Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001
Vizepräsidentin Petra Bläss
16498
(C)(A)
Berichtigung
167. Sitzung, Seite 16353 (C), dritter Absatz, der vierte und der fünfte Satz sind wie
folgt zu lesen: Dies ist für uns nur unter bestimmten Bedingungen akzeptabel und sogar
sinnvoll: Ich glaube nicht, dass nur DB Cargo Güterverkehr durchführen kann, um das
ganz klar zu sagen.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16499
(C)
(D)
(A)
(B)
Adler, Brigitte SPD 11.05.2001
Barthel (Berlin), SPD 11.05.2001
Eckhardt
Barthle, Norbert CDU/CSU 11.05.2001
Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001
Marieluise DIE GRÜNEN
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 11.05.2001**
Bindig, Rudolf SPD 11.05.2001*
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 11.05.2001
Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.05.2001
Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 11.05.2001
Wolfgang
Carstens (Emstek), CDU/CSU 11.05.2001
Manfred
Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 11.05.2001
Peter H.
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11.05.2001
Herta
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 11.05.2001
DIE GRÜNEN
Friedrich (Altenburg), SPD 11.05.2001
Peter
Fuhrmann, Arne SPD 11.05.2001
Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 11.05.2001
Gleicke, Iris SPD 11.05.2001
Glos, Michael CDU/CSU 11.05.2001
Göllner, Uwe SPD 11.05.2001
Hartnagel, Anke SPD 11.05.2001
Haschke (Großhenners- CDU/CSU 11.05.2001
dorf ), Gottfried
Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 11.05.2001
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 11.05.2001
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 11.05.2001
DIE GRÜNEN
Hiksch, Uwe PDS 11.05.2001
Hirche, Walter F.D.P. 11.05.2001
Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 11.05.2001
Jünger, Sabine PDS 11.05.2001
Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 11.05.2001
Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 11.05.2001
Klappert, Marianne SPD 11.05.2001
Kramme, Anette SPD 11.05.2001
Kraus, Rudolf CDU/CSU 11.05.2001
Leidinger, Robert SPD 11.05.2001
Lippmann, Heidi PDS 11.05.2001
Müller (Berlin), PDS 11.05.2001
Manfred
Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 11.05.2001
Müller (Zittau), SPD 11.05.2001
Christian
Neumann (Bremen), CDU/CSU 11.05.2001
Bernd
Nietan, Dietmar SPD 11.05.2001
Ostrowski, Christine PDS 11.05.2001
Pau, Petra PDS 11.05.2001
Pfeifer, Anton CDU/CSU 11.05.2001
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 11.05.2001
Raidel, Hans CDU/CSU 11.05.2001
Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11.05.2001
Rühe, Volker CDU/CSU 11.05.2001
Dr. Scheer, Hermann SPD 11.05.2001
Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 11.05.2001
Andreas
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.05.2001
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 11.05.2001
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001
Schulz, Gerhard CDU/CSU 11.05.2001
Dr. Schuster, R. Werner SPD 11.05.2001
Dr. Spielmann, Margrit SPD 11.05.2001
Dr. Freiherr von CDU/CSU 11.05.2001
Stetten, Wolfgang
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.05.2001
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 11.05.2001
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 11.05.2001
DIE GRÜNEN
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 11.05.2001
Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 11.05.2001
Wimmer (Karlsruhe), SPD 11.05.2001
Brigitte
Wissmann, Matthias CDU/CSU 11.05.2001
Wistuba, Engelbert SPD 11.05.2001
Wohlleben, Verena SPD 11.05.2001
Dr. Wolf, Winfried PDS 11.05.2001
Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001
Margareta DIE GRÜNEN
Zierer, Benno CDU/CSU 11.05.2001*
Zöller, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
** für die Teilnahme an der Sitzung der Parlamentarischen Versamm-
lung der NATO
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuordnung des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege (Tagesordnungspunkt 21)
Christel Deichmann (SPD): Die grundlegende Mo-
dernisierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist das we-
sentliche umweltpolitische Vorhaben dieser Bundesregie-
rung und der sie tragenden Fraktionen.
Anfang Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung
einen Referentenentwurf vorgelegt, der anspruchsvolle
und zukunftsweisende Regelungen enthält. Viele der von
der SPD seit Jahren immer wieder gestellten Forderungen
werden demnach voraussichtlich in die Novellierung ein-
fließen. Ein weiterer wesentlicher Punkt aus der Koali-
tionsvereinbarung wäre damit umgesetzt.
Das erste Bundesnaturschutzgesetz trat 1976 in Kraft.
Es wurde bislang dreimal novelliert: 1987 setzte die so
genannte Artenschutznovelle internationale Verpflichtun-
gen zum Artenschutz um. Die verspätete Umsetzung der
FFH-Richtlinie in nationales Recht führte im April 1998
zur zweiten Novellierung. Schließlich wurde mit der drit-
ten Novelle kurze Zeit später, nämlich im August 1998,
der stark umstrittene § 3 b zum Ausgleich von Nutzungs-
beschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie
die Regelungen zum Vertragsnaturschutz und zu Bio-
sphärenreservaten eingeführt.
