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    Nachruf auf den Abgeordneten Dr. Werner Schuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16429 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Rentenpolitik 16429 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16429 B Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 16431 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16434 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . 16437 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16439 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16440 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16441 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 16443 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 16446 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversi- cherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Alters- vermögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5367, 14/5383, 14/5970) . . . 16446 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 16447 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16449 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordne- ten Rita Grießhaber, Dr. Antje Vollmer, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Auswär- tige Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert (Drucksache 14/5799) . . . . . . . . . . . . . . . 16447 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der F.D.P.: „Pu- blic Private Partnership“ in der aus- wärtigen Kulturpolitik (Drucksache 14/5963) . . . . . . . . . . . . . . . 16447 B Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16447 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . 16452 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16454 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16455 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 16456 A Dr. Elke Leonhard SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 16457 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 16458 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . 16460 A Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16460 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 16461 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . 16462 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 16464 A Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16465 B Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Lamers, Christian Plenarprotokoll 14/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 I n h a l t : Schmidt (Fürth), Hartmut Koschyk und der Fraktion der CDU/CSU: Chancen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsver- trages für Versöhnung stärker nutzen (Drucksachen 14/5138, 14/5814) . . . . . . . 16466 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 16466 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16468 C Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16470 A Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . 16470 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16471 D Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 16473 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16473 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 16474 B Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 16475 B Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung von Be- schränkungen des Brief-, Post- und Fern- meldegeheimnisses (Drucksachen 14/5655, 14/5981) . . . . . . . 16476 D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 16477 A Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16477 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . . . . . . . . 16478 B Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . 16479 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 16479 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16480 B Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16481 B Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16482 C Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 16483 B Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten (Drucksache 14/5958) . . . . . . . . . . . . . . . 16485 C Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 16485 C Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16487 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16489 C Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16490 D Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16492 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16492 D Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Gold- münze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur Unterstüt- zung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunterstützungsgesetz) (Drucksache 14/5274) . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Dr. Günter Rexrodt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 16493 A Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 16493 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 16494 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16495 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 16496 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksache 14/5766) . . . . . . . . . . . . . . . 16496 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 16496 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16498 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16498 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 16499 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- gesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16500 A Christel Deichmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 16500 B Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 16502 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 16503 C Marita Sehn F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16504 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16505 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 Vizepräsidentin Petra Bläss 16498 (C)(A) Berichtigung 167. Sitzung, Seite 16353 (C), dritter Absatz, der vierte und der fünfte Satz sind wie folgt zu lesen: „Dies ist für uns nur unter bestimmten Bedingungen akzeptabel und sogar sinnvoll: Ich glaube nicht, dass nur DB Cargo Güterverkehr durchführen kann, um das ganz klar zu sagen.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16499 (C) (D) (A) (B) Adler, Brigitte SPD 11.05.2001 Barthel (Berlin), SPD 11.05.2001 Eckhardt Barthle, Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 11.05.2001** Bindig, Rudolf SPD 11.05.2001* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.05.2001 Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 11.05.2001 Wolfgang Carstens (Emstek), CDU/CSU 11.05.2001 Manfred Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 11.05.2001 Peter H. Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11.05.2001 Herta Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 11.05.2001 Peter Fuhrmann, Arne SPD 11.05.2001 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 11.05.2001 Gleicke, Iris SPD 11.05.2001 Glos, Michael CDU/CSU 11.05.2001 Göllner, Uwe SPD 11.05.2001 Hartnagel, Anke SPD 11.05.2001 Haschke (Großhenners- CDU/CSU 11.05.2001 dorf ), Gottfried Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 11.05.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN Hiksch, Uwe PDS 11.05.2001 Hirche, Walter F.D.P. 11.05.2001 Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 11.05.2001 Jünger, Sabine PDS 11.05.2001 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 11.05.2001 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 11.05.2001 Klappert, Marianne SPD 11.05.2001 Kramme, Anette SPD 11.05.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 11.05.2001 Leidinger, Robert SPD 11.05.2001 Lippmann, Heidi PDS 11.05.2001 Müller (Berlin), PDS 11.05.2001 Manfred Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 11.05.2001 Müller (Zittau), SPD 11.05.2001 Christian Neumann (Bremen), CDU/CSU 11.05.2001 Bernd Nietan, Dietmar SPD 11.05.2001 Ostrowski, Christine PDS 11.05.2001 Pau, Petra PDS 11.05.2001 Pfeifer, Anton CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 11.05.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.05.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11.05.2001 Rühe, Volker CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Scheer, Hermann SPD 11.05.2001 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 11.05.2001 Andreas Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.05.2001 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 11.05.2001 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001 Schulz, Gerhard CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Schuster, R. Werner SPD 11.05.2001 Dr. Spielmann, Margrit SPD 11.05.2001 Dr. Freiherr von CDU/CSU 11.05.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.05.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 11.05.2001 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 DIE GRÜNEN entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 11.05.2001 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 11.05.2001 Wimmer (Karlsruhe), SPD 11.05.2001 Brigitte Wissmann, Matthias CDU/CSU 11.05.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.05.2001 Wohlleben, Verena SPD 11.05.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 11.05.2001 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 11.05.2001 Margareta DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 11.05.2001* Zöller, Wolfgang CDU/CSU 11.05.2001 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an der Sitzung der Parlamentarischen Versamm- lung der NATO Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Tagesordnungspunkt 21) Christel Deichmann (SPD): Die grundlegende Mo- dernisierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist das we- sentliche umweltpolitische Vorhaben dieser Bundesregie- rung und der sie tragenden Fraktionen. Anfang Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt, der anspruchsvolle und zukunftsweisende Regelungen enthält. Viele der von der SPD seit Jahren immer wieder gestellten Forderungen werden demnach voraussichtlich in die Novellierung ein- fließen. Ein weiterer wesentlicher Punkt aus der Koali- tionsvereinbarung wäre damit umgesetzt. Das erste Bundesnaturschutzgesetz trat 1976 in Kraft. Es wurde bislang dreimal novelliert: 1987 setzte die so genannte Artenschutznovelle internationale Verpflichtun- gen zum Artenschutz um. Die verspätete Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht führte im April 1998 zur zweiten Novellierung. Schließlich wurde mit der drit- ten Novelle kurze Zeit später, nämlich im August 1998, der stark umstrittene § 3 b zum Ausgleich von Nutzungs- beschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Regelungen zum Vertragsnaturschutz und zu Bio- sphärenreservaten eingeführt. Die Anläufe für die überfällige grundlegende Novel- lierung sind in den vergangenen Legislaturperioden je- doch gescheitert. Eine umfassende Novellierung ist aber dringend erforderlich – und das aus folgenden Gründen: Wie im PDS-Entwurf richtig herausgestellt wurde, ist die Natur in einem erbärmlichen Zustand. Die Roten Listen der Pflanzen- und Tierarten sowie zahlreiche Umweltgut- achten dokumentieren diese Situation. Für uns ist das grundlegende Ziel der Gesamtnovelle, die natürlichen Le- bensgrundlagen auch für die nachkommenden Generatio- nen zu sichern. Daher ist es erforderlich, bei der Bevölke- rung mehr Akzeptanz, Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für Maßnahmen des Naturschutzes zu schaf- fen. Die Verantwortung für die künftigen Generationen soll unterstreichen, dass für den Schutz von Natur und Landschaft die aktuellen Nutzungsinteressen des Men- schen nicht alleine im Vordergrund stehen. Das alte Bundesnaturschutzgesetz hob bei den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur auf die Leistungsfähigkeit der Natur ab. Erstmalig haben das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter und der Bezug zu internationalen Natur- schutzanforderungen in die Ziele und Grundbestimmun- gen Eingang gefunden: Somit entspricht die Neufassung des Gesetzes weitestgehend den gewandelten Anforde- rungen an einen zeitgemäßen Naturschutz. Ich bin sehr froh, dass nach über 20 Jahren Stillstand im Naturschutzrecht – die erwähnten Novellierungen im Jahre 1998 brachten keine Weiterentwicklung in dieser Frage – nun eine echte Chance für Fortschritte beim Schutz der Natur in Deutschland besteht. Die im Entwurf des BMU vorgesehenen Regelungen geben die Richtung vor, die immer noch fortschreitende Naturzerstörung und die Bedrohung vieler einzigartiger Tiere und Pflanzen effektiver zu stoppen. Es ist bekannt, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten in nicht unwesentlichem Maße am Rückgang der Pflanzen- und Tierarten beteiligt waren. Aber auch eines ist uns Umweltpolitikern bewusst. Viele Naturflächen sind erst durch spezielle Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen der Landbewirtschaftung entstanden. Entfällt die Bewirt- schaftung, verändern sich die Flächen wieder hin zu natür- lichen Vegetationsformen – der Artenreichtum nimmt ab. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Koope- ration zwischen Naturschützern und den Land- und Forst- wirten für uns Politikerinnen und Politiker der SPD schon immer ein zentraler Punkt in der Naturschutzpolitik ge- wesen ist. Nur durch das Miteinander von Umweltschüt- zern und Landnutzern kann eine flächendeckende natur- verträgliche Nutzung ermöglicht werden. Unter allen Nutzergruppen ist die Landwirtschaft die Bedeutendste – sie beansprucht rund 55 Prozent der Fläche Deutschlands. Auf ihr lastet somit eine erhöhte Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer schützenswer- ten Natur- und Kulturlandschaft. Für uns sind bei der Modernisierung des Naturschutz- rechtes nachfolgende Punkte besonders wichtig: die be- reits erwähnte Formulierung der guten fachlichen Praxis unter naturschutzfachlicher Sicht, die Umwandlung der bestehenden Ausgleichsregelung in eine Rahmenrege- lung, die Schaffung eines Biotopverbundsystems auf min- destens 10 Prozent der jeweiligen Landesfläche, die Auf- wertung und Konkretisierung der Landschaftsplanung, die Erweiterung der Eingriffsregelung, die Einführung der bundesweiten Verbandsklage, die Aufnahme des Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116500 (C) (D) (A) (B) Entwicklungsaspektes bei den Nationalparks und Ein- führung des Umgebungsschutzes sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches auf die AWZ. Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben die Koaliti- onsfraktionen Fachgespräche und Diskussionen mit den betroffenen Nutzergruppen, mit Naturschützern, mit Ver- tretern der Bundesländer und auch mit kommunalen Ver- tretern geführt, um die unterschiedlichsten Aspekte und Anforderungen bei der Novellierung des Naturschutzrech- tes mit einzubeziehen. Der von dem BMU erarbeitete Ge- setzentwurf enthält im Wesentlichen auch die von uns für wichtig erachteten oben genannten Punkte. Die Umweltverbände NABU und BUND bestätigen in ihren Presseerklärungen von Anfang März dieses Jahres, dass der Entwurf eine wesentliche Verbesserung der bishe- rigen Rechtslage darstellt. Dass an einigen Stellen noch Korrekturen notwendig sind, das sehen auch wir. Zurzeit befindet sich der Entwurf aber noch in der Ressortabstim- mung – das endgültige Ergebnis ist erst einmal abzuwarten. Eines muss ich den Kolleginnen und Kollegen der PDS lassen: Es ist in einer Art ziemlich clever, die Stellung- nahmen verschiedener Naturschutz- und Umweltexperten anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zu analysieren, die besten Teile herauszunehmen und dann daraus ein neues Gesetzeswerk zu präsentieren. Sie schießen mit Ihrem Gesetzentwurf jedoch ins Leere, be- vor das begehrte Zielobjekt überhaupt vollständig auf der Bildfläche erschienen ist. Voraussichtlich soll noch vor der Sommerpause ein Kabinettsentwurf parallel an den Bundesrat und an den Bundestag überwiesen werden. Dann werden. auch wir uns im Plenum konkret mit der Novellierung auseinander setzen können. Bis dahin empfehle ich Ihnen, sich erst einmal konstruktiv mit dem gegenwärtigen Referenten- entwurf zu befassen. Gleiches gilt natürlich auch für die Damen und Herren der CDU/CSU und F.D.P. Viele der im PDS-Entwurf aufgeführten Punkte sind auch im Referentenentwurf enthalten – welch Wunder! Im Folgenden will ich nur auf einige eingehen: Die Schaf- fung eines bundesweiten Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche ist ein herausgehobener Grundsatz im Referentenentwurf des BMU. Dies ent- spricht auch, wie erwähnt, einer der zentralen umweltpo- litischen Forderungen der SPD. Aus meiner Sicht ist es noch diskussionswürdig, welche Schutzkategorien in die- sen Verbund mit einbezogen werden sollen. Im PDS-Entwurf wird einmal ein Mindestanteil von 15 Prozent und im nächsten Satz wieder ein Anteil von 10 Prozent der Landesfläche gefordert. Ich bitte Sie – wir sind hier doch nicht bei „Wünsch dir was“. Aber wahr- scheinlich ist Ihnen dieser Fehler beim Zusammenschnei- den der verschiedenen Vorlagen von Umweltexperten un- terlaufen. Es ist ein hehres Ziel, wenn Sie in Ihrer Ge- setzesvorlage in § 3 Biotopverbund fordern: Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind als vorrangige Flächen für den Naturschutz durch die Unterschutz- stellung als Naturschutzgebiet, als Nationalpark oder als Biosphärenreservat zu sichern, um einen Biotop- verbund dauerhaft zu gewährleisten. Und das auf 15 Prozent der Landesfläche! Es ist richtig, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der PDS sagen, dass in der Vergangenheit umfassende Na- turschutznovellierungsversuche insbesondere am Land- wirtschaftsministerium gescheitert sind. Die vom BM- VEL jetzt eingeleitete Agrarreform unterstützt jedoch unsere Bestrebungen, den Naturschutz insgesamt zu ver- bessern und auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. In ihrer Regierungserklärung vom 8. Februar 2001 bestätigte die Ministerin ihre aktive Unterstützung für neue Ideen im Naturschutz. Die europäische Rechtsgrundlage, die EAGFL-Verord- nung, gibt ebenfalls vor, dass die „gute fachliche Praxis“ auch im Sinne des biotischen Ressourcenschutzes näher zu definieren ist. Sie gibt weiterhin vor, dass überprüfbare Kriterien festgelegt werden müssen. Ergebnisse eines vom Bundesamt für Naturschutz aus- geschriebenen Forschungsvorhabens verdeutlichen, dass Naturschutzaspekte in den landwirtschaftlichen Fachge- setzen bisher weitgehend unberücksichtigt blieben. Die vergleichsweise wenigen quantitativen Vorgaben sind viel zu lasch und der überwiegende Teil der Anforderungen ist ungenau und rechtlich kaum durchsetzbar formuliert. Die jetzt gefundene Regelung zur „guten fachlichen Praxis“ halte ich für einen Kompromiss, der von allen Sei- ten mit getragen werden kann. Die hier vorgeschlagenen Kriterien sind zwar allgemein gehalten – schließlich han- delt es sich um ein Rahmengesetz –, können aber von den Ländern noch weiter konkretisiert werden, um regionale Gegebenheiten besser zu berücksichtigen. Ich freue mich, dass auch die PDS weitestgehend den Vorschlägen zur guten fachlichen Praxis zustimmt. Mit welcher heißen Nadel der heute eingebrachte Ge- setzentwurf gestrickt wurde, zeigt sich auch im § 7 Abs. 2: Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nur für Nutzungs- beschränkungen, welche die gute fachliche Praxis einschränken und die Maßgabe der Sozialpflichtig- keit des Eigentums überschreiten. Und wie bitte ist dies in Abs. 5 desselben Paragraphen zu verstehen „Anstelle eines Ausgleichs können vertrag- liche Vereinbarungen treten.“ Noch nicht ganz trocken ist die Tinte ebenfalls in § 18, „Eingriffe in Natur und Landschaft“: Auszugleichen sind auch Beeinträchtigungen durch Immissionen in der Umgebung der Eingriffsfläche, die auf planerischer Abwägung beruhen, sowie stoff- liche Beeinträchtigungen. Neben der flächendeckenden Landschaftsplanung, die auch wir wollen, fordert der Entwurf der PDS in § 12 ein Bundeslandschaftsprogramm und in § 13 Landesland- schaftsprogramme, in § 14 regionale Landschaftsrahmen- pläne und in § 15 Landschaftspläne. Ein weiterer positi- ver Punkt ist die Forderung nach einer stärkeren Nutzung von erneuerbare Energien. Bravo! Es ist unbestritten, dass Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16501 (C) (D) (A) (B) der Anteil der erneuerbaren Energie am gesamten Ener- gieaufkommen erhöht werden kann und muss: Da kommen aber zum Beispiel im Bereich der Offshore- Windenergieanlagen einige Probleme auf uns zu, denen wir uns bei grundsätzlicher Befürwortung dieser Art der Energieerzeugung stellen werden. Auch im Meeresbe- reich müssen die Belange des Naturschutzes akzeptiert und bei der Durchsetzung konkurrierender Nutzungsan- sprüche be-rücksichtigt werden. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, BfN, liegt bereits eine Vielzahl von Daten vor, um Schutzgebiete im deutschen Meeresbereich ausweisen zu können. Trotz guter Ansätze und fortschrittlicher Forderungen hält der Gesetzesentwurf insgesamt einer inhaltlichen und formalen Überprüfung jedoch nicht stand. So steht zum Beispiel das von Ihnen in § 6 geforderte absolute „Priva- tisierungsverbot“ für ökologisch bedeutsame Flächen im Widerspruch mit dem Einigungsvertrag. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Prozedere zum Ver- mögensrechtsergänzungsgesetz, als es um die Sicherung für den Naturschutz bedeutsamer BVVG-Flächen ging. Wir werden den begonnenen Diskussionsprozess fort- führen, um Verständnis für unsere Positionen werben und auch Argumente der oben angeführten Gruppen, mit de- nen wir seit Beginn der Legislaturperiode dieses Thema erörtern, mit aufnehmen. Dabei sind wir auf eine breite Unterstützung unterschiedlicher Fachbereiche angewie- sen; das ist uns schon klar. Den von der PDS eingebrach- ten Gesetzentwurf sehe ich als einen Beitrag in der brei- ten Diskussion an, ohne die bereits angeführten Mängel bzw. Differenzen zu verschweigen. Wir werden, wie bekannt, einen eigenen Gesetzent- wurf einbringen, der den Anforderungen an ein Rahmen- gesetz Rechnung trägt, für den Naturschutz anspruchs- volle und zukunftsweisende Regelungen festschreibt und den Bundesländern den erforderlichen Spielraum für eine substanzielle Umsetzung lässt. Ich kann daher Sie alle nur ausdrücklich auffordern, sich an der Diskussion zur No- vellierung des Bundesnaturschutzgesetzes aktiv zu betei- ligen. Franz Obermeier (CDU/CSU): Gerade für CDU und CSU hat bisher der Umwelt- und Naturschutz eine beson- dere Rolle gespielt. Dies bleibt auch künftig so. Deshalb haben wir uns zu unseren Regierungszeiten besonders mit den Herausforderungen in diesem Zusammenhang be- schäftigt, sind diese angegangen und – das darf ich hier ausdrücklich formulieren – haben deutliche Erfolge er- zielen können. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Luft- und Was- serreinhaltung, den Bereich der Abfallwirtschaft, den inter- nationalen Klimaschutz, aber auch die ökologische Neu- orientierung in der Entwicklungspolitik. Gerade Bayern ist zum Beispiel vorbildlich mit seinem Vertragsnaturschutz- programm und mit dem Arten- und Biotopschutzpro- gramm, mit dem Aufbau seines Verbundsystems – Bayern- netz-Natur – und gibt dort 80 Millionen DM pro Jahr für den Naturschutz aus. Dazu kommen noch rund 400 Milli- onen DM für die Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft. Der PDS-Gesetzentwurf springt zu kurz. Immerhin -hat es die PDS in der Drucksache 14/5766 vom 5. April 2001 auf 48 Seiten Gesetzentwurf gebracht. Darin enthal- ten sind eine ganze Reihe von Zielen und Forderungen aus dem beschlossenen Gesetz der CDU/CSU von 1998. Kri- tisch beleuchten möchte ich in diesem Zusammenhang, dass sich die PDS in ihrem Gesetzentwurf – wie auch die SPD und die Grünen – sehr stark mit der Theorie, mit der Formulierung von Festsetzungen, ja mit der Formulierung von Prozentzahlen auseinander setzt, ohne deutlich zu machen, wo der Bund mehr als bisher Verantwortung übernehmen kann, und Verantwortung übernehmen be- deutet in diesem Zusammenhang auch finanzielle Verant- wortung. Das Bundesnaturschutzgesetz vom 24. Dezember 1976 wurde am 1. Januar 1987 sowie am 30. April 1998 und zu- letzt am 26. August 1998 geändert. Zuletzt ging es im We- sentlichen um die Umsetzung der FFH-Richtlinie und die Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Der jetzt vorliegende Entwurf vermag von der Notwendigkeit einer Novelle nicht zu überzeugen, zumal noch nicht einmal der 98er- Beschluss durch die Länder vollends realisiert worden ist. Der jetzige Rahmen gibt die Möglichkeiten, um im Mit- einander mit den Betroffenen mehr zu erreichen, wie die Umsetzung in einzelnen Bundesländern – ich habe Bei- spiele aus Bayern genannt – zeigen. Die Bundesregierung ist tatenlos. Das Konzept der Bundesregierung aus SPD und Grünen ist bisher kein Konzept. Die Vorgehensweise ist geprägt durch ein Hin und Her, durch Schönformuliererei, ohne aber konkret zu werden und wirklich auch zu handeln. Schauen wir uns den Haushalt des BMU an, so ist er von 1999 auf 2000 zunächst abgesenkt worden, um in 2001 in etwa wieder die Höhe der früheren Bundesregie- rung zu erreichen. Der Gesamthaushalt Umwelt hat sogar Defizite gegenüber der Zeit der CDU/CSU-geführten Re- gierung und zudem – hören Sie genau zu – hat sich eine Verschiebung zum Verwaltungsanteil hin vollzogen. Das zeigt deutlich: Man kürzt bei Heimatvereinen und lehnt Anträge zum Vertragsnaturschutz ab. Dies macht deut- lich: Trittin zeichnet sich aus durch Sprüche, will die Na- tionalhymne nicht singen, und der Kanzler tut so, als ginge ihn dies alles nichts an. Oder er gibt eine Presse- konferenz und verkündet, dass jetzt auf dem Papier 10 Prozent – die PDS will 15 Prozent nehmen – Schutzge- biete formuliert werden. Was passiert tatsächlich? Die Prozentzahlen sind ge- griffen, die Definition der Schutzgebiete ist ungenau und wird in der Konkretisierung des Schutzes eher abgesenkt. Die Betroffenen vor Ort wissen nicht, was auf sie zu- kommt. Dies gilt für PDS, SPD und Grüne gleicher- maßen. Statt Kooperation Konfrontation. Was wollen CDU und CSU? CDU und CSU wollen im Vertrauen und im Miteinander mit den Betroffenen etwas für den Naturschutz erreichen. Dies wird nicht gelingen durch Schönfärberei oder Schönrederei, sondern indem beispielsweise der Bund Verantwortung übernimmt in den Naturparken, in Gebieten mit nationaler Bedeutung, in Gebieten von europäischer Bedeutung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116502 (C) (D) (A) (B) Wenn es dazu kommt, die gute fachliche Praxis über die Fachgesetze hinaus aufzuweichen, gefährdet das die Zusammenarbeit von Naturschutz und den vor Ort Wirt- schaftenden. Es gefährdet zudem die Förderung durch EU-Programme, die jetzt so gut angelaufen ist. Die PDS hat in § 7 ihres Gesetzentwurfs dies ja formuliert – „Aus- gleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft“ – und dort dargelegt, dass sie die erhöh- ten Anforderungen über die der guten fachlichen Praxis hinaus auch angemessen ausgleichen will. Allerdings ist dann Voraussetzung, nicht die gute fachliche Praxis zunächst aufzuweichen und auszuweiten, wie dies in § 20 unter „Naturverträgliche Landschafts- und Naturnut- zung“ geschehen ist. Vielmehr müssen das Landwirt- schaftsgesetz und die entsprechenden Fachgesetze aktua- lisiert und überarbeitet werden. Eine flächendeckende Landschaftsplanung wird von uns abgelehnt. Neben der Biotopkartierung, neben den Möglichkeiten der Befliegung und damit der Zustellungs- und Veränderungsfeststellung wollen wir nicht immer neue Planungsinstrumente, die bürokratisieren und das Geld in Personal und Plänen binden. Immer neue Gesetze, Verordnungen, Leitbilder, Richtlinien werden uns nicht voranbringen, sondern es kommt auf den praktischen Na- turschutz vor Ort an. Die PDS fordert in § 19 ihres Gesetzentwurfes, dass Baubehörden und Naturschutzbehörden gleichgestellt werden. Hier gilt es aber insbesondere darauf zu achten, dass der ländliche Raum nicht zu kurz kommt. Lückenbe- bauung muss auch im Außenbereich weiterhin möglich bleiben, die Verfahren dürfen nicht zu lange dauern. Zu Eigentumsrechten: Nicht unsinnige bürokratische, überzogene Regelungen sind gefragt, die die Beteiligten vor den Kopf stoßen und die Eigentumsrechte aushöhlen, sondern praktikable Regelungen. Wir müssen auch darauf achten, dass Naturschutz nicht an den Grenzen Halt macht. Gerade ein Land im Zentrum Europas muss im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit und der Standortsicherung darauf achten, nicht auf Allein- gänge zu setzen, sondern im Konsens mit den beteiligten Nachbarn Naturschutz möglichst voranbringen zu wollen. Dies gilt auch für internationale Vereinbarungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein Natur- schutzkonzept mit abgestuften Schutz- und Nutzungs- funktionen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kernge- bieten und der Vorgehensweise auf großer Fläche. Hoheitlicher Naturschutz muss durch Vertragsnaturschutz ergänzt oder muss teilweise durch ihn ersetzt werden. Es muss mehr über extensivere Nutzungsformen nachge- dacht werden. Aber auch in diesem Zusammenhang kommt es auf die Rahmenbedingungen EU-weit an. Hier sind Umweltminister und Landwirtschaftsministerin mehr als bisher gefordert. Auch wenn im Gesetzentwurf wichtige Grundsätze und Ziele formuliert sind, so sind wir mit der Vorgehens- weise der Ausweisung von Schutzgebieten unzufrieden. Vor allem vermissen wir aber, dies vorrangig mit den Be- troffenen vor Ort tun zu wollen. Hier sind insbesondere vertragliche Vereinbarungen gefragt. Ohne die Bereit- schaft, finanzielle Ressourcen effektiv und für den prakti- schen Naturschutz einzusetzen, wird sich tatsächlich nur sehr wenig verändern. Hier gilt es anzusetzen. CDU und CSU werden in ihren Initiativen nicht nachlassen, dies einzufordern. Nicht Pressekonferenzen des Bundeskanz- lers und des Umweltministers sind gefragt, sondern nach- haltiges und konkretes Handeln, um wirklich etwas errei- chen zu können. CDU und CSU lehnen den Gesetzentwurf ab. Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer es wirklich wissen will, kann es wissen und, nebenbei ge- sagt, wir alle, die hier entscheiden, sollten es auch wissen: Der Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland verschlechtert sich nach wie vor, und ganz besonders ra- sant seit den 60er-Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, er ist Besorgniserregend. Dieser Umstand wird leider in der Öffentlichkeit, mehr aber noch in der Wirtschaft und der Politik auf allen Ebenen immer wieder verdrängt. Die biologische Vielfalt ist durch anhaltende Umwelt- belastung und Naturzerstörung gefährdet. Ständig verrin- gert sich die Fläche, die für frei lebende Tier- und wild- wachsende Pflanzenarten zur Verfügung steht, die Lebensräume der meisten Arten sind qualitativ beein- trächtigt. Täglich werden 120 Hektar Fläche allein durch Siedlung und Verkehr versiegelt. Das entspricht immerhin der Fläche von etwa 150 Fußballfeldern. Wenn schon nicht im Fußball, so ist Deutschland doch Weltmeister in der Straßendichte. Allein in den letzten 25 Jahren wurden im alten Bun- desgebiet 863 300 Hektar Land für Siedlungs- und Ver- kehrszwecke verbraucht oder fielen dem Abbau von Bo- denschätzen zum Opfer – das entspricht der dreifachen Fläche des Saarlandes. Über 360 000 Kilometer Fließgewässer wurden seit den 50er-Jahren mit Milliarden von Steuergeldern begra- digt. Im selben Zeitraum verlor Westdeutschland über die Hälfte seiner Feuchtgebiete. Trotz der ständigen Zunahme und Verschärfung von Hochwasserereignissen werden weiterhin Fließgewässer zu Wasserstraßen ausgebaut und wird auf die notwendige Ausweisung von Retentions- flächen verzichtet. Gerade noch 10 Prozent unserer Fließ- gewässer gelten als halbwegs intakt. Lebensräume wurden besonders im Verlauf des letzten Jahrhunderts zunehmend zerteilt und zersplittert, aber auch alte Kulturlandschaften wurden und werden mehr und mehr durch die Industrialisierung der Landwirtschaft und durch „Flurbereinigungen“ zerstört, was insgesamt zu gravierenden Bestandseinbußen bei Tier- und Pflan- zenarten geführt hat. Von den in Deutschland heimischen Pflanzen sind 40 Prozent der Arten ausgestorben oder ge- fährdet. Noch dramatischer ist die Situation bei einigen Tiergruppen. Jeweils mehr als die Hälfte der Arten von Reptilien, Amphibien und Fischen stehen auf der roten Liste gefährdeter Arten. Der Einsatz von Pestiziden und Dün- gemitteln, aber auch der Ferneintrag durch industrielle, zum Teil unkontrollierte Emissionen führt zu einer massi- ven Beeinträchtigung von Biotopen. Über zwei Drittel der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16503 (C) (D) (A) (B) in Deutschland vorkommenden Biotoptypen sind als ge- fährdet eingestuft, über zwei Drittel. Ich denke, mit diesen wenigen Daten deutlich gemacht zu haben, dass es in puncto Naturschutz wirklich keiner- lei Anlass gibt, in den Anstrengungen um den Natur- schutz nachzulassen; wir vielmehr über die Stärkung be- währter, aber auch über neue Wege und Instrumente des Naturschutzes nachdenken müssen und über neue Allian- zen zwischen Naturschützern und Naturnutzern. Wichtig ist, dass Menschen Natur und Wildnis auch erleben und erfahren können, sich begeistern an den vielfältigen Schönheiten unserer Heimat. Wer die Natur erlebt hat, wird sie lieben und deshalb auch schützen wollen. Des- halb werden wir mehr für Image und Marketing bezüg- lich unserer Nationalparke, Biosphärenreservate und Na- turparke tun. Die Koalitionsfraktionen haben die grundlegende Neugestaltung des deutschen Naturschutzrechts in der Koalitionsvereinbarung von 1998 vereinbart und die Ar- beiten am Regierungsentwurf können – wie wir hoffen und wünschen – demnächst abgeschlossen werden. Von- seiten der Koalitionsfraktionen wurden umfangreiche in- haltliche Vorarbeiten geleistet und es wurde auch eine Fülle von Fachgesprächen mit allen relevanten Interes- sengruppen geführt. Die Erwartungen an das Neurege- lungsgesetz sind hoch und ich hoffe, dass in der derzeit noch laufenden Ressortabstimmung alle Bundesministe- rien auf der Höhe unserer Zeit agieren – nicht nur das Umweltministerium. Einige, nur wenige Sätze nun zur Philosophie unserer Novellierungsvorstellungen. Wirksame Schutzgebiete sind im Rahmen einer Natur- schutz-Gesamtstrategie von entscheidender Bedeutung. Landschaftsmodelle mit einer Trennung von Produkti- onsflächen und von Naturschutzflächen sind zweifelsfrei erforderlich. Dabei wissen wir, dass die vom Menschen genutzten, veränderten und geprägten Teile unserer Land- schaften entscheidende Träger von Artenvielfalt sind. Deshalb kann auch ein Artenschutz, reduziert auf Schutz- gebietaktivitäten, nicht erfolgreich sein. Was wir brau- chen, ist eine flächenhafte Berücksichtigung von Schutz- zielen in allen Landnutzungsbereichen: also in Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, in Fischereiwirtschaft, bei Natursport-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten. Das ist für uns die Kernfrage eines nachhaltigen Natur- schutzes. Obwohl die Notwendigkeit des Schutzes der Natur von niemandem ernsthaft bestritten wird, zeigt die Praxis, dass Naturschutz nur zu oft hinter andere Ziele zurückge- stellt wird. Ob es um den Bau neuer Straßen geht, um die Ausweisung von Gewerbegebieten oder um land- und forstwirtschaftliche Nutzungen oder auch touristische Großprojekte – ökonomische und soziale Gründe wiegen in Entscheidungsprozessen zumeist mehr als Natur- schutzaspekte. Prominenter Präzedenzfall für das Wegwägen von Schutzbestimmungen ist das Mühlenberger Loch, Euro- pas größtes Süßwassenwatt, das der Erweiterung der DASA-Flugzeugwerft in Hamburg-Finkenwerder geop- fert werden soll, ein Ansinnen, das auch insofern bedau- erlich ist, als es in Deutschland alternative Produktions- standorte gäbe. Solche Entscheidungen werden uns nicht nur ökologisch teuer zu stehen kommen: Unzureichender Naturschutz wird mittel- und langfristig auch zu erhebli- chen finanziellen Folgekosten für die gesamte Gesell- schaft führen. Auch die Fraktion der Demokratischen Sozialistinnen und Sozialisten erkennt den Novellierungsbedarf des Bundesnaturschutzgesetzes an und legt heute diesem Hause einen eigenen Entwurf vor. Dass dieser Entwurf stark die Handschrift der Umweltverbände trägt, ist für Kenner der Szene unübersehbar, insgesamt aber sicher- lich nicht von Nachteil für den Antrag, im Einzelnen aber gelegentlich auch problematisch spätestens dann, wenn sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite des Hauses, Gespräche auch mit anderen Akteuren des Naturschutzes führen werden – zum Beispiel den Län- dern. Da reifen dann nicht alle Träume. Ich bin gespannt auf den Debattenbeitrag des Landes Mecklenburg-Vor- pommern, spätestens im Bundesrat, wenn es um die Be- ratung unseres Neuregelungsgesetzes gehen wird. Wir werden uns mit Ihrem Antrag im Ausschuss und bei An- hörungen zu unserem Novellierungsvorschlag konkret auseinander setzen. Um es aber hier an dieser Stelle deutlich zu sagen: Ich finde es erfreulich, dass die PDS sich in dieser überaus wichtigen Frage so konstruktiv engagiert – wie ich gene- rell meine, dass die Fragen der Zukunft von Natur und Landschaft so wichtig sind, dass sie das volle Engagement aller Fraktionen dieses Hauses verdienen. Auf die konstruktiven Beiträge von der rechten Seite des Hauses allerdings werden wir – nach allem, was im Vorfeld der Debatte von dort zu vernehmen war – wohl vergebens warten. Marita Sehn (F.D.P.): Die Qualität einer Demokratie zeigt sich in ihrem Umgang mit Minderheiten! Unsere Bauern sind eine Minderheit in unserem Land. Und die Politik lässt sie dieses deutlich spüren. Was macht eine Regierung, die einerseits kein Geld ausgeben will, andererseits aber große Ideen verwirkli- chen möchte? Sie macht Auflagen und Verordnungen und lässt andere die Zeche zahlen. Verordnungen sollten immer das letzte Mittel sein, wenn alle Versuche, einen Konsens zu finden, gescheitert sind. Sie sollten aber nicht am Anfang eines Dialogprozesses stehen. Diese Regierung geht aber genau den umgekehrten Weg. Sie schreibt zuerst einmal vor und schaut dann, ob es auch durchführbar ist. Das höchste Gut des Naturschutzes ist die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Dieses Gut ist ein sehr empfindli- ches und es kann sehr leicht zerstört werden. Maßnahmen und Vorschriften, die über das Ziel hinausschießen, zu- sätzliche Auflagen ohne Entschädigung, das ist die Ket- tensäge am Baum der Akzeptanz. Aber nur Bestimmun- gen, die akzeptiert sind, werden auch respektiert. Werden Verordnungen als ungerecht empfunden, so werden sie Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116504 (C) (D) (A) (B) auch nicht eingehalten, das heißt die Einhaltung muss kontrolliert werden. Das wäre der erste Schritt hin zu ei- nem Öko-Überwachungsstaat. Auf diese Weise können auch fachlich sinnvolle Vorha- ben nachhaltig diskreditiert werden. Ein weiterer Schritt hin zu einem Mehr an Akzeptanz ist die Ausgewogenheit der Lastenverteilung. Aber während der Nutzen des Na- turschutzes allen unseren Bürgern zugute kommt, müssen die Lasten vor allem unsere Landwirte tragen. Als ob diese durch MKS und BSE nicht schon genug gebeutelt wären! Der Fachpresse zufolge kommen durch die Novellie- rung des Bundesnaturschutzgesetzes Mehrkosten in Höhe von 850 DM pro Hektar auf die Landwirte zu. Bezogen auf das von der Bundesregierung propagierte Biotopver- bundsystem auf 10 Prozent der Fläche Deutschlands bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von circa 1,6 Milliar- den DM für die deutsche Landwirtschaft. Dies ist eine Zu- mutung! Eine Regierung, die Monate braucht, um eine Regelung für die BSE-Folgekosten zu finden, die Monate benötigt, eine tragfähige Lösung für die Agrardieselbe- steuerung zu finden, dass eine solche Regierung der Land- wirtschaft Kosten in solcher Höhe zumutet, ist eine Un- verschämtheit. Wer es ernst meint mit der Ausdehnung des Natur- schutzes, der wird sich zunächst um Akzeptanz der Betei- ligten bemühen. Da die Landwirtschaft circa 55 Prozent der Fläche Deutschlands bewirtschaftet, ist es offensicht- lich, dass kein Weg an einem Dialog mit den Landwirten vorbeiführt. Anstatt nun aber den Dialog mit unseren Bau- ern zu suchen, schreibt diese Regierung lieber Gesetze und Verordnungen. Das Letzte, was dieses Land braucht, sind mehr Vorschriften, wir haben ohnehin schon einen regelrechten Verwaltungs-Overkill! Aus naturschutzfachlicher Sicht kann die Schaffung ei- nes Biotopverbundsystems durchaus sinnvoll sein. Aber bitte nicht auf diese Weise! Das ist glatte Enteignung! Die PDS hat damit, wohl historisch bedingt, weniger Pro- bleme, zumindest kann man sich dieses Eindruckes nicht erwehren, wenn man Ihren Gesetzentwurf durchliest. Der PDS-Entwurf wie auch die Vorschläge des BMU führen vor allem zu einem Mehr an Verwaltung, aber nicht unbe- dingt zu einem Mehr an Naturschutz. Naturschutz in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland ist immer ein Kompromiss. Radikalforde- rungen sind da wenig hilfreich. Der Naturschutz braucht das offene und von gegenseitigem Verständnis geprägte Gespräch und keine neuen Verordnungen. Die Ignoranz für die Probleme der Landwirte werden letztendlich zu ei- ner geringeren Akzeptanz führen. Damit wird dem Natur- schutz ein Bärendienst erwiesen. Die F.D.P. lehnt deshalb diese Novelle auf die Schnelle ebenso wie den Entwurf der PDS-Fraktion als kontraproduktiv ab. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/5172 Nr. 1.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.15 Drucksache 14/5281 Nr. 1.2 Drucksache 14/5363 Nr. 1.4 Rechtsausschuss Drucksache 14/3341 Nr. 2.41 Drucksache 14/4441 Nr. 1.16 Drucksache 14/4865 Nr. 2.2 Finanzausschuss Drucksache 14/5172 Nr. 2.18 Drucksache 14/5172 Nr. 2.38 Drucksache 14/5172 Nr. 2.44 Drucksache 14/5172 Nr. 2.65 Drucksache 14/5172 Nr. 2.90 Drucksache 14/5172 Nr. 2.91 Drucksache 14/5363 Nr. 2.11 Drucksache 14/5503 Nr. 2.7 Drucksache 14/5503 Nr. 2.27 Drucksache 14/5610 Nr. 2.32 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/5172 Nr. 2.3 Drucksache 14/5172 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.5 Drucksache 14/5172 Nr. 2.6 Drucksache 14/5172 Nr. 2.7 Drucksache 14/5172 Nr. 2.8 Drucksache 14/5172 Nr. 2.9 Drucksache 14/5172 Nr. 2.10 Drucksache 14/5172 Nr. 2.11 Drucksache 14/5172 Nr. 2.12 Drucksache 14/5172 Nr. 2.19 Drucksache 14/5172 Nr. 2.20 Drucksache 14/5172 Nr. 2.23 Drucksache 14/5172 Nr. 2.24 Drucksache 14/5172 Nr. 2.33 Drucksache 14/5172 Nr. 2.36 Drucksache 14/5172 Nr. 2.45 Drucksache 14/5172 Nr. 2.66 Drucksache 14/5172 Nr. 2.67 Drucksache 14/5172 Nr. 2.68 Drucksache 14/5172 Nr. 2.83 Drucksache 14/5172 Nr. 2.92 Drucksache 14/5172 Nr. 2.93 Drucksache 14/5172 Nr. 2.97 Drucksache 14/5172 Nr. 2.98 Drucksache 14/5172 Nr. 2.100 Drucksache 14/5172 Nr. 2.101 Drucksache 14/5503 Nr. 2.8 Drucksache 14/5503 Nr. 2.9 Drucksache 14/5503 Nr. 2.26 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/5281 Nr. 2.7 Drucksache 14/5281 Nr. 2.8 Drucksache 14/5281 Nr. 2.9 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5281 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4092 Nr. 2.3 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001 16505 (C) (D) (A) (B) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5114 Nr. 2.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/5363 Nr. 2.2 Drucksache 14/5363 Nr. 2.3 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.5 Drucksache 14/4945 Nr. 2.34 Drucksache 14/5281 Nr. 2.23 Drucksache 14/5363 Nr. 2.5 Drucksache 14/5503 Nr. 2.12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/3576 Nr. 1.12 Drucksache 14/5172 Nr. 1.1 Drucksache 14/5172 Nr. 2.29 Drucksache 14/5281 Nr. 2.5 Drucksache 14/5281 Nr. 2.6 Drucksache 14/5363 Nr. 2.13 Drucksache 14/5730 Nr. 2.31 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/5610 Nr. 2.9 Drucksache 14/5610 Nr. 2.10 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 200116506 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr
    geehrten Damen und Herren! Der Bundestag wird heute

