass
        jeder, der etwa in der Zustellung neu zu uns kommt,
        nicht nach den Posttarifen bezahlt wird, sondern da-
        nach, was auch für die Konkurrenz gilt.
        Das macht Lohneinbußen bis zu 29 Prozent aus, die
        Zumwinkel in kurzer Zeit Milliardenbeträge einbringen
        Darin spiegelt sich das Ziel der Liberalisierung: Ein
        ganzer Wirtschaftszweig, der einmal geschaffen worden
        war, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse zu
        befriedigen, wird umgestülpt und abgespeckt bis zur Un-
        kenntlichkeit der reinen Kapitalverwertung. Alle sozialen
        Bedürfnisse und Interessen kommen dabei unter die Rä-
        der. Was sich nicht rechnet, wird es im Postbereich wie in
        so vielen anderen künftig nicht mehr geben.
        Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf
        aus Standort-, nicht aus sozialen Gründen diesen Prozess
        verzögern. Die PDS wird dem mangels Alternativen zu-
        stimmen, wohl wissend, dass diese Verzögerung keine
        Problemlösung sein kann; denn aufgeschoben ist be-
        kanntlich nicht aufgehoben. Für eine wirkliche Lösung
        der aus der Privatisierung und Liberalisierung erwach-
        senden sozialen Probleme gäbe es nur einen Weg: die Um-
        kehr.
        Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Technologie: Die Bundesre-
        gierung beabsichtigt, die Exklusivlizenz der Deutschen
        Post AG um fünf Jahre auf Ende 2007 zu verlängern. Da-
        mit wollen wir verhindern, dass in Deutschland blind
        Märkte geöffnet werden, die anderswo weiterhin abge-
        schottet bleiben. Die Bundesregierung beweist damit Ver-
        antwortung, indem wir über den Tellerrand hinaus-
        schauen.
        Tatsache ist, dass heute niemand vorhersagen kann,
        wie sich die Postpolitik um uns herum in den nächsten
        Jahren weiterentwickeln wird. Eine gemeinsame und zu-
        kunftsgerichtete europäische Postpolitik ist derzeit – und
        ich sage ganz bewusst: leider – nicht erkennbar. Das Eu-
        ropäische Parlament hat sich bisher erst in erster Lesung
        zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
        neue Postdiensterichtlinie geäußert und der Ministerrat
        ringt nunmehr seit genau einem Jahr um einen gemeinsa-
        men Standpunkt – mit weitgehend offenem Ausgang. Ei-
        nes ist jedoch klar: Eine vollständige Marktöffnung vor
        Ende 2007 ist in Europa illusorisch. Sollte es trotzdem an-
        ders kommen, wären wir natürlich an erster Stelle bereit,
        zugunsten einer europaweit dynamischen Marktentwick-
        lung unsere Postmärkte früher zu öffnen.
        Maßgeblich ist für die Bundesregierung eine gleichge-
        richtete Entwicklung der Märkte innerhalb der Euro-
        päischen Union. Die Bundesregierung befürwortet aus-
        drücklich einen offenen gemeinsamen europäischen Bin-
        nenmarkt – auch im Postbereich. Davon profitieren dann
        nicht nur einige, sondern alle Verbraucherinnen und Ver-
        braucher in Europa. Im Gegenzug müssen dann aber auch
        vergleichbare Spielregeln gelten. Es kann nicht richtig
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17169
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        sein, dass in Deutschland das Briefmonopol auf Null
        zurückgeht, während bei fast allen unseren europäischen
        Wirtschaftspartnern die Schutzzäune bis zu einer Höhe
        von rund 95 Prozent des gesamten Marktvolumens hoch
        gezogen bleiben. Die Friktionen, Wettbewerbsverzerrun-
        gen und einseitigen Belastungen, die daraus entstehen
        könnten, würden dann zu Recht der Bundesregierung an-
        gelastet werden; und das wollen wir, schlicht gesagt, po-
        litisch nicht verantworten müssen.
        Um an dieser Stelle den gern angeführten Vergleich mit
        Schweden schon vorweg vorwegzunehmen: Der schwe-
        dische Postmarkt ist kein geeignetes Lehrstück in Sachen
        Wettbewerb. Dort ist der Briefmarkt 1993 zwar formal
        vollständig für den Wettbewerb geöffnet worden. Aber
        der mehr oder weniger einzige Wettbewerber ist das Un-
        ternehmen City Mail. Und zwischen dem Platzhirsch und
        dem Neuling herrscht ein Wettbewerbsverhältnis, das sich
        vielleicht am besten mit „freundschaftlich“ beschreiben
        lässt: City Mail beschränkt sich auf die Verteilung von
        computervorsortierter Geschäftspost in den südschwedi-
        schen Ballungszentren von Stockholm, Göteborg und
        Malmö. Es ist daher nicht überraschend, dass der Markt-
        anteil der Schwedischen Post sieben Jahre nach der voll-
        ständigen Marktöffnung noch immer rund 95 Prozent be-
        trägt. Er unterscheidet sich damit nicht wesentlich vom
        Marktanteil der Deutschen Post im deutschen Briefmarkt.
        Unter dem Strich bleibt die Erkenntnis, dass Deutsch-
        land als größter und zentral gelegener Mitgliedstaat in-
        nerhalb der EU keine Extratouren fahren sollte. Dieser
        Einsicht hat sich schließlich auch der Bundesrat nicht ent-
        zogen. In seiner Sitzung am 11. Mai hat er außerdem die
        Bundesregierung aufgefordert, drei weitere Änderungen
        am Postgesetz und eine Änderung an der Postuniversal-
        dienstleistungsverordnung einzubringen, die in unmittel-
        barem Zusammenhang mit der Exklusivlizenz stehen. Die
        Bundesregierung beabsichtigt, dem nachzukommen.
        Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur verfas-
        sungsrechtlichen Zulässigkeit der Verlängerung der Ex-
        klusivlizenz machen. Die Bundesregierung hat diese
        Frage, die in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert
        wird, sehr ernsthaft und sorgfältig geprüft. Nach Art. 14 b
        Abs. 2 des Grundgesetzes hat der Gesetzgeber einen sehr
        weiten Ermessensspielraum, die Übergangsfrist zeitlich
        festzulegen. Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz ge-
        rade keine konkrete Frist vorgegeben, sondern ausdrück-
        lich auf die Korrelation zur politischen Willensbildung in-
        nerhalb der Europäischen Union hingewiesen. Mit Blick
        auf die europäische Postpolitik stehen deshalb der Verlän-
        gerung der Exklusivlizenz keine verfassungsrechtlichen
        Gründe entgegen. Der vorliegende Gesetzentwurf be-
        schränkt sich auf eine reine Verschiebung des Auslaufens
        des Briefmonopols – und dies zu einem frühestmöglichen
        Zeitpunkt, um den Unternehmen im deutschen Postmarkt
        die größtmögliche Planungssicherheit zu geben.