Die Anläufe für die überfällige grundlegende Novel-
lierung sind in den vergangenen Legislaturperioden je-
doch gescheitert. Eine umfassende Novellierung ist aber
dringend erforderlich und das aus folgenden Gründen:
Wie im PDS-Entwurf richtig herausgestellt wurde, ist die
Natur in einem erbärmlichen Zustand. Die Roten Listen
der Pflanzen- und Tierarten sowie zahlreiche Umweltgut-
achten dokumentieren diese Situation. Für uns ist das
grundlegende Ziel der Gesamtnovelle, die natürlichen Le-
bensgrundlagen auch für die nachkommenden Generatio-
nen zu sichern. Daher ist es erforderlich, bei der Bevölke-
rung mehr Akzeptanz, Verantwortungsbewusstsein und
Verständnis für Maßnahmen des Naturschutzes zu schaf-
fen. Die Verantwortung für die künftigen Generationen
soll unterstreichen, dass für den Schutz von Natur und
Landschaft die aktuellen Nutzungsinteressen des Men-
schen nicht alleine im Vordergrund stehen.
Das alte Bundesnaturschutzgesetz hob bei den Zielen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur auf die
Leistungsfähigkeit der Natur ab. Erstmalig haben das
Prinzip der Nachhaltigkeit, die Regenerationsfähigkeit
der Naturgüter und der Bezug zu internationalen Natur-
schutzanforderungen in die Ziele und Grundbestimmun-
gen Eingang gefunden: Somit entspricht die Neufassung
des Gesetzes weitestgehend den gewandelten Anforde-
rungen an einen zeitgemäßen Naturschutz.
Ich bin sehr froh, dass nach über 20 Jahren Stillstand
im Naturschutzrecht die erwähnten Novellierungen im
Jahre 1998 brachten keine Weiterentwicklung in dieser
Frage nun eine echte Chance für Fortschritte beim
Schutz der Natur in Deutschland besteht.
Die im Entwurf des BMU vorgesehenen Regelungen
geben die Richtung vor, die immer noch fortschreitende
Naturzerstörung und die Bedrohung vieler einzigartiger
Tiere und Pflanzen effektiver zu stoppen.
Es ist bekannt, dass die Landwirtschaft in den letzten
Jahrzehnten in nicht unwesentlichem Maße am Rückgang
der Pflanzen- und Tierarten beteiligt waren. Aber auch eines
ist uns Umweltpolitikern bewusst. Viele Naturflächen sind
erst durch spezielle Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen
der Landbewirtschaftung entstanden. Entfällt die Bewirt-
schaftung, verändern sich die Flächen wieder hin zu natür-
lichen Vegetationsformen der Artenreichtum nimmt ab.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Koope-
ration zwischen Naturschützern und den Land- und Forst-
wirten für uns Politikerinnen und Politiker der SPD schon
immer ein zentraler Punkt in der Naturschutzpolitik ge-
wesen ist. Nur durch das Miteinander von Umweltschüt-
zern und Landnutzern kann eine flächendeckende natur-
verträgliche Nutzung ermöglicht werden. Unter allen
Nutzergruppen ist die Landwirtschaft die Bedeutendste
sie beansprucht rund 55 Prozent der Fläche Deutschlands.
Auf ihr lastet somit eine erhöhte Verantwortung für den
Erhalt und die Weiterentwicklung unserer schützenswer-
ten Natur- und Kulturlandschaft.
Für uns sind bei der Modernisierung des Naturschutz-
rechtes nachfolgende Punkte besonders wichtig: die be-
reits erwähnte Formulierung der guten fachlichen Praxis
unter naturschutzfachlicher Sicht, die Umwandlung der
bestehenden Ausgleichsregelung in eine Rahmenrege-
lung, die Schaffung eines Biotopverbundsystems auf min-
destens 10 Prozent der jeweiligen Landesfläche, die Auf-
wertung und Konkretisierung der Landschaftsplanung,
die Erweiterung der Eingriffsregelung, die Einführung
der bundesweiten Verbandsklage, die Aufnahme des
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Entwicklungsaspektes bei den Nationalparks und Ein-
führung des Umgebungsschutzes sowie die Erweiterung
des Geltungsbereiches auf die AWZ.
Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben die Koaliti-
onsfraktionen Fachgespräche und Diskussionen mit den
betroffenen Nutzergruppen, mit Naturschützern, mit Ver-
tretern der Bundesländer und auch mit kommunalen Ver-
tretern geführt, um die unterschiedlichsten Aspekte und
Anforderungen bei der Novellierung des Naturschutzrech-
tes mit einzubeziehen. Der von dem BMU erarbeitete Ge-
setzentwurf enthält im Wesentlichen auch die von uns für
wichtig erachteten oben genannten Punkte.
Die Umweltverbände NABU und BUND bestätigen in
ihren Presseerklärungen von Anfang März dieses Jahres,
dass der Entwurf eine wesentliche Verbesserung der bishe-
rigen Rechtslage darstellt. Dass an einigen Stellen noch
Korrekturen notwendig sind, das sehen auch wir. Zurzeit
befindet sich der Entwurf aber noch in der Ressortabstim-
mung das endgültige Ergebnis ist erst einmal abzuwarten.
Eines muss ich den Kolleginnen und Kollegen der PDS
lassen: Es ist in einer Art ziemlich clever, die Stellung-
nahmen verschiedener Naturschutz- und Umweltexperten
anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf
zu analysieren, die besten Teile herauszunehmen und
dann daraus ein neues Gesetzeswerk zu präsentieren. Sie
schießen mit Ihrem Gesetzentwurf jedoch ins Leere, be-
vor das begehrte Zielobjekt überhaupt vollständig auf der
Bildfläche erschienen ist.
Voraussichtlich soll noch vor der Sommerpause ein
Kabinettsentwurf parallel an den Bundesrat und an den
Bundestag überwiesen werden. Dann werden. auch wir
uns im Plenum konkret mit der Novellierung auseinander
setzen können. Bis dahin empfehle ich Ihnen, sich erst
einmal konstruktiv mit dem gegenwärtigen Referenten-
entwurf zu befassen. Gleiches gilt natürlich auch für die
Damen und Herren der CDU/CSU und F.D.P.