    einem guten Vermittlungsergebnis vom vergangenen
    Dienstag aus dem Vermittlungsausschuss zustimmen, ei-
    nem Vermittlungsergebnis, das, ergänzt um den Be-
    schluss, den dieses Haus am 26. Januar dieses Jahres ge-
    fasst hat, einen monatelangen Disput im Parlament zu
    Ende bringt.

    Heute wird hier – ich gehe davon aus, auch im Bun-
    desrat – das letzte Teilstück in eine Brücke zwischen den
    Generationen in Deutschland eingesetzt, eine Brücke, die
    Generationengerechtigkeit gewährleistet, die Eigenvor-
    sorge stärkt, die stabile Rentenversicherungsbeiträge
    mit sich bringt, verschämte Altersarmut verhindert und
    die die eigenständige Alterssicherung der Frauen verbes-
    sern wird. Das ist eine gute Brücke in die Zukunft, das ist
    eine gute Brücke für die Stabilisierung unseres Renten-
    versicherungssystems, das ist eine gute Brücke, die den
    gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken
    wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich sage Dank an die beiden Vorsitzenden des
    Vermittlungsausschusses, Herrn Blens von der CDU/CSU
    und dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt
    Hamburg, Herrn Ortwin Runde. Die vermittelnde Art von
    Herrn Blens hat sicherlich mit zu diesem Ergebnis beige-
    tragen und die konstruktiven Vorschläge von Herrn Bür-
    germeister Runde zum Wohnungseigentum haben mit
    dazu geführt, dass wir auf der Basis der Vorschläge, die
    auch aus Rheinland-Pfalz gekommen sind, ein gutes Er-
    gebnis erzielt haben.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich teile die objektive Einschätzung von Herrn Blens,
    der gestern dem „Tagesspiegel“ gegenüber gesagt hat, die
    Regierung habe sich in wichtigen Bereichen bewegt und
    habe wichtige Verbesserungen vorgenommen. Rot-Grün
    habe nach seiner Ansicht zentrale Forderungen der Union
    erfüllt. Herr Blens meint, die CDU-Partner in den großen
    Koalitionen könnten der Reform in der Länderkammer
    mit gutem Gewissen zustimmen. Ich bin mir sicher, das
    macht heute auch dieses Haus.