        Die europäischen Postmärkte befinden sich ordnungs-
        politisch nach wie vor noch nicht in ruhigerem Fahrwas-
        ser. Der Kurs heißt „Wettbewerb im europäischen Maß-
        stab“. Daher wird die Bundesregierung in Brüssel
        weiterhin mit großem Nachdruck auf Entscheidungen zur
        Öffnung der europäischen Postmärkte drängen.
        Anlage 12
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung desAntrags: Die Zukunft gehört
        der Individuallizenz – Vergütungsregelungen für
        private Vervielfältigungen im digitalen Umfeld
        (Tagesordnungspunkt 26)
        Dirk Manzewski (SPD): Mit ihrem Antrag greift die
        F.D.P. ein aktuelles urheberrechtliches Problem auf und
        beschäftigt sich mit der Frage nach den Vergütungsrege-
        lungen für private Vervielfältigungen im digitalen Um-
        feld. Sie verbindet dies gleich mit der Aufforderung an die
        Bundesregierung, insoweit deren so genannten 2. Vergü-
        tungsbericht zu ergänzen.
        Sosehr ich mich einerseits darüber freue, dass die
        F.D.P. sich offenbar intensiv mit diesem Thema und dem
        Vergütungsbericht der Bundesregierung auseinander
        setzt, komme ich andererseits nicht umhin, in diesem Zu-
        sammenhang darauf hinzuweisen, dass es der F.D.P., die
        sich ja neben meiner Fraktion seit längerem engagiert mit
        dem Urheberrecht beschäftigt, in der Vergangenheit in
        Regierungsverantwortung selbst nicht gelungen ist, die
        damalige Bundesregierung zu solchen Vergütungsberich-
        ten zu bewegen. Ich erinnere nur daran, dass bereits mit
        der Urheberrechtsnovelle von 1985 eigentlich festgelegt
        worden war, alle drei Jahre einen solchen Vergütungsbe-
        richt vorzulegen. Lediglich 1989 kam die alte Bundesre-
        gierung dem jedoch nach – angesichts der rasanten Ent-
        wicklung im Bereich der neuen Technologien für mich ein
        grob fahrlässiges Verhalten.
        In der Sache selbst stellt die F.D.P. zu Recht fest, dass
        dem Urheber für jede Nutzung seiner Werke eine ange-
        messene Vergütung zusteht. Dies entspricht genau der
        Politik der Bundesregierung, die ja nicht zuletzt auch des-
        halb zum Beispiel eine Änderung des Urhebervertragsge-
        setzes anstrebt.
        Und genau deshalb ist es natürlich nur recht und billig,
        auch die neuen Vervielfältigungstechniken und die dazu-
        gehörigen Trägermedien im digitalen Bereich – wenn sie
        es denn nicht schon sind – in das bestehende Vergütungs-
        system einzubeziehen.
        Ich möchte jedoch nicht unerwähnt lassen, dass eine
        angemessene Vergütung in der Regel durch das geltende
        duale Vergütungssystem, das heißt durch die Gerätever-
        gütung als Grundvergütung und die Betreibervergütung
        als so genannte nutzungsorientierte Vergütung, gewähr-
        leistet wird. Da eine Erfassung der veräußerten Geräte
        beim Endverbraucher als potenziellem Nutzer der urhe-
        berrechtlich geschützten Werke nur mit einem unver-
        hältnismäßigen Aufwand erfolgen könnte und analoge
        Vervielfältigungen zumindest zurzeit noch nicht kontrol-
        lierbar sind, ist die Vergütungspflicht derzeit auch noch
        zu Recht den Herstellern und Importeuren auferlegt wor-
        den.
        Natürlich wäre es sachgerechter, wenn am Ende statt
        pauschaler Vergütungen Individuallizenzen stünden. Die
        Möglichkeiten hierzu liegen derzeit aber einfach noch
        nicht vor. Die so genannten DRM-Systeme sind zwar in
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117170
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        der Entwicklung, aber eben noch nicht marktreif. Offizi-
        ell gibt die eine oder andere größere Firma zwar hin und
        wieder an, dass dies bereits in ein bis zwei Jahren der Fall
        sein wird. Von Fachleuten wird dies jedoch bezweifelt.
        Hier wird insoweit eher ein Zeitraum von vier bis fünf
        Jahren für realistisch gehalten – und dies auch nur dann,
        wenn es bis dahin gelingt, die DRM-Systeme vor Com-
        puterhackern sicher zu schützen.
        Eine weitere – aber nicht zu unterschätzende – Unbe-
        kannte ist im Übrigen die Kundenakzeptanz. Nur wenn
        der Kunde bereit ist, für jede tatsächlich gezogene Nut-
        zung auch zu zahlen, wird sich das DRM-System durch-
        setzen.
        Inwieweit die Höhe der gegenwärtigen Vergütungs-
        sätze, die bereits im Jahr 1985 festgesetzt worden und bis
        heute unverändert geblieben sind, allerdings noch ange-
        messen ist, bedarf dabei einer genauen Überprüfung. Dies
        ist von der Bundesregierung im Übrigen auch erkannt
        worden, die in ihrem Vergütungsbericht dementsprechend
        hierauf hingewiesen hat.