Viele der im PDS-Entwurf aufgeführten Punkte sind
auch im Referentenentwurf enthalten welch Wunder!
Im Folgenden will ich nur auf einige eingehen: Die Schaf-
fung eines bundesweiten Biotopverbunds auf mindestens
10 Prozent der Landesfläche ist ein herausgehobener
Grundsatz im Referentenentwurf des BMU. Dies ent-
spricht auch, wie erwähnt, einer der zentralen umweltpo-
litischen Forderungen der SPD. Aus meiner Sicht ist es
noch diskussionswürdig, welche Schutzkategorien in die-
sen Verbund mit einbezogen werden sollen.
Im PDS-Entwurf wird einmal ein Mindestanteil von
15 Prozent und im nächsten Satz wieder ein Anteil von
10 Prozent der Landesfläche gefordert. Ich bitte Sie wir
sind hier doch nicht bei Wünsch dir was. Aber wahr-
scheinlich ist Ihnen dieser Fehler beim Zusammenschnei-
den der verschiedenen Vorlagen von Umweltexperten un-
terlaufen. Es ist ein hehres Ziel, wenn Sie in Ihrer Ge-
setzesvorlage in § 3 Biotopverbund fordern:
Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen
und Verbindungselemente sind als vorrangige
Flächen für den Naturschutz durch die Unterschutz-
stellung als Naturschutzgebiet, als Nationalpark oder
als Biosphärenreservat zu sichern, um einen Biotop-
verbund dauerhaft zu gewährleisten.
Und das auf 15 Prozent der Landesfläche!
Es ist richtig, wenn die Kolleginnen und Kollegen von
der PDS sagen, dass in der Vergangenheit umfassende Na-
turschutznovellierungsversuche insbesondere am Land-
wirtschaftsministerium gescheitert sind. Die vom BM-
VEL jetzt eingeleitete Agrarreform unterstützt jedoch
unsere Bestrebungen, den Naturschutz insgesamt zu ver-
bessern und auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. In
ihrer Regierungserklärung vom 8. Februar 2001 bestätigte
die Ministerin ihre aktive Unterstützung für neue Ideen im
Naturschutz.
Die europäische Rechtsgrundlage, die EAGFL-Verord-
nung, gibt ebenfalls vor, dass die gute fachliche Praxis
auch im Sinne des biotischen Ressourcenschutzes näher zu
definieren ist. Sie gibt weiterhin vor, dass überprüfbare
Kriterien festgelegt werden müssen.
Ergebnisse eines vom Bundesamt für Naturschutz aus-
geschriebenen Forschungsvorhabens verdeutlichen, dass
Naturschutzaspekte in den landwirtschaftlichen Fachge-
setzen bisher weitgehend unberücksichtigt blieben. Die
vergleichsweise wenigen quantitativen Vorgaben sind viel
zu lasch und der überwiegende Teil der Anforderungen ist
ungenau und rechtlich kaum durchsetzbar formuliert.
Die jetzt gefundene Regelung zur guten fachlichen
Praxis halte ich für einen Kompromiss, der von allen Sei-
ten mit getragen werden kann. Die hier vorgeschlagenen
Kriterien sind zwar allgemein gehalten schließlich han-
delt es sich um ein Rahmengesetz , können aber von den
Ländern noch weiter konkretisiert werden, um regionale
Gegebenheiten besser zu berücksichtigen.
Ich freue mich, dass auch die PDS weitestgehend den
Vorschlägen zur guten fachlichen Praxis zustimmt.
Mit welcher heißen Nadel der heute eingebrachte Ge-
setzentwurf gestrickt wurde, zeigt sich auch im § 7 Abs. 2:
Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nur für Nutzungs-
beschränkungen, welche die gute fachliche Praxis
einschränken und die Maßgabe der Sozialpflichtig-
keit des Eigentums überschreiten.
Und wie bitte ist dies in Abs. 5 desselben Paragraphen
zu verstehen Anstelle eines Ausgleichs können vertrag-
liche Vereinbarungen treten.
Noch nicht ganz trocken ist die Tinte ebenfalls in § 18,
Eingriffe in Natur und Landschaft:
Auszugleichen sind auch Beeinträchtigungen durch
Immissionen in der Umgebung der Eingriffsfläche,
die auf planerischer Abwägung beruhen, sowie stoff-
liche Beeinträchtigungen.
Neben der flächendeckenden Landschaftsplanung, die
auch wir wollen, fordert der Entwurf der PDS in § 12 ein
Bundeslandschaftsprogramm und in § 13 Landesland-
schaftsprogramme, in § 14 regionale Landschaftsrahmen-
pläne und in § 15 Landschaftspläne. Ein weiterer positi-
ver Punkt ist die Forderung nach einer stärkeren Nutzung
von erneuerbare Energien. Bravo! Es ist unbestritten, dass
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(B)
der Anteil der erneuerbaren Energie am gesamten Ener-
gieaufkommen erhöht werden kann und muss: Da
kommen aber zum Beispiel im Bereich der Offshore-
Windenergieanlagen einige Probleme auf uns zu, denen
wir uns bei grundsätzlicher Befürwortung dieser Art der
Energieerzeugung stellen werden. Auch im Meeresbe-
reich müssen die Belange des Naturschutzes akzeptiert
und bei der Durchsetzung konkurrierender Nutzungsan-
sprüche be-rücksichtigt werden. Nach Einschätzung des
Bundesamtes für Naturschutz, BfN, liegt bereits eine
Vielzahl von Daten vor, um Schutzgebiete im deutschen
Meeresbereich ausweisen zu können.