    16429


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    168. Sitzung

    Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Beginn: 9.00 Uhr

    Dieser Tag wird ein guter Tag für die Rentenpolitik in
    Deutschland sein. Erstmals findet eine Reform nicht in
    der Systematik der bisherigen Alterssicherung statt. Es
    wird vielmehr eine zweite Säule aufgebaut. Das schafft
    Stabilität und Sicherheit wie auch individuelle Vielfalt in
    der Rentenversorgung. Diese Regierung macht damit
    deutlich: Stabilität, Solidarität und Individualität sind
    keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille,
    wenn es um eine vernünftige Zukunftssicherung unseres
    Sozialstaates geht.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Es gab vier Vermittlungsausschussrunden und fünf
    Arbeitsgruppenrunden, in denen nach einem Kompromiss
    gesucht werden sollte. Ganz am Anfang wurde aber schon
    deutlich, dass die Union eine Blockadehaltung an den Tag
    legt und dass es ihr um nichts anderes ging, als dieses
    Thema in den Wahlkämpfen in Rheinland-Pfalz und Ba-
    den-Württemberg zu missbrauchen. Schon damals hat der
    Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche-
    rungswirtschaft, Herr Michaels, die Union gewarnt, die
    Opposition dürfe die zukunftsweisende Richtung der Re-
    form der Renten nicht zum Gegenstand eines schmutzi-
    gen Wahlkampfes machen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Recht hat er!)


    Sie haben im Wahlkampf Ängste bei älteren Frauen und
    Eigenheimbesitzern geschürt. Das war unredlich, verlo-
    gen und schäbig. Sie haben zu Recht nicht gewonnen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Herausforderungen für die Rentenversicherung
    sind groß; das wissen wir. Die Lebenserwartung steigt
    um zwei Jahre. Wir werden in gut 30 Jahren die Situation
    haben, dass auf 1,5 Beschäftigte ein Rentner kommen
    wird. Heute beträgt das Verhältnis noch 3:1. Es müssen
    also Kompromisse zwischen den Generationen gefunden
    werden. Beide Generationen müssen entsprechend ihrer
    Leistungsfähigkeit die Lasten tragen. Ich bin froh, dass
    die Länder Berlin und Brandenburg diesen vernünftigen
    Weg gehen und sich nicht an die Kandare der Parteizen-
    trale nehmen lassen. Auch Herr Diepgen hat nach den er-
    heblichen Verbesserungen – wie er sagt – nun Anlass für
    die Zustimmung seines Landes.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Man muss deutlich machen, dass wir uns aufeinander
    zu bewegt haben. Das gilt auch für die Regelung bei der
    Hinterbliebenenversorgung für die Frauen. Der Ren-
    tenversorgungsatz sinkt zwar von 60 auf 55 Prozent. Aber
    gleichzeitig wollten wir einen Ausgleich schaffen, indem
    wir die Kindererziehungszeiten stärker anerkennen und
    einen Entgeltpunkt pro Kind dazugeben. Sie haben diese
    Regelung von Ihrer Seite kritisiert. Wir haben die Kritik
    aufgenommen und nun zwei Entgeltpunkte für das erste
    Kind vorgesehen, sodass die Frauen im Alter keine Nach-
    teile gegenüber der jetzigen Regelung haben, wenn sie
    Witwenrente beziehen.

    Wir haben ebenfalls gewährleistet, dass der Freibetrag
    dynamisiert wird und dass auch damit die Ziele stabilisiert
    und unterstützt werden, die wir mit unserer Politik verfol-
    gen: Wir wollen die eigenständige Alterssicherung der
    Frauen stärken und stabilisieren. Wir wollen auch den Ver-
    änderungen in der Gesellschaft Rechnung tragen, wenn es
    darum geht, mehr Frauen in Beschäftigung zu bringen.


    (Beifall bei Abgordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Man muss deutlich sagen: Von dieser Regelung der
    Hinterbliebenenversorgung sind die heutigen Rentnerin-
    nen und Rentner nicht betroffen. Auch die über 40-Jähri-
    gen sind nicht betroffen. Die unter 40-Jährigen haben die
    Möglichkeit, eine eigenständige Altersversorgung aufzu-
    bauen. Wir haben ein anderes Bild von Frauen in der Ge-
    sellschaft als Sie von der Opposition.


    (Lachen bei der CDU/CSU)


    Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ge-
    währleisten. Wir wollen nicht, dass die Frauen am Herd
    stehen, wie Sie es wollen.


    (Beifall bei der SPD)


    Sie haben vorgeschlagen, dass der Sonderausgaben-
    abzug verringert und begrenzt werden soll, weil Sie be-
    fürchten, dass die oberen Einkommen bei der Altersvor-
    sorge zu stark entlastet und gefördert werden. Wir sind
    darauf eingegangen. Wir haben den Sonderausgabenabzug
    begrenzt. Wir haben das Verwaltungsverfahren vereinbart
    und – was wichtig ist – wir haben jetzt das Wohnungs-
    eigentum mit in die Altersversorgung einbezogen. Wir ha-
    ben eine Gleichgewichtung hergestellt. Es wird nun mög-
    lich sein, einerseits eine private Altersvorsorge aufzubauen
    und andererseits zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn
    man sich für das Bauen entscheidet, auch Kapital aus dem
    Altersvorsorgestock herauszunehmen, um es zur Finan-
    zierung als Eigenkapital für das Haus zu nutzen und da-
    durch, dass man es zurückzahlt, am Ende beides zu haben:
    eine Altersversorgung und das Wohnungseigentum. Ich
    denke, das ist eine gute Kombination. Das ergänzt die pri-
    vate Altersvorsorge um eine dritte Säule, nämlich um das
    Wohnungseigentum.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben die Grundsicherung im Alter verbessert. Wir
    sind auf die Forderungen eingegangen und sagen den
    Ländern und Kommunen, die zusätzlichen Kosten von
    800 Millionen DM werden vom Bund übernommen. Wir
    sind auch darauf eingegangen und haben gewährleistet,
    dass hohe Einkommen nicht vom Unterhaltsrückgriff be-
    freit werden.

    Was aber ganz zentral wichtig ist: Verschämte Armut
    im Alter, insbesondere für Frauen, der Gang zum Sozial-
    amt bei einer kleinen Rente, das wird jetzt vermieden. Das
    ist der wirklich starke Erfolg dieser Reform.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    An dieser Stelle wird Ihre ganze Argumentation, dass
    diese Reform frauenfeindlich sei, verlogen und unredlich.

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Franz Thönnes

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    70 Prozent derjenigen, die aufgrund ihrer kleinen Rente
    Sozialhilfe beantragt haben, sind Frauen. Mit der Grund-
    sicherung wird dies in Zukunft nicht mehr notwendig
    sein. Gerade Frauen profitieren an dieser Stelle sehr deut-
    lich von unserer Reform.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie sind nun in einer Situation, nach den Verhand-
    lungsrunden in der Öffentlichkeit sehr deutlich erklären
    zu müssen, dass Sie allein stehen. Herr Repnik hat be-
    schrieben, dass Ihnen das unheimlich schwer fällt. Das
    kann hier jeder nachvollziehen. Die Koalition hat sich be-
    wegt. Die Regierung hat sich bewegt. Auf viele Kri-
    tikpunkte ist eingegangen worden.

    Auch aus der Wirtschaft kommt Kritik an Ihrer Blocka-
    dehaltung. Der Einstieg in die kapitalgedeckte Alters-
    vorsorge darf nicht am Widerstand des Bundesrates
    scheitern, mahnt der Präsident des Deutschen Industrie-
    und Handelstages, Ludwig Georg Braun. Die Versiche-
    rungsverbände und die Verbände der Wohnungswirtschaft
    fordern ein Votum, das diese Reform möglich macht.

    Das, was Sie bei den Verhandlungen praktiziert haben,
    war eine Nimmersattpolitik. Sie haben immer mehr gefor-
    dert, Sie wollten nicht deutlich bekennen, wie weit Sie be-
    reit sind, sich durch einen Kompromiss auf uns zu zu bewe-
    gen. Und der Höhepunkt ist: Alle Ihre Forderungen, die Sie
    erhoben haben, hätten – wenn man sie einmal unter dem
    Strich bewertet – ein zusätzliches Finanzvolumen von über
    40 Milliarden DM notwendig gemacht. Was Sie versucht
    haben, ist in finanzpolitischer Sicht verantwortungslos; es
    ist verantwortungslos für die Generation, die in Deutsch-
    land Sicherheit haben will für die Zukunft ihrer Rentenge-
    staltung, und es war am Ende auch noch verlogen.

    Diese Rentenreform, über die jetzt hier im Deutschen
    Bundestag und heute Mittag im Bundesrat entschieden
    wird, wird langfristig dafür sorgen, dass die Menschen
    wieder Vertrauen haben, dass die Menschen Ver-
    lässlichkeit finden.

    Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie versuchen, dies zum
    Wahlkampfthema der nächsten Jahre zu machen, dann
    werden die Menschen sehr schnell erkennen, dass sich da-
    hinter viel heiße Luft verbirgt. Sie werden fragen, was Sie
    in Ihrer Regierungszeit für die Rentensicherung getan ha-
    ben, und Sie werden die gleiche Quittung bekommen, die
    Sie vor zweieinhalb Jahren erhalten haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile
das Wort für die CDU/CSU-Fraktion dem Kollegen Horst
Seehofer.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine
    sehr verehrten Damen und Herren! Vertrauen und Sicher-
    heit schaffen, das war das Ziel zu Beginn dieser Renten-
    reformdiskussion.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist gelungen!)


    Was daraus geworden ist, umschreibt am besten heute die
    „Berliner Zeitung“:

    So wurde ein Reformprozess daraus, der mit chao-
    tisch noch liebevoll umschrieben ist. Wer den
    Überblick verliert, kann kein Vertrauen des Bürgers
    erwarten – weder in die staatliche Altersversorgung
    noch in die Bundesregierung selbst. Die Verantwor-
    tung für dieses verkorkste Projekt trägt der Sozialmi-
    nister.

    Nicht eine tragfähige Rentenreform, sondern eine Mo-
    gelpackung, eine Reformruine ist das Ergebnis dieser ein-
    einhalb Jahre.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deshalb lehnen wir diese Reform ab. Wir befinden uns
    dabei in voller Übereinstimmung mit der Bevölkerung.


    (Lachen bei der SPD)


    Nach allen Umfragen lehnen drei Viertel der Bevölkerung
    diese Rentenpolitik der Bundesregierung ab. In der Tat:
    Wer diese Rentenreformdiskussion miterlebt hat, der
    kann nur von einer unendlichen, chaotischen Geschichte
    reden, von einer unendlichen Geschichte der Tricksereien.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Symptomatisch dafür ist die Diskussion um die Wit-
    wenrenten. Seit Monaten kritisieren und geißeln wir die
    unsozialen Kürzungen, die Herr Riester bei den Witwen-
    renten vorhatte. Seit Monaten wird gesagt, das sei alles
    nicht finanzierbar, das stimme alles nicht. Der Höhepunkt
    fand statt im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg
    und Rheinland-Pfalz. Herr Riester, da haben Sie einige In-
    terviews gegeben. Sie haben gesagt: Die Kampagne der
    Union, dass Frauen bei der Reform benachteiligt werden,
    ist verlogen. – Das war zwei Tage vor der Wahl in Baden-
    Württemberg und Rheinland-Pfalz.

    In der nächsten Woche werden wir das, was wir seit
    Monaten fordern, nämlich die Rücknahme der unanstän-
    digen Kürzungen bei der Witwenrente, hier im Deutschen
    Bundestag auf Vorschlag von Herrn Riester beschließen.
    Deshalb, meine Damen und Herren: Nicht die Union hat
    gelogen; vielmehr hat ein einziger Mensch monatelang
    der Bevölkerung die Unwahrheit gesagt, sie hinters Licht
    geführt. Das waren Sie, Herr Minister Riester.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Quatsch!)


    Jetzt kommt Ihr Eingeständnis, dass es unsoziale Kür-
    zungen bei der Witwenrente gibt, und Sie schlagen vor,
    dass sie zurückgenommen werden. Was eine Welturauf-
    führung ist: Bevor die Rentenreform überhaupt in Kraft
    tritt, werden wir nächste Woche bereits eine erste Ände-
    rung hier im Deutschen Bundestag beraten und be-
    schließen. Das haben wir auch noch nicht erlebt.


    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Unglaublich!)


    Nun lese und höre ich immer, bei diesem Entgegen-
    kommen müsse doch die Union jetzt zustimmen. Ich bin

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Franz Thönnes

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    schon sehr erstaunt, was da als Entgegenkommen defi-
    niert wird. Da fällt ein Sozialminister wie ein Sozialräu-
    ber über die Witwenrenten her


    (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    und streicht sie rücksichtslos zusammen. Dann wird er auf
    frischer Tat ertappt und muss seine Beute wieder raus-
    rücken. Und die Opfer sollen sich bei ihm bedanken, dass
    sie ihn beim Rentenklau erwischt haben! Das ist Walter
    Riester.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Man kann doch nicht von einem Entgegenkommen reden,
    wenn jemand, der unanständige Kürzungen durchführt,
    diese unanständigen Kürzungen auf unseren Druck und
    auf öffentlichen Druck hin wieder zurücknimmt. Es ist
    eine pure Selbstverständlichkeit, Unsoziales wieder
    zurückzunehmen, kein Entgegenkommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Die gesetzliche Rente und die Privatrente sind Zwil-
    linge. Das eine ist auf das andere angewiesen. Die private
    Vorsorge kann nicht funktionieren, wenn die gesetzliche
    Rente nicht tragfähig ist. Die gesetzliche Rente ist mit
    ihren Kürzungen nicht verantwortbar, wenn es nicht zu ei-
    ner zukunftsträchtigen privaten Vorsorge kommt. Deshalb
    gehören diese beiden Dinge, die gesetzliche Rente und die
    Privatrente, zusammen. Sie haben sie in der politischen
    Beratung künstlich getrennt. Aber politisch und für die
    Menschen gehören beide Elemente zusammen. Deshalb
    ist für unsere Beurteilung, ob wir eine solche Alters-
    sicherung mittragen oder nicht, eine Gesamtbetrachtung
    notwendig.

    Ihre Vorstellung von einer gesetzlichen Rente lehnen
    wir, auch heute, aus drei wesentlichen Gründen ab.

    Die gesamte Statik dieser Rentenreform stimmt nicht.
    Der Beitragssatz, der langfristig mit 22 Prozent prognos-
    tiziert wird, wird eher bei 24 bis 25 Prozent landen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unsinn!)


    Der Chefberater der Bundesregierung, Professor
    Rürup, Vorsitzender des Sozialbeirates, hat in einem In-
    terview sogar gesagt, die Menschen sollen sich vom Ren-
    tenniveau nicht blenden lassen. Das sagt der Vorsitzende
    des Sozialbeirates der Bundesregierung!


    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Der Beitragssatz wird also nicht bei 22 Prozent, son-

    dern bei 24 oder 25 Prozent liegen. Das immer wieder
    propagierte Rentenniveau von 67 Prozent wird in Wahr-
    heit bei 64 Prozent liegen, während es heute noch bei
    70 Prozent liegt. Es wird also um 6 Prozentpunkte ge-
    senkt. Darüber hinaus muss man wissen, dass dieser Bei-
    tragssatz von 24 oder 25 Prozent um weitere 8 Prozent
    höher liegen müsste, wenn es nicht massive Zuwendun-
    gen an die Rentenversicherung aus Steuermitteln gäbe.
    Für alle, die heute 20, 30 oder 40 Jahre alt sind, ergibt sich
    durch diese Rentenreform, dass sie jedes Jahr mehr in die

    gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, daraus aber
    immer weniger erhalten. Herr Riester, das ist das Ergeb-
    nis Ihrer Rentenpolitik. Sie tragen dazu bei, dass der Ge-
    nerationenvertrag zukünftig sehr unfair ist, und zwar für
    die jungen Menschen, für die Sie den Generationenver-
    trag eigentlich sichern wollten. Das Ergebnis der Rege-
    lungen ist, dass die heute 20-, 30- und 40-Jährigen in den
    nächsten Jahren immer mehr einbezahlen und später im-
    mer weniger bekommen. Dass darauf die junge Genera-
    tion nur noch deprimiert und zynisch reagiert, darf uns
    nicht wundern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Durch Ihre Reform der Alterssicherung haben Sie die

    Generationengerechtigkeit massiv mit Füßen getreten.
    Sie sagen immer, die Bestandsrentner, also die Rentnerin-
    nen und Rentner, die bereits heute eine Rente erhalten,
    seien durch diese Rentenreform überhaupt nicht betrof-
    fen. Auch hier wird der Bevölkerung die Wahrheit vor-
    enthalten. Wir haben nach der letzten Bundestagswahl er-
    lebt, dass entgegen der Zusicherung des Bundeskanzlers
    die Renten von der Wohlstands- und Lohnentwicklung
    abgekoppelt wurden. Man muss daran erinnern, dass sich
    der Bundeskanzler für diesen Wortbruch in der Öffent-
    lichkeit entschuldigt hat.

    Aus der jetzigen Rentenreform ergibt sich, dass auch
    nach der nächsten Bundestagswahl die Rentenanpassun-
    gen in mehreren Stufen um 4 Prozent gekürzt werden. Es
    ist also schlicht falsch, wenn immer gesagt wird, die Rent-
    ner seien von dieser Rentenreform überhaupt nicht be-
    troffen.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Dummschwätzer!)

    Die Rentenanpassungen werden um 4 Prozent gekürzt.
    Die Bundesregierung hat aber offensichtlich Angst vor
    der Wahrheit und vor der Bevölkerung; denn sie beginnt
    mit diesen Kürzungen exakt ein Jahr nach der nächsten
    Bundestagswahl. Das ist die Fortsetzung des Schwindels
    bei der letzten Bundestagswahl 1998. Das werden wir der
    Bevölkerung sagen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie haben die Rentenformel mit der Folge geändert,

    dass die Rentenanpassungen – auch bereits die aktuellen –
    geringer ausfallen. Gemeinsam mit der auch von Ihnen zu
    verantwortenden Inflationsrate ergibt sich die Situation,
    dass im letzten Jahr die Rentenanpassung deutlich unter
    der Preissteigerungsrate lag. In diesem Jahr werden die
    Rentenanpassungen durch die Preissteigerungsrate zu-
    mindest aufgezehrt. Es ist das Ergebnis Ihrer Rentenpoli-
    tik, dass die Rentnerinnen und Rentner an der allgemei-
    nen Wohlstandsentwicklung nicht mehr teilhaben,
    sondern die Renten durch die von Ihnen zu verantwor-
    tende Änderung der Rentenformel und durch die höhere
    Inflationsrate während Ihrer Regierungszeit an Wert ver-
    loren haben. Die Rentner haben weniger.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Meine Damen und Herren, diese Preissteigerung haben
    im Wesentlichen Sie mitinitiiert; denn neben dem Ren-
    tenversicherungsbeitrag gibt es einen weiteren Renten-
    beitrag, nämlich den an der Tankstelle, den die Arbeitslo-

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Horst Seehofer

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    sen, die Familien und die Arbeitnehmer in Form der Öko-
    steuer bezahlen müssen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Pflichtübung erfolgreich absolviert!)


    Sie haben in die Taschen der Rentner gegriffen und ge-
    ben den 20-, 30- und 40-Jährigen keinerlei Perspektive.
    Wo immer man hinkommt, hört man von den jungen Leu-
    ten, dass sie dieser Form der Alterssicherung nicht ver-
    trauen und nicht damit rechnen, aus dieser Rentenversi-
    cherung etwas zurückzubekommen. Sie haben wichtige
    Probleme einfach ausgeklammert, zum Beispiel die
    gleichmäßige Besteuerung der Alterseinkünfte. Zu die-
    sem Punkt erwarten wir in diesem Jahr ein Grundsatzur-
    teil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses wird dann den
    Auftakt zur nächsten Rentenreform bilden. Sie haben völ-
    lig negiert, dass das Bundesverfassungsgericht vor weni-
    gen Wochen im Zusammenhang mit der Pflegeversiche-
    rung entschieden hat, dass die Kindererziehungszeiten bei
    der Bemessung des Beitrages zur Sozialversicherung zu
    berücksichtigen sind. Die Gesetzgebungsorgane müssen
    den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, in-
    dem sie prüfen, ob nicht auch bei der Bemessung des Bei-
    trages zur Rentenversicherung die Kindererziehungszei-
    ten berücksichtigt werden müssen.

    All dies haben Sie ausgeblendet. Sie haben ungerecht
    gehandelt, Probleme ausgeklammert und nicht aufgegrif-
    fen. Deshalb stimmt der Satz: Nach der Reform heißt bei
    Riester vor der Reform. Wir werden in der nächsten Wo-
    che mit der nächsten Reform beginnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auch wir halten es für erforderlich, dass die gesetzliche

    Rente durch private und betriebliche Vorsorge ergänzt
    wird. Doch anstatt diese gute Grundidee fundamental zu
    vereinfachen, hat Herr Riester sie maximal kompliziert. Ich
    finde kaum noch jemanden, der erklären kann, was bei der
    privaten Vorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge wie
    geregelt ist. Es ist eine gigantische Bürokratie. Allein die
    Tatsache, dass man zwei Behörden einrichten muss, um die
    Privatvorsorge abzuwickeln, zeigt, um welch ein bürokra-
    tisches Monstrum es sich handelt. Hinsichtlich einer
    Behörde haben Sie schon zugegeben, dass 1 000 Planstel-
    len benötigt würden; wenn diese Regierung von 1 000 Stel-
    len spricht, dann können wir getrost davon ausgehen, dass
    es im Laufe der Zeit die doppelte Anzahl werden wird.

    In diesem Zusammenhang interessiert mich die Posi-
    tion der Grünen zu der Perspektive, dass künftig bei einer
    Zentralstelle in Berlin alle persönlichen Daten über die
    Einkommenssituation von Zulageempfängern gesammelt
    werden und diese Zentralstelle die Daten mit den Melde-
    behörden, mit den Rentenversicherungsträgern, mit den
    Kindergeldkassen und den Finanzämtern abgleichen
    muss. Wo bleibt eigentlich die Bürgerrechtspartei Die
    Grünen, wenn es darum geht, einen solchen bürokrati-
    schen Wahnsinn einmal zu hinterfragen?


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Das ist die Perfektion des Irrsinns: Niemand blickt
    mehr durch, die Bürokratie wird gigantisch aufgebläht.

    Dabei wäre es ganz einfach: Sagen wir doch den Men-
    schen, dass private Vorsorge notwendig ist, um einen an-
    gemessenen Lebensunterhalt im Alter zu haben. Unter-
    stützen wir die Kleinverdiener und die Familien mit
    Zulagen und Steuerfreibeträgen, damit sie die private Vor-
    sorge auch finanzieren können. Aber stellen wir es den
    Menschen doch ohne bürokratische Hürden frei, wo sie
    ihre private Vorsorge durchführen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lassen wir doch die Menschen entscheiden, ob sie in eine
    Lebensversicherung, in einen Banksparplan oder in ei-
    nen Bausparvertrag einbezahlen oder ob sie nach 30 Jah-
    ren Altersvermögensbildung das Kapital entnehmen und
    für Wohneigentum verwenden, das ebenfalls ein Instru-
    ment der Alterssicherung ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Warum haben Sie mich dann im Vermittlungsausschuss nicht unterstützt?)


    Jetzt geht es wieder um diese Scheinlösung Wohn-
    eigentum. Ursprünglich hatten Sie vor, dass jemand, der
    Wohneigentum als Alterssicherung betrachtet, das
    Wohneigentum der Bank übereignen muss und die Bank
    eine Leibrente zahlt. Das wäre nicht Altersvorsorge ge-
    wesen, sondern Vernichtung von Wohneigentum.

    Jetzt kommt ein noch bürokratischerer Wahnsinn: Man
    soll nun 4 Prozent des Einkommens in die Altersvermö-
    gensbildung einzahlen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Mit staatlicher Hilfe!)


    Dann kann man eine bestimmte Kapitalsumme entneh-
    men, um ein Wohneigentum zu finanzieren. Aber dann
    kommt der Witz der Geschichte: Man muss das ange-
    sparte eigene Vermögen, das man für den Kauf einer Ei-
    gentumswohnung oder eines Reihenhauses entnimmt, in
    die Altersvermögensbildung zurückzahlen. Parallel dazu
    muss man die 4 Prozent weiterhin in die Altersvermö-
    gensbildung einzahlen und zugleich muss man noch seine
    Hypotheken für die Wohnung oder das Haus abbezahlen.
    Herr Riester, das ist vielleicht ein Programm für die Leute,
    in deren Kreisen Sie sich bewegen, für die Schickimickis,
    nicht aber für die normale Bevölkerung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unglaubliche Demagogie! Sie drehen ja da vorne durch! Das ist ja unmöglich!)


    Wie soll denn jemand, der 3 000 oder 4 000 DM brutto
    verdient, 4 Prozent des Einkommens in die Altersvermö-
    gensbildung einzahlen – die 100 000 DM, die er für die
    Wohnung entnimmt, muss er bis zum Beginn der Rente ja
    wieder zurückzahlen –, wenn er gleichzeitig auch noch
    die Hypothek für die Wohnung bedienen muss?


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Fragen Sie mal die Vertreter der großen Koalition, warum sie zustimmen!)


    Das ist keine Lösung.
    Ich fordere Sie erneut auf – an diesem Punkt werden wir

    in dieser Legislaturperiode noch eine weitere Initiative

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. Mai 2001

    Horst Seehofer

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    (B)


    ergreifen –, den Menschen freizustellen, ob sie in eine Le-
    bensversicherung oder in einen Bausparvertrag einzah-
    len. Die Menschen sollen entscheiden, ob die Wohnung
    oder die Lebensversicherung für sie die richtige Absiche-
    rung im Alter ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie haben überhaupt nichts auf den Tisch gelegt und ereifern sich hier!)


    Meine Damen und Herren, wir sind sehr für Zulagen
    und nachgelagerte Besteuerung. Aber wie Sie es jetzt kon-
    struiert haben, führt es dazu, dass die Förderung umso
    höher ist, je mehr man verdient.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Was sind denn Ihre Vorstellungen?)


    Eine allein stehende Verkäuferin bekommt im Endsta-
    dium der Reform als Zulage von Herrn Riester 25 DM; ihr
    Chef, der 8 000 DM verdient, bekommt eine Steuerbe-
    freiung von 130 DM. Der Chef der Verkäuferin wird
    5-mal stärker gefördert als seine Angestellte. Eine solche
    Wirkung der Zulagen haben wir uns nicht vorgestellt.


    (Zuruf von der SPD: Sie haben doch überhaupt nichts gemacht!)


    Diese soziale Schieflage muss korrigiert werden, Herr
    Riester. Dabei kann es nicht bleiben.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Jetzt ist wieder davon die Rede – das lesen und hören
    wir jeden Tag –, das sei eine große Reform; damit seien
    die Zukunftsprobleme gelöst.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das sollten Sie auch nicht kleinreden!)


    Etwas Ähnliches haben wir bei der Steuerreform gehört.
    Nun schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ in dieser Wo-

    che, am 8. Mai 2001:
    Vor der nächsten Steuerreform: Völlig unvorbereitet
    ist Eichel bei der Steuer. Der Minister verweist gerne
    auf seine letzte Reform, doch die ist in Ansätzen
    stecken geblieben und hat um den Preis größerer Un-
    gerechtigkeit und Unsicherheit Erleichterungen vor
    allem für Kapitalunternehmen gebracht. Das Steuer-
    chaos wächst und der Verdruss der Steuerzahler
    auch. Andere als Eichel haben dies erkannt.

    Das wird fünf Monate nach In-Kraft-Treten der angeb-
    lich größten Steuerreform aller Zeiten gesagt.


    (Zuruf von der SPD: Das war sie auch!)

    Ich prophezeie Ihnen, meine Damen und Herren: Das
    gleiche Schicksal, die gleichen Kommentare, die gleiche
    Realität werden nach In-Kraft-Treten dieser Rentenre-
    form Platz greifen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Schön, dass Sie solche Sorgen um uns haben!)


    Ich sage Ihnen, Herr Riester: Diese Reform der gesetz-
    lichen Rente ist gänzlich unbrauchbar. Wir werden diese
    Reform, wann immer wir es können, zurückziehen und

    durch eine neue, sozial verträgliche und zukunftsorien-
    tierte Reform ersetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die private Vorsorge muss dringend entbürokratisiert, für
    den Bürger transparent gestaltet und bei der Förderung so-
    zial gerecht ausgestaltet werden.

    Das, was Sie heute in seiner Gesamtheit vorlegen,
    nämlich die bereits verabschiedete gesetzliche Rente, die
    man auch im Zusammenhang mit der privaten Vorsorge
    sehen muss, ist eine Reformruine. Sie wird nicht dazu
    führen, dass das Vertrauen in die Alterssicherung und de-
    ren Sicherheit wächst. Sie wird die Notwendigkeit auslö-
    sen, dass die nächste Rentenreform in dieser Le-
    gislaturperiode politisch überlegt und nach der nächsten
    Wahl durchgesetzt wird.

    Das Ergebnis Ihrer Reformpolitik ist Stückwerk, sind
    Mogelpackungen und eine unendliche Geschichte von
    Tricksereien.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Und das aus Ihrem Munde! Ausgerechnet aus Ihrem Munde!)


    Deshalb stimmen CDU und CSU dieser Reform der Al-
    terssicherung heute nicht zu.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.] – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Blanke Demagogie! Nichts dahinter!)