        Anders als die F.D.P. halte ich es in diesem Zusam-
        menhang aber für dringend notwendig, die Art der Fest-
        setzung der Vergütungssätze zu ändern. Bislang kann dies
        nur durch ein förmliches Gesetz erfolgen. Das Ergebnis
        hiervon ist eine nicht mehr zeitgemäße Starrheit der Ver-
        gütungssätze, die der technischen Entwicklung nicht
        mehr gerecht wird. Neben einer regelmäßigen Überprü-
        fung der Vergütungssätze sollte die Regelung deshalb fle-
        xibler gefasst werden. Dies könnte zum Beispiel per Ver-
        ordnung erfolgen, wozu dass Urheberrecht dann
        zwingend ermächtigen müsste.1)
        Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Der
        Antrag der Freien Demokraten „Die Zukunft gehört der
        Individual-Lizenz – Vergütungsregelung für private Ver-
        vielfältigungen im digitalen Umfeld“ kann nicht ganz
        ohne Widerspruch bleiben. Unbestritten ist, dass urheber-
        rechtliche Leistungen von Nachnutzern zu vergüten sind,
        weil geistiges Eigentum einen hohen Stellenwert im
        Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland hat und
        dort, wo es in Europa noch nicht den notwendig aner-
        kannten Wert besitzt, erhalten werden muss. Das Urhe-
        bergesetz von 1965 mit seinen diversen Ergänzungen hat
        in § 2 die geschützten Werke aufgezählt und im Wesentli-
        chen dazu gezählt: die Sprachwerke, Werke der Musik,
        pantomimische Werke, Werke der Kunst, Lichtbildwerke,
        Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher und
        technischer Art. Für die Vergütung wurde und wird auch
        in Zukunft sicher unterschieden: die Vervielfältigung zum
        privaten eigenen Gebrauch und die Vervielfältigungen
        zum gewerblichen Gebrauch.
        Auch wenn die Auslegung der §§ 53 f. Urhebergesetz
        zu manchem Rechtsstreit Anlass gaben, war die Handha-
        bung der Bestimmungen sowohl für die Urheber als auch
        für die Nutznießer brauchbar, wenngleich Pauschalierun-
        gen nicht zur absoluten Gerechtigkeit für die eine oder an-
        dere Seite führen können. Bei aller Technik, die auf uns
        zukommt, auch im digitalen System, kann die Nutzung
        von urhebergeschützten Werken – sozusagen das „Selbst-
        zählen“ – nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Auf-
        wand zur Zählung und Berechnung und Überprüfung des
        Rechnungseingangs zu einer Verwaltungsaufblähung
        führt, die in keinem Verhältnis zum Nutzen und Leistung
        stehen.
        Wenn die Freien Demokraten in ihrer Begründung
        Sorge haben, dass der Anteil der Urhebervergütung bei
        pauschalen Belastungen der Hersteller von Vervielfälti-
        gungsgeräten eine Gefahr für die Unternehmen darstelle,
        so kann ich dies nur bedingt teilen, da bei der Individual-
        vergütung der geistige Urheber oder die Organisation, die
        für ihn die Lizenzgebühren eintreibt, ein unheimlich auf-
        geblähtes Imperium nach sich ziehen würde mit Millio-
        nenvergütungen von Vorstandsvorsitzenden, wie wir es
        bei der GEMA erleben.
        Ziel muss es daher sein, im Rahmen der Behandlung
        des Antrages der F.D.P. mit allen Interessenvertretern ge-
        meinsame Lösungen zu erarbeiten, die auf der einen Seite
        dem Schutz der Urherber dienen, auf der anderen Seite
        den Anforderungen einer freien Informationsgesellschaft
        standhalten und nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit
        der deutschen ITK-Branche nicht beeinträchtigen. Der
        Antrag ist so ein bisschen wie früher der Sarottimohr:
        „Hier ein Stückchen, da ein Stückchen“, weil auf der ei-
        nen Seite die Individuallizenzgebühr als große Zukunfts-
        vision aufgezeigt wird, andererseits aber – und das wird
        noch lange dauern – die pauschale Vergütungspflicht bei-
        behalten werden soll, bis der Einsatz von Digital Rights
        Management-Systemen, DRM-Systemen, die lückenlose
        Erfassung sicherstellt. Selbst wenn die lückenlose Erfas-
        sung möglich ist, habe ich bereits auf die wirtschaftlich
        zweifelhafte Verwirklichung der Ansprüche von Urhe-
        bern bei Kleinkopierern hingewiesen.
        Das gemeinsame Ziel wohl aller Parteien des Deut-
        schen Bundestages und der Bundesregierung ist es, dass
        der Urheber eine angemessene Vergütung erhält. Insofern
        ist die Aufforderung an die Bundesregierung zu geben,
        wie die Individualisierung der Berechnungen urheber-
        rechtlicher Leistungen gefördert werden kann, richtig. Bis
        zu deren Verlässlichkeit muss die Geräteabgabe möglich
        sein, wobei Computer, die als Multifunktionsgeräte rela-
        tiv wenig mit der Vervielfältigung zu tun haben, außen
        vorgelassen werden müssen, während man angemessen
        gegebenenfalls so genannte CD-Brenner, Scanner und
        Drucker, wie auch von den Freien Demokraten vorge-
        schlagen, mit einer gewissen pauschalen Gerätevergütung
        belasten kann.
        Es ist aber die Frage, ob dies der allein richtige Weg ist.
        Der Grundsatz sollte sein, Eigenverantwortung zum Bei-
        spiel der Softwarehersteller. Deswegen kann man alterna-
        tiv auch über eine Verpflichtung der Hersteller nachden-
        ken, indem man eine Kopierschutzverpflichtung erlässt.
        Technische Möglichkeiten gibt es dazu. Die Software
        könnte mit einer wechselnden Seriennummer versehen
        werden, welche beim Aufspielen auf ein Laufwerk nach
        dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Das Programm
        könnte dann ab dem Aufspielen auf den PC 20 oder
        30 Tage genutzt werden. Diese Software könnte durch
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17171
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        1) Folgetext lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
        Mitteilung an den Hersteller über den Beginn durch eine
        spezielle Codenummer dauerhaft freigeschaltet werden,
        um dann Gebühren berechnen zu können. Soweit Pro-
        gramme ohne Kopierschutz ausgeliefert werden, könnten
        diese mit einer Pauschalabgabe versehen werden. Damit
        hätte man das Problem nicht auf die Gerätehersteller ver-
        lagert, sondern auf die, die es tatsächlich betrifft. Mindes-
        tens prüfen sollte man diese Alternative.
        Wichtig – und das sollten wir bei alle dem nicht ver-
        gessen – ist, dass Abgaben nicht technologiefeindlich wir-
        ken sollen. Zudem ist die Harmonisierung auf europä-
        ischer Ebene eine unverzichtbare Voraussetzung für einen
        chancengleichen Wettbewerb, da naturgemäß im Ge-
        werbe kontrolliert werden kann, ob ein nicht mit Pau-
        schalabgaben belastetes Gerät die Grenze passiert oder
        nicht. Immerhin sind drei Länder von Abgaben frei
        – Großbritannien, Irland und Luxemburg –, acht EU-Län-
        der belasten reine Trägermedien und nur vier Länder for-
        dern eine Abgabe auf die Geräte. In den Beratungen wer-
        den wir hier sicher auch mit den Regierungsparteien
        Einigkeit erzielen, damit der Bundestag einheitlich die
        Bundesregierung auffordert, entsprechende Gesetze vor-
        zulegen.