Trotz guter Ansätze und fortschrittlicher Forderungen
hält der Gesetzesentwurf insgesamt einer inhaltlichen und
formalen Überprüfung jedoch nicht stand. So steht zum
Beispiel das von Ihnen in § 6 geforderte absolute Priva-
tisierungsverbot für ökologisch bedeutsame Flächen im
Widerspruch mit dem Einigungsvertrag. Ich erinnere in
diesem Zusammenhang nur an das Prozedere zum Ver-
mögensrechtsergänzungsgesetz, als es um die Sicherung
für den Naturschutz bedeutsamer BVVG-Flächen ging.
Wir werden den begonnenen Diskussionsprozess fort-
führen, um Verständnis für unsere Positionen werben und
auch Argumente der oben angeführten Gruppen, mit de-
nen wir seit Beginn der Legislaturperiode dieses Thema
erörtern, mit aufnehmen. Dabei sind wir auf eine breite
Unterstützung unterschiedlicher Fachbereiche angewie-
sen; das ist uns schon klar. Den von der PDS eingebrach-
ten Gesetzentwurf sehe ich als einen Beitrag in der brei-
ten Diskussion an, ohne die bereits angeführten Mängel
bzw. Differenzen zu verschweigen.
Wir werden, wie bekannt, einen eigenen Gesetzent-
wurf einbringen, der den Anforderungen an ein Rahmen-
gesetz Rechnung trägt, für den Naturschutz anspruchs-
volle und zukunftsweisende Regelungen festschreibt und
den Bundesländern den erforderlichen Spielraum für eine
substanzielle Umsetzung lässt. Ich kann daher Sie alle nur
ausdrücklich auffordern, sich an der Diskussion zur No-
vellierung des Bundesnaturschutzgesetzes aktiv zu betei-
ligen.
Franz Obermeier (CDU/CSU): Gerade für CDU und
CSU hat bisher der Umwelt- und Naturschutz eine beson-
dere Rolle gespielt. Dies bleibt auch künftig so. Deshalb
haben wir uns zu unseren Regierungszeiten besonders mit
den Herausforderungen in diesem Zusammenhang be-
schäftigt, sind diese angegangen und das darf ich hier
ausdrücklich formulieren haben deutliche Erfolge er-
zielen können.
Ich nenne in diesem Zusammenhang die Luft- und Was-
serreinhaltung, den Bereich der Abfallwirtschaft, den inter-
nationalen Klimaschutz, aber auch die ökologische Neu-
orientierung in der Entwicklungspolitik. Gerade Bayern ist
zum Beispiel vorbildlich mit seinem Vertragsnaturschutz-
programm und mit dem Arten- und Biotopschutzpro-
gramm, mit dem Aufbau seines Verbundsystems Bayern-
netz-Natur und gibt dort 80 Millionen DM pro Jahr für
den Naturschutz aus. Dazu kommen noch rund 400 Milli-
onen DM für die Förderung einer umweltverträglichen
Landwirtschaft.
Der PDS-Gesetzentwurf springt zu kurz. Immerhin
-hat es die PDS in der Drucksache 14/5766 vom 5. April
2001 auf 48 Seiten Gesetzentwurf gebracht. Darin enthal-
ten sind eine ganze Reihe von Zielen und Forderungen aus
dem beschlossenen Gesetz der CDU/CSU von 1998. Kri-
tisch beleuchten möchte ich in diesem Zusammenhang,
dass sich die PDS in ihrem Gesetzentwurf wie auch die
SPD und die Grünen sehr stark mit der Theorie, mit der
Formulierung von Festsetzungen, ja mit der Formulierung
von Prozentzahlen auseinander setzt, ohne deutlich zu
machen, wo der Bund mehr als bisher Verantwortung
übernehmen kann, und Verantwortung übernehmen be-
deutet in diesem Zusammenhang auch finanzielle Verant-
wortung.
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 24. Dezember 1976
wurde am 1. Januar 1987 sowie am 30. April 1998 und zu-
letzt am 26. August 1998 geändert. Zuletzt ging es im We-
sentlichen um die Umsetzung der FFH-Richtlinie und die
Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Der jetzt vorliegende
Entwurf vermag von der Notwendigkeit einer Novelle
nicht zu überzeugen, zumal noch nicht einmal der 98er-
Beschluss durch die Länder vollends realisiert worden ist.
Der jetzige Rahmen gibt die Möglichkeiten, um im Mit-
einander mit den Betroffenen mehr zu erreichen, wie die
Umsetzung in einzelnen Bundesländern ich habe Bei-
spiele aus Bayern genannt zeigen.
Die Bundesregierung ist tatenlos. Das Konzept der
Bundesregierung aus SPD und Grünen ist bisher kein
Konzept. Die Vorgehensweise ist geprägt durch ein Hin
und Her, durch Schönformuliererei, ohne aber konkret zu
werden und wirklich auch zu handeln.
Schauen wir uns den Haushalt des BMU an, so ist er
von 1999 auf 2000 zunächst abgesenkt worden, um in
2001 in etwa wieder die Höhe der früheren Bundesregie-
rung zu erreichen. Der Gesamthaushalt Umwelt hat sogar
Defizite gegenüber der Zeit der CDU/CSU-geführten Re-
gierung und zudem hören Sie genau zu hat sich eine
Verschiebung zum Verwaltungsanteil hin vollzogen. Das
zeigt deutlich: Man kürzt bei Heimatvereinen und lehnt
Anträge zum Vertragsnaturschutz ab. Dies macht deut-
lich: Trittin zeichnet sich aus durch Sprüche, will die Na-
tionalhymne nicht singen, und der Kanzler tut so, als
ginge ihn dies alles nichts an. Oder er gibt eine Presse-
konferenz und verkündet, dass jetzt auf dem Papier 10
Prozent die PDS will 15 Prozent nehmen Schutzge-
biete formuliert werden.
Was passiert tatsächlich? Die Prozentzahlen sind ge-
griffen, die Definition der Schutzgebiete ist ungenau und
wird in der Konkretisierung des Schutzes eher abgesenkt.
Die Betroffenen vor Ort wissen nicht, was auf sie zu-
kommt. Dies gilt für PDS, SPD und Grüne gleicher-
maßen. Statt Kooperation Konfrontation.
Was wollen CDU und CSU? CDU und CSU wollen im
Vertrauen und im Miteinander mit den Betroffenen etwas
für den Naturschutz erreichen. Dies wird nicht gelingen
durch Schönfärberei oder Schönrederei, sondern indem
beispielsweise der Bund Verantwortung übernimmt in den
Naturparken, in Gebieten mit nationaler Bedeutung, in
Gebieten von europäischer Bedeutung.
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Wenn es dazu kommt, die gute fachliche Praxis über
die Fachgesetze hinaus aufzuweichen, gefährdet das die
Zusammenarbeit von Naturschutz und den vor Ort Wirt-
schaftenden. Es gefährdet zudem die Förderung durch
EU-Programme, die jetzt so gut angelaufen ist. Die PDS
hat in § 7 ihres Gesetzentwurfs dies ja formuliert Aus-
gleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land- und
Forstwirtschaft und dort dargelegt, dass sie die erhöh-
ten Anforderungen über die der guten fachlichen Praxis
hinaus auch angemessen ausgleichen will. Allerdings ist
dann Voraussetzung, nicht die gute fachliche Praxis
zunächst aufzuweichen und auszuweiten, wie dies in § 20
unter Naturverträgliche Landschafts- und Naturnut-
zung geschehen ist. Vielmehr müssen das Landwirt-
schaftsgesetz und die entsprechenden Fachgesetze aktua-
lisiert und überarbeitet werden.
Eine flächendeckende Landschaftsplanung wird von
uns abgelehnt. Neben der Biotopkartierung, neben den
Möglichkeiten der Befliegung und damit der Zustellungs-
und Veränderungsfeststellung wollen wir nicht immer
neue Planungsinstrumente, die bürokratisieren und das
Geld in Personal und Plänen binden. Immer neue Gesetze,
Verordnungen, Leitbilder, Richtlinien werden uns nicht
voranbringen, sondern es kommt auf den praktischen Na-
turschutz vor Ort an.
Die PDS fordert in § 19 ihres Gesetzentwurfes, dass
Baubehörden und Naturschutzbehörden gleichgestellt
werden. Hier gilt es aber insbesondere darauf zu achten,
dass der ländliche Raum nicht zu kurz kommt. Lückenbe-
bauung muss auch im Außenbereich weiterhin möglich
bleiben, die Verfahren dürfen nicht zu lange dauern.
Zu Eigentumsrechten: Nicht unsinnige bürokratische,
überzogene Regelungen sind gefragt, die die Beteiligten
vor den Kopf stoßen und die Eigentumsrechte aushöhlen,
sondern praktikable Regelungen.
Wir müssen auch darauf achten, dass Naturschutz nicht
an den Grenzen Halt macht. Gerade ein Land im Zentrum
Europas muss im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit und
der Standortsicherung darauf achten, nicht auf Allein-
gänge zu setzen, sondern im Konsens mit den beteiligten
Nachbarn Naturschutz möglichst voranbringen zu wollen.
Dies gilt auch für internationale Vereinbarungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein Natur-
schutzkonzept mit abgestuften Schutz- und Nutzungs-
funktionen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kernge-
bieten und der Vorgehensweise auf großer Fläche.
Hoheitlicher Naturschutz muss durch Vertragsnaturschutz
ergänzt oder muss teilweise durch ihn ersetzt werden. Es
muss mehr über extensivere Nutzungsformen nachge-
dacht werden. Aber auch in diesem Zusammenhang
kommt es auf die Rahmenbedingungen EU-weit an. Hier
sind Umweltminister und Landwirtschaftsministerin
mehr als bisher gefordert.
Auch wenn im Gesetzentwurf wichtige Grundsätze
und Ziele formuliert sind, so sind wir mit der Vorgehens-
weise der Ausweisung von Schutzgebieten unzufrieden.
Vor allem vermissen wir aber, dies vorrangig mit den Be-
troffenen vor Ort tun zu wollen. Hier sind insbesondere
vertragliche Vereinbarungen gefragt. Ohne die Bereit-
schaft, finanzielle Ressourcen effektiv und für den prakti-
schen Naturschutz einzusetzen, wird sich tatsächlich nur
sehr wenig verändern. Hier gilt es anzusetzen. CDU und
CSU werden in ihren Initiativen nicht nachlassen, dies
einzufordern. Nicht Pressekonferenzen des Bundeskanz-
lers und des Umweltministers sind gefragt, sondern nach-
haltiges und konkretes Handeln, um wirklich etwas errei-
chen zu können.
CDU und CSU lehnen den Gesetzentwurf ab.
Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer es
wirklich wissen will, kann es wissen und, nebenbei ge-
sagt, wir alle, die hier entscheiden, sollten es auch wissen:
Der Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland
verschlechtert sich nach wie vor, und ganz besonders ra-
sant seit den 60er-Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, er
ist Besorgniserregend. Dieser Umstand wird leider in der
Öffentlichkeit, mehr aber noch in der Wirtschaft und der
Politik auf allen Ebenen immer wieder verdrängt.
Die biologische Vielfalt ist durch anhaltende Umwelt-
belastung und Naturzerstörung gefährdet. Ständig verrin-
gert sich die Fläche, die für frei lebende Tier- und wild-
wachsende Pflanzenarten zur Verfügung steht, die
Lebensräume der meisten Arten sind qualitativ beein-
trächtigt. Täglich werden 120 Hektar Fläche allein durch
Siedlung und Verkehr versiegelt. Das entspricht immerhin
der Fläche von etwa 150 Fußballfeldern. Wenn schon
nicht im Fußball, so ist Deutschland doch Weltmeister in
der Straßendichte.
Allein in den letzten 25 Jahren wurden im alten Bun-
desgebiet 863 300 Hektar Land für Siedlungs- und Ver-
kehrszwecke verbraucht oder fielen dem Abbau von Bo-
denschätzen zum Opfer das entspricht der dreifachen
Fläche des Saarlandes.
Über 360 000 Kilometer Fließgewässer wurden seit
den 50er-Jahren mit Milliarden von Steuergeldern begra-
digt. Im selben Zeitraum verlor Westdeutschland über die
Hälfte seiner Feuchtgebiete. Trotz der ständigen Zunahme
und Verschärfung von Hochwasserereignissen werden
weiterhin Fließgewässer zu Wasserstraßen ausgebaut und
wird auf die notwendige Ausweisung von Retentions-
flächen verzichtet. Gerade noch 10 Prozent unserer Fließ-
gewässer gelten als halbwegs intakt.
Lebensräume wurden besonders im Verlauf des letzten
Jahrhunderts zunehmend zerteilt und zersplittert, aber
auch alte Kulturlandschaften wurden und werden mehr
und mehr durch die Industrialisierung der Landwirtschaft
und durch Flurbereinigungen zerstört, was insgesamt
zu gravierenden Bestandseinbußen bei Tier- und Pflan-
zenarten geführt hat. Von den in Deutschland heimischen
Pflanzen sind 40 Prozent der Arten ausgestorben oder ge-
fährdet. Noch dramatischer ist die Situation bei einigen
Tiergruppen.
Jeweils mehr als die Hälfte der Arten von Reptilien,
Amphibien und Fischen stehen auf der roten Liste
gefährdeter Arten. Der Einsatz von Pestiziden und Dün-
gemitteln, aber auch der Ferneintrag durch industrielle,
zum Teil unkontrollierte Emissionen führt zu einer massi-
ven Beeinträchtigung von Biotopen. Über zwei Drittel der
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in Deutschland vorkommenden Biotoptypen sind als ge-
fährdet eingestuft, über zwei Drittel.
Ich denke, mit diesen wenigen Daten deutlich gemacht
zu haben, dass es in puncto Naturschutz wirklich keiner-
lei Anlass gibt, in den Anstrengungen um den Natur-
schutz nachzulassen; wir vielmehr über die Stärkung be-
währter, aber auch über neue Wege und Instrumente des
Naturschutzes nachdenken müssen und über neue Allian-
zen zwischen Naturschützern und Naturnutzern. Wichtig
ist, dass Menschen Natur und Wildnis auch erleben und
erfahren können, sich begeistern an den vielfältigen
Schönheiten unserer Heimat. Wer die Natur erlebt hat,
wird sie lieben und deshalb auch schützen wollen. Des-
halb werden wir mehr für Image und Marketing bezüg-
lich unserer Nationalparke, Biosphärenreservate und Na-
turparke tun.
Die Koalitionsfraktionen haben die grundlegende
Neugestaltung des deutschen Naturschutzrechts in der
Koalitionsvereinbarung von 1998 vereinbart und die Ar-
beiten am Regierungsentwurf können wie wir hoffen
und wünschen demnächst abgeschlossen werden. Von-
seiten der Koalitionsfraktionen wurden umfangreiche in-
haltliche Vorarbeiten geleistet und es wurde auch eine
Fülle von Fachgesprächen mit allen relevanten Interes-
sengruppen geführt. Die Erwartungen an das Neurege-
lungsgesetz sind hoch und ich hoffe, dass in der derzeit
noch laufenden Ressortabstimmung alle Bundesministe-
rien auf der Höhe unserer Zeit agieren nicht nur das
Umweltministerium.
Einige, nur wenige Sätze nun zur Philosophie unserer
Novellierungsvorstellungen.
Wirksame Schutzgebiete sind im Rahmen einer Natur-
schutz-Gesamtstrategie von entscheidender Bedeutung.
Landschaftsmodelle mit einer Trennung von Produkti-
onsflächen und von Naturschutzflächen sind zweifelsfrei
erforderlich. Dabei wissen wir, dass die vom Menschen
genutzten, veränderten und geprägten Teile unserer Land-
schaften entscheidende Träger von Artenvielfalt sind.
Deshalb kann auch ein Artenschutz, reduziert auf Schutz-
gebietaktivitäten, nicht erfolgreich sein. Was wir brau-
chen, ist eine flächenhafte Berücksichtigung von Schutz-
zielen in allen Landnutzungsbereichen: also in
Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, in Fischereiwirtschaft,
bei Natursport-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten. Das
ist für uns die Kernfrage eines nachhaltigen Natur-
schutzes.
Obwohl die Notwendigkeit des Schutzes der Natur von
niemandem ernsthaft bestritten wird, zeigt die Praxis,
dass Naturschutz nur zu oft hinter andere Ziele zurückge-
stellt wird. Ob es um den Bau neuer Straßen geht, um die
Ausweisung von Gewerbegebieten oder um land- und
forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch touristische
Großprojekte ökonomische und soziale Gründe wiegen
in Entscheidungsprozessen zumeist mehr als Natur-
schutzaspekte.
Prominenter Präzedenzfall für das Wegwägen von
Schutzbestimmungen ist das Mühlenberger Loch, Euro-
pas größtes Süßwassenwatt, das der Erweiterung der
DASA-Flugzeugwerft in Hamburg-Finkenwerder geop-
fert werden soll, ein Ansinnen, das auch insofern bedau-
erlich ist, als es in Deutschland alternative Produktions-
standorte gäbe. Solche Entscheidungen werden uns nicht
nur ökologisch teuer zu stehen kommen: Unzureichender
Naturschutz wird mittel- und langfristig auch zu erhebli-
chen finanziellen Folgekosten für die gesamte Gesell-
schaft führen.
Auch die Fraktion der Demokratischen Sozialistinnen
und Sozialisten erkennt den Novellierungsbedarf des
Bundesnaturschutzgesetzes an und legt heute diesem
Hause einen eigenen Entwurf vor. Dass dieser Entwurf
stark die Handschrift der Umweltverbände trägt, ist für
Kenner der Szene unübersehbar, insgesamt aber sicher-
lich nicht von Nachteil für den Antrag, im Einzelnen aber
gelegentlich auch problematisch spätestens dann, wenn
sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite
des Hauses, Gespräche auch mit anderen Akteuren des
Naturschutzes führen werden zum Beispiel den Län-
dern. Da reifen dann nicht alle Träume. Ich bin gespannt
auf den Debattenbeitrag des Landes Mecklenburg-Vor-
pommern, spätestens im Bundesrat, wenn es um die Be-
ratung unseres Neuregelungsgesetzes gehen wird. Wir
werden uns mit Ihrem Antrag im Ausschuss und bei An-
hörungen zu unserem Novellierungsvorschlag konkret
auseinander setzen.
Um es aber hier an dieser Stelle deutlich zu sagen: Ich
finde es erfreulich, dass die PDS sich in dieser überaus
wichtigen Frage so konstruktiv engagiert wie ich gene-
rell meine, dass die Fragen der Zukunft von Natur und
Landschaft so wichtig sind, dass sie das volle Engagement
aller Fraktionen dieses Hauses verdienen.
Auf die konstruktiven Beiträge von der rechten Seite
des Hauses allerdings werden wir nach allem, was im
Vorfeld der Debatte von dort zu vernehmen war wohl
vergebens warten.
Marita Sehn (F.D.P.): Die Qualität einer Demokratie
zeigt sich in ihrem Umgang mit Minderheiten! Unsere
Bauern sind eine Minderheit in unserem Land. Und die
Politik lässt sie dieses deutlich spüren.
Was macht eine Regierung, die einerseits kein Geld
ausgeben will, andererseits aber große Ideen verwirkli-
chen möchte? Sie macht Auflagen und Verordnungen
und lässt andere die Zeche zahlen. Verordnungen sollten
immer das letzte Mittel sein, wenn alle Versuche, einen
Konsens zu finden, gescheitert sind. Sie sollten aber
nicht am Anfang eines Dialogprozesses stehen. Diese
Regierung geht aber genau den umgekehrten Weg. Sie
schreibt zuerst einmal vor und schaut dann, ob es auch
durchführbar ist.
Das höchste Gut des Naturschutzes ist die Akzeptanz
bei allen Beteiligten. Dieses Gut ist ein sehr empfindli-
ches und es kann sehr leicht zerstört werden. Maßnahmen
und Vorschriften, die über das Ziel hinausschießen, zu-
sätzliche Auflagen ohne Entschädigung, das ist die Ket-
tensäge am Baum der Akzeptanz. Aber nur Bestimmun-
gen, die akzeptiert sind, werden auch respektiert. Werden
Verordnungen als ungerecht empfunden, so werden sie
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116504
(C)
(D)
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(B)
auch nicht eingehalten, das heißt die Einhaltung muss
kontrolliert werden. Das wäre der erste Schritt hin zu ei-
nem Öko-Überwachungsstaat.
Auf diese Weise können auch fachlich sinnvolle Vorha-
ben nachhaltig diskreditiert werden. Ein weiterer Schritt
hin zu einem Mehr an Akzeptanz ist die Ausgewogenheit
der Lastenverteilung. Aber während der Nutzen des Na-
turschutzes allen unseren Bürgern zugute kommt, müssen
die Lasten vor allem unsere Landwirte tragen. Als ob
diese durch MKS und BSE nicht schon genug gebeutelt
wären!
Der Fachpresse zufolge kommen durch die Novellie-
rung des Bundesnaturschutzgesetzes Mehrkosten in Höhe
von 850 DM pro Hektar auf die Landwirte zu. Bezogen
auf das von der Bundesregierung propagierte Biotopver-
bundsystem auf 10 Prozent der Fläche Deutschlands
bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von circa 1,6 Milliar-
den DM für die deutsche Landwirtschaft. Dies ist eine Zu-
mutung! Eine Regierung, die Monate braucht, um eine
Regelung für die BSE-Folgekosten zu finden, die Monate
benötigt, eine tragfähige Lösung für die Agrardieselbe-
steuerung zu finden, dass eine solche Regierung der Land-
wirtschaft Kosten in solcher Höhe zumutet, ist eine Un-
verschämtheit.
Wer es ernst meint mit der Ausdehnung des Natur-
schutzes, der wird sich zunächst um Akzeptanz der Betei-
ligten bemühen. Da die Landwirtschaft circa 55 Prozent
der Fläche Deutschlands bewirtschaftet, ist es offensicht-
lich, dass kein Weg an einem Dialog mit den Landwirten
vorbeiführt. Anstatt nun aber den Dialog mit unseren Bau-
ern zu suchen, schreibt diese Regierung lieber Gesetze
und Verordnungen. Das Letzte, was dieses Land braucht,
sind mehr Vorschriften, wir haben ohnehin schon einen
regelrechten Verwaltungs-Overkill!
Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die Schaffung ei-
nes Biotopverbundsystems durchaus sinnvoll sein. Aber
bitte nicht auf diese Weise! Das ist glatte Enteignung! Die
PDS hat damit, wohl historisch bedingt, weniger Pro-
bleme, zumindest kann man sich dieses Eindruckes nicht
erwehren, wenn man Ihren Gesetzentwurf durchliest. Der
PDS-Entwurf wie auch die Vorschläge des BMU führen
vor allem zu einem Mehr an Verwaltung, aber nicht unbe-
dingt zu einem Mehr an Naturschutz.
Naturschutz in einem dicht besiedelten Land wie
Deutschland ist immer ein Kompromiss. Radikalforde-
rungen sind da wenig hilfreich. Der Naturschutz braucht
das offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte
Gespräch und keine neuen Verordnungen. Die Ignoranz
für die Probleme der Landwirte werden letztendlich zu ei-
ner geringeren Akzeptanz führen. Damit wird dem Natur-
schutz ein Bärendienst erwiesen. Die F.D.P. lehnt deshalb
diese Novelle auf die Schnelle ebenso wie den Entwurf
der PDS-Fraktion als kontraproduktiv ab.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/5172 Nr. 1.2
Drucksache 14/5172 Nr. 2.15
Drucksache 14/5281 Nr. 1.2
Drucksache 14/5363 Nr. 1.4
Rechtsausschuss
Drucksache 14/3341 Nr. 2.41
Drucksache 14/4441 Nr. 1.16
Drucksache 14/4865 Nr. 2.2
Finanzausschuss
Drucksache 14/5172 Nr. 2.18
Drucksache 14/5172 Nr. 2.38
Drucksache 14/5172 Nr. 2.44
Drucksache 14/5172 Nr. 2.65
Drucksache 14/5172 Nr. 2.90
Drucksache 14/5172 Nr. 2.91
Drucksache 14/5363 Nr. 2.11
Drucksache 14/5503 Nr. 2.7
Drucksache 14/5503 Nr. 2.27
Drucksache 14/5610 Nr. 2.32
Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie
Drucksache 14/5172 Nr. 2.3
Drucksache 14/5172 Nr. 2.4
Drucksache 14/5172 Nr. 2.5
Drucksache 14/5172 Nr. 2.6
Drucksache 14/5172 Nr. 2.7
Drucksache 14/5172 Nr. 2.8
Drucksache 14/5172 Nr. 2.9
Drucksache 14/5172 Nr. 2.10
Drucksache 14/5172 Nr. 2.11
Drucksache 14/5172 Nr. 2.12
Drucksache 14/5172 Nr. 2.19
Drucksache 14/5172 Nr. 2.20
Drucksache 14/5172 Nr. 2.23
Drucksache 14/5172 Nr. 2.24
Drucksache 14/5172 Nr. 2.33
Drucksache 14/5172 Nr. 2.36
Drucksache 14/5172 Nr. 2.45
Drucksache 14/5172 Nr. 2.66
Drucksache 14/5172 Nr. 2.67
Drucksache 14/5172 Nr. 2.68
Drucksache 14/5172 Nr. 2.83
Drucksache 14/5172 Nr. 2.92
Drucksache 14/5172 Nr. 2.93
Drucksache 14/5172 Nr. 2.97
Drucksache 14/5172 Nr. 2.98
Drucksache 14/5172 Nr. 2.100
Drucksache 14/5172 Nr. 2.101
Drucksache 14/5503 Nr. 2.8
Drucksache 14/5503 Nr. 2.9
Drucksache 14/5503 Nr. 2.26
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 14/5281 Nr. 2.7
Drucksache 14/5281 Nr. 2.8
Drucksache 14/5281 Nr. 2.9
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/5281 Nr. 1.1
Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 14/4092 Nr. 2.3
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16505
(C)
(D)
(A)
(B)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/5114 Nr. 2.7
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/5363 Nr. 2.2
Drucksache 14/5363 Nr. 2.3
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/4665 Nr. 1.2
Drucksache 14/4945 Nr. 1.5
Drucksache 14/4945 Nr. 2.34
Drucksache 14/5281 Nr. 2.23
Drucksache 14/5363 Nr. 2.5
Drucksache 14/5503 Nr. 2.12
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 14/3576 Nr. 1.12
Drucksache 14/5172 Nr. 1.1
Drucksache 14/5172 Nr. 2.29
Drucksache 14/5281 Nr. 2.5
Drucksache 14/5281 Nr. 2.6
Drucksache 14/5363 Nr. 2.13
Drucksache 14/5730 Nr. 2.31
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 14/5610 Nr. 2.9
Drucksache 14/5610 Nr. 2.10
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116506
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin