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    Nachruf auf den Abgeordneten Dr. Werner Schuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16429 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Rentenpolitik 16429 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16429 B Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 16431 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16434 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . 16437 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16439 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16440 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16441 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 16443 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 16446 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversi- cherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Alters- vermögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5367, 14/5383, 14/5970) . . . 16446 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16447 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16449 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordne- ten Rita Grießhaber, Dr. Antje Vollmer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Auswär- tige Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert (Drucksache 14/5799) . . . . . . . . . . . . . . . 16447 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der F.D.P.: „Pu- blic Private Partnership“ in der aus- wärtigen Kulturpolitik (Drucksache 14/5963) . . . . . . . . . . . . . . . 16447 B Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16447 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . 16452 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16454 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16455 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 16456 A Dr. Elke Leonhard SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 16457 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 16458 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . 16460 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16460 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 16461 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . 16462 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 16464 A Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16465 B Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Lamers, Christian Plenarprotokoll 14/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 I n h a l t : Schmidt (Fürth), Hartmut Koschyk und der Fraktion der CDU/CSU: Chancen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsver- trages für Versöhnung stärker nutzen (Drucksachen 14/5138, 14/5814) . . . . . . . 16466 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 16466 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16468 C Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16470 A Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . 16470 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16471 D Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16473 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16473 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 16474 B Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 16475 B Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung von Be- schränkungen des Brief-, Post- und Fern- meldegeheimnisses (Drucksachen 14/5655, 14/5981) . . . . . . . 16476 D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 16477 A Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16477 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . . . . . . . . 16478 B Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . 16479 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 16479 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16480 B Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 B Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16482 C Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 16483 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten (Drucksache 14/5958) . . . . . . . . . . . . . . . 16485 C Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 16485 C Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16487 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16489 C Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16490 D Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16492 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16492 D Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Gold- münze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur Unterstüt- zung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunterstützungsgesetz) (Drucksache 14/5274) . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Dr. Günter Rexrodt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 16493 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 16494 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16495 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 16496 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksache 14/5766) . . . . . . . . . . . . . . . 16496 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 16496 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16498 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16498 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 16499 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- gesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16500 A Christel Deichmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 16500 B Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 16502 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 16503 C Marita Sehn F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16504 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16505 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 Vizepräsidentin Petra Bläss 16498 (C)(A) Berichtigung 167. Sitzung, Seite 16353 (C), dritter Absatz, der vierte und der fünfte Satz sind wie folgt zu lesen: „Dies ist für uns nur unter bestimmten Bedingungen akzeptabel und sogar sinnvoll: Ich glaube nicht, dass nur DB Cargo Güterverkehr durchführen kann, um das ganz klar zu sagen.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16499 (C) (D) (A) (B) Adler, Brigitte SPD 11.05.2001 Barthel (Berlin), SPD 11.05.2001 Eckhardt Barthle, Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 11.05.2001** Bindig, Rudolf SPD 11.05.2001* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.05.2001 Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 11.05.2001 Wolfgang Carstens (Emstek), CDU/CSU 11.05.2001 Manfred Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 11.05.2001 Peter H. Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11.05.2001 Herta Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 11.05.2001 Peter Fuhrmann, Arne SPD 11.05.2001 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 11.05.2001 Gleicke, Iris SPD 11.05.2001 Glos, Michael CDU/CSU 11.05.2001 Göllner, Uwe SPD 11.05.2001 Hartnagel, Anke SPD 11.05.2001 Haschke (Großhenners- CDU/CSU 11.05.2001 dorf ), Gottfried Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 11.05.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN Hiksch, Uwe PDS 11.05.2001 Hirche, Walter F.D.P. 11.05.2001 Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 11.05.2001 Jünger, Sabine PDS 11.05.2001 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 11.05.2001 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 11.05.2001 Klappert, Marianne SPD 11.05.2001 Kramme, Anette SPD 11.05.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 11.05.2001 Leidinger, Robert SPD 11.05.2001 Lippmann, Heidi PDS 11.05.2001 Müller (Berlin), PDS 11.05.2001 Manfred Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 11.05.2001 Müller (Zittau), SPD 11.05.2001 Christian Neumann (Bremen), CDU/CSU 11.05.2001 Bernd Nietan, Dietmar SPD 11.05.2001 Ostrowski, Christine PDS 11.05.2001 Pau, Petra PDS 11.05.2001 Pfeifer, Anton CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 11.05.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.05.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11.05.2001 Rühe, Volker CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Scheer, Hermann SPD 11.05.2001 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 11.05.2001 Andreas Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.05.2001 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 11.05.2001 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001 Schulz, Gerhard CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Schuster, R. Werner SPD 11.05.2001 Dr. Spielmann, Margrit SPD 11.05.2001 Dr. Freiherr von CDU/CSU 11.05.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.05.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 11.05.2001 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 11.05.2001 Wimmer (Karlsruhe), SPD 11.05.2001 Brigitte Wissmann, Matthias CDU/CSU 11.05.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.05.2001 Wohlleben, Verena SPD 11.05.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 11.05.2001 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 Margareta DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 11.05.2001* Zöller, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an der Sitzung der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Tagesordnungspunkt 21) Christel Deichmann (SPD): Die grundlegende Mo- dernisierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist das we- sentliche umweltpolitische Vorhaben dieser Bundesregie- rung und der sie tragenden Fraktionen. Anfang Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt, der anspruchsvolle und zukunftsweisende Regelungen enthält. Viele der von der SPD seit Jahren immer wieder gestellten Forderungen werden demnach voraussichtlich in die Novellierung ein- fließen. Ein weiterer wesentlicher Punkt aus der Koali- tionsvereinbarung wäre damit umgesetzt. Das erste Bundesnaturschutzgesetz trat 1976 in Kraft. Es wurde bislang dreimal novelliert: 1987 setzte die so genannte Artenschutznovelle internationale Verpflichtun- gen zum Artenschutz um. Die verspätete Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht führte im April 1998 zur zweiten Novellierung. Schließlich wurde mit der drit- ten Novelle kurze Zeit später, nämlich im August 1998, der stark umstrittene § 3 b zum Ausgleich von Nutzungs- beschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Regelungen zum Vertragsnaturschutz und zu Bio- sphärenreservaten eingeführt. Die Anläufe für die überfällige grundlegende Novel- lierung sind in den vergangenen Legislaturperioden je- doch gescheitert. Eine umfassende Novellierung ist aber dringend erforderlich – und das aus folgenden Gründen: Wie im PDS-Entwurf richtig herausgestellt wurde, ist die Natur in einem erbärmlichen Zustand. Die Roten Listen der Pflanzen- und Tierarten sowie zahlreiche Umweltgut- achten dokumentieren diese Situation. Für uns ist das grundlegende Ziel der Gesamtnovelle, die natürlichen Le- bensgrundlagen auch für die nachkommenden Generatio- nen zu sichern. Daher ist es erforderlich, bei der Bevölke- rung mehr Akzeptanz, Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für Maßnahmen des Naturschutzes zu schaf- fen. Die Verantwortung für die künftigen Generationen soll unterstreichen, dass für den Schutz von Natur und Landschaft die aktuellen Nutzungsinteressen des Men- schen nicht alleine im Vordergrund stehen. Das alte Bundesnaturschutzgesetz hob bei den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur auf die Leistungsfähigkeit der Natur ab. Erstmalig haben das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter und der Bezug zu internationalen Natur- schutzanforderungen in die Ziele und Grundbestimmun- gen Eingang gefunden: Somit entspricht die Neufassung des Gesetzes weitestgehend den gewandelten Anforde- rungen an einen zeitgemäßen Naturschutz. Ich bin sehr froh, dass nach über 20 Jahren Stillstand im Naturschutzrecht – die erwähnten Novellierungen im Jahre 1998 brachten keine Weiterentwicklung in dieser Frage – nun eine echte Chance für Fortschritte beim Schutz der Natur in Deutschland besteht. Die im Entwurf des BMU vorgesehenen Regelungen geben die Richtung vor, die immer noch fortschreitende Naturzerstörung und die Bedrohung vieler einzigartiger Tiere und Pflanzen effektiver zu stoppen. Es ist bekannt, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten in nicht unwesentlichem Maße am Rückgang der Pflanzen- und Tierarten beteiligt waren. Aber auch eines ist uns Umweltpolitikern bewusst. Viele Naturflächen sind erst durch spezielle Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen der Landbewirtschaftung entstanden. Entfällt die Bewirt- schaftung, verändern sich die Flächen wieder hin zu natür- lichen Vegetationsformen – der Artenreichtum nimmt ab. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Koope- ration zwischen Naturschützern und den Land- und Forst- wirten für uns Politikerinnen und Politiker der SPD schon immer ein zentraler Punkt in der Naturschutzpolitik ge- wesen ist. Nur durch das Miteinander von Umweltschüt- zern und Landnutzern kann eine flächendeckende natur- verträgliche Nutzung ermöglicht werden. Unter allen Nutzergruppen ist die Landwirtschaft die Bedeutendste – sie beansprucht rund 55 Prozent der Fläche Deutschlands. Auf ihr lastet somit eine erhöhte Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer schützenswer- ten Natur- und Kulturlandschaft. Für uns sind bei der Modernisierung des Naturschutz- rechtes nachfolgende Punkte besonders wichtig: die be- reits erwähnte Formulierung der guten fachlichen Praxis unter naturschutzfachlicher Sicht, die Umwandlung der bestehenden Ausgleichsregelung in eine Rahmenrege- lung, die Schaffung eines Biotopverbundsystems auf min- destens 10 Prozent der jeweiligen Landesfläche, die Auf- wertung und Konkretisierung der Landschaftsplanung, die Erweiterung der Eingriffsregelung, die Einführung der bundesweiten Verbandsklage, die Aufnahme des Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116500 (C) (D) (A) (B) Entwicklungsaspektes bei den Nationalparks und Ein- führung des Umgebungsschutzes sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches auf die AWZ. Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben die Koaliti- onsfraktionen Fachgespräche und Diskussionen mit den betroffenen Nutzergruppen, mit Naturschützern, mit Ver- tretern der Bundesländer und auch mit kommunalen Ver- tretern geführt, um die unterschiedlichsten Aspekte und Anforderungen bei der Novellierung des Naturschutzrech- tes mit einzubeziehen. Der von dem BMU erarbeitete Ge- setzentwurf enthält im Wesentlichen auch die von uns für wichtig erachteten oben genannten Punkte. Die Umweltverbände NABU und BUND bestätigen in ihren Presseerklärungen von Anfang März dieses Jahres, dass der Entwurf eine wesentliche Verbesserung der bishe- rigen Rechtslage darstellt. Dass an einigen Stellen noch Korrekturen notwendig sind, das sehen auch wir. Zurzeit befindet sich der Entwurf aber noch in der Ressortabstim- mung – das endgültige Ergebnis ist erst einmal abzuwarten. Eines muss ich den Kolleginnen und Kollegen der PDS lassen: Es ist in einer Art ziemlich clever, die Stellung- nahmen verschiedener Naturschutz- und Umweltexperten anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zu analysieren, die besten Teile herauszunehmen und dann daraus ein neues Gesetzeswerk zu präsentieren. Sie schießen mit Ihrem Gesetzentwurf jedoch ins Leere, be- vor das begehrte Zielobjekt überhaupt vollständig auf der Bildfläche erschienen ist. Voraussichtlich soll noch vor der Sommerpause ein Kabinettsentwurf parallel an den Bundesrat und an den Bundestag überwiesen werden. Dann werden. auch wir uns im Plenum konkret mit der Novellierung auseinander setzen können. Bis dahin empfehle ich Ihnen, sich erst einmal konstruktiv mit dem gegenwärtigen Referenten- entwurf zu befassen. Gleiches gilt natürlich auch für die Damen und Herren der CDU/CSU und F.D.P. Viele der im PDS-Entwurf aufgeführten Punkte sind auch im Referentenentwurf enthalten – welch Wunder! Im Folgenden will ich nur auf einige eingehen: Die Schaf- fung eines bundesweiten Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche ist ein herausgehobener Grundsatz im Referentenentwurf des BMU. Dies ent- spricht auch, wie erwähnt, einer der zentralen umweltpo- litischen Forderungen der SPD. Aus meiner Sicht ist es noch diskussionswürdig, welche Schutzkategorien in die- sen Verbund mit einbezogen werden sollen. Im PDS-Entwurf wird einmal ein Mindestanteil von 15 Prozent und im nächsten Satz wieder ein Anteil von 10 Prozent der Landesfläche gefordert. Ich bitte Sie – wir sind hier doch nicht bei „Wünsch dir was“. Aber wahr- scheinlich ist Ihnen dieser Fehler beim Zusammenschnei- den der verschiedenen Vorlagen von Umweltexperten un- terlaufen. Es ist ein hehres Ziel, wenn Sie in Ihrer Ge- setzesvorlage in § 3 Biotopverbund fordern: Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind als vorrangige Flächen für den Naturschutz durch die Unterschutz- stellung als Naturschutzgebiet, als Nationalpark oder als Biosphärenreservat zu sichern, um einen Biotop- verbund dauerhaft zu gewährleisten. Und das auf 15 Prozent der Landesfläche! Es ist richtig, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der PDS sagen, dass in der Vergangenheit umfassende Na- turschutznovellierungsversuche insbesondere am Land- wirtschaftsministerium gescheitert sind. Die vom BM- VEL jetzt eingeleitete Agrarreform unterstützt jedoch unsere Bestrebungen, den Naturschutz insgesamt zu ver- bessern und auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. In ihrer Regierungserklärung vom 8. Februar 2001 bestätigte die Ministerin ihre aktive Unterstützung für neue Ideen im Naturschutz. Die europäische Rechtsgrundlage, die EAGFL-Verord- nung, gibt ebenfalls vor, dass die „gute fachliche Praxis“ auch im Sinne des biotischen Ressourcenschutzes näher zu definieren ist. Sie gibt weiterhin vor, dass überprüfbare Kriterien festgelegt werden müssen. Ergebnisse eines vom Bundesamt für Naturschutz aus- geschriebenen Forschungsvorhabens verdeutlichen, dass Naturschutzaspekte in den landwirtschaftlichen Fachge- setzen bisher weitgehend unberücksichtigt blieben. Die vergleichsweise wenigen quantitativen Vorgaben sind viel zu lasch und der überwiegende Teil der Anforderungen ist ungenau und rechtlich kaum durchsetzbar formuliert. Die jetzt gefundene Regelung zur „guten fachlichen Praxis“ halte ich für einen Kompromiss, der von allen Sei- ten mit getragen werden kann. Die hier vorgeschlagenen Kriterien sind zwar allgemein gehalten – schließlich han- delt es sich um ein Rahmengesetz –, können aber von den Ländern noch weiter konkretisiert werden, um regionale Gegebenheiten besser zu berücksichtigen. Ich freue mich, dass auch die PDS weitestgehend den Vorschlägen zur guten fachlichen Praxis zustimmt. Mit welcher heißen Nadel der heute eingebrachte Ge- setzentwurf gestrickt wurde, zeigt sich auch im § 7 Abs. 2: Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nur für Nutzungs- beschränkungen, welche die gute fachliche Praxis einschränken und die Maßgabe der Sozialpflichtig- keit des Eigentums überschreiten. Und wie bitte ist dies in Abs. 5 desselben Paragraphen zu verstehen „Anstelle eines Ausgleichs können vertrag- liche Vereinbarungen treten.“ Noch nicht ganz trocken ist die Tinte ebenfalls in § 18, „Eingriffe in Natur und Landschaft“: Auszugleichen sind auch Beeinträchtigungen durch Immissionen in der Umgebung der Eingriffsfläche, die auf planerischer Abwägung beruhen, sowie stoff- liche Beeinträchtigungen. Neben der flächendeckenden Landschaftsplanung, die auch wir wollen, fordert der Entwurf der PDS in § 12 ein Bundeslandschaftsprogramm und in § 13 Landesland- schaftsprogramme, in § 14 regionale Landschaftsrahmen- pläne und in § 15 Landschaftspläne. Ein weiterer positi- ver Punkt ist die Forderung nach einer stärkeren Nutzung von erneuerbare Energien. Bravo! Es ist unbestritten, dass Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16501 (C) (D) (A) (B) der Anteil der erneuerbaren Energie am gesamten Ener- gieaufkommen erhöht werden kann und muss: Da kommen aber zum Beispiel im Bereich der Offshore- Windenergieanlagen einige Probleme auf uns zu, denen wir uns bei grundsätzlicher Befürwortung dieser Art der Energieerzeugung stellen werden. Auch im Meeresbe- reich müssen die Belange des Naturschutzes akzeptiert und bei der Durchsetzung konkurrierender Nutzungsan- sprüche be-rücksichtigt werden. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, BfN, liegt bereits eine Vielzahl von Daten vor, um Schutzgebiete im deutschen Meeresbereich ausweisen zu können. Trotz guter Ansätze und fortschrittlicher Forderungen hält der Gesetzesentwurf insgesamt einer inhaltlichen und formalen Überprüfung jedoch nicht stand. So steht zum Beispiel das von Ihnen in § 6 geforderte absolute „Priva- tisierungsverbot“ für ökologisch bedeutsame Flächen im Widerspruch mit dem Einigungsvertrag. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Prozedere zum Ver- mögensrechtsergänzungsgesetz, als es um die Sicherung für den Naturschutz bedeutsamer BVVG-Flächen ging. Wir werden den begonnenen Diskussionsprozess fort- führen, um Verständnis für unsere Positionen werben und auch Argumente der oben angeführten Gruppen, mit de- nen wir seit Beginn der Legislaturperiode dieses Thema erörtern, mit aufnehmen. Dabei sind wir auf eine breite Unterstützung unterschiedlicher Fachbereiche angewie- sen; das ist uns schon klar. Den von der PDS eingebrach- ten Gesetzentwurf sehe ich als einen Beitrag in der brei- ten Diskussion an, ohne die bereits angeführten Mängel bzw. Differenzen zu verschweigen. Wir werden, wie bekannt, einen eigenen Gesetzent- wurf einbringen, der den Anforderungen an ein Rahmen- gesetz Rechnung trägt, für den Naturschutz anspruchs- volle und zukunftsweisende Regelungen festschreibt und den Bundesländern den erforderlichen Spielraum für eine substanzielle Umsetzung lässt. Ich kann daher Sie alle nur ausdrücklich auffordern, sich an der Diskussion zur No- vellierung des Bundesnaturschutzgesetzes aktiv zu betei- ligen. Franz Obermeier (CDU/CSU): Gerade für CDU und CSU hat bisher der Umwelt- und Naturschutz eine beson- dere Rolle gespielt. Dies bleibt auch künftig so. Deshalb haben wir uns zu unseren Regierungszeiten besonders mit den Herausforderungen in diesem Zusammenhang be- schäftigt, sind diese angegangen und – das darf ich hier ausdrücklich formulieren – haben deutliche Erfolge er- zielen können. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Luft- und Was- serreinhaltung, den Bereich der Abfallwirtschaft, den inter- nationalen Klimaschutz, aber auch die ökologische Neu- orientierung in der Entwicklungspolitik. Gerade Bayern ist zum Beispiel vorbildlich mit seinem Vertragsnaturschutz- programm und mit dem Arten- und Biotopschutzpro- gramm, mit dem Aufbau seines Verbundsystems – Bayern- netz-Natur – und gibt dort 80 Millionen DM pro Jahr für den Naturschutz aus. Dazu kommen noch rund 400 Milli- onen DM für die Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft. Der PDS-Gesetzentwurf springt zu kurz. Immerhin -hat es die PDS in der Drucksache 14/5766 vom 5. April 2001 auf 48 Seiten Gesetzentwurf gebracht. Darin enthal- ten sind eine ganze Reihe von Zielen und Forderungen aus dem beschlossenen Gesetz der CDU/CSU von 1998. Kri- tisch beleuchten möchte ich in diesem Zusammenhang, dass sich die PDS in ihrem Gesetzentwurf – wie auch die SPD und die Grünen – sehr stark mit der Theorie, mit der Formulierung von Festsetzungen, ja mit der Formulierung von Prozentzahlen auseinander setzt, ohne deutlich zu machen, wo der Bund mehr als bisher Verantwortung übernehmen kann, und Verantwortung übernehmen be- deutet in diesem Zusammenhang auch finanzielle Verant- wortung. Das Bundesnaturschutzgesetz vom 24. Dezember 1976 wurde am 1. Januar 1987 sowie am 30. April 1998 und zu- letzt am 26. August 1998 geändert. Zuletzt ging es im We- sentlichen um die Umsetzung der FFH-Richtlinie und die Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Der jetzt vorliegende Entwurf vermag von der Notwendigkeit einer Novelle nicht zu überzeugen, zumal noch nicht einmal der 98er- Beschluss durch die Länder vollends realisiert worden ist. Der jetzige Rahmen gibt die Möglichkeiten, um im Mit- einander mit den Betroffenen mehr zu erreichen, wie die Umsetzung in einzelnen Bundesländern – ich habe Bei- spiele aus Bayern genannt – zeigen. Die Bundesregierung ist tatenlos. Das Konzept der Bundesregierung aus SPD und Grünen ist bisher kein Konzept. Die Vorgehensweise ist geprägt durch ein Hin und Her, durch Schönformuliererei, ohne aber konkret zu werden und wirklich auch zu handeln. Schauen wir uns den Haushalt des BMU an, so ist er von 1999 auf 2000 zunächst abgesenkt worden, um in 2001 in etwa wieder die Höhe der früheren Bundesregie- rung zu erreichen. Der Gesamthaushalt Umwelt hat sogar Defizite gegenüber der Zeit der CDU/CSU-geführten Re- gierung und zudem – hören Sie genau zu – hat sich eine Verschiebung zum Verwaltungsanteil hin vollzogen. Das zeigt deutlich: Man kürzt bei Heimatvereinen und lehnt Anträge zum Vertragsnaturschutz ab. Dies macht deut- lich: Trittin zeichnet sich aus durch Sprüche, will die Na- tionalhymne nicht singen, und der Kanzler tut so, als ginge ihn dies alles nichts an. Oder er gibt eine Presse- konferenz und verkündet, dass jetzt auf dem Papier 10 Prozent – die PDS will 15 Prozent nehmen – Schutzge- biete formuliert werden. Was passiert tatsächlich? Die Prozentzahlen sind ge- griffen, die Definition der Schutzgebiete ist ungenau und wird in der Konkretisierung des Schutzes eher abgesenkt. Die Betroffenen vor Ort wissen nicht, was auf sie zu- kommt. Dies gilt für PDS, SPD und Grüne gleicher- maßen. Statt Kooperation Konfrontation. Was wollen CDU und CSU? CDU und CSU wollen im Vertrauen und im Miteinander mit den Betroffenen etwas für den Naturschutz erreichen. Dies wird nicht gelingen durch Schönfärberei oder Schönrederei, sondern indem beispielsweise der Bund Verantwortung übernimmt in den Naturparken, in Gebieten mit nationaler Bedeutung, in Gebieten von europäischer Bedeutung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116502 (C) (D) (A) (B) Wenn es dazu kommt, die gute fachliche Praxis über die Fachgesetze hinaus aufzuweichen, gefährdet das die Zusammenarbeit von Naturschutz und den vor Ort Wirt- schaftenden. Es gefährdet zudem die Förderung durch EU-Programme, die jetzt so gut angelaufen ist. Die PDS hat in § 7 ihres Gesetzentwurfs dies ja formuliert – „Aus- gleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft“ – und dort dargelegt, dass sie die erhöh- ten Anforderungen über die der guten fachlichen Praxis hinaus auch angemessen ausgleichen will. Allerdings ist dann Voraussetzung, nicht die gute fachliche Praxis zunächst aufzuweichen und auszuweiten, wie dies in § 20 unter „Naturverträgliche Landschafts- und Naturnut- zung“ geschehen ist. Vielmehr müssen das Landwirt- schaftsgesetz und die entsprechenden Fachgesetze aktua- lisiert und überarbeitet werden. Eine flächendeckende Landschaftsplanung wird von uns abgelehnt. Neben der Biotopkartierung, neben den Möglichkeiten der Befliegung und damit der Zustellungs- und Veränderungsfeststellung wollen wir nicht immer neue Planungsinstrumente, die bürokratisieren und das Geld in Personal und Plänen binden. Immer neue Gesetze, Verordnungen, Leitbilder, Richtlinien werden uns nicht voranbringen, sondern es kommt auf den praktischen Na- turschutz vor Ort an. Die PDS fordert in § 19 ihres Gesetzentwurfes, dass Baubehörden und Naturschutzbehörden gleichgestellt werden. Hier gilt es aber insbesondere darauf zu achten, dass der ländliche Raum nicht zu kurz kommt. Lückenbe- bauung muss auch im Außenbereich weiterhin möglich bleiben, die Verfahren dürfen nicht zu lange dauern. Zu Eigentumsrechten: Nicht unsinnige bürokratische, überzogene Regelungen sind gefragt, die die Beteiligten vor den Kopf stoßen und die Eigentumsrechte aushöhlen, sondern praktikable Regelungen. Wir müssen auch darauf achten, dass Naturschutz nicht an den Grenzen Halt macht. Gerade ein Land im Zentrum Europas muss im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortsicherung darauf achten, nicht auf Allein- gänge zu setzen, sondern im Konsens mit den beteiligten Nachbarn Naturschutz möglichst voranbringen zu wollen. Dies gilt auch für internationale Vereinbarungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein Natur- schutzkonzept mit abgestuften Schutz- und Nutzungs- funktionen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kernge- bieten und der Vorgehensweise auf großer Fläche. Hoheitlicher Naturschutz muss durch Vertragsnaturschutz ergänzt oder muss teilweise durch ihn ersetzt werden. Es muss mehr über extensivere Nutzungsformen nachge- dacht werden. Aber auch in diesem Zusammenhang kommt es auf die Rahmenbedingungen EU-weit an. Hier sind Umweltminister und Landwirtschaftsministerin mehr als bisher gefordert. Auch wenn im Gesetzentwurf wichtige Grundsätze und Ziele formuliert sind, so sind wir mit der Vorgehens- weise der Ausweisung von Schutzgebieten unzufrieden. Vor allem vermissen wir aber, dies vorrangig mit den Be- troffenen vor Ort tun zu wollen. Hier sind insbesondere vertragliche Vereinbarungen gefragt. Ohne die Bereit- schaft, finanzielle Ressourcen effektiv und für den prakti- schen Naturschutz einzusetzen, wird sich tatsächlich nur sehr wenig verändern. Hier gilt es anzusetzen. CDU und CSU werden in ihren Initiativen nicht nachlassen, dies einzufordern. Nicht Pressekonferenzen des Bundeskanz- lers und des Umweltministers sind gefragt, sondern nach- haltiges und konkretes Handeln, um wirklich etwas errei- chen zu können. CDU und CSU lehnen den Gesetzentwurf ab. Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer es wirklich wissen will, kann es wissen und, nebenbei ge- sagt, wir alle, die hier entscheiden, sollten es auch wissen: Der Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland verschlechtert sich nach wie vor, und ganz besonders ra- sant seit den 60er-Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, er ist Besorgniserregend. Dieser Umstand wird leider in der Öffentlichkeit, mehr aber noch in der Wirtschaft und der Politik auf allen Ebenen immer wieder verdrängt. Die biologische Vielfalt ist durch anhaltende Umwelt- belastung und Naturzerstörung gefährdet. Ständig verrin- gert sich die Fläche, die für frei lebende Tier- und wild- wachsende Pflanzenarten zur Verfügung steht, die Lebensräume der meisten Arten sind qualitativ beein- trächtigt. Täglich werden 120 Hektar Fläche allein durch Siedlung und Verkehr versiegelt. Das entspricht immerhin der Fläche von etwa 150 Fußballfeldern. Wenn schon nicht im Fußball, so ist Deutschland doch Weltmeister in der Straßendichte. Allein in den letzten 25 Jahren wurden im alten Bun- desgebiet 863 300 Hektar Land für Siedlungs- und Ver- kehrszwecke verbraucht oder fielen dem Abbau von Bo- denschätzen zum Opfer – das entspricht der dreifachen Fläche des Saarlandes. Über 360 000 Kilometer Fließgewässer wurden seit den 50er-Jahren mit Milliarden von Steuergeldern begra- digt. Im selben Zeitraum verlor Westdeutschland über die Hälfte seiner Feuchtgebiete. Trotz der ständigen Zunahme und Verschärfung von Hochwasserereignissen werden weiterhin Fließgewässer zu Wasserstraßen ausgebaut und wird auf die notwendige Ausweisung von Retentions- flächen verzichtet. Gerade noch 10 Prozent unserer Fließ- gewässer gelten als halbwegs intakt. Lebensräume wurden besonders im Verlauf des letzten Jahrhunderts zunehmend zerteilt und zersplittert, aber auch alte Kulturlandschaften wurden und werden mehr und mehr durch die Industrialisierung der Landwirtschaft und durch „Flurbereinigungen“ zerstört, was insgesamt zu gravierenden Bestandseinbußen bei Tier- und Pflan- zenarten geführt hat. Von den in Deutschland heimischen Pflanzen sind 40 Prozent der Arten ausgestorben oder ge- fährdet. Noch dramatischer ist die Situation bei einigen Tiergruppen. Jeweils mehr als die Hälfte der Arten von Reptilien, Amphibien und Fischen stehen auf der roten Liste gefährdeter Arten. Der Einsatz von Pestiziden und Dün- gemitteln, aber auch der Ferneintrag durch industrielle, zum Teil unkontrollierte Emissionen führt zu einer massi- ven Beeinträchtigung von Biotopen. Über zwei Drittel der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16503 (C) (D) (A) (B) in Deutschland vorkommenden Biotoptypen sind als ge- fährdet eingestuft, über zwei Drittel. Ich denke, mit diesen wenigen Daten deutlich gemacht zu haben, dass es in puncto Naturschutz wirklich keiner- lei Anlass gibt, in den Anstrengungen um den Natur- schutz nachzulassen; wir vielmehr über die Stärkung be- währter, aber auch über neue Wege und Instrumente des Naturschutzes nachdenken müssen und über neue Allian- zen zwischen Naturschützern und Naturnutzern. Wichtig ist, dass Menschen Natur und Wildnis auch erleben und erfahren können, sich begeistern an den vielfältigen Schönheiten unserer Heimat. Wer die Natur erlebt hat, wird sie lieben und deshalb auch schützen wollen. Des- halb werden wir mehr für Image und Marketing bezüg- lich unserer Nationalparke, Biosphärenreservate und Na- turparke tun. Die Koalitionsfraktionen haben die grundlegende Neugestaltung des deutschen Naturschutzrechts in der Koalitionsvereinbarung von 1998 vereinbart und die Ar- beiten am Regierungsentwurf können – wie wir hoffen und wünschen – demnächst abgeschlossen werden. Von- seiten der Koalitionsfraktionen wurden umfangreiche in- haltliche Vorarbeiten geleistet und es wurde auch eine Fülle von Fachgesprächen mit allen relevanten Interes- sengruppen geführt. Die Erwartungen an das Neurege- lungsgesetz sind hoch und ich hoffe, dass in der derzeit noch laufenden Ressortabstimmung alle Bundesministe- rien auf der Höhe unserer Zeit agieren – nicht nur das Umweltministerium. Einige, nur wenige Sätze nun zur Philosophie unserer Novellierungsvorstellungen. Wirksame Schutzgebiete sind im Rahmen einer Natur- schutz-Gesamtstrategie von entscheidender Bedeutung. Landschaftsmodelle mit einer Trennung von Produkti- onsflächen und von Naturschutzflächen sind zweifelsfrei erforderlich. Dabei wissen wir, dass die vom Menschen genutzten, veränderten und geprägten Teile unserer Land- schaften entscheidende Träger von Artenvielfalt sind. Deshalb kann auch ein Artenschutz, reduziert auf Schutz- gebietaktivitäten, nicht erfolgreich sein. Was wir brau- chen, ist eine flächenhafte Berücksichtigung von Schutz- zielen in allen Landnutzungsbereichen: also in Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, in Fischereiwirtschaft, bei Natursport-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten. Das ist für uns die Kernfrage eines nachhaltigen Natur- schutzes. Obwohl die Notwendigkeit des Schutzes der Natur von niemandem ernsthaft bestritten wird, zeigt die Praxis, dass Naturschutz nur zu oft hinter andere Ziele zurückge- stellt wird. Ob es um den Bau neuer Straßen geht, um die Ausweisung von Gewerbegebieten oder um land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch touristische Großprojekte – ökonomische und soziale Gründe wiegen in Entscheidungsprozessen zumeist mehr als Natur- schutzaspekte. Prominenter Präzedenzfall für das Wegwägen von Schutzbestimmungen ist das Mühlenberger Loch, Euro- pas größtes Süßwassenwatt, das der Erweiterung der DASA-Flugzeugwerft in Hamburg-Finkenwerder geop- fert werden soll, ein Ansinnen, das auch insofern bedau- erlich ist, als es in Deutschland alternative Produktions- standorte gäbe. Solche Entscheidungen werden uns nicht nur ökologisch teuer zu stehen kommen: Unzureichender Naturschutz wird mittel- und langfristig auch zu erhebli- chen finanziellen Folgekosten für die gesamte Gesell- schaft führen. Auch die Fraktion der Demokratischen Sozialistinnen und Sozialisten erkennt den Novellierungsbedarf des Bundesnaturschutzgesetzes an und legt heute diesem Hause einen eigenen Entwurf vor. Dass dieser Entwurf stark die Handschrift der Umweltverbände trägt, ist für Kenner der Szene unübersehbar, insgesamt aber sicher- lich nicht von Nachteil für den Antrag, im Einzelnen aber gelegentlich auch problematisch spätestens dann, wenn sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite des Hauses, Gespräche auch mit anderen Akteuren des Naturschutzes führen werden – zum Beispiel den Län- dern. Da reifen dann nicht alle Träume. Ich bin gespannt auf den Debattenbeitrag des Landes Mecklenburg-Vor- pommern, spätestens im Bundesrat, wenn es um die Be- ratung unseres Neuregelungsgesetzes gehen wird. Wir werden uns mit Ihrem Antrag im Ausschuss und bei An- hörungen zu unserem Novellierungsvorschlag konkret auseinander setzen. Um es aber hier an dieser Stelle deutlich zu sagen: Ich finde es erfreulich, dass die PDS sich in dieser überaus wichtigen Frage so konstruktiv engagiert – wie ich gene- rell meine, dass die Fragen der Zukunft von Natur und Landschaft so wichtig sind, dass sie das volle Engagement aller Fraktionen dieses Hauses verdienen. Auf die konstruktiven Beiträge von der rechten Seite des Hauses allerdings werden wir – nach allem, was im Vorfeld der Debatte von dort zu vernehmen war – wohl vergebens warten. Marita Sehn (F.D.P.): Die Qualität einer Demokratie zeigt sich in ihrem Umgang mit Minderheiten! Unsere Bauern sind eine Minderheit in unserem Land. Und die Politik lässt sie dieses deutlich spüren. Was macht eine Regierung, die einerseits kein Geld ausgeben will, andererseits aber große Ideen verwirkli- chen möchte? Sie macht Auflagen und Verordnungen und lässt andere die Zeche zahlen. Verordnungen sollten immer das letzte Mittel sein, wenn alle Versuche, einen Konsens zu finden, gescheitert sind. Sie sollten aber nicht am Anfang eines Dialogprozesses stehen. Diese Regierung geht aber genau den umgekehrten Weg. Sie schreibt zuerst einmal vor und schaut dann, ob es auch durchführbar ist. Das höchste Gut des Naturschutzes ist die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Dieses Gut ist ein sehr empfindli- ches und es kann sehr leicht zerstört werden. Maßnahmen und Vorschriften, die über das Ziel hinausschießen, zu- sätzliche Auflagen ohne Entschädigung, das ist die Ket- tensäge am Baum der Akzeptanz. Aber nur Bestimmun- gen, die akzeptiert sind, werden auch respektiert. Werden Verordnungen als ungerecht empfunden, so werden sie Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116504 (C) (D) (A) (B) auch nicht eingehalten, das heißt die Einhaltung muss kontrolliert werden. Das wäre der erste Schritt hin zu ei- nem Öko-Überwachungsstaat. Auf diese Weise können auch fachlich sinnvolle Vorha- ben nachhaltig diskreditiert werden. Ein weiterer Schritt hin zu einem Mehr an Akzeptanz ist die Ausgewogenheit der Lastenverteilung. Aber während der Nutzen des Na- turschutzes allen unseren Bürgern zugute kommt, müssen die Lasten vor allem unsere Landwirte tragen. Als ob diese durch MKS und BSE nicht schon genug gebeutelt wären! Der Fachpresse zufolge kommen durch die Novellie- rung des Bundesnaturschutzgesetzes Mehrkosten in Höhe von 850 DM pro Hektar auf die Landwirte zu. Bezogen auf das von der Bundesregierung propagierte Biotopver- bundsystem auf 10 Prozent der Fläche Deutschlands bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von circa 1,6 Milliar- den DM für die deutsche Landwirtschaft. Dies ist eine Zu- mutung! Eine Regierung, die Monate braucht, um eine Regelung für die BSE-Folgekosten zu finden, die Monate benötigt, eine tragfähige Lösung für die Agrardieselbe- steuerung zu finden, dass eine solche Regierung der Land- wirtschaft Kosten in solcher Höhe zumutet, ist eine Un- verschämtheit. Wer es ernst meint mit der Ausdehnung des Natur- schutzes, der wird sich zunächst um Akzeptanz der Betei- ligten bemühen. Da die Landwirtschaft circa 55 Prozent der Fläche Deutschlands bewirtschaftet, ist es offensicht- lich, dass kein Weg an einem Dialog mit den Landwirten vorbeiführt. Anstatt nun aber den Dialog mit unseren Bau- ern zu suchen, schreibt diese Regierung lieber Gesetze und Verordnungen. Das Letzte, was dieses Land braucht, sind mehr Vorschriften, wir haben ohnehin schon einen regelrechten Verwaltungs-Overkill! Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die Schaffung ei- nes Biotopverbundsystems durchaus sinnvoll sein. Aber bitte nicht auf diese Weise! Das ist glatte Enteignung! Die PDS hat damit, wohl historisch bedingt, weniger Pro- bleme, zumindest kann man sich dieses Eindruckes nicht erwehren, wenn man Ihren Gesetzentwurf durchliest. Der PDS-Entwurf wie auch die Vorschläge des BMU führen vor allem zu einem Mehr an Verwaltung, aber nicht unbe- dingt zu einem Mehr an Naturschutz. Naturschutz in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland ist immer ein Kompromiss. Radikalforde- rungen sind da wenig hilfreich. Der Naturschutz braucht das offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte Gespräch und keine neuen Verordnungen. Die Ignoranz für die Probleme der Landwirte werden letztendlich zu ei- ner geringeren Akzeptanz führen. Damit wird dem Natur- schutz ein Bärendienst erwiesen. Die F.D.P. lehnt deshalb diese Novelle auf die Schnelle ebenso wie den Entwurf der PDS-Fraktion als kontraproduktiv ab. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/5172 Nr. 1.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.15 Drucksache 14/5281 Nr. 1.2 Drucksache 14/5363 Nr. 1.4 Rechtsausschuss Drucksache 14/3341 Nr. 2.41 Drucksache 14/4441 Nr. 1.16 Drucksache 14/4865 Nr. 2.2 Finanzausschuss Drucksache 14/5172 Nr. 2.18 Drucksache 14/5172 Nr. 2.38 Drucksache 14/5172 Nr. 2.44 Drucksache 14/5172 Nr. 2.65 Drucksache 14/5172 Nr. 2.90 Drucksache 14/5172 Nr. 2.91 Drucksache 14/5363 Nr. 2.11 Drucksache 14/5503 Nr. 2.7 Drucksache 14/5503 Nr. 2.27 Drucksache 14/5610 Nr. 2.32 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/5172 Nr. 2.3 Drucksache 14/5172 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.5 Drucksache 14/5172 Nr. 2.6 Drucksache 14/5172 Nr. 2.7 Drucksache 14/5172 Nr. 2.8 Drucksache 14/5172 Nr. 2.9 Drucksache 14/5172 Nr. 2.10 Drucksache 14/5172 Nr. 2.11 Drucksache 14/5172 Nr. 2.12 Drucksache 14/5172 Nr. 2.19 Drucksache 14/5172 Nr. 2.20 Drucksache 14/5172 Nr. 2.23 Drucksache 14/5172 Nr. 2.24 Drucksache 14/5172 Nr. 2.33 Drucksache 14/5172 Nr. 2.36 Drucksache 14/5172 Nr. 2.45 Drucksache 14/5172 Nr. 2.66 Drucksache 14/5172 Nr. 2.67 Drucksache 14/5172 Nr. 2.68 Drucksache 14/5172 Nr. 2.83 Drucksache 14/5172 Nr. 2.92 Drucksache 14/5172 Nr. 2.93 Drucksache 14/5172 Nr. 2.97 Drucksache 14/5172 Nr. 2.98 Drucksache 14/5172 Nr. 2.100 Drucksache 14/5172 Nr. 2.101 Drucksache 14/5503 Nr. 2.8 Drucksache 14/5503 Nr. 2.9 Drucksache 14/5503 Nr. 2.26 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/5281 Nr. 2.7 Drucksache 14/5281 Nr. 2.8 Drucksache 14/5281 Nr. 2.9 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5281 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4092 Nr. 2.3 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16505 (C) (D) (A) (B) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5114 Nr. 2.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/5363 Nr. 2.2 Drucksache 14/5363 Nr. 2.3 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.5 Drucksache 14/4945 Nr. 2.34 Drucksache 14/5281 Nr. 2.23 Drucksache 14/5363 Nr. 2.5 Drucksache 14/5503 Nr. 2.12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/3576 Nr. 1.12 Drucksache 14/5172 Nr. 1.1 Drucksache 14/5172 Nr. 2.29 Drucksache 14/5281 Nr. 2.5 Drucksache 14/5281 Nr. 2.6 Drucksache 14/5363 Nr. 2.13 Drucksache 14/5730 Nr. 2.31 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/5610 Nr. 2.9 Drucksache 14/5610 Nr. 2.10 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116506 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christoph Zöpel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
    und Kollegen! Das heutige deutsch-polnische Verhältnis
    ist eine historische Leistung, die glücklich machen kann,


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    die stolz machen kann auf die Fähigkeiten demokratischer
    Politik. Dazu haben viele beigetragen, Regierungen, ge-
    sellschaftliche Institutionen wie Kirchen und Gewerk-
    schaften und die Menschen, indem sie zustimmen, denn
    dadurch haben sie ihre Regierungen in diesem Punkt le-
    gitimiert.

    Ich kann das deshalb auch mit so viel persönlicher
    Überzeugung sagen, weil ich von meinem frühesten Erin-
    nerungsvermögen her das häusliche Gespräch über das
    Schicksal von deutschen Minderheiten in Polen kenne, als
    Alltagserfahrung der ersten Worte, die ich überhaupt von
    meiner Mutter und meiner Großmutter gehört habe. Ich

    bin mit den Menschen, über die wir hier sprechen, mit den
    Vertriebenen, insoweit verbunden, als ich einer bin. Ich
    muss nicht zu ihnen sprechen. Das wollte ich auch sehr
    deutlich sagen.

    Herr Kollege Merz, es gibt keinen Zweifel: Ihre Rede
    hat zu der Leistung, zu dem guten deutsch-polnischen Ver-
    hältnis beigetragen. Das sage ich ausdrücklich. Ich muss
    eine einzige Anmerkung machen, damit wir nicht an fal-
    schen Punkten Auseinandersetzungen führen. Im Hinblick
    auf die Freizügigkeit geht es darum, dass wir sieben-
    jährige Übergangsfristen mit vielen Möglichkeiten der
    Ausnahme und der Flexibilität in nationaler Verantwor-
    tung bekommen. Wir sind für höchste Flexibilisierung!


    (Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist aber neu!)


    Wir sind gegen die Einschränkung der Freizügigkeit für alle
    Dienstleistungen. Ich will das deutlich sagen. Mit Dienst-
    leistungen meinen wir nur das Baugewerbe und einige Bau-
    nebengewerbe. Etwas anderes wird nie gefordert. Das
    möchte ich hier klarstellen. Anderenfalls würden Sie wie ich
    bei Gesprächen mit Wirtschaftsverbänden in den Grenzge-
    bieten auf unserer Seite Schwierigkeiten bekommen.

    Wenn man über die Übergangsfrist von sieben Jahren
    anderer Meinung ist, dann kann man darüber streiten. Wir
    sollten nur nicht über Dinge streiten, die nicht strittig sind.

    Zu dem Antrag: Ich will es vorsichtig formulieren. Ich
    halte ihn nicht für weise und nicht für auf der Höhe der
    Zeit. Darin ist ein Punkt enthalten, bei dem ich glaube,
    dass wir keinen Erfolg haben werden.

    Es ist unstreitig – so habe ich Ihnen auch geantwortet –,
    dass die Bundesregierung alles tut, um Rentenansprüche
    auch von Menschen, die auf deutscher Seite am Krieg teil-
    genommen haben, zu erfüllen. Für 90 bis 95 Prozent der
    Betroffenen gilt dies. Es sind polnische Rentenzahlungen.

    Im Hinblick auf die Anrechnung von Kriegsgefangen-
    schaft gibt es ein Problem. Einen solchen Tatbestand gibt
    es im polnischen Recht nicht. Ich glaube, wir würden
    nicht anders reagieren. Es ist schwierig, von einem ande-
    ren Land etwas zugunsten von mit deutschem Schicksal
    Behafteten zu fordern, was in diesem Fall Polen den ei-
    genen Landsleuten, die ein rein polnisches Schicksal ha-
    ben, nicht gewährt. Das ist schwierig durchzusetzen. Ich
    rate dazu, das sehr zurückhaltend zu behandeln und auf
    keinen Fall in den Vordergrund zu stellen.

    Nun zum Kern des Problems. Wenn wir irgendwie über
    das, was an Handlungen und an politischer Aufarbeitung
    der Betroffenheit deutscher Menschen – Ihr dahinter ste-
    hendes Anliegen kenne ich ja – noch erfolgen kann, spre-
    chen, dann sollten wir dies aus den Erkenntnissen des Jah-
    res 2001 heraus ableiten, und die sind anders als viele
    Debatten früher.

    Ein Punkt ist weiter zu konzedieren. Polen hatte etwa
    40 Jahre weniger Zeit als Deutschland, sich demokratisch
    damit auseinander zu setzen. 40 Jahre aufzuholen ist eine
    große Leistung.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Wolfgang Gehrcke

    16475


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Wenn Sie bei der deutsch-polnischen Buchmesse – wir
    werden alle nicht alle Bücher gelesen, sondern nur in die
    Besprechungen geguckt haben – sehen, wie sehr eine
    junge polnische Generation sich damit beschäftigt, dass
    viele Städte – Gdansk und Breslau oder Wroclaw und
    Warschau; auch diese Stadt gehörte einmal zu Preußen –
    in unterschiedlichen Epochen deutsche Geschichte hat-
    ten, dann ist das bemerkenswert und zeigt, dass das läuft.

    Bei allem, was wir aufschreiben, sollten wir immer
    gleichzeitig sagen: Die Polen hatten 40 Jahre weniger de-
    mokratische Zeit. Das ist der erste und wichtigste Punkt.

    Der zweite wichtige Punkt gilt für das Verhältnis zu Po-
    len wie für das zu Tschechien. Mit Tschechien beschäfti-
    gen wir uns genauso intensiv. Wir brauchen eine gemein-
    same Position, aus der heraus wir überhaupt mit dem
    Unrecht der Vergangenheit umgehen können. Diese Po-
    sition lautet: Es gab rechte und linke totalitäre Systeme,
    die die Ursache dafür waren, dass Deutsche Polen und Po-
    len Deutschen mindestens individuell Unrecht, auch
    schreckliches Unrecht, angetan haben. Die Voraussetzung
    für alles Weitere ist die Distanzierung von den totalitären
    Regimen, die dafür verantwortlich waren. Das ist eine Ge-
    meinsamkeit, die wir brauchen. Dann geht es.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Sicherlich gehört auch heute dazu, zu sehen, dass die
    Abgrenzung, die mit dem Begriff der Nation verbunden
    ist, ins Unglück geführt hat. Diesen Begriff zu gebrauchen
    macht durchaus Sinn. Für einen Franzosen ist dies etwas
    einfacher, weil der Sprachgebrauch in Frankreich anders
    ist als bei uns. Die Verwendung des Begriffes „Nation“
    sollte aber als Bereicherung für den anderen und nicht als
    Abgrenzung gemeint sein. Dann funktioniert es. Das ist
    der Weg nach Europa.

    Damit komme ich zur Sprache. Im Einzelnen ist dem
    nicht zu widersprechen, jedes Ortsschild mit den unter-
    schiedlichen Namen, also mit dem deutschen Namen in
    polnischen Städten und dem sorbischen Namen in deut-
    schen Städten, zu versehen. Es ist doch etwas Wunder-
    schönes, zum Beispiel auf dem Ortsschild von Cottbus
    den sorbischen Namen lesen zu können. Für Westdeut-
    sche wäre das eine Sensation; das füge ich einmal hinzu.

    Aber ich glaube, einen Appell an Polen zu richten, et-
    was für die deutsche Sprache zu tun, das kann nicht erfol-
    gen, auch nicht in einem Antrag. Das halte ich nicht für
    weise und ich möchte in diesem Zusammenhang nicht
    darüber sprechen, was wir tun, um den Unterricht in Pol-
    nisch aus welchen Gründen auch immer zu fördern. Im
    Jahre 2001, so meine ich, sollte man den Anspruch auf
    deutschen Unterricht in Polen für wen auch immer nicht
    mehr mit der Vergangenheit und mit Minderheitenrechten
    begründen, sondern mit der Notwendigkeit und der
    Chance, innerhalb der Europäischen Union multisprach-
    lich miteinander zu verkehren. Das halte ich für die rich-
    tige Botschaft.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


    Ich glaube, die Polen sind in dieser Hinsicht toleranter.
    Es gibt ja oft schöne Zufälle: „Antenne Brandenburg“

    meldete heute Morgen, es beginne heute eine Radrund-
    fahrt von Lodz nach Potsdam, wobei das Wort „Lodz“ auf
    Polnisch ausgesprochen wurde.


    (Wolfgang Gehrcke [PDS]: Friedensfahrt heißt die!)


    – Sie haben Recht; ich erinnere mich. Ich war gerade da-
    rauf konzentriert, den Namen Lodz polnisch auszuspre-
    chen. – Wer in Deutschland weiß, welche Stadt gemeint
    ist, wenn man Lodz so ausspricht, wie man das in Polen
    tut? Polen, die Deutschen begegnen, sind meist so höflich,
    Lodz zu sagen. Wenn man sie dann verbessert, dann
    freuen sie sich. Es gab ja von Vicky Leandros einen Schla-
    ger, in dem auch sie den Namen Lodz auf deutsche Weise
    verwendete. Es ist bemerkenswert, dass „Antenne Bran-
    denburg“ heute die polnische Aussprache verwendete. Ich
    fand das gut. Das passte zur heutigen Debatte.

    Jede Aufforderung, dass Polen Deutsch für wen auch
    immer unterrichten sollten, sollten wir immer mit der Re-
    flexion verbinden, dass wir beim Umgang mit anderen
    Sprachen tolerant sein sollten. Man muss entweder Gli-
    wice oder Gleiwitz sagen können; man muss diese Namen
    austauschen können. Es muss egal sein, welchen man ver-
    wendet. Vielleicht macht es überhaupt Sinn, überall dort,
    wo es eine längere Geschichte gibt, das Ortsschild mit drei
    oder vier Namen zu versehen. Es gibt viele in Deutsch-
    land, die geradezu allergisch reagieren, wenn man
    Wroclaw sagt. Diesen Namen muss man aber genauso wie
    das Wort Breslau verwenden können.

    Dies alles fehlt in Ihrem Antrag. Meine Bitte ist: Las-
    sen Sie uns da, wo es unstreitige und berechtigte Positio-
    nen von Deutschen gibt, die unter totalitärem Unrecht ge-
    litten haben, gemeinsam in die Zukunft blicken und die
    Ursachen herausarbeiten. Dies war der Totalitarismus und
    eine fehlgeleitete Weiterentwicklung von Nationalismus,
    wobei auf beiden Seiten Unrecht geschehen ist! Lassen
    Sie uns immer wieder darüber sprechen, dass wir uns auf-
    grund der europäischen Perspektive in Zukunft gegensei-
    tig bereichern können, auch dadurch, dass wir uns gegen-
    seitig unsere Sprachen vermitteln.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich schließe
die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der
CDU/CSU mit dem Titel „Chancen des deutsch-polni-
schen Nachbarschaftsvertrages für Versöhnung stärker
nutzen“, Drucksache 14/5814. Der Ausschuss empfiehlt,
den Antrag auf Drucksache 14/5138 abzulehnen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der CDU/CSU
angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

Staatsminister Dr. Christoph Zöpel

16476


(C)



(D)



(A)



(B)


zur Neuregelung von Beschränkungen des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
– Drucksache 14/5655 –

(Erste Beratung 161. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)

– Drucksache 14/5981 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dieter Wiefelspütz
Wolfgang Zeitlmann
Cem Özdemir
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke

Es liegen 13 Änderungsanträge der Fraktion der PDS
sowie je ein Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P.
und der Fraktion der PDS vor.

Für die Aussprache ist eine halbe Stunde vorgesehen. –
Das Haus ist damit einverstanden.

Ich eröffne die Aussprache und gebe zunächst dem Par-
lamentarischen Staatssekretär im Innenministerium, dem
Kollegen Fritz Rudolf Körper, das Wort.

F
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Rudolf Körper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde not-
    wendig, weil es eine entsprechende Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1999 gegeben
    hat. Das Gericht hat einige Bestimmungen des so ge-
    nannten G 10 im Bereich der vom Bundesnachrich-
    tendienst durchgeführten strategischen Fernmeldekon-
    trolle beanstandet und dem Gesetzgeber zur Herstellung
    eines verfassungsmäßigen Zustandes eine Frist bis zum
    30. Juni 2001 gesetzt. Es ist wichtig, diese Frist zu er-
    wähnen.

    Die Bundesregierung hat die seither vorhandene Zeit
    intensiv genutzt, um den vorliegenden Gesetzentwurf mit
    den Beteiligten zu besprechen und mit den Bundesressorts,
    den nachgeordneten Dienststellen, dem Bundesbeauf-
    tragten für den Datenschutz, der von Anfang an beteiligt
    gewesen ist, aber auch den Mitgliedern der G-10-Kom-
    mission zu entscheiden. Der parlamentarische Bereich ist
    in die Beratungen fortwährend einbezogen worden. Die
    daraus entstammenden Überlegungen sind, soweit wie
    möglich, in diesen Entwurf übernommen worden.

    Ich will hinzufügen, dass es durch die Mitwirkung der
    Länder weitere Verbesserungen gegeben hat. So konnten
    Anregungen des Bundesrates in die Schlussfassung des
    Entwurfes übernommen werden. Ich bin der Auffassung,
    dass sich das Ergebnis all dieser Bemühungen sehr gut se-
    hen lassen kann.

    Es ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen,
    die Möglichkeiten zur Abwehr von drohenden Gefah-
    ren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
    und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu stär-
    ken. Das Instrumentarium der zuständigen Behörden ist
    wesentlich verbessert worden. Dabei ist es möglich ge-
    worden, die fortschreitende technologische Entwicklung

    im Bereich der internationalen Telekommunikation durch
    eine Änderung des Verfahrens bei der strategischen Fern-
    meldekontrolle zu berücksichtigen. Nicht unerheblich ist
    auch, dass künftig die Zusammenarbeit des Bundesnach-
    richtendienstes mit dem Bundesamt für Wirtschaft und
    Ausfuhrkontrolle im Bereich der Proliferation entschei-
    dend verbessert wird.

    Ebenso wird das Bundesamt für Verfassungsschutz
    weitere Abwehrmöglichkeiten im Kampf gegen extre-
    mistische Bestrebungen erhalten. So wird es zukünftig
    möglich sein, bei bestimmten schweren Straftaten der ge-
    waltbereiten links- und rechtsextremistischen Szene auf
    die Voraussetzung des Vorliegens einer festgefügten Tä-
    tergruppe zu verzichten.


    (Beifall des Abg. Dr. Uwe Küster [SPD])


    Zugleich ist es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
    gelungen, auch die Rechte der Betroffenen zu stärken.
    Der Umgang der Behörden mit personenbezogenen
    Daten wird entscheidend verändert. Dies hatte das Bun-
    desverfassungsgericht im Bereich der strategischen
    Fernmeldekontrolle gefordert. Die Bundesregierung hat
    darüber hinaus auch für den Bereich der Individualkon-
    trolle die gleichen Anforderungen normiert. Dies ist eine
    richtungsweisende und datenschutzfreundliche Entschei-
    dung.

    Durch den vorliegenden Entwurf ist die Funktion der
    G-10-Kommission erheblich gestärkt und verbessert wor-
    den. Dies gilt nicht nur für die neuen Aufgaben der Kom-
    mission. Es wird nunmehr gesetzlich normiert, dass ihr
    für die Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendige Perso-
    nal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen ist. Ich
    denke, auch das ist ein gutes Ergebnis.