        Anlage 13
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlungen und
        der Berichte zu den Anträgen:
        – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
        – Existenzbedrohung des Handwerks unterbin-
        den
        Christian Lange (Backnang) (SPD): Den Antrag auf
        Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die
        Verwendung der Mittel aus dem Eigenkapitalhilfepro-
        gramm kann von den Kolleginnen und Kollegen der PDS
        eigentlich nicht ernst gemeint sein. Wenn sie die Antwort
        der Bundesregierung auf ihre eigene Kleine Anfrage auf-
        merksam gelesen hätten, hätten sie unschwer erkennen
        können, dass für einen Untersuchungsausschuss kein An-
        lass und erst recht kein Bedarf besteht.
        Wir alle erinnern uns noch an den spektakulären Hun-
        gerstreik der Handwerkerfrauen vor dem Brandenburger
        Tor. Die Frauen machten damit in eindrucksvoller Weise
        auf ihre Situation aufmerksam. Die Kleinunterneh-
        men waren unverschuldet in Not geraten. Anlass waren
        existenzbedrohende Liquiditätsengpässe, die durch Zah-
        lungsverzug der Kunden, aber auch durch betrügerische
        Machenschaften entstanden waren. Das persönliche Schick-
        sal der Betroffenen hat uns alle bewegt und ich freue mich
        sehr, dass der neu im Bundeshaushalt 2001 eingerichtete
        Hilfsfonds hier schnelle Hilfe bieten konnte. Der Hilfs-
        fonds über 5 Millionen DM dient speziell der Liquiditäts-
        sicherung von Kleinunternehmen und des Handwerks,
        wenn diese durch kriminelle Machenschaften anderer in
        ihrer Existenz bedroht werden und keine andere Hilfe
        mehr erhalten können.
        Selbstverständlich führte nicht allein der Streik der
        Handwerkerfrauen zur Einsetzung dieses Fonds. Die
        Bundesregierung hat zwar eine menschliche Verpflich-
        tung gegenüber den unschuldig in Not Geratenen. Aller-
        dings greift der Hilfsfonds in sinnvoller Weise gerade die
        besonderen strukturellen Schwierigkeiten auf, denen
        Kleinbetriebe in absoluten Notlagen ausgesetzt sind. Bis-
        lang konnten bereits in elf Fällen die zur Sanierung des
        Unternehmens erarbeiteten Konzepte umgesetzt werden.
        Unter diesen gelösten Fällen sind auch fünf Fälle, die di-
        rekt am Hungerstreik der Handwerkerfrauen im Herbst
        letzten Jahres beteiligt waren. Das ist ein guter Erfolg.
        Übrigens ist der Hilfsfonds noch nicht einmal zur
        Hälfte ausgeschöpft. Für die gelösten elf Fälle wurden
        insgesamt 2,25 Millionen DM aus dem Nothilfefonds ein-
        gesetzt. Die DtAerwartet, dass die vorhandenen Mittel für
        weitere rund 15 Fälle reichen wird. Es gibt allerdings laut
        DtA circa 25 Fälle, für die der Fonds infrage käme. Nach
        Ausschöpfung der Fondsmittel wird Unternehmen in
        Schwierigkeiten auch in Zukunft im Rahmen der „runden
        Tische“ – im wesentlichen durch die Finanzierung von
        Kurzberatungen – geholfen.
        Die Umsetzung des Fonds wurde auf die Deutsche
        Ausgleichsbank übertragen, um diesen sinnvoll in ein Ge-
        samtförderkonzept einzubinden und vorhandenes Know-
        how zu nutzen. Die Abwicklung des Hilfsfonds wird da-
        mit effektiv und sicher organisiert.
        Ebenso wie die Auszahlung von ERP-Mitteln ist auch
        die Abwicklung des Hilfsfonds im Interesse der Kredit-
        nehmer an strikte Regularien gebunden. Die Verträge las-
        sen der Bank jedenfalls keinerlei Spielraum für Verzöge-
        rungen bei der Auszahlung der bewilligten Mittel. Die
        KfW und die DtA prüfen bei Hinweisen, aber insbeson-
        dere in einem umfänglich angelegten System der Ban-
        kenprüfungen, turnusmäßig eine sehr große Zahl der För-
        derfälle und kontrollieren bei allen Prüfungen den
        fristgemäßen Einsatz und die rechtzeitige Bereitstellung
        der Mittel durch die Hausbank an den Kreditnehmer.
        Innerhalb der ständigen Bankenprüfungen .wurden
        bislang nur wenige Einzelfälle einer verzögerten Weiter-
        leitung der abgerufenen ERP-Mittel oder andere Unregel-
        mäßigkeiten durch die Hausbank festgestellt. Die Banken
        sind in diesen Fällen wegen der Vertragsverletzung ent-
        sprechend sanktioniert worden. Den betroffenen Kredit-
        nehmern wurden die daraus entstandenen Kosten vergü-
        tet. Ansonsten treten bei den Bankenprüfungen insgesamt
        meist Beanstandungen rein formaler Art auf, die unmit-
        telbar danach beseitigt werden können. Anzeigen gegen
        Hausbanken, die im Zusammenhang mit ERP-Mitteln er-
        stattet wurden, beschränken sich auf einige wenige
        Einzelfälle. Es gibt auch keine weiteren Anzeigen, die
        eine größere Tragweite der Unregelmäßigkeiten bei der
        Mittelvergabe vermuten lassen könnten. Insofern erübrigt
        sich auch ein entsprechender Untersuchungsausschuss.
        So gut gemeint der Antrag der F.D.P.-Fraktion auch
        sein mag, so sehr kommt er doch zu spät. Die Bundesre-
        gierung hat bereits effektive Maßnahmen ergriffen, um
        der Existenznot vieler kleiner Handwerksbetriebe, gerade
        auch in Ostdeutschland, abzuhelfen. Der Hilfsfonds für
        Kleinunternehmer und Handwerker hat sich schon jetzt
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117172
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        als schnelle und praktische Unterstützung für in Not ge-
        ratene Kleinunternehmer und Handwerker erwiesen, um
        Insolvenzen wegen Illiquidität ansonsten tragfähiger und
        gesunder Unternehmen zu verhindern. Der Hilfsfonds un-
        terstützt die Betroffenen nicht nur durch Liquiditätshilfen,
        sondern auch durch Coaching und Unternehmensbera-
        tung, was für den langfristigen Unternehmenserfolg wich-
        tig ist. Der Hilfsfonds deckt darüber hinaus auch notwen-
        dige Finanzierungsmaßnahmen der außergerichtlichen
        Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung ab oder
        die Übernahme von Garantien und Bürgschaften, gegebe-
        nenfalls auch zur Abdeckung einer teilweisen Haftungs-
        freistellung.
        Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung außerdem
        Maßnahmen gegen die schlechter werdende Zahlungs-
        moral in Deutschland ergriffen. Große Firmen und der öf-
        fentliche Dienst, aber auch Verbraucher gewöhnten sich
        immer mehr an, erhaltene Rechnungen nicht zu beachten.
        Zusammen mit dem neuen Hilfsfonds haben wir damit ein
        effizientes Maßnahmenbündel geschnürt, das ganz beson-
        ders die Situation kleiner Unternehmen und Handwerks-
        betriebe berücksichtigt und gezielte Unterstützung bietet.
        Jelena Hoffmann (Chemnitz) (SPD): Ich halte es für
        die gute parlamentarische Pflicht der Abgeordneten, sich
        im Plenum zu den wichtigen Fragen der Zeit zu äußern.
        Und dieser Pflicht komme ich auch immer wieder sehr
        gerne nach. Bei dem Schaufensterantrag, den die Kolle-
        gen von der PDS vorgelegt haben, frage ich mich aller-
        dings schon, ob es nicht die erste Pflicht der Parlamen-
        tarier ist, zwischen Sinn und Unsinn zu unterscheiden.
        Dieser Antrag der PDS gehört eindeutig zur Abteilung
        Unsinn. Aber jetzt haben Sie Ihren Antrag schon
        geschrieben, also muss ich auch etwas dazu sagen.
        Sie fordern einen Untersuchungsausschuss, der drei
        Punkte untersuchen soll. Punkt 1: Hat die Vergabe von
        Fördermitteln im Zeitraum von 1990 bis 1993 irgendet-
        was damit zu tun, dass ostdeutsche Mittelständler heute
        unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit geraten sind?
        Punkt 2: Warum sind damals die im Haushalt vorgesehe-
        nen Mittel nicht zu 100 Prozent ausgegeben worden? Und
        Punkt 3: Haben sich die Förderbanken, die die Pro-
        gramme des Bundes umsetzen, dabei irgendetwas zu-
        schulden kommen lassen?
        Mir ist nicht klar, wie Sie überhaupt auf diese Gedan-
        ken kommen können. Ich erkläre Ihnen auch gerne,
        warum Ihre Gedanken grundsätzlich nicht nachvollzieh-
        bar sind.
        Die Begünstigten der ERP-Kredite sind die Unterneh-
        mer und die Gründer. Das wollen wir doch einmal als Ers-
        tes festhalten. Und gerade in wirtschaftlich schwierigen
        Zeiten wie heute ist die Förderung durch den Bund sinn-
        voll und notwendig.
        Am Dienstag hat die „FAZ“ berichtet, dass der Haupt-
        verband der Bauindustrie seine Prognose vom letzten
        Herbst nach unten korrigiert hat. Es wird mit einem Um-
        satzrückgang von nun sogar minus 5 Prozent gerechnet.
        Im Osten lagen die Auftragseingänge im ersten Quartal
        dieses Jahres um dramatische 22,8 Prozent niedriger als
        im Vorjahresquartal. Gerade den Handwerkern im Osten
        geht es also nicht immer rosig. Aber das liegt doch nicht
        an der Förderung, meine sehr verehrten Kollegen.
        Die Unternehmer sind die Begünstigten der ERP-Kre-
        dite. Sie beantragen und erhalten Kredite, um diese kurz-
        fristig einzusetzen. Betonung auf „kurzfristig“. Heute zu
        untersuchen, ob vor zehn Jahren Darlehen nicht weiterge-
        reicht wurden, ist wenig sinnvoll.
        Außerdem: Im Wirtschaftsplan werden die Fördermit-
        tel grob einzelnen Programmen zugeordnet. Und die Kre-
        ditvergabe erfolgt entsprechend der Nachfrage. Wenn ins-
        gesamt weniger Programme ausgereicht werden, ist das
        ERP-Sondervermögen der Begünstigte. Ich weiß nicht,
        was Sie da wem unterstellen wollen. Es gibt niemanden,
        der einen Vorteil davon hätte, die Gelder zurückzuhalten.
        Zu Ihrem Punkt 3: Rechtlich gibt es Vertragsbeziehun-
        gen zwischen den Unternehmern bzw. Gründern, der
        Hausbank und der Förderbank, also der DtAoder der KfW.
        Wenn es irgendwelche Unregelmäßigkeiten geben sollte,
        können die Unternehmen natürlich klagen. Dazu brauchen
        sie nicht zehn Jahre später einen Antrag von der PDS.
        Zusätzlich zum Rechtsweg, der jedem Unternehmen
        offen steht – diesen juristischen Nachhilfeunterricht brau-
        chen Sie ja offensichtlich – prüft die DtA regelmäßig das
        Verhalten der Hausbanken in Stichproben und vor Ort.
        Drittens wird die DtA selbst wieder vom Rechnungshof
        geprüft und auch die Hausbank kann in diese Prüfung ein-
        bezogen werden.
        Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Nach allen die-
        sen Prüfungen liegen uns keinerlei Verdachtsmomente
        über irgendwelche Unregelmäßigkeiten vor. Es gibt keine
        Anhaltspunkte, die einen Untersuchungsausschuss recht-
        fertigen würden. Aber Sie scheinen diese Verdachtsmo-
        mente ja zu kennen, sonst würden Sie ja nicht riskieren,
        sich hier mit wilden Vermutungen öffentlich lächerlich zu
        machen. Dann lassen Sie uns doch bitte an diesem Ge-
        heimwissen teilhaben! Legen Sie uns Ihre Unterlagen
        vor! Dann kann man dem nachgehen. Und das muss man
        auch.
        Oder haben Sie etwa gar keine stichhaltigen Hinweise?
        Davon bin ich persönlich überzeugt. Ihr Ziel, das sie mit
        Ihrem Schaufensterantrag verfolgen, ist einzig und allein
        eine politische Schaumschlägerei übelster Sorte. Aber ich
        will kein Spielverderber sein, Sie sollen Ihren Spaß ruhig
        haben. Was ich nur richtig schlimm finde, ist, dass Sie mit
        der Instanz Untersuchungsausschuss so fahrlässig umge-
        hen.
        Wir haben zur Zeit einen Untersuchungsausschuss zu
        den Parteispenden. Das ist, wie wir alle wissen, ein harter
        Brocken. Für solche Fälle ist ein Untersuchungsausschuss
        gedacht. Dann ist dieses Instrument sinnvoll und wird,
        wie vorgesehen, eingesetzt. Wenn Sie aber nun hergehen
        und einen Untersuchungsausschuss zweckentfremden
        und mit Fragen ohne jede sachliche Grundlage für Ihre
        Schaufensterkämpfe missbrauchen, dann gehen Sie fahr-
        lässig mit unseren demokratischen Institutionen um. Das
        können wir nicht dulden. Deshalb müssen wir aus sachli-
        chen Gründen und im Namen der Demokratie Ihren
        absurden Antrag ablehnen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17173
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        Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU): Zunächst möchte
        ich zu dem Antrag der PDS auf Einsetzung eines Unter-
        suchungsausschusses wie folgt Stellung nehmen: Die
        CDU/CSU hält den Antrag für unbegründet, da der hier
        geforderte Untersuchungsausschuss nicht notwendig ist,
        um eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Eine sol-
        che Kontrolle kann auch über den Haushaltsausschuss er-
        folgen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
        Zu dem Antrag der F.D.P. und der Beschlussempfeh-
        lung des Ausschusses möchte ich Folgendes sagen: Das
        Handwerk und viele Betriebe, insbesondere in den neuen
        Bundesländern, sind stark unter Druck geraten durch die
        schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber, auch durch
        die kommunalen und staatlichen Stellen. Darüber hinaus
        kommen die Handwerksbetriebe auch deshalb unver-
        schuldet in Zahlungsschwierigkeiten, weil bei der Ab-
        wicklung der Aufträge die vorgegebenen Zeiträume der
        Rechnungskontrolle nicht eingehalten werden. Die Ver-
        schleppungstaktik der Behörden ist nicht mehr zu über-
        bieten.
        Die Kommunen vernachlässigen in den meisten Fällen
        die Kontrollpflichten, um die Zahlungen an die Betriebe
        und Unternehmen zu verlangsamen.
        Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, einen
        Bericht vorzulegen, der einen detaillierten Überblick über
        die aus dem Hilfsfonds für in wirtschaftliche Not geratene
        Handwerker geleisteten Zahlungen gibt. Denn nur durch
        einen solchen Bericht können konkret Verschleppungs-
        methoden sichtbar gemacht werden.
        Dies ist aber nur ein Grund der Schwierigkeiten für die
        Handwerksbetriebe in den neuen Bundesländern. Die
        Bundesregierung hat 1998 vollmundig erklärt, dass die
        Hilfe für die neuen Bundesländer in noch stärkerem Maße
        erfolgen werde als dies die Vorgängerregierung schon ge-
        tan hatte. Heute, nach zweieinhalb Jahren Regierungszeit,
        ist festzustellen, das dies alles nichts als Versprechen im
        luftleeren Raum waren. Wie schon so oft ist aus dem
        wahltaktischen Versprechen nichts geworden.
        Auch die Ankündigung des Bundeskanzlers, die Pro-
        bleme der neuen Bundesländer zur Chefsache zu machen,
        hat keine Abhilfe geschaffen, sondern die Betriebe sind
        im Gegenteil mit immer größeren Problemen behaftet
        und kämpfen um ihre Existenz. Die Bundesregierung hat
        die Investitionsmöglichkeiten durch Mittelkürzungen
        und Änderungen der Rahmenbedingungen für die Be-
        triebe verschlechtert. Sie hat durch ihre schlechte Politik
        einer durch die Wiedervereinigung aufstrebenden Wirt-
        schaft in den neuen Bundesländern und dem dadurch neu
        entstandenen Mittelstand immer neue Bremsen angelegt.
        Die Belastungen für die Betriebe wurden erhöht, die
        Ökosteuer und andere gesetzliche Maßnahmen führen zu
        immer weniger Investitionen. Die Diskussion um die Ge-
        setze zur Änderung der Mitbestimmung und die neuen
        Teilzeitverpflichtungen sind weitere Hemmnisse auf dem
        Weg zur wirtschaftlichen Gesundung. Konnte die rot-
        grüne Regierung 1999 noch einen Aufwärtstrend vermel-
        den, so war dies begründet auf einer soliden und guten
        Mittelstandpolitik von CDU und F.D.P. in den vorange-
        gangenen Jahren.
        Nach nunmehr zweieinhalb Jahren rot-grüner Politik
        bleibt festzustellen, dass alle wirtschaftspolitischen Pro-
        gramme und Gesetze für den inländischen Markt zu kei-
        nem sichtbaren Erfolg geführt haben. Im Gegenteil: Die
        wirtschaftliche Situation, in der sich heute die Betriebe
        des Mittelstands und des Handwerks befinden, ist kata-
        strophal. Bereits geplante und genehmigte Neuinvestitio-
        nen werden zurückgestellt, Bauplanungen nicht mehr vor-
        genommen und der wirtschaftliche Abschwung für
        jedermann erkennbar.
        Die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung,
        Frau Wolf, hat sich am Mittwoch dieser Woche vor dem
        Zentralverband des Deutschen Handwerks beschwert, die
        Konjunktur werde von den Unternehmen und Verbänden
        kaputtgeredet. Hierzu kann ich nur sagen: Investitionen
        werden nur getätigt, wenn Aussicht auf wirtschaftlichen
        Erfolg besteht und wenn das Vertrauen in die Politik vor-
        handen ist. Neue Arbeitsplätze entstehen nur, wenn auch
        Arbeit vorhanden ist.
        Wenn aber gesetzliche Bestimmungen so gestaltet wer-
        den, dass Betriebe keine Überlebenschance sehen, dann
        muss man sich nicht wundern, dass die Wirtschaft vor
        immer größere Probleme gestellt wird. Ich stelle fest, dass
        uns die Wirtschaftspolitik der rot-grünen Bundesregie-
        rung nicht nur in Europa an die letzte Stelle gebracht hat,
        sondern auch, dass sie in Zukunft mit den ständigen di-
        rekten und indirekten Mehrbelastungen für die Betriebe
        die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ruinieren
        wird. Ich bedaure außerordentlich, hier solche Feststel-
        lungen machen zu müssen. Die Bedrohung des Mittel-
        standes und damit die Bedrohung der Existenz der
        Betriebe ist nicht hinnehmbar. Ich fordere die Bundesre-
        gierung und die Bundesländer auf, Lösungen vorzulegen
        und im Sinne des Antrags auf der Basis der Erfolge der 16
        Jahre unserer Regierungszeit die Existenz der mittelstän-
        dischen Betriebe zu sichern.
        Es gibt viele Aufgaben und viele Möglichkeiten, den
        Betrieben ohne Subventionen zu helfen, indem man den
        Mittelstand nicht erst 2005 entlastet, indem man kos-
        tenintensive Gesetze gegen die Unternehmen unterlässt
        und indem man den Betrieben das Vertrauen wieder gibt,
        das sie in den letzten zehn Jahren nach der Wiederverei-
        nigung in die Koalition der CDU und F.D.P. gehabt haben.
        Es ist nicht fünf vor zwölf, sondern fünf nach zwölf.
        Deshalb ist schnelles Handeln geboten, und ich hoffe,
        dass alle vernünftigen Parlamentarier, Sie, liebe Kolle-
        ginnen und Kollegen, mithelfen, die Wirtschaft insgesamt
        in Deutschland wieder in eine positive Richtung zu brin-
        gen.
        Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Wir beraten heute über die Einsetzung eines
        parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der nach
        Auffassung der PDS-Fraktion die Verwendung von Bun-
        desmitteln aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm und von
        ERP-Fördermitteln Anfang der 90er-Jahre untersuchen
        soll. Auch den Koalitionsfraktionen ist seit langem klar:
        Die steigende Zahl von lnsolvenzverfahren bei klein- und
        mittelständischen Unternehmen in den neuen Bundeslän-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117174
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        dern stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar und macht
        es notwendig, unverschuldet in finanzielle Schwierigkei-
        ten geratene Unternehmen zu unterstützen. Der Bundes-
        tag hat deshalb schon im vergangenen Jahr das Gesetz
        zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet,
        um die Durchsetzbarkeit von Forderungen zu verbessern.
        Außerdem hat der Haushaltsausschuss des Bundestages
        letztes Jahr beschlossen, bereits für das laufende Haus-
        haltsjahr 2001 einen Hilfsfonds mit einem Volumen von
        5 Millionen DM aufzulegen. Der Fonds bezweckt die Li-
        quiditätssicherung von Kleinunternehmen, die durch kri-
        minelle Machenschaften Dritter unschuldig in Not gera-
        ten und in ihrer Existenz bedroht sind. Er greift ein, wenn
        die Betroffenen nicht auf anderem gesetzlichen Wege
        Hilfe erlangen können. Hintergrund war der Hunger-
        streik von Handwerkerfrauen vor dem Brandenburger
        Tor im Herbst 2000. Die Frauen hatten für die Erhaltung
        der Betriebe ihrer Männer demonstriert, die wegen For-
        derungsausfalls von Insolvenz betroffen oder bedroht
        waren. Staatsminister Bury hatte den Frauen zugesichert,
        im Einzelfall Rettungskonzepte für die Betriebe auszuar-
        beiten und die Anwendbarkeit staatlicher Förderpro-
        gramme zu prüfen. Durch diese Hilfsmaßnahmen konn-
        ten fünf der Betriebe gerettet werden. Sie sehen also, die
        Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben die
        Notlage ostdeutscher Unternehmen erkannt und ange-
        messen reagiert.
        Im Gegensatz dazu ist die Einsetzung eines Untersu-
        chungsausschusses der Situation nicht angemessen und
        trägt auch nicht zur Verbesserung der wirtschaftlichen
        Lage der Betriebe bei. Die gewährten Kredite sollten von
        Unternehmensgründern und Unternehmen kurzfristig ein-
        gesetzt werden können. Zu untersuchen, ob die Kredit-
        vergabe Anfang der 90er-Jahre in jedem Einzelfall ord-
        nungsgemäß abgewickelt worden ist, hilft den Betrieben
        heute nicht weiter. Konkrete Verdachtsmomente dafür,
        dass Hausbanken ERP-Kredite und Fördermittel des Bun-
        des bei der Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wie-
        deraufbau zwar beantragt, aber nicht an die Darlehens-
        nehmer weitergeleitet, sondern anderweitig verwendet
        haben, liegen außerdem nicht vor. Ein solcher Anfangs-
        verdacht ergibt sich weder aus den jährlichen Prüfungen
        der Kreditanstalt für Wiederaufbau noch aus den Berich-
        ten des Bundesrechnungshofes. Eine Überprüfung durch
        die Bundesebene scheitert auch daran, dass die Kreditan-
        träge der Unternehmen in den Bundesländern gestellt
        wurden.
        Zum Schluss weise ich darauf hin, dass das Grundge-
        setz die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als
        Kontrollinstrument für besonders schwerwiegende Ver-
        fehlungen der Exekutive vorsieht. Sinn und Zweck eines
        Untersuchungsausschusses kann es aber nicht sein, ledig-
        lich vermutete Unregelmäßigkeiten auf dem privaten
        Bankensektor aufzudecken, für die auch der ordentliche
        Rechtsweg gegeben ist. Außerdem gibt es auch im parla-
        mentarischen Bereich im Rahmen des ERP-Unteraus-
        schusses ausreichend Gelegenheit, bestehende Bedenken
        zu erörtern. Die Notwendigkeit, zu diesem Thema einen
        parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten,
        sehe ich nicht.
        Jürgen Türk (F.D.P.): Die Handwerkerinnen, die
        Ende vergangenen Jahres vor dem Brandenburger Tor in
        Hungerstreik traten, haben unübersehbar die Not deutlich
        gemacht, in der sich das Handwerk, insbesondere im Bau-
        bereich, aufgrund schlechter Zahlungsmoral befindet.
        Dies hat mich veranlasst, von der Bundesregierung in ei-
        nem Antrag Härtefallhilfen für unverschuldet in Not ge-
        ratene Betriebe zu fordern.
        Nun hat sich zwar Rot-Grün in den Ausschüssen für die
        Ablehnung dieses Antrags ausgesprochen, andererseits
        aber inzwischen genau das gemacht, was unsere Fraktion
        vorgeschlagen hat, nämlich in den Bundeshaushalt 2001
        einen Hilfsfonds für durch kriminelle Machenschaften in
        wirtschaftliche Not geratene Handwerker und Kleinunter-
        nehmer eingestellt. Sie würden sich daher selbst ad ab-
        surdum führen, wenn Sie heute gegen meinen Antrag
        stimmen.
        Ich bin mir dessen bewusst, dass ein Hilfsfonds die
        Nöte der Handwerker nur lindern, aber nicht wirklich
        überwinden kann. Denn die Ursachen des Übels werden
        dadurch nicht beseitigt. Diese liegen darin, dass offenbar
        nach wie vor die Rahmenbedingungen nicht stimmen.
        Wir haben im März 2000 ein Gesetz zur Beschleuni-
        gung fälliger Zahlungen beschlossen. Das neue Gesetz ist
        mittlerweile ein Jahr alt, alt genug also, um eine erste Bi-
        lanz zu ziehen. Diese ist uns die Bundesregierung aber
        bislang trotz mehrfacher Anmahnung schuldig geblie-
        ben. Ich bitte dringlich darum, dies schleunigst nachzu-
        holen.
        Gespräche, die ich mit verschiedenen Praktikern, unter
        anderem der Handwerkskammer Cottbus, führte, lassen
        klar erkennen, dass das Gesetz die mit seiner Einführung
        verbundenen Erwartungen nicht erfüllt hat. Nachbesse-
        rungen sind also dringend geboten. Das ist eine Aufgabe,
        derer wir uns so schnell wie möglich annehmen müssen.
        Bestandteil des Problems ist auch die in meinem An-
        trag angesprochene Dauer von Gerichts- und Voll-
        streckungsverfahren. Wir haben gefordert, die Verfahren
        deutlich zu verkürzen. Davon ist nichts zu spüren.
        Im Jahr 1999 haben beispielsweise in Thüringen 75 Pro-
        zent der mittelständischen Betriebe gerichtliche Mahnver-
        fahren und 58 Prozent Klageverfahren angestrengt. Es wa-
        ren und sind in Ostdeutschland also außerordentlich viele
        Betriebe in Gerichtsverfahren involviert.
        Die Erfolgsquote der Verfahren betrug im Durchschnitt
        39 Prozent. Aber – das ist aus meiner Sicht ein Skandal –
        die 39 Prozent, die Recht bekommen haben, mussten
        7,2 Monate bei Mahnverfahren und 13,2 Monate bei Kla-
        geverfahren auf ihr Recht warten.
        Man muss sich nicht wundern, wenn ein Betrieb, der so
        lange braucht, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen,
        zwischenzeitlich endgültig in die Knie geht. Das ist
        schlicht nicht hinnehmbar. Es schadet dem Rechtsemp-
        finden der Bürger ebenso wie der Wirtschaft.
        Deshalb hat auch die in dem Antrag erhobene Forde-
        rung an die Bundesregierung und die Länder, Vorschläge
        vorzulegen, die zur Abkürzung von Gerichtsverfahren
        führen, nichts von ihrer Aktualität verloren.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17175
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 14
        Amtliche Mitteilungen
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
        geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
        Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Pala-
        mentarischen Versammlung des Europarates
        über die
        – Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Eu-
        roparates vom 20. bis 24. September 1999 in Straßburg
        – Debatte der Erweiterten Parlamentarischen Ver-
        sammlung über die Aktivitäten derOECD am 22. Sep-
        tember 1999
        – Drucksachen 14/4233, 14/5112 Nr. 2 –
        Rechtsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit
        der Besetzungsreduktion bei den großen Strafkammern
        und Jugendkammern
        – Drucksachen 14/2777, 14/3143 –
        Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Aus-
        länderfragen über die Lage derAusländer in der Bundes-
        republik Deutschland
        – Drucksache 14/2674 –
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht derBundesregierung über die Ergebnisse derVer-
        handlungen mit dem Europäischen Parlament über die
        Wasserrahmenrichtlinie
        – Drucksachen 14/5305, 14/5499 Nr. 3 –
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
        abschätzung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        12. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für
        den Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Mai 2000
        – Drucksachen 14/4675, 14/4992 Nr. 2 –
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        60. Bericht der Bundesregierung über die Integration der
        Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
        (Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 1999)
        – Drucksache 14/3434 (neu) –
        Ausschuss für Kultur und Medien
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        4. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur-
        politik 1999
        – Drucksache 14/4312 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
        geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
        gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
        ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
        abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.20
        Innenausschuss
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.23
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.16
        Finanzausschuss
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.6
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.47
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.49
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.51
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.27
        Ausschuss fürWirtschaft und
        Technologie
        Drucksache 14/5610 Nr. 1.2
        Drucksache 14/5610 Nr. 1.6
        Drucksache 14/5610 Nr. 1.12
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.11
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.12
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.13
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.21
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.22
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.24
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.25
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.33
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.34
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.38
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.46
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.20
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.26
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.41
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.42
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.43
        Ausschuss für Verbraucherschutz,
        Ernährung und Landwirtschaft
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.13
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.7
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.8
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.18
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.19
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.39
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.44
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.45
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.54
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.1
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.19
        Ausschuss für Verkehr,
        Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 14/272 Nr. 157
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit
        Drucksache 14/5114 Nr. 1.4
        Drucksache 14/5114 Nr. 2.3
        Drucksache 14/5172 Nr. 2.96
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.15
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.16
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.17
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.18
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 200117176
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.19
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.20
        Drucksache 14/5503 Nr. 2.21
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.3
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.4
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.5
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.26
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.27
        Drucksache 14/5610 Nr. 2.28
        Drucksache 14/5836 Nr. 2.4
        Ausschuss für Bildung, Forschung
        und Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.2
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.3
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.4
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.5
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.6
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.7
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.8
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.9
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.10
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.11
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.13
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.38
        Drucksache 14/5730 Nr. 2.39
        Ausschuss für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.1
        Drucksache 14/5363 Nr. 2.6
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Juni 2001 17177
        (C)(A)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin